Detailhandelsassistenten am BWZ Rapperswil-Jona - Kanton St. Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona
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Kanton St. Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona Detailhandelsassistenten am BWZ Rapperswil-Jona Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona Schuljahr 2018/19
BWZ Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona Zürcherstrasse 1 und 7 8640 Rapperswil T 058 228 20 40 F 058 228 20 19 info@bwz-rappi.ch www.bwz-rappi.ch
Inhaltsverzeichnis Willkommen 5 Die Schulleitung des BWZ Rapperswil-Jona 5 Die Grundbildung Detailhandelassistenten 6 Glossar Grundbildung Detailhandel 7 Lektionentafel 9 Branchengruppen 10 Qualifikationsbereiche 11 Schulordnung des BWZ Rapperswil-Jona 12 Absenzen 14 Disziplinarmassnahmen 15 Gebühren 17 Merkblatt zum Sportunterricht 18 Sportbus-Fahrzeiten 20 Wichtiges zum Schulbetrieb von A - Z 21 Gesundheit – Sozialdienst KSD 29 Mediothek – Benutzungsordnung 30 Verhalten im Brandfall 33 Schulferien und unterrichtsfreie Tage 34 Lage- und Raumplan 35
Willkommen Liebe Lernende Herzlich willkommen am BWZ Rapperswil-Jona! Wir wünschen Ihnen einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt «Berufsbildung». Für Sie beginnt das, was man so schön «Ernst des Lebens» nennt. Damit Sie sich von Anfang an in der Schule zurecht- finden, haben wir diese kleine Broschüre zusammengestellt. Falls Sie Fragen oder Probleme haben, zögern Sie nicht, sich an Ihre Klassenlehrper- son zu wenden. Selbstverständlich erhalten Sie bei Fragen auch von allen Mitarbeiten- den gerne Auskunft. Die Schulleitung des BWZ Rapperswil-Jona Werner Roggenkemper Barbara Balimann Fabio Cangini Rektor Leiterin Weiterbildung Leiter BM/IMS Roland Dulla Roland Pfister Tanja Zwicky Leiter GIB Leiter Dienste Leiterin K/D 5
Die Grundbildung Detailhandelsassistenten Die dreijährige Ausbildung zur Detailhandelsfachfrau/zum Detailhandelsfachmann führt zum eidgenössischen Fähigkeitsausweis, während die zweijährige Ausbildung «Detailhandelsassistentin/Detailhandelhandelsassistent» zum eidgenössischen Berufs- attest führt. Die Grundbildungen im Detailhandel sind grundsätzlich durchlässig, das heisst, nach der Attest-Ausbildung besteht die Möglichkeit, ins zweite Lehrjahr der Ausbildung Detailhandelsfachleute einzusteigen. Wir empfehlen dafür einen Gesamtschnitt bei der Attestausbildung von 4,8 oder höher. Die folgende Grafik zeigt diese verschiedenen Möglichkeiten. 6
Glossar Grundbildung Detailhandel Allgemeine Branchenkunde (ABK) Unterrichtsfach mit 60 Lektionen im ersten Semester zur Ausbildungsbranche. Die Note zählt zu 10 % zum beruflichen Teil des Qualifikationsverfahrens. Ausbildungs- und Prüfungsbranche Neu wurden die früheren Branchen zu 10 Branchen zusammengefasst (siehe Seite 10). In diesen Branchen erfolgt der Unterricht in Allgemeiner Branchenkunde. Bestehensnorm Gibt an, unter welchen Bedingungen das Qualifikationsverfahren als bestanden gilt. Das eidgenössische Berufsattest (EBA) erhält nur, wer im Gesamtschnitt vom schulischen und betrieblichen Teil zusammen genügend ist. Detailhandelspraxis (DHP) Im Unterrichtsfach Detailhandelspraxis werden die berufsspezifischen Inhalte geschult. Die schriftliche Schlussprüfung zählt zuammen mit den Erfahrungsnoten vom zweiten Lehrjahr zum beruflichen Teil der Ausbildung. Deutsch Im Unterrichtsfach Deutsch werden nebst Grammatik auch das Verstehen und Interpretie- ren sowie das richtige Verfassen von Texten geübt. Die Schlussprüfung ist in einen schrift- lichen und einen mündlichen Teil gegliedert, die Erfahrungsnoten vom zweiten Lehrjahr zählen zu einem Drittel dazu. EBA Abkürzung für das Eidgenössische Berufsattest. Englisch Das Unterrichtsfach Englisch ist grundsätzlich obligatorisch, kann aber bei tiefen schuli- schen Noten mit zusätzlichen Deutschstunden ersetzt werden. Die Abschlussprüfung ist mündlich, die Erfahrungsnoten zählen vom zweiten Lehrjahr zur Hälfte dazu. Die Fachno- te Englisch hat keinen Einfluss auf das Bestehen des Qualifikationsverfahrens. Fachnote Die für ein bestimmtes Prüfungsfach erteilte Note im Fähigkeitszeugnis. In der Regel wer- den Prüfungsfächer in einzelne Positionen gegliedert. Fachnoten aus Positionsnoten wer- den auf eine Stelle nach dem Komma gerundet. 7
Gesellschaft Unterrichtsfach mit den Schwerpunkten Staats- und Rechtkunde. Im Fach Gesellschaft zählen die zwei Zeugnisnoten des zweiten Lehrjahres als Fachnote. Informatik Im ersten Lehrjahr werden insgesamt 20 Lektionen Informatik unterrichtet. Die Noten fliessen mit der Note für das Fach Gesellschaft zusammen. Lernort Ort, an dem Wissen und Können vermittelt wird. Die schweizerische Berufsbildung kennt 3 Lernorte: Lehrbetrieb, überbetrieblicher Kurs und die Berufsfachschule. Lokale Landssprache Die am Schulort üblicherweise gesprochene Landessprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch). Am BWZ Rapperswil-Jona ist die lokale Landessprache Deutsch. Schlussnote Die für das Qualifikationsverfahren erteilte Gesamtnote. Sie berechnet sich aus den erwor- benen Fachnoten und ist für das Bestehen oder Nichtbestehen massgebend, unter Berück- sichtigung der Bestehensnorm. Schlussnoten werden wie Fachnoten auf eine Stelle nach dem Komma gerundet. Sport Mit Ausnahme des ersten Semesters wird eine Lektion Sport unterrichtet. Das Fach wird benotet, zählt aber nicht zum Qualifikationsverfahren. Überbetriebliche Kurse Die frühere Warenkunde wird – ausser natürlich im Ausbildungsbetrieb – neu in der All- gemeinen Branchenkunde sowie in den überbetrieblichen Kursen vermittelt. Wirtschaft Das Unterrichtsfach Wirtschaft umfasst insgesamt 120 Lektionen. Die schriftliche Schluss- prüfung ergibt zusammen mit den Erfahrungsnoten vom zweiten Lehrjahr die Fachnote. 8
Anzahl Lektionen Stundentafel 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr Total 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Fächer Lektionen (1 Tag/Woche) (1 Tag/Woche) (1 Tag/Woche) (1 Tag/Woche) Pflichtfächer 1. Lokale Landessprache (Deutsch) 2 2 2 2 160 Lektionentafel 2. Fremdsprache 1 1 2 2 120 3. Wirtschaft 1 1 2 2 120 4. Gesellschaft 1 2 1 1 100 5. Detailhandelspraxis - 2 1 1 80 6. Sport - 1 1 1 60 7. Allgemeine Branchenkunde (sep. Halbtag) 4 60 Total Wochen-Lektionen 9 9 9 9 700 9
Branchengruppen Bauen & Wohnen Eisenwaren Do-it-Yourself Haushalt Elektrofach Möbel Teppich und Bodenbeläge Farben Electronics Consumer-Electronics Dienstleistungen Post Öffentlicher Verkehr Lebensmittel Nahrungs- und Genussmittel Bäckerei/Konditorei/Confiserie Fleischwirtschaft Kiosk Lifestyle Textil Schuhe Sportarikel Uhren-Schmuck-Edelsteine Parfümerie Lederwaren und Reiseartikel Mobil Autoteile-Logistik Musik Musikinstrumente Papeterie und Spielwaren Papeterie Spielwaren Polynatura Flower Garden Landi Tiere Zoofachhandel 10
Qualifikationsbereiche zählt dreifach zählen je einfach - Praktische Detailhandels- Lokale Wirtschaft Gesellschaft Fremdsprache Arbeiten praxis Landessprache Praktische Schriftliche Schriftliche Schriftliche Prüfung Prüfung Prüfung Prüfung (60 Min.) (45 Min.) (60 Min.) (45 Min.) (Gewichtung: 50%) Beurteilung durch Mündliche Mündliche Lehrbetrieb Prüfung Prüfung (Gewichtung: 20%) (20 Min.) (20 Min.) Qualifikationsbereiche Beurteilung Erfahrungsnote Erfahrungsnote Erfahrungsnote Erfahrungsnote Erfahrungsnote allgemeine (Ø 3.-4. Semester) (Ø 3.-4. Semester) (Ø 3.-4. Semester) (Ø 3.-4. Semester) (Ø 3.-4. Semester) Branchenkunde (Gewichtung: 10%) Beurteilung spez. Branchen- kunde (üK) (Gewichtung: 20%) - Die Gesamtnote ist der Mittelwert der fünf Qualifikationsbereiche unter Berücksichtigung der Gewichtung (=1/7) - Die Erfahrungsnote ist das auf eine ganze oder eine halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der Semesterzeugnisnoten aus dem 2. Bildungsjahr - Bei Besuch einer Fremdsprache erfolgt eine Qualifikation, sie wird bei der Berechnung der Gesamtnote jedoch nicht berücksichtigt Praktische Detailhandels- Lokale Wirtschaft Gesellschaft Fremdsprache Arbeiten praxis Landessprache + + + + Mittelwert gleich Note 4 oder höher 11
Schulordnung des BWZ Rapperswil-Jona 1. Hausordnung Jede Woche besuchen 2000 Personen das BWZ Rapperswil-Jona. Sie alle haben ein Recht darauf, dass ihre Person respektiert wird und dass sie eine angenehme Lernat- mosphäre und einen sauberen Arbeitsplatz vorfinden. Die folgenden Regeln helfen, dies zu gewährleisten. 1.1 Gemeinschaft Wir gehen respektvoll und fair miteinander um. Rücksichtslosigkeit, Rassismus, Mob- bing und Gewalt haben am BWZ nichts zu suchen. 1.2 Zimmerordnung An einem gepflegten Arbeitsplatz lernt man besser! Daher hinterlassen wir alle Räu- me sauber und aufgeräumt. Abfälle werden fachgerecht entsorgt (Alu-Sammler, Recycling usw.). 1.3 Essen und Trinken Getränke in verschliessbaren Behältern sind ausser in den PC-Räumen und in der Mediothek erlaubt, sofern dies den Unterricht nicht stört. Essen ist in den Unter- richtsräumen und Arbeitsbereichen (Gruppenräume, Computer-Arbeitsplätze) nicht gestattet. 1.4 Rauchen, Alkohol, Drogen Das BWZ Rapperswil-Jona ist rauchfrei. Das Rauchen ist ausschliesslich in den speziell bezeichneten Raucherzonen ausserhalb der Schulgebäude erlaubt. Konsum, Mitführen und Handel von Alkohol, Cannabis und anderen psychoaktiven Substan- zen sind während des ganzen Schultages und bei Exkursionen verboten. 1.5 Elektronische Kommunikationsmittel Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel sind während der Unterrichtszeit auszuschalten. Aufnahmen von anderen Personen sind nur mit deren Einwilligung gestattet. 12
1.6 Parkplätze Für Velos, Mofas und Motorräder gibt es entsprechend bezeichnete Parkfelder. Auto- parklätze stehen auf dem Areal des BWZ weder für die Lernenden noch für die Kurs- besucherinnen und Kursbesucher zur Verfügung. 1.7 Beschädigungen Beschädigungen an Gebäuden, Mobiliar und Einrichtungen müssen sofort einer Lehrperson oder im Sekretariat gemeldet werden. Verursacherinnen und Verursacher können für die Schäden haftbar gemacht werden. Zur Vermeidung von Beschädigun- gen darf das BWZ begrenzte Bereiche mit Video überwachen. Die Datenschutzbe- stimmungen werden eingehalten. 1.8 Haftung Das BWZ haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigungen von Fahrzeugen oder Ge- genständen irgendwelcher Art in den Gebäuden des BWZ, auf den Aussenanlagen und Parkflächen sowie in den Sportanlagen. 1.9 Informatik Einzelheiten regelt das Merkblatt «Informatik am BWZ», das von allen Benutzerinnen und Benutzern unterschrieben werden muss. 1.10 Sportunterricht Für den Sportunterricht gelten zusätzlich die Bestimmungen des Merkblatts zum Sportunterricht. 1.11 Verstösse Bei Verstössen gegen die Schulordnung gelten die Disziplinarmassnahmen der Schul- ordnung und des Schulreglements. Die Schulleitung kann ein Hausverbot ausspre- chen. Rapperswil, Juni 2018 BWZ Rapperswil-Jona Schulleitung Werner Roggenkemper, Rektor 13
Absenzen Grundsatz Jede nicht besuchte Lektion gilt als Absenz (Pflicht-, Förder- und Freifachunterricht). Jede Absenz wird im Zeugnis aufge- führt; Ausnahme sind überbetriebliche Kurse und gesetzliche Dienstpflichten, wenn diese 14 Tage vorher dem Sekretariat mitgeteilt werden (Kopie des Aufgebots). Absenzenmitteilung Jede Absenz wird dem Ausbildungsbetrieb am gleichen Tag elektronisch mitgeteilt, ausgenommen sind im Voraus mitge- teilte Absenzen. Ungeplante Absenzen Wer den Unterricht wegen Krankheit, Unfall o. ä. nicht besu- chen kann, meldet dies dem Sekretariat unter 058 228 20 00. Vorhersehbare Bei vorhersehbaren Absenzen müssen die Lernenden ein Absenzen Dispensgesuch schreiben und der Klassenlehrperson 14 Tage vor dem Termin abgeben. Es muss eine Begründung enthal- ten und vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben sein. Die Klassenlehrperson leitet das Gesuch mit Antrag oder Ent- scheid an die Abteilungsleitung weiter. Eine einmalige Absenz bis zu einem Tag pro Schuljahr kann die Klassenlehrperson bewilligen (Delegation der Kompetenz der Abteilungsleitung). Berücksichtigt werden bisherige Ab- wesenheiten, Arbeitshaltung und Leistung. Über längere oder wiederholte Absenzen entscheidet die Abteilungsleitung. Entschuldigte Als Entschuldigungsgründe gelten gemäss Schulreglement: Absenzen a) Unfall oder Krankheit b) Teilnahme an Kursen, Anlässen, Veranstaltungen c) ausserordentliche Ereignisse in Familie/Betrieb d) Von der Lehrperson genehmigte Abwesenheit für ein- zelne Lektionen e) Von der Klassenlehrperson bzw. der Abteilungsleitung erteilte Bewilligung für eine Absenz/einen Urlaub Arzttermine Arzttermine sind grundsätzlich keine Entschuldigungs- gründe. Ferien Ferien sind in die Schulferien zu legen. 14
Disziplinarmassnahmen Die Lehrpersonen können folgende Massnahmen verfügen: Vergehen Massnahme zu spät kommen aus eigenem Verschul- erstes Mal im Semester = Verwarnung den zweites Mal im Semester = Absenz ab dem dritten Mal = disziplinarische Absenz Verstoss gegen die Hausordnung zusätzliche Arbeit, Verwarnung Stören des Unterrichts zunächst Verwarnung, dann Wegweisen aus dem Unterricht für diese Lektion und disziplinarische Absenz wiederholtes Stören des Unterrichts und/ Antrag auf weitere Disziplinarmassnah- oder Zuwiderhandlung gegen Anweisun- men bei der Abteilungsleitung gen unerlaubt Benützung von elektronischen Einzug des Kommunikationsmittels für Kommunikationsmitteln im Unterricht einen Halbtag, Verwaltungsgebühr (Sekre- tariat) Disziplinarische Absenzen werden dem Lehrbetrieb automatisch per E-Mail mit- geteilt. Eine wiederholte disziplinarische Absenz hat einen Eintrag im Zeugnis – mangel- hafte Arbeitshaltung in diesem Fach – zur Folge. Bei mehr als drei disziplinarischen Absenzen wird die Arbeitshaltung als ungenügend im entsprechenden Fach bezeich- net. Wer wiederholt Hausaufgaben nicht erledigt, muss mit einem Eintrag «mangelhafte Arbeitshaltung» in diesem Fach rechnen. 15
Die Abteilungsleitung kann zusätzlich folgende Massnahmen verfügen: Vergehen Massnahme wiederholtes Stören des Unterrichts, wie- Androhung eines schriftlichen Verweises derholte Zuwiderhandlung gegen Anwei- oder schriftlicher Verweis mit Kopie an sungen von Lehrpersonen, wiederholter den Ausbildner (2) Verstoss gegen die Hausordnung disziplinarische Absenzen Im Wiederholungsfall erfolgt ein Antrag an die Rektorin/den Rektor auf weitere Sachbeschädigung, Alkohol-/Drogen- Massnahmen missbrauch (1), Missbrauch von IT-Ein- richtungen inkl. des Internetzugangs, des persönlichen E-Mail-Accounts schwerwiegende Sachbeschädigung, schriftlicher Verweis mit Kopie an den Diebstahl, Gewalt gegen Personen, wie- Ausbildner und Antrag auf weitere Diszi- derholter Alkohol-/Drogenmissbrauch plinarmassnahmen an die Rektorin/den Rektor (1) Die Schuleitung kann bei Personen mit Verdacht auf Alkohol-/Drogenmiss- brauch den Arbeitgeber informieren. (2) Ein schriftlicher Verweis kann ohne vorangehenden mündlichen Verweis erteilt werden. 2. schriftlicher Verweis = Antrag auf Auflösung des Lehrvertrags (Rek- torin/den Rektor) Die Rektorin/der Rektor kann zusätzlich folgende Massnahmen verfügen: Vergehen Massnahme wiederholte oder schwerwiegende Ver- Androhung des Antrages auf Auflösung stösse gegen die Schulordnung des Lehrverhältnisses oder Antrag auf Auflösung des Lehrverhältnisses Die Schulleitung kann zusätzlich folgende Massnahmen verfügen: Vergehen Massnahme schwerwiegende Sachbeschädigung, Androhung und/oder Antrag auf Aus- Diebstahl, Gewalt gegen Personen, wie- schluss von der Schule derholter Alkohol-/Drogenmissbrauch 16
Gebühren Ersatz eines Ausweises für Lernende Fr. 5.– Ersatz eines Zeugnisses Fr. 50.– Verwaltungsgebühr für Einzug elektronischer Kommunikationsmittel Fr. 5.– Haftgebühr Schliessfachmiete (optional) Fr. 50.– Materialgeld (pro Schuljahr) Fr. 70.– Schneesporttage (pro Schuljahr, ohne BM2) Fr. 50.– Rekurs (wird im Erfolgsfall rückerstattet) Fr. 300.– Beachten Sie das Nutzungsreglement Informatik – bei Missbrauch können Sie ver- pflichtet werden, den Aufwand zu zahlen. 17
Merkblatt zum Sportunterricht Ziele Sport treiben, um gesund zu bleiben – Sportarten kennen- lernen und die praktischen Fähigkeiten verbessern – För- derung der persönlichen Fitness – Körperbewusstsein entwickeln (Ernährung etc.) – das sind alles Aspekte des Un- terrichts im Fach «Sport». Schlüsselqualifikationen wie Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz werden im Sportunterricht in vielfältiger Art vermittelt und geübt. Grundlagen Das Fach Sport ist ein Pflichtfach gemäss den Ausbildungs- reglementen der verschiedenen Berufe. Am BWZ Rappers- wil-Jona ist der Schullehrplan Sport verbindlich. Notengebung Die Sportnote beurteilt das Erreichen der Ziele im Unterricht (Leistungsbereich), die Sozialkompetenz (Teamfähigkeit) und die konstruktive Mitarbeit (Qualität). Transport Der Transport vom BWZ zur Sporthalle Grünfeld und zu- rück wird durch die Schule organisiert, der Bus ist kostenlos. Im Bus sind Essen, Trinken und Rauchen verboten. Wer den Bus verpasst, muss sich unverzüglich im Sekretariat melden. Eigene Motorfahrzeuge dürfen nur auf dem Weg ins BWZ oder nach Hause (erste bzw. letzte Lektion) benutzt werden. Andere Lernende dürfen nicht mitgenommen werden. Zuwi- derhandlungen werden gemäss den geltenden Disziplinar- massnahmen geahndet. Kleidung Zur Ausrüstung gehören saubere Hallenturnschuhe (Sohle darf nicht färben) sowie Sportbekleidung. Aus hygienischen Gründen darf nicht barfuss oder in Socken geturnt werden. Schmuck und Uhren müssen abgelegt werden (Verletzungs- gefahr). Vom 1. Juni bis 30. September müssen zusätzlich Schwimm- sachen und vom 1. März bis 30. November Turnschuhe für den Aussenbereich mitgenommen werden. Wer seine Sportsachen vergisst, muss bei der Sportlehrperson schuleigene Sportbekleidung mieten (Fr. 2.–). 18
Hygiene Das Duschen ist nach dem Sportunterricht obligatorisch. Sicherheit Um Diebstählen vorzubeugen, müssen Wertsachen in den dafür vorgesehenen Schränken deponiert bzw. bei der Sport- lehrperson abgegeben werden. Mobiltelefon Während des Sportunterrichts sind die Mobiltelefone abge- schaltet. Störende Mobiltelefone werden von der Sportlehr- person eingezogen und können am Ende des Tages (17.10 Uhr) gegen eine Verwaltungsgebühr im Sekretariat abgeholt werden. Ordnung Alle Lernenden sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen ihren Beitrag zur Erhaltung der Ordnung zu leisten. Hallen, Garderoben und WC-Anlagen werden in sauberem Zustand hinterlassen. Bei grobfahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung und Verschmutzung werden Repa- ratur- oder Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt. Gesundheit Drogen- und Alkoholkonsum sind während der Schulzeit verboten. Bei sportlicher Betätigung können sie zudem ge- fährliche Folgen haben. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum wird der/die Lernende vom Unterricht aus- geschlossen und der Verdacht umgehend der Rektorin/dem Rektor mitgeteilt. Kaugummis sind während des Unterrichts verboten. Krankheit Wer nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, meldet sich bei der Sportlehrperson ab. Die Abmeldung muss persönlich oder per E-Mail erfolgen und hat eine Absenz zur Folge. Wer durch Krankheit oder Unfall über einen längeren Zeit- raum (mehr als zwei Wochen) nicht am Sportunterricht teil- nehmen kann, nimmt mit der Sportlehrperson Kontakt auf und stellt ihr ein ärztliches Zeugnis zu. Absenzen Es gelten die Regeln für Absenzen. 19
Sportdispens Spitzensportler haben die Möglichkeit, sich vom Sportun- terricht dispensieren zu lassen. Der/die Lernende stellt per- sönlich einen Antrag auf Sportdispens. Das Formular ist auf unserer Website www.bwz-rappi.ch unter Über uns → Sport → Downloads zu finden. Der Antrag ist zu Beginn jedes Semes- ters einzureichen. Die Anträge werden vom Sportlehrerteam geprüft. Sportbus: Fahrzeiten Abfahrt Rückfahrt ab Haltestelle Sonnenhof ab Sporthalle Grünfeld 07:45 09:05 08:40 09:50 09:45 11:05 10:30 11:50 11:25 12:35 12:15 13:35 13:00 14:20 13:55 15:05 14:45 16:05 15:35 16:50 Bei Doppellektionen können abweichende Zeiten gelten. Das Sekretariat gibt gerne Auskunft. 20
Wichtiges zum Schulbetrieb von A bis Z Arbeitsräume Als Arbeitsräume für Hausaufgaben und Gruppenarbeiten stehen Ihnen die Gruppenräume 151a/b (Haus 1); 205a/b und 263 (Haus 2); 307, 317 und 351 (Haus 3); 414 (Haus 4) zur Verfügung, sofern diese nicht reserviert sind. In allen Häusern finden Sie PC-Inseln (Walk-In-Stations), die Sie benützen können. Ausweis für Lernende Alle Lernende erhalten für die Dauer ihrer Ausbildung ei- nen Ausweis für Lernende. Mit diesem profitieren Sie von diversen Vergünstigungen bei Eintrittsgebühren, öffentlichen Verkehrsmitteln und Einkäufen. Bei Verlust kann ein neuer Ausweis im Sekretariat gegen Bezahlung einer Verwaltungs- gebühr bestellt werden. Behörden Wie jede andere Schule wird auch das BWZ Rapperswil-Jona von Institutionen und Behörden beaufsichtigt. Die unmittel- bare Aufsicht übt die Berufsfachschulkommission aus. Die Mitglieder finden Sie auf unserer Website. Das BWZ Rap- perswil-Jona ist eine Bildungsinstitution des Kantons St. Gallen und steht unter der Leitung des Amtes für Berufs- bildung in St. Gallen. Beschwerden Beschwerden gegen Lehrpersonen sind schriftlich bei der Abteilungsleitung einzureichen, nachdem Gespräche mit der betroffenen Lehrperson ergebnislos verlaufen sind und auch die Klassenlehrperson nicht helfen konnte. Beschwerden gegen die Schulleitung und andere Beschwer- den sind schriftlich bei der Berufsfachschulkommission, Zürcherstrasse 1, 8640 Rapperswil einzureichen. BWZ-Portal Unser Intranet, das BWZ-Portal, kann überall aufgerufen werden. Im Portal finden Sie wichtige Informationen. Sie werden zu Schulbeginn informiert. Dispens Dispense vom Besuch einzelner Fächer werden nur in Aus- nahmefällen aufgrund eines schriftlichen Gesuchs bewilligt. 21
E-Mail-Account Alle Lernenden besitzen einen persönlichen E-Mail-Account. Die E-Mail-Adressen setzen sich wie folgt zusammen: vorname.name@bwz-rappi.ch Ferien Den Ferienplan erhalten Sie mit dem Stundenplan. Die Feri- en finden Sie auch auf unserer Website (www.bwz-rappi.ch→ Grundbildung→Ferien). Die Ferien müssen gemäss Berufs- bildungsgesetz grundsätzlich in den Schulferien bezogen werden. Ausnahmen werden nur in dringenden Fällen und aufgrund eines schriftlichen Gesuches, unterschrieben vom Ausbildungsverantwortlichen, bewilligt. Förderkurse Ein Förderkurs ist ein befristeter Zusatzunterricht, damit Sie schulische Lücken aufholen können. Der Besuch ist kosten- los. Die Ausbildungsbetriebe müssen den Besuch ohne Lohn- abzug gestatten. Förderkurse sind leistungswilligen Lernen- den mit ungenügenden oder knapp genügenden Leistungen im betreffenden Fach vorbehalten. Lernende, die keine posi- tive Arbeitshaltung einnehmen, können auf Antrag der Fach- lehrperson vom Kurs ausgeschlossen werden. Absenzen wer- den auf die gleiche Art gemeldet wie bei den Pflichtfächern. Austritte sind grundsätzlich nur auf Ende eines Semesters möglich. In der Abteilung BM gibt es keine Förderkurse. Fotokopierer Ein Fotokopierer für Lernende befindet sich im Haus 2. Freikurse Am BWZ bieten wir verschiedene Freikurse an (Englisch, 3D-Drucken, Informatik, Kurse für Zeichner). Diese Kur- se sind für alle Lernenden kostenlos (exkl. Lehrmittel). Das neue Programm wird jeweils am Ende des Schuljahres publi- ziert. Bitte beachten Sie die Anmeldefrist. Fundgegenstände Wenn Sie etwas finden, was Ihnen nicht gehört, geben Sie es bitte im Sekretariat ab. Garderoben Die Garderoben befinden sich vor jedem Schulzimmer. Bitte bewahren Sie keine Wertgegenstände in Mantel- und Jacken- taschen auf. 22
Gesundheitstage Während der QV-Zeit (KW 23/24) finden für die Lernenden der Abteilung Detailhandel und die Kaufleute (alle Profile) im 1. und 2. Lehrjahr Gesundheitstage statt. Die Termine werden jeweils rechtzeitig kommuniziert. Hausaufgaben Hausaufgaben dienen der Kontrolle und der Vertiefung des erarbeiteten Stoffgebietes und sind deshalb wichtig. Planen Sie dafür genügend Zeit ein. Die Hausaufgaben können be- notet und in die Berechnung der Zeugnisnoten mit einbezo- gen werden. Infoscreens Informationen aller Art werden auf den Infoscreens publi- ziert. Sie sind für alle Lernenden verbindlich. KlassensprecherIn Jede Klasse wählt eine Klassensprecherin oder einen Klassen- sprecher. Diese haben die folgenden Aufgaben: - Teilnahme an der Konferenz der Lernenden - Vertretung der Klasse gegenüber Lehrpersonen und der Schulleitung - Verantwortung für Ordnung in den Schulzimmern - Erstellen eines Klassen-Chats - Sie oder er informiert das Sekretariat, wenn eine Lehrper- son 10 Minuten nach Lektionsbeginn noch nicht anwesend ist. Anschliessend instruiert sie/er die Klasse gemäss An- weisungen des Sekretariats. Klassenzuteilung Die Schulleitung entscheidet über die Klassenzuteilung der Lernenden. Lehrerzimmer Das Lehrerzimmer befindet sich im Erdgeschoss im Haus 4. Während den grossen Pausen (10.10 – 10.30 Uhr und 15.25 – 15.35 Uhr) sind die Lehrpersonen in der Regel dort anzutreffen. Im Lehrerzimmer hat jede Lehrperson ein Post- fach. Möchten Sie einer Lehrperson etwas ins Fach legen, können Sie dies im Sekretariat abgeben. 23
Lernatelier Das Lernatelier ist für Lernende (ausser BM2) gedacht, die Unterstützung bei den Hausaufgaben oder bei der Vorberei- tung für Prüfungen benötigen. Weitere Informationen erhal- ten Sie bei Ihrer Klassenlehrperson oder im Sekretariat. Lehrmittel Sämtliche Lehrmittel müssen von den Lernenden selbst bestellt werden. Dafür steht der Lehrmittelshop auf unserer Website unter Grundbildung → Lehrmittelshop zur Verfü- gung. Erfolgt die Bestellung über unseren Shop (bis spätes- tens Ende Juli) werden Ihnen die Lehrmittel vor Beginn des Schuljahres (KW 32) mit Rechnung und Einzahlungsschein nach Hause geschickt. Bitte kontrollieren Sie die Rechnung und begleichen Sie diese innerhalb der gesetzten Frist. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die im Shop aufgeführ- ten Lehrmittel, auch über einen anderen Anbieter zu besor- gen. Mediothek Das BWZ besitzt im Haus 2 Zimmer 211 eine Mediothek (siehe Benutzungsordnung in dieser Broschüre). Hier finden Sie hauptsächlich Nachschlagewerke, aber auch Belletristik und Sachbücher. Die Stadtbibliothek an der Klaus-Gebert-Strasse 5 kann zu folgenden Öffnungszeiten genutzt werden: Montag geschlossen Dienstag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 10.00 – 16.00 Uhr Sonntag 10.00 – 13.00 Uhr Für Lernende bis zum vollendeten 17. Lebensjahr ist der Ver- leih kostenlos. Ab 18 Jahren ist eine Jahresgebühr von Fr. 25.– fällig. 24
Militärische-zivile Unsere militärische-zivile Beratungsstelle hilft allen Lernen- Beratungsstelle den in der Koordination des Schulunterrichts mit dem Mili- tärdienst, besonders: - bei der Stellungnahme und Antragstellung zu Gesuchen - beim Zusammenfallen von Ausbildungsdienst (WK etc.) und Schlussprüfungen - bei der Koordination von Studium / Lehrgang und Grund- ausbildungsdienst Ihre Ansprechsperson am BWZ bei diesen Anliegen ist Ro- land Dulla (Leiter GIB). Mitspracherecht Wir haben jederzeit ein offenes Ohr für Sie und freuen uns, wenn Sie konstruktive Vorschläge zur Verbesserung des Un- terrichts oder der Schulorganisation haben. Bei Meinungsverschiedenheiten sollten Sie immer zuerst mit der betroffenen Person diskutieren. Lässt sich keine Einigung finden, so wenden Sie sich an die Klassenlehrperson. Ist dies nicht möglich, steht Ihnen die Abteilungsleitung oder die Rektorin/der Rektor und (in begründeten, schwerwiegenden Fällen) der Präsident der Berufsfachschulkommission für ein Gespräch zur Verfügung. Mobiltelefon Um die Strahlenbelastung tief zu halten, wird das Mobiltele- fon während des Unterrichts ausgeschaltet oder auf Flugmo- dus gestellt. Bei unbewilligter Nutzung wird das Mobiltelefon eingezogen und kann am Ende des Halbtages gegen eine Verwaltungsgebühr im Sekretariat abgeholt werden. Mündigkeit Mit Ihrem 18. Geburtstag sind Sie mündig und voll hand- lungsfähig. Bei Lernenden mit ausländischer Staatsbürger- schaft, die in der Schweiz wohnen, gilt ebenfalls das Mün- digkeitsalter 18 (Wohnsitzprinzip). Dies bedeutet, dass Sie beliebige Rechtsgeschäfte abschliessen können und daraus verpflichtet werden. Grundsätzlich bestimmen Sie, wann und wo Ihre Eltern einzubeziehen sind. 25
Mutationen Adressänderungen, Lehrstellenwechsel etc. sind innert 14 Tagen dem Sekretariat zu melden. NESA Die Schuladministrationssoftware NESA bietet Ihnen folgen- de Möglichkeiten: - Einsicht in Ihre Prüfungsnoten - Stundenplan und Terminübersicht - Klassenliste - Kommunikationstool zum Mailversand - Anmeldetool für Freikurse Ihre Zugangsdaten erhalten Sie zu Beginn der Ausbildung. Rekurse Rekurse gegen Schulnoten sind innert 14 Tagen nach Erhalt des Schulzeugnisses schriftlich an die Berufsfachschulkom- mission, Zürcherstrasse 1, 8640 Rapperswil zu richten. Es wird eine Gebühr erhoben, die bei Erfolg rückerstattet wird. Parkplätze Den Lernenden stehen Veloständer und Roller-Parkplätze vor dem Haus 1 und Haus 3 zur Verfügung. Es gibt keine Autoparkplätze für Lernende. Private Verkehrsmittel Die Benützung privater Verkehrsmittel während der Unter- richtszeiten (inkl. Sportunterricht) ist nicht gestattet. Für den Transport zum Sportunterricht ist der Gratisbus zu benutzen. Prüfungen Grundsätzlich sind Prüfungen, die Sie verpasst haben, in der darauf folgenden Lektion nachzuholen. Die Lehrperson kann Sie aber auch an einem freien Termin während des Semes- ters (z.B. an einem Abend oder an einem Samstagvormittag) aufbieten. Schliessfächer Lernende des BWZ Rapperswil-Jona haben die Möglichkeit ein Schliessfach zu mieten. Die Schliessfächer befinden sich im Haus 2 gegenüber dem Zimmer 251. Die Schliessfach- schlüssel können im Sekretariat gegen ein Haftgeld bezogen werden. 26
Schneesportwoche Anfangs Frühlingssemester findet die Schneeportwoche statt. In dieser Woche können die Lernenden (ausser BM2) an einem Schultag eine Schneesportart ausüben. Der Kostenbei- trag ist mit dem Materialgeld zu bezahlen. Schulmaterial Für sämtliche Kopien und bei Bedarf für Blätter und Hefte entrichten alle Lernenden pro Schuljahr einen Betrag für die Materialkosten. Dieser wird zusammen mit dem Betrag für die Schneesportwoche anfangs Schuljahr in Rechnung gestellt. Sekretariat Martina Okogho-Steiner BM, GIB Claudia Sulger K/D, IMS Nadia Gallati Assistentin Rektor Daniela Soares Lernende Montag bis Donnerstag 07.30 bis 12.15 Uhr 13.30 bis 17.20 Uhr Freitag 07.30 bis 12.30 Uhr Sozialdienst Martina Wildhaber steht für schulische und persönliche Pro- bleme als Beraterin allen zur Verfügung (siehe Sozialdienst). Ihr Büro 306 befindet sich im Haus 3. Sportlager Während der Schneesportwoche findet ein Schneesportlager in Davos statt (gilt nicht für BM2). Sie werden rechtzeitig von den Sportlehrpersonen informiert – melden Sie sich schnell an, die Plätze sind begrenzt und begehrt. Sportunterricht Der Sportunterricht (gilt nicht für BM2 und Brückenange- bote) findet in der Sporthalle Grünfeld (Jona) statt. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt zum Sportun- terricht. Stundenplan Der Stundenplan wird auf jeden Semesterbeginn in NESA aktualisiert und ist jederzeit auf der Website abrufbar. 27
Unfall Notfallarzt ist Dr. M. Horn, Zürcherstrasse 6, Rapperswil Tel. 055 210 82 28 Für kleinere Unfälle gibt es eine Notfallapotheke im Sekreta- riat. Im Zimmer 252 (Haus 2) befindet sich ein Liegebett. Unterrichtszeiten Die Unterrichtszeiten des Stundenplans sind für Lernende wie auch für Lehrpersonen verbindlich. Verpflegung In den Eingangsbereichen im Haus 1 und 3 stehen Ihnen kos- tenlos Äpfel zur Verfügung – bitte bedienen Sie sich. In der grossen Pause von 10.10 – 10.30 Uhr bietet eine Bäckerei ver- schiedene Backwaren zum Verkauf an. Mittags haben Sie die Möglichkeit das von zuhause mitgebrachte Essen in den zur Verfügung gestellten Mikrowellen aufzuwärmen. Alternativ gibt es in der näheren Umgebung verschiedene Verpflegungs- möglichkeiten. Versicherung Durch den Ausbildungsbetrieb sind Sie auch für Nichtbe- triebsunfälle versichert. Sie sind damit auch auf dem Schul- weg, innerhalb des Schulareals und während der Schulzeit versichert (gilt nicht für BM2). Website Unter www.bwz-rappi.ch finden Sie viele allgemeine Infor- mationen über das BWZ. Weiterbildung Zum BWZ gehört auch eine grosse Weiterbildungsabteilung: Informatik, Sprachen, Technik, Handelsfächer und Persön- lichkeitsbildung sind die Schwerpunkte der angebotenen Kurse und Lehrgänge. Zeugnis In der letzten Semesterwoche erhalten Sie jeweils ein Zeug- nis. Anschliessend wird eine Kopie des Zeugnisses an Ihren Ausbildungsbetrieb geschickt (gilt nicht für BM2). 28
Sozialdienst Am BWZ in Rapperswil haben die Lernenden die Möglichkeit, bei Fragen und Prob- lemen eine Fachperson des Kirchlichen Sozialdienstes (KSD) zu konsultieren. Durch die Anwesenheit einer Schulsozialarbeiterin können Schwierigkeiten, Probleme und Fragen angesprochen und fachlich kompetent angegangen werden. Soziale Arbeit im Kontext der Berufsfachschule wirkt vielfältig. Vor allem sollen die Lernenden eine offene Türe für ein vertrauliches Gespräch vorfinden. Wenn alles zu viel wird, bei Schwierigkeiten im Lehrbetrieb, bei Problemen in der Schule, bei Stress mit den Eltern oder der Freundin/dem Freund, bei Krankheit oder Suchtverhalten, bei Mobbing, Schulden, u.a.m. bietet Martina Wildhaber vom KSD angemessene Unter- stützung und Hilfe bei der Klärung der Anliegen. Die Hauptaufgaben des KSD • Beratung und Hilfe für Lernende und Studierende in Problemsituationen • Beratung für Eltern, Berufsbildnerinnen/Berufsbildner und Lehrpersonen • Kontakte und Vernetzung mit anderen Institutionen Wichtiges zum KSD • Die Lernenden können den Dienst während der Schulzeit in Anspruch nehmen. • Die Stelle unterliegt der beruflichen Schweigepflicht. • Die Beratung ist kostenlos, konfessionell neutral und beruht in der Regel auf Frei- willigkeit. Termine Das Büro des KSD ist im Haus 3, Nummer 306. Die Liste der Präsenztage und die Kontaktdaten von Martina Wildhaber sind im Schulhaus beim Büro, sowie am An- schlagbrett ersichtlich. Via Website können Sie sich ebenfalls informieren. 29
Mediothek – Benutzungsordnung Benutzung Die Mediothek steht Lernenden, Kursbesucherinnen und Kursbesuchern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BWZ Rapperswil-Jona unentgeltlich zur Ver- fügung. Die Medien und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädi- gung oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten. Mappen und Taschen sind ausserhalb der Mediothek zu deponieren. Es soll eine ruhige Atmosphäre herrschen. Bestand Die Mediothek bietet Sachbücher, erzählende Literatur, Cartoons und Comics, Ton- medien, CD-Roms, Videos, DVD’s, Zeitungen und Zeitschriften an. Es stehen vier PC-Stationen zur Verfügung. Ausleihe Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen. Jede Person, die ein Medium ausleihen will, trägt sich pro Medium auf die Ausleihliste am Ausleihtisch ein. Jedes Medium besitzt eine eigene Nummer, die auf der ersten oder zweiten Seite der Bücher zu finden ist oder auf der Rückseite von Non-books orange beschriftet ist. Wenn das Medium zurück gebracht wird, kann man sich auf dieser Liste wieder austragen und das Medium an den richtigen Ort zurück stellen. Falls mehr als die 4 Wochen Zeit benötigt wird, trägt man sich zuerst mit der Unterschrift und dem Datum aus und beim aktuellen Datum wieder ein. Nachschlagewerke (mit Etikette: «nicht entleihbar» markiert), Zeitungen und Zeitschriften können normalerweise nur in der Mediothek benützt werden (Aus- nahmen sind auf Anfrage möglich). 30
Rückrufgebühren Bei Überschreitung der Leihfrist wird zur Rückgabe innert 2 Wochen aufgefordert. Die entstehenden Unkosten werden verrechnet: 1. Rückruf: Fr. 2.–, 2. Rückruf: Fr. 7.– (jeweils pro Medium). Nach erfolgloser zweiter Mahnung wird die Klassenlehrperson informiert. Wird auch dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird eine Rech- nung für Wiederbeschaffungskosten, Mahn- und Bearbeitungsgebühren gestellt. Öffnungszeiten Montag bis Freitag ab 07.00 h morgens. An unterrichtsfreien Tagen bleibt die Medio- thek geschlossen. Hausordnung Es gilt auch in diesem Raum die Hausordnung. Esswaren und Getränke sind in der Mediothek aus verständlichen Gründen nicht erlaubt. Einteilung der Medien nach dem Dezimalklassifikationssystem Jedes Medium besitzt eine dunkelblaue (Sachliteratur), hellblaue (erzählende Lite- ratur), orange (CD-Rom, DVD, Video, Tonträger), graue (Englisch), grüne (Fran- zösisch), braune (Italienisch), weisse (andere Sprachen) oder hellrote und gelbe (Ju- gendcomics) Farbe. Die erzählende Literatur wird nach dem Alphabet der Autoren eingeordnet. Die Sachliteratur wird nach einem Dezimalklassifikationssystem sortiert. Dabei hilft diese Klassifikation, das Gesuchte besser zu finden. Folgende Einteilungen werden gemacht: 0 Allgemeines Arbeits- und Lerntechnik, Zukunftsforschung, Nachschlagewerke, Jahrbücher 1 Philosophie / Psychologie / Ethik / Lebenshilfe 2 Religion / Theologie / Christliche Kirchen / Nichtchristliche Kirchen / Sekten 3 Sozialwissenschaften / Recht / Verwaltung Mann, Frau, Jugendprobleme, Statistik, Bevölkerungsprobleme, Politik, Staats- kunde, Volkswirtschaft, Finanzen, Wirtschaftspolitik, Recht, Jugendbewe- gungen, Erziehung, Bildung, Unterricht, Methodik, Didaktik, Berufsbildung, Freizeit, Völkerkunde, Mode, Brauchtum 31
5 Naturwissenschaften Umweltschutz, Mathematik, Astronomie, Physik, Chemie, Geologie, Biologie, Botanik, Zoologie 6 Angewandte Wissenschaften Erfindungen, Medizin, Menschlicher Körper, Hygiene, Alkohol, Rauschgifte, Tabak, Gesundheitswesen, Krankheiten, Ingenieurwesen, Technik, Werkstoffe, Elektrotechnik, Bergbau, Bauingenieurwesen, Bahnen, Fahrzeuge, Raumfahrt, Nahrungsmittel, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Buchhaltung, Bürowe- sen, Massenmedien, Unternehmen, Computer, Baustoffe 7 Kunst / Kunstgewerbe / Fotografie / Musik / Spiel / Sport Kunstgeschichte, Raumplanung, Heimatschutz, Architektur, Bildhauerei, Zei- chenkunst, Kunstgewerbe, Basteln, Glasmalerei, Malerei, Maler, Grafiker, Fotografie, Filmtechnik, Filmkunst, Musik, Unterhaltung, Spiele, Theater, Tanz, Brettspiele, Sport 8 Sprachwissenschaft / Literaturwissenschaft Übersetzungswörterbücher, Sprachwissenschaften in verschiedenen Sprachen, Literaturwissenschaften in verschiedenen Sprachen 91 Geographie / Heimatkunde Weltreisen, Geographie einzelner Länder 92 Biographien 93/99 Geschichte Allgemeine Weltgeschichte, Europa, Schweiz, Asien, Afrika, Amerika, Austra- lien, Ozeanien Innerhalb dieser Nummern gibt es eine Feinunterteilung, die Sie dem Dezimalklassifi- kationsplakat in der Mediothek entnehmen können. 32
Verhalten im Brandfall Periodisch werden Übungen mit der Feuerwehr Rapperswil-Jona durchgeführt. Es geht darum, das Verhalten für den Ernstfall zu proben. Behalten Sie in jedem Fall die Ruhe! Ihre Lehrperson wird Sie aus dem Haus begleiten und Sie zum Sammelplatz bringen. Im Brandfall müssen wir sicher sein, dass alle das Haus verlassen haben – deshalb ist es wichtig, dass Sie im Klassenverband bleiben. Wenn es brennt, gilt die erste Priorität der Rettung aller Menschen. Sachen sind er- setzbar. Schliessen Sie Fenster und Türen, damit sich das Feuer nicht weiter ausbreiten kann. Wenn das Treppenhaus oder der Gang bereits verraucht ist, bleiben Sie im Zim- mer. Dichten Sie die Tür ab und begeben Sie sich ans Fenster. Dort machen Sie sich bemerkbar. Öffnen Sie das Fenster erst, wenn die Feuerwehr Sie dazu auffordert. Erst wenn alle gerettet sind, kommen die Löschversuche zum Tragen. Achten Sie dar- auf, wo Sie Feuerlöscher oder Schlauch-Stationen im Haus sehen. Im Haus 1, 2, 4 schliessen die Brandschutztüren automatisch – folgen Sie den Weg- weisern für den Fluchtweg. Danke für Ihr überlegtes Handeln im Notfall. Fluchtweg Haus 1 Der Fluchtweg ist mit grünen Pfeilen markiert: Er führt von jedem Schulzimmer zum Seitenausgang zwischen dem Haus 1 und 4. Fluchtweg Haus 2 Der Fluchtweg ist mit grünen Pfeilen markiert: Er führt von jedem Schulzimmer durch das erste Untergeschoss zum Lieferanten-Eingang an der Seeseite. Fluchtweg Haus 3 Sollte das Treppenhaus nicht mehr nach unten passierbar sein, begeben Sie sich auf die Terrasse im 2. OG. Fluchtweg Haus 4 Der Fluchtweg ist mit grünen Pfeilen markiert: Er führt von jedem Schulzimmer zu- erst ins Haus 1 und dann zum Seitenausgang zwischen dem Haus 1 und 4. Vom Erd- geschoss im Haus 4 führen Sie die grünen Pfeile direkt zum Seitenausgang. Wer das Haus verlassen hat, begibt sich zum Sammelplatz auf dem Fussballplatz am See (Haus 1, 2 und 4) bzw. auf den Parkplatz Richtung See (Haus 3). Bleiben Sie im Klassenverband auf dem Areal, damit Ihre Lehrperson die Anwesenheit aller kontrol- lieren kann, bis Sie die Erlaubnis erhalten, sich zu entfernen. 33
Schulferien und unterrichtsfreie Tage Herbstsemester 13.08.2018 bis 26.01.2019 KW Schuljahresbeginn Montag 13.08.2018 33 Herbstferien Sonntag 30.09.2018 bis Sonntag 21.10.2018 40 – 42 Allerheiligen Donnerstag 01.11.2018 44 Weihnachtsferien Sonntag 23.12.2018 bis Sonntag 06.01.2019 52, 1 Sportferien Sonntag 27.01.2019 bis Sonntag 03.02.2019 5 Frühlingssemester 04.02.2019 bis 06.07.2019 KW Frühlingsferien Sonntag 07.04.2019 bis Sonntag 21.04.2019 15 – 16 Ostermontag 22.04.2019 17 Auffahrt (Brücke) Donnerstag 30.05.2019 bis Sonntag 02.06.2019 22 Pfingstmontag 10.06.2019 24 Sommerferien Sonntag 07.07.2019 bis Sonntag 11.08.2019 28 – 32 Sie finden die Ferien für die kommenden Schuljahre auf unserer Website www.bwz-rappi.ch Gesetzliche Ferienregelung für Lernende und Ausbildungsbetriebe Gemäss Berufsbildungsgesetz müssen die Lernenden ihre Ferien in der schulfreien Zeit beziehen. Ausnahmen werden nur in dringenden Fällen und aufgrund eines schrift lichen Gesuches, unterschrieben vom Ausbildungsverantwortlichen, bewilligt. 34
Haus 4 2. OG 421 423 1. OG 411 413 Haus 4 414 (Gruppenraum) EG 401 Aufenthaltsraum 403 Lehrerzimmer Haus 1 Haus 1 Haus 2 Haus 3 DG Büros Abteilungsleitung Lage- und Raumplan 2. OG 122 121 1. OG 112 111 EG Sekretariat, Rektorat Zürcherstrasse 1 Zürcherstrasse 7 Weiterbildung UG 151a/b (Gruppenräume) Haus 2 Haus 3 2. OG 221 223 224 226 2. OG 321 322 324 1. OG 211 (Mediothek) 1. OG 312 313 314 315 213 214 216 317 (Gruppenraum) EG Aula 202 203 EG 302 (PC) 303 (PC) 304 205a/b (Gruppenräume) 306 (KSD) 307 (Gruppenraum) 1. UG 251 252 254 255 (PC) UG 351 (Gruppenraum) 2. UG 263 (Gruppenraum) 264 (PC) Informatik 35
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