Deutscher FSC-Standard - Deutsche übersetzte Fassung - Forest Stewardship Council FSC Deutschland
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Forest Stewardship Council® FSC® Deutschland © Vorholt Deutscher FSC-Standard Deutsche übersetzte Fassung Version 2.3 vom 01.07.2012
Impressum Herausgeber: FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.V. Nußmannstr. 14 79098 Freiburg, Deutschland Telefon: +49 761 3865350 Fax: +49 761 3865379 E-Mail: info@fsc-deutschland.de Die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte in elektro- nischer Form ohne ausdrückliche Genehmigung der FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.V. ist untersagt. | Deutscher FSC Standard FSC Trademark © 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC ® F000213)
Forest Stewardship Council® FSC® Deutschland Deutscher FSC-Standard Version 2.3 von FSC anerkannt am 16.6.2010, Deutsche übersetzte Fassung vom 01.07.2012 Änderungen gegenüber der Fassung 2.0 vom 06.07.2010: - Definition für „besonders gefährliche Pestizide“ ergänzt - Erläuterung zum Einsatz „besonders gefährlicher Pestizide“ im Anhang II, zu 6.6 Änderungen gegenüber der Fassung 2.1 vom 03.08.2010: - Ergänzung des Halbsatzes “Die Befahrung erfolgt ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Erschließungssystem” in Indikator 6.5.1 - Korrektur des Verweises auf das Bundesnaturschutzgesetz im Anhang II zu 6.2.1 b) Schutzgebiete Änderungen gegenüber der Fassung 2.2 vom 02.02.2011: - Ergänzung der Forderung nach tariflicher Entlohnung auch für Lohnunternehmer in Indikator 4.3.5 - Erläuterung zur Forderung tariflicher Entlohnung für Lohnunternehmer im Anhang II zu 4.3.5 - Ergänzung eines Querverweises in 5.3.2 zu 4.3.5 - Erläuterung zu Anforderungen an die Qualitätssicherung beim Einsatz von Lohnunternehmern im Anhang II zu 5.3.2 Der vorliegende Standard ist auf Grundlage der Prinzipien und Kriterien vom FSC entwickelt worden und dient zusammen mit dem FSC-Kleinwaldstandard als alleinverbindliche Grundlage einer FSC-Zertifizierung von deutschen Forstbetrieben. Version 2.3 Stand Juli 2012 Deutscher FSC Standard |
Inhalt 3 EINFÜHRUNG����������������������������������������������� 5 3 ANHANG II: ERGÄNZUNGEN ZU KRITERIEN UND INDIKATOREN��������� 33 • Grundlagen der Zertifizierung������������������������� 5 • Struktur und Gültigkeit..................................... 5 • zu 1.1: Bundes- und Ländergesetze, • Einhaltung des Standards������������������������������� 6 Verordnungen................................................. 34 • FSC Standards für kleinen Waldbesitz����������� 6 • zu 1.2: Gebühren, Lizenzabgaben • Entstehung und Weiterentwicklung.................. 6 und Steuern.................................................... 38 • zu 1.3: Internationale Abkommen.................. 38 • zu 1.4: Mögliche Gesetzeskonflikte................ 39 Die zehn Prinzipien des FSC���������������������������� 7 • zu 1.6: Teilzertifizierung von Waldflächen...... 39 • zu 4.2: Gesetzliche • Prinzip 1: Einhaltung der Gesetze Sicherheitsbestimmungen.............................. 30 und FSC Prinzipien����������������������������������������� 7 • zu 4.2.4: Nachweis der Sozialversicherung....41 • Prinzip 2: Besitzansprüche, Landnutzungs- • zu 4.3: Organisationsfreiheit...........................41 rechte und Verantwortlichkeiten....................... 8 • zu 4.3.5: Tarifliche Entlohnung von • Prinzip 3: Rechte indigener Völker................... 8 Mitarbeitern von Lohnunternehmern...............41 • Prinzip 4: Beziehungen zur lokalen • zu 4.4.6: Information von Bevölkerung und Arbeitnehmerrechte............. 9 Interessensvertretern......................................42 • Prinzip 5: Nutzen aus dem Walde...................12 • zu 4.5: Schadensregelung..............................42 • Prinzip 6: Auswirkungen auf die Umwelt.........14 • zu 5.3.1: Waldschonende • Prinzip 7: Bewirtschaftungsplan......................21 Ressourcennutzung........................................42 • Prinzip 8: Kontrolle und Bewertung................ 23 • zu 5.3.2: Verfahren zur Qualitätssicherung....42 • Prinzip 9: Erhaltung von Wäldern • zu 5.6.1: Bestimmung der mit hohem Schutzwert................................... 25 nachhaltigen Nutzungsmöglichkeit.................42 • Prinzip 10: Plantagen..................................... 26 • zu 6.1.1: Umweltauswirkungen durch Waldbe- wirtschaftung.................................................. 43 • zu 6.2.1: Gefährdete Arten 3 ANHANG I: DEFINITIONEN����������������������� 27 und Schutzgebiete......................................... 43 • zu 6.2.2: Anpassung der Bewirtschaftungsmethoden zum Schutz spezieller Arten.......................... 44 • zu 6.3.6: Wildlinge und Pflanzen aus Pflanzenschutzmittelarmer Produktion.......... 44 • zu 6.3.7: Herkunft von Saat- und Pflanzgut... 45 • zu 6.3.8: Regulierung von Wildbeständen..... 45 • zu 6.3.9: Bleifreie Munition............................. 45 • zu 6.3.13: Biotopbäume.................................. 45 • zu 6.4.1: Flächen mit besonderer Naturschutzfunktion....................................... 48 • zu 6.5: Walderschließung und Entwässerung................................................ 48 • zu 6.6: Biozide................................................ 49 • zu 6.7: Entsorgung umweltgefährdender Stoffe.............................................................. 50 • zu 6.9.1: Nicht-standortsheimische Baumarten (Gastbaumarten)......................... 50 • zu 7.1: Bewirtschaftungsplanung.................... 50 | Deutscher FSC Standard FSC Trademark © 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC ® F000213)
Forest Stewardship Council® FSC® Deutschland Einführung vielmehr die vom Waldbesitzer unternommenen Schritte Grundlagen der einer kontinuierlichen gesamtbetrieblichen Verbesserung im Hinblick auf die beschriebenen Zielsetzungen. Hier- Zertifizierung zu entwickelt der Waldbesitzer betriebliche Konzepte zur Erreichung dieser Ziele. Die Umsetzung der Konzepte Der Forest Stewardship Council (FSC) ist eine internati- sowie die Erfüllung der unmittelbar umsetzbaren Anfor- onale Organisation, die eine umweltgerechte, sozial ver- derungen sind Gegenstand der Überprüfung durch den trägliche und ökonomisch sinnvolle Bewirtschaftung der Zertifizierer. Wälder dieser Welt fördert. Wald soll als Ökosystem ge- sichert und trotzdem eine langfristige Nutzung von Holz sichergestellt werden. Arbeiten im Wald sollen sicher Struktur und Gültigkeit und fair durchgeführt werden. Als Marketing-Instrument soll das FSC-Siegel Waldbesitzern hierzu einen Anreiz Der Wortlaut der weltweit gültigen FSC Prinzipien ist fett liefern. Zugleich soll Betrieben der Forst- und Holzwirt- gedruckt wiedergegeben. Jedes Prinzip wird mit einer schaft ermöglicht werden, ihre ökologische und soziale kurzen Erläuterung zu den Verhältnisse in Deutschland Verantwortung für den Erhalt der Wälder gegenüber der eingeleitet und seine Relevanz erklärt. Es folgen welt- Öffentlichkeit und den Verbrauchern von Holzprodukten weit gültige Kriterien, die den Inhalt der Prinzipien kla- glaubhaft zu vermitteln. Umgekehrt erlauben FSC-zertifi- rer fassen (im Text mit Doppelziffer gekennzeichnet, z.B. zierte Produkte den Verbrauchern, ihre ökologische und 6.4). Mit Hilfe von Indikatoren wird im nationalen Kontext soziale Verantwortung in ihrer Kaufentscheidung auszu- überprüft, ob der Forstbetrieb die Kriterien erfüllt. Diese drücken. sind mit dreistelligen Ziffern gekennzeichnet (z.B. 6.4.1). Den Rahmen der FSC-Zertifizierung setzen die 10 Prin- Die vierte Gliederungsebene, der Subindikator geht noch zipien und 56 Kriterien des FSC, die für alle Wälder der weiter ins Detail. Erde gelten. Im Rahmen nationaler Prozesse werden Indi- Im Anhang I sind Fachbegriffe und deren genaue Be- katoren und Verifyer entwickelt, mit denen die FSC-Prin- deutung im Sinne des Deutschen FSC-Standards er- zipien und Kriterien in einem bestimmten Land überprüft läutert. Weiterführende Erläuterungen zu Kriterien und werden. Das Ergebnis ist ein nationaler FSC-Standard, Indikatoren sind im Anhang II aufgeführt. Damit kleinere der an spezifische ökologische, wirtschaftliche und sozi- Forstbetriebe gegenüber großen Waldbesitzern nicht ale Gegebenheiten angepasst ist. Dies wurde mit der vor- benachteiligt werden, sieht der FSC die Möglichkeit ei- liegenden Fassung des Deutschen FSC-Standards durch ner gemeinsamen Zertifizierung mehrerer Waldbesitzer die FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.V. umgesetzt. (Gruppenzertifizierung) vor. Die Regelungen zur Grup- Für die FSC-Prüfung lässt der FSC Zertifizierungsorga- penzertifizierung sind in einem eigenen Merkblatt näher nisationen zu und kontrolliert diese regelmäßig. Diese beschrieben. prüfen Forstbetriebe und bescheinigen, dass ihre Bewirt- Die FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.V. versteht sich schaf-tung dem jeweiligen nationalen FSC-Standard ent- als Diskussionsforum zum Thema verantwortungsvolle spricht. Parallel dazu überprüft der FSC die Konformität Waldwirtschaft und sieht sich in der Tradition des Rio- nationaler FSC-Standards mit internationalen Vorgaben Nachfolgeprozesses und der Agenda 21. Der nationale und erkennt diese als verbindliche Grundlage für FSC- FSC-Standard wird seit Oktober 1997 in einem offenen Zertifizierungen an. Die Stärke der FSC-Zertifizierung und transparenten Verfahren innerhalb der FSC Arbeits- liegt in der unabhängigen Beurteilung und Kontrolle von gruppe Deutschland e.V. und mit anderen Interessierten Waldbesitzern und dem international einheitlichen Prüf- diskutiert. Immer wieder wurden Kommentare und Dis- system. kussionsergebnisse eingearbeitet. Ziel aller Aktivitäten Der Prozess der Zertifizierung ist freiwillig und wird jeweils im Rahmen des Deutschen FSC-Standards ist ein breiter auf Initiative des Waldbesitzers eingeleitet. Die FSC-Zer- gesellschaftlicher Konsens der beteiligten Organisationen tifizierung ist für jeden Forstbetrieb möglich, unabhängig und Einzelpersonen. von dessen Ausgangssituation, da vorrangig die Bewirt- schaftung des Waldes und nicht der Waldzustand beur- teilt wird. Der FSC und die durch ihn akkreditierten Zertifi- zierer bestehen nicht auf einer sofortigen hundertprozen- tigen Erfüllung der FSC-Prinzipien. Entscheidend sind Version 2.3 Stand Juli 2012 Deutscher FSC Standard |
Einhaltung des Standards FSC-Standards Prinzipien und Kriterien sind in der Regel nicht Gegen- für kleinen Waldbesitz stand der Prüfung. Die Prüfung, ob ein Waldbesitzer die Prinzipien und Kriterien einhält, erfolgt ausschließlich Um Kleinwaldbesitzern den Zugang zur FSC-Zertifizie- über die Beurteilung der Indikatoren im Standard. Zur rung zu erleichtern, hat die FSC Arbeitsgruppe Deutsch- Überprüfung eines Kriteriums muss jeder Indikator in- land e.V. einen auf die Anforderungen von Kleinwaldbe- klusive der Subindikatoren, soweit vorhanden, über-prüft sitzern (unter 100ha) zugeschnittenen FSC-Standard werden. Ein Indikator ist nur dann erfüllt, wenn alle Su- entwickelt. Einige Indikatoren wurden vereinfacht oder bindikatoren erfüllt sind. Werden Indikatoren identifiziert, miteinander kombiniert. Dies führt zu erheblich geringe- die nicht oder nur unzureichend erfüllt sind, werden diese rem Dokumentationsaufwand für den Zertifizierer und Indikatoren vom Zertifizierer im Prüfbericht festgehalten. den Forstbetrieb. Damit können Aufwand und Kosten bei Gleichzeitig wird geprüft, ob es sich um einen groben der FSC-Zertifizierung von Kleinwaldbetrieben gesenkt oder einen geringen Verstoß gegen das Kriterium han- werden. Der Kleinwaldstandard ist über FSC Deutsch- delt. Werden beim Erstaudit grobe Verstöße gegen ein land zu beziehen. Kriterium identifiziert, kann ein Zertifikat nicht ausgestellt werden, bis diese korrigiert sind. Grobe Verstöße gegen ein Kriterium liegen vor, wenn ge- Entstehung und gen einen Indikator über einen langen Zeitraum, regel- mäßig oder systematisch verstoßen wurde oder wenn Weiterentwicklung die Auswirkungen des Verstoßes eine große Fläche be- treffen. Grobe Verstöße liegen ebenfalls vor, wenn die Die FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.V. wurde 1997 als Verstöße dem Forst-betrieb bekannt sind und keine zeit- Forum gegründet. Zahlreiche Umweltverbände, Gewerk- nahen oder angemessenen Korrekturmaßnahmen ergrif- schaften, Waldbesitzer und Vertreter aus Industrie und fen wurden oder ein Verstoß wiederholt auftritt. Grobe Handel sind seither Mitglied des Vereins und gewähr- Verstöße stellen die Erfüllung des jeweiligen Kriteriums leisten auf diese Weise einen pragmatischen und gesell- grundsätzlich in Frage. Verstöße die vorsätzlich und mit schaftlich tragfähigen Waldstandard. Wissen des Zertifikatshalters stattgefunden haben, sind Zur Herleitung und Überarbeitung des FSC-Standards in jedem Fall als grobe Verstöße zu behandeln. Werden hat die FSC Arbeitsgruppe einen Richtlinienausschuss grobe Verstöße im Rahmen eines bestehenden Zertifi- (RLA) eingesetzt, der sich aus jeweils zwei Vertretern der kates identifiziert, müssen diese innerhalb von maximal Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftskammer zusammen- 3 (in Ausnahmefällen 6) Monaten korrigiert werden oder setzt. Dieses Gremium entwickelte die Regelungen des das Zertifikat wird ausgesetzt. vorliegenden Deutschen FSC-Standards und des Klein- Geringe Verstöße liegen vor, wenn gegen einen Indika- waldstandards. Der Vorstand ratifizierte das Ergebnis tor kurzzeitig, unbeabsichtigt oder nicht-systematisch und die Mitglieder der FSC Arbeitsgruppe Deutschland verstoßen wurde. Geringe Verstöße stellen die Erfüllung e.V. stimmten am 1.10.2008 für die gemachten Vorschlä- des jeweiligen Kriteriums nicht grundsätzlich in Frage. ge. Werden derartige Verstöße identifiziert, müssen diese Seit 2005 wurde der Deutsche FSC-Standard revidiert, innerhalb von maximal 12 (in Ausnahmefällen 24) Mona- d.h. unter umfassender Stakeholderbeteiligung überar- ten korrigiert und Maßnahmen ergriffen werden, die eine beitet. Der Prozess hatte zum Ziel die Allianz der FSC- Wiederholung ausschließen. Wird ein geringer Verstoß Arbeitsgruppe Deutschland zu stärken und den beste- nicht innerhalb von 12 (in Ausnahmefällen 24) Monaten henden Standard weiter zu entwickeln. Der revidierte korrigiert, wird daraus ein grober Verstoß. Standard soll einer fachlichen Überprüfung stand hal- ten, den internationalen FSC-Vorgaben entsprechen, für aufgeschlossene Forstbetriebe umsetzbar sein, ökolo- gische und soziale Vorbildfunktion haben und damit auch zukünftig Referenzstandard für verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung in Deutschland sein. | Deutscher FSC Standard FSC Trademark © 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC ® F000213)
Forest Stewardship Council® FSC® Deutschland 1.3 In Unterzeichnerstaaten werden die Bestim Prinzip 1: mungen aller verbindlichen internationale Ab kommen wie dem Washingtoner Artenschutz Einhaltung der Gesetze und übereinkommen (CITES), den ILO-Konventionen (Internationalen Arbeitsorganisation), dem In FSC Prinzipien ternationalen Tropenholzabkommen (ITTA) und dem Abkommen über die biologischen Vielfalt Die Waldbewirtschaftung respektiert alle relevanten eingehalten. s. Anhang II Gesetze des Landes sowie internationale Verträge und Abkommen, welche das Land unterzeichnet hat 1.3.1 FFH-Gebiete und Gebietsvorschläge sind auf der und erfüllt die Prinzipien und Kriterien des FSC. Betriebsfläche sind bekannt. s. 6.2, 9.1 und 9.3 Erläuterung: Die Prinzipien und Kriterien des FSC er- 1.3.2 Der Forstbetrieb setzt von der Bundesregierung gänzen die gesetzlichen Bestimmungen und fördern ratifizierte internationale Abkommen um. die ständige Weiterentwicklung der Waldwirtschaft zu Umweltverantwortlichkeit, Sozialverträglichkeit und 1.3.2.1 Dem Forstbetrieb sind Gebietseinheiten wirtschaftlicher Tragfähigkeit. und Anforderungen die sich aus interna- tionalen Abkommen ergeben bekannt. 1.1 Der Waldbesitzer befolgt alle nationalen und Entsprechende Anforderungen sind in lokalen Gesetze und behördlichen Bestimmun das betriebliche Management integriert. gen. s. Anhang II s. 4.1, 4.3 1.1.1 Die relevanten Bundes- und Landesgesetze, Ver- 1.4 Konflikte zwischen Gesetzen, Verordnungen ordnungen sowie kommunale Vorschriften sind und den FSC Prinzipien und Kriterien werden verfügbar und werden eingehalten. für das Zertifizierungsverfahren im Einzelfall vom Zertifizierer und den betroffenen Parteien 1.1.2 Die hoheitlich zuständigen Behörden (untere beurteilt. s. Anhang II Forst-, Naturschutz- Jagd- und Wasserbehörde) bestätigen, dass weder vergangene noch beste- 1.4.1 Etwaige Konflikte zwischen der Gesetzgebung hende Gesetzesverstöße durch den Betrieb vor- und dieser Richtlinie werden der FSC Arbeitsgrup- liegen. pe Deutschland e.V. gemeldet, sofern die Konflikte nicht vom Zertifizierer gelöst werden können. 1.1.3 Sofern Zweifel bestehen, dass Gesetze nicht ein- gehalten werden, können diese entkräftet werden. 1.5 Waldflächen müssen vor illegaler Nutzung, Be siedlung und anderen unerlaubten Aktivitäten 1.2 Der Waldbesitzer bezahlt alle einschlägigen geschützt werden. und gesetzlich vorgeschriebenen Nutzungs entgelte, Honorare, Steuern und sonstige öf 1.5.1 In Fällen unerlaubter Nutzung durch Dritte infor- fentliche Abgaben. s. Anhang II miert der Waldbesitzer die zuständigen Stellen 1.2.1 Der Betrieb legt eine steuerliche Unbedenklich- 1.6 Der Waldbesitzer verpflichtet sich, den Wald keitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes langfristig gemäß den internationalen Prin vor oder weist seine Steuerbefreiung nach. zipien und Kriterien des FSC zu bewirtschaften. s. Anhang II 1.2.2 Die Holzrechnungen weisen die Mehrwertsteuer korrekt aus. 1.6.1 Die vorliegenden deutschen FSC-Standards wer- den von den Vertragsunterzeichnern anerkannt. 1.2.3 Die Lohnabrechnungen weisen Sozialabgaben für alle Mitarbeiter korrekt aus. s. 4.2.4 1.6.2 Der Waldbesitzer informiert seine Mitarbeiter, Un- ternehmer und die Öffentlichkeit über die FSC- Zertifizierung. Version 2.3 Stand Juli 2012 Deutscher FSC Standard |
2.3 Bestehen hinsichtlich Besitzanspruch und Prinzip 2: Besitzansprüche, Nutzungsrecht Konflikte, werden geeignete Verfahren zu deren Schlichtung angewendet. Landnutzungsrechte und Ver- Die Umstände und der Status etwaiger offener Konflikte werden ausdrücklich im Zertifizie antwortlichkeiten rungsverfahren berücksichtigt. Konflikte von grundsätzlicher Bedeutung, die eine bedeut Langfristige Besitzansprüche und Nutzungsrechte an same Anzahl von Interessen betreffen, schlie Land- und Forstressourcen sind eindeutig definiert, ßen normalerweise die Zertifizierung eines Be dokumentiert und rechtlich verankert. triebes aus. Erläuterung: Eine eindeutige Rechtslage von Besitz- und 2.3.1 Kommt bei Konflikten bezüglich Eigentums- oder Nutzungsansprüchen ist Voraussetzung für die verant- Nutzungsrechten keine gütliche Einigung zustan- wortliche und nachhaltige Bewirtschaftung forstlicher de, werden zumindest die gesetzlich geregelten Ressourcen. Hierzu zählen nicht nur Eigentumsrechte, Schlichtungsverfahren angewendet. s. Anhang I sondern auch rechtlich verankerte oder vertraglich ge- zu „Schlichtungsverfahren“ regelte Nutzungsrechte (z.B. Weide- und Holzrechte, Jagdrechte) sowie Gewohnheitsrechte* (z.B. Nutzung 2.3.2. Der Forstbetrieb kann frühere oder bestehende forstlicher Nebenprodukte*). Konflikte und deren Schlichtung belegen. 2.1 Langfristige Eigentums- und Nutzungsrechte am Wald sind eindeutig dokumentiert (z.B. in Prinzip 3: Form von Grundbucheinträgen, Gewohnheits rechten oder Pachtverträgen). s. Anhang I zu Rechte indigener Völker “Nutzungsrechte” Die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Rechte 2.1.1 Der Waldbesitzer legt Unterlagen und Karten vor, der indigenen Gruppen hinsichtlich Besitz, Nutzung die die Grund- und Eigentumsverhältnisse aufzei- und Bewirtschaftung von Land, Territorien und Res gen. sourcen sind anzuerkennen und zu respektieren. 2.1.2 Der Waldbesitzer legt Unterlagen zu bestehenden Nach der Definition der Vereinten Nationen existieren Nutzungsrechten (z.B. Jagdpachtvertrag, Abbau- in der Bundesrepublik Deutschland keine Indigenen rechte von Bodenschätzen) vor. Völker. Das Prinzip findet also in dieser Form keine An- wendung. 2.2 Die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Aspekte dieses Prinzips, die sinngemäß auf die Inter- Besitz- und Waldnutzungsrechte der lokalen essen der Lokalbevölkerung übertragbar sind, wurden Bevölkerung werden respektiert, sofern diese unter Prinzip 2 (Gewohnheitsrechte), Prinzip 4 (Interes- Rechte nicht in freier und bewusster Entschei sen lokaler Bevölkerung) und Prinzip 9 (Schutz kultur- dung an Dritte abgetreten wurden. s. Anhang I historischer Stätten) behandelt. zu “Lokaler Bevölkerung” s. Anhang I zu “Indigene Völker” 2.2.1 Gewohnheitsmäßige Waldnutzungen (durch die lokale Bevölkerung und die Öffentlichkeit), die fest etabliert aber nicht gesetzesmäßig verankert sind, werden respektiert, sofern sie nicht im Wider- spruch zu den Zielen dieses Standards stehen. s. 4.1.3 | Deutscher FSC Standard FSC Trademark © 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC ® F000213)
Forest Stewardship Council® FSC® Deutschland 4.1.3 Der Wald kann von der lokalen Bevölkerung zu Er- Prinzip 4: Beziehungen holungszwecken betreten werden. s. 2.2.1 zur lokalen Bevölkerung und 4.1.4 Der Wald kann von lokalen Schulen und Bildungs- einrichtungen zum Zweck der Weiterbildung ge- Arbeitnehmerrechte nutzt werden. Die Waldbewirtschaftung erhält oder vergrößert lang 4.1.5 Der Forstbetrieb bietet Ausbildungs- und Prakti- fristig das soziale und ökonomische Wohlergehen kumplätze für lokale Bewerber im Rahmen seiner der im Wald Beschäftigten und der örtlichen Bevöl Möglichkeiten an. kerung. 4.2 Der Forstbetrieb hält die einschlägigen gesetz Erläuterung: Die Beschäftigten stellen mit ihrem Wis- lichen Bestimmungen und/oder Verordnungen sen und Können einen wichtigen Erfolgsfaktor dar. Die bezüglich Gesundheit und Sicherheit aller Be angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen sowie schäftigten ein oder übertrifft sie. s. Anhang II die Einbindung und Weiterentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten in die betrieblichen Abläufe dienen der 4.2.1 Die Arbeit im Wald wird so gestaltet und ausge- nachhaltigen Bewirtschaftungsweise. Zur umfassenden führt, dass Unfall- und umfassender Gesundheits- Nachhaltigkeit im Forstbetrieb gehört auch eine sozial schutz gewährleistet sind. verträgliche Personalwirtschaft. Durch die Bereitstellung von Informationen wird die 4.2.1.1 Die Unfallverhütungsvorschriften, Ge- Waldbewirtschaftung für die örtliche Bevölkerung nach- setze und Verordnungen, insbesonde- vollziehbar. Der Forstbetrieb trägt damit zum besseren re die Bestimmungen über persönliche Verständnis der Öffentlichkeit für die forstliche Nutzung Schutzausrüstungen, werden eingehal- des Waldes bei. ten. Die Rettungskette ist gemäß den länderspezifischen Vorgaben sicher ge- 4.1 Der lokalen Bevölkerung sollten Arbeitsmög stellt. lichkeiten, Schulungen und andere Dienstleis tungen angeboten werden. 4.2.1.2 Arbeitsaufträge und Gefährdungsbeur- teilungen gemäß den Bestimmungen 4.1.1 Der Waldbesitzer berücksichtigt das Angebot loka- des Arbeitsschutzgesetzes sind vorhan- ler Arbeitskräfte und Unternehmer bei der Vergabe den und entsprechend dokumentiert. von Aufträgen. 4.2.1.3 Im Forstbetrieb werden für Zweitaktmo- 4.1.1.1 Lokale Unternehmer sind bekannt und toren ausschließlich Sonderkraftstof- werden kontaktiert. fe eingesetzt. Bei nicht gewerblichen Selbstwerbern wirkt der Waldbesitzer 4.1.1.2 Ausschreibungsbedingungen benachtei- auf deren Einsatz hin. ligen lokale Unternehmer nicht. s. 5.4.1 4.2.1.4 Im Forstbetrieb sollten nach Möglichkeit 4.1.2 Die Beschäftigten können regelmäßig Aus- und geprüfte forsttechnische Arbeitsmittel Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen; die Ar- eingesetzt werden. Bei nicht gewerb- beitgeber unterstützen sie dabei. lichen Selbstwerbern wirkt der Waldbe- sitzer darauf hin. s. Anhang I zu „Ret- 4.1.2.1 Der Arbeitgeber bietet Informationen zu tungskette“, „Sonderkraftstoffe“, „geprüf- und Teilnahmemöglichkeiten an Aus- te forsttechnische Arbeitsmittel“ und Weiterbildungsprogrammen, ein- schließlich Sicherheitstrainings, für alle 4.2.2 Die Arbeiten im Wald werden in angemessener Beschäftigten an. Weise überwacht und kontrolliert, um sicherzustel- len, dass die geforderte korrekte Umsetzung der 4.1.2.2 Die Beschäftigten empfinden Informa- Sicherheitsvorschriften und des Wirtschaftsplans tionen und Teilnahmemöglichkeiten als erfolgt. ausreichend. Version 2.3 Stand Juli 2012 Deutscher FSC Standard |
4.2.2.1 Die Einhaltung der Sicherheitsvor- 4.3.2 Mitarbeiter bestätigen, dass sie aufgrund gewerk- schriften bei der Ausführung der Arbeit schaftlichen Engagements keine Nachteile durch und die Ergebnisse der Forstarbeiten den Arbeitgeber befürchten müssen. werden regelmäßig überprüft. 4.3.3 Der Forstbetrieb informiert bei Betriebsversamm- 4.2.2.2 Es ist eine sicherheitstechnische Betreu- lungen und ähnlichen Veranstaltungen die Be- ung gewährleistet. Es sind Verantwort- schäftigten über sie betreffende betriebliche Ent- liche für Arbeitssicherheit benannt und wicklungen. ihre Aufgaben festgelegt. 4.3.4 Der Forstbetrieb stellt sicher, dass Gewerkschaften 4.2.2.3 Konsultationen mit Beschäftigten werden über die Zertifizierung in einem Konsultationspro- durchgeführt und dokumentiert. zess informiert und konsultiert werden. 4.2.2.4 Kontrollen der Unfallversicherungsträger 4.3.5 Der Forstbetrieb, die eingesetzten Unterneh- sind dokumentiert. men sowie deren Nachunternehmen halten mindestens die am Ort der Erbringung für Ar- 4.2.3 Die Arbeiten im Wald werden von Waldbesitzern, beiten dieser Art geltenden Tarifverträge ein. Unternehmern und deren Beschäftigten durchge- s. Anhang II führt, die über eine entsprechende fachgerechte Ausbildung, vorzugsweise eine forstliche Berufs- 4.3.5.1 Aktuelle Lohnzahlungen leiten sich aus ausbildung, oder gleichwertige praktische Erfah- den ausgehandelten Tarifen ab. rung (außer bei Auszubildenden) verfügen. 4.3.6 Beschäftigte in Betrieben, die die Voraussetzungen 4.2.3.1 Der Betrieb fördert die berufliche Weiter- des Betriebsverfassungsgesetzes/Personalvertre- bildung nach dem Berufsförderungsge- tungsgesetzes erfüllen, können ihre Interessen im setz. Betrieb vertreten und an den betreffenden betrieb- lichen Abläufen mitwirken. 4.2.4 Der Forstbetrieb und eingesetzte Unternehmer halten die Bestimmungen der Sozialgesetzgebung 4.3.6.1 Die Beschäftigten bestätigen die ange- ein. Insbesondere wird nachgewiesen: messene Beteiligung. a) die Mitgliedschaft beim zuständigen Unfallver- sicherungsträger 4.4 Erkenntnisse über nachteilige soziale Auswir b) Haftpflichtversicherung kungen werden in die forstliche Planung und c) die Beachtung der Vorschriften über die ge- die daraus abgeleiteten Maßnahmen integriert. setzliche Sozialversicherung Mit Personen und Gruppen, die direkt von Be d) die Arbeitserlaubnis von Arbeitskräften aus wirtschaftungsmaßnahmen betroffen sind, nicht EU-Mitgliedsstaaten werden Konsultationen geführt. e) die Führung einer Personalakte aller Mitarbei- ter des Forstbetriebs 4.4.1 Das Personal wird nach Möglichkeit ganzjährig f) die Unterlagen werden auf Nachfrage und langfristig beschäftigt. Abweichungen werden vorgelegt begründet. s. Anhang II 4.4.2 Ein Personalabbau wird betrieblich begründet und 4.3 Die Rechte der Beschäftigten, sich zu organi sozial verträglich gestaltet. sieren und nach eigenem Ermessen mit den Ar beitgebern zu verhandeln, werden gemäß den 4.4.2.1 Bei betriebsbedingtem Personalabbau Kon-ventionen 87 und 98 der Internationalen wird mit den Betroffenen ein Sozialplan Arbeitsorganisation (ILO) gewährleistet. s. An- im Konsens erstellt. hang II 4.4.3 Soziale Auswirkungen der Waldbewirtschaftung 4.3.1 Der Betrieb stellt das Recht der Beschäftigten si- werden ermittelt cher, sich Gewerkschaften und Organisationen anzuschließen. 10 | Deutscher FSC Standard FSC Trademark © 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC ® F000213)
Forest Stewardship Council® FSC® Deutschland 4.4.3.1 Eine Unfall- und Abwesenheitsstatistik 4.5 Es werden geeignete Instrumente angewandt, wird jährlich erstellt und bewertet. um Streitfälle zu schlichten und bei Verlust oder Beeinträchtigung der gesetzlichen oder 4.4.3.2 Änderungen im Personalstand und der gewohnheitsmäßigen Rechte, des Eigentums, Beschäftigungssituation sind dokumen- der Ressourcen oder des Lebensunterhalts der tiert und bewertet. lokalen Bevölkerung diese gerecht zu entschä digen. Es werden Maßnahmen zur Vermeidung 4.4.3.3 Konsultationen mit direkt betroffenen solcher Verluste oder Beeinträchtigungen er Interessenvertretern und geäußerte Be- griffen. denken sind dokumentiert. 4.5.1 Die Waldbewirtschaftung vermeidet Schäden und 4.4.4 Die Ergebnisse von Untersuchungen über soziale Beeinträchtigungen. Der Rechtsweg ist in Streitfäl- Auswirkungen der Waldbewirtschaftung sind in len für jeden Betroffenen offen. s. 1.1.2, s. Anhang II die forstliche Planung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen integriert. 4.5.2 Der Betrieb hat eine Betriebshaftpflichtversiche- rung/Eigenversicherung für eventuelle Schaden- 4.4.5 Stätten von besonderer kultureller, ökonomischer ersatzansprüche abgeschlossen. oder religiöser Bedeutung für die Öffentlichkeit sind klar identifiziert und werden bei der Waldbe- 4.5.3 Kontrollen zur Verkehrssicherungspflicht werden wirtschaftung geschützt. vom Forstbetrieb regelmäßig durchgeführt und protokolliert 4.4.6 Benachbarte Landbesitzer und Interessensvertre- ter werden über forstliche Aktivitäten, die sie maß- 4.5.4 Streitfälle, ihre Behandlung und ihr Ausgang sind geblich betreffen, informiert und um ihre Kommen- dokumentiert. tare gebeten. 4.4.6.1 Die Beteiligung kann nachgewiesen wer- den. 4.4.6.2 Kommentare werden berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen erwogen 4.4.6.3 Getroffene Vereinbarungen werden im Wirtschaftsplan umgesetzt. s. 7.4.1, s. Anhang II Version 2.3 Stand Juli 2012 Deutscher FSC Standard | 11
5.2 Der Forstbetrieb fördert durch seine Bewirt Prinzip 5: schaftungsmaßnahmen und Vermarktungs strategie die optimale Nutzung und lokale Ver Nutzen aus dem Walde arbeitung der verschiedenen Waldprodukte. s. 5.4 Die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nut zung der vielfältigen Produkte und Leistungen des 5.2.1 Eine möglichst breite Produktpalette sowie die Er- Waldes, so dass sie wirtschaftlich tragbar wird und zeugung hoher Holzqualitäten werden angestrebt. eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten kann. 5.2.2 Durch differenzierte Holzaushaltung werden mög- lichst hochwertige Sortimente verkauft. Erläuterung: Der Waldbesitzer trägt die Verantwor- tung für die wirtschaftlichen Chancen und Risiken, 5.2.3 Verkaufsergebnisse werden in der Buchhaltung die aus der Selbstverpflichtung zu einer ökologisch differenziert dargestellt und bei der nächsten Ein- verantwortlichen, sozial verträglichen und wirtschaft- schlagsplanung berücksichtigt. lich tragfähigen Waldwirtschaft erwachsen. Hier wird die Bedeutung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des 5.2.4 Die Vermarktung weniger bekannter Baumarten naturnah wirtschaftenden Einzelbetriebes ebenso und Sortimente wird gefördert. festgeschrieben, wie die Rolle der Forst- und Holz- wirtschaft insgesamt als wesentlicher Wirtschafts- 5.2.4.1 Verkaufsrelevante Informationen sind im faktor eines lebensfähigen ländlichen Raumes. Betrieb verfügbar. Durch wirtschaftlich tragfähige Waldwirtschaft sollen im strukturarmen ländlichen Raum Einkommen und Ar- 5.2.4.2 Angebote werden gezielt auch für weni- beitsplätze langfristig gesichert oder neu geschaffen ger bekannte Arten gemacht. werden. Regionale und lokale Wertschöpfungsketten (Stichwort: „Holz der kurzen Wege“) sollen gestärkt 5.2.5 Nebenprodukte und Dienstleistungen des Waldes werden. werden genutzt und vermarktet. 5.1 Der Forstbetrieb strebt seine Wirtschaftlichkeit 5.2.5.1 Erbrachte Dienstleistungen und Einnah- an. Er berücksichtigt dabei alle ökologischen, men aus Nebenprodukten werden do- sozialen und betrieblichen Kosten der Pro kumentiert. s. Anhang I zu “Nebenpro- duktion und wahrt die Leistungsfähigkeit der dukte”, s. 6.3.10, 8.2.2 Ökosysteme indem hierzu notwendige Investi tionen getätigt werden. 5.3 Die Waldbewirtschaftung minimiert Abfälle bei Holzernte und Aufarbeitung und vermeidet 5.1.1 Der Forstbetrieb verfügt über ausreichende Ein- Schäden an sonstigen Waldressourcen. s. An- nahmequellen zur Umsetzung der geplanten Wirt- hang I zu „Abfall“ schaftsmaßnahmen, der Walderhaltung und der Waldpflege. 5.3.1 Geeignete Maßnahmen zum Schutz des verblei- benden Bestandes, der Naturverjüngung, des Bo- 5.1.2 Die Finanzplanung sichert die Mittel zur Umset- dens, der Gewässer und der wildlebenden Tiere zung der Wirtschaftsplanung. werden ergriffen und dokumentiert. 5.1.3 Im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens 5.3.1.1 Bei der Waldbewirtschaftung werden sind alle relevanten wirtschaftlichen Vorgänge auch Fäll- und Rückeschäden, Schäden am außerhalb der marktfähigen Güter und Leistungen gefällten Stamm, Schädigungen der (Schutz- und Erholungsfunktion) dokumentiert. Naturverjüngung und des Bodens mini- miert. 5.3.1.2 Holzernte und Waldpflege orientieren sich an der bestmöglichen Technik. 12 | Deutscher FSC Standard FSC Trademark © 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC ® F000213)
Forest Stewardship Council® FSC® Deutschland 5.3.1.3 Die Entnahme nicht genutzter Biomasse 5.5.2 Ästhetische Werte des Waldes werden erhalten wird minimiert, Nichtderbholz verbleibt oder verbessert. im Wald. 5.5.2.1 Maßnahmen zur Waldrandgestaltung 5.3.1.4 Die Maßnahmen sind im Wirtschaftsplan werden durchgeführt. und in Unternehmerverträgen festgehal- ten. 5.5.2.2 Markante Einzelobjekte wie Baumdenk- mäler und außergewöhnliche Baumindi- 5.3.1.5 Im Forstbetrieb werden biologisch ab- viduen sind bekannt und werden auch baubare Kettenhaftöle und Hydraulik- ohne Ausweisung als Naturdenkmal er- flüssigkeiten eingesetzt. halten. s. 6.3.13 5.3.1.6 Alle Maschinen mit Ölhydraulikanlagen 5.5.3 Vom Forstbetrieb gehen keine schädlichen Beein- haben für den Schadensfall sog. „Notfall- trächtigungen der Wasserqualität und aquatischen sets“ (Bindemittel, Auffanggefäße o.ä.) Lebensgemeinschaften in/an Gewässern aus, die an Bord. s. Anhang II, s. 6.2.1, 6.5.5, zur Beeinträchtigung von Wassernutzungen füh- 6.3.8 ren. 5.3.2 Der Forstbetrieb setzt Verfahren zur Qualitätssi- 5.6 Die Menge der genutzten Waldprodukte ent cherung im Rahmen der Vergabe, des Einsatzes spricht einem dauerhaft nachhaltigen Niveau. und der Kontrolle von Lohnunternehmern um, die geeignet sind, die Einhaltung der FSC-Standards, 5.6.1 Die planmäßige Holznutzung übersteigt nicht die insbesondere der Kriterien 4.2, 4.3.5 und 6.5, si- nachhaltige Nutzungsmöglichkeit. s. Anhang II cherzustellen. 5.6.2 Grundlage für die Herleitung des Hiebssatzes ist 5.3.2.1 Entsprechende Regelungen sind getrof- ein Konzept zur Entwicklung hoher und wertvoller fen und werden umgesetzt... s. Anhang II Holzvorräte unter Annäherung an die Baumarten- zusammensetzung, Dynamik und Struktur natür- 5.4 Die Waldbewirtschaftung strebt die Stärkung licher Waldgesellschaften. und Diversifizierung der regionalen Wirtschaft an und vermeidet die Abhängigkeit von einem einzelnen Waldprodukt. s. 5.2 5.4.1 Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft und von Kleinbetrieben (z.B. bezüglich Losgröße) werden durch das Angebot auch kleiner Mengen und von Nebenprodukten berücksichtigt um die regionale Wertschöpfung zu fördern. s. 4.1.1 5.5 Bei der Waldbewirtschaftung wird der Wert der Waldfunktionen und der Waldressourcen (z.B. Wassereinzugsgebiete und Fischvorkommen) erkannt, erhalten und, wo es sich anbietet, ge steigert. 5.5.1 Für Waldflächen mit Vorrangfunktionen werden Maßnahmen zur Erhaltung und gegebenenfalls Verbesserung dieser Funktionen ergriffen. s. 6.2, 9.1, s. Anhang I zu „Schutz- und Erholungsfunkti- onen“ Version 2.3 Stand Juli 2012 Deutscher FSC Standard | 13
6.1.1.1 Der Forstbetrieb kann seine Kenntnis der Prinzip 6: Auswirkungen auf Auswirkungen darlegen. s. 7.1.3 die Umwelt 6.1.2 Stehen alternative, umweltschonende Verfahren zur Wahl, werden diese gewählt solange dies be- Die Waldbewirtschaftung erhält die biologische Viel triebswirtschaftlich tragbar ist. falt und die damit verbundenen Werte, die Wasser ressourcen, die Böden sowie einzigartige und emp 6.1.3 Der Forstbetrieb nimmt eine fachliche Beurteilung findliche Ökosysteme und Landschaften und gewähr über die Folgen seiner Bewirtschaftungsmaßnah leistet dadurch die ökologischen Funktionen und die men vor, wenn Beeinträchtigungen der als wertvoll Unversehrtheit des Waldes. identifizierten Bereiche (nach 6.2.1) nicht ausge- schlossen werden können. Er unterlässt Maßnah- Erläuterung: Leitbild der angestrebten Wirtschaftswäl- men, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen zu der sind naturnahe Waldökosysteme, die sich bezüg- erwarten sind. lich Baumartenzusammensetzung, Vorrat, Dynamik und Struktur den natürlichen Waldgesellschaften annä- 6.1.3.1 Der Forstbetrieb kann eine derartige Ein- hern. Ökologisch stabile Waldökosysteme sind Grund- schätzung nachweisen und etwaige ge- voraussetzung für den Erhalt und die Förderung der troffene Konsequenzen auf sein betrieb- biologischen Vielfalt sowie der Leistungsfähigkeit des liches Handeln aufzeigen. s. 6.2.1 gesamten Naturhaushaltes. Die Waldbewirtschaftung erfolgt nach dem Vorsorge- 6.1.4 Für Maßnahmen, die nicht Teil der Waldbewirt- prinzip. Durch die Einhaltung des Standards in seiner schaftung sind, die aber entweder vom Forstbe- Gesamtheit wird gewährleistet, dass im normalen Be- trieb oder von Dritten im Wald durchgeführt wer- triebsablauf umweltbeeinträchtigende Maßnahmen den, liegen die erforderlichen behördlichen Ge- ausgeschlossen oder minimiert werden. nehmigungen vor. s. Anhang II Die in den Waldökosystemen ablaufenden natürlichen Prozesse werden genutzt. Die Nutzung des Waldes und 6.2 Schutzgebiete sind etabliert um seltene, ge der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Waldökosystems fährdete und vom Aussterben bedrohte Arten schließen einander dabei nicht aus. Für den Schutz der und deren Lebensräume (z.B. Brut- und Nah biologischen Vielfalt sowie als Lern- und Vergleichsflä- rungshabitate) zu schützen. Ausgewiesene chen sind darüber hinaus ungenutzte Waldökosysteme Naturschutzgebiete und Schutzzonen sind ent unverzichtbar. Alte Bäume, Baumgruppen, das Belas- sprechend der Größe und Intensität der Wald sen von liegendem und stehendem Totholz sowie die an bewirtschaftung und entsprechend der Einma die natürliche Zerfallsphase des Waldes gebundenen ligkeit der betroffenen Naturgüter eingerichtet. Lebensräume von Tieren und Pflanzen sind integrale Überjagung und Überfischung sowie Sammeln Bestandteile einer nachhaltigen naturnahen Waldwirt- und Fallenstellen werden verhindert. schaft. 6.2.1 Gefährdete Tier- und Pflanzenarten und deren 6.1 In Abhängigkeit von Intensität und Umfang der Lebensräume, die entsprechend 7.1.3 identifi- Waldbewirtschaftung und der Einmaligkeit der ziert wurden, die gesetzlich geschützten und betroffenen Naturgüter werden die Umweltaus ökologisch besonders sensiblen Bereiche sowie wirkungen bei der Waldbewirtschaftung vor alle relevanten und zugänglichen umweltbezo- ihrer Durchführung beurteilt. Je nach Ergeb genen Grundlagenerhebungen sind bekannt und nis der Beurteilung werden die Maßnahmen werden bei der Bewirtschaftung berücksichtigt. ggf. angepasst. Dabei sind auch Belange des Für Forstbetriebe mit Betriebsplänen gilt darüber Landschaftsschutzes sowie der lokalen Verar hinaus: beitung mit einzubeziehen. 6.2.1.1 Die entsprechenden Flächen sind be- 6.1.1 Dem Forstbetrieb sind die allgemeinen und wis- schrieben, bekannt, und auf Karten dar- senschaftlich erfassten Auswirkungen forstlichen gestellt. Handelns auf das Ökosystem, bekannt. Besonde- re Berücksichtigung finden hierbei die Inventurer- 6.2.1.2 Relevante und zugängliche umweltbe- gebnisse aus 7.1.3 zogene Raum- und Fachplanungen sind bekannt. 14 | Deutscher FSC Standard FSC Trademark © 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC ® F000213)
Forest Stewardship Council® FSC® Deutschland 6.2.1.1 Es werden regelmäßig Informationen zu 6.3.3 Die natürliche Verjüngung hat Vorrang. Ist zu er- gefährdeten Arten und Biotopen einge- warten, dass auf Grund der natürlichen Dynamik holt. s. Anhang I zu „Betriebsplan“, „um- standortwidrige, gleichaltrige Reinbestände ent- weltbezogene Grundlagenerhebungen“, stehen, wird durch geeignete Maßnahmen ein „umweltbezogene Raum- und Fachpla- entwicklungsfähiger Anteil von Baumarten der nungen“ “gefährdete Arten”, „ökologisch natürlichen Waldgesellschaften sichergestellt. sensible Bereiche“, s. 9, s. Anhang II s. Anhang I zu „standortwidrig“, „gleichaltrige Rein bestände“, „entwicklungsfähiger Anteil“ 6.2.2 Falls gesetzlich geschützte Arten durch die Wald- bewirtschaftung gefährdet werden können, wer- 6.3.4 Natürliche Sukzessions- und Differenzierungspro- den die Bewirtschaftungsmethoden entsprechend zesse der Waldentwicklung werden genutzt. Die angepasst (z.B. bezüglich Eingriffsstärke und Ein- natürliche Sukzession wird bei Erst- und Wieder- griffszeitpunkt). aufforstungen einbezogen. s. Anhang I zu „Suk- zession“ 6.2.2.1 Die davon betroffenen Flächen sind im Betrieb bekannt. Entsprechendes Kar- 6.3.5 Künstliche Verjüngung ist beschränkt auf: tenmaterial liegt auf Revierebene vor. a) die Entwicklung hin zu 6.2.2.2 Es werden Empfehlungen zur Anpas- ökosystemstabilen Wäldern sung von Bewirtschaftungsmaßnahmen b) Voranbauten und Unterbauten von örtlichen Fachleuten erfragt und be- c) Erst- und Wiederaufforstungen rücksichtigt. s. Anhang II d) die Mischungsanreicherung s. 6.9.1 6.2.3 Von Natur aus oder aufgrund langfristiger anthro- pogener Beeinflussung waldfreie Kleinstrukturen 6.3.6 Bei Verjüngungsmaßnahmen werden Saatgut und werden erhalten, um die Lebensraumvielfalt zu si- Wildlinge aus FSC-zertifizierten Betrieben bevor chern. zugt eingesetzt. Weiterhin bevorzugt wird Pflanz- material aus pflanzenschutzmittelarmer Produktion 6.2.4 Beeinträchtigen andere Waldnutzungen (z.B. Jagd, (Verzicht auf synthetische Pestizide, Wachstums- Fischerei, Sammelaktivitäten oder Erholungsnut- regulatoren und Herbizide), soweit es am Markt zung) gefährdete Arten oder Biotope, wirkt der verfügbar und der Einsatz wirtschaftlich vertretbar Forstbetrieb darauf hin, dass diese Aktivitäten ent- ist. Der Forstbetrieb kann entsprechende Nach- sprechend angepasst werden. weise erbringen. s. Anhang II 6.3 Die ökologischen Funktionen und Werte des 6.3.7 Die Sicherung und Überprüfung der Herkunft des Waldes werden erhalten, verbessert oder wie Saat- und Pflanzguts gemäß Forstvermehrungs- derhergestellt. gutgesetz (FoVG) erfolgt mit einem fachlich aner- kannten, und für die Praxis geeigneten Verfahren. a) Waldverjüngung und Sukzession b) Genetische-, Arten- und Ökosystemvielfalt 6.3.7.1 Das Verfahren zur Überprüfung ist ver- c) Natürliche Kreisläufe, welche die Produktivität bindlich in die betrieblichen Abläufe inte- des Waldökosystems beeinflussen griert und der Vollzug dokumentiert. s. Anhang II 6.3.1 Ziel waldbaulicher Pflege- und Nutzungsstrate- gien sind standortgerechte Waldbestände unter 6.3.8 Die Wildbestände werden so reguliert, dass die Annäherung an die Baumartenzusammensetzung, Verjüngung der Baumarten natürlicher Waldge- Dynamik und Struktur natürlicher Waldgesell- sellschaften ohne Hilfsmittel möglich wird. schaften.s. Anhang I zu „standortgerecht“, „natür- liche Waldgesellschaft“ 6.3.8.1 Der Waldbesitzer legt dar, wie er dies umsetzen will. 6.3.2 Die Baumartenwahl orientiert sich an den natür- lichen Waldgesellschaften. s. 6.9.1 Version 2.3 Stand Juli 2012 Deutscher FSC Standard | 15
6.3.8.2 Verbiss- und Schälschäden werden re- 6.3.13 Für die Erhaltung und Anreicherung eines nach- gelmäßig durch anerkannte Methoden haltigen Nebeneinanders aller Strukturen und Di- erfasst (z.B. Verbissgutachten und Wei- mensionen von Biotopbäumen und Totholz ist eine serzäune). betriebliche Strategie festgelegt und in den Bewirt- schaftungsplan integriert. Diese enthält auch Fest- 6.3.8.3 Die Abschussplanung bezieht sich auf setzungen über die Biotopbäume, die dauerhaft diese Ergebnisse. s. 5.3.1, s. Anhang II im Wald verbleiben und ihrer natürlichen Alterung überlassen werden; langfristig wird ein Orientie- 6.3.9 Waldbesitzer, die Eigenjagdbesitzer sind, setzen rungswert von durchschnittlich 10 Biotopbäumen sich für die Verwendung solcher Jagdmunition je Hektar angestrebt. ein, die den Eintrag von Schadstoffen in die Um- welt minimiert, die Gesundheitsgefahren über den 6.3.13.1 Biotopbäume sind insbesondere die vor- Wildpretverzehr vermeidet und den höchsten Tier- handenen Großhöhlenbäume, Specht- schutz- und Sicherheitsstandards genügt. s. An- bäume, die in Nadelholzbeständen hang II vereinzelt vorkommenden Laubbäume sowie überstarke Bäume, sofern jeweils 6.3.10 Wird das Wild als FSC-zertifiziert vermarktet, ist nicht wirtschaftlich besonders wertvolle es mit sog. „bleifreier Munition“ erlegt worden. Bäume betroffen sind. Weiterhin sollen vor allem Blitz- und Sturmbruchbäume, 6.3.11 Bestände mit standortwidriger Bestockung wer- Bäume mit tiefen Rissen und sichtbar den langfristig hin zu naturnahen Waldbeständen stammfaule Bäume als Biotopbäume im entwickelt. Wald verbleiben. - Die standortswidrigen Bestände und deren 6.3.13.2 Die schrittweise Umsetzung der betrieb- Flächen sind bekannt. lichen Strategie und Ziele wird in geeig- - Ein Konzept für die Entwicklung hin zu na- neter Form nachgewiesen. turnahen Waldbeständen liegt vor und wird schrittweise umgesetzt. s. Anhang I 6.3.13.3 Biotopbäume mit Ausnahme der in Na- zu „standortwidrig“, „langfristig“, delholzbeständen ausgewählten ver- „naturnahe Waldbestände“ einzelten Laubbäume werden im Zuge forstlicher Maßnahmen markiert. Die 6.3.12 Die Nutzung erfolgt einzelstamm- bis gruppen- Markierung erfolgt spätestens zu Beginn weise; Kahlschläge werden grundsätzlich unter- der Zieldurchmesserernte oder ab 2/3 lassen. Folgende begründete Ausnahmen sind im des Umtriebsalters. Einzelfall nach vorheriger Abstimmung mit dem Zertifizierer möglich: 6.3.13.4 Abgestorbene Biotopbäume verbleiben bis zur Zersetzung im Wald. s. Anhang 6.3.12.1 Der Umbau statisch labiler, naturferner I zu „Bewirtschaftungsplan“, „Biotopbäu- Bestockungen. me“, „langfristig“, „wirtschaftlich beson- ders wertvolle Bäume“ s. 5.5.2, 7.1.3, s. 6.3.12.2 Im Kleinstwaldbesitz (maximal 5 Hektar) Anhang II werden aus außerordentlichen Gründen Holzmengen benötigt, welche nur aus 6.3.14 Vollbaummethoden werden nicht durchgeführt. Kahlhieb erzielbar sind, da die Betriebs- s. Anhang I zu „Vollbaummethoden“ struktur andere Nutzungsverfahren nicht zulässt. Die Hiebsgröße überschreitet auch dann 1 Hektar nicht. Dabei werden angrenzende Kahlflächen in die Berech- nung einbezogen, wenn sie Waldflächen im Sinne des jeweiligen Landeswaldge- setzes sind. s. Anhang I zu „gruppenwei- se“, „Kahlschlag“, „Umbau“ 16 | Deutscher FSC Standard FSC Trademark © 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC ® F000213)
Forest Stewardship Council® FSC® Deutschland 6.4 Repräsentative Beispiele vorhandener Ökosys 6.4.5 Referenzflächen werden im Hinblick auf eine natur teme einer Landschaft sind entsprechend des nähere Nutzung der Wirtschaftswälder als Lern- Umfangs und der Intensität der Waldbewirt und Vergleichsflächen zielorientiert erfasst, be- schaftung und der Einmaligkeit der betroffenen gleitet und ausgewertet. Naturgüter in ihrem natürlichen Zustand zu er halten und in Karten darzustellen. 6.4.5.1 Der Forstbetrieb beobachtet die Refe- renzflächen durch jährlichen Begang. 6.4.1 Forstbetriebe ab 100 ha Holzbodenfläche weisen 5% ihrer Holzbodenfläche als Fläche mit beson- 6.4.5.2 Die Auswertung umfasst insbesondere deren Naturschutzfunktionen nach. Im Privatwald die Aspekte Vorrat, Naturnähe, Baumar- bleiben auch in Abhängigkeit eines wirtschaft- tenzusammensetzung sowie Biotop- und lichen Ausgleichs durch Dritte langfristig 2% der Totholz. Holzbodenfläche unbewirtschaftet bzw. werden aus der Nutzung genommen. 6.4.5.3 Aus den Inventurdaten der Referenzflä- chen werden Schlussfolgerungen als 6.4.1.1 Bei der Auswahl dieser Flächen werden Weiser abgeleitet. örtliche Fachleute mit eingebunden. 6.4.5.4 Der Forstbetrieb stellt Referenzflächen 6.4.1.2 Referenzflächen können, soweit geeig bei Bedarf für wissenschaftliche Unter- net, einbezogen werden. s. Anhang I zu suchungen zur Verfügung. „Holzbodenfläche“ s. Anhang II 6.4.5.5 Der Forstbetrieb stellt die Ergebnisse 6.4.2 Für den jeweiligen forstlichen Wuchsbezirk sind seiner Auswertung den Forstbetrieben repräsentative Beispiele der im Betrieb vorhan- nach 6.4.6 auf Nachfrage zur Verfügung. denen Wald- bzw. Forstgesellschaften als Refe- s. 7.1.4, 8.1.2 renzflächen ausgewiesen, die im Hinblick auf eine naturnähere Nutzung der Wirtschaftswälder als 6.4.6 Forstbetriebe, die nicht unter 6.4.3 fallen, orientie- Lern- und Vergleichsflächen dienen. Die Einzel- ren sich bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder an flächen sind im Regelfall mindestens 100 ha, min- den nächstgelegenen für sie repräsentativen Refe- destens jedoch 10 ha groß. Referenzflächen sind renzflächen und verschaffen sich entsprechende geeignet, den Waldbesitzer bei der Erreichung der Kenntnisse. Ziele nach 6.3.1 zu unterstützen. s. Anhang I zu „Wuchsbezirk“, „Forstgesellschaft“, „Referenzflä- chen“ 6.4.3 Der Bundes- und Landeswald sowie der Kommu nalwald ab einer Größe von 1.000 ha Holzboden fläche weisen Referenzflächen innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Erteilung eines FSC-Zer- tifikats in einem Umfang von mindestens 5% ihrer Holzbodenfläche nach. s. Anhang I zu „Wuchsbe- zirk“, s. 8.1.1 6.4.4 Es können auch außerhalb des eigenen Betriebs liegende Flächen angerechnet werden, sofern sie: a) unbewirtschaftet und verbindlich aus der Nut- zung genommen sind und b) für den Forstbetrieb repräsentativ sind und c) im gleichen Wuchsbezirk liegen und d) mindestens 10 ha groß sind Version 2.3 Stand Juli 2012 Deutscher FSC Standard | 17
6.5 Um Bodenerosion und Schäden am verblei 6.5.5 Das schonende Befahren der Rückegassen und benden Bestand durch Holzerntemaßnahmen, die schonende Holzbringung wird durch geeignete Wegebau und andere mechanische Eingriffe Arbeitsgeräte, Arbeitsverfahren und Ausrüstung zu vermeiden, werden entsprechende Richtli sowie durch den geeigneten Zeitpunkt des Ein- nien schriftlich erarbeitet und umgesetzt. Der satzes gewährleistet. Schutz von Wasservorkommen wird gewähr leistet. s. 5.5 und 6.3, s. Anhang II, Siehe 5.3.1 und 6.5.5.1 Die geplanten Maßnahmen sind Teil der 5.3.2 Hiebsplanung und orientieren sich an der bestmöglichen Technik. s. 5.3.1 Grundsätze und Wegebau Bodenbearbeitung 6.5.1 Das Erschließungssystem wird an der langfris- tigen Waldbehandlung im Sinne von 6.3 ausge- 6.5.6 Bodenbearbeitungen greifen nicht in den Mine- richtet und unter Berücksichtigung der örtlichen ralboden ein. Die im Einzelfall erforderliche Frei- Verhältnisse geländeangepasst so angelegt, dass legung des Mineralbodens erfolgt kleinflächig zur möglichst wenig Waldboden befahren wird. Die Unterstützung der angestrebten Verjüngung hin zu Befahrung erfolgt ausschließlich auf dem dafür den Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft. vorgesehen Erschließungssystem; ausgenommen Eine Befahrung abseits der Erschließungssysteme ist die Befahrung nach Maßgabe von 6.5.6. ist dabei unter folgenden zwingenden Vorausset- zungen zulässig: 6.5.1.1 Anforderungen sind schriftlich festgehal- ten und bei Unternehmereinsätzen ver- a) Dichte Rohhumusauflage verhindert die traglich vereinbart. Verjüngung. b) Für das Ausbleiben der Verjüngung ist nicht 6.5.1.2 Kontrollen und Sanktionen bei Verstö- der Wildverbiss ursächlich. ßen sind definiert. s. 7.1.11, s. Anhang I c) Es ist sichergestellt, dass der Verjüngungser- zu „Waldboden“, „langfristig“ folg nicht durch Wildverbiss gefährdet wird. d) Alternative Verfahren, wie der Pferdeeinsatz 6.5.2 Wegebau und Instandhaltung orientieren sich an sind technisch nicht möglich oder finanziell anerkannten Grundsätzen einer umweltverträg- nicht zumutbar. lichen Walderschließung. e) Es wird möglichst wenig Waldboden befahren. f) Bodenschäden werden durch bestmögliche 6.5.3 Der Wegeneubau wird minimiert. Sofern ein leis- Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befah- tungsfähigeres Erschließungssystem erforderlich rung minimiert. ist, wird dem Wegeausbau der Vorzug gegenüber g) Die Maßnahmen werden anhand eines betrieb- einem Wegeneubau gegeben. lichen Konzepts durchgeführt und sind nach Art und Umfang dokumentiert. Feinerschließung s. 6.3.1 6.5.4 Für die bestandes- und bodenschonende Ernte Gewässer- und Feuchtflächenschutz und Bringung des Holzes ist ein dauerhaftes, ge- lände- und bestandesangepasstes Feinerschlie- 6.5.7 Entlang von Wasserläufen und offenen Wasserflä- ßungssystem angelegt. Der Forstbetrieb strebt chen wird der Aufbau kontinuierlicher Bestockun- dabei einen Rückegassenabstand von 40 m an. gen mit Baumarten der natürlichen Waldgesell- Davon notwendige Abweichungen sind vom Forst- schaft gefördert. betrieb fachlich nachvollziehbar als Ausnahme zu begründen. Ein Gassenabstand unter 20 m ist 6.5.7.1 Eine Entnahme von nicht zu den natür- ausgeschlossen lichen Waldgesellschaften zählenden Baumarten wird schrittweise durchge- 6.5.4.1 Rückegassen sind vor Hiebsmaßnahmen führt. s. 6.3.1 eindeutig festgelegt und erkennbar. s. Anhang II 6.5.8 Es werden keine Flächenentwässerungen ange- legt oder unterhalten. s. Anhang II 18 | Deutscher FSC Standard FSC Trademark © 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC ® F000213)
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