Schlaglichter der Wirtschaftspolitik - Monatsbericht August 2016
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Impressum Herausgeber Das Bundesministerium für Wirtschaft und Bundesministerium für Wirtschaft Energie ist mit dem audit berufundfamilie® für und Energie (BMWi) seine familienfreundliche Personalpolitik Öffentlichkeitsarbeit ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von 11019 Berlin der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der www.bmwi.de Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen. Redaktion Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Redaktionsteam „Schlaglichter der Wirtschaftspolitik“ Gestaltung und Produktion PRpetuum GmbH, München Redaktionsschluss: 27. Juli 2016 Druck Bonifatius GmbH, Paderborn Bildnachweis Kick Images – Jupiter Images (Titel), BMWi/Maurice Weiss (S. 2), Istock – MartinPrescott (S. 5), Shutterstock – Dmitry Kalinovsky (S. 6), Deutscher Gründerpreis für Schüler 2016/Klaus Knuffmann (S. 8), BMWi/Andreas Mertens (S. 9), Fotolia – Peter Hermes Furian (S. 10), Freepik (S. 12), Fotolia – fotogestoeber (S. 15), Fotolia – MH (S. 16), Shutterstock – bymandesigns (S. 17), Picture Alliance/dpa – Sophie Rohrmeier (S. 18), Fotolia – Bits and Splits (S. 22), Fotolia – jpgon (S. 23), Fotolia – rogerphoto (S. 24), Shutterstock – bikeriderlondon (S. 25), BMWi (S. 27), BMWi/Anja Blumentritt (S. 28, S. 29) Diese und weitere Broschüren erhalten Sie bei: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Referat Öffentlichkeitsarbeit Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. E-Mail: publikationen@bundesregierung.de Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum www.bmwi.de Verkauf bestimmt. Nicht zulässig ist die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen Zentraler Bestellservice: der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Telefon: 030 182722721 Aufkleben von Informationen oder Werbemitteln. Bestellfax: 030 18102722721
Inhalt Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 I. Wirtschaftspolitische Themen und Analysen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Überblick über die wirtschaftliche Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13 Datenschutz für das Digitale Zeitalter – Die EU-Datenschutz-Grundverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Abschluss des Europäischen Semesters 2016: Rat der Europäischen Union nimmt neue länderspezifische Empfehlungen an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Deutschlands neue Aufsicht über Abschlussprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Weiterentwicklung der Garantieinstrumente des Bundes zur Außenwirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 II. Wirtschaftliche Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Internationale Wirtschaftsentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 III. Übersichten und Grafiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 1. Gesamtwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 2. Produzierendes Gewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 3. Privater Konsum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 4. Außenwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 5. Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 6. Preise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 7. Monetäre Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .72 Erläuterungen zur Konjunkturanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Verzeichnis der Fachartikel der letzten 12 Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
2 M O N AT S B E R I C H T 0 8 -2 0 1 6 Editorial Liebe Leserinnen, liebe Leser! Das Vereinigte Königreich hat entschieden: Die Mehrheit der Briten will die Europäische Union verlassen. Das bedauere ich sehr. Doch selbstverständlich respektiert die Bundesre- gierung diese souveräne demokratische Entscheidung. Wir werden nun alles tun, um die Kluft zwischen der Europä ischen Union und dem Vereinigten Königreich nicht weiter wachsen zu lassen. Die EU wird jedoch auch darauf achten, dass bei den nun zu führenden Austrittsverhandlungen keine Rosinenpickerei stattfindet. Die Europäische Union ist stark und wird die Herausforde- rungen meistern, die mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs verbunden sind. Das britische Votum mahnt uns jedoch auch sehr deutlich: Ein „weiter so“ in der EU darf es nicht geben. Europa leidet unter den wirtschaftli- chen und sozialen Ungleichgewichten zwischen florieren- den und stagnierenden Mitgliedstaaten. Auch innerhalb der Staaten herrscht große Ungleichheit, besonders zulas- ten der jungen Menschen, der Arbeitslosen und der prekär Beschäftigten. Immer mehr Menschen glauben nicht mehr an das Versprechen auf eine bessere Zukunft, das Europa stets verkörpert hat. Daher müssen wir das Versprechen der europäischen Eini- gung mit neuem Leben füllen: Eine Zukunft in Frieden und Demokratie, mit wachsendem Wohlstand für alle. Wenn im September auf dem informellen Sondergipfel in Bratislava über die Zukunft der EU diskutiert wird, ist nicht die Frage entscheidend, ob wir mehr oder weniger Europa brauchen. Wir brauchen ein besseres Europa. Die Überzeugung, dass Europa für alle ein Gewinn ist, kann nur dann wieder an Kraft gewinnen, wenn wir ganz Europa auf einen Wachs- tumskurs zurückführen und so spürbar die Situation der Menschen verbessern.
M O N AT S B E R I C H T 0 8 - 2 0 1 6 3 Zusammen mit Parlamentspräsident Martin Schulz habe Neben der Diskussion um den EU-Ausstieg Großbritanniens ich daher Vorschläge für eine wirtschaftspolitische Wende und um die Zukunft der EU sind wichtige wirtschaftspoliti- in Europa vorgelegt. Dazu zählt: Der europäische Stabilitäts- sche Entscheidungen auf europäischer Ebene getroffen und Wachstumspakt muss wachstumsfreundlicher werden. worden. Die vorliegende Ausgabe der „Schlaglichter der Die Regeln müssen so weiterentwickelt werden, dass sie Wirtschaftspolitik“ berichtet darüber, wie sich Europa mit einerseits Überschuldung verhindern. Andererseits brau- der EU-Datenschutz-Grundverordnung einheitliche und chen die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität, um Ausgaben zukunftsorientierte Regeln für die digitalisierte Daten für Arbeitslose und zusätzliche Investitionen zu finanzie- ökonomie des 20. Jahrhunderts gegeben hat. Ein weiterer ren, während Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt für Artikel stellt die länderspezifischen Empfehlungen an die mehr Beschäftigung sorgen. Außerdem brauchen wir auch Mitgliedstaaten dar, die der Rat der Europäischen Union auf europäischer Ebene starke Impulse für mehr Investitio- im Rahmen der wirtschaftspolitischen Koordinierung in nen und Wachstum. Dabei geht es genauso um moderne der EU am 12. Juli formell angenommen hat. Ebenso finden transeuropäische Verkehrs- und Energienetze und ein Sie in dieser Ausgabe unter anderem Beiträge zu Deutsch- europäisches Gigabit-Netz wie darum, dass mehr in die lands neuer Aufsicht über Abschlussprüfer sowie zur Weiter- Ausbildung der jungen Menschen, in die Bekämpfung der entwicklung der Garantieinstrumente des Bundes zur Jugendarbeitslosigkeit und in die Gründungsfinanzierung Außenwirtschaftsförderung. investiert wird. Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre! Viele Menschen in Deutschland, Arbeitnehmer und Arbeit- geber, Unternehmenschefs und Selbständige sind nach Ihr dem Brexit-Votum verunsichert. Ich hoffe, dass diese Unsi- cherheit durch einen baldigen Beginn und eine zügige Durchführung der Austrittsverhandlungen begrenzt wer- den kann. In Zeiten von Unsicherheit sind verlässliche Informationen besonders wichtig. Daher bietet die Inter- netseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener- Sigmar Gabriel gie aktuelle Informationen zum Austritt des Vereinigten Bundesminister für Wirtschaft und Energie Königreichs aus der EU und zu möglichen Konsequenzen. Für Unternehmen, die Fragen zum Brexit haben, bieten wir zusätzlich an, diese telefonisch unter der Info-Hotline 030 340 6065 61 oder per E-Mail unter der Adresse brexit@buergerservice.bund.de an uns zu richten.
M O N AT S B E R I C H T 0 8 - 2 0 1 6 5 Auf einen Blick Pilotprogramm Einsparzähler Ein neues Förderprogramm des BMWi unterstützt „smarte“ daher im Dezember 2014 mit dem Nationalen Aktionsplan Pilotprojekte zum Energiesparen. Das kürzlich gestartete Energieeffizienz (NAPE) ein umfassendes Maßnahmenpa- „Pilotprogramm Einsparzähler“ bietet Unternehmen Spiel- ket für die laufende Legislaturperiode beschlossen. Ziel ist, raum zur Erprobung neuer Geschäftsmodelle zum Energie- die Energieeffizienz zu einer dem Ausbau der Erneuerbaren sparen. Sie können ab sofort bis zu eine Million Euro Förde- Energien gleichberechtigten Säule der Energiewende zu rung für innovative Dienstleistungsprojekte zur Senkung machen. Dazu bündelt der NAPE neue Maßnahmen und des Energieverbrauchs ihrer Kunden erhalten. Instrumente und stärkt insbesondere die Förderung von Investitionen in das Energiesparen, z. B. in Form des kürz- lich gestarteten Pilotprogramms Einsparzähler. Energieeffizienz: Tragende Säule der Energiewende Die Digitalisierung für die Energiewende Um den Klima-Beschlüssen von Paris Rechnung zu tragen nutzbar machen und die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu errei- chen, ist neben dem planvollen Ausbau der Erneuerbaren Mit dem Pilotprogramm Einsparzähler sollen die Möglich- Energien auch eine deutliche Steigerung der Energieeffi keiten digitaler Technologien für das Energiesparen besser zienz notwendig. Mit dem Energiekonzept hat sich die genutzt werden. Das Programm fördert Mehrwertdienste Bundesregierung daher auch das Ziel gesetzt, den Primär und Dienstleistungen für Energieeffizienz, die auf die neuen energieverbrauch bis 2050 im Vergleich zum Basisjahr 2008 Möglichkeiten der Analyse, Nutzerinformation und Ent- um die Hälfte zu senken. Nur wenn Energieeffizienz und wicklung darauf basierender Anwendungen zurückgreifen. Energieeinsparungen einen großen Beitrag leisten, ist die Gefördert werden so Projekte von Unternehmen, die ihren Energiewende ökonomisch, ökologisch, sozial und gesell- Endkunden mittels moderner Informations- und Kommu- schaftlich sinnvoll zu schaffen. Die Bundesregierung hat nikationstechnologie Informationen über ihre Energiever-
6 M O N AT S B E R I C H T 0 8 -2 0 1 6 bräuche bereitstellen und darauf basierend individualisierte Energiesparmöglichkeiten aufzeigen. In neuen Geschäfts- modellen können individuelle Nutzerinformationen mit Energiedienstleistungen (z. B. Wartungsangebote, Geräte- Leasing etc.), die im Rahmen des Pilotprojekts entwickelt werden, zur Realisierung der ermittelten Einsparpotenziale verknüpft werden. Der Endverbraucher erhält durch die Energiespartipps, die auf seinen individuellen Geräte- bzw. Anlagenbestand zugeschnitten sind, und deren Verknüpfung mit Energie- dienstleistungen Informationen darüber, wie hoch die Energieverbräuche seiner unterschied XX lichen Geräte sind, Innovative Fördersystematik welche seiner Geräte und Anlagen die „Energiefresser“ XX Die Einsparung des Endkunden ist über einen so genann- und „Kostentreiber“ sind, ten „Einsparzähler“ durch den Anbieter nachzuweisen. Die Förderung wird dabei aufgeteilt in a) eine Grundförderung und wie der individuelle Energieverbrauch am besten XX auf Basis der förderfähigen Projektkosten und b) eine leis- gesenkt werden kann. tungsabhängige Komponente (siehe Kasten 2). Die leis- tungsabhängige Komponente bemisst sich nach den Ener- Die aus den anschließend durchgeführten Maßnahmen gieeinsparungen, die durch die Pilotprojekte bewirkt resultierenden Einsparungen werden dabei kontinuierlich werden. Die geförderten Unternehmen profitieren direkt gemessen und an den Endkunden kommuniziert von den Einsparungen, die sie bei ihren Kunden erreichen. Es wird dadurch sichergestellt, dass die bestmöglichen wirtschaftlichen Einsparungen für die Endkunden erreicht Kasten 1: Wer kann das Programm nutzen? werden. Das Programm richtet sich an alle Unternehmen, die Das Pilotprogramm Einsparzähler ist im doppelten Sinn allein oder im Konsortium mit anderen Akteuren ein Pilotprogramm: Zum einen bietet die dargestellte För- Energiesparen mittels smarter Technik zum Geschäfts- derung von Pilotprojekten Unternehmen die Möglichkeit, modell machen wollen und bei ihren Kunden zur neue Pilot-Produkte, Technologien und/oder Dienstleis- Anwendung bringen. Vergütet werden sollen Einspa- tungen zu entwickeln und in der Anwendung zu erproben. rungen aller leitungsgebundenen Energieträger. Eine Zum anderen besitzt das Programm Pilotcharakter inner- Fördermöglichkeit besteht grundsätzlich unabhängig halb der Förderlandschaft, da es mit einer anteiligen Förde- davon, ob Strom, Wärme, Gas oder Kälte in Industrie, rung pro eingesparter Kilowattstunde den Weg zu einer im Dienstleistungssektor, im öffentlichen Sektor oder offeneren und stärker ergebnisbasierten Fördersystematik in Haushalten eingespart werden. erprobt. Es ist somit – ähnlich wie das zeitgleich gestartete Programm für wettbewerbliche Ausschreibungen STEP up! Als Endkunde teilnehmen kann jeder, der daran inte- – ein Schritt weg von einer Förderung von fest vorgegebe- ressiert ist, selbst oder mit seinem Arbeitgeber mit dem nen Technologien und ein Schritt hin zu erfolgsabhängigen Pilotprogramm von den Vorteilen neuester Techno Fördermaßnahmen. logien aus Energie- und Messtechnik zu profitieren und so unmittelbar und nachweislich Energie- und Weitere Informationen für interessierte Unternehmen und Kosteneinsparungen zu erwirtschaften. Endkunden sowie Antragsunterlagen sind zu finden unter: bit.ly/BAFA_Einsparzähler
M O N AT S B E R I C H T 0 8 - 2 0 1 6 7 Kasten 2: Wie ist die Förderung genau ausgestaltet? Projektvermarktung max. 200.000 Euro Fördersumme 80% Förderung (Ausgabenbasis) Die Höhe des Fördersatzes beträgt mindestens 25 Pro- zent. Er kann mit der Beteiligung von kleinen und Projektkosten mittleren Unternehmen sowie der Veröffentlichung (mind. 50% Eigenanteil) von Projektergebnissen mittels Open Source auf bis zzgl. max. 15% zu 50 Prozent gesteigert werden. Die maximale För- Open Source dersumme beträgt eine Million Euro. Zusätzlich kön- zzgl. max. 10% max. 1 Mio. Euro Fördersumme nen die Vermarktungskosten der bewilligten Projekte KMU (auf Kostenbasis) von bis zu 200.000 Euro bei einem Fördersatz von bis max. 25% Grundförderung zu 80 Prozent gefördert werden. Die Förderung beruht auf zwei Säulen: Die erste Hälfte Ermöglichungskomponente Leistungsabhängige der Förderung wird nach Rechnungsvorlage ausge- Komponente zahlt. Sie gewährleistet somit eine grundlegende 28 ct/kWh: Strom in 5 ct/kWh: Absicherung der Antragsteller und ermöglicht die Haushalten Gas, Wärme Pilotprojekte. Sie wird entsprechend als „Ermögli- 15 ct/kWh: und/oder chungskomponente“ bezeichnet. Die zweite Hälfte Strom bei Kälte 50% der Auszahlung Nichthaushalten der Projektförderung wird abhängig von den im Projekt tatsächlich erzielten und nachgewiesenen 2 ct/kWh: Open Source Energieeinsparungen ausgeschüttet (so genannte 2 ct/kWh: Lastmanagement ready „leistungsabhängige Komponente“). Die Vergütung 2 ct/kWh: Smart-Meter-Gateway beträgt zwischen fünf und 28 Cent pro eingesparter Auszahlung auf Basis Auszahlung auf Basis Kilowattstunde. Ausschlaggebend für die Höhe sind nachgewiesener Kosten nachgewiesener Einsparungen einerseits die Art des Endkunden und anderseits die Quelle: BMWi eingesparten Energieträger. Werden die Anforderun- gen besonders innovativer und zukunftsträchtiger Zusatzoptionen erfüllt, kann die Vergütung pro eingesparter Kilowattstunde noch einmal um bis zu 6 ct/kWh gesteigert werden. Kontakt: Michael Blohm Referat: Grundsatz Energieeffizienz und rationelle Energienutzung
8 M O N AT S B E R I C H T 0 8 -2 0 1 6 Deutscher Gründerpreis für Schüler und JUNIOR-Bundeswettbewerb: Schülerinnen und Schüler mit herausragenden Gründungsideen ausgezeichnet Jährlich beteiligen sich rund 70.000 Schülerinnen und Bei Deutschlands größtem Existenzgründer-Planspiel Schüler an verschiedenen Existenzgründer-Planspielen, wurden neun weitere Gründerteams ausgezeichnet. Bei Schülerfirmen und weiteren Schulprojekten, die unterneh- der Bewertung der „Pitchs“, wie die Präsentationen von merisches Denken und Handeln in den Schulalltag bringen. Geschäftskonzepten in der Startup-Szene bezeichnet wer- Auch zum Ende des Schuljahres 2015/2016 präsentierten den, wurden nicht nur der Businessplan und die Erfolgs- Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Wettbewerben chancen der Unternehmensgründung berücksichtigt, auch ihre Ideen für die Wirtschaft von morgen, beispielsweise beim das Team spielte eine entscheidende Rolle. Deutschen Gründerpreis für Schüler und dem JUNIOR- Bundeswettbewerb. Unter den Preisträgern befand sich auch das Team „Shrave“ vom Hohenlohe-Gymnasium Öhringen, welches eine digi- Bundesminister Sigmar Gabriel zeichnete am 5. Juli 2016 tale Plattform für junge Menschen konzipierte, auf der sie das Siegerteam des Deutschen Gründerpreises für Schüler Events suchen, buchen und planen können. Das von dersel- im ZDF-Hauptstadtstudio in Berlin aus: „Ich gratuliere ben Schule stammende Team „abreeze“ entwickelte eine allen Teams zu ihrer tollen Leistung, ganz besonders natür- biologisch abbaubare Einlage für den Boden der Biotonne. lich dem Siegerteam ‚Graintech‘. Mit den Projekten für Sie saugt Flüssigkeiten wie ein Schwamm auf und verhindert, Schülerinnen und Schüler wollen wir den Gründergeist in dass bei Kälte Abfälle am Tonnenboden festfrieren und bei Deutschland fördern und jungen Menschen die Gelegen- Hitze üble Gerüche entstehen. Die prämierten Geschäfts- heit geben, erste unternehmerische Erfahrungen zu sam- konzepte zeigen, dass junge Menschen auf technische, meln. Unser Land braucht mutige und kreative Talente.“ nachhaltige und soziale Lösungen setzen und diese in trag- Das Siegerteam des Jahres 2016 bilden sechs Schüler vom fähige, innovative Geschäftskonzepte überführen können. Heilig-Geist-Gymnasium Würselen bei Aachen, die sich mit einem herausragenden Geschäftskonzept gegen rund 1.000 Die Innovationskraft der Nachwuchsunternehmerinnen Wettbewerber durchsetzten. Ihre fiktive Geschäftsidee: ein und -unternehmer zeigte sich auch bei der Prämierung mehrschichtiges Düngekorn, das sich wie beim Lutschen von Schülerfirmen als „Bestes JUNIOR Unternehmen 2016“ eines Bonbons langsam auflöst und zum gewünschten durch die Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke Zeitpunkt die Nährstoffe an Boden und Pflanzen abgibt. im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dort
M O N AT S B E R I C H T 0 8 - 2 0 1 6 9 konnte sich die Schülerfirma „Coffee Capsule Accessory“ Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter- des Rahlstedt Gymnasiums aus Hamburg gegen die starke stützt den Deutschen Gründerpreis für Schüler und den Konkurrenz durchsetzen. Sie recycelt Kaffeekapseln aus JUNIOR-Bundeswettbewerb sowie weitere Projekte über Aluminium und fertigt daraus hochwertigen Schmuck. den Initiativkreis „Unternehmergeist in die Schulen“. Ziel „Coffee Capsule Accessory“ hat sich damit auch das begehrte ist, das Thema Gründen in den Schulunterricht zu integrie- Ticket für das Europafinale der Schülerfirmen in Luzern ren und auf spannende und praxisorientierte Weise zu ver- (Schweiz) gesichert und wird für Deutschland im Juli gegen mitteln. Unternehmen aus 39 verschiedenen Ländern antreten. Den zweiten Platz erhielt das Unternehmen „Glam penail“ vom Weitere Informationen gibt es unter: Gymnasium Nonnenwerth in Remagen. Die Geschäftsidee www.unternehmergeist-macht-schule.de des Schülerunternehmens entstand während des Chemie unterrichts: ein tropffreier Nagellackstift. Bronze ging in diesem Jahr nach Bayern. Das JUNIOR Unternehmen „sim- Kontakt: Holger Maus ply the bag“ der Städtischen Fachakademie für Ernährungs- Referat: Unternehmensgründung, Finanzierungs- und und Versorgungsmanagement in München vertreibt falt- Förderberatung bare Mehrweg-Einkaufstaschen aus Recyclingmaterialien. Aus Erfahrungen lernen – Welche Lehren kann Korea aus der deutschen Wiedervereinigung ziehen? Die beiden Ko-Vorsitzenden des Konsultationsgremiums: Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke und Vizeminister Boogi Hwang Sechstes Treffen des Deutsch-Koreanischen lichen Plänen 1948 zwei unabhängige, eigenständige korea- Konsultationsgremiums für Vereinigungsfragen nische Staaten gegründet – Südkorea als Republik Korea und Nordkorea als Demokratische Volksrepublik Korea. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs richteten die Sie- Beide Länder streben offiziell die koreanische Wiederverei- germächte in Korea zwei Besatzungszonen ein. Die Sowjet- nigung an. Aktuell ist die politische Lage auf der koreani- union übernahm die Verwaltung des nördlichen Teils des schen Halbinsel jedoch angespannt. entlang des 38. Breitengrads geteilten Landes, die USA die des südlichen. Aufgrund zunehmender Spannungen im Um die Erfahrungen aus dem Prozess der deutschen Wie- beginnenden Kalten Krieg wurden entgegen den ursprüng- dervereinigung nutzbar zu machen, haben Südkorea und
10 M O N AT S B E R I C H T 0 8 -2 0 1 6 Deutschland im Jahr 2010 begonnen, jährlich im Wechsel in Korea und in Deutschland gemeinsam im Deutsch- Koreanischen Konsultationsgremium zu Vereinigungs fragen nach Lösungen für die friedliche Überwindung der koreanischen Teilung zu suchen. Auf Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder, der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke, trafen vom 25. bis 27. Mai 2016 die Mitglieder des Deutsch-Koreanischen Konsultationsgremiums für Vereinigungsfragen zum sechsten Mal zusammen. Im Mittelpunkt des Treffens in Berlin stand auch diesmal der Austausch über die Erfahrungen der deutschen Wieder vereinigung und den Prozess des Zusammenwachsens. Die südkoreanischen Teilnehmer betonten, dass es ihnen darum gehe, die deutschen Erfahrungen in Überlegungen zur Vorbereitung einer Wiedervereinigung Koreas einflie- ßen zu lassen. Im zweiten thematischen Schwerpunkt nahmen die Teil- nehmer insbesondere den Aufbau von Verwaltungs- und Schwerpunktmäßig tauschten sich die deutschen und Organisationsstrukturen im Schul- und Hochschulbereich koreanischen Teilnehmer der diesjährigen Konsultationen in den Blick. Ausgehend von den unterschiedlichen Struk- zu dem Thema politische Bildung sowie zu den Herausfor- turen in den beiden deutschen Staaten vor der Wieder derungen beim Aufbau neuer Verwaltungs- und Organisa- vereinigung wurde beschrieben, wie die Übertragung der tionsstrukturen in Ostdeutschland nach der Wiedervereini- grundlegenden Struktur des westdeutschen Bildungswe- gung aus. sens auf Ostdeutschland gelang. Im Rahmen der Erneue- rung der ostdeutschen Hochschulen sei eine Entpolitisie- Im ersten Themenblock wurde diskutiert, wie politische rung erfolgt. Dabei seien ideologische Studieninhalte und Bildung dazu beitragen kann, dass sich Menschen nach politische Hochschulen abgeschafft, die Fächer und Diszi einem politischen Systemwechsel in dem neuen System plinen umstrukturiert, die Lehrpläne an die westdeutschen zurechtfinden. Zudem wurden Unterschiede zwischen Standards angepasst, die außeruniversitäre Forschung eva- „politischer Erziehung“ in totalitären Systemen und „politi- luiert und in vielen Fällen in die außeruniversitären For- scher Bildung“ in demokratischen Systemen thematisiert: schungseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft überführt worden. Auch die Vereinheitlichung des Schulsystems habe „Politische Erziehung“ zielt auf Indoktrination der Bevölke- große Herausforderungen mit sich gebracht. Dabei sei es rung im Sinne der staatlichen Ideologie ab. Von der korea- wichtig gewesen, zwar neue Inhalte und Methoden einzu- nischen Seite wurde dargelegt, dass in Nordkorea die „poli- führen, aber zugleich die Biographien und Lebensleistun- tische Erziehung“ auf absolute Gehorsamkeit ausgerichtet gen der ostdeutschen Lehrer zu respektieren und so zu sei; autonome Einstellungen der Menschen seien daher einer sachlich orientierten Partnerschaft zu kommen. unerwünscht. Ziel sei es, die Bürger Nordkoreas als passive Objekte im Sinn der Machterhaltung der Herrscherfamilie Zum Abschluss der deutsch-koreanischen Konsultations und der Aufrechterhaltung des Systems einzusetzen. Bei gespräche wurde vereinbart, die Gespräche im kommenden der einer demokratischen Tradition entspringenden „poli- Jahr in Seoul fortzusetzen. tischen Bildung“ ist eine Indoktrination dagegen unzuläs- sig. Vielmehr sollen in Wissenschaft, Politik und Gesell- schaft auch kontroverse Fragen offen diskutiert werden. Kontakt: Andreas Wessel-Terharn Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch politische Bil- Referat: Politische Koordinierung, Bildung, Forschung dung in die Lage versetzt werden, die politische Situation und Wissenschaft und die eigene Interessenlage zu analysieren.
M O N AT S B E R I C H T 0 8 - 2 0 1 6 11 Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie August 2016 05.08. Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juni) 08.08. Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juni) 11.08. Pressemeldung zur wirtschaftlichen Lage Ende August 2016 Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) September 2016 06.09. Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juli) 07.09. Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juli) 09./10.09. Eurogruppe/Informeller ECOFIN 12.09. Pressemeldung zur wirtschaftlichen Lage 16.09. Treffen der Staats- und Regierungschefs EU 27 in Bratislava 22./23.09. Informeller Handelsminister-Rat 29.09. Wettbewerbsfähigkeitsrat (Industrie) Ende September 2016 Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) Oktober 2016 06.10. Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (August) 07.10. Produktion im Produzierenden Gewerbe (August) 12.10. Pressemeldung zur wirtschaftlichen Lage 20./21.10. Europäischer Rat Ende Oktober 2016 Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) In eigener Sache: Die „Schlaglichter“ als E-Mail-Abonnement Der Monatsbericht des Bundesministeriums für Darüber hinaus können auf der Homepage des Wirtschaft und Energie ist nicht nur als Druck Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie exemplar, sondern auch im Online-Abo als elektro- auch einzelne Ausgaben des Monatsberichts sowie nischer Newsletter verfügbar. Sie können ihn Beiträge aus älteren Ausgaben online gelesen unter der nachstehenden Internet- werden: Adresse bestellen: www.bmwi.de/DE/Mediathek/ www.bmwi.de/DE/Service/ monatsbericht.html abo-service.html
12 M O N AT S B E R I C H T 0 8 -2 0 1 6 Grafik des Monats Wissensbasiertes Kapital … … oder auch „Knowledge-based Capital“ (KBC) wird nicht zuletzt mit zunehmender Digitalisierung immer bedeutender. Zu Investitionen in KBC gehören unter anderem Investitionen in Software, Forschung und Entwicklung (FuE), neue Organisations- prozesse und Weiterbildung. KBC ist entscheidend für die Durchdringung der Wirtschaft mit neuem Wissen und neuen Techno- logien. Die Grafik zeigt, dass Investitionen in KBC … →→ … eine ähnliche Größenordnung erreicht haben wie Investitionen in materielles Kapital. Deutsche Unternehmen investierten 2013 etwa 10,5 Prozent der Wertschöpfung in wissensbasiertes Kapital und 13,4 Prozent in materielles Kapital. →→ … nur zu einem Teil in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) erfasst sind. Nur etwa 40 Prozent der Investitionen in wissensbasiertes Kapital sind in den VGR – einer Statistik, die das wirtschaftliche Geschehen abbildet – als Investitionen erfasst, sowohl in Deutschland als auch im Durchschnitt der dargestellten Länder. Sie werden somit auch bei der Berechnung des Bruttoinlandsprodukts nicht vollständig berücksichtigt. →→ … in Deutschland im Vergleich zu den internationalen Spitzenreitern eher gering ausfallen. Schwedische Unternehmen investierten 2013 16,4 Prozent der Wertschöpfung in KBC, Unternehmen in den Vereinigten Staaten 15,8 Prozent, deutsche Unternehmen hingegen nur 10,5 Prozent. Unternehmensinvestitionen in materielles Kapital und wissensbasiertes Kapital im Jahr 2013 in % der Bruttowertschöpfung des Unternehmenssektors 35 wissensbasiertes Kapital innerhalb der VGR (z. B. Software, Lizenzen, FuE)* 30 wissensbasiertes Kapital außerhalb der VGR (z. B. Marktforschung, Werbung, Weiterbildung)* 25 materielles Kapital** 20 15 10 5 0 Irland Griechenland Niederlande Portugal Spanien Italien Deutschland Vereinigte Staaten Vereinigtes Königreich Finnland Dänemark Frankreich Österreich Belgien Schweden * VGR = Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamts. Diejenigen Investitionen in wissensbasiertes Kapital, die in den VGR erfasst sind, sind somit auch im BIP enthalten. ** Private Bruttoanlageinvestitionen ohne Wohnungsbau Quelle: OECD Science, Technology and Industry Scoreboard 2015. Innovation for growth and society, OECD Publishing
M O N AT S B E R I C H T 0 8 - 2 0 1 6 13 Überblick über die wirtschaftliche Lage Die Weltwirtschaft zeigt nur ein moderates Wachstum. Die Aufwärtsdynamik der deutschen Wirtschaft XX Nach Schätzung der OECD dürfte es mit 3,0 % in diesem hat sich nach dem starken ersten Quartal etwas Jahr nicht höher ausfallen als im vergangenen Jahr. In den abgeschwächt. Vereinigten Staaten hat sich das Expansionstempo im ersten Quartal 2016 verlangsamt. Für das zweite Quartal Die konjunkturellen Risiken aus dem außenwirt- XX deuten die aktuellen Daten jedoch eine Erholung an. Der schaftlichen Umfeld haben sich nach dem Brexit- Euroraum wies im ersten Quartal mit einem Anstieg um Votum erhöht. 0,6 % ein recht hohes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts auf. Die Frühindikatoren sprechen hier für eine moderatere Die Industrieproduktion schwächte sich Mitte des XX Fortsetzung des Wachstums. Mit dem Brexit-Votum sind zweiten Quartals ab. Hierfür war die überdurch- zudem die konjunkturellen Abwärtsrisiken für den Euro- schnittliche Zahl an Brückentagen mit verant raum gestiegen. Zahlreiche Analysten haben ihre Wachs- wortlich. Die gute Baukonjunktur wird durch tumserwartungen für das kommende Jahr insbesondere witterungsbedingte Sondereffekte verdeckt. für das Vereinigte Königreich, aber auch für die Eurozone zurückgenommen. Die japanische Wirtschaft kommt trotz Die Beschäftigung wurde weiter deutlich erhöht. XX des überraschend starken Wachstums im ersten Quartal nicht in Schwung. China verzeichnet weiterhin ein hohes, aber sich verlangsamendes Wachstum. Die Rezession in Brasilien scheint sich allmählich abzuschwächen. Die Dynamik der deutschen Wirtschaft hat sich abge- schwächt.1 Nach dem sehr starken Wachstum des Brutto Angesichts des weltwirtschaftlich schwierigen Umfelds inlandsprodukts im ersten Quartal um 0,7 %2 war dies zu haben sich die deutschen Ausfuhren in diesem Jahr bislang erwarten. So war die Frühjahrsbelebung im Baugewerbe überraschend stark gezeigt. Trotz eines Rückgangs der Aus- nach dem produktionsintensiven milden Winter weniger fuhren von Waren und Dienstleistungen im Mai in jeweili- ausgeprägt als üblich. Die Industrieproduktion war Mitte gen Preisen um 0,9 % blieben sie im saisonbereinigten Drei- des zweiten Quartals saisonbereinigt geringer als im Durch- monatsvergleich mit +2,1 % deutlich aufwärtsgerichtet.3 schnitt des ersten Quartals, wobei allerdings auch Brücken- Die Zuwächse kamen überwiegend aus dem Euroraum. tageeffekte zu Buche schlugen. Die Beschäftigung nahm Angesichts der gestiegenen Risiken der Weltwirtschaft insbesondere in den Dienstleistungsbereichen weiter zu, dürften die Exporte in den nächsten Monaten moderater in einigen Bereichen allerdings langsamer als zuvor. Auf zunehmen. Die Einfuhren an Waren und Dienstleistungen der Nachfrageseite entwickelten sich die Ausfuhren weiter entwickelten sich demgegenüber schwach. Bei einer leich- überraschend dynamisch. Die privaten Konsumausgaben ten Zunahme im Mai um 0,5 % nahmen sie im Dreimonats- scheinen demgegenüber eine ruhigere Gangart eingeschla- vergleich nominal um 1,8 % ab. gen zu haben. Das Geschäftsklima in der gewerblichen Wirtschaft hat sich aber seit dem Frühjahr insbesondere Die Produktion im Produzierenden Gewerbe blieb Mitte hinsichtlich der Geschäftserwartungen merklich aufgehellt. des zweiten Quartals ohne Schwung. Im Mai wurde 1,3 % weniger produziert als im Vormonat. In der Industrie ging Die vorliegenden Daten geben den Stand vor dem Brexit- die Erzeugung noch etwas kräftiger zurück (-1,8 %). Ins Votum der Briten wieder. In Abhängigkeit vor allem von besondere die Herstellung von Investitionsgütern wurde der wirtschaftlichen Entwicklung im Vereinigten König- zurückgefahren (-3,9 %). Im Baugewerbe wurde saisonberei- reich können Unwägbarkeiten nach dem Votum negative nigt nochmals weniger produziert als im Vormonat (-0,9 %). Rückwirkungen auf die wirtschaftliche Situation in Deutsch- Die Energieerzeugung wurde demgegenüber um 3,9 % land haben. Die deutsche Wirtschaft ist allerdings in einer ausgeweitet. Zur schwachen Industrieproduktion hat aller- guten Verfassung und hat es immer wieder geschafft, sich dings die überdurchschnittliche Zahl an Brückentagen auf neue Situationen einzustellen. beigetragen. Die hierdurch ausgelösten vorübergehenden 1 In diesem Bericht werden Daten verwendet, die bis zum 15. Juli 2016 vorlagen. 2 Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preisbereinigter sowie nach dem Verfahren Census X-12-ARIMA kalender- und saisonbereinigter Daten. 3 Zahlungsbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank.
14 M O N AT S B E R I C H T 0 8 -2 0 1 6 Produktionseinbußen werden bei der Saisonbereinigung Die Zahl der Kfz-Neuzulassungen privater Fahrzeughalter nicht gesondert berücksichtigt. Aber auch die weniger durch lag im ersten Halbjahr deutlich über dem Vorjahreswert. Sondereinflüsse beeinflussten Zwei- und Dreimonatsver- Das Geschäftsklima im Einzelhandel bleibt überdurch- gleiche deuten auf eine leicht rückläufige Industrieproduk- schnittlich positiv und das Konsumklima der Verbraucher tion hin (Stand Mai: -0,4 % bzw. -0,5 %). Auch die Auftrags hellte sich weiter auf. Die gute Lage am Arbeitsmarkt und eingänge in der Industrie entwickeln sich gegenwärtig die schwache Preisentwicklung bilden weiterhin günstige schleppend. In den vergangenen Monaten hellte sich das Rahmenbedingungen für die Konsumnachfrage. Geschäftsklima im Verarbeitenden Gewerbe dennoch etwas auf. Nach einer etwas schwächeren Entwicklung im zwei- Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich im Mai um 1,3 % ten Quartal dürfte sich die Industrieproduktion im weite- gegenüber dem Vorjahresmonat und stieg auf ein Rekord- ren Verlauf daher moderat beleben. Die Produktion im niveau von rund 43,6 Mio. Personen. Die sozialversiche- Baugewerbe konnte saisonbereinigt das witterungsbedingt rungspflichtige Beschäftigung dürfte im Mai den Anstieg hohe Produktionsniveau des ersten Quartals noch nicht der Erwerbstätigkeit bewirkt haben. Saisonbereinigt waren wieder erreichen. Ursache war nicht zuletzt nach dem mil- 45.000 Personen mehr beschäftigt als im April. Die regis den Winter eine schwächere Frühjahrsbelebung als sonst trierte Arbeitslosigkeit hat sich im Juni etwas stärker als üblich. Nach dem Auslaufen dieses Sondereffekts dürfte die jahreszeitlich üblich auf 2,61 Mio. Personen verringert, für sich genommen gute Konjunktur im Baugewerbe wie- jedoch ist auch der Umfang der arbeitsmarktpolitischen der sichtbar werden. Maßnahmen ausgeweitet worden. Dies zeigt sich an dem erneuten Anstieg der Unterbeschäftigung, die saisonberei- Der private Konsum stützt weiterhin die Konjunktur. Die nigt nicht zuletzt aufgrund der hohen Zuwanderung an Umsätze im Einzelhandel (ohne Kraftfahrzeuge) sind im Flüchtlingen den vierten Monat in Folge gestiegen ist. Mai gestiegen (+0,7 %), blieben aber niedriger als im Durch- Die Nachfrage nach Arbeitskräften befindet sich weiterhin schnitt des ersten Quartals. Die Umsätze im Kfz-Handel auf einem sehr hohen Niveau. Die Frühindikatoren senden konnten im April ebenfalls wieder gesteigert werden (+2,2 %), alles in allem positive Signale für den Arbeitsmarkt. ein Ende des positiven Trends zeichnet sich hier nicht ab. Konjunktur auf einen Blick* Entwicklung von Bruttoinlandsprodukt, Produktion und Auftragseingang in der Industrie sowie ifo Geschäftserwartungen 3,00 15 2,00 10 1,00 5 0,00 0 -1,00 -5 -2,00 -10 -3,00 -15 -4,00 -20 2012 2013 2014 2015 2016 Bruttoinlandsprodukt (Quartale) (linke Skala) Industrieproduktion (linke Skala) Auftragseingang in der Industrie (linke Skala) ifo Geschäftserwartungen in der Gewerblichen Wirtschaft (rechte Skala) * zentrierte gleitende 3-Monatsdurchschnitte bzw. Quartale, saisonbereinigt, Veränderungen gegenüber Vorperiode in v. H. bzw. Salden bei ifo Quellen: StBA, BBk, ifo Institut
M O N AT S B E R I C H T 0 8 - 2 0 1 6 15 Datenschutz für das Digitale Zeitalter – Die EU-Datenschutz-Grundverordnung Am 25. Mai 2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Sie wird ab Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar anwendbar sein. Mit der Verordnung gibt sich Europa einheitliche und zukunftsorientierte Regeln für die digitalisierte Datenökonomie des 21. Jahrhunderts. Datenschutzrecht als Zukunftsthema Ein einheitlicher Rechtsrahmen für Europa In nie dagewesenem Umfang werden heute personenbe In einer international vernetzten Datenökonomie sind rein zogene Daten erhoben, verarbeitet und weiterverarbeitet. nationale Datenschutzregeln allerdings nicht ausreichend. Und aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung werden Deshalb legte die Europäische Kommission im Jahr 2012 es in Zukunft immer mehr: Smart Homes, Smart Cars, den Entwurf einer EU-Datenschutz-Grundverordnung vor. Plattformen zur digitalen Vernetzung – die Liste ließe sich Ziel war es, die EU-Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr beliebig fortsetzen. Vor diesem Hintergrund wird die Frage 1995 zu ersetzen und das europäische Datenschutzrecht an nach den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. immer wichtiger: Wer darf was mit den Daten der Nutzer Im Dezember 2015 schließlich einigten sich Europäisches digitaler Dienste tun? Wo liegen die Grenzen zulässiger Parlament, Rat und Kommission auf einen endgültigen Ver- Datennutzungen? ordnungstext, der seit Verkündung im Amtsblatt der EU am 25. Mai 2016 in Kraft ist. Die neuen europäischen Daten- Angesichts der Chancen und Herausforderungen von „Big schutzvorgaben werden nach einer zweijährigen Übergangs- Data“ bedarf es Regeln, die die Datensouveränität des Ein- phase ab Mai 2018 unmittelbar anwendbar sein. Bestehende zelnen und das große wirtschaftliche und gesellschaftliche nationale Regelungen werden durch die vorrangige Daten- Potenzial der Digitalisierung in einen angemessenen Aus- schutz-Grundverordnung zu einem großen Teil abgelöst gleich bringen. Datenschutz und „Big Data“ sind hierbei werden. keineswegs unvereinbare Gegensätze. Notwendig sind viel- mehr ausgewogene staatliche Steuerungsinstrumente, die Eine der größten Errungenschaften der Datenschutz- sowohl den Interessen der Nutzer digitaler Dienste als auch Grundverordnung ist die Schaffung eines europaweit den legitimen ökonomischen Interessen der datenverarbei- einheitlichen „Level Playing Field“ im Bereich des Daten- tenden Unternehmen Rechnung tragen. schutzes. Gemeint ist, dass alle Mitgliedstaaten der Euro
16 M O N AT S B E R I C H T 0 8 -2 0 1 6 päischen Union im Bereich der Digitalökonomie nach denselben Spielregeln spielen. Wettbewerbsverzerrungen infolge unterschiedlicher nationaler Datenschutzregeln werden weitgehend beseitigt. Dies schafft Rechtssicherheit sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unterneh- men. Der Harmonisierungseffekt wird zudem durch das neu ein- geführte „Marktortprinzip“ noch verstärkt: Danach gilt die EU-Verordnung auch für solche Datenverarbeiter, die zwar nicht in der EU niedergelassen sind, aber auf dem hiesigen Markt Waren und Dienstleistungen anbieten – dies betrifft zum Beispiel Unternehmen wie Google und Facebook. Stärkung der Datensouveränität Die Datenschutz-Grundverordnung schafft einen Rechts rahmen, der eine Balance zwischen den Interessen der Bürgerinnen und Bürger am Schutz ihrer Daten und den legitimen ökonomischen Interessen der Wirtschaft an der Nutzung personenbezogener Daten herstellt. Der selbst bestimmte Umgang der Bürgerinnen und Bürger mit den eigenen Daten wird durch zahlreiche Neuerungen gestärkt: Flexibilität für digitale Geschäftsmodelle Die Informationspflichten, die zum Beispiel Anbieter von Smartphone Apps oder sozialen Netzwerken gegenüber ihren Neben der Stärkung der Rechte von Nutzern digitaler Nutzern erfüllen müssen, sind klarer gefasst als bislang. So Dienste sichert die Datenschutz-Grundverordnung auch verlangt die neue Verordnung ausdrücklich, dass digitale die legitimen ökonomischen Interessen der Wirtschaft an Anbieter ihre Nutzungsbedingungen leicht zugänglich, der Nutzung personenbezogener Daten. Im Zuge der Rats- verständlich und in klarer Sprache abfassen. Die konkreten und Trilogverhandlungen hat sich die Bundesregierung Zwecke der Datennutzung sind vom Anbieter transparent zum einen dafür eingesetzt, etablierte Geschäftsmodelle, zu machen. Darüber hinaus müssen die datenschutzrecht die auf die Nutzung personenbezogener Daten angewiesen lichen Einwilligungen der Nutzer eindeutig und unmiss- sind, zu erhalten. Zum anderen war es ein Anliegen der verständlich bekundet werden – Stillschweigen oder das Bundesregierung, die Vorgaben der Datenschutz-Grund- Bestätigen bereits vorangekreuzter Kästchen reichen nicht verordnung so zu gestalten, dass sie einen offenen und aus. All diese Vorgaben stärken die Datensouveränität der zukunftsorientierten Rechtsrahmen auch für neue, inno Nutzer. vative Geschäftsmodelle darstellt. Neu ist auch, dass die Datenschutz-Grundverordnung ein Eine wichtige Errungenschaft ist, dass die Anonymisierung Recht auf Datenportabilität enthält. Nutzer digitaler Dienste und Pseudonymisierung personenbezogener Daten im haben demnach unter bestimmten Voraussetzungen das Verordnungstext stärker verankert sind. Anonymisierung Recht, die Übertragung ihrer Daten von einem Unterneh- bezeichnet das Verändern personenbezogener Daten der- men zu einem anderen Unternehmen zu verlangen. Hinzu art, dass die Daten nicht mehr einer Person zugeordnet kommt das Recht, von einem datenverarbeitenden Unter- werden können. Bei der Pseudonymisierung werden die nehmen konkrete Auskunft darüber zu erlangen, welche personenbezogenen Daten durch Pseudonyme ersetzt, Daten es über sie gespeichert hat und wie lange und auf um die Identifizierung einer Person zu erschweren. Beide welche Weise die Daten verwendet werden. Nutzer können Methoden ermöglichen die Verarbeitung großer Mengen zudem die unverzügliche Löschung ihrer Daten verlangen, von Daten ohne direkten Personenbezug – das ist wichtig wenn diese für den Datenverarbeitungszweck nicht mehr für Big-Data-Anwendungen und stärkt den Datenschutz. benötigt werden. Ein konkretes Beispiel: Die Datenschutz-Grundverordnung stellt ausdrücklich klar, dass die Nutzung von Daten zu
M O N AT S B E R I C H T 0 8 - 2 0 1 6 17 anderen als ursprünglich vorgesehenen Zwecken insbeson- dere dann zulässig sein kann, wenn die Daten in anonymi- sierter oder pseudonymisierter Form weiterverarbeitet werden. Gerade für den Bereich kommerzieller Daten weiterverarbeitungen schafft diese Vorschrift einen hin reichend offenen und flexiblen Rahmen. Differenzierte Haftungsregeln Begleitet werden die Vorgaben zur Zulässigkeit von Daten- nutzungen durch klare und differenzierte Regelungen zur Haftung von Unternehmen, die Daten rechtswidrig ver- wenden. So haftet ein Unternehmen beispielsweise nicht, wenn es nachweisen kann, dass es nicht für die schadens- begründenden Ursachen verantwortlich ist. Datenverarbei- ter, die im Auftrag anderer Unternehmen handeln, wie zum behörden zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen, ist Beispiel Cloud-Dienste-Anbieter, haften nur, wenn sie spe- ein Streitschlichtungsmechanismus vor dem Europäischen ziell an Auftragsdatenverarbeiter gerichtete Pflichten aus Datenschutzausschuss („European Data Protection Board“) der Datenschutz-Grundverordnung verletzen oder gegen vorgesehen. rechtmäßige Weisungen des Auftraggebers verstoßen und dabei in Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung handeln. Diese auch auf Betreiben der Bundesregierung Anpassung des deutschen Datenschutzrechts erreichten Regelungen sind ein großer Fortschritt gegen- über dem ursprünglichen Verordnungsentwurf der Kom- Der deutsche Gesetzgeber ist gefordert, bis zur Anwendbar- mission. Dieser hatte noch eine kumulative Haftung vorge- keit der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 das sehen, wonach sich Auftragsdatenverarbeiter sämtliches gesamte deutsche Datenschutzrecht auf seine Vereinbarkeit Fehlverhalten der Auftraggeber im Rahmen der Nutzung mit den neuen Regeln hin zu überprüfen. Nationale Daten- der personenbezogenen Daten hätten zurechnen lassen schutzvorschriften können nur dann erhalten werden, müssen. wenn die Datenschutz-Grundverordnung eine Öffnungs- klausel vorsieht, die den Erhalt der Vorschrift ermöglicht. Im Übrigen wird die vorrangige Datenschutz-Grundverord- Grenzüberschreitende Harmonisierung der nung das bestehende nationale Datenschutzrecht ersetzen. Datenschutzaufsicht Ist diese Umstellung geschafft, schließen sich für Wirtschaft Eine wirkliche Harmonisierung des Datenschutzrechts und Datenschutzaufsicht praktische Herausforderungen in Europa kann nur gelingen, wenn auch die Auslegung bei der Anwendung des neuen Rechts an. Der Umstand, und Anwendung der Verordnung durch die unabhängigen dass die Datenschutz-Grundverordnung insbesondere im nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden harmonisiert kommerziellen Bereich weniger detailliert ist als das beste- und koordiniert werden. Ein europaweit gültiges Daten- hende Bundesdatenschutzgesetz, wird eine ausgewogene schutzrechtsregime erfordert daher einheitliche Regelun- Auslegung der Verordnung sowohl auf Seiten der Wirtschaft gen darüber, welche Datenschutzbehörde bei grenzüber- als auch auf Seiten der Aufsichtsbehörden nötig machen. schreitenden Datenverarbeitungsvorgängen die Einhaltung Ziel dabei sollte sein, den mit der Verordnung beabsichtig- der Datenschutz-Grundverordnung kontrolliert. Hier ist ten Ausgleich zwischen legitimen ökonomischen Interes- ein so genannter „One-Stop-Shop-Mechanismus“ vorge sen und dem Recht auf Privatheit in jedem Einzelfall in der sehen. Danach soll stets die Aufsichtsbehörde in dem Mit- Praxis umzusetzen. gliedstaat federführend zuständig sein, in dem das Unter- nehmen seine Hauptniederlassung hat. Geht es um eine Niederlassung in anderen Ländern, werden die Aufsichts- Kontakt: Philipp-Lennart Krüger behörden der jeweils anderen Länder in die Entscheidungs- Referat: Zentrales Rechtsreferat findung einbezogen. Sollten die verschiedenen Aufsichts-
18 M O N AT S B E R I C H T 0 8 -2 0 1 6 Abschluss des Europäischen Semesters 2016: Rat der Europäischen Union nimmt neue länderspezifische Empfehlungen an Das Europäische Semester 2016 – der jährliche Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der Europäischen Union – ist mit der Annahme der neuen länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten durch den Rat der Europäischen Union am 12. Juli zu Ende gegangen. Nun ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Empfehlungen in den kommenden zwölf bis 18 Monaten umzusetzen. Der Rat empfiehlt Deutschland unter anderem, mehr in Infrastruktur, Bildung und Forschung zu investieren, die Steuer- und Abgabenlast für Geringverdiener zu senken, Anreize für einen späteren Renteneintritt zu setzen sowie den Wettbewerb im Dienstleistungssektor zu stärken. Für die Gestaltung ihrer Wirtschaftspolitik sind die Mitglied- Stärkung der wirtschaftspolitischen staaten der Europäischen Union selbst zuständig. Sie haben Koordinierung in Europa: Das Europäische sich jedoch vertraglich verpflichtet, ihre Wirtschaftspolitik Semester zu koordinieren1. Wesentliche Ziele der wirtschaftspoliti- schen Koordinierung sind, das Zusammenwachsen in der Die Staats- und Regierungschefs haben daher im Jahr 2010 Union zu fördern und Spannungen innerhalb des gemein- beschlossen, die wirtschaftspolitische Koordinierung in der samen Währungsraumes zu vermeiden. Im Zentrum der Europäischen Union zu stärken. Im so genannten Europä Koordination stand lange die Überwachung der Finanzpo- ischen Semester, das seit dem Jahr 2011 jährlich durchgeführt litik. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat jedoch gezeigt, wird, wurden die Verfahren zur wirtschaftspolitischen dass nicht nur hohe Verschuldung, sondern auch unzurei- Koordinierung zusammengefasst und miteinander ver- chende Wettbewerbsfähigkeit und mangelnde wirtschaft zahnt (siehe Abbildung 1). Leitgedanke des Europäischen liche Konvergenz zu großen Schwierigkeiten in Europa Semesters ist, dass die Mitgliedstaaten ihre souveränen führen können. wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitischen Ent- 1 Die wirtschaftspolitische Koordinierung ist in Artikel 121 des Allgemeinen EU-Vertrags (AEUV) verankert. Der Artikel beginnt wie folgt: „Die Mitgliedstaaten betrachten ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und koordinieren sie im Rat […].“
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