NACHHALTIGE FINANZWIRTSCHAFT - VERÄNDERUNGEN IN UMWELT UND GESELLSCHAFT: UMGANG DER BAFIN MIT RISIKEN

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NACHHALTIGE FINANZWIRTSCHAFT - VERÄNDERUNGEN IN UMWELT UND GESELLSCHAFT: UMGANG DER BAFIN MIT RISIKEN
BaFin Journal
Informationen der Bundesanstalt                               Mai 2018
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nachhaltige
Finanzwirtschaft
Veränderungen in Umwelt
und Gesellschaft:
Umgang der BaFin mit Risiken
Seite 15

                                                                                              © Massimo Cavallo/fotolia.com

Notifikationsverfahren              MiFID II                        Geldwäsche

Informationsaustausch der           Marktuntersuchung               Neue Richtlinie
Versicherungsaufsichtsbehörden      zur Umsetzung                   tritt in Kürze in Kraft
in EU und EWR                       der Verhaltenspflichten         Seite 23
Seite 37                            Seite 18
NACHHALTIGE FINANZWIRTSCHAFT - VERÄNDERUNGEN IN UMWELT UND GESELLSCHAFT: UMGANG DER BAFIN MIT RISIKEN
Mai 2018

BaFin Journal                                      Kurz & Aktuell    Unternehmen       Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Themen
4    Kurz & Aktuell

4    MaComp WM
5    Warenderivate WM
5    Zentralverwahrer WM
5    Geldmarktfonds WM
6    Institutsunabhängige F ­ inanzanalysten WM
6    Anlegerschutz WM
7    Depotgeschäft WM
7    Schwarmfinanzierung WM

                                                                                                                                          © BaFin
7    Transparenz WM
8    Beschwerdemanagement WM/KF
8    Bankenabgabe 2018 KF
8    Bankenaufsicht KF                                                    Jahrespressekonferenz
8    Geldwäsche ÜG
9    Rückversicherung VP                                                  BaFin-Präsident mahnt zu Besonnenheit
9    Wichtige Termine ÜG                                                  bei europäischer Integration
10   Risiken ÜG                                                                                                               Seite 25
10   Eng verbundene Währungen KF
10   Berichtswesen KF
11   Aufsichtsgebühren KF
12   Stresstest VP
12   EIOPA VP
13   Betriebliche Altersversorgung VP                                     34 Verbraucher
13   Internationale Konsultationen ÜG
14   Fehlverhalten ÜG                                                     34    Richtigstellung WM
                                                                          34    Warnung WM
15 Aufsicht                                                               35    Warnhinweis VP
                                                                          36    Abwicklung unerlaubter Geschäfte WM/ÜG
15   Nachhaltige Finanzwirtschaft ÜG
18   MiFID II WM                                                          37 Internationales
23   Geldwäsche ÜG
25   Jahrespressekonferenz ÜG                                             37 Notifikationsverfahren VP
32   Anlegerschutz WM                                                     41 Zentrale Gegenparteien WM

                                                                          44 Bekanntmachungen

           In Artikeln mit diesem Zeichen finden Sie Informationen
           zum Verbraucherschutz. In der Rubrik Verbraucher lesen
           Sie Warnungen und aktuelle Kurzmeldungen dazu.

KF = Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute; VP = Versicherer und Pensionsfonds;
WM = Wertpapierfirmen und Märkte; AW = Abwicklungsthemen; ÜG = Übergreifendes

                                                                                                                                 2
NACHHALTIGE FINANZWIRTSCHAFT - VERÄNDERUNGEN IN UMWELT UND GESELLSCHAFT: UMGANG DER BAFIN MIT RISIKEN
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Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,             Ab Seite 37 geht es um das Noti-
                                        fikationsverfahren, das Versiche-
Schäden durch extreme Umwelt-           rungsunternehmen durchlaufen
und Klimaveränderungen oder die         müssen, die im Dienstleistungs­
Folgen gesellschaftlicher Entwick-      verkehr oder über eine Niederlas-
lungen auf der einen S ­ eite, Wert-    sung in einem anderen Mitglied-
verluste der Aktiva durch Stigma-       staat der EU oder des EWR tätig
tisierung etablierter Technologien,     werden wollen. Art und Umfang der
kurzfristig veränderte politisch-­      Informationen, die die Aufsichts­

                                                                                                                         © Bernd Roselieb
ökonomische Rahmenbedingungen           behörden dazu austauschen müs-
oder ethisch-soziale Umwälzun-          sen, wurden erheblich erweitert.
gen auf der anderen: Nachhaltig-
keitsrisiken stellen für die Finanz-    Wie widerstandsfähig sind Zentrale
wirtschaft sowohl direkt als auch       Gegenparteien gegenüber Finanz-                  Dr. Sabine Reimer,
indirekt eine Herausforderung           krisen? Dieser Frage haben sich                  Leiterin Kommunikation
dar. Gleichzeitig birgt die gesell-     der Ausschuss für Zahlungsverkehr
schaftliche Transformation aber         und Marktinfrastrukturen CPMI
auch Chancen. Im Titelbeitrag           und die Internationale Organisation
ab Seite 15 erfahren Sie, wie die       der Wertpapieraufsichtsbehörden
BaFin mit diesem wichtigen Thema        IOSCO erneut gewidmet. Ihre Ant-
­umgeht.                                worten finden Sie ab Seite 41.

Das bestimmende Thema im                Welche Aufsichtsthemen die BaFin
Wertpapierhandel ist derzeit die        darüber hinaus ­besonders beschäf-
MiFID II. Unmittelbar nach Wirk-        tigen, erfahren Sie im a
                                                               ­ usführlichen
samwerden der neuen Regelungen          Bericht zu ihrer Jahrespresse­
hat die BaFin in einer Marktunter-      konferenz ab Seite 25.
suchung geprüft, wie die Unterneh-      Lesen Sie außerdem den Bericht
men einige der neuen Verhaltens-        zur ­Anlegermesse Invest, wo auch
pflichten umsetzen. Die Ergebnisse      BaFin-­Exekutivdirektorin Elisabeth
erfahren Sie auf Seite 18.              ­Roegele Verbrauchern Rede und
                                         Antwort stand (Seite 32).
Ganz aktuell ist auch der Beitrag ab
Seite 23: Ende April hat das Euro-      Eine interessante Lektüre wünscht
päische Parlament der neuen Geld-       Ihnen
wäsche-Richtlinie zugestimmt. Der
Beitrag erläutert, welche Neuer­
ungen aus Sicht der BaFin am wich-
tigsten sind.                           Dr. Sabine Reimer

                                                                                                                3
NACHHALTIGE FINANZWIRTSCHAFT - VERÄNDERUNGEN IN UMWELT UND GESELLSCHAFT: UMGANG DER BAFIN MIT RISIKEN
Mai 2018

BaFin Journal                           Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales      Bekanntmachungen

Kurz & Aktuell
Kurzmeldungen zu nationalen und
internationalen Neuerungen,
Rundschreiben, Konsultationen
und andere Veröffentlichungen

                                                                                                       © iStockphoto.com/Oxford

MaComp                                                       zurückgehen. Hierzu gehören die Anforderungen an
                                                             das Produktfreigabeverfahren (Product Governance),
BaFin aktualisiert Rundschreiben                             an die Qualifikation von Mitarbeitern, an den Um-
                                                             gang mit komplexen Finanzinstrumenten und an
WM Die BaFin hat das Rundschreiben zu den                    Querverkäufe. Zudem wurden die bereits bestehen-
Mindest­anforderungen an die Compliance-Funktion             den Module zur Ausführung von Kundenaufträgen,
und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und             zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften und zu
Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungs-          Zuwendungen überarbeitet.
unternehmen (MaComp) inhaltlich und redaktionell
an aktuelle Rechtsentwicklungen und Verwaltungs-             Auch künftig werden die MaComp an neue Entwick-
praktiken angepasst. Die Änderungen r­ esultieren            lungen anzupassen sein. So ist bereits absehbar,
insbesondere aus der überarbeiteten Finanzmarkt­             dass das Modul BT 7 aktualisiert werden muss, so-
richtlinie (Markets in Financial Instruments                 bald die ESMA ihre geplante Leitlinie zur Geeignet-
Directive II – MiFID II), die im neuen Wertpapier-           heit von Anlageempfehlungen veröffentlicht hat.
handelsgesetz (WpHG) umgesetzt wurde, aus der
neugefassten Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens-           Zweck der MaComp ist die transparente Darstel-
und -Organisationsverordnung (WpDVerOV) und der              lung der Verwaltungspraxis der BaFin in Bezug auf
Delegierten Verordnung zu den Organisation­­s-               die Verhaltens-, Organisations- und Transparenz-
anfor­derungen der MiFID II sowie aus den Vorgaben           pflichten. Sie geben den beaufsichtigten Wertpapier-
der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichts­             dienstleistungsunternehmen Orientierung bei der
behörde ESMA.                                                praktischen Umsetzung der gesetzlichen Regelun-
                                                             gen. n
Hervorzuheben sind insbesondere die zusätz­
lichen Module, die auf neue Leitlinien der ESMA

                                                                                                                       4
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Warenderivate                                                       die Einbeziehung der entsprechenden Behörden
                                                                    im Rahmen des Zulassungsverfahrens (Artikel 17
Allgemeinverfügungen zu Positionslimits                             Absätze 4 bis 6 CSDR) und zum anderen bei der
                                                                    Dienst­leistungsfreiheit in anderen Mitgliedstaaten
WM Die BaFin hat weitere Allgemeinverfügungen                       (Artikel 23 Absätze 4 bis 5 CSDR). n
erlassen, die Positionslimits auf Warenderivate fest-
legen. Sie gelten ab dem 25. April. Marktteilnehmer
hatten bis zum 17. April Gelegenheit, zu den Ent-                                  Linkempfehlung zum Thema
würfen Stellung zu nehmen.                                                         Die Leitlinien finden Sie unter:
                                                                                   www.esma.europa.eu
Hintergrund ist §§ 54 ff. des neuen Wertpapier­
handelsgesetzes (WpHG). Seit Anfang des Jahres
hatte die BaFin auf dieser Grundlage bereits
mehrere Allgemeinverfügungen erlassen (siehe                        Geldmarktfonds
BaFinJournal Januar 2018 und Februar 2018). n
                                                                    BaFin wendet ESMA-Leitlinien an

                                                                    WM Ende März hat die Europäische Wertpapier- und
Zentralverwahrer                                                    Marktaufsichtsbehörde ESMA die deutsche Fassung
                                                                    ihrer Leitlinien für Stresstest-Szenarien für Geld-
BaFin wird weitere ESMA-Leitlinien anwenden                         marktfonds herausgegeben. Diese geben gemein-
                                                                    same Referenzparameter für die Szenarien vor, die
WM Zentralverwahrer übernehmen als Finanz­                          den nach Artikel 28 der Geldmarktfondsverordnung
marktinfrastrukturen die Verwahrung von Wert­                       durchzuführenden Stresstests zugrunde liegen.
papieren und die Abwicklung von Wertpapier-
geschäften. Die europäische Zentralverwahrer­                       Zweck der Leitlinien ist es, eine gemeinsame, ein-
verordnung (Central Securities Depositories                         heitliche und konsistente Anwendung dieser Bestim-
­Regulation – CSDR) umfasst unter anderem Rege-                     mungen zu gewährleisten. Die BaFin erklärt, dass
 lungen zur Zulassung von Zentralverwahrern sowie                   sie die Leitlinien in der Aufsichtspraxis anwenden
 Anforderungen an die Ausübung der Dienstleistun-                   wird.
 gen und an die laufende Aufsicht über diese Finanz-
 marktinfrastrukturen. Sie wird daher die Aufsichts-                Mindestens jährliche Aktualisierung
 tätigkeit der BaFin und auch diverse Prozesse der
 Zentralverwahrer selbst verändern.                                 Die ESMA wird die Leitlinien unter Berücksichtigung
                                                                    der jüngsten Marktentwicklungen mindestens ein-
Im Juli 2017 hatte die Europäische Wertpapier- und                  mal jährlich aktualisieren. Dies betrifft insbesondere
Marktaufsichtsbehörde ESMA dazu Leitlinien ver-                     Abschnitt 4.8, damit die Geldmarktfondsverwalter
öffentlicht.1 Die BaFin erklärt, dass sie diese in der              über die erforderlichen Informationen verfügen, um
Aufsichtspraxis anwenden wird.                                      die entsprechenden Felder in der Meldevorlage ge-
                                                                    mäß Artikel 37 der Verordnung ausfüllen zu können.
Kooperationsvereinbarungen                                          Diese Informationen enthalten genaue Angaben
                                                                    über die Art der Stresstests und ihre Kalibrierung
Die Leitlinien enthalten Formulare, die als Vorlage                 sowie darüber, wie die Verwalter ihre Ergebnisse in
für den Informationsaustausch zwischen der zu-                      die Meldevorlage nach Artikel 37 Absatz 4 der Geld-
ständigen und der betreffenden Behörde nach Arti-                   marktfondsverordnung eintragen sollen. n
kel 14 CSDR dienen sollen. Sie betreffen zum einen

                                                                                   Linkempfehlung zum Thema
                                                                                   Die Leitlinien finden Sie unter:
1   Eine Übersicht über die übrigen bereits veröffentlich-                         www.esma.europa.eu
ten Leitlinien zur CSDR findet sich auf der Internetseite der
ESMA.

                                                                                                                        5
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Institutsunabhängige                                              Nicht von der Anzeigepflicht nach § 86 WpHG
                                                                  erfasst sind
­Finanzanalysten
                                                                  -- Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapital­
Prüfung bereits abgegebener Tätigkeitsanzeigen                         verwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungs­
auf Aktualität                                                         gesellschaften und Investmentgesellschaften, da
                                                                       diese Unternehmen der BaFin bereits bekannt
WM Aufgrund des Anlegerschutzverbesserungs­                            sind,
gesetzes (AnSVG) sind institutsunabhängige Finanz­                --   bei einem anzeigepflichtigen Unternehmen ange-
analysten seit 2004 verpflichtet, der BaFin ihre                       stellten Analysten und
Tätigkeit anzuzeigen. Das Zweite Finanzmarkt­                     --   Journalisten, die einer vergleichbaren Selbstregu-
novellierungsgesetz (siehe BaFinJournal Juni 2017)                     lierung unterliegen. n
sieht jetzt unter anderem vor, eine Liste dieser Ana-
lysten auf der BaFin-Internetseite zu veröffentlichen.

Derzeit wird überprüft, ob alle T ­ ätigkeitsanzeigen,
die in der Vergangenheit bei der BaFin e    ­ ingereicht          Anlegerschutz
wurden, noch aktuell sind, damit keine v     ­ eralteten
Daten – beispielsweise falsche Adressen –                         BaFin veröffentlicht Übersetzungen der ESMA-Q&As
­veröffentlicht werden. Alle i­nstitutsunabhängigen               zu MiFID II und MiFIR
 Finanzanalysten sind daher aufgefordert, die
 ­mitgeteilten Daten auf Richtigkeit zu prüfen und                WM Die BaFin stellt seit kurzer Zeit eine Überset-
  eventuelle Änderungen unverzüglich mitzuteilen.                 zung der Fragen und Antworten (Questions and
  Hilfestellung und Musterformulare finden sie auf                Answers – Q&As) der ESMA zu Themen des An­
  der Internetseite der BaFin.                                    legerschutzes der europäischen Finanzmarktricht­
                                                                  linie (Markets in Financial Instruments Directive II –
Rechtlicher Hintergrund                                           MiFID II) und der Finanzmarktverordnung (Markets
                                                                  in Financial Instruments Regulation – MiFIR) zur
Finanzanalysten sind alle natürlichen und juris-                  Verfügung und wird diese laufend aktualisieren. Die
tischen Personen, die in Ausübung ihres Berufs oder               Übersetzung stellt eine unverbindliche Arbeitshilfe
im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstel-                für Marktteilnehmer dar.
lung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen im
Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (Market                      Die ESMA trifft Q&As als Maßnahmen unterhalb von
A­buse Regulation – MAR) verantwortlich sind. Dies                rechtlich verbindlichen Regelungen nach Artikel 29
haben sie der BaFin gemäß § 86 Absatz 1 Satz 1                    der ESMA-Gründungsverordnung. Sie spielen eine
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) anzuzeigen;                        erhebliche Rolle als Konvergenzinstrumente, die
­Inhalt und Form der Angaben sind dort insbeson­-                 ­darauf abzielen, die Aufsicht in der EU zu harmoni-
 dere in Absatz 1 Sätze 2 bis 5 festgelegt. Diese                  sieren. Konkret sind dies eine einheitliche Anwen-
 ­Tätigkeitsanzeige muss vor Erstellung oder Weiter-               dung des Unionsrechts, eine gemeinsame Aufsichts-
  gabe der Empfehlungen abgegeben werden. Verän-                   kultur sowie kohärente Aufsichtspraktiken.
  dern sich Daten, sind diese gegenüber der BaFin zu
  aktualisieren und die Richtigkeit der Angaben durch             Übernimmt die BaFin Q&As in ihre Verwaltungs­
  geeignete Unterlagen nachzuweisen (§ 86 Absatz 1                praxis, wirken sich diese auf die Anwendung des
  Sätze 3 und 6 WpHG).                                            Aufsichtsrechts in ihrem Aufsichtsbereich aus. Q&As
                                                                  der ESMA übernimmt die BaFin grundsätzlich in ihre
                                                                  Verwaltungspraxis. Übernimmt die Aufsicht Q&As
               Linkempfehlung zum Thema                           ausnahmsweise nicht, erklärt sie dies a­ usdrücklich
               Die Hilfestellung finden Sie unter:                auf ihrer Internetseite. Die Existenz oder Nicht-
               www.bafin.de » Recht & Regelungen                  Existenz einer Übersetzung hat dabei keine Bedeu-
               » Aufsichtspraxis                                  tung dafür, ob die Q&As in Deutschland maßgeblich
                                                                  sind. n

                                                                                                                       6
NACHHALTIGE FINANZWIRTSCHAFT - VERÄNDERUNGEN IN UMWELT UND GESELLSCHAFT: UMGANG DER BAFIN MIT RISIKEN
Mai 2018

BaFin Journal                               Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Depotgeschäft                                                    austausch zwischen Referenten und Teilnehmern
                                                                 geplant. D
                                                                          ­ aher ist insbesondere die Anmeldung von
BaFin konsultiert Rundschreiben                                  Personen erwünscht, die aktiv in das Gestattungs-
                                                                 verfahren eingebunden sind.
WM Die BaFin hat Mindestanforderungen an das
Depotgeschäft (MaDepot) zur Konsultation gestellt.               Der Workshop findet von 10 bis 15 Uhr in der Frank-
Das geplante Rundschreiben betrifft Wertpapier-                  furter Liegenschaft der BaFin statt. Die Teilnahme ist
dienstleistungsunternehmen und soll eine Übersicht               kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich. Das
über die einschlägigen Verhaltens- und Organisa-                 Programm und weitere organisatorische Informa­
tionspflichten für das Depotgeschäft bieten. Darü-               tionen zur Veranstaltung finden Interessierte auf der
ber hinaus gibt es die Verwaltungspraxis der BaFin               Internetseite der BaFin. Ihren ersten Workshop zum
zu ausgewählten Fragen wieder. Grundlage sind im                 Thema Schwarmfinanzierung richtete die BaFin im
Wesentlichen die Vorgaben der europäischen Finanz-               Juni 2017 aus (siehe BaFinJournal Juli 2017). n
marktrichtlinie (Markets in Financial Instrumente
Directive II – MiFID II) zum Schutz des Kunden­
vermögens. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis                                   Linkempfehlung zum Thema
zum 8. Juni entgegen. n                                                         Weitere Informationen sowie das
                                                                                ­Anmeldeformular finden Sie unter:
                                                                                 www.bafin.de » Die BaFin » Service
              Linkempfehlung zum Thema                                           » Veranstaltungen
              Die Konsultation finden Sie unter:
              www.bafin.de » Recht & Regelungen
              » Konsultationen
                                                                 Transparenz
                                                                 BaFin-Workshop im November
Schwarmfinanzierung
                                                                 WM Am 19. November 2018 wird die BaFin Emitten-
BaFin-Workshop zum Gestattungsverfahren                          ten und andere Marktteilnehmer in einem W   ­ orkshop
für ­Vermögensanlagen-Informationsblätter                        über aktuelle Fragen der Melde- und Veröffent-
                                                                 lichungspflichten von Stimmrechtsmitteilungen,
WM Die BaFin veranstaltet am 19. Juni 2018 ihren                 die Überwachung von Unternehmensabschlüssen
zweiten Workshop zum Thema Schwarmfinanzie-                      (­Bilanzkontrolle und Finanzberichterstattungs-
rung. Hintergrund ist das neue ­Gestattungsverfahren             pflichten) nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
für Vermögensanlagen-Informationsblätter, das im                 und die jeweilige Ahndungspraxis bei Verstößen
August 2017 im Zuge der Umsetzung der Zweiten                    ­informieren. Dabei geht es auch um den überarbei-
Zahlungsdiensterichtlinie eingeführt wurde. Die Ver-              teten Emittentenleitfaden, den die BaFin voraussicht-
anstaltung richtet sich an Betreiber von Schwarm-                 lich im September oder Oktober veröffentlichen wird.
finanzierungsplattformen, Anbieter und Emittenten                 Die Anforderungen des einheitlichen europäischen
von Schwarmfinanzierungen sowie bevollmächtigte                   Berichtsformats (European Single Electronic Format –
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.               ESEF) für die künftige Finanzberichterstattung werden
                                                                  ein weiteres Thema sein.
In dem Workshop gehen BaFin-Experten auf die
rechtlichen Grundlagen von S ­ chwarmfinanzierungen              Der Workshop findet in der Frankfurter Liegenschaft
und das damit verbundene neue Gestattungs­                       der BaFin statt. Am Vormittag des 20. N­ ovember
verfahren ein. Auch berichten sie von den ersten                 wird die BaFin einen Alternativtermin a
                                                                                                       ­ nbieten,
Erfahrungen mit dem neuen Verfahren und g     ­ eben             ­jedoch nur zu den Themen der Stimmrechts­
diesbezügliche Hinweise aus der Verwaltungs­                      mitteilungen und Ordnungswidrigkeiten. Weitere
praxis. Zudem erwarten die Zuhörer Ausführungen                   Informationen und das Anmeldeformular wird die
zu marktaufsichtsrechtlichen Themen, i­nsbesondere                BaFin voraussichtlich Ende August veröffentlichen.
zu Werbeverstößen bei Schwarmfinanzierungen. Im                   Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos,
­Anschluss an die jeweiligen Vorträge ist ein Praxis-             die Zahl der Teilnehmer jedoch begrenzt. n

                                                                                                                     7
NACHHALTIGE FINANZWIRTSCHAFT - VERÄNDERUNGEN IN UMWELT UND GESELLSCHAFT: UMGANG DER BAFIN MIT RISIKEN
Mai 2018

BaFin Journal                              Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Beschwerdemanagement                                            Auch im Beitragsjahr 2018 ist es möglich, einen Teil
                                                                des Jahresbeitrags in Form abgesicherter Zahlungs-
BaFin-Rundschreiben zu Mindestanforderungen                     ansprüche zu begleichen. Weitere I­ nformationen
                                                                sind auf der Internetseite der BaFin unter
WM/KF Die BaFin hat ein Rundschreiben zu den                    „­Bankenabgabe 2018“ zu finden. n
Mindestanforderungen an das Beschwerdemanage-
ment veröffentlicht. Zweck des Rundschreibens ist
es, für CRR-Kreditinstitute, Kapitalverwaltungs­
gesellschaften, Zahlungsinstitute und E-Geld-­                  Bankenaufsicht
Institute die Mindestanforderungen an das
Beschwerde­management zu beschreiben und ­                      Schwerpunkte 2018
damit einen e ­ inheitlichen Umgang mit Kunden-
und Anleger­beschwerden sicherzustellen. Es                     KF Die Bankenaufsicht der BaFin legt gemeinsam
dient z
      ­ udem dazu, die Leitlinien zur Beschwerde­               mit der Deutschen Bundesbank jährlich ihre Schwer-
abwicklung für den Wertpapierhandel und das Bank-               punkte fest. Dies dient einem effektiven und effizi-
wesen des Gemeinsamen Ausschusses der Europäi-                  enten Ressourceneinsatz, insbesondere im Sinne der
schen Aufsichts­behörden umzusetzen.                            risikoorientierten Aufsicht. 2018 konzentriert sich
                                                                die Bankenaufsicht vor allem auf Ertrags- und Zins-
Für das Beschwerdemanagement in Wertpapier-                     risiken sowie fehlende Angemessenheit und Sicher-
dienstleistungsunternehmen finden sich entspre-                 heit der IT-Systeme der Banken. Auch K ­ reditrisiken,
chende Ausführungen im Modul BT 12.1 des kürz-                  darunter Entwicklungen im Immobiliensektor,
lich veröffentlichten BaFin-Rundschreibens zu den               Rechts- und Reputationsrisiken sowie Länderrisiken
Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion                 gehören zu ihren Schwerpunkten.
und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und
Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungs-             Auswahl der Schwerpunkte
unternehmen (MaComp). Die zeitgleich zur Konsul-
tation des Rundschreibens im letzten Jahr angehörte             Für die Schwerpunktsetzung identifiziert, b ­ ewertet
­Allgemeinverfügung, die eine Beschwerdeberichts-               und priorisiert die Bankenaufsicht alle relevanten
 pflicht von CRR-Kreditinstituten einführen sollte (sie-        Aufsichtsthemen. Bei der Auswahl fokussiert sie
 he BaFinJournal Juli 2017), wird die BaFin hingegen            sich auf Themen, die sich aus der täglichen ope-
 bis auf Weiteres nicht erlassen. n                             rativen Aufsicht ergeben. Darüber hinaus werden
                                                                auch A­spekte erfasst, die für den Sektor insgesamt
                                                                ­regulatorisch oder strategisch besonders bedeutsam
              Linkempfehlung zum Thema                           sind. Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern,
              Das Rundschreiben finden Sie unter:                berücksichtigt die Bankenaufsicht dies. So stellen
              www.bafin.de » Recht & Regelungen                  beispielsweise die Auswirkungen des Brexits 2018
              » Verwaltungspraxis                                eine besondere Herausforderung dar. n

Bankenabgabe 2018                                               Geldwäsche
Meldungsbearbeitung abgeschlossen                               BaFin veröffentlicht Rundschreiben
                                                                zu Hochrisiko-Staaten
KF Die BaFin hat die Meldungsbearbeitung zur Er-
hebung der Bankenabgabe 2018 abgeschlossen. Sie                 ÜG Die BaFin informiert in ihrem Rundschreiben
wird die Beitragsbescheide bis Ende April versenden.            7/2018 (GW) über Drittstaaten, die in ihren Syste-
                                                                men zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terroris-
Bei Fragen sollten die Institute die auf dem jewei-             musfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die
ligen Bescheid angegebenen Kontaktdaten nutzen.                 wesentliche Risiken für das internationale Finanz-
Der Beitrag ist hiervon unabhängig bis zum 31. Mai              system darstellen (Hochrisiko-Staaten). Das Rund-
2018 zu zahlen.                                                 schreiben berücksichtigt dabei sowohl die in der

                                                                                                                    8
NACHHALTIGE FINANZWIRTSCHAFT - VERÄNDERUNGEN IN UMWELT UND GESELLSCHAFT: UMGANG DER BAFIN MIT RISIKEN
Mai 2018

BaFin Journal                              Kurz & Aktuell   Unternehmen    Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom                       Rückversicherung
14. Juli 2016, zuletzt geändert durch die D
                                          ­ elegierte
Verordnung (EU) 2018/212 vom 13. Dezember                       BaFin veröffentlicht Tabellenteil der Jahresstatistik
2017, enthaltenen Staaten als auch die von der
FATF mit Erklärung vom 23. Februar 2018 im P   ­ ublic          VP Die Tabellen der Rückversicherungsstatistik
Statement (schwarze Liste) und im Informations­                 2016/2017 beinhalten neben einer Zusammen­
bericht der FATF (graue Liste) gelisteten Länder. n             fassung der Bilanzen sowohl Informationen zur Ent-
                                                                wicklung der Kapitalanlagen und zu Eigenmittel-
                                                                Bestandteilen und Verbindlichkeiten als auch zu
              Linkempfehlung zum Thema                          versicherungstechnischen Rückstellungen und aus-
              Das Rundschreiben finden Sie unter:               gewählten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung.
              www.bafin.de » Recht & Regelungen                 Außerdem enthalten sie eine Übersicht darüber, wie
              » Verwaltungspraxis                               sich die Beiträge und Aufwendungen auf die einzel-
                                                                nen Versicherungszweige aufteilen, sowie Kennzah-
                                                                len der Rückversicherer. Den Textteil wird die BaFin
                                                                voraussichtlich im Juni veröffentlichen. n

       Agenda

       Wichtige Termine bis Ende Juni 2018
                                                                4./5. Juni          IOPS Committees, Paris
       14./15. Mai       NAIC International Forum,
                         Washington, D.C.                       6. Juni             Montenegro Twinning
                                                                                    Kick-Off Meeting, Podgorica
       23. Mai           ESMA MB, Paris
                                                                11. Juni            EIOPA MB, Frankfurt a. M.
       23. Mai           EZB FSC, Frankfurt a. M.
                                                                12./13. Juni        EBA BoS, London
       23./24. Mai       ESMA BoS, Paris
                                                                14. Juni            Joint Committee per
       24. Mai           ESRB ATC, Frankfurt a. M.                                  Telefonkonferenz

       28. Mai           Deutscher Seniorentag                  19. Juni            BaFin-Workshop
                         Dortmund (BaFin-Stand)                                     Vermögensanlagen:
                                                                                    Schwarmfinanzierung,
       29. Mai           BaFin-Konferenz zum                                        Frankfurt a. M.
                         Risikotragfähigkeits-
                         leitfaden, Bonn                        25. Juni            FSB Plenum, Basel

       29./30. Mai       EIOPA Strategy Day,                    26. Juni            AFS, Berlin
                         Bulgarien
                                                                26./27. Juni        FSB RCG-E, Florenz

                                                                28. Juni            ESRB GB, Frankfurt a. M.

                                                                28./29. Juni        EIOPA BoS, Frankfurt a. M.

                                                                                                                        9
NACHHALTIGE FINANZWIRTSCHAFT - VERÄNDERUNGEN IN UMWELT UND GESELLSCHAFT: UMGANG DER BAFIN MIT RISIKEN
Mai 2018

BaFin Journal                              Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Internationale Meldungen                                        Regulation – CRR) können Kreditinstitute ausge­
                                                                glichene Positionen in eng verbundenen Währungs-
                                                                paaren im Rahmen des Fremdwährungsrisikos mit
                                                                einem reduzierten Satz gewichten, wenn sich die
                                                                Währungen zueinander in engen Bandbreiten
                                                                ­bewegen.
Risiken
                                                                Die EBA hat die Liste, die erstmals im Dezember 2013
Gemeinsamer Ausschuss veröffentlicht ersten Bericht 2018        als Bestandteil Technischer Durchführungsstandards
                                                                veröffentlicht wurde, nun aktualisiert. Der Anpas-
ÜG Der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen                    sungsbedarf der Liste ergibt sich ebenfalls aus den
Aufsichtsbehörden (ESAs) hat seinen ersten Bericht              Kriterien der CRR. Durch die Aktualisierung wurden
zu sektorübergreifenden Risiken und S  ­ chwachstellen          neue als eng verbunden geltende Währungs­paare
für 2018 veröffentlicht, der die Risikoentwicklung              festgelegt – unter anderem der ungarische F   ­ orint mit
im zweiten Halbjahr 2017 betrachtet. Er nennt darin             dem Euro –, während andere Währungspaare die Kri-
drei Risikoschwerpunkte.                                        terien nicht mehr erfüllen. Die Liste liegt der Euro-
                                                                päischen Kommission nun zur Billigung vor. n
Der Ausschuss warnt erstens vor dem Risiko einer
möglichen Neubewertung von Risikoprämien. Er
empfiehlt den zuständigen Behörden, entsprechende                              Linkempfehlung zum Thema
Risiken beispielsweise in aufsichtlichen Stresstests                           Die aktualisierte Liste finden Sie unter:
zu berücksichtigen.                                                            www.eba.europa.eu

Zweitens nennt der Ausschuss mögliche Gefahren,
die aus dem Austritt Großbritanniens aus der EU
entstehen können. Die Finanzmarktteilnehmer soll-               Berichtswesen
ten sich rechtzeitig hierauf vorbereiten.
                                                                EBA veröffentlicht Aktualisierung der
Drittens identifiziert der Bericht Cyber-Risiken als            europäischen Meldeanforderungen
weitere Gefahr. Entsprechend weist der Ausschuss
darauf hin, dass die Finanzinstitute ihre IT-Systeme            KF Die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA hat
verbessern und Sicherheitslücken schließen sollten.             die europäischen Meldeanforderungen geändert.
                                                                Mit der Aktualisierung des Technischen Durch-
Darüber hinaus mahnt er die Finanzinstitute, das                führungsstandards trägt sie den Neuerungen im Auf-
Thema der Nachhaltigkeit in der Governance und                  sichtsrecht Rechnung, insbesondere der Änderung
im Risikomanagement zu berücksichtigen. Aufseher                der Eigenmittelverordnung (Capital Requirements
sollten ihrerseits die Effekte des Klimawandels und             ­Regulation – CCR) beim Thema Verbriefungen und
mögliche Auswirkungen auf den Finanzsektor analy-                dem Technischen Regulierungsstandard zur vorsich-
sieren. n                                                        tigen Bewertung. Angepasst wurden insbesondere
                                                                 die Vorgaben zu Kreditrisiko und Verbriefungen.

                                                                Gleichzeitig veröffentlichte die EBA einen neuen
Eng verbundene Währungen                                        Technischen Durchführungsstandard für Meldungen
                                                                zur Abwicklungsplanung. Die gelieferten Daten wer-
EBA aktualisiert Liste                                          den der Aufsicht zur Bewertung der Abwicklungs­
                                                                pläne von Instituten dienen. Das Rahmenwerk ist
KF Die Liste eng verbundener Währungen der                      eng mit der europäischen Abwicklungsbehörde
­Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA dient                  (­Single Resolution Board – SRB) abgestimmt.
 dem Ziel, Eigenmittelanforderungen für Fremd-
 währungsrisiken entsprechend dem Standard­ansatz               Institute müssen erstmals zum Stichtag 31. Dezem-
 zu berechnen. Nach Artikel 354 der euro­päischen               ber 2018 nach den neuen Anforderungen melden. n
 Eigenmittelverordnung (Capital Requirements

                                                                                                                   10
Mai 2018

BaFin Journal                          Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Aufsichtsgebühren                                           Ausgabenanstieg geht unter anderem auf Kosten im
                                                            Zusammenhang mit dem Austritt des V  ­ ereinigten
EZB setzt Gesamtbetrag fest                                 Königreichs aus der EU (Brexit) sowie die Beteili-
                                                            gung der EZB an den Stresstests der Europäischen
KF Auf der Grundlage von Schätzungen hat die                Bankenaufsichtsbehörde EBA zurück, denen die be-
Europäische Zentralbank (EZB) die Gebühren für die          deutenden Banken 2018 unterzogen werden.
Aufsicht über das Bankensystem im Jahr 2018 auf
insgesamt 474,8 Millionen Euro festgesetzt. Zusam-          Das Budget, das 2018 für die laufende mehrjährige
men mit einem Überschuss von 27,7 Millionen Euro            Überprüfung interner Modelle (Targeted Review of
aus dem Vorjahr deckt dieser Betrag die erwarteten          Internal Models – TRIM) vorgesehen ist, bleibt ge-
Gesamtausgaben für die Aufsicht im laufenden Jahr           genüber dem Vorjahr unverändert.
in Höhe von 502,5 Millionen Euro.
                                                            Der Gebührenbescheid geht den Banken im Oktober
Der Betrag liegt über der Schätzung für 2017. Diese         2018 zu. Weitere Informationen finden sich auf der
belief sich nach Berücksichtigung eines Überschus-          Internetseite der EZB zur Bankenaufsicht. n
ses aus dem Jahr 2016 auf 425 Millionen Euro. Der

       Auf einen Blick

       Internationale Behörden und Gremien

       ESAs		European Supervisory ­Authorities              ESMA		European Securities and Markets
             Europäische Aufsichtsbehörden                  		Authority
                                                            		    Europäische Wertpapier- und
       EZB        Europäische Zentralbank                   		Marktaufsichtsbehörde

       EBA		European Banking Authority                      SRB		Single Resolution Board
       		   Europäische Bankenaufsichts-                         Europäische Abwicklungsbehörde
       		behörde
                                                            IAIS		International Association of
       EIOPA		European Insurance and                        		Insurance Supervisors
       		Occupational Pensions ­Authority                         Internationale Vereinigung der
       		     Europäische Aufsichtsbehörde für              		Versicherungsaufsichtsbehörden
       		das Versiche rungswesen und die
       		betriebliche Altersversorgung                      FSB		Financial Stability Board
                                                                 Finanzstabilitätsrat
       CEIOPS Committee of European I­ nsurance
       		and ­Occupational Pensions                         IOSCO		International Organization
       		Supervisors                                        		of Securities ­Commissions
       		     Ausschuss der Europäischen                           Internationale Organisation der
       		Aufsichtsbehörden für das 		                       		Wertpapieraufsichts-Behörden
       		Versicherungswesen und die
       		betriebliche Altersversogung                       CPMI		Committee on Payments and
       		(EIOPA-Vorgängergremium)                           		Market Infrastructures
                                                            		    Ausschuss für Zahlungsverkehr
                                                            		und Marktinfrastrukturen

                                                                                                               11
Mai 2018

BaFin Journal                               Kurz & Aktuell   Unternehmen    Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Stresstest                                                       effektive Aufsicht, die Sicherstellung gleicher Wett-
                                                                 bewerbsbedingungen und eine angemessene An-
Start 2018: Fokus auf großen europäischen                        wendung von Aufsichtsmaßnahmen innerhalb der
­Versicherungsgruppen                                            Europäischen Union.

VP Der europaweite Stresstest für Versicherungs-                 EIOPA stellt unter anderem fest, dass durch den
unternehmen hat begonnen. Im Unterschied zum                     freien Dienstleistungsverkehr vermehrt Probleme bei
Stresstest 2016, dessen Schwerpunkt die Lebens-                  grenzüberschreitenden Geschäften auftraten. Um die
versicherungsunternehmen waren, liegt der Fokus                  Zusammenarbeit und die Kommunikation z    ­ wischen
in diesem Jahr auf den großen europäischen Ver­                  den Aufsichtsbehörden in solchen ­Situationen
sicherungsgruppen. Ziel ist es, die Widerstands-                 zu verbessern, führte sie als neues Instrument
fähigkeit des Versicherungssektors gegen mögliche                ­Kooperationsplattformen ein. Diese ermöglichen es
adverse Entwicklungen zu beurteilen. Europaweit                   den nationalen Behörden, bei der Bewertung der
werden 42 Gruppen teilnehmen, davon fünf aus                      Auswirkungen grenzübergreifender Aktivitäten recht-
Deutschland: die Allianz SE, MunichRe, HDI V.a.G,                 zeitig und stärker zusammenzuarbeiten und Präven-
R+V Versicherungen und die HUK-Coburg Ver-                        tivmaßnahmen zu identifizieren. Zudem können die
sicherungsgruppe.                                                 Heimataufseher dadurch besser auf Kenntnisse der
                                                                  Gastlandbehörden zurückgreifen. Ende 2017 waren
Bis zum 16. August müssen alle t­ eilnehmenden                    neun Kooperationsplattformen in Betrieb.
Versicherungsgruppen ihre Berichtsformulare bei
den nationalen Aufsichtsbehörden einreichen.                     Darüber hinaus nutzte EIOPA weiterhin eine breite
­Diese werden die Daten validieren und anschlie-                 Palette von Instrumenten wie Bilanzprüfungen,
 ßend an die Europäische Aufsichtsbehörde für das                Vergleichsstudien (Peer Reviews) und Kohärenz­
 Ver­sicherungswesen und die betriebliche Alters­                projekte zu internen Modellen, um die Aufsichts­
 versorgung EIOPA übermitteln.                                   kapazität der nationalen Aufsichtsbehörden zu ver-
                                                                 bessern. Hinzu kamen die Teilnahme an Sitzungen
Die deutschen Teilnehmer können Fragen zu den                    von K
                                                                     ­ ollegien und bilaterale Aktionen mit den natio-
Stresstestunterlagen bis zum 14. Juni an das                     nalen ­Behörden.
­BaFin-Postfach va55@bafin.de richten. Antworten
 auf Fragen mit europaweiter Bedeutung wird EIOPA                Ausblick
 voraussichtlich bis Mitte Juni regelmäßig auf ihrer
 ­Internetseite veröffentlichen. Antworten auf Fragen            2018 legt EIOPA ein besonderes Augenmerk auf die
  von ausschließlich nationaler Bedeutung kommuni­               weitere Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Regu-
  ziert die BaFin direkt an die teilnehmenden deut-              lierung, Solvency II und die Überwachung der
  schen Gruppen.                                                 ­Geschäftstätigkeit. Insbesondere konzentriert EIOPA
                                                                  sich weiterhin darauf, eng mit den nationalen Auf-
EIOPA plant, den finalen Bericht zum Stresstest im                sichtsbehörden zusammenzuarbeiten, die Aufsichts-
Januar 2019 zu veröffentlichen. n                                 praktiken im Genehmigungsverfahren zu verbessern
                                                                  und Überprüfungen von Geschäftsmodellen zu unter-
                                                                  stützen. Letzteres dient dazu, Modelle zu ermitteln,
                                                                  die ein erhebliches aufsichtsrechtliches oder Verhal-
EIOPA                                                             tensrisiko darstellen. n

Aufsichtsbericht 2017: Kooperationsplattformen
für besseren Austausch                                                           Linkempfehlung zum Thema
                                                                                 Den Bericht finden Sie unter:
VP Die Europäische Aufsichtsbehörde für das                                      www.eiopa.europa.eu
Versicherungswesen und die betriebliche Alters­
versorgung EIOPA hat ihren Bericht über die Auf-
sichtstätigkeit für das Jahr 2017 veröffentlicht. Ziel
der Aktivitäten waren eine qualitativ hochwertige,

                                                                                                                     12
Mai 2018

BaFin Journal                             Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Betriebliche                                                   Aggregierte und unternehmensindividuelle
                                                               Berichterstattung
Altersversorgung
                                                               EIOPA wird sowohl aggregierte als auch unterneh-
EIOPA optimiert EbAV-Statistiken                               mensindividuelle Daten sammeln. Konkret handelt
                                                               es sich dabei unter anderem um Daten zur Bilanz,
VP Die Europäische Aufsichtsbehörde für das                    zu ausgewählten Posten der Gewinn- und Verlust-
Versicherungswesen und die betriebliche Alters­                rechnung, zu Versorgungsberechtigten sowie zur
versorgung EIOPA hat ein Rahmenwerk für die                    grenzüberschreitenden Tätigkeit.
reguläre Berichterstattung quantitativer Daten von
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung               Für die vierteljährliche Berichterstattung müssen die
(EbAV) beschlossen. Dieses richtet sich an die                 zuständigen nationalen Behörden erstmals die D  ­ aten
zuständigen nationalen Behörden.                               zum 30. September 2019 und für das jährliche
                                                               ­Berichtswesen die Daten zum 31. Dezember 2019
Neben einem effizienten Berichtsprozess zielt das               an EIOPA melden. Die Behörden haben die Möglich-
Rahmenwerk darauf ab, EIOPA mit ausreichenden                   keit, für kleinere EbAV einen proportionalen Ansatz
Informationen zu versorgen, um sowohl Markt­                    bei der Berichterstattung zu wählen. n
entwicklungen angemessen beobachten und be-
werten als auch detaillierte wirtschaftliche Analysen
zum EbAV-Markt durchführen zu können.                                         Linkempfehlung zum Thema
                                                                              Das Rahmenwerk finden Sie unter:
                                                                              www.eiopa.europa.eu

            Hinweis

            Internationale Konsultationen

           FSB        Zweite Konsultation zu Governance-Regeln für einheitliche Produktkennung
                      (Unique Product Identifier – UPI) (bis 28. Mai 2018)

           ESAs       Technische Regulierungsstandards zu Risikominderungstechniken für OTC-Derivate,
                      die nicht von einer Zentralen Gegenpartei abgewickelt werden (bis 15. Juni 2018)

           FSB        Empfehlungen für Meldungen über die Verwendung von Vergütungsinstrumenten
                      zur Minimierung von Fehlverhaltensrisiken (bis 6. Juli 2018)

           EBA        Leitlinien zu mit besonders hohem Risiko verbundenen Positionen (bis 17. Juli 2018)

           EBA        Leitlinien zur harmonisierten sektorübergreifenden Auslegung und Anwendung der
                      STS-Anforderungen für Nicht-ABCP- und ABCP-Verbriefungen (bis 20. Juli 2018)

           IOSCO      Bewährte Verfahren für Prüfungsausschüsse zur Unterstützung der Prüfungsqualität
                      (bis 24. Juli 2018)

           EBA        Leitlinien zur Offenlegung von notleidenden und geduldeten Forderungen
                      (bis 27. Juli 2018)

                                                                                                                  13
Mai 2018

BaFin Journal                             Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Fehlverhalten                                                  Hintergrund ist eine Untersuchung des FSB, wie
                                                               ­regulatorische Vorgaben (Governance Frameworks)
FSB veröffentlicht Vorschläge zur Minimierung                   dazu beitragen können, Fehlverhaltensrisiken im
von Risiken                                                     Finanzsektor zu minimieren. Das FSB hatte dazu
                                                                Unternehmen, Aufsichtsbehörden und Verbände
ÜG Mit dem Ziel, Fehlverhaltensrisiken zu minimie-              befragt. Bereits im vergangenen Jahr veröffent­
ren, hat der Finanzstabilitätsrat FSB einen Bericht             lichte es einen Zwischenbericht (siehe BaFinJournal
mit zwölf konkreten, wenn auch unverbindlichen                  Juli 2017).
Vorschlägen veröffentlicht. Diese richten sich teils an
Unternehmen, teils an Aufsichtsbehörden. Sie be-               Der Begriff Governance Framework ist weit zu
treffen drei Bereiche:                                         verstehen. Er umfasst neben dem A  ­ ufsichtsrecht
                                                               auch „weiche“ Regelungen wie den Deutschen
-- die Fehlverhaltensrisiken, welche aus der jewei-            ­Corporate Governance Kodes (DCGK) und die
   ligen Unternehmenskultur resultieren                         Mindest­anforderungen an das Risikomanagement
                                                                (­MaRisk). n
-- die gezielte Stärkung der individuellen Verant-
   wortung der Unternehmensleitung
                                                                              Linkempfehlung zum Thema
-- das Phänomen der „Rolling Bad Apples“, also                                Den Bericht finden Sie unter:
   Mitarbeiter, die nach einem Fehlverhalten den                              www.fsb.org
   ­Arbeitgeber beziehungsweise ihre Aufgabe im
    Unternehmen wechseln

                                                                                                                  14
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BaFin Journal                              Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

                                                                                                                             © Massimo Cavallo/fotolia.com
Nachhaltige Finanzwirtschaft
Veränderungen in Umwelt und Gesellschaft:
Umgang der BaFin mit Risiken

ÜG Nachhaltigkeitsrisiken (siehe Infokasten „Nach-              Daneben kann die Finanzwirtschaft selbst zu einer
haltige Finanzwirtschaft“, Seite 16) stellen für die            erfolgreichen gesellschaftlichen Transition beitragen,
Finanzwirtschaft sowohl direkt als auch indirekt                indem sie auf Grundlage valider Informationen
eine Herausforderung dar. Zum einen können sich                 ­aktuelle und zukünftige Anlagerisiken und -­chancen
Schäden durch extreme Umwelt- und Klimaverän-                    adäquat bewertet und dadurch eine effiziente
derungen oder durch die Folgen gesellschaftlicher                ­Kapitalallokation bewirkt. Das Ausmaß dieser Chan-
Entwicklungen direkt auf Finanzmarktakteure aus-                  cen und Risiken ist derzeit jedoch nur bedingt abzu-
wirken, beispielsweise auf Versicherer. Zum an-                   schätzen.
deren können daraus aber auch indirekte Risiken
­entstehen: Entwicklungen wie eine Stigmatisie-                 Risikoorientierter Aufsichtsansatz
 rung etablierter Technologien, kurzfristig verän­derte
 politisch-ökonomische Rahmenbedingungen und                    Oberstes Ziel der BaFin ist es, die Funktionsfähig-
 ethisch-soziale Umwälzungen können zu bedeut­                  keit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanz-
 samen Wertverlusten der Aktiva und damit zu so-                platzes im Rahmen der europäischen Integration
 genannten Stranded Assets führen.                              und der internationalen Zusammenarbeit zu sichern,

                                                                                                                   15
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BaFin Journal                             Kurz & Aktuell   Unternehmen     Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

zu fördern und den kollektiven Verbraucherschutz zu
stärken. Entsprechend der Bedeutung einer nach-
haltigen Wirtschaftsweise für den Finanzsektor so-                       Definition
wie seiner gesellschaftlichen Tragweite beschäftigt
sich die BaFin seit geraumer Zeit in allen Geschäfts­                    Nachhaltige
bereichen mit dem Thema. Denn Klima-, Umwelt-                            Finanzwirtschaft
und soziale Veränderungen können materielle
­Risiken für einzelne Finanzmarktakteure sowie den
                                                                         Nachhaltige Finanzwirtschaft
 Finanzmarkt als Ganzes bergen. Dies wird jedoch
                                                                         (­Sustainable Finance) ist der Beitrag
 noch immer von vielen Marktteilnehmern unter-
                                                                         der Finanzmärkte zur Wandlung ge-
 schätzt.
                                                                         sellschaftlicher, umweltbeeinflussender
                                                                         und wirtschaftlicher Faktoren, um der
Die BaFin verfolgt auch bei diesem Thema einen
                                                                         Menschheit langfristig das Überleben
­risikoorientierten Aufsichtsansatz. Sie wird Nachhal-
                                                                         auf der Erde zu ermöglichen. Umwelt-
 tigkeit in der laufenden Aufsicht verstärkt und sys-
                                                                         und Klimarisiken bilden den größten
 tematisch berücksichtigen und sich international für
                                                                         Teil des Themenkomplexes.
 möglichst einheitliche Leitlinien einsetzen.

Die beaufsichtigten Unternehmen sollen aktuelle und
zukünftige Umwelt-, soziale und Governance-Risiken
explizit im Risikomanagement und in ihrer strate-
gischen Steuerung berücksichtigen, um so zu einer              ­ erfügbarkeit valider und standardisierter Infor-
                                                               V
effizienten Kapitalallokation beizutragen und ihrer            mationen ist eine notwendige Voraussetzung, damit
konstruktiven Rolle im Transformationsprozess zu ei-           Marktteilnehmer Risiken adäquat in ihrem internen
ner nachhaltigen Wirtschaft gerecht zu werden.                 Risikomanagement berücksichtigen können. Aktuell
                                                               besteht bei Umwelt- und Klimarisiken ein Defizit.
Zudem bringt sich die BaFin in i­nternationale
­Arbeitsgruppen zum Thema ein und sucht den                    Es gibt jedoch bereits zahlreiche Initiativen zur
 ­fachlichen Austausch mit maßgeblichen öffentlichen,          Schaffung entsprechender Berichtsstandards, von
  privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen           denen einige derzeit implementiert werden. So
  ­Akteuren. Zu einzelnen Themenfeldern wird sie auch          schreibt die europäische CSR-Richtlinie1 für be-
   engere Kooperationen anstoßen. Die BaFin beobach-           stimmte, insbesondere große Unternehmen ent-
   tet außerdem innovative Entwicklungen und Initia­           sprechende Offenlegungspflichten vor. Im Juni 2017
   tiven der Marktteilnehmer und anderer Aufsichts-            veröffentlichte der Finanzstabilitätsrat FSB zudem
   behörden, um diese in ihre Analysen einzubeziehen           unverbindliche Empfehlungen. Auch andere Gremien
   und gegebenenfalls in ihr Aufsichtshandeln zu integ-        wie die Internationale Organisation der Wertpapier-
   rieren. Außerdem strengt sie Portfolio-Untersuchun-         aufsichtsbehörden IOSCO, die Internationale Ver-
   gen zu Kohlenstoffrisiken sowie weitere Analysen            einigung der Versicherungsaufsichtsbehörden IAIS
   an, um zunächst Umwelt- und Klimarisiken besser             und das neugegründete internationale Netzwerk
   bewerten und quantifizieren zu können.                      NGFS (Network for Greening the Financial System)
                                                               arbeiten an entsprechenden Vorschlägen. Durch die
Grundsätzlich wird die BaFin alle Maßnahmen auf                Mitgliedschaft in den jeweiligen Arbeitsgruppen ist
ihre Wirksamkeit hin überprüfen und darauf achten,             die BaFin daran aktiv beteiligt. Dabei ist es ihr ein
dass der Aufwand für Aufsicht und Marktteilnehmer              wichtiges Anliegen, der Gefahr einer Fragmentie-
angemessen ist.                                                rung frühzeitig entgegenzuwirken und ein möglichst
                                                               harmonisiertes und somit effizientes internationales
Berichtswesen                                                  Rahmenwerk zu schaffen.

Die BaFin hat im Zusammenhang mit Nachhaltig-
keits­risiken drei wichtige Themenfelder identifiziert:
das Berichtswesen, den Umgang mit physischen
und transitorischen Risiken und die Regulierung. Die           1   CSR: Corporate Social Responsibility.

                                                                                                                    16
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BaFin Journal                                 Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

Umgang mit Risiken                                                 koordiniertes Vorgehen. Zu den zentralen Initiati-
                                                                   ven auf europäischer E­bene zählt zum einen der
Standardisierte Informationen versetzen die                        Ende Januar v­ eröffentlichte Nachhaltigkeits­bericht,
Marktakteure in die Lage, materielle Nachhaltig-                   auf den die Europäische Kommission ihren Aktions-
keitsrisiken zu bewerten und in ihr Risikomanage-                  plan aufgebaut hat (siehe BaFinJournal März 2018).
ment zu integrieren. Die Berücksichtigung dieser                   Beide Dokumente werden zentrale Ausgangspunkte
Risiken hat mit einer stärken Langfrist-Orientierung               für die Formulierung einer harmonisierten europäi-
einherzugehen, da sie sich tendenziell mittel- bis                 schen Strategie zu dem Thema darstellen. Darüber
langfristig auswirken. Auf diese Weise können auch                 hinaus hat die Kommission in ihrem Vorschlag zur
Transitionsrisiken – also Risiken, die mit der Umstel-             Änderung der Verordnungen über die drei europäi-
lung auf eine nachhaltige Wirtschaft einhergehen –                 schen Aufsichtsbehörden (ESAs, siehe BaFinJournal
besser identifiziert werden und ins Risikomanage-                  Oktober 2017) vorgesehen, das Mandat der ESAs
ment sowie die strategische Steuerung einfließen.                  auf das Thema nachhaltige Finanzwirtschaft auszu-
                                                                   weiten und diesem so einen größeren Stellenwert
Da die Unternehmen selbst für ihr Risikomanage-                    beizumessen.
ment verantwortlich sind, stehen sie in der Pflicht,
Methoden und Instrumente zur Berücksichtigung                      Als risikoorientierte Aufsicht liegt die Aufgabe der
von Nachhaltigkeitsrisiken eigenständig weiterzuent-               BaFin primär darin, finanzielle Risiken zu bewerten
wickeln. Neben Anpassungen an den Risikomodellen                   und die Integrität der Finanzmärkte zu gewährleis-
können auch szenariobasierte Analysen und Stress-                  ten. Dabei hat sie auch deren Interdependenz mit
tests sinnvolle Instrumente zur Quantifizierung die-               ethischen, sozialen und umweltpolitischen Anlage­
ser Risiken und ihrer Wirkung in der Gesamtrisiko-                 kriterien zu betrachten. Sie verfolgt dabei zwei
steuerung sein.                                                    Handlungsstränge. Zum einen analysiert sie, inwie-
                                                                   weit die bestehenden regulatorischen und aufsicht-
Die BaFin wird die Unternehmen unter ihrer Auf-                    lichen Rahmenwerke mögliche Barrieren für die Be-
sicht verstärkt für das Thema sensibilisieren und die              rücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken enthalten,
Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risiko­              und wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf deren
management einfordern.                                             Abbau hin. Der europäische Nachhaltigkeitsbericht
                                                                   bietet hierfür eine vielversprechende Grundlage.
Regulierung                                                        Zum anderen ist die BaFin bestrebt, relevante in-
                                                                   ternationale Entwicklungen frühzeitig zu identifizie-
Das Thema Nachhaltigkeitsrisiken erfordert aufgrund                ren und zu bewerten, ob daraus ungewollte Neben­
seiner globalen Dimension, der starken Vernetzung                  effekte und Wechselwirkungen erwachsen können.
internationaler Finanzmärkte s­ owie der maßgeb­
lichen supra- und internationalen Gesetzgebungs-                   Durch diesen pro-aktiven Ansatz kann die BaFin
und Standardsetzungsinitiativen ein international                  ihre Positionen und Einschätzungen frühzeitig in
                                                                   internationale Gremien einspeisen, die internatio­
                                                                   nalen Entwicklungen zeitnah in ihrer Aufsichts­
                                                                   praxis aufgreifen und auch den politischen Prozess
                                                                   mit ­ihrer Expertise begleiten. Dabei wird sie sich
       Auf einen Blick                                             in ihrem Bemühen um eine risikogerechte Regulie-
                                                                   rung insbesondere dafür einsetzen, dass es keinen
       Wichtige Themenfelder                                       regulatorischen Bonus ohne sachgerechten Risiko­
                                                                   bezug gibt. n
       -- Berichtswesen: Information als
            notwendige Voraussetzung
                                                                                  Autoren
       -- Umgang mit physischen und                                               Frank Pierschel
            tran­sitorischen Risiken
                                                                                  BaFin-Referat für Bankenaufsicht
       --   Regulierung, insbesondere in
                                                                                  international
            ­internationalen Arbeitsgruppen

                                                                                  Dr. Christoph Halbach
                                                                                  BaFin-Referat für Strategieentwicklung

                                                                                                                      17
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BaFin Journal                           Kurz & Aktuell   Unternehmen   Verbraucher   Internationales   Bekanntmachungen

MiFID II
Marktuntersuchung
zur Umsetzung
der Verhaltenspflichten

                                                                                                                          © iStockphoto.com/gpointstudio
WM Seit dem 3. Januar gelten für Wertpapier­                 beziehen. Dies schließt auch Beratungs-
geschäfte zahlreiche neue Regelungen. Hintergrund            gespräche mit ein, die einem postalischen
sind das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz,              oder elektronischen Kundenauftrag vorangehen.
das die europäische Finanzmarktrichtlinie (Markets
in Financial Instruments Directive II – MiFID II) in         Die Institute müssen ihre Kunden über diese Pflicht
deutsches Recht umgesetzt hat (siehe unter an­               informieren und die Telefonaufzeichnungen gegen
derem BaFinJournal Juni 2017 und Dezember 2017),             unbefugte Verwendung schützen. Sie dürfen die Auf-
und die unmittelbar geltende Delegierte Verordnung,          zeichnungen nur unter bestimmten Voraus­setzungen
die die organisatorischen Anforderungen und die Be-          auswerten, insbesondere zur Erfüllung des Kunden-
dingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wert-           auftrags oder einer Anforderung der BaFin. Ferner
papierfirmen konkretisiert.                                  darf die Auswertung nur durch einen oder mehrere
                                                             vom Institut gesondert benannte Mitarbeiter
Sie enthalten zahlreiche neue Vorgaben für den Han-          ­erfolgen.
del mit Finanzinstrumenten. So sind unter a­ nderem
Dokumente wie das Beratungsprotokoll ­weggefallen            Dennoch äußerten mehrere Kunden während der
und neue Aufzeichnungs- und Infor­­ma­tionspflichten         ­Telefonate ihr Unbehagen über die Aufzeichnung,
eingeführt worden. Unmittelbar nach Wirksam­                  weil sie mit den Beratern teils sehr persönliche An­
werden der neuen Regelungen startete die BaFin                gelegenheiten besprechen. Allerdings bietet ihnen
eine Marktuntersuchung, um zu p­rüfen, wie die                die neue Pflicht auch nicht zu unterschätzende Vor-
­Unternehmen einige der neuen Verhaltenspflichten             teile. Das zum Jahreswechsel abgeschaffte Bera-
 umsetzen (siehe Infokasten Seite 19).                        tungsprotokoll enthielt lediglich die vom B
                                                                                                        ­ ankberater
                                                              niedergeschriebenen wesentlichen Inhalte des
Telefonaufzeichnungen (Taping)                                Gesprächs. Anhand der Telefonaufzeichnungen lässt
                                                              sich das Gespräch dagegen genau nachvollziehen.
Seit Jahresbeginn müssen Telefongespräche sowie               Streitigkeiten über dessen Inhalt werden so vermie-
die sonstige elektronische Kommunikation aufge-               den. In der Stichprobe für die Marktuntersuchung
zeichnet werden, die sich auf die Annahme, Über-              etwa handelte es sich bei sieben der 224 als bera-
mittlung und Ausführung von Kundenaufträgen                   tungsfrei dokumentierten Telefonate (3,1 Prozent)

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tatsächlich doch um Beratungsgespräche. Im                   aufzuzeichnen. Zu diesem Zweck fassten sie nach
beratungsfreien Geschäft unterliegen die Institute           Beginn der Aufzeichnung die wesentlichen Inhalte
deutlich geringeren Pflichten. Ebenso ließ sich bei          des Telefonats noch einmal mit dem Kunden zusam-
elf der 224 beratungsfreien Telefonaufzeichnungen            men. Insgesamt fehlten bei 66 von 324 Telefonaten
(4,9 Prozent) feststellen, dass Berater die Kunden           (20,3 Prozent) aufzeichnungspflichtige Gesprächs­
nicht darauf hinwiesen, dass diese weder Kenntnisse          teile. Sofern über den jeweiligen Kommunikations-
noch Erfahrungen über das relevante Geschäft be-             kanal ausschließlich Wertpapierdienstleistungen
saßen (Angemessenheitsprüfung). Derartige Pflicht-           angeboten werden, besteht die Aufzeichnungspflicht
verstöße können für den Kunden auch in zivilgericht­         des Telefonats jedoch ab Gesprächsbeginn. Werden
lichen Auseinandersetzungen von Bedeutung sein.              auch andere Dienstleistungen angeboten, darf die
                                                             Aufzeichnung situativ beginnen.
Generell stellte die BaFin fest, dass die an der
Markt­untersuchung beteiligten Institute der Auf-            Geeignetheitserklärungen
zeichnungspflicht nachkommen. Nur wenige Auf-
zeichnungen scheiterten an Bedienungsfehlern oder            Eine weitere Neuerung ist, dass die Bank dem Kun-
technischen Störungen. Überwiegend wurden auch               den nach einer Anlageberatung schriftlich erklären
sogenannte Start-Funktionen aufsichtskonform ge-             muss, inwiefern ihre Empfehlung den A­nlagezielen
nutzt, um die Gespräche nur insoweit aufzuzeich-             und persönlichen Umständen des Kunden gerecht
nen, als sie sich auf das Wertpapiergeschäft bezo-           wird. Dabei muss sie insbesondere darstellen,
gen. Gleiches gilt für die Stopp-Funktion, mit der           ­warum das empfohlene Finanzinstrument zur ge-
das Ende des Gesprächs von der Aufzeichnung aus-              wünschten Anlagedauer, den Kenntnissen und Erfah-
genommen werden kann, wenn keine wertpapier­                  rungen des Kunden sowie seiner Risikobereitschaft
bezogenen Punkte mehr besprochen werden. Unter-               und Verlusttragfähigkeit passt.
brechungen, durch die Gesprächsbestandteile aus
der Mitte des Gesprächs herausgeschnitten werden,            Bei 89,6 Prozent (326 von 364) der untersuchten
sind jedoch grundsätzlich nicht zulässig.                    Geeignetheitserklärungen fehlte jedoch ein quali-
                                                             tativer Abgleich der Eigenschaften des empfohle-
Allerdings beschränkten sich einige Bankmitarbeiter          nen Finanzinstruments mit den genannten Kunden-
darauf, nur eine Zusammenfassung des Gesprächs               angaben. Stattdessen enthielten sie lediglich die

       Auf einen Blick

       Aufbau der Marktuntersuchung
       Im Mittelpunkt der Marktuntersuchung stan-            umfassen und verschiedene Finanzinstrumente
       den folgende Verhaltenspflichten: Telefon-            wie ­Aktien, Anleihen, Investmentfonds und
       aufzeichnung (Taping), Geeignetheits­                 Zertifikate abdecken.
       erklärung und Ex-ante-Kosteninformation. Die
       BaFin bat 40 ausgewählte Wertpapierdienst-            Ausgewählt wurden aus verschiedenen
       leistungsunternehmen, Aufzeichnungen aus              Regionalverbänden jeweils zehn Sparkassen
       dem Januar 2018 zu jeweils zehn Geschäfts-            und Genossenschaftsbanken sowie insgesamt
       vorfällen zu übermitteln, bei denen diese             20 Privat- und Auslandsbanken. Unter diesen
       Pflichten zu beachten waren. Die Geschäfts-           waren sechs große Filialbanken, drei Direkt-
       vorfälle sollten sich sowohl auf Beratungs­           banken und vier Institute mit größeren Netz-
       geschäfte als auch auf beratungsfreie                 werken vertraglich gebundener Vermittler.
       Geschäfte beziehen, persönlich, telefonisch           Die Teilnahme an der Marktuntersuchung war
       und elektronisch erteilte Wertpapieraufträge          freiwillig. Alle 40 Institute beteiligten sich.

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