NACHHALTIGE FINANZWIRTSCHAFT - VERÄNDERUNGEN IN UMWELT UND GESELLSCHAFT: UMGANG DER BAFIN MIT RISIKEN
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BaFin Journal Informationen der Bundesanstalt Mai 2018 für Finanzdienstleistungsaufsicht Nachhaltige Finanzwirtschaft Veränderungen in Umwelt und Gesellschaft: Umgang der BaFin mit Risiken Seite 15 © Massimo Cavallo/fotolia.com Notifikationsverfahren MiFID II Geldwäsche Informationsaustausch der Marktuntersuchung Neue Richtlinie Versicherungsaufsichtsbehörden zur Umsetzung tritt in Kürze in Kraft in EU und EWR der Verhaltenspflichten Seite 23 Seite 37 Seite 18
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Themen 4 Kurz & Aktuell 4 MaComp WM 5 Warenderivate WM 5 Zentralverwahrer WM 5 Geldmarktfonds WM 6 Institutsunabhängige F inanzanalysten WM 6 Anlegerschutz WM 7 Depotgeschäft WM 7 Schwarmfinanzierung WM © BaFin 7 Transparenz WM 8 Beschwerdemanagement WM/KF 8 Bankenabgabe 2018 KF 8 Bankenaufsicht KF Jahrespressekonferenz 8 Geldwäsche ÜG 9 Rückversicherung VP BaFin-Präsident mahnt zu Besonnenheit 9 Wichtige Termine ÜG bei europäischer Integration 10 Risiken ÜG Seite 25 10 Eng verbundene Währungen KF 10 Berichtswesen KF 11 Aufsichtsgebühren KF 12 Stresstest VP 12 EIOPA VP 13 Betriebliche Altersversorgung VP 34 Verbraucher 13 Internationale Konsultationen ÜG 14 Fehlverhalten ÜG 34 Richtigstellung WM 34 Warnung WM 15 Aufsicht 35 Warnhinweis VP 36 Abwicklung unerlaubter Geschäfte WM/ÜG 15 Nachhaltige Finanzwirtschaft ÜG 18 MiFID II WM 37 Internationales 23 Geldwäsche ÜG 25 Jahrespressekonferenz ÜG 37 Notifikationsverfahren VP 32 Anlegerschutz WM 41 Zentrale Gegenparteien WM 44 Bekanntmachungen In Artikeln mit diesem Zeichen finden Sie Informationen zum Verbraucherschutz. In der Rubrik Verbraucher lesen Sie Warnungen und aktuelle Kurzmeldungen dazu. KF = Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute; VP = Versicherer und Pensionsfonds; WM = Wertpapierfirmen und Märkte; AW = Abwicklungsthemen; ÜG = Übergreifendes 2
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Editorial Liebe Leserinnen und Leser, Ab Seite 37 geht es um das Noti- fikationsverfahren, das Versiche- Schäden durch extreme Umwelt- rungsunternehmen durchlaufen und Klimaveränderungen oder die müssen, die im Dienstleistungs Folgen gesellschaftlicher Entwick- verkehr oder über eine Niederlas- lungen auf der einen S eite, Wert- sung in einem anderen Mitglied- verluste der Aktiva durch Stigma- staat der EU oder des EWR tätig tisierung etablierter Technologien, werden wollen. Art und Umfang der kurzfristig veränderte politisch- Informationen, die die Aufsichts © Bernd Roselieb ökonomische Rahmenbedingungen behörden dazu austauschen müs- oder ethisch-soziale Umwälzun- sen, wurden erheblich erweitert. gen auf der anderen: Nachhaltig- keitsrisiken stellen für die Finanz- Wie widerstandsfähig sind Zentrale wirtschaft sowohl direkt als auch Gegenparteien gegenüber Finanz- Dr. Sabine Reimer, indirekt eine Herausforderung krisen? Dieser Frage haben sich Leiterin Kommunikation dar. Gleichzeitig birgt die gesell- der Ausschuss für Zahlungsverkehr schaftliche Transformation aber und Marktinfrastrukturen CPMI auch Chancen. Im Titelbeitrag und die Internationale Organisation ab Seite 15 erfahren Sie, wie die der Wertpapieraufsichtsbehörden BaFin mit diesem wichtigen Thema IOSCO erneut gewidmet. Ihre Ant- umgeht. worten finden Sie ab Seite 41. Das bestimmende Thema im Welche Aufsichtsthemen die BaFin Wertpapierhandel ist derzeit die darüber hinaus besonders beschäf- MiFID II. Unmittelbar nach Wirk- tigen, erfahren Sie im a usführlichen samwerden der neuen Regelungen Bericht zu ihrer Jahrespresse hat die BaFin in einer Marktunter- konferenz ab Seite 25. suchung geprüft, wie die Unterneh- Lesen Sie außerdem den Bericht men einige der neuen Verhaltens- zur Anlegermesse Invest, wo auch pflichten umsetzen. Die Ergebnisse BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth erfahren Sie auf Seite 18. Roegele Verbrauchern Rede und Antwort stand (Seite 32). Ganz aktuell ist auch der Beitrag ab Seite 23: Ende April hat das Euro- Eine interessante Lektüre wünscht päische Parlament der neuen Geld- Ihnen wäsche-Richtlinie zugestimmt. Der Beitrag erläutert, welche Neuer ungen aus Sicht der BaFin am wich- tigsten sind. Dr. Sabine Reimer 3
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Kurz & Aktuell Kurzmeldungen zu nationalen und internationalen Neuerungen, Rundschreiben, Konsultationen und andere Veröffentlichungen © iStockphoto.com/Oxford MaComp zurückgehen. Hierzu gehören die Anforderungen an das Produktfreigabeverfahren (Product Governance), BaFin aktualisiert Rundschreiben an die Qualifikation von Mitarbeitern, an den Um- gang mit komplexen Finanzinstrumenten und an WM Die BaFin hat das Rundschreiben zu den Querverkäufe. Zudem wurden die bereits bestehen- Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion den Module zur Ausführung von Kundenaufträgen, und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften und zu Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungs- Zuwendungen überarbeitet. unternehmen (MaComp) inhaltlich und redaktionell an aktuelle Rechtsentwicklungen und Verwaltungs- Auch künftig werden die MaComp an neue Entwick- praktiken angepasst. Die Änderungen r esultieren lungen anzupassen sein. So ist bereits absehbar, insbesondere aus der überarbeiteten Finanzmarkt dass das Modul BT 7 aktualisiert werden muss, so- richtlinie (Markets in Financial Instruments bald die ESMA ihre geplante Leitlinie zur Geeignet- Directive II – MiFID II), die im neuen Wertpapier- heit von Anlageempfehlungen veröffentlicht hat. handelsgesetz (WpHG) umgesetzt wurde, aus der neugefassten Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- Zweck der MaComp ist die transparente Darstel- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV) und der lung der Verwaltungspraxis der BaFin in Bezug auf Delegierten Verordnung zu den Organisations- die Verhaltens-, Organisations- und Transparenz- anforderungen der MiFID II sowie aus den Vorgaben pflichten. Sie geben den beaufsichtigten Wertpapier- der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichts dienstleistungsunternehmen Orientierung bei der behörde ESMA. praktischen Umsetzung der gesetzlichen Regelun- gen. n Hervorzuheben sind insbesondere die zusätz lichen Module, die auf neue Leitlinien der ESMA 4
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Warenderivate die Einbeziehung der entsprechenden Behörden im Rahmen des Zulassungsverfahrens (Artikel 17 Allgemeinverfügungen zu Positionslimits Absätze 4 bis 6 CSDR) und zum anderen bei der Dienstleistungsfreiheit in anderen Mitgliedstaaten WM Die BaFin hat weitere Allgemeinverfügungen (Artikel 23 Absätze 4 bis 5 CSDR). n erlassen, die Positionslimits auf Warenderivate fest- legen. Sie gelten ab dem 25. April. Marktteilnehmer hatten bis zum 17. April Gelegenheit, zu den Ent- Linkempfehlung zum Thema würfen Stellung zu nehmen. Die Leitlinien finden Sie unter: www.esma.europa.eu Hintergrund ist §§ 54 ff. des neuen Wertpapier handelsgesetzes (WpHG). Seit Anfang des Jahres hatte die BaFin auf dieser Grundlage bereits mehrere Allgemeinverfügungen erlassen (siehe Geldmarktfonds BaFinJournal Januar 2018 und Februar 2018). n BaFin wendet ESMA-Leitlinien an WM Ende März hat die Europäische Wertpapier- und Zentralverwahrer Marktaufsichtsbehörde ESMA die deutsche Fassung ihrer Leitlinien für Stresstest-Szenarien für Geld- BaFin wird weitere ESMA-Leitlinien anwenden marktfonds herausgegeben. Diese geben gemein- same Referenzparameter für die Szenarien vor, die WM Zentralverwahrer übernehmen als Finanz den nach Artikel 28 der Geldmarktfondsverordnung marktinfrastrukturen die Verwahrung von Wert durchzuführenden Stresstests zugrunde liegen. papieren und die Abwicklung von Wertpapier- geschäften. Die europäische Zentralverwahrer Zweck der Leitlinien ist es, eine gemeinsame, ein- verordnung (Central Securities Depositories heitliche und konsistente Anwendung dieser Bestim- Regulation – CSDR) umfasst unter anderem Rege- mungen zu gewährleisten. Die BaFin erklärt, dass lungen zur Zulassung von Zentralverwahrern sowie sie die Leitlinien in der Aufsichtspraxis anwenden Anforderungen an die Ausübung der Dienstleistun- wird. gen und an die laufende Aufsicht über diese Finanz- marktinfrastrukturen. Sie wird daher die Aufsichts- Mindestens jährliche Aktualisierung tätigkeit der BaFin und auch diverse Prozesse der Zentralverwahrer selbst verändern. Die ESMA wird die Leitlinien unter Berücksichtigung der jüngsten Marktentwicklungen mindestens ein- Im Juli 2017 hatte die Europäische Wertpapier- und mal jährlich aktualisieren. Dies betrifft insbesondere Marktaufsichtsbehörde ESMA dazu Leitlinien ver- Abschnitt 4.8, damit die Geldmarktfondsverwalter öffentlicht.1 Die BaFin erklärt, dass sie diese in der über die erforderlichen Informationen verfügen, um Aufsichtspraxis anwenden wird. die entsprechenden Felder in der Meldevorlage ge- mäß Artikel 37 der Verordnung ausfüllen zu können. Kooperationsvereinbarungen Diese Informationen enthalten genaue Angaben über die Art der Stresstests und ihre Kalibrierung Die Leitlinien enthalten Formulare, die als Vorlage sowie darüber, wie die Verwalter ihre Ergebnisse in für den Informationsaustausch zwischen der zu- die Meldevorlage nach Artikel 37 Absatz 4 der Geld- ständigen und der betreffenden Behörde nach Arti- marktfondsverordnung eintragen sollen. n kel 14 CSDR dienen sollen. Sie betreffen zum einen Linkempfehlung zum Thema Die Leitlinien finden Sie unter: 1 Eine Übersicht über die übrigen bereits veröffentlich- www.esma.europa.eu ten Leitlinien zur CSDR findet sich auf der Internetseite der ESMA. 5
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Institutsunabhängige Nicht von der Anzeigepflicht nach § 86 WpHG erfasst sind Finanzanalysten -- Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapital Prüfung bereits abgegebener Tätigkeitsanzeigen verwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungs auf Aktualität gesellschaften und Investmentgesellschaften, da diese Unternehmen der BaFin bereits bekannt WM Aufgrund des Anlegerschutzverbesserungs sind, gesetzes (AnSVG) sind institutsunabhängige Finanz -- bei einem anzeigepflichtigen Unternehmen ange- analysten seit 2004 verpflichtet, der BaFin ihre stellten Analysten und Tätigkeit anzuzeigen. Das Zweite Finanzmarkt -- Journalisten, die einer vergleichbaren Selbstregu- novellierungsgesetz (siehe BaFinJournal Juni 2017) lierung unterliegen. n sieht jetzt unter anderem vor, eine Liste dieser Ana- lysten auf der BaFin-Internetseite zu veröffentlichen. Derzeit wird überprüft, ob alle T ätigkeitsanzeigen, die in der Vergangenheit bei der BaFin e ingereicht Anlegerschutz wurden, noch aktuell sind, damit keine v eralteten Daten – beispielsweise falsche Adressen – BaFin veröffentlicht Übersetzungen der ESMA-Q&As veröffentlicht werden. Alle institutsunabhängigen zu MiFID II und MiFIR Finanzanalysten sind daher aufgefordert, die mitgeteilten Daten auf Richtigkeit zu prüfen und WM Die BaFin stellt seit kurzer Zeit eine Überset- eventuelle Änderungen unverzüglich mitzuteilen. zung der Fragen und Antworten (Questions and Hilfestellung und Musterformulare finden sie auf Answers – Q&As) der ESMA zu Themen des An der Internetseite der BaFin. legerschutzes der europäischen Finanzmarktricht linie (Markets in Financial Instruments Directive II – Rechtlicher Hintergrund MiFID II) und der Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) zur Finanzanalysten sind alle natürlichen und juris- Verfügung und wird diese laufend aktualisieren. Die tischen Personen, die in Ausübung ihres Berufs oder Übersetzung stellt eine unverbindliche Arbeitshilfe im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstel- für Marktteilnehmer dar. lung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (Market Die ESMA trifft Q&As als Maßnahmen unterhalb von Abuse Regulation – MAR) verantwortlich sind. Dies rechtlich verbindlichen Regelungen nach Artikel 29 haben sie der BaFin gemäß § 86 Absatz 1 Satz 1 der ESMA-Gründungsverordnung. Sie spielen eine Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) anzuzeigen; erhebliche Rolle als Konvergenzinstrumente, die Inhalt und Form der Angaben sind dort insbeson- darauf abzielen, die Aufsicht in der EU zu harmoni- dere in Absatz 1 Sätze 2 bis 5 festgelegt. Diese sieren. Konkret sind dies eine einheitliche Anwen- Tätigkeitsanzeige muss vor Erstellung oder Weiter- dung des Unionsrechts, eine gemeinsame Aufsichts- gabe der Empfehlungen abgegeben werden. Verän- kultur sowie kohärente Aufsichtspraktiken. dern sich Daten, sind diese gegenüber der BaFin zu aktualisieren und die Richtigkeit der Angaben durch Übernimmt die BaFin Q&As in ihre Verwaltungs geeignete Unterlagen nachzuweisen (§ 86 Absatz 1 praxis, wirken sich diese auf die Anwendung des Sätze 3 und 6 WpHG). Aufsichtsrechts in ihrem Aufsichtsbereich aus. Q&As der ESMA übernimmt die BaFin grundsätzlich in ihre Verwaltungspraxis. Übernimmt die Aufsicht Q&As Linkempfehlung zum Thema ausnahmsweise nicht, erklärt sie dies a usdrücklich Die Hilfestellung finden Sie unter: auf ihrer Internetseite. Die Existenz oder Nicht- www.bafin.de » Recht & Regelungen Existenz einer Übersetzung hat dabei keine Bedeu- » Aufsichtspraxis tung dafür, ob die Q&As in Deutschland maßgeblich sind. n 6
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Depotgeschäft austausch zwischen Referenten und Teilnehmern geplant. D aher ist insbesondere die Anmeldung von BaFin konsultiert Rundschreiben Personen erwünscht, die aktiv in das Gestattungs- verfahren eingebunden sind. WM Die BaFin hat Mindestanforderungen an das Depotgeschäft (MaDepot) zur Konsultation gestellt. Der Workshop findet von 10 bis 15 Uhr in der Frank- Das geplante Rundschreiben betrifft Wertpapier- furter Liegenschaft der BaFin statt. Die Teilnahme ist dienstleistungsunternehmen und soll eine Übersicht kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich. Das über die einschlägigen Verhaltens- und Organisa- Programm und weitere organisatorische Informa tionspflichten für das Depotgeschäft bieten. Darü- tionen zur Veranstaltung finden Interessierte auf der ber hinaus gibt es die Verwaltungspraxis der BaFin Internetseite der BaFin. Ihren ersten Workshop zum zu ausgewählten Fragen wieder. Grundlage sind im Thema Schwarmfinanzierung richtete die BaFin im Wesentlichen die Vorgaben der europäischen Finanz- Juni 2017 aus (siehe BaFinJournal Juli 2017). n marktrichtlinie (Markets in Financial Instrumente Directive II – MiFID II) zum Schutz des Kunden vermögens. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis Linkempfehlung zum Thema zum 8. Juni entgegen. n Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie unter: www.bafin.de » Die BaFin » Service Linkempfehlung zum Thema » Veranstaltungen Die Konsultation finden Sie unter: www.bafin.de » Recht & Regelungen » Konsultationen Transparenz BaFin-Workshop im November Schwarmfinanzierung WM Am 19. November 2018 wird die BaFin Emitten- BaFin-Workshop zum Gestattungsverfahren ten und andere Marktteilnehmer in einem W orkshop für Vermögensanlagen-Informationsblätter über aktuelle Fragen der Melde- und Veröffent- lichungspflichten von Stimmrechtsmitteilungen, WM Die BaFin veranstaltet am 19. Juni 2018 ihren die Überwachung von Unternehmensabschlüssen zweiten Workshop zum Thema Schwarmfinanzie- (Bilanzkontrolle und Finanzberichterstattungs- rung. Hintergrund ist das neue Gestattungsverfahren pflichten) nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für Vermögensanlagen-Informationsblätter, das im und die jeweilige Ahndungspraxis bei Verstößen August 2017 im Zuge der Umsetzung der Zweiten informieren. Dabei geht es auch um den überarbei- Zahlungsdiensterichtlinie eingeführt wurde. Die Ver- teten Emittentenleitfaden, den die BaFin voraussicht- anstaltung richtet sich an Betreiber von Schwarm- lich im September oder Oktober veröffentlichen wird. finanzierungsplattformen, Anbieter und Emittenten Die Anforderungen des einheitlichen europäischen von Schwarmfinanzierungen sowie bevollmächtigte Berichtsformats (European Single Electronic Format – Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. ESEF) für die künftige Finanzberichterstattung werden ein weiteres Thema sein. In dem Workshop gehen BaFin-Experten auf die rechtlichen Grundlagen von S chwarmfinanzierungen Der Workshop findet in der Frankfurter Liegenschaft und das damit verbundene neue Gestattungs der BaFin statt. Am Vormittag des 20. N ovember verfahren ein. Auch berichten sie von den ersten wird die BaFin einen Alternativtermin a nbieten, Erfahrungen mit dem neuen Verfahren und g eben jedoch nur zu den Themen der Stimmrechts diesbezügliche Hinweise aus der Verwaltungs mitteilungen und Ordnungswidrigkeiten. Weitere praxis. Zudem erwarten die Zuhörer Ausführungen Informationen und das Anmeldeformular wird die zu marktaufsichtsrechtlichen Themen, insbesondere BaFin voraussichtlich Ende August veröffentlichen. zu Werbeverstößen bei Schwarmfinanzierungen. Im Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, Anschluss an die jeweiligen Vorträge ist ein Praxis- die Zahl der Teilnehmer jedoch begrenzt. n 7
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Beschwerdemanagement Auch im Beitragsjahr 2018 ist es möglich, einen Teil des Jahresbeitrags in Form abgesicherter Zahlungs- BaFin-Rundschreiben zu Mindestanforderungen ansprüche zu begleichen. Weitere I nformationen sind auf der Internetseite der BaFin unter WM/KF Die BaFin hat ein Rundschreiben zu den „Bankenabgabe 2018“ zu finden. n Mindestanforderungen an das Beschwerdemanage- ment veröffentlicht. Zweck des Rundschreibens ist es, für CRR-Kreditinstitute, Kapitalverwaltungs gesellschaften, Zahlungsinstitute und E-Geld- Bankenaufsicht Institute die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement zu beschreiben und Schwerpunkte 2018 damit einen e inheitlichen Umgang mit Kunden- und Anlegerbeschwerden sicherzustellen. Es KF Die Bankenaufsicht der BaFin legt gemeinsam dient z udem dazu, die Leitlinien zur Beschwerde mit der Deutschen Bundesbank jährlich ihre Schwer- abwicklung für den Wertpapierhandel und das Bank- punkte fest. Dies dient einem effektiven und effizi- wesen des Gemeinsamen Ausschusses der Europäi- enten Ressourceneinsatz, insbesondere im Sinne der schen Aufsichtsbehörden umzusetzen. risikoorientierten Aufsicht. 2018 konzentriert sich die Bankenaufsicht vor allem auf Ertrags- und Zins- Für das Beschwerdemanagement in Wertpapier- risiken sowie fehlende Angemessenheit und Sicher- dienstleistungsunternehmen finden sich entspre- heit der IT-Systeme der Banken. Auch K reditrisiken, chende Ausführungen im Modul BT 12.1 des kürz- darunter Entwicklungen im Immobiliensektor, lich veröffentlichten BaFin-Rundschreibens zu den Rechts- und Reputationsrisiken sowie Länderrisiken Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion gehören zu ihren Schwerpunkten. und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungs- Auswahl der Schwerpunkte unternehmen (MaComp). Die zeitgleich zur Konsul- tation des Rundschreibens im letzten Jahr angehörte Für die Schwerpunktsetzung identifiziert, b ewertet Allgemeinverfügung, die eine Beschwerdeberichts- und priorisiert die Bankenaufsicht alle relevanten pflicht von CRR-Kreditinstituten einführen sollte (sie- Aufsichtsthemen. Bei der Auswahl fokussiert sie he BaFinJournal Juli 2017), wird die BaFin hingegen sich auf Themen, die sich aus der täglichen ope- bis auf Weiteres nicht erlassen. n rativen Aufsicht ergeben. Darüber hinaus werden auch Aspekte erfasst, die für den Sektor insgesamt regulatorisch oder strategisch besonders bedeutsam Linkempfehlung zum Thema sind. Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, Das Rundschreiben finden Sie unter: berücksichtigt die Bankenaufsicht dies. So stellen www.bafin.de » Recht & Regelungen beispielsweise die Auswirkungen des Brexits 2018 » Verwaltungspraxis eine besondere Herausforderung dar. n Bankenabgabe 2018 Geldwäsche Meldungsbearbeitung abgeschlossen BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu Hochrisiko-Staaten KF Die BaFin hat die Meldungsbearbeitung zur Er- hebung der Bankenabgabe 2018 abgeschlossen. Sie ÜG Die BaFin informiert in ihrem Rundschreiben wird die Beitragsbescheide bis Ende April versenden. 7/2018 (GW) über Drittstaaten, die in ihren Syste- men zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terroris- Bei Fragen sollten die Institute die auf dem jewei- musfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die ligen Bescheid angegebenen Kontaktdaten nutzen. wesentliche Risiken für das internationale Finanz- Der Beitrag ist hiervon unabhängig bis zum 31. Mai system darstellen (Hochrisiko-Staaten). Das Rund- 2018 zu zahlen. schreiben berücksichtigt dabei sowohl die in der 8
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom Rückversicherung 14. Juli 2016, zuletzt geändert durch die D elegierte Verordnung (EU) 2018/212 vom 13. Dezember BaFin veröffentlicht Tabellenteil der Jahresstatistik 2017, enthaltenen Staaten als auch die von der FATF mit Erklärung vom 23. Februar 2018 im P ublic VP Die Tabellen der Rückversicherungsstatistik Statement (schwarze Liste) und im Informations 2016/2017 beinhalten neben einer Zusammen bericht der FATF (graue Liste) gelisteten Länder. n fassung der Bilanzen sowohl Informationen zur Ent- wicklung der Kapitalanlagen und zu Eigenmittel- Bestandteilen und Verbindlichkeiten als auch zu Linkempfehlung zum Thema versicherungstechnischen Rückstellungen und aus- Das Rundschreiben finden Sie unter: gewählten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. www.bafin.de » Recht & Regelungen Außerdem enthalten sie eine Übersicht darüber, wie » Verwaltungspraxis sich die Beiträge und Aufwendungen auf die einzel- nen Versicherungszweige aufteilen, sowie Kennzah- len der Rückversicherer. Den Textteil wird die BaFin voraussichtlich im Juni veröffentlichen. n Agenda Wichtige Termine bis Ende Juni 2018 4./5. Juni IOPS Committees, Paris 14./15. Mai NAIC International Forum, Washington, D.C. 6. Juni Montenegro Twinning Kick-Off Meeting, Podgorica 23. Mai ESMA MB, Paris 11. Juni EIOPA MB, Frankfurt a. M. 23. Mai EZB FSC, Frankfurt a. M. 12./13. Juni EBA BoS, London 23./24. Mai ESMA BoS, Paris 14. Juni Joint Committee per 24. Mai ESRB ATC, Frankfurt a. M. Telefonkonferenz 28. Mai Deutscher Seniorentag 19. Juni BaFin-Workshop Dortmund (BaFin-Stand) Vermögensanlagen: Schwarmfinanzierung, 29. Mai BaFin-Konferenz zum Frankfurt a. M. Risikotragfähigkeits- leitfaden, Bonn 25. Juni FSB Plenum, Basel 29./30. Mai EIOPA Strategy Day, 26. Juni AFS, Berlin Bulgarien 26./27. Juni FSB RCG-E, Florenz 28. Juni ESRB GB, Frankfurt a. M. 28./29. Juni EIOPA BoS, Frankfurt a. M. 9
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Internationale Meldungen Regulation – CRR) können Kreditinstitute ausge glichene Positionen in eng verbundenen Währungs- paaren im Rahmen des Fremdwährungsrisikos mit einem reduzierten Satz gewichten, wenn sich die Währungen zueinander in engen Bandbreiten bewegen. Risiken Die EBA hat die Liste, die erstmals im Dezember 2013 Gemeinsamer Ausschuss veröffentlicht ersten Bericht 2018 als Bestandteil Technischer Durchführungsstandards veröffentlicht wurde, nun aktualisiert. Der Anpas- ÜG Der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen sungsbedarf der Liste ergibt sich ebenfalls aus den Aufsichtsbehörden (ESAs) hat seinen ersten Bericht Kriterien der CRR. Durch die Aktualisierung wurden zu sektorübergreifenden Risiken und S chwachstellen neue als eng verbunden geltende Währungspaare für 2018 veröffentlicht, der die Risikoentwicklung festgelegt – unter anderem der ungarische F orint mit im zweiten Halbjahr 2017 betrachtet. Er nennt darin dem Euro –, während andere Währungspaare die Kri- drei Risikoschwerpunkte. terien nicht mehr erfüllen. Die Liste liegt der Euro- päischen Kommission nun zur Billigung vor. n Der Ausschuss warnt erstens vor dem Risiko einer möglichen Neubewertung von Risikoprämien. Er empfiehlt den zuständigen Behörden, entsprechende Linkempfehlung zum Thema Risiken beispielsweise in aufsichtlichen Stresstests Die aktualisierte Liste finden Sie unter: zu berücksichtigen. www.eba.europa.eu Zweitens nennt der Ausschuss mögliche Gefahren, die aus dem Austritt Großbritanniens aus der EU entstehen können. Die Finanzmarktteilnehmer soll- Berichtswesen ten sich rechtzeitig hierauf vorbereiten. EBA veröffentlicht Aktualisierung der Drittens identifiziert der Bericht Cyber-Risiken als europäischen Meldeanforderungen weitere Gefahr. Entsprechend weist der Ausschuss darauf hin, dass die Finanzinstitute ihre IT-Systeme KF Die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA hat verbessern und Sicherheitslücken schließen sollten. die europäischen Meldeanforderungen geändert. Mit der Aktualisierung des Technischen Durch- Darüber hinaus mahnt er die Finanzinstitute, das führungsstandards trägt sie den Neuerungen im Auf- Thema der Nachhaltigkeit in der Governance und sichtsrecht Rechnung, insbesondere der Änderung im Risikomanagement zu berücksichtigen. Aufseher der Eigenmittelverordnung (Capital Requirements sollten ihrerseits die Effekte des Klimawandels und Regulation – CCR) beim Thema Verbriefungen und mögliche Auswirkungen auf den Finanzsektor analy- dem Technischen Regulierungsstandard zur vorsich- sieren. n tigen Bewertung. Angepasst wurden insbesondere die Vorgaben zu Kreditrisiko und Verbriefungen. Gleichzeitig veröffentlichte die EBA einen neuen Eng verbundene Währungen Technischen Durchführungsstandard für Meldungen zur Abwicklungsplanung. Die gelieferten Daten wer- EBA aktualisiert Liste den der Aufsicht zur Bewertung der Abwicklungs pläne von Instituten dienen. Das Rahmenwerk ist KF Die Liste eng verbundener Währungen der eng mit der europäischen Abwicklungsbehörde Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA dient (Single Resolution Board – SRB) abgestimmt. dem Ziel, Eigenmittelanforderungen für Fremd- währungsrisiken entsprechend dem Standardansatz Institute müssen erstmals zum Stichtag 31. Dezem- zu berechnen. Nach Artikel 354 der europäischen ber 2018 nach den neuen Anforderungen melden. n Eigenmittelverordnung (Capital Requirements 10
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Aufsichtsgebühren Ausgabenanstieg geht unter anderem auf Kosten im Zusammenhang mit dem Austritt des V ereinigten EZB setzt Gesamtbetrag fest Königreichs aus der EU (Brexit) sowie die Beteili- gung der EZB an den Stresstests der Europäischen KF Auf der Grundlage von Schätzungen hat die Bankenaufsichtsbehörde EBA zurück, denen die be- Europäische Zentralbank (EZB) die Gebühren für die deutenden Banken 2018 unterzogen werden. Aufsicht über das Bankensystem im Jahr 2018 auf insgesamt 474,8 Millionen Euro festgesetzt. Zusam- Das Budget, das 2018 für die laufende mehrjährige men mit einem Überschuss von 27,7 Millionen Euro Überprüfung interner Modelle (Targeted Review of aus dem Vorjahr deckt dieser Betrag die erwarteten Internal Models – TRIM) vorgesehen ist, bleibt ge- Gesamtausgaben für die Aufsicht im laufenden Jahr genüber dem Vorjahr unverändert. in Höhe von 502,5 Millionen Euro. Der Gebührenbescheid geht den Banken im Oktober Der Betrag liegt über der Schätzung für 2017. Diese 2018 zu. Weitere Informationen finden sich auf der belief sich nach Berücksichtigung eines Überschus- Internetseite der EZB zur Bankenaufsicht. n ses aus dem Jahr 2016 auf 425 Millionen Euro. Der Auf einen Blick Internationale Behörden und Gremien ESAs European Supervisory Authorities ESMA European Securities and Markets Europäische Aufsichtsbehörden Authority Europäische Wertpapier- und EZB Europäische Zentralbank Marktaufsichtsbehörde EBA European Banking Authority SRB Single Resolution Board Europäische Bankenaufsichts- Europäische Abwicklungsbehörde behörde IAIS International Association of EIOPA European Insurance and Insurance Supervisors Occupational Pensions Authority Internationale Vereinigung der Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungsaufsichtsbehörden das Versiche rungswesen und die betriebliche Altersversorgung FSB Financial Stability Board Finanzstabilitätsrat CEIOPS Committee of European I nsurance and Occupational Pensions IOSCO International Organization Supervisors of Securities Commissions Ausschuss der Europäischen Internationale Organisation der Aufsichtsbehörden für das Wertpapieraufsichts-Behörden Versicherungswesen und die betriebliche Altersversogung CPMI Committee on Payments and (EIOPA-Vorgängergremium) Market Infrastructures Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen 11
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Stresstest effektive Aufsicht, die Sicherstellung gleicher Wett- bewerbsbedingungen und eine angemessene An- Start 2018: Fokus auf großen europäischen wendung von Aufsichtsmaßnahmen innerhalb der Versicherungsgruppen Europäischen Union. VP Der europaweite Stresstest für Versicherungs- EIOPA stellt unter anderem fest, dass durch den unternehmen hat begonnen. Im Unterschied zum freien Dienstleistungsverkehr vermehrt Probleme bei Stresstest 2016, dessen Schwerpunkt die Lebens- grenzüberschreitenden Geschäften auftraten. Um die versicherungsunternehmen waren, liegt der Fokus Zusammenarbeit und die Kommunikation z wischen in diesem Jahr auf den großen europäischen Ver den Aufsichtsbehörden in solchen Situationen sicherungsgruppen. Ziel ist es, die Widerstands- zu verbessern, führte sie als neues Instrument fähigkeit des Versicherungssektors gegen mögliche Kooperationsplattformen ein. Diese ermöglichen es adverse Entwicklungen zu beurteilen. Europaweit den nationalen Behörden, bei der Bewertung der werden 42 Gruppen teilnehmen, davon fünf aus Auswirkungen grenzübergreifender Aktivitäten recht- Deutschland: die Allianz SE, MunichRe, HDI V.a.G, zeitig und stärker zusammenzuarbeiten und Präven- R+V Versicherungen und die HUK-Coburg Ver- tivmaßnahmen zu identifizieren. Zudem können die sicherungsgruppe. Heimataufseher dadurch besser auf Kenntnisse der Gastlandbehörden zurückgreifen. Ende 2017 waren Bis zum 16. August müssen alle t eilnehmenden neun Kooperationsplattformen in Betrieb. Versicherungsgruppen ihre Berichtsformulare bei den nationalen Aufsichtsbehörden einreichen. Darüber hinaus nutzte EIOPA weiterhin eine breite Diese werden die Daten validieren und anschlie- Palette von Instrumenten wie Bilanzprüfungen, ßend an die Europäische Aufsichtsbehörde für das Vergleichsstudien (Peer Reviews) und Kohärenz Versicherungswesen und die betriebliche Alters projekte zu internen Modellen, um die Aufsichts versorgung EIOPA übermitteln. kapazität der nationalen Aufsichtsbehörden zu ver- bessern. Hinzu kamen die Teilnahme an Sitzungen Die deutschen Teilnehmer können Fragen zu den von K ollegien und bilaterale Aktionen mit den natio- Stresstestunterlagen bis zum 14. Juni an das nalen Behörden. BaFin-Postfach va55@bafin.de richten. Antworten auf Fragen mit europaweiter Bedeutung wird EIOPA Ausblick voraussichtlich bis Mitte Juni regelmäßig auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Antworten auf Fragen 2018 legt EIOPA ein besonderes Augenmerk auf die von ausschließlich nationaler Bedeutung kommuni weitere Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Regu- ziert die BaFin direkt an die teilnehmenden deut- lierung, Solvency II und die Überwachung der schen Gruppen. Geschäftstätigkeit. Insbesondere konzentriert EIOPA sich weiterhin darauf, eng mit den nationalen Auf- EIOPA plant, den finalen Bericht zum Stresstest im sichtsbehörden zusammenzuarbeiten, die Aufsichts- Januar 2019 zu veröffentlichen. n praktiken im Genehmigungsverfahren zu verbessern und Überprüfungen von Geschäftsmodellen zu unter- stützen. Letzteres dient dazu, Modelle zu ermitteln, die ein erhebliches aufsichtsrechtliches oder Verhal- EIOPA tensrisiko darstellen. n Aufsichtsbericht 2017: Kooperationsplattformen für besseren Austausch Linkempfehlung zum Thema Den Bericht finden Sie unter: VP Die Europäische Aufsichtsbehörde für das www.eiopa.europa.eu Versicherungswesen und die betriebliche Alters versorgung EIOPA hat ihren Bericht über die Auf- sichtstätigkeit für das Jahr 2017 veröffentlicht. Ziel der Aktivitäten waren eine qualitativ hochwertige, 12
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Betriebliche Aggregierte und unternehmensindividuelle Berichterstattung Altersversorgung EIOPA wird sowohl aggregierte als auch unterneh- EIOPA optimiert EbAV-Statistiken mensindividuelle Daten sammeln. Konkret handelt es sich dabei unter anderem um Daten zur Bilanz, VP Die Europäische Aufsichtsbehörde für das zu ausgewählten Posten der Gewinn- und Verlust- Versicherungswesen und die betriebliche Alters rechnung, zu Versorgungsberechtigten sowie zur versorgung EIOPA hat ein Rahmenwerk für die grenzüberschreitenden Tätigkeit. reguläre Berichterstattung quantitativer Daten von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung Für die vierteljährliche Berichterstattung müssen die (EbAV) beschlossen. Dieses richtet sich an die zuständigen nationalen Behörden erstmals die D aten zuständigen nationalen Behörden. zum 30. September 2019 und für das jährliche Berichtswesen die Daten zum 31. Dezember 2019 Neben einem effizienten Berichtsprozess zielt das an EIOPA melden. Die Behörden haben die Möglich- Rahmenwerk darauf ab, EIOPA mit ausreichenden keit, für kleinere EbAV einen proportionalen Ansatz Informationen zu versorgen, um sowohl Markt bei der Berichterstattung zu wählen. n entwicklungen angemessen beobachten und be- werten als auch detaillierte wirtschaftliche Analysen zum EbAV-Markt durchführen zu können. Linkempfehlung zum Thema Das Rahmenwerk finden Sie unter: www.eiopa.europa.eu Hinweis Internationale Konsultationen FSB Zweite Konsultation zu Governance-Regeln für einheitliche Produktkennung (Unique Product Identifier – UPI) (bis 28. Mai 2018) ESAs Technische Regulierungsstandards zu Risikominderungstechniken für OTC-Derivate, die nicht von einer Zentralen Gegenpartei abgewickelt werden (bis 15. Juni 2018) FSB Empfehlungen für Meldungen über die Verwendung von Vergütungsinstrumenten zur Minimierung von Fehlverhaltensrisiken (bis 6. Juli 2018) EBA Leitlinien zu mit besonders hohem Risiko verbundenen Positionen (bis 17. Juli 2018) EBA Leitlinien zur harmonisierten sektorübergreifenden Auslegung und Anwendung der STS-Anforderungen für Nicht-ABCP- und ABCP-Verbriefungen (bis 20. Juli 2018) IOSCO Bewährte Verfahren für Prüfungsausschüsse zur Unterstützung der Prüfungsqualität (bis 24. Juli 2018) EBA Leitlinien zur Offenlegung von notleidenden und geduldeten Forderungen (bis 27. Juli 2018) 13
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Fehlverhalten Hintergrund ist eine Untersuchung des FSB, wie regulatorische Vorgaben (Governance Frameworks) FSB veröffentlicht Vorschläge zur Minimierung dazu beitragen können, Fehlverhaltensrisiken im von Risiken Finanzsektor zu minimieren. Das FSB hatte dazu Unternehmen, Aufsichtsbehörden und Verbände ÜG Mit dem Ziel, Fehlverhaltensrisiken zu minimie- befragt. Bereits im vergangenen Jahr veröffent ren, hat der Finanzstabilitätsrat FSB einen Bericht lichte es einen Zwischenbericht (siehe BaFinJournal mit zwölf konkreten, wenn auch unverbindlichen Juli 2017). Vorschlägen veröffentlicht. Diese richten sich teils an Unternehmen, teils an Aufsichtsbehörden. Sie be- Der Begriff Governance Framework ist weit zu treffen drei Bereiche: verstehen. Er umfasst neben dem A ufsichtsrecht auch „weiche“ Regelungen wie den Deutschen -- die Fehlverhaltensrisiken, welche aus der jewei- Corporate Governance Kodes (DCGK) und die ligen Unternehmenskultur resultieren Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). n -- die gezielte Stärkung der individuellen Verant- wortung der Unternehmensleitung Linkempfehlung zum Thema -- das Phänomen der „Rolling Bad Apples“, also Den Bericht finden Sie unter: Mitarbeiter, die nach einem Fehlverhalten den www.fsb.org Arbeitgeber beziehungsweise ihre Aufgabe im Unternehmen wechseln 14
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen © Massimo Cavallo/fotolia.com Nachhaltige Finanzwirtschaft Veränderungen in Umwelt und Gesellschaft: Umgang der BaFin mit Risiken ÜG Nachhaltigkeitsrisiken (siehe Infokasten „Nach- Daneben kann die Finanzwirtschaft selbst zu einer haltige Finanzwirtschaft“, Seite 16) stellen für die erfolgreichen gesellschaftlichen Transition beitragen, Finanzwirtschaft sowohl direkt als auch indirekt indem sie auf Grundlage valider Informationen eine Herausforderung dar. Zum einen können sich aktuelle und zukünftige Anlagerisiken und -chancen Schäden durch extreme Umwelt- und Klimaverän- adäquat bewertet und dadurch eine effiziente derungen oder durch die Folgen gesellschaftlicher Kapitalallokation bewirkt. Das Ausmaß dieser Chan- Entwicklungen direkt auf Finanzmarktakteure aus- cen und Risiken ist derzeit jedoch nur bedingt abzu- wirken, beispielsweise auf Versicherer. Zum an- schätzen. deren können daraus aber auch indirekte Risiken entstehen: Entwicklungen wie eine Stigmatisie- Risikoorientierter Aufsichtsansatz rung etablierter Technologien, kurzfristig veränderte politisch-ökonomische Rahmenbedingungen und Oberstes Ziel der BaFin ist es, die Funktionsfähig- ethisch-soziale Umwälzungen können zu bedeut keit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanz- samen Wertverlusten der Aktiva und damit zu so- platzes im Rahmen der europäischen Integration genannten Stranded Assets führen. und der internationalen Zusammenarbeit zu sichern, 15
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen zu fördern und den kollektiven Verbraucherschutz zu stärken. Entsprechend der Bedeutung einer nach- haltigen Wirtschaftsweise für den Finanzsektor so- Definition wie seiner gesellschaftlichen Tragweite beschäftigt sich die BaFin seit geraumer Zeit in allen Geschäfts Nachhaltige bereichen mit dem Thema. Denn Klima-, Umwelt- Finanzwirtschaft und soziale Veränderungen können materielle Risiken für einzelne Finanzmarktakteure sowie den Nachhaltige Finanzwirtschaft Finanzmarkt als Ganzes bergen. Dies wird jedoch (Sustainable Finance) ist der Beitrag noch immer von vielen Marktteilnehmern unter- der Finanzmärkte zur Wandlung ge- schätzt. sellschaftlicher, umweltbeeinflussender und wirtschaftlicher Faktoren, um der Die BaFin verfolgt auch bei diesem Thema einen Menschheit langfristig das Überleben risikoorientierten Aufsichtsansatz. Sie wird Nachhal- auf der Erde zu ermöglichen. Umwelt- tigkeit in der laufenden Aufsicht verstärkt und sys- und Klimarisiken bilden den größten tematisch berücksichtigen und sich international für Teil des Themenkomplexes. möglichst einheitliche Leitlinien einsetzen. Die beaufsichtigten Unternehmen sollen aktuelle und zukünftige Umwelt-, soziale und Governance-Risiken explizit im Risikomanagement und in ihrer strate- gischen Steuerung berücksichtigen, um so zu einer erfügbarkeit valider und standardisierter Infor- V effizienten Kapitalallokation beizutragen und ihrer mationen ist eine notwendige Voraussetzung, damit konstruktiven Rolle im Transformationsprozess zu ei- Marktteilnehmer Risiken adäquat in ihrem internen ner nachhaltigen Wirtschaft gerecht zu werden. Risikomanagement berücksichtigen können. Aktuell besteht bei Umwelt- und Klimarisiken ein Defizit. Zudem bringt sich die BaFin in internationale Arbeitsgruppen zum Thema ein und sucht den Es gibt jedoch bereits zahlreiche Initiativen zur fachlichen Austausch mit maßgeblichen öffentlichen, Schaffung entsprechender Berichtsstandards, von privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen denen einige derzeit implementiert werden. So Akteuren. Zu einzelnen Themenfeldern wird sie auch schreibt die europäische CSR-Richtlinie1 für be- engere Kooperationen anstoßen. Die BaFin beobach- stimmte, insbesondere große Unternehmen ent- tet außerdem innovative Entwicklungen und Initia sprechende Offenlegungspflichten vor. Im Juni 2017 tiven der Marktteilnehmer und anderer Aufsichts- veröffentlichte der Finanzstabilitätsrat FSB zudem behörden, um diese in ihre Analysen einzubeziehen unverbindliche Empfehlungen. Auch andere Gremien und gegebenenfalls in ihr Aufsichtshandeln zu integ- wie die Internationale Organisation der Wertpapier- rieren. Außerdem strengt sie Portfolio-Untersuchun- aufsichtsbehörden IOSCO, die Internationale Ver- gen zu Kohlenstoffrisiken sowie weitere Analysen einigung der Versicherungsaufsichtsbehörden IAIS an, um zunächst Umwelt- und Klimarisiken besser und das neugegründete internationale Netzwerk bewerten und quantifizieren zu können. NGFS (Network for Greening the Financial System) arbeiten an entsprechenden Vorschlägen. Durch die Grundsätzlich wird die BaFin alle Maßnahmen auf Mitgliedschaft in den jeweiligen Arbeitsgruppen ist ihre Wirksamkeit hin überprüfen und darauf achten, die BaFin daran aktiv beteiligt. Dabei ist es ihr ein dass der Aufwand für Aufsicht und Marktteilnehmer wichtiges Anliegen, der Gefahr einer Fragmentie- angemessen ist. rung frühzeitig entgegenzuwirken und ein möglichst harmonisiertes und somit effizientes internationales Berichtswesen Rahmenwerk zu schaffen. Die BaFin hat im Zusammenhang mit Nachhaltig- keitsrisiken drei wichtige Themenfelder identifiziert: das Berichtswesen, den Umgang mit physischen und transitorischen Risiken und die Regulierung. Die 1 CSR: Corporate Social Responsibility. 16
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen Umgang mit Risiken koordiniertes Vorgehen. Zu den zentralen Initiati- ven auf europäischer Ebene zählt zum einen der Standardisierte Informationen versetzen die Ende Januar v eröffentlichte Nachhaltigkeitsbericht, Marktakteure in die Lage, materielle Nachhaltig- auf den die Europäische Kommission ihren Aktions- keitsrisiken zu bewerten und in ihr Risikomanage- plan aufgebaut hat (siehe BaFinJournal März 2018). ment zu integrieren. Die Berücksichtigung dieser Beide Dokumente werden zentrale Ausgangspunkte Risiken hat mit einer stärken Langfrist-Orientierung für die Formulierung einer harmonisierten europäi- einherzugehen, da sie sich tendenziell mittel- bis schen Strategie zu dem Thema darstellen. Darüber langfristig auswirken. Auf diese Weise können auch hinaus hat die Kommission in ihrem Vorschlag zur Transitionsrisiken – also Risiken, die mit der Umstel- Änderung der Verordnungen über die drei europäi- lung auf eine nachhaltige Wirtschaft einhergehen – schen Aufsichtsbehörden (ESAs, siehe BaFinJournal besser identifiziert werden und ins Risikomanage- Oktober 2017) vorgesehen, das Mandat der ESAs ment sowie die strategische Steuerung einfließen. auf das Thema nachhaltige Finanzwirtschaft auszu- weiten und diesem so einen größeren Stellenwert Da die Unternehmen selbst für ihr Risikomanage- beizumessen. ment verantwortlich sind, stehen sie in der Pflicht, Methoden und Instrumente zur Berücksichtigung Als risikoorientierte Aufsicht liegt die Aufgabe der von Nachhaltigkeitsrisiken eigenständig weiterzuent- BaFin primär darin, finanzielle Risiken zu bewerten wickeln. Neben Anpassungen an den Risikomodellen und die Integrität der Finanzmärkte zu gewährleis- können auch szenariobasierte Analysen und Stress- ten. Dabei hat sie auch deren Interdependenz mit tests sinnvolle Instrumente zur Quantifizierung die- ethischen, sozialen und umweltpolitischen Anlage ser Risiken und ihrer Wirkung in der Gesamtrisiko- kriterien zu betrachten. Sie verfolgt dabei zwei steuerung sein. Handlungsstränge. Zum einen analysiert sie, inwie- weit die bestehenden regulatorischen und aufsicht- Die BaFin wird die Unternehmen unter ihrer Auf- lichen Rahmenwerke mögliche Barrieren für die Be- sicht verstärkt für das Thema sensibilisieren und die rücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken enthalten, Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risiko und wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf deren management einfordern. Abbau hin. Der europäische Nachhaltigkeitsbericht bietet hierfür eine vielversprechende Grundlage. Regulierung Zum anderen ist die BaFin bestrebt, relevante in- ternationale Entwicklungen frühzeitig zu identifizie- Das Thema Nachhaltigkeitsrisiken erfordert aufgrund ren und zu bewerten, ob daraus ungewollte Neben seiner globalen Dimension, der starken Vernetzung effekte und Wechselwirkungen erwachsen können. internationaler Finanzmärkte s owie der maßgeb lichen supra- und internationalen Gesetzgebungs- Durch diesen pro-aktiven Ansatz kann die BaFin und Standardsetzungsinitiativen ein international ihre Positionen und Einschätzungen frühzeitig in internationale Gremien einspeisen, die internatio nalen Entwicklungen zeitnah in ihrer Aufsichts praxis aufgreifen und auch den politischen Prozess mit ihrer Expertise begleiten. Dabei wird sie sich Auf einen Blick in ihrem Bemühen um eine risikogerechte Regulie- rung insbesondere dafür einsetzen, dass es keinen Wichtige Themenfelder regulatorischen Bonus ohne sachgerechten Risiko bezug gibt. n -- Berichtswesen: Information als notwendige Voraussetzung Autoren -- Umgang mit physischen und Frank Pierschel transitorischen Risiken BaFin-Referat für Bankenaufsicht -- Regulierung, insbesondere in international internationalen Arbeitsgruppen Dr. Christoph Halbach BaFin-Referat für Strategieentwicklung 17
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen MiFID II Marktuntersuchung zur Umsetzung der Verhaltenspflichten © iStockphoto.com/gpointstudio WM Seit dem 3. Januar gelten für Wertpapier beziehen. Dies schließt auch Beratungs- geschäfte zahlreiche neue Regelungen. Hintergrund gespräche mit ein, die einem postalischen sind das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz, oder elektronischen Kundenauftrag vorangehen. das die europäische Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) in Die Institute müssen ihre Kunden über diese Pflicht deutsches Recht umgesetzt hat (siehe unter an informieren und die Telefonaufzeichnungen gegen derem BaFinJournal Juni 2017 und Dezember 2017), unbefugte Verwendung schützen. Sie dürfen die Auf- und die unmittelbar geltende Delegierte Verordnung, zeichnungen nur unter bestimmten Voraussetzungen die die organisatorischen Anforderungen und die Be- auswerten, insbesondere zur Erfüllung des Kunden- dingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wert- auftrags oder einer Anforderung der BaFin. Ferner papierfirmen konkretisiert. darf die Auswertung nur durch einen oder mehrere vom Institut gesondert benannte Mitarbeiter Sie enthalten zahlreiche neue Vorgaben für den Han- erfolgen. del mit Finanzinstrumenten. So sind unter a nderem Dokumente wie das Beratungsprotokoll weggefallen Dennoch äußerten mehrere Kunden während der und neue Aufzeichnungs- und Informationspflichten Telefonate ihr Unbehagen über die Aufzeichnung, eingeführt worden. Unmittelbar nach Wirksam weil sie mit den Beratern teils sehr persönliche An werden der neuen Regelungen startete die BaFin gelegenheiten besprechen. Allerdings bietet ihnen eine Marktuntersuchung, um zu prüfen, wie die die neue Pflicht auch nicht zu unterschätzende Vor- Unternehmen einige der neuen Verhaltenspflichten teile. Das zum Jahreswechsel abgeschaffte Bera- umsetzen (siehe Infokasten Seite 19). tungsprotokoll enthielt lediglich die vom B ankberater niedergeschriebenen wesentlichen Inhalte des Telefonaufzeichnungen (Taping) Gesprächs. Anhand der Telefonaufzeichnungen lässt sich das Gespräch dagegen genau nachvollziehen. Seit Jahresbeginn müssen Telefongespräche sowie Streitigkeiten über dessen Inhalt werden so vermie- die sonstige elektronische Kommunikation aufge- den. In der Stichprobe für die Marktuntersuchung zeichnet werden, die sich auf die Annahme, Über- etwa handelte es sich bei sieben der 224 als bera- mittlung und Ausführung von Kundenaufträgen tungsfrei dokumentierten Telefonate (3,1 Prozent) 18
Mai 2018 BaFin Journal Kurz & Aktuell Unternehmen Verbraucher Internationales Bekanntmachungen tatsächlich doch um Beratungsgespräche. Im aufzuzeichnen. Zu diesem Zweck fassten sie nach beratungsfreien Geschäft unterliegen die Institute Beginn der Aufzeichnung die wesentlichen Inhalte deutlich geringeren Pflichten. Ebenso ließ sich bei des Telefonats noch einmal mit dem Kunden zusam- elf der 224 beratungsfreien Telefonaufzeichnungen men. Insgesamt fehlten bei 66 von 324 Telefonaten (4,9 Prozent) feststellen, dass Berater die Kunden (20,3 Prozent) aufzeichnungspflichtige Gesprächs nicht darauf hinwiesen, dass diese weder Kenntnisse teile. Sofern über den jeweiligen Kommunikations- noch Erfahrungen über das relevante Geschäft be- kanal ausschließlich Wertpapierdienstleistungen saßen (Angemessenheitsprüfung). Derartige Pflicht- angeboten werden, besteht die Aufzeichnungspflicht verstöße können für den Kunden auch in zivilgericht des Telefonats jedoch ab Gesprächsbeginn. Werden lichen Auseinandersetzungen von Bedeutung sein. auch andere Dienstleistungen angeboten, darf die Aufzeichnung situativ beginnen. Generell stellte die BaFin fest, dass die an der Marktuntersuchung beteiligten Institute der Auf- Geeignetheitserklärungen zeichnungspflicht nachkommen. Nur wenige Auf- zeichnungen scheiterten an Bedienungsfehlern oder Eine weitere Neuerung ist, dass die Bank dem Kun- technischen Störungen. Überwiegend wurden auch den nach einer Anlageberatung schriftlich erklären sogenannte Start-Funktionen aufsichtskonform ge- muss, inwiefern ihre Empfehlung den Anlagezielen nutzt, um die Gespräche nur insoweit aufzuzeich- und persönlichen Umständen des Kunden gerecht nen, als sie sich auf das Wertpapiergeschäft bezo- wird. Dabei muss sie insbesondere darstellen, gen. Gleiches gilt für die Stopp-Funktion, mit der warum das empfohlene Finanzinstrument zur ge- das Ende des Gesprächs von der Aufzeichnung aus- wünschten Anlagedauer, den Kenntnissen und Erfah- genommen werden kann, wenn keine wertpapier rungen des Kunden sowie seiner Risikobereitschaft bezogenen Punkte mehr besprochen werden. Unter- und Verlusttragfähigkeit passt. brechungen, durch die Gesprächsbestandteile aus der Mitte des Gesprächs herausgeschnitten werden, Bei 89,6 Prozent (326 von 364) der untersuchten sind jedoch grundsätzlich nicht zulässig. Geeignetheitserklärungen fehlte jedoch ein quali- tativer Abgleich der Eigenschaften des empfohle- Allerdings beschränkten sich einige Bankmitarbeiter nen Finanzinstruments mit den genannten Kunden- darauf, nur eine Zusammenfassung des Gesprächs angaben. Stattdessen enthielten sie lediglich die Auf einen Blick Aufbau der Marktuntersuchung Im Mittelpunkt der Marktuntersuchung stan- umfassen und verschiedene Finanzinstrumente den folgende Verhaltenspflichten: Telefon- wie Aktien, Anleihen, Investmentfonds und aufzeichnung (Taping), Geeignetheits Zertifikate abdecken. erklärung und Ex-ante-Kosteninformation. Die BaFin bat 40 ausgewählte Wertpapierdienst- Ausgewählt wurden aus verschiedenen leistungsunternehmen, Aufzeichnungen aus Regionalverbänden jeweils zehn Sparkassen dem Januar 2018 zu jeweils zehn Geschäfts- und Genossenschaftsbanken sowie insgesamt vorfällen zu übermitteln, bei denen diese 20 Privat- und Auslandsbanken. Unter diesen Pflichten zu beachten waren. Die Geschäfts- waren sechs große Filialbanken, drei Direkt- vorfälle sollten sich sowohl auf Beratungs banken und vier Institute mit größeren Netz- geschäfte als auch auf beratungsfreie werken vertraglich gebundener Vermittler. Geschäfte beziehen, persönlich, telefonisch Die Teilnahme an der Marktuntersuchung war und elektronisch erteilte Wertpapieraufträge freiwillig. Alle 40 Institute beteiligten sich. 19
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