Die neue Brandenburgische Camping- und Wochenend-hausplatz-Verordnung 2005
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1298_Seite22bUS4 18.07.2005 10:44 Uhr Seite 22 Lebenswerte Städte Die neue Brandenburgische Camping- und Wochenend- hausplatz-Verordnung 2005 Jan-Dirk Förster I. Bedeutung des Campingtourismus III. Erforderlichkeit einer Sonderbau- Wesentlichen unverändert in Kraft. Der für das Land Brandenburg verordnung Vollzug der Vorschriften durch die unte- Der Camping- und Reisemobiltou- Bei Camping- und Wochenendhausplät- ren Bauaufsichtsbehörden hat in den rismus hat im Land Brandenburg einen zen handelt es sich um Sonderbauten zurückliegenden Jahren zu einer er- hohen Stellenwert. In den letzten Jah- im Sinne des § 44 Abs. 2 Nr. 15 BbgBO, heblichen Verbesserung der Sicherheit ren hat die wirtschaftliche Bedeutung an die wegen ihrer Art oder Nutzung be- auf den Brandenburgischen Camping- des Campingtourismus zugenommen. sondere Anforderungen gestellt werden und Wochenendhausplätzen geführt. So verzeichnen die ca. 180 Camping- können, um eine Gefährdung oder unzu- Dieser Vollzug hat allerdings auch den und Wochenendhausplätze, die 2004 mutbare Belästigung der Benutzer oder Blick darauf geschärft, dass manche offiziell registriert waren, kontinuierliche der Allgemeinheit auszuschließen. Forderung in der Verordnung nicht der Zuwächse. Fast 10 % aller statistisch Gefahrenabwehr dient, sondern es sich erfassten Übernachtungen von Touris- Als Sonderbauverordnung konkreti- zum Teil um Forderungen handelt, mit ten, die das Land Brandenburg besu- siert die BbgCWPV die allgemeinen denen ein bestimmter Qualitätsstan- chen, finden auf den Camping- und Anforderungen, die nach § 3 Abs. 1 dard auf den Plätzen verlangt wird. Der Wochenendhausplätzen statt. Neben BbgBO an bauliche Anlagen, andere Verband der Campingwirtschaft des der touristischen und wirtschaftlichen Anlagen und Einrichtungen gestellt Landes Brandenburg (VCB) hat darauf Bedeutung haben Camping- und Wo- werden können. Die BbgCWPV ent- in den zurückliegenden Jahren wieder- chenendhausplätze aber auch für die hält - abgeleitet aus den Schutzzielen holt hingewiesen und eine maßvolle Brandenburgerinnen und Brandenbur- „Gefahrenabwehr, Brandschutz, Hy- Deregulierung sowie einen Abbau der ger, für Jung und Alt, eine wichtige Be- giene“ - die Regelungen, die erforder- gesetzlichen Standards der Verord- deutung: Sie dienen der Erholung und lich sind, um eine sichere Benutzung nung gefordert. Nach In-Kraft-Treten Freizeitgestaltung. Die kleineren, von der Camping- und Wochenendhaus- der neuen Brandenburgischen Bauord- Vereinen betriebenen Plätze werden plätze zu gewährleisten. Erleichterun- nung 2003 bestand zudem ein Anpas- von einheimischen Campern oft über gen von den Anforderungen der sungsbedarf an die geänderte Geset- lange Jahre und nicht selten auch BbgCWPV können regelmäßig nur zeslage. ganzjährig genutzt. durch die Zulassung einer Abwei- chung gemäß § 60 BbgBO gestattet V. Rückblick II. Sicherheit als Qualitätsfaktor werden. Anfang der Neunziger Jahre stellten Die Sicherheit der Camping- und Wo- Nutzer und Betreiber von bestehenden chenendhausplätze liegt vorrangig - IV. Anlass für die Änderung der Camping- und Wochenendhausplätzen aber nicht nur - im öffentlichen Interes- BbgCWPV der Landesregierung vermehrt die se. Sie ist neben einer guten Infrastruk- Die Brandenburgische Camping- und Frage, wie in der Zukunft mit den Plät- tur auf den Plätzen ein wichtiges Krite- Wochenendhausplatz-Verordnung (Bbg zen, ihren Anlagen und Einrichtungen rium für alle Nutzer. Sicherheit ist CWPV) ist seit dem 21. Juli 1995 im bauaufsichtlich umgegangen werden außerdem ein entscheidender Qualitäts- faktor, mit dem die Betreiber für ihre Plätze erfolgreich werben können. Camping- und Wochenendhausplätze liegen in Brandenburg zumeist in Wald- gebieten oder in Wald- bzw. Seenähe. Brandenburg hat eine Waldfläche von über 1 Million Hektar und zählt aufgrund des hohen Anteils an Kiefernbeständen mittleren Alters, der leichten Sandbö- den, welche kaum Wasser halten und wegen der vergleichsweise geringen Niederschlagsmengen zu den am mei- sten waldbrandgefährdeten Gebieten Europas. Das Hauptmotiv für ein bau- ordnungsrechtlich motiviertes Rege- lungsbedürfnis liegt daher in der Gefah- renabwehr durch den vorbeugenden Brandschutz. 22 MIRAKTUELL 2/05
1298_Seite22bUS4 18.07.2005 10:44 Uhr Seite 23 Lebenswerte Städte soll. Zum besseren Verständnis ist zu Normen und Standards zum Bürokratie- erklären, dass die Sorge um die weitere abbau beizutragen. Die Entschlackung Nutzung am größten auf den Plätzen soll die BbgCWPV auf das bauord- war, die seit DDR-Zeiten bestanden und nungsrechtlich Notwendige zurückfüh- auf denen die Campingwagen oder die ren. Auf Qualitätsstandards wurde weit- Wochenendhäuser von denselben Nut- gehend verzichtet. zern über einen langen Zeitraum ge- nutzt wurden. Dies hatte u.a. zur Folge, Der Umfang der Verordnung wurde dass z. B. ursprünglich mobile Camping- deutlich reduziert. Die neue Verordnung wagen und zum Teil auch Bauwagen, regelt in 9 Paragrafen: Den Anwen- durch bauliche Veränderungen, Einhau- dungsbereich und die Begriffe (§ 1), die sungen, Erweiterungen und Überda- Allgemeinen Anforderungen (§ 2), die chungen, ihre jederzeitige Ortsveränder- Zufahrten und Fahrwege (§ 3), den lichkeit verloren hatten. Brandschutz (§ 4), die sanitären Einrich- tungen (§ 5), die Betriebsvorschriften (§ Zudem war in vielen Fällen ein dem 6), die zusätzlichen Bauvorlagen (§ 7), Brandschutz genügender Sicherheits- die Ordnungswidrigkeiten (§ 8) und das abstand zwischen den einzelnen bau- In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten lichen Anlagen und Einrichtungen nicht (§ 9). mehr gegeben. Die BbgCWPV von 1995 hat zur Rechtssicherheit beigetra- Die in der Vorgängerverordnung enthal- gen, sie war Grundlage für den flächen- tene Regelung, eine gesonderte Stell- deckenden Einsatz der Bauaufsichtsbe- platzanlage herzustellen bzw. Stellplät- hörden mit dem Ziel, die teilweise ze in bestimmter Anzahl zu errichten, gravierenden Sicherheitsmängel zu be- wurde nicht übernommen. Gemäß § 43 seitigen und die Plätze schrittweise den Abs. 1 BbgBO müssen bei Errichtung Anforderungen der Verordnung anzu- oder Nutzungsänderung baulicher Anla- passen. Eine Besonderheit der gen, bei denen Zu- und Abgangsverkehr BbgCWPV 1995 hatte diesen Weg vor- mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, gegeben: Die Anpassungsfristen in § die durch die Gemeinde in einer lichen 18, die im Einzelnen festlegten, welche Bauvorschrift nach § 81 BbgBO festge- Anpassungen bis zu welchem Zeitpunkt setzten notwendigen Stellplätze herge- erfolgen mussten. stellt werden. V. Ausblick Die BbgCWPV 2005 sieht anders als Die neue Brandenburgische Camping- § 18 der BbgCWPV 1995 keine Über- und Wochenendhausplatz-Verordnung gangsregelung mehr vor. Die Fristen zur vom 18. Mai 20051 löst die Vorgänger- Anpassung bestehender Camping- und verordnung vom 23. Juni 19952 ab, Wochenendplätze an die BbgCWPV von deren Regelungsumfang nicht mehr 1995 sind abgelaufen, die Anpassung ist zeitgemäß erschien. Die Neuregelung weitgehend erfolgt. verfolgt, wie die meisten Gesetze und Verordnungen unserer Zeit, das Ziel, durch Deregulierung und Senkung von 1 Die Bekanntmachung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg(GVBl.) Teil II / Verordnungen, Nr. 14 vom 23.06.2005 2 GVBl. Teil II - Verordnungen S. 490 MIRAKTUELL 2/05 23
1298_Seite22bUS4 18.07.2005 10:44 Uhr Seite 24 Lebenswerte Städte Verordnung über bauaufsichtliche Anforderungen an Camping- und Wochenendhausplätze im Land Brandenburg (Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz- Verordnung - BbgCWPV) Vom 18. Mai 2005 ortsveränderlich aufgestellte Camping- schnitte von nicht mehr als 2 000 m2 fahrzeuge gelten als Wochenendhäuser. Grundfläche zu unterteilen. Ein solcher Auf Grund des § 80 Abs. 1 Nr. 1 und Brandschutzstreifen muss zu angren- Abs. 2 Nr. 1 und des § 79 Abs. 3 der §2 zenden Grundstücken angelegt werden, Brandenburgischen Bauordnung vom Allgemeine Anforderungen wenn diese baulich genutzt werden. Die 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 210) verordnet Brandschutzstreifen sind ständig von der Minister für Infrastruktur und Raum- (1) Camping- und Wochenendhausplät- baulichen Anlagen, Gegenständen und ordnung: ze sind so anzuordnen und zu gestalten, Unterholz freizuhalten. dass durch ihren Betrieb und den Zu- Inhaltsübersicht gangs- und Abgangsverkehr keine Stö- (2) Der Abstand zwischen Campingzel- rungen für die Umgebung verursacht ten, Campingfahrzeugen oder Wochen- §1 Anwendungsbereich, Begriffe und die Belange des Naturschutzes, der endhäusern muss mindestens 2 m be- §2 Allgemeine Anforderungen Landschaftspflege und des Wasser- tragen. §3 Zufahrten, Fahrwege haushaltes nicht beeinträchtigt oder ge- §4 Brandschutz fährdet werden. (3) Camping- und Wochenendhausplät- §5 Sanitäre Einrichtungen ze müssen eine ausreichende Lösch- §6 Betriebsvorschriften (2) Der Boden muss so beschaffen oder wasserversorgung mit an den Fahr- §7 Zusätzliche Bauvorlagen hergerichtet sein, dass auch bei länger wegen angeordneten Überflurhydranten §8 Ordnungswidrigkeiten anhaltendem Regen das Wasser sicher oder anderen Einrichtungen für die Lösch- §9 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Tre- abgeleitet wird und die Oberfläche nicht wasserentnahme sowie eine ausrei- ten verschlammt. chende Anzahl von Feuerlöschern haben. Von jeder Stelle des Platzes §1 (3) Standplätze für Campingzelte oder müssen Einrichtungen für die Lösch- Anwendungsbereich, Begriffe Campingfahrzeuge sind von Aufstellplät- wasserentnahme in nicht mehr als 200 m zen für Wochenendhäuser räumlich zu Entfernung erreichbar sein. (1) Diese Verordnung gilt für Camping- trennen. plätze und Wochenendhausplätze mit §5 (4) Camping- und Wochenendhausplät- Sanitäre Einrichtungen einer Grundfläche von mehr als 1 000 m2 ze sind einzufrieden oder anderweitig oder mit mehr als vier Campingzelten, von anderen Nutzungen abzugrenzen. (1) Camping- und Wochenendhausplät- Campingfahrzeugen oder Wochenend- ze müssen eine Wasserversorgungsan- häusern. §3 lage haben, die eine ausreichende Ver- Zufahrten, Fahrwege sorgung mit einwandfreiem Trinkwasser (2) Campingplätze sind Plätze, die stän- dauernd sichert. dig oder wiederkehrend während be- (1) Camping- und Wochenendhausplät- stimmter Zeiten des Jahres betrieben ze müssen durch innere Fahrwege aus- (2) Camping- und Wochenendhausplät- werden und zum Aufstellen und Benut- reichend erschlossen sein. ze müssen getrennte Räume für Wasch- zen von Campingzelten oder Camping- und Duscheinrichtungen, Geschirrspül- fahrzeugen bestimmt sind. (2) Zufahrten und Fahrwege müssen einrichtungen, Wäschespüleinrichtun- mindestens 5,50 m breit, befestigt und gen und Toilettenanlagen haben. Die (3) Wochenendhausplätze sind Plätze, für Fahrzeuge der Feuerwehr befahrbar Wände und Fußböden dieser Räume die ständig oder wiederkehrend wäh- sein. Geringere Zufahrtsbreiten sind zu- müssen leicht gereinigt werden können. rend bestimmter Zeiten des Jahres be- lässig, wenn ausreichende Ausweich- Die Einrichtungen müssen hygienisch trieben werden und zum Aufstellen und und Wendemöglichkeiten vorhanden einwandfrei benutzbar sein. Trinkwas- Benutzen von Wochenendhäusern be- sind. Für Fahrwege mit vorgeschriebe- serzapfanlagen, Abwasserbeseitigungs- stimmt sind. nem Richtungsverkehr und für Stichwege oder Abwasserbehandlungsanlagen von höchstens 100 m Länge mit Wende- sowie Anlagen für Wert- und Abfallstoffe (4) Wochenendhäuser sind Gebäude mit möglichkeit genügt eine Breite von 3 m. müssen von den Räumen nach Satz 1 einer Grundfläche von höchstens 50 m2 getrennt sein. und einer Gesamthöhe von höchstens 4 §4 m, die dem vorübergehenden Aufenthalt Brandschutz (3) In nach Geschlechtern getrennten dienen. Bei der Ermittlung der Grundflä- Räumen müssen eine ausreichende che bleiben ein überdachter Freisitz (1) Camping- und Wochenendhausplät- Zahl von Waschplätzen und Duschen oder ein Vorzelt bis zu 10 m2 Grundflä- ze sind durch mindestens 5 m breite und jeweils mindestens ein Waschplatz che unberücksichtigt. Nicht jederzeit Brandschutzstreifen in einzelne Ab- und eine Dusche in einer Einzelzelle 24 MIRAKTUELL 2/05
1298_Seite22bUS4 18.07.2005 10:44 Uhr Seite 25 Lebenswerte Städte vorhanden sein. Für Rollstuhlbenutzer 2. die Brandschutzanforderungen nach §7 ist eine ausreichende Zahl von barriere- § 4 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 einge- Zusätzliche Bauvorlagen freien Einzelzellen mit Waschplatz und halten werden, Dusche, mindestens jedoch eine, einzu- Mit den Bauvorlagen ist ein Brand- richten. 3. ein Verbandskasten für Erste Hilfe schutzkonzept vorzulegen. Im Brand- bereitgehalten wird, schutzkonzept ist auf der Grundlage (4) Es muss eine ausreichende Zahl von einer Risikoanalyse eine Gesamtbewer- Geschirrspülbecken und Wäschespül- 4. die Bestimmungen dieser Verord- tung vorzunehmen und darzustellen, becken vorhanden sein. nung und die in der Platzordnung ge- welche vorbeugenden baulichen, anla- regelten Betriebsvorschriften einge- gentechnischen, organisatorischen (be- (5) Es muss eine ausreichende Zahl von halten werden. trieblichen) und abwehrenden Maßnah- Trinkwasserzapfstellen mit Schmutz- men zur Erfüllung der Schutzziele des wasserabläufen vorhanden sein. Der (3) Der Betreiber eines Camping- oder Brandschutzes sowie der brandschutz- Boden von Zapfstellen im Freien muss Wochenendhausplatzes muss in einer technischen Anforderungen erforderlich in einem Umkreis von mindestens 2 m Platzordnung mindestens regeln: sind. befestigt sein. Wasserzapfstellen, die kein Trinkwasser liefern, sind als solche 1. das Aufstellen von Kraftfahrzeugen, §8 zu kennzeichnen. Wohnwagen und Zelten sowie von Ordnungswidrigkeiten Wochenendhäusern, (6) In nach Geschlechtern getrennten Ordnungswidrig gemäß § 79 Abs. 3 Nr. 1 Räumen muss eine ausreichende Zahl 2. das Benutzen und Sauberhalten der und 3 der Brandenburgischen Bauord- von Toiletten in Einzelzellen vorhanden Plätze, der Anlagen und der Einrich- nung handelt, wer vorsätzlich oder fahr- sein. Toilettenräume müssen Vorräume tungen, lässig entgegen dem Gebot mit Handwaschbecken haben. Für Roll- stuhlbenutzer ist eine ausreichende 3. das Beseitigen von Wert- und Abfall- 1. in § 6 Abs. 1 während des Betriebes Zahl von barrierefreien Einzelzellen mit stoffen und Abwasser, nicht ständig erreichbar ist, Toilette und Waschbecken, mindestens jedoch eine, einzurichten. 4. den Umgang mit Feuer. 2. in § 6 Abs. 2 Nr. 1 die Anlagen und Einrichtungen nicht in dem der Bele- (7) Camping- oder Wochenendhausplätze (4) An den Eingängen zu den Camping- gung des Platzes entsprechenden müssen an eine Sammelkanalisation, eine und Wochenendhausplätzen ist an gut Umfang betriebsbereit hält, ausreichend bemessene Kleinkläranlage sichtbarer, geschützter Stelle ein Lage- oder Sammelgrube angeschlossen sein. plan der Platzanlage anzubringen. Aus 3. in § 6 Abs. 2 Nr. 2 die Brandschutz- Für die Entleerung von tragbaren Toiletten dem Lageplan müssen die Zufahrt, die anforderungen nach § 4 Abs. 1 Satz muss ein geeigneter Behälter vorhanden Fahrwege, die Brandschutzstreifen, die 3 und Abs. 2 nicht einhält, sein, wenn die Entsorgung der tragbaren Art und Lage der Hydranten und der be- Toiletten in die örtliche Sammelkanalisa- sonderen Einrichtungen für die Lö- 4. in § 6 Abs. 2 Nr. 3 keinen Verbands- tion nicht zulässig ist. schwasserentnahme sowie die Standor- kasten für Erste Hilfe bereithält. te der Feuerlöscher, der Erste- (8) Abfallgruben sind nicht zulässig. Hilfe-Einrichtungen und der Fernsprech- Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § Kleinkläranlagen und Sammelgruben anschlüsse ersichtlich sein. 79 Abs. 5 der Brandenburgischen Bau- sowie Behälter für Wert- oder Abfallstof- ordnung mit einer Geldbuße bis zu 500 fe müssen von Stand- und Aufstellplät- (5) An den Eingängen zu Camping- und 000 Euro geahndet werden. zen abgeschirmt und so weit entfernt Wochenendhausplätzen und bei größe- sein, dass von ihnen keine Beeinträchti- ren Plätzen auch an weiteren Stellen §9 gungen ausgehen. sind Hinweise anzubringen, die minde- In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten stens folgende Angaben enthalten müs- §6 sen: Diese Verordnung tritt am Tage nach der Betriebsvorschriften Verkündung in Kraft. Mit dem In-Kraft- 1. Name und Anschrift des Betreibers Treten dieser Verordnung tritt die Bran- (1) Während des Betriebes des Cam- und der mit der Leitung des Platzes denburgische Camping- und Wochen- ping- oder Wochenendhausplatzes beauftragten Person, endhausplatz-Verordnung (BbgCWPV) muss der Betreiber oder die vom Betrei- vom 23. Juni 1995 (GVBl. II S. 490), zu- ber mit der Leitung des Platzes beauf- 2. Lage der Fernsprechanschlüsse, letzt geändert durch Verordnung vom 10. tragte Person ständig erreichbar sein. Januar 2001 (GVBl. II S. 8), außer Kraft. 3. Anschrift und Rufnummer der Polizei, (2) Der Betreiber eines Camping- oder der Feuerwehr und des Rettungs- Wochenendhausplatzes ist dafür verant- dienstes, Potsdam, den 18. Mai 2005 wortlich, dass 4. Name, Anschrift und Rufnummer des 1. die Anlagen und Einrichtungen, die nächsten Arztes und der nächsten Der Minister nach den Vorschriften dieser Verord- Apotheke, für Infrastruktur und Raumordnung nung erforderlich sind, in dem der Belegung des Platzes entsprechen- 5. Platzordnung. den Umfang betriebsbereit bleiben, Frank Szymanski MIRAKTUELL 2/05 25
1298_Seite22bUS4 18.07.2005 10:44 Uhr Seite 26 Lebenswerte Städte Monitoring zum Stadtumbau - Einführungsveranstaltung und die nächsten Schritte Ullrich Jäger Nach knapp einjähriger Vorbereitung eine Prozessbeobachtung und Evaluie- durch die Kommunen erhoben bzw. aus des Stadtumbaumonitorings fand am rung steigen mit zunehmender Härte der den Programmunterlagen zum Stadtum- 13.April.2005 im Ministerium für Infra- Verteilungskämpfe um Mittel. Neben der bau entnommen werden. struktur und Raumordnung des Landes Frühwarnfunktion sind durch das Stadt- Brandenburg (MIR) in Potsdam die offi- umbaumonitoring die Voraussetzungen Soweit eine gesonderten Erfassung von zielle Einführungsveranstaltung statt. 80 für die Abstimmung zwischen den Pro- Daten für das Monitoring erforderlich Teilnehmer aus den derzeit in das Pro- grammen, die Prioritätensetzung im wird, kann diese als Planungsleistung gramm Stadtumbau Ost aufgenomme- Städte- und Stadtteilvergleich sowie die gefördert werden, wenn damit Dritte be- nen 26 Gemeinden haben sich gemein- Koordinierung von Maßnahmen zu auftragt werden. In Auswertung des sam mit dem Ministerium und dem schaffen. Angesichts anhaltender Rücklaufs aus den Gemeinden und der Landesamt für Bauen und Verkehr Schrumpfungsprozesse müssen Maß- zentral verfügbaren Daten wird durch (LBV) über die Durchführung des Stadt- nahmen sorgfältig vorbereitet werden, das LBV ein Gesamtbericht zum Stand umbaumonitorings verständigt. Darüber damit es nicht zu Fehlinvestitionen des Stadtumbaus im Land Brandenburg hinaus hatten die Gemeinden, die un- kommt. Um die erforderlichen Entschei- erarbeitet. Die Arbeit an dem Monitoring mittelbar vor der Programmaufnahme dungsgrundlagen und das Wissen über soll aber für beide Seiten - die Kommu- stehen, Gelegenheit, sich über die An- Entwicklungsprozesse vor Ort zu be- nen und das Land - von Vorteil sein. forderungen zu informieren. Ebenfalls kommen, ist die Beobachtung der Rück- Deshalb wird gesichert, dass die Ergeb- einbezogen waren die Fachpartner vom bau- und Aufwertungsmaßnahmen nisse auch den Programmgemeinden Städte- und Gemeindebund, vom Ver- sowie der laufenden räumlichen und zur Verfügung gestellt werden. band Berlin-Brandenburgischer Woh- siedlungsstrukturellen Veränderungen nungsunternehmen, der Geschäftsstelle unumgänglich. Kommunale Monitoringerfahrungen der ARGE REZ u.a. Erste Monitoringerfahrungen konnten Aufbau und Vorgehensweise für das durch die Kreisverwaltung Oberhavel und Im Rahmen der Veranstaltung wurden Monitoring die Stadt Guben vorgestellt werden. Pra- das Konzept des Stadtumbaumonito- Der in der Veranstaltung durch das MIR xiserfahrungen zeigen, dass das Stadt- rings erläutert und seine Umsetzung dis- und das LBV vorgestellte Aufbau für das umbaumonitoring nur dann seinen Zweck kutiert. In den Redebeiträgen des MIR, Monitoring lässt sich wie folgt charakte- wirklich erfüllt, wenn die dafür erforderli- der Bundestransferstelle Stadtumbau risieren: Um eine Querschnittsanalyse che Arbeit aus Eigeninteresse der Kom- Ost, des LBV, der Kreisverwaltung durch alle Programmgemeinden durch- munen geleistet wird und sich aus den Oberhavel, der Ernst Basler und Partner führen zu können, bestand zunächst die kommunalen Ergebnissen ohne größe- GmbH sowie des Institutes für Stadtfor- Aufgabe, einen einheitlichen Indikato- ren Aufwand der Informationsbedarf des schung und Strukturpolitik ging es im renkatalog zu entwickeln. Ein Landes- Landes decken lässt. Deutlich wurde Einzelnen um: monitoring kann aber nur erfolgreich aber auch, dass es Zeit braucht, die viel- - die Ziele und Aufgaben, sein, wenn das kommunale Monitoring fach bereits vor Ort vorhandenen Infor- - die Anforderungen und die Einfüh- befördert wird. Der mit dem MIR abge- mationen zu erschließen und in ein Moni- rungsstufen für das Monitoring im Land stimmte Indikatorenkatalog stellt des- toringsystem einzubinden. Brandenburg, halb zunächst nur eine aus der Aufgabe - kommunale Monitoringerfahrungen heraus abgeleitete Lösung dar, die im Methoden zur Erfassung des Woh- und Verlauf der weiteren Arbeit fortzuent- nungsleerstandes - Methoden zur Erfassung des Woh- wickeln sein wird. Eine Erweiterung des Der Wohnungsleerstand ist für die ange- nungsleerstands. Indikatorenkataloges ist bei Bedarf strebte Stabilisierung der Wohnungs- durch die Kommunen jederzeit möglich. märkte ein zentraler Indikator. Die Bereit- Ziele und Aufgaben des Monitorings stellung und Aktualisierung von Angaben Herr Schweinberger, Abteilungsleiter im Im Rahmen des Monitorings soll die zum Wohnungsleerstand hat in der Ver- MIR und Frau Dr. Liebmann, Bundes- Stadtentwicklung auf der Ebene der Ge- gangenheit in den Kommunen zu transferstelle gaben in ihren Beiträgen samtstadt und der Schwerpunktgebiete Schwierigkeiten geführt. Deshalb hat das einen Überblick über die Erwartungen des Stadtumbaus verfolgt werden. Darü- MIR im Rahmen eines Gutachtens die an ein Monitoring. Deutlich wurde, dass ber hinaus werden auch ausgewählte verschiedenen Methoden der Erfassung auf den verschiedenen Ebenen des Stadt-Umland-Prozesse beobachtet. Zur prüfen lassen. Im Ergebnis wurde eine Bundes, des Landes und der Kommu- Entlastung der Kommunen ist eine ar- Arbeitshilfe für die kommunale Praxis er- nen ein gemeinsames Interesse an der beitsteilige Datenerfassung vorgesehen. arbeitet, die in der Einführungsveranstal- Überprüfung der Zielerreichung bzw. der Die Beschaffung und Haltung der zentral tung vorgestellt und an die Programmge- Evaluierung des Programms Stadtum- verfügbaren Daten erfolgt durch das meinden übergeben wurde (siehe dazu bau Ost besteht. Die Anforderungen an LBV. Alle übrigen Informationen müssen Beitrag von Dr. Aehnelt in diesem Heft). 26 MIRAKTUELL 2/05
1298_Seite22bUS4 18.07.2005 10:44 Uhr Seite 27 Lebenswerte Städte Nächste Schritte bereitet. Eine mit ausgewählten Kom- Unter den Beteiligten bestand Einigkeit munen und Softwareanbietern durchge- über die Notwendigkeit der Durchfüh- führte Expertenanhörung hat ergeben, rung eines Stadtumbaumonitorings. In dass die Nutzung von Expertensoftware der Praxis wird sich aber erst das richti- einen Qualitätssprung des Monitorings ge Maß des Erhebungsumfangs erwei- in Hinblick auf die unverzügliche Aus- sen müssen. Deshalb und um die not- wertung der Daten und die sofortige Be- wendige Vorbereitungszeit zu lassen, reitstellung von Ergebnissen bewirken wurde eine stufenweise Einführung ver- kann. Die Kommunen haben sich jedoch einbart. In der ersten Stufe bis 30. Juni mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass 2005 werden zunächst alle gesamtstäd- in der Softwarefrage die Entscheidungs- tischen Daten für 2004 (wenn möglich freiheit ihnen überlassen bleibt. Deshalb auch rückwirkend für 2003) erfasst. Lie- wird zukünftig die Definition einer ge- gen für die teilräumliche Ebene in den meinsamen Schnittstelle für die Daten- Gemeinden bereits Daten vor, dann soll- kommunikation notwendig. ten diese auch schon jetzt mit in die Be- arbeitung einbezogen werden. In Aus- Außerdem werden die Kommunen durch wertung des ersten Rücklaufs wird dann das Land weiterhin bei der Durchfüh- im Gespräch mit den Gemeinden über rung des Monitorings unterstützt. So sol- eine Modifizierung des Indikatorenkata- len die Möglichkeiten der Datenbeschaf- loges zu entscheiden sein. fung z.B. von Sozialdaten und der Förderung von Datenerhebungen und In der Einführungsphase erfolgt die Da- Softwareausstattung geklärt werden. tenbereitstellung zunächst auf der Basis Auch bemühen sich das MIR gemein- von Excel. Perspektivisch ist landessei- sam mit dem LBV in Zusammenarbeit tig die Einführung einer Expertensoftwa- mit der Datenschutzbeauftragten des re vorgesehen. Eine beschränkte Aus- Landes um weiterführende Hinweise. schreibung wird dafür zur Zeit vor- Arbeitshilfe „Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren nach dem BauGB 2004“ Jörg Finkeldei Mit dem Europarechtsanpassungsge- 14. März 1999 eingeleitet wurden und der Bedeutung, ob und wie es gelingt, setz Bau (EAG Bau) haben sich im Juli welche noch nicht abgeschlossen sind, dass das Bauleitplanverfahren für die 2004 wesentliche Änderungen im Bau- aber vor dem 20. Juli 2006 abgeschlos- Gemeinden trotz der erhöhten Verfah- planungsrecht ergeben. Diese betreffen sen sein werden. Deshalb kann insoweit rensanforderungen aufgrund der forma- insbesondere den Bereich der Umwelt- weiterhin auf diese Arbeitshilfe zurück- len Umweltprüfung steuerbar bleibt. prüfung (UP) im Verfahren der Bauleit- gegriffen werden. Denn die Untersuchungen hinsichtlich planung. Zur Anwendung des BauGB der in das Bebauungsplanverfahren inte- 2001 und der seinerzeit eingeführten Die Integration der Umweltprüfung in grierten Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) das Bauleitplanverfahren macht die aufgrund der UVP-Änderungsrichtlinie wurde bereits im Jahr 2002 im Auftrag Gemeinden zu den Verantwortlichen für haben gezeigt, dass es häufig zu Verfah- des Ministeriums für Stadtentwicklung, die Durchführung der Umweltprüfung. rensverzögerungen infolge einer zöger- Wohnen und Verkehr des Landes Bran- Dies führt nicht nur zu einer Kostenverla- lichen und in der Sache teilweise nicht denburg in Zusammenarbeit mit einem gerung auf die kommunale Ebene, son- substantiierten oder gar unberechtigten kommunalen Arbeitskreis eine Arbeits- dern auch zu einer gewissen Abhängig- umweltfachlichen Beanstandung des Be- hilfe erarbeitet, die u. a. auch im Internet keit der Gemeinden von den am bauungsplans kam. Im Interesse der Ver- veröffentlicht wurde. Die Änderungen Verfahren beteiligten Umweltfachbehör- fahrenseffizienz muss sicher gestellt wer- des EAG Bau waren Anlass für die Her- den. Von deren Bereitschaft und Inten- den, dass den Gemeinden die für die stellung der nunmehr vorliegenden Ar- sität der Mitwirkung hängt es maßgeblich bauleitplanerische Nutzungssteuerung beitshilfe bezüglich der Umweltprü- ab, ob und inwieweit die Gemeinden die und die flächenbezogenen Standortent- fung im Bauleitplanverfahren nach Möglichkeiten der kostenreduzierenden scheidungen notwendigen Umweltinfor- dem BauGB 2004. Die Arbeitshilfe zum Nutzung vorhandener Umweltdaten und mationen seitens der Umweltfachbehör- BauGB 2001/UVPG 2001 hat aber der Verfahrenskonzentration effizient zur den und sonstigen Träger öffentlicher weiterhin Bedeutung für die Praxis der Entfaltung bringen können. Für die unter Belange im Rahmen der Behördenbetei- Bebauungsplanung, solange es noch Kostengesichtspunkten angestrebte Ver- ligung auch tatsächlich zur Verfügung Bebauungspläne gibt, welche nach dem fahrensoptimierung ist von entscheiden- gestellt werden. MIRAKTUELL 2/05 27
1298_Seite22bUS4 18.07.2005 10:44 Uhr Seite 28 Lebenswerte Städte Durch die generelle formalisierte Umwelt- Kommunen mitgewirkt: Vertreter des der Planungsanforderungen und in der prüfung wird das Bauleitplanverfahren Landkreises Teltow-Fläming, der Städte Zusammenarbeit mit anderen Behörden umfangreicher. Die Umweltbelange be- Cottbus, Potsdam, Prenzlau, sowie bei der Finanzierung der Umwelt- kommen im Abwägungsvorgang faktisch Frankfurt/Oder, Spremberg, Strausberg, prüfkosten aufgedeckt werden. ein Übergewicht, weil sich ein Großteil der Senftenberg, Eberswalde, Oranienburg, kommunalen Planungstätigkeit auf die Elsterwerda und Forst (Lausitz) sowie der Gegenstand des ersten Workshops des Umweltanforderungen erstreckt, obwohl Gemeinden Birkenwerder, Kloster Lehnin, Arbeitskreises war die Darstellung der den Umweltbelangen materiell-rechtlich Oberkrämer und Kremmen. Rechtsentwicklung im Bereich der Um- kein erhöhtes Gewicht zugewiesen wurde. weltprüfungen, der rechtlichen Rahmen- Um das Verfahren und die komplexeren Durch Einschaltung eines projektbeglei- bedingungen, insbesondere der Verfah- Entscheidungsprozesse, die von den Ge- tenden kommunalen Arbeitskreises konn- rensanforderungen und Prüfungsschritte meinden zu bewältigen sind, nicht zu ten zum einen die Schwierigkeiten sicht- der Umweltprüfung innerhalb des Bauleit- überfrachten, wurden mit dem EAG Bau bar gemacht werden, die in den planverfahrens. Daneben wurden folgen- die gemeinschaftsrechtlich eröffneten Ab- betroffenen Gemeinden aufgetreten sind. de Aspekte thematisiert: Die Reichweite schichtungs- und Ausnahmemöglichkei- Zum anderen konnten die Entscheidungs- und die Ausnahmen der generellen Um- ten aufgenommen. prozesse innerhalb der Gemeinden wäh- weltprüfpflicht städtebaulicher Satzungen, rend der Projektarbeit unterstützt und um- die Anforderungen hinsichtlich der Erar- Inwiefern die gesetzlichen Möglichkeiten gekehrt die Fragestellungen, Erkennt- beitung eines Umweltberichts sowie des- so ausgestaltet werden können, dass die nisse und Schlussfolgerungen aus dem sen multifunktionale Bedeutung, die An- Umweltprüfungen in der Bauleitplanung Erfahrungsprozess im Rahmen der Tätig- forderungen an die Einbindung der für die Brandenburger Gemeinden einfa- keit des Arbeitskreises in das For- Ergebnisse in die Abwägungsentschei- cher oder zumindest handhabbarer durch- schungsprojekt eingebunden werden. dung und deren Dokumentation in der geführt werden können, soll in der vom Planbegründung sowie die erhöhte Be- MIR herausgegebenen Arbeitshilfe aufge- Der kommunale Arbeitskreis hat die Teiler- deutung des vereinfachten Verfahrens. zeigt werden. gebnisse des Forschungsprojekts im Rah- men von drei Workshops erörtert und ab- Im Rahmen des zweiten Workshops be- Die wesentlichen Inhalte der Arbeitshil- gestimmt. Der Untersuchungsgegenstand richteten kommunale Vertreter des Arbeits- fe sind: des Forschungsprojekts wurde zu diesem kreises über ihre Erfahrungen mit der Zweck in drei Themenblöcke gegliedert: Durchführung eines vereinfachten Verfah- • Darstellung der geltenden Rechtslage rens ohne Umweltprüfung, über die Um- nach Inkrafttreten des EAG Bau, 1. Die Darstellung der Ausgangslage, des weltprüfung im Rahmen der Flächennut- • Anforderungen der Umweltprüfung für Untersuchungsgegenstands, der Umfra- zungsplanung und darüber, welche den Flächennutzungs- und Bebauungs- geergebnisse, der rechtlichen Rahmenbe- Bedeutung der Landschaftsplanung im plan € Das Verhältnis zum Landschafts- dingungen für die im Bauleitplanverfahren Rahmen der Umweltprüfung bislang einge- plan wird wegen der SUP-Pflicht des durchzuführende Umweltprüfung sowie räumt wurde. Diskutiert wurde überdies Landschaftsplans im Laufe dieses Jah- der Fehlerfolgen anhand einzelner Praxis- darüber, welchen Stellenwert der Land- res noch vertiefend untersucht und vom beispiele, schaftsplanung in Brandenburg im Zu- MIR publiziert werden. sammenhang mit der Erstellung eines Um- • Fragen der Abschichtung, 2. die Klärung des Verhältnisses zwi- weltberichts zukommen kann. Zudem • Aufbereitung der einzelnen Verfahrens- schen der Umweltprüfung im Bauleitplan- wurden die Rechtsfolgen bei fehlender schritte anhand von Praxisbeispielen, verfahren und der Landschafts- und Grün- oder fehlerhaft durchgeführter Umweltprü- • Ablaufschemata, ordnungsplanung, zwischen dem Bau- fung anhand von Beispielen erörtert. Ange- • Anleitung zur Erstellung des Umweltbe- leitplanverfahren und anderen speziellen sichts des Umstands, dass in mehreren richts und zur Planbegründung, fachgesetzlichen Umweltprüf- und Ver- Brandenburger Gemeinden in Einzelfällen • Darstellung der Rechtsfolgen bei fehlen- fahrensanforderungen sowie die Ausar- krasse Kostenunterschiede für Umweltprü- der oder fehlerhaft durchgeführter Um- beitung verfahrensmäßiger Ablaufsche- fungen sichtbar geworden sind, wurden weltprüfung und Möglichkeiten der Hei- mata und außerdem aus der HOAI abgeleitete Ab- lung, rechnungsregeln diskutiert. Schließlich • Abrechnung der Umweltprüfung nach 3. die Klärung von Zweifelsfragen sowie wurden die mit der Überwachung von Bau- HOAI. die Präsentation von Beispielen aus der leitplänen bzw. mit dem so genannten Mo- Praxis. nitoring verbundenen Anforderungen sowie Kommunaler Arbeitskreis erste methodische Ansätze thematisiert. Um die notwendige Rückkoppelung in der Vor Durchführung des ersten Workshops Planungspraxis sicherzustellen und die des Arbeitskreises wurde auf der Basis Im Rahmen des dritten Workshops wurde praxisnahe Erarbeitung der Ergebnisse eines Fragebogens zur Umweltprüfung in die Arbeitshilfe vom Gutachter vorgestellt des Forschungsprojektes zu unterstützen, der Bauleitplanung eine Umfrage unter und die Ergebnisse anhand von Praxisbei- wurde wie schon für die Arbeitshilfe zum den teilnehmenden Kommunen durchge- spielen erörtert. Die Präsentation der Ar- BauGB 2001 auch für die neue Arbeitshil- führt. Zweck dieser Befragung war es beitshilfe durch Herrn Prof. Dr. Spannows- fe zum BauGB 2004 ein kommunaler Ar- festzustellen, welche Erfahrungen bei den ky fand durchweg positive Resonanz. Die beitskreis ausgewählter brandenburgi- Teilnehmern seit dem BauGB 2001 mit anschließende Diskussion war durch kons- scher Kommunen eingerichtet. In diesem der Umweltverträglichkeitsprüfung inzwi- truktive Beiträge gekennzeichnet. Die Ar- Arbeitskreis haben neben Vertretern des schen vorliegen und ob bereits erste Er- beitshilfe liegt in ihrer Endfassung vor und Ministeriums für Infrastruktur und Raum- fahrungen mit dem BauGB 2004 gemacht ist im Internet unter http://www.mir.bran- ordnung sowie dem Gutachter und des- worden sind. Außerdem sollten in der Pra- denburg.de/cms/detail.php?id=100763&_s sen Mitarbeitern die Vertreter folgender xis erkannte Schwierigkeiten beim Vollzug iteid=23 zu finden. 28 MIRAKTUELL 2/05
1298_Seite22bUS4 18.07.2005 10:44 Uhr Seite 29 Lebenswerte Städte EAG Bau-Einführungserlass Christina Schlawe Das am 20. Juli 2004 in Kraft getretene - Es wird dargelegt, welche Aspekte bei Ausweg über eine Verlängerung der Europarechtsanpassungsgesetz Bau der nunmehr möglichen Festsetzung Bearbeitungsfrist für die sanierungs- (EAG Bau) vom 24. Juli 2004 (BGBl. I S. befristeter oder bedingter Nutzungnen rechtliche Genehmigung, um diese 1359) hat zu umfangreichen Änderun- nach § 9 Abs. 2 BauGB zu beachten nicht verfristen zu lassen. Die Verlän- gen im Baugesetzbuch geführt. Eine nä- sind (Nr. 3.5.2.5). gerungsmöglichkeit sieht der Gesetz- here Erläuterung erfahren diese Ände- geber ausdrücklich vor. Der EAG Bau- rungen mit dem brandenburgischen - Die Auswirkungen der neuen Zulässig- Einführungserlass geht sowohl auf EAG Bau-Einführungserlass vom 4. keitsvoraussetzung des § 34 Abs. 3 diesen Ausweg aus der Fristenkolli- April 2005, veröffentlicht im Amtsblatt BauGB werden näher erläutert. Nach sion, als auch auf die Frage ein, wann Nr. 21 vom 1. Juni 2005, S. 566. Der Er- der Neuregelung dürfen von Vorhaben die Frist für das sanierungsrechtliche lass ist auch über die Internetseite des innerhalb des unbeplanten Innenbe- Genehmigungsverfahren in Gang ge- MIR abrufbar: reichs keine schädlichen Auswirkun- setzt wird. Das ist nur der Fall, wenn http://www.mir.brandenburg.de/cms/de- gen auf zentrale Versorgungsbereiche der Antragsteller explizit eine sanie- tail.php?id=107624&_siteid=23 in der Gemeinde oder in anderen Ge- rungsrechtliche Genehmigung bean- meinden zu erwarten sein. Die Rege- tragt (Nr. 6.1.1). Dem brandenburgischen EAG Bau-Ein- lung betrifft insbesondere – wenn auch führungserlass liegt der Mustereinfüh- nicht ausschließlich! – Vorhaben des - Hervorzuheben ist auch die neue Rü- rungserlass der Fachkommission Städ- großflächigen Einzelhandels. Es wer- gefrist nach § 215 Abs. 1 BauGB. Die tebau der ARGEBAU zugrunde den daher auch weiterführende Hin- nunmehr einheitliche Rügefrist von (http://www.is-argebau.de). Die Ergän- weise zum großflächigen Einzelhandel zwei Jahren, um bestimmte Fehler gel- zungen im Brandenburgischen EAG gegeben, um den Umgang mit der tend machen zu können, gilt für alle Bau-Einführungserlass beziehen sich Neuregelung für alle Beteiligten prakti- nach Inkrafttreten des EAG Bau neu insbesondere auf folgende Punkte: kabler zu machen (Nr. 4.2.1). bekannt gemachten/bekannt zu ma- chenden Bauleitpläne und Satzungen. - Mit dem EAG Bau wurde eine allge- - Nach § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist Also auch für solche, die noch nach meine Umweltprüfungspflicht und das die sanierungsrechtliche Genehmi- altem Recht begonnen wurden. Das ist Monitioring (Überwachung) für Bauleit- gung für ein Vorhaben nunmehr durch von den Gemeinden im Rahmen ihrer pläne eingeführt. Der Einführungser- die untere Bauaufsichtsbehörde zu er- Bekanntmachungen zu beachten. Nur lass thematisiert die Möglichkeit, Teile teilen, wenn gleichzeitig eine baurecht- wenn der Hinweis auf die Rügefrist die der Landschaftsplanung für die Um- liche Genehmigung oder Zustimmung neue Frist von zwei Jahren nennt, wird weltprüfung heranzuziehen. Daneben für das jeweilige Vorhaben erforderlich die Frist für das Unbeachtlichwerden werden verschiedene planungsrele- ist1. Über die sanierungsrechtliche Ge- bzw. die Heilung bestimmter Fehler vante Datenquellen zu Umweltinforma- nehmigung hat die untere Bauauf- überhaupt in Gang gesetzt. Der Erlass tionen genannt, die sowohl für die Um- sichtsbehörde im Einvernehmen mit geht ferner darauf ein, welche Folgen weltprüfung als auch für das der betroffenen Gemeinde zu entschei- ein fehlerhafter Hinweis, der noch auf Monitoring nützlich sein können (u. a. den. Hier kommt es regelmäßig zu die alten Fristen von einem bzw. sie- Nr. 2.6.1). einer Fristenkollision. Denn die Ge- ben Jahren verweist, hat und wie er meinde hat zwei Monate Zeit, ihr Ein- behoben werden kann (Nr. 7.3 und - Die Anwendungsvoraussetzungen und vernehmen zu erteilen, über die sanie- 8.1). -möglichkeiten für den neu bzw. wieder rungsrechtliche Genehmigung ist aber eingeführten Teilflächennutzungsplan bereits innerhalb eines Monats zu ent- gemäß § 5 Abs. 2b BauGB werden scheiden. Hier bleibt der unteren Bau- näher erläutert (Nr. 3.5.1.1). aufsichtsbehörde in der Regel nur der 1 Ist nur eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich, liegt die Zuständigkeit allein bei der Gemeinde. MIRAKTUELL 2/05 29
1298_Seite22bUS4 18.07.2005 10:44 Uhr Seite 30 Lebenswerte Städte Perspektiven für die Regionalparks in der Metropolregion Berlin-Brandenburg Klaus Ermer, Renate Hoff, Matthias von Popowski Die Entwicklung von Regionalparks ge- haben vorbereitet und umgesetzt. Dies hört zu den erfolgreichen Kooperations- wiederum gewährleistet eine hohe Ak- vorhaben der Länder Brandenburg und zeptanz und Zustimmung in der Region. Berlin, mit dem Mitte der 90er Jahre be- Für die Finanzierung der Projekte in den gonnen wurde. Mit Inkrafttreten des Regionalparks werden vorrangig die Landesentwicklungsplans für den enge- Möglichkeiten des 2. Arbeitsmarktes ren Verflechtungsraum Berlin-Branden- z.B. für die Durchführung von Land- burg (LEPeV) 1998 verpflichteten sich schaftspflegemaßnahmen genutzt, er- park Krämer Forst bis zur Entwicklung beide Länder gemeinsam die Regional- gänzt durch Mitgliedsbeiträge und Spen- und Durchführung von Erlebnistouren parks zu entwickeln. Ziel sollte es sein, den. Hier sind in erster Linie die für Naherholungssuchende im Regional- im Stadt-Umland-Raum die wirtschaft- kommunalen Beiträge zu nennen, die in park Barnimer Feldmark. Ferner wurden lichen und sozialen Lebensgrundlagen nicht unerheblichem Maße zur Finanzie- eigene Rad- und Freizeitkarten entwik- zu sichern, Naherholung und Tourismus rung der Projekte beitragen. kelt. Die Beschilderung des 66-Seen- zu unterstützen und insgesamt zu einer Wanderwegs und die Vorbereitung einer nachhaltigen und umweltverträglichen Insgesamt wurden bisher rund 120 Pro- Radwanderroute rund um Berlin durch Nutzung der Landschaft beizutragen. jekte in den Regionalparks durchge- alle Regionalparks als Ergänzung zu führt. Die Palette der Aktivitäten reicht den sternförmigen Fernradwander- Mit der Regionalparkidee wird auf eine von Landschaftspflegemaßnahmen z. B. wegen und zu der über 800 km langen selbst tragende Entwicklung und das in den Regionalparks Teltow und Havel- „Tour Brandenburg“ sind die wichtigsten freiwillige Engagement „von unten“ – auf seen, der Entwicklung von regionalen regionalparkübergreifenden Projekte. lokaler Ebene – gesetzt. Mit Unterstüt- Produkten (Brot, Wurst) im Regional- Mit diesen Projekten und den vor Ort zung durch die gemeinsame Landespla- nung haben sich seit 1995 die Regional- parks in einem ca. 15 bis 30 km breiten Ring um Berlin als Vereine und kommu- nale Arbeitsgemeinschaften konstituiert. Die Regionalparks sind somit nur ein Teil der Region, die durch periphere Be- reiche der Berliner Randbezirke und an Berlin angrenzende Kommunen be- stimmt wird. Mitglieder in den Regional- parkvereinen sind neben Brandenburger Kommunen Berliner Bezirke, Tourismus- und Fremdenverkehrsorganisationen, Privatpersonen sowie Unternehmen z. B. aus Landwirtschaft und Gaststätten- gewerbe. Seit 2003 bündelt der Dachverband der Regionalparks in Brandenburg und Ber- lin e.V. die Interessen aller Regional- parks und vertritt diese nach außen. Der Dachverband wird seit 2004 durch einen zehnköpfigen Beirat unterstützt, dessen Mitglieder überwiegend politische Funk- tionen wahrnehmen. Die Zusammensetzung und Mitglieder- struktur in den Regionalparkvereinen basiert vor allem auf den jeweils ge- wählten thematischen Schwerpunkten. Die Verankerung des Regionalpark-Ge- dankens vor Ort ist damit das zentrale Der Naturpark Barnim und der Regionalpark Barnimer Feldmark führen viele Projek- Merkmal. Hier werden Projekte und Vor- te gemeinsam durch. Eine getrennte Erfassung ist daher nicht sinnvoll 30 MIRAKTUELL 2/05
1298_Seite22bUS4 18.07.2005 10:44 Uhr Seite 31 Lebenswerte Städte sichtbaren Maßnahmen haben die Regio- darfs“ der Regionalparks durch EU- nalparks einen erheblichen Bedeutungs- Förderprogramme hilfreich. Vergleicht und Imagegewinn in der Region sowie man die Bevölkerungsentwicklung (1995 darüber hinaus erzielt. Damit gelingt es, bis 2002) und die Entwicklung des Brutto- sowohl wirtschaftliche Entwicklung mit inlandsproduktes (BIP) pro Kopf (1995 dem Schutz von Natur und Landschaft bis 2001), lassen sich folgende Tenden- zu vereinbaren als auch aus der Nut- zen feststellen: zung der natürlichen Ressourcen wirt- Bei der Bevölkerungsentwicklung ist die schaftliche Entwicklungsimpulse abzulei- Entwicklungsdynamik mit hohen Zuwäch- ten. sen vor allem im Brandenburger Teil der „Umlandregion“ seit 1995 im europäi- Zukünftig setzen die Regionalparks auf schen Kontext ohne Vergleich. Allerdings die Entwicklung von regionalen Produk- weist die Region insgesamt durch die ten, die Unterstützung regionaler Wirt- gleichzeitigen Bevölkerungsverluste der schaftskreisläufe und die Fortführung Stadt Berlin lediglich einen leichten Be- landschaftsbezogener Aufwertungsmaß- völkerungszuwachs auf und folgt somit nahmen. Darüber hinaus stehen Maßnah- dem Trend fast aller europäischen Metro- men zur Entwicklung der (tages-)touristi- polregionen. schen Infrastruktur und Erschließung im Mittelpunkt. Dies wird nur möglich sein, Ein klarer Unterschied zu der Entwick- wenn es gelingt, Förder- und Finanzie- lung in den Vergleichsregionen zeigt sich rungsmöglichkeiten der Europäischen beim Bruttoinlandsprodukt pro Kopf. Die Bemerkenswert ist ferner, dass es ins- Union, des Bundes und der Länder stär- Umlandregion Berlin-Brandenburg ist der besondere die Städte sind, die als An- ker als bisher in Anspruch nehmen zu einzige der betrachteten Räume, der treiber des Wachstums fungieren; die können. Die Aufnahme der Regionalparks keine absolute Steigerung des BIP 2001 Entwicklung des jeweiligen Umlands als Handlungsfeld des Operationellen im Vergleich zu 1995 aufweist. Dies ist folgt i.d.R. nur diesem Trend. Diese Ent- Programms Brandenburg für die zukünfti- ein Indiz für die anhaltende Wachstums- wicklung hat insgesamt zu einer deut- ge Strukturfondsperiode der Europäi- schwäche Berlins. Das BIP in Berlin lichen Verschlechterung der Position der schen Union ist daher ein zentrales Ziel selbst hat sich zwischen 1995 und 2001 Umlandregion Berlin-Brandenburg im der derzeitigen Arbeit. um real rd. 4 % verringert. Hingegen hat Vergleich zu den untersuchten Metropol- sich das BIP im Brandenburger Teil der regionen geführt. Dieser Trend wird vor- Auf der Ebene der Landkreise in Bran- Umlandregion um rd. 10 % erhöht. Dieses aussichtlich auch für die Jahre 2002 und denburg werden zur Zeit integrierte länd- Wachstum ist allerdings zu gering, um für 2003 erkennbar werden, wenn die liche Entwicklungskonzepte (ILEK) unter diese Region insgesamt einen realen Zu- Daten für diese Jahre vorliegen. Auch in Einbeziehung der Akteure erarbeitet. wachs dokumentieren zu können. diesen Jahren war das BIP-Wachstum in Dabei werden für die nächsten fünf Jahre der Umlandregion gering bzw. stagnier- inhaltliche und räumliche Schwerpunkte Alle anderen betrachteten Metropolre- te. Hingegen verzeichnen die osteuro- festgesetzt, auf die die Förderung des Mi- gionen Europas verzeichneten reale Zu- päischen und viele der westeuropäi- nisteriums für Ländliche Entwicklung, wächse des BIP zwischen mindestens schen Metropolregionen zumindest Umwelt und Verbraucherschutz abzielen 10 % (Wien) bis zu 150 % (Warschau). moderate BIP-Zuwächse. wird. Hierfür werden die Ziele der Regio- nalparkentwicklung mit denen der Region Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf 1995-2001 (1995 = 100) und den von ihr zu setzenden Schwer- punkten abgeglichen, um so die Voraus- setzung zur Förderung von Einzelmaß- nahmen im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung zu schaffen. Die „Umlandregion“1 Berlin-Branden- burg im Vergleich zu anderen europäi- schen Metropol- und Hauptstadtregio- nen In diesem Zusammenhang ist auch ein Vergleich zwischen der bisherigen Ent- wicklung in der „Umlandregion“ Berlin- Brandenburg und der Entwicklung in an- deren Metropolregionen Europas, z. B. Rom, Madrid, Wien, Warschau, Prag, Bu- dapest oder Stockholm für die Beurtei- lung eines künftigen „Unterstützungsbe- 1 Auf EU-Ebene werden nur für Landkreise und Städte entsprechende statistische Daten erhoben; nur aus diesem Grund wird für diesen Raum der Begriff „Umlandregion“ benutzt. MIRAKTUELL 2/05 31
1298_Seite22bUS4 18.07.2005 10:45 Uhr Seite 32 Lebenswerte Städte Dies macht deutlich, dass es in der Re- Zuordnung sind die statistischen Daten von kleinen und mittleren Unternehmen gion Berlin-Brandenburg anders als in für die Jahre 2001 bis 2003.Die bisheri- (KMU) und Unternehmensnetzwerken, den Vergleichsregionen kaum Wachs- gen Annahmen lassen erwarten, dass zur Verbesserung der Umwelt, zur För- tumskräfte gibt, die zu einer realen Stei- Berlin trotz der problematischen Ent- derung des Fremdenverkehrs und zur gerung des Bruttoinlandsprodukts und wicklung der vergangenen Jahre defini- Unterstützung einer nachhaltigen Wirt- damit zu einer höheren Wettbewerbsfä- tiv aus der Ziel-1-Förderung heraus fällt schaftsentwicklung. Ferner werden im higkeit geführt haben. Deshalb sind und versuchen muss, den Entwicklungs- EFRE sämtliche Programme der inter- weiterhin besondere Anstrengungen er- rückstand gegenüber Wettbewerbern nationalen, also grenzübergreifenden, forderlich, um gegenüber den europäi- ohne herausgehobene Unterstützung transnationalen und interregionalen Zu- schen Wettbewerbs- und Metropolregio- durch EU-Strukturfonds aufzuholen. sammenarbeit gebündelt. nen wieder aufzuholen bzw. wenigstens den Status Quo zu halten. Dabei kommt Für die Träger der Regionalparks stellt Ergänzend kann der ELER - Europäi- der Metropole Berlin natürlich eine be- sich damit ab 2007 die Aufgabe, auch scher Landwirtschaftsfonds für die Ent- sondere Rolle zu. bei Zugehörigkeit zu unterschiedlichen wicklung des ländlichen Raums - für die Fördergebieten und Prioritäten gemein- Förderung von Maßnahmen heran ge- Zuordnung der Regionalparks zu För- same und übergreifenden Projekte um- zogen werden, in dem künftig die Auf- dergebieten und Prioritäten zusetzen. gaben der Gemeinschaftsinitiative LEA- Die künftige Zugehörigkeit der Regional- DER sowie sämtliche Programme zur parks zu den EU-Förderzielgebieten ist Die Europäische Kommission hat im Juli Förderung der ländlichen Entwicklung entscheidend für die Inan-spruchnahme 2004 die ersten Entwürfe der Struktur- und zur Unterstützung der Landwirt- einer EU-Förderung. Für die Sicherung fondsverordnungen vorgelegt, die nun in schaft (bisher EAGFL) zusammenge- der Höchstförderung von bis zu 75 % für und mit den Mitgliedsstaaten erörtert fasst werden. Zu den förderfähigen einzelne Maßnahmen in der sog. Prio- werden. Darin werden die Aufgaben der Maßnahmen sollen die Unterstützung rität I „Konvergenz“ darf das Bruttoin- einzelnen Fonds und die inhaltlichen der Wettbewerbsfähigkeit der Land- landsprodukt pro Kopf nicht über 75 % Ziele präzisiert. Von Bedeutung ist hier und Forstwirtschaft, Umwelt- und des EU-Durchschnitts der EU 25 in den vor allem der Europäische Fonds für re- Raumordnungsinitiativen sowie die För- Referenzregionen liegen. Alle anderen gionale Entwicklung (EFRE), der seinen derung von klein- und mittelständi- Gebiete fallen in die Priorität II „Regio- Schwerpunkt auf wirtschaft- und infra- schen Unternehmen im ländlichen nale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäf- strukturelle Maßnahmen legt. Dazu zäh- Raum zählen. tigung“. Berechnungsmaßstab für die len z.B. Maßnahmen zur Unterstützung Die Vereinbarkeit der Regionalparkziele Investitionsschwerpunkte in den Regionalparks mit der voraussichtlichen Förderfähig- keit einzelner Maßnahmen aus EFRE und ELER ist damit gegeben. Zur weite- ren Vorbereitung und Umsetzung sind für die Regionalparks die Interventions- schwerpunkte ländlicher Raum, Naher- holung/ Tourismus, Umweltschutz und transnationale Zusammenarbeit formu- liert worden. In diesen Feldern werden derzeit beispielhafte Maßnahmen und Handlungsansätze erprobt und in einer Gesamtstrategie für die Regionalparks gebündelt, um damit die Voraussetzun- gen für die strukturpolitische Veranke- rung der Regionalparkziele in den zu- künftigen Programmplanungen für den EFRE und den ELER zu schaffen. Im Rahmen einer Regionalparkkonfe- renz im Herbst 2005 soll der Kontakt mit landes-, bundes- und europaweiten Partnern geknüpft bzw. gefestigt und für die weitere Regionalparkentwicklung geworben werden. Zudem wird die Ko- operation mit einer Europäischen Part- nerregion vorbereitet, um die Vorausset- zungen für eine transnationale Zusam- menarbeit zu schaffen. 32 MIRAKTUELL 2/05
1298_Seite22bUS4 18.07.2005 10:45 Uhr Seite 33 Lebenswerte Städte „Umlandregion“ Region Budapest Berlin-Brandenburg EW-Zahl (2002): (2,8 Mio. EW-Zahl (2002): 5,2 Mio. Flächengröße: rd. 3.920 qkm Flächengröße: rd. 20.270 qkm Land Berlin, im Land Bran- denburg an Berlin angren- zende Landkreise und kreisfreie Städte Potsdam, Frankfurt/Oder, Branden- burg a.d.H. Region Hamburg Region Madrid EW-Zahl (2001): 3,1 Mio. EW-Zahl (2002): 6,7 Mio. Flächengröße: rd. 7.300 Flächengröße: rd. 14.540 qkm qkm Region Prag Region Rom EW-Zahl (2002): 2,3 Mio. EW-Zahl (2002): 5,5 Mio. Flächengröße: 11.510 qkm Flächengröße: rd. 22.240 qkm Region Stockholm Region Warschau EW-Zahl (2002): 2,4 Mio. EW-Zahl (2002): 3 Mio. Flächengröße: rd. 19.540 Flächengröße: rd. 8.630 qkm qkm Region Wien EW-Zahl (2002): 2,1 Mio. Flächengröße: rd. 4.610 qkm MIRAKTUELL 2/05 33
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