Die Sozialversicherung Sicherheit für alle

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Die Sozialversicherung Sicherheit für alle
Die Sozialversicherung
Sicherheit für alle
Die Sozialversicherung Sicherheit für alle
Impressum

Herausgeber
BARMER
Postfach 11 07 04
10837 Berlin

Konzept
Abteilung Marketing
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal

Stand
Januar 2022
                                                                               Internet
© BARMER 2022                                                                  Service und Informationen
Alle Rechte vorbehalten.                                                       rund um die Uhr unter
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BARMER.
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Ein Beitrag der BARMER zur Schonung                                            Exklusiv für Mitglieder.
der Umwelt:                                                                    Rund um die Uhr, sieben Tage
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hergestellt – umweltverträglich.

                                                                               Die BARMER
                                                                               Immer erreichbar bei
                                                                               ­Versicherungsfragen unter
                                                                                0800 333 10 10**

 * Näheres zum Teledoktor unter: www.barmer.de/teledoktor
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Die Sozialversicherung Sicherheit für alle
Inhaltsverzeichnis
Überblick                         5

Das soziale Netz                  6

Finanzierung                      7

Krankenversicherung               8

Leistungen der Krankenkassen      11

Pflegeversicherung                13

Rentenversicherung                18

Arbeitslosenversicherung          24

Unfallversicherung                28

Organisation                      31

Aufsicht                          34

Sozialgericht                     35

Sozialversicherung im Überblick   37

Wichtige Adressen und Links       38

                                       3
Die Sozialversicherung Sicherheit für alle
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Die Sozialversicherung Sicherheit für alle
Überblick                                      Eine wichtige qualitative Entwicklung
                                                wurde 1957 mit der Dynamisierung der
                                                ­Renten vorgenommen. Komplettiert wurde
                                                 die Sozialversicherung durch die 1994
In dieser Broschüre geht es um                   beschlossene und ab 1995 umgesetzte
die verschiedenen Bausteine der                  ­Pflegeversicherung.

Sozialversicherung.
                                                  „Jeder Mensch hat als Mitglied der
Die Sozialversicherung in Deutschland             ­Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit“.
schützt die Mehrheit der Bevölkerung vor
den großen Risiken des Lebens. Sie bietet         (Art. 22 der Allgemeinen Erklärung
Sicherheit bei Krankheit, Arbeitslosigkeit,       der Menschenrechte von 1948)
Erwerbsminderung und Pflegebedürftigkeit.

Dieses leistungsstarke Sozialsystem trägt
unserem Bedürfnis nach sozialer Sicherheit
Rechnung. Mehr noch: Es schafft sozialen
­Frieden und genießt deshalb weltweit größ­
 tes Ansehen. Entstanden ist es vor knapp
 140 Jahren und wurde erst nach und nach
 zu dem, was es heute ist.

Entstehung der gesetzlichen
­Sozialversicherung
Die „Kaiserliche Botschaft“ vom 17. Novem­      Prinzip Solidarität
ber 1881, initiiert durch Otto von Bismarck,    Das heißt: Die zu versichernden Risiken
bildete die Leitlinie für eine Arbeitnehmer­    ­werden von allen Versicherten gemeinsam
versicherung gegen Krankheit, Unfall,            getragen. Solidarität ist jedoch keine Ein­
­Invalidität und Alter. Die darin enthaltenen    bahnstraße: Niemand bleibt immer jung,
 Grundprinzipien bilden bis heute das Funda­     kaum jemand ist sein Leben lang stets
 ment der Deutschen Sozialversicherung.          gesund, und Arbeitslosigkeit kann heutzu­
                                                 tage jeden treffen. Also profitieren letztlich
In den Jahren 1883 bis 1889 wurden vom           alle von diesem Prinzip.
Reichstag die ersten Sozialversicherungs­
gesetze für folgende Versicherungen
­verabschiedet:
 • Krankenversicherung                             So funktioniert das Solidaritätsprinzip:
 • Unfallversicherung                              Die Risiken werden von allen
 • Rentenversicherung                              ­Versicherten gemeinsam getragen.

Ergänzt wurde dieses Sicherungssystem
1927 durch die Arbeitslosenversicherung.

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Die Sozialversicherung Sicherheit für alle
Das soziale Netz

Die Sozialversicherung besteht aus den fünf Säulen Krankenversicherung, Pflege­
versicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.
Um die Sozialversicherung herum gruppieren sich viele Institutionen. Diese bilden
das soziale Netz.

Als soziales Netz bezeichnet man die Gesamtheit aller Sozialleistungen. Ziel dieses Netzes
ist es, möglichst alle sozial und wirtschaftlich Schwachen in erschwerten Situationen
abzusichern.

Hierzu zählen zum Beispiel:

•   Entgeltfortzahlung
•   Betriebliche Altersversorgung
•   Beamtenpensionen
•   Kindergeld/Elterngeld

uvm.

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Die Sozialversicherung Sicherheit für alle
Finanzierung                                    Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich
                                                  an die allgemeine Einkommensentwicklung
                                                  angepasst. Die Beitragssätze in der Pflege-,
                                                  Renten- und Arbeitslosenversicherung
Finanzierung durch Beiträge                       ­werden bundeseinheitlich per Gesetz oder
Die Sozialversicherung wird in erster Linie        Verordnung bestimmt.
durch Beiträge finanziert, die in der Regel
von Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern          Auch in der Krankenversicherung wird ein
aufgebracht werden. Bei Rentnern tritt in         für alle Krankenkassen einheitlicher Beitrags­
­diesem Fall die Rentenversicherung an die        satz per Gesetz festgelegt. Krankenkassen,
 Stelle des Arbeitgebers, bei Arbeitslosigkeit    die mit den ihnen zugewiesenen Finanzmit­
 übernimmt die Bundesagentur für Arbeit           teln nicht auskommen, können bzw. müssen
 bzw. der Bund die Beiträge komplett.             die fehlenden Mittel über einen kassenin­
                                                  dividuellen zusätzlichen Beitragssatz von
Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge            ihren Mitgliedern abdecken.
alleine bei Auszubildenden, deren monat­
liches Arbeitsentgelt 325,00 Euro nicht           Sonderfall Unfallversicherung
­überschreitet, und bei Personen, die ein         Diese Versicherung wird allein von den
 ­freiwilliges soziales oder freiwilliges öko­    Arbeitgebern finanziert. Das hat seinen
  logisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligen­   guten Grund: Die Unternehmen sind ver­
  dienst absolvieren.                             pflichtet, über die Einhaltung der Arbeits­
                                                  schutzmaßnahmen zu informieren und
Geringverdiener mit einem Mini-Job zahlen         diese zu überwachen. Sollte es dennoch
in Deutschland bis zu einem monatlichen           zu einem Versicherungsfall kommen, über­
Gehalt von 450,00 Euro keine Sozialver­           nimmt die gesetzliche Unfallversicherung
sicherungsbeiträge. Wer zwischen 450,01           die Kosten. Die Arbeitgeber zahlen eine
Euro und 1.300,00 Euro im Monat verdient,         Umlage, deren Höhe sich nach der Summe
hat einen „Midi-Job“. Die Beiträge werden         aller Löhne und Gehälter richtet. Somit sind
hier nach einer bestimmten Formel berech­         Unfallrisiken im Betrieb abgesichert und die
net, der Arbeitnehmer zahlt nur einen             Ausgaben der Versicherung gedeckt.
­reduzierten Beitragsanteil.

Beitragssätze und Arbeitsentgelte
In der Kranken-, Pflege-, Renten- und               Träger der Unfallversicherung sind
Arbeitslosenversicherung werden die Bei­            die Berufsgenossenschaften und
träge mit einem bestimmten Prozentsatz              Unfallkassen.
vom Arbeitsentgelt berechnet. Mit der
­Entgelthöhe steigen also auch die Beiträge,
 allerdings nur bis zur Beitragsbemessungs­
 grenze. Vom Verdienst oberhalb dieses
 Grenzbetrags wird kein Beitrag erhoben.

                                                                                              7
Die Sozialversicherung Sicherheit für alle
Krankenversicherung

Ein zentraler Bestandteil des sozialen Systems
ist die gesetzliche Krankenversicherung, in der
rund 90 % der Bevölkerung versichert sind.

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Die Sozialversicherung Sicherheit für alle
Sie steht für die Versorgung ihrer Versicher­   Freiwillig weiterversichert wird in der Regel
ten in Sachen Gesundheit. Dazu gehören          auch, wer aus einer Familienversicherung
zum Beispiel neben den medizinischen            ausscheidet und keine anderweitige Ab­­
Behandlungen auch Vorsorge- und Früher­         sicherung im Krankheitsfall hat.
kennungsmaßnahmen, das Krankengeld
und die Rehabilitation.                         Familienversicherung
                                                Eine Familie, ein Beitrag: Ehe- bzw. gleich­
Versicherte                                     geschlechtliche Lebenspartner im Sinne
• Grundsätzlich pflichtversichert sind:         des Lebenspartnerschaftsgesetzes und die
• Arbeitnehmer und Auszubildende                Kinder des Pflicht- oder freiwilligen M
                                                                                      ­ itglieds
• Bezieher von Arbeitslosengeld                 sind beitragsfrei familienversichert, wenn
• Bezieher von Arbeitslosengeld II              sie keine Einkünfte haben oder nur gering­
  (Leistungen der Grundsicherung für            fügig dazuverdienen. Mit Ausnahme des
  Arbeitsuchende)                               Krankengeldes genießen sie die gleichen
• Landwirtschaftliche Unternehmer und           Leistungsansprüche wie die Mitglieder.
  mitarbeitende Familienangehörige              ­Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung
• Künstler und Publizisten nach dem              des 18. Lebensjahres, bei weiterer Schul­
  ­Künstlersozialversicherungsgesetz             ausbildung oder Studium bis zur Vollendung
• Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe      des 25. Lebensjahres familienversichert.
• Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am       Wird die Schul­oder Berufsausbildung
   Arbeitsleben                                  ­unterbrochen oder verzögert, z. B. durch
• Behinderte Menschen in anerkannten              den freiwilligen Wehrdienst, den Bundes­
   Werkstätten, Anstalten, Heimen oder            freiwilligendienst oder den Jugendfreiwilli­
   gleichartigen Einrichtungen                    gendienst, besteht die Versicherung für die
• Studierende                                     entsprechende Dauer auch über das 25.
• Praktikanten und Auszubildende ohne             Lebensjahr hinaus fort maximal jedoch für
   Arbeitsentgelt sowie Auszubildende des         zwölf Monate.
   zweiten Bildungsweges
• Rentner/Rentenantragsteller, die eine         Nicht erwerbstätige Kinder (z. B. bei Arbeits­
   bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt       losigkeit) können bis zur Vollendung des
   haben                                        23. Lebensjahres familienversichert bleiben.
• Personen ohne anderweitige Absicherung
   im Krankheitsfall.                           Versicherungsträger
                                                In Deutschland gibt es 103 Krankenkassen
Arbeitnehmer, die mit ihrem Verdienst dau­      (Stand: 1. Januar 2021). Dazu gehören
erhaft über der Versicherungspflichtgrenze      Ersatzkassen, wie die BARMER, Ortskran­
liegen, sind krankenversicherungsfrei. Sie      kenkassen, Innungskrankenkassen,
können sich jedoch unter bestimmten Vor­        Betriebskrankenkassen, die landwirtschaft­
aussetzungen in der gesetzlichen Kranken­       liche Krankenkasse und die Knappschaft. Sie
versicherung weiterversichern.                  sind teils nur regional, teils wie die BARMER

                                                                                                9
Die Sozialversicherung Sicherheit für alle
bundesweit tätig, in einigen Fällen aber auch   ­ irtschaftliches Handeln bei den Kranken­
                                                w
nur für einen Betrieb oder eine Berufs­         kassen gefördert.
gruppe zuständig.
                                                Um für alle Krankenkassen gleiche Chancen
                                                im Wettbewerb zu gewährleisten, führte der
                                                Gesetzgeber 1994 den sogenannten Risiko­
     Die BARMER ist für alle offen.             strukturausgleich ein. Damit sollen unter­
     Egal ob für Auszubildende,                 schiedliche Risikostrukturen zwischen den
     ­Studierende oder Arbeitnehmer.            Krankenkassen weitgehend ausgeglichen
                                                werden. Konkret: Hat eine Krankenkasse
                                                viele ältere Versicherte oder Versicherte mit
                                                geringem Einkommen, erhält sie aus dem
Wettbewerb der Krankenkassen                    Risikostrukturausgleich höhere finanzielle
Jeder kann sich frei entscheiden, bei welcher   Mittel. Die Risikokriterien sind vorrangig auf
Krankenkasse er Mitglied sein möchte.           Alter, Geschlecht, individuelle Krankheits­
Dadurch wird Kundenorientierung und             risiken und Einkommen ausgerichtet.

10
Leistungen der Krankenkassen

Aufgabe der gesetzlichen Krankenversiche­       Ärztliche und zahnärztliche
rung ist es, „die Gesundheit der Versicherten   ­Behandlung
zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren      Die ambulante ärztliche und zahnärztliche
Gesundheitszustand zu bessern“ – so steht       Behandlung ist die am häufigsten in An­
es im Sozialgesetzbuch. Daraus leiten sich      spruch genommene Leistung der Kranken­
eine Vielzahl von Aufgaben ab, die fast alle    versicherung.
gesetzlich festgelegt sind. Neben der medi­
zinischen Versorgung zählen die Prävention      Die Versicherten haben unter den Kassen­
und Rehabilitation sowie die Beratung           ärzten und -zahnärzten die freie Wahl.
aller Versicherten zu den wichtigsten Aufga­    Sie können Ärzte aufsuchen, denen sie
ben einer Krankenkasse. Die Leistungen          ­vertrauen.
haben ihre Grundlage im Fünften Buch des
Sozialgesetzbuchs.

   Leistungen der                               • Spezielle Programme für
   ­Krankenversicherung                           chronisch Kranke
                                                • Vorsorgeleistungen (z. B. Badekuren)
   Die wesentlichen Leistungen sind:
   • Ärztliche und zahnärztliche
     Behandlung                                 Welche Leistungen Sie von der BARMER
   • Arznei- und Verbandmittel                  erwarten können? Besuchen Sie uns
   • Früherkennung von Krankheiten              doch unter www.barmer.de
   • Prävention
   • Haushaltshilfe                                                                                                         UNTERSTÜTZUNG             FORSCHUNG             KÖRPER                                                                                     ARBEITSLEBEN    SPITZENMEDIZIN            GESUNDHEIT 2030

   • Heilmittel (z. B. Massagen)
                                                                                                                            -                         -                     -                                                                                          -               -                         -
                                                                                                                            Wenn geliebte Menschen    Was geht morgen?      Maßstäbe und                                                                               Das neue Wir    Neue Therapien durch      Was wir für eine
                                                                                                                            krank werden                                    Beauty-Standards                                                                           im Homeoffice   technischen Fortschritt   gesunde Zukunft tun
                                                Das junge Magazin für Lifestyle, Gesundheit und Gesellschaft

                                                                                                                                                                                               Das Magazin für Lifestyle, Gesundheit und Gesellschaft

                                                                                                               Die                                                                                                                                      Familie ist,
                                                                                                               Generation                                                                                                                               was man
                                                                                                               Corona                                                                                                                                   draus macht

   • Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte)
                                                                                                               Seite 12                                                                                                                                 Seite 20

   • Kieferorthopädische Behandlung
   • Krankengeld
   • Krankengeld bei Erkrankung                                                                                Sinnsuche           Über Perspektiven, Netzgefühle und Mut                                                                                                       Über Lebensrezepte, Mut,
                                                                                                                                                                                                                                                                                  Glück und Gesundheit

     eines Kindes
   • Krankenhausbehandlung
                                                                                                                                                                                                                                                                        Puls

                                                                                                                                                                             Life

   • Fahrkosten
   • Medizinische Rehabilitation
   • Schwangerschafts- und Mutter­
     schaftsleistungen einschließlich
     Mutterschaftsgeld

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       11
Die Kosten der ambulanten ärztlichen            Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Behandlung werden von der Krankenkasse          In den ersten sechs Wochen der Arbeitsun­
in voller Höhe übernommen. Dazu wird            fähigkeit, sorgt in der Regel der Arbeitgeber
die elektronische Gesundheitskarte in der       für finanzielle Sicherheit und zahlt das Gehalt
Arzt- oder Zahnarztpraxis vorgelegt. Dies       weiter. Danach springt grundsätzlich die
ermöglicht es, die Kosten direkt mit der        Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
Kasse abzurechnen.                              Die Höhe des Krankengeldes richtet sich
                                                nach dem regelmäßigen monatlichen Ein­
Ärzte verordnen Medikamente, Massagen           kommen. Um das voraussichtliche Kranken­
und anderes mehr. Alles Leistungen, für die     geld zu berechnen, nutzen Sie einfach den
die Krankenversicherung aufkommt. Der           Krankengeldrechner auf unserer Homepage.
Versicherte beteiligt sich an diesen Kosten     Dort finden Sie auch unser Erklärvideo mit
im Rahmen einer festgelegten Zuzahlung.         vielen weiteren Informationen rund um das
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebens­       Thema Krankengeld:
jahres sind von Zuzahlungen befreit.            www.barmer.de/krankengeld
(Ausnahme: Fahrkosten).
                                                Für den Fall, dass Ihr Kind zu Hause betreut
Zahnärztliche Leistungen                        werden muss, unterstützt die BARMER Sie
Die Versorgung mit medizinisch notwendi­        mit dem Kinderkrankengeld. Voraussetzung
gem Zahnersatz wird durch die Krankenkas­       ist unter anderem, dass das Kind noch nicht
sen sichergestellt. Die Versicherten erhalten   12 Jahre alt ist und keine andere im Haushalt
einen befundbezogenen Festzuschuss, der         lebende Person Ihr Kind pflegen kann. Der
Kassenanteil richtet sich nach der für den      Arzt bescheinigt Ihnen die Erkrankung des
Befund vorgesehenen Regelversorgung.            Kindes und bestätigt damit die Notwendig­
                                                keit der Versorgung. Den Antrag können Sie
Um einen höheren Zuschuss zu erhalten,          direkt online über die BARMER-App stellen
sollen Erwachsene einmal pro Kalenderjahr,      und dort die ärztliche Bescheinigung des
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung       Kindes hochladen. Nähere Informationen
des 18. Lebensjahres kalenderhalbjährlich       zur Höhe und Anspruchsdauer finden Sie
an Vorsorgeuntersuchungen des Zahnarztes        auf unserer Homepage:
teilnehmen. Bei einem Nachweis für die          www.barmer.de/kinderkrankengeld
letzten 5 Jahre erhöht sich der Zuschuss
von 60 % auf 70 %, für die letzten 10 Jahre     Wechsel zur BARMER
auf 75 %.                                       Wer das Bestmögliche für seine Gesundheit
                                                will, liegt mit seiner Entscheidung für die
Krankenhausbehandlung                           BARMER genau richtig.
Niemand ist gerne im Krankenhaus. Manch­
mal ist die stationäre Behandlung aber der      BARMER Versicherte profitieren von der
einzige Weg, gesund zu werden oder die          Sicherheit einer großen und starken
Beschwerden zu lindern.                         ­Gemeinschaft: www.barmer.de/vorteile

12
Pflegeversicherung

In Deutschland sind rund 4,6 Millionen Menschen pflegebedürftig.

Immer mehr Menschen erreichen ein höhe­        jeweils zuständigen Krankenkasse errichtet.
res Lebensalter. Statistisch gesehen steigt    Wer privat krankenversichert ist, muss sich
das Risiko, auf die Hilfe anderer angewiesen   auch privat pflegeversichern. Es gilt also der
zu sein, ab dem 80. Lebensjahr rapide an.      Grundsatz: Die Pflegeversicherung folgt der
Aber auch in jüngeren Jahren kann jeder zu     Krankenversicherung. Auch bei der Familien­
einem Pflegefall werden.                       versicherung ist das so. Nach dem Vorbild
                                               der Krankenversicherung sind Familienan­
Versicherte und Versicherungsträger            gehörige in der sozialen Pflegeversicherung
Alle gesetzlich Krankenversicherten werden     unter bestimmten Voraussetzungen bei­
automatisch Mitglieder der sozialen Pflege­    tragsfrei mitversichert.
versicherung. Die Pflegekasse ist bei der

                                                                                          13
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
                                               Ob und in welchem Umfang jemand pflege­
                                               bedürftig ist, wird durch den Medizinischen
                                               Dienst oder andere beauftragte Gutachter
                                               geprüft. Dies geschieht in der Regel durch
                                               einen zuvor angemeldeten Hausbesuch
                                               einer Pflegefachkraft oder Ärztin bzw. eines
                                               Arztes. Dabei wird auch festgestellt, ob
                                               häusliche Pflege durch Angehörige oder
                                               Dritte möglich ist oder ob die Versorgung
                                               in einem Pflegeheim erfolgen sollte.

                                               Leistungen in Pflegegrad 1
                                               • Umfassende Beratungsleistungen wie
                                                 Pflegeberatung durch speziell geschulte
                                                 Pflegeberaterinnen und Pflegeberater,
                                                 die Beratung in der eigenen Häuslichkeit
                                                 durch anerkannte Pflegefachkräfte und
                                                 die Inanspruchnahme von Pflegekursen
                                                 oder individuellen häuslichen Schulungen.
                                               • Wohngruppenzuschlag zur gemein­
                                                 schaftlichen Finanzierung von Unterstüt­
                                                 zungskräften in ambulant betreuten
Wer ist pflegebedürftig?                         Wohngruppen.
Pflegebedürftig sind Personen, die körper­     • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln wie
liche, geistige oder seelische Beeinträchti­     Hausnotrufsystemen, Bettschutzeinlagen
gungen oder gesundheitlich bedingte              oder Einmalhandschuhen.
­Belastungen oder Anforderungen nicht          • Maßnahmen zur Verbesserung des
 selbstständig kompensieren oder bewälti­        ­individuellen oder gemeinsamen
 gen können und deshalb der Hilfe durch           Wohnumfeldes.
 andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit      • Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu
 muss auf Dauer, voraussichtlich für mindes­      125 Euro monatlich.
 tens sechs Monate bestehen.                   • Bei stationärer Pflege ein monatlicher
                                                  Zuschuss in Höhe von 125 Euro.
Pflegegrade 1– 5                               • Zusätzliche Betreuung und Aktivierung
Abhängig von der Beeinträchtigung der             in stationären Pflegeeinrichtungen.
Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
­werden Pflegebedürftige einem von fünf
 Pflegegraden zugeordnet. Dabei gilt: Je
 höher der Pflegegrad, desto höher auch
 die Leistungen.

14
Leistungen bei häuslicher Pflege
Leistungen in den Pflegegraden 2– 5
(zusätzlich zu den unter Pflegegrad 1 beschriebenen) in Euro

 Leistungen                        Pflegegrad 2   Pflegegrad 3   Pflegegrad 4   Pflegegrad 5

 Pflegegeld monatlich bis zu            316,00         545,00         728,00         901,00

 Sachleistungen monatlich bis zu        724,00        1.363,00       1.693,00       2.095,00

 Verhinderungspflege
                                      1.612,00        1.612,00       1.612,00       1.612,00
 ­kalenderjährlich bis zu

 Tages-­und Nachtpflege
                                        689,00        1.298,00       1.612,00       1.995,00
 monatlich bis zu

 Kurzzeitpflege
                                      1.774,00        1.774,00       1.774,00       1.774,00
 kalenderjährlich bis zu

Die häusliche Pflege                              Pflege durch Angehörige können auch
Damit Pflegebedürftige solange wie möglich        ­professionelle Pflegekräfte in Anspruch
in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können,       genommen werden, deren Aufwendungen
hat der Gesetzgeber der häuslichen Pflege          direkt mit der Pflegekasse abgerechnet
und Betreuung Vorrang vor der Versorgung           ­werden. Dies können ambulante Dienste
im Pflegeheim eingeräumt. Es verwundert             oder Sozialstationen sein, die mit den
kaum, dass fast alle Pflegebedürftigen              ­Pflegekassen Verträge geschlossen haben.
die erste Alternative vorziehen – wenn sie
wählen können.                                    Pflegebedürftige haben die Möglichkeit,
                                                  beide Leistungen zu kombinieren. Sie können
Übernehmen Angehörige oder andere, nicht          zum Teil ambulante Dienste, zum Teil das
professionelle Kräfte die häusliche Pflege        Pflegegeld in Anspruch nehmen. Pflege­
und Betreuung, so kann Pflegegeld bean­           bedürftige haben es also in der Hand, die
tragt werden. Es richtet sich in der Höhe         Leistungen so zu gestalten, wie es ihren
nach dem jeweiligen Pflegegrad. Mit dem           persönlichen Bedürfnissen am ehesten
Pflegegeld können Pflegebedürftige den            ­entspricht.
unermüdlichen Einsatz ihrer ehrenamtlichen
Pflegepersonen honorieren. Alternativ zur

                                                                                            15
Suchen Sie einen Pflegedienst oder         L­ eistungen, die sie selbst und ihre Pflege­
     eine stationäre Pflegeeinrichtung in        personen entlasten und ein selbstständiges
     Ihrer Nähe?                                 und selbstbestimmtes Leben in der eigenen
     Der „Pflegelotse“ liefert neben             Häuslichkeit unterstützen sollen. Einen
     ­Kontaktdaten auch Informationen            ­Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich
      zu Leistungsangeboten, Preisen und          125 Euro können alle pflegebedürftigen
      Qualitätsaspekten der Anbieter.             Personen in Anspruch nehmen, die Leistun­
      www.barmer.de/pflegelotse                   gen nach den Pflegegraden 1 bis 5 beziehen.
                                                  Mit diesem Betrag können nach Landes­
                                                  recht anerkannte, qualitätsgesicherte Ange­
                                                  bote genutzt werden, welche der Entlastung
Urlaub kein Problem                               pflegender Angehöriger und vergleichbar
Wer als Angehöriger oder Freund eine              Nahestehender dienen oder die Selbststän­
­Pflegeaufgabe übernommen hat, stellt sich        digkeit und Selbstbestimmtheit der pflege­
 für den nächsten Urlaub oder bei einer eige­     bedürftigen Person bei der Gestaltung des
 nen möglichen Erkrankung die Frage, wer          Alltags fördern.
 seine Aufgabe übernimmt. Doch auch da
 sorgt die Pflegeversicherung vor.              Es können sowohl besondere Betreuungs­
 Ist die Pflegeperson aus wichtigen Gründen     angebote für demenziell Erkrankte als auch
 verhindert, kann die von ihr versorgte Per­    Hilfen bei der Haushaltsführung oder bei der
 son für einen begrenzten Zeitraum pro Jahr     Organisation des Alltags (z. B. Botengänge)
 eine Ersatzkraft (Verhinderungspflege) oder    genutzt werden.
 auch eine ganztägige Pflege in einer statio­
 nären Einrichtung in Anspruch nehmen           Pflegeunterstützungsgeld
 (Kurzzeitpflege).                              Beschäftigte haben das Recht, sich für bis
                                                zu zehn Tage von der Arbeit freistellen zu
Während dieser Zeit wird das Pflegegeld         lassen, um die Pflege naher Angehöriger zu
bis zur Hälfte der zuletzt geleisteten Höhe     organisieren. Der Zeitraum muss zusam­
weitergezahlt.                                  menhängend sein, kann aber auf mehrere
                                                Pflegepersonen aufgeteilt werden. Dies gilt
Teilstationäre Pflege entlastet                 für „akute Pflegesituationen“, also außer­
­Angehörige                                     gewöhnliche Krisensituationen, die von den
Ist die Betreuung Pflegebedürftiger tags­       alltäglichen Herausforderungen des Pflege­
über oder nachts zu Hause teilweise nicht       alltags abweichen.
möglich, so kann für diese Zeit ergänzend zu
den häuslichen Pflegehilfen eine stationäre     Wer diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Versorgung in Einrichtungen der Tages-          in Anspruch nimmt, erhält für diese Zeit das
oder Nachtpflege in Anspruch genommen           Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz­
werden.                                         leistung. Es beträgt 90 % des ausgefallenen
                                                Nettoarbeitsentgeltes abzüglich der Bei­
Entlastungsbetrag                               träge zur Sozialversicherung. Beantragt wird
Pflegebedürftige Personen, die zu Hause         die Leistung bei der Pflegekasse der pflege­
versorgt werden, haben Anspruch auf             bedürftigen Person.

16
Die Pflege im Heim                              Sie zahlt auch Zuschüsse zur freiwilligen
Nicht immer ist es möglich, Pflegebedürftige    Krankenversicherung, wenn während dieser
zu Hause zu betreuen. Manchmal ist ein          Pflegezeit eine kostenfreie Familienver­
Umzug in ein Pflegeheim notwendig. Pflege­      sicherung nicht möglich ist.
bedürftige erhalten zu den Heimkosten von
ihrer Pflegekasse folgende Zuschüsse:           Pflegeversicherung bei der BARMER
• für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ein     Der Mensch steht im Mittelpunkt
  Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich       Das ist unser Anspruch. Pflegebedürftige
• für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2         Menschen brauchen besondere Zuwendung,
  bis zu 770 Euro monatlich                     und dieser Aufgabe hat sich die BARMER in
• für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3         besonderem Maße verschrieben. Die Versi­
  bis zu 1.262 Euro monatlich                   cherten genießen die Vorteile, alle Leistungen
• für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4         aus „einer Hand“ zu bekommen.
  bis zu 1.775 Euro monatlich
• für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5         Über die Pflegeversicherung informiert aus­
  bis zu 2.005 Euro monatlich                   führlich die BARMER Broschüre „Sicherheit
                                                im Pflegefall“. Sie liegt in jeder BARMER
Versicherungsschutz für Pflegende               Geschäftsstelle für Sie bereit oder kann im
Die Betreuung und Begleitung von Men­           Internet abgerufen werden:
schen mit Pflegebedarf kostet nicht nur         www.barmer.de/a000317
Kraft, sondern auch Zeit. Bei der Konzeption
der Pflegeversicherung ist daran gedacht        Informieren Sie sich auch über unsere
worden. Viele Familienangehörige und            ­vielfältigen Angebote zur Unterstützung
andere Nicht-Profis müssen wegen ihres           pflegender Angehöriger:
Engagements oft teilweise oder ganz auf          www.barmer.de/pflege
eine eigene Berufstätigkeit verzichten.
Damit sie dadurch später keine Einbußen
haben, zahlen die Pflegekassen unter
bestimmten Voraussetzungen für sie Bei­
träge zur Renten- und Arbeitslosenversi­             Sicherheit im Pflegefall
                                                     Ihre BARMER Pflegekasse
cherung. Die Pflegenden sind, während sie
ihrer Tätigkeit nachgehen, auch gegen
Unfälle versichert. Die Kosten tragen die
Kommunen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
sich für sechs Monate von der Arbeit frei­
stellen lassen, um nahe Angehörige zu
­pflegen, bleiben in der Renten- und Arbeits­
                                                 1   xxxxxxxx

 losenversicherung pflichtversichert. Die
 ­Beiträge zahlt die Pflegekasse des pflege­
  bedürftigen Angehörigen.

                                                                                           17
Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die zentrale
­Institution für die Altersversorgung der Arbeitnehmer
 und vieler Selbstständiger.

Sie sorgt seit vielen Jahrzehnten dafür, dass    ­ enügend Beitragszahler geben wird,
                                                 g
die Versicherten auch im Alter oder bei          die dann wieder die Rente der vorherigen
­verminderter Erwerbsfähigkeit finanziell        Generation zu finanzieren haben.
 versorgt sind.
                                                 Während jedoch heute noch etwa zwei
Diese bedeutende Säule der Sozialversiche­       Arbeitnehmer für einen Rentner aufkom­
rung basiert auf dem Generationenvertrag.        men, wird sich die Relation aufgrund der
Versicherte finanzieren mit ihren Beiträgen      demografischen Entwicklung in nicht allzu
die gegenwärtigen Renten (Umlageverfah­          ferner Zukunft zu Ungunsten der Beitrags­
ren). Gleichzeitig erwerben sich die Beitrags­   zahler verschieben. Deshalb wird es eine
zahler eine Anwartschaft auf Renten in der       wichtige Aufgabe der Politik sein, den
Zukunft.                                         „Generationenvertrag“ neu zu definieren.

Diesem Verfahren liegt die Überlegung
zugrunde, dass es in jeder Generation

18
Der Generationenvertrag
Der „Generationenvertrag“ besagt: Was eine Generation von der älteren erhalten hat,
­schuldet sie später der jüngeren. Gleichzeitig darf sie später von der jüngeren Generation
 ­fordern, was sie der älteren gegeben hat.

Als Erwerbstätige finanzieren wir ...

   ... unseren Kindern
Ausbildung, Erziehung,                                                    ... den Rentnern
 Unterhalt und Pflege.                                                    das Alterseinkommen.

   Als Kinder erhalten
    wir Unterhalt und                                                     Als Rentner erhalten
           Erziehung.                                                     wir Altersrente.

                                                                                              19
Alterspyramide in Deutschland

Zunehmende Alterung der Bevölkerung
In der Alterspyramide spiegelt sich die Bevölkerungsstruktur eines Landes wider. Die deutsche
Bevölkerung stellt aber schon lange keine Pyramide mehr dar, als zu der Zeit als der Anteil
der Älteren noch gleichmäßig abnahm. Auch die aktuell hohe Zuwanderung hat langfristig
kaum Auswirkungen auf die zunehmende Alterung in den nächsten Jahrzehnten.

                          1950                             2020*                                 2060*
                     Männer Frauen                     Männer Frauen                         Männer Frauen
Alter in Jahren
90 und älter
85 bis 89
80 bis 84
75 bis 79
70 bis 74
65 bis 69
60 bis 64
55 bis 59
50 bis 54
45 bis 49
40 bis 44
35 bis 39
30 bis 34
25 bis 29
20 bis 24
15 bis 19
10 bis 14
 5 bis 9
  bis 5

               700            0            700   700             0              700    600            0              600

                Einwohner in Tausend

* Berechnungsbasis ist Bevölkerungsstand Ende 2008 unter Annahmen:
  1,4 Kinder je Frau, 2060 Lebenserwartung neugeborener Jungen 85,0 Jahre, Mädchen 89,2.
  Wanderungssaldo plus 100.000 Menschen ab 2014

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.destatis.de                Quelle: Stat. Bundesamt dpa.

20
Versicherung für fast alle                       Wie wird die Rente ermittelt?
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind      Eine Frage, die uns alle besonders bewegt.
grundsätzlich alle Arbeitnehmer pflichtver­      Es gibt keine Einheitsrente, und das Solidar­
sichert, unabhängig von der Höhe ihres Ver­      prinzip kommt in der Rentenversicherung
dienstes. Das gilt auch für Auszubildende,       nur indirekt zur Geltung (Stichwort: Grund­
beschäftigte Studenten und Teilnehmer am         rente). Versicherungsjahre und die Höhe der
Bundesfreiwilligendienst.                        Versicherungsbeiträge sind ausschlagge­
                                                 bend für die Rentenhöhe. Deshalb spricht
Aus dem Kreis der Selbstständigen sind nur       man auch von einer lohn- und beitragsbe­
bestimmte Gruppen (z. B. Handwerker und          zogenen Rente.
Künstler) pflichtversichert. Andere Selbst­
ständige können sich aus freien Stücken der      Leistungen zur Teilhabe am
Versicherungspflicht anschließen. Darüber        ­Arbeitsleben
hinaus kann, wer in Deutschland wohnt,           Zwar sind die Renten die Hauptleistung der
mindestens 16 Jahre alt ist, keine Altersvoll­   gesetzlichen Rentenversicherung, doch gilt
rente bezieht und nicht in der gesetzlichen      in der Rentenversicherung das Motto „Reha
Rentenversicherung pflichtversichert ist,        vor Rente“. Das Gesetz verpflichtet die Ren­
sich in der gesetzlichen Rentenversicherung      tenversicherungsträger sogar ausdrücklich
freiwillig versichern. Denn jeder soll die       dazu, bei Anträgen auf Rente wegen ver­
Möglichkeit haben, sich selbst eine ausrei­      minderter Erwerbsfähigkeit zu prüfen, ob
chende Altersversorgung aufzubauen. Nur          durch geeignete Rehabilitationsmaßnahmen
solche Berufsgruppen, die eigene Alters­         erreicht werden kann, dass Rentenleistun­
versorgungssysteme besitzen, wie die             gen „nicht oder voraussichtlich erst zu
Beamten und die Freien Berufe (z. B. Rechts­     einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind“.
anwälte, Apotheker), können der Rentenver­
sicherung im Allgemeinen nicht beitreten.

Die Versicherungsträger                            Leistungen der gesetzlichen
Um die Ansprüche von 20 Millionen Rent­            ­Rentenversicherung
nern und 30 Millionen Beitragszahlern küm­          • Rehabilitationsmaßnahmen
mern sich die Deutsche Rentenversicherung           • Renten wegen verminderter
Bund und die Regionalträger. Daneben exis­            Erwerbsfähigkeit
tiert noch die Deutsche Rentenversicherung          • Altersrenten
Knappschaft-Bahn-See.                               • Hinterbliebenenrenten
                                                    • Leistungen zur Teilhabe am
                                                      ­Arbeitsleben

  Die Deutsche Rentenversicherung ist
  eine Altersversorgungseinrichtung für
  nahezu die gesamte Bevölkerung.

                                                                                           21
In der Regel wird nicht darauf gewartet,
dass ein Rentenantrag gestellt wird. Medizi­    Die Altersrenten
nische Rehabilitationsleistungen, insbeson­     Seit jeher ist die Auszahlung von
dere stationäre Kuren, werden schon dann        Altersrenten die zentrale Aufgabe der
genehmigt, wenn die Erwerbsfähigkeit            gesetzlichen Rentenversicherung.
gefährdet ist – und der Betreffende nach
der Kur voraussichtlich wieder voll einsatz­
fähig wird. Zu den Leistungen zur Teilhabe      Die wichtigsten Rentenarten sind:
am Arbeitsleben gehören Hilfen zur Erhal­
tung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes        Regelaltersrente
sowie Ausbildungs-, Fortbildungs- und           Anspruch besteht, sofern wenigstens
Umschulungsmaßnahmen. Wer Reha-Leis­            fünf Versicherungsjahre zurückgelegt
tungen beansprucht, muss allerdings zuvor       worden sind (allgemeine Wartezeit).
für eine bestimmte Zeit Rentenversicherungs­    Die Altersgrenze für die Regelalters­
beiträge gezahlt haben.                         rente wird zwischen 2012 und 2029
                                                schrittweise von 65 Jahren auf 67
Teilweise und volle Erwerbsminderung            Jahre angehoben.
Leider haben Reha-Maßnahmen nicht
immer den gewünschten Erfolg. Dann zahlt        Altersrente für langjährig
die gesetzliche Rentenversicherung bei einer    Versicherte
entsprechenden Minderung der Erwerbsfä­         Anspruch besteht ab dem 63. Lebens­
higkeit eine Rente wegen teilweiser oder        jahr, wenn 35 und mehr Versiche­
voller Erwerbsminderung.                        rungsjahre nachgewiesen werden
                                                (mit Abschlägen).
Als teilweise erwerbsgemindert gilt, wer
gesundheitlich bedingt auf nicht absehbare      Altersrente für besonders
Zeit nur noch 3 bis 6 Stunden täglich unter     langjährige Versicherte
den üblichen Bedingungen des allgemeinen        Anspruch besteht ab dem 63. Lebens­
Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann.          jahr, wenn 45 und mehr Jahre der
                                                Pflichtversicherung nachgewiesen
Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen einer      werden. Die Altersgrenze wird zwi­
Krankheit oder Behinderung unter den übli­      schen 2014 bis 2029 schrittweise von
chen Bedingungen des allgemeinen Arbeits­       63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
marktes nur noch weniger als 3 Stunden
täglich erwerbstätig sein kann.

Detaillierte Informationen z. B. zu versiche­
rungsrechtlichen Voraussetzungen für
Erwerbsminderungsrenten erhalten Sie bei
der Deutschen Rentenversicherung.

22
Rente für Hinterbliebene
  Das Zahlenverhältnis zwischen               Der überlebende Ehepartner eines Versi­
  ­Beitragszahlern und Rentnern ver­          cherten hat grundsätzlich einen Anspruch
   schlechtert sich zusehends. Früher         auf Witwen- oder Witwerrente in Höhe
   haben noch drei bis vier Beitragszah­      eines bestimmten Prozentsatzes der Rente
   ler einen Rentner finanziert, heute        des Verstorbenen. Auf sie werden allerdings
   sind es nur noch zwei. Deshalb wird        bestimmte eigene Einkünfte angerechnet,
   die Lebensarbeitszeit verlängert.          darunter auch die eigene Rente.
   ­Versicherte, die von der Anhebung
    der Altersgrenzen betroffen sind,         Zur Hinterbliebenenversorgung durch die
    ­können in einer Übergangsphase           gesetzliche Rentenversicherung gehören
     unter Abzug von Abschlägen vorzeitig     auch Waisenrenten. Halbwaisen erhalten
     Rente beanspruchen. Genaue Aus­          10 % des Rentenanspruchs des verstorbe­
     künfte hierzu erhalten Sie bei der       nen Elternteils, Vollwaisen 20 % aus der
     Deutschen Rentenversicherung.            Summe der Rentenansprüche beider Eltern.

Der überlebende Ehepartner eines Versicherten hat grundsätzlich Anspruch auf
Witwen- oder Witwerrente.

                                                                                       23
Arbeitslosenversicherung

In unserer Gesellschaft leben die meisten Menschen vom
Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.

Verliert nun ein Arbeitnehmer seinen            Versicherte
Arbeitsplatz und damit seine Einkommens­        In der Arbeitslosenversicherung sind grund­
grundlage, so erhält er aus der Arbeits­        sätzlich alle Arbeitnehmer pflichtversichert,
losenversicherung Geld für seinen               auch Auszubildende. Beamte unterliegen
­Lebensunterhalt und den seiner Familie.        nicht der Versicherungspflicht. Versiche­
                                                rungsfrei sind ebenfalls Schüler und Studie­
Die Arbeitslosenversicherung ist eine           rende, die nebenbei einer Beschäftigung
Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Sie ist   nachgehen, sowie geringfügig Beschäftigte.
bei der Bundesagentur für Arbeit angesie­       Auch ältere Arbeitnehmer, die bereits die
delt. Die Bundesagentur für Arbeit ist eine     Anspruchsvoraussetzungen für die Regelal­
rechtsfähige bundesunmittelbare Körper­         tersrente erfüllen, sind versicherungsfrei.
schaft des öffentlichen Rechts mit Selbst­      Ferner können sich Selbstständige, Pflege­
verwaltung und hat ihren Sitz in Nürnberg.      personen sowie Beschäftigte außerhalb der
Sie ist in den einzelnen Bundesländern          EU-Staaten auf Antrag freiwillig (weiter-)
durch Regionaldirektionen und in den Städ­      versichern.
ten durch Agenturen für Arbeit vertreten.

24
Individuelle Beratung und
  Oberstes Ziel der aktiven Arbeitsmarkt­    Vermittlung
  politik ist die „Arbeitsförderung“.        Die örtlichen Agenturen für Arbeit haben
                                             die Aufgabe, junge Menschen wie auch rat­
                                             suchende Erwachsene in allen Fragen des
                                             Arbeitslebens individuell und umfassend zu
Beratung und Vermittlung können auch         beraten. Dabei geht es vor allem um Infor­
dann in Anspruch genommen werden, wenn       mationen und Hilfen bei der Berufswahl
zuvor noch keine Beiträge an die Bundes­     oder bei einem beabsichtigten Berufswech­
agentur für Arbeit gezahlt worden sind.      sel. Neben den persönlichen Neigungen und
Das ist besonders wichtig für Jugendliche,   Fähigkeiten sind die Anforderungen in den
die frisch von der Schule kommen, für        verschiedenen Berufen und deren Zukunfts­
Berufsanfänger und auch für Personen, die    aussichten Teil des Beratungsgesprächs.
sich beruflich neu orientieren wollen oder
müssen.                                      Auf die Berufsberatung folgt die Stellen­
                                             vermittlung. Die Agenturen für Arbeit helfen
                                             dabei, eine geeignete Ausbildungs- oder
                                             Arbeitsstelle zu finden. Sie sind Mittler
  Leistungen der                             ­zwischen den Stellensuchenden und den
  Arbeitslosenversicherung                    Betrieben, die freie Ausbildungsstellen und
  Der Bundesagentur für Arbeit stehen         Arbeitsplätze anbieten. Dabei wird darauf
  eine Vielzahl von Instrumenten zur Ver­     geachtet, dass Bewerber und Stelle zuein­
  fügung. Sie sind darauf ausgerichtet,       ander passen.
  die Arbeitslosigkeit zu verhindern,
  bereits eingetretene Arbeitslosigkeit zu   Berufliche Qualifizierung
  beseitigen und betroffene Arbeitneh­       Qualifikation verbessert die Berufsaussich­
  mer finanziell abzusichern:                ten und die Vermittlungschancen. Deshalb
  • Berufsberatung                           fördert die Bundesagentur für Arbeit die
  • Ausbildungs- und Arbeits-                berufliche Ausbildung, Fortbildung und
    vermittlung                              Umschulung auf vielfältige Weise. Sie kann
  • Berufliche Qualifizierung                unter bestimmten Voraussetzungen für die
  • Ausbildung, Umschulung, Fortbildung,     Ausbildungskosten und den Lebensunter­
    medizinische und ergänzende              halt aufkommen – und zwar in Form indivi­
    ­Leistungen der Rehabilitation           dueller Berufsausbildungsbeihilfe. Bei einer
  • Leistungen zur Teilhabe am               beruflichen Weiterbildung und Umschulung
     ­Arbeitsleben                           kann sie Arbeitslosengeld oder Übergangs­
  • Kurzarbeiter- und                        geld zahlen. Auch notwendige Kosten für
      Saison-Kurzarbeitergeld                Fahrten, Arbeitskleidung, Lernmittel und
  • Gründungszuschuss                        ähnliche Aufwendungen werden übernom­
  • Arbeitslosengeld                         men.
  • Insolvenzgeld

                                                                                       25
Leistungen bei Arbeitslosigkeit
     Wer arbeitslos wird, den fängt unser
     soziales Netz auf indem das ausge­
     fallene Arbeitsentgelt teilweise
     ersetzt wird. Arbeitslosengeld erhal­
     ten grundsätzlich diejenigen, die in
     den vorausgegangenen 30 Monaten
     mindestens 12 Monate in einem
     ­Versicherungspflichtverhältnis
      gestanden haben.

     Um Arbeitslosengeld zu erhalten,
     muss sich der Arbeitslose
     • persönlich rechtzeitig bei der
       Agentur für Arbeit arbeitslos
       melden,                               Arbeitsuchende als weiteren Leistungskom­
     • das Arbeitslosengeld beantragen,      plex die Sicherung des Lebensunterhalts
     • der Arbeitsvermittlung zur            (z. B. durch die Zahlung von Arbeitslosengeld
       ­Verfügung stehen.                    II) vor.

     Wer alle Voraussetzungen erfüllt,       In der Grundsicherung für Arbeitsuchende
     erhält als Arbeitslosengeld 60 % des    ist eine duale Trägerschaft festgelegt. Für
     pauschalierten Nettoverdienstes (mit    die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
     Kind 67 %). Das Arbeitslosengeld wird   und die Leistungen zur Sicherung des
     unterschiedlich lange gezahlt – je      ­Lebensunterhalts ist im Regelfall die Bun­
     nach Alter und zurückgelegter Versi­     desagentur für Arbeit mit den örtlichen Ar-
     cherungszeit reicht es von 6 bis zu      beitsagenturen als Träger zuständig. Die Zu-
     24 Monaten.                              ständigkeit der kommunalen Träger (z. B.
                                              kreisfreie Städte und Kreise) beschränkt sich
                                              u. a. auf die individuell zu bestimmenden
                                              ­Leistungen für Unterkunft und Heizung. Da-
                                               von abweichend hat der Gesetzgeber be­
Grundsicherung für Arbeitsuchende              stimmten kommunalen Trägern im Rahmen
Vorrangiges Ziel der Grundsicherung für        eines besonderen Optionsrecht die Wahr­
Arbeitsuchende ist die nachhaltige             nehmung (fast) aller Aufgaben der Grundsi­
Beschleunigung des Abbaus der Arbeits­         cherung übertragen.
losigkeit bei erwerbsfähigen Hilfebedürf­
tigen.                                       Personen unterliegen in der Zeit, für die sie
                                             Arbeitslosengeld II beziehen, der Kranken-
Neben den Leistungen zur Eingliederung       und Pflegeversicherungspflicht. Die Beiträge
in Arbeit sieht die Grundsicherung für       übernimmt der Bund.

26
Kurzarbeitergeld und anderes                   Lohnforderungen aus den letzten drei
Die Arbeitslosenversicherung kennt noch        Monaten des Arbeitsverhältnisses vor der
weitere, kaum weniger wichtige Leistungen.     Insolvenz haben, zahlt die Agentur für
Zu ihnen zählt das Kurzarbeitergeld. Betrie­   Arbeit Insolvenzgeld. Es entspricht in der
ben soll auf diese Weise geholfen werden,      Höhe dem rückständigen Nettoentgelt.
ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu       Auch die noch offenen Beiträge zur Sozial­
überwinden, ohne Arbeitnehmer entlassen        versicherung werden von der Bundesagen­
zu müssen.                                     tur für Arbeit gezahlt. Nebenbei bemerkt:
                                               Die Aufwendungen für das Insolvenzgeld
Grundsätzlich besteht Anspruch auf Kurzar­     werden nicht aus den Beiträgen zur Arbeits­
beitergeld, wenn ein Betrieb der Agentur für   losenversicherung finanziert, sondern
Arbeit einen erheblichen Arbeitsausfall        ­mittels einer speziellen Umlage von den
anzeigt, der mindestens ein Drittel der         Arbeitgebern aufgebracht.
Belegschaft betrifft und sie mehr als 10 %
ihres Monatsverdienstes kostet. Gezahlt
wird das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 %
(mit Kind 67 %) des ausfallenden Nettoar­
beitsentgelts, und zwar in der Regel für         Saison-Kurzarbeitergeld und Winter­
längstens zwölf Monate.                          geld sind Leistungen ausschließlich
                                                 für die Beschäftigten in Branchen mit
Wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig             saisonbedingten Arbeitsausfall.
geworden ist und die Arbeitnehmer noch

                                                                                         27
Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung besteht bereits seit 1884
und ist bisher von großen Reformen verschont geblieben.

Ihre klassischen Aufgaben sind die Unfall­      eine freiwillige Unfallversicherung abschlie­
verhütung am Arbeitsplatz und der Schutz        ßen oder/und sich privat versichern.
von Arbeitnehmern und ihren Familien vor
den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufs­      Die versicherten Risiken
krankheiten.                                    Nicht nur der Kreis der Versicherten wurde
                                                im Laufe der Zeit erweitert, auch der
Versicherte                                     ­Versicherungsschutz:
Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden sind
unfallversichert, unabhängig von der Höhe       So sind neben dem Arbeitsunfall der Wege­
ihres Arbeitsentgelts und der Dauer ihres       unfall und die Berufskrankheiten versichert.
Arbeitsverhältnisses. Damit erstreckt sich      Zu den Wegeunfällen zählen insbesondere
der Unfallversicherungsschutz auch auf          die Unfälle auf dem direkten Weg von der
geringfügig entlohnte oder kurzfristig          Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück.
Beschäftigte.                                   Berufskrankheiten sind solche Erkrankun­
                                                gen, die ursächlich mit einer versicherten
Von einer reinen Arbeitnehmerversicherung,      Berufstätigkeit zusammenhängen. Sie müs­
als die sie einst konzipiert wurde, hat sich    sen außerdem von der Bundesregierung per
die Unfallversicherung längst entfernt.         Rechtsverordnung in die Liste der Berufs­
                                                krankheiten aufgenommen worden sein.
Heute sind Kindergartenkinder genauso
geschützt wie Schüler und Studierende
während des Besuchs von Schule bzw.
Hochschule. Wenn beispielsweise ein               In der gesetzlichen Unfallversiche­
­Schüler auf der Schultreppe ausrutscht           rung spielt eigenes Verschulden
 und sich ein Bein bricht, kommt nicht die        grundsätzlich keine Rolle.
 Krankenversicherung für die Folgen auf,
 sondern die Unfallversicherung. Unfallver­
 sichert ist zudem jeder Bürger, der im         Versicherungsträger
 ­Interesse des Gemeinwohls tätig wird, z. B.   Die Unfallversicherung ist nach Wirtschafts­
  als Blutspender.                              bereichen gegliedert, ihre Träger sind:
                                                • die gewerblichen Berufsgenossen-
Selbstständige, Unternehmer und Freiberuf­        schaften und
ler sind in der gesetzlichen Versicherung in    • die Träger der öffentlichen Hand
der Regel nicht pflichtversichert. Sie können     (z. B. Unfallkassen).

28
Den öffentlichen Trägern sind die Unfall­       Leistungen nach Unfall
versicherung der Kinder, Schüler und            Trotz aller Vorsichts- und Vorbeugungsmaß­
­Studierenden sowie anderer spezieller          nahmen lassen sich Arbeits- und Wegeun­
 ­Personengruppen übertragen worden.            fälle sowie Berufskrankheiten nicht gänzlich
                                                vermeiden. Ist ein Schaden entstanden,
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften         kommt die gesetzliche Unfallversicherung
sind für bestimmte Gewerbezweige zustän­        für die Folgen ohne zeitliche Begrenzung
dig. So werden Arzthelferinnen von der BG       auf. Sie übernimmt zunächst vom Tag des
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege      Unfalls an die Kosten der erforderlichen
und Beschäftigte der Krankenkassen, also        Heilbehandlung. Darunter fallen die ambu­
auch die der BARMER, von der Verwaltungs­       lante ärztliche und zahnärztliche Behand­
­BG betreut.                                    lung einschließlich Zahnersatz und die
                                                ­Leistungen im Krankenhaus, die Versorgung
Unfallverhütung im Betrieb                       mit Arznei- und Verbandmitteln sowie die
Die Unfallversicherungsträger haben in           Anwendung von Heilmitteln (z. B. Kranken­
enger Zusammenarbeit mit den Betrieben           gymnastik) und die Ausstattung mit Hilfs­
alle geeigneten Maßnahmen zu treffen,            mitteln (z. B. künstliche Körperteile).
um Unfällen und Berufskrankheiten vorzu­
beugen. Sie haben das Recht und die Pflicht,    Zu den Leistungen gehören zudem die häus­
Vorschriften darüber zu erlassen, was der       liche Krankenpflege und alle Maßnahmen
Arbeitgeber tun muss, um Unfall- und            der medizinischen Rehabilitation, was
Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu          Belastungserprobung und Arbeitstherapie
beseitigen oder wenigstens zu minimieren.       einschließt.

Des Weiteren haben sie für eine wirksame
„Erste Hilfe“ zu sorgen. Den Versicherten
können sie vorschreiben, wie sie sich verhal­
ten müssen, damit nichts passiert. Mit die­
sen „Unfallverhütungsvorschriften“ setzen
die Unfallversicherungsträger autonomes
Recht.

Zu den präventiven Maßnahmen, welche
die Unternehmen zu treffen haben, gehört
die Bestellung von Fachkräften für Arbeits­
sicherheit, von Betriebsärzten und unter
bestimmten Voraussetzungen von Sicher­
heitsbeauftragten. Die Unternehmen
­können sich stattdessen aber auch einem
 überbetrieblichen arbeitsmedizinischen
 und sicherheitstechnischen Dienst der
 Unfallversicherungsträger anschließen.

                                                                                         29
bisherigen Beruf, hat er Anspruch auf
     Leistungen der Unfallversicherung           ­Leistungen zur beruflichen Rehabilitation.
     Die Leistungen der gesetzlichen              Dazu gehören Aus- und Fortbildung,
     Unfallversicherung erstrecken sich           Umschulung sowie eventuell auch Einglie­
     von der Prävention bis zur Hinter­           derungszuschüsse an den Arbeitgeber.
     bliebenenversorgung. Im Einzelnen
     gehören dazu:                               Während der beruflichen Rehabilitation
     • Verhütung von Arbeitsunfällen,            besteht Anspruch auf Übergangsgeld.
       Berufskrankheiten und arbeits­
       bedingten Gesundheitsgefahren             Bei Dauerschaden Rente
     • Sicherstellung von Erster Hilfe           Ist die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemin­
     • Umfassende Heilbehandlung                 dert, zahlt die Unfallversicherung Verletzten­
     • Ergänzende Leistungen zur                 rente. Ihre Höhe ist abhängig vom Grad der
       ­Rehabilitation sowie Leistungen          Erwerbsminderung und dem Jahresarbeits­
        zur Teilhabe am Arbeitsleben             verdienst. Hat ein Versicherter seine
     • Verletzten- und Übergangsgeld             Erwerbsfähigkeit vollkommen eingebüßt,
     • Verletztenrente                           erhält er eine Rente in Höhe von zwei Drit­
     • Pflegegeld                                teln seines Jahresarbeitsverdienstes (Voll­
     • Sterbegeld                                rente). Ansonsten bekommt er den Teil der
     • Hinterbliebenenrente                      Vollrente, der dem Grad der Erwerbsminde­
                                                 rung entspricht.

                                                 Zusätzlich zur Rente besteht bei Pflege­
     Die Unfallversicherungsträger und           bedürftigkeit Anspruch auf Pflegegeld oder
     die Betriebe treffen alle geeigneten        eine Sachleistung.
     Maßnahmen, um Unfällen und
     Berufskrankheiten vorzubeugen.              Bei Tod infolge eines Arbeitsunfalls oder
                                                 einer Berufskrankheit zahlt die Unfallver­
                                                 sicherung u. a. Sterbegeld sowie Hinter­
                                                 bliebenenrente.
Ist der Betroffene infolge eines Unfalls oder
einer Berufskrankheit arbeitsunfähig, zahlt      Bei der Hinterbliebenenrente wird
die Unfallversicherung im Anschluss an die       ­unterschieden zwischen:
Entgeltfortzahlung Verletztengeld. Es wird        • Witwen-/Witwerrente und
in der Regel für die Dauer der Arbeitsun­         • Waisenrente.
fähigkeit gezahlt. Der Anspruch besteht
grundsätzlich unbefristet. Ist eine Genesung
aber gar nicht in Sicht, endet das Verletzten­
geld nach maximal 78 Wochen. Dann gibt es          Der Geschädigte hat Anspruch auf
eine Verletztenrente.                              Leistungen zur beruflichen Rehabili­
                                                   tation nach Unfall oder Krankheit.
Kann der Verletzte oder Erkrankte zwar
­wieder arbeiten, aber nicht mehr in seinem

30
Organisation

Demokratie pur
Die innere Organisation der Sozialversicherungsträger
ist von Anfang an nach dem Prinzip der Selbstverwaltung
gestaltet worden.

Dahinter steht der demokratische Grundge­    ­ itglieder der Selbstverwaltungsorgane,
                                             M
danke der Basisnähe und der ehrenamtli­      welche die grundsätzlichen Entscheidungen
chen Mitwirkung Betroffener. Das sind in     für den jeweiligen Sozialversicherungsträger
der Sozialversicherung in erster Linie die   treffen – sei es die Deutsche Rentenversi­
Beitragszahler, also die Versicherten und    cherung, eine Berufsgenossenschaft oder
ihre Arbeitgeber. Sie stellen deshalb die    die BARMER.

                                                                                      31
Organe der Krankenkassen
                 Vorstand

              Verwaltungsrat

        Sozialversicherungswahlen –
              alle sechs Jahre –

32
Die Selbstverwaltungsorgane                        ­ ählerinnen und Wähler mehr als bei der
                                                   W
Die Versicherten und die Arbeitgeber haben         letzten Sozialwahl im Jahr 2011. Um die
in den Selbstverwaltungsorganen grund­             Sitze bewarben sich sieben unterschiedliche
sätzlich je die Hälfte der Sitze inne. Deshalb     Organisationen und Vereinigungen.
wird auch von „paritätischer Selbstverwal­
tung“ gesprochen. Bei den Kranken- und             Während man sich bei den meisten anderen
Pflegekassen übernimmt ein Verwaltungs­            Krankenkassen ohne direkte Beteiligung
rat die Aufgaben der Selbstverwaltung.             der Mitglieder auf die Sitzverteilung im
                                                   ­Verwaltungsrat verständigt (sogenannte
Der Verwaltungsrat der Kranken- und                 Friedenswahlen), durften bei der BARMER
­Pflegekassen besteht aus bis zu 30 ehren­          die Mitglieder selbst entscheiden, wer in
 amtlichen Mitgliedern, die paritätisch von         den nächsten sechs Jahren ihre Interessen
 den Versicherten und den Arbeitgebern              vertritt – übrigens per Briefwahl.
 gewählt werden. Der Verwaltungsrat ist
 mit einem Aufsichtsrat vergleichbar. Zu           Die Entscheidungen der Selbstverwaltung
 ­seinen vorrangigen Aufgaben gehört es,           bedürfen intensiver Vorbereitung. Fünf
  die Satzung zu beschließen und weiterzu­         Fachausschüsse bereiten beispielsweise
  entwickeln. Er stellt den Haushaltsplan          bei der BARMER die Entscheidungen des
  fest und trifft alle Entscheidungen von          Verwaltungsrates vor:
  grundsätzlicher Bedeutung – auch über            • Ausschuss für Finanzen
  die Notwendigkeit zur Erhebung eines             • Ausschuss für Betriebliches
  Zusatzbeitrages.                                   ­Gesundheitsmanagement, Prävention,
                                                      Rehabilitation und Pflege
Für das hauptamtliche Management bestellt          • Ausschuss für Verträge und Versorgung
der Verwaltungsrat einen Vorstand. Er be­          • Ausschuss für Wettbewerb, Marketing,
steht in der Regel aus bis zu zwei, bei               Vertrieb und Kommunikation
­Kassen mit mehr als einer halben Million          • Ausschuss für Digitalisierung und
 Mitgliedern aus höchstens drei Personen.             ­Informationstechnologie
 Der Vorstand verwaltet die Kasse und
 ­vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.
  Seine Arbeit wird vom Verwaltungsrat
  ­überwacht.                                        Der Verwaltungsrat bei der BARMER
                                                     setzt sich nicht paritätisch zusam­
Sozialwahlen                                         men, er besteht aus 27 Mitgliedern
Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane           aus der Gruppe der Versicherten
– ausgenommen die der Bundesagentur                  und 3 Mitgliedern aus der Gruppe
für Arbeit – werden alle sechs Jahre in Sozi­        der Arbeitgeber.
alwahlen ermittelt. Die letzte Wahl fand
2017 statt. Dabei haben sich 15,3 Millionen
Versicherte und Rentner der Deutschen
Rentenversicherung Bund und Mitglieder
der großen Ersatzkassen an der Sozialwahl
beteiligt. Das waren über eine Million

                                                                                             33
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