ELTERNZEIT UND ELTERNGELD PLUS - MÄRZKLAUSEL UND BEITRÄGE BETRIEBSFEIERN UND BETREUUNGSLEISTUNGEN ARBEITSSITUATIONSANALYSE IM BGM

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ELTERNZEIT UND ELTERNGELD PLUS - MÄRZKLAUSEL UND BEITRÄGE BETRIEBSFEIERN UND BETREUUNGSLEISTUNGEN ARBEITSSITUATIONSANALYSE IM BGM
AUSGABE 1 | 2015

EltErnzEit und
EltErngEld Plus
MärzklausEl und BEiträgE

BEtriEBsfEiErn und
BEtrEuungslEistungEn

arBEitssituationsanalysE
iM BgM
ELTERNZEIT UND ELTERNGELD PLUS - MÄRZKLAUSEL UND BEITRÄGE BETRIEBSFEIERN UND BETREUUNGSLEISTUNGEN ARBEITSSITUATIONSANALYSE IM BGM
EDITORIAL

                                Liebe Leserin, lieber Leser,

                                Stärkung und Weiterentwicklung – mit diesen Begriffen lassen sich die Ziele der neu-
                                en Entwürfe oder bereits in Kraft getretenen Gesetze im Bereich der Sozialversiche-
                                rung treffend zusammenfassen. Ob die GKV-Finanzstruktur, die bessere Vereinbarkeit
                                von Familie, Pflege und Beruf oder die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prä-
                                vention – der Gesetzgeber hat viel auf der Agenda.

                                Für Versicherte der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist Stärkung und Wei-
                                terentwicklung ganz selbstverständlich. Unabhängig von gesetzlichen Forderungen
                                können sie beispielsweise von den Vorteilen des Bonusprogramms profitieren, das
                                mit dem BABY und KINDER BONUS schon junge Familien unterstützt – finanziell und
                                gesundheitsbewusst. Und Sie als Arbeitgeber werden durch unsere attraktiven Um-
                                lagesätze entlastet – bei Mutterschaft mit der U2 von nur 0,3 Prozent bei einem Er-
       Frank Jessen, Vorstand   stattungssatz von 100 Prozent.

                                Auch Prävention – privat oder am Arbeitsplatz – gehört schon lange zu unserem Leis-
                                tungsangebot. Vom Gesundheitskurs bis zum betrieblichen Gesundheitsmanage-
                                ment ist vieles möglich – und seit dem 1. Januar 2015 zu einem günstigeren Beitrags-
                                satz von 15,3 Prozent.

                                Genießen Sie den Frühling,

                                Ihr

KURZ UND KNAPP                  12 Syndikusanwälte – Keine                 STEUERRECHT
                                   Befreiungsmöglichkeit in der
3     Kurzmeldungen                Rentenversicherung mehr                 17 Betriebsfeiern und
                                                                              Betreuungsleistungen
                                13 Zuwendungen des Arbeit-
SCHWERPUNKT                        gebers zur betrieblichen
                                   Krankenversicherung                     GESUNDHEIT IM BETRIEB
4     Elternzeit und
      Elterngeld Plus           14 Die betriebliche Prävention             20 Arbeitssituationsanalyse
                                   wird gesetzlich gefördert                  als Erhebungsinstrument
SOZIALVERSICHERUNG                                                            im Betrieblichen Gesund-
8 Märzklausel und               ARBEITSRECHT                                  heitsmanagement
  Beiträge                      16 Aktuelle Urteile
10 Minijobs – Überschreiten                                                SCHLUSSPUNKT
   der Arbeitsentgelt- und
                                                                           30 Kurzmeldungen
   Zeitgrenze
                                                                           31 Impressum

2    BKK Service 1/2015
ELTERNZEIT UND ELTERNGELD PLUS - MÄRZKLAUSEL UND BEITRÄGE BETRIEBSFEIERN UND BETREUUNGSLEISTUNGEN ARBEITSSITUATIONSANALYSE IM BGM
KURZ UND KNAPP

                                                                                         +++ Eingliederungszuschüsse für die
                                                                                         Beschäftigung Älterer
                                                                                         Für die Anstellung älterer Arbeitsuchen-
                                                                                         der ab 50 Jahren mit „Vermittlungshemm-
                                                                                         nissen“ konnten Arbeitgeber bis Ende 2014
                                                                                         Eingliederungszuschüsse bis zu einer Dau-
                                                                                         er von drei Jahren erhalten. Eine Förde-
                                                                                         rung wird es nun auch die nächsten fünf
                                                                                         Jahre bis Ende 2019 geben. Deren Dauer
                                                                                         ist jetzt aber generell auf längstens zwölf
                                                                                         Monate beschränkt. Mit der Verlänge-
                                                                                         rung der Sonderregelung soll gewährleistet
                                                                                         werden, dass ältere Arbeitsuchende wegen
                                                                                         ihrer vergleichsweise geringeren Chancen,
                                                                                         eine neue Beschäftigung zu finden, weiter-
v. l.: Holger Töppel (bisheriger Vorstand der BKK BJB), Frank Jessen (Vorstand der BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER), Philipp Henrici (Geschäftsführer BJB GmbH), Jutta           hin in dem bisherigen Umfang unterstützt
Schulte (BKK BJB)                                                                        werden können, wenn es zu ihrer beruf­
                                                                                         lichen Eingliederung im Einzelfall erforder-
                                                                                         lich ist. Weitere Informationen finden Sie un-

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
                                                                                         ter www.bmas.de.

                                                                                         +++ 2015: Kurzarbeitergeld für zwölf
wächst – herzlich willkommen BJB!                                                        Monate
                                                                                         Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
Seit dem 1. Januar ist die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER noch etwas grö-                wurde für das Jahr 2015 – wie auch schon
ßer: Die Verwaltungsräte der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER in Biele-                    für die beiden Vorjahre – auf bis zu zwölf
feld (ca. 230.000 Versicherte) und der BKK BJB (rund 1.700 Versicherte) als bis-         Monate verlängert. Grundsätzlich ist der
her geschlossene Krankenkasse der BJB GmbH & Co. KG in Arnsberg haben die                Bezug von Kurzarbeitergeld auf nur sechs
Fusion beider Krankenkassen beschlossen. Unter dem Namen BKK GILDEMEISTER                Monate begrenzt. Ziel des Kurzarbeiter­
SEIDENSTICKER mit Hauptsitz in Bielefeld wird die neue Kasse vom BKK GILDE-              geldes ist es, Betriebe in konjunkturell schwa-
MEISTER SEIDENSTICKER-Vorstand Frank Jessen vertreten.                                   chen Phasen von Lohnkosten zu entlasten,
   Mit der Fusion schließen sich zwei Krankenversicherungen zusammen, die in ih-         da der Arbeitgeber nur die tatsächlich geleis-
ren Werten, ihrer Tradition und ihrem Leistungsspektrum nahezu identisch sind. Das       tete Arbeitszeit vergüten muss. Entstehen-
Versorgungs-, Leistungs- und Serviceangebot der BKK GILDEMEISTER SEIDEN-                 de Lohn- und Gehaltseinbußen werden dem
STICKER bleibt auf einem hohen Niveau stabil. Die bestehenden Geschäftsstellen           Arbeitnehmer durch das Kurzarbeitergeld
in Bielefeld und Friedrichshafen werden durch den bisherigen BKK-BJB-Standort in         der Bundesagentur für Arbeit zumindest teil-
Arnsberg ergänzt.                                                                        weise ersetzt. Weitere Informationen zum
                                                                                         Kurzarbeitergeld finden Sie unter www.

Resturlaub bis Ende März nehmen
                                                                                         arbeitsagentur.de.

                                                                                         +++ 59 Prozent leisten Überstunden
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss der gesamte Jahresurlaub im laufen-              Fast 60 Prozent der deutschen Arbeitneh-
den Kalenderjahr in Anspruch genommen werden (§ 7 Absatz 3 BUrlG). Das ist in            mer arbeiten länger als im Arbeitsvertrag
der betrieblichen Praxis häufig jedoch nicht möglich. Daher gibt es eine Sonder-         vereinbart. Das geht aus einer Studie des
regelung im Bundesurlaubsgesetz, die einen Aufschub von offenen Urlaubstagen             Deutschen Gewerkschaftsbundes hervor.
noch bis zum 31. März des Folgejahres ermöglicht. Damit ein solcher Aufschub             Die meisten Überstunden gibt es in den
möglich wird, gelten bestimmte Voraussetzungen:                                          Bereichen Information, Kommunikation,
bb dringende betriebliche Gründe (zum Beispiel ein hoher Arbeitsanfall) oder             Energie und Entsorgung.
bb in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe (zum Beispiel die Erkran-                Nur ein Teil der geleisteten Überstunden
    kung des Arbeitnehmers oder eines Familienmitglieds).                                wird bezahlt oder durch Gleitzeit abgegol-
Liegt einer dieser gesetzlichen Übertragungsgründe vor, muss der betreffende             ten. Von den Arbeitnehmern, die Überstun-
Mitarbeiter seinen Resturlaub nicht extra beantragen. Der übrige Urlaub aus dem          den leisteten, gaben 24 Prozent an, dass
Vorjahr wird automatisch auf das nächste Kalenderjahr übertragen.                        sie sehr häufig ohne Arbeitsentgelt länger
   Damit der Urlaub aus dem Vorjahr nicht verfällt, müssen Ihre Arbeitnehmer             arbeiteten, weitere 26 Prozent tun dies
den Resturlaub aus 2014 bis Ende März 2015 vollständig in Anspruch genommen              zumindest gelegentlich. Die Studie „Gute
haben. Sie als Arbeitgeber sind gehalten, dies zu ermöglichen. Tarif- oder Einzel­       Arbeit 2014“ finden Sie unter http://index-
arbeitsverträge können natürlich einen noch späteren Termin vorsehen.                    gute-arbeit.dgb.de.

                                                                                                                    BKK Service 1/2015   3
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SCHWERPUNKT

Elternzeit und Elterngeld Plus

Neue Regelungen zur Eltern-
zeit fordern von Ihnen als
                                 W      ährend in Deutschland über die Ein-
                                        führung des Mindestlohns heftig
                                 diskutiert wurde, sind einige andere, ähn-
                                                                                nannte Elterngeld Plus eingeführt, dessen
                                                                                praktische Auswirkungen sich aber erst
                                                                                in der zweiten Jahreshälfte bemerkbar
Arbeitgeber mehr Flexibilität.   lich bedeutsame Gesetzesänderungen             machen werden.
                                 fast unbemerkt verabschiedet worden. So
                                 müssen sich Arbeitgeber und Personal-          Mehr Flexibilität für Familien
                                 chefs auf Neuregelungen bei der Elternzeit     Der Gesetzgeber möchte junge Eltern da-
                                 einstellen, die übergangslos seit dem 1. Ja-   bei unterstützen, Arbeit und Familie besser
                                 nuar 2015 gelten. Zudem wurde das soge-        zu vereinbaren. Deshalb sollen sie für die

4   BKK Service 1/2015
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sen, um die Kinderbetreuung zu übernehmen.
                                                   Der Anspruch auf die Elternzeit besteht bis
                                                   zur Vollendung des dritten Lebensjahres
                                                   eines Kindes, kann aber auf mehrere
                                                   Zeiträume aufgeteilt werden. Statt wie bis-
                                                   her auf zwei können beide Eltern seit dem
                                                   1. Januar 2015 ihre Elternzeit in drei Blöcke
                                                   aufteilen. Die Verteilung auf weitere Ab-
                                                   schnitte ist möglich, allerdings unverändert
                                                   nur mit Ihrer Zustimmung als Arbeitgeber –
                                                   ein Anspruch darauf besteht nicht.
                                                      Neu ist auch, dass ab dem 1. Juli 2015
                                                   ein Zeitraum von bis zu 24 Monaten der
                                                   Elternzeit zwischen dem dritten und dem
                                                   vollendeten achten Lebensjahr des Kindes
                                                   genommen werden kann. Bisher konnten
                                                   nur zwölf Monate in dieser Zeitspanne ge-
                                                   nommen werden.

                                                       Praxistipp
                                                       Die Übertragung von Elternzeit-
                                                       monaten bis zur Vollendung des
                                                       achten Lebensjahres war bis-
                                                       her nur möglich, wenn Sie zu-
                                                       gestimmt haben. Diese Zustim-
                                                       mungsvoraussetzung ist nun
                                                       gestrichen worden. Stellen Sie
                                                       sich darauf ein, dass Ihre Arbeit-
                                                       nehmer ihre Elternzeitmonate
                                                       nun im Wesentlichen frei eintei-
                                                       len können. Natürlich muss die-
                                                       se nach wie vor rechtzeitig ange-
                                                       zeigt werden.

                                                   Die Elternzeit muss Ihnen sieben Wochen
                                                   vor dem geplanten Beginn schriftlich ange-
Betreuung ihrer Kinder im Rahmen der Eltern-       zeigt werden, neuerdings aber nur noch für
zeit eine größere Flexibilität erhalten. Von der   die Zeit bis zur Vollendung des dritten Le-
Einführung des Elterngeld Plus verspricht sich     bensjahres des Kindes. Wird die Elternzeit
der Gesetzgeber zudem, dass junge Eltern           von der Mutter unmittelbar nach der Mut-
nach der Geburt ihrer Kinder früher als bis-       terschutzfrist oder unmittelbar nach einem
her in den Beruf zurückkehren, indem mehr          auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub
Wahlmöglichkeiten eingeräumt und Gerech-           in Anspruch genommen, so hat sie sich nur
tigkeitslücken beseitigt werden.                   bis zur Vollendung des zweiten Lebensjah-
    Der größeren Flexibilität für die Familien     res des Kindes festzulegen.
stehen aber Umstellungen für Sie gegen-               Die antragstellenden Arbeitnehmer
über, die ohne Übergangszeit auf Sie zu-           müssen sich dabei unverändert festlegen,
kommen.                                            für welche Zeiten innerhalb von zwei Jah-
                                                   ren Elternzeit genommen werden soll.
Änderungen bei der Elternzeit                         Für die Elternzeit, die zwischen dem drit-
Das Prinzip der Elternzeit bleibt erhalten:        ten und dem vollendeten achten Lebens-
Nach der Geburt eines Kindes können die            jahr des Kindes genommen werden soll,
Eltern einzeln oder gemeinsam für eine be-         muss der schriftliche Antrag spätestens
stimmte Zeit ihr Arbeitsverhältnis ruhen las-      13 Wochen im Voraus gestellt werden.

                                                                                                   BKK Service 1/2015   5
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SCHWERPUNKT

                         Sie können innerhalb von acht Wochen           Im Ergebnis sollten Sie sich also auf eine
                         nach Zugang des schriftlichen Antrags          höhere Flexibilität bei Ihrer Personalplanung
                         einer Übertragung des dritten Elternzeitab-    einstellen.
                         schnitts auf die Zeit bis zur Vollendung des      Während der Elternzeit besteht unverän-
                         achten Lebensjahres widersprechen. Es          dert Kündigungsschutz, dessen Beginn an
                         müssen allerdings dringende betriebliche       die geänderte Verteilung der Elternzeiträu-
                         Gründe vorliegen, für die Sie im Fall einer    me angepasst wurde. Für die erste Eltern-
                         Klage voll beweispflichtig sind. Dazu zäh-     zeitphase bis zur Vollendung des dritten
                         len beispielsweise eine bereits bestehende     Lebensjahres beginnt der Kündigungs-
                         personelle „Überbesetzung” der Dienststel-     schutz wie bisher mit der Antragstellung,
                         le/des Büros, sodass eine Beschäftigung al-    frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn
                         lein wegen der Elternzeit unzumutbar wäre.     der Elternzeit. Wird Elternzeit zwischen
                         Kein dringender betrieblicher Grund sind da-   dem dritten und dem vollendeten achten
                         gegen organisatorische Belastungen.            Lebensjahr in Anspruch genommen, be-
                                                                        ginnt der Kündigungsschutz nach Antrag-
                                                                        stellung frühestens 14 Wochen vor der
                             Praxistipp                                 Elternzeit.
                             Unabhängig von den Erfolgsaus-                Nach wie vor sind Sie verpflichtet, Ih-
                             sichten in einem Gerichtsverfah-           ren Mitarbeitern die Elternzeit zu beschei-
                             ren dürfte der Imageverlust für            nigen. Dies ist vor allem für den Bezug von
                             ein modernes Unternehmen, das              Elterngeld erforderlich.
                             seinen Mitarbeitern die Möglich-
                             keit verweigert, Beruf und Fami-           Teilzeitarbeit während der Elternzeit
                             lie zu vereinbaren, nicht zu unter-        Während der Elternzeit besteht die Möglich-
                             schätzen sein. Zudem ist auch              keit, im Monatsdurchschnitt bis zu 30 Wo-
                             ein Motivationsverlust beim Ar-            chenstunden je Elternteil zu arbeiten. Da-
                             beitnehmer wahrscheinlich.                 zu können Eltern unverändert bis zu zwei
                                                                        Mal eine Verringerung ihrer Arbeitszeit
                                                                        beanspruchen.

6   BKK Service 1/2015
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Zum 1. Januar 2015 wurde dazu eine Zu-        Das bisherige Elterngeld existiert auch wei-
stimmungsfiktion eingeführt, die mit den      terhin und wird längstens für 14 Monate ge-
Regelungen für Teilzeitbeschäftigung nach     zahlt. Die Höhe beträgt maximal 1.800 EUR
dem TzBfG vergleichbar ist. Sofern die be-    für jeden Monat, in dem kein Einkommen
trieblichen Voraussetzungen vorliegen und     erzielt wird.
ein Mitarbeiter fristgerecht Teilzeitarbeit      Neu ist das sogenannte Elterngeld Plus,
während der Elternzeit beantragt, ist ein     das sich mit der einfachen Formel beschrei-
Gespräch mit dem Ziel einer Einigung nicht    ben lässt: doppelt so lang, aber nur halb so
mehr ausreichend. Wenn Sie den Antrag         hoch.
des Mitarbeiters ablehnen möchten, müs-          Zudem sollen Eltern belohnt werden,
sen Sie dies nunmehr schriftlich innerhalb    die sich Erwerbs- und Erziehungsarbeit
von vier Wochen begründen. Diese Frist        für mindestens vier Lebensmonate ihres
verlängert sich auf acht Wochen, wenn es      Kindes gleichberechtigt teilen. Sie dürfen
sich um einen Teilzeitwunsch zwischen         hierfür länger Elterngeld Plus in Form der
dem dritten und der Vollendung des achten     neuen Partnerschaftsbonusmonate bezie-
Lebensjahres des Kindes handelt.              hen. Insgesamt ist der Bezug von Eltern-
                                              geld Plus einschließlich vier neuer Part-
                                              nerschaftsbonusmonate bis zu 28 Monate
    Praxistipp                                möglich.
    Wie im Geltungsbereich des                   Eltern haben zukünftig also die Wahl,
    TzBfG gilt Ihre Zustimmung zur            ob sie entweder Basiselterngeld, Eltern-
    Reduzierung der Arbeitszeit               geld Plus oder beide Varianten miteinan-
    während der Elternzeit als erteilt,       der kombiniert beziehen wollen. Dabei ist
    wenn Sie nicht rechtzeitig schrift-       noch zwischen Elterngeld Plus-Monaten
    lich ablehnen – zudem sind die            mit Zuverdienst und ohne Zuverdienst zu
    von Ihnen angegebenen Grün-               unterscheiden. Für die Berechnung des
    de juristisch überprüfbar. Auch           Elterngeld Plus werden grundsätzlich das
    wenn keine dringenden betrieb­            Mindestelterngeld von 300 EUR, der Min-
    lichen Gründe vorliegen müssen,           destgeschwisterbonus von 75 EUR und
    sollte eine Ablehnung nur erfol-          der Mehrlingszuschlag halbiert – dagegen
    gen, wenn Ihnen wirklich gute             wird es ab 1. Januar 2015 kein doppeltes
    und nachvollziehbare Argumente            Elterngeld mehr für Zwillinge geben, wo-
    zur Verfügung stehen.                     mit ein Urteil des Bundessozialgerichts
                                              umgesetzt wird.
                                                 Ob mit diesen Maßnahmen die Ziele
                                              des Gesetzgebers erreicht werden, bleibt
Änderungen beim Elterngeld                    abzuwarten. Für die meisten Eltern wer-
Beim Elterngeld haben sich zwar gravieren-    den sich die neuen Regelungen erst ab
de Änderungen ergeben, jedoch sind diese      dem Sommer 2015 auswirken (Eltern von
für das laufende Arbeitsverhältnis von ge-    Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren
ringer Bedeutung.                             sind). W

                                                                                             BKK Service 1/2015   7
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SOZIALVERSICHERUNG

Märzklausel und Beiträge

Bei Einmalzahlungen bis
zum 31. März 2015 prüfen
                             W       ie in jedem Jahr ist auch für 2015
                                     die Märzklausel zu beachten. Sie
                             besagt, dass einmalig gezahltes Arbeits-
                                                                           Zuordnung
                                                                           Auch wenn im laufenden Jahr kein bei-
                                                                           tragspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt wur-
Sie bitte die Märzklausel.   entgelt einheitlich für die Kranken-, Pfle-   de (zum Beispiel wegen Krankengeldbe-
                             ge-, Renten- und Arbeitslosenversicherung     zuges), ist die Einmalzahlung dem Vorjahr
                             dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum        zuzurechnen. Einmalzahlungen, die erst
                             des Vorjahres zuzuordnen sind, wenn           nach beendetem oder bei ruhendem Be-
                             bb die Einmalzahlung in dem Zeitraum zwi-     schäftigungsverhältnis gezahlt werden,
                                  schen dem 1. Januar und dem 31. März     sind grundsätzlich dem letzten Entgeltab-
                                  eines Jahres gezahlt wird,               rechnungszeitraum im laufenden Kalender-
                             bb das versicherungspflichtige Beschäfti-     jahr zuzuordnen. Abweichend von diesem
                                  gungsverhältnis bereits im Vorjahr be-   Grundsatz wird die im ersten Quartal ei-
                                  standen hat und                          nes Jahres geleistete Einmalzahlung jedoch
                             bb die Einmalzahlung zusammen mit dem         dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum
                                  laufenden Arbeitsentgelt die anteili-    im Vorjahr zugerechnet, wenn das Beschäf-
                                  ge Jahresbeitragsbemessungsgrenze        tigungsverhältnis bereits im Vorjahr geendet
                                  übersteigt.                              hat. Sofern in einem solchen Fall Einmalzah-
                             Ist Ihr Arbeitnehmer krankenversicherungs-    lungen nach dem 31. März des Folgejahres
                             frei, gilt die Beitragsbemessungsgrenze in    gezahlt werden, sind dafür Beiträge nicht
                             der Rentenversicherung.                       mehr zu entrichten.
                                 Unter den Begriff „einmalig gezahltes
                             Arbeitsentgelt“ fallen hierbei alle Bezü-     Beiträge
                             ge, die in größeren Zeitabständen als         Um zu berechnen, auf welchen Betrag der
                             monatlich gewährt werden und kein lau-        Einmalzahlung Beiträge anfallen, müssen
                             fendes Arbeitsentgelt darstellen. Dies sind   Sie eine besondere Vergleichsberechnung
                             zum Beispiel Gratifikationen und ähnliche     vornehmen. Sie prüfen dabei, ob der Mit-
                             Leistungen, Tantiemen, Urlaubsabgeltun-       arbeiter die sogenannte Jahres-Beitrags-
                             gen, Weihnachtsgelder und zusätzliches        bemessungsgrenze bis zum Dezember mit
                             Urlaubsgeld.                                  seinem bisherigen beitragspflichtigen Ent-

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Beispiel

    Sachverhalt:
    Johannes Keulmann übt seit Jahren ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beim Arbeitgeber Allfi-
    nanz aus. Er ist bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER versichert und kinderlos.

    Herr Keulmann erhält ein monatliches Arbeitsentgelt von		                                                  4.000 EUR
    Im März 2015 zahlt der Arbeitgeber Allfinanz eine Gewinnbeteiligung aus in Höhe von                        4.000 EUR

    Zur Prüfung, ob die Märzklausel anzuwenden ist, sind zunächst einmal die anteiligen Jahres-BBGen zu bilden:

    Anteilige Jahres-BBG                                                 KV/PV
    bis März 2015		                                                  12.375 EUR*
    beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bis März 2015 4.000 EUR x 3 = 12.000 EUR
    Differenz bis zur BBG			 375 EUR
    * Monats-BBG = 4.125 EUR x 3

  Beurteilung:
  Die Gewinnbeteiligung von 4.000 EUR übersteigt die Differenz bis zur BBG KV/PV in Höhe von 375 EUR (= nicht verbrauchte
  BBG der KV/PV), sodass sie dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres (= Dezember 2014) zugerechnet werden
  muss mit der Folge, dass die Beitragsberechnungsfaktoren (Beitragssatz, Beitragsgruppe) dieses Entgeltabrechnungszeit­
  raumes maßgebend sind. Dies führt dazu, dass für die Gewinnbeteiligung keine Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zu
  erheben sind, da diese erst seit 1. Januar 2015 anfallen können.

gelt schon ausgeschöpft hat oder ob noch
                                                 Fortsetzung des Beispiels
ein Restbetrag bis zur Jahres-Beitragsbe-
messungsgrenze übrig ist. Nur darauf fallen
Beiträge an.                                     Die Verbeitragung der Gewinnbeteiligung im Jahre 2014 erfolgt wie folgt:
    Für die Berechnung der Beiträge aus          Jahres-BBG                               KV/PV              RV/ALV
der Einmalzahlung sind die Beitragsgrup-
                                                                                       48.600 EUR          71.400 EUR
pen und Beitragssätze des Monats maß-
                                                 regelmäßiges Jahresarbeits­
gebend, dem die Sonderzahlung für die                                                  48.000 EUR          48.000 EUR
                                                 entgelt: 12 x 4.000 EUR =
Beitragsabrechnung zugeordnet wird, al-
                                                 Differenz                                 600 EUR         23.400 EUR
so dem Dezember 2014. Hierbei ist die
Besonderheit zu beachten, dass keine             Die Gewinnbeteiligung aus dem
Beiträge aus dem sogenannten Zusatzbei-          Jahr 2015 in Höhe von 4.000 EUR
                                                 unterliegt zur KV/PV mit                  600 EUR der Beitragspflicht.
tragssatz in der Krankenversicherung zu er-
heben sind, da diese erst seit dem 1. Janu-      KV AG =              KV AN =           PV AG=             PV AN =
ar 2015 erhoben werden können.                   7,3 %                8,2 %             1,025 %            1,275 %
    Die Beiträge für die Einmalzahlung sind      43,80 EUR            49,20 EUR         6,15 EUR           7,65 EUR
an die Krankenkasse abzuführen, bei der
                                                 und zur RV/ALV mit                     4.000 EUR der Beitragspflicht.
der Arbeitnehmer im Vorjahr (zum Zeitpunkt
der Zuordnung) versichert war. Ein Güns-         RV AG =              RV AN =           ALV AN =           ALV AG =
tigkeitsvergleich ist nicht vorgesehen, d. h.,   9,45 %               9,45 %            1,5 %              1,5 %
es bleibt auch dann bei der Zuordnung zum        378,00 EUR           378,00 EUR        60,00 EUR          60,00 EUR
Vorjahr, wenn sich für die Einmalzahlung
ein niedrigerer Beitrag als im Auszahlungs-
jahr ergibt. Ob die Märzklausel anzuwenden
ist, muss für jeden Entgeltabrechnungszeit-
raum getrennt geprüft werden. W

                                                                                             Bei Fragen zum Thema Märzklausel
                                                                                             wenden Sie sich gern an uns.

                                                                                                             BKK Service 1/2015   9
ELTERNZEIT UND ELTERNGELD PLUS - MÄRZKLAUSEL UND BEITRÄGE BETRIEBSFEIERN UND BETREUUNGSLEISTUNGEN ARBEITSSITUATIONSANALYSE IM BGM
SOZIALVERSICHERUNG

Minijobs – Überschreiten der
Arbeitsentgelt- und Zeitgrenze

Die Verlängerung der kurz-
fristigen Beschäftigungen
                                  Z    um 1. Januar 2015 hat sich die versiche-
                                       rungsrechtliche Beurteilung geringfügi-
                                  ger Beschäftigungen geändert. So ist unter
                                                                                  überschritten wird (zum Beispiel aufgrund
                                                                                  saisonaler Mehrarbeit), sind von Ihnen nicht
                                                                                  zu berücksichtigen. Zusätzlich ist zu prüfen,
führt zu Konsequenzen bei         anderem die für die Versicherungsfreiheit       ob in dem Jahreszeitraum die Jahresentgelt-
Arbeitgebern.                     kurzfristiger Beschäftigungen maßgebende        grenze von 5.400 EUR überschritten wird.
                                  Zeitgrenze von zwei Monaten bzw. 50 Ar-             Wird die monatliche Arbeitsentgeltgren-
                                  beitstagen innerhalb eines Kalenderjahres       ze innerhalb des maßgebenden Zeitjahres
                                  für eine Übergangszeit vom 1. Januar 2015       in mehr als drei Monaten überschritten und
                                  bis zum 31. Dezember 2018 auf drei Monate       liegt das Jahresentgelt über 5.400 EUR, ist
                                  bzw. 70 Arbeitstage erhöht worden. Diese        das Überschreiten nicht mehr gelegentlich
                                  Änderung wirkt sich auch auf die geringfü-      und begründet eine nicht geringfügige Be-
                                  gig entlohnten Beschäftigungen, die als Mi-     schäftigung. In solchen Fällen besteht die
                                  nijob ausgeübt werden, aus.                     nicht geringfügige Beschäftigung dann für
                                      Wir stellen Ihnen hier zwei interessan-     die Dauer des nicht vorhersehbaren Über-
                                  te Neuregelungen vor, die mit dieser Ände-      schreitens der Arbeitsentgeltgrenze. Eine
                                  rung zusammenhängen.                            geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt
                                                                                  ab dem Zeitpunkt wieder vor, von dem an
                                  Gelegentliches Überschreiten der                ein unvorhersehbares Überschreiten nicht
                                  Arbeitsentgeltgrenze von 450 EUR                mehr gegeben ist und das regelmäßige mo-
                                  Überschreitet das Arbeitsentgelt eines Ihrer    natliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt ei-
                                  als Minijobber beschäftigten Mitarbeiters       ner neu angestellten Jahresbetrachtung
                                  regelmäßig oder vorhersehbar 450 EUR im         450 EUR nicht übersteigt.
                                  Monat, so liegt vom Tage des Überschrei-
                                  tens an keine geringfügige Beschäftigung        Kurzfristige Beschäftigungen über
                                  mehr vor. Ein nur gelegentliches und nicht      den Jahreswechsel
                                  vorhersehbares Überschreiten der Arbeits-       Die Zeitdauer für die Annahme einer kurz-
                                  entgeltgrenze (zum Beispiel nicht geplante      fristigen Beschäftigung beträgt zwei Mona-
                                  Krankheitsvertretung) führt hingegen nicht      te bzw. 50 Arbeitstage und wurde für eine
                                  sofort zur Beendigung der geringfügig ent-      Übergangszeit für Beschäftigungszeiträume
                                  lohnten Beschäftigung. Als gelegentlich ist     vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018
                                  dabei ein Zeitraum von bis zu drei Monaten      auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage erhöht.
                                  (bis 31. Dezember 2014 sowie ab 1. Januar       Bitte beachten Sie, dass aufgrund fehlen-
                                  2019: zwei Monate) innerhalb eines Zeitjah-     der Bestandsschutzregelungen die Beurtei-
                                  res anzusehen.                                  lung der über den 31. Dezember 2014 hi­
                                      Der Jahreszeitraum ist von Ihnen so zu      nausgehenden Beschäftigungen nach dem
                                  ermitteln, dass Sie vom letzten Tag des zu      für den jeweiligen Beschäftigungszeitraum
                                  beurteilenden Beschäftigungsmonats an           geltenden Recht vorzunehmen ist. Ent-
                                  ein Jahr zurückrechnen. Als Monat gilt der      scheidend ist somit der Zeitpunkt, zu dem
                                  Entgelt­abrechnungszeitraum (Kalendermo-        die versicherungsrechtliche Beurteilung
                                  nat). Beurteilen Sie also den Mai 2015, so      der Beschäftigung zu erfolgen hat. Dies
                                  müssten Sie die Verdienste im Zeitraum          kann also unmittelbar bei Beschäftigungs-
Weitere Beispiele finden Sie im   1. Juni 2014 bis 31. Mai 2015 betrachten.       beginn oder erneut bei jeder Änderung der
Internet unter www.bkk-dv.de/     Monate, in denen die monatliche Arbeits-        Verhältnisse sein (siehe nebenstehendes
service/150101.                   entgeltgrenze von 450 EUR vorhersehbar          Beispiel). W

10   BKK Service 1/2015
Beispiel

Sachverhalt:
Die Hausfrau Christiane Langer nimmt am 1. Dezember 2014 eine Beschäf­
tigung als Aushilfsverkäuferin gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von
1.000 EUR (Fünf-Tage-Woche) auf. Die Beschäftigung ist von vornherein bis
zum 28. Februar 2015 befristet. Vorbeschäftigungszeiten liegen nicht vor.

Beurteilung:
Die am 1. Dezember 2014 aufgenommene Beschäftigung ist nicht kurzfristig
und damit versicherungspflichtig in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und
Pflegeversicherung, weil zu ihrem Beginn feststeht, dass die bis zum 31. De-
zember 2014 zulässige Zeitdauer von zwei Monaten überschritten wird. Für die
Zeit ab 1. Januar 2015 ist die Beschäftigung neu zu beurteilen, weil aufgrund ge-
setzlicher Neuregelung eine Änderung in den Verhältnissen eintritt. Ab diesem
Zeitpunkt liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, weil die Beschäftigungsdau-
er seit ihrem Beginn (1. Dezember 2014) nicht mehr als drei Monate beträgt. Die
Beschäftigung ist vom 1. Januar 2015 bis 28. Februar 2015 versicherungsfrei in
der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungs-
pflichtig in der Pflegeversicherung. Die versicherungspflichtige Beschäftigung
endet dementsprechend am 31. Dezember 2014.

Vom 1. Dezember 2014 bis 31. Dezember 2014:
Personengruppenschlüssel:      101
Beitragsgruppenschlüssel:      1111

Vom 1. Januar 2015 bis 28. Februar 2015:
Personengruppenschlüssel:       110
Beitragsgruppenschlüssel:       0000

                                                                                    BKK Service 1/2015   11
SOZIALVERSICHERUNG

Syndikusanwälte –
Keine Befreiungsmöglichkeit in der
Rentenversicherung mehr

Anwälte, die in Unternehmen
angestellt sind, werden
                                         B    is zum 2. April 2014 hat die Deutsche
                                              Rentenversicherung Bund zugelassene
                                         Rechtsanwälte, die bei nichtanwaltlichen
                                                                                           bleiben in dieser Beschäftigung von
                                                                                           der Rentenversicherungspflicht befreit.
                                                                                        bb Für Syndikusanwälte, die am 31. De-
rentenversicherungspflichtig.            Arbeitgebern beschäftigt sind (sogenann-          zember 2014 bereits das 58. Lebens-
                                         te Syndikusanwälte), unter bestimmten Vo-         jahr vollendet haben, bleibt es – auch
                                         raussetzungen von der Versicherungs-              bei einem Arbeitgeberwechsel – bei
                                         pflicht in der gesetzlichen Rentenversiche-       der Befreiung und einer Versicherung
                                         rung befreit. Da das Bundessozialgericht          in dem zuständigen berufsständischen
                                         am 3. April 2014 in drei Entscheidungen           Versorgungswerk, wenn sie in der Ver-
                                         klargestellt hat, dass Syndikusanwälte            gangenheit befreit wurden und solange
                                         nicht befreiungsfähig sind (AZ: B 5 RE 3/14       alle Voraussetzungen für eine Pflicht-
                                         R; B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 13/14 R), kann        versicherung im Versorgungswerk vor-
                                         diese Praxis nicht fortgesetzt werden.            liegen (Zulassung als Rechtsanwalt,
                                             Dies hat weitreichende Konsequenzen           Zahlung einkommensbezogener Beiträ-
                                         für das Befreiungsrecht von der gesetz­           ge usw.). Ausgenommen von diesem
                                         lichen Rentenversicherungspflicht. Zum            Vertrauensschutz sind Personen, die
                                         einen können seit dem 3. April 2014 keine         bei Ihnen keine rechtsberatende Tätig-
                                         Befreiungen mehr für bei nichtanwaltlichen        keit ausüben.
                                         Arbeitgebern beschäftigte Rechtsanwälte        bb Syndikusanwälte, deren Befreiungsbe-
                                         ausgesprochen werden. Zum anderen ist             scheid nicht für die aktuell ausgeüb-
                                         zu entscheiden, wie mit sogenannten „Alt-         te Beschäftigung ausgesprochen wur-
                                         fällen“ umzugehen ist. Hinter diesem Be-          de und die am 31. Dezember 2014 das
                                         griff verbergen sich die unterschiedlichsten      58. Lebensjahr noch nicht vollendet ha-
                                         Fallgestaltungen von Rechtsanwälten, die          ben, werden von Ihnen spätestens zu
                                         (teilweise) seit Jahren für nichtanwaltliche      dem Stichtag 1. Januar 2015 zur ge-
                                         Arbeitgeber tätig sind und deren Renten-          setzlichen Rentenversicherung ange-
                                         versicherungsbeiträge für diese Beschäf-          meldet. Ist eine Anmeldung bereits zu
                                         tigungen an die berufsständischen Ver-            einem Termin vor dem Stichtag erfolgt,
                                         sorgungswerke für Rechtsanwälte gezahlt           verbleibt es dabei.
                                         werden.                                        bb Für die Beschäftigten, die bis zu dem
                                                                                           Stichtag 1. Januar 2015 umgemeldet
                                         Befreiungsbescheid ist entscheidend               sind, sind Beiträge zur gesetzlichen
                                         Hinsichtlich der Beurteilung dieses Perso-        Rentenversicherung – wie bei allen an-
                                         nenkreises ist zu differenzieren zwischen         deren Beschäftigten auch – ab dem
                                         Syndikusanwälten, die im Besitz eines auf         Datum der Anmeldung laufend zu ent-
                                         die derzeitige Beschäftigung bezogenen            richten. Für die Vergangenheit werden
                                         Befreiungsbescheides sind, und Beschäf-           Beiträge für diese Beschäftigten nicht
                                         tigten ohne einen solchen Bescheid.               erhoben, wenn sie durchgehend als
Sollten Sie weitere Fragen zur An-           Für die Umsetzung des Wechsels der            Rechtsanwalt zugelassen waren und
meldung der Syndikusanwälte zur          Syndikusanwälte in die gesetzliche Renten-        für Sie eine rechtsberatende Tätigkeit
Rentenversicherung oder zum Ver-         versicherung sind die folgenden Eckpunkte         ausgeübt haben. W
fahren in unklaren Einzelfällen haben,   zu beachten:
wenden Sie sich bitte unter der Tele-    bb Syndikusanwälte, die über einen aktuel-
fonnummer 0800 1000 48070 an die              len Befreiungsbescheid für ihre derzeit
Deutsche Rentenversicherung Bund.             ausgeübte Beschäftigung verfügen,

12   BKK Service 1/2015
Zuwendungen des Arbeitgebers zur
betrieblichen Krankenversicherung
Übernommene Beiträge
zur betrieblichen Kranken-
                             Z    um Arbeitsentgelt gehören auch Zu-
                                  wendungen, die Sie zur Absicherung
                             Ihres Arbeitnehmers für den Fall der Krank-
                                                                                Zuwendungen sind Barlohn
                                                                                Nach Auffassung der Finanzverwaltung wer-
                                                                                den Zuwendungen zur betrieblichen Kran-
versicherung sind Barlohn.   heit, eines Unfalls, der Invalidität, des Alters   kenversicherung, die Sie als Versicherungs-
                             oder des Todes (Zukunftssicherungsleistun-         nehmer zugunsten Ihres Arbeitnehmers als
                             gen) zahlen. Soweit Sie nach gesetzlichen          versicherter Person abgeschlossen haben,
                             Bestimmungen verpflichtet sind, solche Zu-         steuerrechtlich als Barlohnzuwendungen
                             kunftssicherungsleistungen zu erbringen,           bewertet (BMF-Schreiben vom 10. Okto-
                             sind diese steuer- und beitragsfrei.               ber 2013 – IV C 5 – S 2334/13/10001).
                                 Zu den Zukunftssicherungsleistungen                Die für Sachbezüge maßgebliche
                             zählen auch Ihre Zuwendungen zu einer              44-EUR-Freigrenze findet auf Ihre Zuwen-
                             betrieblichen Krankenversicherung, die auf-        dungen für die Zukunftssicherung Ihrer Ar-
                             grund einer freiwillig begründeten Rechts-         beitnehmer also keine Anwendung.
                             pflicht erbracht werden. Bei einer betrieb-            Die Spitzenorganisationen der Sozialver-
                             lichen Krankenversicherung schließen Sie           sicherung folgen der Auffassung der Finanz-
                             für Ihre Arbeitnehmer mit einem Versiche-          verwaltung, nach der solche Zuwendungen
                             rungsunternehmen einen Vertrag (z. B. als          als Barlohn zu beurteilen sind. Weiterhin
                             Gruppenversicherungsvertrag) ab bzw.               wird klargestellt, dass es sich bei den Zu-
                             übernehmen die Versicherungsbeiträge               wendungen um einmalig gezahltes Arbeits-
                             eines von Ihrem Arbeitnehmer abgeschlos-           entgelt handelt, da diese nicht einer kon-
                             senen Vertrages, der dem versicherten              kreten Arbeitsleistung in einem einzelnen
                             Arbeitnehmer besondere Leistungen bei              Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet
                             Krankheit oder zur Vorsorge zusichert. Dies        werden können. Bei pauschaler Besteu-
                             können zum Beispiel eine Krankentagegeld-          erung nach § 40 Absatz 1 Satz 1 Num-
                             versicherung, Zahnergänzungsleistungen             mer 1 EStG gehören die Zuwendungen als
                             oder Zusatzschutz für stationäre Behandlun-        einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zum
                             gen sein.                                          beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Die-
                                                                                se Beurteilung gilt analog der steuerrecht­
                                                                                lichen Klarstellung für die ab 1. Januar 2014
                                                                                gezahlten Zuwendungen. W

                                                                                                         BKK Service 1/2015   13
SOZIALVERSICHERUNG

Die betriebliche Prävention wird
gesetzlich gefördert

Besonders kleine und mittel-
ständische Unternehmen
                               D    as Bundeskabinett hat am 17. Dezem-
                                    ber 2014 den Entwurf eines Geset-
                               zes zur Stärkung der Gesundheitsförderung
                                                                                grafischen Wandel, dem Fachkräftemangel
                                                                                sowie aus den veränderten Arbeitsbedin-
                                                                                gungen wie zunehmende Arbeitsdichte und
sollen vom neuen Präven­       und der Prävention (Präventionsgesetz) be-       ständige Erreichbarkeit ergeben.
tionsgesetz profitieren.       schlossen.
                                  Das Präventionsgesetz soll die Grund-         Wie können kleine und mittlere
                               lagen dafür verbessern, dass Prävention          Betriebe stärker beteiligt werden?
                               und Gesundheitsförderung in jedem Le-            Rund 60 Prozent aller sozialversicherungs-
                               bensalter und in allen Lebensbereichen als       pflichtigen Beschäftigten arbeiten in kleinen
                               gemeinsame Aufgabe der Sozialversiche-           und mittleren Betrieben. Besonders wich-
                               rungsträger und der Akteure in Ländern und       tig ist, dass diese Betriebe über Maßnah-
                               Kommunen gestaltet werden.                       men und Möglichkeiten zur betrieblichen
                                  Ein Schwerpunkt ist die Förderung der         Gesundheitsförderung informiert werden,
                               Prävention im Betrieb. Insbesondere kleine       einen einfachen Zugang zu den Leistungen
                               und mittelständische Unternehmen sollen          der Krankenkassen haben und zuverlässi-
                               in den Fokus der Leistungen der Kranken-         ge Hilfestellung erhalten. Deshalb sollen die
                               kassen rücken. Mit einem Mehr an Leistun-        Krankenkassen die Beratung und Unterstüt-
                               gen sollen deutlich mehr Unternehmen mit         zung von Unternehmen vor Ort gemeinsam
                               Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheits-         sicherstellen. Unternehmensorganisationen
                               förderung erreicht werden. Dies soll mit der
                               Verbesserung der Beratung und Unterstüt-
                               zung sowie einer engeren Verknüpfung mit
                               dem Arbeitsschutz erreicht werden.

                               Warum stärkt das neue Präventions-
                               gesetz die betriebliche Gesundheits-
                               förderung?
                               Betriebe eignen sich in besonderer Weise
                               zur Umsetzung von Präventions- und Ge-
                               sundheitsförderungsangeboten. Hier las-
                               sen sich auch Menschen ansprechen, die
                               über die üblichen Wege schwerer erreich-
                               bar sind, z.B. Beschäftigte in Schichtarbeit.
                               Verschiedene Untersuchungen belegen po-
                               sitive Einflüsse auf die Gesundheit der Ar-
                               beitnehmer sowie den Unternehmenser-
                               folg. Mitarbeiter, die ihre Arbeit als positiv
                               und weniger als eine Belastung und darü-
                               ber hinaus ihren Arbeitgeber als fürsorglich
                               empfinden, sind seltener krank. Dadurch
                               minimieren sich sowohl krankheitsbeding-
                               te Lohnkosten als auch Produktionsausfälle.
                               Somit ist die betriebliche Gesundheitsför-
                               derung sowohl aus der Perspektive der Be-
                               schäftigten als auch der Unternehmen ein
                               Schlüsselfaktor, um sich den betrieblichen
                               Herausforderungen zu stellen. Insbeson-
                               dere auch denen, die sich aus dem demo-

14   BKK Service 1/2015
wie Industrie- und Handelskammern, Hand-       wird den Beschäftigten ein einfacherer Zu-
werkskammern und Innungen sind dabei           gang zu solchen vorsorglichen Gesundheits-
einzubinden.                                   untersuchungen ermöglicht.

Was verspricht die stärkere Einbe­             Werden Versicherte, die sich gesund-
ziehung der Betriebsärzte?                     heitsbewusst verhalten, künftig von
Betriebs- und Werksärzte sind aufgrund ih-     ihrer Krankenkasse belohnt?
rer arbeitsschutzrechtlichen Aufgabenstel-     Bereits heute können Versicherte von ihrer
lung mit der gesundheitlichen Situation der    Krankenkasse einen Bonus erhalten, wenn
Beschäftigten im Betrieb vertraut. Sie soll-   sie sich gesundheitsbewusst verhalten,
ten deshalb bei Maßnahmen zur betriebli-       etwa wenn sie Vorsorgeuntersuchungen
chen Gesundheitsförderung als Berater und      regelmäßig wahrnehmen oder an einem
Unterstützer stets beteiligt werden. Außer-    Präventionskurs oder einem betrieblichen
dem ist eine Verknüpfung von arbeitsmedizi-    Präventionsangebot teilnehmen. Dieser Bo-
nischer Vorsorge und den primärpräventiven     nus kann von den Krankenkassen in Form
Angeboten der Krankenkassen vorgesehen.        einer Sachprämie oder als finanzielle Prämie
So können Betriebsärzte im Rahmen einer        vergeben werden. Auch wenn Sie als Ar-         Kennen Sie schon das Bonuspro-
arbeitsmedizinischen Vorsorge zukünftig ei-    beitgeber in Ihrem Unternehmen Maßnah-         gramm der BKK GILDEMEISTER
ne Präventionsempfehlung abgeben. Diese        men zur betriebliche Gesundheitsförderung      SEIDENSTICKER?
müssen die Krankenkassen dann bei ihrer        durchführen, können Sie eine entsprechen-
Entscheidung über mögliche Präventions-        de Bonuszahlung von den Krankenkassen          Für eine erfolgreiche Teilnahme er-
leistungen berücksichtigen. Betriebsärz-       erhalten. Zukünftig wird diese Möglich-        halten Sie bis zu 225 Euro in bar oder
te dürfen darüber hinaus künftig wie Ver-      keit der Krankenkassen zwingend als „Soll-     bis zu 330 Euro auf Ihr Gesundheits-
tragsärzte allgemeine Schutzimpfungen          Regelung” im Gesetz ausgestaltet werden.       konto.
durchführen. Die Krankenkassen können zu-      Durch diese verbindlichere Gestaltung soll
dem mit den Betriebsärzten Verträge über       gesundheitsbewusstes Verhalten verstärkt       Mehr Infos unter: www.bkkgs.de/
die Durchführung von Gesundheitsuntersu-       belohnt werden. W                              familienbonus
chungen („Check-ups”) schließen. Damit

                                                                                                              BKK Service 1/2015   15
ARBEITSRECHT

Aktuelle Urteile
 Arbeitszeugnis: Weiter „Note 3“
für durchschnittliche Arbeitsleistung
Verlangt ein Arbeitnehmer in seinem Ar-
beitszeugnis eine bessere Benotung als
vom Arbeitgeber vorgesehen, muss er
triftige Gründe dafür vorbringen. Dies
gilt auch dann, wenn in dieser Branche
üblicherweise gute oder sehr gute Zeug-
nisse ausgestellt werden. Geklagt hat-
te eine Arbeitnehmerin, die für ein Jahr
in einer Zahnarztpraxis im Empfangs-
bereich und als Bürofachkraft tätig war.
Nach der Beendigung des Arbeitsver-
hältnisses hatte der Arbeitgeber ihr ein
Zeugnis ausgestellt, das die Leistungs-
bewertung „zur vollen Zufriedenheit“
(= befriedigend) enthielt. Die Arbeitneh-
merin verlangte dagegen in ihrem Zeug-
nis die Formulierung „stets zur vollen
Zufriedenheit“ (= gut). Die Vorinstanzen
gaben der Klage statt, weil der Arbeit­
geber nicht dargelegt habe, warum die
Note „gut“ nicht zutreffend sei.
    Das BAG sah dies anders. Fordert        Pflicht zur Rückzahlung der Fortbildungs-    Darin stand unter anderem, dass Ansprü-
der Arbeitnehmer eine bessere Note          kosten an den ehemaligen Arbeitgeber         che aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb
als „durchschnittlich“ in seinem Zeug-      bestehe. In der Urteilsbegründung hieß       von drei Monaten geltend gemacht wer-
nis, muss er auch darlegen, dass seine      es, die Rückzahlungsklausel im Fort­         den müssen.
Leistungen „gut“ oder „sehr gut“ wa-        bildungsvertrag unterscheide sich nicht          Im April 2011 forderte der Kraftfah-
ren. Dass die große Mehrheit der Zeug-      danach, warum das Arbeitsverhältnis          rer die Zahlung von rückständigem Lohn
nisse in einer Branche diese Schluss-       beendet wird. Es sei aber nicht zulässig,    aus Dezember 2010 sowie eine Reise-
noten aufweisen, ändere nichts an der       von dem scheidenden Arbeitnehmer ei-         kostenpauschale für länger zurückliegen-
Darlegungs- und Beweislast. Das Zeug-       ne Rückzahlung zu verlangen, wenn der        de Fahrten. Dies lehnte der Arbeitgeber
nis müsse der Wahrheit entsprechen          Grund für die Kündigung einzig und allein    mit Verweis auf die Klausel ab. Der Por-
und „auch nur im Rahmen der Wahrheit        beim Arbeitgeber liegt.                      tugiese hielt sie für unwirksam, da er der
wohlwollend sein“.                          BAG vom 18.3.2014 – 9 AZR 545/12             deutschen Sprache nicht mächtig sei.
BAG vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13                                                            Nach Ansicht des BAG ist es für die
                                             Arbeitsvertrag muss nicht                  Wirksamkeit eines deutschsprachigen
 Rückzahlung von Fortbildungs-             übersetzt werden                             Arbeitsvertrags grundsätzlich unerheb-
kosten nach Kündigung                       Unterschreibt ein ausländischer Arbeit-      lich, ob der Arbeitnehmer der deutschen
Im verhandelten Fall gab es zwischen        nehmer einen Arbeitsvertrag in deut-         Sprache mächtig ist oder nicht. Niemand
Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen          scher Sprache, obwohl er ihrer nicht         sei verpflichtet, einen Arbeitsvertrag in
Fortbildungsvertrag mit der Vereinba-       mächtig ist, geht dies im Zweifel zu sei-    fremder Sprache zu unterschreiben. Je-
rung, dass die Kosten für die Fortbildung   nen Lasten. Weder ist er verpflichtet,       der Bewerber könne vom potenziellen
ausnahmslos vom Arbeitnehmer getra-         dem Vertrag zuzustimmen, noch muss           Arbeitgeber Bedenkzeit erbitten, ihn um
gen werden müssten, falls er nach der       der Arbeitgeber diesen übersetzen.           eine Übersetzung bitten oder selbst für
Weiterbildungsmaßnahme kündigte.               Im konkreten Fall hatte ein portugiesi-   eine solche sorgen. Nutzt der Bewer-
Der Arbeitnehmer hatte nach der Fortbil-    scher Speditions-Kraftfahrer geklagt, der    ber diese Möglichkeiten nicht und unter-
dung sein Beschäftigungsverhältnis ge-      für seinen Arbeitgeber bis März 2011 im      schreibt trotzdem, geht dies zu seinen
kündigt, da der Arbeitgeber kein Interes-   internationalen Transport tätig war. Das     Lasten. Dabei sei es unerheblich, in wel-
se daran zeigte, ihn entsprechend seiner    Einstellungsgespräch wurde in portugie-      cher Sprache die Vertragsverhandlungen
neuen Qualifikation einzusetzen. Das        sischer Sprache geführt, der Arbeitsver-     geführt wurden.
BAG urteilte, dass in diesem Fall keine     trag war in deutscher Sprache verfasst.      BAG vom 19.3.2014 – 5 AZR 252/12

16   BKK Service 1/2015
STEUERRECHT

Betriebsfeiern und
Betreuungsleistungen

Seit 1. Januar gibt es
neue Regelungen im
                         D    er Bundesrat hat in seiner letzten Sit-
                              zung des Jahres 2014 am 19. Dezem-
                         ber 2014 dem Gesetz zur Anpassung der
                                                                        im Zusammenhang mit dem Wiederein-
                                                                        stieg in den Beruf nach der Elternzeit sowie
                                                                        mit der Betreuung von Kindern und pflege-
Steuerrecht.             Abgabenordnung an den Zollkodex der            bedürftigen Angehörigen. Steuerfrei nach
                         Union und zur Änderung weiterer steuer­        dem neu ins Einkommensteuergesetz auf-
                         licher Vorschriften zugestimmt. Dieses Ge-     genommenen § 3 Nummer 34a EStG sind
                         setz enthält auch eine Reihe von lohnsteuer-   die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn
                         lich relevanten Neuerungen, die ab 1. Januar   erbrachten Leistungen des Arbeitgebers an
                         2015 in Kraft treten – wir stellen sie Ihnen   Dienstleistungsunternehmen, die den Ar-
                         hier vor.                                      beitnehmer hinsichtlich der Betreuung von
                                                                        Kindern oder zu pflegender Angehöriger be-
                         Steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur          raten oder hierfür Betreuungspersonal ver-
                         Vereinbarkeit von Familie und Beruf            mitteln. Die neue Steuerfreiheit in Höhe von
                         Der Gesetzgeber will die Vereinbarkeit von     bis zu 600 EUR je Kalenderjahr gilt auch für
                         Beruf und Familie stärker fördern – vor al-    zusätzlich erbrachte Leistungen des Arbeit-
                         lem bei Hilfestellungen des Arbeitgebers       gebers zur kurzfristigen Betreuung von Kin-

                                                                                                BKK Service 1/2015   17
STEUERRECHT

                          dern, die das 14. Lebensjahr noch nicht voll-   anlässlich von Betriebsveranstaltungen
                          endet haben. Von der neuen steuerlichen         auf 150 EUR vor (wir berichteten). Im Lau-
                          Begünstigung erfasst werden auch beruflich      fe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens
                          veranlasste Betreuungsleistungen für Kin-       wurde die Anhebung der Freigrenze auf
                          der bzw. pflegebedürftige Angehörige un-        150 EUR wieder fallen gelassen. Stattdes-
                          ter 25 Jahren, die wegen einer körperlichen,    sen ist seit dem 1. Januar 2015 die bisheri-
                          geistigen oder seelischen Behinderung           ge 110-EUR-Freigrenze in einen Freibetrag
                          außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.   von 110 EUR umgewandelt.
                          Es muss sich dabei um zusätzliche, außer-           Zudem wurde klargestellt, dass es sich
                          gewöhnliche Aufwendungen handeln, die           nicht nur dann um eine steuerlich anzuer-
                          beispielsweise aufgrund einer kurzfristigen     kennende Betriebsveranstaltung handelt,
                          Fortbildungsmaßnahme oder wegen einer           wenn der ganze Betrieb feiert, sondern
                          Krankheit beim Arbeitnehmer anfallen. Ein       auch dann, wenn nur einzelne Betriebstei-
                          Nachweis über die Zweckbestimmung der           le (zum Beispiel Abteilungen, Teams) eine
                          Leistungen ist zum Lohnkonto des Arbeit-        Betriebsveranstaltung durchführen. Grund-
                          nehmers zu nehmen. Begünstigt sind erst-        sätzlich bleibt es dabei, dass nur zwei Be-
                          mals auch Betreuungsleistungen, die unmit-      triebsfeiern pro Jahr steuerfrei durchgeführt
                          telbar im Privathaushalt des Arbeitnehmers      werden können.
                          erbracht werden, sofern die übrigen steuer-
                          lichen Voraussetzungen erfüllt sind.            Freigrenze wird zum Freibetrag
                                                                          Seit dem 1. Januar 2015 ist die bisherige
                          Neudefinition der erstmaligen                   110-EUR-Freigrenze für Aufwendungen an-
                          Berufsausbildung                                lässlich von Betriebsveranstaltungen in ei-
                          Zur Lösung der bisherigen Abgrenzungs-
                          schwierigkeiten zwischen Erst- und
                          Zweitausbildung wird seit 1. Januar 2015
                          eine Neudefinition vorgenommen. Nach
                          den neu gefassten § 4 Absatz 6 EStG und
                          § 9 Absatz 6 EStG muss eine Berufsaus-
                          bildung zum einen für einen Zeitraum von
                          zwölf Monaten bei einer vollzeitigen Aus-
                          bildung, die mit einer Abschlussprüfung
                          durchgeführt wird, angelegt sein. Ist ei-
                          ne Abschlussprüfung im Ausbildungsplan
                          nicht vorgesehen, gilt die Ausbildung mit
                          der tatsächlichen planmäßigen Beendi-
                          gung als abgeschlossen. Berufsvorberei-
                          tende Maßnahmen, die die neuen gesetz-
                          lichen Mindestvoraussetzungen etwa an
                          die Dauer nicht erfüllen, sind nach dem Wil-
                          len des Gesetzgebers als bloße „Anlern-
                          phase“ zu verstehen und gelten nicht als
                          Erstausbildung. Unverändert bestehen
                          bleibt die grundsätzliche Zweiteilung, nach
                          der Aufwendungen für eine Erstausbil-
                          dung bis zu 6.000 EUR als Sonderausga-
                          ben abziehbar sind, für eine Zweitausbil-
                          dung hingegen der unbegrenzte Abzug als
                          Werbungskosten oder Betriebsausgaben
                          möglich ist.

                          Neue Regelungen für
                          Betriebsveranstaltungen
                          Der Referentenentwurf des Zollkodex-An-
                          passungsgesetzes sah zunächst die Erhö-
                          hung der bis 31. Dezember 2014 maßgeben-
                          den 110-EUR-Freigrenze für Aufwendungen

18   BKK Service 1/2015
nen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt        Kinder entfallen, müssen seit 2015 dem
(§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG).        Arbeitnehmer zugerechnet werden. Der ge-
Damit unterliegt nur der 110 EUR überstei-    meinschaftliche Bustransfer zum Veranstal-
gende Betrag der Lohnsteuerpflicht und        tungsort ist damit bei den maßgeblichen
kann vom Arbeitgeber der Lohnsteuerpau-       Aufwendungen des Arbeitgebers zu be-
schalierung mit 25 Prozent unterworfen        rücksichtigen. Auch die Zuwendungen für
werden. Nach alter Rechtslage unterlagen      den äußeren Rahmen, also etwa die Miete
die gesamten Aufwendungen der Lohn-           für Räume, Musik und für künstlerische und
steuerpflicht, wenn die „Freigrenze“ von      artistische Darbietungen (zum Beispiel ex-
110 EUR je Betriebsfeier und Teilnehmer       terner Eventveranstalter) sind in den Freibe-
überschritten wurde. Auch hier bestand die    trag von 110 EUR einzurechnen, ebenso der
Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit       Wert für Geschenke, die an Arbeitnehmer
25 Prozent der maßgeblichen Gesamtauf-        bei der Betriebsfeier abgegeben werden.
wendungen der Betriebsfeier.                  Anteilige Lohnkosten für eigene Mitarbeiter,
                                              die die Betriebsveranstaltung vorbereiten,
Alle unmittelbaren Aufwendungen               sind hingegen nicht mit einzubeziehen. W
werden einbezogen
In den neuen Freibetrag von 110 EUR je
Betriebsveranstaltung und Teilnehmer
sind seit 1. Januar 2015 alle unmittelbaren
Aufwendungen des Arbeitgebers für die
Betriebsfeier einzubeziehen. Kosten der
Betriebsfeier, die auf den Ehegatten oder

                                                                                              BKK Service 1/2015   19
GESUNDHEIT IM BETRIEB

Arbeitssituationsanalyse als Erhebungsinstrument
im Betrieblichen Gesundheitsmanagement

Eine gründliche Analyse
macht BGM erfolgreicher –
                            D    ie Gesundheit der Mitarbeiter zu
                                 unterstützen ist ein gutes und wich­
                            tiges Ziel in Unternehmen. Doch es ist kei-
                                                                          Festlegung eines Pilotbezirks
                                                                          Zum Start des betrieblichen Gesundheits-
                                                                          managements (BGM) wurde zunächst in ei-
Beispiel CWW Paderborn      ne einfache Aufgabe, besonders wenn das       nem Stadtteil Paderborns ein Pilot­bereich
                            Unternehmen dezentrale und ganz unter-        festgelegt, der alle Formen der Betreu-
                            schiedliche Bereiche unter einen Hut brin-    ungseinrichtungen und Dienste (z. B. ein
                            gen muss. Dieser Herausforderung stell-       Seniorenzentrum, ein heilpädagogischer
                            te sich der Caritas Wohn- und Werkstätten     Kindergarten oder eine Werkstatt für Men-
                            (CWW) im Erzbistum Paderborn e. V.            schen mit Behinderung) repräsentiert. So

20   BKK Service 1/2015
konnten Erfahrungen gesammelt werden,           Individuelle Maßnahmen nach Bedarf
die einen einrichtungsübergreifenden Aus-       Neben klassischen Maßnahmen der Ge-
tausch ermöglichten. Dieser fand im so-         sundheitsförderung, wie z. B. dem Angebot
genannten Steuerkreis statt, an dem Füh-        eines Rücken- und Yogakurses und einer
rungskräfte und Mitarbeitervertreter der        Raucherentwöhnung, wurden auch organi-
ausgewählten Einrichtungen teilnahmen.          satorische Verbesserungen umgesetzt:
Dieser Austausch zwischen den unter-            bb Regelmäßige Fallbesprechungen mit         Der Name ist Programm: Claim
schiedlichen Einrichtungsformen, der auf            psychologischer Begleitung,              des BGM-Programms des CWW
anderen Ebenen eher selten ist, wurde von       bb Workshops zum Thema „Führung und
allen als sehr gewinnbringend empfunden.            Gesundheit“,
                                                bb Erweiterung der Gesundheitsthemen
Analyse vor Aktion                                  im Fortbildungskatalog,
Es wurde schnell klar, dass es keine einheit-   bb Pausenraum-Möglichkeiten bzw. Um-
liche Lösung geben konnte, die dem breiten          gestaltung des bestehenden Pausen-
Themenspektrum der Einrichtungen und                raumes,                                  Das Team Gesundheitsmanagement
den individuellen Belastungen der Mitarbei-     bb „Der bewegte Arbeitsplatz“, Ergono-       der BKK GILDEMEISTER SEIDEN-
tenden gerecht wird.                                mie-Beratung am Arbeitsplatz,            STICKER berät Sie gern zur
Deshalb entschieden die Verantwortlichen,       bb monatlicher Gesundheitstipp, der per      Gesundheitsförderung in Ihrem
zuerst in jeder Einrichtung eine Arbeits­           E-Mail und als Aushang verteilt wird     Unternehmen:
situationsanalyse (ASiA) durchzuführen. Die
ASiA ist ein moderiertes Gruppeninterview,      Fazit: Viele gute Maßnahmen wurden um-       Standort Bielefeld
das mit sechs bis zehn Mitarbeitern durch-      gesetzt, von denen die Mitarbeiter täglich   0521 5228-3785
geführt wurde. Jede ASiA-Sitzung hat einen      profitieren.                                 Standort Friedrichshafen
festen Ablauf in fünf Schritten:                   Im nächsten Schritt steht die Auswei-     07541 30199-3785
bb Zunächst sollen die Teilnehmer ihre          tung des betrieblichen Gesundheitsmana-
    Arbeitsfähigkeit bis zum 65. bzw. 67. Le-   gements auf weitere Einrichtungen des Trä-   Aktuelle Praxisbeispiele:
    bensjahr einschätzen. Das heißt, sie sol-   gers an. W                                   www.bkkgs.de/praxisbeispiele
    len überlegen, ob und in welchem Um-
    fang sie noch in der Lage sein werden,
    ihre jetzige Tätigkeit auszuüben.
bb Dann werden die Aspekte der eigenen
    Arbeit gesammelt, die sich positiv auf
    die Gesundheit auswirken. Sie werden
    auch als Ressourcen bezeichnet.
bb Im weiteren Schritt geht es um die Be-
    lastungen im Arbeitsalltag. Hier wird in
    den Kategorien Tätigkeit, Organisation,
    Arbeitsfeld, Teamklima und Vorgesetz-
    tenverhalten überlegt, wo Veränderun-
    gen sinnvoll wären.
bb Aus den zuerst gesammelten Ressour-
    cen und den Belastungen werden Maß-
    nahmen und Lösungsideen abgelei-
    tet. Diese werden im Anschluss von
    den Teilnehmenden in eine Reihenfol-            Hintergrund-Information
    ge nach Wichtigkeit gebracht, um da­            Der Caritas Wohn- und Werkstätten im Erzbistum Paderborn e. V.
    raus einen Plan für die Abarbeitung zu          (CWW Paderborn) steht Menschen mit Behinderung und Senioren mit
    erstellen.                                      insgesamt 28 Diensten und Betreuungseinrichtungen zur Seite. Über
bb Zum Abschluss wird die Arbeitsfähig-             das gesamte Erzbistum verteilt sind 2.300 Mitarbeiter im Einsatz. Seit
    keit erneut eingeschätzt, allerdings            2013 steht das Thema Mitarbeitergesundheit mit der Einführung eines
    unter der Prämisse, dass die vorgeschla-        Betrieblichen Gesundheitsmanagements auf der Agenda des CWW
    genen Maßnahmen umgesetzt wurden.               Paderborn. Seit der ersten Stunde steht die BKK GILDEMEISTER
Die Ergebnisse der ASiA waren so unter-             SEIDENSTICKER der CWW dabei beratend zur Seite.
schiedlich wie die Häuser selbst.

                                                                                                             BKK Service 1/2015   21
SCHLUSSPUNKT

                          Mindestlohn: Neue Aufzeichnungspflicht
                          für Arbeitgeber
                          Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn
                          von 8,50 EUR. Wie der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hervorhebt, wurden mit dem
                          Mindestlohngesetz (MiLoG) außerdem neue Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
                          für Arbeitgeber eingeführt.
                             Arbeitgeber müssen laut Gesetz seit Jahresanfang Beginn, Ende und Dauer der Arbeits-
                          zeit von
                          bb kurzfristig Beschäftigten gemäß § 8 Absatz 1 SGB IV,
                          bb Minijobbern (mit Ausnahme von Privathaushalten) sowie
                          bb Arbeitnehmern in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
                               genannten Wirtschaftsbereichen und -zweigen
                          aufzeichnen. Zu diesen Wirtschaftszweigen zählen dem DStV zufolge unter anderem das
                          Bau-, Gaststätten- und Speditionsgewerbe.
                             Die Dokumentation muss „spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der
                          Arbeitsleistung folgenden Kalendertages” erfolgen. Zudem sind die Unterlagen mindestens
                          zwei Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen der Prüfbehörde am Ort der Beschäf­
                          tigung bereitzuhalten. Die Pflichten gelten gleichfalls für Entleiher von Arbeitskräften. Wer
                          gegen sie verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis
                          zu 30.000 EUR belegt werden.
                             Kein Gesetz ohne Ausnahme: Bereits im November 2014 wurden die Aufzeichnungs-
                          und Meldepflichten durch Sonderregelungen teilweise gelockert. Kurz vor Weihnachten
                          wurde mit der „Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung” eine weitere für viele
                          Arbeit­geber wichtige Ausnahme eingeführt, die seit dem 1. Januar 2015 gilt. Sie beschränkt
                          die Dokumentationspflichten auf Arbeitnehmer, deren verstetigtes regelmäßiges Monats­
                          entgelt höchstens 2.958 EUR brutto beträgt.
                             Die neue Verordnung finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter
                          http://bit.ly/1EkQ8Up.

                          Höhere Freigrenze für Aufmerksamkeiten
                          und Arbeitsessen
                          Für Geschenke und Aufmerksamkeiten für persönliche Ereignisse fallen seit dem 1. Janu-
                          ar 2015 bis zu einem Wert von 60 EUR weder Steuern noch Sozialabgaben an. Bisher lag
                          dieser Wert bei 40 EUR, einschließlich Mehrwertsteuer. Wichtig ist dabei, dass es sich um
                          Sachgeschenke (Blumen, Genussmittel, Bücher etc.) handelt, denn Geldzuwendungen ge-
                          hören weiterhin stets zum Arbeitslohn – auch wenn der Zuwendungsbetrag unter 60 EUR
                          liegt. Zu den Sachgeschenken gehören allerdings auch Waren- oder Tankgutscheine.
                              Bei den 60 EUR handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Das
                          bedeutet: Übersteigt der Wert des Gesamtgeschenkes 60 EUR – und sei es nur um einen
                          Cent –, verlieren Sie die Steuerfreiheit für den kompletten Betrag. Zudem werden die Aus-
                          gaben dann vollständig beitragspflichtig.
                              Zu den Aufmerksamkeiten gehören auch Getränke und Genussmittel, die der Arbeit­
                          geber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb überlässt oder anlässlich und während
                          eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes gewährt und deren Wert 60 EUR nicht über-
                          steigt (sogenannte Arbeitsessen).

22   BKK Service 1/2015
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