Die Tafel feiert 15-jähriges Bestehen! - Verbandsgemeinde ...

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Die Tafel feiert 15-jähriges Bestehen! - Verbandsgemeinde ...
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                        Amtliche Bekanntmachungen
50. Jahrgang - 17. Woche -                         der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
1. Mai 2021

                      Die Tafel feiert 15-jähriges Bestehen!
                Mit einem Grußwort wandte sich der Vorsitzende der Tafel Deutschland an unser örtliches Tafel-Team
                                  „Liebes Team der Schönenberg-Kübelberger Tafel,

                                  seit 15 Jahren schon bauen Sie bei sich vor Ort mit der Schönenberg-Kübelberger Tafel eine Brücke zwischen Überfluss und
                                  Mangel. Sie retten Lebensmittel und helfen Menschen. Die Schönenberg-Kübelberger Tafel ist in dieser Zeit eine Anlaufstelle
                                  geworden: ein Ort von Begegnung und Verständigung. Weil Sie, liebe Ehrenamtliche, Ihre Mitmenschen im Blick haben und
                                  Hilfe leisten.“ Schon seit dem Jahr 2006 betreibt die Alois-Hemmer-Stiftung die Tafelausgabestelle in der Ortsgemeinde Brü-
                                  cken. Der Vorsitzende der Alois-Hemmer-Stiftung, Bürgermeister Christoph Lothschütz, bedankt sich herzlich bei allen ehren-
                                  amtlichen Helfern.

                                  Seien es die vielen Helfer in der Ausgabestelle, welche jeden Dienstag (vormittags) und jeden Donnerstag (nachmittags) für
                                  Bedürftige geöffnet hat oder die zahlreichen Fahrer, welche täglich die zur Verfügung gestellten Lebensmittel in den umlie-
                                  genden Einkaufsmärkten sowie den örtlichen Metzgereien und Bäckereien und bei sonstigen Einzelhändlern abholen und
                                  zur Ausgabestelle bringen.

                                  Die ergänzende Versorgung bedürftiger Personen ist gerade auch in der Corona-Zeit sehr wichtig und nicht wegzudenken.

                                  An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Ehrenamtliche!

QR-Code und Bestätigung per eMail
Kommunale Testzentren in Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr aktuell
Die kommunalen Schnelltestzentren in Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr vereinfachen die Abläufe. Mit einem persönlichen QR-Code entfällt das Ausfüllen
der Vordrucke bei der Anmeldung zum Schnelltest. Das Ergebnis wird auf Wunsch per eMail zugesandt. Das sind zwei Neuerungen, die einen Corona-Schnelltest
noch einfacher machen und den Zeitaufwand deutlich reduzieren.
Mit einem Smartphone können die persönlichen Daten dauerhaft in einen QR-Code umgewandelt werden. Wenn Sie diesen bei der Anmeldung vorzeigen, kann der
eingescannt werden und ist dann direkt erfasst. Diesen Code generieren Sie über die Internetadresse:
http://testzentrum-email.kkmultimedia.de/

oder halten Sie Ihre Smartphone-Kamera vor diesen QR-Code:

Auf Wunsch senden wir Ihnen das Ergebnis Ihres Tests per eMail zu. Dann entfällt das Warten, während der Test läuft.
Ihr Zeitaufwand für einen Schnelltest reduziert sich dadurch deutlich. Aus einer halben bis dreiviertel Sunde werden dann fünf bis 10 Minuten. Weiterhin sind
die Tests kostenlos und ohne vorherige Terminvereinbarung.
Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Ihren Personalausweis vorlegen und ihr Testergebnis in Papierform erhalten. Wir freuen uns, Ihnen diesen zusätz-
lichen Service anbieten zu können.
Einen herzlichen Dank an die ehrenamtlichen Teams des Bürgerbusses und der Freiwilligen Feuerwehr.
Das Programm für diese Arbeitserleichterung wurde ebenfalls im Ehrenamt entwickelt.
Auch am 1. Mai, an Christi Himmelfahrt und an Fronleichnam haben wir für Sie von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
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                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te-     Haus der Diakonie Landstuhl              Email:betreuungsverein-kusel@          L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Verbandsgemeinde                         lefon 112.                                                                        t-online.de                            und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Tel.: 06371/2846                         Fax: 06381/993279                      serslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                      berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-                                                                                   Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
                                                                                   Email:      slb.landstuhl@diakonie-
 06373/504-0                              lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        pfalz.de                                 Rufbereitschaft der                    19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Feuerwehr                                Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220       Unsere Beratungsangebote                 Verbandsgemeindewerke                  06356/1224
 Verbandsgemeinde                         Rufbereitschaft                          Sozial- und Lebensberatung
                                          Entstörungsdienst:                                                                Eigenbetrieb                           Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
 Oberes Glantal                                                                    Schwangerschafts- und Schwager-          Wasser | Abwasser
                                          Telefon-Nr. für Störungen                schaftskonfliktberatung                                                         Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
                                          Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl                                                     Bereich Wasser                         fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
 - Notruf 112 -                                                                    (staatl. anerkannt)                      (VG Oberes Glantal)
                                          Strom: Telefon 0800/7977777              Kurberatung                                                                     tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
                                          APOTHEKEN-NOTDIENST                                                               Treten außerhalb der allgemeinen       woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Zahnärztlicher Notfalldienst:                                                      (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-        Bürozeiten Probleme bei der Was-
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         Deutsches Festnetz:                      Kuren, Kinder- und Jugenderholun-                                               Hotline 0180/3319411
                                          0180-5-258825-PLZ                                                                 serversorgung (Rohrbrüche, Un-
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00                                               gen, Familienerholungen)                 dichtigkeiten, Druckabfälle usw.)
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   (0,14 Euro/Min.)                         Termine nach Vereinbarung                                                       Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
                                          Mobilfunknetz:                                                                    auf oder erkennen Sie sonstige Un-     Gruppe Kusel. Weitere Information:
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/                                               Vertraulich-kostenfrei - auf             regelmäßigkeiten an öffentlichen
893770                                    0180-5-258825-PLZ                        Wunsch anonym                                                                   Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                                                             Anlagen (Ausfall der Straßenbe-        Internet unter www.ilco.de
                                                                                   Haus der Diakonie Kaiserslautern         leuchtung, plötzliche Fahrbahnän-
Augenärztlicher Notfalldienst:            Internet: www.lak-rlp.de                 Interventionsstelle gegen Gewalt
                                          Der Notdienst wechselt jeweils mor-                                               derungen usw.) so rufen Sie für das    Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst                                            in engen sozialen Beziehungen            Gebiet der Verbandsgemeinde
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929         gens um 8.30 Uhr                         und Stalking                                                                    Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
                                                                                                                            Oberes Glantal die Telefon-Nr. 0171    Betreuung und Beratung für Behinder-
                                                                                   Tel.: 0631/37108425                      / 5065303 an.
Ärztlicher Notfalldienst:                  Schönenberg-Kübelberger Tafel           Email: interventionsstelle.kaiserslau-                                          te sowie therapeutische Versorgung
                                           für bedürftige Menschen in der Ver-                                              Bereich Abwasser                       nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst-                                             tern@diakonie-pfalz.de                   (Gebiet Süd und Nord):
zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I.    bandsgemeinde Oberes Glantal.           Vertraulich-kostenfrei -                                                        66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel.
                                                                                                                            Treten außerhalb der allgemeinen       06371/934275-276, Fax 06371-
Flur 1, Tel.: 116 117.                                                             auf Wunsch anonym                        Bürozeiten Probleme bei der Ent-
                                           Ausgabestelle:                                                                                                          934424.
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                      wässerung (Verstopfungen, Rück-        Störungen Erdgasversorgung
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall                                                Ambulanter Pflege- und                   stau usw.) auf oder erkennen Sie
um telefonische Vorankündigung             (neben ev. Kirche)                      Betreuungsdienst                                                                Stadtwerke Homburg GmbH
                                                                                                                            sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu-     Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
Dienstzeiten:                                                                      Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel          sammenhang mit der Abwasserbe-
Montag                       19.00 Uhr     Öffnungszeiten:                         St. Wendeler Straße 16,                                                         Fragen zur Erdgasversorgung:
bis Dienstag                 07.00 Uhr     Dienstag     10:00-11:00 Uhr und                                                 seitigung oder an Gewässern (z.B.      Energieberatung-Stadtwerke
                                                                                   66892 Bruchmühlbach-Miesau,              Gewässerverschmutzungen, Öl-
Dienstag                     19.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              Tel. 06372/995751                                                               Homburg: 06841/694-220
bis Mittwoch                 07.00 Uhr                                                                                      spuren) so rufen Sie für den Bereich   Tierschutzverein im Landkreis Kusel
Mittwoch                     14.00 Uhr                                             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,           der Ortsgemeinden:
                                           Bedürftigkeit:                          Tel. 06373/508641                                                               e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Donnerstag               07.00 Uhr                                                                                      * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-
Donnerstag                   19.00 Uhr     Anträge gibt es in den Bürgerbü-        Wir sind rund um die Uhr für Sie er-                                            Telefonnummern:
bis Freitag                  07.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde                                                          mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,      1. Vorsitzende Christine Fauß,
                                                                                   reichbar.                                  Dittweiler und Schönenberg-Kü-
Freitag                      16.00 Uhr                                                                                                                             Tel.: 0175/4117712
bis Montag                   07.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                        belberg die Telefon-Nr. 06373 /      Schatzmeister Jutta Keller
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Sozialverband VdK Rheinland-               8290320 an (Gebiet Süd).
                                           VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,       Pfalz Kreisverband Kusel                                                        Tel.: 0160/94838930
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr                                                                                          * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-
Sprechstunden:                             Tel.: 06373-504-201,                    Geschäftsstelle Lehnstraße 34,                                                  www.tierschutz-kusel.de
                                           t.weber@vgog.de                                                                    born, Glan-Münchweil., Hensch-
Samstag und Sonntag                                                                66869 Kusel                                tal, Herschweiler-Pettersheim,
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Telefonische Erreichbarkeit:                                                     Beratungsstellen im Haus
                                                                                                                              Hüffler, Krottelbach, Langenbach,     der Diakonie
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                                        Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr           Matzenbach, Nanzdietschweiler,
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Deutsches Rotes Kreuz                   Freitags geschlossen                                                             Marktstr. 31 in 66869 Kusel
                                                                                                                              Quirbach/Pfalz, Steinbach am          Tel.-Nr.: 06381/422900
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Kreisverband Kusel e.V.                 1. Mittwoch im Monat Servicenach-          Glan, Rehweiler und Wahnwegen
den Ärzte u. Zahnärzte können beim         Haushaltsassistenz:                     mittag für Arbeitnehmer von 14.00                                                Fax-Nr.: 06381/4229099
                                                                                                                              die Telefon-Nr. 06383/927681 an
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-      Hauswirtschaftliche Dienstleistun-      - 17.30 Uhr                                (Gebiet Nord).
arztes in Erfahrung gebracht werden.       gen, Fahrdienst und Betreuungs-         Telefon: 06381/425 044 - 0                                                       Erziehungs-
                                                                                                                            Sie wollen eine Störung melden?         und Familienberatung
                                           angebote für Senioren, Pflegebe-        Telefax: 06381/425 044 - 29              Dann wählen Sie die entsprechen-
Deutsche Rheuma-Liga                       dürftige und Familien, Unterstüt-       E-Mail: kv-kusel@vdk.de                                                          Email: erziehungsberatung.kusel@
                                                                                                                            de Telefonnummer. Der Telefonan-        diakonie-pfalz.de
Arbeitsgemeinschaft Kusel                  zung für Kranke, Genesende, Be-         Termin nur nach telefonischer            ruf wird von einer Sprachbox ange-
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler      hinderte.                               Vereinbarung                                                                     Suchtberatung, Jugend- und Dro-
                                                                                                                            nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-      genberatung, Angehörigenbera-
Tel.: 06383/1386                           Hausnotrufsystem:                                                                men sowie Ihre Telefonnummer, un-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de            Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    Mobilitas                                                                        tung, Prävention
                                                                                                                            ter der Sie erreichbar sind, mit.       Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                           hinderte, Alleinstehende.               ambulanter Pflege- und Betreu-           Nennen Sie uns den festgestellten
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Essen auf Rädern:                       ungsdienst        Schönenberg-Kü-                                                nie-pfalz.de
                                                                                                                            Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem      Fachdienst Glückspielsucht
sel, Marktplatz 4: dienstags und frei-     Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   belbg., Glanstr.                         Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-
tags ab 20.00 Uhr                          Sozialkaufhaus:                         44., Frau Schmidt Kerstin.                                                       Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                                                                                                            ße, Hausnummer sowie Gemein-            nie-pfalz.de
                                           Secondhandbekleidung und -möbel.        Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,               de). Sie werden umgehend (in der
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Geschäftsstelle:                        Tel. 06373/829992                                                                Schwangeren- und Schwanger-
                                                                                                                            Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-     schaftskonfliktberatung
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Trierer Str. 39, Kusel,                 Beratung kostenlos und neutral!          nuten) vom Rufbereitschaftsperso-
und deren Kinder: 0631/17000               Tel. 06381/9246-20                      Pflegerufbereitschaft rund um d.                                                 (staatlich anerkannt)
                                                                                                                            nal zurückgerufen.                      Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                           Kleiderkammer:                          Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause
                                                                                                                                                                    Sozial- und Lebensberatung
Ehrenamtsbörse                             Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),                                                Bürgerbusse zum Impfzentrum             Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
des Landkreises Kusel                      Kusel, Tel. 06381/ 425861               ANONYM-VERTRAULICH                       Telefon 06381 424 450
                                                                                   Evangelische - Katholische                                                       Kindererholung, Müttergenesungs-
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige                                                                                      Montag bis Freitag                      und Mutter-Kind-Kuren
Personen                                   Pflegestützpunkt                        Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr         von 9.00 – 12.00 Uhr
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund        gebührenfrei - vertraulich                                                       Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Kontakte
in den Verbandsgemeinden:                  um das Thema Pflege                     Tel.: 0800/111 0 111                     Ambulanter Hospiz- und Palliativer
                                           Paulengrunder Straße 7a                 und 0800/111 0 222                                                               Ökumenische Sozialstation
Glan-Münchweiler            06384/323                                                                                       Beratungsdienst Kusel-Altenglan,        Brücken e.V.
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    66904 Brücken                                                                    Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf-
                                           Tel.: 06386/40 40 364                   Schuldner- und Insolvenzberatung                                                 Ambulante-Hilfe-Zentrum
                                                                                                                            stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram-       Pflegedienst, hauswirtschaftliche
Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-      und 06386/40 40 073                     Deutsches Rotes Kreuz                    stein-Miesenbach und Landstuhl
transporte (Tag und Nacht einsatzbe-       Die Beratung erfolgt kostenlos,         Kreisverband Kusel e.V.                                                          Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
                                                                                                                            Beratung und Unterstützung              ratung, Service warmer Mittags-
reit): DRK-Rettungswache Schönen-          neutral und vertraulich                 Trierer Str. 39, 66869 Kusel             schwerkranker und sterbender
                                                                                   Tel: 06381/924615                                                                tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                                                            Menschen bei Schmerzen und psy-         der
                                                                                                                            chosozialen Problemen, Remigius-        Str. 7a, 66904 Brücken
                                                                                   AWO Betreuungsverein                     bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   Trierer Str. 60, 66869 Kusel                                                     Telefon: 06386/9219-0
                                                                                                                            06381/9961147. Email: hospiz.ku-        Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                        Telefon 112        Tel.: 06381/993277/78                    sel@caritas-speyer.de                   www.sozialstation-bruecken.de
Die Tafel feiert 15-jähriges Bestehen! - Verbandsgemeinde ...
9. Januar 2021
1.
9. Mai 2021
   Januar 2021
                                                                                         AMTSBLATT
                                                                                         AMTSBLATT                                                                                                  Seite 3
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                                          Verbandsgemeinde
                                          Verbandsgemeinde Oberes
                                                             Oberes Glantal
                                                                     Glantal
                             Gemeinsame
                             Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen
                                        Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

   Hinweis
   Hinweis     für
               für    alle
                      alle    amtlichen
                              amtlichen        Bekanntmachungen
                                               Bekanntmachungen                   gemäß
                                                                                  gemäß      §
                                                                                             §   27
                                                                                                 27    aa VwVfG
                                                                                                           VwVfG
      Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
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   Öffentliche
   Öffentliche Bekanntmachung
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   Verbandsgemeinde
   Verbandsgemeinde Oberes
                     Oberes Glantal
                                                               Bürgerbusse zum Impfzentrum

                            Glantal
  Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
                                               Telefon: 06381-424 450, Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr

  Vollzug  des Baugesetzbuches
  1. Teiländerung              (BauGB)
                  der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr
  1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung
 Für die Badesaison 2021 suchen wir        des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr
    Der Verbandsgemeinderat hat in Unbeachtlich werden                                   Darlegung des die Verletzung be- schädigungspflichtigen                bean- lischt, wenn nicht innerhalb von
    Der  Verbandsgemeinderat
    seiner    Sitzung am 13.10.2020     hat in Unbeachtlich
                                                 1. eine nach §werden
                                                                   214 Abs. 1 BauGB Darlegung
                                                                                         gründendendes     die Verletzung
                                                                                                        Sachverhalts        be- schädigungspflichtigen
                                                                                                                       geltend   tragt. Entschädigungsleistungenbean- lischt,  wennnach
                                                                                                                                                                       drei Jahren    nicht innerhalb
                                                                                                                                                                                         Ablauf         von
                                                                                                                                                                                                 des Kalen-
    seiner    Sitzung am 13.10.2020
    den Feststellungsbeschluss          zur 1. 1. beachtliche
                                                    eine nach § Verletzung
                                                                   214 Abs. 1derBauGB
                                                                                   dortRettungsschwimmer
                                                                                         gründenden
                                                                                         gemacht  wordenSachverhalts   geltend
                                                                                                             sind (§ 215(m/w/d)
                                                                                                                          Abs. intragt.
                                                                                                                                     GeldEntschädigungsleistungen      drei Jahren in
                                                                                                                                           sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres,     nach
                                                                                                                                                                                      demAblauf  des Kalen-
                                                                                                                                                                                            die bezeichne-
    den  Feststellungsbeschluss
    Teiländerung         der Gesamtfort-zur 1.      beachtliche
                                                    bezeichnetenVerletzung     der dort
                                                                     Verfahrens-    und gemacht
                                                                                         1 BauGB).worden sind (§ 215 Abs. in     vomGeld   sind über
                                                                                                                                       Hundert    ab Fälligkeit mit 2 derjahres,
                                                                                                                                                       dem Basiszins-              in dem die bezeichne-
                                                                                                                                                                       ten Vermögensnachteile     eingetre-
 zurTeiländerung
      Unterstützung
    schreibung     des der  desGesamtfort-
                                  Teams im Freibad
                         Flächennutzungs-           bezeichneten
                                                         in Waldmohr
                                                    Formvorschriften Verfahrens-
                                                                       und          und Gem.
                                                                                         1 BauGB).
                                                                          (Beaufsichtigung    des
                                                                                               §§ 39Badebetriebes,               vom nach
                                                                                                                                       Hundert
                                                                                                                         Beckenaufsicht).
                                                                                                       bis 42 BauGB entste-      satz            überdes
                                                                                                                                             § 247     dem  Basiszins- ten
                                                                                                                                                         Bürgerlichen  ten Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                            sind, die Fälligkeit eingetre-
                                                                                                                                                                                                   des An-
    schreibung     des Flächennutzungs-
    planes der ehemaligen          Verbands- 2. Formvorschriften
                                                    nach § 214 Abs.und   3 BauGB be- Gem.hen §§Entschädigungsansprüche
                                                                                                  39 bis 42 BauGB entste- satz         nach § 247
                                                                                                                                 Gesetzbuchs         des Bürgerlichen
                                                                                                                                                  jährlich zu verzin- ten   sind,herbeigeführt
                                                                                                                                                                       spruchs     die Fälligkeitwird
                                                                                                                                                                                                   des(§ An-
                                                                                                                                                                                                          44
 Wirplanes
      suchen
    gemeinde derWaldmohr
                  ehemaligen
                 zuverlässige      Verbands-
                                     Personen
                                gefasst.         2. nach §Mängel
                                                  mit
                                           Der achtliche     214 Abs.des3Abwägungs-
                                                                            BauGB be- nach
                                                                                         hen Eintritt
                                                                                                Entschädigungsansprüche
                                                                                                          eines Vermögens- sen.  Gesetzbuchs      jährlich zu verzin-
                                                                                                                                        Ist Entschädigung              spruchs
                                                                                                                                                                durch Abs.       herbeigeführt wird (§ 44
                                                                                                                                                                             4 BauGB).
    gemeinde
    PlanbereichWaldmohr
 - Deutschem                    gefasst.Karte
                                           Der achtliche
                    Rettungsschwimmabzeichen
                    ist beigefügter              vorgangs,inMängel
                                                               Silberdes  Abwägungs-
                                                                       oder              nach  Eintritt
                                                                              mit entsprechender
                                                                                         nachteils.       eines Vermögens- sen.
                                                                                                      Berufsausbildung
                                                                                                     Der  Entschädigungsbe-             Ist Entschädigung
                                                                                                                                 Übernahme      des Grundstücks durch
                                                                                                                                                                    zu Abs. 4 BauGB).
    Planbereich
 - Bereitschaft
    zu  entnehmen.  ist  beigefügter
                     imGem.
                          Schichtdienst  Karteund
                                 § 6 Bauge-      vorgangs,
                                                   an Wochenenden
                                                 wenn                     / Feiertagen
                                                        sie nicht innerhalb              nachteils.
                                                                                         zu arbeiten
                                                                                 eines rechtigte     Dersowie
                                                                                                    kann  Entschädigungsbe-      Übernahme
                                                                                                           die Fälligkeit des leisten,    findetdesaufGrundstücks   zu Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                                       die Verzinsung                                   den
    zu  entnehmen.
   freundliches
    setzbuch             Gem.wurden
                      Auftreten,
                  (BauGB)        § 6selbstständige
                                       Bauge-
                                           die wenn
                                                 Jahres sie
                                                         seit nicht
                                                         Arbeitsweiseinnerhalb   eines
                                                                                    des rechtigte
                                                                                         Anspruchskann
                                                                           und Teamfähigkeit
                                                               Bekanntmachung                              die Fälligkeit
                                                                                                      dadurch              des leisten,
                                                                                                                herbeiführen,    § 99 Abs.findet   auf die Verzinsung
                                                                                                                                             3 Anwendung     BauGB (§ Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                                                       09.01.2021                       den
    setzbuch (BauGB)
    Planunterlagen              wurden Lan-
                         der Unteren       die Flächennutzungsplanes
                                                 Jahres seit Bekanntmachung         des dass
                                                                             schriftlich Anspruchs
                                                                                              er diedadurch
                                                                                                       Leistungherbeiführen,
                                                                                                                 der Entschä- §  4499  Abs.
                                                                                                                                     Abs.    3 Anwendung BauGB (§ gez.
                                                                                                                                          3 BauGB).                    09.01.2021
                                                                                                                                                                            Lothschütz
 DiePlanunterlagen
    desplanungsbehörde   der Unteren
      Stelle ist insbesondere             Lan-
                                    bei für      Flächennutzungsplanes
                                            Schülerinnen/Schüler
                                           der   gegenüber der Gemeinde  abschriftlich
                                                                                  unter dass
                                                                              18 Jahren       er die   Leistungbei
                                                                                         und Studentinnen/
                                                                                         digung  schriftlich     der  Entschä-
                                                                                                                  Studenten
                                                                                                                    dem          44
                                                                                                                                 EinAbs.
                                                                                                                           Ent- oder  für 3 BauGB).
                                                                                                                                          aktive   Personen
                                                                                                                                      Entschädigungsanspruch       er- gez. Lothschütz
                                                                                                                                                                       Bürgermeister
    desplanungsbehörde
 imKreisverwaltung
     Ruhestand geeignet.  Kusel zur bei
                                    Die    der gegenüber
                                         Bezahlung
                                       Geneh-          erfolgtder    Gemeinde
                                                                 in Form   einer unter   digung schriftlich
                                                                                  geringfügigen                bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister
                                                                                                  Beschäftigung.
    Kreisverwaltung
    migung vorgelegt.Kusel zur Geneh-
    migung
    Mit       vorgelegt.
         Schreiben     vom 07. Dezember
    Mit
    2020,Schreiben     vom 07.
            Aktenzeichen           Dezember
                               5/55/610-10
    2020, Aktenzeichen         5/55/610-10  Bitte bewerben Sie sich per Email, Anruf oder schriftlich:
    FNP-Waldmohr        1. TÄnd.GF-1,      hat
                                            Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
    FNP-Waldmohr        1.  TÄnd.GF-1,
    die Untere Landesplanungsbehör-        hat
    die Untere                              Fachbereich     1A 1.2 – Personal
    de gem.    § 6Landesplanungsbehör-
                    Abs. 1 BauGB, in der    Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
    de  gem.   § 6  Abs.   1
    Fassung der BekanntmachungBauGB,    in der
    Fassung      der Bekanntmachung         Frau Brill, Tel. 06373 / 504-142
    vom  03. November       2017 (BGBI.IEmail:
                                             S.     bewerbung@vgog.de
    vom  03.  November      2017
    1728), i.V.m. § 203 Abs. 3 BauGB(BGBI.I  S.
    1728),
    und § i.V.m.
              1 der§ Landesverordnung
                        203 Abs. 3 BauGB
 Schönenberg-Kübelberg,
    und
    über §die 1 der                   imnach
                        Landesverordnung
                  Zuständigkeiten         April 2021
 gez.
    demChristoph
    über   die
            BauGB     Lothschütz
                  Zuständigkeiten
                        (BBauGZustV nach    RP
 Bürgermeister
    dem die
    2007)   BauGB       (BBauGZustV
                 1. Teiländerung            RP
                                      der Ge-
    2007)   die 1. Teiländerung
    samtfortschreibung                der Ge-
                               des Flächen-
    samtfortschreibung
    nutzungsplanes derdes            Flächen-
                                 ehemaligen
    nutzungsplanes derWaldmohr
    Verbandsgemeinde             ehemaligenge-
 Verkehrsraumeinschränkungen im
    Verbandsgemeinde
    nehmigt.
    lung  wird Die
                              Waldmohr ge-
    nehmigt. Die Genehmigungsertei-
                     Genehmigungsertei-
                hiermit    gem. § 6 Abs. 5
                                                                                                                              Achtung!
    lung wird
    BauGB       hiermit gem.
              ortsüblich           § 6 Abs.
                             bekannt    gege- 5
 Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes
    BauGB ortsüblich bekannt gege-
    ben.
    ben.
    Die 1. Teiländerung der Gesamt-
                                                                                                                                    Vorgezogener Redaktionsschluss für das
                                                                                                                                    „Wochenblatt“
 Glantal
    Die 1. Teiländerung
    fortschreibung
    fortschreibung
    zungsplanes derdes
                          des der    Gesamt-
                                 Flächennut-
                                 Flächennut-
                           ehemaligen     Ver-
                                                                                                                                    Wegen der Feiertage im Mai/Juni wird
    zungsplanes der Waldmohr,
    bandsgemeinde          ehemaligen wirdVer-
 Ort,                                                                                                                               für die KW 19 (15.05.- 22.05.) der Redaktionsschluss auf
    mitStraße:
    bandsgemeinde
         der öffentlichen   Glan-Münchweiler,
                           Waldmohr,      wird
                                 Bekanntma-            Ringstraße Höhe Hausnummer 36 (WASGAU)
                                                                                                                                    Mittwoch, den 05. Mai 2021, 14:00 Uhr,
 Artchung
      der Sperrung:
    mit derin öffentlichen  Vollständige
               Kraft gesetzt und Bekanntma-
                                      kann ab  Sperrung   des   Gesamtverkehrs
 Zeitraum:
    chung bei
    sofort  in Kraft        03.05.2021
                      gesetzt   und kann ab– 28.05.2021
                der Verbandsgemeinde-
 In verwaltung
     der Zeit                                                                                                                       für die KW 20 (22.05.-29.05.) auf
    sofort bei vom      03.05.2021
                derOberes      Glantal, bis
                      Verbandsgemeinde-   Rat- 28.05.2021 wird in Glan-Münchweiler auf Höhe des WASGAU-
 Marktes     die  Straße     vollständig     gesperrt.  Die  Zufahrt   zum   WASGAU-Markt      bleibt   jedoch   frei und  ist      Mittwoch, den 12. Mai 2021, 16:00 Uhr,
    verwaltung     Oberes      Glantal,
    haus Waldmohr, Zimmer Nr. W1-         Rat-
 von   derWaldmohr,
    haus
    2.04,   Homburger
             Rathausstraße    Straße
                           Zimmer  14Nr.kommend
                                           W1-
                                        Wald-        erreichbar.
 Diemohr,
      offizielle   Umleitungsstrecke           erfolgt über Rehweiler und Quirnbach und wird ausgeschildert.                        für die KW 21 (29.05.-05.06.) auf
    2.04,    Rathausstraße         14
            zu den allgemeinen Dienst-  Wald-
 Beizeiten
      Rückfragen       steht    Ihnen    die  Straßenverkehrsbehörde           der Verbandsgemeinde         Oberes   Glantal        Mittwoch, den 26. Mai 2021, 14:00 Uhr,
    mohr, zuvonden    allgemeinen
                 montags               Dienst-
                              bis mittwochs
 unter
    von 06373/
    zeiten  vonUhr
         8.30        504-231
                 montags      bis gerne
                       bis 12.00           zur Verfügung.
                                   mittwochs
                                     Uhr und                                                                                        und für die KW 22 (05.06.-12.06.) auf
    von 14:00
    von  8.30 Uhr Uhrbisbis 12.00
                             16.00 Uhr
                                     Uhr,und
                                           so-                                                                                      Mittwoch, den 26. Mai 2021, 14:00 Uhr,
    von  14:00    Uhr   bis  16.00
    wie donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr,  so-
    wie donnerstags
    12.00   Uhr und von   von14.00
                                8.30 Uhr
                                       Uhr bis
                                           bis
                                                                                                                                    vorverlegt.
    12.00 Uhr
    18.00   Uhr und
                  und von     14.00vonUhr8.30
                                           bis
                Sie erhalten das Amtsblatt nicht regelmäßig?
                         freitags
    18.00
    Uhr  bisUhr   undUhr
              12.00      freitags   von 8.30
                            von jedermann                                                                                           Wir bitten um Einhaltung der Redaktionsschlusszeit, da zu spät
    Uhr  bis 12.00
    eingesehen         Uhr von jedermann
                   werden                                                                                                           eingehende Pressetexte leider nicht mehr berücksichtigt wer-
    eingesehen werden Melden Sie sich bei uns unter 0621 572498-40
                                                                                                                              den können.
                                   wochenblatt-reporter.de/zustellung                                                                                                                                 10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                      10558958_30_3

                                                                                                                                                                                              wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                              wal_b103_amtsb.03
Die Tafel feiert 15-jähriges Bestehen! - Verbandsgemeinde ...
Seite 4                                                                       AMTSBLATT                                                                                1. Mai 2021

Freiwilliges Soziales Jahr
Teilnehmer (m/w/d) gesucht!
Das Interkulturelle Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz        • Gemeindekindertagesstätte Wahnwegen                          Trierer Str. 49 – 51, 66869 Kusel
mit Sitz in Kusel GmbH (IKOKU) bietet in Kooperation mit    • Gemeindekindertagesstätte I und II Waldmohr                  Ansprechpartnerin:
der Verbandsgemeinde Oberes Glantal im Schuljahr            • Jugendzentrum Schönenberg-Kübelberg                          Frau Dr. Martina Drumm
2021/2022 folgende Plätze zur Leistung eines Freiwilligen   • Jugendhaus Waldmohr (hier ist die Fahrerlaubnis Klasse       Telefon: 06381-91 75 30 21
Sozialen Jahres (FSJ) an:                                     B erwünscht)                                                 Email: martina.drumm@ikoku.de
• Grundschule Altenkirchen mit Ganztagsschule               Das FSJ beginnt am 01.09.2021 und richtet sich an Ju-          Hinweis: Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstan-
• Grundschule Breitenbach mit Nachmittagsbetreuung          gendliche zwischen 16 und 27 Jahren. Ein FSJ dauert in der     den, dass die Bewerbungsunterlagen an die möglichen
• Grundschule Brücken mit Ganztagsschule                    Regel 12 Monate. Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäf-      Einsatzstellen weitergeleitet werden.
• Grundschule Herschweiler-Pettersheim mit Nach-            tigung; die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld, die Sozi-   Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung
  mittagsbetreuung                                          alversicherungsbeiträge werden übernommen.                     der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen.
• Grundschule Schönenberg-Kübelberg mit Ganztags-           Ein FSJ gilt als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für     Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungs-
  schule                                                    die berufliche Zukunft und kann für einige Ausbildungs-        mappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der
• Grundschule Waldmohr mit Ganztagsschule                   gänge als Praktikum anerkannt werden. Auch kann es bei         personenbezogenen Daten richtet sich nach der EU-
• Gemeindekindertagesstätte Altenkirchen                    der Vergabe von Studienplätzen angerechnet werden.             DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewerbungs-
• Gemeindekindertagesstätte Breitenbach                     BITTE BEWERBEN SIE SICH!                                       , Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
• Gemeindekindertagesstätte Dittweiler                      Interessenten richten ihre vollständige Bewerbung mit An-      Die IKOKU GmbH ist anerkannte Beschäftigungsstelle im
• Gemeindekindertagesstätte Dunzweiler                      gabe der bevorzugten Einsatzstelle an:                         Freiwilligen Sozialen Jahr und
• Gemeindekindertagesstätte Schönenberg-Kübelberg           Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz              wird gefördert vom
  (Sand)                                                    IKOKU GmbH

 Bekanntmachung                                                                                               Bekanntmachung
 Neues aus dem Werkausschuss Oberes Glantal                                                                   Der Entwurf der Haushaltssat-       Möglichkeit, innerhalb von 14
 Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der                     zung mit dem Haushaltsplan          Tagen ab dieser Bekanntma-
 Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse.                         und seinen Anlagen der Ver-         chung Vorschläge zum Entwurf
 Der Werkausschuss Oberes Glantal hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 folgende Beschlüsse                     bandsgemeinde Oberes Glan-          der Haushaltssatzung mit dem
 gefasst:                                                                                                     tal für die Haushaltsjahre          Haushaltsplan für die Jahre
                                                                                                              2021 und 2022 liegt bei der         2021 und 2022 einzureichen.
 öffentlich                                                                                                   Verbandsgemeindeverwal-             Die Vorschläge sind schriftlich
    Beratung und Empfehlung über die Wirtschaftspläne der VG-Werke Oberes Glantal für die                     tung Oberes Glantal, Rathaus-       bei der Verbandsgemeinde-
    Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Jahre 2021 und 2022                       straße 8, Schönenberg-Kübel-        verwaltung Oberes Glantal
 Der Werkausschuss stimmt den Wirtschaftsplänen der VG Werke Oberes Glantal für die Betriebs-                 berg, Zimmer Nr. S1-5.10 bis        einzureichen.
 zweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Jahre 2021 und 2022 zu.                              zur Beschlussfassung durch          Da das Rathaus aufgrund der
    Ersatzbeschaffung Schiebekamera für TV-Inspektion Abwassersysteme                                         den Verbandsgemeinderat zur         Corona-Pandemie derzeit für
 Die Fa. IBAK, Kiel, erhält den Auftrag zur Lieferung einer Schiebekamera-Anlage MiniLite gem. An-            Einsichtnahme aus.                  Besucher geschlossen ist, wird
 gebot vom 29.03.2021. Die Auftragssumme beträgt brutto 19.849,20 €.                                          Die Einwohnerinnen und Ein-         um vorherige telefonische Ter-
    Ersatzbeschaffung eines Korrelators mit Zubehör für die Leckortung von Wasserrohrbrüchen                  wohner der Verbandsgemein-          minvereinbarung       gebeten
 Der Werkausschuss stimmt dem Kauf eines neuen Korrelators mit Zubehör für die Leckortung von                 de Oberes Glantal haben die         (06373/504-152).
 Wasserrohrbrüchen von der Fa. Sewerin zum Angebotspreis (nach Abzug von 2% Skonto) in Höhe
 von netto 9.249,96 € zu.
    Pumpstation Glan-Münchweiler; Stromanschluss durch Pfalzwerke Netz
 Die Variante 1 mit neuem Stromanschluss in Verlängerung der Brunnenstraße und Wandlermess-
 schrank kann beauftragt werden.                                                                              Terminverschiebung!!!!
                                                                                                              Die Standfestigkeitsüberprü-        türlich im Wochenblatt wieder
                                                                                                              fungen der Grabsteine auf den       bekannt gegeben.
 Das Friedhofsamt informiert:                                                                                 Friedhöfen in der VG Oberes
                                                                                                              Glantal können voraussicht-
                                                                                                                                                  Wir bitten um Ihr Verständnis.

 Errichtung von Grabmalen bzw. alle baulichen Änderungen an einer Grab-                                       lich erst im Juni/Juli erfolgen.    Ihre Friedhofsverwaltung
 stätte                                                                                                       Die neuen Termine werden na-

 An die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte,      pflichteten (§9 BestG) bzw. des Nutzungsbe-
 aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin,        rechtigten von der Friedhofsverwaltung entfernt
 dass gemäß den gültigen Friedhofssatzungen         werden. Nicht genehmigte bauliche Änderun-

                                                                                                                               Aktuelle
 der einzelnen Ortsgemeinden, jede bauliche         gen an einer Grabstätte können auch ggf. mit
 Veränderung einer Grabstätte (auch die Errich-     einer Geldbuße geahndet werden.

                                                                                                                                      Gewinnspiele mit
 tung von Grabmalen) der vorherigen Zustim-         Die jeweiligen Satzungsregelungen aller Orts-
 mung der Friedhofsverwaltung bedürfen. Diese       gemeinden der

                                                                                                                                        tollen Preisen
 baulichen Veränderungen einer Grabstätte dür-      VG Oberes Glantal können Sie beim Friedhofs-
 fen von fachlich qualifizierten Gewerbetreiben-    amt (06373/504-203) erfragen oder auf unse-
 den ausgeführt werden.                             rer Homepage (www.vgog.de) unter der Rubrik
 Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale,
 Grababdeckungen, Einfassungen, Einfriedun-
                                                    Rathaus/Satzungen nachlesen.
                                                                                                                               finden Sie unter
 gen u. ä. können auf Kosten des oder der Ver-      Ihre Friedhofsverwaltung
                                                                                                                                            www.wochenblatt-
                                                                                                                                            reporter.de/gewinnspiel

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                              www.wochenblatt-reporter.de
Die Tafel feiert 15-jähriges Bestehen! - Verbandsgemeinde ...
1. Mai 2021                                                                        AMTSBLATT                                                                                                                  Seite 5

                                                                                        Börsborn

 Bekanntmachung                                                                                                    Kleeblattwanderung auch
 Neues aus dem Ortsgemeinderat Börsborn
 Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrich- zusammenhängende Waldfläche, behält sich der
                                                                                                                   für 2021 abgesagt
 tung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssit- Ortsgemeinderat eine erneute Beschlussfassung und
 zung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sit- einen Widerruf des Beitritts vor.
 zung gefassten Beschlüsse.                                  Übertragung der Revierleitung des Gemein-
 Der Ortsgemeinderat Börsborn hat in seiner Sitzung           dewaldes im Zuge der Neuabgrenzung des
 am 25.03.2021 folgende Beschlüsse gefasst:                  Forstreviers Glantal
                                                          Die Ortsgemeinde überträgt die Revierleitung ihres
 öffentlich                                               Gemeindewaldes im Zuge der Neuabgrenzung des             Wenn Sie kein Amtsblatt erhalten,   WOCHENBLATT
                                                                                                                   melden Sie sich jederzeit unter:     -REPORTER.DE/zustellung
     Bildung eines Forstzweckverbandes;                   Forstrevier Glantal an Landesforsten , vertreten durch
     Beratung und Beschlussfassung über die               das Forstamt Kusel.
     Verbandsordnung des Forstzweckverban-                   Beratung und Beschlussfassung über den                Aufgrund der aktuellen und vermutlich noch Mitte Mai bestehenden
     des sowie über einen Beitritt                           Forstwirtschaftsplan 2021 und die Brenn-               Wenn Sie kein Amtsblatt
                                                                                                                   Kontaktverbote             infolge      der Coronapandemie wird das Wanderevent
                                                                                                                                                erhalten, WOCHENBLATT
                                                                                                                    melden Sie sich jederzeit unter:          -REPORTER.DE/zustellung
 Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf der Ver-             holzpreise 2021                                       beim      TuS Börsborn auch im                 Jahr 2021 nicht stattfinden können. Der
 bandsordnung in der vorliegenden Fassung zu. Dar- a) Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirt-                    Verein bedauert dies sehr, bitte allerdings bei allen interessierten
 über hinaus beschließt der Ortsgemeinderat dem               schaftsplan 2021 in der vorliegenden Form zu.        Wanderern um Verständnis. Die Verantwortlichen des TuS hoffen,
 Forstzweckverband Oberes Glantal beizutreten.            b) Der Ortsgemeinderat stimmt den Brennholz-             dass im Jahr 2022 eine gewisse Normalität eingetreten ist und die
 Die Zustimmung zum Entwurf der Verbandsordnung              preisen für 2021 zu.                                   Wenn Sie kein Amtsblatt
                                                                                                                   Kleeblattwanderung                     erhalten,
                                                                                                                                                      wieder     ausgerichtet
                                                                                                                                                                       WOCHENBLATT    werden kann.
 und der Beitritt zum Forstzweckverband Oberes Glan-         Bauantrag Pergola DGH
                                                                                                                     melden Sie sich jederzeit unter:                             -REPORTER.DE/zustellung
 tal gilt auch für den Fall, dass einzelne im Entwurf der     a) Bauantrag
 Verbandsordnung genannten Ortsgemeinden, deren              b) Vergabe an Architekten
 Waldfläche im Verhältnis zur gesamten Waldfläche Für die Pergola in der bestehenden Form wird ein Bau-
 klein ist, nicht ihren Beitritt zum Forstzweckverband antrag gestellt.
 erklären. Vermindert sich die Anzahl der beitretenden Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Architek-              Wenn Sie kein Amtsblatt erhalten,                               WOCHENBLATT
                                                                                                                       melden Sie sich jederzeit unter:
 Ortsgemeinden und/oder die Waldfläche erheblich tenvertrag abzuschließen.
 oder bilden die beitretenden Ortsgemeinden keine
                                                                                                                                                                                             -REPORTER.DE/zustellung

                                                                                     Breitenbach

 Bekanntmachung                                                               Stellenausschreibung
 Neues aus dem Ortsgemeinderat Breitenbach                                    Die Kommunale Kindertagesstätte Breitenbach chender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der                       sucht ab sofort
 Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekannt-                                                                      Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Beifügung
                                                                                         eine Betreuungskraft (m/w/d)              der üblichen Unterlagen bis spätestens
 gabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse.                                                                       06.05.2021 an
 Der Ortsgemeinderat Breitenbach hat in seiner Sitzung am                     Wir suchen eine zuverlässige Aushilfe zur Sicher-
 07.04.2021 folgende Beschlüsse gefasst:                                      stellung unserer Aufsichtspflicht und zur Unter- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
                                                                              stützung des pädagogischen Personals. Folgende Fachbereich 1A.2 – Personal
 öffentlich                                                                   Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:              Rathausstr. 8
                                                                              - Sie haben Freude daran, Kinder bei der Entde- 66901 Schönenberg-Kübelberg
    Zulässigkeit des Bürgerbegehrens                                          ckung der Wunder des Alltags zu unterstützen         oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevor-
 a)Da das Bürgerbegehren sowohl die formellen als auch die                    - Sie sind empathisch und geduldig im Umgang zugt im PDF-Format).
   materiellen Voraussetzungen des § 17 a GemO erfüllt,                       mit Kindern
   stimmt der Rat der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu.                    - Sie sind zuverlässig, gewissenhaft und teamfä- Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Leiterin
 b)Der Ortsgemeinderat entspricht nicht dem Bürgerbegehren,                   hig                                                  der Kita, Frau Michaela Grieger-Krämer (Tel.
   somit kommt es zum Bürgerentscheid.                                        - Idealerweise verfügen Sie über ein Zertifikat als 06386/6353 oder 06386/4040179).
                                                                              Tagesbetreuungskraft (Tagesmutter o.ä.)
    Bebauungsplan „Am Greisling“                                              - Im Falle einer Einstellung muss ein erweitertes Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksen-
    Veränderungssperre                                                        polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden dung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich
 Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende 3. Satzung                    sowie ein Masern-Immunitätsnachweis.                 nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale
 über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des auf-                 Je nach Eingang der Bewerbungen ist die Teilzeit- und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzu-
 zustellenden Bebauungsplanes „Am Greisling“.                                 vereinbarung von 19,5 Wochenstunden bis zur reichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen
    Fliegengitter Kindergarten                                                Vollzeit möglich. Aktuell ist die Vertretung befris- Bewerberdaten richtet sich nach der EU-DSGVO
                                                                              tet bis 31.07.2021.                                  und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewerbungs-
 Der Ortsgemeinderat stimmt dem Angebot des günstigeren An-
 bieters (Fa. Knobloch K.F. mit 1.868,97€) zu.                                                                                     , Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht
                                                                              Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Vergü- übernommen.
    Flächennutzungsplan                                                       tung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages
 Der Ortsgemeinderat wünscht nach Möglichkeit die Auswei-                     für den öffentlichen Dienst (TVÖD) mit allen im öf- Breitenbach, den 15.04.2021
 sung der in der Sachdarstellung beschriebenen Flächen als                    fentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.         gez. Johannes Roth, Ortsbürgermeister
 Sondergebiete.                                                               Schwerbehinderte Menschen werden bei entspre-
      ZustimmungzurAnnahmeeinerSpendegem.§94Abs.3GemO
 Der Ortsgemeinderat nimmt die Geldspende der Volksbank
 Kaiserslautern eG für den Kindergarten in Höhe von 500,00€,
 die Geldspende von Herr und Frau Gölz von jeweils 152,69€ für
                                                                              Bekanntmachung
 den Kindergarten und die Sachspende der Wolfgang und Erika
 Hutzel Stiftung in Höhe von 667,23€ für den Kindergarten an                  Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem                                   nerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntma-
 und bedankt sich bei den Spendern.                                           Haushaltsplan der Ortsgemeinde Breitenbach                                 chung Vorschläge zum Entwurf der Haushalts-
    Information über getroffene Eilentscheidungen                             für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 liegt                                 satzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre
                                                                              während der allgemeinen Öffnungszeiten bei                                 2021 und 2022 schriftlich bei der Verbandsge-
 Der Ortsgemeinderat nimmt die getroffenen Eilentscheidungen                  der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes                                      meindeverwaltung Oberes Glantal einzurei-
 zustimmend zur Kenntnis.                                                     Glantal, Rathausstraße 8, Schönenberg-Kübel-                               chen. Da das Rathaus aufgrund der aktuellen
                                                                              berg, Zimmer Nr. S1-5.09 bis zur Beschlussfas-                             Situation vorübergehend für die Öffentlichkeit
 nicht öffentlich                                                             sung durch den Ortsgemeinderat zur Einsicht-                               geschlossen ist, kann die Einsichtnahme nur
    Gaststätte                                                                nahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwoh-                                  nach vorheriger telefonischer Terminvereinba-
 Der Ortsgemeinderat beschließt über eine Pachtangelegenheit.                 ner von Breitenbach haben die Möglichkeit, in-                             rung (06373/504-151) erfolgen.
Die Tafel feiert 15-jähriges Bestehen! - Verbandsgemeinde ...
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 Öffentliche                                                           Öffentliche
 Bekanntmachung                                                        Bekanntmachung
 Der Ortsgemeinderat Breitenbach hat in seiner Sitzung am              Der Ortsgemeinderat Breitenbach hat in seiner Sitzung am
 19.11.2020 den nachstehend abgedruckten Beschluss über                19.11.2020 den nachstehend abgedruckten Beschluss über
 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 gefasst:                die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 gefasst:

 1. Der Jahresabschluss 2015 der Ortsgemeinde Breitenbach              1. Der Jahresabschluss 2016 der Ortsgemeinde Breitenbach
    wird mit folgenden Zahlen festgestellt:                               wird mit folgenden Zahlen festgestellt:

 Aktiva:                                      9.177.708,48 €           Aktiva:                                      9.055.594,55 €
 Passiva:                                     9.177.708,48 €           Passiva:                                     9.055.594,55 €
 Eigenkapital:                                1.797.001,35 €           Eigenkapital:                                1.577.366,57 €
 Kapitalrücklage:                             1.986.184,85 €           Kapitalrücklage:                             1.938.926,09 €
 (Unter Berücksichtigung aller Ergebnisse)                             (Unter Berücksichtigung aller Ergebnisse)
 Sonderposten, als eigenkapitalähnliche Position:
                                              3.829.802,76 €
                                                                       Sonderposten, als eigenkapitalähnliche Position:
                                                                                                                    3.781.164,32 €                  Bietet jedem
 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 56.177,09 € wird auf die
    Rechnung des Jahres 2016 vorgetragen.
                                                                       2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 219.634,78 € wird auf die
                                                                          Rechnung des Jahres 2017 vorgetragen.                                      eine Bühne
 3. Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der                3. Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der
    Ortsgemeinde Breitenbach, dem Bürgermeister und den                   Ortsgemeinde Breitenbach, dem Bürgermeister und den
    Beigeordneten der ehemaligen Verbandsgemeinde Wald-                   Beigeordneten der ehemaligen Verbandsgemeinde Wald-
    mohr, soweit sie für die Ausführung des Haushaltsplanes               mohr, soweit sie für die Ausführung des Haushaltsplanes
    2015 zuständig waren, wird gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 und VV            2016 zuständig waren, wird gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 und VV
    zu § 114 GemO Entlastung erteilt.                                     zu § 114 GemO Entlastung erteilt.
 4. Soweit Haushaltsüberschreitungen entstanden sind, wur-             4. Soweit Haushaltsüberschreitungen entstanden sind, wur-
    den diese nachträglich genehmigt.                                     den diese nachträglich genehmigt.
 Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der            Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der
 Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen               Prüfungsbericht des Rechnungs-
 gem. § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 04.05.2021 bis                 prüfungsausschusses liegen gem. § 114 Abs. 2 GemO in der
 17.05.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes                  Zeit vom 04.05.2021 bis 17.05.2021 bei der Verbandsgemein-
 Glantal, Rathausstr. 8, (Zimmer S1-5.09) während der allge-           deverwaltung Oberes Glantal, Rathausstr. 8, (Zimmer S1-5.09)
 meinen Öffnungszeiten öffentlich aus.                                 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
 Da das Rathaus aufgrund der aktuellen Situation vorüberge-            Da das Rathaus aufgrund der aktuellen Situation vorüberge-
 hend für die Öffentlichkeit geschlossen ist, kann die Einsicht-       hend für die Öffentlichkeit geschlossen ist, kann die Einsicht-
 nahme nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung            nahme nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
 (06373/504-151) erfolgen                                              (06373/504-151) erfolgen

 Schönenberg-Kübelberg, den 22.04.2021                                 Schönenberg-Kübelberg, den 22.04.2021
 gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister                              gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister

                                                                                 Brücken

 Bekanntmachung
 Neues aus dem Ortsgemeinderat Brücken
 Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung        des Anwesen Hauptstraße 69 und 71 in Brücken an            Feldwegeausbau Henschtal-Steinbach-Brücken auf
 der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie   die Firma Marius Plickert, Erd- und Abbrucharbeiten,       Grundlage dieser Vorab- Förderzusage der Aufsichts-
 BekanntgabederinnichtöffentlicherSitzunggefasstenBe-      Mainz, als wirtschaftlichstem Bieter, zu einem Ge-         und Dienstleistungsdirektion vom 11.02.2021 durch-
 schlüsse.                                                 samtpreis von 76.467,35 €, vergeben werden.                zuführen. Im Zuge des vorzeitigen Maßnahmenbe-
 Der Ortsgemeinderat Brücken hat in seiner Sitzung am        Städtebauförderung                                       ginns soll die Leistungen durch das Ingenieurbüro De-
 30.03.2021 folgende Beschlüsse gefasst:                     - Neugestaltung Freifläche Dorfanger (Hauptstr. 69/71)   cker ausgeschrieben werden. Im Bereich des zu zerti-
                                                           Der Ortsgemeinderat Brücken beschließt, das Ingeni-        fizierenden Wanderweges C „Traumtour Diamant“ auf
 öffentlich                                                eurbüro Frey aus Kaiserslautern zu einem Honorar von       den Gemarkungen von Steinbach und Brücken soll
   Betriebsergebnisse 19/20/21 Forst                       24.262,82 € mit der Planung und Umsetzung der Maß-         die dafür notwendige unbefestigte Trasse berücksich-
 Die Ortsgemeinde Brücken beschließt den Abschluss         nahme „Neugestaltung Dorfanger“ zu beauftragen.            tigt werden.
 2019 mit dem Jahresergebnis i.H.v. -11.233,89 €.            Städtebauförderung                                         Winterdienst ab 2021/2022
   Übertragung der Revierleitung des Gemeindewal-            - Neugestaltung Parkplatz Ortsmitte zum Festplatz        Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die
   des im Zuge der Neuabgrenzung des Forstreviers          Der Ortsgemeinderat Brücken beschließt, das Ingeni-        Durchführung des Winterdienstes öffentlich für die
   Glantal                                                 eurbüro Frey aus Kaiserslautern zu einem Honorar von       Dauer von 3 Jahren auszuschreiben. Die Ausschrei-
 Die Ortsgemeinde überträgt die Revierleitung ihres        29.257,04 € mit der Planung und Umsetzung der Maß-         bung erfolgt in Form eines Rahmenvertrages für die
 Gemeindewaldes im Zuge der Neuabgrenzung des              nahme „Neugestaltung Parkplatz Ortsmitte zum Fest-         Ortsgemeinden Altenkirchen, Brücken, Dittweiler,
 Forstreviers Glantal an Landesforsten, vertreten durch    platz“ zu beauftragen.                                     Frohnhofen, Gries, Ohmbach und Schönenberg-Kü-
 das Forstamt Kusel                                          I-Stock Maßnahme Sanierung Friedhof Brücken              belberg.
   Bebauungsplan Ortsmitte                                   a) Vergabe Gewerke zur Sanierung der Trauerhalle           Erstellen einer neuen Homepage
   Planungsauftrag                                           b) Treppe                                                Die Firma Mediamill wird mit der Erstellung einer neu-
 Der Ortsgemeinderat vergibt vorbehaltlich der förder-     a) Die Firma Burgard aus Homburg erhält den Auftrag        en Homepage zu einem Festpreis von 1.200,-€ beauf-
 rechtlichen Zustimmung durch die ADD Trier den Pla-       für die Malerarbeiten an der Trauerhalle. Die Aus-         tragt.
 nungsauftrag für den Bebauungsplan Ortsmitte an           schreibungen für die Dachdecker- und Fensterbauar-           Zustimmung zur Annahme einer Spende gem.
 das Planungsbüro WSW, Kaiserslautern.                     beiten werden aufgehoben und erneut beschränkt               §94 Abs. 3 GemO
                                                           ausgeschrieben.
   Städtebauförderung                                                                                                 Die Ortsgemeinde Brücken nimmt diese Spende an
                                                           b) Im Rahmen einer Auftragserweiterung von 9.705,64
   - Ordnungsmaßnahme Abriss Hauptstr. 69 und 71                                                                      und bedankt sich hierfür beim Turnverein Brücken.
                                                           EUR soll die Fa. Kunz mit der Ausführung der Erneue-
 Vorbehaltlich der Vorlage der noch angeforderten Un-                                                                 nicht öffentlich
                                                           rung des Treppenaufganges beauftragt werden.
 terlagen und der positiven Prüfung der Referenzen so-                                                                Grundstücksangelegenheiten
                                                             Rad- und Feldwegeausbau Brücken-Henschtal-
 wie der Bestätigung über die Auskömmlichkeit des                                                                     Der Ortsgemeinderat beschließt über verschiedene
                                                             Steinbach am Glan
 Angebotes, soll der Auftrag für die Abbrucharbeiten                                                                  Grundstücksangelegenheiten.
                                                           Die Ortsgemeinde Brücken beschließt den Rad- und
Die Tafel feiert 15-jähriges Bestehen! - Verbandsgemeinde ...
1. Mai 2021                                                                     AMTSBLATT                                                                                        Seite 7

                                                                                                                       Dunzweiler

                                                                         Verkehrserziehung in der Kita „Die
                                                                         wilden Zwerge“ in Dunzweiler
                                                                         In diesem Jahr konnten wir trotz Corona einen          bei Herrn Christmann von der Polizeidienststel-
                                                                         Tag der Verkehrserziehung möglich machen.              le Kusel für einen lehr- und abwechslungsrei-
                                                                         Wir lernten dabei viel Interessantes über den          chen, schönen Tag.
                                                                         Straßenverkehr, die Rolle als Fußgänger und
                                                                         Fahrradfahrer. Ganz herzlich bedanken wir uns          Die Erzieherinnen und Maxis der „Wilden Zwerge“

Bestellung per Überweisung: Empfänger: Brigger Weinfest
IBAN: DE58 5405 1550 0100 4585 04
Verwendungszweck: Name, Vorname, Anzahl Boxen:, Wein:,
Adresse: (bei Lieferung, außerhalb Brücken bitte die 2€ Aufpreis pro
Lieferadresse beachten) ODER Abholung

                                                                              Glan-Münchweiler

 Bekanntmachung                                                                                                Stellenausschreibung
 Am Mittwoch, den 05.05.2021, um 19:00 Uhr, findet          a) Aufhebungssatzung „Bebauungsplan                Die Ortsgemeinde Glan-Münchweiler sucht ab sofort
 im Saal des Dorfgemeinschaftshauses, Schulstraße              Nord“ (vor 1977)
 1, 66907 Glan-Münchweiler, unter Einhaltung der Ab-            Aufstellungsbeschluss und Einleitung                                eine Reinigungskraft (m/w/d)
 stands- und Hygieneregeln, eine Sitzung des Ortsge-            des Verfahrens
 meinderates der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler              b) Aufhebungssatzung „Teilaufhebung der
 statt.                                                         Änderungspläne I und II zur Neufassung         für die Reinigungsarbeiten im Dorfgemeinschaftshaus in Glan-Münchweiler.
 Die Sitzung ist – mit Ausnahme des Tagesordnungs-              mit Erweiterung zum Bebauungsplan
 punktes 16 – öffentlich.                                      Nord“                                           Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentli-
                                                                Aufstellungsbeschluss und Einleitung           chen Arbeitszeit von durchschnittlich 2,5 Stunden. Die Erbringung der
 Tagesordnung:                                                  des Verfahrens                                 Arbeitszeit erfolgt in der Regel nach Sitzungen oder Veranstaltungen.
 öffentlich                                            13. Stellungnahme der OG zu einer möglichen
 1. Bebauungsplan „Galgenberg Teil III“                     kommunalen Geschwindigkeitsüber-
                                                                                                               Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmun-
      a) Aufstellungsbeschluss                              wachung
      b) Veränderungssperre                            14. Information Sachstand KITA-Erweiterung              gen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) mit allen im öf-
      c) Vorkaufsrechtssatzung                         15. Informationen                                       fentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Men-
      d) Planungsauftrag                               nicht öffentlich                                        schen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 2. Information zur Thematik weiterer Aus-             16. Grundstücksangelegenheiten
      tausch LED - Vertragsverhältnis Pfalzwerke                                                               Bei Interesse senden Sie bitte eine Kurzbewerbung mit tabellarischem
 3. Information zum Sachstand Planung B 423            Hinweis:
                                                                                                               Lebenslauf bis spätestens 09.05.2021 an
 4. Satzung über die Erhebung von Erschließungs-       Während der gesamten Sitzung besteht Masken-            Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
      beiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)         pflicht!                                                Fachbereich 1A.2 – Personal
 5. Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbe-      Beschränkung der Teilnehmerzahl                         Rathausstr. 8
      trägen nach §§ 135a - 135c BauGB                 Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern    66901 Schönenberg-Kübelberg
 6. Zustimmung zur Annahme von Spenden                 nicht gemäß § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetz-     oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt im PDF-Format).
      gem. §94 Abs. 3 GemO                             lichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder
 7. Vorstellung Bürgeranfrage; Neugestaltung           wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner, die          Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Ortsbürgermeister, Herr
      „Hangarder Brunnen“                              Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des     Grimm unter der Tel.nr. 0152/342 33 828 oder per E-Mail an karl-mi-
 8. Entscheidung über die Erteilung eines Ein-         Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der          chael.grimm@t-online.de.
      vernehmens gem. § 36 BauGB                       aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte       Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungs-
 9. Beratung und Beschlussfassung über eine Über-      Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt   unterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Origi-
      fahrgenehmigung an einem gemeindeeigenen         werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den        nale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Ver-
      Grundstück                                       Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besu-      arbeitung der personenbezogenen Bewerberdaten richtet sich nach
 10. Information über eine getroffene Eilent-          cherzahl daher begrenzt.                                der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewerbungs-, Vor-
      scheidung                                                                                                stellungs- und Reisekosten werden nicht übernommen.
 11. Information Sachstand bzgl. forstwirtschaftli-
      cher Maßnahmen                                   Glan-Münchweiler, den 22. April 2021                    Glan-Münchweiler, im April 2021
                                                                                                               gez. Karl-Michael Grimm, Ortsbürgermeister
 12. Bebauungsplan Nord                                gez. Karl-Michael Grimm, Ortsbürgermeister
Die Tafel feiert 15-jähriges Bestehen! - Verbandsgemeinde ...
Seite 8                                                                    AMTSBLATT                                                                                1. Mai 2021

                                                                                   Gries

 Öffentliche Bekanntmachung                                                                               Brücke gesperrt
                                                                                                          Die Brücke über den Kühnerbach        Kraftverkehr gesperrt. Fußgänger
 Der Rat der Ortsgemeinde Gries hat in seiner 2. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeord-                  im Rechentaler Weg (Asphaltweg        können den Kühnerbach über eine
 Sitzung vom 25.03.2021 den nachstehend ab-          neten der Ortsgemeinde Gries sowie auch              von der Bahnhofstraße Gries Rich-     kleine Holzbrücke überqueren.
 gedruckten Beschluss über die Jahresrechnung        der Verbandsgemeindeverwaltung wird Ent-             tung Dietschweiler) ist wegen um-     Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
 für das Haushaltsjahr 2017 gefasst:                 lastung gemäß §114 Abs. 1 GemO erteilt.              fangreicher Ertüchtigungsmaß-
                                                     Soweit Haushaltsüberschreitungen entstanden          nahmen bis zum 22. Mai für den        Olaf Klein, Ortsbürgermeister
 1. Der Jahresabschluss 2017 der Ortsgemeinde        sind, werden diese nachträglich genehmigt.
    Gries wird mit folgenden Zahlen festgestellt: Die Jahresrechnung 2017 mit Anlagen sowie dem
 Ergebnisrechnung
 Erträge
 Aufwendungen
                                                  Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses
                              1.165.438,96 EUR liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
                              1.125.424,43 EUR 03.05.2021 bis 11.05.2021 bei der Verbandsge-
                                                                                                          Sachbeschädigung an
 Jahresergebnis
 Finanzrechnung
 Einzahlungen
                                 40.014,53 EUR meindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße
                              1.229.356,09 EUR
                                                  8, 66901 Schönenberg-Kübelberg, Zimmer S1-              Buswartehäuschen
 Auszahlungen                 1.179.072,36 EUR    5.08, während der allgemeinen Öffnungszeiten öf-        Im Zeitraum vom 07.-12.04.2021        te an die Polizeiinspektion Kübel-
 Veränderung Finanz-                              fentlich zur Einsichtnahme aus. Aufgrund der aktu-      wurden im Buswartehäuschen in         berg (Tel. 06373-8220) oder oder
 mittelbestand                   50.283,73 EUR ellen Situation bitten wir um eine telefonische Ter-       der Bahnhofstraße die Wände mit       Ortsbürgermeister Olaf Klein
 Bilanz                                           minvereinbarung unter 06373/504-153.                    Graffiti ähnlichen Schmiereren        (Handy 0152-23664089).
 Aktiva                       5.238.366,47 EUR                                                            verunstaltet. Die Sachbeschädi-
 Passiva                      5.238.366,47 EUR Schönenberg-Kübelberg, 20.04.2021                          gung wurde zur Anzeige gebracht.      Olaf Klein
 Eigenkapital                   199.651,37 EUR gez. Lothschütz,Bürgermeister
                                                                                                          Hinweise auf die Tat geben sie bit-   Ortsbürgermeister

                                                                    Herschweiler-Pettersheim

 Satzung
 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Herschweiler-Pettersheim vom19. April 2021
 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung       Inanspruchnahme der Leistungen nach          II. Verleihung von Nutzungsrechten an              VIII. Grabkennzeichnung
 vom 30.03.2021 auf Grund des § 24 der       der Friedhofssatzung, bei antragsabhän-                   Wahlgrabstätten               Beschaffung und Anbringung der Na-
 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz         gigen Leistungen mit der Antragstellung.    a) Verlängerung des Nutzungsrechts an       mensplakette für Baumurnengräber
 (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des     (2) Die Gebühren werden innerhalb           Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Fried-                                    80,00 €uro
 Kommunalabgabengesetzes (KAG) fol-          von 14 Tagen nach Bekanntgabe des           hofssatzung für eine Wahlgrabstätte                      IX. Pflegekosten
 gende Satzung beschlossen, die hier-        Gebührenbescheids fällig.                   (Familiengrabstätte) je Jahr der Verlän-    a.) Pflege und Unterhaltung des Wie-
 mit bekannt gemacht wird:                               § 4 Inkrafttreten               gerung                        39,60 €uro    senurnenfeldes                50,00 €uro
 INHALTSÜBERSICHT:                           (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der    b) Für die Wiederverleihung des Nut-        b.) Kostenbeitrag für die Pflege und Er-
 § 1 Allgemeines                             öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.                                                   haltung der Verkehrssicherungspflicht
                                                                                         zungsrechts nach Ablauf der Nutzungs-
 § 2 Gebührenschuldner                       (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über                                                 im Baumurnenfeld            100,00 €uro
                                                                                         zeit werden die gleichen Gebühren wie
 § 3 Entstehung der Ansprüche und            die Erhebung von Friedhofsgebühren          nach Buchstabe a) erhoben
                                             vom 13.08.2015 in der Fassung vom                                                       Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeord-
 § 4 Inkrafttreten                                                                       III. Ausheben und Schließen der Gräber      nung (GemO):
 Anlage zur Friedhofsgebührensatzung         14.04.2016 sowie entgegenstehende           Für das Ausheben und Schließen der
 I. Grabnutzungsgebühren                     ortsrechtliche Vorschriften außer Kraft.    Gräber werden die tatsächlich anfallen-     Satzungen, die unter Verletzung von
 II. Verleihung von Nutzungsrechten                                                      den Kosten der Fachfirma, ohne eventu-      Verfahrens- oder Formvorschriften der
       an Wahlgrabstätten                    Herschweiler-Pettersheim,den19.April2021    ell anfallende Kosten für Kompressor-
                                             gez. Margot Schillo, Ortsbürgermeisterin                                                GemO oder auf Grund dieses Gesetzes
 III. Ausheben und Schließen der                                                         stunden, berechnet.                         zustande gekommen sind, gelten ein
       Gräber                                                                                  IV. Abräumen von Grabstätten          Jahr nach der Bekanntmachung als von
 IV. Abräumen von Grabstätten                 Anlage zur Friedhofsgebührensatzung        Für das Abräumen/Einebnen von Grab-
                                                     I. Grabnutzungsgebühren                                                         Anfang an gültig zustande gekommen.
 V. Benutzung der Leichenhalle                                                           stätten werden die tatsächlich anfallen-    Dies gilt nicht, wenn
 VI. Zustimmungserfordernis zum Er-          1. Überlassung einer Reihengrabstätte
                                                                                         den Kosten der Fachfirma berechnet.         1. die Bestimmungen über die Öffent-
       richten und Ändern von Grabmalen      an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Fried-
                                             hofssatzung für Verstorbene                       V. Benutzung der Leichenhalle         lichkeit der Sitzung, die Genehmigung,
 VII. Gebühren für andere Personen                                                       Für die Benutzung der Friedhofshalle        die Ausfertigung oder die Bekanntma-
       nach § 2 Absatz 3 der Friedhofssat-   a) bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
                                                                                         werden folgende Gebühren erhoben:           chung der Satzung verletzt worden sind,
       zung                                  (Kindergrabstätten)         250,00 €uro
                                             b) vom vollendeten 10. Lebensjahr ab        a) Leichenhalle einschließlich Kühlung      oder
 VIII. Grabkennzeichnung                                                                 und Reinigung pauschal                      2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten
 IX. Pflegekosten                            (Einzelgrabstätten)         770,00 €uro
                                             2. Überlassung einer Urnenreihengrab-       je Trauerfall.              340,00 €uro     Frist die Aufsichtsbehörde den Be-
               § 1 Allgemeines               stätte an Berechtigte nach Nr. 1            b) Nutzung der Einsegnungshalle ein-        schluss beanstandet oder jemand die
 Für die Benutzung der Einrichtung des                                                   schließlich Reinigung
 Friedhofswesens und ihrer Anlagen wer-                                  770,00 €uro                                                 Verletzung der Verfahrens- oder Form-
                                             3. Überlassung einer gemischten Grab-       pauschal je Trauerfall      200,00 €uro     vorschriften gegenüber der Gemeinde-
 den Benutzungsgebühren erhoben. Die                                                          VI. Zustimmungserfordernis zum
                                             stätte an Berechtigte nach Nr. 1                                                        verwaltung unter Bezeichnung des
 Gebührensätze wurden - sofern es sich                                                     Errichten und Ändern von Grabmalen
                                                                         770,00 €uro                                                 Sachverhalts, der die Verletzung be-
 nicht um durchlaufende Posten handel-       4. Überlassung einer Urnenwiesen-           Für die Errichtung bzw. Änderung von
 te – kalkuliert. Die detaillierten Gebüh-                                                                                           gründen soll, schriftlich geltend ge-
                                                 grabstätte an Berechtigte nach Nr. 1    Grabmalen (Grabsteinen, Platten, Ein-       macht hat.
 rensätze ergeben sich aus der Anlage zu                                 770,00 €uro     fassungen, Kissensteine) gemäß § 16
 dieser Satzung.                             5. Überlassung einer Baumurnengrab-         der Friedhofssatzung je
           § 2 Gebührenschuldner                                                                                                     Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2
                                             stätte                      770,00 €uro     a) Grabmalanlagen mit stehenden             Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
 Gebührenschuldner sind:                     6. Reservierungsgebühr für Baumur-
 (1) Bei Erstbestattungen die Personen,                                                  Grabmälern                    50,00 €uro    nach Ablauf der in Satz 1 genannten
                                             nengrab (10 Jahre)          312,00 €uro     b) Grabmalanlagen mit liegenden Grab-       Frist jedermann diese Verletzung gel-
 die nach § 9 Bestattungsgesetz verant-      7. Bei Zweit- oder Mehrfachbelegungen       mälern oder Abdeckplatten 25,00 €uro        tend machen.
 wortlich sind, und der Antragsteller,       als Urnen in bestehende Einzelgräber je         VII. Gebühren für andere Personen
 (2) bei Umbettungen und Wiederbes-          Jahr der Nutzung ( 1/30 von 1, und 3)       nach § 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung      Schönenberg-Kübelberg,
 tattungen der Antragsteller.                8. Bei Zweit- oder Mehrfachbelegungen       Die Kostenfestsetzung für diese Fälle er-
       § 3 Entstehung der Ansprüche                                                                                                  den19.April2021
                                             als Urne in bestehende Urnengrabstät-       folgt nach besonderer schriftlicher Ver-    gez. Christoph Lothschütz
                und Fälligkeit               ten je Jahr der Nutzung ( 1/25 von 2)       einbarung.
 (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der                                                                                             Bürgermeister
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