Die Tafel feiert 15-jähriges Bestehen! - Verbandsgemeinde ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 50. Jahrgang - 17. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 1. Mai 2021 Die Tafel feiert 15-jähriges Bestehen! Mit einem Grußwort wandte sich der Vorsitzende der Tafel Deutschland an unser örtliches Tafel-Team „Liebes Team der Schönenberg-Kübelberger Tafel, seit 15 Jahren schon bauen Sie bei sich vor Ort mit der Schönenberg-Kübelberger Tafel eine Brücke zwischen Überfluss und Mangel. Sie retten Lebensmittel und helfen Menschen. Die Schönenberg-Kübelberger Tafel ist in dieser Zeit eine Anlaufstelle geworden: ein Ort von Begegnung und Verständigung. Weil Sie, liebe Ehrenamtliche, Ihre Mitmenschen im Blick haben und Hilfe leisten.“ Schon seit dem Jahr 2006 betreibt die Alois-Hemmer-Stiftung die Tafelausgabestelle in der Ortsgemeinde Brü- cken. Der Vorsitzende der Alois-Hemmer-Stiftung, Bürgermeister Christoph Lothschütz, bedankt sich herzlich bei allen ehren- amtlichen Helfern. Seien es die vielen Helfer in der Ausgabestelle, welche jeden Dienstag (vormittags) und jeden Donnerstag (nachmittags) für Bedürftige geöffnet hat oder die zahlreichen Fahrer, welche täglich die zur Verfügung gestellten Lebensmittel in den umlie- genden Einkaufsmärkten sowie den örtlichen Metzgereien und Bäckereien und bei sonstigen Einzelhändlern abholen und zur Ausgabestelle bringen. Die ergänzende Versorgung bedürftiger Personen ist gerade auch in der Corona-Zeit sehr wichtig und nicht wegzudenken. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Ehrenamtliche! QR-Code und Bestätigung per eMail Kommunale Testzentren in Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr aktuell Die kommunalen Schnelltestzentren in Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr vereinfachen die Abläufe. Mit einem persönlichen QR-Code entfällt das Ausfüllen der Vordrucke bei der Anmeldung zum Schnelltest. Das Ergebnis wird auf Wunsch per eMail zugesandt. Das sind zwei Neuerungen, die einen Corona-Schnelltest noch einfacher machen und den Zeitaufwand deutlich reduzieren. Mit einem Smartphone können die persönlichen Daten dauerhaft in einen QR-Code umgewandelt werden. Wenn Sie diesen bei der Anmeldung vorzeigen, kann der eingescannt werden und ist dann direkt erfasst. Diesen Code generieren Sie über die Internetadresse: http://testzentrum-email.kkmultimedia.de/ oder halten Sie Ihre Smartphone-Kamera vor diesen QR-Code: Auf Wunsch senden wir Ihnen das Ergebnis Ihres Tests per eMail zu. Dann entfällt das Warten, während der Test läuft. Ihr Zeitaufwand für einen Schnelltest reduziert sich dadurch deutlich. Aus einer halben bis dreiviertel Sunde werden dann fünf bis 10 Minuten. Weiterhin sind die Tests kostenlos und ohne vorherige Terminvereinbarung. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Ihren Personalausweis vorlegen und ihr Testergebnis in Papierform erhalten. Wir freuen uns, Ihnen diesen zusätz- lichen Service anbieten zu können. Einen herzlichen Dank an die ehrenamtlichen Teams des Bürgerbusses und der Freiwilligen Feuerwehr. Das Programm für diese Arbeitserleichterung wurde ebenfalls im Ehrenamt entwickelt. Auch am 1. Mai, an Christi Himmelfahrt und an Fronleichnam haben wir für Sie von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Seite 2 AMTSBLATT 1. Mai 2021 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te- Haus der Diakonie Landstuhl Email:betreuungsverein-kusel@ L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde lefon 112. t-online.de und Freunde von Alkoholkranken, Kai- Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Tel.: 06371/2846 Fax: 06381/993279 serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Email: slb.landstuhl@diakonie- 06373/504-0 lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, pfalz.de Rufbereitschaft der 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Unsere Beratungsangebote Verbandsgemeindewerke 06356/1224 Verbandsgemeinde Rufbereitschaft Sozial- und Lebensberatung Entstörungsdienst: Eigenbetrieb Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Oberes Glantal Schwangerschafts- und Schwager- Wasser | Abwasser Telefon-Nr. für Störungen schaftskonfliktberatung Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Bereich Wasser fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- - Notruf 112 - (staatl. anerkannt) (VG Oberes Glantal) Strom: Telefon 0800/7977777 Kurberatung tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- APOTHEKEN-NOTDIENST Treten außerhalb der allgemeinen woch 09.00 - 12.00 Uhr) Zahnärztlicher Notfalldienst: (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- Bürozeiten Probleme bei der Was- Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Deutsches Festnetz: Kuren, Kinder- und Jugenderholun- Hotline 0180/3319411 0180-5-258825-PLZ serversorgung (Rohrbrüche, Un- Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 gen, Familienerholungen) dichtigkeiten, Druckabfälle usw.) Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- (0,14 Euro/Min.) Termine nach Vereinbarung Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: Mobilfunknetz: auf oder erkennen Sie sonstige Un- Gruppe Kusel. Weitere Information: falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Vertraulich-kostenfrei - auf regelmäßigkeiten an öffentlichen 893770 0180-5-258825-PLZ Wunsch anonym Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im (max. 0,42 Euro/Min.) Anlagen (Ausfall der Straßenbe- Internet unter www.ilco.de Haus der Diakonie Kaiserslautern leuchtung, plötzliche Fahrbahnän- Augenärztlicher Notfalldienst: Internet: www.lak-rlp.de Interventionsstelle gegen Gewalt Der Notdienst wechselt jeweils mor- derungen usw.) so rufen Sie für das Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: zu erfragen ist der jeweilige Notdienst in engen sozialen Beziehungen Gebiet der Verbandsgemeinde unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 gens um 8.30 Uhr und Stalking Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Oberes Glantal die Telefon-Nr. 0171 Betreuung und Beratung für Behinder- Tel.: 0631/37108425 / 5065303 an. Ärztlicher Notfalldienst: Schönenberg-Kübelberger Tafel Email: interventionsstelle.kaiserslau- te sowie therapeutische Versorgung für bedürftige Menschen in der Ver- Bereich Abwasser nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Zuständig ist der Bereitschaftsdienst- tern@diakonie-pfalz.de (Gebiet Süd und Nord): zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I. bandsgemeinde Oberes Glantal. Vertraulich-kostenfrei - 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel. Treten außerhalb der allgemeinen 06371/934275-276, Fax 06371- Flur 1, Tel.: 116 117. auf Wunsch anonym Bürozeiten Probleme bei der Ent- Ausgabestelle: 934424. Zum Krämel 7, 66904 Brücken wässerung (Verstopfungen, Rück- Störungen Erdgasversorgung Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Ambulanter Pflege- und stau usw.) auf oder erkennen Sie um telefonische Vorankündigung (neben ev. Kirche) Betreuungsdienst Stadtwerke Homburg GmbH sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu- Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 Dienstzeiten: Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel sammenhang mit der Abwasserbe- Montag 19.00 Uhr Öffnungszeiten: St. Wendeler Straße 16, Fragen zur Erdgasversorgung: bis Dienstag 07.00 Uhr Dienstag 10:00-11:00 Uhr und seitigung oder an Gewässern (z.B. Energieberatung-Stadtwerke 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Gewässerverschmutzungen, Öl- Dienstag 19.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06372/995751 Homburg: 06841/694-220 bis Mittwoch 07.00 Uhr spuren) so rufen Sie für den Bereich Tierschutzverein im Landkreis Kusel Mittwoch 14.00 Uhr Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, der Ortsgemeinden: Bedürftigkeit: Tel. 06373/508641 e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Donnerstag 07.00 Uhr * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- Donnerstag 19.00 Uhr Anträge gibt es in den Bürgerbü- Wir sind rund um die Uhr für Sie er- Telefonnummern: bis Freitag 07.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, 1. Vorsitzende Christine Fauß, reichbar. Dittweiler und Schönenberg-Kü- Freitag 16.00 Uhr Tel.: 0175/4117712 bis Montag 07.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: belberg die Telefon-Nr. 06373 / Schatzmeister Jutta Keller Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Sozialverband VdK Rheinland- 8290320 an (Gebiet Süd). VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Pfalz Kreisverband Kusel Tel.: 0160/94838930 bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Sprechstunden: Tel.: 06373-504-201, Geschäftsstelle Lehnstraße 34, www.tierschutz-kusel.de t.weber@vgog.de born, Glan-Münchweil., Hensch- Samstag und Sonntag 66869 Kusel tal, Herschweiler-Pettersheim, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Telefonische Erreichbarkeit: Beratungsstellen im Haus Hüffler, Krottelbach, Langenbach, der Diakonie von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Matzenbach, Nanzdietschweiler, Die Bereitschaftsdienste der im Raum Deutsches Rotes Kreuz Freitags geschlossen Marktstr. 31 in 66869 Kusel Quirbach/Pfalz, Steinbach am Tel.-Nr.: 06381/422900 Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Kreisverband Kusel e.V. 1. Mittwoch im Monat Servicenach- Glan, Rehweiler und Wahnwegen den Ärzte u. Zahnärzte können beim Haushaltsassistenz: mittag für Arbeitnehmer von 14.00 Fax-Nr.: 06381/4229099 die Telefon-Nr. 06383/927681 an Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- Hauswirtschaftliche Dienstleistun- - 17.30 Uhr (Gebiet Nord). arztes in Erfahrung gebracht werden. gen, Fahrdienst und Betreuungs- Telefon: 06381/425 044 - 0 Erziehungs- Sie wollen eine Störung melden? und Familienberatung angebote für Senioren, Pflegebe- Telefax: 06381/425 044 - 29 Dann wählen Sie die entsprechen- Deutsche Rheuma-Liga dürftige und Familien, Unterstüt- E-Mail: kv-kusel@vdk.de Email: erziehungsberatung.kusel@ de Telefonnummer. Der Telefonan- diakonie-pfalz.de Arbeitsgemeinschaft Kusel zung für Kranke, Genesende, Be- Termin nur nach telefonischer ruf wird von einer Sprachbox ange- Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler hinderte. Vereinbarung Suchtberatung, Jugend- und Dro- nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- genberatung, Angehörigenbera- Tel.: 06383/1386 Hausnotrufsystem: men sowie Ihre Telefonnummer, un- Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Mobilitas tung, Prävention ter der Sie erreichbar sind, mit. Email: fachstellesucht.kus@diako- hinderte, Alleinstehende. ambulanter Pflege- und Betreu- Nennen Sie uns den festgestellten Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Essen auf Rädern: ungsdienst Schönenberg-Kü- nie-pfalz.de Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Fachdienst Glückspielsucht sel, Marktplatz 4: dienstags und frei- Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. belbg., Glanstr. Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- tags ab 20.00 Uhr Sozialkaufhaus: 44., Frau Schmidt Kerstin. Email: fachstellesucht.kus@diako- ße, Hausnummer sowie Gemein- nie-pfalz.de Secondhandbekleidung und -möbel. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, de). Sie werden umgehend (in der Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Geschäftsstelle: Tel. 06373/829992 Schwangeren- und Schwanger- Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- schaftskonfliktberatung für bedrohte und mißhandelte Frauen Trierer Str. 39, Kusel, Beratung kostenlos und neutral! nuten) vom Rufbereitschaftsperso- und deren Kinder: 0631/17000 Tel. 06381/9246-20 Pflegerufbereitschaft rund um d. (staatlich anerkannt) nal zurückgerufen. Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kleiderkammer: Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause Sozial- und Lebensberatung Ehrenamtsbörse Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), Bürgerbusse zum Impfzentrum Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Kusel, Tel. 06381/ 425861 ANONYM-VERTRAULICH Telefon 06381 424 450 Evangelische - Katholische Kindererholung, Müttergenesungs- Vielseitige Dienste für hilfebedürtige Montag bis Freitag und Mutter-Kind-Kuren Personen Pflegestützpunkt Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr von 9.00 – 12.00 Uhr Öffentliche Beratungsstelle rund gebührenfrei - vertraulich Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kontakte in den Verbandsgemeinden: um das Thema Pflege Tel.: 0800/111 0 111 Ambulanter Hospiz- und Palliativer Paulengrunder Straße 7a und 0800/111 0 222 Ökumenische Sozialstation Glan-Münchweiler 06384/323 Beratungsdienst Kusel-Altenglan, Brücken e.V. Initiative des Kreisseniorenrates Kusel 66904 Brücken Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf- Tel.: 06386/40 40 364 Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulante-Hilfe-Zentrum stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram- Pflegedienst, hauswirtschaftliche Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- und 06386/40 40 073 Deutsches Rotes Kreuz stein-Miesenbach und Landstuhl transporte (Tag und Nacht einsatzbe- Die Beratung erfolgt kostenlos, Kreisverband Kusel e.V. Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- Beratung und Unterstützung ratung, Service warmer Mittags- reit): DRK-Rettungswache Schönen- neutral und vertraulich Trierer Str. 39, 66869 Kusel schwerkranker und sterbender Tel: 06381/924615 tisch, Familienpflege. Paulengrun- Menschen bei Schmerzen und psy- der chosozialen Problemen, Remigius- Str. 7a, 66904 Brücken AWO Betreuungsverein bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: Rettungsdienst/Krankentransport Trierer Str. 60, 66869 Kusel Telefon: 06386/9219-0 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 Tel.: 06381/993277/78 sel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
9. Januar 2021 1. 9. Mai 2021 Januar 2021 AMTSBLATT AMTSBLATT Seite 3 Seite 33 Seite Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal Glantal Gemeinsame Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Hinweis Hinweis für für alle alle amtlichen amtlichen Bekanntmachungen Bekanntmachungen gemäß gemäß § § 27 27 aa VwVfG VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar www.vgog.de abrufbar Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf Öffentliche Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der der unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar. Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal Bürgerbusse zum Impfzentrum Glantal Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Telefon: 06381-424 450, Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr Vollzug des Baugesetzbuches 1. Teiländerung (BauGB) der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr 1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung Für die Badesaison 2021 suchen wir des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr Der Verbandsgemeinderat hat in Unbeachtlich werden Darlegung des die Verletzung be- schädigungspflichtigen bean- lischt, wenn nicht innerhalb von Der Verbandsgemeinderat seiner Sitzung am 13.10.2020 hat in Unbeachtlich 1. eine nach §werden 214 Abs. 1 BauGB Darlegung gründendendes die Verletzung Sachverhalts be- schädigungspflichtigen geltend tragt. Entschädigungsleistungenbean- lischt, wennnach drei Jahren nicht innerhalb Ablauf von des Kalen- seiner Sitzung am 13.10.2020 den Feststellungsbeschluss zur 1. 1. beachtliche eine nach § Verletzung 214 Abs. 1derBauGB dortRettungsschwimmer gründenden gemacht wordenSachverhalts geltend sind (§ 215(m/w/d) Abs. intragt. GeldEntschädigungsleistungen drei Jahren in sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres, nach demAblauf des Kalen- die bezeichne- den Feststellungsbeschluss Teiländerung der Gesamtfort-zur 1. beachtliche bezeichnetenVerletzung der dort Verfahrens- und gemacht 1 BauGB).worden sind (§ 215 Abs. in vomGeld sind über Hundert ab Fälligkeit mit 2 derjahres, dem Basiszins- in dem die bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetre- zurTeiländerung Unterstützung schreibung des der desGesamtfort- Teams im Freibad Flächennutzungs- bezeichneten in Waldmohr Formvorschriften Verfahrens- und und Gem. 1 BauGB). (Beaufsichtigung des §§ 39Badebetriebes, vom nach Hundert Beckenaufsicht). bis 42 BauGB entste- satz überdes § 247 dem Basiszins- ten Bürgerlichen ten Vermögensnachteile sind, die Fälligkeit eingetre- des An- schreibung des Flächennutzungs- planes der ehemaligen Verbands- 2. Formvorschriften nach § 214 Abs.und 3 BauGB be- Gem.hen §§Entschädigungsansprüche 39 bis 42 BauGB entste- satz nach § 247 Gesetzbuchs des Bürgerlichen jährlich zu verzin- ten sind,herbeigeführt spruchs die Fälligkeitwird des(§ An- 44 Wirplanes suchen gemeinde derWaldmohr ehemaligen zuverlässige Verbands- Personen gefasst. 2. nach §Mängel mit Der achtliche 214 Abs.des3Abwägungs- BauGB be- nach hen Eintritt Entschädigungsansprüche eines Vermögens- sen. Gesetzbuchs jährlich zu verzin- Ist Entschädigung spruchs durch Abs. herbeigeführt wird (§ 44 4 BauGB). gemeinde PlanbereichWaldmohr - Deutschem gefasst.Karte Der achtliche Rettungsschwimmabzeichen ist beigefügter vorgangs,inMängel Silberdes Abwägungs- oder nach Eintritt mit entsprechender nachteils. eines Vermögens- sen. Berufsausbildung Der Entschädigungsbe- Ist Entschädigung Übernahme des Grundstücks durch zu Abs. 4 BauGB). Planbereich - Bereitschaft zu entnehmen. ist beigefügter imGem. Schichtdienst Karteund § 6 Bauge- vorgangs, an Wochenenden wenn / Feiertagen sie nicht innerhalb nachteils. zu arbeiten eines rechtigte Dersowie kann Entschädigungsbe- Übernahme die Fälligkeit des leisten, findetdesaufGrundstücks zu Schönenberg-Kübelberg, die Verzinsung den zu entnehmen. freundliches setzbuch Gem.wurden Auftreten, (BauGB) § 6selbstständige Bauge- die wenn Jahres sie seit nicht Arbeitsweiseinnerhalb eines des rechtigte Anspruchskann und Teamfähigkeit Bekanntmachung die Fälligkeit dadurch des leisten, herbeiführen, § 99 Abs.findet auf die Verzinsung 3 Anwendung BauGB (§ Schönenberg-Kübelberg, 09.01.2021 den setzbuch (BauGB) Planunterlagen wurden Lan- der Unteren die Flächennutzungsplanes Jahres seit Bekanntmachung des dass schriftlich Anspruchs er diedadurch Leistungherbeiführen, der Entschä- § 4499 Abs. Abs. 3 Anwendung BauGB (§ gez. 3 BauGB). 09.01.2021 Lothschütz DiePlanunterlagen desplanungsbehörde der Unteren Stelle ist insbesondere Lan- bei für Flächennutzungsplanes Schülerinnen/Schüler der gegenüber der Gemeinde abschriftlich unter dass 18 Jahren er die Leistungbei und Studentinnen/ digung schriftlich der Entschä- Studenten dem 44 EinAbs. Ent- oder für 3 BauGB). aktive Personen Entschädigungsanspruch er- gez. Lothschütz Bürgermeister desplanungsbehörde imKreisverwaltung Ruhestand geeignet. Kusel zur bei Die der gegenüber Bezahlung Geneh- erfolgtder Gemeinde in Form einer unter digung schriftlich geringfügigen bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister Beschäftigung. Kreisverwaltung migung vorgelegt.Kusel zur Geneh- migung Mit vorgelegt. Schreiben vom 07. Dezember Mit 2020,Schreiben vom 07. Aktenzeichen Dezember 5/55/610-10 2020, Aktenzeichen 5/55/610-10 Bitte bewerben Sie sich per Email, Anruf oder schriftlich: FNP-Waldmohr 1. TÄnd.GF-1, hat Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal FNP-Waldmohr 1. TÄnd.GF-1, die Untere Landesplanungsbehör- hat die Untere Fachbereich 1A 1.2 – Personal de gem. § 6Landesplanungsbehör- Abs. 1 BauGB, in der Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg de gem. § 6 Abs. 1 Fassung der BekanntmachungBauGB, in der Fassung der Bekanntmachung Frau Brill, Tel. 06373 / 504-142 vom 03. November 2017 (BGBI.IEmail: S. bewerbung@vgog.de vom 03. November 2017 1728), i.V.m. § 203 Abs. 3 BauGB(BGBI.I S. 1728), und § i.V.m. 1 der§ Landesverordnung 203 Abs. 3 BauGB Schönenberg-Kübelberg, und über §die 1 der imnach Landesverordnung Zuständigkeiten April 2021 gez. demChristoph über die BauGB Lothschütz Zuständigkeiten (BBauGZustV nach RP Bürgermeister dem die 2007) BauGB (BBauGZustV 1. Teiländerung RP der Ge- 2007) die 1. Teiländerung samtfortschreibung der Ge- des Flächen- samtfortschreibung nutzungsplanes derdes Flächen- ehemaligen nutzungsplanes derWaldmohr Verbandsgemeinde ehemaligenge- Verkehrsraumeinschränkungen im Verbandsgemeinde nehmigt. lung wird Die Waldmohr ge- nehmigt. Die Genehmigungsertei- Genehmigungsertei- hiermit gem. § 6 Abs. 5 Achtung! lung wird BauGB hiermit gem. ortsüblich § 6 Abs. bekannt gege- 5 Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes BauGB ortsüblich bekannt gege- ben. ben. Die 1. Teiländerung der Gesamt- Vorgezogener Redaktionsschluss für das „Wochenblatt“ Glantal Die 1. Teiländerung fortschreibung fortschreibung zungsplanes derdes des der Gesamt- Flächennut- Flächennut- ehemaligen Ver- Wegen der Feiertage im Mai/Juni wird zungsplanes der Waldmohr, bandsgemeinde ehemaligen wirdVer- Ort, für die KW 19 (15.05.- 22.05.) der Redaktionsschluss auf mitStraße: bandsgemeinde der öffentlichen Glan-Münchweiler, Waldmohr, wird Bekanntma- Ringstraße Höhe Hausnummer 36 (WASGAU) Mittwoch, den 05. Mai 2021, 14:00 Uhr, Artchung der Sperrung: mit derin öffentlichen Vollständige Kraft gesetzt und Bekanntma- kann ab Sperrung des Gesamtverkehrs Zeitraum: chung bei sofort in Kraft 03.05.2021 gesetzt und kann ab– 28.05.2021 der Verbandsgemeinde- In verwaltung der Zeit für die KW 20 (22.05.-29.05.) auf sofort bei vom 03.05.2021 derOberes Glantal, bis Verbandsgemeinde- Rat- 28.05.2021 wird in Glan-Münchweiler auf Höhe des WASGAU- Marktes die Straße vollständig gesperrt. Die Zufahrt zum WASGAU-Markt bleibt jedoch frei und ist Mittwoch, den 12. Mai 2021, 16:00 Uhr, verwaltung Oberes Glantal, haus Waldmohr, Zimmer Nr. W1- Rat- von derWaldmohr, haus 2.04, Homburger Rathausstraße Straße Zimmer 14Nr.kommend W1- Wald- erreichbar. Diemohr, offizielle Umleitungsstrecke erfolgt über Rehweiler und Quirnbach und wird ausgeschildert. für die KW 21 (29.05.-05.06.) auf 2.04, Rathausstraße 14 zu den allgemeinen Dienst- Wald- Beizeiten Rückfragen steht Ihnen die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Mittwoch, den 26. Mai 2021, 14:00 Uhr, mohr, zuvonden allgemeinen montags Dienst- bis mittwochs unter von 06373/ zeiten vonUhr 8.30 504-231 montags bis gerne bis 12.00 zur Verfügung. mittwochs Uhr und und für die KW 22 (05.06.-12.06.) auf von 14:00 von 8.30 Uhr Uhrbisbis 12.00 16.00 Uhr Uhr,und so- Mittwoch, den 26. Mai 2021, 14:00 Uhr, von 14:00 Uhr bis 16.00 wie donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr, so- wie donnerstags 12.00 Uhr und von von14.00 8.30 Uhr Uhr bis bis vorverlegt. 12.00 Uhr 18.00 Uhr und und von 14.00vonUhr8.30 bis Sie erhalten das Amtsblatt nicht regelmäßig? freitags 18.00 Uhr bisUhr undUhr 12.00 freitags von 8.30 von jedermann Wir bitten um Einhaltung der Redaktionsschlusszeit, da zu spät Uhr bis 12.00 eingesehen Uhr von jedermann werden eingehende Pressetexte leider nicht mehr berücksichtigt wer- eingesehen werden Melden Sie sich bei uns unter 0621 572498-40 den können. wochenblatt-reporter.de/zustellung 10558958_30_3 10558958_30_3 wal_b103_amtsb.03 wal_b103_amtsb.03
Seite 4 AMTSBLATT 1. Mai 2021 Freiwilliges Soziales Jahr Teilnehmer (m/w/d) gesucht! Das Interkulturelle Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz • Gemeindekindertagesstätte Wahnwegen Trierer Str. 49 – 51, 66869 Kusel mit Sitz in Kusel GmbH (IKOKU) bietet in Kooperation mit • Gemeindekindertagesstätte I und II Waldmohr Ansprechpartnerin: der Verbandsgemeinde Oberes Glantal im Schuljahr • Jugendzentrum Schönenberg-Kübelberg Frau Dr. Martina Drumm 2021/2022 folgende Plätze zur Leistung eines Freiwilligen • Jugendhaus Waldmohr (hier ist die Fahrerlaubnis Klasse Telefon: 06381-91 75 30 21 Sozialen Jahres (FSJ) an: B erwünscht) Email: martina.drumm@ikoku.de • Grundschule Altenkirchen mit Ganztagsschule Das FSJ beginnt am 01.09.2021 und richtet sich an Ju- Hinweis: Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstan- • Grundschule Breitenbach mit Nachmittagsbetreuung gendliche zwischen 16 und 27 Jahren. Ein FSJ dauert in der den, dass die Bewerbungsunterlagen an die möglichen • Grundschule Brücken mit Ganztagsschule Regel 12 Monate. Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäf- Einsatzstellen weitergeleitet werden. • Grundschule Herschweiler-Pettersheim mit Nach- tigung; die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld, die Sozi- Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung mittagsbetreuung alversicherungsbeiträge werden übernommen. der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. • Grundschule Schönenberg-Kübelberg mit Ganztags- Ein FSJ gilt als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungs- schule die berufliche Zukunft und kann für einige Ausbildungs- mappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der • Grundschule Waldmohr mit Ganztagsschule gänge als Praktikum anerkannt werden. Auch kann es bei personenbezogenen Daten richtet sich nach der EU- • Gemeindekindertagesstätte Altenkirchen der Vergabe von Studienplätzen angerechnet werden. DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewerbungs- • Gemeindekindertagesstätte Breitenbach BITTE BEWERBEN SIE SICH! , Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. • Gemeindekindertagesstätte Dittweiler Interessenten richten ihre vollständige Bewerbung mit An- Die IKOKU GmbH ist anerkannte Beschäftigungsstelle im • Gemeindekindertagesstätte Dunzweiler gabe der bevorzugten Einsatzstelle an: Freiwilligen Sozialen Jahr und • Gemeindekindertagesstätte Schönenberg-Kübelberg Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz wird gefördert vom (Sand) IKOKU GmbH Bekanntmachung Bekanntmachung Neues aus dem Werkausschuss Oberes Glantal Der Entwurf der Haushaltssat- Möglichkeit, innerhalb von 14 Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der zung mit dem Haushaltsplan Tagen ab dieser Bekanntma- Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse. und seinen Anlagen der Ver- chung Vorschläge zum Entwurf Der Werkausschuss Oberes Glantal hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 folgende Beschlüsse bandsgemeinde Oberes Glan- der Haushaltssatzung mit dem gefasst: tal für die Haushaltsjahre Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022 liegt bei der 2021 und 2022 einzureichen. öffentlich Verbandsgemeindeverwal- Die Vorschläge sind schriftlich Beratung und Empfehlung über die Wirtschaftspläne der VG-Werke Oberes Glantal für die tung Oberes Glantal, Rathaus- bei der Verbandsgemeinde- Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Jahre 2021 und 2022 straße 8, Schönenberg-Kübel- verwaltung Oberes Glantal Der Werkausschuss stimmt den Wirtschaftsplänen der VG Werke Oberes Glantal für die Betriebs- berg, Zimmer Nr. S1-5.10 bis einzureichen. zweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Jahre 2021 und 2022 zu. zur Beschlussfassung durch Da das Rathaus aufgrund der Ersatzbeschaffung Schiebekamera für TV-Inspektion Abwassersysteme den Verbandsgemeinderat zur Corona-Pandemie derzeit für Die Fa. IBAK, Kiel, erhält den Auftrag zur Lieferung einer Schiebekamera-Anlage MiniLite gem. An- Einsichtnahme aus. Besucher geschlossen ist, wird gebot vom 29.03.2021. Die Auftragssumme beträgt brutto 19.849,20 €. Die Einwohnerinnen und Ein- um vorherige telefonische Ter- Ersatzbeschaffung eines Korrelators mit Zubehör für die Leckortung von Wasserrohrbrüchen wohner der Verbandsgemein- minvereinbarung gebeten Der Werkausschuss stimmt dem Kauf eines neuen Korrelators mit Zubehör für die Leckortung von de Oberes Glantal haben die (06373/504-152). Wasserrohrbrüchen von der Fa. Sewerin zum Angebotspreis (nach Abzug von 2% Skonto) in Höhe von netto 9.249,96 € zu. Pumpstation Glan-Münchweiler; Stromanschluss durch Pfalzwerke Netz Die Variante 1 mit neuem Stromanschluss in Verlängerung der Brunnenstraße und Wandlermess- schrank kann beauftragt werden. Terminverschiebung!!!! Die Standfestigkeitsüberprü- türlich im Wochenblatt wieder fungen der Grabsteine auf den bekannt gegeben. Das Friedhofsamt informiert: Friedhöfen in der VG Oberes Glantal können voraussicht- Wir bitten um Ihr Verständnis. Errichtung von Grabmalen bzw. alle baulichen Änderungen an einer Grab- lich erst im Juni/Juli erfolgen. Ihre Friedhofsverwaltung stätte Die neuen Termine werden na- An die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte, pflichteten (§9 BestG) bzw. des Nutzungsbe- aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, rechtigten von der Friedhofsverwaltung entfernt dass gemäß den gültigen Friedhofssatzungen werden. Nicht genehmigte bauliche Änderun- Aktuelle der einzelnen Ortsgemeinden, jede bauliche gen an einer Grabstätte können auch ggf. mit Veränderung einer Grabstätte (auch die Errich- einer Geldbuße geahndet werden. Gewinnspiele mit tung von Grabmalen) der vorherigen Zustim- Die jeweiligen Satzungsregelungen aller Orts- mung der Friedhofsverwaltung bedürfen. Diese gemeinden der tollen Preisen baulichen Veränderungen einer Grabstätte dür- VG Oberes Glantal können Sie beim Friedhofs- fen von fachlich qualifizierten Gewerbetreiben- amt (06373/504-203) erfragen oder auf unse- den ausgeführt werden. rer Homepage (www.vgog.de) unter der Rubrik Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale, Grababdeckungen, Einfassungen, Einfriedun- Rathaus/Satzungen nachlesen. finden Sie unter gen u. ä. können auf Kosten des oder der Ver- Ihre Friedhofsverwaltung www.wochenblatt- reporter.de/gewinnspiel Schalten Sie eine Anzeige! Melden Sie sich bei uns unter 06381 86 22, anz-kus@suewe.de www.wochenblatt-reporter.de
1. Mai 2021 AMTSBLATT Seite 5 Börsborn Bekanntmachung Kleeblattwanderung auch Neues aus dem Ortsgemeinderat Börsborn Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrich- zusammenhängende Waldfläche, behält sich der für 2021 abgesagt tung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssit- Ortsgemeinderat eine erneute Beschlussfassung und zung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sit- einen Widerruf des Beitritts vor. zung gefassten Beschlüsse. Übertragung der Revierleitung des Gemein- Der Ortsgemeinderat Börsborn hat in seiner Sitzung dewaldes im Zuge der Neuabgrenzung des am 25.03.2021 folgende Beschlüsse gefasst: Forstreviers Glantal Die Ortsgemeinde überträgt die Revierleitung ihres öffentlich Gemeindewaldes im Zuge der Neuabgrenzung des Wenn Sie kein Amtsblatt erhalten, WOCHENBLATT melden Sie sich jederzeit unter: -REPORTER.DE/zustellung Bildung eines Forstzweckverbandes; Forstrevier Glantal an Landesforsten , vertreten durch Beratung und Beschlussfassung über die das Forstamt Kusel. Verbandsordnung des Forstzweckverban- Beratung und Beschlussfassung über den Aufgrund der aktuellen und vermutlich noch Mitte Mai bestehenden des sowie über einen Beitritt Forstwirtschaftsplan 2021 und die Brenn- Wenn Sie kein Amtsblatt Kontaktverbote infolge der Coronapandemie wird das Wanderevent erhalten, WOCHENBLATT melden Sie sich jederzeit unter: -REPORTER.DE/zustellung Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf der Ver- holzpreise 2021 beim TuS Börsborn auch im Jahr 2021 nicht stattfinden können. Der bandsordnung in der vorliegenden Fassung zu. Dar- a) Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirt- Verein bedauert dies sehr, bitte allerdings bei allen interessierten über hinaus beschließt der Ortsgemeinderat dem schaftsplan 2021 in der vorliegenden Form zu. Wanderern um Verständnis. Die Verantwortlichen des TuS hoffen, Forstzweckverband Oberes Glantal beizutreten. b) Der Ortsgemeinderat stimmt den Brennholz- dass im Jahr 2022 eine gewisse Normalität eingetreten ist und die Die Zustimmung zum Entwurf der Verbandsordnung preisen für 2021 zu. Wenn Sie kein Amtsblatt Kleeblattwanderung erhalten, wieder ausgerichtet WOCHENBLATT werden kann. und der Beitritt zum Forstzweckverband Oberes Glan- Bauantrag Pergola DGH melden Sie sich jederzeit unter: -REPORTER.DE/zustellung tal gilt auch für den Fall, dass einzelne im Entwurf der a) Bauantrag Verbandsordnung genannten Ortsgemeinden, deren b) Vergabe an Architekten Waldfläche im Verhältnis zur gesamten Waldfläche Für die Pergola in der bestehenden Form wird ein Bau- klein ist, nicht ihren Beitritt zum Forstzweckverband antrag gestellt. erklären. Vermindert sich die Anzahl der beitretenden Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Architek- Wenn Sie kein Amtsblatt erhalten, WOCHENBLATT melden Sie sich jederzeit unter: Ortsgemeinden und/oder die Waldfläche erheblich tenvertrag abzuschließen. oder bilden die beitretenden Ortsgemeinden keine -REPORTER.DE/zustellung Breitenbach Bekanntmachung Stellenausschreibung Neues aus dem Ortsgemeinderat Breitenbach Die Kommunale Kindertagesstätte Breitenbach chender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der sucht ab sofort Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekannt- Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Beifügung eine Betreuungskraft (m/w/d) der üblichen Unterlagen bis spätestens gabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse. 06.05.2021 an Der Ortsgemeinderat Breitenbach hat in seiner Sitzung am Wir suchen eine zuverlässige Aushilfe zur Sicher- 07.04.2021 folgende Beschlüsse gefasst: stellung unserer Aufsichtspflicht und zur Unter- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal stützung des pädagogischen Personals. Folgende Fachbereich 1A.2 – Personal öffentlich Voraussetzungen sollten Sie mitbringen: Rathausstr. 8 - Sie haben Freude daran, Kinder bei der Entde- 66901 Schönenberg-Kübelberg Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ckung der Wunder des Alltags zu unterstützen oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevor- a)Da das Bürgerbegehren sowohl die formellen als auch die - Sie sind empathisch und geduldig im Umgang zugt im PDF-Format). materiellen Voraussetzungen des § 17 a GemO erfüllt, mit Kindern stimmt der Rat der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu. - Sie sind zuverlässig, gewissenhaft und teamfä- Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Leiterin b)Der Ortsgemeinderat entspricht nicht dem Bürgerbegehren, hig der Kita, Frau Michaela Grieger-Krämer (Tel. somit kommt es zum Bürgerentscheid. - Idealerweise verfügen Sie über ein Zertifikat als 06386/6353 oder 06386/4040179). Tagesbetreuungskraft (Tagesmutter o.ä.) Bebauungsplan „Am Greisling“ - Im Falle einer Einstellung muss ein erweitertes Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksen- Veränderungssperre polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden dung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende 3. Satzung sowie ein Masern-Immunitätsnachweis. nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des auf- Je nach Eingang der Bewerbungen ist die Teilzeit- und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzu- zustellenden Bebauungsplanes „Am Greisling“. vereinbarung von 19,5 Wochenstunden bis zur reichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Fliegengitter Kindergarten Vollzeit möglich. Aktuell ist die Vertretung befris- Bewerberdaten richtet sich nach der EU-DSGVO tet bis 31.07.2021. und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewerbungs- Der Ortsgemeinderat stimmt dem Angebot des günstigeren An- bieters (Fa. Knobloch K.F. mit 1.868,97€) zu. , Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Vergü- übernommen. Flächennutzungsplan tung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages Der Ortsgemeinderat wünscht nach Möglichkeit die Auswei- für den öffentlichen Dienst (TVÖD) mit allen im öf- Breitenbach, den 15.04.2021 sung der in der Sachdarstellung beschriebenen Flächen als fentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. gez. Johannes Roth, Ortsbürgermeister Sondergebiete. Schwerbehinderte Menschen werden bei entspre- ZustimmungzurAnnahmeeinerSpendegem.§94Abs.3GemO Der Ortsgemeinderat nimmt die Geldspende der Volksbank Kaiserslautern eG für den Kindergarten in Höhe von 500,00€, die Geldspende von Herr und Frau Gölz von jeweils 152,69€ für Bekanntmachung den Kindergarten und die Sachspende der Wolfgang und Erika Hutzel Stiftung in Höhe von 667,23€ für den Kindergarten an Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem nerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntma- und bedankt sich bei den Spendern. Haushaltsplan der Ortsgemeinde Breitenbach chung Vorschläge zum Entwurf der Haushalts- Information über getroffene Eilentscheidungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 liegt satzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre während der allgemeinen Öffnungszeiten bei 2021 und 2022 schriftlich bei der Verbandsge- Der Ortsgemeinderat nimmt die getroffenen Eilentscheidungen der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes meindeverwaltung Oberes Glantal einzurei- zustimmend zur Kenntnis. Glantal, Rathausstraße 8, Schönenberg-Kübel- chen. Da das Rathaus aufgrund der aktuellen berg, Zimmer Nr. S1-5.09 bis zur Beschlussfas- Situation vorübergehend für die Öffentlichkeit nicht öffentlich sung durch den Ortsgemeinderat zur Einsicht- geschlossen ist, kann die Einsichtnahme nur Gaststätte nahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwoh- nach vorheriger telefonischer Terminvereinba- Der Ortsgemeinderat beschließt über eine Pachtangelegenheit. ner von Breitenbach haben die Möglichkeit, in- rung (06373/504-151) erfolgen.
Seite 6 AMTSBLATT 1. Mai 2021 Öffentliche Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Breitenbach hat in seiner Sitzung am Der Ortsgemeinderat Breitenbach hat in seiner Sitzung am 19.11.2020 den nachstehend abgedruckten Beschluss über 19.11.2020 den nachstehend abgedruckten Beschluss über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 gefasst: die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 gefasst: 1. Der Jahresabschluss 2015 der Ortsgemeinde Breitenbach 1. Der Jahresabschluss 2016 der Ortsgemeinde Breitenbach wird mit folgenden Zahlen festgestellt: wird mit folgenden Zahlen festgestellt: Aktiva: 9.177.708,48 € Aktiva: 9.055.594,55 € Passiva: 9.177.708,48 € Passiva: 9.055.594,55 € Eigenkapital: 1.797.001,35 € Eigenkapital: 1.577.366,57 € Kapitalrücklage: 1.986.184,85 € Kapitalrücklage: 1.938.926,09 € (Unter Berücksichtigung aller Ergebnisse) (Unter Berücksichtigung aller Ergebnisse) Sonderposten, als eigenkapitalähnliche Position: 3.829.802,76 € Sonderposten, als eigenkapitalähnliche Position: 3.781.164,32 € Bietet jedem 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 56.177,09 € wird auf die Rechnung des Jahres 2016 vorgetragen. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 219.634,78 € wird auf die Rechnung des Jahres 2017 vorgetragen. eine Bühne 3. Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der 3. Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Breitenbach, dem Bürgermeister und den Ortsgemeinde Breitenbach, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der ehemaligen Verbandsgemeinde Wald- Beigeordneten der ehemaligen Verbandsgemeinde Wald- mohr, soweit sie für die Ausführung des Haushaltsplanes mohr, soweit sie für die Ausführung des Haushaltsplanes 2015 zuständig waren, wird gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 und VV 2016 zuständig waren, wird gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 und VV zu § 114 GemO Entlastung erteilt. zu § 114 GemO Entlastung erteilt. 4. Soweit Haushaltsüberschreitungen entstanden sind, wur- 4. Soweit Haushaltsüberschreitungen entstanden sind, wur- den diese nachträglich genehmigt. den diese nachträglich genehmigt. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen Prüfungsbericht des Rechnungs- gem. § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 04.05.2021 bis prüfungsausschusses liegen gem. § 114 Abs. 2 GemO in der 17.05.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Zeit vom 04.05.2021 bis 17.05.2021 bei der Verbandsgemein- Glantal, Rathausstr. 8, (Zimmer S1-5.09) während der allge- deverwaltung Oberes Glantal, Rathausstr. 8, (Zimmer S1-5.09) meinen Öffnungszeiten öffentlich aus. während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Da das Rathaus aufgrund der aktuellen Situation vorüberge- Da das Rathaus aufgrund der aktuellen Situation vorüberge- hend für die Öffentlichkeit geschlossen ist, kann die Einsicht- hend für die Öffentlichkeit geschlossen ist, kann die Einsicht- nahme nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung nahme nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (06373/504-151) erfolgen (06373/504-151) erfolgen Schönenberg-Kübelberg, den 22.04.2021 Schönenberg-Kübelberg, den 22.04.2021 gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister Brücken Bekanntmachung Neues aus dem Ortsgemeinderat Brücken Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung des Anwesen Hauptstraße 69 und 71 in Brücken an Feldwegeausbau Henschtal-Steinbach-Brücken auf der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie die Firma Marius Plickert, Erd- und Abbrucharbeiten, Grundlage dieser Vorab- Förderzusage der Aufsichts- BekanntgabederinnichtöffentlicherSitzunggefasstenBe- Mainz, als wirtschaftlichstem Bieter, zu einem Ge- und Dienstleistungsdirektion vom 11.02.2021 durch- schlüsse. samtpreis von 76.467,35 €, vergeben werden. zuführen. Im Zuge des vorzeitigen Maßnahmenbe- Der Ortsgemeinderat Brücken hat in seiner Sitzung am Städtebauförderung ginns soll die Leistungen durch das Ingenieurbüro De- 30.03.2021 folgende Beschlüsse gefasst: - Neugestaltung Freifläche Dorfanger (Hauptstr. 69/71) cker ausgeschrieben werden. Im Bereich des zu zerti- Der Ortsgemeinderat Brücken beschließt, das Ingeni- fizierenden Wanderweges C „Traumtour Diamant“ auf öffentlich eurbüro Frey aus Kaiserslautern zu einem Honorar von den Gemarkungen von Steinbach und Brücken soll Betriebsergebnisse 19/20/21 Forst 24.262,82 € mit der Planung und Umsetzung der Maß- die dafür notwendige unbefestigte Trasse berücksich- Die Ortsgemeinde Brücken beschließt den Abschluss nahme „Neugestaltung Dorfanger“ zu beauftragen. tigt werden. 2019 mit dem Jahresergebnis i.H.v. -11.233,89 €. Städtebauförderung Winterdienst ab 2021/2022 Übertragung der Revierleitung des Gemeindewal- - Neugestaltung Parkplatz Ortsmitte zum Festplatz Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die des im Zuge der Neuabgrenzung des Forstreviers Der Ortsgemeinderat Brücken beschließt, das Ingeni- Durchführung des Winterdienstes öffentlich für die Glantal eurbüro Frey aus Kaiserslautern zu einem Honorar von Dauer von 3 Jahren auszuschreiben. Die Ausschrei- Die Ortsgemeinde überträgt die Revierleitung ihres 29.257,04 € mit der Planung und Umsetzung der Maß- bung erfolgt in Form eines Rahmenvertrages für die Gemeindewaldes im Zuge der Neuabgrenzung des nahme „Neugestaltung Parkplatz Ortsmitte zum Fest- Ortsgemeinden Altenkirchen, Brücken, Dittweiler, Forstreviers Glantal an Landesforsten, vertreten durch platz“ zu beauftragen. Frohnhofen, Gries, Ohmbach und Schönenberg-Kü- das Forstamt Kusel I-Stock Maßnahme Sanierung Friedhof Brücken belberg. Bebauungsplan Ortsmitte a) Vergabe Gewerke zur Sanierung der Trauerhalle Erstellen einer neuen Homepage Planungsauftrag b) Treppe Die Firma Mediamill wird mit der Erstellung einer neu- Der Ortsgemeinderat vergibt vorbehaltlich der förder- a) Die Firma Burgard aus Homburg erhält den Auftrag en Homepage zu einem Festpreis von 1.200,-€ beauf- rechtlichen Zustimmung durch die ADD Trier den Pla- für die Malerarbeiten an der Trauerhalle. Die Aus- tragt. nungsauftrag für den Bebauungsplan Ortsmitte an schreibungen für die Dachdecker- und Fensterbauar- Zustimmung zur Annahme einer Spende gem. das Planungsbüro WSW, Kaiserslautern. beiten werden aufgehoben und erneut beschränkt §94 Abs. 3 GemO ausgeschrieben. Städtebauförderung Die Ortsgemeinde Brücken nimmt diese Spende an b) Im Rahmen einer Auftragserweiterung von 9.705,64 - Ordnungsmaßnahme Abriss Hauptstr. 69 und 71 und bedankt sich hierfür beim Turnverein Brücken. EUR soll die Fa. Kunz mit der Ausführung der Erneue- Vorbehaltlich der Vorlage der noch angeforderten Un- nicht öffentlich rung des Treppenaufganges beauftragt werden. terlagen und der positiven Prüfung der Referenzen so- Grundstücksangelegenheiten Rad- und Feldwegeausbau Brücken-Henschtal- wie der Bestätigung über die Auskömmlichkeit des Der Ortsgemeinderat beschließt über verschiedene Steinbach am Glan Angebotes, soll der Auftrag für die Abbrucharbeiten Grundstücksangelegenheiten. Die Ortsgemeinde Brücken beschließt den Rad- und
1. Mai 2021 AMTSBLATT Seite 7 Dunzweiler Verkehrserziehung in der Kita „Die wilden Zwerge“ in Dunzweiler In diesem Jahr konnten wir trotz Corona einen bei Herrn Christmann von der Polizeidienststel- Tag der Verkehrserziehung möglich machen. le Kusel für einen lehr- und abwechslungsrei- Wir lernten dabei viel Interessantes über den chen, schönen Tag. Straßenverkehr, die Rolle als Fußgänger und Fahrradfahrer. Ganz herzlich bedanken wir uns Die Erzieherinnen und Maxis der „Wilden Zwerge“ Bestellung per Überweisung: Empfänger: Brigger Weinfest IBAN: DE58 5405 1550 0100 4585 04 Verwendungszweck: Name, Vorname, Anzahl Boxen:, Wein:, Adresse: (bei Lieferung, außerhalb Brücken bitte die 2€ Aufpreis pro Lieferadresse beachten) ODER Abholung Glan-Münchweiler Bekanntmachung Stellenausschreibung Am Mittwoch, den 05.05.2021, um 19:00 Uhr, findet a) Aufhebungssatzung „Bebauungsplan Die Ortsgemeinde Glan-Münchweiler sucht ab sofort im Saal des Dorfgemeinschaftshauses, Schulstraße Nord“ (vor 1977) 1, 66907 Glan-Münchweiler, unter Einhaltung der Ab- Aufstellungsbeschluss und Einleitung eine Reinigungskraft (m/w/d) stands- und Hygieneregeln, eine Sitzung des Ortsge- des Verfahrens meinderates der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler b) Aufhebungssatzung „Teilaufhebung der statt. Änderungspläne I und II zur Neufassung für die Reinigungsarbeiten im Dorfgemeinschaftshaus in Glan-Münchweiler. Die Sitzung ist – mit Ausnahme des Tagesordnungs- mit Erweiterung zum Bebauungsplan punktes 16 – öffentlich. Nord“ Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentli- Aufstellungsbeschluss und Einleitung chen Arbeitszeit von durchschnittlich 2,5 Stunden. Die Erbringung der Tagesordnung: des Verfahrens Arbeitszeit erfolgt in der Regel nach Sitzungen oder Veranstaltungen. öffentlich 13. Stellungnahme der OG zu einer möglichen 1. Bebauungsplan „Galgenberg Teil III“ kommunalen Geschwindigkeitsüber- Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmun- a) Aufstellungsbeschluss wachung b) Veränderungssperre 14. Information Sachstand KITA-Erweiterung gen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) mit allen im öf- c) Vorkaufsrechtssatzung 15. Informationen fentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Men- d) Planungsauftrag nicht öffentlich schen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. 2. Information zur Thematik weiterer Aus- 16. Grundstücksangelegenheiten tausch LED - Vertragsverhältnis Pfalzwerke Bei Interesse senden Sie bitte eine Kurzbewerbung mit tabellarischem 3. Information zum Sachstand Planung B 423 Hinweis: Lebenslauf bis spätestens 09.05.2021 an 4. Satzung über die Erhebung von Erschließungs- Während der gesamten Sitzung besteht Masken- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal beiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) pflicht! Fachbereich 1A.2 – Personal 5. Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbe- Beschränkung der Teilnehmerzahl Rathausstr. 8 trägen nach §§ 135a - 135c BauGB Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern 66901 Schönenberg-Kübelberg 6. Zustimmung zur Annahme von Spenden nicht gemäß § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetz- oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt im PDF-Format). gem. §94 Abs. 3 GemO lichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder 7. Vorstellung Bürgeranfrage; Neugestaltung wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner, die Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Ortsbürgermeister, Herr „Hangarder Brunnen“ Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Grimm unter der Tel.nr. 0152/342 33 828 oder per E-Mail an karl-mi- 8. Entscheidung über die Erteilung eines Ein- Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der chael.grimm@t-online.de. vernehmens gem. § 36 BauGB aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungs- 9. Beratung und Beschlussfassung über eine Über- Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt unterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Origi- fahrgenehmigung an einem gemeindeeigenen werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den nale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Ver- Grundstück Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besu- arbeitung der personenbezogenen Bewerberdaten richtet sich nach 10. Information über eine getroffene Eilent- cherzahl daher begrenzt. der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewerbungs-, Vor- scheidung stellungs- und Reisekosten werden nicht übernommen. 11. Information Sachstand bzgl. forstwirtschaftli- cher Maßnahmen Glan-Münchweiler, den 22. April 2021 Glan-Münchweiler, im April 2021 gez. Karl-Michael Grimm, Ortsbürgermeister 12. Bebauungsplan Nord gez. Karl-Michael Grimm, Ortsbürgermeister
Seite 8 AMTSBLATT 1. Mai 2021 Gries Öffentliche Bekanntmachung Brücke gesperrt Die Brücke über den Kühnerbach Kraftverkehr gesperrt. Fußgänger Der Rat der Ortsgemeinde Gries hat in seiner 2. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeord- im Rechentaler Weg (Asphaltweg können den Kühnerbach über eine Sitzung vom 25.03.2021 den nachstehend ab- neten der Ortsgemeinde Gries sowie auch von der Bahnhofstraße Gries Rich- kleine Holzbrücke überqueren. gedruckten Beschluss über die Jahresrechnung der Verbandsgemeindeverwaltung wird Ent- tung Dietschweiler) ist wegen um- Wir hoffen auf Ihr Verständnis. für das Haushaltsjahr 2017 gefasst: lastung gemäß §114 Abs. 1 GemO erteilt. fangreicher Ertüchtigungsmaß- Soweit Haushaltsüberschreitungen entstanden nahmen bis zum 22. Mai für den Olaf Klein, Ortsbürgermeister 1. Der Jahresabschluss 2017 der Ortsgemeinde sind, werden diese nachträglich genehmigt. Gries wird mit folgenden Zahlen festgestellt: Die Jahresrechnung 2017 mit Anlagen sowie dem Ergebnisrechnung Erträge Aufwendungen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses 1.165.438,96 EUR liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 1.125.424,43 EUR 03.05.2021 bis 11.05.2021 bei der Verbandsge- Sachbeschädigung an Jahresergebnis Finanzrechnung Einzahlungen 40.014,53 EUR meindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 1.229.356,09 EUR 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg, Zimmer S1- Buswartehäuschen Auszahlungen 1.179.072,36 EUR 5.08, während der allgemeinen Öffnungszeiten öf- Im Zeitraum vom 07.-12.04.2021 te an die Polizeiinspektion Kübel- Veränderung Finanz- fentlich zur Einsichtnahme aus. Aufgrund der aktu- wurden im Buswartehäuschen in berg (Tel. 06373-8220) oder oder mittelbestand 50.283,73 EUR ellen Situation bitten wir um eine telefonische Ter- der Bahnhofstraße die Wände mit Ortsbürgermeister Olaf Klein Bilanz minvereinbarung unter 06373/504-153. Graffiti ähnlichen Schmiereren (Handy 0152-23664089). Aktiva 5.238.366,47 EUR verunstaltet. Die Sachbeschädi- Passiva 5.238.366,47 EUR Schönenberg-Kübelberg, 20.04.2021 gung wurde zur Anzeige gebracht. Olaf Klein Eigenkapital 199.651,37 EUR gez. Lothschütz,Bürgermeister Hinweise auf die Tat geben sie bit- Ortsbürgermeister Herschweiler-Pettersheim Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Herschweiler-Pettersheim vom19. April 2021 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung Inanspruchnahme der Leistungen nach II. Verleihung von Nutzungsrechten an VIII. Grabkennzeichnung vom 30.03.2021 auf Grund des § 24 der der Friedhofssatzung, bei antragsabhän- Wahlgrabstätten Beschaffung und Anbringung der Na- Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gigen Leistungen mit der Antragstellung. a) Verlängerung des Nutzungsrechts an mensplakette für Baumurnengräber (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des (2) Die Gebühren werden innerhalb Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Fried- 80,00 €uro Kommunalabgabengesetzes (KAG) fol- von 14 Tagen nach Bekanntgabe des hofssatzung für eine Wahlgrabstätte IX. Pflegekosten gende Satzung beschlossen, die hier- Gebührenbescheids fällig. (Familiengrabstätte) je Jahr der Verlän- a.) Pflege und Unterhaltung des Wie- mit bekannt gemacht wird: § 4 Inkrafttreten gerung 39,60 €uro senurnenfeldes 50,00 €uro INHALTSÜBERSICHT: (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der b) Für die Wiederverleihung des Nut- b.) Kostenbeitrag für die Pflege und Er- § 1 Allgemeines öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. haltung der Verkehrssicherungspflicht zungsrechts nach Ablauf der Nutzungs- § 2 Gebührenschuldner (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über im Baumurnenfeld 100,00 €uro zeit werden die gleichen Gebühren wie § 3 Entstehung der Ansprüche und die Erhebung von Friedhofsgebühren nach Buchstabe a) erhoben vom 13.08.2015 in der Fassung vom Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeord- § 4 Inkrafttreten III. Ausheben und Schließen der Gräber nung (GemO): Anlage zur Friedhofsgebührensatzung 14.04.2016 sowie entgegenstehende Für das Ausheben und Schließen der I. Grabnutzungsgebühren ortsrechtliche Vorschriften außer Kraft. Gräber werden die tatsächlich anfallen- Satzungen, die unter Verletzung von II. Verleihung von Nutzungsrechten den Kosten der Fachfirma, ohne eventu- Verfahrens- oder Formvorschriften der an Wahlgrabstätten Herschweiler-Pettersheim,den19.April2021 ell anfallende Kosten für Kompressor- gez. Margot Schillo, Ortsbürgermeisterin GemO oder auf Grund dieses Gesetzes III. Ausheben und Schließen der stunden, berechnet. zustande gekommen sind, gelten ein Gräber IV. Abräumen von Grabstätten Jahr nach der Bekanntmachung als von IV. Abräumen von Grabstätten Anlage zur Friedhofsgebührensatzung Für das Abräumen/Einebnen von Grab- I. Grabnutzungsgebühren Anfang an gültig zustande gekommen. V. Benutzung der Leichenhalle stätten werden die tatsächlich anfallen- Dies gilt nicht, wenn VI. Zustimmungserfordernis zum Er- 1. Überlassung einer Reihengrabstätte den Kosten der Fachfirma berechnet. 1. die Bestimmungen über die Öffent- richten und Ändern von Grabmalen an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Fried- hofssatzung für Verstorbene V. Benutzung der Leichenhalle lichkeit der Sitzung, die Genehmigung, VII. Gebühren für andere Personen Für die Benutzung der Friedhofshalle die Ausfertigung oder die Bekanntma- nach § 2 Absatz 3 der Friedhofssat- a) bis zum vollendeten 10. Lebensjahr werden folgende Gebühren erhoben: chung der Satzung verletzt worden sind, zung (Kindergrabstätten) 250,00 €uro b) vom vollendeten 10. Lebensjahr ab a) Leichenhalle einschließlich Kühlung oder VIII. Grabkennzeichnung und Reinigung pauschal 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten IX. Pflegekosten (Einzelgrabstätten) 770,00 €uro 2. Überlassung einer Urnenreihengrab- je Trauerfall. 340,00 €uro Frist die Aufsichtsbehörde den Be- § 1 Allgemeines stätte an Berechtigte nach Nr. 1 b) Nutzung der Einsegnungshalle ein- schluss beanstandet oder jemand die Für die Benutzung der Einrichtung des schließlich Reinigung Friedhofswesens und ihrer Anlagen wer- 770,00 €uro Verletzung der Verfahrens- oder Form- 3. Überlassung einer gemischten Grab- pauschal je Trauerfall 200,00 €uro vorschriften gegenüber der Gemeinde- den Benutzungsgebühren erhoben. Die VI. Zustimmungserfordernis zum stätte an Berechtigte nach Nr. 1 verwaltung unter Bezeichnung des Gebührensätze wurden - sofern es sich Errichten und Ändern von Grabmalen 770,00 €uro Sachverhalts, der die Verletzung be- nicht um durchlaufende Posten handel- 4. Überlassung einer Urnenwiesen- Für die Errichtung bzw. Änderung von te – kalkuliert. Die detaillierten Gebüh- gründen soll, schriftlich geltend ge- grabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 Grabmalen (Grabsteinen, Platten, Ein- macht hat. rensätze ergeben sich aus der Anlage zu 770,00 €uro fassungen, Kissensteine) gemäß § 16 dieser Satzung. 5. Überlassung einer Baumurnengrab- der Friedhofssatzung je § 2 Gebührenschuldner Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 stätte 770,00 €uro a) Grabmalanlagen mit stehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch Gebührenschuldner sind: 6. Reservierungsgebühr für Baumur- (1) Bei Erstbestattungen die Personen, Grabmälern 50,00 €uro nach Ablauf der in Satz 1 genannten nengrab (10 Jahre) 312,00 €uro b) Grabmalanlagen mit liegenden Grab- Frist jedermann diese Verletzung gel- die nach § 9 Bestattungsgesetz verant- 7. Bei Zweit- oder Mehrfachbelegungen mälern oder Abdeckplatten 25,00 €uro tend machen. wortlich sind, und der Antragsteller, als Urnen in bestehende Einzelgräber je VII. Gebühren für andere Personen (2) bei Umbettungen und Wiederbes- Jahr der Nutzung ( 1/30 von 1, und 3) nach § 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung Schönenberg-Kübelberg, tattungen der Antragsteller. 8. Bei Zweit- oder Mehrfachbelegungen Die Kostenfestsetzung für diese Fälle er- § 3 Entstehung der Ansprüche den19.April2021 als Urne in bestehende Urnengrabstät- folgt nach besonderer schriftlicher Ver- gez. Christoph Lothschütz und Fälligkeit ten je Jahr der Nutzung ( 1/25 von 2) einbarung. (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Bürgermeister
Sie können auch lesen