Diplomatie 14/07/2011 | - Historisches Lexikon der Schweiz
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1/8 14/07/2011 | Diplomatie Konsultieren Sie diesen Artikel auf der neuen HLS-Webseite (Beta-Version) Die D. dient der Pflege der zwischenstaatl. Beziehungen durch Verhandlungen zur Vorbereitung aussenpolit. Verträge, Interessenvertretung, Förderung der kulturellen und wirtschaftl. Beziehungen sowie zum Informationsaustausch. Diplomat. Aufgaben können sowohl von Ad-hoc- oder Sondergesandten, deren Vollmacht sich nur auf einen speziellen Problemkreis erstreckt, wie auch von ständig in dem betreffenden Land unterhaltenen Gesandten oder Botschaften wahrgenommen werden. 1 - Vor 1798 Die D. war in der Eidgenossenschaft vor 1798 nur rudimentär ausgeprägt. Parallel zur allmähl. Herauslösung aus dem Reichsverband bis 1648 erfolgten eine schrittweise Vergrösserung des Bundes und eine Arrondierung seiner Territorien bzw. derjenigen seiner Mitglieder. Diese territoriale "Konsolidierung" war aber von einer nur sehr geringen Zunahme an staatsrechtl. Integration und an innereidg. Zusammenhalt begleitet. Sofern man die Kantone als selbstständige Staatswesen begreift, sind für diese Zeit zwei versch. Tätigkeitsfelder der Aussenpolitik voneinander zu unterscheiden: Das erste Feld betraf die Beziehungen der einzelnen Stände untereinander und deren friedl.-vertragl. Formen (Städtebünde, Landfriedensbünde, Burgrechte und andere Verträge innerhalb der Eidgenossenschaft inklusive der zugewandten Orte). Demgegenüber umfasste das zweite Feld die Beziehungen zu den nicht dem Bündnisgeflecht angehörenden europ. Staaten und die diesem Bereich zuzuordnende D. folglich die mit diesen Staaten, v.a. mit den Grossmächten, geführten Verhandlungen und Vertragsabschlüsse. Beide Aktionsfelder fokussierten sich ab dem 15. Jh. auf die Tagsatzung, auf der die Gesandten der einzelnen eidg. Orte sowohl untereinander wie auch mit den ausländ. Diplomaten verhandelten. Dem auf und zwischen den Tagsatzungen präsidierenden bzw. geschäftsführenden Vorort Zürich fiel ab dem 16. Jh. die Führung der Kanzlei und des diplomat. Protokolls zu. Während fremde Diplomaten nach internat. Usanz ständig in der Schweiz in einzelnen Orten residierten, von denen sie auch mit den übrigen Ständen Kontakte pflegten, und als Corps Diplomatique an der Tagsatzung in Erscheinung traten, übte die Eidgenossenschaft ihr Gesandtschaftsrecht nur selten aktiv aus. Sie entsandte z.B. Vertreter zu Vertragsabschlüssen an Fürstenhöfe oder Friedenskongresse. Bis 1798 verfügten weder die gesamte Eidgenossenschaft noch die einzelnen Orte - dies gilt selbst für das mächtige Bern - über einen professionellen diplomat. Dienst und ein ständiges Vertretungsnetz im Ausland. 1.1 - Die diplomatischen Beziehungen zu den Grossmächten Ansätze einer eidg. D. wurden im 15. Jh. sichtbar, nachdem die Orte im Einvernehmen mit dem Kaiser ihre Reichsunmittelbarkeit gegen Österreich durchgesetzt hatten. Aus dieser Zeit stammen die ersten Freundschaftsverträge und Allianzen der acht Orte mit Frankreich (1452 und 1474-75) und Österreich (1474 Ewige Richtung gegen Burgund, 1477 erste Erbeinung mit Habsburg). Die zwei Sittener Bf. Jost von Silenen und Kardinal Matthäus Schiner agierten zwar formell im Dienste Frankreichs gegen Burgund bzw. von Papst und Kaiser gegen Frankreich, betrieben aber indirekt auch eine sozusagen eidg.-multilaterale Aussenpolitik. Nach dem Schwabenkrieg und den Italienfeldzügen folgten die bis ins 18. Jh. verlängerten Bündnisse mit dem Kaiserhaus (zweite Erbeinigung 1511) und mit Frankreich (1516 Ewiger Frieden, 1521 umfassende Allianz). Während die ref. Vororte Bern und Zürich erst wieder 1582 bzw. 1614 der dominanten Königsallianz beitraten, fanden die kath. Orte ein Gegengewicht zu Frankreich in Verträgen mit Savoyen von 1560, dem Hl. Stuhl von URL: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26460.php © 1998-2019 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
2/8 1565 und dem span. Mailand von 1588. Einzelne Orte schlossen auch Solddienstabkommen und Kapitulationen (Fremde Dienste) mit den Vereinigten Niederlanden (Bern 1712, Drei Bünde 1713) und Grossbritannien sowie mit Mailand und anderen ital. Staaten. Im Übrigen beschränkte sich die diplomat. Beziehungspflege von Schweizer Seite auf gelegentl. Gesandtschaften in die europ. Hauptstädte. Nur die kath. Orte pflegten ihre Sonderbeziehung zum Papst und zum span. König durch gemeinsame, ständige Agenturen von Nichtschweizern in Madrid, Mailand und Rom, wo der Kommandant der Schweizergarde sie unterstützte. Seit 1586 bestand in Luzern eine Nuntiatur. Nachdem das Kaisertum - das ja ab 1438 im Hause Habsburg verblieb - im 16. Jh. zur kath. Vormacht im Heiligen Römischen Reich aufgestiegen war, schickten die eidg. Orte nur noch selten Gesandte an den Reichstag. Die Beziehungen zum Kaiserhof, die nicht nur von den kath. Ständen aufrecht erhalten wurden, lebten nach dem Schwabenkrieg wieder auf. So liess sich 1566 eine Mission unter dem Zürcher Bürgermeister Bernhard von Cham und dem Schwyzer Landammann Christoph Schorno von Ks. Maximilian II. die alten Freiheiten bestätigen. Die im Westfälischen Frieden 1648 vollzogene, von Frankreich geförderte Entlassung des Corpus helveticum aus dem Reich wurde diplomatisch vom Basler Bürgermeister Johann Rudolf Wettstein (1594-1666) in Münster und Osnabrück 1646 und 1647 vorbereitet. Weitere Verhandlungen führte er am Wiener Hof 1650-51 zusammen mit Sebastian Peregrin Zwyer von Evibach, der als kaiserl. Offizier und Diplomat sowie Urner Landammann hoch angesehen war. Eine ähnl. Doppelrolle als Schweizer im militär.- diplomat. Dienst des Kaisers spielte im Span. Erbfolgekrieg und bei der Aushandlung des Friedens von Utrecht 1713 der Waadtländer Adlige François-Louis de Pesmes de Saint-Saphorin, der als kaiserl. Agent in der Schweiz zugleich die ref. Orte in Wien vertrat. Ein ständiger Vertreter Österreichs, der auch Schweizer Gesandtschaften empfing, residierte erst ab 1678 in Basel oder Baden, und ein Agent aus dem Bündner Adel betreute die Nachbarschaftsbeziehungen in Chur. Ab 1750 übertrug die Tagsatzung dem aus Glarus stammenden Hofbeamten Johann Jakob Müller von Mühlegg die Vertretung der Schweizer Interessen in Wien. Sein Sohn Johann Christian übernahm dieses Mandat, wie auch dessen Sohn Ferdinand, welcher 1802-06 als schweiz. Geschäftsträger fungierte. Die Beziehungen mit Frankreich waren vom 16. bis 18. Jh. intensiv, aber einseitig. Grundlage blieb die mehrfach erneuerte Allianz von 1521 (wichtig die Revisionen 1663 und 1777), ihr nervus rerum die Solddienste und Pensionszahlungen. Damit partizipierte die konfessionell wie aussenpolitisch neutrale Schweiz indirekt am Kampf gegen Habsburg, bis Ludwig XIV. die Protestanten im In- und Ausland von sich stiess und mit den kath. Orten 1715 eine Sonderallianz schloss (Trücklibund). Von 1522 an ernannte der König für die Schweiz einen ständigen Gesandten (Ambassador), welcher bis 1792 in Solothurn residierte und in der Regel auch die Interessen in den Drei Bünden wahrnahm. Bei den Westschweizer Zugewandten Genf und Wallis wirkten ab 1679 bzw. 1714 eigene Ministerresidenten (Resident). Umgekehrt blieb es bei gelegentl., aber aufwendigen Sondergesandtschaften zur "Allerchristlichsten Majestät", an denen sich alle Orte beteiligten. Zur Allianzerneuerung von 1602 empfing Heinrich IV. eine Delegation von 39 Schweizern, und 1663 lud der Sonnenkönig auf seine Kosten 36 eidg. "Botschafter" mit 87 Attachés und einer Hundertschaft von Begleitpersonen nach Versailles ein. Diese Ratsherren und Offiziere kümmerten sich mehr um die Repräsentation als um Militärfragen und überliessen die Wahrnehmung der Wirtschaftsinteressen zwei Handelsdelegierten, dem späteren Zürcher Bürgermeister Heinrich Escher und dem St. Galler Kaufmann Jakob Hochreutiner. Die Einrichtung einer ständigen Mission in Paris wurde z.Z. Ludwigs XV. erwogen, aber schon 1731 aus Kostengründen fallen gelassen. Autorin/Autor: Rolf Stücheli 1.2 - Europäische Friedenskongresse und Schweizer Diplomaten In die Westfäl. Friedensverträge von Kaiser und Reich mit Schweden (Osnabrück) und Frankreich (Münster) wurden die Schweiz und Bünden ausdrücklich als Freunde und Verbündete der Signatarmächte eingeschlossen; damals wurde der - in franz.-eidg. Verträgen ab 1474 und 1521 praktizierte - Einbezug nicht am Krieg beteiligter Drittstaaten in den europ. Vertragswerken zur festen Tradition. So figurierte die URL: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26460.php © 1998-2019 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
3/8 Eidgenossenschaft insbesondere im Frieden von Rijswijk 1697, im Frieden von Utrecht 1713 und im Frieden von Baden 1714. Dabei wurde mit der vollständigen oder konfessionspolitisch einseitigen Aufzählung der zugewandten Orte neben der Souveränität nun auch der Gebietsumfang der Eidgenossenschaft völkerrechtlich definiert und anerkannt; strittig waren diese Fragen allerdings noch bezüglich Neuenburg und dem Fürstbistum Basel. Obwohl sich die Friedensschlüsse nach 1648 kaum mehr mit der Eidgenossenschaft befassten, waren auf europ. Kongressen immer wieder Schweizer Diplomaten anzutreffen, die nicht nur die Interessen der Eidgenossenschaft, sondern mitunter auch diejenigen anderer Staaten vertraten. Umgekehrt konnten die Interessen der Schweiz auch von fremden Agenten wahrgenommen werden. 1653-54 vermittelte der Schaffhauser Stadtschreiber Johann Jakob Stokar im Auftrag der ref. Orte zwischen den ebenfalls evang. Seemächten England und Holland. Auf dem europ. Kongress in Baden 1714 - dem ersten solchen in der Schweiz - war die Eidgenossenschaft als solche nicht vertreten, dafür inoffiziell die ref. Vororte (Bern durch François-Louis Pesmes-de Saint-Saphorin und General Hieronymus von Erlach) sowie die Fürstabtei St. Gallen und offiziell zwei Zugewandte, nämlich das Fürstbistum Basel und die Drei Bünde durch Peter von Salis-Soglio. 1795 war der Basler Stadtschreiber Peter Ochs an der Ausarbeitung des Friedens von Basel zwischen dem revolutionären Frankreich und Preussen beteiligt. Autorin/Autor: Rolf Stücheli 2 - Von 1798 bis 1848 Die Geschichte der modernen schweiz. D. setzt mit der Helvetik ein. Kaum war die Verfassung der kurzlebigen Republik am 12.4.1798 in Kraft getreten, gründete die helvet. Regierung ein kleines Ministerium für auswärtige Angelegenheiten. Sie ernannte am 27. April den ersten Diplomaten, Peter Josef Zeltner, und entsandte ihn als bevollmächtigten Minister nach Paris. Im Juli 1798 wurde Rudolf Emanuel von Haller Gesandter bei der Cisalpin. Republik in Mailand. Nach dem Frieden zu Lunéville 1802 kam die Wiener Gesandtschaft hinzu. Mit der Mediationsakte von 1803, welche die Zentralgewalt auf ein Minimum beschränkte, fiel die D. in den Kompetenzbereich des Landammanns der Schweiz, der für die Pflege der Beziehungen nach aussen und den regelmässigen Briefwechsel mit den drei Gesandtschaften verantwortlich war. Diese Posten wollte die Tagsatzung im Sept. 1803 aufheben, der Beschluss ist aber nie umgesetzt worden. Mit dem Bundesvertrag von 1815 verfügte die Eidgenossenschaft nur noch über ein einziges gesamtschweiz. Organ, die Tagsatzung; als "Briefkasten" fungierte nun der jeweilige Vorort. Diese Situation erschwerte die Tätigkeit der Schweizer Diplomaten. 1814, mit der Beendigung der Mission des Geschäftsträgers in Mailand, verringerte sich deren Zahl von drei auf zwei. Nach dem Wiener Kongress 1815, an dem mehrere Gesandte von Bund und Kantonen teilgenommen hatten, gingen die diplomat. Aktivitäten merklich zurück. Den beiden Schweizer Geschäftsträgern schenkten die Kabinette, bei denen sie akkreditiert waren, wenig Gehör. Die Neutralität der Schweiz - von den europ. Grossmächten aus Eigeninteresse anerkannt - erlaubte es der Tagsatzung und den Kantonen kaum, eine selbstständige Aussenpolitik zu verfolgen. Allerdings vertraten zahlreiche weltoffene Schweizer, die sich im aufstrebenden Weltmarkt engagierten, die wirtschaftl. Interessen des Landes. Die Anzahl Honorarkonsuln nahm spürbar zu (Konsularwesen). Ab 1830 konzentrierten sich die polit. Kräfte des Landes auf die Revision der kant. Verfassungen und des Bundesvertrages; das diplomat. Netz wurde nicht verändert. Die Liberalen und später die Radikalen forderten tief greifende Reformen von Staat und Behörden, sie befassten sich aber nicht mit jenen Diensten, denen die Pflege und der Ausbau der Beziehungen zum Ausland oblag. Die D. galt als Kennzeichen des Ancien Régime, das ja vollständig beseitigt werden sollte. Die ausländ. Vertretungen in der Schweiz hingegen passten sich recht schnell den neuen Strukturen an: Die wichtige franz. Botschaft verlegte 1800 ihren Sitz von Solothurn nach Bern. Nach einem Unterbruch von fünf Jahren kehrte die Nuntiatur nach Luzern zurück, wo sie bei der Tagsatzung akkreditiert wurde; zuvor war sie URL: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26460.php © 1998-2019 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
4/8 bloss von den kath. Kantonen anerkannt worden. Die anderen Gesandtschaften gaben Bern den Vorzug - jene von Spanien, Österreich, Preussen, Grossbritannien, Neapel und Sardinien, Russland und Bayern nach 1815, jene von Belgien nach 1840. Die Zahl der in der Schweiz tätigen ausländ. Gesandten überstieg das Kleinstkorps von zwei Schweizer Diplomaten im Ausland also bei weitem. Bis 1848 überreichten die ausländ. Vertreter ihre Beglaubigungsschreiben dem Vorort. Autorin/Autor: Claude Altermatt / AL 3 - Von 1848 bis heute 3.1 - Erste Schritte auf dem diplomatischen Parkett Unmittelbar nach der Gründung des Bundesstaates schuf der Bundesrat im Nov. 1848 das Eidg. Polit. Dep. (EPD), welches er mit den Präsidialgeschäften und zugleich mit den diplomat. Beziehungen betraute. Die Amtszeit des Bundespräs. und Vorstehers dieses Dep. wurde auf ein Jahr beschränkt. Als einziger Ansprechpartner für alle offiziellen Beziehungen zum Ausland musste das EPD erst einmal die nötigen Strukturen schaffen. 1853 äusserten einige eidg. Räte den Wunsch nach neuen diplomat. Vertretungen. Sie hielten es für angebracht, diplomatisch versierte Schweizer mit einem geeigneten protokollarischen Titel auszustatten und ins Ausland zu entsenden. Diese Argumentation war neu, bis anhin hatte die Schweiz es vorgezogen, sich dem rigiden diplomat. Protokoll nicht zu unterstellen. Zudem vertrat sie die Ansicht, dass zwei Geschäftsträger, nämlich jene in Paris und Wien, mehr als ausreichend seien. Erst 1856 wurde der erste bevollmächtigte Minister der Schweiz nach Paris entsandt. Ein Jahr später, im Anschluss an den Neuenburgerhandel, setzte der Bundesrat den allgemein sehr geachteten Johann Konrad Kern in Frankreich ein. 1860 veranlasste der Savoyerhandel den Bundesrat, einen Gesandten ins Piemont zu beordern. Die Schweizer Mission in Berlin, die auch in Karlsruhe und München akkreditiert war, besteht erst seit 1867. Autorin/Autor: Claude Altermatt / AL 3.2 - Einbindung ins internationale diplomatische System 1867 erkannte der Bundesrat, dass er nicht länger ohne Berufsdiplomaten auskommen konnte und dass sich die Schweiz, selbst wenn sie sich auch weiterhin aus der "grossen Politik" heraushalten wollte, den diplomat. Usanzen anzupassen hatte. Es bedurfte allerdings eines handfesten Skandals um den Schweizer Honorarkonsul in Washington, um den Bund zu bewegen, eine Gesandtschaft in den Vereinigten Staaten einzurichten. Das Schweizer Volk aber verwarf 1884 in einer Abstimmung eine jährl. Entschädigung in Höhe von Fr. 10'000 für den dortigen Missionschef. 1887 übernahm Bundesrat Numa Droz zum zweiten Mal das Bundespräsidium und die Leitung des kleinen EPD. Er schaffte die jährl. Rotation an der Spitze des EPD ab, wodurch der Bundespräs. nicht mehr automatisch auch Vorsteher des Dep. des Äusseren wurde. Das EPD wurde umbenannt und hiess bis 1896 Eidg. Dep. des Auswärtigen (EDA). Droz legte mit dieser Umstrukturierung das Fundament für die Schaffung eines Aussenministeriums nach ausländ. Muster. Wohlwissend, dass das EDA für einige Jahre in seiner Hand bleiben würde, strebte Droz Einheitlichkeit und Kontinuität in diesem Dienst an: So führte er Jahreskonferenzen der Missionschefs durch oder stellte systematisch junge Diplomaten ein. 1891 richtete Droz Gesandtschaften in London und Buenos Aires ein. 1893 arbeitete der Bundesrat ein Gesetz betreffend die Vertretung der Schweiz im Ausland aus. Allerdings hatte er dabei die latent vorhandene Abneigung der Politiker gegenüber den Diplomaten nicht bedacht, eine Einstellung, die im Übrigen von der breiten Bevölkerung geteilt wurde. Das Gesetz wurde denn auch im Febr. 1895 vom Volk verworfen. Die von Droz eingeführten Reformen wurden nach seinem Abgang aufgegeben. Die Rotation im Einjahresrhythmus an der Spitze des kleinen Ministeriums, das erneut EPD hiess, wurde 1896 wieder eingeführt. 1906 sprach sich der Bundesrat für die Einrichtung von Gesandtschaften in St. Petersburg und Tokio aus. Auf Druck Brasiliens hin übertrug der Bundesrat 1907 dem neuen Generalkonsul für Brasilien, einem professionellen Agenten, den Titel eines Geschäftsträgers. Das gleiche Verfahren wurde 1910 für Madrid angewandt. Während des 1. Weltkriegs kam lediglich die Vertretung in Rumänien dazu. 1917 wurde ein Gesandter in Sondermission nach Den Haag beordert, die Gesandtschaft in den Niederlanden wurde 1920 URL: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26460.php © 1998-2019 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
5/8 errichtet. Im Nov. 1918 wurden die diplomat. Beziehungen zum bolschewist. Russland abgebrochen und die Schweizer Gesandtschaft in Petrograd einige Monate später geschlossen. Das gewaltsame Ende der Mission in Russland wirkte sich jedoch nicht negativ auf die Entwicklung der schweiz. D. aus. Autorin/Autor: Claude Altermatt / AL 3.3 - Die Ära Motta Nach dem 1. Weltkrieg stieg die Zahl jener, die einen Um- und Ausbau des diplomatischen und konsularischen Netzes befürworteten. Dem neuen EPD-Vorsteher Giuseppe Motta - an der Spitze des Departements ab Febr. 1920 - kam die Entscheidung des Bundesrates zugute, wieder eine ständige Leitung des EPD einzuführen. Motta ernannte bevollmächtigte Minister für Brüssel, Stockholm und Warschau. 1925 sandte das EPD Geschäftsträger nach Belgrad und Athen, die dem Gesandten in Bukarest unterstellt waren. Mit der Entsendung eines Geschäftsträgers in die Türkei verwirklichte die Schweiz 1926 ein Vorhaben, das seit den Anfängen der Bundesstaates als Entwurf vorgelegen hatte. Die osman. Regierung hatte der Schweiz die Vorrechte der Kapitulationen verweigert, weshalb Letztere davon absah, eine Mission in der Türkei einzurichten. Erst Kemal Atatürk räumte mit der jahrhundertealten Praxis der Kapitulationen auf und machte den Weg frei für gleichberechtigte diplomat. Beziehungen. Ab 1938 residierte der Gesandte in Ankara. Im Bestreben, den Grundsatz der Gegenseitigkeit innerhalb der diplomat. Beziehungen zu verwirklichen, schuf Motta 1927 einen Posten für einen ständigen Geschäftsträger in Prag, der 1936 zum bevollmächtigten Minister befördert wurde. Obwohl China bereits 1918 eine Gesandtschaft in Bern eingerichtet hatte, gewährte der Bundesrat seinem Generalkonsul in Schanghai erst 1932 den diplomat. Status. Die Schaffung des Postens in China war der Ausgangspunkt, von dem aus der Bundesrat das diplomat. Netz in Asien spannte, einem Kontinent, in dem bis anhin nur ein einziger Gesandter residiert hatte, und zwar in Tokio. Als Nächstes folgte Ägypten, wo eine grosse Schweizerkolonie lebte. Die Absicht, hier eine diplomat. Mission zu eröffnen, scheiterte anfänglich an der Weigerung der ägypt. Regierung, den Schweizern die Vorrechte der Kapitulationen zu gewähren. So betraute der Bundesrat seinen Gesandten in Istanbul 1935 mit dem Mandat eines nicht in Ägypten residierenden Gesandten und beorderte einen Geschäftsträger ad interim nach Ägypten, der 1945 zum bevollmächtigten Minister ernannt wurde. Aus vorwiegend wirtschaftl. Gründen entschied der Bundesrat, 1936 eine Gesandtschaft in Teheran einzurichten. Drei weitere Geschäftsträgerposten wurden in diesem Jahr geschaffen, und zwar in Sofia, Budapest und Lissabon. Nach dem "Anschluss" Österreichs ans Dritte Reich 1938 wurde der Schweizer Gesandte von Wien nach Budapest versetzt. 1938 wurde die Gesandtschaft in Finnland eröffnet, die Prager schloss 1939, nach dem Einmarsch der Deutschen. Im gleichen Jahr richtete das EPD zwei neue Geschäftsträgerposten ein: einen in Dublin und einen in Caracas. Autorin/Autor: Claude Altermatt / AL 3.4 - Zweiter Weltkrieg und Nachkriegszeit Die Schweizer D. wurde während des 2. Weltkriegs stark beansprucht. Dies hatte weniger mit dem eigenen diplomat. Netz als vielmehr mit der Tatsache zu tun, dass die Schweiz für viele Krieg führende Staaten die Vertretung der Interessen übernommen hatte. Die Guten Dienste, die Rolle als Schutzmacht und die humanitäre Hilfe erlebten einen beispiellosen Aufschwung. Das diplomat. Netz im Ausland stagnierte, weil versch. Posten wegen der Feindseligkeiten geschlossen wurden. Nur zwei Vertretungen, denen lediglich Geschäftsträger vorstanden, kamen neu hinzu, beide ausserhalb Europas: 1940 Bogotá und 1943 Santiago de Chile. Ein Aufschwung zeichnete sich erst gegen Ende des Krieges ab. Neben der sofortigen Wiedereröffnung der Gesandtschaften nach der Befreiung der jeweiligen Länder richtete die Eidgenossenschaft 1945 diplomat. Aussenposten in Oslo, Kopenhagen und Ottawa ein. Die Gesandtschaft in Berlin wurde im Mai 1945 geschlossen; 1949 wurde eine Mission in Köln eröffnet. 1946 kamen weltweit weitere Vertretungen hinzu: in Mexiko, Lima, Montevideo, Beirut und Moskau. Letztere war das deutlich sichtbare Ergebnis der URL: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26460.php © 1998-2019 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
6/8 Wiederaufnahme der diplomat. Beziehungen mit der UdSSR. Die Entkolonialisierung bewirkte einen weiteren Wachstumsschub. 1948 wurde in Neu-Delhi ein Gesandter ernannt, 1949 ein Geschäftsträger in Karachi, der damaligen Hauptstadt Pakistans. Nach dem Krieg war die Schweiz in Japan mit einer diplomat. Mission vertreten, die 1952 wieder in eine Gesandtschaft umgewandelt wurde. In der Zwischenzeit waren weitere Aussenposten hinzugekommen: 1951 Bangkok, Havanna und Tel Aviv, 1952 Jakarta und Pretoria. Das Wachstumstempo hing in erster Linie vom Rhythmus der Dekolonisation ab. 1956 eröffnete die Eidgenossenschaft Gesandtschaften in Rabat, Colombo und Tunis, 1957 in Manila. Es folgten weitere in Addis Abeba, Bagdad, Guatemala und Dschidda. Der Titel Botschafter verdrängte damals in den meisten Staaten jenen des Gesandten (franz. ministre), der allmählich eine Abwertung erfuhr. Nach einigem Zaudern zog auch die Schweiz die Konsequenzen aus dieser Entwicklung. Mit Bundesbeschluss vom März 1956 erhielt der Bundesrat die Kompetenz, die bevollmächtigten Minister zu Botschaftern zu befördern. Der Missionschef in Paris erhielt Ende März 1957 den Titel eines Botschafters. Im April 1957 folgten elf weitere Beförderungen und Ende des Jahres unterhielt die Schweiz bereits 29 Botschaften. 1963 beschloss der Bundesrat, sämtl. Gesandtschaften in Botschaften umzuwandeln und inskünftig allen Missionschefs erster Klasse den Botschaftertitel zu verleihen. Die letzten beiden Gesandtschaften bestanden bis 1964. Zwischen 1960 und 1964 wurden weitere Botschaften eingerichtet, und zwar in Accra, Abidjan, Algier, Lagos, Dakar, Nairobi, La Paz, Quito und Damaskus, ebenso in Canberra - Australien übte auf Schweizer Auswanderer eine immer stärkere Anziehung aus. Bis Ende der 1960er Jahre ergänzten Daresalam, San José de Costa Rica, Singapur, Seoul, Asunción und Tripolis die Liste der Aussenposten. Als erste Schweizer Vertretung auf multilateraler Ebene wurde 1949 die ständige Beobachtungsmission bei den Vereinten Nationen in New York akkreditiert. Als zweite folgte 1953 die Delegation bei der OEEC (ab 1961 OECD) in Paris. Bis in die frühen 1960er Jahre befasste sich diese Delegation auch mit den Angelegenheiten der Europ. Gemeinschaft (Europäische Union). 1959 wurde eine Mission in Brüssel eröffnet, deren Botschafter ab 1963 die zahlreichen Kontakte zu den drei europ. Gemeinschaften (EWG, Montanunion, Euratom) unterhielt. Im selben Jahr erfolgte auch die endgültige Trennung zwischen der Pariser Delegation und der Mission in Brüssel. Die Genfer Vertretung, die sich mit allen Aufgaben im Zusammenhang mit den in Genf ansässigen Internationalen Organisationen befasst, wurde 1964 eröffnet. Beim Europarat in Strassburg richtete die Schweiz erst 1968 eine ständige Vertretung ein. Autorin/Autor: Claude Altermatt / AL 3.5 - Letzter Wachstumsschub Sieht man von der Umwandlung des Konsulats in Luxemburg in eine Botschaft 1970 und der Eröffnung einer Botschaft in Ostberlin als direkte Folge der Aufnahme diplomat. Beziehungen zur DDR 1972 ab, liegen sämtliche bis zum Fall der Berliner Mauer 1989 dazugekommenen Aussenposten ausserhalb Europas: 1967 Kuwait (Botschaft 1975), 1971 Amman, 1972 Dhaka und 1976 Abu Dhabi (Botschaft 1982). Das Konsulat in Simbabwe wurde 1980, nachdem das Land unabhängig geworden war, eröffnet und 1981 in eine Botschaft umgewandelt. Ab 1970 liess der Bundesrat Koordinationsbüros für die Entwicklungszusammenarbeit errichten, das erste in Nepal, einem Land, zu dem die Schweiz keine weiteren offiziellen diplomat. Verbindungen unterhält. Die Vertretung in Vietnam wurde erst nach dem Vietnamkrieg und der Wiedervereinigung des Landes 1975 in Hanoi eröffnet, der Posten des Geschäftsträgers ad interim in Saigon geschlossen. Zehn Jahre später erfolgte die Schliessung dieser wiederum nur von einem Geschäftsträger geführten Botschaft, 1990 ihre Wiedereröffnung. Auch in anderen Ländern wie Honduras oder Nicaragua wurden Posten gestrichen. Nach dem Fall der Berliner Mauer und den Veränderungen in Mittel- und Osteuropa musste das diplomat. Netz angepasst werden. So mit der Schliessung der Botschaft in der DDR 1990 und der Eröffnung von Missionen in Tirana, Riga, Kiew und Zagreb 1992, in Taschkent 1993, Sarajewo 1995, Bratislava 2000 sowie in Ljubljana 2001. 2000 wurde die Schweizer Botschaft in Deutschland von Bonn nach Berlin URL: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26460.php © 1998-2019 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
7/8 verlegt. 1993 setzte das EDA einen ständigen Botschafter bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ein. Zwei Abweichungen vom Grundsatz der Gegenseitigkeit wurden teilweise behoben: Der Bundesrat ernannte 1992 einen Botschafter in Sondermission an den Hl. Stuhl und 2000 einen nichtresidierenden Botschafter für das Fürstentum Liechtenstein. 2004 normalisierte die Schweiz die diplomat. Beziehungen zum Vatikan und akkreditierte einen Botschafter beim Kirchenstaat. Der Ausbau des diplomat. Netzes scheint in der 1. Hälfte der 1990er Jahre seinen Höhepunkt erlangt zu haben. Nach 1994 bewirkten Sparmassnahmen, sich ändernde Rahmenbedingungen und wachsende Sicherheitsprobleme einen gewissen Abbau. Betroffen waren insbesondere Konsulate, aber auch die beiden Botschaften in Kamerun und Angola. 2002 unterhielt die Schweiz 91 Botschaften, 10 ständige Vertretungen und 13 Koordinationsbüros für die Entwicklungszusammenarbeit. Die beiden grössten Botschaften mit über 50 Beschäftigten (einschliesslich des konsularischen und administrativen Personals und der lokalen Mitarbeiter) sind Paris und Washington. Die Mitglieder des diplomat. Dienstes werden seit 1955 durch einen Zulassungswettbewerb, der allen Universitätsabgängerinnen und -abgängern offen steht, rekrutiert. Nach einem zweijährigen Stage und einer Abschlussprüfung wird der Anwärter entweder als Mitarbeiter der Zentrale in Bern oder als dritter Sekretär in einer Auslandvertretung eingesetzt. Die weiteren Karrierestufen im Ausland sind zweiter Sekretär, erster Sekretär, Botschaftsrat, Minister und schliesslich Botschafter. Die Verpflichtung von "Quereinsteigern" ist äusserst selten. Jeder Mitarbeiter sollte regelmässig nach Bern zurückkehren und als Sektionschef, dann als Direktor tätig sein. Erste Botschafterin wurde 1977 Francesca Pometta, 2000 trugen acht Frauen den Botschaftertitel. Wegen der Bedeutung des Französischen in der D. bis 1945 waren die Westschweizer - im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil - lange Zeit übervertreten. Autorin/Autor: Claude Altermatt / AL 3.6 - Die ausländischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz In der Anfangszeit des Schweiz. Bundesstaates bestanden zehn ausländ. Missionen. Bis 1914 liessen sich lediglich vier neue Gesandtschaften in Bern nieder, unter ihnen die US-amerikanische und die brasilianische. Während des Kulturkampfes wurde die Nuntiatur 1873 vom Bundesrat geschlossen. Nach dem 1. Weltkrieg kam Bern zu einer beträchtl. Präsenz ausländ. Diplomaten. 1919-22 verdoppelte sich die Zahl der diplomat. Vertretungen, da die neuen aus dem Krieg hervorgegangenen Staaten Osteuropas und Staaten Lateinamerikas sowie Asiens Gesandtschaften gründeten. Kurze Zeit nach der Wiederaufnahme der diplomat. Beziehungen zum Hl. Stuhl (1920) fungierte der Nuntius erneut als Doyen des diplomat. Korps. Unter den Grossmächten fehlte jedoch Sowjet-Russland. Während des 2. Weltkriegs blieb die Zahl der ausländ. Gesandtschaften bis auf geringfügige Änderungen stabil, da sich die meisten Regierungen - auch die Exilregierungen - bemühten, ihre Vertretungen in der kriegsverschonten neutralen Schweiz aufrechtzuerhalten. Nach der Entkolonialisierung erlebte die Zahl der Gesandtschaften in Bern einen erneuten Wachstumsschub. Seit 1953 können die ausländ. Missionschefs in Bern den Botschaftertitel tragen, ein Privileg, das zuvor den franz. Repräsentanten vorbehalten war. Der Ausbau setzte sich fort, auch wenn einige Posten geschlossen wurden, im Übrigen einige mehr als im Schweizer Auslandnetz. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit wurde immer weniger beachtet. Der Zusammenbruch Jugoslawiens und der Zerfall der Sowjetunion lösten 1992-94 eine vorläufig letzte Gründungswelle aus. Die Bundeshauptstadt zählte am Anfang des 21. Jh. rund 75 Botschaften. Diese Zahl entspricht der Hälfte der ständigen bei den internat. Organisationen in Genf akkreditierten Missionen. Dieses sog. Genfer Korps hat sich völlig unabhängig von Bern entwickelt. Viele Entwicklungsländer unterhalten keinen ständigen Posten in Bern, sondern begnügen sich damit, einen in einer grossen europ. Hauptstadt residierenden Botschafter in der Schweiz zu akkreditieren oder in Ausnahmefällen die Genfer Vertretung damit zu betrauen. Autorin/Autor: Claude Altermatt / AL URL: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26460.php © 1998-2019 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
8/8 Quellen und Literatur Quellen – DDS – EA – A. de Wicquefort, L'ambassadeur et ses fonctions, 1679 Literatur Vor 1798 – R. de Weck, La représentation diplomatique de la Suisse, 1911 – C.J. Benziger Unsere auswärtige Vertretung und ihre Kritiker, 1917 – L. Bittner et al., Repertorium der diplomat. Vertreter aller Länder seit dem Westfäl. Frieden 1648, 3 Bde., 1936-65 1798 bis heute – F. A. Blankart et al., La Suisse et la diplomatie multilatérale, 1976 (21978) – C. Altermatt, Les débuts de la diplomatie professionnelle en Suisse (1848-1914), 1990 – C. Altermatt, 1798-1998: Zwei Jahrhunderte Schweizer Aussenvertretungen, 1998 URL: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26460.php © 1998-2019 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
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