Diskurs Die fi nanzielle Mitarbeiterbeteiligung praxistauglich weiterentwickeln - ARBEITSKREIS MITTELSTAND

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Diskurs Die fi nanzielle Mitarbeiterbeteiligung praxistauglich weiterentwickeln - ARBEITSKREIS MITTELSTAND
August 2011

Expertisen und Dokumentationen
zur Wirtschafts- und Sozialpolitik   Diskurs
                                     Die finanzielle
                                     Mitarbeiterbeteiligung
                                     praxistauglich
                                     weiterentwickeln

                                     ARBEITSKREIS MITTELSTAND

                                                                              I
II
Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts-
und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung

Die finanzielle
Mitarbeiterbeteiligung
praxistauglich
weiterentwickeln

Klaus Mehrens
Stefan Stracke
Peter Wilke
WISO
 Diskurs                                                                                      Friedrich-Ebert-Stiftung

            Inhaltsverzeichnis

            Abbildungsverzeichnis                                                                                        4

            Vorbemerkung                                                                                                 5

            Das Wesentliche auf einen Blick                                                                               7

            1. Einführung: Mitarbeiterkapitalbeteiligung – ein Thema mit vielen Facetten                                  8

            2. Formen und Verbreitung der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung                                            10
                2.1 Beteiligungsformen im Überblick                                                                      10
                      2.1.1 Erfolgsbeteiligung                                                                           11
                      2.1.2 Kapitalbeteiligung                                                                           12
                2.2 Wo funktionieren Beteiligungsangebote – wo gibt es Probleme?                                         14

            3. Die gesellschaftspolitische Debatte: Mitarbeiterbeteiligung als Lösungsansatz
                für mehr Verteilungsgerechtigkeit?                                                                       17

            4. Das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz von 2009                                                         20
                4.1 Die politischen Beweggründe – Was war mit der Modernisierung
                      der Förderbedingungen beabsichtigt?                                                                20
                4.2 Was muss besser werden? – Erfahrungen und Positionen                                                 25
                      4.2.1 Reaktionen von Parteien und Sozialpartnern auf das MKBG                                      25
                      4.2.2 Anwendungsprobleme des MKBG im Detail                                                        27

            Wir danken der Franziska- und Otto-Bennemann-Stiftung für die finanzielle Förderung
            dieser Publikation.

            Diese Expertise wird von der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-
            Ebert-Stiftung veröffentlicht. Die Ausführungen und Schlussfolgerungen sind von den
            Autoren in eigener Verantwortung vorgenommen worden.

           Impressum: © Friedrich-Ebert-Stiftung | Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der
           Friedrich-Ebert-Stiftung | Godesberger Allee 149 | 53175 Bonn | Fax 0228 883 9205 | www.fes.de/wiso |
           Gestaltung: pellens.de | Fotos © Fotolia | bub Bonner Universitäts-Buchdruckerei |
           ISBN: 978 - 3 - 86872 - 835- 4 |
Wirtschafts- und Sozialpolitik
                                                                                         WISO
                                                                                          Diskurs

5. Krisenbewältigung und Aufbau neuer Perspektiven durch Mitarbeiterbeteiligung?    40
   5.1 Hintergrund: Beteiligung in der Krise als „Tauschgeschäft“                   40
   5.2 Konzepte und Vorschläge der Debatte im Urteil der Expertenrunde              41
         5.2.1 SPD-Konzept „Eckpunkte einer Mitarbeiterbeteiligung
                 in Sanierungsfällen“                                               41
         5.2.2 CDU/CSU-FDP-Regierung: Änderung des Entgeltumwandlungsverbots        42
         5.2.3 Das DGB-Konzept „Belegschaftskapital als attraktiver Baustein
                 einer Krisenlösung“                                                42
   5.3 Unternehmensbeispiele – Was lässt sich aus den Erfahrungen lernen?           43

6. Mitarbeiterbeteiligung in Europa – Was können wir von unseren Nachbarn lernen?   47
   6.1 Drei Länderbeispiele                                                         47
         6.1.1 Mitarbeiterbeteiligung in den Niederlanden:
                 Die Entwicklung eines Kernmodells für KMU                          47
         6.1.2 Mitarbeiterbeteiligung in Frankreich:
                 Eine lange Tradition staatlicher Förderprogramme                   48
         6.1.3 Mitarbeiterbeteiligung in Österreich:
                 Das Konzept des „strategischen Eigentums“ bei der voestalpine AG   49
   6.2 Mitarbeiterbeteiligung als Baustein des europäischen Wirtschafts-
         und Sozialmodells                                                          50

7. Fazit                                                                            52

Literatur                                                                           54

Die beteiligten Expertinnen und Experten                                            62

Die Autoren                                                                         64

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 Diskurs                                                                      Friedrich-Ebert-Stiftung

           Abbildungsverzeichnis

           Abbildung 1:   Formen der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung                          10

           Abbildung 2:   Formen der Erfolgsbeteiligung                                           11

           Abbildung 3:   Formen der Kapitalbeteiligung                                           12

           Abbildung 4:   Funktionsweise eines Mitarbeiterbeteiligungsfonds                       14

           Abbildung 5:   Anlagegrenzen des Mitarbeiterbeteiligungsfonds                          24

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Wirtschafts- und Sozialpolitik
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Vorbemerkung

Obwohl die Sozialpartnerschaft in Deutschland          Differenzen über die Ausgestaltung einzelner
eine gute und lange Tradition hat, spielt die finan-   Instrumente, nicht aber über den gesellschafts-
zielle Mitarbeiterbeteiligung in der politischen       politischen und wirtschaftlichen Wert einer Mit-
Diskussion und in der unternehmerischen Praxis         arbeiterkapitalbeteiligung. Die Zielsetzungen von
nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Die im-        langfristig mehr Verteilungsgerechtigkeit durch
mer ungleichere Verteilung von Vermögen und            die breitere Beteiligung von Arbeitnehmern und
speziell die Konzentration des Produktivkapitals       Arbeitnehmerinnen am Produktivkapital sind ge-
in den Händen Weniger gibt allen Anlass, die in        nauso Konsens wie die Idee einer stärkeren Moti-
früheren Jahrzehnten geführten Diskussionen            vationswirkung im Unternehmen durch Beteili-
wieder aufzunehmen. Die breite Beteiligung von         gung mit positiven Wirkungen auf die Produk-
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Un-             tivität.
ternehmen könnte der zunehmenden Ungleich-                   Die möglichen Hindernisse bei einer stärke-
verteilung von Vermögen in Deutschland zumin-          ren Nutzung von finanziellen Mitarbeiterbeteili-
dest entgegenwirken. Zusätzlich zeigen Erfahrun-       gungsmodellen liegen gerade bei kleinen und
gen aus der Unternehmenspraxis, dass Mitarbei-         mittleren Unternehmen in den Details der prak-
terbeteiligung vielfältige Vorteile für Beschäftigte   tischen Umsetzung. Dies belegen auch die sehr
und Unternehmen bieten kann. Der Gesetzgeber           unterschiedlichen Beteiligungsquoten in den ver-
hat mit der Neufassung des Mitarbeiterkapitalbe-       schiedenen Branchen und Unternehmensgrö-
teiligungsgesetzes von 2009 neue und verbesserte       ßenklassen. Während bei den großen börsenno-
Anreize für die Einführung von Beteiligungsmo-         tierten Unternehmen Beteiligungsangebote doch
dellen geschaffen und will damit insbesondere          relativ weit verbreitet sind und zum „alltägli-
die Beteiligung im Bereich der kleinen und mitt-       chen“ Instrument moderner Personalpolitik ge-
leren Unternehmen (KMU) fördern. Mit der Zu-           hören, ist eine Beteiligung der Mitarbeiterinnen
lassung von überbetrieblichen Beteiligungsfonds        und Mitarbeiter am Unternehmenskapital in
wurde darüber hinaus ein Instrument geschaffen,        KMU nach wie vor eine Ausnahme. Daher ist die
um die Umsetzung von Beteiligungsangeboten             Umsetzung, Begleitung und Verbesserung der
zu erleichtern.                                        Möglichkeiten einer finanziellen Mitarbeiterbe-
      Nicht zuletzt durch die faktisch zeitgleich      teiligung insbesondere im KMU-Bereich ein wich-
einsetzende Wirtschafts- und Finanzkrise und           tiges Aktionsfeld für einen wirtschafts- und ge-
den Regierungswechsel fand das neue Gesetz zur         sellschaftspolitischen Dialog, der u. a. auch der
Mitarbeiterbeteiligung bisher nicht die gewünsch-      Idee von mehr Demokratie und Verteilungsge-
te breite Resonanz in der Wirtschaft. An der poli-     rechtigkeit verpflichtet ist.
tischen Unterstützung mangelt es nicht: Die                  Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitskreis
Spitzenverbände der Sozialpartner BDA und DGB          Mittelstand der Friedrich-Ebert-Stiftung in Zu-
begrüßen beide die erweiterten Möglichkeiten           sammenarbeit mit der Hans Böckler Stiftung ein
der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Auch in den         Dialogprojekt durchgeführt, das aus einer Reihe
politischen Parteien gab und gibt es allenfalls        von Expertengesprächen bestand und an wichti-

                                                                                                           5
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           gen offenen Fragen der finanziellen Mitarbeiter-    Unternehmen zu steigern. Im Mittelpunkt des
           beteiligung ansetzte. Ziel des Projektes war es,    zweiten Expertengesprächs am 22.2.11 stand die
           Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, aber auch Ver-   Diskussion betrieblicher Erfahrungen mit Beteili-
           bands- und Gewerkschaftsvertreter sowie Arbeit-     gungsmodellen im Zusammenhang mit betrieb-
           nehmerinnen und Arbeitnehmer im kritischen          lichen Krisen- und Sanierungsfällen. Im Rahmen
           Austausch zusammenzubringen und hieraus An-         des dritten Expertengespräches am 5.4.11 wur-
           stöße für Verbesserungen der Beteiligungsmög-       den schließlich auf Grundlage der Erfahrungen
           lichkeiten und entsprechende Handlungsoptio-        mit Mitarbeiterbeteiligung in den Niederlanden,
           nen zu entwickeln.                                  Frankreich und Österreich Bedingungsfaktoren
                Im Rahmen des ersten Expertengespräches        für die unterschiedliche Verbreitung finanzieller
           am 23.11.10 wurden die Hintergründe des neuen       Mitarbeiterbeteiligung in Europa diskutiert.
           Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes und not-          Die vorliegende Publikation fasst die wesent-
           wendige Impulse für weitergehende gesetzgeberi-     lichen Ergebnisse der Expertengespräche und die
           sche Initiativen diskutiert, um die Attraktivität   politische Auseinandersetzung mit dem Thema
           von Beteiligungsmodellen für Beschäftigte und       Mitarbeiterbeteiligung in jüngster Zeit zusammen.

           Helmut Weber                                                                        Marion Weckes
           Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik                       Abteilung Mitbestimmungsförderung
           Friedrich-Ebert-Stiftung                                                      Hans-Böcker-Stiftung

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Wirtschafts- und Sozialpolitik
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Das Wesentliche auf einen Blick

Der Bundestag hat im Frühjahr 2009 eine Neufas-      den, ihren Beschäftigten ein Beteiligungsangebot
sung des Gesetzes zur finanziellen Mitarbeiter-      zu machen. Nach den Vorstellungen der damali-
beteiligung verabschiedet, um das politische Ziel    gen Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD
einer stärkeren Verbreitung der Beteiligung von      sollte durch die Ausweitung der Förderbedingun-
Beschäftigen an Erfolg und Kapital der Unterneh-     gen die Anzahl der am Unternehmen beteiligten
men zu erreichen. Dieser Gesetzesinitiative vor-     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zwei auf
ausgegangen war eine mehrjährige politische          drei Millionen gesteigert werden.
Diskussion unter Einbeziehung der Sozialpartner            In der Diskussion seit Einführung des Ge-
über mehr Verteilungsgerechtigkeit sowie einzel-     setzes werden die mit den neuen gesetzlichen
wirtschaftlich positive Auswirkungen von Mitar-      Regelungen verbundenen praktischen Anwen-
beiterbeteiligung. Der wirtschaftspolitische Kon-    dungsprobleme und Verbesserungsvorschläge
text dieser Diskussion war geprägt durch einen       thematisiert. Hier zeigt sich vor allem, dass es in
konjunkturellen Aufschwung und steigende Un-         der Umsetzung des neuen Gesetzes noch erhebli-
ternehmensgewinne. Die nach der Verabschie-          chen Kommunikations- und Vermittlungsbedarf
dung des Gesetzes einsetzende Finanzkrise im         gegenüber der Wirtschaft gibt. Die möglichen
Jahr 2009 änderte diese Rahmenbedingungen            positiven Wirkungen von Beteiligungsmodellen
erheblich. Zwar wurde in der Wirtschafts- und Fi-    (bessere Mitarbeitermotivation und -bindung,
nanzkrise die Debatte um Mitarbeiterbeteiligung      höhere Produktivität etc.) werden in der Wirt-
fortgeführt – jetzt allerdings aus einem anderen     schaft zwar erkannt, aber die Idee überbetrieb-
Blickwinkel. Im Zusammenhang mit wirtschaftli-       licher Umsetzungsmodelle scheint vielen Unter-
chen Schwierigkeiten, beispielsweise bei Opel und    nehmen zu kompliziert. In der Realität gibt es
Schaeffler, wurde diskutiert, inwieweit eine Kapi-   solche Fonds bisher noch nicht.
talbeteiligung als Instrument zur Bewältigung der          Der Weg zu einer stärkeren Verbreitung von
Krisensituation in Frage kommen könnte. Wenn         Mitarbeiterbeteiligung kann zwar über eine For-
Belegschaften auf Lohnansprüche in der Gegen-        derung nach noch stärkerer finanzieller Förde-
wart verzichten – so die Forderung der Arbeitneh-    rung gehen. Aber ohne die politische Initiative
merseite – sollten sie durch eine Beteiligung am     der Parteien und Sozialpartner kann das Thema
Kapital der Unternehmen im Gegenzug Stimm-           Mitarbeiterbeteiligung in der öffentlichen Dis-
rechte und die Chance auf mögliche Wertstei-         kussion keinen neuen Schwung erhalten. Wich-
gerungen in der Zukunft haben.                       tig ist vor allem eine gemeinsame Diskussion von
     Die Weiterentwicklung der Förderbedingun-       Politik und Sozialpartnern zur Verwirklichung
gen für Kapitalbeteiligungen aus der Neufassung      von mehr positiven Beispielen auf Unternehmens-
des Gesetzes umfasste u. a. die Erhöhung der Ar-     ebene. Hier ist z. B. zu überlegen, statt der bislang
beitnehmersparzulage für in Beteiligungen ange-      völlig ungenutzten überbetrieblichen Fonds Stif-
legte vermögenswirksame Leistungen von 72 auf        tungsmodelle und andere betriebliche Beteili-
80 Euro jährlich. Zudem wurde der steuer- und        gungsgesellschaften in den Mittelpunkt der För-
sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die        derung zu stellen. Solche Modelle werden in
Überlassung einer Mitarbeiterbeteiligung am Ar-      Deutschland bereits praktiziert. Es ist auch zu dis-
beit gebenden Unternehmen von 135 auf 360 Euro       kutieren, inwieweit Frankreich als Vorbild dienen
pro Jahr erhöht. Darüber hinaus sollte durch über-   kann. Dort hat eine umfassende staatliche För-
betriebliche Mitarbeiterbeteiligungsfonds vor al-    derung zu einer hohen Verbreitung von Beteili-
lem für KMU eine Möglichkeit geschaffen wer-         gungsmodellen geführt.

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           1. Einführung: Mitarbeiterkapitalbeteiligung – ein Thema mit
              vielen Facetten

           Der Bundestag hat im Frühjahr 2009 eine Neufas-      weise bei Opel und Schaeffler, wurde nun disku-
           sung des Gesetzes zur finanziellen Mitarbeiterbe-    tiert, inwieweit eine Kapitalbeteiligung als Instru-
           teiligung („Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz“,   ment zur Bewältigung der Krisensituation in Fra-
           im Folgenden: MKBG) verabschiedet. Politisches       ge kommen könnte. Wenn Belegschaften auf
           Ziel war eine stärkere Verbreitung der Beteiligung   Lohnansprüche in der Gegenwart verzichten – so
           von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Kapi-       die Forderung der Arbeitnehmerseite – sollten sie
           tal der Unternehmen. Die Anzahl der am Unter-        durch eine Beteiligung am Kapital der Unterneh-
           nehmenskapital beteiligten Beschäftigten sollte      men im Gegenzug Stimmrechte und die Chance
           mittelfristig von heute rund zwei Millionen Mit-     auf mögliche Wertsteigerungen in der Zukunft
           arbeiterinnen und Mitarbeitern auf drei Millio-      haben.
           nen erhöht werden (Deutscher Bundestag Druck-              Beide Diskussionsstränge haben ihre Berech-
           sache 16/10531 2008). Um diesem Ziel näher zu        tigung. Allerdings muss man heute, zwei Jahre
           kommen, wurden die staatlichen Förderbeträge         nach Einführung des Mitarbeiterkapitalbeteili-
           angehoben und als neue Förderkategorie das so-       gungsgesetzes, feststellen, dass es keine wirklich
           genannte „Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermö-       konkreten Hinweise gibt, dass die durch dieses
           gen“, d. h. eine Beteiligung in Form überbetrieb-    Gesetz und die damit verbundene Förderung ein-
           licher Fonds, neu eingeführt.                        geräumten Möglichkeiten der Mitarbeiterkapital-
                 Der Gesetzesinitiative vorausgegangen war      beteiligung in größerem Umfang genutzt werden
           eine mehrjährige politische Diskussion unter Ein-    als vorher (auch wenn es zwei Jahre nach Einfüh-
           beziehung der Sozialpartner über mehr Vertei-        rung des MKBG zu früh sein mag zu beurteilen,
           lungsgerechtigkeit durch finanzielle Mitarbeiter-    welche langfristigen Effekte von den veränderten
           beteiligung. Angeregt worden war die Debatte         Förderbedingungen auf die Verbreitung und Nut-
           schon im Jahr 2001 durch den damaligen Bun-          zung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen in der
           deskanzler Gerhard Schröder und Ende 2005 auch       Praxis ausgehen). Die Gründe für die bisher eher
           durch den damaligen Bundespräsidenten Horst          schwache Resonanz auf eine Initiative, die von
           Köhler, der eine stärkere Partizipation der Be-      allen politischen Parteien und den Sozialpartnern
           schäftigten an der erfolgreichen Entwicklung von     im Grundsatz unterstützt wurde, sind erklärungs-
           Unternehmen einforderte (Bundespräsidialamt          bedürftig.
           2005).                                                     Aus diesem Grund wurden vom Arbeitskreis
                 Der wirtschaftspolitische Kontext zu Beginn    Mittelstand der Friedrich-Ebert-Stiftung in Koope-
           der Diskussion war geprägt durch einen konjunk-      ration mit der Hans Böckler Stiftung eine Reihe
           turellen Aufschwung und steigende Unterneh-          von Expertengesprächen zwischen Herbst 2010
           mensgewinne. Die nach der Verabschiedung des         und Frühjahr 2011 durchgeführt (siehe Übersicht
           Gesetzes einsetzende Finanzkrise im Jahr 2009        im Anhang). Ziel war es, in einem kritischen Aus-
           änderte diese Rahmenbedingungen aber erheb-          tausch zwischen Politik, Praxisexperten und So-
           lich, so dass die Debatte um Mitarbeiterbeteili-     zialpartnern Problemstellungen bei der Nutzung
           gung in der Wirtschafts- und Finanzkrise eine        und Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung in
           andere Perspektive bekam. Im Zusammenhang            Deutschland zu erörtern und Lösungsansätze für
           mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten, beispiels-     eine Verbesserung der Bedingungen zu entwi-

      8
Wirtschafts- und Sozialpolitik
                                                                                                                                       WISO
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ckeln. Da die grundsätzlichen Vorteile (und Nach-                      fahrungen haben Arbeitgeber und Gewerk-
teile) einer finanziellen Mitarbeiterbeteiligung                       schaften gemacht? Gibt es Best-Practice-Fälle?
und die damit verbundenen politischen Ziele                         – Keine finanzielle Beteiligung ohne Transparenz
schon im Vorfeld der letzten Gesetzesänderung                          und Information – aber wie viel Mitbestim-
breit diskutiert worden sind,1 sollte das Projekt                      mung folgt daraus?
auf diesen Diskussionsergebnissen aufsetzen.                        – Was kann eine solche Beteiligung wirklich leis-
D. h. es ging nicht darum, noch einmal das gene-                       ten für Vermögensaufbau in Arbeitnehmer-
relle Für und Wider finanzieller Mitarbeiterbetei-                     hand und Verteilungsgerechtigkeit?
ligung zu diskutieren,2 sondern vielmehr konkret                    – Mitarbeiterbeteiligung als europäisches Pro-
an den in letzten Jahren erkennbar gewordenen                          jekt – Was können wir auf politischer Ebene
einzelnen Problemstellungen anzusetzen. The-                           von Europa erwarten? Welche Möglichkeiten
men für die Diskussion in den Expertengesprä-                          der Umsetzung von Beteiligungsmodellen gibt
chen waren:                                                            es bei transnationalen Unternehmen? Was ma-
– Was war mit dem MKBG aus dem Jahr 2009                               chen unsere europäischen Nachbarn besser?
   beabsichtigt? Welche Umsetzungsprobleme gibt                     Die vorliegende Studie dokumentiert die Ergeb-
   es? Wie sind die praktischen Probleme zu be-                     nisse der Expertengespräche und stellt sie in den
   werten?                                                          Kontext der Fachdiskussion und der einschlägi-
– Hat sich Mitarbeiterbeteiligung in der Wirt-                      gen Literatur zum Thema finanzieller Mitarbei-
   schafts- und Finanzkrise bewährt? Welche Er-                     terbeteiligung.

1   Vgl. dazu die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe Mitarbeiterbeteiligung von SPD-Parteivorstand und SPD-Bundestagsfraktion
    aus dem Jahr 2007, den Beschluss der gemeinsamen Arbeitsgruppe von CDU und CSU unter dem Vorsitz von Karl-Josef Laumann und
    Erwin Huber 2007 sowie den Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe von CDU/CSU und SPD für mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung in
    Deutschland aus dem Jahr 2008.
2   Ein Überblick der Debatte und der Vorschläge und Forderungen von Parteien und Sozialpartnern im Vorfeld des Gesetzgebungsverfah-
    rens findet sich z. B. bei Meyer (2008) und Stracke et al. (2007).

                                                                                                                                       9
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 Diskurs                                                                                                            Friedrich-Ebert-Stiftung

           2. Formen und Verbreitung der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung

           2.1 Beteiligungsformen im Überblick                                      Grundsätzlich lassen sich zwei Formen der
                                                                              materiellen Mitarbeiterbeteiligung unterschei-
           In der Diskussion werden üblicherweise die ma-                     den: die Kapitalbeteiligung und die Erfolgsbeteili-
           terielle (finanzielle) und die immaterielle Beteili-               gung (Abbildung 1). In der Praxis werden diese
           gung der Beschäftigten an Entscheidungen und                       beiden Beteiligungsformen häufig miteinander
           am Ergebnis der Unternehmen unterschieden.                         verknüpft, z. B. wenn die Erfolgsbeteiligung zur
           Die immaterielle Beteiligung bezieht sich auf die                  Finanzierung der Kapitalbeteiligung genutzt wird.
           Partizipation von Arbeitnehmerinnen und Ar-                              Die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitar-
           beitnehmern an Entscheidungsprozessen (Voß et                      beiter, die mit Angeboten einer finanziellen Be-
           al. 2003). Bei der materiellen Beteiligung sollen                  teiligung angesprochen werden soll, ist in der
           Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer monetäre                        Regel nicht homogen. Da sich die Arbeitsentgelte
           Vorteile aus einer Beteiligung bekommen. D. h. es                  je nach Hierarchie oder nach berufsüblichen Be-
           geht um eine vertraglich geregelte, dauerhafte Be-                 sonderheiten unterschiedlich zusammensetzen,
           teiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern                    spielt dies auch für Ansätze der finanziellen Mit-
           am Kapital und/oder wirtschaftlichen Erfolg ihres                  arbeiterbeteiligung eine wichtige Rolle. So gibt es
           Arbeit gebenden Unternehmens (Juntermanns                          z. B. für die Beteiligung von Vorständen, Mana-
           1991; Schneider/Fritz/Zander 2007).3                               gern und leitenden Angestellten deutlich andere

               Abbildung 1:

               Formen der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung

                                                             Finanzielle Beteiligung

                                     Kapital-                         Erfolgs-                        Sonstige
                                    beteiligung                     beteiligung                      Beteiligung

                                    Eigenkapital-                     Gewinn-
                                                                                                    Aktienoptionen
                                     beteiligung                     beteiligung

                                                                      Ertrags-
                                    Mischformen                                                     Zeitwertpapiere
                                                                     beteiligung

                                   Fremdkapital-                     Leistungs-
                                                                                                           …
                                    beteiligung                      beteiligung

               Quelle: Eigene Darstellung.

           3    Auf europäischer Ebene wurde Anfang der 1990er Jahre von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften der Begriff „PEPPER“
                geprägt: „Promotion of Employee Participation in Profits and Enterprise Results“ (Uvalić 1991).

    10
Wirtschafts- und Sozialpolitik
                                                                                                              WISO
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  Abbildung 2:

  Formen der Erfolgsbeteiligung

                                           Erfolgsbeteiligung

                        Gewinn-                 Leistungs-                  Ertrags-
                       beteiligung             beteiligung                 beteiligung

                     Basisgröße, z. B.       Basisgröße, z. B.           Basisgröße, z. B.

                     Ausschüttungs-            Produktions-
                                                                         Wertschöpfung
                        gewinn                    menge

                       Bilanzgewinn            Produktivität               Nettoertrag

                     Substanzgewinn          Kostenersparnis                Rohertrag

                                                                             Umsatz

  Quelle: Eigene Darstellung.

Dimensionen bei Beteiligungsangeboten und an-           lich, die Höhe der Sonderzuwendung an betrieb-
dere Spielräume für die Nutzung der Programme           liche Kennziffern zu koppeln. In Abhängigkeit
als für die breite Belegschaft. Die Diskussion der      von dem Kriterium, das zur Festlegung des Perio-
letzten Jahre konzentriert sich im Wesentlichen         denerfolgs herangezogen wird, lassen sich dem-
auf die breit angelegten Modelle für alle Beleg-        nach Gewinn-, Leistungs- und Ertragsbeteiligung
schaftsangehörigen.                                     unterscheiden (Abbildung 2). In wirtschaftlich
                                                        erfolgreichen Zeiten führt dies in der Regel zu hö-
2.1.1 Erfolgsbeteiligung                                heren Ausschüttungen an die Beschäftigten, in
                                                        schlechteren Zeiten kann die Erfolgsbeteiligung
Eine Erfolgsbeteiligung basiert auf dem Grund-          entsprechend abgesenkt werden bzw. ganz ent-
gedanken, die Leistungen der Mitarbeiterinnen           fallen.
und Mitarbeiter neben dem festen Lohn bzw. Ge-               In der neueren Literatur wird das Konzept
halt durch eine erfolgsabhängige Sonderzuwen-           der Erfolgsbeteiligung in einer weiter gefassten
dung im Rahmen der Vergütung zu honorieren.             Definition nicht mehr nur mit dem Gedanken
Diese ist vom wirtschaftlichen Erfolg des Unter-        einer Beteiligung an einer kollektiv erbrachten
nehmens oder eines Unternehmensteils abhängig           Basisgröße, sondern darüber hinaus auch auf der
und kann nur indirekt von den einzelnen Be-             Ebene der Individualleistung als „Individual In-
schäftigten beeinflusst werden (Risser 2005; Strot-     centive“ betrachtet. Hierunter werden im We-
mann 2003). Basis der Erfolgsbeteiligung ist die        sentlichen Prämien auf der Basis von Leistungs-
Erzielung eines Periodenerfolgs, von dem ein Teil       beurteilungen oder Zielvereinbarungen, aber
an die Belegschaft ausgeschüttet wird (Beck 2008;       auch Umsatz- oder Deckungsbeitragsprovisionen
Drumm 2008). In vielen Unternehmen ist es üb-           verstanden (AGP 2011; Schneider/Fritz/Zander

                                                                                                              11
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 Diskurs                                                                                          Friedrich-Ebert-Stiftung

           2007). Damit wird das Konzept einer Erfolgsbe-        folgsabhängige Verzinsung ihres eingesetzten Ka-
           teiligung im kollektiven Sinne jedoch aufge-          pitals erhalten oder als Anteilseigner mit allen
           weicht und der Übergang beispielsweise zu Prä-        Chancen und Risiken am unternehmerischen Er-
           mienlohnsystemen wird fließend.                       folg teilhaben. Welche der Beteiligungsformen
                                                                 im Einzelfall gewählt wird, hängt vor allem von
           2.1.2 Kapitalbeteiligung                              den Zielen, die mit der Mitarbeiterbeteiligung
                                                                 verfolgt werden sollen (z. B. die Stärkung der
           Bei einer Kapitalbeteiligung stellen Arbeitneh-       Eigenkapitalbasis oder die Steigerung der Mitar-
           merinnen und Arbeitnehmer dem Unternehmen             beitermotivation und -bindung), und der Rechts-
           neben ihrer Arbeitskraft finanzielle Mittel zur       form des Unternehmens ab. Aus dem gewählten
           Verfügung. Hierbei kann es sich entweder um           Beteiligungsmodell ergeben sich bestimmte Rech-
           Fremd- oder um Eigenkapital handeln (Abbil-           te, insbesondere Informations- und Mitwirkungs-
           dung 3). Zwischen dem Unternehmen und dem             rechte für die beteiligten Beschäftigten (siehe
           einzelnen Beschäftigten entsteht dabei zusätzlich     hierzu ausführlich z. B. Schneider/Fritz/Zander
           zur arbeitsrechtlichen eine vermögensrechtliche       2007; Stettes 2008; Voß/Wilke/Maack 2003).
           Beziehung (Kay/Backes-Gellner 2004; Risser 2005).          Die einfachste Form einer Fremdkapitalbetei-
           In der Unternehmenspraxis lassen sich unter-          ligung ist das Mitarbeiterdarlehen, das unabhän-
           schiedliche Verfahren und Regelungen zur Ge-          gig von der Rechtsform des Unternehmens ge-
           staltung der Beteiligungsmodelle finden. Die je-      wählt werden kann. Wesentlich ist, dass die Ar-
           weilige Form der Kapitalbeteiligung bestimmt          beitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Unter-
           darüber, ob die Beschäftigten eine feste oder er-     nehmen für einen festgelegten Zeitraum eine

             Abbildung 3:

             Formen der Kapitalbeteiligung

                                                    Kapitalbeteiligung

                                Fremdkapital-                                     Eigenkapital-
                                                       Mischformen
                                 beteiligung                                       beteiligung

                                   z. B. durch           z. B. durch                z. B. durch

                                  Mitarbeiter-
                                                      Stille Beteiligung         Belegschaftsaktie
                                   darlehen

                                     Schuld-          Genussrecht bzw.
                                                                                   GmbH-Anteil
                                verschreibungen        Genussschein

                                                          Indirekte
                                                                               Kommanditistenanteil
                                                         Beteiligung
                                                        (Mitarbeiter-
                                                       gesellschaften)
                                                                               Genossenschaftsanteil

             Quelle: Eigene Darstellung.

    12
Wirtschafts- und Sozialpolitik
                                                                                                               WISO
                                                                                                                Diskurs

bestimmte Geldsumme zur Verfügung stellen, die        gefasst, die „zwischen“ das Unternehmen und die
nach Ablauf des Zeitraumes in verzinster Form         beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „ge-
zurückgezahlt wird. Neben einer festen Verzin-        schaltet“ wird (Voß et al. 2003). D. h. die Beschäf-
sung ist auch eine Verzinsung möglich, die an         tigten schließen Beteiligungsverträge mit der Be-
Kenngrößen wie Umsatz oder Gewinn geknüpft            teiligungsgesellschaft (in der Praxis häufig als stil-
ist (partiarisches Darlehen). Eine Verlustbeteili-    le Gesellschafter), diese wiederum beteiligt sich
gung ist hier ausgeschlossen, im Fall einer Insol-    am Arbeit gebenden Unternehmen (vielfach auch
venz des Unternehmens kann die Forderung des          als stille Gesellschafterin). Hierbei handelt es sich
Darlehensgebers jedoch ganz oder teilweise aus-       demnach um eine indirekte Beteiligung. Für Mit-
fallen. Im Fall einer Darlehenskonstruktion ha-       arbeiterbeteiligungsgesellschaften wird häufig die
ben die beteiligten Beschäftigten keine gesetzlich    Rechtsform der GmbH gewählt. Auch Stiftungs-
geregelten zusätzlichen Informations-, Kontroll-      modelle sind üblich (John/Stachel 2009).
und Mitspracherechte, es sei denn, diese werden             Zusätzlich zu diesen betrieblichen Beteili-
gesondert geregelt (Bierbaum et al. 2005; Drumm       gungsformen gibt es die Möglichkeit einer über-
2008).                                                betrieblichen Beteiligung über das Instrument
      Die in ihren Konsequenzen am weitesten          eines Mitarbeiterbeteiligungsfonds. Hier vereinba-
reichende Form einer Kapitalbeteiligung der Be-       ren Beschäftigte, Unternehmen und eine Fondsge-
schäftigten ist die Eigenkapitalbeteiligung. Je       sellschaft ein „Dreiecksgeschäft“ (Abbildung 4):
nach Rechtsform des Unternehmens können die           Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben An-
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Beleg-         teile an einem Fonds, dieser wiederum beteiligt
schaftsaktien, GmbH-Anteile, Genossenschafts-         sich am Kapital mehrerer Unternehmen gleich-
anteile oder Kommanditanteile am Unternehmen          zeitig, u. a. am Arbeit gebenden Unternehmen
beteiligt werden. Auf diese Weise sind die Be-        (Brenk-Keller 1997; Schneider/Zander 2001). Bei
schäftigten auch gesellschaftsrechtlich am Unter-     Mitarbeiterbeteiligungsfonds handelt es sich um
nehmen beteiligt, d. h. sie haben die gleichen In-    rechtlich unselbstständige Sondervermögen, die
formations-, Kontroll- und Mitentscheidungs-          von einer Kapitalanlagegesellschaft für Beschäf-
rechte wie die übrigen Gesellschafter des Unter-      tigte von Unternehmen aufgelegt und verwaltet
nehmens, sofern diese Rechte nicht durch              werden (Bierbaum et al. 2005). Voraussetzung ist
zusätzliche Regelungen eingeschränkt werden           die Bereitschaft des Unternehmens, Anteile an
(Kay/Backes-Gellner 2004; Voß/Wilke/Maack             die Fondsgesellschaft zu veräußern. Erträge, die
2003). Je nachdem, welche Beteiligungsform ge-        der Fonds erwirtschaftet (z. B. Gewinnanteile oder
wählt wird, sind diese Rechte in ihrem Umfang         Zinsen), werden zurück an die beteiligten Beschäf-
unterschiedlich ausgestaltet (siehe ausführlich       tigten geleitet. Überbetriebliche Fonds werden
BMAS 2009a). In der Regel übernehmen die Be-          vor allem von Gewerkschaften als Möglichkeit
schäftigten dieselben Risiken wie die übrigen An-     einer risikoärmeren Form der Vermögensbildung
teilseigner. Hierzu gehört etwa das Risiko der        von Belegschaften gesehen (Tofaute 2006).
Haftung, der Erfolgsabhängigkeit der Erträge                Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten,
(z. B. der Höhe der Dividendenzahlung) oder das       die Mittel für die Beteiligung der Beschäftigten
Risiko von Kursschwankungen bis hin zum Total-        am Unternehmenskapital aufzubringen. Diese
verlust in der Insolvenz (Risser 2005).               reichen von einer vollständigen Finanzierung
      Insbesondere bei kleinen und mittleren Un-      durch das Unternehmen bis zu freiwilligen Zah-
ternehmen sind auch Mischformen zwischen              lungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
Eigen- und Fremdkapitalbeteiligung über stille        mer aus ihrem Privatvermögen oder ihrem Lohn
Beteiligungen oder Genussrechte zu finden (siehe      bzw. Gehalt (siehe ausführlich BMAS 2009a;
ausführlich Schneider/Fritz/Zander 2007).             Stracke et al. 2007).
      In der Praxis werden oft die Anteile der Mit-         Für viele Unternehmen stellt eine Erfolgsbe-
arbeiterinnen und Mitarbeiter in einer sogenann-      teiligung den Einstieg in eine spätere Mitarbeiter-
ten Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft zusammen-     kapitalbeteiligung dar. Wenn Beschäftigte eine

                                                                                                               13
WISO
 Diskurs                                                                                                 Friedrich-Ebert-Stiftung

             Abbildung 4:

             Funktionsweise eines Mitarbeiterbeteiligungsfonds

                                                           Mitarbeiterbeteiligungsfonds
                                                                                                      Erhalten
                                                                                                      Ausschüttung
                                      Beteiligt sich am
                                      Unternehmen
               Überweisen Geld
               zum Erwerb von                                                          Können sich
               Fondsanteilen                                  Zahlen Dividende         unmittelbar
               durch Mitarbeiter                              für Beteiligung          beteiligen

                                    Unternehmen A            Angebote zur
                                                                                    Mitarbeiter des Unternehmens A
                                                             Teilnahme
                                    Unternehmen B                                   Mitarbeiter des Unternehmens B

                                                                 Teilnahme
                                    Unternehmen C                                   Mitarbeiter des Unternehmens C

             Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an BMAS 2009a: 33.

           Sonderzuwendung durch den Arbeitgeber erhal-                     d. h. substitutiv durch den Verzicht auf die Bar-
           ten und mit diesen Mitteln eine Kapitalbeteili-                  auszahlung eines Teils des (Tarif-)lohns bzw. der
           gung finanziert wird, spricht man auch von einer                 Lohnsteigerung finanziert. In diesem Fall redu-
           „investiven Erfolgsbeteiligung“.                                 ziert sich das ausbezahlte Entgelt, während die
                In diesem Zusammenhang wird auch der Be-                    Beschäftigten einen Anspruch auf künftige Aus-
           griff des „Investivlohns“ verwendet (vgl. hierzu                 schüttungen und Kurssteigerungen erwerben. Die
           ausführlich Bontrup/Springob 2002; Priewe/Ha-                    andere Alternative sieht die additive Entlohnung
           vighorst 2001; Rürup/Schäfer 1998). Was ist da-                  durch die Überlassung von Kapitalanteilen vor
           runter zu verstehen? In einer engen Definition                   („on top“).
           spricht man von Investivlohn, wenn Bestandteile
           des tarifvertraglich festgelegten Lohns bzw. der
           Lohnsteigerung (Barlohn) der Beschäftigten für                   2.2 Wo funktionieren Beteiligungs-
           eine Beteiligung am Produktivkapital verwendet                       angebote – wo gibt es Probleme?
           werden. Diese Umwandlungsform wird von ge-
           werkschaftlicher Seite in der Regel abgelehnt. In                In Deutschland gibt es einen parteienübergrei-
           einer weiter gefassten Definition handelt es sich                fenden Konsens, dass Mitarbeiterkapitalbeteili-
           bereits dann um einen Investivlohn, wenn Mitar-                  gung sowohl wirtschaftlich als auch politisch (in
           beiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zum Bar-                  Sachen Mitbestimmung und Transparenz) positi-
           lohn ein weiteres Einkommen erhalten, das aller-                 ve Effekte hat. Trotzdem sind die Zahl der Unter-
           dings nicht ausbezahlt wird, sondern als Kapi-                   nehmen mit Beteiligungsmodellen und die Zahl
           taleinlage im Unternehmen verbleibt. Der ersten                  der am Unternehmen beteiligten Mitarbeiterin-
           Abgrenzung zufolge wird der Investivlohn direkt,                 nen und Mitarbeiter in Deutschland im europä-

    14
Wirtschafts- und Sozialpolitik
                                                                                                             WISO
                                                                                                              Diskurs

ischen Vergleich eher gering. Ein „flächendecken-     Kennziffern orientieren, setzen ein bestimmtes
des“ Angebot an alle Arbeitnehmerinnen und            fachliches Wissen und besondere Verwaltungska-
Arbeitnehmer gibt es nicht.                           pazitäten voraus. Diese sind eher in Großbetrie-
      In der Praxis sind Formen der Erfolgsbeteili-   ben als in kleineren Unternehmen zu finden.
gung weiter verbreitet als Formen der Kapitalbe-      Auch die wirtschaftliche Stabilität von Unterneh-
teiligung – auch wenn Erfolgsbeteiligungen we-        men ist ein wichtiger Faktor. Betriebe mit guter
der gesetzlich geregelt sind noch Steuervergünsti-    Ertragslage verfügen eher über ein Beteiligungs-
gungen genießen. Nach dem IAB-Betriebspanel           programm als solche in schlechter wirtschaftli-
2005 praktizieren lediglich zwei Prozent der Un-      cher Verfassung (Bispinck/Brehmer 2008).
ternehmen (ab einem Beschäftigten) in Deutsch-              Auf eine einfache Formel gebracht, funktio-
land ein Modell der Kapitalbeteiligung, aber neun     nieren die Angebote einer Kapitalbeteiligung in
Prozent der Unternehmen haben ein Erfolgsbe-          großen, vorzugsweise börsennotierten Unterneh-
teiligungssystem (Bellmann/Möller 2006). Dort,        men. Von den über zwei Millionen Mitarbeiterin-
wo Beteiligungsangebote gemacht werden, ist der       nen und Mitarbeitern in Deutschland, die heute
Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-           eine Beteiligung halten, arbeitet ein großer Teil in
mer, die das Beteiligungsangebot nutzen, relativ      solchen Unternehmen. Unzureichend oder gar
hoch. 46 Prozent der Beschäftigten in diesen Un-      nicht vorhanden sind Beteiligungsangebote in
ternehmen werden in Modelle der Kapitalbetei-         der Mehrzahl der KMU in Privatbesitz. Drei we-
ligung einbezogen, 62 Prozent der Beschäftigten       sentliche Gründe sind hierbei ausschlaggebend:
profitieren von Erfolgsbeteiligungsmodellen. Be-      – Technisch-juristische Hindernisse von Beteili-
zogen auf die Gesamtheit aller Beschäftigten neh-        gung an Unternehmen z. B. in der Rechtsform
men jedoch nur zwölf Prozent aller Beschäftigten         einer GmbH und hohe Verwaltungskosten pro
in Deutschland an Erfolgsbeteiligungsmodellen            Beschäftigten (vor allem bei KMU);
und lediglich drei Prozent an Kapitalbeteiligungs-    – hohes wirtschaftliches Risiko der Beteiligung
programmen teil (Bellmann/Leber 2007).                   (Gehalt und Kapitalanlage von einem Unter-
      Die geringen Durchschnittswerte bei der Ver-       nehmen abhängig);
breitung der Mitarbeiterbeteiligung werden stark      – mangelnde Bereitschaft zur Beteiligung auf bei-
durch den hohen Anteil kleiner Betriebe in               den Seiten (Unternehmen und Arbeitnehmerin-
Deutschland beeinflusst, die seltener als Groß-          nen und Arbeitnehmer bzw. Gewerkschaften).
betriebe und Konzerne über Beteiligungsmodel-         Dies zeigt auch die Verbreitung der praktizierten
le verfügen (Bellmann/Möller 2006; Matiaske/          Modelle der Kapitalbeteiligung nach der Beteili-
Tobsch/Fietze 2009). Während lediglich zwei Pro-      gungsform. Es überwiegen eindeutig Belegschafts-
zent der Unternehmen mit weniger als 50 Be-           aktien (1,5 Millionen beteiligte Beschäftigte) vor
schäftigten ein Modell der Kapitalbeteiligung         stillen Beteiligungen (rund 340.000 beteiligte Be-
praktizieren, haben immerhin sieben Prozent der       schäftigte). D. h. rund zwei Drittel der Mitarbei-
Unternehmen mit 500 und mehr Beschäftigten            terinnen und Mitarbeiter, die ein Beteiligungsan-
ein solches Modell. Die Verbreitung von Erfolgs-      gebot wahrnehmen, sind über Belegschaftsaktien
beteiligungsmodellen für die entsprechenden           beteiligt (AGP & GIZ 2009).
Größenklassen beträgt acht Prozent in Unterneh-             Im europäischen Vergleich liegt Deutschland
men mit weniger als 50 Beschäftigten bzw. 34          bei der Verbreitung finanzieller Mitarbeiterbetei-
Prozent in Unternehmen mit 500 und mehr Be-           ligung insgesamt im hinteren Mittelfeld (vgl. z. B.
schäftigten (Bellmann/Möller 2006). Warum ist         Cranet 2005, EWCS 2005, ECS 2009). Dem „Euro-
das so?                                               pean Company Survey“ (ECS), einer Befragung
      Beteiligungsmodelle, die z. B. über pauschale   von mehr als 27.000 Personalverantwortlichen
Bonuszahlungen an die Beschäftigten hinausge-         aus dem Jahr 2009 zufolge, bieten 14 Prozent der
hen und sich an unterschiedlichen betrieblichen       privaten deutschen Unternehmen mit zehn oder

                                                                                                             15
WISO
 Diskurs                                                                                     Friedrich-Ebert-Stiftung

           mehr Beschäftigten ihren Mitarbeiterinnen und        päischen Durchschnittswertes von fünf Prozent
           Mitarbeitern die Möglichkeit einer Erfolgsbeteili-   (Eurofound 2010). Die Unterschiede in der Ver-
           gung. Dies entspricht exakt dem Durchschnitts-       breitung sind im Wesentlichen auf die spezifi-
           wert der 30 untersuchten Länder in Europa. Nach      schen sozialen, wirtschaftlichen und politischen
           den Ergebnissen dieser Studie verfügen jedoch        Rahmenbedingungen der einzelnen Länder sowie
           nur drei Prozent der privaten Unternehmen mit        auf die landestypischen Kapitalmarktstrukturen,
           mindestens zehn Beschäftigten in Deutschland         die unterschiedlichen Größenstrukturen der Un-
           über ein Modell der Kapitalbeteiligung. Damit        ternehmen und den Einfluss der Sozialpartner zu-
           liegt Deutschland unterhalb des ermittelten euro-    rückzuführen (Lowitzsch/Hashi/Woodward 2009).

    16
Wirtschafts- und Sozialpolitik
                                                                                                           WISO
                                                                                                            Diskurs

3. Die gesellschaftspolitische Debatte: Mitarbeiterbeteiligung
   als Lösungsansatz für mehr Verteilungsgerechtigkeit?

Die Diskussion um eine Beteiligung von Mitar-        nehmerhand“. Die für kurze Zeit in den Parteien
beiterinnen und Mitarbeitern am Unternehmens-        und Gewerkschaften aufkommende Diskussion
eigentum und damit auch an den Wertzuwäch-           um eine Verstaatlichung bzw. Vergesellschaftung
sen und Gewinnen eines Unternehmens zieht            von Verkehrseinrichtungen, Schlüsselindustrien
sich wie ein roter Faden durch die Entwicklung       und Kreditinstituten hatte politisch an Bedeu-
der Marktwirtschaft – von den Anfängen des in-       tung verloren. Kritiker sahen in der Frage der Mit-
dustriegeprägten Kapitalismus über die program-      arbeiterbeteiligung eine „Ersatzdiskussion in Sa-
matischen Neuansätze der 1950er Jahre bis zu         chen materieller Partizipation (Vermögensbeteili-
den Ideen der modernen sozialen Marktwirtschaft      gung)“ (Bontrup 2009a: 3). Die in den 1960er
mit ihren Leitbildern beteiligungsorientierter Un-   Jahren eingeführten Vermögensbildungsgesetze
ternehmensführung und gemeinsamer Verant-            hatten nicht die Förderung einer Beteiligung der
wortung. Aus verteilungspolitischem Blickwinkel      abhängig Beschäftigten am Produktivkapital zum
ging es dabei schon immer um die Frage, ob           Ziel, sondern in erster Linie die allgemeine Spar-
Mitarbeiterbeteiligung in einer Volkswirtschaft      und Eigenheimförderung (Priewe/Havighorst
insgesamt zu einer gerechteren Verteilung des        2001).
Produktivvermögens und der Einkommen der                  In den Debatten der 1960er und 1970er Jah-
Beschäftigten führen kann (Bispinck/Brehmer          re wurde von Seiten der Gewerkschaften eine
2008).                                               finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmerinnen
      In den 1950er und 1960er Jahren wurde der      und Arbeitnehmer abgelehnt (Pitz 1974; Tofaute
Gedanke der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung      1998). Als Gefahr wurde vor allem eine drohende
vor allem von Kirchen und anderen gesellschaft-      „Entsolidarisierung der Arbeitnehmer“ oder eine
lichen Gruppierungen in die Diskussion einge-        mögliche Beendigung des „Klassenkampfes“ ge-
bracht, die den weitgehenden Ausschluss der Be-      sehen (Bontrup/Springob 2002: 19). Im Vorder-
legschaften von der Teilhabe am Produktiv-           grund stand eine offensive Tarifpolitik, die durch
vermögen und am wirtschaftlichen Erfolg der          finanzielle Mitarbeiterbeteiligung eher erschwert
Unternehmen kritisierten. Hintergrund dieser         worden wäre. Die ablehnende Haltung der Ge-
Forderung war die schon damals ungleiche Ver-        werkschaften gegenüber finanzieller Mitarbeiter-
teilung des Vermögens. Nach einer Studie von         beteiligung hatte auch trotz der von Krelle,
Krelle, Schunck und Siebke aus dem Jahr 1968         Schunck und Siebke (1968) festgestellten extrem
besaßen 1,7 Prozent der privaten westdeutschen       ungleichen Konzentration des Produktivvermö-
Haushalte allein mehr als 70 Prozent des privaten    gens in Deutschland Bestand. Die Gewerkschaf-
gewerblichen Produktivkapitals.                      ten waren der Auffassung, dass sowohl die Kon-
      Die Diskussion um finanzielle Mitarbeiterbe-   zentration des Produktivvermögens als auch die
teiligung war damals eingebettet in die Debatte      Verfügungsmacht des Kapitals bereits in den
um eine stärkere „Vermögensbildung in Arbeit-        1950er Jahren irreversibel war und mit einer wie

                                                                                                           17
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           auch immer gearteten Umverteilung des Vermö-          2010), bietet sich eine Beteiligung an Erfolg und
           gens – unterstellt, sie wäre überhaupt realisier-     Kapital der Unternehmen geradezu an. So be-
           bar – keine greifbaren Vorteile für den einzelnen     gründete die damalige Bundesregierung die Ge-
           Beschäftigten verbunden wären. Pitz (1974: 8) be-     setzesinitiative im Jahr 2008 auch mit einem
           zeichnete die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung      „Gebot wirtschaftlicher Vernunft und sozialer
           schlicht als „abgebranntes Irrlicht in der gesell-    Gerechtigkeit, dass Beschäftigte am Ertrag der
           schaftspolitischen Auseinandersetzung“. Diese         Volkswirtschaft gerecht und ausgewogen teilha-
           Einschätzung mündete letztendlich in die pro-         ben“ (Deutscher Bundestag Drucksache 16/10531
           grammatische Forderung der Gewerkschaften             2008: 11).
           „Wir wollen keine Vermögensbildung, wir wollen              Doch kann der Ausweg aus dieser strukturel-
           mehr Lohn“. Man sprach sich damit eindeutig           len Ungleichheit allein darin bestehen, möglichst
           für eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik        viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
           aus, die mit einer zusätzlichen Umverteilungs-        Kapitaleignern und damit zu Miteigentümern
           komponente in Form eines verteilungswirksamen         ihrer Unternehmen zu machen, die an den Wert-
           Zuschlags zu ergänzen sei (Bontrup/Springob           steigerungen und den Gewinnen ihrer Unter-
           2002). In der Gewerkschaftspolitik standen zu-        nehmen beteiligt werden? Nach Einschätzung
           dem die Demokratisierung politischer und öko-         von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Ex-
           nomischer Macht, staatliche Reformen und der          pertengespräche ist in finanzieller Mitarbeiterbe-
           Ausbau der sozialen Sicherheit klar im Vorder-        teiligung mit Sicherheit kein „Allheilmittel“ zur
           grund (Hardieck 2009).                                Beseitigung der sozioökonomischen Ungleichheit
                Seit den 1990er Jahren hat sich die gewerk-      in Deutschland zu sehen. Mitarbeiterbeteiligung
           schaftliche Position hinsichtlich einer Teilhabe      kann aber einen Beitrag dazu leisten, einer weite-
           der Belegschaften an Kapital und Erfolg der Un-       ren Polarisierung der Gesellschaft mit einer klei-
           ternehmen geändert und ist differenzierter. Deut-     nen Gruppe von Eigentümerinnen und Eigentü-
           lich wurde dies vor allem auf dem DGB-Bundes-         mern am Produktivkapital (mit möglicherweise
           kongress 1996 in Dresden. Das dort verabschiede-      hohen Zuwächsen) auf der einen und einer großen
           te Grundsatzprogramm enthält die Forderung            Gruppe von Nichteigentümerinnen und -eigen-
           nach einer gerechten Beteiligung der Arbeitneh-       tümern mit real stagnierendem oder schrumpfen-
           merinnen und Arbeitnehmer am Produktivver-            dem Arbeitseinkommen auf der anderen Seite
           mögen. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer            langfristig zu begegnen.
           sind immer noch weitgehend von der Teilhabe                 Die Chance auf Partizipation durch Mit-
           ausgeschlossen. Auch in Ostdeutschland ist es         eigentümerschaft ist gleichzeitig jedoch unver-
           nicht gelungen, die Privatisierung der Vermö-         meidbar verbunden mit der Übernahme des un-
           gensbestände und die Neubildung von Produk-           ternehmerischen Risikos. Kapitalbeteiligungen
           tivkapital für eine gerechtere Vermögensvertei-       beinhalten immer ein Anlagerisiko, das bis zum
           lung zu nutzen. Wir wollen deshalb unsere An-         Totalverlust führen kann. Für die Belegschaft geht
           strengungen für eine bessere Beteiligung der Be-      es nicht nur um ein Ertragsrisiko, sondern zusätz-
           schäftigten am Produktivkapital verstärken. Wir       lich um das Risiko, im Insolvenzfall neben dem
           fordern, die gesetzlichen Voraussetzungen für         eingesetzten Kapital auch den Arbeitsplatz zu ver-
           entsprechende tarifpolitische Initiativen der Ge-     lieren (Bispinck 2007). Auch bei einer Erfolgsbe-
           werkschaften zu schaffen“ (DGB 1997: 20).             teiligung, die z. B. zur Finanzierung einer Kapital-
                Vor dem Hintergrund der ungleichen Ver-          beteiligung genutzt wird, besteht ein Einkom-
           mögens- und Einkommensverteilung und der              mensrisiko für die Beschäftigten, wenn feste Ent-
           Tatsache, dass Gewinne und Kapitaleinkommen           geltkomponenten variabilisiert werden und die
           in den vergangenen Jahren deutlich stärker ge-        Beteiligung nicht zusätzlich („on top“) zu den
           stiegen sind als die Einkommen der abhängig           tarifvertraglich festgelegten Entgelten gewährt
           Beschäftigten (vgl. z. B. Becker 2011; Frick/Grabka   wird. Gewerkschaftliche Kapitalbeteiligungsmo-

    18
Wirtschafts- und Sozialpolitik
                                                                                                          WISO
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delle waren deshalb in der Regel Fondsmodelle,      rechten. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist
die das individuelle Verlustrisiko minimieren       mitbestimmungspolitisch von Bedeutung, ob
sollten.                                            durch eine verstärkte Kapitalbeteiligung auf be-
     Eine Flexibilisierung der Vergütung im Zuge    trieblicher, sektoraler oder gesamtwirtschaftlicher
einer Mitarbeiterbeteiligung könnte bei wirt-       Ebene verbesserte Möglichkeiten der Einflussnah-
schaftlichem Misserfolg des Unternehmens fak-       me und Mitsprache der Beschäftigten entstehen
tisch sogar zu einer Verminderung des Entgelts      können (Bispinck & Brehmer 2008; Trautwein
der Beschäftigten führen. Im Kern geht es hierbei   2007). Von Beschäftigtenseite könnte jedoch be-
um die Frage, inwieweit Beschäftigte bereit sind,   fürchtet werden, dass es zu einer „Verwischung“
auf Lohnbestandteile zu verzichten, wenn ihnen      der Interessen der Belegschaft als Arbeitneh-
im Gegenzug eine Beteiligung am Kapital des Un-     merinnen und Arbeitnehmer auf der einen und
ternehmens eingeräumt wird. Beschäftigte erwar-     als Miteigentümer bzw. Miteigentümerin auf der
ten dann in der Regel eine Gegenleistung in Form    anderen Seite kommt (Rieble 2009; Tietmeyer
von Beschäftigungssicherung und Mitsprache-         2008).

                                                                                                          19
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           4. Das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz von 2009

           4.1 Die politischen Beweggründe –                                   merinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen
               Was war mit der Modernisierung der                              Erfolg der Unternehmen teilhaben zu lassen. Die
               Förderbedingungen beabsichtigt?                                 Einkommen aus Kapitalbeteiligungen hätten sich
                                                                               seit Jahren besser entwickelt als die Löhne. Der
           Nach knapp dreijähriger Diskussion ist im April                     damalige Bundeswirtschaftsminister Glos sah in
           2009 das „Gesetz zur steuerlichen Förderung der                     einer verstärkten Beteiligung der Beschäftigten
           Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapital-                  an den Gewinnen der Unternehmen auch eine
           beteiligungsgesetz)“ in Kraft getreten (Bundesge-                   Möglichkeit für branchen- und situationsgerech-
           setzblatt 2009). Bundestag und Bundesrat haben                      te flexible Lohnabschlüsse. Die positiven Finan-
           dem Gesetz und den bereits seit dem Frühsom-                        zierungseffekte für die Unternehmen durch Mit-
           mer 2008 bekannten Regelungen ohne größere                          arbeiterbeteiligung könnten seiner Meinung nach
           Veränderungen ihre Zustimmung gegeben. Es                           die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Volks-
           stand von Anfang an fest, dass es hierbei in erster                 wirtschaft stärken (Creutzburg 2006). Politisch
           Linie nicht um die Förderung unternehmerischer                      ging es auch um die Suche nach neuen Möglich-
           Beteiligungsmodelle geht, sondern um den Aus-                       keiten, den Interessen von „unternehmensinteres-
           bau der Vermögensbildung und die Beteiligung                        sierten“ Investoren gegenüber „ausschließlich
           der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am                           renditeinteressierten“ Investoren mehr Gewicht
           Produktivkapital der Unternehmen.                                   zu verleihen. Demzufolge sollte der Zugang zu
                Der Anstoß zur Diskussion, die zu den ge-                      den Kapitalmärkten für breitere Kreise der Beleg-
           setzlichen Maßnahmen führte, war Ende 2005                          schaften und der Bevölkerung erleichtert und so-
           vom damaligen Bundespräsidenten Köhler ausge-                       mit eine langfristige Anlage von Beteiligungska-
           gangen. Er hatte sich in der damaligen konjunk-                     pital gegenüber kurzfristigen Interessen reiner
           turellen Aufschwungphase dafür ausgesprochen,                       Finanzinvestoren gestärkt werden (Drost 2007).4
           die Möglichkeiten der Beteiligung der Belegschaf-                         In der Folgezeit kündigten einige Politiker
           ten am Kapital ihrer Unternehmen zu verbessern,                     der damaligen Großen Koalition aus CDU/CSU
           um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer                           und SPD eine Verbesserung der rechtlichen Rah-
           an der positiven Entwicklung der Unternehmen                        menbedingungen der finanziellen Mitarbeiterbe-
           teilhaben zu lassen: „In der Globalisierung kön-                    teiligung an. Die Fraktionen beider Parteien erar-
           nen solche Kapitalbeteiligungen in Arbeitneh-                       beiteten jeweils unterschiedliche Ansätze zur
           merhand dazu beitragen, einer wachsenden Kluft                      Stärkung und zum Ausbau von Modellen der fi-
           zwischen Arm und Reich entgegenzuwirken“                            nanziellen Mitarbeiterbeteiligung, die Mitte 2007
           (Bundespräsidialamt 2005).                                          vorgestellt wurden.5 Im Modell der CDU/CSU
                Bundeskanzlerin Merkel nahm das Thema                          („Betriebliche Bündnisse für Soziale Kapitalpart-
           mit dem Argument auf, dass es in Zeiten hoher                       nerschaften“) standen vor allem freiwillige Kon-
           Gewinnzuwächse wichtig sei, die Arbeitneh-                          zepte der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf Un-

           4   Im Zuge der Schließung des Nokia-Werkes in Bochum bezeichnete Bundeskanzlerin Merkel Anfang 2008 eine starke Beteiligung der
               Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zukunftsweisendes Instrument, mit dem Unternehmensverkäufe an unerwünschte Investo-
               ren verhindert oder zumindest erschwert werden könnten (Hardieck 2009).
           5   Ein Überblick der Debatte und der Vorschläge und Forderungen von Parteien und Interessenverbänden ist z. B. bei Meyer (2008) und
               Stracke et al. (2007) dargestellt.

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Wirtschafts- und Sozialpolitik
                                                                                                            WISO
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ternehmensebene im Mittelpunkt (CDU/CSU              wurde die steuerliche Förderung von Mitarbei-
2007). Die SPD dagegen sprach sich in ihrem          terkapitalbeteiligungen im Rahmen des Einkom-
Modell („Deutschlandfonds für Arbeitnehmerin-        mensteuergesetzes (EStG) und des Fünften Ver-
nen und Arbeitnehmer“) für überbetriebliche Be-      mögensbildungsgesetzes erweitert (5. VermBG).
teiligungslösungen aus (SPD-Parteivorstand/SPD-      Darüber hinaus wurde das Investmentgesetz ge-
Bundestagsfraktion 2007). Da sich die beiden         ändert, in dem die Anlage von Kapital in Mitar-
Konzepte inhaltlich jedoch in den wesentlichen       beiterbeteiligungsfonds geregelt wird.
Punkten widersprachen, konnten sie nicht in               Die wesentlichen Neuerungen des MKBG
Einklang miteinander gebracht werden.                sind im Einzelnen (siehe ausführlich BMAS 2009a
      Ende 2007 wurde daraufhin eine „gemeinsa-      und 2009b; Bundesgesetzblatt 2009):
me Arbeitsgruppe von CDU/CSU und SPD für
mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutsch-       (1) Erhöhung des steuer- und sozialversicherungs-
land“ unter Leitung von Olaf Scholz (SPD), Erwin     freien Höchstbetrags für die Überlassung einer
Huber (CSU) und Karl-Josef Laumann (CDU) ge-         Mitarbeiterbeteiligung durch den Arbeitgeber
bildet und mit der Ausarbeitung eines parteien-      Wird Beschäftigten eine Beteiligung am Arbeit ge-
übergreifenden Konzeptes und eines Gesetzes-         benden Unternehmen unentgeltlich oder verbil-
entwurfes beauftragt. Bei der Wahl dieses Ansat-     ligt überlassen, liegt darin ein geldwerter Vorteil,
zes war es wenig überraschend, dass im Gesetz-       der als Arbeitslohn sozialabgaben- und einkom-
gebungsverfahren die unterschiedlichen wirt-         mensteuerpflichtig ist. Erfolgt die Beteiligung der
schafts- und sozialpolitischen Sichtweisen der       Beschäftigten am Unternehmenskapital als frei-
Koalitionsparteien eine zentrale Rolle spielen       willige Leistung des Arbeitgebers, besteht die
sollten. Der Ausgleich der Forderungen und In-       Möglichkeit einer Befreiung von Steuern und So-
teressen im Sinne einer Kompromisslösung war         zialversicherungsabgaben auf Basis des § 3 Nr. 39
zu erwarten. Der gemeinsame Vorschlag der Ar-        EStG. Im Zuge der Neuregelung wurde der bis da-
beitsgruppe wurde im April 2008 vorgestellt (Ge-     hin für die Förderung relevante § 19a EStG durch
meinsame Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD          den § 3 Nr. 39 ersetzt und der jährliche Freibetrag
2008). Einigkeit bestand darin, vor allem die Rah-   von 135 auf 360 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mit-
menbedingungen für die Umsetzung von Betei-          arbeiter erhöht.
ligungsangeboten im Bereich der kleinen und               Die Gewährung von Steuervergünstigungen
mittleren Unternehmen zu verbessern. Als politi-     wurde allerdings an bestimmte Bedingungen ge-
sches Ziel bzw. als Begründung zum Gesetz wurde      knüpft. So wurde festgelegt, dass das Angebot zur
eine stärkere Verbreitung der Beteiligung von        Beteiligung am Unternehmen mindestens allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Kapital         Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offen
und Erfolg der sie beschäftigenden Unternehmen       stehen muss, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe
formuliert. Dies sei ein Gebot wirtschaftlicher      des Angebots ein Jahr oder länger ununterbro-
Vernunft und sozialer Gerechtigkeit. Die vorge-      chen in einem Dienstverhältnis zum Unterneh-
schlagenen Neuerungen betreffen jedoch nur die       men stehen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Ver-
Kapitalbeteiligung, Erfolgsbeteiligungsmodelle       günstigungen sollten zudem nur dann gewährt
werden nach wie vor nicht gefördert. Die Eck-        werden, wenn die Vermögensbeteiligung als frei-
punkte des Papiers waren schließlich die Grund-      willige Leistung zusätzlich zum ohnehin vom Ar-
lage für das neue Gesetz.                            beitgeber geschuldeten Arbeitslohn („on top“)
      Durch die gesetzliche Neuregelung wurde die    gewährt und nicht auf bestehende oder zünftige
finanzielle (steuerliche) Förderung von Mitarbei-    Ansprüche angerechnet wird (Freiwilligkeits-
terkapitalbeteiligungsmodellen erhöht und die        grundsatz).
Möglichkeiten der technischen Durchführung                Darüber hinaus wurde die Bewertung der
erweitert, u. a. durch Einführung von Mitarbei-      überlassenen Beteiligungen neu geregelt. Als Wert
terbeteiligungsfonds in Form des sogenannten         der Vermögensbeteiligung ist der gemeine Wert
Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögens. Dafür       anzusetzen, der dem Verkehrswert entspricht.

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