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AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT JAHRGANG 18 • AUSGABE 10 • 28. MAI 2021 DREI- FRANKEN- Burghaslach AKTUELL Stadt Schlüsselfeld Markt Burghaslach Markt Geiselwind a t i o n e n Inform ü rge r u n s e re B fü r G ä s t e ! und STADT SCHLÜSSELFELD • MARKT BURGHASLACH • MARKT GEISELWIND
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Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Kommunalen Allianz 10/2021 3 Wohnungs- und Immobilienbörse 2- oder 3-Zimmer-Wohnung, voll möbliert, Einbauküche, Waschmaschine, in Wir suchen für unsere Krippe Geiselwind ab 15.6.21 zu vermieten. Keine Haustiere. Tel. 09556/1035 „Pusteblume“ Suche 2-Zimmer-Wohnung in Geiselwind und Umgebung. Tel. 0171/1933541 in Burghaslach Verstärkung! Kontakt Unsere Einrichtung besteht aus 3 Krippengruppen mit Kommunale Allianz Drei-Franken-Eck - Geschäftsstelle, Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld, Tel.: 09552/9222-34, E-Mail: info@drei-franken-info.de, Kindern im Alter von 1-3 Jahren, Internet: www.drei-franken-info.de. die zum 01.09.21 Unterstützung sucht: Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag jeweils von 9 bis 12 Uhr. einen ERZIEHER (m/w/d) oder eine Redaktionsschluss für die Seite der Kommunalen Allianz für das DFA 11/21: pädagogische Fachkraft für 30 Stunden. Mittwoch, 2. Juni 2021 um 11.00 Uhr. WIR FREUEN UNS, SIE KENNENZULERNEN! Ihre Bewerbung an: doerte.gold@elkb.de oder an die Krippe DIENSTBEREITSCHAFT DER APOTHEKEN „Pusteblume“, Würzburger Str.27 in 96152 Burghaslach (WWW.LAK-BAYERN.NOTDIENST-PORTAL.DE) Die Dienstbereitschaft beginnt um 8 Uhr und endet am darauf folgenden Tag um 8 Uhr (Ausnahme: mit * gegenzeichnete Apotheken Dienstbereitschaft von 18 bis 18 Uhr). In der Zeit von 20-7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen wird ein gesetzlicher Auf- schlag (2,50 €) erhoben. 29. Mai Markt-Apotheke Burghaslach, Riemenschneider-Apotheke Volkach, Hirsch-Apotheke Mühlhausen* 30. Mai Paracelsus-Apotheke Neustadt, Kronen-Apotheke Gerolzhofen, Hirsch-Apotheke Mühlhausen* 31. Mai Vitalo-Apotheke Schlüsselfeld, Weingarten-Apotheke Dettelbach,Hirsch-Apotheke Mühlhausen* 1. Juni Franconia-Apotheke Wiesentheid, Franken-Apotheke Neustadt, Hirsch-Apotheke Mühlhausen* 2. Juni Steigerwald-Apotheke Geiselwind, Franken-Apotheke Neu- stadt, Hirsch-Apotheke Mühlhausen* 3. Juni Stadt-Apotheke Scheinfeld, St-Florian-Apotheke Gerolzhofen, Hirsch-Apotheke Mühlhausen* WICHTIGE TELEFONNUMMERN 4. Juni Stadt-Apotheke Prichsenstadt, Neuen-Apotheke Neustadt, Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 Aischpark-Apotheke Höchstadt* Polizei: 110 (Ortsteil u. Landkreis angeben) 5. Juni Markt-Apotheke Iphofen, Rats-Apotheke Neustadt, Kapuziner- Apotheke Höchstadt* Zahnärztl. Bereitschaftsdienst: 0800/66 49 289 6. Juni Marien-Apotheke Wiesentheid, Rats-Apotheke Neustadt, Para- Giftinformationszentrale: 089/19240 celsus-Apotheke Höchstadt* Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: 116 117 7. Juni Apotheke Ebrach, Park-Apotheke Neustadt, Vitalo-Apotheke Höchstadt* 8. Juni Rats-Apotheke Markt Bibart, Stadt-Apotheke Gerolzhofen, Stor- chen-Apotheke Uehlfeld* (ZAHN-)ÄRZTL. BEREITSCHAFTSDIENST 9. Juni Markt-Apotheke Burghaslach, Fuchs-Apotheke Knetzgau, Adler- Ärztl. Bereitschaftsdienst für Burghaslach und Schlüsselfeld Apotheke Dachsbach* Bereitschaftsdienstpraxis an der Steigerwaldklinik Burgebrach 10. Juni Kronen-Apotheke Gerolzhofen, Ahorn-Apotheke Bamberg, Mi.: 17.00-19.00 Uhr; Fr.: 18.00-20.00 Uhr; Sa., So. und Feiertage: 9.00-12.00 Franken-Apotheke Neustadt Uhr und 16.00-19.00 Uhr. Die Praxis ist unter Tel. 09546/88 88 8 zu den 11. Juni Vitalo-Apotheke Schlüsselfeld, Franken-Apotheke Neustadt, Sprechstunden direkt erreichbar. Aischpark-Apotheke Höchstadt* 12. Juni Franconia-Apotheke Wiesentheid, Franken-Apotheke Neustadt, Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Geiselwind Aischpark-Apotheke Höchstadt* Bereitschaftsdienstpraxis an der Klinik Kitzinger Land 13. Juni Steigerwald-Apotheke Geiselwind, Franken-Apotheke Neu- Mi. und Fr.: 16.00-21.00 Uhr; Sa., So. und Feiertage: 9.00-21.00 Uhr. stadt, Aischpark-Apotheke Höchstadt* Alle Angaben ohne Gewähr Mo., Di. und Do.: 18.00-21.00 Uhr. Die zentrale Aufnahme (Notfallambulanz) ist unter der Tel. 09321/704-190 erreichbar. Zahnärztl. Notdienst LKR Neustadt/Aisch/Bad Windsheim/ERH 29. / 30. Mai Dr. Zitta Lulay-Saad MSc, Saadstr. 1, 91472 Ipsheim IMPRESSUM Tel. 09846/1566 3. / 4. / 5. / Dr. Anton Müller, Weingartsstr. 21, 96160 Geiselwind Drei-Franken-Aktuell, das Mitteilungsblatt der Stadt Schlüsselfeld und 6. Juni Tel. 09556/981090 der Gemeinden Markt Burghaslach und Markt Geiselwind, erscheint 12. / 13. Juni Claudia Melanie Gössl-Eckart, Bahnhofstr. 44, alle 14 Tage in einer Gesamtauflage von 5.500 Exemplaren. 91413 Neustadt, Tel. 09161/2541 Zahnärztlicher Notdienst LKR Kitzingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: 29. / 30. Mai Dirk Seidenstücker, Bleichstr. 2, 97447 Gerolzhofen Stadt Schlüsselfeld: 1. Bürgermeister Johannes Krapp Tel. 09382/8571 Markt Burghaslach: 1. Bürgermeister Armin Luther 3. / 4. / 5. / Dr. Anton Müller, Weingartsstr. 21, 96160 Geiselwind Markt Geiselwind: 1. Bürgermeister Ernst Nickel 6. Juni Tel. 09556/981090 12. / 13. Juni Dr. med. dent. Colin Bartsch, Schweinfurter Str. 20, Herausgeber u. Anzeigenverwaltung: Laufer Medien, Große Bau- 97359 Schwarzach, Tel. 09324/9786144 erngasse 98, 91315 Höchstadt, Tel.: 09193 50813-10, Fax: 09193 50813-11 Zahnärztlicher Notdienst LKR Bamberg, Tel. 0800/6649289 Bank: Kreissparkasse Höchstadt, IBAN: DE49 7635 1560 0430 0457 99, 29. / 30. Mai Dr. med. dent. Stefan Dietrich, Kaulberg 3, 96158 Frensdorf BIC: BYLADEM1HOS 3./4./5./6. Juni Dr. Anton Müller,Weingartsstr. 21, 96160 Geiselwind, Tel. Redaktion: Drei-Franken@Laufer-Medien.de 09556/981090 Anzeigen: dfa@Laufer-Medien.de 12. / 13. Juni Susanne Zech, Försdorfer Str. 7, 96138 Burgebrach Druck: Schneider Druck GmbH, Erlbacher Str. 102, 91541 Rothenburg Der zahnärztliche Notdienst erstreckt sich auf die Behandlungszeit in der Praxis von 10 bis 12 Uhr und von 18 bis 19 Uhr, die Rufbereitschaft des notdiensthabenden Zahnarztes von 0.00-24.00 Uhr. Die Tonbandansage für den Notdienst ist unter der Tel. 0921/761647 oder 0800/6649289 zu hö- Die nächste Ausgabe erscheint am: 11. Juni 2021; Redaktions-/An- ren. Ebenso kann der Notdienst für alle Bereiche im Internet unter www.zbv-oberfranken.de oder zeigenschluss: 2. Juni 2021. www.notdienst-zahn.de nachgelesen werden.
Mitteilungen der STADT SCHLÜSSELFELD mit den Ortsteilen Thüngbach, Aschbach, Hohn am Berg, Ziegelsambach, Wüstenbuch, Heuchelheim, Rambach, Debersdorf, Eckersbach, Thüngfeld, Attelsdorf, Elsendorf, Possenfelden, Lach, Güntersdorf, Obermelsendorf, Untermelsendorf, Bernroth, Reichmannsdorf, Fallmeisterei, Hopfenmühle Öffnungszeiten der Gemeinde: Montag - Freitag 8 - 12 Uhr, Montag 13.30 - 18 Uhr Telefon: (0 95 52) 9 22 20, Telefax: (0 95 52) 92 22 30, E-Mail: stadt@schluesselfeld.de, Internet: www.schluesselfeld.de und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab- AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN geben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche In- formationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. 2. Bebauungsplan-Änderung und -Erweite- Covid-19: rung und Grünordnungsplan Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) kann es bei der Zugänglichkeit und Einsichtnahme der Planunterlagen zu Einschränkungen kommen. Es wird „Gewerbegebiet Elsendorf“ auf folgendes hingewiesen: Da bei der Einsichtnahme der Mindestabstand eingehalten werden muss, wird Stadt Schlüsselfeld jeder Bürger, der die Unterlagen zum Bebauungsplan im Rathaus einsehen Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit möchte, gebeten, sich zur Vermeidung von Terminüberschneidungen mit an- deren Interessenten vorher kurz telefonisch bei Herrn Obermayer, Telefon-Nr. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 09552/9222-23 anzukündigen. Der Stadtrat Schlüsselfeld hat am 20.05.2021 den Entwurf der 2. Bebauungs- Auf die Bereitstellung der Unterlagen auf der Homepage der Stadt Schlüssel- plan-Änderung und -Erweiterung und des Grünordnungsplanes „Gewerbege- feld wird nochmals hingewiesen. biet Elsendorf“ von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Schlüsselfeld, den 21. Mai 2021 Bamberg - in der Fassung vom 20.05.2021 mit Begründung und Umweltbericht STADT SCHLÜSSELFELD vom 20.05.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Johannes Krapp, 1. Bürgermeister Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine ein- fache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von einem Monat. BEKANNTMACHUNG Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt dementsprechend in der Fassung vom 20.05.2021 in der Zeit vom 7. Juni 2021 11. Änderung des Flächennutzungs- und bis einschließlich 6. Juli 2021 im Rathaus der Stadt Schlüsselfeld, Zimmer 12, Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld während der Dienststunden (Montag: 8.00 Landschaftsplanes bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr) Schlüsselfeld, Elsendorf - Bereich Gewerbe- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren ste- gebiet henden Unterlagen auf der Homepage der Stadt Schlüsselfeld unter www.schlu- esselfeld.de/mein-schluesselfeld/bauen-wohnen/bauleitplanung einzusehen. Stadt Schlüsselfeld, Lkrs. Bamberg Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristge- Der Stadtrat von Schlüsselfeld hat am 20.05.2021 die 11. Änderung des Flä- recht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. chennutzungs- und Landschaftsplanes Schlüsselfeld, Elsendorf - Bereich Ge- werbegebiet von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Insbesondere können folgende umweltbezogenen Informationen neben Bamberg - in der Fassung vom 20.05.2021 mit Begründung und Umweltbe- den Planunterlagen eingesehen werden: richt vom 20.05.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. Umweltbezogene Informationen 2 BauGB beschlossen Umweltbezogene Informationen liegen einerseits in Form von Berichten und Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt Gutachten vor, andererseits in Form von Stellungnahmen, die von Seiten der dementsprechend in der Fassung vom 20.05.2021 in der Zeit vom 7. Juni 2021 Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bis einschließlich 6. Juli 2021 im Rathaus der Stadt Schlüsselfeld, Zimmer 12, im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorge- Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld während der Dienststunden (Montag: 8.00 bracht wurden. bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr) Umweltbezogene Berichte und Gutachten: gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Umweltbericht zur 2. Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung und Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren ste- Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Elsendorf“ in der Fassung vom henden Unterlagen auf der Homepage der Stadt Schlüsselfeld unter www.schlu- 25.02.2021, Teil 2 der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflan- esselfeld.de/mein-schluesselfeld/bauen-wohnen/bauleitplanung einzusehen. zen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/Landschaftsbild, Kultur- Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange) dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Umweltbezogene Informationen aus Stellungnahmen der Beteiligungen Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristge- gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB: recht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Weiter- Informationen zu dem Schutzgut Mensch hin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 o Hinweise bzgl. Blendwirkungen Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfs- o Hinweis bzgl. umliegender Emissionen (Straße, Landwirtschaft) verfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Ein- Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser und Fläche wendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht oder o Hinweise bzgl. wassersensibler Bereiche nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. o Hinweis bzgl. Niederschlagswasserentsorgung über den Weidengraben Insbesondere können folgende umweltbezogenen Informationen neben o Hinweis bzgl. Wasserversorgung den Planunterlagen eingesehen werden: o Hinweis zum sparsamen Umgang mit landwirtschaftlicher Nutzfläche Umweltbezogene Informationen Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild Umweltbezogene Informationen liegen einerseits in Form von Berichten und o Hinweise bzgl. Pflanzmaßnahmen zu Bahnanlagen Gutachten vor, andererseits in Form von Stellungnahmen, die von Seiten der Datenschutz: Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorge- 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB bracht wurden.
Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Stadt Schlüsselfeld 10/2021 5 Umweltbezogene Berichte und Gutachten: Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. Umweltbericht zur 2. Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung und 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Elsendorf“ sowie zur 11. Änderung den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht inner- des Flächennuztungs- und Landschaftsplanes (Parallelverfahren) in der halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögens- Fassung vom 25.02.2021, Teil 2 der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/Landschaftsbild, Schlüsselfeld, den 21. Mai 2021 Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange) STADT SCHLÜSSELFELD Umweltbezogene Informationen aus Stellungnahmen der Beteiligungen Johannes Krapp, 1. Bürgermeister gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB: Informationen zu dem Schutzgut Mensch o Hinweise bzgl. Blendwirkungen BEKANNTMACHUNG o Hinweis bzgl. umliegender Emissionen (Straße, Landwirtschaft) Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser und Fläche Aufstellung o Hinweise bzgl. wassersensibler Bereiche o Hinweis bzgl. Niederschlagswasserentsorgung über den Weidengraben 4. Bebauungsplan-Änderung o Hinweis bzgl. Wasserversorgung „An der Reichen Ebrach“ o Hinweis zum sparsamen Umgang mit landwirtschaftlicher Nutzfläche Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild Stadt Schlüsselfeld, Lkrs. Bamberg o Hinweise bzgl. Pflanzmaßnahmen zu Bahnanlagen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Datenschutz: Der Stadtrat von Schlüsselfeld hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 beschlos- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. sen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „An der Reichen Ebrach“ zum 4. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB Mal zu ändern. und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab- geben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Der Plan erhält den Namen „4. Bebauungsplan-Änderung An der Reichen Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche In- Ebrach“. Wesentlicher Grund der Planung ist die Anpassung an geänderte formationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. städtebauliche Ziele. Covid-19: Es sollen Flächen für Gemeinbedarf (Kindertagesstätte) ausgewiesen werden. Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) kann es bei der Zugänglichkeit Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist komplett von der bebauten und Einsichtnahme der Planunterlagen zu Einschränkungen kommen. Es wird Ortslage umgeben und grenzt zudem im Norden an die Aschbacher Straße, auf folgendes hingewiesen: im Westen an die Grabengrundstraße und im Süden an die Ortsstraße „An der Da bei der Einsichtnahme der Mindestabstand eingehalten werden muss, wird Reichen Ebrach“. jeder Bürger, der die Unterlagen zum Bebauungsplan im Rathaus einsehen möchte, gebeten, sich zur Vermeidung von Terminüberschneidungen mit an- Folgende Grundstücke der Gemarkung Schlüsselfeld liegen im Geltungs- deren Interessenten vorher kurz telefonisch bei Herrn Obermayer, Telefon-Nr. bereich: 09552/9222-23 anzukündigen. Flurnummern ganz: 335/49, 335/50 und 335/51 Auf die Bereitstellung der Unterlagen auf der Homepage der Stadt Schlüssel- Flurnummern teilweise: 335/48 feld wird nochmals hingewiesen. Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleit- Schlüsselfeld, den 21. Mai 2021 planung, Bamberg - beauftragt. Der grünordnerische Fachbeitrag wird vom STADT SCHLÜSSELFELD Büro Team 4, Nürnberg erstellt. Johannes Krapp, 1. Bürgermeister Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB zutreffen, ist die Planänderung ent- sprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwick- lung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. 4. Änderung und Erweiterung Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der Bebauungs- und Grünordnungsplan frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § „Gewerbegebiet Schlüsselfeld“ 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Stadt Schlüsselfeld Schlüsselfeld, den 21. Mai 2021 STADT SCHLÜSSELFELD Stadt Schlüsselfeld, Lkrs. Bamberg Johannes Krapp, 1. Bürgermeister Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Bebau- ungsplanes nach § 10 Abs. 3 BauGB BEKANNTMACHUNG Der Stadtrat von Schlüsselfeld hat mit Beschluss des Stadtrates vom 20.05.2021 die 4. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet 4. Bebauungsplan-Änderung Schlüsselfeld“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Plan bedurf- te keiner Genehmigung. „An der Reichen Ebrach“ Der vorgenannte Plan liegt samt Begründung und Umweltbericht nach § 10 Stadt Schlüsselfeld, Lkrs. Bamberg Abs. 3 BauGB ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Schlüsselfeld, Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld während der Dienststun- Unterrichtung der Öffentlichkeit den öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Der Stadtrat von Schlüsselfeld hat in seiner Sitzung vom 20.05.2021 beschlos- sen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „An der Reichen Ebrach“ zum 4. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Mal zu ändern. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Ver- Wesentlicher Grund der Planung ist die Anpassung an geänderte städtebau- fahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die liche Ziele. Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Der Plan erhält den Namen „4. Bebauungsplan-Änderung An der Reichen Unbeachtlich werden demnach Ebrach“. 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Es sollen Flächen für Gemeinbedarf (Kindertagesstätte) ausgewiesen werden. 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist komplett von der bebauten zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Ortslage umgeben und grenzt zudem im Norden an die Aschbacher Straße, Flächennutzungsplanes und im Westen an die Grabengrundstraße und im Süden an die Ortsstraße „An der 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor- Reichen Ebrach“. gangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungs- Folgende Grundstücke der Gemarkung Schlüsselfeld liegen im Geltungs- planes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. bereich: Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dar- Flurnummern ganz: 335/49, 335/50 und 335/51 zulegen. Flurnummern teilweise: 335/48
6 Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Stadt Schlüsselfeld 10/2021 Der Stadtrat von Schlüsselfeld hat in seiner Sitzung vom 20.05.2021 gemäß Wirkungen auf Schutzgüter gem. § 2 Abs. 1 UVPG festgestellt werden. Hierzu § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit über die allge- wurde das Wasserwirtschaftsamt Kronach und der Fachbereich Naturschutz meinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung am Landratsamt Bamberg gehört. Aus wasserwirtschaftlicher und aus natur- zu unterrichten. schutzfachlicher Sicht sind durch die Gewässerbenutzung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu er- Zu diesem Zweck kann sich die Öffentlichkeit über die Planung in der Zeit vom warten. Die ökologische Empfindlichkeit der betroffenen Gebiete wird durch 31. Mai 2021 bis einschließlich 11. Juni 2021 im Rathaus der Stadt Schlüssel- das Vorhaben auch unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit ande- feld, Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld, während der Dienststunden (Montag: ren Vorhaben nicht beeinträchtigt. 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Für die Grundwasserentnahme besteht deshalb keine Verpflichtung zur Uhr) informieren und innerhalb dieser Frist erstmals zur Planung äußern. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Außerdem sind Plan und Kurzbericht (Grundzüge der Planung) auf der Home- Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. page der Stadt Schlüsselfeld www.schluesselfeld.de/mein-schluesselfeld/ Feststellung und ausführliche Begründung im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 und bauen-wohnen/bauleitplanung einzusehen. 3 UVPG sind im zentralen UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de ein- Datenschutz: sehbar. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Bamberg, 11. Mai 2021 Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § Landratsamt 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderan- gez. gaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Lieb, Verw.-Inspektorin Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutz- rechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öf- fentlich ausliegt. Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung Covid-19: Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) kann es bei der Zugänglichkeit über die Erhebung von Gebühren für die Be- und Einsichtnahme der Planunterlagen zu Einschränkungen kommen. Es wird nutzung des Kindergartens der Stadt Schlüs- explizit auf die Bereitstellung der Unterlagen auf der Homepage der Stadt Schlüsselfeld hingewiesen. selfeld Da bei der Einsichtnahme der Mindestabstand eingehalten werden muss, wird (Kindergarten-Gebührensatzung) jeder Bürger, der die Unterlagen zum Bebauungsplan im Rathaus einsehen Die vom Stadtrat der Stadt Schlüsselfeld am 20. Mai 2021 beschlossene Ände- möchte, gebeten, sich zur Vermeidung von Terminüberschneidungen mit an- rungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung deren Interessenten vorher kurz telefonisch bei Herrn Obermayer, Telefon-Nr. des Kindergartens der Stadt Schlüsselfeld (Kindergarten-Gebührensatzung) 09552/9222-23 anzukündigen. wird hiermit gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung amtlich bekanntge- Schlüsselfeld, den 21. Mai 2021 macht: STADT SCHLÜSSELFELD Die Stadt Schlüsselfeld erlässt aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabga- Johannes Krapp, 1. Bürgermeister bengesetzes folgende Satzung zur Änderung der Kindergarten-Gebührensat- zung: Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kinder- Vollzug der Wassergesetze; gartens der Stadt Schlüsselfeld (Kindergarten-Gebührensatzung) vom 26. Ap- Standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit ril 2019 wird wie folgt geändert: der Grundwasserentnahme aus dem Brunnen (ehem. Bau- §1 wasserhaltung komm. Kläranlage Stadt Schlüsselfeld) auf § 7 erhält folgende Fassung: Fl.-Nr. 876 der Gemarkung Thüngfeld zur Betonherstel- „Der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Beitragszu- schuss für die gesamte Kindergartenzeit wird auf den Gebührensatz nach § lung im Auftrag der ARGE A3 Steigerwaldautobahn GbR 5 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der durch die Stadt Schlüsselfeld festgesetzten Gebühr begrenzt. Das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser stellt eine Benutzung Der Beitragszuschuss wird ab dem 1. September des Kindergartenjahres ge- nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die nach § 8 Abs. währt, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung ge- 1 WHG einer wasserrechtlichen Gestattung bedarf. zahlt.“ Mit Schreiben vom 9. März 2021 beantragte die FUGRO Germany Land GmbH §2 im Auftrag der ARGE A3 Steigerwaldautobahn GbR die Erteilung einer wasser- rechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser in Brauchwasserqua- Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Mai 2021 in Kraft. lität als Zugabewasser für die Betonherstellung für die Baustelle an der BAB A3. Schlüsselfeld, den 21. Mai 2021 Für den Standort einer mobilen Mischanlage wurde ein in unmittelbarer Nähe STADT SCHLÜSSELFELD zur Autobahn gelegener Standort bei Attelsdorf, Stadt Schlüsselfeld, gewählt. Die Zugabewässer für die Betonherstellung sollen aus dem vorhandenen (ehe- Krapp, 1. Bürgermeister mals zur „Bauwasserhaltung“ errichteten) Brunnen der Stadt Schlüsselfeld an der Kläranlage Attelsdorf gefördert werden. Auf dem Gelände der Kläranlage existieren zwei weitere Brunnen („Kläranlagenbrunnen“-wird für die betriebli- che Wasserversorgung der Kläranlage genutzt, „Alter Brunnen“-derzeit unge- nutzt). Die Nutzbarkeit und Ergiebigkeit der Brunnen im Bereich des Kläranla- SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN gengeländes für die Brauchwasserversorgung der Autobahnbaustelle wurden im Februar 2021 durch Pumpversuche ausgetestet, wodurch letztlich der ehemalige „Bauwasserhaltungsbrunnen“ für den beantragten Zweck ausge- Die Stadtverwaltung ist am wählt wurde. Der beantragte Benutzungsumfang war auf 5,5 l/s, 240 m³/d und 40.000 m³/a beziffert. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wurde der Erteilung ei- Brückentag, 4. Juni 2021 ner beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis im beantragten Umfang für die Dauer von zunächst drei Jahren mit gutachterlicher Stellungnahme vom 23. geschlossen. April 2021 zugestimmt. Als Antragstellerin wurde vor Abschluss des Verfahrens die Stadt Schlüsselfeld benannt. Laut der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ gemäß Anlage 1 zum UVPG Ziffer Öffnungszeiten des 13.3.3 ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwas- ser mit einem jährlichen Wasservolumen von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 Wertstoffhofes Schlüsselfeld m³ eine standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit durchzu- (Debersdorfer Str.) führen, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswir- kungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. Winterzeit Das Vorhaben liegt im Nationalpark Steigerwald und im Landschaftsschutz- Dienstag 15.00 – 17.00 Uhr Samstag 9.00 – 13.00 Uhr gebiet innerhalb des Naturparks Steigerwald. Aus Sicht der FUGRO Germany Sommerzeit (ab Uhrenumstellung) Land GmbH wird das Vorhaben allein nicht zu erheblichen Beeinträchtigun- Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr Samstag 9:00 – 14:00 Uhr gen von Natur und Landschaft führen. Durch das Zusammenwirken mit beste- henden und in nächster Umgebung in Planung befindlicher Grundwasserent- nahmen konnten laut Fachgutachter auch keine wesentlichen nachteiligen
Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Stadt Schlüsselfeld 10/2021 7 Saisoneröffnung Schwimmbad Aschbach Sollte für Ihr Anliegen dennoch eine persönliche Vorsprache im Rathaus not- wendig sein, ist hierzu im Vorfeld eine telefonische oder elektronische Ter- unter Schutz- und Hygienemaßnahmen minvereinbarung (per E-Mail, Kontaktformular Internetseite) nötig. Zutritt nur mit FFP2-Maske! während der Corona-Pandemie Ansonsten stehen wir für Sie zu den Öffnungszeiten des Rathauses jederzeit telefonisch und über den elektronischen Weg zur Verfügung. Telefon: 09552/9222-0, Telefax: 09552 9222-30, E-Mail: stadt@schluesselfeld.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Die STADT SCHLÜSSELFELD sucht zum 01.08.2021 eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) Die Saisoneröffnung der bayerischen Freibäder ist nach Maßgabe eines Hygi- in Teilzeit (25 Wochenstunden) ene- und Abstandskonzeptes sowie einer Testpflicht und Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Besucher möglich. Für das Schwimmbad Aschbach ist das nach Abschluss Aufgabenschwerpunkte sind der Vorbereitungen zeitnah vorgesehen. • Selbständige Bearbeitung aller Ausweis- und Passangelegenheiten Das genaue Datum wird noch veröffentlicht. • Ausstellung von Fischereischeinen und Bewohnerparkausweisen • Ständige Vertretung im Einwohnermeldeamt Aktuelle Informationen werden unter www.schluesselfeld.de veröffentlicht. • Bearbeitung von An-, Um- und Abmeldungen • Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Ge- werbezentralregister Manöver und andere Übungen der Bundes- • Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften wehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten • Erteilung allgemeiner Auskünfte und Beratung der Bürger • Mitwirkung bei Wahlen In der Zeit vom 01.06.2021 bis 30.06.2021 finden wieder Manöver der Bun- Wir erwarten deswehr, der US-Streitkräfte und Entsendestaaten statt, die sich auch auf • eine/n Beschäftigte/n mit dem erfolgreichen Abschluss zum/zur Ver- das Gebiet der Einheitsgemeinde Schlüsselfeld erstrecken, hierbei sind Hub- waltungsfachangestellten (VFA-K) oder zur Verwaltungsfachkraft (BL I) schrauber-Außenlandungen möglich. Die Bevölkerung wird gebeten, sich von • Kommunikationsfähigkeit und ein sicheres Auftreten, freundlicher Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern liegen gebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition und dergleichen ausgehen • soziale Kompetenz und Einsatzbereitschaft können, wird hingewiesen. Vor dem Berühren, Aufheben oder Transportieren • gute EDV-Kenntnisse derartiger Gegenstände werden gewarnt. • Berufserfahrung möglichst in den genannten Bereichen oder in der Zur Schadensabwicklung erteilen die Gemeinden (Art. 58 BayGO) und das öffentlichen Verwaltung sowie Vorkenntnisse mit AKDB Program- LRA Bamberg (Tel. 0951/85-343) nähere Auskünfte. men (OK.EWO) sind von Vorteil Wir bieten Corona-Schnellteststation in Schlüsselfeld • einen sicheren unbefristeten Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst • Entgelt und Leistungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Die Stadt Schlüsselfeld bietet in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bamberg Dienst (TVöD) und den Johannitern eine Corona-Schnellteststation an. • einen vielseitigen, interessanten Tätigkeitsbereich Hierfür werden wöchentlich zwei Testzeiträume geschaffen: • gleitende Arbeitszeit Sonntag von 13.00 bis 16.00 Uhr • selbständiges, eigenverantwortliches Arbeiten Mittwoch von 16.00 bis 19.00 Uhr Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschrei- Die Teststation befindet sich in der Stadthalle Schlüsselfeld, An der Reichen ben, Lebenslauf, Zeugnisse) richten Sie bitte bis 31. Mai 2021 an die Stadt Ebrach 1, 96132 Schlüsselfeld. Schlüsselfeld, Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld oder per E-Mail an stadt@ schluesselfeld.de. Für Rückfragen steht Frau Dörfler, Tel. 09552/9222-20, Die Testungen sind nicht auf Bürger der Stadt Schlüsselfeld beschränkt. zur Verfügung. Es kann sich jeder kostenlos testen lassen. Es können nur Personen ohne Symptome getestet werden. Kranke Personen, oder Personen mit Kontakt zu Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten aus der Bewerbung bei uns maxi- Covid-19 positiven Personen, werden nur über Ärzte oder das Gesundheitsamt mal sechs Monate gespeichert werden. Bei Online-Bewerbungen achten getestet. Sie bitte darauf, dass Sie von uns eine Eingangsbestätigung bekommen. Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis mit. Eine vorherige An- meldung ist nicht erforderlich. Die Schnelltests (Nasenabstrich) werden von geschultem Personal durchgeführt. Das Ergebnis liegt nach 15 Minuten vor und wird Ihnen sofort schriftlich mitgeteilt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Schlüsselfeld, Frau Weiß, Tel. 09552/9222-24. REDAKTIONSSCHLUSS STADT SCHLÜSSELFELD Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe (Erscheinungstag: 11.06.2021) MITTWOCH, 02.06.2021, 9:00 Uhr Corona-Schnelltests auch in der Redaktionsschluss für die übernächste Ausgabe ist Freitag, 18.06.2021 VITALO-Apotheke möglich Bitte senden Sie ihre redaktionellen Beiträge, die unter den Mitteilungen der Stadt Schlüsselfeld veröffentlicht werden sollen, an dfa@schluesselfeld.de, damit diese Termine können online unter www.schnelltest-apotheke.de bzw. rechtzeitig berücksichtig werden können. www.covisa.de gebucht werden. Die Testzeiten sind: Montag und Donnerstag von 6:30 bis 8:00 Uhr, Dienstag und Freitag von 18:15 bis 20:00 Uhr. DAS LRA INFORMIERT! Eingeschränkter Dienstbetrieb in der Stadt- PCR-Test belegt eine überstandene Infektion Der Fachbereich Gesundheitswesen beim LRA wird aufgrund der Öffnungs- verwaltung Schlüsselfeld perspektiven in den letzten Tagen vermehrt angesprochen, wie die rund Aufgrund des bundesweiten Lockdowns ist das Rathaus in Schlüsselfeld, bis 8.000 Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, dies belegen auf weiteres, in allen Bereichen für den Publikumsverkehr geschlossen. können. Als Beweis gilt der positive PCR-Test. Den PCR-Befund können Betroffene bei Wir bitten Sie deshalb, Ihre Angelegenheiten, sofern möglich, über unser der durchführenden Teststelle (Testzentrum, Arzt, Labor) erhalten - er gilt in Bürgerserviceportal (erreichbar unter www.buergerserviceportal.de/bayern/ digitaler Form oder Papierform. schluesselfeld), telefonisch oder per E-Mail zu erledigen. Frühestens 28 Tage nach dem positiven Test bis maximal sechs Monate nach
8 Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Stadt Schlüsselfeld 10/2021 diesem Datum, sind Personen, die eine Infektion überstanden haben, vollstän- Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den dig Geimpften gleichgestellt und damit unter anderem von Ausgangssperre Rufnummern 0951/85-706 bzw. 85-708 sehr gerne zur Verfügung. oder Vorlage negativer Schnelltestergebnisse befreit. Sechs Monate nach dem positiven PCR-Test ist eine einmalige Impfung nötig, um diesen Status fortzu- führen. Informationen für Waffenbesitzer Bereits zum 01.09.2020 wurde das Waffenrecht in einigen Bereichen geändert. Probealarm im Landkreis am 12. Juni Dies hat entscheidende Auswirkungen für den Besitz von Salutwaffen, Deko- rationswaffen und „Große Magazine“. Am Samstag, 12. Juni 2021, führt das Landratsamt Bamberg in der Zeit von 11:00 bis ca. 13:00 Uhr einen Probebetrieb der Feuerwehrsirenen durch. Salutwaffen In Zusammenarbeit mit der Integrierten Leitstelle Bamberg-Forchheim wer- Für Salutwaffen ist jetzt neu eine waffenrechtliche Erlaubnis notwendig. Wer den die örtlichen Sirenen im Landkreis ausgelöst, um deren Funktionstüchtig- Salutwaffen besitzt, muss für diese bis 01.09.2021 beim Landratsamt Bamberg keit zu überprüfen. eine Waffenbesitzkarte beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer Das Landratsamt Bamberg bittet die Bevölkerung um Verständnis. Waffenbesitzkarte ist u.a. ein Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde und eine Bedürfnisbescheinigung z. B. eines Vereins zur Brauchtumspflege. Sollte die Waffenbesitzkarte nicht erteilt werden können, so bleibt nur die Abgabe Frühjahrs-Problemmüllsammlung des Land- der Salutwaffen an einen anderen Berechtigten bzw. die Abgabe beim Land- ratsamt zur Vernichtung, um den illegalen Waffenbesitz zu vermeiden. kreises Bamberg Dekorationswaffen Am Samstag, den 12. Juni 2021 um 8:30 bis 9:30 Uhr findet in Aschbach Waffen, die vor dem 28.06.2018 zu Dekorationswaffen umgebaut wurden, (Parkplatz am Sportheim/Skaterplatz) und um 9:45 bis 10:45 Uhr in Schlüs- können ohne Anzeigepflicht vom selben Besitzer weiterhin besessen werden. selfeld (Parkplatz am Sportheim) die Problemmüllsammlung statt. Wie üblich Sollten solche „Alt-Deko-Waffen“ den Besitzer wechseln (auch beim vererben), steht ein Sammelfahrzeug des vom Landkreis beauftragten Entsorgungs- so ist hierfür eine waffenrechtliche Erlaubnis notwendig, die beim Landrat- dienstleisters in verschiedenen Gemeinden zeitweise zur Verfügung, um samt beantragt werden muss. „gefährliche“ Abfälle entgegen zu nehmen, die nicht über die Restmülltonne Waffen, die zwischen dem 28.06.2018 und dem 31.08.2020 zu Dekorationswaf- entsorgt werden dürfen. fen umgebaut wurden, können ohne Anzeigepflicht vom selben Besitzer wei- Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die bekannten Corona- terhin erlaubnisfrei besessen werden. Sollten solche „Deko-Waffen“ den Besit- Sicherheitsregeln eingehalten werden müssen. Aufgrund einer Empfeh- zer wechseln, sind diese unter Vorlage der Deaktivierungsbescheinigung beim lung des Bayerischen Umweltministeriums besteht für alle Anlieferer die Ver- Landratsamt anzumelden. Ebenso sind „Neu-Deko-Waffen“ anzumelden, die pflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. ab 01.09.2020 zu Dekorationswaffen umgebaut wurden. Folgende Abfälle können abgegeben werden: Große Magazine • Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel z. B. Herbizide, Fungi- Unter großen Magazinen sind Wechselmagazine und Magazingehäuse zu ver- zide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift stehen für • Lösemittelhaltige Abfälle z. B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, Fleck- und • Kurzwaffen mit Zentralfeuermunition, die mehr als 20 Patronen des Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Spiritus, usw. kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Ka- • Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese bitte zum libers aufnehmen, Wertstoffhof!) • Langwaffen mit Zentralfeuermunition, die mehr als 10 Patronen des • Holzschutzmittel kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Ka- • Batterien aller Art, z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen libers aufnehmen. • Chemikalien z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Große Magazine sind seit dem 01.09.2020 grundsätzlich verboten. Wurden Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen, usw.) aber solche Magazine vor dem 13.06.2017 erworben, kann der Besitz noch bis • Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel z. B. Abfluss- u. WC-Rei- zum 01.09.2021 angezeigt werden. Die anschließend ausgestellte Anzeigebe- niger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Ge- scheinigung berechtigt zum weiteren Besitz und zur weiteren Verwendung fahrensymbol, Autopflegemittel (Rostumwandler, Entfroster, usw.), nicht dieser „Großen Magazine“. vollständig entleerte Spraydosen Große Magazine, die ab dem 13.06.2017 erworben wurden, können nicht an- • Quecksilberhaltige Abfälle, z. B. alte Thermometer, quecksilberhaltige gemeldet werden. Diese sind bis zum 01.09.2021 beim Landratsamt zur Ver- Schalter nichtung straffrei abzugeben. Der spätere Besitz ist illegal. • Feuerlöscher • Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, Informationen „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr • Antrags- und Anmeldeformulare sind zu finden unter: giftig“ www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Bürgerservice-/Formulare- Broschüren/Waffen-Sprengstoffrecht Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungsmotoren- • Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Landratsamtes Bamberg, oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgasflaschen. Frau Will, Tel. 0951/85-9849 und Herr Stöcklein, Tel. 0951/85-343 Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“: • Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten keine gefährli- chen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Ei- Landratsamt Bamberg mer mit eingetrockneten Wandfarben oder leere Eimer sind daher von der Staatliches Landratsamt Annahme ausgeschlossen. Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Veterinärwesen Eimer abgegeben werden. „Pinselreine“ Kunststoffeimer können über den gelben Sack entsorgt oder am Wertstoffhof abgegeben werden, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Eimer ist Allgemeinverfügung des Landkreises Bam- nicht erforderlich! Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man die- berg zur Anordnung eines Impfverbots gegen se vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmülltonne, Eimer wiederum in den gelben Sack / Wertstoffhof. die Infektion mit Boviner Virus Diarrhoe (BVD) • Nur „haushaltsübliche Mengen“! Fallen größere Mengen „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerbli- nach der Verordnung (EU) 2016/429 und der chen Bereich, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abfallberatung des Land- Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 kreises auf. Aufgrund des Art. 46 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 2016/429 des Europä- • Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) ist von der Annahme aus- ischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur geschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit der gekauften Menge verpflichtet. („Tiergesundheitsrecht“), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO (EU) 2018/1629 • Altlacke/-farben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken sind Restabfall, da das vom 25.7.2018 (ABl. L 272 S. 11), Art. 71 Abs. 1 lit. b), Art. 72 lit. f) und Anhang IV schädliche Lösungsmittel bereits verdampft ist. Eine Abgabe bei der Pro- Teil VI Kapitel 2 Abschnitte 1 und 2 der Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 blemabfallsammlung ist nicht mehr notwendig. Restentleerte metallische der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Gebinde (z. B. Metalleimer für Dickschichtfarbe, Farbdosen, ...) können als 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden. betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ • Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalverpackung ab- für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen sowie Art. 3 Abs. 1 Nr. gegeben werden, um die Eingruppierung zu erleichtern. Die maximale 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind, wie in Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung anderen Landkreisen auch, von der Annahme ausgeschlossen. (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG) vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom
Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Stadt Schlüsselfeld 10/2021 9 24. Juli 2020 (GVBl. S. 370) geändert worden ist, ergeht für das gesamte Gebiet möglichkeiten im Viehverkehr ein nicht vertretbares Risiko für die BVDV-freie des Landkreises Bamberg, folgende: Rinderpopulation dar. Eine Einschleppung von BVDV wird auch dadurch verhindert, dass gemäß Ab- Allgemeinverfügung schnitt I Nummer 3 der Allgemeinverfügung ausschließlich BVDV-unverdäch- I. tige Rinder in Bestände verbracht werden dürfen. Neuinfektionen werden in 1.) Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) erster Linie auf den Zukauf von nicht-virusfreien Tieren zurückgeführt. Eine ist ab dem 15. Mai 2021 im gesamten Gebiet des Landkreises Bamberg ver- vorbeugende Schutzimpfung von Rindern gegen die BVDV-Infektion ist des- boten. halb entbehrlich. 2.) Die zuständige Behörde kann im Fall eines Ausbruchs eine Ausnahme vom In Rinderbestände dürfen daher ab dem 15. Mai 2021 nur noch BVDV-unver- Impfverbot nach vorgenannter Nummer 1 gestatten, wenn dächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion ge- a) d ie Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchung und der Untersu- impft worden sind. chungen gemäß Artikel 25 Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 gezeigt Die angeordneten Maßnahmen in Abschnitt I des Tenors verstoßen auch nicht haben, dass von dem Ausbruch nur eine begrenzte Zahl von Betrieben gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie verfolgen in erster Linie betroffen war und den Zweck der Förderung der Tiergesundheit, der Verhinderung von Reinfek- b) nur eine begrenzte Zahl von Rindern, die von der zuständigen Behörde tionen und der Verhinderung volkswirtschaftlicher Schäden. Sie dienen damit zur Bekämpfung des Ausbruchs für erforderlich gehalten wird, unter Auf- dem öffentlichen Interesse. Zur Förderung der allgemeinen und spezifischen sicht der zuständigen Behörde geimpft wird und die Impfung für jedes Tiergesundheit sind Seuchen zu bekämpfen und, soweit möglich, zu tilgen. Tier dokumentiert wird. Die im Zuge der Allgemeinverfügung getroffenen Maßnahmen sind unerläss- liche Maßnahmen bei der BVDV-Bekämpfung. Insbesondere die große Zahl 3.) In Rinder haltende Betriebe im Landkreis Bamberg dürfen ab dem 15. Mai bereits BVDV-unverdächtiger Betriebe hat ein hohes Interesse daran, weiter- 2021 ausschließlich BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die führende Schutzmaßnahmen auf Grundlage der angestrebten Erklärung der nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind. Seuchenfreiheit gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 der Kom- ie BVDV-unverdächtigen, nicht gegen die BVDV-Infektion geimpften Rin- D mission in Anspruch nehmen zu können, um diese Seuchenfreiheit auch auf der nach Satz 1 müssen von einem schriftlichen oder elektronischen Nach- Betriebsebene sicherzustellen. weis über die BVDV-Unverdächtigkeit des jeweiligen Rindes begleitet sein. Zur Verfolgung dieser Zwecke sind das Impfverbot und die Einstellungsanord- II. nung geeignete Maßnahmen, um den Anteil nicht geimpfter BVDV-freier Tiere Die sofortige Vollziehung der in Abschnitt I getroffenen Regelungen wird nach innerhalb der Rinderpopulation kontinuierlich zu erhöhen und wesentliche § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung im öffentli- Voraussetzung zur Gewährung des Status „frei von BVD in Bezug auf gehal- chen Interesse angeordnet. tene Rinder“ auf Grundlage der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission. III. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15. Mai 2021 in Kraft. Um eine Anerkennung durch die Kommission zu erreichen, sind das Impfver- bot und die Beschränkung der Einstellungsmöglichkeiten erforderlich. Es gibt IV. keine alternativen Möglichkeiten, mit denen die angestrebten Ziele gleich gut Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben. erreicht werden könnten und die gleichzeitig gleich wirksam sind. Gründe: Das Impfverbot und die Einstellungsanordnung sind ferner angemessen, da I. das öffentliche Interesse an der Bekämpfung der Seuche das Interesse der Rin- Das Landratsamt Bamberg ist für den Erlass dieser Allgemeinverfügung sach- derhalter am freien Bestimmungswillen über ihr Eigentum überwiegt. Bei den lich und örtlich zuständig gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 GDVG und Art. 3 Verfügungen handelt es sich lediglich um Nutzungsbeschränkungen. Diese Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). stellen keine Eigentumsentziehung dar. Die BVDV-Infektion ist eine gelistete Tierseuche der Rinder. Eine BVDV-Infektion kann zu massiven klinischen Erscheinungen und damit wirtschaftlichen Einbußen führen. Auch die erforderlichen seuchenprophy- Seit dem 1. Januar 2011 wird die BVD in Deutschland staatlich bekämpft. Seit- laktischen Maßnahmen zum Schutz der Betriebe, die die BVD getilgt haben, her ist ein kontinuierlicher Rückgang der Zahl BVDV-infizierter Bestände zu vor Reinfektionen bedeuten für diese Unternehmen nicht unerhebliche wirt- verzeichnen. Die Tilgung der Tierseuche BVD und die Anerkennung Bayerns schaftliche Aufwendungen für Biosicherheitsmaßnahmen, welche nicht durch als BVDV freie Region im Sinne des Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 den Betrieb selbst, sondern die Tierhaltungen in der Region mit niedrigerem sind das Ziel. Ein solcher Status ermöglicht es, durch verpflichtende Zusatzga- seuchenhygienischen Status bedingt werden. Aus dem Vorgenannten ergibt rantien beim Verbringen von Rindern die Rinderbestände in Bayern vor BVDV- sich, dass das öffentliche Interesse an den angeordneten Maßnahmen die Neuinfektionen zu schützen. Die günstige epidemiologische Situation und die Interessen der dadurch betroffenen Tierhalter am freien Bestimmungswillen Tatsache, dass der überwiegende Teil der Betriebe in Bayern Impfungen gegen über ihr Eigentum überwiegt. Dem Interesse der betroffenen Tierhalter, mit BVD nicht mehr durchführt, erlauben den Erlass eines ab dem 15. Mai 2021 gel- ihren Tieren nach Belieben verfahren zu können, stehen mögliche erhebliche tenden Impfverbotes. wirtschaftliche Schäden, der Schutz der freien Bestände und die Tiergesund- Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Impfverbots ist Art. 46 Abs. 1 lit. a) heit als zwingende Gründe gegenüber. Zudem dienen die angeordneten Maß- der Verordnung (EU) 2016/429. Hiernach können Verbote und Beschränkun- nahmen dazu, die Anerkennung als BVDV-freie Zone zu erreichen. Damit geht gen in Bezug auf die Verwendung von Tierarzneimitteln ergriffen werden. Für wegen des höheren Tiergesundheitsstandards der Rinder eine Verbesserung die Erlangung des Status „frei von BVD in Bezug auf gehaltene Rinder“ bzw. der Handelsmöglichkeiten für alle Tierhalter einher. Da dies allen Rinderhal- die Aufrechterhaltung dieses Status ist ein Verbot der Impfung für gehaltene tern zugutekommt, dienen die Maßnahmen letztlich auch den Interessen der Rinder gemäß Anhang IV Teil VI Kapitel 2 Abschnitte 1 und 2 der Delegierten von den Maßnahmen betroffenen Tierhalter. Verordnung 2020/689 gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus ist in Abschnitt I Nummer 2 der Allgemeinverfügung zur Ver- Die Einstellungsanordnung in Abschnitt I Nummer 3 ist auf Art. 18 Abs. 1 lit. meidung unbilliger Härte eine Ausnahmemöglichkeit vorgesehen. So kann für a) v) der Delegierten Verordnung 2020/689 gestützt. Danach haben die Un- Rinderhaltungen, von der zuständigen Behörde im Einzelfall eine Ausnahme ternehmer sämtliche von der zuständigen Behörde als notwendig erachtete vom allgemeinen Impfverbot erteilt werden. Maßnahmen zu erfüllen. Die Maßnahme, dass nur Rinder, die nicht gegen die III. BVDV-Infektion geimpft worden sind, in Rinder haltende Betriebe eingestellt Die sofortige Vollziehbarkeit der Nummern 1 bis 3 des Abschnitts I dieser All- werden dürfen, ist notwendig, weil eine Unterscheidung von Impf- und Feld- gemeinverfügung wurde nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsord- virusantikörpern bei BVDV nicht möglich ist. Nur die Antikörperfreiheit be- nung (VwGO) im überwiegenden öffentlichen Interesse angeordnet. weist somit sicher die Abwesenheit des BVDV im Rinderbestand. Ein Betrieb kann weiterhin einen Status „frei von BVD“ gemäß Artikel 18 Absatz 1 i. V. m. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter Abschnitt II dieser Allgemein- Anhang IV Teil VI Kapitel 1 Abschnitt 2 Nr. 1 Buchstabe d der Delegierten Ver- verfügung wurde auf der Grundlage des § 80 Absatz 2 Nummer 4 VwGO er- ordnung (EU) Nr. 2020/689 der Kommission nur aufrechterhalten, wenn in den lassen. Es liegt im besonderen öffentlichen Interesse, dass die zur wirksamen Betrieb nur Rinder eingestellt werden, die nicht gegen BVDV geimpft wurden, Seuchenbekämpfung erforderlichen Maßnahmen ohne zeitlichen Verzug sofern der Betrieb in einer BVD-freien Zone liegt. Der Status „BVD-freie Zone“ durchgeführt werden können. Diesem besonderen öffentlichen Interesse ste- nach Artikel 72 Buchstabe f der Delegierten Verordnung 2020/689 wurde be- hen keine vorrangigen oder gleichwertigen Interessen des Tierhalters gegen- reits beantragt. über, die es rechtfertigen könnten, die Wirksamkeit der Allgemeinverfügung bis zu einer zeitlich noch nicht absehbaren unanfechtbaren Entscheidung hi- Dem Impfverbot stehen keine Belange der Tierseuchenbekämpfung entge- nauszuschieben. Aufgrund des erreichten hohen BVDV-Freiheitsgrades ist es gen. In Anbetracht der unter Abschnitt I dargelegten epidemiologischen Situ- aus fachlichen und rechtlichen Gründen erforderlich, die angeordneten Maß- ation bzw. des erreichten Standes der Tilgung der Tierseuche ist eine Impfung nahmen ohne zeitlichen Verzug zu vollziehen. Die Maßnahmen sind sowohl im für einen Abschluss des Tilgungsverfahrens und zur Inanspruchnahme wei- öffentlichen Interesse wie im Interesse der potentiell gefährdeten Tierhalter terer Schutzgarantien nicht zielführend. Die mit einer Impfung verbundene unbedingt erforderlich. Unsicherheit in Bezug auf die Virusfreiheit stellt bei der Vielzahl der Kontakt-
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