Ein Vorschlag zur Reform der Slotvergabe an kapazitätsbeschränkten Verkehrsfl ughäfen
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Analysen Luftverkehr DOI: 10.1007/s10273-022-3216-2 Wirtschaftsdienst, 2022, 102(6), 470-478 JEL: R41, R42, R48 Andreas Knorr, Alexander Eisenkopf Ein Vorschlag zur Reform der Slotvergabe an kapazitätsbeschränkten Verkehrsflughäfen Luftverkehrsdienste benötigen ergänzende boden- und luftseitige Infrastrukturen. Kapazitätsbeschränkungen des Start- und Landebahnsystems eines Flughafens stellen einen erheblichen Engpass dar. Das Nutzungsrecht hängt von der Verfügbarkeit eines Slots ab. Wenn die Nachfrage nach Slots das Angebot übersteigt, ist ein Zuweisungsverfahren erforderlich. In den meisten Ländern der Welt gibt es dafür keinen Marktmechanismus. Eine Besitzstandsklausel beschränkt den Zutritt für Neueinsteiger auf überlasteten Flughäfen. Aus der Perspektive der Eigentumsrechte lässt sich Abhilfe schaffen. Kaum eine Branche wurde von den weltweit zur Bekämp- Rückgang des Passagieraufkommens gegenüber dem je- fung der Coronapandemie erlassenen staatlichen Restrik- weiligen Vergleichsmonat 2019 für den Zeitraum von Janu- tionen, insbesondere den Reisebeschränkungen und ar 2020 bis November 2021 ist in Abbildung 1 dargestellt. Quarantänevorschriften, so stark und nachhaltig getroffen wie die Luftverkehrswirtschaft (ICAO, 2022). So brachen Weit weniger betroffen war das Luftfrachtsegment, in dem die Passagierzahlen in den EU-Mitgliedstaaten 2020 ge- das Niveau von 2019 bereits wieder übertroffen wurde und genüber 2019 im Durchschnitt um 73,3 % ein (Eurostat, dessen Verkehrsleistung im weltweiten Mittel nun sogar 2021). Zwar war von Mai bis Mitte Oktober 2021 wieder ei- einen historischen Höchststand erreicht hat (IATA, 2021). ne deutliche Verkehrszunahme zu verzeichnen, doch liegt Anders als in der DACH-Region oder der EU hat sich das das Aufkommen im Passagierverkehr nach wie vor deutlich Passagieraufkommen in anderen Ländern inzwischen unter dem Vorpandemiejahr 2019. So belief sich nach An- wieder spürbar erholt. So wurde im Dezember 2021 in gaben des Flughafenverbands ADV (2022) beispielsweise den USA im Inlandsluftverkehr bereits wieder ein Wert von das Passagieraufkommen an den 22 größten deutschen 85 % verzeichnet, und im grenzüberschreitenden Verkehr Verkehrsflughäfen im November 2021 auf lediglich 49,5 % wurden 72 % des entsprechenden Aufkommens von 2019 des monatlichen Vergleichswerts für 2019; der prozentuale erreicht (Airlines for America, 2022, 10). Aktuelle Progno- sen gehen von einer vollständigen Erholung des Luftver- © Der/die Autor:in 2022. Open Access: Dieser Artikel wird unter der kehrsmarkts nicht vor 2025 aus, bei beträchtlichen regio- Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröf- nalen Unterschieden (Bain & Company, 2021). fentlicht (creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de). Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum Ein ähnlich massiver Einbruch wie bei den Passagierzah- Wirtschaft gefördert. len war auch bei der Zahl der gewerblichen Flugbewe- gungen, d. h. bei den Starts und Landungen im Passa- gier- und Frachtverkehr zu beobachten. Hier verzeichne- ten die deutschen Verkehrsflughäfen im April 2020 – dem verkehrsschwächsten Monat seit Ausbruch der Pandemie Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Knorr ist Professor für – einen Rückgang um 84,2 %. Im April 2021 hatte sich die- Volkswirtschaftslehre, insbesondere für Wirtschafts- ser Wert auf -59,8 % verbessert; im November 2021, dem und Verkehrspolitik, an der Deutschen Universität für letzten Monat, für den offizielle Daten vorliegen, betrug Verwaltungswissenschaften Speyer. das Minus noch 29,1 % (Flughafenverband ADV, 2021, 5). Der im Vergleich zu den Passagierzahlen prozentual gerin- Prof. Dr. Alexander Eisenkopf hat den Zeppelin- gere Rückgang der Flugbewegungen spiegelt die deutlich Lehrstuhl für Wirtschafts- und Verkehrspolitik an der niedrigere Auslastung der Flotten seit Pandemiebeginn wider. Die wirtschaftspolitische Diskussion in Deutsch- Zeppelin Universität Friedrichshafen inne. land und der EU zu den möglichen Auswirkungen der Co- ronapandemie auf die Luftverkehrsbranche beschränkte sich im Wesentlichen auf drei Problemfelder: Wirtschaftsdienst 2022 | 6 470
Analysen Luftverkehr Abbildung 1 (Knorr und Lueg-Arndt, 2018). Dabei umfasst die luftsei- Monatliches Passagieraufkommen an den deutschen tige Infrastruktur im weiteren Sinn den von der Flugsiche- Verkehrsflughäfen rung bewirtschafteten Luftraum, innerhalb dessen sich ein Veränderungsrate gegenüber dem jeweiligen Vergleichsmonat 2019 Flugzeug vom Zeitpunkt des Abhebens bis zur Landung 20 bewegt. Dazu komplementär ist die von den Flughäfen be- 6 5 6 4 1 0 3 2 -4 reitgestellte luftseitige Infrastruktur im engeren Sinne, die 1 0-1 -2 -2 -4 sämtliche Bewegungsflächen für Flugzeuge am Flugha- -20 fen, also das Start- und Landebahnsystem, die Rollwege -40 -47 -52 (Taxiways) sowie die Parkpositionen am Terminal (Gates) -60 -63 -54 -50 -75-80 -60 oder auf dem Vorfeld (Apron) umfasst. Hinzu kommen die -83 -77 -80 -80 -88 -89 landseitigen Infrastrukturen des Flughafens. -98 -100 -94 -90 -89 -90 -85 -99 -92 -120 Für die sichere und zugleich flugplankonforme Durchfüh- v v v p p p rz rz rz ai n ai ai n n l l l Ju rung eines Fluges sind präzise aufeinander abgestimmte Ju Ju No No No Ja Ja Ja Se Se Se M M M M M M 2019 2020 2021 exklusive zeitliche Nutzungsrechte an luft- und bodensei- Quelle: Flughafenverband ADV (2022). tigen Infrastrukturen unabdingbar. Sie werden als Slots bezeichnet. Zu unterscheiden ist zwischen Flughafen- slots (Airport Slots), die die Zahl der pro Stunde möglichen • Das (insbesondere) beihilferechtliche Pro und Contra Starts- und Landungen widerspiegeln, und Luftstraßens- staatlicher Rettungspakete zugunsten der wirtschaftlich lots (Airway Slots bzw. Calculated Take-off Time/CTOT). stark angeschlagenen Fluggesellschaften und Flughäfen. Unter der Annahme vorliegender Verkehrsrechte ist für • Fragen des Verbraucherschutzes, vornehmlich hinsicht- die Durchführung eines Flugs somit die Zuteilung von drei lich der Modalitäten der Kostenerstattung bei pandemie- komplementären Slots erforderlich: je ein Flughafenslot bedingten Flugannullierungen der Fluggesellschaften. am Start- und Zielflughafen sowie ein Luftstraßenslot für • Die Festlegung geeigneter und national wie international die gewählte Flugstrecke. Hinzu kommt der zeitlich auf die möglichst einheitlicher Hygienestandards als Voraus- Flughafenslots abgestimmte Zugang zu der für die Abferti- setzung für das Wiederhochfahren des Luftverkehrs. gung des Flugs benötigten bodenseitigen Infrastruktur. Nur am Rande thematisiert wurde ein für die Wettbewerbs- Die Kapazitätsauslastung ist je nach Flugstrecke, Tages- bedingungen auf den Luftverkehrsmärkten höchst relevanter zeit, Jahreszeit und Flughafen höchst unterschiedlich. Die Aspekt: Die Verfahren zur Allokation von Zeitnischen (Slots) Allokationsverfahren für Slots sind zudem nicht einheitlich. zur Nutzung der Start- und Landebahnen an den hochfre- Luftstraßenslots kommen nur zum Einsatz, wenn die zu- quentierten und somit kapazitätsbeschränkten Verkehrsflug- ständigen Flugsicherungen ihre Kapazitätsgrenze erreicht häfen. Deren allokative Ineffizienz ist seit langem weitgehend haben, bis zu der die sichere horizontale und vertikale unbestritten (Grether, Isaac und Plott, 1981), zumal die Nicht- Staffelung der von ihr kontrollierten Flugzeuge im Luftraum verfügbarkeit von Slots für Newcomer eine kaum überwind- noch gewährleistet werden kann. Erteilung und Inanspruch- liche Markteintrittsbarriere darstellt. Die Reformvorschläge nahme erfolgen ausschließlich kurzfristig und tagesaktuell. beschränken sich auf unterschiedlich designte Auktionen Da Luftstraßen- gegenüber Flughafenslots generell Vorrang (Bichler et al., 2021). Ihnen ist gemeinsam, dass sich die Ana- genießen, ist es etwa denkbar, dass ein verspätet erteilter lyse auf zwei Akteure beschränkt: den Staat, vertreten durch Luftstraßenslot am Zielflughafen entweder keine Landung den jeweiligen nationalen Flugplankoordinator, als Anbieter mehr erlaubt oder dort zur neuen verspäteten Ankunftszeit knapper Slots und die Fluggesellschaften als deren Nach- keine Flughafenslots mehr verfügbar sind. frager. Demgegenüber werden die Flughäfen als Eigentümer der Start- und Landebahninfrastrukturen, deren Nutzungs- Flughafenslots dienen der Disposition (Scheduling) der rechte durch Slots alloziert werden müssen, außer Betracht verfügbaren Start- und Landezeiten für alle gewerblichen gelassen. Aus einer De-lege-lata-Perspektive durchaus und nichtgewerblichen Flüge an einem Verkehrsflughafen. nachvollziehbar; jedoch lässt sich auch diskutieren, wie eine Sie wurden Anfang der 1960er Jahre eingeführt, um der Grundsatzreform der Slotvergaberegeln einschließlich der zunehmenden Verspätungshäufigkeit an hochfrequentier- Einbeziehung der Flughäfen als Akteure aussehen könnte. ten Flughäfen entgegenzuwirken. Slots stellen seither eine zentrale Grundlage für die Flugplangestaltung der Flugge- Kapazitätssteuerung an Verkehrsflughäfen sellschaften dar. Sie werden von der rechtlich designierten nationalen Flugplankoordination eines Landes administ- Beförderungsdienstleistungen im Luftverkehr benötigen riert. Das maximal verfügbare Angebot von Flughafenslots komplementäre boden- und luftseitige Infrastrukturen wird zum einen durch dessen Infrastrukturausstattung, ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft 471
Analysen Luftverkehr insbesondere des Start- und Landebahnsystems, aber Wie unmittelbar einsichtig, ist das deutsche Verfahren zur auch der Umschlagleistung aller bodenseitigen Abferti- Festsetzung der Koordinationseckwerte geeignet, New- gungseinrichtungen, absolut begrenzt und als Koordinati- comer sowie alle Fluggesellschaften, die den Flughafen onseckwert des Flughafens bezeichnet (Fluko, 2022a). Die- bislang nur unregelmäßig nutzen, mangels Repräsentanz se werden ausschließlich für die als kapazitätsbeschränkt zu benachteiligen. Demgegenüber werden die Koordinati- eingestuften Flughäfen festgelegt. Dabei werden interna- onseckwerte in Großbritannien, aber auch in Amsterdam tionalen Usancen gemäß zwei Kategorien unterschieden, Schiphol in Kooperation mit der Flugsicherung von den wobei die Einstufung separat für jede der beiden halbjäh- Flughafenbetreibern selbst festgelegt (Engemann, 2019). rigen Flugplanperioden erfolgt, d. h. für den Sommer- und den Winterflugplan (Fluko, 2022b und 2022c): Verfahrensregeln der (Re-)Allokation von Flughafenslots • An den flugplanvermittelten (schedules facilitated) Level- Infrastrukturengpässe an Verkehrsflughäfen wie eine Über- 2-Flughäfen übersteigt die Nachfrage nach Slots das nachfrage nach Flughafenslots stellen grundsätzlich eine vorhandene Angebot lediglich temporär, also entweder Markteintrittsbarriere dar und schützen die bereits an die- an bestimmten Tageszeiten, an einzelnen Wochentagen sem Standort aktiven Fluggesellschaften vor Newcomern. oder saisonal. In Deutschland betrifft dies derzeit die Ihr marktschließender Effekt hängt bei gegebener Kapazität Flughäfen Bremen, Dresden, Erfurt, Köln, Leipzig-Halle, folglich wesentlich vom Verfahren für die Zuteilung der knap- Münster-Osnabrück, Nürnberg und Saarbrücken. Welt- pen Slots auf die darum konkurrierenden Fluggesellschaften weit fielen in der Flugplanperiode Winter 2021 insgesamt ab. Prozedural von höchster Relevanz sind in diesem Zusam- 151 Verkehrsflughäfen in diese Kategorie (IATA, 2022a). menhang die „Worldwide Airport Slot Guidelines“ (WASG) der International Air Transport Association (IATA 2020). Sie • An den koordinierten Level-3-Flughäfen besteht ein dau- ist der Branchenverband von derzeit 289 Fluggesellschaften erhafter, erheblicher Nachfrageüberhang nach Flugha- aus 120 Ländern, auf die zusammen 83 % des Weltluftver- fenslots. In Deutschland fallen die Flughäfen Berlin Bran- kehrsaufkommens entfallen (IATA, 2022b).2 Zwar hat die IATA denburg, Düsseldorf, Frankfurt Rhein/Main, Hannover, seit der Öffnung der Luftverkehrsmärkte ab Ende der 1970er Hamburg, München und Stuttgart in diese Kategorie, die Jahre ihre Rolle als legales Preiskartell ihrer Mitglieder in weltweit während der Flugplanperiode Winter 2021 ins- wichtigen Verkehrsgebieten verloren. Große Bedeutung gesamt 170 Verkehrsflughäfen umfasste (IATA, 2022a). kommt ihr aber noch heute bei der Flugplankoordination zu, die auch die Verfahrensregeln zur Zuteilung von Flughafen- Nach deutscher Rechtslage1 obliegt die Zuständigkeit slots beinhaltet. Die zuständigen IATA-Slotkonferenzen fin- für die Festsetzung der Flughafenkapazität und des Ko- den zweimal pro Jahr statt und dienen als „forum for the al- ordinationseckwerts letztlich dem Bundesverkehrsmi- location of slots at fully coordinated airports (Level 3), and nisterium, das das Einvernehmen mit der obersten Luft- for the reaching of consensus on the schedule adjustments fahrtbehörde des jeweiligen Bundeslands herzustellen necessary to conform to airport capacity limitations (Level hat; zuvor sind das Bundesaufsichtsamt für Flugsiche- 2). The goal of the conference is for airlines and airports to rung, die Flugsicherungsorganisation, der Flughafenbe- obtain the slots that will give them the best possible schedu- treiber sowie die Fluggesellschaften anzuhören. Mittel- le to offer their customers” (IATA, 2022b). Die IATA lehnt aus bar eingebunden ist auch der Koordinierungsausschuss diesem Grund seit jeher jede Reform des bestehenden Sys- des fraglichen Flughafens. Dieser setzt sich stets aus je tems grundsätzlich ab (IATA, 2017). Ihre WASG stellen recht- einem Vertreter der Flugsicherung, des Flughafenbetrei- lich zwar nur unverbindliche Empfehlungen dar und sind in bers sowie der Spitzenverbände des gewerblichen Luft- unterschiedlichem Maße rechtlich kodifiziert, werden aber verkehrs und des Geschäftsreiseverkehrs zusammen. gleichwohl weltweit umgesetzt. Gesetzliche Grundlage in Darüber hinaus haben auch einzelne Luftfahrtunterneh- der EU ist die seit ihrem Erlass mehrfach geänderte Verord- men das Recht, je einen Vertreter in dieses Gremium zu nung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über entsenden. Die deutsche Flugplankoordination nimmt gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf als Beobachterin an den Sitzungen des Koordinations- Flughäfen in der Gemeinschaft. Auch die USA folgen wei- ausschusses aller Flughäfen teil. Vergleichbare Regu- testgehend den IATA-Empfehlungen. larien gelten in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten und den meisten Staaten weltweit. Den WASG gemäß erfolgt die Slotvergabe auf den nicht ka- pazitätsbeschränkten Flughäfen (Level 1) nach dem Wind- 1 § 27a des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung (FHKV) vom 2 Nahezu alle international tätigen Fluggesellschaften der Welt sind 13.6.1994. Die Bildung von Koordinierungsausschüssen und deren Mitglieder der IATA, während die große Mehrheit der weltweit führen- Zusammensetzung ist in § 2 der Verordnung geregelt. den Low Cost Carrier ihr bislang nicht beigetreten sind. Wirtschaftsdienst 2022 | 6 472
Analysen Luftverkehr hundverfahren (first come, first served). Für die flugplanver- entgeltlichen Slothandel zwischen Fluggesellschaften weder mittelten und koordinierten Flughäfen (Level 2 und Level 3) explizit erlaubt noch explizit verbietet. Er legalisierte damals finden abgestufte Priorisierungsregeln Anwendung: eine langjährige Praxis, die sich durch Kombination eines formal legalen unentgeltlichen Tauschs zugewiesener Slots • Erste Priorität genießen die historischen Slots, also die mit zugleich hohen Seitenzahlungen insbesondere an den einer Fluggesellschaft in der letzten relevanten Flugplan- kapazitätsbeschränkten Londoner Flughäfen Heathrow und periode bereits zugeteilten Slots. Diese Großvaterrechte Gatwick herausgebildet hatte. 2015 führte die chinesische werden automatisch verlängert. Allerdings besteht für Luftbehörde Civil Aviation Administration of China (CAAC) im sie eine 80 %ige Nutzungspflicht (Use-it-or-lose-it-Re- Rahmen des „Pilot Reform Program for Market-based Allo- gel). Sie dürfen in Deutschland und der EU außerdem cation of Time Slot Resources“ eine Slotauktion am Guang- ohne Zustimmung der betroffenen Fluggesellschaft von zhou Baiyun International Airport (CAN) für Inlandsflüge der nationalen Flugplankoordination zeitlich nicht ver- durch (CAAC, 2016a). Auch am Flughafen Shanghai Pudong legt werden, selbst wenn dies in der Gesamtschau eine (PVG) wurde ein neues Zuteilungsverfahren für sieben Slot- bessere Nutzung der knappen luftseitigen Infrastruktur- paare erprobt, nämlich eine Lotterie mit Nutzungsgebühr kapazitäten des Flughafens erlauben würde. (CAAC, 2016b). An beiden Flughäfen war geplant, 50 % der • Zweite Priorität gilt für historische Slots, die von Flugge- durch die damals anstehende Inbetriebnahme neuer Pisten sellschaften konsensual und mit Zustimmung der Flug- geschaffenen zusätzlichen Slots über die genannten Ver- plankoordination auf ein anderes Zeitfenster verlegt wur- fahren zuzuteilen (China Daily, 2015). Von der IATA wurde den (retimed slots) oder zwischen Fluggesellschaften dies als „beunruhigender Präzedenzfall“ kritisiert, der das (auch innerhalb eines Konzernverbunds) unentgeltlich bewährte WASG-System weltweit langfristig unterminieren getauscht bzw. durch einen Unternehmenszusammen- könne (Routes, 2016). Am 1.4.2018 führte die CAAC gleich- schluss übernommen wurden (Zeitnischenmobilität). wohl ein neues Slotvergabesystem ein, das neben der Über- • Dritte Priorität genießen die in einem Slotpool zusam- nahme der IATA-Flughafenklassifikation auch Regelungen mengefassten überzähligen Slots. Nach EU-Recht müs- für einen Sekundärmarkt für Slots beinhaltet (CAAC, 2018). sen diese in Zeitfenstern von je einer Stunde geordneten Slots hälftig an Neubewerbende vergeben werden, al- Sonderregeln der EU während der Coronapandemie so an Fluggesellschaften, die im Sinne der Verordnung (EWG) 95/93 (Art. 2) am fraglichen Flughafen zuvor kaum In der EU wurde die Use-it-or-lose-Regel zunächst vom aktiv waren. Der Slotpool speist sich zum einen aus neu- 1.3.2020 bis zum 24.10.2020 durch eine Änderung der geschaffenen Slots, z. B. durch die Eröffnung einer neuen Verordnung 95/93 vollständig aufgehoben (IATA, 2022c). Piste oder infolge neuartiger kapazitätserhöhender Flug- Am 14.10.2020 wurde deren Aussetzung – der Slot Waiver sicherungsverfahren. Zum anderen speist er sich aus den – bis zum Ende der Winterflugplanperiode am 27.3.2021 Slots, die von den Fluggesellschaften freiwillig retourniert verlängert. Am 16.2.2021 wurde eine modifizierte Use-it- oder ihnen von der Flugplankoordination aufgrund eines or-lose-it-Regel beschlossen, die den Fluggesellschaften Verstoßes gegen die 80:20-Regel entzogen wurden. für die Sommerflugplanperiode eine Mindestnutzung ihrer Slots von 50 % vorschrieb. Diese Neuregelung wurde am Flughafenslots sind grundsätzlich weder an eine bestimmte 23.7.2021 für die Dauer der Winterflugplanperiode bis zum Flugstrecke noch an einen bestimmten Flugzeugtyp gebun- 27.3.2022 ausgedehnt. Für die Sommerflugplanperiode den. Sie ermöglichen den Fluggesellschaften eine hohe Fle- vom 28.3.2022 bis zum 29.10.2022 wurde die Mindestnut- xibilität bei der Strecken-, Flugplan- und Kapazitätsplanung zungsrate von der EU Kommission am 15.12.2021 schließ- unter Beachtung der Use-it-or-lose-it-Regel. Des Weiteren lich auf 64 % angehoben. Allerdings ist ein Unterschreiten ist es den Fluggesellschaften erlaubt, Slots untereinander des Schwellenwerts beim Vorliegen „begründeter Aus- zu tauschen. Demgegenüber ist den Fluggesellschaften nahmen der Nichtnutzung“ (JNUS) wie insbesondere pan- der entgeltliche Sekundärhandel mit Slots, also ihr Weiter- demiebedingter Reise- oder Quarantänebeschränkungen verkauf an eine andere Fluggesellschaft, in den meisten Ju- gemäß dem am 16.12.2021 entsprechend ergänzten Art. risdiktionen grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme bilden 10 der EU-Verordnung 95/93 ohne Slotentzug zulässig. seit 1986 Level-3-Flughäfen in den USA, wo gemäß der ein- schlägigen FAA-Regeln den Fluggesellschaften der sekun- Offizielles Ziel ist die Vermeidung betriebswirtschaftlich däre Slothandel gestattet ist (Starkie, 1994). Allerdings hat unrentabler und ökologisch fragwürdiger Leerflüge, die die FAA das Recht, Slots jederzeit ohne Kompensation zu von den Fluggesellschaften lediglich durchgeführt wor- entziehen. Daneben erklärte 1999 der britische High Court den wären, um dem Entzug ihnen zugewiesener Slots (Merckx, 1999) den entgeltlichen Slothandel zwischen Flug- durch die Flugplankoordination zu entgehen. Ökono- gesellschaften an britischen Flughäfen für rechtskonform mit misch handelt es sich faktisch um einen Bestandsschutz den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 95/93, die den der an einem als kapazitätsbeschränkt eingestuften Flug- ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft 473
Analysen Luftverkehr hafen aktiven Fluggesellschaften, deren ungenutzte Slots verhindert werden kann, wird auch als Slot Sitting bzw. Slot für die Dauer des Waivers vor dem Entzug geschützt sind. Squatting bezeichnet. Es kann immer dann auftreten, wenn Entsprechend umstritten ist dieses Instrument unter den Fluggesellschaften. Während der Low Cost Carrier Wizz • ein Flug mangels Nachfrage zwar dauerhaft nicht Air bereits im Sommer 2020 ein Ende der Ausnahme- (mehr) kostendeckend durchgeführt werden kann regelungen forderte (Wizz Air, 2020), beklagte sich der (bzw. bei Umsteigeverbindungen über das Drehkreuz Vorstandsvorsitzende der Lufthansa, Carsten Spohr, in der Fluggesellschaften keinen positiven Netzbeitrag einem Zeitungsinterview kürzlich über 18.000 erzwunge- – also einen positiven Deckungsbeitrag zu den Kos- ne angebliche Leerflüge3 während der Wintermonate zur ten des Gesamtstreckennetzes – liefert), die Flugge- Sicherung von Slots (Brankovic und Scherff, 2021).4 sellschaft den Wert des Slots als rentengenerierende Markteintrittsschranke aber höher veranschlagt als die Ökonomische Bewertung der Slotvergabepraxis durch dessen Nutzung anfallenden Verluste, oder • der Slotinhaber größere Flugzeuge durch kleinere er- Als unverzichtbarer Input für die Durchführung eines Flu- setzt, obwohl dies eine ökonomisch ineffiziente Fehlal- ges stellt die Slotvergabe nach Großvaterrechten eine be- lokation knapper Flughafeninfrastrukturen darstellt. sonders an den am stärksten frequentierten Verkehrsflug- häfen für Newcomer kaum überwindliche Markteintritts- Nicht übersehen werden darf, dass die Slotvergaberegeln barrieren dar, die es den Incumbents prinzipiell erlaubt, ohnehin nur äußerst geringe ökonomische Anreize bieten, höhere Ticketpreise und Frachtraten am Markt durch- einmal erteilte Slots zurückzugeben. So ist die Chance, bei zusetzen. Dies gilt immer dann, wenn die Kapazität des Bedarf kurz- bis mittelfristig neue, zeitlich passende Slots an Start- und Landebahnsystems der betroffenen Flughäfen kapazitätsbeschränkten Flughäfen zu erhalten, in der Regel nicht kurzfristig erweitert werden kann oder falls bei einem äußerst gering. Somit können von den Slotvergaberegeln Nachfrageeinbruch wie infolge der Coronapandemie auf- auch potenziell konzentrationsfördernde Wirkungen ausge- grund der deutlichen Absenkung der Mindestnutzungs- hen. Dies ist immer dann der Fall, wenn das vorhandene Slot- werte durch Slot Waiver ungenutzte Slots nicht entzogen portfolio an kapazitätsbeschränkten Flughäfen eine Flugge- und an interessierte Newcomer realloziert werden dürfen. sellschaft zu einem attraktiven Übernahmeobjekt werden lässt und durch einen Zusammenschluss eine bereits be- Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Zugriff auf ein ein- stehende marktbeherrschende Stellung verstärkt oder eine ziges Slotpaar (d. h. für einen Start und eine Landung) für neue marktbeherrschende Stellung begründet würde. So- einen wettbewerblich relevanten Marktzutritt in der Regel wohl in den USA als auch in der EU werden im Rahmen der unzureichend ist. Entscheidend für die Konkurrenzfähig- Fusionskontrolle sowie bei kartellrechtlichen Prüfungen hori- keit des Angebots des Newcomers gegenüber dem domi- zontaler Vereinbarungen zwischen Fluggesellschaften regel- nanten Incumbent sind die genauen Abflug- und Lande- mäßig behördliche Auflagen erteilt, die die Weitergabe einer zeiten sowie die Möglichkeit, eine den Bedürfnissen der bestimmten Zahl von Slots an interessierte Wettbewerbende Nachfrager entsprechend hohe Flugfrequenz aufzulegen. als zwingende Voraussetzung für eine Genehmigung vorse- Beispielweise müsste der Newcomer auf einer häufig hen (gegebenenfalls ergänzt um die Aufgabe von einzelnen beflogenen Strecke wie etwa Berlin-Frankfurt ebenfalls Flugstrecken oder Frequenzen zugunsten von Newcomern). mehrere tägliche Flugpaare zu attraktiven Zeiten offerie- ren können, was dessen Slotbedarf substanziell erhöht. Neben dem Zuteilungsverfahren können die Incumbents aber schließlich auch das Verfahren zur Rückgabe nicht be- Eine weitere Facette der wettbewerbspolitischen Problema- nötigter Slots als strategische Markteintrittsbarriere miss- tik der Slotvergaberegeln sind die Anreize für strategisches brauchen. Dies ist möglicherweise immer dann der Fall, Horten historischer Slots, die entweder nicht (mehr) benö- wenn der Stichtag für die Rückgabe eines erteilten Slots tigt werden oder nicht (mehr) betriebswirtschaftlich sinn- an die Flugplankoordination zeitlich zu kurz vor Beginn der voll nutzbar sind. Diese Praxis, mit der der Marktzutritt von Flugplanperiode liegt. Die Neuvergabe des Slots – außer Konkurrenz insbesondere an den Level-3-Flughäfen effektiv für eine niedrigfrequente Ad-hoc-Nutzung – wird aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs bei der Flugplaner- 3 Die von Spohr gewählte Formulierung Leerflüge ist irreführend, da diese stellung dadurch zumindest erheblich erschwert. in aller Regel nicht leer durchgeführt werden – d. h. ohne Passagiere und/ oder Fracht –, sondern nur eine schlechte Buchungslage aufweisen. 4 Die Praxis temporärer Slot Waiver ist nicht neu. Schon vor der Co- Hinsichtlich der Betriebsabläufe begünstigt das Slotverga- ronapandemie waren diese wiederholt infolge massiver temporärer besystem auf mehreren Ebenen einseitig die Fluggesell- Nachfrageeinbrüche ausgesprochen worden, etwa nach den Terror- schaften gegenüber den Flughäfen. So werden Slots den anschlägen am 11.9.2001, während der SARS-Pandemie (2002 bis 2003), im Zuge der globalen Finanzkrise 2008 sowie nach dem Aus- Fluggesellschaften von der zuständigen Flugplankoordi- bruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull am 14.4.2010. nation grundsätzlich unentgeltlich zugeteilt. Doch nur an Wirtschaftsdienst 2022 | 6 474
Analysen Luftverkehr unausgelasteten Flughäfen (Level 1) ist ihr ökonomischer die für den Betrieb eines Luftverkehrsdienstes erforderliche Wert auch null. Herrscht an einem Flughafen eine temporä- Flughafeninfrastruktur eines koordinierten Flughafens an ei- re oder permanente Übernachfrage nach Slots, müsste um nem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit, die einer effizienten Allokation willen jeder Slot zum markträu- von einem Koordinator nach dieser Verordnung zugewie- menden Knappheitspreis zugewiesen werden – was bis auf sen wurden, in vollem Umfang zum Starten oder Landen die genannten Ausnahmen (teilweise in den USA und Groß- zu nutzen“. Gemäß der inhaltlich sehr ähnlichen Definition britannien) weltweit nicht der Fall ist. Der Slotbestand ei- der US-Flugaufsichtsbehörde FAA handelt es sich um die ner Fluggesellschaft an kapazitätsbeschränkten Verkehrs- “authorization to either take-off or land at a particular airport flughäfen begründet damit die Umleitung ökonomischer on a particular day during a specified time period … to pre- Knappheitsrenten von den Flughäfen als den Eigentümern vent repeated delays [at extremely busy airports] that result dieser Infrastrukturen zu den dort aktiven Fluggesellschaf- from too many flights trying to take off or land at the same ten und damit implizit eine Subventionierung Letzterer time” (FAA, 2022). Slots werden den Fluggesellschaften von durch Erstere. Der wirtschaftliche Wert der historischen staatlichen Stellen somit lediglich als zeitlich klar definier- Slots an den hochfrequentierten Flughäfen ist erheblich,5 te, befristete und exklusive Zugangs- und Nutzungsrechte lässt sich aber ohne Slothandel nur indirekt als immateriel- für luftseitige Flughafeninfrastrukturen, insbesondere Start- ler Vermögensgegenstand anhand der Pflichtangaben der und Landebahnen, zur Verfügung gestellt. Die beiden Defi- Fluggesellschaften im Rahmen der externen Rechnungs- nitionen spiegeln das gesetzgeberische Dilemma wider, den legung näherungsweise bestimmen (Olbrich, Brosel und Fluggesellschaften (oder Dritten) einerseits nicht das allei- Hasslinger, 2009); Olbrich und Hasslinger, 2010); beispiels- nige Eigentum an Slots zu übertragen, andererseits jedoch weise bilanzierte Air Berlin 2015 176 Mio. Euro für nicht nä- ihren Inhabern Rechtssicherheit bezüglich der ihnen zuge- her bezeichnete „Landerechte“ (Kuhn, 2016). Sie spielen wiesenen Nutzungsrechte bieten zu wollen. darüber hinaus auch eine bedeutende Rolle als Sicherhei- ten bei der Kapital- und Kreditaufnahme von Fluggesell- Ökonomisch betrachtet verfügen die Fluggesellschaften schaften, insbesondere in den USA und Großbritannien. über hochspezifizierte Eigentumsrechte an den ihnen zu- gewiesenen Slots. Diese umfassen im Sinn der Property- Darüber hinaus genießen die Fluggesellschaften aufgrund Rights-Theorie nicht nur das infolge des Grandfathering ihrer Bestände an historischen Slots umfassende Flexibili- langfristige exklusive Nutzungsrecht (Usus). Auch sämtli- tät bei deren Nutzung und ein hohes Maß an Planungssi- che (positiven wie negativen) Nettoerträge aus der Nutzung cherheit bei der Flugplanerstellung und der Organisation (Usus fructus) entfallen auf sie. Das zulässige „Retiming“ so- ihrer betrieblichen Abläufe. Dies gilt insbesondere für den wie der ebenfalls legale Naturaltausch von Slots ist gleichbe- hochkomplexen Flugbetrieb an den Drehkreuzen. Für die deutend mit dem Recht zur Veränderung (Abusus). In Juris- Flughafenbetreiber bedeutet die im Normalfall lediglich diktionen, in denen der entgeltliche Sekundärhandel zulässig 80 %ige Mindestnutzungspflicht eines Slots eine im Extrem- ist, tritt noch das Recht zur Veräußerung (Ius abutendi) hinzu. fall 20 %ige Unterauslastung der von ihnen bereitgestellten Verdünnt werden die Eigentumsrechte nur durch die Pflicht luftseitigen Infrastruktur sowie die daraus resultierenden zur Einhaltung der Use-it-or-lose-it-Regel. Eine vollständi- Mindereinnahmen aus der Abfertigung von Flugzeugen, ge Entwertung kann nur durch den Entzug von Slots durch Passagieren und Fracht sowie im Non-Aviation-Bereich. die Flugplankoordination oder bei Insolvenz der Fluggesell- In Krisensituationen wie der Coronapandemie hindern die schaft erfolgen (sofern deren Slotbestand nicht Teil der Kon- Slotvergaberegeln die Flughafenbetreiber darüber hinaus kursmasse ist). Eine partielle Entwertung ist denkbar: an der Neukundenakquise, da expansionswilligen Newco- mern der Zugang zu den benötigten Slots trotz aktuell stark • Erstens bei einer spürbaren Erweiterung der Flugha- unterausgelasteter Kapazitäten verwehrt bleibt. fenkapazitäten, sofern diese in substanziellem Umfang Markteintritte konkurrierender Anbieter nach sich zöge. Betrachtet man Slots aus der Perspektive der Theorie der • Zweitens durch effektiven Wettbewerb zwischen ungleich Verfügungsrechte (Eggertson, 1990; Hart, 1995) ist festzu- ausgelasteten Flughäfen innerhalb eines überlappenden halten, dass in der einschlägigen juristischen Literatur de- Einzugsgebiets (Catchment Area), die um substituierba- ren Rechtsnatur bis heute nicht eindeutig und vollständig re Verkehrsströme konkurrieren, wie z. B. die Drehkreuze geklärt ist. Die für die EU einschlägige Verordnung (EWG) unterschiedlicher Airlines bzw. Allianzen um Umsteige- Nr. 95/93 definiert Slots in Artikel 2 als „die von einem Ko- verkehre auf Mittel- und Langstreckenverbindungen. ordinator gemäß dieser Verordnung gegebene Erlaubnis, Mögliche Reform des Slotvergabesystems 5 Beispielsweise erwarb Oman Air im Februar 2016 für den Flughafen London Heathrow ein Slotpaar (d. h. für eine Landung und einen Start) Die Schwächen des Slotvergabesystems werden bereits von Air France für 75 Mio. US-$ (Borders, Huff und Nussbaum, 2020). seit Jahrzehnten ebenso regelmäßig diskutiert, wie mögli- ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft 475
Analysen Luftverkehr che Reformvorschläge propagiert werden. Dabei werden und damit auch keine effiziente Nutzung der verfügbaren in der ökonomischen Diskussion zwei alternative Vergabe- Slots gewährleisten. verfahren zur Steigerung der Effizienz bei der Nutzung von Slots eindeutig bevorzugt: regelmäßige Slotauktionen für Szenario II die Erstzuteilung von Slots und/oder ein ergänzender kom- merzieller Sekundärmarkt zwischen den Fluggesellschaften Szenario II ist durch die Kombination einer von der zuständi- für deren Reallokation (Levine, 1987; NERA Economic Con- gen staatlichen Stelle vor jeder Flugplanperiode abgehalte- sulting, 2004; Czerny et al., 2008; Pellegrini et al., 2012; Per- nen Auktion zur Erstzuteilung der Slots an Fluggesellschaf- tuiset und Santos, 2014; Davies, 2019). Dabei wird implizit ten mit einem kommerziellen Sekundärhandel zwischen vorausgesetzt, dass die Erstzuteilung von Slots durch den den Fluggesellschaften charakterisiert. In diesem Szena- Staat – vertreten durch die nationale Flugplankoordination rio wären nicht nur historische Slots abgeschafft. Auch die oder die Flugaufsichtsbehörde – erfolgt. Offen bleibt, wem Notwendigkeit einer Use-it-or-lose-it-Regel bestünde nicht die Auktionserlöse aus der Erstzuteilung an die Fluggesell- mehr, da alle Slotinhaber im Gegensatz zum Status quo ein schaften zufließen sollen. Grundsätzlich können dies sein: starkes betriebswirtschaftliches Interesse an der bestmögli- chen Nutzung der von ihren nur temporär zur Verfügung ste- • Der Staat als Bereitsteller der Slots, wobei der erzielte henden Zeitnischen hätten. Nicht nur die bisher existenten Versteigerungserlös den Charakter eines Nutzungs- wettbewerbsbeschränkenden Hortungs- bzw. Slot-Sitting- entgelts hätte, oder Anreize wären deutlich geringer als bei Fortdauer des Status • der Flughafenbetreiber als Bereitsteller und Finanzier quo. Darüber hinaus ist eine effizientere Nutzung der Infra- der zugrunde liegenden und über die Slotvergabe rati- struktur durch deren Allokation zu Knappheitspreisen und onierten Infrastrukturen. den Wegfall der Use-it-or-lose-it-Regel zu erwarten. Die auf dem nachgelagerten Sekundärmarkt erzielten Erlöse Szenario III aus dem Verkauf oder Verleasen von Slots würden derjeni- gen Fluggesellschaft zufließen, die sich im Rahmen der Erst- Denkbar wäre ein weiteres Szenario III, das nach dem Kennt- zuteilung ein Zeitnischennutzungsrecht ersteigern konnte. nisstand der Verfasser in der Literatur bislang nicht diskutiert wurde. Es beruht weitgehend auf Szenario II, da es wie die- Szenario I ses die Kombination aus zeitlich befristeter auktionsbasierter Erstzuteilung und kommerziellem Sekundärhandel zwischen Somit ergeben sich verschiedene Basisszenarien mit un- den Fluggesellschaften vorsieht. Der fundamentale Unter- terschiedlichen Wettbewerbseffekten. In Szenario I wür- schied besteht allerdings darin, dass zunächst sämtliche de die Erstausstattung der Fluggesellschaften mit Slots Flughafenslots den Flughäfen übertragen werden, d. h. den weiterhin kostenlos und unter Beibehaltung des über das Eigentümern und Betreibern der relevanten knappen Infra- IATA-System von den Fluggesellschaften faktisch selbst struktur, deren Nutzung durch Slots rationiert werden muss. geschaffenen (Gewohnheitsrechts-)Instituts historischer Es handelt sich also um eine fundamentale Neuordnung des Slots erfolgen. Zugleich würde ein kommerzieller Sekun- institutionellen Arrangements, da die mit den Slots verknüpf- därmarkt zwischen den Fluggesellschaften eingeführt, ten Eigentumsrechte, insbesondere die Disposition und um die Reallokation von Slots zu erleichtern. Dieses Nutzung der Start- und Landerechte, der Sphäre der Infra- Arrangement würde jedoch die bisherigen Inhaber von strukturbetreiber zugeordnet werden. Auch hinsichtlich des Slots gegenüber Newcomern massiv bevorzugen. Neben institutionellen Arrangements zur Festlegung der Koordina- den hier zugunsten der Slotinhaber generierten bilanzre- tionseckwerte werden Änderungen vorgeschlagen. Diese levanten Windfallprofits würde auch deren Marktmacht sollten im Szenario III von den Flughafenbetreibern selbst in an den hochfrequentierten Verkehrsflughäfen mut- Kooperation mit der Flugsicherung, aber ohne Mitbestim- maßlich weiter zementiert. So könnten Newcomer den mung Dritter festgelegt werden, um eine effiziente Nutzung Markteintritt zu diesen Flughäfen im Gegensatz zu den der knappen Ressource Flughafenkapazität sicherstellen zu Incumbents entweder nur zu deutlich höheren Kosten können. In einem solchen Szenario entspricht das betriebs- erreichen (durch den Ankauf von Slots von den Incum- wirtschaftliche Interesse des Flughafens an einer bestmögli- bents – denen ihre Slots ursprünglich in der Regel kos- chen Nutzung seiner Infrastrukturen dem wettbewerbspoli- tenlos zugewiesen worden waren). Alternativ könnte den tischen Interesse an einer Reduktion der aus der bisherigen Newcomern der Markteintritt effektiv verwehrt bleiben, Slotvergabepraxis resultierenden Markteintrittsbarrieren. sofern die Slotinhaber durch „Slot Sitting“ eine Strategie Zu erwarten ist ein höherer Nutzungsgrad der verfügbaren der Marktschließung durch Behinderungsmissbrauch in Slots, da der Flughafenbetreiber nunmehr in der Lage wäre, Form einer „Vertical Upstream Foreclosure“ verfolgen. während einer Flugplanperiode frei gewordene Slots zügig Somit ließe sich keine knappheitsorientierte Allokation für deren Restdauer zu reallozieren und so die Auslastung Wirtschaftsdienst 2022 | 6 476
Analysen Luftverkehr seiner luft- und bodenseitigen Infrastrukturen zu optimieren. kapazitätsbeschränkten Großflughäfen wie Frankfurt oder Das bisherige System, einschließlich der derzeitigen Slot München bei Umsteigeverkehren auf der Langstrecke und Waiver, verlagert das wirtschaftliche Risiko einer starken längeren Mittelstrecken in einem intensiven Wettbewerb Reduzierung der Flugaktivitäten einer oder mehrerer Flugge- zu ausländischen Drehkreuzen stehen, was deren Miss- sellschaften einseitig auf den Flughafenbetreiber, da diesem brauchsspielräume effektiv begrenzen sollte. Bei kürzeren die Möglichkeit nicht offensteht, die aus rechtlichen Gründen Verbindungen wären in diesem Zusammenhang die Konkur- zurückgehaltenen Infrastrukturkapazitäten an interessier- renz zu anderen Flughäfen mit überlappendem Einzugsge- te Newcomer weiterzugeben und dadurch Neugeschäft zu biet sowie Art und Umfang des intermodalen Wettbewerbs, generieren. Des Weiteren stünde den Flughafenbetreibern etwa durch den Schienenverkehr, von Relevanz. eine nicht nur nutzungs-, sondern auch knappheitsbasierte zusätzliche Finanzierungsquelle für Erhaltungs- und Ausbau- Nicht auszuschließen wäre auch eine Kollusion zwischen investitionen der luftseitigen Infrastrukturen zur Verfügung. dem Flughafenbetreiber und den an ihrem Standort domi- nanten Fluggesellschaften oder Allianzen zum Nachteil von Diskussion der Szenarien Newcomern. In Szenario III wäre dies allerdings weniger ein durch die Erstauktion von Slots oder deren Sekundärhandel Von den großen, auf Umsteigeverkehre über ihre jeweiligen hervorgerufenes Problem. So könnte sich eine Eintrittsbar- Drehkreuze spezialisierten Fluggesellschaften wird eine riere für Newcomer aus dem fehlenden oder unzureichen- marktbasierte Slotvergabe und vor allem die Abschaffung den Zugang zu den für die Abfertigung der Flüge benötig- historischer Slots regelmäßig abgelehnt. Diese stünde der ten komplementären bodenseitigen Infrastrukturen des erforderlichen langfristigen Netzplanung entgegen bzw. Flughafens ergeben, sofern diese vom Flughafenbetreiber würde deren Komplexität substanziell erhöhen. Überzeu- langfristig an eine Fluggesellschaft oder Allianz verpachtet gend ist dieses Argument nicht, da innerhalb der bestehen- wurden. In diesem Fall wäre der Newcomer trotz der Zutei- den Verbünde wie der Lufthansa Group sowie der großen lung von Slots nicht in der Lage, Flüge durchzuführen oder Allianzen (Star Alliance, Skyteam und Oneworld) regelmäßig bei Ersteigerung zusätzlicher Slots zu expandieren. Streckennetze optimiert und Verkehrsflüsse flexibel über al- ternative Drehkreuze geleitet werden. Dahinter verbirgt sich Fazit und Ausblick der aus Sicht der etablierten Fluggesellschaften mit umfang- reichen Slotportfolios an kapazitätsbeschränkten Flughäfen Infolge der äußerst dynamischen Entwicklung des zivilen betriebswirtschaftlich nachvollziehbare Wunsch, sich die Luftverkehrs seit Ende des Zweiten Weltkriegs nahm die ihnen durch den Status quo garantierten Renten weiterhin Zahl der kapazitätsbeschränkten Flughäfen in allen be- zu sichern. Hieraus resultierende Rent-Seeking-Aktivitäten deutenden Verkehrsregionen, insbesondere aber in Euro- führen aber zu ökonomischen Ineffizienzen und Wohlfahrts- pa, wo sich die weltweit mit Abstand höchste Zahl von verlusten. Es bedeutet insbesondere eine Fortschreibung Level-2- und Level-3-Flughäfen befindet, deutlich zu. Bei der ineffizienten indirekten Subventionierung des Infrastruk- der erwarteten Erholung des Luftverkehrsmarktes nach turzugangs zugunsten der Inhaber historischer Slots. Überwindung der Coronapandemie und den bekann- ten Problemen des Flughafenaus- und -neubaus in vie- Die Umsetzung von Szenario III wirft ebenfalls wettbewerbs- len EU-Mitgliedstaaten ist mittelfristig mit einer weiteren politische Fragen auf, etwa nach der Marktmacht der Flug- Verschärfung der Infrastrukturknappheit zu rechnen. Der häfen gegenüber den Fluggesellschaften und damit nach der noch anhaltende Einbruch der Passagierzahlen infolge Wahrscheinlichkeit missbräuchlich überhöhter Preise bei der der vielerorts geltenden Reisebeschränkungen und Qua- Slotzuteilung. Marktmacht kapazitätsbeschränkter Flughä- rantänevorschriften sowie der Zurückhaltung vieler Nach- fen ist bei regionaler Alleinstellung grundsätzlich anzuneh- fragender bietet eine historisch einmalige Chance für ei- men. Einen möglichen Missbrauch dieser Marktmacht zu un- ne radikale Reform des bisherigen Systems der Vergabe terbinden, bliebe eine Aufgabe der Wettbewerbspolitik, die von Flughafenslots. So mussten viele Fluggesellschaften mit der Missbrauchsaufsicht über ein geeignetes Eingriffsin- ihre Flugpläne, d. h. die Zahl ihrer Destinationen sowie strumentarium verfügt. Allerdings erscheint das Risiko eines der angebotenen Frequenzen, erheblich ausdünnen. Die solchen Missbrauchs gering. Die Erstzuteilung erfolgt über aktuelle Situation böte Newcomern somit grundsätzlich eine Versteigerung, und die daran teilnehmenden Flugge- weitreichende Möglichkeiten zum Markteintritt und Ex- sellschaften können die Slots realistisch bewerten; überzo- pansion an den vor der Pandemie hochfrequentierten und gene Mindestgebote des Flughafenbetreibers sind daher mit entsprechend slot-beschränkten Großflughäfen. Die von dem Risiko behaftet, Slots nicht vergeben zu können und den zuständigen Behörden weltweit erlassenen Slot Wai- Einnahmen zu verlieren. Wie bei jedem Systemwechsel sind ver verhindern dies jedoch. Sie sollten daher aufgehoben jedoch Übergangsprobleme denkbar. Darüber hinaus sollte werden, gerade auch um den pandemiebedingten Nach- nicht übersehen werden, dass gerade auch die besonders frageeinbruch zur Dekonzentration der vielerorts durch ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft 477
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