Ein Vorschlag zur Reform der Slotvergabe an kapazitätsbeschränkten Verkehrsfl ughäfen

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Analysen         Luftverkehr                                                                         DOI: 10.1007/s10273-022-3216-2

           Wirtschaftsdienst, 2022, 102(6), 470-478                                                                          JEL: R41, R42, R48

           Andreas Knorr, Alexander Eisenkopf

           Ein Vorschlag zur Reform der Slotvergabe an
           kapazitätsbeschränkten Verkehrsflughäfen
           Luftverkehrsdienste benötigen ergänzende boden- und luftseitige Infrastrukturen.
           Kapazitätsbeschränkungen des Start- und Landebahnsystems eines Flughafens stellen
           einen erheblichen Engpass dar. Das Nutzungsrecht hängt von der Verfügbarkeit eines Slots
           ab. Wenn die Nachfrage nach Slots das Angebot übersteigt, ist ein Zuweisungsverfahren
           erforderlich. In den meisten Ländern der Welt gibt es dafür keinen Marktmechanismus. Eine
           Besitzstandsklausel beschränkt den Zutritt für Neueinsteiger auf überlasteten Flughäfen.
           Aus der Perspektive der Eigentumsrechte lässt sich Abhilfe schaffen.

           Kaum eine Branche wurde von den weltweit zur Bekämp-                  Rückgang des Passagieraufkommens gegenüber dem je-
           fung der Coronapandemie erlassenen staatlichen Restrik-               weiligen Vergleichsmonat 2019 für den Zeitraum von Janu-
           tionen, insbesondere den Reisebeschränkungen und                      ar 2020 bis November 2021 ist in Abbildung 1 dargestellt.
           Quarantänevorschriften, so stark und nachhaltig getroffen
           wie die Luftverkehrswirtschaft (ICAO, 2022). So brachen               Weit weniger betroffen war das Luftfrachtsegment, in dem
           die Passagierzahlen in den EU-Mitgliedstaaten 2020 ge-                das Niveau von 2019 bereits wieder übertroffen wurde und
           genüber 2019 im Durchschnitt um 73,3 % ein (Eurostat,                 dessen Verkehrsleistung im weltweiten Mittel nun sogar
           2021). Zwar war von Mai bis Mitte Oktober 2021 wieder ei-             einen historischen Höchststand erreicht hat (IATA, 2021).
           ne deutliche Verkehrszunahme zu verzeichnen, doch liegt               Anders als in der DACH-Region oder der EU hat sich das
           das Aufkommen im Passagierverkehr nach wie vor deutlich               Passagieraufkommen in anderen Ländern inzwischen
           unter dem Vorpandemiejahr 2019. So belief sich nach An-               wieder spürbar erholt. So wurde im Dezember 2021 in
           gaben des Flughafenverbands ADV (2022) beispielsweise                 den USA im Inlandsluftverkehr bereits wieder ein Wert von
           das Passagieraufkommen an den 22 größten deutschen                    85 % verzeichnet, und im grenzüberschreitenden Verkehr
           Verkehrsflughäfen im November 2021 auf lediglich 49,5 %                wurden 72 % des entsprechenden Aufkommens von 2019
           des monatlichen Vergleichswerts für 2019; der prozentuale             erreicht (Airlines for America, 2022, 10). Aktuelle Progno-
                                                                                 sen gehen von einer vollständigen Erholung des Luftver-
           © Der/die Autor:in 2022. Open Access: Dieser Artikel wird unter der   kehrsmarkts nicht vor 2025 aus, bei beträchtlichen regio-
             Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröf-      nalen Unterschieden (Bain & Company, 2021).
             fentlicht (creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de).
              Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum       Ein ähnlich massiver Einbruch wie bei den Passagierzah-
              Wirtschaft gefördert.
                                                                                 len war auch bei der Zahl der gewerblichen Flugbewe-
                                                                                 gungen, d. h. bei den Starts und Landungen im Passa-
                                                                                 gier- und Frachtverkehr zu beobachten. Hier verzeichne-
                                                                                 ten die deutschen Verkehrsflughäfen im April 2020 – dem
                                                                                 verkehrsschwächsten Monat seit Ausbruch der Pandemie
      Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Knorr ist Professor für
                                                                                 – einen Rückgang um 84,2 %. Im April 2021 hatte sich die-
      Volkswirtschaftslehre, insbesondere für Wirtschafts-
                                                                                 ser Wert auf -59,8 % verbessert; im November 2021, dem
      und Verkehrspolitik, an der Deutschen Universität für                      letzten Monat, für den offizielle Daten vorliegen, betrug
      Verwaltungswissenschaften Speyer.                                          das Minus noch 29,1 % (Flughafenverband ADV, 2021, 5).
                                                                                 Der im Vergleich zu den Passagierzahlen prozentual gerin-
      Prof. Dr. Alexander Eisenkopf hat den Zeppelin-                            gere Rückgang der Flugbewegungen spiegelt die deutlich
      Lehrstuhl für Wirtschafts- und Verkehrspolitik an der                      niedrigere Auslastung der Flotten seit Pandemiebeginn
                                                                                 wider. Die wirtschaftspolitische Diskussion in Deutsch-
      Zeppelin Universität Friedrichshafen inne.
                                                                                 land und der EU zu den möglichen Auswirkungen der Co-
                                                                                 ronapandemie auf die Luftverkehrsbranche beschränkte
                                                                                 sich im Wesentlichen auf drei Problemfelder:

                                                                                                                Wirtschaftsdienst 2022 | 6
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Analysen      Luftverkehr

Abbildung 1                                                                                (Knorr und Lueg-Arndt, 2018). Dabei umfasst die luftsei-
Monatliches Passagieraufkommen an den deutschen                                            tige Infrastruktur im weiteren Sinn den von der Flugsiche-
Verkehrsflughäfen                                                                           rung bewirtschafteten Luftraum, innerhalb dessen sich ein
Veränderungsrate gegenüber dem jeweiligen Vergleichsmonat 2019                             Flugzeug vom Zeitpunkt des Abhebens bis zur Landung
  20                                                                                       bewegt. Dazu komplementär ist die von den Flughäfen be-
       6 5       6       4 1
   0         3       2
                                         -4                                                reitgestellte luftseitige Infrastruktur im engeren Sinne, die
                               1 0-1 -2 -2
                                    -4                                                     sämtliche Bewegungsflächen für Flugzeuge am Flugha-
 -20
                                                                                           fen, also das Start- und Landebahnsystem, die Rollwege
 -40                                                                               -47
                                                                               -52         (Taxiways) sowie die Parkpositionen am Terminal (Gates)
 -60                                          -63                                -54 -50
                                                      -75-80                   -60         oder auf dem Vorfeld (Apron) umfasst. Hinzu kommen die
                                                           -83               -77
 -80                                                 -80      -88 -89                      landseitigen Infrastrukturen des Flughafens.
                                                -98
-100                                               -94     -90 -89 -90 -85
                                              -99                -92
-120                                                                                       Für die sichere und zugleich flugplankonforme Durchfüh-
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                     2019                           2020                2021               exklusive zeitliche Nutzungsrechte an luft- und bodensei-
Quelle: Flughafenverband ADV (2022).                                                       tigen Infrastrukturen unabdingbar. Sie werden als Slots
                                                                                           bezeichnet. Zu unterscheiden ist zwischen Flughafen-
                                                                                           slots (Airport Slots), die die Zahl der pro Stunde möglichen
• Das (insbesondere) beihilferechtliche Pro und Contra                                     Starts- und Landungen widerspiegeln, und Luftstraßens-
  staatlicher Rettungspakete zugunsten der wirtschaftlich                                  lots (Airway Slots bzw. Calculated Take-off Time/CTOT).
  stark angeschlagenen Fluggesellschaften und Flughäfen.                                   Unter der Annahme vorliegender Verkehrsrechte ist für
• Fragen des Verbraucherschutzes, vornehmlich hinsicht-                                    die Durchführung eines Flugs somit die Zuteilung von drei
  lich der Modalitäten der Kostenerstattung bei pandemie-                                  komplementären Slots erforderlich: je ein Flughafenslot
  bedingten Flugannullierungen der Fluggesellschaften.                                     am Start- und Zielflughafen sowie ein Luftstraßenslot für
• Die Festlegung geeigneter und national wie international                                 die gewählte Flugstrecke. Hinzu kommt der zeitlich auf die
  möglichst einheitlicher Hygienestandards als Voraus-                                     Flughafenslots abgestimmte Zugang zu der für die Abferti-
  setzung für das Wiederhochfahren des Luftverkehrs.                                       gung des Flugs benötigten bodenseitigen Infrastruktur.

Nur am Rande thematisiert wurde ein für die Wettbewerbs-                                   Die Kapazitätsauslastung ist je nach Flugstrecke, Tages-
bedingungen auf den Luftverkehrsmärkten höchst relevanter                                  zeit, Jahreszeit und Flughafen höchst unterschiedlich. Die
Aspekt: Die Verfahren zur Allokation von Zeitnischen (Slots)                               Allokationsverfahren für Slots sind zudem nicht einheitlich.
zur Nutzung der Start- und Landebahnen an den hochfre-                                     Luftstraßenslots kommen nur zum Einsatz, wenn die zu-
quentierten und somit kapazitätsbeschränkten Verkehrsflug-                                  ständigen Flugsicherungen ihre Kapazitätsgrenze erreicht
häfen. Deren allokative Ineffizienz ist seit langem weitgehend                             haben, bis zu der die sichere horizontale und vertikale
unbestritten (Grether, Isaac und Plott, 1981), zumal die Nicht-                            Staffelung der von ihr kontrollierten Flugzeuge im Luftraum
verfügbarkeit von Slots für Newcomer eine kaum überwind-                                   noch gewährleistet werden kann. Erteilung und Inanspruch-
liche Markteintrittsbarriere darstellt. Die Reformvorschläge                               nahme erfolgen ausschließlich kurzfristig und tagesaktuell.
beschränken sich auf unterschiedlich designte Auktionen                                    Da Luftstraßen- gegenüber Flughafenslots generell Vorrang
(Bichler et al., 2021). Ihnen ist gemeinsam, dass sich die Ana-                            genießen, ist es etwa denkbar, dass ein verspätet erteilter
lyse auf zwei Akteure beschränkt: den Staat, vertreten durch                               Luftstraßenslot am Zielflughafen entweder keine Landung
den jeweiligen nationalen Flugplankoordinator, als Anbieter                                mehr erlaubt oder dort zur neuen verspäteten Ankunftszeit
knapper Slots und die Fluggesellschaften als deren Nach-                                   keine Flughafenslots mehr verfügbar sind.
frager. Demgegenüber werden die Flughäfen als Eigentümer
der Start- und Landebahninfrastrukturen, deren Nutzungs-                                   Flughafenslots dienen der Disposition (Scheduling) der
rechte durch Slots alloziert werden müssen, außer Betracht                                 verfügbaren Start- und Landezeiten für alle gewerblichen
gelassen. Aus einer De-lege-lata-Perspektive durchaus                                      und nichtgewerblichen Flüge an einem Verkehrsflughafen.
nachvollziehbar; jedoch lässt sich auch diskutieren, wie eine                              Sie wurden Anfang der 1960er Jahre eingeführt, um der
Grundsatzreform der Slotvergaberegeln einschließlich der                                   zunehmenden Verspätungshäufigkeit an hochfrequentier-
Einbeziehung der Flughäfen als Akteure aussehen könnte.                                    ten Flughäfen entgegenzuwirken. Slots stellen seither eine
                                                                                           zentrale Grundlage für die Flugplangestaltung der Flugge-
Kapazitätssteuerung an Verkehrsflughäfen                                                    sellschaften dar. Sie werden von der rechtlich designierten
                                                                                           nationalen Flugplankoordination eines Landes administ-
Beförderungsdienstleistungen im Luftverkehr benötigen                                      riert. Das maximal verfügbare Angebot von Flughafenslots
komplementäre boden- und luftseitige Infrastrukturen                                       wird zum einen durch dessen Infrastrukturausstattung,

ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft
                                                                                                                                                           471
Analysen      Luftverkehr

      insbesondere des Start- und Landebahnsystems, aber                     Wie unmittelbar einsichtig, ist das deutsche Verfahren zur
      auch der Umschlagleistung aller bodenseitigen Abferti-                 Festsetzung der Koordinationseckwerte geeignet, New-
      gungseinrichtungen, absolut begrenzt und als Koordinati-               comer sowie alle Fluggesellschaften, die den Flughafen
      onseckwert des Flughafens bezeichnet (Fluko, 2022a). Die-              bislang nur unregelmäßig nutzen, mangels Repräsentanz
      se werden ausschließlich für die als kapazitätsbeschränkt              zu benachteiligen. Demgegenüber werden die Koordinati-
      eingestuften Flughäfen festgelegt. Dabei werden interna-               onseckwerte in Großbritannien, aber auch in Amsterdam
      tionalen Usancen gemäß zwei Kategorien unterschieden,                  Schiphol in Kooperation mit der Flugsicherung von den
      wobei die Einstufung separat für jede der beiden halbjäh-              Flughafenbetreibern selbst festgelegt (Engemann, 2019).
      rigen Flugplanperioden erfolgt, d. h. für den Sommer- und
      den Winterflugplan (Fluko, 2022b und 2022c):                            Verfahrensregeln der (Re-)Allokation von Flughafenslots

      • An den flugplanvermittelten (schedules facilitated) Level-            Infrastrukturengpässe an Verkehrsflughäfen wie eine Über-
        2-Flughäfen übersteigt die Nachfrage nach Slots das                  nachfrage nach Flughafenslots stellen grundsätzlich eine
        vorhandene Angebot lediglich temporär, also entweder                 Markteintrittsbarriere dar und schützen die bereits an die-
        an bestimmten Tageszeiten, an einzelnen Wochentagen                  sem Standort aktiven Fluggesellschaften vor Newcomern.
        oder saisonal. In Deutschland betrifft dies derzeit die              Ihr marktschließender Effekt hängt bei gegebener Kapazität
        Flughäfen Bremen, Dresden, Erfurt, Köln, Leipzig-Halle,              folglich wesentlich vom Verfahren für die Zuteilung der knap-
        Münster-Osnabrück, Nürnberg und Saarbrücken. Welt-                   pen Slots auf die darum konkurrierenden Fluggesellschaften
        weit fielen in der Flugplanperiode Winter 2021 insgesamt              ab. Prozedural von höchster Relevanz sind in diesem Zusam-
        151 Verkehrsflughäfen in diese Kategorie (IATA, 2022a).               menhang die „Worldwide Airport Slot Guidelines“ (WASG)
                                                                             der International Air Transport Association (IATA 2020). Sie
      • An den koordinierten Level-3-Flughäfen besteht ein dau-              ist der Branchenverband von derzeit 289 Fluggesellschaften
        erhafter, erheblicher Nachfrageüberhang nach Flugha-                 aus 120 Ländern, auf die zusammen 83 % des Weltluftver-
        fenslots. In Deutschland fallen die Flughäfen Berlin Bran-           kehrsaufkommens entfallen (IATA, 2022b).2 Zwar hat die IATA
        denburg, Düsseldorf, Frankfurt Rhein/Main, Hannover,                 seit der Öffnung der Luftverkehrsmärkte ab Ende der 1970er
        Hamburg, München und Stuttgart in diese Kategorie, die               Jahre ihre Rolle als legales Preiskartell ihrer Mitglieder in
        weltweit während der Flugplanperiode Winter 2021 ins-                wichtigen Verkehrsgebieten verloren. Große Bedeutung
        gesamt 170 Verkehrsflughäfen umfasste (IATA, 2022a).                  kommt ihr aber noch heute bei der Flugplankoordination zu,
                                                                             die auch die Verfahrensregeln zur Zuteilung von Flughafen-
      Nach deutscher Rechtslage1 obliegt die Zuständigkeit                   slots beinhaltet. Die zuständigen IATA-Slotkonferenzen fin-
      für die Festsetzung der Flughafenkapazität und des Ko-                 den zweimal pro Jahr statt und dienen als „forum for the al-
      ordinationseckwerts letztlich dem Bundesverkehrsmi-                    location of slots at fully coordinated airports (Level 3), and
      nisterium, das das Einvernehmen mit der obersten Luft-                 for the reaching of consensus on the schedule adjustments
      fahrtbehörde des jeweiligen Bundeslands herzustellen                   necessary to conform to airport capacity limitations (Level
      hat; zuvor sind das Bundesaufsichtsamt für Flugsiche-                  2). The goal of the conference is for airlines and airports to
      rung, die Flugsicherungsorganisation, der Flughafenbe-                 obtain the slots that will give them the best possible schedu-
      treiber sowie die Fluggesellschaften anzuhören. Mittel-                le to offer their customers” (IATA, 2022b). Die IATA lehnt aus
      bar eingebunden ist auch der Koordinierungsausschuss                   diesem Grund seit jeher jede Reform des bestehenden Sys-
      des fraglichen Flughafens. Dieser setzt sich stets aus je              tems grundsätzlich ab (IATA, 2017). Ihre WASG stellen recht-
      einem Vertreter der Flugsicherung, des Flughafenbetrei-                lich zwar nur unverbindliche Empfehlungen dar und sind in
      bers sowie der Spitzenverbände des gewerblichen Luft-                  unterschiedlichem Maße rechtlich kodifiziert, werden aber
      verkehrs und des Geschäftsreiseverkehrs zusammen.                      gleichwohl weltweit umgesetzt. Gesetzliche Grundlage in
      Darüber hinaus haben auch einzelne Luftfahrtunterneh-                  der EU ist die seit ihrem Erlass mehrfach geänderte Verord-
      men das Recht, je einen Vertreter in dieses Gremium zu                 nung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über
      entsenden. Die deutsche Flugplankoordination nimmt                     gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf
      als Beobachterin an den Sitzungen des Koordinations-                   Flughäfen in der Gemeinschaft. Auch die USA folgen wei-
      ausschusses aller Flughäfen teil. Vergleichbare Regu-                  testgehend den IATA-Empfehlungen.
      larien gelten in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten und den
      meisten Staaten weltweit.                                              Den WASG gemäß erfolgt die Slotvergabe auf den nicht ka-
                                                                             pazitätsbeschränkten Flughäfen (Level 1) nach dem Wind-

      1    § 27a des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung
           über die Durchführung der Flughafenkoordinierung (FHKV) vom       2   Nahezu alle international tätigen Fluggesellschaften der Welt sind
           13.6.1994. Die Bildung von Koordinierungsausschüssen und deren        Mitglieder der IATA, während die große Mehrheit der weltweit führen-
           Zusammensetzung ist in § 2 der Verordnung geregelt.                   den Low Cost Carrier ihr bislang nicht beigetreten sind.

                                                                                                                   Wirtschaftsdienst 2022 | 6
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Analysen      Luftverkehr

hundverfahren (first come, first served). Für die flugplanver-      entgeltlichen Slothandel zwischen Fluggesellschaften weder
mittelten und koordinierten Flughäfen (Level 2 und Level 3)      explizit erlaubt noch explizit verbietet. Er legalisierte damals
finden abgestufte Priorisierungsregeln Anwendung:                 eine langjährige Praxis, die sich durch Kombination eines
                                                                 formal legalen unentgeltlichen Tauschs zugewiesener Slots
• Erste Priorität genießen die historischen Slots, also die      mit zugleich hohen Seitenzahlungen insbesondere an den
  einer Fluggesellschaft in der letzten relevanten Flugplan-     kapazitätsbeschränkten Londoner Flughäfen Heathrow und
  periode bereits zugeteilten Slots. Diese Großvaterrechte       Gatwick herausgebildet hatte. 2015 führte die chinesische
  werden automatisch verlängert. Allerdings besteht für          Luftbehörde Civil Aviation Administration of China (CAAC) im
  sie eine 80 %ige Nutzungspflicht (Use-it-or-lose-it-Re-         Rahmen des „Pilot Reform Program for Market-based Allo-
  gel). Sie dürfen in Deutschland und der EU außerdem            cation of Time Slot Resources“ eine Slotauktion am Guang-
  ohne Zustimmung der betroffenen Fluggesellschaft von           zhou Baiyun International Airport (CAN) für Inlandsflüge
  der nationalen Flugplankoordination zeitlich nicht ver-        durch (CAAC, 2016a). Auch am Flughafen Shanghai Pudong
  legt werden, selbst wenn dies in der Gesamtschau eine          (PVG) wurde ein neues Zuteilungsverfahren für sieben Slot-
  bessere Nutzung der knappen luftseitigen Infrastruktur-        paare erprobt, nämlich eine Lotterie mit Nutzungsgebühr
  kapazitäten des Flughafens erlauben würde.                     (CAAC, 2016b). An beiden Flughäfen war geplant, 50 % der
• Zweite Priorität gilt für historische Slots, die von Flugge-   durch die damals anstehende Inbetriebnahme neuer Pisten
  sellschaften konsensual und mit Zustimmung der Flug-           geschaffenen zusätzlichen Slots über die genannten Ver-
  plankoordination auf ein anderes Zeitfenster verlegt wur-      fahren zuzuteilen (China Daily, 2015). Von der IATA wurde
  den (retimed slots) oder zwischen Fluggesellschaften           dies als „beunruhigender Präzedenzfall“ kritisiert, der das
  (auch innerhalb eines Konzernverbunds) unentgeltlich           bewährte WASG-System weltweit langfristig unterminieren
  getauscht bzw. durch einen Unternehmenszusammen-               könne (Routes, 2016). Am 1.4.2018 führte die CAAC gleich-
  schluss übernommen wurden (Zeitnischenmobilität).              wohl ein neues Slotvergabesystem ein, das neben der Über-
• Dritte Priorität genießen die in einem Slotpool zusam-         nahme der IATA-Flughafenklassifikation auch Regelungen
  mengefassten überzähligen Slots. Nach EU-Recht müs-            für einen Sekundärmarkt für Slots beinhaltet (CAAC, 2018).
  sen diese in Zeitfenstern von je einer Stunde geordneten
  Slots hälftig an Neubewerbende vergeben werden, al-            Sonderregeln der EU während der Coronapandemie
  so an Fluggesellschaften, die im Sinne der Verordnung
  (EWG) 95/93 (Art. 2) am fraglichen Flughafen zuvor kaum        In der EU wurde die Use-it-or-lose-Regel zunächst vom
  aktiv waren. Der Slotpool speist sich zum einen aus neu-       1.3.2020 bis zum 24.10.2020 durch eine Änderung der
  geschaffenen Slots, z. B. durch die Eröffnung einer neuen      Verordnung 95/93 vollständig aufgehoben (IATA, 2022c).
  Piste oder infolge neuartiger kapazitätserhöhender Flug-       Am 14.10.2020 wurde deren Aussetzung – der Slot Waiver
  sicherungsverfahren. Zum anderen speist er sich aus den        – bis zum Ende der Winterflugplanperiode am 27.3.2021
  Slots, die von den Fluggesellschaften freiwillig retourniert   verlängert. Am 16.2.2021 wurde eine modifizierte Use-it-
  oder ihnen von der Flugplankoordination aufgrund eines         or-lose-it-Regel beschlossen, die den Fluggesellschaften
  Verstoßes gegen die 80:20-Regel entzogen wurden.               für die Sommerflugplanperiode eine Mindestnutzung ihrer
                                                                 Slots von 50 % vorschrieb. Diese Neuregelung wurde am
Flughafenslots sind grundsätzlich weder an eine bestimmte        23.7.2021 für die Dauer der Winterflugplanperiode bis zum
Flugstrecke noch an einen bestimmten Flugzeugtyp gebun-          27.3.2022 ausgedehnt. Für die Sommerflugplanperiode
den. Sie ermöglichen den Fluggesellschaften eine hohe Fle-       vom 28.3.2022 bis zum 29.10.2022 wurde die Mindestnut-
xibilität bei der Strecken-, Flugplan- und Kapazitätsplanung     zungsrate von der EU Kommission am 15.12.2021 schließ-
unter Beachtung der Use-it-or-lose-it-Regel. Des Weiteren        lich auf 64 % angehoben. Allerdings ist ein Unterschreiten
ist es den Fluggesellschaften erlaubt, Slots untereinander       des Schwellenwerts beim Vorliegen „begründeter Aus-
zu tauschen. Demgegenüber ist den Fluggesellschaften             nahmen der Nichtnutzung“ (JNUS) wie insbesondere pan-
der entgeltliche Sekundärhandel mit Slots, also ihr Weiter-      demiebedingter Reise- oder Quarantänebeschränkungen
verkauf an eine andere Fluggesellschaft, in den meisten Ju-      gemäß dem am 16.12.2021 entsprechend ergänzten Art.
risdiktionen grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme bilden       10 der EU-Verordnung 95/93 ohne Slotentzug zulässig.
seit 1986 Level-3-Flughäfen in den USA, wo gemäß der ein-
schlägigen FAA-Regeln den Fluggesellschaften der sekun-          Offizielles Ziel ist die Vermeidung betriebswirtschaftlich
däre Slothandel gestattet ist (Starkie, 1994). Allerdings hat    unrentabler und ökologisch fragwürdiger Leerflüge, die
die FAA das Recht, Slots jederzeit ohne Kompensation zu          von den Fluggesellschaften lediglich durchgeführt wor-
entziehen. Daneben erklärte 1999 der britische High Court        den wären, um dem Entzug ihnen zugewiesener Slots
(Merckx, 1999) den entgeltlichen Slothandel zwischen Flug-       durch die Flugplankoordination zu entgehen. Ökono-
gesellschaften an britischen Flughäfen für rechtskonform mit     misch handelt es sich faktisch um einen Bestandsschutz
den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 95/93, die den         der an einem als kapazitätsbeschränkt eingestuften Flug-

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                                                                                                                                    473
Analysen        Luftverkehr

      hafen aktiven Fluggesellschaften, deren ungenutzte Slots                          verhindert werden kann, wird auch als Slot Sitting bzw. Slot
      für die Dauer des Waivers vor dem Entzug geschützt sind.                          Squatting bezeichnet. Es kann immer dann auftreten, wenn
      Entsprechend umstritten ist dieses Instrument unter den
      Fluggesellschaften. Während der Low Cost Carrier Wizz                             • ein Flug mangels Nachfrage zwar dauerhaft nicht
      Air bereits im Sommer 2020 ein Ende der Ausnahme-                                   (mehr) kostendeckend durchgeführt werden kann
      regelungen forderte (Wizz Air, 2020), beklagte sich der                             (bzw. bei Umsteigeverbindungen über das Drehkreuz
      Vorstandsvorsitzende der Lufthansa, Carsten Spohr, in                               der Fluggesellschaften keinen positiven Netzbeitrag
      einem Zeitungsinterview kürzlich über 18.000 erzwunge-                              – also einen positiven Deckungsbeitrag zu den Kos-
      ne angebliche Leerflüge3 während der Wintermonate zur                                ten des Gesamtstreckennetzes – liefert), die Flugge-
      Sicherung von Slots (Brankovic und Scherff, 2021).4                                 sellschaft den Wert des Slots als rentengenerierende
                                                                                          Markteintrittsschranke aber höher veranschlagt als die
      Ökonomische Bewertung der Slotvergabepraxis                                         durch dessen Nutzung anfallenden Verluste, oder
                                                                                        • der Slotinhaber größere Flugzeuge durch kleinere er-
      Als unverzichtbarer Input für die Durchführung eines Flu-                           setzt, obwohl dies eine ökonomisch ineffiziente Fehlal-
      ges stellt die Slotvergabe nach Großvaterrechten eine be-                           lokation knapper Flughafeninfrastrukturen darstellt.
      sonders an den am stärksten frequentierten Verkehrsflug-
      häfen für Newcomer kaum überwindliche Markteintritts-                             Nicht übersehen werden darf, dass die Slotvergaberegeln
      barrieren dar, die es den Incumbents prinzipiell erlaubt,                         ohnehin nur äußerst geringe ökonomische Anreize bieten,
      höhere Ticketpreise und Frachtraten am Markt durch-                               einmal erteilte Slots zurückzugeben. So ist die Chance, bei
      zusetzen. Dies gilt immer dann, wenn die Kapazität des                            Bedarf kurz- bis mittelfristig neue, zeitlich passende Slots an
      Start- und Landebahnsystems der betroffenen Flughäfen                             kapazitätsbeschränkten Flughäfen zu erhalten, in der Regel
      nicht kurzfristig erweitert werden kann oder falls bei einem                      äußerst gering. Somit können von den Slotvergaberegeln
      Nachfrageeinbruch wie infolge der Coronapandemie auf-                             auch potenziell konzentrationsfördernde Wirkungen ausge-
      grund der deutlichen Absenkung der Mindestnutzungs-                               hen. Dies ist immer dann der Fall, wenn das vorhandene Slot-
      werte durch Slot Waiver ungenutzte Slots nicht entzogen                           portfolio an kapazitätsbeschränkten Flughäfen eine Flugge-
      und an interessierte Newcomer realloziert werden dürfen.                          sellschaft zu einem attraktiven Übernahmeobjekt werden
                                                                                        lässt und durch einen Zusammenschluss eine bereits be-
      Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Zugriff auf ein ein-                       stehende marktbeherrschende Stellung verstärkt oder eine
      ziges Slotpaar (d. h. für einen Start und eine Landung) für                       neue marktbeherrschende Stellung begründet würde. So-
      einen wettbewerblich relevanten Marktzutritt in der Regel                         wohl in den USA als auch in der EU werden im Rahmen der
      unzureichend ist. Entscheidend für die Konkurrenzfähig-                           Fusionskontrolle sowie bei kartellrechtlichen Prüfungen hori-
      keit des Angebots des Newcomers gegenüber dem domi-                               zontaler Vereinbarungen zwischen Fluggesellschaften regel-
      nanten Incumbent sind die genauen Abflug- und Lande-                               mäßig behördliche Auflagen erteilt, die die Weitergabe einer
      zeiten sowie die Möglichkeit, eine den Bedürfnissen der                           bestimmten Zahl von Slots an interessierte Wettbewerbende
      Nachfrager entsprechend hohe Flugfrequenz aufzulegen.                             als zwingende Voraussetzung für eine Genehmigung vorse-
      Beispielweise müsste der Newcomer auf einer häufig                                 hen (gegebenenfalls ergänzt um die Aufgabe von einzelnen
      beflogenen Strecke wie etwa Berlin-Frankfurt ebenfalls                             Flugstrecken oder Frequenzen zugunsten von Newcomern).
      mehrere tägliche Flugpaare zu attraktiven Zeiten offerie-
      ren können, was dessen Slotbedarf substanziell erhöht.                            Neben dem Zuteilungsverfahren können die Incumbents
                                                                                        aber schließlich auch das Verfahren zur Rückgabe nicht be-
      Eine weitere Facette der wettbewerbspolitischen Problema-                         nötigter Slots als strategische Markteintrittsbarriere miss-
      tik der Slotvergaberegeln sind die Anreize für strategisches                      brauchen. Dies ist möglicherweise immer dann der Fall,
      Horten historischer Slots, die entweder nicht (mehr) benö-                        wenn der Stichtag für die Rückgabe eines erteilten Slots
      tigt werden oder nicht (mehr) betriebswirtschaftlich sinn-                        an die Flugplankoordination zeitlich zu kurz vor Beginn der
      voll nutzbar sind. Diese Praxis, mit der der Marktzutritt von                     Flugplanperiode liegt. Die Neuvergabe des Slots – außer
      Konkurrenz insbesondere an den Level-3-Flughäfen effektiv                         für eine niedrigfrequente Ad-hoc-Nutzung – wird aufgrund
                                                                                        des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs bei der Flugplaner-
      3    Die von Spohr gewählte Formulierung Leerflüge ist irreführend, da diese       stellung dadurch zumindest erheblich erschwert.
           in aller Regel nicht leer durchgeführt werden – d. h. ohne Passagiere und/
           oder Fracht –, sondern nur eine schlechte Buchungslage aufweisen.
      4    Die Praxis temporärer Slot Waiver ist nicht neu. Schon vor der Co-           Hinsichtlich der Betriebsabläufe begünstigt das Slotverga-
           ronapandemie waren diese wiederholt infolge massiver temporärer              besystem auf mehreren Ebenen einseitig die Fluggesell-
           Nachfrageeinbrüche ausgesprochen worden, etwa nach den Terror-               schaften gegenüber den Flughäfen. So werden Slots den
           anschlägen am 11.9.2001, während der SARS-Pandemie (2002 bis
           2003), im Zuge der globalen Finanzkrise 2008 sowie nach dem Aus-             Fluggesellschaften von der zuständigen Flugplankoordi-
           bruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull am 14.4.2010.                nation grundsätzlich unentgeltlich zugeteilt. Doch nur an

                                                                                                                         Wirtschaftsdienst 2022 | 6
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Analysen       Luftverkehr

unausgelasteten Flughäfen (Level 1) ist ihr ökonomischer                    die für den Betrieb eines Luftverkehrsdienstes erforderliche
Wert auch null. Herrscht an einem Flughafen eine temporä-                   Flughafeninfrastruktur eines koordinierten Flughafens an ei-
re oder permanente Übernachfrage nach Slots, müsste um                      nem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit, die
einer effizienten Allokation willen jeder Slot zum markträu-                von einem Koordinator nach dieser Verordnung zugewie-
menden Knappheitspreis zugewiesen werden – was bis auf                      sen wurden, in vollem Umfang zum Starten oder Landen
die genannten Ausnahmen (teilweise in den USA und Groß-                     zu nutzen“. Gemäß der inhaltlich sehr ähnlichen Definition
britannien) weltweit nicht der Fall ist. Der Slotbestand ei-                der US-Flugaufsichtsbehörde FAA handelt es sich um die
ner Fluggesellschaft an kapazitätsbeschränkten Verkehrs-                    “authorization to either take-off or land at a particular airport
flughäfen begründet damit die Umleitung ökonomischer                         on a particular day during a specified time period … to pre-
Knappheitsrenten von den Flughäfen als den Eigentümern                      vent repeated delays [at extremely busy airports] that result
dieser Infrastrukturen zu den dort aktiven Fluggesellschaf-                 from too many flights trying to take off or land at the same
ten und damit implizit eine Subventionierung Letzterer                      time” (FAA, 2022). Slots werden den Fluggesellschaften von
durch Erstere. Der wirtschaftliche Wert der historischen                    staatlichen Stellen somit lediglich als zeitlich klar definier-
Slots an den hochfrequentierten Flughäfen ist erheblich,5                   te, befristete und exklusive Zugangs- und Nutzungsrechte
lässt sich aber ohne Slothandel nur indirekt als immateriel-                für luftseitige Flughafeninfrastrukturen, insbesondere Start-
ler Vermögensgegenstand anhand der Pflichtangaben der                        und Landebahnen, zur Verfügung gestellt. Die beiden Defi-
Fluggesellschaften im Rahmen der externen Rechnungs-                        nitionen spiegeln das gesetzgeberische Dilemma wider, den
legung näherungsweise bestimmen (Olbrich, Brosel und                        Fluggesellschaften (oder Dritten) einerseits nicht das allei-
Hasslinger, 2009); Olbrich und Hasslinger, 2010); beispiels-                nige Eigentum an Slots zu übertragen, andererseits jedoch
weise bilanzierte Air Berlin 2015 176 Mio. Euro für nicht nä-               ihren Inhabern Rechtssicherheit bezüglich der ihnen zuge-
her bezeichnete „Landerechte“ (Kuhn, 2016). Sie spielen                     wiesenen Nutzungsrechte bieten zu wollen.
darüber hinaus auch eine bedeutende Rolle als Sicherhei-
ten bei der Kapital- und Kreditaufnahme von Fluggesell-                     Ökonomisch betrachtet verfügen die Fluggesellschaften
schaften, insbesondere in den USA und Großbritannien.                       über hochspezifizierte Eigentumsrechte an den ihnen zu-
                                                                            gewiesenen Slots. Diese umfassen im Sinn der Property-
Darüber hinaus genießen die Fluggesellschaften aufgrund                     Rights-Theorie nicht nur das infolge des Grandfathering
ihrer Bestände an historischen Slots umfassende Flexibili-                  langfristige exklusive Nutzungsrecht (Usus). Auch sämtli-
tät bei deren Nutzung und ein hohes Maß an Planungssi-                      che (positiven wie negativen) Nettoerträge aus der Nutzung
cherheit bei der Flugplanerstellung und der Organisation                    (Usus fructus) entfallen auf sie. Das zulässige „Retiming“ so-
ihrer betrieblichen Abläufe. Dies gilt insbesondere für den                 wie der ebenfalls legale Naturaltausch von Slots ist gleichbe-
hochkomplexen Flugbetrieb an den Drehkreuzen. Für die                       deutend mit dem Recht zur Veränderung (Abusus). In Juris-
Flughafenbetreiber bedeutet die im Normalfall lediglich                     diktionen, in denen der entgeltliche Sekundärhandel zulässig
80 %ige Mindestnutzungspflicht eines Slots eine im Extrem-                   ist, tritt noch das Recht zur Veräußerung (Ius abutendi) hinzu.
fall 20 %ige Unterauslastung der von ihnen bereitgestellten                 Verdünnt werden die Eigentumsrechte nur durch die Pflicht
luftseitigen Infrastruktur sowie die daraus resultierenden                  zur Einhaltung der Use-it-or-lose-it-Regel. Eine vollständi-
Mindereinnahmen aus der Abfertigung von Flugzeugen,                         ge Entwertung kann nur durch den Entzug von Slots durch
Passagieren und Fracht sowie im Non-Aviation-Bereich.                       die Flugplankoordination oder bei Insolvenz der Fluggesell-
In Krisensituationen wie der Coronapandemie hindern die                     schaft erfolgen (sofern deren Slotbestand nicht Teil der Kon-
Slotvergaberegeln die Flughafenbetreiber darüber hinaus                     kursmasse ist). Eine partielle Entwertung ist denkbar:
an der Neukundenakquise, da expansionswilligen Newco-
mern der Zugang zu den benötigten Slots trotz aktuell stark                 • Erstens bei einer spürbaren Erweiterung der Flugha-
unterausgelasteter Kapazitäten verwehrt bleibt.                               fenkapazitäten, sofern diese in substanziellem Umfang
                                                                              Markteintritte konkurrierender Anbieter nach sich zöge.
Betrachtet man Slots aus der Perspektive der Theorie der                    • Zweitens durch effektiven Wettbewerb zwischen ungleich
Verfügungsrechte (Eggertson, 1990; Hart, 1995) ist festzu-                    ausgelasteten Flughäfen innerhalb eines überlappenden
halten, dass in der einschlägigen juristischen Literatur de-                  Einzugsgebiets (Catchment Area), die um substituierba-
ren Rechtsnatur bis heute nicht eindeutig und vollständig                     re Verkehrsströme konkurrieren, wie z. B. die Drehkreuze
geklärt ist. Die für die EU einschlägige Verordnung (EWG)                     unterschiedlicher Airlines bzw. Allianzen um Umsteige-
Nr. 95/93 definiert Slots in Artikel 2 als „die von einem Ko-                  verkehre auf Mittel- und Langstreckenverbindungen.
ordinator gemäß dieser Verordnung gegebene Erlaubnis,
                                                                            Mögliche Reform des Slotvergabesystems

5   Beispielsweise erwarb Oman Air im Februar 2016 für den Flughafen
    London Heathrow ein Slotpaar (d. h. für eine Landung und einen Start)   Die Schwächen des Slotvergabesystems werden bereits
    von Air France für 75 Mio. US-$ (Borders, Huff und Nussbaum, 2020).     seit Jahrzehnten ebenso regelmäßig diskutiert, wie mögli-

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                                                                                                                                                475
Analysen       Luftverkehr

      che Reformvorschläge propagiert werden. Dabei werden                und damit auch keine effiziente Nutzung der verfügbaren
      in der ökonomischen Diskussion zwei alternative Vergabe-            Slots gewährleisten.
      verfahren zur Steigerung der Effizienz bei der Nutzung von
      Slots eindeutig bevorzugt: regelmäßige Slotauktionen für            Szenario II
      die Erstzuteilung von Slots und/oder ein ergänzender kom-
      merzieller Sekundärmarkt zwischen den Fluggesellschaften            Szenario II ist durch die Kombination einer von der zuständi-
      für deren Reallokation (Levine, 1987; NERA Economic Con-            gen staatlichen Stelle vor jeder Flugplanperiode abgehalte-
      sulting, 2004; Czerny et al., 2008; Pellegrini et al., 2012; Per-   nen Auktion zur Erstzuteilung der Slots an Fluggesellschaf-
      tuiset und Santos, 2014; Davies, 2019). Dabei wird implizit         ten mit einem kommerziellen Sekundärhandel zwischen
      vorausgesetzt, dass die Erstzuteilung von Slots durch den           den Fluggesellschaften charakterisiert. In diesem Szena-
      Staat – vertreten durch die nationale Flugplankoordination          rio wären nicht nur historische Slots abgeschafft. Auch die
      oder die Flugaufsichtsbehörde – erfolgt. Offen bleibt, wem          Notwendigkeit einer Use-it-or-lose-it-Regel bestünde nicht
      die Auktionserlöse aus der Erstzuteilung an die Fluggesell-         mehr, da alle Slotinhaber im Gegensatz zum Status quo ein
      schaften zufließen sollen. Grundsätzlich können dies sein:           starkes betriebswirtschaftliches Interesse an der bestmögli-
                                                                          chen Nutzung der von ihren nur temporär zur Verfügung ste-
      • Der Staat als Bereitsteller der Slots, wobei der erzielte         henden Zeitnischen hätten. Nicht nur die bisher existenten
        Versteigerungserlös den Charakter eines Nutzungs-                 wettbewerbsbeschränkenden Hortungs- bzw. Slot-Sitting-
        entgelts hätte, oder                                              Anreize wären deutlich geringer als bei Fortdauer des Status
      • der Flughafenbetreiber als Bereitsteller und Finanzier            quo. Darüber hinaus ist eine effizientere Nutzung der Infra-
        der zugrunde liegenden und über die Slotvergabe rati-             struktur durch deren Allokation zu Knappheitspreisen und
        onierten Infrastrukturen.                                         den Wegfall der Use-it-or-lose-it-Regel zu erwarten.

      Die auf dem nachgelagerten Sekundärmarkt erzielten Erlöse           Szenario III
      aus dem Verkauf oder Verleasen von Slots würden derjeni-
      gen Fluggesellschaft zufließen, die sich im Rahmen der Erst-         Denkbar wäre ein weiteres Szenario III, das nach dem Kennt-
      zuteilung ein Zeitnischennutzungsrecht ersteigern konnte.           nisstand der Verfasser in der Literatur bislang nicht diskutiert
                                                                          wurde. Es beruht weitgehend auf Szenario II, da es wie die-
      Szenario I                                                          ses die Kombination aus zeitlich befristeter auktionsbasierter
                                                                          Erstzuteilung und kommerziellem Sekundärhandel zwischen
      Somit ergeben sich verschiedene Basisszenarien mit un-              den Fluggesellschaften vorsieht. Der fundamentale Unter-
      terschiedlichen Wettbewerbseffekten. In Szenario I wür-             schied besteht allerdings darin, dass zunächst sämtliche
      de die Erstausstattung der Fluggesellschaften mit Slots             Flughafenslots den Flughäfen übertragen werden, d. h. den
      weiterhin kostenlos und unter Beibehaltung des über das             Eigentümern und Betreibern der relevanten knappen Infra-
      IATA-System von den Fluggesellschaften faktisch selbst              struktur, deren Nutzung durch Slots rationiert werden muss.
      geschaffenen (Gewohnheitsrechts-)Instituts historischer             Es handelt sich also um eine fundamentale Neuordnung des
      Slots erfolgen. Zugleich würde ein kommerzieller Sekun-             institutionellen Arrangements, da die mit den Slots verknüpf-
      därmarkt zwischen den Fluggesellschaften eingeführt,                ten Eigentumsrechte, insbesondere die Disposition und
      um die Reallokation von Slots zu erleichtern. Dieses                Nutzung der Start- und Landerechte, der Sphäre der Infra-
      Arrangement würde jedoch die bisherigen Inhaber von                 strukturbetreiber zugeordnet werden. Auch hinsichtlich des
      Slots gegenüber Newcomern massiv bevorzugen. Neben                  institutionellen Arrangements zur Festlegung der Koordina-
      den hier zugunsten der Slotinhaber generierten bilanzre-            tionseckwerte werden Änderungen vorgeschlagen. Diese
      levanten Windfallprofits würde auch deren Marktmacht                 sollten im Szenario III von den Flughafenbetreibern selbst in
      an den hochfrequentierten Verkehrsflughäfen mut-                     Kooperation mit der Flugsicherung, aber ohne Mitbestim-
      maßlich weiter zementiert. So könnten Newcomer den                  mung Dritter festgelegt werden, um eine effiziente Nutzung
      Markteintritt zu diesen Flughäfen im Gegensatz zu den               der knappen Ressource Flughafenkapazität sicherstellen zu
      Incumbents entweder nur zu deutlich höheren Kosten                  können. In einem solchen Szenario entspricht das betriebs-
      erreichen (durch den Ankauf von Slots von den Incum-                wirtschaftliche Interesse des Flughafens an einer bestmögli-
      bents – denen ihre Slots ursprünglich in der Regel kos-             chen Nutzung seiner Infrastrukturen dem wettbewerbspoli-
      tenlos zugewiesen worden waren). Alternativ könnte den              tischen Interesse an einer Reduktion der aus der bisherigen
      Newcomern der Markteintritt effektiv verwehrt bleiben,              Slotvergabepraxis resultierenden Markteintrittsbarrieren.
      sofern die Slotinhaber durch „Slot Sitting“ eine Strategie          Zu erwarten ist ein höherer Nutzungsgrad der verfügbaren
      der Marktschließung durch Behinderungsmissbrauch in                 Slots, da der Flughafenbetreiber nunmehr in der Lage wäre,
      Form einer „Vertical Upstream Foreclosure“ verfolgen.               während einer Flugplanperiode frei gewordene Slots zügig
      Somit ließe sich keine knappheitsorientierte Allokation             für deren Restdauer zu reallozieren und so die Auslastung

                                                                                                            Wirtschaftsdienst 2022 | 6
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Analysen     Luftverkehr

seiner luft- und bodenseitigen Infrastrukturen zu optimieren.   kapazitätsbeschränkten Großflughäfen wie Frankfurt oder
Das bisherige System, einschließlich der derzeitigen Slot       München bei Umsteigeverkehren auf der Langstrecke und
Waiver, verlagert das wirtschaftliche Risiko einer starken      längeren Mittelstrecken in einem intensiven Wettbewerb
Reduzierung der Flugaktivitäten einer oder mehrerer Flugge-     zu ausländischen Drehkreuzen stehen, was deren Miss-
sellschaften einseitig auf den Flughafenbetreiber, da diesem    brauchsspielräume effektiv begrenzen sollte. Bei kürzeren
die Möglichkeit nicht offensteht, die aus rechtlichen Gründen   Verbindungen wären in diesem Zusammenhang die Konkur-
zurückgehaltenen Infrastrukturkapazitäten an interessier-       renz zu anderen Flughäfen mit überlappendem Einzugsge-
te Newcomer weiterzugeben und dadurch Neugeschäft zu            biet sowie Art und Umfang des intermodalen Wettbewerbs,
generieren. Des Weiteren stünde den Flughafenbetreibern         etwa durch den Schienenverkehr, von Relevanz.
eine nicht nur nutzungs-, sondern auch knappheitsbasierte
zusätzliche Finanzierungsquelle für Erhaltungs- und Ausbau-     Nicht auszuschließen wäre auch eine Kollusion zwischen
investitionen der luftseitigen Infrastrukturen zur Verfügung.   dem Flughafenbetreiber und den an ihrem Standort domi-
                                                                nanten Fluggesellschaften oder Allianzen zum Nachteil von
Diskussion der Szenarien                                        Newcomern. In Szenario III wäre dies allerdings weniger ein
                                                                durch die Erstauktion von Slots oder deren Sekundärhandel
Von den großen, auf Umsteigeverkehre über ihre jeweiligen       hervorgerufenes Problem. So könnte sich eine Eintrittsbar-
Drehkreuze spezialisierten Fluggesellschaften wird eine         riere für Newcomer aus dem fehlenden oder unzureichen-
marktbasierte Slotvergabe und vor allem die Abschaffung         den Zugang zu den für die Abfertigung der Flüge benötig-
historischer Slots regelmäßig abgelehnt. Diese stünde der       ten komplementären bodenseitigen Infrastrukturen des
erforderlichen langfristigen Netzplanung entgegen bzw.          Flughafens ergeben, sofern diese vom Flughafenbetreiber
würde deren Komplexität substanziell erhöhen. Überzeu-          langfristig an eine Fluggesellschaft oder Allianz verpachtet
gend ist dieses Argument nicht, da innerhalb der bestehen-      wurden. In diesem Fall wäre der Newcomer trotz der Zutei-
den Verbünde wie der Lufthansa Group sowie der großen           lung von Slots nicht in der Lage, Flüge durchzuführen oder
Allianzen (Star Alliance, Skyteam und Oneworld) regelmäßig      bei Ersteigerung zusätzlicher Slots zu expandieren.
Streckennetze optimiert und Verkehrsflüsse flexibel über al-
ternative Drehkreuze geleitet werden. Dahinter verbirgt sich    Fazit und Ausblick
der aus Sicht der etablierten Fluggesellschaften mit umfang-
reichen Slotportfolios an kapazitätsbeschränkten Flughäfen      Infolge der äußerst dynamischen Entwicklung des zivilen
betriebswirtschaftlich nachvollziehbare Wunsch, sich die        Luftverkehrs seit Ende des Zweiten Weltkriegs nahm die
ihnen durch den Status quo garantierten Renten weiterhin        Zahl der kapazitätsbeschränkten Flughäfen in allen be-
zu sichern. Hieraus resultierende Rent-Seeking-Aktivitäten      deutenden Verkehrsregionen, insbesondere aber in Euro-
führen aber zu ökonomischen Ineffizienzen und Wohlfahrts-       pa, wo sich die weltweit mit Abstand höchste Zahl von
verlusten. Es bedeutet insbesondere eine Fortschreibung         Level-2- und Level-3-Flughäfen befindet, deutlich zu. Bei
der ineffizienten indirekten Subventionierung des Infrastruk-   der erwarteten Erholung des Luftverkehrsmarktes nach
turzugangs zugunsten der Inhaber historischer Slots.            Überwindung der Coronapandemie und den bekann-
                                                                ten Problemen des Flughafenaus- und -neubaus in vie-
Die Umsetzung von Szenario III wirft ebenfalls wettbewerbs-     len EU-Mitgliedstaaten ist mittelfristig mit einer weiteren
politische Fragen auf, etwa nach der Marktmacht der Flug-       Verschärfung der Infrastrukturknappheit zu rechnen. Der
häfen gegenüber den Fluggesellschaften und damit nach der       noch anhaltende Einbruch der Passagierzahlen infolge
Wahrscheinlichkeit missbräuchlich überhöhter Preise bei der     der vielerorts geltenden Reisebeschränkungen und Qua-
Slotzuteilung. Marktmacht kapazitätsbeschränkter Flughä-        rantänevorschriften sowie der Zurückhaltung vieler Nach-
fen ist bei regionaler Alleinstellung grundsätzlich anzuneh-    fragender bietet eine historisch einmalige Chance für ei-
men. Einen möglichen Missbrauch dieser Marktmacht zu un-        ne radikale Reform des bisherigen Systems der Vergabe
terbinden, bliebe eine Aufgabe der Wettbewerbspolitik, die      von Flughafenslots. So mussten viele Fluggesellschaften
mit der Missbrauchsaufsicht über ein geeignetes Eingriffsin-    ihre Flugpläne, d. h. die Zahl ihrer Destinationen sowie
strumentarium verfügt. Allerdings erscheint das Risiko eines    der angebotenen Frequenzen, erheblich ausdünnen. Die
solchen Missbrauchs gering. Die Erstzuteilung erfolgt über      aktuelle Situation böte Newcomern somit grundsätzlich
eine Versteigerung, und die daran teilnehmenden Flugge-         weitreichende Möglichkeiten zum Markteintritt und Ex-
sellschaften können die Slots realistisch bewerten; überzo-     pansion an den vor der Pandemie hochfrequentierten und
gene Mindestgebote des Flughafenbetreibers sind daher mit       entsprechend slot-beschränkten Großflughäfen. Die von
dem Risiko behaftet, Slots nicht vergeben zu können und         den zuständigen Behörden weltweit erlassenen Slot Wai-
Einnahmen zu verlieren. Wie bei jedem Systemwechsel sind        ver verhindern dies jedoch. Sie sollten daher aufgehoben
jedoch Übergangsprobleme denkbar. Darüber hinaus sollte         werden, gerade auch um den pandemiebedingten Nach-
nicht übersehen werden, dass gerade auch die besonders          frageeinbruch zur Dekonzentration der vielerorts durch

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Analysen          Luftverkehr

                                                                                        Fluko Flughafenkoordination Deutschland GmbH (2022a), Flughafenka-
      marktbeherrschende Fluggesellschaften und ihre Allian-                                pazitätsparameter, https://fluko.org/flughaefen/flughafen-kapazita-
      zen vermachteten Luftverkehrsmärkte zu nutzen.                                        ets-parameter/ (22. März 2022).
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      Title: A Proposal to Reform Slot Allocation at Capacity-Constrained Commercial Airports
      Abstract: Air transport services require complementary ground and air infrastructure. Capacity constraints of an airport’s runway sys-
      tem create a significant bottleneck. The right of use depends on the availability of a slot. When the demand for slots exceeds the supply,
      an allocation process is required. In most countries of the world, there is no market mechanism for this. A grandfather clause restricts
      entry for new entrants at congested airports. A remedy can be found in a property rights perspective.

                                                                                                                                   Wirtschaftsdienst 2022 | 6
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