Expat-Guide in Brasilien - Auflage

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Expat-Guide
                in Brasilien

                       2. Auflage

Herausgeber:
INHALTSVERZEICHNIS

1.   Einführung                                                  2

2.   Wichtige Aspekte der unterschiedlichen Bereiche
     des brasilianischen Steuerrechts                            2
     2.1 Ansässige und Nicht-Ansässige                            2
     2.2 Einkommensteuerpflicht                                   3
     2.3 Quellensteuer (IRRF)                                     3
     2.4 Sog. „Carnê-Leão“                                        4
     2.5 Progressive Steuersätze                                  4
     2.6 Einkommensteuererstattung                                5
     2.7 Arten zu versteuernder Vergütungen allgemein             5
     2.8 Einkommensteuerabzug                                     6

3.   Spezifische Einkünfte, die der brasilianischen
     Besteuerung unterliegen                                     6
     3.1 Kapitalgewinne                                          6
     3.2 Einkünfte aus Investitionen                             7
     3.3 Anmerkungen zu in Brasilien nicht ansässigen Personen   7
     3.4 Doppelbesteuerung                                       8

4.   Aspekte des Arbeits- und Sozialrechts                        9
     4.1 Einführung                                               9
     4.2 Übersicht über das brasilianische Arbeitsrecht           9
     4.3 Sozialversicherungsbeiträge                             10

5.   Internationale Sozialversicherungsabkommen                  11
     5.1 Einführung                                              11
     5.2 Wer hat gemäß Sozialversicherungsabkommen
     Anspruch auf Leistungen?                                    12
5.3 Welche Leistungen sind im
      Sozialversicherungsabkommen vorgesehen?                         12
      5.4 Übersicht über die im Abkommen vorgesehenen
      brasilianischen Sozialversicherungsleistungen                   13
      5.5 Entsendung nach Brasilien oder Deutschland                  13
      5.6 Schlussbemerkungen                                          14

6.    Visa in Brasilien                                               14
      6.1 Visumsarten                                                 14
      6.1.1 Befristetes Arbeitsvisum mit lokalem Arbeitsvertrag       14
      6.1.2 Befristetes Arbeitsvisum für Techniker                    15
      6.1.3 Dauervisum für Geschäftsführer                            16

7.    Einschlägige Visa für ein Bauprojekt eines
      deutschen Unternehmens mit Aktivitäten in Brasilien             17
      7.1 Szenario 1 – Geteilter Vertrag zwischen
      deutschem Unternehmen (Ausland) und brasilianischem
      Unternehmen (Inland)                                            17
      7.2 Szenario 2 – Beauftragung eines lokalen
      Subunternehmens mit den Inlandsaktivitäten                      21
      7.3 Szenario 3 – Es ist kein lokales Unternehmen
      für die Inlandsaktivitäten verfügbar                            23

8.    Unsere Sponsoren                                                24

                         Stand Dezember 2013
  Die Deutsch-Brasilianische Industrie- und Handelskammer São Paulo
 dankt Zilveti Advogados für die Zusammenarbeit und die Schirmherr-
                      schaft bei dieser Publikation

                          Herausgegeben von der
     Deutsch-Brasilianischen Industrie- und Handelskammer São Paulo
2

    1. EINFÜHRUNG

    Laut letzter Erhebung des Brasilianischen Instituts für Geographie
    und Statistik (IBGE, Instituto Brasileiro de Geografia e Estatística)
    ist die Anzahl der Einwanderer in Brasilien in den letzten 10 Jah-
    ren, d.h. im Zeitraum zwischen 2000 und 2010, um 86,7% gestie-
    gen. Der Hauptgrund für die Zuwanderung liegt darin, dass sich
    Brasilien im Laufe des letzten Jahrzehnts wirtschaftlich und poli-
    tisch stabilisiert hat und damit für ausländische Investoren und
    Personen, die in einem anderen Land leben und arbeiten wollen,
    attraktiver geworden ist.

    In diesem Sinne soll dieser Leitfaden eine Übersicht über Arbeits-
    visa sowie über Konsequenzen für Steuern und Sozialversiche-
    rungsbeiträge in Brasilien geben. Dabei ist darauf hinzuweisen,
    dass diese Broschüre nicht alle Fragen hinsichtlich Immigration
    und Steuergesetzgebung abdecken kann, aber sicher hilfreich ist,
    um sich einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und Fragen
    dieses Themas zu verschaffen.

    2. WICHTIGE ASPEKTE DER
    UNTERSCHIEDLICHEN BEREICHE DES
    BRASILIANISCHEN STEUERRECHTS

    2.1 Ansässige und Nicht-Ansässige

    Nach brasilianischem Recht unterliegen alle steuerlich als in Brasi-
    lien „ansässig“ angesehenen natürlichen Personen der weltweiten
    Besteuerung. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer unabhän-
    gig davon, ob die Einkünfte nach Brasilien überwiesen werden oder
    nicht, auf die von dieser natürlichen Person weltweit erzielten Ein-
    künfte anfällt. Natürliche Personen, die in Brasilien steuerrechtlich
    als „nicht-ansässig“ angesehen werden, unterliegen einer Quellen-
    steuer zu den von den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vor-
    gesehenen Steuersätzen.
3

Ob ein Ausländer als „ansässig“ oder „nicht-ansässig“ eingestuft
wird, hängt von der Art seines Visums ab. Die in diesem Zusam-
menhang relevanten Arten von Visa werden in der folgenden
Übersicht dargestellt:

 Visatyp                           Ansässigkeit

 Geschäftsvisum                    Nicht-ansässig (Visumsinhaber
                                   hält sich nicht mehr als 90 Tage
                                   in Brasilien auf ).

 Befristetes Arbeitsvisum mit lo- Ansässig ab Einreise nach Bra-
 kalem Arbeitsvertrag             silien.

 Befristetes Arbeitsvisum ohne Ansässig nach 183 (aufeinander-
 lokalen Arbeitsvertrag        folgenden oder nicht aufeinan-
                               derfolgenden) Tagen physischer
                               Anwesenheit in Brasilien inner-
                               halb eines Zeitraums von zwölf
                               Monaten.

 Dauervisum                        Ansässig ab Einreise nach Bra-
                                   silien

2.2 Einkommensteuerpflicht

Grundsätzlich ist der als steuerlich in Brasilien ansässig angesehene
Ausländer genauso einkommensteuerpflichtig wie ein brasilia-
nischer Staatsbürger. Er ist daher verpflichtet, eine Jahreseinkom-
mensteuererklärung abzugeben, in der er alle Dividenden, Zins-
einkünfte, Löhne, Gehälter, Dienstleistungsvergütungen, Einkünfte
aus Mieten, Royalties und andere Einkünfte und deren Quellen im
Ausland oder in Brasilien angeben muss.

2.3 Quellensteuer (IRRF)

Zahlungen von einer brasilianischen Quelle sind mit progressiven
Steuersätzen zwischen 0% bis zu 27,5% (siehe progressive Steuer-
sätze – Punkt 2.5) an der Quelle zu besteuern. Im Allgemeinen wer-
4

    den Einkommensteuern bei Ausländer genau wie bei Brasilianern
    bei der monatlichen Lohn-/ Gehaltszahlung einbehalten. In diesem
    Fall liegt die Verantwortung für die Einbehaltung und Abführung
    der Quellensteuer beim Arbeitgeber bzw. der Zahlungsquelle.

    2.4 Sogenanntes „Carnê Leão“

    In Brasilien ansässige Steuerzahler unterliegen der Jahreseinkom-
    mensteuerpflicht und der Pflicht zur monatlichen Einkommensteu-
    erzahlung auf Einkünfte, die nicht der Quellensteuer unterliegen.
    Diese sind per sogenanntem „carnê leão“ zu zahlen. Die geschul-
    dete Steuer wird ebenfalls unter Nutzung progressiver Steuersätze
    (0% bis 27,5%) ermittelt und ist bis zum letzten Tag des Folgemo-
    nats vorzunehmen.

    Es ist wichtig hervorzuheben, dass nicht nur im Ausland gezahlte
    Gehälter und Boni, sondern auch im Ausland erwirtschaftete per-
    sönliche Einkünfte (Beteiligungseinkünfte, Dividenden, Mietein-
    künfte etc.) zu versteuern sind. Steuerpflichtig ist dabei der durch
    die Einkünfte Begünstigte (Entsandter).

    2.5 Progressive Steuersätze

    Die folgende Übersicht zeigt die progressiven Steuersätze in Bezug
    auf den carnê-leão für das Steuerjahr 2014:

           Übersicht über die monatlich zu zahlende Steuer

         von           bis        Satz (%)    abzugsfähiger Betrag

          0          1.787,77      0.00%                  0

      1.787,77       2.679,91       7.5%               134.08

      2.679,30       3.572,43       15%                335.03

      3.572,43       4.463,81      22.5%               602.96

      4.463,81      und mehr       27,5%               826.15
5

                          Jahressteuertabelle

      von           bis         Satz (%)   abzugsfähiger Betrag

       0         21.453,24       0.00%               0

    21.453,25    32.151.48        7.5%            1,608.99

    32.151,48    42.869.16        15%             4,020.35

    42.869,16    53.565.72       22.5%            7,235.54

    53.565,72    und mehr        27,5%            9,913,83

2.6 Einkommensteuererstattung

Ansässige müssen für das Jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember eine
Einkommensteuererklärung abgeben. Die Frist für die Abgabe der
Steuererklärung ist der letzte Werktag des Monats April des Folge-
jahres. Es werden keine Nachfristen eingeräumt. Bei Verspätungen
wird ein Bußgeld zwischen R$ 165,74 und 20% der geschuldeten
Steuer verhängt. Es ist allerdings möglich, nach Fristende Ände-
rungen der Steuererklärung einzureichen, ohne dass dafür Buß-
gelder anfallen. Eventuell nachzuzahlende Steuern können in einer
einmaligen Zahlung oder in bis zu 8 Raten gezahlt werden.

2.7 Arten zu versteuernder Vergütungen allgemein

•    In Brasilien und außerhalb Brasiliens gezahltes Gehalt
•    Allgemeine Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen
•    Mietzuschuss
•    Lebenshaltungszuschuss
•    Wohnkostenzuschuss
•    Ausbildungszuschuss
•    Fringe Benefits, z.B. Ausgaben für Handy, Laptop und Auto
6

    2.8 Einkommenssteuerabzüge

    Nach brasilianischem Recht sind bei der Berechnung der Einkom-
    mensteuer im Rahmen der Einkommenssteuererstattung nur we-
    nige Abzüge erlaubt:

    1. Aufwendungen für abhängige Personen unter bestimmten Vo-
       raussetzungen;
    2. Zahlungen an private Rentenversicherungen innerhalb be-
       stimmter Grenzen;
    3. Schulgeld (in Brasilien oder im Ausland) des Steuerzahlers oder für
       von ihm/ihr abhängige Personen innerhalb bestimmter Grenzen;
    4. Heilbehandlungskosten (in Brasilien oder im Ausland) unter be-
       stimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Grenzen;
    5. Unterhaltszahlungen aufgrund einer Gerichtsentscheidung un-
       beschränkt;
    6. Sozialversicherungsbeiträge für Hausangestellte;
    7. Spenden an staatliche Stellen und Organisationen, unter be-
       stimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Grenzen;

    3. SPEZIFISCHE EINKÜNFTE, DIE DER
    BESTEUERUNG IN BRASILIEN UNTERLIEGEN

    3.1 Kapitalgewinne

    Kapitalgewinne aus Verfügungen über Anlagevermögen oder In-
    vestitionen werden für Steuerzwecke ebenfalls als Teil des Bruttoein-
    kommens angesehen. Beide Arten von Steuerzahlern, ansässige und
    nicht ansässige, sind bei der Realisierung von Kapitalgewinnen auf den
    Verkauf weltweiten Anlagevermögens einkommensteuerpflichtig. Der
    Steuersatz beträgt 15%. Die Besteuerung wird durch den Verkauf des
    Anlagevermögens ausgelöst, wobei Berechnungsgrundlage die Diffe-
    renz zwischen den Anschaffungskosten und dem Verkaufspreis ist.

    Bei der Prüfung der Frage, ob Ausnahmeregelungen nach brasilia-
    nischem Recht anwendbar sind oder ausschließlich an der Quelle zu
    einem niedrigeren Steuersatz besteuert wird, sind alle Umstände zu be-
7

rücksichtigen. Die Einkommensteuer ist am letzten Werktag des Monats
zu zahlen, der dem Empfang aus den durchgeführten Verkäufen folgt.

Der in Brasilien ansässige Verkäufer ist für die Abführung der Steuer ver-
antwortlich. Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine nicht-ansässige
natürliche Person und befindet sich die Sache in Brasilien, muss die
Steuer vom Käufer an der Quelle einbehalten und abgeführt werden.

Nicht-ansässige Personen unterliegen nur dann der Steuer auf Ka-
pitalgewinne aus dem Verkauf von Vermögen, wenn sich dieses in
Brasilien befindet.

Die im brasilianischen Aktienmarkt erwirtschafteten Kapitalgewinne
unterliegen einer Einkommensteuer zu einem fixen Steuersatz von
15%. Es ist möglich, die Verluste von den im selben oder dem dar-
auffolgenden Monat erzielten Gewinnen abzuziehen.

Dividenden lokaler Unternehmen werden nicht besteuert.

3.2 Einkünfte aus Investition

Investitionseinkünfte aus Zahlungsquellen in und außerhalb Brasi-
liens unterliegen der für Ansässige geltenden Besteuerung. Grund-
lage für die Besteuerung des Einkommens aus internationalen
Investitionen sind die Regelsteuersätze. Zinseinkünfte aus brasilia-
nischen Investitionen werden in der Regel mit progressiven Steuer-
sätzen zwischen 15% und 22,5% an der Quelle besteuert, wenn sie
von brasilianischen Investmentfonds gezahlt werden. Zinsen brasili-
anischer Sparkonten werden nicht besteuert.

3.3 Anmerkungen zu steuerlich in Brasilien nicht-ansäs-
sigen Personen

Bei in Brasilien nicht-ansässigen Ausländern werden während der
ersten 183 Tage ihres Aufenthalts in Brasilien nur Einkünfte aus
brasilianischen Zahlungsquellen besteuert. Das bedeutet, dass
Einkommensteuer dann anfällt, wenn die natürliche Person indivi-
duelle Einkünfte oder Kapitalgewinne in Brasilien erzielt. In diesem
8

    Fall muss die Steuer für jedes Geschäft, durch das Einkünfte und/
    oder einen Vermögenszuwachs gewonnen werden, direkt abge-
    führt werden. Es besteht in diesem Fall keine Notwendigkeit, ei-
    nen Antrag auf Steuererstattung zu beantragen.

    Daher sollte jede Art von Operation, die von einem Ausländer mit
    temporärem Visum ohne Arbeitsvertrag durchgeführt wird, von
    Berater im Hinblick auf die Steuersätze und akzessorische Pflichten
    geprüft werden.

    Für Lohn- bzw. Gehaltszahlungen an einen Nicht-Ansässigen, die
    aus einer brasilianischen Quelle stammen, gilt ein Quellensteuer-
    satz von 25%. Pensionszahlungen, Mietaufwendungen und Kapi-
    talgewinne unterliegen einem Steuersatz von 15%, der ebenfalls
    an der Quelle einzubehalten ist. Auslandseinkünfte werden nicht
    besteuert.

    3.4 Doppelbesteuerung

    Brasilien hat mit verschiedenen Ländern Doppelbesteuerungsab-
    kommen oder Abkommen über die gegenseitige Gleichbehand-
    lung abgeschlossen. Ziel ist es, die Steuerbelastung natürlicher
    Personen zu reduzieren. Dementsprechend kann zwischen Brasilien
    und dem Heimatland der natürlichen Person die in einem Land ge-
    zahlte Steuer bei der Zahlung der Einkommensteuer im anderen
    Land angerechnet werden.

    Zwischen Brasilien und Deutschland gibt es zwar kein Doppelbe-
    steuerungsabkommen, jedoch ein Abkommen über die gegensei-
    tige Gleichbehandlung. Dieses erlaubt die Anrechnung der Einkom-
    mensteuer innerhalb gewisser Grenzen.
9

4. ASPEKTE DES ARBEITS- UND
SOZIALRECHTS

4.1 Einführung

Das brasilianische Sozialversicherungssystem stellt die gesetzlichen
Arbeitnehmerrechte auf Bundesebene sicher. Die gezahlten Arbeit-
geber- und Arbeitnehmeranteile der Beiträge zur Sozialversiche-
rung werden bei Wegfall des Arbeitseinkommens aufgrund von
Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Alter, Tod,
unfreiwilliger Arbeitslosigkeit sowie Mutterschaft und Inhaftierung
zur Unterstützung des betroffenen Personenkreises verwendet.

Allgemein müssen alle natürlichen Personen, die vor Ort angestellt
sind und als für Steuerzwecke in Brasilien ansässig angesehen wer-
den, Sozialversicherungsbeiträge abführen. Dies gilt auch für Aus-
länder. Infolgedessen findet das brasilianische Arbeitsgesetzbuch
(„Consolidação das Leis Trabalhistas“ - CLT) auf Ausländer, die an-
gestellte ansässige Steuerzahler sind, genauso Anwendung wie auf
brasilianische Arbeitnehmer.

4.2 Übersicht über das brasilianische Arbeitsrecht

Alle natürlichen Personen, die in Brasilien arbeiten, sind unabhängig
davon, ob dies im Rahmen eines unselbständigen Arbeitsverhält-
nisses geschieht oder nicht, unter bestimmten Bedingungen von
der Arbeits- und Sozialgesetzgebung, die eine Reihe von Rechten
vorsieht, geschützt. Das Arbeitsverhältnis muss im Arbeits- und So-
zialausweis (CTPS) eingetragen werden, der dem Nachweis für die
Berechnung der Beschäftigungszeiten für die Rentenansprüche
dient.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage gehört zum Gehalt alles, was
in Verbindung zur Arbeitsvergütung steht, d.h. neben dem eigent-
lichen Monatsgehalt gehört auch das 13. Gehalt (Weihnachtsgeld),
das Urlaubsentgelt und andere Beträge zum Gehalt.
10

     Die Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag und vierundvierzig
     Stunden pro Woche. Es dürfen nicht mehr als zwei Überstunden pro
     Tag geleistet werden. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine wö-
     chentliche Ruhezeit von mindestens vierundzwanzig Stunden.

     Der Arbeitnehmer hat nach 12 Monaten Arbeit für das Unternehmen
     ferner Anspruch auf 30 laufende Tage bezahlten Urlaubs plus Ur-
     laubsgeld in Höhe eines Drittels des monatlichen Gehalts. Es besteht
     die Möglichkeit, sich ein Drittel des Urlaubs auszahlen zu lassen.

     Natürliche Personen haben ferner Anspruch auf ein 13. Gehalt
     (Weihnachtsgeld) in Höhe eines Monatsgehalts.

     4.3 Sozialversicherungsbeiträge

     Wie oben erwähnt, unterliegt jede natürliche Person, die eine Vergü-
     tung aus einer brasilianischen Quelle erhält, unabhängig davon, ob es
     sich um einen unselbständigen Arbeitnehmer oder um selbständige
     Mitarbeiter (d.h. Direktoren gemäß Gesellschaftsvertrag) handelt,
     dem Sozialversicherungssystem und ist infolgedessen zur Zahlung
     der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet. Der Arbeitnehmer muss
     einen Beitrag mit progressiven Sätzen zahlen, die je nach der Höhe
     der Vergütung zwischen 8% und 11% variieren. Der Betrag ist jedoch
     auf die maximale Höhe von R$ 457,49 (nach der letzten gesetzlichen
     Aktualisierung) beschränkt. Er muss vom Arbeitgeber oder demjeni-
     gen einbehalten und abgeführt werden, der die Vergütung zahlt.

     Ferner muss das Unternehmen je nach seiner Aktivität auch den
     Arbeitgeberanteil von 28,8% auf das Gehalt oder von 2,5% auf den
     Bruttoumsatz zahlen.

     Hinzu kommen für das Unternehmen monatliche Zahlungen in
     den Arbeitslosenfonds (Fundo de Garantia do Tempo de Serviço,
     FGTS) in Höhe von 8% auf die Vergütung des Arbeitnehmers. Der
     eingezahlte Betrag kann vom Arbeitnehmer bei Kündigung durch
     den Arbeitgeber (außer bei der außerordentlichen Kündigung), Ru-
     hestand, Kauf von Eigentum, Tod, Beendigung des Arbeitsvertrages
     und anderen Situationen abgehoben werden.
11

Entlässt das Unternehmen den Arbeitnehmer ohne Kündigungs-
grund für eine Kündigung, muss es ferner ein Bußgeld in Höhe von
40% auf den Gesamtbetrag der an den Arbeitslosenfonds gelei-
steten Zahlungen entrichten .

Daneben ist auf alle Einkünfte Einkommensteuer zu zahlen, d.h. auf
Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis einschließlich Fringe Bene-
fits, Kapital, Pensionen und Mieten. Die Steuer ist vom Arbeitgeber
bei der Zahlung einzubehalten und muss folglich von dem Gehalt
des Arbeitnehmers abgezogen werden. Der monatlich bei Zahlung
einbehaltene Betrag kann von der am Ende des Jahres berechneten
endgültigen Jahreseinkommenssteuer abgezogen werden.

5. INTERNATIONALES
SOZIALVERSICHERUNGSABKOMMEN

5.1 Einführung

Der Hauptzweck internationaler Sozialversicherungsabkommen,
besteht laut Datenbasis der Sozialversicherungsbehörden darin,
„die Erfüllung der sozialrechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmer,
der rechtlich Abhängigen und jener, die im Land leben oder dies
besuchen, im Einklang mit der Gesetzgebung beider Länder sicher-
zustellen“.

Brasilien hat mit verschiedenen Ländern wie Bolivien, Chile, El Salvador,
Spanien, Paraguay, Portugal, Griechenland, Italien und weiteren Län-
dern internationale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.

Zwischen Brasilien und Deutschland wurde im Dezember 2009
ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen, das
die Rechte und Pflichten hinsichtlich eventueller Sozialleistun-
gen von Deutschen bzw. Brasilianern regelt. Es wurde in Brasilien
durch die bis heute geltende Verordnung „Decreto 8.000 vom 08.
Mai 2013“ umgesetzt.
12

     Das Abkommen erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, die
     in einem Land gezahlten Sozialversicherungsbeiträge im anderen
     Land zu berücksichtigen. Aufgrund des Abkommens ist es deut-
     schen und brasilianischen Arbeitnehmern, die im jeweils anderen
     Land leben, möglich, brasilianische und deutsche Sozialleistungen
     zu bekommen. Es erleichtert vor allem den Erwerb von Rentenan-
     sprüchen, indem deutsche und brasilianische Zeiten für die Erfül-
     lung der Anspruchsvoraussetzungen (zum Beispiel für die Warte-
     zeit) zusammengerechnet werden. Das ermöglicht in vielen Fällen
     erst, überhaupt einen Rentenanspruch zu realisieren.

     Außerdem regelt das Abkommen, in welchem Staat bei einer Be-
     schäftigung in Deutschland oder Brasilien Beiträge zu zahlen sind.

     5.2 Wer hat gemäß Sozialversicherungsabkommen An-
     spruch auf Leistungen?

     Alle Bürger, die der brasilianischen und/oder deutschen Sozialversi-
     cherungsgesetzgebung unterliegen, sowie deren rechtlich abhän-
     gige Personen.

     5.3 Welche Leistungen sind im Sozialversicherungsab-
     kommen vorgesehen?

     Deutschland:
     • Allgemeine Sozialversicherung;
     • Hüttenknappschaftliche Sozialversicherung und Landwirte;
     • Unfallversicherung;
     • Sozialversicherung für in der Landwirtschaft beschäftigte Per-
       sonen und andere;

     Brasilien:
     • Ruhestand aufgrund Beitragszeit oder Alter;
     • Pension von Todes wegen, und
     • Unfallhilfe
13

5.4 Übersicht über die im Abkommen vorgesehenen
brasilianischen Sozialversicherungsleistungen

Altersruhestand: In Brasilien können Männer mit 65 und Frauen mit
60 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Altersrente gehen.

Ruhestand aufgrund Beitragszeit: Voll- oder Teilruhestand, bei Män-
nern ab 35 Jahren Beitragszeit und bei Frauen ab 30 Jahren.

Erwerbsunfähigkeitsrente: Die physische und / oder geistige Zu-
stand der Erwerbsunfähigkeit muss von einem Arzt des Sozialversi-
cherungsinstituts INSS untersucht und bescheinigt werden.

Sonderruhestand: Diese Leistung wird an Arbeitnehmer gezahlt,
die eine gesundheitsschädigende oder ihre physische Integrität ge-
fährdende Tätigkeit ausgeübt haben. Dabei muss die Tatsache, dass
er schädlichen, physischen, biologischen Agenten ausgesetzt war,
nachgewiesen werden.

Pension aufgrund Todesfalls: Diese Leistung wird im Todesfall an
die gesetzlich Abhängigen gezahlt. Ansprüche stehen Ehemann,
Ehefrau, Lebenspartner, Kindern unter 21 Jahren und Behinderten
jeden Alters, Vater oder Mutter, Geschwistern unter 21 Jahren zu.

5.5 Entsendung nach Brasilien oder Deutschland

 Arbeitnehmer, die eine signifikante Geschäftsaktivität in ihrer Hei-
matstadt ausüben und von einem Unternehmen nach Brasilien
oder Deutschland versetzt werden, erhalten von den Behörden
eine 24-Monats-Bescheinigung. Nach dieser Bescheinigung un-
terliegt der Arbeitnehmer weiter der Sozialversicherung seines
Heimat- bzw. Entsendelandes. Der 24-Monatszeitraum kann unter
bestimmten Voraussetzungen von Fall zu Fall erneuert und geprüft
werden. Eine signifikante Tätigkeit ist im Einklang mit dem Abkom-
men durch objektive Kriterien definiert.
14

     5.6 Schlussbemerkungen

     Diese Zusammenfassung gibt den Inhalt des Abkommens natürlich
     nicht erschöpfend wieder, sondern wurde zu Informationszwecken
     erstellt. Das Abkommen ist im brasilianischen Rechtssystem sehr
     neu, so dass es zu rechtlichen Diskussionen über Anpassungen
     kommen kann. Darüber hinaus wird jeder Einzelfall von jeweils von
     der zuständigen Behörde geprüft.

     6. VISA IN BRASILIEN

     6.1. Visumsarten

     Es gibt drei Arten von Visa, die der ausländischen natürlichen Person
     erlauben, in Brasilien zu arbeiten.

     6.1.1 Befristetes Arbeitsvisum mit lokalem Arbeitsver-
     trag

     • Visum für jegliche Arbeitnehmertätigkeit in Brasilien, außer für lei-
       tende Aktivitäten mit allgemeinen Vertretungsbefugnissen (Unter-
       schriftsbefugnis) zur Führung eines brasilianischen Unternehmens;
     • Visum mit einer Laufzeit von zwei Jahren, das vor Ablauf des
       zweiten Jahres in ein Dauervisum umgewandelt werden kann;
     • Voraussetzung ist ein Minimum an Berufserfahrung in der Tä-
       tigkeit, die in Brasilien ausgeübt werden soll und eine entspre-
       chende Ausbildung (Universitätsabschluss, ein Jahr Berufserfah-
       rung - neun Jahre Ausbildung, zwei Jahre Berufserfahrung - bei
       einem Master oder Doktortitel [Minimum 360 Stunden] wird
       keine Berufserfahrung verlangt);
     • Verhältnis von 2/3 Brasilianer zu 1/3 Ausländer sowohl in Bezug auf
       die Anzahl als auch auf das Gehalt der ausländischen im Verhältnis
       zu den brasilianischen Arbeitnehmern in der brasilianischen Gesell-
       schaft (Antragsteller), muss bereits vor Antragstellung vorliegen;
     • Arbeitsvertrag mit dem lokalen Unternehmen, das Splitten des
       Gehalts ist erlaubt, die nach Erteilung des Visums zu zahlende
       Vergütung (Summe des von der lokalen Organisation gezahlten
15

  Gehalts + lokal gezahlte Fringe Benefits (nicht obligatorisch) +
  Gehalt im Ausland (nicht obligatorisch)) muss bei Versetzung
  innerhalb des Unternehmens der Höhe nach mindestens dem
  vorher im Ausland gezahlten Gehalt entsprechen;
• Das Visum kann Familienmitglieder (Ehefrau und Kinder) umfassen.
  Für die vom Inhaber des befristeten Visums abhängigen Familien-
  mitglieder kann eine Arbeitserlaubnis beantragt werden, deren
  Gültigkeit auf den Zeitraum der Gültigkeit des befristeten Visums
  beschränkt ist. Für die Erteilung einer derartigen Arbeitserlaubnis ist
  die Vorlage von beruflichen Zeugnissen und von Ausbildungszeug-
  nissen nicht erforderlich. Nach Bewilligung der Arbeitserlaubnis
  wird grundsätzlich das neue Visum für das abhängige Familienmit-
  glied durch das jeweils zuständige brasilianische Konsulat außer-
  halb Brasiliens erteilt, jedoch kann die Erteilung unter Umständen
  auch nach Analyse des Einzelfalls in Brasilien erfolgen.

6.1.2 Befristetes Visum für Techniker

• Visum für technische Tätigkeiten in Brasilien, außer für Manage-
  ment-, Verwaltungs- und Finanztätigkeiten bzw. leitende Aktivi-
  täten mit allgemeinen Befugnissen (Unterschriftsbefugnis) für
  die Führung des brasilianischen Unternehmens;
• Laufzeit des Visums von neunzig Tagen oder einem Jahr, das ein-
  mal um die gleiche Laufzeit verlängert werden kann;
• Voraussetzung ist Berufserfahrung von mindestens drei Jahren
  im Bereich der Tätigkeit, die in Brasilien entfaltet werden soll;
• Dienstleistungs- oder Kooperationsvertrag zwischen dem Ar-
  beitgeber des Kandidaten und der brasilianischen Gesellschaft
  oder Nachweis des Kaufs von Maschinen bei Beantragung eines
  Visums mit einer Laufzeit von einem Jahr;
• Zahlung vor Ort nicht erlaubt, das Gehalt muss weiterhin vom
  Unternehmen im Ausland gezahlt werden;
• Visum kann Familienmitglieder (Ehefrau und Kinder) einschlie-
  ßen, die in Brasilien jedoch nicht arbeiten dürfen.
16

     6.1.3 Dauervisum für Geschäftsführer

     • Visum für Führungstätigkeiten mit allgemeinen Vertretungsbe-
       fugnissen (Unterschriftsbefugnis) für die Führung der brasilia-
       nischen Gesellschaft
     • Beschränkung auf die im Antrag genannte Funktion und die bra-
       silianische Gesellschaft, die den Antrag gestellt hat; das Visum ist
       bis zu fünf Jahre gültig;
     • Nachweis einer Investition in ausländischer Währung, die minde-
       stens R$ 150.000,00 (einhundertfünfzigtausend Reais) entspricht,
       durch den ausländischen Gesellschafter als Kapitaleinlage und
       Übernahme der Verpflichtung zur Einstellung von mindestens
       10 (zehn) brasilianischen Arbeitnehmern innerhalb von zwei
       Jahren durch den Antragsteller (brasilianische Gesellschaft), das
       Visum ist auf zwei Jahre beschränkt;
     • Auslandsinvestitionen in ausländischer Währung entsprechend
       mindestens R$ 600.000,00 (sechshunderttausend Reais) oder
       mehr, Beschränkung im Einklang mit dem Zeitraum des Ge-
       schäftsführermandats von 5 Jahren ohne Notwendigkeit des
       Nachweises der Schaffung von 10 (zehn) neuen Arbeitsplätzen,
       die Investition muss als Kapitaleinlage eingezahlt werden;
     • Vorherige Zustimmung des Arbeitsministeriums für den Fall der
       Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen der-
       selben Gruppe;
     • Zahlung an den Kandidaten vor Ort, das Gehalt kann jedoch auf-
       gespalten werden, wobei die nach der Erteilung des Visums zu
       zahlende Vergütung (Summe des von der lokalen Gesellschaft
       gezahlten Gehalts + der lokal gezahlten fringe benefits (nicht
       obligatorisch) + im Ausland gezahltes Gehalt (nicht obligato-
       risch) zumindest dem aktuellen Gehalt im Ausland entsprechen
       muss, sofern es sich um eine unternehmensinterne Versetzung
       handelt;
     • Visum kann sich auf Familienmitglieder (Ehefrau und Kinder) er-
       strecken, die dann in Brasilien arbeiten dürfen;
17

7. EINSCHLÄGIGE VISA FÜR EIN BAUPROJEKT
EINES DEUTSCHEN UNTERNEHMENS MIT
AKTIVITÄTEN IN BRASILIEN

7.1 - Szenario 1 – Geteilter Vertrag zwischen deutscher
Gesellschaft (Ausland) und brasilianischer Gesellschaft
(Inland)

  Szenario 1
  Bauprojekt eines deutschen Unternehmens mit Aktivitäten
  in Brasilien. Geteilter Vertrag zwischen deutscher Gesellschaft
  (Ausland) und brasilianischer Gesellschaft (Inland).

                  Brasilien                          Deutschland

              Unternehmen D
                                                   Unternehmen D
             Lokales verbundenes
                Unternehmen
      Steuern 2

                     Kunde B

                                      Steuern 1

                  Geldfluss - Transferpreis und Geldfluss - Verkaufspreis

                  Dienstleistungsvertrag (Adoption Agreement)

                  Arbeitnehmer
18

      Unternehmen                                          Brasilianische Gesell-
                         Deutsche Gesellschaft
             D                                                     schaft

         PE Risiko                  Nein                            Nein

         TP Risiko           Nein, wenn es keine            Nein, wenn es keine
                        Transaktion zwischen ver-         Transaktion zwischen ver-
                         bundenen Parteien gibt.          bundenen Parteien gibt.

        Steuern (1)             ISS + IRRF *                PIS + COFINS + CIDE

        Steuern (2)       Nach brasilianischem                Im Allgemeinen:
                         Recht nicht anwendbar             ISS+PIS+CONFIS+WHT

        Arbeitsrecht      Nach brasilianischem             Restriktion der Anzahl
                         Recht nicht anwendbar              ausländischer Arbeit-
                                                            nehmer? Ja, je nach
                                                                 Visumstyp

        Arbeitsrecht      Nach brasilianischem             Restriktion des an aus-
                         Recht nicht anwendbar            ländische Arbeitnehmer
                                                           gezahlten Gehalts der
                                                           Höhe nach? Ja, das Ge-
                                                          halt des Entsandten muss
                                                          dem Gehalt eines brasili-
                                                          anischen Arbeitnehmers
                                                            in derselben Position
                                                                entsprechen.
     *PIS, COFINS und CIDE sind von brasilianischen Unternehmen zu tragen.

                                   Vorzuziehende
         Arbeitnehmer                                            Alternative
                                       Variante

      Visums-Arten              a. Befristetes Arbeits-     a. Befristetes Arbeits-
      Antragsteller – Unter-    visum mit lokalem           visum mit lokalem
      nehmen D (Brasilien)      Arbeitsvertrag              Arbeitsvertrag
                                b. Befristetes Visum        b. Befristetes Visum
                                für Techniker               für Techniker
                                c. Dauervisum für           c. Dauervisum für
                                Geschäftsführer             Geschäftsführer
19

Szenario 1
Bauprojekt eines deutschen Unternehmens mit Aktivitäten
in Brasilien. Geteilter Vertrag zwischen deutscher Gesellschaft
(Ausland) und brasilianischer Gesellschaft (Inland).

                Brasilien                          Deutschland

            Unternehmen D
                                                 Unternehmen D
           Lokales verbundenes
              Unternehmen
    Steuern 2

                   Kunde B

                                    Steuern 1

                Geldfluss - Transferpreis und Geldfluss - Verkaufspreis

                Dienstleistungsvertrag (Adoption Agreement)

                Arbeitnehmer
20

      Arbeitnehmer     Vorzuziehende Variante             Alternative

        Arbeitsrecht       Deutschland: ruht          Von brasilianischen
                        Brasilien: Arbeitsvertrag   Behörden genehmigter
                                                       deutscher Vertrag

         Sozialvers.         Vom 1. Tag an               Vom 1. Tag an

       Visums-Arten      a. Visum für Techniker      a. Visum für Techniker
                         b. Visa für Spezialisten    b. Visa für Spezialisten
                       c. Reguläres ITEM V Visum

           Lohn-         Hängt von der Art des       Hängt von der Art des
      /Einkommens-                Visum ab:                Visums ab:
           steuer         a. Mehr als 183 Tage,       a. Mehr als 183 Tage,
        (monatlich)    zusammenhängend oder         zusammenhängend oder
                                   nicht.                    nicht.
                          b. Mehr als 183 Tage,      b. Mehr als 183 zusam-
                       zusammenhängend oder         menhängend oder nicht.
                                   nicht.
                          c. Mehr als 183 Tage,
                       zusammenhängend oder
                                   nicht.

      Gehaltszahlung         100% Brasilien         100% Deutsche / Schat-
                                                          ten Brasilien
     Wenn das Gehalt zu 100% von Deutschland gezahlt wird, ist das VITEM
     V - Visum nicht anwendbar.
21

7.2 - Szenario 2 – Beauftragung eines lokalen Subunter-
nehmens für Inlandsaktivitäten

  Szenario 2
  Bauprojekt von deutschem Unternehmen mit Aktivitäten in
  Brasilien. Beauftragung von lokalem Subunternehmen für In-
  landsaktivitäten
                                           Deutschland
          Brasilien

         Unternehmen D                    Unternehmen D
        Lokales verbundenes               Unternehmen D
           Unternehmen

                              Steuern 2

             Kunde B

                              Steuern 1

          Geldfluss - Transferpreis

          Geldfluss - Verkaufspreis

          Dienstleistungsvertrag (Adoption Agreement)

          Arbeitnehmer
22

      Unternehmen                                        Brasilianische Gesell-
                         Deutsche Gesellschaft
             D                                                   schaft

         PE-Risiko                Nein                            Nein

         TP-Risiko                 Ja                              Ja

        Steuern (1)           ISS + IRRF *

        Steuern (2)           ISS + IRRF *               PIS + COFINS + CIDE

       Arbeitsrecht       Nach brasilianischem           Restriktion der Anzahl
                         Recht nicht anwendbar           ausländischer Arbeit-
                                                          nehmer? Ja, je nach
                                                               Visumsart.

       Arbeitsrecht       Nach brasilianischem          Restriktion der Höhe des
                         Recht nicht anwendbar           an den Ausländer ge-
                                                        zahlten Gehalts? Ja, das
                                                        Gehalt der Entsandten
                                                         muss dem Gehalt des
                                                         brasilianischen Arbeit-
                                                         nehmers in derselben
                                                         Position entsprechen.
     * PIS, COFINS und CIDE werden von brasilianischen Unternehmen
     getragen.

                                 vorzuziehende
         Arbeitnehmer                                          Alternative
                                     Variante

      Arten von Visa          a. Befristetes Arbeits-     a. Befristetes Arbeits-
      Antragsteller -Unter-   visum mit lokalem           visum mit lokalem
      nehmen D (Brasilien)    Arbeitsvertrag              Arbeitsvertrag
                              b. Befristetes Arbeits-     b. Befristetes Arbeits-
                              visum für Techniker         visum für Techniker
                              c. Dauervisum für           c. Dauervisum für
                              Geschäftsführer             Geschäftsführer
23

7.3 Szenario 3 – Es ist kein lokales Unternehmen für die
Inlandsaktivitäten verfügbar

                           vorzuziehende
    Arbeitnehmer                                       Alternative
                               Variante

 Arten von Visa         a. Befristetes Arbeits-   a. Befristetes Arbeits-
 Antragsteller – Kun-   visum mit lokalem         visum mit lokalem
 de B                   Arbeitsvertrag            Arbeitsvertrag
                        b. Befristetes Arbeits-   b. Befristetes Arbeits-
                        visum für Techniker       visum für Techniker

Das brasilianische Einwanderungsgesetz sieht je nach der in Bra-
silien zu entfaltenden Tätigkeit bzw. der privaten Situation unter-
schiedliche Arten von Visa vor. Weitere Informationen finden Sie
in der Broschüre „So geht´s … Ihr Visum für Brasilien“, herausgege-
ben von der Deutsch-Brasilianischen Industrie- und Handelskam-
mer in São Paulo.
24

     8. UNSERE SPONSOREN

     Zilveti Advogados ist eine Anwaltskanzlei, die auf juristische Bera-
     tung im Unternehmensrecht spezialisiert ist und ihre Mandanten
     insbesondere in Angelegenheiten des Steuer-, Handels-, Gesell-
     schafts-, Zivil- und Verfassungsrechts berät. Diese Gebiete schliessen
     das Prozess-, Vertrags-, Auslandskapital- Zentralbank-, Urheber- und
     Wettbewerbs-, Software- und Internet- sowie das internationale
     Recht und im öffentlichen Recht Ausschreibungen und Gesund-
     heitswesen ein.

     Wir verfolgen dabei den Ansatz, strategische Lösungen für die Man-
     danten auszuarbeiten. Die Kanzlei ist dabei nicht nach Rechtsge-
     bieten aufgebaut, sondern nach Tätigkeitsbereichen seiner Man-
     danten wie z. B. im pharmazeutischen Sektor, im Einzelhandel und
     im Maschinen- und Anlagenbau gegliedert. Auf der Grundlage ei-
     ner ganzheitlichen Betrachtung bei der Beratung werden dabei die
     verschiedenenen Aspekte aus den verschiedenen Rechtsgebieten,
     nämlich insbesondere des Steuerrechts, des Gesellschafts- und des
     Vertragrechts analysiert

     Zilveti Advogados ist der Kooperationspartner der deutschen WTS AG,
     was zur Gründung der WTS do Brasil Consultoria e Assessoria Empre-
     sarial Ltda geführt hat. WTS do Brasil mit Sitz in São Paulo ist heute der
     brasilianische Partner der weltweiten WTS Tax Alliance, deren Partner
     auf regionaler und weltweiter Ebene kooperieren. Der Schwerpunkt
     der Beratungstätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet des nationalen und
     internationalen Unternehmenssteuerrechtes. Neben der laufenden
     und gestaltenden Steuerberatung richtet sich deren Fokus insbeson-
     dere auf Transaktions-Support, die Beratung von Unternehmen und
     Konzernen in Verrechnungs- und Umsatzsteuerfragen, intangible Va-
     luation, Merger& Aquisitions sowie bei Entsendungen ebenso auf die
     individuelle Betreuung von Expatriates.
Fernando Zilveti
    fzilveti@zilveti.com.br
fzilveti@wtsdobrasil.com.br
  Tel.: (0055) 11 3254-5500
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     Rua Verbo Divino 1488 | BR 04719-904 | São Paulo-SP
         Tel.: (55 11) 5187-5100 | Fax: (55 11) 5181-7013
                   E-Mail: juridico@ahkbrasil.com
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