Elsteraner Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine NACHRICHTEN Ausgabe Nr. 3 | 2022 - Bad Elster
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Elsteraner NACHRICHTEN Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Bad Elster und der Ortschaften Mühlhausen und Sohl Ausgabe Nr. 3 | 2022 Montag, 28. März 2022 Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine Dank des Engagements des Helferkreises in den vergangenen Jahren gibt es bereits einen beachtlichen Vorrat an Sachspenden, auf den auch für die zu erwartenden Flüchtlinge aus der Ukraine zugegriffen werden kann. Sofern darüber hinaus Dinge benötigt werden sollten, wurde vereinbart, die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit hier- über konkret zu informieren. Für Geldspenden für die Unterstützung in unserem Ort steht folgende Bankverbin- dung zur Verfügung: > Kontoinhaber: Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bad Elster > IBAN: DE 61 8705 8000 3723 0003 38 > BIC: WELADED1PLX > Verwendungszweck: Ukraine Am 02.03.2022 trafen sich zu einer Beratung mit Bürgermeister Olaf Schlott Vertreter der einzelnen Gruppierungen des Stadtrates Erster Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Menschen, Bad Elster, Vertreter des Helferkreises der evangelischen Kirch- die aus der Ukraine bei uns Zuflucht finden wollen, ist bei uns gemeinde Bad Elster, die Geschäftsführerin der Wohnungsbau- Danny Richter, Quartiersmanager. Herr Richter ist wie folgt gesellschaft mbH Bad Elster, Frau Haas-Zens und Danny Richter, erreichbar: Quartiersmanager, im Ratssaal. Ziel dieser Beratung war es, ent- sprechende Vorkehrungen zu treffen, um auf die zu erwartende > Büroadresse: Am Kuhberg 63, Bad Elster Flüchtlingswelle aus der Ukraine bestmöglich vorbereitet zu sein. Tel. 0173 3749487 E-Mail: qm@badelster.de Hierbei war es sehr hilfreich, auf die bestehenden Strukturen aus der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 zurückgreifen zu können. Gerade Wie Herr Richter zwischenzeitlich informierte, ist die Hilfsbereit- die ehrenamtlich aktiven Frauen und Männer des Helferkreises schaft seitens der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit den sind hier eine enorme Stütze und es konnte aus deren großen Ortsteilen Mühlhausen und Sohl groß. Die Freie Presse hat in Erfahrungsschatz der letzten Jahre geschöpft werden. einem Artikel vom 05.03.2022 über die Aktivitäten und Bemühun- gen rund um die Vorbereitungen zur Aufnahme von Flüchtlingen Das Landratsamt Vogtlandkreis hat bereits acht Wohnungen in in unsere Mitte berichtet. Bad Elster für Flüchtlinge angemietet, welche genutzt werden So können weitere private Wohnungen zur Verfügung gestellt können. Weitere Wohnungen können seitens unserer Wohnungs- werden, sollte Bedarf bestehen. Auch wurden bereits diverse baugesellschaft mbH Bad Elster zur Verfügung gestellt werden. Sachspenden und Möbel angeboten, mit denen die Wohnungen Mobiliar wird über den Vogtlandkreis beschafft. später auch eingeräumt werden können. Zum Stand 10.03.2022 befinden sich drei Personen auf dem direk- Sofern Privatpersonen Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, ten Weg hierher und werden bereits erwartet. Die Situation unter- nutzen Sie bitte das Kontaktformular im Bereich „Unterbringung“ liegt einer großen Dynamik, sodass wir davon ausgehen, dass in auf der Themenseite „Ukraine“ des Landratsamtes Vogtlandkreis den nächsten Tagen weitere Flüchtlinge bei uns ankommen unter www.vogtlandkreis.de. werden. D
Amtlicher Teil > Hinweis Besonders hinweisen möchten wir darauf, dass jeder, der Flüchtlinge aus der Ukraine BÜRGERMEISTER- aufnimmt, gebeten wird, dafür Sorge zu tragen, dass diese Menschen auch registriert werden. Dies gilt insbesondere für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die SPRECHTAG Familienangehörige oder Freunde aus der Ukraine aufgenommen haben bzw. auf- nehmen werden. Dienstag, 05. April 2022 Die Registrierung erfolgt ebenfalls über das Landratsamt Vogtlandkreis über die E-Mail- Zeit: 16.00 bis 19.00 Uhr Adresse status@vogtlandkreis.de. Die zuständigen Kollegen werden sich in der Folge umgehend zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte übersen- Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu den Sie die Personendaten der Flüchtlinge und die Adresse der Unterbringung im vermeiden, melden Sie sich bitte unter Rahmen der Erstkontaktaufnahme. der Telefonnummer: (037437) 566-10 (Geschäftsstelle des Bürgermeisters – Alle Informationen rund um dieses Thema finden Sie unter: Monique Windisch) an. Es ist möglich, mit dem Bürgermeister > https://www.vogtlandkreis.de/B%C3%BCrgerservice-und- persönlich zu sprechen oder telefonisch Verwaltung/Sonderthemen/Ukraine/ in Kontakt zu treten. Die Möglichkeit, eines Termins via Videokonferenz besteht oder ebenfalls. > https://www.sms.sachsen.de/ukraine-hilfe.html. Der Bürgermeistersprechtag ist als zu- sätzliches Angebot zu werten. Gern können Sie natürlich auch außer- Diese Seiten werden regelmäßig aktualisiert und entsprechend der Lage angepasst. halb dieses Service einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Das Leid der Menschen in der Ukraine ist unvorstellbar groß. Wir als Gesellschaft sind nun gefordert, diese Menschen in unserer Mitte aufzunehmen, um ihnen Sicherheit und Olaf Schlott ein vorübergehendes Zuhause zu geben. Hierfür sind wir gut vorbereitet und gut ver- Bürgermeister netzt. Die Teilnehmer der Beratung bedanken sich schon jetzt bei allen Bürgerinnen und Bürgern von Bad Elster, Mühlhausen und Sohl für ihre große Hilfsbereitschaft! TERMINE AUS DEM RATHAUS Stadtrat: Olaf Schlott Bürgermeister 30.03.2022, 19.00 Uhr in der Aula Technischer Ausschuss: 06.04.2022, 19.00 Uhr in der Aula Corona-Test-Zentrum Verwaltungsausschuss: 13.04.2022, 19.00 Uhr in der Aula in Bad Elster Badstraße 1 | 08645 Bad Elster | Tel.: +49 3741 457 288 | E-Mail: ctz-bel@rettzv-sws.de IMPRESSUM: > Das CTZ ist barrierefrei. > keine Terminreservierung erforderlich. Herausgeber: Stadt Bad Elster > CTZ führt auch PCR-Tests durch > Ausstellung von EU-Impfzertifikaten Auflage: 3.000 Exemplare und temporärer Genesungsnachweise Erscheinung: monatlich, Öffnungszeiten* kostenlose Zustellung > dienstags, mittwochs, freitags: 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr > samstags: 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Verantwortlich für den amtlichen Teil, > sonntags: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr einschließlich der Veröffentlichungen > Karfreitag, Karsamstag, der Stadtverwaltung: Ostersonntag, Ostermontag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Bürgermeister Olaf Schlott oder sein Vertreter im Amt * Annahmeschluss 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster > Parkmöglichkeiten: Telefon (037437) 5 66 10 vor dem Gebäude (4 Stellplätze mit Zeitbegrenzung 30 min mit Parkscheibe) weitere Parkmöglichkeiten in der Johann-Christoph-Hilf-Str. Gesamtherstellung & Anzeigen: (Parkschein erforderlich) Druckerei Adler > Anschluss an den ÖPNV: Badstraße: Bushaltestelle für die Linien 92, 93, Schubertplatz3 3, 08645 Bad Elster Stadtbus (Linie 94), Bürgerbus (Linie 95) Telefon (037437) 26 39 E-Mail: adler-druck@t-online.de Informationen zu weiteren Testzentren unter www.vogtlandkreis.de Bildnachweis: pixapay, vecteezy Die nächste Ausgabe erscheint am 25.04.2022. Redaktionsschluss ist der 11.04.2022. Seite 2 28. März 2022
Amtlicher Teil Besuche des Bürgermeisters INHALT Gratulation zu verschiedenen Jubiläen Amtlicher Teil Die Einschränkungen der Corona-Pandemie unterbrachen die Tradition, dass der Seite 2 - 15 Bürgermeister persönlich seine Glückwünsche zu den genannten Jubiläen übermittelte. > Corona-Test-Zentrum > Besuche des Bürgermeisters Diese Tradition nimmt Bürgermeister Olaf Schlott ab April wieder auf. > Firmenjubiläen Hierbei geht es um folgende Jubiläen: > Amtliche Bekanntmachungen > Geburtstage: ab dem 75. aller 5 Jahre; ab dem 100. jährlich Technischer Ausschuss > Ehejubiläen: Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, > Amtliche Bekanntmachungen Eiserne Hochzeit, Gnadenhochzeit Jahresabschluss 2018 > Gewerbejubiläen: ab 25 Jahren aller 5 Jahre > Ortsübliche Bekanntmachung > Preisverleihung „Große Elster“ Voraussetzungen für einen Besuch sind: > der Geburtstag bzw. das Ehejubiläum ist nicht mit einer Übermittlungssperre belegt > LEADER Vogtland > eine Telefonnummer ist uns bekannt bzw. im Telefonbuch hinterlegt > Aktuelle Baumaßnahmen > die Jubilare konnten erreicht werden, um den Besuch im Vorfeld telefonisch abzu- > Bekanntmachung stimmen. Planfeststellungsverfahren > Neuer Revierleiter > Wahlen FFw Bad Elster > Ruhezeiten / Traditionsfeuer > Ankündigungen > Reform Grundsteuer > Bürgerbus Nichtamtlicher Teil Seite 16 - 32 > Kita „Elsternest“ > Schulhort „Elsternest“ > Grundschule Bad Elster > Judendfeuerwehr Bad Elster > Einsätze FFw Bad Elster > Osterstrauß-Aktion > Dorfclub Sohl e.V. > Mobile Jugendarbeit AWO Bei den Gewerbetreibenden, die in dem Folgemonat ein Jubiläum begehen, erfolgt eine Abfrage durch unser Gewerbeamt bezüglich der Veröffentlichung in den Elsteraner > Eröffnung Waldspielplatz Nachrichten. „Elsterweltchen“ > Diakonisches Beratungszentrum Die Abstimmung der Besuche erfolgt telefonisch durch Frau Windisch, Assistentin des Vogtland gGmbH: Bürgermeisters. Hilfreich ist es, wenn sich die Jubilare direkt selbst mit Frau Windisch in Mit Kindern über Krieg reden Verbindung setzen (Tel. 037437 / 566-10 oder E-Mail: buergermeister@badelster.de). > Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bad Elster > Veranstaltungen im April Bürgermeister Olaf Schlott freut sich auf die persönlichen Begegnungen und Gespräche > KunstFest Bad Elster mit den Jubilaren. > Das Vogtland erkunden mit Hilfe der App VVV mobil Firmenjubiläum Die April 2022 ELSTERANER 20-jähriges 01.04.2002 Corinna Heinrich NACHRICHTEN Vermittlung von Gütern und Dienstleistungen 18.04.2002 Thoralf Trautloff erhalten Sie als PDF im Einzelhandel Schuhwaren, Lederwaren und Internet unter: Wanderzubehör 30-jähriges 11.04.1992 Angelika Rustemeier Friseurhandwerk www.badelster.de 28. März 2022 Seite 3
Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Bad Elster der Legislatur 2019 - 2024 in seiner 20. öffentlichen Sitzung am 09.03.2022 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse 6. Sonstiges In der 19. nicht öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. gefasst: Beschlüsse zur Geschäftsordnung des Stadtrates werden nicht mit - Bestätigung der Tagesordnung aufgeführt. 2. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Markneu- Ein nicht öffentlicher Sitzungsteil schloss sich an. kirchen „Am Aussichtsturm“ - förmliche Beteiligung der Stadt Bad Elster Beschluss Nr. 08/2022 TA: Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Elster nimmt die „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Am Aussichtsturm“ der Stadt Markneukirchen zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände. Abstimmungsergebnis: Olaf Schlott 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen Bürgermeister 3. Rückbau öffentlicher Telefonstellen - Information zum weiteren Verfahren Termin nächste Sitzung des Technischen Ausschusses: Die aktuellen Informationen zu den Sitzungen des Stadtrates und Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. seinen Ausschüssen entnehmen Sie bitte der ortsüblichen Bekanntgabe an den Verkündungstafeln des Rathauses der Stadt 4. Fördermittelaufruf LEADER Vogtland Bad Elster, des ehemaligen Gemeindeamtes Mühlhausen und des - Projekteinreichung 2021 und 2022 der Stadt Bad Elster ehemaligen Gemeindeamtes Sohl sowie der Homepage www.badelster.de. Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. 5. Polizeiverordnung der Stadt Bad Elster - Durchführung von Traditionsfeuern in Bad Elster Beschluss Nr. 09/2022 TA: Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Elster beschließt, vorbe- haltlich einer Prüfung der Verfügbarkeit (Pächter) und der Erreich- barkeit des Grundstückes die Durchführung des Traditionsfeuers für den Ortsteil Bad Elster ab dem Jahr 2022 auf dem städtischen Grundstück 649 der Gemarkung Bad durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen Seite 4 28. März 2022
Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung Wahlhelferinnen Jahresabschluss der Stadt Bad Elster zum 31.12.2018 und Wahlhelfer Der Stadtrat der Stadt Bad Elster hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss der Stadt Bad Elster zum 31.12.2018 gefasst (Beschluss gesucht! Nr. 06/2022): Die Stadt Bad Elster sucht für die Durch- 1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt führung der Bad Elster zum 31.12.2018 zur Kenntnis. Bürgermeister- und Landratswahl 2. Der Stadtrat stellt den geprüften Jahresabschluss der Stadt Bad Elster zum 31.12.2018 am 12.06.2022 und einem evtl. (Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung) wie folgt fest: notwendigen 2. Wahlgang am 03.07.2022 a) Vermögensrechnung (Bilanz): Bilanzsumme 41.608.626,74 EUR wieder zahlreiche Wahlhelfer. b) Ergebnisrechnung: Die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger am Ordentlichen Erträge 6.209.673,51 EUR Wahltag in den einzelnen Wahllokalen Ordentlichen Aufwendungen 6.304.476,66 EUR und bei der Briefwahl ist Voraussetzung Ordentliches Ergebnis - 94.803,15 EUR für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Außerordentliche Erträge 80.621,88 EUR Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und jeder Außerordentliche Aufwendungen 281.412,52 EUR Wahlhelfer erhält eine Aufwandsent- Sonderergebnis - 200.790,64 EUR schädigung. Gesamtergebnis - 295.593,79 EUR Die Wahllokale sind am Wahltag von Verrechnung eines Fehlbetrages im 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Um 7:30 Uhr ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital treffen sich die Mitglieder des Wahlvor- gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO 473.053,49 EUR standes im Wahllokal. Sie erhalten vom Wahlvorsteher eine kurze Einweisung in Verbleibendes Gesamtergebnis 177.459,70 EUR ihre Aufgaben und es erfolgt die Ein- teilung in Einsatz- und Pausenzeiten, so c) Finanzrechnung: dass sich ein Einsatz im Allgemeinen Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.253.641,78 EUR nicht über den ganzen Tag erstrecken Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit - 587.677,02 EUR wird. Zur Vorbereitung und Durchfüh- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit - 38.264,44 EUR rung der Ergebnisermittlung trifft sich Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 637.218,67 EUR der gesamte Wahlvorstand um 17:30 Uhr wieder im Wahllokal. Der Einsatz ist am Endbestand an liquiden Mitteln 281.581,56 EUR Abend nach der Ermittlung des Wahl- ergebnisses beendet. 3. Der Überschuss des verbleibenden Gesamtergebnisses in Höhe von 177.459,70 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO den Rücklagen aus Überschüssen des Wahlhelfer kann jeder werden, der min- ordentlichen Ergebnisses zugeführt. destens 18 Jahre alt und wahlberechtigt ist und seinen Hauptwohnsitz in Bad Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 liegt ab dem Tag der Bekanntmachung in der Elster bzw. in den Ortsteilen Sohl oder Stadtverwaltung Bad Elster, Zimmer 16, Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster während der nach- Mühlhausen hat. Besondere Vorkennt- folgenden Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus: nisse sind nicht notwendig. Die Wahl- vorsteher, ihre Stellvertreter und Schrift- > Öffnungszeiten: führer werden im Vorfeld geschult. Montag 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Wenn Sie uns durch Ihre Mitarbeit in Donnerstag 13.00 bis 15.30 Uhr einemWahlvorstand unterstützen möch- Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr ten, melden Sie sich bitte bis 29.04.2022 bei einer der nachfolgend aufgeführten > Hinweis: Telefonnummern der Stadtverwaltung Die aktuell vor Ort gültigen Schutzvorschriften im Zusammenhang mit der Corona- Bad Elster oder per E-Mail an buerger- Pandemie sind zu beachten. meister@badelster.de. Sie erreichen unter der Rufnummer Bad Elster, den 09.03.2022 > Frau Breymann 566-24 > Frau Windisch 566-10. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Olaf Schlott Olaf Schlott Bürgermeister Bürgermeister 28. März 2022 Seite 5
Amtlicher Teil Ortsübliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Altenpflegeheim Endersstraße Bad Elster“ Der Stadtrat der Stadt Bad Elster hat am 09.02.2022 den vor- Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder4 geltend gemacht wor- habenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Altenpflege- den, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO heim Endersstraße Bad Elster“ als Satzung beschlossen. Gemäß genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. § 10 Abs. 3 BauGB wird dieser Beschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. vorhabenbezogene Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den Bebauungsplan in Kraft. §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu bean- Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan tragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Sondergebiet „Altenpflegeheim Endersstraße Bad Elster“ mit Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Erklärung nach § 10 Abs. 3 BauGB in der Stadtverwaltung Bad Elster, Bauverwaltung Zimmer 27, Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft Bad Elster, den 21.03.2022 verlangen. > Dienstzeiten: Montag 9:00 – 12:00 Uhr Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr. Olaf Schlott Bürgermeister Die in Kraft getretene Satzung mit Begründung wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend in das Internet unter https://badelster.de /stadtverwaltung/rathaus/satzungen-formulare eingestellt sowie über das zentrale Landesportal Sachsen unter https://buerger- beteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht. Bekanntmachungsanordnung: Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Ver- letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- machung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Satzun- gen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO Anlage: Plangebiet der Satzung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachver- haltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Seite 6 28. März 2022
Amtlicher Teil Preisverleihung „Große Elster“ Aufruf zur Nennung von möglichen Preisträgern Die Verleihung der „Großen Elster“ an Bürgerinnen und Bürger, die Die Auswahl der Preisträger liegt dann in den demokratischen sich um die Stadt Bad Elster in ehrenamtlicher Tätigkeit verdient Händen des Stadtrates, der darüber in nichtöffentlicher Sitzung gemacht haben, ist zu einer lieb gewonnenen Tradition geworden. am 25.05.2022 entscheiden wird. Diese Tradition soll natürlich auch in diesem Jahr fortgesetzt wer- den – hoffentlich ohne große Einschränkungen für die Durchfüh- > Bisherige Preisträger sind: rung der Festveranstaltung. 2002 Ingrid Sörgel † & Siegfried Peldschus † Wir rufen daher alle Elsteranerinnen und Elsteraner, Vereine und 2003 Conrad Huth, Joachim Sonntag & Rudolf Löscher † Institutionen auf, Vorschläge einzureichen, wer mit diesem Preis 2004 Harry Billig †, Prof. Rudolf Forcher & Christoph Kunze ausgezeichnet werden soll. 2005 Gerhard Brunner & Heimatgruppe Sohl 2006 Ruth Fuchs †, Rolf Leicht † & Rudolf Winkler † Folgende Kriterien sollten bei der Auswahl zugrunde gelegt wer- 2007 Joachim Klipphahn †, Gisela Drechsler † & Kurt Geipel † den: 2008 Eberhardt Schwarzenberg †, Irene Sandner † & Arbeitskreis 3 > Der/die vorgeschlagene Bürger/in hat sich durch langjährige 2009 Sonja Enderlein, Géza Németh, Wolfgang Parpalioni ehrenamtliche Vereinstätigkeit oder anderweitige ehrenamt- 2010 Dr. Hannelore Walther & Axel Schulze liche Tätigkeit verdient gemacht, 2011 Gabriele Weidhase & Ute Trauer > der/die vorgeschlagene Bürger/in hat durch besondere Leis- 2012 Klaus von Alberti, Heinz Künzel & Jugendclub Sohl tungen zum Gemeinwohl in der Stadt Bad Elster und dem 2013 Karina Schwanbeck, Erika Franke † & Barbara Knechtel Ansehen der Stadt Bad Elster beigetragen oder 2014 Helga Zimmer & Winfried Schaufuß > der/die vorgeschlagene Bürger/in hat (eine) besondere 2015 Guntram Dunger & Steffen Sörgel ehrenamtliche Leistung(en) zum Wohl der Stadt Bad Elster 2016 Gabriele Wolf & Horst Wunderlich überterritorial bzw. überregional vollbracht. 2017 Ulrich Watzula † & Dr. Christian Warnecke 2018 Christian Lange & Mathias Reither Zur Einreichung Ihres Vorschlages ist unbedingt zu beachten: 2019 Manuela Biehn & Ulrike Bär > mit dem Preis kann nur eine Einzelperson (keine Gruppe) 2020 Dieter Heyne & Peter Nicolaus geehrt werden 2021 Corinna Heinrich & Joachim Heil > aus dem Vorjahr unberücksichtigte Vorschläge werden nicht automatisch in das aktuelle Jahr übernommen Mit diesem Aufruf möchten wir schon jetzt alle Bürgerinnen und > die vorgeschlagene Person sollte sich einzig über ein Ehrenamt Bürger, Interessierte, Freunde und Gäste unserer Stadt herzlich zur oder ähnliches, NICHT aber über eine hauptberufliche Tätigkeit feierlichen Preisverleihung für Dienstag, den 21. Juni 2022, verdient gemacht haben 19.30 Uhr in das Königliche Kurhaus Bad Elsters einladen. > die Frist zur Einreichung der Vorschläge ist zwingend einzu- Natürlich hoffen wir, dass wir die Veranstaltung dann wie ge- halten. wohnt durchführen können. Ihren Vorschlag reichen Sie bitte mit kurzer Begründung bis zum 15.05.2022 in einem verschlossenen Umschlag, adressiert an: Ihr > Stadtverwaltung Bad Elster Preisverleihung Große Elster Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster Olaf Schlott ein. Bürgermeister 28. März 2022 Seite 7
Amtlicher Teil LEADER Vogtland Geförderte Projekte der Stadt Bad Elster Die LEADER-Förderung wird zur Entwicklung ländlicher Räume in In einem ersten Abschnitt wurde in der Ernst-Thälmann-Straße der Europäischen Union angewandt. Ziel ist es, annähernd gleiche (südlich des Bahnübergangs) und in der August-Bebel-Straße Lebensbedingungen für Menschen in Stadt und Land zu schaffen. (westlich der Kreuzung Bahnhofsweg) im Jahr 2014 bereits eine Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln sollen im länd- Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit Umrüstung auf LED- lichen Raum Ideen gefördert werden, um die Lebensqualität zu Technik durchgeführt, die nunmehr fortgesetzt und abgeschlos- steigern und eine Trendwende einzuleiten. sen werden soll. Das Besondere der LEADER-Förderung ist, dass regionale Akteure Entscheidungen für ihre regionale Entwicklung selbst treffen. > Kosten 127.652,88 Euro > davon Förderung (80%) 85.285,38 Euro Die Maßnahmen 1 bis 3 wurden bereits durch das LEADER > davon Eigenmittel 42.367,50 Euro Gremium positiv befürwortet, sodass nachfolgend die Förder- mittelanträge beim Landratsamt Vogtlandkreis eingereicht Die Umsetzung der Maßnahme ist ebenfalls im Jahr 2023, im Zuge wurde. Nach Durchführung der Prüfungen der Anträge und der Baumaßnahme des Landkreises, geplant. Bewilligung der beantragten Fördermittel werden die bereits vor- liegenden Entwurfsplanungen fortgeführt. 3. ERNEUERUNG STRASSENBELEUCHTUNG AM KUHBERG Die Stadt Bad Elster möchte die geplanten Projekte im Folgenden (2. Bauabschnitt) kurz vorstellen. Ziel des Stadtentwicklungskonzeptes „Hagerstraße / Am Kuhberg“ ist u. a. die Aufwertung der Außenanlagen des Wohngebietes Am 1. TREFF.PUNKT.SOHL – BUNT.KREATIV MITTENDRIN Kuhberg. Die bereits in der Vergangenheit begonnene teilweise (Teil 1 Buswendestelle) Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird zum Abschluss gebracht. Mit der Maßnahme ist die Errichtung von 14 neuen Leuchtstellen sowie die Umrüstung von 10 Mastaufsatzleuchten auf moderne LED-Beleuchtung vorgesehen. > Kosten 129.079,88 Euro > davon Förderung (80%) 88.870,98 Euro > davon Eigenmittel 40.208,24 Euro Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2022 vorgesehen. 4. ERRICHTUNG EINES SPIELPLATZES FÜR DEN ORTSTEIL OBERSOHL Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsgebietes Obersohl wurde Der Buswendeplatz an der Ernst-Thälmann-Straße, der derzeit die Errichtung eines Spielplatzes mitberücksichtigt, um unter eine unstrukturierte asphaltierte Fläche darstellt, soll attraktiv anderem auch die Attraktivität in diesem Bereich zu steigern, da und strukturiert gestaltet werden. Die Haltestelle für den Bus soll im unmittelbaren Umfeld Spielmöglichkeiten nicht bestehen. Der klar ersichtlich und die Wartestelle ebenfalls optisch ansprechend nächstgelegene Spielplatz befindet sich im Naturbad Sohl bzw. im errichtet werden inkl. Barrierefreiheit nach DIN. Licht-, Luft- und Schwimmbad Bad Elster. Des Weiteren soll der bereits vorhandene Containerstellplatz mit- Die zur Bebauung geplanten Flurstücke werden derzeit als tels Sichtbarrieren optisch abgegrenzt werden. Im Zentrum des Grünfläche sowie Stellfläche für Glas- und Kleidercontainer Platzes ist die Schaffung einer Sitzmöglichkeit inklusive Begrü- genutzt. Das Zentrum der beiden Wohnbereiche liegt im nung geplant. Bebauungsplangebiet und die Obere Reuth grenzt an. Deshalb ist vorgesehen, dort vor allem eine zentrale Anlaufstelle für > Kosten 276.051,27 Euro Anwohner der „Obersohl und der Oberen Reuth“ zu schaffen. Für > davon Förderung (80%) 200.000,00 Euro die Kinder soll ein sicherer Ort zum Spielen entstehen. > davon Eigenmittel 76.051,27 Euro Zusätzlich ermöglicht die Lage des Flurstücks Kur- und Tages- Die Umsetzung des Vorhabens ist für 2023 im Zuge der Baumaß- gästen von Bad Elster den Spielplatz zu erreichen, da dieser an den nahme der Kreisstraße geplant. Ringweg angebunden ist und damit ein Rastziel darstellen kann. > Kosten 63.265,72 Euro 2. MODERNISIERUNG DER STRASSENBELEUCHTUNG > davon Förderung (80%) 50.612,58 Euro IM ORTSZENTRUM SOHL > davon Eigenmittel 12.653,14 Euro Ergänzend zur geplanten Straßenbaumaßnahme des Landkreises Vogtlandkreis der K 7843 beabsichtigt die Stadt Bad Elster, die vor- handene, veraltete Straßenbeleuchtung im Bereich des Park- platzes Naturbad Sohl bis Abzweig Bahnhofsweg sowie Einmündung Bahnhofsweg auf der August-Bebel-Straße durch eine moderne LED-Beleuchtung zu ersetzen. D Seite 8 28. März 2022
Amtlicher Teil 5. JUGEND.CLUB.SOHL – BUNT.KREATIV.MITTENDRIN (Teil 2 Jugendclub) Ergänzend zur Umgestaltung der Buswendestelle an der Ernst- Thälmann-Straße soll als zweiter Bauabschnitt der Bereich des Jugendclubs eine Aufwertung erfahren. Am und im Jugendclub spielt sich öffentliches Leben ab – hier tref- fen sich Alt und Jung zu Bastelnachmittagen mit Kindern, er wird als Wahllokal und als vor allem als Jugendclub genutzt. Hier finden gemeinsame Feste (Pyramidenfest, Hutzenbrennen) statt. Der Eingangsbereich soll barrierefrei hergerichtet werden. Der sich ergebende Höhenunterschied zwischen Stufen, Rampen und Sitzfläche soll ansprechend gestaltet werden. Eine Überdachung bietet die Möglichkeit, Veranstaltungen auch bei rauerem Wetter abhalten zu können. Für die Maßnahmen 4 und 5 wurden die Anträge beim LEADER Gremium eingereicht. Die Bewertung hierzu steht noch aus. Eine > Kosten 172.400,00 Euro Entscheidung des Gremiums ist für Ende März 2022 in Aussicht > davon Förderung (80%) 137.920,00 Euro gestellt. > davon Eigenmittel 34.480,00 Euro Informationen zu aktuellen Baumaßnahmen Stand 14.03.2022 Sanierung und Modernisierung der Kegelbahn Bad Elster Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden das Dach sowie die Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation saniert und moder- Das Gebäude des SG Medizin Bad Elster e. V., welcher dieses als nisiert. Das Gebäude wird an den Abwasseranschluss der Trainings- und Wett-kampfstätte für den Kegelsport nutzt, soll Vakuumstation am Heißenstein angebunden. modernisiert werden, um einen ansprechenden Zustand zu errei- chen. Baubeginn ist für Ende März geplant. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Am vorhandenen Gebäude der Kegelbahn besteht dringender Steuermitteln auf Grundlage des vom Säch- Sanierungsbedarf. Hierzu wurde seitens des Vereins ein sischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Fördermittelantrag bei der SAB – Förderprogramm Inves-tive Sportförderung – eingereicht und mit einer Fördersumme vom 99.500 D bewilligt. Die Stadt Bad Elster gewährt dem Verein weiterhin einen Zuschuss in Höhe von bis zu 99.500 D zur Deckung der Eigenmittel für das beantragende Fördervorhaben. Interviewer gesucht Unterstützen Sie die Erhebungsstelle Oelsnitz/Vogtland gegen eine Aufwandsentschädigung. Telefon: 037421 68 38 90 www.oelsnitz.de 28. März 2022 Seite 9
Amtlicher Teil Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „B 92 - Sicherung Stützwand 7 bei Sohl“ – Geschäftszeichen: 32-0522/1317 – Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen lagen gemäß § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 3 bis 5 VwVfG stellt hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststel- zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswir- lungsverfahrens nach § 17 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) kungen nach § 18 Abs. 1 UVPG dar. i. V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen Die Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Plan- (SächsVwVfZG) und §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgeset- sicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im zes (VwVfG) bei der Landesdirektion Sachsen beantragt. Internet ersetzt. Das Vorhaben umfasst neben der Sicherung der Stützwand 7 an Der Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 der B 92 die vorherige Verlegung des Rauner Baches aus dem UVPG und der nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen unmittelbaren Einflussbereich der B 92 / bestehenden Stützwand. werden im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen zugänglich gemacht. Das UVP-Portal entspricht den Anforde-run- Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen werden Grundstücke der gen des § 27a VwVfG. Stadt Bad Elster (Gemarkungen Sohl und Mühlhausen) bean- sprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG in der Zeit vom Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung 4. April 2022 bis 3. Mai 2022 in der Stadtverwaltung Bad Elster, einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zimmer 14, Kirchplatz 1 in 08645 Bad Elster, während der Dienststunden aus: Der Vorhabenträger hat gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer > Montag 09:00 - 12:00 Uhr Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die entschei- > Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr dungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des > Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführ- > Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr ten Auslegungsunterlagen sind: > Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Unterlage Bezeichnung Maßstab Darüber hinaus sind die entscheidungserheblichen Unterlagen Nr. gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinforma- 1 Erläuterungsbericht mit UVP-Bericht tionsgesetzes (SächsUIG) auf Antrag in der Landesdirektion Sach- 2 Übersichtskarte 1:50.000 sen, Dienststelle Chemnitz, Referat 32, Altchemnitzer Straße 41, 3 Übersichtslageplan 1:10.000 09120 Chemnitz zugänglich. 5 Lageplan 1:500/250 6 Höhenplan 1:250/25 1. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 3. Juni 2022, bei der Landes- 9 Landschaftspflegerische Maßnahmen direktion Sachsen, 09105 Chemnitz, schriftlich, bei der 9.2 Maßnahmenplan 1:500 Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnit- 9.3 Maßnahmenblätter zer Straße 41 in 09120 Chemnitz oder bei der Stadtverwaltung 10 Grunderwerb Bad Elster Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Grunderwerbsplan 1:250 Niederschrift erheben bzw. sich äußern. Die Einwendung muss Grunderwerbsverzeichnis den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beein- 11 Regelungsverzeichnis trächtigung erkennen lassen. Einwendungen können auch 14 Geländeschnitte 1:50 elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen 15 Bauwerksskizze Sedimentfalle 1:100 Signatur unter der E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de er- 18 Wassertechnische Untersuchungen hoben werden. Einwendungen, die nur elektronisch übermit- 19 Umweltfachliche Untersuchungen telt werden (z. B.„einfache“ E-Mail ohne qualifizierte Signatur), 19.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan - sind grundsätzlich unwirksam. Textteil Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über 19.1/1 Landschaftspflegerischer Begleitplan - die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf Bestand und Konflikte 1:1.000 besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Ver- waltungsverfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). 19.2 FFH-Verträglichkeitsprüfung Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die 19.2/1 Übersichtskarte FFH-Verträglichkeits- sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens be- prüfung 1:20.000 ziehen (§ 21 Abs. 5 UVPG). 19.2/2 Detailkarte FFH-Verträglichkeitsprüfung 1:1.000 Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 20 Geotechnische Untersuchungen Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form 21 Hydrogeologisches Gutachten vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und UVPG notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeits- Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeich- prüfung. Die hiermit eingeleitete Anhörung zu den Planunter- nen. Anderenfalls können diese Einwendungen bzw. Äußerun- Seite 10 28. März 2022
Amtlicher Teil gen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 2 VwVfG). 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die erfolgt. Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschie- den. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungs- 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen beschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Stellungnahme abgegeben oder sich geäußert haben, kann Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungs- durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn beschluss einzulegen, werden hiermit entsprechend von der mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Auslegung des vollständigen Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbau- Plan abgeben bzw. sich äußern. beschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der recht- Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an zeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen/Äuße- den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). rungen verzichten (§ 17a Nr. 1 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt 8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, gemacht werden. a) dass die für das Verfahren und die für die Entscheidung Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen er- über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die hoben, Äußerungen vorgebracht oder Stellungnahmen abge- Landesdirektion Sachsen ist, geben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei b) dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfest- gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Ver- stellungsbeschluss entschieden werden wird, treter (§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 SächsVwVfZG). c) dass weitere relevante Informationen zu dem Planfeststel- Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so kön- lungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen, Dienst- nen sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. stelle Chemnitz, erhältlich sind und bei ihr Äußerungen und Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Fragen bis zum 3. Juni 2022 eingereicht werden können. Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nach- zuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsver- Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens fahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechen- 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von den datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Ver- (DSGVO) sind unter treterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. > https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Plan- Bad Elster, den 28.03.2022 feststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonder- Olaf Schlott ten Entschädigungsverfahren behandelt. Bürgermeister der Stadt Bad Elster Neuer Revierleiter im Landeswaldrevier Bad Elster Im Landeswaldrevier Bad Elster des Forstbezirks Adorf gibt es ab 01. März einen neuen Förster. Der Forstbezirk Adorf des Staatsbetrieb Sachsenforst hat mit Christoph Schultis einen sehr engagierten und motivierten jun- gen Förster in den Kreis seiner Kollegen aufgenommen. Nach seinem Studium der Waldwirtschaft und Umwelt in Freiburg kam er 2019 für das Anwärterjahr nach Sachsen. Während dieser Zeit war Bad Elster sein Ausbildungsrevier, welches Herr Schultis aufgrund einer Erkrankung des Revierleiters im folgenden Jahr vertretungsweise betreute. Ab dem 01.03.2022 wird Herr Schultis die Revierleitertätigkeit im Landeswaldrevier Bad Elster nun voll- umfänglich übernehmen, da der bisherige Stelleninhaber Tino Haas-Zens leider im Oktober 2021 verstorben ist. So wird das ins- > Christoph.Schultis@smekul.sachsen.de besondere im Hinblick auf den Waldumbau begonnene > Televon: 0173/5867288 Lebenswerk von Herrn Haas-Zens durch Herrn Schultis fortge- führt. Für Fragen steht der junge Kollege, welcher in der dritten > Dienstsitz: Badstraße 7 Generation Forstmann ist, zu Ihrer Verfügung: 08645 Bad Elster 28. März 2022 Seite 11
Amtlicher Teil Freiwillige Feuerwehr Bad Elster Wahlen der Ortswehrleitungen Ende des Jahres 2021 wurden nach 5jähriger Amtszeit die Leitungen der drei Ortswehren von Bad Elster, Mühlhausen und Sohl neu gewählt. Hier kam es teilweise zu Neubeset- zungen und auch zu Generationswechsel. Bürgermeister Olaf Schlott bedankte sich bei allen, die aus dem Amt schieden, für ihre jahrelange, verlässliche und engagierte Arbeit zum Wohle der Bevölkerung. Ganz beson- ders bedankte er sich bei Steffen Sörgel, der über 20 Jahre als Leiter der Ortswehr Als neue Wehrleitungen wurden inner- Mühlhausen die Fäden in der Hand hielt und sich nicht mehr zur Wahl stellte. Steffen halb der einzelnen Wehren folgende Sörgel übergab den Staffelstab an Benny Heilmann, der damit den Generationswechsel Kameraden gewählt: in der Mühlhausener Wehr einläutete. Als stellvertretender Ortswehrleiter bleibt Steffen Sörgel den Kameradinnen und Kameraden dennoch erhalten. > Ortswehr Bad Elster Steffen Sörgel bedankte sich seinerseits bei den Anwesenden für die gute Zusammen- Ortswehrleiter arbeit auf allen Ebenen und beim Stadtrat der Stadt sowie der Stadtverwaltung für die Dirk Rottluff Beteiligung und Begleitung durch alle Höhen und Tiefen. Die Zeit als Ortswehrleiter hat stellvertretender Ortswehrleiter über mehr als zwei Jahrzehnte seinen Alltag geprägt. Insofern wird er diese immer in Christian Grahl guter Erinnerung behalten. Leiter der Alters- und Ehrenabteilung Frank Pohl Im Amt bestätigt wurden Dirk Rottluff, als Leiter der Ortswehr Bad Elster und Andreas Jugendfeuerwehrwart Dietz als Leiter der Ortswehr Sohl. Ronny Zimmermann Ortsfeuerwehrausschuss Ein Jahresende bietet zudem immer Gelegenheit, auf die Ereignisse der zurückliegenden Christian Grahl Monate zu blicken, die auch bei den Wehren überlagert wurden von der Pandemie. Jakob Krafft Neben den vielen Einsätzen und den unzähligen Stunden ehrenamtlicher Arbeit gab es Uwe Liebold natürlich auch weiteres Positives zu berichten. Ronny Spengler Marcus Vogel Ein wichtiger Punkt ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Mühlhausen. Die offi- zielle Einweihung und Übergabe sollen noch in diesem Jahr stattfinden. Die Kameradin- > Ortswehr Sohl nen und Kameraden sehen diesem Ereignis mit großer Vorfreude entgegen. Ortswehrleiter Die Ausschreibung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) konnte Andreas Dietz erfolgreich abgeschlossen werden. Man hofft, dass es Ende 2022 oder Anfang 2023 in stellvertretender Ortswehrleiter den Dienst der Wehren gestellt werden kann. Marcus Adler Zudem konnte der Brandschutzbedarfsplan als ein wichtiges Hilfsmittel für die Auf- Gerd Wolfram stellung der Feuerwehr im Stadtrat abschließend bestätigt werden. Nun gilt es, die im Leiter der Alters- und Ehrenabteilung Zuge der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes gefundenen Defizite abzustellen. Werner Haußner Jugendfeuerwehrwart Ganz besonders erfreulich ist, dass sich auch jüngere Kameraden zur Wahl gestellt Melanie Wolfram haben und in verschiedenen verantwortungsvollen Positionen bestätigt wurden. Dies ist Ortsfeuerwehrausschuss sicher auch ein Zeichen nach außen und motiviert vielleicht den einen oder anderen, sich Andreas Geier ebenfalls in eine der drei Ortswehren einzubringen. Franz-Josef Heine Björn Hertel Die Bestätigung der Wahlen erfolgte dann abschließend durch den Stadtrat der Stadt Michael Keller Bad Elster in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2021. Karsten Noll Klaus Wunderlich Ein großes Dankeschön nochmals an dieser Stelle, auch im Namen der Wehrleitungen und des Stadtrates Bad Elster, an alle neu oder alt Gewählten, bedeutet dies doch, dass > Ortswehr Mühlhausen man sich bewusst für ein besonderes Ehrenamt entschieden hat und in Kauf nimmt, Ortswehrleiter dass dieses Amt auch Einfluss auf das Privatleben hat und dort Einschränkungen mit Benny Heilmann sich bringen kann. Insofern geht auch ein Dankeschön an alle Familien und Freunde, die stellvertretender Ortswehrleiter den Kameradinnen und Kameraden immer den Rücken freihalten und Verständnis Steffen Sörgel haben für diese wichtige Arbeit. Leiter der Alters- und Ehrenabteilung Berthold Sörgel Allen Frauen und Männern in den Wehren sowie den Jungen und Mädchen der Ortsfeuerwehrausschuss Jugendwehren wünschen wir noch alles Gute für 2022, gutes Gelingen bei allen Jens Bauer Einsätzen und beste Gesundheit. Bernd Bräunlich Stefan Bräunlich Julius Müller Olaf Schlott Alexander Reichardt Bürgermeister Siegmar Renz Seite 12 28. März 2022
Amtlicher Teil Regelung zu den Ruhezeiten Was ist erlaubt? Der Frühling klopft an die Tür. Damit verbunden sind allerlei An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gilt die sogenannte Emsigkeiten, die rund um Haus und Hof anfallen. Für manche Feiertagsruhe. Diese wird sachsenweit einheitlich geregelt im Tätigkeit werden Hilfsmittel benötigt, die – mal mehr, mal weniger „Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen“. An diesen – Lärm verursachen. Tagen „… sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Eine Bitte an alle: Neben Sie Rücksicht und bitte beachten Sie die Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträch- Regelungen zu den Ruhezeiten entsprechend der Polizeiverord- tigen, verboten …“. (§ 4 Abs. 2 SächsSFG). nung der Stadt Bad Elster. Die Polizeiverordnung in ihrem gesamten Wortlaut finden Sie Hier sind insbesondere der § 6 – Schutz der Nachtruhe sowie der online unter www.badelster.de/stadtverwaltung/rathaus/satzun- § 9 Haus-, Garten-, Bau- und lärmintensive Arbeiten wichtig. gen-formulare.html Unter Einbeziehung der Nachtruhe sind lärmintensive Arbeiten Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser gestattet in folgenden Zeiten: Ordnungsamt. > montags - freitags 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 19.00 Uhr > Kontakt: > sonnabends Stadtverwaltung Bad Elster 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr. Ordnungsamt Frau Heinl, Herr Keil Abweichend von diesen Zeiten gilt für die Ortsteile Mühlhausen Tel. 037437/56627 oder 56626 und Sohl (Ab-weichung in kursiv): manuela.heinl@badelster.de > montags - freitags oder 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 20.00 Uhr sven.keil@badelster.de > sonnabends 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr. Vielen Dank! Lagerfeuer, Umgang mit Traditionsfeuern, private Höhenfeuer > Offene Feuer am 30.04. eines jeden Jahres: Am 30.04. eines jeden Jahres findet in Bad Elster, Mühlhausen und Sohl von den jeweiligen Ortswehren organisiert und überwacht, ein Höhenfeuer für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste statt. Bitte beachten Sie unbedingt, dass private Brauchtums- oder Lagerfeuer bzw. Traditions- oder Höhenfeuer nicht gestattet sind. Koch- und Grillfeuer sind erlaubt. Der Technische Ausschuss verständigte sich zu diesem generellen Verbot per Beschluss vom 18.09.2019. Demnach ist das Abbrennen eines Traditionsfeuer am 30. April eines jeden Jahres lediglich auf ein Traditionsfeuer pro Ortsteil beschränkt. > Offene Feuer l Grundsätzliches: Hintergrund ist, dass die Freiwilligen Feuerwehren Bad Elster, Lagerfeuer im privaten Bereich müssen im Vorfeld bei der Mühlhausen und Sohl an diesem Tag die Traditionsfeuer in den Stadtverwaltung Bad Elster zur Genehmigung beantragt werden. jeweiligen Ortsteilen absichern. Dabei ist vor Ort eine personelle Dabei sind die Waldbrandgefahrenstufen (https://www.mais.de/ und technische Absicherung notwendig. Die Einsatzkräfte sind php/sachsenforst.php) sind unbedingt zu beachten. folglich nahezu komplett vor Ort gebunden. Die grundsätzliche Einsatzbereitschaft der Wehr kann darüber hinaus gewährleistet Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem un- werden. behandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handels- üblichen Grillmaterialien (z.B. Grillbrikett) in handelsüblichen > Sofern sich hieraus Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an: Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Manuela Heinl Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. Sachbearbeiterin Ordnungsamt, Tel. (037437) 566 27 oder Das Verbrennen von Gartenabfällen (z. B. Zweige, Äste, Laub) ist manuela.heinl@badelster.de grundsätzlich nicht gestattet. Pflanzenabfälle sind auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten (ver- Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Einhaltung dieser rotten, untergraben, kompostieren, ggf. vorher häckseln, Ent- Regelungen. sorgung über Biotonne etc.). 28. März 2022 Seite 13
Amtlicher Teil Reform der Grundsteuer Ankündigung von Informationsschreiben des Sächsischen Städte- Vermessungs- und und Gemeindetages Abmarkungsarbeiten Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Auf Antrag des Landratsamtes Vogtland- Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten kreis, Amt für Straßenunterhalt und basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bis- Instandsetzung Plauen, sollen ab herigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter. 11.04.2022 in der Gemarkung Sohl im Zuge der Baumaßnahme der K7843 im Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück Be-reich von der Ernst-Thälmann-Straße bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und 1 bis Obersohl 3 die erforderlichen Grund- forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen stücksvermessungen, aufgrund des Ge- Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist setzes über das amtliche Vermessungs- der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig. wesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermes- > Informationsschreiben im II. Quartal 2022 sungs- und Katastergesetz – SächsVerm der sächsischen Finanzämter an die Eigentümer von Grundstücken in Sachsen KatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBI. S. 138) in der gültigen Fassung durchge- Die Finanzämter werden im II. Quartal 2022 (vorauss. Ende April bis Anfang Juni 2022) führt werden. Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Akten- zeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, Bitte tragen Sie, wenn Sie Eigentümer die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersicht- oder Miteigentümer eines betroffenen lich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern für Fragen bei den bzw. eines beteiligten Flurstückes sind Finanzämtern benannt und auch auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem (beidseits der K7843 in diesem Bereich), für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemarkungsnummer, dafür Sorge, soweit dies Ihnen möglich Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen ist, dass alle Ihnen bekannten Grenzmar- werden können. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 frei- ken sichtbar sind und geben Sie unseren geschaltet. Mitarbeitern den Verlauf der Ihnen bekannten unterirdischen Leitungen und Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall etwaigen Gefahrenstellen auf und an wurde ggf. ein anderer Miteigentümer angeschrieben. Ihrem/n Flurstück/en in der Örtlichkeit an. > Abgabe der Erklärung ab 1. Juli 2022 Bei der Vermessung kann es notwendig werden, private Grundstücke im Bereich Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 1. Juli 2022 kostenlos und elektronisch des oben angegebenen Vermessungs- abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches Konto gebietes, betreten zu müssen (entspre- besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto chend § 5 des Sächsischen Vermessungs- besitzen, das Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie es auch und Katastergesetzes in seiner aktuellen für die Grundsteuer verwenden. Sie können über ELSTER Feststellungserklärungen auch Fassung). Dafür ist Ihre Anwesenheit für eine andere Person (z. B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie nicht zwingend erforderlich. müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER vornehmen. Ebenso weise ich Sie besonders darauf- hin, dass auf Grund der gegenwärtigen > Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter: Lage (Corona-Pandemie) Ihr Erscheinen www.elster.de ebenfalls nicht zwingend erforderlich ist. Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Nach Für Fragen und Hinweise wird Ihnen Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) während der Bearbeitungsdauer auch können sich die sächsischen Gemeinden mit der „neuen“ Grundsteuer auseinander- der verantwortliche Messtruppführer, setzen. Sie werden prüfen, ob sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Anschließend Herr Stephan Kästner (0178/6156080) vor werden sie die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Die neu berechnete Ort zur Verfügung stehen. Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Weitere Auskünfte zum Ablauf und zur Durchführung der Vermessungs- und Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe kann ihre Stadt oder Gemeinde derzeit Abmarkungsarbeiten werden Ihnen gern nicht beantworten. Die Städte und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 auf Anfrage erteilt. erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vor- liegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im > Amtssitz: 2. Halbjahr 2024 begonnen werden. Horst Barth Öffentlich bestellter Vermessungs- > Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie unter: ingenieur www.grundsteuer.sachsen.de“ Morgenbergstraße 19 08525 Plauen Tel.: 03741/55 0 65 0 e-mail: info@vbb-vermessung.de Seite 14 28. März 2022
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