EMPFEHLUNGEN FÜR DIE SARS-COV-2-IMPFUNG VON SCHWANGEREN, FRAUEN DIE SCHWANGER WERDEN WOLLEN ODER STILLENDEN MÜTTERN, MIT EINEM MESSENGER-RNA-IMPFSTOFF

 
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EMPFEHLUNGEN FÜR DIE SARS-COV-2-IMPFUNG VON SCHWANGEREN, FRAUEN DIE SCHWANGER WERDEN WOLLEN ODER STILLENDEN MÜTTERN, MIT EINEM MESSENGER-RNA-IMPFSTOFF
Hoher
    Gesundheitsrat

Empfehlungen für die SARS-CoV-2-Impfung
von Schwangeren, Frauen die
schwanger werden wollen oder
stillenden Müttern, mit einem
Messenger-RNA-Impfstoff

Dezember 2020
HGR nr. 9622
Angepasste Version vom 21 Januar 2021
URHEBERRECHT

Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der
Nahrungsmittelkette und Umwelt

Hoher Gesundheitsrat
Place Victor Horta 40 bte 10
B-1070 Brüssel

Tel.: 02/524 97 97
E-mail: info.hgr-css@health.belgium.be

Alle Urheberrechte vorbehalten.
Bitte zitieren Sie diese Veröffentlichung wie folgt:
Hoher Gesundheitsrat. Empfehlungen für die SARS-CoV-2-
Impfung von Schwangeren, Frauen die schwanger werden
wollen oder stillenden Müttern, mit einem Messenger-
RNA-Impfstoff. Brüssel, 2016, Nr. 9622.

Der Volltext dieser Stellungnahme kann von der Website
heruntergeladen werden: www.hgr-css.be

Diese Publikation darf nicht verkauft werden.
DRINGENDE STELLUNGNAHME DES HOHEN GESUNDHEITSRATES Nr. 9622

       Empfehlungen für die SARS-CoV-2-Impfung von Schwangeren, Frauen die
                 schwanger werden wollen oder stillenden Müttern,
                         mit einem Messenger-RNA-Impfstoff

        In this scientific advisory report, which offers guidance to public health policy-makers,
    the Belgian Superior Health Council provides priorities of COVID-19 vaccination for pregnant
                    woman, woman wishing to conceive and breastfeeding mother.

     This report aims at providing to the Belgian Immunization Strategy and Operationalization
     Taskforce and general practitioners with specific recommendations on strategic COVID-19
                    vaccination in Belgium for this specific part of the population.

              Dringende Version, validiert von der Ad-hoc-Gruppe 9622 am 23. Dezember 2020,
            geändert am 25. Dezember 2020 nach Kommentaren, die per E-Mail eingegangen sind.

     Diese Version wurde anschließend der NITAG in der Plenarsitzung vom 21. Januar 2021 geändert.
                           Diese Version ersetzt daher die vorherige Version1.

     1. EINLEITUNG UND FRAGESTELLUNG

Am Morgen des 22. Dezember 2020 wurde der Hohe Gesundheitsrat (HGR) mündlich über den
Wunsch der belgischen Taskforce „Operationalisierung der COVID-19-Impfstrategie“ informiert,
eine Aktualisierung der Passage der vorherigen Stellungnahme des HGR 9597 „Impfstrategie
gegen die Coronavirus Disease 2019 (Covid-19) in Belgien“ bezüglich der Impfung (oder
Nichtimpfung) von Schwangeren, Frauen, die schwanger werden wollen oder stillenden Müttern,
zu erhalten.

Diese Anfrage folgt auf die zwischenzeitliche Veröffentlichung der Empfehlungen der European
Medicines Agency (EMA) und der Centers for Disease Control and Prevention (CDC). Die in der
vorherigen Veröffentlichung beanstandete Passage ist daher zu aktualisieren und zu nuancieren.

Da eine Antwort bis zum 28. Dezember (idealerweise vorher) erbeten wird, wurde die Anfrage vom
Vorsitzenden der National Immunization Technical Advisory Group (NITAG) und dem HGR-Bureau
am 22. Dezember 2020 als dringlich genehmigt (siehe auch „Punkt 2 Methodik“).

Diese Stellungnahme muss sowohl im Lichte neuer Daten als auch im Hinblick auf das Aufkommen
von Impfstoffen, die auf anderen Plattformen als mRNA und nicht-replizierenden Adenoviren
basieren, überprüft werden.

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 Der Rat behält sich das Recht vor, jederzeit kleinere typografische Korrekturen an diesem Dokument vorzunehmen. Bedeutungskorrekturen hinge-
gen werden automatisch in ein Erratum aufgenommen und führen zu einer neuen Version der Stellungnahme.

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ABKÜRZUNGEN UND SYMBOLE

mRNA          Messenger-Ribonukleinsäure
COVID-19      Coronavirus Disease 2019
CDC           Centers for Disease Control and Prevention
HGR           Hoher Gesundheitsrat
EMA           European Medicines Agency
JCVI          Joint Committee on Vaccination and Immunisation (UK)
NITAG         National Immunization Technical Advisory Group (Belgium)
SARS-CoV-2    Severe acute respiratory syndrome coronavirus 2

Schlüsselwörter

 Keywords                 Sleutelwoorden              Mots clés               Schlüsselwörter
 Coronavirus              Coronavirus                 Coronavirus             Coronavirus
 Covid-19                 COVID-19                    Covid-19                Covid-19
 Vaccination              Vaccinatie                  Vaccination             Impfung
 Pregnancy                Zwangerschap                Gestation/grossesse     Schwangerschaft
 Breastfeeding            Borstvoeding                Allaitement             Stillen
 Risk group               Risicogroep                 Groupe à risque         Risikogruppe
 Prevention               Preventie                   Prévention              Prävention
 Priority group           Prioritaire groep           Groupe prioritaire      Prioritätengruppe

   2. METHODIK

Nach einer Untersuchung des Antrags haben der Vorstand des HGR und der Vorsitzende der
NITAG die erforderlichen Spezialgebiete ermittelt. Auf dieser Grundlage wurde eine Ad-hoc-
Arbeitsgruppe gebildet mit Sachverständigen aus den nachfolgenden Fachbereichen:
Gynäkologie-Geburtshilfe, Pharmakologie und Pharmakovigilanz, Infektiologie, Vakzinologie,
Allgemeinmedizin, maternaler Immunität und Epidemiologie von Infektionskrankheiten.

Die Sachverständigen dieser Arbeitsgruppe, die dem HGR angehören, haben eine allgemeine In-
teressenerklärung und eine Ad-hoc-Erklärung eingereicht. Die Sachverständigen dieser Arbeits-
gruppe, die Teil der Taskforce sind, folgten einem ähnlichen Verfahren innerhalb dieser Struktur.

Diese Stellungnahme basiert auf sehr aktuellen einschlägigen wissenschaftlichen Veröffentlichun-
gen, sowohl aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften als aus Berichten von in diesem Bereich
zuständigen nationalen und internationalen Organisationen (durch Peer-Review geprüft), sowie auf
der Meinung der Sachverständigen.

Nach der dringenden Genehmigung der Stellungnahme durch die Ad-hoc-Arbeitsgruppe wurde das
Dokument den Experten der NITAG und des HGR-Vorstands zur Reaktion und Kommentierung
vorgelegt. Aufgrund der Fristen war es nicht möglich, die Validierung durch das Gremium als letztes
Mittel zu erbitten, wie es das normale Arbeitsverfahren des HGR vorsieht.

Die Entwicklung des Wissensstandes hat eine Aktualisierung dieser Stellungnahme erforderlich
gemacht. Dies geschah auf der NITAG-Plenarsitzung vom 21. Januar 2021 mit den Experten, die
teilnehmen konnten. Diese Version des Dokuments ersetzt daher alle vorherigen Versionen.

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3. SCHLUSSFOLGERUNG UND EMPFEHLUNGEN

In Anbetracht der geforderten sehr kurzen Reaktionszeit, basierend auf den in diesem Dokument
enthaltenen aktuellen Quellen und Referenzen, empfiehlt der HGR Folgendes:

   a) Für Schwangere (deren Schwangerschaftszustand bekannt ist)

Die Problematik der schwangeren Frauen erforderte von der ersten Impfwelle an besondere
Aufmerksamkeit, da die Personengruppe der Frauen im reproduktiven Alter in der Gruppe der
Dienstleister und Mitarbeiter des Gesundheitssektors stark vertreten ist.

Seit Beginn der Pandemie wurden zahlreiche Studien initiiert, um die Auswirkungen einer SARS-
CoV-2-Infektion während der Schwangerschaft auf die Gesundheit der Schwangeren, den
Ausgang der Schwangerschaft und die Gesundheit des Neugeborenen zu untersuchen. Eine
Studie der US-amerikanischen Centers for Disease Control (CDC) berichtete über eine hohe Rate
an Krankenhauseinweisungen, Aufnahmen auf der Intensivstation und mechanischer Beatmung
aufgrund von Covid-19 in einer großen Kohorte von schwangeren Frauen (Ramasamy et al., 2020).
Auf dieser Grundlage betrachten die CDC eine Schwangerschaft als Risikofaktor für schwere
Verläufe von Covid-19 und hat Empfehlungen zur Vermeidung des Risikos einer SARS-CoV-2-
Infektion während der Schwangerschaft herausgegeben (CDC, 2020a; CDC, 2020b). Darüber
hinaus haben verschiedene Studien gezeigt, dass nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 ein
erhöhtes Risiko für eine Frühgeburt bestehen kann. Andere neuere Studien stützen diese
Ergebnisse jedoch nicht und kommen zu dem Schluss, dass das Risiko für Komplikationen mit dem
der Allgemeinbevölkerung vergleichbar ist (CDC, 2020c; JAMA-Network, Nov 2020).

Da eine Schwangerschaft als Risikofaktor für einen schweren Verlauf von Covid-19 gilt, haben die
CDC daher schwangere Frauen als Prioritätsgruppe für die Impfung gegen SARS-CoV-2
aufgenommen (MIC, Nov 2020). Die Covid-19-Impfung während der Schwangerschaft wirft
spezifische und wichtige Fragen auf, die es zu berücksichtigen gilt. Die erste betrifft die Sicherheit
der Impfung. Das Immunsystem wird während der Schwangerschaft auf besondere Weise
reguliert, und diese Veränderungen verhindern, dass die bei nicht schwangeren Frauen
gewonnenen Sicherheitsdaten übertragbar sind, und es ist bekannt, dass der Fötus potenziell
schädlichen Wirkungen ausgesetzt ist. Obwohl Impfungen während der Schwangerschaft sicher
sein können, wenn sie angemessen sind (z. B. gegen saisonale Grippe oder Keuchhusten), und
obwohl das Sicherheitsprofil von Impfstoffen, die absichtlich oder unbewusst während der
Schwangerschaft verabreicht werden, im Allgemeinen beruhigend ist, muss dieser
Personengruppe besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das Vorsorgeprinzip führt in der
Regel dazu, dass schwangere Frauen von Studien mit neuen Impfstoffkandidaten ausgeschlossen
werden. Dieses Prinzip wirft ein ethisches Problem auf, das in den letzten Jahren immer häufiger
angesprochen wird. Wenn schwangere Frauen nicht in Studien zur Evaluierung neuer Impfstoffe
einbezogen werden, sind sie somit von den potenziellen Vorteilen, die eine Impfung ihnen bringen
könnte, ausgeschlossen.

Mehrere Impfstoffhersteller haben angekündigt, dass sie schwangere Frauen in ihre klinischen
Entwicklungsprogramme        aufnehmen      wollen.    Das      Sicherheitsprofil   bestimmter
Impfstoffformulierungen, wie z. B. adjuvantierte Subunit-Impfstoffe oder adenovirale Vektoren,
wurde für Impfstoffkandidaten gegen mehrere Krankheitserreger untersucht. Mit Impfstoffen auf
Messenger-RNA-Basis, wie z. B. gegen Covid-19, die erstmals der Bevölkerung angeboten werden
sollen, wurden bisher keine Erfahrungen gesammelt.

Die EMA hat gerade ihren Bericht über den ersten in Europa zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoff
auf Basis von Messenger-RNA (Comirnaty ©) sowie einen aktuellen Bericht über den Moderna®-
Impfstoff vorgelegt. Der Bericht stellt fest, dass die Daten zur Schwangerschaft derzeit sehr
begrenzt sind und es schwierig ist, ihnen genaue Sachinformationen zu entnehmen.

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In diesem Bericht wird erwähnt, dass eine Nachuntersuchung bezüglich der Schwangerschaft von
23 Patientinnen (von denen einige geimpft wurden), die während der Phase-2/3-Studie schwanger
wurden, im Gange ist.

Es ist jedoch zu beachten, dass Tierdaten (Ratte) keinen Einfluss der Impfung auf laufende
Trächtigkeiten oder in der präkonzeptionellen Phase zeigen. (Punkt 3.6.1 dieses EMA-Berichts).

Angesichts dieser jüngsten Beobachtungen ist die EMA der Ansicht, dass eine Impfung von Fall
zu Fall erwogen werden kann (z. B. können schwangere Frauen zu anderen Risikogruppen
gehören).

Angesichts des Mangels an spezifischen Daten und in Anlehnung an die jüngsten Empfehlungen
sowohl der EMA als auch des JCVI (Joint Committee on Vaccination and Immunisation UK) emp-
fiehlt der HGR daher derzeit keine Routineimpfung von Schwangeren an. Eine Impfung von
Schwangeren kann jedoch im Einzelfall erwogen werden, wenn die Nutzen-Risiko-Abwägung zu-
gunsten einer solchen Impfung ausfällt, d. h. wenn der Nutzen der Impfung einer Schwangeren die
potenziellen Risiken des Impfstoffs überwiegt (z. B. bei medizinischem Personal mit hohem Expo-
sitionsrisiko und Frauen mit Komorbiditäten, die sie in eine Hochrisikogruppe für schwere COVID-
19 einordnen, vgl. Stellungnahme 9618).

   b) Für Frauen im gebärfähigen Alter und/oder mit dem Wunsch, schwanger zu werden

In Anbetracht der Tatsache, dass es nur wenige Daten zu diesem Thema gibt und dass die
vorhandenen Tierdaten keine Auswirkungen der Impfung auf laufende Schwangerschaften oder
auf die Phase vor der Empfängnis zeigen, hat der WLA keine Einwände gegen die systematische
Impfung von Frauen im gebärfähigen Alter, die schwanger werden wollen, wenn es nicht möglich
ist, die Schwangerschaft bis nach der 2. Impfdosis zu verschieben, insbesondere bei
medizinischem Personal mit hohem Expositionsrisiko und Frauen mit Komorbiditäten, die sie in
eine Hochrisikogruppe für schwere COVID-19 einordnen (vgl. Stellungnahme 9618).

Sollte es nach der ersten Impfung dennoch zu einer Schwangerschaft kommen, wird angesichts
des Fehlens bedenklicher Daten die zweite Dosis entsprechend der Nutzen-Risiko-Abwägung der
jeweils vorliegenden klinischen Situation verabreicht. Es ist auch wichtig klarzustellen, dass die
Verabreichung eines der Impfstoffe in keiner Weise eine Indikation für einen
Schwangerschaftsabbruch darstellt. Es ist ratsam, dann die Empfehlungen zur Meldung von
Nebenwirkungen nach der Impfung zu befolgen, wie sie in den offiziellen Verfahren empfohlen
werden.

In diesem Zusammenhang ist es nützlich, sich daran zu erinnern, dass es sich nicht um
abgeschwächte virale Lebendimpfstoffe handelt und dass es keine stichhaltigen Beweise für den
Verdacht gibt, dass sie zu Anomalien des Fötus führen können.

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c) Bei stillenden Müttern

Obwohl es keine Daten über den Übergang von geimpfter mRNA oder Spike-Proteinen in die Mut-
termilch gibt, würden sie, falls sie in die Muttermilch übergehen sollten, wahrscheinlich im Verdau-
ungstrakt des Neugeborenen zerstört werden (mRNA) und/oder dort keine schädlichen Auswirkun-
gen haben (Spike-Protein).
Im aktuellen EMA-Bericht (Punkt 5.8.1) wird festgestellt, dass während der Stillzeit keine besonde-
ren Risiken zu erwarten sind (basierend auf biologischen Plausibilitäten).

Trotz des Mangels an verfügbaren klinischen Daten zu diesem Thema ist die Plausibilität einer
toxischen Wirkung bei gestillten Säuglingen gering, wenn nicht gar nicht vorhanden. Wie in den
jüngsten Re-Empfehlungen der WHO dargelegt, hat der WLA in dieser Hinsicht keine besonderen
Bedenken.

Dann können alle stillenden Frauen geimpft werden, insbesondere wenn sie im Gesundheitswesen
tätig sind oder zu den vorrangig zu besetzenden Gruppen gehören (vgl. Stellungnahme 9618).

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4. LITERATURVERZEICHNIS

•     CDC. Update: Characteristics of Symptomatic Women of Reproductive Age with
      Laboratory-Confirmed SARS-CoV-2 Infection by Pregnancy Status — United States,
      January 22–October 3, 2020a.
      https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/69/wr/mm6944e3.htm?s_cid=mm6944e3_w

•     CDC. People with Certain Medical Conditions. Update 01 Dec 2020b
      https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/need-extra-precautions/people-with-medical-
      conditions.html

•     CDC. Pregnancy, Breastfeeding, and Caring for Newborns. Update 18 Dec 2020c
      https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/need-extra-precautions/pregnancy-breast-
      feeding.htm

•     CDC. Interim Clinical Considerations for Use of mRNA COVID-19 Vaccines Currently Au-
      thorized in the United States. (last updated January 21, 2021) Interim Clinical Considera-
      tions for Use of Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine | CDC

•     CSS-HGR 9597. Stratégie de vaccination contre la Coronavirus Disease 2019 (Covid-19)
      en Belgique. Juillet 2020.

•     CSS-HGR 8754 Immunisation maternelle : lignes directrices belges. Juillet 2020.
      https://www.health.belgium.be/fr/avis-8754-immunisation-maternelle

•     CSS-HGR Symposium 18 november 2020. Presentatie 5 Vaccinatie tijdens de zwanger-
      schap in het kader van de pandemie. Kirsten Maertens.
      Online symposium: Vaccinatie bij zwangere vrouwen - DB Video
      (https://hogegezondheidsraad.dbvideo.tv/online-symposium )

•     CMI. Di Toro et al. Impact of COVID-19 on maternal and neonatal outcomes: a systematic
      review and meta-analysis. 01 Nov 2020
      https://www.clinicalmicrobiologyandinfection.com/article/S1198-743X(20)30618-2/fulltext

•     EMA. European Medicines Agency, Human medicine European public assessment report
      (EPAR): Comirnaty (last updated 29/12/2020 https://www.ema.europa.eu/en/medi-
      cines/human/EPAR/comirnaty

•     EMA. European Medicines Agency, Human medicine European public assessment report
      (EPAR): COVID-19 Vaccine Moderna. https://www.ema.europa.eu/en/medicines/hu-
      man/EPAR/covid-19-vaccine-moderna

•     Jama-Network. Adhikari et al. Pregnancy Outcomes Among Women With and Without Se-
      vere Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2 Infection. 19 nov 2020.
      https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/10.1001/jamanetworko-
      pen.2020.29256

•     JCVI. Joint Committee on Vaccination and Immunisation: advice on priority groups for
      COVID-19 vaccination,30 December 2020 - Updated 6 January 2021

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•     Ramasamy et al. Safety and immunogenicity of ChAdOx1 nCOV-19 vaccine administred
      in a prime-boost regimen in young and old adult (COV002): a single-blind,randomized,
      controlled, phase 2/3 trial. www.thelancet.com Published online November 19, 2020.

•     Taskforce Interfédérale Vaccination COVID-19. Stratégie opérationnelle concernant les
      premiers groupes à vacciner à partir du moment où des vaccins deviendraient disponibles
      en Belgique.

•     WHO mRNA vaccines against COVID-19: Pfizer-BioNTech COVID-19 vaccine
      BNT162b2. 22 Dec 2020. https://www.who.int/publications/i/item/mrna-vaccines-against-
      covid-19-pfizer-biontech-covid-19-vaccinebnt162b2

•     WHO-SAGE. Interim recommendations for use of the Pfizer–BioNTech COVID-19 vac-
      cine, BNT162b2, under Emergency Use Listing. Interim guidance. 8 january 2021
      https://www.who.int/publications/i/item/WHO-2019-nCoV-vaccines-SAGE_recommenda-
      tion-BNT162b2-2021.1

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5. ZUSAMMENSETZUNG DER ARBEITSGRUPPE

Die Zusammensetzung des Vorstands und des Gremiums sowie die Liste der per KE ernannten
Sachverständigen ist auf der Website des HGR verfügbar (Wer sind wir?).

Alle Sachverständigen haben sich als Privatperson an der Arbeitsgruppe beteiligt. Für die Sach-
verständigen des HGR sind die allgemeinen Interessenerklärungen und die der Mitglieder des Vor-
stands und des Gremiums auf der Website des HGR verfügbar (Interessenkonflikte). Für die Sach-
verständigen aus der „Taskforce Operationalisierung der Impfstrategie" wurde durch diese Struktur
ein eigenständiges Verfahren zum Umgang mit allgemeinen Interessenerklärungen sichergestellt.

Der Vorsitz der Redaktionsgruppe wurde von Yves VAN LAETHEM geführt; das wissenschaftliche
Sekretariat von Jean-Jacques DUBOIS und Fabrice PETERS.

Die nachfolgenden Sachverständigen waren bei der Ausarbeitung und der Genehmigung der
Stellungnahme beteiligt:

  DOGNE Jean-Michel               Pharmazie, Pharmakovigilanz.                UNamur, AFMPS, EMA
  ENGLERT YVON                    Gynäkologie-Geburtshilfe                    ULB
  LEURIDAN Elke                   Epidemiologie von Infektionskrankheiten,    UZ Antwerpen
                                  Vakzinologie, maternale Immunität
  MAERTENS Kirsten                Epidemiologie von Infektionskrankheiten,    UZ Antwerpen
                                  Vakzinologie, maternale Immunität
  VAN DAMME Pierre                Epidemiologie von Infektionskrankheiten,    UZ Antwerpen
                                  Vakzinologie
  VAN LAETHEM Yves                Infektiologie, Vakzinologie, Reisemedizin   CHU St-Pierre Bruxelles

In einem beschleunigten Verfahren wurden die NITAG-Experten am 23. Dezember 2020
eingeladen, soweit sie verfügbar waren, auf dieses Dokument zu reagieren und es zu
kommentieren.

In einem zweiten Schritt konnten die bei der Sitzung am 21. Januar 2021 anwesenden NITAG-
Experten die vorherige Version dieses Dokuments in der Sitzung ändern und aktualisieren und
haben die in der Sitzung vorgenommenen Anpassungen und Aktualisierungen genehmigt.

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Über den Hohen Gesundheitsrat (HGR)

Der Hohe Gesundheitsrat ist ein föderales Beratungsgremium, dessen Sekretariat vom FÖD Volksgesund-
heit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt geführt wird. Er wurde 1849 gegründet und erarbeitet
für die Minister für Volksgesundheit und Umwelt, ihre Verwaltungen und einige Agenturen wissenschaftliche
Stellungnahmen zum Thema Volksgesundheit. Diese Stellungnahmen werden entweder auf Antrag oder aus
eigener Initiative abgegeben. Der HGR versucht, den politischen Entscheidungsträgern auf der Grundlage
der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse den Weg zu zeigen.

Außer seinem ca. 25 Mitarbeiter zählenden internen Sekretariat, nimmt der HGR sein breites, aus über 500
Sachverständigen (Universitätsprofessoren, Mitarbeitern von wissenschaftlichen Institutionen, Akteuren vor
Ort, usw.) bestehendes Netzwerk in Anspruch. 300 von diesen Sachverständigen sind per K.E. ernannte
Sachverständige des Hohen Gesundheitsrates. Zum Erarbeiten der Stellungnahmen tagen die Sachverstän-
digen in fächerübergreifenden Arbeitsgruppen.

Als offizielles Organ hält der Hohe Gesundheitsrat es für grundlegend, die Neutralität und Unparteilichkeit
der von ihm erteilten wissenschaftlichen Stellungnahmen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat er sich mit
einer Struktur, Regeln und Verfahren ausgestattet, die es ihm ermöglichen, diesen Bedürfnissen bei jedem
Schritt des Zustandekommens der Stellungnahmen effizient gerecht zu werden. Die Meilensteine in diesem
Prozess sind die vorherige Untersuchung der Anfrage, die Ernennung der Sachverständigen der Arbeits-
gruppen, das Implementieren eines Systems für den Umgang mit potenziellen Interessenskonflikten (auf der
Grundlage der Interessenerklärung, einer Untersuchung der potenziellen Interessenskonflikte und eines Aus-
schusses für Berufsethik) und die endgültige Validierung der Stellungnahmen durch das Gremium (letztes
Entscheidungsorgan des HGR, das aus 30 Mitgliedern aus dem Pool der ernannten Sachverständigen be-
steht). Dieser kohärente Rahmen zielt darauf ab, die Erstellung von auf dem Höchstmaß an verfügbarer
wissenschaftlicher Sachkenntnis fundierenden Stellungnahmen zu ermöglichen, und dabei die größtmögli-
che Unparteilichkeit zu gewährleisten.

Nachdem sie vom Gremium validiert wurden, werden die Stellungnahmen dem Antragsteller und dem Minis-
ter für Volksgesundheit übergeben und werden sie auf der Webseite des HGR (www.hgr-css.be) veröffent-
licht. Zudem werden einige Stellungnahmen der Presse sowie bestimmten Zielgruppen (Gesundheitsfach-
kräften, Universitäten, Politikern, Verbraucherverbänden, usw.) mitgeteilt.

Möchten Sie über die Tätigkeiten und Veröffentlichungen des HGR informiert bleiben, schicken Sie bitten
eine Mail an: info.hgr-css@health.belgium.be.

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     Hoher Gesundheitsrat
     www.css-hgr.be
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www.hgr-css.be

Diese Publikation darf nicht verkauft werden.

           Föderaler Öffentlicher Dienst
           VOLKSGESUNDHEIT,
           SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE
           UND UMWELT
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