ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE - TAGESFRAGEN - energie.de

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ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE - TAGESFRAGEN - energie.de
ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE
                                                   TAG E S F R AG E N
ZEITSCHRIFT FÜR ENERGIEWIRTSCHAFT · RECHT · TECHNIK UND UMWELT    ONLINE SOMMER-SPECIAL · 2021

                                     ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE
                                             TAG E S F R AG E N

>>DEZENTRALE KONZEPTE

PLANUNG                          UMSETZUNG                         EVALUIERUNG

REGIONALISIERTE                  KOMMUNALER                        SECHS JAHRE WETTBEWERB-
PHOTOVOLTAIK-                    KLIMASCHUTZ                       LICHE FÖRDERUNG
AUSBAUSZENARIEN                  AUF HOHER SEE                     ERNEUERBARER ENERGIEN
ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE - TAGESFRAGEN - energie.de
Energiewirtschaft, Recht,
Technik, Umwelt

                                                                                                Antworten auf
                                                                                                energiewirtschaftliche,
                                                                                                energiepolitische
      ZEITSCHRIFT FÜR ENERGIEWIRTSCHAFT · RECHT · TECHNIK UND UMWELT            9 · 2020

                                                                                                und ökologische
                 Grüne Gase
                                                                                             Steuern          der Energi
                                                                                                Fragestellungen
                                                                                             Steuern          der Energi
           Weg vom CO2?                                                                     · Digitalisierung
           Das ist der Weg!                                                                 ·   Energiemarkt
                                                                                            ·   Dekarbonisierung

                                                                                                StE
                 Sorgen wir gemeinsam dafür,
                 dass Grüne Gase weiterentwickelt
                 werden und einen festen Platz im                                           ·   Dezentralisierung
                                                                                            ·   Zukunftsfragen
                 Energiemix erhalten.
                                                                                                 ISSN 1437-1553                                                                                                                         D 9693 E
                                                                                                 ISSN 1437-1553                                                                                                                       D 9693 E

                                                                                                                                                                                         IV/2018
                                                                                                                                                                                        IV/2018
                                                                                                                                                                                         69. Jahrgang
                                                                                                                                                                                        69. Jahrgang

                 Sie interessieren sich für Grüne Gase?
                 Ihr direkter Weg zu weiteren Informationen:
                 www.oge.net/gruene-gase
                                                                                                Steuern der Energiewirtschaft
                                                                                                Steuern der Energiewirtschaft
                                                                                                                                                                                            A Gesetze, Verordnungen
                                                                                                Inhalt
                                                                                                 InhaltA
                                                                                                                                                                                           Aund
                                                                                                                                                                                           und
                                                                                                                                                                                                Verwaltungs-
                                                                                                                                                                                             Gesetze, Verordnungen
                                                                                                                                                                                               Verwaltungs-
                                                                                                                                                                                            anweisungen
                                                                                                                  Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs-                                   anweisungen
                                                                                                             A    Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs-
                                                                                                                  anweisungen
      ENERGIEMARKT               DEKARBONISIERUNG              ZUKUNFTSFRAGEN                                     anweisungen                                                            Informationen zur steuerbe-
                                                                                                                                                                                        Informationen  zur steuerbe-
                                                                                                                                                                                         freiten Entnahme  von Strom
                                                                                                                                                                                        freiten Entnahme von nach
                                                                                                                                                                                         zur Stromerzeugung    Strom
                                                                                                                                                                                                                   §9
                                                                                                            1     1     Informationen zur steuerbefreiten Entnahme von Strom zur
                                                                                                                        Stromerzeugung
                                                                                                                         Informationen zurnach § 9 Absatz Entnahme
                                                                                                                                                           1 Nummervon
                                                                                                                                                                    2 Stromsteuerge-
                                                                                                                                                                                        zur  Stromerzeugung
                                                                                                                                                                                                 1 Nummer 2 nach  §9
                                                                                                             1    1                        steuerbefreiten              Strom zur
      AUSWIRKUNGEN               WEGE ZUR KLIMANEUTRALITÄT;    MITVERBRENNUNG VON                                       setz
                                                                                                                         Stromerzeugung nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Stromsteuerge-        Absatz               Strom-
      VON CORONA AUF             UMSTELLUNG VON ERGAS-         KLÄRSCHLAMM IN BRAUN-                                     setz                                                           Absatz  1 Nummer 2 Strom-
                                                                                                                                                                                         steuergesetz
      DIE ENERGIEWENDE           PIPELINES AUF WASSERSTOFF     & STEINKOHLEKRAFTWERKEN                      B     Rechtsprechung                                                        steuergesetz
                                                                                                            B      Rechtsprechung                                                         I. Allgemeines
                                                                                                                  I   Umsatzsteuer                                                       I. Allgemeines
                                                                                                                   I  Umsatzsteuer                                                          Mit diesem Informationsschreiben sol-
                                                                                                                                                                                           Miteinige
                                                                                                                                                                                         len    diesem    Informationsschreiben
                                                                                                                                                                                                      wichtige    Fest- und Rechtsaus-sol-
                                                                                                            4     1.    BFH zu Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für      len  einige wichtige
                                                                                                                                                                                         legungen    der letzten Fest-
                                                                                                                                                                                                                    Zeitund
                                                                                                                                                                                                                         fürRechtsaus-
                                                                                                                                                                                                                             die Verwal-
                                                                                                             4    1.    nicht
                                                                                                                        BFH zugeliefertes Blockheizkraftwerk
                                                                                                                                Vorsteuerabzug               in einem
                                                                                                                                                 und -korrektur        betrügerischen
                                                                                                                                                                bei Vorauszahlung für
                                                                                                                        Schneeballsystem
                                                                                                                        nicht geliefertes Blockheizkraftwerk in einem betrügerischen    legungen
                                                                                                                                                                                         tungspraxisder des
                                                                                                                                                                                                         letzten  Zeit
                                                                                                                                                                                                              Zolls  imfür  die Verwal-
                                                                                                                                                                                                                         Zusammenhang
                                                                                                                        Schneeballsystem                                                tungspraxis   des Zolls im Zusammenhang
                                                                                                                                                                                         mit der Stromsteuerbefreiung           nach § 9
                                                                                                                                                                                        mit   der Stromsteuerbefreiung
                                                                                                                                                                                         Absatz    1 Nummer 2 Stromsteuergesetznach § 9
                                                                                                                  II    Stromsteuer                                                     Absatz    1 Nummer
                                                                                                                                                                                         (StromStG)      bekannt2 gegeben
                                                                                                                                                                                                                    Stromsteuergesetz
                                                                                                                                                                                                                              werden.
                                                                                                                   II   Stromsteuer                                                     (StromStG) bekannt gegeben werden.
                                                                                                            11    1.    Nachversteuerung bei erlaubniswidriger Verwendung begünstigt     II. Rechtliche Vorgaben
                                                                                                             11   1.    Nachversteuerung
                                                                                                                        entnommenen      bei erlaubniswidriger
                                                                                                                                     Stroms  gemäß § 9 Abs. 6Verwendung
                                                                                                                                                               StromStG begünstigt      II. Rechtliche Vorgaben
                                                                                                                        entnommenen Stroms gemäß § 9 Abs. 6 StromStG                        Strom ist nach § 9 Absatz 1 Nummer 2
                                                                                                                                                                                           Strom ist nach
                                                                                                                                                                                         StromStG      i. V. §m.9 Absatz
                                                                                                                                                                                                                   § 12 1Stromsteuer-
                                                                                                                                                                                                                             Nummer 2
                                                                                                            C Energierecht                                                              StromStG     i. V. m. § 12 Stromsteuer-
                                                                                                                                                                                         Durchführungsverordnung              (StromStV)
                                                                                                            C Energierecht                                                              Durchführungsverordnung             (StromStV)
                                                                                                                                                                                         von der Steuer befreit, wenn              er zur
                                                                                                            16    1.    Energiesammelgesetz – Abgrenzung von Eigen- und Drittver-       von    der Steuer befreit,
                                                                                                                                                                                         Stromerzeugung         entnommenwennwird.
                                                                                                                                                                                                                                 er zur Zur
                                                                                                             16   1.    Energiesammelgesetz – Abgrenzung von Eigen- und Drittver-
                                                                                                                        bräuchen                                                        Stromerzeugung
                                                                                                                                                                                         Stromerzeugung entnommenwird.
                                                                                                                                                                                                              entnommen                Zur
                                                                                                                                                                                                                                im Sinne
                                                                                                                        bräuchen
                                                                                                                                                                                        Stromerzeugung
                                                                                                                                                                                         von § 9 Absatz entnommen
                                                                                                                                                                                                               1 Nummer 2im        Sinne
                                                                                                                                                                                                                                StromStG
                                                                                                            DD Allgemeines                                                              von
                                                                                                                                                                                         wird§ 9nach
                                                                                                                                                                                                   Absatz§ 121 Nummer
                                                                                                                                                                                                                  Absatz 21 StromStG
                                                                                                                                                                                                                                StromStV
                                                                                                               Allgemeines                                                              wird
                                                                                                                                                                                         Strom, nach
                                                                                                                                                                                                  der §     12 Absatz
                                                                                                                                                                                                       in den             1 StromStV
                                                                                                                                                                                                                 Neben- und     Hilfsanla-
                                                                                                                                                                                        Strom,   der Stromerzeugungseinheit
                                                                                                                                                                                         gen einer   in den Neben- und Hilfsanla-    insbe-
                                                                                                            20    1.    Einführung und Monitoring eines steuerlichen Kontrollsystems

                                                                                           Jetzt bestellen!
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                                                                                                                        (Tax CMS) und Monitoring eines steuerlichen Kontrollsystems     gen  einer zur
                                                                                                                                                                                         sondere    Stromerzeugungseinheit
                                                                                                                                                                                                          Wasseraufbereitung, insbe-
                                                                                                                                                                                                                                   Damp-
                                                                                                                         (Tax CMS)                                                      sondere zur Wasseraufbereitung, Damp-
                                                                                                                                                                                         ferzeugerwasserspeisung, Frischluftver-
                                                                                                                                                                                        ferzeugerwasserspeisung, Frischluftver-
                                                                                                                                                                                         sorgung, Brennstoffversorgung oder
                                                                                                                                                                                        sorgung, Brennstoffversorgung oder
                                                                                                                                                                                         Rauchgasreinigung oder der in Pump-
                                                                                                                                                                                        Rauchgasreinigung oder der in Pump-
                                                                                                                                                                                         speicherkraftwerken von den Pumpen
                                                                                                                                                                                        speicherkraftwerken von den Pumpen
                                                                                                                                                                                         zumFördern
                                                                                                                                                                                        zum    Fördernder  derSpeichermedien
                                                                                                                                                                                                               Speichermedienzur   zurEr-Er-
                                                                                                                                                                                         zeugungvon
                                                                                                                                                                                        zeugung     vonStrom
                                                                                                                                                                                                           Stromim imtechnischen
                                                                                                                                                                                                                       technischenSin-  Sin-
                                                                                                                                                                                         neverbraucht
                                                                                                                                                                                        ne   verbrauchtwird.wird.
                                                                                                                                                                                            DieVorschriften
                                                                                                                                                                                           Die    Vorschriftenbasieren
                                                                                                                                                                                                                   basierenaufaufArtikel
                                                                                                                                                                                                                                   Artikel
                                                                                                                                                                                         14Absatz
                                                                                                                                                                                        14    Absatz11Buchstabe
                                                                                                                                                                                                           Buchstabea ader derRichtlinie
                                                                                                                                                                                                                                Richtlinie
                                                                                                                                                                                         2003/96/EG vom
                                                                                                                                                                                        2003/96/EG          vom 27.27. Oktober
                                                                                                                                                                                                                          Oktober 2003 2003
                                                                                                                                                                                         (EnergieStRL).Die
                                                                                                                                                                                        (EnergieStRL).        DieSteuerbegünstigung
                                                                                                                                                                                                                    Steuerbegünstigung
                                                                                                                                                                                         kann entweder
                                                                                                                                                                                        kann       entweder als   als Steuerbefreiung
                                                                                                                                                                                                                         Steuerbefreiung
                                                                                                                                                                                        (förmliche Einzelerlaubnis) nach § §9 9Ab-
                                                                                                                                                                                         (förmliche    Einzelerlaubnis)     nach        Ab-
                                                                                                                                                                                         satz 11 Nummer
                                                                                                                                                                                        satz       Nummer 22 i.i. V.V.m.m.AbsatzAbsatz4 4
                                                                                                                                                                                         StromStG und
                                                                                                                                                                                        StromStG       und§§88und   und§ §9 9StromStV
                                                                                                                                                                                                                                StromStV
                                                                                                                                                                                         oderals
                                                                                                                                                                                        oder    alsSteuerentlastung
                                                                                                                                                                                                    Steuerentlastungnach   nach§ §9 9Ab-Ab-
                                                                                                                                                                                         satz11Nummer
                                                                                                                                                                                        satz     Nummer22StromStG
                                                                                                                                                                                                               StromStGi. i.V.V.m.m.§ §12a
                                                                                                                                                                                                                                        12a
                                                                                                             w
                                                                                                             wwww
                                                                                                                w.. ss tt ee -- m a g a z i n . d e                                      StromStVgewährt
                                                                                                                                                                                        StromStV      gewährtwerden.
                                                                                                                                                                                                                 werden.

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ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE - TAGESFRAGEN - energie.de
EDITORIAL

EFFIZIENT UND GEMEINSAM
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit der kurz vor der politischen Sommerpause verabschiedeten Novelle des Klimaschutzgesetzes sind die sektor-
spezifischen Marksteine auf dem Weg zur Klimaneutralität verschärft sowie dieses Ziel selbst zeitlich um fünf Jahre auf
2045 vorgezogen worden. Das bedeutet unter anderem, den Ausbau der Erneuerbaren hierzulande deutlich zu
forcieren. Das ist angesichts gewichtiger Widerstände regulatorischer Art generell sowie von Akzeptanzproblemen vor
Ort bei der Windenergie und mangelnder Flächen für die Photovoltaik kein leichter Auftrag.
In unserem diesjährigen Online-Sommerspecial haben wir eine Auswahl von hierzu passenden, im ersten Halbjahr
in der „et“ erschienenen Beiträgen neu zusammengestellt, die zeigen, wie man die genannten Probleme erfolgreich
bewältigen könnte: effizient und gemeinsam.

                            Eine interessante Lektüre wünscht

                            Franz Lamprecht
                            Chefredakteur „et“

                                                                                                                                    INHALT

PLANUNG
Matthias Dau et al.				                       Regionalisierte Photovoltaik-Ausbauszenarien für Schleswig-Holstein                           4

INTEGRATION
Yannic Schulze et al.				                     Was ist Netzdienlichkeit?                                                                   10

UMSETZUNG
„et“-Redaktion				                            Im Verbund das große Rad drehen – Kommunaler Klimaschutz auf hoher See                      14

EVALUIERUNG
Bastian Lotz et al. 				                      Sechs Jahre wettbewerbliche Förderung – Evaluierung der Ausbauziele und
				                                          deutschen Ausschreibungen für erneuerbare Energien                         17

				                                          Impressum                                                                                   21

                                                                                                                      Titelbild: Adobe Stock

ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN ONLINE-SOMMERSPECIAL 2021                                                                           3
ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE - TAGESFRAGEN - energie.de
PLANUNG

Regionalisierte Photovoltaik-Ausbauszenarien für
Schleswig-Holstein
Matthias Dau, Imke Hebbeln, Michael Hübner, Felipe Torres, Michael Ebner und Fabian Jetter

Im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG steigt die Zahl der Anfragen zum Anschluss neuer Photovoltaik-Anlagen.
Gleichzeitig fallen zunehmend PV-Dachanlagen aus der EEG-Vergütung, sodass sich Anlagenbetreiber nach neuen
Geschäftsmodellen umsehen müssen. Um zukünftige Entwicklungen einschätzen zu können und somit eine effiziente Netz-
planung auf verschiedenen Spannungsebenen zu unterstützen, wurden von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft
(FfE) regionalisierte Entwicklungsszenarien für PV-Freiflächen- und -Dachanlagen entwickelt.

Motivation: Trend PV-Ausbau

Die zunehmende Anzahl an PV-Anlagen
sowie die steigende Zahl von Anfragen für
große Freiflächen-PV-Anlagen im Netzgebiet
der Schleswig-Holstein Netz AG stellt die
Netzplanung vor große Herausforderungen.

Um vor dem Hintergrund einer Zielnetz-
planung vorausschauend agieren und im
Rahmen von Ersatz- und Neubaumaßnah-
men effizient reagieren zu können, wurden
verschiedene regionalisierte Entwicklungs-
Szenarien erarbeitet. Diese leiten Wahr-
scheinlichkeiten für den Zubau in den unter-
schiedlichen Regionen ab und identifizieren
das mögliche obere Zubau-Potenzial für An-
lagen unterschiedlicher Leistungsklassen in      Die Zunahme von Photovoltaik-Anlagen stellt die Netzplanung vor große Herausforderungen
                                                								                                                                           Bild: Adobe Stock
Regionen.

Durch die Unterscheidung in Leistungs-          charakterisiert sowie das Potenzial ermit-           die agierende Netzplanung eine höhere
klassen sowie den Einbezug von Kriterien        telt. Für PV-Dach- und Freiflächenanlagen            Prognosesicherheit aufweisen.
wie Qualität der Fläche für alternative Ver-    werden jeweils unterschiedliche Modelle
wendungszwecke (bspw. Bodenqualität),           verwendet, um den nach Leistungsklassen              Ausbauszenarien
können mögliche Abweichungen von aktu-          differenzierten Zubau zu regionalisieren.
ellen Trends dargestellt werden. Einschnei-                                                          Als Grundlage für die Modellierung des
dende Einflüsse könnten bspw. resultierend      Das Regionalisierungsmodell für PV-Dach-             regionalen Zubaus von PV-Anlagen dienen
aus politischen Anreizen, Empfehlungen und      anlagen berücksichtigt die Entwicklung des           Ausbauszenarien, die mögliche Entwick-
Vorgaben sein. Die breit aufgestellten Szena-   Zubaus im gesamten Bundesgebiet, weshalb             lungen für Deutschland beschreiben. Für
rien-Varianten bilden eine sehr gute Grund-     Ausbauszenarien für ganz Deutschland be-             PV-Dachanlagen werden drei, für PV-Frei-
lage, um auf mögliche Entwicklungen oder        trachtet werden. Dabei ist die räumliche             flächenanlagen vier Szenarien betrachtet
ggf. Änderungen des politischen Rahmens         Auflösung der Ergebnisse die Gemeinde-               (siehe Abb. 1).
adäquat reagieren zu können.                    ebene. Bei PV-Freiflächenanlagen liegt der
                                                Fokus auf einer flächenscharfen Betrach-             PV-Dachanlagen
Ablauf der Regionalisierung                     tung des Zubaus. Hierzu werden zur Regio-
                                                nalisierung Ausbauszenarien für Schles-              Das Basisszenario für PV-Dachanlagen orien-
Im Rahmen mehrerer Ausbauszenarien              wig-Holstein verwendet.                              tiert sich in der Höhe des Ausbaus zunächst
wird auf Basis des Anlagenbestandes und                                                              am Netzentwicklungsplan Strom (NEP 2035,
eines bewerteten lokalen Potenzials der Zu-     Die regionalisierten Ausbauszenarien decken          Version 2021, Szenario B2035) [1]. Entlang
bau von PV-Anlagen modelliert. Dafür wer-       einen Zeitraum bis 2050 ab. In diesem                dieses Szenarios wird ein Entwicklungs-
den zunächst geeignete Szenarien definiert,     Artikel werden allerdings nur die Entwick-           korridor erstellt, der von einem oberen und
der Anlagenbestand regional erfasst und         lungen bis 2035 thematisiert, da diese für           einem unteren Szenario eingegrenzt wird.

   4                                                                         ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN ONLINE-SOMMERSPECIAL 2021
ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE - TAGESFRAGEN - energie.de
PLANUNG

Im Rahmen dieser Studie liegt der Fokus auf     Zubau, der sich ebenfalls am Netzentwick-     Abb. 1 gibt einen Überblick über die Mantel-
der Entwicklung einzelner Leistungsklassen      lungsplan Strom orientiert. Das zweite        zahlen, ergo die gesamte installierte Leistung
von Anlagen. Daher wird die Regionalisie-       schreibt den Trend der letzten Jahre fort,    je Jahr und Szenario. Durch die Ausbildung
rung des Ausbaus auf Basis dieser Szenarien     während das dritte das Klimaschutzszena-      der Entwicklungspfade werden sowohl nied-
jeweils in drei Varianten modelliert, um        rio fuEL des Forschungsprojekts Dynamis       rige als auch heute absehbar hohe Ausbau-
verschiedene Entwicklungstendenzen hin-         [2] abbildet. Das vierte Szenario ist ein     korridore beschrieben, welche die Spann-
sichtlich der Leistungsklassenanteile im        Misch-Szenario, das die drei genannten        breite möglicher Entwicklungen umfassen.
PV-Zubau abzubilden.                            Szenarien kombiniert, indem dieses bis
                                                2025 dem Trend folgt und dann die nach        Erfassung und Charakte-
In der Basisvariante erfolgt der Zubau mit      NEP zu erwartende installierte Leistung bis   risierung des Anlagen-
einer ähnlichen Leistungsklassenzusammen-       2035 zugebaut wird. Weiterhin werden je       bestands
setzung wie der Zubau der letzten zwei Jahre    Szenario unterschiedliche Gebietskulissen
in Schleswig-Holstein. Die beiden anderen Va-   berücksichtigt: Das NEP-Szenario umfasst      Der Anlagenbestand ist eine relevante Ein-
rianten bilden eine Tendenz zu mehr größeren    nur die aktuell nach EEG ausgeschriebenen     gangsgröße in der Modellierung des regio-
bzw. mehr kleineren PV-Leistungsklassen ab.     Flächen entlang von Verkehrswegen. Das        nalen Zubaus. Anhand dessen können der
                                                Trend-Szenario orientiert sich im räumli-     Status Quo des Ausbaus in einer Region und
PV-Freiflächenanlagen                           chen Zubau an der Nähe zu Bestandsanla-       das verbleibende Potenzial bestimmt sowie
                                                gen. Das fuEL-Szenario geht zum einen von     Entwicklungstendenzen für den weiteren
Um dagegen die unterschiedlichen Ent-           einer teilweisen Konzentration in der Nähe    Zubau abgeleitet werden.
wicklungspfade des Freiflächen-PV-Zubaus        von Gewerbe- und Industriegebieten aus
abbilden zu können, werden vier Szenarien       und berücksichtigt zum anderen die land-      Die Entwicklungstendenzen beziehen sich
gebildet. Das erste folgt einem niedrigen       wirtschaftlichen Flächen.                     im Falle der PV-Dachanlagen auf die Art
                                                                                              von Gebäuden und in welchem Leistungs-
                                                                                              klassenbereich Anlagen in der Vergangen-
                                                                                              heit zugebaut wurden.

                                                                                              Für PV-Freiflächenanlagen sind Bestands-
                                                                                              anlagen insbesondere für das Trend-Sze-
                                                                                              nario relevant, da sich der Zubau in diesem
                                                                                              Szenario zunächst an der räumlichen Nähe
                                                                                              zu diesen Anlagen orientiert.

                                                                                              Aufgrund des hohen Informationsgehaltes
                                                                                              bildet das Marktstammdatenregister (MaStR)
                                                                                              [3] die Datenbasis für den Anlagenbestand.
                                                                                              Im Zuge der Aufbereitung dieser Anlagen-
                                                                                              daten erfolgt eine Validierung mit weiteren
                                                                                              Referenzen sowie ein Abgleich mit dem Anla-
                                                                                              genregister der Schleswig-Holstein Netz AG.
                                                                                              Die Aufbereitung der Anlagendaten umfasst
                                                                                              u. a. die Korrektur zu hoher Leistungsanga-
                                                                                              ben oder das Entfernen doppelt gemeldeter
                                                                                              Anlagen. Durch die Kombination mit weite-
                                                                                              ren Datensätzen werden Informationen zur
                                                                                              Anlagenart und zur Gebäudeklasse ergänzt,
                                                                                              wenn sich diese aus dem MaStR nicht ab-
                                                                                              leiten lassen. So können bspw. Freiflächen
                                                                                              zu einem großen Teil über die in den Bewe-
                                                                                              gungsdaten [4] enthaltenen Vergütungskate-
                                                                                              gorien identifiziert werden.

                                                                                              PV-Dachanlagen

                                                                                              Die installierte Leistung von PV-Dachanla-
Abb. 1   Szenarienübersicht                                                                   gen in Schleswig-Holstein beträgt ca. 1,2 GW
                                                                                              (Stand September 2020). Dies entspricht ca.

ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN ONLINE-SOMMERSPECIAL 2021                                                                           5
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PLANUNG

3,3 % des Anlagenbestands in Deutschland.          auf das FfE-Gebäudemodell [6] übertragen,            PV-Freiflächenanlagen
Die Entwicklung des Anlagenbestands ist            das den Gebäudebestand für jede Gemeinde/
nach Gebäude- und Leistungsklassen diffe-          Stadt beschreibt. Das Potenzial kann somit           Um die räumliche Entwicklung des Freiflä-
renziert in Abb. 2 dargestellt.                    auf Gemeindeebene ausgewiesen werden.                chen-PV-Zubaus in Schleswig-Holstein ab-
                                                   Für Schleswig-Holstein beträgt das Potenzial         schätzen zu können, werden zunächst alle
Ca. 44 % der Anlagen befinden sich auf Wohn-       ca. 9,8 GW und damit ein Vielfaches des heu-         potenziellen Flächen durch eine umfassen-
gebäuden, 29 % auf GHD (Gewerbe, Handel            tigen Anlagenbestands.                               de Geo-Analyse ermittelt und anschließend
und Dienstleistungen) und Industriegebäu-                                                               bewertet.
den sowie 27 % auf landwirtschaftlichen Ge-        Da im Rahmen dieser Studie der Fokus auf
bäuden. In den letzten beiden Jahren wurde         der Entwicklung einzelner Leistungsklas-             Die für Freiflächen-PV in Frage kommen-
vermehrt auf GHD- und Industriegebäuden            sen von Anlagen liegt, wurde das Solardach-          den Flächen in Schleswig-Holstein ergeben
zugebaut. So war der Anteil dieses Zubaus          kataster hinsichtlich dieses Kriteriums er-          sich aus der Kombination zweier Flächen-
mit ca. 39 % fast genauso groß wie der auf         neut ausgewertet. Das Ergebnis ist ein nach          kategorien: den Flächen entlang von Ver-
Wohngebäuden.                                      Gebäudeklassen ausgewiesenes Potenzial,              kehrswegen sowie landwirtschaftlich genutz-
                                                   das je Gebäudeklasse noch in Leistungs-              te Flächen. Erstere bilden einen Bestandteil
Den höchsten Anteil am Bestand haben An-           klassen differenziert werden kann. Das auf           der Flächenkulisse nach dem EEG 2021 in
lagen, die eine Leistung zwischen 30 und           Landkreisebene aufsummierte PV-Potenzial             Form des 200 m-Randstreifens um Auto-
100 kW aufweisen. Den höchsten Anteil am           auf Dachflächen ist nach Gebäude- und Leis-          bahnen und Schienenwege ab. Weiterhin
Zubau der vergangenen zwei Jahre bilden            tungsklasse unterteilt in Abb. 3 dargestellt.        steht im neuesten Entwurf der Fortschrei-
hingegen Anlagen ≤10 kW.

PV-Freiflächenanlagen

Bei den PV-Freiflächenanlagen sind die Jah-
re des „PV-Booms“ zwischen 2010 und 2012
deutlich erkennbar (siehe Abb. 2). Vor allem
im Jahr 2012 wurden dann auch verstärkt
große einzelne Anlagen mit Leistungsklassen
über 10 MW errichtet, bevor der Zubau deut-
lich zurückging und erst ab 2018 wieder an-
stieg. Mit Ende des Jahres 2020 sind ca. 600
MW an Freiflächen-PV-Leistung in Schleswig-
Holstein installiert, die Anzahl an aktuell vor-
liegenden Anfragen ist jedoch stark steigend.

PV-Potenzial auf Dach-
und Freiflächen

Neben dem Anlagenbestand ist das Poten-
zial eine weitere relevante Eingangsgröße
der Regionalisierungsmodelle. Die Methodik
zur Bestimmung des Potenzials beruht bei
PV-Dachflächen auf einem überwiegend sta-
tistischen Ansatz, wohingegen das Potenzial
von Freiflächenanlagen auf Grundlage einer
detaillierten GIS-Analyse ermittelt wurde.

PV-Dachanlagen

In einer vorausgehenden Untersuchung wur-
de ein hochaufgelöstes Solardachkataster
einer Großstadt hinsichtlich siedlungsstruk-
tureller Merkmale analysiert [5]. Die daraus
resultierenden Ergebnisse in Form des An-
teils der nutzbaren Dachfläche nach Gebäu-         Abb. 2   Entwicklung des Bestandes von Dachflächen-PV nach Gebäude- und Leistungsklasse

detyp, Siedlungstyp, Dachform etc. wurden

   6                                                                            ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN ONLINE-SOMMERSPECIAL 2021
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PLANUNG

bung des Landesentwicklungsplans Schles-              nen Ausbauszenarien für Deutschland. Die         ßung in den Jahren 2019 und 2020. Dafür
wig-Holstein auch die Bebauung von Rand-              Methodik unterscheidet sich für Dach- und        werden der Anlagenbestand sowie das Poten-
streifen um Bundesstraßen zur Diskussion,             Freiflächenanlagen.                              zial jeweils differenziert nach Gebäude- und
was daher auch in der Flächenkulisse be-                                                               Leistungsklassen ausgewertet und daraus
rücksichtigt wurde. Von dieser werden                 PV-Dachanlagen                                   drei Bewertungsvarianten abgeleitet. Die
nun alle bekannten Ausschlussflächen wie                                                               regionale Auflösung für das Modell ist die
(Landschafts-) Schutzgebiete, Siedlungen,             Die Regionalisierung des PV-Zubaus auf           Gemeindeebene. So können auch mögliche
Gewässer etc. abgezogen.                              Dachflächen erfolgt anhand eines Modells,        Imitationseffekte („Nachbarschaftseffekt“)
                                                      das im Rahmen eines Ausbauszenarios für          bei der Modellierung abgebildet werden,
Die zweite Klasse bildet die potenziellen Flä-        Deutschland auf Basis des PV-Dachflächen-        deren Reichweite nach [8] auf rund einen
chen für sehr große Anlagen ab, die nicht             potenzials und des Anlagenbestandes die          Kilometer begrenzt ist.
nach EEG vergütet werden bzw. für zukünftige          Entwicklungsdynamik der Gemeinden er-
Anlagen, falls das Bundesland diese Flächen           mittelt und die daraus resultierende, nach       PV-Freiflächenanlagen
auch für EEG-Anlagen freigeben wird. Um               Leistungsklassen differenzierte Zubauent-
diese Potenzialflächen zu ermitteln, werden           wicklung berechnet [7]. Durch die Bewer-         Auf Basis der ermittelten Potenzialflächen
neben den erwähnten Ausschlussflächen alle            tung des Potenzials können Entwicklungs-         wird ein flächendeckendes Raster mit einer
nicht-landwirtschaftlichen Flächen wie Wäl-           tendenzen abgebildet werden. So erfolgt          Kantenlänge von ca. 22 m über Schleswig-
der etc. mittels Geo-Verschneidung von der            bspw. durch die Abwertung des PV-Dach-           Holstein gelegt. Jedes Pixel dieses Rasters
Grundfläche Schleswig-Holsteins abgezogen.            flächenpotenzials auf landwirtschaftlichen       enthält den geometrischen Mittelwert von
Die Kombination beider Datensätze ergibt die          Gebäuden eine Verlagerung des Zubaus in          bis zu 11 Gewichtungsfaktoren. Diese um-
Gesamtheit aller potenziell für Freiflächen-PV        weniger ländliche Gebiete. Werden bei der        fassen z. B. benachteiligte Gebiete, Kenn-
zur Verfügung stehenden Flächen.                      Bewertung zudem die Leistungsklassen be-         größen zur Bodenfruchtbarkeit oder die
                                                      rücksichtigt, können weitere Effekte abge-       Nähe zu bestehender Strominfrastruktur
Methodik der Regionalisierung                         bildet werden.                                   wie Umspannwerken. Dieses Gewichtungs-
                                                                                                       raster wird über die Potenzialflächen gelegt
Die Regionalisierung des Zubaus von PV-               Die Bewertung des PV-Dachflächenpoten-           und verwendet, um die Zubauwahrschein-
Anlagen erfolgt im Rahmen von verschiede-             zials erfolgt auf Basis der Potenzialerschlie-   lichkeit für jede Potenzialfläche zu bestim-
                                                                                                       men. Abb. 4 zeigt das Raster mit den ge-
                                                                                                       mittelten Eignungswerten für eine Variante
                                                                                                       ohne benachteiligte Gebiete.

                                                                                                       In einer Sensitivitätsanalyse werden weiter-
                                                                                                       hin die Einflüsse jedes Gewichtungsfaktors
                                                                                                       untersucht und überprüft, welche der Fakto-
                                                                                                       ren eventuell schwächer oder stärker in die
                                                                                                       Mittelung einfließen sollten. Dadurch sinkt
                                                                                                       z. B. die maximale Eignung in Abb. 4 auf 39 %.

                                                                                                       Um die Mantelzahlen der installierten Leis-
                                                                                                       tung in die Fläche zu bringen, müssen diese
                                                                                                       nacheinander über die Potenzialflächen mit
                                                                                                       den besten Eignungen in Schleswig-Holstein
                                                                                                       verteilt werden. Da jedoch Zubauwahrschein-
                                                                                                       lichkeiten unterschiedlicher Leistungsklas-
                                                                                                       sen, also auch unterschiedlicher Flächenbe-
                                                                                                       darfe pro Anlage, untersucht werden sollen,
                                                                                                       werden die Potenzialflächen zuvor durch eine
                                                                                                       räumliche Clusterung in entsprechende Sub-
                                                                                                       Flächen unterteilt. Je nach Leistungsklasse
                                                                                                       werden dann unterschiedlich große Cluster
                                                                                                       innerhalb der Potenzialflächen herangezo-
                                                                                                       gen und die mittlere Bewertung jedes Clus-
                                                                                                       ters neu berechnet. Die zuzubauende Leis-
                                                                                                       tung erfolgt dann über die einzelnen Cluster
Abb. 3   PV-Potenzial auf Dachflächen nach Gebäude- und Leistungsklasse                                innerhalb der Potenzialflächen. Durch den
                                                                                                       Zubau unterschiedlicher Leistungsklassen

ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN ONLINE-SOMMERSPECIAL 2021                                                                                    7
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PLANUNG

                                                                                                     in 1-MW-Schritten von 10 bis 50 MW kann
                                                                                                     so analysiert werden, wie der regionale Zu-
                                                                                                     bau mit vielen kleinen oder wenigen großen
                                                                                                     Anlagen erfolgen würde.

                                                                                                     Ergebnisse

                                                                                                     Die Ergebnisse der Regionalisierung werden
                                                                                                     exemplarisch für Dach- und Freiflächen-PV
                                                                                                     jeweils am Beispiel eines Szenarios vorge-
                                                                                                     stellt. Als Form der Visualisierung wird eine
                                                                                                     Heatmap verwendet. Dabei werden die Leis-
                                                                                                     tungen je Anlage mittels Gaußverteilung in
                                                                                                     eine räumliche Darstellung gebracht. Diese
                                                                                                     Darstellungsform ist somit entkoppelt von
                                                                                                     Verwaltungsgrenzen (Abb. 5).

                                                                                                     PV-Dachanlagen

                                                                                                     In Abb. 5 ist die regionale Entwicklung
                                                                                                     des Bestandes von PV-Dachflächenanlagen
                                                                                                     im Basisszenario mit der Basis-Leistungs-
                                                                                                     klassenverteilung abgebildet. Insgesamt
                                                                                                     konzentriert sich der Zubau vermehrt in
                                                                                                     Ballungsräumen. Der Osten und Südosten
                                                                                                     Schleswig-Holsteins erfährt einen vergleich-
Abb. 4   PV-Potenzial auf Freiflächen nach Eignung                                                   bar geringen Zubau. Allerdings konnte fest-
                                                                                                     gestellt werden, dass in der Leistungsklas-
                                                                                                     senvariante mit „mehr kleinen Anlagen“ im
                                                                                                     Vergleich zu den anderen beiden Varianten
                                                                                                     eine Verschiebung des Zubaus von eher
                                                                                                     städtischen Regionen in ländlichere Regio-
                                                                                                     nen auftritt.

                                                                                                     PV-Freiflächenanlagen

                                                                                                     Vergleicht man den Bestand an installierter
                                                                                                     Freiflächen-PV mit den Ergebnissen der
                                                                                                     Regionalisierung im Misch-Szenario (Abb. 5),
                                                                                                     so fällt zunächst die starke Konzentration
                                                                                                     der aktuell installierten Leistung im Norden
                                                                                                     und Nord-Westen auf. Im Misch-Szenario er-
                                                                                                     folgt der Zubau in den ersten Jahren noch in
                                                                                                     räumlicher Nähe zu den Bestandsanlagen,
                                                                                                     daher verstärkt sich die Agglomeration im
                                                                                                     Norden bis 2035 zunächst. Daneben erfolgt
                                                                                                     jedoch auch ein verstärkter Zubau entlang
                                                                                                     von anderen Flächen, wie bspw. der Schles-
                                                                                                     wigschen Geest von Nord-West nach Süd-
                                                                                                     Ost, der sich in den Jahren nach 2035 noch
                                                                                                     verstärkt.

                                                                                                     Fazit und Ausblick
Abb. 5   Regionale Entwicklung des Ausbaus von PV-Dach- und -Freiflächenanlagen                      Die Resultate zeigen multiple regionalisierte
                                                                                                     PV-Ausbauszenarien, aber auch das allge-

  8                                                                               ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN ONLINE-SOMMERSPECIAL 2021
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PLANUNG

mein lokal verfügbare PV-Ausbaupotenzial         mit verbunden ein regelmäßiger Abgleich                                 scher Merkmale. Masterarbeit. Herausgegeben durch
für Anlagen unterschiedlicher Größenord-         zwischen Prognosen und Realität. Die breit                              die Universität Augsburg, betreut durch die For-
nungen.                                          aufgestellte Grundlage an variablen Sze-                                schungsstelle für Energiewirtschaft e.V.: München,
                                                 narien bildet hierfür eine gute Basis. Dies                             2015.
Um, wie eingangs erwähnt, nicht nur rea-         ermöglicht, frühzeitig ggf. notwendige                              [6] Schmid, T.; Beer, M.; Corradini, R.: Energiemodell der
gieren, sondern auch proaktiv agieren zu         Anpassungen in der prognostizierten Leis-                               Wohngebäude in: BWK Bd. 64 (2012) Nr. 1/2. Düssel-
können, sollen Erkenntnisse aus dieser           tung zu erkennen und darauf im Rahmen                                   dorf: Verein Deutscher Ingenieure (VDI), 2012.
PV-Ausbau-Studie in Kombination mit              der breit gefächerten Szenarien-Aufstel-                            [7] Schmid, T.: Dynamische und kleinräumige Modellie-
zusätzlich vorliegenden regionalisierten         lung zu reagieren.                                                      rung der aktuellen und zukünftigen Energienachfra-
Prognosen zu EEG-Anlagen, E-Mobilität                                                                                    ge und Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.
und Wärmepumpen in ein Modell zur                Literatur                                                               Dissertation. Herausgegeben durch die Technische
vorausschauenden Netzplanung mitein-                                                                                     Universität München, geprüft von Prof. Ulrich Wagner
bezogen werden. Dieses bildet einen Teil         [1] Referat Netzentwicklung Stromübertragungsnetz:                      und Prof. Thomas H. Kolbe.: München, 2018.
der Zielnetzplanung für eine erwartbare              Genehmigung des Szenariorahmens 2021-2035.                      [8] Weber, A.; Rode, J.: Imitationseffekte bei der Verbrei-
Netzstrukturauslastung bis 2035. Durch               Bonn: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele-                tung von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. In:
Identifikation von Synergien soll somit ein          kommunikation, Post und Eisenbahnen, 2020.                          „et“ 67. Jg. (2017), Heft 1/2.
wirtschaftlich effizienter und intelligenter     [2] Conrad, J.; Fattler, S.; Regett, A. et al.: Dynamis – Dy-
Netzausbau im Rahmen der Energiewende                namische und intersektorale Maßnahmenbewertung
ermöglicht werden.                                   zur kosteneffizienten Dekarbonisierung des Ener-                M. Dau, I. Hebbeln, M. Hübner, F. Torres,
                                                     giesystems. München: Forschungsstelle für Energie-              Schleswig-Holstein Netz AG, Quickborn;
Ein Abgleich der Eignung von bereits zuge-           wirtschaft e.V., Forschungsgesellschaft für Energie-            M. Ebner, F. Jetter, Wissenschaftliche Mit-
bauten Flächen sowie aktuellen Anfragen              wirtschaft mbH, Technische Universität München,                 arbeiter, Forschungsstelle für Energiewirt-
zeigt, dass in vielen Gegenden neben den             2019.                                                           schaft e. V., München
angesetzten Kriterien auch vor allem As-         [3] Marktstammdatenregister –        Öffentliche Einheiten-         mebner@ffe.de, fjetter@ffe.de
pekte wie der „Nachbarschaftseffekt“ oder            übersicht. In: https://www.marktstammdatenregister.             Imke.hebbeln@sh-netz.com
auch die EEG-Affinität einer Gemeinde                de/MaStR/Einheit/Einheiten/OeffentlicheEinheitenu-
einen großen Einfluss zu haben scheinen              ebersicht. (Abruf am 2019-03-07); Bonn: Bundesnetz-
und neben rationalen Kriterien eine nicht            agentur, 2019.                                                    Die Ergebnisse der hier dargestellten regionalen
zu vernachlässigende Rolle spielen. Auch         [4] Netztransparenz.de – Informationsplattform der deut-              Entwicklungsszenarien sind wichtige Eingangspa-
lässt sich die aktuell sehr hohe Dynamik in          schen Übertragungsnetzbetreiber in: http://www.                   rameter für eine vorausschauende Zielnetzplanung
vielen Gemeinden besonders im Bereich der            netztransparenz.de/de/index.htm. 50Hertz Trans-                   und ergänzen somit bereits vorhergegangene Arbei-
Freiflächenanlagen sowie Anpassungen am              mission GmbH, Amprion GmbH, TransnetBW GmbH,                      ten zum Thema Wärmepumpen („et“ 70 Jg. (2020)
politisch gewollten Rahmen der Erneuer-              TenneT TSO GmbH, 2014.                                            Heft 12, S. 41-44) und E-Mobilität („et“ 69 Jg. (2019)
baren-Entwicklung in Deutschland – insbe-        [5] Jetter, F.: GIS-gestützte Analyse des Photovoltaik-               Heft 9 S. 46-49).
sondere in Schleswig-Holstein – noch nicht           Potenzials einer Großstadt anhand siedlungsgeneti-
eindeutig einordnen.

Letztendlich wird i.d.R. die Entscheidung
über die Investition in eine Erzeugungsan-
lage weiterhin von der Wirtschaftlichkeit
abhängig sein. Die bisherige Entwicklung
zeigt, dass insbesondere politische und
regulatorische Anreize die Wirtschaftlich-
                                                                                         MAGAZIN-NEWSLETTER!
keit deutlich beeinflusst haben. Die bereits
erfolgten Abschmelzungen der Anreize
                                                                             News
                                                                                                                      News                      ew
und der Übergang zu Ausschreibungsver-

                                                                                         News
fahren machen deutlich, dass zunehmend                                                                                                          netzpraxis
die Errichtung von Anlagen davon abhän-
gig ist, ob sie am Markt bestehen können
                                                                                                                                                EHP
                                                                                  News
und gleichzeitig wirtschaftlich sind.                                                                                News                       et
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ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN ONLINE-SOMMERSPECIAL 2021                                                     1                                                   18.11.19
                                                                                                                                                                         9 10:10
ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE - TAGESFRAGEN - energie.de
INTERGATION

Was ist Netzdienlichkeit?
Yannic Schulze, Mathias Müller, Sebastian Faller, Wolfgang Duschl und Frank Wirtz

Der Begriff Netzdienlichkeit lässt aktuell einen großen Interpretationsspielraum offen. Deshalb nimmt dieser Beitrag eine
Abgrenzung zu verwandten Begriffen vor und leitet eine einheitliche Definition des Begriffs Netzdienlichkeit her. Hierzu
werden zunächst Begriffe aus der Literatur geordnet und eine Definition deduziert, welche anschließend durch Anwen-
dungsfälle verdeutlicht wird. Ein abschließender Exkurs analysiert die Anschlussbedingungen von Ladeeinrichtungen
für Elektrofahrzeuge auf Netzdienlichkeit.

Mit der zunehmenden Digitalisierung im
Energiesystem können neue Verbraucher,
wie beispielsweise Elektrofahrzeuge und
dezentrale Erzeuger, zukünftig flexibel ge-
steuert werden. Die „Flexibilität beschreibt
die technische Fähigkeit einer Anlage, die
aktuelle und/oder prognostizierte Leistung
[P, Q] zu verändern“ [1]. Hierdurch werden
neue Betriebsweisen (z. B. preisorientiert)
sowie auch eine Überwachung oder Steue-
rung durch die Netzbetreiber ermöglicht.
Aufgrund dieser Entwicklungen eröffnet
sich die Frage, ob oder wann eine Anlage
(hier: Verbraucher, Erzeuger oder Speicher)
netzdienlich ist.

Abgrenzung zu Netzverträglich-
keit und Systemdienlichkeit

Das Stromnetz kann in Verteil- und Über-
tragungsnetz aufgeteilt werden. Das Ver-               Im Transformationsprozess des Energiesystems besteht Bedarf nach einer einheitlichen Definition
teilnetz, zu dem die Nieder-, Mittel- und              des Begriffs Netzdienlichkeit			                                            Bild: Adobe Stock

Hochspannung gehören, obliegt der Verant-
wortung eines Verteilnetzbetreibers (VNB).     Netzverträglichkeit wird als Grundvorausset-          demnach auch durch VNB initiierten, system-
Für das Übertragungsnetz, zu dem die           zung für den Anschluss einer Anlage an das            dienlichen Anlageneinsatz geben. Hieraus
Höchstspannung gezählt wird, ist ein Über-     öffentliche Stromversorgungsnetz definiert            wird abgeleitet, dass bei der Einordnung der
tragungsnetzbetreiber (ÜNB) zuständig. Bei     [4], [2]. Ein systemdienlicher Anlageneinsatz         Begrifflichkeiten keine klare Linie zwischen
der Definition von Netzdienlichkeit müssen     trägt weiterhin zum Erhalt der Systemstabili-         ÜNB und VNB gezogen werden und dement-
sowohl die aus den Netzebenen stammen-         tät bei und wird in erster Linie durch Über-          sprechend auch netzdienliches Anlagenver-
den unterschiedlichen Zuständigkeiten als      tragungsnetzbetreiber initiiert (ÜNB), welche         halten durch beide initiiert werden kann.
auch potenzielle Wechselwirkungen zwi-         nach § 13 EnWG zur Wahrung der Systemver-
schen den Netzebenen berücksichtigt wer-       antwortung verpflichtet sind [5], [6]. Maßnah-        Die aus den Definitionen von Netzverträg-
den.                                           men zur Wahrung der Systemverantwortung               lichkeit und Systemdienlichkeit abgelei-
                                               umfassen dabei die Systemdienstleistungen             tete Beziehung zur Netzdienlichkeit ist in
Durch eine Literaturrecherche, mit einem       Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Be-                Abb. 1 dargestellt. Da der Abruf von System-
Fokus auf den deutschsprachigen Raum,          triebsführung und den Versorgungswieder-              dienstleistungen netzebenenübergreifend
wurde festgestellt, dass neben dem Begriff     aufbau. Im Rahmen der Betriebsführung kön-            nicht netzdienlich sein muss, ist ein netz-
Netzdienlichkeit auch häufig die Begriffe      nen weiterhin Netzengpassmanagementmaß-               dienlicher Anlageneinsatz weiterhin keine
Netzverträglichkeit und Systemverträglich-     nahmen durchgeführt werden, zu denen nach             Grundvoraussetzung mehr für Systemdien-
keit verwendet werden. Diese wurden über-      Ausschöpfen von netz- und marktbezogenen              lichkeit, sondern kann ebenfalls separat
wiegend in eine hierarchische Beziehung        Maßnahmen Anpassungsmaßnahmen zählen,                 erfolgen. Demnach können netzverträgliche
zur Netzdienlichkeit gesetzt, wonach Netz-     wie es das Einspeisemanagement (EinsMan)              Anlagen zusätzlich auch netz- und/oder
verträglichkeit die Grundlage für Netzdien-    darstellt [7]. Da nach § 14 EnWG auch Ver-            systemdienlich sein. Die anfangs genannte
lichkeit und Netzdienlichkeit die Grundlage    teilnetzbetreiber zur Durchführung von Ein-           hierarchische Beziehung wurde somit abge-
für Systemdienlichkeit darstellt [2], [3].     speisemanagement berechtigt sind, kann es             ändert.

   10                                                                       ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN ONLINE-SOMMERSPECIAL 2021
INTEGRATION

                                                                                                                Einordnung auch als netzverträglich sowie
                                                                                                                systemdienlich gewertet werden können und
                                                                                                                in Tab. 2 entsprechend eingeordnet worden
                                                                                                                sind. Die identifizierten Parameter werden
                                                                                                                in der Regel nur in je ein bis zwei Quellen
                                                                                                                inhaltlich wiedergegeben, was die Diversität
Abb. 1   Die Grundlage für Netz- und/oder Systemdienlichkeit wird durch die Netzverträglichkeit gewährleistet   der vorgestellten Definitionen und Quellen
                                                                                                                widerspiegelt. Ausschließlich der Parameter
                                                                                                                „Steuerbare oder planbare Wirkleistungs-
Bestehende Definitionen                                   als Wirkungsraum ableiten, in dem „dien-              charakteristik“ wurde häufiger als zwei Mal
                                                          lich“ gehandelt werden soll und auf den sich          genannt. Um die Inhalte der Parameter weiter
Um den Begriff Netzdienlichkeit weiter sys-               die Definitionen mit den Vorschlägen für das          erfassen zu können, wurden aus den Parame-
tematisch zu analysieren, wurden im Rah-                  Verhalten elektrischer Anlagen beziehen.              tern vier Cluster abgeleitet, die sich inhaltlich
men der Literaturrecherche die zu unserem                                                                       voneinander abgrenzen, aber elementare Be-
aktuellen Kenntnisstand relevanten Defini-                Herleitung einer einheitlichen                        standteile der Netzdienlichkeit wiedergeben:
tionen herausgearbeitet, welche in Abb. 1                 Definition
dargestellt sind.                                                                                               ■ Technik: Alle technischen Parameter der
                                                          Neben den oben genannten Definitionen                 Definition zur Netzdienlichkeit. Der Fokus
Aus den in Tab. 1 dargestellten Definitionen              konnten im Rahmen der Literaturrecherche              liegt hier auf der Wirkleistungscharakteris-
ist ersichtlich, dass sie auf sehr unterschied-           weiterhin eine Vielzahl unterschiedlicher             tik von Anlagen, dem Verhalten im Fehlerfall
lichen Ansätzen oder Bezugsgrößen, wie bei-               Parameter identifiziert werden, welche wiede-         sowie der Integration in die Netzbetriebsfüh-
spielsweise einer Steuerbarkeit von Anlagen               rum mehrfach in unterschiedlichen Quellen             rung. Anlagen können hierbei Erzeuger, Ver-
und/oder der Reduzierung von Kosten oder                  mit Bezug zur Netzdienlichkeit genannt wer-           braucher und Speicher umfassen.
Netzengpässen, basieren. Die Verwendung                   den. In Tab. 2 sind die einzelnen Parameter           ■ Netzbetreiber Information/Steuerung:
gemeinsamer Ansätze oder Bezugsgrößen                     den entsprechenden Quellen zugeordnet.                Informationsflüsse zwischen Anlage und
findet im Kontext der identifizierten Defini-                                                                   Netzbetreiber oder Steuerbarkeit der Anlage
tionen nicht statt. Es lässt sich lediglich das           Die analysierten Quellen enthalten eben-              durch den Netzbetreiber.
Stromnetz mit dem Fokus auf Betriebsmittel                falls Parameter, welche nach oben erfolgter           ■ Netz-Kosten: U. a. Reduktion oder Ver-
                                                                                                                meidung von Netzengpässen oder Netzaus-
 Tab. 1: Verschiedene Definitionen von Netzdienlichkeit in der Literatur                                        baubedarf sowie eine optimierte Netzbetriebs-
  Definition                                                                                           Quelle   führung.
                                                                                                                ■ Kontextbezug: Kontextabhängiges Ver-
  „Die Netzdienlichkeit dagegen beschreibt den Einsatz von Flexibilität eines Anschluss-
  nehmers zur Umsetzung der statischen oder dynamischen Signale (Steuerungsvorgaben,                            halten der Anlage im Vergleich zur derzeiti-
  beispielsweise auch Anreize) des Netzbetreibers. Die Netzverträglichkeit und Netzdien-                 [8]    gen Situation im Netz, Wetter oder sonstigem
  lichkeit sind aber nicht nur getrennt voneinander zu betrachten. Im Rahmen der Netzver-                       Verbrauchsverhalten weiterer im Netz vor-
  träglichkeit kann auch eine Netzdienlichkeit stattfinden.“
                                                                                                                handener Anlagen.
  „Beim Laden von Elektrofahrzeugen wird ein netzdienlicher Betrieb durch die Adaptie-
  rung der aus dem PV-Sektor bekannten Spannungshaltungsverfahren erreicht. Für DC-                             Auf Grundlage der genannten Cluster und der
  Ladesäulen/Wallboxen mit Ladeleistungen größer 12 kVA ist zusätzlich laut VDE AR N                     [3]
  4105 die Regelung der Wirkleistung erforderlich, um einen Beitrag zur Frequenzhaltung                         zugrundeliegenden Parameter je Cluster wird
  zu liefern.“                                                                                                  Folgendes abgeleitet:
  „Die Netzdienlichkeit beschreibt die Überwachung und den Einsatz von Erzeugern, Ver-
  brauchern, Speichern und/oder Dienstleistungen, die/der zur Verringerung oder gar                      [9]    Definition von Netzdienlichkeit
  Vermeidung von Netzengpässen, Netzausbau und/oder sonstigen Netzkosten beiträgt.“                             Netzdienlich sind einzelne oder mehrere elektrische
                                                                                                                Anlagen (Erzeuger, Verbraucher oder Speicher),
  „Netzdienlichkeit: Einen Beitrag zur Netzstabilität und Netzstützung können Elektrofahr-
  zeuge liefern, indem der Netzbetreiber das am öffentlichen Versorgungsnetz angeschlos-                [10]    welche dazu beitragen, Netzkosten (u. a. Reduk-
  sene Elektrofahrzeug kennt und im kritischen Falle eine Lastreduktion vornehmen kann.“                        tion von Netzengpässen, Netzausbaubedarf oder
  „Netzdienliche Nutzung: In anderen Fällen [adv. Es ging um uneingeschränkte und netz-                         optimierte Netzbetriebsführung) zu verringern. Dies
  verträgliche Netznutzung] ist die Flexibilität der Nutzer in der Lage, Probleme des Netzes                    kann durch Kenntnis, Plan- oder Steuerbarkeit der
                                                                                                        [11]
  zu lösen, die durch andere Netznutzer verursacht werden. Hier besteht zwischen Netz                           Anlagen durch den Netzbetreiber und/oder einen
  und Flexibilität eine Win-Win-Situation.“
                                                                                                                Beitrag zur Vergleichmäßigung der Netzlast erreicht
  In dieser Studie wird „Netzdienlichkeit” („grid support“) als ein Maß dafür verstanden,                       werden. Hierzu ist je nach Netzsituation ein kon-
  wie sehr das Stromverbrauchsprofil des Kunden mit der Verfügbarkeit von Strom überein-                        textabhängiges Verhalten notwendig. Ferner darf
  stimmt. Dies wird anhand einer netzabhängigen Bezugsgröße beurteilt. Stromverbrauch-
  sprofile, welche ein hohes Maß an Übereinstimmung aufweisen, werden als „netzdienlich”                [12]    kein zusätzlicher Netzausbau in derselben bzw.
  („grid-supportive“) bezeichnet, wohingegen eine geringe Übereinstimmung als „netz-                            anderen Netzebenen verursacht werden. Generell
  schädlich” („grid-adverse“) bezeichnet wird. Das wünschenswerteste Stromverbrauch-                            muss die Anlage netzverträglich sein.
  sprofil wird als “netzoptimal” („grid-optimal“) bezeichnet. (Aus dem Englischen übersetzt)

ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN ONLINE-SOMMERSPECIAL 2021                                                                                                11
DEZENTRALISIERUNG – NETZE

  Tab. 2: Parameter und Clusterung zur Netzdienlichkeit                                                               Beispielhafte Anwendungs-
                                                                                                                      fälle im elektrischen
                     Übergeordne-    Parameter
                     tes Cluster
                                                                       [9] [11] [3] [10] [12] [8] [2] [13] [14] [4]   Energieversorgungssystem
                                     Technische Anschlussbedingun-
                     Technik                                                                                        Die Anwendbarkeit der vorgestellten Defini-
   netzverträglich

                                     gen erfüllt
                                     Vertragliche Verpflichtungen                                                     tion des Begriffs Netzdienlichkeit sowie der
                     Technik         des Netzanschlusspunkts sind                                                    zugehörigen Parameter wird im Rahmen
                                     eingehalten                                                                      folgender Anwendungsfälle für mögliche, zu-
                                     Definierte und geeignete
                     Kontextbezug
                                     Einspeisepunkte                                                                künftige und aktuell diskutiere Anlagenein-
                                                                                                                      sätze vorgestellt. Die Anwendungsfälle sind
                                     Gesicherte Mindestleistung
                                                                                                                      in Abb. 2 dargestellt.
                     Technik         und/oder begrenzte Maximal-                                     
                                     leistung
                                     Robuste und einfache Integra-                                                    Der erste Anwendungsfall beruht auf dem
                     Technik
                                     tion in die Netzbetriebsführung                                                 Modell der „Spitzenglättung“, welches im
                                     Steuerbare oder planbare                                                         Rahmen der Weiterentwicklung des § 14a
                     Technik
                                     Wirkleistungscharakteristik                                                  EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtun-
                                     Robustes und einstellbares
                     Technik
                                     Verhalten im Fehlerfall                                                         gen entwickelt wurde. Auf Grundlage einer
                                                                                                                      vertraglichen Vereinbarung und eines intelli-
                     Netzbetreiber
                                                                                                                      genten Messsystems (iMSys) bestünde für
                     Information/    Wissen über Verbraucher                                                        den VNB die Möglichkeit, zu netzkritischen
                     Steuerung
   netzdienlich

                     Netzbetreiber                                                                                    Zeitpunkten die Verbrauchsleistung (z. B.
                                     Überwachung von Anlagen und
                     Information/
                                     Dienstleistungen                                                               eines Elektrofahrzeugs) im Rahmen der „be-
                     Steuerung
                                                                                                                      dingten Leistung“ zu reduzieren. Hierdurch
                     Netzbetreiber
                                     Lastreduktionsmöglichkeiten                                                      kann unter Annahme geringerer maximaler
                     Information/
                                     des NB                                                                         Leistungen in der Netzausbauplanung eine
                     Steuerung
                                     Verringerung/Vermeidung von                                                      Verringerung von potenziellem Netzausbau
                     Netz-Kosten
                                     Netzengpässen                                                                  ermöglicht werden [15]. Ein derartiger Anla-
                                     Verringerung/Vermeidung von                                                      geneinsatz wird dementsprechend als netz-
                     Netz-Kosten
                                     Netz-Kosten                                                                    dienlich angesehen, da durch eine plan- oder
                                     Probleme, welche durch andere                                                    steuerbare Wirkleistungscharakteristik Netz-
                     Kontextbezug    verursacht wurden, werden                                                       engpässe gesichert reduziert und Netzausbau
                                     gelöst
                                     Vermeidung von Gleichzeitig-                                                     verhindert werden können.
                     Kontextbezug    keit mit Schwerpunkt der                            
                                     Netzlast                                                                         Der zweite Anwendungsfall zeigt ein Bei-
                     Netzbetreiber                                                                                    spiel für einen systemdienlichen Anlagenab-
                                                                                                 
systemdien-

                                     Beitrag zur Frequenzhaltung
                     /Steuerung
                                                                                                                      ruf durch einen ÜNB. Ausgehend von einem
    lich

                     Netzbetreiber
                                     Beitrag zu Systemdienst-                                                         typischen Nord/Süd-Engpass im Übertra-
                     Information/
                                     leistungen                                                                     gungsnetz greift der ÜNB (dunkelblau) zu
                     Steuerung
                                                                                                                      Netzengpassmanagementmaßnahmen (1).
                                                                                                                      Dementsprechend würden Erzeugungsanla-
                                                                                                                      gen vor dem Engpass im Norden abgeregelt
                                                                                                                      und im Süden hochgefahren werden. [16]
                                                                                                                      Statt der Abregelung von Erzeugungsan-
                                                                                                                      lagen vor dem Engpass könnten zukünftig
                                                                                                                      dezentral im Verteilnetz (hellblau) verortete
                                                                                                                      Verbraucher zugeschalten werden (2). Ent-
                                                                                                                      sprechende Verbraucher verhalten sich in
                                                                                                                      diesem Fall systemdienlich. Führen die im
                                                                                                                      Verteilnetz aggregierten Verbraucher jedoch
                                                                                                                      lokal zu Engpässen, liegt kein netzdienliches
                                                                                                                      Anlagenverhalten vor (3).

                                                                                                                      Fazit
 Abb. 2              Zwei exemplarische Anwendungsfälle zur Verdeutlichung von netzdienlichem (links) und nicht       Die Anwendungsfälle zeigen, dass Bedarf
                     netzdienlichem (rechts) Anlageneinsatz
                                                                                                                      nach einer einheitlichen Definition des Be-

        12                                                                                     ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN ONLINE-SOMMERSPECIAL 2021
DEZENTRALISIERUNG – NETZE

griffs Netzdienlichkeit im Rahmen der Trans-                  [6] Zacharias, J.: Konkretisierung des Ampelkonzepts im            Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, geprüft
formation des Energiesystems besteht, um bei                      Verteilungsnetz – Diskussionspapier. Berlin: BDEW              von Lerch, Reinhard und Jäger, Johann und Gawlik,
der effizienten Integration zukünftiger Ver-                      Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft                Wolfgang: Erlangen-Nürnberg, 2019.
braucher, Erzeuger und Speicher im Strom-                         e.V., 2017.                                               [14] Netzintegration Elektromobilität – Leitfaden für eine
netz eine gemeinsame Sprache zu sprechen.                     [7] Hirth, L.: Engpassmanagement – Strommarkttreffen               flächendeckende Verbreitung von E-Fahrzeugen.
                                                                  13. Januar 2017. Berlin: Neon Neue Energieökonomik             Berlin: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik
Exkurs: Netzdienlichkeit                                          GmbH, 2017.                                                    Informationstechnik e.V., 2019.
von Ladeinfrastruktur in                                      [8] Netzintegration von Elektromobilität - Basis für          [15] Zander, W. et al.: Gutachten Digitalisierung der
der aktuellen Regulatorik                                         eine erfolgreiche Sektorkopplung. Eine Definition –            Energiewende Topthema 2: Regulierung, Flexibili-
                                                                  Arbeitsgruppe 5: Verknüpfung der Verkehrs- und                 sierung und Sektorkopplung. Aachen, Berlin: B E T
Der Begriff Netzdienlichkeit wird auch im                         Energienetze, Sektorkopplung. Berlin: Nationale                Büro für Energiewirtschaft und technische Planung
Rahmen der Integration von Elektromobilität                       Plattform Zukunft der Mobilität, 2020.                         GmbH, 2018.
in die Verteilnetze verwendet. In der für die                 [9] Schlaak, T. et al.: Smart Grid 2019 – Netzdienliche       [16] Klempp, N. et al.: Strategisches Gebotsverhalten im
Niederspannung zugrundeliegenden VDE-                             Leistungen über Smart Metering als neues und                   Kontext der C/sells FlexPlattform – Ein Diskussions-
Anwendungsregel N 4100 wird der Begriff                           standardisiertes Instrument im Verteilnetz. o.O.:              papier aus dem Projekt C/sells erschienen als FfE
nicht ausdrücklich verwendet, jedoch wurden                       Deloitte, 2019.                                                Discussion Paper 2020-02. München: Forschungs-
eindeutige inhaltliche Überschneidungen für                  [10] Voelkel, J.: Das IT-Backend der SNH als Plattformlö-           stelle für Energiewirtschaft, 2020.
die Anschlussbedingungen von Ladeeinrich-                         sung für die Elektromobilität. In: Aktuelle Infrastruk-
tungen für Elektrofahrzeuge mit der in diesem                     tur- und Technologieansätze in den Bereichen Strom-
Beitrag aufgestellten Definition festgestellt. So                 und Gasnetz, Elektromobilität und Wasserstoffwirt-        Y. Schulze, M. Müller, S. Faller, Forschungs-
müssen beispielsweise Ladeeinrichtungen                           schaft; Hamburg: Schulz, 2019.                            stelle für Energiewirtschaft (FfE) e.V., Mün-
für Elektrofahrzeuge mit einer Anschluss-                    [11] dena-Netzflexstudie – Optimierter Einsatz von             chen; W. Duschl und Dr. F. Wirtz, Bayern-
leistung 3,6 kVA beim VNB angemeldet und                          Speichern für Netz- und Marktanwendungen in der           werk Netz GmbH, Regensburg
Ladeeinrichtungen > 12 kVA durch den VNB                          Stromversorgung. Berlin: Deutsche Energie-Agentur         yschulze@ffe.de
genehmigt werden sowie steuerbar sein [14].                       GmbH (dena), 2017.                                        mmueller@ffe.de
Die aktuellen Anschlussbedingungen für                       [12] Klein, K. et al.: Grid support coefficients for
Ladeeinrichtungen weisen somit bereits einen                      electricity-based heating and cooling and field data
netzdienlichen Charak-ter auf, welcher für                        analysis of present-day installations in Germany. In:
Verbrauchseinrichtungen in der genannten                          Applied Energy 162 (2016) 853-867. Freiburg im              Die Bearbeitung der beschriebenen Inhalte
Leistungsklasse bisher nicht verlangt worden                      Breisgau: Frauenhofer-Institute for Solar Energy            erfolgt im Forschungsprojekt Bidirektionales
ist.                                                              Systems ISE, Karlsruhe Institute of Technology, 2016.       Lademanagement (BDL) welches vom Bun-
                                                             [13] Henninger, S.: Netzdienliche Integration regenera-          desministerium für Wirtschaft und Energie
Literatur                                                         tiver Energiequellen über stromrichtergekoppelte            (BMWi) gefördert wird (Förderkennzeichen:
                                                                  Einspeisenetze mit integrierten Energiespeichern.           O1MV18004F bzw. 01MV18004E).
[1] Müller, M. et al.: Dezentrale Flexibilität für lokale         Dissertation. Herausgegeben durch die Friedrich-
    Netzdienstleistungen – Eine Einordnung des Flexi-
    bilitätsbegriffs als Grundlage für die Konzipierung
    einer Flexibilitätsplattform in C/sells. In: BWK - Das
    Energie-Fachmagazin 6/2018. Düsseldorf: Verein
    Deutscher Ingenieure (VDI), 2018.
[2] Suckow, J.: Weiterentwicklung der Stromnetze -
    Forum Netztechnik/ Netzbetrieb im VDE. Berlin:
                                                                                            NEWS | MAGAZINE | JOBS | MARKTPARTNER | TERMINE
    Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), 2015.
[3] Ries, J. et al.: Prosumer im Netzbetrieb der Zukunft
    - Deutschland. Braunschweig: Technische Universität                                                                             Marktpartner für Ihre Projekte
    Braunschweig, 2020.
                                                                                                                                    Nach Branchen/Themen suchen
[4] Sterner, M.; Eckert, F.; Thema, M.; Bauer, F.: Der
                                                                                                                                    Auswählen nach Ort/Gebiet
    positive Beitrag dezentraler Batteriespeicher für eine
    stabile Stromversorgung, Forschungsstelle Energie-                                                                              Marktpartner werden
    netze und Energiespeicher (FENES) OTH Regensburg,
    Kurz-studie im Auftrag von BEE e.V. und Hannover
    Messe, Regensburg / Berlin / Hannover, 2015.                                            www.energie.de/marktpartner                                   Mit interaktiver Map
[5] Lehmann, N. et al.: Definition von Flexibilität in
    einem zellulär geprägten Energiesystem. In:                                             Das Portal der
    Zukünftige Stromnetze; Karlsruhe: Karlsruher                                            Energiewirtschaft
    Institut für Technologie (KIT), 2019.

ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN ONLINE-SOMMERSPECIAL 2021
                                                                            AZ_energie-de_marktpartner_97x66SP_01.indd 1                                                        13 14:30
                                                                                                                                                                              05.07.19
UMSETZUNG

Im Verbund das große Rad drehen – Kommunaler
Klimaschutz auf hoher See
Der Weg zur Klimaneutralität bis zur Jahrhundertmitte ist steinig und erfordert starke Beiträge aller Akteure des Energiesys-
tems. In Deutschland sind neben Bund und Ländern die Kommunen angesprochen, auf Unternehmensebene müssen alle,
vom großen Konzern bis hinunter zum kleinen Stadtwerk oder Regionalversorger, liefern. Letztere können dabei das große
Rad drehen, einen maßgeblichen Beitrag zur erneuerbaren Stromerzeugung leisten, wenn sie es gemeinsam tun. Dies lässt
sich am Beispiel eines konkreten Offshore-Windenergieprojektes gut zeigen.

Erneuerbare Energien sind die Säulen nicht
nur der Stromwende, sondern über die Sek-
torenkopplung auch der Energiewende in
anderen Verbrauchsbereichen wie Gebäude,
Verkehr und Industrie. Die Entwicklung seit
dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in
2000 ist fulminant verlaufen, bei wenigen
Prozent gestartet, waren die Erneuerbaren
2020 nach Angaben des BDEW zu rund 45 %
an der Bruttostromerzeugung beteiligt, am
Primärenergieverbrauch zu rund 17 %.

Die Windenergie ist nach Angaben der Deut-
schen Windguard mit 54.938 MW und einer
Erzeugung von rund 133 TWh (2020) der
mit Abstand größte Leistungsträger in der
erneuerbaren Stromerzeugung, stößt aber
an Land zunehmend an Grenzen bei den
verfügbaren Flächen und der Akzeptanz der             Der 200-MW-Trianel Windpark Borkum II in der Nordsee, 45 km nördlich von Borkum in der Deutschen
                                                      Nordsee, kann mit 800 GWh Stromerzeugung jährlich rechnerisch etwa 200.000 Haushalte mit Strom
Bürger. Nicht nur deshalb, sondern auch               aus erneuerbaren Energien versorgen                                  Bild: Trianel Windpark Borkum II
wegen 3.500-4.500 Vollbenutzungsstunden
im Jahr ist Offshore-Windenergie der größte
Hoffnungsträger für einen starken weiteren    wie alpha ventus 2010 (60 MW), dem ersten                 Auch die Projekte Trianel Windpark Borkum
Ausbau der Erneuerbaren.                      deutschen Offshore-Windpark überhaupt,                    und Borkum II haben trotz aller Schwierig-
                                              und dem ersten rein kommerziellen Wind-                   keiten unter Beweis gestellt: Kommunale
Wo stehen wir heute bei der Offshore-         park Riffgat (113 MW) wertvolle Pionierar-                Energieversorger „können“ Offshore-Wind-
Windenergie? 2020 produzierten in der         beit geleistet. Das geht nur gemeinsam, z.B.              energie. Aber, von Anfang an: Kurz nach der
Nord- und Ostsee knapp 1.500 Anlagen          im Rahmen des Trianel-Verbundes, einer                    Investitionsentscheidung für das Gesamt-
mit einer installierten Leistung von 7,5 GW   vor gut 20 Jahren gegründeten Stadtwer-                   projekt (400 MW) der 33 kommunalen Ge-
erneuerbaren Strom, womit das nationale       kekooperation mit über 100 kommunalen                     sellschafter der Trianel am 09.09.2008 kam
Ausbauziel von 6,5 GW deutlich übertroffen    Gesellschaftern und Partnern.                             die weltweite Finanzkrise, was u.a. auch die
wurde. Die Offshore-Windenergie konnte                                                                  Bereitstellung von Fremdkapital in dreistel-
dank einer bemerkenswerten Lernkurve          „Der Reiz des Trianel-Ansatzes für kleinere               liger Millionenhöhe für die damals noch
die Kosten deutlich senken. Im Ergebnis       Energieversorger besteht insbesondere auch                als Risikotechnologie eingestufte Offshore-
wurde auch die Förderung gesenkt: von z.B.    darin, dass sie durch das Bündeln von Kräf-               Windenergie erheblich erschwerte. Es wurde
13 Cent/kWh Förderung bei alpha ventus        ten und Finanzmitteln auf wichtigen Feldern               beschlossen, den Offshore-Windpark in zwei
2010 auf O Cent/kWh Förderung in 2017.        wie Offshore-Windkraft überhaupt teilneh-                 Teile aufzugliedern und mit dem ersten unter
                                              men können“, sagt Nadine Kreyser (Abb.                    dem Namen Trianel Windpark Borkum
Kommunale Energieversorger                    1), seit Februar 2016 als Justiziarin / Senior            (TWB) zu starten.
„können“ Offshore-Windenergie                 Contract & Claim Managerin im Hamburger
                                              Büro bei der Trianel an Bord und gemeinsam                Mit dem Bau wurde im September 2011 be-
Beim Ausbau der Offshore-Windenergie          mit den Kollegen des Teams verantwortlich                 gonnen, zum Jahreswechsel 2012/13 sollte
haben Stadtwerke und Regionalversorger        für die rechtlichen Themen der Trianel Off-               der Windpark fertiggestellt sein. Aufgrund
als First Mover mit Forschungsprojekten       shore-Windparkprojekte.                                   unerwarteter Komplikationen – der für Mitte

   14                                                                          ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN ONLINE-SOMERSPECIAL 2021
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