Freitag, 15. Oktober 2021 Ausgabe 41 - Gemeinde ...
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2 | FREITAG, 15. Oktober 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfaffenweiler Rathaus Einrichtungen Notdienste Sonntag, 17.10.2021 Bad Apotheke Krozingen Sprechzeiten: Kindergarten 66 35 Ärztlicher Notfalldienst 116 117 Bahnhofstr. 23 Montag - Freitag 8 - 12 Uhr info@kindergarten-pfaffenweiler.de Deutsches Rotes Kreuz 112 79189 Bad Krozingen Dienstag: 17 - 19 Uhr Schneckentalschule 73 22 Augen-, Kinder- und 116 117 Tel.: 07633/92840 schule@gs-pfaffenweiler.fr Bürgermeister schule.bwl.de HNO-ärztlicher Notfalldienst Montag, 18.10.2021 Dieter Hahn 07664 9700-0 Rektorat 61 86 47 Tierärztlicher Notfalldienst St. Trudpert-Apotheke rathaus@pfaffenweiler.de 07631 365 36 Wasen 49 „´s Schneckehuus“ Zentrale, Standesamt, Kindertagespflege in anderen 79244 Münstertal Vergiftungs-Zentrale 0761 192 40 Vorzimmer Räumen Tel.: 07636/566 Diana Treyer 9700-0 Sandra Strukely 0173 93 555 06 Zahnärztlicher Notfalldienst treyer@pfaffenweiler.de 01803 222 555 41 Dienstag, 19.10.2021 Batzenberghalle 70 92 Stadt-Apotheke Staufen Hauptamt batzenberghalle@pfaffenweiler.de Harry Schumacher 9700-12 Förster Störungsdienste Hauptstr. 15 79219 Staufen schumacher@pfaffenweiler.de Hr. Bucher 0162 255 07 38 bnNETZE GmbH (Strom & Erdgas) Tel.: 07633/6263 juergen.bucher@lkbh.de 08002 76 77 67 Bauamt Flüchtlingsintegration Vodafone (Unitymedia, KabelBW) Mittwoch, 20.10.2021 Julia God 9700-24 god@pfaffenweiler.de Hr. Saidani 07664 961 30 83 0221 46 61 91 00 Bad-Apotheke faouzi.saidani@caritas-bh.de im Paracelsushaus Gewerbeamt, Melde- u. Telekom Geschäftskunden Freiburger Str. 20 Abfallwirtschaft 0800 330 11 72 Passamt, Soziales, Fundbüro Fr. Kunzelmann 0761 21 87 88 17 79189 Bad Krozingen Luisa Merazzi 9700-13 Telekom Privatkunden Tel.: 07633/150150 merazzi@pfaffenweiler.de Grundbuchamt Emmendingen 0800 330 20 00 07641 96 58 76 00 Donnerstag, 21.10.2021 Mitteilungsblatt 9700-13 Wasser - Wassermeister Herr Egloff mitteilungsblatt@pfaffenweiler.de Polizei 07664 97 00 17 Kirchberg-Apotheke 0170 224 94 35 Ehrenkirchen Flüchtlingsangelegenheiten und Polizei 110 Klimaschutz Jengerstr. 13 Bonnie Vogt 9700-23 Polizeiposten Ehrenkirchen Apotheke 79238 Ehrenkirchen vogt@pfaffenweiler.de 07633 806 180 Tel.: 07633/8794 Polizeirevier Freiburg-Süd Freitag, 15.10.2021 Standesamt, Rente, Schwarzwald-Apotheke Bad Freitag, 22.10.2021 Grundbucheinsichtsstelle 0761 882 4421 Krozingen Rebland-Apotheke Anja Egloff 9700-14 Jugendsachbearbeiter Wolfenweiler egloff@pfaffenweiler.de Manfred Bluhm 07633 806 18 14 St.-Ulrich-Str. 2 79189 Bad Krozingen Basler Str. 24 Rechnungsamt Feuerwehr Tel.: 07633/4105 79227 Schallstadt Lukas Mahler 9700-20 (Wolfenweiler) mahler@pfaffenweiler.de Feuerwehr Notruf 112 Tel.: 07664/6371 Samstag, 16.10.2021 Gemeindekasse Leitstelle Feuerwehr Faust-Apotheke Staufen Christiane Dietsche 9700-15 0761 2013 315 Hauptstr. 52 dietsche@pfaffenweiler.de Redaktionsschluss: Feuerwehrgerätehaus 79219 Staufen dienstags 16.00 Uhr Bauhof 9700-17 Pfaffenweiler 07664 709 213 Tel.: 07633/958220 Sozialstation Dorfhelferstation Helferkreis Kleiderstube Mittlerer Breisgau gGmbH Schallstadt-Mengen, Hauptstr. 48 Pfaffenweiler Ehrenkirchen-Norsingen, Ehrenkirchen, Prälat-Stiefvater-Weg 3 Frau Karin Birk karin.birk@dorfhelferinnenwerk.de R. Schuble 83 37 Bundesstraße 11 (Altes Schulhaus) 07633 953 30 07664 4058069 B. Blattmann 73 33 Termine nach Vereinbarung: Beratungsstelle für ältere Kath. Kirchengemeinde 0160 552 02 93 Menschen und deren Angehörige Pfaffenweiler, Kirchstr. 8 ulrike.schneckenburger@kath-bom.de Hospizbewegung Der Verein ist selbständig und unabhängig. Ehrenkirchen, Prälat-Stiefvater-Weg 3 Pfarrer Alois Schuler Breisgau-Hochschwarzwald e.V. Kontaktadresse für Pfaffenweiler 07633 95 33 20 07664 925 48 10 0160 96 84 20 20 B. Gutgsell, 76 63 Fachstelle Sucht Freiburg, bwlv Ev. Kirchengde. Wolfenweiler Beratung, Behandlung Schallstadt, Kirchstr. 10 SOS Hilfe für Familien e.V. Tafelladen Freiburg, Basler Str. 61 wolfenweiler@kbz.ekiba.de fs-freiburg@bw-lv.de Neuenburg, Dekan-Martin-Str. 1 Bad Krozingen, Bahnhofstr. 4 a Pfarrerin Christine Heimburger 0761 156 30 90 07664 65 19 0160 552 02 93 07633 923 15 61 Impressum: Herausgeber: Gemeinde Pfaffenweiler, Rathausgasse 4, 79292 Pfaffenweiler, Telefon 07664 97000, Telefax 9700-33, Internet: www.pfaffenweiler.de Textannahme (redaktioneller Teil): mitteilungsblatt@pfaffenweiler.de Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Hahn o.V.i.A. Für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Telefon: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40, E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfaffenweiler FREITAG, 15. Oktober 2021 | 3 Amtliche Bekanntmachungen Kostenpflichtige Schnelltests in der Apotheke Bekanntmachung Seit Montag, 11.10.2021 sind die Corona-Schnelltests Am Mittwoch, 20. Oktober 2021 um 19:00 Uhr findet in der für ungeimpfte Personen kostenpflichtig. Dies gilt nicht Batzenberghalle eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. für Personen die z.B. aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können. Tagesordnung Weiterhin können Sie sich in der Schneckental-Apothe- 1. Frageviertelstunde ke testen lassen. Die Kosten hierfür erfragen Sie in der 2. Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung Apotheke. vom 13.10.2021 3. Forstwirtschaftlicher Betriebsplan 2022 4. Umbau Untergeschoss Schule in eine Mensa; hier: Einbau von Lüftungsanlagen 5. Neubau eines Ärztehauses Das Rathaus informiert hier: Beratung über das Verfahren zur Auswahl eines Architekturbüros 6. Spendenaktion für die Opfer der Flutkatastrophe in der Sitzungsbericht Eifel: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme weiterer eingegangener Spenden 7. Anfragen, Wünsche und Anträge aus dem Gemeinderat Sitzungsbericht über die öffentliche Gemeinde- 8. Bekanntgaben und Verschiedenes ratssitzung vom 22. September 2021 * Bekanntgabe eines Beschlusses: Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind hier- In der letzten nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung hat der zu herzlich eingeladen. Gemeinderat eine weitere Personalentscheidung getroffen und die Einstellung von Frau Bonnie Vogt als Nachfolgerin Die Beratungsunterlagen zur Sitzung können vorab von inte- von Frau Susanne Brenner beschlossen. ressierten Bürgerinnen und Bürgern auf unserer Ratsinforma- Sie wird die Bereiche Klimabeirat und Flüchtlinge ebenso tionsseite übernehmen wie die Stellvertretung im Bürgerbüro. Wir freu- https://pfaffenweiler.ris-portal.de en uns Frau Vogt ab dem 1. Oktober bei uns zu haben. heruntergeladen werden. * Gewerbegebiet Mittelstraß; Vorstellung des ersten Plan- entwurfs durch das Planungsbüro Fischer sowie Beratung gez. und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise Dieter Hahn, Bürgermeister Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.05.2021 ent- schieden, die Fläche nördlich der Tennisplätze als Standort für eine neue Bauhoflagerhalle und als Baufläche für örtliche Gewerbebetriebe auszuweisen. Das Rathaus informiert Die Verwaltung hat das Planungsbüro Fischer mit einem Plan- entwurf für das Gebiet beauftragt. Der Arbeitstitel des Ge- biets trägt wie üblich den Gewann-Namen „Mittelstraß“. 3-Zimmer-Wohnung dringend gesucht Der erste Planentwurf beinhaltet u.a. die verkehrlichen Er- schließung, die Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarte Die Gemeinde Pfaffenweiler sucht für eine Mitarbei- und den Gewässerabstand vom Duffernbach. terin, ihre beiden Töchter und ihren Hund eine 3-Zim- Frau Fischer vom gleichnamigen Planungsbüro wird den Ent- mer-Wohnung. Bitte melden Sie sich direkt bei der Ge- wurf in der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung meindeverwaltung unter der Nr. 97 000. stehen. Das Bürgermeisteramt Sollte der Gemeinderat diesem Planentwurf seine Zustim- mung erteilen, ist die weitere Vorgehensweise zu besprechen und darüber Beschluss zu fassen. Reklamationen bei der Müllentsorgung Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 21. Juli dargelegt, bedarf es als nächstes einer städtebaulichen Kalkulation. Bitte wenden Sie sich bei Problemen bei der Abholung des Es wird vorgeschlagen, diese wie beim Neubaugebiet Abfalls an die Abfallwirtschaft des Landkreis Breisgau-Hoch- „Schneckenacker“ von der badenovaKONZEPT erstellen zu schwarzwald unter 0761/2187-9707 oder per Mail an lassen. alb@lkbh.de. Dies betrifft jedoch nur den Restmüll, Biomüll, Sperrmüll und Bürgermeister Hahn begrüßt in der Sitzung Frau Lioba Fischer. die Papiertonne. Frau Fischer stellt den aktuellen Stand des Planentwurfes an- hand einer Präsentation dar. Für die Sammlung des Gelben Sackes ist nicht die Abfallwirt- Die betreffende Fläche hat laut Flächennutzungsplan 1,26 schaft des Landkreises, sondern das Duale System Deutsch- Hektar und wird dort als Fläche „P 5 – Gewerbegebiet nördlich land GmbH zuständig. der Tennisplätze“ aufgeführt. Aufgrund der Einbeziehung der Zufahrt beträgt die Brut- Bitte wenden Sie sich bei Problemen bei der Abholung des to-Fläche des Plangebiets nun 1,39 ha. Gelben Sackes direkt an die REMONDIS AG & Co. KG unter Ein Biotop liegt am Rande des Gebiets am Duffernbach, hat dem Service-Telefon 0800/122 32 55 oder 0761/5150995. jedoch keine direkten Auswirkungen auf das Plangebiet.
4 | FREITAG, 15. Oktober 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfaffenweiler Von den Schutzgebieten wie z.B. dem FFH-Gebiet, welche Bestätigt wird in diesem Zusammenhang auch, dass der frü- sich insbesondere östlich und nördlich der Siedlungsfläche here Verbindungsweg zwischen Duffernbach und Mittlere befinden, sind keine Restriktionen zu erwarten. Straße auf dem Tennisgelände im Eigentum des TC steht. Allerdings ist der Hochwassergefahrenkarte zu entnehmen, dass es Restriktionen durch den Hochwasserschutz geben GR Dr. Reif fragt, ob der Gewässerrandstreifen nicht sogar 10 wird. Der Bereich eines „HQ-100“ befindet sich auf dem nord- Meter betragen müsste. westlichen Randbereich des Planungsgebiets. Frau Fischer geht davon aus, dass im Innenbereich nur 5 Me- Der Vorgabe der Gemeinde einen Bauhof zu berücksichtigen, ter Breite gefordert würden. wurde entsprochen. Die Fläche hat in diesem ersten Entwurf ca. 1450 m² und befindet sich ganz im Norden des Gebiets. GR Dr. Reif fragt weiter, ob Auffüllungen erforderlich sein wer- Die Erschließung der Fläche gestaltet sich nicht ganz einfach, den. weil das Planungsbüro eine Zufahrt über die Mittlere Straße Frau Fischer macht darauf aufmerksam, dass man sich erst am nicht empfehlen kann. Gründe hierfür sind die vorhandene Anfang der Planung befindet und deshalb noch nicht alle De- Böschung, der Radweg und das Neubaugebiet Schnecken- tails untersucht wurden. acker. Das gilt auch für die weitere Frage des Gemeinderats Dr. Reif Daher sollte die Zufahrt über die Straße „In den Langmatten“ nach den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. erfolgen. Eine ringförmige Erschließung im Baugebiet ist so- mit nicht möglich. Laut Frau Fischer ist hier ein zweistufiges Verfahren durch- Aufgrund des zusätzlich entstehenden Verkehrs sollte man zuführen, in welchem auch der Naturschutz und der Arten- sich auch über die Verkehrssituation am Einmündungsbe- schutz untersucht werden wird. reich zur Weinstraße machen. Zunächst wird die Artenschutz-Untersuchung stattfinden. Die im Planentwurf dargestellte Wendeplatte ist für die Nut- zung durch einen Lastzug ausgelegt. Zur Frage der Höhenlage der Straße und der Notwendigkeit Die genaue Lage und Anzahl der Stichstraßen wird von der von Auffüllungen ergänzt Frau Fischer, dass in ihrem Büro Grundstückseinteilung abhängen. auch Landschaftsplaner beschäftigt sind, die sich nach Vor- Nach dieser ersten Planung müsste eine Teilfläche des Tennis- liegen der notwendigen Vermessungsdaten mit der Gelände- clubs in Anspruch genommen werden, damit der Zufahrts- modellierung beschäftigen werden. weg zum neuen Gebiet hin verschwenken kann. Durch die Berücksichtigung des HQ-100 ist eine Teilfläche des GRin Wendt stellt fest, dass zur angemeldeten Anzahl der Gebiets nicht als Gewerbefläche dargestellt. Grundstücke noch etwas an Fläche fehlt. Die Netto-Baufläche beträgt im ersten Entwurf ca. 9.400 m², Hierzu ergänzt Bürgermeister Hahn, dass er aufgrund der das ist weniger als der bisher von den Betrieben angemeldete aktuellen Geschehnisse bezüglich Überflutung und Hoch- Flächenbedarf. wassergefahr nicht davon ausgeht, dass die im Bereich des Nach Norden hin wird eine Eingrünung notwendig sein. HQ-100 liegende Fläche noch mit einbezogen werden kann. Entlang des Duffernbachs ist ein Gewässerrandstreifen auszu- Gleichwohl werde man entsprechende Gespräche führen. weisen. Dabei ist die genaue Vermessung noch durchzufüh- ren. Auf Nachfrage von GR Wagner erklärt Bürgermeister Hahn, Zusammenfassend stellt Frau Fischer fest, dass in diesem ers- dass er noch keine neue Abfrage nach dem Flächenbedarf ten Entwurf alle bisher vorliegenden Informationen berück- gemacht hat. Er möchte zuerst eine städtebauliche Kalkula- sichtigt wurden. tion vorliegen haben, die für die Betriebe als Grundlage der zu erwartenden Grundstückskosten dient. GR Gutgsell fragt ob es denkbar wäre, eine Zufahrt von der L 125 her zu errichten. Eine weitere noch nicht geklärte Frage ist, ob man das Woh- Frau Fischer erklärt dazu, dass diese Möglichkeit bereits frü- nen im Gewerbegebiet ausschließen kann und will. her untersucht wurde. Hierfür wäre ein Brückenbauwerk über den Duffernbach notwendig, was deutlich teurer wäre. GR Wagner fragt weiter, ob mit den betroffenen Grundstücks- Bürgermeister Hahn ergänzt, dass dabei auch die Flächen des eigentümern bereits Gespräche geführt worden sind. „HQ 100“ zu beachten wären. Es liegt eine Untersuchung des Bürgermeister Hahn war es jedoch wichtig, dass zunächst Büros Fichtner vor mit dem Ergebnis, dass ein weiterer An- eine Entscheidung des Gemeinderats getroffen wird. Gerne schluss an die L 125 technisch möglich wäre. Das Regierungs- wollte er auch die städtebauliche Kalkulation abwarten, um präsidium hatte seinerzeit einem weiteren Kreisverkehr nicht eine Grundlage für die Gespräche zu haben. zugestimmt. Bürgermeister Hahn nimmt jedoch den Hinweis auf, nach der Zusammengefasst wäre ein Anschluss an die L 125 theore- Beschlussfassung in dieser Sitzung eine Information an die tisch möglich, aber mit sehr hohen Kosten verbunden. sechs betroffenen Eigentümer zu geben. GR Hanser stellt fest, dass es im fraglichen Bereich keine Er- Nachdem alle Fragen der Gemeinderätinnen und Gemein- weiterungsmöglichkeiten mehr gibt, weshalb ein neuer An- deräte beantwortet sind, werden folgende Stellungnahmen schluss nicht richtig wäre. abgegeben. Er fragt, ob der Anschluss nicht über die Brücke zu den Schwa- benmatten vorgesehen ist. GR Dr. Reif erklärt, dass er die Nöte der Handwerker versteht. Frau Fischer erläutert, dass für sie nur klar sei, dass der Verkehr Er geht aber davon aus, dass die jetzige Generatio ihr Poten- nicht über die Mittlere Straße laufen soll. zial verbraucht hat. Die nächste Generation hätte dann keine Hierzu ergänzt Bürgermeister Hahn, dass gute Ideen willkom- Möglichkeit mehr, ein Gewerbegebiet auszuweisen. men sind. Die konkrete Erschließung ist noch nicht festgelegt. Er sieht das als Dilemma und wird aus diesem Grund gegen das Gewerbegebiet stimmen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfaffenweiler FREITAG, 15. Oktober 2021 | 5 GR Hanser erklärt, dass die CDU-Fraktion das anders sieht. Es - Frühzeitige Beteiligung eines Fachplanungsbüros für die gibt junge Leute, die ein Gewerbegrundstück suchen. Die Ge- Praxisräume meinde sollte das Verfahren zügigst durchziehen. - Nachhaltiges Energiekonzept Er weist darauf hin, dass die Grundstücke auch noch einmal - Ziel: bezugsfertig im Januar 2024 ausgeschrieben werden müssen, um weiteren möglichen In- teressenten die Möglichkeit zur Bewerbung zu geben. Die prognostizierten Baukosten von 1.600.000 Euro für das zu planende Projekt lassen sich aus der Prognose von Architekt GR Blattmann bestätigt, dass die nächste Generation „in den Wagner für den Baukörper 1 mit Treppenturm und Aufzug ab- Startlöchern“ steht. leiten. GR Faller möchte erreichen, dass die Grundstücke auf Dauer Mögliche Rückflüsse per anno sieht die Verwaltung nach vor- als Gewerbegrundstücke erhalten bleiben. Hierzu sollte eine sichtiger Schätzung: andere Art der Grundstücksüberlassung in Betracht gezogen werden, eventuell vergleichbar einer Erbpacht. Damit soll be- Hausärztliche Praxis 18.000 Euro zweckt werden, dass ein Gewerbegrundstück wieder zurück- Wohnungen OG 21.000 Euro gegeben werden muss, wenn ein Gewerbe aufgegeben wird. Wohnungen DG 14.500 Euro Mit diesem „anderen Weg“ sollen die Grundstücke auf Dauer Summe 53.500 Euro für Gewerbetreibende bewahrt werden. RAL Mahler stellt die Finanzierungsmöglichkeiten dar. Bürgermeister Hahn schließt die Beratung mit den folgenden Hinweisen: Dabei wird grundsätzlich von einer Fremdfinanzierung aus- Die Generationengerechtigkeit sieht er durchaus gewahrt. gegangen, eventuell kommt eine anteilige Eigenfinanzierung Die Erschließung der Schwabenmatten ist ca. 20 Jahre her. in Betracht. Die Liste der Bewerber enthält mindestens drei, eher sogar Die Annahmen zur Fremdfinanzierung basieren auf einer Til- vier Betriebe, die im Ortsetter keinen Platz mehr haben oder gung in 30 Jahren bei 1,5% Zinsen. dort nicht mehr hingehören. Daraus folgt, dass ein städtebau- Die Höhe der Kreditaufnahme ist abhängig von den Eigenmit- licher Bedarf besteht! teln. Dazu stellt Lukas Mahler für zwei Varianten eine überschlägi- Der Gemeinderat fasst bei einer Gegenstimme den fol- ge Cash-Flow-Rechnung dar, einmal mit voller Fremdfinan- genden Beschluss: zierung, einmal mit einer anteiligen Eigenfinanzierung von Der Gemeinderat stimmt dem Planentwurf für die Bebau- 500.000 Euro. ung der Fläche „Mittelstraß“ zu und beauftragt die Firma badenovaKONZEPT mit der Erstellung einer städtebauli- Die Auswertung der Berechnung kommt zu folgendem chen Kalkulation. Schluss: Bei 100% Fremdfinanzierung decken die dargestellten Rück- * Vorstellung des Konzeptentwurfs zum Bau eines Ärzte- flüsse den Kapitaldienst nicht vollständig. hauses in den Süßmatten: Bei Einsatz von 500.000 Euro Eigenmitteln wird der Kapital- Der Gemeinderat hat nach eingehender Diskussion am 21. dienst durch das Objekt gedeckt. Juli beschlossen, als Bauherr in den Süßmatten in einem 1. Laufende Kosten sind dabei noch nicht berücksichtigt. Bauabschnitt ein Gebäude zu errichten, das im Erdgeschoss Dabei ist klar, dass die Eigenmittel nur einmal eingesetzt wer- barrierefrei erreichbar für die Nutzung einer hausärztlichen den können. Praxis zur Verfügung steht. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Konzept zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Zur Darstellung im Haushalt stellt sich insbesondere die Fra- Dieses Konzept sollte die Nutzung der weiteren Geschoss- ge, ob ein Eigenbetrieb gegründet werden soll. ebenen, den zeitlichen Ablauf und die finanzielle Abwicklung RAL Mahler plant zunächst keinen Eigenbetrieb, weil dieser beinhalten. Hausarzt Günter sollte in die Planungen mit ein- hohe Verwaltungskosten verursacht, aber kein barer Nutzen bezogen werden. erkennbar ist. Die Verwaltung hat einen Konzeptentwurf erarbeitet. Dieser Insbesondere sind keine steuerrechtlichen Vorteile zu erken- Entwurf wurde mit Herr Günter abgestimmt. In seiner Stel- nen. lungnahme weist Herr Günter nochmals auf die dringende Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit einer kompetenten Das Ärztehaus kann als abgetrenntes Produkt im Kernhaus- Praxisplanungsfirma hin. halt der Gemeinde dargestellt werden. Dabei sind die Erträge und Aufwendungen separat auswertbar. Die Zurechnung von Ferner betont er im Hinblick auf seine eigenen Investitionen Verwaltungskosten ist ebenso möglich. das Zeitfenster bis zur Fertigstellung. Diese Vorgehensweise wäre vergleichbar mit der Batzenberg- Bürgermeister Hahn begrüßt in der Sitzung Herrn Andreas halle im aktuellen Haushalt. Günter und erklärt den Sachverhalt entsprechend der Bera- tungsvorlage mit einigen Ergänzungen. Die Verwaltung sieht also keine Vorteile durch die Gründung eines weiteren Eigenbetriebs. Dabei geht er auf die folgenden Planungsgrundsätze ein: - Hausarztpraxis barrierefrei im Erdgeschoss Bürgermeister Hahn ergänzt, dass grundsätzlich auch die - Kompatible Nutzungen in OG und DG Möglichkeit einer Förderung aus dem „Entwicklungspro- - Standort im nördlichen Teil des Grundstücks Richtung Wein- gramm Ländlicher Raum“ (ELR) besteht. straße - Ausreichende Zahl von Stellplätzen, eventuell unter Einbe- Die Normal-Frist für diese Förderung läuft bis zum 30.09.2021. ziehung des Grundstücks ganz an der Weinstraße Diese Frist kann nicht eingehalten werden.
6 | FREITAG, 15. Oktober 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfaffenweiler Gegebenenfalls ist ein späterer Antrag außerhalb dieser Frist Zur dargestellten Liste der Projekte der Gemeinde fehlt ihr möglich, um die Chance zu haben eine Förderung aus Rück- noch das Anwesen Kirchstraße 2a. Bürgermeister Hahn weist flussmitteln zu erhalten. darauf hin, dass die Gemeinde diesbezüglich im Gespräch mit einem Projektträger steht. Im weiteren Verlauf werden Fragen aus dem Gemeinderat be- antwortet. GR Dr. Reif unterstützt den Wunsch nach Transparenz und weist darauf hin, dass die Gemeinde nach Ablauf der 30 Jahre GR Hanser bezieht sich auf die Förderprogramme und erklärt, Kredittilgung dann Eigentümerin des Ärztehauses wäre. dass ein Baubeginn in der Regel förderschädlich ist. Daher stellt er die Frage, ob sich der Zeitplan aufrechterhalten lässt. GR Dieter Hanser gibt für die CDU-Fraktion eine Stellungnah- me ab: Bürgermeister Hahn geht aufgrund der bisherigen Gespräche mit Architekt Willi Wagner von einem Jahr Bauzeit aus. Das „Wir sind für ein Ärztehaus im Ort, wir wollen sicherstellen, bedeutet bei Fertigstellung zum Januar 2024 könnte im Jahr dass es dauerhaft einen Hausarzt als Allgemeinmediziner für 2023 der Bau ausgeführt werden. unsere Bevölkerung vor Ort gibt. Und wir wollen alles daran setzen, dass das gesetzte Zeitfens- ter der Fertigstellung auf Ende 2023/Anfang 2024 eingehal- Eine weitere Frage bezieht sich auf einen möglichen Umsatz- ten wird. steuer-Abzug für Private. Nicht einig sind wir mit der FBL-Fraktion und dem Bürgermeis- Herr Mahler geht davon aus, dass für die Arztpraxis kein Opti- ter in der Frage, wer dieses Ärztehaus baut und vermietet. onsrecht besteht. Für die übrige Nutzung hätten Private wohl ein Optionsrecht. Und wenn wir uns heute die Zahlen anschauen, die uns die Die steuerrechtlichen Fragen müssten jedenfalls noch ab- Verwaltung über weitere anstehende Investitionsmaßnah- schließend geklärt werden. men, die ebenfalls dringend anstehen und nicht aufschiebbar in die weitere Zukunft sind, dann fühlen wir uns in unserer GR Wagner teilt mit, dass die FBL-Fraktion davon ausgeht, Entscheidung in der letzten Gemeinderatssitzung, das Ärzte- dass die Gemeinde mit dem Vorhaben keine Rendite erwirt- haus von privaten Investoren bauen zu lassen, bestärkt, zumal schaften möchte, sondern die Arztpraxis sichern will. es seriöse Interessenten auch aus dem Dorf gegeben hat. Er spricht sich dafür aus, teilweise Eigenmittel einzusetzen. Die Zahlen verheißen nichts Gutes: GR Gutgsell erklärt, dass auch die CDU-Fraktion dafür ist, die Rücklagen auf null gestellt und neue Kredite über 1,9 Millio- ärztliche Versorgung sicher zu stellen. nen Euro. Die CDU-Fraktion warnt vor der eigenen Durchführung, res- pektiert aber die Entscheidung des Gemeinderats. Ich stelle Fragen und gebe Antworten: Seine Frage, ob nicht zusätzlich die Abschreibungen berück- Kann die Gemeinde eine Schneckentalschule durch einen pri- sichtigt werden sollten, beantwortet Herr Mahler. Die Cash- vaten Investor sanieren lassen? – nein, kann sie nicht. Flow-Rechnung berücksichtigt nur die Tilgung als Geldfluss und nicht zusätzlich die Abschreibung. Kann die Gemeinde die Erweiterung des Kindergartens durch einen privaten Investor realisieren? – nein, kann sie nicht. GR Gutgsell bezieht sich auf die mögliche Nachzahlungs- verpflichtung für das Grundstück und fragt weiter, wie der Kann die Gemeinde das Rathaus behindertengerecht ausbau- Grundstückswert berücksichtigt wird. en? – nein, kann sie nicht. Dieser Wert ist bisher nicht dargestellt, weil das Grundstück Kann die Gemeinde eine Bauhof-Halle für die eigenen Be- der Gemeinde bereits gehört. schäftigten von privaten Investoren herstellen lassen? – nein, kann sie nicht. Gleichwohl wünscht GR Gutgsell, dass der Grundstückswert Hätte die Gemeinde das Ärztehaus von privaten Investoren in geeigneter Weise dargestellt wird. bauen lassen können mit Zusicherung der Unterbringung ei- Insgesamt geht es ihm dabei um größtmögliche Transparenz. ner Ärztepraxis? - Ja, hätte sie können. Bürgermeister Hahn weist in diesem Zusammenhang darauf Im Gegensatz zu den Ausgaben von 1,6 Millionen Euro zuzüg- hin, dass bisher alle Werte nur auf Annahmen beruhen. Wenn lich der Grundstückskosten und den jährlich laufenden Un- der Gemeinderat zustimmt, dann kann an einer Kostenbe- terhaltungskosten hätten wir Einnahmen generiert aus dem rechnung gearbeitet werden. Verkauf des Grundstücks oder aus laufenden Einnahmen aus einem Erbbaupachtvertrag. Schließlich fragt GR Gutgsell, wer die Kosten für den Fachar- chitekten trägt. Diese Mittel oder dieses Geld wird uns fehlen, denn es gibt Bürgermeister Hahn geht davon aus, dass die Kosten im Zu- neben den bereits angesprochenen Maßnahmen weitere Be- sammenhang mit dem Innenausbau Sache von Herrn Günter dürfnisse: sein werden. - Kirchstraße 2a GRin Schuble weist auf möglichen Zuschüsse für die Schaf- - Sanierung Sportanlagen fung von bezahlbarem Wohnraum hin und bittet um Prüfung - Feuerwehrfahrzeug – erinnere an den Feuerwehrbedarfs- dieser Möglichkeit. plan –
Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfaffenweiler FREITAG, 15. Oktober 2021 | 7 - Und insbesondere das Thema Stube, das nach wie vor ein Der 2. Bürgermeister-Stellvertreter Daniel Blattmann, der als Verfahren mit offenem Ausgang ist und im ungünstigsten Inhaber eines Schreinergeschäftes selbst den Einbau von Kü- Fall die Gemeinde gefordert ist, den Bürgerentscheid um- chen anbietet, hat diese Einschätzung bestätigt. zusetzen. Und das geht nur mit einer umfangreichen Sanie- rung.“ Bei der Vergabe von Aufträgen mit einem Auftragsvolumen von über 20.000 Euro brutto handelt es sich um eine Ange- Nach der Beschlussfassung verabschiedet sich Herr Günter legenheit, für welche der Gemeinderat zuständig ist (Angele- unter Hinweis auf die Sicherung der Nachfolge, die beim Neu- genheit des Gemeinderats nach § 24 Abs. 2 GemO). bau eines Ärztehauses eine wesentliche Rolle spielt. Nach der Hauptsatzung kann ein Auftrag (nur dann) durch den Bürgermeister vergeben werden, wenn er ein Auftrags- Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Be- volumen von 20.000 Euro brutto nicht überschreitet. schluss: Der Gemeinderat stimmt dem Konzeptentwurf zu und Diese Angelegenheit muss wie dargestellt dringend entschie- beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung und der den werden, damit der Einbau der Küche noch fristgemäß er- Vorbereitung der nächsten Schritte (Architekt, Haushalts- folgen kann und auch der Zuschuss abgerufen werden kann. mittel etc.) Mit den folgenden Mitgliedern des Gemeinderats konnte die * Umbau der Schule im Untergeschoss und Errichtung Entscheidung in einem persönlichen Gespräch abgestimmt einer Mensa: werden: Bekanntgabe einer Eilentscheidung zur Beschaffung der 1. Bürgermeisterstellvertreterin Annette Üblacker Küche 2. Bürgermeisterstellvertreter Daniel Blattmann. Der Bürgermeister hat den Auftrag zur Lieferung und zum Auf dieser Grundlage trifft der Bürgermeister folgende Eilent- Einbau einer Küche im Untergeschoss der Schneckentalschu- scheidung an Stelle des Gemeinderats: le im Wege einer Eilentscheidung vergeben. Der Auftrag zur Lieferung und zum Einbau einer Küche im Untergeschoss der Schneckentalschule wird an die Firma Über die Einzelheiten wird wie folgt informiert: Hein Küchen aus Ettenheim zu einem Bruttogesamtpreis Die Gemeinde errichtet im Bereich des bisherigen Lehr- von 21.982,00 Euro (einschließlich Montage) vergeben. schwimmbeckens im Untergeschoss der Schneckentalschule Räume für die Schulkind-Betreuung und eine Mensa mit einer Zusätzlich wird die Verwaltung alles daran setzen, zusätzlich Küche, die auch als Lehrküche Verwendung finden wird. auch den Skonto-Abzug von 605,00 Euro zu realisieren. Der Endpreis beträgt unter dieser Prämisse dann 21.377,00 Euro. Die Mittel hierfür sind im laufenden Haushalt bereitgestellt. * Umbau der Schule im Untergeschoss und Errichtung ei- In der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2021 wurden die ner Mensa: Gemeinderätinnen und Gemeinderäte umfassend über den Stand der Baumaßnahme Sachstand und die Auftragsvergabe informiert. Bürgermeister Hahn informiert über den bisherigen Bauab- lauf: Gleichzeitig wurde über den immensen Zeitdruck informiert, In der letzten Gemeinderatssitzung haben wir etliche Hand- welcher insbesondere durch die Fristsetzung des Förderpro- werkeraufträge erteilt bzw. über das Ergebnis der Ausschrei- gramms verursacht wird. Die Maßnahmen müssen bis zum bung informiert. 31.12.2021 abgeschlossen und abgerechnet sein. In der Zwischenzeit konnten auch die Fliesenarbeiten verge- ben werden. Hier war der günstigste Anbieter Firma Geiger Die Fa. Hein Küchen aus Ettenheim hat zunächst eine Kü- aus Schallstadt zu einem Bruttopreis von 4.324,04 Euro. Es la- chenplanung erstellt, welche inzwischen sowohl mit der gen drei Angebote vor. Die Mitbewerber lagen bei rund 4.500 Schulleitung als auch mit der Vorstandschaft des Vereins Ker- und 5.000 Euro. nie e.V. abgestimmt wurde. Auf dieser Grundlage hat die Fa. Hein Küchen auch ein Ange- Der aktuelle Stand: bot abgegeben. • Rückbau Spielplatzgerät und Baustraße (herzlichen Dank Die rechtzeitige Lieferung und der Einbau der Küche kann nur an die Familie Mayer für die kostenlose Überlassung des gewährleistet werden, wenn die Bestellung schnellstmöglich Grundstücks in dem benötigten Umfang) erfolgt. Insoweit wird auch auf die im Gemeinderat diskutier- • Aushub des Freisitzes ten Lieferschwierigkeiten und den Mangel an Handwerkern • Maurerarbeiten in den letzten beiden Ferienwochen • Vorbereitende Elektro-, Heizungs- und Sanitärarbeiten sind (hier für den Einbau der Küche) verwiesen. durchgeführt • Der Trockenbauer hat angefangen Aufgrund der Sachlage ist einerseits keine Zeit mehr, um ein Vergleichsangebot einzuholen. Andererseits ist angesichts Der Bauzeitenplan steht. Er ist sehr eng gestrickt. Das Ziel ist der hohen Auslastung der Hersteller und der Lieferanten auch es, möglichst viele Gewerke bis zum 31.12.2021 abzuschlie- kein günstigeres Angebot in vergleichbarer Qualität zu erwar- ßen und abzurechnen. ten. Bislang liegen wir im Zeitplan. Die Verwaltung ist angesichts der aktuellen Lieferengpässe Der Aufbau des neuen Spielgeräts wird aufgrund der benötig- davon überzeugt, dass die Auftragsvergabe schnellstmöglich ten Baustraße noch etwas dauern. erfolgen sollte. Die Verwaltung ist weiterhin davon überzeugt, dass der an- Gemeinderat und Verwaltung sind sich einig darin, dass die gebotene Preis angesichts des Umfangs der Leistungen sehr durch das Förderprogramm gesetzte Frist zur Abrechnung günstig ist. der Maßnahme zu eng gefasst ist.
8 | FREITAG, 15. Oktober 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfaffenweiler Es gilt diesbezüglich politisch tätig zu werden, um etwas Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen mehr Zeit zur Durchführung und Abrechnung der Maßnahme Beschluss: zu haben. 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffenweiler stimmt * Gemeinsamer Gutachterausschuss der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinba- „Markgräflerland-Breisgau“: rung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachteraus- Beratung und Beschlussfassung über die öffentlich-recht- schusses „Markgräflerland-Breisgau“ zwischen den liche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gut- Kommunen Au, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, achterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ Hartheim am Rhein, Horben, Merzhausen, Pfaffen- weiler, Schallstadt, Sölden, Wittnau sowie des Zweck- Der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffenweiler hat in öffent- verbandes Gewerbeparks Breisgau und der Stadt licher Sitzung am 22. Juli 2020 den Grundsatzbeschluss zum Müllheim zu. Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräfler- land-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim zum 01.04.2022 ge- 2. Der Bürgermeister der Gemeinde Pfaffenweiler wird fasst. beauftragt, die vorliegende öffentlich-rechtliche Entgegen dem bislang kommunizierten Zeitplan erfolgt die Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gut- zum 01.04.2022 vorgesehene Übernahme aus Gründen der achterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ zwi- Rechtssicherheit nun vorzeitig zum 20.12.2021. schen den Kommunen Au, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Hartheim am Rhein, Horben, Merz- Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Aufgabe hausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Wittnau der beteiligten abgebenden Gemeinden, Gutachterausschüs- sowie des Zweckverbandes Gewerbeparks Breisgau se gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 GuAVO zu bilden, an die Stadt und der Stadt Müllheim nach zeitlicher Maßgabe der Müllheim (übernehmende Gemeinde) zur Aufgabenerfüllung Stadt Müllheim und in Abstimmung mit der Rechts- übertragen. Dies bedeutet, dass mit dem Wirksamwerden aufsicht zu unterzeichnen. der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung das Recht und die Pflicht der übrigen Beteiligten zur Bildung eines Gutachter- ausschusses auf die übernehmende Körperschaft (Stadt Müll- * Gemeinsamer Gutachterausschuss heim) übergeht. Damit erlischt zugleich die Kompetenz der „Markgräflerland-Breisgau“: Gemeinde Pfaffenweiler, einen Gutachterausschuss zu bilden. Bestellung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinsa- men Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ Zusammenfassend sind somit die Grundvoraussetzungen bei der Stadt Müllheim zur Ermittlung von Grundstücks- geschaffen, dass der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffen- werten und sonstigen Wertermittlungen, hier: Vorschlag weiler zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bil- des Gemeinderates der Gemeinde Pfaffenweiler dung eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräf- lerland-Breisgau“ zwischen den Kommunen Au, Bollschweil, Die Gutachterausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden Ebringen, Ehrenkirchen, Hartheim am Rhein, Horben, Merz- und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern. Für den Vorsit- hausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Wittnau sowie des zenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu bestellen. Für Zweckverbandes Gewerbeparks Breisgau und der Stadt Müll- die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind zudem Bedienstete heim Beschluss fassen kann. der zuständigen Finanzbehörden mit Erfahrung in der steu- erlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter vorzu- Warum nun diese Eile? sehen. Der Gutachterausschuss hat derzeit 41 ehrenamtliche Mit Verabschiedung des Landesgrundsteuergesetzes Ende Mitglieder aus den Kommunen, die Finanzämter Müllheim 2020 haben sich die Grundannahmen der Projektierung und Freiburg-Land haben je einen ehrenamtlichen Gutachter grundlegend verändert. in den Gemeinsamen Gutachterausschuss entsandt. Um das gemeinsam erklärte Ziel rechtssicher ermittelter Bo- denrichtwerte für das Gesamtgebiet in vollem Umfang als Nach § 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung benennen Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer zu erreichen, die abgebenden Städte/Gemeinden in Abstimmung mit der sollte die Übergabe der Aufgaben so schnell wie möglich er- Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in folgen. der Grundstückswertermittlung und sonstigen Wertermitt- Mit Ausnahme derjenigen Grundstücke, die land- und forst- lungen erfahrene (Sachkunde und Erfahrung) Personen, die wirtschaftliches Vermögen darstellen, müssen für alle Grund- vom zuständigen Gemeinderat der Stadt Müllheim auf Vor- stücke, welche der Grundsteuer unterliegen, „geeignete und schlag der Gemeinderäte der abgebenden Städte/Ge- differenzierte“ Bodenrichtwerte ermittelt werden. meinden für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode Diese Bodenrichtwerte müssen bis zum 30. Juni 2022 an die von vier Jahren zu ehrenamtlichen Gutachtern bestellt wer- Finanzverwaltung übermittelt werden. den. Diese Aufgabe könnte durch einen örtlichen Gutachteraus- Die Benennung erfolgt in der Weise, dass pro angefangene schuss kaum rechtzeitig realisiert werden. Hinzu kommt, dass 5.000 Einwohner je eine Gutachter vorgeschlagen wird. bis zu diesem Zeitpunkt auch die Voraussetzungen für die di- gitale Übermittlung der Bodenrichtwerte geschaffen werden Der ehrenamtlichen Gutachter des Gemeinsamen Gutachter- müssten. ausschusses werden nach Absprache mit den Beteiligten dem Daher bietet der Gemeinsame Gutachterausschuss bzw. die zuständigen Gemeinderat Stadt Müllheim zur Bestellung vor- Stadt Müllheim nun an, trotz der zu erwartenden zusätzlichen geschlagen. Somit können die einzelnen Beteiligten für den Arbeitsbelastung den Übernahmezeitpunkt auf den 20. De- Rest der Amtsperiode 01.01.2021 bis 31.12.2024, beginnend zember 2021 vorzuziehen. ab 20.12.2021, vorschlagen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfaffenweiler FREITAG, 15. Oktober 2021 | 9 Die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Mitglieder Er geht davon aus, dass ein gewisses Entgegenkommen von des für die Gemeinde Pfaffenweiler zuständigen Gutachter- den Bauherren erwartet werden kann. ausschusses endet mit der Bildung des Gemeinsamen Gut- achterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt GR Wagner schlägt vor im Rahmen der Stellungnahme anzu- Müllheim, also mit Ablauf des 19.12.2021. Diesen Personen regen, dass die Stellplätze auf dem Grundstück neu sortiert gilt Dank und Anerkennung der Gemeinde Pfaffenweiler. werden. Auf unseren Aufruf im Amtsblatt hat sich ein Bewerber gemel- Bürgermeister Hahn zeigt großes Verständnis für das Anlie- det. gen. Er geht davon aus, dass die Baufreiheit des Eigentümers Die Verwaltung erklärt den Sachverhalt in der Sitzung wie grundsätzlich respektiert werden sollte. Die Frage der Stell- folgt: plätze ist nicht zustimmungspflichtig, sondern als bauord- nungsrechtliche Vorschrift Sache der Baurechtsbehörde. Dieser Bewerber ist der örtliche Vermessungsingenieur Mar- Wollte man über die Anzahl der Stellplätze neu beraten, dann tin Eckert, der aus unserer Sicht über die nötigen Erfahrungen müsste über eine Änderung der Stellplatz-Satzung diskutiert verfügt und im Gutachterausschuss seine Kompetenzen ein- werden. bringen kann. GR Blattmann erinnert an seinen Hinweis auf eine Stellplatz- Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Be- schluss: regelung in Bahlingen und stellt den Antrag, die Stellplatzsat- Der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffenweiler benennt zung zu überprüfen. dem zuständigen Gemeinderat der Stadt Müllheim für den Rest der Amtsperiode 01.01.2021 bis 31.12.2024, be- Auf Nachfrage von GR Hanser wird bestätigt, dass bei einer ginnend ab 20.12.2021, des Gemeinsamen Gutachteraus- Änderung der Stellplatzsatzung ein Bestandsschutz eintritt schusses „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müll- für die Stellplätze bei bereits bestehenden Gebäuden. heim den folgenden ehrenamtlichen Gutachter: Herr Eckert, Martin, Öffentlich bestellter Vermessungsin- GR Wagner nennt ein konkretes Beispiel in Pfaffenweiler, wo genieur, eine genehmigte Stellplatzsituation in der Praxis nicht oder nur durch Überfahren des Nachbargrundstücks funktioniert. * Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten, 5 Stellplätzen, Errichtung von Dachgau- Bürgermeister Hahn schlägt vor, die weitere Diskussion hier- ben, Änderung Wintergarten, Kehlengärten über zu verschieben, bis die Änderung der Stellplatz-Satzung Die Bauherrschaft beabsichtigt den Umbau des bereits beste- beraten wird. henden Wohnhauses im Bebauungsplangebiet Kehlengärten. Durch den Umbau sollen 3 Wohneinheiten mit insgesamt 5 Zum konkreten Baugesuch wird dann das Einvernehmen Stellplätzen entstehen. Neben der Errichtung von Dachgau- zur Abstimmung gestellt. ben ist auch die Änderung des Wintergartens beantragt. Dabei soll der Hinweis bzw. die Anregung in die Stellung- Der Bauantrag beinhaltet außerdem einen Antrag auf Abwei- nahme aufgenommen werden, den gefangenen Stellplatz zu chung von der Grundflächenzahl (GFZ B-Plan: 0,3 und GFZ überprüfen. Planung: 0,39) sowie einen Antrag auf Abweichung von der Dachneigung für Gauben und der Dachterrasse (Ost). Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung den folgen- den Beschluss: Frau God erklärt in der Sitzung den Sachverhalt: Der Gemeinderat erteilt das planungsrechtliche Einver- Das bereits bestehende Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten nehmen zum vorliegenden Bauantrag. im Bebauungsplangebiet Kehlengärten soll umgebaut wer- den. * Spendenaktion für die Opfer der Flutkatastrophe in der Durch den Umbau entstehen neue Flächen und eine weitere, Eifel: dritte Wohneinheit. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme der eingegangenen Spenden Es sind aufgrund der hier geltenden Stellplatzsatzung und der Die Gemeinde Pfaffenweiler hat zur Unterstützung der stark zusätzlichen, dritten Wohneinheit 4,5 Stellplätze notwendig. von der Flutkatastrophe betroffenen Eifelregion und hier im Mit dem geplanten fünften Stellplatz wird diese Vorgabe er- füllt. Besonderen für die Gemeinde Auw an der Kyll einen Spen- Auch die notwendigen Fahrradstellplätze sind hergestellt, denaufruf gestartet. Das Ergebnis ist überwältigend. Hierüber nämlich 2 pro WE und damit insgesamt 6 Fahrradstellplätze. wurde bereits gesondert berichtet. Diskussionsverlauf: Nach § 78 (4) S. 3 GemO hat der Gemeinderat zunächst da- rüber zu entscheiden, ob die Gemeinde diese Spenden an- Im Zusammenhang mit diesem Baugesuch ergibt sich eine nimmt. Diskussion um die Frage der Stellplätze, sowohl im konkreten Einzelfall als auch im Allgemeinen. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Be- schluss: Zum konkreten Baugesuch wird bemängelt, dass einer der Die Gemeinde Pfaffenweiler nimmt die in Folge des Spen- Stellplätze ein sogenannter „gefangener Stellplatz“ ist. denaufrufs zur Flutkatastrophe in der Eifelregion einge- GR Faller schlägt vor, das abzulehnen und möglichst noch ei- gangenen Spenden in einer Gesamthöhe von 25.071,11 € nen weiteren Stellplatz zu verlangen. an.
10 | FREITAG, 15. Oktober 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfaffenweiler * Spendenaktion für die Opfer der Flutkatastrophe in der Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für die Besei- Eifel: tigung der Schäden an der kommunalen Infrastruktur Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung durch die Flutkatastrophe eine Spende in Höhe von 5.000 der eingegangenen Spenden Euro an die Eifel-Gemeinde Auw an der Kyll. Um die Spendengelder schnell dort ankommen zu lassen, wo Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat in dieser Höhe einer sie gebraucht werden, hat die Gemeinde Pfaffenweiler bereits außerplanmäßigen Aufwendung nach § 84 GemO zu. im August eine erste Zahlung in Höhe von 20.000 € an die Ver- bandsgemeinde Speicher in der Eifel veranlasst. * Finanzzwischenbericht 2021 Nach Absprache mit den Bürgermeisterstellvertretern aus Herr Mahler geht in seinem Bericht auf zwei Schwerpunkte beiden Fraktionen wurde als Verwendungszweck festgelegt, ein: 13.000 € für den Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur und 7.000 € für die Unterstützung von Privathaushalten in 1. Gewerbesteuer-Istaufkommen der besonders schwer getroffenen Ortschaft Auw an der Kyll Gegen die vorsichtige Prognose von 250.000 € im ganzen weiterzuleiten. Im Gemeindeblatt vom 20.08.2021 wurde ent- Haushaltsjahr 2021 entwickelt sich das Gewerbesteuerauf- sprechend berichtet. kommen äußerst positiv. Bereits Stand heute gingen rund 315.000 € kassenmäßig ein. Zum Jahresende wird aufgrund Der Gemeinderat fasst die folgenden einstimmigen Be- der bereits festgesetzten Vorauszahlungen für das vierte schlüsse: Quartal erneut ein Gesamtaufkommen von über 400.000 € erwartet. Erster Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für einen Betrag in Höhe von In diesem Zusammenhang muss allerdings betont werden, 20.000 Euro der eingegangenen Spenden folgende Ver- dass die Mehrzahl der örtlichen Betriebe noch keinen Steuer- wendungszwecke: bescheid für das zurückliegende Geschäftsjahr 2020 erhalten - 13.000 € für den Wiederaufbau kommunaler Infrastruk- hat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit warten hier also noch eini- tur ge zu leistende Steuererstattungen auf die Gemeinde. - 7.000 € für die Unterstützung von Privathaushalten in der Ortsgemeinde Auw an der Kyll. 2. Finanzieller Stand des Investitionsprogramms Zweiter Beschluss: • Telefonanlage Rathaus Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus für den Betrag in Höhe von 5.071,11 Euro der eingegan- Die neue Telefonanlage wurde für insgesamt rund 5.000 € be- genen Spenden folgende Verwendungszwecke: schafft und in Betrieb genommen. - 2.071,11 € für den Wiederaufbau kommunaler Infra- struktur • Umbau Schule UG - 3.000 € für die Unterstützung von Privathaushalten in der Ortsgemeinde Auw an der Kyll. Die Bauarbeiten sind voll im Gange, hierzu gab es unter TOP 6 bereits nähere Erläuterungen. Finanziell betrachtet wurde Dritter Beschluss: für das Vorhaben ein Zuschuss aus dem Beschleunigungs- Der Gemeinderat beschließt – vorbehaltlich der Annahme programm Ganztagsbetreuung in Höhe von rund 140.000 € der Spende – die zwischenzeitlich eingegangenen und bewilligt, die Hälfte hiervon ging kassenmäßig bereits ein. künftig noch eingehenden Spenden für die Flutkatastro- Ziel von Zuschussgeber und Verwaltung ist es, die Maßnah- phe für den Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur in me bis zum Ende des Jahres abzuschließen und abzurechnen. der Ortsgemeinde Auw an der Kyll zu verwenden. Das neue Spielgerät miteinbegriffen werden Gesamtauszah- lungen von rund 200.000 € erwartet, hiervon wurden bisher * Spendenaktion für die Opfer der Flutkatastrophe in der rund 30.000 € für den Bau und rund 33.000 € für das Spielge- Eifel: rät zahlbar gemacht. Beratung und Beschlussfassung über eine Spende der Ge- meinde sowie Zustimmung zu einer außerplanmäßigen • Private LSP-Maßnahmen Aufwendung Nachdem in Folge des Spendenaufrufs rund 25.000 € von der 2021 wurden weitere rund 54.000 € LSP-Gemeindezuschüs- Bevölkerung Pfaffenweilers gespendet wurden, stellt sich die se an private Bauherren ausgezahlt. Dies sind die letzten Zu- Frage einer Gemeindespende. schüsse für Privatmaßnahmen, die aus dem LSP Ortsmitte Die Grundsatzentscheidung sowie Höhe und Verwendungs- fließen werden – dieses ist zum 31.07.2021 ausgelaufen und zweck der Gemeindespende liegen in der Hand des Gemein- wird momentan schlussabgerechnet. derats. • Kanalerneuerung EKVO-TA14 (Schlauchlinerverfahren) Der Gemeinderat ist sich einig, dass sich die Gemeinde grund- sätzlich ebenfalls an der Spendenaktion beteiligt. Eine große Kanalsanierungsmaßnahme wurde im Bereich GR Hanser stellt für die CDU-Fraktion eine Größenordnung Duffernbachstraße/Breyel/Mittlere Straße abgeschlossen. Die von 5.000 Euro in den Raum. aus den bewährten Eigenkontrollverordnungs-Fahrten des GR Wagner schließt sich für die FBL-Fraktion diesem Vorschlag AZV entstandene Maßnahme hat die Gemeinde rund 70.000 an. € gekostet. Abschließend gibt Bürgermeister Hahn den Dank des ehren- Insgesamt wurden 2021 bisher knapp 200.000 € des 980.000 amtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Auw zum Ausdruck € schweren Investitionsprogramms ausgezahlt. In der Folge und dankt auch seinerseits allen Spenderinnen und Spendern ist die Liquidität im Gemeindehaushalt recht hoch und be- sehr herzlich. trägt Stand heute rund 2,5 Millionen €.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfaffenweiler FREITAG, 15. Oktober 2021 | 11 Auf Nachfrage von GR Hanser geht Herr Mahler darauf ein, Testung und Impfquote im Kindergarten: wie der Sachstand bei weiteren Vorhaben ist: GR Hanser fragt nach dem Stand der Testungen und der Impf- - Die weitere Sanierung der Schule (Altbau) ist in diesem Jahr quote im Gemeindekindergarten. noch nicht vorgesehen. Die Verwaltung berichtet, dass sich nicht geimpfte oder gene- - Der neue Server für das Rathaus soll noch beschafft werden. sene Erzieherinnen und Erzieher derzeit täglich testen müs- - Zum Stand der barrierefreien Bushaltestellen hatte die Ver- sen. waltung berichtet, dass die Kostenträgerschaft noch nicht Die Kinder werden bisher nicht im Kindergarten getestet, der- geklärt ist. zeit ist das aber noch in der Apotheke möglich. - Die Modernisierung der Räume im Erdgeschoss des Kinder- gartens wurde noch nicht begonnen. Eingeschränkte Betreuungszeiten und Gebührenerhe- - Zu den Sportanlagen steht ein Gespräch in Aussicht, um die bung im Kindergarten: Art und Weise der Sanierung festzulegen. Die Verwaltung erklärt auf Nachfrage von GR Hanser, dass auf- grund der Pandemie-Bedingungen noch kein Ganztagsange- * Anfragen, Wünsche und Anträge aus dem Gemeinderat bot gemacht werden kann. Bürgermeister Hahn berichtet zu noch offenen Anfragen aus Nach wie vor kann auch in den Regel-Gruppen keine Nach- dem Gemeinderat: mittagsbetreuung stattfinden. Die Frage, wie mit den Beiträgen für die Nachmittagsbetreu- Werbeschild der Winzergenossenschaft Wolfenweiler auf ung umgegangen wird, befindet sich noch in Klärung. Ganz- Gemarkung Pfaffenweiler tagsbeiträge werden nicht erhoben. Im Juli wurde im Gemeinderat ein Werbeschild der Winzerge- Gemeinsam mit dem Elternbeirat soll außerhalb der Pande- nossenschaft auf unserer Gemarkung aufgestellt. Wir haben mie-Bedingungen geklärt werden, ob und wie die Betreu- festgestellt, dass diese Werbeanlage mit großer Wahrschein- ungszeiten insgesamt an veränderte Bedürfnisse angepasst lichkeit auf einem privaten Grundstück aufgestellt wurde. werden können und sollen. Aus unserer Sicht handelt es sich bei der Werbeanlage um eine genehmigungspflichtige Werbeanlage im Außenbe- Wasserläufe am Batzenberg: reich, für dessen Rückbau die Untere Baurechtsbehörde beim GR Hanser teilt mit, dass die Wassereinläufe am Batzenberg Landratsamt zuständig ist. zum Teil offen und zum Teil verdolt verlaufen. Wir haben Kontakt aufgenommen zur WG Wolfenweiler und Teilweise sind offene Abschnitte zugewachsen. dessen Geschäftsführer, Herr Joos. Er wollte meine Sichtwei- Die Frage stellt sich, ob dieses Entwässerungssystem noch se im Gremium besprechen. Hintergrund des Aufstellens war eine Funktion hat und wenn ja, ob es diese Funktion noch er- der Wunsch der Winzer, die Wohnmobile auf dem Batzenberg- füllt. parkplatz auf den Wolfenweiler Wein aufmerksam zu machen. Gegebenenfalls wäre zu prüfen, ob diesbezüglich etwas un- Nachdem das längere Verweilen von Wohnmobilen auf dem ternommen werden muss. Batzenbergparkplatz nicht mehr möglich ist, könnte sich das Die Verwaltung wird das prüfen. Werbeschild eigentlich erledigt haben. Kernie und Caritas: Lautsprecheranlage für den Friedhof GRin Schuble fragt nach dem Stand der Übernahme des Be- Die neue Lautsprecheranlage für die Leichenhalle ist instal- treuungsangebots in der Schule (Kernie) durch die Caritas. liert. Die Verwaltung erklärt, dass das entsprechende Angebot der Caritas noch nicht eigengegangen ist. Gestaltung Geländespitz oberhalb des Gewanns „Stiege- Es wird vermutet, dass das vorhandene Personal übernom- le“: men werden könnte. In der letzten Sitzung hat Gemeinderat Blattmann angefragt, ob und welchen Vorschlag eines Anwohners für die Gestal- Erkenntnisse der DB nach den Bohrungen? tung des Geländespitzes oberhalb vom Stiegele es gegeben GRin Schuble fragt nach, ob die Bahn nach den Probebohrun- habe. In dem Geländespitz standen zwei Birken, die aber am gen irgendwelche Erkenntnisse mitgeteilt hat. Absterben waren. Die Verwaltung wird bei der Bahn nachfragen. Richtig ist, dass der besagte Anwohner mit mir gesprochen hat. Möglicherweise hat der Anwohner auch mit mir über ei- Glasfaserverkabelung nen Vorschlag gesprochen. Auf Nachfrage von GR Faller teilt die Verwaltung mit, dass es Wir sind – wie immer – für Vorschläge aus der Bevölkerung hierzu aktuell nichts Neues gibt. offen. Entscheiden müssen aber unsere Fachleute. Das sind unsere Mitarbeiter des Bauhofs. Aufstellen von zwei öffentlichen Liegen Diese haben in dem Geländespitz eine Linde gepflanzt, weil GR Blattmann erinnert daran, dass die Verwaltung zwei Plätze der zur Verfügung stehende Platz nicht für zwei größere Bäu- für Liegen, die er kostenlos aufstellen würde, zur Verfügung me ausreicht. Statt einem zweiten Baum wurde ein Felsenbir- stellen möge - vorzugsweise im Dürrenberg. nenstrauch gepflanzt. Eine Pflanze, die gerade auch mit tro- ckenen und steinigen Böden sehr gut zurechtkommt. Parkplatz gegenüber der Kfz-Werkstatt: GR Blattmann berichtet darüber, dass es weiterhin Probleme Aus dem Gemeinderat werden die folgenden neuen Anfra- mit diesem Parkplatz geben würde. Es bestehe dort nach wie gen gestellt: vor eine erhöhte Unfallgefahr. Zu bedenken ist aber, dass es hierzu eine Entscheidung des Katzenschutz: Gemeinderats gibt. GR Eckerle bezieht sich auf die frühere Diskussion um Katzen. Offenbar gibt es doch ein paar Problemzonen in Pfaffenweiler. * Bekanntgaben und Verschiedenes Er schlägt vor, regelmäßig einen Hinweis zu veröffentlichen, Bürgermeister Hahn informiert über wichtige Angelegenhei- dass frei laufende Katzen vom Halter kastriert werden sollten. ten der Gemeinde wie folgt:
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