Eröffnung und Verkaufsbeginn Samstag, 12.12.2020, 11.00 Uhr Bahnhof Plüderhausen
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Nr. 50 · 10. Dezember 2020 Mitteilungen der Gemeinde www.pluederhausen.de Eröffnung und Verkaufsbeginn Samstag, 12.12.2020, 11.00 Uhr Bahnhof Plüderhausen Nach dem Umzug aus der EX – Kleiderkammer, Reno- vierungsarbeiten und dem Einrichten des Lager– und Verkaufsraums, kann die KLEIDERSTATION & MEHR an den Start gehen. Wir bedanken uns beim Gemein- derat und der Gemeinde- verwaltung, dieses soziale Projekt in den Räumen des Bahnhofs durchführen zu können. VIELEN HERZLICHEN DANK an ALLE Spender/innen, für die in dieser Jahreszeit not- wendigen Winterbekleidung und den ehrenamtlichen Helfern, die zum Gelingen bis zu dieser Eröffnung bei- getragen haben. Zum Ver- kaufsstart gibt es Getränke to go sowie Gebäck passend zur Jahreszeit. Der Ladenbereich ist für eine Besichtigung und für den Einkauf geöffnet. Wir achten auf die Corona- regeln, die für Ladenge- schäfte aktuell gelten. HERZLICH WILLKOMMEN
Donnerstag, 10. Dezember 2020 M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Nummer 50 1. Sanierungsabschnitt im Hohberg- konnten wir die Gunst der Stunde bei den Förderpro- grammen des Landes nutzen.“ betonte BM Schaffer zur schulzentrum abgeschlossen – Inbetriebnahme der sanierten Bauabschnitte. “Besonderer Kosten-und Zeitrahmen wurde ein- Dank verdient Herr Fichtner vom Gemeindebauamt der die gehalten Maßnahme komplett betreut hat und dabei Termin-und Kos- tenrahmen einhalten konnte. Angesichts des Umfangs und Zu Beginn der Sommerferien legten die Handwerker mit des engen Zeitrahmens sehr erfreulich“ dem 1. Sanierungsabschnitt los und nahmen die Arbeiten an Die Beteiligung am Schulbausanierungsprogramm ist fünf Sanitärblöcken mit je zwei WC-Anlagen in Angriff und eine weitere Maßnahme zum Erhalt und zur Zukunfts- den Betonflächen am Verbindungsbau Gebäude B und C auf. sicherung des Hohbergschulzentrums. Neben den Abschnit- Bei den 5 Sanitärblöcken wurden die Trinkwasserlei- ten 2 und 3 wird vor allem die Digitalisierung ein Investi- tungen bis zur Wasseruhr und die Abwasserleitungen bis zur tionsschwerpunkt der nächsten beiden Jahre. Nachfolgende Grundleitung nach über 50 Jahren ausgebaut und durch Übersicht belegt die hohe Wertigkeit die Gemeinderat und neue Leitungen ersetzt. Lüftungsbauer und Elektriker tru- Verwaltung dem Bildungsbereich beimessen: gen ihren Anteil zur guten Funktionalität bei. Die Wände erhielten neue großformatige Fliesen und der Boden bekam eine gut zu reinigende fugenlose Kunststoffbeschichtung. Investitionen Hohbergschulzentrum Abschließend bauten die Fachfirmen neue Sanitärge- 2016 – 2022: 4.586.000 € genstände und neue WC-Trennwände ein, bevor das enga- gierte Reinigungsteam des Schulzentrums die neuen An- 2016: lagen im Hochglanz präsentierte. In diesen 1. Abschnitt der Brandschutz Erneuerung der sanitären Anlagen investierte die Gemeinde Innenhof Plüderhausen 440.000 Euro. EOS Parallel dazu wurde die Betonsanierung fortgeführt : Für Wegweiser/Orientierungshilfen 1.000.000 € 40.000 Euro wurde die Fassade des Verbindungsbaus zwi- schen Hauptgebäude (Gebäude B) und Grundschulbereich 2017 – 2019 Böden Bauteil B + C 145.000 € (Gebäude C) fit gemacht für die nächsten Jahrzehnte, was Fenster Innenhof 138.000 € letztentlich auch das äussere Erscheinungsbild verbesserte Akustikdecken und Innentüren Flure B + C 280.000 € („Sieht aus wie neu“). Physiksaal 110.000 € Beide Massnahmen gehören zu einem grösseren Abdichtung Pausenterrassen 73.000 € Massnahmenpaket das die Gemeinde über 4 Haushaltsjahre Dach 115.000 € abwickelt. Insgesamt wird die Gemeinde Plüderhausen bis LED Beleuchtung 515.000 € Ende 2022 in weiteren Sanierungsabschnitten 1,56 Millionen 1.376.000 € Euro in das Hohbergschulzentrum investieren. In diesem Zuge werden weitere sanitäre Anlagen erneuert, Fenster 2020 gegen energetisch hochwertigere ausgetauscht und die Landesprogramm Schulsanierung 1. Abschnitt 440.000 € Betonsanierung wird fortgeführt. 440.000 € Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an dieser Investition in die Zukunft des Hohbergschulzentrums mit 2021 ff fast 850.000,- € (708.000 € aus dem Kommunalen Sanie- Medienentwicklung 650.000 € rungsfonds und 140.000 € aus dem Ausgleichsstock). „Mit Landesprogramm Schulsanierung diesem Investitionspaket investieren wir erneut nachhaltig 2.+3. Abschnitt 1.120.000 € in unser Schulzentrum. Mit einer 55 %- igen Förderquote 1.770.000 € 2
Nummer 50 M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Donnerstag, 10. Dezember 2020 9. Termin für die Bürgermeisterwahl 2021 Amt l i c he M i tte i l unge n 10. Wahlhelferentschädigung bei der Landtagswahl am 14.03.2021 Aufhebung der Allgemeinverfügung 11. Jahresstatistiken 2020 zur Quarantäne von mit dem Corona- Interessierte Zuhörer sind freundlich dazu eingeladen. Virus infizierten Personen und deren gez. Andreas Schaffer Kontaktpersonen Bürgermeister Die Quarantäne für mit dem Corona-Virus infizierte Perso- nen sowie deren Kontaktpersonen ist seit dem 28.11.2020 landesweit in der CoronaVO Absonderung geregelt. Qua- Jahresabschluss 2018 des Eigenbe- rantäneverfügungen der Gemeinden sind somit nicht mehr triebs Wasserversorgung und Ab- notwendig. wasserbeseitigung Plüderhausen Die Gemeinde Plüderhausen erlässt daher folgende Der Gemeinderat von Plüderhausen hat in seiner Sitzung Allgemeinverfügung: vom 03.12.2020 den Jahresabschluss 2018 des Eigenbe- triebs Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Plüder- §1 hausen wie folgt festgestellt. Die vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis nach 28 (3) i.V.m. mit § 16 (7) Infektionsschutzgesetz für alle Gemeinden des Re ms- Feststellung des Jahresabschlusses 2018 Murr-Kreises erlassene Allgemeinverfügung über die häusli- Stromversorgung che Absonderung und weiteren Maßnahmen von infizierten 1. Feststellung Jahresabschluss und ansteckungsverdächtigen Personen (enge Kontaktperso- nen) mit dem Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusna- 1.1 Bilanzsumme 233.359,89 € me SARS-CoV-2) zur Eindämmung und zum Schutz vor der 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf Verbreitung des Corona-Virus vom 27.03.2020 wird für den das Anlagevermögen 233.152,81 € Geltungsbereich der Gemeinde Plüderhausen aufgehoben. das Umlaufvermögen 207,08 € den Rechnungsabgrenzungsposten -€ §2 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf Diese Verfügung gilt an dem auf die öffentliche Bekanntma- das Eigenkapital 115.337,47 € chung folgenden Tag als bekannt gegeben. die Sonderposten -€ die empfangenen Ertragszuschüsse -€ gez. Andreas Schaffer die Rückstellungen 2.000,00 € Bürgermeister die Verbindlichkeiten 116.022,42 € 08.12.2020 1. 2 Jahresgewinn 2018 15.073,68 € 1.2.1 Summe der Erträge 56.691,82 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 41.618,14 € Sitzung des Gemeinderats am 2 Verwendung des Jahresgewinns 17.12.2020 2.1 bei einem Jahresgewinn 2018 von 15.073,68 € Einladung zur Sitzung des Gemeinderats am hinzuzurechnen zu dem Gewinnvortrag 100.263,79 € zur Einstellung in den Rücklagen -€ Donnerstag, 17.12.2020, um 18.30 Uhr im Fest- auf neue Rechnung vorzutragen 115.337,47 € saal der Staufenhalle Plü derhausen 3 Verwendung der für das Wirtschaftsjahr Öffentliche Beratung: § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der 1. Bekanntgaben/Verschiedenes Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel -€ 2. Bebauungsplan „Wagneräcker – Änderung II“ Aufstel- lungsbeschluss Feststellung des Jahresabschlusses 2018 3. Antrag der Hohbergschule zur Einrichtung einer Stelle Wasserversorgung der Schulsozialarbeit für die Grundschule 1. Feststellung Jahresabschluss 4. Antrag des Ev. Kirchenbezirk Schorndorf für eine zu- 1.1 Bilanzsumme 6.623.777,82 € sätzliche pädagogische Fachkraft für den Kindergarten 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf Schlossweg das Anlagevermögen 6.416.793,97 € 5. Änderung des Bebauungsplans „Heusee II – Änderung V“ das Umlaufvermögen 206.983,85 € im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch den Rechnungsabgrenzungsposten -€ - Abwägung und Entscheidung über die eingegangenen 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf Stellungnahmen das Eigenkapital - 124.347,86 € - Satzungsbeschluss die Sonderposten -€ 6. Glasfaseranbindung des Hohbergschulzentrums die empfangenen Ertragszuschüsse 770.904,06 € 7. Einbringung des Haushaltsplans 2021 der Gemeinde Plü- die Rückstellungen 32.353,46 € derhausen die Verbindlichkeiten 5.944.870,16 € 8. Einbringung des Haushaltsplans 2021 des Eigenbetriebs 1.2 Jahresverlust 2018 - 57.490,86 € Ver- und Entsorgung, Parkraumbewirtschaftung Plüder- 1.2.1 Summe der Erträge 1.299.601,11 € hausen 1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.357.091,97 € 3
Donnerstag, 10. Dezember 2020 M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Nummer 50 2 Verwendung des Jahresverlusts Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württem- 2.1 bei einem Jahresverlust 2018 von -57.490,86 € berg wird der Jahresabschluss in der Zeit vom 14.12.2020 – hinzuzurechnen zu dem Verlustvortrag- 240.240,83 € 22.12.2020 je einschließlich öffentlich ausgelegt. Er kann in aus dem Haushalt der Gemeinde dieser Zeit während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus, auszugleichen- € Am Marktplatz 11, Zimmer 11, eingesehen werden. auf neue Rechnung vorzutragen - 297.731,69 € Der Zutritt zum Rathaus ist derzeit nur nach vorheriger te- 3 Verwendung der für das Wirtschaftsjahr lefonischer Terminabsprache möglich. Zur Einsichtnahme in § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der den Jahresabschluss melden Sie sich bitte unter der Tele- Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel -€ fonnummer 07181/8009-1200. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 Abwasserbeseitigung Satzung über die Benutzung der Ge- 1. Feststellung Jahresabschluss meindebücherei Plüderhausen 1.1 Bilanzsumme 11.616.357,67 € Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen hat am 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf 03.12.2020 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Ba- das Anlagevermögen 11.501.635,76 € den Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 2, 8 und das Umlaufvermögen 114.721,91 € 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung den Rechnungsabgrenzungsposten -€ beschlossen: 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf §1 das Eigenkapital 727.712,76 € Allgemeines die Sonderposten -€ 1. Die Gemeindebücherei Plüderhausen ist eine öffentliche die empfangenen Ertragszuschüsse 2.698.430,18 € Einrichtung der Gemeinde Plüderhausen. Sie stellt der die Rückstellungen 859.769,94 € Allgemeinheit Medien zur Information, Bildung oder Frei- die Verbindlichkeiten 7.330.444,78 € zeitgestaltung zur Verfügung. 1.2 Jahresgewinn 2018 68.554,73 € 2. Im Rahmen dieser Satzung ist jedermann während der 1.2.1 Summe der Erträge 1.771.717,68 € Öffnungszeit zur Benutzung der Gemeindebücherei Plü- 1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.703.162,95 € derhausen berechtigt. 2 Verwendung des Jahresgewinn 3. Die Öffnungszeiten werden ortsüblich bekannt gemacht. 2.1 bei einem Jahresgewinn 2018 von 68.554,73 € hinzuzurechnen zu dem Gewinnvortrag 159.158,04 € §2 aus dem Haushalt der Gemeinde Anmeldung und Benutzerausweis auszugleichen- € auf neue Rechnung vorzutragen 227.712,77 € 1. Die Anmeldung des Benutzers erfolgt unter Vorlage ei- nes gültigen Ausweisdokuments. Die zur Ausstellung des 3 Verwendung der für das Wirtschaftsjahr Benutzerausweises erforderlichen Angaben (Familien- § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsda- Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel -€ tum, Geschlecht) werden unter Beachtung der geltenden Feststellung des Jahresabschlusses 2018 gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gespeichert. Eigenbetrieb zus. Mit der Anmeldung anerkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen dieser Satzung 1. Feststellung Jahresabschluss einschließlich Datenspeicherung. 1.1 Bilanzsumme 18.473.495,38 € 2. Nach der Anmeldung wird ein Benutzerausweis aus- 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf gestellt, der nicht übertragbar ist und im Eigentum der das Anlagevermögen 18.151.582,54 € Gemeindebücherei bleibt. Der Benutzer ist verpflichtet, das Umlaufvermögen 321.912,84 € der Gemeindebücherei Änderungen seiner persönlichen den Rechnungsabgrenzungsposten -€ Daten sowie den Verlust des Büchereiausweises unver- 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf züglich mitzuteilen. das Eigenkapital 718.702,38 € 3. Minderjährige können mit schriftlicher Einwilligung durch die Sonderposten -€ den gesetzlichen Vertreter ab dem vollendeten 6. Le- die empfangenen Ertragszuschüsse 3.469.334,24 € bensjahr einen eigenständigen Benutzerausweis erhal- die Rückstellungen 894.123,40 € ten. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich in diesem die Verbindlichkeiten 13.391.337,36 € Fall zur Haftung für Schäden sowie zur Begleichung an- 1.2 Gesamt Jahresgewinn 2018 26.137,55 € fallender Entgelte und Gebühren. 1.2.1 Summe der Erträge 3.128.010,61 € 4. Falls der Benutzer den Verlust des Ausweises nicht so- 1.2.2 Summe der Aufwendungen 3.101.873,06 € fort meldet, haftet er der Gemeinde Plüderhausen für 2 Verwendung des Gesamtjahresgewinns alle Schäden, die dieser im Zusammenhang mit dem Ver- 2.1 bei einem Jahresgewinn 2018 von 26.137,55 € lust des Ausweises entstehen. hinzuzurechnen zu dem Gewinnvortrag 19.181,00 € aus dem Haushalt der Gemeinde §3 auszugleichen- € Ausleihe auf neue Rechnung vorzutragen 45.318,55 € 1. Zur Medienausleihe ist der gültige Benutzerausweis vor- 3 zulegen. § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Die Leihfrist beträgt für Bücher: 4 Wochen Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel -€ alle anderen Medien: 2 Wochen 4
Nummer 50 M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Donnerstag, 10. Dezember 2020 2. Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben 2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisge- werden. Die Anzahl der gleichzeitig entliehenen Medien bühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schrift- kann für einzelne Medienarten begrenzt werden. Die ent- liche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung ist liehenen Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zu- zusätzlich eine Verwaltungsgebühr zu bezahlen, die die rückzugeben. Portokosten beinhaltet. 3. Sofern das Medium nicht vorgemerkt ist, können vor Ab- 3. Versäumnisgebühren und sonstige Forderungen werden lauf der Leihfrist die entliehenen Medien maximal zwei- ggf. auf dem Rechtswege eingezogen. Ist eine Einziehung mal verlängert werden. des Mediums nicht möglich, wird entsprechender Scha- 4. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Einzel- densersatz in Rechnung gestellt. ne Medien können von dieser Möglichkeit ausgeschlossen werden. Bücher und andere Medien, die nicht im Bestand §7 der Bücherei geführt werden, können auf Antrag durch Verhalten in der Gemeindebücherei, Hausrecht den „Leihverkehr der Bibliotheken“ nach den hierfür gel- 1. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Be- tenden Richtlinien beschafft werden. nutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden. Rauchen, Essen und Trinken sind §4 in der Gemeindebücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in Ausleihbeschränkungen die Gemeindebücherei nicht mitgebracht werden. 1. Für einzelne Medienarten und in Sonderfällen können 2. Für die Beachtung dieser Regeln sind für Kinder die Er- von der Leitung der Gemeindebücherei eine Beschrän- ziehungsberechtigten im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht kung der Ausleihmenge, besondere Leihfristen und/oder verantwortlich. Verlängerungsregeln festgesetzt werden. 3. Das Hausrecht übt die Büchereileitung oder das mit der 2. Gesondert gekennzeichnete Medien, insbesondere die ak- Ausübung des Hausrechts beauftragte Büchereipersonal tuellen Ausgaben von Zeitschriften, sind nicht entleihbar. aus. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. 3. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus 4. Taschen u.a. Behältnisse sind vor der Auswahl der Medi- anderen Gründen nur in der Gemeindebücherei benutzt en an der Garderobe abzulegen. Für verlorengegangene werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von oder beschädigte Gegenstände der Benutzer übernimmt der Ausleihe ausgeschlossen werden. die Gemeindebücherei keine Haftung. §5 §8 Behandlung der Medien und Haftung Ausschluss von der Benutzung 1. Alle Medien und Geräte sind sorgfältig zu behandeln und Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung oder gegen vor Veränderungen, Beschädigungen und Beschmutzung Anordnungen des Personals verstoßen, können für be- zu bewahren. grenzte Zeit oder dauernd von der Benutzung der Gemein- Vor der Ausleihe sind die Medien auf erkennbare Mängel debücherei Plüderhausen ausgeschlossen werden. hin zu überprüfen, vorhandene Beschädigungen sind der Gemeindebücherei Plüderhausen sofort zu melden. §9 2. Bei Verlust, Beschmutzung, Beschädigung und sonstiger Gebühren Veränderung von Medien ist der eingetragene Entleiher 1. Die Benutzungsgebühr für 12 Monate (Jahresgebühr) be- bzw. sein gesetzlicher Vertreter auch ohne Verschulden trägt 15,00 € pro Benutzer. in vollem Umfang haftbar. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird pro Me- 2. Die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises be- dium zusätzlich zu den Ersatzkosten für das Medium eine trägt 2,50 €. Bearbeitungsgebühr erhoben. Wird das Medium von dem 3. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebens- Benutzer durch ein neues Exemplar ersetzt, entfällt die jahr sowie Schüler und Studenten bis zum vollendeten Bearbeitungsgebühr. 27. Lebensjahr, jeweils durch einen Ausweis nachgewie- sen, zahlen keine Jahresgebühr. 3. Bild-, Ton- und Datenträger dürfen nur auf handelsüb- lichen Geräten und unter den von den Herstellern vor- 4. Anstelle der Jahresgebühr kann pro ausgeliehenem Me- geschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt dium eine Gebühr von 1,00 € bezahlt werden. werden. Die Gemeindebücherei Plüderhausen übernimmt 5. Für die Ausleihe von Medien mit besonderer Kennzeich- keine afHaftung für Schäden, die aus der Mediennutzung nung (z.B. Konsolenspiele) fällt eine zusätzliche Leihge- entstehen. bühr in Höhe von 0,50 € je Medieneinheit an. 4. Der Benutzer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen 6. Säumnisgebühr: Wird die Leihfrist überschritten, so ist Bestimmungen des Urheberrechts (§ 85 UrhRG). eine Versäumnisgebühr von 0,10 € pro Medium und Tag zu bezahlen. §6 7. Pro schriftlicher Mahnung ist zzgl. zu den Säumnisgebüh- Verspätete Rückgabe, Einziehung ren eine Verwaltungsgebühr von 1,50 € zu entrichten. Für 1. Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens am letzten eine Hausabholung fällt eine Gebühr von 20,00 € an. Tag der Ausleihfrist zurückgegeben werden. Wird diese 8. Medienersatz: Bei Verlust oder irreparabler Beschädi- Verpflichtung nicht eingehalten, erhält der eingetragene gung wird der Wiederbeschaffungswert und eine zusätz- Entleiher bzw. dessen gesetzlicher Vertreter nach Ablauf liche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € dem Benut- der Ausleihfrist eine schriftliche Mahnung. Bleibt diese zer in Rechnung gestellt. Mahnung ohne Erfolg, ergehen vor Abholversuchen noch 9. Als Ersatz für beschädigte EDV-Etiketten ist 1,50 € zu bis zu zwei weitere Mahnungen. leisten. 5
Donnerstag, 10. Dezember 2020 M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Nummer 50 10. Für Kopien und Ausdrucke sind pro Seite 0,20 € zu zahlen. Hinweis: 11. Eine Beitreibung der Gebühren im Verwaltungszwangs- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- verfahren ist möglich. ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder auf- grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser § 10 Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, Inkrafttreten wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Be- Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. kanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel- tend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung und Erhe- begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- bung von Gebühren für die Gemeindebücherei Plüderhau- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung sen vom 05.02.2018 außer Kraft. oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Plüderhausen, den 04.12.2020 GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND gez. Andreas Schaffer PLÜDERHAUSEN – URBACH Bürgermeister Hinweis: Haushaltssatzung und Haushalts- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder auf plan 2020 Grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungs- Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, verbandes Plüderhausen-Urbach hat in der Sitzung am wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Be- 12.11.2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr kanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel- 2020 beschlossen. tend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat mit Erlass vom begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- 04.12.2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung be- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung stätigt. Es sind keine Genehmigungen zu erteilen. oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2020 gem. § 4 Abs. 3 i.V.m. § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht. Satzung zur Änderung der Satzung Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushalts- über die öffentliche Abwasserbesei- plan 2020 in der Zeit vom 11.12.2020 bis 21.12.2020 (je ein- schließlich) während der üblichen Dienststunden öffentlich tigung (Abwassersatzung – AbwS) ausliegt in Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für • Plüderhausen, Rathaus, Am Marktplatz 11, im Flur des 2. Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeord- OG (Bauamt) nung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, • Urbach, Rathaus, Konrad-Hornschuch-Straße 12, im Flur 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- vor Zimmer 208. Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Plü- Bitte beachten Sie die Besucher Regelungen in den einzel- derhausen am 03.12.2020 folgende Satzung zur Änderung nen Rathäusern wegen Corona und melden sich vorher an. der Abwassersatzung vom 04.07.2013 beschlossen: HAUSHALTSSATZUNG § 1 Satzungsänderung: für das HAUSHALTSJAHR 2020 § 43 erhält folgende Fassung: Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- § 43 Höhe der Abwassergebühren temberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL.S.581) hat 1. Die Schmutzwassergebühr (§ 41) beträgt je m³ Abwasser: die Verbandsversammlung am 12.11.2020 folgende Haus- 2,44 €/m³. haltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: Dies gilt auch für sonstige Einleitungen im Sinne von § 8 §1 Absatz 3. Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Die Niederschlagswassergebühr (§ 41a) beträgt je m² ver- siegelte Fläche: 0,40 €/m². Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2. Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentli- 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen chen Abwasser- behandlungsanlage gebracht wird (§ 39 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser 10,00 €. 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.869.972 € 3. Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen den Fällen des § 41 a während des Veranlagungszeitrau- Aufwendungen von 1.869.972 € mes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebühren- 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis pflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0€ 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen § 2 Inkrafttreten: Erträge von 0€ Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0€ Ausgefertigt: 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis Plüderhausen, den 04.12.2020 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0€ gez. Schaffer 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis Bürgermeister (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0€ 6
Nummer 50 M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Donnerstag, 10. Dezember 2020 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen Hinweis: 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg laufender Verwaltungstätigkeit von 1.867.082 € (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, laufender Verwaltungstätigkeit von 1.607.993 € wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Be- 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des kanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeinde- Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 verwaltungsverband Plüderhausen-Urbach geltend gemacht und 2.2) von 259.089 € worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften Investitionstätigkeit von 30.998 € über die Öffentlichkeit der Sitzung verletzt worden ist. 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 215.000 € Plüderhausen/Urbach, den 13.11.2020 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- gez. Schaffer überschuss/-bedarf aus Investitions- Verbandsvorsitzender tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 184.002 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 Bekanntmachung Jahresabschluss und 2.6) von 75.087 € 2018 der Gemeinde Plüderhausen 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0€ Der Gemeinderat von Plüderhausen hat in seiner Sitzung vom 03.12.2020 den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Plüderhausen wie folgt festgestellt. Finanzierungstätigkeit von 58.498 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittel- 1. Gesamtergebnisrechnung überschuss/-bedarf aus Finanzierungs- tätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) - 58.498 € Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge23.264.525,82 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Gesamtbetrag der ordentlichen Finanzierungsmittelbestands, Saldo Aufwendungen22.301.933,15 € des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 16.589 € Ordentliches Ergebnis 962.592,67 € Gesamtbetrag der außerordentlichen §2 Erträge189.639,74 € Kreditermächtigung Gesamtbetrag der außerordentlichen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit- Aufwendungen456.528,73 € aufnahmen für Investitionen und Investitions- Sonderergebnis - 266.888,99 € förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0€ Gesamtergebnis695.703,68 € §3 2. Gesamtfinanzrechnung Verpflichtungsermächtigungen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 21.974.627,39 € Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächti- Gesamtbetrag der Auszahlungen gungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die aus lfd. Verwaltungstätigkeit 20.508.978,82 € künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf nahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.465.648,57 € wird festgesetzt auf 720.000 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.627.713,12 € §4 Gesamtbetrag der Auszahlungen Kassenkredite aus Investitionstätigkeit 5.489.829,24 € Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 € Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit - 3.862.116,12 € §5 Umlagen-Festsetzung Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf - 2.396.467,55 € Die Umlagen der Verbandsgemeinden betragen im Haus- haltsjahr 2020: Gesamtbetrag der Einzahlungen Plüderhausen 928.334 € aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € davon im Gesamtbetrag der Auszahlungen Ergebnishaushalt 911.029 € aus Finanzierungstätigkeit 314.556,14 € Finanzhaushalt 17.305 € Finanzierungsmittelüberschuss/ Urbach915.696 € -bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 314.556,14 € davon im Ergebnishaushalt 902.003 € Änderung des Finanzierungsmittel Finanzhaushalt 13.693 € bestandes zum 31.12.2018 - 2.711.023,69 € 7
Donnerstag, 10. Dezember 2020 M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Nummer 50 Gesamtbetrag der haushaltsunwirksamen 1. Gesamtergebnisrechnung Einzahlungen1.869.344,74 € Gesamtbetrag der ordentlichen Gesamtbetrag der haushaltsunwirksamen Erträge23.101.550,25 € Auszahlungen2.453.404,01 € Gesamtbetrag der ordentlichen Überschuss / Bedarf der haushalts- Aufwendungen22.139.316,23 € unwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen - 584.059,27 € Ordentliches Ergebnis 962.234,02 € Veränderung des Bestands an Gesamtbetrag der außerordentlichen Zahlungsmitteln - 3.295.082,96 € Erträge1.198.155,82 € Gesamtbetrag der außerordentlichen 3. Kassenbestand der Einheitskasse (ohne Handvor- Aufwendungen207.922,52 € schüsse) Sonderergebnis990.233,30 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 3.581.326,84 € Veränderung des Bestands an Gesamtergebnis1.952.467,32 € Zahlungsmitteln - 3.295.082,96 € Endbestand an Zahlungsmitteln 2. Gesamtfinanzrechnung zum 31.12.2018 286.243,88 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 22.094.101,07 € 4. Bilanz Gesamtbetrag der Auszahlungen Der Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2018 aus lfd. Verwaltungstätigkeit 20.289.837,45 € umfasst eine Bilanzsumme von 64.238.857,39 €. Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf Davon entfallen auf der Aktivseite auf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.804.263,62 € Die immateriellen Vermögensgegenstände 15.056,09 € Das Sachvermögen 51.937.284,51 € Gesamtbetrag der Einzahlungen Das Finanzvermögen 9.450.172,23 € aus Investitionstätigkeit 2.358.554,24 € Die Abgrenzungsposten 2.836.344,56 € Gesamtbetrag der Auszahlungen Davon entfallen auf die Passivseite auf aus Investitionstätigkeit 3.236.399,35 € Das Basiskapital 29.234.326,04 € Finanzierungsmittelüberschuss/ Die Rücklagen 9.809.503,95 € -bedarf aus Investitionstätigkeit - 877.845,11 € Die Sonderposten 16.201.427,22 € Die Rückstellungen 90.560,78 € Finanzierungsmittelüberschuss/ Die Verbindlichkeiten 8.263.246,62 € -bedarf926.418,51 € Die passiven Rechnungsabgrenzungs- posten639.792,78 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.300.000,00 € 5. Ermächtigungsreste Gesamtbetrag der Auszahlungen Die Ermächtigungsreste betragen aus Finanzierungstätigkeit 355.850,97 € In der Ergebnisrechnung 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/ In der Finanzrechnung 1.497.650,00 € -bedarf aus Finanzierungstätigkeit 944.149,03 € Gesamtbetrag der Ermächtigungs- reste1.497.650,00 € Änderung des Finanzierungsmittel- bestandes zum 31.12.2019 1.870.567,54 € 6. Schuldenstand Kreditaufnahme0,00 € Gesamtbetrag der haushaltsunwirksamen Schuldenstand zum 31.12.2018 7.877.761,47 € Einzahlungen4.146.198,90 € Gesamtbetrag der haushaltsunwirksamen Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württem- Auszahlungen4.405.299,90 € berg wird der Jahresabschluss in der Zeit vom 14.12.2020 – Überschuss / Bedarf der haushalts- 22.12.2020 je einschließlich öffentlich ausgelegt. Er kann in unwirksamen Einzahlungen und dieser Zeit während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus, Auszahlungen - 259.101,00 € Am Marktplatz 11, Zimmer 11 eingesehen werden. Der Zutritt zum Rathaus ist derzeit nur nach vorheriger te- Veränderung des Bestands an lefonischer Terminabsprache möglich. Zur Einsichtnahme in Zahlungsmitteln1.611.466,54 € den Jahresabschluss melden Sie sich bitte unter der Tele- fonnummer 07181/8009-1200 3. Kassenbestand der Einheitskasse (ohne Handvor- schüsse) Bekanntmachung Jahresabschluss Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 286.243,88 € 2019 der Gemeinde Plüderhausen Veränderung des Bestands an Der Gemeinderat von Plüderhausen hat in seiner Sitzung Zahlungsmitteln1.611.466,54 € vom 03.12.2020 den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Endbestand an Zahlungsmitteln Plüderhausen wie folgt festgesellt. zum 31.12.2019 1.897.710,42 € 8
Nummer 50 M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Donnerstag, 10. Dezember 2020 4. Bilanz 1. 2 Jahresgewinn 2019 4.011,90 € 1.2.1 Summe der Erträge 56.682,87 € Der Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2019 1.2.2 Summe der Aufwendungen 52.670,97 € umfasst eine Bilanzsumme von 67.404.837,68 €. 2 Verwendung des Jahresgewinns Davon entfallen auf der Aktivseite auf 2.1 bei einem Jahresgewinn 2019 von 4.011,90 € Die immateriellen Vermögensgegenstände 17.048,35 € hinzuzurechnen zu dem Gewinnvortrag 115.337,47 € Das Sachvermögen 52.458.890,49 € zur Einstellung in den Rücklagen -€ Das Finanzvermögen 12.128.439,31 € auf neue Rechnung vorzutragen 119.349,37 € Die Abgrenzungsposten 2.800.459,53 € 3 Verwendung der für das Wirtschaftsjahr Davon entfallen auf die Passivseite auf § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Das Basiskapital 29.234.326,04 € Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel -€ Die Rücklagen 11.761.971,27 € Die Sonderposten 15.889.487,66 € Feststellung des Jahresabschlusses 2019 Die Rückstellungen 71.187,13 € Wasserversorgung Die Verbindlichkeiten 9.794.941,22 € Die passiven Rechnungsabgrenzungs- 1. Feststellung Jahresabschluss posten652.924,36 € 1.1 Bilanzsumme 7.591.504,10 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf 5. Ermächtigungsreste das Anlagevermögen 6.975.789,09 € Die Ermächtigungsreste betragen das Umlaufvermögen 615.715,01 € In der Ergebnisrechnung 0,00 € den Rechnungsabgrenzungsposten -€ In der Finanzrechnung 0,00 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf Gesamtbetrag der Ermächtigungsreste 0,00 € das Eigenkapital - 10.134,58 € die Sonderposten -€ 6. Schuldenstand die empfangenen Ertragszuschüsse 754.315,40 € die Rückstellungen 28.831,00 € Kreditaufnahme1.300.000,00 € die Verbindlichkeiten 6.818.492,28 € Schuldenstand zum 31.12.2019 9.331.720,75 € 1.2 Jahresgewinn 2019 114.213,28 € 1.2.1 Summe der Erträge 1.411.335,24 € Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württem- 1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.297.121,96 € berg wird der Jahresabschluss in der Zeit vom 14.12.2020 – 2 Verwendung des Jahresgewinns 22.12.2020 je einschließlich öffentlich ausgelegt. Er kann in 2.1 bei einem Jahresgewinn 2019 von 114.213,28 € dieser Zeit während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus, hinzuzurechnen zu dem Verlustvortrag - 297.731,69 € Am Marktplatz 11, Zimmer 11 eingesehen werden. aus dem Haushalt der Gemeinde Der Zutritt zum Rathaus ist derzeit nur nach vorheriger te- auszugleichen- € lefonischer Terminabsprache möglich. Zur Einsichtnahme in auf neue Rechnung vorzutragen - 183.518,41 € den Jahresabschluss melden Sie sich bitte unter der Tele- 3 Verwendung der für das Wirtschaftsjahr fonnummer 07181/8009-1200. § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel Jahresabschluss 2019 des Eigenbe- Feststellung des Jahresabschlusses 2019 triebs Ver- und Entsorgung, Park- Abwasserbeseitigung raumbewirtschaftung Plüderhausen 1. Feststellung Jahresabschluss Der Gemeinderat von Plüderhausen hat in seiner Sitzung 1.1 Bilanzsumme 12.103.217,87 € vom 03.12.2020 den Jahresabschluss 2019 des Eigenbe- 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf triebs Ver- und Entsorgung, Parkraumbewirtschaftung Plü- das Anlagevermögen 11.989.865,88 € derhausen wie folgt festgestellt. das Umlaufvermögen 113.351,99 € den Rechnungsabgrenzungsposten -€ Feststellung des Jahresabschlusses 2019 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf Stromversorgung das Eigenkapital 730.720,66 € die Sonderposten -€ 1. Feststellung Jahresabschluss die empfangenen Ertragszuschüsse 2.554.049,44 € 1. 1 Bilanzsumme 205.577,18 € die Rückstellungen 469.403,35 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf die Verbindlichkeiten 8.349.044,42 € das Anlagevermögen 205.577,18 € 1.2 Jahresgewinn 2019 3.007,89 € das Umlaufvermögen 0,00 € 1.2.1 Summe der Erträge 1.771.717,68 € den Rechnungsabgrenzungsposten -€ 1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.703.162,95 € 1.1 .2 davon entfallen auf der Passivseite auf 2 Verwendung des Jahresgewinn das Eigenkapital 119.349,37 € 2.1 bei einem Jahresgewinn 2019 von 3.007,89 € die Sonderposten -€ hinzuzurechnen zu dem Gewinnvortrag 227.712,77 € die empfangenen Ertragszuschüsse -€ aus dem Haushalt der Gemeinde die Rückstellungen 3.500,00 € auszugleichen- € die Verbindlichkeiten 82.727,81 € auf neue Rechnung vorzutragen 230.720,66 € 9
Donnerstag, 10. Dezember 2020 M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Nummer 50 3 Verwendung der für das Wirtschaftsjahr 1. 1 Bilanzsumme20.481.562,25 € § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel -€ das Anlagevermögen 19.740.470,45 € das Umlaufvermögen 741.091,80 € Feststellung des Jahresabschlusses 2019 den Rechnungsabgrenzungsposten -€ Wärmeversorgung 1.1 .2 davon entfallen auf der Passivseite auf 1. Feststellung Jahresabschluss das Eigenkapital 1.283.348,72 € die Sonderposten -€ 1.1 Bilanzsumme 114.619,19 € die empfangenen Ertragszuschüsse 3.308.364,84 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf die Rückstellungen 506.734,35 € das Anlagevermögen 102.594,39 € die Verbindlichkeiten 15.383.114,34 € das Umlaufvermögen 12.024,80 € den Rechnungsabgrenzungsposten -€ 1. 2 Gesamt Jahresgewinn 2019 76.196,07 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf 1.2.1 Summe der Erträge 3.397.158,26 € das Eigenkapital 3.687,54 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 3.320.962,19 € die Sonderposten -€ 2 Verwendung des Gesamtjahresgewinns die empfangenen Ertragszuschüsse -€ 2.1 bei einem Jahresgewinn 2019 von 76.196,07 € die Rückstellungen 2.500,00 € hinzuzurechnen zu dem Gewinnvortrag 227.712,77 € die Verbindlichkeiten 108.431,65 € aus dem Haushalt der Gemeinde 1.2 Jahresverlust 2019 - 28.681,43 € auszugleichen- € 1.2.1 Summe der Erträge 104.791,47 € auf neue Rechnung vorzutragen 303.908,84 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 133.472,90 € 3 Verwendung der für das Wirtschaftsjahr 2 Verwendung des Jahresverlusts § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der 2.1 bei einem Jahresverlust 2019 von - 28.681,43 € Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel -€ hinzuzurechnen zu dem Gewinnvortrag -€ aus dem Haushalt der Gemeinde Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württem- auszugleichen- € berg wird der Jahresabschluss in der Zeit vom 14.12.2020 – auf neue Rechnung vorzutragen - 28.681,43 € 22.12.2020 je einschließlich öffentlich ausgelegt. Er kann in 3 Verwendung der für das Wirtschaftsjahr dieser Zeit während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus, § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Am Marktplatz 11, Zimmer 11, eingesehen werden. Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel -€ Der Zutritt zum Rathaus ist derzeit nur nach vorheriger te- Feststellung des Jahresabschlusses 2019 lefonischer Terminabsprache möglich. Zur Einsichtnahme in Parkraumbewirtschaftung den Jahresabschluss melden Sie sich bitte unter der Tele- fonnummer 07181/8009-1200. 1. Feststellung Jahresabschluss 1.1 Bilanzsumme 466.643,91 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf Infos zur Wasserablesung für die das Anlagevermögen 466.643,91 € Jahresverbrauchsabrechnung 2020 das Umlaufvermögen -€ Die bisherige Selbstablesung der Wasserzähler in Zu- den Rechnungsabgrenzungsposten -€ sammenarbeit mit der PostComGmbH wird auch weiter- 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf hin durchgeführt. das Eigenkapital 439.725,73 € Sie werden in diesen Tagen mit der Post eine Ablesekarte die Sonderposten -€ erhalten. Bitte lesen Sie ihren Wasserzähler möglichst ge- die empfangenen Ertragszuschüsse -€ nau zum 31.12.2020 ab und werfen dann die ausgefüllte Ab- die Rückstellungen 2.500,00 € lesekarte in einen Briefkasten der Post (Achtung! Nicht im die Verbindlichkeiten 24.418,18 € Rathaus abgeben). Wer Karten für mehrere Objekte erhält, 1.2 Jahresverlust 2019 - 16.355,57 € wird gebeten, diese einzeln d.h. nicht gebündelt und nicht 1.2.1 Summe der Erträge 50.851,10 € im Kuvert einzuwerfen. Die Karten müssen bis spätestens 1.2.2 Summe der Aufwendungen 67.206,67 € 06.01.2021 zurückgegeben werden, danach wird der Zähler- 2 Verwendung des Jahresverlusts stand geschätzt. 2.1 bei einem Jahresverlust 2019 von - 16.355,57 € Die Post wird dann in einem automatisierten Verfahren hinzuzurechnen zu dem Gewinnvortrag -€ die Daten verarbeiten. Aus diesem Grund kann eine telefo- aus dem Haushalt der Gemeinde nische Zählerstandsmeldung bzw. Meldung per Fax oder E- auszugleichen- € Mail nicht berücksichtigt werden. auf neue Rechnung vorzutragen - 16.355,57 € Eigentumswechsel nach dem 02.11.2020 konnten nicht 3 Verwendung der für das Wirtschaftsjahr mehr durchgeführt werden. Diese können erst im Januar § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der erfolgen. Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel -€ Gerne können Sie auch Ihren Zählerstand online unter http://wasser.pluederhausen.de melden. Dafür benötigen Feststellung des Jahresabschlusses 2019 Sie Ihre Ablese- und Strichcodenummer, die Sie auf der Ab- Eigenbetrieb zus. lesekarte finden. 1. Feststellung Jahresabschluss Vielen Dank für Ihre Mithilfe. 10
Nummer 50 M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Donnerstag, 10. Dezember 2020 nun „nachgeholt“ werden“, damit der Haushalt 2021 recht- Aus de m Ge me i nde r at mäßig eingebracht werden kann. Ebenso präsentierte Käm- merin Frau Rösch dem Gremium die beiden Jahresabschlüs- Öffentliche Sitzung des Gemeinde- se für 2019, die dem Gremium nun ebenfalls zur Beschluss- fassung vorgelegt wurden. rats am 03.12.2020 Einige Gemeinderäte wollten weiter abwarten, bis das im Abwassergebühren auf Grund einer Nachkalkulation für Zuge der Ablehnung der Zustimmung durch den Gemeinde- 2019 um 44% erhöht, Wasserzins bleibt konstant rat bezüglich 2018 im Sommer 2019 beauftragte Gutachten Wegen der aus verschiedenen Gründen erforderlich gewor- der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zur Finanzsituation der denen Nachkalkulation für das Jahr 2019 und der ebenfalls Gemeinde vorliegt. Unter anderem auf Grund der Corona- vorgenommenen Vorauskalkulation für 2021 ergibt sich ei- Pandemie wurde die Prüfung erst kürzlich zum Abschluss ne Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 1,69 €/m³ auf gebracht. Das Ergebnis wurde der Verwaltung und den vier 2,44 €/m³ und eine Senkung der Niederschlagswasserge- Fraktionsvorsitzenden mündlich vorgetragen, der schriftli- bühr von 0,43 €/m² auf 0,40 €/m². BM Schaffer bezeichnete che Bericht lag aber leider noch nicht vor. Sie baten darum, diese Erhöhung als „Sprung mit Ansage“, denn die Gebühr die Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2018 erst wurde mehrere Jahre nicht mehr erhöht, obwohl dies von aufzurufen, wenn der schriftliche GPA-Bericht allen Ge- der Kalkulation her erforderlich gewesen wäre. Auf die Er- meinderäten vorliegt. höhung wurde verzichtet, weil Überschüsse aus den Vorjah- BM Schaffer entgegnete, die Verwaltung hätte den Be- ren abgebaut werden mussten. richt auch gerne schneller gehabt. Nun, so Kämmerin Frau GR Theinert (CDU) bedauerte die Erhöhung. Gebühren- Rösch, müsse jedoch der Beschluss erfolgen, bevor der erhöhungen seien für die Bürger immer negativ. Er könne Haushalt 2021 eingebracht werden kann. Der Bericht än- dies aber mittragen. Ebenso wie GR Wägner (GLU) empfand dere an den Zahlen nichts. Es sei keine Rechtswidrigkeit er es jedoch als ökologisch schlechtes Signal, die Nieder- bezüglich der Ausgaben festgestellt worden, lediglich sei schlagswassergebühr zu senken. Damit fördere man die Flä- in einzelnen Fällen ein besserer Informationsfluss von der chenversiegelung. Er regte an, die Erhöhung und die Sen- Verwaltung an den Gemeinderat wünschenswert gewesen. kung zu „verrechnen“. GRin Jensen warb um Zustimmung zu diesen Abschlüs- Stv. Kämmerer Herr Häußer erläuterte, auf Grund der un- sen. Man müsse nun in die Zukunft schauen. Man habe in terschiedlichen Kalkulationen sei dies rechtlich bedenklich. der Verwaltung ein Controlling-System eingerichtet, damit Kämmerin Frau Rösch und Bauamtsleiter Herr Kern er- so etwas künftig nicht mehr passieren könne. klärten, auf Grund der Festsetzung nach m² bestehe trotz Schließlich stimmte das Gremium den Abschlüssen 2018 der Senkung der Anreiz, versiegelte Flächen zu reduzieren. und 2019 für Gemeinde und Eigenbetrieb (mit den 5 Geschäfts- GR Reißig (SPD) kritisierte die Erhöhung in der vorge- zweigen Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasserbe- schlagenen Höhe. 44% seien gerade in den aktuell schwie- seitigung, Wärmeversorgung und Parkraumbewirtschaftung) rigen Zeiten für die Bürger schwer vermittelbar. Er halte die mit großer Mehrheit (2018) bzw. einstimmig (2019) zu. Erhöhung für kein Muss. Es sei eine politische Entscheidung Die entsprechenden öffentlichen Bekanntmachungen zu des Gemeinderats. Er beantragte eine Erhöhung um nur diesen insgesamt vier Jahresabschlüssen sind in den Ge- 20%, was das Gremium aber mit 16 Gegenstimmen bei nur 1 meindemitteilungen abgedruckt. Ja-Stimme (GR Reißig) und 1 Enthaltung ablehnte. GRin Jensen (FW-FD) äußerte Verständnis für den Unmut Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2021 ff, der Bürger. In Anbetracht der Finanzlage müsse man die Er- Gemeindeverwaltung präsentiert am 17.12.2020 kurz- höhung aber beschließen. Für die Zukunft regte sie an, die Ge- fristige Lösungsmöglichkeiten zur Schaffung dringend bühr bei Bedarf ggf. jährlich in kleineren Schritten zu erhöhen. notwendiger Betreuungsplätze GRin Pfeiffer (CDU) erinnerte daran, dass die Gebühr vor Herr Schill, Sachgebietsleiter für Schul- und Kindergarten- einigen Jahren gesenkt wurde und nun ungefähr wieder auf angelegenheiten, stellte anhand einer Power Point-Präsen- das alte Niveau angehoben werde. tation die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung vor. GR Scheurer (CDU) widersprach GR Reißig, dass dies ei- Es wurde erneut ein nach wie vor dringender Bedarf an ne politische Entscheidung sei. Auf Grund der Zahlen sei es Betreuungsplätzen deutlich, obwohl im Herbst 2020 durch eindeutig eine wirtschaftliche, die nun leider unumgänglich die Schaffung des neuen 2-gruppigen Kindergartens Schulst- sei. Die Verschuldung sei nicht nur im Gemeindehaushalt, raße eine erste „Notlösung“ erreicht werden konnte. Zu den sondern auch beim Eigenbetrieb ein großes Problem. erfreulicherweise stark gestiegenen Geburtenzahlen (2020 GR Reitler (FW-FD) betonte, dass Umweltschutz, eine Hochrechnung auf 100, Höchstwert seit 20 Jahren) kommen saubere Rems usw. ein gesellschaftlicher Wunsch und ein zahlreiche Zuzüge. Die Verwaltung werde in der Sitzung am hohes Gut seien. Dieser Nutzen für den Bürger koste eben 17.12.2020 konkrete Vorschläge zur Problemlösung vorstellen. eine angemessene Gegenleistung. BM Schaffer ergänzte, man brauche hier eine „Doppel- Schließlich stimmte das Gremium den Kalkulationen und strategie“: zunächst eine kurzfristige Lösung, aber auch den Anpassungen der Gebührensätze mit 17 Ja-Stimmen bei eine mittel- bzw. langfristige. Da die Corona-Pandemie den 1 Gegenstimme zu. Prozess „Schulzusammenlegung“ gestoppt habe, sei das Die beschlossene Änderungssatzung wird in den Ge- Thema „Schlossgartenschule als Standort für ein zentrales meindemitteilungen öffentlich bekannt gemacht. Kinderhaus“ bisher noch auf „Stand by“. Hier müsse nun aber dringend weitergemacht werden. Jahresabschlüsse 2018 und 2019 der Gemeinde und des GR Theinert warb für ein hohes Tempo in den weiteren Eigenbetriebs Entscheidungsprozessen. Die Zahlen „flögen der Gemeinde Da die Jahresabschlüsse 2018 für Gemeinde und Eigenbe- sonst bald um die Ohren“. trieb zwar im Sommer 2019 präsentiert, aber wegen hoher GRin Mück (SPD) führte an, es müsse Ziel sein, durch überplanmäßiger Ausgaben noch nicht vom Gemeinderat zentrale Einrichtungen und größere Gruppen Personalkos- beschlossen wurden, mussten diese Beschlussfassungen ten zu senken. 11
Donnerstag, 10. Dezember 2020 M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Nummer 50 Auf Nachfrage von GR Fritz (FW-FD) erklärte BM Schaffer, der Standort Schlossgartenschule könne den erwarteten mittelfristigen Bedarf abdecken. Bis zur Realisierung müs- se aber mit einem Zeitraum von mindestens 3,5 Jahren ge- rechnet werden. Bezüglich Personal sei die Bewerberlage im Bereich Kinderbetreuung derzeit gut. Sonstige öffentliche Beschlüsse Sie brennen für die Kleinkindpädagogik? Sie wollen die ersten – Erhöhung der Jahresgebühr für die Benutzung der Ge- Lebensjahre der betreuten Kinder mit einer klaren pädago- meindebücherei gischen Haltung ganzheitlich gestalten? Dann kommen sie Auf Empfehlung der Haushaltsstrukturkommission hat doch zu uns! Ab sofort suchen wir für unsere zeitgemischte der Gemeinderat am 15.10.2020 beschlossen, die Jah- ‘Krippengruppe Hohberg‘ (zehn Kinder / 7-15 Uhr) eine moti- resgebühr (Grundgebühr) für die Gemeindebücherei von vierte und engagierte 10,00 € auf 15,00 € zu erhöhen. Nun erfolgte die „forma- Einrichtungsleitung (m/w/d) le“ Umsetzung dieses Beschlusses durch die erforderliche Satzungsänderung. Die beschlossene Neufassung der Bü- Ihre Aufgaben chereisatzung wird in den Gemeindemitteilungen öffent- • Organisation und Koordination des Dienstbetriebs samt lich bekannt gemacht. Personalführung – Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse September • Federführende Planung und Weiterentwicklung der päd. bis Oktober 2020 Arbeit und des Konzepts Kenntnisnahme • pädagogische und pflegerische Mitarbeit in der Gruppe • Zusammenarbeit mit Eltern, Träger und weiteren Instituti- onen Gemein de r ats f r akti o ne n Unsere Anforderungen • Staat. Anerkennung als Erzieher / vergleichbarer Ab- …haben das Wort schluss i.S.v. § 7 Abs. 6 Nr. 1 KiTaG / abgeschl. Studium der Sozial- bzw. Kindheitspädagogik • entsprechende Berufserfahrung Heute: FW-FD -Fraktion • hohe Sozialkompetenz, Teamorientierung und Flexibilität In Kontakt mit den Freien Wählern... • Planungs- und Organisationstalent mit fundierten EDV- [+++] Kenntnissen Fragen, Anregungen oder Kritik… • Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung [+++] Für die Leitungsaufgaben sind Sie zu 15% freigestellt. Die un- … können jederzeit per eMail, Post oder Telefon gestellt befristete Vollzeitstelle ist in Entgeltgruppe S 9 TVöD aus- werden, gewiesen. [+++] Wir legen Wert auf ein gutes Miteinander und regemäßigen … gerne haben wir ein offenes Ohr für Ihr Anliegen…. fachlichen Austausch, bilden selbst aus und bieten ausrei- chend Vorbereitungszeit. Verwaltung und Kindergartenfach- Kontakt zum Verein FW-FD Plüderhausen e.V.: beratung stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Rosemarie Weiss-Bannert | 1.Vorsitzende Wir beteiligen uns zu 25% an Ihrer ÖPNV-Monats-/Jahres- vorsitzender@fwfd-pluederhausen.de karte, setzen die leistungsorientierte Bezahlung um und sind gerne bei der Wohnungssuche behilflich. Schwerbehinderte Silvan Vollmar | Stellv. Vorsitzender Personen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher silvan.vollmar@gmail.com Eignung bevorzugt eingestellt. Kontakt zur Fraktion FW-FD: Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 15.12.2020 an die Claudia Jensen | Fraktionsvorsitzende Gemeindeverwaltung in 73655 Plüderhausen, Am Marktplatz 07181-9887888 11. Anlagen an Bewerbungen per e-mail (bewerbung@plue- derhausen.de) fassen Sie bitte in maximal zwei PDF-Anhän- Silvan Vollmar | Stellv. Fraktionsvorsitzender gen zusammen. 07181 669 8001 Herr Schill (Sachgebietsleitung Kindergärten) beantwortet unter Tel. 07181 / 8009-1120 gerne weitere Fragen. Wir freuen uns auf Sie! Int eres s a n t und Wi s s e ns w ert Mitteilungsblatt über den Rathaus weiterhin für den Jahreswechsel Publikumsverkehr geschlossen • Keine Ausgabe in der Weihnachtswoche Angesichts des anhaltenden Infektionsgeschehens und der • Früherer Redaktionsschluss für letzte Ausgabe 2020 Verlängerung der landesweiten Einschränkungen bleibt In der Weihnachtswoche kommt kein Mitteilungsblatt heraus. das Rathaus im Dezember für den allgemeinen Publikums- Das letzte Blättle im alten Jahr erscheint also am Diens- verkehr geschlossen. Der Zutritt zum Rathaus ist nur nach tag, 29. Dezember. – Redaktionsschluss für die letzte Ausga- vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sach- be ist bereits Montag, 21. Dezember 2020! bearbeiter möglich. Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint am Freitag, Persönliche Kontakte sollen grundsätzlich auf ein Minimum 08. Januar 2021. — Redaktionsschluss hierfür ist am Diens- begrenzt werden. Bitte stimmen Sie daher immer vorher mit tag, 05. Januar 2021, um 12 Uhr. dem zuständigen Sachbearbeiter ab, ob ein Rathausbesuch 12
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