Ersatzneubau Hauptsitz Gebenstorf 5412_2021 - Raiffeisenbank Wasserschloss

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Ersatzneubau Hauptsitz Gebenstorf 5412_2021 - Raiffeisenbank Wasserschloss
Raiffeisen Schweiz Genossenschaft | Bauherrenberatung
Marcel Göckeritz, Dipl.-Ing. Architekt FH
Erstellungsdatum:     10.08.2021
Revidiert:
© Bauherrenberatung Raiffeisen Schweiz Genossenschaft

                                                   5412_2021
                            Ersatzneubau Hauptsitz Gebenstorf
                                                        Raiffeisenbank Wasserschloss

                                                Programm Projektwettbewerb
                                                                 mit Präqualifikation
Ersatzneubau Hauptsitz Gebenstorf 5412_2021 - Raiffeisenbank Wasserschloss
Inhaltsverzeichnis
1     Allgemein ................................................................................................................................... 3
    1.1    Raiffeisen-Gruppe (Stand: April 2021) .......................................................................................... 3
    1.2    Architektur für Raiffeisen ............................................................................................................. 3
    1.3    Weiterführende Informationen .................................................................................................... 3
2     Grundlagen Projektwettbewerb ................................................................................................ 4
    2.1    Auftraggeber / Veranstalter ......................................................................................................... 4
    2.2    Ansprechpartner ......................................................................................................................... 4
    2.3    Ausgangslage ............................................................................................................................. 4
    2.4    Ziel des Wettbewerbs .................................................................................................................. 8
    2.5    Bankphilosophie .......................................................................................................................... 8
3     Ziel und Planungsaufgabe ......................................................................................................... 9
    3.1    Projektdefinition .......................................................................................................................... 9
    3.2    Nutzungsqualität ....................................................................................................................... 10
    3.3    Umstellungsziele einer Beratungsbank ....................................................................................... 11
    3.4    Terminvorgaben / Realisierung ................................................................................................... 11
    3.5    Kostenziel ................................................................................................................................. 11
    3.6    Sicherheit .................................................................................................................................. 11
4     Planerische und Baurechtliche Vorgaben ................................................................................ 12
    4.1    Allgemein / Baugesetz ............................................................................................................... 12
    4.2    Wettbewerbsperimeter.............................................................................................................. 12
    4.3    Zonenplan................................................................................................................................. 14
    4.4    Nachhaltigkeit ........................................................................................................................... 15
    4.5    Erschliessung der Parzelle .......................................................................................................... 15
    4.6    Energie ..................................................................................................................................... 15
    4.7    Konstruktion, Materialisierung ................................................................................................... 15
    4.8    Orts- und Landschaftsbild .......................................................................................................... 15
5     Verfahren ................................................................................................................................. 16
    5.1    Verfahrensart ............................................................................................................................ 16
    5.2    Präqualifikation ......................................................................................................................... 16
    5.3    Organisation ............................................................................................................................. 17
    5.4    Arbeitsgemeinschaften / interdisziplinäre Teams......................................................................... 17
    5.5    Verbindlichkeitserklärung .......................................................................................................... 17
    5.6    Urheberrecht ............................................................................................................................. 17
    5.7    Teilnehmer des Projektwettbewerbs .......................................................................................... 17
    5.8    Beurteilungsgremium ................................................................................................................ 18
    5.9    Honorierung Projektwettbewerb ............................................................................................... 18
    5.10 Auskünfte / Fragenbeantwortung .............................................................................................. 18
    5.11 Abgabe der Arbeiten ................................................................................................................. 18
    5.12 Weiterbearbeitung .................................................................................................................... 19
    5.13 Veröffentlichung ....................................................................................................................... 19
    5.14 Termine und Zustellung ............................................................................................................. 20
    5.15 Vorprüfung ............................................................................................................................... 21
    5.16 Beurteilungskriterien ................................................................................................................. 21
    5.17 Prämissen / Voraussetzungen .................................................................................................... 22
6     Raumprogramm - Aufgabe ...................................................................................................... 23
    6.1    Beschrieb des Vorhabens ........................................................................................................... 23
    6.2    Raumprogramm Bank ............................................................................................................... 23
7     Unterlagen ............................................................................................................................... 28
    7.1    Planungsgrundlagen.................................................................................................................. 28
    7.2    Verfasserkuvert ......................................................................................................................... 28
    7.3    Pläne ........................................................................................................................................ 28
    7.4    Modelle .................................................................................................................................... 28
    7.5    Berechnungen ........................................................................................................................... 28
    7.6    Abgabe / einzureichende Unterlagen ......................................................................................... 29

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8   Genehmigung........................................................................................................................... 31

      Sprachliche Regelung und Schreibweisen
      Aus Gründen der Lesbarkeit ist im vorliegenden Dokument für alle Personenbezeichnungen meist die
      männliche Form gewählt, diese steht stellvertretend für beide Geschlechter.

      Rechtliches
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      © Bauherrenberatung Raiffeisen Schweiz Genossenschaft

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1     Allgemein

1.1   Raiffeisen-Gruppe (Stand: April 2021)
      In den letzten Jahren positionierte und etablierte sich Raiffeisen als drittgrösste Bankengruppe der
      Schweiz. Die genossenschaftlich strukturierte Gruppe gehört zu den führenden Schweizer
      Retailbanken. Heute zählen gut 3.8 Millionen in der Schweiz lebende Personen zu den Raiffeisen-
      Kunden. Davon sind 1.9 Millionen Genossenschafter und somit Mitbesitzer ihrer Raiffeisenbank. Sie
      schätzen die entscheidenden Vorzüge von Raiffeisen: Kundennähe, Sympathie, Vertrauenswürdigkeit
      und die exklusiven Vorteile für Genossenschafter.
      Die Kundennähe ist einer der wichtigsten Gründe für den Erfolg von Raiffeisen. Vertreten in 824
      Orten weist Raiffeisen das dichteste Bankstellennetz der Schweiz aus. So erstaunt es nicht, dass die
      über 11‘000 Raiffeisen-Mitarbeitenden (davon fast 8% Lernende) ihre Kunden persönlich kennen.
      Genau diese lokale Verankerung ist es, die Raiffeisen mit ihrer über 100-jährigen Tradition besonders
      auszeichnet.
      Im klar definierten Geschäftskreis sorgen sich die genossenschaftlich organisierten Banken um das
      Wohl der Bevölkerung. Einerseits unterstützen sie wie keine andere Bankengruppe die lokalen
      Vereine, sozialen Einrichtungen und Kulturanlässe. Andererseits gehören die Raiffeisenbanken zu den
      bedeutenderen Steuerzahlern in den Gemeinden. Eine wichtige Aufgabe erfüllt Raiffeisen auch als
      attraktive Arbeitgeberin. Als dynamisches Unternehmen, das mitarbeiterbezogen denkt und
      unternehmerische Spielräume offenlässt, übernimmt Raiffeisen Verantwortung, zeigt Initiative und
      vermittelt ein Gefühl der Sicherheit. Diese tragenden Elemente entsprechen einer
      sozialverantwortlichen Unternehmenspolitik. Im Gegensatz zum allgemeinen Trend schafft Raiffeisen
      jährlich neue Arbeitsplätze.

1.2   Architektur für Raiffeisen
      Die Raiffeisen Gruppe wächst nach wie vor und verfolgt ihre Ziele als genossenschaftliche Bank in der
      Schweiz. Dabei stehen nicht der kurzfristige Gewinn im Vordergrund ihrer Tätigkeiten, sondern der
      Stakeholder-Value und das Wohl der Genossenschafter. Raiffeisen ist sich ihrer Verantwortung
      gegenüber den Genossenschaftern und Kunden, den Mitarbeitenden, der Öffentlichkeit und der
      Umwelt bewusst und handelt entsprechend.
      Als regional verankerte Institution wird grosser Wert auf die lokale und regionale Verankerung der
      Geschäftstätigkeit gelegt.
      Die Raiffeisen Gruppe kennt nicht zuletzt deshalb, keine standardisierten Bautypen oder
      Einrichtungen, abgesehen von wenigen, für einen einheitlichen Auftritt notwendigen Elemente
      (Beschriftung, Sicherheitselemente, etc.), die jedoch konsequent gefordert werden. Mit der Summe
      aus regionalem bzw. lokalem Anspruch und der gruppenweiten Verwendung von Corporate Design
      Elementen gewährleistet die Bank Identifikation und Authentizität in ihren Bauten und Banklokalen,
      bzw. Arbeitsplätzen.
      Für die bauliche Ausgestaltung bedeutet dies, höchste Qualität in der Projektierung, Planung und
      Ausführung zu fordern und gleichzeitig lokale Traditionen und Werte zu respektieren. Raiffeisen
      anerkennt und fördert eine zeitgemässe und moderne Architektursprache und möchte mit ihren
      Bauvorhaben einen Beitrag an die kulturelle Vielfalt der Gemeinden und Städte leisten. Wir erachten
      es als selbstverständlich, dass unsere öffentlichen Räume rollstuhlgängig erschlossen sind und die
      Anliegen behinderter und älterer Menschen Berücksichtigung finden.
      Jeder der an einem Bauprojekt von Raiffeisen mitarbeitet, beeinflusst durch seine Arbeit die
      Wahrnehmung der Marke Raiffeisen. Diesem Umstand gilt es gerecht zu werden!

1.3   Weiterführende Informationen
      Weitere Informationen zur Architektur bei der Raiffeisen, Präqualifikationsverfahren und die
      Wettbewerbsunterlagen finden sie unter www.raiffeisen.ch/architektur

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2     Grundlagen Projektwettbewerb

2.1   Auftraggeber / Veranstalter
      Bauherrschaft und damit Auftraggeber ist die Raiffeisenbank Wasserschloss, vertreten durch die
      Baukommission.
      Raiffeisenbank Wasserschloss
      Unterriedenstr.1 in 5412 Gebenstorf

2.2   Ansprechpartner
      Die Organisation und Durchführung des Präqualifikationsverfahrens, des Projektwettbewerbs, die
      formelle und inhaltliche Vorprüfung sowie die vergleichende Kostenschatzung der eingereichten
      Projekte erfolgen durch die Bauherrenberatung der Raiffeisen Schweiz:
      Dipl.-Ing. Arch. (FH) Marcel Göckeritz,
      Raiffeisenplatz, 9001 St. Gallen
      marcel.goeckeritz@raiffeisen.ch

2.3   Ausgangslage
      Die Raiffeisenbank Wasserschloss ist eine der Raiffeisenbanken der Schweiz und betreibt neben dem
      Hauptsitz in Gebenstorf weitere Geschäftsstellen in Windisch und Brugg.
      Das bisherige Geschäftshaus am Standort Unterriedenstr.1 in 5412 Gebenstorf, auf den Parzellen Kat.
      Nr. 1369 und 1371, ist in zentraler Lage gelegen und verfügt über eine gute Anbindung an den
      Öffentlichen- sowie den Individualverkehr. Sie befindet sich in der Dorf-/Altstadtzone
      Die Liegenschaft wurde 1976 bzw. 1977 gebaut, später mehrfach umgebaut und erweitert und auf die
      damaligen Bedürfnisse angepasst. Das Gebäude inkl. der ehemaligen Postgeschäftsstelle befindet sich
      im Eigentum der Bank.
      Ursprünglich als eingeschossiges Flachdachgebäude geplant, wurde es im Jahr 2001 mit einem Aufbau
      im 1. OG erweitert. 2006 wurde das Obergeschoss nochmals im Süden vergrössert und entspricht dem
      heutigen Zustand
      In rund 50m Entfernung befindet sich die Bushaltestation. 5 unterirdische Parkierungsmöglichkeiten
      für den motorisierten Individualverkehr sind in der Tiefgarage vorhanden, die sich im
      Stockwerkseigentum befindet. Vor dem Gebäude stehen 9 Parkplätze oberirdisch für Kunden und
      Mitarbeitende zur Verfügung.

      Eine schlechte energetische Gebäudehülle, veraltete Haustechnik, zukünftigen Bedürfnisse einer
      modernen Beratungsbank und strategische Veränderungen sind einige Gründe, die diese baulichen
      Veränderungen zur Folge haben.

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Ansicht Liegenschaft Unterriedenstr.1 in 5412 Gebenstorf (Quelle Google Maps)

Ansicht Liegenschaft Unterriedenstr.1 in 5412 Gebenstorf (Quelle Google Maps)

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Luftbild (Quelle Google Maps)

UG Grundriss mit Tiefgarage und Nebenräume

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EG Grundriss mit Bankräumlichkeiten und ehemaliger Postgeschäftsstelle

OG Grundriss mit Bankräumlichkeiten

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Übersicht Geschossflächen, heutige Situation:
       Geschoss                         Nutzung                            ca. Geschossfläche GF

       1 Untergeschoss                  Keller/Haustechnik/Schutzraum      119 m2
       Erdgeschoss                      Bank                               200 m2
       Erdgeschoss                      Ehemalige Post/Lager               280 m2
       1. Obergeschoss                  Bank                               300 m2
       Total: Oberirdische
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       Büroflächen

2.4   Ziel des Wettbewerbs
      Mit dem Wettbewerb soll in Gebenstorf ein architektonisch hochstehendes und benutzerfreundliches
      Projekt realisiert werden. Sozialverträglich, ökologisch, nachhaltig und ökonomisch sind weitere
      Attribute, welche für das Projekt gefordert sind. Insbesondere sollen die internen Betriebsabläufe
      möglichst optimal so organisiert werden, dass auch künftige organisatorische Änderungen problemlos
      umsetzbar sind. Kunden wie Mitarbeiter sollen sich in den neuen Räumlichkeiten wohl fühlen. Zudem
      sollen die Bankräumlichkeiten der Zukunft konstant mit Leben gefüllt sein.
      Das Wettbewerbsergebnis soll der Bauherrschaft das für diese anspruchsvolle Aufgabe geeignete
      Projekt und den geeigneten Partner aufzeigen, der mit der Projektierung und Ausführung des Projektes
      beauftragt werden soll.

2.5   Bankphilosophie
      Die Bank will sich als zukunftsorientiertes, vertrauenswürdiges und dynamisches
      Dienstleistungsunternehmen präsentieren und ihre Marktstellung als starkes Unternehmen weiter
      stärken und ausbauen. Das genossenschaftliche Prinzip der Marke Raiffeisen sowie das
      ausgezeichnete Image sollen weiter gepflegt werden.
      Die grundsätzlichen Werte, welche wir bei Raiffeisen definiert haben, sind:
             Glaubwürdigkeit
             Nachhaltigkeit
             Nähe
             Unternehmertum

      Die Bank will dem Kunden einen persönlichen, freundlichen Empfang bereiten und damit eine
      Gastgeberrolle wahrnehmen. Dem Kunden möchte Raiffeisen als Partner begegnen. Dieser soll sich
      gut aufgehoben und fair behandelt fühlen. Das Schwergewicht liegt dabei bei der persönlichen
      Betreuung und Bedienung, einer kompetenten und professionellen Beratung sowie der Vermittlung
      von fairen Dienstleistungen und einem hohen Selbstbedienungsgrad. Damit will Raiffeisen die
      Kundennähe als Markenzeichen und die Kundenbindung verstärken.

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3     Ziel und Planungsaufgabe
      Mit dem Ersatzneubau des Geschäftshauses in Gebenstorf verfolgt der Bauherr insbesondere
      folgende generelle Ziele:
             Flächeneffiziente Ausnutzung der Parzellen
             Attraktives Gesamtvolumen mit hochwertigen begrünten Aussenräumen
             Räume schaffen, welche die Marke Raiffeisen in angemessener Weise repräsentieren
             Innovation verkörpern
             Präsenz vor Ort stärken und ausbauen
             Dienstleistungsangebot modernisieren
             Umgebung schaffen, in welcher sich Kunden und Mitarbeitende wohlfühlen
             Nachhaltigkeit baulich umsetzen

      Der Wettbewerb soll (Reihenfolge der Kriterien nicht wertend):
             im Kontext des Städtebaus rücksichtsvolle und angemessene Lösungen aufzeigen
             die betriebsbedingten Anforderungen erfüllen und – angesichts des rasanten Wandels in der
              Dienstleistungsbranche - die notwendige Flexibilität beinhalten
             so konzipiert sein, dass die Grundrisskonzepte die Beziehungen zwischen den einzelnen
              Räumen stimmig abbilden, und dort wo gefordert, wirkungsvolle physische Trennungen
              stattfinden
             den Auftritt der Bank in adäquater Weise visualisieren
             ein sinnvolles Kosten-/Nutzen-Verhältnis aufweisen
             die von Raiffeisen gelebten Werte bildlich und inhaltlich verorten
             die unter Punkt 5.16 formulierten Beurteilungskriterien möglichst gut erfüllen

3.1   Projektdefinition
      Ziel des Projektwettbewerbs ist es, die beiden Parzellen gesamthaft zu entwickeln. Da die vorhandene
      Bausubstanz als nicht sehr gut und als «Flickwerk» eingeschätzt wird, gehen wir der Annahme, dass
      es sich bei dem Projekt um einen Ersatzneubau handelt. Es kann aber durchaus auch eine Variante
      sein, mit einem Teil des Bestandes eine Lösung zu finden.
      Es gilt, eine Strategie für eine moderne und effiziente Bank zu konzipieren, welche entwicklungsfähig
      und auch in Zukunft Raum für Veränderungen zulässt. Insbesondere muss die Frage nach einer, auch
      in Zukunft, flexiblen Nutzung des gesamten Volumens überzeugend beantwortet und ein optimales
      Kosten-/Nutzen-Verhältnis gewährleistet werden.
      Innerhalb des Planungsperimeters sind die Gegebenheiten des Grundstückes und dessen Kontext
      vollumfänglich in den Projektwettbewerb miteinzubeziehen. Es wird erwartet, dass das
      Gesamtprojekt attraktiv und adäquat in Erscheinung tritt und unter anderem, die von Raiffeisen
      gelebte Bankphilosophie wirkungsvoll unterstützt und sichtbar macht. Gleichzeitig sollen die
      Grundrisskonzepte so ausgearbeitet werden, dass die Beziehungen der einzelnen Räume stimmig
      organisiert sind.

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Städtebau/Architektur
      Die Raiffeisenbank Wasserschloss erwartet von dem Wettbewerb neben dem Vorschlag für die
      Geschäftsstelle eine Antwort auf die Frage, welches Volumen sinnvollerweise auf dem Grundstück
      platziert werden kann.

      Bankgebäude
      Die Banklokalität soll sich mit grosser Ausstrahlung und angenehmer Atmosphäre zeitgemäss,
      grosszügig, kunden- und mitarbeiterfreundlich präsentieren. Zusammen mit modernster
      Informationstechnologie soll ein Ambiente geschaffen werden, welches den Besuch der Bank zum
      Erlebnis macht.

      Nachhaltigkeit
      Es soll darauf hingewiesen werden, dass die Bauherrschaft sich ihrer Verantwortung in Bezug auf
      einen möglichst emissionsarmen Betrieb des Gebäudes bewusst ist. Daher soll dies auch im
      Wettbewerb schon inhaltlich nachgewiesen werden.

      Eine Photovoltaikanlage an der Fassade oder auf dem Dach und eine Begrünung der nicht genutzten
      Flächen soll wirtschaftlich berücksichtigt werden.

      Aussenanlage
      Auf die Freiraumgestaltung und die Erschliessung der gesamten Überbauung wird eine hohe
      Beachtung geschenkt und soll zur qualitativen Aufwertung beitragen. Zeitgleich sollte es pflegeleicht
      und der Unterhalt geringgehalten werden.

3.2   Nutzungsqualität
      Die Raiffeisenbank möchte sich in Zukunft in einem modernen, kundenfreundlichen Gebäude, mit
      offenem Raumkonzept und einer ausgebauten 24h-Zone präsentieren.
      Die Bank will künftig ein Schwergewicht auf die persönliche Betreuung und Bedienung, die
      kompetente und professionelle Beratung, die Vermittlung von Dienstleistungen und einen hohen
      Selbstbedienungsgrad setzen. Die Kundennähe als Markenzeichen von Raiffeisen und die
      Kundenbindung soll so verstärkt werden. Damit verbunden strebt die Bank an, die Bargeldversorgung
      vermehrt über die Automaten sicherzustellen.
      Konkret bedeutet das, dass eintretende Kundinnen und Kunden an einem Empfangspult oder einer
      anderen geeigneten Stelle empfangen werden bzw. sich dort informieren oder anmelden können. Die
      Kundenzone soll verschiedenartige Möglichkeiten zur Kommunikation, Beratung und Information
      bieten.
      Die Raiffeisenbank in Gebenstorf möchte Räume bereitstellen, die für Kunden wie Mitarbeitende ein
      angenehmes Verweilen und Arbeiten ermöglichen. Wir sehen die Bank als einen Ort der Begegnung,
      sowohl im Aussenraum wie im Inneren der Bank zwischen Kunde und Berater und schliesslich auch
      im internen Bankbetrieb zwischen den Mitarbeitenden. Entsprechend dieser Prämisse sollen
      Gelegenheiten geschaffen werden, wo diese Begegnungen stattfinden können.

      Für die Mitarbeitenden sollen zeitgemässe und ergonomisch vorbildliche Arbeitsplätze in einer
      angenehmen Atmosphäre geschaffen werden. Der Kundenbereich und die Mitarbeiterzone sollen
      einen bescheidenen, aber selbstbewussten Auftritt ermöglichen, der Offenheit, Vertrauenswürdigkeit
      und Professionalität signalisiert. Insbesondere der Raumakustik und möglichen Schallübertragungen
      muss hohe Beachtung geschenkt werden. Fixe Einbauten, wie Trennwände und/oder Möbel etc.,
      sollen auf ein Minimum beschränkt oder mobil ausgeführt werden, um auch in den nächsten Jahren
      eine grösstmögliche Flexibilität zu ermöglichen. Das Grundrisslayout soll rasch und mit möglichst
      geringem finanziellem Aufwand, den sich ändernden Bedürfnissen der Banknutzung angepasst
      werden können. Ausserdem sollen die Räume einwandfrei be- und entlüftet, geheizt und gekühlt
      werden können.

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3.3   Umstellungsziele einer Beratungsbank
      Kundenerlebnis steigern
             Integrierte Arbeitsplätze; Gastgeber arbeiten vorwiegend in der Kundenzone
             Unterstützte Selbstbedienung
             Kompetenz & Beratung in der Fläche
             Emotionen wecken

      Neugeschäft forcieren
             Kundenberater erlebbar
             Omni-Kanal Zugangspunkte
             Begleitung in die digitalen Kanäle

      Kanalkosten reduzieren
             Integrierte Self-Service Zone
             Flexible Kundenzone
             Standardisierung digitaler Verarbeitungsprozesse

3.4   Terminvorgaben / Realisierung
      Ziel ist, dass die Bauarbeiten im Jahr 2022 gestartet und im Laufe der darauffolgenden zwei Jahre
      abgeschlossen werden können.
      Bis zum Baustart müssen selbstverständlich auch alle nötigen Bewilligungen vorliegen, damit der
      Projektfortschritt nicht behindert wird.

3.5   Kostenziel
      Wie jedes Unternehmen ist auch die Raiffeisenbank wirtschaftlichen Gesetzmässigkeiten unterworfen.
      Es wird keine starre Kostenvorgabe definiert, die Kosten müssen aber in einem guten Verhältnis zum
      geschaffenen Mehrwert stehen.

3.6   Sicherheit
      Sicherheit ist ein wichtiges und essenzielles Thema in einer Bank. Der Bankbereich ist idealerweise in
      vier Zonen zu gliedern - öffentliche Zone, Kundenzone, Personalzone und Sicherheitszone.

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4     Planerische und Baurechtliche Vorgaben

4.1   Allgemein / Baugesetz
      Selbstverständlich sind die einschlägigen Vorgaben des Gesetzgebers wie Normen und Richtlinien
      sowie die „allgemeinen Regeln der Baukunst“ zu beachten und einzuhalten.
              Bau- Nutzungsverordnung (BNO)
              Brandschutzvorschriften
              Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung
              Lärmschutzverordnung

4.2   Wettbewerbsperimeter
      In Zusammenhang mit der Liegenschaft des Geschäftshauses, Parzelle Kat. Nr. 1369 und 1371
      werden nachfolgend Auszüge aus der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Gebenstorf
      aufgeführt.

      Parzelle 1 Bank      Kat. Nr. 1369                  ist 753 m2 gross (Laut AGV 1012m2)
      Parzelle 2 Post      Kat. Nr. 1371                  ist 848 m2 gross
      Fläche gesamtes Grundstück                          1601 m2

      Liegenschaft besteht aus 2 Parzellen 1369 und 1371 (Quelle GIS AG.ch)

                                                                 12
Auszug aus der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Gebenstorf (BNO)

                                                 13
4.3   Zonenplan

      Neuer Zonenplan (Quelle GIS AG.ch) – Liegenschaft befindet sich in der Dorfkernzone II

      Die bestehende Liegenschaft liegt heute noch in der Dorfkernzone I. Diese Zone dient der Erhaltung
      und Entwicklung des historisch wertvollen Ortskerns. Sie ist für Wohnen, private und öffentliche
      Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Restaurants und Verkaufsgeschäfte bis max. 500 m2
      Nettoladenfläche bestimmt. Zulässig sind nicht störende sowie mässig störende Betriebe.
      Die Gemeinde Gebenstorf überarbeitet aktuell ihre BNO. Sie soll im Herbst 2021 verabschiedet
      werden. Dann wird die Liegenschaft sich in der Dorfkernzone II befinden, wo sich die Geschossigkeit
      auf 3 Vollgeschosse erhöhen lässt (aktuell nur 2 Vollgeschosse möglich).
      Der Gemeinderat kann aber auch eine Ausnahme bewilligen, falls der Zonenzweck beeinträchtig ist.

      Bei der Festlegung der Baumasse und der Gestaltungsvorschriften orientiert sich der Gemeinderat am
      Charakter (wie z.B. Fassadengestaltung, Fassadengliederung, Mass und Gliederung der
      Fenster/Dachaufbauten, Dachneigung, Materialien usw.) der bestehenden Überbauung und
      Umgebung.
      Neu- und Ersatzbauten sowie An- und Umbauten müssen sich nach den Kriterien von § 53 Abs. 1
      BNO gut in die bestehende Bebauung und Umgebung einfügen.

      § 53 Ortsbildschutz
      Der Gemeinderat beurteilt die Einordnung von Bauten und Anlagen in das Ortsbild nachfolgenden
      Kriterien:
      a) Stellung (Firstrichtung)
      b) Grösse der Bau Kubaturen
      c) Wirkung im Strassenraum
      d) Form, Staffelung, Gliederung der Baumasse
      e) Dachform, Dachneigung
      f) Fassadengliederung, -durchbrüche
      g) Materialwahl, Farbe
      h) Terrain- und Umgebungsgestaltung, Einfriedungen

                                                                   14
4.4   Nachhaltigkeit
      Der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Wirtschaft, Ökologie) wird grosse Bedeutung zugemessen. Das
      Gebäude soll ein Vorbild sein und nach SNBS sowie Minergie-ECO Standards gebaut, aber nicht
      zertifiziert werden.

4.5   Erschliessung der Parzelle
      Bei der Planung und Gestaltung des Erdgeschosses ist die Abstimmung mit dem
      Freiraum besonders wichtig. Der Kundeneingang zur Bank soll repräsentativ und gut auffindbar
      platziert werden. Ein Personal- bzw. Zugang zu den Obergeschossen soll ebenfalls angeboten
      werden.

      Die Erschliessung der Tiefgarage muss weiterhin gewährleistet bleiben, da sie sich nur im
      Stockwerkseigentum befindet. Eine gesamthafte neue Erschliessung kann vorgeschlagen werden,
      muss aber auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Das heutige Untergeschoss kann unverändert oder
      auch erneuert werden. Der ehemalige Schutzraum muss nicht mehr zwingend nachgewiesen werden.

4.6   Energie
      Es soll ein energetisches Konzept ausgearbeitet werden.
      Falls Solarpanels und/oder andere gestalterisch auffällige Installationen verwendet werden, ist die
      gestalterische Integration dieser Bauteile plausibel nachzuweisen.
      Im Erläuterungsbericht sollen Angaben zum energetischen Konzept gemacht werden. Notwendige
      Technikräume und andere raumrelevante Komponenten müssen eingeplant werden. Ausserdem muss
      in den Plänen ein realistisch dimensionierter Platz für Steigschächte, Leitungen und die
      Technikzentralen ausgewiesen werden. Die erforderlichen Dämmstärken sind zwingend in die
      Dimensionierung einzelner Bauteile einzurechnen.

4.7   Konstruktion, Materialisierung
      Vorschläge mit alternativen Materialien sind möglich; diese müssen jedoch erprobt sein und die
      Einhaltung der diversen Vorschriften und Normen muss sichergestellt werden können. Es werden
      Vorschläge zu einer qualitätsvollen und nachhaltigen Fassadengestaltung erwartet.

4.8   Orts- und Landschaftsbild
      Die Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute
      Gesamtwirkung entsteht. Insbesondere sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
             die prägenden Elemente und Merkmale des Strassen-, Orts- und Landschaftsbildes
             Standort, Stellung, Form Proportionen und Dimensionen der Bauten und Anlagen
             Die Fassaden- und Dachgestaltung sowie die Materialisierung und Farbgebung
             Die Gestaltung der Aussenräume
             Die Gestaltung und Einordnung von Erschliessungsanlagen, Abstellplätzen und Eingängen

                                                      15
5     Verfahren

5.1   Verfahrensart
      Der Projektwettbewerb wird einstufig im selektiven Verfahren durchgeführt. Wenn wichtige Gründe
      vorliegen, kann das Beurteilungsgremium eine zweite, entschädigungspflichtige Stufe einleiten.
      Das Verfahren des Projektwettbewerbs orientiert sich in wesentlichen Punkten an den Ordnungen SIA
      142 und 143, ohne daraus einen Rechtsanspruch abzuleiten oder sie auch in Teilen als verbindlich
      anzuerkennen.
      Für die Durchführung wird das Einladungsverfahren mit Präqualifikation angewandt. Die Abgabe hat
      anonym zu erfolgen (bei Postzustellung bitte die Richtlinien des SIA beachten).
      Zwecks problemloser Kommunikation ist pro Teilnehmer/Bewerber genau eine Ansprechperson zu
      definieren (E-Mail, Telefonnummer). Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Präqualifikation
      und Wettbewerb läuft ausschliesslich über diese Person.

5.2   Präqualifikation
      Die Ausschreibung zur Präqualifikation erfolgt im Tec21. Weitere Informationen zur Präqualifikation
      sowie die Wettbewerbsunterlagen finden sie unter www.raiffeisen.ch/architektur im Bereich
      Projektwettbewerbe. Dort finden sie auch folgende Dokumente, die Bestandteil einer Beauftragung
      sind:
              Information zu Bewerbungsunterlagen
              Besondere Bedingungen für Planer
              SIA 102 BKP Ergänzung Info

      Es können maximal 2 Nachwuchsbüros eingeladen werden, welche die nachfolgenden Kriterien
      erfüllen:
              Alter Inhaber max. Jahrgang 1985 und jünger
              Abgeschlossenes Architektur-, Innenarchitektur- oder ähnliches Studium (Zertifikat beilegen)

      Die Selektionskriterien sind:
              Bezug zum Auftraggeber / Regionalität
              Qualität der Bewerbung (Inhalt, Form, Sorgfalt etc.)
              Büro (Ausbildungen, Qualifikationen, Organisation etc.)
              Referenzobjekte (Auswahl, Zielkongruenz, Prägnanz, Kontext etc.)
              Architektur (Wissen, Qualität, professionelle Einschätzung, „Match“ zur Bauherrschaft)

      Bitte senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in DIN A4 Grösse 1x mal
      ausgedruckt auf dem Postweg an:
      Raiffeisen Schweiz Genossenschaft
      Bauherrenberatung
      z.H. Marcel Göckeritz
      Raiffeisenplatz 4
      9001 St. Gallen

                                                        16
5.3   Organisation
      Es werden 5-7 Architekturbüros beauftragt, gleichzeitig je einen Beitrag für die gestellte Aufgabe zu
      erarbeiten. Zum Architekturwettbewerb sind ausschliesslich die im Präqualifikationsverfahren
      ausgewählten Büros zugelassen.
      Die Architekten verpflichten sich mit der Annahme des Auftrages, der Veranstalterin resp. der
      Vorprüfungsinstanz am vereinbarten Abgabetermin die im Programm definierten Resultate
      abzugeben.

5.4   Arbeitsgemeinschaften / interdisziplinäre Teams
      Das Bilden von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) oder interdisziplinären Teams ist zulässig. Diese sind klar
      zu bezeichnen. Ausserdem ist der durchführenden Instanz bereits im Präqualifikationsverfahren
      zusätzlich zu den geforderten Unterlagen ein von allen Parteien unterzeichneter Vertrag vorzulegen, in
      dem die Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsgemeinschaft / des Teams klar und verbindlich geregelt
      ist.
      Eine Mehrfachbeteiligung in verschiedenen Teams ist nicht zulässig.

5.5   Verbindlichkeitserklärung
      Mit der Abgabe eines Projektes anerkennen die Teilnehmer das vorliegende Programm, die
      Fragebeantwortung, die BBP (Besonderen Bedingungen für Planer) von Raiffeisen und den Entscheid
      des Beurteilungsgremiums auch in Ermessensfragen vollumfänglich an.

5.6   Urheberrecht
      Die Persönlichkeits-Urheberrechte an den Wettbewerbsarbeiten verbleiben bei den Teilnehmern. Mit
      der Ablieferung der Arbeiten und Bezahlung des Honorars gehen die erstellten Wettbewerbsarbeiten
      in das Eigentum der Auftraggeberin über.
      Den Teilnehmern steht es frei, Spezialisten beizuziehen. Planer, die einen wesentlichen Beitrag am
      Projekt geleistet haben, sind im Verfassercouvert namentlich zu nennen. Wir halten ausdrücklich fest,
      dass mit diesem Verfahren ausschliesslich ein Architekturbüro ermittelt wird. Fach- und/oder
      Kostenplaner, Baumanagementfirmen oder andere Beteiligte werden nicht bzw. nur allenfalls nach
      einem Konkurrenzverfahren ins Projektteam übernommen.

5.7   Teilnehmer des Projektwettbewerbs
             t.b.d
             t.b.d
             t.b.d
             t.b.d
             t.b.d
             …..

                                                        17
5.8    Beurteilungsgremium

       Stimmberechtige Sachpreisrichter
              Patrick Sandmeier, Präsident des Verwaltungsrates
              Raphael Haltiner, Vizepräsident des Verwaltungsrates
              Astrid Barben, Aktuarin oder Christian Bolt, Verwaltungsrat
              Thomas Eichholzer, Vorsitzender der Bankleitung
              Cornelia Wilhelm, Leiterin Baukommission
              Marco Widmer, Leiter Vertrieb
              Ricardo Fernandes, Leiter Kundenberatung
              Jonathan Spies, Stv. Leiter Services

       Stimmberechtige Fachpreisrichter
              Daniel Zehnder, Dipl. Architekt ETH/SIA, Zehnder Bauexperten GmbH
              Marcel Göckeritz, Dipl.-Ing. Architekt FH, Bauherrenberatung Raiffeisen Schweiz

5.9    Honorierung Projektwettbewerb
       Für die vollständige Ablieferung der Wettbewerbsbeiträge wird den Verfassern je einen Betrag von
       CHF 5‘500.– (inkl. MwSt.) ausbezahlt. Zusätzlich steht eine Preissumme von insgesamt CHF 30‘000.–
       zur Verfügung, welche von der Jury nach freiem Ermessen an die teilnehmenden Planer aufgeteilt
       wird.
       Mit der Auszahlung des Honorars sind deshalb die Kosten für einen Teil der Leistungen des
       Vorprojektes abgeglichen, sodass sich der Leistungsanteil des Gesamthonorars im Hinblick auf den
       Leistungsumfang der Innen-/Architekten auf total 97% reduziert.
       Im Gegenzug werden das Honorar des Projektwettbewerbs und ein allfälliges Preisgeld nicht an die
       Honorarsumme des Architekturvertrags angerechnet.
       Die Teilnehmer akzeptieren mit ihrer Teilnahme ausdrücklich die beiliegenden «BBP» (Besondere
       Bestimmungen für Planeraufträge).

5.10   Auskünfte / Fragenbeantwortung
       Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Allfällige Fragen zur Aufgabenstellung können
       rechtzeitig per E-Mail an die angegebene Adresse gestellt werden.
       Alle Fragen mit den entsprechenden Antworten werden den Teilnehmern schriftlich und als
       verbindliche Ergänzung zum Programm zugestellt.

5.11   Abgabe der Arbeiten
       Die Ablieferung der Arbeiten muss anonym erfolgen. Sämtliche Unterlagen müssen mit einem von
       den Verfassern zu wählendem Kennwort versehen werden. Es darf kein Hinweis auf den/die Verfasser
       des Projekts auf den Bestandteilen der Abgabe ersichtlich sein. Der Name des bzw. der Verfasser darf
       nur im verschlossenen Verfassercouvert aufgeführt sein.
       Das separate Verfasserkuvert mit Angaben über Verfasser/innen, allfälligen Mitarbeiter/innen und
       Arbeitsgemeinschaften ist mit einem Einzahlungsschein, unter Angabe der Konto-Nummer,
       verschlossen und mit Kennwort versehen den Wettbewerbsunterlagen beizufügen. Die Honorare und
       allfällige Preisgelder werden spätestens 30 Tage nach Abschluss des Verfahrens überwiesen.
       Bei Zustellung der Unterlagen per Post darf keine Angabe des Absenders vorhanden sein!
       Abgabe oder Zustellung der Unterlagen an:

                                                       18
Raiffeisen Schweiz Genossenschaft
       Bauherrenberatung
       z.H. Marcel Göckeritz
       Raiffeisenplatz 4
       9001 St. Gallen
       Art der Zustellung: A-Post, massgebend ist der Tages-Poststempel. Wenn die Unterlagen bei
       Raiffeisen Schweiz in St. Gallen abgegeben werden, erhalten Sie am Empfang eine
       Empfangsbestätigung.
       Öffnungszeiten Empfang Raiffeisenplatz 4: Mo-Fr 7:30 –17:00, (Fr nur bis 16:00)
       Für die Zustellung von Paketen ist das «PostPac Priority» zu empfehlen

5.12   Weiterbearbeitung
       Mit der Auszahlung des Honorars sind alle Verpflichtungen der Auftraggeberin gegenüber den
       Projektverfassern abgegolten.
       Es können mehrere Projektverfasser mit der Weiterbearbeitung beauftragt werden.
       Die Bauherrschaft beabsichtigt, den respektive die Verfasser des am besten beurteilten Projektes mit
       der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Dies bedingt allerdings, dass die Architekten die
       notwendigen Ressourcen für die Ausführungsplanung und eventuell Bauleitung, entsprechend dem
       nachfolgend definierten Terminprogramm, zur Verfügung stellen können.
       Die Veranstalterin, respektive die Bauherrschaft behalten sich vor, Teilaufträge wie den kompletten
       Bankeinbau und die örtliche Bauleitung an Dritte zu vergeben oder das Projekt nicht zu realisieren. Im
       Falle einer Teilvergabe verbleibt bei den Siegern des Projektwettbewerbs mindestens ein Anteil von
       50% TL (SIA 102).
       Höchstwerte für den Vertrag gelten folgende Parameter:
                Max. mittlerer Stundenansatz (h):           130 CHF/h
                Schwierigkeitsgrad (n):                     1.05
                Z-Werte:                                    2018
       Bitte beachten Sie die «BBP» (Besondere Bestimmungen für Planeraufträge), welche auf jeden Fall ein
       unveränderlicher Bestandteil von Planerverträgen innerhalb der Raiffeisen-Gruppe sind.

5.13   Veröffentlichung
       Die Projektverfasser übertragen der Veranstalterin das Recht, die Resultate des Projektwettbewerbs
       zu publizieren und/oder die Projekte öffentlich auszustellen bzw. Dritten zur Publikation und/oder
       Ausstellung zu überlassen. Bis zur Veröffentlichung der Unterlagen, bzw. einer öffentlichen
       Bekanntmachung durch die Veranstalterin dürfen die Projekte während einer Frist von 3 Monaten
       nach dem Abgabetermin nicht (bzw. nur auf Anfrage) von den Projektverfassern publiziert werden.

                                                        19
5.14   Termine und Zustellung
       Datum                Tätigkeit / Ort und Zeit              Bemerkungen
       13. August 2021      Start Präqualifikation                Veröffentlichung im TEC 21 / div.
                                                                  Webseiten
       27. August 2021      Deadline Präqualifikation             Schriftliche aussagekräftige Bewerbung
                                                                  DIN A4 Mappe, per Post zu zustellen
                                                                  an:
                                                                  Raiffeisen Schweiz
                                                                  BHB Marcel Göckeritz
                                                                  Raiffeisenplatz 4
                                                                  9001 St Gallen
       21. September 2021   Auswahl der Teilnehmer                Benachrichtigung (Zusage oder
                                                                  Absage) erfolgt nach der Auswahl per
                                                                  Email
       28. September 2021   Ausgabe Projektwettbewerb             Ausgabe Projektwettbewerb an die
                            Raiffeisenbank Wasserschloss          Teilnehmer
                            Geschäftsstelle Unterriedenstr.1 in   inkl. Begehung Liegenschaft und erste
                            5412 Gebenstorf                       Fragestellungen
                            13.30 Uhr
       5. Oktober 2021      Deadline Schriftliche Fragestellung   Per E-Mail an:
                                                                  marcel.goeckeritz@raiffeisen.ch
       12. Oktober 2021     Beantwortung der Fragen               Per E-Mail an alle Teilnehmenden
       17. Dezember 2021    Abgabe der Projektlösungen            Abgabe oder Zustellung an:
                                                                  Raiffeisen Schweiz
                                                                  BHB Marcel Göckeritz
                                                                  Raiffeisenplatz 4
                                                                  9001 St Gallen
       14. Januar 2022      Abgabe Modell                         Abgabe oder Zustellung an:
                                                                  Raiffeisenbank Wasserschloss
                                                                  Geschäftsstelle Unterriedenstr.1
                                                                  5412 Gebenstorf

       Januar 22            Jurierung der Projekte                Die Teilnehmenden werden unmittelbar
                                                                  nach dem Entscheid benachrichtigt.
       Im Anschluss         Versand Jurybericht                   An alle Teilnehmenden und
                                                                  Beurteilungsgremium

                                                        20
5.15   Vorprüfung
       Die formelle und baurechtliche Vorprüfung der Projekte wird durchgeführt von:
       Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, Bankenbetreuung, Bauherrenberatung Raiffeisenbanken

       Kriterien der Vorprüfung
              Vollständigkeit, Anonymität und termingerechte Abgabe der Unterlagen
              Baugesetzliche Vorschriften
              Erfüllung des Raumprogramms
              Bauliche Nachhaltigkeit
              Wirtschaftlichkeit (Kosten/Nutzen)
              Kostenschätzung und Honorarofferten
              Sicherheit (Zonenkonzeption Bank)

       Bei Bedarf können weitere Fachleute (Energie etc.) zur Vorprüfung bzw. beratend an der Beurteilung
       zugezogen werden.

5.16   Beurteilungskriterien
       Die nachhaltige Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe wird durch das Beurteilungsgremium anhand der
       nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen und Kriterien geprüft.

        Städtebauliches Konzept          Reaktion auf die bestehende Situation
                                         Städtebauliche Analyse
                                         Angemessenheit und Verträglichkeit im baulichen Kontext
                                         Einhaltung Bau- & Nutzungsordnungskriterien (BNO)

        Architektonisches Konzept        Gestaltung des Baukörpers und architektonischer Ausdruck
                                         Aufenthaltsqualität & Innovation des Raumkonzeptes
                                         Qualität der Innenräume
                                         Tageslichtnutzung & Behaglichkeit
                                         Raumorientierung & Erschliessung

        Nutzungsanforderungen            Erfüllung der verschiedenen Nutzungsanforderungen
                                         Nutzungsflexibilität der Grundrisse
                                         Nutzungskonzept einer zukünftigen Beratungsbank

        Nachhaltigkeit &                 Erfüllung der Kriterien von SNBS
        Wirtschaftlichkeit               Haustechnikinstallationen/Steigzonen
                                         Gebäudestruktur & Konstruktionsaufbau
                                         Erstellungskosten & Honorarberechnung
                                         ökonomische & ökologische Aspekte
                                         Energiekonzept
                                         Betriebs- & Unterhaltskosten

        Freiräume                        Gesamtkonzept
                                         Qualität der Aussenräume
                                         Erschliessung & Wegführung, Entsorgungskonzept

       Das Gesamtprojekt besteht aus Anteilen Städtebau- und Architekturkonzeption mit
       innenarchitektonischen repräsentativen Bankeinbau. Die Jury wird die Gewichtung nach den
       genannten Punkte beurteilen und bewerten.

                                                        21
5.17   Prämissen / Voraussetzungen
       Die eingereichten Lösungsvorschläge werden nur zur Beurteilung durch das Beurteilungsgremium
       zugelassen, wenn sie folgende Eignungskriterien erfüllen:
              die eingereichte Lösung ist vollständig (vgl. Abgabe/Einzureichende Unterlagen)
              die Unterlagen (Pläne und Modell) wurden fristgerecht eingereicht
              Raumprogramm im Wesentlichen erfüllt
              die Abgabe sowie sämtliche Unterlagen des eingereichten Projektes wahren die Anonymität
               der Verfasser

       Projekte, welche eines oder mehrere der oben erwähnten Kriterien nicht erfüllen, werden von der
       Beurteilung ausgeschlossen und erhalten kein Preisgeld.

                                                       22
6     Raumprogramm - Aufgabe

6.1   Beschrieb des Vorhabens
      Die Auflistung im Raumprogramm zeigt einerseits die Bezeichnung der Räume und andererseits deren
      mögliche Lage auf.
      Die öffentliche Zone ist als „offene Bank“ zu realisieren und soll als einladende, lebhafte
      Begegnungsstätte mit hellen Räumlichkeiten wahrgenommen werden. Eine physische Trennung
      zwischen Kunden und Beratern wird in der ursprünglichen Bedeutung aufgehoben. In der 24h Zone
      mit Automaten und Kundenzone kann sich der noch nicht identifizierte Kunde frei bewegen und
      informieren.

6.2   Raumprogramm Bank
      Das Raumprogramm wird stichwortartig wiedergegeben. Die Räume sind in einer der Organisation
      angepassten Grösse zu konzipieren. Gesetzliche Vorgaben sollten eingehalten halten z.b. Wegleitung
      zum Arbeitsschutzgesetz

            Ö   Öffentliche Zone Bank
          Ö1    Äusserer Eingangsbereich
                   Sehr einladender Eingang mit gedeckter Vorzone,
                   behindertengerechte Erschliessung, gemäss der Norm SIA 521 500
                   (Hindernisfreie Bauten).

          Ö2    Windfang / 24h-Zone
                   Windfang oder eine alternative Lösung mit einer Länge, die ein
                   korrektes Öffnen und Schliessen der Schiebetüre erlaubt (d.h. es
                   soll kein Durchzug entstehen).

          Ö3    24h-Zone
                   Grosszügige, vollintegrierte 24h- Zone. Als Raum ausgebildet,
                   verfügt diese Zone über einen Anschluss ans Belüftungs-
                   /Kühlsystem. Im Tagesbetrieb bzw. innerhalb der Öffnungszeiten
                   soll die 24h-Zone Teil der Kundenzone werden.
                   1 x Ein/Auszahlungsgerät für Noten und Münzen CHF/EURO.
                   Servicegrundfläche/Platzbedarf ca. B160/T220/H180 cm (siehe
                   Herstellerangaben NCR oder Diebold Nixdorf)
                   Bestückung aus dem angrenzenden Automatenraum.
                   1 x Münzzähler als Zusatzmodul
                   Platzbedarf ca. B100/T160/H160 cm. Bestückung aus dem
                   angrenzenden Automatenraum.

                   Zugang & Bedienraum automatische Kundentresoranlage
                   Geschützter Raum, in welchem dem Kunden sein Fach aus der
                   Anlage ausgeliefert wird.
                   Sitzgelegenheit, kleine Ablage/Schreibunterlage
                   Zugang mit Kartenleser aus 24h-Zone via automatischer Schiebetür.
                   Die Türe wird automatisch verriegelt, sobald sich jemand im Raum
                   befindet und kann von innen wieder frei gegeben werden.
                   Das in Verbindung stehende Wertbehältnis wird unter Punkt S1
                   beschrieben.

                                                      23
Sonnerie / Gegensprechanlage (für Anmeldung ausserhalb
       Geschäftszeiten).
       Banksicherheitsbriefkasten B50/T50 cm.

 S   Sicherheitszone Bank
S1   Automatenzone
       Aus dem Automatenraum werden kundenseitig bzw. von einem
       externen Dienstleister die Geldausgabegeräte autonom gefüllt. Aus
       dieser Forderung lässt sich ableiten, dass der Automatenraum einen
       unmittelbaren räumlichen Bezug zur 24h-Zone haben soll. Der
       Zugang für die Befüllung der Automaten soll so positioniert sein,
       dass er unabhängig von Banköffnungszeiten genutzt werden kann.

       Der 24h-Kundentresorautomat besteht aus einem Panzerschrank
       (Wertbehältnis ca. L500/B300 cm/raumhoch) mit integrierten,
       automatischen Safefächern (maximal 300 Einheiten).
       Das Wertbehältnis muss, zwecks Befüllung/Service, idealerweise
       über die Automatenzone (EG) oder – je nach Disposition des
       Behältnisses – über einen separaten Raum (UG) zugänglich sein.
       Platzbedarf für Öffnung der Panzertür beachten!
       Vorgelagert, aus der 24h-Zone erschlossen, befindet sich der
       Bedienraum (mögliche Lieferanten für Kundentresore: MS-Protect
       oder Gunnebo).

S2   EDV-Raum
       Klimatisierter Banktechnikraum für bankspezifische Technik (Alarm,
       Video, Multimedia, Audio, EDV-Rack mit
       Videoaufzeichnungsanlage etc) – kann auch innerhalb des
       Automatenraums platziert werden.

K    Kundenzone
K1   Kundenempfang/Begegnungszone
       1 x Welcome-Desk/info- oder Helppoint soll als Empfangspunkt und
       Kurzberatungen zur Verfügung stehen. Es ist gewünscht, dass
       dieser Desk als vollwertig ausgestatteter Arbeitsplatz mit
       zusätzlichem Monitor und verschiedenen Fächern und Schubladen
       genutzt werden kann.

       In der Kundenzone soll es die Möglichkeit geben, mit Monitoren
       eine digitale Bespielung umzusetzen. Die Sichtbarkeit soll im
       inneren aber auch nach Aussen möglich sein.

       Digitale Dienstleistungen in Form eines „RED“ – Raiffeisen Erlebnis
       Desks - soll in der Begegnungszone angeboten werden. Dabei
       handelt es sich um einen Tisch/Hochtisch mit digitaler Bespielung
       für Schulungen und Beratungen.

       Innerhalb der Begegnungsfläche soll es möglich sein, kleine
       Kundenevents mit ca. 20 Gästen durchzuführen. Dieses Event
       würde aber ohne Umbaumassnahmen und mit der vorhandenen
       Infrastruktur durchgeführt.

                                           24
K2   Arbeitsplätze Kundenberater
        4 x Arbeitsplätze Front
        vollständig ausgestattete Arbeitsplätze für die Mitarbeitenden,
        Arbeitstisch je min. 80/180 cm.
             • Die Arbeitsplätze stehen in einem räumlichen
                 Zusammenhang zur Kundenberatungszone
             • Die Arbeitsplätze sind gegenüber dem Kundenraum
                 akustisch und optisch abgeschirmt.
             • Es sind an zentralen Stellen Ablagemöglichkeiten für die
                 Arbeitsplätze vorzusehen, da die Nutzung flexibel sein
                 wird. Bsp. je 1 Sideboard mit ca. 1,5 lfm / Mitarbeitender.

K3   Wartebereich
        Wartemöglichkeiten für Kunden. Dieser Ort kann zeitgleich auch
        für eine kurze Beratung genutzt werden.

K4   Versorgungstation
        Getränkeaufbereitung für Kunden. Bar/Nische für Kaffeemaschine,
        kleiner Kühlschrank, Geschirr.
        Es ist vorstellbar, dass diese Kaffeebar im Herzen der gemischten
        Zone ein zentraler Bestandteil des Erlebniskonzeptes werden
        könnte und auch für diverse Kunden-/Mitarbeitenden Anlässe in
        dieser multifunktionalen Halle genutzt werden kann.

        Im EG wird an einer zentralen Station ein Multifunktionsgerät
        (Druck/Scan/Kopie...) benötigt werden, mit etwas Stauraum .

K5   Beratungszone
        Die Beratungszone mit mindestens 5x Beratungsplätzen soll das
        Herzstück - das Zentrum der Bank bilden und die
        Beratungsgespräche für die Kunden zum Erlebnis werden lassen.
        Der Berater soll als Gastgeber und dieser Teil des Gebäudes als
        offene, einladende und multifunktionale Begegnungsstätte
        wahrgenommen werden.
        Mindestens 3x geschlossene „Beraterzimmer“ für bis zu 4
        Personen

        Mindestens 1x geschlossene „Beraterzimmer“ für bis zu 6-8
        Personen.

        1x Beratungspunkt «RED» Raiffeisen-Erlebnis-Desk.
        Dabei handelt es sich um einen freistehenden Hochtisch mit einem
        integrierten Touchmonitor. Dort kann allgemein beraten und
        Kunden bestimmte digitale Produkte vorgeführt/geschult werden.

K6   Erschliessungsbereich
        Verkehrs- und Gangflächen
        Verkehrsflächen können auch wertvolle Zonen für kurze,
        informelle Besprechungen im Team oder bilateral sein, wenn sie
        entsprechend ausgestaltet und dimensioniert sind. Diese Zonen

                                            25
sind ausdrücklich erwünscht, weil sie zur Kommunikation
         innerhalb der Mitarbeitenden beitragen.

         Jedes Geschoss sollte eigenständig erschlossen, bzw. Teilbereiche
         auch fremdgenutzt werden können. Flexibilität in der Nutzung.
K7   Sanitäre Anlagen
         Toilettenanlagen im üblichen und notwendigen Rahmen. Im
         Idealfall sollte mindestens ein behindertengerechtes WC eingebaut
         sein (SIA 500 „hindernisfreie Bauten“)

         1x Dusche für Mitarbeitende mit Umkleidekabine und 30
         Schliessfächer (muss im UG nachgewiesen werden)

P    Personalzone
P1   Personalzone allgemein
         Es sind an zentralen Stellen Ablagemöglichkeiten für die
         Arbeitsplätze vorzusehen, da ein Teil der Nutzung flexibel sein
         wird. Bsp. je 1 Sideboard mit ca. 1,5 lfm / Mitarbeiter/Arbeitsplatz

         Büroinfrastruktur - Drucker, Kopierer, Postfächer, Büromaterial,
         Akten usw. sollen möglichst zentral für alle Arbeitsplätze zur
         Verfügung stehen, pro Geschoss.

         Toilettenanlagen im üblichen und notwendigen Rahmen für die
         vorgegebene Anzahl an Arbeitsplätzen, pro Geschoss

         1x Putzraum
          Adäquate Flächenbereiche (Räume, Schrankflächen)
          Platz für Raumpflegewagen und Ausguss

         1x Elektroverteilerraum pro Geschoss

P2   Arbeitsplätze
        1x Einzelbüro VBL, inkl. Besprechungsmöglichkeit für bis zu 6
        Personen, Arbeitstisch je min. 80/180 cm.

        1x Einzelbüro Vertrieb, inkl. Besprechungsmöglichkeit für bis zu 4
        Personen, Arbeitstisch je min. 80/180 cm.

        1x Einzelbüro Leiter AK, inkl. Besprechungsmöglichkeit für bis zu 4
        Personen, Arbeitstisch je min. 80/180 cm.

        1x Einzelbüro Leiter PKI, inkl. Besprechungsmöglichkeit für bis zu 4
        Personen, Arbeitstisch je min. 80/180 cm.

        1x Einzelbüro Leiter FK, inkl. Besprechungsmöglichkeit für bis zu 4
        Personen, Arbeitstisch je min. 80/180 cm.

        1x Einzelbüro Leiter Services, Arbeitstisch je min. 80/180 cm.

                                            26
Teamarbeitsplätze in 4er maximal 8er Teams verteilt innerhalb der
        gesamten Personalzone, im Mix mit den Einzelbüros angeordnet.
        Arbeitstisch je min. 80/180 cm.

        2x AP Managementoffice (in der Nähe von VBL)
        4x PKB
        5x PKI (in der Nähe von Leiter PKI)
        1x AP FK (in der Nähe von Leiter FK)
        2x AK (in der Nähe von Leiter AK)
        2x Fachbereich
        4x Frontsupport (in der Nähe von Leiter Services)
        4x BO Services (in der Nähe Leiter Services)
        5x BO KVA (in der Nähe von Leiter Services)

        In Summe sollen mindesten 35 Arbeitsplätze im gesamten Gebäude
        angeboten werden.
        Ein Teil der Arbeitsplätze wird als Sharearbeitsplatz genutzt, das
        bedeutet, dass er nicht einem Mitarbeiter direkt zugeordnet wird.
        Es kann somit durchaus möglich sein, dass insgesamt bis zu 40
        Mitarbeitende das Gebäude nutzen und Ablagebedarf dafür
        entsteht.

        Im Bereich der Teamarbeitsfläche dürfen gerne noch
        Zusatzangebote für Mitarbeitende wie kleine
        Bilaräume/Stehkorpusse etc. entstehen für kurze Besprechungen.

P3   Aufenthalts- und Pausenraum
       Ein gemeinsamer Pausenraum für alle Mitarbeitenden der Bank, mit
       einer Kleinküche mit Kühlschrank, Geschirrspüler, Kaffeemaschine,
       Kombi-Gerät Backofen/Mikrowelle. Ein direkt angrenzender
       Aussenbereich wäre wünschenswert

P4   Bank - Nebenräume
        Im Untergeschoss sind die für den Betrieb der Bank notwendigen
        Nebenräume anzuordnen:

        Haustechnik
         adäquater Flächenbereich für Haustechnikanlagen wie Heiz-/
           Lüftungs-/Kühlanlage, Geräte, etc. Der Lärmemission ist
           entsprechende Beachtung zu schenken

        Entsorgungsraum
         Bereich für Abfall und Recycling

        Lagerräume für Bank- und Bürobetrieb

                                           27
7     Unterlagen

7.1   Planungsgrundlagen
      Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
              Programm und Bedingungen Wettbewerb
              Lageplan (Format dwg und pdf)
              div. Anhänge, Dokumentationen und Beilagen (RCH «Ergänzungen und Änderungen zur
               Ordnung SIA 102», RCH BBP «Besondere Bedingungen für Planer», Excel-Vorlage «Kosten
               Flächen Termine», Dokumentation Corporate Design, Raiffeisen Logos etc.)

      Sämtliche Unterlagen werden digital auf der «R-Cloud» hinterlegt. Die als Ansprechpartner definierten
      Personen erhalten rechtzeitig per E-Mail die entsprechenden Zugangsdaten, damit die Dokumente
      heruntergeladen werden können. Der Zugang zu dieser Cloud bleibt bis zum definierten
      Abgabetermin bestehen.

7.2   Verfasserkuvert
      Das separate Verfasserkuvert ist verschlossen und mit Kennwort versehen den
      Wettbewerbsunterlagen beizufügen.

7.3   Pläne
      Erwartet werden Ideenskizzen oder Studienpläne des Projekts: Grundrisse aller Geschosse sowie
      Schnitte und Ansichten.
      Perspektiv-Skizzen, 3-D-Darstellungen, Renderings etc. werden nicht verlangt, dürfen jedoch
      verwendet werden.

7.4   Modelle
      Ein Modell ist erforderlich (Massstab 1:500). Wir stellen eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.
      Das Modell kann ein paar Tage späte abgegeben werden – siehe Terminprogramm.

      Die Abgabeadresse für das Modell lautet:
      Raiffeisenbank Wasserschloss Geschäftsstelle Unterriedenstr.1 in 5412 Gebenstorf

      Bitte Achten Sie auf Anonymität und nutzen ihr Projektkennwort.

7.5   Berechnungen
      Die Berechnungen resp. die Kennwerte sind exakt nach den verlangten Methoden anzustellen. Es ist
      die Vorlage «Kosten_Flächen_Termine» der Bauherrenberatung RCH zu verwenden.
      Abzugeben ist sowohl das ausgefüllte Excel-File wie auch ein PDF davon.

                                                       28
7.6   Abgabe / einzureichende Unterlagen
      Folgende Unterlagen, Inhalte resp. Informationen sind abzugeben:

       Pläne                                             1)
               Ideenskizzen, Studienpläne                Fakultativ                         Papier / digital
               Massgebende Grundrisse                    2)               1 : 50/100        CD
               Schnitte und Fassadenansichten                             1 : 50/100
               Erläuterungsbericht (in die Pläne         3)
               integrieren),
               Freiraumnutzung- Gestaltung
               Schwarzplan                                                1 : 2500/5000
       Kostenschätzung / Flächenangaben
               Kostenschätzung nach BKP 2-stellig        4)                                 Papier / digital
               Honorarofferte                            5)                                 CD
               Flächen/Volumen gem. SIA 416              6)                                 Vorlage nutzen
       Terminprogramm
               Grobterminprogramm / Meilensteine         7)                                 Papier / digital
                                                                                            CD
       Material- und Farbkonzept
               Anschauliche Präsentation der                                                Nach Wahl
               vorgeschlagenen Idee
       Modell
               Gipsmodell                                                 M 1:500           Vorlage nutzen

       1)   Die Darstellung wird den Projektierenden freigestellt, die maximal 6 Pläne (Format A1 liegend)
            sind auf weissem, festem Papier, nicht gefaltet, abzugeben (keine Pläne mit schwarzem Grund)
            Zusätzlich sind Verkleinerungen (1-fach) der Pläne im Format A3 sowie Planunterlagen im
            Format PDF, digital auf einer CD einzureichen (Grösse maximal 40 MB; Anonymität beachten!)
       2)   Die Grundrisse sind genordet zu orientieren und zu beschriften (Raumfunktion und
            Quadratmeterangaben). Aus dem EG Grundriss soll die nähere Umgebung ersichtlich sein.
       3)   Ist in die Pläne zu integrieren. Dieser soll die folgenden Aspekte erläutern:
            Projektidee/Thema (!)
            Konzeption und Organisation
            Gestaltung, Materialisierung, Lichtführung
            Grobkonzept Haustechnik
       4)   Nicht in die Kostenberechnung einzubeziehen sind die Kosten für alle banktechnischen
            Apparate (kundenseitige Geräte, wie Bancomaten, Informatik, Multimedia etc.) und für
            bankspezifische Einrichtungen, wie Alarmanlage, Geräte, etc.
            Die Kostenschätzung ist auf der Excel-Vorlage der Bauherrenberatung «Kosten Flächen
            Termine» und gemäss Beiblatt «Ergänzungen und Änderungen zur Ordnung SIA 102» der
            Bauherrenberatung RCH zu erstellen, Anonymität beachten!

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5)   Die Honorarofferte ist gemäss Beiblatt «Ergänzungen und Änderungen zur Ordnung SIA 102»
     der Bauherrenberatung RCH zu erstellen.
     Jegliche Honorare müssen Leistungen nach „Ausführung SNBS Standard“ beinhalten.
     Als Höchstwerte gelten die folgenden Parameter:
              - maximaler Mittlerer Stundenansatz (h):   130 CHF/h
              - Schwierigkeitsgrad (n):                  1.05
              - Z-Werte:                                 2018
6)   Die Flächen/Volumen sind nach SIA 416 auf der Excel-Vorlage der Bauherrenberatung «Kosten
     Flächen Termine» auszuweisen.
7)   Das Terminprogramm ist auf der Excel-Vorlage der Bauherrenberatung «Kosten Flächen
     Termine» zu erstellen.

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8   Genehmigung
    Das Architektur-Programm dieses Projektwettbewerbs wurde von der Veranstalterin und von der Jury
    genehmigt.

    Für das Beurteilungsgremium:

    Cornelia Wilhelm
    Mitglied der Bankleitung, Leiterin Baukommission

    Thomas Eichholzer
    Vorsitzender der Bankleitung

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