ERSTENTWURF Schulentwicklungsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden für die allgemeinbildenden Schulen Fortschreibung 2022-2026
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1 ERSTENTWURF 2 3 4 Schulentwicklungsplan 5 6 der 7 8 Landeshauptstadt Wiesbaden 9 10 für die 11 12 allgemeinbildenden Schulen 13 14 Fortschreibung 2022-2026 15 16 17 1
18 Inhaltsverzeichnis 19 Seite 20 21 Teil A 22 23 1. Einleitung 3 24 25 2. Rahmenbedingungen 4 26 2.1. Gesetzliche Ausgangslage und Ziele der Schulentwicklungsplanung 27 2.2. Übersicht über die Schulentwicklungsplanung seit 2016 28 2.3. Das neue Verfahren zur Aufstellung des SEP 2022ff 29 30 3. Aktueller Sachstand 14 31 3.1. Das Schulangebot in Wiesbaden 32 3.2. Die Ganztagsbetreuung in Wiesbaden 33 34 4. Herausforderungen 22 35 4.1. Der zu erwartende gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der 36 Grundschule 37 4.2. Medienentwicklung / Digitalisierung 38 4.3. Bildungsgerechtigkeit 39 4.4. Inklusive Beschulung 40 41 5. Erwartungen 45 42 5.1. Erwartungen der Schulen bzw. der Schulleitungen 43 5.2. Erwartungen der organisierten Elternschaft: Der Stadtelternbeirat 44 5.3. Erwartungen der organisierten Schülerinnen und Schüler: Der 45 Stadtschüler*innenrat 46 5.4. Erwartungen aus der Auftaktkonferenz 47 5.5. Zusammenfassung 48 49 6. Demographische Entwicklung 54 50 6.1. Bevölkerungsentwicklung in Hessen und in Wiesbaden 51 6.2. Die Entwicklung der Geburten in Wiesbaden 52 53 7. Die räumliche Verteilung des Bevölkerungswachstums 64 54 7.1. Schwerpunkte der Wohnbauflächenentwicklung bis 2030 55 7.2. Perspektiven 2030ff 56 7.3. Entwicklungsgebiete: Ostfeld und Perspektivfläche West 57 58 8. Die Entwicklungsperspektiven für die Schulen 71 59 8.1. Grundschulen 60 8.2. Weiterführende Schulen 61 62 9. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen 83 63 64 Teil B: Anhang – Dokumente / Anregungen 86 65 2
66 1. Einleitung 67 68 Mindestens alle fünf Jahre sollen die Schulträger einen Schulentwicklungsplan aufstellen. So 69 ist es in § 145 des Hessischen Schulgesetzes festgelegt. 70 71 Die Aufstellung dieses Planes soll zudem unter stärkerer Beteiligung der Öffentlichkeit 72 erfolgen, als dies bisher der Fall war1. 73 74 Zugrunde liegen diesem Entwurf dementsprechend die Ausarbeitungen der Verwaltung 75 sowie die Anregungen der Schulen und der interessierten Öffentlichkeit. 76 77 Entstanden ist somit ein Schulentwicklungsplan, der nicht schwerpunktmäßig zahlenbasiert 78 ist, sondern der mindestens zu gleichen Teilen auf die inhaltlichen Herausforderungen der 79 Schulentwicklung eingehen will. 80 81 Der Plan ist in drei große Teile gegliedert. Der erste Teil widmet sich nach einer Übersicht 82 über die Rahmenbedingen zur Aufstellung eines Schulentwicklungsplanes, den Ergebnissen 83 der letzten Schulentwicklungspläne sowie den aktuellen Herausforderungen an die Schulen 84 (aus Schulträgersicht) und der demographischen Entwicklung. Anschließend wird die 85 räumliche Entwicklung der Bevölkerung untersucht, und es werden Schlussfolgerungen im 86 Hinblick auf die Grund- und weiterführenden Schulen dargestellt, bevor die 87 Schlussfolgerungen und Umsetzungsvorschläge gebündelt zusammengefasst werden. 88 89 In einem zweiten sind die Dokumente und Protokolle verzeichnet, die im Rahmen der 90 Erarbeitung dieses Schulentwicklungsplanes eingereicht wurden. Somit lassen sich alle 91 Beiträge, die zu diesem ersten Entwurf geführt haben, transparent nachvollziehen. 92 93 Der dritte Teil widmet sich den Wiesbadener Schulen: Fast alle Schulen haben eine 94 Eigendarstellung sowie eine tabellarische Übersicht über ihre Angebote eingebracht. Damit 95 bietet dieser Schulentwicklungsplan auch inhaltlich eine einzigartige Übersicht über die 96 Wiesbadener Schulen in all ihrer Vielfalt2. 97 98 Allen Beteiligten an der Erarbeitung dieses umfangreichen Schulentwicklungsplanes gebührt 99 großer Dank, hervorzuheben sind die Schulleitungen, die zusätzlich zu ihrer hohen Belastung 100 Zeit gefunden haben, Beiträge zu liefern und Einschätzungen zu geben. Aber auch für die 101 Unterstützung bzw. inhaltliche Zulieferung der Kolleginnen und Kollegen vom Amt für 102 Statistik und Stadtforschung (Jörg Härle), dem Amt für Soziale Arbeit (Beate Hock, Heike 103 Richter, Oliver Klump, Dan Pascal Goldmann), dem Staatlichen Schulamt (Bianca 104 Weißmann), dem Stadtplanungsamt (Frauke Dorsch) und der IT-Projektgruppe (federführend 105 Reinhard Debus) sei herzlich gedankt. 106 107 108 1Vgl. Kapitel 2.3. 2Dieser dritte Teil wird dem beim Hessischen Kultusministerium (HKM) einzureichenden und vorher von städtischen Gremien zu beschließenden Version beigefügt. Für die öffentliche Diskussion des Erstentwurfs ist diese umfangreiche Darstellung aller Schulen noch nicht notwendig. 3
109 2. Rahmenbedingungen 110 111 112 2.1. Gesetzliche Ausgangslage – Ziele der 113 Schulentwicklungsplanung 114 115 Nach § 145 Hessisches Schulgesetz (HSchG) sind die Schulträger zur Aufstellung von 116 Schulentwicklungsplänen für ihr Gebiet verpflichtet. Zum Inhalt heißt es: „In den Plänen 117 werden der gegenwärtige und der zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte 118 ausgewiesen.“3 119 120 Dargestellt bzw. erfasst werden sollen vor allem die unterschiedlichen Bildungsangebote, die 121 Einzugsbereiche für diese Angebote sowie die Zahl der Schülerinnen und Schüler an 122 Schulen in freier Trägerschaft. Die Pläne sollen eine langfristige Zielplanung enthalten, aber 123 auch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen nennen und müssen mit den benachbarten 124 Schulträgern und anderen Fachplanungen, insbesondere der Jugendhilfeplanung, 125 abgestimmt sein. 126 127 Der Einfachheit halber sind die Anforderungen an die Schulentwicklungsplanung in den §§ 2- 128 4 hier wörtlich wiedergegeben: 129 130 (2) Die Schulentwicklungspläne müssen die erforderliche Zahl von Vorklassen an 131 Grundschulen und Förderschulen (§ 18 Abs. 2) erfassen. In ihnen ist auszuweisen, 132 welche allgemeinen Schulen für Unterrichtsangebote für Schülerinnen und Schüler 133 mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen nach den Förderschwerpunkten nach § 134 50 Abs. 1 unterhalten werden (§ 51 Abs. 2). Auf der Grundlage einer regionalen 135 Konzeption ist ferner festzulegen, welche Berufsfelder, Berufsgruppen oder 136 Ausbildungsberufe in den beruflichen Schulen jeweils erfasst und welche 137 Bildungsgänge angeboten werden (§ 43 Abs. 2). 138 139 (3) Die regionale Schulentwicklungsplanung soll ein möglichst vollständiges und 140 wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten, dass die personelle 141 Ausstattung der Schulen im Rahmen der Bedarfs- und Finanzplanung des Landes 142 möglich ist. 143 144 (4) Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen eines regional 145 ausgeglichenen Bildungsangebots im Lande berücksichtigen. Die Ziele der 146 Raumordnung und Landesplanung sind zu beachten. Bei der Planung der beruflichen 147 Schulen sind die Entwicklungen der Berufsbildung und die Planungen des Landes für 148 die Bildung schulträgerübergreifender Schulbezirke (§ 143 Abs. 5) zu 149 berücksichtigen. 150 151 Für das schulische Angebot des Schulträgers ist auch § 144 entscheidend. Dort heißt es: 152 3Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom 1. August 2017, Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 27.04.2020 bis 30.03.2021, Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2020 (GVBl. S. 402), künftig zitiert als: HSchG. Hier § 145 (1). 4
153 Die Schulträger sind verpflichtet, ein Schulangebot vorzuhalten, das gewährleistet, 154 dass Eltern den Bildungsgang ihres Kindes nach § 77 wählen können und die 155 Übergänge in die Oberstufe (Sekundarstufe II) nach § 78 Abs. 1 und 3 sichergestellt 156 sind. Für die Gestaltung des schulischen Angebots ist das öffentliche Bedürfnis 157 maßgeblich; dabei sind insbesondere die Entwicklung der Schülerzahlen, das 158 erkennbare Interesse der Eltern und ein ausgeglichenes Bildungsangebot zu 159 berücksichtigen. Die Schulträger sind berechtigt, Fachschulen und Schulen für 160 Erwachsene zu errichten und fortzuführen. 161 162 163 164 Zusammengefasst soll der Schulentwicklungsplan also: 165 166 die gegenwärtigen und zukünftigen Schulbedarfe ausweisen, 167 168 die entsprechenden Maßnahmen mit Rangfolge definieren, 169 170 ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern, 171 172 gewährleisten, dass die Personalausstattung der Schulen durch das Land möglich ist, 173 174 die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation überprüfen und fortschreiben, 175 176 Innerhalb von fünf Jahren fortgeschrieben werden - falls erforderlich. 177 178 179 5
180 2.2. Übersicht über die Schulentwicklungsplanung seit 2016 181 182 2.2.1. Der SEP 2016-2021 183 184 Der Schulentwicklungsplan (SEP) 2016-2021, beschlossen von der 185 Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2015, beinhaltete auf Basis der damaligen 186 Prognosen über die demografische Entwicklung mehrere zentrale schulorganisatorische 187 Neuerungen bzw. stellte mehrere aktuelle Herausforderungen an die Schullandschaft in 188 Wiesbaden dar4. 189 190 Der SEP 2016-2021 befasste sich ausführlich mit dem Konzept der Inklusion und des 191 (damals so bezeichneten) Gemeinsamen Unterrichts. Er musste mit dem unterschiedlichen 192 Umgang der Wiesbadener Gymnasien mit der Frage nach der Rückkehr von G8 zu G9 193 umgehen, musste eine Antwort auf die immer weiter sinkende Nachfrage nach 194 Hauptschulplätzen geben und schließlich die Rolle der Integrierten Gesamtschulen, die von 195 einer erhöhten Nachfrage betroffen waren, klären. 196 197 Diesen Herausforderungen widmete sich der Schulentwicklungsplan 2016-2021 in großer 198 Detailtiefe und schlug an organisatorischen Maßnahmen vor: 199 200 Errichtung einer dreizügigen Grundschule im Bereich Innenstadt 201 Umwandlung der Wolfram-von-Eschenbach-Schule von einer Hauptschule in eine 202 Mittelstufenschule 203 Umwandlung der Heinrich-von-Kleist-Schule von einer verbundenen Haupt- und 204 Realschule in eine Integrierte Gesamtschule (IGS) 205 Die Möglichkeit für die Kellerskopfschule (Realschule), eigenständige 206 Hauptschulabschlussprüfungen durchzuführen und auch den Hauptschulabschluss 207 unter Beibehaltung der Schulform Realschule zu vergeben 208 Die Wilhelm-Leuschner-Schule auf vier Züge zu begrenzen, sofern die Umwandlung 209 der Heinrich-von-Kleist-Schule in eine IGS genehmigt würde. 210 211 Der Hessische Kultusminister hat dem Schulentwicklungsplan mit Erlass vom 11. November 212 2016 mit einigen Anmerkungen und dem Hinweis, dass die Genehmigung eines 213 Schulversuchs zur Abnahme der Hauptschulprüfung von der Kellerskopfschule separat zu 214 genehmigen sei, zugestimmt. 215 216 Inzwischen sind die organisatorischen Maßnahmen umgesetzt, die Ursula-Wölfel-Schule 217 (Grundschule) hat ihre Tätigkeit zum Schuljahr 2019/2020 aufgenommen, die Heinrich-von- 218 Kleist-Schule ist seit dem Schuljahr 2017/18 die IGS Rheingauviertel und aus der Wolfram- 219 von-Eschenbach-Schule wurde ebenfalls zum Schuljahr 2017/18 die Mittelstufenschule 220 Dichterviertel. 221 222 4Schulentwicklungsplan 2016/2017 – 2021/2022, Hrsg. Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Dezernat V, Wiesbaden, 2016. Alle Schulentwicklungspläne seit 2016/17 sind abrufbar unter: https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/bildung/bildungsberichterstattung/schulentwicklungsplanung- sep.php. 6
223 2.2.2. Die Teilfortschreibung SEP 2018 224 225 Einen ersten Anhaltspunkt über die immer kürzere Haltbarkeit von langfristigen Planungen 226 liefert die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2018, beschlossen von der 227 Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, mit Erlass des Hessischen Kultusministers 228 vom 14.11.2019 genehmigt. 229 230 Gleich im ersten Satz dieser Teilfortschreibung heißt es: „Die steigende Bevölkerungszahl in 231 Wiesbaden und die damit verbundenen steigenden Schülerzahlen erfordern die Erweiterung 232 von vorhandenen Schulen und die Schaffung von neuen Schulen.“5 Gingen die Statistiker bei 233 der Erstellung des SEP 2016-2021 noch von einer Bevölkerungszahl in Wiesbaden im Jahre 234 2030 von rund 283.000 aus, so rechnete das Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung 235 und Statistik (heute: Amt für Stadtforschung und Statistik) bei der Erarbeitung der 236 Teilfortschreibung 2028 in der mittleren Variante bereits 2030 mit über 300.000 237 Einwohnerinnen und Einwohnern. 238 239 Diese Entwicklung war in den vorherigen Jahren in diesem Maße nicht absehbar. Zwischen 240 den beiden Schulentwicklungsplänen lagen zwar nur drei Jahre, aber in diesen drei Jahren 241 waren nicht nur die zugewanderten Kinder aus dem Jahr 2015 mit einzuberechnen, auch die 242 Anstrengungen der Wiesbadener Stadtpolitik in der Ausweisung neuer Wohngebiete und 243 eine in diesem Maße im Vorfeld nicht prognostizierbare Sogwirkung des Rhein-Main-Gebiets 244 trugen zu der veränderten Bevölkerungsprognose bei. 245 246 Aufgrund dieser und weiterer Entwicklungen (Seiteneinsteiger, Querversetzungen und 247 Schulformwechsler) wurden in dieser Teilfortschreibung folgende organisatorische 248 Maßnahmen vorgeschlagen und genehmigt: 249 250 Einrichtung einer neuen Grundschule im Schulbezirksgebiet der Adalbert-Stifter- 251 Schule 252 Umwandlung der Außenstelle Kastel Housing der Gustav-Stresemann-Schule in eine 253 eigenständige 4-zügige Grundschule 254 Einrichtung einer neuen IGS mit 4 Zügen 255 Schaffung der dauerhaften 5-Zügigkeit an der Wilhelm-Leuschner-Schule 256 Einrichtung eines neuen Gymnasiums mit 5 Zügen 257 Erweiterung der Martin-Niemöller-Schule um 2 Züge auf insgesamt 5 Züge. 258 259 Auch hier wurden die organisatorischen Maßnahmen seitens des Schulträgers umgehend in 260 die Tat umgesetzt, die jeweiligen Projekte befinden sich in unterschiedlichen 261 Realisierungsabschnitten. 262 263 264 5 Schulentwicklungsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden – Allgemeinbildende Schulen – Teilfortschreibung 2018. Abrufbar ebenda. 7
265 2.2.3. Die Teilfortschreibung SEP 2019 266 267 Die Genehmigung des SEP 2018 war seitens des Hessischen Kultusministeriums mit der 268 Auflage verbunden, sich der Problematik der fehlenden Plätze im Bildungsgang Hauptschule 269 anzunehmen und einer Lösung zuzuführen. Der Stadt Wiesbaden wurde aufgetragen, in 270 einer nächsten Teilfortschreibung das Schulangebot im Hauptschulbildungsgang der 271 Bedarfslage anzupassen. 272 273 Nicht nur diese Auflage, auch die faktische Entwicklung zum Schuljahr 2019/20, für das 274 insgesamt an Wiesbadener Schulen zusätzliche etwa 100 Plätze im Bildungsgang 275 Hauptschule geschaffen werden mussten, hatten eine Lösung für diese Herausforderung 276 nötig gemacht. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) die einen Schulplatz 277 benötigen, der ihrer Eignung als Hauptschüler entspricht ist deutlich angestiegen. Dies ergibt 278 sich aus den Übergängen aus Seiteneinsteigern aus Deutschintensivklassen, 279 Querversetzungen und Schulformwechslern. Dies gelang nur über die Aufnahme dieser 280 Schülerinnen und Schüler an Integrierten Gesamtschulen. Diese einmalige Lösung war aus 281 pädagogischen und vor allem aus Platzgründen nicht wiederholbar. 282 283 Gleichzeitig wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die einen 284 Hauptschulbildungsgang besuchen, in den nächsten Jahren noch ansteigen, da die 285 Bevölkerungszahl in Wiesbaden zunehmen und der EU-Zuzug aus Südosteuropa anhalten 286 bzw. steigen wird. Gleichfalls ist nicht mit einem Rückgang der Querversetzungen zu 287 rechnen. Die Hauptschulplätze werden insbesondere ab der Klassenstufe 6 bis zur 288 Klassenstufe 9 nachgefragt werden. 289 290 Mit dem jahrgangsweisen Auslaufen der Wolfram-von-Eschenbach-Schule als Hauptschule 291 und dem jahrgangsweisen Auslaufen der Heinrich-von-Kleist-Schule als verbundene Haupt- 292 und Realschule sind immer mehr Hauptschulplätze weggefallen, die Erich Kästner-Schule 293 als verbundenen Haupt- und Realschule hat keine Aufnahmekapazitäten, da entweder die 294 Hauptschulplätze von Klassenstufe 5 an belegt sind oder in den höheren Klassenstufen für 295 die „eigenen“ Querversetzungen benötigt werden. Die Zahlen wurden im SEP 2019 wie folgt 296 dargelegt: 297 298 Querversetzungen und Schulformwechsler von Gymnasium auf Realschulen, IGSen 299 und Mittelstufenschule Jahrgang Realschule IGS Mittelstufen- schule *1) 5 3 2 0 6 36 17 8 7 31 18 - 8 41 15 - 9 29 13 - 10 9 11 - 300 Quelle: Hessisches Kultusministerium 301 *1) Die Mittelstufenschule Dichterviertel hatte in diesem Schuljahr nur die Jahrgangsstufen 5 + 6 302 8
303 304 Querversetzungen und Schulformwechsler von Realschulen auf Hauptschulen, IGSen 305 und Mittelstufenschule Jahrgang Hauptschule IGS Mittelstufen- *2) + *3) schule *1) 5 0 1 0 6 6 6 5 7 28 2 - 8 16 6 - 9 10 2 - 10 0 5 - 306 Quelle: Hessisches Kultusministerium 307 *1) Die Mittelstufenschule Dichterviertel hatte in diesem Schuljahr nur die Jahrgangsstufen 5 + 6 308 *2) Die Wolfram-von-Eschenbach-Schule, als einzige verbliebenen Hauptschule, hatte in diesem Schuljahr 309 nur die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 310 *3) Die Heinrich-von-Kleist-Schule, als zweite verbundene Haupt-und Realschule, hatte in diesem 311 Schuljahr nur die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 312 313 Schulformwechsler von IGSen auf Hauptschulen. Jahrgang Hauptschule *1) + *2) 5 0 6 0 7 7 8 7 9 20 10 7 314 Quelle: Hessisches Kultusministerium 315 *1) Die Wolfram-von-Eschenbach-Schule, als einzige verbliebenen Hauptschule, hatte in diesem Schuljahr 316 nur die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 317 *2) Die Heinrich-von-Kleist-Schule, als zweite verbundene Haupt-und Realschule, hatte in diesem 318 Schuljahr nur die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 319 320 Für das Schuljahr 2019/20 liegen die Zahlen aus dem Staatlichen Schulamt für den 321 Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden (SSA-RTK-WI) vor, die 322 den Übergang von Realschule auf Hauptschule wiedergeben. Diese Zahlen sind der 323 nachfolgenden Tabelle 2.1.4 zu entnehmen. 324 9
325 326 Querversetzungen und Schulformwechsler Schulform „Real“ auf Schulform „Haupt“. Jahrgang Hauptschule bzw. IGS 5 0 6 22 7 20 8 15 9 10 10 327 Quelle: SSA-RTK-WI 328 Zu weiteren Fällen gibt es noch folgende Erläuterung des SSA-RTK-WI: „Des Weiteren 329 wurden in den Monaten Mai – August 2019 ca. 22 SuS, die nach Wiesbaden 330 umgezogen sind und die vorher eine Hauptschule bzw. eine IGS besuchten, an eine 331 IGS vermittelt (überwiegend SuS auf Hauptschulniveau).“ 332 333 Neben der Frage der Notwendigkeit von Hauptschulplätzen durch die Anzahl der 334 querversetzten Schülerinnen und Schüler hat der SEP 2019 auch die Notwendigkeit weiterer 335 Plätze durch so genannte Seiteneinsteiger untersucht: 336 337 Die SuS die aus den Deutschintensivklassen in das Regelschulsystem wechseln, 338 werden als Seiteneinsteiger bezeichnet. 339 Für das Schuljahr 2019/20 gab es zum Schuljahresbeginn insgesamt 98 340 Seiteneinsteiger, die sich wie in der Tabelle 2.2.1 dargestellt aufteilen. 341 Anzahl Wechsel Intensivklassen in Regelklassen nach Schulform und Jahrgängen: Jahrgang IGS Realschule Hauptschule Gymnasien 5 19 0 0 0 6 18 2 0 1 7 17 3 0 1 8 16 5 0 1 9 6 0 7 0 10 2 0 0 0 342 Quelle: SSA-RTK-WI 343 344 Zum Beginn des Schulhalbjahres gibt es auch Wechsel in die Regelklassen, die mit 345 berücksichtigt werden müssen. Zum zweiten Schulhalbjahr 2018/19 gab es insgesamt 346 16 Seiteneinsteiger, die sich wie in der Tabelle 2.2.2 dargestellt aufteilen: 347 10
348 Anzahl Wechsel Intensivklassen in Regelklassen nach Schulform und Jahrgängen Jahrgang IGS Realschule Hauptschule Gymnasien 5 4 0 0 0 6 3 0 0 1 7 4 0 0 0 8 3 0 0 0 9 0 0 0 1 10 0 0 0 0 349 Quelle: SSA-RTK-WI 350 351 Die Prognose für das Schuljahr 2020/21 wird in der nächsten Tabelle dargestellt. Es 352 wird von 103 Seiteneinsteigern ausgegangen. Eine Differenzierung nach den 353 Schulhalbjahren wurde nicht vorgenommen. 354 Prognose Wechsel Intensivklassen in Regelklassen nach Schulform und Jahrgängen Jahrgang IGS Realschule Hauptschule Gymnasien 5 15 0 0 0 6 15 2 8 1 7 15 2 8 1 8 15 2 8 1 9 5 0 5 0 10 0 0 0 0 355 Quelle: Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden 356 357 Diese Anzahl wird nach Auskunft des Staatlichen Schulamtes auch in den nächsten 358 Jahren auf diesem Niveau bleiben. [Hervorhebung durch Verfasser] 359 360 361 Mit der Teilfortschreibung 20196 trug der Schulträger dieser Entwicklung Rechnung. Die 362 Adalbert-Stifter-Schule und die Gerhart-Hauptmann-Schule wurden zu Realschulen mit 363 Hauptschulzweig umgewandelt (nach dem Hessischen Schulgesetz verbundene Haupt- und 364 Realschulen) und in diesem Zusammenhang räumlich ertüchtigt. Gleichfalls wurde das 365 Angebot der Schulsozialarbeit an beiden Schulen für die gesamte Schülerschaft eingerichtet. 366 367 6 Schulentwicklungsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden – Teilfortschreibung 2019. Abrufbar ebenda. 11
368 2.3. Das neue Verfahren zur Erarbeitung des 369 Schulentwicklungsplanes 2022ff 370 371 372 Mit Beschluss Nr. 0096 hat der Haupt- und Finanzausschuss am 6. Mai 2020 ein neues 373 Verfahren zur Aufstellung des neuen Schulentwicklungsplanes beschlossen7. In dem 374 Beschluss heißt es: 375 376 Der Magistrat wird gebeten, den nächsten Schulentwicklungsplan für den Zeitraum 2022- 377 2026, also für vier Jahre, unter Berücksichtigung folgender Parameter aufzustellen: 378 379 Die Einbindung der Öffentlichkeit orientiert sich grob am Verfahren zur Aufstellung 380 eines Bebauungsplans. 381 Zu Beginn des Prozesses soll – aufgrund der aktuellen Situation aber erst direkt nach 382 der Sommerpause - eine Auftaktkonferenz mit allen interessierten Personen, 383 Gruppen und Initiativen stattfinden, in der diese ihre Vorstellungen zur Entwicklung 384 der Wiesbadener Schullandschaft 2022-2026 äußern können. Dabei ist auf die 385 Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Landeshauptstadt 386 Wiesbaden als Schulträger hinzuweisen. 387 Der Schulentwicklungsplan soll im September 2021 beschlossen werden, damit die 388 genehmigende Behörde (Hessisches Kultusministerium) über ausreichend Zeit zur 389 Genehmigung verfügt. 390 391 Schematisch wurde das Verfahren wie folgt skizziert: 392 393 394 7Während der Zeit der Corona-bedingten Einschränkungen im ersten Halbjahr 2020 war dem Haupt- und Finanzausschuss auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Nr. 0114 Ziffer 2c vom 26.03.2020 für einige Monate die endgültige Beschlussfassung übertragen worden. 12
395 Leitgedanke für diese Vorgehensweise war zum einen das grundsätzlich gestiegene 396 Interesse an der Beteiligung an politischen Prozessen durch die Bürgerschaft und zum 397 anderen der Wunsch von Interessengruppen wie etwa dem Stadtelternbeirat, vor der 398 Finalisierung eines neuen Schulentwicklungsplanes in die Erarbeitung eingebunden zu 399 werden. Mit dem gewählten zweistufigen Verfahren der Beteiligung (bei der 400 Grundlagenermittlung in Form der Auftaktkonferenz sowie der Möglichkeit zur 401 Kommentierung des ersten Entwurfs) bei gleichzeitiger Beibehaltung der Letztentscheidung 402 durch die politischen Gremien der Landeshauptstadt Wiesbaden, kommt ein Verfahren zur 403 Anwendung, das versucht, den unterschiedlichen Interessen der Schulentwicklungsplanung 404 entgegen zu kommen. 405 406 Der hier vorliegende erste Entwurf ist das Ergebnis der drei Aspekte: „Input der Schulen“, 407 „Zahlen, Daten, Fakten“ und „Ideen aus der Auftaktkonferenz.“ 408 409 410 411 13
412 3. Aktueller Sachstand 413 414 3.1. Das Schulangebot in Wiesbaden 415 416 Die Landeshauptstadt Wiesbaden verfügt über ein breit aufgestelltes Bildungsangebot. 37 417 Grundschulen (mit 39 Standorten8), davon einige mit Eingangsstufe9, drei Realschulen mit 418 Hauptschulzweig, zwei Realschulen, eine Mittelstufenschule, acht Integrierte Gesamtschulen 419 sowie neun Gymnasien und fünf Förderschulen sind als allgemeinbildende Schulen zu 420 betrachten, hinzu kommen fünf berufliche Schulen10 mit einem ausdifferenzierten und sehr 421 individuellen (Aus)Bildungsangebot. Rund 37.000 Schülerinnen und Schüler werden an 422 diesen Schulen unterrichtet, etwa 10.000 an Grundschulen, ebenfalls etwas 10.000 an 423 beruflichen Schulen, knapp 5.000 an Integrierten Gesamtschulen, etwa 8.300 an Integrierten 424 Gesamtschulen und 900 an Förderschulen. Seit 2017 gibt es in Wiesbaden auch eine 425 Mittelstufenschule, die Mittelstufenschule Dichterviertel, die aus der Wolfram-von- 426 Eschenbach-Schule hervorgegangen ist. 427 428 Im Folgenden die genauen Zahlen aus der vorläufigen Herbststatistik des Landes Hessen 429 von November 2020: 430 Schulform Zahl SuS Anmerkungen Grundschulen 10.647 Davon 933 in Vorklassen / Vorlaufkursen Mittelstufenschule 479 Davon 351 im MSS-Zweig, 128 im auslaufenden H-Zweig Verbundene Haupt- und 1.839 Davon 42 als Seiteneinsteiger, 159 in Realschulen H-Zweigen Realschulen 905 Integrierte Gesamtschulen 4.612 Davon 151 in den auslaufenden H- und R-Zügen der IGS Rheingauviertel Gymnasien 8.459 Davon 30 als Seiteneinsteiger Oberstufengymnasium 474 Förderschulen 754 Abendschulen 226 Abendhauptschule: 16; Abendrealschule: 161; Abendgymnasium: 49 Gesamt 28.395 431 Quelle: Hessisches Kultusministerium 432 433 Wie aus den in Anhang B verzeichneten Porträts und Übersichten hervorgeht, ist das 434 Schulangebot in Wiesbaden auch innerhalb der einzelnen Schulformen äußerst vielfältig und 435 umfassend. 436 8 Die Alfred-Delp-Schule ist eine Außenstelle der Hafenschule, die Adolf-Reichwein-Schule eine Außenstelle der Konrad-Duden-Schule. 9 Folgende Grundschulen verfügen über eine Eingangsstufe, in der der Schulbesuch meist mit 5 Jahren erfolgt und die Lerninhalte der Klasse 1 auf zwei Jahre verteilt sind: Grundschule Schelmengraben, Konrad-Duden- Schule am Standort Adolf-Reichwein-Schule, Anton-Gruner-Schule, Diesterwegschule, Alfred-Delp-Schule. 10 Die Erarbeitung eines Schulentwicklungsplanes für die Beruflichen Schulen ist – gemeinsam mit dem Rheingau- Taunus-Kreis – für das Jahr 2021/2022 vorgesehen. 14
437 Nachrichtlich seien hier auch die Schulen in privater Trägerschaft genannt – auch hier finden 438 sich Grund-, Real- und Förderschulen sowie eine IGS, zwei jahrgangsübergreifende Schulen 439 und zwei Gymnasien11. Hier – ebenfalls aus der vorläufigen Herbststatistik des Landes 440 Hessen – die Besuchszahlen nach Schulformen bzw. bei integrierten Systemen nach 441 Jahrgängen an Privatschulen in Wiesbaden: 442 443 Besuch an Privatschulen: 444 Schulform Zahl SuS Name / Träger Grundschulen 759 Obermayr, PBG, Campus Klarenthal, Montessorischule In Grundschuljahrgängen 256 FCW, FWS verbundener Schulen Realschule 39 Obermayr IGS (bzw. höhere Jahrgänge in 787 Campus Klarenthal, FWS, FCS verbundenen Systemen) Gymnasien 1153 Obermayr, Humboldt Oberstufengymnasium / 251 Campus Klarenthal, Hessenkolleg Gymnasialzweig Förderschulen 301 Schule am Geisberg Gesamt: 3.546 445 Quelle: Hessisches Kultusministerium 446 447 448 3.2. Die Ganztagsbetreuung in Wiesbaden 449 450 3.2.1. Schulen – mehr als Orte für den Unterricht 451 452 Kommunen sind zum einen als Schulträger für die Schulentwicklungsplanung und den 453 Schulbau sowie Hausmeister, Sekretariate, Schülerbeförderung, Mittagessensversorgung, 454 die so genannte äußere Schulverwaltung, zuständig. Zum anderen hat die Kommune vor 455 allem im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe die Aufgabe, Betreuung, Erziehung und 456 Bildung der Kinder zu gewährleisten und hierfür bedarfsgerecht Angebote bereit zu stellen (§ 457 24 Abs. SGB VIII). Darüber hinaus sind Kindern und Jugendlichen mit besonderen 458 Förderbedarfen über Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII), aber auch im Falle von 459 Beeinträchtigungen und Behinderungen (über Eingliederungshilfe § 112 SGB IX und § 35a 460 SGB VIII) Leistungen zur Teilhabe zu gewähren. Alle diese Aufgaben und Leistungen (sowie 461 die mit der Umsetzung dieser Aufgaben betrauten Personen) sind ebenfalls integraler 462 Bestandteil der Schulen und deshalb für die Schulentwicklungsplanung relevant. 463 „Schulen sind zu Schulgemeinden geworden, in denen unterschiedliche Professionen 464 zusammenarbeiten. Die Zusammenführung von Unterricht, sonderpädagogischer 465 Förderung, Beratung, Ganztagsangeboten und Betreuung lässt aus 466 Lehrer*innenkollegien immer mehr multiprofessionelle Teams werden.“ 467 (Serviceagentur Ganztägig Lernen Hessen) 468 11 Zu nennen sind: Montessori-Grundschule, die Private Bilinguale Ganztagsschule, die Freie Waldorfschule, die Schulen der Obermayr-Gruppe, das Humboldt-Gymnasium, der Schulcampus Klarenthal (EVIM), die Private Bilinguale Ganztagsschule, die Agnes-Neuhaus-Schule, die Freie Christliche Schule Wiesbaden. 15
469 Die folgenden Darstellungen sollen dazu dienen, die Leistungen, die die Landeshauptstadt 470 Wiesbaden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben im Sinne der kommunalen 471 Daseinsvorsorge am Ort der Wiesbadener Schulen anbietet, kurz darzustellen. Auf 472 ausführlichere Darstellungen (i.d.R. Geschäftsberichte) wird in den Texten jeweils verwiesen. 473 474 475 3.2.2. Betreuungsangebote an Wiesbaden (Grund-)Schulen I – Grundschulkinderbetreuung 476 und ganztägige Angebote 477 478 An 33 Grundschulen wird derzeit eine nachschulische Betreuung angeboten. Die Betreuung 479 wird durch 16 Schulfördervereine und sieben freie Träger getragen, wobei einige Träger 480 mehrere Standorte bedienen. Die Grundlage für das Betreuungsangebot ergibt sich aus § 15 481 des Hessischen Schulgesetzes. Das Amt für Soziale Arbeit, Abteilung 482 Grundschulkinderbetreuung und Ganztägige Angebote, fungiert dabei als Zuschussgeber 483 und definiert die Qualitätsstandards. 484 485 Die Grundschulkinderbetreuung hat sich stetig weiter entwickelt und professionalisiert. 486 Mittlerweile werden fast 5.050 Betreuungsplätze, davon 720 Plätze im Ganztag (Profile 1- 3) 487 und 1.193 Plätze im Pakt für den Nachmittag (Stand Oktober 2019), angeboten.12 488 489 Angebote und Qualitätsstandards in der Grundschulkinderbetreuung (§ 15 Schulgesetz) 490 491 Betreuungsplatz bis 15 Uhr inkl. 9 Wochen Ferienbetreuung 492 Elternbeitrag: 150 € zzgl. Kosten für das Mittagessen 493 Betreuungsplatz bis 17 Uhr inkl. 9 Wochen Ferienbetreuung 494 Elternbeitrag: 170 € zzgl. Kosten für das Mittagessen 495 Frühbetreuung (standortabhängig), Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, 496 Freizeitpädagogische Angebote, ggf. Nachmittagssnack, Nutzung schulischer AG- 497 Angebote, AG-Angebote durch Vereine aus dem Stadtteil 498 Verbindlicher Fachkräfteschlüssel, qualifiziertes Betreuungspersonal, umfangreiches 499 Fortbildungsprogramm für das Betreuungspersonal, enge Kooperation mit den 500 Schulen und verbindliche Kooperation mit dem Schulträger. 501 Pakt für den Nachmittag und Ganztägige Angebote 502 503 Der Pakt für den Nachmittag (PfdN) ist ein freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot des 504 Landes Hessen und des Schulträgers Landeshauptstadt Wiesbaden an 5 Tagen in der 505 Woche von 7.30-14.30 oder bis 17.00 Uhr und in den Ferien. An diesem Projekt nimmt die 506 Landeshauptstadt Wiesbaden seit dem Schuljahr 2016/17 teil. 507 Das Land Hessen stellt dabei Ressourcen in Form von Stellen für Lehrkräfte und Mitteln zur 508 Verfügung, um ein Angebot bis 14.30 Uhr zu ermöglichen. Ein weitergehendes Angebot bis 509 17.00 Uhr, die Organisation des Mittagessens und einer Ferienbetreuung sind Aufgaben der 510 Landeshauptstadt Wiesbaden. Dies wird je nach Standort in Kooperation mit den 511 Schulfördervereinen, freien Trägern oder der Betreuenden Grundschule (BGS) umgesetzt. 12Ausführlichere Daten und Informationen sind dem jährlichen Geschäftsbericht „Nachmittagsangebote Bildung, Erziehung und Betreuung“ zu entnehmen; vgl. https://www.wiesbaden.de/leben-in- wiesbaden/gesellschaft/sozialplanung-entwicklung/content/jugendhilfeplanung.php#SP-tabs:3 16
512 Insgesamt nehmen in Wiesbaden sieben Grundschulen am PfdN teil, fünf Schulen bieten 513 den Pakt in teilgebundener Form mit festen Ganztagsklassen an. Je Jahrgang gibt es 514 mindestens eine gebundene Ganztagsklasse (alle Kinder dieser Klassen bleiben für die 515 komplette Grundschulzeit täglich bis 14.30 zusammen). Damit wird eine Rhythmisierung des 516 Tagesablaufs und der Wechsel von Lern-, Entspannungs- und Bewegungsphasen möglich. 517 518 Sieben Grundschulen in Wiesbaden sind ganztägig arbeitende Schulen in unterschiedlichen 519 Profilen (Profile 1-3). Sie arbeiten nach den Richtlinien und dem Qualitätsrahmen für 520 ganztägig arbeitende Schulen in Hessen. Die Profile 1 und 2 können auf bestimmte 521 Jahrgänge begrenzt werden und die Teilnahme der Schüler *innen ist freiwillig. 522 Profil 1 bietet an mindestens drei Wochentagen bis 14.30 Uhr 523 Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- 524 und Freizeitbereich an. 525 Profil 2 bietet ein verlässliches Angebot an fünf Tagen pro Woche. Neben dem 526 Pflichtunterricht werden Förderkurse, Wahlangebot sowie den Unterricht ergänzende 527 und erweiternde Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die Betreuung von 528 Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und 529 Spielgruppen gewährleistet. Stundenzeiten und der Wechsel von Bildungs- und 530 Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden. Betreuungsmöglichkeiten 531 bestehen in der Regel von 7.30 Uhr bis 16 oder 17 Uhr. 532 Profil 3 bietet nachmittäglichen Pflichtunterricht sowie unterschiedliche 533 Betreuungsmöglichkeiten an fünf Nachmittagen pro Woche an. Der Unterricht findet 534 in der Regel verlässlich in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16 oder 17 Uhr statt. Die 535 Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz 536 oder teilweise verpflichtend (wird bisher in Wiesbaden nur an der Blücherschule 537 angeboten). 538 539 3.2.3. Betreuungsangebote an Wiesbadener (Grund)Schulen II – Die Betreuende 540 Grundschule 541 Ausgangspunkt für die Einführung der Betreuenden Grundschulen in Wiesbaden war der 542 Sozialbericht zur „Lebenslage Alleinerziehender“ von 1989. Neben den Angeboten 543 Kinderhort und städtische Schülerhilfe sollten die Betreuenden Grundschulen gemäß §§ 1, 544 16, 22 und 22a des SGB VIII den zunehmenden Bedarf an ganztägiger Betreuung decken. 545 Dabei sollten vorrangig die Grundschulen Berücksichtigung finden, „die im Rahmen ihrer 546 pädagogischen Arbeit in besonderem Maße sozialen Belangen entsprechen müssen“. 547 Die Betreuenden Grundschulen in Wiesbaden stellen heute auf Basis des Kinder- und 548 Jugendhilfegesetz an 17 Wiesbadener Grundschulen an 18 Standorten (siehe Übersicht 549 unten) eine gesicherte Tagesbetreuung für Kinder dieser Schulen bereit und unterstützen 550 und fördern insbesondere mit den Angeboten Klassenbetreuung und dem Kompetenz- 551 Entwicklungs-Programm (KEP) die persönliche und schulische Entwicklung der Kinder und 552 fördern die Öffnung von Schule in den Stadtteil. Sie beinhalten als Angebot also neben der 553 Betreuung immer auch schon Teile von Schulsozialarbeit, wenn auch in der klassischen 554 Form auf eine eingeschränkte Zielgruppe begrenzt, nämlich die angemeldeten Kinder. 555 17
556 557 An folgenden Schulstandorten, in der Regel handelt es sich um Stadtteile mit hohen sozialen 558 Bedarfslagen, gibt es die BGS (seit…): 559 Goetheschule 1990 (Biebrich) 560 Anton-Gruner-Schule 1990 (Bergkirchenviertel); heute ist die BGS Träger PfdN 561 Carlo-Mierendorff-Schule 1990 (Kostheim) 562 Friedrich-von-Schiller-Schule 1993 (Rheingauviertel) 563 Adalbert-Stifter-Schule 1993 (Südost) 564 Ludwig-Beck-Schule 1993 (Gräselberg); heute ist die BGS Träger im PfdN 565 Grundschule Sauerland 1998 (Sauerland) 566 Grundschule Schelmengraben 2002 (Schelmengraben) 567 Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule 2002 (Mitte) 568 Krautgartenschule 2002 (Kastel) 569 Gustav-Stresemann-Schule 2002 (Kastel) sowie 570 Außenstelle der Gustav-Stresemann-Schule: Haus der Bildung und Begegnung 2016 571 Geschwister-Scholl-Schule 2005 (Klarenthal) (Umwandlung von einer 572 Schulsozialarbeitseinrichtung in eine Betreuende Grundschule) 573 Justus-von-Liebig-Schule 2003 (Erbenheim) 574 Riederbergschule 2012 (Nordost/Westend) 575 Brüder-Grimm-Schule 2012 (Kostheim) 576 Ursula-Wölfel-Schule 2018 (Innenstadt Hollerbornstraße) 577 Freiherr-vom-Stein-Schule 2018 (Biebrich) 578 579 Derzeit wandelt sich die BGS an einzelnen Standorten, die im Modell Pakt für den 580 Nachmittag arbeiten (Goetheschule und Ursula-Wölfel-Schule), hin in Richtung 581 „Schulsozialarbeit für alle“.13 Schulsozialarbeit kann (u. a. über verstärkte Klassenbetreuung) 582 nun alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarfen erreichen, unabhängig davon, ob die Kinder 583 ein Betreuungsangebot nutzen oder nicht; der Zugang zu Kindern und Eltern verändert sich 584 zwar ohne die klassische Betreuung, ist aber möglich; 585 Das neue Modell „Schulsozialarbeit für alle“ ermöglicht die Einführung neuer 586 Formate, wie „Starterclub“ (Angebot für die 1. Klassen) und „Fit für die Fünf“, die 587 wichtig sind für gelingende Übergänge; 588 bereits existierende wichtige und erfolgreiche Angebote wie das KEP können 589 deutlich ausgeweitet und auch von den Zeiten her besser platziert werden, so dass 590 deutlich mehr Kinder davon profitieren können; 591 die Kooperation Schule-Jugendhilfe bzw. Lehrkräfte-Sozialarbeit in schwierigen 592 Einzelfällen wird erleichtert. 593 594 Hierzu und für die weitere Planung und Entwicklung in Richtung Umwandlung von 595 Betreuender Grundschule in Schulsozialarbeit an Grundschulen ist eine Sitzungsvorlage 596 beschlossen worden. 597 598 13Vgl. ausführlicher im „Nachmittagsangebote Bildung, Erziehung und Betreuung für Grundschulkinder 2019/2020“, S. 10, 11; download unter https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesellschaft/sozialplanung- entwicklung/content/jugendhilfeplanung.php#SP-tabs:3 . 18
599 3.2.4. Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen 600 601 Die Schulsozialarbeit in Wiesbaden ist seit 1977 ein Teil des städtischen 602 Jugendhilfeangebotes. Die gesetzliche Grundlage der Schulsozialarbeit bildet das Kinder- 603 und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), insbesondere § 13 Jugendsozialarbeit. Schulsozialarbeit 604 ist ein präventives und kompensatorisches Jugendhilfeangebot. Die Angebote sind über 605 Kooperationsabsprachen und Verfahrensregelungen eng mit anderen Bereichen des Amtes 606 für Soziale Arbeit verknüpft. 607 608 Schulsozialarbeit gibt es derzeit (SJ 2019/20) an den folgenden 14 Einrichtungen. Mit der 609 Koordinierungsstelle im Übergang Schule-Beruf arbeitet sie an fünf berufliche Schulen und 610 ist somit an 18 Wiesbadener Schulen verortet: 611 612 613 614 Mit einem 3-Stufen-Modell (Klassenbetreuung, Gruppenangebote, Einzelfallarbeit) ist 615 Schulsozialarbeit auf eine aufbauende Beziehungsarbeit mit allen Schüler/ -innen ab 616 Jahrgang 5 angelegt. Sie unterstützt deren Persönlichkeitsentwicklung, um perspektivisch 617 eine im Rahmen des Kompetenz-Entwicklungs-Programms (KEP) allumfassende Be- 618 rufsorientierung mit bestmöglichem Übergang unter Einbezug der Eltern zu ermöglichen. 619 Sozialpädagogische Angebote der Schulsozialarbeit richten sich besonders an Wiesbadener 620 Schülerinnen und Schüler, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur 621 Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Hilfen angewiesen sind, 622 und die zum Teil nur mit dieser Unterstützung einen Schulabschluss und einen 623 qualifizierenden Übergang ins Berufsleben erreichen werden. 19
624 Die Verortung ist primär an Schulen, deren Anteil an Schülerinnen und Schülern mit 625 Herkunftsbenachteiligung an diesen Schulen relativ hoch sind oder die Sicherung der 626 Schullaufbahn einzelner Schülerinnen und Schüler besonders in den Fokus genommen 627 werden muss. 628 Schulsozialarbeit ist die engste Form der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Ihre Basis 629 ist die alltägliche Zusammenarbeit zwischen Schulsozialarbeiterinnen und 630 Schulsozialarbeitern mit den Lehrerinnen und Lehrern. Die Schulsozialarbeiterinnen und 631 Schulsozialarbeiter arbeiten dabei mit der gleichen Zielgruppe, ähnlichen Zielsetzungen und 632 zum Teil unterschiedlichen Methoden im Feld Schule und dem Stadtteil. 633 Die rechtzeitige Bereitstellung von sozialpädagogischen Angeboten verhindert oder korrigiert 634 Fehlentwicklungen und zeigt individuelle Problemlösungswege auf. Die frühzeitige 635 Bereitstellung notwendiger Hilfen reduziert insgesamt die Konflikt- und Gewaltpotenziale und 636 die Verweigerungsformen und wirkt sich positiv in Schule, Familie, Freizeit und Stadtteil aus. 637 Die Chancen für das Erreichen eines Schulabschlusses und der Einstieg in das Berufsleben 638 mit einem Ausbildungsplatz erhöhen sich deutlich. 639 Mit der Einführung von Hauptschulzweigen an Wiesbadener Realschulen wird die 640 Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2020/21 auch auf Realschulen mit Hauptschulzweigen 641 (zunächst gilt dies für die Gerhart-Hauptmann-Schule und die Albrecht-Dürer-Schule) 642 ausgeweitet. 643 644 645 3.2.5. Angebote an Schulen jenseits des Unterrichts (Betreuung und Schulsozialarbeit) – was 646 heißt das für die Schulentwicklungsplanung? 647 648 Die in den letzten Abschnitten dargestellten Angebote des Amtes für Soziale Arbeit bzw. der 649 Jugendhilfe an den Wiesbadener Schulen sind Resultat des gesellschaftlichen Wandels bzw. 650 eine notwendige Reaktion darauf. Die Jugendhilfeangebote am Ort der Schule unterstützen 651 die Schülerinnen und Schüler und entlasten damit auch die Lehrkräfte. Sie bereichern damit 652 das schulische Leben, gleichzeitig entstehen neue Abstimmungs- und 653 Kommunikationsbedarfe. Für die Schulentwicklungsplanung hat insbesondere Bedeutung: 654 Die Jugendhilfeangebote führen zu größeren und vielfältigeren Teams an den 655 jeweiligen Schulen („multiprofessionelle Teams“) mit den entsprechend höheren 656 Bedarfen an Arbeitsplätzen und digitaltechnischer Ausstattung (Hardware und WLAN) 657 sowie den dazugehörenden Kommunikations- und Abstimmungsbedarfen; 658 sie führen dazu, dass die Schulen – und zwar unabhängig davon, ob schulische 659 Ganztagsangebote vorhanden sind oder nicht - nicht nur am Vor- sondern auch am 660 Nachmittag und auch den Ferien Lern-, Freizeit- und Bildungsorte sind bzw. werden; 661 sie generieren eigene Bedarfe an „Funktionsräumen“, u.a. im Bereich der Betreuung, 662 für zusätzliche Freizeitangebote, aber auch im Bereich von Mensen u. ä. 663 sie machen „gemeinsame Raumnutzungen“ zu einem wichtigen Thema; 664 sie bringen „Unruhe“ ins Schulleben mit ihren anderen, i. d. R. sozialpädagogischen 665 Aufträgen und Arbeitsansätzen, die im besten Fall zu einer Verbesserung von 666 Herangehens- und Arbeitsweisen insgesamt, im schlechten Fall aber zu Konflikten 667 führen, um Ressourcen, v. a. im Bereich der Zugänge zu und Nutzung von Räumen. 668 Diese kurze und sehr grobe Auflistung macht deutlich, dass diese Angebote an Schulen und 669 die Frage, welches Ausmaß sie haben bzw. bekommen werden (v. a. im Bereich Angebote 20
670 am Nachmittag), erhebliche Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung haben. So wird 671 z. B. die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder im 672 Grundschulalter, die für 2025 avisiert ist, erhebliche Auswirkungen auf die Planungen haben. 673 Aber auch unabhängig davon, erfordert die Planung einer modernen, multiprofessionellen 674 Schule eine enge Kooperation nicht nur zwischen Schulentwicklungsplanung, Staatlichem 675 Schulamt, Schulamt und den Schulen selber, sondern eben auch der Jugendhilfeplanung 676 (und evtl. auch der sozialräumlichen Entwicklungsplanung) sowie die Einbindung der 677 jeweiligen Fachabteilungen Grundschulkinderbetreuung, BGS und/oder Schulsozialarbeit im 678 Amt für Soziale Arbeit. 679 21
680 4. Herausforderungen 681 682 4.1. Der zu erwartende gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung in 683 der Grundschule 684 685 Nachdem es seit Jahren den Rechtsanspruch auf Betreuung im Krippen- und Vorschulalter 686 gibt, ist auf Bundesebene nun auch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf 687 Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Vorbereitung und soll bis zum Jahr 2026 688 umgesetzt werden. Neben einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden 689 mit dem Rechtsanspruch die Ziele einer größeren Chancengleichheit, die Entkopplung von 690 Bildungserfolg und sozialer Herkunft, einer besseren Förderung der sozialen, emotionalen 691 und körperlichen Entwicklung sowie eine bessere individuelle Förderung von Kindern 692 verfolgt. Daneben wird der volkswirtschaftliche Nutzen betont: Durch den folgerichtigen 693 Ausbau der Kinderbetreuung vom Krippen- bis zum Grundschulalter werde insbesondere 694 Frauen mehr Erwerbstätigkeit ermöglicht, wodurch eine Zunahme der Steuer- und 695 Sozialversicherungseinnahmen und damit eine Teilrefinanzierung erwartet wird. 696 697 Die Umsetzung soll in zwei Schritten erfolgen: In einem ersten Schritt will die 698 Bundesregierung zwei Milliarden Euro für Investitionen in den Ganztagsausbau zur 699 Verfügung stellen (Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum Ausbau ganztägiger 700 Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter). Die Verteilung und 701 Modalitäten der Abrufung sind noch nicht bekannt. Der zweite Schritt, der Referentenentwurf 702 für die gesetzliche Grundlage, ist in Vorbereitung und sollte 2020 vorliegen. Gemäß 703 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD soll der Rechtsanspruch auf 704 Ganztagsbetreuung im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) 705 geregelt werden. Es gibt einschlägige Rechtsgutachten, die dieses Vorgehen befürworten. 706 707 Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige 708 Bildungs- und Betreuungsangebote im Grundschulalter hat sich darauf verständigt, dass der 709 Rechtsanspruch je 8 Zeitstunden an 5 Wochentagen für die Klassen 1 bis 4 sowie 710 Ferienbetreuung mit höchstens vier Wochen Schließzeit umfassen soll. Die konkreten 711 Ausgestaltungen auf Bundes- und Landesebene – auch das Zusammenspiel zwischen 712 Rechtsanspruch auf Bundesebene und der Bildungshoheit der Länder – sind zum jetzigen 713 Zeitpunkt noch nicht bekannt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass aufgrund der 714 Heterogenität der landesspezifischen Ausgestaltungen dieser Nachmittagsangebote die 715 bereits in den Bundesländern vorhandenen Modelle für die Umsetzung des Rechtsanspruchs 716 genutzt werden können. Diskutiert wird eine zweistufige Einführung nach Altersklassen. Zu 717 den noch offenen Fragestellungen gehört außerdem, inwieweit der Rechtsanspruch nur 718 durch ein an der jeweiligen Grundschule verortetes Angebot erfüllt werden kann oder (im Fall 719 von Kapazitätsproblemen) auch an einer anderen Grundschule. 720 721 4.1.1. Vorbereitungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Wiesbaden 722 723 Im Oktober 2019 waren durch die unterschiedlichen Angebote am Nachmittag 7.096 Plätze 724 für 70% der Schülerinnen und Schüler verfügbar, die von 6.368 (63%) genutzt werden, nach 725 StVV-Beschluss vom 18.05.2017 liegt das Versorgungsziel bei 75%. 726 Laut der „Kostenschätzungen der Länder bzgl. der angenommenen Kosten bei Einführung 727 eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen 22
728 und Schüler im Grundschulalter (Stand: 4.6.2019)“ wird von einer Nutzung von etwa 90% der 729 Grundschulkinder ausgegangen. Daneben ist in Wiesbaden ab 2020 mit mäßig steigenden 730 Zahlen der Grundschulkinder zu rechnen - in absoluten Zahlen sind das bis zu 1.000 731 zusätzliche Kinder (vgl. „Nachmittagsangebote Bildung, Erziehung und Betreuung für 732 Grundschulkinder, Jahresbericht 2019/2020“, Amt für Soziale Arbeit). Rechnerisch kann 733 daher zum derzeitigen Zeitpunkt nach Einführung des Rechtsanspruchs von einem 734 Platzbedarf von rund 10.000 Plätzen ausgegangen werden und damit von rund 2.900 735 zusätzlichen Plätzen im Vergleich zum Schuljahr 2019/2020. Für alle diese Kinder werden 736 Betreuungs- und ggf. Lehrpersonal (je nach Ausgestaltung des Landes Hessen), 737 Räumlichkeiten für Betreuung, Bewegung, Rückzug einschließlich ausreichend großer 738 Mensen und Küchen sowie die organisatorischen und personellen Voraussetzungen 739 benötigt. 740 Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt die Konkretisierung der gesetzlichen und inhaltlichen 741 Ausgestaltungen auf Bundes- und Landesebene ausstehen, lassen sich bereits jetzt 742 verschiedene Handlungsnotwendigkeiten für die Stadt Wiesbaden identifizieren, die im 743 Rahmen einer Projektstruktur zu bearbeiten sind. 744 745 4.1.2. Schaffen der baulichen und räumlichen Voraussetzungen 746 747 Im Februar 2020 fand ein erstes Planungstreffen zwischen dem Städtischen Schulamt, der 748 Bildungsplanung bei Dezernat III und den Abteilungen Grundschulkinderbetreuung und 749 Ganztägige Angebote bzw. Grundsatz und Planung des Amtes für Soziale Arbeit statt, um 750 erste gemeinsame Schritte auf dem Weg zum Rechtsanspruch abzustimmen. Insbesondere 751 die baulichen Notwendigkeiten/Raumbedarfe in den Schulen müssen erhoben und priorisiert 752 werden. 753 754 4.1.3. Vorbereitung der Umsetzung einschlägiger Regularien des SGB VIII und des HKJGB 755 beim öffentlichen Jugendhilfeträger 756 757 Die Betreuungsangebote auf Grundlage des § 15 HessSchG sind keine Angebote der 758 Jugendhilfe, daher gelten auch nicht die dortigen Regelungen für Kindertageseinrichtungen 759 (z. B. zu Betriebserlaubnisverfahren und Einrichtungsaufsicht, Einrichtung von Fachberatung, 760 Maßnahmen der Qualitätsentwicklung, Ausstattung mit Fachkräften, personellem 761 Mindeststandard etc.). Die Stadt Wiesbaden hat durch Stadtverordnetenbeschluss in 762 Annäherung an die Jugendhilfe für die Angebote nach § 15 HessSchG auch einen Standard 763 für Personalausstattung und Qualifizierung des Personals definiert. 764 Wenn die Verortung des Rechtsanspruchs im SGB VIII mit allen für Tageseinrichtungen 765 geltenden Regularien erfolgt, hat dies Auswirkungen auf das Amt für Soziale Arbeit als 766 öffentlichem Träger der Jugendhilfe. Dort sind dann die Erfüllung verschiedener Maßgaben 767 des SGB VIII und HKJGB inhaltlich und organisatorisch vorzubereiten, ebenso die Zusetzung 768 der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen. Mit der Erfüllung dieser 769 Maßgaben wird ein deutlicher Aufgabenzuwachs verbunden sein, der nur mit 770 entsprechendem Personalzuwachs bewältigt werden kann. 771 23
772 4.1.4. Qualitative Anforderungen an Träger und Bedarf an Fachkräften bei den Trägern 773 774 Kommen die einschlägigen Regularien des SGB VIII und des HKJGB zur Anwendung, gehen 775 damit auch bei den Trägern als Leistungserbringern sowohl qualitative Veränderungen, als 776 auch Anforderungen an Personalschlüssel und -ausstattung einher, wie etwa 777 778 die Weiterentwicklung geeigneter Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der 779 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 780 die Einführung von Personalstandards (Anforderungen an die Qualifikation von 781 Gruppenleitungen nach § 25b HKJGB und personeller Mindestbedarf für 782 Tageseinrichtungen von Kindern), wobei der genaue Bedarf an weiterem Personal 783 und die damit verbundenen höheren Zuschüsse, beim Vorliegen genauerer 784 Informationen noch zu beziffern ist. 785 786 4.1.5. Inhaltlich-konzeptionelle Anforderungen 787 788 Eine Verortung im SGB VIII vorausgesetzt, wird die pädagogische Arbeit in den 789 Einrichtungen auch explizit an den Zielen des SGB VIII ausgerichtet werden müssen. Im 790 Vordergrund steht hier das Recht des jungen Menschen auf die Förderung seiner 791 Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen 792 Persönlichkeit. Die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen soll daran orientiert junge 793 Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, 794 Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte 795 bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr 796 Wohl schützen und dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und 797 ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen 798 (§ 1 SGB VIII). Auch wird es dann um die Umsetzung anderer Prämissen des SGB VIII 799 gehen – z. B. der Beteiligung von Kindern, Berücksichtigung der unterschiedlichen 800 Lebenslagen von Mädchen und Jungen, Abbau von Benachteiligung (§§ 8-9 SGB VIII). 801 802 803 24
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