Europarecht im alltag 50 Fragen - 50 antworten - Land Tirol
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europarecht im alltag
50 Fragen – 50 Antworten
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★★★
europäische kommission
vertretung in deutschlandimpressum Eine Publikation der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Unter den Linden 78 10117 Berlin Tel. 030-2280 2000 Website: http://ec.europa.eu/deutschland Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Matthias Petschke Autorin: Claudia Keller Redaktion: Jürgen Peter Esders, Detlev Clemens Gestaltung und fotografie keil:scheiffele, Berlin Druck RT Druckwerkstätten GmbH, Mainz Redaktionsschluss 31. Mai 2010 Haftungsausschluss Die Europäische Kommission, die in ihrem Namen handelnden Personen und die Autorin haften nicht für die Verwendung der in dieser Broschüre enthaltenen Informationen. © Europäische Gemeinschaften. Alle Rechte vorbehalten. ISBN 978-92-79-15788-2 DOI 12.2775/10737
Über 8,2 Millionen Unionsbürger studieren,
heiraten, leben oder arbeiten in einem Mitglied-
staat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besit-
zen. Seit dem Ende der 90er Jahre konzentriert
Vorwort sich die EU darauf, die rechtlichen und verwal-
tungstechnischen Hürden zwischen den Mit-
gliedstaaten abzubauen, damit die Bürger die
Freiheiten in der Union in vollem Umfang nut-
zen können.
Die Kommission hat dazu nicht nur neue
rechtliche Regelungen im Bereich der Personen-
freizügigkeit vorgeschlagen, sondern auch, wie
es der EU-Vertrag vorsieht, Vereinfachungen im
Bereich des Zivilrechts und der gegenseitigen
Anerkennung von Gerichtsentscheidungen in
Angriff genommen. Sie ist entschlossen, die Auf-
klärung der Bürgerinnen und Bürger über ihre
Rechte und Möglichkeiten zu verbessern. Damit
kann die Kommission sicherstellen, dass die
Bürgerinnen und Bürger überall in der EU einen
konkreten Nutzen aus den Freiheiten der EU
ziehen können.
Alltag in Europa bedeutet heute mehr denn
je, das Leben unterschiedlicher Kulturen ge-
meinsam zu erfahren. Schon seit jeher haben die
Bürger Europas gerne die umliegenden Länder
besucht. Gebrauchshinweise oder Geschäftsbe-
dingungen in mindestens fünf Sprachen werden
ebenso zur Gewohnheit wie das einheitliche
Zahlungsmittel „Euro“ oder die EC-Karte. Viele
beschreiten auf ihrem beruflichen Weg euro
päische Pfade, manche finden hierbei auch das
private Glück und heiraten einen Partner aus
einem anderen Mitgliedstaat. Die Kinder mit
doppelter Staatsbürgerschaft werden in anderen
europäischen Hauptstädten studieren und sich Die Autorin:
unabhängig von den Wurzeln ihrer Eltern als Claudia Keller, Bürgerberaterin
Europäer verstehen.
Wegweiserdienst für Bürger
Dieser Ratgeber soll Sie mit den häufigsten (Citizens Signpost Service)
Fragen und Themen vertraut machen, die sich Europäische Kommission
den Bürgerinnen und Bürgern im europäischen Vertretung in Deutschland
Alltag stellen können. Dabei versucht der Rat Unter den Linden 78
geber sowohl die juristische Basis des EU-Rechts 10117 Berlin
verständlich darzustellen als auch praktische Tel: 030/2280-2000
Tipps zum rechtlichen Alltag in der EU zu geben. eu-de-kommission@ec.europa.eu
Zu den Themen hierbei gehören Wohnort http://ec.europa.eu/deutschland/service/
wechsel, Aufenthaltsrecht, Sozialversicherung, legal_questions/index_de.htm
Anerkennung von Diplomen und Berufsab-
schlüssen sowie Führerscheinregelungen. Zur Person:
Studium an der Universität Münster und
Wenn Sie dabei feststellen, dass Sie in Ihrer an der Universität Paris II (Assas).
ganz persönlichen Lage weitergehende Fragen Referendariat am Oberlandesgericht
haben, möchte ich Sie herzlich einladen, Kon- Düsseldorf und in London.
takt mit dem juristischen Wegweiserdienst für 2000 -2008 Rechtsanwältin
Bürger (Citizens Signpost Service) aufzunehmen. (Tätigkeitsschwerpunkte Europarecht,
Möchten Sie sich persönlich beraten lassen, Europäisches Wirtschaftsrecht) und
können Sie über die Vertretung in Berlin einen Bürgerberaterin bei der Vertretung der
Termin mit Bürgerberaterin Claudia Keller ver- Europäischen Kommission in Deutschland.
einbaren.
Matthias Petschke
Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission
in der Bundesrepublik Deutschland
das EU-Recht 6
Frage 1 Was ist das EU-Recht? 7
2 Wie funktioniert das EU-Recht
in der Praxis? 9
3 Wer ist für die Anwendung
des EU-Rechts zuständig? 11
Rechtsschutz 12
4 Wo kann ich Beratung und Hilfe
inhalt bei der Durchsetzung meiner Rechte
als EU-Bürger erhalten?
5 In welchen Fällen kann ich eine
13
Beschwerde bei der Europäischen
Kommission einlegen? 14
6 Gibt es ein Petitionsrecht
auf europäischer Ebene? 16
7 Welche Funktion
hat der Europäische Bürgerbeauftragte? 17
8 Kann ich vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klagen? 18
Dokumente 20
9 Wo finde ich das EU-Recht? 21
10 Was kann ich unternehmen,
wenn ein Dokument nicht öffentlich
zugänglich ist? 23
Reisen 24
11 Welche Formalitäten sind beim Reisen
zu beachten? 25
12 Was bedeutet „Schengen“? 26
13 Welche Einkäufe darf ich über
die Grenze mitnehmen? 27
14 Pauschalreisen: Welche Rechte habe ich? 28
15 Welche Rechte habe ich als Fluggast? 29
16 Welche Rechte habe ich bei
einem Verkehrsunfall in einem anderen
Mitgliedstaat? 31
17 An welche Botschaft kann ich mich
wenden, um in einem Drittland Hilfe
im Notfall zu erhalten? 32
Wohnen 34 35 Welche Ansprüche habe ich bei Krankheit
18 Unter welchen Bedingungen darf ich mich in einem anderen Mitgliedstaat? 60
als EU-Bürger in anderen Mitgliedstaaten 36 Welche Neuerungen bringt die Europäische
aufhalten? 35 Krankenversicherungskarte mit sich? 61
19 Welche Regelungen gelten für Drittstaats- 37 Was gilt, wenn ich planmäßig
angehörige, die nicht Familienangehörige eine ärztliche Behandlung in einem
eines Unionsbürgers sind? 37 anderen Mitgliedstaat in Anspruch
20 Gibt es Beschränkungen nehmen möchte? 61
für die Mitnahme von Umzugsgut? 38 38 In welchem Land habe ich Anspruch
21 Muss ich mein Kraftfahrzeug ummelden? 39 auf Kindergeld? 62
22 In welchem Mitgliedstaat muss ich 39 Welcher Mitgliedstaat zahlt
mein Kraftfahrzeug versteuern? 40 das Arbeitslosengeld, wenn ich arbeitslos
geworden bin? 63
23 Gilt mein Führerschein auch in anderen
Mitgliedstaaten? 41 40 Kann ich mein Arbeitslosengeld in einen
anderen Mitgliedstaat mitnehmen? 64
24 In welchem Mitgliedstaat zahle ich
meine Steuern? 42 41 Können Unionsbürger Sozialhilfe
in anderen Mitgliedstaaten beantragen? 65
25 Ist es möglich, in einem anderen
Mitgliedstaat Immobilien zu erwerben? 43 Rechte im Alltag 66
26 Welche Wahlrechte
42 Wie bin ich vor Diskriminierung
habe ich als Unionsbürger? 44
geschützt? 67
Arbeiten 46 43 Welche Regelungen gelten bezüglich
der Geschlechterdiskriminierung? 69
27 Wie finde ich eine Arbeit in einem
anderen Mitgliedstaat? 47 44 Wie werden die Grundrechte
auf europäischer Ebene geschützt? 70
28 Darf ich als Unionsbürger aus
einem neuen Mitgliedstaat in einem 45 Wie schützt die EU meine Rechte
der alten Mitgliedstaaten arbeiten? 48 als Verbraucher? 71
29 Darf ich als Unionsbürger aus 46 Welches Recht gilt
einem alten Mitgliedstaat in einem bei grenzüberschreitenden Zahlungen? 72
neuen Mitgliedstaat arbeiten? 50
Sonstiges 74
Gegenseitige Anerkennung 47 Welches Recht gilt bei einer Heirat
von Ausbildungen 52 mit einem Bürger aus einem anderen
30 Wird mein Abitur in anderen Mitgliedstaat? 75
Mitgliedstaaten anerkannt? 53 48 Welches Namensrecht gilt
31 Wird mein Berufsabschluss in einem bei binationalen Ehen? 76
anderen Mitgliedstaat anerkannt? 54 49 Werden Gerichtsentscheidungen
in der EU gegenseitig anerkannt? 77
Soziale Sicherheit 56 50 Kann eine Geldbuße in einem anderen
32 In welchem Land bin ich sozialversichert? 57 Mitgliedstaat vollstreckt werden? 79
33 Welches Land zahlt meine Rente? 58
Weiterführende Information
34 Was ist bei Invalidität zu beachten? 59
und Beratung 79
1Was ist das EU-Recht?
Das EU-Recht stellt eine eigene Rechtsordnung
dar, die sowohl für die Mitgliedstaaten als auch
für den Einzelnen gilt. Damit das EU-Recht in
den nationalen Rechtsordnungen praktisch wirk-
sam werden kann, geht es dem nationalen Recht
im Rang vor. Dadurch wird gleichzeitig der
Rechtsschutz des Einzelnen gestärkt.
Es ist zu unterscheiden zwischen dem
Primärrecht und dem Sekundärrecht.
Zum Primärrecht zählen alle Gründungsver
träge der Europäischen Union einschließlich der
dazugehörigen Anhänge und Protokolle sowie
Ergänzungs- und Abänderungsverträge. Dies
sind u. a.
● der Vertrag über die Gründung der Euro
ħÄ
päischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(EGKS), 1951
● der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), 1957,
● der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft (EAG), 1957,
Ä
● die Einheitliche Europäische Akte (EEA),
1986.
Durch den Vertrag von Maastricht im Jahre 1992
wurde die Europäische Union als Dachorgani
sation gegründet (Vertrag über die Europäische
Union, EU-Vertrag). Zudem wurde der EWG-Ver-
trag in „Vertrag zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft“ (EG-Vertrag) umbenannt und die
Unionsbürgerschaft wurde eingeführt. Weitere
Änderungen der Verträge erfolgten durch die
Verträge vom Amsterdam (1997) und Nizza
(2001).
Auch die Beitrittsverträge mit den neuen Mit-
gliedstaaten gehören zum Primärrecht.
eu-recht Der Vertrag von Lissabon ist nach der geschei- Die Verträge sind abrufbar unter:
terten Verfassung für Europa der jüngste Vertrag. http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/index.htm
Er wurde am 13.12.2007 in Lissabon unterzeich-
net, von jedem Mitgliedstaat gemäß seinen kon Webseite zum Vertrag von Lissabon
stitutionellen Regelungen (im parlamentarischen http://europa.eu/lisbon_treaty/index_de.htm
Verfahren und/oder durch Referendum) ratifi-
ziert und trat am 1.12.2009 in Kraft. Durch den Das sekundäre Recht unterscheidet zwischen
Vertrag von Lissabon tritt die Union an die Stelle den folgenden rechtlichen Instrumenten:
der Europäischen Gemeinschaft und ist deren ● Die Verordnung ist in allen ihren Teilen ver-
Rechtsnachfolgerin. Grundlage der Union sind bindlich und erlangt in jedem Mitgliedstaat
nunmehr zwei rechtlich gleichrangige Vertrags- unmittelbare Geltung. Sie ist daher mit
werke, der neu geordnete Vertrag über die Euro- einem deutschen Gesetz vergleichbar.
päische Union (EU-Vertrag) sowie der Vertrag ● Im Gegensatz dazu ist die Richtlinie an die
über die Arbeitsweise der Europäischen Union Mitgliedstaaten gerichtet und nur hinsicht-
(AEU-Vertrag), der den EG-Vertrag ersetzt. lich des zu erreichenden Ziels verbindlich.
Sie bedarf der Umsetzung in nationales
Der Vertrag von Lissabon sorgt als umfassender Recht innerhalb einer bestimmten Frist.
Reformvertrag für effizientere Entscheidungs ● Der Beschluss ist in allen seinen Teilen
prozesse, mehr demokratische Kontrolle und ein verbindlich. Ist er an einen bestimmten
einheitlicheres Auftreten der EU nach außen. Adressaten gerichtet, ist er nur für diesen
Er bildet den Rahmen für neue Initiativen der verbindlich.
Union im Kampf gegen den Klimawandel und ● Empfehlungen und Stellungnahmen sind
im Bereich der Energiepolitik. Die Charta der unverbindlich. Empfehlungen legen dem
Grundrechte der Europäischen Union ist rechts- Adressaten ein bestimmtes Verhalten nahe.
verbindlich, und erstmals erhält die Öffentlich- Stellungnahmen enthalten eine Beurteilung
keit im Rahmen einer Europäischen Bürgerini einer bestimmten gegenwärtigen Sachlage.
tiative das Recht die Union aufzufordern, kon-
krete Vorschläge für Rechtsakte vorzulegen. Die
Rolle der Parlamente in den Mitgliedstaaten
wird ebenso gestärkt wie die des Europäischen
Parlaments. Zu den weiteren Neuerungen gehört
die Schaffung des Amts des Präsidenten des
Europäischen Rates sowie eines Hohen Vertre-
ters für die Außen- und Sicherheitspolitik, der
zugleich Vizepräsident der Europäischen Kom-
mission ist. Dies ermöglicht es der Union, in
internationalen Angelegenheiten eine klare ein-
heitliche Position zu vertreten.
eu-recht2Wie funktioniert das EU-Recht achen und durchsetzen. Diese haben unmittel-
m
in der Praxis? bare Wirkung; entgegenstehendes nationales
Recht darf nicht angewandt werden.
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Euro Nach der Rechtsprechung des Europäischen
päischen Union (AEU-Vertrag) enthält die vier Gerichtshofs werden jedoch insbesondere im
Grundfreiheiten: Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45
● der freie Warenverkehr (Art. 28-37 AEU-Ver- AEU-Vertrag) nicht nur die Mitgliedstaaten und
trag), ihre Einrichtungen, sondern auch andere – z. B.
● die Freizügigkeit von Personen (Arbeitneh- Sportverbände oder private Arbeitgeber – ver-
merfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit pflichtet, diskriminierende Regelungen in ihren
der Selbstständigen, Art. 45-55 AEU-Vertrag), Statuten und Betriebsordnungen zu unterlassen.
● der freie Dienstleistungsverkehr (Art. 56-62 Als Einzelner kann man sich also auch gegen
AEU-Vertrag) und über diesen unmittelbar auf die Arbeitnehmer
● der freie Kapitalverkehr (Art. 63-66 AEU- freizügigkeit berufen.
Vertrag).
Urteil des EuGH, C-281/98 Angonese
Die aus der Freizügigkeit (Art. 45-55 AEU-
Vertrag) entspringenden Personenverkehrsrechte Die Grundfreiheiten der Personenfreizügigkeit
standen früher ausschließlich im Zusammen- und der Dienstleistungsfreiheit stellen spezielle
hang mit einer wirtschaftlichen Betätigung des Diskriminierungsverbote aus Gründen der
Berechtigten. Durch den Vertrag von Maastricht Staatsangehörigkeit auf. Sie gehen dem allge
wurde jedoch die Unionsbürgerschaft einge- meinen Diskriminierungsverbot nach Art. 18
führt. Art. 21 AEU-Vertrag gibt jedem Unions- AEU-Vertrag vor.
bürger – auch unabhängig von einer wirtschaft- Die von der Europäischen Union erlassene
lichen Betätigung – das Recht, sich in anderen Dienstleistungsrichtlinie hat zum Ziel, die
Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträ- rechtlichen und administrativen Hindernisse für
gen und Durchführungsbestimmungen vorgese- den Dienstleistungsverkehr zwischen den Mit-
henen Beschränkungen und Bedingungen frei gliedstaaten weiter zu beseitigen. Dienstleister
zu bewegen und aufzuhalten. Einige dieser Be- können ihre Tätigkeiten in anderen Mitglied-
schränkungen und Bedingungen befinden sich staaten außer in bestimmten Ausnahmefällen
in der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der diskriminierungsfrei aufnehmen und ausüben.
Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen,
sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu Richtlinie 2006/123/EG
bewegen und aufzuhalten (siehe Fragen Nr. 11 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
und 18).
Nach dem allgemeinen Diskriminierungs
Der Einzelne kann seine Rechte aus den Grund- verbot dürfen vergleichbare Sachverhalte nicht
freiheiten (Art. 28, 45, 49, 56, 63 AEU-Vertrag) unterschiedlich behandelt werden, es sei denn,
sowie aus Art. 21 AEU-Vertrag gegenüber dem diese unterschiedliche Behandlung ist objektiv
Staat und seinen Einrichtungen (z. B. Auslän gerechtfertigt. Auch versteckte Diskriminie-
deramt, Arbeitsagentur) unmittelbar geltend rungen werden von Art. 18 AEU-Vertrag erfasst,
eu-recht d. h. Ungleichbehandlungen, die an Tatbestände ● Sind die Vorschriften einer nicht rechtzeitig
anknüpfen, die mit der Staatsangehörigkeit oder nicht ordnungsgemäß umgesetzten
verbunden sind wie z. B. Wohnort oder Her- Richtlinie hingegen nicht unmittelbar an-
kunftsland (siehe Frage 42). wendbar und hat ein Bürger aufgrund einer
verspäteten oder nicht ordnungsgemäßen
Verordnungen müssen von den nationalen Umsetzung der Richtlinie einen Schaden er-
Behörden und Gerichten genauso angewendet litten, kommt ein Schadenersatzanspruch
werden wie nationale Gesetze. Bei einem Wider- gegen den Mitgliedstaat aufgrund von Staats-
spruch zwischen nationalem Recht und einer haftung in Betracht.
Verordnung geht die Verordnung vor. Dies be-
deutet, dass alle staatlichen Stellen verpflichtet Urteil des EuGH,
sind, den Vorschriften der Verordnung den Vor- Verb. Rs. C-6 u. C-9/90 Francovich
rang in jedem konkret zu entscheidenden Fall
einzuräumen und EU-rechtswidriges nationales
Recht außer Anwendung zu lassen.
Soweit eine Richtlinie der EU fristgerecht und
ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt
wurde, kommt in der Praxis nur noch das um
gesetzte nationale Recht zum Tragen. Dieses
muss jedoch stets richtlinienkonform ausgelegt
werden.
Ist eine Richtlinie von einem Mitgliedstaat da
gegen nicht fristgerecht oder nicht ordnungs
gemäß umgesetzt worden, liegt ein Verstoß des
Mitgliedstaats gegen EU-Recht vor. Hier sind
zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden:
● Wenn einer Richtlinienvorschrift eine unmit-
telbare Wirkung zukommt, kann sich der
Einzelne gegenüber dem Staat und seinen
Einrichtungen unmittelbar auf diese berufen.
Voraussetzung für eine unmittelbare Wir-
kung einer Richtlinienvorschrift ist, dass die
betreffende Bestimmung inhaltlich unbe-
dingt und hinreichend genau ist. Dies ist der
Fall, wenn sie keiner weiteren Maßnahmen
durch den Mitgliedstaat bedarf, eine ein
deutige Verpflichtung für den Mitgliedstaat
begründet sowie ein Recht des Einzelnen
enthält.
10 eu-recht3Wer ist für die Anwendung bürger Schwierigkeiten mit der Sozialversiche-
des EU-Rechts zuständig? rung hat. Es kann auch Angelegenheiten betref-
fen, die nur einen Bezug zu einem einzigen Mit-
gliedstaat haben, wie etwa bei Verletzung des
Für die Anwendung und Durchführung des EU- Grundsatzes „gleiche Entlohnung für Frauen
Rechts sind grundsätzlich die Mitgliedstaaten und Männer“ (Artikel 157 AEU-Vertrag) durch
und ihre Behörden zuständig. Das EU-Recht ist einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber
Bestandteil der jeweiligen nationalen Rechtsord- gegenüber einem deutschen Arbeitnehmer.
nung, so dass Verletzungen auf dem gleichen
Wege geltend gemacht werden können wie Ver-
stöße gegen rein nationales Recht.
Wenn Sie als Bürger glauben, dass die Behörde
einer Kommune, eines Landes oder des Bundes
das EU-Recht zu Ihrem Nachteil falsch auslegt
oder anwendet, sollten Sie sich zunächst an diese
Behörde wenden und herausfinden, welche
Rechtsbehelfe bestehen.
Wenn Sie sich durch einen Verwaltungsakt in
Ihren Rechten verletzt fühlen, müssen Sie in der
Regel förmlich Widerspruch einlegen. Dabei ist
es nützlich, auf die Vorschriften des EU-Rechts
zu verweisen, aus denen Sie Ihre Rechte ab
leiten.
Ihr Widerspruch wird von der zuständigen
Behörde nur berücksichtigt, wenn er fristgerecht
eingeht. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich
an die dafür geltenden Verfahrensregeln und
Fristen halten. Sind Ihre außergerichtlichen
Bemühungen, Recht zu bekommen, erfolglos
geblieben, können Sie die Gerichte Ihres Landes
anrufen. Die Gerichte haben dafür zu sorgen,
dass die laut EU-Recht bestehenden individu-
ellen Rechte von den Behörden Ihres Landes
gewahrt werden. Dies betrifft nicht nur grenz
überschreitende Fälle, in denen z. B. ein in
Deutschland erwerbstätiger griechischer Staats-
eu-recht 11Rechtsschutz 12 rechtsschutz
4Wo kann ich Beratung und Hilfe
bei der Durchsetzung meiner Rechte
als EU-Bürger erhalten?
Die Europäische Kommission bietet Ihnen ver-
schiedene spezialisierte Dienste an, über die Sie
mehr über Ihre Rechte in Europa erfahren kön-
nen und gegebenenfalls außergerichtlich durch-
setzen können.
Auf dem aktualisierten Portal „Europa für Sie“
erhalten Sie Informationen rund um das Leben,
Arbeiten und Reisen in anderen EU-Ländern.
Fragen zur Europäischen Union beantwortet
Ihnen EUROPA direkt. Rufen Sie die gebühren-
freie Telefonnummer 0800 5 6 7 8 9 10 11 an
oder wenden Sie sich vor Ort an eines der
§
59 EUROPA DIREKT-Zentren in Deutschland.
Der juristische Wegweiserdienst für Bürger
(Citizen’s Signpost Service) erläutert Ihnen die
für Sie geltenden EU-Rechtsvorschriften und in-
I
formiert Sie, wie Sie Ihre Rechte geltend machen
und durchsetzen können.
SOLVIT ist ein Problemlösungsnetzwerk für
Bürger und Unternehmen, in dem die Mitglied-
staaten zusammen arbeiten, um auf pragma-
tische Weise grenzüberschreitende Probleme mit
nationalen Behörden im Binnenmarkt zu lösen.
EURES hilft bei der europaweiten Arbeitssuche
und informiert über die Rahmenbedingungen
beim Arbeiten in anderen EU-Ländern.
Die europäischen Verbraucherschutzzentren
(EVZ) helfen in allen Fragen des grenzüber-
schreitenden Verbraucherschutzes.
rechtsschutz 13FIN-NET ist ein Netzwerk zur außergericht-
5In welchen Fällen kann ich eine
lichen Streitbeilegung im Bereich von Finanz- Beschwerde bei der Europäischen
dienstleistungen, also z.B. grenzüberschreitenden Kommission einlegen?
Überweisungen in Euro.
Daneben gibt es noch weitere Dienste, auf die in Jeder Bürger, der die Ansicht vertritt, dass eine
dieser Broschüre jeweils an geeigneter Stelle innerstaatliche Regelung (Rechts- oder Verwal-
hingewiesen wird. tungsvorschrift) oder Verwaltungspraxis einen
Verstoß gegen eine Bestimmung oder einen
Zu beachten ist, dass diese Dienste den persön- Grundsatz des EU-Rechts darstellt, kann bei
lichen Rechtsanwalt nicht ersetzen können und der Kommission eine Beschwerde gegen den
durch die Konsultation der Beratungsstellen betreffenden Mitgliedstaat erheben. Der Be-
etwaige Rechtsmittelfristen in Verwaltungsver- schwerdeführer muss nicht nachweisen, dass er
fahren vor den nationalen Behörden nicht aus- von dem behaupteten Verstoß persönlich be
gesetzt werden. troffen ist.
Die Adressen und Webseiten der Services finden Durch eine Beschwerde bei der Kommission
Sie auf Seite 80 unter „Spezielles Beratungs kann jedoch keine rechtsverbindliche Entschei-
angebot“. dung in einem Einzelfall getroffen werden. Dies
geschieht letztlich nur durch die Behörden und
Gerichte des zuständigen Mitgliedstaats. Des-
halb sollte eine Beschwerde bei der Kommission
in der Regel „neben“ und nicht „anstatt“ der
nationalen Rechtsbehelfe eingelegt werden.
Beschwerden sind kostenlos und können ohne
Vertretung durch einen Anwalt eingereicht
werden. Fügen Sie Ihrer Beschwerde – soweit
möglich – relevante Dokumente und Beweis
material bei (z. B. einschlägige nationale Rechts-
und Verwaltungsvorschriften sowie bestehende
Bescheide etc.).
Eine Beschwerde kann entweder bei der Euro
päischen Kommission in Brüssel oder über die
Vertretungen der Europäischen Kommission in
den Mitgliedstaaten eingereicht werden. Diese
leiten die Beschwerde an das Generalsekretariat
der Europäischen Kommission weiter.
14 rechtsschutzAdresse der Europäischen Kommission Grundsätzlich gibt es hierfür zwei verschiedene
für Beschwerden: Vorgehensweisen.
Europäische Kommission Zum einen können Sie eine förmliche Be-
Generalsekretariat schwerde unter Verwendung von bestimmten
B-1049 Brüssel Formblättern einlegen. Eine solche Beschwerde
Belgien ist jedoch nur zulässig, wenn der Beschwerde-
führer selbst ein „berechtigtes Interesse“ geltend
Standardbeschwerdeformular: machen kann.
http://ec.europa.eu/community_law/your_ Zum anderen können Sie der Generaldirek
rights/your_rights_forms_de.htm tion Wettbewerb formlos Informationen über
e-mail: SG-PLAINTES@ec.europa.eu das Ihrer Ansicht nach wettbewerbswidrige Ver-
halten anderer Marktteilnehmer bzw. der öffent-
Sofern Ihre Beschwerde nicht offensichtlich un- lichen Hand zukommen lassen. Zu diesem
begründet ist, prüft die Kommission Ihren Fall Zweck wurde eine entsprechende elektronische
und stellt fest, welche Rechtsvorschriften für ihn Mailbox eingerichtet. Sie können Ihre Informa
gelten. Danach wird entschieden, ob der Sache tionen jedoch auch per Post übersenden.
weiter nachgegangen wird oder nicht. Im Prinzip
wird diese Entscheidung innerhalb eines Jahres
nach Eingang der Beschwerde getroffen. Die Förmliche Beschwerde Kartellrecht:
Dienststellen der Kommission können anhand Europäische Kommission
der Regeln und Prioritäten für die Aufnahme Generaldirektion Wettbewerb/
und Durchführung eines Vertragsverletzungs Antitrust-Register
verfahrens entscheiden, ob eine Beschwerde B-1049 Brüssel
weiterverfolgt wird oder nicht. Entscheidet sich Belgien
die Kommission für die Weiterverfolgung, wird e-mail: comp-greffe-antitrust@ec.europa.eu
sie den betreffenden Mitgliedstaat in einem Fax: +32 2 29 50128
Mahnschreiben auffordern, sich zu dem Vorwurf http://ec.europa.eu/comm/competition/
zu äußern. In einer zweiten Stufe kann die Kom- antitrust_mail.html#complaints
mission dem betreffenden Mitgliedstaat eine be-
gründete Stellungnahme übersenden und eine Verordnung (EG) Nr. 773/2004:
Frist setzen, innerhalb derer der Verstoß gegen http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/
das EU-Recht abgestellt werden muss. Für den LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2004R0773:
Fall, dass der Mitgliedstaat die gesetzte Frist 20080701:DE:PDF
verstreichen lässt, kann die Kommission im
folgenden Vertragsverletzungsklage gegen den Bekanntmachung der Kommission
Mitgliedstaat vor dem EuGH erheben. zur Behandlung von Beschwerden
im Bereich des Kartellrechts:
Sofern sich Ihre Beschwerde auf einen Verstoß http://europa.eu/legislation_summaries/
gegen das europäische Wettbewerbsrecht be- competition/firms/l26111_de.htm
zieht, sollten Sie sich unmittelbar an die zustän-
dige Generaldirektion der Europäischen Kom-
mission in Brüssel wenden.
rechtsschutz 15Förmliche Beschwerde
6Gibt es ein Petitionsrecht
staatliche Beihilfen: auf europäischer Ebene?
Europäische Kommission
Generaldirektion Wettbewerb/
Register für Staatliche Beihilfen Jeder Bürger der Europäischen Union oder jede
B-1049 Brüssel Person mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der
Belgien Europäischen Union kann allein oder zusammen
e-mail: stateaidgreffe@ec.europa.eu mit anderen Personen in Angelegenheiten, die
Formblatt: in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und
http://ec.europa.eu/competition/forms/ die ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine
download_de.html Petition an das Europäische Parlament rich-
ten. Auch Unternehmen, Organisationen oder
Formlose Beschwerde: Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen
comp-market-information@ec.europa.eu Union können dieses Petitionsrecht ausüben, das
http://ec.europa.eu/comm/competition/ durch den Vertrag garantiert ist.
contact_en.html In der Petition können ein individuelles
(nur in englischer Sprache vorliegend) Ersuchen, eine Beschwerde, eine Bemerkung zur
Anwendung von EU-Recht oder eine Aufforde-
rung an das Europäische Parlament, zu einer
bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen,
dargelegt werden. Solche Petitionen geben dem
Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verlet-
zungen der Rechte eines Unionsbürgers durch
einen Mitgliedstaat, durch lokale Gebietskörper-
schaften oder durch eine sonstige Institution
hinzuweisen. Einfache Auskunftsersuchen und
allgemeine Fragen zur EU-Politik werden vom
Petitionsausschuss hingegen nicht bearbeitet.
Petitionen sind an das Europäische Parla-
ment zu richten. Sie werden im Petitionsaus-
schuss des Europäischen Parlaments behandelt.
Der Ausschuss antwortet jedem Petenten und
hält ihn über den Fortgang seiner Angelegenheit
auf dem Laufenden.
Je nach Sachlage kann der Petitionsausschuss
z. B. die Europäische Kommission auffordern,
eine vorläufige Prüfung des Gegenstands vorzu-
nehmen und Auskünfte über die Einhaltung des
einschlägigen EU-Rechts zu übermitteln. Er
kann die Petition auch zur Information oder
Weiterbehandlung an andere Ausschüsse des
Europäischen Parlaments weiterleiten oder zur
16 rechtsschutzLösung des jeweiligen Problems andere für
7Welche Funktion hat der
zweckmäßig erachtete Schritte einleiten. Europäische Bürgerbeauftragte?
Der Petitionsausschuss kann jedoch selbst
weder Parteien eines Streitfalls Rechte zuer
kennen, noch kann er ein Vertragsverletzungs- Im Falle einer Auseinandersetzung mit einer
verfahren gegen einen Mitgliedstaat einleiten. Institution der EU können Sie eine Beschwerde
beim Europäischen Bürgerbeauftragten ein
Petitionen können formlos in einer der Amts- reichen. Berechtigt sind Bürger eines Mitglied-
sprachen der Europäischen Union eingereicht staats der Europäischen Union, Bürger mit
werden. Sie müssen folgende Angaben enthal- Wohnsitz in einem Mitgliedstaat und Unterneh-
ten: Namen, Staatsangehörigkeit und Anschrift men, Verbände oder sonstige Stellen mit sat-
des Petenten, eine genaue Darstellung des Sach- zungsmäßigem Sitz in der Union. Der Euro
verhalts mit Verweisen auf die entsprechenden päische Bürgerbeauftragte ist befugt, die EU-
Tätigkeitsbereiche der EU, die Gründe für die Verwaltung und ihre Beziehungen zu Bürgern
Petition, die Unterschrift des Petenten und wenn und Unternehmen zu überprüfen. Er geht Be-
möglich Beweismaterial. schwerden über Missstände bei der Tätigkeit
der Institutionen und Organe der Europäischen
Richten Sie Ihre Petition direkt Union nach. Beschwerden über nationale, regio-
an folgende Stelle: nale oder kommunale Behörden kann der Euro-
Der Präsident des Europäischen Parlaments päische Bürgerbeauftragte hingegen nicht ent
Rue Wiertz gegennehmen, selbst wenn die Beschwerden
B-1047 Brüssel EU-Angelegenheiten betreffen. Diese können
oder online unter: an den nationalen Bürgerbeauftragten oder an
http://www.europarl.europa.eu/parliament/ Petitionsausschüsse in nationalen oder regio-
public/staticDisplay.do?language=DE&id=49 nalen Parlamenten gerichtet werden.
Weitere Informationen: Missstände sind u. a. unfaires Verhalten, Miss-
Informationsbüro des Europäischen Parlaments achtung des Rechts, Unregelmäßigkeiten in der
Unter den Linden 78 Verwaltung und unnötige Verzögerung. Sie
D-10117 Berlin haben zwei Jahre Zeit, sich über einen Misstand
Tel: +49 30 2280-1000 zu beschweren, von dem Sie jedoch nicht selbst
Fax: +49 (0)30 2280-1111 betroffen sein müssen. Diese Frist läuft ab dem
e-mail: epberlin@europarl.europa.eu Zeitpunkt, zu dem Sie von den Tatsachen, die
http://www.europarl.de/ Grund Ihrer Beschwerde sind, erfahren haben.
Vor Einreichung einer Beschwerde müssen Sie
Informationsbüro sich allerdings an die betroffene Institution
des Europäischen Parlaments gewandt haben. Eine Beschwerde beim Bürger-
Erhardtstr. 27 beauftragten verlängert die Fristen für Beschwer-
D-80469 München den bei Behörden und Klagen vor Gericht nicht.
Tel: +49 (0)89 2020 8790
Fax: +49 (0)89 20208797
e-mail: epmuenchen@europarl.europa.eu
rechtsschutz 17Stellt der Bürgerbeauftragte Unregelmäßig-
8Kann ich vor dem Europäischen
keiten in der Verwaltung einer EU-Institution Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
fest, sucht er nach einer für beide Seiten an- klagen?
nehmbaren Lösung. Er kann der betroffenen
Institution nach eigenem Ermessen Empfeh-
lungen für die Behandlung des Falles geben. Grundsätzlich können Sie als einzelner Bürger
Ist die Institution seinen Empfehlungen nicht nicht selbst vor dem Europäischen Gerichtshof
gefolgt und auch zu keiner anderen zufrieden klagen.
stellenden Lösung gekommen, kann er einen Dies ist nur in wenigen Sonderfällen mög-
Sonderbericht an das Europäische Parlament lich. Sie können z. B. vor dem Gericht erster In
verfassen. Der Bürgerbeauftragte informiert Sie stanz, das dem EuGH beigeordnet ist, einen Be-
über das Ergebnis seiner Untersuchungen, die schluss der Europäischen Union anfechten, der
Stellungnahme der betroffenen Institution und an Sie selbst gerichtet ist oder Sie unmittelbar
alle Empfehlungen, die er in Ihrer Sache aus- und individuell betrifft. Solche Beschlüsse er
spricht. gehen insbesondere im Bereich des europäischen
Wettbewerbsrechts. Auch Klagen gegen EU-
Eine Beschwerde muss in einer der Amts Verordnungen können Einzelne nur dann an-
sprachen der EU abgefasst sein. Es muss darin strengen, wenn sie unmittelbar und individuell
klar hervorgehen, wer Sie sind, über welche In betroffen sind.
stitution bzw. welches Organ der Europäischen
Union Sie sich beschweren, und welches die Wenn Sie glauben, dass Ihre bestehenden Rechte
Gründe für Ihre Beschwerde sind. aus dem EU-Recht verletzt werden, müssen Sie
sich in der Regel mit den nationalen Rechts
Standardbeschwerdeformular: behelfen zur Wehr setzen.
http://www.ombudsman.europa.eu/form/de/
default.htm Ein nationales Gericht, das über einen Fall mit
Bezug zum EU-Recht zu entscheiden hat, kann
Per Post: den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxem-
Der Europäische Bürgerbeauftragte burg um Klärung der EU-rechtlichen Aspekte
1, avenue du Président Robert Schuman ersuchen, wenn diese entscheidungserheb-
CS 30403 lich sind (Vorabentscheidungsverfahren). In
F-67001 Strasbourg Cedex manchen Fällen ist das nationale Gericht ver-
Frankreich pflichtet, dem EuGH eine Rechtsfrage vorzu
Tel: +33 (0) 3 88 17 23 13 legen. Eine Verpflichtung besteht, wenn in dem
Fax: +33 (0) 3 88 17 90 62 zu entscheidenden Fall die Entscheidung nicht
E-mail:eo@ombudsman.europa.eu mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen
http://www.ombudsman.europa.eu Rechts angefochten werden kann oder wenn das
nationale Gericht einen Rechtsakt der Euro
päischen Union nicht anwenden möchte, weil es
diesen für ungültig hält. Der EuGH stellt im
Rahmen einer Vorabentscheidung fest, wie die
Vorschriften des EU-Rechts auszulegen sind bzw.
18 rechtsschutzob sie gültig sind. Er spricht aber kein abschlie- Anders als beim EuGH in Luxemburg besteht
ßendes Urteil in dem vor dem nationalen Ge- für Sie als einzelner Bürger die Möglichkeit, bei
richt anhängigen Rechtsstreit. Dies bleibt Sache dem Europäischen Gerichtshof für Menschen
des nationalen Gerichts, das aber der durch den rechte in Straßburg (EGMR) eine Individual
EuGH vorgenommenen Auslegung folgen muss. beschwerde einzulegen. Vor dem Straßburger
Gerichtshof können Sie eine Beschwerde wegen
Nach der Rechtsprechung des Bundesver Verstoßes gegen die Europäische Menschen-
fassungsgerichts verstößt die Verletzung der Vor- rechtskonvention (EMRK) durch einen Vertrag-
lagepflicht gegen das Gebot des gesetzlichen staat der Konvention einlegen. Neben den Mit-
Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, gliedstaaten der Europäischen Union sind noch
wenn das nationale Gericht die Vorlagepflicht ca. 20 weitere europäische Staaten Vertrags
„in objektiv willkürlicher Weise“ nicht beachtet. staaten dieser Konvention. Der Europäische
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das natio- Gerichtshof für Menschenrechte ist jedoch kein
nale Gericht von der Rechtsauffassung des Gerichtshof der Europäischen Union und institu-
EuGH bewusst abweichen möchte oder das letzt tionell unabhängig.
instanzliche Gericht eine Vorlage gar nicht in
Betracht zieht, obwohl eine Frage des EU-Rechts Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Be-
entscheidungserheblich ist. In diesen Fällen ist schwerde ist die vollständige Ausschöpfung des
der Rechtsweg der Verfassungsbeschwerde vor innerstaatlichen Rechtsweges.
dem Bundesverfassungsgericht eröffnet.
Europäischer Gerichtshof
Durch den Vertrag von Lissabon wurden die für Menschenrechte
Kompetenzen des EuGH ausgedehnt. Seit dem F-67075 Strasbourg Cedex
1. Dezember 2009 ist er in fast allen Politik
bereichen der Europäischen Union zuständig. Ausführliche Informationen
Nur die Gemeinsame Außen- und Sicherheits zum Beschwerdeverfahren:
politik ist davon ausgenommen. http://www.coe.int/T/D/
Menschenrechtsgerichtshof/
Europäischer Gerichtshof
in Luxemburg (EuGH)
http://curia.europa.eu
rechtsschutz 19Dokumente 20 dokumente
9
Wo finde ich das EU-Recht?
EU-Bürger haben grundsätzlich einen unbe-
grenzten Anspruch auf Zugang zu offiziellen
Dokumenten der Organe der Europäischen
Union. Dieses Recht regelt die Verordnung (EG)
Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlich-
keit zu Dokumenten des Europäischen Parla-
ments, der Kommission und des Rates. Eine
Ausnahme besteht, wenn durch die Einsichtnah-
me persönliche oder geschäftliche Interessen
beeinträchtigt würden oder wenn es das öffent-
liche Interesse im Einzelfall, z. B. aus Sicher-
heitsgründen, gebietet.
Veröffentlichte Dokumente (Rechtsvorschriften
der EU, Vorschläge für Rechtsvorschriften, Mit-
teilungen, Berichte, Grün- und Weißbücher)
sowie Register der veröffentlichten und unver
öffentlichten Dokumente aller Institutionen
4
finden Sie im Internet unter http://europa.eu/
documentation/official-docs/index_de.htm
● Rechtsakte
Mit Hilfe von EUR-Lex (http://eur-lex.euro-
pa.eu/) finden Sie sämtliche geltenden
Rechtsakte anhand von diversen Suchkrite-
rien. Am schnellsten gelangt man dort über
die „einfache Suche“ mit der „Nummer“ des
Dokuments zum Ziel. Sollte es sich um einen
Rechtsakt handeln, der bereits mehrfach
geändert wurde (dies ist bei Rechtsakten
älteren Jahrgangs häufig der Fall), kann man
über die einfache Suche auch die konso
lidierte Fassung des Rechtsakts abrufen.
● Rechtsprechung
Mit Hilfe von Curia (http://curia.europa.eu)
finden Sie die seit Juni 1997 ergangenen
Urteile, Schlussanträge und Beschlüsse des
Europäischen Gerichtshofes, des Gerichts
dokumente 21erster Instanz und des Gerichts für den ● EUROPA DIREKT Informationsnetzwerk
öffentlichen Dienst. Ältere Rechtsprechung Die EUROPA DIREKT Informationsnetz-
finden Sie bei EUR-Lex (siehe oben). werke sind eine Schnittstelle zwischen der
EU auf lokaler Ebene und den Bürgern. Die
● Gesetzgebungsverfahren Aufgabe des Netzwerkes ist es unter ande-
Die Datenbank ŒIL (http://www.europarl. rem, den Bürgern vor Ort Informationen,
europa.eu/oeil/index.jsp?language=en) ana- Rat, Hilfe und Antworten auf Fragen über
lysiert und verfolgt den Entscheidungsprozess die Organe, Rechtsakte, politische Maßnah-
innerhalb der Europäischen Union, die Posi- men, Programme und Finanzierungsmög-
tion des Europäischen Parlaments in der lichkeiten der Europäischen Union zu geben.
Ausarbeitung der europäischen Gesetzge-
bung und die Aktivitäten der am Gesetzge- Welches der 59 deutschen EUROPA DIREKT-
bungsprozess beteiligten Institutionen. Zentren sich in Ihrer Nähe befindet, können
Mit Hilfe von Pre-Lex (http://ec.europa.eu/ Sie der Liste unter http://ec.europa.eu/
prelex/apcnet.cfm?CL=de), der Datenbank deutschland/service/on_spot/edz/index_
der interinstitutionellen Verfahren, können de.htm entnehmen.
Sie die einzelnen Etappen des Legislativ Sie können auch die gebührenfreie Rufnum-
prozesses zwischen der Kommission und den mer 00800 6 7 8 9 10 11 (aus allen Mitglied-
anderen Institutionen verfolgen. staaten) oder die gebührenpflichtige Ruf-
Auf der Internetseite Mitentscheidung nummer 0032 2 299 96 96 (außerhalb der
(http://ec.europa.eu/codecision/index_de. EU und für gewisse Mobilfunkanbieter) wäh-
htm) finden Sie detaillierte Informationen len.
über Rechtsakte, die im Mitentscheidungs-
verfahren verabschiedet werden, in eng- ● Europäische Dokumentationszentren
lischer und französischer Sprache. Jedes der über 50 Europäischen Dokumenta-
tionszentren in Deutschland verfügt über
● Fact-Sheets zur Gesetzgebung amtliche Veröffentlichungen der Europä-
Die Internetseite „Zusammenfassungen der ischen Union. Welches Dokumentationszent-
Gesetzgebung“ (http://europa.eu/legisla rum sich in Ihrer Nähe befindet, können Sie
tion_summaries/index_de.htm bietet Zusam- der Liste unter http://ec.europa.eu/deutsch-
menfassungen und bibliographische Anga- land/service/on_spot/ed/index_de.htm ent-
ben zu den geltenden Maßnahmen in allen nehmen.
Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union ● Amt für amtliche Veröffentlichungen
sowie zu den Vorschlägen und einschlägigen http://publications.europa.eu/index_de.htm
Berichten. Auf der Webseite sind außerdem Vertriebsbüros in den Mitgliedstaaten
regelmäßig aktualisierte Zusammenfas- http://publications.europa.eu/others/agents/
sungen der laufenden Legislativverfahren zu index_de.htm
finden. ● Bookshop (Onlineshop)
http://bookshop.europa.eu
Öffentliche Dokumente in gedruckter Form Leseecke:
können Sie auch von diesen Einrichtungen be- http://ec.europa.eu/publications/
ziehen: index_de.htm
22 dokumente10
Was kann ich unternehmen, ● Europäisches Parlament
wenn ein Dokument nicht öffentlich Öffentliches Register –
zugänglich ist? Zugang zu Dokumenten/
Dienststelle „Elektronisches Register
der Dokumente“
Sofern die gewünschten Dokumente nicht PHS 06 A 046
öffentlich zugänglich sind, können Sie den Rue Wiertz
Zugang gesondert beantragen. Dies erfolgt je- B-1047 Brüssel
weils bei dem Organ, das das Dokument erstellt Belgien
oder herausgegeben hat. Der Antrag muss per Fax: +32 2 28 43 949
E-Mail, Fax oder Post in einer der 23 Amts
sprachen der EU verfasst sein. Oder:
Plateau du Kirchberg,
● Europäische Kommission BP 1601, L-2929 Luxembourg
Generalsekretariat Fax: 0035 - 24 30 02 29 78
Referat SG/E3 Transparenz, Interessen e-mail: register@europarl.europa.eu
verbände und externe Organisationen online: http://www.europarl.europa.eu/
B-1049 Brüssel RegWeb/application/registre/infoDocAccess.
Belgien faces
Fax: +32 - (0) 2 29 68 498
e-mail: sg-acc-doc@ec.europa.eu
http://ec.europa.eu/transparency/
access_documents/index_de.htm
● Rat der Europäischen Union
Generalsekretariat
des Rates der Europäischen Union
Generaldirektion F - Transparenz
Rue de la Loi 175
B-1048 Brüssel
Fax: +32 - (0)2 - 281.63.61.
e-mail: access@consilium.europa.eu
Online-Formular:
http://register.consilium.europa.eu/
servlet/jsp/MailAccessPrivacy.
jsp?&lang=de&cmsid=928
dokumente 23Reisen 24 reisen
11
Welche Formalitäten sind
beim Reisen zu beachten?
Als EU-Bürger haben Sie das Recht, ohne beson-
dere Formalitäten in jedes EU-Land einzureisen.
Sie benötigen nur einen gültigen Personalaus-
weis oder Reisepass. Aufgrund des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
mit Island, Liechtenstein und Norwegen sowie
aufgrund des Freizügigkeitsabkommens mit der
Schweiz gilt für deren Bürger die gleiche Be-
handlung wie für EU-Bürger, d. h. sie benötigen
für die Einreise in die EU ebenfalls nur einen
Personalausweis oder Reisepass.
Ein Visum darf nicht verlangt werden. Die Aus-
weispapiere dürfen auf ihre Gültigkeit überprüft
werden, jedoch darf Ihnen keine Frage über
Zweck und Dauer Ihrer Reise gestellt werden.
Ihr Reiserecht darf nur aus Gründen der öffent-
Q
lichen Ordnung, Gesundheit oder Sicherheit be-
schränkt werden.
Bei Familienangehörigen, die nicht die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates be
sitzen, ist zu beachten, dass die Mitgliedstaaten,
in die sie einreisen möchten, aber auch die
Durchreiseländer je nach Staatsangehörigkeit
der Reisenden ein Einreisevisum verlangen
können. Eine Ausnahme besteht, wenn diese
Familienangehörigen eine gültige „Aufenthalts-
karte für Familienangehörige eines EU-Bürgers“
gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2004/38/EG be-
sitzen. Die zuständigen Konsulate stellen die
Visa in einem beschleunigten Verfahren kosten-
los aus. Die Reisefreiheit, die Ihre Familienange-
hörigen durch das EU-Recht genießen, stellt kein
eigenständiges Recht dar. Dies bedeutet, dass
Ihren Angehörigen dieses Recht lediglich in
Ihrer Begleitung zusteht. Allein reisende Fami
lienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedstaates besitzen, können nicht die
reisen 25vorgesehenen Erleichterungen bei der Ausstel-
12
Was bedeutet „Schengen“?
lung eines Visums in Anspruch nehmen. Eine
Ausnahme kann im Falle eines Nachzuges be-
stehen. Am 15. Juni 1985 vereinbarten Frankreich, Bel-
gien, die Niederlande, Luxemburg und Deutsch-
Je nach Aufenthaltsstatus genießen diese Fami land im luxemburgischen Schengen ein Über-
lienangehörigen jedoch Erleichterungen, z. B. im einkommen, das den schrittweisen Abbau der
„Schengener Raum“. Besitzt ein Drittstaatsange- Grenzkontrollen an den Binnengrenzen vorsieht.
höriger einen gültigen Aufenthaltstitel eines der Zunächst wurde vereinbart, diese Kontrollen auf
„Schengen-Staaten“, kann er sich unter bestimm- eine einfache Sichtkontrolle zu beschränken.
ten Voraussetzungen bis zu drei Monate frei in
anderen Schengen-Staaten bewegen. So kann Im Rahmen des „Übereinkommens zur Durch-
beispielsweise ein indischer Staatsangehöriger, führung des Übereinkommens von Schengen“
der im Besitz einer deutschen gültigen Aufent- vom 19. Juni 1990 wurde unter anderem Arti-
haltsgenehmigung ist, für einen kurzfristigen kel 2 vereinbart:
Aufenthalt nach Frankreich reisen, ohne im „Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle
Besitz eines Visums zu sein. Allerdings muss ohne Personenkontrollen überschritten
er seine Anwesenheit bei den französischen Be- werden“.
hörden melden. Dieser Artikel wird in der Öffentlichkeit ganz
allgemein mit dem Begriff „Schengen“ gleich
Richtlinie 2004/38/EG gesetzt und hat die größten Auswirkungen auf
über das Recht der Unionsbürger den Alltag der EU-Bürger. Damit gibt es im
und ihrer Familienangehörigen, „Schengener Raum“ normalerweise keine Per
sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten sonenkontrollen an den Binnengrenzen mehr.
frei zu bewegen und aufzuhalten
Nur in Ausnahmefällen kann ein Mitgliedstaat
Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der
zur Aufstellung der Liste der Drittländer, nationalen Sicherheit nach Konsultation der
deren Staatsangehörige beim Überschreiten anderen Mitgliedstaaten für einen begrenzten
der Außengrenzen im Besitz eines Visums Zeitraum wieder Grenzkontrollen durchführen.
sein müssen Praktisch relevant ist diese Möglichkeit vor
allem bei sportlichen Großereignissen wie z. B.
einer Fußball-Europameisterschaft.
Unabhängig von dieser Ausnahme dürfen
die Vertragsstaaten ihre Polizeibefugnisse durch
ihre jeweils zuständigen Behörden (Zoll oder
Polizei) ausüben.
Den fünf Gründerstaaten schlossen sich
später Spanien, Italien, Portugal, Österreich,
Griechenland, Dänemark, Finnland, Schweden
sowie Island und Norwegen (letztere keine Mit-
gliedstaaten der EU) an.
26 reisenAn den Staatsgrenzen zu Großbritannien und
13
Welche Einkäufe darf ich über
Irland werden jedoch weiterhin Passkontrollen die Grenze mitnehmen?
durchgeführt.
Durch den Amsterdamer Vertrag ist der sog. Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der
Schengen-Besitzstand in den Rahmen der Euro- Europäischen Union Waren ohne Mengen
päischen Union überführt worden. beschränkung erwerben und mitnehmen, wenn
diese für den persönlichen Bedarf und nicht für
Im Rahmen der Erweiterung haben am den Weiterverkauf bestimmt sind. Hiervon aus-
01.05.2004 auch Estland, Lettland, Litauen, genommen sind Neufahrzeuge. Die Mehrwert-
Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, steuer und Verbrauchssteuer sind im Erwerbs-
Ungarn und Zypern den Schengener Besitzstand land im Warenpreis inbegriffen. Es können keine
übernommen. Es folgten Bulgarien und Rumä- weiteren Steuern in einem anderen Mitgliedstaat
nien mit ihrem Beitritt zur EU am 1. Januar erhoben werden. Da Norwegen, Island, Liechten-
2007. stein und die Schweiz keine EU-Mitgliedstaaten
Die neuen Mitgliedstaaten Estland, Lettland, sind, fallen diese Länder nicht unter diese Rege-
Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, lung.
Tschechien und Ungarn sind am 21.12.2007 Besondere Vorschriften gelten für verbrauch-
Schengen-Vollmitglieder geworden. Zypern, Bul- steuerpflichtige Waren wie z. B. alkoholische Ge-
garien und Rumänien wenden die Schengener tränke und Tabakwaren. Erwirbt eine Privatper-
Regelungen hingegen noch nicht in allen Teilen son in einem Mitgliedstaat derartige Waren, fällt
an: Zypern frühestens im Laufe des Jahres 2010, nur dann im Einreiseland keine Verbrauchsteuer
Bulgarien und Rumänien frühestens im Jahre an, wenn die Waren für den persönlichen Bedarf
2011. Bis zu einer entsprechenden Ratsentschei- des Reisenden oder seiner Familie bestimmt
dung finden dort noch Grenzkontrollen statt und sind und von ihm selbst befördert werden.
es werden noch nationale Visa ausgestellt.
Die Schweiz ist das dritte Land neben Nor- Urteil des EuGH, C-5/05 Joustra
wegen und Island, das als Nicht-EU-Land dem
Schengener Raum beigetreten ist. Das Überein- Bei Onlinekäufen aus einem anderen EU-Land
kommen trat für die Schweiz zum 12.12.2008 in fallen hingegen Verbrauchssteuern in dem Land
Kraft, ab Ende März 2009 auch für Kontrollen an an, in dem die Waren empfangen werden.
den Flughäfen. Bei der Feststellung, ob die fraglichen Waren
für den persönlichen Bedarf des Reisenden be-
Bürger aus bestimmten Drittstaaten (siehe Ver- stimmt sind, müssen die Mitgliedstaaten alle
ordnung (EG) Nr. 539/2001), die nicht in einem hierfür relevanten Faktoren, wie z. B. Menge und
Schengen-Land leben, sondern sich dort nur vor- Art der Waren, die handelsrechtliche Stellung
übergehend aufhalten möchten, brauchen nur des Besitzers der Waren und dessen Gründe für
ein einziges Schengen-Visum. Dieser Sichtver- den Besitz der Waren oder die gewählte Beförde-
merk wird von einem Staat des Schengener rungsart berücksichtigen.
Raums ausgestellt und ist für die Einreise und In Bezug auf die Warenmenge gelten be-
den kurzfristigen Aufenthalt bis zu drei Mona- stimmte Richtmengen, z. B. 800 Stück Zigaretten
ten in allen Schengen-Staaten gültig. und 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier. Bis Ende
reisen 272009 galten in einigen Ländern Beschränkungen
14
Pauschalreisen:
für Zigaretten, die aus Estland, Lettland, Litauen Welche Rechte habe ich?
oder aus Bulgarien und Rumänien eingeführt
wurden.
Bei Pauschalreisen können Sie als Bürger
Richtmengen für die alten und Schadensersatzforderungen an den Reisever
neuen Mitgliedstaaten: anstalter richten, wenn der Reiseveranstalter
http://ec.europa.eu/taxation_customs/ nicht hält, was er verspricht. Dies gilt auch bei
common/travellers/within_eu/index_de.htm einem immateriellen Schaden, z. B. entgangener
Urlaubsfreude. Außerdem ist der Reiseveranstal-
Broschüre „Unterwegs in Europa“ ter verpflichtet, Ihnen kostenlos Hilfestellung
http://europa.eu/abc/travel/index_de.htm zu leisten und eventuell erforderlich werdende
Ersatzleistungen zur Verfügung zu stellen.
Bei Insolvenz des Reiseveranstalters haben Sie
ein Recht auf Rückerstattung der Anzahlung
bzw. der Kosten für die Rückreise. Wenn der
Reiseveranstalter ohne Ihr Einverständnis die
Preise erhöht oder das Urlaubsziel ändert, kön-
nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre
Buchung annullieren.
Unter einer Pauschalreise versteht man ein vom
Anbieter zusammengestelltes Paket von Dienst-
leistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft
oder zum Verkauf angeboten werden, sich über
einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden er
strecken oder eine Übernachtung einschließen
und sich aus mindestens zwei der folgenden
Leistungen zusammensetzen:
● Beförderung;
● Unterbringung;
● andere Reiseleistungen, die sich nicht auf die
Beförderung oder Unterbringung beziehen
und auf die ein beträchtlicher Teil des Ge-
samtpreises entfällt.
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