Europarecht im alltag 50 Fragen - 50 antworten - Land Tirol

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Europarecht im alltag 50 Fragen - 50 antworten - Land Tirol
europarecht im alltag

  50 Fragen – 50 Antworten

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              europäische kommission
              vertretung in deutschland
Europarecht im alltag 50 Fragen - 50 antworten - Land Tirol
impressum

Eine Publikation der Vertretung
der Europäischen Kommission
in Deutschland
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Tel. 030-2280 2000
Website: http://ec.europa.eu/deutschland

Verantwortlich im Sinne
des Pressegesetzes:
Matthias Petschke
Autorin: Claudia Keller
Redaktion: Jürgen Peter Esders,
Detlev Clemens

Gestaltung und fotografie
keil:scheiffele, Berlin
Druck
RT Druckwerkstätten GmbH, Mainz

Redaktionsschluss
31. Mai 2010

Haftungsausschluss
Die Europäische Kommission, die in ihrem
­Namen handelnden Personen und die ­Autorin
haften nicht für die Verwendung der in dieser
Broschüre enthaltenen ­Informationen.

© Europäische Gemeinschaften.
Alle Rechte vorbehalten.

ISBN 978-92-79-15788-2
DOI 12.2775/10737
Europarecht im alltag 50 Fragen - 50 antworten - Land Tirol
europarecht
im alltag
50 Fragen – 50 Antworten

                           
Europarecht im alltag 50 Fragen - 50 antworten - Land Tirol
Über 8,2 Millionen Unionsbürger studieren,
              heiraten, leben oder arbeiten in einem Mitglied-
              staat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besit-
              zen. Seit dem Ende der 90er Jahre konzentriert

    Vorwort   sich die EU darauf, die rechtlichen und verwal-
              tungstechnischen Hürden zwischen den Mit-
              gliedstaaten abzubauen, damit die Bürger die
              Freiheiten in der Union in vollem Umfang nut-
              zen können.

                  Die Kommission hat dazu nicht nur neue
              rechtliche ­Regelungen im Bereich der Personen-
              freizügigkeit vorgeschlagen, sondern auch, wie
              es der EU-Vertrag vorsieht, Vereinfachungen im
              Bereich des Zivilrechts und der ­ gegenseitigen
              Anerkennung von Gerichtsentscheidungen in
              Angriff genommen. Sie ist entschlossen, die Auf-
              klärung der Bürgerinnen und Bürger über ihre
              Rechte und Möglichkeiten zu verbessern. Damit
              kann die Kommission ­ sicherstellen, dass die
              Bürgerinnen und Bürger überall in der EU einen
              konkreten Nutzen aus den Freiheiten der EU
              ziehen können.

                    Alltag in Europa bedeutet heute mehr denn
              je, das Leben unterschiedlicher Kulturen ge-
              meinsam zu erfahren. Schon seit jeher haben die
              Bürger Europas gerne die ­umliegenden Länder
              besucht. Gebrauchshinweise oder Geschäftsbe-
              dingungen in mindestens fünf Sprachen werden
              ebenso zur Gewohnheit wie das einheitliche
              ­Zahlungsmittel „Euro“ oder die EC-Karte. Viele
               beschreiten auf ihrem beruflichen Weg euro­
               päische Pfade, manche finden hierbei auch das
               ­private Glück und heiraten einen Partner aus
                einem anderen Mitgliedstaat. Die Kinder mit
                doppelter Staatsbürgerschaft werden in anderen


Europarecht im alltag 50 Fragen - 50 antworten - Land Tirol
euro­päischen Hauptstädten studieren und sich             Die Autorin:
unabhängig von den Wurzeln ihrer Eltern als               Claudia Keller, Bürgerberaterin
Europäer verstehen.
                                                          Wegweiserdienst für Bürger
    Dieser Ratgeber soll Sie mit den häufigsten           (Citizens Signpost Service)
Fragen und Themen vertraut machen, die sich               Europäische Kommission
den Bürgerinnen und Bürgern im europäischen               Vertretung in Deutschland
Alltag stellen können. Dabei versucht der Rat­            Unter den Linden 78
geber sowohl die juristische Basis des EU-Rechts          10117 Berlin
verständlich darzustellen als auch praktische             Tel: 030/2280-2000
Tipps zum rechtlichen Alltag in der EU zu ­geben.         eu-de-kommission@ec.europa.eu
Zu den Themen hierbei gehören Wohnort­                    http://ec.europa.eu/deutschland/service/
wechsel, Aufenthaltsrecht, Sozialver­sicherung,           legal_questions/index_de.htm
Anerkennung von Diplomen und Berufsab-
schlüssen sowie Führerscheinregelungen.                   Zur Person:
                                                          Studium an der Universität Münster und
    Wenn Sie dabei feststellen, dass Sie in Ihrer         an der Universität Paris II (Assas).
ganz persönlichen Lage weitergehende Fragen               Referendariat am Oberlandesgericht
haben, möchte ich Sie herzlich einladen, Kon-             ­Düsseldorf und in London.
takt mit dem juristischen Wegweiserdienst für              2000 -2008 Rechtsanwältin
Bürger (Citizens Signpost Service) aufzunehmen.            (Tätigkeitsschwerpunkte Europarecht,
Möchten Sie sich persönlich beraten lassen,                ­Europäisches Wirtschaftsrecht) und
­können Sie über die Vertretung in Berlin einen             ­Bürger­beraterin bei der Vertretung der
 Termin mit Bürgerberaterin Claudia Keller ver-              ­Europäischen Kommission in Deutschland.
 einbaren.

                                  Matthias Petschke
     Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission
                      in der Bundesrepublik Deutschland

                                                                                                        
Europarecht im alltag 50 Fragen - 50 antworten - Land Tirol
das EU-Recht                             6
             Frage 1 Was ist das EU-Recht?                        7
                   2 Wie funktioniert das EU-Recht
                     in der Praxis?                               9
                   3 Wer ist für die Anwendung
                     des EU-Rechts zuständig?                    11

                        Rechtsschutz	12
                    4 Wo kann ich Beratung und Hilfe

    inhalt            bei der Durchsetzung meiner Rechte
                      als EU-Bürger erhalten?
                    5 In welchen Fällen kann ich eine ­
                                                                 13

                      Beschwerde bei der Europäischen
                      Kommission einlegen?                       14
                    6 Gibt es ein Petitionsrecht
                      auf europäischer Ebene?                    16
                    7 Welche Funktion
                      hat der Europäische Bürgerbeauftragte?     17
                    8 Kann ich vor dem Europäischen
                      Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ­klagen?   18

                        Dokumente	20
                     9 Wo finde ich das EU-Recht?                21
                   	10 Was kann ich unternehmen,
                       wenn ein Dokument nicht öffentlich
                       zugänglich ist?                           23

                        Reisen	24
                    11 Welche Formalitäten sind beim Reisen
                        zu beachten?                             25
                    12 Was bedeutet „Schengen“?                  26
                   	13	 Welche Einkäufe darf ich über
                        die Grenze mitnehmen?                    27
                    14 Pauschalreisen: Welche Rechte habe ich?   28
                   	15 Welche Rechte habe ich als Fluggast?      29
                    16 Welche Rechte habe ich bei
                        einem Verkehrsunfall in einem anderen
                        Mitgliedstaat?                           31
                    17 An welche Botschaft kann ich mich
                        wenden, um in einem Drittland Hilfe
                        im Notfall zu erhalten?                  32


Europarecht im alltag 50 Fragen - 50 antworten - Land Tirol
Wohnen 	34                                       35 Welche Ansprüche habe ich bei Krankheit
 18 Unter welchen Bedingungen darf ich mich               in einem anderen Mitgliedstaat?           60
     als EU-Bürger in anderen Mitgliedstaaten         36 Welche Neuerungen bringt die Europäische
     aufhalten?                                 35        Krankenversicherungskarte mit sich?       61
	19 Welche Regelungen gelten für Drittstaats-         37 Was gilt, wenn ich planmäßig
     angehörige, die nicht Familienangehörige             eine ärztliche Behandlung in einem ­
     eines Unionsbürgers sind?                  37        anderen Mitgliedstaat in Anspruch
	20 Gibt es Beschränkungen                                nehmen möchte?                            61
     für die Mitnahme von Umzugsgut?            38    38 In welchem Land habe ich Anspruch
	21	 Muss ich mein Kraftfahrzeug ummelden?      39        auf Kindergeld?                           62
 22 In welchem Mitgliedstaat muss ich                	39 Welcher Mitgliedstaat zahlt
     mein Kraftfahrzeug versteuern?             40        das Arbeitslosengeld, wenn ich arbeitslos
                                                          geworden bin?                             63
	23	 Gilt mein Führerschein auch in anderen
     ­Mitgliedstaaten?                          41    40 Kann ich mein Arbeitslosengeld in einen
                                                          anderen Mitgliedstaat mitnehmen?          64
 24 In welchem Mitgliedstaat zahle ich
     meine Steuern?                             42   	41	 Können Unionsbürger Sozialhilfe
                                                          in anderen Mitgliedstaaten beantragen? 65
	25 Ist es möglich, in einem anderen
     Mitgliedstaat Immobilien zu erwerben?      43        Rechte im Alltag                         66
 26 Welche Wahlrechte
                                                      42 Wie bin ich vor Diskriminierung
      habe ich als Unionsbürger?                44
                                                         geschützt?                                67
     Arbeiten	46                                      43 Welche Regelungen gelten ­bezüglich
                                                         der Geschlechter­diskriminierung?         69
27 Wie finde ich eine Arbeit in einem
   anderen Mitgliedstaat?                       47    44 Wie werden die Grundrechte
                                                         auf europäischer Ebene geschützt?         70
28 Darf ich als Unionsbürger aus
   einem neuen Mitgliedstaat in einem                	45 Wie schützt die EU meine Rechte
   der alten Mitgliedstaaten arbeiten?          48       als Verbraucher?                          71
29 Darf ich als Unionsbürger aus                      46 Welches Recht gilt
   einem alten Mitgliedstaat in einem                    bei grenzüberschreitenden Zahlungen?      72
   neuen Mitgliedstaat arbeiten?                50
                                                          Sonstiges                                74
     Gegenseitige Anerkennung                        47 Welches Recht gilt bei einer Heirat
     von Ausbildungen                           52      mit einem Bürger aus einem ­anderen
	30 Wird mein Abitur in anderen ­                       Mitgliedstaat?                             75
    Mitgliedstaaten anerkannt?                  53   48 Welches Namensrecht gilt
 31 Wird mein Berufsabschluss in einem                  bei binationalen Ehen?                     76
    anderen Mitgliedstaat anerkannt?            54   49 Werden Gerichtsentscheidungen
                                                        in der EU gegenseitig anerkannt?           77
     Soziale Sicherheit                         56   50 Kann eine Geldbuße in einem ­anderen
 32 In welchem Land bin ich sozialversichert? 57        Mitgliedstaat vollstreckt werden?          79
 33 Welches Land zahlt meine Rente?           58
                                                          Weiterführende Information
	34	 Was ist bei Invalidität zu beachten?     59
                                                          und Beratung                             79

                                                                                                    
Europarecht im alltag 50 Fragen - 50 antworten - Land Tirol
das EU-Recht

 eu-recht
Europarecht im alltag 50 Fragen - 50 antworten - Land Tirol
1Was ist das EU-Recht?

      Das EU-Recht stellt eine eigene Rechtsordnung
      dar, die sowohl für die Mitgliedstaaten als auch
      für den Einzelnen gilt. Damit das EU-Recht in
      den nationalen Rechtsordnungen praktisch wirk-
      sam werden kann, geht es dem nationalen Recht
      im Rang vor. Dadurch wird gleichzeitig der
      Rechtsschutz des Einzelnen gestärkt.

         Es ist zu unterscheiden zwischen dem
         ­Primärrecht und dem Sekundärrecht.

      Zum Primärrecht zählen alle Gründungsver­
      träge der Europäischen Union einschließlich der
      dazugehörigen Anhänge und Protokolle sowie
      Ergänzungs- und Abänderungsverträge. Dies
      sind u. a.
      ● der Vertrag über die Gründung der Euro­

ħÄ
          päischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
          (EGKS), 1951
      ● der Vertrag zur Gründung der Europäischen
          Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), 1957,
      ● der Vertrag zur Gründung der Europäischen
          Atomgemeinschaft (EAG), 1957,

Ä
      ● die Einheitliche Europäische Akte (EEA),
          1986.

      Durch den Vertrag von Maastricht im Jahre 1992
      wurde die Europäische Union als Dachorgani­
      sation gegründet (Vertrag über die Europäische
      Union, EU-Vertrag). Zudem wurde der EWG-Ver-
      trag in „Vertrag zur Gründung der Europäischen
      Gemeinschaft“ (EG-Vertrag) umbenannt und die
      Unionsbürgerschaft wurde eingeführt. Weitere
      Änderungen der Verträge erfolgten durch die
      ­Verträge vom Amsterdam (1997) und Nizza
       (2001).

      Auch die Beitrittsverträge mit den neuen Mit-
      gliedstaaten gehören zum Primärrecht.

                                             eu-recht    
Europarecht im alltag 50 Fragen - 50 antworten - Land Tirol
Der Vertrag von Lissabon ist nach der geschei-          Die Verträge sind abrufbar unter:
  terten Verfassung für Europa der jüngste Vertrag.       http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/index.htm
  Er wurde am 13.12.2007 in Lissabon unterzeich-
  net, von jedem Mitgliedstaat gemäß seinen kon­          Webseite zum Vertrag von Lissabon
  stitutionellen Regelungen (im parlamentarischen         http://europa.eu/lisbon_treaty/index_de.htm
  Verfahren und/oder durch Referendum) ratifi-
  ziert und trat am 1.12.2009 in Kraft. Durch den      Das sekundäre Recht unterscheidet zwischen
  Vertrag von Lissabon tritt die Union an die Stelle   den folgenden rechtlichen Instrumenten:
  der Europäischen Gemeinschaft und ist deren          ● Die Verordnung ist in allen ihren Teilen ver-

  Rechtsnachfolgerin. Grundlage der Union sind            bindlich und erlangt in jedem Mitgliedstaat
  nunmehr zwei rechtlich gleichrangige Vertrags-          unmittelbare Geltung. Sie ist daher mit
  werke, der neu geordnete Vertrag über die Euro-         einem deutschen Gesetz vergleichbar.
  päische Union (EU-Vertrag) sowie der Vertrag         ● Im Gegensatz dazu ist die Richtlinie an die

  über die Arbeitsweise der Europäischen Union            Mitgliedstaaten gerichtet und nur hinsicht-
  (AEU-Vertrag), der den EG-Vertrag ersetzt.              lich des zu erreichenden Ziels verbindlich.
                                                          Sie ­ bedarf der Umsetzung in nationales
  Der Vertrag von Lissabon sorgt als umfassender          Recht innerhalb einer bestimmten Frist.
  Reformvertrag für effizientere Entscheidungs­        ● Der Beschluss ist in allen seinen Teilen

  prozesse, mehr demokratische Kontrolle und ein          ­verbindlich. Ist er an einen bestimmten
  einheitlicheres Auftreten der EU nach außen.            Adressaten gerichtet, ist er nur für diesen
  Er bildet den Rahmen für neue Initiativen der           verbindlich.
  Union im Kampf gegen den Klimawandel und             ● Empfehlungen und Stellungnahmen sind

  im Bereich der Energiepolitik. Die Charta der           unverbindlich. Empfehlungen legen dem
  Grundrechte der Europäischen Union ist rechts-          Adressaten ein bestimmtes Verhalten nahe.
  verbindlich, und erstmals erhält die Öffentlich-        Stellungnahmen enthalten eine Beurteilung
   keit im Rahmen einer Europäischen Bürgerini­           einer bestimmten gegenwärtigen Sachlage.
  tiative das Recht die Union aufzufordern, kon-
  krete Vorschläge für Rechtsakte vorzulegen. Die
  Rolle der Parlamente in den Mitgliedstaaten
  wird ebenso gestärkt wie die des Europäischen
  Parlaments. Zu den weiteren Neuerungen gehört
  die Schaffung des Amts des Präsidenten des
  Euro­päischen Rates sowie eines Hohen Vertre-
   ters für die ­ Außen- und Sicherheitspolitik, der
  zugleich Vizepräsident der Europäischen Kom-
  mission ist. Dies ermöglicht es der Union, in
  ­internationalen Angelegenheiten eine klare ein-
   heitliche Position zu vertreten.

 eu-recht
2Wie funktioniert das EU-Recht                    ­ achen und durchsetzen. Diese haben unmittel-
                                                    m
   in der Praxis?                                   bare ­ Wirkung; entgegenstehendes nationales
                                                    Recht darf nicht angewandt werden.

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Euro­         Nach der Rechtsprechung des Europäischen
päischen Union (AEU-Vertrag) enthält die vier       ­Gerichtshofs werden jedoch insbesondere im
Grundfreiheiten:                                     ­Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45
● der freie Warenverkehr (Art. 28-37 AEU-Ver-         AEU-Vertrag) nicht nur die Mitgliedstaaten und
   trag),                                             ihre Einrichtungen, sondern auch andere – z. B.
● die Freizügigkeit von Personen (Arbeitneh-          Sportverbände oder private Arbeitgeber – ver-
   merfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit        pflichtet, diskriminierende Regelungen in ihren
   der Selbstständigen, Art. 45-55 AEU-Vertrag),      Statuten und Betriebsordnungen zu unterlassen.
● der freie Dienstleistungsverkehr (Art. 56-62        Als Einzelner kann man sich also auch gegen­
   AEU-Vertrag) und                                   über diesen unmittelbar auf die Arbeitnehmer­
● der freie Kapitalverkehr (Art. 63-66 AEU-           frei­zügigkeit berufen.
   ­Vertrag).
                                                       Urteil des EuGH, C-281/98 Angonese
Die aus der Freizügigkeit (Art. 45-55 AEU-
Vertrag) entspringenden Personenverkehrsrechte      Die Grundfreiheiten der Personenfreizügigkeit
standen früher ausschließlich im Zusammen-          und der Dienstleistungsfreiheit stellen spezielle
hang mit einer wirtschaftlichen Betätigung des      Diskriminierungsverbote aus Gründen der
Berechtigten. Durch den Vertrag von Maastricht      Staatsangehörigkeit auf. Sie gehen dem allge­
wurde jedoch die Unionsbürgerschaft einge-          meinen Diskriminierungsverbot nach Art. 18
führt. Art. 21 AEU-Vertrag gibt jedem Unions-       AEU-Vertrag vor.
bürger – auch unabhängig von einer wirtschaft-           Die von der Europäischen Union erlassene
lichen Betätigung – das Recht, sich in anderen      Dienstleistungsrichtlinie hat zum Ziel, die
Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträ-    rechtlichen und administrativen Hindernisse für
gen und Durchführungsbestimmungen vorgese-          den Dienstleistungsverkehr zwischen den Mit-
henen Beschränkungen und Bedingungen frei           gliedstaaten weiter zu beseitigen. Dienstleister
zu bewegen und aufzuhalten. Einige dieser Be-       ­können ihre Tätigkeiten in anderen Mitglied-
schränkungen und Bedingungen befinden sich           staaten außer in bestimmten Ausnahmefällen
in der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der      diskriminierungsfrei aufnehmen und ausüben.
Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen,
sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu      Richtlinie 2006/123/EG
bewegen und aufzuhalten (siehe Fragen Nr. 11           über Dienst­leistungen im Binnenmarkt
und 18).
                                                    Nach dem allgemeinen Diskriminierungs­
Der Einzelne kann seine Rechte aus den Grund-       verbot dürfen vergleichbare Sachverhalte nicht
freiheiten (Art. 28, 45, 49, 56, 63 AEU-Vertrag)    unterschiedlich behandelt werden, es sei denn,
sowie aus Art. 21 AEU-Vertrag gegenüber dem         diese unterschiedliche Behandlung ist objektiv
Staat und seinen Einrichtungen (z. B. Auslän­       gerechtfertigt. Auch versteckte Diskriminie-
deramt, Arbeitsagentur) unmittelbar geltend         rungen werden von Art. 18 AEU-Vertrag erfasst,

                                                                                            eu-recht    
d. h. ­Ungleichbehandlungen, die an Tatbestände      ●   Sind die Vorschriften einer nicht rechtzeitig
   ­anknüpfen, die mit der Staatsangehörigkeit              oder nicht ordnungsgemäß umgesetzten
    ­verbunden sind wie z. B. Wohnort oder Her-             Richtlinie hingegen nicht unmittelbar an-
     kunftsland (siehe Frage 42).                           wendbar und hat ein Bürger aufgrund einer
                                                            verspäteten oder nicht ordnungsgemäßen
   Verordnungen müssen von den nationalen                   Umsetzung der Richtlinie einen Schaden er-
   ­Behörden und Gerichten genauso angewendet               litten, kommt ein Schadenersatzanspruch
   werden wie nationale Gesetze. Bei einem Wider-           gegen den Mitgliedstaat aufgrund von Staats-
   spruch zwischen nationalem Recht und einer               haftung in Betracht.
   Verordnung geht die Verordnung vor. Dies be-
   deutet, dass alle staatlichen Stellen verpflichtet       Urteil des EuGH,
   sind, den Vorschriften der Verordnung den Vor-           Verb. Rs. C-6 u. C-9/90 Francovich
   rang in jedem konkret zu entscheidenden Fall
   einzuräumen und EU-rechtswidriges nationales
   Recht außer Anwendung zu lassen.

   Soweit eine Richtlinie der EU fristgerecht und
   ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt
   wurde, kommt in der Praxis nur noch das um­
   gesetzte nationale Recht zum Tragen. Dieses
   muss jedoch stets richtlinienkonform ausgelegt
   ­werden.

   Ist eine Richtlinie von einem Mitgliedstaat da­
   gegen nicht fristgerecht oder nicht ordnungs­
   gemäß umgesetzt worden, liegt ein Verstoß des
   Mitgliedstaats gegen EU-Recht vor. Hier sind
   zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden:

   ●   Wenn einer Richtlinienvorschrift eine unmit-
       telbare Wirkung zukommt, kann sich der
       Einzelne gegenüber dem Staat und seinen
       Einrichtungen unmittelbar auf diese berufen.
       Voraussetzung für eine unmittelbare Wir-
       kung einer Richtlinienvorschrift ist, dass die
       betreffende Bestimmung inhaltlich unbe-
       dingt und hinreichend genau ist. Dies ist der
       Fall, wenn sie keiner weiteren Maßnahmen
       durch den Mitgliedstaat bedarf, eine ein­
       deutige Verpflichtung für den Mitgliedstaat
       begründet sowie ein Recht des Einzelnen
       enthält.

10 eu-recht
3Wer ist für die Anwendung                         bürger Schwierigkeiten mit der Sozialversiche-
   des EU-Rechts zuständig?                          rung hat. Es kann auch Angelegenheiten betref-
                                                     fen, die nur einen Bezug zu einem einzigen Mit-
                                                     gliedstaat haben, wie etwa bei Verletzung des
Für die Anwendung und Durchführung des EU-           Grundsatzes „gleiche Entlohnung für Frauen
Rechts sind grundsätzlich die Mitgliedstaaten        und Männer“ (Artikel 157 AEU-Vertrag) durch
und ihre Behörden zuständig. Das EU-Recht ist        einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber
Bestandteil der jeweiligen nationalen Rechtsord-     gegenüber einem deutschen Arbeitnehmer.
nung, so dass Verletzungen auf dem gleichen
Wege geltend gemacht werden können wie Ver-
stöße gegen rein nationales Recht.

Wenn Sie als Bürger glauben, dass die Behörde
einer Kommune, eines Landes oder des Bundes
das EU-Recht zu Ihrem Nachteil falsch auslegt
oder anwendet, sollten Sie sich zunächst an ­diese
Behörde wenden und herausfinden, welche
Rechtsbehelfe bestehen.

Wenn Sie sich durch einen Verwaltungsakt in
Ihren Rechten verletzt fühlen, müssen Sie in der
Regel förmlich Widerspruch einlegen. Dabei ist
es nützlich, auf die Vorschriften des EU-Rechts
zu verweisen, aus denen Sie Ihre Rechte ab­
leiten.

Ihr Widerspruch wird von der zuständigen
­Behörde nur berücksichtigt, wenn er fristgerecht
 eingeht. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich
 an die dafür geltenden Verfahrensregeln und
 Fristen halten. Sind Ihre außergerichtlichen
 ­Bemühungen, Recht zu bekommen, erfolglos
  ­geblieben, können Sie die Gerichte Ihres Landes
   anrufen. Die Gerichte haben dafür zu sorgen,
   dass die laut EU-Recht bestehenden individu-
   ellen Rechte von den Behörden Ihres Landes
   gewahrt werden. Dies betrifft nicht nur grenz­
   überschreitende Fälle, in denen z. B. ein in
   Deutschland erwerbstätiger griechischer Staats-

                                                                                           eu-recht    11
Rechtsschutz

12 rechtsschutz
4Wo kann ich Beratung und Hilfe
       bei der Durchsetzung meiner Rechte
       als EU-Bürger erhalten?

    Die Europäische Kommission bietet Ihnen ver-
    schiedene spezialisierte Dienste an, über die Sie
    mehr über Ihre Rechte in Europa erfahren kön-
    nen und gegebenenfalls außer­gerichtlich durch-
    setzen können.

    Auf dem aktualisierten Portal „Europa für Sie“
    erhalten Sie Informationen rund um das Leben,
    Arbeiten und Reisen in anderen EU-Ländern.

    Fragen zur Europäischen Union beantwortet
    ­Ihnen EUROPA direkt. Rufen Sie die gebühren-
     freie Telefonnummer 0800 5 6 7 8 9 10 11 an
     oder wenden Sie sich vor Ort an eines der

§
     59 EUROPA DIREKT-Zentren in Deutschland.

    Der juristische Wegweiserdienst für Bürger
    (Citizen’s ­ Signpost Service) erläutert Ihnen die
    für Sie geltenden EU-Rechtsvorschriften und in-

I
    formiert Sie, wie Sie Ihre Rechte geltend machen
    und durchsetzen können.

    SOLVIT ist ein Problemlösungsnetzwerk für
    Bürger und Unternehmen, in dem die Mitglied-
    staaten zusammen arbeiten, um auf pragma-
    tische Weise grenzüberschreitende Probleme mit
    nationalen Behörden im Binnenmarkt zu lösen.

    EURES hilft bei der europaweiten Arbeitssuche
    und informiert über die Rahmenbedingungen
    beim Arbeiten in anderen EU-Ländern.

    Die europäischen Verbraucherschutzzentren
    (EVZ) helfen in allen Fragen des grenzüber-
    schreitenden Verbraucherschutzes.

                                        rechtsschutz     13
FIN-NET ist ein Netzwerk zur außergericht-
                                                          5In welchen Fällen kann ich eine
    lichen Streitbeilegung im Bereich von Finanz-          ­Beschwerde bei der Europäischen
    dienstleistungen, also z.B. grenzüberschreitenden       Kommission einlegen?
    Überweisungen in Euro.

    Daneben gibt es noch weitere Dienste, auf die in    Jeder Bürger, der die Ansicht vertritt, dass eine
    dieser Broschüre jeweils an geeigneter Stelle       innerstaatliche Regelung (Rechts- oder Verwal-
    hingewiesen wird.                                   tungsvorschrift) oder Verwaltungspraxis einen
                                                        Verstoß gegen eine Bestimmung oder einen
    Zu beachten ist, dass diese Dienste den persön-     Grundsatz des EU-Rechts darstellt, kann bei
    lichen Rechtsanwalt nicht ersetzen können und       der Kommission eine Beschwerde gegen den
    durch die Konsultation der Beratungsstellen         ­betreffenden Mitgliedstaat erheben. Der Be-
    ­etwaige Rechtsmittelfristen in Verwaltungsver-      schwerdeführer muss nicht nachweisen, dass er
     fahren vor den nationalen Behörden nicht aus-       von dem behaupteten Verstoß persönlich be­
     gesetzt werden.                                     troffen ist.

    Die Adressen und Webseiten der Services finden      Durch eine Beschwerde bei der Kommission
    Sie auf Seite 80 unter „Spezielles Beratungs­       kann jedoch keine rechtsverbindliche Entschei-
    angebot“.                                           dung in einem Einzelfall getroffen werden. Dies
                                                        geschieht letztlich nur durch die Behörden und
                                                        Gerichte des zuständigen Mitgliedstaats. Des-
                                                        halb sollte eine Beschwerde bei der Kommission
                                                        in der Regel „neben“ und nicht „anstatt“ der
                                                        ­nationalen Rechtsbehelfe eingelegt werden.

                                                        Beschwerden sind kostenlos und können ohne
                                                        Vertretung durch einen Anwalt eingereicht
                                                        ­werden. Fügen Sie Ihrer Beschwerde – soweit
                                                         möglich – relevante Dokumente und Beweis­
                                                         material bei (z. B. einschlägige nationale Rechts-
                                                         und Verwaltungsvorschriften sowie bestehende
                                                         Bescheide etc.).

                                                        Eine Beschwerde kann entweder bei der Euro­
                                                        päischen Kommission in Brüssel oder über die
                                                        Vertretungen der Europäischen Kommission in
                                                        den Mitgliedstaaten eingereicht werden. Diese
                                                        leiten die Beschwerde an das Generalsekretariat
                                                        der Europäischen Kommission weiter.

14 rechtsschutz
Adresse der Europäischen Kommission               Grundsätzlich gibt es hierfür zwei verschiedene
   für Beschwerden:                                  Vorgehensweisen.
   Europäische Kommission                                Zum einen können Sie eine förmliche Be-
   Generalsekretariat                                schwerde unter Verwendung von bestimmten
   B-1049 Brüssel                                    Formblättern einlegen. Eine solche Beschwerde
   Belgien                                           ist jedoch nur zulässig, wenn der Beschwerde-
                                                     führer selbst ein „berechtigtes Interesse“ geltend
   Standardbeschwerdeformular:                       machen kann.
   http://ec.europa.eu/community_law/your_               Zum anderen können Sie der Generaldirek­
   rights/your_rights_forms_de.htm                   tion Wettbewerb formlos Informationen über
   e-mail: SG-PLAINTES@ec.europa.eu                  das Ihrer Ansicht nach wettbewerbswidrige Ver-
                                                     halten anderer Marktteilnehmer bzw. der öffent-
Sofern Ihre Beschwerde nicht offensichtlich un-      lichen Hand zukommen lassen. Zu diesem
begründet ist, prüft die Kommission Ihren Fall       Zweck wurde eine entsprechende elektronische
und stellt fest, welche Rechtsvorschriften für ihn   Mailbox eingerichtet. Sie können Ihre Informa­
gelten. Danach wird entschieden, ob der Sache        tionen jedoch auch per Post übersenden.
weiter nachgegangen wird oder nicht. Im Prinzip
wird diese Entscheidung innerhalb eines Jahres
nach Eingang der Beschwerde getroffen. Die              Förmliche Beschwerde Kartellrecht:
Dienststellen der Kommission können anhand              Europäische Kommission
der Regeln und Prioritäten für die Aufnahme             Generaldirektion Wettbewerb/
und Durchführung eines Vertragsverletzungs­             Antitrust-Register
verfahrens entscheiden, ob eine Beschwerde              B-1049 Brüssel
weiterverfolgt wird oder nicht. Entscheidet sich        Belgien
die Kommission für die Weiterverfolgung, wird           e-mail: comp-greffe-antitrust@ec.europa.eu
sie den betreffenden Mitgliedstaat in einem             Fax: +32 2 29 50128
Mahnschreiben auffordern, sich zu dem Vorwurf           http://ec.europa.eu/comm/competition/
zu äußern. In einer zweiten Stufe kann die ­Kom-        antitrust_mail.html#complaints
mission dem betreffenden Mitgliedstaat eine be-
gründete Stellungnahme übersenden und eine              Verordnung (EG) Nr. 773/2004:
Frist setzen, innerhalb derer der Verstoß gegen         http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/
das EU-Recht abgestellt werden muss. Für den            LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2004R0773:
Fall, dass der Mitgliedstaat die gesetzte Frist         20080701:DE:PDF
­verstreichen lässt, kann die Kommission im
 ­folgenden Vertragsverletzungsklage gegen den          Bekanntmachung der Kommission
  Mitgliedstaat vor dem EuGH erheben.                   zur Behandlung von Beschwerden
                                                        im Bereich des Kartellrechts:
Sofern sich Ihre Beschwerde auf einen Verstoß           http://europa.eu/legislation_summaries/
gegen das europäische Wettbewerbsrecht be-              competition/firms/l26111_de.htm
zieht, sollten Sie sich unmittelbar an die zustän-
dige Generaldirektion der Europäischen Kom-
mission in Brüssel wenden.

                                                                                         rechtsschutz     15
Förmliche Beschwerde
                                                 6Gibt es ein Petitionsrecht
      staatliche Beihilfen:                       auf europäischer Ebene?
      Europäische Kommission
      Generaldirektion Wettbewerb/
      Register für Staatliche Beihilfen         Jeder Bürger der Europäischen Union oder jede
      B-1049 Brüssel                            Person mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der
      Belgien                                   Europäischen Union kann allein oder zusammen
      e-mail: stateaidgreffe@ec.europa.eu       mit anderen Personen in Angelegenheiten, die
      Formblatt:                                in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und
      http://ec.europa.eu/competition/forms/    die ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine
      download_de.html                             ­Petition an das Europäische Parlament rich-
                                                ten. Auch Unternehmen, Organisationen oder
      Formlose Beschwerde:                      Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen
      comp-market-information@ec.europa.eu      ­Union können dieses Petitionsrecht ausüben, das
      http://ec.europa.eu/comm/competition/      durch den Vertrag garantiert ist.
      contact_en.html                                  In der Petition können ein individuelles
      (nur in englischer Sprache vorliegend)   ­Ersuchen, eine Beschwerde, eine Bemerkung zur
                                                 Anwendung von EU-Recht oder eine Aufforde-
                                                 rung an das Europäische Parlament, zu einer
                                                 bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen,
                                                 dargelegt werden. Solche Petitionen geben dem
                                                 Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verlet-
                                                 zungen der Rechte eines Unionsbürgers durch
                                                 einen Mitgliedstaat, durch lokale Gebietskörper-
                                                 schaften oder durch eine sonstige Institution
                                                 ­hinzuweisen. Einfache Auskunftsersuchen und
                                                  allgemeine Fragen zur EU-Politik werden vom
                                                  ­Petitionsausschuss hingegen nicht bearbeitet.
                                                       Petitionen sind an das Europäische Parla-
                                                   ment zu richten. Sie werden im Petitionsaus-
                                                   schuss des Europäischen Parlaments behandelt.
                                                   Der Ausschuss antwortet jedem Petenten und
                                                   hält ihn über den Fortgang seiner Angelegenheit
                                                   auf dem Laufenden.
                                                       Je nach Sachlage kann der Petitionsausschuss
                                                   z. B. die Europäische Kommission auffordern,
                                                   eine vorläufige Prüfung des Gegenstands vorzu-
                                                   nehmen und Auskünfte über die Einhaltung des
                                                   einschlägigen EU-Rechts zu übermitteln. Er
                                                   kann die Petition auch zur Information oder
                                                   Weiterbehandlung an andere Ausschüsse des
                                                   Europäischen Parlaments weiterleiten oder zur

16 rechtsschutz
Lösung des jeweiligen Problems andere für
                                                     7Welche Funktion hat der
zweckmäßig erachtete Schritte einleiten.              Europäische Bürgerbeauftragte?
    Der Petitionsausschuss kann jedoch selbst
weder Parteien eines Streitfalls Rechte zuer­
kennen, noch kann er ein Vertragsverletzungs-      Im Falle einer Auseinandersetzung mit einer
verfahren gegen einen Mitgliedstaat einleiten.     Institution der EU können Sie eine Beschwerde
                                                     beim Europäischen Bürgerbeauftragten ein­
Petitionen können formlos in einer der Amts-       reichen. Berechtigt sind Bürger eines Mitglied-
sprachen der Europäischen Union eingereicht        staats der Europäischen Union, Bürger mit
werden. Sie müssen folgende Angaben enthal-        Wohnsitz in einem Mitgliedstaat und Unterneh-
ten: Namen, Staatsangehörigkeit und Anschrift      men, Verbände oder sonstige Stellen mit sat-
des Petenten, eine genaue Darstellung des Sach-      zungsmäßigem Sitz in der Union. Der Euro­
verhalts mit Verweisen auf die entsprechenden      päische Bürgerbeauftragte ist befugt, die EU-
Tätigkeitsbereiche der EU, die Gründe für die      ­Verwaltung und ihre Beziehungen zu Bürgern
Petition, die Unterschrift des Petenten und wenn    und Unternehmen zu überprüfen. Er geht Be-
möglich Beweismaterial.                             schwerden über Missstände bei der Tätigkeit
                                                    der Institutionen und Organe der Europäischen
   Richten Sie Ihre Petition direkt                 ­Union nach. Beschwerden über nationale, regio-
   an folgende Stelle:                               nale oder kommunale Behörden kann der Euro-
   Der Präsident des Europäischen Parlaments         päische Bürgerbeauftragte hingegen nicht ent­
   Rue Wiertz                                        gegennehmen, selbst wenn die Beschwerden
   B-1047 Brüssel                                    EU-Angelegenheiten betreffen. Diese können
   oder online unter:                                an den nationalen Bürgerbeauftragten oder an
   http://www.europarl.europa.eu/parliament/         Petitionsausschüsse in nationalen oder regio-
   public/staticDisplay.do?language=DE&id=49         nalen Parlamenten gerichtet werden.

   Weitere Informationen:                          Missstände sind u. a. unfaires Verhalten, Miss-
   Informationsbüro des Europäischen Parlaments    achtung des Rechts, Unregelmäßigkeiten in der
   Unter den Linden 78                             Verwaltung und unnötige Verzögerung. Sie
   D-10117 Berlin                                  ­haben zwei Jahre Zeit, sich über einen Misstand
   Tel: +49 30 2280-1000                            zu beschweren, von dem Sie jedoch nicht selbst
   Fax: +49 (0)30 2280-1111                         betroffen sein müssen. Diese Frist läuft ab dem
   e-mail: epberlin@europarl.europa.eu              Zeitpunkt, zu dem Sie von den Tatsachen, die
   http://www.europarl.de/                          Grund Ihrer Beschwerde sind, erfahren haben.
                                                    Vor Einreichung einer Beschwerde müssen Sie
   Informationsbüro                                 sich allerdings an die betroffene Institution
   des Europäischen Parlaments                      ­gewandt haben. Eine Beschwerde beim Bürger-
   Erhardtstr. 27                                    beauftragten verlängert die Fristen für Beschwer-
   D-80469 München                                   den bei Behörden und Klagen vor Gericht nicht.
   Tel: +49 (0)89 2020 8790
   Fax: +49 (0)89 20208797
   e-mail: epmuenchen@europarl.europa.eu

                                                                                        rechtsschutz     17
Stellt der Bürgerbeauftragte Unregelmäßig-
                                                         8Kann ich vor dem Europäischen
    keiten in der Verwaltung einer EU-Institution         Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
    fest, sucht er nach einer für beide Seiten an-        ­klagen?
    nehmbaren Lösung. Er kann der betroffenen
    Institution nach eigenem Ermessen Empfeh-
    lungen für die Behandlung des Falles geben.        Grundsätzlich können Sie als einzelner Bürger
    Ist die Institution seinen Empfehlungen nicht      nicht selbst vor dem Europäischen Gerichtshof
    ­gefolgt und auch zu keiner anderen zufrieden      klagen.
     stellenden Lösung gekommen, kann er einen              Dies ist nur in wenigen Sonderfällen mög-
     Sonderbericht an das Europäische Parlament         lich. Sie können z. B. vor dem Gericht erster In­
     verfassen. Der Bürgerbeauftragte informiert Sie   stanz, das dem EuGH beigeordnet ist, einen Be-
     über das Ergebnis seiner Untersuchungen, die      schluss der Europäischen Union anfechten, der
     Stellungnahme der betroffenen Institution und     an Sie selbst gerichtet ist oder Sie unmittelbar
     alle Empfehlungen, die er in Ihrer Sache aus-     und individuell betrifft. Solche Beschlüsse er­
     spricht.                                          gehen insbesondere im Bereich des europäischen
                                                       Wettbewerbsrechts. Auch Klagen gegen EU-
    Eine Beschwerde muss in einer der Amts­            ­Verordnungen können Einzelne nur dann an-
    sprachen der EU abgefasst sein. Es muss darin       strengen, wenn sie unmittelbar und individuell
    klar hervorgehen, wer Sie sind, über welche In­     betroffen sind.
    stitution bzw. welches Organ der Europäischen
    Union Sie sich beschweren, und welches die         Wenn Sie glauben, dass Ihre bestehenden Rechte
    Gründe für Ihre Beschwerde sind.                   aus dem EU-Recht verletzt werden, müssen Sie
                                                       sich in der Regel mit den nationalen Rechts­
       Standardbeschwerdeformular:                     behelfen zur Wehr setzen.
       http://www.ombudsman.europa.eu/form/de/
       default.htm                                     Ein nationales Gericht, das über einen Fall mit
                                                       Bezug zum EU-Recht zu entscheiden hat, kann
       Per Post:                                       den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxem-
       Der Europäische Bürgerbeauftragte               burg um Klärung der EU-rechtlichen Aspekte
       1, avenue du Président Robert Schuman           ersuchen, wenn diese entscheidungserheb-
       CS 30403                                        lich sind (Vorabentscheidungsverfahren). In
       F-67001 Strasbourg Cedex                        manchen Fällen ist das nationale Gericht ver-
       Frankreich                                      pflichtet, dem EuGH eine Rechtsfrage vorzu­
       Tel: +33 (0) 3 88 17 23 13                      legen. Eine Verpflichtung besteht, wenn in dem
       Fax: +33 (0) 3 88 17 90 62                      zu entscheidenden Fall die Entscheidung nicht
       E-mail:eo@ombudsman.europa.eu                   mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen
       http://www.ombudsman.europa.eu                  Rechts angefochten werden kann oder wenn das
                                                       nationale Gericht einen Rechtsakt der Euro­
                                                       päischen Union nicht anwenden möchte, weil es
                                                       diesen für ungültig hält. Der EuGH stellt im
                                                       Rahmen einer Vorabentscheidung fest, wie die
                                                       Vorschriften des EU-Rechts auszulegen sind bzw.

18 rechtsschutz
ob sie gültig sind. Er spricht aber kein abschlie-   Anders als beim EuGH in Luxemburg besteht
ßendes Urteil in dem vor dem nationalen Ge-          für Sie als einzelner Bürger die Möglichkeit, bei
richt anhängigen Rechtsstreit. Dies bleibt Sache     dem Europäischen Gerichtshof für Menschen­
des nationalen Gerichts, das aber der durch den      rechte in Straßburg (EGMR) eine Individual­
EuGH vorgenommenen Auslegung folgen muss.            beschwerde einzulegen. Vor dem Straßburger
                                                     Gerichtshof können Sie eine Beschwerde wegen
Nach der Rechtsprechung des Bundesver­               Verstoßes gegen die Europäische Menschen-
fassungsgerichts verstößt die Verletzung der Vor-    rechtskonvention (EMRK) durch einen Vertrag-
lagepflicht gegen das Gebot des gesetzlichen         staat der Konvention einlegen. Neben den Mit-
Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz,     gliedstaaten der Europäischen Union sind noch
wenn das nationale Gericht die Vorlagepflicht        ca. 20 weitere europäische Staaten Vertrags­
„in objektiv willkürlicher Weise“ nicht beachtet.    staaten dieser Konvention. Der Europäische
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das natio-    ­Gerichtshof für Menschenrechte ist jedoch kein
nale Gericht von der Rechtsauffassung des             Gerichtshof der Europäischen Union und institu-
EuGH bewusst abweichen möchte oder das letzt­         tionell unabhängig.
instanzliche Gericht eine Vorlage gar nicht in
Betracht zieht, obwohl eine Frage des EU-Rechts      Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Be-
entscheidungserheblich ist. In diesen Fällen ist     schwerde ist die vollständige Ausschöpfung des
der Rechtsweg der Verfassungsbeschwerde vor          innerstaatlichen Rechtsweges.
dem Bundesverfassungsgericht eröffnet.
                                                        Europäischer Gerichtshof
Durch den Vertrag von Lissabon wurden die               für Menschenrechte
Kompetenzen des EuGH ausgedehnt. Seit dem               F-67075 Strasbourg Cedex
1. Dezember 2009 ist er in fast allen Politik­
bereichen der Europäischen Union zuständig.             Ausführliche Informationen
Nur die Gemeinsame Außen- und Sicherheits­              zum Beschwerdeverfahren:
politik ist davon ausgenommen.                          http://www.coe.int/T/D/
                                                        Menschenrechtsgerichtshof/
   Europäischer Gerichtshof
   in Luxemburg (EuGH)
   http://curia.europa.eu

                                                                                        rechtsschutz     19
Dokumente

20 dokumente
9
        Wo finde ich das EU-Recht?

    EU-Bürger haben grundsätzlich einen unbe-
    grenzten Anspruch auf Zugang zu offiziellen
    Dokumenten der Organe der Europäischen
    ­Union. Dieses Recht regelt die Verordnung (EG)
     Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlich-
     keit zu Dokumenten des Europäischen Parla-
     ments, der Kommission und des Rates. Eine
     Ausnahme besteht, wenn durch die Einsichtnah-
     me persönliche oder geschäftliche Interessen
     beeinträchtigt würden oder wenn es das öffent-
     liche Interesse im Einzelfall, z. B. aus Sicher-
     heitsgründen, gebietet.

    Veröffentlichte Dokumente (Rechtsvorschriften
    der EU, Vorschläge für Rechtsvorschriften, Mit-
    teilungen, Berichte, Grün- und Weißbücher)
    ­sowie Register der veröffentlichten und unver­
     öffentlichten Dokumente aller Institutionen

4
     ­finden Sie im Internet unter http://europa.eu/­
    documentation/official-docs/index_de.htm

    ●   Rechtsakte
        Mit Hilfe von EUR-Lex (http://eur-lex.euro-
        pa.eu/) finden Sie sämtliche geltenden
        Rechtsakte anhand von diversen Suchkrite-
        rien. Am schnellsten gelangt man dort über
        die „einfache Suche“ mit der „Nummer“ des
        Dokuments zum Ziel. Sollte es sich um einen
        Rechtsakt handeln, der bereits mehrfach
        ­geändert wurde (dies ist bei Rechtsakten
         ­älteren Jahrgangs häufig der Fall), kann man
          über die einfache Suche auch die konso­
          lidierte Fassung des Rechtsakts abrufen.

    ●   Rechtsprechung
        Mit Hilfe von Curia (http://curia.europa.eu)
        finden Sie die seit Juni 1997 ergangenen
        ­Urteile, Schlussanträge und Beschlüsse des
         Europäischen Gerichtshofes, des Gerichts

                                          dokumente      21
erster Instanz und des Gerichts für den          ●   EUROPA DIREKT Informationsnetzwerk
       ­öffentlichen Dienst. Ältere Rechtsprechung          Die EUROPA DIREKT Informationsnetz-
        finden Sie bei EUR-Lex (siehe oben).                werke sind eine Schnittstelle zwischen der
                                                            EU auf lokaler Ebene und den Bürgern. Die
   ●   Gesetzgebungsverfahren                               Aufgabe des Netzwerkes ist es unter ande-
       Die Datenbank ŒIL (http://www.europarl.              rem, den Bürgern vor Ort Informationen,
       europa.eu/oeil/index.jsp?language=en) ana-           Rat, Hilfe und Antworten auf Fragen über
       lysiert und verfolgt den Entscheidungs­prozess       die Organe, Rechtsakte, politische Maßnah-
       innerhalb der Europäischen Union, die Posi-          men, Programme und Finanzierungsmög-
       tion des Europäischen Parlaments in der              lichkeiten der Europäischen Union zu geben.
       Ausarbeitung der europäischen Gesetzge-
       bung und die Aktivitäten der am Gesetzge-            Welches der 59 deutschen EUROPA DIREKT-
       bungsprozess beteiligten Institutionen.              Zentren sich in Ihrer Nähe befindet, können
       Mit Hilfe von Pre-Lex (http://ec.europa.eu/          Sie der Liste unter http://ec.europa.eu/
       prelex/apcnet.cfm?CL=de), der Datenbank              deutschland/service/on_spot/edz/index_
       der interinstitutionellen Verfahren, können          de.htm entnehmen.
       Sie die einzelnen Etappen des Legislativ­            Sie können auch die gebührenfreie Rufnum-
       prozesses zwischen der Kommission und den            mer 00800 6 7 8 9 10 11 (aus allen Mitglied-
       anderen Institutionen verfolgen.                     staaten) oder die gebührenpflichtige Ruf-
       Auf der Internetseite Mitentscheidung                nummer 0032 2 299 96 96 (außerhalb der
       (http://ec.europa.eu/codecision/index_de.            EU und für gewisse Mobilfunkanbieter) wäh-
       htm) finden Sie detaillierte Informationen           len.
       über Rechtsakte, die im Mitentscheidungs-
       verfahren verabschiedet werden, in eng-          ●   Europäische Dokumentationszentren
       lischer und französischer Sprache.                   Jedes der über 50 Europäischen Dokumenta-
                                                            tionszentren in Deutschland verfügt über
   ●   Fact-Sheets zur Gesetzgebung                         amtliche Veröffentlichungen der Europä-
       Die Internetseite „Zusammenfassungen der             ischen Union. Welches Dokumentationszent-
       Gesetzgebung“       (http://europa.eu/legisla­       rum sich in Ihrer Nähe befindet, können Sie
       tion_summaries/index_de.htm bietet Zusam-            der Liste unter http://ec.europa.eu/deutsch-
       menfassungen und bibliographische Anga-              land/service/on_spot/ed/index_de.htm ent-
       ben zu den geltenden Maßnahmen in allen              nehmen.
       Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union       ●   Amt für amtliche Veröffentlichungen
       sowie zu den Vorschlägen und einschlägigen           http://publications.europa.eu/index_de.htm
       Berichten. Auf der Webseite sind außerdem            Vertriebsbüros in den Mitgliedstaaten
       regelmäßig aktualisierte Zusammenfas-                http://publications.europa.eu/others/agents/
       sungen der laufenden Legislativverfahren zu          index_de.htm
       finden.                                          ●   Bookshop (Onlineshop)
                                                            http://bookshop.europa.eu
   Öffentliche Dokumente in gedruckter Form                 Leseecke:
   können Sie auch von diesen Einrichtungen be-             http://ec.europa.eu/publications/
   ziehen:                                                  index_de.htm

22 dokumente
10
    Was kann ich unternehmen,                      ●   Europäisches Parlament
    wenn ein Dokument nicht öffentlich                 Öffentliches Register –
    zugänglich ist?                                    Zugang zu Dokumenten/
                                                       Dienststelle „Elektronisches Register
                                                       der Dokumente“
Sofern die gewünschten Dokumente nicht                 PHS 06 A 046
­öffentlich zugänglich sind, können Sie den            Rue Wiertz
 ­Zugang gesondert beantragen. Dies erfolgt je-        B-1047 Brüssel
  weils bei dem Organ, das das Dokument erstellt       Belgien
  oder herausgegeben hat. Der Antrag muss per          Fax: +32 2 28 43 949
  E-Mail, Fax oder Post in einer der 23 Amts­
  sprachen der EU verfasst sein.                       Oder:
                                                       Plateau du Kirchberg,
●   Europäische Kommission                             BP 1601, L-2929 Luxembourg
    Generalsekretariat                                 Fax: 0035 - 24 30 02 29 78
    Referat SG/E3 Transparenz, Interessen­             e-mail: register@europarl.europa.eu
    verbände und externe Organisationen                online: http://www.europarl.europa.eu/
    B-1049 Brüssel                                     RegWeb/application/registre/infoDocAccess.
    Belgien                                            faces
    Fax: +32 - (0) 2 29 68 498
    e-mail: sg-acc-doc@ec.europa.eu
    http://ec.europa.eu/transparency/
    access_documents/index_de.htm

●   Rat der Europäischen Union
    Generalsekretariat
    des Rates der Europäischen Union
    Generaldirektion F - Transparenz
    Rue de la Loi 175
    B-1048 Brüssel
    Fax: +32 - (0)2 - 281.63.61.
    e-mail: access@consilium.europa.eu

    Online-Formular:
    http://register.consilium.europa.eu/
    servlet/jsp/MailAccessPrivacy.
    jsp?&lang=de&cmsid=928

                                                                                         dokumente   23
Reisen

24 reisen
11
       Welche Formalitäten sind
       beim Reisen zu beachten?

    Als EU-Bürger haben Sie das Recht, ohne beson-
    dere Formalitäten in jedes EU-Land einzureisen.
    Sie benötigen nur einen gültigen Personalaus-
    weis oder Reisepass. Aufgrund des Abkommens
    über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
    mit Island, Liechtenstein und Norwegen sowie
    aufgrund des Freizügigkeitsabkommens mit der
    Schweiz gilt für deren Bürger die gleiche Be-
    handlung wie für EU-Bürger, d. h. sie benötigen
    für die Einreise in die EU ebenfalls nur einen
    Personalausweis oder Reisepass.

    Ein Visum darf nicht verlangt werden. Die Aus-
    weispapiere dürfen auf ihre Gültigkeit überprüft
    werden, jedoch darf Ihnen keine Frage über
    Zweck und Dauer Ihrer Reise gestellt werden.
    Ihr Reiserecht darf nur aus Gründen der öffent-

Q
    lichen Ordnung, Gesundheit oder Sicherheit be-
    schränkt werden.
            Bei Familienangehörigen, die nicht die
    Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates be­
    sitzen, ist zu beachten, dass die Mitgliedstaaten,
    in die sie einreisen möchten, aber auch die
    Durchreiseländer je nach Staatsangehörigkeit
    der Reisenden ein Einreisevisum verlangen
    ­können. Eine Ausnahme besteht, wenn diese
     ­Familienangehörigen eine gültige „Aufenthalts-
      karte für Familienangehörige eines EU-Bürgers“
      gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2004/38/EG be-
      sitzen. Die zuständigen Konsulate stellen die
      Visa in einem beschleunigten Verfahren kosten-
      los aus. Die Reisefreiheit, die Ihre Familienange-
      hörigen durch das EU-Recht genießen, stellt kein
      eigenständiges Recht dar. Dies bedeutet, dass
      ­Ihren Angehörigen dieses Recht lediglich in
       ­Ihrer Begleitung zusteht. Allein reisende Fami­
        lienangehörige, die nicht die Staatsange­hörigkeit
        eines Mitgliedstaates besitzen, können nicht die

                                                   reisen    25
vorgesehenen Erleichterungen bei der Ausstel-
                                                          12
                                                           Was bedeutet „Schengen“?
    lung eines Visums in Anspruch nehmen. Eine
    Ausnahme kann im Falle eines Nachzuges be-
    stehen.                                             Am 15. Juni 1985 vereinbarten Frankreich, Bel-
                                                        gien, die Niederlande, Luxemburg und Deutsch-
    Je nach Aufenthaltsstatus genießen diese Fami­      land im luxemburgischen Schengen ein Über-
    lienangehörigen jedoch Erleichterungen, z. B. im    einkommen, das den schrittweisen Abbau der
    „Schengener Raum“. Besitzt ein Drittstaatsange-     Grenzkontrollen an den Binnengrenzen vorsieht.
    höriger einen gültigen Aufenthaltstitel eines der   Zunächst wurde vereinbart, diese Kontrollen auf
    „Schengen-Staaten“, kann er sich unter bestimm-     eine einfache Sichtkontrolle zu beschränken.
    ten Voraussetzungen bis zu drei Monate frei in
    anderen Schengen-Staaten bewegen. So kann           Im Rahmen des „Übereinkommens zur Durch-
    beispielsweise ein indischer Staatsangehöriger,     führung des Übereinkommens von Schengen“
    der im Besitz einer deutschen gültigen Aufent-      vom 19. Juni 1990 wurde unter anderem Arti-
    haltsgenehmigung ist, für einen kurzfristigen       kel 2 vereinbart:
    Aufenthalt nach Frankreich reisen, ohne im              „Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle
    ­Besitz eines Visums zu sein. Allerdings muss           ohne Personenkontrollen überschritten
     er seine Anwesenheit bei den französischen Be-         ­werden“.
     hörden melden.                                     Dieser Artikel wird in der Öffentlichkeit ganz
                                                        allgemein mit dem Begriff „Schengen“ gleich­
       Richtlinie 2004/38/EG                            gesetzt und hat die größten Auswirkungen auf
       über das Recht der Unionsbürger                  den Alltag der EU-Bürger. Damit gibt es im
       und ihrer Familienangehörigen,                   „Schengener Raum“ normalerweise keine Per­
       sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten        sonenkontrollen an den Binnengrenzen mehr.
       frei zu bewegen und aufzuhalten
                                                         Nur in Ausnahmefällen kann ein Mitgliedstaat
       Verordnung (EG) Nr. 539/2001                      aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der
       zur Aufstellung der Liste der Drittländer,        nationalen Sicherheit nach Konsultation der
       deren Staatsangehörige beim Überschreiten         ­anderen Mitgliedstaaten für einen begrenzten
       der Außengrenzen im Besitz eines Visums            Zeitraum wieder Grenzkontrollen durchführen.
       sein müssen                                        Praktisch relevant ist diese Möglichkeit vor
                                                          allem bei sportlichen Großereignissen wie z. B.
                                                          einer Fußball-Europameisterschaft.
                                                               Unabhängig von dieser Ausnahme dürfen
                                                          die Vertragsstaaten ihre Polizeibefugnisse durch
                                                          ihre jeweils zuständigen Behörden (Zoll oder
                                                          ­Polizei) ausüben.
                                                               Den fünf Gründerstaaten schlossen sich
                                                        ­später Spanien, Italien, Portugal, Österreich,
                                                           Griechenland, Dänemark, Finnland, Schweden
                                                           sowie Island und Norwegen (letztere keine Mit-
                                                           gliedstaaten der EU) an.

26 reisen
An den Staatsgrenzen zu Großbritannien und
                                                      13
                                                       Welche Einkäufe darf ich über
Irland werden jedoch weiterhin Passkontrollen          die Grenze mitnehmen?
durchgeführt.

Durch den Amsterdamer Vertrag ist der sog.          Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der
Schengen-Besitzstand in den Rahmen der Euro-        Europäischen Union Waren ohne Mengen­
päischen Union überführt worden.                    beschränkung erwerben und mitnehmen, wenn
                                                    diese für den persönlichen Bedarf und nicht für
Im Rahmen der Erweiterung haben am                  den Weiterverkauf bestimmt sind. Hiervon aus-
01.05.2004 auch Estland, Lettland, Litauen,         genommen sind Neufahrzeuge. Die Mehrwert-
­Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien,     steuer und Verbrauchssteuer sind im Erwerbs-
 Ungarn und Zypern den Schengener Besitzstand       land im Warenpreis inbegriffen. Es können keine
 übernommen. Es folgten Bulgarien und Rumä-         weiteren Steuern in einem anderen Mitgliedstaat
 nien mit ihrem Beitritt zur EU am 1. Januar        erhoben werden. Da Norwegen, Island, Liechten-
 2007.                                              stein und die Schweiz keine EU-Mitgliedstaaten
     Die neuen Mitgliedstaaten Estland, Lettland,   sind, fallen diese Länder nicht unter diese Rege-
 Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien,        lung.
 Tschechien und Ungarn sind am 21.12.2007               Besondere Vorschriften gelten für verbrauch-
 Schengen-Vollmitglieder geworden. Zypern, Bul-     steuerpflichtige Waren wie z. B. alkoholische Ge-
 garien und Rumänien wenden die Schengener          tränke und Tabakwaren. Erwirbt eine Privatper-
 Regelungen hingegen noch nicht in allen Teilen     son in einem Mitgliedstaat derartige Waren, fällt
 an: Zypern frühestens im Laufe des Jahres 2010,    nur dann im Einreiseland keine Verbrauchsteuer
 Bulgarien und Rumänien frühestens im Jahre         an, wenn die Waren für den persönlichen Bedarf
 2011. Bis zu einer entsprechenden Ratsentschei-    des Reisenden oder seiner Familie bestimmt
 dung finden dort noch Grenzkontrollen statt und    sind und von ihm selbst befördert werden.
 es werden noch nationale Visa ausgestellt.
     Die Schweiz ist das dritte Land neben Nor-        Urteil des EuGH, C-5/05 Joustra
 wegen und Island, das als Nicht-EU-Land dem
 Schengener Raum beigetreten ist. Das Überein-      Bei Onlinekäufen aus einem anderen EU-Land
 kommen trat für die Schweiz zum 12.12.2008 in      fallen hingegen Verbrauchssteuern in dem Land
 Kraft, ab Ende März 2009 auch für Kontrollen an    an, in dem die Waren empfangen werden.
 den Flughäfen.                                         Bei der Feststellung, ob die fraglichen Waren
                                                    für den persönlichen Bedarf des Reisenden be-
Bürger aus bestimmten Drittstaaten (siehe Ver-      stimmt sind, müssen die Mitgliedstaaten alle
ordnung (EG) Nr. 539/2001), die nicht in einem      hierfür relevanten Faktoren, wie z. B. Menge und
Schengen-Land leben, sondern sich dort nur vor-     Art der Waren, die handelsrechtliche Stellung
übergehend aufhalten möchten, brauchen nur          des Besitzers der Waren und dessen Gründe für
ein einziges Schengen-Visum. Dieser Sichtver-       den Besitz der Waren oder die gewählte Beförde-
merk wird von einem Staat des Schengener            rungsart berücksichtigen.
Raums ausgestellt und ist für die Einreise und          In Bezug auf die Warenmenge gelten be-
den kurzfristigen Aufenthalt bis zu drei Mona-      stimmte Richtmengen, z. B. 800 Stück Zigaretten
ten in allen Schengen-Staaten gültig.               und 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier. Bis Ende

                                                                                               reisen   27
2009 galten in einigen Ländern Beschränkungen
                                                           14
                                                            Pauschalreisen:
    für Zigaretten, die aus Estland, Lettland, Litauen      Welche Rechte habe ich?
    oder aus Bulgarien und Rumänien eingeführt
    wurden.
                                                         Bei Pauschalreisen können Sie als Bürger
       Richtmengen für die alten und                      Schadensersatzforderungen an den Reisever­
       neuen Mitgliedstaaten:                            anstalter richten, wenn der Reiseveranstalter
       http://ec.europa.eu/taxation_customs/             nicht hält, was er verspricht. Dies gilt auch bei
       common/travellers/within_eu/index_de.htm          einem immateriellen Schaden, z. B. entgangener
                                                         Urlaubsfreude. Außerdem ist der Reiseveranstal-
       Broschüre „Unterwegs in Europa“                   ter verpflichtet, Ihnen kostenlos Hilfestellung
       http://europa.eu/abc/travel/index_de.htm          zu leisten und eventuell erforderlich werdende
                                                         ­Ersatzleistungen zur Verfügung zu stellen.

                                                         Bei Insolvenz des Reiseveranstalters haben Sie
                                                         ein Recht auf Rückerstattung der Anzahlung
                                                         bzw. der Kosten für die Rückreise. Wenn der
                                                         ­Reiseveranstalter ohne Ihr Einverständnis die
                                                          Preise erhöht oder das Urlaubsziel ändert, kön-
                                                          nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre
                                                          Buchung annullieren.

                                                         Unter einer Pauschalreise versteht man ein vom
                                                         Anbieter zusammengestelltes Paket von Dienst-
                                                         leistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft
                                                         oder zum Verkauf angeboten werden, sich über
                                                         einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden er­
                                                         strecken oder eine Übernachtung einschließen
                                                         und sich aus mindestens zwei der folgenden
                                                         Leistungen zusammensetzen:
                                                         ● Beförderung;
                                                         ● Unterbringung;
                                                         ● andere Reiseleistungen, die sich nicht auf die
                                                             Beförderung oder Unterbringung beziehen
                                                             und auf die ein beträchtlicher Teil des Ge-
                                                             samtpreises entfällt.

28 reisen
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