EXPORTKABEL IN DER SCHWEDISCHEN WIRTSCHAFTSZONE

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EXPORTKABEL IN DER SCHWEDISCHEN WIRTSCHAFTSZONE
Geplant für
Energinet

Art des Dokuments
Bericht

Datum
Februar 2022

Projekt
Energieinsel Bornholm

EXPORTKABEL IN DER
SCHWEDISCHEN
WIRTSCHAFTSZONE
EXPORTKABEL IN DER SCHWEDISCHEN WIRTSCHAFTSZONE
EXPORTKABEL IN DER SCHWEDISCHEN
WIRTSCHAFTSZONE

Projektbezeichnung Energieinsel Bornholm
Projektnr.        1100048531-010
Empfänger         Energinet
Art des Dokuments Konsultationspapier
Version           Endgültige Fassung
Datum             23.02.2022
Erstellt von      Therese Stark und Ann Ajander
Geprüft durch     Håkan Lindved
Genehmigt durch   Håkan Lindved
Dokumentnummer ENOE_RAM_WPSE_TE001

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EXPORTKABEL IN DER SCHWEDISCHEN WIRTSCHAFTSZONE
INHALTSVERZEICHNIS

1.     Einleitung                                                           3
1.1    Hintergrund                                                          3
1.2    Administrative Angaben                                               3
1.3    Allgemeine Informationen über das Projekt und die Antragstellerin    3
1.4    Konsultationsverfahren                                               4
2.     Gesetzgebung und Genehmigungsverfahren                               5
3.     Beschreibung des Vorhabens                                           6
3.1    Verlauf                                                              6
3.2    Bauphase                                                             6
3.3    Betriebsphase                                                        8
3.4    Außerbetriebnahmephase                                               8
4.     Varianten                                                            8
4.1    Hauptvariante                                                        8
4.2    Null-Variante                                                        9
4.3    Alternative Streckenführung                                          9
5.     Bedingungen für die Planung                                         10
6.     Umweltbedingungen und Abgrenzung                                    11
6.1    Gebiete von nationaler Bedeutung und Flächenschutz                  12
6.2    Tiefenverhältnisse und Hydrologie                                   22
6.3    Hydrografie und Wasserqualität                                      23
6.4    Sedimente und Schadstoffe                                           24
6.5    Bodenvegetation und -fauna                                          26
6.6    Fische                                                              29
6.7    Meeressäugetiere                                                    29
6.8    Vögel und Fledermäuse                                               30
6.9    Kulturelles Umfeld                                                  32
6.10   Schifffahrt und Fahrrinnen                                          34
6.11   Berufsfischerei                                                     35
6.12   Militärgebiete                                                      36
6.13   Infrastruktur                                                       37
6.14   Standorte zur Rohstoffgewinnung                                     39
7.     Gute Standards für Meeresumwelt und Umweltqualität                  40
8.     Zusammenfassende Abgrenzung                                         41
9.     Risikobewertung                                                     42
10.    Durchgeführte Untersuchungen                                        43
11.    Konsultationskreis                                                  44
12.    Referenzen                                                          47

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1.   EINLEITUNG
     1.1 Hintergrund
     Dieser Bericht dient als Grundlage für die Konsultation im Vorfeld des Antrags auf Genehmigung
     zum Verlegen eines Kabels durch die schwedische Wirtschaftszone südlich von Skåne. Das
     Konsultationspapier wurde im Auftrag von Energinet Eltransmission A/S (Energinet) für ein
     vorgeschlagenes Exportkabel für Windenergie zwischen den dänischen Inseln Bornholm und
     Sjælland durch die schwedische Wirtschaftszone erstellt. Das Verlegen des Exportkabels ist
     Bestandteil von Energinets Projekt „Energieinsel Bornholm“. Das Projekt wurde von der dänischen
     Regierung initiiert und umfasst den Bau von Offshore-Windkraftanlagen mit einer Leistung von bis
     zu 3 GW in der Ostsee bei Bornholm, einschließlich der dazugehörigen Unterseekabel nach Sjælland
     und Deutschland. Eine Übersicht über den geplanten Trassenverlauf des Exportkabels nach Sjælland
     ist in Abbildung 1 dargestellt. Diese Konsultation ist Energinets erster Schritt zur Erstellung einer
     Folgenabschätzung, die dem Antrag auf Genehmigung zum Verlegen des Kabels gemäß
     Abschnitt 15a der schwedischen Verordnung über den Festlandsockel (KSL, 1966: 314) beigefügt
     wird. Der Konsultationsprozess liefert einen Anhaltspunkt dafür, was die Folgenabschätzung
     beinhalten sollte und welche Fragen für die Bewertung der Umweltauswirkungen der Trasse durch
     die schwedische Wirtschaftszone von besonderer Bedeutung sein könnten.

     Dieses Konsultationspapier betrifft das Verlegen des unterirdischen Exportkabels in dem Teil, der
     die schwedische Wirtschaftszone berührt. Der übrige Verlauf der Exportkabeltrasse wird nach
     dänischem Recht geprüft.

     1.2   Administrative Angaben

                                         Energinet Eltransmission A/S
     Antragstellerin                     Tonne Kjærsvej 65
                                         Fredericia 7000
                                         Dänemark
     Ansprechperson                      Jens Larsen
     E-Mail-Adresse                      JRA@energinet.dk
     Telefonnummer                       +45 51 67 63 84
                                         Ramboll Sweden AB, durch Håkan Lindved und Therese Stark,
     Konsultationspapiers verfasst von
                                         hakan.lindved@ramboll.se
                                         Mannheimer Swartling, durch
     Gesetzliche Vertretung
                                         Therese Strömshed, therese.stromshed@msa.se

     1.3 Allgemeine Informationen über das Projekt und die Antragstellerin
     Energinet plant den Bau von Windparks vor Bornholm, um Dänemark und dessen Nachbarländer
     ab 2030 mit Strom zu versorgen. Die geplante Leistung der beiden Windparks beträgt bis zu
     3 GW. Dieses Konsultationspapier betrifft den Teil des Kabels im Abschnitt zwischen den
     dänischen Inseln Bornholm und Sjælland, der durch die schwedische Wirtschaftszone verläuft.
     Parallel zu dem derzeitigen Prozess in Bezug auf die Kabelverlegearbeiten laufen auch
     Untersuchungen und Genehmigungsverfahren für den Bau von Windparks und die Verlegung von
     Kabeln zu den Inseln Sjælland und Bornholm außerhalb der schwedischen Wirtschaftszone. Diese
     werden separat nach dänischem Recht geprüft.

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Energinet ist ein unabhängiger öffentlicher Übertragungsnetzbetreiber, der dem dänischen
Ministerium für Klima, Energie und Versorgung untersteht. Energinet besitzt, betreibt und
entwickelt Übertragungsnetzsysteme für Strom und Erdgas.

1.4 Konsultationsverfahren
Die hier durchgeführte Konsultation betrifft das Verlegen von Stromkabeln auf dem Festlandsockel
innerhalb der schwedischen Wirtschaftszone.

Zweck dieser Konsultation ist es, frühzeitig Informationen über das Projekt zu erhalten und
Stellungnahmen für die weitere Planung einzuholen. Dieses Konsultationspapier beschreibt den
Zweck, den Hintergrund, den Umfang, die Konzeption und die erwarteten Umweltauswirkungen
des Projekts.

Es wird eine Konsultation mit Behörden, Organisationen, Verbänden und anderen
Interessengruppen durchgeführt, die von dem Vorhaben betroffen sein könnten (siehe
Abschnitt 0).

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2.   GESETZGEBUNG UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN
     Ein Abschnitt der Exportkabel von Energinet soll innerhalb der schwedischen Wirtschaftszone auf
     dem schwedischen Festlandsockel verlegt werden. Für das Verlegen von Exportkabeln auf dem
     schwedischen Festlandsockel ist eine Genehmigung nach Abschnitt 15a KSL erforderlich.

     Nach internationalem Recht genießen Staaten auf ihrem Hoheitsgebiet volle Souveränität.
     Darüber hinaus haben Küstenstaaten innerhalb der Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel
     außerhalb der territorialen Grenzen des Küstenstaats bestimmte Hoheitsrechte. Dies ergibt sich
     aus den ausdrücklichen Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
     vom 10. Dezember 1982 („Seerechtsübereinkommen“).

     Gemäß Artikel 79 Absatz 1 des Seerechtsübereinkommens haben alle Staaten das Recht,
     Unterseekabel und -rohrleitungen auf dem Festlandsockel zu verlegen. Laut Artikel 79 Absatz 2
     des Seerechtsübereinkommens darf der Küstenstaat – in diesem Fall Schweden – das Verlegen
     oder Instandhalten solcher Kabel oder Rohrleitungen nicht verhindern, vorbehaltlich des Rechts,
     angemessene Maßnahmen zu ergreifen in Bezug auf (i) die Untersuchung des Festlandsockels, (ii)
     die Erschließung seiner natürlichen Ressourcen und (iii) die Vermeidung, Begrenzung und
     Überwachung der Verschmutzung durch Rohrleitungen.

     Das Seerechtsübereinkommen erlaubt es dem Küstenstaat nicht, zusätzliche oder strengere
     Anforderungen/Bedingungen als die in Artikel 79 des Seerechtsübereinkommens vorgesehenen
     Anforderungen aufzuerlegen, d. h. die sich aus den vorstehenden Absätzen (i) bis (iii) ergebenden
     Punkte.

     Schweden hat Artikel 79 des Seerechtsübereinkommens, also das Recht aller Staaten,
     Unterseerohrleitungen zu verlegen, durch Abschnitt 15a KSL umgesetzt. Eine Genehmigung nach
     Abschnitt 15a KSL darf nur mit solchen Auflagen verbunden werden, die erforderlich sind, um

     (i)          die Erforschung des Festlandsockels und die Erschließung seiner natürlichen
     Ressourcen zu ermöglichen;
     (ii)         die Verschmutzung durch Rohrleitungen zu vermeiden, zu begrenzen und zu
     überwachen;
     (iii)        die Möglichkeit der Nutzung und Instandsetzung bestehender Unterwasserkabel und
                  -rohrleitungen zu schützen.

     In Übereinstimmung mit dem Seerechtsübereinkommen hat Schweden keine Möglichkeit, andere
     als die in Abschnitt 15a KSL ausdrücklich genannten Anforderungen oder Bedingungen
     aufzuerlegen. Dies bedeutet, dass für einen Genehmigungsantrag nach Abschnitt 15a KSL keine
     formale Verpflichtung zur Konsultation oder Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
     besteht. Doch auch wenn es keine formale Verpflichtung für eine Konsultation und die Erstellung
     einer Umweltverträglichkeitsprüfung gibt, hat sich Energinet dafür entschieden, eine freiwillige
     Konsultation und Folgenabschätzung für das gewünschte Vorhaben durchzuführen.

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3.   BESCHREIBUNG DES VORHABENS
     3.1 Verlauf
     Das Exportkabel soll im südwestlichen Teil der Ostsee verlegt werden. Die Kabeltrasse verläuft
     von den dänischen Gewässern vor Bornholm durch die schwedische Wirtschaftszone und zurück in
     dänische Gewässer nach Sjælland. Die vorgeschlagene Kabeltrasse verläuft parallel zur Baltic Pipe
     (siehe Abbildung 1). Die Baltic Pipe ist ein gemeinsames Projekt von Gaz-System, einem
     polnischen Gasübertragungsnetzbetreiber, und Energinet Eltransmission A/S, einem dänischen
     Übertragungsnetzbetreiber für Strom und Gas.

     Die geplante Trasse ist etwa 85 km lang. Die Kabel sollen in einem Korridor von etwa 500 m
     Breite nördlich der Baltic Pipe verlegt werden.

     Abbildung 1. Verlauf der Kabeltrasse Die Abbildung zeigt außerdem die von Energinet geplanten Windparks im
     Rahmen des Projekts Energieinsel Bornholm (separater Genehmigungsantrag).

     3.2   Bauphase

     3.2.1   Untersuchungen
     Vor dem Bau werden vorbereitende Untersuchungen durchgeführt, um zu bestätigen, dass auf
     dem Meeresboden keine neuen Hindernisse aufgetaucht sind und dass die vorgeschlagene
     Kabeltrasse weiterhin für die Kabelverlegung geeignet ist. Diese Untersuchungen finden in der
     Regel im Zeitraum von etwa 2 Jahren vor der Installation statt. Der Zweck dieser Untersuchungen

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besteht nicht darin, die Umweltbedingungen für die Folgenabschätzung zu untersuchen, da diese
Informationen bereits ausreichend aus den vorhandenen Untersuchungsdaten hervorgehen.

Zu den voraussichtlichen Untersuchungsmethoden gehören Magnetfelduntersuchungen zur
Identifizierung von Metallobjekten wie Wracks und Blindgängern (UXO), ROV-Untersuchungen zur
Bestätigung der Ergebnisse durch visuelle Inspektion sowie ein Fächerecholot, um den
Meeresboden in 3-D abzubilden.

Bei keiner der Untersuchungen werden innerhalb der schwedischen Wirtschaftszone
seismologische Verfahren wie Untergrundprofile oder 2D-UHRS eingesetzt. Die Untersuchungen
beinhalten außerdem auch keine Bohrverfahren wie Rotationsbohrungen.

3.2.2   Installation
Der geplante Kabelkorridor ist etwa 500 m breit. Er kann bis zu zwei Kabelsysteme für
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) aufnehmen. Jedes Kabelsystem wird in einem
etwa 0,5 bis 1 m breiten und etwa 1 m tiefen Graben verlegt. Diese Gräben werden je nach
Bodenbeschaffenheit vor Ort etwa 100 bis 200 m voneinander entfernt angelegt.

Grundsätzlich gilt, dass es möglich sein sollte, alle Arbeiten in einer Saison durchzuführen. Die
Installation erfolgt mit Spezialschiffen oder Lastkähnen. Die Arbeiten werden rund um die Uhr
verrichtet.

Die Installation der Kabel erfolgt durch Verlegen der Kabel auf dem Meeresboden und
anschließendes Eingraben des Kabelsystems unter der Oberfläche des Meeresbodens mithilfe
eines geeigneten Verfahrens. Je nach Bodenbeschaffenheit können drei verschiedene Verfahren
zum Einsatz kommen:

    •   Pflügen
    •   Einspülen
    •   Fräsen (Kettenbagger)

Die verschiedenen Verfahren zur Verlegung von Kabeln im Meeresboden sind in Abbildung 2
dargestellt. Das Pflügen kann bei den meisten Bodenverhältnissen eingesetzt werden. Dabei wird
ein 0,5 bis 1 m breiter Graben gezogen. Der Pflug selbst nimmt etwa 5 bis 15 m2 ein. Somit ist
die benötigte Fläche größer als bei den meisten anderen Verfahren.

Beim Einspülen werden Düsen verwendet, die Wasser in den Meeresboden unterhalb des Kabels
spülen. Dadurch entsteht ein Kabelraum, der mit fluidisiertem Material (schwebende Sedimente)
gefüllt ist. Das Einspülverfahren kann bei zahlreichen Sedimenttypen eingesetzt werden.

Beim Fräsen wird ein Fräsband oder eine Fräskette verwendet, um einen Graben mit vertikalen
Seiten auszuheben. Der Graben ist etwa 0,5 bis 1,0 m breit. Das Gerät selbst benötigt eine Fläche
von 5 bis 15 m2.

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Abbildung 2. Geräte zum Verlegen von Kabeln auf dem Meeresboden Von links nach rechts: Pflügen, Einspülen
     und Fräsen.

     In Abschnitten, in denen die Kabel nicht im Sediment vergraben werden können, müssen sie
     möglicherweise auf dem Boden verlegt und dann bedeckt werden.

     3.3 Betriebsphase
     Nach dem Verlegen der Kabel sind keine Wartungsarbeiten an den Kabeln selbst erforderlich. Es
     kann jedoch sein, dass die Bedeckung aus verschiedenen Gründen überprüft und erneuert werden
     muss. Der Hauptgrund für Beschädigungen an den Kabeln sind Einwirkungen durch Dritte, wie z. B.
     durch Schleppnetzfischerei oder das Ankern von Schiffen.

     Eine routinemäßige Inspektion der Kabel ist in der Regel nicht erforderlich, da die Kabelanlage nur
     minimale Wartung erfordert. An Knotenpunkten mit anderer Infrastruktur wie z. B. anderen
     Kabeln kann dies jedoch eventuell erforderlich sein. Dies kann in der Regel von
     Vermessungsschiffen aus mithilfe eines Seitensichtsonars (Side-Scan Sonar) oder ROV-Kameras
     erfolgen.

     3.4 Außerbetriebnahmephase
     Nach Ablauf der Betriebszeit wird das Kabelsystem außer Betrieb genommen. Das Kabel ist für eine
     Betriebsdauer von mindestens 50 Jahren ausgelegt. Seine Lebensdauer kann jedoch verlängert
     werden. Die technischen Möglichkeiten und die am besten geeigneten Lösungen für die
     Außerbetriebnahme des Seekabels werden sich während der Lebensdauer der Trasse wahrscheinlich
     ändern. Unter Umständen ist es für die Umwelt am schonendsten, die Kabel an Ort und Stelle zu
     belassen. Wenn die Kabel entfernt werden, werden sie gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden
     Rechtsvorschriften entsorgt. Alle Teile, die für andere Zwecke verwendet werden können, werden
     recycelt.

     Gegen Ende der Betriebsphase wird ein Außerbetriebnahmeplan erstellt, dessen Methodik die
     während der Betriebsphase erworbenen technischen Kenntnisse berücksichtigt. In Absprache mit
     den zuständigen Behörden und in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme
     geltenden Rechtsvorschriften wird ein Außerbetriebnahmeprogramm erstellt.

4.   VARIANTEN

     4.1 Hauptvariante
     Die Hauptvariante für die Kabeltrasse ist die Trasse nördlich von und entlang der bestehenden
     Baltic Pipe (installiert 2021), siehe Abbildung 1. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die

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Hauptvariante unter mehreren Gesichtspunkten die vorteilhafteste ist. Der ökologische
Fußabdruck auf dem Meeresboden sowie Barriereeffekte können minimiert werden, indem die
Kabel weitgehend entlang der bereits installierten Baltic Pipe verlegt werden. Die Hauptvariante
ist zudem die kürzeste Route durch die schwedische Wirtschaftszone. Somit verursacht sie die
geringsten direkten Auswirkungen auf den Meeresboden.

Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass sämtliche für das Baltic-Pipe-Projekt erstellte
Untersuchungen und Unterlagen auch als Grundlage für erforderliche
Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen des geplanten Antrags verwendet werden können.
Das Wiederverwenden von Daten aus dem zuvor vermessenen Gebiet ist aus wirtschaftlicher,
zeitlicher und ökologischer Sicht die beste Option.

4.2 Null-Variante
Die Null-Variante beinhaltet, dass keinerlei Maßnahmen ergriffen werden und somit bis zu 3 GW
Strom, die in den Windparks vor Bornholm erzeugt werden, nicht von Bornholm nach Sjælland
und weiter in andere Länder, einschließlich Schweden, übertragen werden können.

Die Null-Variante stellt also die Umweltbedingungen ohne Kabel dar. Die Auswirkungen der Null-
Variante werden in der Folgenabschätzung beschrieben.

4.3 Alternative Streckenführung
Es wurden mehrere alternative Trassenverläufe für ein Exportkabel nach Sjælland untersucht. Die
derzeit beste Variante besteht in einem Korridor südlich der Baltic Pipe. Der untersuchte Korridor
ist genauso breit (ca. 500 m) wie die Hauptvariante, befindet sich jedoch unmittelbar südlich der
Pipeline. Diese Variante ist neben der Hauptvariante in Abbildung 3 dargestellt.

Abbildung 3. Karte mit der Hauptvariante und der südlichen Alternative

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Ein Umbau der bestehenden Kabel zwischen Bornholm und Schweden wurde von den dänischen
     und schwedischen Behörden geprüft, hat sich aber im Rahmen dieses Projekts als nicht
     durchführbar erwiesen.

     Eine weitere untersuchte Variante ist ein südlicher Trassenverlauf durch deutsche Gewässer.
     Diese wird jedoch als weniger geeignet angesehen, weil die Trasse hier durch ein von der NATO
     genutztes Truppenübungsgelände führen würde. Auch dieser Trassenverlauf erfordert
     umfangreiche Untersuchungen, da die Kenntnisse über die geologischen und biologischen
     Gegebenheiten in diesem Gebiet unvollständig sind.

5.   BEDINGUNGEN FÜR DIE PLANUNG
     Die Regierung hat die von der schwedischen Meeres- und Wasserbehörde [Havs- och
     vattenmyndigheten, HaV] entwickelten Meerespläne genehmigt, die als Leitlinien für die Nutzung
     der schwedischen Meeresgebiete dienen sollen. Zweck der Pläne ist es, die am besten geeignete
     künftige Nutzung für die verschiedenen Gebiete zu finden. Die Meerespläne entlang der
     Kabelkorridore sind in Abbildung 4 dargestellt. Die östlichen Abschnitte der Kabelkorridore in der
     schwedischen Wirtschaftszone verlaufen durch Gebiete, die für die allgemeine Nutzung
     ausgewiesen sind (Ö267). Speziell für das Plangebiet heißt es: „Das Verlegen, Betreiben und
     Instandhalten von Daten- und Telekommunikationskabeln, Stromkabeln, Rohrleitungen und
     Gaspipelines ist ggf. zu ermöglichen.“ Im gesamten Plangebiet gibt es ausgewiesene Gebiete für
     die Schifffahrt, die gewerbliche Fischerei und den Sandabbau. Diese werden in den jeweiligen
     Abschnitten des Konsultationspapiers gesondert beschrieben. Innerhalb des Plangebiets ist bei der
     Verwaltung, Planung und Genehmigung besonders der hohe kulturelle Wert zu
     berücksichtigen. Die westlichen Abschnitte des vorgeschlagenen Kabelkorridors verlaufen durch
     ein Gebiet von Naturwert (Ö284). Dieses Gebiet sollte erhalten und gefördert werden, um die
     biologische Vielfalt zu gewährleisten und die Ökosystemleistung zu verbessern. Darüber hinaus
     hat das Plangebiet Bedeutung für die Schifffahrt und die kommerzielle Fischerei. Doch auch Kabel
     und der hohe kulturelle Wert müssen in gleicher Weise wie im Plangebiet Ö267 berücksichtigt
     werden. Unmittelbar südlich des Kabelkorridors, im westlichen Teil der Trasse, befindet sich ein
     Gebiet, das als Untersuchungsgebiet für die Energiegewinnung ausgewiesen ist.

                                                                                                   10/46
Abbildung 4. Meerespläne

6.   UMWELTBEDINGUNGEN UND ABGRENZUNG
     Während der Bauphase werden die Auswirkungen der folgenden Arbeiten als besonders relevant
     erachtet:

         •   Verlegen der Kabel, wahrscheinlich durch Pflügen
         •   Verfüllen der Kabelgräben
         •   Sichern der Kabel durch Bedecken

     Beispiele für Änderungen, die im Rahmen der Folgenabschätzung bewertet werden, sind
     nachstehend aufgeführt:

     Während der Bauphase werden die folgenden Aspekte als relevant erachtet:
     •   Veränderungen der Wasserqualität, z. B. durch eine vorübergehend erhöhte Trübung beim
         Verlegen von Kabeln, Setzen von Steinen sowie dem Ausheben von Gräben. Darüber hinaus
         kann sich die Wasserqualität zeitweise verschlechtern, wenn kontaminierte Sedimente (z. B.
         durch Schwermetalle, übermäßige Nährstoffeinträge, organische und anorganische Schadstoffe)
         aufgewirbelt werden.

     •   Erhöhte Unterwasser-Lärmpegel beim Verlegen von Kabeln, Setzen von Steinen und Ausheben
         von Gräben

                                                                                               11/46
•   Veränderungen der Luftqualität aufgrund einer erhöhten Luftverschmutzung               durch
    Arbeitsschiffe während der Bauphase
•   Physische Störung durch die Anwesenheit von Arbeitsschiffen während der Bauarbeiten
•   Erhöhte Kollisionsgefahr während der Bauarbeiten

Während der Betriebsphase werden die folgenden Aspekte als relevant erachtet:
   •  Vorhandensein von Kabeln im oder auf dem Meeresboden
   •  Betrieb und Wartung der Kabel
   •  Überwachung

Beispiele für Änderungen, die im Rahmen der Folgenabschätzung bewertet werden, sind
nachstehend aufgeführt:
    •   Veränderungen des Meeresbodens, z. B. durch Setzen von Steinen, Ausheben von Gräben
        und das Verlegen von Kabeln auf dem Meeresboden
    •   Kabel, die andere Vorhaben behindern
    •   Physische Störung durch die Anwesenheit von Arbeitsschiffen bei Wartungsarbeiten
    •   Elektromagnetische Felder, die die Kabel umgeben

Bei den im Rahmen der Bauphase geplanten Untersuchungen sind geringfügige Auswirkungen auf
die Umwelt zu erwarten. Es wird davon ausgegangen, dass die Auswirkungen hauptsächlich mit
vorübergehenden Veränderungen der Wasserqualität zusammenhängen, z. B. mit einer Zunahme
der Schwebstoffe in einem bestimmten Gebiet. Schadstoffe im Sediment können in einem kurzen
Zeitraum für Meeresorganismen zugänglich werden. Auswirkungen durch Unterwasserlärm, der
nicht von den Vermessungsschiffen ausgeht, werden als unbedeutend angesehen. Denn die in
Abschnitt 0 beschriebenen geplanten Untersuchungsmethoden erzeugen keinen Lärm, der für
Wasserlebewesen schädlich ist. Seismische Messverfahren werden nicht eingesetzt. Die
Auswirkungen der Untersuchungen werden daher als gleichartig, aber weniger umfangreich als die
des Schiffsverkehrs in diesem Gebiet angesehen. Deshalb werden sie in diesem Konsultationspapier
nicht gesondert beschrieben.

Im Folgenden werden die relevanten ökologischen und sozioökonomischen Faktoren des
Vorhabens und die sachliche Abgrenzung der geplanten Folgenabschätzung beschrieben.

Als Grundlage für die Bewertungen werden die für das Baltic-Pipe-Projekt oder andere
entsprechende Projekte durchgeführten Untersuchungen herangezogen.

6.1 Gebiete von nationaler Bedeutung und Flächenschutz
Als Gebiete von nationaler Bedeutung für Schweden (schwed. „riksintresse“) werden Land- oder
Wasserflächen bezeichnet, die aufgrund verschiedener gesellschaftlicher Interessen und wegen
ihrer national bedeutsamen Werte und Qualitäten als von staatlicher Bedeutung angesehen
werden. Ein Gebiet von nationaler Bedeutung muss so weit wie möglich vor Eingriffen geschützt
werden, die seinen Wert maßgeblich beeinträchtigen könnten.

6.1.1    Gebiete von nationaler Bedeutung für die Windenergie
Gebiete von nationaler Bedeutung für die Windenergie (schwed. „riksintresse för vindbruk“) sind
vor Eingriffen zu schützen, die das Errichten oder Nutzen von Energieerzeugungsanlagen
erheblich behindern könnten.

Beschreibung der aktuellen Situation
Innerhalb der schwedischen Wirtschaftszone gibt es zwei ausgewiesene Gebiete von nationaler
Bedeutung für die Windenergie (siehe Abbildung 5). Beide liegen außerhalb des geplanten

                                                                                            12/46
Kabelkorridors. Allerdings liegt das südwestliche Windparkgebiet Kriegers Flak in der Nähe, sodass
der geplante Kabelkorridor so angepasst wird, dass er außerhalb des Gebietes von nationaler
Bedeutung verläuft.

Kriegers Flak liegt in der ausschließlichen Wirtschaftszone zwischen Schweden, Dänemark und
Deutschland. Im schwedischen Teil von Kriegers Flak ist ein Windpark geplant. Auf der dänischen
Seite von Kriegers Flak ist bereits seit Sommer 2021 ein Windpark mit 72 Turbinen in Betrieb.
Auch auf deutscher Seite ist schon ein Windpark mit 80 Windkraftanlagen vorhanden (siehe
Abbildung 20). (4COffshore, 2021)

Abbildung 5. Karte über die Gebiete von nationaler Bedeutung für die Windenergie sowie über den geplanten
Kabelkorridor

Mögliche Auswirkungen
Das Verlegen eines Kabels in der Nähe eines Gebiets von nationaler Bedeutung für die
Windenergie, in dem es noch keinen Windpark gibt, hat keine erheblichen Auswirkungen auf das
entsprechende Gebiet. Im Falle einer künftigen Verlegung in einem Gebiet von nationaler
Bedeutung müssen die Antragsteller über die Tatsache informiert werden, dass sich das Kabel auf
dem Meeresboden befindet. Dies macht das Errichten von anderen Anlagen jedoch nicht
unmöglich.

Abgrenzung
Gebiete von nationaler Bedeutung für die Windenergie werden in der Folgenabschätzung ermittelt.
Es wird jedoch nicht für notwendig erachtet, die Auswirkungen zu bestimmen.

                                                                                                        13/46
6.1.2    Natura 2000
Bei Natura 2000 handelt es sich um ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb
der EU, das den Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt zum Ziel hat. Natura-2000-Gebiete
können auf Grundlage von zwei EU-Naturschutzrichtlinien ausgewiesen werden: der
Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH). Gebiete, die nach den
Maßgaben der Vogelschutzrichtlinie ausgewählt wurden, werden als Besonderes Schutzgebiet
(BSG) bezeichnet. Schutzgebiete, die nach den Kriterien der FFH-Richtlinie ausgewiesen wurden,
werden als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bezeichnet.

Beschreibung der aktuellen Situation
Die Hauptvariante führt durch das Natura-2000-Gebiet Sydvästskånes utsjövatten, SE0430187
(siehe Abbildung 6). Dieses Gebiet ist von gemeinschaftlichem Bedeutung und steht unter dem
Schutz der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992). Das Gebiet wurde
per Regierungsbeschluss im Jahr 2016 als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen. Ausgewiesene
Lebensräume im Natura-2000-Gebiet sind Riffe (1.170 Riffe) und Sandbänke (1.110 Sandbänke,
die ständig von flachem Meerwasser bedeckt sind). Ausgewiesene Arten sind Kegelrobbe,
Seehund und Schweinswal.

Im Winter wird das Gebiet wahrscheinlich von Schweinswalen aus Ostsee- und Beltsee-
Populationen genutzt. Es ist anzunehmen, dass im Sommer nur die Beltsee-Population durch das
Gebiet zieht. Die Tiefe variiert im Seegebiet gemäß den Habitatinformationen zwischen 10 und
44 m. Der Grund wird von weichen Böden dominiert, hauptsächlich Sand, aber mit Elementen aus
hartem Boden. Der nordwestliche Teil des Gebiets ist als Überwinterungs- und Rastgebiet für
verschiedene Entenarten von Bedeutung.

                                                                                           14/46
Abbildung 6. Natura-2000-Gebiete

Darüber hinaus gibt es noch mehrere andere Natura-2000-Gebiete – sowohl in Schweden als auch
in anderen Ländern. Diese liegen allerdings in größerer Entfernung. Nördlich der geplanten
Kabeltrasse befinden sich in einer Entfernung von ca. 15 km zwei Natura-2000-Gebiete:
Falsterbo-Foteviken, SE0430002 und Falsterbohalvön, SE0430095. Sie nehmen sowohl an Land
als auch im Meer im Wesentlichen dasselbe Gebiet ein, das auf der Karte mit SE0430095
gekennzeichnet ist (siehe Abbildung 6). Diese beiden Natura-2000-Gebiete sind aufgrund der
großen Entfernung nicht von den geplanten Arbeiten betroffen.

Mögliche Auswirkungen
Durch die Bauarbeiten kann es zu einer gewissen Sedimentausbreitung in den Gewässern und
damit zu vorübergehenden Auswirkungen auf das Natura-2000-Gebiet Sydvästskånes utsjövatten
und seine natürlichen Lebensräume wie Sandbänke und Riffe kommen. Infolge der
Sedimentausbreitung können ggf. kontaminierte Sedimente aufgewirbelt werden und sich
verteilen.

Unterwasserlärm während der Bauarbeiten, insbesondere durch Schiffe, kann sich auf die
Meeressäuger im Schutzgebiet auswirken.

Das Kabel wird im Meeresboden eingegraben, wodurch es zu Auswirkungen auf bodennahe
Organismen kommen kann. Die im Natura-2000-Gebiet geschützten Lebensräume (Sandbänke
und Riffe) können während der Bauzeit lokal beeinträchtigt werden. Es werden jedoch keine
anhaltenden Schäden an den Lebensräumen erwartet. Der Umfang der Auswirkungen auf den
Meeresboden wird während des Projektes untersucht und bewertet.

                                                                                         15/46
Abgrenzung
Das Natura-2000-Gebiet Sydvästskånes utsjövatten wird in der Folgenabschätzung aufgeführt. Es
werden die Folgen für die innerhalb des Natura-2000-Gebiets befindlichen Arten und Lebensräume
beschrieben. Der relevante Bereich im Natura-2000-Gebiet wird während der Kabelverlegung mit
ROV-Kameras untersucht, um die geschützten Lebensräume bestmöglich schützen zu können.

Für weitere Bereiche im Natura-2000-Gebiet werden keine Auswirkungen erwartet. Daher werden
hier keine weiteren Untersuchungen vorgenommen.

6.1.3    Gebiete von nationaler Bedeutung für den Naturschutz und sonstige
         Schutzgebiete
Gebiete von nationaler Bedeutung für den Naturschutz sind aufgrund ihres naturbezogenen
Wertes für die Öffentlichkeit von Bedeutung. Sie sind vor Maßnahmen, die dem Naturschutz
erheblich zuwiderlaufen könnten, zu schützen.

Beschreibung der aktuellen Situation
In der Nähe des geplanten Kabelkorridors befinden sich keine Gebiete von nationaler Bedeutung
für den Naturschutz. Das nächstgelegene Meeresgebiet von nationaler Bedeutung ist Måkläppen-
Limhamnströskeln, das auch zu den Natura-2000-Gebieten Falsterbohalvön und Falsterbo-
Foteviken gehört und teilweise auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Dieses Gebiet liegt ca.
15 km nördlich des Kabelkorridors. Auf dem Festland gibt es weitere Gebiete von nationaler
Bedeutung sowie sonstige Schutzgebiete.

Abbildung 7. Gebiete von nationaler Bedeutung für den Naturschutz und sonstige Schutzgebiete

                                                                                               16/46
Mögliche Auswirkungen
Das nächstgelegene Gebiet von nationaler Bedeutung für den Naturschutz und das
Meeresnaturschutzgebiet sind so weit entfernt, dass es keine Auswirkungen z. B. durch
Schwebstoffe, Sedimentation oder Freisetzung von Schadstoffen gibt. Die Gebiete von nationaler
Bedeutung für den Naturschutz sowie die Naturschutzgebiete werden durch die geplanten
Maßnahmen nicht beeinträchtigt.

Abgrenzung
Die Gebiete von nationaler Bedeutung für den Naturschutz und Naturschutzgebiete werden in der
Folgenabschätzung aufgeführt. Es wird jedoch nicht als erforderlich angesehen, die Auswirkungen
zu ermitteln.

6.1.4    Gebiete von nationaler Bedeutung für das Kulturerbe
Gebiete von nationaler Bedeutung für das Kulturerbe sind auf regionaler, nationaler oder
internationaler Ebene besonders oder einzigartig. Gebiete von nationaler Bedeutung für das
Kulturerbe müssen vor Maßnahmen geschützt werden, die das Kulturerbe erheblich
beeinträchtigen könnten.

Beschreibung der aktuellen Situation
Innerhalb des Kabelkorridors befinden sich keine nationalen Kulturerbestätten. An der Küste von
Skåne, ca. 25–30 km nördlich der geplanten Kabeltrasse, befinden sich mehrere nationale
Kulturerbestätten.

Mögliche Auswirkungen
Es wird nicht erwartet, dass die geplanten Maßnahmen Auswirkungen auf Gebiete von nationaler
Bedeutung für das Kulturerbe haben werden.

Abgrenzung
Gebiete von nationaler Bedeutung für das Kulturerbe werden in der Folgenabschätzung
aufgeführt. Es wird jedoch nicht als erforderlich angesehen, die Auswirkungen zu ermitteln.

6.1.5   Gebiete von nationaler Bedeutung für die Erholung in der Natur
Gebiete von nationaler Bedeutung für die Erholung in der Natur müssen besondere Qualitäten
aufweisen, die diesen Zweck begünstigen, wie z. B. natürliche und kulturelle Gegebenheiten und
abwechslungsreiche Landschaften.

Beschreibung der aktuellen Situation
In dem Gebiet, in dem die Kabeltrasse verlaufen soll, gibt es keine Bereiche von nationaler
Bedeutung für die Erholung in der Natur. Entlang der Küste von Skåne gibt es verschiedene
Gebiete von nationaler Bedeutung für die Erholung in der Natur, z. B. Skanör-Falsterbohalvön mit
der Küstenroute Höllviken–Trelleborg und der Küstenroute Trelleborg–Abbekås–Sandhammaren–
Mälarhusen–Simrishamn. Diese befinden sich in einer Entfernung von ca. 25–30 km nördlich des
Kabelkorridors.

Mögliche Auswirkungen
Es wird nicht erwartet, dass die geplanten Maßnahmen Auswirkungen auf Gebiete von nationaler
Bedeutung für die Erholung in der Natur haben werden.

Abgrenzung
Gebiete von nationaler Bedeutung für die Erholung in der Natur werden in der Folgenabschätzung
aufgeführt. Es wird jedoch nicht als erforderlich angesehen, die Auswirkungen zu ermitteln.

                                                                                              17/46
6.1.6    Gebiete von nationaler Bedeutung für die Gesamtverteidigung
Gebiete von nationaler Bedeutung für militärische Aspekte der Gesamtverteidigung umfassen
sowohl Gebiete, die öffentlich benannt werden können, als auch Gebiete, bei denen dies aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist. Von nationaler Bedeutung hinsichtlich militärischer
Aspekte der Gesamtverteidigung sind Schieß- und Übungsplätze, Flughäfen, Marineübungsplätze
sowie technische Systeme und Anlagen. Nach Angaben der schwedischen Streitkräfte
[Försvarsmakten] stellen diese eine grundlegende Produktionsressource für alle zugehörigen
Einheiten dar.

Beschreibung der aktuellen Situation
Entlang der schwedischen Küste gibt es Gebiete, die von nationaler Bedeutung für die
Gesamtverteidigung sind (siehe Abbildung 8). Der dem Kabelkorridor nächstgelegene Ort ist der
Schießstand TM0038 Kabusa. Er liegt etwa 8 km östlich der Stadt Ystad. Die vorgesehenen
Baumaßnahmen führen für den Schießstand TM0038 Kabusa Lärmbeeinträchtigungen und andere
Risiken mit sich. Zudem handelt es sich um einen Bereich mit besonderen Anforderungen an die
Barrierefreiheit. Der Bereich reicht bis ins Wasser hinein. Der Kabelkorridor ist von seiner
südlichen Grenze etwa 15 km entfernt.

Bei der etwas mehr als 20 km nördlich des Kabelkorridors gelegenen Halbinsel Falsterbo-Skanör
handelt es sich um ein „Sonstiges Einflussgebiet“. Das Gebiet ist für den militärischen Aspekt der
Gesamtverteidigung von Bedeutung. Aus Geheimhaltungsgründen wird dieses Gebiet nur als
„Einflussbereich“ bezeichnet. Das spezifische Gebiet von nationaler Bedeutung wird nicht auf
öffentlich zugänglichem Kartenmaterial eingetragen.

Abbildung 8. Gebiete von nationaler Bedeutung für die Gesamtverteidigung

                                                                                               18/46
Mögliche Auswirkungen
Es wird erwartet, dass der Kabelkorridor nicht mit militärischen Interessen kollidiert. Aus
Geheimhaltungsgründen kann nicht zu möglichen Auswirkungen Stellung bezogen werden. Die
Konsultation wird auch einen Austausch mit den schwedischen Streitkräften umfassen, falls diese
der Ansicht sind, dass ihre Interessen betroffen sein könnten.

Abgrenzung
Der Umfang der Untersuchungen von Auswirkungen auf militärische Interessen muss in Absprache
mit den Streitkräften festgelegt werden. Falls Auswirkungen für wahrscheinlich gehalten werden,
so werden sie in der Folgenabschätzung benannt.

6.1.7     Gebiete von nationaler Bedeutung für die Berufsfischerei
Gebiete von nationaler Bedeutung für die Berufsfischerei meint Wassergebiete, die für die
kommerzielle Fischerei bzw. für Aquakulturen wichtig sind. Diese Gebiete müssen so weit wie
möglich vor Maßnahmen geschützt werden, die ihren Betrieb erheblich beeinträchtigen könnten.
Damit Fischfang betrieben werden kann, müssen im entsprechenden Seegebiet Häfen vorhanden
sein, die Fischereifahrzeuge abfertigen können. Zudem müssen Anlandungsmöglichkeiten
bestehen. Demzufolge sind die wichtigsten Heimat- und/oder Anlandehäfen ebenso Gebiete von
nationaler Bedeutung für die Berufsfischerei.

Beschreibung der aktuellen Situation
In der Ostsee gibt es zwei Gebiete von nationaler Bedeutung für die Berufsfischerei (siehe
Abbildung 9). Der Kabelkorridor verläuft durch den südlichen Teil des Seegebiets
RI YF 12 Falsterbo. Dabei handelt es sich um ein Fischfanggebiet.

                                                                                             19/46
Abbildung 9. Gebiete von nationaler Bedeutung für die Berufsfischerei

Mögliche Auswirkungen
Mögliche Auswirkungen auf die Berufsfischerei während der Bauarbeiten und des Betriebs werden
in Abschnitt 6.11 beschrieben. Dieser behandelt die Auswirkungen auf die Gebiete von nationaler
Bedeutung für die Berufsfischerei. Auswirkungen sind während der Bau- und der Betriebsphase zu
erwarten.

Abgrenzung
Eventuelle Auswirkungen während der Bau- und der Betriebszeit auf Gebiete von nationaler
Bedeutung für die Berufsfischerei werden in der anstehenden Folgenabschätzung näher
untersucht und beschrieben.

6.1.8    Gebiete von nationaler Bedeutung für Schifffahrt und Fahrrinnen
Die schwedische Verkehrsbehörde [Trafikverket] bestimmt die Häfen und Fahrrinnen sowie andere
Gebiete, die für das Seeverkehrssystem von derartiger Relevanz sind, dass die entsprechenden
Land- und Wasserflächen für Kommunikationseinrichtungen als Gebiete von nationaler Bedeutung
angesehen werden. Gebiete von nationaler Bedeutung für die Schifffahrt können sowohl Häfen als
auch Fahrrinnen umfassen. So stellen z. B. Hauptrouten zu einem Hafen von nationaler
Bedeutung bzw. zu großen Häfen ebenso Gebiete von nationaler Bedeutung dar. Eine Ausweisung
als Gebiet von nationaler Bedeutung soll die Fahrrinne in ihrer Funktionalität schützen.

                                                                                           20/46
Beschreibung der aktuellen Situation
In Abbildung 10 sind die Fahrrinnen, die als Gebiete von nationaler Bedeutung für die Schifffahrt
ausgewiesen sind, in dem Teil der Ostsee dargestellt, in dem die Kabeltrasse geplant ist. Die
Fahrrinnen werden in Klasse 1 und Klasse 2 unterteilt. Erstere sind die Hauptfahrrinnen für
Handelsschiffe, letztere bezeichnen die Fahrrinnen für Handelsschiffe.

Bei den Fahrrinnen, durch die der Kabelkorridor verläuft, handelt es sich um:
    •   Trelleborg–Gedser, Seeroutennummer 21, Fahrrinnenklasse 2
    •   Blenheim–Kriegers Flak, Seeroutennummer 8
    •   Trelleborg–Sassnitz, Seeroutennummer 22, Fahrrinnenklasse 2
    •   Ystad–Sassnitz, Seeroutennummer 23, Fahrrinnenklasse 2
    •   Gedser–Svenska Björn, Seeroutennummer 20, Fahrrinnenklasse 1

Der Kabelkorridor betrifft auch die Fahrrinne Falsterborev–Bornholmsgattet,
Seeroutennummer 18.

Die Häfen von Malmö, Trelleborg und Ystad gelten als Gebiete von nationaler Bedeutung für die
Kommunikation.

Abbildung 10. Gebiete von nationaler Bedeutung für Schifffahrt und Fahrrinnen

Mögliche Auswirkungen
Die geplante Kabeltrasse kann dazu führen, dass der Schiffsverkehr während der Bauarbeiten
umgeleitet werden muss, dass es in dem Gebiet zu Störungen durch den bestehenden
Schiffsverkehr kommt und dass es zu Kollisionen mit den Bauschiffen kommt. Um das

                                                                                              21/46
Verlegeschiff herum wird eine Sicherheitszone eingerichtet, um die Auswirkungen auf den
Schiffsverkehr während der Bauarbeiten zu minimieren. Das Verlegeschiff wird von Wachschiffen
überwacht. Die Ankerziehschiffe nehmen Kontakt zu den Schiffen auf, die sich ggf. auf Kurs zum
Verlegeschiff befinden, und fordern sie auf, ihren Kurs zu ändern. Darüber hinaus werden vor und
während der Bauarbeiten den Schiffsführern die Positionen der Bauschiffe mitgeteilt, um die
Aufmerksamkeit für den projektbezogenen Schiffsverkehr zu schärfen.

Abgrenzung
Die Auswirkungen auf die Gebiete von nationaler Bedeutung für die Schifffahrt werden in der
Folgenabschätzung untersucht und beschrieben.

6.1.9   Internationaler Schutz
Schweden hat sich im Rahmen von internationalen Übereinkommen dazu verpflichtet, ein
zusammenhängendes Netz wertvoller Meeresgebiete in der Ostsee und im Nordostatlantik zu
schützen. Schweden trägt international Verantwortung für die Gebiete, um zu verhindern, dass ihr
Wert schwindet.

In der Nähe befinden sich international geschützte Militärgebiete. Diese sind unter 6.12
beschrieben.

MPAs (Meeresschutzgebiete) wurden in dem völkerrechtlichen Vertrag OSPAR zum Schutz und
Erhalt von Arten, Lebensräumen und Ökosystemen in der Meeresumwelt ausgewiesen. Diese sind
zusammen mit wichtigen Vogel- und Biodiversitätsgebieten (Important Bird and Biodiversity
Areas, IBAs) in 6.8 aufgeführt.

6.2 Tiefenverhältnisse und Hydrologie
Die Tiefenverhältnisse im Meer – die bathymetrischen Gegebenheiten – sind in Abbildung 11
angegeben. Die Ostsee ist ein halbgeschlossenes Binnenmeer. Mit den umliegenden Meeren ist es
durch die flachen und engen Meerengen zwischen Dänemark und Schweden verbunden. Durch
diese Meerengen kommt es zu einem Vermischen des Brackwassers der Ostsee mit dem
salzhaltigeren Wasser der Nordsee. Entsprechend der vorliegenden Bathymetrie sind hier Becken
anzutreffen, die unterschiedliche Schwellenwerte aufweisen. Die westliche Ostsee ist gegenüber
den anderen Bereichen der Ostsee mit einer Wassertiefe von weniger als 100 m relativ flach – die
tiefste Stelle liegt bei 459 m. Als Bornholm-Becken wird das Gebiet östlich von Bornholm
bezeichnet. Westlich von Bornholm, in Richtung Dänemark, erstreckt sich das flachere Arkona-
Becken. Der vorgeschlagene Trassenverlauf im schwedischen Gebiet führt durch das Arkona-
Becken. Hier variiert die Tiefe zwischen 30 und 45 m.

Detaillierte geophysikalische Feldstudien zu den Tiefenverhältnissen und zur Hydrologie wurden
bereits bei dem Baltic-Pipe-Projekt durchgeführt und können weiter ausgewertet werden. Auf
diesen Untersuchungen beruht die (sicherheits-)technische Detailplanung des Trassenverlaufs. In
Bereichen, für die noch keine Daten vorliegen, werden neue Erhebungen durchgeführt.

                                                                                              22/46
Abbildung 11. Tiefenverhältnisse entlang des Kabelkorridors

Mögliche Auswirkungen
Das Kabel wird im Meeresboden eingegraben und dann bedeckt. An einigen Stellen kann es jedoch
nicht eingegraben werden. Dort wird es auf dem Meeresboden verlegt und dann bedeckt.
Infolgedessen kann es lokal zu Veränderungen der bathymetrischen Gegebenheiten kommen.

Abgrenzung
Die sich daraus ergebenden Änderungen an den bathymetrischen Gegebenheiten werden sich
nicht auf die Tiefe der bestehenden Fahrrinnen auswirken. Daher werden diese Änderungen in der
Folgenabschätzung nicht weiter untersucht.

6.3 Hydrografie und Wasserqualität
Bei dem Wasser in der Ostsee handelt es sich um Brackwasser. Der Salzgehalt wird durch
Süßwasserzufuhr aus Flüssen und Niederschlägen und Salzwasserzufuhr über Austausch mit den
umliegenden Meeren durch die dänischen Meerengen im Gleichgewicht gehalten. Es kommt in
relativ geringem Maß zu Zufluss von salz- und sauerstoffreichem Wasser durch die dänischen
Meerengen. Für das Ökosystem in weiten Teilen der Ostsee ist dieses Wasser aber von großer
Bedeutung.

Die Wassermassen der Ostsee sind sowohl horizontal als auch vertikal stark geschichtet. Das liegt
an den unterschiedlichen Salzgehalten und Temperaturen. Beide Faktoren beeinflussen die Dichte
des Wassers. Die stark salzhaltige Schicht trennt das Tiefenwasser vom Oberflächenwasser. Nur
unter besonderen Wetterbedingungen kann neuer Sauerstoff das Tiefenwasser erreichen. Daher

                                                                                             23/46
sind die Meeresböden der Ostsee sauerstoffarm (siehe Abbildung 12). In weiten Teilen des
Arkona-Beckens jedoch bewirkt der Zufluss aus den dänischen Meerengen eine vergleichsweise
hohe Sauerstoffanreicherung des Bodenwassers.

Abbildung 12. Sauerstoffarme und sauerstofflose Böden in der Ostsee

Mögliche Auswirkungen
Ein Teil der Bodensedimente wird durch die Bauarbeiten lokal aufgewirbelt und sinkt später wieder
zu Boden. Infolgedessen wird es lokal zu einer vorübergehend höheren Trübung des Wassers
kommen. Einige der in den Sedimenten enthaltenen Nähr- und Schadstoffe können im
Zusammenhang mit der Trübung in den Wasserkörper gelangen. Dies kann sich potenziell auf die
Wasserqualität und damit auf die Meereslebewesen auswirken. Die trüben Sedimente, die wieder
auf den Meeresboden herabsinken, können die benthische Fauna beeinträchtigen.

Abgrenzung
Die Aufwirbelung und Trübung wird bei weiteren Folgenabschätzungen bewertet werden. Das
2019 im Zusammenhang mit dem Baltic-Pipe-Projekt entwickelte Modell zur Untersuchung der
Sedimentausbreitung kann auch in diesem Fall verwendet werden.

6.4 Sedimente und Schadstoffe
Die Oberflächensedimente auf dem Meeresboden variieren entlang der geplanten Kabeltrasse zum
einen je nach Geologie und Morphologie des Meeresbodens und zum anderen je nach Exposition
des Meeresbodens gegenüber Wellen und Strömungen. Nach Angaben der schwedischen Behörde
für Geologie [Sveriges geologiska undersökning, SGU] besteht der Meeresboden in dem Gebiet, in

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dem das Kabel verlegt werden soll, aus weichem Lehm mit einem Eintrag von Gletscherlehm im
östlichen Teil des Kabelkorridors in schwedischen Gewässern (SGU, 2021). In westlicher Richtung
entlang des Kabelkorridors wechselt der Untergrund mehr und mehr zu überwiegendem
Gletscherlehm, der auch Sand-, Kies- und Geröllanteile aufweist.

Im Arkona-Becken sammeln sich feinkörnige Sedimente. Dabei gelten flachere, mit Sand
bedeckte Bereiche als Böden, die in Abhängigkeit von der Jahreszeit zwischen Ablagerung und
Abtragung wechseln. Für das Gebiet bei der Baltic Pipe sind relativ wenige Störungen zu erwarten,
da die Pipeline auf der Sedimentschicht platziert wurde.

Sowohl Schwermetalle als auch organische Schadstoffe werden tendenziell von feinkörnigen
Sedimenten und Partikeln aus organischem Material adsorbiert. Daher ist zu erwarten, dass die
höchsten Schadstoffkonzentrationen in den Sedimenten des Meeresbodens in den am tiefsten
gelegenen Trassenabschnitten – d. h. im Arkona-Becken – auftreten. Die höchsten
Schadstoffmengen sind in den Oberflächensedimenten zu erwarten. Die bei der SGU registrierten
Probenahmestellen in der Nähe des Kabelkorridors können einen Hinweis auf die
Schadstoffbelastung der Bodensedimente geben. Sie sind in Abbildung 13 dargestellt.

Abbildung 13. Bei der SGU registrierte Probenahmestellen Metallanalysen liegen für die Probenahmestellen
01D0153, 01D0298, 01D0296 und 01C028/01C0342 vor. Organische Schadstoffe wurden für die
Probenahmestellen 01D0153, 01D0298, 01D0296, 01C028/01C0342, 01C0343 und 01C0344 analysiert.

Metalle wurden lediglich im östlichen Teil des Gebiets analysiert. Organische Stoffe hingegen wurden
an fast allen Probenahmestellen analysiert. Gemäß den Metallanalysen liegt ein Chromgehalt der
Klasse 5 vor (Naturvårdsverket, 1999). Diese Klasse gibt an, dass die Konzentrationen erheblich

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von den Vergleichswerten abweichen. Für den Bleigehalt liegt bei den analysierten Proben Klasse 4
vor (erhebliche Abweichung). Die anderen analysierten Metalle sind in die Klassen 1 bis 3
einzustufen.

Hinsichtlich organischer Schadstoffe liegen uneinheitliche Kontaminationsgrade vor. In den Proben
aus dem östlichen Teil des Gebiets weisen die DDT-, HCH-, PAH- und PCB-Konzentrationen
Einstufungen in die Klassen 4 oder 5 auf. Im westlichen Teil ist nur eine der Proben (01C0344) der
Klasse 4 zuzuordnen. Die übrigen verglichenen Stoffe sind in die Klassen 2 bis 3 einzustufen
(geringe bis mäßig hohe Konzentrationen).

Mögliche Auswirkungen
Es ist zu erwarten, dass es während der Kabelverlegung lokal zu einer gewissen
Sedimentaufwirbelung und damit einhergehenden Trübung kommen kann. Dadurch können
Partikel, Schad- und Nährstoffe in den oberen Sedimenten freigesetzt werden und in das
eigentliche Wasser gelangen. Auf diese Weise können kontaminierte Sedimente zu einer stärkeren
Ausbreitung der Verschmutzung in der Umgebung beitragen und Wasserorganismen
beeinträchtigen.

Abgrenzung
Es sind keine weiteren Probenahmen für die Sedimentkontamination geplant. Die o. g. Proben
sowie alle zusätzlichen Proben, die für die Baltic Pipe entnommen wurden, werden als bereits als
ausreichend angesehen. Sie können die Grundlage für die in der Folgenabschätzung
vorzunehmenden Bewertungen bilden.

6.5 Bodenvegetation und -fauna
Die Bodenvegetation und -fauna, auch als benthische Flora und Fauna bezeichnet, umfasst
Pflanzen und Organismen, die auf oder in der Nähe des Meeresbodens leben. Die benthische Flora
der Ostsee wird durch die Verfügbarkeit von Licht und benthischen Substraten eingeschränkt. Die
Lichtmenge hängt von der Tiefe und der Trübung des Wassers ab. Da sich das geplante
Projektgebiet in einer Tiefe zwischen 30 und 45 m befindet, wird davon ausgegangen, dass hier
keine Bodenvegetation anzutreffen ist. In der Regel ist in Tiefen von mehr als 20 m sehr wenig
Licht verfügbar.

Die benthische Flora umfasst benthische Makroalgen, die sich auf harten Substraten wie isolierten
Felsen oder Riffstrukturen (Makroalgen) ansiedeln, sowie frei schwimmende Makroalgen und
blühende Pflanzen (Seegräser), die sich mit weichen sandigen Bodensedimenten verbinden. In
den Kabelkorridoren kommen keine mit Seegras bewachsenen Bereiche vor. Seegraswuchs ist
hauptsächlich in Küstennähe in flacheren Gewässern anzutreffen (siehe Abbildung 14). Entlang
der geplanten Trasse ist keine benthische Flora zu erwarten, da die Trasse in tiefem Wasser
verläuft, in dem nur wenig Licht verfügbar ist, das für ein Gedeihen jedoch erforderlich wäre.

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Abbildung 14. Ausgewiesene Gebiete mit Seegras

Die benthische Fauna besteht aus wirbellosen Arten, die auf dem Meeresboden (Epifauna) und im
Meeresboden (Infauna) vorkommen. Die Artenzusammensetzung der benthischen Fauna im
Arkona-Becken hängt ab vom benthischen Lebensraum – also der Art des Sediments oder der
Riffstruktur –, von der Wassertiefe, der Temperatur, dem Salzgehalt, dem Sauerstoffgehalt, der
organischen Substanz und vom Sedimenttyp. Beispiele für Organismen, die in diesem Gebiet auf
und im Meeresboden angetroffen werden können, sind verschiedene Arten von Ringelwürmern
(Bylgides sarsi) und Krebstieren (Pontoporeia femorata) (siehe Abbildung 15).

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Abbildung 15. Verschiedene Arten von benthischen Lebensräumen

Für den Verlauf der Baltic Pipe durch das Natura-2000-Gebiet liegen bereits Untersuchungen mit
ROV-Kameras vor. An einigen Stellen wurden von Sandwürmern herrührende Formationen
festgestellt. Zudem wurden Miesmuschelbestände (Mytilus spp.) entdeckt. Miesmuscheln tragen
ebenfalls zu biogenen Strukturen auf dem Meeresboden bei. In einigen Gebieten mit hartem
Boden wurden Miesmuscheln gefunden. Physische Probenahmen der benthischen Fauna entlang
der Baltic Pipe ergaben für das Gebiet im Umkreis der Pipeline die höchste Anzahl an Arten im
Natura-2000-Gebiet.

Mögliche Auswirkungen
Während der Kabelverlegung kann es zu Auswirkungen auf die Meeresbodenfauna kommen. Der
Lebensraum der Bodenfauna kann sich durch direkten physischen Abtrag, Schwebstoffe,
Sedimentation und Freisetzung von Schadstoffen verändern. Auch nachdem die Kabel verlegt
worden sind, können sich die Bodenverhältnisse noch ändern. Derlei Veränderungen können auch
anderen benthischen Lebensräumen zugute kommen. Bereiche, in denen Sandwürmer leben,
können durch mechanische Einwirkungen auf den Meeresboden gefährdet sein.

Abgrenzung
Die benthische Flora und Fauna des Gebiets wurde bereits für das Baltic-Pipe-Projekt untersucht.
Für den Kabelkorridor außerhalb des Natura-2000-Gebiets sind die für die Baltic Pipe
durchgeführten Studien als nützlich für weitere Bewertungen anzusehen. Auf diesen Daten beruht
die Bewertung der Auswirkungen und Folgen für die benthische Fauna in der Folgenabschätzung.

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Da in und um die vorgeschlagenen Kabeltrassen keine Bodenflora vorhanden ist, ist keine
detaillierte Bewertung der Auswirkungen auf die Bodenvegetation erforderlich.

6.6 Fische
Die häufigsten und kommerziell relevanten Fischarten in diesem Gebiet sind Kabeljau, Hering,
Sprotte und Flunder. Scholle und Sandgrundel sind auch im südlichen Teil der Ostsee verbreitet.
Im Arkona-Becken gibt es potenziell wichtige Laich- und Aufwuchsgebiete für den Kabeljau.
Heringe laichen in allen Küstenregionen der Ostsee.

Mögliche Auswirkungen
Während der Bauarbeiten können sowohl Trübungen als auch die physische Präsenz von
Menschen bzw. Geräten die Fische und den Fischlaich in diesem Gebiet beeinträchtigen. Während
der Betriebs- und der Außerbetriebnahmephase können sich lokale Veränderungen des
Lebensraums (Meeresboden) auf die Nahrungs- und Laichgebiete der Fische auswirken.

Abgrenzung
Für die Folgenabschätzung sind keine weiteren physischen Untersuchungen geplant. Stattdessen
werden die bereits vorliegenden Daten genutzt, um die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen
auf die Fische zu bewerten.

6.7 Meeressäugetiere
Die Ostsee ist die Heimat zahlreicher Meeressäuger. In der südlichen Ostsee leben vornehmlich
Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde.

Der Schweinswal ist die einzige in der Ostsee ansässige Walart. Der in den nordeuropäischen
Gewässern lebende Schweinswal ist in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie (92/43/EWG)
aufgeführt. Die Schweinswalbestände in der Ostsee, im Skagerrak und im Kattegat wurden in den
letzten Jahren im Forschungsprojekt SAMBAH (Static Acoustic Monitoring of Harbour Porpoises in
the Baltic Sea) untersucht. Auf Grundlage der FFH-Richtlinie hat die schwedische Regierung
außerdem mehrere Natura-2000-Gebiete in schwedischen Gewässern ausgewiesen, die dem
Schutz des Schweinswals dienen sollen. Eines dieser Gebiete ist Sydvästskånes utsjövatten (siehe
6.1.2).

In den letzten 50 bis 100 Jahren ist die Schweinswalpopulation in der Ostsee stark
zurückgegangen. Infolgedessen bildet der Schweinswal in der Ostsee heutzutage die kleinste
Schweinswalpopulation der Welt. Die Art ist als „stark gefährdet“ eingestuft. Schätzungen des
Forschungsprojekts SAMBAH zufolge liegt die Anzahl der Schweinswale in der Ostsee insgesamt
bei etwa 500 Tieren.

Dabei stellt sich die Situation der Schweinswalpopulation in der Beltsee (Meerenge zwischen
Ostsee und Kattegat) deutlich besser dar als die der Schweinswalpopulation in der Ostsee: Die
Population in der Beltsee wird als lebensfähig eingestuft.

In den Sommermonaten, von Mai bis Oktober, ist Erwartungen zufolge lediglich die
Beltseepopulation entlang der geplanten Kabeltrasse anzutreffen. In den Wintermonaten
hingegen, von November bis April, ist eine Mischung aus beiden Populationen sowie eine
geringere Anzahl von allein umherziehenden Individuen zu erwarten.

Die größte Anzahl von Schweinswalen ist im westlichen Teil der geplanten Kabeltrasse zu
erwarten. Im Projektgebiet liegt die Bestandsdichte zwischen 0 und 0,57 Individuen/km2 für den
Zeitraum Mai bis Oktober und von 0 bis 0,37 Individuen/km2 (SAMBAH, 2016) (Teilmann, 2017)

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