EXPORTKABEL IN DER SCHWEDISCHEN WIRTSCHAFTSZONE
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Geplant für Energinet Art des Dokuments Bericht Datum Februar 2022 Projekt Energieinsel Bornholm EXPORTKABEL IN DER SCHWEDISCHEN WIRTSCHAFTSZONE
EXPORTKABEL IN DER SCHWEDISCHEN WIRTSCHAFTSZONE Projektbezeichnung Energieinsel Bornholm Projektnr. 1100048531-010 Empfänger Energinet Art des Dokuments Konsultationspapier Version Endgültige Fassung Datum 23.02.2022 Erstellt von Therese Stark und Ann Ajander Geprüft durch Håkan Lindved Genehmigt durch Håkan Lindved Dokumentnummer ENOE_RAM_WPSE_TE001 1/46
INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 3 1.1 Hintergrund 3 1.2 Administrative Angaben 3 1.3 Allgemeine Informationen über das Projekt und die Antragstellerin 3 1.4 Konsultationsverfahren 4 2. Gesetzgebung und Genehmigungsverfahren 5 3. Beschreibung des Vorhabens 6 3.1 Verlauf 6 3.2 Bauphase 6 3.3 Betriebsphase 8 3.4 Außerbetriebnahmephase 8 4. Varianten 8 4.1 Hauptvariante 8 4.2 Null-Variante 9 4.3 Alternative Streckenführung 9 5. Bedingungen für die Planung 10 6. Umweltbedingungen und Abgrenzung 11 6.1 Gebiete von nationaler Bedeutung und Flächenschutz 12 6.2 Tiefenverhältnisse und Hydrologie 22 6.3 Hydrografie und Wasserqualität 23 6.4 Sedimente und Schadstoffe 24 6.5 Bodenvegetation und -fauna 26 6.6 Fische 29 6.7 Meeressäugetiere 29 6.8 Vögel und Fledermäuse 30 6.9 Kulturelles Umfeld 32 6.10 Schifffahrt und Fahrrinnen 34 6.11 Berufsfischerei 35 6.12 Militärgebiete 36 6.13 Infrastruktur 37 6.14 Standorte zur Rohstoffgewinnung 39 7. Gute Standards für Meeresumwelt und Umweltqualität 40 8. Zusammenfassende Abgrenzung 41 9. Risikobewertung 42 10. Durchgeführte Untersuchungen 43 11. Konsultationskreis 44 12. Referenzen 47 2/46
1. EINLEITUNG 1.1 Hintergrund Dieser Bericht dient als Grundlage für die Konsultation im Vorfeld des Antrags auf Genehmigung zum Verlegen eines Kabels durch die schwedische Wirtschaftszone südlich von Skåne. Das Konsultationspapier wurde im Auftrag von Energinet Eltransmission A/S (Energinet) für ein vorgeschlagenes Exportkabel für Windenergie zwischen den dänischen Inseln Bornholm und Sjælland durch die schwedische Wirtschaftszone erstellt. Das Verlegen des Exportkabels ist Bestandteil von Energinets Projekt „Energieinsel Bornholm“. Das Projekt wurde von der dänischen Regierung initiiert und umfasst den Bau von Offshore-Windkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu 3 GW in der Ostsee bei Bornholm, einschließlich der dazugehörigen Unterseekabel nach Sjælland und Deutschland. Eine Übersicht über den geplanten Trassenverlauf des Exportkabels nach Sjælland ist in Abbildung 1 dargestellt. Diese Konsultation ist Energinets erster Schritt zur Erstellung einer Folgenabschätzung, die dem Antrag auf Genehmigung zum Verlegen des Kabels gemäß Abschnitt 15a der schwedischen Verordnung über den Festlandsockel (KSL, 1966: 314) beigefügt wird. Der Konsultationsprozess liefert einen Anhaltspunkt dafür, was die Folgenabschätzung beinhalten sollte und welche Fragen für die Bewertung der Umweltauswirkungen der Trasse durch die schwedische Wirtschaftszone von besonderer Bedeutung sein könnten. Dieses Konsultationspapier betrifft das Verlegen des unterirdischen Exportkabels in dem Teil, der die schwedische Wirtschaftszone berührt. Der übrige Verlauf der Exportkabeltrasse wird nach dänischem Recht geprüft. 1.2 Administrative Angaben Energinet Eltransmission A/S Antragstellerin Tonne Kjærsvej 65 Fredericia 7000 Dänemark Ansprechperson Jens Larsen E-Mail-Adresse JRA@energinet.dk Telefonnummer +45 51 67 63 84 Ramboll Sweden AB, durch Håkan Lindved und Therese Stark, Konsultationspapiers verfasst von hakan.lindved@ramboll.se Mannheimer Swartling, durch Gesetzliche Vertretung Therese Strömshed, therese.stromshed@msa.se 1.3 Allgemeine Informationen über das Projekt und die Antragstellerin Energinet plant den Bau von Windparks vor Bornholm, um Dänemark und dessen Nachbarländer ab 2030 mit Strom zu versorgen. Die geplante Leistung der beiden Windparks beträgt bis zu 3 GW. Dieses Konsultationspapier betrifft den Teil des Kabels im Abschnitt zwischen den dänischen Inseln Bornholm und Sjælland, der durch die schwedische Wirtschaftszone verläuft. Parallel zu dem derzeitigen Prozess in Bezug auf die Kabelverlegearbeiten laufen auch Untersuchungen und Genehmigungsverfahren für den Bau von Windparks und die Verlegung von Kabeln zu den Inseln Sjælland und Bornholm außerhalb der schwedischen Wirtschaftszone. Diese werden separat nach dänischem Recht geprüft. 3/46
Energinet ist ein unabhängiger öffentlicher Übertragungsnetzbetreiber, der dem dänischen Ministerium für Klima, Energie und Versorgung untersteht. Energinet besitzt, betreibt und entwickelt Übertragungsnetzsysteme für Strom und Erdgas. 1.4 Konsultationsverfahren Die hier durchgeführte Konsultation betrifft das Verlegen von Stromkabeln auf dem Festlandsockel innerhalb der schwedischen Wirtschaftszone. Zweck dieser Konsultation ist es, frühzeitig Informationen über das Projekt zu erhalten und Stellungnahmen für die weitere Planung einzuholen. Dieses Konsultationspapier beschreibt den Zweck, den Hintergrund, den Umfang, die Konzeption und die erwarteten Umweltauswirkungen des Projekts. Es wird eine Konsultation mit Behörden, Organisationen, Verbänden und anderen Interessengruppen durchgeführt, die von dem Vorhaben betroffen sein könnten (siehe Abschnitt 0). 4/46
2. GESETZGEBUNG UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN Ein Abschnitt der Exportkabel von Energinet soll innerhalb der schwedischen Wirtschaftszone auf dem schwedischen Festlandsockel verlegt werden. Für das Verlegen von Exportkabeln auf dem schwedischen Festlandsockel ist eine Genehmigung nach Abschnitt 15a KSL erforderlich. Nach internationalem Recht genießen Staaten auf ihrem Hoheitsgebiet volle Souveränität. Darüber hinaus haben Küstenstaaten innerhalb der Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel außerhalb der territorialen Grenzen des Küstenstaats bestimmte Hoheitsrechte. Dies ergibt sich aus den ausdrücklichen Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 („Seerechtsübereinkommen“). Gemäß Artikel 79 Absatz 1 des Seerechtsübereinkommens haben alle Staaten das Recht, Unterseekabel und -rohrleitungen auf dem Festlandsockel zu verlegen. Laut Artikel 79 Absatz 2 des Seerechtsübereinkommens darf der Küstenstaat – in diesem Fall Schweden – das Verlegen oder Instandhalten solcher Kabel oder Rohrleitungen nicht verhindern, vorbehaltlich des Rechts, angemessene Maßnahmen zu ergreifen in Bezug auf (i) die Untersuchung des Festlandsockels, (ii) die Erschließung seiner natürlichen Ressourcen und (iii) die Vermeidung, Begrenzung und Überwachung der Verschmutzung durch Rohrleitungen. Das Seerechtsübereinkommen erlaubt es dem Küstenstaat nicht, zusätzliche oder strengere Anforderungen/Bedingungen als die in Artikel 79 des Seerechtsübereinkommens vorgesehenen Anforderungen aufzuerlegen, d. h. die sich aus den vorstehenden Absätzen (i) bis (iii) ergebenden Punkte. Schweden hat Artikel 79 des Seerechtsübereinkommens, also das Recht aller Staaten, Unterseerohrleitungen zu verlegen, durch Abschnitt 15a KSL umgesetzt. Eine Genehmigung nach Abschnitt 15a KSL darf nur mit solchen Auflagen verbunden werden, die erforderlich sind, um (i) die Erforschung des Festlandsockels und die Erschließung seiner natürlichen Ressourcen zu ermöglichen; (ii) die Verschmutzung durch Rohrleitungen zu vermeiden, zu begrenzen und zu überwachen; (iii) die Möglichkeit der Nutzung und Instandsetzung bestehender Unterwasserkabel und -rohrleitungen zu schützen. In Übereinstimmung mit dem Seerechtsübereinkommen hat Schweden keine Möglichkeit, andere als die in Abschnitt 15a KSL ausdrücklich genannten Anforderungen oder Bedingungen aufzuerlegen. Dies bedeutet, dass für einen Genehmigungsantrag nach Abschnitt 15a KSL keine formale Verpflichtung zur Konsultation oder Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Doch auch wenn es keine formale Verpflichtung für eine Konsultation und die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gibt, hat sich Energinet dafür entschieden, eine freiwillige Konsultation und Folgenabschätzung für das gewünschte Vorhaben durchzuführen. 5/46
3. BESCHREIBUNG DES VORHABENS 3.1 Verlauf Das Exportkabel soll im südwestlichen Teil der Ostsee verlegt werden. Die Kabeltrasse verläuft von den dänischen Gewässern vor Bornholm durch die schwedische Wirtschaftszone und zurück in dänische Gewässer nach Sjælland. Die vorgeschlagene Kabeltrasse verläuft parallel zur Baltic Pipe (siehe Abbildung 1). Die Baltic Pipe ist ein gemeinsames Projekt von Gaz-System, einem polnischen Gasübertragungsnetzbetreiber, und Energinet Eltransmission A/S, einem dänischen Übertragungsnetzbetreiber für Strom und Gas. Die geplante Trasse ist etwa 85 km lang. Die Kabel sollen in einem Korridor von etwa 500 m Breite nördlich der Baltic Pipe verlegt werden. Abbildung 1. Verlauf der Kabeltrasse Die Abbildung zeigt außerdem die von Energinet geplanten Windparks im Rahmen des Projekts Energieinsel Bornholm (separater Genehmigungsantrag). 3.2 Bauphase 3.2.1 Untersuchungen Vor dem Bau werden vorbereitende Untersuchungen durchgeführt, um zu bestätigen, dass auf dem Meeresboden keine neuen Hindernisse aufgetaucht sind und dass die vorgeschlagene Kabeltrasse weiterhin für die Kabelverlegung geeignet ist. Diese Untersuchungen finden in der Regel im Zeitraum von etwa 2 Jahren vor der Installation statt. Der Zweck dieser Untersuchungen 6/46
besteht nicht darin, die Umweltbedingungen für die Folgenabschätzung zu untersuchen, da diese Informationen bereits ausreichend aus den vorhandenen Untersuchungsdaten hervorgehen. Zu den voraussichtlichen Untersuchungsmethoden gehören Magnetfelduntersuchungen zur Identifizierung von Metallobjekten wie Wracks und Blindgängern (UXO), ROV-Untersuchungen zur Bestätigung der Ergebnisse durch visuelle Inspektion sowie ein Fächerecholot, um den Meeresboden in 3-D abzubilden. Bei keiner der Untersuchungen werden innerhalb der schwedischen Wirtschaftszone seismologische Verfahren wie Untergrundprofile oder 2D-UHRS eingesetzt. Die Untersuchungen beinhalten außerdem auch keine Bohrverfahren wie Rotationsbohrungen. 3.2.2 Installation Der geplante Kabelkorridor ist etwa 500 m breit. Er kann bis zu zwei Kabelsysteme für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) aufnehmen. Jedes Kabelsystem wird in einem etwa 0,5 bis 1 m breiten und etwa 1 m tiefen Graben verlegt. Diese Gräben werden je nach Bodenbeschaffenheit vor Ort etwa 100 bis 200 m voneinander entfernt angelegt. Grundsätzlich gilt, dass es möglich sein sollte, alle Arbeiten in einer Saison durchzuführen. Die Installation erfolgt mit Spezialschiffen oder Lastkähnen. Die Arbeiten werden rund um die Uhr verrichtet. Die Installation der Kabel erfolgt durch Verlegen der Kabel auf dem Meeresboden und anschließendes Eingraben des Kabelsystems unter der Oberfläche des Meeresbodens mithilfe eines geeigneten Verfahrens. Je nach Bodenbeschaffenheit können drei verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen: • Pflügen • Einspülen • Fräsen (Kettenbagger) Die verschiedenen Verfahren zur Verlegung von Kabeln im Meeresboden sind in Abbildung 2 dargestellt. Das Pflügen kann bei den meisten Bodenverhältnissen eingesetzt werden. Dabei wird ein 0,5 bis 1 m breiter Graben gezogen. Der Pflug selbst nimmt etwa 5 bis 15 m2 ein. Somit ist die benötigte Fläche größer als bei den meisten anderen Verfahren. Beim Einspülen werden Düsen verwendet, die Wasser in den Meeresboden unterhalb des Kabels spülen. Dadurch entsteht ein Kabelraum, der mit fluidisiertem Material (schwebende Sedimente) gefüllt ist. Das Einspülverfahren kann bei zahlreichen Sedimenttypen eingesetzt werden. Beim Fräsen wird ein Fräsband oder eine Fräskette verwendet, um einen Graben mit vertikalen Seiten auszuheben. Der Graben ist etwa 0,5 bis 1,0 m breit. Das Gerät selbst benötigt eine Fläche von 5 bis 15 m2. 7/46
Abbildung 2. Geräte zum Verlegen von Kabeln auf dem Meeresboden Von links nach rechts: Pflügen, Einspülen und Fräsen. In Abschnitten, in denen die Kabel nicht im Sediment vergraben werden können, müssen sie möglicherweise auf dem Boden verlegt und dann bedeckt werden. 3.3 Betriebsphase Nach dem Verlegen der Kabel sind keine Wartungsarbeiten an den Kabeln selbst erforderlich. Es kann jedoch sein, dass die Bedeckung aus verschiedenen Gründen überprüft und erneuert werden muss. Der Hauptgrund für Beschädigungen an den Kabeln sind Einwirkungen durch Dritte, wie z. B. durch Schleppnetzfischerei oder das Ankern von Schiffen. Eine routinemäßige Inspektion der Kabel ist in der Regel nicht erforderlich, da die Kabelanlage nur minimale Wartung erfordert. An Knotenpunkten mit anderer Infrastruktur wie z. B. anderen Kabeln kann dies jedoch eventuell erforderlich sein. Dies kann in der Regel von Vermessungsschiffen aus mithilfe eines Seitensichtsonars (Side-Scan Sonar) oder ROV-Kameras erfolgen. 3.4 Außerbetriebnahmephase Nach Ablauf der Betriebszeit wird das Kabelsystem außer Betrieb genommen. Das Kabel ist für eine Betriebsdauer von mindestens 50 Jahren ausgelegt. Seine Lebensdauer kann jedoch verlängert werden. Die technischen Möglichkeiten und die am besten geeigneten Lösungen für die Außerbetriebnahme des Seekabels werden sich während der Lebensdauer der Trasse wahrscheinlich ändern. Unter Umständen ist es für die Umwelt am schonendsten, die Kabel an Ort und Stelle zu belassen. Wenn die Kabel entfernt werden, werden sie gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften entsorgt. Alle Teile, die für andere Zwecke verwendet werden können, werden recycelt. Gegen Ende der Betriebsphase wird ein Außerbetriebnahmeplan erstellt, dessen Methodik die während der Betriebsphase erworbenen technischen Kenntnisse berücksichtigt. In Absprache mit den zuständigen Behörden und in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme geltenden Rechtsvorschriften wird ein Außerbetriebnahmeprogramm erstellt. 4. VARIANTEN 4.1 Hauptvariante Die Hauptvariante für die Kabeltrasse ist die Trasse nördlich von und entlang der bestehenden Baltic Pipe (installiert 2021), siehe Abbildung 1. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die 8/46
Hauptvariante unter mehreren Gesichtspunkten die vorteilhafteste ist. Der ökologische Fußabdruck auf dem Meeresboden sowie Barriereeffekte können minimiert werden, indem die Kabel weitgehend entlang der bereits installierten Baltic Pipe verlegt werden. Die Hauptvariante ist zudem die kürzeste Route durch die schwedische Wirtschaftszone. Somit verursacht sie die geringsten direkten Auswirkungen auf den Meeresboden. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass sämtliche für das Baltic-Pipe-Projekt erstellte Untersuchungen und Unterlagen auch als Grundlage für erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen des geplanten Antrags verwendet werden können. Das Wiederverwenden von Daten aus dem zuvor vermessenen Gebiet ist aus wirtschaftlicher, zeitlicher und ökologischer Sicht die beste Option. 4.2 Null-Variante Die Null-Variante beinhaltet, dass keinerlei Maßnahmen ergriffen werden und somit bis zu 3 GW Strom, die in den Windparks vor Bornholm erzeugt werden, nicht von Bornholm nach Sjælland und weiter in andere Länder, einschließlich Schweden, übertragen werden können. Die Null-Variante stellt also die Umweltbedingungen ohne Kabel dar. Die Auswirkungen der Null- Variante werden in der Folgenabschätzung beschrieben. 4.3 Alternative Streckenführung Es wurden mehrere alternative Trassenverläufe für ein Exportkabel nach Sjælland untersucht. Die derzeit beste Variante besteht in einem Korridor südlich der Baltic Pipe. Der untersuchte Korridor ist genauso breit (ca. 500 m) wie die Hauptvariante, befindet sich jedoch unmittelbar südlich der Pipeline. Diese Variante ist neben der Hauptvariante in Abbildung 3 dargestellt. Abbildung 3. Karte mit der Hauptvariante und der südlichen Alternative 9/46
Ein Umbau der bestehenden Kabel zwischen Bornholm und Schweden wurde von den dänischen und schwedischen Behörden geprüft, hat sich aber im Rahmen dieses Projekts als nicht durchführbar erwiesen. Eine weitere untersuchte Variante ist ein südlicher Trassenverlauf durch deutsche Gewässer. Diese wird jedoch als weniger geeignet angesehen, weil die Trasse hier durch ein von der NATO genutztes Truppenübungsgelände führen würde. Auch dieser Trassenverlauf erfordert umfangreiche Untersuchungen, da die Kenntnisse über die geologischen und biologischen Gegebenheiten in diesem Gebiet unvollständig sind. 5. BEDINGUNGEN FÜR DIE PLANUNG Die Regierung hat die von der schwedischen Meeres- und Wasserbehörde [Havs- och vattenmyndigheten, HaV] entwickelten Meerespläne genehmigt, die als Leitlinien für die Nutzung der schwedischen Meeresgebiete dienen sollen. Zweck der Pläne ist es, die am besten geeignete künftige Nutzung für die verschiedenen Gebiete zu finden. Die Meerespläne entlang der Kabelkorridore sind in Abbildung 4 dargestellt. Die östlichen Abschnitte der Kabelkorridore in der schwedischen Wirtschaftszone verlaufen durch Gebiete, die für die allgemeine Nutzung ausgewiesen sind (Ö267). Speziell für das Plangebiet heißt es: „Das Verlegen, Betreiben und Instandhalten von Daten- und Telekommunikationskabeln, Stromkabeln, Rohrleitungen und Gaspipelines ist ggf. zu ermöglichen.“ Im gesamten Plangebiet gibt es ausgewiesene Gebiete für die Schifffahrt, die gewerbliche Fischerei und den Sandabbau. Diese werden in den jeweiligen Abschnitten des Konsultationspapiers gesondert beschrieben. Innerhalb des Plangebiets ist bei der Verwaltung, Planung und Genehmigung besonders der hohe kulturelle Wert zu berücksichtigen. Die westlichen Abschnitte des vorgeschlagenen Kabelkorridors verlaufen durch ein Gebiet von Naturwert (Ö284). Dieses Gebiet sollte erhalten und gefördert werden, um die biologische Vielfalt zu gewährleisten und die Ökosystemleistung zu verbessern. Darüber hinaus hat das Plangebiet Bedeutung für die Schifffahrt und die kommerzielle Fischerei. Doch auch Kabel und der hohe kulturelle Wert müssen in gleicher Weise wie im Plangebiet Ö267 berücksichtigt werden. Unmittelbar südlich des Kabelkorridors, im westlichen Teil der Trasse, befindet sich ein Gebiet, das als Untersuchungsgebiet für die Energiegewinnung ausgewiesen ist. 10/46
Abbildung 4. Meerespläne 6. UMWELTBEDINGUNGEN UND ABGRENZUNG Während der Bauphase werden die Auswirkungen der folgenden Arbeiten als besonders relevant erachtet: • Verlegen der Kabel, wahrscheinlich durch Pflügen • Verfüllen der Kabelgräben • Sichern der Kabel durch Bedecken Beispiele für Änderungen, die im Rahmen der Folgenabschätzung bewertet werden, sind nachstehend aufgeführt: Während der Bauphase werden die folgenden Aspekte als relevant erachtet: • Veränderungen der Wasserqualität, z. B. durch eine vorübergehend erhöhte Trübung beim Verlegen von Kabeln, Setzen von Steinen sowie dem Ausheben von Gräben. Darüber hinaus kann sich die Wasserqualität zeitweise verschlechtern, wenn kontaminierte Sedimente (z. B. durch Schwermetalle, übermäßige Nährstoffeinträge, organische und anorganische Schadstoffe) aufgewirbelt werden. • Erhöhte Unterwasser-Lärmpegel beim Verlegen von Kabeln, Setzen von Steinen und Ausheben von Gräben 11/46
• Veränderungen der Luftqualität aufgrund einer erhöhten Luftverschmutzung durch Arbeitsschiffe während der Bauphase • Physische Störung durch die Anwesenheit von Arbeitsschiffen während der Bauarbeiten • Erhöhte Kollisionsgefahr während der Bauarbeiten Während der Betriebsphase werden die folgenden Aspekte als relevant erachtet: • Vorhandensein von Kabeln im oder auf dem Meeresboden • Betrieb und Wartung der Kabel • Überwachung Beispiele für Änderungen, die im Rahmen der Folgenabschätzung bewertet werden, sind nachstehend aufgeführt: • Veränderungen des Meeresbodens, z. B. durch Setzen von Steinen, Ausheben von Gräben und das Verlegen von Kabeln auf dem Meeresboden • Kabel, die andere Vorhaben behindern • Physische Störung durch die Anwesenheit von Arbeitsschiffen bei Wartungsarbeiten • Elektromagnetische Felder, die die Kabel umgeben Bei den im Rahmen der Bauphase geplanten Untersuchungen sind geringfügige Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Es wird davon ausgegangen, dass die Auswirkungen hauptsächlich mit vorübergehenden Veränderungen der Wasserqualität zusammenhängen, z. B. mit einer Zunahme der Schwebstoffe in einem bestimmten Gebiet. Schadstoffe im Sediment können in einem kurzen Zeitraum für Meeresorganismen zugänglich werden. Auswirkungen durch Unterwasserlärm, der nicht von den Vermessungsschiffen ausgeht, werden als unbedeutend angesehen. Denn die in Abschnitt 0 beschriebenen geplanten Untersuchungsmethoden erzeugen keinen Lärm, der für Wasserlebewesen schädlich ist. Seismische Messverfahren werden nicht eingesetzt. Die Auswirkungen der Untersuchungen werden daher als gleichartig, aber weniger umfangreich als die des Schiffsverkehrs in diesem Gebiet angesehen. Deshalb werden sie in diesem Konsultationspapier nicht gesondert beschrieben. Im Folgenden werden die relevanten ökologischen und sozioökonomischen Faktoren des Vorhabens und die sachliche Abgrenzung der geplanten Folgenabschätzung beschrieben. Als Grundlage für die Bewertungen werden die für das Baltic-Pipe-Projekt oder andere entsprechende Projekte durchgeführten Untersuchungen herangezogen. 6.1 Gebiete von nationaler Bedeutung und Flächenschutz Als Gebiete von nationaler Bedeutung für Schweden (schwed. „riksintresse“) werden Land- oder Wasserflächen bezeichnet, die aufgrund verschiedener gesellschaftlicher Interessen und wegen ihrer national bedeutsamen Werte und Qualitäten als von staatlicher Bedeutung angesehen werden. Ein Gebiet von nationaler Bedeutung muss so weit wie möglich vor Eingriffen geschützt werden, die seinen Wert maßgeblich beeinträchtigen könnten. 6.1.1 Gebiete von nationaler Bedeutung für die Windenergie Gebiete von nationaler Bedeutung für die Windenergie (schwed. „riksintresse för vindbruk“) sind vor Eingriffen zu schützen, die das Errichten oder Nutzen von Energieerzeugungsanlagen erheblich behindern könnten. Beschreibung der aktuellen Situation Innerhalb der schwedischen Wirtschaftszone gibt es zwei ausgewiesene Gebiete von nationaler Bedeutung für die Windenergie (siehe Abbildung 5). Beide liegen außerhalb des geplanten 12/46
Kabelkorridors. Allerdings liegt das südwestliche Windparkgebiet Kriegers Flak in der Nähe, sodass der geplante Kabelkorridor so angepasst wird, dass er außerhalb des Gebietes von nationaler Bedeutung verläuft. Kriegers Flak liegt in der ausschließlichen Wirtschaftszone zwischen Schweden, Dänemark und Deutschland. Im schwedischen Teil von Kriegers Flak ist ein Windpark geplant. Auf der dänischen Seite von Kriegers Flak ist bereits seit Sommer 2021 ein Windpark mit 72 Turbinen in Betrieb. Auch auf deutscher Seite ist schon ein Windpark mit 80 Windkraftanlagen vorhanden (siehe Abbildung 20). (4COffshore, 2021) Abbildung 5. Karte über die Gebiete von nationaler Bedeutung für die Windenergie sowie über den geplanten Kabelkorridor Mögliche Auswirkungen Das Verlegen eines Kabels in der Nähe eines Gebiets von nationaler Bedeutung für die Windenergie, in dem es noch keinen Windpark gibt, hat keine erheblichen Auswirkungen auf das entsprechende Gebiet. Im Falle einer künftigen Verlegung in einem Gebiet von nationaler Bedeutung müssen die Antragsteller über die Tatsache informiert werden, dass sich das Kabel auf dem Meeresboden befindet. Dies macht das Errichten von anderen Anlagen jedoch nicht unmöglich. Abgrenzung Gebiete von nationaler Bedeutung für die Windenergie werden in der Folgenabschätzung ermittelt. Es wird jedoch nicht für notwendig erachtet, die Auswirkungen zu bestimmen. 13/46
6.1.2 Natura 2000 Bei Natura 2000 handelt es sich um ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der EU, das den Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt zum Ziel hat. Natura-2000-Gebiete können auf Grundlage von zwei EU-Naturschutzrichtlinien ausgewiesen werden: der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH). Gebiete, die nach den Maßgaben der Vogelschutzrichtlinie ausgewählt wurden, werden als Besonderes Schutzgebiet (BSG) bezeichnet. Schutzgebiete, die nach den Kriterien der FFH-Richtlinie ausgewiesen wurden, werden als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bezeichnet. Beschreibung der aktuellen Situation Die Hauptvariante führt durch das Natura-2000-Gebiet Sydvästskånes utsjövatten, SE0430187 (siehe Abbildung 6). Dieses Gebiet ist von gemeinschaftlichem Bedeutung und steht unter dem Schutz der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992). Das Gebiet wurde per Regierungsbeschluss im Jahr 2016 als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen. Ausgewiesene Lebensräume im Natura-2000-Gebiet sind Riffe (1.170 Riffe) und Sandbänke (1.110 Sandbänke, die ständig von flachem Meerwasser bedeckt sind). Ausgewiesene Arten sind Kegelrobbe, Seehund und Schweinswal. Im Winter wird das Gebiet wahrscheinlich von Schweinswalen aus Ostsee- und Beltsee- Populationen genutzt. Es ist anzunehmen, dass im Sommer nur die Beltsee-Population durch das Gebiet zieht. Die Tiefe variiert im Seegebiet gemäß den Habitatinformationen zwischen 10 und 44 m. Der Grund wird von weichen Böden dominiert, hauptsächlich Sand, aber mit Elementen aus hartem Boden. Der nordwestliche Teil des Gebiets ist als Überwinterungs- und Rastgebiet für verschiedene Entenarten von Bedeutung. 14/46
Abbildung 6. Natura-2000-Gebiete Darüber hinaus gibt es noch mehrere andere Natura-2000-Gebiete – sowohl in Schweden als auch in anderen Ländern. Diese liegen allerdings in größerer Entfernung. Nördlich der geplanten Kabeltrasse befinden sich in einer Entfernung von ca. 15 km zwei Natura-2000-Gebiete: Falsterbo-Foteviken, SE0430002 und Falsterbohalvön, SE0430095. Sie nehmen sowohl an Land als auch im Meer im Wesentlichen dasselbe Gebiet ein, das auf der Karte mit SE0430095 gekennzeichnet ist (siehe Abbildung 6). Diese beiden Natura-2000-Gebiete sind aufgrund der großen Entfernung nicht von den geplanten Arbeiten betroffen. Mögliche Auswirkungen Durch die Bauarbeiten kann es zu einer gewissen Sedimentausbreitung in den Gewässern und damit zu vorübergehenden Auswirkungen auf das Natura-2000-Gebiet Sydvästskånes utsjövatten und seine natürlichen Lebensräume wie Sandbänke und Riffe kommen. Infolge der Sedimentausbreitung können ggf. kontaminierte Sedimente aufgewirbelt werden und sich verteilen. Unterwasserlärm während der Bauarbeiten, insbesondere durch Schiffe, kann sich auf die Meeressäuger im Schutzgebiet auswirken. Das Kabel wird im Meeresboden eingegraben, wodurch es zu Auswirkungen auf bodennahe Organismen kommen kann. Die im Natura-2000-Gebiet geschützten Lebensräume (Sandbänke und Riffe) können während der Bauzeit lokal beeinträchtigt werden. Es werden jedoch keine anhaltenden Schäden an den Lebensräumen erwartet. Der Umfang der Auswirkungen auf den Meeresboden wird während des Projektes untersucht und bewertet. 15/46
Abgrenzung Das Natura-2000-Gebiet Sydvästskånes utsjövatten wird in der Folgenabschätzung aufgeführt. Es werden die Folgen für die innerhalb des Natura-2000-Gebiets befindlichen Arten und Lebensräume beschrieben. Der relevante Bereich im Natura-2000-Gebiet wird während der Kabelverlegung mit ROV-Kameras untersucht, um die geschützten Lebensräume bestmöglich schützen zu können. Für weitere Bereiche im Natura-2000-Gebiet werden keine Auswirkungen erwartet. Daher werden hier keine weiteren Untersuchungen vorgenommen. 6.1.3 Gebiete von nationaler Bedeutung für den Naturschutz und sonstige Schutzgebiete Gebiete von nationaler Bedeutung für den Naturschutz sind aufgrund ihres naturbezogenen Wertes für die Öffentlichkeit von Bedeutung. Sie sind vor Maßnahmen, die dem Naturschutz erheblich zuwiderlaufen könnten, zu schützen. Beschreibung der aktuellen Situation In der Nähe des geplanten Kabelkorridors befinden sich keine Gebiete von nationaler Bedeutung für den Naturschutz. Das nächstgelegene Meeresgebiet von nationaler Bedeutung ist Måkläppen- Limhamnströskeln, das auch zu den Natura-2000-Gebieten Falsterbohalvön und Falsterbo- Foteviken gehört und teilweise auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Dieses Gebiet liegt ca. 15 km nördlich des Kabelkorridors. Auf dem Festland gibt es weitere Gebiete von nationaler Bedeutung sowie sonstige Schutzgebiete. Abbildung 7. Gebiete von nationaler Bedeutung für den Naturschutz und sonstige Schutzgebiete 16/46
Mögliche Auswirkungen Das nächstgelegene Gebiet von nationaler Bedeutung für den Naturschutz und das Meeresnaturschutzgebiet sind so weit entfernt, dass es keine Auswirkungen z. B. durch Schwebstoffe, Sedimentation oder Freisetzung von Schadstoffen gibt. Die Gebiete von nationaler Bedeutung für den Naturschutz sowie die Naturschutzgebiete werden durch die geplanten Maßnahmen nicht beeinträchtigt. Abgrenzung Die Gebiete von nationaler Bedeutung für den Naturschutz und Naturschutzgebiete werden in der Folgenabschätzung aufgeführt. Es wird jedoch nicht als erforderlich angesehen, die Auswirkungen zu ermitteln. 6.1.4 Gebiete von nationaler Bedeutung für das Kulturerbe Gebiete von nationaler Bedeutung für das Kulturerbe sind auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene besonders oder einzigartig. Gebiete von nationaler Bedeutung für das Kulturerbe müssen vor Maßnahmen geschützt werden, die das Kulturerbe erheblich beeinträchtigen könnten. Beschreibung der aktuellen Situation Innerhalb des Kabelkorridors befinden sich keine nationalen Kulturerbestätten. An der Küste von Skåne, ca. 25–30 km nördlich der geplanten Kabeltrasse, befinden sich mehrere nationale Kulturerbestätten. Mögliche Auswirkungen Es wird nicht erwartet, dass die geplanten Maßnahmen Auswirkungen auf Gebiete von nationaler Bedeutung für das Kulturerbe haben werden. Abgrenzung Gebiete von nationaler Bedeutung für das Kulturerbe werden in der Folgenabschätzung aufgeführt. Es wird jedoch nicht als erforderlich angesehen, die Auswirkungen zu ermitteln. 6.1.5 Gebiete von nationaler Bedeutung für die Erholung in der Natur Gebiete von nationaler Bedeutung für die Erholung in der Natur müssen besondere Qualitäten aufweisen, die diesen Zweck begünstigen, wie z. B. natürliche und kulturelle Gegebenheiten und abwechslungsreiche Landschaften. Beschreibung der aktuellen Situation In dem Gebiet, in dem die Kabeltrasse verlaufen soll, gibt es keine Bereiche von nationaler Bedeutung für die Erholung in der Natur. Entlang der Küste von Skåne gibt es verschiedene Gebiete von nationaler Bedeutung für die Erholung in der Natur, z. B. Skanör-Falsterbohalvön mit der Küstenroute Höllviken–Trelleborg und der Küstenroute Trelleborg–Abbekås–Sandhammaren– Mälarhusen–Simrishamn. Diese befinden sich in einer Entfernung von ca. 25–30 km nördlich des Kabelkorridors. Mögliche Auswirkungen Es wird nicht erwartet, dass die geplanten Maßnahmen Auswirkungen auf Gebiete von nationaler Bedeutung für die Erholung in der Natur haben werden. Abgrenzung Gebiete von nationaler Bedeutung für die Erholung in der Natur werden in der Folgenabschätzung aufgeführt. Es wird jedoch nicht als erforderlich angesehen, die Auswirkungen zu ermitteln. 17/46
6.1.6 Gebiete von nationaler Bedeutung für die Gesamtverteidigung Gebiete von nationaler Bedeutung für militärische Aspekte der Gesamtverteidigung umfassen sowohl Gebiete, die öffentlich benannt werden können, als auch Gebiete, bei denen dies aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist. Von nationaler Bedeutung hinsichtlich militärischer Aspekte der Gesamtverteidigung sind Schieß- und Übungsplätze, Flughäfen, Marineübungsplätze sowie technische Systeme und Anlagen. Nach Angaben der schwedischen Streitkräfte [Försvarsmakten] stellen diese eine grundlegende Produktionsressource für alle zugehörigen Einheiten dar. Beschreibung der aktuellen Situation Entlang der schwedischen Küste gibt es Gebiete, die von nationaler Bedeutung für die Gesamtverteidigung sind (siehe Abbildung 8). Der dem Kabelkorridor nächstgelegene Ort ist der Schießstand TM0038 Kabusa. Er liegt etwa 8 km östlich der Stadt Ystad. Die vorgesehenen Baumaßnahmen führen für den Schießstand TM0038 Kabusa Lärmbeeinträchtigungen und andere Risiken mit sich. Zudem handelt es sich um einen Bereich mit besonderen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Der Bereich reicht bis ins Wasser hinein. Der Kabelkorridor ist von seiner südlichen Grenze etwa 15 km entfernt. Bei der etwas mehr als 20 km nördlich des Kabelkorridors gelegenen Halbinsel Falsterbo-Skanör handelt es sich um ein „Sonstiges Einflussgebiet“. Das Gebiet ist für den militärischen Aspekt der Gesamtverteidigung von Bedeutung. Aus Geheimhaltungsgründen wird dieses Gebiet nur als „Einflussbereich“ bezeichnet. Das spezifische Gebiet von nationaler Bedeutung wird nicht auf öffentlich zugänglichem Kartenmaterial eingetragen. Abbildung 8. Gebiete von nationaler Bedeutung für die Gesamtverteidigung 18/46
Mögliche Auswirkungen Es wird erwartet, dass der Kabelkorridor nicht mit militärischen Interessen kollidiert. Aus Geheimhaltungsgründen kann nicht zu möglichen Auswirkungen Stellung bezogen werden. Die Konsultation wird auch einen Austausch mit den schwedischen Streitkräften umfassen, falls diese der Ansicht sind, dass ihre Interessen betroffen sein könnten. Abgrenzung Der Umfang der Untersuchungen von Auswirkungen auf militärische Interessen muss in Absprache mit den Streitkräften festgelegt werden. Falls Auswirkungen für wahrscheinlich gehalten werden, so werden sie in der Folgenabschätzung benannt. 6.1.7 Gebiete von nationaler Bedeutung für die Berufsfischerei Gebiete von nationaler Bedeutung für die Berufsfischerei meint Wassergebiete, die für die kommerzielle Fischerei bzw. für Aquakulturen wichtig sind. Diese Gebiete müssen so weit wie möglich vor Maßnahmen geschützt werden, die ihren Betrieb erheblich beeinträchtigen könnten. Damit Fischfang betrieben werden kann, müssen im entsprechenden Seegebiet Häfen vorhanden sein, die Fischereifahrzeuge abfertigen können. Zudem müssen Anlandungsmöglichkeiten bestehen. Demzufolge sind die wichtigsten Heimat- und/oder Anlandehäfen ebenso Gebiete von nationaler Bedeutung für die Berufsfischerei. Beschreibung der aktuellen Situation In der Ostsee gibt es zwei Gebiete von nationaler Bedeutung für die Berufsfischerei (siehe Abbildung 9). Der Kabelkorridor verläuft durch den südlichen Teil des Seegebiets RI YF 12 Falsterbo. Dabei handelt es sich um ein Fischfanggebiet. 19/46
Abbildung 9. Gebiete von nationaler Bedeutung für die Berufsfischerei Mögliche Auswirkungen Mögliche Auswirkungen auf die Berufsfischerei während der Bauarbeiten und des Betriebs werden in Abschnitt 6.11 beschrieben. Dieser behandelt die Auswirkungen auf die Gebiete von nationaler Bedeutung für die Berufsfischerei. Auswirkungen sind während der Bau- und der Betriebsphase zu erwarten. Abgrenzung Eventuelle Auswirkungen während der Bau- und der Betriebszeit auf Gebiete von nationaler Bedeutung für die Berufsfischerei werden in der anstehenden Folgenabschätzung näher untersucht und beschrieben. 6.1.8 Gebiete von nationaler Bedeutung für Schifffahrt und Fahrrinnen Die schwedische Verkehrsbehörde [Trafikverket] bestimmt die Häfen und Fahrrinnen sowie andere Gebiete, die für das Seeverkehrssystem von derartiger Relevanz sind, dass die entsprechenden Land- und Wasserflächen für Kommunikationseinrichtungen als Gebiete von nationaler Bedeutung angesehen werden. Gebiete von nationaler Bedeutung für die Schifffahrt können sowohl Häfen als auch Fahrrinnen umfassen. So stellen z. B. Hauptrouten zu einem Hafen von nationaler Bedeutung bzw. zu großen Häfen ebenso Gebiete von nationaler Bedeutung dar. Eine Ausweisung als Gebiet von nationaler Bedeutung soll die Fahrrinne in ihrer Funktionalität schützen. 20/46
Beschreibung der aktuellen Situation In Abbildung 10 sind die Fahrrinnen, die als Gebiete von nationaler Bedeutung für die Schifffahrt ausgewiesen sind, in dem Teil der Ostsee dargestellt, in dem die Kabeltrasse geplant ist. Die Fahrrinnen werden in Klasse 1 und Klasse 2 unterteilt. Erstere sind die Hauptfahrrinnen für Handelsschiffe, letztere bezeichnen die Fahrrinnen für Handelsschiffe. Bei den Fahrrinnen, durch die der Kabelkorridor verläuft, handelt es sich um: • Trelleborg–Gedser, Seeroutennummer 21, Fahrrinnenklasse 2 • Blenheim–Kriegers Flak, Seeroutennummer 8 • Trelleborg–Sassnitz, Seeroutennummer 22, Fahrrinnenklasse 2 • Ystad–Sassnitz, Seeroutennummer 23, Fahrrinnenklasse 2 • Gedser–Svenska Björn, Seeroutennummer 20, Fahrrinnenklasse 1 Der Kabelkorridor betrifft auch die Fahrrinne Falsterborev–Bornholmsgattet, Seeroutennummer 18. Die Häfen von Malmö, Trelleborg und Ystad gelten als Gebiete von nationaler Bedeutung für die Kommunikation. Abbildung 10. Gebiete von nationaler Bedeutung für Schifffahrt und Fahrrinnen Mögliche Auswirkungen Die geplante Kabeltrasse kann dazu führen, dass der Schiffsverkehr während der Bauarbeiten umgeleitet werden muss, dass es in dem Gebiet zu Störungen durch den bestehenden Schiffsverkehr kommt und dass es zu Kollisionen mit den Bauschiffen kommt. Um das 21/46
Verlegeschiff herum wird eine Sicherheitszone eingerichtet, um die Auswirkungen auf den Schiffsverkehr während der Bauarbeiten zu minimieren. Das Verlegeschiff wird von Wachschiffen überwacht. Die Ankerziehschiffe nehmen Kontakt zu den Schiffen auf, die sich ggf. auf Kurs zum Verlegeschiff befinden, und fordern sie auf, ihren Kurs zu ändern. Darüber hinaus werden vor und während der Bauarbeiten den Schiffsführern die Positionen der Bauschiffe mitgeteilt, um die Aufmerksamkeit für den projektbezogenen Schiffsverkehr zu schärfen. Abgrenzung Die Auswirkungen auf die Gebiete von nationaler Bedeutung für die Schifffahrt werden in der Folgenabschätzung untersucht und beschrieben. 6.1.9 Internationaler Schutz Schweden hat sich im Rahmen von internationalen Übereinkommen dazu verpflichtet, ein zusammenhängendes Netz wertvoller Meeresgebiete in der Ostsee und im Nordostatlantik zu schützen. Schweden trägt international Verantwortung für die Gebiete, um zu verhindern, dass ihr Wert schwindet. In der Nähe befinden sich international geschützte Militärgebiete. Diese sind unter 6.12 beschrieben. MPAs (Meeresschutzgebiete) wurden in dem völkerrechtlichen Vertrag OSPAR zum Schutz und Erhalt von Arten, Lebensräumen und Ökosystemen in der Meeresumwelt ausgewiesen. Diese sind zusammen mit wichtigen Vogel- und Biodiversitätsgebieten (Important Bird and Biodiversity Areas, IBAs) in 6.8 aufgeführt. 6.2 Tiefenverhältnisse und Hydrologie Die Tiefenverhältnisse im Meer – die bathymetrischen Gegebenheiten – sind in Abbildung 11 angegeben. Die Ostsee ist ein halbgeschlossenes Binnenmeer. Mit den umliegenden Meeren ist es durch die flachen und engen Meerengen zwischen Dänemark und Schweden verbunden. Durch diese Meerengen kommt es zu einem Vermischen des Brackwassers der Ostsee mit dem salzhaltigeren Wasser der Nordsee. Entsprechend der vorliegenden Bathymetrie sind hier Becken anzutreffen, die unterschiedliche Schwellenwerte aufweisen. Die westliche Ostsee ist gegenüber den anderen Bereichen der Ostsee mit einer Wassertiefe von weniger als 100 m relativ flach – die tiefste Stelle liegt bei 459 m. Als Bornholm-Becken wird das Gebiet östlich von Bornholm bezeichnet. Westlich von Bornholm, in Richtung Dänemark, erstreckt sich das flachere Arkona- Becken. Der vorgeschlagene Trassenverlauf im schwedischen Gebiet führt durch das Arkona- Becken. Hier variiert die Tiefe zwischen 30 und 45 m. Detaillierte geophysikalische Feldstudien zu den Tiefenverhältnissen und zur Hydrologie wurden bereits bei dem Baltic-Pipe-Projekt durchgeführt und können weiter ausgewertet werden. Auf diesen Untersuchungen beruht die (sicherheits-)technische Detailplanung des Trassenverlaufs. In Bereichen, für die noch keine Daten vorliegen, werden neue Erhebungen durchgeführt. 22/46
Abbildung 11. Tiefenverhältnisse entlang des Kabelkorridors Mögliche Auswirkungen Das Kabel wird im Meeresboden eingegraben und dann bedeckt. An einigen Stellen kann es jedoch nicht eingegraben werden. Dort wird es auf dem Meeresboden verlegt und dann bedeckt. Infolgedessen kann es lokal zu Veränderungen der bathymetrischen Gegebenheiten kommen. Abgrenzung Die sich daraus ergebenden Änderungen an den bathymetrischen Gegebenheiten werden sich nicht auf die Tiefe der bestehenden Fahrrinnen auswirken. Daher werden diese Änderungen in der Folgenabschätzung nicht weiter untersucht. 6.3 Hydrografie und Wasserqualität Bei dem Wasser in der Ostsee handelt es sich um Brackwasser. Der Salzgehalt wird durch Süßwasserzufuhr aus Flüssen und Niederschlägen und Salzwasserzufuhr über Austausch mit den umliegenden Meeren durch die dänischen Meerengen im Gleichgewicht gehalten. Es kommt in relativ geringem Maß zu Zufluss von salz- und sauerstoffreichem Wasser durch die dänischen Meerengen. Für das Ökosystem in weiten Teilen der Ostsee ist dieses Wasser aber von großer Bedeutung. Die Wassermassen der Ostsee sind sowohl horizontal als auch vertikal stark geschichtet. Das liegt an den unterschiedlichen Salzgehalten und Temperaturen. Beide Faktoren beeinflussen die Dichte des Wassers. Die stark salzhaltige Schicht trennt das Tiefenwasser vom Oberflächenwasser. Nur unter besonderen Wetterbedingungen kann neuer Sauerstoff das Tiefenwasser erreichen. Daher 23/46
sind die Meeresböden der Ostsee sauerstoffarm (siehe Abbildung 12). In weiten Teilen des Arkona-Beckens jedoch bewirkt der Zufluss aus den dänischen Meerengen eine vergleichsweise hohe Sauerstoffanreicherung des Bodenwassers. Abbildung 12. Sauerstoffarme und sauerstofflose Böden in der Ostsee Mögliche Auswirkungen Ein Teil der Bodensedimente wird durch die Bauarbeiten lokal aufgewirbelt und sinkt später wieder zu Boden. Infolgedessen wird es lokal zu einer vorübergehend höheren Trübung des Wassers kommen. Einige der in den Sedimenten enthaltenen Nähr- und Schadstoffe können im Zusammenhang mit der Trübung in den Wasserkörper gelangen. Dies kann sich potenziell auf die Wasserqualität und damit auf die Meereslebewesen auswirken. Die trüben Sedimente, die wieder auf den Meeresboden herabsinken, können die benthische Fauna beeinträchtigen. Abgrenzung Die Aufwirbelung und Trübung wird bei weiteren Folgenabschätzungen bewertet werden. Das 2019 im Zusammenhang mit dem Baltic-Pipe-Projekt entwickelte Modell zur Untersuchung der Sedimentausbreitung kann auch in diesem Fall verwendet werden. 6.4 Sedimente und Schadstoffe Die Oberflächensedimente auf dem Meeresboden variieren entlang der geplanten Kabeltrasse zum einen je nach Geologie und Morphologie des Meeresbodens und zum anderen je nach Exposition des Meeresbodens gegenüber Wellen und Strömungen. Nach Angaben der schwedischen Behörde für Geologie [Sveriges geologiska undersökning, SGU] besteht der Meeresboden in dem Gebiet, in 24/46
dem das Kabel verlegt werden soll, aus weichem Lehm mit einem Eintrag von Gletscherlehm im östlichen Teil des Kabelkorridors in schwedischen Gewässern (SGU, 2021). In westlicher Richtung entlang des Kabelkorridors wechselt der Untergrund mehr und mehr zu überwiegendem Gletscherlehm, der auch Sand-, Kies- und Geröllanteile aufweist. Im Arkona-Becken sammeln sich feinkörnige Sedimente. Dabei gelten flachere, mit Sand bedeckte Bereiche als Böden, die in Abhängigkeit von der Jahreszeit zwischen Ablagerung und Abtragung wechseln. Für das Gebiet bei der Baltic Pipe sind relativ wenige Störungen zu erwarten, da die Pipeline auf der Sedimentschicht platziert wurde. Sowohl Schwermetalle als auch organische Schadstoffe werden tendenziell von feinkörnigen Sedimenten und Partikeln aus organischem Material adsorbiert. Daher ist zu erwarten, dass die höchsten Schadstoffkonzentrationen in den Sedimenten des Meeresbodens in den am tiefsten gelegenen Trassenabschnitten – d. h. im Arkona-Becken – auftreten. Die höchsten Schadstoffmengen sind in den Oberflächensedimenten zu erwarten. Die bei der SGU registrierten Probenahmestellen in der Nähe des Kabelkorridors können einen Hinweis auf die Schadstoffbelastung der Bodensedimente geben. Sie sind in Abbildung 13 dargestellt. Abbildung 13. Bei der SGU registrierte Probenahmestellen Metallanalysen liegen für die Probenahmestellen 01D0153, 01D0298, 01D0296 und 01C028/01C0342 vor. Organische Schadstoffe wurden für die Probenahmestellen 01D0153, 01D0298, 01D0296, 01C028/01C0342, 01C0343 und 01C0344 analysiert. Metalle wurden lediglich im östlichen Teil des Gebiets analysiert. Organische Stoffe hingegen wurden an fast allen Probenahmestellen analysiert. Gemäß den Metallanalysen liegt ein Chromgehalt der Klasse 5 vor (Naturvårdsverket, 1999). Diese Klasse gibt an, dass die Konzentrationen erheblich 25/46
von den Vergleichswerten abweichen. Für den Bleigehalt liegt bei den analysierten Proben Klasse 4 vor (erhebliche Abweichung). Die anderen analysierten Metalle sind in die Klassen 1 bis 3 einzustufen. Hinsichtlich organischer Schadstoffe liegen uneinheitliche Kontaminationsgrade vor. In den Proben aus dem östlichen Teil des Gebiets weisen die DDT-, HCH-, PAH- und PCB-Konzentrationen Einstufungen in die Klassen 4 oder 5 auf. Im westlichen Teil ist nur eine der Proben (01C0344) der Klasse 4 zuzuordnen. Die übrigen verglichenen Stoffe sind in die Klassen 2 bis 3 einzustufen (geringe bis mäßig hohe Konzentrationen). Mögliche Auswirkungen Es ist zu erwarten, dass es während der Kabelverlegung lokal zu einer gewissen Sedimentaufwirbelung und damit einhergehenden Trübung kommen kann. Dadurch können Partikel, Schad- und Nährstoffe in den oberen Sedimenten freigesetzt werden und in das eigentliche Wasser gelangen. Auf diese Weise können kontaminierte Sedimente zu einer stärkeren Ausbreitung der Verschmutzung in der Umgebung beitragen und Wasserorganismen beeinträchtigen. Abgrenzung Es sind keine weiteren Probenahmen für die Sedimentkontamination geplant. Die o. g. Proben sowie alle zusätzlichen Proben, die für die Baltic Pipe entnommen wurden, werden als bereits als ausreichend angesehen. Sie können die Grundlage für die in der Folgenabschätzung vorzunehmenden Bewertungen bilden. 6.5 Bodenvegetation und -fauna Die Bodenvegetation und -fauna, auch als benthische Flora und Fauna bezeichnet, umfasst Pflanzen und Organismen, die auf oder in der Nähe des Meeresbodens leben. Die benthische Flora der Ostsee wird durch die Verfügbarkeit von Licht und benthischen Substraten eingeschränkt. Die Lichtmenge hängt von der Tiefe und der Trübung des Wassers ab. Da sich das geplante Projektgebiet in einer Tiefe zwischen 30 und 45 m befindet, wird davon ausgegangen, dass hier keine Bodenvegetation anzutreffen ist. In der Regel ist in Tiefen von mehr als 20 m sehr wenig Licht verfügbar. Die benthische Flora umfasst benthische Makroalgen, die sich auf harten Substraten wie isolierten Felsen oder Riffstrukturen (Makroalgen) ansiedeln, sowie frei schwimmende Makroalgen und blühende Pflanzen (Seegräser), die sich mit weichen sandigen Bodensedimenten verbinden. In den Kabelkorridoren kommen keine mit Seegras bewachsenen Bereiche vor. Seegraswuchs ist hauptsächlich in Küstennähe in flacheren Gewässern anzutreffen (siehe Abbildung 14). Entlang der geplanten Trasse ist keine benthische Flora zu erwarten, da die Trasse in tiefem Wasser verläuft, in dem nur wenig Licht verfügbar ist, das für ein Gedeihen jedoch erforderlich wäre. 26/46
Abbildung 14. Ausgewiesene Gebiete mit Seegras Die benthische Fauna besteht aus wirbellosen Arten, die auf dem Meeresboden (Epifauna) und im Meeresboden (Infauna) vorkommen. Die Artenzusammensetzung der benthischen Fauna im Arkona-Becken hängt ab vom benthischen Lebensraum – also der Art des Sediments oder der Riffstruktur –, von der Wassertiefe, der Temperatur, dem Salzgehalt, dem Sauerstoffgehalt, der organischen Substanz und vom Sedimenttyp. Beispiele für Organismen, die in diesem Gebiet auf und im Meeresboden angetroffen werden können, sind verschiedene Arten von Ringelwürmern (Bylgides sarsi) und Krebstieren (Pontoporeia femorata) (siehe Abbildung 15). 27/46
Abbildung 15. Verschiedene Arten von benthischen Lebensräumen Für den Verlauf der Baltic Pipe durch das Natura-2000-Gebiet liegen bereits Untersuchungen mit ROV-Kameras vor. An einigen Stellen wurden von Sandwürmern herrührende Formationen festgestellt. Zudem wurden Miesmuschelbestände (Mytilus spp.) entdeckt. Miesmuscheln tragen ebenfalls zu biogenen Strukturen auf dem Meeresboden bei. In einigen Gebieten mit hartem Boden wurden Miesmuscheln gefunden. Physische Probenahmen der benthischen Fauna entlang der Baltic Pipe ergaben für das Gebiet im Umkreis der Pipeline die höchste Anzahl an Arten im Natura-2000-Gebiet. Mögliche Auswirkungen Während der Kabelverlegung kann es zu Auswirkungen auf die Meeresbodenfauna kommen. Der Lebensraum der Bodenfauna kann sich durch direkten physischen Abtrag, Schwebstoffe, Sedimentation und Freisetzung von Schadstoffen verändern. Auch nachdem die Kabel verlegt worden sind, können sich die Bodenverhältnisse noch ändern. Derlei Veränderungen können auch anderen benthischen Lebensräumen zugute kommen. Bereiche, in denen Sandwürmer leben, können durch mechanische Einwirkungen auf den Meeresboden gefährdet sein. Abgrenzung Die benthische Flora und Fauna des Gebiets wurde bereits für das Baltic-Pipe-Projekt untersucht. Für den Kabelkorridor außerhalb des Natura-2000-Gebiets sind die für die Baltic Pipe durchgeführten Studien als nützlich für weitere Bewertungen anzusehen. Auf diesen Daten beruht die Bewertung der Auswirkungen und Folgen für die benthische Fauna in der Folgenabschätzung. 28/46
Da in und um die vorgeschlagenen Kabeltrassen keine Bodenflora vorhanden ist, ist keine detaillierte Bewertung der Auswirkungen auf die Bodenvegetation erforderlich. 6.6 Fische Die häufigsten und kommerziell relevanten Fischarten in diesem Gebiet sind Kabeljau, Hering, Sprotte und Flunder. Scholle und Sandgrundel sind auch im südlichen Teil der Ostsee verbreitet. Im Arkona-Becken gibt es potenziell wichtige Laich- und Aufwuchsgebiete für den Kabeljau. Heringe laichen in allen Küstenregionen der Ostsee. Mögliche Auswirkungen Während der Bauarbeiten können sowohl Trübungen als auch die physische Präsenz von Menschen bzw. Geräten die Fische und den Fischlaich in diesem Gebiet beeinträchtigen. Während der Betriebs- und der Außerbetriebnahmephase können sich lokale Veränderungen des Lebensraums (Meeresboden) auf die Nahrungs- und Laichgebiete der Fische auswirken. Abgrenzung Für die Folgenabschätzung sind keine weiteren physischen Untersuchungen geplant. Stattdessen werden die bereits vorliegenden Daten genutzt, um die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Fische zu bewerten. 6.7 Meeressäugetiere Die Ostsee ist die Heimat zahlreicher Meeressäuger. In der südlichen Ostsee leben vornehmlich Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde. Der Schweinswal ist die einzige in der Ostsee ansässige Walart. Der in den nordeuropäischen Gewässern lebende Schweinswal ist in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) aufgeführt. Die Schweinswalbestände in der Ostsee, im Skagerrak und im Kattegat wurden in den letzten Jahren im Forschungsprojekt SAMBAH (Static Acoustic Monitoring of Harbour Porpoises in the Baltic Sea) untersucht. Auf Grundlage der FFH-Richtlinie hat die schwedische Regierung außerdem mehrere Natura-2000-Gebiete in schwedischen Gewässern ausgewiesen, die dem Schutz des Schweinswals dienen sollen. Eines dieser Gebiete ist Sydvästskånes utsjövatten (siehe 6.1.2). In den letzten 50 bis 100 Jahren ist die Schweinswalpopulation in der Ostsee stark zurückgegangen. Infolgedessen bildet der Schweinswal in der Ostsee heutzutage die kleinste Schweinswalpopulation der Welt. Die Art ist als „stark gefährdet“ eingestuft. Schätzungen des Forschungsprojekts SAMBAH zufolge liegt die Anzahl der Schweinswale in der Ostsee insgesamt bei etwa 500 Tieren. Dabei stellt sich die Situation der Schweinswalpopulation in der Beltsee (Meerenge zwischen Ostsee und Kattegat) deutlich besser dar als die der Schweinswalpopulation in der Ostsee: Die Population in der Beltsee wird als lebensfähig eingestuft. In den Sommermonaten, von Mai bis Oktober, ist Erwartungen zufolge lediglich die Beltseepopulation entlang der geplanten Kabeltrasse anzutreffen. In den Wintermonaten hingegen, von November bis April, ist eine Mischung aus beiden Populationen sowie eine geringere Anzahl von allein umherziehenden Individuen zu erwarten. Die größte Anzahl von Schweinswalen ist im westlichen Teil der geplanten Kabeltrasse zu erwarten. Im Projektgebiet liegt die Bestandsdichte zwischen 0 und 0,57 Individuen/km2 für den Zeitraum Mai bis Oktober und von 0 bis 0,37 Individuen/km2 (SAMBAH, 2016) (Teilmann, 2017) 29/46
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