Februar 2021 I Nr. 6 - Gemeinde Waldbronn

Die Seite wird erstellt Diana Hennig
 
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Februar 2021 I Nr. 6 - Gemeinde Waldbronn
11. Februar 2021 I Nr. 6
Februar 2021 I Nr. 6 - Gemeinde Waldbronn
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                                                                                           Donnerstag, 11. Februar 2021

             Jugendgemeinderat hilft bei Impfterminvergabe
Verbesserungen bei der Impfterminvergabe
Überlastete Servicetelefone, kaum Termine und genervte Seniorinnen und Senioren - der Impfstart in Baden-Württemberg
ist auch wegen des knappen Impfstoffs holprig verlaufen.
Seit Montag, 08. Februar gibt es zumindest Verbesserungen bei der Impfterminvergabe. So können sich Anrufer (Hotline
116 117) auf eine Warteliste setzen lassen, wenn bei Ihrem Anruf schon alle Termine vergeben sind. Zudem sind An-
meldungen für mehrere Personen gleichzeitig möglich, etwa bei Ehepartnern oder BewohnerInnen einer Alters-WG. Sie
müssen lediglich Ihren Namen, Geburtsdatum, Ihre vollständigen Wohnadresse und eine Telefonnummer angeben. Wahl-
weise eine Mail-Adresse, aber eine Festnetznummer ist auch ausreichend. Sie werden dann, wenn Termine vorhanden
sind, zurückgerufen.
Jugendgemeinderat hilft bei Impfterminvergabe
Der Waldbronner Jugendgemeinderat hat neben seiner Nachbarschaftshilfe eine weitere Hilfsaktion für SeniorInnen ge-
startet: Die Jugendgemeinderäte möchten älteren Menschen bei der Impfterminvergabe unterstützend zur Seite stehen.
Menschen der entsprechen Prioritätengruppe können sich beim Jugendgemeinderat telefonisch melden. Es werden dann
die erforderlichen Daten aufgenommen und zurückgerufen, wenn Impftermine vereinbart worden sind.
„Natürlich können wir auch nicht schneller einen Termin bekommen“, so der Jugendgemeinderat, „aber wir geben unser
bestes, einen Termin zu vereinbaren.“
Der Jugendgemeinderat ist wochentags von 15 bis 19 Uhr unter der Nummer 07243-66502 zu erreichen.

     Endspurt: Beim Kuckuck Award 2021 zählt jede Stimme
      Jetzt für „Schwitzer`s Brasserie & Lounge“ abstimmen

    „Ausflugslokal des Jahres“ – der Titel ist für Schwitzer’s
    Brasserie & Lounge in greifbare Nähe gerückt. Und al-
    leine schon die Nominierung stellt den Ruf Waldbronns
    als kulinarischen „Hot-Spot“ mit einer Vielfalt an gastro-
    nomischen Betrieben unter Beweis.
    Um die Beliebtesten für ihre Innovationskraft und ihr
    Engagement zu würdigen, lobt die Schwarzwald Tou-
    rismus GmbH seit 2019 diesen Preis in verschiedenen
    Kategorien aus. Für „Schwitzer´s Brasserie & Lounge“
    am Kurpark sieht es richtig gut aus. Der Gastronomie-
    betrieb hat sich bereits in der Kategorie „Ausflugslokal
    des Jahres“ in der Vorrunde gegen zahlreiche Konkur-
    renten durchgesetzt und es nun in die Endauswahl der
    besten Drei geschafft.
    Idyllisch an unserem Waldbronner Kurpark gelegen kön-
    nen in der Brasserie die Gäste in lockerer Atmosphäre
    modern-rustikale Gerichte genießen. Im Sommer lädt
    die Terrasse mitten im Grün zum Verweilen ein, im
    Winter lockt die Kamin-Lounge zu Kaffee, Kuchen und
    Kleinigkeiten.
    Jede Stimme zählt: Bis Ende März können Sie unter
    www.kuckuck-award.de Ihre Stimme abgeben.
    Wir drücken der Brasserie die Daumen!
Februar 2021 I Nr. 6 - Gemeinde Waldbronn
Nummer 6
Donnerstag, 11. Februar 2021         AMTSBLATT                                                 3

                               Wir sind dabei...

                                                                     ?? Ich wär‘
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                                                                                        2021

             Mit unseren DJ‘s Julian Ma�nson und �eterB

                                        s :/ / y o u tu .b e / zo 0  sta jpTr4
                              auf: h�p
         Freitag, 12.Feb.2021
                                       ps  :/ / y o u tu .b e / y N ln CeHZMU4
                               auf: h�
                                1
       Samstag, 13.Feb.202

         Die Links können auch auf der Homepage des Musikvereins Lyra aufgerufen werden:

                               h�ps://www.mvlreichenbach.de
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                                                                                                Donnerstag, 11. Februar 2021

                        Achtung Krötenwanderung beginnt
                             Bitte fahren Sie langsam!
 Wärmeres und feuchteres Wetter lockt Kröten, Frösche         Denn die Tiere kommen auch dann ums Leben wenn sie
 und Molche aus ihren Winterquartieren hervor. Ab einer       zwar den Reifen ausweichen, das Auto aber schnell an
 Nachttemperatur von fünf Grad Celsius verlassen die          ihnen vorbeifährt – der Luftdruck steigt dann so stark,
 wechselwarmen Tiere meist zeitgleich ihre Winterquar-        dass er die inneren Organe der Tier zum Platzen bringt.
 tiere und machen sich in der Abenddämmerung auf zur          Nur Slalom zu fahren bringt also nichts. Manchmal
 „Hochzeitswanderung“ zu ihren Laichplätzen in Teichen        bleiben Kröten oder Salamander sogar längere Zeit auf
 und Tümpeln. Regnerisches Wetter mögen sie besonders         der Fahrbahn sitzen, um sich auf der vom Tag noch
 gerne. Auf den bis zu zwei Kilometer langen Wanderun-        aufgewärmten schwarzen Asphaltfläche aufzuwärmen und
 gen müssen sie allerdings häufig Straßen überqueren.         auszuruhen.
 Dies ist in Waldbronn vor allem entlang der Etzenroter       Sobald die Krötenwanderung begonnen hat sind auch
 Straße zwischen Reichenbach und Etzenrot der Fall.           in diesem Jahr wieder freiwillige Helfer im Einsatz, die
 Deshalb unser Appell an alle Autofahrer: In der Dämme-       die Tiere einsammeln und über die Straße tragen. Auch
 rung und nachts vorsichtig fahren und Rücksicht auf die      im Hinblick auf die Sicherheit der Helfer – Bitte langsam
 Amphibien nehmen, fahren Sie bitte maximal Tempo 30.         fahren!

                                                              Bitte langsam Fahren. Die Amphibien sind ab sofort wie-
                                                              der unterwegs; insbesondere auf der Etzenroter Straße.
                                                                                          Foto: Gemeinde Waldbronn

                         Lilith Diringer liest aus ihrem Buch
Die ehemalige Waldbronnerin Lilith Diringer liest am Freitag, 12. Februar um 17 Uhr in einer Onlinelesung aus ihrem
Jugendbuch „Zitronen sind sauer aber mit dir sind sie süß!“. In abschnittsweisen Erzählungen und dem Vorlesen einiger
Kapitel gibt sie Einblicke in die Welt der jugendlichen Cloe samt ihrer etwas verrückten Mädchenclique, ihrem manchmal
doch sehr ungewöhnlichen Elternhaus und einer oft anstrengenden Katze.
Spannende Lesung für Kinder ab 11 Jahren.
Hier geht’s zur Anmeldung: https://www.autorenlesen.online/autoren/jugendbuchautoren/lilith-diringer/

              Besuchen Sie uns auch im Internet:                  www.waldbronn.de
Februar 2021 I Nr. 6 - Gemeinde Waldbronn
Nummer 6
Donnerstag, 11. Februar 2021                    AMTSBLATT                                                                 5
       Monatsbericht der Feuerwehr Waldbronn Januar 2021:
               18 Einsätze im vergangenen Monat
Das Jahr 2020 verabschiedete sich für die Freiwillige Feuer-     gang zur hilfsbedürftigen Person verschaffen konnte.
wehr Waldbronn mit der Hoffnung auf eine Verbesserung der        Der Einsatzführungsdienst wurde am 22. in den Kiefernweg
allgemeinen Situation rund um die Pandemie COVID 19. Im          sowie Kniebisweg entsendet um dort die Meldung von „Öl
Rahmen des zweiten Lockdowns waren der Ausbildungsbe-            auf Verkehrsfläche“ zu überprüfen. An einer Einsatzstelle
trieb für die Aktiven und Jugendabteilung sowie die Zusam-       wurde die Fahrbahn gereinigt.
mentreffen der Alters- und Reservemannschaft eingestellt         Am Samstag 23. musste ein Fahrzeug des Rettungsdienstes
worden. Dies erschwerte das geordnete Miteinander, genau         technisch unterstützt werden. Der Abtransport des Patienten
wie bei anderen Organisationen und Vereinen, sehr.               konnte ohne Probleme erfolgen. Zu einem Hochhaus in der
Lediglich die Zusammenkünfte in digitaler Form für die Ver-      Acherstraße und dortiger Unterstützung des Rettungsdiens-
waltungen, Führung und Krisenstab CORONA waren mach-             tes wurde der Löschzug am 25. alarmiert. Gewaltfreier Zu-
bar.                                                             gang zur Wohnung der verunglückten Person und Tragehilfe
Der Einsatzdienst wurde jederzeit, zum Schutze unserer Mit-      für die Kräfte des DRK waren die Aufgaben der eingesetzten
bürger, unter den klaren Vorgaben der CORONA-Verordnung          Kräfte.
und der Feuerwehrführung aufrechterhalten. Ob erweiterte         Bei schneeglatten Straßenverhältnissen des 27. wurde mit
Schutzausrüstung, Reduzierung der Fahrzeugbesatzung bis          der Drehleiter aus Langensteinbach, zusammen mit dem
hin zur Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung wurden           Rettungsdienst, eine Person aus dem 1. OG gerettet.
tiefgreifende Maßnahmen ergriffen um die Einsatzbereitschaft     „Nachschau Brand“ war der Text auf den Alarmgebern am
zu sichern.                                                      27. gegen 17.45 Uhr. In einem Gebäude des Schlehen-
Bereits in der Silvesternacht um 0.38 Uhr wurde zu einem         wegs kam es zu einem Kaminbrand welcher mit einem
Feuerschein im Bereich „Heubusch“ alarmiert. Dieser stellte      CO-Löscher abgelöscht wurde und abschließend der Kamin
sich als beaufsichtigtes Feuer heraus und die Einsatzkräfte      gereinigt und geräumt wurde. Der Weiterbetrieb wurde bis zu
konnten unverrichteter Dinge wieder das Gerätehaus an-           einer Klärung mit dem Kaminkehrer untersagt.
fahren. Zu einem Alarm der Brandmeldeanlage wurde die            „ Gasleitung von Bagger vor Wohngebäude im Kniebisweg
Gesamtwehr an gleichen Tag gegen 06.19 Uhr zur Kurklinik         abgerissen“ waren die Worte des Disponenten der ILS bei der
alarmiert. Hier kam es bei einem technischen Gerät zu einer      Abfrage zur Alarmierung am 30. um 12.36 Uhr. Tatsächlich
Rauch- bzw. Wärmeentwicklung. Das Gerät wurde unter              war der Hausanschluss bei Umbauarbeiten vor dem Gebäu-
Atemschutz ins Freie verbracht und der Bereich belüftet.         de komplett abgerissen worden. Geistesgegenwärtig wurde
Weitere Kräfte sowie die Drehleiter aus Karlsbad Langen-         die Leitung mit eine Klemme abgepresst. Dadurch konnte
steinbach standen in Bereitschaft.                               frühzeitig ein weiteres ungehindertes Ausströmen des Stadt-
Damit sollte am Silvester aber noch nicht Ruhe herrschen,        gases verhindert werden. Starker Gasgeruch und hohe Kon-
um 18.19 Uhr wurde der Löschzug in den Lärchenweg ge-            zentrationen im Gebäude und Vorplatz zwangen die Feuer-
rufen. Hier hatten die Hauseigentümer die Feuerwehr alar-        wehr zu weitreichenden Maßnahmen. Die Einsatzstelle wurde
miert da es im offenen Kamin zu einem Brand bzw. starker         geräumt, benachbarte Gebäude evakuiert. Messungen unter
Rauchentwicklung im Zimmer kam. Die anrückenden Kräfte           Atemschutz vorgenommen und der Brandschutz sichergestellt.
konnten einen Kaminbrand feststellen welcher zusammen mit        Hierfür wurde zusätzlich der Abrollbehälter Sonderlöschmittel
dem herbeigerufenen Kaminkehrermeister unter Zuhilfenah-         der Feuerwehr Ettlingen in den Bereitstellungsraum angefor-
me der Drehleiter aus Langensteinbach abgearbeitet wurde.        dert. Nach Eintreffen des Gasversorgers wurden weitere Mes-
Nach ca. zwei Stunden war auch dieser Einsatz beendet.           sungen durchgeführt und das Gebäude belüftet. Die Sperrung
Zu einer Brandnachschau wurde der Einsatzführungsdienst          wurde aufgehoben und die Schadenstelle für weitere Maßnah-
am 05. in die Daimlerstraße gerufen, dort hatte ein elektrisch   men an die Erdgas Südwest übergeben.
betriebener Wasserkocher auf der Herdplatte Feuer gefan-         Mit 18 Einsätzen war der Januar ein überdurchschnittlicher
gen. Die Bewohner konnten das Kleinfeuer löschen benö-           Monat für die Freiwillige Feuerwehr Waldbronn. Neben 2
tigten aber eine abschließende Bewertung der Brand- und          sonstigen Einsätzen waren es 9 Einsätze in der Kategorie
Rauchsituation in der Wohnung. Bereits in den Morgenstun-        Brand und 7 Einsätze mit Technischer Hilfeleistung. Auffällig
den wurde am 08. der Löschzug in einen Industriebetrieb ins      war der Freitag, der mit 1/3 der Einsätze der einsatzreichste
Gewerbegebiet Ermlisgrund gerufen. Dort hatte auf Grund          Wochentag war. Mit Ausnahme der Silvesternacht waren
starker Staubentwicklung die BMA ausgelöst.                      alle Einsätze zu „normalen“ Tageszeiten. (Text Feuerwehr
Zur überörtlichen Nachbarschaftshilfe am 11. wurde die Ein-      Waldbronn)
satzmannschaft in die Weberei Ettlingen alarmiert. Auf Grund
des zeitlichen Vorsprunges erkundete dort der Gruppenführer
mit dem Angriffstrupp die Einsatzstelle und auch hier war
Staubentwicklung die Auslöseursache. Abschließend wurde
die Einsatzstelle der Feuerwehr Ettlingen übergeben. Am
Abend desselben Tages musste für den Rettungsdienst im
Waldring Zugang zu einer Wohnung geschaffen werden. Die
Person musste rettungsdienstlich weiterbehandelt werden.
Die Brandmeldeanlage der Gemeinschaftsunterkunft war Ur-
sache für einen Einsatz am 13. sowie 15. des Monats.
Jeweils angebrannte Speisen waren die Ursache für das
Vorgehen der Feuerwehr. Am Vormittag des 15. hatte sich im
Bereich des Motorraumes eines Vans ein Brand entwickelt.
Der Fahrer stoppte geistesgegenwärtig sein Fahrzeug in der
Leopoldstraße und alarmierte die ILS Karlsruhe. Löschver-
suche von Anwohnern waren zunächst nicht erfolgreich bei
Eintreffen des ersten Löschfahrzeuges stand der Motorraum
in Flammen und es war eine starke Rauchentwicklung sicht-
bar. Mit einem Stahlrohr unter Atemschutz wurde das Fahr-
zeug abgelöscht und mit der Wärmebildkamera der Bereich
ständig kontrolliert. Wegen der Wetterlage und der Rutsch-
gefahr wurde der Bauhof der Gemeinde an die Einsatzstelle
nachgefordert.                                                        Bei schneeglatten Straßenverhältnissen wurde
Am 17. war erneut das Alarmstichwort „Türöffnen - Person              mit Hilfe der Langensteinbacher Drehleiter eine
in Not“ der Auslöser eines Feuerwehreinsatzes in der Bahn-            Person aus dem 1. OG gerettet.
hofstraße. Die Alarmfahrt der ausrückenden Kräfte konnte                                   Foto: Feuerwehr Waldbronn
abgebrochen werden, da sich der Rettungsdienst selbst Zu-
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                                        Corona-Test und Impfung – Teil 1
                                   Kinder haben viele Fragen, Feuerwaldi hat die Antworten

                                   Liebe Kinder
                                   Hallo Mamas, Papas,                   lange
                                                                          ange dauert das denn noch mit
                                   Omas, Opas und Lehrer!                dem Impfen und warum werden
                                                                         Kinder nicht geimpft? Gibt es          Redaktion
                                   Die Schulen haben für die             ein Leben nach Corona und tut          Tanja Feller
                                   meisten Kinder immer noch             so ein Corna-Test eigentlich weh?      Marktplatz 7
Teil 2 könnt Ihr in 14 Tagen                                                                                    76337 Waldbronn
                                   geschlossen, dabei sind doch          Feuerwaldi hat unsere neue
 auf der Kinderseite lesen.                                                                                     kinderseite@waldbronn.de
                                   schon bald Faschingsferien! Wie       Kinderärztin für Euch befragt.

Frau Philippin-Noll, warum         diese Weise sind dann auch die-
werden Kinder nicht gegen          jenigen geschützt, die noch nicht
Corona geimpft?                    geimpft sind. Denn das Virus reist
                                   immer mit dem Menschen. Wenn
Das Problem mit der Corona-
                                   es keinen „Wirt“ findet, auf dem es
Impfung momentan ist, dass es
                                   zum nächsten Menschen wandern
noch nicht genug Impfstoff für
                                   kann, stirbt es. So gesehen könnte         Beim Rachenabstrich
alle gibt. Deshalb hat man
                                   es zu einem späteren Zeitpunkt                wird mit einem
überlegt: Welche Personen pro-
                                   sinnvoll sein, Kinder zu impfen.          Stäbchen im Rachen hin
fitieren von einer Impfung am
meisten? Politiker haben dann      Warum wurden diesen Winter auch              und her gefahren.
entschieden, dass dies Personen                                                Der Rachen ist ganz
                                   Kinder gegen Grippe geimpft?
sind, die ein hohes Risiko ha-                                                hinten im Mund, also
ben, stark zu erkranken. Kinder,   Genau aus diesem Grund, damit              nicht an den Wangen.
die Corona bekommen, erkran-       sie ihr Umfeld nicht anstecken
ken oft, ohne es überhaupt zu      können. So könnte es sein, ein
bemerken und werden nur ganz       Kind hat kaum Probleme mit der
selten schwer krank.               Erkrankung. Es besucht seine Oma
                                   und diese wird schwer krank. Die
Kommt die Impfung später?          Oma kommt ins Krankenhaus. Dort
                                   liegen aber viele Corona-Patienten    Die zweite Lehrkraft unterstützt beim „Seestern“ - eine Position,
Wenn man ein Virus ausrotten                                              bei der man auf dem Wasser treibt und keine Mund     auf,
                                                                                                                        Kraft benötigt.
                                   und es gibt nur noch wenige freie
will, muss man möglichst viele                                                                                        Stäbchen rein.
                                   Betten. Das will man vermeiden.
Menschen impfen. Häufig geht                                                                                         Wichtig ist, dass
es aber darum, eine Herden-        Warum macht das Corona-Virus                                                       der Test richtig
immunität zu erreichen. Das        älteren Menschen zu schaffen,                                                       durchgeführt
bedeutet, dass viele Menschen      nicht aber Kindern?                                                                     wird.
in einem Land geimpft sein
müssen damit sich das Virus        Das und mehr erfahrt Ihr in 14
nicht mehr verbreiten kann. Auf    Tagen, hier auf der Kinderseite.
                                                                           Nicht angenehm,
                                                                           aber schnell:
                                                                           Beim Rachenabstrich wird mit einem Stäbchen hinten im
                                                                           Rachen hin und her gefahren. „An der Wange bringt er
                                                                           leider nichts“, erklärt die Kinderärztin. Bei Erwachsenen
                                                                           wird der Test zusätzlich meist auch noch durch die Nase
                                                                           gemacht. Da so ein Nasenabstrich sehr unangenehm und
                                                                           manchmal auch etwas schmerzhaft sein kann, macht man
                                                                           den Abstrich bei Kindern durch den Mund. Solche Tests
                                                                           wurden bei Kindern in Deutschland mittlerweile schon
                                                                           tausendfach durchgeführt und sie sind ungefährlich. Aber
                                                                           das wollt Ihr bestimmt lieber von anderen Kindern hören.

                                                                          In 14 Tagen erzählen Euch Schüler, wie
                                                                          sie den Corona Test erlebt haben und wie
  Die neue Waldbronner Kinderärztin Ulrike Philippin-Noll nimmt           man 10 Tage Quarantäne übersteht.
sich Zeit, um die Fragen unserer Kinderseite-Leser zu beantworten.
Februar 2021 I Nr. 6 - Gemeinde Waldbronn
Nummer 6
Donnerstag, 11. Februar 2021                     AMTSBLATT                                                                  7

                                                                      Das neue Albtal Magazin 2021 ist da!
   Schon gewusst….?
   Der inoffizielle Feiertag „Valentinstag“,                                                                  Nicht alles ist
   der am 14.Februar gefeiert wird und                                                                        abgesagt: Quasi
   immer mehr in Mode kommt, soll auf                                                                         direkt aus der
   den heiligen Bischof Valentin zurück-                                                                      Druckerpresse
   gehen, der frisch verheirateten Paaren                                                                     ist das neue Alb-
   Blumen aus seinem Garten schenkte.                                                                         tal Magazin 2021
   Auch die römische Göttin Juno, Be-                                                                         ab sofort erhält-
   schützerin von Ehe und Familie, soll                                                                       lich. Wir freuen
   ihre Hand mit im Spiel haben. An besagten Tag sollen junge
                                                                                                              uns sehr, Ihnen
   Mädchen in den Juno-Tempel gegangen sein, um sich ein
   Liebesorakel für die richtige Partnerwahl zu holen. Wie dem                                                die neuen Ge-
   auch sei: Im Laufe der Jahrhunderte mischten sich römi-                                                    schichten     aus
   sches Brauchtum und christliche Legende zum allseits be-                                                   und rund um das
   liebten Valentinstag.                                                                                      Albtal zu präsen-
                                                                                                              tieren.    Gerade
                                                                                                              jetzt ist es uns
                                                                                                              wichtig,    Ihnen
                                                                                                              unser abwechs-
                                                                                                              lungsreiches und
                                                                                                              idyllisches   Tal
                                                                                                              mit all seinen
                                                                                                              Facetten     nach
                                                                 Hause zu bringen.
                                                                 Natur erleben – Kultur entdecken – Albtal genießen, das
                                                                 sind die Themen des neues Magazins: Vom wilden
                                                                 Westweg, von Saharastrand und Champagnersteinen,
                                                                 vom Glöckner und Strafrichter bis hin zu Süßem und
                                                                 Salzigem – lassen Sie sich überraschen und inspirieren.
                                                                 Auch aus Waldbronn sind wieder einige spannende Ge-
                                                                 schichten zu lesen: So wird der neue Weg der Gelas-
                                                                 senheit, der im Waldpark startet, ausführlich beschrie-
                                                                 ben. Finden Sie Ihren Weg zur inneren Ruhe. Des wei-
                                                                 teren werden zwei interessante Menschen aus Wald-
   Vorfreude zum Valentinstag verschenken                        bronn vorgestellt: Dr. Andreas Megerle, der Geo-
   Vorfreude ist die schönste Freude. Das Tolle daran, sie       Experte mit Allrounderwissen und Harald Kiwull, ein
   kann jederzeit verschenkt werden. Mit unseren Albtherme-      ehemaliger Strafrichter und Krimiautor.
   Gutscheinen ist prickelnde Vorfreude garantiert. Wer würde    INFO: Da Albtal Magazin 2021 liegt an der Pforte im
   sich nicht auf einen entspannten Tag in einer einzigartigen
   Badelandschaft freuen? Dazu eine wohltuende Wellness-
                                                                 Eingangsbereich des Rathauses für Sie bereit.
   massage und ein Gläschen Secco. Also das wäre doch das        Gerne können Sie es auch über www.albtal-
   ideale Valentinsgeschenk. Gutscheine sind auf unserer         tourismus.de bestellen.
   Homepage unter www.albtherme-waldbronn.de erhältlich
   und sind drei Jahre gültig.                                   Kurverwaltungsgesellschaft mbH,
                                                                 Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Telefon 07243-56570
Februar 2021 I Nr. 6 - Gemeinde Waldbronn
8                                                         AMTSBLATT
                                                                                                                                                Nummer 6
                                                                                                                              Donnerstag, 11. Februar 2021

                                                                                                                                                               Stand: 26.01.2021

Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021
                                                                                           N                     Ausgangsbeschränkungen
    Kontaktbeschränkungen                                 Erweiterte Maskenpflicht ab 25.1. EU
    Private Treffen im öffentlichen oder privaten         Ab dem 25. Januar muss in folgenden Bereichen          Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung
    Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts          eine medizinische Maske getragen werden:               ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:
    plus höchstens eine weitere Person, die nicht         • Im öffentlicher Personenverkehr
    zum eigenen Haushalt gehört.                          • Beim Einkaufen                                       Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr):
    Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich        • In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatz-       • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und
    14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung          orten                                                  wichtiger Ausbildungszwecke.
    dient dazu besondere Härtefälle abzufangen.           • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflege-            • Inanspruchnahme medizinischer und
                                                            einrichtungen                                          veterinärmedizinischer Leistungen.
                                           +                                                                     • Begleitung unterstützungsbedürftiger
    Regelung für Kinderbetreuung:                         • Während Veranstaltungen der Religions-
    Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen               ausübung                                               Personen und Minderjähriger, Sorge- und
    zusammen in einer festen, familiär oder                                                                        Umgangsrecht.
    nachbarschaftlich organisierten Betreuungs-           Zugelassen sind:                                       • Begleitung Sterbender und Personen in akut
    gemeinschaften betreut werden.                                                                                 lebensbedrohlichen Zuständen.
                                                          Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske)                  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.
                                                          • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim                  Gassi gehen oder füttern.
                                                            Sprechen, Husten oder Niesen                         • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
    Bildung & Betreuung                                                                                          • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der
                                                          • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz
    • Kitas bleiben geschlossen.                          • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll)                 öffentlichen Ordnung.
    • Kein Präsenzunterricht an Grundschulen.             • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10                  • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8
      Versorgung der Schüler*innen mit Lern-                                                                       des Grundgesetzes.
      material durch die Lehrer*innen.                    Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95)                   • Wahlkampfaktivitäten, wie Verteilung von Flyern,
    • Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht      • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel            Plakatierungen oder Informationsstände nach
      an allen weiterführenden Schulen.                     und Tropfen                                            behördlicher Genehmigung möglich.
    • Sonderregelung für Abschlussklassen sind            • Fremd- und Eigenschutz
      möglich und werden individuell festgelegt.                                                                 Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich:
                                                          • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann          • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas.
    • Notbetreuungen werden eingerichtet.                   unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach
      Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas                                                                 • Sport und Bewegung an der frischen Luft
                                                            verwendet werden.                                      ausschließlich alleine, mit Angehörigen des
      vor Ort.                                            • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95
    • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                                                                        eigenen Haushalts und mit einer weiteren,
      schließen für den Publikumsverkehr,                                                                          nicht im selben Haushalt lebenden Person.
      Online-Unterricht möglich.                                                                                 • Erledigung von Einkäufen.
    • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen                                                                • Wahrnehmung von Dienstleistungen.
      schließen.                                                                                                 • Behördengänge
    • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht                                                                  • Blutspendetermine
      möglich. (Ausnahme für berufliche
      Ausbildungszwecke und Katastrophenschutz)

                                                                                                                  Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                               Stand: 26.01.2021

Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021
       Arbeiten                                               Einzelhandel
       • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet
                                                               Der Einzelhandel schließt bis zum 14. Februar.
         die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
         ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
                                                               Lediglich Geschäfte mit Produkten für den        Besonderheiten:
       • Home Office, sofern möglich.
                                                               täglichen Bedarf bleiben geöffnet:               • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe
       • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
                                                                                                                  können Lieferdienste anbieten.
         und Geschäftsbetriebes.
                                                                  Babyfachmärkte                               • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe
       • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen,
                                                                  Bäckereien und Konditoreien                    können Abholangebote (Click & Collect)
         sofern nicht online auch in Präsenz
                                                                  Banken                                         anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für
         durchführbar.
                                                                  Drogerien                                      die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene-
       • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                                  Getränkemärkte                                 konzepte vor Ort müssen eingehalten und
         Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                                  Großhandel                                     Warteschlangen vermieden werden.
         Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                                  Hörgeräteakustiker                           • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen
         (auch im Freien).
                                                                  Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten          Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin
       • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                                   sowie Ersatzteilverkauf                        arbeiten.
         auflagen.
                                                                  Lebensmittelmärkte                           • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle
                                                                  Metzgereien                                    Waren verkaufen, wenn die Produkte für
                                                                  Optiker                                        den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen.
       Reisen                                                     Orthopädieschuhtechniker                       Sollte das Sortiment der verbotenen
        Appell: Verzichten Sie auf private Reisen                 Poststellen und Paketshops, aber ohne          Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit
        sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.                    den Verkauf von weiteren Waren                 einer räumlichen Abtrennung lediglich die
        Verstärkte Kontrollen und Zugangs-                        Reformhäuser                                   Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen.
        beschränkungen an tagestouristischen                      Reinigung und Waschsalons
        Hotspots durch die örtlichen Behörden.                    Reise- und Kundenzentren für den             Regelung für offene Geschäfte:
                                                                   öffentlichen Verkehr                         • Geschäfte mit weniger als 10 m²
        Nicht gestattet:                                          Sanitätshäuser                                 Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in.
                                                                  Tafeln                                       • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
         Touristische Busreisen
                                                                  Tankstellen                                    Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche.
         Touristische Übernachtungsangebote                      Telefonshops für Reparatur, Austausch        • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
          (auch Campingplätze)                                     und Störungsbehebung                           ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
                                                                  Tierbedarf- und Futtermärkte                   den Lebensmitteleinzelhandel).
        Weiterhin möglich:                                        Wochenmärkte                                 • Maskenpflicht vor den Geschäften und
         Geschäftsreisen                                         Zeitschriften- und Zeitungskioske              auf den Parkplätzen.
         Reisen und Übernachten in besonderen                                                                  • Gesteuerter Zutritt.
           Härtefällen                                         Eine vollständige Liste finden Sie auf           • Warteschlangen vermeiden.
                                                               » Baden-Württemberg.de

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Februar 2021 I Nr. 6 - Gemeinde Waldbronn
Nummer 6
Donnerstag, 11. Februar 2021                                     AMTSBLATT                                                                                                               9
                                                                                                                                                                               Stand: 26.01.2021

  Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021
                            Gastronomie                                                               Gesundheit & Soziales
                            Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art                            • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
                            bleiben geschlossen.                                                        Pflegeheimen, Senioren- und
                            • Ausnahme für Speisen zur Abholung                                         Behinderteneinrichtungen.
                              (bis 20 Uhr) oder Lieferung.                                            • Keine Isolation der Betroffenen.
                            • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen                            • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
                              Getränken im öffentlichen Raum.                                           SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen
                            • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken     NE                              und Besucher*innen.
                              in verschlossenen Behältnissen erlaubt.      U                          • Regelmäßige, verpflichtende Tests
                                                                                                        des Pflegepersonals von Alten- und
                            Kantinen schließen überall dort, wo es die                                  Pflegeheimen.
                            Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                            Mitnehmen sind erlaubt.
                                                                                                      Dienstleistungen
                            Veranstaltungen                                                           Geschlossen:
                            Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im                               Friseurbetriebe/Barbershops
                             öffentlichen Raum.                                                        Kosmetikstudios
                             Ausnahmen:                                                                Kosmetische Fußpflegesalons
                             • Gerichtsverhandlungen.                                                  Massage- und Wellnessbetriebe
                             • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und                          Nagelstudios
                               Ordnung dienen.                                                         Piercingstudios
                             • Betriebsversammlungen.
                                                                                                       Prostitutionsgewerbe
                             • Prüfungen und deren Vorbereitung.
                             • Eheschließungen.                                                        Sonnenstudios
                             • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge                              Tattoostudios
                               dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe).
                             • Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen,                            Geöffnet sind medizinisch notwendige
                               sowie dazugehörige Unterschriften-                                     Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in
                               sammlungen.                                                            den Bereichen:
                                                                                                       Ergotherapie
                                                                                                       Fußpflege/Podologie
                                                                                                       Logopädie
                                                                                                       Physiotherapie
                                                                                                       Rehasport
                                                                                                      Außerdem wieder geöffnet:
                                                                                                       Hundesalons und ähnliche Einrichtungen
                                                                                                          zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm
                                                                                                   NE     und innerhalb eines definierten Zeitfensters
                                                                                                      U
                                                                                                          übergeben werden.

                                                                                                                                   Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                               Stand: 26.01.2021

  Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021
          Religionsausübung                                           Kultur- und Freizeitgestaltung                               Sport
          Gottesdienste und Beerdigungen unter                        Kultur- und Freizeiteinrichtungen                            Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum
          Hygieneauflagen.                                            bleiben geschlossen.                                         gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine
          • Einhalten der AHA-Regeln über die                                                                                      weitere Person, die nicht zum Haushalt
            gesamte Dauer.                        NE                  Geschlossen:                                                 gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei
          • Tragen von medizinischen Masken.         U
                                                                       Ateliers (Publikumsverkehr)                                nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen
          • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als                                                                              öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist
            10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor                 Ausflugsschiffe
                                                                       Bibliotheken und Archive (Abholangebote                    dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder
            bei den zuständigen Behörden vor Ort.                                                                                  mit den Angehörigen des eigenen Haushalts
          • Kein Gemeindegesang.                                        möglich)
                                                                                                                                   möglich.
                                                                       Camping- und Wohnmobilstellplätze
                                                                       Diskotheken und Clubs                                      Alle weiteren öffentlichen und privaten
                                                                       Freizeitparks und Indoorspielplätze                        Sportstätten sind für den Publikumsverkehr
                                                                       Kinos und Autokinos                                        geschlossen:
                                                                       Kletterparks (drinnen und draußen)                          Fitnessstudios aller Art
                                                                       Konzerte und Kulturhäuser                                   Schwimm- und Spaßbäder
                                                                       Krabbelgruppen                                              Skilifte und Gondeln
                                                                       Messen                                                      Tanz- und Balettschulen
                                                                       Museen und Ausstellungen                                    Thermen und Saunen
                                                                       Opern                                                       Vereinssportstätten
                                                                       Spielbanken- und hallen                                     Wettkampf-, Mannschafts- und
                                                                       Theater                                                       Kontaktsportstätten
                                                                       Tierparks                                                   Yogastudios
                                                                       Volksfeste o.ä.
                                                                       Wettannahmestellen                                         Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die
                                                                       Zirkusse                                                   Einrichtungen geöffnet werden.
                                                                       Zoologische und botanische Gärten
                                                                                                                                   Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet:
                                                                      Geöffnet:                                                     Golfplätze
                                                                       Spielplätze im Freien                                       Hundesportplätze
                                                                       Wandern und Spazieren                                       Reitanlagen
                                                                                                                                    Tennisplätze
                                                                                                                                    Modellflugplätze

                                                                                                                                   Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts-
                                                                                                                                   räume ist nicht gestattet.

                                                                                                                                   Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder
                          Abstand           Hygiene       Medizinische         Corona-App      regelmäßig                          Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.
                           halten         praktizieren    Maske tragen           nutzen           lüften

                                                                                                                                   Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
Februar 2021 I Nr. 6 - Gemeinde Waldbronn
10                                           AMTSBLATT
                                                                                                                     Nummer 6
                                                                                                   Donnerstag, 11. Februar 2021

                                       Diese Ausgabe erscheint auch online

Störungsdienste                                            Gemeindeverwaltung Waldbronn
Wasser: Tel. 0171 6517824                                  Gemeindeverwaltung Waldbronn
Während der Öffnungszeiten Pforte Rathaus (siehe rechts)   Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Tel. 609-0, Fax: 609-89
zusätzlich Tel. 609-0                                      gemeinde@waldbronn.de, www.waldbronn.de
Erdgas: Störungsmeldestelle Erdgas-Südwest GmbH            Sprechzeiten Verwaltung
Tel. 01802 056-229                                         Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Strom: Netze BW Störungsnummer                             Sprechzeiten BM Masino
Tel. 0800 3629477                                          Tel. Voranmeldung erwünscht, Tel. 609-101.
Kabelfernsehen: Unitymedia                                 Öffnungszeiten Bürgerbüro, Tel. 609-111
Tel. 0711/54888150 oder 01806 888150                       Montag - Mittwoch     7.00 - 12.00 Uhr
Meldung defekter Straßenbeleuchtung Tel. 609-281           Donnerstag            7.00 - 18.00 Uhr
                                                           Freitag               7.00 - 12.00 Uhr
Notrufe                                                    Pforte, Tel. 609-0
                                                           Das Fundbüro befindet sich an der Pforte im Rathaus.
Feuerwehr + Rettungsleitstelle                      112
Polizei                                             110
Polizeirevier Ettlingen                        3200-312    Restmüll und Wertstoffe
Polizeiposten Albtal                              67779
                                                           Restmüll und Wertstoffe
Standort Defillibrator am Rathausmarkt:
                                                           Restmüll
Vorraum Volksbank Ettlingen, Marktplatz 1
                                                           ganz Waldbronn                 11.02..
Krankentransporte 19222                                    1,1-cbm-Container              19.02.
                                                           Grüne Tonne
                                                           ganz Waldbronn (inkl. 1,1-cbm-Container) 18.02
Ärztlicher Notdienst                                       Biotonne
                                                           ganz Waldbronn (inkl.1,1-cbm-Container)      12.02.
An den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der        Schadstoffsammlung
Sprechstundenzeiten:                                       Reichenbach              12.03.2021 Parkplatz Kurhaus
Kostenfreie Rufnr. 116117                                  Busenbach                13.03.2021 Parkplatz Tennishalle
Mo.-Fr. 9-19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprech-    Etzenrot                 12.03.2021 Jahnstr./Esternaystr.
stunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten,        Zusatztour Ettlingen
nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/96589700 oder    Parkplatz Albgauhalle, 20.02.2021 Middelkerkerstr.
docdirekt.de                                               Papiersammlung
Öffnungszeiten Notdienstpraxis Ettlingen,                  Etzenrot                24.04.2021
Am Stadtbahnhof 8, Tel. 116117                             Sperrmüll/Elektronik - Schrott auf telefonische Anfrage
Mo. - Fr., 19 - 21 Uhr, Sa./So./Feiertag 10 - 14 Uhr und   beim Abfallwirtschaftsbetrieb                0800 2982030
16 - 20 Uhr                                                oder der Gemeinde Waldbronn                         609-330
An Wochentagen, außerhalb der Sprechstunden, beachten      Wertstoffe
Sie bitte die entsprechenden Hinweise auf dem Anrufbe-     Bauhof Daimlerstr. (Bitte Zufahrt über Daimler Straße be-
antworter Ihres Hausarztes!                                achten!)
                                                           Fr.       14.00 - 18.00 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst                               Sa.       09.00 - 16.00 Uhr
                                                           Grüngutplätze „Im Ermlisgrund“ und „Wiesenfesthalle“
Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feier-       „Im Ermlisgrund“
tagen unter 0621/38000812 erreichbar.                      Dienstag       9 bis 16 Uhr
Notdienste der Apotheken                                   Freitag        9 bis 16 Uhr
                                                           Samstag      10 bis 16 Uhr
Dienstbereit von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Ta-   „Wiesenfesthalle“
ges www.aponet.de oder www.lak-bw.notdienst-portal.de.     Dienstag       9 bis 16 Uhr
Vom Festnetz kostenfreie Nr. 0800 0022833 oder ggf. die    Freitag        9 bis 16 Uhr
von allen Mobilnetzen erreichbare Nr. 22833 (gebühren-
pflichtig).                                                 IMPRESSUM                           Verantwortlich für den amtlichen
                                                                                                Teil, alle sonstigen Verlaut-
                                                            Herausgeber:                        barungen und Mitteilungen:
                                                            Gemeinde Waldbronn                  Bürgermeister Franz Masino,
                                                            Druck und Verlag: Nussbaum Medi-    76337 Waldbronn, Marktplatz 7,
                                                            en Weil der Stadt GmbH & Co. KG,    oder sein Vertreter im Amt.
                                                            71263 Weil der Stadt,               Verantwortlich für „Was sonst
                                                            Merklinger Str. 20,                 noch interessiert“ und den
                                                            Telefon 07033 525-0,                Anzeigenteil: Klaus Nussbaum,
                                                            www.nussbaum-medien.de              Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot

                                                            INFORMATIONEN                       Tel.: 07033 6924-0,
                                                                                                E-Mail: info@gsvertrieb.de
                                                            Vertrieb (Abonnement und            Internet: www.gsvertrieb.de
                                                            Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
                                                            Josef-Beyerle-Str. 2,               Anzeigenverkauf:
                                                            71263 Weil der Stadt,               Tel. 07243 5053-0,
                                                                                                ettlingen@nussbaum-medien.de
Nummer 6
Donnerstag, 11. Februar 2021   AMTSBLATT            11
                                   Amtlicher Teil
12                                               AMTSBLATT
                                                                                                                    Nummer 6
                                                                                                  Donnerstag, 11. Februar 2021

Landtagswahl zum 17. Landtag von                                     sich ein Formular zur Beantragung von Briefwahlunter-
                                                                     lagen. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und ge-
Baden-Württemberg                                                    ben Sie den Antrag im Rathaus ab oder werfen ihn
Am Sonntag, 14. März 2021 ist es wieder so weit: In Ba-              in den Briefkasten. Alternativ besteht die Möglichkeit,
den-Württemberg findet die Landtagswahl statt. Die Wahl-             durch formlosen Brief unter Angabe Ihres Familienna-
lokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.                mens, Ihres Vornamens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer
Wählen per Briefwahl                                                 Wohnanschrift Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auch
Briefwahlunterlagen können ab sofort persönlich oder schrift-        hier gilt, dass es pro Wahlberechtigten eines separaten
lich beantragt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen           Antrages bedarf. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen
erfolgt in den nächsten Tagen. In den Unterlagen geben Sie           dann zugestellt.
Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und        •   Onlineantrag
Ihre vollständige Wohnanschrift an.                              •   Sie können nach Erhalt Ihrer Wahlberechtigung Ihre Brief-
Die Frist zur Beantragung endet grundsätzlich am Freitag             wahlunterlagen bis zum Freitag, 12.03.2021, 11.00 Uhr,
vor dem jeweiligen Wahlabend (12.03.2021) um 18.00 Uhr.              unter www.waldbronn.de anfordern. Beim Aufruf des
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder behördlich            Links zur Landtagswahl erhalten Sie ein Erfassungsfor-
angewiesener Quarantäne können Sie den Wahlschein am                 mular für Ihre Antragsdaten.
Wahltag noch bis 15.00 Uhr beim Wahlamt beantragen. Nur          •   Onlineantrag
mit einer korrekt ausgefüllten Wahlbenachrichtigung können       •   Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein
Sie Briefwahlunterlagen beantragen.Unbedingt beachten:               QR-Code. Durch Scannen dieses QR-Codes werden Sie
- Den unterschriebenen Wahlschein legen Sie in den roten             zum Onlineantrag für die Briefwahl geleitet.
  Wahlbrief ein.                                                 •   Per E-Mail
- Kennzeichnen Sie den Stimmzettel und geben Sie diesen in       •   Sie können per E-Mail an buergerbuero@waldbronn.de
  den blauen Stimmzettelumschlag.                                    unter Angabe Ihres Familiennamens, Ihres Vornamens,
- Den blauen Stimmzettelumschlag müssen Sie zukleben und in          Ihres Geburtsdatums und Ihrer Wohnanschrift Briefwahl-
  den roten Wahlbrief   zu dem unterschriebenen Wahlschein           unterlagen beantragen. Pro Wahlberechtigtem bedarf es
  einlegen.                                                          hierfür einer separaten E-Mail.
- Dann kleben Sie den roten Wahlbrief ebenfalls zu.              •   Persönlicher Briefwahlantrag
Sie erhalten mit den Unterlagen eine ausführliche Erläuterung.   •   Die Briefwahlunterlagen können zu den allgemeinen Öff-
Möglichkeiten, die Briefwahl schriftlich zu beantragen:              nungszeiten des Wahlamtes auch persönlich (unter Vor-
• Per Wahlbenachrichtigung oder Brief                                lage eines schriftlichen Antrags) abgeholt werden. An
• Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet              einen anderen als die/den Antragsteller/in dürfen die
Nummer 6
Donnerstag, 11. Februar 2021                   AMTSBLATT                                                              13
    Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die      Obdachlosigkeit ausgehende Störung der öffentlichen Ord-
    Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer formlo-       nung selbst zu beseitigen.
    sen, schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.            Sie dienen auch der Aufnahme und i.d.R. der vorübergehen-
• Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.             den Unterbringung von Flüchtlingen, die der Gemeinde vom
Wählen im Wahllokal                                            Landkreis zugewiesen werden.
In den Wahllokalen gelten die allgemeine Hygienebestim-
mungen                                                         II. Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Ob-
In den Wahllokalen gelten die allgemeinen Abstands- und        dachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Hygieneregeln (Tragen eines medizinischen Mund- und Na-                                    §2
senschutzes, mindestens 1,5 Meter Abstand,...). Das Wahl-                        Benutzungsverhältnis
amt bittet darum, die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Bitte       Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet.
bringen Sie Ihren eigenen Kugelschreiber zur Stimmabgabe       Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimm-
mitbringen.                                                    ten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter
Wahlergebnis                                                   Art und Größe besteht nicht.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt noch am Wahla-
bend. Die Ergebnisse können zeitnah unter www.waldbronn.                                    §3
de abgerufen werden.                                                            Beginn und Ende der Nutzung
Kontaktdaten des Wahlamtes                                     1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in
Bürgerbüro                                                     dem der Benutzer die Unterkunft bezieht oder zu dem in der
Marktplatz 7                                                   schriftlichen Einweisungsverfügung der Gemeinde genannten
76337 Waldbronn                                                Zeitpunkt.
Telefon: 07243/609-111Öffnungszeiten des Wahlamtes:            2) Das Benutzungsverhältnis endet durch Aufgabe der Un-
Montag bis Mittwoch: 7.00 – 12.00 Uhr                          terkunft durch den Eingewiesenen, durch Ablauf des in der
Donnerstag:              7.00 - 18.00 Uhr                      Einweisungsverfügung genannten Termins oder durch schrift-
Freitag:                 7.00 - 12.00 Uhr                      liche Verfügung der Gemeinde, durch die dem Betroffenen
Am Freitag vor dem Wahltag ist das Wahlamt von                 die weitere Nutzung der Unterkunft versagt wird. Eine Unter-
7.00 - 18.00 Uhr geöffnet.                                     sagung der weiteren Nutzung der Unterkunft ist insbesonde-
Am Samstag vor dem Wahltag ist das Wahlamt von                 re dann möglich, wenn
10.00 - 12.00 Uhr geöffnet.                                    - Obdachlosigkeit im polizeirechtlichen Sinne nicht mehr
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Dagmar Becker, Tel.           vorliegt bzw. Selbsthilfe zumutbar ist.
07243/609-161,                                                 - der Benutzer die ihm zugeteilte Unterkunft nicht mehr
E-Mail: d.becker@waldbronn.de und Herr Reinhold Bayer,         selbst bewohnt, sie nicht mehr ausschließlich als Unterkunft
Tel. 07243/609-150,                                            benutzt oder sie nur für die Aufbewahrung von Hausrat
E-Mail: r.bayer@waldbronn.de oder buergerbuero@waldbronn.      verwendet.
de, gerne zur Verfügung.                                       - die Person strafbare Handlungen begeht, die sich gegen
                                                               die Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung, ge-
                                                               gen Mitarbeiter der Obdachlosenbehörde oder andere unter-
                                                               gebrachte Obdachlose richten.
                                                               - trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt in grober Weise
Öffentliche Bekanntmachung                                     gegen die Hausordnung verstoßen wird.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am          Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfü-
27.01.2021 nachfolgend aufgeführte Satzung beschlossen,        gung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet
die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:                   das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung.
                                                               3) Die Gemeinde ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Er-
                                                               messen Umsetzungen innerhalb der Obdachlosenunterkünfte
SATZUNG                                                        vorzunehmen.
                                                               4) Ohne Einwilligung des Benutzers ist die Umsetzung in
über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlings-
                                                               eine andere Unterkunft insbesondere dann möglich, wenn
unterkünften
                                                               - die Unterkunft im Zusammenhang mit Umbau-, Erweite-
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
                                                               rungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsarbeiten geräumt
berg i.d.F. 24.07.2000, zuletzt geändert durch Artikel 2 des
                                                               werden muss.
Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) sowie
                                                               - bei angemieteten Unterkünften das Mietverhältnis beendet
§§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-
                                                               wird.
Württemberg in der Form vom 17.03.2005, zuletzt geändert
                                                               - der Benutzer Satzungsbestimmungen oder die Hausord-
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl.
S. 1095), hat der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn am        nung trotz Abmahnung nicht einhält oder sein Verhalten An-
27.01.2021 folgende Satzung beschlossen:                       lass zu Konflikten gibt, die nicht auf andere Art und Weise
                                                               beseitigt werden können.
I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen-             - die bisherige Unterkunft unterbelegt ist.
und Flüchtlingsunterkünfte
                                                                                            §4
                             §1                                     Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht
               Rechtsform/Anwendungsbereich                    1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von
1) Die Gemeinde betreibt die in der Anlage 2 zu dieser Sat-    den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken be-
zung bezeichneten Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte      nutzt werden.
als öffentliche Einrichtungen in der Form von unselbständi-    2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zuge-
gen Anstalten des öffentlichen Rechts.                         wiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich
2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von       zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsge-
Obdachlosen von der Gemeinde bestimmten Gebäude, Woh-          mäße Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten
nungen, Räume oder mobilen Wohneinheiten.                      und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem
3) Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von       Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen
Personen nach den §§ 17 und 18 des Gesetztes über die          worden sind. Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll
Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlings-      aufzunehmen und vom Eingewiesenen zu unterschreiben.
aufnahmegesetz – FlüAG -, vom 19.12.2013, GBl. 2013, S.        3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem
493) von der Gemeinde bestimmte Gebäude, Wohnungen,            überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustim-
Räume oder mobilen Wohneinheiten.                              mung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer
4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und i.d.R. der          ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde unverzüglich von
vorübergehenden Unterbringung von Personen, die durch          Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zuge-
Vollstreckung eines gerichtlichen Räumungstitels oder aus      wiesenen Unterkunft zu unterrichten.
anderen Gründen ihre bisherige Wohnung oder Unterkunft         4) Dem Benutzer ist untersagt,
verloren haben und die nicht in der Lage sind, die von ihrer   1. in die Unterkunft einen Dritten aufzunehmen. Besucher
14                                                AMTSBLATT
                                                                                                                    Nummer 6
                                                                                                  Donnerstag, 11. Februar 2021

    sind in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet.        nachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken zu be-            2) Alle privaten Gegenstände und Einrichtungen des Benutzers
    nutzen.                                                       müssen beim Auszug aus der Unterkunft mitgenommen werden.
3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine          3) Lässt der Bewohner nach seinem Auszug Gegenstände
    Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen        zurück, so werden diese maximal 4 Wochen aufbewahrt und
    Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grund-         danach entsorgt.
    stück der Unterkunft anzubringen oder aufzustellen.
4. ein Tier in der Unterkunft zu halten.                                                      §9
5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb                         Haftung und Haftungsausschluss
    vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraft-   1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen
    fahrzeug abzustellen.                                         in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden.
6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere        2) Die Haftung der Gemeinde, ihrer Organe und ihrer Be-
    Veränderungen in der Unterkunft vorzunehmen.                  diensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird
7. Satellitenanlagen zu installieren.                             auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vor-             Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw.
genommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann            deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die
die Gemeinde diese auf Kosten des Benutzers beseitigen            Gemeinde keine Haftung.
und den früheren Zustand wiederherstellen lassen (Ersatz-                                     § 10
vornahme).                                                                      Personenmehrheit als Benutzer
6) Die Gemeinde kann darüber hinaus die erforderlichen            1) Erklärungen, deren Wirkungen eine Personenmehrheit be-
Maßnahmen ergreifen, um den Anstaltszweck zu erreichen.           rühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abge-
7) Die Beauftragten der Gemeinde bzw. die Beauftragten            geben werden.
der KWLK und dem Amt für Integration des Landratsamtes            2) Jeder Benutzer muss das Verhalten eines Haushaltsan-
Karlsruhe sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen        gehörigen oder eines Dritten, der sich mit Zustimmung des
Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in          Benutzers in der Unterkunft aufhält, für und gegen sich gel-
der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben        ten lassen, wenn dieses Verhalten das Benutzungsverhältnis
sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen            berührt oder einen Ersatzanspruch begründet.
auszuweisen. Bei Gefahr in Verzug kann die Unterkunft ohne
Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck                                        § 11
wird die Gemeinde bzw. die KWLK einen Wohnungsschlüssel                                Verwaltungszwang
zurückbehalten.                                                   Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen
                                                                  ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Um-
                             §5                                   setzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch
              Instandhaltung der Unterkünfte                      unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesver-
1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße        waltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden.
Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlas-          Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendi-
senen Unterkunft zu sorgen.                                       gung des Benutzungsverhältnisses oder nach Versagung der
2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder         weiteren Nutzung durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2).
wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grund-
stücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich,        III. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und
so hat der Benutzer dies der Gemeinde unverzüglich mit-           Flüchtlingsunterkünfte
zuteilen.
                                                                                              § 12
3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte
                                                                            Gebührenpflicht und Gebührenschuldner
Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht
                                                                  1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Flücht-
entstehen, besonders, wenn technische Anlagen und ande-
                                                                  lingsunterkünften in Anspruch genommenen Räume werden
re Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene
Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen          Gebühren erhoben.
Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für       2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den
das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die         Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unter-
sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden       kunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner.
und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die                                  § 13
Gemeinde auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.                         Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
4) Die Gemeinde wird die in § 1 genannten Unterkünfte und         1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsge-
Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhal-           bühr ist der überlassene Wohnplatz.
ten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel        2) Die Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosten
auf Kosten der Gemeinde zu beseitigen.                            beträgt pro Wohnplatz je Kalendermonat:
                            §6                                    - in den Unterkünften des Kombimodells
                   Räum- und Streupflicht                           gemäß Anlage 2:                            403,65 Euro
Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der          - in den restlichen Unterkünften gemäß
örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger        Anlage 2:                                  412,05 Euro
zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege              3) Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr gemäß Abs. 2
(Streupflichtsatzung).                                            nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30
                                                                  der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.
                            §7
                      Hausordnungen                                                           § 14
1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur                       Entstehung der Gebührenschuld,
gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.                                    Beginn und Ende der Gebührenpflicht
2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen Un-         1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug in die Unter-
terkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in          kunft und enden mit dem Tag der Räumung.
denen u.a. die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und             2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht
–räume bestimmt werden, erlassen.                                 mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebüh-
                                                                  renpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die
                              §8                                  Gebührenschuld für den Rest dieses Kalendermonats mit
                  Rückgabe der Unterkunft                         dem Beginn der Gebührenpflicht.
1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Be-
nutzer die Unterkunft vollständig geräumt (bis auf die Grund-                               § 15
ausstattung) und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch                      Festsetzung und Fälligkeit
die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde          1) Die Benutzungsgebühr wird durch eine Einweisungsver-
bzw. ihren Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet         fügung erhoben. Sie sind jeweils am ersten Werktag des
für alle Schäden, die der Gemeinde oder einem Benutzungs-         Monats für den laufenden Monat zur Zahlung fällig.
Nummer 6
Donnerstag, 11. Februar 2021                   AMTSBLATT                                                              15
2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines        § 1 Allgemeines
Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den an-          Die Benutzer werden zur Beseitigung unfreiwilliger Obdachlo-
gefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt   sigkeit den Unterkünften per Einweisungsverfügung zugeteilt.
Abs. 1 Satz 2.                                                  Durch die Einweisung entsteht ein öffentlich-rechtliches Nut-
3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft ent-       zungsverhältnis ohne Besitzstand oder Bleiberecht.
bindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Be-        Es kommt kein Mietvertrag mit der Gemeinde Waldbronn
nutzungsgebühr entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu         zustande.
entrichten.                                                     Die Unterkünfte sind vorübergehende Notunterkünfte und
                            § 16                                keine Privatwohnungen.
                  Ordnungswidrigkeiten                          Die Unterkünfte dürfen nur von den eingewiesenen Personen
Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt,          und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
wer vorsätzlich oder fahrlässig                                 Die Unterkünfte werden von der Gemeinde Waldbronn mit
1. entgegen § 4 Abs. 1 eine Unterkunft benutzt oder die         einer Grundausstattung an Möbeln und Elektrogeräten ver-
     überlassenen Räume zu anderen als Wohnzwecken be-          sehen. Aus Brandschutzgründen ist das Aufstellen/Anbringen
     nutzt;                                                     von privaten Möbeln, elektrischen Geräten, Teppichen und
2. entgegen § 4 Abs. 2 die zugewiesenen Räume samt              Ähnlichem verboten.
    dem überlassenen Zubehör nicht pfleglich behandelt und      Jeder Wohneinheit ist ein Briefkasten zugeordnet, der von
    instand hält;                                               der Gemeinde beschriftet wird. Der eigenmächtige Wechsel
3. entgegen § 4 Abs. 3 seiner Unterrichtungspflicht nicht       oder Tausch von Unterkünften ist verboten.
    nachkommt;                                                  Die Mitarbeit der Benutzer wird durch die Gemeinde gere-
4. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 1 in die Unterkunft Dritte auf-      gelt. Im Wege der Selbstverwaltung können die Benutzer
    nimmt;                                                      auch geeignete Vorschläge für die Mitarbeit einbringen.
5. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 3 Schilder anbringt oder Ge-         Die Gemeinde ist befugt einen Reinigungsplan zu erstellen
    genstände aufstellt;                                        und nach Bedarf alle Benutzer in angepasster Personenzahl
6. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 4 Tiere in der Unterkunft hält;      darin einzubeziehen.
7. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 5 Kraftfahrzeuge abstellt;           Allgemeine Information zum Thema Brandschutz, Mülltren-
8. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 6 in der Unterkunft Verände-         nung und Entsorgung, Hausregeln sowie versch.
    rungen vornimmt;                                            Kontaktdaten können an den Infowänden der Unterkünfte
9. entgegen § 4 Abs. 7 den Beauftragten den Zutritt ver-        eingesehen werden.
    wehrt;                                                      Anschlüsse für TV und WLAN werden bereitgestellt. Es be-
10. entgegen § 5 Abs. 2 seiner Mitteilungspflicht nicht nach-   steht jedoch kein Anspruch darauf. TV- sowie internetfähige
    kommt;                                                      Geräte werden nicht bereitgestellt. Falls dringend eine In-
11. entgegen § 8 Abs. 1 die Unterkunft nicht vollständig        ternetverbindung benötigt wird, steht eine WLAN-Verbindung
    geräumt und sauber zurückgibt oder                          im Rathaus (Marktplatz 7, 76337 Waldbronn) bereit. Die
12. entgegen § 8 Abs. 1 nicht sämtliche Schlüssel zurück-       Zugangsdaten werden an der Information des Rathauses zur
    gibt.                                                       Verfügung gestellt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 80,-         Besucher dürfen nicht in den Unterkünften übernachten.
Euro bis zu 500,- Euro geahndet werden.                         Ausnahmen können gestattet werden, wenn die Sicherheit
                                                                und Ordnung dadurch nicht beeinträchtigt werden. Für die
                             § 17                               Dauer einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
                         Inkrafttreten                          nach IfSG §28 ist das Betreten der Unterkunft für Personen
1) Diese Satzung tritt am 01.03.2021 in Kraft.                  die nicht Benutzer sind, verboten.
2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung von        Den Anweisungen der Gemeindemitarbeiter ist Folge zu leis-
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde           ten.
Waldbronn vom 04.12.2013, zuletzt geändert am 11.07.2018,
außer Kraft.                                                    § 2 Sauberkeit und Ordnung
Waldbronn, den 28.01.2021                                       1. Die Benutzer sind für die Pflege und Säuberung bzw.
Gez. Masino                                                     Reinigung der Wohnungen und Zimmer sowie der Gemein-
Bürgermeister                                                   schaftsflächen (auch Außenanlagen) selbst verantwortlich.
                                                                Putzpläne sind verpflichtend und müssen eingehalten wer-
Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO:                                 den.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-           2. Das Gebäude, Wohn- und Schlafbereiche sowie gemein-
schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg             schaftlich genutzte Flächen (hierzu zählen auch die Außen-
(GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens-            anlagen) und Räume (z.B. Küchen und Sanitärräume) sind
vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird            stets in einem sauberen und reinen Zustand zu halten.
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-      Die Küchen (auch das Spülbecken, die Arbeitsflächen und
lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser      der Herd/Backofen), Duschen, Toiletten, Wasch- und Tro-
Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden           ckenräume sowie die Waschmaschinen und Trockner sind
ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist    nach jeder Benutzung sofort vom jeweiligen Nutzer zu säu-
zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über      bern.
die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Be-        Flure und Treppenhäuser sind mindestens 1x pro Woche
kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.                  oder bei starker Verschmutzung auch mehrmals wöchentlich
                                                                zu säubern. Die Reinigungshäufigkeit wird bei Bedarf durch
                           Anlage 1                             die Gemeinde entsprechend der Anforderung festgelegt und
     zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-            ist durch die Benutzer unverzüglich umzusetzen.
                 und Flüchtlingsunterkünften                    Wege und Außenanlagen sind mindestens 1x pro Woche zu
                         Hausordnung                            säubern. Die Reinigungshäufigkeit wird bei Bedarf durch die
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Benutzer         Gemeinde entsprechend der Anforderung festgelegt und ist
der Unterkunft. Sie enthält Rechte und Pflichten. Bedingt       durch die Benutzer unverzüglich umzusetzen.
durch ethnische und kulturelle Unterschiede, ist es von be-     Der Winterdienst liegt in der Verantwortung der Benutzer und
sonderer Bedeutung, dass sich alle Benutzer danach richten.     ist je nach Witterungslage, auch mehrmals täglich durchzu-
Generell sollte auf einen rücksichtsvollen Umgang der Benut-    führen. Die dazu benötigten Gerätschaften werden von der
zer untereinander und mit den Nachbarn geachtet werden.         Gemeinde bereitgestellt. Die Reinigungshäufigkeit wird bei
Hierzu zählt auch die Einhaltung der Ruhezeiten, insbeson-      Bedarf durch die Gemeinde entsprechend der Anforderung
dere der Nachtruhe ab 22.00 Uhr.                                festgelegt und ist durch die Benutzer unverzüglich umzu-
Alle Benutzer erkennen die Hausordnung als verbindlich an.      setzen.
Verstöße werden abgemahnt. Bei groben oder häufigen Ver-        Für die Reinigung der privaten Räume/Zimmer sind die Be-
stößen muss der Verursacher mit einer Umsetzung in andere       nutzer selbst verantwortlich. Als einmalige Erstausstattung
von der Gemeinde Waldbronn bereitgestellte Obdachlosen-         wird den einzelnen Unterkünften ein Reinigungs-Set in ein-
und Flüchtlingsunterbringungen rechnen.                         facher Form zur Verfügung gestellt.
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