Februar 2021 I Nr. 6 - Gemeinde Waldbronn
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2 AMTSBLATT Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 Jugendgemeinderat hilft bei Impfterminvergabe Verbesserungen bei der Impfterminvergabe Überlastete Servicetelefone, kaum Termine und genervte Seniorinnen und Senioren - der Impfstart in Baden-Württemberg ist auch wegen des knappen Impfstoffs holprig verlaufen. Seit Montag, 08. Februar gibt es zumindest Verbesserungen bei der Impfterminvergabe. So können sich Anrufer (Hotline 116 117) auf eine Warteliste setzen lassen, wenn bei Ihrem Anruf schon alle Termine vergeben sind. Zudem sind An- meldungen für mehrere Personen gleichzeitig möglich, etwa bei Ehepartnern oder BewohnerInnen einer Alters-WG. Sie müssen lediglich Ihren Namen, Geburtsdatum, Ihre vollständigen Wohnadresse und eine Telefonnummer angeben. Wahl- weise eine Mail-Adresse, aber eine Festnetznummer ist auch ausreichend. Sie werden dann, wenn Termine vorhanden sind, zurückgerufen. Jugendgemeinderat hilft bei Impfterminvergabe Der Waldbronner Jugendgemeinderat hat neben seiner Nachbarschaftshilfe eine weitere Hilfsaktion für SeniorInnen ge- startet: Die Jugendgemeinderäte möchten älteren Menschen bei der Impfterminvergabe unterstützend zur Seite stehen. Menschen der entsprechen Prioritätengruppe können sich beim Jugendgemeinderat telefonisch melden. Es werden dann die erforderlichen Daten aufgenommen und zurückgerufen, wenn Impftermine vereinbart worden sind. „Natürlich können wir auch nicht schneller einen Termin bekommen“, so der Jugendgemeinderat, „aber wir geben unser bestes, einen Termin zu vereinbaren.“ Der Jugendgemeinderat ist wochentags von 15 bis 19 Uhr unter der Nummer 07243-66502 zu erreichen. Endspurt: Beim Kuckuck Award 2021 zählt jede Stimme Jetzt für „Schwitzer`s Brasserie & Lounge“ abstimmen „Ausflugslokal des Jahres“ – der Titel ist für Schwitzer’s Brasserie & Lounge in greifbare Nähe gerückt. Und al- leine schon die Nominierung stellt den Ruf Waldbronns als kulinarischen „Hot-Spot“ mit einer Vielfalt an gastro- nomischen Betrieben unter Beweis. Um die Beliebtesten für ihre Innovationskraft und ihr Engagement zu würdigen, lobt die Schwarzwald Tou- rismus GmbH seit 2019 diesen Preis in verschiedenen Kategorien aus. Für „Schwitzer´s Brasserie & Lounge“ am Kurpark sieht es richtig gut aus. Der Gastronomie- betrieb hat sich bereits in der Kategorie „Ausflugslokal des Jahres“ in der Vorrunde gegen zahlreiche Konkur- renten durchgesetzt und es nun in die Endauswahl der besten Drei geschafft. Idyllisch an unserem Waldbronner Kurpark gelegen kön- nen in der Brasserie die Gäste in lockerer Atmosphäre modern-rustikale Gerichte genießen. Im Sommer lädt die Terrasse mitten im Grün zum Verweilen ein, im Winter lockt die Kamin-Lounge zu Kaffee, Kuchen und Kleinigkeiten. Jede Stimme zählt: Bis Ende März können Sie unter www.kuckuck-award.de Ihre Stimme abgeben. Wir drücken der Brasserie die Daumen!
Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 AMTSBLATT 3 Wir sind dabei... ?? Ich wär‘ ng da hi be c Fas i!! 2021 Mit unseren DJ‘s Julian Ma�nson und �eterB s :/ / y o u tu .b e / zo 0 sta jpTr4 auf: h�p Freitag, 12.Feb.2021 ps :/ / y o u tu .b e / y N ln CeHZMU4 auf: h� 1 Samstag, 13.Feb.202 Die Links können auch auf der Homepage des Musikvereins Lyra aufgerufen werden: h�ps://www.mvlreichenbach.de
4 AMTSBLATT Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 Achtung Krötenwanderung beginnt Bitte fahren Sie langsam! Wärmeres und feuchteres Wetter lockt Kröten, Frösche Denn die Tiere kommen auch dann ums Leben wenn sie und Molche aus ihren Winterquartieren hervor. Ab einer zwar den Reifen ausweichen, das Auto aber schnell an Nachttemperatur von fünf Grad Celsius verlassen die ihnen vorbeifährt – der Luftdruck steigt dann so stark, wechselwarmen Tiere meist zeitgleich ihre Winterquar- dass er die inneren Organe der Tier zum Platzen bringt. tiere und machen sich in der Abenddämmerung auf zur Nur Slalom zu fahren bringt also nichts. Manchmal „Hochzeitswanderung“ zu ihren Laichplätzen in Teichen bleiben Kröten oder Salamander sogar längere Zeit auf und Tümpeln. Regnerisches Wetter mögen sie besonders der Fahrbahn sitzen, um sich auf der vom Tag noch gerne. Auf den bis zu zwei Kilometer langen Wanderun- aufgewärmten schwarzen Asphaltfläche aufzuwärmen und gen müssen sie allerdings häufig Straßen überqueren. auszuruhen. Dies ist in Waldbronn vor allem entlang der Etzenroter Sobald die Krötenwanderung begonnen hat sind auch Straße zwischen Reichenbach und Etzenrot der Fall. in diesem Jahr wieder freiwillige Helfer im Einsatz, die Deshalb unser Appell an alle Autofahrer: In der Dämme- die Tiere einsammeln und über die Straße tragen. Auch rung und nachts vorsichtig fahren und Rücksicht auf die im Hinblick auf die Sicherheit der Helfer – Bitte langsam Amphibien nehmen, fahren Sie bitte maximal Tempo 30. fahren! Bitte langsam Fahren. Die Amphibien sind ab sofort wie- der unterwegs; insbesondere auf der Etzenroter Straße. Foto: Gemeinde Waldbronn Lilith Diringer liest aus ihrem Buch Die ehemalige Waldbronnerin Lilith Diringer liest am Freitag, 12. Februar um 17 Uhr in einer Onlinelesung aus ihrem Jugendbuch „Zitronen sind sauer aber mit dir sind sie süß!“. In abschnittsweisen Erzählungen und dem Vorlesen einiger Kapitel gibt sie Einblicke in die Welt der jugendlichen Cloe samt ihrer etwas verrückten Mädchenclique, ihrem manchmal doch sehr ungewöhnlichen Elternhaus und einer oft anstrengenden Katze. Spannende Lesung für Kinder ab 11 Jahren. Hier geht’s zur Anmeldung: https://www.autorenlesen.online/autoren/jugendbuchautoren/lilith-diringer/ Besuchen Sie uns auch im Internet: www.waldbronn.de
Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 AMTSBLATT 5 Monatsbericht der Feuerwehr Waldbronn Januar 2021: 18 Einsätze im vergangenen Monat Das Jahr 2020 verabschiedete sich für die Freiwillige Feuer- gang zur hilfsbedürftigen Person verschaffen konnte. wehr Waldbronn mit der Hoffnung auf eine Verbesserung der Der Einsatzführungsdienst wurde am 22. in den Kiefernweg allgemeinen Situation rund um die Pandemie COVID 19. Im sowie Kniebisweg entsendet um dort die Meldung von „Öl Rahmen des zweiten Lockdowns waren der Ausbildungsbe- auf Verkehrsfläche“ zu überprüfen. An einer Einsatzstelle trieb für die Aktiven und Jugendabteilung sowie die Zusam- wurde die Fahrbahn gereinigt. mentreffen der Alters- und Reservemannschaft eingestellt Am Samstag 23. musste ein Fahrzeug des Rettungsdienstes worden. Dies erschwerte das geordnete Miteinander, genau technisch unterstützt werden. Der Abtransport des Patienten wie bei anderen Organisationen und Vereinen, sehr. konnte ohne Probleme erfolgen. Zu einem Hochhaus in der Lediglich die Zusammenkünfte in digitaler Form für die Ver- Acherstraße und dortiger Unterstützung des Rettungsdiens- waltungen, Führung und Krisenstab CORONA waren mach- tes wurde der Löschzug am 25. alarmiert. Gewaltfreier Zu- bar. gang zur Wohnung der verunglückten Person und Tragehilfe Der Einsatzdienst wurde jederzeit, zum Schutze unserer Mit- für die Kräfte des DRK waren die Aufgaben der eingesetzten bürger, unter den klaren Vorgaben der CORONA-Verordnung Kräfte. und der Feuerwehrführung aufrechterhalten. Ob erweiterte Bei schneeglatten Straßenverhältnissen des 27. wurde mit Schutzausrüstung, Reduzierung der Fahrzeugbesatzung bis der Drehleiter aus Langensteinbach, zusammen mit dem hin zur Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung wurden Rettungsdienst, eine Person aus dem 1. OG gerettet. tiefgreifende Maßnahmen ergriffen um die Einsatzbereitschaft „Nachschau Brand“ war der Text auf den Alarmgebern am zu sichern. 27. gegen 17.45 Uhr. In einem Gebäude des Schlehen- Bereits in der Silvesternacht um 0.38 Uhr wurde zu einem wegs kam es zu einem Kaminbrand welcher mit einem Feuerschein im Bereich „Heubusch“ alarmiert. Dieser stellte CO-Löscher abgelöscht wurde und abschließend der Kamin sich als beaufsichtigtes Feuer heraus und die Einsatzkräfte gereinigt und geräumt wurde. Der Weiterbetrieb wurde bis zu konnten unverrichteter Dinge wieder das Gerätehaus an- einer Klärung mit dem Kaminkehrer untersagt. fahren. Zu einem Alarm der Brandmeldeanlage wurde die „ Gasleitung von Bagger vor Wohngebäude im Kniebisweg Gesamtwehr an gleichen Tag gegen 06.19 Uhr zur Kurklinik abgerissen“ waren die Worte des Disponenten der ILS bei der alarmiert. Hier kam es bei einem technischen Gerät zu einer Abfrage zur Alarmierung am 30. um 12.36 Uhr. Tatsächlich Rauch- bzw. Wärmeentwicklung. Das Gerät wurde unter war der Hausanschluss bei Umbauarbeiten vor dem Gebäu- Atemschutz ins Freie verbracht und der Bereich belüftet. de komplett abgerissen worden. Geistesgegenwärtig wurde Weitere Kräfte sowie die Drehleiter aus Karlsbad Langen- die Leitung mit eine Klemme abgepresst. Dadurch konnte steinbach standen in Bereitschaft. frühzeitig ein weiteres ungehindertes Ausströmen des Stadt- Damit sollte am Silvester aber noch nicht Ruhe herrschen, gases verhindert werden. Starker Gasgeruch und hohe Kon- um 18.19 Uhr wurde der Löschzug in den Lärchenweg ge- zentrationen im Gebäude und Vorplatz zwangen die Feuer- rufen. Hier hatten die Hauseigentümer die Feuerwehr alar- wehr zu weitreichenden Maßnahmen. Die Einsatzstelle wurde miert da es im offenen Kamin zu einem Brand bzw. starker geräumt, benachbarte Gebäude evakuiert. Messungen unter Rauchentwicklung im Zimmer kam. Die anrückenden Kräfte Atemschutz vorgenommen und der Brandschutz sichergestellt. konnten einen Kaminbrand feststellen welcher zusammen mit Hierfür wurde zusätzlich der Abrollbehälter Sonderlöschmittel dem herbeigerufenen Kaminkehrermeister unter Zuhilfenah- der Feuerwehr Ettlingen in den Bereitstellungsraum angefor- me der Drehleiter aus Langensteinbach abgearbeitet wurde. dert. Nach Eintreffen des Gasversorgers wurden weitere Mes- Nach ca. zwei Stunden war auch dieser Einsatz beendet. sungen durchgeführt und das Gebäude belüftet. Die Sperrung Zu einer Brandnachschau wurde der Einsatzführungsdienst wurde aufgehoben und die Schadenstelle für weitere Maßnah- am 05. in die Daimlerstraße gerufen, dort hatte ein elektrisch men an die Erdgas Südwest übergeben. betriebener Wasserkocher auf der Herdplatte Feuer gefan- Mit 18 Einsätzen war der Januar ein überdurchschnittlicher gen. Die Bewohner konnten das Kleinfeuer löschen benö- Monat für die Freiwillige Feuerwehr Waldbronn. Neben 2 tigten aber eine abschließende Bewertung der Brand- und sonstigen Einsätzen waren es 9 Einsätze in der Kategorie Rauchsituation in der Wohnung. Bereits in den Morgenstun- Brand und 7 Einsätze mit Technischer Hilfeleistung. Auffällig den wurde am 08. der Löschzug in einen Industriebetrieb ins war der Freitag, der mit 1/3 der Einsätze der einsatzreichste Gewerbegebiet Ermlisgrund gerufen. Dort hatte auf Grund Wochentag war. Mit Ausnahme der Silvesternacht waren starker Staubentwicklung die BMA ausgelöst. alle Einsätze zu „normalen“ Tageszeiten. (Text Feuerwehr Zur überörtlichen Nachbarschaftshilfe am 11. wurde die Ein- Waldbronn) satzmannschaft in die Weberei Ettlingen alarmiert. Auf Grund des zeitlichen Vorsprunges erkundete dort der Gruppenführer mit dem Angriffstrupp die Einsatzstelle und auch hier war Staubentwicklung die Auslöseursache. Abschließend wurde die Einsatzstelle der Feuerwehr Ettlingen übergeben. Am Abend desselben Tages musste für den Rettungsdienst im Waldring Zugang zu einer Wohnung geschaffen werden. Die Person musste rettungsdienstlich weiterbehandelt werden. Die Brandmeldeanlage der Gemeinschaftsunterkunft war Ur- sache für einen Einsatz am 13. sowie 15. des Monats. Jeweils angebrannte Speisen waren die Ursache für das Vorgehen der Feuerwehr. Am Vormittag des 15. hatte sich im Bereich des Motorraumes eines Vans ein Brand entwickelt. Der Fahrer stoppte geistesgegenwärtig sein Fahrzeug in der Leopoldstraße und alarmierte die ILS Karlsruhe. Löschver- suche von Anwohnern waren zunächst nicht erfolgreich bei Eintreffen des ersten Löschfahrzeuges stand der Motorraum in Flammen und es war eine starke Rauchentwicklung sicht- bar. Mit einem Stahlrohr unter Atemschutz wurde das Fahr- zeug abgelöscht und mit der Wärmebildkamera der Bereich ständig kontrolliert. Wegen der Wetterlage und der Rutsch- gefahr wurde der Bauhof der Gemeinde an die Einsatzstelle nachgefordert. Bei schneeglatten Straßenverhältnissen wurde Am 17. war erneut das Alarmstichwort „Türöffnen - Person mit Hilfe der Langensteinbacher Drehleiter eine in Not“ der Auslöser eines Feuerwehreinsatzes in der Bahn- Person aus dem 1. OG gerettet. hofstraße. Die Alarmfahrt der ausrückenden Kräfte konnte Foto: Feuerwehr Waldbronn abgebrochen werden, da sich der Rettungsdienst selbst Zu-
6 AMTSBLATT Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 Corona-Test und Impfung – Teil 1 Kinder haben viele Fragen, Feuerwaldi hat die Antworten Liebe Kinder Hallo Mamas, Papas, lange ange dauert das denn noch mit Omas, Opas und Lehrer! dem Impfen und warum werden Kinder nicht geimpft? Gibt es Redaktion Die Schulen haben für die ein Leben nach Corona und tut Tanja Feller meisten Kinder immer noch so ein Corna-Test eigentlich weh? Marktplatz 7 Teil 2 könnt Ihr in 14 Tagen 76337 Waldbronn geschlossen, dabei sind doch Feuerwaldi hat unsere neue auf der Kinderseite lesen. kinderseite@waldbronn.de schon bald Faschingsferien! Wie Kinderärztin für Euch befragt. Frau Philippin-Noll, warum diese Weise sind dann auch die- werden Kinder nicht gegen jenigen geschützt, die noch nicht Corona geimpft? geimpft sind. Denn das Virus reist immer mit dem Menschen. Wenn Das Problem mit der Corona- es keinen „Wirt“ findet, auf dem es Impfung momentan ist, dass es zum nächsten Menschen wandern noch nicht genug Impfstoff für kann, stirbt es. So gesehen könnte Beim Rachenabstrich alle gibt. Deshalb hat man es zu einem späteren Zeitpunkt wird mit einem überlegt: Welche Personen pro- sinnvoll sein, Kinder zu impfen. Stäbchen im Rachen hin fitieren von einer Impfung am meisten? Politiker haben dann Warum wurden diesen Winter auch und her gefahren. entschieden, dass dies Personen Der Rachen ist ganz Kinder gegen Grippe geimpft? sind, die ein hohes Risiko ha- hinten im Mund, also ben, stark zu erkranken. Kinder, Genau aus diesem Grund, damit nicht an den Wangen. die Corona bekommen, erkran- sie ihr Umfeld nicht anstecken ken oft, ohne es überhaupt zu können. So könnte es sein, ein bemerken und werden nur ganz Kind hat kaum Probleme mit der selten schwer krank. Erkrankung. Es besucht seine Oma und diese wird schwer krank. Die Kommt die Impfung später? Oma kommt ins Krankenhaus. Dort liegen aber viele Corona-Patienten Die zweite Lehrkraft unterstützt beim „Seestern“ - eine Position, Wenn man ein Virus ausrotten bei der man auf dem Wasser treibt und keine Mund auf, Kraft benötigt. und es gibt nur noch wenige freie will, muss man möglichst viele Stäbchen rein. Betten. Das will man vermeiden. Menschen impfen. Häufig geht Wichtig ist, dass es aber darum, eine Herden- Warum macht das Corona-Virus der Test richtig immunität zu erreichen. Das älteren Menschen zu schaffen, durchgeführt bedeutet, dass viele Menschen nicht aber Kindern? wird. in einem Land geimpft sein müssen damit sich das Virus Das und mehr erfahrt Ihr in 14 nicht mehr verbreiten kann. Auf Tagen, hier auf der Kinderseite. Nicht angenehm, aber schnell: Beim Rachenabstrich wird mit einem Stäbchen hinten im Rachen hin und her gefahren. „An der Wange bringt er leider nichts“, erklärt die Kinderärztin. Bei Erwachsenen wird der Test zusätzlich meist auch noch durch die Nase gemacht. Da so ein Nasenabstrich sehr unangenehm und manchmal auch etwas schmerzhaft sein kann, macht man den Abstrich bei Kindern durch den Mund. Solche Tests wurden bei Kindern in Deutschland mittlerweile schon tausendfach durchgeführt und sie sind ungefährlich. Aber das wollt Ihr bestimmt lieber von anderen Kindern hören. In 14 Tagen erzählen Euch Schüler, wie sie den Corona Test erlebt haben und wie Die neue Waldbronner Kinderärztin Ulrike Philippin-Noll nimmt man 10 Tage Quarantäne übersteht. sich Zeit, um die Fragen unserer Kinderseite-Leser zu beantworten.
Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 AMTSBLATT 7 Das neue Albtal Magazin 2021 ist da! Schon gewusst….? Der inoffizielle Feiertag „Valentinstag“, Nicht alles ist der am 14.Februar gefeiert wird und abgesagt: Quasi immer mehr in Mode kommt, soll auf direkt aus der den heiligen Bischof Valentin zurück- Druckerpresse gehen, der frisch verheirateten Paaren ist das neue Alb- Blumen aus seinem Garten schenkte. tal Magazin 2021 Auch die römische Göttin Juno, Be- ab sofort erhält- schützerin von Ehe und Familie, soll lich. Wir freuen ihre Hand mit im Spiel haben. An besagten Tag sollen junge uns sehr, Ihnen Mädchen in den Juno-Tempel gegangen sein, um sich ein Liebesorakel für die richtige Partnerwahl zu holen. Wie dem die neuen Ge- auch sei: Im Laufe der Jahrhunderte mischten sich römi- schichten aus sches Brauchtum und christliche Legende zum allseits be- und rund um das liebten Valentinstag. Albtal zu präsen- tieren. Gerade jetzt ist es uns wichtig, Ihnen unser abwechs- lungsreiches und idyllisches Tal mit all seinen Facetten nach Hause zu bringen. Natur erleben – Kultur entdecken – Albtal genießen, das sind die Themen des neues Magazins: Vom wilden Westweg, von Saharastrand und Champagnersteinen, vom Glöckner und Strafrichter bis hin zu Süßem und Salzigem – lassen Sie sich überraschen und inspirieren. Auch aus Waldbronn sind wieder einige spannende Ge- schichten zu lesen: So wird der neue Weg der Gelas- senheit, der im Waldpark startet, ausführlich beschrie- ben. Finden Sie Ihren Weg zur inneren Ruhe. Des wei- teren werden zwei interessante Menschen aus Wald- Vorfreude zum Valentinstag verschenken bronn vorgestellt: Dr. Andreas Megerle, der Geo- Vorfreude ist die schönste Freude. Das Tolle daran, sie Experte mit Allrounderwissen und Harald Kiwull, ein kann jederzeit verschenkt werden. Mit unseren Albtherme- ehemaliger Strafrichter und Krimiautor. Gutscheinen ist prickelnde Vorfreude garantiert. Wer würde INFO: Da Albtal Magazin 2021 liegt an der Pforte im sich nicht auf einen entspannten Tag in einer einzigartigen Badelandschaft freuen? Dazu eine wohltuende Wellness- Eingangsbereich des Rathauses für Sie bereit. massage und ein Gläschen Secco. Also das wäre doch das Gerne können Sie es auch über www.albtal- ideale Valentinsgeschenk. Gutscheine sind auf unserer tourismus.de bestellen. Homepage unter www.albtherme-waldbronn.de erhältlich und sind drei Jahre gültig. Kurverwaltungsgesellschaft mbH, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Telefon 07243-56570
8 AMTSBLATT Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 Stand: 26.01.2021 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021 N Ausgangsbeschränkungen Kontaktbeschränkungen Erweiterte Maskenpflicht ab 25.1. EU Private Treffen im öffentlichen oder privaten Ab dem 25. Januar muss in folgenden Bereichen Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts eine medizinische Maske getragen werden: ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: plus höchstens eine weitere Person, die nicht • Im öffentlicher Personenverkehr zum eigenen Haushalt gehört. • Beim Einkaufen Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr): Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich • In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatz- • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung orten wichtiger Ausbildungszwecke. dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflege- • Inanspruchnahme medizinischer und einrichtungen veterinärmedizinischer Leistungen. + • Begleitung unterstützungsbedürftiger Regelung für Kinderbetreuung: • Während Veranstaltungen der Religions- Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen ausübung Personen und Minderjähriger, Sorge- und zusammen in einer festen, familiär oder Umgangsrecht. nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- Zugelassen sind: • Begleitung Sterbender und Personen in akut gemeinschaften betreut werden. lebensbedrohlichen Zuständen. Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Gassi gehen oder füttern. Sprechen, Husten oder Niesen • Besuch von religiösen Veranstaltungen. Bildung & Betreuung • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Kitas bleiben geschlossen. • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) öffentlichen Ordnung. • Kein Präsenzunterricht an Grundschulen. • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Versorgung der Schüler*innen mit Lern- des Grundgesetzes. material durch die Lehrer*innen. Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Wahlkampfaktivitäten, wie Verteilung von Flyern, • Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel Plakatierungen oder Informationsstände nach an allen weiterführenden Schulen. und Tropfen behördlicher Genehmigung möglich. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind • Fremd- und Eigenschutz möglich und werden individuell festgelegt. Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich: • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas. • Notbetreuungen werden eingerichtet. unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas • Sport und Bewegung an der frischen Luft verwendet werden. ausschließlich alleine, mit Angehörigen des vor Ort. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen eigenen Haushalts und mit einer weiteren, schließen für den Publikumsverkehr, nicht im selben Haushalt lebenden Person. Online-Unterricht möglich. • Erledigung von Einkäufen. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen • Wahrnehmung von Dienstleistungen. schließen. • Behördengänge • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht • Blutspendetermine möglich. (Ausnahme für berufliche Ausbildungszwecke und Katastrophenschutz) Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Stand: 26.01.2021 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021 Arbeiten Einzelhandel • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet Der Einzelhandel schließt bis zum 14. Februar. die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den Besonderheiten: • Home Office, sofern möglich. täglichen Bedarf bleiben geöffnet: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- können Lieferdienste anbieten. und Geschäftsbetriebes. Babyfachmärkte • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, Bäckereien und Konditoreien können Abholangebote (Click & Collect) sofern nicht online auch in Präsenz Banken anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für durchführbar. Drogerien die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Getränkemärkte konzepte vor Ort müssen eingehalten und Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Großhandel Warteschlangen vermieden werden. Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann Hörgeräteakustiker • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen (auch im Freien). Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin • An den Betrieb angepasste Hygiene- sowie Ersatzteilverkauf arbeiten. auflagen. Lebensmittelmärkte • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Metzgereien Waren verkaufen, wenn die Produkte für Optiker den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Reisen Orthopädieschuhtechniker Sollte das Sortiment der verbotenen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen Poststellen und Paketshops, aber ohne Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. den Verkauf von weiteren Waren einer räumlichen Abtrennung lediglich die Verstärkte Kontrollen und Zugangs- Reformhäuser Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. beschränkungen an tagestouristischen Reinigung und Waschsalons Hotspots durch die örtlichen Behörden. Reise- und Kundenzentren für den Regelung für offene Geschäfte: öffentlichen Verkehr • Geschäfte mit weniger als 10 m² Nicht gestattet: Sanitätshäuser Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. Tafeln • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Touristische Busreisen Tankstellen Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. Touristische Übernachtungsangebote Telefonshops für Reparatur, Austausch • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: (auch Campingplätze) und Störungsbehebung ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für Tierbedarf- und Futtermärkte den Lebensmitteleinzelhandel). Weiterhin möglich: Wochenmärkte • Maskenpflicht vor den Geschäften und Geschäftsreisen Zeitschriften- und Zeitungskioske auf den Parkplätzen. Reisen und Übernachten in besonderen • Gesteuerter Zutritt. Härtefällen Eine vollständige Liste finden Sie auf • Warteschlangen vermeiden. » Baden-Württemberg.de Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 AMTSBLATT 9 Stand: 26.01.2021 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021 Gastronomie Gesundheit & Soziales Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, bleiben geschlossen. Pflegeheimen, Senioren- und • Ausnahme für Speisen zur Abholung Behinderteneinrichtungen. (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Keine Isolation der Betroffenen. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen • Übernahme der Kosten von regelmäßigen Getränken im öffentlichen Raum. SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken NE und Besucher*innen. in verschlossenen Behältnissen erlaubt. U • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Kantinen schließen überall dort, wo es die Pflegeheimen. Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Dienstleistungen Veranstaltungen Geschlossen: Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Friseurbetriebe/Barbershops öffentlichen Raum. Kosmetikstudios Ausnahmen: Kosmetische Fußpflegesalons • Gerichtsverhandlungen. Massage- und Wellnessbetriebe • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Nagelstudios Ordnung dienen. Piercingstudios • Betriebsversammlungen. Prostitutionsgewerbe • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. Sonnenstudios • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge Tattoostudios dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen, Geöffnet sind medizinisch notwendige sowie dazugehörige Unterschriften- Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in sammlungen. den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Außerdem wieder geöffnet: Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm NE und innerhalb eines definierten Zeitfensters U übergeben werden. Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Stand: 26.01.2021 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021 Religionsausübung Kultur- und Freizeitgestaltung Sport Gottesdienste und Beerdigungen unter Kultur- und Freizeiteinrichtungen Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum Hygieneauflagen. bleiben geschlossen. gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine • Einhalten der AHA-Regeln über die weitere Person, die nicht zum Haushalt gesamte Dauer. NE Geschlossen: gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei • Tragen von medizinischen Masken. U Ateliers (Publikumsverkehr) nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder bei den zuständigen Behörden vor Ort. mit den Angehörigen des eigenen Haushalts • Kein Gemeindegesang. möglich) möglich. Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Alle weiteren öffentlichen und privaten Freizeitparks und Indoorspielplätze Sportstätten sind für den Publikumsverkehr Kinos und Autokinos geschlossen: Kletterparks (drinnen und draußen) Fitnessstudios aller Art Konzerte und Kulturhäuser Schwimm- und Spaßbäder Krabbelgruppen Skilifte und Gondeln Messen Tanz- und Balettschulen Museen und Ausstellungen Thermen und Saunen Opern Vereinssportstätten Spielbanken- und hallen Wettkampf-, Mannschafts- und Theater Kontaktsportstätten Tierparks Yogastudios Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Zirkusse Einrichtungen geöffnet werden. Zoologische und botanische Gärten Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Geöffnet: Golfplätze Spielplätze im Freien Hundesportplätze Wandern und Spazieren Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Abstand Hygiene Medizinische Corona-App regelmäßig Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
10 AMTSBLATT Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 Diese Ausgabe erscheint auch online Störungsdienste Gemeindeverwaltung Waldbronn Wasser: Tel. 0171 6517824 Gemeindeverwaltung Waldbronn Während der Öffnungszeiten Pforte Rathaus (siehe rechts) Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Tel. 609-0, Fax: 609-89 zusätzlich Tel. 609-0 gemeinde@waldbronn.de, www.waldbronn.de Erdgas: Störungsmeldestelle Erdgas-Südwest GmbH Sprechzeiten Verwaltung Tel. 01802 056-229 Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Strom: Netze BW Störungsnummer Sprechzeiten BM Masino Tel. 0800 3629477 Tel. Voranmeldung erwünscht, Tel. 609-101. Kabelfernsehen: Unitymedia Öffnungszeiten Bürgerbüro, Tel. 609-111 Tel. 0711/54888150 oder 01806 888150 Montag - Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr Meldung defekter Straßenbeleuchtung Tel. 609-281 Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.00 - 12.00 Uhr Notrufe Pforte, Tel. 609-0 Das Fundbüro befindet sich an der Pforte im Rathaus. Feuerwehr + Rettungsleitstelle 112 Polizei 110 Polizeirevier Ettlingen 3200-312 Restmüll und Wertstoffe Polizeiposten Albtal 67779 Restmüll und Wertstoffe Standort Defillibrator am Rathausmarkt: Restmüll Vorraum Volksbank Ettlingen, Marktplatz 1 ganz Waldbronn 11.02.. Krankentransporte 19222 1,1-cbm-Container 19.02. Grüne Tonne ganz Waldbronn (inkl. 1,1-cbm-Container) 18.02 Ärztlicher Notdienst Biotonne ganz Waldbronn (inkl.1,1-cbm-Container) 12.02. An den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Schadstoffsammlung Sprechstundenzeiten: Reichenbach 12.03.2021 Parkplatz Kurhaus Kostenfreie Rufnr. 116117 Busenbach 13.03.2021 Parkplatz Tennishalle Mo.-Fr. 9-19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprech- Etzenrot 12.03.2021 Jahnstr./Esternaystr. stunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, Zusatztour Ettlingen nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/96589700 oder Parkplatz Albgauhalle, 20.02.2021 Middelkerkerstr. docdirekt.de Papiersammlung Öffnungszeiten Notdienstpraxis Ettlingen, Etzenrot 24.04.2021 Am Stadtbahnhof 8, Tel. 116117 Sperrmüll/Elektronik - Schrott auf telefonische Anfrage Mo. - Fr., 19 - 21 Uhr, Sa./So./Feiertag 10 - 14 Uhr und beim Abfallwirtschaftsbetrieb 0800 2982030 16 - 20 Uhr oder der Gemeinde Waldbronn 609-330 An Wochentagen, außerhalb der Sprechstunden, beachten Wertstoffe Sie bitte die entsprechenden Hinweise auf dem Anrufbe- Bauhof Daimlerstr. (Bitte Zufahrt über Daimler Straße be- antworter Ihres Hausarztes! achten!) Fr. 14.00 - 18.00 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Sa. 09.00 - 16.00 Uhr Grüngutplätze „Im Ermlisgrund“ und „Wiesenfesthalle“ Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feier- „Im Ermlisgrund“ tagen unter 0621/38000812 erreichbar. Dienstag 9 bis 16 Uhr Notdienste der Apotheken Freitag 9 bis 16 Uhr Samstag 10 bis 16 Uhr Dienstbereit von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Ta- „Wiesenfesthalle“ ges www.aponet.de oder www.lak-bw.notdienst-portal.de. Dienstag 9 bis 16 Uhr Vom Festnetz kostenfreie Nr. 0800 0022833 oder ggf. die Freitag 9 bis 16 Uhr von allen Mobilnetzen erreichbare Nr. 22833 (gebühren- pflichtig). IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlaut- Herausgeber: barungen und Mitteilungen: Gemeinde Waldbronn Bürgermeister Franz Masino, Druck und Verlag: Nussbaum Medi- 76337 Waldbronn, Marktplatz 7, en Weil der Stadt GmbH & Co. KG, oder sein Vertreter im Amt. 71263 Weil der Stadt, Verantwortlich für „Was sonst Merklinger Str. 20, noch interessiert“ und den Telefon 07033 525-0, Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, www.nussbaum-medien.de Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot INFORMATIONEN Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de Vertrieb (Abonnement und Internet: www.gsvertrieb.de Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, Anzeigenverkauf: 71263 Weil der Stadt, Tel. 07243 5053-0, ettlingen@nussbaum-medien.de
Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 AMTSBLATT 11 Amtlicher Teil
12 AMTSBLATT Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 Landtagswahl zum 17. Landtag von sich ein Formular zur Beantragung von Briefwahlunter- lagen. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und ge- Baden-Württemberg ben Sie den Antrag im Rathaus ab oder werfen ihn Am Sonntag, 14. März 2021 ist es wieder so weit: In Ba- in den Briefkasten. Alternativ besteht die Möglichkeit, den-Württemberg findet die Landtagswahl statt. Die Wahl- durch formlosen Brief unter Angabe Ihres Familienna- lokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. mens, Ihres Vornamens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Wählen per Briefwahl Wohnanschrift Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auch Briefwahlunterlagen können ab sofort persönlich oder schrift- hier gilt, dass es pro Wahlberechtigten eines separaten lich beantragt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen Antrages bedarf. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen erfolgt in den nächsten Tagen. In den Unterlagen geben Sie dann zugestellt. Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und • Onlineantrag Ihre vollständige Wohnanschrift an. • Sie können nach Erhalt Ihrer Wahlberechtigung Ihre Brief- Die Frist zur Beantragung endet grundsätzlich am Freitag wahlunterlagen bis zum Freitag, 12.03.2021, 11.00 Uhr, vor dem jeweiligen Wahlabend (12.03.2021) um 18.00 Uhr. unter www.waldbronn.de anfordern. Beim Aufruf des Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder behördlich Links zur Landtagswahl erhalten Sie ein Erfassungsfor- angewiesener Quarantäne können Sie den Wahlschein am mular für Ihre Antragsdaten. Wahltag noch bis 15.00 Uhr beim Wahlamt beantragen. Nur • Onlineantrag mit einer korrekt ausgefüllten Wahlbenachrichtigung können • Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein Sie Briefwahlunterlagen beantragen.Unbedingt beachten: QR-Code. Durch Scannen dieses QR-Codes werden Sie - Den unterschriebenen Wahlschein legen Sie in den roten zum Onlineantrag für die Briefwahl geleitet. Wahlbrief ein. • Per E-Mail - Kennzeichnen Sie den Stimmzettel und geben Sie diesen in • Sie können per E-Mail an buergerbuero@waldbronn.de den blauen Stimmzettelumschlag. unter Angabe Ihres Familiennamens, Ihres Vornamens, - Den blauen Stimmzettelumschlag müssen Sie zukleben und in Ihres Geburtsdatums und Ihrer Wohnanschrift Briefwahl- den roten Wahlbrief zu dem unterschriebenen Wahlschein unterlagen beantragen. Pro Wahlberechtigtem bedarf es einlegen. hierfür einer separaten E-Mail. - Dann kleben Sie den roten Wahlbrief ebenfalls zu. • Persönlicher Briefwahlantrag Sie erhalten mit den Unterlagen eine ausführliche Erläuterung. • Die Briefwahlunterlagen können zu den allgemeinen Öff- Möglichkeiten, die Briefwahl schriftlich zu beantragen: nungszeiten des Wahlamtes auch persönlich (unter Vor- • Per Wahlbenachrichtigung oder Brief lage eines schriftlichen Antrags) abgeholt werden. An • Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet einen anderen als die/den Antragsteller/in dürfen die
Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 AMTSBLATT 13 Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Obdachlosigkeit ausgehende Störung der öffentlichen Ord- Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer formlo- nung selbst zu beseitigen. sen, schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Sie dienen auch der Aufnahme und i.d.R. der vorübergehen- • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. den Unterbringung von Flüchtlingen, die der Gemeinde vom Wählen im Wahllokal Landkreis zugewiesen werden. In den Wahllokalen gelten die allgemeine Hygienebestim- mungen II. Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Ob- In den Wahllokalen gelten die allgemeinen Abstands- und dachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Hygieneregeln (Tragen eines medizinischen Mund- und Na- §2 senschutzes, mindestens 1,5 Meter Abstand,...). Das Wahl- Benutzungsverhältnis amt bittet darum, die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Bitte Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. bringen Sie Ihren eigenen Kugelschreiber zur Stimmabgabe Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimm- mitbringen. ten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Wahlergebnis Art und Größe besteht nicht. Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt noch am Wahla- bend. Die Ergebnisse können zeitnah unter www.waldbronn. §3 de abgerufen werden. Beginn und Ende der Nutzung Kontaktdaten des Wahlamtes 1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in Bürgerbüro dem der Benutzer die Unterkunft bezieht oder zu dem in der Marktplatz 7 schriftlichen Einweisungsverfügung der Gemeinde genannten 76337 Waldbronn Zeitpunkt. Telefon: 07243/609-111Öffnungszeiten des Wahlamtes: 2) Das Benutzungsverhältnis endet durch Aufgabe der Un- Montag bis Mittwoch: 7.00 – 12.00 Uhr terkunft durch den Eingewiesenen, durch Ablauf des in der Donnerstag: 7.00 - 18.00 Uhr Einweisungsverfügung genannten Termins oder durch schrift- Freitag: 7.00 - 12.00 Uhr liche Verfügung der Gemeinde, durch die dem Betroffenen Am Freitag vor dem Wahltag ist das Wahlamt von die weitere Nutzung der Unterkunft versagt wird. Eine Unter- 7.00 - 18.00 Uhr geöffnet. sagung der weiteren Nutzung der Unterkunft ist insbesonde- Am Samstag vor dem Wahltag ist das Wahlamt von re dann möglich, wenn 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. - Obdachlosigkeit im polizeirechtlichen Sinne nicht mehr Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Dagmar Becker, Tel. vorliegt bzw. Selbsthilfe zumutbar ist. 07243/609-161, - der Benutzer die ihm zugeteilte Unterkunft nicht mehr E-Mail: d.becker@waldbronn.de und Herr Reinhold Bayer, selbst bewohnt, sie nicht mehr ausschließlich als Unterkunft Tel. 07243/609-150, benutzt oder sie nur für die Aufbewahrung von Hausrat E-Mail: r.bayer@waldbronn.de oder buergerbuero@waldbronn. verwendet. de, gerne zur Verfügung. - die Person strafbare Handlungen begeht, die sich gegen die Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung, ge- gen Mitarbeiter der Obdachlosenbehörde oder andere unter- gebrachte Obdachlose richten. - trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt in grober Weise Öffentliche Bekanntmachung gegen die Hausordnung verstoßen wird. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfü- 27.01.2021 nachfolgend aufgeführte Satzung beschlossen, gung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird: das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung. 3) Die Gemeinde ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Er- messen Umsetzungen innerhalb der Obdachlosenunterkünfte SATZUNG vorzunehmen. 4) Ohne Einwilligung des Benutzers ist die Umsetzung in über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlings- eine andere Unterkunft insbesondere dann möglich, wenn unterkünften - die Unterkunft im Zusammenhang mit Umbau-, Erweite- Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- rungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsarbeiten geräumt berg i.d.F. 24.07.2000, zuletzt geändert durch Artikel 2 des werden muss. Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) sowie - bei angemieteten Unterkünften das Mietverhältnis beendet §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- wird. Württemberg in der Form vom 17.03.2005, zuletzt geändert - der Benutzer Satzungsbestimmungen oder die Hausord- durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095), hat der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn am nung trotz Abmahnung nicht einhält oder sein Verhalten An- 27.01.2021 folgende Satzung beschlossen: lass zu Konflikten gibt, die nicht auf andere Art und Weise beseitigt werden können. I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- - die bisherige Unterkunft unterbelegt ist. und Flüchtlingsunterkünfte §4 §1 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht Rechtsform/Anwendungsbereich 1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von 1) Die Gemeinde betreibt die in der Anlage 2 zu dieser Sat- den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken be- zung bezeichneten Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte nutzt werden. als öffentliche Einrichtungen in der Form von unselbständi- 2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zuge- gen Anstalten des öffentlichen Rechts. wiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich 2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsge- Obdachlosen von der Gemeinde bestimmten Gebäude, Woh- mäße Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten nungen, Räume oder mobilen Wohneinheiten. und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem 3) Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen Personen nach den §§ 17 und 18 des Gesetztes über die worden sind. Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlings- aufzunehmen und vom Eingewiesenen zu unterschreiben. aufnahmegesetz – FlüAG -, vom 19.12.2013, GBl. 2013, S. 3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem 493) von der Gemeinde bestimmte Gebäude, Wohnungen, überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustim- Räume oder mobilen Wohneinheiten. mung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer 4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und i.d.R. der ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde unverzüglich von vorübergehenden Unterbringung von Personen, die durch Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zuge- Vollstreckung eines gerichtlichen Räumungstitels oder aus wiesenen Unterkunft zu unterrichten. anderen Gründen ihre bisherige Wohnung oder Unterkunft 4) Dem Benutzer ist untersagt, verloren haben und die nicht in der Lage sind, die von ihrer 1. in die Unterkunft einen Dritten aufzunehmen. Besucher
14 AMTSBLATT Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 sind in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet. nachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken zu be- 2) Alle privaten Gegenstände und Einrichtungen des Benutzers nutzen. müssen beim Auszug aus der Unterkunft mitgenommen werden. 3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine 3) Lässt der Bewohner nach seinem Auszug Gegenstände Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen zurück, so werden diese maximal 4 Wochen aufbewahrt und Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grund- danach entsorgt. stück der Unterkunft anzubringen oder aufzustellen. 4. ein Tier in der Unterkunft zu halten. §9 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb Haftung und Haftungsausschluss vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraft- 1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen fahrzeug abzustellen. in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere 2) Die Haftung der Gemeinde, ihrer Organe und ihrer Be- Veränderungen in der Unterkunft vorzunehmen. diensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird 7. Satellitenanlagen zu installieren. auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 5) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vor- Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. genommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die die Gemeinde diese auf Kosten des Benutzers beseitigen Gemeinde keine Haftung. und den früheren Zustand wiederherstellen lassen (Ersatz- § 10 vornahme). Personenmehrheit als Benutzer 6) Die Gemeinde kann darüber hinaus die erforderlichen 1) Erklärungen, deren Wirkungen eine Personenmehrheit be- Maßnahmen ergreifen, um den Anstaltszweck zu erreichen. rühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abge- 7) Die Beauftragten der Gemeinde bzw. die Beauftragten geben werden. der KWLK und dem Amt für Integration des Landratsamtes 2) Jeder Benutzer muss das Verhalten eines Haushaltsan- Karlsruhe sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen gehörigen oder eines Dritten, der sich mit Zustimmung des Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in Benutzers in der Unterkunft aufhält, für und gegen sich gel- der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben ten lassen, wenn dieses Verhalten das Benutzungsverhältnis sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen berührt oder einen Ersatzanspruch begründet. auszuweisen. Bei Gefahr in Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck § 11 wird die Gemeinde bzw. die KWLK einen Wohnungsschlüssel Verwaltungszwang zurückbehalten. Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Um- §5 setzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch Instandhaltung der Unterkünfte unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesver- 1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße waltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlas- Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendi- senen Unterkunft zu sorgen. gung des Benutzungsverhältnisses oder nach Versagung der 2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder weiteren Nutzung durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2). wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grund- stücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, III. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und so hat der Benutzer dies der Gemeinde unverzüglich mit- Flüchtlingsunterkünfte zuteilen. § 12 3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Gebührenpflicht und Gebührenschuldner Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht 1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Flücht- entstehen, besonders, wenn technische Anlagen und ande- lingsunterkünften in Anspruch genommenen Räume werden re Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Gebühren erhoben. Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für 2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unter- sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden kunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner. und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die § 13 Gemeinde auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen. Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe 4) Die Gemeinde wird die in § 1 genannten Unterkünfte und 1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsge- Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhal- bühr ist der überlassene Wohnplatz. ten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel 2) Die Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosten auf Kosten der Gemeinde zu beseitigen. beträgt pro Wohnplatz je Kalendermonat: §6 - in den Unterkünften des Kombimodells Räum- und Streupflicht gemäß Anlage 2: 403,65 Euro Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der - in den restlichen Unterkünften gemäß örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger Anlage 2: 412,05 Euro zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege 3) Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr gemäß Abs. 2 (Streupflichtsatzung). nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. §7 Hausordnungen § 14 1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur Entstehung der Gebührenschuld, gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Beginn und Ende der Gebührenpflicht 2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen Un- 1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug in die Unter- terkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in kunft und enden mit dem Tag der Räumung. denen u.a. die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und 2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht –räume bestimmt werden, erlassen. mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebüh- renpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die §8 Gebührenschuld für den Rest dieses Kalendermonats mit Rückgabe der Unterkunft dem Beginn der Gebührenpflicht. 1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Be- nutzer die Unterkunft vollständig geräumt (bis auf die Grund- § 15 ausstattung) und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch Festsetzung und Fälligkeit die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde 1) Die Benutzungsgebühr wird durch eine Einweisungsver- bzw. ihren Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet fügung erhoben. Sie sind jeweils am ersten Werktag des für alle Schäden, die der Gemeinde oder einem Benutzungs- Monats für den laufenden Monat zur Zahlung fällig.
Nummer 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 AMTSBLATT 15 2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines § 1 Allgemeines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den an- Die Benutzer werden zur Beseitigung unfreiwilliger Obdachlo- gefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt sigkeit den Unterkünften per Einweisungsverfügung zugeteilt. Abs. 1 Satz 2. Durch die Einweisung entsteht ein öffentlich-rechtliches Nut- 3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft ent- zungsverhältnis ohne Besitzstand oder Bleiberecht. bindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Be- Es kommt kein Mietvertrag mit der Gemeinde Waldbronn nutzungsgebühr entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu zustande. entrichten. Die Unterkünfte sind vorübergehende Notunterkünfte und § 16 keine Privatwohnungen. Ordnungswidrigkeiten Die Unterkünfte dürfen nur von den eingewiesenen Personen Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. wer vorsätzlich oder fahrlässig Die Unterkünfte werden von der Gemeinde Waldbronn mit 1. entgegen § 4 Abs. 1 eine Unterkunft benutzt oder die einer Grundausstattung an Möbeln und Elektrogeräten ver- überlassenen Räume zu anderen als Wohnzwecken be- sehen. Aus Brandschutzgründen ist das Aufstellen/Anbringen nutzt; von privaten Möbeln, elektrischen Geräten, Teppichen und 2. entgegen § 4 Abs. 2 die zugewiesenen Räume samt Ähnlichem verboten. dem überlassenen Zubehör nicht pfleglich behandelt und Jeder Wohneinheit ist ein Briefkasten zugeordnet, der von instand hält; der Gemeinde beschriftet wird. Der eigenmächtige Wechsel 3. entgegen § 4 Abs. 3 seiner Unterrichtungspflicht nicht oder Tausch von Unterkünften ist verboten. nachkommt; Die Mitarbeit der Benutzer wird durch die Gemeinde gere- 4. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 1 in die Unterkunft Dritte auf- gelt. Im Wege der Selbstverwaltung können die Benutzer nimmt; auch geeignete Vorschläge für die Mitarbeit einbringen. 5. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 3 Schilder anbringt oder Ge- Die Gemeinde ist befugt einen Reinigungsplan zu erstellen genstände aufstellt; und nach Bedarf alle Benutzer in angepasster Personenzahl 6. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 4 Tiere in der Unterkunft hält; darin einzubeziehen. 7. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 5 Kraftfahrzeuge abstellt; Allgemeine Information zum Thema Brandschutz, Mülltren- 8. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 6 in der Unterkunft Verände- nung und Entsorgung, Hausregeln sowie versch. rungen vornimmt; Kontaktdaten können an den Infowänden der Unterkünfte 9. entgegen § 4 Abs. 7 den Beauftragten den Zutritt ver- eingesehen werden. wehrt; Anschlüsse für TV und WLAN werden bereitgestellt. Es be- 10. entgegen § 5 Abs. 2 seiner Mitteilungspflicht nicht nach- steht jedoch kein Anspruch darauf. TV- sowie internetfähige kommt; Geräte werden nicht bereitgestellt. Falls dringend eine In- 11. entgegen § 8 Abs. 1 die Unterkunft nicht vollständig ternetverbindung benötigt wird, steht eine WLAN-Verbindung geräumt und sauber zurückgibt oder im Rathaus (Marktplatz 7, 76337 Waldbronn) bereit. Die 12. entgegen § 8 Abs. 1 nicht sämtliche Schlüssel zurück- Zugangsdaten werden an der Information des Rathauses zur gibt. Verfügung gestellt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 80,- Besucher dürfen nicht in den Unterkünften übernachten. Euro bis zu 500,- Euro geahndet werden. Ausnahmen können gestattet werden, wenn die Sicherheit und Ordnung dadurch nicht beeinträchtigt werden. Für die § 17 Dauer einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Inkrafttreten nach IfSG §28 ist das Betreten der Unterkunft für Personen 1) Diese Satzung tritt am 01.03.2021 in Kraft. die nicht Benutzer sind, verboten. 2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung von Den Anweisungen der Gemeindemitarbeiter ist Folge zu leis- Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde ten. Waldbronn vom 04.12.2013, zuletzt geändert am 11.07.2018, außer Kraft. § 2 Sauberkeit und Ordnung Waldbronn, den 28.01.2021 1. Die Benutzer sind für die Pflege und Säuberung bzw. Gez. Masino Reinigung der Wohnungen und Zimmer sowie der Gemein- Bürgermeister schaftsflächen (auch Außenanlagen) selbst verantwortlich. Putzpläne sind verpflichtend und müssen eingehalten wer- Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: den. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- 2. Das Gebäude, Wohn- und Schlafbereiche sowie gemein- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg schaftlich genutzte Flächen (hierzu zählen auch die Außen- (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens- anlagen) und Räume (z.B. Küchen und Sanitärräume) sind vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird stets in einem sauberen und reinen Zustand zu halten. nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- Die Küchen (auch das Spülbecken, die Arbeitsflächen und lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser der Herd/Backofen), Duschen, Toiletten, Wasch- und Tro- Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ckenräume sowie die Waschmaschinen und Trockner sind ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist nach jeder Benutzung sofort vom jeweiligen Nutzer zu säu- zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über bern. die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Be- Flure und Treppenhäuser sind mindestens 1x pro Woche kanntmachung der Satzung verletzt worden sind. oder bei starker Verschmutzung auch mehrmals wöchentlich zu säubern. Die Reinigungshäufigkeit wird bei Bedarf durch Anlage 1 die Gemeinde entsprechend der Anforderung festgelegt und zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- ist durch die Benutzer unverzüglich umzusetzen. und Flüchtlingsunterkünften Wege und Außenanlagen sind mindestens 1x pro Woche zu Hausordnung säubern. Die Reinigungshäufigkeit wird bei Bedarf durch die Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Benutzer Gemeinde entsprechend der Anforderung festgelegt und ist der Unterkunft. Sie enthält Rechte und Pflichten. Bedingt durch die Benutzer unverzüglich umzusetzen. durch ethnische und kulturelle Unterschiede, ist es von be- Der Winterdienst liegt in der Verantwortung der Benutzer und sonderer Bedeutung, dass sich alle Benutzer danach richten. ist je nach Witterungslage, auch mehrmals täglich durchzu- Generell sollte auf einen rücksichtsvollen Umgang der Benut- führen. Die dazu benötigten Gerätschaften werden von der zer untereinander und mit den Nachbarn geachtet werden. Gemeinde bereitgestellt. Die Reinigungshäufigkeit wird bei Hierzu zählt auch die Einhaltung der Ruhezeiten, insbeson- Bedarf durch die Gemeinde entsprechend der Anforderung dere der Nachtruhe ab 22.00 Uhr. festgelegt und ist durch die Benutzer unverzüglich umzu- Alle Benutzer erkennen die Hausordnung als verbindlich an. setzen. Verstöße werden abgemahnt. Bei groben oder häufigen Ver- Für die Reinigung der privaten Räume/Zimmer sind die Be- stößen muss der Verursacher mit einer Umsetzung in andere nutzer selbst verantwortlich. Als einmalige Erstausstattung von der Gemeinde Waldbronn bereitgestellte Obdachlosen- wird den einzelnen Unterkünften ein Reinigungs-Set in ein- und Flüchtlingsunterbringungen rechnen. facher Form zur Verfügung gestellt.
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