Mt sblatt - Stadt Hagenbach

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Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Jahrgang 46

                                                  Amtsblatt
                                                  der Verbandsgemeinde
                                                     HAGENBACH
                                                                                     Amtliches
                                                                                     Bekanntmachungsorgan
                                                                                     der Verbandsgemeinde
                                                                                     Hagenbach,
                                                                                     der Stadt Hagenbach
                                Ausgabe 4/2021                   und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz),
                                Freitag,                   Neuburg am Rhein und Scheibenhardt
                                29. Januar 2021
Wir an Rhein und Lauter . . .

                                                                                                    Foto: Ute Ulm
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                                                                    -2-                              Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021

                                                                               N          OTDIENSTE
                                                                                                                                                                   ohne Gewähr

◗◗ Notrufnummern                                                                                                 farma-plus-Apotheke Am Bienwald 5 Tel.: 07271/6780
Polizei�������������������������������������������������������������������������������������������������� 110   76744 Wörth Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr
Polizei-Inspektion Wörth����������������������������������������������� 07271/9221-0                            Fr. 05.02.2021
Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������������� 112        Apotheke an der Passage Hauptstr. 79 Tel.: 07275/919891
Rettungsleitstelle - Notruf�����������������������������������������������������������19222                     76870 Kandel Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
(Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt)
                                                                                                                 Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen
                                                                                                                 Änderungsservice.
◗◗ Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Einheitliche Telefonnummer: 116117
(ohne Vorwahl)                                                                                                   ◗◗ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik,                                                  30.01.2021 + 31.01.2021
Luitpoldstr. 14
                                                                                                                 Herr Dr. Holger Gehrig, Bismarckstraße 26, 76870 Kandel, Tel.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag                                                                                     07275 / 1337
von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag.
Mittwoch von 14.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr.
Freitag von 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr.                                                                      ◗◗ Augenarzt
                                                                                                                 30.01.2021, 31.01.2021, 03.02.2021
                                                                                                                 Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655
◗◗ Im Notfall immer 112                                                                                          Kaiserslautern, Tel. 0631 / 2030
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe-
schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen                                                          Der Bereitschaftsdienst des Klinikums umfasst folgende Zeiten:
muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor-                                                     Mittwoch, 14:00 Uhr bis einschließlich Donnerstag, 07:00 Uhr
dert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.                                                    Freitag, 16:00 Uhr bis einschließlich Montag, 07:00 Uhr.
DRK-Rettungs- und Notarztdienst,
Krankentransport
Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222,                                                            ◗◗ Beratungsstelle bei Vergiftungsunfäl-
Mobiltelefon mit Vorwahl 07273
                                                                                                                    len
◗◗ Apothekendienst                                                                                               Klinische Toxikologie
Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von 08.30                                                    Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz
Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Der Notdienst                                                  Tel. 06131/19240, Telefax: 06131/232469
der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende
Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Dienstbereite Apotheken (vorbehaltlich kurzfristiger Aktualisie-                                                 ◗◗ Wasserversorgung
rungen):                                                                                                         Stördienst: Tel. 0911 / 65654-5170
      Notdienstplan vom 29.01.2021 bis 05.02.2021
Fr. 29.01.2021
Fröschel-Apotheke Siemensstr. 31 Tel.: 07271/52524                                                               ◗◗ Gasversorgung
76751 Jockgrim Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr                                                                       Bereitschaftsdienst der Gasversorgung
Sa. 30.01.2021
Tulla-Apotheke Tullastr 3 A Tel.: 07271/41448                                                                    THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel. 0800-0837111
76744 Wörth Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr
So. 31.01.2021
St. Georgs-Apotheke Hauptstr. 95 Tel.: 07275/1350                                                                ◗◗ Stromversorgung
76870 Kandel So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr                                                                         Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel.
Mo. 01.02.2021                                                                                                   07275/955410, Fax 07275/9554-21
Zügel-Apotheke Ottstr. 7 Tel.: 07271/7055
                                                                                                                 Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/7977777
76744 Wörth Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr
Di. 02.02.2021
St. Wendelin-Apotheke Luitpoldstr. 98 Tel.: 07275/8621
76770 Hatzenbühl Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr
                                                                                                                 ◗◗ Kabelfernsehen
Mi. 03.02.2021                                                                                                   PYUR, Tel. 030 25 77 77 77
Wieslauter-Apotheke Lukasstr. 11 Tel.: 07273/919264                                                                 Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste
76768 Berg Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr
Do. 04.02.2021                                                                                                      siehe unter „Was sonst noch interessiert“.

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 • Datenschutz im Verein nach der DSGVO
 • Datenschutzrichtlinie
 • Auftragsverarbeitung
 • Was dürfen wir denn mit den Daten underer Mitglieder machen?
 • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze Brett“ oder in die Vereinszeitung?
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                     -3-                              Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021

  Aktuelle Informationen zum CORONA-VIRUS
  aus der Verbandsgemeinde

                                                                                                              Bildquelle: Pixabay.com
     Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte Menschen mit der höchsten Impf-Priorität
     -insbesondere die über 80-Jährigen- bei der Online-Terminregistrierung für die Corona-
     Impfung unterstützen
  Nach einer telefonischen Terminvereinbarung werden wir für die Bürgerinnen und Bürger die Online-Registrierung über
  die offizielle Internetseite des Gesundheitsministeriums „impftermin.rlp.de“ vornehmen. Alle, die Unterstützung benö-
  tigen, können dazu Pascal Eck unter der Telefonnummer 07273 / 9410 - 29 kontaktieren. Das Angebot richtet sich vor
  allem an die Menschen in der Verbandsgemeinde, die weder selbst noch im engen Umfeld die Möglichkeit haben, einen
  Termin im lokalen Impfzentrum zu vereinbaren.

     Nachbarschaftshilfe in unserer Verbandsgemeinde
  Liebe Bürgerinnen und Bürger,
  durch die dynamische Entwicklung der Pandemie befinden sich natürlich auch in der Verbandsgemeinde Hagenbach
  immer wieder unterschiedliche Personen, Paare und Familien kurzzeitig oder über 14 Tage und mehr in Quarantäne.
  Es gilt es nach wie vor insbesondere die Risikogruppe vor einer Infektion zu schützen. Bereits im Frühjahr haben wir
  gemeinsam mit der Stadt Hagenbach und den Ortsgemeinden Berg, Neuburg und Scheibenhardt eine Nachbarschafts-
  hilfe organisiert. Viele freiwillige Helfer haben ihr Mitmenschen unterstützt. Diese Helfer erklären sich nach wie vor bereit
  bedürftigen Haushalte unter die Arme zu greifen. Die Nachbarschaftshilfe erledigt sehr gerne Lebensmitteleinkäufe und
  wichtige Botengänge. Sie befinden sich in Quarantäne ? Sie zählen zur Risikogruppe und trauen sich derzeit keine All-
  tagswege zu ? Sehr gerne können Sie die Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen. Melden Sie sich hierzu telefonisch
  bei der zentralen Koordinationsstelle der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Constanze Scheid, Tel. 07273 / 9410 - 20.

     Seniorenbeirat Hagenbach hilft bei Anmeldung und Fahrten zum Impfzentrum
  Der Seniorenbeirat der Stadt Hagenbach möchte impfbereite Senioren/innen bei der Registrierung und bei Fahrten in das Impfzen-
  trum Wörth unterstützen. Interessierte Senioren/innen können sich daher beim Seniorenbeirat unter der Handy-Nummer 0178 /
  1046474 oder unter der E-Mail Adresse senioren@hagenbach.de melden.
  Ihr Seniorenberat

     Fahrschule Dippel - Kostenlose Fahrt zum Impfzentrum
  Fahrschule Dippel bietet Ihnen eine kostenlose Fahrt zum Impfzentrum in Wörth an, Terminabsprache telefonisch unter
  0171 / 6808453 oder kontakt@dippels-fahrschule.de.

     Bürgerbus Neuburg fährt Senioren ins Impfzentrum
  Für nicht mobile Seniorinnen und Senioren aus der gesamten Verbandsgemeinde bietet der Bürgerverein Neuburg ab
  sofort Fahrten zum Impfzentrum nach Wörth und die Begleitung zur Impfung an. Aufgrund der Corona-Bestimmungen
  kann der Bürgerbus jeweils eine Person oder ein Ehepaar bzw. einen Haushalt befördern. Der Fahrpreis beträgt 10 Euro.
  Für die Fahrt melden Sie sich bitte an bei: Arnika Eck, Tel. 3732 oder Gerlinde Martus: Tel 4860 oder per E-Mail unter:
  seniorenbeauftragte@neuburg-am-rhein.de.
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                          -4-                                   Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021

                                                           Volkshochschule Hagenbach
                                                                      in der kvhs Germersheim
                                                     staatlich anerkannt gemäß rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,                                           2021ha056
geschätzte Freunde der Volkshochschule Hagenbach.                        Wirbelsäulengymnastik mit dem Thera-Band, Neuburg am Rhein
                                                                         Leitung:        Johanna Preißler
                                                                         Beginn:         Dienstag, 02.03.2021
Diese Kurse würden im     März beginnen.                                 Uhrzeit:        von 19:15 Uhr bis 20:15 Uhr
                                                                         Gebühr:         50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd.
Bitte um Beachtung der Termine wegen eventuellen                         Ort:            Grundschule Neuburg – Turnhalle, In der
Verlängerung des Corona-Lockdowns.                                                       Wörthenlache 13-17 – 76776 Neuburg am Rhein
                                                                         Mitbringen:     Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe
Aus Platzgründen im Amtsblatt werden nur                                                 oder Socken
noch wöchentlich einige vhs-Kurse vorgestellt.
Das Gesamtprogramm können Sie unter
www.vg-hagenbach.de abrufen.                                             SPRACHEN
                                                                         2021ha061
Die Kurse können nur mit begrenzten Teilnehmern belegt                   Englisch für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen – A 1, Teil 3
werden. Das ist Vorgabe des Hygiene-Konzepts zu                          Leitung: Judith Henkel
COVID-19.                                                                Beginn:           Dienstag, 02.03.2021
                                                                         Uhrzeit:          von 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr
Das Hygienekonzept für die Volkshochschulen wurde von                    Gebühr:           60,00 €, 10 Termine, 20 Ustd.
der Kreisvolkshochschule Germersheim erstellt und ist                    Ort:              Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 102,
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hagenbach                                            Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach
einsehbar.                                                               Lehrwerk:         Lehrbuch wird im Kurs bekannt gegeben

GESUNDHEIT                                                               2021ha062
                                                                         Englisch für Fortgeschrittene – Konversation – B 2, Teil 3
2021ha050                                                                Leitung:          Judith Henkel
Meditative Schreibübungen Schnupperkurs                                  Beginn:           Dienstag, 02.03.2021
Leitung:          Manuela Erbrecht                                       Uhrzeit:          von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Beginn:           Montag, 01.03.2021                                     Gebühr:           60,00 €, 10 Termine, 20 Ustd.
Uhrzeit:          von 14:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr                        Ort:              Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 102,
Kursgebühr:       18,00 €, 3 Termine, 6 Ustd.                                              Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach
Ort:              Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 102,                 Lehrwerk:         Lehrbuch wird im Kurs bekannt gegeben
                  Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach
Mitbringen:       Schreibutensilien                                      2021ha063
                                                                         Französisch für Anfänger – A 1, Teil 3 –
2021ha051                                                                „Mit Freude Französisch lernen“
Autogenes Training plus Progressive Muskelentspannung                    Leitung:          Julieta Tolle
Leitung:         Manuela Erbrecht                                        Beginn:           Dienstag, 02.03.2021
Beginn:          Mittwoch, 03.03.2021                                    Uhrzeit:          von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Uhrzeit:         von 9:30 Uhr bis ca. 11:00 Uhr                          Gebühr:           70,00 €, 12 Termine, 24 Ustd.
Kursgebühr:      25,00 €, 5 Termine, 10 Ustd.                            Ort:              Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 101,
Ort:             Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 212 / 102,                              Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach
                  Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach                       Lehrwerk:         Perspectives ab Übung 6 – Französisch für
Mitbringen:      Sportbekleidung, Sportschuhe, Isomatte, kleines                           Erwachsene - A 1, Cornelsen-Verlag,
                 Kopfkissen und Decke                                                      Kurs- und Arbeitsbuch, inkl. Wortschatztrainer
2021ha053                                                                                  und 2 Audio-CD’s,
Gymnastik mit dem Thera-Band, Hagenbach                                                    ISBN: 978-3-06-520159-9, ab Unité 6
Leitung:         Johanna Preißler
Beginn:          Montag, 01.03.2021                                      2021ha064
Uhrzeit:         von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr                             Italienisch für Anfänger – A 2, Teil 1 –
Gebühr:          50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd.                           „Mit Freude Italienisch sprechen lernen“
Ort:             Kulturzentrum Hagenbach – Barraum,                      Leitung:            Julieta Tolle
                 Am Stadtrand 1 a – 76767 Hagenbach                      Beginn:             Montag, 01.03.2021
Mitbringen:      Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe             Uhrzeit:            von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
oder Socken                                                              Gebühr:             70,00 €, 12 Termine, 24 Ustd.
                                                                         Ort:                Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 101,
2021ha054                                                                                    Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach
Wirbelsäulengymnastik mit dem Thera-Band, Hagenbach                      Lehrwerk:           Insieme A2 – Italienisch – Cornelsen-Verlag,
Leitung:        Johanna Preißler                                                             Kurs- und Arbeitsbuch, inkl. Wortschatztrainer
Beginn:         Montag, 01.03.2021                                                           und 2 Audio-CD’s, ISBN: 978-3-06-020161-7
Uhrzeit:        von 16:45 Uhr bis 17:45 Uhr
Gebühr:         50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd.
Ort:            Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 212,
                Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach
Mitbringen:     Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe            Geschäftsstelle Verbandsgemeinde Hagenbach
                oder Socken
                                                                       Volkshochschule Hagenbach, Staatlich anerkannt gemäß
2021ha055                                                              rheinland-pfälzischem Weiterbildungsgesetz
Wirbelsäulengymnastik mit dem Thera-Band, Hagenbach                    Sachbearbeiterin: Marijana David, Ludwigstr. 20,
Leitung:        Johanna Preißler
Beginn:         Montag, 01.03.2021                                     76767 Hagenbach, Tel: 0 72 73 / 94 10 – 10 / 24
Uhrzeit:        von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr                            Weitere Kurse finden Sie auf unserer Homepage
Gebühr:         50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd.                          www.vg-hagenbach.de
Ort:            Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 212,                 Für vhs-Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung
                Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach                       dringend erforderlich!
Mitbringen:     Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe
                oder Socken
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                         -5-                               Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021

            AMTLICHER TEIL                                          ◗◗ Mikrozensus:
                                                                       Über 20.000 Haushalte werden befragt
                                                                    Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind

                 V    ERBANDSGEMEINDE
                                                                    erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch
                                                                    ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien?
                                                                    Wie viele alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten
                                                                    auf solche häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die
                                                                    Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haus-
            Bürgermeister Reinhard Scherrer                         halte in ganz Deutschland. Mehr als 100 Interviewerinnen und
 Sprechzeiten während der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung      Interviewer werden das ganze Jahr 2021 über in Rheinland-Pfalz
                    Telefon: 0 72 73 / 94 10 13                     über 20.000 Haushalte befragen. Aufgrund der Corona-Pandemie
            E-Mail: buergermeister@vg-hagenbach.de                  erfolgen die Befragungen bis auf Weiteres nur telefonisch. Wie
                Erste Beigeordnete Iris Fleisch                     bei der sonst üblichen persönlichen Befragung melden sich die
    Geschäftsbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen          Interviewerinnen und Interviewer schriftlich bei den Haushalten
   Sprechzeiten nach Vereinbarung, Telefon: 0 72 73 / 94 10 13      an und bitten um einen Rückruf zur Vereinbarung eines Interview-
              E-Mail: iris.fleisch@vg-hagenbach.de                  Termins. Alternativ besteht die Möglichkeit, online oder schriftlich
                                                                    Auskunft zu erteilen. Die Interviewerinnen und Interviewer wur-
                                                                    den sorgfältig ausgewählt, intensiv geschult und auf die Geheim-
                                                                    haltung verpflichtet. Unter www.mikrozensus.rlp.de/methode/
  Öffnungszeiten                                                    gibt es Informationen darüber, in welchen Gemeinden des Landes
  der Verbandsgemeindeverwaltung                                    wann Befragungen stattfinden werden. Der Präsident des Statis-
                                                                    tischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter, appelliert
  Hagenbach                                                         an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung
  Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach wird auf-                mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergeb-
  grund des derzeitigen Infektionsgeschehens für den offenen        nisse für die vielfältigen Nutzerinnen und Nutzer der Statistik aus
  Publikumsverkehr geschlossen. Wenn immer möglich, sol-            Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereit-
  len Anliegen telefonisch, per E-Mail oder schriftlich geklärt     gestellt werden können.
  werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht,         Der Mikrozensus …
  alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten. In den Fällen, in denen      · ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem
  eine persönliche Vorsprache aus rechtlichen Gründen erfor-             mathematischen Zufallsverfahren Adressen ausgewählt werden.
  derlich oder aus sonstigen Gründen nicht vermeidbar ist, ist      · befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden
  der Zugang zum Verwaltungsgebäude nur nach vorheriger                  wohnen, bis zu vier Mal innerhalb von fünf aufeinander folgen-
  telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung zu fol-            den Jahren.
  genden Zeiten möglich:                                            · ist eine Erhebung mit gesetzlich verankerter Auskunftspflicht.
  Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr                                     · wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Inter-
  Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis             viewer durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen
  16.30 Uhr                                                              des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung ver-
  Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr              pflichtet sind und die Befragung bei den Haushalten schriftlich
  Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr                                         ankündigen.
  Telefonische Voranmeldungen an 07273 / 94100 oder per
  E-Mail an info@vg-hagenbach.de oder Sie wählen den direk-
  ten Draht:                                                        ◗◗ Verbandsgemeinde Hagenbach
  Ordnungsamt
  Tel. 07273 / 9410-29 pascal.eck@vg-hagenbach.de                      sucht Mietwohnungen
  Soziale Hilfen                                                    Das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Hagen-
  Tel. 07273 / 9410-25 thorsten.fuhrmann@vg-hagenbach.de            bach sucht Mietwohnungen in der Verbandsgemeinde für
  Bürgerbüro                                                        die Unterbringung von Asylbewerber*innen und deutschen
  Tel. 07273 / 9410-27 ilka.scheydt@vg-hagenbach.de                 Sozialhilfeempfänger*innen.
  Standes- und Friedhofsamt                                         Interessierte Vermieter*innen können sich an Herr Fuhrmann
  Tel. 07273 / 9410-28 anke.stueber@vg-hagenbach.de oder            unter der 07273 / 9410-25 oder per Mail an thorsten.fuhrmann@
  edith.stehle@vg-hagenbach.de                                      vg-hagenbach.de wenden. Die zu unterbringenden Personen wer-
  Bauanträge                                                        den zum Teil vom CJD Familienbüro unterstützt. Bei Bedarf kön-
  Tel. 07273 / 9410-47 philipp.balzer@vg-hagenbach.de               nen sich auch Vermieter*innen und Nachbarn an das Familienbüro
  Kitas                                                             kathrin.henrich@cjd.de, Tel. 0151 / 40638677, Am Stadtrand 1,
  Tel. 07273 / 9410-15 simone.buchlaub@vg-hagenbach.de              76767 Hagenbach, wenden.
  Verbandsgemeindewerke
  Tel. 07273 / 9410-70 oder -72 elvira.rueck@vg-hagenbach.
  de oder elisabeth.drechsler@vg-hagenbach.de                           ◗◗ Hinweis auf die Anleinpflicht
  Für das Betreten des Verwaltungsgebäudes bitten wir, Fol-                für Hunde
  gendes zu beachten:                                                   Aufgrund vermehrter Beschwerden aus der Bevölkerung weisen
  - Alle Besucher melden sich über die Klingel am Hinterein-            wir auf die am 01.07.2010 in Kraft getretene Gefahrenabwehrver-
       gang an der Infozentrale an.                                     ordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
  - Einlass bekommt nur, wer einen Termin mit dem/der                   Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlage im
       zuständigen SachbearbeiterIn vereinbart hat bzw. noch            Bereich der Verbandsgemeinde Hagenbach hin:
       ein Termin frei ist.
                                                                        Gem. § 2 Abs. 1 sind Hunde auf öffentlichen Straßen, öffent-
  - Bei Betreten des Gebäudes muss zwingend eine medi-
                                                                        lichen Anlagen, hierzu zählen unter anderem Schulen, Spiel-
       zinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2
                                                                        plätze, innerhalb bebauter Ortslage angeleint zu führen.
       Maske getragen werden.
                                                                        Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne
  - Eine Handdesinfektion (Mittel wird bereitgestellt) ist vor-
                                                                        Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern
       zunehmen.
                                                                        oder sichtbar werden.
  - Jede(r) BesucherIn wird vom/von der SachbearbeiterIn
       an der Infozentrale abgeholt und nach dem Termin wie-            Blindenhunde, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet
       der nach Draußen begleitet.                                      sind, werden von dieser Regelung ausgenommen.
  - Das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern ist auch               Wir bitten die Hundehalter/innen ebenso die Hundeführer/
       im Gebäude zu jeder Zeit zu beachten.                            innen sich an die Anleinpflicht zu halten, da sonst bei Bekannt-
                                                                        werden des Besitzers empfindliche Strafen im Raum stehen.
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                        -6-                             Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021

◗◗ Bekanntmachung                                                    Informationsbüro im Erdgeschoss. Eine vorherige telefonische
                                                                     Anmeldung unter 06233 / 89-101 ist erforderlich.
   Planfeststellungsverfahren zur                                                       Stadtverwaltung Ludwigshafen
   Netzverstärkungsmaßnahme Bürstadt –                                                           Jaegerstraße 1
                                                                                        67059 Ludwigshafen am Rhein
   Kühmoos, Abschnitt Landesgrenze Hessen/                           Raum-Nr. 219. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0621
   Rheinland-Pfalz (bei Worms) – Umspannanlage                       / 504-2060 ist erforderlich.
   Maximiliansau: Änderung und Betrieb der                                      Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
                                                                                                  Marktplatz 1
   220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitungen mit                                       67433 Neustadt an der Weinstraße.
   den Bauleitnummern (Bl.) 4542, Bl. 4532, Bl. 4557                 Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06321 / 855-1295
   und Bl. 4567                                                      ist erforderlich.
                Aktenzeichen 21a-7.110-022-2018                                         Stadtverwaltung Schifferstadt
Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund,                                        Marktplatz 2
hat für oben genanntes Vorhaben die Durchführung eines Plan-                                  67105 Schifferstadt
feststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und                                     Raum-Nr. 230.
Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdi-       Öffnungszeiten: Mo. bis Mi. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
rektion                                                                                  Do.           8:30 bis 12:00 Uhr und
Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5,                                            14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
56068 Koblenz. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird in Form      Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06235 / 442-30 ist
eines Planfeststellungsbeschlusses entschieden.                      erforderlich.
Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen:                                   Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Auslegung der Planun-                                      Mozartstraße 2
terlagen bei den zuständigen Kommunalverwaltungen durch die                                  76744 Wörth am Rhein
Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet ersetzt (§ 1 Nr.                                 Raum-Nr. 618.
9 und § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)).     Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07271 / 131-608
Der Zugang zu den Planunterlagen ist in der Zeit vom 11.02.2021      oder 07271 / 131-617 oder 07271 / 131-618 ist erforderlich.
bis einschließlich 10.03.2021 unter folgenden Internetadressen                             Stadtverwaltung Worms
möglich:                                                                                         Adenauerring 1
https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/energie/                                     67547 Worms
netzausbau/ (siehe Link zur Netzverstärkungsmaßnahme unter           Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06241 / 853-6001
der Rubrik „Laufende Verfahren“) oder www.uvp-verbund.de/frei-       ist erforderlich.
textsuche                                                                          Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim
 (siehe Kategorie „Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“).                                   Bauabteilung
Neben der Internetveröffentlichung soll in der Zeit vom 11.02.2021                             Schubertstraße 18
bis einschließlich 10.03.2021 eine Auslegung der Planunterlagen                                 76756 Bellheim
bei den unten genannten Kommunalverwaltungen erfolgen (§             Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07272 / 7008-401
3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG). Die Einsichtnahme in die Planunterla-      ist erforderlich.
gen soll dort nach vorheriger telefonischer Anmeldung und unter           Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim
Beachtung der geltenden Corona-Abstands- und Hygieneregeln                                     Am Rathausplatz 1
ermöglicht werden. Sollten die zuständigen Kommunalverwal-                             67125 Dannstadt-Schauernheim
tungen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, dass eine           Auslegung im Foyer im Erdgeschoss. Eine vorherige telefonische
Auslegung des Plans aufgrund der Corona-Infektionslage nicht         Anmeldung unter 06231 / 401-132 oder 06231 / 401-130 oder
möglich ist, sind diese verpflichtet, andere leicht zugängliche      06231 / 401-131 ist erforderlich.
Wege zur Einsichtnahme in die Planunterlagen zur Verfügung zu                    Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben
stellen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Entsprechende Informationen                                  Poststraße 23
erhalten Sie bei der telefonischen Anmeldung zur Einsichtnahme.                                67480 Edenkoben
            Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim                                                 Raum-Nr. 211.
                             Rathausplatz 1
                     67240 Bobenheim-Roxheim                         Öffnungszeiten:
                                                                     Mo., Mi. und Fr.      8:30 bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten:       Di., Mi. und Fr.   8:00 bis 12:00 Uhr,
                                                                     Di.                   8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
                      Mo. und Do.        8:00 bis 12:00 Uhr und                            14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
                                         14:00 bis 16:00 Uhr
                                                                     Do.                   8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06239 / 939-1205                               14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
ist erforderlich.
                                                                     Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06323 / 959-116 ist
               Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim
                                                                     erforderlich.
                        Am Schwarzweiher 7
                                                                                 Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
                        67459 Böhl-Iggelheim
                                                                                                Ludwigstraße 20
                              Raum-Nr. 20
                                                                                               76767 Hagenbach
Öffnungszeiten:        Mo.                8:00 bis 18:00 Uhr sowie   Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07273 / 9410-40 ist
                       Di. bis Fr.        8:30 bis 12:00 Uhr.        erforderlich.
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06324 / 963-123 ist                   Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
erforderlich.                                                                                Untere Buchstraße 22
                   Gemeindeverwaltung Haßloch                                                   76751 Jockgrim
                             Rathausplatz 1                                                      Raum-Nr. 214.
                             67454 Haßloch                           Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07271 / 599-150 ist
                             Raum-Nr. 208                            erforderlich.
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06324 / 935-268                 Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim
oder 06324 / 935-227 ist erforderlich.                                                           Hauptstraße 14
                  Gemeindeverwaltung Mutterstadt                                                67258 Heßheim
                      Oggersheimer Straße 10                                                     Raum-Nr. 307.
                           67112 Mutterstadt                         Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06233 / 3791-200
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06234 / 946-441 ist      oder 06233 / 3791-203 ist erforderlich.
erforderlich.                                                                    Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld
                    Stadtverwaltung Frankenthal                                                  Hauptstraße 60
                            Rathausplatz 2-7                                                   67360 Lingenfeld
                           67227 Frankenthal                                                     Raum-Nr. 301.
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                         -7-                               Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06344 / 509-245           der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an Einwender und
oder 06344 / 509-247 ist erforderlich.                                anerkannte Vereinigungen kann durch öffentliche Bekanntma-
              Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf                      chung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen an Einwen-
                           Hauptstraße 79                             der und anerkannte Vereinigungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs.
                           67133 Maxdorf                              5 VwVfG). Bei der Anhörungsbehörde oder den oben genannten
                           Raum-Nr. 101.                              Gemeinde-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen können
Öffnungszeiten:                                                       innerhalb der Äußerungsfrist Fragen zum Vorhaben eingereicht
Mo. bis Mi.            8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und                     werden.
                       14:00 bis 16:00 Uhr                            Beschreibung des Vorhabens:
                                                                      Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
Do                     8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
                       14:00 Uhr bis 18:00 Uhr                        1.    Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungs-
Fr.                    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr                               freileitung Bürstadt – BASF W 210 (Bl. 4542), Abschnitt Lan-
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06237 / 401-163 ist             desgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz – Punkt (Pkt.) Roxheim
erforderlich.                                                               (Anfangspunkt ist die Landesgrenze (Rhein) auf Flurstück Nr.
             Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim                            85, Flur 31, Gemarkung Worms; Endpunkt ist der geplante
                     Am Deutschordensplatz 1                                Mast Nr. 1022 auf Flurstück 1062, Gemarkung Mörsch;
                          76761 Rülzheim                                    Länge des Abschnitts: 4,8 km); folgende Maßnahmen sind
                Raum-Nr. 11 (Deutschordenshaus).                            hier geplant:
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07272 / 7002-1072               a) Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf
ist erforderlich.                                                           den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb,
Einwendungen, Äußerungen und Fragen von Betroffenen sowie                   b) Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I
Stellungnahmen und Einwendungen von anerkannten Vereini-                    und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile,
gungen:                                                                     c) Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betriebs-
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann               temperatur bis 150° C) für beide dann mit einer Nennspan-
bis zu sechs Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis              nung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den Traversen
einschließlich 21.04.2021 – schriftlich oder zur Niederschrift Ein-         I und II,
wendungen gegen den Plan erheben oder sich zum Vorhaben und                 d) Umbeseilung eines 220-kV-Stromkreises auf Traverse III
dessen Umweltauswirkungen äußern, und zwar bei der Struktur-                von 2er-Bündelleitern auf 4er-Bündelleiter im Abschnitt von
und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068                 Mast Nr. 12 bis Mast Nr. 21A (Länge 3,5 km),
Koblenz, oder bei den oben genannten Gemeinde-, Stadt-, und Ver-            e) Neubau der Masten Nr. 21A (Flurstück Nr. 1025, Gemar-
bandsgemeindeverwaltungen. Vereinigungen, die aufgrund einer                kung Mörsch) und Nr. 1022 (Flurstück Nr. 1062, Gemarkung
gesetzlich begründeten Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe               Mörsch) und
nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststel-                 f) Demontage des Mastes Nr. 22 als notwendige Folgemaß-
lungsbeschluss einzulegen (z.B. anerkannte Vereinigungen gemäß              nahme.
§ 3 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehel-         2.    Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungs-
fen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG              freileitung Pkt. Roxheim – Otterbach (Bl. 4532), Abschnitt
(Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) in der Neufassung der                  Pkt. Roxheim – Umspannanlage (UA) Lambsheim (Anfangs-
Bekanntmachung vom 23.08.2017 (BGBl. I S. 3290), zuletzt geän-              punkte sind Mast Nr. 21A [Bl. 4542] und Mast Nr. 1022 [Bl.
dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2018 (BGBl. I S. 2549))         4542] auf den Flurstücken Nr. 1025 und Nr. 1062, Gemarkung
wird bis zu sechs Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis         Mörsch; Endpunkte sind die Portale P001 und P002 der UA
einschließlich 21.04.2021 – Gelegenheit zur Stellungnahme oder              Lambsheim auf Flurstück Nr. 1904, Lambsheim; Länge des
zur Erhebung von Einwendungen bei der Struktur- und Genehmi-                Abschnitts: 9,5 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant:
gungsdirektion Nord oder den oben genannten Gemeinde-, Stadt-,              a. Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf
und Verbandsgemeindeverwaltungen gegeben. Mit Ablauf der                    den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb,
Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren Äußerun-             b. Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I
gen und Stellungnahmen sowie alle Einwendungen ausgeschlos-                 und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile und
sen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen              c. Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betrieb-
(formelle Präklusion). Äußerungsfrist und formelle Präklusion               stemperatur 150°C) für beide dann mit einer Nenn-
gelten auch für Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltaus-             spannung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den
wirkungen des Vorhabens beziehen. Einwendungen sollen neben                 Traversen I und II.
dem leserlichen Vor- und Familiennamen auch die volle leserliche      3.    Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungs-
Anschrift des Einwenders/der Einwenderin enthalten. Eine Ein-               freileitung Pkt. Lambsheim – Abzweig Mutterstadt (Bl.
wendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner                4557), Abschnitt UA Lambsheim – Abzweig Mutterstadt
Beeinträchtigung erkennen lassen. Um Angabe des Aktenzeichens               (Anfangspunkte sind die Portale P002 und P003 der UA
21a-7.110-022-2018 wird gebeten. Bei Einwendungen, die von                  Lambsheim auf den Flurstücken Nr. 1901 und Nr. 1899/1,
mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder             Gemarkung Lambsheim; Endpunkt ist Mast Nr. 1 der Bl. 4567
in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte eingereicht werden          auf Flurstück Nr. 2837/2, Gemarkung Dannstadt; Länge des
(gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift ver-         Abschnitts: 13,5 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant:
sehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen,             a) Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf
Beruf und Anschrift als Vertreter/in der übrigen Unterzeichner/             den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb,
innen zu bezeichnen. Vertreter/in kann nur eine natürliche Person
                                                                            b) Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I
sein. Sofern eine gleichförmige Eingabe den vorgenannten Anfor-
                                                                            und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile und
derungen nicht entspricht, kann sie unberücksichtigt bleiben. Will
die Behörde so verfahren, ist dies öffentlich bekanntzumachen (§§           c) Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betrieb-
72 Abs. 2 und 17 Abs. 2 VwVfG). Endet die Vertretungsmacht des              stemperatur 150°C) für beide dann mit einer Nenn-
Vertreters, so kann die Behörde die nicht mehr Vertretenen auf-             spannung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den
fordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen               Traversen I und II.
Vertreter zu bestellen. Sind mehr als 50 Personen aufzufordern,       4.    Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungs-
so kann die Behörde die Aufforderung öffentlich bekannt machen.             freileitung Mutterstadt – Maximiliansau (Bl. 4567), Abschnitt
Wird der Aufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die             Abzweig Mutterstadt – UA Maximiliansau (Anfangspunkt ist
Behörde von Amts wegen einen gemeinsamen Vertreter bestellen                Mast Nr. 1 auf Flurstück Nr. 2837/2, Gemarkung Dannstadt;
(§§ 72 Abs. 2 und 17 Abs. 4 VwVfG). Die Einwendungen werden                 Endpunkte sind die Portale P005 und P006 auf Flurstück Nr.
der Antragstellerin zur Stellungnahme übersandt. Auf Verlangen              3221/1, Gemarkung Maximiliansau; Länge des Abschnitts:
der Einwenderin/des Einwenders werden deren/dessen Name                     45,6 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant:
und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur             a) Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf
Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind. Über             den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb,
die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens                b) Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I
durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung              und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile,
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                          -8-                               Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021

      c) Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betriebs-          Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder
      temperatur 150° C) für beide dann mit einer Nennspannung         Stellungnahmen
      von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den Traversen I           abgegeben haben, mündlich zu erörtern. Der Erörterungstermin
      und II,                                                          wird ortsüblich bekanntgemacht. Personen und Vereinigungen, die
      d) Umbeseilung eines 220-kV-Stromkreises auf Traverse            Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben,
      III von 2er-Bündelleitern auf 4er-Bündelleiter im Abschnitt      können vom Termin durch öffentliche Bekanntmachung benach-
      von Mast Nr. 16 bis Mast Nr. 21 (Länge: 2,1 km) sowie im         richtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder
      Abschnitt von Mast Nr. 171 bis Mast Nr. 176 (Länge: 2,0 km),     Zustellungen vorzunehmen sind (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG). Beim
      e) Umbeseilung von 2er-Bündelleitern für den konventio-          Erörterungstermin ist die Vertretung durch einen Bevollmächtig-
      nellen Betrieb auf Hochtemperaturleiterseile (2er-Bündel-        ten möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Voll-
      leiter; max. Betriebstemperatur 150° C) und Umstellung auf       macht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu
      Hochtemperaturbetrieb für einen 220-kV-Stromkreise auf           geben ist.
      Traverse III im Abschnitt von Mast Nr. 136 bis Mast Nr. 141      Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch
      (Länge: 1,6 km),                                                 ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit
      f) Neubau der Masten Nr. 1177 (Flurstücke Nr. 3058/3 und 3059,   Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungster-
      Gemarkung Maximiliansau), Nr. 178 (Flurstücke Nr. 3082 und       min ist nicht öffentlich.
      Nr. 3083, Gemarkung Maximiliansau) und Nr. 179 (Flurstücke       Aufgrund der Corona-Pandemie ist derzeit unklar, ob ein Erörte-
      Nr. 3198 und Nr. 3199, Gemarkung Maximiliansau),                 rungstermin mit einer Vielzahl von Teilnehmern umsetzbar sein
                                                                       wird. Sofern der Bundesgesetzgeber die Geltungsdauer des
      g) Zubeseilung und Betrieb eines 220-kV-Stromkreises im
                                                                       Planungssicherstellungsgesetzes über den 31.03.2021 hinaus
      Abschnitt von Mast Nr. 1177 bis Mast Nr. 1 der 220-/380-kV-
                                                                       verlängert, wird die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
      Höchstspannungsfreileitung Maximiliansau – Daxlanden (Bl.
                                                                       nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheiden, ob der
      4568); Länge: 0,3 km und
                                                                       Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation ersetzt wird (§
      h) Demontage der Masten Nr. 176A und Nr. 177 als notwen-         1 Nr. 9 und § 5 Abs. 2 bis 4 PlanSiG). Die ersatzweise Durchführung
      dige Folgemaßnahme.                                              einer Online-Konsultation würde ortsüblich bekannt gemacht. Die
5.    Demontage des Mastes Nr. 1A der 220-/380-kV-Höchstspan-          zur Teilnahme Berechtigten werden in diesem Fall über die Durch-
      nungsfreileitung Maximiliansau – Daxlanden (Bl. 4568) als        führung der ersatzweisen Online-Konsultation benachrichtigt.
      notwendige Folgemaßnahme.                                        Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers
Neben den unter den Ziffern 1 bis 5 aufgeführten Planungen             des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so
sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maß-              können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntma-
nahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung           chung ersetzt werden (§ 5 Abs. 3 PlanSiG i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 2
der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die         bis 4 VwVfG).
Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Siche-              Kosten:
rung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Aus-           Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Ein-
weisung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der         wendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertretungs-
Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen sowie          bestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen (insbesondere             Veränderungssperre und Vorkaufsrecht:
Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von             Mit Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre
Freileitungsprovisorien, Herstellung und temporärer Betrieb von        des § 44a EnWG in Kraft. Auf den vom Plan betroffenen Flächen,
Baueinsatzkabeln)).                                                    wie sie in den Anlagen 7, 8, 7 FBV und 8 FBV der Planunterla-
Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen:          gen bezeichnet sind, dürfen bis zu ihrer Inanspruchnahme keine
                                                                       wesentlich wertsteigernden oder die geplanten Baumaßnahmen
-     Kreisfreie Stadt Frankenthal
                                                                       erheblich erschwerenden Veränderungen vorgenommen werden.
-     Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein                           Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin
-     Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße                      ein Vorkaufsrecht an diesen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).
-     Kreisfreie Stadt Worms                                           Umweltverträglichkeitsprüfung:
-     Landkreis Bad-Dürkheim:                                          Auf der Grundlage der §§ 5, 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 sowie
Verbandsfreie Gemeinde Haßloch                                         7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
-    Landkreis Germersheim                                             (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt
•    Stadt Wörth am Rhein                                              geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I
                                                                       S. 1328), besteht für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung
•    Verbandsgemeinde Bellheim: Ortsgemeinde Bellheim
                                                                       einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da die Vorhabenträgerin
•    Verbandsgemeinde Hagenbach: Stadt Hagenbach                       die Durchführung einer solchen beantragt hat und die Planfest-
•    Verbandsgemeinde Jockgrim: Ortsgemeinden Jockgrim und             stellungsbehörde dieses Vorgehen als zweckmäßig erachtet. Die
     Rheinzabern                                                       Größen- und Leistungswerte des Vorhabens überschreiten erneut
•    Verbandsgemeinde Lingenfeld: Ortsgemeinden Freisbach,             die Werte aus Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Die Anhö-
     Lustadt, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz)                  rung zu den ausgelegten Planunterlagen ist gleichzeitig die Ein-
•    Verbandsgemeinde Rülzheim: Ortsgemeinden Hördt, Kuhardt,          beziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des
     Leimersheim und Rülzheim                                          Vorhabens nach § 18 Abs. 1 UVPG. In den Planunterlagen ist ein
-    Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis:                                      UVP-Bericht (§ 16 UVPG) enthalten. Die Planunterlagen beinhal-
•    Stadt Schifferstadt                                               ten insbesondere folgende Unterlagen: einen Erläuterungsbericht
•    Verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim                          zum Vorhaben, Übersichtspläne, Schemazeichnungen der Masten,
•    Verbandsfreie Gemeinde Böhl-Iggelheim                             Masttabellen, Prinzipzeichnungen der Fundamente, Fundament-
•    Verbandsfreie Gemeinde Mutterstadt                                tabellen, Lagepläne (meist im Maßstab 1:2.000 [inkl. Lagepläne
•    Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim: Ortsgemeinde             zum Flurbereinigungsverfahren]), Leitungsrechtsregister (= Ver-
     Dannstadt-Schauernheim                                            zeichnisse der betroffenen Grundstücke mit Flächenangaben zum
•    Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim: Ortsgemeinden                 Umfang der geplanten Inanspruchnahme [inkl. Leitungsrechtsre-
     Beindersheim, Heßheim und Lambsdorf                               gister zum Flurbereinigungsverfahren]), Kreuzungsverzeichnisse,
                                                                       Nachweise über die Einhaltung der magnetischen und elektri-
•    Verbandsgemeinde Maxdorf: Ortsgemeinden Fußgönnheim
                                                                       schen Feldstärkewerte gemäß 26. BImSchV, eine Geräuschprog-
     und Maxdorf
                                                                       nose zu Schallemissionen und -immissionen, einen Messbericht
-    Landkreis Südliche Weinstraße:                                    zur Vorbelastung durch Geräuschimmissionen, eine Erklärung der
•    Verbandsgemeinde Edenkoben: Ortsgemeinde Gommersheim              Antragstellerin zur Einhaltung der technischen Anforderungen an
Erörterungstermin / Online-Konsultation:                               die Anlage, einen UVP-Bericht (enthalten sind unter anderem: eine
Nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG hat die Anhörungsbehörde die             Bewertung des Kollisionsrisikos für anfluggefährdete Vogelarten,
rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebe-          Natura-2000-Vorstudien und Verträglichkeitsstudien [FFH- und
nen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Absatz          Vogelschutzgebiete]), ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein
4 Satz 5 VwVfG sowie die zum Plan abgegebenen Stellungnah-             Landschaftspflegerischer Begleitplan (Fachbeitrag Naturschutz),
men von Behörden mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den           Antragsunterlagen nach Naturschutzrecht, Antragsunterlagen
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                       -9-                               Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021
nach Wasserrecht. Der Plan enthält außerdem die folgenden ent-
scheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen im Sinne des          ◗◗ Stellenausschreibung
§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UVPG: Raumordnerische Voreinschätzung
der Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR vom 28.08.2018
                                                                                  Die Verbandsgemeindewerke Hagenbach stellen
nebst Übersichtsplan, Stellungnahme der oberen Landespla-
                                                                                  zum nächst möglichen Termin einen
nungsbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom
13.09.2018, Scopingunterlage zum Planfeststellungsverfahren der                                Mitarbeiter (m/w/d)
Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR vom 28.09.2019 nebst                        für den Bereich der Wasserversorgung
Übersichtsplan zum Trassenverlauf, Protokoll zum Scopingtermin        unbefristet in Vollzeit ein.
(Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 UVPG) vom 12.12.2018,           Zu den abwechslungsreichen und vielfältigen Aufgaben gehört
Gebietskulisse Naturschutz (Kartenmaterial), Kartierkonzept zum       vor allem die verantwortungsbewusste Mitarbeit beim Bau und
Planfeststellungsverfahren nebst Blattschnitt-Übersichtsplan          Betrieb der Gewinnungs- und Verteilungsanlagen einschließ-
und Übersichtsplänen, Entscheidung gemäß § 15 Abs. 1 UVPG             lich der Hausanschlüsse.
der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 07.03.2019           Erwartet werden:
(Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen zur Umweltver-            - abgeschlossene Ausbildung als Gas-/Wasserinstallateur
träglichkeitsprüfung), Stellungnahme der unteren Wasser- und              oder als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder in
Bodenschutzbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Krei-              einem verwandten Beruf
ses vom 11.12.2018, Stellungnahme der Bauabteilung (Tiefbau)          - Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeits-
der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim vom 29.11.2018,                   zeiten bei der Reparatur von Rohrbrüchen im Haupt- und
Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz und Landwirtschaft               Hausanschlussleitungsbereich
der Stadtverwaltung Worms vom 05.12.2018, Stellungnahme der
                                                                      - Teamfähigkeit
Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und
das Saarland vom 30.11.2018, Stellungnahme der Direktion Lan-         - Selbständige und gründliche Erledigung der übertragenen
desarchäologie (Erdgeschichte) der Generaldirektion Kulturelles           Aufgaben
Erbe Rheinland-Pfalz vom 19.11.2018, Stellungnahme der oberen         - Bereitschaft zur Übernahme von regelmäßigen Rufbereit-
Naturschutzbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion                schaftsdiensten
Süd vom 06.12.2018, Stellungnahme der Regionalstelle Wasser-          - Führerschein Klasse 3 bzw. BE
wirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz der Struktur- und     Geboten werden:
Genehmigungsdirektion Süd vom 12.12.2018, Stellungnahme der           - abwechslungsreiches und vielfältiges Aufgabengebiet
Direktion Landesarchäologie (Außenstelle Speyer) der Generaldi-       - Sozialleistungen und Bezahlung nach den Bestimmungen
rektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 28.11.2018.                  des Öffentlichen Dienstes
Rechtsgrundlagen:                                                     - Sicherer und zukunftsbeständiger Arbeitsplatz
Das Planfeststellungsverfahren wird aufgrund folgender Rechts-        Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin-
vorschriften durchgeführt: § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie Abs. 4      derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
und 5 EnWG in Verbindung mit den §§ 43a ff. des Gesetzes über         Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Klaus Ritter (Werkleiter: Tel.
die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz –      07273 / 941043) und Herr Reinhold Kuntz (Personal; Tel. 07273
EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert        / 941012) gerne zur Verfügung.
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2682), in     Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre
Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 4 Landesverwaltungsverfahrens-        Bewerbung bis 28. Februar 2021 mit den üblichen Unterlagen
gesetz Rheinland-Pfalz (LVwVfG) vom 23.12.1976 (GVBl. S. 308),        (tab. Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemein-
zuletzt geändert durch § 48 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl.        deverwaltung Hagenbach, -Personalabteilung-, Ludwigstr.
S. 487), in Verbindung mit den §§ 72 bis 77 des Verwaltungsver-       20, 76767 Hagenbach oder vorzugsweise online an reinhold.
fahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung vom 23.01.2003 (BGBl.          kuntz@vg-hagenbach.de.
I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 25 des Gesetzes      Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten
vom 21.06.2019 (BGBl. I S. 846), in Verbindung mit den §§ 1 bis       Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-
6 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-           unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese
und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie               zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
(Planungssicherstellungsgesetz [PlanSiG]) vom 20.05.2020 (BGBl.
I S. 1041).
Koblenz, den 11.01.2021
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord                              ◗◗ Stellenausschreibung
Im Auftrag
Thomas Gottschling                                                                 Für die Büros, Sozialräume etc. der Verbands-
- Regierungsdirektor -                                                             gemeindeverwaltung Hagenbach wird ab sofort
                                                                                   ein/e

◗◗ Fundbüro                                                                  Mitarbeiter/-in für den Reinigungsdienst
                                                                      für wöchentlich 3 Stunden und darüber hinaus als Krankheits-/
Unter www.vg-hagenbach.de, „Direkt zu“ „Fundbüro“ sind alle
                                                                      Urlaubsvertretung gesucht.
aktuellen Fundsachen der Verbandsgemeinde Hagenbach
                                                                      Die Stelle ist befristet bis zum 31.01.2022 zu besetzen.
abrufbar.
                                                                      Der wöchentliche Arbeitsumfang beträgt im Bedarfsfall max.
                                                                      11 Stunden. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag
                                                                      für den öffentlichen Dienst (TVöD).
                                                                      Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin-
 Wenn Sie kein “Amtsblatt                                             derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 der Verbandsgemeinde Hagenbach”                                      Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Simone Buchlaub, Per-
                                                                      sonalsachbearbeitung, Tel. 07273 / 941015 oder Herr Reinhold
 bekommen haben ...                                                   Kuntz, Büroleiter, Tel. 07273 / 941012.
                                                                      Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind richten Sie Ihre
 Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt            Bewerbung bis spätestens 05.02.2021 mit den üblichen
 der Verlag entgegen unter folgender Nummer:                          Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Ver-
                                                                      bandsgemeindeverwaltung Hagenbach, -Personalabteilung-,
                    06502/9147-800.                                   Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach oder bevorzugt online an
                                                                      reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de.
                                                                      Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten
            Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:                 Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-
                                                                      unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese
              vertrieb@wittich-foehren.de                             zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                          - 10 -                              Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021

◗◗ Sprechstunde zu den Themen Vorsor-
   gevollmacht, Patientenverfügung und
   Betreuungsverfügung
                                                                                               H     AGENBACH
Für Fragen und Auskünfte zu diesem Themenkomplex steht der                            Stadtbürgermeister Christian Hutter
Bevölkerung Hr. Bast von der Lebenshilfe für ein kostenloses                             Sprechzeiten in der Ludwigstraße 18,
Beratungsgespräch in seinem Büro in Jockgrim zur Verfügung.                   Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich unter Tel. 07271 / 934190.                             Öffnungszeiten Rathaus, Ludwigstraße 18:
                                                                                 Montag 17.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr
                                                                                             und Freitag 16.00 - 18.00 Uhr
              Hagenbacher Spendenkammer                                     Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: christian.hutter@hagenbach.de
                                                                                     Erster Beigeordneter Tobias Zimmermann
                                                                               Geschäftsbereich Vereine, Kultur, Jugend, Stadtmarketing
                                                                            Sprechzeiten nach Vereinbarung, Telefon 07273 / 4183 (Rathaus)
                                                                                      E-Mail: tobias.zimmermann@hagenbach.de
◗◗ Hagenbacher Spendenkammer
   Second Hand für jedermann
Wo: Hainbuchenschule Hagenbach, Am Stadtrand 1, 3. OG. Auf              ◗◗ Der Stadtrat tagt
Grund der aktuellen Situation haben wir bis auf Weiteres geschlos-      Gemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hier-
sen.                                                                    mit bekannt gegeben, dass am Donnerstag, 04. Februar 2021 um
                                                                        19:00 Uhr eine Sitzung des Stadtrats der Stadt Hagenbach statt-

            G     ESCHENKEBöRSE
                                                                        findet.
                                                                        Sitzungslokal: Kulturzentrum, Am Stadtrand 1, 76767 Hagenbach
                                                                        Hinweis:
                                                                        Wir bitten die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln zu beach-
                                                                        ten. Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen,
                                                                        dass eine Teilnahme an der Sitzung nur mit Mund-/Nasenschutz
                                                                        möglich ist. Wir danken für Ihr Verständnis.
                                                                        Tagesordnung
                                                                        Öffentlicher Teil:
                                                                        1.      Eröffnung der Sitzung
  1 Couchgarnitur, hellbeige, Stoff, 3-Sitzer, 2-Sitzer, Sessel,        2.      Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung
  Fußhocker, alles abzuholen in Hagenbach unter Tel. 07273 /                    vom 03.12.2020
  4458.                                                                 3.      Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
  Der / die Interessent/in kann sich unter der jeweils angege-          4.      Nachwahl zu den Ausschüssen
  benen Telefonnummer direkt mit dem / der Anbieter/in in               5.      Auflösung Hüttenhocker; Ankauf von Sandsteinquatern
  Verbindung setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für               6.      Einführung Car Sharing
  die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade              7.      Elektrofahrzeug Bauhof
  zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemein-            8.      Genehmigung eines Sponsoringvertrages
  deverwaltung Hagenbach unter der Telefonnummer 07273                  9.      Redesign und Relaunch der Homepage der Stadt Hagen-
  / 9410-0 an oder per E-Mail an amtsblatt@vg-hagenbach.                        bach
  de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige            10.     Antrag der Musikschule Kandel e.V. auf Kostenbefreiung
  immer zwei Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten                  der Räumlichkeiten
  wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu sagen,             11.     Genehmigung von diversen Spenden (Kulturgroschen)
  wenn der Gegenstand abgeholt wurde.                                   12.     Antrag auf 1. Änderung des Bebauungsplans „Ehemaliges
                                                                                Sägewerk an der K 19“
                                                                        13.     Bekanntgabe von Auftragsvergaben nach Ermächtigung
                                                                        13.1. Bekanntgabe von Auftragsvergaben nach Ermächtigung:
◗◗ Grundschule Berg                                                             Auftragsvergabe über die Rahmenvereinbarung Baumkon-
   Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder -                               trolle
                                                                        13.2. Bekanntgabe von Auftragsvergaben nach Ermächtigung:
   „Kann-Kinder“                                                                Auftragsvergabe über die Rahmenvereinbarung E-Check
Die Grundschule gibt bekannt, dass ab dem 1. September 2015             14.      Informationen über aktuelle Angelegenheiten
geborene Kinder auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenom-           15.     Einwohnerfragen (spätestens 21:00 Uhr)
men werden können, wenn auf Grund ihrer Entwicklung zu erwar-           16.     Sonstiges, Wünsche, Anträge
ten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.           Nichtöffentlicher Teil:
Interessierte Eltern werden gebeten, ihr Kind am Dienstag, dem          17.     Grundstücksangelegenheiten
2. Februar 2021 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der          18.     Vertragsangelegenheiten
Grundschule Berg anzumelden. Mitzubringen ist das Familien-             19.     Sonstiges
stammbuch, sowie die Bescheinigung über den Besuch der Kin-             Öffentlicher Teil:
dertagesstätte.                                                         20.     Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten
                                                                                Beschlüsse

                     B     ERG
                                                                                     Hinweis: Corona-Krise
                                                                              Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des
                                                                              Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt her-
                                                                              gestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle
            Ortsbürgermeisterin Sabine Gerhart                                Inhalte online freigeschaltet.
         Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG):
  Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr
                Telefon: 0 72 73 / 12 84 (Rathaus)
             E-Mail: buergermeister@berg-pfalz.de
              Erster Beigeordneter Thomas Worst
  Geschäftsbereich Bauhof, Hochbauten, Umwelt- und Naturschutz                 Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
                 Sprechzeiten nach Vereinbarung,
   Telefon 07273 / 1284 (Rathaus), E-Mail: thomas.worst@web.de                      Das Team der LINUS WITTICH Medien KG
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