Mt sblatt - Stadt Hagenbach
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Jahrgang 46 Amtsblatt der Verbandsgemeinde HAGENBACH Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach Ausgabe 4/2021 und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Freitag, Neuburg am Rhein und Scheibenhardt 29. Januar 2021 Wir an Rhein und Lauter . . . Foto: Ute Ulm
Hagenbach -2- Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021 N OTDIENSTE ohne Gewähr ◗◗ Notrufnummern farma-plus-Apotheke Am Bienwald 5 Tel.: 07271/6780 Polizei�������������������������������������������������������������������������������������������������� 110 76744 Wörth Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr Polizei-Inspektion Wörth����������������������������������������������� 07271/9221-0 Fr. 05.02.2021 Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������������� 112 Apotheke an der Passage Hauptstr. 79 Tel.: 07275/919891 Rettungsleitstelle - Notruf�����������������������������������������������������������19222 76870 Kandel Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr (Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt) Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Änderungsservice. ◗◗ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Einheitliche Telefonnummer: 116117 (ohne Vorwahl) ◗◗ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik, 30.01.2021 + 31.01.2021 Luitpoldstr. 14 Herr Dr. Holger Gehrig, Bismarckstraße 26, 76870 Kandel, Tel. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 07275 / 1337 von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag. Mittwoch von 14.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr. Freitag von 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr. ◗◗ Augenarzt 30.01.2021, 31.01.2021, 03.02.2021 Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 ◗◗ Im Notfall immer 112 Kaiserslautern, Tel. 0631 / 2030 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe- schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen Der Bereitschaftsdienst des Klinikums umfasst folgende Zeiten: muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor- Mittwoch, 14:00 Uhr bis einschließlich Donnerstag, 07:00 Uhr dert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. Freitag, 16:00 Uhr bis einschließlich Montag, 07:00 Uhr. DRK-Rettungs- und Notarztdienst, Krankentransport Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222, ◗◗ Beratungsstelle bei Vergiftungsunfäl- Mobiltelefon mit Vorwahl 07273 len ◗◗ Apothekendienst Klinische Toxikologie Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von 08.30 Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Der Notdienst Tel. 06131/19240, Telefax: 06131/232469 der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen. Dienstbereite Apotheken (vorbehaltlich kurzfristiger Aktualisie- ◗◗ Wasserversorgung rungen): Stördienst: Tel. 0911 / 65654-5170 Notdienstplan vom 29.01.2021 bis 05.02.2021 Fr. 29.01.2021 Fröschel-Apotheke Siemensstr. 31 Tel.: 07271/52524 ◗◗ Gasversorgung 76751 Jockgrim Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr Bereitschaftsdienst der Gasversorgung Sa. 30.01.2021 Tulla-Apotheke Tullastr 3 A Tel.: 07271/41448 THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel. 0800-0837111 76744 Wörth Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr So. 31.01.2021 St. Georgs-Apotheke Hauptstr. 95 Tel.: 07275/1350 ◗◗ Stromversorgung 76870 Kandel So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel. Mo. 01.02.2021 07275/955410, Fax 07275/9554-21 Zügel-Apotheke Ottstr. 7 Tel.: 07271/7055 Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/7977777 76744 Wörth Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr Di. 02.02.2021 St. Wendelin-Apotheke Luitpoldstr. 98 Tel.: 07275/8621 76770 Hatzenbühl Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr ◗◗ Kabelfernsehen Mi. 03.02.2021 PYUR, Tel. 030 25 77 77 77 Wieslauter-Apotheke Lukasstr. 11 Tel.: 07273/919264 Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste 76768 Berg Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr Do. 04.02.2021 siehe unter „Was sonst noch interessiert“. Datenschutz geht uns alle an ... Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu folgenden Themen: • Datenschutz im Verein nach der DSGVO • Datenschutzrichtlinie • Auftragsverarbeitung • Was dürfen wir denn mit den Daten underer Mitglieder machen? • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze Brett“ oder in die Vereinszeitung?
Hagenbach -3- Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021 Aktuelle Informationen zum CORONA-VIRUS aus der Verbandsgemeinde Bildquelle: Pixabay.com Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte Menschen mit der höchsten Impf-Priorität -insbesondere die über 80-Jährigen- bei der Online-Terminregistrierung für die Corona- Impfung unterstützen Nach einer telefonischen Terminvereinbarung werden wir für die Bürgerinnen und Bürger die Online-Registrierung über die offizielle Internetseite des Gesundheitsministeriums „impftermin.rlp.de“ vornehmen. Alle, die Unterstützung benö- tigen, können dazu Pascal Eck unter der Telefonnummer 07273 / 9410 - 29 kontaktieren. Das Angebot richtet sich vor allem an die Menschen in der Verbandsgemeinde, die weder selbst noch im engen Umfeld die Möglichkeit haben, einen Termin im lokalen Impfzentrum zu vereinbaren. Nachbarschaftshilfe in unserer Verbandsgemeinde Liebe Bürgerinnen und Bürger, durch die dynamische Entwicklung der Pandemie befinden sich natürlich auch in der Verbandsgemeinde Hagenbach immer wieder unterschiedliche Personen, Paare und Familien kurzzeitig oder über 14 Tage und mehr in Quarantäne. Es gilt es nach wie vor insbesondere die Risikogruppe vor einer Infektion zu schützen. Bereits im Frühjahr haben wir gemeinsam mit der Stadt Hagenbach und den Ortsgemeinden Berg, Neuburg und Scheibenhardt eine Nachbarschafts- hilfe organisiert. Viele freiwillige Helfer haben ihr Mitmenschen unterstützt. Diese Helfer erklären sich nach wie vor bereit bedürftigen Haushalte unter die Arme zu greifen. Die Nachbarschaftshilfe erledigt sehr gerne Lebensmitteleinkäufe und wichtige Botengänge. Sie befinden sich in Quarantäne ? Sie zählen zur Risikogruppe und trauen sich derzeit keine All- tagswege zu ? Sehr gerne können Sie die Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen. Melden Sie sich hierzu telefonisch bei der zentralen Koordinationsstelle der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Constanze Scheid, Tel. 07273 / 9410 - 20. Seniorenbeirat Hagenbach hilft bei Anmeldung und Fahrten zum Impfzentrum Der Seniorenbeirat der Stadt Hagenbach möchte impfbereite Senioren/innen bei der Registrierung und bei Fahrten in das Impfzen- trum Wörth unterstützen. Interessierte Senioren/innen können sich daher beim Seniorenbeirat unter der Handy-Nummer 0178 / 1046474 oder unter der E-Mail Adresse senioren@hagenbach.de melden. Ihr Seniorenberat Fahrschule Dippel - Kostenlose Fahrt zum Impfzentrum Fahrschule Dippel bietet Ihnen eine kostenlose Fahrt zum Impfzentrum in Wörth an, Terminabsprache telefonisch unter 0171 / 6808453 oder kontakt@dippels-fahrschule.de. Bürgerbus Neuburg fährt Senioren ins Impfzentrum Für nicht mobile Seniorinnen und Senioren aus der gesamten Verbandsgemeinde bietet der Bürgerverein Neuburg ab sofort Fahrten zum Impfzentrum nach Wörth und die Begleitung zur Impfung an. Aufgrund der Corona-Bestimmungen kann der Bürgerbus jeweils eine Person oder ein Ehepaar bzw. einen Haushalt befördern. Der Fahrpreis beträgt 10 Euro. Für die Fahrt melden Sie sich bitte an bei: Arnika Eck, Tel. 3732 oder Gerlinde Martus: Tel 4860 oder per E-Mail unter: seniorenbeauftragte@neuburg-am-rhein.de.
Hagenbach -4- Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021 Volkshochschule Hagenbach in der kvhs Germersheim staatlich anerkannt gemäß rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, 2021ha056 geschätzte Freunde der Volkshochschule Hagenbach. Wirbelsäulengymnastik mit dem Thera-Band, Neuburg am Rhein Leitung: Johanna Preißler Beginn: Dienstag, 02.03.2021 Diese Kurse würden im März beginnen. Uhrzeit: von 19:15 Uhr bis 20:15 Uhr Gebühr: 50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd. Bitte um Beachtung der Termine wegen eventuellen Ort: Grundschule Neuburg – Turnhalle, In der Verlängerung des Corona-Lockdowns. Wörthenlache 13-17 – 76776 Neuburg am Rhein Mitbringen: Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe Aus Platzgründen im Amtsblatt werden nur oder Socken noch wöchentlich einige vhs-Kurse vorgestellt. Das Gesamtprogramm können Sie unter www.vg-hagenbach.de abrufen. SPRACHEN 2021ha061 Die Kurse können nur mit begrenzten Teilnehmern belegt Englisch für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen – A 1, Teil 3 werden. Das ist Vorgabe des Hygiene-Konzepts zu Leitung: Judith Henkel COVID-19. Beginn: Dienstag, 02.03.2021 Uhrzeit: von 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr Das Hygienekonzept für die Volkshochschulen wurde von Gebühr: 60,00 €, 10 Termine, 20 Ustd. der Kreisvolkshochschule Germersheim erstellt und ist Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 102, auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hagenbach Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach einsehbar. Lehrwerk: Lehrbuch wird im Kurs bekannt gegeben GESUNDHEIT 2021ha062 Englisch für Fortgeschrittene – Konversation – B 2, Teil 3 2021ha050 Leitung: Judith Henkel Meditative Schreibübungen Schnupperkurs Beginn: Dienstag, 02.03.2021 Leitung: Manuela Erbrecht Uhrzeit: von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr Beginn: Montag, 01.03.2021 Gebühr: 60,00 €, 10 Termine, 20 Ustd. Uhrzeit: von 14:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 102, Kursgebühr: 18,00 €, 3 Termine, 6 Ustd. Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 102, Lehrwerk: Lehrbuch wird im Kurs bekannt gegeben Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach Mitbringen: Schreibutensilien 2021ha063 Französisch für Anfänger – A 1, Teil 3 – 2021ha051 „Mit Freude Französisch lernen“ Autogenes Training plus Progressive Muskelentspannung Leitung: Julieta Tolle Leitung: Manuela Erbrecht Beginn: Dienstag, 02.03.2021 Beginn: Mittwoch, 03.03.2021 Uhrzeit: von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Uhrzeit: von 9:30 Uhr bis ca. 11:00 Uhr Gebühr: 70,00 €, 12 Termine, 24 Ustd. Kursgebühr: 25,00 €, 5 Termine, 10 Ustd. Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 101, Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 212 / 102, Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach Lehrwerk: Perspectives ab Übung 6 – Französisch für Mitbringen: Sportbekleidung, Sportschuhe, Isomatte, kleines Erwachsene - A 1, Cornelsen-Verlag, Kopfkissen und Decke Kurs- und Arbeitsbuch, inkl. Wortschatztrainer 2021ha053 und 2 Audio-CD’s, Gymnastik mit dem Thera-Band, Hagenbach ISBN: 978-3-06-520159-9, ab Unité 6 Leitung: Johanna Preißler Beginn: Montag, 01.03.2021 2021ha064 Uhrzeit: von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr Italienisch für Anfänger – A 2, Teil 1 – Gebühr: 50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd. „Mit Freude Italienisch sprechen lernen“ Ort: Kulturzentrum Hagenbach – Barraum, Leitung: Julieta Tolle Am Stadtrand 1 a – 76767 Hagenbach Beginn: Montag, 01.03.2021 Mitbringen: Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe Uhrzeit: von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr oder Socken Gebühr: 70,00 €, 12 Termine, 24 Ustd. Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 101, 2021ha054 Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach Wirbelsäulengymnastik mit dem Thera-Band, Hagenbach Lehrwerk: Insieme A2 – Italienisch – Cornelsen-Verlag, Leitung: Johanna Preißler Kurs- und Arbeitsbuch, inkl. Wortschatztrainer Beginn: Montag, 01.03.2021 und 2 Audio-CD’s, ISBN: 978-3-06-020161-7 Uhrzeit: von 16:45 Uhr bis 17:45 Uhr Gebühr: 50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd. Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 212, Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach Mitbringen: Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe Geschäftsstelle Verbandsgemeinde Hagenbach oder Socken Volkshochschule Hagenbach, Staatlich anerkannt gemäß 2021ha055 rheinland-pfälzischem Weiterbildungsgesetz Wirbelsäulengymnastik mit dem Thera-Band, Hagenbach Sachbearbeiterin: Marijana David, Ludwigstr. 20, Leitung: Johanna Preißler Beginn: Montag, 01.03.2021 76767 Hagenbach, Tel: 0 72 73 / 94 10 – 10 / 24 Uhrzeit: von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr Weitere Kurse finden Sie auf unserer Homepage Gebühr: 50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd. www.vg-hagenbach.de Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 212, Für vhs-Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach dringend erforderlich! Mitbringen: Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe oder Socken
Hagenbach -5- Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021 AMTLICHER TEIL ◗◗ Mikrozensus: Über 20.000 Haushalte werden befragt Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind V ERBANDSGEMEINDE erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haus- Bürgermeister Reinhard Scherrer halte in ganz Deutschland. Mehr als 100 Interviewerinnen und Sprechzeiten während der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung Interviewer werden das ganze Jahr 2021 über in Rheinland-Pfalz Telefon: 0 72 73 / 94 10 13 über 20.000 Haushalte befragen. Aufgrund der Corona-Pandemie E-Mail: buergermeister@vg-hagenbach.de erfolgen die Befragungen bis auf Weiteres nur telefonisch. Wie Erste Beigeordnete Iris Fleisch bei der sonst üblichen persönlichen Befragung melden sich die Geschäftsbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen Interviewerinnen und Interviewer schriftlich bei den Haushalten Sprechzeiten nach Vereinbarung, Telefon: 0 72 73 / 94 10 13 an und bitten um einen Rückruf zur Vereinbarung eines Interview- E-Mail: iris.fleisch@vg-hagenbach.de Termins. Alternativ besteht die Möglichkeit, online oder schriftlich Auskunft zu erteilen. Die Interviewerinnen und Interviewer wur- den sorgfältig ausgewählt, intensiv geschult und auf die Geheim- haltung verpflichtet. Unter www.mikrozensus.rlp.de/methode/ Öffnungszeiten gibt es Informationen darüber, in welchen Gemeinden des Landes der Verbandsgemeindeverwaltung wann Befragungen stattfinden werden. Der Präsident des Statis- tischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter, appelliert Hagenbach an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach wird auf- mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergeb- grund des derzeitigen Infektionsgeschehens für den offenen nisse für die vielfältigen Nutzerinnen und Nutzer der Statistik aus Publikumsverkehr geschlossen. Wenn immer möglich, sol- Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereit- len Anliegen telefonisch, per E-Mail oder schriftlich geklärt gestellt werden können. werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, Der Mikrozensus … alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten. In den Fällen, in denen · ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem eine persönliche Vorsprache aus rechtlichen Gründen erfor- mathematischen Zufallsverfahren Adressen ausgewählt werden. derlich oder aus sonstigen Gründen nicht vermeidbar ist, ist · befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden der Zugang zum Verwaltungsgebäude nur nach vorheriger wohnen, bis zu vier Mal innerhalb von fünf aufeinander folgen- telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung zu fol- den Jahren. genden Zeiten möglich: · ist eine Erhebung mit gesetzlich verankerter Auskunftspflicht. Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr · wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Inter- Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis viewer durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen 16.30 Uhr des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung ver- Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr pflichtet sind und die Befragung bei den Haushalten schriftlich Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr ankündigen. Telefonische Voranmeldungen an 07273 / 94100 oder per E-Mail an info@vg-hagenbach.de oder Sie wählen den direk- ten Draht: ◗◗ Verbandsgemeinde Hagenbach Ordnungsamt Tel. 07273 / 9410-29 pascal.eck@vg-hagenbach.de sucht Mietwohnungen Soziale Hilfen Das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Hagen- Tel. 07273 / 9410-25 thorsten.fuhrmann@vg-hagenbach.de bach sucht Mietwohnungen in der Verbandsgemeinde für Bürgerbüro die Unterbringung von Asylbewerber*innen und deutschen Tel. 07273 / 9410-27 ilka.scheydt@vg-hagenbach.de Sozialhilfeempfänger*innen. Standes- und Friedhofsamt Interessierte Vermieter*innen können sich an Herr Fuhrmann Tel. 07273 / 9410-28 anke.stueber@vg-hagenbach.de oder unter der 07273 / 9410-25 oder per Mail an thorsten.fuhrmann@ edith.stehle@vg-hagenbach.de vg-hagenbach.de wenden. Die zu unterbringenden Personen wer- Bauanträge den zum Teil vom CJD Familienbüro unterstützt. Bei Bedarf kön- Tel. 07273 / 9410-47 philipp.balzer@vg-hagenbach.de nen sich auch Vermieter*innen und Nachbarn an das Familienbüro Kitas kathrin.henrich@cjd.de, Tel. 0151 / 40638677, Am Stadtrand 1, Tel. 07273 / 9410-15 simone.buchlaub@vg-hagenbach.de 76767 Hagenbach, wenden. Verbandsgemeindewerke Tel. 07273 / 9410-70 oder -72 elvira.rueck@vg-hagenbach. de oder elisabeth.drechsler@vg-hagenbach.de ◗◗ Hinweis auf die Anleinpflicht Für das Betreten des Verwaltungsgebäudes bitten wir, Fol- für Hunde gendes zu beachten: Aufgrund vermehrter Beschwerden aus der Bevölkerung weisen - Alle Besucher melden sich über die Klingel am Hinterein- wir auf die am 01.07.2010 in Kraft getretene Gefahrenabwehrver- gang an der Infozentrale an. ordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und - Einlass bekommt nur, wer einen Termin mit dem/der Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlage im zuständigen SachbearbeiterIn vereinbart hat bzw. noch Bereich der Verbandsgemeinde Hagenbach hin: ein Termin frei ist. Gem. § 2 Abs. 1 sind Hunde auf öffentlichen Straßen, öffent- - Bei Betreten des Gebäudes muss zwingend eine medi- lichen Anlagen, hierzu zählen unter anderem Schulen, Spiel- zinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2 plätze, innerhalb bebauter Ortslage angeleint zu führen. Maske getragen werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne - Eine Handdesinfektion (Mittel wird bereitgestellt) ist vor- Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern zunehmen. oder sichtbar werden. - Jede(r) BesucherIn wird vom/von der SachbearbeiterIn an der Infozentrale abgeholt und nach dem Termin wie- Blindenhunde, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet der nach Draußen begleitet. sind, werden von dieser Regelung ausgenommen. - Das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern ist auch Wir bitten die Hundehalter/innen ebenso die Hundeführer/ im Gebäude zu jeder Zeit zu beachten. innen sich an die Anleinpflicht zu halten, da sonst bei Bekannt- werden des Besitzers empfindliche Strafen im Raum stehen.
Hagenbach -6- Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021 ◗◗ Bekanntmachung Informationsbüro im Erdgeschoss. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06233 / 89-101 ist erforderlich. Planfeststellungsverfahren zur Stadtverwaltung Ludwigshafen Netzverstärkungsmaßnahme Bürstadt – Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen am Rhein Kühmoos, Abschnitt Landesgrenze Hessen/ Raum-Nr. 219. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0621 Rheinland-Pfalz (bei Worms) – Umspannanlage / 504-2060 ist erforderlich. Maximiliansau: Änderung und Betrieb der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Marktplatz 1 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitungen mit 67433 Neustadt an der Weinstraße. den Bauleitnummern (Bl.) 4542, Bl. 4532, Bl. 4557 Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06321 / 855-1295 und Bl. 4567 ist erforderlich. Aktenzeichen 21a-7.110-022-2018 Stadtverwaltung Schifferstadt Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, Marktplatz 2 hat für oben genanntes Vorhaben die Durchführung eines Plan- 67105 Schifferstadt feststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Raum-Nr. 230. Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdi- Öffnungszeiten: Mo. bis Mi. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr rektion Do. 8:30 bis 12:00 Uhr und Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 56068 Koblenz. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird in Form Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06235 / 442-30 ist eines Planfeststellungsbeschlusses entschieden. erforderlich. Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen: Stadtverwaltung Wörth am Rhein Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Auslegung der Planun- Mozartstraße 2 terlagen bei den zuständigen Kommunalverwaltungen durch die 76744 Wörth am Rhein Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet ersetzt (§ 1 Nr. Raum-Nr. 618. 9 und § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)). Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07271 / 131-608 Der Zugang zu den Planunterlagen ist in der Zeit vom 11.02.2021 oder 07271 / 131-617 oder 07271 / 131-618 ist erforderlich. bis einschließlich 10.03.2021 unter folgenden Internetadressen Stadtverwaltung Worms möglich: Adenauerring 1 https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/energie/ 67547 Worms netzausbau/ (siehe Link zur Netzverstärkungsmaßnahme unter Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06241 / 853-6001 der Rubrik „Laufende Verfahren“) oder www.uvp-verbund.de/frei- ist erforderlich. textsuche Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim (siehe Kategorie „Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“). Bauabteilung Neben der Internetveröffentlichung soll in der Zeit vom 11.02.2021 Schubertstraße 18 bis einschließlich 10.03.2021 eine Auslegung der Planunterlagen 76756 Bellheim bei den unten genannten Kommunalverwaltungen erfolgen (§ Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07272 / 7008-401 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG). Die Einsichtnahme in die Planunterla- ist erforderlich. gen soll dort nach vorheriger telefonischer Anmeldung und unter Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim Beachtung der geltenden Corona-Abstands- und Hygieneregeln Am Rathausplatz 1 ermöglicht werden. Sollten die zuständigen Kommunalverwal- 67125 Dannstadt-Schauernheim tungen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, dass eine Auslegung im Foyer im Erdgeschoss. Eine vorherige telefonische Auslegung des Plans aufgrund der Corona-Infektionslage nicht Anmeldung unter 06231 / 401-132 oder 06231 / 401-130 oder möglich ist, sind diese verpflichtet, andere leicht zugängliche 06231 / 401-131 ist erforderlich. Wege zur Einsichtnahme in die Planunterlagen zur Verfügung zu Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben stellen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Entsprechende Informationen Poststraße 23 erhalten Sie bei der telefonischen Anmeldung zur Einsichtnahme. 67480 Edenkoben Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim Raum-Nr. 211. Rathausplatz 1 67240 Bobenheim-Roxheim Öffnungszeiten: Mo., Mi. und Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten: Di., Mi. und Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr, Di. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Mo. und Do. 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Do. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06239 / 939-1205 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. ist erforderlich. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06323 / 959-116 ist Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim erforderlich. Am Schwarzweiher 7 Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach 67459 Böhl-Iggelheim Ludwigstraße 20 Raum-Nr. 20 76767 Hagenbach Öffnungszeiten: Mo. 8:00 bis 18:00 Uhr sowie Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07273 / 9410-40 ist Di. bis Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr. erforderlich. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06324 / 963-123 ist Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim erforderlich. Untere Buchstraße 22 Gemeindeverwaltung Haßloch 76751 Jockgrim Rathausplatz 1 Raum-Nr. 214. 67454 Haßloch Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07271 / 599-150 ist Raum-Nr. 208 erforderlich. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06324 / 935-268 Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim oder 06324 / 935-227 ist erforderlich. Hauptstraße 14 Gemeindeverwaltung Mutterstadt 67258 Heßheim Oggersheimer Straße 10 Raum-Nr. 307. 67112 Mutterstadt Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06233 / 3791-200 Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06234 / 946-441 ist oder 06233 / 3791-203 ist erforderlich. erforderlich. Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Stadtverwaltung Frankenthal Hauptstraße 60 Rathausplatz 2-7 67360 Lingenfeld 67227 Frankenthal Raum-Nr. 301.
Hagenbach -7- Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021 Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06344 / 509-245 der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an Einwender und oder 06344 / 509-247 ist erforderlich. anerkannte Vereinigungen kann durch öffentliche Bekanntma- Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf chung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen an Einwen- Hauptstraße 79 der und anerkannte Vereinigungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 67133 Maxdorf 5 VwVfG). Bei der Anhörungsbehörde oder den oben genannten Raum-Nr. 101. Gemeinde-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen können Öffnungszeiten: innerhalb der Äußerungsfrist Fragen zum Vorhaben eingereicht Mo. bis Mi. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und werden. 14:00 bis 16:00 Uhr Beschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: Do 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 1. Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungs- Fr. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr freileitung Bürstadt – BASF W 210 (Bl. 4542), Abschnitt Lan- Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06237 / 401-163 ist desgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz – Punkt (Pkt.) Roxheim erforderlich. (Anfangspunkt ist die Landesgrenze (Rhein) auf Flurstück Nr. Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim 85, Flur 31, Gemarkung Worms; Endpunkt ist der geplante Am Deutschordensplatz 1 Mast Nr. 1022 auf Flurstück 1062, Gemarkung Mörsch; 76761 Rülzheim Länge des Abschnitts: 4,8 km); folgende Maßnahmen sind Raum-Nr. 11 (Deutschordenshaus). hier geplant: Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07272 / 7002-1072 a) Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf ist erforderlich. den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb, Einwendungen, Äußerungen und Fragen von Betroffenen sowie b) Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I Stellungnahmen und Einwendungen von anerkannten Vereini- und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile, gungen: c) Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betriebs- Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann temperatur bis 150° C) für beide dann mit einer Nennspan- bis zu sechs Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis nung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den Traversen einschließlich 21.04.2021 – schriftlich oder zur Niederschrift Ein- I und II, wendungen gegen den Plan erheben oder sich zum Vorhaben und d) Umbeseilung eines 220-kV-Stromkreises auf Traverse III dessen Umweltauswirkungen äußern, und zwar bei der Struktur- von 2er-Bündelleitern auf 4er-Bündelleiter im Abschnitt von und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Mast Nr. 12 bis Mast Nr. 21A (Länge 3,5 km), Koblenz, oder bei den oben genannten Gemeinde-, Stadt-, und Ver- e) Neubau der Masten Nr. 21A (Flurstück Nr. 1025, Gemar- bandsgemeindeverwaltungen. Vereinigungen, die aufgrund einer kung Mörsch) und Nr. 1022 (Flurstück Nr. 1062, Gemarkung gesetzlich begründeten Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe Mörsch) und nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststel- f) Demontage des Mastes Nr. 22 als notwendige Folgemaß- lungsbeschluss einzulegen (z.B. anerkannte Vereinigungen gemäß nahme. § 3 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehel- 2. Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungs- fen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG freileitung Pkt. Roxheim – Otterbach (Bl. 4532), Abschnitt (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) in der Neufassung der Pkt. Roxheim – Umspannanlage (UA) Lambsheim (Anfangs- Bekanntmachung vom 23.08.2017 (BGBl. I S. 3290), zuletzt geän- punkte sind Mast Nr. 21A [Bl. 4542] und Mast Nr. 1022 [Bl. dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2018 (BGBl. I S. 2549)) 4542] auf den Flurstücken Nr. 1025 und Nr. 1062, Gemarkung wird bis zu sechs Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis Mörsch; Endpunkte sind die Portale P001 und P002 der UA einschließlich 21.04.2021 – Gelegenheit zur Stellungnahme oder Lambsheim auf Flurstück Nr. 1904, Lambsheim; Länge des zur Erhebung von Einwendungen bei der Struktur- und Genehmi- Abschnitts: 9,5 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant: gungsdirektion Nord oder den oben genannten Gemeinde-, Stadt-, a. Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf und Verbandsgemeindeverwaltungen gegeben. Mit Ablauf der den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb, Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren Äußerun- b. Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I gen und Stellungnahmen sowie alle Einwendungen ausgeschlos- und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile und sen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen c. Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betrieb- (formelle Präklusion). Äußerungsfrist und formelle Präklusion stemperatur 150°C) für beide dann mit einer Nenn- gelten auch für Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltaus- spannung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den wirkungen des Vorhabens beziehen. Einwendungen sollen neben Traversen I und II. dem leserlichen Vor- und Familiennamen auch die volle leserliche 3. Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungs- Anschrift des Einwenders/der Einwenderin enthalten. Eine Ein- freileitung Pkt. Lambsheim – Abzweig Mutterstadt (Bl. wendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner 4557), Abschnitt UA Lambsheim – Abzweig Mutterstadt Beeinträchtigung erkennen lassen. Um Angabe des Aktenzeichens (Anfangspunkte sind die Portale P002 und P003 der UA 21a-7.110-022-2018 wird gebeten. Bei Einwendungen, die von Lambsheim auf den Flurstücken Nr. 1901 und Nr. 1899/1, mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder Gemarkung Lambsheim; Endpunkt ist Mast Nr. 1 der Bl. 4567 in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte eingereicht werden auf Flurstück Nr. 2837/2, Gemarkung Dannstadt; Länge des (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift ver- Abschnitts: 13,5 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant: sehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen, a) Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf Beruf und Anschrift als Vertreter/in der übrigen Unterzeichner/ den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb, innen zu bezeichnen. Vertreter/in kann nur eine natürliche Person b) Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I sein. Sofern eine gleichförmige Eingabe den vorgenannten Anfor- und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile und derungen nicht entspricht, kann sie unberücksichtigt bleiben. Will die Behörde so verfahren, ist dies öffentlich bekanntzumachen (§§ c) Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betrieb- 72 Abs. 2 und 17 Abs. 2 VwVfG). Endet die Vertretungsmacht des stemperatur 150°C) für beide dann mit einer Nenn- Vertreters, so kann die Behörde die nicht mehr Vertretenen auf- spannung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den fordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Traversen I und II. Vertreter zu bestellen. Sind mehr als 50 Personen aufzufordern, 4. Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungs- so kann die Behörde die Aufforderung öffentlich bekannt machen. freileitung Mutterstadt – Maximiliansau (Bl. 4567), Abschnitt Wird der Aufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die Abzweig Mutterstadt – UA Maximiliansau (Anfangspunkt ist Behörde von Amts wegen einen gemeinsamen Vertreter bestellen Mast Nr. 1 auf Flurstück Nr. 2837/2, Gemarkung Dannstadt; (§§ 72 Abs. 2 und 17 Abs. 4 VwVfG). Die Einwendungen werden Endpunkte sind die Portale P005 und P006 auf Flurstück Nr. der Antragstellerin zur Stellungnahme übersandt. Auf Verlangen 3221/1, Gemarkung Maximiliansau; Länge des Abschnitts: der Einwenderin/des Einwenders werden deren/dessen Name 45,6 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant: und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur a) Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind. Über den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb, die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens b) Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile,
Hagenbach -8- Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021 c) Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betriebs- Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder temperatur 150° C) für beide dann mit einer Nennspannung Stellungnahmen von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den Traversen I abgegeben haben, mündlich zu erörtern. Der Erörterungstermin und II, wird ortsüblich bekanntgemacht. Personen und Vereinigungen, die d) Umbeseilung eines 220-kV-Stromkreises auf Traverse Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, III von 2er-Bündelleitern auf 4er-Bündelleiter im Abschnitt können vom Termin durch öffentliche Bekanntmachung benach- von Mast Nr. 16 bis Mast Nr. 21 (Länge: 2,1 km) sowie im richtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Abschnitt von Mast Nr. 171 bis Mast Nr. 176 (Länge: 2,0 km), Zustellungen vorzunehmen sind (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG). Beim e) Umbeseilung von 2er-Bündelleitern für den konventio- Erörterungstermin ist die Vertretung durch einen Bevollmächtig- nellen Betrieb auf Hochtemperaturleiterseile (2er-Bündel- ten möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Voll- leiter; max. Betriebstemperatur 150° C) und Umstellung auf macht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu Hochtemperaturbetrieb für einen 220-kV-Stromkreise auf geben ist. Traverse III im Abschnitt von Mast Nr. 136 bis Mast Nr. 141 Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch (Länge: 1,6 km), ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit f) Neubau der Masten Nr. 1177 (Flurstücke Nr. 3058/3 und 3059, Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungster- Gemarkung Maximiliansau), Nr. 178 (Flurstücke Nr. 3082 und min ist nicht öffentlich. Nr. 3083, Gemarkung Maximiliansau) und Nr. 179 (Flurstücke Aufgrund der Corona-Pandemie ist derzeit unklar, ob ein Erörte- Nr. 3198 und Nr. 3199, Gemarkung Maximiliansau), rungstermin mit einer Vielzahl von Teilnehmern umsetzbar sein wird. Sofern der Bundesgesetzgeber die Geltungsdauer des g) Zubeseilung und Betrieb eines 220-kV-Stromkreises im Planungssicherstellungsgesetzes über den 31.03.2021 hinaus Abschnitt von Mast Nr. 1177 bis Mast Nr. 1 der 220-/380-kV- verlängert, wird die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde Höchstspannungsfreileitung Maximiliansau – Daxlanden (Bl. nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheiden, ob der 4568); Länge: 0,3 km und Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation ersetzt wird (§ h) Demontage der Masten Nr. 176A und Nr. 177 als notwen- 1 Nr. 9 und § 5 Abs. 2 bis 4 PlanSiG). Die ersatzweise Durchführung dige Folgemaßnahme. einer Online-Konsultation würde ortsüblich bekannt gemacht. Die 5. Demontage des Mastes Nr. 1A der 220-/380-kV-Höchstspan- zur Teilnahme Berechtigten werden in diesem Fall über die Durch- nungsfreileitung Maximiliansau – Daxlanden (Bl. 4568) als führung der ersatzweisen Online-Konsultation benachrichtigt. notwendige Folgemaßnahme. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers Neben den unter den Ziffern 1 bis 5 aufgeführten Planungen des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maß- können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntma- nahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung chung ersetzt werden (§ 5 Abs. 3 PlanSiG i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 2 der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die bis 4 VwVfG). Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Siche- Kosten: rung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Aus- Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Ein- weisung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der wendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertretungs- Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen sowie bestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen (insbesondere Veränderungssperre und Vorkaufsrecht: Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Mit Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre Freileitungsprovisorien, Herstellung und temporärer Betrieb von des § 44a EnWG in Kraft. Auf den vom Plan betroffenen Flächen, Baueinsatzkabeln)). wie sie in den Anlagen 7, 8, 7 FBV und 8 FBV der Planunterla- Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen: gen bezeichnet sind, dürfen bis zu ihrer Inanspruchnahme keine wesentlich wertsteigernden oder die geplanten Baumaßnahmen - Kreisfreie Stadt Frankenthal erheblich erschwerenden Veränderungen vorgenommen werden. - Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin - Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße ein Vorkaufsrecht an diesen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG). - Kreisfreie Stadt Worms Umweltverträglichkeitsprüfung: - Landkreis Bad-Dürkheim: Auf der Grundlage der §§ 5, 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 sowie Verbandsfreie Gemeinde Haßloch 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - Landkreis Germersheim (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt • Stadt Wörth am Rhein geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), besteht für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung • Verbandsgemeinde Bellheim: Ortsgemeinde Bellheim einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da die Vorhabenträgerin • Verbandsgemeinde Hagenbach: Stadt Hagenbach die Durchführung einer solchen beantragt hat und die Planfest- • Verbandsgemeinde Jockgrim: Ortsgemeinden Jockgrim und stellungsbehörde dieses Vorgehen als zweckmäßig erachtet. Die Rheinzabern Größen- und Leistungswerte des Vorhabens überschreiten erneut • Verbandsgemeinde Lingenfeld: Ortsgemeinden Freisbach, die Werte aus Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Die Anhö- Lustadt, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) rung zu den ausgelegten Planunterlagen ist gleichzeitig die Ein- • Verbandsgemeinde Rülzheim: Ortsgemeinden Hördt, Kuhardt, beziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Leimersheim und Rülzheim Vorhabens nach § 18 Abs. 1 UVPG. In den Planunterlagen ist ein - Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: UVP-Bericht (§ 16 UVPG) enthalten. Die Planunterlagen beinhal- • Stadt Schifferstadt ten insbesondere folgende Unterlagen: einen Erläuterungsbericht • Verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim zum Vorhaben, Übersichtspläne, Schemazeichnungen der Masten, • Verbandsfreie Gemeinde Böhl-Iggelheim Masttabellen, Prinzipzeichnungen der Fundamente, Fundament- • Verbandsfreie Gemeinde Mutterstadt tabellen, Lagepläne (meist im Maßstab 1:2.000 [inkl. Lagepläne • Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim: Ortsgemeinde zum Flurbereinigungsverfahren]), Leitungsrechtsregister (= Ver- Dannstadt-Schauernheim zeichnisse der betroffenen Grundstücke mit Flächenangaben zum • Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim: Ortsgemeinden Umfang der geplanten Inanspruchnahme [inkl. Leitungsrechtsre- Beindersheim, Heßheim und Lambsdorf gister zum Flurbereinigungsverfahren]), Kreuzungsverzeichnisse, Nachweise über die Einhaltung der magnetischen und elektri- • Verbandsgemeinde Maxdorf: Ortsgemeinden Fußgönnheim schen Feldstärkewerte gemäß 26. BImSchV, eine Geräuschprog- und Maxdorf nose zu Schallemissionen und -immissionen, einen Messbericht - Landkreis Südliche Weinstraße: zur Vorbelastung durch Geräuschimmissionen, eine Erklärung der • Verbandsgemeinde Edenkoben: Ortsgemeinde Gommersheim Antragstellerin zur Einhaltung der technischen Anforderungen an Erörterungstermin / Online-Konsultation: die Anlage, einen UVP-Bericht (enthalten sind unter anderem: eine Nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG hat die Anhörungsbehörde die Bewertung des Kollisionsrisikos für anfluggefährdete Vogelarten, rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebe- Natura-2000-Vorstudien und Verträglichkeitsstudien [FFH- und nen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Absatz Vogelschutzgebiete]), ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein 4 Satz 5 VwVfG sowie die zum Plan abgegebenen Stellungnah- Landschaftspflegerischer Begleitplan (Fachbeitrag Naturschutz), men von Behörden mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Antragsunterlagen nach Naturschutzrecht, Antragsunterlagen
Hagenbach -9- Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021 nach Wasserrecht. Der Plan enthält außerdem die folgenden ent- scheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen im Sinne des ◗◗ Stellenausschreibung § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UVPG: Raumordnerische Voreinschätzung der Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR vom 28.08.2018 Die Verbandsgemeindewerke Hagenbach stellen nebst Übersichtsplan, Stellungnahme der oberen Landespla- zum nächst möglichen Termin einen nungsbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 13.09.2018, Scopingunterlage zum Planfeststellungsverfahren der Mitarbeiter (m/w/d) Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR vom 28.09.2019 nebst für den Bereich der Wasserversorgung Übersichtsplan zum Trassenverlauf, Protokoll zum Scopingtermin unbefristet in Vollzeit ein. (Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 UVPG) vom 12.12.2018, Zu den abwechslungsreichen und vielfältigen Aufgaben gehört Gebietskulisse Naturschutz (Kartenmaterial), Kartierkonzept zum vor allem die verantwortungsbewusste Mitarbeit beim Bau und Planfeststellungsverfahren nebst Blattschnitt-Übersichtsplan Betrieb der Gewinnungs- und Verteilungsanlagen einschließ- und Übersichtsplänen, Entscheidung gemäß § 15 Abs. 1 UVPG lich der Hausanschlüsse. der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 07.03.2019 Erwartet werden: (Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen zur Umweltver- - abgeschlossene Ausbildung als Gas-/Wasserinstallateur träglichkeitsprüfung), Stellungnahme der unteren Wasser- und oder als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder in Bodenschutzbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Krei- einem verwandten Beruf ses vom 11.12.2018, Stellungnahme der Bauabteilung (Tiefbau) - Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeits- der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim vom 29.11.2018, zeiten bei der Reparatur von Rohrbrüchen im Haupt- und Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz und Landwirtschaft Hausanschlussleitungsbereich der Stadtverwaltung Worms vom 05.12.2018, Stellungnahme der - Teamfähigkeit Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland vom 30.11.2018, Stellungnahme der Direktion Lan- - Selbständige und gründliche Erledigung der übertragenen desarchäologie (Erdgeschichte) der Generaldirektion Kulturelles Aufgaben Erbe Rheinland-Pfalz vom 19.11.2018, Stellungnahme der oberen - Bereitschaft zur Übernahme von regelmäßigen Rufbereit- Naturschutzbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion schaftsdiensten Süd vom 06.12.2018, Stellungnahme der Regionalstelle Wasser- - Führerschein Klasse 3 bzw. BE wirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz der Struktur- und Geboten werden: Genehmigungsdirektion Süd vom 12.12.2018, Stellungnahme der - abwechslungsreiches und vielfältiges Aufgabengebiet Direktion Landesarchäologie (Außenstelle Speyer) der Generaldi- - Sozialleistungen und Bezahlung nach den Bestimmungen rektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 28.11.2018. des Öffentlichen Dienstes Rechtsgrundlagen: - Sicherer und zukunftsbeständiger Arbeitsplatz Das Planfeststellungsverfahren wird aufgrund folgender Rechts- Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin- vorschriften durchgeführt: § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie Abs. 4 derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. und 5 EnWG in Verbindung mit den §§ 43a ff. des Gesetzes über Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Klaus Ritter (Werkleiter: Tel. die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – 07273 / 941043) und Herr Reinhold Kuntz (Personal; Tel. 07273 EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert / 941012) gerne zur Verfügung. durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2682), in Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 4 Landesverwaltungsverfahrens- Bewerbung bis 28. Februar 2021 mit den üblichen Unterlagen gesetz Rheinland-Pfalz (LVwVfG) vom 23.12.1976 (GVBl. S. 308), (tab. Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemein- zuletzt geändert durch § 48 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. deverwaltung Hagenbach, -Personalabteilung-, Ludwigstr. S. 487), in Verbindung mit den §§ 72 bis 77 des Verwaltungsver- 20, 76767 Hagenbach oder vorzugsweise online an reinhold. fahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung vom 23.01.2003 (BGBl. kuntz@vg-hagenbach.de. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 25 des Gesetzes Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten vom 21.06.2019 (BGBl. I S. 846), in Verbindung mit den §§ 1 bis Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs- 6 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens. (Planungssicherstellungsgesetz [PlanSiG]) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041). Koblenz, den 11.01.2021 Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ◗◗ Stellenausschreibung Im Auftrag Thomas Gottschling Für die Büros, Sozialräume etc. der Verbands- - Regierungsdirektor - gemeindeverwaltung Hagenbach wird ab sofort ein/e ◗◗ Fundbüro Mitarbeiter/-in für den Reinigungsdienst für wöchentlich 3 Stunden und darüber hinaus als Krankheits-/ Unter www.vg-hagenbach.de, „Direkt zu“ „Fundbüro“ sind alle Urlaubsvertretung gesucht. aktuellen Fundsachen der Verbandsgemeinde Hagenbach Die Stelle ist befristet bis zum 31.01.2022 zu besetzen. abrufbar. Der wöchentliche Arbeitsumfang beträgt im Bedarfsfall max. 11 Stunden. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin- Wenn Sie kein “Amtsblatt derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. der Verbandsgemeinde Hagenbach” Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Simone Buchlaub, Per- sonalsachbearbeitung, Tel. 07273 / 941015 oder Herr Reinhold bekommen haben ... Kuntz, Büroleiter, Tel. 07273 / 941012. Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind richten Sie Ihre Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt Bewerbung bis spätestens 05.02.2021 mit den üblichen der Verlag entgegen unter folgender Nummer: Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Ver- bandsgemeindeverwaltung Hagenbach, -Personalabteilung-, 06502/9147-800. Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach oder bevorzugt online an reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de. Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs- unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese vertrieb@wittich-foehren.de zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Hagenbach - 10 - Ausgabe 4/2021 I 29. Januar 2021 ◗◗ Sprechstunde zu den Themen Vorsor- gevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung H AGENBACH Für Fragen und Auskünfte zu diesem Themenkomplex steht der Stadtbürgermeister Christian Hutter Bevölkerung Hr. Bast von der Lebenshilfe für ein kostenloses Sprechzeiten in der Ludwigstraße 18, Beratungsgespräch in seinem Büro in Jockgrim zur Verfügung. Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr Terminvereinbarung erforderlich unter Tel. 07271 / 934190. Öffnungszeiten Rathaus, Ludwigstraße 18: Montag 17.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr und Freitag 16.00 - 18.00 Uhr Hagenbacher Spendenkammer Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: christian.hutter@hagenbach.de Erster Beigeordneter Tobias Zimmermann Geschäftsbereich Vereine, Kultur, Jugend, Stadtmarketing Sprechzeiten nach Vereinbarung, Telefon 07273 / 4183 (Rathaus) E-Mail: tobias.zimmermann@hagenbach.de ◗◗ Hagenbacher Spendenkammer Second Hand für jedermann Wo: Hainbuchenschule Hagenbach, Am Stadtrand 1, 3. OG. Auf ◗◗ Der Stadtrat tagt Grund der aktuellen Situation haben wir bis auf Weiteres geschlos- Gemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hier- sen. mit bekannt gegeben, dass am Donnerstag, 04. Februar 2021 um 19:00 Uhr eine Sitzung des Stadtrats der Stadt Hagenbach statt- G ESCHENKEBöRSE findet. Sitzungslokal: Kulturzentrum, Am Stadtrand 1, 76767 Hagenbach Hinweis: Wir bitten die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln zu beach- ten. Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass eine Teilnahme an der Sitzung nur mit Mund-/Nasenschutz möglich ist. Wir danken für Ihr Verständnis. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 1 Couchgarnitur, hellbeige, Stoff, 3-Sitzer, 2-Sitzer, Sessel, 2. Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung Fußhocker, alles abzuholen in Hagenbach unter Tel. 07273 / vom 03.12.2020 4458. 3. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Der / die Interessent/in kann sich unter der jeweils angege- 4. Nachwahl zu den Ausschüssen benen Telefonnummer direkt mit dem / der Anbieter/in in 5. Auflösung Hüttenhocker; Ankauf von Sandsteinquatern Verbindung setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für 6. Einführung Car Sharing die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade 7. Elektrofahrzeug Bauhof zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemein- 8. Genehmigung eines Sponsoringvertrages deverwaltung Hagenbach unter der Telefonnummer 07273 9. Redesign und Relaunch der Homepage der Stadt Hagen- / 9410-0 an oder per E-Mail an amtsblatt@vg-hagenbach. bach de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige 10. Antrag der Musikschule Kandel e.V. auf Kostenbefreiung immer zwei Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten der Räumlichkeiten wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, 11. Genehmigung von diversen Spenden (Kulturgroschen) wenn der Gegenstand abgeholt wurde. 12. Antrag auf 1. Änderung des Bebauungsplans „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“ 13. Bekanntgabe von Auftragsvergaben nach Ermächtigung 13.1. Bekanntgabe von Auftragsvergaben nach Ermächtigung: ◗◗ Grundschule Berg Auftragsvergabe über die Rahmenvereinbarung Baumkon- Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder - trolle 13.2. Bekanntgabe von Auftragsvergaben nach Ermächtigung: „Kann-Kinder“ Auftragsvergabe über die Rahmenvereinbarung E-Check Die Grundschule gibt bekannt, dass ab dem 1. September 2015 14. Informationen über aktuelle Angelegenheiten geborene Kinder auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenom- 15. Einwohnerfragen (spätestens 21:00 Uhr) men werden können, wenn auf Grund ihrer Entwicklung zu erwar- 16. Sonstiges, Wünsche, Anträge ten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Nichtöffentlicher Teil: Interessierte Eltern werden gebeten, ihr Kind am Dienstag, dem 17. Grundstücksangelegenheiten 2. Februar 2021 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der 18. Vertragsangelegenheiten Grundschule Berg anzumelden. Mitzubringen ist das Familien- 19. Sonstiges stammbuch, sowie die Bescheinigung über den Besuch der Kin- Öffentlicher Teil: dertagesstätte. 20. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse B ERG Hinweis: Corona-Krise Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt her- gestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle Ortsbürgermeisterin Sabine Gerhart Inhalte online freigeschaltet. Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG): Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr Telefon: 0 72 73 / 12 84 (Rathaus) E-Mail: buergermeister@berg-pfalz.de Erster Beigeordneter Thomas Worst Geschäftsbereich Bauhof, Hochbauten, Umwelt- und Naturschutz Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de Sprechzeiten nach Vereinbarung, Telefon 07273 / 1284 (Rathaus), E-Mail: thomas.worst@web.de Das Team der LINUS WITTICH Medien KG
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