Flüchtlinge in Köln Tipps und Informationen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer

 
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Flüchtlinge in Köln Tipps und Informationen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
Ratgeber für das Ehrenamt   1

Flüchtlinge in Köln
    Tipps und Informationen für
ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
Flüchtlinge in Köln Tipps und Informationen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
2   Vorwort

Flüchtlinge in Köln – wir alle sind gefordert, zu
helfen

Flucht stellt Menschen vor ungeheure Herausforderungen. Welche
Notsituationen es auch sind, die Menschen dazu bewegen, ihre
Heimat aufzugeben: Sie brauchen Hilfe, um in einem für sie frem-
den Umfeld Fuß zu fassen.

Als Caritasverband fühlen wir uns diesen Menschen in Not beson-
ders verpflichtet und unterstützen mit Beratungsstellen und auf
politischer Ebene.
Neben dem hauptamtlichen Engagement ist aber gerade auch der
persönliche, menschliche Einsatz von Ehrenamtlichen so wertvoll.
Wir freuen uns, dass es in Köln viele Menschen gibt, die Flüchtlingen
helfen, sich in dieser Stadt zu Recht zu finden und angenommen zu
fühlen.
Mit dem vorliegenden Ratgeber möchten wir Sie als ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer beim Umgang mit Flüchtlingen unterstützen,
Ihnen notwendige Hintergrundinformationen und hilfreiche Tipps
geben.
Papst Franziskus hat uns allen ein großartiges Zeichen gesetzt, als er
seine allererste Reise nach Lampedusa unternahm. Das ist Vorbild
für uns alle, es gleich zu tun, - in der hauptamtlichen Arbeit und im
ehrenamtlichen Engagement.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihren Einsatz.

               Peter Krücker
               Sprecher des Vorstandes
               Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Flüchtlinge in Köln Tipps und Informationen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
Ratgeber für dasBegrüßung
                                                                        Ehrenamt             3

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe freiwillig Engagierte,
liebe Interessierte,

wir freuen uns, dass Sie sich für die Unterstützung von Menschen interessieren, die
wegen Verfolgung, Krieg oder anderen Notsituationen ihre Heimat verlassen mussten.

Wir freuen uns, wenn Sie sich bereits – oder vielleicht bald - zugunsten von
Menschen ehrenamtlich engagieren, die als Flüchtlinge hier bei uns in Köln eine
Atempause, eine Existenz, vielleicht eine neue zweite Heimat suchen.
Für Sie haben wir diesen kleinen Ratgeber mit Tipps zur Lebenssituation und zum
Umgang mit Flüchtlingen formuliert. Er soll Ihnen erste Informationen, Hinweise und
Anregungen geben. Auch wenn es darüber hinaus Situationen geben kann, die der
Ratgeber nicht abdeckt, hoffen wir doch, dass viele Tipps für Sie hilfreich sein können,
Sie diese selbst einsetzen oder vielleicht anderen zur Hilfe weitergeben möchten.
Tauschen Sie sich mit uns über Ihre Erfahrungen aus. Die Adressen Ihrer Ansprech-
partnerinnen bzw. -partner finden Sie auf den Seiten 37,38.

Sprechen Sie uns gern an, wenn wir Sie neugierig gemacht haben oder bestärken
konnten, wenn Sie sich engagieren und mittun möchten! Zugunsten von Menschen,
die ein Recht darauf haben, ernst genommen zu werden und Hilfe zu erhalten.

Ihnen wünschen wir Freude und viele gute Erfahrungen, auch Geduld und Kraft,
vor allem aber bereichernde menschliche Begegnungen!
Denn eines wissen wir genau: Das Engagement lohnt sich – für beide Seiten.

Herzlichen Dank und herzliche Grüße

              Susanne Rabe-Rahman                         Doris Kölsch
              Leistungsbereich                            Therapiezentrum für Folteropfer/
              Integration und Beratung                    Flüchtlingsberatung
Flüchtlinge in Köln Tipps und Informationen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
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Ratgeber für das Ehrenamt       5

Inhalte dieses Ratgebers

Erste Orientierung zur Situation von Flüchtlingen

1. Flüchtlinge – wer ist gemeint?                                              6

2. Anerkennung? Das Asylverfahren                                           8

3. Zur Wohnsituation von Flüchtlingen in Köln                              12

4. Spezielles Sozialrecht für Flüchtlinge: Das Asylbewerberleistungsgesetz 14

5. Spezielle gesundheitliche Belastungen: Traumatisierte Flüchtlinge       16

6. Der „Zugang“ zum Arbeitsmarkt                                           19

7. Sprachförderung für Flüchtlinge.                                        22

8. Schule und Ausbildung für Kinder und jugendliche Flüchtlinge            24

9. Freizeitgestaltung für Flüchtlinge – jederzeit sind Angebote willkommen! 27

Weitere Anregungen für Sie als Ehrenamtliche

  Interkulturelle Kompetenz ist gefragt – aber was ist das?                29

  Sprachliche Brücken schaffen: Der Dolmetscher-Pool                       31

  Die Situation in Herkunftsländern – Wo gibt es Informationen?            33

 „Stolpersteine“ im Rahmen des persönlichen Engagements                    35

  Hilfreiche Begleitung/Ansprechpartnerinnen für Ehrenamtliche             37
6

Flüchtlinge – wer ist gemeint?
Flüchtlinge: Das sind so viele Menschen,       - durch andere EU-Länder oder sichere
die weltweit ihr Land verlassen haben/         Drittländer nach Deutschland gekommen
verlassen mussten oder innerhalb ihres         sind, sondern auf ziemlich direktem Weg
Landes als „Binnenflüchtlinge“ aus ih-         hier eingereist ist. Sie erhalten eine Auf-
ren Wohnorten und Herkunftsgebieten            enthaltserlaubnis (befristete Aufenthalts-
vertrieben worden sind. Vertriebene,           genehmigung) nach § 25 Abs. 1 AufenthG.
Kriegsflüchtlinge, Überlebende, Katast-        Asyl-anerkannte Flüchtlinge nach der Gen-
rophenopfer, Schutzsuchende, politische        fer Flüchtlingskonvention sind Menschen,
Flüchtlinge, Armutsflüchtlinge....             die das Asylverfahren individuell mit Erfolg
Allein für die sich in Deutschland aufhal-     durchlaufen haben, zwar teilweise über
tenden Flüchtlinge haben wir diverse Be-       Drittländer eingereist sind, aber dorthin
griffe, die auch Hinweise auf ihren rechtli-   nicht zurück überstellt werden konnten.
chen Status geben. Wer ist gemeint?            Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis
                                               nach § 25, Abs. 2 AufenthG.
Asylsuchende/Asylbewerber
sind Menschen, die durch verschiede-           Beide Gruppen haben in der Regel einen
ne Länder oder auf dem Luftweg nach            deutschen Pass (blau), ausgestellt nach
Deutschland geflohen sind, und hier ei-        den Regelungen der Genfer Flüchtlings-
nen Antrag auf Anerkennung als ausländi-       konvention, Nach mindestens drei Jahren
scher Flüchtling, einen Asylantrag gestellt    Aufenthaltserlaubnis - bei Fortbestehen
haben. Sie befinden sich noch im Asylver-      der Gründe für die Asyl-Anerkennung –
fahren, d.h. es wurde noch keine endgülti-     können sie eine Niederlassungserlaubnis
ge Entscheidung über ihren Antrag gefällt.     (unbefristete   Aufenthaltsgenehmigung)
Falls sie mit einem Pass eingereist sind,      erhalten.
befindet sich dieser in der Regel beim
Ausländeramt oder Bundesamt für die            Flüchtlinge mit Aufenthalt aus
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.         weiteren humanitären Gründen
Sie haben nur ein Aufenthaltspapier als Er-    sind Menschen, die darüber hinaus we-
satz, das „Aufenthaltsgestattung“ heißt.       gen allgemeiner Gefahr für Leib und Le-
                                               ben oder wegen spezieller persönlicher
Asylberechtigte im Sinne unseres               Härtegründe nicht in ihr Herkunftsland
Grundgesetzes                                  zurück geschickt oder abgeschoben wer-
sind Menschen, die das Asylverfahren           den können, und die deshalb eine Auf-
individuell mit Erfolg durchlaufen haben,      enthaltserlaubnis nach unterschiedlichen
und nicht – zumindest nicht nachweisbar        Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes
Flüchtlinge – wer ist gemeint?      7

erhalten. Darunter fallen auch Flüchtlinge   Kontingentflüchtlinge
aus Kriegsgebieten. Sie haben in der Re-     sind Flüchtlinge, die im Rahmen internati-
gel ihren Nationalpass oder ein deutsches    onaler Vereinbarungen nach Deutschland
Passersatz-Dokument und eine Aufent-         als „Kontingent“ (festgelegte Anzahl und
haltserlaubnis oder Duldung (= Ausset-       / oder weiter festgelegte Merkmale von
zung der Abschiebung).                       Flüchtlingen) übernommen werden und
                                             hier – zumindest vorübergehend – eine
Geduldete Flüchtlinge                        Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie haben
können aber auch solche Flüchtlinge sein,    einen ähnlichen Status wie die asyl-aner-
deren Abschiebung aus individuellen ge-      kannten Flüchtlinge.
sundheitlichen Gründen zurück gestellt
wird, oder die zunächst nicht abgescho-      Hinweis: Der ebenfalls in Deutschland für
ben werden können, weil ihre Pässe nicht     Flüchtlinge verwendete Begriff „Asylan-
organisiert werden können (z.B. weil für     ten“ ist rechtlich unscharf und ist erst ein-
die zuständigen Botschaften ihre Natio-      geführt worden, als es zunehmende Res-
nalität/Herkunft unklar ist, oder weil die   sentiments gegenüber Flüchtlingen gab.
Betroffenen ihrer Mitwirkung nicht aus-      Der Begriff ist deshalb diskriminierend,
reichend nachkommen können).                 und wir raten von seiner Verwendung ab.

        Für Sie wichtig zu wissen:

  Die Art des Passes und der Aufenthaltsgenehmigung (nach welchem Gesetz
  und nach welchem Paragraphen?) entscheidet oft sehr weit reichend über
  weitere Rechte und Integrationsmöglichkeiten von Flüchtlingen in Deutschland.

  Nicht immer sind die Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder
  einer Duldung „trennscharf“, so dass es sich lohnen könnte, genauer herauszu-
  finden, ob nach Ausstellung einer Duldung der Aufenthaltsstatus unter
  bestimmten Bedingungen doch verbessert werden könnte (langer Aufenthalt, gute
  Integrationsperspektive, Arbeitsaufnahme, Klärung der Staatsangehörigkeit etc.)
8                                              8

Anerkennung? Flüchtlinge im Asylverfahren
Wer in Deutschland als Flüchtling „an-             mund befindet sich auch eine „Erstauf-
erkannt“ oder Schutz erhalten möchte,              nahmeeinrichtung“, wo sich der Flücht-
stellt in der Regel einen „Asylantrag“.            ling zunächst aufhalten muss bis über
Flüchtlinge können aber auch einen „An-            seinen Wohnort im Rahmen des „Zuwei-
trag auf Abschiebeschutz“ bei der für sie          sungsverfahrens“1 entschieden wird. So-
örtlich zuständigen Ausländerbehörde               bald ein Asylantrag gestellt wurde, ist in
stellen, das schließt eine „Anerkennung“           der Regel das Bundesamt für Migration
als Flüchtling aber aus.                           und Flüchtlinge (BAMF) für die Prüfung
                                                   dieses Antrages zuständig. Außenstellen
Der Asylantrag ist eine mündliche oder             dieser dem Innenministerium unterstell-
schriftliche Äußerung, aus der hervorgeht,         ten Behörde befinden sich häufig in den
dass der Flüchtling Schutz vor politischer         Erstaufnahmeeinrichtungen.
Verfolgung sucht. Der Antrag soll unmit-           Das BAMF setzt unmittelbar nach der Asyl-
telbar nach Grenzübertritt gestellt werden.        antragstellung einen „Anhörungstermin“
Neu ankommende Flüchtlinge werden                  fest. Die Flüchtlinge sprechen häufig vom
von der Polizei oder der örtlichen Auslän-         „Interview“. Die Anhörung beinhaltet Fra-
derbehörde an eine „Zentrale Ausländer-            gen zu den Personalien, den Fluchtgründen
behörde (ZAB)“ weiter geleitet. In Nord-           und dem Fluchtweg. Im Rahmen der Anhö-
rhein-Westfalen wird in der Regel an die           rung ist es sehr wichtig, dass der Flüchtling
zentralen Ausländerbehörden in Dortmund            möglichst umfassend und detailliert alle
und in Bielefeld weiter verwiesen.                 Umstände erläutert, weshalb er aus dem
Der Asylsuchende wird registriert: Finger-         Herkunftsland fliehen musste, ggf. nicht in
abdrücke, die Aufnahme der Personalien             einem Drittland bleiben konnte, und wes-
und die Abgabe von Pass und weiteren               halb keine Rückkehrmöglichkeit besteht.
Dokumenten zur Identifizierung sind ob-            Auch ist es hilfreich, Zeugen oder Beweis-
ligatorisch. Sehr wichtig: Es wird auch            mittel zu benennen. Das Interview wird mit
überprüft, ob der Flüchtling möglicherwei-         Hilfe von Dolmetschenden durchgeführt
se bereits in einem anderen europäischen           und protokolliert, der Antragsteller (oder
Land registriert wurde (Eurodac-Abfrage).          der von ihm beauftragte Rechtsanwalt) er-
Bei der Zentralen Ausländerbehörde Dort-           hält später eine Kopie des Interviews. Es

1
 Asylbewerber werden für die Dauer des Verfahrens im Rahmen festgelegter Schlüssel auf Bundeslän-
der und Kommunen verteilt.
Ratgeber für das Ehrenamt
                                    Anerkennung?
                                         9       Flüchtlinge im Asylverfahren        9

                                             Aktenzeichen des Asylantrages und eine
                                             Wohnsitzauflage (z.B. „Wohnsitz nur in
                                             Köln gestattet“) enthält.

                                             Eine schriftliche Entscheidung über den
                                             Asylantrag wird innerhalb von drei bis
                                             zwölf Monaten vom BAMF gefällt. Die
                                             Bearbeitungszeiten sind schwankend.
                                             Der Bescheid enthält entweder die Fest-
                                             stellung einer „Anerkennung“ (z.B. weil
                                             aufgrund politischer Überzeugungen Ver-
                                             folgungsmaßnahmen drohen oder ein
                                             Abschiebungsverbot wegen der Gefahr
                                             von Folter oder Todesstrafe oder einer
                                             anderen erheblichen Gefährdung für das
                                             Leben des Betroffenen ausgesprochen
                                             wird). Wenn die Rechtskraft des Be-
                                             scheides eingetreten ist, wendet sich der
                                             Flüchtling in diesen Fällen wegen Ausstel-
                                             lung der Aufenthaltsgenehmigung an die
                                             Ausländerbehörde. Wenn der Asylvortrag
                                             aus diversen Gründen nicht überzeugt hat
                                             oder bereits in einem anderen europäi-
                                             schen Land ein Asylverfahren eingeleitet
ist möglich, dass der Rechtsanwalt oder      wurde, wird der Asylantrag jedenfalls ab-
eine andere Vertrauensperson bei der An-     gelehnt. Hierfür gibt es mehrere Varian-
hörung zugegen ist. Bezüglich der Vertrau-   ten: Eine Ablehnung als „offensichtlich
ensperson entscheidet aber letztendlich      unbegründet“, als „ unbegründet“ oder
der anhörende Beamte. Auf eine persönli-     als „ unbeachtlich“. In jedem dieser Fäl-
che Anhörung wird nur bei Personen unter     le sollte umgehend eine Beratungsstelle
16 Jahren sowie in wenigen anderen Aus-      oder ein sachkundiger Rechtsanwalt auf-
nahmefällen verzichtet. Nach Registrierung   gesucht werden, um Fristen für eine Kla-
des Asylantrags erhält der Flüchtling dann   ge und einen gegebenenfalls erforderli-
die „Aufenthaltsgestattung“, ein Papier,     chen „Antrag auf aufschiebende Wirkung
das neben den Personalien das Datum und      der Klage“ (Eilantrag) zu wahren. Das
10

Klageverfahren gegen die Ablehnung des       allein das Ausländeramt über den An-
Asylantrages wird beim zuständigen Ver-      trag. Aber auch hier sind weitere rechtli-
waltungsgericht durchgeführt (hier: Köln).   che Schritte möglich und gegebenenfalls
Das Asylverfahren kann unter Umstän-         angezeigt. Auch hier gilt im Einzelfall:
den mehrere Jahre andauern, je nachdem       Schnelle Reaktionen sind erforderlich! Im
welche juristischen Schritte eingeleitet     Unterschied zu den zugewiesenen Asyl-
werden und wie lange sich die Bearbei-       bewerbern spricht die Behörde in Köln
tungszeiten beim BAMF und den Gerich-        bei den Schutzsuchenden ohne Asylan-
ten erstrecken.                              tragstellung von „unerlaubt Eingereis-
Der bloße „Antrag auf Abschiebeschutz“       ten“ oder „Flüchtlingen im ungeregelten
wird in der Regel gestellt, wenn das         Verfahren“, wobei zumindest der erste
Asylverfahren als wenig aussichtsreich       Begriff irreführend ist, da es – bis auf die
betrachtet wird, aber dennoch Schutz         Kontingentflüchtlinge – keine erlaubt ein-
gesucht wird. Hier entscheidet zunächst      gereisten Flüchtlinge gibt.

           Für Sie wichtig zu wissen:

     Das Asylverfahren, schon die erste Anhörung, ist für den Flüchtling von ent-
     scheidender Bedeutung. Es ist unbedingt ratsam, dass der Flüchtling vor dem
     Anhörungstermin eine Flüchtlingsberatungsstelle oder einen auf Asylrecht
     spezialisierten Rechtsanwalt aufsucht, um sich vorher fachlich beraten und
     möglichst keine wichtigen Details auszulassen. Da die Interviews schon mal
     „zweigeteilt“ zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden können (erster Termin
     primär Fragen zum Fluchtweg, dann zweiter Termin für weitere Fragen zur
     Begründung des Asylantrags) ist es möglich, dass Sie als Ehrenamtlicher diesen
     Hinweis noch geben können. Zum Asylverfahren gibt es Informationsblätter in
     verschiedenen Sprachen, die eine erste Orientierung bieten (siehe Homepage
     www.asyl.net).

     Sehr wichtig und ernst zu nehmen sind auch alle Fristen, die genannt werden.
     Der Flüchtling selbst muss alle amtlichen Papiere im Rahmen des Verfahrens
     schnell verstehen können, um für termingerechte Erwiderungen, Anträge und
     sehr begründete Klagen sorgen zu können.
Anerkennung? Flüchtlinge im Asylverfahren   11
12

Zur Wohnsituation von Flüchtlingen in Köln
Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung       ist der bauliche Zustand der Häuser sehr
oder Duldung können verpflichtet werden,    schlecht.
für die Dauer ihres gesamten Asyl- oder     Für einen Großteil der Flüchtlinge gilt, dass
Aufenthaltsverfahrens in Gemeinschafts-     sie in beengten räumlichen Verhältnissen
unterkünften zu leben.                      leben müssen und wenige Rückzugsmög-
                                            lichkeiten haben. Manchmal haben Fami-
In Köln werden sie vom Wohnungsamt          lien nur einen einzigen Raum. Besonders
der Stadt Köln entweder in der kommu-       für traumatisierte Flüchtlinge oder für
nalen Erstaufnahmeeinrichtung (Herku-       Flüchtlinge, die an anderen körperlichen
lesstraße und Vorgebirgsstraße) oder in     und/oder psychischen Erkrankungen oder
Wohnheimen und sehr einfachen Hotels,       Behinderungen leiden, stellt diese Form
leider zum Teil auch in Wohncontainern,     der Unterbringung eine zusätzliche Belas-
untergebracht.                              tung dar. Es bestehen in Köln zwei beson-
Im Dezember 2013 waren es rund 3000         dere Wohngruppen für psychische kranke
Menschen unterschiedlichster Nationali-     Männer und für traumatisierte, allein ste-
täten und ethnischer Zugehörigkeiten, die   hende Frauen (mit Kindern), die aber nur
in rund 30 Wohnheimen und 10 Hotels         über wenige Plätze verfügen und meist
wohnen mussten.                             ausgebucht sind.
Die Belegung, Verwaltung und auch die
Betreuung der Flüchtlinge in den Unter-     In 2004 hat der Rat der Stadt Köln die
künften liegen in Händen des Wohnungs-      „Leitlinien zur Unterbringung und Betreu-
amtes der Stadt Köln, sie kann für die      ung von Flüchtlingen“ verabschiedet, die
Betreuung aber auch freie Träger beauf-     bestimmte Mindestnormen beschreiben.
tragen. In den Nachtstunden ist meist ein   Die Empfehlung lautet, dass die Häuser
Wachdienst für die Sicherheit der Bewoh-    für nicht mehr als 80 Personen konzipiert
nerinnen und Bewohner engagiert.            werden sollten. Außerdem sind ausrei-
                                            chende Angebote für die Betreuung der
Die Größe der Unterkünfte, der bauliche     Flüchtlinge vorzuhalten.
Standard und auch die Ausstattung der       Die Realisierung der Empfehlungen ist be-
Häuser divergieren sehr stark. In vielen    sonders in Zeiten steigender Flüchtlings-
Einrichtungen werden Gemeinschafts-         zahlen nur bedingt gelungen.
küchen und Duschräume gemeinsam
genutzt Abgeschlossene Wohneinheiten        2011 wurde seitens der Stadt Köln in Ab-
stellen eher die Ausnahme dar. Zum Teil     sprache mit drei freien Trägern das Projekt
Zur Wohnsituation von Flüchtlingen in Köln           13

„Auszugsmanagement“ eingerichtet. Ziel
dieses Projektes (Laufzeit mindestens bis
Oktober 2015) ist es, Flüchtlinge dabei zu
unterstützen, aus den Wohnheimen und
Hotels in privaten Wohnraum umzuzie-
hen. Der Auszug aus den Gemeinschafts-
unterkünften ist für Flüchtlinge im unsi-
cheren Aufenthalt derzeit dann erlaubt,
wenn eine günstige Prognose zur „Inte-
grations- und Wohnfähigkeit“ vorliegt. Die
Genehmigung erteilt das Amt für Woh-
nungswesen in enger Kooperation mit
Ausländer- und Sozialamt. Wenn dann
tatsächlich –in Köln sehr schwierig!- eine     größe und die Mietkosten angemessen
private Wohnung gefunden werden kann,          sind, bevor eine Kostenübernahmeerklä-
wird geprüft, inwieweit die Wohnungs-          rung seitens des Sozialamtes erteilt wird.

         Für Sie wichtig zu wissen:

  Für ehrenamtliches Engagement bietet die beschriebene Wohnsituation der
  Flüchtlinge einige Anknüpfungspunkte: Hilfestellung bei der Wohnungssuche ist
  sehr gefragt.
  Es gilt, die hierfür erforderlichen Papiere auszufüllen, ggf. Atteste beizubringen, zu
  Behörden zu begleiten, aber auch aktiv Wohnungen zu suchen. Der Mitarbeitende
  des Projektes „Auszugsmanagement“ hat hierfür viele Anregungen und Tipps!
14

Spezielles Sozialrecht für Flüchtlinge:
Das Asylbewerberleistungsgesetz

Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt     solange der Flüchtling nicht arbeitet..
oder eine Duldung erhalten haben und           In der Regel werden nur die Kosten für
bedürftig sind, erhalten Sozialleistungen      die Behandlung akuter Erkrankungen und
nach dem „Asylbewerberleistungsgesetz“         Schmerzzustände übernommen (§ 4 Asylb-
(AsylbLG).                                     lG). Die Kosten für Behandlungen von Er-
Es gibt insbesondere folgende Problemla-       krankungen, die bereits chronifiziert sind,
gen auf Grund dieser Sonderregelung:           oder die nach Meinung der Behörden „auf-
Je nach Kommune wurden und werden              schiebbar“ sind, müssen gesondert nach
Sozialleistungen nach dem Asylbewerber-        § 6 AsylblG beantragt werden. Das ist ein
leistungsgesetz als „Sachleistungen“ aus-      langwieriger Prozess: Einem Antrag auf
gezahlt. Flüchtlinge erhalten dann z.B. nur    Kostenübernahme beim Sozialamt, abgesi-
einen kleinen Barbetrag als Taschengeld        chert durch ärztliche Atteste und Gutachten,
und zusätzlich fertig zusammengestellte        folgt die Einschaltung des zuständigen Ge-
Lebensmittelpakete, Sammelverpflegung          sundheitsamtes zur Beurteilung der „Not-
in der Unterkunft oder Gutscheine, die         wendigkeit“. Auf Grund der langen Kom-
nur in bestimmten Läden eingelöst wer-         munikationswege zwischen den Behörden
den können. Das wird von Flüchtlingen,         dauert es Wochen, manchmal Monate, bis
Geschäften und Unterstützern oft als           entsprechende Behandlungen eingeleitet
„diskriminierend“ erlebt und schränkt die      werden können, wenn die Notwendigkeit
Möglichkeit einer Rest-Selbstständigkeit       tatsächlich bestätigt wurde... Einige Arzt-
durch selbstbestimmte Organisation eines       und therapeutische Praxen schrecken vor
Alltags mit Einkaufen, Kochen etc. erheb-      dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu-
lich ein. In Köln gilt diese Regelung in der   rück oder kennen die Wege nicht, so dass
Anfangszeit ihres Aufenthaltes zumindest       Flüchtlinge in ihrer durchaus schwierigen
für „Unerlaubt Eingereiste“.                   gesundheitlichen Verfassung schon mal al-
Besonders gravierend sind auch die nach        lein gelassen werden. Besonders schwierig
wie vor bestehenden Einschränkungen in         sind die Versorgung mit Sehhilfen, Zahner-
der gesundheitlichen Versorgung, die min-      satz und die Behandlung psychosomati-
destens für die ersten vier Jahre ihres Auf-   scher Erkrankungen.
enthalts gelten: Die Behandlungskosten         Zwar sieht das AsylblG für besonders Be-
werden allein über das Sozialamt finanziert,   dürftige wie Folter- und Gewaltopfer oder
eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse      unbegleitet minderjährig eingereiste Flücht-
ist zunächst nicht vorgesehen – zumindest      linge (d.h. Jugendliche, die ohne Schutz
Spezielles Sozialrecht für Flüchtlinge: Das Asylbewerbergesetz        15

ihrer Familie einreisen) inzwischen den      Sozialleistungen für Flüchtlinge mit noch
Zugang zu erforderlicher medizinischer und   unsicheren Aufenthaltstiteln sind auch für
sonstiger Hilfe vor, aber der hohe Verwal-   weitere Leistungen eingeschränkt: Leis-
tungsaufwand bis zur Behandlung bleibt.      tungen der Behindertenhilfe, Betreutes
Auch Flüchtlinge in unsicheren Situationen   Wohnen, Schulbegleiter etc. werden nur
haben ein Recht auf Prophylaxe und Teil-     mit umfassender Argumentation und größ-
nahme an den Schwangeren- sowie wei-         ter Überzeugungskraft bewilligt. Im Prinzip
teren „gebotenen“ Vorsorgeuntersuchun-       ist in vielen Fällen eine Kostenübernahme
gen und Impfungen. Gelegentlich ist aber     möglich, oft scheuen aber die Anbieter den
die freie Arztwahl hierbei eingeschränkt,    zusätzlichen Aufwand der Beantragung
das Sozialamt kann bestimmen, wer diese      über das Sozialamt und die damit verbun-
Untersuchungen vornimmt.                     dene Unsicherheit der Kostenübernahme.

         Für Sie wichtig zu wissen:

   Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung, teilweise auch mit einer
   Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, haben einen eingeschränkten
   Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung. Gerade die „Sachleis-
   tungen“ führen in der Folge u.a. auch zu großen Schwierigkeiten, Übersetzungs-
   oder Anwaltskosten zu finanzieren. Zudem kann ein Teil der Erkrankungen – noch
   - nicht behandelt werden. Das trägt zur weiteren Chronifizierung oder auch zur
   Verstärkung von Erkrankungen bei.

   Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 eingeführt, um die Leistungen
   für Flüchtlinge drastisch zu kürzen. Erst nach einer Entscheidung des Bundesver-
   fassungsgerichts im Juli 2012, also fast zwanzig Jahre später (!), wurden die hier
   vorgesehenen Regelsätze deutlich erhöht und den üblichen Sozialhilfeleistungen
   angepasst. Es wurde außerdem darauf verwiesen, dass lebensnotwendige
   Leistungen nicht als abschreckendes Instrument der Migrationspolitik miss-
   braucht werden dürfen. Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Pro Asyl, amnesty inter-
   national und auch wir als Caritas fordern weiterhin die vollständige Abschaffung
   dieses „diskriminierenden Parallelgesetzes“ für eine besonders benachteiligte
   Gruppe bedürftiger Menschen.
16

Spezielle gesundheitliche Belastungen:
Traumatisierte Flüchtlinge

Flüchtlinge haben häufig seelische und        Folgende Symptome können jedenfalls
körperliche Wunden auf Grund von Men-         Hinweise für psychische Beeinträchti-
schenrechtsverletzungen, Kriegserlebnis-      gungen und Erkrankungen sein:
sen, Flucht- und Vertreibungserfahrungen      •	Ständige Gedanken und Rückerinnerun-
erlitten. Die Schätzung ist, dass weltweit       gen an das traumatische Erlebnis
rund ein Drittel aller Flüchtlinge an einer   •	Rückblenden in das traumatische
„post-traumatischen Belastungsstörung“           Geschehen, „also ob es jetzt passiert“
(PTSD) leiden.                                •	Massive Versuche, das traumatische
Unter einem „Trauma“ versteht man die            Erlebnis zu ignorieren, nicht darüber zu
Verletzung der Seele durch ein tragisches,       reden oder daran zu denken
erschütterndes, stark belastendes Erleb-      • Gefühle emotionaler Betäubung
nis, das außerhalb der üblichen mensch-       • Andauernde Schlafstörungen
lichen Erfahrung liegt. Kennzeichnend für     •	Albträume, insbesondere vom traumati-
eine traumatische Situation ist das Erleben      schen Geschehen
von Bedrohung, Ausgeliefertsein, Entset-      • Grübelneigung / Grübelzwang
zen, Hilflosigkeit sowie Todesangst.          •	Nervosität/ Reizbarkeit/ Neigung zu
                                                 aggressiven Verhaltensweisen
Durch ein Trauma werden vier exis-            • Ängste
tentiell wichtige, psychische Grundan-        • Schreckhaftigkeit
nahmen über das Selbst und die Welt           •	niedergedrückte Stimmung, häufiges
erschüttert:                                     Weinen
• Der Glaube an die eigene persönliche        • Gedächtnis- und Erinnerungsstörungen
Unverletzbarkeit                              •	Konzentrationsstörungen, Entschei-
• Die eigene Sichtweise über das Selbst          dungsschwierigkeiten
als etwas Positiven                           • Interesse- und Lustlosigkeit
• Der Glaube an die Welt als einen Ort,       •	Verändertes Selbsterleben, niedriges
der sinnvoll und im Wesentlichen geord-          Selbstwertgefühl
net funktioniert                              • Gefühle der Isolation
• Das Vertrauen, dass die Menschen im         • Misstrauen
Grunde gut, verlässlich und vorhersehbar      • Angst, verrückt zu sein / verrückt zu werden
sind                                          • Schuld- und Schamgefühle
Die Symptome werden häufig erst sehr          • Suizidgedanken, Gefühle von Verzweif-
spät erkannt und richtig zugeordnet.          lung, Hoffnungslosigkeit, Sinnlosigkeit
Spezielle gesundheitliche Belastungen: Traumatisierte Flüchtlinge       17

• Vielfältige körperliche Beschwerden
(oft verbunden mit chronischen Schmer-
zen)

Flüchtlinge, die unter diesen Symptomen
leiden, haben manchmal Schwierigkeiten,
sich neu zu orientieren, ihr Leben aktiv zu
bewältigen und Herausforderungen durch-
zuhalten. Dies kann sich auch in vielerlei
Hinsicht auswirken. Sie zweifeln z.B. an
sich selbst oder ihren Fähigkeiten und sind
deshalb mutlos, etwas Neues zu beginnen.
Manchmal fällt es dem Flüchtling nicht
leicht, um Hilfe nachzusuchen. Oder er/sie
fordert massiv ein, dass Sie ihm vielleicht
vieles abnehmen, was er doch teilweise
selbst leisten kann. Einige Flüchtlinge kon-     lich auf, manchmal verstärken sie sich
taktieren auf Grund ihres Misstrauens und/       langsam über einen längeren Zeitraum.
oder ihrer Unsicherheit gleich mehrere Be-       Die Symptomatik kann in ihrer Ausdrucks-
rater (erhalten leider auch oft unterschied-     form kulturell geprägt sein. Kinder haben
liche Auskünfte) und wissen dann nicht           teilweise eine andere Symptomatik als
mehr, wonach sie sich orientieren sollen.        Erwachsene.

Auch die langjährige Lebenssituation als         Einige Flüchtlinge leiden schon seit Jah-
Asylbewerber/in oder geduldeter Flüchtling       ren an Beschwerden, die wegen ein-
ist stark belastend und, führt in Einzelfällen   geschränkter      Krankenhilfeleistungen,
sogar zu „Re-Traumatisierungen“, dem             sprachlichen Problemen, isolierter Unter-
Gefühl, wieder der gleichen Hilflosigkeit        bringung häufig nicht einer ausreichenden
und Repression ausgesetzt zu sein. Ängs-         Behandlung zugeführt wurden. Die Erfah-
te eventuell doch in das Heimatland zurück       rungen können auch Asylverfahren sehr
zu müssen, können viel Energie blockieren        beeinflussen, wenn Betroffene nicht in der
und den Lebensmut einschränken.                  Lage sind über die schrecklichen Erlebnis-
Symptome treten gelegentlich recht plötz-        se zu sprechen oder nach den Erfahrun-
18

gen im Heimatland Ängste bestehen, mit         liche Begutachtung zur gesundheitlichen
einem Beamten zu sprechen, und deshalb         Situation des Betroffenen erforderlich.
viele wichtige Aspekte verschweigen. Oft
wird dann später eine psychologisch-fach-

           Für Sie wichtig zu wissen:

     Bei Flüchtlingen werden häufig folgende Erkrankungen in unterschiedlicher
     Schwere diagnostiziert:
     • Posttraumatische Belastungsstörungen
     • Depressionen oder Angststörungen
     • Psychosomatische Beschwerden

     Folter- und Kriegserfahrungen, aber auch langjährige Unterdrückungen und
     Diskriminierungen als Gruppe sind hier besonders massiv Auslöser.

     In diesen Fällen braucht es oft fachlichen Rat, um Betroffenen weiter zu helfen.
     Das Therapiezentrum für Folteropfer hat Psychologinnen mit fundierten Zusat-
     zausbildungen, die in diesem Bereich besonders geschult sind, und Beratung,
     Therapie und Begutachtung anbieten oder vermitteln können.

     Gleichzeitig ist Geduld gefragt. Hilfestellung bei der Strukturierung von Tages-
     abläufen und Orientierung in der neuen Umgebung, Maßnahmen zur Entlastung
     können hilfreich sein und leichte Beschwerden auch deutlich lindern.
Der „Zugang“ zum Arbeitsmarkt             17

Der „Zugang“ zum Arbeitsmarkt
Flüchtlinge, die neu in das Bundesgebiet            wenn die Bundesagentur für Arbeit zum
eingereist und noch nicht im Besitz einer           Ergebnis kommt, dass die Arbeitsbedin-
Aufenthaltserlaubnis sind, haben zunächst           gungen nicht hinreichend sind (z.B. zu
grundsätzlich ein Arbeitsverbot. Wie lange          geringe Entlohnung im Vergleich zum
dieses Arbeitsverbot gilt, hängt davon ab,          allgemein üblichen Lohnniveau für ver-
welches Aufenthaltsdokument die Per-                gleichbare Tätigkeiten) und/oder für die
son besitzt (Aufenthaltsgestattung oder             konkrete Tätigkeit genügend so genannte
Duldung), nach welchem Paragraph die                ‚bevorrechtigte‘ Personen zur Verfügung
Duldung ausgestellt wurde, und wie die              stehen (Vorrangprüfung), also Deutsche,
Bundesregierung über die generell vorge-            EU-BürgerInnen oder andere Personen
sehenen Fristen entscheidet.                        mit einem besseren Aufenthaltsstatus.
Im Jahr 2014 wird sich das Arbeitsverbot            Aus diesem Grund ist es sehr schwierig,
von neun Monaten für Asylbewerber ver-              mit einem nachrangigen Arbeitsmarkt-
mutlich im Laufe des Jahres verändern.              zugang eine Beschäftigungserlaubnis für
Nach dieser Frist besteht für Asylsuchen-           eine Helfertätigkeit zu erhalten. Eine qua-
de und Geduldete für mehrere Jahre ein              lifizierte Tätigkeit kommt für die meisten
so genannter nachrangiger Arbeitsmarkt-             Flüchtlinge nicht in Betracht, da sie keine
zugang. Dies bedeutet, dass für eine                entsprechende Berufsausbildung nach-
konkrete Tätigkeit bei einem bestimmten             weisen können, sei es, weil es im Hei-
Arbeitgeber – vor Abschluss eines Ar-               matland kein vergleichbares Ausbildungs-
beitsvertrags - eine Beschäftigungserlaub-          system gibt oder weil sie aufgrund der
nis bei der zuständigen Ausländerbehörde            Fluchtsituation nicht mehr im Besitz ihrer
beantragt werden muss. Die Ausländer-               Zeugnisse sind.2
behörde prüft dann in Zusammenarbeit                Chancen auf die Erteilung der Beschäf-
mit der Bundesagentur für Arbeit, ob die            tigungserlaubnis bestehen deshalb vor
Beschäftigungserlaubnis im konkreten                allem dann, wenn der potenzielle Arbeit-
Einzelfall erteilt wird.                            geber genau begründen kann, wieso für
In der Regel wird die Erteilung abgelehnt,          die konkrete Arbeitsstelle genau diese

2
  Liegen die Zeugnisse aus dem Herkunftsland vor, sollte geklärt werden, ob eine Anerkennung möglich
ist. Wenn es sich um Schulzeugnisse handelt, ist entweder die Bezirksregierung Köln oder Düsseldorf
zuständig; wenn es sich um Studien- oder Berufsausbildungsabschlüsse handelt, lässt sich über http://
www.anerkennung-in-deutschland.de recherchieren, welche Stelle zuständig ist. Die Beratungsstellen
helfen hier bei der Einschätzung und den notwendigen Schritten!
20

                                              ningsmaßnahme eine „Beschäftigungser-
                                              laubnis“ beantragt werden.

                                              Nach der für 2014 noch gültigen Rege-
                                              lung haben Flüchtlinge, die sich noch im
                                              Asylverfahren befinden bzw. geduldet
                                              sind, nach vier Jahren ununterbroche-
                                              nem Aufenthalt in der Bundesrepublik
                                              Anspruch auf eine allgemeine Beschäfti-
                                              gungserlaubnis mit einer Ausnahme: Die
                                              Ausländerbehörde kann Geduldeten unter
                                              bestimmten Voraussetzungen weiterhin
                                              ein ausländerrechtliches Beschäftigungs-
Person am besten geeignet erscheint. Ein      verbot erteilen. In diesem Fall empfehlen
typisches Beispiel: Die Stelle eines Spezi-   wir, eine Flüchtlingsberatungsstelle zu
alitätenkochs in einem Restaurant mit lan-    kontaktieren. Die allgemeine Beschäfti-
desspezifischer (z.B. äthiopischer) Küche,    gungserlaubnis muss ebenfalls bei der
für die ein/e Mitarbeiter/in gesucht wird,    Ausländerbehörde beantragt werden.
die mit der Zubereitung landestypischer       Hierzu muss allerdings kein konkretes
Hausmannskost vertraut ist und die ent-       Stellenangebot vorliegen. Die allgemeine
sprechende Landessprache beherrscht.          Beschäftigungserlaubnis wird z.B. mit der
                                              Formulierung „Beschäftigung erlaubt.“
Es gibt wenige Ausnahmen von der Vor-         in der Aufenthaltsgestattung oder der
rangprüfung: Bei Ausübung einer an-           Duldung eingetragen. Von nun an kann
erkannten Berufsausbildung, Vorliegen         jede Beschäftigung aufgenommen wer-
einer Traumatisierung oder im Falle der       den, ohne dass vorab die Genehmigung
Beschäftigung von nahen Familienange-         der Ausländerbehörde eingeholt werden
hörigen kann hiervon abgesehen werden.        muss. Aber: Die Beschäftigungserlaubnis
Um zu klären, ob im Einzelfall eine Aus-      schließt keine selbstständigen Tätigkeiten
nahmeregelung greift, ist der Kontakt zu      ein, sondern umfasst nur abhängige Be-
einer kompetenten Beratungsstelle sinn-       schäftigungsverhältnisse.
voll (s. S. 37,38).
                                              Sobald Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaub-
Grundsätzlich muss auch für das Absol-        nis aus humanitären Gründen erhalten, er-
vieren eines Praktikums im Rahmen einer       halten sie auch eine allgemeine Beschäf-
beruflichen Ausbildung oder einer Trai-       tigungserlaubnis. In bestimmten Fällen
                                              wird gleichzeitig auch die selbständige
Der „Zugang“ zum Arbeitsmarkt          21

Erwerbstätigkeit erlaubt. Dies hängt vom
konkreten Aufenthaltstitel ab. Die meis-
ten Flüchtlinge erhalten die allgemeine
Beschäftigungserlaubnis (für abhängige
Beschäftigungsverhältnisse). Falls sie sich
selbständig machen wollen, müssen sie
hierfür die Genehmigung bei der Auslän-
derbehörde im konkreten Fall beantragen.

Unterstützung durch
die Agentur für Arbeit
Flüchtlinge haben das Recht auf Unter-
stützung durch die Agentur für Arbeit
insbesondere auf Beratung und Vermitt-
lung, sobald kein Arbeitsverbot (bzw. Be-
schäftigungsverbot) mehr vorliegt. Wir
empfehlen deshalb die Arbeitslos- bzw.
Arbeitssuchend-Meldung bei der Agentur
für Arbeit auch schon beim nachrangigen
Arbeitsmarktzugang.

        Für Sie wichtig zu wissen:

  Meistens lässt sich an der Formulierung im Passersatzpapier erkennen, ob eine
  Arbeitsmöglichkeit gegeben ist.
  Wenn ja, und wenn der Flüchtling entsprechend motiviert ist: Ihre Hilfe ist sehr
  gefragt bei der Unterstützung nach einem Arbeitsplatz/einer Arbeitsstelle oder bei
  der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und der Vorbereitung auf Vorstellungs-
  gespräche, wie auch bei der Begleitung zu Behörden in Hinblick auf Arbeitslosmel-
  dung und die Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen der Agentur für Arbeit.
  Natürlich lassen wir Sie dabei nicht allein und beantworten Ihre Fragen gern!
22

Sprachförderung für Flüchtlinge

Flüchtlinge, die neu in das Bundesgebiet       der Regel noch schwerer, ein passendes
einreist sind und eine Aufenthaltsgestat-      Angebot zu finden.
tung im Rahmen des Asylverfahrens oder
eine Duldung besitzen, haben zunächst          Sobald ein Arbeitsmarktzugang (auch
keinen Zugang zu einer staatlich geförder-     „nachrangig“) gegeben ist, gibt es im-
ten Sprachförderung.                           merhin die Möglichkeit für Flüchtlinge im
Da Flüchtlinge in der Regel arm sind           unsicheren Aufenthalt, an berufsbezo-
und deshalb auch kein Geld haben, pri-         genen Sprachkursen teilzunehmen, die
vat Sprachkurse zu finanzieren, bedeutet       durch das Bundesamt für Migration und
dies, dass gerade in den ersten Monaten        Flüchtlinge (BAMF) aus Mitteln des Euro-
Caritas und andere freie Träger sowie Eh-      päischen Sozialfonds gefördert werden.
renamtliche und Pfarrgemeinden gefragt         Für die Durchführung dieser Kurse ist die
sind, kostenlose Angebote zum Erlernen         Volkshochschule Köln zuständig. Diese
der deutschen Sprache und auch zur Al-         berufsbezogenen Sprachkurse umfassen
phabetisierung zu organisieren und anzu-       derzeit 730 Unterrichtsstunden mit einem
bieten! Wir halten das für sehr wichtig, da-   beruflichen Praktikum. Nach Absolvierung
mit Flüchtlinge sich so rasch wie möglich      des Kurses (gleiches gilt für Integrations-
in ihrer neuen Umgebung zu Recht finden        kurse) erhalten die Teilnehmerinnen ein
können. Gerade zu Beginn ihres Aufent-         Zertifikat mit Benennung des entspre-
haltes in Deutschland sind sie meistens        chenden Sprachniveaus, das gemäß dem
hoch motiviert, die Sprache zu erlernen.       „Europäischen Referenzrahmen“ erreicht
In einigen Stadtbezirken ist die Caritas-In-   wurde (z.B. A1, A2, B1).
tegrationsagentur deshalb bereits aktiv
geworden, um Sprachförderangebote für          Alphabetisierungskurse werden in Köln
Flüchtlinge einzurichten. Der Bedarf an        von der Volkshochschule, dem Katholi-
Sprachförderung ist überall sehr hoch.         schen Bildungswerk und anderen Sprach-
Das Katholische Bildungswerk, aber auch        kursträgern angeboten und sind zum Teil
das Flüchtlingszentrum „Fliehkraft“ in         für die Teilnehmenden kostenlos. Vorab
Köln sind weitere Sprachkursanbieter. Es       ist ein Beratungsgespräch obligatorisch.
gibt Deutschkurse für Anfänger und Fort-       Informationen zu diesen Kursen finden
geschrittene, auch Konversationskurse,         Sie auch unter www.bildung.koeln.de. Da
wie „Deutsch Praktisch“. Für Eltern mit        Flüchtlinge zum Teil das lateinische Alpha-
kleinen Kindern, für die noch kein Platz in    bet gar nicht kennen gelernt haben und
der Kita gefunden werden konnte, ist es in     auch das Hörverständnis fehlt oder einge-
Sprachförderung für Flüchtlinge       23

schränkt ist, ist es in der Regel sinnvoll,   einfachen Unterhaltungen, z.B. während
wenn sie zunächst in kleinen Lerneinhei-      eines Spaziergangs bis hin zu Übungen
ten das Alphabet erlernen können. Auch        der Grammatik, Schrift und Sprache mit
Lernangebote nur für Frauen (mit/ohne         Hilfe von Lehrbüchern sind gefragt.
Kinderbetreuung) sind sinnvoll.
                                              Sobald sich der Aufenthalt durch Erteilung
Traumatisierte/psychisch beeinträchtige       einer Aufenthaltserlaubnis verfestigt hat,
Flüchtlinge leiden häufig unter Konzent-      kann die Zulassung zu einem staatlichen
rationsproblemen und Merkstörungen. Es        Integrationskurs beantragt werden. Je
fällt ihnen unter Umständen sehr schwer,      nachdem, welcher Aufenthaltstitel nach
den Lernstoff abzuspeichern und wieder        welcher Norm erteilt wurde, gibt es ent-
abzurufen. Besonders in diesen Fällen         weder einen Teilnahmeanspruch oder es
ist eine individuelle Lernförderung mit       liegt im Ermessen des Jobcenters oder
Einzelunterricht sehr wünschenswert.          des BAMF trotz fehlenden Anspruchs die
Alle Methoden, die eine Anwendung der         Teilnahme zuzulassen.
deutschen Sprache mit sich bringen, von

         Für Sie wichtig zu wissen:

   Für eine individuelle Beratung zur Sprachförderung stehen die zuständigen
   Beratungsstellen der Caritas, der Fachdienst für Integration und Migration oder
   die Flüchtlingsberatung gern zur Verfügung.

   Wenn Sie mit Flüchtlingen sprechen, haben sie dadurch bereits die Chance, die
   deutsche Sprache zu hören und vielleicht auch selbst zu antworten/auszuprobieren.

   Wenn Sie sich darüber hinaus zutrauen, im Einzelfall oder für eine Gruppe
   Sprachunterricht zu erteilen – Flüchtlinge werden diese Möglichkeit sehr gern
   nutzen!
24

Schule und Ausbildung für Kinder
und jugendliche Flüchtlinge

Auch Flüchtlingskinder mit perspektivisch    Flüchtlingskinder haben ihren Schulbe-
unsicherem Aufenthaltsstatus (Aufent-        such oft schon wegen Vertreibung, Krieg,
haltsgestattung, Duldung, ohne Papiere)      Flucht unterbrechen müssen, einige hat-
haben in Deutschland ein Recht, in die       ten in ihren Herkunftsländern gar nicht
Schule zu gehen. Die Schulpflicht wird       erst die Chance, zur Schule zu gehen.
hierbei in den verschiedenen Bundeslän-      Durch die wechselnden Aufenthaltsorte
dern unterschiedlich umgesetzt. In Nord-     in Deutschland (Erstaufnahmeeinrichtung
rhein-Westfalen wurde die Schulpflicht für   und weitere diverse Unterkünfte an un-
Flüchtlingskinder bereits 2005 geregelt      terschiedlichen Adressen) treten weitere
(und 2008 dann auch das Schulrecht für       Verzögerungen ein.
Kinder ohne Aufenthaltspapiere).
                                             Für die Anmeldung zum Schulbesuch
                                             ist im Falle ausländischer Kinder ohne
Auszüge aus dem geltenden nord-              Deutschkenntnisse das „Kommunale
rhein-westfälischen Schulgesetz:             Integrationszentrum“ der Stadt Köln,
Jeder junge Mensch hat ohne Rück-            Rheingasse 11, 50676 Köln, Tel. 0221 221
sicht auf seine wirtschaftliche Lage         29292, zuständig. Dort werden die Vor-
und Herkunft und sein Geschlecht ein         kenntnisse des Kindes registriert und die
Recht auf schulische Bildung, Erzie-         Daten an das Schulamt weitergegeben,
hung und individuelle Förderung....          um einen geeigneten Schulplatz zu fin-
Die Schule fördert die Integration von       den. In der Regel passiert das durch Auf-
Schülerinnen und Schülern, deren             nahme in eine „Seiteneinsteigerklasse“,
Muttersprache nicht Deutsch ist, durch       d.h. eine Klasse für ausländische Kinder,
Angebote zum Erwerb der deutschen            in der schwerpunktmäßig Deutschunter-
Sprache. Dabei achtet und fördert sie        richt – neben anderen Schulfächern - er-
die ethnische, kulturelle und sprach-        teilt wird.
liche Identität (Muttersprache) dieser
Schülerinnen und Schüler. ..                 Weiterhin erforderlich ist die Regelung
Schulpflichtig ist, wer in Nord-             folgender Behördengänge:
rhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder         • die Gesundheitsuntersuchung des Kin-
seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder          des vor Schulbesuch beim Gesundheits-
seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte        amt am Neumarkt
hat...                                       • die Anmeldung bei der Schule
Ratgeber für das Ehrenamt       25

• bei entsprechend weiter Entfernung
des Schulortes von der Unterkunft die Be-
antragung eines Schülertickets bei Schule
und Sozialamt
• die Beantragung einer Einschulungs-
beihilfe für die Anschaffung von Ranzen,
Schreibutensilien, Turnzeug beim Sozialamt
Das sind für Menschen ohne Sprach-
kenntnisse, die sich zudem mit unserem
Schulsystem, Formularen, Behörden und
den Verkehrswegen in Köln nicht ausken-
nen, wieder große Herausforderungen
und Hürden. Assistenz ist gefragt.
                                                kation und auch Nachdruck zwischen Land
Leider gab es in der Vergangenheit auch         und Kommune in Hinblick auf die ausrei-
offensichtliche Mängel bei der schuli-          chende Schaffung von Schulplätzen, auf
schen Versorgung:                               der anderen Seite auch an Kommunikati-
• Trotz Anmeldung beim Schulverwal-             on zwischen den örtlich Beteiligten, also
tungsamt erhielten die schulpflichtigen         Schulamt, Schulverwaltungsamt, Schule,
bzw. –berechtigten Kinder/Jugendlichen          Wohnversorgungsbetrieb, Eltern und un-
erst nach mehreren Monaten Wartezeit            ter Umständen Jugendamt in Hinblick auf
einen Schulplatz.                               den tatsächlichen Schulbesuch.
• Es wurde nicht ausreichend nachgehal-
ten, ob Kinder, die einen Schulplatz erhalten   Aktuell scheint sich diese Situation aber zu
haben, diese Schule tatsächlich besuchen.       verbessern, zumal die individuelle Förde-
• Kinder wurden erst sehr spät – trotz gu-      rung in Schulen inzwischen an Bedeutung
ter Leistungen – von der Seiteneinsteiger-      gewinnt.
klasse in die „Normalschule“ vermittelt.
• Oder sie wurden auf Grund noch lücken-        Für nicht mehr schulpflichtige Jugendli-
hafter Sprachkenntnisse nicht ihren Poten-      che im Alter von 16 Jahren bis 23 Jahren
zialen entsprechend primär an die Förder-       ist stattdessen die Aufnahme in eine „In-
und Hauptschulen vermittelt.                    ternationale Förderklasse“ (IFK), primär
Hier fehlte es offenbar an Regelkommuni-        an Berufskollegs möglich. Im Rahmen der
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IFK kann kein Schulabschluss erworben           Danach kommt der nachholende Besuch
werden, aber die SchülerInnen erhalten          einer Regelschule oder – unter bestimm-
aussagekräftige Zeugnisse und können die        ten Voraussetzungen – eine berufliche
Empfehlung zum Besuch weiterführen-             Ausbildungsmaßnahme in Betracht. Nä-
der schulischer Bildungsgänge (z.B. am          heres hierzu erfahren Sie bei den Flücht-
Berufskolleg) erhalten, um im Anschluss         lingsberatungsstellen und den Jugend-
einen Schulabschluss nachzuholen. Die           migrationsdiensten, letztere sind als
Beratung und Anmeldung erfolgt über das         Beratungsdienste für junge Migrantinnen
Kommunale Integrationszentrum der Stadt         und Migranten – primär im Alter zwischen
Köln, Rheingasse 11, 50676 Köln.                16 und 26 Jahren – zuständig.

           Für Sie wichtig zu wissen:

     Kinder und Jugendliche bzw. junge heranwachsende Flüchtlinge können und sol-
     len in Köln den schulischen Einstieg finden. Die Schulpflicht besteht für Kinder im
     Alter von 6 Jahren bis 16 Jahren. Dennoch ist darauf zu achten, dass der
     Verpflichtung auch Folge geleistet werden kann.

     Ein erster Ansprechpartner für die Vermittlung eines geeigneten Schulplatzes ist
     das oben genannte Kommunale Integrationszentrum.

     Auf Grund der hohen Informationsbedarfe ist die Begleitung durch den schu-
     lischen Alltag für die meisten Eltern und Kinder in der Anfangsphase jederzeit
     hilfreich und sinnvoll.

     Der Übergang für jugendliche Flüchtlinge von der Schule in den Beruf ist oft
     sehr „holprig“, hier muss viel Motivationsarbeit – gegenüber Jugendlichen und
     Ausbildungsstätten - geleistet werden. Es lohnt sich!
Freizeitgestaltung für Flüchtlinge – jederzeit sind Angebote willkommen!                    27

Freizeitgestaltung für Flüchtlinge –
jederzeit sind Angebote willkommen!

                                                     gendeinrichtungen in der Nähe von Wohn-
                                                     orten finden sich nur sehr wenige Ange-
                                                     bote, die diese Zielgruppe mit einbeziehen
                                                     und den Spracherwerb und das Einleben in
                                                     die hiesige Bildungsgesellschaft und Um-
                                                     gebung weiter erleichtern könnten.

                                                     Dabei gibt es so viele Möglichkeiten.
                                                     Vielleicht haben Sie schon Ideen dazu?
                                                     •	die Kooperation mit einem Sportverein
                                                        in der Nähe
                                                     • Angebote der Hausaufgabenhilfe
Flüchtlingskinder haben in ihren oft sehr            • Spielkreise
engen Unterkünften fast keinen Raum                  • Kunstaktionen
zum Spielen, wenig Raum für Bewegung.                •	Ausflüge in den Stadtwald, Parks, Zoo
Das stellt besonders Familien aus dem                   und Museen
ländlichen Raum, die sich vollkommen                 • die Einladung in Jugendzentren
neu auf die Situation in einer Großstadt             •	die Teilnahme von Flüchtlingskindern
einstellen müssen, vor große Herausfor-                 an Ferien- und Freizeitaktivitäten3
derungen. Engagement und eine Ange-
botsstruktur für zusätzliche und ergänzen-           Die Eintrittspreise sind für Flüchtlingskin-
de Spiel- und Sprachförderung für Kinder             der und ihre Familien teilweise ermäßigt
und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien              oder gar kostenlos, wenn sie den „Köln-
sind gefragt und reichen derzeit über-               Pass“ haben. Auch die finanzielle Förde-
haupt nicht aus.                                     rung von sportlichen Aktivitäten, Nachhilfe
In Schulen und Unterkünften oder auch Ju-            oder Teilnahme an Ferienmaßnahmen ist

3
 Hinweis: Bei Ausflügen und Einladungen zu Ferienfreizeiten in ein anderes Bundesland oder gar ins
Ausland ist im Auge zu behalten, dass gegebenenfalls mit der Ausländerbehörde wegen der Erweite-
rung der Aufenthaltsgestattung/Duldung oder der Erlaubnis, sich vorübergehend im Ausland aufzuhal-
ten, verhandelt werden muss. Im Einzelfall ist – je nach Herkunft des Flüchtlings – auch ein Visum für
die Einreise in das europäische Nachbarland erforderlich.
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teilweise durch das „Bildungs- und Teilha-     ckung der Kölner Umgebung. Sie – wie
bepaket“ für sozial benachteiligte Kinder      auch die Männer – entdecken gern mehr
über das Sozialamt förderfähig. Natürlich      von den neuen Kulturen oder präsentieren
müssen auch hierfür wieder die erforderli-     ihre eigene Kultur in Köln. Und oft sind
chen Anträge gestellt werden!                  Flüchtlinge hoch motiviert, ihre Sprach-
                                               kenntnisse in Gesprächskreisen, Sport-
Aber auch erwachsene Flüchtlinge freuen        und Hobbygruppen erweitern zu können
sich, wenn sie dem Alltag im Wohnheim          oder Arbeitsstätten in Deutschland ken-
entkommen und sich an Aktivitäten be-          nen zu lernen.
teiligen können: Frauen beispielsweise
haben vielleicht Spaß am gemeinsamen           Interkulturelle Begegnungen und Kontakt-
Handarbeiten, kreativen Tun, Gesprächen,       aufnahme zu „Einheimischen“ sind dabei
Lernen und natürlich auch an der Entde-        hilfreich.

           Für Sie wichtig zu wissen:

     Angebote zur Sprachförderung von Erwachsenen und Kindern, Spiel- und Freizeit-
     gruppen in der Unterkunft oder unmittelbarer Nähe sind hilfreich. Aber auch das
     Kennenlernen der Kölner Umgebung, z.B. durch Organisation von Ausflügen und
     Museumsbesuchen ist für die betroffenen Flüchtlinge oft ein „Highlight“.
     Ob Sie sich für die Unterstützung eines einzelnen Menschen oder einer Gruppe
     entscheiden: Sie werden gebraucht. Es gibt viel zu tun.
     Aber Sie müssen nichts allein machen. Wir sorgen gern für Kooperationspartner
     und –partnerinnen und helfen auch bei der Beantragung erforderlicher Mittel...
     Übrigens lassen sich Flüchtlinge selbst auch gern zur Organisation von Aktivitäten
     ansprechen und einbeziehen.
Weitere Anregungen für Sie als Ehrenamtliche        29

Weitere Anregungen für Sie als Ehrenamtliche

Interkulturelle Kompetenz ist gefragt –
aber was ist das?
Im Flüchtlingsbereich ist Kommunikati-
onsfähigkeit durch Mehrsprachigkeit, ge-
gebenenfalls auch nonverbal durch „Ein-
satz von Händen und Füßen“ gefordert.
Es gibt aber noch mehr, was Ihre Sprach-
und Kommunikationsfähigkeit mit Men-
schen unterschiedlichster Kulturen und
Religionen bereichern kann...

„Interkulturelle Kompetenz“ verstehen wir
als Fähigkeit, zwischen Menschen unter-
schiedlicher Kulturen eine Beziehung auf-     Interkulturelle Kompetenz verlangt
zubauen und Verständnis zu ermöglichen,       auch Haltung, zum Beispiel
Menschen mit vielfältigen Erfahrungen anzu-   • Respekt
sprechen, zu erreichen und einzubeziehen.     •	die Anerkennung von kultureller Vielfalt
                                                 als Normalität
Wir alle kennen in unseren eigenen Be-        •	Gelassenheit
zügen schon unterschiedliche kulturelle
Hintergründe, wie Unterschiede in den         Persönlichkeit, bzw. persönliche
Sprachformulierungen und Werten bei           Kompetenzen, die den Zugang zu
Akademikern und Arbeitern, oder bei Seni-     anderen Menschen erleichtern:
orinnen im Unterschied zu Jugendlichen.       • Einfühlungsvermögen
                                              • Offenheit (Neugier)
Interkulturelle Kompetenz ist mehr            • Fähigkeit zur Selbstreflexion
als Sprache – es ist Wissen!                  • Fähigkeit, Unsicherheit auszuhalten
• Wissen um eigene Werte                      •	Fähigkeit, Missverständnisse
•	Wissen um eigene Vorannahmen/Vorur-           auszuhalten
   teile                                      •	Flexibilität in den Umgangsformen
• Wissen um unterschiedliche Werte               und in der Ausdrucksfähigkeit
• Systemisches Wissen                         • Fähigkeit zur Abgrenzung
• (Familien-)Geschichtliches Wissen           • Lernfähigkeit
• Gesellschaftspolitisches Wissen             • nicht zuletzt Humor
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