Mietspiegel 2017: Der Aufwärtstrend ist ungebrochen - Mieterschutzbund Berlin

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Mietspiegel 2017: Der Aufwärtstrend ist ungebrochen - Mieterschutzbund Berlin
Heft 3/2017
                                                               ORGAN DES
                                                               MIETERSCHUTZBUNDES
                                                               BERLIN E.V.

                                                  Mietspiegel 2017:
                                                  Der Aufwärtstrend
                                                  ist ungebrochen

                                                  ab Seite 4

Neues von den Roten Roben      S. 12
                                       Kooperation mit Wohnungs-
Miete und Mietrecht            S. 16   baugesellschaften soll
                                       bezahlbare Mieten sichern
Aktuelles aus Berlin           S. 18
                                       Seite 11
Ausflugstipp: Mitte - Moabit   S. 22
Mietspiegel 2017: Der Aufwärtstrend ist ungebrochen - Mieterschutzbund Berlin
INHALT

                               2 __ Editorial

                              3 __ Service
                              			  Wichtige Informationen
                              			 für unsere Mitglieder

                              Titelthema

                               4 __ Der Berliner Miet-                      Liebe Mitglieder des Mieterschutzbundes Berlin,
                              			spiegel 2017                               liebe Leser/innen des MIETERSCHUTZ,

                              			 Erstellung und Anwendung                  Klimaschutz – auf jeder Diskussion fällt irgendwann
                                                                            einmal der Begriff, schon beinahe als sogenanntes

                                                                            Totschlagargument, bei dem man nur schwerlich
                              11 __ Kooperation                             mit Gegenargumenten Gehör findet. Mit dem Ein-
                              			mit Wohnungsbau-                           wurf Klimaschutz endet jede Diskussion. Aber kei-
                                                                            ner weiß genau, worum es eigentlich geht. Man hat
                              			gesellschaften                             erkannt, dass die Erderwärmung mit Beginn der in-
                                                                            dustriellen Entwicklung (ca. 1750) allein von Men-
                                                                            schenhand gesteuert wird. Wenn dem so ist, so
                              12 __ Aktuelle Rechtsprechung                 die zutreffende Erkenntnis daraus, liegt es auch in
                              			   Neues von den Roten Roben               „Menschenhand“, die weitere Erderwärmung in den
                                                                            nächsten Jahren auf maximal 2° mehr – als im Jahre
                                                                            1750 – zu drosseln. Nur so lässt sich das Abschmel-
                              14 __ Kinderlärm                              zen der Eisberge und der Anstieg der Meeresspie-
                              			   Sport auf innerstädtischen Anlagen      gel vermeiden. Diese Erkenntnis ist wissenschaft-
                                                                            lich nicht mehr angreifbar. Nur der neue „Noch-
                                                                            Präsident“ in Amerika ignoriert sie und hat sich
                              15__		 Ratgeber/Impressum/		                  entschlossen, die Verarbeitung fossiler Brennstof-
                              			Kleinanzeige                               fe wieder zu fördern. Mit der Folge, dass die welt-
                                                                            weiten Klimaschutzziele nicht erreicht werden kön-
                                                                            nen. Ach, waren das noch Zeiten, als amerikanische
                              16		__ Miete und Mietrecht                    Präsidenten Sätze wie „Ich bin ein Berliner.“ oder
                                                                            „Herr Präsident öffnen Sie dieses Tor.“ formulierten.
                              			    Defekter Briefkasten, Rollator-
                                                                            Ja so ändern sich die Zeiten. Wer hätte jemals ge-
                              			 parkplatz, Gefahr von oben,
                                                                            dacht, dass eine Bundeskanzlerin, deren ursprüng-
                              			Wasserschaden
                                                                            lichen Nähe zur Atomlobby nicht zu leugnen ist, plötz-
                                                                            lich den Atomausstieg wagt. Was ich aber vermisse,
                              18 __ Aktuelles aus Berlin                    ist die Rehabilitation der frühen Gegner der Atomlob-
                                                                            by, vor denen ich noch heute meinen Hut ziehe. Sie
                              			   zu den Themen Diskriminierung,          hatten seinerzeit längst erkannt, dass hier eine akti-
                              			 Sozialer Wohnungsbau,                     ve Gegnerschaft notwendig ist. Tschernobyl hat kein
                              			 Mieterhöhungen, Zahlungsverzug ...        Umdenken ausgelöst. Erst ein Atommeiler im fernen
                                                                            Japan musste explodieren, um Frau Merkel wach zu
                                                                            rütteln. Aber dann ging es los, wie es sich gehört,
                              20 __ Berliner Landgericht                    nämlich preußisch korrekt. Man hat ein Datum zum
                              			   Rechtsprechung aus Berlin               Auslaufen der Atommeiler festgelegt, hat erkannt,
                                                                            dass auch dann noch Strom erzeugt werden muss,
                                                                            wenn keine Sonne scheint oder kein Wind weht, mit
                              22 __ Ausflugstipp                            der weiteren Folge, dass die so genannte Grundlast
                              			   Berliner Bezirke stellen sich vor: 		   nach wie vor durch Kraftwerke gesichert werden
                              			 Mitte – Ortsteil Moabit                   muss, die fossile Brennstoffe verarbeiten und damit

2   mieterschutz   3 / 2017
Mietspiegel 2017: Der Aufwärtstrend ist ungebrochen - Mieterschutzbund Berlin
SERVICE FÜR BERLIN

weiter klimaschädlich arbeiten. Aber: Wer soll das
bezahlen? Natürlich der Mieter. Der Mieter kriegt       Wir beraten auch im Sommer
es von allen Seiten ab. Frau Merkel meint, es förde-
re die Investitionen des Vermieters, wenn man dem       Die Urlaubszeit ist nicht mehr weit. Wir aber sind uneingeschränkt für
Mieter das Recht nimmt, in den ersten drei Monaten      Sie da! Unser Beratungsangebot halten wir für Sie auch in den Berli-
einer energetischen Modernisierungsmaßnahme,            ner Schulferien in vollem Umfang aufrecht! Die Filialen öffnen zu den
die Miete zu mindern. Derartige Maßnahmen hat er        bekannten Zeiten. Auch die Telefonsprechstunde findet wie gewohnt
auch dann zu dulden, wenn erkennbar ist, dass zwi-      statt! Wir weisen allerdings darauf hin, dass es während der Berliner

                                                                              ?
schen der sich ergebenden modernisierungsbeding-        Schulferien zu etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
ten Mieterhöhung und der Einsparung an Heizkos-

                                                                                                                      ?
ten überhaupt kein Verhältnis besteht. Berücksich-
tigt man weiter, dass die überwiegend verwendete
Wärmedämmung Sondermüll ist und gegebenen-
falls brennbar, dann spürt man, dass dieser Teil der
Energiewende noch nicht zu Ende gedacht ist. Viel-              Ab nächster Ausgabe:
leicht sollte Frau Merkel mal auf einer Baustelle oh-
ne Mietminderungsrecht leben. Es würde ja schon                 Neue Rubrik
reichen, wenn Frau Merkel ihre Stromkosten selber
bezahlen müsste. Dann würde sie vielleicht erken-               Manchmal hat man eine kurze Frage, auf die man
nen, dass es unsinnig war, die Einfamilienhausbe-               schon immer eine Antwort haben wollte! Geht Ih-
sitzer durch Garantiezahlungen (20 Jahre) zusätzlich            nen das hin und wieder auch so? Ab der nächsten
reich zu machen und gleichzeitig die Mieter diese               Ausgabe 4/2017 unserer Zeitschrift „Mieterschutz“
Vermögensverschiebung zahlen zu lassen. Eine völ-               wird es daher eine neue Rubrik geben: „Sie fragen –
lige überhastete Gesetzgebung, die gerade nicht da-             wir antworten“. Haben Sie eine mietrechtliche Fra-
zu beigetragen hat, die Bevölkerung von der Zielset-            ge rund um das Thema Wohnen, dann schicken Sie
zung der Energiewende zu überzeugen. Die Regie-                 uns diese per Post oder auch per Mail. Ausgesuchte
rung will den Ökostromanteil in den nächsten Jahren             Zuschriften beantworten wir dann in anonymisierter
auf 30 % des Gesamtverbrauchs anheben. Ach wie                  Form in unserer Zeitschrift.
löblich. Wer soll aber die notwendigen neuen Strom-
leitungen bezahlen? Natürlich die Mieter über ihre
Stromrechnung. Wer zahlt eigentlich, wenn übermä-
ßig Strom hergestellt wird, der gegebenenfalls nicht
benötigt wird? Natürlich die Mieter. Auch dafür gibt
es einen gesonderten Aufschlag in der Stromrech-
                                                        Aktualisierung Ihrer Daten
nung. Im Übrigen muss die Bundesregierung auch          Immer häufiger nutzen die Mitar-      aktuell sind. Wir bitten deshalb al-
dafür zahlen, dass die Atomwirtschaft ihre Atom-        beiter/innen unserer Geschäfts-       le Mitglieder, die uns überlassenen
meiler abstellen soll. Der Verlust ist über Steuer-     stellen die Möglichkeit digitaler     Kontaktdaten – vor allem E-Mail-
gelder auszugleichen. Zusätzlich hat das Verfas-        Kommunikation. Viele Dinge lassen     adressen und Mobilfunknummern
sungsgericht jetzt entschieden, dass die so genann-     sich schnell per E-Mail klären. Be-   – von Zeit zu Zeit zu aktualisieren.
te Atomsteuer – wegen „handwerklicher Mängel“           dauerlicherweise stellen wir häu-     Schicken Sie uns dazu einfach eine
im Bereich der Gesetzgebung – verfassungswidrig         figer fest, dass uns angegebene       Mail oder rufen Sie an.
ist und den Betreibern erstattet werden muss. Auch      Mail­adressen nicht oder nicht mehr
hier wurde nicht geprüft, ob diese Steuer nicht über
die Stromrechnung von den Mietern bereits gezahlt
wurde. Ebenso wie man bei dem Schadensersatz-
anspruch der Atomlobbyisten für das Abstellen der
Atommeiler die in der Vergangenheit erzielten Ge-
winne nicht berücksichtigt hat.
                                                        Ein Hinweis in eigener Sache ...
Aber jetzt wird alles besser. Die Mieter sollen zu-     Am Dienstag, den 13.06.2017, fand im Logenhaus in der Emser Straße in
künftig auch im Bereich der Mehrfamilienhäuser          Berlin-Wilmersdorf die ordentliche Mitgliederversammlung des Mieter-
über Fotovoltaikanlagen auf dem Dach, an den an-        schutzbundes Berlin e.V. statt. Durch die anwesenden stimmberechtigten
geblich günstigen Stromkosten beteiligt werden.         Mitglieder wurden umfangreiche Satzungsänderungen beschlossen. Das
Wer soll das noch glauben? Aber die Hoffnung stirbt     Protokoll der Mitgliederversammlung und die beschlossenen Satzungs-
ja bekanntlich zuletzt.                                 änderungen veröffentlichen wir in der nächsten Ausgabe 4/2017 unserer
                                                        Zeitschrift „Mieterschutz“. Die satzungsgemäße Genehmigung des Pro-
Herzlichst, Ihr Michael Müller-Degenhardt               tokolls erfolgt auf der nächsten Mitgliederversammlung.
            Vorstandsvorsitzender

                                                                                                           3 / 2017   mieterschutz   3
Mietspiegel 2017: Der Aufwärtstrend ist ungebrochen - Mieterschutzbund Berlin
MIETSPIEGEL 2017

                     Der Berliner Mietspiegel 2017 ist da –
                     Erneut deutlicher Anstieg der Tabellenwerte
                     1. Erstellung des Berliner Mietspiegels 2017
                     Berlin ist, so wird gesagt, eine Mie-    Die Arbeit an dem Mietspiegel dau-     warben sich die empirica Aktien-
                     terstadt. Das ist nicht von der Hand     erte fast zwei Jahre. Die Kampagne     gesellschaft aus Berlin sowie die
                     zu weisen, denn bei einem Gesamt-        für den Berliner Mietspiegel 2017      beiden Hamburger Unternehmen
                     bestand von knapp 1,9 Millionen          begann mit einer ersten Sitzung        GEWOS Institut für Stadt-, Regi-
                     Wohnungen gibt es 1,63 Millionen         der Arbeitsgruppe Mietspiegel un-      onal- und Wohnforschung GmbH
                     Mietwohnungen. Das sind 86 %.            ter Vorsitz der SenStadtWohn am        und F+B Forschung und Bera-
                     Von diesen Wohnungen ist der Ber-        16.07.2015. In dieser Sitzung wurde    tung für Wohnen, Immobilien und
                     liner Mietspiegel für knapp 1,4 Milli-   der Endbericht zum Berliner Miet-      Umwelt GmbH. In der Sitzung am
                     onen Wohnungen einschlägig. Sei-         spiegel 2015 erörtert und über die     26.01.2016 stellten sich die drei
                     ne Bedeutung für Berlin kann da-         Vergabe der Entwicklung der Miet-      Unternehmen vor. Den Zuschlag
                     her nicht überschätzt werden. Dies       spiegel 2017 (Neuerhebung) und         erhielt die Firma F+B, die bereits
                     liegt auch an seiner Doppelfunktion,     2019 (Fortschreibung) an ein For-      den Berliner Mietspiegel 2013 er-
                     die er seit dem 01.06.2015 hat. Seit     schungsunternehmen diskutiert.         stellt hatte.
                     jeher ist er ein Instrument zur Rege-
                     lung von Mieterhöhungen in beste-        Die SenStadtWohn kann nicht ein-       Die Eckpunkte der Datenerhebung
                     henden Mietverhältnissen im freifi-      fach ein Unternehmen aussuchen         zum Berliner Mietspiegel 2017 se-
                     nanzierten Wohnungsbau. Seit dem         und beauftragen. Vielmehr ist sie an   hen wie folgt aus:
                     01.06.2015 hat er durch die berlin-      gesetzliche Vorschriften (EU-Richt-
                     weite Einführung der Mietpreis-          linien) zur Vergabe von öffentlichen   Durch Befragung von Mietern (An-
                     bremse die zweite Wirkung erhal-         Aufträgen gebunden.                    teil der Mieterinterviews 40 %) und
                     ten, nämlich als Kontrollinstrument                                             Vermietern war eine neue Stich-
                     im Rahmen der Prüfung, wie hoch          In der Zeit bis zur Veröffentlichung   probe zur Erzielung von Miet- und
                     die Miete bei der Wiedervermie-          des Berliner Mietspiegel 2017 tag-     Ausstattungsdaten für mindestens
                     tung sein darf. Dennoch ist die Miet-    te die Arbeitsgruppe Mietspiegel       15.000 Wohnungen (vollgültige Da-
                     preisbremse bisher ein eher stump-       32 Mal. An den Sitzungen nahmen        tensätze) zu ziehen. Die bestehende
                     fes, wenn auch nicht völlig wir-         auf Mieterseite neben zwei Vertre-     Wohnlageneinstufung war zu aktu-
                     kungsloses Schwert. Nicht nur der        tern unseres Vereins der Berliner      alisieren. Die Merkmale der Orien-
                     Mieterschutzbund Berlin hat Ver-         Mieterverein und die Berliner Mie-     tierungshilfe für die Spanneinord-
                     besserungen gefordert. Jedoch ist        tergemeinschaft teil. Auf Vermie-      nung waren auf ihre Mietenrele-
                     ein Mieterleben mit Mietpreisbrem-       terseite saßen der BBU Verband         vanz empirisch durch Erhebung und
                     se besser als ohne, und der Berliner     Berlin-Brandenburgischer Woh-          Auswertung der Beschaffenheit
                     Mietspiegel ist ein taugliches Mittel    nungsunternehmen e.V., der Bund        und Ausstattung von 2000 Woh-
                     zur Feststellung der ortsüblichen        der Berliner Haus-und Grundbe-         nungen zu erheben. Auf der Grund-
                     Vergleichsmiete bei der Wieder-          sitzervereine e.V. und der BFW         lage von 2000 Datensätzen waren
                     vermietung. Viele Berliner Gerichte      Landesverband Berlin/Branden-          die Betriebskostenarten zu erhe-
                     wenden ihn dafür auch an.                burg e.V. Daneben nahmen an den        ben und auszuwerten. Hinsichtlich
                                                              Sitzungen ein Mietensachverstän-       der energetischen Ausstattung und
                     Auf einer Pressekonferenz am             diger sowie eine Vertreterin des       Beschaffenheit der Wohnungen
                     19.05.2017 wurde der Berliner Miet-      Amtes für Statistik Berlin-Bran-       waren die Energiekennwerte für
                     spiegel 2017 von der Senatorin für       denburg teil. Beratend wirkten die     Gebäude zu erheben.
                     Stadtentwicklung und Wohnen              Geschäftsstelle des Gutachteraus-
                     (SenStadtWohn) Katrin Lompscher          schusses für Grundstückswerte in       Mit Rücksicht auf in Berlin anhängi-
                     vorgestellt. Unter Federführung          Berlin und der Berliner Beauftrag-     ge Gerichtsverfahren zu Mieterhö-
                     dieser Senatsverwaltung wurde er         te für Datenschutz und Informati-      hungsverlangen, in denen die Qua-
                     in Zusammenarbeit mit der Arbeits-       onsfreiheit mit.                       lifiziertheit verschiedener Miet-
                     gruppe Mietspiegel von der in Ham-                                              spiegel angegriffen wurde, sollte
                     burg ansässigen F+B Forschung            Um den Zuschlag für die Berliner       ein besonderes Augenmerk auf die
                     und Beratung für Wohnen, Immobi-         Mietspiegel 2017 und 2019, die ge-     Einhaltung der anerkannt wissen-
                     lien und Umwelt GmbH entwickelt.         meinsam vergeben wurden, be-           schaftlichen Grundsätze als Vor-

4   mieterschutz   3 / 2017
Mietspiegel 2017: Der Aufwärtstrend ist ungebrochen - Mieterschutzbund Berlin
MIETSPIEGEL 2017

aussetzung für die Erstellung eines     Mieterhöhungsverlangen auch dann          Teilweise enthielten die Sachver-
qualifizierten Mietspiegels gelegt      mitgeteilt werden, wenn sich der          ständigengutachten Kurioses.
werden.                                 Vermieter auf ein anderes Begrün-
                                        dungsmittel (Vergleichswohnungen,         So schloss ein namhafter Statis-
Qualifizierten Mietspiegeln kommt       Sachverständigengutachten) beruft,        tikprofessor der TU Dortmund aus
im Unterschied zu einfachen Miet-       § 558 a Abs. 3 BGB.                       der Ankündigung eines Nachbar-
spiegeln eine besondere Funktion zu:                                              schaftsflohmarkts darauf, dass das
Für Mieterhöhungsverlangen, nicht       Allerdings ist der Berliner Mietspie-     Gebiet, auf das sich die Ankündi-
für die Mietpreisbremse, gilt näm-      gel, soweit es um seine Eigenschaft       gung bezog, zur guten Wohnlage
lich die Vermutung, dass die in ei-     als qualifizierter Mietspiegel geht, in   gehören müsste.
nem solchen Mietspiegel genannten       Verruf geraten. Von findigen Vermie-
Entgelte die ortsüb­liche Vergleichs-   tern wird seine Qualifiziertheit an-      Einem unter Anderem in Berlin ge-
miete darstellen. Sie sind aufgrund     gezweifelt. Nachdem in verschie-          schäftsansässigen Sachverstän-
ihrer Vermutungswirkung daher           denen Fällen von Berliner Gerichten       digen war unbekannt, dass für die
noch besser als einfache Mietspie-      Sachverständigengutachten einge-          Anwendung eines Mietspiegels
gel geeignet, in gerichtlichen Miet-    holt wor­den waren, schlug das Pen-       dessen Stichtag maßgeblich ist.
erhöhungsverfahren die Einholung        del dergestalt zurück, dass Gerichte      Geht ein Mieterhöhungsverlangen
eines teuren Sachverständigengut-       den Mietspiegel zunehmend als ein-        nach diesem Stichtag zu, ist dieser
achtens zu vermeiden. Außerdem          fachen Mietspiegel zur Feststellung       Mietspiegel heranzuziehen, auch
müssen die Mietspiegelwerte für         der ortsüblichen Vergleichsmiete          wenn er zum Zeitpunkt des Zu-
eine vom qualifizierten Mietspiegel     anwenden. Auf die Frage der Quali-        gangs des Mieterhöhungsverlan-
erfasste Wohnung dem Mieter im          fiziertheit kommt es dabei nicht an.      gens noch nicht veröffentlicht war.

                                                                                                                 3 / 2017   mieterschutz   5
Mietspiegel 2017: Der Aufwärtstrend ist ungebrochen - Mieterschutzbund Berlin
MIETSPIEGEL 2017

                              Seiner Begutachtung legte dieser     gel muss hinzukommen, dass er
                              Sachverständige daher fälschlich     nach anerkannten wissenschaft-
                              den Berliner Mietspiegel 2013 und    lichen Grundsätzen erstellt wird,
                              nicht den von 2015 zugrunde.         § 558 d BGB. Er muss also nicht von
                                                                   der Gemeinde oder den genann-
                              Nach der Definition in § 558 c BGB   ten Interessenvertretern erstellt,
                              ist ein Mietspiegel eine Über-       sondern von diesen lediglich aner-
                              sicht über die ortsübliche Ver-      kannt werden.
                              gleichsmiete, soweit die Über-
                              sicht von der Gemeinde oder von      Eine wesentliche Tätigkeit der Ar-
                              Interessenvertretern der Vermie-     beitsgruppe Mietspiegel besteht
                              ter und der Mieter gemeinsam er-     darin, dass in den regelmäßigen Sit-
                              stellt oder anerkannt worden ist.    zungen die von dem Forschungsins-
                              Für einen qualifizierten Mietspie-   titut erhobenen Daten zu den Mie-
                                                                   tenerhebungen vorgestellt, disku-
                                                                   tiert und verabschiedet werden.
                                                                   Einen breiten Raum nimmt die Be-
                                                                   handlung von Anträgen zur Wohn-
                                                                   lageeinstufung, Fragen im Zusam-
                                                                   menhang mit der Extremwertbe-
                                                                   reinigung und die Bearbeitung der
                                                                   Orientierungshilfe zur Spannenein-
                                                                   ordnung ein.

                                                                   Auch um den Bedenken gegen die
                                                                   Qualifiziertheit    zurückliegender
                                                                   Mietspiegel zu begegnen, wurden
                                                                   in einigen Bereichen Änderungen
                                                                   vorgenommen: So wurde beson-
                                                                   deres Augenmerk auf die Wohn-
                                                                   lage gelegt. Die Sondermerkma-
                                                                   le wurden aus dem Mietspiegel
                                                                   gestrichen. Die Höchstwerte der
                                                                   Rasterfelder können daher mit-
                                                                   tels im Mietspiegel bezeichne-
                                                                   ter Sondermerkmale nicht mehr
                                                                   überschritten werden. Eine ande-
                                                                   re Frage ist, ob aus anderen Grün-
                                                                   den bei besonders gut ausgestat-
                                                                   teten Wohnungen die Überschrei-
                                                                   tung in Einzelfällen in Betracht
                                                                   kommen kann. Die variable Spanne
                                                                   (2/3- bis 3/4-Spanne), die noch im
                                                                   MSP 2015 Anwendung fand, wur-
                                                                   de auf eine feste 3/4-Spanne um-
                                                                   gestellt. Diese Änderung war zwi-
                                                                   schen den Verbänden heftig um-
                                                                   stritten. Letztlich haben sich die
                                                                   Mieterverbände durchgesetzt und
                                                                   die Senatorin Lompscher hat sich
                                                                   für die 3/4-Spanne entschieden.
                                                                   Die Vermieterverbände hatten un-
                                                                   ter anderem eine 4/5-Spanne in die
                                                                   Diskussion eingebracht.

                                                                   Die erhobenen Mietspiegelwer-
                                                                   te werden zunächst einer Extrem-

6   mieterschutz   3 / 2017
Mietspiegel 2017: Der Aufwärtstrend ist ungebrochen - Mieterschutzbund Berlin
MIETSPIEGEL 2017

wertbereinigung unterworfen. So-
dann werden nicht etwa alle da-
                                      2. Anwendung des Berliner Mietspiegels 2017
nach verbleibenden Mietwerte
berücksichtigt, sondern es werden     Der Berliner Mietspiegel 2017 ist       worden sind. Die Mieten werden
in den Mietspiegelfeldern oben        eine Übersicht über die in Berlin       in einer Mietspiegeltabelle aus-
und unten noch weitere Mietwerte      am 01.09.2016 üblicherweise ge-         gewiesen.
abgeschnitten. Bei der 3/4-Span-      zahlten Mieten für verschiede-
ne sind dies unten und oben je-       ne Wohnungstypen jeweils ver-           Bei den im Mietspiegel ausge-
weils 12,5 % und bei der 4/5-Span-    gleichbarer Art, Größe, Ausstat-        wiesenen Beträgen handelt es
ne 10 %. Nach der Datenerhebung       tung, Beschaffenheit und Lage. Er       sich um die monatliche Miete je
war feststellbar, dass die Mietwer-   gilt unmittelbar nur für nicht preis-   Quadratmeter Wohnfläche. Die
te in den meisten Rasterfelder ex-    gebundene Wohnungen in Mehr-            Beträge stellen die „Netto-Kalt-
trem angestiegen waren. Die Ak-       familienhäusern in Berlin, die bis      miete“ dar, d.h. die Miete ohne
zeptanz der 4/5-Spanne hätte eine     zum 31.12.2015 bezugsfertig ge-         alle Betriebskosten, ohne etwai-
signifikante Erhöhung der Spanno-
berwerte zur Folge gehabt. Dies
konnte von den Mieterverbänden
nicht akzeptiert werden.

Der Pressemitteilung der Senats-
verwaltung für Stadtentwicklung
und Wohnen zum Berliner Miet-
spiegel 2017 vom 19.05.2017 ist zu
entnehmen, dass die gewichtete
Durchschnittsmiete bei 6,39 €/m²
monatlich im Vergleich zum Miet-
spiegel 2015 mit 5,84 €/m² liegt.
Bereits dies zeigt einen extre-
men Anstieg. Noch dramatischer
sieht die Situation aus, wenn man
die Mietspiegelhöchstwerte be-
trachtet. Die Kollegen vom Berli-
ner Mieterverein haben hier einen
Anstieg um 17,4 % im Vergleich zu
2015 errechnet. Gerne wird ein Si-
tuationsvergleich mit München zi-
tiert. So war der Pressemappe der
Senatsverwaltung für Stadtent-
wicklung Wohnen zum Berliner
Mietspiegel 2017 zu entnehmen,
dass die Mittelwertmieten in Mün-
chen derzeit bei 11,23 €/m² und in
Berlin lediglich bei 6,39 €/m² lie-
gen. Natürlich wird hier nicht mit
erwähnt, dass München 2016 über
eine Kaufkraft pro Einwohner von
ca. 30.000 € verfügte, Berlin dem-
gegenüber von lediglich knapp
20.000 € (Quelle: GfK Kaufkraft
Deutschland 2016).

Auf der Internetseite der Sen-
StadtWohn kann unter Verwen-
dung einer Eingabemaske die Än-
derung von Wohnlageneinstu-
fungen für den Mietspiegel 2019
beantragt werden.

                                                                                                           3 / 2017   mieterschutz   7
Mietspiegel 2017: Der Aufwärtstrend ist ungebrochen - Mieterschutzbund Berlin
MIETSPIEGEL 2017

                     ge Möblierungs- oder Untermiet-      Die Gliederung des Berliner Miet-       Zur Bestimmung der Größe ist die
                     zuschläge und ohne etwaige Zu-       spiegels 2017 erfolgt wie bisher ent-   Fläche in Quadratmetern gewählt
                     schläge wegen der Nutzung von        sprechend folgender Vergleichs-         worden, die je nach Berechnungs-
                     Wohnraum zu anderen als Wohn-        merkmale:                               zeitpunkt entsprechend den Vor-
                     zwecken. Ist im Mietvertrag eine                                             schriften der Zweiten Berechnungs-
                     Brutto-Kaltmiete vereinbart, al-     Das Vergleichsmerkmal „Art“ bezieht     verordnung oder der Wohnflächen-
                     so eine Miete einschließlich nicht   sich auf die Gebäudeart. Dieser Miet-   verordnung bestimmt wurde.
                     näher ausgewiesener Anteile für      spiegel gilt für nicht preisgebundene
                     Betriebskosten, muss die Ver-        Mietwohnungen in Mehrfamilienhäu-       Die Ausstattung einer Wohnung ist
                     gleichbarkeit mit der im Mietspie-   sern, d.h. Gebäude mit mindestens       für ihren Wert von erheblicher Be-
                     gel ausgewiesenen Netto-Kalt-        3 Wohnungen. Er gilt nicht für Woh-     deutung. Maßgeblich ist die Aus-
                     miete durch Umrechnung herge-        nungen in Ein- und Zweifamilienhäu-     stattung der Wohnung, die vom
                     stellt werden.                       sern sowie in Reihenhäusern.            Vermieter gestellt wird. Hat ein
                                                                                                  Mieter einzelne Ausstattungsmerk-
                                                                                                  male selbst geschaffen – ohne dass
                                                                                                  die Kosten hierfür vom Vermieter
                                                                                                  erstattet wurden –, so bleiben die-
                                                                                                  se Ausstattungsmerkmale unbe-
                                                                                                  rücksichtigt.

                                                                                                  Der Mietspiegel geht in der Miet-
                                                                                                  spiegeltabelle von der Ausstat-
                                                                                                  tungsklasse „Wohnungen mit Sam-
                                                                                                  melheizung, mit Bad und IWC in der
                                                                                                  Wohnung (mit SH, Bad und IWC)“
                                                                                                  aus. Bei Minderausstattung (Woh-
                                                                                                  nungen ohne Sammelheizung, ohne
                                                                                                  Bad, mit IWC oder Wohnungen mit
                                                                                                  Sammelheizung oder mit Bad, mit
                                                                                                  IWC) sind Abschläge vorgesehen.

                                                                                                  Die Beschaffenheit einer Wohnung
                                                                                                  wird im Mietspiegel durch das Al-
                                                                                                  ter erläutert, weil die grundsätzli-
                                                                                                  che Beschaffenheit verschiedener
                                                                                                  Wohnungen wesentlich durch die
                                                                                                  während bestimmter Zeitperioden
                                                                                                  übliche Bauweise charakterisiert
                                                                                                  wird. Die Wohnung ist grundsätz-
                                                                                                  lich in das Baualter und/oder das
                                                                                                  Jahr der Bezugsfertigkeit einzu-
                                                                                                  ordnen, in der das Gebäude erstellt
                                                                                                  wurde. Modernisierte Wohnungen
                                                                                                  werden grundsätzlich in das ur-
                                                                                                  sprüngliche Jahr der Bezugsfertig-
                                                                                                  keit des Gebäudes eingeordnet.

                                                                                                  Die Lageeinteilung erfolgt in drei
                                                                                                  Kategorien: einfache, mittlere und
                                                                                                  gute Wohnlage. Die Wohnlageein-
                                                                                                  stufung einer Adresse spiegelt die
                                                                                                  Wertigkeit der Lagegegebenhei-
                                                                                                  ten des weiteren Wohnumfeldes
                                                                                                  im Vergleich zu anderen Adressen
                                                                                                  im gesamten Berliner Stadtgebiet
                                                                                                  wider. Die Wohnlagezuordnung er-
                                                                                                  gibt sich allein aus dem „Straßen-

8   mieterschutz   3 / 2017
Mietspiegel 2017: Der Aufwärtstrend ist ungebrochen - Mieterschutzbund Berlin
MIETSPIEGEL 2017

                                            nen. Die besonderen Vor- oder    Merkmale. Je nach Häufung die-
                                           Nachteile einer Wohnung wer-      ser Merkmale liegt die ortsübliche
                                         den regelmäßig im Rahmen der        Vergleichsmiete unter oder über
                                        Spannen des Mietspiegels durch       dem Mittelwert.
                                        die Merkmale der „Orientierungs-
                                        hilfe für die Spanneneinordnung“     Die wohnwerterhöhenden und
                                           dargestellt. Diese benennt fünf   wohnwertmindernden Merkmale
                                                 Merkmalgruppen: „Bad/       beeinflussen die ortsübliche Ver-
                                                 WC“, „Küche“, „Woh-         gleichsmiete innerhalb der Mietspie-
                                                 nung“, „Gebäude“ und        gelspanne – ausgehend vom Mittel-
                                              „Wohnumfeld“. Jede Merk-       wert positiv oder negativ mit jeweils
                                        malgruppe umfasst wohnwerter-        20 Prozent pro Merkmalgruppe. D.h.
                                        höhende und wohnwertmindernde        überwiegen in einer Merkmalgrup-

verzeichnis zum Berliner Mietspie-
gel 2017“. Die nach Straßennamen
in alphabetischer Reihenfolge ge-
ordnete Übersicht ist im Amtsblatt
für Berlin vom 19.05.2017 veröf-
fentlicht.

Um nun die ortsübliche Vergleichs-
miete (Netto-Kaltmiete) für Ihre
Wohnung in der Mietspiegeltabel-
le zu ermitteln, ist wie folgt vorzu-
gehen:

Schritt 1

Das für die Wohnung in Betracht
kommende Tabellenfeld der Miet-
spiegeltabelle finden Sie, indem
Sie die vorhandenen Merkmale
der Wohnung mit denen aus der
Mietspiegeltabelle vergleichen.
Unter Berücksichtigung von Grö-
ße, Ausstattung und auch Be-
zugsfertigkeit der Wohnung müs-
sen Sie im weiteren die Wohnlage
für Ihre Wohnung bestimmen. Aus
diesen vier Merkmalen ergibt sich
in der Mietspiegeltabelle das Feld,
aus dem Sie die in Frage kommen-
den Spannenwerte ablesen kön-
nen.

Schritt 2

Die Angabe von Spannen ist des-
halb notwendig, da Wohnungen
über die in der Tabelle ausgewie-
senen Merkmale Alter, Größe, La-
ge und Ausstattung hinaus weite-
re Unterschiede aufweisen kön-

                                                                                                              3 / 2017   mieterschutz   9
Mietspiegel 2017: Der Aufwärtstrend ist ungebrochen - Mieterschutzbund Berlin
MIETSPIEGEL 2017

                    pe die wohnwerterhöhenden Merk-         den Merkmals „besonders lärm-            gekennzeichnet. Die Kennzeich-
                    male, ist ein Zuschlag von 20 Prozent   belastete Lage“. Ein Indiz für die       nung ist allerdings nicht abschlie-
                    des Unterschiedsbetrages zwischen       Annahme dieses Merkmals kann             ßend. Weitere Wohnungen kön-
                    Mittelwert und Spannenoberwert          die Ausweisung einer hohen Ver-          nen trotz fehlender Kennzeichnung
                    gerechtfertigt. Überwiegen die          kehrslärmbelastung im Straßenver-        ebenfalls hoch lärmbelastet sein.
                    wohnwertmindernden Merkmale in          zeichnis zum Berliner Mietspiegel        Die Ausweisung der Verkehrslärm-
                    einer Merkmalgruppe, ist ein Abzug      2017 sein. Dieses benennt neben          belastung berücksichtigt die Lärm-
                    von 20 Prozent des Unterschieds-        der Wohnlageneinstufung zusätz-          quellen Straßenverkehr, schienen-
                    betrages zwischen Mittelwert und        lich Hinweise auf bestehende Ver-        gebundener Verkehr und Fluglärm.
                    Spannenunterwert angemessen. In         kehrslärmbelastung einzelner Ad-         Zum Zeitpunkt der Berechnungen
                    gleicher Weise ist mit jeder ande-      ressen. Diese Lärmkennzeichnung          zum Fluglärm stand der Eröffnungs-
                    ren Merkmalgruppe zu verfahren.         wird auf Basis einer von der Se-         termin des Flughafens Berlin Bran-
                    Das Überwiegen der Merkmale in-         natsverwaltung für Umwelt, Ver-          denburg Willy Brandt noch nicht
                    nerhalb einer Merkmalgruppe ergibt      kehr und Klimaschutz bereitgestell-      endgültig fest. Daher wurden Da-
                    sich durch einfache Überzahl. Die       ten Datengrundlage vorgenommen.          ten der auch weiterhin frequentier-
                    fünf Merkmalgruppen werden ge-          Die verkehrslärmbelasteten Adres-        ten Flughäfen Tegel und Schönefeld
                    geneinander aufgerechnet!               sen sind mit einem Sternsymbol „*“       einbezogen.

                    Auf dieser Basis ist die Differenz
                    zwischen dem ausgewiesenen Mit-         Anwendungsbeispiel
                    telwert und dem errechneten Span-
                    nenwert nach der Orientierungshilfe     Die Wohnung ist zwischen 1919 und 1949 bezugsfertig geworden. Sie befindet
                    zu berechnen. Überwiegen in allen       sich in mittlerer Wohnlage, ist 66,48 m² groß und mit Sammelheizung, Bad und
                    fünf Merkmalgruppen die wohn-           IWC ausgestattet. Die Wohnung ist in das Mietspiegelfach H2 einzuordnen.
                    werterhöhenden Merkmale, liegt          Der Unterwert liegt bei 5,18 €/m² monatlich nettokalt. Der Mittelwert beträgt
                    die ortsübliche Vergleichsmiete am      6,09 €/m² monatlich nettokalt. Und der Spannenoberwert ist 7,62 €/m² monat-
                    oberen Spannenwert. Überwiegen          lich nettokalt. Die ausgefüllte Orientierungshilfe ergibt Folgendes:
                    in allen fünf Kategorien die wohn-
                    wertmindernden Merkmale, liegt die      Merkmalgruppe 1 (Bad/WC)     überwiegend positive Merkmale               + 20 %
                    ortsübliche Vergleichsmiete am un-      Merkmalgruppe 2 (Küche)      überwiegend negative Merkmale               - 20 %
                    teren Spannenwert.                      Merkmalgruppe 3 (Wohnung)    weder überwiegend positive                     0%
                                                                                         noch negative Merkmale
                    Eine Besonderheit ergibt sich in der    Merkmalgruppe 4 (Gebäude)    überwiegend positive Merkmale               + 20 %
                    Merkmalgruppe 5 (Wohnumfeld)            Merkmalgruppe 5 (Wohnumfeld) überwiegend positive Merkmale               + 20 %
                    bezüglich des wohnwertmindern-
                                                            Ergebnis		                                                               + 40 %

                                                            Konkret liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für die Beispielwohnung
                                                            40 Prozent der Differenz zwischen Mittel- und Oberwert über dem Mittelwert.
                                                            Damit ergibt sich folgende genaue Berechnung:
                                                            Differenz zwischen Ober- und Mittelwert                                   1,53 €
                                                            davon 40 Prozent		                              0,61 € (kaufmännisch gerundet)
                                                            Mittelwert + Spanneneinordnung                                   6,09 € + 0,61 €
                                                            Ortsübliche Vergleichsmiete		                                         6,70 €/m²

                                                            Ergebnis für 66,48 m²		                                                445,42 €

                                                            Die Berechnung der ortsüblichen          sind. Da jedoch gerade dieser Aspekt
                                                            Vergleichsmiete für eine Wohnung         sehr häufig Ausgangspunkt von Aus-
                                                            ist entscheidend abhängig von der        einandersetzungen mit dem Vermie-
                                                            Berücksichtigung etwaiger Merk-          ter ist, raten wir grundsätzlich zur In-
                                                            male aus der Orientierungshilfe für      anspruchnahme einer individuellen
                                                            die Spanneneinordnung. Es kann           Rechtsberatung.
                                                            für den laienhaften Mieter manch-
                                                            mal schwierig sein, zu beurteilen, ob
                                                            und welche Merkmale anzunehmen           von Rechtsanwältin Kati Selle

10   mieterschutz   3 / 2017
KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Bezahlbare Mieten im städtischen Bestand
Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und Wohnungsbaugesellschaften
über „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“

Berlin wächst. Damit diese Ent-       chenden Angebot an Gewerbe-         des Haushaltsnettoeinkommens
wicklung nicht zu einer Verdrän-      einheiten für Neubauprojekte        Absenkung bei Härtefällen auf
gung von Menschen mit mittleren                                           30 %
und geringen Einkommen führt,         Bei Neubauprojekten mit Bau-
hat der Senat mit den sechs städ-     beginn ab 1. Juli 2017 grund-       Die Modernisierungsumlage wird
tischen Wohnungsbaugesellschaf­       sätzlich mindestens 50 % miet-      auf maximal 6 % der aufgewand-
ten eine neue Kooperationsver-        preis- und belegungsgebunden        ten Modernisierungskosten be-
einbarung „Leistbare Mieten,          an WBS-Berechtigte und die          grenzt und die Nettokaltmiete
Wohnungsneubau und soziale            anderen 50 % im freifinanzier-      darf nach erfolgter Modernisie-
Wohnraumversorgung“ geschlos-         ten Neubauanteil durchschnitt-      rung und unter Berücksichtigung
sen. Die durch Stadtentwicklungs-     lich unter 10 €/m²/mtl. mit einer   der Modernisierungsumlage die
senatorin Katrin Lompscher, Fi-       angemessenen Preisdifferen-         ortsübliche Vergleichsmiete um
nanzsenator Dr. Matthias Kollatz-     zierung                             nicht mehr als 10 % übersteigen;
Ahnen, die Geschäftsführerinnen                                           zudem greift die Härtefallrege-
und Geschäftsführer sowie die         Durch Bestandsankäufe sollen        lung. Das gilt für alle Moderni-
Vorstände der städtischen Woh-        mindestens 10.000 Wohnungen         sierungsankündigungen, die ab
nungsbaugesellschaften und die        bis 2021 erworben werden            dem 01.11.2016 ausgesprochen
Vorstände der Wohnraumversor-                                             wurden.
gung Berlin – Anstalt öffentlichen    Liegt die Miete eines angekauf-
Rechts – am 05.04.2017 unterzeich-    ten Wohngebäudes über 6,50 €/       Die Kooperationsvereinbarung
nete Vereinbarung löst das 2012       m²/mtl. nettokalt, wird mindes-     ist anzuwenden auf Mieter-
mit den Wohnungsbaugesellschaf-       tens jede zweite Neuvermietung      höhungserklärungen, die ab
ten geschlossene Bündnis Sozia-       zu einer Nettokaltmiete von max.    01.01.2017 ausgesprochen wur-
le Mieten ab. Grundlage dieser Ko-    6,50 €/m²/mtl. an WBS-berech-       den, sowie für Mieterhöhungs-
operationsvereinbarung ist u.a. das   tigte Haushalte erfolgen            erklärungen mit Wirksamkeit ab
in 2016 in Kraft getretene Gesetz                                         01.01.2017, die über 8 % Mieter-
über die Neuausrichtung der sozia-    60 % der jährlich zur Wieder-       höhung in den vergangenen vier
len Wohnraumversorgung in Berlin      vermietung kommenden Woh-           Jahren oder über 30 €/mtl. liegen
(Berliner Wohnraumversorgungs-        nungen im Bestand werden
gesetz – WoVG Bln).                   an WBS-Berechtigte max. zur         Wohnungen mit Asbestbelas-
                                      ortsüblichen Vergleichsmiete        tungen werden im Rahmen der
Die wichtigsten Regelungen im         unter Beachtung der Berliner        Strategie „Asbestfreie Haupt-
Überblick:                            Mischung vermietet; hiervon         stadt 2030“ schrittweise saniert
                                      werden 25 % an Wohnberech-
  Der Senat bekennt sich zu seinen    tigte besonderer Bedarfsgrup-
  städtischen Wohnungsbauge-          pen (z.B. Transferleistungsbe-
  sellschaften; eine Privatisierung   ziehende, Obdachlose, Geflüch-
  wird ausgeschlossen                 tete, Studenten) vermietet

  Erhöhung des öffentlichen Woh-      Bei Mieterhöhungen wird sicher-
  nungsbestandes von derzeit rd.      gestellt, dass die Mieten in Sum-
  320.000 auf rd. 360.000 Wohnun-     me für die Bestandsmietverträ-
  gen durch Zukauf und Neubau im      ge um nicht mehr als 2 % jährlich
  Jahr 2021                           steigen; Mietanhebungen wer-
                                      den auf max. 4 % innerhalb von
  Errichtung von mindestens 30.000    zwei Jahren begrenzt
  Wohnungen bis 2021 durch die
  städtischen Wohnungsbauge-          Bei Nettokaltmieten von Be-
  sellschaften mit einem ausrei-      standsmietverträgen über 30 %

                                                                                                     3 / 2017   mieterschutz   11
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG

                     Neues von den Roten Roben
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     Urteile des
                       +                                      +                                      schaffene Härteregelung des § 574
                                                                                                     BGB zu beachten, dass die beson-
                                                                                                     deren Belange des Mieters im Ein-
                                                                                                     zelfall (individuelle Härte) erst auf
       Bundes-       Minderung, Lärm                        Heizkosten, ungedämmte                   Widerspruch des Mieters und nicht
                                                                                                     schon bei der Abwägung der gegen-
   gerichtshofs      Aus den Gründen:                       Leitungen                                seitigen Belange im Rahmen der Be-
                     Da die Minderung nach § 536 Abs. 1                                              urteilung, ob ein berechtigtes Inter-
  in Karlsruhe.      BGB kraft Gesetzes eintritt, ge-       Leitsatz:                                esse für die Kündigung vorliegt, zu
                     nügt der Mieter seiner Darlegungs-     § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenVO ist       berücksichtigen sind. Auf Seiten des
   Die Symbole       last schon mit der Darlegung ei-       auf überwiegend ungedämmte, aber         Mieters sind daher – anders als bei
                     nes konkreten Sachmangels, der         nicht freiliegende Leitungen der         den Vermieterinteressen, die voll-
     zeigen an,      die Tauglichkeit der Mietsache         Wärmeverteilung nicht analog an-         ständig einzufließen haben – (nur)
                     zum vertragsgemäßen Gebrauch           wendbar.                                 die unabhängig von seiner konkre-
     ob sie sich     beeinträchtigt; das Maß der Ge-                                                 ten Situation bestehenden Belange
                     brauchsbeeinträchtigung braucht        BGH, Urteil vom 15.03.2017               in die Abwägung einzustellen, also
   positiv oder      er hingegen nicht vorzutragen. Von     – VIII ZR 5/16                           das generell bestehende Interesse,
                     ihm ist auch nicht zu fordern, dass                                             die Wohnung und damit den Lebens-
negativ auf die      er über eine hinreichend genaue                                                 mittelpunkt nicht zu verlieren und

 Mieterinteres-
                     Beschreibung der Mangelerschei-
                     nungen hinaus die ihm häufig nicht
                     bekannte Ursache dieser Sympto-
                                                              ±                                      nicht mit den unbeträchtlichen Kos-
                                                                                                     ten und anderen erheblichen Unzu-
                                                                                                     träglichkeiten belastet zu werden,
sen auswirken.       me bezeichnet.                                                                  die ein Wohnungswechsel in der Re-
                     Hier hatte der Mieter die Lärmbe-      Kündigung, Eigenbedarf                   gel mit sich bringt.
                     lastung, der er sich in seiner Woh-                                             d) Für die Bestimmung des berech-
                     nung ausgesetzt sieht, ausrei-         Leitsatz:                                tigten Interesses haben die Gerich-
                     chend beschrieben und überdies         a) Die Beurteilung der Frage, ob ein     te weiter zu beachten, dass sowohl
                     durch „Lärmprotokolle“ konkreti-       berechtigtes Interesse an der Be-        die Rechtsposition des Vermieters
                     siert. Zur Ursache des beanstan-       endigung des Mietverhältnisses im        als auch das vom Vermieter abge-
                     deten Lärms musste der Mieter          Sinne von § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB        leitete Besitzrecht des Mieters von
                     nichts weiter vortragen, zumal es      vorliegt, entzieht sich einer verall-    der Eigentumsgarantie des Art. 14
                     ihm als Laien weder möglich ist, die   gemeinerungsfähigen Betrachtung.         Abs. 1 Satz 1 GG geschützt sind. Vom
                     Lärmquelle einer bestimmten an-        Sie erfordert vielmehr eine umfas-       Schutzbereich der verfassungs-
                     deren Wohnung zuzuordnen, noch         sende Würdigung der Umstände des         rechtlich verbürgten Eigentums-
                     darzulegen, ob der als unzumutbar      Einzelfalls.                             garantie des Vermieters ist dabei
                     empfundene Lärm auf einem unan-        b) Dies gilt auch für die Geltend-       nicht nur dessen Wunsch erfasst,
                     gemessenen Wohnverhalten ande-         machung eines Berufs- oder Ge-           die Wohnung zu privaten Zwecken
                     rer Bewohner des Hauses, auf ei-       schäftsbedarfs. Es ist nicht zulässig,   zu nutzen, sondern auch dessen Ab-
                     nem mangelhaften Schallschutz          eine solche Fallgestaltung als unge-     sicht, sie für eine wirtschaftliche
                     oder auf einer Kombination beider      schriebene weitere Kategorie eines       Betätigung zu verwenden.
                     Ursachen beruht. Wenn er gleich-       typischerweise anzuerkennenden           e) Neben der Eigentumsgarantie
                     wohl eine aus seiner Sicht beste-      Vermieterinteresses an der Beendi-       kommt den Grundrechten der Be-
                     hende Lärmursache benennt, kann        gung eines Wohnraummietverhält-          rufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), der
                     daraus nicht der Schluss gezogen       nisses zu behandeln und von einer        allgemeinen Handlungsfreiheit (Art.
                     werden, er wolle Mängelrechte          an den Einzelfallumständen ausge-        2 Abs. 1 GG) und des Grundrechts
                     nur für den Fall geltend machen,       richteten Abwägung der beiderseiti-      auf Schutz von Ehe und Familie (Art.
                     dass ausschließlich diese Ursache      gen Belange abzusehen.                   6 Abs. 1 GG) regelmäßig keine selb-
                     und nicht eine andere zutrifft.        c) Im Rahmen der gebotenen Inte-         ständige Bedeutung zu.
                                                            ressenabwägung ist allerdings im         f) Auch wenn sich allgemein verbind-
                     BGH, Beschluss vom 21.02.2017          Hinblick auf die vom Gesetzgeber         liche Betrachtungen hinsichtlich
                     – VIII ZR 1/16                         zum Schutz des Mieters eigens ge-        der vorzunehmenden Einzelfallab-

12    mieterschutz   3 / 2017
wägung verbieten, ist zu beachten,
dass die typisierten Regeltatbestän-
de des § 573 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3
BGB einen ersten Anhalt für die er-
forderliche Interessenbewertung
und -abwägung geben. Das Inter-
esse des Vermieters, die betreffen-
de Wohnung zu (frei-)beruflichen
oder gewerblichen Zwecken selbst
zu nutzen, ist von der Interessenla-
ge her regelmäßig zwischen den ty-
pisierten Regeltatbeständen des Ei-
genbedarfs und der wirtschaftlichen      anzunehmen sein
Verwertung anzusiedeln. Auch inso-       kann, wenn die ge-
weit verbietet sich zwar eine Festle-    schäftliche Tätigkeit
gung allgemein verbindlicher Grund-      andernfalls nicht ren-
sätze. Es lassen sich jedoch anhand      tabel durchgeführt wer-
bestimmter Fallgruppen grobe Leitli-     den könnte oder die kon-
nien bilden.                             krete Lebensgestaltung die
g) So weist der Entschluss eines         Nutzung der Mietwohnung erfor-
Vermieters, die Mietwohnung nicht        dert (z.B. gesundheitliche Einschrän-
nur zu Wohnzwecken zu beziehen,          kungen, Betreuung von Kindern oder
sondern dort zugleich überwiegend        pflegebedürftigen Personen).            Die typisierten Regeltatbestände des
einer geschäftlichen Tätigkeit nach-                                             § 573 Abs. 2 BGB geben einen ersten
zugehen (sog. Mischnutzung), ei-         BGH, Urteil vom 29.03.2017              Anhalt für die erforderliche Interes-
ne größere Nähe zum Eigenbedarf          – VIII ZR 45/16                         senbewertung und -abwägung. Die
nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf, da                                              für die Anerkennung eines berech-
er in solchen Fallgestaltungen in der                                            tigten Interesses im Sinne von § 573
Wohnung auch einen persönlichen
Lebensmittelpunkt begründen will.
In diesen Fällen wird es regelmäßig
                                          ±                                      Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Ge-
                                                                                 wichtigkeit der geltend gemachten
                                                                                 Belange ist zunächst davon abhän-
ausreichen, dass dem Vermieter bei                                               gig, mit welchem Regeltatbestand
verwehrtem Bezug ein beachtens-          Kündigung,                              das geltend gemachte Interesse am
werter Nachteil entstünde, was bei                                               ehesten vergleichbar ist. Ausgehend
einer auf nachvollziehbaren und ver-     Generalklausel                          von diesen Grundsätzen reicht es in
nünftigen Erwägungen der Lebens-                                                 den Fällen, in denen das vom Vermie-
und Berufsplanung des Vermieters         Anmerkungen d. Red.:                    ter geltend gemachte Interesse an
häufig der Fall sein dürfte. Entspre-    Die Kündigung eines Wohnraum-           der Beendigung des Mietverhältnis-
chendes gilt, wenn die Mischnut-         mietverhältnisses durch den Ver-        ses eine größere Nähe zum Eigenbe-
zung durch den Ehegatten oder Le-        mieter nach der Generalklausel des §    darfstatbestand aufweist, regelmä-
benspartner des Vermieters erfol-        573 Abs. 1 Satz 1 BGB – hier zwecks     ßig aus, dass die Vorenthaltung der
gen soll.                                Durchführung eines sozialen Wohn-       Mieträume für den Vermieter einen
h) Dagegen weisen Fälle, in denen        gruppenprojekts durch einen Drit-       beachtenswerten Nachteil begrün-
der Vermieter oder sein Ehegatte/        ten – setzt eine umfassende einzel-     det. Ist das angeführte Interesse da-
Lebenspartner die Wohnung aus-           fallbezogene Feststellung und Ab-       gegen mehr mit der von § 573 Abs. 2
schließlich zu geschäftlichen Zwe-       wägung der beiderseitigen Belange       Nr. 3 BGB erfassten wirtschaftlichen
cken nutzen möchte, eine größe-          der betroffenen Mietvertragspartei-     Verwertung vergleichbar, muss der
re Nähe zur Verwertungskündigung         en voraus. Für die Bestimmung des       Fortbestand des Wohnraummietver-
nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB auf. Ange-   berechtigten Interesses haben die       hältnisses für den Vermieter einen
sichts des Umstands, dass der Mie-       Gerichte zu beachten, dass sowohl       Nachteil von einigem Gewicht dar-
ter allein aus geschäftlich motivier-    die Rechtsposition des Vermieters       stellen, der je nach Fallgestaltung
ten Gründen von seinem räumlichen        als auch das vom Vermieter abgelei-     auch die Intensität eines erheblichen
Lebensmittelpunkt verdrängt wer-         tete Besitzrecht des Mieters von der    Nachteils im Sinne von § 573 Abs. 2
den soll, muss der Fortbestand des       verfassungsrechtlichen Eigentums-       Nr. 3 BGB erfordern kann.
Wohnraummietverhältnisses für den        garantie geschützt sind. Allgemein
Vermieter einen Nachteil von einigem     verbindliche Betrachtungen verbie-      BGH, Urteil vom 10.05.2017
Gewicht darstellen, was etwa dann        ten sich dabei.                         – VIII ZR 292/15

                                                                                                                3 / 2017   mieterschutz   13
BUNDESRAT ZU KINDERLÄRM

                    Kinderlärm lässt sich nicht differenzieren
                    Bundesrat startet Intitiative
                    Der Bundesrat möchte Kindern mehr Möglichkeiten geben, Sport auf innerstädtischen Anlagen zu treiben.
                    Sportplätze, die von Kindern genutzt werden, sollen künftig lärmschutzrechtlich mit Kinderspielplätzen oder
                    Kitas gleichgestellt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am 12. Mai 2017 in seiner
                    Plenarsitzung beschlossen hat.

                    Lärmschutz-                           Sportliche Aktivitäten               Wie es weitergeht
                    privilegierung                        von Kindern fördern
                    Nach dem Bundesimmissions-            Diese Ungleichbehandlung zwi-        Der Gesetzentwurf wird zunächst
                    schutzgesetz ist Kinderlärm, der      schen Kinderspielplätzen einer-      der Bundesregierung zugeleitet.
                    von Kindertagesstätten, Spiel-        seits und Sportanlagen anderer-      Diese verfasst eine Stellungnah-
                    plätzen und ähnlichen Einrichtun-     seits ist aus Sicht des Bundesra-    me und bringt dann beide Doku-
                    gen ausgeht, im Regelfall keine       tes sachlich nicht gerechtfertigt.   mente beim Deutschen Bundes-
                    so genannte schädliche Umwelt-        Die strengeren Lärmschutzvor-        tag ein. Feste Fristen für dessen
                    einwirkung. Bei der Beurteilung       schriften für den Erwachsenen-       Beratungen gibt es jedoch nicht.
                    der Geräuscheinwirkungen dür-         sport dürften daher künftig nicht    Sofern der Bundestag das Gesetz
                    fen daher Immissionsgrenz- und        gelten, wenn die Anlagen von Kin-    verabschiedet, befasst sich im An-
                    -richtwerte nicht herangezogen        dern genutzt werden. Bewegung        schluss der Bundesrat noch einmal
                    werden. Klagen von Anwohnern          und Sport, die für Kinder so wich-   abschließend damit.
                    gegen Kinderlärm haben gerin-         tig sind, sollen damit gefördert
                    gere Chancen auf Erfolg. Die Pri-     werden.
                    vilegierung gilt allerdings bislang
                    nicht für Sportanlagen.

14   mieterschutz   3 / 2017
RATGEBER/IMPRESSUM

Ratgeber der Verbraucherzentrale
                                                                                           IMPRESSUM
Versicherungsschaden – Was tun?
                                                                                           MIETERSCHUTZ
                                                                                           Organ des Mieterschutzbundes Berlin e.V.
                                                                                           Herausgeber:
                                             Alles rund um die Schadensregulierung         Mieterschutzbund Berlin e.V.
                                                                                           Konstanzer Straße 61, 10707 Berlin
                                             Welche Besonderheiten bei den einzelnen       Tel.: (030) 921 02 30 -10
                                             Versicherungssparten zu beachten sind         zentrale@mieterschutzbund.berlin
                                                                                           www.mieterschutzbund.berlin
                                             Wer bei der Schadensregulierung helfen        Die Zeitschrift Mieterschutz erscheint
                                             kann                                          zweimonatlich.

                                             Mit vielen Beispielen, Checklisten und        V.i.S.d.P.:
                                             Musterschreiben                               Rechtsanwalt und Notar a.D.
                                                                                           Michael Müller-Degenhardt

                                             Versicherungsschaden und die Versiche-        Redaktionsleitung:
                                                                                           Rechtsanwältin Kati Selle
                                             rung zahlt nicht?                             k.selle@mieterschutzbund.berlin
                                                                                           Redaktionelle Mitarbeit:
                                             Die Schadensregulierung und die Durch-
                                                                                           Susanne Böttcher
                                             setzung von Ansprüchen haben ihre Tü-
                                                                                           Rechtsanwältin und Notarin
                                             cken. Handeln Sie richtig, wenn es darauf     Gisela Rönnbeck
                                             ankommt – dazu sollten Sie die Tricks und
                                                                                           Rechtsanwalt Jürgen Schirmacher
                                             Besonderheiten der Branche kennen und
                                                                                           Titelgestaltung, Satz und Layout:
                                             wissen, welche Fristen und Dokumentati-       Mieterschutzbund
                                             onspflichten Sie einhalten müssen.
                                                                                           Bildnachweis:
1. Auflage 2012                              Von Hausrat- über Unfall- bis hin zu KFZ-
                                                                                           © Karikaturen:
272 Seiten | 14,0 x 20,0 cm |                und Krankenversicherung: Dieser Ratge-
                                                                                           S. 4, 6, 8, 10: Dieko (Rechtsanwalt Müller),
kartoniert                                   ber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, worauf   S. 16, 17: Tomicek/LBS
Buch: 11,90 Euro /                           es ankommt – in dreizehn verschiedenen        © Grafiken: S. 15: Verbraucherzentrale.de,
zzgl. Versandkosten                          Versicherungssparten.                         S. 2, 5-9: Senatsverwaltung für Stadtent-
                                                                                           wicklung und Wohnen

Näheres unter : www.ratgeber-verbraucherzentrale.de / Bestelltelefon: 0211-38 09 555       © Fotos: S. 22: MaryG90, Alexrk2, S. 22, 23:
                                                                                           Fridolin Freude, S. 23: Sonja Thomassen,
                                                                                           Kondephy
                                                                                           © fotolia:
Kleinanzeige                                                                               Titelseite: Friedberg
                                                                                           S. 2, 14: Shmel, S. 3: Franziska Krause,
                                                                                           S. 11: GreenOptix, S.12, 13: Blackosaka,
                                                                                           S. 13: m.schuckart, S. 18: JiSign,
                                                                                           S. 19: Katja Xenikis

            Freundliche, hilfsbereite, ruhige Mieterin,
         als Sekretärin seit 17 Jahren beim selben Arbeitgeber fest angestellt,
                                  NR, keine Haustiere,
                                                                                           Druck: MEDIALIS Offsetdruck GmbH
             sucht Mietwohnung z.B. in Charlottenburg                                      Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag
                        (gerne aber auch anderer Stadtteil):                               enthalten.
                  2 Zimmer, Küche, Dusche oder Bad, 58 bis 63 qm.                          Papier: FSC ® ,
                      Mietpreisvorstellung um die 8 € kalt/qm.                             100% chlorfrei gebleichter Zellstoff.
 Ob Alt- oder Neubau sowie Etage unwichtig, Fahrstuhl nicht unbedingt erforderlich,
                        Balkon wäre nett, ist aber kein Muss.
               Befristeter Mietvertrag für 3 bis 4 Jahre auch möglich.

                                Telefon: 0175-3530623
                                                                                           Redaktionsschluss: 12.06.2017

                                                                                                     3 / 2017   mieterschutz          15
MIETE UND MIETRECHT

                    Defekter Briefkasten
                    Mieter wollte Schreiben des Eigentümers nicht erhalten haben
                    Die Frage der ordnungsgemäßen        Amtsgericht Berlin-Wedding            gen könne. Sie habe das Schrei-
                    Zustellung von Schreiben, etwa       – Aktenzeichen 18 C 380/15            ben nicht erhalten und somit sei es
                    mit der Absicht einer Mieterhö-                                            auch nicht fristgemäß bei ihr ein-
                    hung, wird immer wieder vor Ge-      Der Fall: Eine Mieterin klagte ge-    getroffen.
                    richt diskutiert. So machen etwa     gen eine Mieterhöhung. Zwar hat-
                    die Adressaten gerne geltend, den    te der Hauswart das Schreiben in      Das Urteil: Auch ein Mieter, dem
                    Brief gar nicht erhalten zu haben.   den Briefkasten eingelegt. Aller-     die Immobilie bekanntermaßen
                    Allerdings kann man sich nach In-    dings argumentierte die Frau da-      nicht gehört, muss dafür sorgen,
                    formation des Infodienstes Recht     mit, dass schon seit längerer Zeit    dass der Briefkasten ordnungsge-
                    und Steuern der LBS nicht ganz so    die dazugehörige Klappe fehle         mäß zu verschließen ist. Das stell-
                    einfach herausreden.                 und jedermann an die Post gelan-      te das Amtsgericht Wedding fest.
                                                                                               So wäre die Frau im konkreten Fall
                                                                                               verpflichtet gewesen, die Eigentü-
                                                                                               mer bzw. die Verwaltung auf das
                                                                                               Fehlen der Klappe hinzuweisen
                                                                                               und auf eine Reparatur zu drängen.
                                                                                               Nachdem sie das über ein Jahr
                                                                                               lang nicht getan habe, falle die Un-
                                                                                               zustellbarkeit von Schreiben in ih-
                                                                                               ren eigenen Verantwortungsbe-
                                                                                               reich.

                    Rollator-Parkplatz
                    Mieterin durfte Gehhilfe neben der Haustür abstellen
                    Inzwischen haben wir uns längst      nämlich verbieten, dass sie ihren     Recht und Steuern der LBS eben-
                    daran gewöhnt, dass viele älte-      Rollator rechts neben der Haustür     so. Zwar scheide der Platz rechts
                    re Menschen mit einem Rolla-         abstellte. Das versperre den Weg      neben der Haustür tatsächlich we-
                    tor unterwegs sind. Nur auf die-     zum Keller. Stattdessen bot er an,    gen des Kellerzugangs aus. Aber
                    se Weise können sie oft noch mo-     das Gerät in einem weiter entfern-    links neben der Tür dürfe der Rolla-
                    bil sein. Doch was geschieht mit     ten Schuppen unterzubringen oder      tor künftig abgestellt werden.
                    dieser Gehhilfe, wenn sie gerade     es in jedem Einzelfalle in die Woh-
                    nicht gebraucht wird? Genau da-      nung tragen zu lassen. Mit beidem     Amtsgericht Recklinghausen
                    rum drehte sich ein Prozess vor      war die Mieterin nicht einverstan-    – Aktenzeichen 56 C 98/13
                    dem Amtsgericht. Ein Hauseigen-      den. Das zuständige Gericht sah es
                    tümer wollte es seiner Mieterin      nach Information des Infodienstes

16   mieterschutz   3 / 2017
MIETE UND MIETRECHT

Gefahr von oben
Holzfigur stürzte von Fenstersims herab und verletzte Passantin
Wer Gefahrensituationen schafft,       vier Stunden konnte sie das Kran-
der muss die Verantwortung für         kenhaus wieder verlassen, klagte
daraus entstehende Folgeschä-          aber über Folgeschäden (unter an-
den übernehmen. Das gilt nach          derem Geschmacks- und Sehstö-
Auskunft des Infodienstes Recht        rungen). Sie forderte Schmerzens-
und Steuern der LBS auch dann,         geld.
wenn jemand eine schwere Holz-
figur auf dem Fenstersims abstellt     Das Urteil: Die Richter sprachen
und diese auf Grund eines Wind-        dem Opfer nach der Beweisauf-
stoßes herabstürzen kann.              nahme 3.000 Euro zu. Zwar habe
                                       in letzter Konsequenz ein unvor-
Oberlandesgericht München              hersehbarer Windstoß für das He-
– Aktenzeichen 20 U 4602/15            rabfallen der Figur gesorgt. Aber
                                       die Mieterin habe mit der unge-
Der Fall: Eine Mieterin wohnte im      sicherten Positionierung des Ob-
dritten Stock eines Hauses. Auf        jekts eine besondere Gefahren-
dem Sims eines ihrer Fenster plat-     quelle eröffnet. Somit verursach-
zierte sie eine etwa ein Kilogramm     te sie fahrlässig die Verletzung der
schwere und 25 Zentimeter hohe         Passantin, die sich ganz normal im
Holzfigur. Als das Fenster geöffnet    Straßenraum aufhielt.
war, stürzte diese Figur unglück-
licherweise herab und traf eine
Passantin am Kopf. Die Frau erlitt
eine Platzwunde, die mit drei Sti-
chen genäht werden musste. Nach

                                                                              Quelle: Infodienst Recht
                                                                              und Steuern der LBS

Wasser marsch
Ein Boiler leckte und der Mieter sollte den Schaden bezahlen
Wasserschäden haben es häufig          Der Fall: Ein an der Wand montier-     Das Urteil: Die Richter entschie-
in sich. Wenn aus Leitungen, Spül-     ter Boiler in einer Mietwohnung        den nach der Beweisaufnahme,
becken oder Waschmaschinen             war defekt. Möglicherweise lag         dass hier allenfalls eine leichte
Hunderte oder gar Tausende von         es an einem Zulaufventil, das nicht    Fahrlässigkeit des Beklagten an-
Litern austreten, dann ist der Sach-   vollständig zugedreht war. Jeden-      zunehmen sei. Dafür müsse er je-
schaden enorm. Der Bewohner ei-        falls traten größere Mengen Was-       doch nicht haften. Eine weiterge-
ner Mietwohnung kann allerdings        ser aus, ehe der Fehler bemerkt        hende grobe Fahrlässigkeit, bei der
nach Information des Infodiens-        wurde. Der Schaden betrug etwa         die Übernahme des Schadens tat-
tes Recht und Steuern der LBS nur      10.000 Euro. Die Versicherung des      sächlich in Frage gekommen wäre,
haftbar gemacht werden, wenn er        Wohnungseigentümers forderte           hatte die Versicherung dem Mieter
den Schaden vorsätzlich oder grob      das Geld von dem Mieter, weil des-     nicht nachweisen können.
fahrlässig verursacht hat.             sen Fehlverhalten ursächlich ge-
                                       wesen sei. Der weigerte sich, es
Oberlandesgericht Düsseldorf           kam zu einem Zivilverfahren durch
– Aktenzeichen I-24 U 164/15           zwei Instanzen.

                                                                                                           3 / 2017   mieterschutz   17
AKTUELLES AUS BERLIN

                    Aktuelles aus Berlin
                    Träger für Fachstelle gegen Diskriminierung – Änderungen des
                    Berliner Wohnraumgesetzes geplant – Überprüfungsmöglichkeit
                    für Mieterhöhungen bei den städtischen Gesellschaften – Grund-
                    steinlegung in Altglienicke – Bundesratsinitiative des Senats für
                    Mieterschutz bei Zahlungsverzug
                       Träger für Fachstelle gegen           Geplante Veränderungen                len in der Wirtschaftlichkeits-
                        Diskriminierung auf dem          des Berliner Wohnraum­gesetzes            berechnung nur noch die nied-
                       Wohnungsmarkt stehen fest              verbessern Situation                 rigeren Kaufpreise angesetzt
                                                          von Mieterinnen und Mietern              werden, so bleiben die Kosten-
                    Die Koordinations- und Fachstel-        im sozialen Wohnungsbau                mieten niedriger.
                    le gegen Diskriminierung auf dem
                    Wohnungsmarkt wird von einer         Im Jahr 2018 ist eine umfassende          Bezugsgröße für den Mietzu-
                    Kooperation zwischen dem Bü-         Reform des sozialen Wohnungs-             schuss wird die Bruttowarm-
                    ro UrbanPlus und dem Türkischen      baus vorgesehen. Ihr Ziel ist es, So-     statt wie bisher die Nettokalt-
                    Bund in Berlin-Brandenburg be-       zialmieten zu dämpfen und Bele-           miete. So haben mehr Miete-
                    trieben. Das ist das Ergebnis des    gungsbindungen für Haushalte mit          rinnen und Mieter mit geringem
                    Interessenbekundungsverfahrens,      geringem Einkommen dauerhaft zu           Einkommen einen Anspruch auf
                    das die Senatsverwaltung für Jus-    erhalten. Um die Situation der be-        Mietzuschuss im öffentlich ge-
                    tiz, Verbraucherschutz und Anti-     troffenen Mieterinnen und Mieter          förderten Wohnungsbestand.
                    diskriminierung durchgeführt hat.    schon vor Inkrafttreten dieser Re-
                    Die künftige Koordinations- und      form zu verbessern, soll das Ber-       Die neuen gesetzlichen Regelungen
                    Fachstelle soll ab Sommer 2017       liner Wohnraumgesetz in einigen         sollen nach dem Abgeordneten­
                    als Mittlerin zu den bereits be-     wichtigen Punkten schon jetzt ge-       hausbeschluss schnellstmöglich in
                    stehenden Beratungsangeboten,        ändert werden. Der Senat hat dazu       Kraft treten.
                    zum Beispiel auf Bezirksebene,       auf Vorlage der Senatorin für Stadt-
                    tätig werden. Außerdem wird sie      entwicklung und Wohnen, Katrin
                    die Fortbildungs- und Qualifizie-    Lompscher, beschlossen, einen ent-           Überprüfung von
                    rungsangebote für Beratungsstel-     sprechenden Gesetzentwurf im Ab-          Mieterhöhungsverlangen
                    len und Wohnungsanbieter vernet-     geordnetenhaus einzubringen.                bei den städtischen
                    zen und weiterentwickeln. Ein wei-                                            Wohnungsbaugesellschaften
                    terer Schwerpunkt der Arbeit wird    Die geplante Veränderung des Ber-
                    in der Dokumentation von Diskri-     liner Wohnraumgesetzes umfasst          Um auch in Zukunft Berlinerinnen
                    minierungsfällen liegen. An die      die folgenden Maßnahmen:                und Berliner mit mittlerem und ge-
                    Fachstelle können sich Bürgerin-                                             ringem Einkommen vor Verdrän-
                    nen und Bürger wenden, die ent-        Rückwirkende Mieterhöhungs-           gung und hohen Mieten zu schüt-
                    weder im Bewerbungsprozess um          möglichkeiten im sozialen Woh-        zen, unterzeichneten der Senat, die
                    eine Mietwohnung oder auch im          nungsbau in Berlin werden ab-         städtischen Wohnbaugesellschaf-
                    Rahmen eines bestehenden Miet-         geschafft.                            ten und die Wohnraumversor-
                    verhältnisses Diskriminierung zum                                            gung Berlin – Anstalt öffentlichen
                    Beispiel auf Grund ihrer Herkunft      § 5 des Wohnraumgesetzes Ber-         Rechts – vor wenigen Wochen die
                    oder Religion erfahren haben.          lin wird gestrichen. Dies ver-        Kooperationsvereinbarung „Leist-
                                                           hindert ein vorzeitiges Ende der      bare Mieten, Wohnungsneubau
                                                           Förderung bei Objekten ohne An-       und soziale Wohnraumversor-
                                                           schlussförderung und erhält die       gung“. Die Vereinbarung enthält
                                                           ursprünglichen Bindungsfristen.       u. a. eine Obergrenze für Mieter-
                                                                                                 höhungen und zwar auch für sol-
                                                           Für Grundstückskäufe, die die         che, die bereits zum 1. Januar 2017
                                                           ursprünglich geplanten Ge-
                                                           samtkosten unterschreiten, sol-

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