Stadt Schelklingen Stadtbote der

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Stadt Schelklingen Stadtbote der
Stadtbote der
                         Stadt Schelklingen
                                Schmiechen   Justingen   Ingstetten   Hausen   Hütten   Gundershofen   Sondernach

59. Jahrgang                     Donnerstag, 28. November 2019                                  Nummer 48

                          Jahreskonzert
                 des Musikverein Schmiechen e.V.

                  Hiermit möchten wir alle Liebhaber der Blasmusik zu unserem
               Jahreskonzert am Samstag, 30. November 2019 um 20:00 Uhr in die
                       Turn- und Festhalle Schmiechen herzlich einladen.

                    Das Vororchester, die Gemeinschaftsjugendkapelle
            Schmiechen/Schelklingen sowie die Musikerinnen und Musiker des
         Musikverein Schmiechen, haben für Sie ein vielseitiges und umfangreiches
          Programm zusammengestellt, das sicherlich für jeden etwas beinhaltet.

                 Lassen Sie sich an diesem Abend von unserer Musik verzaubern.
Stadt Schelklingen Stadtbote der
Stadtbote der Stadt Schelklingen                                                            28. November 2019, Nummer 48
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          Einladung zum traditionellen Nikolausmarkt
               auf dem Kirchplatz in Schelklingen
                                                         Am Samstag, den 30.11.2019
                                                              von 13 Uhr – 21 Uhr

                                                                   Um 13 Uhr werden unser
                                                             Schirmherrn Bürgermeister Ulrich
                                                            Ruckh, Herr Häge vom Förderverein
                                                            tumor- und leukämiekranker
                                                            Kinder sowie unser 1. Vorsitzender
                                                           Michael Strobl gemeinsam den Markt
                                                                         eröffnen

        Zu unserem Programm
    13 Uhr                   Eröffnungsrede mit musikalischer Umrahmung durch den Schulchor
                             der Heinrich-Kaim-Schule

    15:00 Uhr                Liederkranz: Adventssingen – mit Bläserunterstützung – in der Kirche

    16 Uhr                   Musikalische Umrahmung durch die Stadtkapelle Schelklingen

    16.45 Uhr                Nikolaus und Rupprecht – für unsere Kleinen

    17:30 Uhr                Feuershow mit Sabine Schuwerk

         Parallel dazu während des ganzen Nikolausmarktes
    Museumsöffnung und Museumkaffee / Öffnung des City-Treff / Kunstausstellung in der
    Galerie „Kunst und Kunst“ in der Marktstraße
                  Der Gewerbeverein Schelklingen freut sich auf Ihren Besuch
             und auf einen schönen gemütlichen Markt bei guten Begegnungen

                    Programmänderungen sind aus technischen bzw. wetterbedingten Gründen möglich
Stadt Schelklingen Stadtbote der
28. November 2019, Nummer 48                                     Stadtbote der Stadt Schelklingen
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                                                                            Veranstalter:
                                                                                      Förderverein

      Sonntag, 1. Dezember 2019 um 15:00 Uhr
           in der Turn- und Festhalle Schmiechen
      Kartenvorverkauf bei der Bäckerei Frenz in Schmiechen und Stadtbücherei Schelklingen
                 Einlass und Öffnung Tageskasse am Veranstaltungstag um 14:30 Uhr
Stadt Schelklingen Stadtbote der
Stadtbote der Stadt Schelklingen                                      28. November 2019, Nummer 48
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                                           Herzliche Einladung zur 300-Jahrfeier
                                                unserer Herz-Jesu-Kapelle
                                               Mit dem Blechbläserensemble der Stadtkapelle
                                                              Schelklingen

    Erbaut von Pater Anselm Storr aus Zwiefalten, gestiftet von der Äbtissin Gertrud Schenk
                                        von Castell

    Ist sie doch persönlicher Ort der Ruhe, Ort der Erinnerung, traute Waldkapelle, geweiht
                                        dem Herzen Jesu

    Wann? Am Freitag, 29.11.2019 um 18:00 Uhr

    Wo? Bildstöckle Pappelallee / Herz-Jesu-Berg

     Wir möchten mit Ihnen diesen Anlass würdigen und laufen mit Fackeln auf den Herz-
        Jesu-Berg zur Kapelle. Uns empfängt ein Blechbläserensemble der Stadtkapelle
     Schelklingen. Umrahmt von Impulsen des Atempauseteams wird Pater Anthony den
    Segen aussprechen. Anschließend lassen wir den Abend bei Tee und Punsch ausklingen.

                  Wir freuen uns, mit Ihnen unser Herz-Jesu-Käpelle zu beehren

                                          Kirchengemeinde Schelklingen

      Ein Fahrdienst ist eingerichtet. Wer diesen annehmen möchte, bitte im Pfarrbüro anmelden.
                                        Fackeln sind organisiert.
Stadt Schelklingen Stadtbote der
28. November 2019, Nummer 48                            Stadtbote der Stadt Schelklingen
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                               Herzliche Einladung zum

           Gottesdienst am 1. Advent
                      am Sonntag, 1. Dezember 2019 um 10:30 Uhr
                   in der evangelischen Pauluskirche in Schelklingen

            Der evangelische Kirchenchor singt adventliche Weisen, um
                  Sie auf die besinnliche Jahreszeit einzustimmen
                          Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

                Ihnen einen schönen Advent, ein gesegnetes Weihnachtsfest
                           und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
                  Wir verabschieden uns bis März 2020 in die Winterpause.
Stadt Schelklingen Stadtbote der
Stadtbote der Stadt Schelklingen                                                             28. November 2019, Nummer 48
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    Lichterkirche Im Advent mit dem
    Gesangverein Hütten

    Am 8.12.19 um 19.00 Uhr
    In der St. Michaelkirche in
    Gundershofen
    Zum anschließenden gemütlichen
    beisammen sein, laden wir sie
    herzlich ein.
    Kirchengemeinderat Gundershofen/Hütten

                                                                     8. Festsetzung der Gesplitteten Abwassergebühr 2020 und 3.
                                                                         Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Ab-
                                                                         wasserbeseitigung vom 27. November 2014
                                                                         - Beschlussfassung
                                                                     9. Festsetzung der Entsorgungsgebühr für Kleinkläranlagen und
                                                                         geschlossenen Gruben für 2020 sowie 6. Satzung zur Ände-
Einladung                                                                rung der Entsorgungssatzung vom 25. Juli 2000
zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schelklingen        - Beschlussfassung
TERMIN: Mittwoch, 04. Dezember 2019                                  10. 2. Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung
UHRZEIT: 18:30 Uhr                                                       hier: Beschlussfassung
ORT: Großer Sitzungssaal des Rathauses Schelklingen                  11. 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des
                                                                         Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Zu der obigen Gemeinderatssitzung darf ich die Gemeindeein-
                                                                         der Stadt Schelklingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung –
wohner freundlich einladen.
                                                                         FwKS) - Beschlussfassung
Als TAGESORDNUNG ist vorgesehen:                                     12. Feuerwehr Schelklingen, Abteilung Schelklingen
1. Bekanntgaben der Verwaltung                                           hier: Bestätigung der Wahl des Abteilungskommandanten
2. Erschließung Baumgartenweg in Justingen                                     Thomas Gaus
    hier: Vorstellung der Planung und Ausschreibung der Bau-         13. Annahmen von Spenden
          maßnahme                                                   14. Sonstiges
3. Neubau Buswendeplatte an der Urspringschule in Schelklingen
                                                                     Die Anlagen zur öffentlichen Gemeinderatssitzung können im
    hier: Vorstellung der Planung und Ausschreibung der Baumaß-
                                                                     Rathaus Schelklingen während der Sitzung eingesehen werden.
          nahme
4. Breitbandausbau Stadt Schelklingen                                Schelklingen, den 22. November 2019
    hier: Förderantragstellung durch Komm. Pakt. Net                 Ulrich Ruckh
5. Ergänzungssatzung „Hülengässle“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Bau-       Bürgermeister
    gesetzbuch über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche
    in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Justingen hier:
    - Aufstellungsbeschluss
    - Auslegungsbeschluss                                            Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schelklingen.
6. Bündelausschreibung 2021 – 2023 ff. für den kommunalen            Herausgeber: Bürgermeisteramt Schelklingen,
    Strombedarf hier: Beauftragung der Gt-service Dienstleistungs-   Telefon 0 73 94/2 48 - 0, Fax 0 73 94/2 48 - 50
    gesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg              Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Herrn Ulrich Ruckh, Bürgermeister,
7. Festsetzung der Wassergebühren 2020 sowie 3. Satzung zur          für den übrigen Inhalt:
    Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 27. November           Fink GmbH Druck und Verlag · Postfach 7140 · 72784 Pfullingen
    2014                                                             (Sandwiesenstraße 17) · Telefon 0 71 21/97 93 - 0 · Fax 0 7121/97 93 - 993
    - Beschlussfassung
Stadt Schelklingen Stadtbote der
28. November 2019, Nummer 48                                                                Stadtbote der Stadt Schelklingen
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                                                                         Öffnungszeiten und wichtige Telefonnummern
                                                                                Stadtverwaltung                                 0 73 94/248-0
                                                                                Montag, Mittwoch und Freitag             08:00 bis 12:00 Uhr
                                                                                Dienstag         08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
            Öffentliche Bekanntmachung     Öffentliche Bekanntmachung           Donnerstag       08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
             des Landratsamts Alb-Donau-Kreis                                   Bürgerservice:
 nach § 10 Abs. 7 Sätze 2 u. 3 i. V. m. Abs. 8 Satz 2 ff. Bundes-Immissi-       Mittwoch                                 08:00 bis 12:30 Uhr
                                          des     Landratsamts
 onsschutzgesetz, § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung
                                                                            Alb-Donau-Kreis
                                                                                Freitag                                  08:00 bis 13:00 Uhr

desnach    § 10 Abs. 7 Sätze (9.            2 BImSchV)
                                               u. 3 i. V.  und m.
                                                               §§ 20,Abs.
                                                                      27 des 8 Satz   2 ff.der
                                                                                            Bundes-Immissionsschutz-
                                                                                Außerhalb      vorgenannten Öffnungszeiten können weiterhin
    Bundes-Immissionsschutzgesetzes                                             Sprechstunden vereinbart werden.
   gesetz,
      Gesetzes§    21dieaUmweltverträglichkeitsprüfung
                über       der Neunten Verordnung             (UVPG)      zur Durchführung des Bundes-Immissi-
                                                                                Stadtbücherei „Im alten Rathaus“             0 73 94/91 61 90
     onsschutzgesetzes (9. BImSchV) und §§ 20, Dienstag
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreise erteilte der Firma Heidel-
                                                                      27 desbisGesetzes
                                                                                 Freitag      über die Umwelt-
                                                                                                             15:00 bis 18:00 Uhr
                                       verträglichkeitsprüfung
bergCement AG auf Antrag vom 27.06.2017 die immissions-                   (UVPG)
                                                                    zusätzlich Mittwoch                      10:00 bis 12:00 Uhr
                                                                    Stadtmuseum                                   0 73 94/24 817
schutzrechtlichen Änderungsgenehmigung vom 25.11.2019, Az.:         Sonntag          10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
  Das Landratsamt
32/125.8-I/SL, zur ÄnderungAlb-Donau-Kreise
                             der Abbaugenehmigung   erteilte   der Firma
                                                      des Stein-            HeidelbergCement
                                                                    Hohle Fels  Schelklingen          AG auf An-  0 73 94/24 817
  tragVohenbronnen
bruchs   vom 27.06.2017         die immissionsschutzrechtlichen
                       einschließlich der flächenhaften Erweite-            Änderungsgenehmigung
                                                                    von 1. November   bis 1. Mai geschlossen vom
rung  um ca. 45,9 haAz.:
  25.11.2019,        im Norden   und Osten fürzur
                          32/125.8-I/SL,        einen befristeten derInformationszentrum
                                                   Änderung            Abbaugenehmigung     Biosphärengebiet
                                                                                                  des Stein-Hütten
Zeitraum von 30 Jahren zuzüglich 5 Jahre für die nachlaufende       von November bis März geschlossen
  bruchs Vohenbronnen einschließlich der flächenhaften                       Erweiterung um ca. 45,9 ha im
                                                                    Kläranlage
Rekultivierung des gesamten Steinbruchgeländes auf den Ge-
  Norden und Osten für einen befristeten ZeitraumTelefon
markungen Schelklingen, Schmiechen, Ringingen und Pappelau.
                                                                      von 30   Jahren zuzüglich 5 Jahre für0 73 94/25 74
                                                                            Kläranlage
                                                                    Mobiltelefon der Bereitschaft
  die nachlaufende Rekultivierung des gesamten Steinbruchgeländes auf den Gemar-                                 01 73/9 88 21 44
Die Durchführung des immissionsschutzrechtlichen Änderungs-           Wasserversorgung Kernstadt und Ortsteile
  kungen Schelklingen, Schmiechen, Ringingen und
genehmigungsverfahrens beruhte auf §§ 16 und 10 Bundes-Im-
                                                                         Pappelau.
                                                                      Notfall-Telefonnummer    des Wassermeisters
                                                                      Telefon Bauhof                               0 73 94/24 57 55
missionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit §§ 1 und 2
                                                                      Telefax Bauhof                               0 73 94/24 56 02
derDie  Durchführung
    Vierten Verordnung zurdes     immissionsschutzrechtlichen
                            Durchführung    des Bundes-Immissi-            Änderungsgenehmigungsverfah-
                                                                      Mobiltelefon  der Bereitschaft               01 72/7 80 35 10
  rens beruhte(4.
onsschutzgesetzes    auf  §§ 16inund
                       BImSchV)           10 Bundes-Immissionsschutzgesetz
                                    Verbindung  mit Nummer 2.1.1      Landeswasserversorgung(BImSchG) in Verbin-
                                                                      Zentralwarte Langenau                     0 73 45/96 38 21 20
  dung
des       mit 1§§
    Anhanges     zur14.und  2 der Vierten Verordnung zur Durchführung
                        BImSchV.                                                          des Bundes-Immissi-
                                                                      Albwasserversorgungsgruppe VIII/IX nur Ortsteile
Füronsschutzgesetzes
    das Vorhaben bestand eine (4. Pflicht
                                   BImSchV)       in Verbindung
                                          zur Durchführung  einer     mit  Nummer
                                                                      Wasserwerk        2.1.1 des Anhanges 1 0 73 84/65 00
                                                                                    Gundershofen
  zur 4. BImSchV.
Umweltverträglichkeitsprüfung   nach   § 5 des Gesetzes  über  die    oder Landeswasserversorgung
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Sie ergab sich aus § 9          Zentralwarte Langenau                     0 73 45/96 38 21 20
                                                                      Mobiltelefon Herr Pfaff                     01 57/35 15 27 15
UVPG in Verbindung mit Nr. 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Die
  Für das Vorhaben bestand eine Pflicht zur Durchführung              Mobiltelefoneiner   Umweltverträglichkeits-
                                                                                    Herr Ruhland                   01 73/3 02 94 70
UVP war als unselbstständiger Bestandteil in das Genehmigungs-        Erdgas Südwest GmbH, Gasversorgung
  prüfung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
verfahren integriert. Ein UVP-Bericht wurde im Rahmen einer
                                                                                                      (UVPG). Sie
                                                                      Störungs-Nr.                                 08 00/0 82 45 05
  ergab sich aus § 9 UVPG mit
Umweltverträglichkeitsuntersuchung     in Verbindung       mit Nr. 2.1.1
                                           den Antragsunterlagen             der Anlage 1 zum UVPG. Die
                                                                      EnBW, Stromversorgung
  UVP war
vorgelegt.     als unselbstständiger
           Die Zugänglichmachung               Bestandteil
                                      der Unterlagen  erfolgte in
                                                                im dasStörungs-Nr.
                                                                        Genehmigungsverfahren integriert.          08 00/3 62 94 77
  Eindes
Sinne   UVP-Bericht
           § 20 UVPG zuwurde       im Rahmen
                           diesem Zeitpunkt   auf dereiner  Umweltverträglichkeitsuntersuchung
                                                      Homepage        Ortsverwaltung Schmiechen               mit den
                                                                      OVin Kerstin Scheible                        0 73 94/91 62 00
  Antragsunterlagen
des Ministeriums für         vorgelegt. Die Zugänglichmachung                  der  Unterlagen
                                                                      ov-schmiechen@schelklingen.de
                                                                                                     erfolgte im
Umwelt,
  SinneKlima
           desund   Energiewirtschaft
                 § 20    UVPG zu diesemBaden-Württemberg.
                                                 Zeitpunkt auf der        Homepage des Ministeriums18:00
                                                                      Montags                                    für bis 20:00 Uhr
Der verfügende
  Umwelt,        Teil des
               Klima      Bescheides
                        und             vom 25.11.2019Baden-Württemberg.
                               Energiewirtschaft        und des-   Ortsverwaltung Justingen
sen Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit öffentlich bekannt       OV Rainer Knoche                            0 73 84/2 07
gemacht.                                                           ov-justingen@schelklingen.de
  Der verfügende Teil des Bescheides vom 25.11.2019                Dienstagund
                                                                             unddessen    Rechtsbehelfsbeleh-
                                                                                 Donnerstag            19:00 bis 20:00 Uhr
Der verfügende Teil lautet:                                        Ortsverwaltung   Ingstetten
  rung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
1. Die Firma HeidelbergCement AG erhält auf Ihren o. g. Antrag     OV Dieter Schmucker                         0 73 84/2 27
                                                                   ov-ingstetten@schelklingen.de
   die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung
  Der verfügende Teil lautet:                                      Dienstag                            18:00 bis 19:00 Uhr
   a) für die Änderung des Abbaus des Steinbruchs Vohen-           Donnerstag                          18:30 bis 19:30 Uhr
      bronnen. Gegenstand der Änderung ist der Abbau der           Ortsverwaltung Hausen
    1.auslaufenden
            Die Firma      HeidelbergCement
                      Abbaugenehmigung               AG erhält
                                            vom 04.03.1992,  Az.: auf
                                                                   OVIhren
                                                                       Jürgeno.  g. Antrag die immissions- 0 73 94/7 77
                                                                              Glökler
            schutzrechtliche        Änderungsgenehmigung           ov-hausen@schelklingen.de
      2.1/106.11/51.2/632.6, einschließlich der flächenhaften
                                                                   Montag                              18:00 bis 19:00 Uhr
      Erweiterung im Norden und Osten um 45,9 ha sowie die         Donnerstag                          19:00 bis 20:00 Uhr
      Rekultivierung des gesamten Steinbruchgeländes auf den
         a)  für  die   Änderung       des   Abbaus   des
      Gemarkungen Schelklingen, Schmiechen, Ringingen und
                                                            Steinbruchs     Vohenbronnen.
                                                                   Ortsverwaltung   Hütten
             Gegenstand der Änderung ist der AbbauOV
      Pappelau.                                                     derStefan Tress
                                                                         auslaufenden Abbaugenehmi- 0 73 84/2 36
                                                                   ov-huetten@schelklingen.de
   b) für dengung
              Verzichtvom    04.03.1992,
                        auf eine              Az.:bereits
                                 ca. 2,15 ha große  2.1/106.11/51.2/632.6,
                                                          geneh-   Montag        einschließlich der flächen-
                                                                                                       18:00 bis 20:00 Uhr
      migte Abbaufläche    westlich im Bereich Lurgenbahn.
             haften Erweiterung im Norden und OstenOrtsverwaltung    um 45,9 ha Gundershofen
                                                                                     sowie die Rekultivierung
2. Die maximal zulässige Abbautiefe liegt bei 550 müNN.            OV Ludwig Krais                             0 73 84/2 28
             des gesamten Steinbruchgeländes auf den                   Gemarkungen Schelklingen,
                                                                   Ludwig.krais@t-online.de
3. Die Genehmigung zum Abbau ist zeitlich befristet bis zum
             Schmiechen, Ringingen und Pappelau. Freitag                                               19:00 bis 20:00 Uhr
   31.12.2049.                                                     Ortsverwaltung Sondernach
4. Die Rekultivierung der gesamten Steinbruchfläche ist spä-       OV Ludwig Krais                             0 73 84/2 35
         b) für den Verzicht auf eine ca. 2,15 ha große
   testens bis zum 31.12.2054 vollständig abzuschließen und
                                                                       bereits genehmigte Abbaufläche
                                                                   Ludwig.krais@t-online.de
                                                                   Montag                              19:00 bis 20:00 Uhr
   dauerhaftwestlich
              zu erhalten.im Bereich Lurgenbahn.

    2.     Die maximal zulässige Abbautiefe liegt bei 550 müNN.
Stadt Schelklingen Stadtbote der
Stadtbote der Stadt Schelklingen                                                              28. November 2019, Nummer 48
8

            NOTRUFE * BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE * APOTHEKEN
                                                                          Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 01805 911601
           ALLGEMEINE NOTRUFE                                             Ulm (Allgemeiner Notfalldienst)
                                                                          Bundeswehrkrankenhaus, Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm
Polizeinotruf                             110                             Mo-Fr. 18-22 Uhr, Sa, So und FT 8-23 Uhr
Rettungs- u. Feuerwehrleitstelle          112                             Ulm (Kinder)
Krankentransporte:                 0731 19222                             Universitätsklinikum Ulm, Eythstraße 24, 89075 Ulm
Polizeiposten Schelklingen       07394 933880                             Mo-Fr 19-22 Uhr, Sa, So und FT 9-21 Uhr
Polizeirevier Ehingen             07391 588-0                             Ehingen (Allgemeiner Notfalldienst)
                                                                          Keiskrankenhaus/Gesundheitszentrum, Hopfenhausstr. 2, 89584 Ehingen
     ÄRZTE                                                                Sa, So FT 8-22 Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                            Tierärztlicher Notfalldienst
Montag, Dienstag, Donnerstag ab 18 Uhr, Mittwoch ab                       Ambulanter Kleintier-Notdienst, Tierarztpraxis Kay, Tel. 07394 245585
13 Uhr, Freitag ab 16 Uhr! An gesetzlichen Feiertagen,                    Tierarztpraxis Dr. Martin Odenwäller,
bzw. falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist:                           Schelklingen-Ingstetten, Tel. 0 73 84 64 88
Flächendeckende Leitstellen-Vermittlung 116 117
Die Notfallpraxis im Krankenhaus Ehingen ist Samstag,                          APOTHEKEN
Sonntag und an Feiertagen von 8 bis 22 Uhr geöffnet.                      Notdienst der Apotheken:          1 18 99 oder 1 80 5 00 29 63
Kernsprechstundenzeiten sind von 9 bis 12 Uhr und 15 bis                  Homepage der Landesapothekenkammer
19 Uhr. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur           http://lak-bw.notdienst-portal.de
Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen sie keinen Termin. An
normalen Werktagen (Mo-Fr) ist die Notfallpraxis nicht besetzt.           Samstag, 30.11.2019:
                                                                          Linden-Apotheke am Sternplatz Ehingen, Gymnasiumstr. 19,
Kinderärztlicher Notfalldienst    0180 6073100
                                                                          Tel. 07391 5511
Kinderärztlicher Notfalldienst der Gemeinden                              Stadt-Apotheke Schelklingen, Schulstr. 7, Tel. 07394 2306
Ehingen/Donau, Emeringen, Emerkingen)                                     Sonntag, 01.12.2019:
                                  0180 1929343                            St. Martins-Apotheke Allmendingen, Hauptstr. 19,
Augenärztlicher Notfalldienst     0180 1929350                            Tel. 07391 1000
                                                                          Stadt-Apotheke Laichingen, Radstr. 3, Tel. 07333 7535
Notfalldienst der Hals-
Nasen-Ohren-Ärzte       Uni Ulm: 0731 50059570

    BERATUNGSDIENSTE
1. Aids-Hilfe, Furttenbachstraße 14, Ulm    Tel. 0731 19411               6. Drogenhilfe Teehaus,
2. Beratungsstelle für Schwangerschafts-                                     Radgasse 1-3, Ulm                              Tel. 07 31 2 40 66
   fragen und Familienplanung,                                            7. Kreuzbund Ulm e.V.,
   Schelergasse 6, Ulm                     Tel. 0731 6 47 50                 Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft
3. Blaues Kreuz, Suchtkrankenhilfe,                                          für Suchtkranke und deren
   Wilhelmstraße 22 STZ Ulm               Tel. 07305 24552                   Angehörige
4. Caritasverband Ulm, Psychologische                                        Mödritzer Straße 18, Erbach                     Tel. 07305 5724
   Beratungs- und Behandlungsstelle                                       8. Kinderschutzbund Ulm,
   für Suchtkranke und Angehörige                                            Wielandstraße 52                                Tel. 0731 28042
   in Kooperation mit der Diakonie,                                       Bei den an dieser Stelle veröffentlichten Diensten handelt es
   Baldingerweg 4, Ulm                   Tel. 0731 9316550                sich nur um einen Teil aller Angebote. Weitere Dienste entneh-
5. Caritasverband Ulm, Beratungsstelle                                    men Sie bitte der Tagespresse oder dem Wegweiser des Land-
   für Eltern, Kinder und Jugendliche,                                    kreises für Selbsthilfegruppen im Alb-Donau-Kreis, erhältlich
   Baldingerweg 4, Ulm                      Tel. 0731 37081               im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Sozialdezernat.

Benötigen Sie häusliche Krankenpflege • Hilfeleistungen
Essen auf Rädern • Betreuung zu Hause,                                                          Hospizgruppe
dann stehen Ihnen nachfolgend genannte Sozialeinrichtungen zur
Verfügung:                                                                            Einsatzleitung Telefon 0172 4218194
- Sozialstation Erbach, Bereich Schelklingen,
  Erlenbachstr. 19, 89155 Erbach, Tel. 07305 3601
- DRK Ulm, Tel. 0731 1444-28, -33
- Ambulanter Pflegeservice der Krankenhaus GmbH,
  Alb-Donau-Kreis, Telefon 0800-0 586586                                                                          
- Diakonische Bezirksstelle, Weilerstraße 12, 89143 Blaubeuren,
  Tel. 07344 9522696                                                          Krankentransport                       0731-19222
                                                                                                                   
- Diakonie-Station, Weilerstraße 12, 89143 Blaubeuren, Tel. 07344 84 47
                                                                                                                    
                                 BEREITSCHAFTSDIENST DES ST. KONRADIHAUSES                                        
            Der ständige Bereitschaftsdienst des St. Konradihauses ist unter der Ruf-Nummer         0171 6464883     erreichbar.
                                                                                                             
Stadt Schelklingen Stadtbote der
28. November 2019, Nummer 48                                                                                Stadtbote der Stadt Schelklingen
                                                                                                                                                                   9
                                          -2-

                                          -2-
       5. Es sind folgende Sprengparameter (maximal) einzuhalten:                                  • Erlaubnis nach § 5 Abs. 2.4 der LSG-VO „Schelklingen“ vom
3.
            Wandhöhe                                               10 - 29 m
     Die Genehmigung zum Abbau ist zeitlich befristet bis zum 31.12.2049.
                                                                                                     20. Juni 2001 zur Änderung der Rekultivierung innerhalb der
            Bohrlochneigung                                        ca. 70° - 90°                     genehmigten Steinbruchfläche sowie zur flächenhaften Er-
3.
4.   Die Rekultivierung
     Die Genehmigung zum      Abbau ist zeitlich befristet bis zum 31.12.2049.
                         der gesamten
            Bohrlochtiefe     (geneigt)Steinbruchfläche ist spätestens
                                                                   10 - 30bismzum                    weiterung des Steinbruchs
     31.12.2054 vollständig abzuschließen und dauerhaft zu erhalten.
4.          Bohrloch-Vorgabe
     Die Rekultivierung                                            1,0 – 5,5
                         der gesamten Steinbruchfläche ist spätestens           m
                                                                            bis zum                • Ausnahme nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
5.   31.12.2054
     Es           vollständig
        sindBohrloch-Abstand
              folgende        abzuschließen
                        Sprengparameter       und dauerhaft
                                         (maximal)             zu erhalten.
                                                      einzuhalten: 1,0 – 5,5 m                       in Verbindung mit § 33 NatSchG für die Beseitigung von ge-
5.   Es sindReihenabstand
              folgende Sprengparameter (maximal)                   1,0 – 5,5 m                       setzlich geschützten Biotopen (0,41 ha nach § 30 BNatSchG
     Wandhöhe                                  10 - 29einzuhalten:
                                                         m
            Reihenanzahl
     Bohrlochneigung                           ca. 70° - 90°       1-3                               „geschützte Kalk- und Magerrasen“ und um ca. 0,83 ha nach
     Wandhöhe (geneigt)
     Bohrlochtiefe                             10 -- 29
                                               10     30mm                                           § 33 NatSchG „geschützte Feldhecken und Feldgehölze“)
            Endbesatz
     Bohrlochneigung                           ca. 70°
                                                                   3,0 – 4,0 m
     Bohrloch-Vorgabe                          1,0  – 5,5- 90°
                                                           m
            Zwischenbesatz
     Bohrlochtiefe  (geneigt)
     Bohrloch-Abstand                          10 -– 5,5
                                               1,0    30 m m       1,0 m                           • Die Genehmigung nach § 11 Landeswaldgesetz (LWaldG) für
     Bohrloch-Vorgabe
            Bohrloch-Durchmesser
     Reihenabstand                             1,0 –
                                               1,0  – 5,5
                                                      5,5 mm       89 - 130 mm                       die befristete Waldumwandlung inkl. der Verlängerung bereits
     Bohrloch-Abstand
     Reihenanzahl                              1,01-3
                                                    – 5,5 m
            Lademenge
     Reihenabstand          pro  Bohrloch      1,0 –               50   - 270 kg                     erteilter befristeter Waldumwandlungsgenehmigungen.
     Endbesatz                                 3,0  – 5,5
                                                      4,0 mm
            Lademenge
     Reihenanzahl
     Zwischenbesatz         je Zündzeitstufe       1-31,0 m        50   - 270 kg                14. Für die Flurstücke Nr. 825, 909 und 910 gilt die befristete Wald-
     Endbesatz
     Bohrloch-Durchmesser                      3,0-–130
                                               89     4,0 mm
                                                           m
            Zündung:
     Zwischenbesatz
                         Elektrische   Kurzzeitzünder 1,0 kg
                                                           m
                                                                   U  (25   ms)                     umwandlungsgenehmigung erst als erteilt, wenn dem Landrat-
     Lademenge     pro Bohrloch                50 - 270
            Spezifischer
     Bohrloch-Durchmesser    Sprengstoffaufwand
     Lademenge je Zündzeitstufe                89  - 130
                                               50 - 270 kg mm                                       samt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Forst und Naturschutz, eine
     Lademenge
     Zündung:      pro Bohrloch
            (q-Wert)    durchschnittlich
                Elektrische                    50 -ms)
                            Kurzzeitzünder U (25     270 kg        0,150 – 0,550 kg/m³
     Lademenge je   Zündzeitstufe               50durchschnittlich
                                                   - 270 kg
                                                                                                    schriftliche Zustimmung des Eigentümers über die geplante
     Spezifischer Sprengstoffaufwand    (q-Wert)                    0,150 – 0,550 kg/m³
       6. Folgende
     Zündung:           Schwinggeschwindigkeiten
               Elektrische  Kurzzeitzünder U (25 ms)          dürfen in den Wohnge-                 Waldumwandlung vorliegt. Sofern die Zustimmung nicht er-
6.   Spezifischer
           bäuden
     Folgende     Sprengstoffaufwand
                      in Sotzenhausen
               Schwinggeschwindigkeiten (q-Wert)
                                             und  durchschnittlich
                                             dürfenSteinenfeld      0,150
                                                                  nicht
                                                     in den Wohngebäuden    – in 0,550
                                                                         überschritten  kg/m³
                                                                                    Sotzen-         folgt, ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einzu-
     hausen und Steinenfeld nicht überschritten werden:                                             halten.
6.         werden:
     Folgende  Schwinggeschwindigkeiten dürfen in den Wohngebäuden in Sotzen-
     hausen und Steinenfeld nicht überschritten werden:              max. zulässige             15. Um die Rekultivierung und Folgenutzung entsprechend dieser
                                                                  Schwinggeschwindig-
                                                                     max.                           Genehmigung sicherzustellen, hat die Firma HeidelbergCement
                                                                      keit vzulässige
                                                                             i in mm/s
       Fundament, alle Richtungen (Frequenz bis 10 Hz)            Schwinggeschwindig-
                                                                                 5                  AG vor Inanspruchnahme der immissionsschutzrechtlichen Än-
                                                                      keit v5i -in15
                                                                                   mm/s
       Fundament, alle Richtungen (Frequenz 10 - 50 Hz)                                             derungsgenehmigung beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis eine
        Fundament, alle
       Fundament,   alle Richtungen
                         Richtungen (Frequenz
                                      (Frequenz bis
                                                  50 –10100
                                                          Hz)Hz)          15 5- 20
        Fundament,  alle Richtungen   (Frequenz   10 - 50 Hz)              5 15- 15                 Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer
       Oberste  Deckenebene,     horizontal (alle Frequenzen)
        Fundament,
       Decken,      alle (alle
                vertikal Richtungen   (Frequenz 50 – 100 Hz)
                               Frequenzen)                                1520   - 20               inländischen Bank oder Versicherung in Höhe von XXXX € zu
        Oberste Deckenebene, horizontal (alle Frequenzen)                     15
        Decken, vertikal (alle Wahrnehmungsstärke
                               Frequenzen)Wahrnehmungsstärke                  20
                                                                                                    erbringen.
7.     7.
     Die   Die bauwerksbezogene
         bauwerksbezogene                                                KBFmax
                                                        KBFmax darf in den     zum Woh-  darf
     nen genutzten  Räumen
            in den zum       max. 5 genutzten
                         Wohnen     betragen. Räumen max. 5 betragen.                           16. Die Bürgschaft bedarf der Schriftform; sie muss den Verzicht
7.   Die bauwerksbezogene    Wahrnehmungsstärke      KBFmax darf in den zum Woh-
     nen  genutzten Räumen   max. 5 betragen.
                                                                                                    auf die Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und
8.     8.Annäherung
     Bei    Bei Annäherung      des  Gesteinsabbaus
                      des Gesteinsabbaus                    an die
                                            an die Wohngebäude      Wohngebäude
                                                                 in Sotzenhausen  ist
     die Sprengstoffmenge je Zündzeitstufe entsprechend dem sprengtechnischen                       der Vorausklage enthalten.
8.          in Sotzenhausen
     Bei Annäherung
     Gutachten
                                 ist die Sprengstoffmenge
                      des Gesteinsabbaus
                vom 21.12.2017                  die Wohngebäude inje
                                wie folgt zuanreduzieren:
                                                                      Zündzeitstu-
                                                                    Sotzenhausen  ist
            fe entsprechend
     die Sprengstoffmenge        dem sprengtechnischen
                           je Zündzeitstufe                       Gutachten vom
                                             entsprechend dem sprengtechnischen                 17. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis behält sich vor, diese
     Gutachten
        Abstand vom  21.12.2017
                 zu den         wie folgt zumax.
                        Wohngebäuden          reduzieren:
            21.12.2017 wie folgt zu reduzieren:    Sprengstoffmenge je Zündzeitstufe                Bürgschaftserklärung entsprechend dem Abbaufortschritt zu
       600 m und mehr                      270 kg                                                   erhöhen, wenn die Firma HeidelbergCement AG hinter der
       Abstand
       460       zu den
            bis 600 m Wohngebäuden         max.kg
                                           150   Sprengstoffmenge je Zündzeitstufe
       600 bis
            m und                                                                                   Rekultivierung gemäß den genehmigten Plänen erheblich zu-
       380      460mehr
                    m                      270
                                             90 kg
                                                kg
       460 bis
       300  bis 380
                600 m                      150
                                             50 kg
                                                kg                                                  rückbleibt und die Bürgschaftserklärung den neuen Verhält-
       380 bis 460 m                         90 kg                                                  nissen anzupassen, wenn die Firma HeidelbergCement AG ein
9.     300  bis 380                          50 kg
     Der Steinbruchbetriebszeit wird auf den Zeitraum 6 Uhr bis 22 Uhr begrenzt.
                                                                                                    anderes Rekultivierungskonzept beantragt, dieses genehmi-
9.    9.Steinbruchbetriebszeit
     Der  Der Steinbruchbetriebszeit     3 - wird
                               wird auf- den       auf 6den
                                             Zeitraum    UhrZeitraum
                                                             bis 22 Uhr 6 Uhr bis 22
                                                                        begrenzt.                   gungsfähig ist und zu einem veränderten Risiko führen sollte.
          Uhr begrenzt.                                                                         18. Ein Wechsel des Betreibers oder dessen Rechtsform ist dem
      10. Der Beurteilungspegel und der Spitzenpegel der durch den                                  Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Umwelt- und
          Gesteinsabbau,
10. Der Beurteilungspegel  undden    Gesteinstransport
                                der Spitzenpegel der durch und   die Gesteinsver-
                                                           den Gesteinsabbau,  den                  Arbeitsschutz, innerhalb eines Monats nach der Änderung
          arbeitung und
    Gesteinstransport (2 Brecher)    verursachten Lärmimmissionen
                           die Gesteinsverarbeitung                       wird
                                                     (2 Brecher) verursachten   wie
                                                                              Lärm-
                                                                                                    schriftlich anzuzeigen. Im Falle eines Betreiberwechsels ist
    immissionen  wird wie folgt begrenzt:
          folgt begrenzt:                                                                           innerhalb eines Monats ab Betreiberwechsel von dem neuen
        Maßgeblicher Immissions-           Zusatzbelastung              Spitzenpegel                Betreiber eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer inländi-
        ort                               (Immissionspegel)             (Sprengung)
        Sotzenhausen 12, 2 OG,                                                                      schen Bank oder Versicherung unter Verzicht der Einrede, der
                                                53 dB(A)                  84 dB(A)
        Südfassade                                                                                  Vorausklage, der Anfechtung und der Aufrechnung in Höhe
        Steinenfeld 6, 1. OG,                                                                       von XXXX Euro beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis zu hinter-
                                                50 dB(A)                   86 dB(A)
        Westfassade
                                                                                                    legen.
11. Der
     11.jährliche Abbau vonAbbau
          Der jährliche     Rohmaterial
                                 von wird  auf 2,5 Millionen
                                        Rohmaterial     wird Tonnen
                                                             auf 2,5begrenzt.
                                                                     Millionen                  19. Bestandteile dieser Genehmigung sind die in Abschnitt II ge-
          Tonnen
12. Der jährliche   begrenzt.
                  Abbau von Abraum wird auf 100.000 Tonnen begrenzt.                                nannten Antragsunterlagen sowie die in Abschnitt III festge-
       12. Der jährliche Abbau von Abraum wird auf 100.000 Tonnen                                   legten Inhalts- und Nebenbestimmungen. Das Vorhaben ist
13. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 Bundes-Im-
           begrenzt.
    missionsschutzgesetz   (BImSchG) folgende Entscheidungen ein:                                   entsprechend der vorgelegten Antragsunterlagen auszufüh-
     •13.
        Baugenehmigung     für das Vorhaben gemäß
           Die immissionsschutzrechtliche             §§ 49, 58 Landesbauordnung
                                                    Genehmigung      schließt nach                  ren, sofern durch die nachstehenden Nebenbestimmungen
        (LBO)                                                                                       nichts Anderes festgelegt ist.
           § 13  Bundes-Immissionsschutzgesetz               (BImSchG)      folgende
     • Naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 Naturschutzge-
           Entscheidungen
        setz Baden-Württemberg  ein:
                                   (NatSchG)                                                    20. Diese Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3
     • Befreiung   von den Verbotenfür
           • Baugenehmigung           des  § 26Vorhaben
                                         das    Abs. 2 BNatSchG
                                                           gemäßi. V.
                                                                    §§m.49,
                                                                          § 758
                                                                              derLan-               Jahren nach Bestandskraft der Genehmigung mit der zuge-
        Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) „Schelklingen“ vom
             desbauordnung (LBO)
        20.06.2001
                                                                                                    lassenen Erweiterung begonnen wird. Im Übrigen gelten die
           • Naturschutzrechtliche
     • Erlaubnis   nach § 5 Abs. 2.4 der Genehmigung        nach vom
                                          LSG-VO „Schelklingen“   § 1920.Abs.
                                                                           Juni12001
                                                                                 Nr. 1              Bestimmungen des § 18 BImSchG.
        zur Änderung   der Rekultivierung
             Naturschutzgesetz             innerhalb der genehmigten
                                      Baden-Württemberg               Steinbruchflä-
                                                                (NatSchG)                       21. Die im Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
        che sowie zur flächenhaften Erweiterung des Steinbruchs
           • Befreiung
     • Ausnahme          von
                    nach §     den Verboten des § 26(BNatSchG)
                            30 Bundesnaturschutzgesetz      Abs. 2 BNatSchG       i. V.
                                                                       in Verbindung                und die gemeinsame Einwendung des Landesnaturschutz-
        mit §m.
              33 §  7 der Landschaftsschutzgebietsverordnung
                 NatSchG   für die Beseitigung von gesetzlich geschützten(LSG-VO)
                                                                            Biotopen                verbandes Baden-Württemberg e. V., des BUND Baden-
        (0,41„Schelklingen“
              ha nach § 30 BNatSchG     „geschützte Kalk- und Magerrasen“ und um
                                 vom 20.06.2001                                                     Württemberg e. V. und des Schwäbischen Albvereines vom
        ca. 0,83 ha nach § 33 NatSchG „geschützte Feldhecken und Feldgehölze“)
     • Die Genehmigung nach § 11 Landeswaldgesetz (LWaldG) für die befristete
        Waldumwandlung inkl. der Verlängerung bereits erteilter befristeter Wald-
        umwandlungsgenehmigungen.
Stadt Schelklingen Stadtbote der
Stadtbote der Stadt Schelklingen                                                             28. November 2019, Nummer 48
10

     13.06.2018 werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch
     die Aufnahme von Nebenbestimmungen Rechnung getragen
     worden ist. In diesen Fällen wird auf die nachfolgende Begrün-
     dung verwiesen.
22. Für diese Entscheidung wird eine Gebühr in Höhe von XXXX
    € festgesetzt.
Der Bescheid enthält Nebenbestimmungen (u. a. Auflagen),
Hinweise sowie die Begründung, aus der die wesentlichen tat-
sächlichen und rechtlichen Gründe, die zur Entscheidung geführt
haben, hervorgehen. Er verweist auf die Antragsunterlagen, die
Bestandteil der Entscheidung sind.
Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:                                    Die Stadt Schelklingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den
                                                                      Recyclinghof in Schelklingen eine
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach des-
sen Bekanntgabe beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis in 89077                                   Aufsichtskraft (m/w/d)
Ulm, Schillerstraße 30, Widerspruch erhoben werden.“                                   (als Urlaubs- und Krankheitsvertretung)
Jeweils eine Ausfertigung des Änderungsgenehmigungsbeschei-
                                                                      Zusammen mit zwei weiteren Mitarbeitern beaufsichtigen Sie den
des mit den darin enthaltenen Nebenbestimmungen, Begrün-              Recyclingbetrieb während den Öffnungszeiten (mittwochs von 16:00 Uhr bis
dung, zusammenfassende Darstellung und Bewertung über die             17:00 Uhr in der Winterzeit bzw. von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr in der Sommerzeit
Umweltauswirkungen des Vorhabens (§ 20 Abs. 1a und 1b der             und samstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr).
9. BImSchV), Rechtsbehelfsbelehrung sowie jeweils eine Aus-
                                                                      Sie geben hierbei unseren Schelklinger Bürgern eine Hilfestellung bei der
fertigung der genehmigten Planunterlagen liegt vom Tage nach          Entsorgung von Wertstoffen sowie Gartenabfällen.
der Bekanntmachung zwei Wochen, das heißt vom 29.11.2019
bis 12.11.2019, bei den folgenden Stellen jeweils während der         Die Entlohnung erfolgt nach dem TVöD. Die Einstellung erfolgt zunächst
Dienststunden zur Einsichtnahme aus:                                  befristet bis 31.12.2020.

    a) Bürgermeisteramt Schelklingen, Marktstraße 15, 89601           Sollten Sie Interesse an der Stelle haben, bewerben Sie sich bitte bis zum
                                                                      08. Dezember 2019 per E-Mail an info@schelklingen.de oder schriftlich bei der
       Schelklingen, Obergeschoss, Zimmer Nr. 106
                                                                      Stadt Schelklingen, Marktstraße 15, 89601 Schelklingen. Bei personalrechtlichen
    b) Bürgermeisteramt Blaubeuren, Karlstraße 2, 89143 Blau-         Fragen steht Ihnen gerne Herr Sobkowiak, Telefon 07394/248-18, zur Verfügung.
       beuren, Stadtbauamt, Abteilung Bauordnung, Zimmer Nr. 30       Mit fachlichen Fragen können Sie sich gerne an Frau Müller, Telefon 07394/248-
                                                                      16, wenden.
    c) Bürgermeisteramt Erbach, Erlenbachstraße 50, 89155 Er-
       bach, Stadtbauamt, Abteilung Bauverwaltung, Zimmer Nr. 6
    d) Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Umwelt- und
       Arbeitsschutz, Schillerstraße 30, 89077 Ulm, Zimmer Nr. 1E-
       02
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Erteilung der be-
antragten Änderungsgenehmigung und damit einhergehend die
                                                                      Die Stadt Schelklingen sucht für ihren städtischen Kindergarten in
Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die            Hausen zum chstmöglichen
                                                                                  nä            Zeitpunkt eine
Einwendungen erhoben haben, erfolgt nach Maßgabe des § 10
Abs. 3, 7 und 8 BImSchG in Verbindung mit § 21 a der 9. BImSchV                        Kindergartenleitung (m/w/d)
sowie § 20 und § 27 UVPG.
                                                                      Es handelt sich um eine eingruppige Einrichtung in der Kinder ab
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegen-        2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden.
über Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zuge-         Die Öffnungszeiten des Kindergartens sind wie folgt:
stellt (§ 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG). Durch die Zustellung wird        Montag bis Freitag:                07:30 Uhr bis 13:00 Uhr und
bewirkt, dass auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen          Montag:                            14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

erhoben haben, die Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt wird.            Ihr Profil:
Der Bescheid und seine Begründung können von Personen, die                  Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in oder
Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, beim Land-                    pädagogische Fachkraft im Sinne des § 7 KiTaG
ratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz,              Hohes Maß an Eigenverantwortung und Selbständigkeit
angefordert werden.                                                         Freude an Umsetzung von Projekten
                                                                            Freude am Umgang mit Kindern und Eltern
Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Inter-                    Hohe Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
netseite des Landratsamts Alb-Donau-Kreis https://www.
                                                                      Wir bieten:
alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/
amtliche+bekanntmachungen.html sowie auf dem zentralen In-                  Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
ternetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de einge-               Eine Vergütung nach Entgeltgruppe S 9 TVöD-SuE
                                                                            Fachliche und persönliche Fortbildungen
stellt. Dort ist auch der Bescheid verfügbar.
                                                                            Die im öffentlichen Dienst übliche zusätzliche Altersvorsorge
Ulm, den 25.11.2019
Landratsamt Alb-Donau-Kreis                                           Sollten Sie Interesse an der Stelle haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 08.
                                                                      Dezember 2019 per E-Mail an info@schelklingen.de oder schriftlich bei der
Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz
                                                                      Stadt Schelklingen, Marktstraße 15, 89601 Schelklingen. Bei personalrecht-
                                                                      lichen Fragen steht Ihnen gerne Herr Sobkowiak, Telefon 07394/248-18, zur
                                                                      Verfügung. Mit fachlichen Fragen können Sie sich gerne an Frau Gerstlauer,
                                                                      Telefon 07394/248-34, wenden.
28. November 2019, Nummer 48                                                                 Stadtbote der Stadt Schelklingen
                                                                                                                                            11

                                                                         Die Grüngutsammelstelle in Schmiechen ist
                                                                                     samstags von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
                                                                         geöffnet. Bitte halten Sie sich an diese Öffnungszeit, eine Anlie-
                                                                         ferung außerhalb dieser Zeit ist nicht erlaubt.
                                                                         Hier sind verschiedene Container (1 x 40 m³ für holzige Gar-
  Altpapiersammlungen                                                    tenabfälle, 3 x 5 m³ Container für saftende Gartenabfälle) für die
  Folgende Altpapiersammlungen finden in der nächsten Zeit statt:        private Entsorgung zur Verfügung gestellt. Bitte entsorgen sie
  - Samstag, 30. November 2019 TSV Ingstetten                            ihr Material in den jeweils dafür vorgesehenen Container.
  - Samstag, 14. Dezember 2019 TSV Schelklingen
  - Freitag, 27. Dezember 2019 Sportverein Hausen o. U.                  Schließung Grüngutsammelstelle Justingen
                                                                         Die Grüngutsammelstelle in Justingen wird über die Winter-
  Öffnungszeiten Recyclinghof Schelklingen                               monate geschlossen. Letzter Öffnungs- / Anlieferungstermin in
                                                                         diesem Jahr, ist diese Woche
  Der Recyclinghof in Schelklingen ist am
                                                                         Samstag, 07. Dezember 2019 von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
  Mittwoch von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Winterzeit)
                                                                         Ab wann die Grüngutsammelstelle im Frühjahr 2020 wieder geöffnet
  Samstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                    wird, werden wir Ihnen rechtzeitig im Stadtboten bekannt geben.
  geöffnet.
                                                                         Sollten Sie über die Wintermonate Kleinmengen an Gartenab-
                                                                         fällen zum Entsorgen haben, können Sie diese auf dem Recyc-
  Schließung Grüngutsammelstelle                                         linghof in Schelklingen anliefern.
  in Schmiechen                                                          Die Grüngutsammelstelle bei der Deponie Sandburren in Jus-
  Die Grüngutsammelstelle in Schmiechen wird über die Winter-            tingen ist zu folgenden Öffnungszeiten geöffnet:
  monate geschlossen. Letzter Öffnungs- / Anlieferungstermin in          Samstag von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Winterzeit)
  diesem Jahr, ist diese Woche
                  Samstag, 07. Dezember 2019                             Außerhalb der Öffnungszeiten ist keine Anlieferung möglich.
                   von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr                           An diesem Standort sind ebenfalls für die Entsorgung von Garten-
                                                                         abfällen Container (1x 40 m³ für holzige Gartenabfälle, 5 x 5 m³ und
  Ab wann die Grüngutsammelstelle im Frühjahr 2020 wieder ge-
                                                                         1 x 20 m³ Container für saftende Gartenabfälle) für die private
  öffnet wird, werden wir Ihnen rechtzeitig im Stadtboten bekannt
                                                                         Entsorgung zur Verfügung gestellt.
  geben.
  Sollten Sie über die Wintermonate Kleinmengen an Gartenab-             Bitte beachten Sie, dass auch hier nur Gartenabfällen in „Klein-
  fällen zum Entsorgen haben, können Sie diese auf dem Recy-             mengen“ angeliefert werden dürfen und dass die Container
  clinghof in Schelklingen anliefern.                                    selbstständig befüllt werden sollen. Das Personal ist hier nur
                                                                         als „Aufsichtspersonal“ vorgesehen.

Ihre Wasserversorgung Schelklingen informiert                            Als stille Helfer und Lebensretter sollen die Blutspenderinnen und
Abwasserabsetzungen 2019                                                 Blutspender mit diesem Abend in Erinnerung gebracht werden
-Viehabsetzungen – Meldung des aktuellen Tierbestandes                   und im Mittelpunkt der Öffentlichkeit stehen. Die Spenderinnen
An alle landwirtschaftlichen Betriebe, die den Wasserverbrauch für       und Spender leisten diesen Dienst, wie die meisten Helfer bei
die Tierhaltung nicht über einen Stallzähler erfassen, sondern für das   den Blutspendenaktionen ehrenamtlich. Ohne die selbstlose
Jahr 2019 die pauschale Viehabsetzung geltend machen wollen.             Spendenbereitschaft könnten viele Möglichkeiten der modernen
Bitte beachten Sie: Viehabsetzungen können nur auf Antrag ge-            Medizin nicht ausgeschöpft werden.
währt werden. Antragsformulare erhalten Sie bei der Stadtverwal-         In einer Zeit, in der es oft nur noch um Geld, Erfolg und Äußerlich-
tung (Frau Kast, Tel. 07394/248-47). Bitte geben Sie die ausgefüll-      keiten geht, tut es gut zu sehen, dass es viele Mitmenschen gibt,
ten Anträge bis zum 06. Dezember 2019 an Ihre Ortsverwaltung             die anderen helfen, ohne auf einen Lohn zu spekulieren.
oder direkt an die Stadt Schelklingen zurück.                            Unser Dank gilt auch dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverein
                                                                         Schelklingen, mit dem Vorsitzenden Harald Widmann und dem
Jahresablesung der Wasserzähler 2019                                     Bereitschaftsleiter Horst Klingberg, aber auch all den freiwilligen
In der Stadt Schelklingen und allen Stadtteilen                          Helfern im Hintergrund, die die Blutspendetermine durchführen.
Termin der diesjährigen Ablesung: 02. Dezember – 23. De-                 Der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Schelklingen, Herr Harald
zember 2019                                                              Widmann, dankte den anwesenden Personen für ihre Bereit-
Bitte sorgen Sie für einen problemlosen Zugang zum Wasserzäh-            schaft, Blut zu spenden sowie der Stadt für die Einladung.
ler, damit eine schnelle Ablesung möglich ist.                           Die anschließende Auszeichnung mit den Ehrennadeln, Urkunden
Unsere Ableser führen einen Ausweis der Stadt Schelklingen mit           und einem kleinen Geschenk übernahmen Herr Widmann und
sich. Sie dürfen sich gerne den Ausweis zeigen lassen, damit             Herr Klingberg vom DRK gemeinsam mit Herrn Bürgermeister
keine unliebsamen Gäste Ihr Haus betreten.                               Ruckh.
Kunden, die während dieser Zeit im Urlaub sind, werden gebe-             Die eigentliche Feierstunde mit Ansprachen und Übergabe der
ten, den Zählerstand der Wasseruhr vorher telefonisch unter der          Ehrennadeln und Urkunden wurde von den Musikern der „Bläch-
Tel.-Nr. 07394/248-47, schriftlich oder unter www.schelklingen.          bätscherei“ umrahmt. Im Anschluss daran war noch Zeit und Ge-
de zu melden.                                                            legenheit zum Austausch mit Häppchen und Getränken.
Feierstunde zur Blutspenderehrung
Mit einer Feierstunde im großen Sitzungssaal hat sich die Stadt
Schelklingen gemeinsam mit dem DRK-Ortsverein Schelklingen
am vergangenen Freitag bei unseren Mehrfach-Blutspendern
bedankt. Um diesen Dienst an der Allgemeinheit entsprechend
zu würdigen, hat die Stadt Schelklingen die Blutspender und eh-
renamtlich Tätige eingeladen, um Ihre Leistungen für unsere Ge-
sellschaft und unser Zusammenleben zu würdigen. Dieser Abend
soll ein kleines Zeichen der Wertschätzung der Stadt für die vielen
ehrenamtlich Tätigen in unserer Stadt sein.
Stadtbote der Stadt Schelklingen                                                          28. November 2019, Nummer 48
12

Bei der Feierstunde und dem Fototermin konnten leider nicht alle
ausgezeichneten Blutspender anwesend sein. Den abwesenden
Mehrfachspendern werden die Auszeichnungen zugestellt.

                                                                      - Klangfenster Musikschule -
                                                                      Unter dem Titel „Klangfenster Musikschule“ findet am Donners-
                                                                      tag, 05. Dezember 2019 um 18.30 Uhr im Musikerheim in Schelk-
                                                                      lingen ein Vorspiel mit Schülern der Gesangs- und Instrumental-
                                                                      klassen der Musikschule Blaubeuren-Laichingen-Schelklingen
                                                                      statt.
                                                                      Das vielfältige Programm umfasst sowohl Solo- als auch Ensem-
                                                                      blevorträge aus dem Bereich der Gesangs-, Streicher- und Blä-
                                                                      serliteratur verschiedener Epochen.
                                                                      Wie der Titel „Klangfenster Musikschule“ bereits verspricht, zei-
                                                                      gen die Musikschüler/innen mit ihren Vorträgen die ganze musi-
                                                                      kalisch-stilistische Bandbreite der Musikschule B-L-S.
                                                                      Das detaillierte Vorspielprogramm finden Sie auf unserer Home-
Für 10 Mal Blutspenden wurden mit der Ehrennadel in Gold fol-         page unter: www.musikschule-bls.de
gende Personen ausgezeichnet:                                         Freuen Sie sich also auf ein abwechslungsreiches „Klangfenster
Hugo Artz, Matthias Bund, Daniel Kannemann, Verena Kohn,              Musikschule“, bei freiem Eintritt sind alle Musikfreunde sehr herz-
Beate Kreutle, Fabian Schwarz-mann und Thomas Stornaiuolo.            lich eingeladen. Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Für 25 Mal Blutspenden erhielten die Ehrennadel in Gold mit Lor-      Ihre Musikschule Blaubeuren-Laichingen-Schelklingen
beerkranz und eingravierter Spendenzahl:                              Webergasse 5, 89143 Blaubeuren
Werner Hack, Katharina Lang und Anita Sontheimer.                     www.musikschule-bls.de, 07344/ 921 044
Für 75 Mal Blutspenden erhielten die Ehrennadel in Gold mit Ei-
chenkranz und eingravierter Spendenzahl:
Gerhard Hack und Werner Ziller.
Sage und schreibe 150 Mal spendete Helmut Nusser sein Blut
für andere Menschen. Dafür erhielt er die Ehrennadel in Gold mit
Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl.

                                                                      Einladung zum Seniorennachmittag
                                                                      Auch in diesem Jahr möchte Sie der Ortschaftsrat Schmiechen
                                                                      herzlich zu unserer Adventsfeier am zweiten Adventssonntag,
Informationsfahrt der Altersabteilung der Gesamtfeuerwehr             08.12.2019 ab 14.00 Uhr in die Turn- und Festhalle Schmiechen
Schelklingen                                                          einladen.
Am Mittwoch starteten wir gemeinsam nach Stuttgart. Zunächst          Wir haben ein abwechslungsreiches Programm zusammen mit
wurde die Baustelle von Stuttgart 21 besucht. Eine zweistün-          unseren Vereinen und dem Kindergarten und der Grundschule
dige Baustellenführung durch das Gelände um den Stuttgarter           Schmiechen vorbereitet und freuen uns auf alle Mitbürgerinnen
Hauptbahnhof begann bereits um 9 Uhr. Der Rundgang mit visu-          und Mitbürger ab dem 65. Lebensjahr mit Partner.
alisierten Tafeln entlang der Baustelle mit Erklärung der aktuellen   Wir freuen uns auf einen schönen und besinnlichen Nachmittag
Baumaßnahmen, der Baulogistik, das Grundwassermanagement              mit Ihnen.
und das Musterkelchsegment wurde ausführlich vorgenommen.             Ortschaftsrat Schmiechen
Wie der Bahnhof nach Fertigstellung funktioniert konnte intensiv
erfahren und anhand von Schautafeln gesehen werden. Anschlie-         Christbaumverkauf
ßend gingen wir zum Mittagessen in eine gute Gaststätte in der        Am Samstag, 07.12.2019 findet ab 13.00 Uhr - 15.00 Uhr ein
Stuttgarter Innenstadt. Der Höhepunkt des Programms war der           Christbaumverkauf in Schmiechen statt. Bitte beachten Sie, dass
Besuch des Landtags als Zuhörer in einer aktuellen Plenarsitzung.     wegen der Baumaßnahmen zur Ortsdurchfahrt der Verkauf im
Auf der Tagesordnung stand der Staatshaushaltsplan für die Jahre      Schulhof stattfindet. Ebenfalls findet der Schmiechener Weih-
2020/21. Als Gäste auf der Tribüne des Landtags war dies für alle     nachtsmarkt im Schulhof statt.
sehr informativ und interessant. Nach der Plenarsitzung trafen wir
uns mit dem Generalsekretär der CDU Manuel Hagel zu einem
ausführlichen Gespräch in kleiner Runde. Den Abschluss des ge-
lungenen Tages begingen wir in Weilheim in einer gutbürgerlichen
Gaststätte. Für jeden von uns war es ein Erlebnis und ein schöner,
interessanter Tag.

                                                                      Der Nikolaus kommt
                                                                      ...und wir laden alle sehr herzlich dazu ein!
                                                                      Wir treffen uns beim Jugendzeltplatz Justingen am Freitag,
                                                                      dem 6. Dezember 2019 zur Waldnikolausfeier um 18.00 Uhr.
                                                                      Bis zum Eintreffen des Nikolaus werden wir einen Tannenbaum
                                                                      schmücken und Lieder singen.
                                                                      Für die Kindergartenkinder wird der Nikolaus wie jedes Jahr ein
Berichterstatter Josef Gaus                                           Säckchen mitbringen, für alle anderen Kinder kann ein kleines
28. November 2019, Nummer 48                                                            Stadtbote der Stadt Schelklingen
                                                                                                                                      13

Geschenk, auf dem der Name des Kindes
                                                                                                Medientipp
steht, bis einschließlich Donnerstag, den
5. Dezember im Kindergarten abgegeben
                                                                     BLITZ-DESSERTS
werden. Dieses wird der Nikolaus im Wald
                                                                     von Melanie Martin
ebenfalls überreichen.
                                                                     Einfach mal ein anderes Kochbuch mit 150 le-
Nach dem Besuch vom Nikolaus laden
                                                                     ckeren Rezepten, Bild für Bild, schnell und ein-
wir euch in der Waldhütte noch zu Kin-
                                                                     fach zubereitet. Blitzdesserts, die weder viele
derpunsch und Glühwein ein, zum Essen
                                                                     Zutaten noch viel Zeit benötigen. Ob Crêpes,
bieten wir in diesem Jahr Leberkäsweckle
                                                                     Waffeln, Cremes, Smoothies oder Eis...... Für
an. Bitte für jedes Kind und Erwachsenen
                                                                     alle, die wenig Zeit haben und trotzdem nicht auf
eine Tasse mitbringen!
                                                                     leckere und abwechslungsreiche Desserts verzichten möchten
Auf euer Kommen freuen sich: die Kinder, der Elternbeirat und die
                                                                     einfach empfehlenswert. Jedes Rezept des Buches besteht
Erzieherinnen des Kindergartens in Ingstetten!
                                                                     hauptsächlich aus Bildern, so überblickt man die einzelnen Ar-
Einladung                                                            beitsschritte blitzschnell.
                                                                     Tipp: Fotografieren Sie Ihre Lieblingsseiten aus dem Buch mit
zum Familiengottesdienst am Sonntag, 1. Dezember 2019 um
                                                                     Ihrem Smartphone - so haben Sie beim nächsten Einkauf auch
10.30 Uhr. Die Kinder des kath. Kindergartens in Ingstetten laden
                                                                     gleich Ihre Einkaufsliste dabei.
alle herzlich in die Kirche St. Sebastian in Ingstetten ein. Am 1.
                                                                     (Tipp von T.Riexinger)
Advent feiern wir gemeinsam einen Familiengottesdienst mit dem
Thema: „Wir warten auf das Licht“. Anschließend findet noch ein
                                                                                             NEUE ROMANE
Verkauf von weihnachtlichen Dekorationsartikeln und von selbst-
gebackenen Bredla statt.
                                                                     • Archan, I.: Schere 9: Kriminalroman
                                                                     • Bergmann, R.: Das bisschen Hüfte, mein Güte (Buchspende)
                                                                     • D'Andrea, L.: Der Wanderer: Thriller
                                                                     • Dabos, C.: Das Gedächtnis von Babel - 3 (Die
                                                                       Spiegelreisende; Fantasy)
                                                                     • Dabos, C.: Die Verlobten des Winters - 1 (Die
                                                                       Spiegelreisende; Fantasy)
                                                                     • Dabos, C.: Die Verschwundenen vom Mond-
Einladung                                                              scheinpalast – 2 (Die Spiegelreisende; Fantasy)
zur Ortschaftsrats-Sitzung am Montag, den 09.12.2019 um 20:00        • Dawson, A.: Up all night (Liebe)
Uhr im Rathaus in Hütten.                                            • Deaver, J.: Der Todbringer - 14: ein Lincoln-
Öffentlicher Teil:                                                     Rhyme-Thriller
Top 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten                   • Ebert, S.: Schwert und Krone - Der junge Falke – 2 (Historisches;
Top 2: Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz, Flst.:        Buchspende)
         125/16. Beratung und Empfehlungsbeschluss:                  • Förg, N.: Das Winterwunder von Dublin
Top 3: Sonstiges                                                     • Green, S.: Kingdoms of Smoke – Die Verschwörung von Brigant
gez. Stefan Tress                                                      (Fantasy)
-Ortsvorsteher-                                                      • Jos, N.: Die Einsamkeit der Schuldigen – Das Verlies – 1: Thriller
                                                                       (Buchspende)
                                                                     • Jos, N.: Die Einsamkeit der Schuldigen – Der
                                                                       Abgrund - 2: Thriller (Buchspende)
                                                                     • Klüpfel/Kobr: Draußen: Thriller
                                                                     • Krueger, W. K.: Für eine kurze Zeit waren wir
Weißwurstfrühschoppen                                                  glücklich
Die Feuerwehr Hütten lädt am Sonntag, den 1. Dezember, ab 10         • Lewis, J.: Die Frau, die liebte
Uhr, zum Weißwurstfrühschoppen ins Feuerwehrhaus ein.                • Lodge, G.: Bis ihr sie findet: Kriminalroman
                                                                     • Lucas, L.: New Promises (Green Valley Love; 2)
                                                                     • Martin, P.: Madame le Commissaire und das
                                                                       geheimnisvolle Bild – 4: ein Provence-Krimi
                                                                     • Richford, A.: Tod auf St. Michael's Mount: ein Cornwall-Krimi
                                                                     • Santopolo, J.: Mehr als Worte sagen können
                                                                     • Straub, A.: Schwaben-Stoff: Kriminalroman
                                                                     • Waters, S.: Fremde Gäste (Buchspende)
                                                                     • Weigand, S.: Die Manufaktur der Dufte (Familie, Buchspende)
                                                                     • Woolf, M.: Federleicht – Wie der Kuss einer Fee - 6: Sechstes
                                                                       Buch (Fantasy)
                                                                     • Woolf, M.: Federleicht – Wie ein Funke von Glück - 7: Siebtes
                                                                       Buch (Fantasy)
                                                                     • Woolf, M.: Federleicht – Wie Nebel im Wind - 5: Fünftes Buch
                                                                       (Fantasy)
Stadtbote der Stadt Schelklingen                                                        28. November 2019, Nummer 48
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                       Veranstaltungen

Dienstag, 10.12.2019, 9.30 Uhr
Offene Krabbelgruppe
für Kinder bis zum Kindergarteneintritt                                                         Mini-Shop
Wir singen, schauen gemeinsam ein Bilderbuch an, machen Fin-
gerspiele, "Bewegungs-, Krabbel- und Kitzellieder",...              Im Mini-Shop gibt es kleine weihnacht-
Außerdem bleibt noch genügend Zeit, gemeinsam mit den Kin-          liche Deko-Artikel, liebevoll dekorierte
dern in Büchern zu schmökern.                                       Tüten in neutralen oder schon im weih-
Für die Mamas und Papas gibt es auch eine Tasse Kaffee oder         nachtlichen Design, gefüllt mit Essig,
Tee; für die Kinder bitte selbst etwas zum Trinken mitbringen.      Öl, Kräutersalz und anderen leckeren
Dauer: ca. 90 Minuten; Anmeldung erforderlich!                      Sachen.
Mittwoch, 11.12.2019, 15.30 Uhr                                     Neue Fruchtaufstriche:
"Der kleine Weihnachtsmann"                                         • Waldbeeren-Mix
                                                                    • Erdbeer-Limette
Vorlese- und Kreativnachmittag
                                                                    • Erdbeer-Limette mit Wodka
für Kinder von 3 bis 4 Jahren
                                                                    • Fruchttraum (Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Kiwi)
(aus Bildkarten "Der kleine Weihnachts-
mann", illustriert von Henrike Wilson, Don                          Immer da:
Bosco Medien GmbH, München)                                         • Gewürzzucker
"Der kleine Weihnachtsmann ist stinksauer. Es ist immer dasselbe:   • Holunderblüten-Sirup
Jedes Jahr hat er als Erster all die schönen Geschenke für die      • Glückwunschkarten (Geburtstage, runde Geburtstage, Hoch-
Kinder eingepackt, doch der Oberweihnachtsmann im Dorf der             zeit, Geburt, Trauer, Kommunion, Konfirmation, Firmung, Weih-
Weihnachtsmänner verbietet ihm die Weihnachtsreise, weil er zu         nachten, neutral,...)
                                                                    • Zitronen-Chili-Öl
klein ist. Da entdeckt der kleine Weihnachtsmann, dass auch die
                                                                    • Bärlauch-Öl und Bärlauch-Essig
Tiere gerne Geschenke bekommen würden und er hat einen Plan
                                                                    • Brombeer-Essig
..." (Don Bosco Medien GmbH)
                                                                    • Heidelbeer-Essig
Dauer: ca. 30 Minuten; Anmeldung erforderlich!
                                                                    • Estragon-Essig
Mittwoch, 18.12.2019, 15.30 Uhr                                     • Kräutersalz
Frau Kraut liest...                                                 • verschiedene leckere Fruchtaufstriche
"Ben und Lena freuen sich Weihnachten"                              • Baby-Dreieckstücher
Vorlese- und Kreativnachmittag                                      • Baby- und Kindermützen
für Kinder ab 5 Jahren                                              • Babysöckchen, -schuhe
"Die kleine Schusselhexe kann sich Zauber-                          • Dekogegenstände
sprüche einfach nicht merken.                                       • Glücksteelichter
Aus Versehen hat sie einen blauen Hasen statt                       • Schlüsselanhänger in verschiedenen Ausführungen
eines schwarzen Rabens gezaubert.                                   Schauen Sie vorbei und unterstützen Sie uns mit einem Kauf bei der
Und auch ihr Hexenhäuschen ist krumm und schief geraten.            Finanzierung unserer Lese-Förder-Projekte für Kinder und Jugendli-
Von den älteren Hexen wird sie deshalb ausgelacht. Aber der         che, zum Beispiel Autorenlesungen für die Schelklinger Schulklassen.
kleinen Schusselhexe macht das nichts aus. Ihr gefällt, was sie
gezaubert hat.
Als eines Tages ein Riese die Hexen bedroht und den Hexenwald
zerstören will, hat sie eine Idee ...(Don Bosco GmbH)
Dauer: ca. 45 Min; Anmeldung erforderlich!
Freitag, 03.01.2020 , 9.30 Uhr
Spiel doch mal...
"Impact" mit Melanie und Natalie Dorm
Spielevormittag für alle Spielfreaks ab 8 Jahren,
wie immer mit einem kleinen Pausen-Snack.
Dauer: 2,5 Stunden; Anmeldung erforderlich!
Freitag, 24.01.2020, 14.30 Uhr
Kommunales Kinderkino
im Evangelischen Gemeindezentrum
Name und Inhalt unter folgendem Link:
https://bjf.clubfilmothek.de/filme.php?id=2930625&krit=t&ft=k
Spielfilm, Literaturverfilmung
FSK: ab 0 Jahren, Dauer: 80 Minuten
Altersempfehlung ab 6 Jahren, Eintritt frei!
Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Evangelischen
Kirchengemeinde Schelklingen
und dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis.
Der Erlös kommt der Jugendarbeit der Evangelischen Kirchen-
                                                                                   Mittwoch, 04. Dezember 2019
gemeinde zugute.
                                                                                 08:20 – 12:00 und 13:00 – 15:20 Uhr
                                                                             Rathaus Schelklingen, Eingang Marktstr. 17
                                                                                  (ehemal. Notariat) Erdgeschoss

                                                                    Rentenberatung
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