G-Jugend des SV Hemme - Jahrgang 6 25. Februar 2013 Ausgabe 04 - Amt Eider
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Amt Eider –2– Nr. 04/2013 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann während der Dienst- zeiten im Amt Kirchspielslandgemeinden Eider, 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 15, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Hennstedt, den 14. Februar 2013 Öffentliche Bekanntmachung Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Der Amtsvorsteher des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider Im Auftrag Haushaltssatzung gez. Sünje Jasper des Amtes Kirchspielslandgemeinden Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Montag, den 25.02.2013. Eider für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des vom 04.02.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen: Schulausschusses des Amtes KLG Eider §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird am Mittwoch, 27. Februar 2013, um 19:00 Uhr 1. im Ergebnisplan mit Sitzungsort: Amtsgebäude Hennstedt, Sitzungssaal einem Gesamtbetrag der Erträge auf 7.263.200 EUR Tagesordnung: einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 1. Einwohnerfragestunde auf 7.133.800 EUR 2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 16 vom 15.11.2012 einem Jahresüberschuss von 129.400 EUR 3. Schülerbeförderungsangelegenheiten einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR 4. Probleme der freien Schulwahl 2. im Finanzplan mit 5. Eingaben und Anfragen einem Gesamtbetrag der Einzahlungen Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßgabe aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.156.000 EUR der Beschlussfassung durch den Schulausschuss voraussicht- einem Gesamtbetrag der Auszahlungen lich nicht öffentlich behandelt: aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.033.500 EUR 6. Personalangelegenheiten im Zuge der Offenen Ganztagsschu- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen le an der Eiderlandschule aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 332.400 EUR Mit freundlichen Grüßen einem Gesamtbetrag der Auszahlungen gez. Arno Schallhorn aus der Investitionstätigkeit und der Vorsitzender Finanzierungstätigkeit auf 677.700 EUR festgesetzt. §2 Wohngeld und Es werden festgesetzt: Ermäßigung Kindergartengebühren 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- In der Urlaubszeit vom 18.03.2013 bis 29.03.2013 ist das Büro förderungsmaßnahmen auf 312.000 EUR in 25779 Hennstedt, Kirchsspielschreiber - Schmidt-Str. 1 und in 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf 2.000.000 EUR 25774 Lunden, Nordbahnhofstr. 7 nicht besetzt. 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000 EUR Die Zweigstelle in 25782 Tellingstedt, Teichstr. 1 ist in dieser Zeit 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan geöffnet. ausgewiesenen Stellen auf 63,70 Stellen Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr Telefon: 04836 990-42 §3 Die Umlagegrundsätze für die Amtsumlage werden wie folgt fest- gesetzt: Beantwortung der Fragen a) von den Steuerkraftzahlen 1. der Grundsteuer für land- und des Schulelternbeirates der Eiderlandschule forstwirtschaftliche Betriebe (A) 38 % 2. der Grundsteuer für Grundstücke (B) 38 % Der Schulträger bedankt sich bei Eltern und dem Schulelternbeirat 3. der Gewerbesteuer 38 % für das Engagement um ihre Eiderlandschule und den konstruktiven b) vom Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 38 % Beiträgen und Anregungen in der Zusammenarbeit. c) vom Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 38 % Der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen vorausschickend ist d) vom Anteil am Sonderausgleich nach § 31a FAG 38 % zu unterscheiden, ob über den Grundschulbereich oder über den e) von den Schlüsselzuweisungen und Sekundarbereich gesprochen wird. In der Vergangenheit betrafen Sonderschlüsselzuweisungen 38 % die Elternanliegen jedenfalls ausschließlich den Sekundarbereich, §4 da der Grundschulbereich überhaupt nicht von irgendwelchen Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Überlegungen betroffen war. Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- Hinsichtlich notwendiger Schülerbeförderungen zur Wahrnehmung gungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsvorsteher eines guten Wahlpflichtunterrichts ist es grundsätzlich nach Auf- seine Zustimmung nach § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit fassung der Schulleitung geboten, diese nur an einem Standort § 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR. anzubieten. Hinsichtlich der organisatorischen Zwänge wird die Schulleitung hierzu noch gesondert Stellung nehmen. Von den §5 betroffenen Klassen gibt es gegenwärtig weniger in Lunden als Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel- in Hennstedt, so dass aus Kostengründen es einfacher ist, die maßnahme Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geringere Anzahl von Schülern aus Lunden nach Hennstedt zu auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder transportieren. Ob dies nur an einem Tag oder doch besser an Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 20.000 EUR beträgt. zwei Tagen erfolgen wird, ist noch nicht abschließend festgelegt; Hennstedt, den 04.02.2013 es sind immerhin vier Stunden je Wahlpflichtunterricht abzuhalten! Diese Regelung gilt nur für das Schuljahr 2013/14. Für das fol- gez. Holm gende Schuljahr 2014/15 ist frühzeitig in Abhängigkeit der dann Amtsvorsteher vorliegenden Rahmenbedingungen neu zu entscheiden.
Nr. 04/2013 –3– Amt Eider Die erbetenen tatsächlichen Schülerzahlen für die Einschulung Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und 2013/14 können erst mit Beginn des neuen Schuljahres vorgelegt Vertreter können Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigte werden, da dann auch erst eindeutig klar, ist, wie viele Schüler die einreichen. Schule besuchen. Eine Prognose dagegen kann aber vorher nach Listenwahlvorschläge können Parteien und Wählergruppen ein- Vorliegen der Anmeldungen abgegeben werden. reichen. Die Beantwortung der konkreteren Fragen zum Wahlpflichtunter- Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder richt erfolgt durch die Schulleitung; im Übrigen verweise ich auf Parteien noch Wählergruppen noch Parteien und Wählergruppen meine vorherigen Erläuterungen. können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen. Die Neukonzeption des Grundschulbereichs in Hennstedt ist not- Eine Partei oder Wählergruppe kann innerhalb des Wahlgebietes wendig, da das alte Gebäude brandschutztechnisch nur räumlich nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Ver- eingeschränkt und so auch nur zeitlich befristet genutzt werden treterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listen- darf. Hier muss zwingend etwas passieren. Einen Schulbustrans- wahlvorschlag einreichen. port nach Lunden insbesondere für 6- und 7-Jährige mit den zeit- Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den lichen Auswirkungen hält der Schulträger für indiskutabel. Hier Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes gilt - wie für alle - auch weiterhin das Motto „kurze Beine, kurze auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar. Wege“. Dies können auch leer stehende Klassenräume in Lunden nicht ändern. Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 08. April 2013, Der Schulträger hat nur begrenzt Möglichkeiten, das verlorene Ver- 18:00 Uhr trauen der Eltern in die Schulleitung wieder herzustellen. Welche (Ausschlussfrist) Aufgaben der Schulträger und welche die Schulleitung zu erfüllen haben, sind klar durch das Schulgesetz des Landes Schleswig- schriftlich beim Gemeindewahlleiter (Amt Kirchspielslandge- Holstein abgegrenzt bzw. geregelt. meinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Nach § 48 Schulgesetz besteht für den Schulträger die Verpflich- Hennstedt) einzureichen. tung, Schulentwicklungspläne aufzustellen, die Schülerbeförde- rung sicherzustellen, die Schulgebäude, den Sachbedarf und Es wird gebeten, die Einreichung möglichst so frühzeitig vorzuneh- die Ausstattung sowie Lern- und Lehrmittel bereitzustellen. Auf men, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge inhaltliche Schulkonzepte kann der Schulträger keinen Einfluss betreffen, rechtzeitig behoben werden können. nehmen, dies ist allein Aufgabe der Schulleitung. Die restlichen Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich an Ich bitte, bei der Einreichung der Wahlvorschläge die Bestim- die Schulleitung gerichtet und werden von dieser beantwortet. mungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) sowie der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) zu beachten. Schulträger Klaus-Dieter Holm Die amtlichen Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge kön- nen beim Gemeindewahlleiter in Hennstedt unter der Rufnummer 04836 990-12 angefordert werden. Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 Hennstedt, den 12. Februar 2013 Jens Kracht Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindewahlleiter Gemeindevertreter in den Gemeinden und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl In den Wahlkreisen der Gemeinden werden folgende Vertrete- Fundsache rinnen und Vertreter gewählt: In der Gemeinde Tellingstedt wurde ein silbernes Herrenfahr- Gemeinde unmittelbare Vertreter Listenvertreter rad gefunden. Eigentumsansprüche können beim Amt KLG Eider Außenstelle Tellingstedt oder telefonisch unter 04836 Barkenholm 4 3 990-44 oder 04836 990-88 geltend gemacht werden. Dellstedt 6 5 Delve 5 4 Dörpling 5 4 Fedderingen 5 4 Gratulationen im März 2013 im Amtsbezirk Gaushorn 4 3 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Glüsing 4 3 Groven 4 3 Wir haben im März 2013 22 Geburtstagskinder, zwei diamantene Hemme 5 4 und vier goldene Hochzeiten. Hierzu gratulieren wir sehr herzlich Hennstedt 7 6 und wünschen alles Gute! Hollingstedt 5 4 Karolinenkoog 4 3 Datum Anlass Anschrift Kleve 5 4 __________________________________________________ Krempel 5 4 01.03. 85. Geburtstag Frau Hilda Soltau Lehe 6 5 Schulstr. 4 Linden 6 5 25786 Dellstedt Lunden 7 6 03.03. 90. Geburtstag Herr Hans Plähn Norderheistedt 4 3 Brunnenstr. 6 a Pahlen 6 5 25774 Lunden Rehm-Flehde-Bargen 5 4 04.03. 85. Geburtstag Frau Annemarie Wesse Schalkholz 5 4 Gr. Bergstr. 20 Schlichting 5 4 25774 Lunden Sankt Annen 5 4 04.03. 80. Geburtstag Herr Karlheinz Zech Süderdorf 5 4 Am Gänsemarkt 11 Süderheistedt 5 4 25774 Lunden Tellingstedt 7 6 05.03. 85. Geburtstag Herr Udo Rickert Tielenhemme 4 3 Lange Reihe 10 a Welmbüttel 5 4 25786 Dellstedt Westerborstel 4 3 05.03. 85. Geburtstag Frau Elisabeth Maschki Wiemerstedt 4 3 Waldweg 9 Wrohm 5 4 25779 Wiemerstedt
Amt Eider –4– Nr. 04/2013 07.03. 80. Geburtstag Frau Gerda Müsch Am Mühlenberg 12 Whg. 5 25779 Hennstedt 08.03. 85. Geburtstag Frau Gertrud Frahm Am Bahndamm 44 25774 Krempel 09.03. 80. Geburtstag Frau Frieda Thedens An der Bundesstr. 14 25782 Gaushorn 13.03. 85. Geburtstag Herr Johann-Peter Lorenzen Oldörp 12 25791 Linden Öffentliche Bekanntmachung 14.03. 85. Geburtstag Frau Waleria Hansen der Gemeinde Bergewöhrden Alte Bundesstr. 61 25774 Krempel Haushaltssatzung der Gemeinde 15.03. 80. Geburtstag Frau Gertrud Pugehl Bergewöhrden für das Haushaltsjahr 2013 Schulstr. 24 25774 Lehe Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird der Beschluss 15.03. 80. Geburtstag Herr Viktor Schneidmiller der Gemeindevertretung vom 12.12.2012 folgende Haushaltssat- Am Gänsemarkt 4 Whg. 3 zung erlassen: 25774 Lunden 16.03. 90. Geburtstag Herr Hans Bornholt §1 Liethweg 8 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 25782 Schalkholz 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag 17.03. 80. Geburtstag Herr Walter Heidecke der Erträge auf 37.800 EUR Sohrtweg 40 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 31.500 EUR einem Jahresüberschuss von 6.300 EUR 25782 Gaushorn einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR 17.03. 85. Geburtstag Frau Christel Schlüter 2. im Finanzplan mit Kiefernweg 4 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 25779 Hennstedt laufender Verwaltungstätigkeit auf 37.800 EUR 19.03. 85. Geburtstag Herr Helmut Obrikat einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Brunnenstr. 6 a laufender Verwaltungstätigkeit auf 31.500 EUR 25774 Lunden einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 20.03. 80. Geburtstag Herr Siegfried Retzlaff der Investitionstätigkeit und der Finanzierungs- Fischerstr. 3 EG li tätigkeit 0 EUR 25794 Pahlen einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der 20.03. 85. Geburtstag Herr Willi Lindemann Investitionstätigkeit und der Finanzierungs- Krim 8 tätigkeit 1.500 EUR 25782 Schalkholz festgesetzt. 20.03. 80. Geburtstag Frau Irmgard Schwenn Ant Holt 10 EG §2 25782 Welmbüttel Es werden festgesetzt: 22.03. 80. Geburtstag Frau Heinke Carstens 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen Schwienhusener Str. 15 und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 25788 Delve 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 26.03. 85. Geburtstag Frau Irma Krogmann auf 0 EUR Hauptstr. 13 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR 25779 Kleve 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen 02.03. goldene Hochzeit Eheleute Stellen auf 0 Stellen Renate und Klaus Trede Hauptstr. 5 §3 25788 Delve Die Hebesätze für die Realsteuer werden wie folgt festgesetzt: 15.03. goldene Hochzeit Eheleute 1. Grundsteuer Frauke und a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe Johann-Hermann Frahm (Grundsteuer A) 280 % Am Sender 21 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % 2. Gewerbesteuer 310 % 25782 Welmbüttel 27.03. goldene Hochzeit Eheleute §4 Heidemarie und Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Hermann Hansen Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- Schulstr. 28 gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterrin- 25774 Lehe nen und Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeinde- 29.03. goldene Hochzeit Eheleute ordnung erteilen kann, beträgt 550 EUR. Linda und Ernst Bruhn Schüttingdeich 1 §5 25794 Tielenhemme Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel- 07.03. diamantene Eheleute maßnahme Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen Hochzeit Irmgard und Klaus Schwenn auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Ant Holt 10 EG Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 5.000 EUR beträgt. 25782 Welmbüttel 14.03. diamantene Eheleute Bergewöhrden, den 12.12.2012 Hochzeit Gerda und Johannes Käseler Gärtnerweg 4 gez. Block 25779 Hennstedt Bürgermeister
Nr. 04/2013 –5– Amt Eider Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 3. Entschädigungen nach §§ 33 und 34 Brandschutzgesetz die wird öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann während der Dienst- tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu erstatten. zeiten im Amt Kirchspielslandgemeinden Eider, 25779 Hennstedt, Im Zusammenhang mit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 21, Einsicht in die entstandene Auslagen entsprechend § 5 Abs. 5 KAG sind da- Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. neben zu erstatten. (2) Die §§ 2, 5 Abs. 2 und 6 KAG gelten entsprechend. Hennstedt, den 14. Februar 2013 §5 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Entstehung und Fälligkeit Der Amtsvorsteher (1) Die Benutzungsgebühr entsteht mit dem Beginn des Einsatzes Im Auftrag bzw. der Überlassung; regelmäßig mit dem Ausrücken aus dem gez. Sünje Jasper Feuerwehrgerätehaus. Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider (2) Die Benutzungsgebühr ist ein Monat nach Zugang des Heran- am Montag, den 25.02.2013. ziehungsbescheides fällig. Das Amt ist berechtigt, die beantragte Leistung von der Zahlung eines Vorschusses abhängig zu machen. §6 Gebührenfreiheit (1) Der Einsatz der Feuerwehr ist für die Geschädigten unent- geltlich bei 1. Bränden 2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen Satzung der Gemeinde Dellstedt über die 3. der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Natur- Erhebung von Benutzungsgebühren für ereignisse verursacht werden. Leistungen der „Freiwilligen Feuerwehr Dies gilt nicht für Einsätze zu Zwecken nach Satz 1 im Falle 1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr und Schaden, Dellstedt“ (Feuerwehrgebührensatzung) 2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr, 3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage, Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht, 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57) in der zurzeit gültigen 5. einer gegenwärtigen Gefahr, die durch den Betrieb eines Kraft-, Fassung und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeuges entstanden ist und des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. 6. von Aufwendungen für Sonderlöschmittel bei Bränden in Ge- Schl.-H. 2005, S. 27) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung werbe- und Industriebetrieben. mit § 29 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen (2) Von der Erhebung von Gebühren und Entgelten oder von Ko- der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10.02.1996 stenersatz kann ganz oder teilweise abgesehen werden, soweit die (GVOBl. Schl.-H. 1996 S. 200) in der zur Zeit gültigen Fassung Erhebung von Gebühren und Entgelten oder der Kostenersatz nach sowie dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Sicherstellung des Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte wäre oder der Verzicht Brandschutzes zwischen den Gemeinden Dellstedt und Tielenhem- aufgrund öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist. me vom 21.11.2012 wird nach Beschlussfassung der Gemeinde- vertretung Dellstedt vom 21.11.2012 folgende Satzung erlassen: §7 Gebührenermäßigung §1 (1) Die Benutzungsgebührensätze gemäß § 8 ermäßigen sich bei Gegenstand der Benutzungsgebühr Einsatz bzw. Überlassung für Dauer von mehr als drei Stunden (1) Für Einsätze und andere Leistungen der öffentlichen Einrich- für die 3. bis einschließlich 6. Stunde um 10 %, tung „Freiwillige Feuerwehr Dellstedt“ erhebt die Gemeinde Be- für die 7. bis einschließlich 12. Stunde um 20 %, nutzungsgebühren zur Deckung der durch die Inanspruchnahme für die 13. bis einschließlich 24. Stunde um 30 %, entstehenden Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung. und für jede weitere Stunde um 40 %. Hilfeleistungen anderer Feuerwehren gelten als Einsätze der Frei- Vorstehende Ermäßigung gilt nicht für Benutzungsgebühren ge- willigen Feuerwehr Dellstedt. mäß § 8 Nr. 1 (Feuerwehrpersonal). (2) Gebühren werden auch für Einsätze bei missbräuchlicher Alar- (2) Für Feuerwehrausrüstung, die in besonderen Fällen (z. B. auf mierung erhoben. Grund behördlicher Auflagen) bereitgestellt, aber nicht benutzt wird, §2 ermäßigt sich die Benutzungsgebühr auf das 0,4-fache. Gebührenschuldner (3) Je nach Art des Einsatzes bzw. der Überlassung kann der (1) Gebührenschuldner sind Bürgermeister in besonderen Fällen Pauschalgebühren verein- 1. die Auftraggeberin, der Auftraggeber, baren, deren Höhe darf jedoch nicht in erheblichem Umfang von 2. diejenige/derjenige, die/der den Einsatz zu vertreten hat, der tariflichen Benutzungsgebühr abweichen. 3. bei Brandstiftung nur die Brandstifterin/der Brandstifter. §8 Bei minderjährigen Gebührenschuldnern wird der gesetzliche Ver- Gebührentarif treter herangezogen. Die Benutzungsgebühr beträgt für (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 1. Feuerwehrpersonal §3 soweit es ohne Fahrzeug oder zusätzlich Gebührenmaßstab zum Fahrzeugführer eingesetzt wird (1) Die Benutzungsgebühr bemisst sich nach Stundensatz 1. der Zahl der eingesetzten Feuerwehrangehörigen, 1.1 Feuerwehrangehöriger als Sicherheitswache 10,00 € 2. der Zahl und der Art der eingesetzten oder bereitgestellten 1.2 Feuerwehrangehöriger bei anderen Einsätzen 26,00 € Feuerwehrausrüstung, 1.3 Jugendfeuerwehrangehöriger 8,00 € 3. der Dauer des Einsatzes bzw. der Überlassung von Geräten. 2. Fahrzeuge (2) Dauer des Einsatzes bzw. der Überlassung ist die Zeit der Einschließlich Kraftstoffverbrauch, Normal- Abwesenheit vom Feuerwehrgerätehaus. ausstattung und Fahrzeugführer (Anhänger ohne Fahrzeugführer) §4 2.1 Fahrzeugeinsatz Kosten, Auslagen 2.1.1 Löschgruppenfahrzeug LF 8 110,00 € (1) Neben der Benutzungsgebühr sind für 2.1.2 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 45,00 € 1. bei Einsatz oder Überlassung verwendete Betriebs- und Ver- 2.1.3 Schlauchanhänger 10,00 € brauchsmittel (z. B. Löschmittel, Atemluft, Gase, Filter, Ölbin- 2.2. Transportfahrt demittel) - nicht jedoch Kraftstoffe - die Kosten der Ersatzbe- Soweit Fahrzeuge gem. 2.1 oder sonstige schaffung zu erstatten, Einsatzfahrzeuge ausschließlich für Trans- 2. bei Überlassung beschädigte, zerstörte oder abhanden ge- portzwecke (ohne Einsatz der Normaus- kommene Feuerwehrausrüstung die Kosten der Reparatur stattung) verwendet werden, beträgt die oder Ersatzbeschaffung zu erstatten (öffentlich-rechtlicher Er- Benutzungsgebühr abweichend von 2.1 stattungsanspruch), je gefahrenen km € 1,00
Amt Eider –6– Nr. 04/2013 3. Geräte mit eigenem Antrieb Öffentlich-rechtlicher Vertrag Soweit nicht als Fahrzeugnormausstattung eingesetzt, einschließlich Kraftstoffverbrauch, zur Sicherstellung des Brandschutzes ohne Bedienungspersonal und andere Betriebs- zwischen den Gemeinden Dellstedt und und Verbrauchsstoffe (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) 3.1 Tragkraftspritze TS 8/8 56,00 € Tielenhemme 3.2 Elektroallzweckpumpe explosionsgeschützt/Säure-/Ölumfüllpumpe 26,00 € Die Gemeinden Dellstedt und Tielenhemme hatten bis zum 3.3 Elektro-Tauchpumpe/Flüssigkeitssauger 15,00 € 31.12.2011 die Aufgaben nach § 2 des Gesetzes über den Brand- 3.4 Stromerzeuger bis 5 kVA 13,00 € schutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (nachfolgend kurz 3.5 Kettensäge 15,00 € Brandschutzgesetz genannt) vom 10.02.1996 (GVOBl. Schl.-H. 4. Löschgeräte S. 200) in der zur Zeit gültigen Fassung auf das Amt KLG Eider 4.1 Feuerlöscher 1,00 € übertragen. Der Brandschutz in der Gemeinde Dellstedt sowie in 4.2 Kübelspritze 1,00 € der Gemeinde Tielenhemme für die Straßenbereiche Eiderdeich 4.3 Löschdecke 1,00 € (Haus-Nr. 1 bis 49) und Tieleburg wurde in der Vergangenheit durch 5. Feuerwehrarmaturen die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Dellstedt sichergestellt. 5.1 Saugschlauch A/B/C 9,00 € Auf Antrag der Gemeinden wurden die Aufgaben nach § 2 des 5.2 Druckschlauch B/C/D 6,00 € 5.3 Schlauchüberführung 6,00 € Brandschutzgesetzes mit Beschluss des Amtsausschusses des 5.4 Wasserwerfer (Monitor) 3,00 € Amtes KLG Eider vom 14.05.2012 mit Wirkung vom 01.01.2012 5.5 Strahlrohr/Sonderstrahlrohr 4,00 € auf die Gemeinden Dellstedt und Tielenhemme rückübertragen. 5.6 Saugkorb/Kupplung/Verteiler Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Dellstedt befindet sich Schlauchbrücke/and. Armaturen o. Zubehör 6,00 € nun wieder in der Trägerschaft der Gemeinde Dellstedt. 5.7 Druckbegrenzer/Hydrantenstandrohr 1,00 € Die Gemeinden Dellstedt und Tielenhemme schließen entspre- 6. Rettungs- und technische Hilfsgeräte chend §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammen- 6.1 Klappleiter 8,00 € arbeit vom 28.02.2003 (GVOBL. 2003,122) in der zur Zeit gültigen 6.2 Steck-/Schiebeleiter 20,00 € Fassung folgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag: 6.3 Atemschutzmaske 8,00 € 6.4 Pressluftatmer mit Maske 31,00 € §1 6.5 Hydraulik-Hebzeug/-Wagenheber/Druck-/ Aufgabenübertragung Hebekissen 5,00 € Die Gemeinde Tielenhemme überträgt für die Straßenbereiche Ei- 6.6 Greifzug/Winde/Flaschenzug 3,00 € derdeich (Haus-Nr. 1 bis 49) und Tieleburg der Gemeinde Dellstedt 6.7 Handscheinwerfer/Warnlampe 3,00 € die in § 2 Brandschutzgesetz normierten Aufgaben, eine öffent- 6.8 Werkzeugsatz 1,00 € liche Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Hierzu bildet 6.9 Seile/Leinen/Gurte/Taue 1,00 € und unterhält die Gemeinde Dellstedt eine Freiwillige Feuerwehr 6.10 Auffangbehälter 36,00 € 6.11 anderes Kleingerät 1,00 € aus Einwohnerinnen und Einwohnern der genannten Gemeinden. 6.12 Standrohr mit Schlüssel 3,00 € Die Gemeinde Dellstedt ist Trägerin dieser Feuerwehr. Sie trägt 6.13 Verteiler 3,00 € den Namen „Freiwillige Feuerwehr Dellstedt“. 6.14 Stativ und Scheinwerfer 4,00 € Die Gemeinde Dellstedt hat die erforderlichen Einrichtungen für 6.15 Kabeltrommel 3,00 € die Gewährleistung des abwehrenden und vorbeugenden Brand- 7. Sanitätsgeräte schutzes und der technischen Hilfe vorzuhalten und zu unterhalten. 7.1 Feuerwehr-Verbandskasten 1,00 € Die Vorhaltung und Unterhaltung der erforderlichen Löschwasser- 7.2 Feuerwehr-Sanitätskasten 2,00 € versorgung sowie der Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen 7.3 Krankentrage 1,00 € sind nicht Gegenstand des Vertrages. Diese Aufgabe verbleibt bei 7.4 Beatmungsbeutel 1,00 € den jeweiligen Gemeinden für ihr Gemeindegebiet. 7.5 Pulmotor 8,00 € 8. Haftung für Schäden §2 8.1 Für Personen- und Sachschäden, die bei einem Einsatz Übertragung des Satzungsrechtes der Feuerwehr entstehen, haftet die Gemeinde nur bei Die Gemeinde Tielenhemme überträgt der Gemeinde Dellstedt Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. die Befugnis, Satzungen im Zusammenhang mit der übertragenen 8.2 Die Gebührenschuldner haben die Gemeinde von Ersatz- Aufgabe nach § 1 für deren Gebiet zu erlassen. ansprüchen Dritter wegen einsatzbedingter Schäden frei- zustellen, sofern diese von der Feuerwehr nicht vorsätzlich §3 oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Finanzierung der laufenden Kosten 8.3. Die Gemeinde haftet nicht für Personen- und Sachschäden, Die Gemeinde Tielenhemme erstattet der Gemeinde Dellstedt die durch unsachgemäße Behandlung der in Anspruch ge- anteilmäßig die Kosten für die Freiwillige Feuerwehr Dellstedt nach nommenen Geräte durch die Gebührenschuldner oder ihre Abschluss eines jeden Haushaltsjahres. Beauftragten verursacht worden sind. Für diese Schäden Grundlage für die Berechnung der anteilmäßigen Kosten bildet haben die Gebührenschuldner einzustehen. das Verhältnis der Finanzkraftzahlen des kommunalen Finanz- §9 ausgleiches des jeweiligen Abrechnungsjahres. Bei der Gemeinde Verarbeitung personenbezogener Daten Tielenhemme sind zurzeit 52 % ihrer Finanzkraftzahl der Frei- Zur Ermittlung der Gebührenpflichtigen und zur Festsetzung der Gebühren im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die willigen Feuerwehr Dellstedt und 48 % ihrer Finanzkraftzahl der Verwendung der erforderlichen personenbezogenen Daten gem. § Freiwilligen Feuerwehr Pahlen - errechnet nach den tatsächlichen 11 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Landesdatenschutzge- Einwohnerzahlen per Stand Januar 2012 - zuzurechnen. setz vom 09.02.2000 (GVOBl. Schl.-H. 2000, S. 169) in der zurzeit Die prozentuale Aufteilung der Finanzkraftzahl der Gemeinde gültigen Fassung zulässig. Soweit durch Veranlagung der Gebühren Tielenhemme ist im Abstand von 3 Jahren nach den aktuellen nach der Satzung im Einzelfall erforderlich, dürfen auch weitere bei Einwohnerlisten per Stichtag Januar des Jahres (EW/HW) zu über- Polizei, Verkehrsbehörden, Sonderordnungsbehörden und Straßen- prüfen (1. Nachprüfung im Januar 2015). Bei Veränderungen der baulastträgern vorhandene Daten und Daten über Kraftfahrzeuge Prozentzahlen ist die neue prozentuale Aufteilung für das dann bzw. andere Fahrzeuge und Wasserfahrzeuge erhoben werden. Die laufende Haushaltsjahr sowie der beiden Folgejahre anzuwenden. Daten dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der In die Kostenteilung fließen sämtliche Einnahmen und Ausgaben Gebührenerhebung nach dieser Satzung weiter verarbeitet werden. des Verwaltungshaushaltes bzw. ab dem Rechnungsjahr 2013 § 10 die Kosten und Erträge des Bereiches der Freiwilligen Feuerwehr Inkrafttreten Dellstedt ein. Abschreibungen bleiben bei der Kostenteilung un- Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2012 in Kraft. berücksichtigt, da für die investiven Maßnahmen in § 4 eine ge- sonderte Regelung getroffen wird. Dellstedt, 21.11.2012 Die Zahlung des Kostenanteils erfolgt auf Anforderung jeweils für gez. Klaus-Dieter Holm das abgelaufene Haushaltsjahr bis spätestens 15.02. des Folge- Der Bürgermeister jahres im Rahmen des Jahresabschlusses.
Nr. 04/2013 –7– Amt Eider §4 Finanzierung investiver Maßnahmen Die Gemeinde Tielenhemme beteiligt sich an allen erforderlichen investiven Maßnahmen, sowohl im Bereich der beweglichen Wirt- schaftsgüter als auch im Bereich der baulichen Anlagen (Umbau-, Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen an dem Gebäude ein- Einladung schließlich der mit dem Gebäude verbundenen Technischen Anlagen). Bei der Berechnung der anteilmäßigen Investitionen ist konform Zu der am Montag, 4. März 2013, um 19:00 Uhr, im Dorf- zu § 3 (Finanzierung der laufenden Kosten) das Verhältnis der gemeinschaftshaus „Dree-Dörper-Huus“, stattfindenden öf- Finanzkraftzahlen des kommunalen Finanzausgleiches des je- fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Gaushorn lade ich weiligen Abrechnungsjahres anzusetzen. Maßgebend sind Monat hiermit ein. und Jahr der Anschaffung bzw. bei baulichen Anlagen Monat und Jahr der Fertigstellung. Tagesordnung: Bei Investitionen, deren Abwicklung über einen längeren Zeitraum 1. Einwohnerfragestunde verläuft (z.B. bei baulichen Anlagen oder Abschlägen für zu beschaf- 2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 21 vom 23.11.2012 fende Fahrzeuge), kann die Gemeinde Dellstedt Abschläge verlangen. 3. Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013; Bildung Die Gemeinde Dellstedt ist Besitzer aller Investitionsgüter. des Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals Die Eigentumsaufteilung an den Investitionsgütern wird an Hand 4. Grundsatzbeschluss zur Einführung der Haushaltswirt- der tatsächlich gezahlten Anteile der Gemeinden Dellstedt und schaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung ab Tielenhemme ermittelt und jährlich fortgeschrieben. Da sich die 01.01.2013 Finanzkraftzahl der Gemeinden jährlich ändern kann, ist auf die- 5. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und se Weise sichergestellt, dass sich die tatsächliche Anteilsquote die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 am Eigentum automatisch aus dem jeweiligen Abschluss eines 6. Beschaffung von Digitalfunkgeräten für die Freiwillige Feuer- Haushaltsjahres ergibt. wehr Welmbüttel-Gaushorn-Schrum §5 7. Wegeangelegenheiten Mitwirkungsrecht 8. Mitteilungen Die Gemeinde Dellstedt hat in folgenden Angelegenheiten die 9. Eingaben und Anfragen Gemeinde Tielenhemme zu beteiligen: 1. Bevor die Gemeindevertretung der Gemeinde Dellstedt ihre Mit freundlichen Grüßen nach § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz erforderliche Zustimmung als Träger der Feuerwehr zur Wahl des Gemeindewehrführers gez. Ernst Schnepel sowie der Stellvertretung erteilt, ist das Einverständnis der Bürgermeister Gemeindevertretung Tielenhemme einzuholen. 2. Bevor die Gemeinde Dellstedt Satzungen erlässt, die die über- tragenen Aufgaben berühren, ist das Einverständnis der Ge- meindevertretung Tielenhemme einzuholen. 3. Der jährliche Feuerwehrhaushalt (einschließlich der Inve- stitionen in die Gebäude) ist unter Beteiligung und Einver- ständnis der Gemeinde Tielenhemme auf der Grundlage der Feuerwehrbedarfsmeldung aufzustellen. Über den regulären Haushaltsbedarf hinausgehende Investitionen sind ab einem Bekanntmachung des Amtes KLG Eider Anschaffungswert in Höhe von 5.000 € seitens der Gemeinde für die Gemeinde Hemme Tielenhemme zu genehmigen. 4. Alle anderen wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr sind Genehmigung mit der Gemeinde Tielenhemme vorab abzusprechen. der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes §6 der Gemeinde Hemme Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von Der Vertrag kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines dem Beauftragten (für die Gemeindevertretung) in der Sitzung Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Hiervon bleibt § 127 am 18.12.2012 beschlossene 6. Änderung des Flächennutzungs- des Landesverwaltungsgesetzes (Anpassung und Kündigung in planes der Gemeinde Hemme für die Gebiete besonderen Fällen - Unzumutbarkeit von Verträgen) unberührt. §7 • Teilbereich 1 - Rathsmede - für das Gebiet „nordwestlich der Rückabwicklung Ortslage Strübbel, südlich der Landesstraße 294 und östlich Bei Aufhebung oder Kündigung des Vertrages erfolgt eine Vermö- der Landesstraße 157“, gensauseinandersetzung. Die Gemeinde Tielenhemme erhält von • Teilbereich 2 - Vossweg - für das Gebiet „südöstlich der Dorfstra- der Gemeinde Dellstedt einen Vermögensanteil entsprechend der ße (L 156), nordöstlich der Bundesstraße 5 und südlich des Finanzierungsregelungen nach § 4 (fortgeschriebene Anteilsquote Vossweg (K 67) und am Eigentum) auf der Grundlage des aktuellen Zeitwertes. • Teilbereich 3 - Weißes Moor - für das Gebiet „östlich des Sid- deldeich, südwestlich der Bundesstraße 5 und nordwestlich §8 des Weißen Moores“ Zuständige Behörde Zuständige Behörde ist der Amtsvorsteher des Amtes KLG Eider. mit Bescheid vom 15.02.2013, Az.: IV 265 - 512.111 - 51.47 (6.Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. §9 Inkrafttreten Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft. Dellstedt, den 21.11.2012 Alle Interessierte können die 6. Änderung des Flächennutzungs- planes und die Begründung und die zusammenfassende Erklärung Bürgermeister der Gemeinde Dellstedt in der Dienststelle Tellingstedt des Amtes KLG Eider in Telling- gez. Klaus-Dieter Holm stedt, Teichstraße 1, Zimmer 8, während der Öffnungszeiten für Die Gemeindevertretung hat dem o.g. Vertrag mit Beschluss vom den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft 21.11.2012 zugestimmt. erhalten. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Tielenhemme, den 21.11.2012 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden Bürgermeister der Gemeinde Tielenhemme unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser gez. Hans-Hermann de Freese Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde Die Gemeindevertretung hat dem o. g. Vertrag mit Beschluss vom geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 21.12.2012 zugestimmt. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs.
Amt Eider –8– Nr. 04/2013 Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Tellingstedt, den 15.02.2013 Amt KLG Eider Der Amtsvorsteher Im Auftrage Einladung zu einer öffentlichen Gez. Hans Maaßen Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Hennstedt Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider am 25.2.2013 am Dienstag, 26. Februar 2013, um 19:00 Uhr Sitzungsort: Besprechungszimmer Amtsgebäude in Hennstedt Auszug aus der Gemeindevertretung Hemme vom 18.12.2012: Tagesordnung: 1. Mitteilungen Die Haushaltswirtschaft hat ab 01.01.2013 nach den Grundsätzen 2. Planung Umwelttag 2013 der doppelten Buchführung zu erfolgen. 3. Eingaben und Anfragen Die vom Amt KLG Eider erlassenen Richtlinien zur Erfassung und Bewertung des Vermögens sind auf den Gemeindehaushalt Mit freundlichen Grüßen anzuwenden. gez. Heinz Weßling Für die Berufung in den Wahlvorstand zur Abwicklung der Kom- Vorsitzender munalwahl 2013 werden folgende Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hemme vorgeschlagen: 1. Wahlvorsteherin Ute Rolfs 2. stellv. Wahlvorsteher: Timm Gehrts-Nüse 3. Beisitzer/Schriftführer Hans-Jürgen Hansen-Wilkens 4. Beisitzer/stellv. Schriftführer: Jörg Witte 5. Beisitzerin: Eike Jasper 6. Beisitzer: Kevin Reusch Auszug aus der Gemeindevertretung 7. Beisitzer: Kai Peters 8. Beisitzer: Jürgen Hödgen-Witt Hollingstedt am 30.01.2013: Wahllokal: Dorfladen, Dorfstr. 46 Bürgermeisterin Rau erteilt Herrn Grimmer und Herrn Rolfs das Die Gemeindestraßen sollen vor Beginn von größeren Baumaß- Wort für die Informationen über den Bürgerwindpark. nahmen gefilmt werden, um den Zustand zu dokumentieren. Zunächst stellt Herr Rolfs die Entwicklung bis zum heutigen Tage dar. Er teilt mit, dass der Bürgerwindpark fünf Gemeinden be- • Die Aktion „sauberes Dorf“ soll am 23.03.13 um 9:30 Uhr stattfin- rührt, nämlich Norderheistedt, Hennstedt, Glüsing, Tellingstedt den. und Süderdorf. • Die Turnhallenbegehung hat ergeben, dass die Spannvorrichtung Von jeder Standortgemeinde sind zwei Vertreter in den Vorstand für das Volleyballnetz erneuert werden muss. der GmbH & Co.KG gewählt. Herr Rolfs und Herr Grimmer sind • Der Teppich in der Sporthalle wird demnächst durch Herrn Gude dort zu Geschäftsführern bestimmt worden. und Bürgermeister Witt begutachtet. Nach dem derzeitigen Stand ist die Errichtung von 18 oder 19 Müh- • Die Handzettel für die Weihnachtsfeier wurden nicht überall verteilt. len vorgesehen. Hierbei möchte die Gesellschaft die Finanzierung • Einige Straßenschilder sind nur noch schlecht zu lesen. Diese möglichst aus der Region sicherstellen, auch der evtl. erforderlich sollen nachgemalt werden. werdende Wegebau soll an regional ansässige Firmen vergeben • Laut Herrn Boyens ist eine Förderung der Straßenbeleuchtung werden. Ein Planungsbüro aus Heide ist beauftragt mit den de- bei Umstellung auf LED auch in 2013 möglich. Für die Gemeinde taillierten Planungen und die Gewerbesteuer wird zu 50 % an die würde dies allerdings keine Einsparungen bringen, da die Stra- Standortgemeinden und zu 50 % nach dem jeweiligen Wohnsitz ßenbeleuchtung bereits mit Energiesparbirnen betrieben wird. der Kommanditisten ausgezahlt. Der Verfahrensstand stellt sich so dar, dass alle Pachtverträge für Flächen mittlerweile unter Dach und Fach sind, und dass bis Wählergemeinschaft Hemme Ende März/Anfang April eine Informationsbroschüre fertiggestellt sein wird, so dass das zeitaufwendige Genehmigungsverfahren im WGH seit 1966 Laufe des Sommers 2013 angestoßen werden und Anfang 2014 mit dem Baubeginn und Mitte 2014 mit der Inbetriebnahme der Einladung! Mühlen gerechnet werden kann, wenn alles glatt läuft. Die Eigentümer der betroffenen Flächen erhalten eine Flächen- Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (ab 16 Jahren) pacht, dann eine Standortpacht und eine Entschädigung für evtl. der Gemeinde Hemme werden zu der erforderlichen Wegebau. Die im unmittelbaren Umfeld der Mühlen am Donnerstag, dem 14. März 13.02.2013, um 19:30 Uhr ansässigen und betroffenen Anwohner erhalten hierfür eine noch stattfindenden Versammlung ins Feuerwehrgerätehaus in Hemme festzusetzende Entschädigung. Von den 18 bis 19 vorgesehenen eingeladen. Mühlen entfallen 7 Mühlen auf den Bereich Hennstedt. Die Gesamt- Tagesordnung: investitionssumme beträgt ca. 80 Millionen Euro. Es ist vorgesehen, 1. Begrüßung von dieser Summe 20 % aus der Bevölkerung einzuwerben, so 2. Bericht des Bürgermeister dass ca. rein theoretisch 16.000 Personen zeichnungsberechtigt 3. Feststellung der wahlberechtigten Mitglieder wären. Die übrigen 80 % sollen von der Sparkasse Hennstedt- 4. Neuwahl eines Vorstandes Wesselburen, von der Sparkasse Westholstein, der Raiffeisen- 5. Wahl der Kandidaten für die Gemeindewahl am Sonntag, dem bank Heide sowie der Volks- und Raiffeisenbank Dithmarschen 26.05.2013 finanziert werden bzw. die Mittel von dort eingeworben werden. 6. Berufung der Stimmzähler Bis Mitte 2013 muss alles gezeichnet sein. Der Mindestbetrag 7. Sonstiges beträgt 5.000 € und steigert sich in 5.000er-Schritten bis zu einem Maximalbetrag von 150.000 €. Wegen der Wichtigkeit des Tagesordnungspunktes 5 wird um rege Die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner haben dann Gele- Beteiligung gebeten. genheit, auf den ausgelegten Karten sich über die Lage und Stand- orte der Windenergieflächen zu informieren. Außerdem werden Mit freundlichen Grüßen auch von den Fachleuten Fragen beantwortet, die dabei auftauchen. gez. Hans Peter Witt Da für die durch den Windpark in Anspruch genommenen Flächen Vorsitzender auch große Ausgleichsflächen ausgewiesen werden müssen, wird
Nr. 04/2013 –9– Amt Eider seitens der Bürgerwindpark GmbH & Co.KG um die Mitteilung von Tagesordnung: Ausgleichsflächen gebeten, die man evtl. in Anspruch nehmen 1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Vor- könnte. Hierfür werden natürlich Geldbeträge gezahlt, die - so ist sitzenden der Wählergemeinschaft das Bestreben der Gesellschaft - möglichst in der Region bleiben 2. Eintragung in die Wählerliste und Feststellung der wahlberech- sollen. tigten Mitglieder Es wird darauf hingewiesen, dass am 05. Februar in Hennstedt 3. Rückblick des Bürgermeisters über die letzte Wahlperiode eine Informationsveranstaltung stattfinden wird, sowie am 07. Fe- (2008 - 2013) bruar in Süderheistedt und am 12. Februar in Tellingstedt. Die 4. Neuwahl des Vorstandes Veranstaltungen beginnen jeweils um 19:30 Uhr. Es wird seitens 5. Wahl von zwei Stimmenzählern der Gesellschaft dringend angeraten, diese Informationsveranstal- 6. Wahl der Kandidatinnen/Kandidaten und Ersatzkandidatinnen/ tungen zu besuchen, da dort auch das Planungsbüro vertreten ist, Ersatzkandidaten für die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 sowie Steuerfachleute, die dann entsprechende Fragen ausführlich 7. Sonstiges beantworten können. Für die Berufung in den Wahlvorstand zur Abwicklung der Kom- Gerhard Carstens munalwahl 2013 werden folgende Bürgerinnen und Bürger der Vorsitzender Gemeinde Hollingstedt vorgeschlagen und einstimmig gewählt: 1. Wahlvorsteher Uwe Paulsen 2. stellv. Wahlvorsteherin Petra Möller 3. Beisitzer/Schriftführer Detlef Kock 4. Beisitzer/stellv. Schriftführer Karl-Heinz Bülow 5. Beisitzerin Hilke Paulsen Wählergemeinschaft Krempel 6. Beisitzerin Tanja Dührsen 7. Beisitzerin Gunda Mody Die Wählergemeinschaft Krempel lädt zu der am 14. März 2013 8. Beisitzerin Kerstin Sommer stattfindenden Mitgliederversammlung ein. Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Die Versammlung findet ab 19:30 Uhr im Haus des Gastes in Krempel statt. Unter Federführung von Karl-Henning Peters ist mit drei weiteren Gäste und natürlich auch Neumitglieder sind herzlich willkommen. Mitstreitern ein Hänger zu einem Umzugswagen umgebaut worden, Tagesordnung auf dem bei entsprechenden Veranstaltungen die Kapelle und 1.) Begrüßung auch bspw. das Königspaar des Schützenfestes o. ä. mitfahren 2.) Bericht des 1. Vorsitzenden und bei Umzügen diesen Hänger nutzen können. Hierfür ist ein 3.) Kassenbericht (Prüfer/innen werden aus der Versammlung relativ hoher Aufwand an Material - ca. 3.200 € - sowie gut 300 gewählt) Arbeitsstunden aufgebracht worden. Lt. Herrn Karl-Henning Peters 4.) Kassenprüfungsbericht und Entlastung des Vorstandes (Gemeindevertreter) bleibt der Hänger in seinem Besitz und die 5.) Behandlung von Anträgen (müssen bis zum 13.03.13, 20:00 Gemeinde Hollingstedt kann den Hänger für ihre Veranstaltungen Uhr beim 1. Vors. eingegangen sein) unentgeltlich nutzen. Für die Gemeinde entstehen somit weder für 6.) Aufnahme neuer Mitglieder die Herstellung noch für die spätere Nutzung irgendwelche Kosten. 7.) Wahlen Bürgermeisterin Rau und die übrigen Gemeindevertreter bedanken a) 1. Vorsitzende/r sich überschwänglich für diese Spende. b) 1. stellvertretende/r Vorsitzende/r • Mittlerweile ist die ehemalige Gaststätte Hauptstr. 22 abge- c) 2. stellvertretende/r Vorsitzende/r rissen und wird, wenn die Witterung es zulässt, eingegrünt d) Schriftführer/in werden. e) Kassenwart/in • Der diesjährige Umwelttag soll am 16.03.2013 durchgeführt f) Stimmenzähler/innen werden. g) Direkt- und Listenkandidaten/innen • Die Kündigungsfrist für die gezeichneten Aktien bei der Schles- h) 2 Vertrauensmänner/-frauen wig-Holstein Netz AG hat sich um ein Jahr verschoben. 8.) Verschiedenes gez. Ernst Sonnberg, 1. Vors. Wählergemeinschaft Kleve Der Vorstand Einladung Einladung Zu der am Mittwoch, 6. März 2013, um 19:30 Uhr im Sitzungs- zur ordentlichen Mitgliederversammlung saal Dienststelle Lunden, stattfindenden öffentlichen Sitzung der der Wählergemeinschaft Kleve (WGK) Gemeindevertretung Gemeinde Lehe lade ich hiermit ein. Tagesordnung: am Dienstag, dem 12. März 2013, um 19:30 Uhr 1. Einwohnerfragestunde in die Gastwirtschaft „Dithmarscher Hof“ in Kleve 2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 25 vom 18.12.2012 Wir laden alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (alle 3. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lehe und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Euro- 4. Grundsatzbeschluss zur Einführung der Haushaltswirt- päischen Union - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger -, die am schaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung ab Wahltag das 16. Lebensjahr (12.03.2013) vollendet haben und 01.01.2013 seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung (al- 5. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und leinige oder Hauptwohnung) haben) aus Kleve, die Mitglied in der die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 Wählergemeinschaft sind oder es werden wollen, recht herzlich ein. 6. Mitteilungen des Bürgermeisters Die Wahl der Gemeindevertretung findet am 26. Mai 2013 statt 7. Mitteilungen aus den Ausschüssen und dafür sind bereits jetzt die Kandidatinnen und Kandidaten zu 8. Straßen- und Wegeangelegenheiten benennen. 9. Eingaben und Anfragen Als Mitglied der Wählergemeinschaft können Sie mit entscheiden, welche Bürgerinnen und Bürger als Kandidatinnen und Kandidaten Mit freundlichen Grüßen der Wählergemeinschaft in die Gemeindevertretung einziehen gez. Dr. Johannes Geiger sollen. Bürgermeister
Amt Eider – 10 – Nr. 04/2013 Einladung Zu der am Dienstag, 5. März 2013, um 19:30 Uhr, in der Gaststätte Pahlazzo, stattfindenden öffentlichen Sitzung der Gemeindever- tretung Pahlen lade ich hiermit ein. Einladung Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde Hiermit lade ich alle Mitglieder des Bauausschusses zu einer öf- 2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 21 vom 25.01.2013 fentlichen Sitzung herzlich ein: 3. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pah- am Samstag, 2. März 2013, um 16:00 Uhr len für das Gebiet „Kiesabbauflächen südlich der Hauptstraße Treffpunkt: Goldberg 5 - bei Peer Börger in Linden (L172) und nördlich der Straße Höchster Berg (K 45)“ hier: Beschluss über die Behandlung der Anregungen und Tagesordnung: Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 1. Bericht des Vorsitzenden und des Bürgermeisters sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Installation Straßenlampe Goldberg 4. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pahlen 3. Pflasterung einer Parkfläche - Industrieweg für das Gebiet „Kiesabbauflächen südlich der Hauptstraße (L 4. Verkauf von Spurbetonplatten 172) und nördlich der Straße Höchster Berg (K 45)“ 5. Eingaben und Anfragen hier: abschließender Beschluss 5. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 Mit freundlichen Grüßen der Gemeinde Pahlen für das Gebiet „Kiesabbauflächen südlich der Hauptstraße (L 172) und nördlich der Straße Höchster Berg gez. Peer Börger (K 45)“ Vorsitzender hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 6. Grundsatzbeschluss zur Einführung der Haushaltswirt- schaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung ab 01.01.2013 7. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 8. Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges 9. Friedhofsangelegenheiten 10. Beschlussfassung über die Ausschreibung für die Erstellung einer Beitrags- und Gebührenbedarfsberechnung 11. Mitteilungen Örtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pahlen 12. Eingaben und Anfragen Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßgabe Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraus- von Kindern und Jugendlichen sichtlich nicht öffentlich behandelt. zur Aufstellung des Bebauungsplanes 13. Personalangelegenheiten Nr. 8 der Gemeinde Pahlen für das Gebiet Der Sitzung vorgelagert findet um 19:00 Uhr eine Öffentlich- „Kiesabbauflächen südlich keitsbeteiligung statt. der Hauptstraße (L 172) und nördlich Mit freundlichen Grüßen der Straße Höchster Berg (K 45)“ gez. Jörg Patt Die Gemeinde Pahlen beabsichtigt die Aufstellung des Bebau- Bürgermeister ungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Pahlen für das Gebiet „„Kiesab- bauflächen südlich der Hauptstraße (L 172) und nördlich der Straße Höchster Berg (K 45)“. Einladung Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst früh- zeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu Im Einvernehmen mit dem Bürgermeister lade ich zu der am Mitt- unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung woch, 27. Februar 2013, um 19:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, zu geben. Die Gemeinde Pahlen lädt daher alle an der Bau- stattfindenden öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der leitplanung Interessierten (hierzu zählen nicht nur Erwachsene Gemeinde Pahlen hiermit ein. sondern auch Kinder und Jugendliche) zu einer öffentlichen Versammlung am Tagesordnung: Dienstag, dem 05. März 2013, um 19:00 Uhr 1. Einwohnerfragestunde in die Gaststätte „Pahlazzo“, Hauptstraße 27, in Pahlen 2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 9 vom 31.07.2012 ein. 3. Mitteilungen 4. Beratung über den Haushalt 2013 Im Rahmen dieser Versammlung wird nach Darlegung der Ziele 5. Eingaben und Anfragen und Zwecke der Planvorstellungen der Gemeinde Pahlen je- dermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Mit freundlichen Grüßen Erste Planungsunterlagen können bei dieser Versammlung ein- gesehen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gez. Peter Jessen diese Bürgerbeteiligung nur einmal durchgeführt wird. Nach ent- Vorsitzender sprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung schließt sich dann das öffentliche Auslegungsverfahren an, in dem ebenfalls Anregungen von jedermann vorgebracht werden können. Tellingstedt, 04.02.2013 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Auszug aus der Gemeindevertretung Der Amtsvorsteher Schlichting am 18.12.2012: Im Auftrag Gez. Hans Maaßen Zum Thema Bebauungsmöglichkeiten gibt der Vorsitzende be- kannt, dass Herr Kappel eine Ablehnung erhalten hat. Von einem Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider am 25.02.2013 früheren Bauvorhaben in der Gemeinde Schlichting hat der Vor-
Nr. 04/2013 – 11 – Amt Eider sitzende vom Bauherrn ein Gerichtsurteil und ein Schreiben vom Als Mitglied der Wählergemeinschaft können Sie mit entscheiden, Rechtsanwalt zum Thema Rundungssatzungen vorgetragen. Die welche Bürgerinnen und Bürger als Kandidatinnen und Kandidaten Gemeindevertretung kennt die aktuelle Rechtslage zu diesem der Wählergemeinschaft in die Gemeindevertretung einziehen Thema nicht. Sie bittet die Verwaltung dieses im Rahmen einer sollen. Einwohnerversammlung darzustellen. In diesem Zuge soll auch er- läutert werden, ob, und wenn ja, wie sich die Gemeinde Schlichting Tagesordnung: gegen die Einstufung als Außenbereich wehren kann. 1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Vorsit- In Gesprächen mit dem Bürgermeister hat Herr Melzer signalisiert, zenden der Wählergemeinschaft, Feststellung der anwesenden dass er auch weiterhin an der Chronik arbeiten möchte. Im Januar Mitglieder und Abgabe des Geschäftsberichtes soll ein Treffen mit Vertretern der Gemeinde, den Mitschreibern 2. Neuwahl des Vorstandes der Chronik sowie Herrn Melzer stattfinden. Hier soll der allge- meine Sachstand zur Chronik sowie die weitere Vorgehensweise 3. Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeindewahl besprochen werden. am 26. Mai 2013 Weiterhin verliest der Vorsitzende einen Antrag von Herrn Band- 4. Rückblick des Bürgermeisters über die laufende Wahlperiode holz im Auftrag der Organisationen und Vereine der Gemeinde (2008 bis 2013) Schlichting eine neue Beamerleinwand anzuschaffen. Im Moment wird immer eine sehr schwere Leinwand aus St. Annen geliehen. Klaus-Willi Deuse Eine Voranfrage bei Foto Ehlers hat einen Preis von 300,- € er- Vorsitzender geben. Die Gemeindevertretung ist sich einig, eine Leinwand mit einem Preis von bis zu 400,- € anzuschaffen. Für die Berufung in den Wahlvorstand zur Abwicklung der Kom- munalwahl 2013 werden folgende Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schlichting vorgeschlagen und gewählt: 1. Wahlvorsteher Bernd Voß Aus der öffentliche Sitzung 2. stellv. Wahlvorsteher: Holger Busch 3. Beisitzer/Schriftführer Ingo Kreutzfeldt der Gemeindevertretung Süderheistedt 4. Beisitzerin/stellv. Schriftführerin: Petra Hammon am 24.01.2013 5. Beisitzerin: Petra Moritz 6. Beisitzer Joachim Bruhn Der Bürgermeister bedankt sich bei den Organisatoren des Ad- 7. Beisitzer: Heinz Ohlsen ventskalenders und der Weihnachtsfeier vom Kindergarten. Für die 8. Beisitzer: Jürgen Schallhorn Stiftung von dem Tannenbaum wird ein Dank an Familie Schuster Wahllokal: Dörpskrog ausgesprochen. Ferner teilt er u. a. mit: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, einen Rutschturm • Die Aktion mit den Heckeinfahrten ist abgeschlossen. Peter für den Kinderspielplatz anzuschaffen. Hierfür sind im Haushalt Kosten in Höhe von 3.000,- € zu veranschlagen. Gosch erhält 200 € für das Ansäen der Schwarzflächen (Aus- Der Wegeunterhaltungsverband (WUV) hat die Teilerneuerung gleich für Koppeleinfahrten „Gräben“) am Pferdekrugsweg, des Kleinmoorweges in das Programm für 2013 aufgenommen. sowie bei der Koppel von Familie Abel. Der Vorsitzende berichtet darüber, dass für 2012 auch Rissesa- • Seit dem 01.01.2013 wird das Kindergartenpersonal von der nierungen angemeldet waren, aber nicht durchgeführt wurden. Gemeinde beschäftigt. Herr Offermann erläutert, dass der Gehweg bei Moritz durch Baum- • Die Feuerwehrleute Uwe Witt, Thies Friedrich, Peter Gosch wurzeln hochgebogen wird. Hier hat sich schon eine erhebliche und Peter Hansen wurden in die Ehrenabteilung überstellt. Erhöhung ergeben. Es wird über verschiedene Maßnahmen dis- • Der Antrag für den Zuschuss für die digitale Funkausrüstung kutiert. Durch die Wurzeln entsteht eine erhebliche Verkehrsge- wurde gestellt. fährdung und die betroffenen Bäume sollen gefällt werden. • Abwasserpreis bleibt bei 1,35 €/cbm. Die Beleuchtung der Schule soll weiter im Auge behalten werden. • Die Straßenschäden im Holtweg werden von der Gemeinde Es brennen Lichter die ganze Nacht durch. Es wird überlegt, einen getragen. Die Reparaturen erfolgen voraussichtlich im Sommer. Bewegungsmelder zu installieren. Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Bürgermeister Jan Hin- rich Seebrandt zum Vorsitzenden des Kindergartenausschusses zu wählen. Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Bürgermeister Jan Hin- rich Seebrandt zum Vorsitzenden des Feuerwehrausschusses der Freiwilligen Feuerwehr zu wählen. Wählergemeinschaft Süderdorf Der Vorstand Für die Berufung in den Wahlvorstand zur Abwicklung der Kom- munalwahl 2013 werden folgende Bürgerinnen und Bürger der Einladung Gemeinde Süderheistedt vorgeschlagen: 1. Wahlvorsteher Reimer Möller zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2. stellv. Wahlvorsteher Karsten Schmidt der Wählergemeinschaft Süderdorf (WGS) 3. Schriftführer Arne Stecher 4. stellv. Schriftführer Karsten Riechmann am Dienstag, dem 12. März 2013, um 19:30 Uhr 5. Beisitzer Peter Rühmann im „Uns Dörpshuus“, Schelrader Straße Nr. 11 a, 25782 Sü- 6. Beisitzerin Ute Tolksdorf derdorf 7. Beisitzerin Lieselotte Boecke Wir laden alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (alle Deut- 8. Beisitzer Andreas Pycha schen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle 9. Beisitzer Hans-Joachim Günsel Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger -, die am Wahltag Wahllokal „Zum Eichenhain“ Süderheistedt das 16. Lebensjahr (12.03.2013) vollendet haben und seit min- destens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung (alleinige Die Buschbeseitigung soll wie in den Jahren zuvor geregelt werden. oder Hauptwohnung) haben) aus Süderdorf, die Mitglied in der Volker Siem Peters regt an, dass der Wasserverband sich noch Wählergemeinschaft sind oder es werden wollen, recht herzlich ein. nicht um den aus dem Boden herausragenden Hydranten sowie Die Wahl der Gemeindevertretung findet am 26. Mai 2013 statt um den Absperrschieber vor dem Haus von Gaby Nikisch ge- und dafür sind bereits jetzt die Kandidatinnen und Kandidaten zu kümmert hat. Vorsorglich wurde der Bereich von Frau Nikisch mit benennen. Absperrband gesichert.
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