G-Jugend des SV Hemme - Jahrgang 6 25. Februar 2013 Ausgabe 04 - Amt Eider

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G-Jugend des SV Hemme - Jahrgang 6 25. Februar 2013 Ausgabe 04 - Amt Eider
Jahrgang 6
                        25. Februar 2013
                             Ausgabe 04

G-Jugend des SV Hemme
G-Jugend des SV Hemme - Jahrgang 6 25. Februar 2013 Ausgabe 04 - Amt Eider
Amt Eider                                                       –2–                                                        Nr. 04/2013
                                                                    Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
                                                                    wird öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann während der Dienst-
                                                                    zeiten im Amt Kirchspielslandgemeinden Eider, 25779 Hennstedt,
                                                                    Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 15, Einsicht in
                                                                    die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen
                                                                    nehmen.

                                                                    Hennstedt, den 14. Februar 2013

Öffentliche Bekanntmachung                                          Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
                                                                    Der Amtsvorsteher
des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider
                                                                    Im Auftrag
Haushaltssatzung                                                    gez. Sünje Jasper
des Amtes Kirchspielslandgemeinden                                  Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider
                                                                    am Montag, den 25.02.2013.
Eider für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff.
der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses         Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des
vom 04.02.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:                  Schulausschusses des Amtes KLG Eider
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird                   am Mittwoch, 27. Februar 2013, um 19:00 Uhr
1. im Ergebnisplan mit                                              Sitzungsort: Amtsgebäude Hennstedt, Sitzungssaal
    einem Gesamtbetrag der Erträge auf          7.263.200 EUR       Tagesordnung:
    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen                             1. Einwohnerfragestunde
    auf                                         7.133.800 EUR       2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 16 vom 15.11.2012
    einem Jahresüberschuss von                    129.400 EUR       3. Schülerbeförderungsangelegenheiten
    einem Jahresfehlbetrag von                            0 EUR     4. Probleme der freien Schulwahl
2. im Finanzplan mit                                                5. Eingaben und Anfragen
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                                Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßgabe
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      7.156.000 EUR          der Beschlussfassung durch den Schulausschuss voraussicht-
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                                lich nicht öffentlich behandelt:
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      7.033.500 EUR       6. Personalangelegenheiten im Zuge der Offenen Ganztagsschu-
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                                le an der Eiderlandschule
    aus der Investitionstätigkeit und der
    Finanzierungstätigkeit auf                    332.400 EUR       Mit freundlichen Grüßen
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                             gez. Arno Schallhorn
    aus der Investitionstätigkeit und der                           Vorsitzender
    Finanzierungstätigkeit auf                    677.700 EUR
festgesetzt.
§2                                                                  Wohngeld und
Es werden festgesetzt:                                              Ermäßigung Kindergartengebühren
1. der Gesamtbetrag der Kredite für
    Investitionen und Investitions-
                                                                    In der Urlaubszeit vom 18.03.2013 bis 29.03.2013 ist das Büro
    förderungsmaßnahmen auf                       312.000 EUR
                                                                    in 25779 Hennstedt, Kirchsspielschreiber - Schmidt-Str. 1 und in
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
    ermächtigungen auf                          2.000.000 EUR       25774 Lunden, Nordbahnhofstr. 7 nicht besetzt.
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf       1.000.000 EUR       Die Zweigstelle in 25782 Tellingstedt, Teichstr. 1 ist in dieser Zeit
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan                                geöffnet.
    ausgewiesenen Stellen auf                     63,70 Stellen     Öffnungszeiten:     Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
                                                                    Telefon: 04836 990-42
§3
Die Umlagegrundsätze für die Amtsumlage werden wie folgt fest-
gesetzt:                                                            Beantwortung der Fragen
a) von den Steuerkraftzahlen
    1. der Grundsteuer für land- und                                des Schulelternbeirates der Eiderlandschule
		 forstwirtschaftliche Betriebe (A)                       38 %
    2. der Grundsteuer für Grundstücke (B)                 38 %     Der Schulträger bedankt sich bei Eltern und dem Schulelternbeirat
    3. der Gewerbesteuer                                   38 %     für das Engagement um ihre Eiderlandschule und den konstruktiven
b) vom Gemeindeanteil an der Einkommensteuer               38 %     Beiträgen und Anregungen in der Zusammenarbeit.
c) vom Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer                  38 %     Der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen vorausschickend ist
d) vom Anteil am Sonderausgleich nach § 31a FAG            38 %     zu unterscheiden, ob über den Grundschulbereich oder über den
e) von den Schlüsselzuweisungen und                                 Sekundarbereich gesprochen wird. In der Vergangenheit betrafen
    Sonderschlüsselzuweisungen                             38 %     die Elternanliegen jedenfalls ausschließlich den Sekundarbereich,
§4                                                                  da der Grundschulbereich überhaupt nicht von irgendwelchen
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige         Überlegungen betroffen war.
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-           Hinsichtlich notwendiger Schülerbeförderungen zur Wahrnehmung
gungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsvorsteher         eines guten Wahlpflichtunterrichts ist es grundsätzlich nach Auf-
seine Zustimmung nach § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit        fassung der Schulleitung geboten, diese nur an einem Standort
§ 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.             anzubieten. Hinsichtlich der organisatorischen Zwänge wird die
                                                                    Schulleitung hierzu noch gesondert Stellung nehmen. Von den
§5                                                                  betroffenen Klassen gibt es gegenwärtig weniger in Lunden als
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel-       in Hennstedt, so dass aus Kostengründen es einfacher ist, die
maßnahme Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen         geringere Anzahl von Schülern aus Lunden nach Hennstedt zu
auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder    transportieren. Ob dies nur an einem Tag oder doch besser an
Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 20.000 EUR beträgt.       zwei Tagen erfolgen wird, ist noch nicht abschließend festgelegt;
Hennstedt, den 04.02.2013                                           es sind immerhin vier Stunden je Wahlpflichtunterricht abzuhalten!
                                                                    Diese Regelung gilt nur für das Schuljahr 2013/14. Für das fol-
gez. Holm
                                                                    gende Schuljahr 2014/15 ist frühzeitig in Abhängigkeit der dann
Amtsvorsteher
                                                                    vorliegenden Rahmenbedingungen neu zu entscheiden.
G-Jugend des SV Hemme - Jahrgang 6 25. Februar 2013 Ausgabe 04 - Amt Eider
Nr. 04/2013                                                        –3–                                                        Amt Eider
Die erbetenen tatsächlichen Schülerzahlen für die Einschulung          Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und
2013/14 können erst mit Beginn des neuen Schuljahres vorgelegt         Vertreter können Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigte
werden, da dann auch erst eindeutig klar, ist, wie viele Schüler die   einreichen.
Schule besuchen. Eine Prognose dagegen kann aber vorher nach           Listenwahlvorschläge können Parteien und Wählergruppen ein-
Vorliegen der Anmeldungen abgegeben werden.                            reichen.
Die Beantwortung der konkreteren Fragen zum Wahlpflichtunter-          Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder
richt erfolgt durch die Schulleitung; im Übrigen verweise ich auf      Parteien noch Wählergruppen noch Parteien und Wählergruppen
meine vorherigen Erläuterungen.                                        können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.
Die Neukonzeption des Grundschulbereichs in Hennstedt ist not-         Eine Partei oder Wählergruppe kann innerhalb des Wahlgebietes
wendig, da das alte Gebäude brandschutztechnisch nur räumlich          nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Ver-
eingeschränkt und so auch nur zeitlich befristet genutzt werden        treterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listen-
darf. Hier muss zwingend etwas passieren. Einen Schulbustrans-         wahlvorschlag einreichen.
port nach Lunden insbesondere für 6- und 7-Jährige mit den zeit-       Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den
lichen Auswirkungen hält der Schulträger für indiskutabel. Hier        Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
gilt - wie für alle - auch weiterhin das Motto „kurze Beine, kurze     auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.
Wege“. Dies können auch leer stehende Klassenräume in Lunden
nicht ändern.                                                          Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 08. April 2013,
Der Schulträger hat nur begrenzt Möglichkeiten, das verlorene Ver-     18:00 Uhr
trauen der Eltern in die Schulleitung wieder herzustellen. Welche      (Ausschlussfrist)
Aufgaben der Schulträger und welche die Schulleitung zu erfüllen
haben, sind klar durch das Schulgesetz des Landes Schleswig-           schriftlich beim Gemeindewahlleiter (Amt Kirchspielslandge-
Holstein abgegrenzt bzw. geregelt.                                     meinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779
Nach § 48 Schulgesetz besteht für den Schulträger die Verpflich-       Hennstedt) einzureichen.
tung, Schulentwicklungspläne aufzustellen, die Schülerbeförde-
rung sicherzustellen, die Schulgebäude, den Sachbedarf und             Es wird gebeten, die Einreichung möglichst so frühzeitig vorzuneh-
die Ausstattung sowie Lern- und Lehrmittel bereitzustellen. Auf        men, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge
inhaltliche Schulkonzepte kann der Schulträger keinen Einfluss         betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
nehmen, dies ist allein Aufgabe der Schulleitung.
Die restlichen Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich an           Ich bitte, bei der Einreichung der Wahlvorschläge die Bestim-
die Schulleitung gerichtet und werden von dieser beantwortet.          mungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) sowie
                                                                       der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) zu beachten.
Schulträger
Klaus-Dieter Holm                                                      Die amtlichen Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge kön-
                                                                       nen beim Gemeindewahlleiter in Hennstedt unter der Rufnummer
                                                                       04836 990-12 angefordert werden.
Vorbereitung und Durchführung
der Kommunalwahl am 26. Mai 2013                                       Hennstedt, den 12. Februar 2013

                                                                       Jens Kracht
Anzahl der Gemeindevertreterinnen und                                  Gemeindewahlleiter
Gemeindevertreter in den Gemeinden und
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Gemeindewahl
In den Wahlkreisen der Gemeinden werden folgende Vertrete-               Fundsache
rinnen und Vertreter gewählt:
                                                                         In der Gemeinde Tellingstedt wurde ein silbernes Herrenfahr-
Gemeinde       unmittelbare Vertreter Listenvertreter                    rad gefunden. Eigentumsansprüche können beim Amt KLG
			                                                                      Eider Außenstelle Tellingstedt oder telefonisch unter 04836
Barkenholm                 4                  3                          990-44 oder 04836 990-88 geltend gemacht werden.
Dellstedt                  6                  5
Delve                      5                  4
Dörpling                   5                  4
Fedderingen                5                  4                        Gratulationen im März 2013 im Amtsbezirk
Gaushorn                   4                  3                        Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Glüsing                    4                  3
Groven                     4                  3                        Wir haben im März 2013 22 Geburtstagskinder, zwei diamantene
Hemme                      5                  4                        und vier goldene Hochzeiten. Hierzu gratulieren wir sehr herzlich
Hennstedt                  7                  6                        und wünschen alles Gute!
Hollingstedt               5                  4
Karolinenkoog              4                  3                        Datum Anlass             Anschrift
Kleve                      5                  4                        __________________________________________________
Krempel                    5                  4                        01.03. 85. Geburtstag           Frau Hilda Soltau
Lehe                       6                  5                        		                              Schulstr. 4
Linden                     6                  5                        		                              25786 Dellstedt
Lunden                     7                  6                        03.03. 90. Geburtstag           Herr Hans Plähn
Norderheistedt             4                  3                        		                              Brunnenstr. 6 a
Pahlen                     6                  5                        		                              25774 Lunden
Rehm-Flehde-Bargen         5                  4                        04.03. 85. Geburtstag           Frau Annemarie Wesse
Schalkholz                 5                  4                        		                              Gr. Bergstr. 20
Schlichting                5                  4                        		                              25774 Lunden
Sankt Annen                5                  4                        04.03. 80. Geburtstag           Herr Karlheinz Zech
Süderdorf                  5                  4                        		                              Am Gänsemarkt 11
Süderheistedt              5                  4                        		                              25774 Lunden
Tellingstedt               7                  6                        05.03. 85. Geburtstag           Herr Udo Rickert
Tielenhemme                4                  3                        		                              Lange Reihe 10 a
Welmbüttel                 5                  4                        		                              25786 Dellstedt
Westerborstel              4                  3                        05.03. 85. Geburtstag           Frau Elisabeth Maschki
Wiemerstedt                4                  3                        		                              Waldweg 9
Wrohm                      5                  4                        		                              25779 Wiemerstedt
G-Jugend des SV Hemme - Jahrgang 6 25. Februar 2013 Ausgabe 04 - Amt Eider
Amt Eider                                              –4–                                                  Nr. 04/2013
07.03. 80. Geburtstag     Frau Gerda Müsch
		                        Am Mühlenberg 12 Whg. 5
		                        25779 Hennstedt
08.03. 85. Geburtstag     Frau Gertrud Frahm
		                        Am Bahndamm 44
		                        25774 Krempel
09.03. 80. Geburtstag     Frau Frieda Thedens
		                        An der Bundesstr. 14
		                        25782 Gaushorn
13.03. 85. Geburtstag     Herr Johann-Peter Lorenzen
		                        Oldörp 12
		                        25791 Linden                   Öffentliche Bekanntmachung
14.03. 85. Geburtstag     Frau Waleria Hansen            der Gemeinde Bergewöhrden
		                        Alte Bundesstr. 61
		                        25774 Krempel
                                                         Haushaltssatzung der Gemeinde
15.03. 80. Geburtstag     Frau Gertrud Pugehl            Bergewöhrden für das Haushaltsjahr 2013
		                        Schulstr. 24
		                        25774 Lehe                     Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird der Beschluss
15.03. 80. Geburtstag     Herr Viktor Schneidmiller      der Gemeindevertretung vom 12.12.2012 folgende Haushaltssat-
		                        Am Gänsemarkt 4 Whg. 3         zung erlassen:
		                        25774 Lunden
16.03. 90. Geburtstag     Herr Hans Bornholt             §1
		                        Liethweg 8                     Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
		                        25782 Schalkholz               1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag
17.03. 80. Geburtstag     Herr Walter Heidecke               der Erträge auf                                  37.800 EUR
		                        Sohrtweg 40                        einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf          31.500 EUR
                                                             einem Jahresüberschuss von                        6.300 EUR
		                        25782 Gaushorn
                                                             einem Jahresfehlbetrag von                            0 EUR
17.03. 85. Geburtstag     Frau Christel Schlüter
                                                         2. im Finanzplan mit
		                        Kiefernweg 4
                                                             einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
		                        25779 Hennstedt                    laufender Verwaltungstätigkeit auf               37.800 EUR
19.03. 85. Geburtstag     Herr Helmut Obrikat                einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
		                        Brunnenstr. 6 a                    laufender Verwaltungstätigkeit auf               31.500 EUR
		                        25774 Lunden                       einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
20.03. 80. Geburtstag     Herr Siegfried Retzlaff            der Investitionstätigkeit und der Finanzierungs-
		                        Fischerstr. 3 EG li                tätigkeit                                             0 EUR
		                        25794 Pahlen                       einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
20.03. 85. Geburtstag     Herr Willi Lindemann               Investitionstätigkeit und der Finanzierungs-
		                        Krim 8                             tätigkeit                                         1.500 EUR
		                        25782 Schalkholz               festgesetzt.
20.03. 80. Geburtstag     Frau Irmgard Schwenn
		                        Ant Holt 10 EG                 §2
		                        25782 Welmbüttel               Es werden festgesetzt:
22.03. 80. Geburtstag     Frau Heinke Carstens           1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
		                        Schwienhusener Str. 15            und Investitionsförderungsmaßnahmen auf           0 EUR
		                        25788 Delve                    2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
26.03. 85. Geburtstag     Frau Irma Krogmann                auf                                               0 EUR
		                        Hauptstr. 13                   3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf            0 EUR
		                        25779 Kleve                    4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
02.03. goldene Hochzeit   Eheleute                          Stellen auf                                     0 Stellen
		                        Renate und Klaus Trede
		                        Hauptstr. 5                    §3
		                        25788 Delve                    Die Hebesätze für die Realsteuer werden wie folgt festgesetzt:
15.03. goldene Hochzeit   Eheleute                       1. Grundsteuer
		                        Frauke und                         a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe
		                        Johann-Hermann Frahm           		 (Grundsteuer A)                                       280 %
		                        Am Sender 21                       b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)               260 %
                                                         2. Gewerbesteuer                                         310 %
		                        25782 Welmbüttel
27.03. goldene Hochzeit   Eheleute
                                                         §4
		                        Heidemarie und
                                                         Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
		                        Hermann Hansen
                                                         Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-
		                        Schulstr. 28                   gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterrin-
		                        25774 Lehe                     nen und Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeinde-
29.03. goldene Hochzeit   Eheleute                       ordnung erteilen kann, beträgt 550 EUR.
		                        Linda und Ernst Bruhn
		                        Schüttingdeich 1               §5
		                        25794 Tielenhemme              Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel-
07.03. diamantene         Eheleute                       maßnahme Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen
       Hochzeit           Irmgard und Klaus Schwenn      auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder
		                        Ant Holt 10 EG                 Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 5.000 EUR beträgt.
		                        25782 Welmbüttel
14.03. diamantene         Eheleute                       Bergewöhrden, den 12.12.2012
       Hochzeit           Gerda und Johannes Käseler
		                        Gärtnerweg 4                   gez. Block
		                        25779 Hennstedt                Bürgermeister
G-Jugend des SV Hemme - Jahrgang 6 25. Februar 2013 Ausgabe 04 - Amt Eider
Nr. 04/2013                                                        –5–                                                          Amt Eider
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013            3. Entschädigungen nach §§ 33 und 34 Brandschutzgesetz die
wird öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann während der Dienst-            tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu erstatten.
zeiten im Amt Kirchspielslandgemeinden Eider, 25779 Hennstedt,             Im Zusammenhang mit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 21, Einsicht in die          entstandene Auslagen entsprechend § 5 Abs. 5 KAG sind da-
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.             neben zu erstatten.
                                                                       (2) Die §§ 2, 5 Abs. 2 und 6 KAG gelten entsprechend.
Hennstedt, den 14. Februar 2013
                                                                       §5
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider                                     Entstehung und Fälligkeit
Der Amtsvorsteher                                                      (1) Die Benutzungsgebühr entsteht mit dem Beginn des Einsatzes
Im Auftrag                                                             bzw. der Überlassung; regelmäßig mit dem Ausrücken aus dem
gez. Sünje Jasper                                                      Feuerwehrgerätehaus.
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider                (2) Die Benutzungsgebühr ist ein Monat nach Zugang des Heran-
am Montag, den 25.02.2013.                                             ziehungsbescheides fällig.
                                                                       Das Amt ist berechtigt, die beantragte Leistung von der Zahlung
                                                                       eines Vorschusses abhängig zu machen.
                                                                       §6
                                                                       Gebührenfreiheit
                                                                       (1) Der Einsatz der Feuerwehr ist für die Geschädigten unent-
                                                                       geltlich bei
                                                                       1. Bränden
                                                                       2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
Satzung der Gemeinde Dellstedt über die                                3. der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Natur-
Erhebung von Benutzungsgebühren für                                        ereignisse verursacht werden.
Leistungen der „Freiwilligen Feuerwehr                                 Dies gilt nicht für Einsätze zu Zwecken nach Satz 1 im Falle
                                                                       1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr und Schaden,
Dellstedt“ (Feuerwehrgebührensatzung)                                  2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr,
                                                                       3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage,
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom        4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht,
28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57) in der zurzeit gültigen       5. einer gegenwärtigen Gefahr, die durch den Betrieb eines Kraft-,
Fassung und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes                  Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeuges entstanden ist und
des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl.             6. von Aufwendungen für Sonderlöschmittel bei Bränden in Ge-
Schl.-H. 2005, S. 27) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung        werbe- und Industriebetrieben.
mit § 29 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen     (2) Von der Erhebung von Gebühren und Entgelten oder von Ko-
der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10.02.1996            stenersatz kann ganz oder teilweise abgesehen werden, soweit die
(GVOBl. Schl.-H. 1996 S. 200) in der zur Zeit gültigen Fassung         Erhebung von Gebühren und Entgelten oder der Kostenersatz nach
sowie dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Sicherstellung des        Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte wäre oder der Verzicht
Brandschutzes zwischen den Gemeinden Dellstedt und Tielenhem-          aufgrund öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist.
me vom 21.11.2012 wird nach Beschlussfassung der Gemeinde-
vertretung Dellstedt vom 21.11.2012 folgende Satzung erlassen:         §7
                                                                       Gebührenermäßigung
§1                                                                     (1) Die Benutzungsgebührensätze gemäß § 8 ermäßigen sich bei
Gegenstand der Benutzungsgebühr                                        Einsatz bzw. Überlassung für Dauer von mehr als drei Stunden
(1) Für Einsätze und andere Leistungen der öffentlichen Einrich-       für die 3. bis einschließlich 6. Stunde um 10 %,
tung „Freiwillige Feuerwehr Dellstedt“ erhebt die Gemeinde Be-         für die 7. bis einschließlich 12. Stunde um 20 %,
nutzungsgebühren zur Deckung der durch die Inanspruchnahme             für die 13. bis einschließlich 24. Stunde um 30 %,
entstehenden Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung.         und für jede weitere Stunde um 40 %.
Hilfeleistungen anderer Feuerwehren gelten als Einsätze der Frei-      Vorstehende Ermäßigung gilt nicht für Benutzungsgebühren ge-
willigen Feuerwehr Dellstedt.                                          mäß § 8 Nr. 1 (Feuerwehrpersonal).
(2) Gebühren werden auch für Einsätze bei missbräuchlicher Alar-       (2) Für Feuerwehrausrüstung, die in besonderen Fällen (z. B. auf
mierung erhoben.                                                       Grund behördlicher Auflagen) bereitgestellt, aber nicht benutzt wird,
§2                                                                     ermäßigt sich die Benutzungsgebühr auf das 0,4-fache.
Gebührenschuldner                                                      (3) Je nach Art des Einsatzes bzw. der Überlassung kann der
(1) Gebührenschuldner sind                                             Bürgermeister in besonderen Fällen Pauschalgebühren verein-
1. die Auftraggeberin, der Auftraggeber,                               baren, deren Höhe darf jedoch nicht in erheblichem Umfang von
2. diejenige/derjenige, die/der den Einsatz zu vertreten hat,          der tariflichen Benutzungsgebühr abweichen.
3. bei Brandstiftung nur die Brandstifterin/der Brandstifter.          §8
Bei minderjährigen Gebührenschuldnern wird der gesetzliche Ver-        Gebührentarif
treter herangezogen.                                                   Die Benutzungsgebühr beträgt für
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.                    1.     Feuerwehrpersonal
§3                                                                            soweit es ohne Fahrzeug oder zusätzlich
Gebührenmaßstab                                                               zum Fahrzeugführer eingesetzt wird
(1) Die Benutzungsgebühr bemisst sich nach                             		                                                 Stundensatz
1. der Zahl der eingesetzten Feuerwehrangehörigen,                     1.1    Feuerwehrangehöriger als Sicherheitswache       10,00 €
2. der Zahl und der Art der eingesetzten oder bereitgestellten         1.2    Feuerwehrangehöriger bei anderen Einsätzen 26,00 €
    Feuerwehrausrüstung,                                               1.3    Jugendfeuerwehrangehöriger                       8,00 €
3. der Dauer des Einsatzes bzw. der Überlassung von Geräten.           2.     Fahrzeuge
(2) Dauer des Einsatzes bzw. der Überlassung ist die Zeit der                 Einschließlich Kraftstoffverbrauch, Normal-
Abwesenheit vom Feuerwehrgerätehaus.                                          ausstattung und Fahrzeugführer
                                                                              (Anhänger ohne Fahrzeugführer)
§4                                                                     2.1    Fahrzeugeinsatz
Kosten, Auslagen                                                       2.1.1 Löschgruppenfahrzeug              LF 8          110,00 €
(1) Neben der Benutzungsgebühr sind für                                2.1.2 Tragkraftspritzenfahrzeug         TSF            45,00 €
1. bei Einsatz oder Überlassung verwendete Betriebs- und Ver-          2.1.3 Schlauchanhänger                                 10,00 €
    brauchsmittel (z. B. Löschmittel, Atemluft, Gase, Filter, Ölbin-   2.2.   Transportfahrt
    demittel) - nicht jedoch Kraftstoffe - die Kosten der Ersatzbe-           Soweit Fahrzeuge gem. 2.1 oder sonstige
    schaffung zu erstatten,                                                   Einsatzfahrzeuge ausschließlich für Trans-
2. bei Überlassung beschädigte, zerstörte oder abhanden ge-                   portzwecke (ohne Einsatz der Normaus-
    kommene Feuerwehrausrüstung die Kosten der Reparatur                      stattung) verwendet werden, beträgt die
    oder Ersatzbeschaffung zu erstatten (öffentlich-rechtlicher Er-           Benutzungsgebühr abweichend von 2.1
    stattungsanspruch),                                                       je gefahrenen km                                 € 1,00
G-Jugend des SV Hemme - Jahrgang 6 25. Februar 2013 Ausgabe 04 - Amt Eider
Amt Eider                                                          –6–                                                       Nr. 04/2013
3.     Geräte mit eigenem Antrieb                                      Öffentlich-rechtlicher Vertrag
       Soweit nicht als Fahrzeugnormausstattung
       eingesetzt, einschließlich Kraftstoffverbrauch,                 zur Sicherstellung des Brandschutzes
       ohne Bedienungspersonal und andere Betriebs-                    zwischen den Gemeinden Dellstedt und
       und Verbrauchsstoffe (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
3.1    Tragkraftspritze                  TS 8/8           56,00 €
                                                                       Tielenhemme
3.2    Elektroallzweckpumpe
       explosionsgeschützt/Säure-/Ölumfüllpumpe           26,00 €      Die Gemeinden Dellstedt und Tielenhemme hatten bis zum
3.3    Elektro-Tauchpumpe/Flüssigkeitssauger              15,00 €      31.12.2011 die Aufgaben nach § 2 des Gesetzes über den Brand-
3.4    Stromerzeuger bis 5 kVA		                          13,00 €      schutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (nachfolgend kurz
3.5    Kettensäge		                                       15,00 €      Brandschutzgesetz genannt) vom 10.02.1996 (GVOBl. Schl.-H.
4.     Löschgeräte                                                     S. 200) in der zur Zeit gültigen Fassung auf das Amt KLG Eider
4.1    Feuerlöscher		                                      1,00 €      übertragen. Der Brandschutz in der Gemeinde Dellstedt sowie in
4.2    Kübelspritze		                                      1,00 €      der Gemeinde Tielenhemme für die Straßenbereiche Eiderdeich
4.3    Löschdecke		                                        1,00 €      (Haus-Nr. 1 bis 49) und Tieleburg wurde in der Vergangenheit durch
5.     Feuerwehrarmaturen                                              die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Dellstedt sichergestellt.
5.1    Saugschlauch A/B/C                                  9,00 €
                                                                       Auf Antrag der Gemeinden wurden die Aufgaben nach § 2 des
5.2    Druckschlauch B/C/D                                 6,00 €
5.3    Schlauchüberführung                                 6,00 €      Brandschutzgesetzes mit Beschluss des Amtsausschusses des
5.4    Wasserwerfer (Monitor)                              3,00 €      Amtes KLG Eider vom 14.05.2012 mit Wirkung vom 01.01.2012
5.5    Strahlrohr/Sonderstrahlrohr                         4,00 €      auf die Gemeinden Dellstedt und Tielenhemme rückübertragen.
5.6    Saugkorb/Kupplung/Verteiler                                     Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Dellstedt befindet sich
       Schlauchbrücke/and. Armaturen o. Zubehör            6,00 €      nun wieder in der Trägerschaft der Gemeinde Dellstedt.
5.7    Druckbegrenzer/Hydrantenstandrohr                   1,00 €      Die Gemeinden Dellstedt und Tielenhemme schließen entspre-
6.     Rettungs- und technische Hilfsgeräte                            chend §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammen-
6.1    Klappleiter                                         8,00 €      arbeit vom 28.02.2003 (GVOBL. 2003,122) in der zur Zeit gültigen
6.2    Steck-/Schiebeleiter                               20,00 €      Fassung folgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag:
6.3    Atemschutzmaske                                     8,00 €
6.4    Pressluftatmer mit Maske                           31,00 €      §1
6.5    Hydraulik-Hebzeug/-Wagenheber/Druck-/                           Aufgabenübertragung
       Hebekissen                                          5,00 €      Die Gemeinde Tielenhemme überträgt für die Straßenbereiche Ei-
6.6    Greifzug/Winde/Flaschenzug                          3,00 €      derdeich (Haus-Nr. 1 bis 49) und Tieleburg der Gemeinde Dellstedt
6.7    Handscheinwerfer/Warnlampe                          3,00 €      die in § 2 Brandschutzgesetz normierten Aufgaben, eine öffent-
6.8    Werkzeugsatz                                        1,00 €      liche Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Hierzu bildet
6.9    Seile/Leinen/Gurte/Taue                             1,00 €      und unterhält die Gemeinde Dellstedt eine Freiwillige Feuerwehr
6.10   Auffangbehälter                                    36,00 €
6.11   anderes Kleingerät                                  1,00 €      aus Einwohnerinnen und Einwohnern der genannten Gemeinden.
6.12   Standrohr mit Schlüssel                             3,00 €      Die Gemeinde Dellstedt ist Trägerin dieser Feuerwehr. Sie trägt
6.13   Verteiler                                           3,00 €      den Namen „Freiwillige Feuerwehr Dellstedt“.
6.14   Stativ und Scheinwerfer                             4,00 €      Die Gemeinde Dellstedt hat die erforderlichen Einrichtungen für
6.15   Kabeltrommel                                        3,00 €      die Gewährleistung des abwehrenden und vorbeugenden Brand-
7.     Sanitätsgeräte                                                  schutzes und der technischen Hilfe vorzuhalten und zu unterhalten.
7.1    Feuerwehr-Verbandskasten                            1,00 €      Die Vorhaltung und Unterhaltung der erforderlichen Löschwasser-
7.2    Feuerwehr-Sanitätskasten                            2,00 €      versorgung sowie der Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen
7.3    Krankentrage                                        1,00 €      sind nicht Gegenstand des Vertrages. Diese Aufgabe verbleibt bei
7.4    Beatmungsbeutel                                     1,00 €      den jeweiligen Gemeinden für ihr Gemeindegebiet.
7.5    Pulmotor                                            8,00 €
8.     Haftung für Schäden                                             §2
8.1    Für Personen- und Sachschäden, die bei einem Einsatz            Übertragung des Satzungsrechtes
       der Feuerwehr entstehen, haftet die Gemeinde nur bei            Die Gemeinde Tielenhemme überträgt der Gemeinde Dellstedt
       Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.                             die Befugnis, Satzungen im Zusammenhang mit der übertragenen
8.2    Die Gebührenschuldner haben die Gemeinde von Ersatz-            Aufgabe nach § 1 für deren Gebiet zu erlassen.
       ansprüchen Dritter wegen einsatzbedingter Schäden frei-
       zustellen, sofern diese von der Feuerwehr nicht vorsätzlich     §3
       oder grob fahrlässig verursacht worden sind.                    Finanzierung der laufenden Kosten
8.3.   Die Gemeinde haftet nicht für Personen- und Sachschäden,        Die Gemeinde Tielenhemme erstattet der Gemeinde Dellstedt
       die durch unsachgemäße Behandlung der in Anspruch ge-           anteilmäßig die Kosten für die Freiwillige Feuerwehr Dellstedt nach
       nommenen Geräte durch die Gebührenschuldner oder ihre           Abschluss eines jeden Haushaltsjahres.
       Beauftragten verursacht worden sind. Für diese Schäden
                                                                       Grundlage für die Berechnung der anteilmäßigen Kosten bildet
       haben die Gebührenschuldner einzustehen.
                                                                       das Verhältnis der Finanzkraftzahlen des kommunalen Finanz-
§9                                                                     ausgleiches des jeweiligen Abrechnungsjahres. Bei der Gemeinde
Verarbeitung personenbezogener Daten
                                                                       Tielenhemme sind zurzeit 52 % ihrer Finanzkraftzahl der Frei-
Zur Ermittlung der Gebührenpflichtigen und zur Festsetzung der
Gebühren im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die         willigen Feuerwehr Dellstedt und 48 % ihrer Finanzkraftzahl der
Verwendung der erforderlichen personenbezogenen Daten gem. §           Freiwilligen Feuerwehr Pahlen - errechnet nach den tatsächlichen
11 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Landesdatenschutzge-     Einwohnerzahlen per Stand Januar 2012 - zuzurechnen.
setz vom 09.02.2000 (GVOBl. Schl.-H. 2000, S. 169) in der zurzeit      Die prozentuale Aufteilung der Finanzkraftzahl der Gemeinde
gültigen Fassung zulässig. Soweit durch Veranlagung der Gebühren       Tielenhemme ist im Abstand von 3 Jahren nach den aktuellen
nach der Satzung im Einzelfall erforderlich, dürfen auch weitere bei   Einwohnerlisten per Stichtag Januar des Jahres (EW/HW) zu über-
Polizei, Verkehrsbehörden, Sonderordnungsbehörden und Straßen-         prüfen (1. Nachprüfung im Januar 2015). Bei Veränderungen der
baulastträgern vorhandene Daten und Daten über Kraftfahrzeuge          Prozentzahlen ist die neue prozentuale Aufteilung für das dann
bzw. andere Fahrzeuge und Wasserfahrzeuge erhoben werden. Die          laufende Haushaltsjahr sowie der beiden Folgejahre anzuwenden.
Daten dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der     In die Kostenteilung fließen sämtliche Einnahmen und Ausgaben
Gebührenerhebung nach dieser Satzung weiter verarbeitet werden.        des Verwaltungshaushaltes bzw. ab dem Rechnungsjahr 2013
§ 10                                                                   die Kosten und Erträge des Bereiches der Freiwilligen Feuerwehr
Inkrafttreten                                                          Dellstedt ein. Abschreibungen bleiben bei der Kostenteilung un-
Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2012 in Kraft.                berücksichtigt, da für die investiven Maßnahmen in § 4 eine ge-
                                                                       sonderte Regelung getroffen wird.
Dellstedt, 21.11.2012
                                                                       Die Zahlung des Kostenanteils erfolgt auf Anforderung jeweils für
gez. Klaus-Dieter Holm                                                 das abgelaufene Haushaltsjahr bis spätestens 15.02. des Folge-
Der Bürgermeister                                                      jahres im Rahmen des Jahresabschlusses.
G-Jugend des SV Hemme - Jahrgang 6 25. Februar 2013 Ausgabe 04 - Amt Eider
Nr. 04/2013                                                        –7–                                                           Amt Eider
§4
Finanzierung investiver Maßnahmen
Die Gemeinde Tielenhemme beteiligt sich an allen erforderlichen
investiven Maßnahmen, sowohl im Bereich der beweglichen Wirt-
schaftsgüter als auch im Bereich der baulichen Anlagen (Umbau-,
Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen an dem Gebäude ein-            Einladung
schließlich der mit dem Gebäude verbundenen Technischen Anlagen).
Bei der Berechnung der anteilmäßigen Investitionen ist konform         Zu der am Montag, 4. März 2013, um 19:00 Uhr, im Dorf-
zu § 3 (Finanzierung der laufenden Kosten) das Verhältnis der          gemeinschaftshaus „Dree-Dörper-Huus“, stattfindenden öf-
Finanzkraftzahlen des kommunalen Finanzausgleiches des je-             fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Gaushorn lade ich
weiligen Abrechnungsjahres anzusetzen. Maßgebend sind Monat            hiermit ein.
und Jahr der Anschaffung bzw. bei baulichen Anlagen Monat und
Jahr der Fertigstellung.                                               Tagesordnung:
Bei Investitionen, deren Abwicklung über einen längeren Zeitraum       1. Einwohnerfragestunde
verläuft (z.B. bei baulichen Anlagen oder Abschlägen für zu beschaf-   2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 21 vom 23.11.2012
fende Fahrzeuge), kann die Gemeinde Dellstedt Abschläge verlangen.     3. Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013; Bildung
Die Gemeinde Dellstedt ist Besitzer aller Investitionsgüter.              des Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals
Die Eigentumsaufteilung an den Investitionsgütern wird an Hand         4. Grundsatzbeschluss zur Einführung der Haushaltswirt-
der tatsächlich gezahlten Anteile der Gemeinden Dellstedt und             schaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung ab
Tielenhemme ermittelt und jährlich fortgeschrieben. Da sich die           01.01.2013
Finanzkraftzahl der Gemeinden jährlich ändern kann, ist auf die-       5. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und
se Weise sichergestellt, dass sich die tatsächliche Anteilsquote          die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
am Eigentum automatisch aus dem jeweiligen Abschluss eines
                                                                       6. Beschaffung von Digitalfunkgeräten für die Freiwillige Feuer-
Haushaltsjahres ergibt.
                                                                          wehr Welmbüttel-Gaushorn-Schrum
§5                                                                     7. Wegeangelegenheiten
Mitwirkungsrecht                                                       8. Mitteilungen
Die Gemeinde Dellstedt hat in folgenden Angelegenheiten die            9. Eingaben und Anfragen
Gemeinde Tielenhemme zu beteiligen:
1. Bevor die Gemeindevertretung der Gemeinde Dellstedt ihre            Mit freundlichen Grüßen
   nach § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz erforderliche Zustimmung
   als Träger der Feuerwehr zur Wahl des Gemeindewehrführers           gez. Ernst Schnepel
   sowie der Stellvertretung erteilt, ist das Einverständnis der       Bürgermeister
   Gemeindevertretung Tielenhemme einzuholen.
2. Bevor die Gemeinde Dellstedt Satzungen erlässt, die die über-
   tragenen Aufgaben berühren, ist das Einverständnis der Ge-
   meindevertretung Tielenhemme einzuholen.
3. Der jährliche Feuerwehrhaushalt (einschließlich der Inve-
   stitionen in die Gebäude) ist unter Beteiligung und Einver-
   ständnis der Gemeinde Tielenhemme auf der Grundlage der
   Feuerwehrbedarfsmeldung aufzustellen. Über den regulären
   Haushaltsbedarf hinausgehende Investitionen sind ab einem           Bekanntmachung des Amtes KLG Eider
   Anschaffungswert in Höhe von 5.000 € seitens der Gemeinde           für die Gemeinde Hemme
   Tielenhemme zu genehmigen.
4. Alle anderen wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr sind           Genehmigung
   mit der Gemeinde Tielenhemme vorab abzusprechen.                    der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
§6                                                                     der Gemeinde Hemme
Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.                     Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von
Der Vertrag kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines         dem Beauftragten (für die Gemeindevertretung) in der Sitzung
Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Hiervon bleibt § 127      am 18.12.2012 beschlossene 6. Änderung des Flächennutzungs-
des Landesverwaltungsgesetzes (Anpassung und Kündigung in              planes der Gemeinde Hemme für die Gebiete
besonderen Fällen - Unzumutbarkeit von Verträgen) unberührt.
§7                                                                     •   Teilbereich 1 - Rathsmede - für das Gebiet „nordwestlich der
Rückabwicklung                                                             Ortslage Strübbel, südlich der Landesstraße 294 und östlich
Bei Aufhebung oder Kündigung des Vertrages erfolgt eine Vermö-             der Landesstraße 157“,
gensauseinandersetzung. Die Gemeinde Tielenhemme erhält von            •   Teilbereich 2 - Vossweg - für das Gebiet „südöstlich der Dorfstra-
der Gemeinde Dellstedt einen Vermögensanteil entsprechend der              ße (L 156), nordöstlich der Bundesstraße 5 und südlich des
Finanzierungsregelungen nach § 4 (fortgeschriebene Anteilsquote            Vossweg (K 67) und
am Eigentum) auf der Grundlage des aktuellen Zeitwertes.               •   Teilbereich 3 - Weißes Moor - für das Gebiet „östlich des Sid-
                                                                           deldeich, südwestlich der Bundesstraße 5 und nordwestlich
§8                                                                         des Weißen Moores“
Zuständige Behörde
Zuständige Behörde ist der Amtsvorsteher des Amtes KLG Eider.          mit Bescheid vom 15.02.2013, Az.: IV 265 - 512.111 - 51.47 (6.Ä.)
                                                                       nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
§9
Inkrafttreten
                                                                       Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.
Dellstedt, den 21.11.2012                                              Alle Interessierte können die 6. Änderung des Flächennutzungs-
                                                                       planes und die Begründung und die zusammenfassende Erklärung
Bürgermeister der Gemeinde Dellstedt                                   in der Dienststelle Tellingstedt des Amtes KLG Eider in Telling-
gez. Klaus-Dieter Holm                                                 stedt, Teichstraße 1, Zimmer 8, während der Öffnungszeiten für
Die Gemeindevertretung hat dem o.g. Vertrag mit Beschluss vom          den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft
21.11.2012 zugestimmt.                                                 erhalten.
                                                                       Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3
Tielenhemme, den 21.11.2012                                            BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie
                                                                       der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden
Bürgermeister der Gemeinde Tielenhemme
                                                                       unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
gez. Hans-Hermann de Freese
                                                                       Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde
Die Gemeindevertretung hat dem o. g. Vertrag mit Beschluss vom         geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs.
21.12.2012 zugestimmt.                                                 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs.
Amt Eider                                                               –8–                                                       Nr. 04/2013
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Tellingstedt, den 15.02.2013

Amt KLG Eider
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage                                                                 Einladung zu einer öffentlichen
Gez. Hans Maaßen                                                            Sitzung des Umweltausschusses
                                                                            der Gemeinde Hennstedt
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider am 25.2.2013
                                                                            am Dienstag, 26. Februar 2013, um 19:00 Uhr
                                                                            Sitzungsort: Besprechungszimmer Amtsgebäude in Hennstedt
Auszug aus der Gemeindevertretung
Hemme vom 18.12.2012:                                                       Tagesordnung:
                                                                            1. Mitteilungen
Die Haushaltswirtschaft hat ab 01.01.2013 nach den Grundsätzen              2. Planung Umwelttag 2013
der doppelten Buchführung zu erfolgen.                                      3. Eingaben und Anfragen
Die vom Amt KLG Eider erlassenen Richtlinien zur Erfassung
und Bewertung des Vermögens sind auf den Gemeindehaushalt                   Mit freundlichen Grüßen
anzuwenden.
                                                                            gez. Heinz Weßling
Für die Berufung in den Wahlvorstand zur Abwicklung der Kom-                Vorsitzender
munalwahl 2013 werden folgende Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Hemme vorgeschlagen:
1. Wahlvorsteherin                  Ute Rolfs
2. stellv. Wahlvorsteher:           Timm Gehrts-Nüse
3. Beisitzer/Schriftführer          Hans-Jürgen Hansen-Wilkens
4. Beisitzer/stellv. Schriftführer: Jörg Witte
5. Beisitzerin:                     Eike Jasper
6. Beisitzer:                       Kevin Reusch                            Auszug aus der Gemeindevertretung
7. Beisitzer:                       Kai Peters
8. Beisitzer:                       Jürgen Hödgen-Witt
                                                                            Hollingstedt am 30.01.2013:
Wahllokal: Dorfladen, Dorfstr. 46                                           Bürgermeisterin Rau erteilt Herrn Grimmer und Herrn Rolfs das
Die Gemeindestraßen sollen vor Beginn von größeren Baumaß-                  Wort für die Informationen über den Bürgerwindpark.
nahmen gefilmt werden, um den Zustand zu dokumentieren.                     Zunächst stellt Herr Rolfs die Entwicklung bis zum heutigen Tage
                                                                            dar. Er teilt mit, dass der Bürgerwindpark fünf Gemeinden be-
•   Die Aktion „sauberes Dorf“ soll am 23.03.13 um 9:30 Uhr stattfin-       rührt, nämlich Norderheistedt, Hennstedt, Glüsing, Tellingstedt
    den.                                                                    und Süderdorf.
•   Die Turnhallenbegehung hat ergeben, dass die Spannvorrichtung           Von jeder Standortgemeinde sind zwei Vertreter in den Vorstand
    für das Volleyballnetz erneuert werden muss.                            der GmbH & Co.KG gewählt. Herr Rolfs und Herr Grimmer sind
•   Der Teppich in der Sporthalle wird demnächst durch Herrn Gude           dort zu Geschäftsführern bestimmt worden.
    und Bürgermeister Witt begutachtet.                                     Nach dem derzeitigen Stand ist die Errichtung von 18 oder 19 Müh-
•   Die Handzettel für die Weihnachtsfeier wurden nicht überall verteilt.   len vorgesehen. Hierbei möchte die Gesellschaft die Finanzierung
•   Einige Straßenschilder sind nur noch schlecht zu lesen. Diese           möglichst aus der Region sicherstellen, auch der evtl. erforderlich
    sollen nachgemalt werden.                                               werdende Wegebau soll an regional ansässige Firmen vergeben
•   Laut Herrn Boyens ist eine Förderung der Straßenbeleuchtung             werden. Ein Planungsbüro aus Heide ist beauftragt mit den de-
    bei Umstellung auf LED auch in 2013 möglich. Für die Gemeinde           taillierten Planungen und die Gewerbesteuer wird zu 50 % an die
    würde dies allerdings keine Einsparungen bringen, da die Stra-          Standortgemeinden und zu 50 % nach dem jeweiligen Wohnsitz
    ßenbeleuchtung bereits mit Energiesparbirnen betrieben wird.            der Kommanditisten ausgezahlt.
                                                                            Der Verfahrensstand stellt sich so dar, dass alle Pachtverträge
                                                                            für Flächen mittlerweile unter Dach und Fach sind, und dass bis
Wählergemeinschaft Hemme                                                    Ende März/Anfang April eine Informationsbroschüre fertiggestellt
                                                                            sein wird, so dass das zeitaufwendige Genehmigungsverfahren im
WGH seit 1966                                                               Laufe des Sommers 2013 angestoßen werden und Anfang 2014
                                                                            mit dem Baubeginn und Mitte 2014 mit der Inbetriebnahme der
Einladung!                                                                  Mühlen gerechnet werden kann, wenn alles glatt läuft.
                                                                            Die Eigentümer der betroffenen Flächen erhalten eine Flächen-
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (ab 16 Jahren)                 pacht, dann eine Standortpacht und eine Entschädigung für evtl.
der Gemeinde Hemme werden zu der                                            erforderlichen Wegebau. Die im unmittelbaren Umfeld der Mühlen
am Donnerstag, dem 14. März 13.02.2013, um 19:30 Uhr                        ansässigen und betroffenen Anwohner erhalten hierfür eine noch
stattfindenden Versammlung ins Feuerwehrgerätehaus in Hemme                 festzusetzende Entschädigung. Von den 18 bis 19 vorgesehenen
eingeladen.                                                                 Mühlen entfallen 7 Mühlen auf den Bereich Hennstedt. Die Gesamt-
Tagesordnung:                                                               investitionssumme beträgt ca. 80 Millionen Euro. Es ist vorgesehen,
1. Begrüßung                                                                von dieser Summe 20 % aus der Bevölkerung einzuwerben, so
2. Bericht des Bürgermeister                                                dass ca. rein theoretisch 16.000 Personen zeichnungsberechtigt
3. Feststellung der wahlberechtigten Mitglieder                             wären. Die übrigen 80 % sollen von der Sparkasse Hennstedt-
4. Neuwahl eines Vorstandes                                                 Wesselburen, von der Sparkasse Westholstein, der Raiffeisen-
5. Wahl der Kandidaten für die Gemeindewahl am Sonntag, dem                 bank Heide sowie der Volks- und Raiffeisenbank Dithmarschen
   26.05.2013                                                               finanziert werden bzw. die Mittel von dort eingeworben werden.
6. Berufung der Stimmzähler                                                 Bis Mitte 2013 muss alles gezeichnet sein. Der Mindestbetrag
7. Sonstiges                                                                beträgt 5.000 € und steigert sich in 5.000er-Schritten bis zu einem
                                                                            Maximalbetrag von 150.000 €.
Wegen der Wichtigkeit des Tagesordnungspunktes 5 wird um rege               Die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner haben dann Gele-
Beteiligung gebeten.                                                        genheit, auf den ausgelegten Karten sich über die Lage und Stand-
                                                                            orte der Windenergieflächen zu informieren. Außerdem werden
Mit freundlichen Grüßen                                                     auch von den Fachleuten Fragen beantwortet, die dabei auftauchen.
gez. Hans Peter Witt                                                        Da für die durch den Windpark in Anspruch genommenen Flächen
Vorsitzender                                                                auch große Ausgleichsflächen ausgewiesen werden müssen, wird
Nr. 04/2013                                                      –9–                                                       Amt Eider
seitens der Bürgerwindpark GmbH & Co.KG um die Mitteilung von        Tagesordnung:
Ausgleichsflächen gebeten, die man evtl. in Anspruch nehmen          1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Vor-
könnte. Hierfür werden natürlich Geldbeträge gezahlt, die - so ist      sitzenden der Wählergemeinschaft
das Bestreben der Gesellschaft - möglichst in der Region bleiben     2. Eintragung in die Wählerliste und Feststellung der wahlberech-
sollen.                                                                 tigten Mitglieder
Es wird darauf hingewiesen, dass am 05. Februar in Hennstedt         3. Rückblick des Bürgermeisters über die letzte Wahlperiode
eine Informationsveranstaltung stattfinden wird, sowie am 07. Fe-       (2008 - 2013)
bruar in Süderheistedt und am 12. Februar in Tellingstedt. Die       4. Neuwahl des Vorstandes
Veranstaltungen beginnen jeweils um 19:30 Uhr. Es wird seitens       5. Wahl von zwei Stimmenzählern
der Gesellschaft dringend angeraten, diese Informationsveranstal-    6. Wahl der Kandidatinnen/Kandidaten und Ersatzkandidatinnen/
tungen zu besuchen, da dort auch das Planungsbüro vertreten ist,        Ersatzkandidaten für die Gemeindewahl am 26. Mai 2013
sowie Steuerfachleute, die dann entsprechende Fragen ausführlich     7. Sonstiges
beantworten können.
Für die Berufung in den Wahlvorstand zur Abwicklung der Kom-         Gerhard Carstens
munalwahl 2013 werden folgende Bürgerinnen und Bürger der            Vorsitzender
Gemeinde Hollingstedt vorgeschlagen und einstimmig gewählt:

1. Wahlvorsteher                        Uwe Paulsen
2. stellv. Wahlvorsteherin              Petra Möller
3. Beisitzer/Schriftführer              Detlef Kock
4. Beisitzer/stellv. Schriftführer      Karl-Heinz Bülow
5. Beisitzerin                          Hilke Paulsen                Wählergemeinschaft Krempel
6. Beisitzerin                          Tanja Dührsen
7. Beisitzerin                          Gunda Mody                   Die Wählergemeinschaft Krempel lädt zu der am 14. März 2013
8. Beisitzerin                          Kerstin Sommer               stattfindenden Mitgliederversammlung ein.
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus                                     Die Versammlung findet ab 19:30 Uhr im Haus des Gastes in
                                                                     Krempel statt.
Unter Federführung von Karl-Henning Peters ist mit drei weiteren     Gäste und natürlich auch Neumitglieder sind herzlich willkommen.
Mitstreitern ein Hänger zu einem Umzugswagen umgebaut worden,        Tagesordnung
auf dem bei entsprechenden Veranstaltungen die Kapelle und           1.) Begrüßung
auch bspw. das Königspaar des Schützenfestes o. ä. mitfahren         2.) Bericht des 1. Vorsitzenden
und bei Umzügen diesen Hänger nutzen können. Hierfür ist ein         3.) Kassenbericht (Prüfer/innen werden aus der Versammlung
relativ hoher Aufwand an Material - ca. 3.200 € - sowie gut 300          gewählt)
Arbeitsstunden aufgebracht worden. Lt. Herrn Karl-Henning Peters     4.) Kassenprüfungsbericht und Entlastung des Vorstandes
(Gemeindevertreter) bleibt der Hänger in seinem Besitz und die       5.) Behandlung von Anträgen (müssen bis zum 13.03.13, 20:00
Gemeinde Hollingstedt kann den Hänger für ihre Veranstaltungen           Uhr beim 1. Vors. eingegangen sein)
unentgeltlich nutzen. Für die Gemeinde entstehen somit weder für     6.) Aufnahme neuer Mitglieder
die Herstellung noch für die spätere Nutzung irgendwelche Kosten.    7.) Wahlen
Bürgermeisterin Rau und die übrigen Gemeindevertreter bedanken           a) 1. Vorsitzende/r
sich überschwänglich für diese Spende.                                   b) 1. stellvertretende/r Vorsitzende/r
• Mittlerweile ist die ehemalige Gaststätte Hauptstr. 22 abge-           c) 2. stellvertretende/r Vorsitzende/r
    rissen und wird, wenn die Witterung es zulässt, eingegrünt           d) Schriftführer/in
    werden.                                                              e) Kassenwart/in
• Der diesjährige Umwelttag soll am 16.03.2013 durchgeführt              f) Stimmenzähler/innen
    werden.                                                              g) Direkt- und Listenkandidaten/innen
• Die Kündigungsfrist für die gezeichneten Aktien bei der Schles-        h) 2 Vertrauensmänner/-frauen
    wig-Holstein Netz AG hat sich um ein Jahr verschoben.            8.) Verschiedenes

                                                                     gez. Ernst Sonnberg,
                                                                     1. Vors.

Wählergemeinschaft Kleve
Der Vorstand                                                         Einladung
Einladung                                                            Zu der am Mittwoch, 6. März 2013, um 19:30 Uhr im Sitzungs-
zur ordentlichen Mitgliederversammlung                               saal Dienststelle Lunden, stattfindenden öffentlichen Sitzung der
der Wählergemeinschaft Kleve (WGK)                                   Gemeindevertretung Gemeinde Lehe lade ich hiermit ein.
                                                                     Tagesordnung:
am Dienstag, dem 12. März 2013, um 19:30 Uhr                         1. Einwohnerfragestunde
in die Gastwirtschaft „Dithmarscher Hof“ in Kleve                    2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 25 vom 18.12.2012
Wir laden alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (alle         3. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der
Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes            Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lehe
und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Euro-     4. Grundsatzbeschluss zur Einführung der Haushaltswirt-
päischen Union - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger -, die am           schaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung ab
Wahltag das 16. Lebensjahr (12.03.2013) vollendet haben und             01.01.2013
seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung (al-         5. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und
leinige oder Hauptwohnung) haben) aus Kleve, die Mitglied in der        die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
Wählergemeinschaft sind oder es werden wollen, recht herzlich ein.   6. Mitteilungen des Bürgermeisters
Die Wahl der Gemeindevertretung findet am 26. Mai 2013 statt         7. Mitteilungen aus den Ausschüssen
und dafür sind bereits jetzt die Kandidatinnen und Kandidaten zu     8. Straßen- und Wegeangelegenheiten
benennen.                                                            9. Eingaben und Anfragen
Als Mitglied der Wählergemeinschaft können Sie mit entscheiden,
welche Bürgerinnen und Bürger als Kandidatinnen und Kandidaten       Mit freundlichen Grüßen
der Wählergemeinschaft in die Gemeindevertretung einziehen           gez. Dr. Johannes Geiger
sollen.                                                              Bürgermeister
Amt Eider                                                     – 10 –                                                   Nr. 04/2013
                                                                   Einladung
                                                                   Zu der am Dienstag, 5. März 2013, um 19:30 Uhr, in der Gaststätte
                                                                   Pahlazzo, stattfindenden öffentlichen Sitzung der Gemeindever-
                                                                   tretung Pahlen lade ich hiermit ein.

Einladung                                                          Tagesordnung:
                                                                   1. Einwohnerfragestunde
Hiermit lade ich alle Mitglieder des Bauausschusses zu einer öf-   2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 21 vom 25.01.2013
fentlichen Sitzung herzlich ein:                                   3. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pah-
am Samstag, 2. März 2013, um 16:00 Uhr                                 len für das Gebiet „Kiesabbauflächen südlich der Hauptstraße
Treffpunkt: Goldberg 5 - bei Peer Börger in Linden                     (L172) und nördlich der Straße Höchster Berg (K 45)“
                                                                       hier: Beschluss über die Behandlung der Anregungen und
Tagesordnung:                                                          Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
1. Bericht des Vorsitzenden und des Bürgermeisters                     sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
2. Installation Straßenlampe Goldberg                              4. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pahlen
3. Pflasterung einer Parkfläche - Industrieweg                         für das Gebiet „Kiesabbauflächen südlich der Hauptstraße (L
4. Verkauf von Spurbetonplatten                                        172) und nördlich der Straße Höchster Berg (K 45)“
5. Eingaben und Anfragen                                               hier: abschließender Beschluss
                                                                   5. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8
Mit freundlichen Grüßen                                                der Gemeinde Pahlen für das Gebiet „Kiesabbauflächen südlich
                                                                       der Hauptstraße (L 172) und nördlich der Straße Höchster Berg
gez. Peer Börger                                                       (K 45)“
Vorsitzender                                                           hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
                                                                   6. Grundsatzbeschluss zur Einführung der Haushaltswirt-
                                                                       schaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung ab
                                                                       01.01.2013
                                                                   7. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und
                                                                       die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
                                                                   8. Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
                                                                   9. Friedhofsangelegenheiten
                                                                   10. Beschlussfassung über die Ausschreibung für die Erstellung
                                                                       einer Beitrags- und Gebührenbedarfsberechnung
                                                                   11. Mitteilungen
Örtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pahlen                        12. Eingaben und Anfragen
                                                                       Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßgabe
Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung                             der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraus-
von Kindern und Jugendlichen                                           sichtlich nicht öffentlich behandelt.
zur Aufstellung des Bebauungsplanes                                13. Personalangelegenheiten
Nr. 8 der Gemeinde Pahlen für das Gebiet                           Der Sitzung vorgelagert findet um 19:00 Uhr eine Öffentlich-
„Kiesabbauflächen südlich                                          keitsbeteiligung statt.
der Hauptstraße (L 172) und nördlich                               Mit freundlichen Grüßen
der Straße Höchster Berg (K 45)“
                                                                   gez. Jörg Patt
Die Gemeinde Pahlen beabsichtigt die Aufstellung des Bebau-        Bürgermeister
ungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Pahlen für das Gebiet „„Kiesab-
bauflächen südlich der Hauptstraße (L 172) und nördlich der
Straße Höchster Berg (K 45)“.                                      Einladung
Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst früh-
zeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu        Im Einvernehmen mit dem Bürgermeister lade ich zu der am Mitt-
unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung    woch, 27. Februar 2013, um 19:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus,
zu geben. Die Gemeinde Pahlen lädt daher alle an der Bau-          stattfindenden öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der
leitplanung Interessierten (hierzu zählen nicht nur Erwachsene     Gemeinde Pahlen hiermit ein.
sondern auch Kinder und Jugendliche) zu einer öffentlichen
Versammlung am                                                     Tagesordnung:
Dienstag, dem 05. März 2013, um 19:00 Uhr                          1. Einwohnerfragestunde
in die Gaststätte „Pahlazzo“, Hauptstraße 27, in Pahlen            2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 9 vom 31.07.2012
ein.                                                               3. Mitteilungen
                                                                   4. Beratung über den Haushalt 2013
Im Rahmen dieser Versammlung wird nach Darlegung der Ziele         5. Eingaben und Anfragen
und Zwecke der Planvorstellungen der Gemeinde Pahlen je-
dermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.           Mit freundlichen Grüßen
Erste Planungsunterlagen können bei dieser Versammlung ein-
gesehen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass            gez. Peter Jessen
diese Bürgerbeteiligung nur einmal durchgeführt wird. Nach ent-    Vorsitzender
sprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
schließt sich dann das öffentliche Auslegungsverfahren an, in
dem ebenfalls Anregungen von jedermann vorgebracht werden
können.

Tellingstedt, 04.02.2013

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
                                                                   Auszug aus der Gemeindevertretung
Der Amtsvorsteher                                                  Schlichting am 18.12.2012:
Im Auftrag
Gez. Hans Maaßen                                                   Zum Thema Bebauungsmöglichkeiten gibt der Vorsitzende be-
                                                                   kannt, dass Herr Kappel eine Ablehnung erhalten hat. Von einem
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider am 25.02.2013     früheren Bauvorhaben in der Gemeinde Schlichting hat der Vor-
Nr. 04/2013                                                     – 11 –                                                      Amt Eider
sitzende vom Bauherrn ein Gerichtsurteil und ein Schreiben vom       Als Mitglied der Wählergemeinschaft können Sie mit entscheiden,
Rechtsanwalt zum Thema Rundungssatzungen vorgetragen. Die            welche Bürgerinnen und Bürger als Kandidatinnen und Kandidaten
Gemeindevertretung kennt die aktuelle Rechtslage zu diesem           der Wählergemeinschaft in die Gemeindevertretung einziehen
Thema nicht. Sie bittet die Verwaltung dieses im Rahmen einer        sollen.
Einwohnerversammlung darzustellen. In diesem Zuge soll auch er-
läutert werden, ob, und wenn ja, wie sich die Gemeinde Schlichting   Tagesordnung:
gegen die Einstufung als Außenbereich wehren kann.                   1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Vorsit-
In Gesprächen mit dem Bürgermeister hat Herr Melzer signalisiert,       zenden der Wählergemeinschaft, Feststellung der anwesenden
dass er auch weiterhin an der Chronik arbeiten möchte. Im Januar
                                                                        Mitglieder und Abgabe des Geschäftsberichtes
soll ein Treffen mit Vertretern der Gemeinde, den Mitschreibern
                                                                     2. Neuwahl des Vorstandes
der Chronik sowie Herrn Melzer stattfinden. Hier soll der allge-
meine Sachstand zur Chronik sowie die weitere Vorgehensweise         3. Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeindewahl
besprochen werden.                                                      am 26. Mai 2013
Weiterhin verliest der Vorsitzende einen Antrag von Herrn Band-      4. Rückblick des Bürgermeisters über die laufende Wahlperiode
holz im Auftrag der Organisationen und Vereine der Gemeinde             (2008 bis 2013)
Schlichting eine neue Beamerleinwand anzuschaffen. Im Moment
wird immer eine sehr schwere Leinwand aus St. Annen geliehen.        Klaus-Willi Deuse
Eine Voranfrage bei Foto Ehlers hat einen Preis von 300,- € er-      Vorsitzender
geben. Die Gemeindevertretung ist sich einig, eine Leinwand mit
einem Preis von bis zu 400,- € anzuschaffen.

Für die Berufung in den Wahlvorstand zur Abwicklung der Kom-
munalwahl 2013 werden folgende Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Schlichting vorgeschlagen und gewählt:

1. Wahlvorsteher                          Bernd Voß                  Aus der öffentliche Sitzung
2. stellv. Wahlvorsteher:                 Holger Busch
3. Beisitzer/Schriftführer                Ingo Kreutzfeldt           der Gemeindevertretung Süderheistedt
4. Beisitzerin/stellv. Schriftführerin:   Petra Hammon               am 24.01.2013
5. Beisitzerin:                           Petra Moritz
6. Beisitzer                              Joachim Bruhn              Der Bürgermeister bedankt sich bei den Organisatoren des Ad-
7. Beisitzer:                             Heinz Ohlsen               ventskalenders und der Weihnachtsfeier vom Kindergarten. Für die
8. Beisitzer:                             Jürgen Schallhorn          Stiftung von dem Tannenbaum wird ein Dank an Familie Schuster
Wahllokal: Dörpskrog                                                 ausgesprochen.
                                                                     Ferner teilt er u. a. mit:
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, einen Rutschturm
                                                                     • Die Aktion mit den Heckeinfahrten ist abgeschlossen. Peter
für den Kinderspielplatz anzuschaffen. Hierfür sind im Haushalt
Kosten in Höhe von 3.000,- € zu veranschlagen.                           Gosch erhält 200 € für das Ansäen der Schwarzflächen (Aus-
Der Wegeunterhaltungsverband (WUV) hat die Teilerneuerung                gleich für Koppeleinfahrten „Gräben“) am Pferdekrugsweg,
des Kleinmoorweges in das Programm für 2013 aufgenommen.                 sowie bei der Koppel von Familie Abel.
Der Vorsitzende berichtet darüber, dass für 2012 auch Rissesa-       • Seit dem 01.01.2013 wird das Kindergartenpersonal von der
nierungen angemeldet waren, aber nicht durchgeführt wurden.              Gemeinde beschäftigt.
Herr Offermann erläutert, dass der Gehweg bei Moritz durch Baum-     • Die Feuerwehrleute Uwe Witt, Thies Friedrich, Peter Gosch
wurzeln hochgebogen wird. Hier hat sich schon eine erhebliche            und Peter Hansen wurden in die Ehrenabteilung überstellt.
Erhöhung ergeben. Es wird über verschiedene Maßnahmen dis-           • Der Antrag für den Zuschuss für die digitale Funkausrüstung
kutiert. Durch die Wurzeln entsteht eine erhebliche Verkehrsge-          wurde gestellt.
fährdung und die betroffenen Bäume sollen gefällt werden.            • Abwasserpreis bleibt bei 1,35 €/cbm.
Die Beleuchtung der Schule soll weiter im Auge behalten werden.      • Die Straßenschäden im Holtweg werden von der Gemeinde
Es brennen Lichter die ganze Nacht durch. Es wird überlegt, einen        getragen. Die Reparaturen erfolgen voraussichtlich im Sommer.
Bewegungsmelder zu installieren.
                                                                     Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Bürgermeister Jan Hin-
                                                                     rich Seebrandt zum Vorsitzenden des Kindergartenausschusses
                                                                     zu wählen.
                                                                     Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Bürgermeister Jan Hin-
                                                                     rich Seebrandt zum Vorsitzenden des Feuerwehrausschusses der
                                                                     Freiwilligen Feuerwehr zu wählen.
Wählergemeinschaft Süderdorf
Der Vorstand                                                         Für die Berufung in den Wahlvorstand zur Abwicklung der Kom-
                                                                     munalwahl 2013 werden folgende Bürgerinnen und Bürger der
Einladung                                                            Gemeinde Süderheistedt vorgeschlagen:
                                                                     1. Wahlvorsteher              Reimer Möller
zur ordentlichen Mitgliederversammlung                               2. stellv. Wahlvorsteher      Karsten Schmidt
der Wählergemeinschaft Süderdorf (WGS)                               3. Schriftführer              Arne Stecher
                                                                     4. stellv. Schriftführer      Karsten Riechmann
am Dienstag, dem 12. März 2013, um 19:30 Uhr                         5. Beisitzer                  Peter Rühmann
im „Uns Dörpshuus“, Schelrader Straße Nr. 11 a, 25782 Sü-            6. Beisitzerin                Ute Tolksdorf
derdorf                                                              7. Beisitzerin                Lieselotte Boecke
Wir laden alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (alle Deut-
                                                                     8. Beisitzer                  Andreas Pycha
schen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle
                                                                     9. Beisitzer                  Hans-Joachim Günsel
Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger -, die am Wahltag         Wahllokal „Zum Eichenhain“ Süderheistedt
das 16. Lebensjahr (12.03.2013) vollendet haben und seit min-
destens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung (alleinige           Die Buschbeseitigung soll wie in den Jahren zuvor geregelt werden.
oder Hauptwohnung) haben) aus Süderdorf, die Mitglied in der         Volker Siem Peters regt an, dass der Wasserverband sich noch
Wählergemeinschaft sind oder es werden wollen, recht herzlich ein.   nicht um den aus dem Boden herausragenden Hydranten sowie
Die Wahl der Gemeindevertretung findet am 26. Mai 2013 statt         um den Absperrschieber vor dem Haus von Gaby Nikisch ge-
und dafür sind bereits jetzt die Kandidatinnen und Kandidaten zu     kümmert hat. Vorsorglich wurde der Bereich von Frau Nikisch mit
benennen.                                                            Absperrband gesichert.
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