Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN

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Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN
Geithainer Anzeiger
    AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN
    mit Bruchheim, Dölitzsch, Kolka, Narsdorf, Nauenhain, Niedergräfenhain,
    Oberpickenhain, Ossa, Rathendorf, Syhra/Theusdorf, Wenigossa, Wickershain

    24. Jahrgang                            Samstag, 24. Juni 2017               07/2017 / KW 25/2017

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           Nächster Erscheinungstermin:                         Nächster Redaktionsschluss:
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K                  Samstag, 29.07.2017                               Montag, 17.07.2017
Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN
Geithainer Anzeiger                                                     2                                                                                    24. Juni 2017

                                                                                Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung Geithain |
  Sehr geehrte Bürgerinnen                                                            Vorwahl: 034341 | Fax: 034341-466221

  und Bürger,                                                                   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefon-Nr. . . . .Zimmer-Nr.

                                                                            n   Büro Bürgermeister
  lassen Sie mich heute zuerst
                                                                            •   Bürgermeister
  einmal ein „Herzlich Willkom-
                                                                                Herr Rudolph . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-104 . . . . . . 104
  men“ sagen zu unseren neuen
                                                                            •   Büro Bürgermeister/Sitzungsdienst/Amtsblatt
  Ortsteilen Narsdorf, Rathen-                                                  Frau Franke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-103 . . . . . . 103
  dorf und Ossa!                                                            •   Versicherungen, Archiv, Märkte, Soziales, Sportstätten, Schiedsstelle
  Ich persönlich bin überzeugt,                                                 Frau Tusche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-211 . . . . . . 211
  dass es funktioniert und gut                                              •   Rechnungsprüfung
  wird. Das Zusammengehen                                                       Frau Werner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-205 . . . . . . 205
  bringt erst einmal viele zusätz-                                          •   Fremdenverkehrsamt/Bürgerbüro
  liche Aufgaben mit sich. Es                                                   Frau Mitschke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-201 . . . . . 201
                                                                                 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-100/150 . . Bürgerbüro
  müssen alle Satzungen und
                                                                            •   Bibliothek
  Verordnungen zusammenge-
                                                                                Frau Wiesehügel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43168
  legt und neu gemacht werden.
                                                                                Frau Kratz
  Auch der Stadtrat hat vorüber-
                                                                            •   Bürger- und Vereinshaus
  gehend mehr Sitze, neue Ge-                                                   Frau Otto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41977
  sichter, aber sicher auch neue                                                Herr Martin

                                                                                   &
  Standpunkte und vielleicht                                                •   Heimatmuseum
  Ideen.                                                                        Frau Schmidt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44403
  Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar Bemerkungen machen
  zum Thema Radwege!                                                        n   Fachbereich 2 Zentrale Dienste/Finanzen
  Wenn der Bund oder das Land Sachsen gern in die Presse schrei-
                                                                            •   Fachbereichsleiter
  ben, dass noch 6.0 Mill. € Fördergelder nicht abgerufen sind,
                                                                                Herr Bochmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466-206 . . . . . . 206
  dann ist das die eine Seite der Darstellung. Leider ist es aber für
                                                                            •   Kassenverwalter
  uns als Kommune nicht so. Es werden Klauseln, Vorschriften,
                                                                                Frau Korndörfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466-209 . . . . . . 209
  nicht überwindbare Hürden in die Voraussetzungen eingebaut, so
                                                                            •   Anlagenbuchhaltung
  dass es den Städten unmöglich gemacht wird, eine Förderung zu                 Frau Börngen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-212 . . . . . . 212
  erhalten. Dies betrifft nicht nur unsere Stadt.                           •   Kasse/Buchhaltung
  Vielleicht sollte auch mal unsere Landesregierung etwas mehr für              Frau Leidner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-208 . . . . . . 208
  die Bürger - und in diesem Fall der Radwege, für die Kinder und           •   Steuern
  einen sicheren Schulweg - tun. Auch unsere Landesregierung                    Frau Friedemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-213 . . . . . . 213
  trägt Verantwortung für die Zukunft!                                      •   Kindereinrichtungen/Wahlen/ Schulen
                                                                                Frau Straßburger . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466-122 . . . . . . 122
  Unsere Baumaßnahmen kommen voran, leider geht nicht alles                 •   Einwohnermeldeamt
  sofort und auf einmal. Bitte haben Sie Geduld für Sperrungen und              Frau Michael . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466-121 . . . . . . 121
  Umleitungen.                                                              •   Standesamt/Personal
  Für das Gebiet Stadion, Promenade und die Parkanlagen haben                   Frau Müller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-125 . . . . . . 125
  die Mitarbeiter der Bauverwaltung ein gutes Konzept erarbeitet.
  Nun werden wir bemüht sein, eine Förderung vom Land zu erhal-             n   Fachbereich 3 Bau- und Ordnungswesen
  ten, um es umsetzen zu können.
  In einer der nächsten Sitzung des Stadtrates werden wir das               •   Fachbereichsleiterin
  Konzept der Öffentlichkeit vorstellen.                                        Frau Jesierski . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-108 . . . . . . 108
                                                                            •   Liegenschaften
  In unserer Paul-Guenther-Oberschule wird dieses Jahr das                      Frau Dangrieß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-109 . . . . . . 109
  Physikfachkabinett neu ausgestattet und weitere Klassenräume              •   Gebäudemanagement
  erhalten einen neuen Farbanstrich.                                            Frau Stiller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466-109 . . . . . . 109
                                                                            •   Wohnungsverwaltung
  In Narsdorf werden wir das Projekt „Alte Mittelschule“ angehen
                                                                                Frau Trölitsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-102 . . . . . . 102
  müssen. Es besteht Bedarf an Kindergarten- und Hortplätzen.
                                                                                Außenstelle Bürgerbüro Geithain/Gewerbe
  Bei den Bebauungsgebieten sind wir mit der „Kirschhöhe“ auf                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 034346/60274
  einem guten Weg. Freie Plätze sind auch noch am „Südhang“                      . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fax: 034346/61886
  vorhanden.                                                                •   Sicherheit/Ordnung/Polizei
  Beim „Sandberg“ in Narsdorf werden wir wohl den Bebauungs-                    Frau Winkler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-106 . . . . . . 106
  plan neu aufstellen müssen. Daran werden wir zeitnah arbeiten,            •   Gemeindlicher Vollzugsdienst
  um auch in Narsdorf Bauland zu schaffen.                                      Herr Döppling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-106 . . . . . . 106
                                                                                Allg.Verwaltung/Fundbüro
  Ich wünsche Ihnen allen tolles Sommerwetter, für die Landwirt-            •   Allg. Bauverwaltung
  schaft aber auch mal Regen.                                                   Frau Weise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-110 . . . . . . 110
                                                                            •   Hoch- und Tiefb./Baukontr.
  Allen Kindern wünsche ich wundervolle Sommerferien und vor
                                                                                Herr Rätsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466-101 . . . . . . 101
  allem gute Erholung.
                                                                            •   Feuerwehr/Katastrophenschutz/Gewässer/Bäume
                                                                                Frau Herold . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-110 . . . . . . 110
  Ihr Bürgermeister                                                         •   Stadtreinigung/Bauhof                                                                           C
                                                                                                                                                                                M
  Frank Rudolph                                                                 Frau Bräutigam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41816                                    Y
                                                                                                                                                                                K
Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN
24. Juni 2017                                                         3                                                       Geithainer Anzeiger

      E-Mail-Adressen:                                               Bekanntmachungen der Stadt Geithain
      Bürgermeister / Sekretariat
      • buergermeister@geithain.de            n Sitzungen im Monat Juli 2017
      • rechnungspruefung@geithain.de
                                              •     Der Technische Ausschuss der Stadt Geithain findet am 04. Juli 2017, 18 Uhr
      Zentrale Dienste/Finanzen                     im Rathaus Geithain, Markt 11 statt.
      • kaemmerei@geithain.de
      • meldeamt@geithain.de                  Weitere Sitzungstermine und die Hinweise zur Öffentlichkeit der Sitzungen sowie zur Tages-
      • standesamt@geithain.de                ordnung für den Monat Juli 2017 entnehmen Sie bitte der Verkündungstafel am Rathaus.

    @
      Bau- und Ordnungsdienste
      • bauverwaltung@geithain.de
      • Bauhof.geithain@googlemail.com
                                              n Termine Amtsblatt Stadt Geithain 2017
      Fremdenverkehrsamt:
      • Stadt@Geithain.de                           Redaktionsschluss          Erscheinung                   Redaktionsschluss         Erscheinung
      • Fremdenverkehrsamt@geithain.de              17.07.2017                 29.07.2017                    16.10.2017                28.10.2017
      Museum:                                       14.08.2017                 26.08.2017                    13.11.2017                25.11.2017
      • heimatmuseum.geithain@                      18.09.2017                 30.09.2017                    08.12.2017                23.12.2017
        googlemail.com

      Bibliothek:                             Bitte immer aktuell auf dem Deckblatt des Anzeigers oder auf der Homepage der Stadt
      • bibo-geithain@t-online.de             Geithain nachschauen – Termine können auch abweichen.

      Bürgerhaus:
      • buergerhaus.geithain@gmail.com
                                              Der Technische Ausschuss der Stadt Geithain hat in seiner öffentlichen Sitzung am
      Kinder- und Jugendhaus                  06.06.2017 einstimmig (7 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) der Sanierung von Klassenräu-
      Schulen:                                men in der Paul-Guenther-Schule in Geithain zugestimmt. Diese sollen malermäßig instandge-
      • info@paul-guenther-schule.de          setzt sowie die Parkettfußböden aufgearbeitet werden.
      • grundschule-geithain@t-online.de
                                              Für Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude der P.-Guenther-Schule stehen im Haushalts-
      • iwg@saxony-international-school.de
                                              jahr 2017 insgesamt 25.0 T € zur Verfügung.
      • gs.narsdorf@t-online.de
                                              Beschluss-Nr. 107/31/2017
      Weitere Angaben entnehmen Sie
      bitte dem Telefonbuch!                  Weiterhin hat der Technische Ausschuss der Stadt Geithain einstimmig (7 Dafür, 0 Dagegen, 0
                                              Enthaltungen) dem Maßnahmeplan zur Instandsetzung kommunaler Wohnungen, Jahresschei-
                                              be 2017 zugestimmt.
                                              Es sind zwei Wohnungsinstandsetzungen (Dresdener Str. 27b und Eisenbahnstr. 1c) sowie der
      n Schiedsstelle                         Rückbau von baufälligen Nebengebäuden am Grundstück in Niedergräfenhain 14b vorgese-
      1. Dienstag im Monat                    hen. Insgesamt stehen 30.0 T€ für das Jahr 2017 zur Verfügung.
      von 16:00 – 18:00 Uhr         466-202   Beschluss-Nr. 108/31/2017

         Nächste Sprechstunde:                Als letzter Beschluss stand die Zustimmung zur Vergabe der Bauleistung zum grundhaften
         Dienstag, den 04. Juli 2017          Ausbau der Straße im Rosental in Geithain zur Abstimmung.
                                              Einstimmig (7 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) folgten die anwesenden Ausschussmitglie-
                                              der der Empfehlung der Verwaltung und stimmten der Vergabe der Bauleistung an die Firma
                                              GTS Geithainer Tief- und Straßenbau GmbH, Frankehain, Bergstr. 31, 04654 Frohburg, zum
                                              Angebotspreis von 134.440,18 €, zu.
         Öffnungszeiten des
                                              Beschluss-Nr. 109/31/2017
         Rathauses, Markt 11
                                              Der Verwaltungsausschuss der Stadt Geithain hat in seiner öffentlichen Sitzung am
      Montag        08:00 – 12:00 Uhr         13.06.2017 einstimmig (7 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) den Beschluss gefasst, die
      Dienstag      08:00 – 12:00 Uhr         Vergabe der Leistung Ausstattung Physikzimmer in der Paul-Guenther-Schule in Geithain zum
                                              Bruttoangebotspreis von 18.414,19 € an die Firma Wesemann GmbH aus Schkeuditz zu
                    13:00 – 18:00 Uhr
                                              vergeben.
      Mittwoch      geschlossen
                                              Beschluss Nr. 40/30/2017
      Donnerstag    08:00 – 12:00 Uhr
                    13:00 – 17:00 Uhr
      Freitag       08:00 – 12:00 Uhr             Impressum:
                                                  Herausgeber: Stadtverwaltung Geithain,
         Öffnungszeit der Außenstelle             Verantwortliche für den redaktionellen Teil:
         des Bürgerbüros Geithain                 Stadtverwaltung Geithain, Frau Franke, Tel.: 034341/466103,
                                                  Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
      Donnerstag    08:00 – 12:00 Uhr             Gesamtherstellung:
                                                  Riedel – Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf,
                    13:00 – 17:00 Uhr             Tel.: 037208 / 876100; info@riedel-verlag.de
                                                  Es gilt die Anzeigenpreisliste 2016.
         letzte Sprechzeit des Bürger-            Verteilung: Die Stadt Geithain mit ihren Ortsteilen verfügt laut Quelle Deutsche Post über 4016 Haushalte.
         meisters in Narsdorf                     Für die Verteilung der bewerbbaren Haushalte benötigt das beauftragte Verteilunternehmen Leipziger
C
                                                  Rundschau 3793 Exemplare. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen an den Auslagestellen
M
Y     Montag, den 26.06. 15:30 – 18:00 Uhr        im Stadtgebiet zur kostenfreien Mitnahme aus. Damit wird für jeden Haushalt ein Exemplar zur Verfügung
K                                                 gestellt.
Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN
Geithainer Anzeiger                                                         4                                                            24. Juni 2017

                                           Bekanntmachungen der Stadt Geithain

n Der Stadtrat zu Geithain hat in seiner Sitzung am                                                    Hauptsatzung
  20. Juni 2017 folgende Beschlüsse gefasst:
                                                                       Auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeinde-
                                                                       ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. d. F. d. Bekannt-
Beschluss- Nr.: 215/38/2017
Einstimmig (14 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) wurde den über- machung vom 02. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert
planmäßigen Ausgaben i. H. v. 105.689,35 € für die Zahlung der Vorfäl- durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349,
ligkeitsentschädigung zur Rückzahlung eines Kredites zur Ablösung 358) hat der Stadtrat der Stadt Geithain mit der Mehrheit der Stimmen
der Altschulden bei der Sparkasse Leipzig zugestimmt.                  aller Stadtratsmitglieder am 20.06.2017, mit Beschluss Nr.
                                                                       218/38/2017, folgende Hauptsatzung beschlossen:
Beschluss- Nr.: 216/38/2017
Bezüglich der Regelungen zur Schülerbeförderung wurde einstimmig
(14 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) folgender Beschluss gefasst:                                            Abschnitt I
1. Die Aufhebung der folgenden Beschlüsse bezüglich der Schülerbe-
    förderung: Beschluss-Nr. 221/42/2013 vom 19.02.2013 sowie                                              Organe der Stadt
    Beschluss-Nr. 260/51/2013 vom 19.11.2013.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Schülerspezialtransport                                      § 1 Organe der Stadt
    der derzeitigen Schüler aus dem Landkreis Mittelsachsen für die
    Paul-Guenther-Oberschule unter angemessener Kostenbeteili-                  Organe der Stadt sind der Stadtrat und der Bürgermeister.
    gung der Stiftung des Fördervereins der Oberschule sowie der
    Eltern einzurichten. Der Anteil der Eltern soll dabei 145,00 Euro pro
    Kind und Schuljahr nicht übersteigen für die derzeitig zu befördern-                                      Abschnitt II
    den Kinder. Es soll hierfür ein Kleinbus mit 8 Sitzplätzen genutzt
    werden, sofern dies erforderlich ist und hierbei eine Tour eingerich-                                       Stadtrat
    tet werden.
3. Der Bürgermeister wird, vorbehaltlich der Beschlussfassung über                                § 2 Rechtsstellung und Aufgaben
    die Auftragsvergabe, beauftragt unter Berücksichtigung des
    Ausschreibungsergebnisses den Beförderungsvertrag mit einem                 Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der
    Transportunternehmen sowie die für die Umlage der Kosten erfor-             Stadt. Er führt die Bezeichnung Stadtrat. Der Stadtrat legt die
    derlichen Verträge mit dem Förderverein und den sorgeberechtig-             Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle
    ten Eltern zu schließen.                                                    Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft
4. Der Beschluss ist für ein Jahr gültig, bei einem Doppelhaushalt bis          Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenhei-
    zum Ablauf des Schuljahres 2018/2019.                                       ten überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüs-
5. Die Finanzierung erfolgt über die Buchungsstelle 2410.00/ 427200             se und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung
    und ist im Haushaltsplan 2017 enthalten.                                    für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

Beschluss- Nr.: 217/38/2017
Dem Erwerb der Grundstücksfläche in der Bruchheimer Str. in Geit-                    § 3 Zusammensetzung des Stadtrates
hain, bestehend aus den Flurstücken 515/12, 515/13, 515/14, 515/15,
515/17, 515/18, 515/19, 515/20, 515/21 der Gemarkung Geithain, mit (1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Bürgermeister
einer Gesamtfläche von 6.115 m² wurde mehrheitlich (12 Dafür, 0          als Vorsitzenden.
Dagegen, 2 Enthaltungen) zugestimmt.
Die Ausgabe von 50.000,00 Euro (45.000,00 Euro Angebotspreis +
                                                                     (2) Die Zahl der Stadträte bemisst sich nach § 29 Abs. 2 SächsGemO,
5.000,00 € Nebenkosten) erfolgt aus der Liquiditätsreserve des Haus-
                                                                         bis zur Kommunalwahl 2019 zuzüglich 6 ehemalige Gemeinderäte
haltplanes 2017.
                                                                         der Gemeinde Narsdorf.
Die Stadt Geithain möchte das Baugebiet „Kirschhöhe“ weiterent-
wickeln und erschließen und damit vielen bauwilligen Familien die
Möglichkeit zum Bau eines Einfamilienhauses ermöglichen.
                                                                                                  Abschnitt III

                                                                                                     Ausschüsse des Stadtrates

                                                                                       § 4 Beschließende Ausschüsse und deren Aufgaben

                                                                                (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:

                                                                                   1. der Verwaltungsausschuss
                                                                                   2. der Technische Ausschuss

                                                                                (2) Jeder der Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsit-
                                                                                    zenden und 7 weiteren Mitgliedern des Stadtrates, zuzüglich 1
                                                                                    Mitglied aus dem ehem. Gemeinderat Narsdorf bis zur Kommunal-
Weiterhin befasste sich der Stadtrat zu Geithain mit der Überarbeitung              wahl 2019.
des Ortsrechts und fasste die Hauptsatzung, die Geschäftsordnung für                Der Stadtrat bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter in glei-
den Stadtrat, die Ausschüsse und die Ortschaftsräte der Stadt Geithain              cher Anzahl widerruflich aus seiner Mitte
und die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
(Entschädigungssatzung) neu.                                                    (3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 5 und 6
Mehrheitlich (12 Dafür, 1 Dagegen, 1 Enthaltungen) stimmten die                     bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertra-           C
                                                                                                                                                             M
Stadträte der Hauptsatzung der Stadt Geithain i. d. F. v. 01.07.2017                gen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden            Y
                                                                                                                                                             K

wie folgt zu und fassten den Beschluss Nr. 218/38/2017.                             Ausschüsse zuständig für:
Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN
24. Juni 2017                                                           5                                               Geithainer Anzeiger

                                             Bekanntmachungen der Stadt Geithain
       1. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen                2. die Bewilligung von nicht durch Budget gedeckten Zuschüssen
          Auszahlungen von mehr als 10 000 €, aber nicht mehr als                  von mehr als 500 €, aber nicht mehr als 2 500 € im Einzelfall,
          20 000 € im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets
          gedeckt werden können,                                                3. die Stundung von Forderungen bis zu 12 Monaten in Höhe über
                                                                                   5 000 €, von mehr als 12 Monaten bis zu einem Höchstbetrag
       2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen                   von 25 000 €,
          Aufwendungen von mehr als 10 000 €, aber nicht mehr als
          20 000 € im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung       4. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Niederschla-
          noch nicht eingetreten ist und die Deckung innerhalb des                 gung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten
          Budgets nicht möglich ist und                                            und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Erlass oder die
                                                                                   Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das
       3. die Bestätigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen                 Zugeständnis der Stadt im Einzelfall mehr als 1 000 €, aber
          Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung                  nicht mehr als 25 500 € beträgt,
          bereits eingetreten ist, von mehr als 10 000 €, aber nicht mehr
          als 20 000 € im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des            5. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und
          Budgets gedeckt werden können.                                           Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rech-
                                                                                   ten, wenn der Buchwert mehr als 5 100 €, aber nicht mehr als
       Die Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen wirt-           25 500 € im Einzelfall beträgt,
       schaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorhangs in
       mehrere Teile zur Begründung einer Zuständigkeit ist nicht zuläs-        6. Verträge über die Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder
       sig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich               beweglichem Vermögen bei jährlichem Miet- oder Pachtwert
       die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.                                        von mehr als 6 100 €, aber nicht mehr als 30 700 € im Einzelfall,
                                                                                   bei der Vermietung stadteigener Garagen sowie gärtnerisch
    (4) Ergibt sich, dass eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer          und landwirtschaftlich genutzter Flächen von mehr als 1 000 €
        Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüsse die Ange-              jährlich im Einzelfall,
        legenheit dem Stadtrat zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt
        der Stadtrat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige             7. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagevermögens
        beschließende Ausschuss.                                                   im Buchwert von mehr als 2 500 €, aber nicht mehr als 5 100 €
                                                                                   im Einzelfall,
    (5) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat nach § 41
        Abs. 2 SächsGemO vorbehalten ist, sollen den beschließenden
                                                                                8. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen gemäß VOL für
        Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung
                                                                                   Gesamtkosten von mehr als 15 000 € bis 75 000 €,
        zugewiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind,
        müssen auf Antrag des Vorsitzenden oder von 1/5 aller Mitglieder
                                                                                9. die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von
        des Stadtrates den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur
                                                                                   Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß
        Vorberatung überwiesen werden.
                                                                                   § 73 Abs. 5 SächsGemO

               § 5 Aufgaben des Verwaltungsausschusses
                                                                                       § 6 Aufgaben des Technischen Ausschusses
    (1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst folgende
                                                                      (1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende
        Aufgabengebiete:
                                                                          Aufgabengebiete:
       1. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenange-
          legenheiten,                                                          1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau),

       2. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Gesetz                 2. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Garten-
          über Kindertageseinrichtungen,                                           anlagen,

       3. soziale und kulturelle Angelegenheiten,                               3. Straßen- und Verkehrswesen, Straßenbeleuchtung,

       4. Gesundheitsangelegenheiten,                                           4. Versorgung und Entsorgung.

       5. Marktangelegenheiten                                              (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der
                                                                                Technische Ausschuss über:
       6. Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften, einschließlich
          der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide,                   1. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entschei-
                                                                                   dung über
       7. Angelegenheiten des Feuer- und Zivilschutzes,                            a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssper-
                                                                                       re,
    (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der                b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befrei-
        Verwaltungsausschuss über:                                                     ungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes,
                                                                                   c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines
       1. die Ernennung bzw. Einstellung, Beförderung und Entlassung                   Bebauungsplanes sowie die Zulassung von Vorhaben im
          von Beamten des mittleren Dienstes sowie des gehobenen                       Außenbereich,
C
M
          Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 und von
Y
K         Angestellten der Entgeltgruppe 9 TVöD, soweit es sich nicht um        2. die Stellungnahme der Stadt zu Bauanträgen, sofern sie nicht
          Aushilfsangestellte handelt,                                             Vorhaben nach § 34 BauGB betreffen,
Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN
Geithainer Anzeiger                                                     6                                                           24. Juni 2017

                                           Bekanntmachungen der Stadt Geithain
   3. die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens                                            Abschnitt IV
      (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die
      Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauaus-                                            Bürgermeister
      führung (Vergabebeschluss) bei voraussichtlichen bzw.
      tatsächlichen Gesamtbaukosten über 15 000 € bis 175 000 €                           § 10 Rechtsstellung des Bürgermeisters
      im Einzelfall,
                                                                            (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der
   4. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden                    Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt.
      für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel
      des Baugesetzbuches (Besonderes Städtebaurecht) sowie                 (2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine
      Belange der Gestaltungssatzung der Stadt Geithain in der                  Amtszeit beträgt 7 Jahre.
      jeweils gültigen Fassung.

       Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet:                                            § 11 Aufgaben des Bürgermeisters

                                                                            (1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben
       a) die Zustimmung zur Bestellung eines das Grundstück bela-
                                                                                und den ordnungsgemäßen Gang der Stadtverwaltung verantwort-
          stenden Rechts; ausgenommen davon ist die Bestellung
                                                                                lich und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Er erle-
          derartiger Rechte, welche mit der Durchführung von
                                                                                digt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwal-
          Baumaßnahmen im Zusammenhang stehen,
                                                                                tung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat
                                                                                übertragenen Aufgaben.
       b) die Zustimmung zum Abschluss schuldrechtlicher Verträ-
          ge, durch welche Verpflichtungen zu Rechtsgeschäften              (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung
          nach Buchstaben a) begründet werden.                                  dauernd übertragen, oweit es sich nicht bereits um Geschäfte der
                                                                                laufenden Verwaltung handelt:

         § 7 Beratende Ausschüsse und deren Aufgaben                           1. die Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- und Finanzhaus-
                                                                                  halt,
(1) Als ständiger beratender Ausschuss wird der Kultur- und Sozial-
    ausschuss gebildet.                                                        2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen
                                                                                  Auszahlungen bis zu 10 000 € im Einzelfall, soweit sie nicht
(2) Der Ausschuss besteht aus 5 ordentlichen Mitgliedern, zuzüglich 1             innerhalb des Budgets gedeckt werden können,
    ordentliches Mitglied aus dem ehemaligen Gemeinderat bis zur
    Kommunalwahl 2019.                                                         3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen
                                                                                  Aufwendungen bis zu 10 000 € im Einzelfall, soweit die wirt-
(3) Der/die Vorsitzende wird aus der Mitte der Mitglieder gewählt.                schaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine
                                                                                  Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist,
(4) Die Aufgaben des Kultur- und Sozialausschusses sind
                                                                               4. die Bestätigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen
   a) Anregung von Maßnahmen der Gemeinde auf den Gebieten                        Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung
      Kultur und Soziales                                                         bereits eingetreten ist, bis zu 10 000 € im Einzelfall und eine
   b) Mitwirkung durch Koordination und Unterstützung bei der                     Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist,
      Durchführung dieser Maßnahmen
   c) Förderung der Träger von Kultur- und Sozialwesen sowie des               5. die Ernennung bzw. Einstellung und Entlassung von Angestell-
      bürgerschaftlichen Engagements                                              ten bis Entgeltgruppe 8 TVöD, Aushilfsangestellten, Arbeitern,
                                                                                  Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und ande-
(5) Die Bildung weiterer Ausschüsse für einzelne, zeitlich begrenzte              ren in Ausbildung stehenden Personen,
    Projekte bleibt unbenommen.
                                                                               6. die Bewilligung von nicht durch das Budget gedeckten
                                                                                  Zuschüssen bis zu 500 € im Einzelfall,
                           § 8 Ältestenrat
                                                                               7. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 12 Monaten
                                                                                  in einer Höhe bis zu 5 000 €,
(1) Es wird ein Ältestenrat gebildet, dem die Vorsitzenden der im
    Stadtrat vertretenen Fraktionen angehören.                                 8. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Niederschla-
                                                                                  gung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten
(2) Vorsitzender des Ältestenrates ist der Bürgermeister.                         und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Erlass oder die
                                                                                  Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das
(3) Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesord-               Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 1 000 €
    nung und des Gangs der Verhandlungen.                                         beträgt,

                                                                               9. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und
                             § 9 Beiräte                                          Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rech-
                                                                                  ten im Wert bis zu 5 100 € im Einzelfall,
(1) Es können Beiräte gebildet werden.
                                                                               10. Verträge über die Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder
(2) Die Vorsitzenden der Beiräte werden aus deren Mitte gewählt.                   beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- und
                                                                                   Pachtwert von 6 100 € im Einzelfall, bei der Vermietung von          C
                                                                                                                                                        M
(3) Die Beiräte unterstützen den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei              stadteigenen Garagen sowie gärtnerisch und landwirtschaftlich        Y
                                                                                                                                                        K

    der Erfüllung ihrer Aufgaben.                                                  genutzter Flächen bis zu 2 000 € im Einzelfall,
Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN
24. Juni 2017                                                             7                                               Geithainer Anzeiger

                                               Bekanntmachungen der Stadt Geithain
       11. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 2 500 € im             v. H. der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unter-
           Einzelfall,                                                            zeichnet sein.

       12. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürg- (2) Einmal jährlich finden in der Stadt und in deren Ortsteilen Einwoh-
           schaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und     nerversammlungen statt. Den Vorsitz führt die Bürgermeisterin /
           den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommen-         der Bürgermeister. Die Stadträte haben das Recht, an den Einwoh-
           den Rechtsgeschäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von nerversammlungen teilzunehmen.
           2 500 € nicht übersteigen,

       13. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen gemäß VOL für                                   § 15 Bürgerbegehren
           Gesamtkosten bis 15 000 €,
                                                                     Die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 24 SächsGemO kann
       14. die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens schriftlich von Bürgern der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren).
           (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Das Bürgerbegehren muss mindestens von 10 v. H. der Bürger der
           Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauaus- Stadt unterzeichnet sein.
           führung (Vergabebeschluss) bei voraussichtlichen bzw.
           tatsächlichen Gesamtkosten bis 15 000 €.
                                                                            § 16 Mitwirkung im Stadtrat und in den Ausschüssen

                  § 12 Stellvertretung des Bürgermeisters                     (1) Der Stadtrat und seine Ausschüsse können sachkundige Einwoh-
                                                                                  ner und Sachverständige zur Beratung einzelner Angelegenheiten
    Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte 2 Stellvertreter des Bürgermei-        hinzuziehen.
    sters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinde-
    rung beim Vorsitz im Stadtrat, bei der Vorbereitung der Sitzungen des     (2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen werden der Stadt-
    Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie bei der Repräsentation der             rat und seine Ausschüsse betroffenen Personen und Personen-
    Stadt. Für die Stellvertretung bei Verhinderung des Bürgermeisters im         gruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung vorzutragen, soweit
    Übrigen bestellt der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat           die Anhörung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
    einen oder mehrere Bedienstete. Die Bestellung und die Bestimmung
    der Reihenfolge nimmt der Bürgermeister vor.
                                                                                                           Abschnitt VI

            § 13 Gleichstellungsbeauftragte/Frauenbeauftragte                                        Ortschaftsverfassung

    (1) Der Bürgermeister bestellt eine Dienstkraft zur/zum Gleichstel-                            § 17 Ortschaftsverfassung
        lungsbeauftragten und eine Dienstkraft zur/zum Frauenbeauftrag-
        ten. Der/Die Gleichstellungsbeauftragte und die/der Frauenbeauf-      (1) In den Ortsteilen Nauenhain, Wickershain, Narsdorf gilt die
        tragte erfüllt ihre/seine Aufgaben im Ehrenamt.                           Ortschaftsverfassung. Das Gebiet der in Satz 1 genannten Ortsteile
        Die Bestellung einer Dienstkraft für beide Ehrenämter ist zulässig.       ist identisch mit der jeweiligen Gemarkung und setzt sich aus den
                                                                                  der Gemarkung im Katasterverzeichnis zugeordneten Grund-
    (2) Aufgabe der/des Gleichstellungsbeauftragten und der/des Frauen-           stücken zusammen.
        beauftragten ist es, in der Stadtverwaltung auf die Verwirklichung
        des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen         (2) Für die in Absatz 1 genannten Ortsteile können Ortschaftsräte
        (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes) hinzuwirken. Dazu gehört insbe-         gebildet werden. Die Zahl der Mitglieder im Ortschaftsrat wird ab
        sondere die Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit          der Wahl 2019 auf 6 begrenzt.
        von Stadtrat und Stadtverwaltung sowie die Mitwirkung an                  Die Ortschaftsräte wählen den ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
        Maßnahmen der Stadtverwaltung, die die Gleichstellung von                 und seinen Stellvertreter für ihre Wahlperiode.
        Männern und Frauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der
        beruflichen Lage von Frauen berühren.                                 (3) Dem Ortschaftsrat werden die in § 67 Abs. 1 SächsGemO genann-
                                                                                  ten Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen.
    (3) Die/Der Gleichstellungsbeauftragte und die/der Frauenbeauf-
        tragte ist/sind in der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit unabhängig
        und kann/können an den Sitzungen des Stadtrates sowie der                                         Abschnitt VII
        für ihren/seinen Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit
        beratender Stimme teilnehmen. Der Bürgermeister hat die/                                     Schlussbestimmungen
        den Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragten und
        die/den Frauenbeauftragte/Frauenbeauftragten über geplante                                     § 18 In-Kraft-Treten
        Maßnahmen gemäß Abs. 2 rechtzeitig und umfassend zu unterrich-
        ten.                                                                  Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
                                                                              Kraft.
                                                                              Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Geithain i. d. F. v.
                                 Abschnitt V                                  23.02.2016 und die Hauptsatzung der Gemeinde Narsdorf i. d. F. v.
                                                                              18.05.2006 außer Kraft.
                        Mitwirkung der Bürgerschaft
                                                                              Geithain, den 21.06.2017
                       § 14 Einwohnerversammlung

    (1) Eine Einwohnerversammlung gemäß § 22 SächsGemO ist anzube-
C
M
        raumen, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag
Y
K       muss unter Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheiten             Rudolph
        schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens 10     Bürgermeister
Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN
Geithainer Anzeiger                                                        8                                                        24. Juni 2017

                                            Bekanntmachungen der Stadt Geithain
Einstimmig (14 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) stimmten die                                                 §2
Stadträte der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätig-                                Reisekostenvergütung
keit (Entschädigungssatzung) i. d. F. v. 01.07.2017 wie folgt zu und
fassten den Beschluss Nr. 219/38/2017.                                         Bei Verrichtungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit
                                                                               außerhalb des Stadtgebietes erhalten ehrenamtlich Tätige neben der
                                                                               Entschädigung nach § 1 einen Reisekostenersatz in entsprechender
                                                                               Anwendung der Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengeset-
              Satzung über die Entschädigung                                   zes (SächsRKG) in der jeweils gültigen Fassung.
                für ehrenamtliche Tätigkeit
                 (Entschädigungssatzung)                                       Schiedspersonen nach § 6 erhalten Reisekostenvergütung gemäß § 52
                                                                               SächsSchiedGütSTG in Verbindung mit SächsRKG.
                         i. d. F. v. 01. 07. 2017

Aufgrund der §§ 4 und 21 der Sächsischen Gemeindeordnung (Sächs-
                                                                                                        §3
GemO) in der Fassung vom 29.04.2015, der Aufwandsentschädi-
                                                                               Entschädigung der ehrenamtlichen Ortsvorsteher
gungs-Verordnung (KomAEVO) i. d. F. v. 26. 10. 2014 und dem Säch-
sischen Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedGütStG) i. d. F. (1) Die Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Ortsvorstehers
v. 18. 12. 2013 hat der Stadtrat der Stadt Geithain am 20. 06. 2017       richtet sich nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeri-
folgende Satzung beschlossen:                                             um des Innern über die Regelung der Aufwandsentschädigung für
                                                                          die ehrenamtlichen Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ortsvor-
                                                                          steher (Aufwandsentschädigungs-Verordnung – KomAEVO) in ihrer
                                  §1                                      jeweils gültigen Fassung.
                      Aufwandsentschädigung
                                                                      (2) Die ehrenamtlichen Ortsvorsteher erhalten jeden Monat eine
(1) Stadträte, Ortschaftsräte und sonstige Mitglieder der Ausschüsse      Aufwandsentschädigung von 10 v. H. der Aufwandsentschädi-
    und Gremien des Stadtrates und Ortschaftsrates erhalten für die       gung, die ein ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Gemeinde mit
    Ausübung ihres Amtes anstelle einer Entschädigung eine Aufwand-       der Einwohnerzahl der Ortschaft erhält.
    sentschädigung.
                                                                          Ortsvorsteher Nauenhain        63,00 €/Monat
    Diese wird gezahlt als Sitzungsgeld:                                  Ortsvorsteher Wickershain      63,00 €/Monat
                                                                          Ortsvorsteher Narsdorf        141,00 €/Monat
    1. Bei Stadträten je Sitzung in Höhe von 20,00 €.
    2. Bei Ortschaftsräten je Sitzung in Höhe von 15,00 €.            (3) Neben der Aufwandsentschädigung nach KomAEVO erhält der
    3. Bei sonstigen Mitgliedern der Ausschüsse und Gremien des           Ortsvorsteher keine Entschädigung für die Mitgliedschaft im
        Stadtrates / Ortschaftsrates, insbesondere sachkundige            Stadtrat und seinen Ausschüssen sowie kein Sitzungsgeld für
        Einwohner, die als beratende Mitglieder in beschließenden und     deren Sitzungen.
        beratenden Ausschüssen tätig sind, je Sitzung in Höhe von
        10,00 €.
                                                                                                        §4
Bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben                               Wahlentschädigung
Gremiums an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt.
                                                                               Ehrenamtlich tätige Bürger erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit zur
(2) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten              Vorbereitung und Durchführung von Wahlen sowie Volks- und Bürger-
    zusätzlich zum Sitzungeld eine Aufwandsentschädigung von                   entscheiden eine Pauschale in Form eines „Erfrischungsgeldes“ in
    20,00 €/Monat.                                                             Höhe von 30,00 €/Einsatz-/Wahltag, es sei denn, es gelten andere
                                                                               gesetzliche Vorschriften über die Höhe des Erfrischungsgeldes.
(3) Für eine länger andauernde Vertretung des Bürgermeisters von
    mindestens einem Monat hat ein ehrenamtlicher Stellvertreter des
                                                                                                             §5
    Bürgermeisters neben der Aufwandsentschädigung nach § 1 Abs.
                                                                                                Entschädigung Schiedspersonen
    2 Anspruch auf Entschädigung gemäß § 1 Absatz 6.
                                                                               Schiedspersonen erhalten eine Aufwandsentschädigung je Sitzung in
(4) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 und 2 wird monatlich
                                                                               Höhe von 20 € für den Friedensrichter und in Höhe von 15 € für den
    gezahlt und ist jeweils im Folgemonat fällig. Sie steht den Stadträ-       Protokollanten und Beisitzer.
    ten / Ortschaftsräten und sonstigen Mitgliedern der Ausschüsse
    und Gremien des Stadtrates / Ortschaftsrates zu, wenn sie an den           Die Aufwandsentschädigung wird auf Nachweis der Sitzungstermine
    Sitzungen zumindest mit einem Zeitaufwand von mehr als der Hälf-           quartalsmäßig ausgezahlt.
    te der Sitzungszeit teilgenommen haben.

(5) Der volle Anspruch auf Entschädigung entsteht in dem Monat, in                                             §6
    dem die ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen wird und endet in                            In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
    dem Monat, in dem die ehrenamtliche Tätigkeit beendet wird. Für
    die Aufwandsentschädigung nach § 5 gelten die dortigen Bestim-             Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
    mungen.                                                                    Kraft.

(6) Wird ein Ersatz weiterer notwendiger Auslagen oder Verdienstaus-           Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Entschädigung von
    fall, welche im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes               Stadträten/Ortschaftsräten und sonstigen ehrenamtlich tätigen           C
                                                                                                                                                       M
    anfallen, geltend gemacht, wird der Anspruch – nach Antragstel-            Bürgern der Stadt Geithain i. d. F. v. 17. 02. 2004 sowie die Satzung   Y
                                                                                                                                                       K

    lung – geprüft und erstattet.                                              über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit von Gemeinderä-
Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN
24. Juni 2017                                                            9                                              Geithainer Anzeiger

                                              Bekanntmachungen der Stadt Geithain
    ten – Ortschaftsräten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Bürger der      n Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
    Gemeinde Narsdorf i. d. F. v. 30.09.1999, zuletzt geändert am
    31.05.2001, außer Kraft.                                                   der Gemeinde Geithain für das Jahr 2016
    Die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Ortsvorsteher der      1. Kindertageseinrichtungen
    Stadt Geithain vom 21.11.2000 wird aufgehoben.
                                                                             1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat
    Geithain, den 21.06.2017                                                 (Jahresdurchschnitt)

                                                                                                             Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
                                                                                                                in €          in €         in €
                                                                                 erforderliche Personalkosten 640,26        311,59       160,56
                                                                                 erforderliche Sachkosten     240,34        116,97        60,27
    Frank Rudolph                                                                erforderliche Personal-
    Bürgermeister                                                                und Sachkosten               880,60        428,56       220,83

                                                                        Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal-
    Einstimmig (14 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) stimmten die und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erfor-
    Stadträte der Geschäftsordnung für den Stadtrat, die Ausschüsse und derlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).
    die Ortschaftsräte der Stadt Geithain i. d. F. v. 01.07.2017 zu und
    fassten den Beschluss Nr. 220/38/2017.                              1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat
                                                                        (Jahresdurchschnitt)
    Weiterhin wurden einstimmig (14 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen)
    folgende Beschlüsse gefasst:                                                                     Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
                                                                                                                in €         in €         in €
    Beschluss- Nr.: 221/38/2017                                                  Landeszuschuss                169,72       169,72       113,15
    Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben für die Betriebskosten-              Elternbeitrag (ungekürzt)     186,79       122,18       64,77
    abrechnung 2016 der Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ des Träge-           Gemeinde (inkl. Eigenanteil
    res Volkssolidarität Kreisverband Borna e. V. in Höhe von 20.495,03 €.       freier Träger)                524,09       136,66        42,91

    Beschluss- Nr.: 222/38/2017
    Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben zu Hausgeld für Son-              1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
    dereigentum der Stadt Geithain im Altneubaugebiet für den Zeitraum       1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
    Juli bis September 2017 in Höhe von 50.761,62 €.
                                                                                                             Aufwendungen
    Beschluss Nr.: 223/38/2017                                                                                     in €
    Der Vorentwurf zur 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der    Abschreibungen                         667,63
    Verwaltungsgemeinschaft Geithain/Narsdorf in der Fassung vom          Zinsen                                     -
    20.03.2017 wird gebilligt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Miete                                  5654,22
    Öffentlichkeit werden der Planentwurf mit Begründung und integrierten Gesamt                                 6321,85
    Umweltbericht, ebenfalls in der Fassung vom 20.03. 2017, gemäß § 3
    Abs. 1 BauGB in der aktuellen Fassung für die Dauer eines Monats
    öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
    eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf
    hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist                                  Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
    abgegeben werden können, dass nicht fristgemäß abgegebene Stel-                                  in €          in €         in €
    lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan      Gesamtaufwendungen
    unberücksichtigt bleiben können.                                      je Platz und Monat        41,77         20,33        10,47

    Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger
    öffentlicher Belange über die Auslegung in Kenntnis zu setzen und zu     2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
    beteiligen.                                                         2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und
    Zusätzlich wird die Auslegungsbekanntmachung entsprechend § 4a Monat (Jahresdurchschnitt)
    Abs. 4 Satz 1 BauGB in der aktuellen Fassung in das Internet einge-
    stellt.                                                                                                                      Kindertages-
                                                                                                                                  pflege 9 h
                                                                                                                                      in €
    Beschluss Nr.: 224/38/2017
                                                                         Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand
    Billigung und Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes der
                                                                         (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) und Betrag zur Anerkennung
    Stadt Geithain in der Fassung vom Mai 2017.
                                                                         der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII)            469,01
                                                                         durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur
                                                                         Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)              1,71
                                                                         durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur
      n Wichtige Information des Einwohnermeldeamtes                     Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)                24,42
                                                                         durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Aufwendungen
      Aufgrund Dateneinspielung für die Eingemeindung Narsdorf bleibt    zur Kranken- und Pflegeversicherung
      das Einwohnermeldeamt am Montag, dem 03. Juli 2017 für den         (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)                               16,77
      Besucherverkehr geschlossen.                                       = laufende Geldleistung                                    511,91
C
                                                                         freiwillige Angabe: weitere Kosten für die Kindertages-
M
                                                                         pflege (z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung,
Y
K
      Der Bürgermeister
                                                                         Fortbildung, Fachberatung)
Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN
Geithainer Anzeiger                                                   10                                                    24. Juni 2017

                                          Bekanntmachungen der Stadt Geithain
2.2. Deckung der laufenden Geldleistung je Platz und Monat 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
(Jahresdurchschnitt)
                                                           2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und
                                Kindertagespflege 9 h      Monat (Jahresdurchschnitt)
                                         in €
  Landeszuschuss                       169,72                                                                       Kindertages-
  Elternbeitrag (ungekürzt)            124,73                                                                        pflege 9 h
  Gemeinde                             217,46                                                                           in €
                                                            Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand
Geithain, den 01.06.2017                                    (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) und Betrag zur Anerkennung
                                                            der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII)
                                                            durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur
                                                            Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
                                                            durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur
                                                            Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
Frank Rudolph                                               durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Aufwendungen
Bürgermeister                                               zur Kranken- und Pflegeversicherung
                                                            (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)
                                                            = laufende Geldleistung
                                                            freiwillige Angabe: weitere Kosten für die Kindertages-
                                                            pflege (z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung,
n Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG                Fortbildung, Fachberatung)
   der Gemeinde Narsdorf für das Jahr 2016
                                                                       2.2. Deckung der laufenden Geldleistung je Platz und Monat
1. Kindertageseinrichtungen                                            (Jahresdurchschnitt)
1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat
                                                                                                             Kindertagespflege 9 h
(Jahresdurchschnitt)                                                                                                 in €
                                                                           Landeszuschuss
                             Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h          Elternbeitrag (ungekürzt)
                                in €          in €         in €            Gemeinde
 erforderliche Personalkosten 638,92        310,94       176,59
 erforderliche Sachkosten     229,72        111,80        63,49        Narsdorf, den 01.06.2017
 erforderliche Personal-
 und Sachkosten               868,64        422,74       240,08

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal-
und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erfor-
derlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).
                                                             Andreas Große
1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat Bürgermeister
(Jahresdurchschnitt)

                               Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
                                  in €          in €         in €
                                                                                   Der Gemeinderat der Gemeinde Narsdorf hat
 Landeszuschuss                 169,72        169,72       113,15
                                                                                 in seiner 33. öffentlichen Sitzung am 08.06.2017
 Elternbeitrag (ungekürzt)      171,33         93,33        56,67
 Gemeinde (inkl. Eigenanteil                                                               folgende Beschlüsse gefasst:
 freier Träger)                 527,59        159,69        70,26
                                                                       Beschluss-Nr. 180/06/17
                                                                       Auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 der Gemeindeord-
                                                                       nung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) beschließt der Gemein-
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
                                                                       derat der Gemeinde Narsdorf mit Beschluss-Nr. 180/06/17:
                                                                       Die Entgegennahme von Spenden durch die Gemeinde Narsdorf -Zeit-
1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
                                                                       raum April - Mai 2017- gemäß Anlage.
                                          Aufwendungen                     Abstimmungsergebnis:
                                               in €                        10 Stimmberechtigte; 10 Dafür; 0 Dagegen; 0 Enthaltungen
 Abschreibungen                              1313,57
 Zinsen                                          -
                                                                       Beschluss-Nr. 184/06/17
 Miete                                        941,35
                                                                       Auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Frei-
 Gesamt                                      2254,92
                                                                       staat Sachsen (SächsGemO) beschließt der Gemeinderat der Gemein-
                                                                       de Narsdorf mit Beschluss-Nr. 184/06/17:
                                                                       Zustimmung zum Bauantrag -Neubau eines Einfamilienhauses und
1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
                                                                       einer Garage; Standort: 04657 Narsdorf, Siedlung, Gemarkung Nars-
                                                                       dorf, Flurstücke 188/6 (neu 188/7); Bauherr: Herr Sebastian Helmecke-
                               Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
                                                                       Aktenzeichen 2017-0818.
                                  in €          in €        in €                                                                               C
                                                                                                                                               M
 Gesamtaufwendungen                                                        Abstimmungsergebnis:                                                Y
                                                                                                                                               K
 je Platz und Monat              26,40         12,85         7,30          11 Stimmberechtigte; 11 Dafür; 0 Dagegen; 0 Enthaltungen
24. Juni 2017                                                      11                                                    Geithainer Anzeiger

                                           Bekanntmachungen der Stadt Geithain

      n Gratulation zu Gewerbejubiläen im Juli 2017
      10-jähriges Jubiläum      Bau- und Reparaturarbeiten
                                                                        Einladung
                                Peter Rost
                                                                                          Liebe Seniorinnen und Senioren,
      20-jähriges Jubiläum      Fa. Rainer Bergmann, Lohndienst-            zu unserem Geburtstag des Monats lade ich Sie ganz herzlich für
                                leister für Landwirtschaft u.
                                Kommunales
                                                                                                        Donnerstag,
      15-jähriges Jubiläum      terzo-Zentrum der Hörgeräte ISMA,                                     den 06. Juli 2017
                                Geithain                                                                 14:30 Uhr

      25-jähriges Jubiläum      THÜSAC Personennahverkehrs-                                            in die Caféteria
                                gesellschaft mbH                                                     des Seniorenheimes
                                                                                                       „Am Stadtpark“
      25-jähriges Jubiläum      Freizeit- und Fitneßcenter Elisabeth                                 Hospitalstraße 9 ein.
                                u. Manfred Kluge GbR

                                                                            Eingeladen sind alle, die im Monat Juni 2017 70, 75, 80 Jahre oder älter
                                                                                                         geworden sind.

                               Senioren                                            Rückmeldungen zur Teilnahme bitte an 034341/466103.
           Zum Geburtstag die besten Glückwünsche                                                  Rudolph, Bürgermeister

      Der Bürgermeister der Stadt Geithain gratuliert allen
           Jubilarinnen und Jubilaren ganz herzlich                                              Wir gratulieren …
       zum Geburtstag und wünscht fürs neue Lebensjahr
            alles Gute, viel Freude und Gesundheit
     n 01.07.                                                                 n Mitteilung der Bruno- und-
     Frau Renate Hörig          zum 80. Geburtstag   Geithain                   Therese-Guenther-Stiftung

     n 06.07.
     Frau Annelies Weißinger    zum 75. Geburtstag   Geithain                   Goldene Hochzeit feiern die Eheleute
                                                                                 Dietlinde und Bernd Köhler aus Geithain
     n 08.07.
     Frau Christa Mann          zum 85. Geburtstag   Nauenhain                  Elisabeth und Manfred Käßner aus Geithain
                                                                                 Brigitte und Horst Hedrich aus Narsdorf
     n 11.07.
     Frau Ilse Vollhardt        zum 85. Geburtstag   Narsdorf
                                                                                Eiserne Hochzeit feiern die Eheleute
     n 14.07.                                                                  Margarete und Rudolf Hammer aus Geithain
     Frau Marianne Beyer        zum 80. Geburtstag   Geithain                   Brigitte und Martin Hainich aus Geithain
     n 16.07.
     Frau Johanna Braun         zum 80. Geburtstag   Narsdorf

     n 18.07.                                                            Der Bürgermeister der Stadt Geithain gratuliert allen
     Frau Johanna Stenzel       zum 85. Geburtstag   Geithain           Eltern herzlich zur Geburt Ihrer kleinen Wonneproppen,
                                                                         wünscht alles Liebe sowie eine frohe und glückliche Zeit.
     n 19.07.
     Frau Monika Rascher        zum 70. Geburtstag   Geithain
                                                                                             Das Licht der Welt erblickte:
     n 21.07.
     Herrn Kurt Skotnik         zum 75. Geburtstag   Geithain               Vincent Knut, geb. am 12.05.2017
                                                                            Söhnchen von Stefanie und Alexander Knut aus Geithain
     n 26.07.
C                                                                           Arthur Kers, geb. am 05.06.2017
M    Frau Irmgard Fichtner      zum 75. Geburtstag   Wickershain
Y
K
                                                                            Söhnchen von Mandy Naumann und Stefan Kers aus Geithain
Geithainer Anzeiger                                                    12                                                    24. Juni 2017

                                                          Aus den Schulen

                                                                        n Klassenfahrt in die Landeshauptstadt
 n Anmeldung der ABC – Schützen naht
                                                                        Wir, die Klasse 8b der Geithainer
 Termine in der Grundschule Geithain beachten                           Paul-Guenther-Schule, gemein-
                                                                        sam mit Frau Dr. Paul, Frau Appelt,
 Die Schulleitung der Grundschule Geithain                              Frau Welsch und Herrn Pelinski
 informiert über die Termine zur Schulanmeldung                         auf Klassenfahrt nach Dresden.
 für die Einschulung 2018.                                              Früh um 8.00 Uhr ging es los und
                                                                        vor uns lagen 3 Tage voller Action.
                                                                        Als wir ankamen und unsere Koffer
 Sie betrifft alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2011 und dem 30.
                                                                        abgaben, ging es auch schon los
 Juni 2012 geboren wurden.
                                                                        zum Panometer, in dem wir uns
                                                                        die Ausstellung „Dresden 1945“
 Die Anmeldung für alle Schulanfänger der Stadt Geithain sowie          anschauten. Eine empfehlenswer-
 den Ortsteilen Niedergräfenhain und Nauenhain erfolgt am               te Ausstellung. Es wurde viel über
                                                                        diese Zeit verraten und bei der
 Dienstag,       15.08.2017   von 07.30 Uhr - 14.00 Uhr sowie am        360°-Ausstellung bekam man den
 Mittwoch,       16.08.2017   von 11.00 Uhr - 16.00 Uhr                 Eindruck, man wäre direkt dabei.
                                                                        Nach der Besichtigung und einem
 jeweils in der Paul-Guenther-Schule Geithain.                          kleinen Spaziergang durch den „Großen Garten“ ging es zur Frauenkir-
 Weitere Termine auf Absprache.                                         che, in der wir Dresden heute und von oben anschauen konnten und
                                                                        den riesigen Unterschied zu Dresden 1945 erkannten. Im Anschluss
                                                                        bekamen wir noch Zeit auf dem Markt. Schließlich durften wir dann
 Zu diesen Terminen müssen die Eltern die Geburtsurkunde ihrer
                                                                        auch in die Zimmer und nach dem Abendessen konnten wir noch mal
 Kinder mitbringen.
                                                                        shoppen oder ins Kino gehen. Am zweiten Tag besichtigten wir das
 Die Anwesenheit des Schulanfängers ist nicht erforderlich.
                                                                        Hygiene-Museum. Mit einer fantastischen Führung wurde uns der
                                                                        Körper des Menschen näher gebracht. Danach fuhren wir mit einem
 M. Zahn                                                                Doppelstockbus 22 Haltestellen in Dresden an und erfuhren dabei
 Schulleiterin                                                          noch mehr über die Landeshauptstadt. Wieder auf dem Markt zurück
                                                                        bekamen wir erneut Freizeit. Als wir im Hostel ankamen, machten wir
                                                                        uns schick, um im Anschluss in das Achterbahn-Restaurant „Schwere-
                                                                        los“ essen zu gehen. Am Abend nach dem Essen bewiesen einige noch
 n Anmeldung zur Einschulung                                            ihre sportlichen Fähigkeiten auf einer Skaterrampe. Und am dritten Tag
                                                                        ging es wieder nach Hause. Es war insgesamt für alle eine sehr schöne
   - Schuljahr 2018/2019 -                                              Klassenfahrt und wir bedanken uns auch bei dem Reiseunternehmen
                                                                        „Trommer“, welches uns nach Dresden und wieder zurück brachte.
 Liebe Eltern!                                                          Und natürlich auch bei den Eltern, die uns überhaupt die Klassenfahrt
                                                                        ermöglichten.
 Laut Schulgesetz des Freistaates Sachsen werden alle Kinder, die
 zwischen dem 1. Juli 2011 und dem 30. Juni 2012 geboren sind,          Klasse 8b
                                                                        P.-Guenther-OS
 mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 schulpflichtig.

 Die Anmeldung für alle Schulanfänger erfolgt für die Kinder aus
 Geithain mit den Ortsteilen Narsdorf, Ossa, Rathendorf, Wickers-
 hain, Syhra und Theusdorf

 am Dienstag, den 15.08.2017 von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr oder
   am Mittwoch, den 16.08.2017 von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr
        (individuelle Terminabsprache auch möglich)

 in der Grundschule Narsdorf.
 Das anzumeldende Kind muss zu diesem Termin nicht mitkom-
 men.
 Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde des zukünftigen Schulkindes
 mit.

 M. Senftleben
 Schulleiter GS Narsdorf

                                         Die Stadt Geithain im Internet:
                                                www.geithain.net                                                                                 C
                                                                                                                                                 M
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                                                                                                                                                 K
24. Juni 2017                                                                13                                             Geithainer Anzeiger

                                                                 Aus den Schulen

    n Unsere Klassenfahrt nach Grünheide
    Die Klasse 7b der Geithainer Paul-Guenther-Schule fuhr zur Klassen-
    fahrt in den „Waldpark“ Grünheide, im Vogtland gelegen. Die Zugfahrt
    war kurzweilig, da wir dreimal umsteigen mussten. Unsere Ankunft
    krönten wir mit einer Schneeballschlacht, und das Ende April. Am
    Nachmittag wanderten wir gleich nach Morgenröthe-Rautenkranz ins
    Raumfahrt-Museum. Obwohl einige von uns skeptisch waren, konnte
    unsere nette Begleitung durch die Ausstellung überzeugen und wir
    durften viele Sachen auch selbst testen. Auf die Waage stiegen alle
    und waren mit ihrem Gewicht sehr zufrieden. Am Abend schauten wir
    das Pokalhalbfinale FC Bayern München gegen Borussia Dortmund an
    und die nicht Fußballbegeisterten vergnügten sich im Kino mit „Fuck ju
    Göhte 2“. Am nächsten Tag war Sport angesagt. Vormittags kürten wir
    unsere Besten beim Minigolf und Tischtennis und am Nachmittag
    fuhren wir ins Erlebnisbad Schöneck, was wir so ziemlich allein nutz-
    ten. Leider ging es am Freitag schon wieder nach Hause. Die DB sorgte
    dafür, dass diese schöne Klassenfahrt zwei Stunden länger als geplant
    dauerte. Aber ein langes Wochenende zur Erholung stand ja bevor. Wir
    möchten uns herzlich bei Pauls Mutti bedanken, die uns begleitete und
    extra dafür Urlaub nahm.

    Klasse 7b
    P.-Guenther-OS

    n Schülerfirma pauli@work
    Auch im Schuljahr 2016/17 ermöglichte das einge-
    spielte 11köpfige Team der Schülerfirma pauli@work
    eine leckere Pausenversorgung an der Geithainer
    Paul-Guenther-Schule. Zu Beginn des Schuljahres
    übernahm die Firma die neue Verkaufsstelle, die dank
    unseres Hausmeisters, Herrn Förster, ein absolutes
    Schmuckstück geworden ist. Ihm ist es zu verdanken,
    dass pünktlich zum Schuljahresbeginn die Handwer-
    ker ihre Arbeiten beendet hatten. Viele Stunden inve-
    stierte er selbst in die Renovierung. Die Firma
    pauli@work arbeitet als Schulprojekt klassenübergrei-
    fend. 11 Jungen der Klassenstufen 8 und 9 arbeiten
    nach einem festgelegten Dienstplan. Neben dem
    Verkauf gehören auch die Vorbereitung sowie der
    Abwasch und die Reinigung zum Dienst. An dieser
    Stelle gilt ein Dankeschön unseren Kooperationspart-
    nern, der Bäckerei Claus aus Geithain und der Flei-
    scherei Richter GmbH Oederan, vertreten durch Herrn
    Häusel. Beide Firmen sorgten stets problemlos für Warennachschub.             tung. Wir unterstützten unsere Pauli bei zahlreichen Events, wie dem
    Im August 2016 beteiligten wir uns an einem Wettbewerb für Schülerfir-        1. Schulhoffest, zum Tag der offenen Tür und zur Bildungsmesse.
    men in Sachsen. Nachdem wir die erforderlichen Unterlagen, wie z. B.          Natürlich müssen wir uns auch um Firmennachwuchs bemühen, denn
C
M
    unsere Geschäftsidee und deren Umsetzung eingereicht hatten, konn-            4 Mitarbeiter absolvieren im kommenden Schuljahr die 10. Klasse
Y
K   ten wir uns über einen Förderungsbetrag von 500 € freuen. Dieses              Deshalb werden schon jetzt jüngere Schüler ausgebildet, die sie liebe-
    Geld investierten wir in Firmen-Shirts, in ein Radio und eine Grillausrüs-    voller Weise „Lehrlinge“ nennen.
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