Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN
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Geithainer Anzeiger AMTSBLATT DER STADT GEITHAIN mit Bruchheim, Dölitzsch, Kolka, Narsdorf, Nauenhain, Niedergräfenhain, Oberpickenhain, Ossa, Rathendorf, Syhra/Theusdorf, Wenigossa, Wickershain 24. Jahrgang Samstag, 24. Juni 2017 07/2017 / KW 25/2017 C Nächster Erscheinungstermin: Nächster Redaktionsschluss: M Y K Samstag, 29.07.2017 Montag, 17.07.2017
Geithainer Anzeiger 2 24. Juni 2017 Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung Geithain | Sehr geehrte Bürgerinnen Vorwahl: 034341 | Fax: 034341-466221 und Bürger, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefon-Nr. . . . .Zimmer-Nr. n Büro Bürgermeister lassen Sie mich heute zuerst • Bürgermeister einmal ein „Herzlich Willkom- Herr Rudolph . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-104 . . . . . . 104 men“ sagen zu unseren neuen • Büro Bürgermeister/Sitzungsdienst/Amtsblatt Ortsteilen Narsdorf, Rathen- Frau Franke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-103 . . . . . . 103 dorf und Ossa! • Versicherungen, Archiv, Märkte, Soziales, Sportstätten, Schiedsstelle Ich persönlich bin überzeugt, Frau Tusche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-211 . . . . . . 211 dass es funktioniert und gut • Rechnungsprüfung wird. Das Zusammengehen Frau Werner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-205 . . . . . . 205 bringt erst einmal viele zusätz- • Fremdenverkehrsamt/Bürgerbüro liche Aufgaben mit sich. Es Frau Mitschke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-201 . . . . . 201 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-100/150 . . Bürgerbüro müssen alle Satzungen und • Bibliothek Verordnungen zusammenge- Frau Wiesehügel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43168 legt und neu gemacht werden. Frau Kratz Auch der Stadtrat hat vorüber- • Bürger- und Vereinshaus gehend mehr Sitze, neue Ge- Frau Otto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41977 sichter, aber sicher auch neue Herr Martin & Standpunkte und vielleicht • Heimatmuseum Ideen. Frau Schmidt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44403 Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar Bemerkungen machen zum Thema Radwege! n Fachbereich 2 Zentrale Dienste/Finanzen Wenn der Bund oder das Land Sachsen gern in die Presse schrei- • Fachbereichsleiter ben, dass noch 6.0 Mill. € Fördergelder nicht abgerufen sind, Herr Bochmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466-206 . . . . . . 206 dann ist das die eine Seite der Darstellung. Leider ist es aber für • Kassenverwalter uns als Kommune nicht so. Es werden Klauseln, Vorschriften, Frau Korndörfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466-209 . . . . . . 209 nicht überwindbare Hürden in die Voraussetzungen eingebaut, so • Anlagenbuchhaltung dass es den Städten unmöglich gemacht wird, eine Förderung zu Frau Börngen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-212 . . . . . . 212 erhalten. Dies betrifft nicht nur unsere Stadt. • Kasse/Buchhaltung Vielleicht sollte auch mal unsere Landesregierung etwas mehr für Frau Leidner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-208 . . . . . . 208 die Bürger - und in diesem Fall der Radwege, für die Kinder und • Steuern einen sicheren Schulweg - tun. Auch unsere Landesregierung Frau Friedemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-213 . . . . . . 213 trägt Verantwortung für die Zukunft! • Kindereinrichtungen/Wahlen/ Schulen Frau Straßburger . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466-122 . . . . . . 122 Unsere Baumaßnahmen kommen voran, leider geht nicht alles • Einwohnermeldeamt sofort und auf einmal. Bitte haben Sie Geduld für Sperrungen und Frau Michael . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466-121 . . . . . . 121 Umleitungen. • Standesamt/Personal Für das Gebiet Stadion, Promenade und die Parkanlagen haben Frau Müller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-125 . . . . . . 125 die Mitarbeiter der Bauverwaltung ein gutes Konzept erarbeitet. Nun werden wir bemüht sein, eine Förderung vom Land zu erhal- n Fachbereich 3 Bau- und Ordnungswesen ten, um es umsetzen zu können. In einer der nächsten Sitzung des Stadtrates werden wir das • Fachbereichsleiterin Konzept der Öffentlichkeit vorstellen. Frau Jesierski . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-108 . . . . . . 108 • Liegenschaften In unserer Paul-Guenther-Oberschule wird dieses Jahr das Frau Dangrieß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-109 . . . . . . 109 Physikfachkabinett neu ausgestattet und weitere Klassenräume • Gebäudemanagement erhalten einen neuen Farbanstrich. Frau Stiller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466-109 . . . . . . 109 • Wohnungsverwaltung In Narsdorf werden wir das Projekt „Alte Mittelschule“ angehen Frau Trölitsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-102 . . . . . . 102 müssen. Es besteht Bedarf an Kindergarten- und Hortplätzen. Außenstelle Bürgerbüro Geithain/Gewerbe Bei den Bebauungsgebieten sind wir mit der „Kirschhöhe“ auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 034346/60274 einem guten Weg. Freie Plätze sind auch noch am „Südhang“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fax: 034346/61886 vorhanden. • Sicherheit/Ordnung/Polizei Beim „Sandberg“ in Narsdorf werden wir wohl den Bebauungs- Frau Winkler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-106 . . . . . . 106 plan neu aufstellen müssen. Daran werden wir zeitnah arbeiten, • Gemeindlicher Vollzugsdienst um auch in Narsdorf Bauland zu schaffen. Herr Döppling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-106 . . . . . . 106 Allg.Verwaltung/Fundbüro Ich wünsche Ihnen allen tolles Sommerwetter, für die Landwirt- • Allg. Bauverwaltung schaft aber auch mal Regen. Frau Weise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-110 . . . . . . 110 • Hoch- und Tiefb./Baukontr. Allen Kindern wünsche ich wundervolle Sommerferien und vor Herr Rätsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466-101 . . . . . . 101 allem gute Erholung. • Feuerwehr/Katastrophenschutz/Gewässer/Bäume Frau Herold . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466-110 . . . . . . 110 Ihr Bürgermeister • Stadtreinigung/Bauhof C M Frank Rudolph Frau Bräutigam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41816 Y K
24. Juni 2017 3 Geithainer Anzeiger E-Mail-Adressen: Bekanntmachungen der Stadt Geithain Bürgermeister / Sekretariat • buergermeister@geithain.de n Sitzungen im Monat Juli 2017 • rechnungspruefung@geithain.de • Der Technische Ausschuss der Stadt Geithain findet am 04. Juli 2017, 18 Uhr Zentrale Dienste/Finanzen im Rathaus Geithain, Markt 11 statt. • kaemmerei@geithain.de • meldeamt@geithain.de Weitere Sitzungstermine und die Hinweise zur Öffentlichkeit der Sitzungen sowie zur Tages- • standesamt@geithain.de ordnung für den Monat Juli 2017 entnehmen Sie bitte der Verkündungstafel am Rathaus. @ Bau- und Ordnungsdienste • bauverwaltung@geithain.de • Bauhof.geithain@googlemail.com n Termine Amtsblatt Stadt Geithain 2017 Fremdenverkehrsamt: • Stadt@Geithain.de Redaktionsschluss Erscheinung Redaktionsschluss Erscheinung • Fremdenverkehrsamt@geithain.de 17.07.2017 29.07.2017 16.10.2017 28.10.2017 Museum: 14.08.2017 26.08.2017 13.11.2017 25.11.2017 • heimatmuseum.geithain@ 18.09.2017 30.09.2017 08.12.2017 23.12.2017 googlemail.com Bibliothek: Bitte immer aktuell auf dem Deckblatt des Anzeigers oder auf der Homepage der Stadt • bibo-geithain@t-online.de Geithain nachschauen – Termine können auch abweichen. Bürgerhaus: • buergerhaus.geithain@gmail.com Der Technische Ausschuss der Stadt Geithain hat in seiner öffentlichen Sitzung am Kinder- und Jugendhaus 06.06.2017 einstimmig (7 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) der Sanierung von Klassenräu- Schulen: men in der Paul-Guenther-Schule in Geithain zugestimmt. Diese sollen malermäßig instandge- • info@paul-guenther-schule.de setzt sowie die Parkettfußböden aufgearbeitet werden. • grundschule-geithain@t-online.de Für Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude der P.-Guenther-Schule stehen im Haushalts- • iwg@saxony-international-school.de jahr 2017 insgesamt 25.0 T € zur Verfügung. • gs.narsdorf@t-online.de Beschluss-Nr. 107/31/2017 Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Telefonbuch! Weiterhin hat der Technische Ausschuss der Stadt Geithain einstimmig (7 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) dem Maßnahmeplan zur Instandsetzung kommunaler Wohnungen, Jahresschei- be 2017 zugestimmt. Es sind zwei Wohnungsinstandsetzungen (Dresdener Str. 27b und Eisenbahnstr. 1c) sowie der n Schiedsstelle Rückbau von baufälligen Nebengebäuden am Grundstück in Niedergräfenhain 14b vorgese- 1. Dienstag im Monat hen. Insgesamt stehen 30.0 T€ für das Jahr 2017 zur Verfügung. von 16:00 – 18:00 Uhr 466-202 Beschluss-Nr. 108/31/2017 Nächste Sprechstunde: Als letzter Beschluss stand die Zustimmung zur Vergabe der Bauleistung zum grundhaften Dienstag, den 04. Juli 2017 Ausbau der Straße im Rosental in Geithain zur Abstimmung. Einstimmig (7 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) folgten die anwesenden Ausschussmitglie- der der Empfehlung der Verwaltung und stimmten der Vergabe der Bauleistung an die Firma GTS Geithainer Tief- und Straßenbau GmbH, Frankehain, Bergstr. 31, 04654 Frohburg, zum Angebotspreis von 134.440,18 €, zu. Öffnungszeiten des Beschluss-Nr. 109/31/2017 Rathauses, Markt 11 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Geithain hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag 08:00 – 12:00 Uhr 13.06.2017 einstimmig (7 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) den Beschluss gefasst, die Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr Vergabe der Leistung Ausstattung Physikzimmer in der Paul-Guenther-Schule in Geithain zum Bruttoangebotspreis von 18.414,19 € an die Firma Wesemann GmbH aus Schkeuditz zu 13:00 – 18:00 Uhr vergeben. Mittwoch geschlossen Beschluss Nr. 40/30/2017 Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Geithain, Öffnungszeit der Außenstelle Verantwortliche für den redaktionellen Teil: des Bürgerbüros Geithain Stadtverwaltung Geithain, Frau Franke, Tel.: 034341/466103, Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr Gesamtherstellung: Riedel – Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, 13:00 – 17:00 Uhr Tel.: 037208 / 876100; info@riedel-verlag.de Es gilt die Anzeigenpreisliste 2016. letzte Sprechzeit des Bürger- Verteilung: Die Stadt Geithain mit ihren Ortsteilen verfügt laut Quelle Deutsche Post über 4016 Haushalte. meisters in Narsdorf Für die Verteilung der bewerbbaren Haushalte benötigt das beauftragte Verteilunternehmen Leipziger C Rundschau 3793 Exemplare. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen an den Auslagestellen M Y Montag, den 26.06. 15:30 – 18:00 Uhr im Stadtgebiet zur kostenfreien Mitnahme aus. Damit wird für jeden Haushalt ein Exemplar zur Verfügung K gestellt.
Geithainer Anzeiger 4 24. Juni 2017 Bekanntmachungen der Stadt Geithain n Der Stadtrat zu Geithain hat in seiner Sitzung am Hauptsatzung 20. Juni 2017 folgende Beschlüsse gefasst: Auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. d. F. d. Bekannt- Beschluss- Nr.: 215/38/2017 Einstimmig (14 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) wurde den über- machung vom 02. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert planmäßigen Ausgaben i. H. v. 105.689,35 € für die Zahlung der Vorfäl- durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349, ligkeitsentschädigung zur Rückzahlung eines Kredites zur Ablösung 358) hat der Stadtrat der Stadt Geithain mit der Mehrheit der Stimmen der Altschulden bei der Sparkasse Leipzig zugestimmt. aller Stadtratsmitglieder am 20.06.2017, mit Beschluss Nr. 218/38/2017, folgende Hauptsatzung beschlossen: Beschluss- Nr.: 216/38/2017 Bezüglich der Regelungen zur Schülerbeförderung wurde einstimmig (14 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) folgender Beschluss gefasst: Abschnitt I 1. Die Aufhebung der folgenden Beschlüsse bezüglich der Schülerbe- förderung: Beschluss-Nr. 221/42/2013 vom 19.02.2013 sowie Organe der Stadt Beschluss-Nr. 260/51/2013 vom 19.11.2013. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Schülerspezialtransport § 1 Organe der Stadt der derzeitigen Schüler aus dem Landkreis Mittelsachsen für die Paul-Guenther-Oberschule unter angemessener Kostenbeteili- Organe der Stadt sind der Stadtrat und der Bürgermeister. gung der Stiftung des Fördervereins der Oberschule sowie der Eltern einzurichten. Der Anteil der Eltern soll dabei 145,00 Euro pro Kind und Schuljahr nicht übersteigen für die derzeitig zu befördern- Abschnitt II den Kinder. Es soll hierfür ein Kleinbus mit 8 Sitzplätzen genutzt werden, sofern dies erforderlich ist und hierbei eine Tour eingerich- Stadtrat tet werden. 3. Der Bürgermeister wird, vorbehaltlich der Beschlussfassung über § 2 Rechtsstellung und Aufgaben die Auftragsvergabe, beauftragt unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses den Beförderungsvertrag mit einem Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Transportunternehmen sowie die für die Umlage der Kosten erfor- Stadt. Er führt die Bezeichnung Stadtrat. Der Stadtrat legt die derlichen Verträge mit dem Förderverein und den sorgeberechtig- Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle ten Eltern zu schließen. Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft 4. Der Beschluss ist für ein Jahr gültig, bei einem Doppelhaushalt bis Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenhei- zum Ablauf des Schuljahres 2018/2019. ten überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüs- 5. Die Finanzierung erfolgt über die Buchungsstelle 2410.00/ 427200 se und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung und ist im Haushaltsplan 2017 enthalten. für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. Beschluss- Nr.: 217/38/2017 Dem Erwerb der Grundstücksfläche in der Bruchheimer Str. in Geit- § 3 Zusammensetzung des Stadtrates hain, bestehend aus den Flurstücken 515/12, 515/13, 515/14, 515/15, 515/17, 515/18, 515/19, 515/20, 515/21 der Gemarkung Geithain, mit (1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Bürgermeister einer Gesamtfläche von 6.115 m² wurde mehrheitlich (12 Dafür, 0 als Vorsitzenden. Dagegen, 2 Enthaltungen) zugestimmt. Die Ausgabe von 50.000,00 Euro (45.000,00 Euro Angebotspreis + (2) Die Zahl der Stadträte bemisst sich nach § 29 Abs. 2 SächsGemO, 5.000,00 € Nebenkosten) erfolgt aus der Liquiditätsreserve des Haus- bis zur Kommunalwahl 2019 zuzüglich 6 ehemalige Gemeinderäte haltplanes 2017. der Gemeinde Narsdorf. Die Stadt Geithain möchte das Baugebiet „Kirschhöhe“ weiterent- wickeln und erschließen und damit vielen bauwilligen Familien die Möglichkeit zum Bau eines Einfamilienhauses ermöglichen. Abschnitt III Ausschüsse des Stadtrates § 4 Beschließende Ausschüsse und deren Aufgaben (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet: 1. der Verwaltungsausschuss 2. der Technische Ausschuss (2) Jeder der Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsit- zenden und 7 weiteren Mitgliedern des Stadtrates, zuzüglich 1 Mitglied aus dem ehem. Gemeinderat Narsdorf bis zur Kommunal- Weiterhin befasste sich der Stadtrat zu Geithain mit der Überarbeitung wahl 2019. des Ortsrechts und fasste die Hauptsatzung, die Geschäftsordnung für Der Stadtrat bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter in glei- den Stadtrat, die Ausschüsse und die Ortschaftsräte der Stadt Geithain cher Anzahl widerruflich aus seiner Mitte und die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) neu. (3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 5 und 6 Mehrheitlich (12 Dafür, 1 Dagegen, 1 Enthaltungen) stimmten die bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertra- C M Stadträte der Hauptsatzung der Stadt Geithain i. d. F. v. 01.07.2017 gen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Y K wie folgt zu und fassten den Beschluss Nr. 218/38/2017. Ausschüsse zuständig für:
24. Juni 2017 5 Geithainer Anzeiger Bekanntmachungen der Stadt Geithain 1. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen 2. die Bewilligung von nicht durch Budget gedeckten Zuschüssen Auszahlungen von mehr als 10 000 €, aber nicht mehr als von mehr als 500 €, aber nicht mehr als 2 500 € im Einzelfall, 20 000 € im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können, 3. die Stundung von Forderungen bis zu 12 Monaten in Höhe über 5 000 €, von mehr als 12 Monaten bis zu einem Höchstbetrag 2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen von 25 000 €, Aufwendungen von mehr als 10 000 €, aber nicht mehr als 20 000 € im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung 4. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Niederschla- noch nicht eingetreten ist und die Deckung innerhalb des gung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten Budgets nicht möglich ist und und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Erlass oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das 3. die Bestätigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Zugeständnis der Stadt im Einzelfall mehr als 1 000 €, aber Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung nicht mehr als 25 500 € beträgt, bereits eingetreten ist, von mehr als 10 000 €, aber nicht mehr als 20 000 € im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des 5. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Budgets gedeckt werden können. Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rech- ten, wenn der Buchwert mehr als 5 100 €, aber nicht mehr als Die Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen wirt- 25 500 € im Einzelfall beträgt, schaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorhangs in mehrere Teile zur Begründung einer Zuständigkeit ist nicht zuläs- 6. Verträge über die Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder sig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich beweglichem Vermögen bei jährlichem Miet- oder Pachtwert die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. von mehr als 6 100 €, aber nicht mehr als 30 700 € im Einzelfall, bei der Vermietung stadteigener Garagen sowie gärtnerisch (4) Ergibt sich, dass eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer und landwirtschaftlich genutzter Flächen von mehr als 1 000 € Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüsse die Ange- jährlich im Einzelfall, legenheit dem Stadtrat zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige 7. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagevermögens beschließende Ausschuss. im Buchwert von mehr als 2 500 €, aber nicht mehr als 5 100 € im Einzelfall, (5) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat nach § 41 Abs. 2 SächsGemO vorbehalten ist, sollen den beschließenden 8. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen gemäß VOL für Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung Gesamtkosten von mehr als 15 000 € bis 75 000 €, zugewiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind, müssen auf Antrag des Vorsitzenden oder von 1/5 aller Mitglieder 9. die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von des Stadtrates den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß Vorberatung überwiesen werden. § 73 Abs. 5 SächsGemO § 5 Aufgaben des Verwaltungsausschusses § 6 Aufgaben des Technischen Ausschusses (1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst folgende (1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: Aufgabengebiete: 1. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenange- legenheiten, 1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau), 2. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Gesetz 2. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Garten- über Kindertageseinrichtungen, anlagen, 3. soziale und kulturelle Angelegenheiten, 3. Straßen- und Verkehrswesen, Straßenbeleuchtung, 4. Gesundheitsangelegenheiten, 4. Versorgung und Entsorgung. 5. Marktangelegenheiten (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Technische Ausschuss über: 6. Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften, einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide, 1. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entschei- dung über 7. Angelegenheiten des Feuer- und Zivilschutzes, a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssper- re, (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befrei- Verwaltungsausschuss über: ungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines 1. die Ernennung bzw. Einstellung, Beförderung und Entlassung Bebauungsplanes sowie die Zulassung von Vorhaben im von Beamten des mittleren Dienstes sowie des gehobenen Außenbereich, C M Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 und von Y K Angestellten der Entgeltgruppe 9 TVöD, soweit es sich nicht um 2. die Stellungnahme der Stadt zu Bauanträgen, sofern sie nicht Aushilfsangestellte handelt, Vorhaben nach § 34 BauGB betreffen,
Geithainer Anzeiger 6 24. Juni 2017 Bekanntmachungen der Stadt Geithain 3. die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens Abschnitt IV (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauaus- Bürgermeister führung (Vergabebeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten über 15 000 € bis 175 000 € § 10 Rechtsstellung des Bürgermeisters im Einzelfall, (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der 4. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt. für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches (Besonderes Städtebaurecht) sowie (2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine Belange der Gestaltungssatzung der Stadt Geithain in der Amtszeit beträgt 7 Jahre. jeweils gültigen Fassung. Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet: § 11 Aufgaben des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben a) die Zustimmung zur Bestellung eines das Grundstück bela- und den ordnungsgemäßen Gang der Stadtverwaltung verantwort- stenden Rechts; ausgenommen davon ist die Bestellung lich und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Er erle- derartiger Rechte, welche mit der Durchführung von digt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwal- Baumaßnahmen im Zusammenhang stehen, tung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat übertragenen Aufgaben. b) die Zustimmung zum Abschluss schuldrechtlicher Verträ- ge, durch welche Verpflichtungen zu Rechtsgeschäften (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung nach Buchstaben a) begründet werden. dauernd übertragen, oweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: § 7 Beratende Ausschüsse und deren Aufgaben 1. die Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- und Finanzhaus- halt, (1) Als ständiger beratender Ausschuss wird der Kultur- und Sozial- ausschuss gebildet. 2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen bis zu 10 000 € im Einzelfall, soweit sie nicht (2) Der Ausschuss besteht aus 5 ordentlichen Mitgliedern, zuzüglich 1 innerhalb des Budgets gedeckt werden können, ordentliches Mitglied aus dem ehemaligen Gemeinderat bis zur Kommunalwahl 2019. 3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen bis zu 10 000 € im Einzelfall, soweit die wirt- (3) Der/die Vorsitzende wird aus der Mitte der Mitglieder gewählt. schaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist, (4) Die Aufgaben des Kultur- und Sozialausschusses sind 4. die Bestätigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen a) Anregung von Maßnahmen der Gemeinde auf den Gebieten Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung Kultur und Soziales bereits eingetreten ist, bis zu 10 000 € im Einzelfall und eine b) Mitwirkung durch Koordination und Unterstützung bei der Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist, Durchführung dieser Maßnahmen c) Förderung der Träger von Kultur- und Sozialwesen sowie des 5. die Ernennung bzw. Einstellung und Entlassung von Angestell- bürgerschaftlichen Engagements ten bis Entgeltgruppe 8 TVöD, Aushilfsangestellten, Arbeitern, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und ande- (5) Die Bildung weiterer Ausschüsse für einzelne, zeitlich begrenzte ren in Ausbildung stehenden Personen, Projekte bleibt unbenommen. 6. die Bewilligung von nicht durch das Budget gedeckten Zuschüssen bis zu 500 € im Einzelfall, § 8 Ältestenrat 7. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 12 Monaten in einer Höhe bis zu 5 000 €, (1) Es wird ein Ältestenrat gebildet, dem die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen angehören. 8. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Niederschla- gung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten (2) Vorsitzender des Ältestenrates ist der Bürgermeister. und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Erlass oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das (3) Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesord- Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 1 000 € nung und des Gangs der Verhandlungen. beträgt, 9. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und § 9 Beiräte Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rech- ten im Wert bis zu 5 100 € im Einzelfall, (1) Es können Beiräte gebildet werden. 10. Verträge über die Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder (2) Die Vorsitzenden der Beiräte werden aus deren Mitte gewählt. beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- und Pachtwert von 6 100 € im Einzelfall, bei der Vermietung von C M (3) Die Beiräte unterstützen den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei stadteigenen Garagen sowie gärtnerisch und landwirtschaftlich Y K der Erfüllung ihrer Aufgaben. genutzter Flächen bis zu 2 000 € im Einzelfall,
24. Juni 2017 7 Geithainer Anzeiger Bekanntmachungen der Stadt Geithain 11. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 2 500 € im v. H. der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unter- Einzelfall, zeichnet sein. 12. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürg- (2) Einmal jährlich finden in der Stadt und in deren Ortsteilen Einwoh- schaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und nerversammlungen statt. Den Vorsitz führt die Bürgermeisterin / den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommen- der Bürgermeister. Die Stadträte haben das Recht, an den Einwoh- den Rechtsgeschäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von nerversammlungen teilzunehmen. 2 500 € nicht übersteigen, 13. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen gemäß VOL für § 15 Bürgerbegehren Gesamtkosten bis 15 000 €, Die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 24 SächsGemO kann 14. die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens schriftlich von Bürgern der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren). (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Das Bürgerbegehren muss mindestens von 10 v. H. der Bürger der Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauaus- Stadt unterzeichnet sein. führung (Vergabebeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtkosten bis 15 000 €. § 16 Mitwirkung im Stadtrat und in den Ausschüssen § 12 Stellvertretung des Bürgermeisters (1) Der Stadtrat und seine Ausschüsse können sachkundige Einwoh- ner und Sachverständige zur Beratung einzelner Angelegenheiten Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte 2 Stellvertreter des Bürgermei- hinzuziehen. sters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinde- rung beim Vorsitz im Stadtrat, bei der Vorbereitung der Sitzungen des (2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen werden der Stadt- Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie bei der Repräsentation der rat und seine Ausschüsse betroffenen Personen und Personen- Stadt. Für die Stellvertretung bei Verhinderung des Bürgermeisters im gruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung vorzutragen, soweit Übrigen bestellt der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat die Anhörung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. einen oder mehrere Bedienstete. Die Bestellung und die Bestimmung der Reihenfolge nimmt der Bürgermeister vor. Abschnitt VI § 13 Gleichstellungsbeauftragte/Frauenbeauftragte Ortschaftsverfassung (1) Der Bürgermeister bestellt eine Dienstkraft zur/zum Gleichstel- § 17 Ortschaftsverfassung lungsbeauftragten und eine Dienstkraft zur/zum Frauenbeauftrag- ten. Der/Die Gleichstellungsbeauftragte und die/der Frauenbeauf- (1) In den Ortsteilen Nauenhain, Wickershain, Narsdorf gilt die tragte erfüllt ihre/seine Aufgaben im Ehrenamt. Ortschaftsverfassung. Das Gebiet der in Satz 1 genannten Ortsteile Die Bestellung einer Dienstkraft für beide Ehrenämter ist zulässig. ist identisch mit der jeweiligen Gemarkung und setzt sich aus den der Gemarkung im Katasterverzeichnis zugeordneten Grund- (2) Aufgabe der/des Gleichstellungsbeauftragten und der/des Frauen- stücken zusammen. beauftragten ist es, in der Stadtverwaltung auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (2) Für die in Absatz 1 genannten Ortsteile können Ortschaftsräte (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes) hinzuwirken. Dazu gehört insbe- gebildet werden. Die Zahl der Mitglieder im Ortschaftsrat wird ab sondere die Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Wahl 2019 auf 6 begrenzt. von Stadtrat und Stadtverwaltung sowie die Mitwirkung an Die Ortschaftsräte wählen den ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher Maßnahmen der Stadtverwaltung, die die Gleichstellung von und seinen Stellvertreter für ihre Wahlperiode. Männern und Frauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der beruflichen Lage von Frauen berühren. (3) Dem Ortschaftsrat werden die in § 67 Abs. 1 SächsGemO genann- ten Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen. (3) Die/Der Gleichstellungsbeauftragte und die/der Frauenbeauf- tragte ist/sind in der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit unabhängig und kann/können an den Sitzungen des Stadtrates sowie der Abschnitt VII für ihren/seinen Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Der Bürgermeister hat die/ Schlussbestimmungen den Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragten und die/den Frauenbeauftragte/Frauenbeauftragten über geplante § 18 In-Kraft-Treten Maßnahmen gemäß Abs. 2 rechtzeitig und umfassend zu unterrich- ten. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Geithain i. d. F. v. Abschnitt V 23.02.2016 und die Hauptsatzung der Gemeinde Narsdorf i. d. F. v. 18.05.2006 außer Kraft. Mitwirkung der Bürgerschaft Geithain, den 21.06.2017 § 14 Einwohnerversammlung (1) Eine Einwohnerversammlung gemäß § 22 SächsGemO ist anzube- C M raumen, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag Y K muss unter Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheiten Rudolph schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens 10 Bürgermeister
Geithainer Anzeiger 8 24. Juni 2017 Bekanntmachungen der Stadt Geithain Einstimmig (14 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) stimmten die §2 Stadträte der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätig- Reisekostenvergütung keit (Entschädigungssatzung) i. d. F. v. 01.07.2017 wie folgt zu und fassten den Beschluss Nr. 219/38/2017. Bei Verrichtungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit außerhalb des Stadtgebietes erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 einen Reisekostenersatz in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengeset- Satzung über die Entschädigung zes (SächsRKG) in der jeweils gültigen Fassung. für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Schiedspersonen nach § 6 erhalten Reisekostenvergütung gemäß § 52 SächsSchiedGütSTG in Verbindung mit SächsRKG. i. d. F. v. 01. 07. 2017 Aufgrund der §§ 4 und 21 der Sächsischen Gemeindeordnung (Sächs- §3 GemO) in der Fassung vom 29.04.2015, der Aufwandsentschädi- Entschädigung der ehrenamtlichen Ortsvorsteher gungs-Verordnung (KomAEVO) i. d. F. v. 26. 10. 2014 und dem Säch- sischen Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedGütStG) i. d. F. (1) Die Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Ortsvorstehers v. 18. 12. 2013 hat der Stadtrat der Stadt Geithain am 20. 06. 2017 richtet sich nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeri- folgende Satzung beschlossen: um des Innern über die Regelung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ortsvor- steher (Aufwandsentschädigungs-Verordnung – KomAEVO) in ihrer §1 jeweils gültigen Fassung. Aufwandsentschädigung (2) Die ehrenamtlichen Ortsvorsteher erhalten jeden Monat eine (1) Stadträte, Ortschaftsräte und sonstige Mitglieder der Ausschüsse Aufwandsentschädigung von 10 v. H. der Aufwandsentschädi- und Gremien des Stadtrates und Ortschaftsrates erhalten für die gung, die ein ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Gemeinde mit Ausübung ihres Amtes anstelle einer Entschädigung eine Aufwand- der Einwohnerzahl der Ortschaft erhält. sentschädigung. Ortsvorsteher Nauenhain 63,00 €/Monat Diese wird gezahlt als Sitzungsgeld: Ortsvorsteher Wickershain 63,00 €/Monat Ortsvorsteher Narsdorf 141,00 €/Monat 1. Bei Stadträten je Sitzung in Höhe von 20,00 €. 2. Bei Ortschaftsräten je Sitzung in Höhe von 15,00 €. (3) Neben der Aufwandsentschädigung nach KomAEVO erhält der 3. Bei sonstigen Mitgliedern der Ausschüsse und Gremien des Ortsvorsteher keine Entschädigung für die Mitgliedschaft im Stadtrates / Ortschaftsrates, insbesondere sachkundige Stadtrat und seinen Ausschüssen sowie kein Sitzungsgeld für Einwohner, die als beratende Mitglieder in beschließenden und deren Sitzungen. beratenden Ausschüssen tätig sind, je Sitzung in Höhe von 10,00 €. §4 Bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Wahlentschädigung Gremiums an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. Ehrenamtlich tätige Bürger erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit zur (2) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten Vorbereitung und Durchführung von Wahlen sowie Volks- und Bürger- zusätzlich zum Sitzungeld eine Aufwandsentschädigung von entscheiden eine Pauschale in Form eines „Erfrischungsgeldes“ in 20,00 €/Monat. Höhe von 30,00 €/Einsatz-/Wahltag, es sei denn, es gelten andere gesetzliche Vorschriften über die Höhe des Erfrischungsgeldes. (3) Für eine länger andauernde Vertretung des Bürgermeisters von mindestens einem Monat hat ein ehrenamtlicher Stellvertreter des §5 Bürgermeisters neben der Aufwandsentschädigung nach § 1 Abs. Entschädigung Schiedspersonen 2 Anspruch auf Entschädigung gemäß § 1 Absatz 6. Schiedspersonen erhalten eine Aufwandsentschädigung je Sitzung in (4) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 und 2 wird monatlich Höhe von 20 € für den Friedensrichter und in Höhe von 15 € für den gezahlt und ist jeweils im Folgemonat fällig. Sie steht den Stadträ- Protokollanten und Beisitzer. ten / Ortschaftsräten und sonstigen Mitgliedern der Ausschüsse und Gremien des Stadtrates / Ortschaftsrates zu, wenn sie an den Die Aufwandsentschädigung wird auf Nachweis der Sitzungstermine Sitzungen zumindest mit einem Zeitaufwand von mehr als der Hälf- quartalsmäßig ausgezahlt. te der Sitzungszeit teilgenommen haben. (5) Der volle Anspruch auf Entschädigung entsteht in dem Monat, in §6 dem die ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen wird und endet in In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten dem Monat, in dem die ehrenamtliche Tätigkeit beendet wird. Für die Aufwandsentschädigung nach § 5 gelten die dortigen Bestim- Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in mungen. Kraft. (6) Wird ein Ersatz weiterer notwendiger Auslagen oder Verdienstaus- Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Entschädigung von fall, welche im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes Stadträten/Ortschaftsräten und sonstigen ehrenamtlich tätigen C M anfallen, geltend gemacht, wird der Anspruch – nach Antragstel- Bürgern der Stadt Geithain i. d. F. v. 17. 02. 2004 sowie die Satzung Y K lung – geprüft und erstattet. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit von Gemeinderä-
24. Juni 2017 9 Geithainer Anzeiger Bekanntmachungen der Stadt Geithain ten – Ortschaftsräten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Bürger der n Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG Gemeinde Narsdorf i. d. F. v. 30.09.1999, zuletzt geändert am 31.05.2001, außer Kraft. der Gemeinde Geithain für das Jahr 2016 Die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Ortsvorsteher der 1. Kindertageseinrichtungen Stadt Geithain vom 21.11.2000 wird aufgehoben. 1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat Geithain, den 21.06.2017 (Jahresdurchschnitt) Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € erforderliche Personalkosten 640,26 311,59 160,56 erforderliche Sachkosten 240,34 116,97 60,27 Frank Rudolph erforderliche Personal- Bürgermeister und Sachkosten 880,60 428,56 220,83 Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- Einstimmig (14 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) stimmten die und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erfor- Stadträte der Geschäftsordnung für den Stadtrat, die Ausschüsse und derlichen Personal- und Sachkosten für 9 h). die Ortschaftsräte der Stadt Geithain i. d. F. v. 01.07.2017 zu und fassten den Beschluss Nr. 220/38/2017. 1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Weiterhin wurden einstimmig (14 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen) folgende Beschlüsse gefasst: Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € Beschluss- Nr.: 221/38/2017 Landeszuschuss 169,72 169,72 113,15 Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben für die Betriebskosten- Elternbeitrag (ungekürzt) 186,79 122,18 64,77 abrechnung 2016 der Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ des Träge- Gemeinde (inkl. Eigenanteil res Volkssolidarität Kreisverband Borna e. V. in Höhe von 20.495,03 €. freier Träger) 524,09 136,66 42,91 Beschluss- Nr.: 222/38/2017 Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben zu Hausgeld für Son- 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete dereigentum der Stadt Geithain im Altneubaugebiet für den Zeitraum 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Juli bis September 2017 in Höhe von 50.761,62 €. Aufwendungen Beschluss Nr.: 223/38/2017 in € Der Vorentwurf zur 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Abschreibungen 667,63 Verwaltungsgemeinschaft Geithain/Narsdorf in der Fassung vom Zinsen - 20.03.2017 wird gebilligt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Miete 5654,22 Öffentlichkeit werden der Planentwurf mit Begründung und integrierten Gesamt 6321,85 Umweltbericht, ebenfalls in der Fassung vom 20.03. 2017, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der aktuellen Fassung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h abgegeben werden können, dass nicht fristgemäß abgegebene Stel- in € in € in € lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan Gesamtaufwendungen unberücksichtigt bleiben können. je Platz und Monat 41,77 20,33 10,47 Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung in Kenntnis zu setzen und zu 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG beteiligen. 2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Zusätzlich wird die Auslegungsbekanntmachung entsprechend § 4a Monat (Jahresdurchschnitt) Abs. 4 Satz 1 BauGB in der aktuellen Fassung in das Internet einge- stellt. Kindertages- pflege 9 h in € Beschluss Nr.: 224/38/2017 Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand Billigung und Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes der (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) und Betrag zur Anerkennung Stadt Geithain in der Fassung vom Mai 2017. der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) 469,01 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 1,71 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur n Wichtige Information des Einwohnermeldeamtes Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 24,42 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Aufwendungen Aufgrund Dateneinspielung für die Eingemeindung Narsdorf bleibt zur Kranken- und Pflegeversicherung das Einwohnermeldeamt am Montag, dem 03. Juli 2017 für den (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) 16,77 Besucherverkehr geschlossen. = laufende Geldleistung 511,91 C freiwillige Angabe: weitere Kosten für die Kindertages- M pflege (z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Y K Der Bürgermeister Fortbildung, Fachberatung)
Geithainer Anzeiger 10 24. Juni 2017 Bekanntmachungen der Stadt Geithain 2.2. Deckung der laufenden Geldleistung je Platz und Monat 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG (Jahresdurchschnitt) 2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Kindertagespflege 9 h Monat (Jahresdurchschnitt) in € Landeszuschuss 169,72 Kindertages- Elternbeitrag (ungekürzt) 124,73 pflege 9 h Gemeinde 217,46 in € Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand Geithain, den 01.06.2017 (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) und Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) Frank Rudolph durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Aufwendungen Bürgermeister zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) = laufende Geldleistung freiwillige Angabe: weitere Kosten für die Kindertages- pflege (z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, n Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG Fortbildung, Fachberatung) der Gemeinde Narsdorf für das Jahr 2016 2.2. Deckung der laufenden Geldleistung je Platz und Monat 1. Kindertageseinrichtungen (Jahresdurchschnitt) 1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h (Jahresdurchschnitt) in € Landeszuschuss Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Elternbeitrag (ungekürzt) in € in € in € Gemeinde erforderliche Personalkosten 638,92 310,94 176,59 erforderliche Sachkosten 229,72 111,80 63,49 Narsdorf, den 01.06.2017 erforderliche Personal- und Sachkosten 868,64 422,74 240,08 Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erfor- derlichen Personal- und Sachkosten für 9 h). Andreas Große 1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat Bürgermeister (Jahresdurchschnitt) Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € Der Gemeinderat der Gemeinde Narsdorf hat Landeszuschuss 169,72 169,72 113,15 in seiner 33. öffentlichen Sitzung am 08.06.2017 Elternbeitrag (ungekürzt) 171,33 93,33 56,67 Gemeinde (inkl. Eigenanteil folgende Beschlüsse gefasst: freier Träger) 527,59 159,69 70,26 Beschluss-Nr. 180/06/17 Auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 der Gemeindeord- nung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) beschließt der Gemein- 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete derat der Gemeinde Narsdorf mit Beschluss-Nr. 180/06/17: Die Entgegennahme von Spenden durch die Gemeinde Narsdorf -Zeit- 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat raum April - Mai 2017- gemäß Anlage. Aufwendungen Abstimmungsergebnis: in € 10 Stimmberechtigte; 10 Dafür; 0 Dagegen; 0 Enthaltungen Abschreibungen 1313,57 Zinsen - Beschluss-Nr. 184/06/17 Miete 941,35 Auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Frei- Gesamt 2254,92 staat Sachsen (SächsGemO) beschließt der Gemeinderat der Gemein- de Narsdorf mit Beschluss-Nr. 184/06/17: Zustimmung zum Bauantrag -Neubau eines Einfamilienhauses und 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) einer Garage; Standort: 04657 Narsdorf, Siedlung, Gemarkung Nars- dorf, Flurstücke 188/6 (neu 188/7); Bauherr: Herr Sebastian Helmecke- Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Aktenzeichen 2017-0818. in € in € in € C M Gesamtaufwendungen Abstimmungsergebnis: Y K je Platz und Monat 26,40 12,85 7,30 11 Stimmberechtigte; 11 Dafür; 0 Dagegen; 0 Enthaltungen
24. Juni 2017 11 Geithainer Anzeiger Bekanntmachungen der Stadt Geithain n Gratulation zu Gewerbejubiläen im Juli 2017 10-jähriges Jubiläum Bau- und Reparaturarbeiten Einladung Peter Rost Liebe Seniorinnen und Senioren, 20-jähriges Jubiläum Fa. Rainer Bergmann, Lohndienst- zu unserem Geburtstag des Monats lade ich Sie ganz herzlich für leister für Landwirtschaft u. Kommunales Donnerstag, 15-jähriges Jubiläum terzo-Zentrum der Hörgeräte ISMA, den 06. Juli 2017 Geithain 14:30 Uhr 25-jähriges Jubiläum THÜSAC Personennahverkehrs- in die Caféteria gesellschaft mbH des Seniorenheimes „Am Stadtpark“ 25-jähriges Jubiläum Freizeit- und Fitneßcenter Elisabeth Hospitalstraße 9 ein. u. Manfred Kluge GbR Eingeladen sind alle, die im Monat Juni 2017 70, 75, 80 Jahre oder älter geworden sind. Senioren Rückmeldungen zur Teilnahme bitte an 034341/466103. Zum Geburtstag die besten Glückwünsche Rudolph, Bürgermeister Der Bürgermeister der Stadt Geithain gratuliert allen Jubilarinnen und Jubilaren ganz herzlich Wir gratulieren … zum Geburtstag und wünscht fürs neue Lebensjahr alles Gute, viel Freude und Gesundheit n 01.07. n Mitteilung der Bruno- und- Frau Renate Hörig zum 80. Geburtstag Geithain Therese-Guenther-Stiftung n 06.07. Frau Annelies Weißinger zum 75. Geburtstag Geithain Goldene Hochzeit feiern die Eheleute Dietlinde und Bernd Köhler aus Geithain n 08.07. Frau Christa Mann zum 85. Geburtstag Nauenhain Elisabeth und Manfred Käßner aus Geithain Brigitte und Horst Hedrich aus Narsdorf n 11.07. Frau Ilse Vollhardt zum 85. Geburtstag Narsdorf Eiserne Hochzeit feiern die Eheleute n 14.07. Margarete und Rudolf Hammer aus Geithain Frau Marianne Beyer zum 80. Geburtstag Geithain Brigitte und Martin Hainich aus Geithain n 16.07. Frau Johanna Braun zum 80. Geburtstag Narsdorf n 18.07. Der Bürgermeister der Stadt Geithain gratuliert allen Frau Johanna Stenzel zum 85. Geburtstag Geithain Eltern herzlich zur Geburt Ihrer kleinen Wonneproppen, wünscht alles Liebe sowie eine frohe und glückliche Zeit. n 19.07. Frau Monika Rascher zum 70. Geburtstag Geithain Das Licht der Welt erblickte: n 21.07. Herrn Kurt Skotnik zum 75. Geburtstag Geithain Vincent Knut, geb. am 12.05.2017 Söhnchen von Stefanie und Alexander Knut aus Geithain n 26.07. C Arthur Kers, geb. am 05.06.2017 M Frau Irmgard Fichtner zum 75. Geburtstag Wickershain Y K Söhnchen von Mandy Naumann und Stefan Kers aus Geithain
Geithainer Anzeiger 12 24. Juni 2017 Aus den Schulen n Klassenfahrt in die Landeshauptstadt n Anmeldung der ABC – Schützen naht Wir, die Klasse 8b der Geithainer Termine in der Grundschule Geithain beachten Paul-Guenther-Schule, gemein- sam mit Frau Dr. Paul, Frau Appelt, Die Schulleitung der Grundschule Geithain Frau Welsch und Herrn Pelinski informiert über die Termine zur Schulanmeldung auf Klassenfahrt nach Dresden. für die Einschulung 2018. Früh um 8.00 Uhr ging es los und vor uns lagen 3 Tage voller Action. Als wir ankamen und unsere Koffer Sie betrifft alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2011 und dem 30. abgaben, ging es auch schon los Juni 2012 geboren wurden. zum Panometer, in dem wir uns die Ausstellung „Dresden 1945“ Die Anmeldung für alle Schulanfänger der Stadt Geithain sowie anschauten. Eine empfehlenswer- den Ortsteilen Niedergräfenhain und Nauenhain erfolgt am te Ausstellung. Es wurde viel über diese Zeit verraten und bei der Dienstag, 15.08.2017 von 07.30 Uhr - 14.00 Uhr sowie am 360°-Ausstellung bekam man den Mittwoch, 16.08.2017 von 11.00 Uhr - 16.00 Uhr Eindruck, man wäre direkt dabei. Nach der Besichtigung und einem jeweils in der Paul-Guenther-Schule Geithain. kleinen Spaziergang durch den „Großen Garten“ ging es zur Frauenkir- Weitere Termine auf Absprache. che, in der wir Dresden heute und von oben anschauen konnten und den riesigen Unterschied zu Dresden 1945 erkannten. Im Anschluss bekamen wir noch Zeit auf dem Markt. Schließlich durften wir dann Zu diesen Terminen müssen die Eltern die Geburtsurkunde ihrer auch in die Zimmer und nach dem Abendessen konnten wir noch mal Kinder mitbringen. shoppen oder ins Kino gehen. Am zweiten Tag besichtigten wir das Die Anwesenheit des Schulanfängers ist nicht erforderlich. Hygiene-Museum. Mit einer fantastischen Führung wurde uns der Körper des Menschen näher gebracht. Danach fuhren wir mit einem M. Zahn Doppelstockbus 22 Haltestellen in Dresden an und erfuhren dabei Schulleiterin noch mehr über die Landeshauptstadt. Wieder auf dem Markt zurück bekamen wir erneut Freizeit. Als wir im Hostel ankamen, machten wir uns schick, um im Anschluss in das Achterbahn-Restaurant „Schwere- los“ essen zu gehen. Am Abend nach dem Essen bewiesen einige noch n Anmeldung zur Einschulung ihre sportlichen Fähigkeiten auf einer Skaterrampe. Und am dritten Tag ging es wieder nach Hause. Es war insgesamt für alle eine sehr schöne - Schuljahr 2018/2019 - Klassenfahrt und wir bedanken uns auch bei dem Reiseunternehmen „Trommer“, welches uns nach Dresden und wieder zurück brachte. Liebe Eltern! Und natürlich auch bei den Eltern, die uns überhaupt die Klassenfahrt ermöglichten. Laut Schulgesetz des Freistaates Sachsen werden alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2011 und dem 30. Juni 2012 geboren sind, Klasse 8b P.-Guenther-OS mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 schulpflichtig. Die Anmeldung für alle Schulanfänger erfolgt für die Kinder aus Geithain mit den Ortsteilen Narsdorf, Ossa, Rathendorf, Wickers- hain, Syhra und Theusdorf am Dienstag, den 15.08.2017 von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr oder am Mittwoch, den 16.08.2017 von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr (individuelle Terminabsprache auch möglich) in der Grundschule Narsdorf. Das anzumeldende Kind muss zu diesem Termin nicht mitkom- men. Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde des zukünftigen Schulkindes mit. M. Senftleben Schulleiter GS Narsdorf Die Stadt Geithain im Internet: www.geithain.net C M Y K
24. Juni 2017 13 Geithainer Anzeiger Aus den Schulen n Unsere Klassenfahrt nach Grünheide Die Klasse 7b der Geithainer Paul-Guenther-Schule fuhr zur Klassen- fahrt in den „Waldpark“ Grünheide, im Vogtland gelegen. Die Zugfahrt war kurzweilig, da wir dreimal umsteigen mussten. Unsere Ankunft krönten wir mit einer Schneeballschlacht, und das Ende April. Am Nachmittag wanderten wir gleich nach Morgenröthe-Rautenkranz ins Raumfahrt-Museum. Obwohl einige von uns skeptisch waren, konnte unsere nette Begleitung durch die Ausstellung überzeugen und wir durften viele Sachen auch selbst testen. Auf die Waage stiegen alle und waren mit ihrem Gewicht sehr zufrieden. Am Abend schauten wir das Pokalhalbfinale FC Bayern München gegen Borussia Dortmund an und die nicht Fußballbegeisterten vergnügten sich im Kino mit „Fuck ju Göhte 2“. Am nächsten Tag war Sport angesagt. Vormittags kürten wir unsere Besten beim Minigolf und Tischtennis und am Nachmittag fuhren wir ins Erlebnisbad Schöneck, was wir so ziemlich allein nutz- ten. Leider ging es am Freitag schon wieder nach Hause. Die DB sorgte dafür, dass diese schöne Klassenfahrt zwei Stunden länger als geplant dauerte. Aber ein langes Wochenende zur Erholung stand ja bevor. Wir möchten uns herzlich bei Pauls Mutti bedanken, die uns begleitete und extra dafür Urlaub nahm. Klasse 7b P.-Guenther-OS n Schülerfirma pauli@work Auch im Schuljahr 2016/17 ermöglichte das einge- spielte 11köpfige Team der Schülerfirma pauli@work eine leckere Pausenversorgung an der Geithainer Paul-Guenther-Schule. Zu Beginn des Schuljahres übernahm die Firma die neue Verkaufsstelle, die dank unseres Hausmeisters, Herrn Förster, ein absolutes Schmuckstück geworden ist. Ihm ist es zu verdanken, dass pünktlich zum Schuljahresbeginn die Handwer- ker ihre Arbeiten beendet hatten. Viele Stunden inve- stierte er selbst in die Renovierung. Die Firma pauli@work arbeitet als Schulprojekt klassenübergrei- fend. 11 Jungen der Klassenstufen 8 und 9 arbeiten nach einem festgelegten Dienstplan. Neben dem Verkauf gehören auch die Vorbereitung sowie der Abwasch und die Reinigung zum Dienst. An dieser Stelle gilt ein Dankeschön unseren Kooperationspart- nern, der Bäckerei Claus aus Geithain und der Flei- scherei Richter GmbH Oederan, vertreten durch Herrn Häusel. Beide Firmen sorgten stets problemlos für Warennachschub. tung. Wir unterstützten unsere Pauli bei zahlreichen Events, wie dem Im August 2016 beteiligten wir uns an einem Wettbewerb für Schülerfir- 1. Schulhoffest, zum Tag der offenen Tür und zur Bildungsmesse. men in Sachsen. Nachdem wir die erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Natürlich müssen wir uns auch um Firmennachwuchs bemühen, denn C M unsere Geschäftsidee und deren Umsetzung eingereicht hatten, konn- 4 Mitarbeiter absolvieren im kommenden Schuljahr die 10. Klasse Y K ten wir uns über einen Förderungsbetrag von 500 € freuen. Dieses Deshalb werden schon jetzt jüngere Schüler ausgebildet, die sie liebe- Geld investierten wir in Firmen-Shirts, in ein Radio und eine Grillausrüs- voller Weise „Lehrlinge“ nennen.
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