DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS - Gemeinde Adelschlag

 
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DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS - Gemeinde Adelschlag
DAS MITTEILUNGSBLATT DER
    VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
                  NASSENFELS
                             08 2021                     ADELSCHLAG – EGWEIL – NASSENFELS

                                                                                                             Foto:
                                                                                                             Gabler

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Ministranten auf Mission W                 Astrofotografie                   Festgottesdienst in Attenfeld
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS - Gemeinde Adelschlag
Bürgerservice

    Öffnungszeiten der VG Nassenfels                                                         Rufnummern 

    Vormittags:                                                                                          VG Nassenfels
    Mo., Mi., Do. und Fr.                                  8.00–12.00 Uhr
    Di.                                                       geschlossen                    Die Rufnummer der VG lautet: (0 84 24) 89 11 0, Fax: 89 11 55
    Nachmittags:                                                                              Vorsitzender der VG                 1. Bürgermeister
    Montag                                                14.00–17.00 Uhr                                                        Andreas Birzer                          89 11 30

                         an 4
    Mittwoch                                              16.00–18.00 Uhr                    Geschäftsleitung                    Robert Flauger                          89 11 26

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    (bis 19.00 Uhr ist nur das Einwohnermeldeamt besetzt!)
    Bürgermeistersprechstunden:
                                                                                              Sitzungsdienst                      Florian Kleinhans                       89 11 58
                    Au S ei
    Adelschlag:          Donnerstag von 16.30–17.15 Uhr                                       EDV                                 Markus Burtz                            89 11 59
    Pietenfeld:          Donnerstag von 17.30–18.15 Uhr                                       Einwohnermeldeamt, Passamt          Brigitte Redl, Sandra Pest              89 11 20
    Ochsenfeld:          Donnerstag von 18.30–19.15 Uhr                                       Rente                               Brigitte Redl                           89 11 28
                 w. e

    Möckenlohe:          nach Vereinbarung                                                    Ordnungsamt                         Natalie Wunder                          89 11 23
               bz ieh

    Weitere Sprechstunden nach Vereinbarung.                                                                                      Franz Schlamp                           89 11 22
    Egweil:	Dienstag von 18.30–19.30 Uhr im Gemeindezentrum und
                         nach Vereinbarung                                                    Kämmerei                            Bernd Fieger                            89 11 32
                 s

    Nassenfels:	Mittwoch von 17.30–18.30 Uhr und nach Vereinbarung zu                                                            Christa Hirschberger                    89 11 21
                         den Öffnungs­zeiten des Rathauses                                                                        Alexandra Husterer                      89 11 31
    E-Mail:              poststelle@nassenfels.de                                             Abgaben/Gebühren/Abfall             Cornelia Niederwald                     89 11 34
    Homepage:            VG Nassenfels: www.vg-nassenfels.de                                  Kasse                               Herbert Bauer                           89 11 35
                         Gemeinde Adelschlag: www.adelschlag.de
                                                                                                                                  Birgit Ansbacher                        89 11 54
                         Gemeinde Egweil: www.egweil.de
                         Markt Nassenfels: www.nassenfels.de                                  Bauamt und Beiträge                 Christa Bürk                            89 11 38
                                                                                              Bauamt                              Bettina Morgott                         89 11 40
                                                                                                                                  Elisabeth Neumeier                      89 11 41
                                                                                              Wasserversorgung                    VG Nassenfels: Stadtwerke Eichstätt:
    Geburten                                                                                                                      Allgemeine Fragen           (0 84 21) 6005-0
    Moritz Koch, Nassenfels                                                                                                       Störung                    (0 84 21) 902 400
    Amelie Rose Holatko, Nassenfels                                                                                               OT Pietenfeld, Ochsenfeld:
    Philipp Ostermeier, Nassenfels                                                                                                ZV Eichstätter Berggruppe         (0 84 21) 30 02
    Max Baumeister, Möckenlohe
    Emil Lorenz, Möckenlohe                                                                             Adelschlag
                                                                                              1. Bürgermeister Andreas Birzer                                   (0 84 24) 89 11-30
    Sterbefälle                                                                                                                                                 (01 71) 9 96 31 60
    05.06.2021           Emilie Husterer, Wolkertshofen                                                                                                    Fax (0 84 24) 89 11-55
    16.06.2021           Willibald Crusius, Möckenlohe                                        Klärwärter: Michael Kammerbauer                                    (01 72) 8 44 79 97
    12.06.2021           Juliana Eichelmann, Nassenfels                                       Bauhof: Anton Fürsich                                              (01 72) 8 21 61 01
    05.07.2021           Andreas Spreng, Wolkertshofen                                                 Herbert Meyer                                             (01 73) 8 63 75 94
                                                                                              Schule, Rektorin: Andrea Bittl                                        (0 84 24) 12 39
    Fundbüro
    1 Fernbedienung/Garagenöffner in Nassenfels                                                        Egweil
    1 Sonnenbrille Radlweg, 200m nach Speckmühle
                                                                                              1. Bürgermeister Johannes Schneider 	                             (01 51) 14 92 11 49
                                                                                              Gemeindezentrum                                                    (0 84 24) 88 77 20
                                                                                              Klärwärter, Bauhof: Manfred Engel                (0 84 24) 13 20, (01 72) 8 21 82 70
                                                                                              Bauhof: Martin Thurner                                            (01 51) 20 68 54 82
                                                                                              Kindergarten                                                          (0 84 24) 39 94

                                                                                                        Nassenfels
     Impressum                                                                                1. Bürgermeister Thomas Hollinger          (0 84 24) 89 11-33; (01 51) 14 37 26 89
                                                                                                                                                          Fax (0 84 24) 89 11-55
     Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels. Das Mitteilungsblatt
     für die Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels erscheint monatlich und wird an alle          Bauhof: Hubert Pfaffel                                           (01 60) 96 26 34 56
     erreichbaren Haushalte verteilt.                                                                  Thomas Gruber                                             (01 72) 8 21 48 51
                                                                                              Klärwärter: Sebastian Ruppert                  (0 84 24) 8 81 59, (01 72) 8 21 61 79
     Herausgeber und V. i. S. d. P.:                                                          Schule: Schulleiterin Constanze Goldfuß, Sekretariat Silke Otten (0 84 24) 33 40
     Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels,
     Gemeinschafts­vorsitzender Bürgermeister Andreas Birzer,                                          Hausmeister Helmut Schlamp
     Schulstraße 9, 85128 Nassenfels                                                          Kindergarten: Edith Heimrath                                           (0 84 24) 4 92
     Titelbild: Alpakas in Nassenfels
     Herstellung: marketing gabler                             Auflage: 2.500 Exemplare

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                                                       M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 08/2021
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Abbruch von Gebäuden,                    Finanzamt,                                   Kfz-Zulassung,                          Standesamt 
Landratsamt Eichstätt, 08421/70-2 71      Residenzplatz 8, 85072 Eichstätt,             Landratsamt Eichstätt,                   Pfahlstraße 27, 85072 Eichstätt
                                          0 84 21/60 07-0                               Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt,        08421/60 01-3 00
                                                                                        08421/70-3 70
Abfallberater,
Residenzplatz 1, Landratsamt              Fischereischeine,
Eichstätt, 0 84 21/70-2 95                                                                                                       Straßenbauamt,
                                          Rathaus, 08424/89 11-0                        Landgericht Ingolstadt,
                                                                                                                                 Paradeplatz 2, 85049 Ingolstadt,
                                                                                        Auf der Schanz 37,
                                                                                                                                 08 41/3 13-0
Amt für Landwirtschaft                                                                  85049 Ingolstadt, 08 41/3 12-0
                                          Führerschein (Anträge),
und Ernährung,
                                          Rathaus, 08424/ 89 11-0
Auf der Schanz 43 a, 85049 Ingolstadt,                                                  Landratsamt Eichstätt,                  Tierkörperbeseitigung,
08 41/31 09-0                                                                           Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt,        Am Heidweiher 3, 91710 Gunzen-
                                          Führungszeugnis,                             0 84 21/70-0                             hausen, 0 98 31/67 45 10
Amtsgericht Ingolstadt,                  Rathaus, 08424/ 891 1-0
Neubaustraße 8,                                                                         Landratsamt,Eichstätt, Dienstleis-
85049 Ingolstadt, 08 41/31 20                                                                                                    Verkehrsrechtliche
                                          Fundbüro,                                    tungszentrum Lenting, Bahnhofstr. 16,
                                                                                                                                 Anordnungen,
                                          Rathaus, 08424/89 11-0                        85101 Lenting, 08421/70-0
                                                                                                                                 Franz Schlamp, 08424 / 89 11-22
An-, Ab- und Ummeldung,                                                                                                         Natalie Wunder, 08424 / 89 11-23
Rathaus, 08424 / 89 11-20 oder -28
                                          Gesundheitswesen,                            Notariat,
                                          Gesundheitsamt im LRA Eichstätt,              Weißenburger Str. 6, 85072 Eichstätt ,
Arbeitsamt,                              0 84 21 / 9 8 9 90                            08421 / 90 99 90                         Vermessungsamt,
Heydeckplatz 1, 85049 Ingolstadt,                                                                                                Rechbergstraße 8, 85049 Ingolstadt,
08 41/9 33 80                                                                                                                    08 41/93 59-0
                                                                                        Passangelegenheiten,
                                          Gewerbeanmeldung/-abmeldung,
                                                                                        Rathaus,
Bayer. Bauernverband,                    Rathaus, 08424 / 89 11 20 oder -28
                                                                                        08424 / 89 11-28
Viehmarktplatz 7, 85049 Ingolstadt,                                                                                              Wasserversorgung,
08 41/49 29 40                                                                                                                   VG Nassenfels:
                                          Gewerbesteuer,                               Polizeiinspektion,                      Stadtwerke Eichstätt
                                          Rathaus, 08424/ 89 11 21                      Kipfenberger Straße 2b, 85072            Allgemeine Fragen: 08421/6005-0
Ausländerangelegenheiten,                                                               Eichstätt, 08421 / 97700                 Störung 08421/902 400
Landratsamt Eichstätt,                                                                                                           OT Pietenfeld, Ochsenfeld:
Weißenburger Straße 17, 85072             Grundsteuer,
                                          Rathaus, 08424/89 11 34                                                                ZV Eichstätter Berggruppe
Eichstätt,                                                                              Rentenangelegenheiten,
                                                                                                                                 08421/3002
Telefon 08421/70-3 54                                                                   Rathaus, Telefon 08424 / 89 11-24.
                                          Handwerkskammer für
Caritas-Sozialstation,                   München und Oberbayern,                      Schulamt,                               Wasserwirtschaftsamt,
Eichstätt, Weißenburger Straße 17,        Max-Joseph-Straße 2,                          Ostenstraße 31 a, 85072 Eichstätt,       Auf der Schanz 26, 85049 Ingolstadt,
Telefon 08421/50140                       80333 München, 0 89/51 14-0                   0 84 21/97 94-0                          08 41/37 05-0

 Wichtige Rufnummern
Notruf                                                                                Bezirkskaminkehrer
Polizei/Notruf 		                                                             110    Adelschlag, Ochsenfeld, Möckenlohe (Scheinbacher Anton)        (0 84 21) 83 37
Feuerwehr/Rettungsleitstelle	                                                 112    Pietenfeld (Scheinbacher Anton und                             (0 84 21) 83 37
Poilzei                                                                               Gürtler Stefan)                                             (0 84 63) 60 17 73
Polizeiinspektion Eichstätt 	                                  (0 84 21) 97 70-0     Egweil (Badent Bernhard)                                       (08 41) 7 59 65
Bereitschaftspolizei 		                                        (0 84 21) 80 09-0     Nassenfels, Meilenhofen und Zell a.d. Speck (Scheinbacher Anton)
Wasserschutzpolizei Beilngries 	                               (0 84 61) 64 03-0                                                                    (0 84 21) 83 37
                                                                                      Wolkertshofen (Badent Bernhard)                                (08 41) 7 59 65
Rettungsleitstelle                                                                    Bitte beachten Sie, dass ab 2013 auch zugelassene freie Schornsteinfeger und
Notarzt, Notfallrettung und Krankentransport                                 112     Handwerksbetriebe viele Arbeiten, die bisher der Bezirksschornsteinfeger
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern                                    116 117     erledigte, übernehmen können. Verbraucher können nun ihren Schornstein-
Örtliche Feuerwehren                                                                  feger frei wählen und sind nicht mehr an den zuständigen Bezirksschornstein-
                                                                                      feger gebunden.
Kommandant der Feuerwehr                                                              Allerdings dürfen nicht alle Aufgaben, die vom Schornsteinfeger übernommen
Adelschlag: Michael Kammerbauer                               (0172) 8 44 79 97      werden, an einen freien Schornsteinfeger übertragen werden. Nach wie vor bleibt
Möckenlohe: Alexander Hollinger                            (0 84 24) 13 69 oder      ein Teil der Aufgaben beim Bezirksschornsteinfeger.
                                                              (01 70) 751 98 52      Außerdem sind Hausbesitzer selbst dafür verantwortlich, dass regelmäßig
Ochsenfeld: Robert Göbel                                       (0 84 21) 80 121      die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsschutzmessungen, Kehrungen und
                                                                                      Überprüfungen der Abgasanlagen, Schornsteine und Feuerstätten stattfinden.
Pietenfeld: Dominik Schreiber                                (01 75) 8 81 00 88
Egweil: Thomas Heinrich                                      (0 170) 6 24 36 94
                                                                                      Giftnotruf
Nassenfels: Konrad Haberkern                               (0 84 24) 39 10 oder
                                                                                      Bei Vergiftungserscheinungen z.B. durch Putzmittel, ­
                                                               (01 70) 8360230
                                                                                      Medikamente oder Chemikalien ist schnelle Hilfe wichtig.
Wolkertshofen: Christian Gruber                               (0170) 2 42 19 67
                                                                                      Giftnotrufzentrale                                                (0 89) 1 92 40
Meilenhofen/Zell a.d. Speck: Helmut Prokisch                     (0 84 24) 36 92

Apothekennotdienst:                                                                   Technisches Hilfswerk
www.apotheken.de                                                                      THW Ortsverband Eichstätt, Industriestraße 13, 85072 Eichstätt
                                                                                      Rufweiterleitung an Ortsbeauftragten Christian Tontarra oder Führungskraft.
                                                                                      E-Mail: info@thw-eichstaett.de                                 (0 84 21) 47 68
                                                                                                                                                                          3
                                                 M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 08/2021
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS - Gemeinde Adelschlag
Verwaltung

    Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels

                Dienstbetrieb des Rathauses                                         Eindringlicher Appell an alle Grundstücksbesit-
                                                                                        zer und Landwirte: Grenzen beachten
    Aufgrund der Aufhebung des Katastrophenfalls in Bayern und                          und Grenzzeichen nicht beschädigen!
    der sinkenden Inzidenzzahlen können die einschneidenden
    Maßnahmen des Rathausbetriebes gelockert werden.                               Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nas-
    Bitte haben Sie Verständnis, dass trotzdem noch kein Nor-                      senfels weisen darauf hin, dass nach Art. 9 des Abmarkungs-
    malbetrieb möglich ist!                                                        gesetzes die gesetzten Grenzsteine von den beteiligten Grund-
                                                                                   stückseigentümern / Bewirtschaftern stets instandgehalten
    Die nachfolgenden Maßnahmen gelten bis auf Weiteres                            werden müssen.
                                                                                   Die Eigentümer der Grundstücke sind verpflichtet, den Abgang
    - Der Zutritt zum Rathaus ist eingeschränkt. Die Rathaustür ist                oder die Beschädigung von Grenzsteinen der Gemeinde oder
      geschlossen. Bitte klingeln Sie an der Türe.                                 dem Obmann der Feldgeschworenen anzuzeigen.
    - Es gibt keinen Wartebereich im Rathaus. Der Wartebereich                     Bei der Bewirtschaftung mit landwirtschaftlichen Maschinen
      befindet sich vor dem Rathaus (wetterfeste Kleidung!).                       ist unbedingt darauf zu achten, dass die Grenzsteine weder
    - Beim Betreten des Rathauses gilt FFP2-Masken- und Desin-                     entfernt, verrückt oder beschädigt werden.
      fektionspflicht.                                                             Wer hiernach die vorgenannte Bestimmung missachtet, kann
    - Bitte nutzen Sie weiterhin in erster Linie die Möglichkeit der               nach Art. 22 des Abmarkungsgesetzes mit einer Geldbuße
      digitalen Kontaktaufnahme mit dem Rathaus (poststelle@                       belegt werden.
      nassenfels.de).                                                              Die Feldgeschworenen müssen zudem immer öfter feststel-
    - Die Mitarbeiter/-innen müssen zwecks Nachverfolgung wei-                     len, dass bei der Bewirtschaftung vielfach die Grenzverläu-
      terhin Ihre Kontaktdaten erfassen.                                           fe zu den gemeindlichen Feldwegen nicht beachtet werden.
    - Es gelten wieder folgende, alte Öffnungszeiten des Rathau-                   Die Gemeinden behalten sich das Recht vor die Eigentümer
      ses:                                                                         für entstehende Vermessungskosten bzw. Kosten für die
                                                                                   Wiederherstellung der Grenzsteine und der Grenzlinie (Rück-
    Vormittags:                                                                    bau der „Überackerung“) in die Pflicht zu nehmen.
    Mo., Mi., Do. und Fr.                          8.00 - 12.00 Uhr                Auch für entstandene Schäden an den mit Gras bewachse-
    Di.                                                geschlossen                 nen Grenzstreifen zwischen Äckern oder Fluren oder gar an
    Nachmittags:                                                                   Fahrbahndecken werden die Gemeinden auf die jeweiligen
    Montag                                        14.00 - 17.00 Uhr                Grundstückseigentümer zukommen.
    Mittwoch                                      16.00 - 19.00 Uhr                Die Grundstückeigentümer werden gebeten ihre Pächter zu
    (ab 18.00 Uhr ist nur das Einwohnermeldeamt besetzt!)                          informieren. Dieses sogenannte „Überackern“ ist nicht nur als
                                                                                   Ordnungswidrigkeit anzusehen, es nimmt auch vielen Vögeln
                                                                                   und Insekten einen wichtigen Lebensraum.
                                                                                   Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nas-
    Alle Rufnummern sind in jedem Mitteilungsblatt auf Seite 2                     senfels fordern daher nochmals eindringlich alle Grund-
    abgebildet und auf der Homepage Ihrer Gemeinde einsehbar.                      stückseigentümer oder deren Pächter auf, die vorgenannten
    Die Telefonzentrale der Verwaltung ist unter folgender Num-                    Bestimmungen und die bekannten Grenzverläufe zu beach-
    mer erreichbar: 08424/8911-0                                                   ten und einzuhalten!

    Bitte informieren Sie sich grundsätzlich weiterhin im Inter-
    net auf den Seiten der jeweiligen Gemeinde bzw. über die
    Gemeinde-App!                                                                   An alle landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung
                                                                                    Bitte geben Sie zur Anrechnung der Vieheinheiten bei den
                                                                                    Kanalgebühren eine Kopie des Bescheides der Tierseuchen-
                                                                                    kasse bei der VG Nassenfels ab.

    A. Birzer
    1. Vorsitzender
                                                                                                 Hinweis vom Landkreis Eichstätt
                                                                                                     Abt. Abfallwirtschaft
                 Deutsche Rentenversicherung
                                                                                   Es werden beim Umtausch oder bei Rückgabe von Restmüll-,
    Aktuell finden keine Beratungen vor Ort statt. Für Fragen rund                 Papier- und Biotonnen nur saubere gereinigte Gefäße umge-
    um die Themen Rente, Altersvorsorge, Prävention und Reha-                      tauscht oder angenommen. Die Behälter sind sauber ausge-
    bilitation steht das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000                 geben worden und sind sauber zurückzubringen. Nicht gerei-
                                                                                   nigte Behälter dürfen vom Wertstoffhof/Bauhof zurückgewie-
    480 15 zur Verfügung, das durch die zusätzlich eingesetzten                    sen werden. Die Verpflichtung der Bürger für den sorgsamen
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut zu erreichen ist.                         Umgang und die Rückgabe der Behälter in gereinigten Zustand
                                                                                   finden Sie in §15 Abs. 6 der Abfallwirtschaftsatzung. Außer-
    Zusätzlich bietet die Rentenversicherung die Möglichkeit ei-                   dem wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich gebrauchte
    ner Videoberatung an. Jeder Kunde kann über die Internet-                      und gereinigte Behälter, sofern sie nicht beschädigt sind, wie-
    seite der DRV Bayern Süd                                                       derverwendet werden müssen. Es besteht kein Anspruch der
    www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de einen Vi-                        Bürger auf einen Neubehälter.
    deoberatungstermin buchen.

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                                             M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 08/2021
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS - Gemeinde Adelschlag
Verwaltung

Neu angelegte Wiesen sen und Wiesensäume in-
in den Gemeinden ha- zwischen entwickelt haben.
ben sich gut entwickelt Nun gilt es, die Wiesen wei-
                                   ter richtig zu pflegen. Da müs-
Grüne Inventur für das LEA-        sen dann auch mal ein paar
DER-Projekt „Der Naturpark         blühende Blumen mit abge-
Altmühltal blüht auf“: die Bau-    mäht werden, auch wenn es
hofmitarbeiter waren wieder        schwerfällt. Denn eine arten-
im Gemeindegebiet unter-           reiche Wiese braucht, natür-
wegs, um die im Zuge des Pro-      lich behutsam und angepasst
jektes neu angelegten Blumen-      an den Aufwuchs, ein bis zwei
wiesen und Wiesensäume zu          Schnitte pro Jahr. Das Mähgut
begutachten. Begleitet wurden      lässt man, wenn möglich, et-
sie von Projektleiterin Christa    was liegen, bevor es dann von
Boretzki und Rangerin Birgitta     der Fläche entfernt wird. Das
Hohnheiser vom Naturpark Alt-      ist sehr wichtig, denn bleiben
mühltal e.V. sowie von Biologe     abgemähte Blumen und Gräser
Martin Weiß, der das Projekt       auf der Fläche, reichern sich
fachlich betreut.                  Nährstoffe im Boden an, und
Zwar war die Natur aufgrund        die Artenvielfalt bleibt mit der           gen für die Bauhofmitarbeiter         MÜHLTAL e.V. Montag bis
der kühlen Witterung noch et-      Zeit auf der Strecke. Je mage-             und die Anlage von artenrei-          Mittwoch, 8 – 16 Uhr unter
was hintendran, aber es war        rer, desto artenreicher die Wie-           chen Wiesen und Wiesensäu-            der 08421/9876-42; Christa.
gut erkennbar, dass die 2019       se, so der Experte.                        men umfasst. Es läuft noch bis        boretzki@naturpark-altmuehl-
und 2020 angelegten Flächen        „Der Naturpark Altmühltal                  August 2021.                          tal.org.
kräftig zugelegt haben.            blüht auf“ ist ein zweijähriges            Informationen zum Projekt er-
Biologe Martin Weiß ist ange-      LEADER-Projekt des Naturpark               halten Sie bei der Geschäfts-
tan davon, wie sich die Wie-       Altmühltal e.V., das Schulun-              stelle des NATURPARK ALT-

 Einstieg Glasfaserbau             Förderverfahrens in allen Orts-            bau planen. Vereinfacht aus-          einbringen. Es würde dann in
                                   teilen die Kabelverzweiger mit             gedrückt: Wenn Anbieter XY            eine Ausschreibungsphase ge-
Ein weiterer Schritt zum gro-      Glasfaser angeschlossen. Um                vorhat, in besagtem Zeitraum          hen, in der Unternehmen An-
ßen Breitband-Ziel! Bayerische     nun noch alle restlichen Grund-            in einem Teilbereich des VG-          gebote für eine Übernahme
Gigabitrichtlinie: Mitgliedsge-    stücke ans Glasfasernetz an-               Gebietes auf eigene Faust den         der Maßnahme abgeben könn-
meinden der VG Nassenfels          zuschließen, könnte die 2020               gewünschten Breitbandausbau           ten, ehe es dann nach dem
wollen über das Förderpro-         vom Freistaat Bayern ausgeru-              vorzunehmen, dann muss die-           Auswahlverfahren schließlich
gramm „BayGibitR“ interkom-        fene Richtlinie zur Förderung              ses Gebiet nicht mehr für eine        zum Vertragsabschluss kom-
munal einen flächendecken-         des Aufbaus von gigabitfähigen             Umsetzung durch die Kommu-            men und in die Umsetzung ge-
den Glasfaserausbau angehen.       Breitbandnetzen, kurz Gigabi-              ne im Förderprogramm vorge-           hen könnte.
Aktuell werden in allen drei Ge-   trichtlinie, das entscheidende             sehen werden.                         Von heute auf morgen wird es
meinden die Markterkundun-         Instrument sein. Unter Berück-             Der Idealfall für die Kommune         folglich definitiv nicht gehen
gen vorbereitet.                   sichtigung entsprechender Vo-              wäre, wenn in besagter Mark-          mit dem Erreichen des besag-
Für den gesamten VG-Bereich        raussetzungen und Ausbauvor-               terkundung für alle Ortsteile         ten übergeordneten Ziels, Be-
soll die Endausbaustufe in Sa-     gaben können Kommunen im                   ein eigenwirtschaftlicher Aus-        wegung ist aber in der Thema-
chen schnelles Internet, nach      Zuge dieses Förderprogramms                bau angekündigt würde.                tik.
derzeitigem Stand der Technik      von Zuschüssen profitieren, um             Die Markterkundungen sollen           Als Vorbereitung zu den Mark-
Glasfaser bis ins Grundstück,      das ganz schnelle Internet in              im September 2021 anlaufen            terkundungen wird es in den
erreicht werden. Wie schnell       diejenigen Gemeindebereiche                und werden voraussichtlich bis        Gemeinden eine Bürgerabfra-
das aber für alle Gemeinde-        zu bringen, die gemessen an                Oktober 2021 laufen. Die Er-          ge zu gewerblich/freiberuf-
teile tatsächlich vonstattenge-    aktuellen Standards noch nicht             gebnisse der Markterkundun-           lich oder auch überwiegend
hen kann, ist noch unklar. Einen   ausreichend versorgt sind. Ge-             gen sollen der Verwaltung ab          beruflich genutzten Anschlüs-
nicht unbedeutenden Schritt        nau wie beim Förderverfahren               November 2021 vorliegen -             sen geben. Die genauen Infor-
haben die Kommunen jüngst          vor einigen Jahren sind dabei              und nach einer entsprechen-           mationen dazu finden Sie hier
jedenfalls getan: Man befin-       aber diverse Schritte zu gehen.            den Aufarbeitung dem jewei-           im Mitteilungsblatt im Verwal-
det sich im Rahmen der Bayeri-     Derzeit wird die sogenannte                ligen Gemeinderat präsentiert         tungsteil der jeweiligen Ge-
schen Gigabitrichtlinie auf dem    Markterkundung vorbereitet.                werden. Dort muss dann ent-           meinde.
Weg, es laufen inzwischen die      In diesem Zuge werden Inves-               schieden werden, wie weiter
Vorbereitungen zu den Mark-        toren aufgefordert, den Ge-                verfahren wird. Denn für den          Unter folgendem Link kann
terkundungen.                      meinden zu melden, falls sie               Fall, dass nicht überall ein ei-      das Formular heruntergela-
Wie mehrfach berichtet, wur-       in den Ortsteilen innerhalb                genwirtschaftlicher Ausbau            den werden:
de in den vergangenen Jahren       der kommenden drei Jahre ei-               vorgesehen ist, müssten auch          www.nassenfels.de/aktuelles/
im Zuge des nun auslaufenden       nen eigenwirtschaftlichen Aus-             die Kommunen Finanzmittel             aktuelle-meldungen

                     Hinweis auf die Fälligkeit der Grundabgaben für das 3. Quartal 2021
Am 15.08.2021 sind die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer sowie die Abfallgebühren für das 3. Quartal 2021 fällig. Ab-
gabenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert die fälligen Beträge rechtzeitig zu
überweisen. Die Bankverbindung und die Höhe des Überweisungsbetrages sind aus dem Grundabgabenbescheid ersichtlich.
Eine weitere Aufforderung ergeht nicht

                                                                                                                                                     5
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DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS - Gemeinde Adelschlag
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                                                                                Interessenbekundung zur flächendeckenden Breitbandversorgung der Gemeinde                                       Interessenbekundung zur flächendeckenden Breitbandversorgung der Gemeinde
                                                                                     Adelschlag im Rahmen der „Bayerischen Gigabitrichtlinie“ (BayGibitR)                                            Adelschlag im Rahmen der „Bayerischen Gigabitrichtlinie“ (BayGibitR)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Verwaltung

                                                                                                                                                                                                                          Vor- u. Nachname:
                                                                           Sehr geehrte Damen und Herren,
                                                                                                                                                                                                                                         Adresse:
                                                                           die Gemeinde Adelschlag beabsichtigt, die Breitbandversorgung in der Gemeinde im Rahmen des
                                                                           Förderverfahrens zur Bayerischen Gigabitrichtlinie weiter zu verbessern und so zu einer möglichst
                                                                           flächendeckenden Glasfasererschließung zu gelangen. Demnach ist vorgesehen, dass alle „weißen und
                                                                           grauen Flecken“, die bisher noch keinen Glasfaseranschluss haben und im Sinne der Bayer.                           ggf. Tel.-Nr. für Rückfragen (freiwillig):
                                                                           Gigabitförderrichtlinie förderfähig sind, einen geförderten Glasfaseranschluss bis zur Grundstücksgrenze
                                                                           oder bis ins Haus erhalten.

                                                                                                                                                         M
                                                                                                                                                                                        Ich benötige den Breitbandanschluss für:
                                                                           In der Gemeinde Adelschlag könnten dadurch noch die Bereiche einen geförderten
                                                                           Glasfaserdirektanschluss erhalten, in den zwar jetzt bereits Bandbreiten mit mehr als 30 Mbit/s aber
                                                                                                                                                                                                               □ gewerbliche Tätigkeit 1 □ freiberufliche Tätigkeit 1 □ Home-Office 2
                                                                           weniger als 100 Mbit/s verfügbar sind.
                                                                           Anschlussadressen, die z.B. über Super-Vectoring über 100 Mbit/s (im Download) erhalten, sind nach der       Hiermit willigen Sie ein, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der
                                                                           Förderrichtlinie ausgeschlossen und nicht förderfähig. Ausnahmen stellen hier jedoch Anschlüsse dar, die     flächendeckenden Breitbandversorgung, verwaltungsintern zur Planung und Vorbereitung der Verfahrens-
                                                                           gewerblich/freiberuflich oder auch überwiegend beruflich genutzt werden. Gerade jetzt zu „Corona-            schritte im Förderverfahren, genutzt werden dürfen. Im Förderverfahren selbst werden keine
                                                                           Zeiten“ hat die Homeoffice-Tätigkeit stark an Bedeutung gewonnen und die Arbeitgeber ermöglichen             personenbezogenen Daten veröffentlicht oder weitergegeben. Weitere Informationen zur Verarbeitung
                                                                                                                                                                                        Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie unserem Informationsblatt nach Art.13/14 DSGVO, dass Sie
                                                                           vielen Mitarbeitern den Wechsel zu Homeoffice-Arbeitsplätzen. Somit können auch private Anschlüsse, für
                                                                                                                                                                                        auf der Gemeindehomepage unter https://www.adelschlag.de/meta/datenschutz/ herunterladen können.

                                                                                                                                                           U
                                                                           welche sich nachweisen lässt, dass diese den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen, in
                                                                                                                                                                                        Weiterhin haben Sie zur Kenntnis genommen, dass Sie persönlich, weder als Anschlussnutzer noch als
                                                                           das Förderverfahren aufgenommen werden.
                                                                                                                                                                                        Eigentümer von Grund- und Gebäude, aufgrund der Nutzungserhebung und Durchführung des Bayer.
                                                                           Wir benötigen daher Ihre Mithilfe! Bitten teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Breitbandanschluss für Ihre       Gigabitförderverfahrens keinen Anspruch auf die Herstellung einer direkten Glasfaseranbindung von
                                                                           gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit bzw. für Ihre berufliche Tätigkeit im Home-Office benötigen.       Grundstück oder Gebäude geltend machen können.
                                                                           Bitte beachten Sie, dass Sie einen Homeoffice-Arbeitsplatz nur dann als Begründung für die Notwendigkeit     Mit Ihrer Rückmeldung bestätigen Sie zudem, dass der Anschluss ggf. überwiegend beruflich genutzt wird,
                                                                           eines solchen Anschlusses anführen können, wenn dieser auch steuerlich geltend gemacht werden kann           gemäß den Erläuterungen in den Fußnoten.
                                                                           bzw. könnte.
                                                                           Sollten Sie sich in einem Mietverhältnis befinden, bitten wir Sie, sich diesbezüglich auch mit Ihrem
                                                                           Vermieter in Verbindung zu setzen und diesen zu informieren.
                                                                           Bitte füllen Sie dazu den beigefügten Vordruck vollständig aus und geben Sie diesen im Rathaus der
                                                                           Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels (gerne auch per E-Mail oder Fax) bis spätestens 15.08.2021 wieder
                                                                           ab.:

                                                                                                                                                                                 S      1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist
                                                                                                                                                                                         Gemeinde Adelschlag
                                                                                                                                                                                         Schulstraße 9
                                                                                                                                                                                         85128 Nassenfels
                                                                                                                                                                                                                                                                        Telefon: 08424/8911-0
                                                                                                                                                                                                                                                                        Telefax: 08424/8911-55
                                                                                                                                                                                                                                                                        E-Mail: poststelle@nassenfels.de

M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 08/2021
                                                                                                                                                                                        2. Datenschutzbeauftragter
                                                                           Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels, Schulstraße 9, 85128 Nassenfels
                                                                           E-Mail: breitbandausbau@nassenfels.de
                                                                           Fax: 08424/8911-55
                                                                           Es können grundsätzlich nur die Interessenbekundungen berücksichtigt werden, welche bis zum Stichtag,
                                                                           15.08.2021, im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels schriftlich (leserlich!), per E-Mail oder
                                                                                                                                                                                  T     Herr Ralf Turban, Dipl.-Ing. (FH), www.Mein-Datenschutzberater.de, ist externer Datenschutzbeauftragter
                                                                                                                                                                                        (eDSB) der Gemeinde Adelschlag. E-Mail: Nassenfels@Mein-Datenschutzberater.de

                                                                                                                                                                                        ____________________________
                                                                                                                                                                                        Ort, Datum
                                                                                                                                                                                                                                                                  ________________________________
                                                                                                                                                                                                                                                                  Unterschrift
                                                                           Fax, in Form des Vordrucks eingegangen sind.
                                                                                                                                                                                        Impressum:
                                                                                                                                                                                    E
                                                                           Mit Ihrer Auskunft kann kein Anspruch auf einen Glasfaseranschluss geltend gemacht werden. Sollten Sie           Gemeinde Adelschlag                                                         Telefon: 08424/8911-0
                                                                           über das Förderverfahren einen Glasfaseranschluss erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, den Anschluss           Schulstraße 9                                                               Telefax: 08424/8911-55
                                                                           auch tatsächlich zu nutzen oder einen Vertrag abzuschließen.                                                     85128 Nassenfels                                                            E-Mail: poststelle@nassenfels.de

                                                                                                                                                                                        1Unter gewerblichen Anschlüssen im Sinne der BayGibitR sind überwiegend unternehmerisch bzw. beruflich genutzte Anschlüsse zu verstehen.
                                                                                                                                                                                        2
                                                                           Mit freundlichen Grüßen                                                                                       Bei der Beurteilung der Nutzung von Anschlüssen im Rahmen einer Homeoffice-Tätigkeit ist Folgendes zu beachten. Von einer überwiegenden beruflichen
                                                                                                                                                                                        Nutzung ist nur auszugehen, wenn der Homeoffice-Arbeitsplatz den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt und kein weiterer Büro-Arbeitsplatz
                                                                                                                                                                                      R
                                                                                                                                                                                        zur Verfügung steht. Die nur gelegentliche und zeitlich begrenzte Homeoffice-Tätigkeit, etwa in Zeiten der Corona-Pandemie, reicht hierfür nicht aus.
                                                                           Gemeindeverwaltung
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS - Gemeinde Adelschlag
Verwaltung

Gemeinde Adelschlag                                             Die Gemeinde Adelschlag ist Partner der N-ERGIE.
                                                                Info: Ihr Bürgermeister ist per E-Mail unter andreas.birzer@nassenfels.de erreichbar.

                                                                              der Abweichung hinsichtlich der max. Grenzbebauung wird
       Punkte aus der Gemeinderatssitzung                                     zugestimmt.
           Adelschlag vom 07.07.2021
                                                                            - Der Neubau einer Unterstellhalle für Schafe auf dem Grund-
- Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung, den Haus-                  stück Fl.Nr. 643 Gemarkung Pietenfeld wird beantragt. Das
  haltsplan sowie die dazugehörigen Anlagen und Bestand-                      Bauvorhaben liegt im Außenbereich von Pietenfeld. Das ge-
  teile für das Haushaltsjahr 2021. Der Verwaltungshaushalt                   meindliche Einvernehmen wird erteilt.
  schließt mit 5.996.500,00 € und der Vermögenshaushalt mit
  3.393.700,00 € in den Einnahmen und Ausgaben ab. Der Ge-                  - Die Errichtung einer Maschinenhalle auf dem Grundstück
  meinderat stimmt ebenfalls dem Finanzplan 2020 bis 2024                     Fl.Nr. 749 Gemarkung Pietenfeld wird beantragt. Das Bauvor-
  sowie dem Investitionsprogramm zum Finanzplan in der vor-                   haben liegt im Außenbereich von Pietenfeld. Das gemeindli-
  liegenden Fassung zu.                                                       che Einvernehmen wird erteilt.

- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren                     - Die Staatsregierung hat sich mit dem „Radverkehrsprogramm
  Änderung F-Plan „Luderhäusl II“ gem. §3 I und §4 I BauGB.                   Bayern 2025“ das Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil am Ge-
  Entsprechend der im Rahmen der Abwägung gefassten Be-                       samtverkehr auf 20 Prozent zu steigern und das Fahrrad als
  schlüsse billigt der Gemeinderat den Vorentwurf der 20. Än-                 Alltagsverkehrsmittel zu etablieren. Der Landkreis Eichstätt
  derung des Flächennutzungsplanes im Zuge der Aufstellung                    ist vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau
  des Bebauungsplanes Nr. 31 „Luderhäusl II“. Das Bauleitver-                 und Verkehr beauftragt worden, in Abstimmung mit den
  fahren kann nach Vorlage der fehlenden bzw. zu ergänzenden                  Gemeinden ein neues Alltagsradwegenetz zu erstellen. Am
  Unterlagen fortgesetzt werden.                                              21.06.2021 hat sich ein kleiner Arbeitskreis getroffen und
                                                                              die Planungen analysiert und Vorschläge erarbeitet. Die vor-
- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren                       geschlagene Radwegeführung liegt zum einen auf unseren
  gem. §3 I und §4 Entsprechend der im Rahmen der Abwä-                       bereits bestehenden Radwegen, welche allesamt gut geeig-
  gung gefassten Beschlüsse billigt der Gemeinderat den Vor-                  net sind. Hinzu kommt eine Radwegeführung von Möcken-
  entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Luderhäusl II“ inkl.                    lohe nach Tauberfeld über die Gemeindeverbindungsstraße,
  Festsetzungen und Begründung. Das Bauleitverfahren kann                     auch dies kann als geeignet angesehen werden. Für unge-
  nach Vorlage der fehlenden bzw. zu ergänzenden Unterlagen                   eignet hält der Arbeitskreis die Routenführung von Tempel-
  fortgesetzt werden.                                                         hof nach Wasserzell auf der nicht ausgebauten Kreisstraße
                                                                              EI 13. Hier kann aber auch keine wirklich alltagstaugliche Al-
- Der Gemeinderat beschließt, für das Gebiet der FlNr. 13 und                 ternative vorgeschlagen werden. Weiterhin für ungeeignet
  13/1 der Gemarkung Ochsenfeld einen Bebauungsplan Nr. 32                    hält der Arbeitskreis die Routenführung von Adelschlag nach
  aufzustellen, um eine städtebaulich geordnete Entwicklung                   Pietenfeld auf der stark befahrenen Staatstraße 2035 über
  eines allgemeinen Wohngebietes unter Berücksichtigung                       den Kreisverkehr und die Brücke über die B 13. Hier gäbe es
  der städtebaulich sensiblen Situation zu erreichen; der Be-                 zwei Alternativrouten für den Alltagsradverkehr: Über den
  bauungsplan soll den Namen „An der Lindenstraße“ tragen.                    Guggenhofener Weg westlich der Staatsstraße zur EI 7 oder
                                                                              über die „historische Römerstraße“, den Pfahlweg östlich der
- Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über                      Staatsstraße nach Pietenfeld. Der Gemeinderat befürwortet
  eine Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 BauGB für den                     die vom Arbeitskreis erarbeitete und in der Sitzung vorge-
  Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes „An der                     stellte Stellungnahme.
  Lindenstraße“. Die Veränderungssperre gilt für den Bereich
  der Grundstücke FlNr. 13 und 13/1, jeweils Gemarkung Och-                 - Der Gemeinderat beschließt, eine neue Vereinbarung mit der
  senfeld. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über                 Musikschule Eichstätt e.V. zu treffen.
  den Erlass der Veränderungssperre nach der ortsüblichen Be-
  kanntmachung des Aufstellungsbeschlusses aus TOP 7 orts-                  - Die Bürgermeistersprechstunden finden wieder statt. Per-
  üblich bekannt zu machen und dabei auf die Vorschriften des                 sönliche Gratulationen sind noch ausgesetzt, geplant ist eine
  § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB hinzuweisen.                                 Wiederaufnahme der Besuche ab Mitte September.

- Die Firma ROS Baulandentwicklung GmbH, Dorfstr. 40, 21272                 - Friedhof Pietenfeld: Vor-Ort-Termin am Friedhof mit Kirchen-
  Egestorf beantragt einen Vorbescheid zur Abklärung der Be-                  verwaltung, örtlichem Gemeinderat, Planer und Grabnutzern
  bauung des Grundstückes Fl.Nr. 13 Gemarkung Ochsenfeld                      am Montag, 28.06. um 18.00 Uhr. Alle Grabnutzer bekommen
  mit acht Einfamilienhäusern. Der Gemeinderat lehnt sowohl                   die Vorplanung zugeschickt, ebenso die Kirchenverwaltung
  die Bauvoranfrage nach § 36 BauGB als auch eine Ausnahme                    und der Gemeinderat
  nach §14 Abs. 2 BauGB einstimmig ab.

- Auf dem Grundstück, Katharinenweg 9 in Ochsenfeld soll ein
  Carport errichtet werden. Das gemeindliche Einvernehmen
  wird erteilt. Die isolierte Abweichung hinsichtlich der Grenz-                                Sträucher zurückschneiden
  bebauung wird erteilt.
                                                                             Sträucher, die in den Gehweg oder in die Fahrbahn hängen,
- Das bestehende Einfamilienwohnhaus Jurastr. 4 in Ochsen-                   sind zurückzuschneiden. Dies dient insbesondere der Ver-
  feld soll saniert und zu einem Zweifamilienwohnhaus er-                    kehrssicherheit unserer Kinder. Über Straßen und Wege hin-
  weitert werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird er-                     ausragende Sträucher und Äste sind bis zur Höhe von 4,50 m
  teilt. Die notwendigen Befreiungen werden erteilt. Auch                    zu beseitigen, bei Geh- und Fußwegen ist eine Mindesthöhe
                                                                             von 2,50 m frei zu halten.
                                                                                                                                                        7
                                       M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 08/2021
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS - Gemeinde Adelschlag
Verwaltung

    Der SV Ochsenfeld e.V. sucht ab sofort eine Reinigungskraft                                             Spielplatznutzung
    für das Vereinsheim in Ochsenfeld. Bei Interesse können Sie
    sich bei Herrn Philipp Steib (EMail: Philipp.Steib@gmx.de oder               Letzte Zeit häufen sich Beschwerden über den Lärm auf den
    08421/9345747) melden.                                                       Spielplätzen zu Abendstunden (insbesondere in Möckenlohe,
                                                                                 Am Lerchenhang). Die Anlieger beschweren sich über Jugend-
                                                                                 liche und Heranwachsende, die sich bis spät abends auf dem
              Unrat an den Altglascontainern                                     Spielplatz treffen und sich lautstark „unterhalten“.
                                                                                 Wir bitten hier alle Eltern auf Ihre Kinder und Jugendlichen ein-
    Leider kommt es immer wieder vor, dass an unseren Altglas-                   zuwirken, so dass die Anwohner an Kinderspielplätzen nach
                                                                                 20.00 Uhr nicht mehr gestört werden.
    containern Müll und Verpackungsreste und sämtlicher Unrat
    zurückgelassen wird bzw. einfach dort abgelegt wird. Dies ist
    in keiner Weise akzeptabel. Bei Hinweisen bezüglich der Ver-                  Verunreinigung durch Hundekot, Beschwerden
    ursacher behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Wir prüfen                           über freilaufende Hunde
    aktuell auch, diese Plätze mittels Kameras zu überwachen.
    Bitte beachten Sie auch die Einwurfzeiten!                                    Leider erhalten wir immer wieder Beschwerden über Hunde-
                                                                                  kot auf öffentlichen Flächen im gesamten Gemeindegebiet.
                                                                                  Betroffen sind nicht nur Gehwege, sondern auch andere öf-
             Pfleglicher Umgang mit der Natur                                     fentliche Flächen wie Rad- und Fußwege, Feldwege und Grün-
                                                                                  anlagen sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich.
    Bewahren Sie unsere Natur! Wir haben im Gemeindebereich                       Auch wird uns immer wieder von Vorfällen mit freilaufen-
    viele Flächen mit geschützten Pflanzenarten. Nehmen Sie bit-                  den Hunden berichtet. Der Hundeführer muss jederzeit die
    te Rücksicht, graben Sie bitte keine geschützten Pflanzen aus.                Herrschaft über seinen Hund ausüben können. Kann dies
    Wir weisen auch nochmals darauf hin, dass das Ablagern von                    nicht gewährleistet werden, dann muss der Hund angeleint
    Bauschutt, Abbruchmaterial usw. auf öffentlichen Flächen                      geführt werden.
    eine unerlaubte Abfallentsorgung darstellt und zur Anzeige
    gebracht werden kann!                                                         Anzeigen über Verfehlungen im Zusammenhang mit Hunden
                                                                                  werden vom Ordnungsamt nur angenommen, wenn auch der
           Dachgeschosswohnung zu vermieten                                       Name des Anzeigenden genannt wird.

    Die Gemeinde Adelschlag vermietet ab dem 01.09.2021 in
    Ochsenfeld in der Ingolstädter Str. 5 eine Dachgeschosswoh-                           Reinigung von Gehwegen und Straßen
    nung, ca. 63 qm, 3 Zimmer, Küche, Bad. Interessenten melden
    sich bitte direkt beim 1. Bürgermeister per Mail unter andreas.               In der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der
    birzer@nassenfels.de                                                          öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im
                                                                                  Winter sind die Pflichten der Anlieger geregelt. So sind bei
                                                                                  Bedarf Gehwege, Entwässerungsrinnen und Fahrbahnen zu
              Öffentlicher Personennahverkehr                                     kehren, Gras und Unkraut ist zu entfernen und Abflussrinnen
                                                                                  und Kanaleinläufe sind freizumachen.
    Informationen zur Schnellbuslinie der INVG von Eichstätt
    nach Ingolstadt mit der Haltestelle Pietenfeld finden Sie unter                    Öffnungszeiten Pfarr- und Gemeindebücherei
    www.invg.de Die Fahrpläne der RBA finden Sie unter www.
    rba-bus.de. Nutzen Sie auch das Angebot der Deutschen                                       Ochsenfeld: Dienstag, 17 bis 18 Uhr und
    Bahn. Fahrplanauskunft: www.bahn.de                                                                   Freitag 16 bis 17 Uhr
                                                                                      Pietenfeld: Freitag, 17 bis 18 Uhr, Sonntag nach der Messe
    Durch die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel schonen
    Sie die Umwelt und tragen zum Erhalt des Angebots in un-
    serer Gemeinde bei.                                                                         Betriebskonzept Wertstoffhöfe
                                                                                                      Stand: 15.12.2020
                    Spielgruppe Adelschlag                                       Einlasskontrolle: Einlass nur nach Aufforderung am Eingang:
                                                                                 max. 5 Anlieferer gleichzeitig. Die Personenanzahl kann indi-
    Eingeladen sind alle Kinder von 0-3 Jahren zur Spiel- und                    viduell am Wertstoffhof selbst entschieden werden.
    Krabbelgruppe im Adelschlager Rathaus. Jeden Montag um
    15:30 Uhr. Gemeinsam mit Eltern oder Großeltern lernen wir                   •    Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln
    kleine Finger- und Bewegungsspiele, basteln und singen Lie-                  		   (mind . 1,5 m) für alle Wertstoffhofmitarbeiter und
    der. Weitere Infos bei Regina Thurner, Tel. 0176/30385418.                   		   Anlieferer.
                                                                                 •    Mund-Nase-Schutz für alle Mitarbeiter und Anlieferer:
                                                                                      Ohne Mund-Nase-Schutz kein Zugang.
                    Spielgruppe Möckenlohe                                       •    keine Hilfestellung durch Mitarbeiter beim Ausladen.
    Die Spielgruppe trifft sich jeden Donnerstag von 9.30 bis                    •    ausreichende Personalgestellung durch Gemeinden/
    11.00 Uhr im Gemeindehaus Möckenlohe, 1. Stock. Neben                        		   Städte.
    dem Freispiel und Austausch zwischen den Eltern wird auch                    •    Einhaltung der üblichen Mengengrenzen für Anlieferungen
    gemeinsam gesungen, gespielt und musiziert. Interessierte                    		   (max. 3 Kubikmeter).
                                                                                 •    konsequente Abweisung von gewerblichen Anlieferern.
    Eltern mit Babys und Kindern bis zum Kindergarteneintritt                    •    Ausgabe von Gelben Säcken nur an der Einfahrt oder Aus-
    sind jederzeit herzlich eingeladen. Anmeldung bei Carina                     		   fahrt.
    Pfaffel, Tel. (08424) 88 59 78 2
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                                           M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 08/2021
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS - Gemeinde Adelschlag
Verwaltung

                                                  Wertstoffhof Adelschlag
Der Wertstoffhof in Adelschlag befindet sich ab dem 01.07.2019 an der Bahnhofstraße kurz vor dem Bahnhofsgebäude in
Adelschlag. Die Öffnungszeiten bleiben gleich.

Geänderte Offnungszeiten im Wertstoffhof:
März - November        mittwochs       16.00 - 17.00
			                    samstags         9.00 - 12.00
Dezember - Februar     samstags         9.00 - 12.00

Die gelben Säcke sind im Wertstoffhof erhältlich. Dort steht auch ein Bauschuttcontainer zur Abgabe von Kleinmengen von
max. 1m³ für ein Entgelt von 30 € pro m³ bereit. Kleinere Mengen kosten entsprechend weniger.
Im Landkreis Eichstätt gibt es keine allgemeine Sperrmüllabfuhr zu festen Terminen mehr. Das neue Sperrmüllsystem besteht
aus zwei Komponenten:
– Abgabe über Container auf den Wertstoffhöfen in haus-
  haltsüblicher Menge
– Sperrmüllabholung auf Antrag
Nähere Informationen erhalten Sie unter 0 84 21/70-2 90 oder unter www.landkreis-eichstaett.de/Sperrmuell

Grüngutannahme
Die Grüngutstelle in Pietenfeld ist von März bis einschließlich November geöffnet. Die Öffnungszeiten sind: Samstag 14 bis
16 Uhr und Mittwoch 16 bis 18 Uhr.
Das Grüngut ist in Rasen-, Pflanzen-, feinen Heckenschnitt und häckselbares Material zu trennen. Eine Gebühr von 3 Euro pro
m³ ist zu entrichten. Die Mindestgebühr beträgt 1 Euro. Der Grüngutbeauftragte vor Ort weist zum Ablagerungsort ein und
legt die zu entrichtende Gebühr fest. Den Anordnungen des Grüngutbeauftragten ist Folge zu leisten.

   Am Samstag, 03.07. ist der Wertstoffhof in Adelschlag geschlossen. Wir bitten um Beachtung
                   Vorerst kann die Abfallfibel nur online auf der Internetseite des Landkreises Eichstätt:
                            https://www.landkreis-eichstaett.de/abfallfibel/ abgerufen werden.

Markt Nassenfels                                            Der Markt Nassenfels ist Partner der N-ERGIE.
                                                            Info: Ihr Bürgermeister ist per E-Mail unter thomas.hollinger@nassenfels.de erreichbar.

                                                                                                                 Unerlaubte Abfallentsorgung
                                                                                                                 Unerlaubt abgelagerte Reifen vor
                                                                                                                 dem Wertstoffhof Nassenfels.

                                                                                                                 Wir bitten Augenzeugen, die etwas
                                                                                                                 beobachtet haben, sich beim Ord-
                                                                                                                 nungsamt (ordnungsamt@nassen-
                                                                                                                 fels.de)zu melden.
                                                                                                                                                      9
                                     M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 08/2021
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS - Gemeinde Adelschlag
Verwaltung

             Punkte aus der Marktratssitzung in                                   - Genehmigung des beantragten Zuschusses von 3.379,50 Euro
                Nassenfels am 23.06.2021                                            für die Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges durch die
                                                                                    HvO Buxheim. Der ausdrückliche Dank gebührt an dieser
     In der Sitzung des Nassenfelser Marktrates am 23.06.2021                       Stelle ganz herzlich dem gesamten Team der HvO Buxheim
     wurden u.a. folgende Themen besprochen bzw. beschlossen:                       für den hervorragenden Dienst und wichtigen Einsatz für die
                                                                                    gesamte Bevölkerung in den letzten Jahren.
     - Vorstellung weiterer Details zum Förderverfahren „Bayerische
       Gigabitrichtlinie“ durch das Büro IK-T GmbH, Regensburg.                   - Beschluss zur Fortführung der Mitgliedschaft des Marktes
       Durch dieses Förderprogramm, an welchem sich der Markt                       Nassenfels in der LAG Altmühl-Donau auch für die LEADER-
       Nassenfels beteiligt, soll der Breitbandausbau (komplett Glas-               Förderperiode 2023-2027.
       faser) in den nächsten Jahren im gesamten Markt Nassenfels
       gestemmt werden.                                                           - Beschluss bezüglich diesjährigem Kinder-Ferienprogramm in
                                                                                    den Sommerferien, welches, ebenso wie im letzten Jahr, aus
     - Bestätigung der in den jeweiligen Dienstversammlungen der                    bekannten Gründen lediglich auf die beim Kreisjugendring
       FFW Nassenfels bzw. Meilenhofen/Zell von den aktiven Feu-                    Eichstätt bereits gebuchten Veranstaltungen sowie ggf. eine
       erwehrkameraden gewählten Kommandanten und Komman-                           von den Jugendbeauftragten zusammengestellte, allgemeine
       danten-Stellvertreter durch den Marktrat:                                    „Fragen“-Rallye beschränkt sein wird.
       • Nassenfels:
         - Kommandant Konrad Haberkern                                            - Beschluss bezüglich diesjährigem Kirchweih- und Advents-
         - Kommandanten-Stellvertreter Josef Göbel                                  markt, welche, ebenso wie im letzten Jahr, aus bekannten
       • Meilenhofen/Zell:                                                          Gründen und insbesondere auch aufgrund der aufwändi-
         - Kommandant Helmut Prokisch                                               gen Vorschriften nach dem gültigen Infektionsschutzgesetz
         - Kommandanten-Stellvertreter Christian Schiegl                            der bayerischen Staatsregierung, auch im Jahr 2021 ausfal-
                                                                                    len werden.
     - Widmung der Ortsstraße „Hallfeld“ sowie Umstufung (Auf-
       stufung) der Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges               - Information über Nichterhebung von Einwänden seitens des
       „Neunbaumweg“ zur Ortsstraße „Neunbaumweg“ sowie Um-                         Marktes Nassenfels im Rahmen der Beteiligung der Träger öf-
       stufung (Aufstufung) der Teilfläche des öffentlichen Feld- und               fentlicher Belange an der Aufstellung des Bebauungsplanes
       Waldweges „Vorderer Straßweg“ zur Ortsstraße „Neunbaum-                      „Riedweg II“ der Gemeinde Bergheim.
       weg“ in Zusammenhang mit dem neuen Baugebiet „Hallfeld
       in Nassenfels.                                                             - Information über Gestattung der Bauhofnutzung durch die
                                                                                    Pfarrei Nassenfels für bereits letztes Jahr geplanten, damals
     - Beschluss zur Errichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich                      aber ausgefallenen Kabarettabend mit „Säißer Sempf“ am
       neuen Baugebietes „Hallfeld“ in Nassenfels und somit eine                    24.07.2021.
       Erweiterung des bereits bestehenden Tempo-30-Bereiches.
                                                                                  - Information über Verringerung des Terminangebots in der
     - Festlegung des Namens „Floriansweg“ als Bezeichnung für die                  Corona-Schnellteststation im FFW-Haus Nassenfels wegen
       im neuen Baugebiet „Hundwegäcker II“ entstandene Straße.                     gesunkener Nachfrage auf einen Abend/Woche.

     - Beschluss des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich des                 - Information über Veröffentlichung der neuen Bodenrichtwer-
       Bauantrags zum Umbau und zur Aufstockung des bestehen-                       te 2020 für jede Gemeinde im Landkreis.
       den Wohnhauses mit Doppelgarage sowie Errichtung eines
       Geräteschuppens auf der FlNr. 190/2 Gemarkung Nassenfels,                  - Information über Vorlage und somit auch Beschluss der neu-
       Bei der Klaus 10 sowie Zustimmung zur beantragten Befrei-                    en Abwassergebührenkalkulation erst im 3. Quartal 2021.
       ung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze nach so-
       wie der beantragten Abweichungen hinsichtlich Wandhöhe                     - Information über erneute Gewährung eines Zuschusses von
       und Grenzbebauuung. Der Bauantrag wird zur Genehmigung                       200 Euro wie schon im Vorjahr an die Katholische Erwachse-
       an das Landratsamt Eichstätt weitergeleitet.                                 nenbildung Eichstätt (KEB).

     - Vertagung eines Beschlusses hinsichtlich der Bauvoranfra-                  - Information über interessante Möglichkeit des „mikar“ Car-
       ge zum Abbruch einer bestehenden Lagerhalle sowie Neu-                       sharing (siehe auch Gemeinde Buxheim), wodurch Privatper-
       bau einer Lagerhalle und Neubau eines Wohnhauses auf der                     sonen und Vereine z.B. ein über örtliches Sponsoring mitfi-
       FlNr. 673/2 Gemarkung Nassenfels, Schloßstraße, um für                       nanziertes Mietfahrzeug günstig leihen können, ohne dass
       eine Entscheidung nochmals weitere Informationen einho-                      am Ende ein großer Verwaltungsaufwand für den Markt oder
       len zu können.                                                               die VG Nassenfels entsteht. Der Anbieter wird zu einer Prä-
                                                                                    sentation des Sachverhaltes in eine der nächsten Sitzungen
     - Vorstellung und nochmalige Kenntnisnahme von den zusam-                      eingeladen.
       mengefassten Informationen bezüglich des Projektes „Woh-
       nen im Alter“ in Nassenfels. Der Marktrat bekräftig die Sinn-              - Beauftragung von Unterstützungsleistungen (Module A und
       haftigkeit des Projektes und signalisiert seine Unterstützung.               B) zum Breitbandausbau im Rahmen des Förderprogramms
       Die baurechtlich zur Umsetzung notwendigen Voraussetzun-                     „Bayerische Gigabitrichtlinie durch Annahme des vorliegen-
       gen und Grundlagen sollten durch einen vorhabenbezoge-                       den Angebotes des Ing. Büro´s IK-T GmbH Regensburg.
       nen Bebauungsplan geschaffen werden, für welchen daher
       im Vorfeld für die Beauftragung eines Planers mit der zuge-
       hörigen Bauleitplanung ein entsprechender städtebaulicher
       Vertrag mit dem Vorhabenträger ausgearbeitet und abge-
       schlossen werden soll.

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                                            M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 08/2021
Verwaltung

                                          Öffnungszeiten Wertstoffhof Nassenfels
Wegen Corona sind derzeit insbesondere folgende Punkte zu                   Im Landkreis Eichstätt gibt es keine allgemeine Sperrmüllab-
beachten:                                                                   fuhr zu festen Terminen. Die aktuelle Sperrmüllregelung be-
                                                                            steht aus zwei Komponenten:
- Am Tor erfolgt eine Einlasskontrolle. Einlass nur nach Auf-		             – Abgabe in haushaltsüblichen Mengen über Container im
  forderung.                                                                   Wertstoffhof
- Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln 		                  – Sperrmüllabholung auf Antrag direkt zu Hause
  (mind. 1,5m) für alle Personen auf dem Gelände.                           Gerade bei größeren Sperrmüllmengen bitten wir unserer Bür-
- Mund-Nase-Schutz für alle Personen auf dem Gelände.                       gerinnen und Bürger dringend, auch die zweite Alternative in
  Ohne Mund-Nase-Schutz kein Zugang!                                        Erwägung zu ziehen. Anmeldung über entsprechende Anmel-
- Arbeitshandschuhe für alle Personen auf dem Gelände.                      dekarten im Rathaus bzw. direkt online über die Webseite des
- Kein Zutritt für Minderjährige.                                           Landratsamtes möglich.
- Für den Fall, dass einzelne Container voll sind, wird die
  Anlieferung zurückgewiesen.                                               Aus gegebenem Anlass bitten wir, bei der Ablieferung im Wert-
                                                                            stoffhof die Sachen bei den Mitarbeitern anzumelden und
Durch erhöhtes Aufkommen können Wartezeiten anfallen, wir                   deren Anweisungen Folge zu leisten. Es ist schon mehrmals
bitten dringend um Beachtung der Auflagen und der Hinweise                  vorgekommen, dass eigenständig in die Container eingewor-
des Personals sowie um rücksichtsvolles Verhalten!                          fenen Wertstoffe und Abfälle nicht dorthin gehören und vom
                                                                            Personal wieder entfernt werden mußte.
Die bekannten Öffnungszeiten des Werstoffhofes Nassenfels
gelten weiterhin:
Der Wertstoffhof in Nassenfels ist
Dezember - Februar: samstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                Die Grüngutannahme im Wertstoffhof ist nur
März - November:       samstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                      von 01.02. bis 30.11. möglich
                       mittwochs 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr                       Dezentrale Sammelstellen für Sträucher- und Heckenschnitt
geöffnet.                                                                              in Meilenhofen, Zell und Wolkertshofen:
                                                                                                    01.03. - 15.04.
Im Wertstoffhof steht außerdem ausschließlich für die Bürge-                                        01.10. - 15.11.
rinnen und Bürger des Marktes Nassenfels und der Gemeinde
Egweil ein Bauschuttcontainer für die Abgabe von Bauschutt in                  Vorerst kann die Abfallfibel nur online auf der Internetseite
Kleinmengen von max. 1 m³ bereit. Die Gebühren für die Abga-                   des Landkreises Eichstätt: https://www.landkreis-eichstaett.
be von Bauschutt betragen pro m³ 30,00 €. Kleinere Mengen                                  de/abfallfibel/ abgerufen werden.
kosten entsprechend weniger.
                                                                                                         Unrat an den
                   Reinigungskraft                                                                     Altglascontainern
         für die Schule Nassenfels gesucht
                                                                             Leider kommt es immer wieder vor, dass an unseren Altglas-
Der Schulverband Nassenfels sucht für die Reinigung der Schu-                containern Müll und Verpackungsreste und sämtlicher Unrat
le Nassenfels ab sofort eine weitere Reinigungskraft.                        zurückgelassen wird bzw. einfach dort abgelegt wird. Dies ist
Der genaue Umfang der täglichen Arbeitszeit (werktags wäh-                   in keiner Weise akzeptabel. Bei Hinweisen bezüglich der Ver-
rend der Schulzeit) kann noch festgelegt werden.
Interessierte melden sich bitte bei:                                         ursacher behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Wir prüfen
1. Vorsitzender Thomas Hollinger, Schulstraße 9, 85128 Nas-                  aktuell auch, diese Plätze mittels Kameras zu überwachen.
senfels, per Mail an poststelle@nassenfels.de oder telefonisch               Bitte beachten Sie auch die Einwurfzeiten!
unter 0 84 24 / 89 11 0.
                                                                                          Krankenpflegeverein Nassenfels
                                                                           Der „Helferkreis“ des Krankenpflegevereins Nassenfels bietet
                                                                           für alle Senioren und Kranken in der Marktgemeinde Nassen-
                     Pflegeberatung                                        fels folgende Dienste an: Einkaufsdienst stellvertretend für
                                                                           oder zusammen mit den Senioren und Krankenfahrdienst zu
Die Krankenpflegevereine der VG Nassenfels bieten ihren                    umliegenden Ärzten oder Krankenhäusern.
Mitgliedern eine Pflegeberatung in ihrer häuslichen Umge-                  Wer einen dieser Dienste in Anspruch nehmen möchte, kann
bung                                                                       sich melden
an. Die Kosten hierfür übernimmt der jeweilige Krankenpfle-
geverein.                                                                  - für Nassenfels bei Renate Bruglachner, Tel. 08424/3923
                                                                           - für Wolkertshofen bei Christa Hollinger, Tel. 08424/298.
Bei Interesse bitte bei dem zuständigen
Vorstand anmelden.                                                                        Eltern-Kind-Gruppe „Flohkiste“
Nassenfels Fr. Renate Bruglachner 08424 / 3923
Egweil Hr. Matthias Pfaffel 08424 / 885233                                  Die Nassenfelser Eltern-Kind-Gruppe „Flohkiste“ trifft sich
Möckenlohe Hr. Klaus Wittmann 08424 / 1595                                  jeden Dienstag von 9.30 bis 11.00 Uhr im Pfarrheim zum ge-
Pietenfeld Hr. Georg Husterer 08421 / 2725                                  meinsamen Singen, Spielen und Basteln. Interessierte Eltern
Ochsenfeld Fr. Anke Thiede, 0151/67316574                                   oder Großeltern mit Kindern ab ca. 6 Monaten bis zum Kin-
oder in der Sozialstation Eichstätt 08421 50140                             dergarten sind recht herzlich eingeladen. Es ist keine Anmel-
                                                                            dung notwendig.

                                                                                                                                               11
                                      M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 08/2021
Verwaltung

     Gemeinde Egweil                                               Die Gemeinde Egweil ist Partner der N-ERGIE.
                                                                   Info: Ihr Bürgermeister ist per E-Mail unter johannes.schneider@nassenfels.de erreichbar.

        Bericht aus der Gemeinderatsitzung Egweil                                     Egweil. Der Inhalt des Fragebogens wurde ausführlich besprochen
                     vom 05.07.2021                                                   und die wünschenswerten Ergebnisse / Ziele diskutiert. Aufgrund der
                                                                                      fehlenden Kontaktmöglichkeiten in Vereinen, Kulturveranstaltungen
     Breitbandausbau; Förderverfahren Bayerische Gigabitrichtlinie;                   und bei größeren Familienzusammenkünften - bedingt durch die Co-
     Vorstellung Förderprogramms und Ablaufs durch Herrn Kopper-                      rona-Pandemie -, ist die Fragebogenaktion erst für das Frühjahr 2022
     schmidt, IK-T GmbH, Regensburg; weiteres Vorgehen. Beratung                      geplant. Jedem Gemeindebürger über 60 Jahre soll ein Fragebogen
     und Beschluss.                                                                   inklusive einem Rückumschlag zugesandt werden, die Angaben sind
     In der Gemeinderatssitzung am 01.03.2021 wurde das Büro IK-T für                 freiwillig und anonym.
     die notwendigen Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des För-                  Der Gemeinderat nimmt die Gestaltung und den Inhalt des Fragebo-
     derverfahrens beauftragt.                                                        gens zur Seniorenbefragung in der Gemeinde Egweil zur Kenntnis.
     Bürgermeister Schneider übergibt das Wort an Herr Kopperschmidt.                 Eine Wiedervorlage des Projekts „Seniorenbefragung“ wird Anfang
     Dieser informiert die Gemeinderatsmitglieder anhand einer Pow-                   des Jahres 2022 angestrebt.
     er-Point-Präsentation über die wichtigsten Eckpunkte und den Ab-
     lauf des Förderprogramms „Bayerische Gigabitrichtlinie“ zum Breit-               Pilotprogramm „Demografiefeste Kommune“ des Bayerischen
     bandausbau (komplett Glasfaser) in der Gemeinde Egweil.                          Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Teilnahme der
     Zukünftig soll jeder Privatanschluss mit 200Mbit/s symmetrisch an-               Gemeinde Egweil,
     gebunden sein, gewerbliche Anschlüsse mit mind. 1GBit/s. In Egweil               Der demografische Wandel auf kommunaler Ebene ist extrem hetero-
     sind 510 Hausanschlüsse voraussichtlich mit bis zu 90%& förderfähig.             gen. Darüber hinaus altert die Bevölkerung in den meisten Regionen
     Bis Ende des I. Quartals 2022 läuft nun die Markterkundung. Nach der             deutlich. Diese Entwicklungen stellen die Kommunen vor vielfältige
     Auswertung und der Genehmigung der Unterlagen kann anschl. der                   Aufgaben und beeinflussen ganz konkret die Lebensbedingungen der
     Kooperationsvertrag unterzeichnet werden. Mit der Inbetriebnahme                 Menschen vor Ort.
     des Glasfasernetzes zum Ende des Jahr 2026 zu rechnen                            Der Freistaat will mit dem Pilotprogramm „Demografiefeste Kommu-
     Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum Ablauf des Förder-                   ne“ Kommunen bei einer zukunftsfähigen Neuausrichtung unterstüt-
     programmes zur Kenntnis.                                                         zen. Das Programm soll den Kommunen helfen, auf die verschiede-
                                                                                      nen Herausforderungen des demografischen und gesellschaftlichen
     Aufstellung des Bebauungsplanes „Riedweg II“ der Gemeinde Berg-                  Wandels passgenau vor Ort zu reagieren und sich zukunftssicher und
     heim, Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher                  demografiefest aufzustellen.
     Belange nach §4 Abs. 2 BauGB,                                                    Ziel ist es, dass Kommunen eine fachübergreifende, strategische Hei-
     Der Gemeinderat Bergheim hat in seiner Sitzung am 27.01.2020 die                 mat- und Demografiestrategie erarbeiten. Bei dieser Gestaltung des
     Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Riedweg II“ im Hauptort der                  demografischen Wandels werden die Kommunen über bis zu vier
     Gemeinde beschlossen, um im Süden                                                Jahre begleitet und bedarfsgerecht unterstützt. Dabei sollen nicht
     Bergheims die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwei-                 nur Strukturen und Prozesse langfristig in den Kommunen etabliert
     terung des Gewerbegebiets „Am Riedweg“ zu schaffen. Der Gemein-                  werden, sondern die erarbeiteten fachübergreifenden und strategi-
     de Bergheim liegen derzeit zwei konkrete Anfragen für gewerbliches               schen Handlungsansätze auch anderen Kommunen mit ähnlichen He-
     Bauland vor. So wird eine Fläche für die Errichtung eines metallverar-           rausforderungen und Multiplikatoren zur Verfügung gestellt werden.
     beitenden Gewerbes sowie eines Gewerbes für Karosserie und Farbe                 In einer ersten Phase werden im Rahmen des Pilotprogramms insge-
     und Lacke benötigt.                                                              samt sieben Gemeinden ( eine Gemeinde je Regierungsbezirk) aus-
     Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Egweil nicht              gewählt. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen
     berührt werden.                                                                  Ausgaben. Die Zuwendung ist pro Zuwendungsempfänger auf einen
     Einwände werden nicht erhoben.                                                   Höchstbetrag begrenzt. Gemeinden erhalten für Beratungsleistun-
                                                                                      gen jährlich bis zu 30.000 Euro, max. insgesamt 90.000 Euro. Dazu
     Bauantrag auf Errichtung eines Geschäftshauses mit einer Wohn-                   stehen der jeweiligen Kommune jährlich 6.000 Euro für Sachkosten,
     einheit, Untere Str.,                                                            wie z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen, Veranstaltungen, etc.
     Die Firma HUGO GbR, Untere Str. 37, 85116 Egweil möchten auf dem                 zur Verfügung.
     Grundstück Fl.Nr. 775 und TF aus 774 ein Wohn- und Geschäftshaus                 Der Gemeinderat stimmt einer Bewerbung der Gemeinde Egweil für
     errichten. Laut Bauantrag sollen 13 Stellplätzen errichtet werden. Es            das Pilotprogramm „Demografiefeste Kommune“ zu und beauftragt
     sollen im Geschäftsbereich eine Bäckerei, Metzgerei, Getränkemarkt               den 1. Bürgermeister Schneider mit der Abgabe eines Bewerbungs-
     sowie eine Arztpraxis sowie ein Büro errichtet werden. Ein Grund-                bogens.
     stücksentwässerungsplan wurde bisher nicht vorgelegt. Es kann da-
     her nicht geprüft werden, ob die Entwässerung in den gemeindlichen               Zisternenförderung der Gemeinde Egweil, Erlass neuer Förderricht-
     Kanal gewährleistet werden kann bzw. ausreichend ist. Der vorgeleg-              linien, Beratung und Beschluss.
     te Stellplatznachweis ist aber nicht ausreichend, eine angeforderte              Das neuen Richtlinien zur Zisternenförderung waren bereits Thema in
     Nachberechnung wurde nicht vorgelegt.                                            der Sitzung am 03.05.2021 und 07.06.2021. Der Gemeinderat stimmt
     Der Gemeinderat verweigert daher das gemeindliche Einvernehmen                   den neuen „Förderrichtlinien für die Förderung von Zisternenanlagen
     für den Bauantrag zur Errichtung eines Geschäftshauses mit einer                 in der Gemeinde Egweil“ zu. Die neue Förderung tritt zum 01.07.2021
     Wohneinheit, Untere Straße, FlNr. 775, Gemarkung Egweil.                         in Kraft und löst die Satzung vom 03.12.2001 ab.

     Seniorenbefragung Gemeinde Egweil, Vorstellung eines Fragebo-                    Mitteilung:
     gens                                                                             a) Bürgermeister Schneider
     Das Thema „Seniorenbefragung“ wurde in den öffentlichen Teilen                   - Die neuen Bodenrichtwerte sind veröffentlicht und hängen in dem
     der Sitzungen im Jahr 2021 mehrmals angesprochen – jeweils unter                   gemeindlichen Schaukasten aus.
     „Verschiedenes, Wünsche, Anträge“. Der 1. Bürgermeister Schneider                - Das Bauvorhaben auf FlNr. 298 in der Ingolstädter Straße wurde mit
     bedankt sich beim 2. Bürgermeister Thomas Heinrich für die Erstel-                 dem LRA besprochen. Eine Satzung ist notwendig.
     lung eines Fragebogens für die Seniorenbefragung der Gemeinde

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                                                M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 08/2021
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