GEMEINDE MIT GESCHICHTE - GEMEINDE MIT ZUKUNFT Nr. 25 - Jahrgang 7. Dezember 2018

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GEMEINDE MIT GESCHICHTE - GEMEINDE MIT ZUKUNFT Nr. 25 - Jahrgang 7. Dezember 2018
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                                                 18. Jahrgang
                                            7. Dezember 2018

GEMEINDE MIT GESCHICHTE – GEMEINDE MIT ZUKUNFT   Nr.
GEMEINDE MIT GESCHICHTE - GEMEINDE MIT ZUKUNFT Nr. 25 - Jahrgang 7. Dezember 2018
Amtliche Bekanntmachungen
                                                                              Der vorstehende Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flä-
    Bekanntmachung der Gemeinde Niederzier                                    chennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 3 Baugesetzbuch ortsüblich
        Neuaufstellung des gemeindlichen                                      bekannt gemacht.
                                                                              Der Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nebst
            Flächennutzungsplanes                                             Begründung liegt in der Zeit vom
        Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit                                         17.12.2018 bis einschließlich 04.02.2019
                                                                              bei der Gemeinde Niederzier, Abteilung für Bau- und Planungswesen,
             gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch                                    Rathausstraße 8, 52382 Niederzier, Burggebäude (Zimmer 7), während
Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 gemäß                der Dienststunden
§§ 1 und 2 Baugesetzbuch beschlossen, den gemeindlichen Flächen-              montags-freitags, jeweils von 08.00 – 12.30 Uhr
nutzungsplan neu aufzustellen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung in           sowie dienstags von               14.00 – 16.00 Uhr und
der vorgenannten Sitzung mit der Durchführung der frühzeitigen Unter-         donnerstags von                   14.00 – 18.00 Uhr
richtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
beauftragt. In der Zwischenzeit wurden die Planunterlagen erstellt,           zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es besteht die Gelegenheit zur
sodass die frühzeitige Beteiligung nun auf dieser Grundlage durchge-          Einsicht sowie zur Äußerung und Erörterung des Planentwurfes mit
führt werden kann.                                                            einem/r sachkundigen Vertreter/in der Abteilung für Bau- und
                                                                              Planungswesen.
Ziele und Zweck der Planung:
Die Neuaufstellung des seit 1975 rechtsverbindlichen Flächennutzungs-         Sowohl die Bekanntmachung als auch die Entwürfe der Planunterlagen
planes der Gemeinde Niederzier ist erforderlich, weil die planerische Lauf-   sind auf der Internetseite der Gemeinde Niederzier (www.niederzier.de >
zeit von 15-20 Jahren bereits weit überschritten ist und der bereits          Rathaus & Politik > Bekanntmachungen / Offenlage) abrufbar.
über 60 Mal geänderte Plan nicht mehr den heutigen Planungsanforde-           Schriftliche Stellungnahmen können während der oben genannten Frist
rungen entspricht. Viele Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen            an die Gemeindeverwaltung Niederzier, Abteilung für Bau- und Pla-
und planerische Zielsetzungen haben sich seitdem geändert.                    nungswesen, Rathausstraße 8, 52382 Niederzier, gerichtet werden. Es
Ziel der Neuaufstellung ist es, möglichst große Handlungsspielräume für       wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellung-
die gemeindliche Entwicklung zu schaffen, die dann in den nächsten 15         nahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplanentwurf unbe-
Jahren durch verbindliche Bauleitplanung konkretisiert werden können.         rücksichtigt bleiben.
Weitere Informationen zu der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes,        Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
dem Ablauf des Verfahrens sowie den zu einem späteren Zeitpunkt               Niederzier, den 27.11.2018
geplanten Informationsveranstaltungen finden Sie auf der Internetseite        Der Bürgermeister
der Gemeinde Niederzier.                                                      (Heuser)
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes betrifft das gesamte            Bestätigung
Gemeindegebiet und ist in der nachstehenden Skizze dargestellt:               gem. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung vom 26.08.1999
                                                                              (GV.NRW. S. 516) für sonstige Bekanntmachungen.
                                                                              Hiermit bestätige ich, dass die beigefügte Bekanntmachung dem
                                                                              Beschluss des Rates vom 22.06.2017 entspricht.
                                                                              Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung wurde
                                                                              geprüft, dass der Beschluss des Rates ordnungsgemäß zustande
                                                                              gekommen ist.
                                                                              Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen waren nicht einzuholen.
                                                                              Sonstige Vorschriften, die vor der öffentlichen Bekanntmachung zu
                                                                              beachten waren, wurden eingehalten.
                                                                              Niederzier, den 27.11.2018
                                                                              Der Bürgermeister
                                                                              (Heuser)

2                       niederzier
GEMEINDE MIT GESCHICHTE - GEMEINDE MIT ZUKUNFT Nr. 25 - Jahrgang 7. Dezember 2018
Mit dieser Bekanntmachung wird die 60. Änderung des Flächen-
                     Bekanntmachung                                       nutzungsplans der Gemeinde Niederzier gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
                                                                          rechtswirksam.
           der Genehmigung der 60. Änderung
                                                                          Gemäß § 27a VwVfG ist die Bekanntmachung auch über die Internet-
               des Flächennutzungsplanes                                  seite der Gemeinde Niederzier (http://www.niederzier.de > Rathaus &
       der Gemeinde Niederzier, Ortschaft Oberzier                        Politik > Bekanntmachungen/Offenlage) abrufbar.
Der Rat der Gemeinde Niederzier hat den Beschluss gefasst, den Flächen-   Hinweise
nutzungsplan zu ändern. In seiner Sitzung am 11.10.2018 hat der Rat den   1. Es wird darauf hingewiesen, dass
Darstellungen der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt.         a. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die geringfügige Erweite-              Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
rung des bestehenden Gewerbegebietes. Der unmittelbar angrenzende            b. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beacht-
Grundstückseigentümer plant die Errichtung einer Halle zur Restaura-            liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-
tion und Ausstellung von Oldtimern.                                             ungsplans und des Flächennutzungsplans und
Der Geltungsbereich der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der           c. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-
Gemeinde Niederzier ist in der nachstehenden Skizze dargestellt:                gungsvorgangs dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht inner-
                                                                                halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen-
                                                                                über der Gemeinde Niederzier unter Darlegung des die Verletzung
                                                                                begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
                                                                          2. Gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW kann eine Verletzung von Verfahrens- und
                                                                             Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen von
                                                                             Satzungen, sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und Flächen-
                                                                             nutzungsplänen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung
                                                                             nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
                                                                          a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
                                                                             Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
                                                                          b. die Satzung, die ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut-
                                                                             zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht
                                                                             worden,
                                                                             c. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
                                                                             d. der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
                                                                                vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat-
                                                                                sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
                                                                          Niederzier, den 20.11.2018
                                                                          Der Bürgermeister
                                                                          (Heuser)
Mit Verfügung vom 13.11.2018, Az.: 35.2.11-25-85/18 hat die höhere        Bestätigung
Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) die 60. Änderung des Flä-      gem. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung vom 26.08.1999
chennutzungsplanes der Gemeinde Niederzier gemäß § 6 Absatz 1 des         (GV.NRW. S. 516) für sonstige Bekanntmachungen.
Baugesetzbuches genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird             Hiermit bestätige ich, dass die 60. Änderung des Flächennutzungs-
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung hat folgenden         planes dem Beschluss des Rates vom 11.10.2018 entspricht.
Wortlaut:
                                                                          Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung wurde
„G E N E H M I G U N G                                                    geprüft, dass der Beschluss des Rates ordnungsgemäß zustande
Gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat           gekommen ist.
der Gemeinde Niederzier am 11.10.2018 beschlossene 60. Änderung           Die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung der Bezirksregierung
des Flächennutzungsplans.                                                 Köln gemäß § 6 BauGB wurde am 13.11.2018 unter dem Aktenzeichen
Die im Folgenden aufgeführten Nebenbestimmungen sind zu beachten:         35.2.11-25-85/18 erteilt.
Auflage                                                                   Sonstige Vorschriften, die vor der öffentlichen Bekanntmachung zu
1. Auf der Planurkunde ist in der Planzeichenerklärung der Unterpunkt     beachten waren, wurden eingehalten.
   „Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne             Niederzier, den 20.11.2018
   des Naturschutzrechtes“ um den Zusatz „hier: Landschaftsschutz-        Der Bürgermeister
   gebiet“ zu ergänzen.                                                   (Heuser)
Im Auftrag
gez. Michallik“
Bekanntmachungsanordnung
Die erteilte Genehmigung der Bezirksregierung Köln zur vorstehenden
Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit öffentlich bekannt-
gemacht.
Die genehmigte 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Niederzier nebst Begründung mit Umweltbericht und
zusammenfassender Erklärung liegt ab sofort in der Abteilung für Bau-
und Planungswesen, Rathausstraße 8, 52382 Niederzier, Burgge-
bäude, Zimmer 7, öffentlich aus und kann dort während folgender
Zeiten von jedermann eingesehen werden:
montags-freitags, jeweils von 08.00 – 12.30 Uhr
sowie dienstags von           14.00 – 16.00 Uhr und
donnerstags von               14.00 – 18.00 Uhr.
Über den Inhalt der Änderung einschließlich der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

                                                                                                            niederzier                           3
GEMEINDE MIT GESCHICHTE - GEMEINDE MIT ZUKUNFT Nr. 25 - Jahrgang 7. Dezember 2018
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
 Bekanntmachung der Gemeinde Niederzier                                     der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes B 13                   2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
                                                                            Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs-
Der Rat der Gemeinde Niederzier hat in seiner Sitzung am 11.10.2018         planes und des Flächennutzungsplanes und
die 3. Änderung des Bebauungsplanes B 13, Ortschaft Oberzier,
                                                                         3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs-
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der
                                                                            vorganges wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma-
Beschluss des Rates der Gemeinde Niederzier wird hiermit öffentlich
                                                                            chung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich
bekannt gemacht.
                                                                            gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die geringfügige Erweiterung des         begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1
bestehenden Gewerbegebietes. Der unmittelbar angrenzende Grund-             gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
stückseigentümer plant die Errichtung einer Halle zur Restauration und
                                                                         Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Ausstellung von Oldtimern.
                                                                         Westfalen kann eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes B 13 ist in      dieses Gesetzes gegen Satzungen (Bebauungsplan), sonstige ortsüb-
der nachstehenden Skizze dargestellt:                                    liche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines
                                                                         Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es
                                                                         sei denn,
                                                                            a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebe-
                                                                               nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
                                                                            b. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der
                                                                               Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
                                                                               gemacht worden,
                                                                            c. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
                                                                               oder
                                                                            d. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
                                                                               vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat-
                                                                               sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
                                                                         Niederzier, den 20.11.2018
                                                                         Der Bürgermeister
                                                                         (Heuser)
                                                                         Bestätigung
                                                                         gem. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung vom 26.08.1999
                                                                         (GV.NRW. S. 516) für sonstige Bekanntmachungen.
                                                                         Hiermit bestätige ich, dass die beigefügte Bekanntmachung dem
                                                                         Beschluss des Rates vom 11.10.2018 entspricht.
                                                                         Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung wurde
                                                                         geprüft, dass der Beschluss des Rates ordnungsgemäß zustande
                                                                         gekommen ist.
                                                                         Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen waren nicht einzuholen.
                                                                         Sonstige Vorschriften, die vor der öffentlichen Bekanntmachung zu
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes B 13, Ortschaft Oberzier, nebst      beachten waren, wurden eingehalten.
Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklä-          Niederzier, den 20.11.2018
rung gemäß § 10a BauGB liegt ab sofort in der Abteilung für Bau- und     Der Bürgermeister
Planungswesen, Rathausstraße 8, 52382 Niederzier, Burggebäude,
Zimmer 7 öffentlich aus und kann dort während folgender Zeiten von       (Heuser)
jedermann eingesehen werden:
montags-freitags, jeweils von 08.00 – 12.30 Uhr
sowie dienstags von              14.00 – 16.00 Uhr und
donnerstags von                  14.00 – 18.00 Uhr.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß
§ 10 Abs. 3 S. 4 BauGB in Kraft.
Gemäß § 27a VwVfG ist die Bekanntmachung auch über die Internet-
seite der Gemeinde Niederzier (http://www.niederzier.de > Rathaus
& Politik > Bekanntmachungen / Offenlagen) abrufbar.
                                Hinweise:
Gemäß § 44 Abs. 3 S. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (GBGI. I. S. 2414) kann der Entschädigungsberech-
tigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB
bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann gemäß
§§ 44 Abs. 3 S. 2 BauGB die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbei-
führen, dass er die Leistungen der Entschädigung schriftlich bei dem
Entschädigungspflichtigen beantragt.
Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn
nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile ein-
getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 BauGB „Frist für die Geltendmachung der Verletzung von
Vorschriften“ werden unbeachtlich

4                      niederzier
GEMEINDE MIT GESCHICHTE - GEMEINDE MIT ZUKUNFT Nr. 25 - Jahrgang 7. Dezember 2018
Mitteilungen der Verwaltung
                                                                   Tipps und Termine
                                                                                                                      Hinweis an alle Hundehalter
         Was ist los
                                                                       für die Zeit vom
                                                               08. Dezember 2018 bis                                  in der Gemeinde Niederzier
              in der Gemeinde
                                                                   23. Dezember 2018                     Die Gemeinde Niederzier wird ab sofort verstärkt Kontrollen der
                                                                                                         Hundehalter im gesamten Gemeindegebiet durch die Politessen und

                        Niederzier
                                                                                                         Mitarbeiter des Ordnungsamtes durchführen lassen.
                                                                                                         Diese Maßnahme ist notwendig, da immer wieder Hundehalter auffallen,
                                                                                                         die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß bei der Gemeinde Niederzier zur
                                                                                                         Zahlung der Hundesteuer angemeldet haben.
Sonntag, den 09.12.18                                                                                    Sehen Sie diese Maßnahme bitte in erster Linie im Sinne der Steuer-
Huchem-Stammeln 15.00 Uhr Weihnachtskonzert der Musik-                                                   gerechtigkeit und im Interesse der vielen Hundehalter, die ihre Hunde
                     gruppe ‘79, St. Josef Kirche                                                        korrekt angemeldet haben.
Oberzier             16.00 Uhr Konzert mit „Spirits of HamONie“,
                     Wohnanlage Sophienhof                                                               Laut § 7 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Niederzier ist
                                                                                                         der Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach
Mittwoch, den 12.12.18                                                                                   der Aufnahme oder – wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von
Oberzier             15.30 Uhr Musikreise am Klavier, Wohnanlage                                         ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von 2 Wochen,
                     Sophienhof                                                                          nach dem der Hund 3 Monate alt geworden ist, bei der Gemeinde anzu-
Freitag, den 14.12.18                                                                                    melden.
Oberzier             10.30 Uhr Gottesdienst, Wohnanlage Sophienhof                                       Falls von Ihnen ein Hund bzw. mehrere Hunde gehalten wird/werden
                     18.30 Uhr Konzert Mandolinenclub Pier, Wohn-                                        und bisher keine Anmeldung aller Hunde zur Hundesteuer erfolgte, sind
                     anlage Sophienhof                                                                   Sie verpflichtet, dies unverzüglich nachzuholen.
Samstag, den 15.12.18                                                                                    Wer seinen Hund/seine Hunde entgegen § 7 Abs. 1 der Hundesteuer-
Oberzier             14.00 Uhr Weihnachtsmarkt, Haus Horn                                                satzung nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungs-
                     10.00 – 13.00 Uhr Kindersachentrödelmarkt im                                        widrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann,
                     Clubhaus des Tv Huchem-Stammeln                                                     Anmeldungen sind möglich beim Steueramt der Gemeinde Niederzier,
Sonntag, den 16.12.18                                                                                    Rathausstraße 8, 52382 Niederzier, Zimmer 10. Das Anmelde-
Krauthausen          17.00 Uhr Weihnachtskonzert Ellbachklänge                                           formular kann über die Internetseite der Gemeinde Niederzier
                     Niederzier e.V. & Kapelle K, Hof Keuten                                             (www.niederzier.de) abgerufen werden.
Oberzier             10.00 Uhr Weihnachtsmarkt, Haus Horn                                                Mit freundlichen Grüßen
Montag, den 17.12.18                                                                                     Das Steueramt der Gemeinde Niederzier
Oberzier             10.00 Uhr Evangelischer Gottesdienst, Wohnan-
                     lage Sophienhof
Dienstag, den 18.12.18
Oberzier             16.30 Uhr Schülervorspiel der Musikschule
                     Niederzier, Wohnanlage Sophienhof
Donnerstag, den 20.12.18                                                                                      Wichtige Information des Steueramtes
Oberzier             15.30 Uhr Konzert „Jede Daach es e Jeschenk“
                     mit M. Kampmann un I. Ittel-Fernau, Wohnan-                                         Anträge auf Abzug von nicht in die öffentliche Abwasserbeseiti-
                     lage Sophienhof                                                                     gungsanlage eingeleiteten Frischwassermengen bei der Berech-
                                                                                                         nung der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2018 sind bis
                                                                                                         spätestens 15.01.2019 bei der Gemeinde Niederzier einzureichen.
                                                                                                         Alle Abwassergebührenpflichtigen, die einen geeichten privaten
                                                                                                         Wasserzähler bei der Gemeinde angemeldet haben, werden gemäß § 4
                                                                                                         Abs. 5 der Satzung der Gemeinde Niederzier über die Erhebung von
                                                                                                         Kanalanschlussbeiträgen, getrennten Abwassergebühren und Kosten-
                                                                                                         ersatz für Grundstücksanschlüsse vom 14.12.2007 in der derzeit
                                                                                                         geltenden Fassung gebeten, die in Abzug zu bringenden Wassermengen
                                                                                                         (z. B. für die Bewässerung von Garten-, Rasen- und landwirtschaftlich
                                                                                                         genutzten Flächen – nicht jedoch für Schwimmbecken und Pools,
                                                                                                         weil dieses Wasser als Abwasser gilt -) für das Jahr 2018 bis spä-
                                                                                                         testens zum 15.01.2019 durch einen schriftlichen Antrag geltend zu
                                                                                                         machen.
                                                                                                         Der Antragsvordruck ist auf der Internetseite der Gemeinde
                                                                                                         Niederzier www.niederzier.de
                                                                                                         unter der Rubrik “Rathaus&Politik – Bürgerservice – Formularser-
                                                                                                         ver –Merkblatt mit Anmelde- und Antragsformular "Zwischenzäh-
                                                                                                         ler Gartenbewässerung" abzurufen oder bei der Zentrale bzw. in
IMPRESSUM                                                                                                Zimmer 9/10 des Verwaltungsneubaus erhältlich.
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes:                                           Nach Ablauf der v. g. Antragsfrist kann eine Berücksichtigung der nicht
Der Bürgermeister, Rathausstraße 8, 52382 Niederzier, Telefon (0 24 28) 8 40                             der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführten Wasser-
Für den übrigen Inhalt und für den Anzeigenteil verantwortlich:
Herausgeber: Porschen & Bergsch, Am Roßpfad 8, 52399 Merzenich
                                                                                                         mengen für das Jahr 2018 nicht mehr erfolgen. Wird in einem Jahr kein
Telefon (0 24 21) 95 247-92, Telefax 97 24 01, www.porschen-bergsch.de                                   Antrag auf Abzug gestellt, kann zudem bei einem Antrag im Folgejahr
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich und wird kostenlos an die Haushalte im Gemeindegebiet verteilt.       nicht die volle Differenz zum zuletzt gemeldeten Zählerstand abgezo-
Das Amtsblatt ist im Einzelbezug durch den Verlag zu beziehen. Unverlangt eingesandtes Text- und Bild-   gen werden, es erfolgt dann lediglich eine anteilmäßige Berechnung.
material wird nicht zurückgesandt. Vom Herausgeber gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht.     Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Steueramtes unter
Auflage: 6.300 Exemplare
                                                                                                         Tel. 84-201,84-202 oder 84-203 gerne zur Verfügung.

                                                                                                                                          niederzier                          5
GEMEINDE MIT GESCHICHTE - GEMEINDE MIT ZUKUNFT Nr. 25 - Jahrgang 7. Dezember 2018
Wir gratulieren zum Geburtstag                                   Dienstjubiläen bei der Gemeinde Niederzier
22.12.2018                                                                 Gertrude Böhr aus Oberzier nach über 47 Dienstjahren
Frau Anna Maria, Moll (geb. Cremer), Mittelstr. 22, 52382 Huchem-
Stammeln                                                       86 Jahre
                                                                                     in den Ruhestand verabschiedet
                                                                          Im Jahr 2018 konnten mehrere Mitarbeiter der Gemeinde Niederzier
23.12.2018                                                                auf 25 bzw. 40 Dienstjahre zurückblicken.
Frau Hubertine Frohn, (geb. Müthrath), Schlossstr. 115j, 52382 Hambach
                                                                          Gabriele Rauer aus Niederzier begann im Jahre 1978 ihre Ausbildung
                                                               83 Jahre
                                                                          zur Verwaltungsangestellten, die sie im Jahre 1981 abschloss. Seit
                                                                          1981 ist sie im Haupt- und Personalamt der Gemeindeverwaltung
          Das Team der „Kleiderkammer“                                    Niederzier eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählt neben der Personalver-
                                                                          waltung unter anderem auch die Betreuung gemeindlicher Gremien
                                                                          und die Vorbereitung von Wahlen.
First-    -Shop im LaFontana bedankt sich bei der Niederzierer Bevöl-     Gleichfalls auf 40 Dienstjahre blickt Josef Dohr aus Niederzier zurück.
kerung für die oft sehr guten Kleider- und Sachspenden, die vielen        Ebenfalls im Jahre 1978 als Auszubildender zum Verwaltungsange-
Bedürftigen eine große Hilfe sind und wünscht ein frohes Weihnachts-      stellten eingestellt, war Josef Dohr im Anschluss von 1981 bis im Jahr
fest und ein wunderbares, glückliches Jahr 2019!                          2001 abwechselnd im Sozialamt sowie im Schul-, Sport- und Kultur-
                                                                          amt eingesetzt, bevor er im Jahre 2001 zum Kassenverwalter der
                                                                          Gemeinde Niederzier bestellt wurde.
    Wichtiger Hinweis zu den Öffnungszeiten                               Seit mehr als 25 Jahren steht Sylvia Heinen aus Jülich als Erzieherin im
      der Gemeindeverwaltung zwischen                                     Dienst der Gemeinde Niederzier. Nach Ableistung des Anerkennungsjahres
                                                                          im Jahr 1986 im Kindergarten Rathausstraße in Niederzier war Sylvia Heinen
     Weihnachten und dem Jahreswechsel                                    in verschiedenen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Niederzier tätig.
                                                                          Derzeit ist sie als Gruppenleitung im Familienzentrum Niederzier tätig.
    Die Gemeindeverwaltung Niederzier bleibt am Donnerstag,               Nach 47 Dienstjahren bei der Gemeindeverwaltung Niederzier wird
          den 27.12.2018, und Freitag, den 28.12.2018,                    Gertrude Böhr aus Oberzier zum Jahresende in den Ruhestand verab-
             für den Publikumsverkehr geschlossen.                        schiedet. Gertrude Böhr trat zum 01.07.1971 nach Ihrer Ausbildung zur
Für unaufschiebbare Notfälle sind das Standesamt und das Ein-             Rechtsanwaltsgehilfin in den Dienst der Gemeinde Niederzier. Durch-
wohnermeldeamt am 27.12.2018 in der Zeit von 10.00 Uhr bis                gehend war sie seit dieser Zeit in der Personalabteilung der Gemeinde-
12.30 Uhr erreichbar.                                                     verwaltung Niederzier tätig und hierbei ein verlässlicher Ansprechpartner
Die Anmeldung von Eheschließungen ist an diesem Tag nicht                 für die Mitarbeiter der Gemeinde Niederzier.
möglich.                                                                  Bürgermeister Hermann Heuser dankte den Jubilaren in einer kleinen
Es wird darum gebeten, wichtige Angelegenheiten, insbesondere             Feierstunde im Beisein des Personalrates für die geleisteten Dienste in
die Beantragung von Ausweisdokumenten o.ä , rechtzeitig vor den           der Gemeinde Niederzier, verbunden mit dem Wunsch, noch viele
Feiertagen zu regeln, da eine Bearbeitung an den vorgenannten             Jahre auf den Sachverstand der langjährig beschäftigten Mitarbeiterin-
Tagen nur sehr eingeschränkt möglich ist.                                 nen zurückgreifen zu können. An Gertrude Böhr richtete der Bürger-
Zu Rückfragen bezüglich etwaiger Bearbeitungszeiten für Aus-              meister die besten Wünsche für die Zukunft und stellte fest, dass ihr
weisdokumente steht das Bürgeramt unter 02428/84-104 oder                 großer Erfahrungsschatz künftig sehr fehlen wird.
105 zur Verfügung.

                                                                          Bürgermeister Hermann Heuser mit den Jubilaren Josef Dohr, Sylvia
                                                                          Heinen, Gabriele Rauer und Gertrude Böhr (v. l.).

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GEMEINDE MIT GESCHICHTE - GEMEINDE MIT ZUKUNFT Nr. 25 - Jahrgang 7. Dezember 2018
Merscher Höhe in Jülich zu entwickeln. Das über 50 Hektar große,
              Niederzier, Jülich und Titz                                               interkommunale Gewerbegebiet, in dem neben herkömmlichen Gewer-
                                                                                        beflächen auch ein Sonderbereich für Forschung und Entwicklung aus-
           gründen Brainergy-Park GmbH-                                                 gewiesen werden soll, trägt den Namen „Brainergy-Park“ und soll
Innovationen aus der Region- Arbeitsplätze für die Region                               künftig einen wichtigen innovativen Eckpfeiler auf dem Forschungsge-
                                                                                        biet der erneuerbaren Energien und der Digitalisierung darstellen.
                                                                                        Umgesetzt werden die Planungen unter Mitwirkung des Fachhoch-
                                                                                        schul-Campus Jülich, des Forschungszentrums und des Deutschen
                                                                                        Zentrums für Luft- und Raumfahrt.
                                                                                        Der Sonderbereich mit spezieller Versorgungsinfrastruktur ist nur mit
                                                                                        hoher öffentlicher Förderung umsetzbar, die erwartet wird.
                                                                                        Die Zusammenarbeit der drei Kommunen wird durch jeweils einstim-
                                                                                        mige Ratsbeschlüsse getragen.
                                                                                        Die Bürgermeister von Jülich, Titz und Niederzier unterzeichneten
                                                                                        am 20.11.2018 einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag der
                                                                                        „Brainergy-Park- GmbH“, der den zukünftigen gemeinsamen Betrieb
                                                                                        und die partnerschaftliche Weiterentwicklung des „Brainergy-Parks“
                                                                                        zum Inhalt hat. Der Vertrag sieht 50 Prozent der Anteile bei der Stadt
Die Bürgermeister Jürgen Frantzen, Axel Fuchs und Hermann Heuser                        Jülich, 27 Prozent bei der Gemeinde Niederzier und 23 Prozent bei der
(v. l.) bei der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages.                              Gemeinde Titz vor.
                                           Foto: Stadt Jülich/Gisa Stein                Die Bürgermeister hoffen, dass die Erschließung der regulären
Vor rund dreieinhalb Jahren haben sich die Kommunen Niederzier, Titz                    Gewerbeflächen Ende 2019 starten kann. Mit Aufnahme des Betriebs
und Jülich im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit                                 der ersten Unternehmen sollen 2020 die ersten Arbeitsplätze im
zusammengeschlossen, um ein gemeinsames Gewerbegebiet auf der                           „Brainergy-Park“ entstehen.

                                                                     GEMEINDE NIEDERZIER
                                                     Die Gemeinde Niederzier stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                               eine/einen Verwaltungsfachangestellte(n)/Verwaltungswirt(in)
              zur Verstärkung der Zentralen Vergabestelle – MILAN Kommunale Dienstleistungs mbH-
                                                   in Vollzeit
 ein.
 Die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Niederzier ist ein Zusammenschluss der Stadt Linnich, der
 Gemeinden Merzenich, Inden und Niederzier in der Rechtsform der GmbH und führt als zentrale Vergabestelle Beschaffungsmaß-
 nahmen für die Gesellschafterkommunen durch.
 Ihre Aufgaben:                                                             Weiterhin erwarten wir
 • Unterstützung beim Ausbau der Zentralen Vergabestelle                    • angemessenes und sicheres Auftreten im Umgang mit Dritten
 • (administrative) Unterstützung, Organisation, Vor- und Nachberei-        • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
   tung sowie Begleitung und Durchführung von Vergabeverfahren              • Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
   unter Beachtung des geltenden Vergaberechts (insb. VOB, UVgO,            • Fähigkeit sowohl zur Teamarbeit als auch zu selbständiger
   VgV, GWB, TvgG)                                                            Arbeitsweise
 • (administrative) Unterstützung in der Organisation und im operativen     • sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office)
   Tagesgeschäft der GmbH, wie Vertragsmanagement (unter Berück-            • Bereitschaft zur Fortbildung
   sichtigung der Vorschriften VOB/B, VOL/B, HOAI), Rechnungsprüfung,       Von Vorteil sind:
   Zahlungsabwicklung, Führung von Statistiken, Buchhaltung                 • Grundkenntnisse im Vergaberecht und Wirtschaftsprivatrecht
 Wir erwarten:                                                              • Grundkenntnisse der Buchhaltungssoftware DATEV
 Eine bestandene Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 1, 2.               Wir bieten Ihnen:
 Einstiegsamt oder vergleichbare abgeschlossene Ausbildung                  • ein verantwortungsvolles, interessantes und anspruchsvolles
 zum/zur Verwaltungsfachangestellten (min. Angestelltenprüfung I);            Aufgabengebiet
 zudem erfordert die Tätigkeit ein hohes Maß an engagiertem und             • das Arbeiten in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
 selbstständigem Handeln, aber auch Einsatzbereitschaft und Flexi-          • Fortbildung
 bilität, gute Kommunikationsfähigkeit innerhalb des Teams und den          • Betriebliche Altersvorsorge
 einzelnen Fachbereichen der der Zentralen Vergabestelle angehöri-
 gen Kommunen.
                     Die Vergütung/Besoldung der Stelle richtet sich nach Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 8.
                           Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 17.12.2018 an
                                                        Gemeinde Niederzier -Personalamt-
                                                         Rathausstraße 8, 52382 Niederzier
 Entsprechend § 8 des Landesgleichstellungsgesetzes wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und Frauen bei gleicher Eignung,
 Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass Bewer-
 bungen geeigneter Schwerbehinderter ausdrücklich erwünscht sind.
 Zu Rückfragen stehen Ihnen der zuständige Fachbereichsleiter, Herr Lauterbach, (dlauterbach@niederzier.de, Tel.: 02428/84-800) sowie Herr Schiefer (wschiefer@niederzier.de,
 Tel.: 02428/84-500) von der Personalabteilung gerne zur Verfügung.
 Bewerbungen per E-Mail sind ausdrücklich erwünscht und möglichst in einem PDF-Dokument zusammenzufassen.
 Bitte verwenden Sie nur Kopien, da eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. Die Personalabteilung der Gemeinde Niederzier sichert Ihnen die Aufbewahrung der
 Bewerbungsunterlagen für sechs Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu. Werden die Unterlagen in diesem Zeitraum nicht von Ihnen abgeholt, werden sie anschließend
 zuverlässig und datengeschützt vernichtet.
 Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erfolgt keine Auslagen- sowie Fahrtkostenerstattung.

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GEMEINDE MIT GESCHICHTE - GEMEINDE MIT ZUKUNFT Nr. 25 - Jahrgang 7. Dezember 2018
GEMEINDE NIEDERZIER
    Die Gemeinde Niederzier stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
          eine/einen Sozialpädagogen/in/Sozialarbeiter/in
    ein.
    Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
    Der Einsatzbereich erfolgt in der offenen und aufsuchenden Kinder-
    und Jugendarbeit in allen Ortschaften der Gemeinde überwiegend
    im Nachmittags- und Abendbereich. Die Aufgaben beinhalten die
    Durchführung, Organisation und Planung von Freizeitangeboten
    inklusive Ferienveranstaltungen. Die Vergütung richtet sich nach
    den Bestimmungen des Tarifvertrages für den Sozial- und Erzie-
    hungsdienst je nach persönlicher und fachlicher Eignung. Wegen
    des Einsatzes in den verschiedenen Ortschaften der Gemeinde wird
    Mobilität vorausgesetzt.
    Schwerbehinderte Bewerber/innen werden zur Besetzung der
    Stelle bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt
    berücksichtigt.
    Ihr Interesse wurde geweckt?
    Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen
    bitte bis spätestens 17.12.2018 an
                           Gemeinde Niederzier
                               -Personalamt-
                             Rathausstraße 8
                             52382 Niederzier
    Entsprechend § 8 des Landesgleichstellungsgesetzes wird darauf
    hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich
    erwünscht sind und Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und
    fachlicher Leistung bevorzugt werden, sofern nicht in der Person
    eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Ebenso wird
    darauf hingewiesen, dass Bewerbungen geeigneter Schwer-
    behinderter ausdrücklich erwünscht sind.
    Zu Rückfragen bezüglich des Aufgabenfeldes steht Ihnen der zu-
    ständige Abteilungsleiter, Herr Rombey, (frombey@niederzier.de,
    Tel.: 02428/84-300) gerne zur Verfügung. Bei arbeitsrechtlichen
    Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung, Herrn Schiefer
    (wschiefer@niederzier.de, Tel.: 02428/84-500) oder Herrn Stier
    (sstier@niederzier.de, Tel.: 02428/84-505).
    Bewerbungen per E-Mail sind ausdrücklich erwünscht und mög-
    lichst in einem PDF-Dokument zusammenzufassen.
    Bitte verwenden Sie nur Kopien, da eine Rücksendung der Unter-
    lagen nicht erfolgen kann. Die Personalabteilung der Gemeinde
    Niederzier sichert Ihnen die Aufbewahrung der Bewerbungsunter-
    lagen für sechs Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu. Werden
    die Unterlagen in diesem Zeitraum nicht von Ihnen abgeholt, werden
    sie anschließend zuverlässig und datengeschützt vernichtet.
    Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erfolgt keine Auslagen-
    sowie Fahrtkostenerstattung.

    GEBR. BLUM
    Container von 7 bis 33 m3
    Anlieferung von Sand, Splitt,
    Kies, Recycling-Material
    im Container
    Eisen- und Metall-
    großhandel (Annahme
    von Altmetall/Schrott)
    Flach-Container-Dienst
    Entsorgungsfachbetrieb
    52382 Niederzier-Berg
    Telefon (0 24 28) 42 72 / 26 34 · Telefax (0 24 28) 63 96

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GEMEINDE MIT GESCHICHTE - GEMEINDE MIT ZUKUNFT Nr. 25 - Jahrgang 7. Dezember 2018
Der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale (kdvz) Rhein-Erft-Rur ist als IT-Dienstleister Partner und erster Ansprechpartner
für 33 Kommunalverwaltungen im Raum Köln in allen Fragen der Informationstechnologie für die öffentliche Hand. Für ihre Kunden hält die
kdvz ein umfangreiches Serviceangebot vor – von der Bereitstellung kommunaler Fach-Software bis zur Versorgung mit professionellen IT-
Infrastrukturen. Die kdvz beschäftigt in Frechen rd. 110 Mitarbeiter/innen und bildet seit Jahren erfolgreich IT-Nachwuchskräfte aus.
Für den Bereich IT-Support an Schulen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, zunächst befristet für zwei Jahre und mit einer
guten Perspektive auf eine langfristige Beschäftigung, einen

                                                      IT-Systemintegrator (m/w/d)
In einer komplexen IT-Infrastruktur entwickeln und implementieren Sie Lösungsansätze und stellen die Administration sowie den reibungs-
losen Ablauf der IT-Infrastruktur an Schulen im Kreis Düren (Schwerpunkt Kreuzau, Nideggen, Vettweiß, Merzenich und Inden) sicher. Der
Einsatzstandort und der Hauptwirkungsbereich befinden sich in der Gemeinde Kreuzau. Sie sind verantwortlich für die Planung, Installation
und Administration der gesamten Schulhardware und deren Infrastruktur.
Die kdvz Rhein-Erft-Rur strebt eine Erhöhung des Anteils der beim Zweckverband beschäftigten Frauen an. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht. Gleichermaßen sind Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen willkommen.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das Online-Portal unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins.
Für etwaige Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Z-PO (personal@kdvz-frechen.de; Tel.: 02234/1822-559 bzw. -560) oder
den Mitarbeiter des Schulsupport-Teams Herrn Böinghoff (tboeinghoff@kdvz-frechen.de; Tel.: 02422/90691120).
Sie übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:                                        gration) oder eine vergleichbare Ausbildung mit entsprechender
• Installation, Wartung und Support von Hard- und Software                            Berufserfahrung
• Analyse und Behebung von Hard- und Softwarefehlern                                • praktische Erfahrung mit Microsoft Windows Systemumgebungen
• Einrichtung und Betreuung von Netzwerken, Netzwerkkomponenten                     • eingehende Fachkenntnisse:
  sowie Serverperipherie                                                               im Bereich der PC-Hardware inkl. Peripheriegeräten
• Einweisung und Qualifizierung des Lehrerkollegiums                                   im Bereich von Netzwerktechnologien (strukturierte Verkabe-
• Aktualisierung der Anforderungsprofile von technischen Kompo-                         lung, LWL, VPN, VLAN, WLAN)
  nenten                                                                               zu aktuellen (Server-) Betriebssystemen, Softwareverteilung,
• von Beschaffungsprozessen                                                             Backupstrategien, Skripterstellung
• Annahme von Aufträgen, Terminabsprachen mit Kunden und                            • Basiskenntnisse von Linux
  technischen Fachkräften                                                           • hohes Maß an Service- und Kundenorientierung
• IT-spezifische Planung und Beratung bei baulichen Maßnahmen                       • hohe Lern- und Leistungsbereitschaft
• Abrechnung von Auftragsleistungen                                                 • Führerschein Klasse B und PKW
• Koordination von Lieferterminen, Warenannahme, Lagerwirtschaft                    • wünschenswert sind Erfahrungen im schulischen Umfeld
• Reklamation von Geräten, Abwicklung von Garantiefällen                            Ihre Perspektiven:
• Erstellung von Dokumentationen                                                    Im Rahmen flexibler Arbeitszeiten bieten wir eine interessante,
• Problemlösung via Telefon und Fernwartung (Helpdesk)                              vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit mit Gestaltungsraum für
• Mitwirkung bei der Planung des kontinuierlichen Ausbaus der IT-                   Ihre berufliche und persönliche Entwicklung in einem innovativen,
  Ausstattung, der Erarbeitung von Standards und der Koordination                   erfolgreich in der kommunalen IT tätigen Unternehmen. Die
  zwischen allen Beteiligten                                                        Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Wir erwarten von Ihnen:                                                             Dienst (TVöD) entsprechend der persönlichen Qualifikation und der
• einen entsprechenden Berufsabschluss mit informationstechni-                      beruflichen Erfahrung. Darüber hinaus bieten wir eine betriebliche
  schem Schwerpunkt (z. B. Fachinformatiker für Systeminte-                         Altersversorgung.
Die kdvz Rhein-Erft-Rur strebt eine Erhöhung des Anteils der beim Zweckverband beschäftigten Frauen an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Gleichermaßen sind Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen willkommen.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das Online-Portal unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins. Für etwaige Rückfragen
wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Z-PO (personal@kdvz-frechen.de; Tel.: 02234/1822-559 bzw. -560) oder den Mitarbeiter des Schulsupport-Teams Herrn
Böinghoff (tboeinghoff@kdvz-frechen.de; Tel.: 02422/90691120).

                                                                                  kdvz Rhein-Erft-Rur
                                                                                  Bonnstraße 16-18
                                                                                  50226 Frechen
                                                                                  www.kdvz-frechen.de

                                                                                                                       niederzier                               9
GEMEINDE MIT GESCHICHTE - GEMEINDE MIT ZUKUNFT Nr. 25 - Jahrgang 7. Dezember 2018
Nächstes Erscheinungsdatum
         Das nächste Amtsblatt erscheint am 21.12.2018.
          Mitteilungen (bitte möglichst als Datei) sind bis
     Donnerstag, den 13.12.2018, 16.00 Uhr
                bei der Gemeindeverwaltung Niederzier,
  Rathausstr. 8, 52382 Niederzier, Zimmer 25, Neubau, einzureichen.
                           ACHTUNG:
      Das übernächste Amtsblatt erscheint am 04.01.2019.                 Das Interesse am neuen Kunstrasenplatz anlässlich der Übergabe an
        Mitteilungen (bitte möglichst als Datei) sind bis                die Vereine war groß.
     Donnerstag, den 20.12.2018, 16.00 Uhr                               Die Gemeinde Niederzier beteiligte sich an den Kosten für den Kunstrasen-
                                                                         platz mit einem Zuschuss von 540.000 €. Bürgermeister Hermann
            bei der Gemeindeverwaltung Niederzier,                       Heuser betonte anlässlich der Übergabe des neuen Spielfelds an die
      Rathausstr. 8, 52382 Niederzier, Neubau einzureichen               betreffenden Vereine, dass es sich bei dem gemeindlichen Zuschuss
  Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Berichte direkt an folgende        nicht nur um eine Förderung des Breitensports, sondern vor allem um
         E-Mail-Adresse zu senden: wschiefer@niederzier.de               eine sinnvolle Investition in die Jugendarbeit in der Gemeinde handelt.
           Bitte beachten Sie bei Ihren Beiträgen folgendes:             Intensivster Nutzer der neuen Sportanlage wird nämlich der kürzlich
     1.) Es wird gebeten, bei eingesandten Textdateien auf Rahmen,       gegründete Jugendförderverein Sophienhöhe sein, in dem 250
    Schattierungen o. ä. zu verzichten. Die Beiträge werden in einem     Jugendliche in 15 Mannschaften vertreten sind.
   einheitlichen Layout veröffentlicht, weshalb diese Veränderungen
  beim Druck des Amtsblattes keine Berücksichtigung finden können.                      Bundes-Förderprogramm
   2.) Bitte schreiben Sie keine Beiträge auf Kopfbögen oder ähnliche
    Vordrucke. Auch diese können beim Druck des Amtsblattes nicht                        "Unternehmen Revier":
   berücksichtigt werden, was zu umfangreichen Nachbearbeitungen
     führt. Eine einfache Textdatei (im DOC-Format) ist ausreichend
                                                                            Nach erfolgreichem Aufruf stehen weitere Projekte
           und im Sinne einer schnellen Bearbeitung erwünscht.                        für das Rheinische Revier fest
  Enthalten Beiträge Fotos, so sind diese möglichst schon in den Text    Für den Strukturwandel des Rheinischen Reviers wurden in diesem
   zu integrieren und zusätzlich (!) als JPG-Datei mit zu übersenden.    Herbst elf weitere Projekte ausgewählt, die über das Förderprogramm
     3.) Um eine möglichst reibungslose Bearbeitung Ihrer Beiträge       "Unternehmen Revier" finanziert werden. Darüber entschied eine Jury,
       zu gewährleisten, werden Sie gebeten, eine Telefonnummer          bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Wirt-
                  für mögliche Rückfragen zu übersenden.                 schaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-
          So ist sichergestellt, dass im Falle von Komplikationen        Westfalen, der Bezirksregierung Köln, der Regionalräte Köln und
               eine schnelle Absprache mit Ihnen möglich ist.            Düsseldorf sowie der Zukunftsagentur Rheinisches Revier.
                            Wichtiger Hinweis!                           "Dies ist bereits der zweite Aufruf in diesem Jahr. Damit setzen wir
        Mit der Einsendung von Bild- und Textmaterial erklärt            unsere Arbeit fort, dauerhaft und wirksam den Strukturwandel im Rhei-
       der Einsender automatisch, dass auf Bildern und Texten            nischen Revier zu gestalten" freute sich die Jury-Vorsitzende, Gisela
      keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung als        Walsken, Regierungspräsidentin Köln. Die Region erhält für die
            Printtext oder in digitaler Form entgegenstehen.             Projekte im Jahr 2019 voraussichtlich zwei Millionen Euro Förderung.
        Verwenden Sie daher im eigenen Interesse nur Inhalte,            Viele Projektvorschläge eingereicht
              bei denen dies zweifelsfrei sichergestellt ist!            In dem Projektaufruf "Unternehmen Revier 2019" konnten sich bis
          Private Anzeigen (gewerbliche Anzeigen, Werbung,               Ende September interessierte Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine,
       Danksagungen, Nachrufe etc.) sind kostenpflichtig und             Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger aus dem Rheinischen
      bitte direkt an den Verlag Porschen & Bergsch zu richten!          Revier bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier bewerben. Bei den
                                                                         eingereichten Projektskizzen herrschte eine große Themenvielfalt, die
                                                                         die wesentlichen Themen des Strukturwandels, das heißt Energie,
                Neuer Kunstrasenplatz                                    Raum, Ressourcen und Infrastruktur, abdeckten.
                                                                         Im Bereich Energie soll durch ein Unternehmen aus Elsdorf ein regio-
            auf dem Weihberg übergeben                                   nales Control-Center zur Bündelung von Energieversorgungssiche-
                                                                         rungsaufgaben im Rheinischen Revier aufgebaut werden. Im Rhein-
                                                                         Kreis-Neuss gilt es, langfristig die Alu-Industrie als energieintensive
                                                                         Industrie im Rheinischen Revier zu stärken. Hierbei dient der Aufbau
                                                                         eines räumlich-thematischen Netzwerksverbundes als Vorstufe zur
                                                                         Etablierung eines regionalen Innovations- und Anwendungszentrums
                                                                         für den energieeffizienten und nachhaltigen Einsatz des Werkstoffes
                                                                         Aluminium. Fördergeld erhalten auch das Forschungszentrum Jülich,
                                                                         das zusammen mit kommunalen Unternehmen im Rheinischen Revier
Der neue Kunstrasenplatz auf dem Sportplatzgelände des SVN wurde         tragfähige Strukturen zur Vernetzung und zum Kapazitätsaufbau im
kürzlich seiner Bestimmung übergeben. Nur dreieinhalb Monate nach        Bereich Bioökonomie etablieren möchte. Auf Basis vorhandener Stand-
dem entsprechenden Ratsbeschluss war der neue Platz bereits fertig-      ortkompetenzen in Wirtschaft, Forschung und Ausbildung soll der
gestellt. Maßgeblichen Anteil an dieser kurzen Bauphase hatten die       Wandel zum Bioökonomie-Revier initiiert werden. Touristische Projekte
Mitglieder des SV Niederzier, die durch vielfältige Eigenleistungen zu   zum Aufbau eines Innovationsnetzwerkes und zum zusammenführen
einer schnellen Umsetzung des Projektes beigetragen haben.               teilräumlicher, touristischer Konzepte und Masterpläne werden eben-
                                                                         falls gefördert. Im Bereich ressourceneffizientes Bauen werden der
Bei der Bestellung des neuen Kunstrasenplatzes hat sich die Gemeinde
                                                                         Aufbau eines digitalen Best-Practice-Netzwerkes sowie der Aufbau
Niederzier bewusst für eine etwas teurere Materialvariante entschie-
                                                                         einer Datenbank zur Erfassung und Vermittlung von Bauprodukten,
den. Bei der gewählten Ausführung erfolgte die Verlegung des Platzes
                                                                         Gebäuden und Akteuren mit Fördermitteln ausgestattet.
auf einer Schicht Drainasphalt. Das verarbeitete Material verspricht
dank „spiralisierter Feder“ eine lange Lebensdauer. Um das Spielfeld     Welche Projekte gefördert werden, wird auf der Revierkonferenz am
herum wurde ein Umlauf aus Betonsteinpflaster angelegt und neue          14. Dezember 2018 bekanntgegeben. Die Projektträger, deren Ideen
Draht-Barriereanlagen errichtet. Vor dem Anlegen des Kunstrasenplatzes   von der Jury ausgewählt wurden, werden als nächstes über ihre erfolg-
erfolgte die Erneuerung der Drainageanlage.                              reiche Teilnahme informiert und aufgefordert, ihre vorliegenden Projekt-

10                     niederzier
skizzen zu Projektanträgen zu erweitern. Nach erfolgter Bewilligung durch        hat, Menschen in finanziellen Notlagen zu helfen, wächst aufgrund zahl-
die Bezirksregierung Köln können die Projekte 2019 starten.                      reicher Spenden und Zustiftungen weiter. Ihr Stiftungskapital überschrei-
Förderung für das Revier                                                         tet in diesem Jahr erstmals die 300.000-Euro-Marke. So lautete das
Das Rheinische Revier erhält aus dem Förderprogramm "Unternehmen                 erfreuliche Fazit des Stiftungskuratoriums auf seiner jährlichen Tagung.
Revier" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zwei Milli-            Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 hat die Stiftung 80.000 Euro an
onen Euro pro Jahr. Mit diesem Fördergeld sollen beginnend mit 2018              Bedürftige ausgezahlt.
in den nächsten vier Jahren Projekte gefördert werden, die die wirt-             Die Geburtsstunde der Stiftung schlug vor 24 Jahren, als der Tagebau
schaftliche Entwicklung des Rheinischen Reviers voranbringen.                    Hambach einen mit 50.000 Euro dotierten Sicherheitswettbewerb der
Zusammenarbeit zwischen Bezirksregierung Köln und Zukunftsagentur                Bergbau-Berufsgenossenschaft gewann. Die Mitarbeiter des Tagebaus
Die Bezirksregierung Köln hat als sogenannter Abwicklungspartner die             entschieden damals, den Geldpreis in eine Stiftung einzubringen und die
administrative Abwicklung des Förderprogramms "Unternehmen Revier"               damit erwirtschafteten Zinserträge für Menschen in Notlagen aufzuwen-
im Rheinischen Revier übernommen. Sie befasst sich gesamtverantwort-             den. Die Gemeinde Niederzier verwaltet die Stiftung treuhänderisch.
lich mit dem Wettbewerbs-, Antrags- und Bewilligungsverfahren ein-               „Über die Stiftung wollen wir schnell und unbürokratisch da helfen, wo
schließlich des Schlussverwendungs-nachweises. Aufgabe der Zukunftsa-            Menschen unverschuldet in Not geraten sind“, erklärt Thomas Körber,
gentur Rheinisches Revier ist die fachlich-inhaltliche Abwicklung des För-       Leiter des Tagebaus Hambachs und Vorsitzender der Stiftung. Nach
derprogramms "Unternehmen Revier". Mögliche Antragssteller beraten               den Stiftungsregeln kommen Mitarbeiter des Tagebaus Hambach
die Bezirksregierung Köln und die Zukunftsagentur gemeinsam.                     ebenso für eine Zuwendung in Frage wie Bürger der Gemeinde Nieder-
Strukturwandel durch konkrete Projekte                                           zier. Der Betriebsrat des Tagebaus und die Gemeinde Niederzier schla-
Die vormalige IRR GmbH und jetzige Zukunftsagentur Rheinisches Revier            gen vor, wer unterstützt werden könnte. Über die Vergabe entscheidet
arbeitet seit 2014 an der Gestaltung des Strukturwandels durch konkrete          dann das fünfköpfige Stiftungskuratorium, bestehend aus Vertretern
Projekte. Bereits im Jahr 2015 wurden in einem Ideenwettbewerb 75                des Tagebaus und der Gemeinde Niederzier. Allein 2017 wurden meh-
Projekte ausgewählt. Diese wurden mit den Projektträgern gemeinsam               rere Tausend Euro ausgeschüttet.
weiter ausgearbeitet, mit einer Förderung versehen und teilweise bereits         „Es ist ein gutes Signal, dass die Stiftung neben Menschen aus dem
umgesetzt. Dadurch sind bereits zahlreiche Netzwerke und Projektzu-              Tagebau Hambach auch immer wieder Bürger der Gemeinde Niederzier
sammenschlüsse in der Region entstanden. Das Förderprogramm                      unterstützt. Das zeigt die große Verbundenheit zwischen Region und
"Unternehmen Revier" stellt eine weitere wichtige Finanzierungsquelle            Tagebau“, sagt Hermann Heuser, Bürgermeister der Gemeinde Nieder-
für Strukturwandel-Projekte im Rheinischen Revier dar.                           zier.
                                                                                 Wer die Stiftung unterstützen möchte, kann unter dem Kennwort
                          Notruftafel                                            „Tagebau-Hambach-Mitarbeiter-Stiftung: Zustiftung“ an die Spar-
                                                                                 kasse Düren, IBAN: DE42395501101398999993, spenden. Jeder
                                                       Telefon-Nr.               Betrag hilft, dauerhaft die Zinserträge zu erwirtschaften, mit denen
 Notruf                                                110                       Jahr für Jahr Menschen aus der Region unterstützt werden.
 Feuerwehr / Rettungsdienst                            112
 Arztrufzentrale NRW                                   116117
 Fax-Nr. für Sprach- und Hörgeschädigte                (0800) 5895210
 Zahnärztlicher Notdienst                              (0180) 5986700
 Giftnotruf NRW
 Apothekennotdienst
                                                       (0228) 19240
                                                       (0800) 0022833
                                                                                    Ihre Feuerwehr informiert
 Polizeiinspektion Jülich                              (02461) 6270
 Neusser Straße 11, 52428 Jülich
 Bezirksdienst der Polizei – Detlef Böck               (02428) 901130 (mit AB)
 Anschrift: Polizeiinspektion Jülich - Bezirksdienst -
 Rathaus, Rathausstraße 8, 52382 Niederzier
 Sprechstunden: Rathaus, Burggebäude, Zimmer 17
 dienstags 16-18 Uhr, donnerstags 13-15 Uhr
 Schiedspersonen in der Gemeinde Niederzier
 Hans Gregor Abels, Nelly-Pütz-Str. 33,                (02428) 1333 (mit AB)
 Huchem-Stammeln, Email: hgabels@gmx.de
 Sprechzeiten: Rathaus, Burggebäude,
 Trauzimmer donnerstags 17-18 Uhr nach Vereinbarung
 Stellv. Schiedsperson: Hartmut Prüß, Selgenbusch 10, Hambach
 Gemeindeverwaltung Niederzier                         (02428) 840
 Rathausstraße 8, 52382 Niederzier
 Kredit-/EC-Karte                                      116116
 Zentraler Sperr-Notruf
 EWV-Störmeldung                                       (0800) 3980110
 Gas, Wasser
 Westnetz                                              (0800) 4112244
 Strom
 PrimaCom AG                                           (0341) 42372000
 Kabelfernsehen
 Caritas Pflegestation Niederzier-Merzenich (02428) 94810
 Mühlenstraße 12, 52382 Niederzier
 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr
 Telefon-Seelsorge                                     116123
 kostenfrei und anonym;                                (0800) 1110111
 egal von wo, egal wie lange                           (0800) 1110222

    Stiftungskapital der Mitarbeiter-Stiftung
       des Tagebaus Hambach erreicht 300.000 Euro Marke
• Seit 1994 wurden bereits 80.000 Euro an Bürger in Niederzier
  und Mitarbeiter in Notsituationen gezahlt
Die Tagebau-Hambach-Mitarbeiter-Stiftung, die es sich zum Ziel gesetzt

                                                                                                                   niederzier                         11
Notdienste
     Ärztlicher Notdienst                                                                                      Telefon-Nr. 116 117
     Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an den ärztlichen Notdienst, sofern Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist. Die Arztrufzentrale ist wie folgt besetzt:
     a) Montag/Dienstag und Donnerstag 19.00 - 7.30 Uhr                                                        b) Mittwoch und Freitag/Weiberfastnacht 13.00 - 7.30 Uhr
     c) Samstag/Sonntag/Feiertag/Heiligabend/Silvester/Rosenmontag 7.30 - 7.30 Uhr
     Besonderheit: Am Wochentag vor einem Feiertag (z. B. Donnerstag vor Karfreitag) ist die Arztnotrufzentrale auf jeden Fall ab 18.00 Uhr besetzt.
     Die Jülicher Notfallpraxis ist erreichbar unter:                                                          (02461) 620 300
     Die Notfallpraxis Düren, Roonstr. 30 (Nähe Krankenhaus) ist geöffnet:
     Mo, Di + Do 19.00-22.00 Uhr, Mi + Fr + Weiberfastnacht 13.00-22.00 Uhr, Sa/So/Feiertag/Heiligabend/Silvester/Rosenmontag 8.00-22.00 Uhr
     Der nachfolgende Notdienst ist vorbehaltlich etwaiger Änderungen (über Arztrufzentrale zu erfragen).
     Zentrale zahnärztliche Notdienst-Telefon-Nummer: 01805 – 986700
     Montags, dienstags, donnerstags und freitags: Für den Fall, dass der behandelnde Arzt nicht erreichbar ist, 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr.
     Mittwochs: Sprechzeiten für den zahnärztlichen Notdienst von 16.00 bis 18.00 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten ist die Praxis telefonisch rufbereit.
     Samstags und sonntags sowie an Feiertagen: Sprechzeiten für den zahnärztlichen Notdienst von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr.
     Außerhalb der Sprechzeiten ist die Praxis telefonisch rufbereit.
     AHPZ (Ambulantes Hospiz- und Palliativzentrum) Kreis Düren:
     Netzwerk Ambulantes Hospiz- und Palliativzentrum spezialisierte Ambulante palliative Versorgung
     Am Weiherhof 23, 52382 Niederzier, Tel. (02428) 9570 155, Ansprechpartner: Daniela Leroy
     Hospizbewegung Düren-Jülich e. V., Ehrenamt-Seelsorge
     Roonstr. 30, 52351 Düren, Tel. (02421) 393220
                                                                Tierärzliche-Notdienst-Nummer: 02423-908541
     Apotheken-Notdienst der Dürener und Jülicher Apotheken
     08.12.2018 Kloster-Apotheke, An Gut Nazareth 8, 52353 Düren                                   02421/86928
                 Nord-Apotheke, Nordstr. 1a, 52428 Jülich                                          02461/8330
     09.12.2018 Linden-Apotheke, Merzenicher Strasse 33, 52351 Düren                               02421/306510
                 Adler-Apotheke, Rathausstr. 10, 52459 Inden                                       02465/99100
     10.12.2018 Karolinger-Apotheke, Karolingerstr. 3, 52382 Niederzier                            02428/94940
                 Rur Apotheke, Kleine Kölnstr. 16, 52428 Jülich                                    02461/51152
                 Obertor-Apotheke, Oberstr. 9-13, 52349 Düren                                      02421/15736
     11.12.2018 Schlossplatz-Apotheke, Römerstr. 7, 52428 Jülich                                   02461/50415
                 Schillings-Apotheke, Schillingsstr. 42, 52355 Düren                               02421/63920
     12.12.2018 MAXMO-Apotheke, Am Ellernbusch 22, 52355 Düren                                     02421/223250
                 Apotheke Bacciocco, Landstr. 36a, 52445 Titz                                      02463/7200
                 Schwanen-Apotheke, Grüngürtel 25, 52351 Düren                                     02421/931010
     13.12.2018 Post-Apotheke, Kölnstr. 19, 52428 Jülich                                           02461/8868
     14.12.2018 Rosen-Apotheke, Peterstr. 119, 52353 Düren                                         02421/81220
                 Linden-Apotheke, Kammweg 7, 52399 Merzenich                                       02421/33835
                 Apotheke Bacciocco, Kreisbahnstr. 35, 52428 Jülich                                02461/58646
     15.12.2018 Rosen-Apotheke, Niederzierer Straße 88, 52382 Niederzier                           02428/6699
                 MAXMO Apotheke, Kuhgasse 8, 52349 Düren                                           02421/306090
     16.12.2018 Arnoldus-Apotheke, Arnoldusstraße 14, 52353 Düren                                  02421/5003775
                 Apotheke Bacciocco, Marktplatz 5, 52428 Jülich                                    02461/2513
     17.12.2018 Laurentius-Apotheke, Dürener Str. 4, 52399 Merzenich                               02421/392888
                 Tivoli-Apotheke, Tivolistr. 26, 52349 Düren                                       02421/44160
     18.12.2018 Flora-Apotheke, Kölnstr. 48, 52351 Düren                                           02421/16405
     19.12.2018 Farma Plus-Apotheke, Wirteltorplatz 9, 52349 Düren                                 02421/407830
     20.12.2018 Neue-Apotheke, Monschauer Str. 94, 52355 Düren                                     02421/61190
     21.12.2018 Zehnthof-Apotheke, Zehnthofstr. 58, 52349 Düren                                    02421/13566
     22.12.2018 Schlossplatz-Apotheke, Römerstr. 7, 52428 Jülich                                   02461/50415
                 Markus-Apotheke, Zülpicher Str. 118, 52349 Düren                                  02421/505231
     23.12.2018 Karolinger-Apotheke, Karolingerstr. 3, 52382 Niederzier                            02428/94940
                 Bonifatius-ApothekeGneisenaustr. 68, 52351 Düren                                  02421/71260

     (Evtl. Änderungen entnehmen Sie bitte den Tageszeitungen bzw. dem Notdienstkasten der Apotheke der Dürener und Jülicher Apotheken)

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