GEMEINDE VERSAMMLUNG - Donnerstag, 1. Oktober 2020, 19.30 Uhr Waldmannhalle, Baar
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
02 Rechtsmittel fach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Ent- Allgemeine Verwaltungsbeschwerde deckung des Beschwerdegrundes, spätestens Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröf- gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; fentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzurei- BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des chen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim machen, dass die behaupteten Unregelmässig- Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 keiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu werden. beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 Die Beschwerdeschrift muss jeweils einen An- WAG). trag und eine Begründung enthalten. Der ange- fochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist Hinweis betreffend Stimmrecht genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu An der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 benennen und so weit möglich beizufügen. der Kantonsverfassung (BGS 111.1) alle in der Gemeinde Baar wohnhaften Schweizerinnen und Stimmrechtsbeschwerde Schweizer stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr Gestützt auf § 67 des Gesetzes über die Wahlen zurückgelegt haben und die nicht unter umfassen- und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsge- der Beistandschaft stehen (Art. 398 des Schwei- setz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 zerischen Zivilgesetzbuches, ZGB; SR 210). Das kann wegen Verletzung des Stimmrechts und Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung Hinterlegung der erforderlichen Ausweisschriften und Durchführung von Wahlen und Abstimmun- ausgeübt werden. gen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Post- Parteiversammlungen Grünliberale Partei (glp) Alternative – die Grünen (ALG) Samstag, 5. September 2020, 10.00 Uhr Montag, 31. August 2020, 19.00 Uhr eventuell Samstag, 19. September 2020, 10.00 Uhr Restaurant Sport Inn, Baar Asylstrasse 9, Baar Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) Schweizerische Volkspartei (SVP) Donnerstag, 3. September 2020, 19.00 Uhr Dienstag, 8. September 2020, 20.00 Uhr Restaurant Sport Inn, Baar Restaurant Ebel, Inwil FDP.Die Liberalen (FDP) Sozialdemokratische Partei (SP) Montag, 7. September 2020, 19.30 Uhr Montag, 31. August 2020, 19.00 Uhr Restaurant Sport Inn, Baar Restaurant Sport Inn, Baar
03 ! Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Aufgrund der Corona-Pandemie Der Gemeinderat lädt Sie zur nächsten Gemein- findet die Gemeindeversammlung deversammlung herzlich ein und unterbreitet in der Waldmannhalle statt. Ihnen die nachfolgende Traktandenliste mit den entsprechenden Berichten und Anträgen. Teil 1 Teil 2 Traktanden 16. September 2020 Traktanden 1. Oktober 2020 1. Protokoll der Gemeindeversammlung 7. Unterflurcontainer (UFC) für Hauskehricht – vom 12. Dezember 2019 – Genehmigung 05 Genehmigung Kreditantrag 05 2. Geschäftsbericht 2019 – Kenntnisnahme 07 8. Hopp-la Baar – Neugestaltung Spielplatz Sternmatt 1 und Zugerweg zu einem inter- 3. Rechnung 2019 – Genehmigung 08 generativen Spiel-, Bewegungs- und Begeg- nungsparcours – Genehmigung Baukredit 10 4. Schule Sternmatt 1 – Erweiterung – Genehmigung Projektierungskredit 36 9. Motion der glp betreffend «Nachhaltige Investitionen für die Einwohner und für 5. Schule Sternmatt 2 – Dreifachturnhalle – die Umwelt» – Entscheid über Genehmigung Projektierungskredit 67 Erheblicherklärung 22 6. Schule Wiesental – Neubau mit Rückbau – 10. Motion der Alternative – die Grünen Baar Genehmigung Projektierungskredit 82 und der SP Baar betreffend «gemeindliche Klimastrategie» – Entscheid über Erheblicherklärung 27 11. Interpellation der FDP.Die Liberalen Baar betreffend «Schulraumplanung Gemeinde Baar» – Beantwortung 32 Gemeindeversammlung 2020 9. Dezember 2020 Budgetgemeinde Baar, 3. August 2020 19.30 Uhr im Gemeindesaal (voraussichtlich)
04 Bericht zu den hängigen politischen Vorstössen Die Motion von Adrian Rogger, SVP Baar, vom 2. Motion von Martin Zimmermann und der glp 25. März 2019 betreffend «Einheitliche Vergabe Baar, eingereicht am 12. Dezember 2019, mit von Finanzierungsbeiträgen an Infrastrukturpro- dem Titel «Nachhaltige Investitionen für die jekte von Vereinen» wurde an der Gemeindever- Einwohner und für die Umwelt». Der Ent- sammlung vom 17. September 2019 als teilweise scheid über die Erheblicherklärung erfolgt erheblich erklärt. Der Gemeinderat wurde be- an der Gemeindeversammlung (Teil 2) vom auftragt, ein Grundsatzpapier zu erarbeiten. Das 1. Oktober 2020. Grundsatzpapier liegt vor. Es wurde den Baarer Ortsparteien sowie der RGPK zur Vernehmlas- 3. Motion der Alternative – die Grünen Baar, sung unterbreitet, die Rückmeldungen wurden Andreas Lustenberger, und der SP Baar, eingearbeitet. Die Motion ist somit erledigt und Isabel Liniger, vom 19. Dezember 2019 abgeschrieben. betreffend «gemeindliche Klimastrategie». Die Motion wird an der Gemeindeversamm- Folgende politische Vorstösse sind zurzeit pen- lung (Teil 2) vom 1. Oktober 2020 behandelt. dent: 4. Interpellation der FDP.Die Liberalen Baar, 1. Motion von Martin Pulver, Baar, vom 13. Sep- Michael Arnold, vom 5. März 2020 betreffend tember 2018 für ein «Gesamtheitliches Infra- «Schulraumplanung Gemeinde Baar». Die strukturprojekt für Sportbelange in der Region Beantwortung der Motion erfolgt an der Ge- Lättich». An der Gemeindeversammlung vom meindeversammlung (Teil 2) vom 1. Oktober 12. Dezember 2018 wurde die Motion in den 2020 Bereichen «Erstellung eines gesamtheitlichen Infrastrukturprojekts für die Sportanlage Lät- 5. Interpellation der CVP Baar, Olivia Bühlmann tich» und «Erstellung eines Provisoriums für und Mirjam Arnold-Herrmann, vom 15. Juni Garderoben und Duschen» erheblich erklärt. 2020, betreffend «Bahnhof Baar». Die Be- Der Antrag 2 «Erstellung eines Provisoriums antwortung der Interpellation erfolgt an der für Garderoben und Duschen» wurde an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember Gemeindeversammlung vom 17. September 2020. 2019 als erledigt abgeschrieben.
05 Traktandum 7 Unterflurcontainer (UFC) für Hauskehricht – Genehmigung Kreditantrag 1. Ausgangslage Im Jahr 1995 wurde der Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) gegründet. Der ZEBA han- delt für die Verwertung und die umweltgerechte Behandlung der Abfälle aller elf Zuger Gemein- den optimale Konditionen aus und sorgt für die Logistik. Oberstes Gremium des ZEBA ist die Delegiertenversammlung. Sämtliche Gemeinden sind darin mit einem Mitglied des Gemeindera- tes vertreten. Aktuelle Situation mit Containern und Einzelsäcken Am 5. November 2018 hat die Delegiertenver- sammlung des ZEBA die Strategie «Bereitstel- lung von Hauskehricht in Unterflurcontainern 2. Vor- und Nachteile von Unterflur- (UFC)» und die dazu notwendigen Anpassungen containern im Reglement über die Abfallbewirtschaftung ver- + Rund um die Uhr Entsorgungsmöglichkeit für abschiedet. Das angepasste Reglement trat am die Bevölkerung 1. Januar 2019 in Kraft. + Saubere Bereitstellung der gebührenpflichti- gen Säcke, keine Geruchsbelästigungen und Die Strategie und die Anpassungen im Regle- Kehrichtsäcke am Abfuhrtag am Strassenrand ment bezwecken, dass bis ins Jahr 2030 flächen- + Kein Anheben der Säcke auf eine Höhe von deckend in allen Zuger Gemeinden der Haus- 125 cm wie beim Einlegen in 800-Liter Roll- kehricht in Unterflurcontainern (UFC) gesammelt container wird. Damit werden die Bereitstellungsorte + Geringerer Flächenbedarf für die Bereitstel- reduziert, wodurch die Sammelrouten optimiert lung (Füllvolumen UFC 6’500 Liter = 8 Roll- sowie Kosten und Emissionen verringert werden container zu 800 Liter) können. Ausnahmen bei besonderen Situationen + ZEBA übernimmt Beschaffung, Bereitstellung und ausserhalb des Siedlungsgebietes können und Reinigung der UFC jedoch nicht ausgeschlossen werden. + Gute Integration ins Dorf-, Landschafts- und Umgebungsbild Für die Entsorgung der Gewerbeabfälle ist diese + Umweltfreundlichere Abfalltouren (weniger Regelung nicht zwingend, das Gewerbe wird Lärm und geringerer Schadstoffausstoss auf- auch nach dem Jahr 2030 durch eine konventio- grund weniger Standorte und optimierten nelle Entsorgung mittels Rollcontainern bedient. Routen) Für die Grüngut-Entsorgung (kompostierbare – Teilweise grössere Bring- bzw. Gehdistanzen Abfälle) sowie für die anderen Separatsammlun- – Investitions- und Erneuerungs- / Unterhalts- gen in der Gemeinde Baar sieht der ZEBA keine kosten durch ZEBA und Gemeinden Änderungen vor. – Administrativer Aufwand für ZEBA und Gemeinden.
06 3. Förderung der UFC durch den ZEBA Die UFC für Hauskehricht werden vom ZEBA beschafft, finanziert, an die Baustelle geliefert, in die Baugrube versetzt und in Betrieb genommen. Die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigen- tümer erbringen die bauseitigen Vorleistungen für die Erstellung der UFC und tragen die damit zusammenhängenden Kosten (Baubewilligung, Aushub, Anschlüsse, Leitungsverlegung, Umge- bungsarbeiten usw.). Der ZEBA entrichtet an die Baukosten einen Betrag von maximal CHF 10’000.– pro Einwurf- säule. Zudem trägt der ZEBA die Unterhaltskos- Beispiel eines gut zugänglichen Standorts ten (Reinigung, Reparaturen usw.) während der gesamten «Lebensdauer» der UFC-Anlagen. UFC in neuen Siedlungen 4. Entsorgungsplanung und Gehdistanzen Beim Neubau von grösseren Siedlungen mit über Gemäss Bundesgerichtsurteil ist eine Gehdistanz 30 Wohnungen kann die Einwohnergemeinde von 350 Metern zu einem UFC zulässig. Die Ge- die Erstellung von UFC im Rahmen der Baube- meinde Baar strebt jedoch kürzere Gehdistanzen willigung anordnen. Die Bauarbeiten können in von rund 200 Metern an. diesen Fällen mit dem Wohnungsbau kombiniert werden und sind dadurch günstiger. Sie erhofft sich dadurch eine höhere Akzeptanz der Bevölkerung. Die UFC sollen zu Fuss gut UFC in bestehenden Siedlungen erreichbar und an verkehrstechnisch zweckmässi- Bei bestehenden Siedlungen oder einzelnen Häu- gen Standorten gelegen sein. Damit dies erreicht sern müssen zur Auslastung der UFC Einzugsge- werden kann, sind auch Investitionen der Ge- biete definiert werden. Die Liegenschaftseigen- meinde notwendig. Für die flächendeckende Aus- tümerinnen und -eigentümer müssen deshalb rüstung der Einwohnergemeinde Baar werden Verständnis aufbringen, dass weitere Anwohne- gemäss dem im Jahr 2019 ausgearbeiteten UFC- rinnen und Anwohner im Einzugsgebiet den UFC Konzept rund 170 Unterflurcontainer benötigt. mitbenützen dürfen. Es handelt sich dabei um eine rollende Planung 5. Ungedeckte Kosten während der nächsten zehn Jahre, welche teil- Die Erstellung von UFC auf privaten Grundstü- weise von den Bauaktivitäten und zum grossen cken bedarf des Abschlusses eines verwaltungs- Teil von der Bereitschaft der Liegenschaftseigen- rechtlichen Vertrages, in welchem sämtliche De- tümerinnen und -eigentümer abhängig ist, oder tails für die Erstellung und den Betrieb geregelt die sich auch aufgrund von anderen, heute nicht und die Vertragsdauer von 50 Jahren gesichert bekannten Einflussgrössen noch leicht verändern werden. kann. Erfahrungsgemäss fallen bei der Erstellung von Per Ende 2019 standen in der Gemeinde Baar UFC ohne gleichzeitigem Gebäudeneubau Tief- total 26 Einwurfsäulen für gebührenpflichtige baukosten und Nebenkosten von durchschnittlich Säcke zur Verfügung, einige weitere Anlagen sind CHF 18’000.– an. Diese Kosten sind abhängig in Planung. von Gelände, Untergrund, Lage usw. Um das
07 vorgegebene Ziel der flächendeckenden Umset- zung der UFC-Strategie bis ins Jahr 2030 sowie eine kürzere Distanz von rund 200 Metern zu erreichen, ist es notwendig, dass die Einwoh- nergemeinde Baar allfällige restliche, nicht vom ZEBA gedeckte Tiefbaukosten sowie Nebenkos- ten übernimmt. Gleichzeitig ist es bei der Umset- zung des UFC-Konzeptes erforderlich, dass viele Standorte auch auf gemeindeeigenen Grundstü- cken realisiert werden. 6. Aufgaben / Kosten Allgemein Der ZEBA übernimmt in allen Fällen die Kosten der UFC-Anlage und leistet einen Kosten- UFC-Anlage mit drei Einwurfsäulen beitrag von CHF 10’000.– pro Einwurfsäule an die Tiefbauarbeiten. 7. Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde Baar Ausgangslage 1 Es wird mit der Erstellung von zusätzlichen 140 Bei Neubauten mit mehr als 30 Wohneinheiten UFC gerechnet. Rund 40 UFC müssen nach ist die Grundeigentümerschaft gleichzeitig Bau- Ausgangslage 1 von privaten Grundeigentümern herrin und trägt die Kosten der restlichen Tiefbau- erstellt werden und tangieren deshalb die Ge- arbeiten. Der Beitrag des ZEBA fliesst direkt zur meinde finanziell nicht. Bauherrschaft. Der Einwohnergemeinde Baar verbleiben bei Ausgangslage 2 Ausgangslage 2 + 3 nach Abzug des ZEBA-Bau- Bei Neubauten mit weniger als 30 Wohneinheiten kostenbeitrages gemäss bisheriger Erfahrungs- ist die Grundeigentümerschaft gleichzeitig Bauher- zahlen Nettoaufwendungen von durchschnittlich rin. Die Gemeinde Baar trägt die Kosten der restli- CHF 8’000.– pro Einwurfsäule. Dieser Betrag chen Tiefbauarbeiten sowie die Nebenkosten. Der beinhaltet die Tiefbaukosten, allfällige Neben- Beitrag des ZEBA fliesst zur Gemeinde. kosten der Gemeinde, Kosten für genaue Stand- ortabklärungen, Baugesuche, Baubewilligungen, Ausgangslage 3 Verträge usw. Bei bestehenden Bauten auf privaten Liegen- schaften sowie beim Bau von UFC auf gemeinde- Für diese rund 100 UFC, bei welchen die Ge- eigenen Liegenschaften ist die Gemeinde Baar meinde als Bauherrin agiert oder gemeindliche Bauherrin. Sie trägt allfällige restliche Tiefbau- Beträge geleistet werden, wird mit Bruttoauf- kosten sowie die Nebenkosten. Der Beitrag des wendungen in der Höhe von insgesamt CHF ZEBA fliesst an die Gemeinde. 1.8 Mio. gerechnet. Unter Berücksichtigung der Rückvergütung des ZEBA von CHF 1.0 Mio. Voraussetzung für die Mitfinanzierung von an die Tiefbaukosten verbleibt der Gemeinde UFC-Anlagen durch Beiträge des ZEBA und der ein Nettofinanzierungsbetrag von insgesamt Gemeinde Baar ist der Abschluss eines verwal- CHF 0.8 Mio. tungsrechtlichen Vertrages.
08 Die Investitionsbeiträge der Gemeinde an Dritte Die Folge davon wäre ein Abweichen von der sowie die Kosten für eigene Anlagen werden ge- Gehdistanz von rund 200 Metern und eine Aus- mäss §14 des Gesetzes über den Finanzhaushalt richtung auf das Bundesgerichtsurteil, welches des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaus- Gehdistanzen von 350 Metern zu einem UFC vor- haltsgesetz) ab dem Jahr der Realisierung linear sieht. Dies würde eine starke Komforteinbusse mit 3 % pro Jahr abgeschrieben. Die Finanzierung für die Baarer Bevölkerung bedeuten. mit eigenen Mitteln ist sichergestellt. Eine Genehmigung des Kredites ermöglicht hin- Für die aktive Umsetzung der UFC-Strategie mit gegen die geforderte Umsetzung der UFC-Strate- ihren umfangreichen und vielfältigen Aufgaben gie des ZEBA und die Realisierbarkeit der vorge- sind für die Projektleitung 40 Stellenprozente sehenen Distanz von rund 200 Metern, wodurch budgetiert. eine grössere Akzeptanz der Bevölkerung und der Grundeigentümerschaften für die UFC-Um- stellung erreicht würde. 9. Fazit des Gemeinderates Im Auftrag der elf Zuger Gemeinden betreibt der ZEBA beispielhaft eine ökonomische und öko- logische Abfallentsorgung. Damit diese Erfolgs- geschichte weiterentwickelt werden kann, muss die UFC-Strategie umgesetzt werden. Sämtliche Gemeinden im Kanton Zug unterstützen diese Strategie und der Gemeinderat Baar möchte sie auf seinem Gemeindegebiet mittragen. In der Gemeinde Baar wurden bislang hinsichtlich Sauberkeit und Hygiene mit den UFC sehr gute UFC-Anlage in Kombination mit Containern für Grünabfälle Erfahrungen gemacht. 8. Folgen bei einer Ablehnung des Kredit Für die flächendeckende Umsetzung bedarf antrages es auch der Zustimmung von privaten Grund Bei einem Nein an der Gemeindeversammlung eigentümerinnen und Grundeigentümern. zum Kreditantrag behält die vom ZEBA definierte UFC-Strategie, welche im Reglement über die Der Gemeinderat will mit dem Kreditantrag fol- Abfallbewirtschaftung des ZEBA festgelegt wur- gende Hauptziele erreichen: de, weiterhin ihre Gültigkeit. Das heisst, dass ab dem Jahr 2030 keine Rollcontainer mehr entleert –– Umsetzung der verbindlichen UFC-Strategie oder am Strassenrand stehende Abfallsäcke mit- bis ins Jahr 2030. genommen würden. –– Hohe Akzeptanz der Bevölkerung dank kurzer Gehdistanzen zu einer UFC-Anlage. Die gemeindlichen Förderbeiträge bei Neubauten –– Hohe Akzeptanz der Grundeigentümer, welche unter 30 Wohneinheiten sowie bei bestehen- die Entsorgung der gebührenpflichtigen Keh- den Bauten würden entfallen. Eine zeitgerechte richtsäcke auf ihrem Grundstück ermöglichen Umsetzung der verbindlichen UFC-Strategie des und deshalb keine ungedeckten Kosten zu ZEBA wäre stark gefährdet und es müsste ein tragen haben. neues gemeindliches UFC-Konzept mit bedeu- –– Optimierung der Entsorgungssituation. tend weniger Standorten ausgearbeitet werden.
09 10. Stellungnahme der Kommissionen 11. Mengen- / Kostenzusammenstellung 10.1 Verkehrs- und Tiefbaukommission ca. 170 UFC zu realisieren Die Verkehrs- und Tiefbaukommission hat den ca. –30 UFC bereits realisiert Kreditantrag Unterflurcontainer an der Sitzung –40 UFC >30 Wohneinheiten vom 16. März 2020 behandelt. Aufgrund der ca. 100 UFC zur Finanzierung Corona-Situation wurde die Sitzung der VTK mit einer reduzierten Teilnehmerzahl durchge- 100 x CHF 18’000.– CHF 1.8 Mio. Bruttokredit führt. Die fünf anwesenden Kommissionsmit- 100 x CHF 10’000.– CHF 1.0 Mio. Beitrag ZEBA glieder (von total neun) haben das Vorhaben 100 x CHF 8’000.– CHF 0.8 Mio. Nettokredit einstimmig gutgeheissen. 10.2 Rechnungs- und Geschäftsprüfungs- kommission Antrag Die Delegiertenversammlung des ZEBA hat Für die Umsetzungsstrategie Unterflurcontainer am 5. November 2018 beschlossen, den sei ein Bruttokredit von CHF 1.8 Mio. (inkl. 7.7 % Hauskehricht ab 2030 nur noch in Unterflur- MWST) zu genehmigen. containern (UFC) zu sammeln. Die Gemeinde Baar, die dem Zweckverband ZEBA angehört, hat die Vorgaben des ZEBA umzusetzen. An- sonsten wird die Kehrichtabfuhr durch den ZEBA nicht mehr vorgenommen. Für die Errichtung der Unterflurcontainer (UFC) beantragt der Gemeinderat einen Kredit von CHF 1.8 Mio. Der Zweckverband ZEBA erstat- tet der Gemeinde pro Einwurfsäule eine Rück- vergütung von CHF 10’000.–. Bei geschätzten 100 Einwurfsäulen kann somit mit ca. CHF 1.0 Mio. Rückvergütung gerechnet werden. Die Einrichtung der UFC bedingt einen grösse- ren personellen Mehraufwand, da mit jedem privaten Grundeigentümer ein verwaltungs- rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden muss. Für die Projektleitung sind im Budget In die Umgebung eingebettete UFC-Anlage mit einer 2020 bereits 40 Stellenprozente vorgesehen. Einwurfsäule Die RGPK erwartet, dass zuerst alle internen Ressourcen – auch abteilungsübergreifend – geprüft werden, bevor es zu einer Neueinstel- lung kommt. Die RGPK erachtet die Kostenschätzung pro Anlage als realistisch sowie die Aufteilung der Kosten bei den diversen Ausgangslagen als gerecht. Der Kreditantrag für die Erstellung von UFC wird einstimmig unterstützt.
10 Traktandum 8 Hopp-la Baar – Neugestaltung Spielplatz Sternmatt 1 und Zugerweg zu einem intergenerativen Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsparcours – Genehmigung Baukredit 1. Ausgangslage Vereinsamung, den Bewegungsmangel und die Die Stiftung Hopp-la (www.hopp-la.ch) unter- demografische Alterung. Durch die alltagsnahe stützt Gemeinden bei der bedürfnisgerechten Förderung von intergenerativer Bewegung und Planung und Finanzierung von intergenerativen Begegnung leistet Hopp-la einen Beitrag an den Bewegungsangeboten. Hopp-la fördert die kör- gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die phy- perliche Gesundheit aller Generationen und leis- sische, psychische und soziale Gesundheit. tet einen Beitrag zur Prävention von chronischen Krankheiten infolge Bewegungsmangel sowie zur Die Gemeinde Baar wurde von der Stiftung Sturzprävention. Die Vision von Hopp-la – Jung Hopp-la angefragt, ob sie im Kanton Zug als und Alt miteinander in Bewegung zu bringen – Pilotgemeinde beim Bewegungs- und Gesund- erfolgt auf zwei Ebenen. heitsförderungsprojekt Hopp-la mitwirken möch- te. Der Gemeinderat zeigte für die Philosophie Einerseits ermöglicht Hopp-la die Verbindung Hopp-la Interesse, setzte zur Bearbeitung des der Generationen möglichst nahe am Alltag der Projektes eine Arbeitsgruppe ein und erteilte Menschen (z. B. gemeinsame Bewegungsnach- der Fachstelle Spielraum aus Bern den Auftrag mittage einer Kindertagesstätte (Kita) mit einer zu prüfen, wie und wo in Baar ein generationen- Seniorengruppe). Dies geschieht durch den Auf- verbindender Spiel-, Bewegungs- und Begeg- bau eines Netzwerkes aus der Zivilbevölkerung, nungsparcours im öffentlichen Raum eingerichtet Akteuren und Verwaltung, welches diese Vision werden könnte. Der Gemeinderat favorisierte nachhaltig umsetzt und lebt. Andererseits setzt aufgrund der Ergebnisse aus der Vorstudie für die Hopp-la auf generationengerechte Bewegungs- Realisierung des Projektes Hopp-la die Standorte und Begegnungsräume und entsprechender Spielplatz Sternmatt 1, den Zugerweg und den Infrastruktur im öffentlichen Raum. Hierfür wur- Platz vor dem Schwesternhaus. den u. a. Geräte entwickelt, welche von Jung bis Alt auf spielerische Weise gemeinsam genutzt Im Rahmen einer Projektorganisation Hopp- werden können. Die Stiftung Hopp-la wird dabei la wurde anschliessend das Projekt in engem unterstützt und wissenschaftlich begleitet vom Kontakt mit der Stiftung Hopp-la und der Pro Departement für Sport, Bewegung und Gesund- Senectute Kanton Zug abteilungsübergreifend heit der Universität Basel. weiterbearbeitet. Verwaltungsintern sind alle Abteilungen in die Projektarbeit integriert. Erfreu- Mit dem Projekt Hopp-la verbreitet die Stiftung licherweise zeigten sich bei der Herausforderung Hopp-la – den jeweiligen Verhältnissen entspre- dieser interdisziplinären Zusammenarbeit neue chend – schweizweit die Philosophie «Genera- und erfolgreiche Wege, welche auch auf andere tionen in Bewegung». Ziel des Projektes ist es, Gemeindeprojekte eine positive Ausstrahlung gesundheitsförderliche Lebenswelten und einen haben. gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen. Ebenfalls in die Überlegungen miteinbezogen Hopp-la antwortet damit auf verschiedene ge- wurden die katholische Kirchgemeinde Baar als sellschaftliche Fragen bzw. Herausforderungen Besitzerin der Nachbarliegenschaft beim Spiel- wie die Individualisierung, die zunehmende platz Sternmatt 1 sowie die Bürgergemeinde als
11 Hopp-la Mitwirkungsanlass vom 21. September 2019 (Quelle: Stiftung Hopp-la) Besitzerin der Nachbarliegenschaft beim Schwes- geplante Attraktivitätssteigerung des Dorfkerns ternhaus. Die Architekten der geplanten Schul- das Projekt zur Realisierung eines Hopp-la-Par- anlage Sternmatt 1 sind über das Projekt Hopp-la cours angegangen. in Kenntnis gesetzt worden, so dass allfällige Synergien bei der Planung beider Projekte be- 2.1 Infrastruktur – Hopp-la Parcours in Form rücksichtigt werden können. von Spiel- und Bewegungsinseln Die Stiftung Hopp-la stellte ab Beginn des Projek- Etappe 1 (Spielinsel Sternmatt 1): tes eine Fachberaterin für den Aufbau in Baar zur Die periodischen Kontrollen des Werkdienstes, Verfügung. Zudem beteiligt sie sich an den Infra- ein Augenschein im Rahmen einer Begehung strukturkosten für intergenerative Bewegungs- sowie Rückmeldungen aus der Bevölkerung am elemente sowie an den Kosten für die Projekt- Hopp-la-Mitwirkungsanlass vom 21. September begleitung. Zwischen der Stiftung Hopp-la und 2019 wie auch eine Online-Umfrage haben erge- der Gemeinde Baar wurde eine entsprechende ben, dass eine Auffrischung und Neugestaltung Vereinbarung abgeschlossen. des Spielplatzes Sternmatt 1 befürwortet wird. Die Infrastruktur ist in die Jahre gekommen und 2. Projektplanung sanierungsbedürftig. Ziel ist es, den Spielplatz Im «Dorf Baar» soll durch das Projekt Hopp-la für Sternmatt 1 im Sinne der Hopp-la Philosophie alle Generationen ein niederschwelliger Zugang (Generationen in Bewegung) neu zu gestalten. zu Spiel- und Bewegungsinseln entstehen. Durch eine einladende Gestaltung der Plätze, die Art Die Mitwirkung stiess bei der Bevölkerung auf der Spielgeräte sowie der begleitenden Aktivitä- reges Interesse und hat aufgezeigt, dass der ten ermöglicht das Projekt ein vermehrtes Mit- bestehende Spielplatz Sternmatt 1 bereits heute einander statt ein Nebeneinander von Jung bis ein beliebter Spiel- und Aufenthaltsort sowohl Alt. In diesem Sinne wurde im Hinblick auf die für Kinder und deren Bezugspersonen wie auch
12 für ältere Menschen ist. Es wurden vor allem der 3. Etappe einbezogen und weiterhin einen Balancier- und Klettermöglichkeiten, Schaukeln, Ehrenplatz einnehmen. Zudem wird bei der Rutschen und eine Spielburg gewünscht. Es Planung darauf geachtet, dass für traditionelle zeigte sich, dass Sand und Wasser auf keinen Anlässe (z. B. Fasnacht und Chilbi) der Platz wie Fall fehlen dürfen. Einige befürworteten zudem bis anhin genutzt werden kann. verschiedene Sitzmöglichkeiten und Picknick- Tische in schattigen Bereichen. Auch einfache Diese 3. Etappe ist nicht Bestandteil des bean- und temporäre Verpflegungsmöglichkeiten wur- tragten Baukredites und kann mit einem Spon- den sehr begrüsst. soringbeitrag realisiert werden. Denn nebst der Stiftung Hopp-la hat die Gemeinde Baar erfreu- Kritisch wurden dagegen der Zustand der sani- licherweise von einer weiteren Stiftung eine tären Einrichtungen und das Tunnelsystem im Zusage für ein Sponsoring im Rahmen des Hopp- Hügel bewertet. Die Überquerung der Sternmatt- la Projektes erhalten. Die Familie Larsson-Ro- strasse vom Spielplatz bis zum Zugerweg wurde senquist Stiftung ist bereit, die Finanzierung des für Kinder als unübersichtlich und gefährlich ein- interaktiven Wasserspiels zu übernehmen. Der gestuft. Es kamen viele Ideen zur Beruhigung der namhafte Beitrag wird es möglich machen, der Strasse zusammen. Bevölkerung zur Gestaltung des Vorplatzes beim Schwesternhaus im Rahmen der Investitions- Die partizipative Vorgehensweise hat sich ge- rechnung eine ausgeglichene Rechnung für die lohnt. Es war ein bewegtes, erfreuliches Mit- 3. Etappe des Projektes zu präsentieren. einander und die Ideen der Bevölkerung haben die Planer zu einer tollen Gestaltung des Hopp-la Zur konkreten Gestaltung des Platzes vor dem Parcours inspiriert. Schwesternhaus wurde die Bevölkerung erneut zu einem Mitwirkungsanlass eingeladen, welcher Etappe 2 (Zugerweg): am Mittwoch, 23. September 2020 stattgefun- Die Verbindung vom Spielplatz Sternmatt 1 über den hat. den Zugerweg bis zum Platz vor dem Schwes- ternhaus soll im Rahmen des Projektes als Hopp- Weitere Etappen nicht ausgeschlossen la Parcours aufgewertet werden. Im Bereich der Für die künftige Weiterentwicklung des Projektes Spielwiese Dorfmatt sollen, ebenfalls aufgrund ist die Gemeinde offen, weiteren Exponenten von Ideen aus der Bevölkerung, Hopp-la Spiel- aus Wirtschaft und Gesellschaft, welche die und Bewegungsgeräte montiert werden. Speziell Hopp-la Philosophie unterstützen möchten, ist dabei dem Strassenübergang beim Kino Lux eine Plattform für Sponsoring zur Verfügung zu und beim ehemaligen Brothüsli Rust Beachtung stellen. zu schenken. 2.2 Vorprojekt Infrastruktur Etappe 3 (Vorplatz Schwesternhaus): Aktuell kommt mit dieser Vorlage der Baukredit Durch eine Umgestaltung des Platzes vor dem der Etappen 1 und 2 zur Abstimmung. Für die Schwesternhaus soll eine zusätzliche Attraktivi- dafür favorisierten Standorte im Dorfzentrum von tätssteigerung erreicht werden. Baar hat die Fachstelle Spielraum, unter Einbezug der Inputs aus der Bevölkerung, ein Vorprojekt Auch hier sollen im Sinne von Hopp-la Bewe- erarbeitet, wie der Spielplatz Sternmatt 1 und gungselemente installiert und das Element der Zugerweg im Sinne der Hopp-la Philosophie Wasser in Form eines interaktiven Wasserspiels umgestaltet und zu lebendigen Begegnungsor- erhalten werden. Auch der aktuell vor Ort plat- ten für alle Generationen werden können. Über- zierte Räbegäuggel wird bei der Umgestaltung legungen aus der Baarer Stadtanalyse und dem des Vorplatzes zum Schwesternhaus im Rahmen Landschaftsentwicklungskonzept LEK zur Ge-
13 staltung des öffentlichen Raumes wurden dabei tung Zugerweg, S. 19) platziert, so dass von der mitberücksichtigt. In der Gestaltung werden vor- Spiel- und Bewegungsinsel Sternmatt 1 über den wiegend natürliche Materialien verwendet, und Zugerweg ein Parcours entsteht, der dann – wie standortgerecht werden einheimische Pflanzen vorgängig beschrieben – in der 3. Etappe bis zum gesetzt. Schwesternhaus weiterentwickelt werden soll. Das Gelände auf der Spiel- und Bewegungs- Die Fachstelle Spielraum aus Bern ist nebst der insel Sternmatt 1 soll für alle Generationen mit bereits erfolgten Planung des Vorprojektes auch einem etwas weniger hohen Hügel, mit weiteren für die Ausführungsplanung verantwortlich. Die Bäumen und Nischen wie auch attraktiven Spiel- Umsetzung soll nach der Baubewilligung soweit geräten und Spielmaterialien (z. B. Balancier- und möglich mit lokalen und regionalen Betrieben, Kletterstrukturen, Schaukel, Wasser und Sand so- inkl. dem gemeindlichen Werkhof, erfolgen. wie einer Spielburg auf dem Hügel) neugestaltet werden. Weiter sind eine hindernisfreie und mo- 2.3 Hopp-la Begleitprogramme bile Toilettenanlage (z. B. ein Kompotoi) sowie ein Nebst der Infrastruktur ist es ein Ziel von Hopp- überdachter Begegnungsort mit einem kleinen la, regelmässig kostenlose Bewegungs- und Be- Kiosk für Verpflegungsmöglichkeiten angedacht. gegnungsangebote für alle Generationen bei den Auch der Bücherschrank soll auf der Spiel- und öffentlich zugänglichen Spiel- und Bewegungsin- Bewegungsinsel Sternmatt 1 weiterhin einen seln bzw. Spielgeräten zu organisieren, welche Platz haben. Der Asphalt soll zudem durch einen von Kindern und Erwachsenen gemeinsam ge- spielplatzgerechten und rollstuhlgängigen Boden- nutzt werden können (z. B. Gleichgewichtskurse belag ersetzt werden. an den Geräten oder verschiedene Aktivitäten auf dem Hopp-la Parcours). Diese Angebote sollen Entlang des Zugerwegs werden Hopp-la Bewe- auch in Baar, nach dem Erstellen der Spiel- und gungsgeräte und ev. Move-Art (vgl. Bild Gestal- Bewegungsinseln, organisiert werden. Hopp-la Mitwirkungsanlass vom 21. September 2019 (Quelle: Silvan Meier)
14 Zudem gibt es Begleitprogramme, welche aus- Baukosten serhalb des Parcours stattfinden können, wie das Hopp-la Tandem und das Hopp-la Fit. Spielinsel Sternmatt Vorbereitungsarbeiten CHF43’000.– Bereits seit Februar 2019 läuft in den Alters- Umgebungsgestaltung CHF152’000.– heimen Baar das Hopp-la Tandem. Im Abstand Ausstattung CHF288’000.– von zwei Wochen treffen sich dabei Kinder aus Reserve Unvorhergesehenes CHF16’000.– Tagesstätten (Kitas) mit den älteren Menschen im Altersheim Bahnmatt zu Bewegung, Spiel und Zwischentotal CHF 499’000.– Spass. Die Vision des Angebots Hopp-la Tandem ist eine nachhaltige, intergenerative Bewegungs- Parcours Zugerweg und Gesundheitsförderung im institutionellen Vorbereitungsarbeiten CHF6’000.– Rahmen. Umgebungsgestaltung CHF46’000.– Ausstattung CHF149’000.– Auch das Hopp-la Fit ist im Frühling 2019 an- Reserve Unvorhergesehenes CHF5’000.– gelaufen. Jeweils am Freitagnachmittag treffen sich von 14.30–15.30 Uhr Kinder aus drei Kitas Zwischentotal CHF 206’000.– mit Seniorinnen und Senioren auf der Wiese Martinspark zu Bewegung, Spiel und Spass. Die Total Baukosten brutto CHF 705’000.– Hopp-la Fit Bewegungslektionen stärken die Ge- sundheit, indem sowohl trainingswissenschaftli- che als auch soziale Aspekte zur Förderung von Investitionseinnahmen werden mit einem Beitrag intergenerativen Beziehungen im Fokus stehen. der Stiftung Hopp-la im Betrag von CHF 70’000.– Das Angebot wird von ausgebildeten Hopp-la Fit generiert. Leiterinnen betreut. Der Baukredit erhöht oder senkt sich bis zum Eine Fachfrau für Gesundheitsförderung und Zeitpunkt der Vertragsanfertigung entsprechend Prävention koordiniert für die Gemeinde die An- der Teuerung des Zürcher Baukostenindexes, gebote im Rahmen von Hopp-la Fit und Hopp-la Stand April 2019. Nach Vertragsabschluss erfolgt Tandem. In Zukunft soll auch eine Begleitgruppe die Teuerungsberechnung aufgrund der jeweili- mit freiwillig Tätigen für die nachhaltige Weiter- gen ausgewiesenen Teuerung. entwicklung der Hopp-la Aktivitäten zuständig sein. 4. Termine Baubeginn 1. und 2. Etappe: Frühling 2021 Das Angebot von Hopp-la Fit und Hopp-la Tan- Fertigstellung: Sommer 2021 dem ist für die Bevölkerung kostenlos und wird zu 50 % von der Stiftung Hopp-la und zu 50 % 5. Finanzierung und Folgekosten von der Gemeinde bzw. den Altersheimen Baar Ausgangspunkt einer Abschreibung nach be- finanziert. triebswirtschaftlichen Überlegungen bildet die Bruttoinvestition von CHF 705’000.–. Dieser 3. Kostenzusammenstellung Baukredit Betrag wird mit einem Zinssatz von 2.5 % linear Die Baukosten (+/– 10 %) wurden durch die be- abgeschrieben. auftragten Planer aufgrund von Erfahrungszahlen ermittelt und setzen sich wie folgt zusammen:
15 Hopp-la Mitwirkungsanlass vom 21. September 2019 (Quelle: Silvan Meier) Ein Teil der Arbeiten zur Umsetzung des Projek- Die Folgekosten präsentieren sich somit wie tes können durch gemeindeinterne Leistungen folgt: des Werkdienstes erbracht werden. Unterhalt CHF 22’000.– Die jetzigen Unterhaltskosten des Spielplatzes Partizipative Entwicklung und Sternmatt belaufen sich auf jährlich CHF 5’000.–. Durchführung von Aktivitäten CHF 20’000.– Die Betriebskosten für Löhne, Sozialleistungen Beitrag an die Folgekosten: sowie Sach- und Betriebsaufwand betragen nach der Umgestaltung des Spielplatzes und des Anschubfinanzierung Zugerwegs jährlich CHF 22’000.–. Der Unterhalt der Stiftung Hopp-la CHF 20’000.– besteht aus visuellen Routineinspektionen (wö- chentlich), operativen Inspektionen (2 x jährlich), In regelmässigen Abständen werden Fachper- Hauptinspektion (jährlich), Grünpflege, Unterhalt sonen die Bevölkerung in die neuen Spiel- und Geräte und Anlagen, Reparaturen sowie Strom- Bewegungsgeräte einführen. Auch wird ein auf und Wasserverbrauch. die lokalen Bedürfnisse angepasstes generatio- nenverbindendes Begleitprogramm angeboten, Weitere rund CHF 20’000.– fallen für die jährliche welches von einer Hopp-la Begleitgruppe koordi- Projektbegleitung und die Aktivitäten im Rahmen niert wird. Lokale Organisationen, Schulen und der Begleitprogramme zum Parcours an. Die Vereine werden eingeladen, Ideen einzubringen. Stiftung Hopp-la beteiligt sich an diesen Projekt- kosten im Rahmen einer Anschubfinanzierung 6. Pläne (u. a. für Hopp-la Fit und Hopp-la Tandem Kurse) Die Pläne zum vorliegenden Projekt sind auf den mit maximal CHF 20’000.–. folgenden 4 Seiten ersichtlich.
16 Spielinselgestaltung Sternmatt Fachstelle Raumkonzept SpielRaum Zugerweg Zugerweg Naturnahe Kleinstrukturen Vielseitiger Spiel- & Bewegungsbereich Intergenerative Begegnungs-und Bewegungsinsel Sand-/Wasser Mini Gastro Bereich Familien mit Kleinkindern Jugendliche Sternmattstrasse N Referenzbilder Klettergarten Burgturm
17 Spielinselgestaltung Sternmatt Fachstelle Grundriss Spielinsel Sternmatt - Stand Vorprojekt SpielRaum Zugerweg PP Zugerweg e Ru tsch Kle tter gar ten Nes Partnertanz tschau m kel ur rgt Bu Wackelspiel Kompotoi Sandwerkstatt mobiler Kiosk (optional) Überdachung (optional) er- Treffpunkt ch k Bü ran h sc is tenn Tisch Sternmattstrasse N Referenzbilder Nestschaukel Sandwerkstatt
18 Hüpfplatten Geduldsfaden Referenzbilder Raumkonzept Zugerweg Gestaltung Zugerweg mit Bewegungsstationen Naturn a Balanc Kleinstr he ukture ie n Gesch ren und icklichk Aufenth a eit Begeg lt und nung Interge n Beweg erative u Begeg ngs- und nungsin sel N Fachstelle SpielRaum
19 Gestaltung Zugerweg mit Bewegungsstationen ktur Fachstelle erstru Grundriss Zugerweg - Stand Vorprojekt SpielRaum Balanci Kleinstruktu ren naturnahe Referenzbilder nkt Treffpu rt Move-A Balancierstruktur twiese Dorfmat Begegnung Balancierstrukturen sfaden ZIEL START Geduld ZIEL START Kino Lux hrt en Durchfa freihalt eg Zugerw N Move-Art
20 7. Stellungnahmen der Kommissionen 7.3 Familienkommission Die Familienkommission befürwortet das Pro- 7.1 Baukommission jekt einstimmig. Sie empfiehlt zu beachten, Die Baukommission unterstützt das vorliegen- dass das Konzept des Kioskes gründlich und de Projekt Hopp-la einstimmig. Gleichzeitig sorgfältig geplant werden soll. Dabei spielt regt sie an, dass der vorgesehene mobile auch die Frage des Alkoholausschankes eine Kiosk noch einmal hinterfragt werden soll. Aus Rolle. Saisonale und wetterabhängige Be- Sicht der Baukommission ist vor der Reali- triebe sind erfahrungsgemäss anspruchsvoll, sierung des Kiosks zwingend ein Betriebs- wenn sie Erfolg und Bestand haben sollen. konzept vorzulegen, damit der Betrieb durch und für Dritte klar geregelt werden kann. Der Die Familienkommission befürwortet zudem Betrieb des Kiosks soll keine Aufgabe der den barrierefreien Zugang zur Toilettenanlage. Gemeinde sein. Weiter wäre aus Sicht der Baukommission eine definitive Lösung mit 7.4 Kinder- und Jugendkommission einer grösseren und geschlechtergetrennten Die Kinder- und Jugendkommission hat an den WC-Anlage zu bevorzugen und anzustreben. Kommissionssitzungen laufend vom Hopp-la Projekt mit der Neugestaltung des Spielplat- 7.2 Fachkommission für Altersfragen zes Sternmatt 1 zu einem intergenerativen Die Fachkommission für Altersfragen hat sich Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsparcours in den verschiedenen Projektphasen mehr- (Spielinsel Sternmatt 1 und Zugerweg) Kennt- mals mit Hopp-la befasst. Die Kommission nis genommen. Letztmals ist an der Sitzung begrüsst die Zielsetzungen des Projektes, vom 23. Januar 2020 über den aktuellsten welche zur Bewegungs- und Gesundheitsför- Stand der Dinge orientiert worden. derung der Bevölkerung beitragen. Gerade für ältere Menschen sind Bewegung und soziale Im Austausch und Beratungsgespräch hat sich Kontakte wichtige Aspekte. Das Projekt trägt gezeigt, dass die Mitglieder der Kinder- und generationenübergreifend auf eine spieleri- Jugendkommission grossmehrheitlich positiv sche Art und Weise zur guten Lebensqualität gegenüber diesem Projekt und dessen Rea- bei. lisierung eingestellt sind. Der generationen- verbindende Hopp-la Gedanke und die Auf- Die Kommission erachtet es als wichtig, dass wertung des bestehenden, jedoch in die Jahre die Freizeit wieder vermehrt gemeinsam im gekommenen Spielplatzes Sternmatt 1 haben Freien und nicht zu Hause vor dem PC, dem einen sehr grossen Zuspruch erhalten. Handy oder der Spielkonsole genutzt wird. Bei der Umsetzung des Hopp-la Projektes ist Anregen möchte die Kommission, dass einem fliessenden Übergang zum Erweite- dem Punkt «Sturzgefährdung» in Bezug auf rungsprojekt der Schule Sternmatt grosses Stolperfallen und Bodenbeläge die nötige Gewicht beizumessen und eine Verbesserung Beachtung geschenkt wird. Die Hopp-la Be- bei der Nutzung der bestehenden Strasse zu gegnungszonen müssen auch mit Rollatoren prüfen. und Rollstühlen gut befahrbar sein. Ebenso sind hindernisfreie sanitäre Anlagen wichtig. Es ist weiter mit viel Vorfreude und Zuversicht Die Information der Bevölkerung wie auch auf die zu erwartende Magnetwirkung eines Animation und Verpflegungsmöglichkeiten vor Wasserspiels und das grosse Potenzial zur Ort sind der Kommission ebenfalls wichtige Belebung des Schwesternhaus-Vorplatzes hin- Anliegen. gewiesen worden.
21 7.5 Rechnungs- und Geschäftsprüfungs- kommission Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 28. No- vember 2018 und Schreiben an die RGPK vom 12. März 2019 rechnete man mit Totalkosten für die Gemeinde von CHF 200’000.– bis CHF 250’000.–. Jetzt belaufen sich die Totalkosten für die Gemeinde auf CHF 635’000.–. Die RGPK ist einstimmig dafür, dass die Spiel- geräte beim Spielplatz Sternmatt 1 in den nächsten Jahren erneuert werden. Für den Kiosk soll vorgängig der Bedarf nachgewiesen und ggf. ein Betriebskonzept erstellt werden, wie es auch die Baukommission fordert. Es soll weiter geprüft werden, ob eine Sanierung der bestehenden WCs möglich ist und eine definitive Lösung angestrebt werden. Die Kosten für die Neugestaltung des Spielplatzes Sternmatt 1 werden mit CHF 499’000.– ver- anschlagt, was aus Sicht der RGPK sehr hoch ist. Die RGPK bittet den Gemeinderat, die Kosten nochmals zu prüfen und Einsparungen vorzunehmen. Die RGPK ist einstimmig für die Neugestal- Hopp-la Parcours (Quelle: Stiftung Hopp-la) tung des Zugerwegs. Die Kosten für den Zugerweg werden mit CHF 206’000.– ver- anschlagt. Auch hier soll geprüft werden, ob Antrag noch Kosteneinsparungen vorgenommen Für die Neugestaltung des Spielplatzes Stern- werden können. matt 1 sowie des Zugerwegs sei ein Baukredit von CHF 705’000.– zu bewilligen.
22 Traktandum 9 Motion der glp Baar betreffend «Nachhaltige Investitionen für die Ein- wohner und für die Umwelt» – Entscheid über Erheblicherklärung Am 26. November 2019 reichte die glp Baar die Sinne der Energiewende, insbesondere der För- folgende Motion ein: derung von Photovoltaik dient. «Motion der glp Baar: Nachhaltige Investitio- Aufgabe nen für die Einwohner und für die Umwelt Grundaufgabe gemäss Antrag: Die Umsetzung soll im Rahmen der vorhandenen Finanzierung Begründung / Einführung des Fonds erfolgen. Die Gelder sind in erster Li- Die Gemeinde Baar konnte in den letzten Jahren nie für die folgenden Aufgaben in erster Priorität erfreuliche Gewinne schreiben. Diese sind aber zu verwenden. Finden sich über mehrere Jahre auch teilweise auf Investitionsstau bei lnfras- keine entsprechenden Projekte, können Projekte trukturbauten wie Schulen zurückzuführen. Nach der zweiten Priorität finanziert werden. diesen Gewinnen werden bereits wieder Rufe nach Steuersenkungen laut. Würde Baar nicht Erste Priorität: bereits die steuergünstigste Gemeinde schweiz- –– Errichtung von Photovoltaikanlagen auf allen weit sein, wäre dies auch nicht per se zu kritisie- Dächern im Besitz der Gemeinde, welche sich ren. Weitere Steuersenkungen würden aber mit eignen unter Berücksichtigung der Effizienz bekannten Wechselwirkungen auf die Mieten gemäss Solarkataster. und andere Lebenshaltungskosten dem grössten –– Verhandlung und Errichtung von Photovol- Teil der Baarer Bevölkerung aber kaum Vorteile taikanlagen auf Gebäuden in der Gemeinde, bringen und nur noch mehr Baarer Einwohner welche in Besitz des Kantons oder «naheste- – welche oft in der Gemeinde oder im Kanton hender» Organisationen sind wie die Schule aufgewachsen sind – nötigen Mietobjekte aus- Sonnenberg, Korporationen oder Vereinshäuser serhalb des Kantons zu suchen. Dies hätte auch wie das des Schützenvereins. Auswirkungen auf die soziale Durchmischung –– Auf Dächern von privaten Eigentümern, sofern und den sozialen Frieden. Es ist auch zu berück- diese die Dachflächen der Gemeinde unent- sichtigen, dass weitere Steuersenkungen auch geltlich zur Verfügung stellen. im nationalen und internationalen Umfeld zu weiteren Problemen führen können. Zweite Priorität: –– Beteiligung an der Finanzierung (Mehrkosten Dies bedingt guter und weitsichtiger Investitio- gegenüber konventionellen Anlagen) von Pro- nen, denen die Steuererträge zugeführt werden jekten der Wärmeerzeugung, welche gleichzei- können. Darum haben die Grünliberalen aus Baar tig der elektrischen Energiegewinnung dienen. sich überlegt, wie die Erträge sinnvoll und nach- –– Beispielsweise Holz- oder Gas-Blockheizkraft- haltig investiert – und nicht einfach ausgegeben werke für grössere Überbauungen, Schulhäu- werden können. ser oder bei einer Erneuerung der Wärmege- winnung für das Freibad Lättich. Antrag –– Generell Projekte, welche der Umsetzung der Der Gemeinderat wird dazu aufgefordert, einen nationalen Energiestrategie oder als Gegen- Fonds einzurichten, welcher zur Finanzierung, massnahmen gegen den Klimawandel dienen. Projektierung und Umsetzung von Projekten im
23 Der Gemeinderat orientiert jährlich an der Ge- 2. «Legislaturziele des Gemeinderats»; Nachhal- meindeversammlung über den Stand des Fonds. tige Energiepolitik: Baar behält weiterhin das Label Energiestadt und setzt die Massnah- Personelle Ressourcen für die Projektierung und men entsprechend um. Verhandlungen sind von der Gemeinde in dem 3. «Energieleitbild der Einwohnergemeinde Masse zur Verfügung zu stellen, dass die vorhan- Baar»; Absenkpfad denen Gelder zielführend und innert nützlicher Quantifizierte Zielsetzung für erneuerbare Frist in Projekte umgesetzt werden können. Energien: «Der Anteil des Stroms aus erneu- erbarer Energie oder Abfällen ist von 61 % Finanzierung im Jahr 2012 bis zum Jahr 2020 auf 70 % zu –– 0.1 Prozent des jährlichen Bruttosteuerertrags erhöhen» –– Bei einem Überschuss der Jahresrechnung 4. «Energieleitbild der Einwohnergemeinde legt der Gemeinderat bei den Anträgen für die Baar»; öffentliche Bauten Gewinnverwendungen jeweils einen angemes- Hier gibt es quantifizierte Zielsetzungen be- senen Anteil von über 10 % des Gewinns der züglich Energiestandards, aber keine bezüg- Gemeindeversammlung vor. lich PV-Anlagen. –– Der Erlös aus dem Stromverkauf fliesst wieder 5. «Energiestadt Aktivitätenprogramm 2018– in die Gemeindekasse. 2021» Auf Basis des letzten Audits 2018 wurde im Dauer / Abschlussbedingungen Aktivitätenprogramm für die nächsten 4 Jahre –– Die Gemeindeversammlung befindet 5 Jahre die Massnahme «Die eigene Produktion von nach der ersten Einzahlung über eine Fortset- Solarstrom durch den Bau von eigenen PV- zung des Fonds. Anlagen weiter erhöhen» festgelegt. –– Wird die Finanzierung des Fonds eingestellt, werden noch Projekte nach den Möglichkeiten Für den Gemeinderat ist es darüber hinaus eine der im Fonds vorhanden Finanzen finanziert.» Selbstverständlichkeit, weiterhin nachhaltige Pro- jekte im Sinne der Energiewende, insbesondere Photovoltaikanlagen zu fördern und zu finanzie- Antwort des Gemeinderates ren. Photovoltaik ist unbestritten die lohnendste Investition in eine nachhaltige Energiezukunft. Die Grundlagen Gemeinde als grosser Energieverbraucher kann Der Gemeinderat unterstützt die Stossrichtung die selbst produzierte Energie auch selber nutzen. der Motionärin. Die Einwohnergemeinde Baar ist dank positiver Rechnungsabschlüsse finanziell Auf welchen Gebäuden soll eine Photovoltaik- weiterhin gut aufgestellt. Das ist wichtig, damit anlage installiert werden? (Gemäss Motion die Gemeinde nachhaltig für die Zukunft investie- 1. Priorität) ren und auch Projekte zur Förderung erneuerba- rer Energien unterstützen kann. 1. Gemeindeeigene Neubauten: Die Abteilung Planung / Bau der Einwohnerge- Die Handlungsweise des Gemeinderates bezüg- meinde prüft bereits heute bei jedem gemeind- lich erneuerbare Energien fusst auf folgenden lichen Neubauprojekt (z. B. Schule Wiesental, Grundlagen: SEB-Pavillon Sennweid, Dreifachturnhalle Stern- 1. «Zusammen Leben in Baar»; Leitsatz Planung matt 2 etc.) die Möglichkeit, eine Photovoltaikanla- und Umwelt: ge zu erstellen. Sofern sich die (Dach)Fläche unter Wir gehen als Energiestadt mit den Ressour- Berücksichtigung der Effizienz gemäss Solarkatas- cen sparsam um und fördern erneuerbare ter dafür eignet, wird eine PV-Anlage erstellt. Der Energien. Kredit dafür wird jeweils separat beantragt.
24 Photovoltaik-Anlage Sternmatt 2 2. Bestehende Gemeindeliegenschaften: 4. Private Grundeigentümer: Der Gemeinderat ist bereit, bestehende gemein- Für den Gemeinderat führt es zu weit, private deeigene Liegenschaften (z. B. Kronengebäude, Grundeigentümer anzufragen, um zu prüfen, ob Schulhaus Marktgasse, Polizeigebäude etc.) nach auf ihren Dächern eine PV-Anlage erstellt werden Möglichkeit mit einer PV-Anlage nachzurüsten, kann. Er zeigt sich hingegen offen für Gespräche, sofern sich das Hausdach für die Installation sofern diese von Privaten initiiert werden. Sofern einer Photovoltaikanlage eignet. Er wird einen Dachflächen unentgeltlich zur Verfügung gestellt entsprechenden Auftrag zur Analyse der gemein- würden, würde er die Installation einer PV-Anlage deeigenen Liegenschaften beziehungsweise de- prüfen. PV-Anlagen auf privaten Dächern werden ren Dächer erteilen. Hierfür gab es bislang keine bislang von der Gemeinde finanziell nicht geför- konkreten Abklärungen. dert, da es zurzeit noch Fördergelder vom Bund gibt. 3. Gemeindenahe Betriebe und Organi sationen: Welche zusätzlichen Projekte soll der Gemein- Der Gemeinderat ist bereit, den Kanton Zug, ge- derat fördern? (Gemäss Motion 2. Priorität) meindenahe Organisationen (z. B. Schule Son- Zusätzlich zur Förderung von Photovoltaikanla- nenberg) und Baarer Vereine (z. B. Pfadi Baar) zu gen gibt es im Rahmen der Energiestrategie des kontaktieren, um die Möglichkeit zu prüfen, auf Bundes verschiedene Alternativen, mit welchen deren Dächern eine gemeindliche PV-Anlage zu Strom produziert werden kann. erstellen. Die Gemeinde würde die Anlage finan- zieren und betreiben. Gemäss Energieförderrichtlinien werden keine Anlagen in Neubauten gefördert, sondern nur der
25 Ersatz eines mit Erdgas oder Heizöl oder aus- Finanzierung schliesslich mit Elektrizität betriebenen Wärmeer- Zur Finanzierung von Projekten gibt es zwei Mög- zeugers durch erneuerbare Energieträger. lichkeiten: a) Direkte Finanzierung (Status Quo): 5. Investitionsbeiträge für Mehrkosten: Projekte werden in der Erfolgsrechnung oder Der Gemeinderat ist zusätzlich zu den in den der Investitionsrechnung budgetiert und Energieförderrichtlinien definierten Massnahmen finanziert. bereit, Investitionsbeiträge à fonds perdu an Drit- b) Indirekte Finanzierung (Vorschlag Motionä- te zu prüfen, um die Mehrkosten, welche bei der rin): Erstellung einer CO2-neutralen Heizung bei einer Für künftige Projekte wird via Erfolgsrech- Überbauung gegenüber einer konventionellen nung oder mittels Zuweisung aus dem Er- Variante entstehen, abzufedern. tragsüberschuss eine Rückstellung gebildet. Die Beanspruchung (Auflösung) der Rückstel- lung beziehungsweise die Finanzierung des Projekts erfolgt über die Erfolgsrechnung. Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit begründete, wahrscheinliche, rechtliche oder faktische Verpflichtung, deren Höhe und / oder Fälligkeit ungewiss, aber schätz- bar ist. Es sind nur Rückstellungen zu erfassen, welche für die Beurteilung der Jahresrechnungen wesentlich sind und deren Eintretenswahrschein- lichkeit grösser als 50 % ist. Zur Beurteilung, ob eine Rückstellung rechtens ist, liegt der Fachempfehlung 09 «Rückstellung und Eventualverbindlichkeiten» der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirek- toren folgender Entscheidungsbaum bei: zu den Eventualverbindlichkeiten Holzschnitzelheizung Lättich 6. Projekte der nationalen Energiestrategie: Weiter überlegt sich der Gemeinderat, Projekte finanziell zu unterstützen, welche der Umsetzung der nationalen Energiestrategie oder als Mass- nahme gegen den Klimawandel dienen.
Sie können auch lesen