Juni 2020 Ausgabe 6/42 - Gemeinde Leinach
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Inhaltsverzeichnis DER NEUE GEMEINDERAT STELLT SICH VOR AUS DEM RATHAUS ....................... 4 Bei der Kommunalwahl am 15. März 2020 wurde der Gemeinderat der Gemeinde Leinach neu gewählt. Dabei konnten die Unabhängigen Bür- AUS DER GEMEINDE ...................... 4 ger Leinach (UBL) sowie die Christlich Freie Wählervereinigung (CFW) AUS DEN KINDERGÄRTEN ...... 17/18 jeweils sechs Sitze im Gemeinderat erringen. Die Christlich-Soziale Uni- on in Bayern e.V. (CSU) erhielt drei Sitze und die Sozialdemokratische KATHOLISCHE PFARRGEMEINDE . 19 Partei Deutschlands (SPD) einen Sitz. EVANGELISCHE PFARRGEMEINDE 21 AUS DEN VEREINEN ..................... 23 Am 12.05.2020 nahm das neu gewählte Gremium unter der Leitung vom ersten Bürgermeister Arno Mager (UBL) mit der konstituierenden AUS DEM LANDRATSAMT ........... 27 Sitzung seine Arbeit auf. In dieser Sitzung wurden Walter Klüpfel (CFW) team orange ................................ 28 als zweiter Bürgermeister und Erhard Franz (CSU) zum dritten Bürger- meister gewählt. Das neue Gremium setzt sich aus folgenden Personen PRIVATANZEIGEN ......................... 31 zusammen: Dietrich, Dörrie, Franz, Franz, Kurt (CFW) Mathias (CSU) Adalbert (UBL) Erhard (CSU) Das Leinacher Gemeindeblatt erscheint monatlich und wird jedem Haushalt bzw. jeder Einzelperson kostenlos durch die Gemeinde zugestellt. Redaktionsschluß ist der 15. eines jeden Monats. Erscheinungstermin ist das Künzig, Franz, Klüpfel, Merkle, letzte Wochenende im Monat. Manfred (SPD) Walter (CFW) Klaus (UBL) Ewald (UBL) IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinde Leinach Verantwortlich gemeindliche Nachrichten: Arno Mager 1. Bürgermeister Verantwortlich kirchliche Nachrichten: Pfarrbüro Leinach und Billingshausen Müller, Stockmann, Schäd-Kleinschnitz, Schmitt, Redaktion und Anzeigenannahme: Daniela (CFW) Silvia (CFW) Johanna (UBL) Klaus (CFW) Petra Kleinschnitz, Tel. 8136-16 info@leinach.de Auflage: 1500 Exemplare Druck: LINUS WITTICH Medien KG Peter-Heinlein-Straße 1 91301 Forchheim Für redaktionelles Versehen wird keine Haftung übernommen. Seelmann, Väth, Väth, Wettengel, Martin (CFW) Gotthard (UBL) Michael (UBL) Stefan (CSU) 2 AUSGABE 6 JUNI/2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Leinach! Es gibt nicht sehr viele Jahre, auf die die Redewendung „Alles neu macht der Mai“ so zutrifft, wie auf dieses Jahr. Nach Wochen der Ausgangsbeschränkungen im März und April dürfen wir uns seit Mai wieder mit einer Person außerhalb unseres Hausstandes treffen, die Friseure öffnen wieder ihre Geschäfte, die Schulen nehmen langsam den Unterricht wieder auf, Sport ist nun auch in kleinen Gruppen möglich, die Biergärten öffnen wieder und was viele nicht erwarten konnten: das runde Leder rollt jetzt wieder, zumindest in der Ersten und Zweiten Bundesliga. Natürlich alles auf Abstand und mit erheblichen Einschränkungen sowie nach strengen Hygieneplänen. Aber nach Wochen der Abstinenz schätzen wir uns glücklich wieder ein klein wenig unserer Freiheit zurück- gewonnen zu haben. Manchen gehen die Lockerungen natürlich noch nicht weit genug und es finden Demons- trationen gegen die Einschränkung unserer Freiheit statt. Diese Demonstrationen sind vom Grundsatz her mehr als gerechtfertigt, hat der Lockdown uns doch fast alles genommen, was unsere freiheitliche Rechtsordnung ausmacht. Gleichwohl hat er uns aber auch vor großem gesundheitlichem Schaden bewahrt und wir sollten daher sehr besonnen mit den Lockerungen umgehen und immer auf die Abstands- und Hygieneregelungen achten. Auch wenn das Infektionsgeschehen im Mai auf ein sehr geringes Maß zurückgegangen ist, kann es bei einem leichtfertigen Umgang mit den Abstands- und Hygieneregeln schnell wieder ein Maß erreichen, welches einen weiteren Lockdown erforderlich macht. Und das wünscht sich keiner. Aber nicht nur in unserem täglichen Leben hat sich im Mai viel verändert. Im Mai begannen drei große, für die Gemeinde Leinach bedeutsame Bauvorhaben, die voraussichtlich noch in 2020 ihren Abschluss finden werden. Den Anfang machte der Bau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in der Burkardusstraße, gefolgt von der Er- schließung des Neubaugebietes „An der Linde 2“ und zuletzt der Bau einer Seniorenwohnanlage mit Tagespflege und Arztpraxis in der Rathausstraße. Alle drei Projekte sind sowohl für die Daseinsfürsorge als auch für die zu- künftige Entwicklung der Gemeinde Leinach von herausragender Bedeutung. Wir hoffen, dass es trotz der mo- mentan schwierigen Zeiten gelingen wird, diese Projekte fristgerecht und erfolgreich noch in diesem Jahr abzu- schließen. Und „last but not least“ gab es im Mai noch eine weitere Veränderung im Leinachtal. Mit der konstituierenden Sitzung am 12.05.2020 hat der neu gewählte Gemeinderat mit mir als ersten Bürgermeister seine Arbeit aufge- nommen. Als zweiter Bürgermeister wurde Walter Klüpfel (CFW) und als dritter Bürgermeister Erhard Franz (CSU) gewählt. Ich darf mich im Namen aller neu- und wiedergewählten Gemeinderäte sowie der neuen Bürgermeister für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Soweit es die Corona-Umstände zulassen, werden wir alles daransetzen, dem in uns gesetzten Vertrauen gerecht zu werden. Nicht vergessen möchte ich dabei, mich für die geleistete Arbeit der scheidenden Gemeinderäte und insbesondere des bisherigen ersten Bürgermeisters Uwe Klüpfel zu bedanken. Durch sein unermüdliches Engagement bei den oben genannten Projekten konnten diese noch in seiner Amtszeit zu einem Reifegrad gebracht werden, mit dem ein Projektabschluss von Kindertagesstätte und Seniorenwohnanlage im Herbst und beim Neubaugebiet im Win- ter dieses Jahres möglich scheint. Im Moment ist kaum einer in der Lage weit in die Zukunft zu blicken. Aber was uns die kommenden Monate auch immer bringen mögen: Bleiben Sie hoffnungsvoll und vor allem gesund! Ihr Arno Mager Erster Bürgermeister LEINACHER GEMEINDEBLATT 3
AUS DEM RATHAUS ÖFFNUNGSZEITEN SERVICEZEITEN GEMEINDLICHER CONTAINERSTELLPLATZ Entsorgung von Grüngut Mo. - Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag .. 08:00 – 18:00 Uhr SCHNITTHOLZSAMMELSTELLE „ESCHEL“ SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS Samstag 08:00 - 12:00 Uhr Sie erreichen mich täglich im Rathaus. Vereinbaren Sie bitte Die Schnittholzsammelstelle ist bis 30.05.2020 einen Termin mit mir unter der Rufnummer 81360. Feste Sprechzeit ist am Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr. geöffnet. Sie ist ab 31.05. bis 31.08.2020 geschlossen. Rathaus Tel. .............................................. 8136-0 Fax. ........................................... 8136-29 e-Mail ............................ info@leinach.de AUS DER GEMEINDE Bürgermeister Arno Mager .............................. 8136-11 arno.mager@leinach.de 2. Bürgermeister Walter Klüpfel ................................ 4646 ERSCHEINUNGSTERMINE GEMEINDEBLATT walter.kluepfel@t-online.de 3. Bürgermeister Erhard Franz ................................... 5565 26.06.2020 Annahmeschluss 17.06.2020 erhard.franz.lein@t-online.de 24.07.2020 Annahmeschluss 15.07.2020 Geschäftsleitung Rainer Reichert ................................. -12 (Sommerausgabe) rainer.reichert@leinach.de 25.09.2020 Annahmeschluss 16.09.2020 Sekretariat Silke Weidner ................................... -13 silke.weidner@leinach.de Bauamt Patrick Kirchheimer .......................... -14 patrick.kirchheimer@leinach.de HINWEIS Reiner Heßdörfer ............................. -17 Am Freitag, den 12. Juni 2020 ist das Rathaus geschlossen. reiner.hessdoerfer@leinach.de Heike Kunz heike.kunz@leinach.de VERZICHT AUF GRATULATIONSBESUCHE Kämmerei Michael Kurz .................................... -15 WEGEN CORONA-PANDEMIE michael.kurz@leinach.de Kasse Petra Kleinschnitz ............................. -16 Es gehört in Leinach zu einer langjährigen Tradition, dass (Gemeindeblatt) petra.kleinschnitz@leinach.de der Bürgermeister oder einer seiner Stellvertreter bei Ehe- Bürgerbüro Katja Franz Einwohnermelde- katja.franz@leinach.de ........................ 18 jubiläen oder hohen Geburtstagen die Jubilare persönlich und Passamt Astrid Nürnberger ............................. -20 gratuliert und bei höheren Jubiläen auch ein kleines Präsent Fundbüro astrid.nuernberger@leinach.de überreicht. Wegen der Corona-Pandemie hat sich unser Bür- germeister Arno Mager aber dazu entschlossen auf diese Leinachtalhalle Tel .............................................. 813621 Besuche bis auf weiteres zu verzichten. Für die Zeit der Pan- Feuerwehrhaus Tel. ............................................. 509060 demie wird den Jubilaren deshalb nur mit einem Schreiben Bauhof Tel ................................ 09364/6069155 gratuliert, dem ein dem Wert des Präsents entsprechender Georg Klüpfel Mobil .............................. 0170/8344971 Gutschein beigefügt ist. (Bauhofleiter) Andreas Galota Mobil .............................. 0170/8344975 Es liegt in der Natur der Sache, dass sämtliche Jubilare Jochen Kleinschnitz Mobil .............................. 0160/7003631 aufgrund ihres Lebensalters zur sogenannten Risikogruppe Heiko Karg Mobil .............................. 0160/4657812 gehören, die bei einer Infektion mit dem Corona-Virus Michael Schiffmann Mobil .......................... ...0160/7003630 besonders gefährdet ist. Als Bürgermeister hat man aber im Katholisches Pfarramt ..................................................... 1360 täglichen Leben zahlreiche Kontakte zu vielen Menschen, Evangelisches Pfarramt .......................................... 09398/281 die es zum Teil trotz Aufforderung mit des Abstandsregeln Kindergarten St. Elisabeth ............................................... 2616 nicht so genau nehmen. Die Gefahr, das Corona-Virus bei Kindergarten Barbara Gramsche Stiftung ........................ 2085 einer persönlichen Gratulation in die Haushalte unserer Se- Qualifizierte Tagesmutter ............................... 0151/54856880 niorinnen und Senioren zu bringen, ist deshalb einfach zu Grundschule Leinach ...................................................... 5852 groß. Mit Rücksicht auf die Gesundheit unserer Seniorinnen Mittagsbetreuung ...................................................... 812847 und Senioren bittet unser Bürgermeister um Verständnis für Öffentliche Bücherei Leinach ..................................... 6069154 die praktizierte Vorgehensweise. Ärztlicher Notfalldienst .............................. ........ 116 117 Stromausfall Mainfranken Netze ................ 0931/36-1231 Sie können sich aber sicher sein, dass die nun nur per Brief Wasserversorgung Mainfranken Netze ...... 0931/36-1260 überbrachten Glückwünsche genauso von Herzen kommen! Gasversorgung Die Energie ......................... 0800/4959697 Kläranlage „Zellinger Becken“ ..................... 0171/5477403 4 AUSGABE 6 JUNI/2020
Bei Vorliegen zwingender Gründe kann das Landratsamt AUS DEM BÜRGERBÜRO Würzburg von den genannten Verboten und Beschränkun- gen auf der Grundlage des Art. 49 BayNatSchG im Einzelfall Einwohnerstand der Gemeinde Leinach und auf entsprechenden Antrag hin Befreiung erteilen. (mit Nebenwohnungen) Eine solche Befreiung ist auch dann erforderlich, wenn das Einwohnerstand: .......................................... 3.249 Grundstück z. B. zur Wiederanlage eines Weinbergs gerodet davon sind werden soll. Die in diesem Zusammenhang notwendige An- Zuzüge: ............................................................... 10 zeige an die Regierung ersetzt nicht die nach dem Bayer. Wegzüge: .............................................................. 6 Naturschutzgesetz erforderliche Befreiung. Ebenso ist auch Geburten: .............................................................. 0 für die Entbuschung von Streuobstbeständen eine solche Ge- Eheschließung(en): ................................................ 1 nehmigung erforderlich. Sterbefälle: ............................................................ 4 Gleichzeitig weist das Landratsamt auf Art. 17 Bay WaldG hin. Danach sind die Errichtung und der Betrieb von Feuer- VERBOT DES ABBRENNENS VON HECKEN UND stellen und das Abbrennen von Bodendecken oder das flächenweise Absengen von pflanzen oder Pflanzenresten in WIESEN SOWIE DES RODENS VON HECKEN einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m UND FELDGEHÖLZEN NACH DEN BESTIMMUN- zu einem Wald mit Geldbuße bedroht, falls eine Erlaubnis GEN DES BAYER. NATURSCHUTZGESETZES – des Landratsamts nicht vorliegt. BAYNATSCHG – UND DES BAYER. WALD- GESETZES – BALD WALDG Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen müssen als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist das Da sich in unserem Landkreis zahlreiche unterschiedlich aus- Verbrennen bestimmter pflanzlicher Rückstände ( z. B. Garten- gestattete, wertvolle Naturräume befinden, wird darauf hin- abfälle, Kartoffelkraut und ähnliche krautige Abfälle, holzige gewiesen, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September Abfälle aus dem Obst- und Weinbau sowie sonstigen Sonder- gem. Art. 13 e Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Naturschutz- kulturen) ohne besondere Genehmigung auf dem Anfalls- gesetzes verboten ist, in der freien Natur Hecken, lebende grundstück zulässig. Dabei sind jedoch ausreichende Zäune und Feldgehölze oder –gebüsche zurückzuschneiden Sicherheitsabstände, insbesondere zu öffentlichen Verkehrs- oder auf den Stock zu setzen. Weiterhin enthält das Bayer. wegen, Feldrainen, hecken und sonstigen brandgefährdeten Naturschutzgesetz in Art. 13 e Abs. 1 Nr. 5 u.a. das Verbot, Gegenständen einzuhalten. Außerdem müssen Vorkehrun- Trockenmauern oder Lesesteinwälle, Höhlen, ökologisch oder gen zur Vermeidung von Gefahren, Nachteilen oder erhebli- geomorphologisch bedeutsame Dolinen, aufgelassene, künst- chen Belästigungen durch Rauchentwicklungen getroffen liche unterirdische Hohlräume, sowie Tümpel und Klein- werden. gewässer zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist das Daneben ist es gem. Art. 13 e Abs. 1 Nr. 1 Bay NatSchG Verbrennen pflanzliche Abfälle aus Gärten grundsätzlich ver- verboten, in der freien Natur Hecken, lebende Zäune, Feld- boten. Die Gemeinde kann jedoch durch Verordnung die gehölze oder –gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen Verbrennung von Gartenabfällen auch in diesem Bereich zu- oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen. Außerdem ist es lassen, soweit diese Abfälle wegen ihres Holzgehaltes nicht verboten, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hoch- genügend verrotten können. rainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen ab- Auskünfte hierzu erteilt die jeweilige Gemeindeverwaltung. zubrennen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Bestimmung des Art. 13 e Abs. 1 Nr. 3 BayNatSchG. Sofern das Abbrennen von Bodendecken, die Rodung von Hecken oder sonstige Verstöße gegen die o. g. Vorschriften Außerdem sind mit dem Abbrennen von Hecken und Wie- beobachtet werden, wird gebeten, dies der zuständigen sen stets auch erhebliche Unfallgefahren verbunden. Polizeidienststelle oder dem Landratsamt mitzuteilen. Wer einem dieser Verbote vorsätzlich oder fahrlässig zuwi- derhandelt, kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000,99 euro belegt werden (Art. 52 Abs. 2 Nr. 2 BayNatSchG) da gerade die o. g. Bereiche vielen Tieren und pflanzen Lebens- möglichkeiten bieten. Brand, Rodung und ähnliche Maßnah- men stören diese abgestimmten Lebensgemeinschaften und beeinflussen den Naturhaushalt negativ, vor allem die in un- serer Kulturlandschaft stark gefährdete Kleinlebewelt. Darüber hinaus führt die Beseitigung von Hecken und das Abbrennen der Bodendecke auch zu einer nicht gewünschten Auslese hinsichtlich der Zusammensetzung der Tier- und Pflanzen- welt. Der Einhaltung der oben genannten naturschutzrechtlichen Verbote kommt deshalb erhebliche Bedeutung zu. LEINACHER GEMEINDEBLATT 5
SANIERUNG DES HOCHBEHÄLTERS ZELLINGEN Im Rahmen von Umbauarbeiten im Hochbehälter Zellingen wird derzeit das Rohrleitungssystem ausgewechselt und die kleine Wasserkammer saniert. Chlorung ANGEBOTE MONAT JUNI 2020 Gemäß Anordnung des Gesundheitsamtes Main-Spessart muss das gültig vom 02.06.2020 bis 30.06.2020 Wasser im Hochbehälter bis zum Ende der Bauzeit vorsorglich ge- chlort werden. Angeordnet ist eine Zielkonzentration von 0.2 mg/ Vitalis Müsli versch. Sorten 600g l an freiem Chlor. Das von der FWM gelieferte Wasser entspricht statt 2,99€ nur 1,99€ vollumfänglich den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Milka Schokoladentafeln 87-100g In den Gemeinden, die an das dem Hochbehälter nachgeordnete statt 1,09€ nur 0,69€ Versorgungssystem angeschlossen sind, ist unter Umständen ein Jive Fruchtsekt 0,75l geringer Chlorgehalt wahrnehmbar. Die kann die Gemeinden statt 2,99€ nur 2,22€ Eisingen, Erlabrunn, Helmstadt/Holzkirchhausen, Hettstadt- Fairy Spülmittel* Höchberg, Leinach, Neubrunn/Böttigheim, Uettingen, Kist und Waldbüttelbrunn/Roßbrunn/Mädelhofen betreffen. statt 1,49€ nur 1,11€ Nach wie vor wird der Hochbehälter Zellingen über die behördli- (*solange Vorrat reicht) che Anordnung hinaus mindestens dreimal wöchentlich beprobt. Mikrobiologische Auffälligkeiten wurden nicht mehr verzeichnet. Nach Abschluss der Bauarbeiten und Aufhebung der Anordnung durch das Gesundheitsamt muss die Chlorung über mehrere Mo- nate langsam reduziert werden. Hintergrund: Durch die Chlorung Mühlenbrot 750g statt 2,00€ nur 1,80€ wird die natürliche mikrobiologische Schutzschicht innerhalb des 5 rustikale Kipf statt 1,50€ nur 1,20€ Rohrsystems zurückgefahren. Nur durch eine schrittweise Redukti- on der Chlorkonzentration im Wasser kann sich diese sensible 2 Nusstaschen statt 2,20€ nur 2,00€ Schicht langsam regenerieren. Baumaßnahmen ÖFFNUNGSZEITEN Bereits abgeschlossen ist die Betonsanierung der kleinen Wasser- kammer (1.500m²), die inzwischen wieder in Betrieb genommen DORFLADEN (TEL: 0661/1046194) wurde. Montag bis Freitag 08:00-18:00 Uhr Darüber hinaus wurden Montagearbeiten im Bereich der Hydraulik Samstag 08:00-13:00 Uhr und Elektrik im FWM-Rohrkeller sowie Estricharbeiten im Rohrkeller größtenteils fertiggestellt. Der Rohrschaden wurde behoben. FRISCHETHEKE (TEL: 8176177) Montag 08:00-13:00 Uhr Aktuell finden Fliesenarbeiten im Rohrkeller und letzte hydrauli- Dienstag 08:00-13:00 Uhr sche Arbeiten statt. Ausstehende Leistungen sind im Wesentlichen Mittwoch 08:00-17:30 Uhr Abdichtungssanierungen am Gebäude, Stahlbauarbeiten sowie Arbeiten an der Fassade und im Außenbereich. Donnerstag 08:00-17:30 Uhr Freitag 08:00-17:30 Uhr Der Abschluss aller Arbeiten inklusive der Außenanlagen ist 2020 Samstag 08:00-13:00 Uhr vorgesehen. Der exakte Zeitpunkt ist aktuell insbesondere durch die gesamtgesellschaftliche Ausnahmesituation nicht benennbar. POSTFILIALE Montag bis Freitag 09:00-12:30 und 14:00-17:00 Uhr Anzeige Samstag 09:00-12:00 Uhr 6 AUSGABE 6 JUNI/2020
Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren. Es ist tröstlich, soviel Anteilnahme zu erfahren. Ein herzliches Danke für die große Anteilnahme beim Abschied meines geliebten Mannes, Vaters und Schwiegervaters. Ein besonderer Dank gilt Pfarrer Bosl und Ralf Steinmetz für die würdevolle Gestaltung der Beisetzung. Ein besonderer Dank auch an Gundi und Michael Heinrichs, die immer für uns da waren. Leinach, im Mai 2020 Karin, Ulli und Peter diskutiert und es wurde festgelegt, dass die Beiträge so belassen AUS DEM GEMEINDERAT werden. Jedoch könnte man für Familien, die mehrere Kinder in der Mittagsbetreuung haben, etwas machen. Termine: 14.07. ....... 28.07. Beispielsweise könnte man den Beitrag um 10 % pro Kind, ab Sitzungsort: Dr.-Robert-Kaderschafka-Haus/ dem 2. Kind senken. Leinachtalhalle Nach weiterer Beratung schlägt der Vorsitzende vor, diese Angelegenheit nicht im Rahmen der Haushaltsberatungen zu GEMEINDERATSSITZUNG AM 05.03.2020 diskutieren. Diese Thematik sollte separat behandelt werden. Seitens der Verwaltung können verschiedene Preismodelle erarbeitet werden. Haushalt 2020; Die Reduzierung soll sich auf Geschwisterkinder beschränken. Vorlage des Haushaltsplanentwurfes mit Bekanntgabe der Eckdaten und zweiter Beratung des Verwaltungs- und Weitere Sachausgaben Vermögenshaushaltes sowie Behandlung von Anträgen Der Gemeindekämmerer informiert, der Ansatz in Höhe von 2.000 Gemeindekämmerer Michael Kurz informiert, gegenüber den EUR wird auf 5.000 EUR erhöht, da die für das letzte Jahr bereits Haushaltsberatungen in der letzten Sitzung haben sich keine vorgesehene Renovierung der Gedenktafel an der Peterskapelle noch Änderungen bei den Eckdaten zum Haushaltsplan 2020 ergeben. nicht realisiert werden konnte. Die Beratungen werden nun wie folgt fortgesetzt: Der Gemeinderat spricht sich für die Mittelerhöhung aus. Verwaltungshaushalt: Einrichtungen der Jugendarbeit Entgelte für die Mittagsbetreuung Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, in diesem Bereich für neues Personal Mittel in Höhe von 20.000 EUR vorzusehen. Man Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beratungen hierzu in der sollte darüber nachdenken, eine Sozialpädagogin bzw. einen Sitzung vom 18.02.2020 wegen des Antrags aus der Bürgerschaft Sozialpädagogen einzustellen, um ein Konzept für Jugendliche und zu einer Beitragssenkung. Die Antragstellerin ist als Zuhörerin in der junge Erwachsene zu erstellen. Die Kraft könnte für ein bis zwei Ratsstube. Tage in der Woche tätig werden. Nachdem seitens des Gemeinderates keine Bedenken bestehen, dass Der Gemeinderat berät hierzu folgende Punkte: die Antragstellerin zu dieser Thematik Stellung nimmt, informiert sie, dass einige Eltern an sie wegen der Preisgestaltung für die Dies sollte zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich im Gremium Mittagsbetreuung herangetreten sind. Hierbei ist nicht angedacht beraten werden. die Beiträge auf null zu stellen, sondern zu reduzieren. Andere Für diesen Fall müsste man auch entsprechende Räumlichkeiten Gemeinden in der Umgebung haben günstigere Konditionen. zur Verfügung stellen. Ein Personalkostenansatz für eine/n Sozialpädagogen/in wird Aus der Mitte des Gemeinderates werden dann folgende Punkte skeptisch gesehen. angesprochen: Seit dem Jahr 2010 bestehen gleichbleibende Beiträge. Der Vorsitzende schlägt vor, dies im Gremium zu einem späteren Für das Angebot der Mittagsbetreuung sind die Beiträge Zeitpunkt zu beraten. angemessen. Die Gemeinde betreibt eine sehr gute Mittagsbetreuung. Evtl. Zuschüsse für laufende Zwecke an Sportvereine, könne man daran denken, einen Staffelnachlass für Familien mit Jugendförderung mehreren Kindern einzuführen. Was machen 10 % Beitragssenkung aus? Der Gemeindekämmerer nimmt Bezug auf den in der letzten Sitzung Der Vorsitzende informiert, dass diese Summe bei etwa 5.000 behandelten Antrag der SPD/Freie Wähler Leinach-Gemeinderats- EUR liegt. fraktion. Insgesamt sind fünf Vereine vorhanden, die Einrichtungen In der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020 ist man so benutzen. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Jugendförderung verblieben, dass die Beiträge belassen werden. für 541 Jugendliche ein Zuschuss in Höhe von je 10 EUR gewährt. Die Gemeinde bietet eine sehr gute Qualität im Rahmen der Des Weiteren wurde auch, wie in der letzten Sitzung besprochen, Mittagsbetreuung an. Eine Beitragssenkung wurde bereits bei der Gemeinde Kirchheim in Bezug auf die Richtlinie für die 8 AUSGABE 6 JUNI/2020
Wir bedanken uns herzlich bei allen Verwandten, Bekannten, Schulkollegen des Jahrgangs 38, die mit uns um meine liebe Frau, unsere gute Mutter und Oma Cilli Pfister getrauert haben. Die große Anteilnahme durch Worte, Blumen und Spenden schenkten uns Trost in der schweren Zeit des Abschieds. Ein besonderer Dank geht an Pfarrer Bosl für die tröstenden Worte sowie an Ralf Steinmetz für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier. Leinach, im April 2020 Paul, Matthias, Uli, Fabio mit Familien Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, man sollte gesprochen; über diese Richtlinie informiert nun der ggf. mit der Gemeinde Erlabrunn sprechen, ob der weitere Gemeindekämmerer. Wegverlauf auf Erlabrunner Gemarkung von der Gemeinde Erlabrunn Sodann schlägt er vor, das neu gewählte Gremium könne sich mit mit saniert werden kann. dieser Thematik der Vereinsförderung auseinander setzen; in diesem Jahr sollte die Förderung unverändert belassen bleiben. Auf Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob es sich bei diesem Wegebereich um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt, verneint Aus der Mitte des Gemeinderates werden hierzu folgende Punkte dies der Vorsitzende. geäußert: Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, der betreffende Es wird gebeten, die Richtlinien an die Ratsmitglieder zu senden. Weg wurde durch die Errichtung der Windkraftanlagen in Die Regelungen in der Richtlinie der Gemeinde Kirchheim sind Mitleidenschaft gezogen. transparent. Es sollte offengelegt werden, welche Aufwendungen die Vereine Sodann spricht sich der Gemeinderat mehrheitlich für eine Erhöhung haben, die gemeindliche Immobilien anmieten. der Mittel bei dieser Haushaltsstelle um 35.000 EUR aus. Sanierung Gehweg Goldstraße Brauchwasserzapfstelle Der Gemeindekämmerer nimmt Bezug auf die Beratungen hierzu in Der Gemeindekämmerer zeigt anhand einer Tabelle die Einnahmen der letzten Sitzung. Für die Asphaltsanierung dieses und Ausgaben für den Bereich der Brauchwasserzapfstelle in den Streckenabschnittes wurden Kosten in Höhe von 10.000 EUR Jahren 2015 – 2019 auf. Mit Einführung des neuen kalkuliert. Abrechnungssystems im letzten Jahr, welches im Aufwand deutlich höher liegt als in den vorangegangenen Jahren, ist ein Aus der Mitte des Gemeinderates wird zu dieser Maßnahme Einnahmedefizit von rund 1.100 EUR zu verzeichnen. angemerkt, im dortigen Streckenabschnitt sind keine Mängel Es wird jedoch vorgeschlagen, im Jahre 2020 die Situation erst einmal vorhanden; derzeit liegt kein Sanierungsbedarf vor. unverändert zu belassen. Der Vorsitzende schlägt vor, man könnte diese Maßnahme auch bei In der anschließenden Diskussion hierüber im Gemeinderat werden der Haushaltsstelle 6300.5100 (Unterhalt der Gemeindestraßen) folgende Punkte vorgetragen: unterbringen und keine eigene Haushaltsstelle hierfür anlegen; dadurch kann der Ansatz in Höhe von 40.000 EUR entfallen. Der Da das neue Abrechnungssystem mit einem enormen Gemeinderat wird sich zu gegebener Zeit die Situation vor Ort Verwaltungsaufwand verbunden ist, sollten die festgelegten anschauen. Preise für die Brauchwasserentnahme erhöht werden. Es sollte eine Erhöhung um 25 Cent für jeweils 500 Liter erfolgen. Der Gemeinderat erhebt gegen diese Vorgehensweise keine Der Preis sollte verdoppelt werden, also 50 Cent je Zapfvorgang Bedenken. (500 Liter). Eine Erhöhung um 10 Cent wäre angemessen. Unterhaltung von Feld- und Waldwegen Es müsse auch bedacht werden, dass größere Reparaturen an der Brauchwasserzapfstelle erforderlich werden, beispielsweise Aus der Mitte des Gemeinderates wird festgestellt, der Weg von der Einbau einer neuen Pumpe. Aus diesen Gründen sollte man den Aussiedlerhöfen Richtung Erlabrunn ist ziemlich marode. Ein Rücklagen ansparen. Angebot für die Sanierung liegt bei etwa 35.000 EUR. Der Bauausschuss sollte sich einmal die Situation vor Ort anschauen; Nach weiterer Beratung fasst der Vorsitzende zusammen, die allerdings sollte man die Mittel jetzt hierfür bereitstellen. Es wird Brauchwasserzapfstelle ist ein Angebot an die Bevölkerung; man beantragt, die erforderlichen Mittel beim Straßenunterhalt im sollte eine moderate Erhöhung vornehmen und beobachten, wie Verwaltungshaushalt mit aufzunehmen. Der Weg ist asphaltiert und sich das Jahr 2020 entwickelt. sollte durch die Firma Geuder überzogen werden. Ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderates eine Verdoppelung des Der Gemeindekämmerer informiert, die Maßnahme ist bei der Preises auf 50 Cent je Zapfvorgang (500 Liter) anzuheben, wird Haushaltsstelle 7800.5100 (Unterhaltung von Feld- und Waldwegen) mehrheitlich abgelehnt. zu veranschlagen. Hier könnte man eine Erhöhung von 30.000 EUR auf 65.000 EUR vornehmen. LEINACHER GEMEINDEBLATT 9
Ein weiterer Antrag auf Erhöhung des Preises auf 40 Cent je Erweiterung Barbara Gram’sche Kindergartenstiftung Zapfvorgang (500 Liter) wird mehrheitlich angenommen. Der Vorsitzende informiert, die Ausschreibung der einzelnen Gewerke Darüber hinaus wird mehrheitlich festgelegt, die Grundgebühr bei ist gut gelaufen und es konnten zufriedenstellende Preise festgestellt den Verbrauchern, die weniger als 10 Kubikmeter im Jahr abnehmen, werden. beim Mindestbetrag von 5 EUR zu belassen. Ausstattung der Kinderspielplätze, Grillplätze und des Vermögenshaushalt: Skaterplatzes Neuanschaffung für die Feuerwehr Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beratungen hierzu in der Gemeinderatssitzung vom 04.02.2020. Es war der Wunsch des Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, im Rahmen der Gemeinderates weitere Angebote mit einer Detailplanung Haushaltsberatungen 2019 wurde über die Problematik gesprochen, vorzulegen. Seitens des Bautechnikers wurden nun verschiedene dass der Atemschutzkompressor im Feuerwehrgerätehaus defekt ist Varianten mit den Firmen erarbeitet. und ersetzt werden müsste. Als Zwischenlösung wurde ein Filtersystem beschlossen und eingebaut, welches bei Einbau eines Der Asphaltbelag soll nach Empfehlung der Gerätehersteller in AC neuen Kompressors weiter verwendet werden kann. Die Kombination 8 D N 50/70 (N= normale Beanspruchung) in einer Stärke von ca. 3- der verschiedenen Hersteller für Kompressor und Filter ist jedoch 4 cm ausgeführt werden. Beim Einbau von AC 5 D L 70/100 (L= auf Dauer nicht zulässig. Somit müsste das System am 14.05.2020 leichte Beanspruchung) würden Mehrkosten in Höhe von ca. 300,- erneut still gelegt werden. Zwischenzeitlich wurden von den EUR anfallen. Feuerwehren Margetshöchheim und Zell am Main eine Mitnutzung und Beteiligung an den Betriebs- und Wartungskosten zugesagt. Für die Sanierung der Asphaltfläche liegen drei Angebote vor: Eine erste Marktanalyse hat ergeben, dass der Austausch der restlichen Komponenten der Anlage (Kompressor, Füllleiste, Die vorhandenen Altgeräte können in die Neugestaltung mit Leitungssystem) Kosten von rund 20.000 EUR verursachen. Wenn einbezogen werden. die Komponente schallgedämmt ausgeführt werden soll, kämen Vorhandene Geräte sind eine Bank sowie eine Funbox. Zwischen weitere 2.000 EUR hinzu. Es sollten für den Austausch der oben den Geräten muss ein angeführten Teile des Kompressors 20.000 EUR bzw. 22.000 EUR nach DIN EN 14974 vorgeschriebener Sicherheitsabstand, je nach eingestellt werden. Größe und Nutzung der einzelnen Geräte, eingehalten werden. Die Bezüglich der Einrichtung eines Atemschutzpools stellt sich die Frage, Geräte sind abbaubar und können wieder aufgestellt werden. Die ob der Landkreis dies so auch umsetzt. Auch wurden noch keine Rail muss allerdings einbetoniert werden und ist nicht abbaubar zur Kosten genannt, was durch die Einrichtung eines Atemschutzpools Wiederverwendung. auf die Gemeinden zukommt. Man sollte erst einmal abwarten, ob es überhaupt realisiert werden kann. Der Landkreis hat die Für die Neuanschaffung inkl. Aufbau von Geräten liegen mehrere Maßnahme noch nicht ausgeschrieben; diese muss EU-weit Angebote vor: ausgeschrieben werden. Die Gemeinde Margetshöchheim sieht die Sachlage genauso. Es wäre für die weiteren Beratungen gut, wenn Aus der Mitte des Gemeinderates werden hierzu folgende Punkte Mittel hierfür eingesetzt sind. vorgebracht: Der Vorsitzende informiert, hinsichtlich der Einrichtung eines Die alten Geräte des Skaterplatzes müssen umgestellt werden, Atemschutzpools läuft gerade eine Abfrage, des Kreisbrandrates an es müssen die Übergänge angepasst werden und man müsse die Gemeinden. Es müssen sich mindestens 50 bis 60 % der über eine Beleuchtung des Platzes nachdenken. Darüber hinaus Gemeinden daran beteiligen; man hätte dann den Vorteil eines wird noch eine Lösung für das Streetballfeld benötigt. einheitlichen Systems. Aber es ist derzeit noch nicht sicher, ob dieser Der Vorsitzende meint, dieses Streetballfeld könnte gegenüber Pool eingerichtet wird. dem Seniorenpark angelegt werden. Wir können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in den Mit der Beleuchtung des Platzes sollte man noch abwarten. Die Atemschutzpool mit einsteigen. Rail wird einbetoniert werden. Evtl. könnte dies an anderer Stelle vorgesehen werden. Sodann spricht sich der Gemeinderat dafür aus, die Mittel bei dieser Bezüglich der Rail sollte unbedingt nochmals mit den Haushaltsstelle in Höhe von 30.000 EUR auf 55.000 EUR zu erhöhen Jugendlichen gesprochen werden. und zwar für den Bereich Atemschutzkompressor und In der heutigen Sitzung geht es lediglich um die Bereitstellung Schutzkleidung. von Mitteln. Alles andere kann später noch geklärt werden. Der Mittelbedarf für die Anlegung des neuen Streetballfeldes Sicherung und Verbesserung der bautechnischen Anlage müsse ermittelt werden. Der Vorsitzende informiert, die Rohbauarbeiten wurden am Nach weiterer Beratung erklärt der Vorsitzende, dieses neue Feld 28.02.2020 submissioniert; in der nächsten Woche erfolgt die könne man im nächsten Jahr ausbilden und heuer sollte der Submission für die Metallbauarbeiten – Fluchttreppen. Die Skaterplatz neu gestaltet werden. Angebotssumme für die Rohbauarbeiten lag sehr hoch und wahrscheinlich wird dieses Gewerk wohl aufgehoben werden Sodann spricht sich der Gemeinderat für diese Vorgehensweise aus müssen. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt noch die Ausschreibung und belässt es bei den Haushaltsmitteln von 30.000 EUR. für den Innenbereich, also für die Brandschutzertüchtigung. Platzgestaltung „An der Weeth“ Aus der Mitte des Gemeinderates wird hierzu angemerkt, falls die Ausschreibung für die Rohbauarbeiten aufgehoben wird, kann man Aus der Mitte des Gemeinderates wird festgestellt, für diese wahrscheinlich auch nicht das Angebot für die Fluchttreppen Maßnahme gibt es noch sehr viele Unwägbarkeiten. Diese annehmen. Maßnahme passt auch evtl. nicht mit den Vorstellungen des Gremiums überein. Der Vorsitzende antwortet, der Architekt wird hierzu einen Vorschlag unterbreiten. 10 AUSGABE 6 JUNI/2020
Der Vorsitzende stellt klar, bei den eingesetzten Mitteln in Höhe von Leinachtalhalle: Vorplanung der Generalsanierung 140.000 EUR handelt es sich um eine sog. „Hausnummer“. In diesem Jahr ist die erste Hälfte der Mittel eingestellt und im nächsten Jahr Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgebracht, im Falle einer folgt dann die zweite Hälfte. Generalsanierung sollte man auch prüfen, ob es aus statischen Gründen zu Problemen mit dem Aufbringen einer Photovoltaikanlage Sodann berät der Gemeinderat, die Gemeinde muss in diesem Jahr kommt. auch den Neubau der Arztpraxis sowie den Neubau der Kindertagesstätte stemmen. Man könnte für die Platzgestaltung „An Dorfladen: Sicherung und Verbesserung der bautechnischen der Weeth“ lediglich Planungskosten in Höhe von 40.000 EUR Anlagen einstellen. Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, den Vorplatz am Nach weiterer Beratung reduziert der Gemeinderat die angesetzten Dorfladen besser auszuleuchten. Mittel für die Platzgestaltung „An der Weeth“ auf 40.000 EUR. Sodann spricht sich der Gemeinderat für einen Mitteleinsatz bei dieser Der Gemeindekämmerer merkt an, dann müssen auch die Zuschüsse Haushaltsstelle von 5.000 EUR aus. für die Platzgestaltung „An der Weeth“ bei der Haushaltsstelle 6150.3650 reduziert werden. Aus der Mitte des Gemeinderates wird weiterhin angemerkt, man sollte sich überlegen, die Betonmastpeitschen mit Langfeldleuchten Straßen, Wege, Brücken, Bauhof zu verbessern. Diese Beleuchtungseinrichtungen an den Betonmasten brauchen viel Strom und geben wenig Licht. Der Gemeinderat ist sich einig, Planungskosten für die Sanierung der Goldstraße und Planungskosten für die Sanierung der Der Vorsitzende schlägt vor, diese Maßnahme erst im nächsten Jahr Hauptstraße in Höhe von je 30.000 EUR einzustellen. durchzuführen. Bachläufe Anzeigen Aus der Mitte des Gemeinderates wird beantragt, Mittel für den Ausbau des Leinachbaches ab der Leinachtalhalle Richtung bachabwärts auf einer Strecke von 200 Metern als Planungskosten einzusetzen. Der Vorsitzende erklärt, diese Planungen müssen mit dem Planungsbüro abgesprochen werden. Wahrscheinlich kann der Planer diese Planungen kurzfristig nicht leisten. Jedoch könnten für den Teilabschnitt zwischen dem Kleinzentrum und dem Pfarrer-Brendel- Platz Planungskosten eingestellt werden. Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, man sollte die Planungen bereits ab der Hofstraße vorsehen. Sodann spricht sich der Gemeinderat dafür aus, bei der neuen Haushaltsstelle 6900.9530 (Gestaltung des Leinachbachs Kleinzentrum bis Pfarrer-Brendel-Platz) Planungskosten in Höhe von 20.000 EUR einzustellen. mobil: 0171 / 26 31 983 Maßnahmen Friedhof CS Aus der Mitte des Gemeinderates wird hierzu angemerkt, im letzten Jahr waren bei dieser Haushaltsstelle Mittel in Höhe von 60.000 EUR veranschlagt; allerdings wurden die Maßnahmen nicht umgesetzt. Aus diesem Grunde wird beantragt, die Mittel in gleicher Höhe wieder einzustellen. Insbesondere müssen Maßnahmen beim mittleren Gang ergriffen werden. Aus der Mitte des Gemeinderates wird weiter angemerkt, auch der vorgesehene Brunnen muss noch errichtet werden. Der Vorsitzende informiert, es war beabsichtigt im letzten Jahr die Hauptwege anzugehen. Zwei Firmen haben sich die Maßnahme angeschaut und haben allerdings keine Angebote hierfür abgegeben. Wir könnten mit der Firma Scheb und der Firma Würzburger Pflasterbau nochmals sprechen. Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgebracht, sollte der Hauptgang angegangen werden, dann müsse man daran denken, diesen barrierefrei zu gestalten. Sodann spricht sich der Gemeinderat dafür aus, bei dieser Haushaltsstelle den Mitteleinsatz vom letzten Jahr, also 60.000 EUR, einzustellen. LEINACHER GEMEINDEBLATT 11
GEMEINDERATSSITZUNG AM 31.03.2020 Beschluss der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Kirchberg“ als Satzung Bauleitplanung Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung mit Teilaufhebung des 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Kirchberg“ Bebauungsplans „Am Kirchberg“ mit Planstand vom 10.02.2020 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB – Erneute als Satzung. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Abwägung Auf die Baugestaltungssatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Kirchberg“ vom 08.10.2019 wird Zum Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom hingewiesen. 10.02.2020 wurden erneut die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 27.02.2020 – 13.03.2020 in Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss nach § 10 verkürzter Auslegung beteiligt. In diesem Zeitraum wurde der Plan Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. auch für die Öffentlichkeit ausgelegt. Brandschutztechnische Ertüchtigung der Grundschule Leinach Die vom Planungsbüro Wegner erstellte Abwägungsvorlage in der mit Anbau je einer Außen-fluchttreppe aus Stahl über drei Anlage ist Teil der Beschlussvorlage und wird von der Verwaltung Vollgeschosse an den Giebeln; vorgestellt. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Ausschreibung für die Rohbau-arbeiten und für die Lediglich das Landratsamt Würzburg, Bauleitplanung, hat folgende Metallbauarbeiten-Fluchttreppen Anregungen und Hinweise vorgebracht: Der Vorsitzende verweist auf den Vergabevermerk mit Entscheidung Bauplanungsrecht/Städtebau über die Aufhebung der Ausschreibung sowie auf die Aktennotiz Aus technischer, bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine zwischen Herrn Architekten Gruber und der weiteren Einwände. VOB-Stelle der Regierung von Unterfranken. Zur Angebotsabgabe Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass diesbezüglich keine für die Rohbauarbeiten wurden 12 Firmen aufgefordert. Zum Einwände bestehen. Submissionstermin lagen zwei Angebote vor. Das günstigste Angebot überschreitet die Kostenberechnung um ca. 51 %. Naturschutz Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Zur Angebotsabgabe für die Metallbauarbeiten – Fluchttreppe Kirchberg“ (14.08.1987) i.d.F. vom 10.02.2020 sieht im Vergleich wurden 14 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert; zum zur Fassung vom 19.09.2019 nur Änderungen bezüglich der Submissionstermin lagen 7 Angebote vor. Das günstigste Angebot textlichen Festsetzungen vor, u.a. der Wegfall der textlichen hat die Kostenberechnung um ca. 33 % überschritten. Festsetzung „Dachform und Dachneigung der Gebäude“ und „Einfriedung“. Die Summe der Ausschreibungsergebnisse beider Gewerke liegt ca. Dem Bebauungsplan „Am Kirchberg“ stehen keine grundlegenden 70.000 EUR brutto über dem Kostenansatz der Kostenberechnung. naturschutzfachlichen Belange entgegen. Diese zu hohen Kosten können von der Gemeinde nicht finanziert bzw. haushaltstechnisch gedeckt werden. Die Kostenüberschreitung Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aus naturschutzfachlicher macht eine geänderte Ausführung mit Reduzierung des Sicht keine Belange entgegenstehen. Leistungsumfangs erforderlich. Wegen der hohen Kosten und der geänderten Ausführung müssen die beiden Ausschreibungen gemäß Die Grundstücke der Fl.Nrn. 3776/1 und 3756 sollen weiterhin als § 17 Abs. 1 Ziff. 2 VOB/A aufgehoben werden. Gründe hierfür sind: Grünfläche mit der bestehenden Bepflanzung erhalten bleiben. Zu hohe Kosten: Der Gemeinderat fasst nach Abwägung folgenden Beschluss: Eine Aufhebung der Ausschreibung ist durch die Haushaltslage der Gemeinde Leinach zwingend erforderlich und damit auch Anlass und Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes gerechtfertigt. ist die Errichtung eines Neubaus zur Erweiterung des bestehenden Geänderter Ausführungszeitraum: Kindergartens auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 3776/1. Hierfür ist Ausführung der Arbeiten nach den Sommerferien oder evtl. sogar eine Änderung von der Festsetzung als öffentliche Grünfläche in 2021. eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung soziale Geänderte Ausführungsart / Konstruktion Zwecke vorgesehen. Ein vollständiger Erhalt der Grünfläche mit der Die bisher geplanten Fluchttreppen verlaufen gemäß bestehenden Bepflanzung ist also nicht möglich. Brandschutznachweis und Baugenehmigung mit Absprache des Landratsamtes Würzburg parallel zu den beiden Giebelseiten vom Darüber hinaus nimmt der Gemeinderat Kenntnis, dass die öffentliche Dachgeschoss ins Erdgeschoss zur talseitigen Hofseite. Durch die Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom Hanglage an beiden Seiten ist eine Drehung der beiden Treppen 27.02.2020 bis 13.03.2020 im Rathaus der Gemeinde Leinach um 90° möglich. Dadurch können beide Fluchttreppen im stattgefunden hat. Es sind keine Hinweise oder Anregungen Umfang reduziert werden. Mit der geänderten Ausführung der eingegangen. Treppen kann der Umfang der Metallbauarbeiten reduziert werden sowie auf eine Winkelstützwand oder Ähnliches Bei der Behandlung der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes verzichtet werden. Die Gründung kann dann im abgeschrägten wird aus der Mitte des Gemeinderates angefragt, ob zwischenzeitlich Gelände erfolgen, wodurch die Rohbauarbeiten im Umfang seitens der Gemeinde ein Antrag bei der Behörde gestellt worden reduziert werden können. ist, wonach die bestehenden Anbauverbotszonen zurück genommen Das Leistungsverzeichnis der Rohbauarbeiten und der werden sollen, da hier nach der tatsächlichen Bebauung keine Metallbauarbeiten für die Fluchttreppen wird mit der geänderten Freistrecke mehr vorliegt. Aufgrund der bestehenden Ausführung erheblich geändert und reduziert. Ortsdurchfahrtsgrenzen in diesem Bereich kann auch keine neue Zufahrt zur Staatsstraße errichtet werden. 12 AUSGABE 6 JUNI/2020
Anzeige Seitens des Architekturbüros wird zur neuen Ausschreibung für die Wirklichkeit aber um 25 % höher lagen. Da aktuell im April keine Metallarbeiten angemerkt, es könne nun eine öffentliche Gehälter mehr ausgezahlt werden können, wird gebeten, einen Ausschreibung mit neuem Bieterkreis gemacht werden, um mehr Vorschuss auf die rückständigen Fördergelder nach BayKiBiG in Höhe Wettbewerb zu erzielen. von 60.000 EUR bis zum 15.04.2020 zu gewähren. Darüber hinaus erfolgt eine neue Ausschreibung der Rohbauarbeiten Des Weiteren soll mit der Gemeinde Leinach in diesem Jahr noch und zwar als beschränkte Ausschreibung mit reduziertem Umfang eine Defizitvereinbarung abgeschlossen werden. mit Beteiligung des bisherigen Bieterkreises. Der Gemeindekämmerer informiert hierzu, im Haushalt unter der Sodann spricht sich der Gemeinderat dafür aus, die Ausschreibung Haushaltsstelle 4640.9880 (Zuschuss der Gemeinde an Kindergarten der Rohbauarbeiten aufzuheben, weil die Vergabegrundlagen St. Elisabeth) sind Mittel in Höhe von 2.000 EUR eingestellt. Der grundlegend geändert werden müssen und weil andere Haushaltsansatz könne trotz des Antrages so belassen werden und schwerwiegende Gründe bestehen. Im Vergleich zur ggf. kann der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt Kostenberechnung zum 29.01.2019 über brutto 51.700 EUR ist das diesbezüglich überplanmäßige Ausgaben bewilligen bzw. die Mittel Angebot des günstigsten Bieters ca. 51 % überteuert (brutto im Haushalt für das Jahr 2021 einsetzen. 78.144,38 EUR). Die damit entstehenden Mehrkosten können von Darüber hinaus kann der beantragte Abschlag in Höhe von 60.000 der Gemeinde nicht finanziert bzw. haushaltstechnisch gedeckt EUR auf die noch in diesem Jahr zu erwartenden Fördermittel nach werden. dem BayKiBiG ausgezahlt werden. Des Weiteren hebt der Gemeinderat die Ausschreibung der Der Vorsitzende hält den Vorschlag des Gemeindekämmerers für Metallbauarbeiten - Fluchttreppe auf, da schwerwiegende Gründe gut. Im zweiten Halbjahr kann dann über die Defizitvereinbarung bestehen. Im Vergleich zur Kostenberechnung vom 29.01.2019 über beraten werden. brutto 131.000 EUR ist das Angebot des günstigsten Bieters ca. 33 % überteuert (brutto 174.202,91 EUR). Die damit entstehenden Sodann spricht sich der Gemeinderat für den Vorschlag des Mehrkosten können vom Auftraggeber nicht finanziert bzw. Gemeindekämmerers aus und belässt es beim Mitteleinsatz von 2.000 haushaltstechnisch gedeckt werden. EUR bei der Haushaltsstelle 4640.9880. Haushalt 2020 Weiterhin berichtet Gemeindekämmerer Michael Kurz von einigen Nachfragen, ob aufgrund der momentanen Krisensituation mit Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020 Reduzierung der Schlüsselzuweisungen und der Einkommensteueranteile zu rechnen ist. Die Schlüsselzuweisungen Gemeindekämmerer Michael Kurz nimmt Bezug auf die gerade wurden mittels getätigten Beschlussfassungen zu TOP 4. Aus diesem Grunde konnte bei der Haushaltstelle 2110.9460 (Sicherung und Verbesserung der Bescheid festgesetzt und ändern sich im Laufe des Jahres nicht. Bei bautechnischen Anlage der Grundschule Leinach) der Ansatz von den Einkommensteueranteilen können jedoch Veränderungen 650.000 EUR auf 400.000 EUR verringert werden. Dementsprechend eintreten. mindert sich bei der Haushaltsstelle 2110.3610 (Zuschüsse aus FAG– Mitteln – Sicherung und Verbesserung der bautechnischen Anlage) Sodann gibt der Gemeindekämmerer die Eckdaten bekannt. Danach der Ansatz von 339.000 EUR auf 250.000 EUR. ist im Verwaltungshaushalt eine Summe von 5.975.130 EUR und im Vermögenshaushalt eine Summe von 4.455.012 EUR vorgesehen; Des Weiteren verweist der Gemeindekämmerer auf den gestern der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf 10.430.142 EUR. Die eingegangenen Eilantrag des Elisabethenvereins Leinach e.V. zur Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt bei 806.318 EUR. Die Beantragung von Fördermitteln im Haushalt 2020. Danach wird Mindestzuführung (ordentliche Tilgung) liegt bei 271.000 EUR. Der gebeten, im diesjährigen Haushalt Mittel in Höhe von 50.000 EUR Stand der allgemeinen Rücklage (01.01.2020) beträgt 655.906 EUR vorzusehen und zwar 12.000 EUR für die Neuanschaffung eines und die geplante Rücklagenentnahme im laufenden Jahr liegt bei Spielgerätes, 5.000 EUR bis 8.000 EUR für die Neuanschaffung eines 516.338 EUR. Die Kreditaufnahme für das Jahr 2020 ist mit 1 Mio. Gartenhauses für die Kinderkrippe, 10.000 EUR für den Umbau der EUR geplant. Der Schuldenstand zum 31.12.2019 lag bei 1.802.549 Kindergartengruppe, 15.000 EUR für Personalkostenbeteiligung und EUR und der voraussichtliche Schuldenstand zum 31.12.2020 liegt ca. 5.000 EUR für den laufenden Betrieb. bei 2.531.549 EUR. Für das Jahr 2019 wird eine Nachzahlung im Rahmen der Endabrechnung nach BayKiBiG in Höhe von über 78.000 EUR Anschließend stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden erwartet. Grund für die Nachzahlung ist, dass der Abschlag noch Haushaltsplan 2020 mit seinen Anlagen zu. auf Basis der Kinderzahlen 2018 berechnet war, die Kinderzahlen in LEINACHER GEMEINDEBLATT 13
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis. Der Gemeinderat stimmt folgender Haushaltssatzung zu: Information über den kommunalen Beteiligungsbericht 2019 für die Frischetheke Leinach GmbH HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Leinach für das Jahr 2020 Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Beteiligungsbericht der Steuerberatergesellschaft Schwarz & Partner für die Frischetheke Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Leinach GmbH für das Geschäftsjahr 2019. Leinach folgende Haushaltssatzung: Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis. §1 In diesem Zusammenhang berichtet 2. Bürgermeister und Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 Geschäftsführer der Frischetheke Leinach GmbH, Erhard Franz, man wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt müsse froh sein, dass in der Gemeinde ein Fleisch- und Wurstverkauf ermöglicht ist. Die drei beschäftigten Mitarbeiterinnen arbeiten zur in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.975.130 EUR vollsten Zufriedenheit. Man könnte evtl. überlegen, die Öffnungszeiten der Frischetheke wöchentlich noch um ein bis zwei und im Vermögenshaushalt Stunden zu reduzieren. Evtl. wären auch leichte Preiserhöhungen möglich. Im laufenden Jahr 2020 beträgt das bisherige Minus im in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.455.012 EUR ab. Januar und Februar je 1.000 EUR. Positiv ist zu verzeichnen, dass keine Wurst- und Fleischwaren weggeworfen werden müssen. §2 Allerdings ist die Marge zu gering. Für das Jahr 2020 liegt das Defizit bei etwa 12.000 EUR. Des Weiteren mussten jetzt Schutzmaßnahmen Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und wegen der Corona-Krise in der Frischetheke eingeführt werden. Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, es wurde im Gemeinderat über Alternativ-Lieferanten diskutiert, erklärt der §3 Geschäftsführer, die Firma Flach ist unser Partner. Die Belieferung mit Wurst- und Fleischwaren muss jeden Tag erfolgen, Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht da die Ware immer frisch sein muss. Mittlerweile beträgt der Umsatz festgesetzt. der Frischetheke 200.000 EUR im Jahr, das ist fast das Doppelte wie seinerzeit beim Betreiber Firma Hollerbach. Sollte der Lieferant §4 wechseln, dann besteht auch die Gefahr, dass der Umsatz zurückgeht. Auf weitere Nachfrage aus dem Gemeinderat wegen Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern einer Sortimentserweiterung z.B. auf Hausmacher-Wurst bzw. werden wie folgt festgesetzt: Dosenwurst meint der Geschäftsführer, dies könnte realisiert werden, allerdings gibt es bereits jetzt schon Platzprobleme in der Grundsteuer A – für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe 330% Frischetheke. Auch müsse beachtet werden, dass auch im Dorfladen Grundsteuer B – für sonstige Grundstücke 320% Dosenwurst angeboten wird. Gewerbesteuer 320 % Der Vorsitzende stellt fest, man sollte die einheimischen Anbieter §5 von Hausmacher- bzw. Dosenwurst mit einbinden. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auf weitere Anmerkung aus dem Gemeinderat, ob man evtl. die Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 995.855 EUR Öffnungszeiten an einem Wochentag von vormittags auf nachmittags festgesetzt. verschieben kann, informiert der Geschäftsführer, dies wurde bereits angedacht, aber es rechnet sich eigentlich nicht. Die Kunden haben §6 sich an die Öffnungszeiten gewöhnt. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft. Abschließend wird aus der Mitte des Gemeinderates festgestellt, die Frischetheke ist eine Einrichtung der öffentlichen Daseinsvorsorge, Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Haushaltssatzung 2020 die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Allerdings müssen zu. Planungen vorhanden sein, wie die Defizite reduziert werden können und diese Planungen liegen vor. Beschlussfassung über den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2019-2023 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderats- mitglieder Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Finanzplan mit Investitionsprogramm 2019 – 2023 zu. Der Vorsitzende berichtet über eine mögliche Schwarzkiefernnachzucht mit herkunftsgesichertem Saatgut und Unternehmensrecht der Gemeinden und Verbände – Vorlage zwar mit korsischem Schwarzkiefernsamen und mit kalabrischem der kommunalen Beteiligungsberichte gemäß Art. 94 Abs. 3 Schwarzkiefernsamen. Es wurden jeweils 2 kg pro Herkunft Satz 1 GO eingekauft und diese Mengen wurden zwischen den Gemeinden Erlabrunn und Leinach aufgeteilt. Unter optimalen Bedingungen kann Information über den kommunalen Beteiligungsbericht 2018 für die man aus 1 kg Schwarzkiefernsamen bis zu 30.000 Keimlinge ziehen. Frischetheke Leinach GmbH Seitens des Revierförsters wurde vorgeschlagen einen Teil der Samen als Lohnanzucht an eine Baumschule weiterzugeben, der andere Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Beteiligungsbericht Teil soll als Saat direkt mit dem Pferd in den Wald gesät werden. Bei der Steuerberatergesellschaft Schwarz & Partner für die Frischetheke der Saat vor Ort gehen aber deutlich weniger Sämlinge auf. Leinach GmbH für das Geschäftsjahr 2018. 14 AUSGABE 6 JUNI/2020
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