Juni 2020 Ausgabe 6/42 - Gemeinde Leinach

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Juni 2020 Ausgabe 6/42 - Gemeinde Leinach
Juni 2020 · Ausgabe 6/42

                           Foto: Herbert Ehehalt

 LEINACHER GEMEINDEBLATT                       1
Juni 2020 Ausgabe 6/42 - Gemeinde Leinach
Inhaltsverzeichnis                                DER NEUE GEMEINDERAT STELLT SICH VOR
AUS DEM RATHAUS ....................... 4         Bei der Kommunalwahl am 15. März 2020 wurde der Gemeinderat der
                                                  Gemeinde Leinach neu gewählt. Dabei konnten die Unabhängigen Bür-
AUS DER GEMEINDE ...................... 4
                                                  ger Leinach (UBL) sowie die Christlich Freie Wählervereinigung (CFW)
AUS DEN KINDERGÄRTEN ...... 17/18                 jeweils sechs Sitze im Gemeinderat erringen. Die Christlich-Soziale Uni-
                                                  on in Bayern e.V. (CSU) erhielt drei Sitze und die Sozialdemokratische
KATHOLISCHE PFARRGEMEINDE . 19
                                                  Partei Deutschlands (SPD) einen Sitz.
EVANGELISCHE PFARRGEMEINDE 21

AUS DEN VEREINEN ..................... 23         Am 12.05.2020 nahm das neu gewählte Gremium unter der Leitung
                                                  vom ersten Bürgermeister Arno Mager (UBL) mit der konstituierenden
AUS DEM LANDRATSAMT ........... 27                Sitzung seine Arbeit auf. In dieser Sitzung wurden Walter Klüpfel (CFW)
team orange ................................ 28   als zweiter Bürgermeister und Erhard Franz (CSU) zum dritten Bürger-
                                                  meister gewählt. Das neue Gremium setzt sich aus folgenden Personen
PRIVATANZEIGEN ......................... 31
                                                  zusammen:

                                                     Dietrich,           Dörrie,            Franz,                    Franz,
                                                    Kurt (CFW)        Mathias (CSU)      Adalbert (UBL)            Erhard (CSU)

Das Leinacher Gemeindeblatt erscheint
monatlich und wird jedem Haushalt
bzw. jeder Einzelperson kostenlos durch
die Gemeinde zugestellt.

Redaktionsschluß ist der
15. eines jeden Monats.
Erscheinungstermin ist das                                                                  Künzig,
                                                      Franz,             Klüpfel,                                    Merkle,
letzte Wochenende im Monat.                        Manfred (SPD)       Walter (CFW)       Klaus (UBL)              Ewald (UBL)

IMPRESSUM
Herausgeber: Gemeinde Leinach

Verantwortlich gemeindliche Nachrichten:
Arno Mager 1. Bürgermeister

Verantwortlich kirchliche Nachrichten:
Pfarrbüro Leinach und Billingshausen
                                                      Müller,           Stockmann,      Schäd-Kleinschnitz,           Schmitt,
Redaktion und Anzeigenannahme:                                                            Daniela (CFW)             Silvia (CFW)
                                                   Johanna (UBL)        Klaus (CFW)
Petra Kleinschnitz, Tel. 8136-16
info@leinach.de

Auflage:        1500 Exemplare
Druck:          LINUS WITTICH Medien KG
                Peter-Heinlein-Straße 1
                91301 Forchheim

Für redaktionelles Versehen wird keine
Haftung übernommen.                                 Seelmann,              Väth,            Väth,                   Wettengel,
                                                   Martin (CFW)        Gotthard (UBL)    Michael (UBL)             Stefan (CSU)

2                                                                                                             AUSGABE 6 JUNI/2020
Juni 2020 Ausgabe 6/42 - Gemeinde Leinach
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Leinach!

                                    Es gibt nicht sehr viele Jahre, auf die die Redewendung „Alles neu macht der
                                    Mai“ so zutrifft, wie auf dieses Jahr.

                                    Nach Wochen der Ausgangsbeschränkungen im März und April dürfen wir
                                    uns seit Mai wieder mit einer Person außerhalb unseres Hausstandes treffen,
                                    die Friseure öffnen wieder ihre Geschäfte, die Schulen nehmen langsam den
                                    Unterricht wieder auf, Sport ist nun auch in kleinen Gruppen möglich, die
                                    Biergärten öffnen wieder und was viele nicht erwarten konnten: das runde
                                    Leder rollt jetzt wieder, zumindest in der Ersten und Zweiten Bundesliga.
                                    Natürlich alles auf Abstand und mit erheblichen Einschränkungen sowie nach
                                    strengen Hygieneplänen.

Aber nach Wochen der Abstinenz schätzen wir uns glücklich wieder ein klein wenig unserer Freiheit zurück-
gewonnen zu haben. Manchen gehen die Lockerungen natürlich noch nicht weit genug und es finden Demons-
trationen gegen die Einschränkung unserer Freiheit statt. Diese Demonstrationen sind vom Grundsatz her mehr
als gerechtfertigt, hat der Lockdown uns doch fast alles genommen, was unsere freiheitliche Rechtsordnung
ausmacht. Gleichwohl hat er uns aber auch vor großem gesundheitlichem Schaden bewahrt und wir sollten
daher sehr besonnen mit den Lockerungen umgehen und immer auf die Abstands- und Hygieneregelungen
achten. Auch wenn das Infektionsgeschehen im Mai auf ein sehr geringes Maß zurückgegangen ist, kann es bei
einem leichtfertigen Umgang mit den Abstands- und Hygieneregeln schnell wieder ein Maß erreichen, welches
einen weiteren Lockdown erforderlich macht. Und das wünscht sich keiner.

Aber nicht nur in unserem täglichen Leben hat sich im Mai viel verändert. Im Mai begannen drei große, für die
Gemeinde Leinach bedeutsame Bauvorhaben, die voraussichtlich noch in 2020 ihren Abschluss finden werden.
Den Anfang machte der Bau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in der Burkardusstraße, gefolgt von der Er-
schließung des Neubaugebietes „An der Linde 2“ und zuletzt der Bau einer Seniorenwohnanlage mit Tagespflege
und Arztpraxis in der Rathausstraße. Alle drei Projekte sind sowohl für die Daseinsfürsorge als auch für die zu-
künftige Entwicklung der Gemeinde Leinach von herausragender Bedeutung. Wir hoffen, dass es trotz der mo-
mentan schwierigen Zeiten gelingen wird, diese Projekte fristgerecht und erfolgreich noch in diesem Jahr abzu-
schließen.

Und „last but not least“ gab es im Mai noch eine weitere Veränderung im Leinachtal. Mit der konstituierenden
Sitzung am 12.05.2020 hat der neu gewählte Gemeinderat mit mir als ersten Bürgermeister seine Arbeit aufge-
nommen. Als zweiter Bürgermeister wurde Walter Klüpfel (CFW) und als dritter Bürgermeister Erhard Franz (CSU)
gewählt. Ich darf mich im Namen aller neu- und wiedergewählten Gemeinderäte sowie der neuen Bürgermeister
für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Soweit es die Corona-Umstände zulassen, werden wir alles
daransetzen, dem in uns gesetzten Vertrauen gerecht zu werden.

Nicht vergessen möchte ich dabei, mich für die geleistete Arbeit der scheidenden Gemeinderäte und insbesondere
des bisherigen ersten Bürgermeisters Uwe Klüpfel zu bedanken. Durch sein unermüdliches Engagement bei den
oben genannten Projekten konnten diese noch in seiner Amtszeit zu einem Reifegrad gebracht werden, mit dem
ein Projektabschluss von Kindertagesstätte und Seniorenwohnanlage im Herbst und beim Neubaugebiet im Win-
ter dieses Jahres möglich scheint.

Im Moment ist kaum einer in der Lage weit in die Zukunft zu blicken. Aber was uns die kommenden Monate auch
immer bringen mögen: Bleiben Sie hoffnungsvoll und vor allem gesund!

Ihr
Arno Mager
Erster Bürgermeister

    LEINACHER GEMEINDEBLATT                                                                                    3
Juni 2020 Ausgabe 6/42 - Gemeinde Leinach
AUS DEM RATHAUS                                                ÖFFNUNGSZEITEN
SERVICEZEITEN                                                                          GEMEINDLICHER CONTAINERSTELLPLATZ
                                                                                       Entsorgung von Grüngut
Mo. - Fr.:    08:00 – 12:00 Uhr                                                        Samstag:       09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag .. 08:00 – 18:00 Uhr
                                                                                       SCHNITTHOLZSAMMELSTELLE „ESCHEL“
SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS                                                       Samstag 08:00 - 12:00 Uhr
Sie erreichen mich täglich im Rathaus. Vereinbaren Sie bitte
                                                                                       Die Schnittholzsammelstelle ist bis 30.05.2020
einen Termin mit mir unter der Rufnummer 81360.
Feste Sprechzeit ist am Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr.                              geöffnet. Sie ist ab 31.05. bis 31.08.2020 geschlossen.

Rathaus                   Tel. .............................................. 8136-0
                          Fax. ........................................... 8136-29
                          e-Mail ............................ info@leinach.de                           AUS DER GEMEINDE
Bürgermeister             Arno Mager .............................. 8136-11
                          arno.mager@leinach.de
2. Bürgermeister          Walter Klüpfel ................................ 4646         ERSCHEINUNGSTERMINE GEMEINDEBLATT
                          walter.kluepfel@t-online.de
3. Bürgermeister          Erhard Franz ................................... 5565        26.06.2020        Annahmeschluss 17.06.2020
                          erhard.franz.lein@t-online.de                                24.07.2020        Annahmeschluss 15.07.2020
Geschäftsleitung          Rainer Reichert ................................. -12                          (Sommerausgabe)
                          rainer.reichert@leinach.de
                                                                                       25.09.2020        Annahmeschluss 16.09.2020
Sekretariat               Silke Weidner ................................... -13
                          silke.weidner@leinach.de
Bauamt                    Patrick Kirchheimer .......................... -14
                          patrick.kirchheimer@leinach.de                               HINWEIS
                          Reiner Heßdörfer ............................. -17           Am Freitag, den 12. Juni 2020 ist das Rathaus geschlossen.
                          reiner.hessdoerfer@leinach.de
                          Heike Kunz
                          heike.kunz@leinach.de                                        VERZICHT AUF GRATULATIONSBESUCHE
Kämmerei                  Michael Kurz .................................... -15        WEGEN CORONA-PANDEMIE
                          michael.kurz@leinach.de
Kasse                     Petra Kleinschnitz ............................. -16         Es gehört in Leinach zu einer langjährigen Tradition, dass
(Gemeindeblatt)           petra.kleinschnitz@leinach.de
                                                                                       der Bürgermeister oder einer seiner Stellvertreter bei Ehe-
Bürgerbüro                Katja Franz
Einwohnermelde-           katja.franz@leinach.de ........................ 18
                                                                                       jubiläen oder hohen Geburtstagen die Jubilare persönlich
und Passamt               Astrid Nürnberger ............................. -20          gratuliert und bei höheren Jubiläen auch ein kleines Präsent
Fundbüro                  astrid.nuernberger@leinach.de                                überreicht. Wegen der Corona-Pandemie hat sich unser Bür-
                                                                                       germeister Arno Mager aber dazu entschlossen auf diese
Leinachtalhalle           Tel .............................................. 813621    Besuche bis auf weiteres zu verzichten. Für die Zeit der Pan-
Feuerwehrhaus             Tel. ............................................. 509060    demie wird den Jubilaren deshalb nur mit einem Schreiben
Bauhof                    Tel ................................ 09364/6069155           gratuliert, dem ein dem Wert des Präsents entsprechender
Georg Klüpfel             Mobil .............................. 0170/8344971            Gutschein beigefügt ist.
(Bauhofleiter)
Andreas Galota            Mobil .............................. 0170/8344975            Es liegt in der Natur der Sache, dass sämtliche Jubilare
Jochen Kleinschnitz       Mobil .............................. 0160/7003631            aufgrund ihres Lebensalters zur sogenannten Risikogruppe
Heiko Karg                Mobil .............................. 0160/4657812            gehören, die bei einer Infektion mit dem Corona-Virus
Michael Schiffmann        Mobil .......................... ...0160/7003630             besonders gefährdet ist. Als Bürgermeister hat man aber im
Katholisches Pfarramt ..................................................... 1360       täglichen Leben zahlreiche Kontakte zu vielen Menschen,
Evangelisches Pfarramt .......................................... 09398/281            die es zum Teil trotz Aufforderung mit des Abstandsregeln
Kindergarten St. Elisabeth ............................................... 2616        nicht so genau nehmen. Die Gefahr, das Corona-Virus bei
Kindergarten Barbara Gramsche Stiftung ........................ 2085                   einer persönlichen Gratulation in die Haushalte unserer Se-
Qualifizierte Tagesmutter ............................... 0151/54856880                niorinnen und Senioren zu bringen, ist deshalb einfach zu
Grundschule Leinach ...................................................... 5852
                                                                                       groß. Mit Rücksicht auf die Gesundheit unserer Seniorinnen
Mittagsbetreuung ...................................................... 812847
                                                                                       und Senioren bittet unser Bürgermeister um Verständnis für
Öffentliche Bücherei Leinach ..................................... 6069154
                                                                                       die praktizierte Vorgehensweise.
Ärztlicher Notfalldienst .............................. ........ 116 117
Stromausfall Mainfranken Netze ................ 0931/36-1231                           Sie können sich aber sicher sein, dass die nun nur per Brief
Wasserversorgung Mainfranken Netze ...... 0931/36-1260
                                                                                       überbrachten Glückwünsche genauso von Herzen kommen!
Gasversorgung Die Energie ......................... 0800/4959697
Kläranlage „Zellinger Becken“ ..................... 0171/5477403

4                                                                                                                              AUSGABE 6 JUNI/2020
Juni 2020 Ausgabe 6/42 - Gemeinde Leinach
Bei Vorliegen zwingender Gründe kann das Landratsamt
            AUS DEM BÜRGERBÜRO                                                Würzburg von den genannten Verboten und Beschränkun-
                                                                              gen auf der Grundlage des Art. 49 BayNatSchG im Einzelfall
Einwohnerstand der Gemeinde Leinach                                           und auf entsprechenden Antrag hin Befreiung erteilen.
(mit Nebenwohnungen)
                                                                              Eine solche Befreiung ist auch dann erforderlich, wenn das
Einwohnerstand: .......................................... 3.249              Grundstück z. B. zur Wiederanlage eines Weinbergs gerodet
davon sind                                                                    werden soll. Die in diesem Zusammenhang notwendige An-
Zuzüge: ............................................................... 10    zeige an die Regierung ersetzt nicht die nach dem Bayer.
Wegzüge: .............................................................. 6     Naturschutzgesetz erforderliche Befreiung. Ebenso ist auch
Geburten: .............................................................. 0    für die Entbuschung von Streuobstbeständen eine solche Ge-
Eheschließung(en): ................................................ 1         nehmigung erforderlich.
Sterbefälle: ............................................................ 4
                                                                              Gleichzeitig weist das Landratsamt auf Art. 17 Bay WaldG
                                                                              hin. Danach sind die Errichtung und der Betrieb von Feuer-
VERBOT DES ABBRENNENS VON HECKEN UND                                          stellen und das Abbrennen von Bodendecken oder das
                                                                              flächenweise Absengen von pflanzen oder Pflanzenresten in
WIESEN SOWIE DES RODENS VON HECKEN                                            einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m
UND FELDGEHÖLZEN NACH DEN BESTIMMUN-                                          zu einem Wald mit Geldbuße bedroht, falls eine Erlaubnis
GEN DES BAYER. NATURSCHUTZGESETZES –                                          des Landratsamts nicht vorliegt.
BAYNATSCHG – UND DES BAYER. WALD-
GESETZES – BALD WALDG                                                         Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen müssen als
                                                                              Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
                                                                              Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist das
Da sich in unserem Landkreis zahlreiche unterschiedlich aus-
                                                                              Verbrennen bestimmter pflanzlicher Rückstände ( z. B. Garten-
gestattete, wertvolle Naturräume befinden, wird darauf hin-
                                                                              abfälle, Kartoffelkraut und ähnliche krautige Abfälle, holzige
gewiesen, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September
                                                                              Abfälle aus dem Obst- und Weinbau sowie sonstigen Sonder-
gem. Art. 13 e Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Naturschutz-
                                                                              kulturen) ohne besondere Genehmigung auf dem Anfalls-
gesetzes verboten ist, in der freien Natur Hecken, lebende
                                                                              grundstück zulässig. Dabei sind jedoch ausreichende
Zäune und Feldgehölze oder –gebüsche zurückzuschneiden
                                                                              Sicherheitsabstände, insbesondere zu öffentlichen Verkehrs-
oder auf den Stock zu setzen. Weiterhin enthält das Bayer.
                                                                              wegen, Feldrainen, hecken und sonstigen brandgefährdeten
Naturschutzgesetz in Art. 13 e Abs. 1 Nr. 5 u.a. das Verbot,
                                                                              Gegenständen einzuhalten. Außerdem müssen Vorkehrun-
Trockenmauern oder Lesesteinwälle, Höhlen, ökologisch oder
                                                                              gen zur Vermeidung von Gefahren, Nachteilen oder erhebli-
geomorphologisch bedeutsame Dolinen, aufgelassene, künst-
                                                                              chen Belästigungen durch Rauchentwicklungen getroffen
liche unterirdische Hohlräume, sowie Tümpel und Klein-
                                                                              werden.
gewässer zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen.
                                                                              Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist das
Daneben ist es gem. Art. 13 e Abs. 1 Nr. 1 Bay NatSchG
                                                                              Verbrennen pflanzliche Abfälle aus Gärten grundsätzlich ver-
verboten, in der freien Natur Hecken, lebende Zäune, Feld-
                                                                              boten. Die Gemeinde kann jedoch durch Verordnung die
gehölze oder –gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen
                                                                              Verbrennung von Gartenabfällen auch in diesem Bereich zu-
oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen. Außerdem ist es
                                                                              lassen, soweit diese Abfälle wegen ihres Holzgehaltes nicht
verboten, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hoch-
                                                                              genügend verrotten können.
rainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen ab-
                                                                              Auskünfte hierzu erteilt die jeweilige Gemeindeverwaltung.
zubrennen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Bestimmung des
Art. 13 e Abs. 1 Nr. 3 BayNatSchG.
                                                                              Sofern das Abbrennen von Bodendecken, die Rodung von
                                                                              Hecken oder sonstige Verstöße gegen die o. g. Vorschriften
Außerdem sind mit dem Abbrennen von Hecken und Wie-
                                                                              beobachtet werden, wird gebeten, dies der zuständigen
sen stets auch erhebliche Unfallgefahren verbunden.
                                                                              Polizeidienststelle oder dem Landratsamt mitzuteilen.
Wer einem dieser Verbote vorsätzlich oder fahrlässig zuwi-
derhandelt, kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000,99 euro
belegt werden (Art. 52 Abs. 2 Nr. 2 BayNatSchG) da gerade
die o. g. Bereiche vielen Tieren und pflanzen Lebens-
möglichkeiten bieten. Brand, Rodung und ähnliche Maßnah-
men stören diese abgestimmten Lebensgemeinschaften und
beeinflussen den Naturhaushalt negativ, vor allem die in un-
serer Kulturlandschaft stark gefährdete Kleinlebewelt. Darüber
hinaus führt die Beseitigung von Hecken und das Abbrennen
der Bodendecke auch zu einer nicht gewünschten Auslese
hinsichtlich der Zusammensetzung der Tier- und Pflanzen-
welt.
Der Einhaltung der oben genannten naturschutzrechtlichen
Verbote kommt deshalb erhebliche Bedeutung zu.

       LEINACHER GEMEINDEBLATT                                                                                                            5
Juni 2020 Ausgabe 6/42 - Gemeinde Leinach
SANIERUNG DES HOCHBEHÄLTERS ZELLINGEN
Im Rahmen von Umbauarbeiten im Hochbehälter Zellingen wird
derzeit das Rohrleitungssystem ausgewechselt und die kleine
Wasserkammer saniert.

Chlorung                                                             ANGEBOTE MONAT JUNI 2020
Gemäß Anordnung des Gesundheitsamtes Main-Spessart muss das          gültig vom 02.06.2020 bis 30.06.2020
Wasser im Hochbehälter bis zum Ende der Bauzeit vorsorglich ge-
chlort werden. Angeordnet ist eine Zielkonzentration von 0.2 mg/      Vitalis Müsli versch. Sorten 600g
l an freiem Chlor. Das von der FWM gelieferte Wasser entspricht       statt 2,99€                               nur 1,99€
vollumfänglich den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
                                                                      Milka Schokoladentafeln 87-100g
In den Gemeinden, die an das dem Hochbehälter nachgeordnete           statt 1,09€                               nur 0,69€
Versorgungssystem angeschlossen sind, ist unter Umständen ein         Jive Fruchtsekt 0,75l
geringer Chlorgehalt wahrnehmbar. Die kann die Gemeinden              statt 2,99€                               nur 2,22€
Eisingen, Erlabrunn, Helmstadt/Holzkirchhausen, Hettstadt-            Fairy Spülmittel*
Höchberg, Leinach, Neubrunn/Böttigheim, Uettingen, Kist und
Waldbüttelbrunn/Roßbrunn/Mädelhofen betreffen.                        statt 1,49€                               nur 1,11€

Nach wie vor wird der Hochbehälter Zellingen über die behördli-       (*solange Vorrat reicht)
che Anordnung hinaus mindestens dreimal wöchentlich beprobt.
Mikrobiologische Auffälligkeiten wurden nicht mehr verzeichnet.

Nach Abschluss der Bauarbeiten und Aufhebung der Anordnung
durch das Gesundheitsamt muss die Chlorung über mehrere Mo-
nate langsam reduziert werden. Hintergrund: Durch die Chlorung        Mühlenbrot 750g statt 2,00€                nur 1,80€
wird die natürliche mikrobiologische Schutzschicht innerhalb des
                                                                      5 rustikale Kipf statt 1,50€               nur 1,20€
Rohrsystems zurückgefahren. Nur durch eine schrittweise Redukti-
on der Chlorkonzentration im Wasser kann sich diese sensible          2 Nusstaschen statt 2,20€                  nur 2,00€
Schicht langsam regenerieren.

Baumaßnahmen                                                         ÖFFNUNGSZEITEN
Bereits abgeschlossen ist die Betonsanierung der kleinen Wasser-
kammer (1.500m²), die inzwischen wieder in Betrieb genommen          DORFLADEN (TEL: 0661/1046194)
wurde.                                                               Montag bis Freitag   08:00-18:00 Uhr
Darüber hinaus wurden Montagearbeiten im Bereich der Hydraulik       Samstag              08:00-13:00 Uhr
und Elektrik im FWM-Rohrkeller sowie Estricharbeiten im Rohrkeller
größtenteils fertiggestellt. Der Rohrschaden wurde behoben.          FRISCHETHEKE (TEL: 8176177)
                                                                     Montag               08:00-13:00 Uhr
Aktuell finden Fliesenarbeiten im Rohrkeller und letzte hydrauli-
                                                                     Dienstag             08:00-13:00 Uhr
sche Arbeiten statt. Ausstehende Leistungen sind im Wesentlichen
                                                                     Mittwoch             08:00-17:30 Uhr
Abdichtungssanierungen am Gebäude, Stahlbauarbeiten sowie
Arbeiten an der Fassade und im Außenbereich.
                                                                     Donnerstag           08:00-17:30 Uhr
                                                                     Freitag              08:00-17:30 Uhr
Der Abschluss aller Arbeiten inklusive der Außenanlagen ist 2020     Samstag              08:00-13:00 Uhr
vorgesehen. Der exakte Zeitpunkt ist aktuell insbesondere durch
die gesamtgesellschaftliche Ausnahmesituation nicht benennbar.       POSTFILIALE
                                                                     Montag bis Freitag   09:00-12:30 und 14:00-17:00 Uhr
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                                                                     Samstag              09:00-12:00 Uhr

6                                                                                                         AUSGABE 6 JUNI/2020
Juni 2020 Ausgabe 6/42 - Gemeinde Leinach
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    LEINACHER GEMEINDEBLATT   7
Juni 2020 Ausgabe 6/42 - Gemeinde Leinach
Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren.
                                      Es ist tröstlich, soviel Anteilnahme zu erfahren.

                                      Ein herzliches Danke für die große Anteilnahme beim Abschied meines geliebten
                                      Mannes, Vaters und Schwiegervaters.
                                      Ein besonderer Dank gilt Pfarrer Bosl und Ralf Steinmetz für die würdevolle
                                      Gestaltung der Beisetzung.
                                      Ein besonderer Dank auch an Gundi und Michael Heinrichs, die immer für uns da
                                      waren.

                                      Leinach, im Mai 2020                                         Karin,
                                                                                                   Ulli und Peter

                                                                           diskutiert und es wurde festgelegt, dass die Beiträge so belassen
         AUS DEM GEMEINDERAT                                               werden. Jedoch könnte man für Familien, die mehrere Kinder in
                                                                           der Mittagsbetreuung haben, etwas machen.
Termine: 14.07. ....... 28.07.                                            Beispielsweise könnte man den Beitrag um 10 % pro Kind, ab
Sitzungsort: Dr.-Robert-Kaderschafka-Haus/                                 dem 2. Kind senken.
             Leinachtalhalle                                             Nach weiterer Beratung schlägt der Vorsitzende vor, diese
                                                                         Angelegenheit nicht im Rahmen der Haushaltsberatungen zu
GEMEINDERATSSITZUNG AM 05.03.2020                                        diskutieren. Diese Thematik sollte separat behandelt werden. Seitens
                                                                         der Verwaltung können verschiedene Preismodelle erarbeitet werden.
Haushalt 2020;                                                           Die Reduzierung soll sich auf Geschwisterkinder beschränken.
Vorlage des Haushaltsplanentwurfes mit Bekanntgabe der
Eckdaten und zweiter Beratung des Verwaltungs- und                       Weitere Sachausgaben
Vermögenshaushaltes sowie Behandlung von Anträgen
                                                                         Der Gemeindekämmerer informiert, der Ansatz in Höhe von 2.000
Gemeindekämmerer Michael Kurz informiert, gegenüber den                  EUR wird auf 5.000 EUR erhöht, da die für das letzte Jahr bereits
Haushaltsberatungen in der letzten Sitzung haben sich keine              vorgesehene Renovierung der Gedenktafel an der Peterskapelle noch
Änderungen bei den Eckdaten zum Haushaltsplan 2020 ergeben.              nicht realisiert werden konnte.

Die Beratungen werden nun wie folgt fortgesetzt:                         Der Gemeinderat spricht sich für die Mittelerhöhung aus.

Verwaltungshaushalt:                                                     Einrichtungen der Jugendarbeit

Entgelte für die Mittagsbetreuung                                        Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, in diesem Bereich
                                                                         für neues Personal Mittel in Höhe von 20.000 EUR vorzusehen. Man
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beratungen hierzu in der             sollte darüber nachdenken, eine Sozialpädagogin bzw. einen
Sitzung vom 18.02.2020 wegen des Antrags aus der Bürgerschaft            Sozialpädagogen einzustellen, um ein Konzept für Jugendliche und
zu einer Beitragssenkung. Die Antragstellerin ist als Zuhörerin in der   junge Erwachsene zu erstellen. Die Kraft könnte für ein bis zwei
Ratsstube.                                                               Tage in der Woche tätig werden.

Nachdem seitens des Gemeinderates keine Bedenken bestehen, dass          Der Gemeinderat berät hierzu folgende Punkte:
die Antragstellerin zu dieser Thematik Stellung nimmt, informiert
sie, dass einige Eltern an sie wegen der Preisgestaltung für die          Dies sollte zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich im Gremium
Mittagsbetreuung herangetreten sind. Hierbei ist nicht angedacht           beraten werden.
die Beiträge auf null zu stellen, sondern zu reduzieren. Andere           Für diesen Fall müsste man auch entsprechende Räumlichkeiten
Gemeinden in der Umgebung haben günstigere Konditionen.                    zur Verfügung stellen.
                                                                          Ein Personalkostenansatz für eine/n Sozialpädagogen/in wird
Aus der Mitte des Gemeinderates werden dann folgende Punkte                skeptisch gesehen.
angesprochen:
 Seit dem Jahr 2010 bestehen gleichbleibende Beiträge.                  Der Vorsitzende schlägt vor, dies im Gremium zu einem späteren
 Für das Angebot der Mittagsbetreuung sind die Beiträge                 Zeitpunkt zu beraten.
  angemessen.
 Die Gemeinde betreibt eine sehr gute Mittagsbetreuung. Evtl.           Zuschüsse für laufende Zwecke an Sportvereine,
  könne man daran denken, einen Staffelnachlass für Familien mit         Jugendförderung
  mehreren Kindern einzuführen.
 Was machen 10 % Beitragssenkung aus?                                   Der Gemeindekämmerer nimmt Bezug auf den in der letzten Sitzung
  Der Vorsitzende informiert, dass diese Summe bei etwa 5.000            behandelten Antrag der SPD/Freie Wähler Leinach-Gemeinderats-
  EUR liegt.                                                             fraktion. Insgesamt sind fünf Vereine vorhanden, die Einrichtungen
 In der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020 ist man so                   benutzen. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Jugendförderung
  verblieben, dass die Beiträge belassen werden.                         für 541 Jugendliche ein Zuschuss in Höhe von je 10 EUR gewährt.
 Die Gemeinde bietet eine sehr gute Qualität im Rahmen der              Des Weiteren wurde auch, wie in der letzten Sitzung besprochen,
  Mittagsbetreuung an. Eine Beitragssenkung wurde bereits                bei der Gemeinde Kirchheim in Bezug auf die Richtlinie für die

8                                                                                                                     AUSGABE 6 JUNI/2020
Juni 2020 Ausgabe 6/42 - Gemeinde Leinach
Wir bedanken uns herzlich bei allen Verwandten, Bekannten, Schulkollegen des
                               Jahrgangs 38, die mit uns um meine liebe Frau, unsere gute Mutter und Oma

                                                                         Cilli Pfister
                               getrauert haben.
                               Die große Anteilnahme durch Worte, Blumen und Spenden schenkten uns Trost in
                               der schweren Zeit des Abschieds.
                               Ein besonderer Dank geht an Pfarrer Bosl für die tröstenden Worte sowie an Ralf
                               Steinmetz für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier.
   Leinach, im April 2020
                                                                                       Paul, Matthias, Uli, Fabio mit Familien

Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine         Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, man sollte
gesprochen; über diese Richtlinie informiert nun der                    ggf. mit der Gemeinde Erlabrunn sprechen, ob der weitere
Gemeindekämmerer.                                                       Wegverlauf auf Erlabrunner Gemarkung von der Gemeinde Erlabrunn
Sodann schlägt er vor, das neu gewählte Gremium könne sich mit          mit saniert werden kann.
dieser Thematik der Vereinsförderung auseinander setzen; in diesem
Jahr sollte die Förderung unverändert belassen bleiben.                 Auf Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob es sich bei diesem
                                                                        Wegebereich um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt, verneint
Aus der Mitte des Gemeinderates werden hierzu folgende Punkte           dies der Vorsitzende.
geäußert:
                                                                        Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, der betreffende
 Es wird gebeten, die Richtlinien an die Ratsmitglieder zu senden.     Weg wurde durch die Errichtung der Windkraftanlagen in
 Die Regelungen in der Richtlinie der Gemeinde Kirchheim sind          Mitleidenschaft gezogen.
  transparent.
 Es sollte offengelegt werden, welche Aufwendungen die Vereine         Sodann spricht sich der Gemeinderat mehrheitlich für eine Erhöhung
  haben, die gemeindliche Immobilien anmieten.                          der Mittel bei dieser Haushaltsstelle um 35.000 EUR aus.

Sanierung Gehweg Goldstraße                                             Brauchwasserzapfstelle

Der Gemeindekämmerer nimmt Bezug auf die Beratungen hierzu in           Der Gemeindekämmerer zeigt anhand einer Tabelle die Einnahmen
der letzten Sitzung. Für die Asphaltsanierung dieses                    und Ausgaben für den Bereich der Brauchwasserzapfstelle in den
Streckenabschnittes wurden Kosten in Höhe von 10.000 EUR                Jahren 2015 – 2019 auf. Mit Einführung des neuen
kalkuliert.                                                             Abrechnungssystems im letzten Jahr, welches im Aufwand deutlich
                                                                        höher liegt als in den vorangegangenen Jahren, ist ein
Aus der Mitte des Gemeinderates wird zu dieser Maßnahme                 Einnahmedefizit von rund 1.100 EUR zu verzeichnen.
angemerkt, im dortigen Streckenabschnitt sind keine Mängel              Es wird jedoch vorgeschlagen, im Jahre 2020 die Situation erst einmal
vorhanden; derzeit liegt kein Sanierungsbedarf vor.                     unverändert zu belassen.

Der Vorsitzende schlägt vor, man könnte diese Maßnahme auch bei         In der anschließenden Diskussion hierüber im Gemeinderat werden
der Haushaltsstelle 6300.5100 (Unterhalt der Gemeindestraßen)           folgende Punkte vorgetragen:
unterbringen und keine eigene Haushaltsstelle hierfür anlegen;
dadurch kann der Ansatz in Höhe von 40.000 EUR entfallen. Der            Da das neue Abrechnungssystem mit einem enormen
Gemeinderat wird sich zu gegebener Zeit die Situation vor Ort             Verwaltungsaufwand verbunden ist, sollten die festgelegten
anschauen.                                                                Preise für die Brauchwasserentnahme erhöht werden.
                                                                         Es sollte eine Erhöhung um 25 Cent für jeweils 500 Liter erfolgen.
Der Gemeinderat erhebt gegen diese Vorgehensweise keine                  Der Preis sollte verdoppelt werden, also 50 Cent je Zapfvorgang
Bedenken.                                                                 (500 Liter).
                                                                         Eine Erhöhung um 10 Cent wäre angemessen.
Unterhaltung von Feld- und Waldwegen                                     Es müsse auch bedacht werden, dass größere Reparaturen an
                                                                          der Brauchwasserzapfstelle erforderlich werden, beispielsweise
Aus der Mitte des Gemeinderates wird festgestellt, der Weg von            der Einbau einer neuen Pumpe. Aus diesen Gründen sollte man
den Aussiedlerhöfen Richtung Erlabrunn ist ziemlich marode. Ein           Rücklagen ansparen.
Angebot für die Sanierung liegt bei etwa 35.000 EUR. Der
Bauausschuss sollte sich einmal die Situation vor Ort anschauen;        Nach weiterer Beratung fasst der Vorsitzende zusammen, die
allerdings sollte man die Mittel jetzt hierfür bereitstellen. Es wird   Brauchwasserzapfstelle ist ein Angebot an die Bevölkerung; man
beantragt, die erforderlichen Mittel beim Straßenunterhalt im           sollte eine moderate Erhöhung vornehmen und beobachten, wie
Verwaltungshaushalt mit aufzunehmen. Der Weg ist asphaltiert und        sich das Jahr 2020 entwickelt.
sollte durch die Firma Geuder überzogen werden.
                                                                        Ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderates eine Verdoppelung des
Der Gemeindekämmerer informiert, die Maßnahme ist bei der               Preises auf 50 Cent je Zapfvorgang (500 Liter) anzuheben, wird
Haushaltsstelle 7800.5100 (Unterhaltung von Feld- und Waldwegen)        mehrheitlich abgelehnt.
zu veranschlagen. Hier könnte man eine Erhöhung von 30.000 EUR
auf 65.000 EUR vornehmen.

     LEINACHER GEMEINDEBLATT                                                                                                               9
Juni 2020 Ausgabe 6/42 - Gemeinde Leinach
Ein weiterer Antrag auf Erhöhung des Preises auf 40 Cent je               Erweiterung Barbara Gram’sche Kindergartenstiftung
Zapfvorgang (500 Liter) wird mehrheitlich angenommen.
                                                                          Der Vorsitzende informiert, die Ausschreibung der einzelnen Gewerke
Darüber hinaus wird mehrheitlich festgelegt, die Grundgebühr bei          ist gut gelaufen und es konnten zufriedenstellende Preise festgestellt
den Verbrauchern, die weniger als 10 Kubikmeter im Jahr abnehmen,         werden.
beim Mindestbetrag von 5 EUR zu belassen.
                                                                          Ausstattung der Kinderspielplätze, Grillplätze und des
Vermögenshaushalt:                                                        Skaterplatzes

Neuanschaffung für die Feuerwehr                                          Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beratungen hierzu in der
                                                                          Gemeinderatssitzung vom 04.02.2020. Es war der Wunsch des
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, im Rahmen der             Gemeinderates weitere Angebote mit einer Detailplanung
Haushaltsberatungen 2019 wurde über die Problematik gesprochen,           vorzulegen. Seitens des Bautechnikers wurden nun verschiedene
dass der Atemschutzkompressor im Feuerwehrgerätehaus defekt ist           Varianten mit den Firmen erarbeitet.
und ersetzt werden müsste. Als Zwischenlösung wurde ein
Filtersystem beschlossen und eingebaut, welches bei Einbau eines          Der Asphaltbelag soll nach Empfehlung der Gerätehersteller in AC
neuen Kompressors weiter verwendet werden kann. Die Kombination           8 D N 50/70 (N= normale Beanspruchung) in einer Stärke von ca. 3-
der verschiedenen Hersteller für Kompressor und Filter ist jedoch         4 cm ausgeführt werden. Beim Einbau von AC 5 D L 70/100 (L=
auf Dauer nicht zulässig. Somit müsste das System am 14.05.2020           leichte Beanspruchung) würden Mehrkosten in Höhe von ca. 300,-
erneut still gelegt werden. Zwischenzeitlich wurden von den               EUR anfallen.
Feuerwehren Margetshöchheim und Zell am Main eine Mitnutzung
und Beteiligung an den Betriebs- und Wartungskosten zugesagt.             Für die Sanierung der Asphaltfläche liegen drei Angebote vor:
Eine erste Marktanalyse hat ergeben, dass der Austausch der
restlichen Komponenten der Anlage (Kompressor, Füllleiste,                Die vorhandenen Altgeräte können in die Neugestaltung mit
Leitungssystem) Kosten von rund 20.000 EUR verursachen. Wenn              einbezogen werden.
die Komponente schallgedämmt ausgeführt werden soll, kämen                Vorhandene Geräte sind eine Bank sowie eine Funbox. Zwischen
weitere 2.000 EUR hinzu. Es sollten für den Austausch der oben            den Geräten muss ein
angeführten Teile des Kompressors 20.000 EUR bzw. 22.000 EUR              nach DIN EN 14974 vorgeschriebener Sicherheitsabstand, je nach
eingestellt werden.                                                       Größe und Nutzung der einzelnen Geräte, eingehalten werden. Die
Bezüglich der Einrichtung eines Atemschutzpools stellt sich die Frage,    Geräte sind abbaubar und können wieder aufgestellt werden. Die
ob der Landkreis dies so auch umsetzt. Auch wurden noch keine             Rail muss allerdings einbetoniert werden und ist nicht abbaubar zur
Kosten genannt, was durch die Einrichtung eines Atemschutzpools           Wiederverwendung.
auf die Gemeinden zukommt. Man sollte erst einmal abwarten, ob
es überhaupt realisiert werden kann. Der Landkreis hat die                Für die Neuanschaffung inkl. Aufbau von Geräten liegen mehrere
Maßnahme noch nicht ausgeschrieben; diese muss EU-weit                    Angebote vor:
ausgeschrieben werden. Die Gemeinde Margetshöchheim sieht die
Sachlage genauso. Es wäre für die weiteren Beratungen gut, wenn           Aus der Mitte des Gemeinderates werden hierzu folgende Punkte
Mittel hierfür eingesetzt sind.                                           vorgebracht:

Der Vorsitzende informiert, hinsichtlich der Einrichtung eines             Die alten Geräte des Skaterplatzes müssen umgestellt werden,
Atemschutzpools läuft gerade eine Abfrage, des Kreisbrandrates an           es müssen die Übergänge angepasst werden und man müsse
die Gemeinden. Es müssen sich mindestens 50 bis 60 % der                    über eine Beleuchtung des Platzes nachdenken. Darüber hinaus
Gemeinden daran beteiligen; man hätte dann den Vorteil eines                wird noch eine Lösung für das Streetballfeld benötigt.
einheitlichen Systems. Aber es ist derzeit noch nicht sicher, ob dieser     Der Vorsitzende meint, dieses Streetballfeld könnte gegenüber
Pool eingerichtet wird.                                                     dem Seniorenpark angelegt werden.
Wir können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in den                    Mit der Beleuchtung des Platzes sollte man noch abwarten. Die
Atemschutzpool mit einsteigen.                                              Rail wird einbetoniert werden. Evtl. könnte dies an anderer Stelle
                                                                            vorgesehen werden.
Sodann spricht sich der Gemeinderat dafür aus, die Mittel bei dieser       Bezüglich der Rail sollte unbedingt nochmals mit den
Haushaltsstelle in Höhe von 30.000 EUR auf 55.000 EUR zu erhöhen            Jugendlichen gesprochen werden.
und zwar für den Bereich Atemschutzkompressor und                          In der heutigen Sitzung geht es lediglich um die Bereitstellung
Schutzkleidung.                                                             von Mitteln. Alles andere kann später noch geklärt werden.
                                                                           Der Mittelbedarf für die Anlegung des neuen Streetballfeldes
Sicherung und Verbesserung der bautechnischen Anlage                        müsse ermittelt werden.

Der Vorsitzende informiert, die Rohbauarbeiten wurden am                  Nach weiterer Beratung erklärt der Vorsitzende, dieses neue Feld
28.02.2020 submissioniert; in der nächsten Woche erfolgt die              könne man im nächsten Jahr ausbilden und heuer sollte der
Submission für die Metallbauarbeiten – Fluchttreppen. Die                 Skaterplatz neu gestaltet werden.
Angebotssumme für die Rohbauarbeiten lag sehr hoch und
wahrscheinlich wird dieses Gewerk wohl aufgehoben werden                  Sodann spricht sich der Gemeinderat für diese Vorgehensweise aus
müssen. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt noch die Ausschreibung        und belässt es bei den Haushaltsmitteln von 30.000 EUR.
für den Innenbereich, also für die Brandschutzertüchtigung.
                                                                          Platzgestaltung „An der Weeth“
Aus der Mitte des Gemeinderates wird hierzu angemerkt, falls die
Ausschreibung für die Rohbauarbeiten aufgehoben wird, kann man            Aus der Mitte des Gemeinderates wird festgestellt, für diese
wahrscheinlich auch nicht das Angebot für die Fluchttreppen               Maßnahme gibt es noch sehr viele Unwägbarkeiten. Diese
annehmen.                                                                 Maßnahme passt auch evtl. nicht mit den Vorstellungen des
                                                                          Gremiums überein.
Der Vorsitzende antwortet, der Architekt wird hierzu einen Vorschlag
unterbreiten.

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Der Vorsitzende stellt klar, bei den eingesetzten Mitteln in Höhe von   Leinachtalhalle: Vorplanung der Generalsanierung
140.000 EUR handelt es sich um eine sog. „Hausnummer“. In diesem
Jahr ist die erste Hälfte der Mittel eingestellt und im nächsten Jahr   Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgebracht, im Falle einer
folgt dann die zweite Hälfte.                                           Generalsanierung sollte man auch prüfen, ob es aus statischen
                                                                        Gründen zu Problemen mit dem Aufbringen einer Photovoltaikanlage
Sodann berät der Gemeinderat, die Gemeinde muss in diesem Jahr          kommt.
auch den Neubau der Arztpraxis sowie den Neubau der
Kindertagesstätte stemmen. Man könnte für die Platzgestaltung „An       Dorfladen: Sicherung und Verbesserung der bautechnischen
der Weeth“ lediglich Planungskosten in Höhe von 40.000 EUR              Anlagen
einstellen.
                                                                        Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, den Vorplatz am
Nach weiterer Beratung reduziert der Gemeinderat die angesetzten        Dorfladen besser auszuleuchten.
Mittel für die Platzgestaltung „An der Weeth“ auf 40.000 EUR.
                                                                        Sodann spricht sich der Gemeinderat für einen Mitteleinsatz bei dieser
Der Gemeindekämmerer merkt an, dann müssen auch die Zuschüsse           Haushaltsstelle von 5.000 EUR aus.
für die Platzgestaltung „An der Weeth“ bei der Haushaltsstelle
6150.3650 reduziert werden.                                             Aus der Mitte des Gemeinderates wird weiterhin angemerkt, man
                                                                        sollte sich überlegen, die Betonmastpeitschen mit Langfeldleuchten
Straßen, Wege, Brücken, Bauhof                                          zu verbessern. Diese Beleuchtungseinrichtungen an den Betonmasten
                                                                        brauchen viel Strom und geben wenig Licht.
Der Gemeinderat ist sich einig, Planungskosten für die Sanierung
der Goldstraße und Planungskosten für die Sanierung der                 Der Vorsitzende schlägt vor, diese Maßnahme erst im nächsten Jahr
Hauptstraße in Höhe von je 30.000 EUR einzustellen.                     durchzuführen.

Bachläufe                                                               Anzeigen

Aus der Mitte des Gemeinderates wird beantragt, Mittel für den
Ausbau des Leinachbaches ab der Leinachtalhalle Richtung
bachabwärts auf einer Strecke von 200 Metern als Planungskosten
einzusetzen.

Der Vorsitzende erklärt, diese Planungen müssen mit dem
Planungsbüro abgesprochen werden. Wahrscheinlich kann der Planer
diese Planungen kurzfristig nicht leisten. Jedoch könnten für den
Teilabschnitt zwischen dem Kleinzentrum und dem Pfarrer-Brendel-
Platz Planungskosten eingestellt werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, man sollte die
Planungen bereits ab der Hofstraße vorsehen.

Sodann spricht sich der Gemeinderat dafür aus, bei der neuen
Haushaltsstelle 6900.9530 (Gestaltung des Leinachbachs
Kleinzentrum bis Pfarrer-Brendel-Platz) Planungskosten in Höhe von
20.000 EUR einzustellen.
                                                                                                               mobil: 0171 / 26 31 983
Maßnahmen Friedhof CS

Aus der Mitte des Gemeinderates wird hierzu angemerkt, im letzten
Jahr waren bei dieser Haushaltsstelle Mittel in Höhe von 60.000
EUR veranschlagt; allerdings wurden die Maßnahmen nicht
umgesetzt. Aus diesem Grunde wird beantragt, die Mittel in gleicher
Höhe wieder einzustellen. Insbesondere müssen Maßnahmen beim
mittleren Gang ergriffen werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird weiter angemerkt, auch der
vorgesehene Brunnen muss noch errichtet werden.

Der Vorsitzende informiert, es war beabsichtigt im letzten Jahr die
Hauptwege anzugehen. Zwei Firmen haben sich die Maßnahme
angeschaut und haben allerdings keine Angebote hierfür abgegeben.
Wir könnten mit der Firma Scheb und der Firma Würzburger
Pflasterbau nochmals sprechen.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgebracht, sollte der
Hauptgang angegangen werden, dann müsse man daran denken,
diesen barrierefrei zu gestalten.

Sodann spricht sich der Gemeinderat dafür aus, bei dieser
Haushaltsstelle den Mitteleinsatz vom letzten Jahr, also 60.000 EUR,
einzustellen.

     LEINACHER GEMEINDEBLATT                                                                                                               11
GEMEINDERATSSITZUNG AM 31.03.2020                                     Beschluss der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans
                                                                      „Am Kirchberg“ als Satzung
Bauleitplanung
                                                                      Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung mit Teilaufhebung des
5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Kirchberg“         Bebauungsplans „Am Kirchberg“ mit Planstand vom 10.02.2020
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB – Erneute               als Satzung.
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und erneute
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Abwägung               Auf die Baugestaltungssatzung für den Geltungsbereich des
                                                                      Bebauungsplanes „Am Kirchberg“ vom 08.10.2019 wird
Zum Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom              hingewiesen.
10.02.2020 wurden erneut die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange in der Zeit vom 27.02.2020 – 13.03.2020 in       Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss nach § 10
verkürzter Auslegung beteiligt. In diesem Zeitraum wurde der Plan     Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
auch für die Öffentlichkeit ausgelegt.
                                                                      Brandschutztechnische Ertüchtigung der Grundschule Leinach
Die vom Planungsbüro Wegner erstellte Abwägungsvorlage in der         mit Anbau je einer Außen-fluchttreppe aus Stahl über drei
Anlage ist Teil der Beschlussvorlage und wird von der Verwaltung      Vollgeschosse an den Giebeln;
vorgestellt.                                                          Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der
                                                                      Ausschreibung für die Rohbau-arbeiten und für die
Lediglich das Landratsamt Würzburg, Bauleitplanung, hat folgende      Metallbauarbeiten-Fluchttreppen
Anregungen und Hinweise vorgebracht:
                                                                      Der Vorsitzende verweist auf den Vergabevermerk mit Entscheidung
Bauplanungsrecht/Städtebau                                            über die Aufhebung der Ausschreibung sowie auf die Aktennotiz
Aus technischer, bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine          zwischen Herrn Architekten Gruber und der
weiteren Einwände.
                                                                      VOB-Stelle der Regierung von Unterfranken. Zur Angebotsabgabe
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass diesbezüglich keine          für die Rohbauarbeiten wurden 12 Firmen aufgefordert. Zum
Einwände bestehen.                                                    Submissionstermin lagen zwei Angebote vor. Das günstigste Angebot
                                                                      überschreitet die Kostenberechnung um ca. 51 %.
Naturschutz
Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am               Zur Angebotsabgabe für die Metallbauarbeiten – Fluchttreppe
Kirchberg“ (14.08.1987) i.d.F. vom 10.02.2020 sieht im Vergleich      wurden 14 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert; zum
zur Fassung vom 19.09.2019 nur Änderungen bezüglich der               Submissionstermin lagen 7 Angebote vor. Das günstigste Angebot
textlichen Festsetzungen vor, u.a. der Wegfall der textlichen         hat die Kostenberechnung um ca. 33 % überschritten.
Festsetzung „Dachform und Dachneigung der Gebäude“ und
„Einfriedung“.                                                        Die Summe der Ausschreibungsergebnisse beider Gewerke liegt ca.
Dem Bebauungsplan „Am Kirchberg“ stehen keine grundlegenden           70.000 EUR brutto über dem Kostenansatz der Kostenberechnung.
naturschutzfachlichen Belange entgegen.                               Diese zu hohen Kosten können von der Gemeinde nicht finanziert
                                                                      bzw. haushaltstechnisch gedeckt werden. Die Kostenüberschreitung
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aus naturschutzfachlicher    macht eine geänderte Ausführung mit Reduzierung des
Sicht keine Belange entgegenstehen.                                   Leistungsumfangs erforderlich. Wegen der hohen Kosten und der
                                                                      geänderten Ausführung müssen die beiden Ausschreibungen gemäß
Die Grundstücke der Fl.Nrn. 3776/1 und 3756 sollen weiterhin als      § 17 Abs. 1 Ziff. 2 VOB/A aufgehoben werden. Gründe hierfür sind:
Grünfläche mit der bestehenden Bepflanzung erhalten bleiben.
                                                                       Zu hohe Kosten:
Der Gemeinderat fasst nach Abwägung folgenden Beschluss:                Eine Aufhebung der Ausschreibung ist durch die Haushaltslage
                                                                        der Gemeinde Leinach zwingend erforderlich und damit auch
Anlass und Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes        gerechtfertigt.
ist die Errichtung eines Neubaus zur Erweiterung des bestehenden       Geänderter Ausführungszeitraum:
Kindergartens auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 3776/1. Hierfür ist     Ausführung der Arbeiten nach den Sommerferien oder evtl. sogar
eine Änderung von der Festsetzung als öffentliche Grünfläche in         2021.
eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung soziale           Geänderte Ausführungsart / Konstruktion
Zwecke vorgesehen. Ein vollständiger Erhalt der Grünfläche mit der      Die bisher geplanten Fluchttreppen verlaufen gemäß
bestehenden Bepflanzung ist also nicht möglich.                         Brandschutznachweis und Baugenehmigung mit Absprache des
                                                                        Landratsamtes Würzburg parallel zu den beiden Giebelseiten vom
Darüber hinaus nimmt der Gemeinderat Kenntnis, dass die öffentliche     Dachgeschoss ins Erdgeschoss zur talseitigen Hofseite. Durch die
Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom            Hanglage an beiden Seiten ist eine Drehung der beiden Treppen
27.02.2020 bis 13.03.2020 im Rathaus der Gemeinde Leinach               um 90° möglich. Dadurch können beide Fluchttreppen im
stattgefunden hat. Es sind keine Hinweise oder Anregungen               Umfang reduziert werden. Mit der geänderten Ausführung der
eingegangen.                                                            Treppen kann der Umfang der Metallbauarbeiten reduziert
                                                                        werden sowie auf eine Winkelstützwand oder Ähnliches
Bei der Behandlung der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes           verzichtet werden. Die Gründung kann dann im abgeschrägten
wird aus der Mitte des Gemeinderates angefragt, ob zwischenzeitlich     Gelände erfolgen, wodurch die Rohbauarbeiten im Umfang
seitens der Gemeinde ein Antrag bei der Behörde gestellt worden         reduziert werden können.
ist, wonach die bestehenden Anbauverbotszonen zurück genommen          Das Leistungsverzeichnis der Rohbauarbeiten und der
werden sollen, da hier nach der tatsächlichen Bebauung keine            Metallbauarbeiten für die Fluchttreppen wird mit der geänderten
Freistrecke mehr vorliegt. Aufgrund der bestehenden                     Ausführung erheblich geändert und reduziert.
Ortsdurchfahrtsgrenzen in diesem Bereich kann auch keine neue
Zufahrt zur Staatsstraße errichtet werden.

12                                                                                                                AUSGABE 6 JUNI/2020
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Seitens des Architekturbüros wird zur neuen Ausschreibung für die    Wirklichkeit aber um 25 % höher lagen. Da aktuell im April keine
Metallarbeiten angemerkt, es könne nun eine öffentliche              Gehälter mehr ausgezahlt werden können, wird gebeten, einen
Ausschreibung mit neuem Bieterkreis gemacht werden, um mehr          Vorschuss auf die rückständigen Fördergelder nach BayKiBiG in Höhe
Wettbewerb zu erzielen.                                              von 60.000 EUR bis zum 15.04.2020 zu gewähren.
Darüber hinaus erfolgt eine neue Ausschreibung der Rohbauarbeiten    Des Weiteren soll mit der Gemeinde Leinach in diesem Jahr noch
und zwar als beschränkte Ausschreibung mit reduziertem Umfang        eine Defizitvereinbarung abgeschlossen werden.
mit Beteiligung des bisherigen Bieterkreises.
                                                                     Der Gemeindekämmerer informiert hierzu, im Haushalt unter der
Sodann spricht sich der Gemeinderat dafür aus, die Ausschreibung     Haushaltsstelle 4640.9880 (Zuschuss der Gemeinde an Kindergarten
der Rohbauarbeiten aufzuheben, weil die Vergabegrundlagen            St. Elisabeth) sind Mittel in Höhe von 2.000 EUR eingestellt. Der
grundlegend geändert werden müssen und weil andere                   Haushaltsansatz könne trotz des Antrages so belassen werden und
schwerwiegende Gründe bestehen. Im Vergleich zur                     ggf. kann der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt
Kostenberechnung zum 29.01.2019 über brutto 51.700 EUR ist das       diesbezüglich überplanmäßige Ausgaben bewilligen bzw. die Mittel
Angebot des günstigsten Bieters ca. 51 % überteuert (brutto          im Haushalt für das Jahr 2021 einsetzen.
78.144,38 EUR). Die damit entstehenden Mehrkosten können von         Darüber hinaus kann der beantragte Abschlag in Höhe von 60.000
der Gemeinde nicht finanziert bzw. haushaltstechnisch gedeckt        EUR auf die noch in diesem Jahr zu erwartenden Fördermittel nach
werden.                                                              dem BayKiBiG ausgezahlt werden.

Des Weiteren hebt der Gemeinderat die Ausschreibung der              Der Vorsitzende hält den Vorschlag des Gemeindekämmerers für
Metallbauarbeiten - Fluchttreppe auf, da schwerwiegende Gründe       gut. Im zweiten Halbjahr kann dann über die Defizitvereinbarung
bestehen. Im Vergleich zur Kostenberechnung vom 29.01.2019 über      beraten werden.
brutto 131.000 EUR ist das Angebot des günstigsten Bieters ca. 33
% überteuert (brutto 174.202,91 EUR). Die damit entstehenden         Sodann spricht sich der Gemeinderat für den Vorschlag des
Mehrkosten können vom Auftraggeber nicht finanziert bzw.             Gemeindekämmerers aus und belässt es beim Mitteleinsatz von 2.000
haushaltstechnisch gedeckt werden.                                   EUR bei der Haushaltsstelle 4640.9880.

Haushalt 2020                                                        Weiterhin berichtet Gemeindekämmerer Michael Kurz von einigen
                                                                     Nachfragen, ob aufgrund der momentanen Krisensituation mit
Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020                            Reduzierung       der   Schlüsselzuweisungen         und    der
                                                                     Einkommensteueranteile zu rechnen ist. Die Schlüsselzuweisungen
Gemeindekämmerer Michael Kurz nimmt Bezug auf die gerade             wurden mittels
getätigten Beschlussfassungen zu TOP 4. Aus diesem Grunde konnte
bei der Haushaltstelle 2110.9460 (Sicherung und Verbesserung der     Bescheid festgesetzt und ändern sich im Laufe des Jahres nicht. Bei
bautechnischen Anlage der Grundschule Leinach) der Ansatz von        den Einkommensteueranteilen können jedoch Veränderungen
650.000 EUR auf 400.000 EUR verringert werden. Dementsprechend       eintreten.
mindert sich bei der Haushaltsstelle 2110.3610 (Zuschüsse aus FAG–
Mitteln – Sicherung und Verbesserung der bautechnischen Anlage)      Sodann gibt der Gemeindekämmerer die Eckdaten bekannt. Danach
der Ansatz von 339.000 EUR auf 250.000 EUR.                          ist im Verwaltungshaushalt eine Summe von 5.975.130 EUR und im
                                                                     Vermögenshaushalt eine Summe von 4.455.012 EUR vorgesehen;
Des Weiteren verweist der Gemeindekämmerer auf den gestern           der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf 10.430.142 EUR. Die
eingegangenen Eilantrag des Elisabethenvereins Leinach e.V. zur      Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt bei 806.318 EUR. Die
Beantragung von Fördermitteln im Haushalt 2020. Danach wird          Mindestzuführung (ordentliche Tilgung) liegt bei 271.000 EUR. Der
gebeten, im diesjährigen Haushalt Mittel in Höhe von 50.000 EUR      Stand der allgemeinen Rücklage (01.01.2020) beträgt 655.906 EUR
vorzusehen und zwar 12.000 EUR für die Neuanschaffung eines          und die geplante Rücklagenentnahme im laufenden Jahr liegt bei
Spielgerätes, 5.000 EUR bis 8.000 EUR für die Neuanschaffung eines   516.338 EUR. Die Kreditaufnahme für das Jahr 2020 ist mit 1 Mio.
Gartenhauses für die Kinderkrippe, 10.000 EUR für den Umbau der      EUR geplant. Der Schuldenstand zum 31.12.2019 lag bei 1.802.549
Kindergartengruppe, 15.000 EUR für Personalkostenbeteiligung und     EUR und der voraussichtliche Schuldenstand zum 31.12.2020 liegt
ca. 5.000 EUR für den laufenden Betrieb.                             bei 2.531.549 EUR.
Für das Jahr 2019 wird eine Nachzahlung im Rahmen der
Endabrechnung nach BayKiBiG in Höhe von über 78.000 EUR              Anschließend stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden
erwartet. Grund für die Nachzahlung ist, dass der Abschlag noch      Haushaltsplan 2020 mit seinen Anlagen zu.
auf Basis der Kinderzahlen 2018 berechnet war, die Kinderzahlen in

      LEINACHER GEMEINDEBLATT                                                                                                        13
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020                        Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

Der Gemeinderat stimmt folgender Haushaltssatzung zu:                  Information über den kommunalen Beteiligungsbericht 2019 für die
                                                                       Frischetheke Leinach GmbH
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Leinach für das Jahr 2020                                 Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Beteiligungsbericht
                                                                       der Steuerberatergesellschaft Schwarz & Partner für die Frischetheke
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde     Leinach GmbH für das Geschäftsjahr 2019.
Leinach folgende Haushaltssatzung:
                                                                       Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
                                §1
                                                                       In diesem Zusammenhang berichtet 2. Bürgermeister und
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020     Geschäftsführer der Frischetheke Leinach GmbH, Erhard Franz, man
wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt           müsse froh sein, dass in der Gemeinde ein Fleisch- und Wurstverkauf
                                                                       ermöglicht ist. Die drei beschäftigten Mitarbeiterinnen arbeiten zur
in den Einnahmen und Ausgaben mit           5.975.130 EUR              vollsten Zufriedenheit. Man könnte evtl. überlegen, die
                                                                       Öffnungszeiten der Frischetheke wöchentlich noch um ein bis zwei
und im Vermögenshaushalt                                               Stunden zu reduzieren. Evtl. wären auch leichte Preiserhöhungen
                                                                       möglich. Im laufenden Jahr 2020 beträgt das bisherige Minus im
in den Einnahmen und Ausgaben mit           4.455.012 EUR ab.          Januar und Februar je 1.000 EUR. Positiv ist zu verzeichnen, dass
                                                                       keine Wurst- und Fleischwaren weggeworfen werden müssen.
                                §2                                     Allerdings ist die Marge zu gering. Für das Jahr 2020 liegt das Defizit
                                                                       bei etwa 12.000 EUR. Des Weiteren mussten jetzt Schutzmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und             wegen der Corona-Krise in der Frischetheke eingeführt werden.
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000 EUR
festgesetzt.                                                           Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, es wurde im
                                                                       Gemeinderat über Alternativ-Lieferanten diskutiert, erklärt der
                                §3                                     Geschäftsführer, die Firma Flach ist unser Partner.
                                                                       Die Belieferung mit Wurst- und Fleischwaren muss jeden Tag erfolgen,
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht         da die Ware immer frisch sein muss. Mittlerweile beträgt der Umsatz
festgesetzt.                                                           der Frischetheke 200.000 EUR im Jahr, das ist fast das Doppelte wie
                                                                       seinerzeit beim Betreiber Firma Hollerbach. Sollte der Lieferant
                                §4                                     wechseln, dann besteht auch die Gefahr, dass der Umsatz
                                                                       zurückgeht. Auf weitere Nachfrage aus dem Gemeinderat wegen
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern           einer Sortimentserweiterung z.B. auf Hausmacher-Wurst bzw.
werden wie folgt festgesetzt:                                          Dosenwurst meint der Geschäftsführer, dies könnte realisiert werden,
                                                                       allerdings gibt es bereits jetzt schon Platzprobleme in der
Grundsteuer A – für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe 330%        Frischetheke. Auch müsse beachtet werden, dass auch im Dorfladen
Grundsteuer B – für sonstige Grundstücke                   320%        Dosenwurst angeboten wird.
Gewerbesteuer                                              320 %
                                                                       Der Vorsitzende stellt fest, man sollte die einheimischen Anbieter
                                §5                                     von Hausmacher- bzw. Dosenwurst mit einbinden.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von      Auf weitere Anmerkung aus dem Gemeinderat, ob man evtl. die
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 995.855 EUR                   Öffnungszeiten an einem Wochentag von vormittags auf nachmittags
festgesetzt.                                                           verschieben kann, informiert der Geschäftsführer, dies wurde bereits
                                                                       angedacht, aber es rechnet sich eigentlich nicht. Die Kunden haben
                                §6                                     sich an die Öffnungszeiten gewöhnt.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.         Abschließend wird aus der Mitte des Gemeinderates festgestellt,
                                                                       die Frischetheke ist eine Einrichtung der öffentlichen Daseinsvorsorge,
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Haushaltssatzung 2020          die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Allerdings müssen
zu.                                                                    Planungen vorhanden sein, wie die Defizite reduziert werden können
                                                                       und diese Planungen liegen vor.
Beschlussfassung über den Finanzplan mit Investitionsprogramm
2019-2023                                                              Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderats-
                                                                       mitglieder
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Finanzplan mit
Investitionsprogramm 2019 – 2023 zu.                                   Der       Vorsitzende        berichtet     über    eine    mögliche
                                                                       Schwarzkiefernnachzucht mit herkunftsgesichertem Saatgut und
Unternehmensrecht der Gemeinden und Verbände – Vorlage                 zwar mit korsischem Schwarzkiefernsamen und mit kalabrischem
der kommunalen Beteiligungsberichte gemäß Art. 94 Abs. 3               Schwarzkiefernsamen. Es wurden jeweils 2 kg pro Herkunft
Satz 1 GO                                                              eingekauft und diese Mengen wurden zwischen den Gemeinden
                                                                       Erlabrunn und Leinach aufgeteilt. Unter optimalen Bedingungen kann
Information über den kommunalen Beteiligungsbericht 2018 für die       man aus 1 kg Schwarzkiefernsamen bis zu 30.000 Keimlinge ziehen.
Frischetheke Leinach GmbH                                              Seitens des Revierförsters wurde vorgeschlagen einen Teil der Samen
                                                                       als Lohnanzucht an eine Baumschule weiterzugeben, der andere
Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Beteiligungsbericht      Teil soll als Saat direkt mit dem Pferd in den Wald gesät werden. Bei
der Steuerberatergesellschaft Schwarz & Partner für die Frischetheke   der Saat vor Ort gehen aber deutlich weniger Sämlinge auf.
Leinach GmbH für das Geschäftsjahr 2018.

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