Gemeindeversammlungsunterlagen - Bulletin November 2018
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Bulletin November 2018 Gemeindeversammlungsunterlagen Gemeindeversammlung 2/2018 der Gemeinde Glarus Nord Freitag, 23. November 2018 um 19.30 Uhr in der linth-arena sgu, Näfels Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Im Namen des Gemeinderates Glarus Nord laden wir Sie zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 23. November 2018 ein – nur knapp zwei Monate nach der Gemeindeversammlung, an welcher Sie dem Kredit für die Sanierung und den Ausbau der linth-arena sgu klar zugestimmt haben. An der ordentlichen Herbstgemeindeversammlung geht es jeweils um das Budget des kommenden Jahres und den Finanzplan für die nächsten vier Jahre. Wie wir Sie schon am Rande der Abstimmung über die linth-arena informiert haben, sieht der neu zusammengesetzte Gemeinderat finanziell schwierige Jahre auf die Gemeinde zukommen. Einerseits wächst der Aufwand – auch wegen zuneh- mender Schülerzahlen – und andererseits nehmen die Steuereinnahmen pro Kopf nur unterdurch- schnittlich zu. Erstaunlicherweise sind die durchschnittlichen Steuereinnahmen pro Kopf in Glarus Nord deutlich tiefer als in Glarus und Glarus Süd. Damit fehlen der Gemeinde Einnahmen. Wären die Steuereinnahmen in Glarus Nord pro Kopf beispielsweise gleich hoch wie in Glarus, könnten wir zusätzliche Steuererträge in der Höhe von CHF 4.5 Mio. verbuchen – damit bräuchten wir keinen Finanzausgleich und wären (fast) alle unsere Sorgen los. Weil bei den Investitionen ein beachtlicher Nachholbedarf besteht, müssen wir investieren. Diese Investitionen sind zwar für die Bauindustrie attraktiv – brauchen aber finanzielle Mittel, Projektleiter und verursachen Abschreibungen. Diese zusätzlichen Aufwände belasten unsere Rechnung. Der neue Gemeinderat hat bei den Kosten noch kein grosses Sparpotenzial entdeckt. Im Gegenteil: Die Gemeinde ist schlank aufgestellt. Die 108 Mitarbeitenden, die nicht im Bereich Bildung arbeiten (dort sind es 225 Lehrpersonen und 44 Mitarbeitende in Tagesstrukturen und Logopädie – viele in einem Teilpensum), sind mit sehr viel Arbeit eingedeckt. Dazu zählen 16 Forstwarte, welche mit 47km2 Wald eine grössere Fläche als die gesamte ehemalige Gemeinde Näfels bewirtschaften. 22 Mitarbeitende inkl. Wasserwarte sind im Unterhalt zuständig für die Instandhaltung von 165km Strassen sowie Wasser- und Abwasserleitungen in ähnlicher Länge, was einer Fahrdistanz von Müh- lehorn nach Basel entspricht. Dazu kommt die Bewirtschaftung von knapp 600 Kunstbauten für Wasserversorgung und -entsorgung, Brunnenstuben, Abfall und Entsorgung etc. Neun Hauswarte unterhalten über 400 gemeindeeigene Liegenschaften. Zwei Jugendarbeiter sind für die Betreuung unserer Jugendlichen zuständig. Wären diese Personen (oder ein Teil davon) nicht durch die Ge- meinde angestellt, müssten die gleichen Leistungen extern eingekauft werden, was möglicherweise sogar teurer wäre. Neben den Bereichsleiterinnen und Bereichsleitern und den Schulleiterinnen und Schulleitern sind dann noch 43 Verwaltungsangestellte (in Stellenprozent sind es nochmals weniger), die alle Dienst- leistungen und Arbeiten wie Einwohnerkontrolle, Kanzlei, Personaladministration, Fakturierungen, Buchhaltung, Protokollierung, Bearbeitung Baugesuche, Projektleitungen, Vertragswesen, Beitrags- wesen, Betreuung von Lehrlingen, Telefonzentrale etc. für eine Gemeinde erbringen, welche flä- chenmässig (147km2) und einwohnermässig (18 500 Einwohnerinnen und Einwohner) einer Stadt entspricht. Bis heute hat der neue Gemeinderat überall motivierte, engagierte und voll mit Arbeit eingedeckte Mitarbeitende angetroffen. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der Vergleich mit dem im Jahr 2011 vom Regierungsrat auf- gestellten Benchmark und ein Vergleich mit unseren Nachbargemeinden noch aussteht. Die Analyse auf Stellenprozent genau und unter Berücksichtigung aller Änderungen seither ist nicht ganz ein- 1
fach – so wurde z.B. damals der ganze Bereich Bildung (inkl. der damals neuen Schulleitungen und der für die Schule nötigen Administration) schlicht weggelassen. Diese Analyse soll spätestens im ersten Quartal 2019 erstellt werden können. In der Vergangenheit konnte durch die Veräusserung von nicht mehr benötigten Liegenschaften jährlich ein ausserordentlicher Ertrag im Ausmass von durchschnittlich zwei Steuerprozenten gene- riert werden. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich: Erst der Zusammenzug der derzeit de- zentral tätigen Betriebe an einem zentralen Standort würde weitere Liegenschaften freisetzen, wel- che operativ nicht mehr benötigt werden und demnach veräussert werden könnten. Die vorhandenen Ressourcen könnten dadurch zudem gezielter eingesetzt, Synergien konsequent genutzt und die Betriebseffizienz weiter erhöht werden. Der Gemeinderat ist bemüht, mögliche Sparpotenziale zu finden, hofft gleichzeitig aber auch, dass die prognostizierten Steuereinnahmen noch etwas stärker steigen. Aus diesem Grund beantragt er zum jetzigen Zeitpunkt eine Steuererhöhung von «lediglich» 2% für die Kompensation der feh- lenden Finanzerträge. Diese Massnahme reicht für einen dauerhaften Ausgleich im Budget und im Finanzplan aber leider nicht aus. Sollten im Verlauf des kommenden Jahres nicht weiteres Potenzial gefunden werden oder die Steuereinnahmen höher als budgetiert ausfallen, muss der Gemeinderat weitere Massnahmen vorschlagen – sei es eine Verzichtsplanung (auch mit Auswirkungen auf die Dienstleistungen oder Unterstützungsbeiträge der Gemeinde) oder eine weitere Anpassung der Steuern. Anders lässt sich der mittelfristig gesetzlich geforderte Ausgleich in der Jahresrechnung und im Finanzplan kaum erreichen. Neben dem Budget behandeln wir an der diesjährigen Herbstgemeindeversammlung auch elf Sach- geschäfte mit teilweise grosser Bedeutung für die Zukunft unserer Gemeinde. Sei es ein Landhandel am Flugplatz mit der Möglichkeit für einen grossen Investor, spannende Arbeits- und Ausbildungs- plätze zu schaffen. Sei es, zusätzliche Kindergarten- und Schulräume bereit zu stellen oder Investi tionen ins Abwasser-, Wasser- und Strassennetz zu tätigen. Der Gemeinderat ist sich ob der Fülle der Traktandenliste bewusst und wird daher bemüht sein, die Traktanden speditiv zu behandeln. Wir freuen uns, wenn Sie uns nach der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom vergange- nen September 2018 für die linth-arena sgu auch in der direktdemokratischen «Handwerksarbeit» weiter unterstützen und durch Ihre Teilnahme an der Gemeindeversammlung zeigen, dass in der Gemeinde wichtige Arbeit geleistet wird. Grosse und wichtige Entscheide sollen nicht durch Wenige beschlossen werden. Kommen Sie an die Gemeindeversammlung, reden und entscheiden Sie mit! Der Gemeinderat freut sich auf Sie und Ihre Teilnahme an der Gemeindeversammlung vom 23. November 2018 in der linth- arena. Im Namen des Gemeinderates Glarus Nord Thomas Kistler Andrea Antonietti Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin 3
Gratisbus Bus ab Mühlehorn: Der Stimmrechtsausweis gilt auf dem Busnetz Mühlehorn: Bahnhof ab 18.38 Glarner Unterland / Kerenzerberg als Fahr- Obstalden: Post ab 18.47 ausweis. Wir bitten Sie deshalb, von diesem Filzbach: Sportzentrum ab 18.51 Angebot Gebrauch zu machen und mit dem Mollis: Post ab 19.03 öffentlichen Verkehrsmittel anzureisen. Näfels-Mollis: Bahnhof ab 19.10 Näfels: Post ab 19.11 Bus ab Bilten: Näfels: linth-arena sgu an 19.13 Bilten: Ussbühl ab 18.34 Bilten: Bahnhof ab 18.41 Zusätzliche Haltestellen: Bilten: Post / Gemeindezentrum ab 18.44 - Mühlehorn: Dorf, Oberdorf, Stutz, Hohrain, Ziegelbrücke: Bahnhof an 18.54 Beerenboden; Ziegelbrücke: Bahnhof ab 19.04 - Obstalden: Stocken, Walenguflen; Niederurnen: Ziegelbrückstrasse ab 19.06 - Filzbach: Reutegg, Milchzentrale, Garage, Niederurnen: Ochsenplatz ab 19.07 Römerturm; Oberurnen: Feuerwehrplatz ab 19.10 - Mollis: Winden, Chapellenstutz, Beglingen, Näfels: linth-arena sgu an 19.12 Haltli, Kirchplatz; - Näfels: Freulerpalast, Letz, Schönegg. Zusätzliche Haltestellen: - Bilten: Gerbi, Unterbilten, Sägestrasse, Nach Versammlungsende stehen Ihnen Ex- Linth-Escherstrasse, Abzweigung trabusse nach Oberurnen – Niederurnen – Seggenstrasse; Bilten und nach Mollis – Filzbach – Obstalden - Ziegelbrücke: Post; – Mühlehorn zur Verfügung. - Niederurnen: Friedhof; - Oberurnen: im Horn, im Grütli. Bitte bringen Sie Ihren persönlichen Stimm- rechtsausweis, welchen wir Ihnen vorgängig zugestellt haben, an die Gemeindeversamm- lung mit. Bild: Obersee im Herbstkleid 4
Traktanden: Information zur Überprüfung der 1. Begrüssung und Mitteilungen über den Pensen der Gemeinderäte und un- Stand der Nutzungsplanung (NUP) II veränderte Fortführung der bisheri- gen Pensengrössen 2. Teilrevision Zonenplan "Flugplatz" Mollis 3. Kompetenzerteilung an den Gemeinderat Das ehemalige Gemeindeparlament hat mit zur Erteilung eines Baurechts von ca. Entscheid vom 23.01.2014 die Pensen der 18'000 m2 an die Kopter Group AG Mitglieder des Gemeinderates festgelegt. Gleichzeitig beschloss das Parlament eben- 4. Genehmigung eines Verpflichtungskredits falls, dass "die Pensen nach Ablauf einer Le- von jährlich CHF 162'500 zugunsten der gislaturperiode zu überprüfen und allfällige neuen Trägerschaft "Tourismus und Frei- Änderungen dem Gemeindeparlament zur zeit Glarnerland" (Visit Glarnerland) Genehmigung zu unterbreiten sind". 5. Genehmigung eines Verpflichtungskredits Damit die Festlegung der neuen Pensen erfol- von CHF 11.4 Mio. für den Ausbau des gen kann und repräsentative Zahlen vorliegen, Schulraums Linth-Escher 2020 in Nieder- hat der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung urnen vom 20.12.2017 entschieden, ab dem 01.01.2018 seine Arbeitszeiten mittels Abapro- 6. Genehmigung eines Verpflichtungskredits ject zu rapportieren. zur Erstellung von zwei neuen Schulzim- mern im OG des Schulhauses Oberbilten Die Mitglieder des Gemeinderats haben die sowie der Überführung des Gebäudes aus aufgewendeten Stunden des 1. Halbjahres dem Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Januar bis Juni) 2018 dokumentiert und der 7. Genehmigung eines Verpflichtungskredits Personalabteilung die Rapportierung zuge- von CHF 355'000 für die Projektierung und stellt. Die Auswertung hat ergeben, dass die die Bauherrenunterstützung des Projektes Pensen mit marginalen Abweichungen immer "Personenunterführung (PU) Bahnhofplatz noch zutreffend sind. Näfels" Somit wurden die Forderung des Parlaments, 8. Genehmigung eines Verpflichtungskredits die Pensen nach Ablauf der Legislaturperiode von CHF 3.1 Mio. für den Neubau des Re- 2014-2018 zu überprüfen, erfüllt. Da es zu servoirs Paradiesli, Mollis keiner Änderung in der Pensenfestlegung kommt, benötigt es keinen Entscheid der Ge- 9. Genehmigung Auflösung Abwasserver- meindeversammlung. band AMOMF infolge Anschluss ARA Mit- tensee an ARA Glarnerland Die Pensen der Ratsmitglieder präsentieren 10. Genehmigung eines Verpflichtungskredits sich in der unveränderten Form wie folgt: von CHF 508'000 als Betriebsbeitrag an die linth-arena sgu, Näfels Ressort Bau und Umwelt 40% Ressort Wald + Landwirtschaft 33% 11. Kompetenzerteilung an den Gemeinderat Ressort Bildung 31% zur Genehmigung eines Verpflichtungs- Ressort Liegenschaften 20% kredits von CHF 640'000 für die Sanierung Ressort GJK 20% der Wasser- und Abwasserleitung sowie Ressort Sicherheit 20% der Strasse (Fridolinstrasse) in Bilten 12. Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zur Genehmigung eines Verpflichtungs- kredits von CHF 660'000 für die Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen und der Strasse bei der Kreuzung Bahn- hofstrasse, Molliserstrasse, Alte Bahn- hofstrasse und Mühlhäusern in Näfels 13. Genehmigung Budget und Festsetzung Steuerfuss 2019 14. Varia 5
Information zum Stand des SIL- und Weitere Termine Umnutzungsverfahrens Flugplatz Nach der Genehmigung durch das BAZL kann der abgeschlossene Kaufvertrag zwischen der Mollis Gemeinde und dem VBS im Grundbuch einge- tragen werden und die Gemeinde wird Eigen- SIL-Verfahren tümerin der Flächen. Ebenfalls eingetragen Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) werden können der Baurechtsvertrag sowie die ist das Planungs- und Koordinationsinstrument Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemein- des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt die de und der MAAG. Anschliessend wird der Ziele und die Vorgaben für die Infrastruktur der Flugplatz Mollis durch die MAAG offiziell über- Zivilluftfahrt für die Behörden verbindlich fest. nommen. Die Erschliessung sowie die Ansie- Im Objektteil legt der Bund für jeden zivilen delung ansässiger Betriebe an der Rollpiste Flugplatz Folgendes fest: wird den Prozess (vorläufig) abschliessen. Zweckbestimmung; Rahmenbedingungen zum Betrieb; Flugplatzperimeter; Lärmbelastungs- und Hindernisbegren- zungskataster; Ein bewilligtes SIL-Objektblatt ist Bedingung für den Betrieb eines zivilen Flugplatzes. Stand des Verfahrens: Die Anhörung der Behörden und die Mitwir- kung der Bevölkerung hat vom 29. September bis am 31. Oktober 2016 stattgefunden. Das SIL-Objektblatt wurde am 28. Juni 2017 durch den Bundesrat genehmigt. Umnutzungsverfahren (Bundesverfahren) Die Gesuchstellerin in diesem Verfahren ist die Mollis Airport AG (MAAG). Das Umnutzungs- verfahren hat zum Zweck, den bisher für militä- rische Zwecke genutzte Flugplatz Mollis einer zivilen Nutzung zuzuführen. Das Umnutzungs- verfahren besteht aus den folgenden Inhalten: Übersichtsplan; Betriebskonzept und Betriebsreglement; Neu- und Rückbauten; Erschliessung; Auswirkung auf Raum und Umwelt (Um- weltverträglichkeitsbericht UVB); Hindernisbegrenzungskataster. Stand des Verfahrens: Die MAAG hat das Umnutzungsgesuch per Ende Dezember 2017 eingereicht. Die Aufla- gefrist mit Einsprachemöglichkeit dauerte vom 24. Januar bis 22. Februar 2018. Dem Kanton wie den Gemeinden Glarus und Glarus Nord wurden eine Anhörungsfrist vom 10. Januar bis 16. April 2018 eingeräumt. Insgesamt gingen 73 Einsprachen (9 Einsprecher) während der Eingabefrist ein. Die Gemeinde hat ihre Stel- lungnahme zu einzelnen Einsprachen am 27. September 2018 beim Bundesamt für Zivilluft- fahrt BAZL eingereicht. Der definitive Ent- scheid des BAZL zum Gesuch der MAAG und zu den eingereichten Einsprachen sollte vo- raussichtlich bis Ende 2018 vorliegen. 6
Aufnahme der Jungbürgerin- Georgievski Aleksandar, Bilten nen und Jungbürger des Jahr- Gilg Andri, Mollis gangs 2002 Gisler Ruedi, Niederurnen Gjeorgiev Miki, Niederurnen Im Jahr 2018 haben insgesamt 119 Jungbür- Gmür Saskia, Niederurnen gerinnen und Jungbürger das 16. Altersjahr Gradé Antonio, Niederurnen erreicht bzw. werden dieses bis Ende Jahr Grob Fabian, Obstalden noch erreichen: Hartmann Celina, Mühlehorn Hauser Flurina, Näfels Aebli Annina, Mollis Hediger Lisa, Näfels Agushi Endris, Niederurnen Hegner Lena, Näfels Anrig Anna, Mollis Iseni Ardita, Näfels Arifi Leonita, Ziegelbrücke Javorka Linda, Näfels Asani Lindita, Niederurnen Kamm Sina, Obstalden Azemi Rinesa, Bilten Kamm Niklas, Filzbach Baumann Lenny, Niederurnen Kamm Jasmin, Obstalden Bienvenu Alain, Oberurnen Kara Tuana, Mollis Bommer Olivia, Mollis Karatas Mustafa, Ziegelbrücke Boppart Lara, Bilten Kirchmeier André, Mollis Boselli Nadine, Näfels Kluge Calvin, Filzbach Briggen Lukas, Niederurnen Koller Vanessa, Bilten Brönnimann Tobias, Niederurnen Krieg Jasmine, Oberurnen Carrara Sven, Mollis Krstic Jelena, Bilten Catanzaro Melania, Bilten Kuhn Noemi, Oberurnen Cau Zoe, Oberurnen Kühnhanss Benjamin, Mühlehorn Coluccello Loredana, Mollis Lo Presti Tanja, Niederurnen Coronese Janine, Niederurnen Lütschg Rahila, Mollis Denzler Mira, Näfels Malyk Clint, Näfels Desor Livio, Näfels Marti Linus, Mollis Di Falco Alyssa, Mollis Mathiuet Ladina, Näfels Donev Simeon, Näfels Mazzocut Marco, Mollis Dürst Pascale, Obstalden Meili Nicolas, Mollis Elmer Sophie, Mollis Mermer Can, Näfels Fanara Daniel, Mollis Mettler Marina, Bilten Fischli Kaspar, Näfels Misteli Noelle, Näfels Fischli Andrin, Oberurnen Morof Delia, Bilten Fischli Esther, Näfels Muljanto Sarina, Niederurnen Fischli Laura, Oberurnen Müller Joy, Näfels Fischli Enea, Mollis Müller Nicole, Oberurnen Föhn Jessica, Näfels Näf Jan, Niederurnen Frei Damian, Oberurnen Neziri Aulan, Näfels Frei Mike, Mollis Nuñez Hernandez Sebastián, Niederurnen Friedli David, Mollis Oertli Noël, Mollis Fritz Christian, Näfels Phrakousonh Johnissen, Mollis Funk Gian, Niederurnen Probst Kyra, Niederurnen Gallati Nils, Näfels Radamonti Bettina, Oberurnen 7
Redzepi Florind, Niederurnen 1. Begrüssung und Mitteilungen Regen Colin, Bilten Gemäss Art. 23 der Gemeindeordnung Glarus Reumer Timea, Niederurnen Nord, welche seit dem 01.07.2016 in Kraft ist, Reumer Joline, Näfels amten als Stimmenzähler die Mitglieder des Riccardi Enrique, Weesen kommunalen Wahlbüros. Schiesser Noemi, Mollis Schlegel Silvan, Niederurnen Schnyder Andrin, Bilten Schöpf Daniel, Obstalden Schwitter Alyssia, Näfels Schwitter Leandra, Näfels Selimi Jusuf, Näfels Simoncini Tobias, Oberurnen Singelmann Ann Kathrin, Bilten Sivakumaran Sangeeth, Niederurnen Stähli Aline, Mollis Steiger Dano, Niederurnen Steingruber Jonas, Bilten Steinmann Sereina, Niederurnen Steinmann Tilo, Oberurnen Steinmann Hanna, Niederurnen Steinmann Salome, Niederurnen Streiff Aaron, Mollis Stutz Ladina, Mühlehorn Tramontana Marco, Oberurnen Vonghia Damiano, Näfels Weibel Kaj, Mollis Weimert Chiara, Mollis Wiederkehr Florian, Ziegelbrücke Wild Sofia, Näfels Wild Laura, Niederurnen Wirth Luca, Niederurnen Züger Noah, Näfels Zürrer Sarah, Mollis Zweifel Mirco, Oberurnen Zweifel Thierry, Filzbach 8
2. Teilrevision Zonenplan "Flug- Die Fachstellen des Kantons Glarus wiesen platz" Mollis anlässlich der kantonalen Vorprüfung der Teil- revision zudem darauf hin, dass der Antrag der Antrag um Genehmigung der Teilrevision Nut- A. Ausgangslage zungsplanung bis zum 31.12.2018 erfolgen Mit der Teilrevision Zonenplan (TRZP) "Flug- muss, damit diese Vorlage noch unter dem platz" Mollis ist geplant, eine Fläche von 6.03 Geltungsbereich des aktuellen kantonalen ha beim Flugplatz einzuzonen. Davon befinden Richtplans bewilligt werden kann. Andernfalls sich 4.2 ha innerhalb des SIL-Perimeters. Ge- könnte die Genehmigung erst nach der Ge- mäss geltendem Zonenplan befinden sich nehmigung des kantonalen Richtplans durch diese Flächen in der Landwirtschaftszone 5a den Bundesrat erfolgen. Daher wäre eine spä- "Landwirtschaftszone mit zeitlich begrenzter tere Teilrevision mit unabsehbaren zeitlichen Spezialnutzung". Neu werden diese Flächen Verzögerungen verbunden. der Gewerbe- und Industriezone 4e (5.87 ha) und der Gewerbe- und Industriezone 4b (0.16 Mit der Teilrevision soll nach Ansicht des Ge- ha) zugewiesen. In der neuen Zone (4e) soll meinderates daher nicht zugewartet werden, eine Gebäudehöhe von 15 m zugelassen wer- um die beabsichtigte Ansiedlung von Industrie den. zu ermöglichen und um der Kopter Group AG die möglichst rasch benötigte mittel- und lang- Die Bauordnung Mollis wird in Art. 5 mit der fristige Planungssicherheit zu geben. Bestimmung "Zone 4e Gewerbe- und Indust- riezone" ergänzt. Als Zonenzweck sind Pro- Verfahren duktions- und Dienstleistungsbetriebe vorge- Die Information und Mitwirkung wurde vom 03. sehen, die zulässige Gebäudehöhe beträgt 15 bis 23.04.2018 durchgeführt. Während der m, die Lärmempfindlichkeitsstufe beträgt IV Frist ist eine Mitwirkungseingabe eingegangen. und bei den besonderen Bestimmungen wird Mit Schreiben vom 07.05.2018 hat das Ressort auf die Ausrichtung am Standort Flugplatz für Bau und Umwelt diese Eingabe direkt beant- aviatische Nutzung hingewiesen. wortet. Gleichzeitig wurden die kantonalen Amtsstellen zur Vorprüfung der TRZP eingela- Für die einzuzonende Fläche ist mindestens im den. Die Rückmeldungen der Vorprüfung be- gleichen Umfang eine gleichwertige Kompen- treffen teilweise grundsätzliche Fragestellun- sation in Form einer Auszonung vorzusehen. gen, weshalb nach Rücksprache mit der kan- Folgende Flächen sind im Eigentum der Ge- tonalen Wirtschaftsförderung eine Bespre- meinde und stehen zur Verfügung: Gebiet chung (roundtable) mit den kantonalen Fach- Inseli, Mollis, 4.85 ha, Gebiet Grüt, Mollis, 0.64 stellen für den 28.05.2018 anberaumt werden ha, Gebiet Weid, Berufsschule Niederurnen, konnte. Die daraus entstandene Aktennotiz 0.54 ha, insgesamt 6.03 ha. bildet ergänzenden Bestandteil der kantonalen Vorprüfung. Die öffentliche Auflage mit Ein- Die einzuzonende Fläche ist Bestandteil des sprachemöglichkeit wurde vom 08.06. bis wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunktes, 09.07.2018 (30 Tage) durchgeführt. Innert welcher sowohl der kantonale Richtplan (KRIP) dieser Frist hat der WWF Glarus in seinem als auch der durch die Gemeindeversammlung Namen sowie im Namen von WWF Schweiz, vom 02.10.2014 genehmigte Gemeindericht- zusammen mit Pro Natura Glarus in ihrem plan (GRIP) am Flugplatz vorsehen. Dieser Namen und im Namen von Pro Natura Ein- Entwicklungsschwerpunkt war auch im Verfah- sprache erhoben. Der Gemeinderat entschied ren der durch die Gemeindeversammlung vom am 15.08.2018 über die Einsprache. Zonen- 29.09.2017 zurückgewiesenen Nutzungspla- planänderungen sind gemäss Art. 27 und 29 nung nie bestritten und keiner der Gründe für RBG nach Abschluss des Einspracheverfah- eine Rückweisung. rens vom Gemeinderat nötigenfalls zu bereini- gen und nach Massgabe der Gesetzgebung Es war immer die Absicht, am Entwicklungs- den Stimmberechtigten zum Erlass zu unter- schwerpunkt Flugplatz flug-nahe Industrie breiten. Die Zonenplanänderung soll der Ge- anzusiedeln - auch dafür hat die Gemeinde meindeversammlung vom 23.11.2018 vorge- beschlossen, den Flugplatz zu kaufen und legt werden. entsprechende Umzonungen vorzunehmen. Viel rascher als erwartet ist nun ein Investor, Einsprache die Kopter Group AG, gewillt, bei uns zu inves- Mit der Einsprache des WWF Glarus und tieren und neue, attraktive Arbeits- und Ausbil- WWF Schweiz sowie Pro Natura Glarus und dungsplätze zu schaffen. Pro Natura werden folgende Anträge gestellt: 1. Der Wildtierkorridor ist mit der Teilrevision rechtsverbindlich auszuscheiden. 9
2. Betreffend die Auswirkungen der geplan- Betreffend die Auswirkungen auf Raum und ten Zonenerweiterung auf die Funktionali- Umwelt (Konformität mit der Richt- und Nut- tät des Wildtierkorridors ist ein wildtierbio- zungsplanung, Erschliessung, Lärm, Fruchtfol- logisches Gutachten zu erstellen. In die- geflächen, Natur- und Landschaftsschutz, Na- sem ist auch aufzuzeigen, welche Struktu- turgefahren, Wildtierkorridor, Umweltbelange ren zur Erhaltung und Verbesserung des generell) wird auf den ausführlichen Planungs- Wildtierkorridors notwendig sind. und Mitwirkungsbericht in der Beilage verwie- 3. Allfällige Beeinträchtigungen des Wildtier- sen. Verschiedene Belange, die vom Depar- korridors sind mit zusätzlichen Ersatz- tement mit dem Vorprüfungsbericht vom massnahmen auszugleichen. 17.05.2018 diskutiert und Ergänzungen ver- 4. Die Auszonungsfläche Inseli ist auf Grund langt wurden, sind in der vorliegenden überar- des Gewässerraumes nicht vollflächig an- beiteten Fassung des Berichts ergänzt worden. zurechnen. 5. Auf Sport- und Intensiverholung in Form In Ergänzung zum Vorprüfungsbericht wird auf von Events, Konzerten und sonstigen An- die Aktennotiz des bereits erwähnten "round- lässen auf dem Flugplatzareal ist vollum- tables" vom 28.05.2018 verwiesen. Daraus fänglich zu verzichten. geht hervor, dass die genügende Erschlies- 6. Die Umweltverbände beantragen volle sung im Rahmen der Baubewilligungsverfah- Einsicht in die Unterlagen der Vorprüfung. ren und nicht mit der vorliegenden Teilrevision nachgewiesen werden muss. Die Einsprache wurde mit separatem Gemein- deratsentscheid diskutiert und entschieden. Dies hat unter Berücksichtigung der verschie- Sie hatte keine Bereinigung der Vorlage zur denen kantonalen Strasseninfrastrukturprojek- Folge. te zu erfolgen. Vorhaben wie die Stichstrasse mit flankierenden Massnahmen in der Ort- schaft Mollis, die Spange Netstal sowie die B. Materielles und gesetzliche Grund- Umfahrungsstrasse Näfels haben mittelfristig lagen bedeutende entlastende Effekte auf die zeitlich parallel stattfindende wirtschaftliche Entwick- Massgebende Unterlagen lung des Flugplatzgebiets. Zonenplan 1:2500, Flugplatz Mollis, vom 01.06.2018 Zudem prüfen der Kanton und die Gemeinde Zonenplan 1:2500, Ausschnitt Niederur- derzeit den (Wieder)anschluss des Flugplatzes nen, vom 01.06.2018 an den öffentlichen Verkehr. Teilrevision Bauordnung Mollis Art. 4e, vom 01.06.2018 Mehrwertabgabe Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Anlässlich der Landsgemeinde 2017 wurde Art. 47 RPV, vom 01.06.2018 das RBG auch in Bezug auf die Bestimmungen Planungsbericht Verkehrsdaten Glarus zum Mehrwertausgleich ergänzt. Das revidierte Nord, vom 05.06.2018 RBG und die dazugehörigen Verordnungen wurden vom Regierungsrat per 01.07.2018 in Kraft gesetzt. Ergänzende Unterlagen (informell) Auswertung der kantonalen Vorprüfung Gemäss den Übergangsbestimmungen gelten vom 17.05.2018, vom 01.06.2018 die Bestimmungen nicht für Zonenplanrevisio- Aktennotiz "roundtable" vom 28.05.2018 nen, wenn das öffentliche Auflageverfahren vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen durchge- Auswirkungen auf Raum und Umwelt führt worden ist. Vorliegend dauerte die öffent- Der Flugplatz Mollis soll gemäss den Zielvor- liche Auflage bis am 09.07.2018, womit die gaben des kantonalen Richtplans als wirt- Bestimmungen zur Anwendung kommen. schaftlicher und strategischer Entwicklungs- schwerpunkt von kantonalem Interesse entwi- Die gemäss vorliegender Nutzungsplanände- ckelt werden. Der Standort ist für Arbeitsnut- rung geplanten Einzonungsflächen sowie auch zungen mit Bezug zur Aviatik vorgesehen. Die die geplanten kompensatorischen Auszo- Grundlage für die Entwicklung des Flugplatzes nungsflächen befinden sich im Eigentum der ist das Raumordnungskonzept (ROK) aus dem Gemeinde. Der Ausgleich der entstehenden Jahr 2009. Mit Beschluss vom 28.06.2017 Mehr- und Minderwerte wird parallel zum lau- genehmigte der Bundesrat die Objektblätter fenden Umzonungsverfahren vorbereitet und des Sachplans Infrastruktur (SIL) für den Flug- wird bis zur Beschlussfassung durch die Ge- platz Mollis. meindeversammlung im Entwurf vorliegen. Die definitive Veranlagung und Pflicht zur Mehr- wertabgabe entsteht erst mit Eintritt der 10
Rechtskraft der raumplanerischen Massnah- platz" Mollis (Teilrevision) genehmigt und zu- me. Da die einzuzonende Fläche vollständig handen der Gemeindeversammlung vom mit gleichwertigen Flächen kompensiert wird, 23.11.2018 verabschiedet. Die Auflagefrist werden voraussichtlich keine Mehrwerte ent- dauerte vom 27.09. bis 26.10.2018. Die Do- stehen. kumente lagen während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus Gemäss RBG entsteht die Pflicht zur Leistung Näfels öffentlich auf und wurden auf der der Mehrwertabgabe mit Eintritt der Rechts- Homepage der Gemeinde Glarus Nord ab kraft der raumplanerischen Massnahme. Beim Publikationsdatum ebenfalls veröffentlicht. Flugplatz wird der Entwurf der Schätzung bis Anträge an der Gemeindeversammlung selber zur Gemeindeversammlung vorliegen. Verfügt sind nur noch zulässig, soweit sie in unmittel- und definitiv berechnet wird jedoch erst zum barem Zusammenhang mit einem rechtzeitig oben erwähnten Zeitpunkt. vorgängig eingereichten Antrag stehen. Gesetzliche Grundlagen Während der Auflagefrist vom 27.09. bis Raumplanungsgesetz (RPG), Raumentwick- 26.10.2018 gingen keine Abänderungsanträge lungs- und Baugesetz (RBG); Bauordnung zuhanden der Gemeindeversammlung ein. Mollis, Gemeindeordnung F. Anträge C. Finanzielle Auswirkungen und Anga- Der Gemeinderat beantragt: ben zur Finanzierung 1. Die Teilrevision Zonenplan "Flugplatz" Die Kosten für den Ortsplaner (fachliche und Mollis" vom 01.06.2018 sei zu genehmi- materielle Bearbeitung der Unterlagen TRZP) gen. in der Höhe von rund CHF 30'000, die Publika- tionskosten, die internen Kosten sowie allfälli- 2. Der Planungs- und Mitwirkungsbericht ge weitere Auslagen werden der Kostenstelle vom 01.06.2018 und der Planungsbericht 60200/313100 belastet. Verkehrsdaten vom 05.06.2018 seien zur Kenntnis zu nehmen. D. Ergebnisse Mitberichte Kantonale Stellungnahmen (Vorprüfung) Beilagen: Das Departement hat anlässlich der Vorprü- 1. Zonenplan 1 : 2500 Flugplatz Mollis vom fung vom 17.05.2018 nach Art. 24 bzw. Art. 28 01.06.2018; RBG eine Genehmigung der Teilrevision Orts- 2. Zonenplan 1 : 2500 Ausschnitt Niederurnen planung in Aussicht gestellt, sofern die Vorbe- vom 01.06.2018; halte ausgeräumt und entsprechende Ergän- 3. Teilrevision Bauordnung Mollis Art. 4e vom zungen bzw. Anpassungen vorgenommen 01.06.2018. werden. Die Vorbehalte betreffen den gewähl- ten Zonentyp innerhalb des SIL-Perimeters, die Fruchtfolgeflächen, die Berücksichtigung des Entwurfs KRIP 2018, die geplante Zonie- Die folgenden weiteren Unterlagen zu diesem rung im Gebiet Weid/Berufsschule, den Wild- Geschäft können Sie jederzeit auf unserer tierkorridor, das Gewässerschutzareal und die Homepage www.glarus-nord.ch herunterladen Erschliessung (Strasse). oder auf Anfrage bei der Gemeindekanzlei (Tel. 058 611 70 11 oder Mit der Überarbeitung der Vorlage vom E-Mail kanzlei@glarus-nord.ch) bestellen. 01.06.2018 wurden alle vom Departement Wir senden Ihnen die Dokumente gerne zu: erwähnten Vorbehalte ausgeräumt und die verlangten Ergänzungen und Anpassungen - Planungs- und Mitwirkungsbericht nach vorgenommen. Im Übrigen wird auf die bereits Art. 47 RPV vom 01.06.2018; erwähnte Aktennotiz "roundtable" hingewiesen. - Planungsbericht Verkehrsdaten Glarus Nord vom 05.06.2018; - Kantonale Vorprüfung vom 17.05.2018; E. Vorgängig eingereichte Abänderungs- - Aktennotiz "roundtable" vom 28.05.2018 anträge - Auswertung der kantonalen Vorprüfung Gemäss Art. 21 der Gemeindeordnung Glarus vom 17.05.2018, vom 01.06.2018 Nord sind bei der Änderung eines Zonenplans Abänderungsanträge spätestens vier Wochen vor der Gemeindeversammlung begründet beim Gemeinderat einzureichen. Der Gemein- derat hat die Änderung des Zonenplans "Flug- 11
Beilage 1: Zonenplan 1:2500 Flugplatz Mollis vom 01.06.2018 Rechtsgültiger Zonenplan Mollis Änderungsplan Mollis 2431 1561 1520 1577 1576 WkB 1127 635 634 633 632 631 630 618 D 2442 1531 1378 636 1602 14 WG 1556 1437 D WkB 621 85 628 85 Jordan 2432 1273 637 627 1393 1555 1539 1540 626 64 1408 64 Allmeind 1541 623 1381 1542 1645 WkB 1543 625 1475 1447 1544 1530 Erlen 1545 Erlen Gemeinde Glarus Nord 269 1579 1453 1521 624 1452 1522 1690 638 Zinggen 1451 69 69 1547 1562 1523 1528 1548 WkB 1524 1639 1549 Moos Teilrevision Ortsplanung 1525 1640 1868 61 61 1644 1526 1497 Beschlussfassung und Genehmigung 1646 1649 1527 1650 Tschachen WkB 2239 643 2247 Tschachen 1683 1685 WhB 2191 2248 2192 2193 GI 2260 Zonenplan 1: 2'500 Inseli 2321 2194 2195 12 12 Escherkanal 2243 Escherkanal Ausschnitt Flugplatz Mollis 2421 2297 2297 Nüguet 2441 Fennenwis 2456 2440 2452 2196 Flugplatz Mollis 645 644 GI Grüt Öffentliche Auflage vom: 08.06.2018 bis am: 09.07.2018 2453 Von der Gemeindeversammlung beschlossen am: 1190 2309 Feldbach Thomas Kistler Andrea Antonietti GI 1119 Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Rüti Genehmigt vom Departement Bau und Umwelt, Kanton Glarus am: 1197 Erlen Erlen Pfaffenerlen Kaspar Becker Regierungsrat 1485 Erstellt am: 24.09.2018 15 1334 15 Eichel 1194 1191 Allmeind 1472 Feldbachwald Chli Allmeind 1198 Chilchenwald GI 1312 1335 1093 Bodenwald 269 Bodenwald 1 2189 GI 1192 2241 2242 2240 648 1042 Haltenguet Unter Bortwald 8 649 GI Rechtsgültiger Zonenplan Mollis Änderungsplan Mollis Ausgangslage Festsetzungen (bilden Gegenstand ES gemäss Gesetzliche LSV (Art. 43) Grundlage Grundnutzung Bauzonen Grundnutzung Bauzonen D 1 Dorfkernzone III Art. 5 BauO Mollis GI 4b Gewerb WkB 2a/b Wohnzone (mit kleinem Bonus) II Art. 5 BauO Mollis GI 4e Gewerb WhB 2a/b Wohnzone (mit hohem Bonus) II Art. 5 BauO Mollis Grundnutzung Nichtbauzonen WG 1a Wohn- und Gewerbezone III Art. 5 BauO Mollis GI 4a Gewerbe- und Industriezone IV Art. 5 BauO Mollis 5 Land- u GI 4b Gewerbe- und Industriezone (erhöhte Immissionen) IV Art. 5 BauO Mollis 8 Übriges GK 3 Öffentliche Bauten und Anlagen II Art. 5 BauO Mollis Überlagerte Nutzungen D D Grundnutzung Nichtbauzonen 10f Grundw D D D D 4c Abbau- und Deponiezone IV Art. 5 BauO Mollis Hinweise 6 Zone mit beschränkter landwirtschaftlicher Nutzung III Art. 5 BauO Mollis Baugeb 8 Übriges Gemeindegebiet III Art. 5 BauO Mollis Wald Gewäss Ausschnitt Überlagerte Nutzungen Niederurnen 10e Naturschutz Art. 5 BauO Mollis 10f Grundwasserschutzareal Art. 5 BauO Mollis 10f Grundwasserschutz Fassungsbereich Schutzzone SI Art. 5 BauO Mollis 10f Grundwasserschutz engere Schutzzone SII Art. 5 BauO Mollis 10f Grundwasserschutz weitere Schutzzone SIII Art. 5 BauO Mollis Gewässerraum gemäss Gewässerschutzgesetzgebung 10g Gefahrenbild 3 Art. 5 BauO Mollis Ausschnitt Flugplatz Mollis Gewässerabstandslinie Hinweise SIL-Perimeter Wald Gewässer ´ Meter 0 25 50 100 Gäuggelistrasse 7 Tel: 081 254 38 20 CH-7000 Chur Fax: 081 254 38 21 info@stw.ch www.stw.ch Datum: 24.09.2018_Se Objekt: 27085 Format: 126 / 89.1 cm 12
Informationsplan Mollis 2431 1561 1520 1577 1576 1211 1127 635 634 633 632 631 630 618 2431 1561 1520 1577 1576 WkB 1127 635 634 633 632 631 630 618 D 2442 1531 1378 636 2442 1531 1378 636 WG 1602 1602 D 1556 14 1437 14 1437 WkB 1556 628 621 621 85 628 2432 1273 627 2432 1273 1555 1393 637 Jordan 1555 1393 637 627 Jordan 1408 1539 1408 1539 1540 626 1540 626 64 Allmeind 1541 623 Allmeind 1381 1541 623 1542 1542 1645 1381 1645 WkB 1543 625 1543 625 1475 1447 1475 1447 1544 1544 1530 1530 1545 Erlen 1545 1453 1521 Wis 1453 1521 Wis 1579 1579 269 269 624 624 1452 1522 1452 1522 1690 1690 638 638 Zinggen 1451 Zinggen 1451 69 1547 1547 1562 1523 1562 1523 1528 1528 1548 1548 WkB 1524 1524 1639 1549 1639 1549 Moos Moos 1525 1525 1640 1868 1640 1868 61 1644 1526 1644 1526 1646 1497 1646 1497 1649 1649 1527 1527 1650 1650 1683 2239 643 2247 Tschachen WkB 2239 643 2247 1683 1685 1685 WhB 2191 2191 2248 2248 2192 2192 2193 2193 2260 2260 Inseli Inseli 2321 2194 2195 2321 2194 2195 12 2243 Escherkanal 2243 2421 2421 2297 Nüguet 2441 Nüguet 2441 Fennenwis Fennenwis 2456 2456 2440 2440 2452 2452 2196 2196 645 645 644 644 GI Grüt Grüt 2453 2453 1190 1190 2309 2309 Feldbach Feldbach GI 1119 1119 Rüti Rüti 1197 1197 Erlen Pfaffenerlen Pfaffenerlen 1485 1485 D 1334 15 1334 D D D D Eichel Eichel 1194 1194 D D 1191 1191 D D D D D Allmeind Allmeind D 1472 Feldbachwald 1472 Feldbachwald D Chli Allmeind Chli Allmeind DD D D D D D 1198 1198 D D Chilchenwald Chilchenwald D GI D D GI 1312 1312 1335 1093 1335 1093 GI Bodenwald Bodenwald GI GI 269 269 Bodenwald Bodenwald 1 1 2189 2189 GI 1192 1192 2241 2241 2242 2242 2240 2240 648 1042 648 1042 D D D Haltenguet Haltenguet D Unter Bortwald Unter Bortwald D D D GI D D D D D D 8 8 D 649 649 GI Informationsplan Mollis d der Zonenplanrevision) Änderungen integriert im rechtsgültigen Zonenplan ES gemäss Gesetzliche ES gemäss Gesetzliche LSV (Art. 43) Grundlage LSV (Art. 43) Grundlage Grundnutzung Bauzonen be- und Industriezone (erhöhte Immissionen) IV Art. 5 BauO Mollis D 1 Dorfkernzone III Art. 5 BauO Mollis be- und Industriezone IV Art. 5 BauO Mollis WkB 2a/b Wohnzone (mit kleinem Bonus) II Art. 5 BauO Mollis WhB 2a/b Wohnzone (mit hohem Bonus) II Art. 5 BauO Mollis WG 1a Wohn- und Gewerbezone III Art. 5 BauO Mollis und Alpwirtschaftszone III Art. 5 BauO Mollis GI 4a Gewerbe- und Industriezone IV Art. 5 BauO Mollis s Gemeindegebiet III Art. 5 BauO Mollis GI 4b Gewerbe- und Industriezone (erhöhte Immissionen) IV Art. 5 BauO Mollis GI 4e Gewerbe- und Industriezone IV Art. 5 BauO Mollis GK 3 Öffentliche Bauten und Anlagen II Art. 5 BauO Mollis wasserschutzareal aufheben Art. 5 BauO Mollis Grundnutzung Nichtbauzonen biet 4c Abbau- und Deponiezone IV Art. 5 BauO Mollis 5 Land- und Alpwirtschaftszone III Art. 5 BauO Mollis ser 6 Zone mit beschränkter landwirtschaftlicher Nutzung III Art. 5 BauO Mollis 8 Übriges Gemeindegebiet III Art. 5 BauO Mollis Überlagerte Nutzungen 10e Naturschutz Art. 5 BauO Mollis 10f Grundwasserschutzareal Art. 5 BauO Mollis 10f Grundwasserschutz Fassungsbereich Schutzzone SI Art. 5 BauO Mollis 10f Grundwasserschutz engere Schutzzone SII Art. 5 BauO Mollis 10f Grundwasserschutz weitere Schutzzone SIII Art. 5 BauO Mollis Gewässerraum gemäss Gewässerschutzgesetzgebung 10g Gefahrenbild 3 Art. 5 BauO Mollis Gewässerabstandslinie Hinweise SIL-Perimeter Wald Gewässer 13
Beilage 2: Zonenplan 1:2500 Ausschnitt Niederurnen vom 01.06.2018 Rechtsgültiger Zonenplan Niederurnen Tschachen 1186 302 301 Linthkanal 1265 1184 1124 Linthkolonie 889 ZöBA Gemeinde Glarus Nord 1157 Teilrevision Ortsplanung W3 Linthbett 304 1414 Steinchäller Beschlussfassung und Genehmigung 1158 ZöBA 305 290 Hof Zonenplan 1: 2'500 Unter Lii NN Ausschnitt Niederurnen 1415 2046 NN W4 Flugplatz Mollis 289 1704 768 1122 Öffentliche Auflage vom: 08.06.2018 bis am: 09.07.2018 1718 809 1069 Weid 1749 1748 G 1747 Von der Gemeindeversammlung beschlossen am: 288 1744 1745 1746 1743 1742 1717 1741 1740 1739 1188 W2 1187 311 Thomas Kistler Andrea Antonietti 1182 312 Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin 751 1624 313 286 1160 W2 Ober Lii 2124 ZöBA 314 Genehmigt vom Departement Bau und Umwelt, Kanton Glarus am: 287 1102 1161 843 315 1128 W4 WGB 1127 797 796 1068 WGB 1361 1180 316 1365 1066 W2 Unter Allmeind Brunneren 1075 WGB 686 317 307 Kaspar Becker 886 1363 1592 668 318 Regierungsrat 883 W4 319 769 W2 W3 1398 667 666 320 Ober Allmeind K 2065 1135 Stuggenen Erstellt am: 24.09.2018 1360 661 321 Rechtsgültiger Zonenplan Niederurnen Ausgangslage ES gemäss Gesetzliche Grundnutzung Bauzonen LSV (Art. 43) Grundlage K Kernzone III Art. 48 BauO Niederurnen W2 Wohnzone 2 II Art. 50 BauO Niederurnen W3 Wohnzone 3 II Art. 50 BauO Niederurnen W4 Wohnzone 4 II Art. 50 BauO Niederurnen WGA Wohn- und Gewerbezone A III Art. 52 BauO Niederurnen WGB Wohn- und Gewerbezone B III Art. 52 BauO Niederurnen G Gewerbezone III Art. 53 BauO Niederurnen ZöBA GK Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Art. 51 BauO Niederurnen Grundnutzung Nichtbauzonen Landwirtschaftszone Art. 60 BauO Niederurnen Zone übriges Gemeindegebiet Art. 61 BauO Niederurnen Ausschnitt Niederurnen NN Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung Art. 55 BauO Niederurnen Überlagerte Nutzungen Ufer- und Feldgehölze, Baumgruppen, Alleen Bauzone 2. Etappe Überbauungsplanpflichtgebiet Gebiet mit erhöhter Empfindlichkeitsstufe ES III Weitere Planinhalte (Hinweise) Ausschnitt Flugplatz Mollis Wald Gewässer 0 25 ´ 50 Meter 100 Gäuggelistrasse 7 Tel: 081 254 38 20 CH-7000 Chur Fax: 081 254 38 21 info@stw.ch www.stw.ch Datum: 24.09.2018_Se Objekt: 27085 Format: 84 / 59.4 cm 14
Änderungsplan Niederurnen Informationsplan Niederurnen Tschachen Tschachen 1186 1186 302 302 301 Linthkanal 301 Linthkanal 1265 1184 1265 1184 1124 Linthkolonie 1124 Linthkolonie 889 889 1157 1157 ZöBA 304 1414 Linthbett 304 Linthbett W3 1414 Steinchäller Steinchäller 1158 305 1158 ZöBA 305 290 Hof 290 Hof Unter Lii Unter Lii NN 1415 1415 2046 2046 W4 289 289 1704 1704 768 768 1122 1122 1718 1718 1069 809 1069 809 Weid 1749 Weid 1749 1748 1748 1747 1747 288 1745 1746 1743 288 1745 1746 1743 1744 1742 1744 1742 1717 1741 1717 1741 1739 1740 G 1739 1740 1188 1188 W2 1187 1187 1182 311 1182 311 312 312 751 751 313 1624 313 286 1160 1624 314 286 1160 W2 Ober Lii 2124 1161 315 Ober Lii 2124 ZöBA 315 314 287 287 1161 1102 843 1102 843 1128 1128 797 1737 W4 WGB 1127 1127 797 796 796 1068 1361 1180 1068 WGB 1361 1180 316 1365 1066 316 Unter Allmeind 1365 1066 W2 Unter Allmeind Brunneren 1075 Brunneren 1075 686 317 307 WGB 686 317 307 318 318 1592 668 1592 668 886 1363 886 1363 883 883 W4 319 319 769 W2 Stuggenen 1398 667 666 320 Ober Allmeind W3 1398 667 666 320 Ober Allmeind K 769 2065 1135 2065 1135 Stuggenen 1360 661 322 321 1131 1360 661 321 Änderungsplan Niederurnen Informationsplan Niederurnen Festsetzungen (bilden Gegenstand der Zonenplanrevision) Änderungen integriert im rechtsgültigen Zonenplan ES gemäss Gesetzliche ES gemäss Gesetzliche Grundnutzung Nichtbauzonen LSV (Art. 43) Grundlage Grundnutzung Bauzonen LSV (Art. 43) Grundlage Landwirtschaftszone Art. 60 BauO Niederurnen K Kernzone III Art. 48 BauO Niederurnen W2 Wohnzone 2 II Art. 50 BauO Niederurnen W3 Wohnzone 3 II Art. 50 BauO Niederurnen W4 Wohnzone 4 II Art. 50 BauO Niederurnen WGA Wohn- und Gewerbezone A III Art. 52 BauO Niederurnen WGB Wohn- und Gewerbezone B III Art. 52 BauO Niederurnen G Gewerbezone III Art. 53 BauO Niederurnen ZöBA GK Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Art. 51 BauO Niederurnen Grundnutzung Nichtbauzonen Landwirtschaftszone Art. 60 BauO Niederurnen Zone übriges Gemeindegebiet Art. 61 BauO Niederurnen NN Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung Art. 55 BauO Niederurnen Überlagerte Nutzungen Ufer- und Feldgehölze, Baumgruppen, Alleen Bauzone 2. Etappe Überbauungsplanpflichtgebiet Gebiet mit erhöhter Empfindlichkeitsstufe ES III Weitere Planinhalte (Hinweise) Wald Gewässer 15
Beilage 3: Teilrevision Bauordnung Mollis Art. 4e vom 01.06.2018 Gemeinde Glarus Nord Teil r evision Or tspl anung Beschlussfassung und Genehmigung Anpassung Bauordnung Mollis Flugplatz Mollis Öffentliche Auflage vom: 08.06.2018 bis am: 09.07.2018 Von der Gemeindeversammlung beschlossen am: Thomas Kistler Andrea Antonietti Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Genehmigt vom Departement Bau und Umwelt, Kanton Glarus am: Kaspar Becker Regierungsrat Gäuggelistr asse 7 Tel: 081 254 38 20 7000 Chur Fax: 081 254 38 21 info@stw.ch www.stw.ch 16
Beilage 3: Teilrevision Bauordnung Mollis Art. 4e vom 01.06.2018 Impr essum Pr ojekt Glarus Nord, Teilrevision Ortsplanung Flugplatz Mollis Projektnummer: 27085 Dokument: Anpassung Bauordnung Mollis Auftr aggeber Gemeinde Glarus Nord Bear beitungsstand Stand: Beschlussfassung und Genehmigung Bearbeitungsdatum: 24. September 2018 Druckdatum: 24. September 2018 Bear beitung STW AG für Raumplanung, Chur (Christoph Zindel, Stefan Seglias, Martin Reich) z:\gemeinde\glarus nord\27085_optr_flugplatz_mollis\01_r ap\02_resultate\02_baug\20180924_bauor dnung_flugplatz_mollis.docx 17
Beilage 3: Teilrevision Bauordnung Mollis Art. 4e vom 01.06.2018 Teilrevision Bauordnung Änderungen: normal: unverändert rot: neu Art. 5 Zonenordnung Glarus Nord : Teilrevision Ortsplanung Flugplatz Mollis – Anpassung Bauordnung 3 18
Stellungnahme der Geschäftsprüfungs- aber ausschliesslich den Bearbeitungs- und kommission (GPK): nicht den Wirkungsperimeter. Die Vergrösse- rung der Gewerbezone am Flugplatz führt zu Die Geschäftsprüfungskommission hat das weiteren raumplanerisch zentralen Fragen. Geschäft aufgrund der ihr zur Verfügung ge- Diese werden hier nicht angegangen. Diese stellten Unterlagen auf Rechtmässigkeit, Wirt- sollen mit der NUP II behandelt werden. Dies schaftlichkeit und Wirksamkeit geprüft und an hat auch die kantonale Vorprüfung kritisiert drei Sitzungen beraten. Sie macht folgende und Anpassungen verlangt. Gemäss Bulletin Feststellungen: sind sämtliche Punkte in der Überarbeitung vom 01.06.2018 berücksichtigt. Für die GPK ist eine der NUP II vorgezogene Teilrevision des Zonenplanes nicht nachvoll- Der Entscheid zu diesem Geschäft obliegt der ziehbar. Gemeindeversammlung. 1. Die GPK erachtet die Begründung der Unterlagen Dringlichkeit als politisch motiviert. Es lie- Diesem Entscheid liegen folgende Unterlagen gen keine Anpassungen von übergeordne- zugrunde: tem Recht vor. 2. Die Planung im Raum Flugplatz Mollis ist Vorprüfungsberichte des Kantons vom 17. ein Schwerpunktthema der Nutzungspla- 5.2018 mit rechtlichen Vorbehalten gegen nung mit Auswirkungen auf viele weitere eine Genehmigung; sowie die Stellung- Nutzungen. Eine Gesamtsicht und Ge- nahmen DVI- Landwirtschaft, DBU- Um- samtabwägung aller Nutzungen wäre im weltschutz & Energie, Wald & Naturgefah- Rahmen der NUP II besser möglich. ren, Tiefbau, Jagd und Fischerei. 3. Die Auswirkungen auf Mehrverkehr sind im Protokoll vom 29.5.18 der Sitzung Gemein- Planungsbericht beschrieben, aber flankie- de – Kanton vom 28.5.18; STW Chur. rende Massnahmen nicht eingeplant. Auswertungstabelle kant. Vorprüfung 4. Die unter C. „Finanzielle Auswirkungen und 1.6.2018 (3 A3 Seiten). Angaben zur Finanzierung“ aufgeführten Teilrevision – öffentliche Auflage: Planungs- Angaben betreffen lediglich die Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art.4 RPV kosten. Unterlagen zu den finanziellen vom 1.6.2018 (47 Seiten; Bem. GPK: Aus- Auswirkungen fehlen, so sind beispielswei- wertung kant. Vorprüfung fehlt) se die im Budget veranschlagten Erschlies- Zonenplanänderung in Niederurnen (Rück- sungskosten in der Höhe von 3.8 Mio. und zonungen) und Mollis (Einzonungen) die allfälligen Erträge nicht aufgezeigt. Anpassungen der Bauordnung Mollis (neue 5. Die GPK erwartet, dass der Entwurf zur Gewerbe- und Industriezone 4e) Mehrwertabgabe an der Gemeindever- Verkehrsdaten Glarus Nord, Planungsbe- sammlung gezeigt und protokollrelevant richt vom 5.6.2018; 34 Seiten. hinterlegt wird. Im Bulletin finden sich dazu Protokollauszug Gemeinderat 15.8.18 keine Beträge. T12C – Entscheid über Einsprache WWF Glarus und Pro Natura Glarus Mit dem vorliegenden Geschäft wird die Ein- Protokollauszug Gemeinderat vom 15.8.18 und Auszonung eines Teilgebietes von 6.03 ha T13C mit Anträgen S.3 vorgezogen. Aber es fehlt eine Gesamtsicht Brief Kanton Glarus Bau und Umwelt an aller potenziellen Auszonungsflächen. Zudem BAZL vom 30.07.18 und Brief Kanton Gla- könnten ausgezonte Flächen in knapp zwei rus Bau und Umwelt, Umweltschutz und Jahren mit der NUP wieder eingezont werden. Energie an Raumentwicklung Stellungnah- Dieses Vorgehen erscheint der GPK weder me Einsprache WWF/Pro Natura wirksam noch wirtschaftlich. Bulletintext vom 31.10.2018 Es wird die Einführung einer neuen Industrie- und Gewerbezone mit hoher Belastung vorge- schlagen. Durch die geplante Teilrevision wer- den Änderungen an den Zonenplänen der alten Gemeinden Mollis und Niederurnen und am Baureglement von Mollis notwendig. Die Ausscheidung einer Flugplatzzone in der Ge- samtnutzungsplanung würde der GPK wirksa- mer erscheinen. Die Erschliessungskosten von 3.8 Mio. Fran- ken sind im Budget 2019 eingestellt, betreffen 19
3. Kompetenzerteilung an den Die Kopter Group AG beabsichtigt, diese wirt- Gemeinderat zur Erteilung ei- schaftliche Entwicklung mittelfristig im unmit- telbaren Umfeld des Flugplatzes Glarus Nord / nes Baurechts von ca. 18'000 Mollis zu realisieren. Infolge der beträchtlichen m2 an die Kopter Group AG Investitionen und der eingegangenen Ver- kaufsverträge ist die Kopter Group AG frühzei- tig auf entsprechende Planungssicherheit und A. Ausgangslage eine Zusage der Gemeinde Glarus Nord und Sowohl der kantonale Richtplan als auch der des Kantons Glarus angewiesen. Gemeinderichtplan Glarus Nord sehen am Flugplatz Mollis einen Schwerpunkt für die Vorstellung des Projekts weitere industrielle Entwicklung vor. Aus die- Die Kopter Group AG interessiert sich für einen sem Grund sehen sowohl der zurückgewiese- Teil der Fläche "Bodenwald" (Parz.-Nr. 1472, ne Nutzungsplan als auch die an der Gemein- Grundbuch Mollis) unmittelbar östlich des SIL- deversammlung vom 23.11.2018 zu behan- Perimeters und der geplanten Erschliessungs- delnde Teilrevision des Zonenplans "Flugplatz strasse vis-à-vis des bereits bestehenden Kop- Mollis" die Einzonung weiterer im Umfeld des ter-Gebäudes. Diese Fläche umfasst eine Flugplatzes gelegener Gebiete in Arbeitsplatz- Grösse von 18'000 m 2. Im geplanten Gebäude gebiet vor. in der Grösse von ca. 15'000 m 2 sollen die bereits bestehenden Betriebsgebäude und Diese erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung Werkhallen mit Bauten für die Entwicklung und ist in vollem Gange: Am 22.06.2018 ermächtig- Vorfertigung der Helikopter ergänzt werden. te die Gemeindeversammlung den Gemeinde- Geplant ist ein zweistöckiger Bau. Dazu kom- rat, den bereits am Flugplatz ansässigen Un- men Parkmöglichkeiten sowie Raum für die ternehmen innerhalb des SIL-Flugplatz- Zu- und Abfahrt für die Transporte auf den perimeters Bauland zu verkaufen. Nebst der restlichen ca. 3'000 m 2. Die Endmontage des Ecoflight GmbH, der Heli-Linth AG sowie der Helikopters erfolgt im bereits jetzt bestehenden REGA AG kaufte auch die Kopter Group AG Hangar, während im nördlich angehängten innerhalb des SIL-Perimeters Bauland. Zusätz- Neubau die Helikopter zur Übergabe vorberei- lich signalisierte die Kopter Group AG bereits tet werden, neue Prototypen entstehen und frühzeitig ihr Interesse an der Übernahme von ggf. auch gebrauchte Helikopter revidiert wer- weiteren, am Flugplatz gelegenen Flächen. den sollen. Gegenwärtig sind die Produktionsstätten der Kopter Group AG im ganzen Gemeindegebiet Mit der wirtschaftlichen Entwicklung von Kopter verteilt: Nebst dem Standort am Flugplatz be- auf dem Flugplatz Glarus Nord / Mollis ist mit- treibt Kopter auch Standorte auf dem Fritz- telfristig mit rund 400 hochqualifizierten Ar- Landolt Areal in Näfels und auf dem Gelände beitsplätzen am Flugplatz zu rechnen. In die- der ehemaligen Metzgerei Kunz in Bilten ser Schätzung sind 10 bis 20 Ausbildungsplät- Zweigniederlassungen, was aus produktions- ze für Lehrlinge enthalten. Damit verbunden technischer und organisatorischer Sicht keine sind Impulse in der ganzen Region, beispiels- geeignete Lösung darstellt. Gegenwärtig be- weise direkt bei Zulieferern, aber auch indirekt schäftigt die Kopter Group AG in Glarus Nord beim hiesigen Gewerbe, Hotellerie und Detail- 110 Mitarbeitende. handel. Das Projekt von Kopter steht vor dem Ab- Verkehr und Erschliessung schluss: Die Kopter Group AG visiert die Zerti- Bereits in den vergangenen Jahren hat der fizierung ihres Helikopters in der zweiten Jah- Verkehr im Dorf Mollis spürbar zugenommen. reshälfte 2019 an. Ebenso soll bis Ende 2019 Mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Flug- der erste Helikopter ausgeliefert werden. Im platzes Glarus Nord / Mollis dürfte mit zusätzli- weiteren Verlauf soll die Heli-Produktion konti- chem Verkehrsaufkommen zu rechnen sein. nuierlich erhöht werden. So ist bis in fünf Jah- Die Kompetenzerteilung an den Gemeinderat ren die jährliche Produktion und Auslieferung zur Abgabe von 18'000 m 2 Land an die Kopter von rund 50 Helikoptern vorgesehen (zusätzli- Group AG führt nicht automatisch zu mehr che an weiteren Standorten in Amerika und Verkehr. Vielmehr handelt es sich bei dieser Asien). Einige Schlüsselteile sollen aber für Zusicherung um die Grundlage zur Planung alle Helikopter in Glarus Nord zentral produ- der mittelfristigen Entwicklung für die Kopter ziert werden. Die Umsetzung dieser Planung Group AG. bedingt für die Kopter Group AG den Über- gang zu einer seriellen Produktion. Damit ver- Kopter rechnet für die Jahre 2019 und 2020 bunden ist die Erstellung der benötigten Infra- mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen struktur sowie der Aufbau und die Optimierung von zwei resp. drei LKWs pro Tag. In den Jah- der entsprechenden Betriebsabläufe. ren 2021 und 2022 ist täglich mit fünf bis sechs 20
LKWs zu rechnen. Erst im Jahr 2023 ist ein Der Gemeinderat kehrt damit letztlich zu sei- definitives Verkehrsaufkommen von sieben nem ursprünglichen Beschluss, Bauland LKWs pro Tag zu erwarten. Zum Schutz der grundsätzlich im Baurecht abzugeben, zurück. Ortschaft Mollis werden zudem bereits im Zu- sammenhang mit der Realisierung der Stich- Der Gemeinderat setzte den Baurechtszins für strasse flankierende Massnahmen getroffen. erschlossenes Bauland in der Höhe von CHF Ebenso stellen Kanton und Gemeinde die 350 pro m 2 an. Der Baurechtszins setzt sich Wiederinbetriebnahme des Busbetriebes und aus CHF 200 Bodenpreis pro m2 sowie CHF die damit verbundene Schaffung einer Bus- 150 pro m2 für die Erschliessung zusammen. Station am Flugplatz in Aussicht. Dies entspricht den gegenwärtigen marktwirt- schaftlichen Bedingungen innerhalb der Ge- Auf kantonaler Ebene laufen derzeit die Be- meinde Glarus Nord. Der Zuschlag deckt die strebungen zur Realisierung der Spange schon getätigten und noch zu tätigenden In- Netstal, welche zusammen mit der Umfah- vestitionen in die Erschliessung. rungsstrasse Näfels den Flugplatz, aber auch das Haltengut und die Kalkfabrik Netstal er- C. Finanzielle Auswirkungen und Anga- schliessen soll. Diese Projekte geniessen ben zur Finanzierung oberste Priorität und dürften in einem ähnli- Der Preis pro Quadratmeter soll auf CHF 350 chen zeitlichen Rahmen realisiert werden, wie festgelegt werden (18'000 m2 x CHF 350 = er für den wirtschaftlichen Ausbau des Flug- CHF 6.3 Mio.). Es handelt sich dabei um einen platzes zu erwarten ist. marktüblichen Preis für erschlossenes Bau- land. Das Baurecht soll mit einer Frist bis ins Exponenten des Kantons haben zudem in Jahr 2075 eingetragen werden. Damit ent- Diskussionen zugesagt, die Strasse entlang spricht diese Frist derjenigen des ersten Bau- des Flugplatzes auszubauen, damit das Kreu- rechts, welches im Jahr 2015 abgeschlossen zen von Lastwagen und Bussen in rascher wurde. Beide Baurechte enden somit zeit- Zukunft besser möglich ist. Noch fehlt aber gleich. eine entsprechende formelle Zusage oder ein Planungsauftrag. Damit der Produktionsstart der Kopter Group AG wie geplant funktionieren kann, schlägt der Flugbewegungen Gemeinderat die Gewährung einer Start-Up- Der geplante Anteil der Kopter-Flüge ist im Unterstützung vor. Diese Unterstützung sieht Flottenmix der Flugplatzbetreiberin Mollis Air- in den ersten zehn Jahren nach Eintrag des port AG bereits enthalten und beträgt jährlich Baurechtsvertrags eine Reduktion auf dem maximal 2.5% der gesetzlich erlaubten 18'000 Baurechtszins von 25% vor. Dies als Beitrag Flugbewegungen. zur Schaffung von für die Region sehr wichti- gen Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Der Refe- renzzinssatz der 1. Hypothek variabel der B. Materielles und gesetzliche Grund- GLKB (aktuell 2.875%) soll also um diese lagen Start-Up-Unterstützung vermindert werden. Im Unterschied zum bereits bewilligten Land- handel mit den vier Aviatikunternehmen inner- halb des SIL-Perimeters (Gemeindeversamm- D. Anträge lungsentscheid vom 22.06.2018) soll die Land- Der Gemeinderat beantragt: abgabe mit der Kopter Group AG im Baurecht 1. Dem Gemeinderat sei die Kompetenz zur erfolgen. Erteilung eines selbstständigen und dau- ernden Baurechts (Dauer bis ins Jahr Die Absicht, das Land ausserhalb des SIL- 2075) von ca. 18'000 m 2 auf der Parzelle- Perimeters im Baurecht abzugeben und nicht Nr. 1472, Grundbuch Mollis, an die Kopter zu veräussern, hat verschiedene Gründe: In- Group AG zu erteilen. nerhalb des SIL-Perimeters ist eine Nutzung der entsprechenden Flächen ausschliesslich 2. Der Baurechtszins sei auf CHF 350 pro zu aviatischen Zwecken möglich. Ebenso ver- m2 zum Zins 1. Hypothek GLKB variabel fügte die Heli Linth AG bereits über Eigentum festzulegen. unmittelbar am Flugplatz. 3. Es sei eine Start-Up-Unterstützung in Form einer Reduktion von 25% des Refe- Die an der Gemeindeversammlung vom renzzinssatzes (auf Basis 1. Hypothek 23.11.2018 zu behandelnde Fläche liegt aus- GLKB variabel) während den ersten zehn serhalb des SIL-Perimeters. Die Nutzung der Jahren ab Eintrag des Vertrages im Flächen ist folglich nicht auf aviatische Tätig- Grundbuch zu gewähren. keiten beschränkt. 21
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