Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 - VG Hainleite
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Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hainleite mit den Mitgliedsgemeinden Großlohra, Hainrode, Kleinfurra, Nohra, Wipperdorf und Wolkramshausen VORWORT Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger un- Kleinfurra, der einen Gemeindearbeiter meinden Beschlüsse gefasst und einen serer Mitgliedsgemeinden, unter dem Einsatz von Spezialtechnik Vertrag unterzeichnet haben, mit dem zur Verfügung stellte, um dieses Teilstück Ziel zu einer Landgemeinde Stadt Blei- heute möchte ich als erstes Herrn Eber- wieder in einen ansehnlichen Zustand zu cherode zu fusionieren. In einem 2. Neu- hard Links ganz herzlich DANKE dafür sa- versetzen. gliederungsgesetz, das bisher im Entwurf gen, dass er seit vielen Jahren unaufgefor- vorliegt, soll diese Fusion nach erfolgter dert und unentgeltlich die Pflanzschalen Die Leiterinnen unserer kommunalen Ki- Beschlussfassung auf Landesebene vor- vor der Eingangstür unserer Verwaltungs- tas: Großlohra, Nohra und Wipperdorf aussichtlich zum 01.01.2019 in Kraft tre- gemeinschaft mit sehr ansprechenden nahmen an einem Qualifizierungskurs ten. Auf Grund vieler Bürgernachfragen Blumenarrangements bestückt. Das ist teil, der vom Landratsamt Nordhausen/ möchte ich dazu noch einmal bemerken, keineswegs selbstverständlich und min- FB Jugend organisiert und begleitet wur- dass der unterzeichnete Vertrag eine kon- destens diese Dankesworte wert. de. Dieser Kurs befähigt sie, pädagogi- krete und intensive Einbindung der zu- sche Qualität fachlich und inhaltlich zu künftigen Ortschaften und ihrer Bürger Sobald die Bauarbeiter am Spätnach- bestimmen sowie Qualitätsentwicklungs- vorsieht, wie z. B.: „… Neben der Haupt- mittag ihre Arbeiten einstellen, nutzen prozesse in ihrer Einrichtung zu initiieren, verwaltung wird unter dem Vorbehalt der bereits jetzt viele Radfahrer und Spazier- zu organisieren und zu steuern. Mit dem Finanzierbarkeit im Gesamthaushalt der gänger den noch nicht frei gegebenen Abschluss dieses Kurses wurden die Leite- Landgemeinde zur Sicherung der Bürger- Rad- und Gehweg von Kleinfurra über rinnen befähigt, systematische Qualitäts- nähe eine Außenstelle in der Verwaltung Wolkramshausen bis zum Hünstein. Die entwicklung und –sicherung aufzubauen der Ortschaft Wolkramshausen aufrecht- offizielle Eröffnung und Freigabe des und langfristig zu pflegen. Am 12. Juni erhalten. …“. Das ist sowohl wichtig für Rad- und Gehweges ist für den Monat 2018 erfolgte im Landratsamt Nordhau- alle Bürgerinnen und Bürger unserer jet- September vorgesehen. Wie Sie sicher- sen die feierliche Zertifikatsübergabe zigen Mitgliedsgemeinden als auch ein lich der Thüringer Allgemeinen - „Otto durch den Landrat Herrn Jendricke. Ich Garant dafür, dass Bürgernähe erhalten Eckenblitz“ entnehmen konnten, war das gratuliere ganz herzlich den Leiterinnen bleibt. seit 20 Jahren vorhandene Teilstück des Steffi Dahlke, Maritta Tritschler und Clau- Rad- und Gehweges, das parallel zum dia Walter zum erfolgreichen Abschluss Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Tankstellenbereich verläuft, vollkommen dieses Kurses und möchte sie darin be- Sommer- und Urlaubszeit sowie allen verunkrautet. stärken, den begonnen Weg weiter zu Schulkindern noch zwei schöne Ferien- So sehen gepflasterte Wegbereiche aus, verfolgen. wochen. wenn sie über 20 Jahre hinweg weder befahren noch begangen werden …, die In der Maiausgabe unseres Hainleite Uta Altenburg Natur holt sich alles zurück. Ich bedanke Journals informierte ich Sie bereits darü- Gemeinschaftsvorsitzende mich beim Bürgermeister der Gemeinde ber, dass vier unserer sechs Mitgliedsge- Foto: VG Hainleite
Juli 2018 • Nr. 4 Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ Gemeinschaftsversammlung Beschluss-Nr.: 52/11/2018 Wolkramshausen, den 11.06.2018 5. Welche Beschlüsse müssen Aufge- vom: 11.06.2018 hoben werden: keine 1. Bezeichnung der Vorlage: 6. Text der Vorlage: Genehmigung der Niederschrift der Sit- Uta Altenburg Die Gemeinschaftsversammlung nimmt zung der Gemeinschaftsversammlung Gemeinschaftsvorsitzende die Jahresrechnung und den Erläute- vom 14.03.2018 rungsbericht zur Jahresrechnung 2017 Die Bekanntmachung erfolgt im Hain- nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustim- 2. Gesetzliche Grundlage: leite Journal (Amtsblatt der Verwal- mend zur Kenntnis. §§ 42, 52 der Thüringer Gemeinde- und tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4 Soweit noch keine Einzelgenehmigung Landkreisordnung (Thüringer Kommunal- (23. Jahrgang) vom 25.07.2018 vorliegt, werden die außer- bzw. über- ordnung - ThürKO) planmäßigen Ausgaben genehmigt. Beschluss-Nr.: 53/11/2018 Mit der seitherigen Abdeckung der Mehr- 3. Begründung: vom: 11.06.2018 ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. A Gemäß § 42 ThürKO erfolgt die Anfer- tigung der Niederschriften. Gemäß § 42 1. Bezeichnung der Vorlage: durch Einsparung besteht Einverständnis. Abs. 2 ThürKO sind die Niederschriften in Jahresrechnung 2017 Abstimmungsergebnis: M der nächsten Sitzung durch Beschluss der gesetzliche Anz. der Mitglieder: 14+1 Gemeinschaftsversammlung zu genehmi- 2. Gesetzliche Grundlagen: tatsächliche Anz. der Mitglieder: 14+1 davon anwesende Mitglieder: 9+1 T gen. Thüringer Kommunalordnung §§ 26 (2) Nr. 9, 80, 82 Abs. 1 Satz 2; Thüringer Ge- Ja-Stimmen: 10 4. Vorlagenberatung: meindehaushaltsverordnung §§ 79 bis 82 Nein-Stimmen: 0 L Mitglieder der Gemeinschaftsversamm- lung der Verwaltungsgemeinschaft 3. Begründung: Enthaltungen: 0 „Hainleite“ In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Wolkramshausen, den 11.06.2018 I 5. Text der Vorlage: Haushaltswirtschaft nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Re- Die Gemeinschaftsversammlung der chenschaftsbericht zu erläutern. C Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ genehmigt die Niederschrift der Sitzung Die Gemeinschaftsversammlung der VG „Hainleite“ nimmt die Jahresrechnung Uta Altenburg Gemeinschaftsvorsitzende der Gemeinschaftsversammlung vom und den Rechenschaftsbericht in einer öf- H 14.03.2018. fentlichen Sitzung zur Kenntnis Die Bekanntmachung erfolgt im Hain- leite Journal (Amtsblatt der Verwal- Abstimmungsergebnis: 4. Vorlagenberatung: tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4 E gesetzliche Anz. der Mitglieder: tatsächliche Anz. der Mitglieder: 14+1 14+1 Die Vorlagenberatung erfolgte mit den Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm- (23. Jahrgang) vom 25.07.2018 davon anwesende Mitglieder: 9+1 lung und der Kämmerei der „VG“ Hain- R Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 10 0 leite. www.vg-hainleite.de Enthaltungen: 0 Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ WAFG „Hainleite-Wipper“ T Beschluss-Nr.: 54/11/2018 durch Einsparung besteht Einverständnis. Wolkramshausen, den 11.06.2018 vom: 11.06.2018 E 1. Bezeichnung der Vorlage: 4. Begründung: Über- und außerplanmäßige Ausgaben Jahresrechnung 2013 sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar Uta Altenburg I sind und die Deckung gewährleistet ist. Gemeinschaftsvorsitzende 2. Gesetzliche Grundlagen: Sind sie erheblich, so sind sie von der Ge- meinschaftsversammlung zu beschließen. Die Bekanntmachung erfolgt im Hain- L Thüringer Kommunalordnung §§ 80, 82 Abs. 1 Satz 2; Thüringer Gemeindehaus- leite Journal (Amtsblatt der Verwal- haltsverordnung §§ 79 bis 82 5. Vorlagenberatung: tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4 Die Vorlagenberatung erfolgte mit den (23. Jahrgang) vom 25.07.2018 3. Text der Vorlage: Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm- Foto: Dirk Schröter Die Gemeinschaftsversammlung der VG lung und der Kämmerei der VG “Hain- „Hainleite“ – WAFG „Hainleite-Wipper“ leite”. nimmt den Erläuterungsbericht zur Jah- resrechnung 2013 nach § 81 Abs. 4 Thür- Abstimmungsergebnis: GemHV zustimmend zur Kenntnis. gesetzliche Anz. der Mitglieder: 14+1 Soweit noch keine Einzelgenehmigung tatsächliche Anz. der Mitglieder: 14+1 vorliegt, werden die außer- bzw. über- davon anwesende Mitglieder: 10+1 planmäßigen Ausgaben genehmigt. Ja-Stimmen: 10 Mit der seitherigen Abdeckung der Mehr- Nein-Stimmen: 0 ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Enthaltungen: 1 2
Juli 2018 • Nr. 4 Beschluss-Nr.: 55/11/2018 3. Text der Vorlage: Mit der seitherigen Abdeckung der Mehr- vom: 11.06.2018 Die Gemeinschaftsversammlung der VG ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. „Hainleite“ – WAFG „Hainleite-Wipper“ durch Einsparung besteht Einverständnis. 1. Bezeichnung der Vorlage: nimmt den Erläuterungsbericht zur Jah- Jahresrechnung 2014 resrechnung 2015 nach § 81 Abs. 4 Thür- 4. Begründung: GemHV zustimmend zur Kenntnis. Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2. Gesetzliche Grundlagen: sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar Thüringer Kommunalordnung §§ 80, 82 Soweit noch keine Einzelgenehmigung sind und die Deckung gewährleistet ist. Abs. 1 Satz 2; Thüringer Gemeindehaus- vorliegt, werden die außer- bzw. über- Sind sie erheblich, so sind sie von der Ge- haltsverordnung §§ 79 bis 82 planmäßigen Ausgaben genehmigt. meinschaftsversammlung zu beschließen. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehr- 3. Text der Vorlage: ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. 5. Vorlagenberatung: Die Gemeinschaftsversammlung der VG durch Einsparung besteht Einverständnis. Die Vorlagenberatung erfolgte mit den „Hainleite“ – WAFG „Hainleite-Wipper“ Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm- nimmt den Erläuterungsbericht zur Jah- 4. Begründung: lung und der Kämmerei der VG “Hain- resrechnung 2014 nach § 81 Abs. 4 Thür- Über- und außerplanmäßige Ausgaben leite”. GemHV zustimmend zur Kenntnis. sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Abstimmungsergebnis: A Soweit noch keine Einzelgenehmigung Sind sie erheblich, so sind sie von der Ge- gesetzliche Anz. der Mitglieder: 14+1 vorliegt, werden die außer- bzw. über- meinschaftsversammlung zu beschließen. tatsächliche Anz. der Mitglieder: 14+1 M planmäßigen Ausgaben genehmigt. davon anwesende Mitglieder: 10+1 Mit der seitherigen Abdeckung der Mehr- 5. Vorlagenberatung: Ja-Stimmen: 10 ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Die Vorlagenberatung erfolgte mit den Nein-Stimmen: 0 T durch Einsparung besteht Einverständnis. Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm- Enthaltungen: 1 4. Begründung: lung und der Kämmerei der VG “Hain- leite”. Wolkramshausen, den 11.06.2018 L Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anz. der Mitglieder: 14+1 I Sind sie erheblich, so sind sie von der Ge- tatsächliche Anz. der Mitglieder: 14+1 Uta Altenburg meinschaftsversammlung zu beschließen. davon anwesende Mitglieder: Ja-Stimmen: 10+1 10 Gemeinschaftsvorsitzende C 5. Vorlagenberatung: Nein-Stimmen: 0 Die Bekanntmachung erfolgt im Hain- Die Vorlagenberatung erfolgte mit den Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm- Enthaltungen: 1 leite Journal (Amtsblatt der Verwal- tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4 H lung und der Kämmerei der VG “Hain- Wolkramshausen, den 11.06.2018 (23. Jahrgang) vom 25.07.2018 leite”. E Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr.: 58/11/2018 gesetzliche Anz. der Mitglieder: tatsächliche Anz. der Mitglieder: 14+1 14+1 Uta Altenburg Gemeinschaftsvorsitzende vom: 11.06.2018 R davon anwesende Mitglieder: 10+1 1. Bezeichnung der Vorlage: Ja-Stimmen: 10 Die Bekanntmachung erfolgt im Hain- Jahresrechnung 2017 Nein-Stimmen: 0 leite Journal (Amtsblatt der Verwal- Enthaltungen: 1 tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4 2. Gesetzliche Grundlagen: Wolkramshausen, den 11.06.2018 (23. Jahrgang) vom 25.07.2018 Thüringer Kommunalordnung §§ 80, 82 Abs. 1 Satz 2; Thüringer Gemeindehaus- T haltsverordnung §§ 79 bis 82 Uta Altenburg Beschluss-Nr.: 57/11/2018 vom: 11.06.2018 3. Text der Vorlage: E Gemeinschaftsvorsitzende Die Gemeinschaftsversammlung der VG 1. Bezeichnung der Vorlage: „Hainleite“ – WAFG „Hainleite-Wipper“ I Jahresrechnung 2016 nimmt den Erläuterungsbericht zur Jah- Die Bekanntmachung erfolgt im Hain- resrechnung 2017 nach § 81 Abs. 4 Thür- leite Journal (Amtsblatt der Verwal- 2. Gesetzliche Grundlagen: GemHV zustimmend zur Kenntnis. L tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4 Thüringer Kommunalordnung §§ 80, 82 Soweit noch keine Einzelgenehmigung (23. Jahrgang) vom 25.07.2018 Abs. 1 Satz 2; Thüringer Gemeindehaus- vorliegt, werden die außer- bzw. über- haltsverordnung §§ 79 bis 82 planmäßigen Ausgaben genehmigt. Beschluss-Nr.: 56/11/2018 Mit der seitherigen Abdeckung der Mehr- vom: 11.06.2018 3. Text der Vorlage: ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Die Gemeinschaftsversammlung der VG durch Einsparung besteht Einverständnis. 1. Bezeichnung der Vorlage: „Hainleite“ – WAFG „Hainleite-Wipper“ Jahresrechnung 2015 nimmt den Erläuterungsbericht zur Jah- 4. Begründung: resrechnung 2016 nach § 81 Abs. 4 Thür- Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2. Gesetzliche Grundlagen: GemHV zustimmend zur Kenntnis. sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar Thüringer Kommunalordnung §§ 80, 82 Soweit noch keine Einzelgenehmigung sind und die Deckung gewährleistet ist. Abs. 1 Satz 2; Thüringer Gemeindehaus- vorliegt, werden die außer- bzw. über- Sind sie erheblich, so sind sie von der Ge- haltsverordnung §§ 79 bis 82 planmäßigen Ausgaben genehmigt. meinschaftsversammlung zu beschließen. 3
Juli 2018 • Nr. 4 5. Vorlagenberatung: 4. Vorlagenberatung: Der Mindestrücklagenbestand wird ge- Die Vorlagenberatung erfolgte mit den Die Vorlagenberatung erfolgte mit den wahrt. Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm- Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm- lung und der Kämmerei der VG “Hain- lung und der Kämmerei der VG “Hain- 4. Vorlagenberatung: leite”. leite”. Die Vorlagenberatung erfolgte mit den Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm- Abstimmungsergebnis: 5. Welche Beschlüsse müssen aufge- lung und der Kämmerei der VG “Hain- gesetzliche Anz. der Mitglieder: 14+1 hoben werden: keine leite”. tatsächliche Anz. der Mitglieder: 14+1 davon anwesende Mitglieder: 10+1 Abstimmungsergebnis: 5. Welche Beschlüsse müssen aufge- Ja-Stimmen: 10 gesetzliche Anz. der Mitglieder: 14+1 hoben werden: keine Nein-Stimmen: 0 tatsächliche Anz. der Mitglieder: 14+1 Enthaltungen: 1 davon anwesende Mitglieder: 10+1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 gesetzliche Anz. der Mitglieder: 14+1 Wolkramshausen, den 11.06.2018 Nein-Stimmen: 0 tatsächliche Anz. der Mitglieder: 14+1 Enthaltungen: 1 davon anwesende Mitglieder: 10+1 A Wolkramshausen, den 11.06.2018 Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 10 0 Uta Altenburg Enthaltungen: 1 M Gemeinschaftsvorsitzende Wolkramshausen, den 11.06.2018 Die Bekanntmachung erfolgt im Hain- T Uta Altenburg leite Journal (Amtsblatt der Verwal- Gemeinschaftsvorsitzende tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4 L (23. Jahrgang) vom 25.07.2018 Die Bekanntmachung erfolgt im Hain- leite Journal (Amtsblatt der Verwal- Uta Altenburg Gemeinschaftsvorsitzende tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4 I Beschluss-Nr.: 59/11/2018 vom: 11.06.2018 (23. Jahrgang) vom 25.07.2018 Die Bekanntmachung erfolgt im Hain- leite Journal (Amtsblatt der Verwal- tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4 C 1. Bezeichnung der Vorlage: Zustimmung zur außerplanmäßigen Aus- Beschluss-Nr.: 60/11/2018 vom: 11.06.2018 (23. Jahrgang) vom 25.07.2018 gabe für das Haushaltsjahr 2016 „Auftei- H lung des Bestandes“ an die Mitgliedsge- meinden der WAFG „Hainleite-Wipper“ 1. Bezeichnung der Vorlage: Zustimmung zur außerplanmäßigen Aus- Beschluss Nr.: 61/11/2018 vom 11.06.2018 gabe für das Haushaltsjahr 2018 „Auftei- E 2. Text der Vorlage: Die Gemeinschaftsversammlung be- lung des Bestandes“ an die Mitgliedsge- meinden der WAFG „Hainleite-Wipper“ Betr.: Bauleitplanung der Verwal- tungsgemeinschaft „Hainleite“; Plan- schließt die außerplanmäßige Ausgabe verfahren zur Aufstellung der 2. Än- R in Höhe von 120.000 € für das Haus- haltsjahr 2016 bei der Haushaltsstelle 2. Text der Vorlage: Die Gemeinschaftsversammlung be- derung (teilräumliche Aufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewer- 2.79100.982000 zur Aufteilung des Be- schließt die außerplanmäßige Ausgabe bepark Hünstein“ in der Gemarkung standes der WAFG „Hainleite-Wipper“. in Höhe von 60.000 € für das Haus- Nohra der Verwaltungsgemeinschaft haltsjahr 2018 bei der Haushaltsstelle „Hainleite“; hier: Abwägungs- und 3. Begründung: 2.79100.982000 zur Aufteilung des Be- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB T Durch Mehreinnahmen und Minderausga- ben in der Haushaltsdurchführung verfügt stand der WAFG „Hainleite-Wipper“. 1. Beschlusstext die WAFG „Hainleite-Wipper“ über einen 3. Begründung: Die Gemeinschaftsversammlung der Ver- E Rücklagenbestand von 129.350,92 € zum 01.01.2016 Durch Mehreinnahmen und Minderaus- gaben in der Haushaltsdurchführung ver- waltungsgemeinschaft „Hainleite“ be- schließt in ihrer öffentlichen Sitzung: Um die Investitionstätigkeit der Mitglieds- fügt die WAFG „Hainleite-Wipper“ über I gemeinden zu stärken, erhalten die Ge- einen Rücklagenbestand von 65.407,09 € a) Die Abwägung der zum Entwurf der 2. meinden Nohra, Wolkramshausen, Wip- zum 01.01.2018 Änderung (teilräumliche Aufhebung) des perdorf und Hainrode einen Anteil des Um die Investitionstätigkeit der Mitglieds- L Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark Bestandes nach ihrer Anteilsregelung gemeinden zu stärken, erhalten die Ge- Hünstein“ in der Gemarkung Nohra der ausgezahlt – es werden der allgemeinen meinden Nohra, Wolkramshausen, Wip- Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ Rücklage 120.000 € entnommen. perdorf und Hainrode einen Anteil des während der öffentlichen Auslegung ge- Die im § 6 der Haushaltssatzung 2016 Bestandes nach ihrer Anteilsregelung mäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung festgesetzte Erheblichkeitsgrenze für ausgezahlt – insgesamt werden der allge- der Behörden und sonstigen Träger öf- über- und außerplanmäßige Ausgaben im meinen Rücklage 60.000 € entnommen. fentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Vermögenshaushalt in Höhe von 1.500 € Die im § 6 der Haushaltssatzung 2018 eingegangenen Stellungnahmen nach wird überschritten und ist entsprechend festgesetzte Erheblichkeitsgrenze für pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) des § 58 (1)ThürKO von der Gemein- über- und außerplanmäßige Ausgaben im BauGB. schaftsversammlung zu beschließen. Vermögenshaushalt in Höhe von 1.500 € Die berücksichtigten, teilweise berück- Der Mindestrücklagenbestand wird ge- wird überschritten und ist entsprechend sichtigten und nicht berücksichtigten wahrt. des § 58 (1)ThürKO von der Gemein- Stellungnahmen einschließlich der Ab- schaftsversammlung zu beschließen. wägung der Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ sind Bestandteil des Abwä- 4
Juli 2018 • Nr. 4 gungsprotokolls und liegen der Verfah- rensakte bei. Die Mitteilung des Abwä- Übersichtsplan gungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbepark Hünstein" (teilräumliche Aufhebung) b) Als umweltbezogene Informationen in der Gemarkung Nohra der VG "Hainleite" für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen RP-NT 2012, Offenlandbiotopkartierung, rechtsver- bindlicher Bebauungsplan Nr. 1 „Gewer- bepark Hünstein“, Umweltbericht zur 2. Änderung, Stellungnahmen der Fach- behörden aus der frühzeitigen und for- mellen Beteiligung gem. § 4 (1) und (2) BauGB. Lage des Plangebietes Auf Grund der zurzeit vorliegenden Er- kenntnisse legt die Verwaltungsgemein- A schaft „Hainleite“ zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz M 2 BauGB den Umfang und den Detaillie- rungsgrad für die Ermittlung der umwelt- bezogenen Informationen dahingehend T fest, dass keine weiteren Ermittlungen 55/7 oder Ausführungen im Rahmen des in L 52/2 147/57 Rede stehenden Planverfahrens vorgese- 55 55a hen sind. 54/4 23/1 55/4 55/5 148/57 303/58 I 52/1 304/58 59 55/6 60a c) Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) 29/1 146/57 und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) 60 18/2 wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 19 Thür- KO als Satzung beschlossen. 18/3 25/3 25/4 61 C 26/13 d) Die Begründung wird gebilligt. H 26/14 I 62 10/1 26/2 27/1 2. Beschlussbegründung 25/5 65 E 18/4 26/17 26/8 26/18 25/6 Die Erforderlichkeit zur Aufstellung der 275/30 27/2 2. Änderung (teilräumliche Aufhebung) 276/2 28/2 des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbe- 26/12 I 26/4 26/16 park Hünstein“ in der Gemarkung Nohra R 63 9/1 I 23/2 der Verwaltungsgemeinschaft „Hainlei- 318/11 26/9 66 te“ wird durch die Gemeinschaftsver- 27/3 sammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gemarkung Nohra Flur 2 25/8 28/3 28/4 „Hainleite“ gemäß § 1 (3) BauGB gese- 64 18/5 hen und wie folgt begründet: T 26/7 Ziel der 2. Änderung des Bebauungspla- Quelle- Karte: Geoproxy-Geoportal © GDI-Th Freistaat Thüringen (www.geoproxy-geoportal-th.de/geoclient) nes Nr. 1 „Gewerbepark Hünstein“ ist Darstellung ohne Maßstab die teilräumliche Aufhebung des Bebau- Anlage zum Beschluss: Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung ungsplanes für die Flächen des Geltungs- bereiches der 2. Änderung (Flurstücke Nr. (teilräumliche Aufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark Hünstein“ in der Gemarkung Nohra der Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ E 29/1, 18/2, 18/3, und 18/4 der Flur 2 Ge- markung Nohra). bereich zulässt (priveligierte Vorhaben wägungs- und Satzungsbeschluss ermög- I Die Flächen des Geltungsbereiches der 2. gem. § 35 (1) BauGB), soll der Bebauungs- licht und erfordert. Änderung werden seit Jahren als Betriebs- plan für die Flächen des Betriebsstandor- standort des landwirtschaftlichen Unter- tes Landgut Hünstein (Geltungsbereich 3. Abstimmungsergebnis L nehmens Landgut Hünstein genutzt. In der 2. Änderung) aufgehoben werden. Dieser Beschluss wurde wie folgt gefasst: diesem Bereich ist eine bauliche Weiter- Ziel ist es, den landwirtschaftlichen Be- gesetzliche Anz. der Mitglieder: 14+1 entwicklung des landwirtschaftlichen Be- triebsstandort langfristig zu sichern und tatsächliche Anz. der Mitglieder: 14+1 triebes geplant. diesem, bei Einhaltung der gesetzlichen davon anwesende Mitglieder: 11+1 Da die Zulässigkeit von baulichen Anlagen Vorgaben, einen erforderlichen Entwick- Ja-Stimmen: 11 für eine landwirtschaftliche Nutzung in ei- lungsspielraum gem. § 35 (1) BauGB im Nein-Stimmen: 0 nem, durch einen Bebauungsplan festge- Außenbereich einzuräumen. Enthaltungen: 1 setzten Gewerbepark nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich ist, das Bauge- Im Planverfahren wurden keine Einwen- Bemerkung: setzbuch aber bauliche Anlagen landwirt- dungen und Bedenken geäußert, welche Nachfolgend namentlich aufgeführte Mit- schaftlicher Betriebe sowie Anlagen der Änderungen der Planung erfordern. glieder der Gemeinschaftsversammlung energetischen Nutzung von Biomasse in Das Planverfahren hat formell und ma- der Verwaltungsgemeinschaft „Hainlei- einem eingeschränkten Maß im Außen- teriell einen Stand erreicht, der den Ab- te“ waren aufgrund des § 38 der Thürin- 5
Juli 2018 • Nr. 4 ger Kommunalordnung (ThürKO) wegen Wolkramshausen, den 11.06.2018 Die Bekanntmachung erfolgt im Hain- persönlicher Beteiligung / Befangenheit leite Journal (Amtsblatt der Verwal- von der Beratung und Abstimmung aus- tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4 geschlossen: (23. Jahrgang) vom 25.07.2018 Uta Altenburg Gemeinschaftsvorsitzende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung Kindertageseinrichtung der Gemeinde Großlohra Auf Grund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2, 21 weise abgerechnete Verpflegungskosten werden. Sie sind schriftlich unter Angabe und 47 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- für eine Versorgung mit Getränken nach der Gründe geltend zu machen. Werden und Landkreisordnung (Thüringer Kom- Maßgabe der jeweils gültigen Gebühren- solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist munalordnung – ThürKO) in der Fassung satzung zu dieser Satzung erhoben. von einem Jahr geltend gemacht, so sind Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 diese Verstöße unbeachtlich. A (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Ar- tikel 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 Artikel II Inkrafttreten Die rechtsaufsichtliche Eingangsbestä- (GVBl. S. 91) und der Bestimmungen des tigung der Satzung über die Benutzung M Thüringer Gesetzes über die Bildung, Die Satzung tritt am 01.02.2018 in Kraft. der Kindertageseinrichtung der Gemein- Erziehung und Betreuung von Kinder in de Großlohra (Beschluss-Nr.: 75-21/2018) Ausfertigungsvermerk T Tageseinrichtungen und in Tagespflege erfolgte gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz Die Übereinstimmung des Satzungstex- Kommunalordnung (ThürKO) mit Sch- – ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 tes mit dem Willen des Gemeinderates reiben des Landratsamtes Nordhau- L (GVBl. S. 276) hat der Gemeinderat der Gemeinde Großlohra in seiner Sitzung der Gemeinde Großlohra sowie die Ein- haltung des gesetzlich vorgeschriebenen sen vom 19.06.2018, eingegangen am 19.06.2018 unter AZ 15/092.6/Rie. am 11.04.2018 die folgende Satzung Satzungsverfahrens wurden bekundet. I über die Benutzung der Kindertagesein- richtungen der Gemeinde Großlohra be- Gemeinde Großlohra Gemeinde Großlohra Großlohra, den 25.06.2018 schlossen: Großlohra, den 25.06.2018 C Artikel I Änderung der Satzung Schäfer, Bürgermeister H 1. § 11 (Elternbeiträge/Verpflegungskos- Schäfer, Bürgermeister Die Bekanntmachung erfolgt im Hain- ten) erhält folgende Neufassung Bekanntmachungshinweis leitejournal (Amtsblatt der Verwal- E Für die Benutzung der Kindertagesein- Verstöße wegen der Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften, die nicht tungsgemeinschaft „Hainleite“) Num- mer: 4 (23. Jahrgang) vom 25.07.2018. richtung wird von den Eltern der Kinder die Ausfertigung und diese Bekanntma- Tag der öffentlichen Bekanntgabe: R eine im Voraus zu zahlende Benutzungs- gebühr (Elternbeitrag) sowie quartals- chung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Großlohra geltend gemacht 25.07.2018 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung T (in kommunaler Trägerschaft) und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Großlohra E Auf Grund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes Artikel I 2, 21 und 47 Abs. 3 der Thüringer Ge- über die Bildung, Erziehung und Betreu- Änderung der Satzung I meinde- und Landkreisordnung (Thürin- ung von Kindern in Tageseinrichtungen ger Kommunalordnung – ThürKO) in der und in Tagespflege (Thüringer Kinder- 1. § 2 (Gebührenerhebung) erhält fol- gende Neufassung L Fassung der Bekanntmachung vom 28. tageseinrichtungsgesetz – ThürKitaG) Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän- vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276) dert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. sowie des § 11 der Satzung über die Be- §2 April 2017 (GVBl. S. 91), der §§ 2, 10 und nutzung der Kindertageseinrichtung für Gebührenerhebung 12 des Thüringer Kommunalabgabenge- Kinder der Gemeinde Großlohra hat der setzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19. Gemeinderat der Gemeinde Großlohra in Die Gemeinde Großlohra erhebt für die September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt seiner Sitzung am 11.04.2018 die folgen- Benutzung der Kindertageseinrichtung geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 de Änderungssatzung über die Erhebung Benutzungsgebühren und für die Ver- (GVBl. S. 150), des § 90 des Achten Bu- von Gebühren für die Benutzung der Kin- sorgung mit Getränken der Kinder in der ches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Ju- dertageseinrichtung (in kommunaler Trä- Kindertageseinrichtung Verpflegungskos- gendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Be- gerschaft) und die Inanspruchnahme von ten nach Maßgabe dieser Satzung. kanntmachung vom 11. September 2012 Verpflegungsangeboten der Gemeinde (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch beschlossen: 2. Nach § 4 wird folgender § 4 a hinzu- Artikel 10 Abs. 10 des Gesetzes vom 30. gefügt Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618), der §§ 21 6
Juli 2018 • Nr. 4 §4a werden zusätzlich zu dem Elternbeitrag Bekanntmachungshinweis Elternbeitragsfreiheit Verpflegungskosten je Kind und Monat Verstöße wegen der Verletzung von Ver- erhoben. fahrens- oder Formvorschriften, die nicht Für die Betreuung eines Kindes im Zeit- die Ausfertigung und diese Bekanntma- raum der letzten zwölf Monate vor des- 1. Für die Verpflegung mit einem war- chung betreffen, können gegenüber der sen regulärem Schuleintritt (jeweils erster men Mittagessen sind pro Tag die tat- Gemeinde Großlohra geltend gemacht Schultag für alle nach § 18 Abs. 1 Thürin- sächlichen Portionskosten (Rechnung des werden. Sie sind schriftlich unter Angabe ger Schulgesetz schulpflichtiger Kinder) Anbieters) an den Anbieter zu entrichten. der Gründe geltend zu machen. Werden wird kein Elternbeitrag erhoben. Für ein Die Abrechnung erfolgt direkt durch den solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist Kind, welches nach § 18 Abs. 3 des Thü- Anbieter. Der Portionspreis wird in der ab- von einem Jahr geltend gemacht, so sind ringer Schulgesetzes von der Schulpflicht zuschließenden Betreuungsvereinbarung diese Verstöße unbeachtlich. zurückgestellt wurde, verlängert sich die festgelegt. Die rechtsaufsichtliche Eingangsbestäti- Elternbeitragsfreiheit bis zum Tage vor gung der Gebührensatzung über die Be- dessen ersten Schultag. Sofern die Betreu- 2. Für die Versorgung mit Getränken und nutzung der Tageseinrichtung für Kinder ung in dem Monat, in dem die Elternbei- Ausgestaltung besonderer Anlässe (Os- in kommunaler Trägerschaft der Gemein- tragsfreiheit beginnt, keinen vollen Mo- tern, Kindertag, Zuckertütenfest, Weih- de Großlohra (Beschluss-Nr.:76-21/2018) nat mehr umfasst, wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen nachten u. ä.) sind pro Tag zu entrichten 0,25 €. erfolgte gemäß § 2 Abs. 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) mit A Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu Die Abrechnung erfolgt quartalsweise Schreiben des Landratsamtes Nordhau- wird der jeweils zu zahlende Monatsbei- durch den Träger. Am Quartalsende wer- sen vom 19.06.2018, eingegangen am M trag durch 30 Tage dividiert und mit der den die tatsächlichen Verpflegungskos- 19.06.2018 unter AZ 15/092.6/Rie. Anzahl der Tage im jeweiligen Monat vom ten entsprechend der Anwesenheit des 01. des Monats bis einschließlich des Ta- Kindes durch die Kindertageseinrichtung Gemeinde Großlohra T ges vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit ermittelt und durch Bescheid festgesetzt. Großlohra, den 25.06.2018 multipliziert. 3. § 5 (Fälligkeit und Zahlung des Eltern- Die Zahlung soll in der Regel bargeldlos per Lastschrifteinzug erfolgen. L beitrages und der Verpflegungskosten) erhält folgende Neufassung (2) Die Verpflegungskosten werden ent- sprechend der Anwesenheit des Kindes in Schäfer, Bürgermeister I §5 der Tageseinrichtung erhoben. Als anwe- Die Bekanntmachung erfolgt im Hain- Fälligkeit und Zahlung des Elternbei- trages und der Verpflegungskosten send gilt ein Kind dann, wenn es nicht bis spätestens 8.00 Uhr des jeweiligen bzw. leite Journal (Amtsblatt der Verwal- tungsgemeinschaft „Hainleite“) Num- C ersten Abwesenheitstages in der Tages- mer: 4 (23. Jahrgang) vom 25.07.2018. (1) Der Elternbeitrag ist als Monatsbetrag zu entrichten. einrichtung abgemeldet wurde. Tag der öffentlichen Bekanntgabe: 25.07.2018 H (3) Sollten die Verpflegungskosten nicht (2) Die Verpflegungskosten sind quartals- weise zu entrichten. entsprechend der Bestimmungen des Abs. 2 entrichtet werden, kann eine wei- E tere Verpflegungsversorgung bis zur Zah- (3) Der Elternbeitrag ist am 15. eines je- den Monats für den laufenden Monat lung der rückständigen Kosten versagt werden. R und die Verpflegungskosten sind quar- talsweise fällig und an die Kasse der Artikel II Gemeinde Großlohra zu entrichten. Die Inkrafttreten Zahlung soll in der Regel bargeldlos per Lastschrifteinzug erfolgen. Diese Satzung tritt am 01.02.2018 in Kraft T (4) Eine Zahlung des Elternbeitrages und der Verpflegungskosten direkt in der Kin- dertageseinrichtung ist nicht zulässig. Ausfertigungsvermerk Die Übereinstimmung des Satzungstex- E 4. § 6 (Höhe, Fälligkeit und Zahlung tes mit dem Willen des Gemeinderates Foto: Dirk Schröter der Verpflegungskosten) erhält folgende der Gemeinde Großlohra sowie die Ein- I Neufassung haltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Wichtige Mitteilung §6 Gemeinde Großlohra in eigener Sache L Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Großlohra, 25.06.2018 Das „Hainleite Journal“ ist unser amt- Verpflegungskosten liches Bekanntmachungsblatt und die Gemeinden sind verpflichtet, für die (1) Erhält das Kind in der Tageseinrich- ordnungsgemäße Zustellung in den tung für Kinder eine Verpflegung, so Schäfer, Bürgermeister Haushalten zu sorgen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass „Hainleite Journal“ – Erscheinungstermine 2018 Sie uns jederzeit telefonisch davon in Kenntnis setzten können und sollen, Nr. der Ausgabe Redaktionsschluss Erscheinungstermin wenn Ihnen das „Hainleite Journal“ 5/2018 10.09.2018 (Montag) 25.09.2018 (Dienstag) nicht regelmäßig zugestellt wird. Wir 6/2018 08.11.2018 (Donnerstag) 26.11.2018 (Montag) bedanken uns für Ihr Verständnis. gez. Körber, Redaktion des „Hainleite Journal“ gez. Uta Altenburg 7
Juli 2018 • Nr. 4 Mammographie-Screening Thüringen Nord West wieder mit MAMMOBIL in Nordhausen Nordhausen wie auch vor 2 Jahren wie- der auf dem Bahnhofsplatz. Es werden die Frauen wohnhaft in den Postleitzah- len 99734 Nordhausen, 99765 Heringen, 99735 Werther, 99762 Niedersachswer- fen, 99768 Ilfeld und 99755 Ellrich dort- hin eingeladen. Das gesetzliche Programm zur Früherken- Die Programmverantwortlichen Ärzte des nung von Brustkrebs wird allen Frauen Mammographie-Screening Thüringen zwischen 50-69 Jahren zweijährlich ange- Das Mammographie-Screening ist natür- Nord West appellieren an die teilnahme- boten. Brustkrebs ist in Deutschland die lich keine einmalige Aktion. Besonders berechtigten Frauen: „Nehmen Sie an häufigste Krebsart bei Frauen. Mindes- wenn neben der Krebsvorsorge beim diesem gesetzlichen und von allen Kran- tens jede zehnte Frau erkrankt im Laufe Frauenarzt der regelmäßigen zweijähr- kenkassen finanzierten Brustkrebs-Früh- ihres Lebens daran, die meisten nach dem lichen Einladung zum Mammographie- erkennungsprogramm teil“ 50. Lebensjahr. Screening gefolgt wird, kann Brustkrebs Näheres können Sie unter www.Scree- Am Programm teilnehmen können alle rechtzeitig entdeckt werden. ning-Thueringen-NordWest.de oder un- Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, die Das Mammobil steht zwischen dem ter Tel.: 03643/742800 erfahren. ihren ersten Wohnsitz in Thüringen ha- 21.06.2018 bis Mitte Oktober 2018 in gez. Dr. med. Jörg Buse ben. Jede dieser Frauen erhält derzeit eine persönliche Einladung per Post mit einem Terminvorschlag zur Mammographie. Die Kosten der Untersuchung werden von Sozialzentrum Heringen allen gesetzlichen und privaten Kranken- Burgweg 1 kassen übernommen, eine Überweisung 99765 Heringen ist nicht erforderlich. Unsere Leistungen: Grundpflege Ihr Pflegedienst in der Hainleite med. Behandlungspflege Foto: VG Hainleite Pflegeberatung Telefon: (03 63 33) 710-0 Hauswirtschaft www.sozialstation-heringen.de Tagespflege werktags info@sozialstation-heringen.de von 7 Uhr bis 16 Uhr Impressum Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: Redaktionsschluss nächste Ausgabe: Das Hainleite Journal erscheint jeden 05/2018 10. September 2018 2. Monat, jeweils am 25., sofern dieser Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ Öffnungszeiten der Tag ein Werktag ist. Ist der 25. Kalen- dertag ein Sonn- oder Feiertag erscheint Redaktion: Hauptamt – Frau Körber Verwaltungsgemein- das Amtsblatt am darauf folgenden Backsüber 3 schaft „Hainleite“ Werktag. Es wird an alle Haushalte der Telefon: 99735 Wolkramshausen 03 63 34-5 80 11 Backsüber 3, 99735 Wolkramshausen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsge- meinschaft „Hainleite“ kostenlos verteilt. Telefax: 03 63 34-5 80 19 Desweiteren besteht die Möglichkeit, das E-Mail: redaktion@vg-hainleite.de Montag: 09.00-12.00 Uhr Amtsblatt im Hauptamt der Verwaltungs- Internet: www.vg-hainleite.de Dienstag: 09.00-12.00 und gemeinschaft „Hainleite“, Backsüber 3, Anzeigen: le petit - schröter 13.00-18.00 Uhr 99735 Wolkramshausen einzeln oder im Werbeagentur & Verlag Mittwoch: Geschlossen Abonnement kostenlos, im Falle des Post- Layout & Druck: le petit - schröter Donnerstag: 09.00-12.00 und versandes gegen Erstattung der Portokos- Werbeagentur & Verlag 13.00-16.00 Uhr ten, zu beziehen. 99734 Nordhausen, Freitag: 09.00-12.00 Uhr Hinweis: Alte Leipziger Str. 50 Samstag: Nach vorheriger Die einzelnen Textbeiträge geben die Auf- Telefon: 0 36 31-46 98 00 Terminvereinbarung fassung der Autoren wieder. Diese zeich- E-Mail: info@lepetit-ndh.de Sprechzeiten der nen sich für den Inhalt und die Urheber- www.lepetit-ndh.de Gemeinschaftsvorsitzenden: rechte der Texte sowie der dazugehörigen Fotos: VG Hainleite, Autoren, Dienstag: 13.00-18.00 Uhr Fotos verantwortlich. fotolia.com, pixelio.de 8
November März Juli 2018 2017• 2017 •Nr.Nr.4 2• Nr. 6 Hohe Auszeichnung für das Ehrenamt - Thüringer Ehrenamtsstiftung vergibt den 6. Engagement-Preis Der Thüringer Engagement-Preis geht Online-Voting mitbestimmen – wann, in eine neue Runde: Zum sechsten Mal das gibt die Thüringer Ehrenamtsstiftung lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung die rechtzeitig bekannt. Im vergangenen Jahr mit insgesamt 25.000 Euro dotierte Aus- gingen mehr als 20.000 Stimmen ein. Die zeichnung aus. Der Preis wird in fünf Ka- Sieger in der Kategorie „Unternehmen“, tegorien verliehen. Von Ende Mai bis zum wird von der Jury gekürt. Die Verleihung 06. August 2018 sammelte die Stiftung des Thüringer Engagement-Preises findet Bewerbungen und Kandidatenvorschläge am 30.11.2018 in Erfurt statt. direkt über die Internetseite www.thue- Der Thüringer Engagement-Preis wird ringer-engagement-preis.de. gefördert vom Freistaat Thüringen, von Mit dem Engagement-Preis, der erstmals mehreren Thüringer Sparkassen sowie 2013 vergeben wurde, würdigt die Ehren- von der Thüringer Aufbaubank. amtsstiftung bürgerschaftlichen Einsatz in Veranstalter: Thüringen. Ob Einzelperson, Verein oder Thüringer Ehrenamtsstiftung Unternehmen, ob Jung oder Alt: Jeder Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt kann sich ehrenamtlich engagieren - für Jahre)“, „Vereine, Initiativen, Stiftungen Tel. 0361/65 73 662 ein besseres Miteinander in der Gesell- und Verbände“, sowie „Unternehmen“ - www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de schaft, für Natur- und Umweltschutz, für ist der Thüringer Engagement-Preis mit je Ansprechpartner: Sport, Kultur und auf vielen anderen Ge- 5000 Euro dotiert. Rebecca Ottmer bieten. In allen Kategorien trifft eine Jury die Vo- Telefon: 0361/26 27 99 41 In fünf Kategorien – „Einzelperson“, „Ju- rauswahl. Über die Preisträger können E-Mail: ottmer(at)thueringer-ehrenamts- gend (bis 27 Jahre) “, „Senioren (+60 alle Thüringer im Spätsommer/Herbst per stiftung.de Burg Straußberg – noch immer voller Geheimnisse Das haben im vergangenen Herbst die was ein noch so kleines Fundstück, wie Schüler einer 8. Klasse aus Hamburg/ Scherben oder Knochen, zu erzählen Rissen bei ihrem Archäologie- und Denk- vermögen. Der Verein beabsichtigt auch malpflegeprojekt erfahren. Noch immer zukünftig derartige Projekte gemeinsam umhüllt eine Aura der Geschichte die mit der Landesgruppe der Deutschen Bur- Mauern der Burg und man kann sie be- genvereinigung durchzuführen. Dazu la- sonders bei den vielfältigsten Tätigkei- den wir gern auch regionale Schulen und ten zur Erhaltung der jahrhundertalten Jugendeinrichtungen ein. Hinterlassenschaften spüren. Ob man Geschichte durch die Einbeziehung ori- sich die handwerklichen Bauleistungen ginaler Zeitzeugnisse zu vermitteln, birgt vergegenwärtigt oder das Fundmaterial auch eine emotionale Komponente der aus dem Alltagsleben einstiger Burgbe- Wahrnehmung. Es sind natürlich auch wohner betrachtet, all diese Dinge kön- alle anderen an diesen Themen interes- nen heute noch viel erzählen. Es war für sierte Personen hierzu herzlich eingela- die Jugendlichen durchaus spannend, im den. Vielleicht findet man daran Gefallen Bauschutt die Funde selbst zu entdecken, und wird Mitglied in unserem Verein. welche mehr als 400 Jahre in der Verfül- In eigener Sache möchten wir auf das lung schlummerten. So unscheinbar z. B. Problem des Erhaltungszustandes des Bruchstücke von Ofenkacheln zunächst Bergfrieds aufmerksam machen und bit- erscheinen, ihre mehrfarbige Glasurbe- ten auch weiterhin um Spenden zu seiner malung und die zu erkennende, plasti- Renaissancemalerei des 16. Jh. unterstri- Erhaltung. sche Bilddarstellung (Teil einer Ritterfigur) chen. Eine Auswertung der Funde nach Spendenkonto: Kyffhäusersparkasse, weisen auf einen hohen ästhetischen getaner Arbeit am Lagerfeuer, lässt den IBAN DE91 8205 5000 3000 0032 81, Gestaltungsanspruch der Burgherren hin. wirklichen Alltag auf einer Burg für die BIC HELAEF1KYF. Auf Verlangen können Dies wird noch durch Funde von Gips- Teilnehmer deutlicher in Erscheinung wir gern eine Spendenquittung erstellen. putzresten mit Spuren von farbenfroher treten. Man ist immer wieder erstaunt, gez. P. Steinhardt E.H.M.K.E. Bau Niedergebra UG Hilfe Hilfeund undBeistand, TagTag Beistand, undund Nacht. Nacht. Krummer Ellenbogen 93 99759 Niedergebra Hilfe und036338 Telefon Beistand, Tag und Nacht. 42318. Telefon 03 63 38-59 78 30 Telefon 036338 42318. Fax 03 63 38-59 78 31 Telefon 036338 42318. E.H.M.K.E. BAU Mobil 01 72-7 98 27 01 ehmke-sdh@t-online.de Penseler Bestattungen Penseler Bestattungen Angerbergstrasse 58 · 99752 Bleicherode Penseler Bestattungen Wir führen für Sie aus: Angerbergstrasse 58 ·58 · 99752 www.bestattungshaus-penseler.de Angerbergstrasse 99752 Bleicherode Bleicherode Maurer-, Putz- und Betonarbeiten • www.bestattungshaus-penseler.de Wärmedämmfassaden • Trockenbau www.bestattungshaus-penseler.de Pflasterarbeiten 9
Juli 2018 • Nr. 4 Gewerbeverein Hünstein Gelungenes Sommerfest/Mitgliederversammlung am 8. August Ein Wandertag im Harz: Fahrt mit der unsere Versammlung, sowie auch unse- Harzer Schmalspurbahn, eine kleine Wan- ren Wandertag am 8. September, dazu derung zum Sophienhof mit Besichtigung werden auch noch schriftliche Einladun- der Brauerei und Einkehr im Gasthof gen versendet. „Braunen Hirsch‘‘. Anschließend je nach Nähere Infos zu unseren Vereinsaktivitä- Das traditionelle Sommerfest am 29. Juni Wunsch bzw. Absprache Rückfahrt nach ten (und mehr) sind wie immer auch auf 2018 war auch in diesem Jahr wieder ein Nordhausen, wo man ggf. den Tag noch unserer Facebook-Seite (Gewerbeverein- voller Erfolg. Das angenehme Sommer- in geselliger Runde ausklingen lassen Hainleite) zu finden. Abonnieren Sie uns, wetter sowie die vorzügliche Beköstigung kann. um künftig keine Neuigkeiten mehr zu durch Familie Wenkel (Gaststätte Heidel- Zu diesem Zweck gibt es noch einmal eine verpassen. bach) sorgten für einen sehr gemütlichen Mitgliederversammlung, wo wir bezüg- gez. Silke Husung, im Namen des und geselligen Abend. lich unseres Ausflugs „Nägel mit Köpfen‘‘ Vorstandes, Gewerbeverein Hainleite Wir bedanken uns bei dieser Gelegenheit machen wollen – Wer nimmt teil, Planung recht herzlich bei unserem 2. Vorsitzen- des genauen Tagesablaufs etc.: den Michael Wenkel für die perfekte Or- ganisation unseres kleinen ‚Event‘s‘, bei MITGLIEDERVERSAMMLUNG unserem ‚Grillmeister‘ Uwe Wenkel und Mittwoch | 8. August 2018 Frau Anett Wenkel für die leckeren Bei- Gaststätte Domino, Wipperdorf, lagen. Straße der Einheit 76, Beginn: 19:30 Uhr Unser jährlicher Vereinsausflug, zu dem Liebe Vereinsmitglieder, bitte notiert Euch wie immer auch wieder Familienangehö- diesen Termin und gebt so bald wie mög- rige und Freunde des Vereins eigeladen lich unserem Vorstand Herrn Sven Czer- sind, findet am Samstag, den 08. Septem- winski Bescheid, ob Ihr teilnehmen könnt Foto: Dirk Schröter ber 2018 statt: (Tel. 0 15 11 / 25 80 106). Das betrifft „Was„Was mir wichtig mir wichtig ist, ist, will „Was will ich ich schützen mir schützenwichtig – aber ist, – aber wie?“ wie?“ will ich schützen – aber wie?“ Mit den richtigen Absicherungen für Ihre jeweilige Mit den richtigen Absicherungen für Ihre jeweilige Lebens Mit denphase – besonders richtigen vorteilhaft Absicherungen für Ihreim ERGO Paket Plus. jeweilige Lebensphase – besonders vorteilhaft im ERGO Paket Plus. Vereinbaren LebensphaseSie gleich einen – besonders Beratungstermin vorteilhaft mitPlus. im ERGO Paket mir. Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin mit mir. Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin mit mir. Generalagentur entur Gen GenerSve gen alanera tur lag nski i rwinsk Czerwi Sve n Cze ins ki Sven Cze rw hausen 4 Nordausen Hess eröder Str. 14, 9973 Hesseröder Str. 14, 9973 4 Nordh Tel 0363 03 478003 14780 hausen Tel 0363 1 9973 4 er Str. 14,winski@e Nord Hesserödsven de e rgo.d czerwinski@ergo. sven..czer Tel 03631 478003 e sven.czerwinski@ergo.d 10 1478169518053_highResRip_azh1_zgplus_51_0_2_14.indd 1 1478169518053_highResRip_azh1_zgplus_51_0_2_14.indd 1 03.11.2016 11:42:21 03.11.2016 11:42:21 169518053_highResRip_azh1_zgplus_51_0_2_14.indd 1 03.11.2016 11:42:21
November März Juli 2018 2017• 2017 •Nr.Nr.4 2• Nr. 6 Neues aus der Schulsozialarbeit an der Staatl. Regelschule „Hainleite“ Herzlich Willkommen zurück Frau Lier Bilder zeigen. Die Teilnehmer erfreuten so strahlte es am 04.06.2018 durch das sich über: Schulgebäude. • Smoothies & Wraps im Grünen Pünktlich kurz vor den Sommerferien bin in Kooperation mit Horizont AnGeL ich aus der Babypause zurück und habe • Badetag im Freibad Hünstein meine Tätigkeit als Schulsozialarbeiterin • Fahrradverkehrstag mit Quiz und wieder aufgenommen. Ich bedanke mich Fahrradsimulator in Kooperation mit bei allen für die herzliche Begrüßung und der Kreisverkehrswacht NDH die lieben Worte. • Die Schönsten Schnappschüsse kreativ Die heißbegehrte Ferienaktion der Schul- zusammengehalten – Gestaltung sozialarbeit fand auch diesmal wieder in eines Fotoalbums den Sommerferien statt. Gemeinsam mit • Ausflug ins Jump House Leipzig Nordhausen/Kreisjugendring Nordhausen meiner Kollegin Frau Bode (Schulsozialar- Der Ausflug wurde gemeinsam mit den e. V.) organisiert. beiterin RS Niedersachswerfen) erlebten Schulsozialarbeiterinnen Anika Lier (RS Ich wünsche allen weiterhin schöne son- die Schülerinnen und Schüler der RS Hain- Hainleite/Frohe Zukunft NDH e. V.), Lau- nige und erholsame Sommerferien, bis leite vom 02.07. - 09.07.2018 jede Men- ra Bode (RS Niedersachswerfen/Johan- zum nächsten Schuljahr. ge Spaß und Abwechslung. Denn auch niter- Unfallhilfe e. V.), Manuela Knothe Schulsozialarbeit an der Staatl. RS „Hain- dieses Mal haben die Ferienaktionen so (RS Elllrich/Caritas Nordhausen e. V.) und leite“ Wolkramshausen ist ein Angebot Einiges geboten, wie die nachfolgenden Melanie Pischel (RS Am Förstemannweg der Frohen Zukunft Nordhausen e.V. und wird gefördert aus Mitteln des Frei- staates Thüringen, Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit so- wie dem Landkreis Nordhausen. gez. Anika Lier, Frohe Zukunft NDH e. V., Schulsozialarbeiterin an der Staatl. RS „Hainleite“ Wolkramshausen Tel.: 036334 597403 Mobil: 0163 8908763 E-Mail: lier@frohezukunft.eu FIRMA KURTHARTUNG Inh. Anett Bartsch Installateur- und Heizungsbaumeisterin Komplettbäder Alternative Energien Fliesen- & Trockenbau Solar- & Holzvergaseranlagen Heizungsanlagen Pellets- & Hackschnitzelanlagen Trinkwasseranlagen Ihr Spezialist für Krummer Ellenbogen 94a • 99759 Niedergebra Telefon 03 63 38-6 03 28 • www.kurt-hartung.de die komplette Badsanierung 11
Juli 2018 • Nr. 4 Ein gemeinsamer Tag im Heidepark der Schulsozialarbeit Auch in diesem Jahr durfte der Ausflug in den Heidepark Soltau, organisiert von den Schulsozialarbeiterinnen Laura Bode (Johanniter Unfall Hilfe e. V.), Ani- ka Lier (Frohe Zukunft Nordhausen e. V.), Manuela Knothe (Caritas Nordhausen e. V.) und Melanie Pischel (Kreisjugend- ring Nordhausen e. V.) nicht fehlen. Vol- ler Vorfreude und Aufregung starteten am Dienstag, 03.07.2018 in den frühen Morgenstunden 94 Kinder und Jugend- liche aus den Regelschulen Niedersachs- werfen, Wolkramshausen, Ellrich und RS Hainleite) Laura Bode (RS Niedersachs- werfen), Manuela Knothe (RS Ellrich) und Melanie Pischel (RS Am Förstemannweg, NDH) einig. Auch im nächsten Jahr ist ein großer Ausflug geplant, ob wieder in den Heidepark das wurde aufgeregt bei der Rückfahrt im Bus diskutiert. Anika Lier, Frohe Zukunft Nordhausen e. V., Laura Bode, Johanniter- Unfallhilfe e. V. Manuela Knothe, Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V., Melanie Pischel, Kreis- jugendring Nordhausen e. V. gez. Anika Lier, Frohe Zukunft NDH e. V., Nordhausen Ost zusammen mit ihren Jugendlichen die Möglichkeit, sich unter- Schulsozialarbeiterin an der Staatl. RS Schulsozialarbeiterinnen und dem Rei- einander kennenzulernen, neue Kontakte „Hainleite“ Wolkramshausen sebusunternehmen Keitel Richtung Frei- zu knüpfen und einfach Spaß zu haben. Tel.: 036334 597403 zeitpark. Angekommen in Soltau durften Gemeinsame Erlebnisse verbinden unter- Mobil: 0163 8908763 die Teilnehmer in kleinen Gruppen selbst- einander, stärken den Zusammenhalt und E-Mail: lier@frohezukunft.eu ständig den Heide-Park erkunden. Bei das Gemeinschaftsgefühl. Das wiederum einem so tollen sonnigen Tag mit so viel fördert das tägliche Zusammenleben der Fun und Action war ein kühles Eis zum Jugendlichen – sowohl innerhalb als auch Abschluss genau das Richtige. „Durch zwischen den verschiedenen Schulen.“ Tagesausflüge wie diese bieten wir den Sind sich Anika Lier (Schulsozialarbeiterin Sie möchten eine Anzeige schalten? info@lepetit-ndh.de oder 0 36 31-46 98 00 AZUBI Steuern? Wir machen das. Beratung VLH. Für viele junge Leute beginnt jetzt der Start in ihre Ausbildung Beratungsstellenleiterin Heidrun Schmidt Was ist für Auszubildende und Grimmelallee 10 b zertifiziert Studenten in Bezug auf ihren 99734 Nordhausen nach DIN 77700 Versicherungsstatus zu beachten? Fordern Sie jetzt Ihre persönliche 0 36 31-98 02 38 Neues Pflegestärkungsgesetz Beratung an! ab 01.01.2017 Mo.-Fr. 9-12 Uhr Aus Pflegestufen werden Pflegegrade – was kommt da Neues auf uns zu und was zahlt die gesetzliche Halle Kasseler Str. 43 Die. Sie Pflegeversicherung? Wir beraten und Do. gern, 14-18 vereinbaren Sie Uhr. noch heute einen Beratungstermin. 99759 Sollstedt Generalvertretung Cora aderhold Bahnhofstr. 67 · 99752 Bleicherode 03 63 38-18 95 03 Telefon 036338 597500 · Telefax 036338 597501 info.aderhold@mecklenburgische.com www.mecklenburgische.de/c.aderhold www.vlh.de Wir beraten Mitglieder im Rahmen von § 4 Nr. 11 StBerG. 12
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