Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 - VG Hainleite

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Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 - VG Hainleite
Journal                            23. Jahrgang
                                                                                                                      25. Juli 2018
                                                                                                                               Nr. 4
    Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hainleite mit den Mitgliedsgemeinden
                Großlohra, Hainrode, Kleinfurra, Nohra, Wipperdorf und Wolkramshausen
                                                       VORWORT
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger un-       Kleinfurra, der einen Gemeindearbeiter         meinden Beschlüsse gefasst und einen
serer Mitgliedsgemeinden,                     unter dem Einsatz von Spezialtechnik           Vertrag unterzeichnet haben, mit dem
                                              zur Verfügung stellte, um dieses Teilstück     Ziel zu einer Landgemeinde Stadt Blei-
heute möchte ich als erstes Herrn Eber-       wieder in einen ansehnlichen Zustand zu        cherode zu fusionieren. In einem 2. Neu-
hard Links ganz herzlich DANKE dafür sa-      versetzen.                                     gliederungsgesetz, das bisher im Entwurf
gen, dass er seit vielen Jahren unaufgefor-                                                  vorliegt, soll diese Fusion nach erfolgter
dert und unentgeltlich die Pflanzschalen      Die Leiterinnen unserer kommunalen Ki-         Beschlussfassung auf Landesebene vor-
vor der Eingangstür unserer Verwaltungs-      tas: Großlohra, Nohra und Wipperdorf           aussichtlich zum 01.01.2019 in Kraft tre-
gemeinschaft mit sehr ansprechenden           nahmen an einem Qualifizierungskurs            ten. Auf Grund vieler Bürgernachfragen
Blumenarrangements bestückt. Das ist          teil, der vom Landratsamt Nordhausen/          möchte ich dazu noch einmal bemerken,
keineswegs selbstverständlich und min-        FB Jugend organisiert und begleitet wur-       dass der unterzeichnete Vertrag eine kon-
destens diese Dankesworte wert.               de. Dieser Kurs befähigt sie, pädagogi-        krete und intensive Einbindung der zu-
                                              sche Qualität fachlich und inhaltlich zu       künftigen Ortschaften und ihrer Bürger
Sobald die Bauarbeiter am Spätnach-           bestimmen sowie Qualitätsentwicklungs-         vorsieht, wie z. B.: „… Neben der Haupt-
mittag ihre Arbeiten einstellen, nutzen       prozesse in ihrer Einrichtung zu initiieren,   verwaltung wird unter dem Vorbehalt der
bereits jetzt viele Radfahrer und Spazier-    zu organisieren und zu steuern. Mit dem        Finanzierbarkeit im Gesamthaushalt der
gänger den noch nicht frei gegebenen          Abschluss dieses Kurses wurden die Leite-      Landgemeinde zur Sicherung der Bürger-
Rad- und Gehweg von Kleinfurra über           rinnen befähigt, systematische Qualitäts-      nähe eine Außenstelle in der Verwaltung
Wolkramshausen bis zum Hünstein. Die          entwicklung und –sicherung aufzubauen          der Ortschaft Wolkramshausen aufrecht-
offizielle Eröffnung und Freigabe des         und langfristig zu pflegen. Am 12. Juni        erhalten. …“. Das ist sowohl wichtig für
Rad- und Gehweges ist für den Monat           2018 erfolgte im Landratsamt Nordhau-          alle Bürgerinnen und Bürger unserer jet-
September vorgesehen. Wie Sie sicher-         sen die feierliche Zertifikatsübergabe         zigen Mitgliedsgemeinden als auch ein
lich der Thüringer Allgemeinen - „Otto        durch den Landrat Herrn Jendricke. Ich         Garant dafür, dass Bürgernähe erhalten
Eckenblitz“ entnehmen konnten, war das        gratuliere ganz herzlich den Leiterinnen       bleibt.
seit 20 Jahren vorhandene Teilstück des       Steffi Dahlke, Maritta Tritschler und Clau-
Rad- und Gehweges, das parallel zum           dia Walter zum erfolgreichen Abschluss         Ich wünsche Ihnen allen eine schöne
Tankstellenbereich verläuft, vollkommen       dieses Kurses und möchte sie darin be-         Sommer- und Urlaubszeit sowie allen
verunkrautet.                                 stärken, den begonnen Weg weiter zu            Schulkindern noch zwei schöne Ferien-
So sehen gepflasterte Wegbereiche aus,        verfolgen.                                     wochen.
wenn sie über 20 Jahre hinweg weder
befahren noch begangen werden …, die          In der Maiausgabe unseres Hainleite                                      Uta Altenburg
Natur holt sich alles zurück. Ich bedanke     Journals informierte ich Sie bereits darü-                     Gemeinschaftsvorsitzende
mich beim Bürgermeister der Gemeinde          ber, dass vier unserer sechs Mitgliedsge-

Foto: VG Hainleite
Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 - VG Hainleite
Juli 2018 • Nr. 4

             Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ Gemeinschaftsversammlung
    Beschluss-Nr.: 52/11/2018                   Wolkramshausen, den 11.06.2018                5. Welche Beschlüsse müssen Aufge-
    vom: 11.06.2018                                                                           hoben werden: keine

    1. Bezeichnung der Vorlage:                                                               6. Text der Vorlage:
    Genehmigung der Niederschrift der Sit-                                Uta Altenburg       Die Gemeinschaftsversammlung nimmt
    zung der Gemeinschaftsversammlung                           Gemeinschaftsvorsitzende      die Jahresrechnung und den Erläute-
    vom 14.03.2018                                                                            rungsbericht zur Jahresrechnung 2017
                                                Die Bekanntmachung erfolgt im Hain-           nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustim-
    2. Gesetzliche Grundlage:                   leite Journal (Amtsblatt der Verwal-          mend zur Kenntnis.
    §§ 42, 52 der Thüringer Gemeinde- und       tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4          Soweit noch keine Einzelgenehmigung
    Landkreisordnung (Thüringer Kommunal-       (23. Jahrgang) vom 25.07.2018                 vorliegt, werden die außer- bzw. über-
    ordnung - ThürKO)                                                                         planmäßigen Ausgaben genehmigt.
                                                Beschluss-Nr.: 53/11/2018                     Mit der seitherigen Abdeckung der Mehr-
    3. Begründung:                              vom: 11.06.2018                               ausgaben durch Mehreinnahmen bzw.
A   Gemäß § 42 ThürKO erfolgt die Anfer-
    tigung der Niederschriften. Gemäß § 42      1. Bezeichnung der Vorlage:
                                                                                              durch Einsparung besteht Einverständnis.

    Abs. 2 ThürKO sind die Niederschriften in   Jahresrechnung 2017                           Abstimmungsergebnis:
M   der nächsten Sitzung durch Beschluss der                                                  gesetzliche Anz. der Mitglieder:    14+1
    Gemeinschaftsversammlung zu genehmi-        2. Gesetzliche Grundlagen:                    tatsächliche Anz. der Mitglieder:   14+1
                                                                                              davon anwesende Mitglieder:          9+1
T
    gen.                                        Thüringer Kommunalordnung §§ 26 (2)
                                                Nr. 9, 80, 82 Abs. 1 Satz 2; Thüringer Ge-    Ja-Stimmen:                           10
    4. Vorlagenberatung:                        meindehaushaltsverordnung §§ 79 bis 82        Nein-Stimmen:                          0

L   Mitglieder der Gemeinschaftsversamm-
    lung    der   Verwaltungsgemeinschaft       3. Begründung:
                                                                                              Enthaltungen:                          0

    „Hainleite“                                 In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der    Wolkramshausen, den 11.06.2018

I   5. Text der Vorlage:
                                                Haushaltswirtschaft nachzuweisen.
                                                Die Jahresrechnung ist durch einen Re-
    Die Gemeinschaftsversammlung der            chenschaftsbericht zu erläutern.

C   Verwaltungsgemeinschaft     „Hainleite“
    genehmigt die Niederschrift der Sitzung
                                                Die Gemeinschaftsversammlung der VG
                                                „Hainleite“ nimmt die Jahresrechnung
                                                                                                                        Uta Altenburg
                                                                                                              Gemeinschaftsvorsitzende
    der Gemeinschaftsversammlung vom            und den Rechenschaftsbericht in einer öf-
H   14.03.2018.                                 fentlichen Sitzung zur Kenntnis               Die Bekanntmachung erfolgt im Hain-
                                                                                              leite Journal (Amtsblatt der Verwal-
    Abstimmungsergebnis:                        4. Vorlagenberatung:                          tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4
E   gesetzliche Anz. der Mitglieder:
    tatsächliche Anz. der Mitglieder:
                                        14+1
                                        14+1
                                                Die Vorlagenberatung erfolgte mit den
                                                Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm-
                                                                                              (23. Jahrgang) vom 25.07.2018

    davon anwesende Mitglieder:          9+1    lung und der Kämmerei der „VG“ Hain-
R   Ja-Stimmen:
    Nein-Stimmen:
                                          10
                                           0
                                                leite.                                                 www.vg-hainleite.de
    Enthaltungen:                          0

               Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ WAFG „Hainleite-Wipper“
T   Beschluss-Nr.: 54/11/2018                   durch Einsparung besteht Einverständnis.      Wolkramshausen, den 11.06.2018
    vom: 11.06.2018
E   1. Bezeichnung der Vorlage:
                                                4. Begründung:
                                                Über- und außerplanmäßige Ausgaben
    Jahresrechnung 2013                         sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar                                 Uta Altenburg
I                                               sind und die Deckung gewährleistet ist.                       Gemeinschaftsvorsitzende
    2. Gesetzliche Grundlagen:                  Sind sie erheblich, so sind sie von der Ge-
                                                meinschaftsversammlung zu beschließen.        Die Bekanntmachung erfolgt im Hain-
L
    Thüringer Kommunalordnung §§ 80, 82
    Abs. 1 Satz 2; Thüringer Gemeindehaus-                                                    leite Journal (Amtsblatt der Verwal-
    haltsverordnung §§ 79 bis 82                5. Vorlagenberatung:                          tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4
                                                Die Vorlagenberatung erfolgte mit den         (23. Jahrgang) vom 25.07.2018
    3. Text der Vorlage:                        Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm-
                                                                                                                    Foto: Dirk Schröter
    Die Gemeinschaftsversammlung der VG         lung und der Kämmerei der VG “Hain-
    „Hainleite“ – WAFG „Hainleite-Wipper“       leite”.
    nimmt den Erläuterungsbericht zur Jah-
    resrechnung 2013 nach § 81 Abs. 4 Thür-     Abstimmungsergebnis:
    GemHV zustimmend zur Kenntnis.              gesetzliche Anz. der Mitglieder:    14+1
    Soweit noch keine Einzelgenehmigung         tatsächliche Anz. der Mitglieder:   14+1
    vorliegt, werden die außer- bzw. über-      davon anwesende Mitglieder:         10+1
    planmäßigen Ausgaben genehmigt.             Ja-Stimmen:                           10
    Mit der seitherigen Abdeckung der Mehr-     Nein-Stimmen:                          0
    ausgaben durch Mehreinnahmen bzw.           Enthaltungen:                          1

    2
Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 - VG Hainleite
Juli 2018 • Nr. 4

Beschluss-Nr.: 55/11/2018                     3. Text der Vorlage:                          Mit der seitherigen Abdeckung der Mehr-
vom: 11.06.2018                               Die Gemeinschaftsversammlung der VG           ausgaben durch Mehreinnahmen bzw.
                                              „Hainleite“ – WAFG „Hainleite-Wipper“         durch Einsparung besteht Einverständnis.
1. Bezeichnung der Vorlage:                   nimmt den Erläuterungsbericht zur Jah-
Jahresrechnung 2014                           resrechnung 2015 nach § 81 Abs. 4 Thür-       4. Begründung:
                                              GemHV zustimmend zur Kenntnis.                Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Gesetzliche Grundlagen:                                                                  sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar
Thüringer Kommunalordnung §§ 80, 82           Soweit noch keine Einzelgenehmigung           sind und die Deckung gewährleistet ist.
Abs. 1 Satz 2; Thüringer Gemeindehaus-        vorliegt, werden die außer- bzw. über-        Sind sie erheblich, so sind sie von der Ge-
haltsverordnung §§ 79 bis 82                  planmäßigen Ausgaben genehmigt.               meinschaftsversammlung zu beschließen.
                                              Mit der seitherigen Abdeckung der Mehr-
3. Text der Vorlage:                          ausgaben durch Mehreinnahmen bzw.             5. Vorlagenberatung:
Die Gemeinschaftsversammlung der VG           durch Einsparung besteht Einverständnis.      Die Vorlagenberatung erfolgte mit den
„Hainleite“ – WAFG „Hainleite-Wipper“                                                       Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm-
nimmt den Erläuterungsbericht zur Jah-        4. Begründung:                                lung und der Kämmerei der VG “Hain-
resrechnung 2014 nach § 81 Abs. 4 Thür-       Über- und außerplanmäßige Ausgaben            leite”.
GemHV zustimmend zur Kenntnis.                sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar
                                              sind und die Deckung gewährleistet ist.       Abstimmungsergebnis:
                                                                                                                                          A
Soweit noch keine Einzelgenehmigung           Sind sie erheblich, so sind sie von der Ge-   gesetzliche Anz. der Mitglieder:    14+1
vorliegt, werden die außer- bzw. über-        meinschaftsversammlung zu beschließen.        tatsächliche Anz. der Mitglieder:   14+1      M
planmäßigen Ausgaben genehmigt.                                                             davon anwesende Mitglieder:         10+1
Mit der seitherigen Abdeckung der Mehr-       5. Vorlagenberatung:                          Ja-Stimmen:                           10
ausgaben durch Mehreinnahmen bzw.             Die Vorlagenberatung erfolgte mit den         Nein-Stimmen:                          0      T
durch Einsparung besteht Einverständnis.      Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm-         Enthaltungen:                          1

4. Begründung:
                                              lung und der Kämmerei der VG “Hain-
                                              leite”.                                       Wolkramshausen, den 11.06.2018                L
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar
sind und die Deckung gewährleistet ist.
                                              Abstimmungsergebnis:
                                              gesetzliche Anz. der Mitglieder:    14+1                                                    I
Sind sie erheblich, so sind sie von der Ge-   tatsächliche Anz. der Mitglieder:   14+1                                Uta Altenburg
meinschaftsversammlung zu beschließen.        davon anwesende Mitglieder:
                                              Ja-Stimmen:
                                                                                  10+1
                                                                                    10
                                                                                                            Gemeinschaftsvorsitzende
                                                                                                                                          C
5. Vorlagenberatung:                          Nein-Stimmen:                          0      Die Bekanntmachung erfolgt im Hain-
Die Vorlagenberatung erfolgte mit den
Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm-
                                              Enthaltungen:                          1      leite Journal (Amtsblatt der Verwal-
                                                                                            tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4
                                                                                                                                          H
lung und der Kämmerei der VG “Hain-           Wolkramshausen, den 11.06.2018                (23. Jahrgang) vom 25.07.2018
leite”.
                                                                                                                                          E
Abstimmungsergebnis:                                                                        Beschluss-Nr.: 58/11/2018
gesetzliche Anz. der Mitglieder:
tatsächliche Anz. der Mitglieder:
                                    14+1
                                    14+1
                                                                        Uta Altenburg
                                                              Gemeinschaftsvorsitzende
                                                                                            vom: 11.06.2018                               R
davon anwesende Mitglieder:         10+1                                                    1. Bezeichnung der Vorlage:
Ja-Stimmen:                           10      Die Bekanntmachung erfolgt im Hain-           Jahresrechnung 2017
Nein-Stimmen:                          0      leite Journal (Amtsblatt der Verwal-
Enthaltungen:                          1      tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4          2. Gesetzliche Grundlagen:

Wolkramshausen, den 11.06.2018
                                              (23. Jahrgang) vom 25.07.2018                 Thüringer Kommunalordnung §§ 80, 82
                                                                                            Abs. 1 Satz 2; Thüringer Gemeindehaus-
                                                                                                                                          T
                                                                                            haltsverordnung §§ 79 bis 82

                          Uta Altenburg
                                              Beschluss-Nr.: 57/11/2018
                                              vom: 11.06.2018                               3. Text der Vorlage:
                                                                                                                                          E
                Gemeinschaftsvorsitzende                                                    Die Gemeinschaftsversammlung der VG
                                              1. Bezeichnung der Vorlage:                   „Hainleite“ – WAFG „Hainleite-Wipper“         I
                                              Jahresrechnung 2016                           nimmt den Erläuterungsbericht zur Jah-
Die Bekanntmachung erfolgt im Hain-                                                         resrechnung 2017 nach § 81 Abs. 4 Thür-
leite Journal (Amtsblatt der Verwal-          2. Gesetzliche Grundlagen:                    GemHV zustimmend zur Kenntnis.                L
tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4          Thüringer Kommunalordnung §§ 80, 82           Soweit noch keine Einzelgenehmigung
(23. Jahrgang) vom 25.07.2018                 Abs. 1 Satz 2; Thüringer Gemeindehaus-        vorliegt, werden die außer- bzw. über-
                                              haltsverordnung §§ 79 bis 82                  planmäßigen Ausgaben genehmigt.
Beschluss-Nr.: 56/11/2018                                                                   Mit der seitherigen Abdeckung der Mehr-
vom: 11.06.2018                               3. Text der Vorlage:                          ausgaben durch Mehreinnahmen bzw.
                                              Die Gemeinschaftsversammlung der VG           durch Einsparung besteht Einverständnis.
1. Bezeichnung der Vorlage:                   „Hainleite“ – WAFG „Hainleite-Wipper“
Jahresrechnung 2015                           nimmt den Erläuterungsbericht zur Jah-        4. Begründung:
                                              resrechnung 2016 nach § 81 Abs. 4 Thür-       Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Gesetzliche Grundlagen:                    GemHV zustimmend zur Kenntnis.                sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar
Thüringer Kommunalordnung §§ 80, 82           Soweit noch keine Einzelgenehmigung           sind und die Deckung gewährleistet ist.
Abs. 1 Satz 2; Thüringer Gemeindehaus-        vorliegt, werden die außer- bzw. über-        Sind sie erheblich, so sind sie von der Ge-
haltsverordnung §§ 79 bis 82                  planmäßigen Ausgaben genehmigt.               meinschaftsversammlung zu beschließen.

                                                                                                                                    3
Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 - VG Hainleite
Juli 2018 • Nr. 4

    5. Vorlagenberatung:                          4. Vorlagenberatung:                          Der Mindestrücklagenbestand wird ge-
    Die Vorlagenberatung erfolgte mit den         Die Vorlagenberatung erfolgte mit den         wahrt.
    Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm-         Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm-
    lung und der Kämmerei der VG “Hain-           lung und der Kämmerei der VG “Hain-           4. Vorlagenberatung:
    leite”.                                       leite”.                                       Die Vorlagenberatung erfolgte mit den
                                                                                                Mitgliedern der Gemeinschaftsversamm-
    Abstimmungsergebnis:                          5. Welche Beschlüsse müssen aufge-            lung und der Kämmerei der VG “Hain-
    gesetzliche Anz. der Mitglieder:    14+1      hoben werden: keine                           leite”.
    tatsächliche Anz. der Mitglieder:   14+1
    davon anwesende Mitglieder:         10+1      Abstimmungsergebnis:                          5. Welche Beschlüsse müssen aufge-
    Ja-Stimmen:                           10      gesetzliche Anz. der Mitglieder:    14+1      hoben werden: keine
    Nein-Stimmen:                          0      tatsächliche Anz. der Mitglieder:   14+1
    Enthaltungen:                          1      davon anwesende Mitglieder:         10+1      Abstimmungsergebnis:
                                                  Ja-Stimmen:                           10      gesetzliche Anz. der Mitglieder:    14+1
    Wolkramshausen, den 11.06.2018                Nein-Stimmen:                          0      tatsächliche Anz. der Mitglieder:   14+1
                                                  Enthaltungen:                          1      davon anwesende Mitglieder:         10+1
A                                                 Wolkramshausen, den 11.06.2018
                                                                                                Ja-Stimmen:
                                                                                                Nein-Stimmen:
                                                                                                                                      10
                                                                                                                                       0
                              Uta Altenburg                                                     Enthaltungen:                          1
M                   Gemeinschaftsvorsitzende
                                                                                                Wolkramshausen, den 11.06.2018
    Die Bekanntmachung erfolgt im Hain-
T
                                                                            Uta Altenburg
    leite Journal (Amtsblatt der Verwal-                          Gemeinschaftsvorsitzende
    tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4

L   (23. Jahrgang) vom 25.07.2018                 Die Bekanntmachung erfolgt im Hain-
                                                  leite Journal (Amtsblatt der Verwal-
                                                                                                                          Uta Altenburg
                                                                                                                Gemeinschaftsvorsitzende
                                                  tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4

I   Beschluss-Nr.: 59/11/2018
    vom: 11.06.2018
                                                  (23. Jahrgang) vom 25.07.2018                 Die Bekanntmachung erfolgt im Hain-
                                                                                                leite Journal (Amtsblatt der Verwal-
                                                                                                tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4

C   1. Bezeichnung der Vorlage:
    Zustimmung zur außerplanmäßigen Aus-
                                                  Beschluss-Nr.: 60/11/2018
                                                  vom: 11.06.2018
                                                                                                (23. Jahrgang) vom 25.07.2018

    gabe für das Haushaltsjahr 2016 „Auftei-
H   lung des Bestandes“ an die Mitgliedsge-
    meinden der WAFG „Hainleite-Wipper“
                                                  1. Bezeichnung der Vorlage:
                                                  Zustimmung zur außerplanmäßigen Aus-
                                                                                                Beschluss Nr.: 61/11/2018
                                                                                                vom 11.06.2018
                                                  gabe für das Haushaltsjahr 2018 „Auftei-
E   2. Text der Vorlage:
    Die Gemeinschaftsversammlung be-
                                                  lung des Bestandes“ an die Mitgliedsge-
                                                  meinden der WAFG „Hainleite-Wipper“
                                                                                                Betr.: Bauleitplanung der Verwal-
                                                                                                tungsgemeinschaft „Hainleite“; Plan-
    schließt die außerplanmäßige Ausgabe                                                        verfahren zur Aufstellung der 2. Än-
R   in Höhe von 120.000 € für das Haus-
    haltsjahr 2016 bei der Haushaltsstelle
                                                  2. Text der Vorlage:
                                                  Die Gemeinschaftsversammlung be-
                                                                                                derung (teilräumliche Aufhebung)
                                                                                                des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewer-
    2.79100.982000 zur Aufteilung des Be-         schließt die außerplanmäßige Ausgabe          bepark Hünstein“ in der Gemarkung
    standes der WAFG „Hainleite-Wipper“.          in Höhe von 60.000 € für das Haus-            Nohra der Verwaltungsgemeinschaft
                                                  haltsjahr 2018 bei der Haushaltsstelle        „Hainleite“; hier: Abwägungs- und
    3. Begründung:                                2.79100.982000 zur Aufteilung des Be-         Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
T   Durch Mehreinnahmen und Minderausga-
    ben in der Haushaltsdurchführung verfügt
                                                  stand der WAFG „Hainleite-Wipper“.
                                                                                                1. Beschlusstext
    die WAFG „Hainleite-Wipper“ über einen        3. Begründung:                                Die Gemeinschaftsversammlung der Ver-
E   Rücklagenbestand von 129.350,92 €
    zum 01.01.2016
                                                  Durch Mehreinnahmen und Minderaus-
                                                  gaben in der Haushaltsdurchführung ver-
                                                                                                waltungsgemeinschaft „Hainleite“ be-
                                                                                                schließt in ihrer öffentlichen Sitzung:
    Um die Investitionstätigkeit der Mitglieds-   fügt die WAFG „Hainleite-Wipper“ über
I   gemeinden zu stärken, erhalten die Ge-        einen Rücklagenbestand von 65.407,09 €        a) Die Abwägung der zum Entwurf der 2.
    meinden Nohra, Wolkramshausen, Wip-           zum 01.01.2018                                Änderung (teilräumliche Aufhebung) des
    perdorf und Hainrode einen Anteil des         Um die Investitionstätigkeit der Mitglieds-
L
                                                                                                Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark
    Bestandes nach ihrer Anteilsregelung          gemeinden zu stärken, erhalten die Ge-        Hünstein“ in der Gemarkung Nohra der
    ausgezahlt – es werden der allgemeinen        meinden Nohra, Wolkramshausen, Wip-           Verwaltungsgemeinschaft      „Hainleite“
    Rücklage 120.000 € entnommen.                 perdorf und Hainrode einen Anteil des         während der öffentlichen Auslegung ge-
    Die im § 6 der Haushaltssatzung 2016          Bestandes nach ihrer Anteilsregelung          mäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung
    festgesetzte Erheblichkeitsgrenze für         ausgezahlt – insgesamt werden der allge-      der Behörden und sonstigen Träger öf-
    über- und außerplanmäßige Ausgaben im         meinen Rücklage 60.000 € entnommen.           fentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
    Vermögenshaushalt in Höhe von 1.500 €         Die im § 6 der Haushaltssatzung 2018          eingegangenen Stellungnahmen nach
    wird überschritten und ist entsprechend       festgesetzte Erheblichkeitsgrenze für         pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7)
    des § 58 (1)ThürKO von der Gemein-            über- und außerplanmäßige Ausgaben im         BauGB.
    schaftsversammlung zu beschließen.            Vermögenshaushalt in Höhe von 1.500 €         Die berücksichtigten, teilweise berück-
    Der Mindestrücklagenbestand wird ge-          wird überschritten und ist entsprechend       sichtigten und nicht berücksichtigten
    wahrt.                                        des § 58 (1)ThürKO von der Gemein-            Stellungnahmen einschließlich der Ab-
                                                  schaftsversammlung zu beschließen.            wägung der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                                                „Hainleite“ sind Bestandteil des Abwä-

    4
Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 - VG Hainleite
Juli 2018 • Nr. 4

gungsprotokolls und liegen der Verfah-
rensakte bei. Die Mitteilung des Abwä-                                                                              Übersichtsplan
gungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz
4 BauGB zu erfolgen.                                    2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbepark Hünstein"
                                                                           (teilräumliche Aufhebung)
b) Als umweltbezogene Informationen                               in der Gemarkung Nohra der VG "Hainleite"
für das Planverfahren sind erforderlich
und zur Zeit verfügbar:
Regionalplan Nordthüringen RP-NT 2012,
Offenlandbiotopkartierung,     rechtsver-
bindlicher Bebauungsplan Nr. 1 „Gewer-
bepark Hünstein“, Umweltbericht zur 2.
Änderung, Stellungnahmen der Fach-
behörden aus der frühzeitigen und for-
mellen Beteiligung gem. § 4 (1) und (2)
BauGB.                                                                                                                                           Lage des Plangebietes
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Er-
kenntnisse legt die Verwaltungsgemein-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 A
schaft „Hainleite“ zur Berücksichtigung
der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz                                                                                                                                                                                                                                                             M
2 BauGB den Umfang und den Detaillie-
rungsgrad für die Ermittlung der umwelt-
bezogenen Informationen dahingehend                                                                                                                                                                                                                                                              T
fest, dass keine weiteren Ermittlungen                                                                                     55/7

oder Ausführungen im Rahmen des in
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 L
                                                                                                      52/2
                                                                                                                                                                                        147/57

Rede stehenden Planverfahrens vorgese-                                                           55
                                                                                                             55a

hen sind.
                                                                                                             54/4                                                23/1
                                                                                                                    55/4          55/5
                                                                                                                                                                                                       148/57        303/58

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 I
                                                                                                                   52/1                                                                                                                    304/58
                                                                                                                                                                                                                                                              59
                                                                                                                                         55/6
                                                                                               60a

c) Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1)                                                                                                 29/1
                                                                                                                                                    146/57

und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3)                                                                                    60
                                                                                                                                          18/2

wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 19 Thür-
KO als Satzung beschlossen.
                                                                                                                                    18/3
                                                                                                                                                                 25/3

                                                                                                                                                                              25/4
                                                                                                                                                                              61
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 C
                                                                                                                                                                                                     26/13

d) Die Begründung wird gebilligt.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 H
                                                                                                                                                                                                                     26/14
                                                                                                                                                                                    I

                                                                                                                                                                                                             62

                                                                     10/1

                                                                                                                                                                                              26/2                                                                   27/1

2. Beschlussbegründung                                                                                                                                                25/5

                                                                                                                                                                                                                                                        65
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 E
                                                                                                              18/4                                                                                                                 26/17        26/8
                                                                                                                                                                                                             26/18
                                                                                                                                                    25/6

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung der                            275/30
                                                                                                                                                                                                                                                              27/2

2. Änderung (teilräumliche Aufhebung)                             276/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                   28/2

des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbe-                                                                                                                      26/12          I
                                                                                                                                                                                                                     26/4
                                                                                                                                                                                                                                 26/16

park Hünstein“ in der Gemarkung Nohra
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 R
                                                                                                                                                                                             63
                                                            9/1
                                                                                                                                                                  I

                                                                                                                                    23/2

der Verwaltungsgemeinschaft „Hainlei-                      318/11                                                                                                                                                                  26/9
                                                                                                                                                                                                                            66

te“ wird durch die Gemeinschaftsver-                                                                                                                                                                                                                   27/3

sammlung der Verwaltungsgemeinschaft                                         Gemarkung Nohra
                                                                             Flur 2                                                               25/8
                                                                                                                                                                                                                                                                            28/3          28/4

„Hainleite“ gemäß § 1 (3) BauGB gese-
                                                                                                                                                                                        64

                                                                                      18/5

hen und wie folgt begründet:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 T
                                                                                                                                                                             26/7

Ziel der 2. Änderung des Bebauungspla-        Quelle- Karte: Geoproxy-Geoportal © GDI-Th Freistaat Thüringen (www.geoproxy-geoportal-th.de/geoclient)
nes Nr. 1 „Gewerbepark Hünstein“ ist                                                Darstellung ohne Maßstab
die teilräumliche Aufhebung des Bebau-        Anlage zum Beschluss: Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung
ungsplanes für die Flächen des Geltungs-
bereiches der 2. Änderung (Flurstücke Nr.
                                              (teilräumliche Aufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark Hünstein“ in der
                                              Gemarkung Nohra der Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 E
29/1, 18/2, 18/3, und 18/4 der Flur 2 Ge-
markung Nohra).                               bereich zulässt (priveligierte Vorhaben                                                                            wägungs- und Satzungsbeschluss ermög-                                                                                           I
Die Flächen des Geltungsbereiches der 2.      gem. § 35 (1) BauGB), soll der Bebauungs-                                                                          licht und erfordert.
Änderung werden seit Jahren als Betriebs-     plan für die Flächen des Betriebsstandor-
standort des landwirtschaftlichen Unter-      tes Landgut Hünstein (Geltungsbereich                                                                              3. Abstimmungsergebnis                                                                                                          L
nehmens Landgut Hünstein genutzt. In          der 2. Änderung) aufgehoben werden.                                                                                Dieser Beschluss wurde wie folgt gefasst:
diesem Bereich ist eine bauliche Weiter-      Ziel ist es, den landwirtschaftlichen Be-                                                                          gesetzliche Anz. der Mitglieder:   14+1
entwicklung des landwirtschaftlichen Be-      triebsstandort langfristig zu sichern und                                                                          tatsächliche Anz. der Mitglieder: 14+1
triebes geplant.                              diesem, bei Einhaltung der gesetzlichen                                                                            davon anwesende Mitglieder:        11+1
Da die Zulässigkeit von baulichen Anlagen     Vorgaben, einen erforderlichen Entwick-                                                                            Ja-Stimmen:                          11
für eine landwirtschaftliche Nutzung in ei-   lungsspielraum gem. § 35 (1) BauGB im                                                                              Nein-Stimmen:                          0
nem, durch einen Bebauungsplan festge-        Außenbereich einzuräumen.                                                                                          Enthaltungen:                          1
setzten Gewerbepark nur eingeschränkt
bzw. gar nicht möglich ist, das Bauge-        Im Planverfahren wurden keine Einwen-                                                                              Bemerkung:
setzbuch aber bauliche Anlagen landwirt-      dungen und Bedenken geäußert, welche                                                                               Nachfolgend namentlich aufgeführte Mit-
schaftlicher Betriebe sowie Anlagen der       Änderungen der Planung erfordern.                                                                                  glieder der Gemeinschaftsversammlung
energetischen Nutzung von Biomasse in         Das Planverfahren hat formell und ma-                                                                              der Verwaltungsgemeinschaft „Hainlei-
einem eingeschränkten Maß im Außen-           teriell einen Stand erreicht, der den Ab-                                                                          te“ waren aufgrund des § 38 der Thürin-

                                                                                                                                                                                                                                                                                   5
Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 - VG Hainleite
Juli 2018 • Nr. 4

    ger Kommunalordnung (ThürKO) wegen            Wolkramshausen, den 11.06.2018              Die Bekanntmachung erfolgt im Hain-
    persönlicher Beteiligung / Befangenheit                                                   leite Journal (Amtsblatt der Verwal-
    von der Beratung und Abstimmung aus-                                                      tungsgemeinschaft „Hainleite), Nr. 4
    geschlossen:                                                                              (23. Jahrgang) vom 25.07.2018
                                                                           Uta Altenburg
                                                                 Gemeinschaftsvorsitzende

                  Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung
                         Kindertageseinrichtung der Gemeinde Großlohra
    Auf Grund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2, 21     weise abgerechnete Verpflegungskosten       werden. Sie sind schriftlich unter Angabe
    und 47 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde-         für eine Versorgung mit Getränken nach      der Gründe geltend zu machen. Werden
    und Landkreisordnung (Thüringer Kom-          Maßgabe der jeweils gültigen Gebühren-      solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist
    munalordnung – ThürKO) in der Fassung         satzung zu dieser Satzung erhoben.          von einem Jahr geltend gemacht, so sind
    Bekanntmachung vom 28. Januar 2003                                                        diese Verstöße unbeachtlich.
A   (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Ar-
    tikel 6 des Gesetzes vom 24. April 2017
                                                                 Artikel II
                                                               Inkrafttreten                  Die rechtsaufsichtliche Eingangsbestä-
    (GVBl. S. 91) und der Bestimmungen des                                                    tigung der Satzung über die Benutzung
M   Thüringer Gesetzes über die Bildung,          Die Satzung tritt am 01.02.2018 in Kraft.   der Kindertageseinrichtung der Gemein-
    Erziehung und Betreuung von Kinder in                                                     de Großlohra (Beschluss-Nr.: 75-21/2018)
                                                  Ausfertigungsvermerk
T
    Tageseinrichtungen und in Tagespflege                                                     erfolgte gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer
    (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz      Die Übereinstimmung des Satzungstex-        Kommunalordnung (ThürKO) mit Sch-
    – ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017            tes mit dem Willen des Gemeinderates        reiben des Landratsamtes Nordhau-

L   (GVBl. S. 276) hat der Gemeinderat der
    Gemeinde Großlohra in seiner Sitzung
                                                  der Gemeinde Großlohra sowie die Ein-
                                                  haltung des gesetzlich vorgeschriebenen
                                                                                              sen vom 19.06.2018, eingegangen am
                                                                                              19.06.2018 unter AZ 15/092.6/Rie.
    am 11.04.2018 die folgende Satzung            Satzungsverfahrens wurden bekundet.

I   über die Benutzung der Kindertagesein-
    richtungen der Gemeinde Großlohra be-         Gemeinde Großlohra
                                                                                              Gemeinde Großlohra
                                                                                              Großlohra, den 25.06.2018
    schlossen:                                    Großlohra, den 25.06.2018

C                 Artikel I
            Änderung der Satzung                                                                                  Schäfer, Bürgermeister

H   1. § 11 (Elternbeiträge/Verpflegungskos-
                                                                     Schäfer, Bürgermeister
                                                                                              Die Bekanntmachung erfolgt im Hain-
    ten) erhält folgende Neufassung               Bekanntmachungshinweis                      leitejournal (Amtsblatt der Verwal-
E   Für die Benutzung der Kindertagesein-
                                                  Verstöße wegen der Verletzung von Ver-
                                                  fahrens- oder Formvorschriften, die nicht
                                                                                              tungsgemeinschaft „Hainleite“) Num-
                                                                                              mer: 4 (23. Jahrgang) vom 25.07.2018.
    richtung wird von den Eltern der Kinder       die Ausfertigung und diese Bekanntma-       Tag der öffentlichen Bekanntgabe:
R   eine im Voraus zu zahlende Benutzungs-
    gebühr (Elternbeitrag) sowie quartals-
                                                  chung betreffen, können gegenüber der
                                                  Gemeinde Großlohra geltend gemacht
                                                                                              25.07.2018

                 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
                  von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung
T                   (in kommunaler Trägerschaft) und die Inanspruchnahme
                      von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Großlohra
E   Auf Grund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs.           Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes                  Artikel I
    2, 21 und 47 Abs. 3 der Thüringer Ge-         über die Bildung, Erziehung und Betreu-             Änderung der Satzung
I   meinde- und Landkreisordnung (Thürin-         ung von Kindern in Tageseinrichtungen
    ger Kommunalordnung – ThürKO) in der          und in Tagespflege (Thüringer Kinder-       1. § 2 (Gebührenerhebung) erhält fol-
                                                                                              gende Neufassung
L
    Fassung der Bekanntmachung vom 28.            tageseinrichtungsgesetz – ThürKitaG)
    Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän-      vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276)
    dert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24.     sowie des § 11 der Satzung über die Be-                      §2
    April 2017 (GVBl. S. 91), der §§ 2, 10 und    nutzung der Kindertageseinrichtung für                Gebührenerhebung
    12 des Thüringer Kommunalabgabenge-           Kinder der Gemeinde Großlohra hat der
    setzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19.       Gemeinderat der Gemeinde Großlohra in       Die Gemeinde Großlohra erhebt für die
    September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt        seiner Sitzung am 11.04.2018 die folgen-    Benutzung der Kindertageseinrichtung
    geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017       de Änderungssatzung über die Erhebung       Benutzungsgebühren und für die Ver-
    (GVBl. S. 150), des § 90 des Achten Bu-       von Gebühren für die Benutzung der Kin-     sorgung mit Getränken der Kinder in der
    ches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Ju-       dertageseinrichtung (in kommunaler Trä-     Kindertageseinrichtung Verpflegungskos-
    gendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Be-   gerschaft) und die Inanspruchnahme von      ten nach Maßgabe dieser Satzung.
    kanntmachung vom 11. September 2012           Verpflegungsangeboten der Gemeinde
    (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch     beschlossen:                                2. Nach § 4 wird folgender § 4 a hinzu-
    Artikel 10 Abs. 10 des Gesetzes vom 30.                                                   gefügt
    Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618), der §§ 21

    6
Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 - VG Hainleite
Juli 2018 • Nr. 4

                 §4a                          werden zusätzlich zu dem Elternbeitrag        Bekanntmachungshinweis
         Elternbeitragsfreiheit               Verpflegungskosten je Kind und Monat          Verstöße wegen der Verletzung von Ver-
                                              erhoben.                                      fahrens- oder Formvorschriften, die nicht
Für die Betreuung eines Kindes im Zeit-                                                     die Ausfertigung und diese Bekanntma-
raum der letzten zwölf Monate vor des-        1. Für die Verpflegung mit einem war-         chung betreffen, können gegenüber der
sen regulärem Schuleintritt (jeweils erster   men Mittagessen sind pro Tag die tat-         Gemeinde Großlohra geltend gemacht
Schultag für alle nach § 18 Abs. 1 Thürin-    sächlichen Portionskosten (Rechnung des       werden. Sie sind schriftlich unter Angabe
ger Schulgesetz schulpflichtiger Kinder)      Anbieters) an den Anbieter zu entrichten.     der Gründe geltend zu machen. Werden
wird kein Elternbeitrag erhoben. Für ein      Die Abrechnung erfolgt direkt durch den       solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist
Kind, welches nach § 18 Abs. 3 des Thü-       Anbieter. Der Portionspreis wird in der ab-   von einem Jahr geltend gemacht, so sind
ringer Schulgesetzes von der Schulpflicht     zuschließenden Betreuungsvereinbarung         diese Verstöße unbeachtlich.
zurückgestellt wurde, verlängert sich die     festgelegt.                                   Die rechtsaufsichtliche Eingangsbestäti-
Elternbeitragsfreiheit bis zum Tage vor                                                     gung der Gebührensatzung über die Be-
dessen ersten Schultag. Sofern die Betreu-    2. Für die Versorgung mit Getränken und       nutzung der Tageseinrichtung für Kinder
ung in dem Monat, in dem die Elternbei-       Ausgestaltung besonderer Anlässe (Os-         in kommunaler Trägerschaft der Gemein-
tragsfreiheit beginnt, keinen vollen Mo-      tern, Kindertag, Zuckertütenfest, Weih-       de Großlohra (Beschluss-Nr.:76-21/2018)
nat mehr umfasst, wird ein Elternbeitrag
nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen
                                              nachten u. ä.) sind pro Tag zu entrichten
                                              0,25 €.
                                                                                            erfolgte gemäß § 2 Abs. 5 Thüringer
                                                                                            Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) mit
                                                                                                                                           A
Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu        Die Abrechnung erfolgt quartalsweise          Schreiben des Landratsamtes Nordhau-
wird der jeweils zu zahlende Monatsbei-       durch den Träger. Am Quartalsende wer-        sen vom 19.06.2018, eingegangen am             M
trag durch 30 Tage dividiert und mit der      den die tatsächlichen Verpflegungskos-        19.06.2018 unter AZ 15/092.6/Rie.
Anzahl der Tage im jeweiligen Monat vom       ten entsprechend der Anwesenheit des
01. des Monats bis einschließlich des Ta-     Kindes durch die Kindertageseinrichtung       Gemeinde Großlohra                             T
ges vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit     ermittelt und durch Bescheid festgesetzt.     Großlohra, den 25.06.2018
multipliziert.
3. § 5 (Fälligkeit und Zahlung des Eltern-
                                              Die Zahlung soll in der Regel bargeldlos
                                              per Lastschrifteinzug erfolgen.                                                              L
beitrages und der Verpflegungskosten)
erhält folgende Neufassung                    (2) Die Verpflegungskosten werden ent-
                                              sprechend der Anwesenheit des Kindes in
                                                                                                                Schäfer, Bürgermeister
                                                                                                                                           I
                 §5                           der Tageseinrichtung erhoben. Als anwe-       Die Bekanntmachung erfolgt im Hain-
Fälligkeit und Zahlung des Elternbei-
 trages und der Verpflegungskosten
                                              send gilt ein Kind dann, wenn es nicht bis
                                              spätestens 8.00 Uhr des jeweiligen bzw.
                                                                                            leite Journal (Amtsblatt der Verwal-
                                                                                            tungsgemeinschaft „Hainleite“) Num-            C
                                              ersten Abwesenheitstages in der Tages-        mer: 4 (23. Jahrgang) vom 25.07.2018.
(1) Der Elternbeitrag ist als Monatsbetrag
zu entrichten.
                                              einrichtung abgemeldet wurde.                 Tag der öffentlichen Bekanntgabe:
                                                                                            25.07.2018
                                                                                                                                           H
                                              (3) Sollten die Verpflegungskosten nicht
(2) Die Verpflegungskosten sind quartals-
weise zu entrichten.
                                              entsprechend der Bestimmungen des
                                              Abs. 2 entrichtet werden, kann eine wei-
                                                                                                                                           E
                                              tere Verpflegungsversorgung bis zur Zah-
(3) Der Elternbeitrag ist am 15. eines je-
den Monats für den laufenden Monat
                                              lung der rückständigen Kosten versagt
                                              werden.
                                                                                                                                           R
und die Verpflegungskosten sind quar-
talsweise fällig und an die Kasse der                         Artikel II
Gemeinde Großlohra zu entrichten. Die                       Inkrafttreten
Zahlung soll in der Regel bargeldlos per
Lastschrifteinzug erfolgen.                   Diese Satzung tritt am 01.02.2018 in
                                              Kraft
                                                                                                                                           T
(4) Eine Zahlung des Elternbeitrages und
der Verpflegungskosten direkt in der Kin-
dertageseinrichtung ist nicht zulässig.
                                              Ausfertigungsvermerk
                                              Die Übereinstimmung des Satzungstex-
                                                                                                                                           E
4. § 6 (Höhe, Fälligkeit und Zahlung          tes mit dem Willen des Gemeinderates                               Foto: Dirk Schröter
der Verpflegungskosten) erhält folgende       der Gemeinde Großlohra sowie die Ein-                                                        I
Neufassung                                    haltung des gesetzlich vorgeschriebenen
                                              Satzungsverfahrens werden bekundet.
                                                                                               Wichtige Mitteilung
                 §6                           Gemeinde Großlohra                                in eigener Sache                           L
  Höhe, Fälligkeit und Zahlung der            Großlohra, 25.06.2018
                                                                                            Das „Hainleite Journal“ ist unser amt-
        Verpflegungskosten
                                                                                            liches Bekanntmachungsblatt und die
                                                                                            Gemeinden sind verpflichtet, für die
(1) Erhält das Kind in der Tageseinrich-
                                                                                            ordnungsgemäße Zustellung in den
tung für Kinder eine Verpflegung, so                              Schäfer, Bürgermeister
                                                                                            Haushalten zu sorgen.
                                                                                            Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass
  „Hainleite Journal“ – Erscheinungstermine 2018                                            Sie uns jederzeit telefonisch davon in
                                                                                            Kenntnis setzten können und sollen,
Nr. der Ausgabe           Redaktionsschluss                 Erscheinungstermin              wenn Ihnen das „Hainleite Journal“
5/2018                    10.09.2018 (Montag)               25.09.2018 (Dienstag)           nicht regelmäßig zugestellt wird. Wir
6/2018                    08.11.2018 (Donnerstag)           26.11.2018 (Montag)             bedanken uns für Ihr Verständnis.
                                          gez. Körber, Redaktion des „Hainleite Journal“                          gez. Uta Altenburg

                                                                                                                                       7
Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 - VG Hainleite
Juli 2018 • Nr. 4

                         Mammographie-Screening Thüringen Nord West
                            wieder mit MAMMOBIL in Nordhausen
                                                                                           Nordhausen wie auch vor 2 Jahren wie-
                                                                                           der auf dem Bahnhofsplatz. Es werden
                                                                                           die Frauen wohnhaft in den Postleitzah-
                                                                                           len 99734 Nordhausen, 99765 Heringen,
                                                                                           99735 Werther, 99762 Niedersachswer-
                                                                                           fen, 99768 Ilfeld und 99755 Ellrich dort-
                                                                                           hin eingeladen.
Das gesetzliche Programm zur Früherken-                                                    Die Programmverantwortlichen Ärzte des
nung von Brustkrebs wird allen Frauen                                                      Mammographie-Screening        Thüringen
zwischen 50-69 Jahren zweijährlich ange-      Das Mammographie-Screening ist natür-        Nord West appellieren an die teilnahme-
boten. Brustkrebs ist in Deutschland die      lich keine einmalige Aktion. Besonders       berechtigten Frauen: „Nehmen Sie an
häufigste Krebsart bei Frauen. Mindes-        wenn neben der Krebsvorsorge beim            diesem gesetzlichen und von allen Kran-
tens jede zehnte Frau erkrankt im Laufe       Frauenarzt der regelmäßigen zweijähr-        kenkassen finanzierten Brustkrebs-Früh-
ihres Lebens daran, die meisten nach dem      lichen Einladung zum Mammographie-           erkennungsprogramm teil“
50. Lebensjahr.                               Screening gefolgt wird, kann Brustkrebs      Näheres können Sie unter www.Scree-
Am Programm teilnehmen können alle            rechtzeitig entdeckt werden.                 ning-Thueringen-NordWest.de oder un-
Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, die         Das Mammobil steht zwischen dem              ter Tel.: 03643/742800 erfahren.
ihren ersten Wohnsitz in Thüringen ha-        21.06.2018 bis Mitte Oktober 2018 in                             gez. Dr. med. Jörg Buse
ben. Jede dieser Frauen erhält derzeit eine
persönliche Einladung per Post mit einem
Terminvorschlag zur Mammographie. Die
Kosten der Untersuchung werden von
                                                                              Sozialzentrum Heringen
allen gesetzlichen und privaten Kranken-                                                     Burgweg 1
kassen übernommen, eine Überweisung                                                        99765 Heringen
ist nicht erforderlich.

                                                                                                  Unsere Leistungen:

                                                                                                  Grundpflege
                                                   Ihr Pflegedienst in der Hainleite              med. Behandlungspflege
Foto: VG Hainleite
                                                                                                  Pflegeberatung
                                                  Telefon: (03 63 33) 710-0                       Hauswirtschaft

                                                   www.sozialstation-heringen.de                  Tagespflege werktags
                                                   info@sozialstation-heringen.de                 von 7 Uhr bis 16 Uhr

                                                                                                       Impressum
                                              Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen:        Redaktionsschluss nächste Ausgabe:
                                              Das Hainleite Journal erscheint jeden        05/2018         10. September 2018
                                              2. Monat, jeweils am 25., sofern dieser      Herausgeber:    Verwaltungsgemeinschaft
                                                                                                           „Hainleite“
     Öffnungszeiten der                       Tag ein Werktag ist. Ist der 25. Kalen-
                                              dertag ein Sonn- oder Feiertag erscheint     Redaktion:      Hauptamt – Frau Körber
    Verwaltungsgemein-                        das Amtsblatt am darauf folgenden                            Backsüber 3

      schaft „Hainleite“                      Werktag. Es wird an alle Haushalte der
                                                                                           Telefon:
                                                                                                           99735 Wolkramshausen
                                                                                                           03 63 34-5 80 11
Backsüber 3, 99735 Wolkramshausen             Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsge-
                                              meinschaft „Hainleite“ kostenlos verteilt.   Telefax:        03 63 34-5 80 19
                                              Desweiteren besteht die Möglichkeit, das     E-Mail:         redaktion@vg-hainleite.de
Montag:      09.00-12.00 Uhr
                                              Amtsblatt im Hauptamt der Verwaltungs-       Internet:       www.vg-hainleite.de
Dienstag:    09.00-12.00 und
                                              gemeinschaft „Hainleite“, Backsüber 3,       Anzeigen:       le petit - schröter
             13.00-18.00 Uhr
                                              99735 Wolkramshausen einzeln oder im                         Werbeagentur & Verlag
Mittwoch:    Geschlossen
                                              Abonnement kostenlos, im Falle des Post-     Layout & Druck: le petit - schröter
Donnerstag: 09.00-12.00 und
                                              versandes gegen Erstattung der Portokos-                     Werbeagentur & Verlag
             13.00-16.00 Uhr
                                              ten, zu beziehen.                                            99734 Nordhausen,
Freitag:     09.00-12.00 Uhr
                                              Hinweis:                                                     Alte Leipziger Str. 50
Samstag:     Nach vorheriger
                                              Die einzelnen Textbeiträge geben die Auf-    Telefon:        0 36 31-46 98 00
             Terminvereinbarung
                                              fassung der Autoren wieder. Diese zeich-     E-Mail:         info@lepetit-ndh.de
Sprechzeiten der
                                              nen sich für den Inhalt und die Urheber-                     www.lepetit-ndh.de
Gemeinschaftsvorsitzenden:
                                              rechte der Texte sowie der dazugehörigen     Fotos:          VG Hainleite, Autoren,
Dienstag:    13.00-18.00 Uhr
                                              Fotos verantwortlich.                                        fotolia.com, pixelio.de

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Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 - VG Hainleite
November
März
Juli 2018
      2017• 2017
            •Nr.Nr.4 2• Nr. 6

        Hohe Auszeichnung für das Ehrenamt - Thüringer Ehrenamtsstiftung
                       vergibt den 6. Engagement-Preis
Der Thüringer Engagement-Preis geht                                                            Online-Voting mitbestimmen – wann,
in eine neue Runde: Zum sechsten Mal                                                           das gibt die Thüringer Ehrenamtsstiftung
lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung die                                                       rechtzeitig bekannt. Im vergangenen Jahr
mit insgesamt 25.000 Euro dotierte Aus-                                                        gingen mehr als 20.000 Stimmen ein. Die
zeichnung aus. Der Preis wird in fünf Ka-                                                      Sieger in der Kategorie „Unternehmen“,
tegorien verliehen. Von Ende Mai bis zum                                                       wird von der Jury gekürt. Die Verleihung
06. August 2018 sammelte die Stiftung                                                          des Thüringer Engagement-Preises findet
Bewerbungen und Kandidatenvorschläge                                                           am 30.11.2018 in Erfurt statt.
direkt über die Internetseite www.thue-                                                        Der Thüringer Engagement-Preis wird
ringer-engagement-preis.de.                                                                    gefördert vom Freistaat Thüringen, von
Mit dem Engagement-Preis, der erstmals                                                         mehreren Thüringer Sparkassen sowie
2013 vergeben wurde, würdigt die Ehren-                                                        von der Thüringer Aufbaubank.
amtsstiftung bürgerschaftlichen Einsatz in                                                     Veranstalter:
Thüringen. Ob Einzelperson, Verein oder                                                        Thüringer Ehrenamtsstiftung
Unternehmen, ob Jung oder Alt: Jeder                                                           Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt
kann sich ehrenamtlich engagieren - für         Jahre)“, „Vereine, Initiativen, Stiftungen     Tel. 0361/65 73 662
ein besseres Miteinander in der Gesell-         und Verbände“, sowie „Unternehmen“ -           www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de
schaft, für Natur- und Umweltschutz, für        ist der Thüringer Engagement-Preis mit je      Ansprechpartner:
Sport, Kultur und auf vielen anderen Ge-        5000 Euro dotiert.                             Rebecca Ottmer
bieten.                                         In allen Kategorien trifft eine Jury die Vo-   Telefon: 0361/26 27 99 41
In fünf Kategorien – „Einzelperson“, „Ju-       rauswahl. Über die Preisträger können          E-Mail: ottmer(at)thueringer-ehrenamts-
gend (bis 27 Jahre) “, „Senioren (+60           alle Thüringer im Spätsommer/Herbst per        stiftung.de

                         Burg Straußberg – noch immer voller Geheimnisse
Das haben im vergangenen Herbst die                                                            was ein noch so kleines Fundstück, wie
Schüler einer 8. Klasse aus Hamburg/                                                           Scherben oder Knochen, zu erzählen
Rissen bei ihrem Archäologie- und Denk-                                                        vermögen. Der Verein beabsichtigt auch
malpflegeprojekt erfahren. Noch immer                                                          zukünftig derartige Projekte gemeinsam
umhüllt eine Aura der Geschichte die                                                           mit der Landesgruppe der Deutschen Bur-
Mauern der Burg und man kann sie be-                                                           genvereinigung durchzuführen. Dazu la-
sonders bei den vielfältigsten Tätigkei-                                                       den wir gern auch regionale Schulen und
ten zur Erhaltung der jahrhundertalten                                                         Jugendeinrichtungen ein.
Hinterlassenschaften spüren. Ob man                                                            Geschichte durch die Einbeziehung ori-
sich die handwerklichen Bauleistungen                                                          ginaler Zeitzeugnisse zu vermitteln, birgt
vergegenwärtigt oder das Fundmaterial                                                          auch eine emotionale Komponente der
aus dem Alltagsleben einstiger Burgbe-                                                         Wahrnehmung. Es sind natürlich auch
wohner betrachtet, all diese Dinge kön-                                                        alle anderen an diesen Themen interes-
nen heute noch viel erzählen. Es war für                                                       sierte Personen hierzu herzlich eingela-
die Jugendlichen durchaus spannend, im                                                         den. Vielleicht findet man daran Gefallen
Bauschutt die Funde selbst zu entdecken,                                                       und wird Mitglied in unserem Verein.
welche mehr als 400 Jahre in der Verfül-                                                       In eigener Sache möchten wir auf das
lung schlummerten. So unscheinbar z. B.                                                        Problem des Erhaltungszustandes des
Bruchstücke von Ofenkacheln zunächst                                                           Bergfrieds aufmerksam machen und bit-
erscheinen, ihre mehrfarbige Glasurbe-                                                         ten auch weiterhin um Spenden zu seiner
malung und die zu erkennende, plasti-           Renaissancemalerei des 16. Jh. unterstri-      Erhaltung.
sche Bilddarstellung (Teil einer Ritterfigur)   chen. Eine Auswertung der Funde nach           Spendenkonto:         Kyffhäusersparkasse,
weisen auf einen hohen ästhetischen             getaner Arbeit am Lagerfeuer, lässt den        IBAN DE91 8205 5000 3000 0032 81,  
Gestaltungsanspruch der Burgherren hin.         wirklichen Alltag auf einer Burg für die       BIC   HELAEF1KYF. Auf Verlangen können
Dies wird noch durch Funde von Gips-            Teilnehmer deutlicher in Erscheinung           wir gern eine Spendenquittung erstellen.
putzresten mit Spuren von farbenfroher          treten. Man ist immer wieder erstaunt,         gez. P. Steinhardt

                                                                                               E.H.M.K.E. Bau Niedergebra UG
                               Hilfe
                                Hilfeund
                                      undBeistand, TagTag
                                           Beistand,   undund
                                                           Nacht.
                                                              Nacht.
                                                                                                                     Krummer Ellenbogen 93
                                                                                                                     99759 Niedergebra
                               Hilfe und036338
                               Telefon   Beistand, Tag und Nacht.
                                                42318.                                                               Telefon 03 63 38-59 78 30
                                Telefon 036338 42318.                                                                Fax 03 63 38-59 78 31
                               Telefon 036338 42318.                                             E.H.M.K.E. BAU
                                                                                                                     Mobil 01 72-7 98 27 01
                                                                                                                     ehmke-sdh@t-online.de
                               Penseler Bestattungen
                                 Penseler Bestattungen
                               Angerbergstrasse 58 · 99752 Bleicherode
                               Penseler Bestattungen                                           Wir führen für Sie aus:
                                 Angerbergstrasse
                                                58 ·58 · 99752
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                               Angerbergstrasse      99752      Bleicherode
                                                           Bleicherode
                                                                                               Maurer-, Putz- und Betonarbeiten •
                                 www.bestattungshaus-penseler.de                               Wärmedämmfassaden • Trockenbau
                               www.bestattungshaus-penseler.de                                 Pflasterarbeiten

                                                                                                                                            9
Journal 23. Jahrgang 25. Juli 2018 Nr. 4 - VG Hainleite
Juli 2018 • Nr. 4

                                                                Gewerbeverein Hünstein
                                                 Gelungenes Sommerfest/Mitgliederversammlung am 8. August
                                                                                                    Ein Wandertag im Harz: Fahrt mit der          unsere Versammlung, sowie auch unse-
                                                                                                    Harzer Schmalspurbahn, eine kleine Wan-       ren Wandertag am 8. September, dazu
                                                                                                    derung zum Sophienhof mit Besichtigung        werden auch noch schriftliche Einladun-
                                                                                                    der Brauerei und Einkehr im Gasthof           gen versendet.
                                                                                                    „Braunen Hirsch‘‘. Anschließend je nach       Nähere Infos zu unseren Vereinsaktivitä-
                      Das traditionelle Sommerfest am 29. Juni                                      Wunsch bzw. Absprache Rückfahrt nach          ten (und mehr) sind wie immer auch auf
                      2018 war auch in diesem Jahr wieder ein                                       Nordhausen, wo man ggf. den Tag noch          unserer Facebook-Seite (Gewerbeverein-
                      voller Erfolg. Das angenehme Sommer-                                          in geselliger Runde ausklingen lassen         Hainleite) zu finden. Abonnieren Sie uns,
                      wetter sowie die vorzügliche Beköstigung                                      kann.                                         um künftig keine Neuigkeiten mehr zu
                      durch Familie Wenkel (Gaststätte Heidel-                                      Zu diesem Zweck gibt es noch einmal eine      verpassen.
                      bach) sorgten für einen sehr gemütlichen                                      Mitgliederversammlung, wo wir bezüg-                   gez. Silke Husung, im Namen des
                      und geselligen Abend.                                                         lich unseres Ausflugs „Nägel mit Köpfen‘‘          Vorstandes, Gewerbeverein Hainleite

                      Wir bedanken uns bei dieser Gelegenheit                                       machen wollen – Wer nimmt teil, Planung
                      recht herzlich bei unserem 2. Vorsitzen-                                      des genauen Tagesablaufs etc.:
                      den Michael Wenkel für die perfekte Or-
                      ganisation unseres kleinen ‚Event‘s‘, bei                                     MITGLIEDERVERSAMMLUNG
                      unserem ‚Grillmeister‘ Uwe Wenkel und                                         Mittwoch | 8. August 2018
                      Frau Anett Wenkel für die leckeren Bei-                                       Gaststätte Domino, Wipperdorf,
                      lagen.                                                                        Straße der Einheit 76, Beginn: 19:30 Uhr
                      Unser jährlicher Vereinsausflug, zu dem                                       Liebe Vereinsmitglieder, bitte notiert Euch
                      wie immer auch wieder Familienangehö-                                         diesen Termin und gebt so bald wie mög-
                      rige und Freunde des Vereins eigeladen                                        lich unserem Vorstand Herrn Sven Czer-
                      sind, findet am Samstag, den 08. Septem-                                      winski Bescheid, ob Ihr teilnehmen könnt
                                                                                                                                                    Foto: Dirk Schröter
                      ber 2018 statt:                                                               (Tel. 0 15 11 / 25 80 106). Das betrifft

             „Was„Was     mir wichtig
                    mir wichtig   ist, ist,
                   will
                    „Was
             will ich   ich schützen
                          mir
                      schützenwichtig  – aber
                                      ist,
                                  – aber      wie?“
                                           wie?“
                           will ich schützen – aber wie?“
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                                     Czerwi
                               Sve n Cze
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                          Sven Cze rw

                                                                     hausen
                                                              4 Nordausen
                                   Hess eröder Str. 14, 9973
                                   Hesseröder Str. 14, 9973
                                                            4 Nordh
                                   Tel 0363         03
                                               478003
                                             14780            hausen
                                   Tel 0363  1  9973 4
                                   er Str. 14,winski@e  Nord
                           Hesserödsven                   de e
                                                        rgo.d
                                          czerwinski@ergo.
                                    sven..czer
                           Tel 03631 478003
                                                 e
                           sven.czerwinski@ergo.d

                      10
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        1478169518053_highResRip_azh1_zgplus_51_0_2_14.indd      1            03.11.2016 11:42:21
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November
März
Juli 2018
      2017• 2017
            •Nr.Nr.4 2• Nr. 6

      Neues aus der Schulsozialarbeit an der Staatl. Regelschule „Hainleite“

Herzlich Willkommen zurück Frau Lier         Bilder zeigen. Die Teilnehmer erfreuten
so strahlte es am 04.06.2018 durch das       sich über:
Schulgebäude.                                • Smoothies & Wraps im Grünen
Pünktlich kurz vor den Sommerferien bin          in Kooperation mit Horizont AnGeL
ich aus der Babypause zurück und habe        • Badetag im Freibad Hünstein
meine Tätigkeit als Schulsozialarbeiterin    • Fahrradverkehrstag mit Quiz und
wieder aufgenommen. Ich bedanke mich             Fahrradsimulator in Kooperation mit
bei allen für die herzliche Begrüßung und        der Kreisverkehrswacht NDH
die lieben Worte.                            • Die Schönsten Schnappschüsse kreativ
Die heißbegehrte Ferienaktion der Schul-         zusammengehalten – Gestaltung
sozialarbeit fand auch diesmal wieder in         eines Fotoalbums
den Sommerferien statt. Gemeinsam mit        • Ausflug ins Jump House Leipzig              Nordhausen/Kreisjugendring Nordhausen
meiner Kollegin Frau Bode (Schulsozialar-    Der Ausflug wurde gemeinsam mit den           e. V.) organisiert.
beiterin RS Niedersachswerfen) erlebten      Schulsozialarbeiterinnen Anika Lier (RS       Ich wünsche allen weiterhin schöne son-
die Schülerinnen und Schüler der RS Hain-    Hainleite/Frohe Zukunft NDH e. V.), Lau-      nige und erholsame Sommerferien, bis
leite vom 02.07. - 09.07.2018 jede Men-      ra Bode (RS Niedersachswerfen/Johan-          zum nächsten Schuljahr.
ge Spaß und Abwechslung. Denn auch           niter- Unfallhilfe e. V.), Manuela Knothe     Schulsozialarbeit an der Staatl. RS „Hain-
dieses Mal haben die Ferienaktionen so       (RS Elllrich/Caritas Nordhausen e. V.) und    leite“ Wolkramshausen ist ein Angebot
Einiges geboten, wie die nachfolgenden       Melanie Pischel (RS Am Förstemannweg          der Frohen Zukunft Nordhausen e.V. und
                                                                                                 wird gefördert aus Mitteln des Frei-
                                                                                                 staates Thüringen, Ministerium für
                                                                                                 Soziales, Familie und Gesundheit so-
                                                                                                 wie dem Landkreis Nordhausen.
                                                                                                                      gez. Anika Lier,
                                                                                                            Frohe Zukunft NDH e. V.,
                                                                                                  Schulsozialarbeiterin an der Staatl.
                                                                                                    RS „Hainleite“ Wolkramshausen
                                                                                                Tel.: 036334 597403
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Juli 2018 • Nr. 4

                  Ein gemeinsamer Tag im Heidepark der Schulsozialarbeit

Auch in diesem Jahr durfte der Ausflug
in den Heidepark Soltau, organisiert
von den Schulsozialarbeiterinnen Laura
Bode (Johanniter Unfall Hilfe e. V.), Ani-
ka Lier (Frohe Zukunft Nordhausen e. V.),
Manuela Knothe (Caritas Nordhausen
e. V.) und Melanie Pischel (Kreisjugend-
ring Nordhausen e. V.) nicht fehlen. Vol-
ler Vorfreude und Aufregung starteten
am Dienstag, 03.07.2018 in den frühen
Morgenstunden 94 Kinder und Jugend-
liche aus den Regelschulen Niedersachs-
werfen, Wolkramshausen, Ellrich und
                                                                                                     RS Hainleite) Laura Bode (RS Niedersachs-
                                                                                                     werfen), Manuela Knothe (RS Ellrich) und
                                                                                                     Melanie Pischel (RS Am Förstemannweg,
                                                                                                     NDH) einig. Auch im nächsten Jahr ist ein
                                                                                                     großer Ausflug geplant, ob wieder in den
                                                                                                     Heidepark das wurde aufgeregt bei der
                                                                                                     Rückfahrt im Bus diskutiert.

                                                                                                     Anika Lier, Frohe Zukunft Nordhausen e. V.,
                                                                                                     Laura Bode, Johanniter- Unfallhilfe e. V.
                                                                                                     Manuela Knothe, Caritasverband für das
                                                                                                     Bistum Erfurt e. V., Melanie Pischel, Kreis-
                                                                                                     jugendring Nordhausen e. V.
                                                                                                                                   gez. Anika Lier,
                                                                                                                         Frohe Zukunft NDH e. V.,
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     VLH.                                                                                             Für viele junge Leute beginnt
                                                                                                      jetzt der Start in ihre Ausbildung
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   Halle Kasseler Str. 43                                                                             Die. Sie
                                                                              Pflegeversicherung? Wir beraten und    Do.
                                                                                                                 gern,       14-18
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                                                                                                                                       noch heute einen Beratungstermin.

   99759 Sollstedt                                                                                              Generalvertretung Cora aderhold
                                                                                                                Bahnhofstr. 67 · 99752 Bleicherode
    03 63 38-18 95 03                                                                                          Telefon 036338 597500 · Telefax 036338 597501
                                                                                                                info.aderhold@mecklenburgische.com
                                                                                                                www.mecklenburgische.de/c.aderhold

   www.vlh.de                 Wir beraten Mitglieder im Rahmen von § 4 Nr. 11 StBerG.

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