Geschäftsbericht 2020 - Altersversorgung im Blick .
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Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche Anstalt des öffentlichen Rechts Schwanenwall 11 44135 Dortmund Postfach 10 41 62 44041 Dortmund Telefon: 0231 5776 - 0 Telefax: 0231 5776 - 404 info@vkpb-dortmund.de www.vkpb-dortmund.de
Inhaltsverzeichnis Rechtliche Grundlagen 5 Rechtsverhältnisse und Aufgaben 6 Änderung der Satzung 6 Das Geschäftsjahr 2020 auf einen Blick 9 Vorwort des Vorstandes 10 Vorwort des Verwaltungsrates 12 Lagebericht 15 Versorgungsgeschäft 16 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 24 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 30 Risiken der künftigen Entwicklung 31 Chancen der künftigen Entwicklung 39 Prognosebericht 40 Nachhaltigkeit 43 Compliance 45 Jahresabschluss 47 Bilanz zum 31. Dezember 2020 48 Gewinn- und Verlustrechnung 50 Anhang 51 Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss 52 Erläuterungen zur Bilanz 56 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 63 Organe 66 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 68 3
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Rechtliche Grundlagen Rechtsverhältnisse und Aufgaben Änderung der Satzung 5
Rechtliche Grundlagen Rechtsverhältnisse und Aufgaben Die Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchen- beamte der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche ist durch die Notverordnungen dieser Landeskirchen vom 26. August, 7. und 10. Oktober 1971 errichtet worden. Allerdings hat die Kasse ihre Tätigkeit mit der Konstituierung des geschäftsführenden Ausschusses bereits am 4. Mai 1970 aufgenommen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat mit Gesetz vom 16. Juli 1971 (GV. NW. 1971 S. 194) der Gemeinsamen Versorgungs- kasse für Pfarrer und Kirchenbeamte die Rechte einer Anstalt des öffentlichen Rechts verliehen. Sitz der Kasse ist Dortmund. Die Versorgungskasse unterliegt der Aufsicht der Leitungen der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) und der Lippischen Landeskirche (LLK). Die Kasse unterliegt nicht der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichts- gesetz. Aufgabe der Kasse ist es, die Erfüllung der Versorgungsan- sprüche zu sichern, die Pfarrerinnen, Pfarrern, Predigerinnen, Predigern, Pastorinnen und Pastoren im Hilfsdienst, Kirchen- beamtinnen und Kirchenbeamten sowie deren Hinterbliebenen kraft Gesetzes oder aufgrund besonderer, nach Maßgabe des kirchlichen Versorgungsrechts getroffener Vereinbarungen gegen die Landeskirchen zustehen. Zu den Versorgungsansprüchen in diesem Sinne gehört auch der Anspruch auf Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Die Kasse ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. Maßgebend ist die Satzung der Kasse vom 1. Januar 1972 unter Berücksichtigung der 1. bis 20. Änderung. Änderung der Satzung Der Schwerpunkt der 20. Satzungsänderung ist die Einführung von Gewinnverbänden und einer verbindlichen Beihilfefinanzierung durch Rücklagen. Aufgrund von Veränderungen bei der Besoldung und der Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) ist die bis dato bestehende Einheitlichkeit im Leistungsrecht zukünftig nicht mehr gegeben. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat 6
Rechtliche Grundlagen schon 2019 beschlossen, dass für die drei Landeskirchen Gewinnver- bände eingeführt werden. Die Gewinnverbände ermöglichen die ver- ursachungsgerechte Zuordnung von Beiträgen und Leistungen bei gleichzeitiger Nutzung der Vorteile einer gemeinsamen Kapitalanlage. Derzeit wird die Beihilfe der Versorgungsempfänger über eine Beihilfeumlage finanziert; eine Kapitalbildung für zukünftige Beihilfeaufwendungen war bis dato auf freiwilliger Basis möglich. Die nunmehr verpflichtende Beihilfesicherung wurde so konzipiert, dass der Gesamtaufwand für die Versorgungssicherung und die Beihilfesicherung in Prozent der Kirchensteuer möglichst konstant bleibt. Die Einführung der Beihilfesicherung erfolgt in zwei Phasen. In Phase 1 (seit 1. Januar 2020) haben noch nicht alle drei Landes- kirchen den Referenzdeckungsgrad von 70 % ihrer Versorgungsver- pflichtungen erreicht; hier wird zum bisherigen Finanzierungssystem bestehend aus dem Versorgungssicherungsbeitrag und personen- bezogenen Beiträgen zusätzlich ein Beihilfesicherungsbeitrag erhoben. Dessen Höhe wird vom Verwaltungsrat der Kasse festgesetzt und bedarf der Zustimmung der Kirchenleitungen. Er beträgt aktuell 2 % des geplanten Kirchensteueraufkommens. Die bisher geleisteten freiwilligen Beihilfesicherungsbeiträge werden in das Verrechnungs- konto zum Beihilfesicherungsbeitrag überführt. Erreicht eine Landeskirche den Referenzdeckungsgrad vorzeitig, können die Versorgungssicherungsbeiträge, die zum Halten des Referenz- deckungsgrades nicht benötigt werden, in die Beihilferücklagen fließen. Haben alle drei Landeskirchen den Referenzdeckungsgrad von 70 % ihrer Versorgungsverpflichtungen erreicht, beginnt Phase 2. In Phase 2 tritt ein Gesamtsicherungsbeitrag an die Stelle von Versorgungssicherungsbeitrag, personenbezogenen Beiträgen (inkl. Beihilfeumlage) und Beihilfesicherungsbeitrag. Der Gesamt- sicherungsbeitrag soll mindestens 27 % des geplanten Kirchensteuer- aufkommens betragen. Daraus werden die personenbezogenen Beiträge, die laufenden Beihilfeaufwendungen der Versorgungs- empfänger und die zum Halten des Referenzdeckungsgrades erforderlichen Versorgungssicherungsbeiträge bestritten. Der Rest wird der Beihilfesicherung zugeführt. Ist das weniger als der vom Verwaltungsrat festgesetzte Beihilfesicherungsbeitrag, dann ist der Gesamtsicherungsbeitrag entsprechend aufzustocken. Schließlich werden Änderungen bei der Verhinderungsvertretung und bei der Abhaltung von Verwaltungsratssitzungen vorgenommen, die aus den Erfahrungen der Coronapandemie resultieren und die Hand- lungsfähigkeit der Kasse in Sondersituationen erhöhen. 7
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Das Geschäftsjahr 2020 Auf einen Blick 2020 2019 Versorgungsgeschäft Angemeldete Personen Anzahl 3.801 3.927 Beiträge und Erstattungen T€ 157.604 156.362 Versorgungssicherungsbeitrag T€ 78.263 238.014 Versorgungsfälle Anzahl 4.635 4.551 Versorgungsleistungen T€ 198.152 190.561 Beihilfefälle Anzahl 39.711 39.355 Beihilfeleistungen T€ 40.727 40.467 Vermögensentwicklung Kapitalanlagen T€ 3.881.574 3.734.138 Ergebnis aus Kapitalanlagen T€ 144.830 139.526 Nettoverzinsung in % 3,80 3,89 laufende Durchschnittsverzinsung in % 3,33 3,56 Deckungsrückstellung und Eigenkapital Deckungsrückstellung T€ 5.416.187 5.325.861 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag T€ 1.575.577 1.617.888 Jahresüberschuss T€ 42.310 80.644 9
Vorwort des Vorstandes Sehr geehrte Damen und Herren, Beamtenversorgung und Beihilfe waren in den letzten Jahren ein eher ruhiges Geschäftsfeld. Das Jahr 2020 aber war aus mehreren Gründen ereignisreich. Mit der 20. Änderung der Satzung wurden für die Landeskirchen Gewinnverbände eingeführt, mit denen erstmals in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2020 das Ergebnis der Kasse verursachungsgerecht auf die einzelnen Landeskirchen geschlüsselt wird. Notwendig wurde dieser Schritt durch unterschiedliche Anpas- sungen der Besoldung und Versorgung bei den drei Landeskirchen. Jetzt hat jede Landeskirche die Flexibilität, Maßnahmen alleine umzu- setzen, ohne dass die Kosten oder Einsparungen daraus den anderen Landeskirchen aufgeschultert werden. Leider geht damit aber auch ein kleines Stück der Gemeinsamkeit verloren, welche die »Gemeinsame Versorgungskasse« bislang geprägt hat. Mit der Einführung einer erweiterten Finanzierung der Beihilfe- aufwendungen wurden weitere Weichen für die Zukunft gestellt. Ab 2020 werden neben den Versorgungssicherungsbeiträgen erhöhte Beihilfesicherungsbeiträge von der Kasse erhoben. Mit diesem von allen drei Landeskirchen mitgetragenen Beschluss wird mit dem Aufbau eines neuen Kapitalstocks begonnen, der das Ziel hat, zukünftige Beihilfeleistungen an Pensionäre zu decken. 2020 erlebte die Kasse ein spannendes Kapitalanlagejahr. Im Februar reagierten die Kapitalmärkte auf die einsetzende Coronapandemie schlagartig mit Kursverlusten, und das mit einer Geschwindigkeit, die in früheren Krisen nicht zu beobachten war. Ebenso überraschend ist im Rückblick die danach einsetzende und bis zum Jahresende anhaltende, starke Kurserholung. Für den Anlageerfolg der Kasse war und ist angesichts der weiter bestehenden Wertschwankungsrisiken der Umstand entscheidend, dass sie wegen ihres positiven Netto- mittelzuflusses ihre Kapitalanlagen langfristig halten und nicht zu Notverkäufen gezwungen werden kann. Wie anderswo hat die Pandemie auch den Verwaltungsbetrieb der Kasse kräftig durcheinander gerüttelt. Bis auf Weiteres gilt die Devise: Raus aus den Büros und – soweit technisch möglich – arbeiten im Homeoffice. Es ist nicht zuletzt der großen Einsatzbereitschaft und Flexibilität aller Mitarbeitenden und ihrer Vertretung geschuldet, dass die Kasse ihren Auftrag trotz der widrigen Umstände ohne größere Störungen erfüllen konnte. Für die vertrauensvolle und engagierte Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr danken wir allen Mitarbeitenden. 10
Wir können auch für das Jahr 2020 wieder ein positives Jahres- ergebnis vorlegen. Die Nettoverzinsung, die sowohl laufende Erträge als auch außerordentliche Gewinne und Verluste erfasst, wird für das Geschäftsjahr mit 3,80 % ausgewiesen, womit wir – vor allem in einem Krisenjahr – zufrieden sind. Den Ausblick sehen wir weniger optimistisch. Auch wegen der Langzeitwirkung der aktu- ellen Krise ist wohl über einen noch längeren Zeitraum hinweg mit einer Fortsetzung der Niedrigzinspolitik zu rechnen. Aus heutiger Sicht lassen sich keine Gründe erkennen, die in absehbarer Zeit zu spürbar höheren Zinsen führen könnten. In der Folge müssen wir fällige Zinspapiere zu quasi Nullzinsen wiederanlegen, was bei den Erträgen aus sicheren Zinstiteln zu einem weiteren Rückgang füh- ren wird. Um dem zunehmenden Druck auf die Vermögenserträge entgegenzuwirken, investiert die Kasse wie schon in den Vorjahren verstärkt in ertragsstärkere Substanzwerte, dazu gehören neben Aktienengagements zunehmend auch Anlagen in Private Equity- und Immobilienfonds. Hans-Rudolf von Campenhausen Dr. Wolfram Gerdes Vorstand Vorstand Hans-Rudolf von Campenhausen, Vorstand Leistung und Verwaltung (links) und Dr. Wolfram Gerdes, Vorstand Kapitalanlagen und Finanzen 11
Vorwort des Verwaltungsrates Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, in das begonnene Jahr 2021 fällt das 50-jährige Jubiläum der Gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte der drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe – ein Ereignis, das sowohl Rückschau als auch Ausblick beinhaltet: Rückschau zunächst auf ein Modell, das sich in diesem halben Jahrhundert vollständig bewährt hat. Die Gründung einer Versorgungskasse dreier zwar ähnlicher, aber auch unterschiedlicher Landeskirchen beginnt mit einem Vertrauensbeweis, auch einem Vertrauensvorschuss. Die Selbstverpflichtung, dafür zu sorgen, dass es eine gemeinsame Stelle gibt, an der Kapital gesammelt wird, um die Auskömmlichkeit der Pensionen für eine Zahl von Pfarrern und ihren Pfarrfrauen (nein, das ist kein Gender-Fauxpas, so war das damals) zu sichern, bedeutet vor allem die Bereitschaft, Risiken zu teilen. Kapitalrisiken waren damals, im Jahr 1971, noch nicht so im Blick: Bereits ein am Weltspartag eröffnetes Sparbuch ver- sprach attraktive Verzinsung ohne Risiko. Als größer wurde vielleicht das Risiko, eine Landeskirche könnte die anderen übervorteilen oder auch ausnutzen, angesehen. Diese Idee ist zuguns- ten der Betonung der Gemeinsamkeit verworfen worden – zu Recht, denn das Vertrauensversprechen gilt ungebrochen weiter. Auch als die Landeskirchen in den Jahren nach der Gründung einen regel- rechten Boom erlebten: Nicht nur die Mitgliederzahlen, auch die Zahl der Pfarrer und schließlich auch Pfarrerinnen, wuchsen über- proportional. Auch unter nun herrschenden Bedingungen, dass es Kapitalmarktrisiken gibt, Zinsen ohne Risiko nicht mehr zu haben sind, ertragreiches Sparen ohne Expertise nicht mehr möglich ist. Auch unter dem Anspruch, sich auf gemeinsame Kriterien nachhaltiger Kapitalanlage verständigen zu müssen – dieses auch gemeinsam zu wollen. All diese Erfahrungen zeigen, wie sinnvoll es war, die »Sparexpertise« in einer gemeinsamen Versorgungskasse zu bündeln: Die Ver- sorgungskasse ist nun bereits durch Krisen gegangen, die ohne ein sachkundiges Kapitalmanagement mit ausgewiesener Fachkunde nicht beherrschbar gewesen wären. Sie hat diese Krisen gemeistert, nicht trotz, sondern wegen eines gemeinsamen Verständnisses nachhaltiger Kapitalanlage. Auch das gemeinsam unterschiedlich sein dürfen hat sich bewährt und trägt durch: Es ist ein großes Zeichen in diesen Zeiten, dass die gemeinsame Freundschaft gegründet ist auf dem Glauben an die gemeinsame Kirche Jesu Christi, aber beim Geld nicht aufhört, sondern auch darin getragen wird. Auch in den nächsten 50 Jahren. 12
Warum sagen wir das in dieser Gewissheit? Die in den 80ern gewachsenen Kirchen schrumpfen, sie schrumpfen schneller als die Verpflichtungen, die die Kirchen gegenüber den Pfarrerinnen und Pfarrern als Dienstgeber eingegangen sind. Auch die finanziellen Möglichkeiten werden schrumpfen. Die Gründung der gemeinsamen Kasse zur Absicherung dieser Verpflichtungen war ein Akt geradezu prophetischer Weitsicht und Vernunft. Wir wissen das zu schätzen, weil wir mit den Instrumenten der modernen Versicherungsmathematik auch die Verpflichtungen der Kirchen in den nächsten Jahrzehnten zu schätzen wissen. Die Versorgungs- kasse ist dank der Anstrengungen in den letzten Jahren gut gerüstet, die Verpflichtungen der kleiner werdenden Kirchen zu erfüllen und Kirche vor Ort zu ermöglichen – in Lippe, in Westfalen und im Rheinland. Die Kasse hat Krisenfestigkeit und die Nachhaltigkeit der Idee bewiesen, dass das große Gemeinsame besser funktioniert als Alleingänge. Und das wird auch in den nächsten Jahrzehnten so sein. Daher die Gewissheit. Es grüßt Sie herzlich Ihr Bernd Baucks Vorsitzender des Verwaltungsrates 13
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Lagebericht Versorgungsgeschäft Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Risiken der künftigen Entwicklung Chancen der künftigen Entwicklung Prognosebericht 15
Lagebericht Versorgungsgeschäft Personenbezogenes Zum 31. Dezember 2020 wurden für insgesamt 3.801 (VJ: 3.927) Beitragssystem Personen Beiträge erhoben. Die Anzahl der Aktiven war gegen- über dem Vorjahr um 126 geringer. Abgänge von in den Ruhestand überführten oder im aktiven Dienst verstorbenen Personen sowie Entlassungen sind berücksichtigt. Daneben sind noch Freistellungs- fälle zu betrachten. Zugänge resultieren aus neu in den pfarramt- lichen Dienst übernommenen Personen und aus Berufungen in ein Kirchenbeamtenverhältnis. Die Zahl der angemeldeten Personen setzt sich wie folgt zusammen: 2020 2019 Veränderung Anteil je Landeskirche Anzahl Anzahl Anzahl % % Rheinland 1.977 2.058 –81 –3,9 52,0 Westfalen 1.662 1.702 –40 –2,4 43,6 Lippe 113 118 –5 –4,2 3,0 Ev.H. 47 47 0 0,0 1,3 UEK 2 2 0 0,0 0,1 Gesamt 3.801 3.927 –126 –3,2 * Pfarrerinnen und Pfarrer stellten mit 3.352 Personen den größten Anteil am Bestand. Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte waren mit 449 Personen gemeldet. 78,9 % der 3.801 Aktiven standen in ei- nem vollen Dienstverhältnis, 20,8 % in einem Teilzeitdienstverhältnis und 0,3 % befinden sich in Altersteildienst. Das Durchschnittsalter des Personenbestandes betrug 54,8 Jahre und steigt kontinuierlich an (54,6 Jahre in 2019, vor 5 Jahren noch 52,3 Jahre). Dabei waren die Männer mit 55,9 Jahren gegenüber den Frauen mit 53,2 Jahren im Schnitt etwas älter. Die nachfolgende Grafik zeigt die Altersstruktur der gemeldeten Personen: * Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungs- differenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. 16
Lagebericht Altersschichtung der aktiven Personen Alters- struktur 66 65 64 63 62 61 60 59 58 57 56 55 54 53 52 51 50 49 48 47 46 45 44 43 42 41 40 gesamt weiblich 39 38 37 gesamt männlich 36 35 34 33 32 31 30 29 28 27 26 25 24 Anzahl 23 Anzahl 22 200 150 100 50 0 0 50 100 150 200 Das Beitragssystem der Kasse beinhaltet drei Zahlungskomponenten: den personenbezogenen Beitrag als sogenannte versorgungs- bezogene Komponente für neue Anwartschaften, den Versorgungs- sicherungsbeitrag zur Schließung bestehender Versorgungslücken und die beihilfebezogene Komponente zur Deckung der laufenden Beihilfen an Versorgungsempfänger. Die versorgungsbezogene Komponente und der Versorgungssicherungsbeitrag bilden zusammen den Gesamtbetrag, der zu einem Kapitalaufbau führt. Die beihilfebezogene Komponente ist eine Umlage, die jährlich an die Beihilfeausgaben der Versorgungsempfänger angepasst wird. Im Berichtsjahr betrug der personenbezogene Beitrag für die versor- gungsbezogene Komponente 42 % für Pfarrerinnen und Pfarrer in der Besoldungsordnung A. Dabei wird mindestens die Endstufe A 13 als Beitragsbasis herangezogen. Für Pfarrerinnen und Pfarrer in einer Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung B sowie für Kirchen- beamtinnen und Kirchenbeamte betrug der Beitragssatz 49 %. Bei 17
Lagebericht Teilzeitbeschäftigung ist auf das Teilzeitentgelt abzustellen. Für Zugänge ab dem vollendeten 36. Lebensjahr werden gestaffelte altersabhängige Zuschläge erhoben. Für die beihilfebezogene Komponente beträgt der Beitragssatz im Geschäftsjahr 2020 15,0 % (VJ: 15,0 %). Ab dem 1. Januar 2020 leisteten die Landeskirchen erstmals indivi- duelle Zahlungen in Form eines Beihilfesicherungsbeitrags, dessen Höhe vom Verwaltungsrat festgesetzt wird und der Zustimmung der Kirchenleitung bedarf. Aktuell beträgt dieser 2 % der Kirchensteuer- einnahmen gemäß Perspektivischem Gutachten. Erstattungen von Erhält eine Landeskirche Versorgungsleistungen für ihre Versorgungs- Versorgungsleistungen empfänger von Dritten, so sind diese an die Kasse abzuführen, soweit aus deren Mitteln Versorgungsleistungen an die betroffenen Versor- gungsempfänger gezahlt werden. Erstattungen erfolgen im Wesent- lichen für die Bereiche Ostpfarrer/innen, Auslandspfarrer/innen und Militärpfarrer/innen. Versorgungsfälle Die Gesamtzahl der Versorgungsfälle ist im Jahr 2020 von 4.551 auf 4.635 angewachsen. Die genaue Gliederung der Versorgungsfälle zeigt die folgende Tabelle auf: 2020 2019 Veränderung Versorgungsart Anzahl Anzahl Anzahl % Ruhestand 3.294 3.201 93 2,9 Rheinland 1.725 1.672 53 Westfalen 1.466 1.424 42 Lippe 103 105 –2 Hinterbliebene 1.341 1.350 –9 –6,7 (einschl. Waisen) Rheinland 695 709 –14 Westfalen 600 597 3 Lippe 46 44 2 Gesamt 4.635 4.551 84 1,9 Neben diesen 4.635 Versorgungsfällen wurden noch 41 (VJ: 48) Erstattungsfälle abgerechnet. 18
Lagebericht Die durchschnittliche Laufzeit eines Versorgungsfalles in Jahren Laufzeit und Aufwendungen betrug: eines Versorgungsfalles 2020 2019 2018 Versorgungsart Jahre Jahre Jahre Ruhegehaltsempfänger/in 22,1 24,7 23,1 Hinterbliebene 13,4 16,6 17,1 (ohne Waisen) Die durchschnittliche Höhe der jährlichen Aufwendungen in € betrug: 2020 2019 2018 Versorgungsart € € € Ruhegehaltsempfänger/in 46.012 44.033 43.054 Hinterbliebene 26.375 25.753 24.639 (ohne Waisen) Das Durchschnittsalter bei Eintritt des Todesfalles betrug: Durchschnittsalter bei Eintritt des Todesfalles 2020 2019 2018 Versorgungsart Jahre Jahre Jahre Ruhegehaltsempfänger/in 83,1 83,5 83,2 Hinterbliebene 89,7 89,1 87,8 (ohne Waisen) Die Altersschichtung der Versorgungsempfänger zeigt die folgende Grafik auf. Sie verdeutlicht die hohe Lebenserwartung bei unseren Versorgungsempfängern. Das Durchschnittsalter aller Versorgungs- empfänger liegt bei 75,3 Jahren (VJ: 75,1 Jahre) und ist damit leicht angestiegen. 19
Lagebericht Altersschichtung der Versorgungsempfänger Alter in Jahren 101–110 96–100 91–95 86–90 81–85 76–80 71–75 66–70 61–65 gesamt weiblich 56–60 51–55 gesamt männlich 46–50 41–45 36–40 31–35 0–30 Anzahl Anzahl 700 600 500 400 300 200 100 0 0 100 200 300 400 500 600 700 Rentenerhöhung Zum 1. Juli 2020 wurden die Renten der gesetzlichen Renten- versicherungen durch Erhöhung des aktuellen Rentenwertes im Westen um 3,45 % angepasst. Anpassung der Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungs- Versorgungsbezüge bezüge 2019/2020/2021 des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im Juli 2019 vom Landtag verabschiedet. Die Landeskirchen haben dieses Anpassungsgesetz übernommen. Ab dem 1. Januar 2020 erfolgte gemäß der gesetzlichen Regelung die Erhöhung um 3,2 %. Für die Versorgungsberechtigten der UEK erfolgte unter Berücksich- tigung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 zum 1. März 2020 eine lineare Versorgungs- anpassung um 1,06 %. Für diejenigen Versorgungsberechtigten der EKiR, bei denen das Recht des Landes Rheinland-Pfalz Anwendung findet, erfolgte gemäß Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021 Rheinland-Pfalz ab dem 1. Januar 2020 eine Anpassung in Höhe von 3,2 % und zum 1. Juli 2020 nochmals eine Anpassung in Höhe von 2,0 %. 20
Lagebericht Der Bund und die Mehrzahl der Länder haben inzwischen die jähr- Sonderzahlung lich im Dezember als Einmalzahlung geleistete Sonderzahlung in die monatlichen Dienstbezüge integriert; dieses Vorgehen ist von der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche übernommen worden. Mit der 20. Änderung der Satzung wurde infolge der Einführung von Gewinnverbänden die jetzt nicht mehr notwendige Erstattung von Mehrleistungen (z. B. Sonderzahlungen einiger Landeskirchen für Versorgungsempfänger/innen) gestrichen. Die Ev. Kirche im Rheinland erstattet gemäß gesonderter Vereinbarung diese Leistungen in Höhe von 1.842 T€ für 2020 weiterhin. Seit dem 1. Januar 2011 sind wir als Zahlstelle von Versor- Kranken- und Pflegever- gungsbezügen verpflichtet, am elektronischen Meldeverfahren sicherung der Rentner (KVdR) zwischen Zahlstelle und Krankenkasse teilzunehmen. Im Rahmen des Beitragsabzugsverfahrens wurden für 380 (VJ: 381) Versorgungs- fälle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 1.608 T€ (VJ: 1.496 T€) abgeführt. In 189 (VJ: 205) Fällen wurden lediglich bei jeder Veränderung der Versorgungsbezüge maschinell Mel- dungen an die Krankenkasse zur Beitragsberechnung abgesetzt, da die betroffenen Versorgungsempfänger die Beiträge selbst zu entrichten haben. In einem Fall erfolgte ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenkasse. 21
Lagebericht Rechtsmittel Im Berichtsjahr 2020 wurden gegen Bescheide bzw. Zahlungen der Kasse 14 (VJ: 19) Rechtsbehelfe eingelegt. Davon richteten sich drei Widersprüche gegen Festsetzungen der Lan- deskirchen. Diese wurden den Landeskirchenämtern zur Entscheidung vorgelegt. In einem Fall wurde der Widerspruch zurückgenommen, die beiden anderen Fälle sind noch offen. Zwei Widersprüche richteten sich gegen die Höhe der laufenden Versorgungsbezüge. Beide wurden nach Aufklärung zurück- genommen. Drei Widersprüche entfielen auf Kürzungs- bzw. Anrechnungsbescheide der Versorgungskasse. Hiervon wurden zwei Widersprüche nach Aufklärung zurückgenommen, der dritte wurde dem Landeskirchenamt zur Entscheidung vorgelegt und ist noch offen. Sechs Widersprüche entfielen auf die Höhe der Versorgungsbezüge im Hinblick auf die amtsangemessene Alimentation. Diese ruhen bis zur höchstrichterlichen Entscheidung bzw. bis die Auswirkungen auf kirchenrechtliche Vorschriften vorliegen. Entwicklung des Zum 1. April 2020 hat die Ev. Kirche im Rheinland grundsätzliche Versorgungsrechts Änderungen am eigenen Ausführungsgesetz zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD (AG.BVG-EKD) vorgenommen, wel- ches bis dato für die drei Landeskirchen nahezu einheitlich war. Abweichend zu den beiden anderen Landeskirchen (Ev. Kirche von Westfalen, Lippische Landeskirche) gilt einerseits bei der Ev. Kirche im Rheinland wieder die Durchstufung von Pfarrer/innen nach A14 und die Besoldung und Versorgung erfolgt nach Tabellenwerten des Bundes. Hierbei ist eine Begrenzung auf 95 % des Bundeswertes durch- geführt worden mit der Maßgabe, dass mindestens die entsprechend zum gleichen Zeitpunkt gültigen NRW-Besoldungswerte gezahlt werden. Diese unterschiedliche Entwicklung wird bei den Kassen über Gewinnverbände verursachungsgerecht abgebildet. Beihilfen für Die Kasse zahlt Beihilfen an die Versorgungsempfänger in Krankheits-, Versorgungsempfänger Geburts-, Todes- und Pflegefällen, sofern diese von den zuständigen Landeskirchen für die Versorgungsempfänger aufgrund von gesetz- lichen Bestimmungen zu tragen oder zugesichert sind. Zum Jahres- ende 2020 waren 24 Mitarbeitende der Kasse in der Beihilfe beschäftigt. 22
Lagebericht Die Beihilfezahlungen erfolgen aufgrund von übereinstimmenden Beschlüssen der Landeskirchen seit dem 1. Januar 2005 aus Mitteln der Kasse. Die Kosten für die Beihilfen werden durch eine in den Beitragssatz integrierte beihilfebezogene Komponente durch die Landeskirchen finanziert. Dieser Satz betrug im Berichtsjahr 15,0 % (VJ: 15,0 %). Die durchschnittliche Beihilfezahlung für einen beihilfeberechtigten Versorgungsempfänger betrug nach Landeskirchen aufgeschlüsselt: Durchschnittliche je Antrag je Berechtigtem Beihilfezahlung € € Rheinland 1.233 (VJ 1.278) 8.697 (VJ 8.821) Westfalen 1.303 (VJ 1.350) 8.938 (VJ 9.295) Lippe 1.376 (VJ 1.548) 9.265 (VJ 10.056) Die Kasse ist auch für die Festsetzung und Zahlung der Beihilfen Beihilfen für der beihilfeberechtigten aktiven Mitarbeitenden der Ev. Kirche von andere Personen Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie für die Zahlung der Unfallfürsorgeleistungen nach BeamtVG zuständig. Die Beihilfe- und Verwaltungskosten für die 7.971 (VJ: 8.543) bearbeiteten Anträge wurden hier unmittelbar erstattet. Durchschnittlich wurde je Antrag eines aktiven Beihilfeberechtigten der Ev. Kirche von Westfalen 866 € (VJ: 889 €) und der Lippischen Landeskirche 1.747 € (VJ: 1.472 €) gezahlt. Im Jahr 2020 wurden 39.711 (VJ: 39.355) Bescheide erstellt. Die Beihilfenbearbeitung Bearbeitungszeit vom Antragseingang bis zur Erstellung der Bescheide lag im Jahresmittel bei durchschnittlich 7 Arbeitstagen. Widersprüche werden ebenfalls durch die Kasse bearbeitet. Gemäß der Beschlussfassungen der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche haben diese mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 (EKvW) und vom 1. Januar 2020 (Lippische Landeskirche) das Widerspruchs- und Klageverfahren auf die Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchen- beamte übertragen. Mit Beschluss vom 1. Juli 2020 hat auch die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) das Widerspruchsverfahren (nicht das Klageverfahren) auf die Kasse übertragen. 23
Lagebericht Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Konjunkturelle Entwicklung Die mit der COVID-Krise einhergehenden Restriktionen haben in 2020 zu einer globalen Rezession geführt. Der IWF schätzt den globalen Wirtschaftseinbruch auf rund –4,4 %. Dabei dürften die schnellen wirtschaftspolitischen Maßnahmen einen noch größeren Einbruch verhindert haben. Die europäische Wirtschaft sollte nach Schätzung des IWF im abgelaufenen Jahr um rund –8 % geschrumpft sein. Dabei zeigt sich Deutschland mit einem Rückgang von rund –6 % noch relativ widerstandsfähig. China hingegen dürfte mit einem Wachstum von rund 2 % eines der wenigen Länder sein, die gestärkt aus der Krise gehen. Rentenmärkte Zentralbanken und Staaten haben auf die COVID-Krise schnell und ent- schlossen mit extrem expansiver Geldpolitik reagiert. Entsprechend sind die Renditen für 10-jährige Bundesanleihen zum Jahresende auf –59 Basispunkte zurückgegangen. Nach einer massiven Auswei- tung der Risikoaufschläge im März fielen diese bis zum Jahresende noch unter den Vorjahresstand zurück. So sind etwa die Risikoauf- schläge für kreditrisikobehaftete BBB-Anleihen im Jahresvergleich um 20 Basispunkte auf 98 Basispunkte (ein Basispunkt entspricht einem Hundertstel eines Prozentpunkts) zurückgegangen. Aktienmärkte Die Ausweitung des zunächst lokal auf China begrenzten Aus- bruchs des Coronavirus zu einer globalen Pandemie hat im März zu Einbrüchen an den Aktienmärkten von bis zu 30 % geführt. Gestützt durch die expansiven wirtschaftspolitischen Maßnahmen konnten sich die Aktienmärkte bis Jahresende jedoch weitgehend erholen und auf internationaler Ebene im Jahresvergleich sogar zulegen. Allerdings hing die Erholung der europäischen Aktienmärkte den internationalen Aktienmärkten hinterher. Der Eurostoxx 50 verzeichnete zum Jahres- ende einen Verlust von –5,5 %. Devisenmärkte An den Devisenmärkten führten die im relativen Vergleich stärkeren fiskalpolitischen Maßnahmen der Vereinigten Staaten zu einer deut- lichen Aufwertung des Euro von 8,9 % auf Jahresbasis. 24
Lagebericht Entwicklung am Kapitalmarkt Veränderung 31.12.2020 31.12.2019 absolut % Bund Future in Punkten 177,64 170,49 7,1 4,2 10-jährige Bund in Prozent –0,59 –0,17 –0,42 –247,1 10-jährige Pfandbriefe in Prozent –0,23 0,22 –0,44 –203,3 Spread EUCred AAA - Bund in Basispunkten 13 18 –5 –27,8 Spread EUCred BBB - Bund in Basispunkten 98 118 –20 –16,9 EUR Rentenmarkt in Punkten 275 265 10 3,8 Dax in Punkten 13.719 13.249 470 3,5 V-Dax in Punkten 22,8 13,8 9 65,1 EuroStoxx 50 in Punkten 3.553 3.745 –193 –5,1 DJ Industrial Index in Punkten 30.606 28.538 2.068 7,2 S&P 500 in Punkten 3.756 3.231 525 16,3 Nikkei 225 in Punkten 27.444 23.657 3.788 16,0 MSCI Welt (EUR) in Punkten 335 315 20 6,3 MSCI Emerging Markets (EUR) in Punkten 479 441 38 8,5 Euro in US-Dollar 1,22 1,12 0,10 8,9 Euro in Yen 126,18 121,77 4,41 3,6 Brent Oil in US-Dollar 51,80 66,00 –14,20 –21,5 25
Lagebericht Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Finanz- und Ertragslage der Kasse ist im Berichtsjahr von einem leicht gestiegenen Kapitalanlageergebnis, deutlich geringeren zusätzlichen Versorgungssicherungsbeiträgen und einer Aufstockung der Deckungsrückstellung – diese jedoch ohne signifikante Sonder- faktoren – gekennzeichnet. Die gegenüber dem Vorjahr verringerte aber weiterhin auf dem Niveau der notwendigen Ertragsziele liegende Nettoverzinsung sowie die geringere Erhöhung der Deckungsrück- stellung wirkten sich positiv auf den Jahresabschluss aus. In der Summe ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 42.310 T€. Damit wird der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um denselben Betrag reduziert. Sofern es um die Auswirkung auf die Ertragslage der Kasse geht, spielt der Einfluss der Coronakrise am Ende des Geschäftsjahres eine untergeordnete Rolle. Vermögenslage Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen stiegen auch in 2020 weiter an. Die Buchwerte erhöhten sich um 147.437 T€ oder 3,9 % auf 3.881.574 T€ (VJ: 3.734.138 T€). Insgesamt waren für die Kapitalanlagen Zugänge in Höhe von 381.022 T€, Zuschreibungen in Höhe von 781 T€, Abgänge in Höhe von 228.474 T€ und Abschreibungen in Höhe von 5.892 T€ zu verzeichnen. Die Neuanlagen wurden schwerpunkt- mäßig in Investmentanteile (265.466 T€) und Inhaberschuld- verschreibungen (60.480 T€) investiert. Bei den Investmentanteilen entfallen 71.836 T€ auf den Bereich Private Equity. Versicherungstechnische Die Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2020 wurde auf Basis Rückstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens bewertet und beläuft sich auf 5.416.187 T€. Gegenüber dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 erhöhte sich die Deckungsrückstellung um 90.326 T€. Wie in jedem Jahr verändert sich die Rückstellung planmäßig durch die Zuführung der rechnungsmäßigen Zinsen, durch wachsende Anwartschaften der Aktiven, durch die Leistung von Versorgungsaufwendungen und den Abgang von Versorgungsverpflichtungen. Als Sonderfaktoren für die Deckungs- rückstellung sind in diesem Jahr die Auflösung der Minderdynamik für die Besoldungsanpassungen der Jahre 2020/2021/2022 gegenüber der planmäßigen Annahme zu nennen sowie die Veränderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Evangelischen Kirche im Rheinland. Im Saldo entfällt auf diese Effekte eine Erhöhung der Deckungsrückstellung um 31.407 T€. 26
Lagebericht Finanzlage Insgesamt schließt das Jahr 2020 mit einem Jahresüberschuss von Nicht durch Eigenkapital 42.310 T€ ab. Mit diesem Ergebnis reduziert sich der Fehlbetrag im gedeckter Fehlbetrag Berichtsjahr in gleicher Höhe. Zum Bilanzstichtag beläuft sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag, der auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen ist, auf 1.575.577 T€ (VJ: 1.617.888 T€). Durch die Reduktion des Fehlbetrags steigt der Deckungsgrad, der das Verhält- nis zwischen Kapitalanlagen und lfd. Guthaben bei Kreditinstituten einerseits und der Deckungsrückstellung andererseits darstellt, von 69,6 % im Vorjahr auf 70,9 % im Jahr 2020. Ertragslage Die Beiträge aus dem Versorgungsgeschäft betragen für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt 235.867 T€ und sind damit im Vergleich zum Vorjahr um 158.509 T€ deutlich geringer ausgefallen. Maßgeblich für den Rückgang ist die im Vergleich zum Vorjahr wesentlich geringere Vereinnahmung von Versorgungssicherungs- beiträgen (–61.387 T€) und zusätzlichen Versorgungssicherungs- beiträgen (–98.364 T€) durch die Landeskirchen. Dabei hat die Evangelische Kirche im Rheinland erstmalig von einer neuen Satzungs- regelung Gebrauch gemacht. Diese gestattet eine Umwidmung von Versorgungssicherungsbeiträgen in sogenannte Beihilfesicherungs- beiträge, sofern bei der Deckung der Versorgungsverpflichtungen bereits ein Deckungsgrad von mindestens 70 % erreicht ist. Mit den so umgewidmeten Beihilfesicherungsbeiträgen werden in einem separaten Konto ergebnisneutral Mittel angesammelt, die Teil eines Finanzierungsplans für künftige Beihilfelasten sind. Als planmäßige Beitragskomponenten flossen im aktuellen Geschäftsjahr 150.960 T€ an personenbezogenen Beiträgen, 44.432 T€ an Versorgungs- sicherungsbeiträgen und 6.644 T€ an Erstattungen zu. Die Aufwendungen für Versorgungsfälle beliefen sich auf 198.152 T€ (VJ: 190.561 T€). Damit waren sie um 7.591 T€ oder 4,0 % höher als im Vorjahr. Der Anstieg der Aufwendungen geht im Wesentlichen auf die Erhöhung der Versorgungsbezüge und eine um 84 Personen angestiegene Zahl von Versorgungsfällen zurück. Im Jahr 2020 sind 40.727 T€ (VJ: 40.467 T€) an Beihilfen gezahlt worden. Gegenüber dem Vorjahr sind das Mehraufwendungen von 260 T€ oder 0,6 %. Anders als in den Vorjahren ist es im Geschäfts- jahr zu keiner signifikanten Kostensteigerung gekommen, was an einem wohl pandemiebedingten Rückgang von Aufwendungen für Operationen oder Rehamaßnahmen liegt. 27
Lagebericht Das Ergebnis aus dem Kapitalanlagegeschäft fiel mit 144.830 T€ (VJ: 139.526 T€) um 5.304 T€ oder 3,8 % höher aus. Die gestiege- nen Aufwendungen für Kapitalanlagen konnten durch höhere Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen mehr als kompensiert werden. Daneben wurden wie in den Vorjahren Bewertungsreserven aus Fondsausschüttungen realisiert. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen liegt mit 3,80 % unter dem Vorjahresniveau von 3,89 %. Ebenso ist die laufende Durchschnitts- verzinsung auf 3,33 % (VJ: 3,56 %) gesunken. Die trotz höherer Erträge niedrigere Verzinsung zeigt an, dass das Gesamtvolumen der Kapitalanlagen stärker zugenommen hat als die Erträge. Außerdem spiegelt sich hierin auch die weiter andauernde Niedrigzinsphase wider, infolge derer Neuanlagen im Zinsbereich deutlich weniger ertragreich sind als die jetzt fällig werdenden Papiere und somit die Ertragskraft des Gesamtvermögens zunehmend verwässert wird. Jahresergebnis Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss von 42.310 T€ (VJ: 80.644 T€) erzielt. Der Rückgang des Überschusses ist im Wesentlichen auf die erstmalige ertragsmindernde Umwidmung von Versorgungssicherungsbeiträgen in Beihilfesicherungsbeiträge sowie den deutlich geringeren Zufluss von außerplanmäßigen, zusätzlichen Versorgungssicherungsbeiträgen zurückzuführen. Darstellung der Gewinnverbände Durch die Entscheidung der Evangelischen Kirche im Rheinland, ab April 2020 ein anderes Besoldungsrecht anzuwenden, wenden die drei der Kasse angeschlossenen Landeskirchen zukünftig kein einheitliches Leistungsrecht mehr an. Um eine verursachungsgerechte Finanzierung der beteiligten Landeskirchen zu gewährleisten, wurde mit der 20. Satzungsänderung im Jahr 2020 die Einführung von getrennten Gewinnverbänden für die drei Landeskirchen beschlossen. Zu diesem Zweck wird gemäß § 25 der Satzung das versicherungs- technische Ergebnis der jeweiligen Landeskirche ermittelt und in dem bestehenden Verrechnungskonto geführt, das sich jährlich nachschüssig mit der Nettoverzinsung des betreffenden Geschäfts- jahres verzinst. Das um die versicherungstechnischen Ergebnisse der Landeskirchen verminderte Jahresergebnis der VKPB wird diesen jährlich nach dem jeweiligen Anteil an der gesamten Deckungsrück- stellung des Vorjahres zugerechnet. 28
Lagebericht EKiR EKvW LLK VKPB Verrechnungskonto 351.597 T€ 135.419 T€ 0 T€ 487.016 T€ Vorjahresende Personenbezogene Beiträge 85.574 T€ 67.692 T€ 4.578 T€ 157.844 T€ Versorgungssicherungsbeitrag 0 T€ 41.163 T€ 3.269 T€ 44.432 T€ Zusätzlicher VSB 30.831 T€ 0 T€ 3.000 T€ 33.831 T€ Aufwendungen für Versorgungsfälle 126.541 T€ 104.151 T€ 8.427 T€ 239.120 T€ Veränderung der DR 74.960 T€ 15.935 T€ –569 T€ 90.326 T€ Rechnungsmäßige Verzinsung der DR 107.029 T€ 91.476 T€ 6.540 T€ 205.046 T€ Verzinsung des Verrechnungskontos 14.131 T€ 5.146 T€ 97 T€ 19.374 T€ Versicherungstechnisches Ergebnis 36.065 T€ 85.390 T€ 9.626 T€ 131.081 T€ Verrechnungskonto 387.662 T€ 220.809 T€ 9.626 T€ 618.097 T€ Jahresende Prozentualer Anteil an Deckungs- 52,20 % 44,61 % 3,19 % 100,00 % rückstellung (DR) Vorjahr Deckungsrückstellung Jahresende 2.854.938 T€ 2.391.945 T€ 169.303 T€ 5.416.187 T€ Jahresergebnis –10.271 T€ 45.787 T€ 6.795 T€ 42.311 T€ Fehlbetrag Vorjahresende 717.857 T€ 836.774 T€ 63.257 T€ 1.617.888 T€ Fehlbetrag Jahresende 728.128 T€ 790.987 T€ 56.462 T€ 1.575.577 T€ Kapitaldeckungsgrad (hier: 1-Fehlbetrag/ 74,5 % 66,9 % 66,7 % 70,9 % Deckungsrückstellung) 29
Lagebericht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personalstand Die Kasse wird von zwei Vorständen geleitet. Am Jahresende hat die Kasse folgenden Personalstand: Beamte 0 vollbeschäftigte Angestellte 59 teilzeitbeschäftigte Angestellte 13 Auszubildende 1 Gesamt 73 Bei Umrechnung der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in Vollzeit- äquivalente ergibt sich ein Personalstand von 67,8 (VJ: 65,1). Daneben sind in der Grundstücksverwaltung 3 (VJ: 4) hauptamtliche und 25 (VJ: 23) nebenamtliche Hausmeisterinnen und Hausmeister eingesetzt. Der Anteil der weiblichen Mitarbeitenden in der Verwaltung beträgt 61,6 % (VJ: 61,4 %). Das Durchschnittsalter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung betrug bei den Frauen 44,8 (VJ: 44,2) Jahre und bei den Männern 49,1 (VJ: 48,4) Jahre. Aus- und Fortbildung Es fanden tageweise Lehrgänge und Weiterbildungen in den Bereichen IT, Beihilfen, Justiziariat, Vermögensverwaltung, Controlling/Risikomanagement, Innenrevision, Personalverwaltung, Mitarbeitervertretungsrecht und Datenschutz statt. Zwei Mitar- beitende haben an einem Qualifizierungsprogramm für Führungs- kräftenachwuchs teilgenommen, welches die VKPB und die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen gemeinsam mit der Haufe-Akademie aufgelegt haben. 30
Lagebericht Risiken der künftigen Entwicklung Im Folgenden werden Entwicklungen dargestellt, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kasse haben können. Der Risikobericht wird nach den Kriterien des Deutschen Rechnungslegungs-Standards Nr. 20 Anlage 2 für Versicherungs- unternehmen (DRS 20 Anl. 2) gegliedert. Organisatorischer Aufbau und Ablauf Die Abteilung Unternehmensplanung/Controlling misst, analysiert, steuert und bewertet die Risiken der Aktiv- und Passivseite zentral, ist zuständig für das Kapitalanlage- und Risikocontrolling und verantwortlich für die Aktiv-Passiv-Steuerung. Die Interne Revision fungiert als unabhängige Kontrollinstanz, prüft nach einem risikoorientierten Prüfungsplan die Arbeit in allen Fach- bereichen und unterbreitet bei Bedarf Verbesserungsvorschläge für die Aufbau- und Ablauforganisation. Beide Abteilungen sind fachlich dem Vorstand Kapitalanlagen und Finanzen unterstellt und berichten an den Gesamtvorstand. Die Berichte der Internen Revision werden zudem an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats übersendet. Biometrische Risiken Versicherungstechnische Die Übernahme von versicherungstechnischen Risiken ist wesent- Risiken licher Geschäftsbestandteil der Versorgungskasse. Die Versorgung basiert auf einer Leistungszusage. Zur Finanzierung erhebt die Versorgungskasse Beiträge von den Landeskirchen, welche unter bestimmten Voraussetzungen nach den geltenden Satzungs- vorschriften angepasst werden können. Im Jahresabschluss erfolgt die Bewertung der Deckungsrückstellung für die Bilanz mit den Sterbetafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Der Hauptteil des sogenannten biometrischen Risikos liegt in einer über Erwartung liegenden Zunahme der Lebenserwartung im Versichertenkollektiv begründet, da sich eine Verlängerung der Bezugszeiten für Versor- gungsleistungen erhöhend auf die notwendige Kapitalausstattung der Kasse auswirkt. Diesem Risiko wird dadurch Rechnung getra- gen, dass bei der Kalkulation der Sterblichkeiten die verwendeten Richttafeln 2005 G zusätzlich mit einer Generationenverschiebung um 20 Jahre und einer Sterblichkeitsreduzierung auf 90 % für männliche Versorgungsempfänger adjustiert werden. 31
Lagebericht Im versicherungsmathematischen Gutachten wird jährlich die Ange- messenheit der verwendeten Sterblichkeitsannahmen überprüft. Für das Jahr 2020 wurde hier festgestellt, dass die biometrischen Rech- nungsgrundlagen weiter hinreichend vorsichtig und angemessen sind. Eine Reduktion der Sterblichkeit um 20 % hätte basierend auf den aktuellen Rechnungsgrundlagen (Deckungsrückstellung von 5.416.187 T€) eine Nachreservierung in Höhe von 330.387 T€ (6,1 %) zur Folge. Versicherungstechnische Rückstellungen Die versicherungstechnischen Rückstellungen mit Berücksichtigung der versicherungstechnischen Risiken werden jährlich durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt und die Angemessenheit bzw. Auskömmlichkeit der Reserven sowie deren ordnungsgemäße Ermittlung überprüft. Darüber hinaus hat die Kasse weitere Instrumentarien implementiert, um die versicherungstechnischen Rückstellungen zu bewerten und deren Entwicklung zu überwachen. Zinsrisiko Die Berechnung der Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2020 erfolgt mittels eines Rechnungszinses von 3,85 %. Unter Zugrunde- legung des aktuellen Beitragsniveaus und der biometrischen Rahmenbedingungen ist zur Finanzierung der Leistungsverpflichtung langfristig ein Kapitalanlagenertrag in dieser Höhe erforderlich. Eine anhaltende Unterschreitung dieser Zielverzinsung stellt ein wesentliches Risiko dar. Bei einer langfristigen Unterschreitung der Zielverzinsung würde der bestehende Fehlbetrag langsamer zurückgeführt als geplant oder könnte sogar ansteigen. Dies würde den Zeitraum verlängern, über den Versorgungssicherungsbeiträge erforderlich sind, oder zu einer Erhöhung der Beiträge führen. Ziel der Kasse ist, die Kapitalanlagen so zu steuern, dass die Notwendigkeit weiterer Anpassungen (z. B. Sanierungsmaßnahmen) minimiert wird. Wesentlich hierfür ist eine Ausrichtung der Anlagepolitik auf langfristig auskömmliche Erträge. Nach 3,89 % im Vorjahr liegt die erzielte Nettoverzinsung im Jahr 2020 mit 3,80 % leicht unter dem für die Bewertung der Deckungs- rückstellung angesetzten Rechnungszins von 3,85 %. Zur Stützung und Stabilisierung der angestrebten Verzinsung kann auch die Realisierung von Bewertungsreserven genutzt werden. Dies war im Geschäftsjahr in geringem Umfang der Fall. 32
Lagebericht Kapitalanlagen Risiken aus Kapitalanlagen Die Risiken setzen sich überwiegend aus Markt-, Bonitäts- und Liquiditätsrisiko zusammen. Nach § 9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung ist das Anlagerisiko nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verteilen. Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung befolgt die Kasse die versicherungsaufsichtsrechtlichen Rundschreiben der BaFin. Interne Richtlinien und Anlagevorschriften für die unterschiedlichen Anlageklassen präzisieren die externen Grundsätze der Kapitalanlage. Angelegt wird das Vermögen hauptsächlich in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Immobilien, Realkrediten und Beteiligungen. Die den Anlagen inhärenten Risiken werden regelmäßig untersucht und von den für die Anlageklassen verantwortlichen Personen berück- sichtigt. Separate Überwachungsroutinen und -kontrollen und die durchgehende Einhaltung eines 4-Augen-Prinzips werden durch die von den Anlegern organisatorisch getrennte Abteilung UPC gewährleistet. Aktienmarktrisiko Auf Basis stochastischer Simulationen wird das strategische Kapitalanlageportfolio auf die versicherungstechnischen Erforder- nisse der Kasse abgestimmt. Unter Berücksichtigung der zu erzielenden Zinsanforderung ergibt sich hieraus die Empfehlung einer langfristigen Aktien-/Beteiligungsquote von ca. 40 %. Zum Jahresende 2020 hält die Kasse auf Zeitwertbasis insgesamt 38,3 % ihres Vermögens in Aktien, sonstigen nicht festverzinslichen Anla- gen und Beteiligungen. Dabei werden Aktien nicht direkt, sondern über Spezialfonds gehalten. Der hohe Aktienanteil birgt das Risiko, dass das Risikobudget bei einem starken Aktienkursverfall aufge- braucht wird. Abschreibungen können die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung belasten. Für die Risikobeurteilung der VKPB ist zu berücksichtigen, dass wegen der Struktur ihrer Beitragsein- nahmen und Leistungsverpflichtungen über viele Jahre hinweg ein Liquiditätsüberschuss aus der Versicherungstechnik gesichert ist. Folglich kann sie die Versorgungsleistungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg erbringen, ohne dafür Kapitalanlagen ver- äußern zu müssen. Das Risiko von negativen Auswirkungen infolge von Wertschwankungen des Aktienportefeuilles auf das Geschäfts- ergebnis wird dadurch reduziert. Dennoch sind kurzfristige Kapital- marktschwankungen infolge von Krisen wie der aktuellen, durch das Coronavirus ausgelösten Pandemie weiterhin nicht ausgeschlossen. 33
Lagebericht Der DRS 20 Anl. 2 sieht als Pflichtangabe für den Bereich Aktien einen wesentlichen simulierten Kursverlust auf den Zeitwert der Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere vor. Nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen eines 20%igen Kurswertverlustes auf den Zeitwert. Stresstest Aktienbestände, nicht festverzinsliche Wert- in Mio. € in % der KA papiere und Beteiligungen Zeitwert 1.680 38,3 Wertverlust durch 20%igen 336 7,7 Kursverfall Zeitwert nach Wertverlust 1.344 30,6 Zinsänderungsrisiken Die Kasse hat zum 31. Dezember 2020 51,1 % ihres Vermögens auf Zeitwertbasis in Zinstiteln investiert. Die Kasse hält auf Basis von Zeitwerten 32,6 % festverzinsliche Wertpapiere und Ausleihungen im Direktbestand und 18,5 % innerhalb eines Dach-Masterfonds. Für den Fall deutlich ansteigender Zinsen ist die Kasse kurzfristig nicht uner- heblichen Marktwertverlusten bei Zinstiteln ausgesetzt, die sich in einer Reduktion von Bewertungsreserven bis hin zu erforderlichen Abschreibungen auf den Nominalwert auswirken können. Auf der anderen Seite haben die Wiederanlagezinsen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Geschäftsentwicklung der Kasse. Sollten die Zinsen auf dem gegenwärtig niedrigen Niveau bleiben, können neu zufließende Mittel und die Wiederanlage auslaufender Wertpapiere nur zu niedri- geren Zinssätzen als in der Vergangenheit angelegt werden. In diesem Szenario sinkt die Durchschnittsverzinsung im Bestand kontinuierlich. Eine simulierte Änderung des Zinsniveaus um einen Prozentpunkt verändert den Zeitwert der festverzinslichen Wertpapiere und Ausleihungen näherungsweise gemäß nachfolgender Tabelle: 34
Lagebericht Stresstest Zinsträgerbestand in Mio. € in % der KA Zeitwert 2.243 51,1 Zeitwertverlust durch 140 3,2 Zinsanstieg um 1 %-Punkt Zeitwert nach Wertverlust 2.103 47,9 Zeitwertzuwachs durch 140 3,2 Zinsabfall um 1 %-Punkt Zeitwert nach Wertzuwachs 2.383 54,3 Bei langfristiger Betrachtung ist ein Zinsanstieg trotz der damit ein- hergehenden Zeitwertverluste wünschenswert. Langfristig niedrige Zinserträge verursachen auf Dauer deutlich höhere Belastungen. Währungsrisiko Währungsrisiken sind Folge von Wechselkursschwankungen, die zu Zeitwertverlusten führen können. Da alle Verpflichtungen in Euro zu leisten sind, wird das Kapital zur Begrenzung von Währungsrisiken überwiegend in Euro angelegt. Der Zeitwert der Anlagen in Fremd- währungen beträgt umgerechnet 1.275 Mio. € und macht 26,6 % des Gesamtbestandes aus. Ein Wertverlust von 25 % (319 Mio. €) in allen gehaltenen Fremdwährungen würde das Volumen der Fremdwährungsanlagen auf 956 Mio. € sinken lassen. Ein Limit- system für ungesicherte Fremdwährungen ist Teil des Monatsberichts an den Vorstand. Immobilienrisiko Aus Gründen der Mischung und Streuung sowie der Generierung von relativ stabilen und teilweise inflationsgeschützten Erträgen gehören Immobilien zum Anlageuniversum der Kasse. Die gesamte Immobilienanlage teilt sich in den Immobiliendirektbestand und die Immobilienfonds auf. Der Zeitwert des Immobilienbestandes der VKPB beträgt 436 Mio. € und macht 9,9 % des Gesamtbestandes aus. Risiken ergeben sich aus der Möglichkeit negativer Marktwert- veränderungen, höherer Kosten durch vermehrten Aufwand für Instandhaltung sowie sinkender Mieterträge etwa in Folge zunehmender Leerstände. Die VKPB begegnet diesen Risiken im Direktbestand vor allem durch die Fokussierung auf Wohnimmobilien mit stabilen Erträgen und geringen Leerstandsquoten. Im Gegenzug wird der Anteil an gewerblich genutzten Immobilien, wo Mieterträge tendenziell stärker schwanken, auf mehrere Immobilienfonds mit unterschiedlichen Teilstrategien und geografischen Schwerpunkten gestreut. 35
Lagebericht Bonitätsrisiko Das Bonitätsrisiko umfasst das Risiko eines (Teil-)Ausfalls der Zahlungs- verpflichtung eines Schuldners. Festverzinsliche Wertpapiere und sonstige Ausleihungen sind wie andere Kapitalanlagen auch diesem Risiko ausgesetzt. Die VKPB begegnet diesen Risiken durch eine geziel- te Steuerung der Verteilung der gesamten festverzinslichen Anlage auf Ratingklassen, wobei zur Ermittlung auf Ratings internationaler Agenturen zurückgegriffen und eine eigene Klassifizierung vorgenom- men wird. Zur Risikostreuung werden die Gesamtengagements pro Einzelemittent begrenzt, laufend überwacht und monatlich berichtet. Die Kasse hält auf Zeitwertbasis 88,8 % ihrer Zinspapiere im Invest- ment Grade Bereich. Das macht 44,9 % der gesamten Kapitalanlagen aus. Die folgenden Tabellen zeigen die Verteilung der Kapitalanlagen auf die externen Ratingklassen sowie auf die Schuldnergruppen bzw. Art der Emittenten. Verteilung nach externen Ratingklassen Bonität nach Ratingklassen in Mio. € in % der KA Investment Grade (AAA-BBB) 1.972 44,9 Non Investment Grade (BB-B) 216 4,9 Non Investment Grade (CCC-D) 3 0,1 Not rated 30 0,7 Gesamt 2.221 50,6 Darstellung nach Schuldnergruppen bzw. Art der Emittenten Übersicht Schuldnergruppen in Mio. € in % der KA Staatsanleihen 300 6,8 staatsnahe/staatlich garantierte Zinsträger 676 15,4 verbriefte/gesicherte Zinsträger 254 5,8 Unternehmensanleihen 991 22,6 Gesamt 2.221 50,6 36
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