Geschäftsbericht 2020 - Altersversorgung im Blick .

Die Seite wird erstellt Alicia Heine
 
WEITER LESEN
Geschäftsbericht 2020 - Altersversorgung im Blick .
Geschäftsbericht
                   2020

Altersversorgung
   im Blick .
Geschäftsbericht 2020 - Altersversorgung im Blick .
Gemeinsame Versorgungskasse
für Pfarrer und Kirchenbeamte
der Evangelischen Kirche im Rheinland,
der Evangelischen Kirche von Westfalen
und der Lippischen Landeskirche

Anstalt des öffentlichen Rechts

Schwanenwall 11
44135 Dortmund

Postfach 10 41 62
44041 Dortmund

Telefon: 0231 5776 - 0
Telefax: 0231 5776 - 404

info@vkpb-dortmund.de
www.vkpb-dortmund.de
Geschäftsbericht 2020 - Altersversorgung im Blick .
2
Geschäftsbericht 2020 - Altersversorgung im Blick .
Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen                                            5
   Rechtsverhältnisse und Aufgaben                               6
   Änderung der Satzung                                          6

Das Geschäftsjahr 2020 auf einen Blick                        9
   Vorwort des Vorstandes                                    10
   Vorwort des Verwaltungsrates                              12

Lagebericht                                                  15
   Versorgungsgeschäft                                       16
   Gesamtwirtschaftliche Entwicklung                         24
   Vermögens-, Finanz- und Ertragslage                       26
   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter                          30
   Risiken der künftigen Entwicklung                         31
   Chancen der künftigen Entwicklung                         39
   Prognosebericht                                           40

Nachhaltigkeit                                               43

Compliance                                                   45

Jahresabschluss                                              47
   Bilanz zum 31. Dezember 2020                              48
   Gewinn- und Verlustrechnung                               50

Anhang                                                       51
  Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss   52
  Erläuterungen zur Bilanz                                   56
  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung              63
  Organe                                                     66

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers        68

                                                             3
4
Rechtliche Grundlagen
Rechtsverhältnisse und Aufgaben
Änderung der Satzung

                                  5
Rechtliche Grundlagen

                        Rechtsverhältnisse und Aufgaben

                        Die Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchen-
                        beamte der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen
                        Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche ist durch
                        die Notverordnungen dieser Landeskirchen vom 26. August, 7. und
                        10. Oktober 1971 errichtet worden. Allerdings hat die Kasse ihre
                        Tätigkeit mit der Konstituierung des geschäftsführenden Ausschusses
                        bereits am 4. Mai 1970 aufgenommen.

                        Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat mit Gesetz vom
                        16. Juli 1971 (GV. NW. 1971 S. 194) der Gemeinsamen Versorgungs-
                        kasse für Pfarrer und Kirchenbeamte die Rechte einer Anstalt des
                        öffentlichen Rechts verliehen. Sitz der Kasse ist Dortmund.

                        Die Versorgungskasse unterliegt der Aufsicht der Leitungen der
                        Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), der Evangelischen Kirche
                        von Westfalen (EKvW) und der Lippischen Landeskirche (LLK). Die
                        Kasse unterliegt nicht der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichts-
                        gesetz.

                        Aufgabe der Kasse ist es, die Erfüllung der Versorgungsan-
                        sprüche zu sichern, die Pfarrerinnen, Pfarrern, Predigerinnen,
                        Predigern, Pastorinnen und Pastoren im Hilfsdienst, Kirchen-
                        beamtinnen und Kirchenbeamten sowie deren Hinterbliebenen
                        kraft Gesetzes oder aufgrund besonderer, nach Maßgabe des
                        kirchlichen Versorgungsrechts getroffener Vereinbarungen gegen
                        die Landeskirchen zustehen. Zu den Versorgungsansprüchen
                        in diesem Sinne gehört auch der Anspruch auf Beihilfen in
                        Krankheits-, Geburts- und Todesfällen.

                        Die Kasse ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunale und
                        kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V.

                        Maßgebend ist die Satzung der Kasse vom 1. Januar 1972 unter
                        Berücksichtigung der 1. bis 20. Änderung.

                        Änderung der Satzung

                        Der Schwerpunkt der 20. Satzungsänderung ist die Einführung von
                        Gewinnverbänden und einer verbindlichen Beihilfefinanzierung durch
                        Rücklagen.

                        Aufgrund von Veränderungen bei der Besoldung und der Versorgung
                        der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und
                        Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) ist
                        die bis dato bestehende Einheitlichkeit im Leistungsrecht zukünftig
                        nicht mehr gegeben. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat

 6
Rechtliche Grundlagen

schon 2019 beschlossen, dass für die drei Landeskirchen Gewinnver-
bände eingeführt werden. Die Gewinnverbände ermöglichen die ver-
ursachungsgerechte Zuordnung von Beiträgen und Leistungen bei
gleichzeitiger Nutzung der Vorteile einer gemeinsamen Kapitalanlage.

Derzeit wird die Beihilfe der Versorgungsempfänger über eine
Beihilfeumlage finanziert; eine Kapitalbildung für zukünftige
Beihilfeaufwendungen war bis dato auf freiwilliger Basis möglich.
Die nunmehr verpflichtende Beihilfesicherung wurde so konzipiert,
dass der Gesamtaufwand für die Versorgungssicherung und die
Beihilfesicherung in Prozent der Kirchensteuer möglichst konstant
bleibt. Die Einführung der Beihilfesicherung erfolgt in zwei Phasen.

In Phase 1 (seit 1. Januar 2020) haben noch nicht alle drei Landes-
kirchen den Referenzdeckungsgrad von 70 % ihrer Versorgungsver-
pflichtungen erreicht; hier wird zum bisherigen Finanzierungssystem
bestehend aus dem Versorgungssicherungsbeitrag und personen-
bezogenen Beiträgen zusätzlich ein Beihilfesicherungsbeitrag erhoben.
Dessen Höhe wird vom Verwaltungsrat der Kasse festgesetzt und
bedarf der Zustimmung der Kirchenleitungen. Er beträgt aktuell 2 %
des geplanten Kirchensteueraufkommens. Die bisher geleisteten
freiwilligen Beihilfesicherungsbeiträge werden in das Verrechnungs-
konto zum Beihilfesicherungsbeitrag überführt. Erreicht eine
Landeskirche den Referenzdeckungsgrad vorzeitig, können die
Versorgungssicherungsbeiträge, die zum Halten des Referenz-
deckungsgrades nicht benötigt werden, in die Beihilferücklagen
fließen. Haben alle drei Landeskirchen den Referenzdeckungsgrad von
70 % ihrer Versorgungsverpflichtungen erreicht, beginnt Phase 2.

In Phase 2 tritt ein Gesamtsicherungsbeitrag an die Stelle von
Versorgungssicherungsbeitrag, personenbezogenen Beiträgen (inkl.
Beihilfeumlage) und Beihilfesicherungsbeitrag. Der Gesamt-
sicherungsbeitrag soll mindestens 27 % des geplanten Kirchensteuer-
aufkommens betragen. Daraus werden die personenbezogenen
Beiträge, die laufenden Beihilfeaufwendungen der Versorgungs-
empfänger und die zum Halten des Referenzdeckungsgrades
erforderlichen Versorgungssicherungsbeiträge bestritten. Der Rest
wird der Beihilfesicherung zugeführt. Ist das weniger als der
vom Verwaltungsrat festgesetzte Beihilfesicherungsbeitrag, dann ist
der Gesamtsicherungsbeitrag entsprechend aufzustocken.

Schließlich werden Änderungen bei der Verhinderungsvertretung und
bei der Abhaltung von Verwaltungsratssitzungen vorgenommen, die
aus den Erfahrungen der Coronapandemie resultieren und die Hand-
lungsfähigkeit der Kasse in Sondersituationen erhöhen.

                                                                                           7
8
Das Geschäftsjahr 2020

Auf einen Blick

                                                             2020           2019

Versorgungsgeschäft

Angemeldete Personen                            Anzahl       3.801         3.927

Beiträge und Erstattungen                       T€        157.604        156.362

Versorgungssicherungsbeitrag                    T€         78.263        238.014

Versorgungsfälle                                Anzahl      4.635          4.551

Versorgungsleistungen                           T€        198.152        190.561

Beihilfefälle                                   Anzahl      39.711        39.355

Beihilfeleistungen                              T€         40.727         40.467

Vermögensentwicklung

Kapitalanlagen                                  T€       3.881.574     3.734.138

Ergebnis aus Kapitalanlagen                     T€        144.830        139.526

Nettoverzinsung                                 in %         3,80           3,89

laufende Durchschnittsverzinsung                in %          3,33          3,56

Deckungsrückstellung und Eigenkapital

Deckungsrückstellung                            T€       5.416.187      5.325.861

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   T€       1.575.577     1.617.888

Jahresüberschuss                                T€         42.310         80.644

                                                                               9
Vorwort des Vorstandes

     Sehr geehrte Damen und Herren,

     Beamtenversorgung und Beihilfe waren in den letzten Jahren ein eher
     ruhiges Geschäftsfeld. Das Jahr 2020 aber war aus mehreren Gründen
     ereignisreich.

     Mit der 20. Änderung der Satzung wurden für die Landeskirchen
     Gewinnverbände eingeführt, mit denen erstmals in der Gewinn- und
     Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2020 das Ergebnis der Kasse
     verursachungsgerecht auf die einzelnen Landeskirchen geschlüsselt
     wird. Notwendig wurde dieser Schritt durch unterschiedliche Anpas-
     sungen der Besoldung und Versorgung bei den drei Landeskirchen.
     Jetzt hat jede Landeskirche die Flexibilität, Maßnahmen alleine umzu-
     setzen, ohne dass die Kosten oder Einsparungen daraus den anderen
     Landeskirchen aufgeschultert werden. Leider geht damit aber auch ein
     kleines Stück der Gemeinsamkeit verloren, welche die »Gemeinsame
     Versorgungskasse« bislang geprägt hat.

     Mit der Einführung einer erweiterten Finanzierung der Beihilfe-
     aufwendungen wurden weitere Weichen für die Zukunft gestellt. Ab
     2020 werden neben den Versorgungssicherungsbeiträgen erhöhte
     Beihilfesicherungsbeiträge von der Kasse erhoben. Mit diesem von
     allen drei Landeskirchen mitgetragenen Beschluss wird mit dem
     Aufbau eines neuen Kapitalstocks begonnen, der das Ziel hat,
     zukünftige Beihilfeleistungen an Pensionäre zu decken.

     2020 erlebte die Kasse ein spannendes Kapitalanlagejahr. Im Februar
     reagierten die Kapitalmärkte auf die einsetzende Coronapandemie
     schlagartig mit Kursverlusten, und das mit einer Geschwindigkeit, die
     in früheren Krisen nicht zu beobachten war. Ebenso überraschend
     ist im Rückblick die danach einsetzende und bis zum Jahresende
     anhaltende, starke Kurserholung. Für den Anlageerfolg der Kasse war
     und ist angesichts der weiter bestehenden Wertschwankungsrisiken
     der Umstand entscheidend, dass sie wegen ihres positiven Netto-
     mittelzuflusses ihre Kapitalanlagen langfristig halten und nicht zu
     Notverkäufen gezwungen werden kann.

     Wie anderswo hat die Pandemie auch den Verwaltungsbetrieb
     der Kasse kräftig durcheinander gerüttelt. Bis auf Weiteres gilt
     die Devise: Raus aus den Büros und – soweit technisch
     möglich – arbeiten im Homeoffice. Es ist nicht zuletzt der großen
     Einsatzbereitschaft und Flexibilität aller Mitarbeitenden und ihrer
     Vertretung geschuldet, dass die Kasse ihren Auftrag trotz
     der widrigen Umstände ohne größere Störungen erfüllen konnte.
     Für die vertrauensvolle und engagierte Zusammenarbeit im
     abgelaufenen Geschäftsjahr danken wir allen Mitarbeitenden.

10
Wir können auch für das Jahr 2020 wieder ein positives Jahres-
ergebnis vorlegen. Die Nettoverzinsung, die sowohl laufende
Erträge als auch außerordentliche Gewinne und Verluste erfasst,
wird für das Geschäftsjahr mit 3,80 % ausgewiesen, womit wir – vor
allem in einem Krisenjahr – zufrieden sind. Den Ausblick sehen wir
weniger optimistisch. Auch wegen der Langzeitwirkung der aktu-
ellen Krise ist wohl über einen noch längeren Zeitraum hinweg mit
einer Fortsetzung der Niedrigzinspolitik zu rechnen. Aus heutiger
Sicht lassen sich keine Gründe erkennen, die in absehbarer Zeit zu
spürbar höheren Zinsen führen könnten. In der Folge müssen wir
fällige Zinspapiere zu quasi Nullzinsen wiederanlegen, was bei den
Erträgen aus sicheren Zinstiteln zu einem weiteren Rückgang füh-
ren wird. Um dem zunehmenden Druck auf die Vermögenserträge
entgegenzuwirken, investiert die Kasse wie schon in den Vorjahren
verstärkt in ertragsstärkere Substanzwerte, dazu gehören neben
Aktienengagements zunehmend auch Anlagen in Private Equity-
und Immobilienfonds.

Hans-Rudolf von Campenhausen		             Dr. Wolfram Gerdes
         Vorstand		                             Vorstand

Hans-Rudolf von Campenhausen, Vorstand Leistung und Verwaltung (links)
und Dr. Wolfram Gerdes, Vorstand Kapitalanlagen und Finanzen

                                                                         11
Vorwort des Verwaltungsrates

     Sehr geehrte Damen und Herren,
     liebe Leserinnen und Leser,

     in das begonnene Jahr 2021 fällt das 50-jährige Jubiläum der
     Gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte
     der drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe – ein
     Ereignis, das sowohl Rückschau als auch Ausblick beinhaltet:
                Rückschau zunächst auf ein Modell, das sich in
                diesem halben Jahrhundert vollständig bewährt hat.
                Die Gründung einer Versorgungskasse dreier zwar ähnlicher,
                aber auch unterschiedlicher Landeskirchen beginnt mit
                einem Vertrauensbeweis, auch einem Vertrauensvorschuss.
                Die Selbstverpflichtung, dafür zu sorgen, dass es eine
                gemeinsame Stelle gibt, an der Kapital gesammelt wird,
                um die Auskömmlichkeit der Pensionen für eine Zahl
                von Pfarrern und ihren Pfarrfrauen (nein, das ist kein
                Gender-Fauxpas, so war das damals) zu sichern, bedeutet
                vor allem die Bereitschaft, Risiken zu teilen. Kapitalrisiken
                waren damals, im Jahr 1971, noch nicht so im Blick:
                Bereits ein am Weltspartag eröffnetes Sparbuch ver-
                sprach attraktive Verzinsung ohne Risiko. Als größer
     wurde vielleicht das Risiko, eine Landeskirche könnte die anderen
     übervorteilen oder auch ausnutzen, angesehen. Diese Idee ist zuguns-
     ten der Betonung der Gemeinsamkeit verworfen worden – zu Recht,
     denn das Vertrauensversprechen gilt ungebrochen weiter. Auch als
     die Landeskirchen in den Jahren nach der Gründung einen regel-
     rechten Boom erlebten: Nicht nur die Mitgliederzahlen, auch die
     Zahl der Pfarrer und schließlich auch Pfarrerinnen, wuchsen über-
     proportional. Auch unter nun herrschenden Bedingungen, dass es
     Kapitalmarktrisiken gibt, Zinsen ohne Risiko nicht mehr zu haben sind,
     ertragreiches Sparen ohne Expertise nicht mehr möglich ist. Auch
     unter dem Anspruch, sich auf gemeinsame Kriterien nachhaltiger
     Kapitalanlage verständigen zu müssen – dieses auch gemeinsam zu
     wollen.

     All diese Erfahrungen zeigen, wie sinnvoll es war, die »Sparexpertise«
     in einer gemeinsamen Versorgungskasse zu bündeln: Die Ver-
     sorgungskasse ist nun bereits durch Krisen gegangen, die ohne
     ein    sachkundiges      Kapitalmanagement      mit     ausgewiesener
     Fachkunde nicht beherrschbar gewesen wären. Sie hat diese Krisen
     gemeistert, nicht trotz, sondern wegen eines gemeinsamen
     Verständnisses nachhaltiger Kapitalanlage. Auch das gemeinsam
     unterschiedlich sein dürfen hat sich bewährt und trägt durch: Es ist
     ein großes Zeichen in diesen Zeiten, dass die gemeinsame
     Freundschaft gegründet ist auf dem Glauben an die gemeinsame
     Kirche Jesu Christi, aber beim Geld nicht aufhört, sondern auch darin
     getragen wird. Auch in den nächsten 50 Jahren.

12
Warum sagen wir das in dieser Gewissheit? Die in den 80ern
gewachsenen Kirchen schrumpfen, sie schrumpfen schneller als
die Verpflichtungen, die die Kirchen gegenüber den Pfarrerinnen
und Pfarrern als Dienstgeber eingegangen sind. Auch die
finanziellen Möglichkeiten werden schrumpfen. Die Gründung der
gemeinsamen Kasse zur Absicherung dieser Verpflichtungen war
ein Akt geradezu prophetischer Weitsicht und Vernunft. Wir wissen
das zu schätzen, weil wir mit den Instrumenten der modernen
Versicherungsmathematik auch die Verpflichtungen der Kirchen
in den nächsten Jahrzehnten zu schätzen wissen. Die Versorgungs-
kasse ist dank der Anstrengungen in den letzten Jahren gut
gerüstet, die Verpflichtungen der kleiner werdenden Kirchen zu
erfüllen und Kirche vor Ort zu ermöglichen – in Lippe, in Westfalen
und im Rheinland. Die Kasse hat Krisenfestigkeit und die
Nachhaltigkeit der Idee bewiesen, dass das große Gemeinsame
besser funktioniert als Alleingänge. Und das wird auch in den
nächsten Jahrzehnten so sein. Daher die Gewissheit.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr

        Bernd Baucks
Vorsitzender des Verwaltungsrates

                                                                      13
14
Lagebericht

Versorgungsgeschäft
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Risiken der künftigen Entwicklung
Chancen der künftigen Entwicklung
Prognosebericht

                                      15
Lagebericht

                    Versorgungsgeschäft

Personenbezogenes   Zum 31. Dezember 2020 wurden für insgesamt 3.801 (VJ: 3.927)
Beitragssystem      Personen Beiträge erhoben. Die Anzahl der Aktiven war gegen-
                    über dem Vorjahr um 126 geringer. Abgänge von in den Ruhestand
                    überführten oder im aktiven Dienst verstorbenen Personen sowie
                    Entlassungen sind berücksichtigt. Daneben sind noch Freistellungs-
                    fälle zu betrachten. Zugänge resultieren aus neu in den pfarramt-
                    lichen Dienst übernommenen Personen und aus Berufungen in ein
                    Kirchenbeamtenverhältnis.

                    Die Zahl der angemeldeten Personen setzt sich wie folgt zusammen:

                                    2020         2019        Veränderung           Anteil je
                                                                                 Landeskirche
                                    Anzahl      Anzahl      Anzahl       %            %
                        Rheinland    1.977       2.058         –81      –3,9         52,0
                        Westfalen    1.662       1.702         –40      –2,4         43,6
                        Lippe          113         118           –5    –4,2           3,0
                        Ev.H.            47          47           0      0,0          1,3
                        UEK                2          2           0      0,0           0,1
                        Gesamt       3.801       3.927        –126     –3,2
                    *

                    Pfarrerinnen und Pfarrer stellten mit 3.352 Personen den größten
                    Anteil am Bestand. Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte waren
                    mit 449 Personen gemeldet. 78,9 % der 3.801 Aktiven standen in ei-
                    nem vollen Dienstverhältnis, 20,8 % in einem Teilzeitdienstverhältnis
                    und 0,3 % befinden sich in Altersteildienst.

                    Das Durchschnittsalter des Personenbestandes betrug 54,8 Jahre
                    und steigt kontinuierlich an (54,6 Jahre in 2019, vor 5 Jahren noch
                    52,3 Jahre). Dabei waren die Männer mit 55,9 Jahren gegenüber den
                    Frauen mit 53,2 Jahren im Schnitt etwas älter. Die nachfolgende Grafik
                    zeigt die Altersstruktur der gemeldeten Personen:

                    * Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungs-
                    differenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten,
                    Prozentangaben usw.) auftreten.

 16
Lagebericht

Altersschichtung der aktiven Personen

                                              Alters-
                                             struktur
                                                 66
                                                 65
                                                 64
                                                 63
                                                 62
                                                 61
                                                 60
                                                 59
                                                 58
                                                 57
                                                 56
                                                 55
                                                 54
                                                 53
                                                 52
                                                 51
                                                 50
                                                 49
                                                 48
                                                 47
                                                 46
                                                 45
                                                 44
                                                 43
                                                 42
                                                 41
                                                 40
                                                                          gesamt weiblich
                                                 39
                                                 38
                                                 37
                                                                          gesamt männlich
                                                 36
                                                 35
                                                 34
                                                 33
                                                 32
                                                 31
                                                 30
                                                 29
                                                 28
                                                 27
                                                 26
                                                 25
                                                 24
     Anzahl                                      23
                                                                                      Anzahl
                                                 22

      200       150      100       50        0        0    50       100       150      200

Das Beitragssystem der Kasse beinhaltet drei Zahlungskomponenten:
den personenbezogenen Beitrag als sogenannte versorgungs-
bezogene Komponente für neue Anwartschaften, den Versorgungs-
sicherungsbeitrag zur Schließung bestehender Versorgungslücken
und die beihilfebezogene Komponente zur Deckung der laufenden
Beihilfen an Versorgungsempfänger. Die versorgungsbezogene
Komponente und der Versorgungssicherungsbeitrag bilden
zusammen den Gesamtbetrag, der zu einem Kapitalaufbau führt.
Die beihilfebezogene Komponente ist eine Umlage, die jährlich an
die Beihilfeausgaben der Versorgungsempfänger angepasst wird.

Im Berichtsjahr betrug der personenbezogene Beitrag für die versor-
gungsbezogene Komponente 42 % für Pfarrerinnen und Pfarrer in
der Besoldungsordnung A. Dabei wird mindestens die Endstufe A 13
als Beitragsbasis herangezogen. Für Pfarrerinnen und Pfarrer in einer
Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung B sowie für Kirchen-
beamtinnen und Kirchenbeamte betrug der Beitragssatz 49 %. Bei

                                                                                                17
Lagebericht

                        Teilzeitbeschäftigung ist auf das Teilzeitentgelt abzustellen. Für
                        Zugänge ab dem vollendeten 36. Lebensjahr werden gestaffelte
                        altersabhängige Zuschläge erhoben.

                        Für die beihilfebezogene Komponente beträgt der Beitragssatz im
                        Geschäftsjahr 2020 15,0 % (VJ: 15,0 %).

                        Ab dem 1. Januar 2020 leisteten die Landeskirchen erstmals indivi-
                        duelle Zahlungen in Form eines Beihilfesicherungsbeitrags, dessen
                        Höhe vom Verwaltungsrat festgesetzt wird und der Zustimmung der
                        Kirchenleitung bedarf. Aktuell beträgt dieser 2 % der Kirchensteuer-
                        einnahmen gemäß Perspektivischem Gutachten.

Erstattungen von        Erhält eine Landeskirche Versorgungsleistungen für ihre Versorgungs-
Versorgungsleistungen   empfänger von Dritten, so sind diese an die Kasse abzuführen, soweit
                        aus deren Mitteln Versorgungsleistungen an die betroffenen Versor-
                        gungsempfänger gezahlt werden. Erstattungen erfolgen im Wesent-
                        lichen für die Bereiche Ostpfarrer/innen, Auslandspfarrer/innen und
                        Militärpfarrer/innen.

Versorgungsfälle        Die Gesamtzahl der Versorgungsfälle ist im Jahr 2020 von 4.551 auf
                        4.635 angewachsen. Die genaue Gliederung der Versorgungsfälle
                        zeigt die folgende Tabelle auf:

                                                2020         2019         Veränderung
                         Versorgungsart
                                               Anzahl       Anzahl       Anzahl     %
                         Ruhestand              3.294         3.201         93       2,9
                         Rheinland              1.725         1.672         53
                         Westfalen              1.466         1.424         42
                         Lippe                   103            105         –2
                         Hinterbliebene         1.341         1.350         –9     –6,7
                         (einschl. Waisen)
                         Rheinland                695           709        –14
                         Westfalen               600            597          3
                         Lippe                     46            44          2
                         Gesamt                 4.635         4.551         84       1,9

                        Neben diesen 4.635 Versorgungsfällen wurden noch 41 (VJ: 48)
                        Erstattungsfälle abgerechnet.

 18
Lagebericht

Die durchschnittliche Laufzeit eines Versorgungsfalles in Jahren        Laufzeit und Aufwendungen
betrug:                                                                 eines Versorgungsfalles

                                  2020          2019           2018
Versorgungsart
                                  Jahre         Jahre          Jahre
 Ruhegehaltsempfänger/in           22,1          24,7           23,1
 Hinterbliebene
                                   13,4          16,6           17,1
 (ohne Waisen)

Die durchschnittliche Höhe der jährlichen Aufwendungen in € betrug:

                                  2020          2019           2018
Versorgungsart
                                    €             €              €
 Ruhegehaltsempfänger/in         46.012       44.033          43.054
 Hinterbliebene
                                 26.375       25.753          24.639
 (ohne Waisen)

Das Durchschnittsalter bei Eintritt des Todesfalles betrug:             Durchschnittsalter bei
                                                                        Eintritt des Todesfalles
                                   2020          2019           2018
Versorgungsart
                                   Jahre         Jahre          Jahre
 Ruhegehaltsempfänger/in           83,1           83,5          83,2
 Hinterbliebene
                                   89,7           89,1          87,8
 (ohne Waisen)

Die Altersschichtung der Versorgungsempfänger zeigt die folgende
Grafik auf. Sie verdeutlicht die hohe Lebenserwartung bei unseren
Versorgungsempfängern. Das Durchschnittsalter aller Versorgungs-
empfänger liegt bei 75,3 Jahren (VJ: 75,1 Jahre) und ist damit leicht
angestiegen.

                                                                                                   19
Lagebericht

Altersschichtung der Versorgungsempfänger
                                                     Alter in Jahren

                                                         101–110

                                                         96–100

                                                          91–95

                                                          86–90

                                                          81–85

                                                          76–80

                                                          71–75

                                                          66–70

                                                          61–65
                                                                                          gesamt weiblich
                                                          56–60

                                                          51–55
                                                                                          gesamt männlich

                                                          46–50

                                                          41–45

                                                          36–40

                                                          31–35

                                                          0–30
  Anzahl                                                                                                         Anzahl
           700   600   500   400   300   200   100   0             0   100   200   300   400   500   600   700

Rentenerhöhung                           Zum 1. Juli 2020 wurden die Renten der gesetzlichen Renten-
                                         versicherungen durch Erhöhung des aktuellen Rentenwertes im
                                         Westen um 3,45 % angepasst.

Anpassung der                            Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungs-
Versorgungsbezüge                        bezüge 2019/2020/2021 des Landes Nordrhein-Westfalen wurde
                                         im Juli 2019 vom Landtag verabschiedet. Die Landeskirchen haben
                                         dieses Anpassungsgesetz übernommen. Ab dem 1. Januar 2020
                                         erfolgte gemäß der gesetzlichen Regelung die Erhöhung um 3,2 %.

                                         Für die Versorgungsberechtigten der UEK erfolgte unter Berücksich-
                                         tigung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes
                                         2018/2019/2020 zum 1. März 2020 eine lineare Versorgungs-
                                         anpassung um 1,06 %.

                                         Für diejenigen Versorgungsberechtigten der EKiR, bei denen das
                                         Recht des Landes Rheinland-Pfalz Anwendung findet, erfolgte
                                         gemäß Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung
                                         2019/2020/2021 Rheinland-Pfalz ab dem 1. Januar 2020 eine
                                         Anpassung in Höhe von 3,2 % und zum 1. Juli 2020 nochmals eine
                                         Anpassung in Höhe von 2,0 %.

 20
Lagebericht

Der Bund und die Mehrzahl der Länder haben inzwischen die jähr-       Sonderzahlung
lich im Dezember als Einmalzahlung geleistete Sonderzahlung in die
monatlichen Dienstbezüge integriert; dieses Vorgehen ist von der
Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von
Westfalen und der Lippischen Landeskirche übernommen worden.

Mit der 20. Änderung der Satzung wurde infolge der Einführung von
Gewinnverbänden die jetzt nicht mehr notwendige Erstattung von
Mehrleistungen (z. B. Sonderzahlungen einiger Landeskirchen für
Versorgungsempfänger/innen) gestrichen. Die Ev. Kirche im Rheinland
erstattet gemäß gesonderter Vereinbarung diese Leistungen in Höhe
von 1.842 T€ für 2020 weiterhin.

Seit dem 1. Januar 2011 sind wir als Zahlstelle von Versor-           Kranken- und Pflegever-
gungsbezügen verpflichtet, am elektronischen Meldeverfahren           sicherung der Rentner (KVdR)
zwischen Zahlstelle und Krankenkasse teilzunehmen. Im Rahmen des
Beitragsabzugsverfahrens wurden für 380 (VJ: 381) Versorgungs-
fälle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 1.608 T€
(VJ: 1.496 T€) abgeführt. In 189 (VJ: 205) Fällen wurden lediglich
bei jeder Veränderung der Versorgungsbezüge maschinell Mel-
dungen an die Krankenkasse zur Beitragsberechnung abgesetzt,
da die betroffenen Versorgungsempfänger die Beiträge selbst zu
entrichten haben. In einem Fall erfolgte ein Wechsel von der
gesetzlichen in die private Krankenkasse.

                                                                                                21
Lagebericht

Rechtsmittel           Im Berichtsjahr 2020 wurden gegen Bescheide bzw. Zahlungen der
                       Kasse 14 (VJ: 19) Rechtsbehelfe eingelegt.

                       Davon richteten sich drei Widersprüche gegen Festsetzungen der Lan-
                       deskirchen. Diese wurden den Landeskirchenämtern zur Entscheidung
                       vorgelegt. In einem Fall wurde der Widerspruch zurückgenommen, die
                       beiden anderen Fälle sind noch offen.

                       Zwei Widersprüche richteten sich gegen die Höhe der laufenden
                       Versorgungsbezüge. Beide wurden nach Aufklärung zurück-
                       genommen. Drei Widersprüche entfielen auf Kürzungs- bzw.
                       Anrechnungsbescheide der Versorgungskasse. Hiervon wurden zwei
                       Widersprüche nach Aufklärung zurückgenommen, der dritte wurde
                       dem Landeskirchenamt zur Entscheidung vorgelegt und ist noch offen.

                       Sechs Widersprüche entfielen auf die Höhe der Versorgungsbezüge
                       im Hinblick auf die amtsangemessene Alimentation. Diese ruhen bis
                       zur höchstrichterlichen Entscheidung bzw. bis die Auswirkungen auf
                       kirchenrechtliche Vorschriften vorliegen.

Entwicklung des        Zum 1. April 2020 hat die Ev. Kirche im Rheinland grundsätzliche
Versorgungsrechts      Änderungen am eigenen Ausführungsgesetz zum Besoldungs- und
                       Versorgungsgesetz der EKD (AG.BVG-EKD) vorgenommen, wel-
                       ches bis dato für die drei Landeskirchen nahezu einheitlich war.
                       Abweichend zu den beiden anderen Landeskirchen (Ev. Kirche von
                       Westfalen, Lippische Landeskirche) gilt einerseits bei der Ev. Kirche
                       im Rheinland wieder die Durchstufung von Pfarrer/innen nach A14
                       und die Besoldung und Versorgung erfolgt nach Tabellenwerten des
                       Bundes. Hierbei ist eine Begrenzung auf 95 % des Bundeswertes durch-
                       geführt worden mit der Maßgabe, dass mindestens die entsprechend
                       zum gleichen Zeitpunkt gültigen NRW-Besoldungswerte gezahlt
                       werden. Diese unterschiedliche Entwicklung wird bei den Kassen über
                       Gewinnverbände verursachungsgerecht abgebildet.

Beihilfen für          Die Kasse zahlt Beihilfen an die Versorgungsempfänger in Krankheits-,
Versorgungsempfänger   Geburts-, Todes- und Pflegefällen, sofern diese von den zuständigen
                       Landeskirchen für die Versorgungsempfänger aufgrund von gesetz-
                       lichen Bestimmungen zu tragen oder zugesichert sind. Zum Jahres-
                       ende 2020 waren 24 Mitarbeitende der Kasse in der Beihilfe
                       beschäftigt.

 22
Lagebericht

Die Beihilfezahlungen erfolgen aufgrund von übereinstimmenden
Beschlüssen der Landeskirchen seit dem 1. Januar 2005 aus Mitteln
der Kasse. Die Kosten für die Beihilfen werden durch eine in den
Beitragssatz integrierte beihilfebezogene Komponente durch die
Landeskirchen finanziert. Dieser Satz betrug im Berichtsjahr 15,0 %
(VJ: 15,0 %).

Die durchschnittliche Beihilfezahlung für einen beihilfeberechtigten
Versorgungsempfänger betrug nach Landeskirchen aufgeschlüsselt:

Durchschnittliche            je Antrag          je Berechtigtem
Beihilfezahlung                  €                     €

Rheinland              1.233 (VJ 1.278)       8.697 (VJ 8.821)

Westfalen              1.303 (VJ 1.350)       8.938 (VJ 9.295)

Lippe                  1.376 (VJ 1.548)       9.265 (VJ 10.056)

Die Kasse ist auch für die Festsetzung und Zahlung der Beihilfen       Beihilfen für
der beihilfeberechtigten aktiven Mitarbeitenden der Ev. Kirche von     andere Personen
Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie für die Zahlung der
Unfallfürsorgeleistungen nach BeamtVG zuständig. Die Beihilfe- und
Verwaltungskosten für die 7.971 (VJ: 8.543) bearbeiteten Anträge
wurden hier unmittelbar erstattet.

Durchschnittlich wurde je Antrag eines aktiven Beihilfeberechtigten
der Ev. Kirche von Westfalen 866 € (VJ: 889 €) und der Lippischen
Landeskirche 1.747 € (VJ: 1.472 €) gezahlt.

Im Jahr 2020 wurden 39.711 (VJ: 39.355) Bescheide erstellt. Die        Beihilfenbearbeitung
Bearbeitungszeit vom Antragseingang bis zur Erstellung der
Bescheide lag im Jahresmittel bei durchschnittlich 7 Arbeitstagen.

Widersprüche werden ebenfalls durch die Kasse bearbeitet.
Gemäß der Beschlussfassungen der Evangelischen Kirche von
Westfalen und der Lippischen Landeskirche haben diese mit
Wirkung vom 1. Oktober 2019 (EKvW) und vom 1. Januar 2020
(Lippische Landeskirche) das Widerspruchs- und Klageverfahren
auf die Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchen-
beamte übertragen. Mit Beschluss vom 1. Juli 2020 hat auch die
Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) das Widerspruchsverfahren
(nicht das Klageverfahren) auf die Kasse übertragen.

                                                                                              23
Lagebericht

                             Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Konjunkturelle Entwicklung   Die mit der COVID-Krise einhergehenden Restriktionen haben in
                             2020 zu einer globalen Rezession geführt. Der IWF schätzt den
                             globalen Wirtschaftseinbruch auf rund –4,4 %. Dabei dürften die
                             schnellen wirtschaftspolitischen Maßnahmen einen noch größeren
                             Einbruch verhindert haben. Die europäische Wirtschaft sollte nach
                             Schätzung des IWF im abgelaufenen Jahr um rund –8 % geschrumpft
                             sein. Dabei zeigt sich Deutschland mit einem Rückgang von rund –6 %
                             noch relativ widerstandsfähig. China hingegen dürfte mit einem
                             Wachstum von rund 2 % eines der wenigen Länder sein, die gestärkt
                             aus der Krise gehen.

Rentenmärkte                 Zentralbanken und Staaten haben auf die COVID-Krise schnell und ent-
                             schlossen mit extrem expansiver Geldpolitik reagiert. Entsprechend
                             sind die Renditen für 10-jährige Bundesanleihen zum Jahresende
                             auf –59 Basispunkte zurückgegangen. Nach einer massiven Auswei-
                             tung der Risikoaufschläge im März fielen diese bis zum Jahresende
                             noch unter den Vorjahresstand zurück. So sind etwa die Risikoauf-
                             schläge für kreditrisikobehaftete BBB-Anleihen im Jahresvergleich
                             um 20 Basispunkte auf 98 Basispunkte (ein Basispunkt entspricht
                             einem Hundertstel eines Prozentpunkts) zurückgegangen.

Aktienmärkte                 Die Ausweitung des zunächst lokal auf China begrenzten Aus-
                             bruchs des Coronavirus zu einer globalen Pandemie hat im März zu
                             Einbrüchen an den Aktienmärkten von bis zu 30 % geführt. Gestützt
                             durch die expansiven wirtschaftspolitischen Maßnahmen konnten
                             sich die Aktienmärkte bis Jahresende jedoch weitgehend erholen und
                             auf internationaler Ebene im Jahresvergleich sogar zulegen. Allerdings
                             hing die Erholung der europäischen Aktienmärkte den internationalen
                             Aktienmärkten hinterher. Der Eurostoxx 50 verzeichnete zum Jahres-
                             ende einen Verlust von –5,5 %.

Devisenmärkte                An den Devisenmärkten führten die im relativen Vergleich stärkeren
                             fiskalpolitischen Maßnahmen der Vereinigten Staaten zu einer deut-
                             lichen Aufwertung des Euro von 8,9 % auf Jahresbasis.

 24
Lagebericht

Entwicklung am Kapitalmarkt

                                                                            Veränderung
                                                31.12.2020   31.12.2019
                                                                          absolut          %
Bund Future                   in Punkten           177,64       170,49        7,1         4,2
10-jährige Bund               in Prozent             –0,59        –0,17    –0,42    –247,1
10-jährige Pfandbriefe        in Prozent             –0,23         0,22    –0,44    –203,3
Spread EUCred AAA - Bund      in Basispunkten          13           18        –5     –27,8
Spread EUCred BBB - Bund      in Basispunkten          98          118       –20     –16,9
EUR Rentenmarkt               in Punkten              275          265        10          3,8
Dax                           in Punkten           13.719       13.249       470          3,5
V-Dax                         in Punkten              22,8         13,8        9      65,1
EuroStoxx 50                  in Punkten             3.553        3.745     –193      –5,1
DJ Industrial Index           in Punkten            30.606      28.538     2.068          7,2
S&P 500                       in Punkten             3.756        3.231      525      16,3
Nikkei 225                    in Punkten           27.444        23.657    3.788      16,0
MSCI Welt (EUR)               in Punkten              335          315        20          6,3
MSCI Emerging Markets (EUR)   in Punkten              479          441        38          8,5
Euro                          in US-Dollar            1,22         1,12      0,10         8,9
Euro                          in Yen               126,18        121,77      4,41         3,6
Brent Oil                     in US-Dollar           51,80        66,00   –14,20     –21,5

                                                                                          25
Lagebericht

                          Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

                          Die Finanz- und Ertragslage der Kasse ist im Berichtsjahr von
                          einem leicht gestiegenen Kapitalanlageergebnis, deutlich geringeren
                          zusätzlichen Versorgungssicherungsbeiträgen und einer Aufstockung
                          der Deckungsrückstellung – diese jedoch ohne signifikante Sonder-
                          faktoren – gekennzeichnet. Die gegenüber dem Vorjahr verringerte
                          aber weiterhin auf dem Niveau der notwendigen Ertragsziele liegende
                          Nettoverzinsung sowie die geringere Erhöhung der Deckungsrück-
                          stellung wirkten sich positiv auf den Jahresabschluss aus. In der
                          Summe ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 42.310 T€. Damit
                          wird der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um denselben
                          Betrag reduziert. Sofern es um die Auswirkung auf die Ertragslage
                          der Kasse geht, spielt der Einfluss der Coronakrise am Ende des
                          Geschäftsjahres eine untergeordnete Rolle.

                          Vermögenslage

Kapitalanlagen            Die Kapitalanlagen stiegen auch in 2020 weiter an. Die Buchwerte
                          erhöhten sich um 147.437 T€ oder 3,9 % auf 3.881.574 T€
                          (VJ: 3.734.138 T€). Insgesamt waren für die Kapitalanlagen Zugänge
                          in Höhe von 381.022 T€, Zuschreibungen in Höhe von 781 T€,
                          Abgänge in Höhe von 228.474 T€ und Abschreibungen in Höhe von
                          5.892 T€ zu verzeichnen. Die Neuanlagen wurden schwerpunkt-
                          mäßig in Investmentanteile (265.466 T€) und Inhaberschuld-
                          verschreibungen (60.480 T€) investiert. Bei den Investmentanteilen
                          entfallen 71.836 T€ auf den Bereich Private Equity.

Versicherungstechnische   Die Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2020 wurde auf Basis
Rückstellung              eines versicherungsmathematischen Gutachtens bewertet und
                          beläuft sich auf 5.416.187 T€. Gegenüber dem Jahresabschluss
                          zum 31. Dezember 2019 erhöhte sich die Deckungsrückstellung
                          um 90.326 T€. Wie in jedem Jahr verändert sich die Rückstellung
                          planmäßig durch die Zuführung der rechnungsmäßigen Zinsen,
                          durch wachsende Anwartschaften der Aktiven, durch die
                          Leistung von Versorgungsaufwendungen und den Abgang von
                          Versorgungsverpflichtungen. Als Sonderfaktoren für die Deckungs-
                          rückstellung sind in diesem Jahr die Auflösung der Minderdynamik
                          für die Besoldungsanpassungen der Jahre 2020/2021/2022
                          gegenüber der planmäßigen Annahme zu nennen sowie die
                          Veränderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht der
                          Evangelischen Kirche im Rheinland. Im Saldo entfällt auf diese
                          Effekte eine Erhöhung der Deckungsrückstellung um 31.407 T€.

 26
Lagebericht

Finanzlage

Insgesamt schließt das Jahr 2020 mit einem Jahresüberschuss von            Nicht durch Eigenkapital
42.310 T€ ab. Mit diesem Ergebnis reduziert sich der Fehlbetrag im         gedeckter Fehlbetrag
Berichtsjahr in gleicher Höhe. Zum Bilanzstichtag beläuft sich der nicht
durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag, der auf der Aktivseite der
Bilanz ausgewiesen ist, auf 1.575.577 T€ (VJ: 1.617.888 T€). Durch die
Reduktion des Fehlbetrags steigt der Deckungsgrad, der das Verhält-
nis zwischen Kapitalanlagen und lfd. Guthaben bei Kreditinstituten
einerseits und der Deckungsrückstellung andererseits darstellt, von
69,6 % im Vorjahr auf 70,9 % im Jahr 2020.

Ertragslage

Die Beiträge aus dem Versorgungsgeschäft betragen für das
Geschäftsjahr 2020 insgesamt 235.867 T€ und sind damit im
Vergleich zum Vorjahr um 158.509 T€ deutlich geringer ausgefallen.
Maßgeblich für den Rückgang ist die im Vergleich zum Vorjahr
wesentlich geringere Vereinnahmung von Versorgungssicherungs-
beiträgen (–61.387 T€) und zusätzlichen Versorgungssicherungs-
beiträgen (–98.364 T€) durch die Landeskirchen. Dabei hat die
Evangelische Kirche im Rheinland erstmalig von einer neuen Satzungs-
regelung Gebrauch gemacht. Diese gestattet eine Umwidmung von
Versorgungssicherungsbeiträgen in sogenannte Beihilfesicherungs-
beiträge, sofern bei der Deckung der Versorgungsverpflichtungen
bereits ein Deckungsgrad von mindestens 70 % erreicht ist. Mit den
so umgewidmeten Beihilfesicherungsbeiträgen werden in einem
separaten Konto ergebnisneutral Mittel angesammelt, die Teil eines
Finanzierungsplans für künftige Beihilfelasten sind. Als planmäßige
Beitragskomponenten flossen im aktuellen Geschäftsjahr 150.960 T€
an personenbezogenen Beiträgen, 44.432 T€ an Versorgungs-
sicherungsbeiträgen und 6.644 T€ an Erstattungen zu.

Die Aufwendungen für Versorgungsfälle beliefen sich auf 198.152 T€
(VJ: 190.561 T€). Damit waren sie um 7.591 T€ oder 4,0 % höher als
im Vorjahr. Der Anstieg der Aufwendungen geht im Wesentlichen
auf die Erhöhung der Versorgungsbezüge und eine um 84 Personen
angestiegene Zahl von Versorgungsfällen zurück.

Im Jahr 2020 sind 40.727 T€ (VJ: 40.467 T€) an Beihilfen gezahlt
worden. Gegenüber dem Vorjahr sind das Mehraufwendungen von
260 T€ oder 0,6 %. Anders als in den Vorjahren ist es im Geschäfts-
jahr zu keiner signifikanten Kostensteigerung gekommen, was an
einem wohl pandemiebedingten Rückgang von Aufwendungen für
Operationen oder Rehamaßnahmen liegt.

                                                                                                      27
Lagebericht

                 Das Ergebnis aus dem Kapitalanlagegeschäft fiel mit 144.830 T€
                 (VJ: 139.526 T€) um 5.304 T€ oder 3,8 % höher aus. Die gestiege-
                 nen Aufwendungen für Kapitalanlagen konnten durch höhere
                 Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen mehr als kompensiert
                 werden. Daneben wurden wie in den Vorjahren Bewertungsreserven
                 aus Fondsausschüttungen realisiert.

                 Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen liegt mit 3,80 % unter dem
                 Vorjahresniveau von 3,89 %. Ebenso ist die laufende Durchschnitts-
                 verzinsung auf 3,33 % (VJ: 3,56 %) gesunken. Die trotz höherer
                 Erträge niedrigere Verzinsung zeigt an, dass das Gesamtvolumen der
                 Kapitalanlagen stärker zugenommen hat als die Erträge. Außerdem
                 spiegelt sich hierin auch die weiter andauernde Niedrigzinsphase wider,
                 infolge derer Neuanlagen im Zinsbereich deutlich weniger ertragreich
                 sind als die jetzt fällig werdenden Papiere und somit die Ertragskraft
                 des Gesamtvermögens zunehmend verwässert wird.

Jahresergebnis   Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss von 42.310 T€
                 (VJ: 80.644 T€) erzielt. Der Rückgang des Überschusses ist im
                 Wesentlichen auf die erstmalige ertragsmindernde Umwidmung von
                 Versorgungssicherungsbeiträgen in Beihilfesicherungsbeiträge sowie
                 den deutlich geringeren Zufluss von außerplanmäßigen, zusätzlichen
                 Versorgungssicherungsbeiträgen zurückzuführen.

                 Darstellung der Gewinnverbände

                 Durch die Entscheidung der Evangelischen Kirche im Rheinland,
                 ab April 2020 ein anderes Besoldungsrecht anzuwenden, wenden
                 die drei der Kasse angeschlossenen Landeskirchen zukünftig kein
                 einheitliches Leistungsrecht mehr an. Um eine verursachungsgerechte
                 Finanzierung der beteiligten Landeskirchen zu gewährleisten, wurde
                 mit der 20. Satzungsänderung im Jahr 2020 die Einführung von
                 getrennten Gewinnverbänden für die drei Landeskirchen beschlossen.

                 Zu diesem Zweck wird gemäß § 25 der Satzung das versicherungs-
                 technische Ergebnis der jeweiligen Landeskirche ermittelt und in
                 dem bestehenden Verrechnungskonto geführt, das sich jährlich
                 nachschüssig mit der Nettoverzinsung des betreffenden Geschäfts-
                 jahres verzinst. Das um die versicherungstechnischen Ergebnisse der
                 Landeskirchen verminderte Jahresergebnis der VKPB wird diesen
                 jährlich nach dem jeweiligen Anteil an der gesamten Deckungsrück-
                 stellung des Vorjahres zugerechnet.

 28
Lagebericht

                                           EKiR          EKvW           LLK          VKPB
Verrechnungskonto
                                     351.597 T€     135.419 T€          0 T€     487.016 T€
Vorjahresende
Personenbezogene Beiträge             85.574 T€      67.692 T€      4.578 T€     157.844 T€
Versorgungssicherungsbeitrag                0 T€     41.163 T€      3.269 T€      44.432 T€
Zusätzlicher VSB                      30.831 T€            0 T€     3.000 T€      33.831 T€
Aufwendungen für Versorgungsfälle    126.541 T€     104.151 T€      8.427 T€     239.120 T€
Veränderung der DR                    74.960 T€      15.935 T€      –569 T€       90.326 T€
Rechnungsmäßige Verzinsung der DR    107.029 T€      91.476 T€      6.540 T€     205.046 T€
Verzinsung des Verrechnungskontos     14.131 T€        5.146 T€        97 T€      19.374 T€
Versicherungstechnisches Ergebnis     36.065 T€      85.390 T€      9.626 T€     131.081 T€
Verrechnungskonto
                                     387.662 T€     220.809 T€      9.626 T€     618.097 T€
Jahresende
Prozentualer Anteil an Deckungs-
                                        52,20 %        44,61 %        3,19 %      100,00 %
rückstellung (DR) Vorjahr
Deckungsrückstellung Jahresende     2.854.938 T€   2.391.945 T€   169.303 T€   5.416.187 T€
Jahresergebnis                       –10.271 T€      45.787 T€      6.795 T€      42.311 T€
Fehlbetrag Vorjahresende             717.857 T€     836.774 T€     63.257 T€   1.617.888 T€
Fehlbetrag Jahresende                728.128 T€     790.987 T€     56.462 T€   1.575.577 T€
Kapitaldeckungsgrad
(hier: 1-Fehlbetrag/                     74,5 %         66,9 %        66,7 %         70,9 %
Deckungsrückstellung)

                                                                                         29
Lagebericht

                       Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Personalstand          Die Kasse wird von zwei Vorständen geleitet. Am Jahresende hat die
                       Kasse folgenden Personalstand:

                        Beamte                                                        0
                       vollbeschäftigte Angestellte                                  59
                        teilzeitbeschäftigte Angestellte                             13
                       Auszubildende                                                   1
                        Gesamt                                                       73

                       Bei Umrechnung der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in Vollzeit-
                       äquivalente ergibt sich ein Personalstand von 67,8 (VJ: 65,1).
                       Daneben sind in der Grundstücksverwaltung 3 (VJ: 4) hauptamtliche
                       und 25 (VJ: 23) nebenamtliche Hausmeisterinnen und Hausmeister
                       eingesetzt.

                       Der Anteil der weiblichen Mitarbeitenden in der Verwaltung beträgt
                       61,6 % (VJ: 61,4 %).

                       Das Durchschnittsalter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
                       Verwaltung betrug bei den Frauen 44,8 (VJ: 44,2) Jahre und bei den
                       Männern 49,1 (VJ: 48,4) Jahre.

Aus- und Fortbildung   Es fanden tageweise Lehrgänge und Weiterbildungen in den
                       Bereichen IT, Beihilfen, Justiziariat, Vermögensverwaltung,
                       Controlling/Risikomanagement, Innenrevision, Personalverwaltung,
                       Mitarbeitervertretungsrecht und Datenschutz statt. Zwei Mitar-
                       beitende haben an einem Qualifizierungsprogramm für Führungs-
                       kräftenachwuchs teilgenommen, welches die VKPB und die
                       Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen gemeinsam
                       mit der Haufe-Akademie aufgelegt haben.

 30
Lagebericht

Risiken der künftigen Entwicklung

Im Folgenden werden Entwicklungen dargestellt, die Einfluss auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kasse haben können.
Der Risikobericht wird nach den Kriterien des Deutschen
Rechnungslegungs-Standards Nr. 20 Anlage 2 für Versicherungs-
unternehmen (DRS 20 Anl. 2) gegliedert.

Organisatorischer Aufbau und Ablauf
Die Abteilung Unternehmensplanung/Controlling misst, analysiert,
steuert und bewertet die Risiken der Aktiv- und Passivseite zentral,
ist zuständig für das Kapitalanlage- und Risikocontrolling und
verantwortlich für die Aktiv-Passiv-Steuerung.

Die Interne Revision fungiert als unabhängige Kontrollinstanz, prüft
nach einem risikoorientierten Prüfungsplan die Arbeit in allen Fach-
bereichen und unterbreitet bei Bedarf Verbesserungsvorschläge für
die Aufbau- und Ablauforganisation. Beide Abteilungen sind fachlich
dem Vorstand Kapitalanlagen und Finanzen unterstellt und berichten
an den Gesamtvorstand. Die Berichte der Internen Revision werden
zudem an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats übersendet.

Biometrische Risiken                                                   Versicherungstechnische
Die Übernahme von versicherungstechnischen Risiken ist wesent-         Risiken
licher Geschäftsbestandteil der Versorgungskasse. Die Versorgung
basiert auf einer Leistungszusage. Zur Finanzierung erhebt die
Versorgungskasse Beiträge von den Landeskirchen, welche unter
bestimmten Voraussetzungen nach den geltenden Satzungs-
vorschriften angepasst werden können. Im Jahresabschluss erfolgt
die Bewertung der Deckungsrückstellung für die Bilanz mit den
Sterbetafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Der Hauptteil des
sogenannten biometrischen Risikos liegt in einer über Erwartung
liegenden Zunahme der Lebenserwartung im Versichertenkollektiv
begründet, da sich eine Verlängerung der Bezugszeiten für Versor-
gungsleistungen erhöhend auf die notwendige Kapitalausstattung
der Kasse auswirkt. Diesem Risiko wird dadurch Rechnung getra-
gen, dass bei der Kalkulation der Sterblichkeiten die verwendeten
Richttafeln 2005 G zusätzlich mit einer Generationenverschiebung
um 20 Jahre und einer Sterblichkeitsreduzierung auf 90 % für
männliche Versorgungsempfänger adjustiert werden.

                                                                                                 31
Lagebericht

              Im versicherungsmathematischen Gutachten wird jährlich die Ange-
              messenheit der verwendeten Sterblichkeitsannahmen überprüft. Für
              das Jahr 2020 wurde hier festgestellt, dass die biometrischen Rech-
              nungsgrundlagen weiter hinreichend vorsichtig und angemessen
              sind. Eine Reduktion der Sterblichkeit um 20 % hätte basierend auf
              den aktuellen Rechnungsgrundlagen (Deckungsrückstellung von
              5.416.187 T€) eine Nachreservierung in Höhe von 330.387 T€
              (6,1 %) zur Folge.

              Versicherungstechnische Rückstellungen
              Die versicherungstechnischen Rückstellungen mit Berücksichtigung
              der versicherungstechnischen Risiken werden jährlich durch ein
              versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt und die
              Angemessenheit bzw. Auskömmlichkeit der Reserven sowie
              deren ordnungsgemäße Ermittlung überprüft. Darüber hinaus hat
              die Kasse weitere Instrumentarien implementiert, um die
              versicherungstechnischen Rückstellungen zu bewerten und deren
              Entwicklung zu überwachen.

              Zinsrisiko
              Die Berechnung der Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2020
              erfolgt mittels eines Rechnungszinses von 3,85 %. Unter Zugrunde-
              legung des aktuellen Beitragsniveaus und der biometrischen
              Rahmenbedingungen ist zur Finanzierung der Leistungsverpflichtung
              langfristig ein Kapitalanlagenertrag in dieser Höhe erforderlich.
              Eine anhaltende Unterschreitung dieser Zielverzinsung stellt ein
              wesentliches Risiko dar.

              Bei einer langfristigen Unterschreitung der Zielverzinsung würde der
              bestehende Fehlbetrag langsamer zurückgeführt als geplant oder
              könnte sogar ansteigen. Dies würde den Zeitraum verlängern, über
              den Versorgungssicherungsbeiträge erforderlich sind, oder zu einer
              Erhöhung der Beiträge führen.

              Ziel der Kasse ist, die Kapitalanlagen so zu steuern, dass die
              Notwendigkeit weiterer Anpassungen (z. B. Sanierungsmaßnahmen)
              minimiert wird. Wesentlich hierfür ist eine Ausrichtung der
              Anlagepolitik auf langfristig auskömmliche Erträge.

              Nach 3,89 % im Vorjahr liegt die erzielte Nettoverzinsung im Jahr
              2020 mit 3,80 % leicht unter dem für die Bewertung der Deckungs-
              rückstellung angesetzten Rechnungszins von 3,85 %. Zur Stützung
              und Stabilisierung der angestrebten Verzinsung kann auch die
              Realisierung von Bewertungsreserven genutzt werden. Dies war im
              Geschäftsjahr in geringem Umfang der Fall.

 32
Lagebericht

Kapitalanlagen                                                           Risiken aus Kapitalanlagen
Die Risiken setzen sich überwiegend aus Markt-, Bonitäts- und
Liquiditätsrisiko zusammen. Nach § 9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung ist das
Anlagerisiko nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verteilen. Im
Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung befolgt die Kasse die
versicherungsaufsichtsrechtlichen Rundschreiben der BaFin.

Interne Richtlinien und Anlagevorschriften für die unterschiedlichen
Anlageklassen präzisieren die externen Grundsätze der Kapitalanlage.
Angelegt wird das Vermögen hauptsächlich in festverzinslichen
Wertpapieren, Aktien, Immobilien, Realkrediten und Beteiligungen.
Die den Anlagen inhärenten Risiken werden regelmäßig untersucht
und von den für die Anlageklassen verantwortlichen Personen berück-
sichtigt. Separate Überwachungsroutinen und -kontrollen und die
durchgehende Einhaltung eines 4-Augen-Prinzips werden durch
die von den Anlegern organisatorisch getrennte Abteilung UPC
gewährleistet.

Aktienmarktrisiko
Auf Basis stochastischer Simulationen wird das strategische
Kapitalanlageportfolio auf die versicherungstechnischen Erforder-
nisse der Kasse abgestimmt. Unter Berücksichtigung der zu
erzielenden Zinsanforderung ergibt sich hieraus die Empfehlung
einer langfristigen Aktien-/Beteiligungsquote von ca. 40 %. Zum
Jahresende 2020 hält die Kasse auf Zeitwertbasis insgesamt 38,3 %
ihres Vermögens in Aktien, sonstigen nicht festverzinslichen Anla-
gen und Beteiligungen. Dabei werden Aktien nicht direkt, sondern
über Spezialfonds gehalten. Der hohe Aktienanteil birgt das Risiko,
dass das Risikobudget bei einem starken Aktienkursverfall aufge-
braucht wird. Abschreibungen können die Bilanz und die Gewinn-
und Verlustrechnung belasten. Für die Risikobeurteilung der VKPB
ist zu berücksichtigen, dass wegen der Struktur ihrer Beitragsein-
nahmen und Leistungsverpflichtungen über viele Jahre hinweg ein
Liquiditätsüberschuss aus der Versicherungstechnik gesichert ist.
Folglich kann sie die Versorgungsleistungen über einen Zeitraum von
mehreren Jahren hinweg erbringen, ohne dafür Kapitalanlagen ver-
äußern zu müssen. Das Risiko von negativen Auswirkungen infolge
von Wertschwankungen des Aktienportefeuilles auf das Geschäfts-
ergebnis wird dadurch reduziert. Dennoch sind kurzfristige Kapital-
marktschwankungen infolge von Krisen wie der aktuellen, durch das
Coronavirus ausgelösten Pandemie weiterhin nicht ausgeschlossen.

                                                                                                      33
Lagebericht

              Der DRS 20 Anl. 2 sieht als Pflichtangabe für den Bereich Aktien einen
              wesentlichen simulierten Kursverlust auf den Zeitwert der Aktien und
              andere nicht festverzinsliche Wertpapiere vor. Nachfolgende Tabelle
              zeigt die Auswirkungen eines 20%igen Kurswertverlustes auf den
              Zeitwert.

               Stresstest Aktienbestände,
               nicht festverzinsliche Wert-                  in Mio. €   in % der KA
               papiere und Beteiligungen
              Zeitwert                                          1.680          38,3
              Wertverlust durch 20%igen
                                                                  336            7,7
              Kursverfall
              Zeitwert nach Wertverlust                         1.344          30,6

              Zinsänderungsrisiken
              Die Kasse hat zum 31. Dezember 2020 51,1 % ihres Vermögens auf
              Zeitwertbasis in Zinstiteln investiert. Die Kasse hält auf Basis von
              Zeitwerten 32,6 % festverzinsliche Wertpapiere und Ausleihungen im
              Direktbestand und 18,5 % innerhalb eines Dach-Masterfonds. Für den
              Fall deutlich ansteigender Zinsen ist die Kasse kurzfristig nicht uner-
              heblichen Marktwertverlusten bei Zinstiteln ausgesetzt, die sich in
              einer Reduktion von Bewertungsreserven bis hin zu erforderlichen
              Abschreibungen auf den Nominalwert auswirken können. Auf der
              anderen Seite haben die Wiederanlagezinsen erheblichen Einfluss auf
              die zukünftige Geschäftsentwicklung der Kasse. Sollten die Zinsen auf
              dem gegenwärtig niedrigen Niveau bleiben, können neu zufließende
              Mittel und die Wiederanlage auslaufender Wertpapiere nur zu niedri-
              geren Zinssätzen als in der Vergangenheit angelegt werden. In diesem
              Szenario sinkt die Durchschnittsverzinsung im Bestand kontinuierlich.
              Eine simulierte Änderung des Zinsniveaus um einen Prozentpunkt
              verändert den Zeitwert der festverzinslichen Wertpapiere und
              Ausleihungen näherungsweise gemäß nachfolgender Tabelle:

 34
Lagebericht

 Stresstest Zinsträgerbestand                 in Mio. €   in % der KA
Zeitwert                                         2.243          51,1
Zeitwertverlust durch
                                                   140            3,2
Zinsanstieg um 1 %-Punkt
Zeitwert nach Wertverlust                        2.103          47,9
Zeitwertzuwachs durch
                                                   140            3,2
Zinsabfall um 1 %-Punkt
Zeitwert nach Wertzuwachs                        2.383          54,3

Bei langfristiger Betrachtung ist ein Zinsanstieg trotz der damit ein-
hergehenden Zeitwertverluste wünschenswert. Langfristig niedrige
Zinserträge verursachen auf Dauer deutlich höhere Belastungen.

Währungsrisiko
Währungsrisiken sind Folge von Wechselkursschwankungen, die zu
Zeitwertverlusten führen können. Da alle Verpflichtungen in Euro zu
leisten sind, wird das Kapital zur Begrenzung von Währungsrisiken
überwiegend in Euro angelegt. Der Zeitwert der Anlagen in Fremd-
währungen beträgt umgerechnet 1.275 Mio. € und macht 26,6 %
des Gesamtbestandes aus. Ein Wertverlust von 25 % (319 Mio. €)
in allen gehaltenen Fremdwährungen würde das Volumen der
Fremdwährungsanlagen auf 956 Mio. € sinken lassen. Ein Limit-
system für ungesicherte Fremdwährungen ist Teil des Monatsberichts
an den Vorstand.

Immobilienrisiko
Aus Gründen der Mischung und Streuung sowie der Generierung
von relativ stabilen und teilweise inflationsgeschützten Erträgen
gehören Immobilien zum Anlageuniversum der Kasse. Die gesamte
Immobilienanlage teilt sich in den Immobiliendirektbestand und die
Immobilienfonds auf. Der Zeitwert des Immobilienbestandes der
VKPB beträgt 436 Mio. € und macht 9,9 % des Gesamtbestandes
aus. Risiken ergeben sich aus der Möglichkeit negativer Marktwert-
veränderungen, höherer Kosten durch vermehrten Aufwand für
Instandhaltung sowie sinkender Mieterträge etwa in Folge
zunehmender Leerstände. Die VKPB begegnet diesen Risiken im
Direktbestand vor allem durch die Fokussierung auf Wohnimmobilien
mit stabilen Erträgen und geringen Leerstandsquoten. Im Gegenzug
wird der Anteil an gewerblich genutzten Immobilien, wo Mieterträge
tendenziell stärker schwanken, auf mehrere Immobilienfonds mit
unterschiedlichen Teilstrategien und geografischen Schwerpunkten
gestreut.

                                                                                 35
Lagebericht

              Bonitätsrisiko
              Das Bonitätsrisiko umfasst das Risiko eines (Teil-)Ausfalls der Zahlungs-
              verpflichtung eines Schuldners. Festverzinsliche Wertpapiere und
              sonstige Ausleihungen sind wie andere Kapitalanlagen auch diesem
              Risiko ausgesetzt. Die VKPB begegnet diesen Risiken durch eine geziel-
              te Steuerung der Verteilung der gesamten festverzinslichen Anlage
              auf Ratingklassen, wobei zur Ermittlung auf Ratings internationaler
              Agenturen zurückgegriffen und eine eigene Klassifizierung vorgenom-
              men wird. Zur Risikostreuung werden die Gesamtengagements pro
              Einzelemittent begrenzt, laufend überwacht und monatlich berichtet.

              Die Kasse hält auf Zeitwertbasis 88,8 % ihrer Zinspapiere im Invest-
              ment Grade Bereich. Das macht 44,9 % der gesamten Kapitalanlagen
              aus. Die folgenden Tabellen zeigen die Verteilung der Kapitalanlagen
              auf die externen Ratingklassen sowie auf die Schuldnergruppen bzw.
              Art der Emittenten.

              Verteilung nach externen Ratingklassen

               Bonität nach Ratingklassen                     in Mio. €   in % der KA
               Investment Grade (AAA-BBB)                        1.972           44,9
               Non Investment Grade (BB-B)                         216            4,9
               Non Investment Grade (CCC-D)                          3            0,1
               Not rated                                            30            0,7
               Gesamt                                            2.221           50,6

              Darstellung nach Schuldnergruppen bzw. Art der Emittenten

               Übersicht Schuldnergruppen                    in Mio. €    in % der KA
               Staatsanleihen                                     300             6,8
               staatsnahe/staatlich garantierte Zinsträger         676           15,4
               verbriefte/gesicherte Zinsträger                   254             5,8
               Unternehmensanleihen                                991           22,6
               Gesamt                                            2.221           50,6

 36
Sie können auch lesen