Geschäftsbericht des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e.V. für das Jahr 2019 - Landesjagdverband ...
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VORWORT Mit dem Geschäftsbericht geben LJV-Präsidium und Geschäftsstelle des LJV den Delegierten des Landesjägertages, den Mitgliedern der ordentlichen und außeror- dentlichen Mitgliedsvereine und der Öffentlichkeit einen Überblick über die vielfäl- tigen Themen, Aufgaben und Tätigkeiten, die uns im Jahr 2019 beschäftigt haben. Neu ist, dass der Geschäftsbericht das Kalenderjahr umfasst. Gegliedert ist er nach der vom LJV-Präsidium beschlossenen Geschäftsordnung, die seit dem 1.1.2019 umgesetzt wird. In der April-Ausgabe der „Jagd in Baden-Württemberg“ wurden wichtige Themen des Jahres 2019 vorgestellt. Landesjägermeister Dr. Friedmann wird die Verbands- arbeit des Jahres 2019 ausführlich im Rahmen der Delegiertenversammlung im Herbst 2020 präsentieren. In vielen Bereichen sind unsere Aktivitäten und Erfolge nur möglich, weil landes- weit Jägerinnen und Jäger in den Kreisvereinen, in Arbeitsgruppen, bei Fortbil- dungsveranstaltungen, in den Jägerprüfungskommissionen, bei Lernort Natur, beim Jagdhornblasen, in der Hundearbeit und vielem mehr engagiert mitmachen und unser Motto „Auftrag und Leidenschaft“ mit Leben füllen. Ihnen allen danken wir an dieser Stelle sehr herzlich für ihr Engagement. Stuttgart, im März 2020 Dr. Erhard Jauch Hauptgeschäftsführer INHALTSÜBERSICHT Seite Geschäftsführung 3 Bereich I: Jagd 13 Bereich II: Wildtiermanagement und Naturschutz 25 Bereich III: Aus-und Fortbildung 48 Bereich IV: Öffentlichkeitsarbeit und Marketing 41 Bereich V: Verwaltung 47 2
GESCHÄFTSFÜHRUNG Verbandspolitik Parlament Parlamentarischer Abend des LJV Am 15. Mai 2019 führte der LJV erstmals einen Parlamentarischen Abend (an- stelle des lange Jahre üblichen Mittagessens vor Weihnachten) durch. Dabei wurde bewusst darauf verzichtet, die Parlamentarier mit einer jagdpolitischen Themenvielfalt zu bombardieren. Es wurden nur zwei Bereiche kurz beleuchtet: Nachhaltige Nutzung von Raubwildbälgen durch die Fellwechsel GmbH und den Umgang des Rotwildes in Baden-Württemberg auf der Basis einer über 60 Jahre alten und daher nicht mehr zeitgemäßen Rotwildverordnung. Das von den Jagdhornbläsern aus Heimsheim musikalisch umrahmte Abendessen stieß bei den Parlamentariern auf gute Resonanz und große Zustimmung. Der Antrag des LJV, auch im Jahr 2020 wieder einen parlamentarischen Abend veran- stalten zu können, wurde von der Landtagsverwaltung positiv beschieden. Anhörung CDU-Fraktion zur Fortschreibung des JWMG Am 10. September 2019 hatte die CDU-Landtagsfraktion den LJV und sechs wei- tere Verbände zu einem Fachgespräch über die Weiterentwicklung des Jagd-und Wildtiermanagementgesetzes eingeladen. Grundlage des Gesprächs war ein Kata- log der CDU, u.a. mit folgenden Positionen: Aufnahme von Wolf und Biber ins JWGM, Verlängerung der Bejagung invasiver Wildarten, Erleichterung der Fang- und Baujagd, Jagdzeit für Jungfüchse generell ab 1.5., Nachtjagdverbot auf Rotwild, Aufhebung Jagdruhe für Schwarzwild und Fütterungsverbote, Aufnahme von Obliegenheiten für Bewirtschafter bei Wildscha- densersatz. Im Gespräch wurde insbesondere bei der Frage der Jagdzeiten und der Obliegenheiten für Bewirtschafter die unterschiedliche Auffassung zwischen LJV und anderen Verbänden deutlich. Die CDU erklärte, das Papier auf der Basis des Fachgesprächs zu überarbeiten und dann zu einem weiteren Gespräch einzuladen. Das ist bisher nicht erfolgt. Gespräche mit Parlamentariern Im gesamten Berichtszeitraum gab es Gespräche mit Parlamentariern, Ministern und Vertretern der Ministerien, insbesondere zur geplanten Änderung des JWMG, zum Rotwild in BW, zu Luchs und Wolf. Ministerium Ländlicher Raum Klimawandel, Waldumbau und Bejagung Notfallplan Nachdem bereits im Jahr 2018 die Wälder in Baden-Württemberg durch lang an- haltende Trockenheit beeinträchtigt wurden, ergab sich im Jahr 2019 eine wei- tere, in manchen Teilen dramatische Verschlechterung der Situation durch anhal- tende Sommertrockenheit und massiven Schädlingsbefall. Betroffen waren nicht nur Fichten, sondern auch Tannen, Buchen oder Kiefern. 3
Die Verschlechterung des Waldzustandes war ein bundesweites Phänomen und führte v.a. auf Bundesebene zum Wiederaufflammen einer „Wald vor Wild“-Dis- kussion und der Forderung den notwendigen Waldumbau vorrangig mit der Büchse zu gestalten. Aufgrund der dramatischen Situation veranstaltete das MLR am 2. September 2019 einen Waldgipfel. Kernpunkte der Veranstaltung, zu der alle mit dem Thema Wald mittelbar und unmittelbar Betroffenen eingeladen waren, waren die Darstel- lung der aktuellen Situation und Reaktionen darauf, die Frage des Waldumbaus mit heimischen und nicht heimischen Baumarten sowie die Vorstellung eines um- fangreichen Notfallplans, der fünf Handlungsfelder umfasst: • Krisenmanagement, Beratung und Kommunikation • Finanzielle Förderung von Waldbesitzenden • Unterstützung der Holzvermarktung auf Landesebene • Forschung • Personelle und finanzielle Maßnahmen Zur Umsetzung wurde im Doppelhaushalt 2020/2021 ein Finanzvolumen von jähr- lich insgesamt ca. 53 Mio. € (einschließlich Bundesmittel) zur Verfügung gestellt. Während im Entwurf des Notfallplans das Thema „Jagd“ nicht erwähnt wurde, wurde es bei der Aussprache mehrfach angesprochen bis hin zur Forderung, als unmittelbar wirksame Maßnahme die Bejagung des Rehwildes auf den 1. April vor- zuverlegen. In der Endfassung des Notfallplans wurde das Thema Jagd bei „Kri- senmanagement“ in einer Form ergänzt, die den Vorstellungen des LJV durchaus entsprach: • Die Jägerschaft wird als Partner frühzeitig in die weiteren Dialogprozesse, insbesondere zum anstehenden Masterplan, eingebunden. • Auf regionaler Ebene sollen im Rahmen von Runden Tischen zur Jagd Hilfe- stellungen für Zielvereinbarungen zwischen Jagdgenossenschaften und Jagdpäch- tern erarbeitet und abgestimmt werden. Masterplan Wald Während der Notfallplan für den Wald kurzfristig zur Bewältigung von Schäden und der Weichenstellung für weitere Maßnahmen ist, verfolgt das Land mit einem „Mas- terplan Wald“ den Wald und die Forstwirtschaft im Land langfristig für die Heraus- forderungen des Klimawandels „fit“ zu machen. Im Rahmen eines breit angelegten Diskussionsprozesses, in den der Landesjagd- verband mit eingebunden ist, werden Vorschläge erarbeitet, wie Wald, Forstbetrieb und die damit befassten Menschen angesichts der Klimaveränderungen und der daraus resultierenden Folgen für den Wald für die Zukunft aufgestellt werden kön- nen bzw. müssen. Erklärte Ziele dabei sind, den Wald im Land in seinen unter- schiedlichen Funktionalitäten zu erhalten und das Erreichen betrieblicher Ziele für die Waldbesitzer weiterhin möglich ist. Im Rahmen eines moderierten Workshops wurden die Ebenen „Wald, Betriebliche Aspekte/Verwaltung, Organisation und gesellschaftliches Umfeld (dabei auch das Thema Schalenwild und Jagd) betrachtet. Durch eine professionelle Moderation ergaben sich zielorientierte und sachliche Diskussionen, bei der Dissenspunkte zwar artikuliert wurden, es aber zu keinerlei Grundsatzdiskussionen (z.B. über „Wald vor Wild“) kam. Die Ergebnisse des ersten Workshops werden in einem wei- teren Workshop im Frühjahr 2020 vertieft, ein Symposium im Sommer 2020 soll weitere Erkenntnisse liefern. Ende 2020 soll der Entwurf des Masterplans dann vorliegen. 4
Bejagung von wiederkäuendem Schalenwild, insbesondere Rehwild Die Auflichtung der Wälder durch die Schadereignisse wird – ähnlich wie nach den großen Sturmereignissen - das Nahrungsangebot und die Lebensraumbedingun- gen für Rehwild deutlich verbessern und zu einem Anstieg der Populationen führen. Die Jägerschaft ist sich bewusst, dass sie beim Waldumbau durch gezielte Beja- gung einen wichtigen Beitrag zum Erfolg bei der Umsetzung des Waldumbaus leis- ten muss. Pauschale Forderung nach einem „Waldbau mit der Büchse“ lehnen wir aber strikt ab, weil dies einer regional unterschiedlichen Situation und regional differenzierter Maßnahmen nicht gerecht wird und Wildverbiss vielfältige Ursachen haben kann. Überlegungen aus dem Landwirtschaftsministerium, die Jagdzeit auf Rehwild auf den 15. April vorzuverlegen und – als Ausgleich dafür eine Jagdruhezeit auf Reh- wild vom 1. Juni bis 15. Juli einzuführen, hat der Landesjagdverband eine deutliche Absage erteilt. Mit der Verlängerung der Jagdzeit könnte eine Wildart fast ganzjährig bejagt wer- den. Dies ist für den LJV nicht waidgerecht, zumal bisher seine Forderungen nach einem wildbiologisch sinnvollen Jagdende im Winter spätestens zum 15. Januar vom Land abgelehnt wurden. Nach den Sturmereignissen in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre hat die Jägerschaft die Wiederbewaldung durch regional angepasste Bejagung gefördert und damit bewiesen, dass sie bereit ist, Verantwortung zu tragen. Die aktuellen jagdrechtlichen Regelungen bieten Möglichkeiten einer situations- und maßnahmenangepassten Bejagung von Rehwild (z.B. über Zielvereinbarun- gen) ohne eine pauschale landesweite Verlängerung der Jagdzeit auf Rehwild. Der Appell des LJV hat zumindest vorerst Wirkung gezeigt: Auf eine „überstürzte“ Verlängerung der Jagdzeit auf Rehwild hat das MLR vorerst verzichtet. Das Thema ist damit aber noch nicht vom Tisch: Im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Wald soll über die Konsequenzen des Klimawandels für die Bejagung und die Anpassung von Jagdzeiten diskutiert werden. Landesbeirat Jagd und Wildtiermanagement Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungen des Landesbeirats für Jagd und Wild- tiermanagement statt, an denen der LJV jeweils mit allen vier Vertretern teilnahm. In den Sitzungen wurde über den Wildtierbericht, den aktuellen Sachstand bei der ASP und der Förderung der Schwarzwildbejagung (Verwaltungsvorschrift Infra- Wild) informiert und die Änderung des JWMG diskutiert. Jour fixe Mit Vertretern der obersten Jagdbehörde finden regelmäßig Gespräche statt. Dabei werden u.a. aktuelle rechtliche Fragen oder Fragen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung besprochen. Dieser Bereich nahm im Berichtsjahr sehr viel Zeit in Anspruch. Verbesserung der Situation des Rotwildes in BW Positionspapier Rotwild Das Präsidium des Landesjagdverbandes hat 2018 beschlossen das 2009 erarbei- tete Positionspapier zum Rotwild im Land zu überarbeiten. Hintergrund war u.a. die im Herbst 2020 auslaufende Rotwildrichtlinie, die auf der nicht mehr zeitgemäßen Rotwild-VO aufbaut. 5
Eine Arbeitsgruppe unter Leitung von BJM Dieter Krail hat ein ausführliches Papier erarbeitet, das vom Präsidium verabschiedet wurde. Es wurde den Mitgliedsverei- nen zur Stellungnahme übersandt und auch mit anderen Gruppen (Waldbesitzer, Deutsche Wildtier Stiftung, Naturschutz) diskutiert. In der ersten Sitzung des LJV- Präsidiums 2019 wurde das Positionspapier endgültig verabschiedet. Es wurde be- schlossen, das Thema „Rotwild“ im Jahr 2019 jagdpolitisch nach vorne zu bringen. Online-Petition Deutsche Wildtier Stiftung Sowohl beim Landesjägertag als auch beim ersten parlamentarischen Abend wurde die Situation des Rotwildes im Land vom LJV thematisiert. Beim LJT hielt der Ge- schäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, Hilmar Freiherr von Münchhausen, ein flammendes Plädoyer für die Änderung der aktuellen Situation. Die Deutsche Wildtier Stiftung überraschte in der Folge den LJV mit der Ankündi- gung, bundesweit eine Online-Petition zu starten, mit dem Ziel einer Änderung der derzeit unbefriedigenden Situation in Baden-Württemberg herbeizuführen und po- litischen Druck aufzubauen. Mitte September wurde die Online Petition auf www.HilfdemHirsch.org gestartet. Der LJV hat die Aktion bei seinen Mitgliedern beworben. Das SWR – Fernsehen hat über die Petition und ihr Anliegen berichtet. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat am 11. Dezember im Beisein von LJV-Vertretern die weltweit erste geröhrte Petition an Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden- Württemberg, übergeben. Statt Ordnern mit Unterschriftenlisten gab es einen USB-Stick mit einer Audiodatei, auf der fast 10 Stunden Hirschröhren zu hören ist - für jeden der bis dato über 30.000 Unterstützer der Petition 1 Sekunde Hirschruf! Die Deutsche Wildtier Stiftung wird die Aktion bis zum Sommer 2020 fortführen. Stand März 2020 haben 37.319 Personen die Online-Petition unterzeichnet. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat inzwischen die Petition zur Änderung der Situ- ation des Rotwildes in BW offiziell beim Landtag (Petitionsausschuss) eingereicht. LJV-Kampagne “PLATZ HIRSCH!“ Bei der Sitzung des LJV-Präsidiums am 18. Juli 2019 wurde beschlossen, dass der LJV ab Herbst 2019 eine breit angelegte Rotwild-Kampagne starten wird, in der die Mitglieder eingebunden werden. Für die Kampagne wurden Mittel bis zu einem Umfang von 10.000 € bereitgestellt. Unter Federführung des Bereichsleiters Wildtiermanagement und Naturschutz, René Greiner, hat eine Arbeitsgruppe in der LJV-Geschäftsstelle umfangreiches Material für die Kampagne erarbeitet: Aus dem LJV –Positionspapier wurden 5 Kernforderungen herausgearbeitet und begründet: Mehr Platz: Wir fordern mehr Lebensraum für Rotwild, z.B. durch Verbrei- tungsschwerpunkte statt Rotwildgebiete, Aufhebung des Abschussgebots und Erschließung des Biosphärengebiets Schwäbisch Alb als neuen Lebens- raum. Mehr Plan: Wir fordern einen ganzheitlichen Plan zur Rotwildbewirtschaf- tung. Mehr Respekt: Wir fordern Wildruhezonen. Mehr Vielfalt: Wir fordern die Zulassung von Rotwild als Lebensraumgestal- ter. Mehr Verbund: Wir fordern die Vernetzung der Lebensräume. Die Kernforderungen sind Grundlage für umfangreiches Aktionsmaterial, das von einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe inhaltlich vorbereitet und im Wesent- lichen von Kay Lucie Ostertag gestaltet wurde: 6
Rollups Informationsbroschüre Eigene Homepage zur Kampagne Erklärvideo über unsere Anliegen (in Zusammenarbeit mit der Agentur Cy- rano, Münster) Das Material wurde den Mitgliedsvereinen für eigene Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Auch Ministerien und Abgeordnete erhielten entsprechende Informationen und wurden um Unterstützung gebeten. Die bisherigen Reaktionen aus der Politik waren durchaus vielversprechend: Landwirtschaftsminister Hauk signalisierte, dass sein Haus die Ziele der LJV-Kam- pagne uneingeschränkt mittragen kann. Allerdings sei der Zeitpunkt für eine ra- sche Auflösung der Rotwildgebiete verfrüht. Es gelte zuerst, das Rotwildkonzept Nordschwarzwald erfolgreich umzusetzen, um daraus Schlussfolgerungen für ein landesweites Vorgehen zu ziehen. Das MLR beauftragte die FVA mit Untersuchungsaufträgen, die direkt Bezug neh- men auf die LJV-Forderungen und deren Ziel es ist, Grundlagen für die Weiterent- wicklung der Rotwildverordnung, der Rotwildrichtlinie und des Rotwildmanage- ments in Baden-Württemberg zu erarbeiten und mögliche Handlungsstrategien aufzuzeigen. Zu den Untersuchungsgegenständen gehören u.a. Überprüfung der Rotwildgebietskulisse und der aktuellen Rotwildverbrei- tung Evaluation des Populationszustandes und des genetischen Austausches zwischen den Rotwildgebieten Populationsmodellierung und Lebensraumbewertung für Rotwild Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, Andreas Schwarz, verwies auf den Wildtierbericht, der fordert, das Rotwildmanagement auf eine fachliche Grundlage, wie ihn die Rotwildkonzeption Nordschwarzwald dar- stellt, für eine mögliche Ausdehnung der Flächenkulisse oder die Ausweisung neuer Rotwildgebiete im Land zu schaffen. Er verweist außerdem auf die Herausforde- rungen des klimabedingten Waldumbaus. Der jagdpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Reinhold Gall u.a. Abge- ordnete der SPD-Fraktion haben zum Rotwild die Anfrage „Rotwildentwicklung und Rotwildmanagement in Baden-Württemberg“ an den Landtag gestellt (Drucksache 16/7248). In 13 Fragen werden auch die Themen angesprochen, die zu den Kern- forderungen des LJV gehören. In der Antwort des MLR werden die Forderungen des LJV zwar nicht infrage ge- stellt, sondern grundsätzlich unterstützt, aber es wird auch hier auf die Schlüssel- stellung des Managementkonzeptes Nordschwarzwald und seiner Umsetzung ver- wiesen. LJV-Satzung Das LJV-Präsidium hat, angestoßen durch eine Initiative aus den eigenen Reihen, beschlossen, die im Jahr 2014 letztmalig geänderte LJV-Satzung anzupassen. Ei- nem internen Diskussionsprozess wurde der Satzungsentwurf den Mitgliedsverei- nen zur Stellungnahme mit einer angemessenen Frist übersandt. Von Seiten der Mitgliedsvereine gab es keine Änderungswünsche. Wesentliche Änderungen sind: Anpassung des Textes an das Jagd-und Wildtier- managementgesetz, redaktionelle Änderungen und Präzisierungen, Verankerung von Wildtiermanagement und Wildtiermonitoring als neue Verbandsaufgaben, De- finition der Ebenen der Interessensvertretung, Möglichkeit einer Geschäftsordnung für das Präsidium, Bestellung von Obleuten, Präzisierung der Aufgaben des LJM. 7
Die Satzungsänderung soll bei der Delegiertenversammlung 2020 verabschiedet werden. LJV-Präsidium Das Präsidium des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e.V. tagte im Be- richtszeitraum vier Mal, eine Sitzung war eine zweitägige Klausurtagung an der Landesjagdschule Dornsberg. Das geschäftsführende Präsidium tagte drei Mal. In diesem Gremium, das beratende Funktion hat, werden Entscheidungen des Präsi- diums vorbereitet oder verbandliche und jagdpolitische Themen grundsätzlich und ausführlich besprochen. Alle in diesem Geschäftsbericht dargestellten Themen wa- ren auch Gegenstand der Tagesordnungen in den beiden Verbandsgremien. Bei der Neubestellung des LJV-Vertreters im Landestierschutzbeirat hat das LJV- Präsidium den Stv. BJM und KJM ES, Thomas Dietz, als Nachfolger von KJM Prof. Dr. Walter Jäger benannt. Der LJV hat in diesem Gremium zusammen mit dem Landesfischereiverband und dem Geflügelzüchterverband einen gemeinsamen Sitz und eine gemeinsame Stimme. Je nach Themen wird das Stimmrecht vom jeweils betroffenen Verbandsvertreter wahrgenommen. Bei der Geschäftsverteilung der Mitglieder des LJV-Präsidiums wurde dem Stv. LJM Wolf Riedl der Bereich „Jagdethik“ neu übertragen. Das LJV-Präsidium stimmte der Mitgliedschaft des Verbandes im Verein Auerhuhn im Schwarzwald e.V. zu. Dieser Verein wird künftig in enger Zusammenarbeit mit der FVA und der AG Raufußhühner die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz des Auerwildes übernehmen. Das LJV – Präsidium verabschiedete 2019 folgende Grundsatzpapiere und Grundsätze: LJV-Positionspapier Rotwild Position des LJV zur Durchführung von Drückjagden auf Schwarzwild ab Februar und Muttertierschutz Positionspapier zur Auswilderung von Rebhühnern (zusammen mit der WFS) Landesjägertag 2019 Nach dem großen Zuspruch beim Landesjägertag 2018 gab es auch beim LJT 2019 am 6. April in der Stadthalle Sigmaringen ein Podiumsgespräch. Thema war der bis zum Landesjägertag noch nicht erschienene erste Wildtierbericht. Diskutanten waren Landwirtschaftsminister Peter Hauk, MdL, Reinhold Pix, MdL, jagdpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Hilmar Freiherr von Münch- hausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, Kraft Erbprinz zu Hohen- lohe-Oehringen als Vertreter der Familienbetriebe Land und Forst sowie LJV-Wild- biologe Klaus Lachenmaier. Prof. Dr. Ulrich Schraml, FVA Freiburg, moderierte das Gespräch wie immer souverän und launig. Während bei der Beurteilung des Wildtierberichts und des Beitrags der Jägerschaft dazu noch Einigkeit auf dem Podium herrschte, wurden bei Biber, Rotwild und Luchs unterschiedliche Sichtweisen deutlich. Der LJV forderte, dass es künftig ei- nen anderen Umgang mit dem Rotwild im Land geben müsse, er kündigte dazu eine umfangreiche Initiative an. Unterstützt wurde er dabei von der Deutschen Wildtier Stiftung. Emotionale Höhepunkte des offiziellen Teils waren die Abschiedsrede des DJV-Prä- sidenten Hartwig Fischer, der wichtige Stationen der Verbandspolitik des DJV in 8
seiner Amtszeit Revue passieren ließ, und die Vorstellung des „Grünen Jägerlie- derbuchs“, das KJM Prof. Walter Jäger neu herausgegeben hat. Den Abschluss des Vormittags bildete ein eindrucksvoller „Jägerchor“ aller Anwesenden, der alle fünf Strophen des Liedes „Auf, auf zum fröhlichen Jagen“ sicher und mit Begeisterung intonierte. Landesweite KJM-Tagung Landesweite KJM-Tagungen sind zwar nicht in der Satzung verankert, sind aber ein wichtiges Gremium, um Verbandsthemen zwischen den Landesjägertagen auf breiter Basis mit den Mitgliedsvereinen zu erörtern. Bei der Landesweiten KJM-Tagung am 19. Oktober 2019 in Kornwestheim stan- den folgende Themen im Vordergrund: Klimawandel, Waldumbau, Wild und Jagd - Fachvortrag Dr. Rudi Suchant zu dem FVA-Projekt Waldverjügung und Wildverbiss. Fazit: Wenn es mit der Waldverjüngung nicht klappt, ist nicht immer und nicht nur das wiederkäuende Schalenwild verantwortlich zu machen. - Konsequenzen des Waldumbaus für die Jagdverpachtung und Regelun- gen zum Wildschadensersatz sowie zur Wildschadensverhütung Abstimmung des Vorgehens bei der Änderung der LJV-Satzung Meinungsbild zum Umgang mit dem Wolf in BW und der Haltung des LJV Vorstellung der Rotwildkampagne “Platz Hirsch!“ des LJV und der Online- Petition Deutsche Wildtier Stiftung Erhöhung der Jagdabgabe ab 2020: Diskutiert wurde eine vom MLR ange- regte Erhöhung. Ergebnis: Eine Erhöhung wird nicht grundsätzlich abge- lehnt. Das MLR wird aufgefordert, die Erhöhung ausführlich zu begründen (steht bisher noch aus!). Sachstand „InfraWild“ Neugestaltung des Titels der Mitgliederzeitschrift Fellwechsel: Unterstützung durch Mitgliedsvereine DJV-Präsidium und Geschäftsführersitzungen Nach der DJV-Satzung gehört der amtierende Landesjägermeister dem DJV-Prä- sidium an. Im Berichtszeitraum fanden vier reguläre Sitzungen des DJV-Präsidi- ums sowie eine zweitägige Klausurtagung statt. Das DJV-Präsidium hat nach der Neuwahl beim Bundesjägertag im Juni 2019 auch die Aufgabenverteilung seiner Mitglieder neu geregelt. Landesjägermeister Dr. Friedmann wurden die Zuständig- keitsbereiche Akademie für Wild, Jagd und Natur, Fellwechsel GmbH, Deutsches Jagd- und Fischereimuseum, JGHV und Gamswild zugeordnet. An einem DJV-Positionspapier zum Gamswild hat der LJV BW maßgeblich mitge- wirkt. Die Geschäftsführertagungen des DJV (im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen statt) dienen dem länderübergreifender Gedanken-, Erfahrungs- und Meinungs- austausch über alle jagdlich wichtigen Themen sowie der Erörterung von Grund- satzthemen der Verbandsarbeit und der Jagdpolitik. Die Geschäftsführer bereiten auch Sachthemen für die DJV-Präsidiumssitzungen vor. Für den Landesjagdver- band nimmt i.d.R. der Hauptgeschäftsführer an den Sitzungen teil. 9
Finanzwesen LJV: Jahresabschluss 2019, Wirtschaftsplan 2020 Die umfangreichen Unterlagen zum Jahresabschluss des Landesjagdverbandes, der Fallenprüfstelle, der Jägerprüfung und der Verwendung der Jagdabgabe sowie ein detaillierter Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 wurde den Delegierten des LJV mit der Einladung zum LJT zugestellt. Außerdem liegen die Unterlagen auf der Homepage des LJV im Mitgliederbereich als PDF ab. Die Eckdaten des LJV-Haus- halts sind als Übersicht abgedruckt. Jagdabgabe 2019 Die Jagdabgabe, die jeder Jagdscheininhaber beim Lösen des Jagdscheins zu ent- richten hat, wird vom Land verwaltet. Gemäß § 28 JWMG entscheidet über die Vergabe das Ministerium Ländlicher Raum nach Anhörung des LJV als Vereinigung der Jäger, die mehr als 25 Prozent der Jagdscheininhaber umfasst. Zuwendungen aus der Jagdabgabe erhalten im Wesentlichen anteilig der LJV für die Bereiche Aus-und Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Jagdgebrauchshundewesen, Biotop- und Wildtierschutz/Einzelprojekte, Schießstandbetreiber und Forschungseinrich- tungen (Wildforschungsstelle, Forstliche Versuchsanstalt, Universität Freiburg, Forsthochschule Rottenburg). Der LJV gibt einen Teil seiner Zuwendungen an die Mitgliedsvereine weiter. Für die Ertüchtigung von Schießstätten zur Verwendung von bleifreier Munition und der Beseitigung von z.T. erheblichen Sicherheitsmän- geln der Anlagen wurde ein Sonderfonds eingerichtet, aus dem die Schießstand- betreiber Zuschüsse geltend machen können. Mitgliederentwicklung Zum Stichtag 1.1.2020 hatten die Jägervereinigungen im Landesjagdverband 32.265 ordentliche Mitglieder (552 mehr als im Vorjahr, 1.141 mehr als in 2018). Erfreulich ist, dass ein Mitgliederzuwachs fast bei allen Kreisvereinen in allen Be- zirken zu verzeichnen war. Die stärksten Mitgliederzuwächse hatten im Bezirk Stuttgart Aalen, Ludwigsburg und Böblingen, im Bezirk KA Karlsruhe, Calw und Bruchsal, im Bezirk Freiburg Waldshut, Freiburg und Schwarzwald-Baar, im Bezirk Tübingen die JV Tübingen. Freiburg hat 2020 die 1.000-er Marke geknackt und ist damit nach Ravensburg, Heilbronn, Heidelberg die viertstärkste KJV im Land. Nach wie vor geht die Mitgliederentwicklung nach oben, trotzdem wächst die Zahl der Mitglieder nicht im selben Maß wie die der Jagdscheininhaber im Land (derzeit rund 46.000). Das Auseinanderklaffen von Jagdscheininhabern und Verbandsmit- gliedern ist ein bundesweites Phänomen, auch auf Bundesebene nimmt die Zahl der Jagdscheininhaber seit Jahren zu, die Zahl der DJV-Mitglieder zwar ebenfalls, es klafft aber immer eine Lücke. Wir betrachten es deshalb nach wie vor als wichtige Verbandsaufgabe, dass unsere Mitgliedsvereine und wir Mitglieder an den Verband binden und neue Mitglieder gewinnen. Bei Kursteilnehmern von Vorbereitungslehrgängen für die Jägerprüfung im Land ist das vom DJV aufgelegte Jungjäger-Paket in Form eines Jagdrucksacks mit nütz- lichen Materialien, die den Einstieg ins Jägerleben erleichtern, nach unserer Erfah- rung ein gutes Mittel, Mitglieder zu werben. Der LJV gibt mit Einverständnis der Jägerprüflinge die Adressen an die zuständigen Jägervereinigungen weiter, die sich dann um die weitere Mitgliederwerbung kümmern. 10
Personalwesen Umsetzung des Organisationsgutachtens Die Neuordnung der LJV-Geschäftsstelle auf Basis der vom LJV-Präsidium verab- schiedeten Geschäftsordnung und einer neuen Geschäftsverteilung wurde zum 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. In einigen Bereichen waren Übergangsfristen not- wendig (Jägerprüfung, Lernort Natur, Messen und Ausstellungen), um die neu Zu- ständigen mit den z.T. komplexen Aufgabenfeldern vertraut zu machen. Die Über- gabe wurde Ende 2019 weitgehend abgeschlossen. Wesentlicher Ausfluss der Neugestaltung sind die regelmäßig stattfindenden Be- sprechungen zwischen Bereichsleitungen und Geschäftsführung, bei denen orga- nisatorische und inhaltliche Abstimmungen zu Verbandsthemen und Verbandsauf- gaben erfolgen. Die Bereichsleitungen erarbeiten eine Jahresplanung für ihren Be- reich, der im Präsidium vorgestellt wird und benennen den Finanzbedarf für ihren Bereich zur Vorbereitung des Wirtschaftsplans. Neue Stellen beim LJV Auch im Berichtsjahr 2019 gab es wieder einige Änderungen im Team des Lan- desjagdverbandes: Bereich IV Öffentlichkeitsarbeit und Marketing: Im August 2019 wurde mit Sophia Lorenzoni eine neue Mitarbeiterin eingestellt, die sich schwerpunktmäßig um die Bereiche Lernort Natur, Ausstellungswesen, Jägerinnenforum und Junge Jäger kümmert, aber auch bei der Produktion der Mitgliederzeitschrift und der Betreuung der Homepage sowie dem Auftritt in den Sozialen Medien aktiv ist. Da Frau Menauer im Herbst 2019 den Wechsel vom LJV auf eine Promotionsstelle an der Universität Hohenheim zum 1. Februar 2020 ankündigte, musste der LJV eine Stelle im Bereich IV ausschreiben. Die Zahl der Bewerbungen war zwar über- schaubar, aber wir haben einen Bewerber gefunden, der unserem Anforderungs- profil voll entspricht. Er tritt zum 1. April 2020 die Stelle an. Frau Menauer wird als Minijobberin vorerst weiterhin den Bereich Homepage be- treuen. Im Bereich III Aus-und Fortbildung wurde eine Stelle für die Nachfolge von Frau Nuding ausgeschrieben und besetzt. Frau Nuding wird im Herbst 2020 im Sekre- tariat die Nachfolge von Frau Münzenmaier (Ruhestand) antreten. Um dem neuen Mitarbeiter genügend Zeit für die Einarbeitung in die komplexe Materie der Orga- nisation der Jägerprüfung zu ermöglichen, ist eine lange Einarbeitungszeit erfor- derlich. An der Landesjagdschule/Akademie wurde zur Verstärkung des Teams und zur Entlastung von Frau Jegler im Sekretariat Yvonne Lais eingestellt. Sie ist seit 1. Juni 2019 halbtags an der Landesjagdschule tätig. Simon Keck, Student an der Forthochschule Rottenburg, absolvierte zwischen Sep- tember 2019 und Februar 2020 ein studienbegleitendes Praktikum und war v.a. in den Bereichen Jagd, Wildtiermonitoring und Naturschutz sowie Öffentlichkeitsar- beit und Marketing tätig. Aufgrund seiner guten Leistungen ist Herr Keck seit März 2020 weiter als Minijobber tätig. Versicherungen Gruppenversicherungspaket Der Gruppenvertrag mit der Gothaer (Jagdunfall, Drückjagdhunde und Rechts- schutz) wurde zum 1. Januar 2020 um weitere drei Jahre mit verbesserten Kondi- 11
tionen verlängert. Der Beitrag pro Einzelmitglied muss aufgrund des Schadensver- laufes im Bereich Jagdunfall je Einzelmitglied voraussichtlich ab 2021 um 1 Euro auf 11,50 € erhöht werden. Im Rechtsschutzbereich ist die Roland-Rechtsschutz Kooperationspartner. Unbefriedigend verliefen die Verhandlungen über die Subsidiär-Regelung bei Be- wegungsjagden von FORST BW. Die Eigenversicherung des Landes kommt nicht zum Tragen, wenn der Jagdteilnehmer über die Gruppenversicherung des LJV ver- sichert ist. Der LJV hat diese Ungleichbehandlung in einem Schreiben an Minister Hauk angesprochen. Da die Antwort nach einem Vorlauf von fast einem Jahr ne- gativ ausfiel, werden zusammen mit dem Vertragspartner Gothaer weitere Schritte zu überlegen sein. Jagdhaftpflicht Der mit der Gothaer Versicherung bestehende Rahmenvertrag zum Abschluss ei- ner exklusiven und leistungsstarken Jagdhaftpflichtversicherung besteht mit noch- mals verbesserten Konditionen weiter. Konditionen und Verträge sind über die LJV- Homepage abrufbar. Versicherung Nachsuchegespanne Wegen des Schadensverlaufs musste der Beitrag für diese Versicherung ab dem 1. Januar 2020 um 15 Prozent erhöht werden. Im Gegenzug werden Schäden er- stattet, die binnen 48 h (bisher 24 h) gemeldet werden. Der Versicherungsbei- trag für anerkannte Nachsuchegespanne wird vom Land komplett getragen. Jagdscheinanwärter Für Jägerprüflinge wird im Laufe des Jahres 2020 ein Angebot für eine kosten- günstige Haftpflichtversicherung während der Ausbildung über die Gothaer-Versi- cherung angeboten. AINC Der LJV ist Mitglied der Action Interrégional Nature et Chasse. Sie ist ein Zusam- menschluss der Jagdverbände des Saarlands, Rheinland-Pfalz, Luxemburg und dem Elsass und trifft sich zwei Mal jährlich zu einem Informations-und Gedanken- austausch über grenzüberschreitende Probleme und Themen (z.B. ASP) sowie län- derspezifische jagdliche Entwicklungen im Wechsel bei einem der Mitglieder. Bei der Vorstandsneuwahl hat der bisherige Stv. Vorsitzende Knut Wälde nicht mehr kandidiert. Als Nachfolger wurde der LJV-Justiziar Sören Kurz gewählt. Kurt- Alexander Michael, ELJM Rheinland-Pfalz, wurde als Vorsitzender bestätigt. Förderverein für das Jagdwesen in BW e.V. An der Spitze des am 31. Dezember 2019 (Stichtag) 183 Mitglieder umfassenden Vereins, der außerordentliches Mitglied im LJV ist, vollzog sich bei den Neuwahlen am 25. Juli 2019 ein Wechsel. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden wurde Jochen Sokolowski gewählt. Joachim Steiff bleibt Vorsitzender, Martin Bürner Schriftführer und Frank Beutelspacher Beisitzer. Da der langjährige Schatzmeister Alfred Goe- dicke sein Amt überraschend zur Verfügung stellte, waren am 3. Dezember 2019 Nachwahlen erforderlich. Zum neuen Schatzmeister wurde Thomas Maier (KJM KA)und zum neuen Kassenprüfer Thomas Steiner gewählt. 12
BEREICH I: JAGD Rechtsangelegenheiten Landesrecht Novelle JWMG Im Rahmen des Runden Tisches Schwarzwild befasste sich die AG Landwirtschaft (LJV, Bauernverbände, Gemeindetag, Verband der Jagdgenossenschaften und Ei- genjagdbesitzer, Verband Familienbetriebe Land und Forst, Wildforschungsstelle, Ministerium Ländlicher Raum) auch im Geschäftsjahr in mehreren Sitzungen mit den geplanten Änderungen des Wildtiermanagementgesetzes. In der AG waren für den LJV Justiziar Sören Kurz, HGF Dr. Jauch und GF Bürner tätig. Der Durchbruch wurde bei einem Fachgespräch im März 2019 mit Minister Hauk erzielt in dem wesentliche Eckpunkte des Entwurfs festgelegt wurden. Ende Dezember wurde dann der Anhörungsentwurf dem Landesjagdverband zur Stellungnahme übermittelt. Der LJV hat eine insgesamt zehnseitige Stellungnahme abgegeben. Neben den bekannten Änderungen im Wildschadensrecht (Neurege- lung des Wildschadenverfahrens und der Kostentragungspflicht (hier ist neu eine Bagatellregelung enthalten), der gesetzlichen Verankerung von Wildschadensys- temen, die Festlegung von Obliegenheiten der Bewirtschafter und die Stärkung der Rolle der Wildschadenschätzer. Neben den Regelungen zum Wildschadensrecht geht es auch um Änderungen im Bereich der Jagdgenossenschaften (Festlegung einer Wahlperiode für den Jagdvorstand bei Jagdgenossenschaften, Beschränkung der Amtszeit des Notjagdvorstands durch Wahl eines Jagdvorstands oder Übertra- gung der Verwaltung auf den Gemeinderat; Streichung der Einberufungspflicht für Jagdgenossenschaftsversammlung bei Eintritt eines neuen Pächters in einen be- stehenden Pachtvertrag und Einführung einer Nichtigkeitsregelung des Pachtver- trags, wenn keine fristgemäße Versammlung erfolgte). Überrascht wurde der LJ V durch eine Änderung bei der Pachthöchstfläche für Ei- genjagdbezirke, nach der bei einer Eigenjagdfläche von mehr als 1.000 ha nur zu gepachtet werden kann, wenn Fläche in gleichem Umfang verpachtet wird oder Dritte (Jagdgäste!) in entsprechendem Umfang an der Jagdausübung beteiligt werden. Diese Regelung wurde im Vorfeld nicht diskutiert. Sie wird vom LJV abgelehnt, weil sie einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel bedeutet und in die Grundlagen des Jagdrechts allein zugunsten weniger Dritter eingreifen würde. Allerdings kann sich der LJV eine Ausnahmeregelung für den Fall vorstellen, sie zur Erleichterung der Bejagung und zur Bildung von Wildschäden oder aus Gründen der Jagdpflege und Jagdausübung zweckmäßig ist. Außerdem wird eine beabsichtigte Verlagerung der allgemeinen Schonzeit auf den Zeitraum 16. Februar bis 15. April abgelehnt, weil damit die Jagdzeit auf Rehwild über die bereits bestehenden neun Monate hinaus ausgedehnt werden würde. Das ist trotz des klimabedingt notwendigen Waldumbaus aus Sicht des LJV nicht zielführend. Außerdem würde die Jagd auf Haarraubwild und Rabenvögel einschließlich Neo- zoen um zwei Wochen verkürzt. Dies ist absolut kontraproduktiv für ein erfolgrei- ches Niederwildmanagement. Die Regelung läuft auch der geplanten Änderung der EU-Verordnung zur Eindämmung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wie Waschbär oder Nutria völlig zuwider. Die ebenfalls im Gesetz vorgesehene Einführung von Stadtjägerinnen und Stadtjägern wird vom LJV mit der Maßgabe befürwortet, dass zur Konfliktvermeidung die jagdausübungsberechtigten Perso- nen (zum Beispiel Jagdpächter/Innen) bezüglich der Jagdausübung im befriedeten Bezirk den ersten Zugriff haben müssen. 13
Zum weiteren Verfahren ist vorgesehen, dass nach Einbringung des Entwurfs ins Kabinett und der Beratung im Landtag die Novellierung voraussichtlich bis zur Sommerpause 2020 verabschiedet und in Kraft treten soll. Novelle DVO Am 10. Februar 2020 wurde die Verordnung des MLR zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes vom 29. Januar 2019 veröffentlicht (Gesetzblatt Nr. 2, Seite 23) und ist somit in Kraft getreten. Danach bleibt die allgemeine Schonzeit für Schwarzwild im März und April bis zum 28. Februar 2022 ausgesetzt. Die Bejagung führender Bachen ist aus Gründen des Muttertierschutzes jedoch weiterhin verboten. Auch die bisherigen Regelungen zur Verwendung künstlicher Lichtquellen sowie Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen bei der Bejagung von Schwarzwild sowie die Regelung der Zulässigkeit von Schwarzwildkirrungen (mindestens 5 an- statt 2) bleiben in Kraft. Ob nach in Kraft treten der Änderung des WaffG in § 40 Abs. 3 Inhabern eines gültigen Jagdscheins für die Bejagung von Schwarzwild der Umgang mit Nacht- sichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen auch ohne behördliche Beauftragung in Baden-Württemberg zumindest erlaubt ist, ist noch nicht geklärt. Das zuständige Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz sah zur endgültigen waf- fenrechtlichen Beurteilung noch die Notwendigkeit konkreter Hinweise des Innen- ministeriums. Gesetz zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwaltung Baden- Württemberg Im Juli 2017 hatte der Ministerrat des Landes Eckpunkte für eine neue Forstorga- nisation in Baden-Württemberg beschlossen. Sie war aufgrund des neu gefassten § 46 BWaldG, einer Entscheidung des BGH zur Rundholzvermarktung im Land und dem EU-Beihilferecht notwendig. Das Forstreformgesetz wurde am 15. Mai 2019 vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossen. Es trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Durch die Neuorganisation wurde eine von der Landesforstverwaltung unabhän- gige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald in Baden- Württemberg errichtet (Forst BW), die diese Flächen eigenständig bewirtschaftet. Bei der Neuorganisation werden die rund 324.000 ha Staatswaldfläche in 21 Forst- bezirke neu aufgeteilt. Der Forst BW steht auch die Nutzung des Jagdrechts nach den Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes auf den landesei- genen Flächen zu. Kommissarischer Vorstandsvorsitzender von Forst BW ist der ehemalige Landesforstpräsident Max Reger, sein Stellvertreter Felix Reining. Die weiterhin bestehende dreistufige Landesforstverwaltung ist zuständig für die Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes, sowie hoheitliche Aufgaben. Leiter der Landesforstverwaltung im MLR ist Martin Strittmatter. Die Höhere Forstbehörde ist beim Regierungspräsidium Freiburg in Abteilung 8 Forst- direktion angesiedelt (Leitung Abteilungspräsidentin Dr. Anja Peck), die unteren Forstbehörden bei den Landratsämtern. Die bisherige Forstdirektion Tübingen ist seit dem 1. Januar 2020 weggefallen. Weitere Informationen über Forst BW unter www.forstbw.de, über die Landesforst- verwaltung unter www.landesforstverwaltung-bw.de. 14
Bundesrecht: WaffG Nach intensiven Verhandlungen im Berichtszeitraum und einer gemeinsamen Er- klärung von DJV sowie Schützen- und Herstellerverbänden, in der scharfe Kritik an Teilen der Novelle geübt wurde, sind mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19. Februar 2020 wesentliche Teile des Waffengesetzes am 20. Februar 2020 in Kraft getreten. Damit gelten für Jäger wichtige Regelungen zu Schalldämpfer, Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen, Abfrage beim Verfassungsschutz und Waffenverbotszonen. Die meisten Neuerungen des WaffG treten allerdings erst zum 1. September 2020 in Kraft. Jäger müssen jetzt Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Lang- waffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen. Die Geschäftsstelle hat über die wichtigsten Änderungen zeitnah mit Großverteiler informiert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen künftig allein auf Jagdschein und ohne Voreintrag erwerben. Jäger müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Lang- waffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein. Schalldämpfer dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaf- fen für Munition mit Zentralfeuerzündung verwendet werden. Dies gilt aus- schließlich im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird auch eine Abfrage beim Verfas- sungsschutz durchgeführt. In besonders begründeten Fällen darf die Waffenbehörde das persönliche Erscheinen anordnen. Neuregelung der Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen. Der Kreis der erlaubnispflichtigen „wesentlichen Teile“ wird erweitert. Magazine für mehr als 20 Schuss (Kurzwaffen) und mehr als zehn Schuss (Langwaffen) werden verboten. Jäger dürfen künftig Nachtsichttechnik (Aufsatz- und Vorsatzgeräte) auch in Verbindung mit der Waffe nutzen. Die jagdrechtlichen Verbote hierzu blei- ben aber bestehen. Ausnahmen hierzu gibt es bislang nur in Baden-Würt- temberg, Brandenburg und Sachsen. Infrarotaufheller sind nach wie vor verboten. Die Länder und Kommunen können verstärkt sogenannte „Waffenverbots- zonen“ ausweisen. Für Jäger sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. Bundesnaturschutzgesetz Mitte Februar stimmte der Bundesrat einer neuen Regelung zu, wonach Wölfe künftig nach Angriffen auf Nutztiere leichter geschossen werden können. Der Ab- schuss ist auch dann erlaubt, wenn nicht klar ist, welches Raubtier genau etwa Schafe gerissen hat - und zwar so lange, bis es keine weiteren Schäden mehr gibt. Das Naturschutzgesetz wird zudem so umformuliert, dass auch Schäden bei Hob- bytierhaltern die Jagd auf Wölfe rechtfertigen. Es bleibt aber dabei, dass jeder Abschuss einzeln genehmigt werden muss, denn Wölfe sind in Deutschland streng geschützt. Über den Kompromiss hatte die große Koalition lange gestritten. Das Füttern und Anlocken von Wölfen wird nun ausdrücklich verboten und der Abschuss 15
von Mischlingen aus Wölfen und Hunden in der freien Natur erlaubt. Nach Meinung des DJV ist die Änderung ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt müsse über wolfsfreie Gebiete, z.B. an Deichen, gesprochen werden. Novelle Bundesjagdgesetz Wenig Bewegung gab es bei der geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes. Im März befand sich die Änderung in der Ressortabstimmung mit dem Bundesumwelt- ministerium (BMU). Die Änderung des BJagdG umfasst v.a. die Vereinheitlichung der Jägerprüfung in Deutschland sowie Regelungen über Munition und Schießfertigkeit. Diskutiert wer- den außerdem eine Änderung bei den invasiven Arten, eine Regelung zur Jagd an Querungshilfen und eine Erhöhung des Bußgeldkatalogs für bestimmte Tatbe- stände. Diskussionen gibt es auch um die Nachtzieltechnik. Das BMU möchte diese auf alles Schalenwild freigeben. Das zuständige BMEL hat durchblicken lassen, dass es im Zuge der Klimadiskussion auch zu Änderungen bei der Abschussrege- lung kommen könnte. Wildkrankheiten - Afrikanische Schweinepest (ASP) Sachstand ASP Insgesamt wurden 2019 8.284 Fälle von ASP im Baltikum, Belgien, Bulgarien, Po- len, Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine und Ungarn gemeldet. Davon waren 1.911 Hausschweine und 6.373 Wildschweine betroffen. Aktuelle Zahlen und In- formationen sind auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Instituts zu finden (www.fli.de). Im Herbst 2019 wurde damit gerechnet, dass die Seuche nach Deutschland über- greift, weil in Westpolen, wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, befallenes Schwarzwild gefunden wurde. Inzwischen hat sich die Lage dort wieder entspannt, bisher kam es zu keinem Übertritt der Seuche nach Deutschland. Die Seuchenlage in Belgien hat sich zum Glück in den vergangenen Monaten deutlich entspannt, auch wenn die Seuche dort immer noch grassiert. In Baden-Württemberg wurde vom Ministerium und der Wildforschungsstelle ein ASP-Kompetenzteam aus Vertretern der Veterinärverwaltung, des Forstes und der Landwirtschaft zusammengestellt, das den im Seuchenfall betroffenen Personen- kreis informieren und vorbereiten soll. Dazu findet u.a. im Mai 2020 eine entspre- chende Seuchenübung in Böblingen statt. Förderung der Schwarzwildbejagung als Präventionsmaßnahme durch das Land (Verwaltungsvorschrift InfraWild) Das Land Baden-Württemberg hat zur Förderung der Schwarzwildbejagung ein umfangreiches Zuschussprogramm mit folgenden Modulen ins Leben gerufen: Förderung zur Wildbretvermarktung Förderung zur Revierausstattung Förderung bei Bewegungsjagden für Stöberhundeführer – Einsatz von Stö- berhunden bei Bewegungsjagden, anerkannter Nachsuchenführer - Nach- suchen bei Bewegungsjagden und Jagdausübungsberechtigte – Einsatz von Treibern und Hilfspersonen bei Bewegungsjagden. Im Jagdjahr 2018/19 wurden ca. 250.000 € Fördermittel für Hunde- und Treiber- einsatz sowie Dienstleistungen bei Drückjagden ausbezahlt. Ergänzend dazu wur- 16
den auch Einrichtungen zur Wildbretvermarktung gefördert. Ab Herbst 2019 konn- ten auch Anträge für die Förderung der Revierausstattung gestellt werden. Ergeb- nisse über Inanspruchnahme der Fördermittel liegen noch nicht vor. Auch im Jagdjahr 2020/21 können Förderungen für die o.g. Sachverhalte nach erneuter Registrierung beantragt werden (ab April unter www.foerderung.land- wirtschaft-bw.de). Dort sind auch alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten aufgeführt. Vermarktung von Wild und Wildprodukten Wildbretvermarktung Beim LJV wurde im Herbst 2018 eine vom Land finanzierte Stelle geschaffen, mit dem Ziel die Wildbretvermarktung, insbesondere von Schwarzwild, zu fördern. Die Vermarktung ist Voraussetzung für eine Steigerung der Bejagung. In vielen Ge- bieten des Landes sind die Vermarktungsmöglichkeiten noch nicht optimal und die Ankaufspreise für Schwarzwild sind sehr gering. Wichtig ist, die Verbraucher über Wild als natürliches, nachhaltig erzeugtes Lebensmittel zu informieren und für eine Verwendung nicht nur an Weihnachten zu werben. Im Rahmen der Stelle werden folgende Bereiche betreut bzw. bearbeitet: Pilotprojekt Wildbretvermarktung über Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH) in Kooperation mit EDEKA Südwest Bei dem Projekt kann Wild bei der BESH angeliefert werden oder wird abgeholt, zerlegt und zu Produkten (frisches Wildbret, verschiedene Wurstwaren, Gulasch…) verarbeitet. Wildbret und Produkte werden in EDEKA-Märkten verkauft. Die Koor- dination der Wildlieferung an die BESH übernimmt der Landesjagdverband in Zu- sammenarbeit mit Forst BW. Das Pilotprojekt wurde mit großem Aufwand am 22. Mai 2019 durch Minister Hauk auf Schloss Kirchberg offiziell gestartet. Die Nachfrage nach Wildbret und Wildprodukten ist insgesamt gut, nach wie vor gibt es aber v.a. bei der Anlieferung bzw. Abholung und bei der Schnittstelle BESH/EDEKA einige „Kinderkrankheiten“, die es auszuräumen gilt. Das Pilotprojekt wurde bei der Grünen Woche von der Zeitschrift „Lebensmittel Praxis“ mit dem „Regionalstar“ (herausragende Konzepte mit regionaler Prägung aus Handel, In- dustrie und Landwirtschaft, die unter nachhaltigen Aspekten die Vermarktung re- gionaler Produkte voranbringen) ausgezeichnet Pilotprojekt Wildvermarktungsgenossenschaft Schwarzwald „Wildwerk“ e.G., Die Idee einer Vermarktungsgenossenschaft für Wild aus der Region wurde im Landkreis Freudenstadt geboren und umgesetzt. Jäger werden Genossenschafts- mitglied, können ihr Wild an Sammelstellen abliefern und erhalten neben einem fairen Wildpreis Gewinnausschüttungen, wenn sich die Genossenschaft wirtschaft- lich etabliert hat. Die Genossenschaft holt das Wild in den Sammelstellen ab, zer- legt es zentral in einem Zerlegebetrieb und vermarktet das Edelfleisch. Handels- partner stellen für die Genossenschaft Wildprodukte (Würste, Schinken, Fonds…) her, die über REWE-Märkte vertrieben werden sollen. Die Genossenschaft ist eingetragen und beurkundet und hat ca. 120 Mitglieder, v.a. aus dem Kreis Freudenstadt. Beeinträchtig wurde die Weiterentwicklung der Genossenschaft durch die überraschende Erkrankung des Genossenschaftsgrün- ders. 17
Es wurde eine Lenkungsgruppe gegründet, in der Samuel Golter als Bindeglied zwischen LJV, MLR und Genossenschaft fungiert. Die Genossenschaft ist dabei, die Finanzierung eines Zerlegebetriebs und eines Betriebsleiters zu organisieren. Für die Vermarktung von Frischfleisch und TK-Ware werden zusätzliche Vermarktungs- wege gesucht. Wildbretvermarktung Naturpark Schwarzwald Mitte-Nord Das Projekt „Wilde Sau“ soll helfen, die nachhaltige Vermarktung von Wildbret, speziell von Schwarzwild aus dem Bereich des Naturparks, zu verbessern. Hierfür wird ein Netzwerk aus Jägern, Metzgern und Gastronomen gebildet. Durch ge- meinsame Aktionen soll die Öffentlichkeit/der Verbraucher auf das Wildbret auf- merksam gemacht und die Wertschöpfung verbessert werden. Die ersten Aktions- wochen „Wild“ wurden von MdL Hauk Anfang Oktober 2019 eröffnet. Aufgrund des großen Erfolges wurden die Aktionswochen bis Ende Dezember 2019 verlängert. Schnittstelle zwischen MLR und Jägerschaft in Sachen Förderprogramm Infrawild: Abstimmung praxisgerechter Fördertatbestände mit dem MLR und Beratung der Jägerschaft bei der Beantragung von Mitteln Schnittstelle zum Veterinärwesen des Landes Bei der Verwertung und Vermarktung gibt es bei der Jägerschaft oft Fragen, wenn es um die Verarbeitung des Wildes zu Wurstwaren u.ä. geht. Um hier Rechtssi- cherheit zu schaffen, arbeitet der LJV in enger Abstimmung mit dem MLR daran, eine Infobroschüre für Jäger, Metzger und Gastronomen herauszugeben, die alle Informationen zu Rechten, Pflichten, Auflagen und Empfehlungen zusammenfasst. Ziel ist es für Jäger Erleichterungen bei der Herstellung und Vermarktung von Wurstwaren oder von einem Metzger zerlegtes Wild zu erreichen. Beratung der Jägerschaft in allen Belangen der Wildbretverwertung (Ausstattung Wildkammer, erforderliche Dokumente, Vermarktungs- wege, etc.), Schulung und Weiterbildung der Jägerschaft durch Wild- brethygiene- und Vermarktungsvorträge, Zerwirkseminare, Wildgrill- kurse, Wildkochkurse Beantwortung von telefonischen und schriftlichen Anfragen zur Wildbretverwer- tung und –vermarktung. Information der Jägerschaft über rechtlichen Grundlagen der Wildbretvermarktung, Wildbrethygiene und Anforderungen eine Wildkammer bei Hegering und Hauptversammlungen: Im Jahr 2019 wurden landesweit 13 Veranstaltungen durchgeführt. Spezielle Kurse an der Landesjagdschule, bei denen Grundlagen der Wildbrethygiene und das Zer- legen von Wild vermittelt werden, werden sehr gut angenommen und sind jedes Mal komplett ausgebucht. Dies gilt auch für die angebotenen Wildgrill- und Koch- kurse. Das Angebot soll 2020 landesweit ausgebaut werden Bewerbung des Produktes „Wildbret“ beim Verbraucher durch Messeauf- tritte, Presseartikel, soziale Medien Nahrungsmittel aus regionaler, nachhaltiger Erzeugung spielen bei Verbrauchern eine zunehmend wichtige Rolle. Obwohl der Fleischkonsum stetig abnimmt, er- fährt Wildbret einen deutlichen Aufwärtstrend. Auf Messen, Ausstellungen und bei speziellen Veranstaltungen macht der Landesjagdverband Werbung für die Nutzung von Wild als Lebensmittel. 2019 war der LJV an insgesamt 14 Veranstal- tungen beteiligt: 18
16.1.2019 Vorstellung Genießerland Restaurantführer 2019 mit Minister Hauk in Beuron 29.3.2019 Messe ForstLive in Offenburg 25.-28.4.2019 BBQ South-West in Stuttgart mit den WildRebellen 22.5.2019 Angrillen durch Minister Hauk auf Schloss Kirchberg mit BESH und EDEKA 25.5.2019 Angrillen bei REWE in Freudenstadt mit Wildwerk 3.6.2019 Schmeck den Süden-Jahrestreffen 2019 in Langenburg mit Staatssekretärin Gurr-Hirsch 24.8.2019 BUGA Heilbronn mit DEHOGA Wild auf Wild 2.9.2019 Eröffnung des Regiomat von Herrn Göbel am MLR mit Minister Hauk 8.9.2019 Pfännle on Tour in Bretten mit Wild auf Wild 20.-22.9.2019 Jagd und Fischerei Messe in Ulm 2.10.2019 Eröffnung der Wildwochen „Wilde Sau“ mit Minister Hauk in Ba- den-Baden 10.10.2019 Eröffnung Wildwochen DEHOGA mit Minister Hauk in Neckarelz 16.10.2019 Wildgrillaktion des LJV auf dem Schlossplatz in Stuttgart 5.12.2019 Weihnachtsmann&Co. auf dem Stuttgarter Weihnachtsmarkt mit der KJV Stuttgart Um bei der Verwendung von Wildbret auch ein jüngeres Publikum anzusprechen, wurden 2019 die „WildRebellen“ ins Leben gerufen, eine Gruppe junger jagender Metzger, Köche und Grillprofis. Sie sind als „Wildbretbotschafter“ bei Veranstaltun- gen und in den Sozialen Medien unterwegs. HQZ für Wild Um den Erwerb von Wildbret aus heimischer Jagd für den Verbraucher transpa- renter zu gestalten und das Vertrauen in das Produkt auszubauen, ist die Einfüh- rung eines Qualitäts- und Herkunftszeichens vorgesehen. Die Vorbereitung dafür lief im Jahr 2019 an. Balgverwertung Fellwechsel GmbH LJM Dr. Friedmann ist im DJV-Präsidium weiterhin zuständig für die Fellwechsel GmbH, seine Kollegen Wellershoff (Brandenburg) und Heins (Schleswig-Holstein) sind als DJV-Vertreter in der Gesellschafterversammlung entsandt. Im Jahr 2019 fanden mehrere Gesellschafterversammlungen der Fellwechsel GmbH statt, an der neben LJM Dr. Friedmann z.T. auch Schatzmeister Goedicke und HGF Dr. Jauch teilnahmen. Das Projekt Fellwechsel genießt in der Jägerschaft, aber auch in der Öffentlichkeit (wenn man von Tierrechtlern absieht) einen guten Ruf. Die Idee der nachhaltigen Nutzung von Tierfellen, die aus Gründen der Erhaltung der Biodiversität erlegt werden, ist nach wie vor attraktiv. Für die 2017 von DJV und LJV BW gegründete Fellwechsel GmbH war 2019 ein schwieriges Jahr: Im Frühjahr verließ der Mitarbeiter, der die Station in Rastatt betreut und den Transport organisiert sowie durchgeführt hatte, die Fellwechsel GmbH aus persönlichen Gründen. Die Station wurde durch eine Praktikantin wei- terbetreut, bis eine halbe Personalstelle neu besetzt werden konnte. Die Mitarbei- terin sollte v.a. die Registrierung der gelieferten Tiere und die Auszahlung von Prämien abwickeln, fiel aber bis Ende 2019 krankheitsbedingt aus. 19
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