Gestaltungsplan Stadthof (ehemals Stadtmitte) Beantwortung öffentliche Mitwirkung / Einwendungen - Stadtentwicklung Arbon
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Stadtpräsidium Stadtentwicklung, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon Telefon 071 447 61 90, www.arbon.ch Kontaktperson Fabienne Egloff Telefon direkt 071 447 61 96 E-Mail fabienne.egloff@arbon.ch Arbon, 17. Juni 2021 Gestaltungsplan Stadthof (ehemals Stadtmitte) Beantwortung öffentliche Mitwirkung / Einwendungen Der Gestaltungsplan „Stadthof“ umfasst die Parzellen Nrn. 3049, 4291, 1548, 1510, 1509, 2038, 3356, 2134, 3368 und 4269 sowie einen Teil der Parzelle Nr. 4260. Der Bearbeitungsperimeter wird im Westen durch die Klarastrasse begrenzt, auf der gegenüberliegenden Strassenseite befindet sich das Einkaufszentrum Novaseta. Im Norden verläuft die St. Gallerstrasse, im Osten grenzt das Bearbeitungsgebiet an den Webschiffkreisel, welcher an den Bahnübergang grenzt. Im Süden befinden sich der Bushof und das Hamelgebäude. Am 14. Mai 2019 wurde der überarbeitete Gestaltungsplan "Stadthof" an einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Schloss Arbon vorgestellt. Vom 17. Mai bis zum 5. Juni 2019 hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum Gestaltungsplan einzubringen. In dieser Frist wurden vier Einwendungen eingereicht. Der Stadtrat bedankt sich für alle Eingaben und das damit verbundene Engagement. Überarbeitung des Richtprojekts Die maximale Höhe der Eckbauten Stickereistrasse – St. Gallerstrasse beträgt 30 m. Im Richtprojekt sind fünf bis acht Geschosse vorgesehen. Im Schlussbericht der Testplanung wurde aus denkmalpflegerischen Gründen beantragt, die Höhe sowie die städtebauliche Einordnung in Bezug auf das Hamelgebäude und die Liegenschaften entlang der St. Gallerstrasse zu überprüfen. Für die Überprüfung der Höhenentwicklung wurden zwei Variantenstudien erarbeitet und an der Variantenpräsentation vorgestellt, verglichen und ausgewertet. Es wurde festgelegt, dass die Variante 2 weitergeführt wird. Dieser Entscheid wird vom Amt für Denkmalpflege im Schreiben von 28. Oktober 2020 bestätigt. Ebenfalls wurde dieser Entscheid für die Variante 2 vom Verein Thurgauer Heimatschutz an dessen Vorstandssitzung vom 16. November 2020 bestätigt. Der GP wurde entsprechend angepasst. Die Variante 2 hält an den ursprünglichen fünf bis acht Geschossen fest. Die Gebäudehöhe beim Eckbau (Haus A) wird aber auf maximal 28 m reduziert. Der Einfluss auf die Stadtsilhouette wird mit der Absenkung um 2 m gemindert. Dadurch, dass die Geschosszahl beibehalten werden kann, entsteht keine massgebliche Verbreiterung des Eckbaus, wodurch eine genügende Präsenz im Stadtraum bestehen bleibt. Entlang der St. Gallerstrasse (Haus D) wird die Gebäudehöhe den angrenzenden Bauten angeglichen, wodurch eine gleichwertige Stellung im Strassenraum eingenommen wird. Seite 1 von 6
Beantwortung Mitwirkung und Projektanpassung auf Grund von Einwendungen Die Eingaben wurden geprüft und die schriftliche Beantwortung der Mitwirkung vorbereitet. Aufgrund der Eingaben sind folgende Punkte angepasst oder präzisiert worden: – Aufhebung der Kurzzeitparkplätze; – Vorschriften zur Ökologie; – Anordnung und Vorschriften zu den Veloabstellanlagen. Anlässlich seiner Sitzung vom 14. Juni 2021 hat der Stadtrat die Einwendungen besprochen. Er beantwortet diese zusammengefasst wie folgt: Einwendung: Der geplante Kreisel (Änderung Zufahrt St. Gallerstrasse 14a und 16/18 (nur noch eine Einfahrt) sei im Gestaltungsplan nicht berücksichtigt. Antwort Stadtrat: Ein zusätzlicher Kreisel an der Kreuzung St. Gallerstrasse / Klarastrasse ist einerseits aus platztechnischen Gründen nicht realisierbar und andererseits nicht erforderlich, da die bestehende Kreuzung den Verkehr gut bewältigen kann (s. Analyse Nagel Steiner GmbH v. 13.03.2021). Einwendung: Eine Zufahrt zur Tiefgarage sei verkehrstechnisch besser auf der Seite NLK. Antwort Stadtrat: Die Zufahrt zur Tiefgarage ist im Rahmen eines Variantenstudiums nochmals überprüft worden. Die Studie untersuchte direkte Zu- und Abfahrten ab der Stickereistrasse. Die Einstellhallen-Zufahrtsvariante von Seiten der NLK ist vor allem deswegen nicht vertretbar, da diese Lösung den neuen öffentlichen Platz auf der Ostseite des Neubaus verunmöglichen würde, weil die dafür nötige Rampe zu viel Platz beanspruchen würde. Die bereits gebaute Rampe abzureissen und neu zu bauen ist nicht nur aus ökonomischer Sicht unverhältnismässig. Unter Berücksichtigung der öffentlichen Räume, des Fuss- und Veloverkehrs sowie der Verkaufsflächen ist die bestehende Lage der Rampe klar zu bevorzugen. Einwendung: Für den Fuss- und Veloverkehr sei eine Gleis- und Hauptstrassenunterführung nordöstlich der Parzelle Nr. 3356 und dem angrenzenden Trottoir Richtung Rosascoplatz zu erstellen. Antwort Stadtrat: Das Richtprojekt sieht an der Kreuzung St. Gallerstrasse / Stickereistrasse einen neuen öffentlichen Platz vor, welcher durch eine Unterführung verunmöglicht würde, da man an dieser Stelle von der Unterführung auf Erdgeschoss-Niveau gelangen müsste. Eine solche Unterführung würde zudem ca. 60m lang werden. Aufgrund ihrer enormen Länge und dem zweifachen Niveauwechsel würden die meisten Fussgänger und Velofahrer den oberirdischen Weg wählen und diese Unterführung nicht benutzen. Seite 2 von 6
Einwendung: Auf der südöstlichen Parzelle Nr. 4260 wird eine ober- oder unterirdische Veloabstellstation gewünscht. Antwort Stadtrat: Weil kein zweites Untergeschoss realisiert wird, ist das erste Untergeschoss vollständig ausgenutzt mit Auto- und Veloparkplätzen für die Bewohnenden, mit Technik- und Kellerräumen sowie den Vertikalerschliessungsflächen. Im Erdgeschoss stellt der südöstliche Teil des Projekts (Parzellen Nr. 4260) den Auftakt dar für die Fussgängerinnen und Fussgänger, welche vom Bahnhof und vom Hamel her kommen. Deswegen kann dieser nicht für eine Velostation verwendet werden. Einwendung: Auf dem geplanten Vorplatz (Ostseite) sollen 4 bis 5 grosse einheimische Bäume gepflanzt werden. Antwort Stadtrat: Die prägnant ausgebildeten Grossbaumgruppen an der Kreuzung St. Gallerstrasse / Stickereistrasse gelten als wesentliches volumetrisches Element der überarbeiteten Umgebungsgestaltung. Sie bilden an der nordöstlichen Gebäudeecke ein Gegenüber zu der bestehenden Buchengruppe. An der südöstlichen Gebäudeecke erzeugt die Baumgruppe zusammen mit dem Gebäudevolumen ein markantes Zugangsportal und einen Abschluss zum Busbahnhof. Als Baumart ist die einheimische Traubeneiche (Quercus petraea) vorgesehen. Einwendung: Die Flachdächer der vier Türme sollen zu 50 % begrünt und zu 50 % für Sonnenenergie genutzt werden. Antwort Stadtrat: Diese Flächen werden extensiv begrünt. Das Haustechnikkonzept ist noch nicht fertig ausgereift, die Bauherrschaft ist aber bestrebt, eine Photovoltaik-Anlage zu realisieren. Die extensive Begrünung sieht im aktuellen Umgebungskonzept verschiedene Substrattypen und -bereiche vor, wodurch sich eine vielfältige und artenreiche Vegetation entwickeln wird. Zusätzliche Strukturelemente für Insekten und andere Tiere sind ebenfalls vorgesehen. Einwendung: Es wird ein Konzept gewünscht, um den Detailhandel in Arbon und hauptsächlich in der Altstadt zu fördern. Antwort Stadtrat Ein solches Konzept kann nicht als Teil eines Gestaltungsplans erlassen werden, da dieser räumlich begrenzt ist. Ausserdem arbeitet die Stadt Arbon an einer Nutzungsstrategie für die Altstadt in Arbon. Seite 3 von 6
Einwendung: Die Fassaden sollen begrünt werden. Antwort Stadtrat: Es ist aus diversen Gründen nicht vorgesehen, die Fassaden zu begrünen. Einerseits werden mit der Landschaftsarchitektur im Erdgeschoss und dem halböffentlichen Park im 1. Obergeschoss wertvolle Grünflächen geschaffen. Andererseits werden alle Dächer dort, wo sich keine Photovoltaik-Anlagen befinden, extensiv begrünt. Somit ist beinahe die gesamte Grundfläche des Gestaltungsplan-Perimeters begrünt. Zudem sprechen gegen Fassadenbegrünungen die städtebauliche Lage und die hohen Aufwendungen bzgl. Unterhalt. Einwendung: Auf Platanen soll verzichtet und stattdessen einheimisches Gehölz eingesetzt werden. Antwort Stadtrat: Entlang der St. Gallerstrasse und der Klarastrasse werden die bestehenden Robinien mit einheimischen mittelkronigen Bäume wie der Winterlinde (Tilia cordata ‘Greenspire’) oder dem Spitzahorn (Acer platanoides) ersetzt, und entlang der St. Gallerstrasse ist der Spitzahorn in der Sorte Allershausen (Acer platanoides ‘Allershausen’) vorgesehen. Dieser ist speziell für stark frequentierte Strassen geeignet. Gleichzeitig hebt er sich deutlich von der Baumart im Webschiffkreisel (Tilia cordata) ab. Einwendung: Die maximale Gebäudehöhe soll auf 21 m reduziert werden (gem. Stadtkante / Hamel). Antwort Stadtrat: Die maximale Gebäudehöhe ist im Rahmen des Studienauftrags anhand verschiedener städtebaulicher Ansätze eingehend diskutiert und durch unabhängige Fachpersonen ausgelotet worden. Zudem ist sowohl der Standort als auch die Höhe im Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser (Bestandteil des revidierten Baureglements) anhand verschiedener Studien und Kriterien sowie eines digitalen Stadtmodells geprüft worden. Als Ergebnis der Einspracheverhandlungen (öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision OPR und dem Standort im Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser) hat man die maximale Höhe im Gestaltungsplan, in Absprache mit dem Heimatschutz und der Denkmalpflege, um 2 m reduziert und die Volumetrie der Turmbauten überarbeitet. Einwendung: Es wird gewünscht, die Stadtkante vom Saurer WerkZwei resp. vom Rosengarten mit einer maximalen Gebäudehöhe von 21 m weiterzuführen und die rückwärtige Fläche analog dem Saurer WerkZwei mit viergeschossigen Bauten plus Attika (W3/WA3) zu planen. Antwort Stadtrat: Auch an dieser Stelle kann auf den Studienauftrag einerseits und auf die städtebaulichen Untersuchungen der Ortsplanung andererseits verwiesen werden. Die Stadtkante ist als Seite 4 von 6
Verbindung zwischen dem Hamel und dem Arbomec-Kopfbau (heute Jumbo) ohne Fortsetzung in die Stadthof angedacht worden (siehe Richtplan SW II – Schöntal). Die Stadthof stellt auch eine Ecksituation dar, ein Fortsetzen der Kante wäre städtebaulich unpassend. Die Türme abzusenken (Niveau Saurer WerkZwei) und die Wohnfläche in den Zwischenräumen zu kompensieren, würde zu einer komplett anderen Typologie (Blockrand) führen. Der städtebauliche Bezug zum Hamel, dem Rosengarten und dem UBS-Gebäude ginge verloren. Einwendung: Neubauten sollen mindestens im Standard Minergie-ECO erstellt sowie energetische Anforderungen eingehalten werden. Antwort Stadtrat: Aus Sicht der Bauherrschaft ist ein Minergie-Label und die dafür nötige kontrollierte Wohnraumlüftung sehr umstritten. Der Verein Minergie arbeitet zurzeit an einem Label, welches ohne kontrollierte Wohnraumlüftung auskommt. Die Bauherrschaft erstellt aber alle ihre Neubauten wie auch die Stadthof über die gesetzlichen Energieanforderungen. Einwendung: Um den befürchteten Leerstand zu vermeiden resp. zu verringern, soll die Nutzung wie folgt aufgeteilt werden: ca. 30 % in Wohn- und Verkaufsfläche und ca. 70 % in Arbeits- und Bildungsfläche (Zielgruppe mässig störende Betriebe resp. Dienstleistungsbetriebe). Antwort Stadtrat: Es ist ganz im Sinne der Bauherrschaft, Leerstand zu vermeiden. Mit dem aktuellen Nutzungsmix und den entsprechenden Anteilen für Wohnen-Dienstleistung-Verkauf wird dies angestrebt. Einwendung: Es wird befürchtet, dass die vorgesehene Parkierungsanlage (Tiefgarage und Kurzzeitabstellplätze) sowie die Anlieferungsstellen zu einer massiven Verschlechterung der Verkehrsführung führen werden. Antwort Stadtrat: Der durch die Bebauung entstehende Mehrverkehr kann durch die Klarastrasse problemlos aufgenommen werden. Dazu kann auf das dem Gestaltungsplan beiliegende Gutachten des Büros Nagel + Steiner verwiesen werden. Aufgrund der kurzen Strecken auf der Klarastrasse können Autos kaum schneller als 20 – 30 km/h fahren. Für den Veloverkehr stellt dieser Verkehr keine unzumutbare Belastung dar, zumal dieser gegenüber den Arealzufahrten im Vortritt ist. Die Kritik an den Kurzzeitabstellplätzen kann nachvollzogen werden, sie werden aus der Planung entfernt. Die geplante Anlieferung auf dem Areal befindet sich an der einzig sinnvollen Stelle. Die Verkehrsteilnehmenden werden geringstmöglich gestört, und die öffentlichen Räume entlang der St. Galler- und Stickereistrasse werden nicht beeinträchtigt. Dieses Thema wurde im Studienauftrag eingehend geprüft. Bei einem approximativen Verkehrsaufkommen von weniger als zehn Fahrten pro Tag vor den Öffnungszeiten und Seite 5 von 6
ausserhalb der Hauptverkehrszeiten kann nicht von einer Störung des Verkehrsflusses gesprochen werden. Einwendung: Es wird moniert, dass die Kurzzeit-Veloabstellplätze erstens nicht überdacht sind und sich zweitens zu nah an der Fahrbahn befinden. Antwort Stadtrat: Die Vorgaben für Veloabstellanlagen im Strassenraum sind gesetzlich geregelt und werden eingehalten. Der Aussenraum der St. Gallerstrasse (insbesondere die geschützte Baumreihe) wird auf dem Areal fortgesetzt. Aufgrund der hohen Anzahl an benötigten Abstellplätzen ist eine anderweitige sinnvolle Anordnung kaum möglich. Da die Veloabstellplätze einen grossen Anteil des Aussenraums beanspruchen werden, wird auf eine Überdachung verzichtet. Das Areal würde optisch «eingemauert» werden. Innerhalb des Gebäudes sind weitere Veloabstellplätze geplant. Einwendung: Es wird bemängelt, dass nicht ersichtlich sei, wie die öffentliche Parkierung geregelt werden soll, und hinterfragt, weshalb eine zusätzliche Garage mit 290 Parkplätzen benötigt wird. Antwort Stadtrat: Die Tiefgarage wird über die bestehende Rampe an der Klarastrasse erschlossen. Die notwendigen Vereinbarungen dazu sind vorhanden. Die Stadt Arbon ist ausserdem mit der Seewarte AG im Gespräch über die Nutzung der Tiefgarage ausserhalb der Öffnungszeiten der Verkaufsflächen im Erdgeschoss. Weiter wird die Anzahl der benötigten Parkplätze aus dem Baureglement abgeleitet. Namensanpassung und weiteres Vorgehen Mit der neuen Bezeichnung „Stadthof“ wird die teilweise Neukonzeption auch im Namen abgebildet. Der Stadtrat ist überzeugt, dass Arbon mit dem Stadthof als attraktive Einkaufs-, Arbeits- und Wohnstadt entscheidend gestärkt und vorangebracht werden kann. Er wird den entsprechenden Gestaltungsplan am kommenden Freitag, 18. Juni 2021 öffentlich auflegen.
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