Gleiches Recht für beide - Ehe Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft - Land Salzburg
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2 Rechtlicher Hinweis, Haftungsausschluss Das Land Salzburg übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes, insbesondere wird keinerlei Haftung für eventuelle unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen, übernommen. Eine Haftung der Autorinnen aus dem Inhalt dieses Werkes ist gleichfalls ausge schlossen. Impressum: Medieninhaberin: Land Salzburg I Herausgeberin: Abteilung Kultur, Bildung und Gesellschaft, Referat Frauen, Diversität, Chancengleichheit vertreten durch Mag.a DSA Karoline Brandauer MiM I Text: a.o.Univ.Prof.in Dr.in Ulrike Aichhorn I Redaktion: Mag.a Eva Heistracher, Mag.a Marianne Kamerhuber, Mag.a Ruzica Lukic I 5020 Salzburg, Michael-Pacher-Straße 28, www.salzburg.gv.at/frauen I Grafik und Gestaltung: die fliegenden fische werbeagentur, Landesmedienzentrum Grafik I Foto: Adobe Stock, pixabay, Leo Neumayr I Druck: Hausdruckerei Land Salzburg, 5020 Salzburg, Kaigasse 2 I Dezember 2019 neu bearbeitete Auflage, Ausgabe 6 Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens, Druckerei Land Salzburg UW-Nr. 1271
Vorwort Informationen über Ihre Rechte Es ist für alle von Interesse, die Rechte 3 und Pflichten der unterschiedlichen Lebensformen zu kennen. Mit der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner- schaften treten nun wesentliche Neuerungen in Kraft. Wir haben die Freiheit zu wählen, ■■ Beratung in den Bezirken: wie wir unsere Partnerschaft gestal- Die Beratung ist vertraulich, ten und in welcher Form wir zusam- kostenlos und erfolgt auf Wunsch menleben möchten. Dabei ist vielen auch anonym. Menschen nicht bewusst, welche rechtlichen Unterschiede es zwi- ■■ Rechtsberatungshotline: schen einer Lebensgemeinschaft, ei- Kostenlose Beratung jeden ner eingetragenen Partnerschaft und Dienstag und Donnerstag von der Ehe gibt. Seit 2019 stehen diese 14.30 – 16.30 Uhr, sowohl gleich- als auch verschieden- Tel. +43 662 8042-3233 geschlechtlichen Paaren offen. Am wichtigsten bleibt jedoch die Ent- Diese Broschüre informiert über die- scheidung, wen man als Lebenspart- se rechtlichen Unterschiede. Wenn nerin oder Lebenspartner wählt. Ich man beispielsweise gemeinsam eine wünsche Ihnen eine Beziehung, die Familie gründet, so hängt die recht- Sie glücklich macht und in der Sie das liche Absicherung sehr wesentlich Gefühl der Verbundenheit erleben. davon ab, ob man verheiratet ist oder in einer Lebensgemeinschaft lebt. Sie finden im Anhang die Be- ratungsangebote im Land Salzburg, welche Ihnen bei offenen Fragen Mag.a (FH) Andrea Klambauer weiterhelfen, wie die Landesrätin für Wohnen, Kinderbetreuung, Wissenschaft, Integration, Frauen, Jugend, Generationen, Familien, Erwachsenenbil- dung und öffentliche Bibliotheken
Inhaltsverzeichnis Ehe ......................................................................................................................................... 6 1. Gleiche Rechte und Pflichten in der Ehe .............................................................. 7 2. Familienname ................................................................................................................ 9 2.1 Beibehaltung der bisherigen Familiennamen........................................................ 9 2.2 Gemeinsamer Familienname bzw. gemeinsamer Familiendoppelname ........... 9 2.3 Gemeinsamer Familienname und Doppelname.................................................. 10 2.4 Anpassung des Namens an das Geschlecht........................................................ 10 3. „Hausfrauenehe“ oder „Hausmännerehe“ ......................................................... 10 3.1 Unterhaltsanspruch für die Vollhausfrau oder den Vollhausmann.................... 10 4 3.2 Kranken- und Sozialversicherung......................................................................... 12 3.3 Unterhalt für die erwerbstätige Ehefrau o.d. erwerbstätigen Ehemann........... 14 4. Vermögen und Schulden ............................................................................................ 14 4.1 Vermögen und Schulden bei aufrechter Ehe....................................................... 14 4.2 Vermögen und Schulden im Fall der Ehescheidung............................................ 14 5. Ehe in der Krise ........................................................................................................... 16 5.1 Mediation................................................................................................................ 16 6. Ehescheidung ............................................................................................................... 17 6.1 Scheidung wegen Verschuldens (schwere Eheverfehlungen)............................ 17 6.2 Scheidung aus anderen Gründen.......................................................................... 17 6.3 Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft nach § 55 EheG...... 18 6.3.1 Witwen- oder Witwerpension bei einer Scheidung nach § 55 EheG mit Verschuldensantrag...................................................................................................... 19 6.4 Einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG..................................................... 20 6.5 Kosten einer Scheidung (Stand 2019)................................................................... 22 7. Scheidungsfolgen ........................................................................................................ 23 7.1 Nachehelicher Unterhalt....................................................................................... 23 7.2 Eheliche Vermögens- und Schuldenteilung bei der Scheidung.......................... 25 7.3 Familienname nach der Scheidung...................................................................... 25 7.4 Krankenversicherung nach der Scheidung........................................................... 25 7.5 Witwen- bzw. Witwerpension............................................................................... 26 Eingetragene Partnerschaft ............................................................................ 28 1. Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ............................................... 29 2. Gleiche Rechte und Pflichten in der eingetragenen Partnerschaft ..................... 29 3. Familienname .............................................................................................................. 30 4. Unterhalt ....................................................................................................................... 31 5. Mitversicherung der haushaltsführenden Person ............................................. 32 6. Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft....................................................... 32 6.1 Auflösung wegen Verschuldens (schwere Verfehlungen)....................................32 6.2 Auflösung wegen Zerrüttung aufgrund einer geistigen Störung, einer Geisteskrankheit oder einer schweren ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit...................................................................................................................... 33 6.3 Auflösung wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft.............................. 33
Inhaltsverzeichnis 6.4 Einvernehmliche Auflösung................................................................................... 34 6.5 Auflösung wegen Willensmängeln........................................................................ 34 6.6 Kosten einer gerichtlichen Auflösung (Stand 2019)............................................ 35 7. Rechtliche Folgen der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft ............... 36 7.1 Unterhalt................................................................................................................. 36 7.2 Aufteilung des Gebrauchsvermögens, der Ersparnisse und der Schulden......... 37 7.2.1 Aufteilung der partnerschaftlichen Wohnung.................................................. 37 7.2.2 Schulden.............................................................................................................. 38 7.3 Name nach gerichtlicher Auflösung..................................................................... 38 7.4 Krankenversicherung............................................................................................. 38 5 7.5 Witwen- bzw. Witwerpension............................................................................... 40 Lebensgemeinschaft .............................................................................................. 42 1. Definition ...................................................................................................................... 43 2. Kein Unterhaltsanspruch .......................................................................................... 43 3. Mitarbeit im Unternehmen der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten .......................................................................................................... 44 4. Krankenversicherung – Mitversicherung in der Lebensgemeinschaft ......... 44 5. Gemeinsames Wohnen ............................................................................................... 45 5.1 Untermiete............................................................................................................. 45 5.2 Mitmiete in der Lebensgemeinschaft.................................................................. 45 5.3 Eintrittsrecht in den Mietvertrag im Todesfall................................................... 46 5.4 Wohnungseigentum................................................................................................ 46 6. Gemeinsame Schulden ............................................................................................... 47 7. Erbrecht und Alterssicherung .................................................................................. 48 8. Ende einer Lebensgemeinschaft ............................................................................. 49 8.1 Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts............................................. 49 8.2 Partnerschaftsverträge......................................................................................... 50 Kinder in einer Familie ....................................................................................... 52 1. Anerkennung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kind ............................ 53 2. Familienname des Kindes ......................................................................................... 53 3. Obsorge ........................................................................................................................... 55 4. Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren............................................................57 5. Kindesunterhalt ........................................................................................................... 57 5.1 Unterhalt bei Doppelresidenz............................................................................... 59 5.2 Sonderbedarf.......................................................................................................... 59 6. Recht auf persönliche Kontakte ............................................................................. 60 7. Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind ....................................................... 61 8. Besuchsmittler, Besuchsbegleitung.........................................................................63 Gewalt in der Beziehung .....................................................................................65 Wichtige Adressen ..................................................................................................... 67 Weitere Informationen .......................................................................................... 76
Ehe Das österreichische Recht bestimmt, An gemeinsamen Ehepflichten kennt dass in der Ehe der Gleichberechti- das Gesetz z.B.: Bild: cm_dasilva auf Pixabay gungsgrundsatz gilt. Eheleute haben also grundsätzlich die gleichen ■■ das gemeinsame Wohnen, Rechte und Pflichten, sowohl zuein- ■■ die Treue und die anständige ander als auch in Beziehung zu ihren Begegnung, Kindern. ■■ den gegenseitigen Beistand sowie ■■ die zumutbare und nach den Lebensverhältnissen des Ehe 7 paares übliche Mitwirkungspflicht im Erwerb der oder des anderen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezem Sind die Eheleute in gleichem ber 2017 jene gesetzlichen Ausmaß berufstätig, müssen sie Regelungen aufgehoben, die einerseits ihren Einkommen entspre- gleichgeschlechtlichen Paaren chend zur Deckung der gemeinsa- den Zugang zur Ehe verwehrten. men Lebensbedürfnisse beitragen Der Gerichtshof begründete und andererseits auch beide an diesen Schritt mit dem Diskrimi der Haushaltsführung mitwirken. nierungsverbot des Gleichheits Aber auch wenn beispielsweise nur grundsatzes. Die Aufhebung trat ein Eheteil berufstätig ist und sich mit Ablauf des 31. Dezember der nicht erwerbstätige Eheteil um 2018 in Kraft. Gleichzeitig steht Haushalt und Familie kümmert, hat seitdem die eingetragene Part die berufstätige Person die Pflicht, nerschaft auch verschiedenge im Haushalt mitzuhelfen (Gleichbe- schlechtlichen Paaren offen. teiligungsgrundsatz). Diese und weitere Pflichten, z.B. die Unterhaltspflicht, können grund- 1. Gleiche Rechte und sätzlich einvernehmlich gestaltet Pflichten in der Ehe werden, das heißt, das Ehepaar kann sie gemeinsam abändern. So kann Das österreichische Recht bestimmt, man etwa aus beruflichen Gründen dass in der Ehe der Gleichberechti- die Ehepflicht des gemeinsamen gungsgrundsatz gilt. Eheleute haben Wohnens abändern und sich bei- also grundsätzlich die gleichen Rech- spielsweise darauf einigen, von te und Pflichten, sowohl zueinander Montag bis Freitag getrennt zu als auch in Beziehung zu ihren wohnen. Derartige Vereinbarungen Kindern. müssen aber innerhalb der Grenzen der Wesenselemente einer Ehe liegen, man kann also nicht alle ehelichen Pflichten streichen.
Ehe Kommentar Lebensverhältnisse und auch die Gehört die eheliche Wohnung nur gewährten Unterhaltsleistungen einer Person, so hat der nicht angemessen zu berücksichtigen. verfügungsberechtigte Teil, der an Es besteht kein ziffernmäßig be- der Wohnung ein dringendes Wohn stimmter Anspruch auf Vergütung bedürfnis hat, einen Schutz auf für geleistete Arbeitszeit, sondern Erhaltung der Wohnmöglichkeit. eine Art Gewinnbeteiligungs Der verfügungsberechtigte Teil anspruch. 8 hat alles zu unterlassen bzw. vorzukehren, damit die Wohnung Der Anspruch auf Abgeltung ver- nicht verloren wird. jährt innerhalb von sechs Jahren und kann somit rückwirkend für Grundsätzlich sind die ehelichen die letzten sechs Jahre geltend Pflichten gemeinsam und einver- gemacht werden. nehmlich abzuändern. Ein Eheteil kann aber auch alleine von einer bisher einvernehmlichen Gestaltung der Ehe abgehen, z.B. von einer in Tipp der Vergangenheit vereinbarten Rol- Da der Abgeltungsanspruch lenverteilung, wenn es aus persönli- nur für die letzten sechs Jahre chen Gründen wichtig ist. geltend gemacht werden kann und zudem nur eine Art Gewinn- Kommentar beteiligungsanspruch besteht, In der Ehe hat man grundsätzlich nicht aber Anspruch auf z.B. eine Mitwirkungspflicht im Erwerb kollektivvertragliche Entlohnung, der oder des anderen, wenn dies sollte man im Fall der Mitarbeit zumutbar und nach den Lebensver von Anfang an auf einer finanzi- hältnissen des Ehepaares üblich ist. ellen Absicherung bestehen, Ein Eheteil muss also nicht seinen um im Scheidungsfall kein Beruf aufgeben, um im Unternehmen böses Erwachen zu erleben. des anderen Eheteils mitzuarbeiten. So hat etwa der Abschluss eines Dienstvertrages zudem noch die Wer im Erwerb der oder des anderen Vorteile einer eigenen Sozial- mitwirkt, hat einen Anspruch auf an- und Pensionsversicherung, gemessene Abgeltung. In aufrechter Kündigungsentschädigung Ehe wird dieser Anspruch kaum und Abfertigung. geltend gemacht, er kann aber bei einer Scheidung eine Rolle spielen. Die Höhe des Abgeltungsanspruchs richtet sich nach Art und Dauer der Leistungen. Hier sind die gesamten
Ehe 2. Familienname 2.2 Gemeinsamer Familienname bzw. gemeinsamer Familien doppelname Seit 2013 gibt es ein neues Namens- recht. Die neuen Bestimmungen Will das Ehepaar einen gemein gelten für Ehen, die nach dem samen Familiennamen führen, dann 31.3.2013 geschlossen sowie für kann es dazu einen ihrer Namen Kinder, die nach dem 31.3.2013 bestimmen oder aus beiden Namen geboren bzw. adoptiert wurden. einen Familiendoppelnamen bilden. 9 Zu diesem Zeitpunkt bereits be Die Kinder führen dann diesen ge- stehende Namen werden nicht wählten Familien(doppel)namen. automatisch geändert. Zuständig für alle namensrechtlichen Erklärungen Haben die Verlobten einen Namen, ist das Standesamt. der sich aus mehreren Teilen zusam- Das Ehepaar sowie deren Kinder mensetzt (entweder voneinander können den „alten“ Namen ent- getrennt oder durch einen Binde sprechend dem neuen Namensrecht strich verbunden) können sie ent ändern. weder den gesamten Namen oder auch nur dessen Teile in beliebiger Es gilt der Grundsatz, dass das Ehe- Reihenfolge verwenden. Sie können paar einen gemeinsamen Familien- auch einen aus den Familiennamen namen führen soll, es besteht aber beider gebildeten Doppelnamen zum keine Pflicht dazu. gemeinsamen Familiendoppelnamen bestimmen. Auch die Kinder führen dann diesen Familiendoppelnamen. 2.1 Beibehaltung der bisherigen Familiennamen Um endlose Namensketten zu ver- meiden, dürfen bei einem Doppel Wird kein gemeinsamer Familien namen nur zwei Namen(steile) name bestimmt, behält jede Person herangezogen werden, die mit automatisch ihren bisherigen einem Bindestrich zu verbinden sind. Familiennamen. Als Name für das Kind kann in diesem Fall der Name Die Reihenfolge der Namen bei eines Elternteils bestimmt werden, einem Doppelnamen muss einver- auch ein Doppelname ist möglich. nehmlich bestimmt werden. Es ist Wird kein Name für das Kind be- nicht möglich, dass die Eheleute stimmt, erhält es ex lege den Namen in umgekehrter Reihenfolge einen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelnamen führen. Doppelname ist. Nicht als Doppelname, sondern als ein Name gelten Zusätze wie „van“ (van Beethoven), Mc (McGregor) und
Ehe sonstige Zusätze, die für sich alleine spricht, aus der dieser Name stammt. genommen nicht bestehen können Vor allem in slawischen Sprachen gibt und keinen Namen ergeben. es geschlechtsspezifische Namens endungen, z.B. „weibliche Zusätze“ wie „-ová“, „-owa“ und „-á“. Man 2.3 Gemeinsamer Familienname kann umgekehrt auch bestimmen, und Doppelname dass eine auf das Geschlecht hinwei- sende Endung des Namens wegfällt. 10 Diejenige Person, deren Familien- name nicht gemeinsamer Familien- Zum Familiennamen des Kindes name wird, kann (bereits vor der siehe Seite 53 ff. Heirat) bestimmen, dass sie einen aus dem gemeinsamen Familien namen und ihrem Familiennamen gebildeten Doppelnamen führen 3. „Hausfrauenehe“ will. Dieser Doppelname kann auch oder „Hausmänner auf die Kinder übertragen werden. ehe“ Die Führung eines Doppelnamens ist aber nur möglich, wenn der gemein- Für die angemessenen Bedürfnisse same Familienname nicht bereits aus der ehelichen Lebensgemeinschaft mehreren Teilen besteht. Hat dieje- ist gemeinsam aufzukommen. Dabei nige Person die den Doppelnamen leistet ein Eheteil, wenn dieser den führen will, bereits einen Namen, gemeinsamen Haushalt führt, die der aus mehreren Teilen besteht, Kinder betreut und erzieht etc., kann nur einer dieser Teile verwen- durch diese Tätigkeiten seinen det werden. Beitrag und hat dadurch einen An- spruch auf Unterhalt. Nicht möglich ist, dass diejenige Person, von deren Doppelnamen 3.1 Unterhaltsanspruch für ein Namensteil zum gemeinsamen die Vollhausfrau oder den Familiennamen bestimmt wurde, Vollhausmann ihren zweiten Namensteil bei sich hinzustellt. Nach der Rechtsprechung umfasst der Unterhaltsanspruch einer Haus- frau oder eines Hausmannes vor 2.4 Anpassung des Namens allem Naturalunterhalt, insbesondere an das Geschlecht Nahrung, Wohnung, Taschengeld, aber auch notwendige Prozess- Es ist möglich, den Familiennamen und Anwaltskosten. nach dem Geschlecht abzuwandeln, Bei aufrechter ehelicher Gemein- wenn dies der Herkunft der Person schaft kann der Unterhalt grund- oder der Tradition der Sprache ent- sätzlich (ganz oder teilweise) auch
Ehe als Geldunterhalt verlangt werden, Diese Berechnungsmethode ver- solange dies nicht als unbillig an- steht sich für ein getrennt lebendes zusehen ist (Unterhaltsklage beim Ehepaar, Naturalunterhaltsleistungen zuständigen Bezirksgericht). sind anzurechnen, z.B. wenn ein Eheteil die Miete bezahlt. Tipp Ist die Hausfrau oder der Hausmann Der Vollhausfrau oder dem Voll- selbst erwerbstätig, steht ihr oder ihm hausmann stehen innerhalb des weniger Unterhalt zu. Eigenes Einkom- 11 Unterhaltsanspruches bei einer men reduziert also den Unterhaltsan- gut verdienenden Ehepartnerin spruch. Allerdings bleiben unerhebli- oder einem gut verdienenden che Nebeneinkünfte unberücksichtigt, Ehepartner ca. 5 % des Nettoein- z.B. stundenweise Erwerbstätigkeit kommens als Taschengeld etwa für Bügelarbeiten. zu. Hat die Ehepartnerin oder der Ehepartner ein geringes Kommentar Einkommen, wird der Taschen- Hat die oder der Unterhaltspflich geldanspruch deutlich niedriger tige ein geringes Einkommen und anzusetzen sein. Das Taschen- mehrere Unterhaltsverpflichtun geld ist für persönliche Bedürf- gen, kann es passieren, dass nicht nisse wie Kleidung, Bücher, genügend Geld da ist und daher alle Sportausübung, Körperpflege Unterhaltsansprüche im gleichen etc. bestimmt. Verhältnis gekürzt werden. Eine absolute Belastbarkeitsgrenze für die Unterhaltspflichtige oder den Die Unterhaltshöhe richtet sich nach Unterhaltspflichtigen gibt es nicht. richtlinienartigen Prozentwerten. Es ist möglich, dass der oder dem Demnach hat die haushaltsführende Unterhaltspflichtigen weniger als Person ohne eigenes Einkommen das Existenzminimum bleibt. einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 33 % des Nettoeinkommens des Vom Unterhalt zu unterscheiden ist verdienenden Teiles. Davon werden das sog. Haushalts- oder Wirtschafts- für jedes unterhaltsberechtigte Kind geld. Dieses umfasst z.B. Kosten für je 4 % abgezogen (für Babys 2 %). „Haus und Hof“ und für die laufenden Muss z.B. ein Eheteil auch noch für Bedürfnisse der gesamten Familie, eine geschiedene Person oder eine z.B. Nahrungsmittel, Putzmittel, Hygi- Person aus einer früheren einge- eneartikel etc., die allen Familienmit- tragenen Partnerschaft Unterhalt gliedern zugutekommen. leisten, dann reduziert sich der Unterhaltsanspruch des anderen Der Unterhaltsanspruch für die Eheteils noch einmal um 1 % bis 3 %. haushaltsführende Ehefrau oder den haushaltsführenden Ehemann besteht grundsätzlich auch im Fall
einer Trennung. Verlässt etwa ein als Angehörige der erwerbstätigen Eheteil die Familie und zieht zur Person mitversichert werden, ohne Freundin oder zum Freund, steht selbst Beiträge leisten zu müssen. dem anderen Eheteil nach wie vor Eine Mitversicherung kostet 3,4 % des Unterhalt zu, auch wenn sie oder er sozialversicherungspflichtigen Ein- nicht mehr den Haushalt für den kommens der oder des Versicherten. verlassenden Eheteil führt. Auch Dieser Zusatzbeitrag wird von der wenn ein Eheteil auszieht, weil das Krankenkasse vorgeschrieben und 12 Zusammenleben mit dem anderen ist von der versicherten Person zu Eheteil unzumutbar ist, z.B. wegen leisten, nicht vom mitversicherten Gewalt in der Familie oder Alkohol- Angehörigen. Verweigert die oder missbrauch, geht der Unterhaltsan- der Versicherte die Zahlung, besteht spruch nicht verloren. dennoch Krankenversicherungs- schutz für Angehörige. Tipp Liegt eine besondere soziale Schutz Wichtig ist, dass die Gründe für würdigkeit vor, kann der Zusatz den gerechtfertigten Auszug aus beitrag reduziert werden oder der Ehewohnung nachgewiesen gänzlich entfallen. Dies ist vor allem werden können, z.B. durch ein dann der Fall, wenn das monatliche ärztliches Attest. Vorsichtshal- Nettoeinkommen der versicherten ber sollte man sich die Zulässig- Person den Ausgleichszulagenricht- keit des Auszugs vom Gericht satz für Ehepaare nicht übersteigt. bestätigen lassen, wenn der Während des Bezuges von Kranken andere Eheteil dem Auszug nicht geld, Wochengeld, Karenzgeld, zustimmt (Antrag auf sog. „ge- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sonderte Wohnungnahme“ beim ist kein Zusatzbeitrag zu leisten, zuständigen Bezirksgericht). ebenso nicht während der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes. Für minderjährige Kinder fällt 3.2 Kranken- und Sozial grundsätzlich kein Zusatzbeitrag an. versicherung Für volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden, ist eine bei- Eine Vollhausfrau oder ein Vollhaus- tragsfreie Mitversicherung längstens mann ist nicht selbst krankenver bis zu ihrem 27. Geburtstag möglich, sichert. Es besteht aber die Möglich- wenn sie keine eigene Krankenver- keit der sog. Mitversicherung. sicherung haben und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Nicht erwerbstätige und daher nicht selbst versicherte Angehörige (Ehe- Ab der Geburt des ersten Kindes ist frau, Ehemann, eingetragene Part- eine beitragsfreie Mitversicherung nerin, eingetragene Partner, Lebens- für die haushaltführende Person gefährtin, Lebensgefährte), können möglich (Geburtsurkunde des Kindes
an die Krankenkasse übermitteln), Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2019 unabhängig davon ob diese Person bei einem Monatseinkommen von in einer Ehe, Lebensgemeinschaft € 446,81. Bei einer geringfügi- oder eingetragenen Partnerschaft gen Beschäftigung entspricht das lebt. Es besteht bereits Anspruch Bruttoentgelt dem Nettoentgelt, da auf jene Kosten, die im Rahmen der keine Sozialversicherungsbeiträge Geburt entstehen, z.B. Hebamme, und keine Lohnsteuer anfallen. Krankenhaus, etc. Es wird aber kein Wochengeld ausbezahlt. 2019 beträgt der monatliche Beitrag 13 für die freiwillige Selbstversicherung Hat sich die oder der mitversicherte in der Pensions- und Krankenver- Angehörige in der Vergangenheit der sicherung € 63,07. Kinder und die Erziehung eines Kindes oder mehrerer Ehepartnerin oder der Ehepartner im gemeinsamen Haushalt lebender können mitversichert werden. Kinder mindestens vier Jahre hindurch gewidmet oder widmet sich aktuell der Erziehung, entfällt der Zusatz- Tipp beitrag. Eine beitragsfreie Mitversi- Ist man geringfügig beschäftigt cherung besteht auch bei der Pflege und freiwillig in der Pensions- von Angehörigen ab Pflegestufe 3 und Krankenversicherung oder wenn die oder der Versicherte selbstversichert, hat man selbst Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht. Anspruch auf Kranken- und Wochengeld und erwirbt pro Mitversicherte Angehörige haben Monat der geringfügigen Be- keinen Anspruch auf Krankengeld schäftigung einen vollen Ver und sind nicht unfallversichert. sicherungsmonat, der sowohl Ein Unfall im Haushalt ist also recht- in der Kranken- als auch in der lich kein Arbeitsunfall (Ausnahme: Pensionsversicherung als bäuerlicher Haushalt). Beitragsmonat zählt. Kommentar Tipp Eine Selbstversicherung in der Wenn Sie „geringfügig beschäf- Arbeitslosenversicherung ist nicht tigt“ und daher grundsätzlich möglich. Geringfügig Beschäftigte nur unfallversichert sind, können sind also nie arbeitslosenversichert. Sie sich für einen monatlichen Beitrag freiwillig in der Kranken- und auch in der Pensionsversi- cherung versichern lassen. Dafür ist ein Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger (z.B. Gebietskrankenkasse) nötig.
Ehe 3.3 Unterhalt für die erwerbs tätige Ehefrau oder den 4. Vermögen und erwerbstätigen Ehemann Schulden Häufig ist die Hausfrau oder der 4.1 Vermögen und Schulden Hausmann auch erwerbstätig. In bei aufrechter Ehe diesem Fall wirken sich eigene, regelmäßige Einkünfte grundsätzlich Werden bei der Heirat keine Ehever- 14 unterhaltsmindernd aus. Allerdings träge geschlossen, gilt der gesetzli- bleiben gelegentliche Einkünfte che Güterstand der Gütertrennung. unberücksichtigt, wenn sie nur einen Das heißt, dass die Ehepartnerin Bruchteil der Einkünfte des anderen bzw. der Ehepartner jeweils alleini- ausmachen. Nicht berücksichtigt ges Eigentum an dem behält, was sie und damit nicht unterhaltsmindernd oder er in die Ehe mitgebracht hat. wären etwa Einkünfte aus fallweisen An dem, was ein Eheteil während Nachhilfestunden oder gelegent der Ehe erwirbt, hat sie oder er lichen Schreibarbeiten. auch allein Eigentum. Dasselbe gilt für Schulden: so haftet beispielswei- Eigene regelmäßige Einkünfte, z.B. se der eine Eheteil nicht für Ver- aus Wertpapiererträgen oder aus bindlichkeiten des anderen Eheteils, regelmäßigen Arbeitsleistungen, sind wenn sie oder er keinen Kredit- oder dann zu berücksichtigen, wenn sie Bürgschaftsvertrag (mit)unterschrie- in Bezug auf die Lebensverhältnisse ben hat. des Ehepaares ins Gewicht fallen. 4.2 Vermögen und Schulden im Fall der Ehescheidung Der Grundsatz der Gütertrennung Bild: Pexels auf Pixabay wird jedoch im Falle der Scheidung wesentlich eingeschränkt. Denn wenn eine Ehe geschieden wird, sind das sog. eheliche Gebrauchsver- mögen, z.B. Hausrat, Familienauto, Möbel etc. und die ehelichen Erspar- nisse, z.B. Sparbücher, Bausparver- träge etc. zwischen dem Ehepaar aufzuteilen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, es sei denn, es gibt eine im Voraus getroffene anders lautende Vereinbarung. Das Ehepaar kann im Voraus eine Verein- barung schließen, die die Aufteilung der Ehewohnung oder auch der
Ehe ehelichen Ersparnisse regelt. Eine Was muss nicht aufgeteilt werden? derartige Vereinbarung muss in Form eines Notariatsaktes geschlossen ■■ Sachen, die man bereits vor der werden. Für schon bestehende Ehe- Ehe hatte und in die Ehe einge- wohnungen kann eine Vereinbarung bracht hat; auch noch im Nachhinein geschlos- ■■ Erbschaften und Schenkungen sen werden. von dritten Personen, z.B. den Bei der Aufteilung sind die Schulden, Eltern; die mit den ehelichen Ersparnissen ■■ Gegenstände, die dem persön 15 in einem inneren Zusammenhang lichen Gebrauch oder der Aus stehen, zu berücksichtigen. übung eines Berufes dienen, z.B. Schmuck, Hobbyausrüstung, Was ist bei einer Scheidung Werkzeug für den Beruf; aufzuteilen? ■■ Gegenstände, die zu einem Unternehmen gehören sowie ■■ Grundsätzlich wird nur Vermögen Unternehmensanteile, sofern geteilt, das das Ehepaar während es sich nicht um bloße Wert aufrechter Ehe gemeinsam ge- anlagen handelt. Fließen der schaffen hat, also das sog. Unternehmerin oder dem Un eheliche Gebrauchsvermögen ternehmer aber Zuwendungen und die ehelichen Ersparnisse, aus dem ehelichen Gebrauchs- z.B. Bilder, Hausrat, Familien- vermögen oder den ehelichen PKW, Wertpapiere, Giro- und Ersparnissen zu, so sind diese Gehaltskonten, Bausparverträge, zu berücksichtigen. Lebensversicherungen. ■■ Schulden, die mit dem aufzu- Was passiert mit gemeinsamen teilenden Vermögen in einem Schulden im Scheidungsfall? inneren Zusammenhang stehen, z.B. Kredit für die Ehewohnung, Bei einer Scheidung müssen nicht sind in die Aufteilung einzube- nur das eheliche Gebrauchsvermö- ziehen. gen und die ehelichen Ersparnisse ■■ Die Ehewohnung (das Haus) ist aufgeteilt werden, sondern auch die grundsätzlich in die Aufteilung gemeinsamen Schulden. Dabei ist des Vermögens bei der Scheidung die Mithaftung für Kredite oft von einzubeziehen. Wurde aber die existenzieller Bedeutung. Ehewohnung von einem Eheteil in die Ehe eingebracht, geerbt oder Das Gericht kann im Fall einer wurde sie von einem Dritten, z.B. Scheidung unter Umständen die den Eltern, geschenkt, ist die ursprünglich eingegangene Kredit Ehewohnung nur dann in die Auf- haftung lockern. Ein derartiger teilung einzubeziehen, wenn dies Antrag (§ 98 EheG) muss inner- vom Ehepaar vereinbart wurde.
Ehe halb eines Jahres nach Eintritt es, das Gespräch zu leiten und die der Rechtskraft der Scheidung bei Interessen aller Beteiligten im Auge Gericht eingebracht werden, am zu haben. Sie sind neutral, also besten aber gleich direkt bei der nicht parteiisch. Lösungen, die im Scheidung. Das Gericht kann dann Zuge einer Mediation gefunden wer- mit Beschluss aussprechen, dass den, sind rechtlich nicht verbindlich. ein Eheteil der Bank oder anderen Erst der entsprechende Gerichtsakt, Gläubigern gegenüber für eheliche z.B. der Scheidungsvergleich, begrün- 16 Schulden zukünftig nur mehr als det die Rechtsfolgen. Ausfallsbürgin oder als Ausfallsbürge haftet. Bei einer Ausfallsbürgschaft Kommentar darf man erst dann zur Schuldentil- Jedoch halten Verträge auf der gung von den Gläubigern herange- Grundlage einer Mediation meist län zogen werden, wenn die Eintreibung ger, da diese die Interessenstandpunk der Schulden bei der hauptschul- te aller Beteiligten miteinbeziehen. denden Person erfolglos versucht wurde oder die Eintreibung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, Tipp z.B. schwierige Exekution im Regeln Sie – soweit möglich – Ausland. Unterhaltsansprüche z.B. für Kinder vor Beginn einer Me- diation. Denn während eines 5. Ehe in der Krise Mediationsverfahrens sind die Fristen zur Geltendmachung von 5.1 Mediation Ansprüchen, auf die sich die Mediation bezieht, gehemmt Zur Lösung von Konflikten in Zu (z.B. Verfahren betreffend Un- sammenhang mit Trennung und terhalt, Obsorge, Scheidung). Scheidung (Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Vermögensaufteilung etc.) kann eine Mediation hilfreich Das Bundesministerium für Justiz sein. Voraussetzung ist die Bereit- bietet online eine Liste der ein schaft der Begegnung „auf Augen getragenen Mediatorinnen und höhe“, die Fähigkeit für sich selbst Mediatoren unter einzustehen sowie Kompromisse http://www.mediatorenliste.justiz. zu schließen. Die Besonderheit des gv.at/mediatoren/mediatorenliste. Mediationsprozesses besteht darin, nsf/docs/home. dass die Medianden freiwillig eine für sie passende rechtsverbindliche Das Familienministerium gewährt Lösung erarbeiten. eine Förderung für die Kosten einer Die Mediatorinnen und Mediatoren Mediation bei Vorliegen bestimmter treffen keine inhaltlichen Entschei- Voraussetzungen. In der geförderten dungen. Ihre primäre Aufgabe ist Co-Mediation des Familienministeri-
Ehe ums erarbeiten die Konfliktparteien unheilbar zerrüttet ist, kann die unter Anleitung eines Mediations- Scheidung begehrt werden. teams (juristische und psychosoziale Quellenberufe) einvernehmliche Kommentar Lösungen bei Scheidungen. Behauptete Eheverfehlungen müssen Die Namen und Adressen der bei Gericht im Scheidungsverfahren geförderten Vereine sowie bewiesen werden. Eheverfehlungen Familienmediatorinnen und verjähren innerhalb von sechs Mona Familienmediatoren finden Sie unter ten ab Kenntnis. Lebt das Ehepaar 17 https://www.frauen-familien-jugend. getrennt, ist diese Frist unterbro bka.gv.at/familie/trennung-schei- chen. Wurde eine Eheverfehlung dung/mediation.html. verziehen, kann sie nicht mehr als Klagsgrund herangezogen werden. 6. Ehescheidung 6.2 Scheidung aus Bei einer Scheidung sind verschie- anderen Gründen dene „Scheidungsarten“ zu unter- scheiden. An die verschiedenen Ist die Ehe wegen eines auf geistiger Varianten knüpfen sich unterschied- Störung beruhenden Verhaltens der liche Rechtsfolgen, vor allem beim Ehepartnerin oder des Ehepartners, nachehelichen Unterhalt und bei der wegen einer Geisteskrankheit oder Witwen- oder Witwerpension. wegen einer schweren ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit zer- 6.1 Scheidung wegen Verschuldens rüttet, kann die Scheidung begehrt (schwere Eheverfehlungen) werden. Allerdings sollen hier Härten für die kranke Ehepartnerin oder Eine Scheidung wegen schwerer Ehe- den kranken Ehepartner vermieden verfehlungen kann begehrt werden, werden. wenn die oder der andere schuldhaft Bild: Rodrigo Joaquin Mba die Ehe tief und unheilbar zerrüttet hat. Zu den schweren Eheverfeh- lungen, die einen Scheidungsgrund Mikue, Pixabay darstellen, zählen neben Ehebruch insbesondere die Zufügung körper licher Gewalt oder schweren seeli- schen Leids, böswilliges Verlassen, andauerndes grundloses liebloses Verhalten gegenüber der Ehepartne- rin oder dem Ehepartner etc. Auch wenn durch ehrloses oder unsittli- ches Verhalten, z.B. Drogenkonsum, Alkoholismus, Diebstahl etc. die Ehe
Ehe 6.3 Scheidung wegen Auflösung die häusliche Gemeinschaft aufge- der häuslichen Gemeinschaft hoben hat. Das Verschulden an der nach § 55 EheG Ehezerrüttung wird nur auf Antrag der beklagten Partei geprüft. Dieser Führt das Ehepaar seit drei Jahren sog. Verschuldensantrag hat weit- keine Ehegemeinschaft mehr – Tren- reichende Folgen für den nachehe- nung von Tisch und Bett – kann jede lichen Unterhalt und die Witwen- und jeder wegen tiefgreifender, oder Witwerpension (siehe Seite 18 unheilbarer Zerrüttung der Ehe die 19 f Witwen- oder Witwerpension Scheidung verlangen. bei Scheidung nach § 55 EheG mit Verschuldensantrag). Eine Auflösung der häuslichen ehe- lichen Gemeinschaft liegt jedenfalls Kommentar dann vor, wenn das Ehepaar nicht Von sog. „böswilligem Verlassen“ mehr zusammen wohnt. Allerdings spricht man bei einer grundlosen kann unter Umständen das Ge- Aufhebung der ehelichen Gemein trenntleben auch vorliegen, wenn schaft. Dies ist eine schwere Ehe das Ehepaar zwar noch unter einem verfehlung. Hingegen liegt kein Dach lebt, aber komplett getrennt böswilliges Verlassen vor, wenn das wirtschaftet und wohnt. Zusammenleben wegen schwerer Verfehlungen der Partnerin oder des Die sog. Härteabwägung kann diese Partners unzumutbar ist. Man darf Art der Scheidung bis zu sechs also ausziehen, wenn beispielsweise Jahren hinauszögern, wenn jene der eine Eheteil den anderen Eheteil Person, die die Scheidung nicht will, oder die Kinder massiv bedroht, besonders hart getroffen werden schikaniert, schlägt etc. Auch aus würde. Nach sechs Jahren Auflösung persönlichen Gründen darf man der ehelichen Gemeinschaft kann vorübergehend getrennt von der die Scheidung nicht mehr verhindert Ehepartnerin oder vom Ehepart werden. Sowohl die Drei- als auch ner leben, ohne dass böswilliges die Sechsjahresfrist müssen durch- Verlassen vorliegt, z.B. weil man gehend vorliegen. Durch eine Angehörige pflegt oder aus Gründen zwischenzeitliche Wiederaufnahme beruflicher Aus- und Weiterbildung. der häuslichen Gemeinschaft ist die Frist unterbrochen und beginnt nach einer neuerlichen Aufhebung von vorne zu laufen. Die Zeiten von mehreren Trennungen werden also nicht addiert. Für diese Art der Scheidung ist es zunächst gleichgültig, wer an der Ehezerrüttung schuld ist oder wer
Ehe Tipp Tipp Um sicher zu gehen, dass kein Verfügt eine Ehefrau oder ein böswilliges Verlassen und somit Ehemann nur über geringe Sozial- keine schwere Eheverfehlung versicherungszeiten, ist sie oder vorliegt, sollte man sich den er im Scheidungszeitpunkt über Auszug vom anderen Eheteil 40 Jahre alt und hat die Ehe schriftlich bestätigen lassen. länger als 15 Jahre gedauert, Wird die Zustimmung verweigert, sollte genau überprüft werden, 19 kann sich die Ehefrau oder der welche Form der Ehescheidung Ehemann den Auszug vom zu- angezeigt ist. Um die vollen ständigen Bezirksgericht geneh- Witwen- oder Witwerpensions- migen lassen (Antrag auf „geson- ansprüche zu wahren, sollte man derte Wohnungnahme“). Zieht sich umgehend beraten lassen. man aus, dürfen nur persönliche Gegenstände mitgenommen werden, eheliche Gegenstände, z.B. Bettwäsche, nur mit Zustim- Wird bei einer Scheidung gem. § 55 mung der oder des anderen. Den EheG (Auflösung der häuslichen Wohnungs- bzw. Hausschlüssel Gemeinschaft) ein Verschuldens darf man behalten. antrag gestellt und das Verschulden der klagenden Partei vom Gericht festgestellt, hat die schuldlos ge- 6.3.1 Witwen- oder Witwerpension schiedene Ehepartnerin bzw. der bei einer Scheidung nach § 55 EheG schuldlos geschiedene Ehepartner mit Verschuldensantrag Anspruch auf volle Witwen- oder Witwerpension, so als wäre sie oder Für eine spezielle Gruppe ist die er nicht geschieden, wenn: Scheidung nach § 55 EheG besonders relevant, nämlich für diejenigen, ■■ im Scheidungsurteil ein die in einer Ehe mit strikter Rol- Unterhaltstitel festgelegt lenverteilung leb(t)en, nicht oder und beziffert ist, nur geringfügig selbst erwerbstätig ■■ die Ehe mindestens 15 Jahre waren und daher keine oder nur gedauert hat und eine geringe eigene Alterssicherung ■■ die schuldlose Ehepartnerin oder (Pensionsanspruch) haben. Unter der schuldlose Ehepartner bei ganz bestimmten Voraussetzungen der Scheidung das 40. Lebensjahr kann über einen nachehelichen Un- vollendet hat oder erwerbsun terhaltsanspruch auch ein Anspruch fähig ist oder im Todeszeitpunkt auf nacheheliche Witwen- oder Wit- der oder des Unterhaltspflich- werpension bestehen, so als wäre tigen aus der geschiedenen die Ehe nie geschieden worden. Ehe ein noch nicht selbster haltungsfähiges Kind existiert.
Ehe Liegen diese Voraussetzungen nicht ■■ Obsorge über minderjährige vor, erhält die schuldlos geschiedene Kinder, Witwe oder der schuldlos geschiede- ■■ das Recht auf persönliche ne Witwer lediglich Witwen- oder Kontakte für minderjährige Witwerpension in Höhe des Unter- Kinder, haltsanspruchs. ■■ bei gemeinsamer Obsorge muss bestimmt werden, bei wem das Kommentar Kind hauptsächlich leben wird 20 Wichtig ist, dass ein Anspruch auf („Domizilarelternteil“), Hinterbliebenenpension im Zusam ■■ Kindesunterhalt, menhang mit einer Scheidung gem. ■■ die unterhaltsrechtlichen § 55 EheG nur dann besteht, wenn Beziehungen zwischen den man nicht selbst die Scheidungsklage Eheleuten (nachehelicher eingereicht hat. Denn die klagende Unterhalt) und Partei hat keinen Anspruch, lediglich ■■ die Aufteilung des ehelichen die beklagte Partei und auch nur Gebrauchsvermögens, der dann, wenn sie im Zuge der Schei ehelichen Ersparnisse und dung den Antrag gestellt hat, das der gemeinsamen Schulden. Es Verschulden der klagenden Partei muss vor allem auch vereinbart festzustellen. werden, wer in der bisherigen Wohnung bleibt und ob eine 6.4 Einvernehmliche Scheidung Ausgleichszahlung an die andere nach § 55a EheG oder den anderen bezahlt wird. Ist die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr Tipp aufgehoben (dies ist grundsätzlich Beim Kontaktrecht wird auch dann möglich, wenn beide im empfohlen, die wesentlichen gleichen Haushalt völlig getrennt Eckpunkte zu klären, um leben und wirtschaften) und geste- spätere Streitigkeiten zu hen beide Eheleute die unheilbare vermeiden, z.B. wann ist das Zerrüttung der Ehe ein, dann können Kind beim anderen Elternteil, sie gemeinsam die Scheidung ein wo wird das Kind übergeben/ reichen. Voraussetzung ist aber, dass abgeholt, was passiert mit ver- eine schriftliche Vereinbarung über säumten Kontaktterminen, wie die wichtigsten Scheidungsfolgen vor werden die Ferien und Feiertage Gericht geschlossen wird. (Weihnachten, Ostern) geregelt etc. Auch bei gemeinsamer Im sog. Scheidungsvergleich Obsorge kann eine detaillierte müssen folgende Punkte geklärt Kontaktrechtsregelung erfolgen. und vereinbart werden:
Ehe Kommentar Beratung oder Schulung zum Umgang Vor einer einvernehmlichen Scheidung mit Gewalt und Aggression. Auch die müssen die Eltern eines minder Verhängung eines Ausreiseverbotes jährigen Kindes eine verpflichtende eines Elternteils mit dem Kind und Beratung nach § 95 Abs 1a AußStrG die Abnahme des Reisedokumentes über die besonderen Bedürfnisse des des Kindes sind möglich. Kindes hinsichtlich der Scheidung der Eltern absolvieren. Die einver Kommentar nehmliche Scheidung ist nur mög Die Scheidungsfolgen einer einver 21 lich, wenn dem Gericht eine Be nehmlichen Scheidung unterschei scheinigung darüber vorgelegt wird, den sich wesentlich z.B. von einer dass eine entsprechende Beratung Scheidung gem. § 55 EheG mit vorangegangen ist. Die Kosten sind Verschuldensantrag. Da dies weit je nach Art der Beratung (Einzelbe reichende Folgen für die Zukunft ratung, Gruppenberatung), bzw. haben kann, sollte man sich vor Bundesland unterschiedlich. einer Scheidung eingehend beraten und informieren lassen. Tipp Da bei der Elternberatung auch über die zukünftige Gestaltung Tipp des Familien- und Kindesalltags Die bisher in der Ehe mitver- gesprochen wird, ist es wichtig, sicherte Person ist nach der dass beide Elternteile gemein- Scheidung nicht mehr versi- sam die Beratung absolvieren. chert. Um einen durchgehen- den Versicherungsschutz zu Eine Liste entsprechender Bera- gewährleisten, muss entweder tungseinrichtungen und deren eine eigene Erwerbstätigkeit Kosten finden Sie unter https://www. aufgenommen oder innerhalb trennungundscheidung.at/elternbera- von sechs Wochen nach Rechts- tung-vor-scheidung. kraft der Scheidung ein Antrag auf Selbst- bzw. Weiterversi- Zur Sicherung des Kindeswohls kann cherung bei der Krankenkasse das Gericht, z.B. im Rahmen eines gestellt werden (gilt nicht für Scheidungsverfahrens, aber auch bei B-KUVG). Der Antrag muss un- aufrechter Ehe, die erforderlichen bedingt fristgerecht eingebracht Maßnahmen anordnen. So können werden, auch wenn man noch etwa die Eltern zur Teilnahme an kein schriftliches Scheidungs einem Erstgespräch über eine Media dokument (Scheidungsvergleich, tion verpflichtet werden, zu einer Scheidungsurteil) hat (dieses Familien-, Eltern- oder Erziehungsbe- kann nachgereicht werden). Lebt ratung oder zur Teilnahme an einer die oder der Geschiedene
Ehe Scheidung und die Scheidungsfolgen in bescheidenen finanziellen vereinbarung. Erfüllen beide die Verhältnissen, sollte zugleich Voraussetzungen, sind beide von den mit dem Antrag auf Selbst- bzw. Gebühren befreit, liegen sie nur bei Weiterversicherung auch die einer oder einem vor, hat die oder Beitragsherabsetzung beantragt der andere die Gebühren in voller werden. Die Kinder sind wie Höhe zu entrichten. vor der Scheidung automatisch 22 weiterhin mitversichert. Gerichtskosten einer „strittigen“ Scheidung – Scheidung durch Klage (I. Instanz): 6.5 Kosten einer Scheidung ■■ € 312,– gerichtliche Pauschal- (Stand 2019) gebühr für die Einbringung der reinen Scheidungsklage. Gerichtskosten bei einver nehmlicher Scheidung: Schließen die Parteien einen Ver gleich, entstehen zusätzliche Ge- ■■ € 293,– für beide für den bühren, die vom Inhalt des Ver- Scheidungsantrag zuzüglich gleichs abhängig sind, da jeder ■■ € 293,– für beide für die einzelne Punkt extra bewertet wird. Scheidungsfolgenvereinbarung (Scheidungsvergleich) bzw. Bei einer streitigen Scheidung muss € 439,– für beide, wenn die jede Partei zunächst die Gerichts- Scheidungsvereinbarung die Über- und Anwaltskosten selbst tragen. tragung des Eigentums an einer Unterliegt man gänzlich, muss unbeweglichen Sache oder die Be- man der anderen Partei die Kosten gründung sonstiger grundbücher- ersetzen. Obsiegt eine Partei nur licher Rechte zum Inhalt hat. zum Teil, werden die Kosten ent sprechend anteilig aufgeteilt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung trägt jede und jeder Anwaltskosten die eigenen Kosten. Beachten Sie, dass zu den Gerichts- Hat eine Ehepartnerin oder ein Ehe- kosten noch allfällige Anwaltskosten partner nicht mehr als € 4.637,– Ver- dazu kommen können. Bei einer mögen und übersteigen die Jahres- einvernehmlichen Scheidung und bei einkünfte nicht € 13.912,– entfallen einer streitigen Scheidung I. Instanz auf Antrag die Gerichtsgebühren für besteht keine absolute Anwalts- das Verfahren auf einvernehmliche pflicht. D.h. Sie müssen sich nicht durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten lassen.
Ehe Tipp ren, wäre das anwaltliche Tätig- Wenn Sie sich durch eine Anwältin werden etwa in Obsorge- oder oder einen Anwalt vertreten Unterhaltsfragen sowie einem lassen, besprechen Sie im Vor- anschließenden Aufteilungsver- feld die auf Sie zukommenden fahren davon nicht umfasst und Kosten. müsste selbst bezahlt werden. 23 Verfahrenshilfe Wer die Kosten eines Verfahrens 7. Scheidungsfolgen ohne Beeinträchtigung seines notwendigen Unterhaltes nicht 7.1 Nachehelicher Unterhalt bestreiten kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Verfahrenshilfe. Ver- Ein Unterhaltsanspruch der geschie- fahrenshilfe kann in der Befreiung denen Ehefrau oder des geschiede- von Gebühren, aber auch in der nen Ehemannes nach der Scheidung Beigebung einer Rechtsanwältin oder kann aufgrund verschiedener eines Rechtsanwaltes bestehen. Da Tatsachen bestehen: in familienrechtlichen Verfahren in I. Instanz keine absolute Rechts- ■■ Der Unterhalt wurde einver- anwaltspflicht besteht, wird bei nehmlich vereinbart. „normalen“ Scheidungsverfahren ■■ Der Unterhalt muss aufgrund eher keine rechtsanwaltliche Ver eines Verschuldens an der Zer- tretung beigestellt werden. Für die rüttung der Ehe bezahlt werden Beantragung von Verfahrenshilfe (Urteil). muss ein Vermögensbekenntnis (Formular) vollständig und wahr- Eine schuldlos geschiedene Ehefrau heitsgemäß ausgefüllt werden (un- oder ein schuldlos geschiedener Ehe- richtige Angaben sind strafbar). mann erhält vor allem dann Unter- halt, wenn die eigenen Einkünfte zur angemessenen Lebensführung nicht Tipp ausreichen und die oder der schuldig Auch im Falle einer Verfah- Geschiedene leistungsfähig ist. renshilfe ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Anwältin bzw. Sind beide schuld an der Scheidung, Ihrem Anwalt abklären, welche trägt aber keiner die überwiegende rechtlichen Handlungen von der Schuld, so kann derjenigen Person, Verfahrenshilfe umfasst sind. die sich nicht selbst unterhalten Bezieht sich die Verfahrenshilfe kann, ein Beitrag zu ihrem Unterhalt z.B. auf das Scheidungsverfah- zugebilligt werden, wenn und soweit
Ehe dies mit Rücksicht auf die Bedürfnis- Beispiel zur Berechnung des Unter- se und die Vermögens- und Erwerbs- halts, wenn beide Einkommen haben: verhältnisse des anderen der Billig- keit entspricht. Die Beitragspflicht Monatliches durchschnitt kann zeitlich beschränkt werden. liches Nettoeinkommen Unter bestimmten Umständen kann der schuldig geschiedenen € 2.000,00 Person (= Jahreseinkommen unabhängig vom Verschulden Unter- geteilt durch 12) halt gewährt werden. Das Gesetz Monatliches durchschnitt 24 nennt zwei Fälle: liches Nettoeinkommen € 800,00 der schuldlos geschiedenen ■■ Unterhalt für den betreuenden Person Elternteil bis zum 5. Lebensjahr Summe Familieneinkommen € 2.800,00 des jüngsten Kindes (in Einzelfäl- 40 % abzüglich 4 % je Kind, len auch danach). bei 1 Kind somit 36 % € 1.008,00 ■■ Unterhalt für ältere Frauen (oder abzüglich eigenes Ein Männer), die aufgrund von kommen der schuldlos –€ 800,00 Familienarbeit ihre Erwerbs- geschiedenen Person möglichkeiten zugunsten der Unterhaltsanspruch der Familie zurückgestellt hatten schuldlos geschiedenen € 208,00 (Unterhaltsanspruch entweder Person jeweils für drei Jahre oder evt. unbefristet). Kommentar Besteht ein Unterhaltsanspruch (Ur- Macht sich die unterhaltsberechtigte teil, gerichtlicher Vergleich, vor der Person nach der Scheidung einer Scheidung eingegangene vertragli- schweren Verfehlung gegen die un che Verpflichtung) bzw. liegt eine terhaltsverpflichtete Person schuldig faktische freiwillige regelmäßige oder führt gegen deren Willen einen (und nachweisbare) Unterhaltsleis- ehrlosen oder unsittlichen Lebens tung vor, wird der Unterhaltsbetrag wandel, verwirkt sie damit den im Fall des Todes der geschiedenen Unterhaltsanspruch. Ehepartnerin oder des geschiede- nen Ehepartners von der Pensions- Ein bestehender nachehelicher versicherungsanstalt grundsätzlich Unterhaltsanspruch erlischt durch weiterbezahlt (sog. „uneigentliche eine Wiederverheiratung bzw. mit Witwen- oder Witwerpension“). Begründung einer eingetragenen Partnerschaft. Der Unterhaltsan- spruch lebt nach der Beendigung der zweiten Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft auch nicht wieder auf.
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