Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
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Göllheim ak t u e l l A mts blA tt d e r V e r bAn d s ge me i n d e gö l l h ei m und der Ortsgemeinden: Albisheim • Biedesheim • Bubenheim • Dreisen • Einselthum • Göllheim • Immesheim • Lautersheim • Ottersheim • Rüssingen • Standenbühl • Weitersweiler • Zellertal 24. Jahrgang Donnerstag, 20. Februar 2020 Nr. 8/2020 Die ersten Frühlingsboten www.vg-goellheim.de
Göllheim Aktuell -2- Ausgabe 8/2020 AM T L ICH E R T E I L Aus der Verbandsgemeinde 'Sag's uns-Kanal' im DorfFunk startet in der VG Göllheim Über die App DorfFunk kannst Du ab jetzt direkten Kontakt zur Verwaltung aufnehmen. Melde uns deinen Fall direkt in die Jetzt DorfFunk Verwaltung. runterladen und mitfunken! So kommuniziert die Verwaltung zukünftig transparenter und direkter über DorfFunk mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Vollzugsdienst erhält Verstärkung Er kümmert sich z. B. um den „Dorffunk“, die „Lösbar“ und wird als übergeordneter Redakteur des Nachrichtenportals www.goellheim-ak- Die Verbandsgemeinde hat für Aufgaben der Überwachung des ruhen- tuell.de zur Verfügung stehen. Wir wünschen Herrn Knuth viel Erfolg den Verkehrs einen weiteren Mitarbeiter beschäftigt. bei seiner neuen Tätigkeit. Dieser wird auch in Zeiten tätig sein, die außerhalb der üblichen Öff- nungszeiten liegen. Die Verwaltung hat sich dazu entschlossen, da Thomas Peter, in den vergangenen Monaten, auch durch die Bevölkerung darauf auf- Büroleitung merksam gemacht wurde, dass in den Abendstunden und auch an Wo- chenenden Verstöße gegen die örtlichen Bestimmungen bzw. gegen die Informationsbroschüre Straßenverkehrsordnung erfolgen. Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim der Verbandsgemeinde Göllheim Thomas Peter, Büroleitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erscheint im Februar 2020 Bereits zum zehnten Mal können sich Bürger und Gäste auf die viel- seitige Informationsbroschüre „Willkommen in der Verbandsgemeinde Wahl des Wehrleiters der Feuerwehr Göllheim“ freuen, die in Zusammenarbeit mit dem mediaprint infoverlag entstanden ist. So zeigt die Publikation anschaulich, wie bunt und viel- der Verbandsgemeinde Göllheim seitig sich hier das tägliche Leben präsentiert. und eventuelle Wahl seines Stellvertreters „Mit dieser Imagebroschüre wollen wir Ihnen unsere Verbandsgemeinde Am Donnerstag, dem 26. März 2020, 18.00 Uhr, findet eine Wahlver- mit den wesentlichsten Angeboten vorstellen und Ihnen helfen, einen sammlung aller Wehrführer der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Göll- Überblick zu gewinnen.“, betont der Bürgermeister Steffen Antweiler im heim im Feuerwehrgerätehaus, Raiffeisenstr. 1, Göllheim, statt. Vorwort der Publikation. Wehrführer, welche nicht an der Wahl teilnehmen können, mögen ihren Nach einem Steckbrief über die Verbandsgemeinde werden alle 13 Orts- Stellvertreter entsenden, damit dieser das Wahlrecht für die jeweilige gemeinden mit ihren kulturellen und familienfreundlichen Einrichtungen Ortsfeuerwehr ausüben kann. vorgestellt. Zu jeder Beschreibung gehören unter anderem auch ein Tagesordnung: Ortsplan und ein Straßenverzeichnis. Selbstverständlich kommt auch 1. Allgemeine Information zur Wahl und Aussprache das Thema Gesundheit nicht zu kurz. Besonders praktisch: Alle Vereine, 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden Ärzte und sonstigen Einrichtungen wurden mit den jeweiligen Ansprech- 3. Bestellung des Wahlvorstandes partnern und Kontaktdaten zusammengefasst. 4. Einreichen von Wahlvorschlägen für die Wahl des Wehrleiters Die Broschüre ist ab sofort kostenlos im Rathaus und in weiteren ausge- 5. Wahl des Wehrleiters wählten öffentlichen Einrichtungen erhältlich. 6. Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses Verbandsgemeindeverwaltung 7. Einreichen von Wahlvorschlägen für die eventuell erforderliche i.A. Thomas Peter, Büroleitung Wahl des stellvertretenden Wehrleiters 8. Eventuell erforderliche Wahl des stellvertretenden Wehrleiters 9. Feststellung und Bekanntgabe des eventuellen Wahlergebnisses Aus den Gemeinden Die Ernennung der neu gewählten Führungskräfte erfolgt in der sich an- schließenden Wehrführerdienstbesprechung ab 18.30 Uhr. Göllheim, den 19.02.2020 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Antweiler, Bürgermeister Albisheim gez. Stein, Wehrleiter Neuer Mitarbeiter im Projekt Digitale Dörfer Die Verbandsgemeinde hat einen neuen Mitarbeiter für das Zukunftspro- Bebauungsplan „Seniorenwohnheim“ jekt der VG „Digitale Dörfer“ eingestellt: Tobias Knuth aus Göllheim. Er ist Nachfolger der bisherigen örtlichen Projektleiterin Frau Schauer- der Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) mann und ab sofort der neue Ansprechpartner für unsere Bürgerinnen Beteiligung der Öffentlichkeit und Bürger. Er ist schriftlich unter der Emailadresse knuth@vg-goellheim.de sowie gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) telefonisch (06351 / 4909-80) zu den üblichen Öffnungszeiten der VG- Bekanntmachung Verwaltung erreichbar. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht, dass Neben dem Digitalen-Dörfer-Projekt übernimmt er zukünftig auch Auf- der Bebauungsplanentwurf „Seniorenwohnheim“ der Ortsgemeinde Al- gaben aus dem Bereich Wirtschaftsförderung und Tourismus. bisheim (Pfrimm), bestehend aus Planentwurf, den textlichen Festset-
Göllheim Aktuell -3- Ausgabe 8/2020 zungen, der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den we- - Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Göllheim zur sentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Schmutzwasserentwässerung, zur Oberflächenentwässerung und Zeit vom zur Wasserversorgung (Stellungnahme vom 25.07.2019). 28.02.2020 bis einschließlich 27.03.2020 - Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Westpfalz zum Gewäs- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein- ser und Biotopverbund (Stellungnahme vom 11.07.2019). Straße 1 - 3 in 67307 Göllheim, Fachbereich II, Natürliche Lebensgrund- lagen und Bauen, Zimmer 2.13, während der Dienststunden, dies sind - Stellungnahme des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz zu folgende, den Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen (Stellungnahme vom 26.06.2019). Montag, Dienstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis - Stellungnahme eines Bürgers zu Hochwasser (Stellungnahme vom 16.00 Uhr 08.07.2019). Mittwoch, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen: Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis Schutzgebiete und Schutzstatus, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, 18.00 Uhr, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Mensch, Gesundheit, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Kulturelles Erbe, Prog- Lage und Geltungsbereich nose bei Nichtdurchführung der Planung, Emissionen, sachgerechter Das Plangebiet befindet sich im Zentrum der Ortsgemeinde Albisheim Umgang mit Abfällen und Abwässern sowie die Wechselwirkungen zwi- (Pfrimm) und stellt die Erweiterung des bestehenden Alten-, Wohn- und Pflegeheims dar. Das Gebiet wird im Norden von Wohnbebauung und schen den einzelnen Schutzgütern, der artenschutzrechtlichen Bewer- im Osten von der Pfrimmhalle begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst tung, Vermeidungsmaßnahmen, Gestaltungsmaßnahmen und Kompen- vollständig die Grundstücke mit den Plannummern 423 und 424/1 sowie sationsmaßnahmen. eine Teilfläche der Plannummer 419/9 (Straße „Untere Bahnhofstraße“) Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behör- der Gemarkung Albisheim (Pfrimm) und hat eine Größe von ca. 1,08 ha. den und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Themenblöcken vor: im Norden - Oberflächenentwässerung, Grundwasserschutz, Schmutzwas- durch die nördliche Grundstücksgrenze der Plannummer 423, ser und Wasserversorgung durch Querung der Plannummer 419/9 (Straße „Untere Bahnhofstraße“) Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Re- in östlicher Richtung zur südlichen Grundstücksgrenze der Plannum- gionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz mer 382/6, vom 22.08.2019 im Osten durch die östliche Grundstücksgrenze der Plannummern 419/9 (Straße Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Göllheim vom „Untere Bahnhofstraße“), 25.07.2019 im Süden - Gewässer, Gewässer Pfrimm, Gewässer Kleppermühlbach und durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Plannummern 419/9 Gewässer Leiselsbach (Straße „Untere Bahnhofstraße“) und 424/1, Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Re- im Westen gionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Plannummern 424/1 und vom 22.08.2019 423. Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Westpfalz vom Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichne- 11.07.2019 risch dargestellt. - Bodenschutz Allgemeine Ziele und Zweck der Planung Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Re- In der Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) besteht der rechtskräftige gionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Bebauungsplan „Grundschule“, welcher durch den Änderungsbebau- vom 22.08.2019 ungsplan „Grundschule, Änderung I“ abgeändert wurde. Dieser Bebau- ungsplan setzt in der Ortslage ein Sondergebiet für „Altenwohn- und - Biotopverbund Pflegeheim“ fest. Auf diesem Grundstück besteht bereits seit Jahren Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Westpfalz vom das sog. „Haus Zellertal“. Das Haus Zellertal plant zurzeit, sich auf den 11.07.2019 eigenen Grundstücken zu erweitern. Dabei soll in der geplanten Erweite- - Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen rung betreutes Wohnen und Tagespflege untergebracht werden. Stellungnahme des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz vom Um die Erweiterung zu ermöglichen, ist die Änderung des bestehenden 26.06.2019 Bebauungsplanes erforderlich. Dabei sollen insbesondere die Traufhö- Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Bürgern he, die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl, die Dachform sowie liegen zu folgenden Themenblöcken vor: das Baufenster geändert werden. Gleichzeitig ist der aktuelle Bestand - Hochwasser mit in die Planung aufzunehmen sowie die Entwässerung und der Aus- gleich mit zu berücksichtigen. Stellungnahme eines Bürgers vom 08.07.2019 Der Bebauungsplan hat die Bezeichnung „Seniorenwohnheim“ erhalten, Hinweis: dass mit dieser Bezeichnung der Öffentlichkeit, die Nutzung und Lage Für die Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zum Bebauungs- des Geltungsbereichs bekannt sind und verdeutlicht werden. plan eingereicht werden. Die Anregungen etc. können schriftlich oder Gegenstand der Auslegung: zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Frei- Ausgelegt werden der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen, die herr-vom-Stein-Straße 1 - 3 in 67307 Göllheim, vorgebracht werden. Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen um- Gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 des Baugesetzbuches wird ebenfalls darauf hin- weltbezogenen Informationen und Stellungnahmen. Diese Unterlagen gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der können während der Zeit der öffentlichen Auslegung auch im Internet Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben kön- eingesehen werden. Die Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Göllheim (http://www.vg-goellheim.de) unter der nen. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzuläs- Rubrik Wohnen & Bauen/Bebauungspläne/im Verfahren sowie auf dem sig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de). Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden könne. Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen lie- gen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt: Albisheim, den 14.02.2020 - Umweltbericht vom Planungsbüro WSW & Partner GmbH. Dort gez. Zelt (DS) werden die Maßnahmen zur Vermeidung (Grad der Versiegelung, Ortsbürgermeister Bodenschutz, Bestandssicherung, Einhaltung der DIN-Vorschriften über Landschaftsbauarbeiten, Schutz von Natur und Haushalt), der zu erwartende Eingriffsumfang des geplanten Vorhabens sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation für Beeinträch- tigungen von Natur und Landschaft ermittelt und erläutert sowie zum Ausgleich der Beeinträchtigungen (Flächenbilanzierung, Lage der Ausgleichsflächen, Ausgleichsmaßnahen und Durchführung der Maßnahmen) näher beschrieben und erläutert. Auch werden Alter- nativen geprüft und Entwicklungsprognosen aufgestellt (Umweltbe- richt als Teil der Begründung vom Planungsbüro WSW & Partner GmbH vom Februar 2020). - Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Re- gionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz zur Oberflächenentwässerung, dem Gewässer Pfrimm, dem Gewässer Kleppermühlbach, dem Gewässer Leiselsbach, dem Grundwasser- schutz, zum Schmutzwasser und dem Bodenschutz (Stellungnah- Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs „Seniorenwohnheim“ der me vom 22.08.2019). Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm)
Göllheim Aktuell -4- Ausgabe 8/2020 Bekanntmachung e) Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit den Verbands- gemeindewerken Am Donnerstag, den 27. Februar 2020, um 19:30 Uhr, findet die öf- Der Gemeinderat beschloss mit 8 JA-Stimmen und 2 Enthaltungen, dem fentliche Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Abschluss eines Ablösevertrages im Zuge des Bebauungsplanverfah- Grünflächen der Gemeinde Albisheim (Pfrimm) in der Legislaturperiode rens „Ober dem Biengarten“ zu zustimmen. Der Ortsbürgermeister wird 2019/2024 im Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstr. 40 in Albisheim legitimiert, den Ablösevertrag abzuschließen. statt. Für Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungsplans Tagesordnung: und zur Erstellung eines landespflegerischen Planungsbeitrags lagen Öffentliche Sitzung: zwei Angebote vor. Das eine Angebot des Planungsbüros WSW und 1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder Partner aus Kaiserslautern betrug insgesamt 31.112,56 € brutto. Das 2. Ausbau des Wirtschaftsweges oberhalb des Heyerhofes zweite Angebot des Planungsbüros BBP aus Kaiserslautern betrug ins- gesamt 29.480,06 € brutto. Nach Vergleich der beiden Angebote wurde 3. Reparatur von Brücken/Überfahrten über den Leiselbach und den das Angebot des Planungsbüros BBP aus Kaiserslautern genommen. Kleppermühlbach Ratsmitglied Armin Wendel war nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 GemO befangen 4. Festlegung von Benutzungsentgelten für private und gewerbliche und stimmte bei diesem TOP nicht mit. Nutzung der Wirtschaftswege 4. Bebauungsplan „Im Bangert, 3. Bauabschnitt, Änderung I“ 5. Pflege und Unterhaltung gemeindlicher Grünanlagen a) Aufstellungsbeschluss 6. Verschiedenes b) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungs- Albisheim, 14. Februar 2020 planes gez. Ronald Zelt a) Aufstellungsbeschluss Ortsbürgermeister / Vorsitzender Der Gemeinderat beschloss einstimmig,a) für das Gebiet Im Bangert, 3. Bauabschnitt, Änderung I“ einen Bebauungsplan aufzustellen. b) als Planungsziel, die im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs- planes liegende Flächen als „allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen. Biedesheim c) der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Im Bangert, 3. Bauab- schnitt, Änderung I“. d) die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren vorzubereiten und da- rauf folgend die erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Bürgerinformation e) diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. b) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungs- über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode planes Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Planungsbüro WSW und 2019/2024 des Gemeinderates Biedesheim vom 19. Partner mit der Erstellung des Bebauungsplanes zu beauftragen. Hierfür September 2019 fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 5.185,43 € brutto an. Eventuell Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Ortsbürgermeister Pradella fest, zusätzlich anfallende Arbeiten werden entsprechend der Stundensätze dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig ist. vergütet. Weiterhin wurde Frau Jutta Hummler als Ratsmitglied verpflichtet. 5. Bebauungsplan „Im Bangert, 4. Bauabschnitt“hier: Aufhebungs- Tagesordnung: beschluss 1. Ehrung eines langjährigen Ratsmitgliedes Der Gemeinderat beschloss mit 9 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und 1 Dem ehemaligen Ratsmitglied Karlheinz Brosch wurde in Abwesenheit Enthaltung, für 35 Jahre im Gemeinderat gedankt. Die Ehrenurkunde wird von Orts- a) den in der Sitzung am 27.06.2017 gefassten Aufstellungsbeschluss bürgermeister Pradella noch übergeben. für den Bebauungsplan „Im Bangert, 4. Bauabschnitt“ aufzuheben. Weiterhin wurde Herr Steffen Brosch als Ratsmitglied verpflichtet. b) die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren zu beenden. 2. Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssat- c) diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. zung mit 1. doppischem Nachtragshaushaltsplan 2019 d) die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Im Bangert, 4. Bauab- Dem Gemeinderat wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. schnitt“ aufzuheben. Nachtragshaushaltsplan 2019 vorgelegt. Diese wurden mit 10 JA-Stim- e) den Ortsbürgermeister zu legitimieren, die Satzung zur Aufhebung der men, 0 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltungen beschlossen. Veränderungssperre zu unterzeichnen. 3. Bebauungsplan „Ober dem Biengarten“ f) die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. a) Aufstellungsbeschluss 6. Dorferneuerungsanträge 2020 - Generationen-/Spielplatz und b) Erlass einer Veränderungssperre Ortseingangsgestaltung c) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungs- hier: Zustimmung zu den geänderten Planungen, Kostenberech- planes nungen und Finanzierungen d) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung eines landespfle- Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Änderungen zu den Pla- gerischen Planungsbeitrages nungen, den endgültigen Kostenberechnungen i.H.v. 42.970,90 € und e) Zustimmung zum Ablschuss eines Vertrages mit den Verbands- 44.506,00 €, den Eigenleistungen i.H.v. 12.376,00 € und 13.018,60 € und gemeindewerken den Finanzierungen zu den Dorferneuerungsanträgen 2020 „Gestaltung a) Aufstellungsbeschluss eines Generationen-/Spielplatzes u.a. zum Verweilen und zur Kommuni- Der Gemeinderat beschloss mit 8 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und 1 kation“ und „Neugestaltung der Ortseingänge durch Informationstafeln Enthaltung, (z.B. zur Begrüßung) mit Baumbegrünung“ zu. a) für das Gebiet „Ober dem Biengarten“ einen Bebauungsplan aufzu- 7. Baumpflegearbeiten 2019 stellen Einstimmig wurde vom Gemeinderat beschlossen die Firma Rauth zu b) als Planungsziel, die im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs- beauftragen. Des Weiteren wurde festgelegt, dass alles bis 2 m Höhe planes liegende Flächen als „allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen. vom Gemeindearbeiter geschnitten wird. c) der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Ober dem Biengarten“. 8. Reparaturen im Bürgerhaus d) die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren vorzubereiten und da- Im Gemeinderat wurde eine Arbeitsgruppe aus den folgenden Ratsmit- rauf folgend die erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gliedern gebildet: durchzuführen. Steffen Brosch Sven Anspach Ulrich Kühlwein Armin Wendel Holger e) diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Pradella. b) Erlass einer Veränderungssperre Diese sollen notwendige Reparaturen erfassen und dem Gemeinderat Der Gemeinderat beschloss mit 8 JA-Stimmen und 2 Enthaltungen, eine bei der nächsten Sitzung Vorschläge vorlegen. Veränderungssperre zu erlassen und die Satzung ortsüblich bekannt zu 9. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO machen. Einstimmig wurde die Annahme der Spende i.H.v. 1.000 € gemäß § 94 c) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungs- Abs. 3 GemO beschlossen. planes 10. Informationen des Ortsbürgermeisters Der Gemeinderat beschloss, das Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern Ortsbürgermeister Pradella informierte den Gemeinderat über die ver- mit der Erstellung des Bebauungsplanes inklusive Umweltbericht zu be- gangene Kerwe und Veranstaltungen bis zum Jahresende in der Ge- auftragen. Hierfür fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 17.670,29 € meinde Biedesheim. Weiterhin wird überprüft, ob auf der Quirnheimer netto an. Eventuell zusätzlich anfallende Arbeiten werden entsprechend Straße ein Tempo 30 Schild angebracht werden darf. In der Ringstraße der Stundensätze vergütet. ist ein Verkehrszeichen angebracht, welches nur LKWs bis zu einem d) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung eines landespfle- Gewicht von 7,5 Tonnen erlaubt die Straße zu benutzen. Man über- gerischen Planungsbeitrages legt, dort den Zusatz Anlieger frei hinzuzufügen, da die Müllabfuhr dort Der Gemeinderat beschloss, das Planungsbüro BBP aus Kaiserslau- nicht hinunterfährt, da der LKW über 7,5 Tonnen wiegt. Ratsmitglied tern mit der Erstellung des landespflegerischen Planungsbeitrages bzw. Wendel und Ortsbürgermeister Pradella recherchieren zum berühmten Fachbeitrages Naturschutz zu beauftragen. Hierfür fallen voraussichtlich US-Milliardär Adam Kimbel, geb. 1816, um eventuell mit der Familie Kosten in Höhe von 5923,20 € netto an. Eventuell zusätzlich anfallende in Verbindung zu treten und einen Gedenkstein zu errichten. Kimbel Arbeiten werden entsprechend der Stundensätze vergütet. stammt aus Biedesheim
Göllheim Aktuell -5- Ausgabe 8/2020 11. Bauangelegenheiten Ortsbürgermeister Pradella informierte über aktuelle Bauangelegenhei- ten im Gemeindegebiet. Einladung Ferner wurde der Erlass einer vorhabenbezogenen Satzung beschlos- zur 2. Einwohnerversammlung sen - die Kostenerstattung erfolgt über eine vertragliche Regelung. 12. Grundstücksangelegenheiten Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Dreisen, Ortsbürgermeister Pradella informierte über aktuelle Grundstückswech- sel im Gemeindegebiet. in den letzten Jahren haben sich in Rheinland-Pfalz Starkregenereignisse mit 13. Vertragsangelegenheiten teils hohen Schäden gehäuft. Um die Vorsorge in Bezug auf Sturzfluten nach Ortsbürgermeister Pradella informierte über gekündigte Verträge im Starkregen und Überflutungen aus den Gewässern zu verbessern, hat die landwirtschaftlichen Bereich mit der Gemeinde. Verbandsgemeinde Göllheim die Erstellung von Hochwasservorsorge- konzepte für ihre Ortsgemeinden beim Ingenieurbüro Obermeyer, Göllheim, 17.02.2020 Kaiserslautern, in Auftrag gegeben. Verbandsgemeindeverwaltung In einer ersten Einwohnerversammlung wurden bereits Erfahrungen und Im Auftrag Vorschläge von Bürgern gesammelt. gez. Lea Jeltsch, Sitzungsdienst In der Zwischenzeit haben auch Ortsbegehungen stattgefunden, sodass das Ingenieurbüro Obermeyer bei einem zweiten Termin die Ergebnisse und mögliche Maßnahmen im privaten Bereich bzw. durch die Ortsgemeinden und Bekanntmachung Verbandsgemeinde vorstellen wird. Am Donnerstag, den 27. Februar 2020, um 19:30 Uhr, findet die öf- fentliche und nichtöffentliche 3. Sitzung des Gemeinderates der Ortsge- Wir möchten Sie daher herzlich zu einer meinde Biedesheim in der Legislaturperiode 2019/2024 im großen Saal 2. Einwohnerversammlung einladen am des Bürgerhauses, Schulstr. 10 in Biedesheim statt. Tagesordnung: Donnerstag, den 05.03.2020 A. Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde um 19 Uhr im 2. Bebauungsplan „Am Grünstadter Weg“ a) Aufstellungsbeschluss Dorfgemeinschaftshaus b) Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung des Dreisen Bebauungsplanes c) Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung des (Am Sportplatz 1). Umweltberichtes inklusive Fachbeitrages Naturschutz d) Zustimmung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages 3. Bebauungsplan „Im Bangert, 3. Bauabschnitt, Änderung I“ a) Planannahme b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses 4. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbe- werb „Unser Dorf hat Zukunft“ - Kreisentscheid 2020 Herzlichen Dank im Voraus für Ihr Interesse, Ihre Mithilfe und Ihr Kommen. 5. Zustimmung zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Festle- gung eines Marktsonntages in der Ortsgemeinde Biedesheim Steffen Antweiler Kathrin Molter Bürgermeister Ortsbürgermeister 6. Änderung der Satzung des Kindergartenzweckverbandes Biedes- Verbandsgemeinde Göllheim Gemeinde Dreisen heim a) Information b) Ergänzungswahlen 7. Zustimmung zur Neubildung und Abgrenzung der Forstreviere zum 01.01.2022 8. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO 9. Informationen des Ortsbürgermeisters B. Nichtöffentlicher Teil: 10. Grundstücksangelegenheiten Einselthum 11. Informationen des Ortsbürgermeisters Biedesheim, 17. Februar 2020 gez. Holger Pradella Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Donnerstag, den 27. Februar 2020, um 19:00 Uhr, findet die öffentliche und nichtöffentliche 5. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Einselthum in der Legislaturperiode 2019/2024 im Dreisen Sitzungszimmer im Haus der Vereine, Hauptstr. 27 in Einselthum statt. Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil: Sprechstunde Ortsgemeinde Dreisen 1. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Immer montags, 18.30 - 19.30 Uhr, Rathaus Dreisen. Wettbewerb“Unser Dorf hat Zukunft“ - Kreisentscheid 2020 2. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Dreck weg- Tag 2020 Einladung zur 2. Einwohnerversammlung 3. Vergabeentscheidung Entwässerungsrinne Wetzelstraße 4. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Selbst- Abdruck der Einladung rechts oben verteidigungs- und Selbstbehauptungskursen für Kinder, Jugendli- che und Frauen durch die KVHS 5. Beratung über die Verkehrssituation Wasserweg: Anbindung an den Zellertal-Radweg 6. Information über die Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Datenschutz geht uns alle an... Umwelt und Bauen am 25.01.2020 7. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich 8. Informationen der Ortsbürgermeisterin und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt- B. Nichtöffentlicher Teil: liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine. 9. Personalangelegenheiten 10. Grundstücksangelegenheiten blog.wittich.de 11. Informationen der Ortsbürgermeisterin Einselthum, 18. Februar 2020 Diskutieren Sie mit uns über dieses Thema! gez. Simone Rühl-Pfeiffer Ortsbürgermeisterin
Göllheim Aktuell -6- Ausgabe 8/2020 8. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Göllheim Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Hauptsat- Göllheim zung mit folgenden Beträgen:§ 5 Abs. 2: 15 € (Sitzungsgeld)§ 5 Abs. 7: 300 € (Pauschale zum Sitzungsgeld pro Legislaturperiode)§ 8: 15 € (Aufwandsentschädigung Feldgeschworene)Die Neufassung wird noch öffentlich bekanntgemacht. 9. Beschlussfassung über die Entgelthöhe für private und gewerbli- Bürgerinformation che Nutzung von gemeindeeigenen Wirtschaftswegen Beschluss: über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode Der Gemeinderat beschließt, für die private Nutzung von gemeindeei- 2019/2024 des Gemeinderates Göllheim genen Wirtschaftswegen ein jährliches Entgelt i.H.v. 0,50 € pro laufen- den Meter und für die gewerbliche Nutzung ein jährliches Entgelt i.H.v. vom 14. August 2019 1,00 € pro laufenden Meter. In besonderen Einzelfällen, z.B. befristete Ortsbürgermeister Hartmüller begrüßte alle Anwesenden, stellte die Grundstücksnutzung etc., wird über die Höhe des jährlichen Entgelts Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Bekanntmachung sowie die Be- gesondert entschieden. schlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Entgelterhöhung wie oben A. Öffentlicher Teil: ausgeführt. Gartennutzer/Garteneigentümer sollen von dieser Erhöhung 1. Verabschiedung ehemaliger Ratsmitglieder ausgenommen werden. Ortsbürgermeister Hartmüller bedankte sich bei den ehemaligen Rats- 10. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO mitgliedern Klaus Fischer und Hans-Peter Kohlmann und händigte die- Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von folgenden sen jeweils eine Dankurkunde aus. Spenden: 2. Ehrung langjähriger Ratsmitglieder Fa. Knauber GmbH, 1.488,42 € zur Förderung der Heimatpflege (Glo- Für 20 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat wurde Ratsmitglied Wolf- ckenturm), gang Tilgner geehrt. Architekturbüro Uebel, 100 € zur Förderung der Kunst und Kultur, Christine Henn-Hutter, 80 € für die Jugend. 3. Verpflichtung von nachrückenden Ratsmitgliedern 11. Informationen des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Hartmüller verpflichtete die nachrückenden Ratsmit- Ortsbürgermeister Hartmüller informierte zum Jubiläumsjahr 1200 Jahre glieder Stefan Busch und Dr. Michael Oberhausen nach der Gemeinde- Göllheim und über ordnung. die Gehwegsanierung in der Gutenbergstraße. 4. Ernennung des Ersten Beigeordneten B. Nichtöffentlicher Teil: Ortsbürgermeister Hartmüller ernannte Herrn Wolfgang Driedger, der in 12. Jagdpachtangelegenheiten Göllheim-Ost und Göllheim-West der konstituierenden Sitzung verhindert war, als Ersten Beigeordneten Der Gemeinderat beschloss eine Verlängerung bestehender Pachtver- und händigte diesem die Ernennungsurkunde aus. träge für die Zeit ab 1.4.2020 auf jeweils 8 Jahre. 5. Bildung der Ausschüsse 13. Gemeinsame Benennung eines Datenschutzbeauftragten mit a) Festlegung der Ausschüsse den Jagdgenossenschaften Göllheim-Ost und Göllheim-Westa) b) Wahl der Ausschussmitglieder Zustimmung zur gemeinsamen Benennung der Datenschutzbe- Unter Beachtung der Regelungen der Hauptsatzung beschloss der Ge- auftragten der Verbandsgemeinde Göllheimb) Beschluss über den meinderat die Bildung der nachfolgenden Ausschüsse nach gemeinsa- Neuabschluss/Aktualisierung der bestehenden Vereinbarungen men Wahlvorschlag: zwischen der Gemeinde und den Jagdgenossenschaften Göllheim- Ost und -West Haupt- und Rechnungsprüfungsausschuss a) Der Gemeinderat beschloss einstimmig die gemeinsame Benennung Mitglieder Stellvertreter/-in der Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Göllheim für die Stabel, Rita Pohl, Regina datenschutzrechtlichen Aufgaben der Jagdgenossenschaften Göllheim- Oberhausen Dr., Michael Mager, Thomas Ost und Göllheim-West.b) Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Ferber, Markus Becker, Steffen Neuabschluss zur Aktualisierung der bestehenden Vereinbarungen zur Dittrich, Thomas Trump, Steffen Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossen- schaften Göllheim-Ost und Göllheim-West auf die Gemeindet. Tilgner, Wolfgang Weigel, Kai 14. Informationen des Ortsbürgermeisters Schlipp, Werner Bugiel, Doris Ortsbürgermeister Dieter Hartmüller informierte über aktuelle Grund- Eidt, Norbert Knauber, Thilo stücks- und Bauangelegenheiten der Ortsgemeinde Göllheim. U.a. Hartelt, Doris Henn-Hutter, Christine wurde über eine mögliche Parkplatzerweiterung in der Bauchgasse, die Kulturausschuss künftige Nutzung des früheren Anwesens „Breunich“ in der Hauptstra- Henn-Hutter, Christine Bauer, Uwe ße sowie über aktuelle Grundstückserwerbe in der Kerzenheimer Straße zwecks der geplanten Erweiterung der Friedrich-Fröbel-Kindertages- Bugiel, Doris Matheis, Peter stätte berichtet. Schlipp, Werner Hoppe, Vinzenz Verbandsgemeindeverwaltung Busch, Stefan Frehner, Björn i.A. Stabel, Rita Ickenroth, David gez. Julien Schönfeld Mattheis, Martin Keller, Elmar Sitzungsdienst Wolf, Fabian Schlosser, Daniela Dittrich, Thomas Stahlheber-Dilg, Bodo Bau-, Dorferneuerung-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss Bauer, Uwe Henn-Hutter, Christine Immesheim Dietz, Michael Hoppe, Vinzenz Eidt, Norbert Hartelt, Eberhard Trump, Steffen Tilgner, Wolfgang Ickenroth, David Pohl, Regina Bürgerinformation Dommermuth, Stefan Mattheis, Martin über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode Frehner, Björn Becker, Steffen Weigel, Kai Mager, Thomas 2019/2024 des Gemeinderates Immesheim Forstverband Göllheim-Kerzenheim vom 22. Januar 2019 Pohl, Regina Tilgner, Wolfgang Ortsbürgermeister Kauk begrüßte alle Anwesenden, stellte die Ord- Eidt, Norbert Knauber, Thilo nungsmäßigkeit der Einladung und Bekanntmachung sowie die Be- schlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung. 6. Wahl eines Mitgliedes sowie eines Stellvertreters/einer Stellver- A. Öffentlicher Teil: treterin für den Verwaltungsrat der Energie- und technische Infra- strukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim (EITG) 1. Einwohnerfragestunde Der Gemeinderat wählte einstimmig Dieter Hartmüller als Mitglied für Ein Bürger teilte dem Gemeinderat mit, dass Unbekannte Bäume am den Verwaltungsrat der Energie- und technische Infrastrukturprojekte „Bergweg“ gefällt hätten. Verbandsgemeinde Göllheim (EITG) und Thilo Knauber als seinen Stell- 2. Belegprüfung im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses vertreter. für die Ortsgemeinde Immesheim 7. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Geschäftsordnung nach Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, Modell des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Sie enthält die jährlich stattfindende Belegprüfung des Jahresabschlusses, mittels auch Bestimmungen über die Einführung des papierlosen Sitzungs- der durch die Verwaltung zur Verfügung gestellten PDF-Datei, im Sit- dienstes. zungssaal der Ortsgemeinde durchzuführen.
Göllheim Aktuell -7- Ausgabe 8/2020 3. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge- Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme einer Spende über schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt 1.000,00 € zur Förderung der Jugend. Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO 4. Informationen des Ortsbürgermeisters des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Folgende Termine wurden festgelegt: Absatz 1 zusätzlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am - Grünguttermin: 07.03.2020 Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße - Reinigungstermin „Alte Schule“: 21.03.2020 3, bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist. Die Bürger werden per Hauswurfsendung hierzu informiert. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonde- Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, dieses Jahr nicht an rer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht an- dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2020“ teilzunehmen. gewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bei der Kontrolle des Spielplatzes wurde festgestellt, dass der Fall- Bekanntmachung nur durch Aushang an der Bekanntmachungstafel schutz unter der Schaukel zu erweitern ist. Der Gemeinderat möchte „Kirchenstraße“ (Bushaltestelle am Sportplatzhäuschen). dies in Eigenleistung zeitnah vorzunehmen. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernis- Ortsbürgermeister Kauk wies auf den Bericht der jährlich durchgeführ- ses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt ten Baumkontrolle hin. Der Grüngutsammeltermin soll dafür genutzt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. werden, um eventuelle Schäden an Gehölz und Bäumen zu beseitigen. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine Da der Laubbläser defekt und eine Reparatur nicht mehr rentabel ist, andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. sprach sich der Gemeinderat einstimmig für die Anschaffung eines neu- §2 en Laubbläsers aus. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid B. Nichtöffentlicher Teil: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bestimmen sich nach § 17a der 5. Grundstücksangelegenheiten Gemeindeordnung. keine §3 6. Informationen des Ortsbürgermeisters Bildung der Ausschüsse Die Bildung der Ausschüsse und ihre personelle Zusammensetzung keine werden durch Beschlussfassung im Gemeinderat gemäß Abschnitt 3 Verbandsgemeindeverwaltung der Gemeindeordnung festgelegt. i. A. §4 Julien Schönfeld, Sitzungsdienst Beigeordnete Die Gemeinde Ottersheim hat bis zu zwei Beigeordnete. §5 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates Ottersheim (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Ratsmitglieder für die Teilnah- me an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse eine Ent- schädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7. (2) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen Bekanntmachung persönlichen Aufwendungen erhalten die Gemeinderatsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse Hauptsatzung der Gemeinde Ottersheim vom 30. eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von Oktober 2019 15,00 EUR pro Sitzung. Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrkosten (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der für Fahrten zwischen Wohnung und Sitzungsort erstattet. Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über (4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohn- die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die ausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen Inhaltsverzeichnis sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungs- beiträgen. Verdienstausfall wird nur auf Antrag gewährt. 1. Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben Selbständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall in 2. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Höhe eines Durch-schnittssatzes von 60,00 € pro Sitzung. 3. Bildung der Ausschüsse Personen, die weder einen Lohn- noch einen Verdienstausfall geltend 4. Beigeordnete machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein 5. Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter 6. Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden 7. Aufwandsentschädigung für Beigeordnete kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich. a) in Höhe von 40,00 € pro Sitzung, wenn sie mindestens ein in ihrem 8. Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene Haushalt wohnendes Kind unter 14 Jahren tatsächlich betreuen oder 9. Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter b) in Höhe von 40,00 € pro Sitzung, wenn sie einen nach ärztlichem Gutachten 10. Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen. von Rats- und Ausschusssitzungen (5) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Gemeinderatsmit- 11. Inkraftreten glieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen §1 des Landesreisekostengesetzes. Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (6) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen oder Besprechungen an einem (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Ottersheim erfol- Tag wird nur insgesamt einmal Sitzungsgeld gewährt. gen in der Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“, Her- (7) Die Ratsmitglieder haben über elektronische Medien Zugriff auf Ein- ausgeber „Linus Wittich Medien KG“, ladungen, Sitzungsunterlagen und Niederschriften. Sofern sie auf die 54343 Foehren, Europa-Allee 2. Sie enthält die öffentlichen Bekannt- Zustellung dieser Dokumente in Papierform verzichten, erhalten sie zur machungen der Verbandsgemeinde und ihrer Ortsgemeinden und wird Abgeltung ihrer zusätzlichen Auslagen für elektronische Einrichtungen, kostenlos in alle Haushalte im Gebiet der Verbandsgemeinde verteilt. Datenübertragungen und Ausdrucke eine Pauschale zum Sitzungsgeld Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet i.H.v. 300,00 € pro Legislaturperiode. Die Auszahlung erfolgt einmalig unter der Adresse am Anfang der Wahlperiode zum Stichtag 30.06. Bei Amtsniederlegung „https://www.vg-goellheim.de“. eines Ratsmitgliedes wird für jedes noch nicht angefangene Jahr nach Die Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen des Gemeinderates der Wahlperiode (Stichtag 30.06.) eine Rückerstattung i.H.v. 60,00 € ge- oder der Ausschüsse sind zusätzlich durch Aushang an der Bekannt- fordert. Dies gilt nicht, falls das Ratsmitglied durch Tod ausscheidet. machungstafel „Kirchenstraße“ (Bushaltestelle am Sportplatzhäuschen) (8) Zwischen der Gemeinde Ottersheim und dem jeweiligen Ratsmitglied bekannt zu machen. wird Näheres in einer Vereinbarung geregelt. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder (9) Ausschussmitglieder, die keine gewählten Ratsmitglieder sind (ge- Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in ei- mischte Ausschüsse), erhalten auf Antrag ebenfalls Zugang über elekt- nem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns ronische Medien, Zugriff auf Einladungen, Sitzungsunterlagen und Nie- Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In die- derschriften. Sie erhalten keine Pauschale nach Abs. 7 Satz 2. Zwischen sem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der der Gemeinde Ottersheim und dem Ausschussmitglied wird Näheres in Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch einer Vereinbarung geregelt. Die Absätze 2 – 6 geltend entsprechend. öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. §6 Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist Dem Ortsbürgermeister wird eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Absatz 1 Satz 1 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi- Einsicht genommen werden kann. gung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) gewährt.
Göllheim Aktuell -8- Ausgabe 8/2020 §7 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Aufwandsentschädigung Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- für Beigeordnete oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Auf- schriftlich geltend gemacht hat. wandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 6. Erfolgt die Ver- Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann tretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monats- zung geltend machen. betrages der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädi- gung. (2) § 5 gilt entsprechend. Grünmüllaktion in Ottersheim §8 am 22.02.2020 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene Liebe Ottersheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger, Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen wie bereits bei unserer Einwohnerversammlung im Oktober 2019 und sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stunden bei unserer letzten Gemeinderatssitzung angekündigt, möchten wir erst- bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum malig in Ottersheim sogenannte Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädigung be- Grünmülltage, am Samstag, den 22.02.2020, 9.00 Uhr trägt 15,00 EUR je Stunde. Angefangene halbe Stunden sind mit der auf einigen Ottersheimer Gemeindeflächen durchführen. Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen. Solche und ähnliche Aktionen werden auch in Nachbargemeinden §9 durchgeführt. Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter Dabei geht es beim allerersten Einsatz dieser Art im Wesentlichen um (1) Die Beisitzer des Wahlausschusses erhalten ein Sitzungsgeld nach das Schneiden von Hecken und Büschen am und um den Sportplatz § 5 Abs. 2. Finden gleichzeitig Wahlausschusssitzungen verschiedener und den Grillplatz. Wahlen und Abstimmungen statt, wird die Aufwandsentschädigung nur Eine Mitbürgerin spendet der Ortsgemeinde eine größere Anzahl von einmal gewährt. Narzissen, Hyazinthen, Muskari und Tulpen. Diese können dann auch in (2) Die Mitglieder und Hilfskräfte der Wahl- und Abstimmungsvorstän- speziellen Gemeindeflächen gepflanzt werden. de erhalten eine pauschalierte Abgeltung ihres baren Aufwandes in der Die tatsächlich durchführbaren Arbeiten hängen vom Wetter und von der Form eines Erfrischungsgeldes. Das Erfrischungsgeld beträgt 35,00 € Beteiligung der Ottersheimer Bürger ab. für den Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin und deren Stellvertretung; Die Ziele dieser Grünmülltage sind eine gemeinschaftliche Pflege der sowie 25,00 € für die Beisitzer, Schriftführer und die verpflichteten Ottersheimer Grünflächen mit Unterstützung von Ottersheimer Bürgern, Hilfskräfte am Wahl- oder Abstimmungstag. Finden an einem Wahltag um somit mehrere Wahlen und Abstimmungen gleichzeitig statt, so wird das Erfri- • unser Dorf etwas schöner zu machen, schungsgeld nur einmal gewährt. • unsere gemeindlichen Grünflächen für den Frühling vorzubereiten § 10 und Ton- und Bildaufzeichnungen • um die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in unserem Dorf zu sowie Ton- und Bildübertragungen stärken. von Rats- und Ausschusssitzungen Der Treffpunkt ist am Sportplatzhäuschen. (1) Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen Bitte bringen Sie wetterangepasste und für Gartenarbeit geeignete Klei- von Rats- bzw. Ausschussmitgliedern in öffentlicher Sitzung des Rates dung und Handschuhe mit. Auch Heckenscheren, Handsägen, vielleicht (und seiner Ausschüsse) sind zulässig, sofern Sie von Vertretern der auch die ein oder andere Schubkarre oder noch besser Hänger… sind Presse und des Rundfunks mit dem Ziel der Berichterstattung erfolgen. willkommen. Die Anfertigung der Aufzeichnungen ist der Vorsitzenden oder dem Das Schnittgut soll dann an die Feuerstelle am Grillplatz verbracht wer- Vorsitzenden vor dem Beginn der Sitzung anzuzeigen. Sie oder er hat den. die Anwesenden zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren, dass Wir werden natürlich alle freiwilligen Helfer mit Getränken und einem Aufzeichnungen von den Rats- bzw. Ausschussmitgliedern erfolgen. Mittagessen versorgen. Zur Mengenplanung bitte ich Sie deshalb um Im Übrigen ist die Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen bzw. eine kurze Rückmeldung an mich (Buergermeister@ottersheim.de, oder Bild- oder Tonübertragungen durch Rats- oder Ausschussmitglieder an 0172-1562693). oder anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Sitzungen unter- Bei entsprechendem Interesse oder falls wir am 22.02. nicht ganz fertig sagt. werden sollten, besteht auch die Möglichkeit eines Zusatztermins am (2) Ausschuss- und Gemeinderatsmitglieder können verlangen, dass die Samstag den 29.02.2020. Aufnahme oder Übertragung ihres Redebeitrages unterbleibt. Das Ver- Wegen der dann beginnenden Vogelschutzzeit müssen unsere Arbeiten langen ist gegenüber der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden geltend bis Ende Februar abgeschlossen sein. zu machen und im Protokoll zu dokumentieren. Die Vorsitzende oder der Ich würde mich sehr freuen, wenn sich bei diesem Versuch zur Einfüh- Vorsitzende hat im Rahmen seiner Ordnungsgewalt (§ 36 GemO) dafür rung unserer Ottersheimer Grünmülltage viele Bürgerinnen und Bürger Sorge zu tragen, dass die Aufnahmen unterbleiben. beteiligen würden. (3) Film- und Tonaufzeichnungen von anderen Personen als den Mit- Helfen Sie bitte mit, unser Dorf etwas schöner zu machen. gliedern des Rates bzw. der Ausschüsse, insbesondere von Einwoh- Rüdiger Kragl nerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Gemeinde oder Ortsbürgermeister Verbandsgemeinde, sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben. Die Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann. Die Einwilligung ist im Protokoll zu dokumentieren. (4) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des Rüssingen Protokolls bleibt davon unberührt. § 11 Inkrafttreten (1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma- Bekanntmachung chung in Kraft. Am Donnerstag, den 27. Februar 2020, um 19:00 Uhr, findet die öf- (2) Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung vom 13.07.2004 sowie fentliche und nichtöffentliche 4. Sitzung des Gemeinderates der Orts- die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Otters- gemeinde Rüssingen in der Legislaturperiode 2019/2024 im Sitzungs- heim vom 05.11.2009 außer Kraft. zimmer des Dorfgemeinschaftshauses, Hauptstr. 69 in Rüssingen statt. Ottersheim, den 30.10.2019/14.02.2020 Tagesordnung: gez. A. Öffentlicher Teil: Rüdiger Kragl Ortsbürgermeister 1. Einwohnerfragestunde Allgemeine Hinweise: 2. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbe- Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz werb „Unser Dorf hat Zukunft“ - Kreisentscheid 2020 (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung 3. Digitaler Sitzungsdienst; von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf hier: Allgemeine Informationen zur Einführung Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach 4. Neufassung der Hauptsatzung; der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande ge- Beratung und Beschlussfassung kommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 5. Dorferneuerungskonzept - Brunnenplatz 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis des Ortstermins migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung vom 21.12.2019 verletzt worden sind, 6. Bebauungsplan „Unter der Linde, Erweiterung I“ oder hier: Beauftragung eines Planungsbüros
Göllheim Aktuell -9- Ausgabe 8/2020 7. Jugendarbeit/Jugendfonds der Gemeinde 6. Bebauungsplan „Unter der Linde, Erweiterung I“ hier: Entscheidung über die Förderfähigkeit der im Jahr 2019 einge- hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB gangenen Anträge Beschluss: Der Gemeinderat beschließt bei einer Gegenstimme, 8. Friedhofsangelegenheit; Anschaffung eines Einbauschrankes für die Friedhofshalle a) für das Gebiet „Unter der Linde, Erweiterung I“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Der zukünftige Geltungsbereich umfasst vollständig die Pl- 9. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO annummern 268/4, 267/5 und 266/4 sowie Teilflächen der Plannummern 10. Mitteilungen und Anfragen 269/3 und 265/4 der Gemarkung Rüssingen. B. Nichtöffentlicher Teil: b) als Planungsziel, die im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs- 11. Grundstücksangelegenheiten planes liegende Flächen als „allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen. 12. Auszahlung aus der Übernahme der Immobilie Sportheim c) der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Unter der Linde, Erwei- 13. Mitteilungen und Anfragen terung I“. d) die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren vorzubereiten und da- Rüssingen, 13. Februar 2020 rauffolgend die erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gez. Steffen Antweiler durchzuführen. Ortsbürgermeister e) diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. 7. Bau eines neuen Spielplatzes in der Bangertsgasse Bürgerinformation hier: Beauftragung der Rodung/ Räumung des Baugeländes Ortsbürgermeister Antweiler teilte mit, dass der Gemeinde ein Zuwen- über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode dungsbescheid über eine I-Stock Bewilligung in Höhe von € 65.000,00 2019/2024 des Gemeinderates Rüssingen vom 24. vorliegt. September 2019 Herr Dörr von den Verbandsgemeindewerken sollte nun beauftragt wer- den, auf Basis der Planunterlagen aus dem Förderantrag ein Leistungs- Ortsbürgermeister Antweiler begrüßt die Anwesenden und stellt fest, verzeichnis zu erstellen und eine beschränkte Ausschreibung auf den dass form- und fristgemäß eingeladen ist. Vor Eintritt in die Tagesord- Weg zu bringen. Die Rodung und Räumung des Baugrundstücks erfolgt nung wird der Top 14 - Grundstücksangelegenheiten, einstimmig durch durch ein Unternehmen in sozialer Trägerschaft (z. B. Beschäftigungsge- den Gemeinderat abgesetzt. Ortsbürgermeister Antweiler teilt mit, dass für die Fraktion der Freien sellschaft des Donnerbergkreises). Wählergruppe Engelbert Hofrichter als Fraktionssprecher und Fabian Beschluss: Einstimmig Klar als Vertreter benannt hat. Bei den Grünen ist Arno Stuppy als Frak- 8. Beratung und Abstimmung über die Durchführung Rüssinger Ver- tionssprecher und Daniel Däuwel als Vertreter benannt. anstaltungen 1. Einwohnerfragestunde a.) Seniorenweihnacht am 01.12.2019 Kein Anfall b.) Nikolausmarkt am 07. und 08.12.2019 2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes sowie Ernennung und Amts- a) In Bezug auf diese Veranstaltung teilte Ortsbürgermeister Antweiler einführung des Ersten Beigeordneten mit, dass Ausgaben im üblichen Umfang für Geschenke, Getränke, Im- Ortsbürgermeister Antweiler verpflichtet Herrn Hofrichter zunächst per biss sowie ein kleines Unterhaltungsprogramm erforderlich sind. Handschlag als Ratsmitglied. Sodann wird Herr Hofrichter von Orts- b) In Bezug auf diese Veranstaltung teilte Ortsbürgermeister Antweiler bürgermeister Antweiler unter Aushändigung der Urkunde zum Ersten mit, dass Ausgaben für Getränke, Lebensmittel, Gema-Gebühren sowie Beigeordneten ernannt. Die Wahl fand bereits in der konstituierenden Verpflichtung des Posaunenensembles erforderlich sind. Von den Bu- Sitzung statt. denbetreibern werden keine Standgebühren erhoben. Ortsbürgermeister Antweiler übergibt sodann an Herrn Hofrichter eine Der Erlös aus dem Verkauf von Essen und Getränke soll wie üblich der Ehrung des Gemeinde- und Städtebundes für 20 Jahre ehrenamtliche Gemeinde zu Gute kommen. Kommunalpolitische Tätigkeit verbunden mit dem Dank der Ortsge- 9. WLAN-Anschluss für das Dorfgemeinschaftshaus meinde Rüssingen. Ortsbürgermeister Antweiler wurde ermächtigt, einen WLAN-Anschluss 3. Beratung und Beschlussfassung über die neue Geschäftsord- mit mindestens 25 M-Bit im Dorfgemeinschaftshaus installieren zu las- nung sen. Die lfd. Kosten dürften monatlich bei etwa 50 € liegen und die üb- Der Rat beschließt eine Geschäftsordnung nach der Mustergeschäfts- rigen Installationskosten liegen erfahrungsgemäß auch im unteren drei- ordnung des Gemeinde- und Städtebundes mit Erweiterungsvorschlä- stelligen Bereich. gen zwecks Einführung eines papierlosen 10. Beratung und Beschlussfassung über Mietpreisanpassung für Sitzungsdienstes. das Dorfgemeinschaftshaus Ratsmitglied Däuwel beantragt die in § 4 genannte Frist zwischen Zu- Ortsbürgermeister Antweiler teilte mit, dass das Gemeindehaus durch- gang der Einladung und Sitzung von 4 Tagen auf 7 Tage zu erhöhen. schnittlich 30 Mal pro Jahr für private Veranstaltungen vermietet wird. Ortsbürgermeister Antweiler weist darauf hin, dass es sich bei der Frist Hieraus ergeben sich Einnahmen in Höhe von € 3500,00 bis € 4000,00. von 4 Tagen um eine gesetzliche Frist handelt und über die Pflicht der Mit der letzten Prüfung durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungs- öffentlichen Bekanntmachung faktisch immer eine Frist von 7 Tagen er- amt des Donnersbergkreises sein die Gemeinde aufgefordert, die Miet- gibt. Weiterhin stellt Ratsmitglied Däuwel den Antrag, die Einwohnerfra- preise zu überprüfen bzw. zu erhöhen. gestunde auf Top 1 in allen Sitzungen des Gemeinderats festzulegen. Den Ratsmitgliedern liegt eine Übersicht zu den Mietpreisen der Dorfge- Der Rat lehnte den Antrag auf Verlängerung der Einladungsfrist mehr- meinschaftshäuser in den anderen Dörfern der VG Göllheim vor. heitlich ab; dem Antrag die Einwohnerfragestunde stets auf TOP 1 zu Mit Rücksicht auf die fehlende Küche für den Saal des Dorfgemein- führen, wurde einstimmig zugestimmt. schaftshauses (die Küche ist mit der Gaststätte an den TuS Rüssingen 4. „Schaefer-Stiftung-Rüssingen“ verpachtet) schlägt Ortsbürgermeister Antweiler vor, die Mietpreise wie hier: Benennung und Abordnung eines Vertreters für den Stiftungs- folgt zu erhöhen: vorstand Großer Saal von 175,00 € auf 225,00 € Seit 17.12.2018 besteht die Schaefer-Stiftung zur Förderung des kultu- Großer Saal von 87,50 € auf 100,00 € (bei Nutzung für Beerdigungen) rellen Lebens. Gemäß der Stiftungssatzung sind der Stifter Walter Scha- Vereinsraum von 45,00 € auf 75,00 € efer und die beiden Kinder des Stifters Karl Peter Schaefer und Birgit Nach eingehender Diskussion wird der Vorschlag von Ortsbürgermeister Schaefer sowie der jeweils amtierende Ortsbürgermeister „geborene“ Antweiler bei einer Gegenstimme angenommen. Mitglieder des Vorstandes. 11. Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf eines ge- Ein weiteres Mitglied des Vorstandes wird vom Gemeinderat als Ver- treter des Stiftungsvorstandes entsandt. Ortsbürgermeister Antweiler brauchten Zeltes informiert, dass in der gerade abgelaufenen Legislaturperiode Engelbert Ratsmitglied Engelbert Hofrichter unterbreitet der Gemeinde Rüssingen Hofrichter (1. Beigeordneter) entsandt war. Für die Wahl vorgeschlagen in seiner Funktion als Vorsitzender des FCK-Fanclubs die Möglichkeit, wurden Sandra Kimmel und Engelbert Hofrichter. das gebrauchte Zelt des FAN Clubs, welches regelmäßig bei Rüssinger Mit der Mehrheit des Rates wurde Engelbert Hofrichter als Vertreter der Veranstaltungen genutzt wird, zum Vorzugspreis von 4500,00 € zu er- Gemeinde gewählt. werben. Weitere Interessenten gebe es. Engelbert Hofrichter verließ auf Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters ruhte gemäß § 37 Abs. 3 Ge- eigenen Wunsch das Sitzungszimmer und nimmt an der Beratung und meindeordnung. Beschlussfassung nicht teil. 5. „Schaefer-Stiftung-Rüssingen“ Nach ausführlicher Diskussion legt der Rat fest, die Entscheidung erst in hier: Bildung des Stiftungsrates (bestehend aus 3 zu benennenden der nächsten Gemeinderatssitzung zu treffen. Nachdem Herr Hofrichter Ratsmitglieder) wieder in das Sitzungszimmer Ortsbürgermeister Antweiler führte aus, dass die Stiftung über ein zurückgekehrt ist, wurde ihm das Ergebnis mitgeteilt. Herr Hofrichter Grundkapital in Höhe von € 200.000,00 in Wertpapieren verfügt. Erträge teilte mit, dass der das Zelt an den anderen Interessenten verkaufen dürfen in den ersten Jahren angesammelt werden. Danach muss eine wird. jährliche Ausschüttung erfolgen, da ansonsten die Erträge steuerpflich- 12. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO tig werden. Ortsbürgermeister Antweiler informierte die Ratsmitglieder über eine In den Stiftungsrat wurden auf Vorschlag gewählt: Carmen Hochstein, Spende der Firma Dyckerhoff in Höhe von € 750,00 für die Jugendarbeit Gisela Brieschke und Arno Stuppy. Das Stimmrecht des Ortsbürger- der Gemeinde. Die Beschlussfassung über die Annahme der Spende meisters ruhte gem. § 37 Abs. 3 GemO. erfolgt einstimmig.
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