Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim

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Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim ak t u e l l
                                             A mts blA tt d e r V e r bAn d s ge me i n d e gö l l h ei m
               und der Ortsgemeinden: Albisheim • Biedesheim • Bubenheim • Dreisen • Einselthum • Göllheim
               • Immesheim • Lautersheim • Ottersheim • Rüssingen • Standenbühl • Weitersweiler • Zellertal
24. Jahrgang                             Donnerstag, 20. Februar 2020                             Nr. 8/2020

        Die ersten Frühlingsboten

                                        www.vg-goellheim.de
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                       -2-                                                     Ausgabe 8/2020

                       AM T L ICH E R T E I L

                                                           Aus der Verbandsgemeinde

              'Sag's uns-Kanal' im DorfFunk startet
              in der VG Göllheim
                                              Über die App DorfFunk kannst Du ab jetzt
                                              direkten Kontakt zur Verwaltung aufnehmen.
                                              Melde uns deinen Fall direkt in die                                           Jetzt DorfFunk
                                              Verwaltung.                                                                  runterladen und
                                                                                                                              mitfunken!
                                              So kommuniziert die Verwaltung zukünftig
                                              transparenter und direkter über DorfFunk mit
                                              Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.

         Vollzugsdienst erhält Verstärkung                                 Er kümmert sich z. B. um den „Dorffunk“, die „Lösbar“ und wird als
                                                                           übergeordneter Redakteur des Nachrichtenportals www.goellheim-ak-
Die Verbandsgemeinde hat für Aufgaben der Überwachung des ruhen-
                                                                           tuell.de zur Verfügung stehen. Wir wünschen Herrn Knuth viel Erfolg
den Verkehrs einen weiteren Mitarbeiter beschäftigt.
                                                                           bei seiner neuen Tätigkeit.
Dieser wird auch in Zeiten tätig sein, die außerhalb der üblichen Öff-
nungszeiten liegen. Die Verwaltung hat sich dazu entschlossen, da          Thomas Peter,
in den vergangenen Monaten, auch durch die Bevölkerung darauf auf-         Büroleitung
merksam gemacht wurde, dass in den Abendstunden und auch an Wo-
chenenden Verstöße gegen die örtlichen Bestimmungen bzw. gegen die                       Informationsbroschüre
Straßenverkehrsordnung erfolgen.
Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim                                                 der Verbandsgemeinde Göllheim
Thomas Peter, Büroleitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit                           erscheint im Februar 2020
                                                                           Bereits zum zehnten Mal können sich Bürger und Gäste auf die viel-
                                                                           seitige Informationsbroschüre „Willkommen in der Verbandsgemeinde
    Wahl des Wehrleiters der Feuerwehr                                     Göllheim“ freuen, die in Zusammenarbeit mit dem mediaprint infoverlag
                                                                           entstanden ist. So zeigt die Publikation anschaulich, wie bunt und viel-
      der Verbandsgemeinde Göllheim                                        seitig sich hier das tägliche Leben präsentiert.
  und eventuelle Wahl seines Stellvertreters                               „Mit dieser Imagebroschüre wollen wir Ihnen unsere Verbandsgemeinde
Am Donnerstag, dem 26. März 2020, 18.00 Uhr, findet eine Wahlver-          mit den wesentlichsten Angeboten vorstellen und Ihnen helfen, einen
sammlung aller Wehrführer der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Göll-         Überblick zu gewinnen.“, betont der Bürgermeister Steffen Antweiler im
heim im Feuerwehrgerätehaus, Raiffeisenstr. 1, Göllheim, statt.            Vorwort der Publikation.
Wehrführer, welche nicht an der Wahl teilnehmen können, mögen ihren        Nach einem Steckbrief über die Verbandsgemeinde werden alle 13 Orts-
Stellvertreter entsenden, damit dieser das Wahlrecht für die jeweilige     gemeinden mit ihren kulturellen und familienfreundlichen Einrichtungen
Ortsfeuerwehr ausüben kann.                                                vorgestellt. Zu jeder Beschreibung gehören unter anderem auch ein
Tagesordnung:                                                              Ortsplan und ein Straßenverzeichnis. Selbstverständlich kommt auch
1. Allgemeine Information zur Wahl und Aussprache                          das Thema Gesundheit nicht zu kurz. Besonders praktisch: Alle Vereine,
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden              Ärzte und sonstigen Einrichtungen wurden mit den jeweiligen Ansprech-
3. Bestellung des Wahlvorstandes                                           partnern und Kontaktdaten zusammengefasst.
4. Einreichen von Wahlvorschlägen für die Wahl des Wehrleiters             Die Broschüre ist ab sofort kostenlos im Rathaus und in weiteren ausge-
5. Wahl des Wehrleiters                                                    wählten öffentlichen Einrichtungen erhältlich.
6. Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses                        Verbandsgemeindeverwaltung
7. Einreichen von Wahlvorschlägen für die eventuell erforderliche          i.A. Thomas Peter, Büroleitung
     Wahl des stellvertretenden Wehrleiters
8. Eventuell erforderliche Wahl des stellvertretenden Wehrleiters
9. Feststellung und Bekanntgabe des eventuellen Wahlergebnisses                                    Aus den Gemeinden
Die Ernennung der neu gewählten Führungskräfte erfolgt in der sich an-
schließenden Wehrführerdienstbesprechung ab 18.30 Uhr.
Göllheim, den 19.02.2020
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Antweiler, Bürgermeister                                                                     Albisheim
gez. Stein, Wehrleiter

Neuer Mitarbeiter im Projekt Digitale Dörfer
Die Verbandsgemeinde hat einen neuen Mitarbeiter für das Zukunftspro-           Bebauungsplan „Seniorenwohnheim“
jekt der VG „Digitale Dörfer“ eingestellt: Tobias Knuth aus Göllheim.
Er ist Nachfolger der bisherigen örtlichen Projektleiterin Frau Schauer-        der Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm)
mann und ab sofort der neue Ansprechpartner für unsere Bürgerinnen         Beteiligung der Öffentlichkeit
und Bürger.
Er ist schriftlich unter der Emailadresse knuth@vg-goellheim.de sowie      gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
telefonisch (06351 / 4909-80) zu den üblichen Öffnungszeiten der VG-                                Bekanntmachung
Verwaltung erreichbar.                                                     Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht, dass
Neben dem Digitalen-Dörfer-Projekt übernimmt er zukünftig auch Auf-        der Bebauungsplanentwurf „Seniorenwohnheim“ der Ortsgemeinde Al-
gaben aus dem Bereich Wirtschaftsförderung und Tourismus.                  bisheim (Pfrimm), bestehend aus Planentwurf, den textlichen Festset-
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                        -3-                                                    Ausgabe 8/2020

zungen, der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den we-           -    Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Göllheim zur
sentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der               Schmutzwasserentwässerung, zur Oberflächenentwässerung und
Zeit vom                                                                         zur Wasserversorgung (Stellungnahme vom 25.07.2019).
                28.02.2020 bis einschließlich 27.03.2020                    -    Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Westpfalz zum Gewäs-
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-                 ser und Biotopverbund (Stellungnahme vom 11.07.2019).
Straße 1 - 3 in 67307 Göllheim, Fachbereich II, Natürliche Lebensgrund-
lagen und Bauen, Zimmer 2.13, während der Dienststunden, dies sind          -    Stellungnahme des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz zu
folgende,                                                                        den Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen (Stellungnahme vom
                                                                                 26.06.2019).
Montag, Dienstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis          -    Stellungnahme eines Bürgers zu Hochwasser (Stellungnahme vom
                     16.00 Uhr                                                   08.07.2019).
Mittwoch, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr                               Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
Donnerstag           von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis      Schutzgebiete und Schutzstatus, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt,
                     18.00 Uhr,                                             Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Mensch, Gesundheit,
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.                                 Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Kulturelles Erbe, Prog-
Lage und Geltungsbereich                                                    nose bei Nichtdurchführung der Planung, Emissionen, sachgerechter
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum der Ortsgemeinde Albisheim
                                                                            Umgang mit Abfällen und Abwässern sowie die Wechselwirkungen zwi-
(Pfrimm) und stellt die Erweiterung des bestehenden Alten-, Wohn- und
Pflegeheims dar. Das Gebiet wird im Norden von Wohnbebauung und             schen den einzelnen Schutzgütern, der artenschutzrechtlichen Bewer-
im Osten von der Pfrimmhalle begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst          tung, Vermeidungsmaßnahmen, Gestaltungsmaßnahmen und Kompen-
vollständig die Grundstücke mit den Plannummern 423 und 424/1 sowie         sationsmaßnahmen.
eine Teilfläche der Plannummer 419/9 (Straße „Untere Bahnhofstraße“)        Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behör-
der Gemarkung Albisheim (Pfrimm) und hat eine Größe von ca. 1,08 ha.        den und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:                                Themenblöcken vor:
                                im Norden                                   -    Oberflächenentwässerung, Grundwasserschutz, Schmutzwas-
      durch die nördliche Grundstücksgrenze der Plannummer 423,                  ser und Wasserversorgung
durch Querung der Plannummer 419/9 (Straße „Untere Bahnhofstraße“)
                                                                                 Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Re-
  in östlicher Richtung zur südlichen Grundstücksgrenze der Plannum-
                                                                                 gionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
                                mer 382/6,
                                                                                 vom 22.08.2019
                                 im Osten
 durch die östliche Grundstücksgrenze der Plannummern 419/9 (Straße              Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Göllheim vom
                         „Untere Bahnhofstraße“),                                25.07.2019
                                 im Süden                                   -    Gewässer, Gewässer Pfrimm, Gewässer Kleppermühlbach und
    durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Plannummern 419/9                 Gewässer Leiselsbach
                (Straße „Untere Bahnhofstraße“) und 424/1,                       Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Re-
                                im Westen                                        gionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Plannummern 424/1 und                vom 22.08.2019
                                   423.                                          Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Westpfalz vom
  Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichne-              11.07.2019
                             risch dargestellt.                             -    Bodenschutz
Allgemeine Ziele und Zweck der Planung
                                                                                 Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Re-
In der Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) besteht der rechtskräftige
                                                                                 gionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Bebauungsplan „Grundschule“, welcher durch den Änderungsbebau-
                                                                                 vom 22.08.2019
ungsplan „Grundschule, Änderung I“ abgeändert wurde. Dieser Bebau-
ungsplan setzt in der Ortslage ein Sondergebiet für „Altenwohn- und         -    Biotopverbund
Pflegeheim“ fest. Auf diesem Grundstück besteht bereits seit Jahren              Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Westpfalz vom
das sog. „Haus Zellertal“. Das Haus Zellertal plant zurzeit, sich auf den        11.07.2019
eigenen Grundstücken zu erweitern. Dabei soll in der geplanten Erweite-     -    Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
rung betreutes Wohnen und Tagespflege untergebracht werden.                      Stellungnahme des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz vom
Um die Erweiterung zu ermöglichen, ist die Änderung des bestehenden              26.06.2019
Bebauungsplanes erforderlich. Dabei sollen insbesondere die Traufhö-        Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Bürgern
he, die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl, die Dachform sowie       liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
das Baufenster geändert werden. Gleichzeitig ist der aktuelle Bestand
                                                                            -    Hochwasser
mit in die Planung aufzunehmen sowie die Entwässerung und der Aus-
gleich mit zu berücksichtigen.                                                   Stellungnahme eines Bürgers vom 08.07.2019
Der Bebauungsplan hat die Bezeichnung „Seniorenwohnheim“ erhalten,          Hinweis:
dass mit dieser Bezeichnung der Öffentlichkeit, die Nutzung und Lage        Für die Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zum Bebauungs-
des Geltungsbereichs bekannt sind und verdeutlicht werden.                  plan eingereicht werden. Die Anregungen etc. können schriftlich oder
Gegenstand der Auslegung:                                                   zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Frei-
Ausgelegt werden der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen, die         herr-vom-Stein-Straße 1 - 3 in 67307 Göllheim, vorgebracht werden.
Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen um-          Gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 des Baugesetzbuches wird ebenfalls darauf hin-
weltbezogenen Informationen und Stellungnahmen. Diese Unterlagen            gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
können während der Zeit der öffentlichen Auslegung auch im Internet
                                                                            Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben kön-
eingesehen werden. Die Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der
Verbandsgemeinde Göllheim (http://www.vg-goellheim.de) unter der            nen. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzuläs-
Rubrik Wohnen & Bauen/Bebauungspläne/im Verfahren sowie auf dem             sig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).                Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
                                                                            gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden könne.
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen lie-
gen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:                            Albisheim, den 14.02.2020
-   Umweltbericht vom Planungsbüro WSW & Partner GmbH. Dort                 gez. Zelt (DS)
    werden die Maßnahmen zur Vermeidung (Grad der Versiegelung,             Ortsbürgermeister
    Bodenschutz, Bestandssicherung, Einhaltung der DIN-Vorschriften
    über Landschaftsbauarbeiten, Schutz von Natur und Haushalt), der
    zu erwartende Eingriffsumfang des geplanten Vorhabens sowie
    Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation für Beeinträch-
    tigungen von Natur und Landschaft ermittelt und erläutert sowie
    zum Ausgleich der Beeinträchtigungen (Flächenbilanzierung, Lage
    der Ausgleichsflächen, Ausgleichsmaßnahen und Durchführung der
    Maßnahmen) näher beschrieben und erläutert. Auch werden Alter-
    nativen geprüft und Entwicklungsprognosen aufgestellt (Umweltbe-
    richt als Teil der Begründung vom Planungsbüro WSW & Partner
    GmbH vom Februar 2020).
-   Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Re-
    gionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz zur
    Oberflächenentwässerung, dem Gewässer Pfrimm, dem Gewässer
    Kleppermühlbach, dem Gewässer Leiselsbach, dem Grundwasser-
    schutz, zum Schmutzwasser und dem Bodenschutz (Stellungnah-             Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs „Seniorenwohnheim“ der
    me vom 22.08.2019).                                                     Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm)
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                        -4-                                                      Ausgabe 8/2020

                      Bekanntmachung                                        e) Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit den Verbands-
                                                                            gemeindewerken
Am Donnerstag, den 27. Februar 2020, um 19:30 Uhr, findet die öf-
                                                                            Der Gemeinderat beschloss mit 8 JA-Stimmen und 2 Enthaltungen, dem
fentliche Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und
                                                                            Abschluss eines Ablösevertrages im Zuge des Bebauungsplanverfah-
Grünflächen der Gemeinde Albisheim (Pfrimm) in der Legislaturperiode
                                                                            rens „Ober dem Biengarten“ zu zustimmen. Der Ortsbürgermeister wird
2019/2024 im Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstr. 40 in Albisheim
                                                                            legitimiert, den Ablösevertrag abzuschließen.
statt.
                                                                            Für Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungsplans
Tagesordnung:                                                               und zur Erstellung eines landespflegerischen Planungsbeitrags lagen
Öffentliche Sitzung:                                                        zwei Angebote vor. Das eine Angebot des Planungsbüros WSW und
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder                                    Partner aus Kaiserslautern betrug insgesamt 31.112,56 € brutto. Das
2. Ausbau des Wirtschaftsweges oberhalb des Heyerhofes                      zweite Angebot des Planungsbüros BBP aus Kaiserslautern betrug ins-
                                                                            gesamt 29.480,06 € brutto. Nach Vergleich der beiden Angebote wurde
3. Reparatur von Brücken/Überfahrten über den Leiselbach und den
                                                                            das Angebot des Planungsbüros BBP aus Kaiserslautern genommen.
    Kleppermühlbach
                                                                            Ratsmitglied Armin Wendel war nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 GemO befangen
4. Festlegung von Benutzungsentgelten für private und gewerbliche           und stimmte bei diesem TOP nicht mit.
    Nutzung der Wirtschaftswege                                             4. Bebauungsplan „Im Bangert, 3. Bauabschnitt, Änderung I“
5. Pflege und Unterhaltung gemeindlicher Grünanlagen                        a) Aufstellungsbeschluss
6. Verschiedenes                                                            b) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungs-
Albisheim, 14. Februar 2020                                                 planes
gez. Ronald Zelt                                                            a) Aufstellungsbeschluss
Ortsbürgermeister / Vorsitzender                                            Der Gemeinderat beschloss einstimmig,a) für das Gebiet Im Bangert, 3.
                                                                            Bauabschnitt, Änderung I“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
                                                                            b) als Planungsziel, die im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs-
                                                                            planes liegende Flächen als „allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen.
                        Biedesheim                                          c) der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Im Bangert, 3. Bauab-
                                                                            schnitt, Änderung I“.
                                                                            d) die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren vorzubereiten und da-
                                                                            rauf folgend die erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
                                                                            durchzuführen.
                     Bürgerinformation                                      e) diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
                                                                            b) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungs-
über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode                                planes
                                                                            Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Planungsbüro WSW und
2019/2024 des Gemeinderates Biedesheim vom 19.                              Partner mit der Erstellung des Bebauungsplanes zu beauftragen. Hierfür
September 2019                                                              fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 5.185,43 € brutto an. Eventuell
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Ortsbürgermeister Pradella fest,   zusätzlich anfallende Arbeiten werden entsprechend der Stundensätze
dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig ist.         vergütet.
Weiterhin wurde Frau Jutta Hummler als Ratsmitglied verpflichtet.           5. Bebauungsplan „Im Bangert, 4. Bauabschnitt“hier: Aufhebungs-
Tagesordnung:                                                               beschluss
1. Ehrung eines langjährigen Ratsmitgliedes                                 Der Gemeinderat beschloss mit 9 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und 1
Dem ehemaligen Ratsmitglied Karlheinz Brosch wurde in Abwesenheit           Enthaltung,
für 35 Jahre im Gemeinderat gedankt. Die Ehrenurkunde wird von Orts-        a) den in der Sitzung am 27.06.2017 gefassten Aufstellungsbeschluss
bürgermeister Pradella noch übergeben.                                      für den Bebauungsplan „Im Bangert, 4. Bauabschnitt“ aufzuheben.
Weiterhin wurde Herr Steffen Brosch als Ratsmitglied verpflichtet.          b) die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren zu beenden.
2. Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssat-              c) diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
zung mit 1. doppischem Nachtragshaushaltsplan 2019                          d) die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Im Bangert, 4. Bauab-
Dem Gemeinderat wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1.           schnitt“ aufzuheben.
Nachtragshaushaltsplan 2019 vorgelegt. Diese wurden mit 10 JA-Stim-         e) den Ortsbürgermeister zu legitimieren, die Satzung zur Aufhebung der
men, 0 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltungen beschlossen.                            Veränderungssperre zu unterzeichnen.
3. Bebauungsplan „Ober dem Biengarten“                                      f) die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
a) Aufstellungsbeschluss                                                    6. Dorferneuerungsanträge 2020 - Generationen-/Spielplatz und
b) Erlass einer Veränderungssperre                                          Ortseingangsgestaltung
c) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungs-             hier: Zustimmung zu den geänderten Planungen, Kostenberech-
planes                                                                      nungen und Finanzierungen
d) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung eines landespfle-          Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Änderungen zu den Pla-
gerischen Planungsbeitrages                                                 nungen, den endgültigen Kostenberechnungen i.H.v. 42.970,90 € und
e) Zustimmung zum Ablschuss eines Vertrages mit den Verbands-               44.506,00 €, den Eigenleistungen i.H.v. 12.376,00 € und 13.018,60 € und
gemeindewerken                                                              den Finanzierungen zu den Dorferneuerungsanträgen 2020 „Gestaltung
a) Aufstellungsbeschluss                                                    eines Generationen-/Spielplatzes u.a. zum Verweilen und zur Kommuni-
Der Gemeinderat beschloss mit 8 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und 1             kation“ und „Neugestaltung der Ortseingänge durch Informationstafeln
Enthaltung,                                                                 (z.B. zur Begrüßung) mit Baumbegrünung“ zu.
a) für das Gebiet „Ober dem Biengarten“ einen Bebauungsplan aufzu-          7. Baumpflegearbeiten 2019
stellen                                                                     Einstimmig wurde vom Gemeinderat beschlossen die Firma Rauth zu
b) als Planungsziel, die im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs-      beauftragen. Des Weiteren wurde festgelegt, dass alles bis 2 m Höhe
planes liegende Flächen als „allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen.          vom Gemeindearbeiter geschnitten wird.
c) der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Ober dem Biengarten“.          8. Reparaturen im Bürgerhaus
d) die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren vorzubereiten und da-       Im Gemeinderat wurde eine Arbeitsgruppe aus den folgenden Ratsmit-
rauf folgend die erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden      gliedern gebildet:
durchzuführen.                                                              Steffen Brosch Sven Anspach Ulrich Kühlwein Armin Wendel Holger
e) diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.                           Pradella.
b) Erlass einer Veränderungssperre                                          Diese sollen notwendige Reparaturen erfassen und dem Gemeinderat
Der Gemeinderat beschloss mit 8 JA-Stimmen und 2 Enthaltungen, eine         bei der nächsten Sitzung Vorschläge vorlegen.
Veränderungssperre zu erlassen und die Satzung ortsüblich bekannt zu        9. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
machen.                                                                     Einstimmig wurde die Annahme der Spende i.H.v. 1.000 € gemäß § 94
c) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungs-             Abs. 3 GemO beschlossen.
planes                                                                      10. Informationen des Ortsbürgermeisters
Der Gemeinderat beschloss, das Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern          Ortsbürgermeister Pradella informierte den Gemeinderat über die ver-
mit der Erstellung des Bebauungsplanes inklusive Umweltbericht zu be-       gangene Kerwe und Veranstaltungen bis zum Jahresende in der Ge-
auftragen. Hierfür fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 17.670,29 €    meinde Biedesheim. Weiterhin wird überprüft, ob auf der Quirnheimer
netto an. Eventuell zusätzlich anfallende Arbeiten werden entsprechend      Straße ein Tempo 30 Schild angebracht werden darf. In der Ringstraße
der Stundensätze vergütet.                                                  ist ein Verkehrszeichen angebracht, welches nur LKWs bis zu einem
d) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung eines landespfle-          Gewicht von 7,5 Tonnen erlaubt die Straße zu benutzen. Man über-
gerischen Planungsbeitrages                                                 legt, dort den Zusatz Anlieger frei hinzuzufügen, da die Müllabfuhr dort
Der Gemeinderat beschloss, das Planungsbüro BBP aus Kaiserslau-             nicht hinunterfährt, da der LKW über 7,5 Tonnen wiegt. Ratsmitglied
tern mit der Erstellung des landespflegerischen Planungsbeitrages bzw.      Wendel und Ortsbürgermeister Pradella recherchieren zum berühmten
Fachbeitrages Naturschutz zu beauftragen. Hierfür fallen voraussichtlich    US-Milliardär Adam Kimbel, geb. 1816, um eventuell mit der Familie
Kosten in Höhe von 5923,20 € netto an. Eventuell zusätzlich anfallende      in Verbindung zu treten und einen Gedenkstein zu errichten. Kimbel
Arbeiten werden entsprechend der Stundensätze vergütet.                     stammt aus Biedesheim
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                      -5-                                                                Ausgabe 8/2020

11. Bauangelegenheiten
Ortsbürgermeister Pradella informierte über aktuelle Bauangelegenhei-
ten im Gemeindegebiet.
                                                                                                        Einladung
Ferner wurde der Erlass einer vorhabenbezogenen Satzung beschlos-                             zur 2. Einwohnerversammlung
sen - die Kostenerstattung erfolgt über eine vertragliche Regelung.
12. Grundstücksangelegenheiten
                                                                              Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Dreisen,
Ortsbürgermeister Pradella informierte über aktuelle Grundstückswech-
sel im Gemeindegebiet.
                                                                              in den letzten Jahren haben sich in Rheinland-Pfalz Starkregenereignisse mit
13. Vertragsangelegenheiten                                                   teils hohen Schäden gehäuft. Um die Vorsorge in Bezug auf Sturzfluten nach
Ortsbürgermeister Pradella informierte über gekündigte Verträge im            Starkregen und Überflutungen aus den Gewässern zu verbessern, hat die
landwirtschaftlichen Bereich mit der Gemeinde.                                Verbandsgemeinde Göllheim die Erstellung von Hochwasservorsorge-
                                                                              konzepte für ihre Ortsgemeinden beim Ingenieurbüro Obermeyer,
Göllheim, 17.02.2020                                                          Kaiserslautern, in Auftrag gegeben.
Verbandsgemeindeverwaltung                                                    In einer ersten Einwohnerversammlung wurden bereits Erfahrungen und
Im Auftrag                                                                    Vorschläge von Bürgern gesammelt.
gez. Lea Jeltsch, Sitzungsdienst                                              In der Zwischenzeit haben auch Ortsbegehungen stattgefunden, sodass das
                                                                              Ingenieurbüro Obermeyer bei einem zweiten Termin die Ergebnisse und
                                                                              mögliche Maßnahmen im privaten Bereich bzw. durch die Ortsgemeinden und
                     Bekanntmachung                                           Verbandsgemeinde vorstellen wird.
Am Donnerstag, den 27. Februar 2020, um 19:30 Uhr, findet die öf-
fentliche und nichtöffentliche 3. Sitzung des Gemeinderates der Ortsge-                            Wir möchten Sie daher herzlich zu einer
meinde Biedesheim in der Legislaturperiode 2019/2024 im großen Saal                                2. Einwohnerversammlung einladen am
des Bürgerhauses, Schulstr. 10 in Biedesheim statt.
Tagesordnung:                                                                                     Donnerstag, den 05.03.2020
A. Öffentlicher Teil:
1.  Einwohnerfragestunde                                                                                     um 19 Uhr im
2.  Bebauungsplan „Am Grünstadter Weg“
    a) Aufstellungsbeschluss                                                                        Dorfgemeinschaftshaus
    b) Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung des                                                   Dreisen
    Bebauungsplanes
    c) Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung des                                                   (Am Sportplatz 1).
    Umweltberichtes inklusive Fachbeitrages Naturschutz
    d) Zustimmung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
3. Bebauungsplan „Im Bangert, 3. Bauabschnitt, Änderung I“
    a) Planannahme
    b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses
4. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbe-
    werb „Unser Dorf hat Zukunft“ - Kreisentscheid 2020                       Herzlichen Dank im Voraus für Ihr Interesse, Ihre Mithilfe und Ihr Kommen.
5. Zustimmung zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Festle-
    gung eines Marktsonntages in der Ortsgemeinde Biedesheim                  Steffen Antweiler                                        Kathrin Molter
                                                                              Bürgermeister                                            Ortsbürgermeister
6. Änderung der Satzung des Kindergartenzweckverbandes Biedes-
                                                                              Verbandsgemeinde Göllheim                                Gemeinde Dreisen
    heim
    a) Information
    b) Ergänzungswahlen
7. Zustimmung zur Neubildung und Abgrenzung der Forstreviere zum
    01.01.2022
8. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
9. Informationen des Ortsbürgermeisters
B. Nichtöffentlicher Teil:
10. Grundstücksangelegenheiten                                                                             Einselthum
11. Informationen des Ortsbürgermeisters
Biedesheim, 17. Februar 2020
gez. Holger Pradella
Ortsbürgermeister                                                                                         Bekanntmachung
                                                                          Am Donnerstag, den 27. Februar 2020, um 19:00 Uhr, findet die
                                                                          öffentliche und nichtöffentliche 5. Sitzung des Gemeinderates der
                                                                          Ortsgemeinde Einselthum in der Legislaturperiode 2019/2024 im
                       Dreisen                                            Sitzungszimmer im Haus der Vereine, Hauptstr. 27 in Einselthum
                                                                          statt.
                                                                          Tagesordnung:
                                                                          A. Öffentlicher Teil:
      Sprechstunde Ortsgemeinde Dreisen                                   1. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am
Immer montags, 18.30 - 19.30 Uhr, Rathaus Dreisen.                            Wettbewerb“Unser Dorf hat Zukunft“ - Kreisentscheid 2020
                                                                          2. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Dreck weg-
                                                                              Tag 2020
     Einladung zur 2. Einwohnerversammlung                                3. Vergabeentscheidung Entwässerungsrinne Wetzelstraße
                                                                          4. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Selbst-
Abdruck der Einladung rechts oben                                             verteidigungs- und Selbstbehauptungskursen für Kinder, Jugendli-
                                                                              che und Frauen durch die KVHS
                                                                          5. Beratung über die Verkehrssituation Wasserweg: Anbindung an den
                                                                              Zellertal-Radweg
                                                                          6. Information über die Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft,
 Datenschutz geht uns alle an...                                              Umwelt und Bauen am 25.01.2020
                                                                          7. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
 Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich                        8. Informationen der Ortsbürgermeisterin
 und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt-                    B. Nichtöffentlicher Teil:
 liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine.                           9. Personalangelegenheiten
                                                                          10. Grundstücksangelegenheiten
                   blog.wittich.de                                        11. Informationen der Ortsbürgermeisterin
                                                                          Einselthum, 18. Februar 2020
 Diskutieren Sie mit uns über dieses Thema!                               gez. Simone Rühl-Pfeiffer
                                                                          Ortsbürgermeisterin
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                    -6-                                                    Ausgabe 8/2020

                                                                        8. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Göllheim
                                                                        Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Hauptsat-
                      Göllheim                                          zung mit folgenden Beträgen:§ 5 Abs. 2: 15 € (Sitzungsgeld)§ 5 Abs.
                                                                        7: 300 € (Pauschale zum Sitzungsgeld pro Legislaturperiode)§ 8: 15 €
                                                                        (Aufwandsentschädigung Feldgeschworene)Die Neufassung wird noch
                                                                        öffentlich bekanntgemacht.
                                                                        9. Beschlussfassung über die Entgelthöhe für private und gewerbli-
                    Bürgerinformation                                   che Nutzung von gemeindeeigenen Wirtschaftswegen
                                                                        Beschluss:
über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode                            Der Gemeinderat beschließt, für die private Nutzung von gemeindeei-
2019/2024 des Gemeinderates Göllheim                                    genen Wirtschaftswegen ein jährliches Entgelt i.H.v. 0,50 € pro laufen-
                                                                        den Meter und für die gewerbliche Nutzung ein jährliches Entgelt i.H.v.
vom 14. August 2019                                                     1,00 € pro laufenden Meter. In besonderen Einzelfällen, z.B. befristete
Ortsbürgermeister Hartmüller begrüßte alle Anwesenden, stellte die      Grundstücksnutzung etc., wird über die Höhe des jährlichen Entgelts
Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Bekanntmachung sowie die Be-        gesondert entschieden.
schlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.      Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Entgelterhöhung wie oben
A. Öffentlicher Teil:                                                   ausgeführt. Gartennutzer/Garteneigentümer sollen von dieser Erhöhung
1. Verabschiedung ehemaliger Ratsmitglieder                             ausgenommen werden.
Ortsbürgermeister Hartmüller bedankte sich bei den ehemaligen Rats-     10. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
mitgliedern Klaus Fischer und Hans-Peter Kohlmann und händigte die-     Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von folgenden
sen jeweils eine Dankurkunde aus.                                       Spenden:
2. Ehrung langjähriger Ratsmitglieder                                   Fa. Knauber GmbH, 1.488,42 € zur Förderung der Heimatpflege (Glo-
Für 20 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat wurde Ratsmitglied Wolf-     ckenturm),
gang Tilgner geehrt.                                                    Architekturbüro Uebel, 100 € zur Förderung der Kunst und Kultur,
                                                                        Christine Henn-Hutter, 80 € für die Jugend.
3. Verpflichtung von nachrückenden Ratsmitgliedern
                                                                        11. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Hartmüller verpflichtete die nachrückenden Ratsmit-
                                                                        Ortsbürgermeister Hartmüller informierte zum Jubiläumsjahr 1200 Jahre
glieder Stefan Busch und Dr. Michael Oberhausen nach der Gemeinde-      Göllheim und über
ordnung.                                                                die Gehwegsanierung in der Gutenbergstraße.
4. Ernennung des Ersten Beigeordneten                                   B. Nichtöffentlicher Teil:
Ortsbürgermeister Hartmüller ernannte Herrn Wolfgang Driedger, der in   12. Jagdpachtangelegenheiten Göllheim-Ost und Göllheim-West
der konstituierenden Sitzung verhindert war, als Ersten Beigeordneten   Der Gemeinderat beschloss eine Verlängerung bestehender Pachtver-
und händigte diesem die Ernennungsurkunde aus.                          träge für die Zeit ab 1.4.2020 auf jeweils 8 Jahre.
5. Bildung der Ausschüsse                                               13. Gemeinsame Benennung eines Datenschutzbeauftragten mit
a) Festlegung der Ausschüsse                                            den Jagdgenossenschaften Göllheim-Ost und Göllheim-Westa)
b) Wahl der Ausschussmitglieder                                         Zustimmung zur gemeinsamen Benennung der Datenschutzbe-
Unter Beachtung der Regelungen der Hauptsatzung beschloss der Ge-       auftragten der Verbandsgemeinde Göllheimb) Beschluss über den
meinderat die Bildung der nachfolgenden Ausschüsse nach gemeinsa-       Neuabschluss/Aktualisierung der bestehenden Vereinbarungen
men Wahlvorschlag:                                                      zwischen der Gemeinde und den Jagdgenossenschaften Göllheim-
                                                                        Ost und -West
Haupt- und Rechnungsprüfungsausschuss                                   a) Der Gemeinderat beschloss einstimmig die gemeinsame Benennung
Mitglieder                         Stellvertreter/-in                   der Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Göllheim für die
Stabel, Rita                       Pohl, Regina                         datenschutzrechtlichen Aufgaben der Jagdgenossenschaften Göllheim-
Oberhausen Dr., Michael            Mager, Thomas                        Ost und Göllheim-West.b) Der Gemeinderat beschloss einstimmig den
Ferber, Markus                     Becker, Steffen                      Neuabschluss zur Aktualisierung der bestehenden Vereinbarungen zur
Dittrich, Thomas                   Trump, Steffen                       Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossen-
                                                                        schaften Göllheim-Ost und Göllheim-West auf die Gemeindet.
Tilgner, Wolfgang                  Weigel, Kai                          14. Informationen des Ortsbürgermeisters
Schlipp, Werner                    Bugiel, Doris                        Ortsbürgermeister Dieter Hartmüller informierte über aktuelle Grund-
Eidt, Norbert                      Knauber, Thilo                       stücks- und Bauangelegenheiten der Ortsgemeinde Göllheim. U.a.
Hartelt, Doris                     Henn-Hutter, Christine               wurde über eine mögliche Parkplatzerweiterung in der Bauchgasse, die
Kulturausschuss                                                         künftige Nutzung des früheren Anwesens „Breunich“ in der Hauptstra-
Henn-Hutter, Christine             Bauer, Uwe                           ße sowie über aktuelle Grundstückserwerbe in der Kerzenheimer Straße
                                                                        zwecks der geplanten Erweiterung der Friedrich-Fröbel-Kindertages-
Bugiel, Doris                      Matheis, Peter
                                                                        stätte berichtet.
Schlipp, Werner                    Hoppe, Vinzenz                       Verbandsgemeindeverwaltung
Busch, Stefan                      Frehner, Björn                       i.A.
Stabel, Rita                       Ickenroth, David                     gez. Julien Schönfeld
Mattheis, Martin                   Keller, Elmar                        Sitzungsdienst
Wolf, Fabian                       Schlosser, Daniela
Dittrich, Thomas                   Stahlheber-Dilg, Bodo
Bau-, Dorferneuerung-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Bauer, Uwe                         Henn-Hutter, Christine                                      Immesheim
Dietz, Michael                     Hoppe, Vinzenz
Eidt, Norbert                      Hartelt, Eberhard
Trump, Steffen                     Tilgner, Wolfgang
Ickenroth, David                   Pohl, Regina                                             Bürgerinformation
Dommermuth, Stefan                 Mattheis, Martin
                                                                        über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode
Frehner, Björn                     Becker, Steffen
Weigel, Kai                        Mager, Thomas                        2019/2024 des Gemeinderates Immesheim
Forstverband Göllheim-Kerzenheim                                        vom 22. Januar 2019
Pohl, Regina                       Tilgner, Wolfgang                    Ortsbürgermeister Kauk begrüßte alle Anwesenden, stellte die Ord-
Eidt, Norbert                      Knauber, Thilo                       nungsmäßigkeit der Einladung und Bekanntmachung sowie die Be-
                                                                        schlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.
6. Wahl eines Mitgliedes sowie eines Stellvertreters/einer Stellver-    A. Öffentlicher Teil:
treterin für den Verwaltungsrat der Energie- und technische Infra-
strukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim (EITG)                       1. Einwohnerfragestunde
Der Gemeinderat wählte einstimmig Dieter Hartmüller als Mitglied für    Ein Bürger teilte dem Gemeinderat mit, dass Unbekannte Bäume am
den Verwaltungsrat der Energie- und technische Infrastrukturprojekte    „Bergweg“ gefällt hätten.
Verbandsgemeinde Göllheim (EITG) und Thilo Knauber als seinen Stell-    2.   Belegprüfung im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses
vertreter.                                                                   für die Ortsgemeinde Immesheim
7. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Geschäftsordnung nach         Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig,
Modell des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Sie enthält      die jährlich stattfindende Belegprüfung des Jahresabschlusses, mittels
auch Bestimmungen über die Einführung des papierlosen Sitzungs-         der durch die Verwaltung zur Verfügung gestellten PDF-Datei, im Sit-
dienstes.                                                               zungssaal der Ortsgemeinde durchzuführen.
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                      -7-                                                        Ausgabe 8/2020

3. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO               (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge-
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme einer Spende über        schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt
1.000,00 € zur Förderung der Jugend.                                      Absatz 2 entsprechend.
                                                                          (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO
4. Informationen des Ortsbürgermeisters                                   des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von
Folgende Termine wurden festgelegt:                                       Absatz 1 zusätzlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am
-   Grünguttermin: 07.03.2020                                             Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße
-   Reinigungstermin „Alte Schule“: 21.03.2020                            3, bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß
                                                                          Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
Die Bürger werden per Hauswurfsendung hierzu informiert.                  (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonde-
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, dieses Jahr nicht an    rer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht an-
dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2020“ teilzunehmen.                gewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche
Bei der Kontrolle des Spielplatzes wurde festgestellt, dass der Fall-     Bekanntmachung nur durch Aushang an der Bekanntmachungstafel
schutz unter der Schaukel zu erweitern ist. Der Gemeinderat möchte
                                                                          „Kirchenstraße“ (Bushaltestelle am Sportplatzhäuschen).
dies in Eigenleistung zeitnah vorzunehmen.
                                                                          Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernis-
Ortsbürgermeister Kauk wies auf den Bericht der jährlich durchgeführ-
                                                                          ses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt
ten Baumkontrolle hin. Der Grüngutsammeltermin soll dafür genutzt
                                                                          der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
werden, um eventuelle Schäden an Gehölz und Bäumen zu beseitigen.
                                                                          (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine
Da der Laubbläser defekt und eine Reparatur nicht mehr rentabel ist,
                                                                          andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
sprach sich der Gemeinderat einstimmig für die Anschaffung eines neu-
                                                                                                                §2
en Laubbläsers aus.
                                                                                           Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
B. Nichtöffentlicher Teil:
                                                                          Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bestimmen sich nach § 17a der
5. Grundstücksangelegenheiten                                             Gemeindeordnung.
keine                                                                                                           §3
6. Informationen des Ortsbürgermeisters                                                             Bildung der Ausschüsse
                                                                          Die Bildung der Ausschüsse und ihre personelle Zusammensetzung
keine
                                                                          werden durch Beschlussfassung im Gemeinderat gemäß Abschnitt 3
Verbandsgemeindeverwaltung                                                der Gemeindeordnung festgelegt.
i. A.                                                                                                           §4
Julien Schönfeld, Sitzungsdienst                                                                           Beigeordnete
                                                                          Die Gemeinde Ottersheim hat bis zu zwei Beigeordnete.
                                                                                                                §5
                                                                                Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates
                       Ottersheim                                         (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen
                                                                          persönlichen Aufwendungen erhalten die Ratsmitglieder für die Teilnah-
                                                                          me an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse eine Ent-
                                                                          schädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7.
                                                                          (2) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen
                     Bekanntmachung                                       persönlichen Aufwendungen erhalten die Gemeinderatsmitglieder für
                                                                          die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse
Hauptsatzung der Gemeinde Ottersheim vom 30.                              eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von
Oktober 2019                                                              15,00 EUR pro Sitzung.
Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung            (3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrkosten
(GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der          für Fahrten zwischen Wohnung und Sitzungsort erstattet.
Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über              (4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohn-
die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die             ausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die
folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:       entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen
Inhaltsverzeichnis                                                        sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungs-
                                                                          beiträgen. Verdienstausfall wird nur auf Antrag gewährt.
1.      Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
                                                                          Selbständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall in
2.      Bürgerbegehren und Bürgerentscheid                                Höhe eines Durch-schnittssatzes von 60,00 € pro Sitzung.
3.      Bildung der Ausschüsse                                            Personen, die weder einen Lohn- noch einen Verdienstausfall geltend
4.      Beigeordnete                                                      machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein
5.      Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates            Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter
6.      Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters                      Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden
7.      Aufwandsentschädigung für Beigeordnete                            kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich.
                                                                          a) in Höhe von 40,00 € pro Sitzung, wenn sie mindestens ein in ihrem
8.      Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene                         Haushalt wohnendes Kind unter 14 Jahren tatsächlich betreuen oder
9.      Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter                      b) in Höhe von 40,00 € pro Sitzung, wenn sie einen nach ärztlichem Gutachten
10.     Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen      pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen.
        von Rats- und Ausschusssitzungen                                  (5) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Gemeinderatsmit-
11.     Inkraftreten                                                      glieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen
                                   §1                                     des Landesreisekostengesetzes.
            Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben                    (6) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen oder Besprechungen an einem
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Ottersheim erfol-       Tag wird nur insgesamt einmal Sitzungsgeld gewährt.
gen in der Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“, Her-        (7) Die Ratsmitglieder haben über elektronische Medien Zugriff auf Ein-
ausgeber „Linus Wittich Medien KG“,                                       ladungen, Sitzungsunterlagen und Niederschriften. Sofern sie auf die
54343 Foehren, Europa-Allee 2. Sie enthält die öffentlichen Bekannt-      Zustellung dieser Dokumente in Papierform verzichten, erhalten sie zur
machungen der Verbandsgemeinde und ihrer Ortsgemeinden und wird           Abgeltung ihrer zusätzlichen Auslagen für elektronische Einrichtungen,
kostenlos in alle Haushalte im Gebiet der Verbandsgemeinde verteilt.      Datenübertragungen und Ausdrucke eine Pauschale zum Sitzungsgeld
Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet     i.H.v. 300,00 € pro Legislaturperiode. Die Auszahlung erfolgt einmalig
unter der Adresse                                                         am Anfang der Wahlperiode zum Stichtag 30.06. Bei Amtsniederlegung
„https://www.vg-goellheim.de“.                                            eines Ratsmitgliedes wird für jedes noch nicht angefangene Jahr nach
Die Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen des Gemeinderates          der Wahlperiode (Stichtag 30.06.) eine Rückerstattung i.H.v. 60,00 € ge-
oder der Ausschüsse sind zusätzlich durch Aushang an der Bekannt-         fordert. Dies gilt nicht, falls das Ratsmitglied durch Tod ausscheidet.
machungstafel „Kirchenstraße“ (Bushaltestelle am Sportplatzhäuschen)      (8) Zwischen der Gemeinde Ottersheim und dem jeweiligen Ratsmitglied
bekannt zu machen.                                                        wird Näheres in einer Vereinbarung geregelt.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder        (9) Ausschussmitglieder, die keine gewählten Ratsmitglieder sind (ge-
Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in ei-       mischte Ausschüsse), erhalten auf Antrag ebenfalls Zugang über elekt-
nem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns            ronische Medien, Zugriff auf Einladungen, Sitzungsunterlagen und Nie-
Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In die-        derschriften. Sie erhalten keine Pauschale nach Abs. 7 Satz 2. Zwischen
sem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der   der Gemeinde Ottersheim und dem Ausschussmitglied wird Näheres in
Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch           einer Vereinbarung geregelt. Die Absätze 2 – 6 geltend entsprechend.
öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.                                              §6
Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht                Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters
an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist     Dem Ortsbürgermeister wird eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12
die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen      Absatz 1 Satz 1 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi-
Einsicht genommen werden kann.                                            gung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) gewährt.
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                      -8-                                                     Ausgabe 8/2020

                               §7                                         2.  vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
                      Aufwandsentschädigung                                   Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-
für Beigeordnete                                                              oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter
(1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung           Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Auf-            schriftlich geltend gemacht hat.
wandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 6. Erfolgt die Ver-      Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
tretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats,   auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-
so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monats-   zung geltend machen.
betrages der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädi-
gung.
(2) § 5 gilt entsprechend.
                                                                                      Grünmüllaktion in Ottersheim
                                     §8                                                     am 22.02.2020
             Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene                    Liebe Ottersheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen         wie bereits bei unserer Einwohnerversammlung im Oktober 2019 und
sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stunden           bei unserer letzten Gemeinderatssitzung angekündigt, möchten wir erst-
bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum        malig in Ottersheim sogenannte
Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädigung be-     Grünmülltage, am Samstag, den 22.02.2020, 9.00 Uhr
trägt 15,00 EUR je Stunde. Angefangene halbe Stunden sind mit der         auf einigen Ottersheimer Gemeindeflächen durchführen.
Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen.                                 Solche und ähnliche Aktionen werden auch in Nachbargemeinden
                                     §9                                   durchgeführt.
            Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter                  Dabei geht es beim allerersten Einsatz dieser Art im Wesentlichen um
(1) Die Beisitzer des Wahlausschusses erhalten ein Sitzungsgeld nach      das Schneiden von Hecken und Büschen am und um den Sportplatz
§ 5 Abs. 2. Finden gleichzeitig Wahlausschusssitzungen verschiedener      und den Grillplatz.
Wahlen und Abstimmungen statt, wird die Aufwandsentschädigung nur         Eine Mitbürgerin spendet der Ortsgemeinde eine größere Anzahl von
einmal gewährt.                                                           Narzissen, Hyazinthen, Muskari und Tulpen. Diese können dann auch in
(2) Die Mitglieder und Hilfskräfte der Wahl- und Abstimmungsvorstän-      speziellen Gemeindeflächen gepflanzt werden.
de erhalten eine pauschalierte Abgeltung ihres baren Aufwandes in der     Die tatsächlich durchführbaren Arbeiten hängen vom Wetter und von der
Form eines Erfrischungsgeldes. Das Erfrischungsgeld beträgt 35,00 €       Beteiligung der Ottersheimer Bürger ab.
für den Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin und deren Stellvertretung;      Die Ziele dieser Grünmülltage sind eine gemeinschaftliche Pflege der
sowie 25,00 € für die Beisitzer, Schriftführer und die verpflichteten     Ottersheimer Grünflächen mit Unterstützung von Ottersheimer Bürgern,
Hilfskräfte am Wahl- oder Abstimmungstag. Finden an einem Wahltag         um somit
mehrere Wahlen und Abstimmungen gleichzeitig statt, so wird das Erfri-    • unser Dorf etwas schöner zu machen,
schungsgeld nur einmal gewährt.                                           • unsere gemeindlichen Grünflächen für den Frühling vorzubereiten
                                     § 10                                      und
                       Ton- und Bildaufzeichnungen                        • um die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in unserem Dorf zu
                    sowie Ton- und Bildübertragungen                           stärken.
                   von Rats- und Ausschusssitzungen                       Der Treffpunkt ist am Sportplatzhäuschen.
(1) Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen          Bitte bringen Sie wetterangepasste und für Gartenarbeit geeignete Klei-
von Rats- bzw. Ausschussmitgliedern in öffentlicher Sitzung des Rates     dung und Handschuhe mit. Auch Heckenscheren, Handsägen, vielleicht
(und seiner Ausschüsse) sind zulässig, sofern Sie von Vertretern der      auch die ein oder andere Schubkarre oder noch besser Hänger… sind
Presse und des Rundfunks mit dem Ziel der Berichterstattung erfolgen.     willkommen.
Die Anfertigung der Aufzeichnungen ist der Vorsitzenden oder dem          Das Schnittgut soll dann an die Feuerstelle am Grillplatz verbracht wer-
Vorsitzenden vor dem Beginn der Sitzung anzuzeigen. Sie oder er hat       den.
die Anwesenden zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren, dass         Wir werden natürlich alle freiwilligen Helfer mit Getränken und einem
Aufzeichnungen von den Rats- bzw. Ausschussmitgliedern erfolgen.          Mittagessen versorgen. Zur Mengenplanung bitte ich Sie deshalb um
Im Übrigen ist die Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen bzw.       eine kurze Rückmeldung an mich (Buergermeister@ottersheim.de, oder
Bild- oder Tonübertragungen durch Rats- oder Ausschussmitglieder          an 0172-1562693).
oder anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Sitzungen unter-         Bei entsprechendem Interesse oder falls wir am 22.02. nicht ganz fertig
sagt.                                                                     werden sollten, besteht auch die Möglichkeit eines Zusatztermins am
(2) Ausschuss- und Gemeinderatsmitglieder können verlangen, dass die      Samstag den 29.02.2020.
Aufnahme oder Übertragung ihres Redebeitrages unterbleibt. Das Ver-       Wegen der dann beginnenden Vogelschutzzeit müssen unsere Arbeiten
langen ist gegenüber der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden geltend       bis Ende Februar abgeschlossen sein.
zu machen und im Protokoll zu dokumentieren. Die Vorsitzende oder der     Ich würde mich sehr freuen, wenn sich bei diesem Versuch zur Einfüh-
Vorsitzende hat im Rahmen seiner Ordnungsgewalt (§ 36 GemO) dafür         rung unserer Ottersheimer Grünmülltage viele Bürgerinnen und Bürger
Sorge zu tragen, dass die Aufnahmen unterbleiben.                         beteiligen würden.
(3) Film- und Tonaufzeichnungen von anderen Personen als den Mit-         Helfen Sie bitte mit, unser Dorf etwas schöner zu machen.
gliedern des Rates bzw. der Ausschüsse, insbesondere von Einwoh-          Rüdiger Kragl
nerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Gemeinde oder         Ortsbürgermeister
Verbandsgemeinde, sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt
haben. Die Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung
jederzeit widerrufen werden kann. Die Einwilligung ist im Protokoll zu
dokumentieren.
(4) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des
                                                                                                 Rüssingen
Protokolls bleibt davon unberührt.
                                     § 11
                                Inkrafttreten
(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma-                           Bekanntmachung
chung in Kraft.                                                           Am Donnerstag, den 27. Februar 2020, um 19:00 Uhr, findet die öf-
(2) Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung vom 13.07.2004 sowie    fentliche und nichtöffentliche 4. Sitzung des Gemeinderates der Orts-
die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Otters-         gemeinde Rüssingen in der Legislaturperiode 2019/2024 im Sitzungs-
heim vom 05.11.2009 außer Kraft.                                          zimmer des Dorfgemeinschaftshauses, Hauptstr. 69 in Rüssingen statt.
Ottersheim, den 30.10.2019/14.02.2020                                     Tagesordnung:
gez.
                                                                          A. Öffentlicher Teil:
Rüdiger Kragl
Ortsbürgermeister                                                         1. Einwohnerfragestunde
Allgemeine Hinweise:                                                      2. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbe-
Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz              werb „Unser Dorf hat Zukunft“ - Kreisentscheid 2020
(GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung      3. Digitaler Sitzungsdienst;
von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf            hier: Allgemeine Informationen zur Einführung
Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach           4. Neufassung der Hauptsatzung;
der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande ge-         Beratung und Beschlussfassung
kommen gelten. Dies gilt nicht, wenn                                      5. Dorferneuerungskonzept - Brunnenplatz
1.  die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-          Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis des Ortstermins
    migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung              vom 21.12.2019
    verletzt worden sind,                                                 6. Bebauungsplan „Unter der Linde, Erweiterung I“
oder                                                                          hier: Beauftragung eines Planungsbüros
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                       -9-                                                      Ausgabe 8/2020

7.  Jugendarbeit/Jugendfonds der Gemeinde                                  6. Bebauungsplan „Unter der Linde, Erweiterung I“
    hier: Entscheidung über die Förderfähigkeit der im Jahr 2019 einge-    hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
    gangenen Anträge                                                       Beschluss:
                                                                           Der Gemeinderat beschließt bei einer Gegenstimme,
8. Friedhofsangelegenheit;
    Anschaffung eines Einbauschrankes für die Friedhofshalle               a) für das Gebiet „Unter der Linde, Erweiterung I“ einen Bebauungsplan
                                                                           aufzustellen. Der zukünftige Geltungsbereich umfasst vollständig die Pl-
9. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
                                                                           annummern 268/4, 267/5 und 266/4 sowie Teilflächen der Plannummern
10. Mitteilungen und Anfragen                                              269/3 und 265/4 der Gemarkung Rüssingen.
B. Nichtöffentlicher Teil:                                                 b) als Planungsziel, die im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs-
11. Grundstücksangelegenheiten                                             planes liegende Flächen als „allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen.
12. Auszahlung aus der Übernahme der Immobilie Sportheim                   c) der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Unter der Linde, Erwei-
13. Mitteilungen und Anfragen                                              terung I“.
                                                                           d) die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren vorzubereiten und da-
Rüssingen, 13. Februar 2020                                                rauffolgend die erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gez. Steffen Antweiler                                                     durchzuführen.
Ortsbürgermeister                                                          e) diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
                                                                           7. Bau eines neuen Spielplatzes in der Bangertsgasse
                     Bürgerinformation                                     hier: Beauftragung der Rodung/ Räumung des Baugeländes
                                                                           Ortsbürgermeister Antweiler teilte mit, dass der Gemeinde ein Zuwen-
über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode                               dungsbescheid über eine I-Stock Bewilligung in Höhe von € 65.000,00
2019/2024 des Gemeinderates Rüssingen vom 24.                              vorliegt.
September 2019                                                             Herr Dörr von den Verbandsgemeindewerken sollte nun beauftragt wer-
                                                                           den, auf Basis der Planunterlagen aus dem Förderantrag ein Leistungs-
Ortsbürgermeister Antweiler begrüßt die Anwesenden und stellt fest,
                                                                           verzeichnis zu erstellen und eine beschränkte Ausschreibung auf den
dass form- und fristgemäß eingeladen ist. Vor Eintritt in die Tagesord-
                                                                           Weg zu bringen. Die Rodung und Räumung des Baugrundstücks erfolgt
nung wird der Top 14 - Grundstücksangelegenheiten, einstimmig durch
                                                                           durch ein Unternehmen in sozialer Trägerschaft (z. B. Beschäftigungsge-
den Gemeinderat abgesetzt.
Ortsbürgermeister Antweiler teilt mit, dass für die Fraktion der Freien    sellschaft des Donnerbergkreises).
Wählergruppe Engelbert Hofrichter als Fraktionssprecher und Fabian         Beschluss: Einstimmig
Klar als Vertreter benannt hat. Bei den Grünen ist Arno Stuppy als Frak-   8. Beratung und Abstimmung über die Durchführung Rüssinger Ver-
tionssprecher und Daniel Däuwel als Vertreter benannt.                     anstaltungen
1. Einwohnerfragestunde                                                    a.) Seniorenweihnacht am 01.12.2019
Kein Anfall                                                                b.) Nikolausmarkt am 07. und 08.12.2019
2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes sowie Ernennung und Amts-            a) In Bezug auf diese Veranstaltung teilte Ortsbürgermeister Antweiler
einführung des Ersten Beigeordneten                                        mit, dass Ausgaben im üblichen Umfang für Geschenke, Getränke, Im-
Ortsbürgermeister Antweiler verpflichtet Herrn Hofrichter zunächst per     biss sowie ein kleines Unterhaltungsprogramm erforderlich sind.
Handschlag als Ratsmitglied. Sodann wird Herr Hofrichter von Orts-         b) In Bezug auf diese Veranstaltung teilte Ortsbürgermeister Antweiler
bürgermeister Antweiler unter Aushändigung der Urkunde zum Ersten          mit, dass Ausgaben für Getränke, Lebensmittel, Gema-Gebühren sowie
Beigeordneten ernannt. Die Wahl fand bereits in der konstituierenden       Verpflichtung des Posaunenensembles erforderlich sind. Von den Bu-
Sitzung statt.                                                             denbetreibern werden keine Standgebühren erhoben.
Ortsbürgermeister Antweiler übergibt sodann an Herrn Hofrichter eine       Der Erlös aus dem Verkauf von Essen und Getränke soll wie üblich der
Ehrung des Gemeinde- und Städtebundes für 20 Jahre ehrenamtliche           Gemeinde zu Gute kommen.
Kommunalpolitische Tätigkeit verbunden mit dem Dank der Ortsge-            9. WLAN-Anschluss für das Dorfgemeinschaftshaus
meinde Rüssingen.                                                          Ortsbürgermeister Antweiler wurde ermächtigt, einen WLAN-Anschluss
3. Beratung und Beschlussfassung über die neue Geschäftsord-               mit mindestens 25 M-Bit im Dorfgemeinschaftshaus installieren zu las-
nung                                                                       sen. Die lfd. Kosten dürften monatlich bei etwa 50 € liegen und die üb-
Der Rat beschließt eine Geschäftsordnung nach der Mustergeschäfts-         rigen Installationskosten liegen erfahrungsgemäß auch im unteren drei-
ordnung des Gemeinde- und Städtebundes mit Erweiterungsvorschlä-           stelligen Bereich.
gen zwecks Einführung eines papierlosen                                    10. Beratung und Beschlussfassung über Mietpreisanpassung für
Sitzungsdienstes.                                                          das Dorfgemeinschaftshaus
Ratsmitglied Däuwel beantragt die in § 4 genannte Frist zwischen Zu-       Ortsbürgermeister Antweiler teilte mit, dass das Gemeindehaus durch-
gang der Einladung und Sitzung von 4 Tagen auf 7 Tage zu erhöhen.          schnittlich 30 Mal pro Jahr für private Veranstaltungen vermietet wird.
Ortsbürgermeister Antweiler weist darauf hin, dass es sich bei der Frist   Hieraus ergeben sich Einnahmen in Höhe von € 3500,00 bis € 4000,00.
von 4 Tagen um eine gesetzliche Frist handelt und über die Pflicht der     Mit der letzten Prüfung durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungs-
öffentlichen Bekanntmachung faktisch immer eine Frist von 7 Tagen er-      amt des Donnersbergkreises sein die Gemeinde aufgefordert, die Miet-
gibt. Weiterhin stellt Ratsmitglied Däuwel den Antrag, die Einwohnerfra-   preise zu überprüfen bzw. zu erhöhen.
gestunde auf Top 1 in allen Sitzungen des Gemeinderats festzulegen.        Den Ratsmitgliedern liegt eine Übersicht zu den Mietpreisen der Dorfge-
Der Rat lehnte den Antrag auf Verlängerung der Einladungsfrist mehr-       meinschaftshäuser in den anderen Dörfern der VG Göllheim vor.
heitlich ab; dem Antrag die Einwohnerfragestunde stets auf TOP 1 zu        Mit Rücksicht auf die fehlende Küche für den Saal des Dorfgemein-
führen, wurde einstimmig zugestimmt.                                       schaftshauses (die Küche ist mit der Gaststätte an den TuS Rüssingen
4. „Schaefer-Stiftung-Rüssingen“                                           verpachtet) schlägt Ortsbürgermeister Antweiler vor, die Mietpreise wie
hier: Benennung und Abordnung eines Vertreters für den Stiftungs-          folgt zu erhöhen:
vorstand                                                                   Großer Saal von 175,00 € auf 225,00 €
Seit 17.12.2018 besteht die Schaefer-Stiftung zur Förderung des kultu-     Großer Saal von 87,50 € auf 100,00 € (bei Nutzung für Beerdigungen)
rellen Lebens. Gemäß der Stiftungssatzung sind der Stifter Walter Scha-
                                                                           Vereinsraum von 45,00 € auf 75,00 €
efer und die beiden Kinder des Stifters Karl Peter Schaefer und Birgit
                                                                           Nach eingehender Diskussion wird der Vorschlag von Ortsbürgermeister
Schaefer sowie der jeweils amtierende Ortsbürgermeister „geborene“
                                                                           Antweiler bei einer Gegenstimme angenommen.
Mitglieder des Vorstandes.
                                                                           11. Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf eines ge-
Ein weiteres Mitglied des Vorstandes wird vom Gemeinderat als Ver-
treter des Stiftungsvorstandes entsandt. Ortsbürgermeister Antweiler       brauchten Zeltes
informiert, dass in der gerade abgelaufenen Legislaturperiode Engelbert    Ratsmitglied Engelbert Hofrichter unterbreitet der Gemeinde Rüssingen
Hofrichter (1. Beigeordneter) entsandt war. Für die Wahl vorgeschlagen     in seiner Funktion als Vorsitzender des FCK-Fanclubs die Möglichkeit,
wurden Sandra Kimmel und Engelbert Hofrichter.                             das gebrauchte Zelt des FAN Clubs, welches regelmäßig bei Rüssinger
Mit der Mehrheit des Rates wurde Engelbert Hofrichter als Vertreter der    Veranstaltungen genutzt wird, zum Vorzugspreis von 4500,00 € zu er-
Gemeinde gewählt.                                                          werben. Weitere Interessenten gebe es. Engelbert Hofrichter verließ auf
Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters ruhte gemäß § 37 Abs. 3 Ge-          eigenen Wunsch das Sitzungszimmer und nimmt an der Beratung und
meindeordnung.                                                             Beschlussfassung nicht teil.
5. „Schaefer-Stiftung-Rüssingen“                                           Nach ausführlicher Diskussion legt der Rat fest, die Entscheidung erst in
hier: Bildung des Stiftungsrates (bestehend aus 3 zu benennenden           der nächsten Gemeinderatssitzung zu treffen. Nachdem Herr Hofrichter
Ratsmitglieder)                                                            wieder in das Sitzungszimmer
Ortsbürgermeister Antweiler führte aus, dass die Stiftung über ein         zurückgekehrt ist, wurde ihm das Ergebnis mitgeteilt. Herr Hofrichter
Grundkapital in Höhe von € 200.000,00 in Wertpapieren verfügt. Erträge     teilte mit, dass der das Zelt an den anderen Interessenten verkaufen
dürfen in den ersten Jahren angesammelt werden. Danach muss eine           wird.
jährliche Ausschüttung erfolgen, da ansonsten die Erträge steuerpflich-    12. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
tig werden.                                                                Ortsbürgermeister Antweiler informierte die Ratsmitglieder über eine
In den Stiftungsrat wurden auf Vorschlag gewählt: Carmen Hochstein,        Spende der Firma Dyckerhoff in Höhe von € 750,00 für die Jugendarbeit
Gisela Brieschke und Arno Stuppy. Das Stimmrecht des Ortsbürger-           der Gemeinde. Die Beschlussfassung über die Annahme der Spende
meisters ruhte gem. § 37 Abs. 3 GemO.                                      erfolgt einstimmig.
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
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