Pumptrack Blumberg 11. September - Oktober 2021

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Pumptrack Blumberg 11. September - Oktober 2021
43. Jahrgang                              Donnerstag, 26. August 2021                          Nummer 34

               Pumptrack Blumberg

               11. September - 3. Oktober 2021
                      Wiese zwischen Kita Stadtzwerge
                              und Sparkasse

                                             k a t e b o a rd und
                                           S
                  h r r a d , C ityroller,         s g eht`s !
               Fa                         n d  l o
                                  cken u
                  Co. einpa                                         t u n g  d  u rch die
                                                              Bewir             Vereine
                                                                    b e r g e r
                                                               Blum

                                          Öffnungszeiten:
                                         Montag - Samstag:                  Helm-
                                        14.00 Uhr - 19.00 Uhr               pflicht

                                              Sonntag:
                                        12.00 Uhr - 19.00 Uhr
                                                                        Es gilt die aktuelle
                                                                        Corona-VO des
                                                                        Landes Baden-
                                                                        Württemberg
                                    Eintritt
                                      frei

               Unterstützt
               von:
Pumptrack Blumberg 11. September - Oktober 2021
Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder
                                                                                                                                                                                                                2
                                 Stadt Blumberg                                            Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt
                                                                                           werden.
                              Schwarzwald-Baar-Kreis
                                                                                           (2) Abs. 1 gilt nicht:

Polizeiverordnung
                                                                                                                                                                                                                 Nummer 34

                                                                                           a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei
                                                                                           Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,
                                                                                                                                                                                                                 26. August 2021

gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der           b) für amtliche Durchsagen.
Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche
Umweltschutz-Verordnung) vom 05.06.2014
                                                                                                                                    §3
                                                                                                                            Lärm aus Gaststätten
Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 des
Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 06. Oktober 2020 (GBL. 2020, 735, ber. S.        Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang
1092) wird mit Zustimmung des Gemeinderats verordnet:                                      bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen
                                                                                           dringen, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind
                                                                                           erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
                                       Abschnitt 1
                                 Allgemeine Regelungen
                                                                                                                                      §4
                                                                                                                    Lärm von Sport-, Spiel- und Bolzplätzen
                                          §1
                                Begriffsbestimmungen                                       (1) Sport-, Spiel- und Bolzplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt
                                                                                           sind, dürfen in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr sowie zwischen 12:00 Uhr
(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr   und 14:00 Uhr nicht benutzt werden. Diese Beschränkungen gelten nicht für
gewidmet sind (§ 2 Abs. 1 StrG) oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr      Kinderspielplätze, d.h. Spielplätze, deren Benutzung nur durch Kinder bis zur
stattfindet.                                                                               Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen sind.

(2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm                 (2) Der offizielle Trainingsbetrieb, sowie Vorbereitungs- und Rundenspiele auf
tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand.        Sportplätzen sind von der Regelung nach Absatz 1 ausgenommen.
Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am
Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege,             (3) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne der StVO und Treppen                   insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt.
(Staffeln).

(3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch gestaltete                                                   §5
                                                                                                                                                                                    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und                                               Haus- und Gartenarbeiten
                                                                                                                                                                                                                Amtsblatt der Stadt Blumberg

Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein
zugängliche Kinderspielplätze.                                                             (1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen
                                                                                           können, dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
                                       Abschnitt 2                                         nicht ausgeführt werden. Das gleiche gilt an Sonn- und Feiertagen.
                                 Schutz gegen Lärmbelästigung
                                                                                           (2) Die Vorschriften nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz, insbesondere die 32.
                                       §2                                                  Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und
             Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä.         Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV - ), bleiben unberührt.

   (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte,
       Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur
       Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich
                                                                                                                                                                                                                 AKTUELL

       belästigt werden.
                                                                                                                                                                                                                 BLUMBERG
Pumptrack Blumberg 11. September - Oktober 2021
§6                                                                                     § 11
                                   Lärm durch Tiere                                                              Verkauf von Lebensmitteln im Freien

Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische   Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für
Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.                            Speisereste und Abfälle geeignete Behälter bereitzustellen und das Umfeld ist vom
                                                                                                                                                                                  AKTUELL
                                                                                                                                                                                BLUMBERG

                                                                                        Betreiber sauber zu halten.

                                         §7
                                Lärm durch Fahrzeuge                                                                            § 12
                                                                                                                         Gefahren durch Tiere
In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäuden ist es auch außerhalb
von öffentlichen Straßen und Gehwegen verboten,                                         (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.

a) Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen,                                       (2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die
b) Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schließen,                              durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der
c) Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten,               Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
   Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen,
d) beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu verursachen,               (3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und
e) mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen           Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung
   abzugeben.                                                                           einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

                                       §8                                                                                       § 13
                     Altglassammelbehälter und Papiercontainer                                                      Verunreinigung durch Hunde

Altglassammelbehälter und Papiercontainer dürfen werktags nur in der Zeit von 7:00      Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft
Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr benutzt werden. Die Standplätze       nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten und
sind in einem sauberen Zustand zu verlassen                                             Grundstücken verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu
                                                                                        beseitigen.

                                   Abschnitt 3                                                                                  § 14
            Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit                                              Taubenfütterungsverbot

                                                                                        Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und
                                         §9                                             Erholungsanlagen nicht gefüttert werden. Wildtauben und verwilderte Haustauben
                                                                                                                                                                               Amtsblatt der Stadt Blumberg

                             Abspritzen von Fahrzeugen                                  dürfen im gesamten Stadtgebiet, auch auf Privatgrundstücken nicht gefüttert werden.

Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist untersagt.
                                                                                                                                 § 15
                                                                                                                            Bienenhaltung
                                        § 10
                           Benutzung öffentlicher Brunnen                               Bienenstände dürfen an Feld- und Waldwegen sowie im Innenbereich nur so aufgestellt
                                                                                        werden, dass Wegbenutzer oder Anlieger nicht gefährdet werden.
Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt
werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen.
                                                                                                                                                                                 26. August 2021
                                                                                                                                                                                     Nummer 34
                                                                                                                                                                               3
Pumptrack Blumberg 11. September - Oktober 2021
§ 16                                             (3) Das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf dem
                                                                                                                                                                                   4
                        Belästigung durch Ausdünstungen u. ä.                             Schulgelände und den öffentlichen und allgemein zugänglichen Kinderspielplätzen
                                                                                          untersagt. Ausgenommen vom Alkoholverbot sind schulische oder von der Schulleitung
Übelriechende Gegenstände oder Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht           genehmigte Veranstaltungen.
gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit
geschädigt oder erheblich belästigt werden.                                               (4) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes, des
                                                                                          Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Landesabfallgesetzes bleiben unberührt.
                                                                                                                                                                                    Nummer 34
                                                                                                                                                                                    26. August 2021

                                         § 17
                     Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen                                                             § 19
                                                                                                      Aufstellen von Wohnwagen und Zelten, Wohnmobilstellplätze
(1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder
den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde           (1) Zelte und Wohnwagen dürfen außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze
untersagt                                                                                 zum Aufenthalt von Menschen nicht aufgestellt werden, wenn nicht vor Ort die
                                                                                          erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern ist
- außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) zu         es untersagt, ihre Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen oder Verstöße gegen Satz
plakatieren;                                                                              1 zu dulden.
- andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen.
Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öffentlichen Straßen und       (2) Auf den ausgewiesenen, baurechtlich genehmigten Wohnmobilstellplätzen dürfen
Gehwegen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind.                                  ausschließlich Wohnmobile aufgestellt werden.

(2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes nicht zu
befürchten ist.                                                                                                               Abschnitt 4
                                                                                                                Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
(3) Wer entgegen den Verboten des § 17 Abs. 1 außerhalb von zugelassenen
Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zugelassene Flächen beschriftet oder
bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft                                          § 20
unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter                                        Ordnungsvorschriften
oder die sonstige Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen
nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird.                                            (1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden
                                                                                          Vorschriften untersagt,

                                         § 18                                             1. Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege
                             Belästigung der Allgemeinheit                                und Plätze sowie der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten
                                                                                          Flächen zu betreten;
(1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist         2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen
untersagt:                                                                                oder zu verändern oder Einfriedigungen oder Sperren zu überklettern;
                                                                                                                                                                                   Amtsblatt der Stadt Blumberg

                                                                                          3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten
1. das Nächtigen,                                                                         Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch Dritte
2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie     erheblich belästigt werden können;
das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns,                              4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile zu verändern oder
3. das Verrichten der Notdurft,                                                           aufzugraben oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen;
4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln,                                          5. Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen;
5. Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte                      6. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt
Abfallbehälter.                                                                           werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen
                                                                                          dürfen Hunde nicht mitgenommen werden;
(2) Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nach 21:00 Uhr nur für schulische oder von    7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen zu
der Schulleitung genehmigte Veranstaltungen gestattet.                                    beschädigen, beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen;
                                                                                          8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin zu fischen;
                                                                                                                                                                                    AKTUELL
                                                                                                                                                                                    BLUMBERG
Pumptrack Blumberg 11. September - Oktober 2021
9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen sowie außerhalb der dafür                                                  § 23
besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport                                             Ordnungswidrigkeiten
(Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) /oder Inline-Skating/ zu
treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren;                           (1) Ordnungswidrig im Sinn von § 26 Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder
10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen    fahrlässig
                                                                                                                                                                                    AKTUELL
                                                                                                                                                                                  BLUMBERG

und fahrbare Krankenstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere
Besucher nicht gefährdet werden.                                                       1. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher,
                                                                                           Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-
(2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur von          akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt
Kindern bis zu 12 Jahren benützt werden.                                                   werden,
                                                                                       2. entgegen § 3 Satz 1 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen
                                                                                           dringen lässt, durch den andere erheblich belästigt werden,
                                                                                       3. entgegen § 4 Abs. 1 Sport- und Spielplätze benützt,
                                    Abschnitt 5                                        4. entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt,
                            Anbringen von Hausnummern                                  5. entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden,
                                                                                       6. entgegen § 7 außerhalb öffentlicher Straßen und Gehwege Kraftfahrzeugmotoren
                                                                                           unnötig laufen lässt, Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut schließt,
                                        § 21                                               Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten,
                                    Hausnummern                                            Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anlässt, beim Be- und
                                                                                           Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm verursacht oder mit den an den
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie                Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abgibt,
bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen        7. entgegen § 8 Altglassammelbehälter und Papiercontainer außerhalb der frei
Ziffern zu versehen.                                                                       gegebenen Zeit benutzt
                                                                                       8. entgegen § 9 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen abspritzt,
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist,      9. entgegen § 10 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie
gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die       beschmutzt oder das Wasser verunreinigt,
Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße                10. entgegen § 11 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht bereithält, bzw.
zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang              das Betriebsumfeld nicht sauber hält,
oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet,    11. entgegen § 12 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet
an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei                  werden,
Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am                   12. entgegen § 12 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht
Grundstückszugang angebracht werden.                                                       unverzüglich anzeigt,
                                                                                       13. entgegen § 12 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt,
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher         14. entgegen § 13 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten
Ausführung Hausnummern anzubringen sind, so weit dies im Interesse der öffentlichen        Hundekot nicht unverzüglich beseitigt,
                                                                                                                                                                                 Amtsblatt der Stadt Blumberg

Sicherheit oder Ordnung geboten ist.                                                   15. entgegen § 14 Tauben füttert,
                                                                                       16. entgegen § 15 Bienenstände aufstellt,
                                                                                       17. entgegen § 16 übelriechende Gegenstände oder Stoffe lagert, verarbeitet oder
                                      Abschnitt 6                                          befördert,
                                 Schlussbestimmungen                                   18. entgegen § 17 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet
                                                                                           oder bemalt oder als Verpflichteter der in § 17 Abs. 3 beschriebenen
                                                                                           Beseitigungspflicht nicht nachkommt,
                                                                                       19. entgegen § 18 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt,
                                         § 22                                          20. entgegen § 18 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige zu solchem Betteln anstiftet,
                              Zulassung von Ausnahmen                                  21. entgegen § 18 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet,
                                                                                       22. entgegen § 18 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittel öffentlich konsumiert,
Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die                   23. entgegen § 18 Abs. 1 Nr. 5 Gegenstände wegwirft oder ablagert,
Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung             24. entgegen § 18 Abs. 2 sich nach 21:00 Uhr auf dem Schulgelände aufhält
                                                                                                                                                                                   26. August 2021
                                                                                                                                                                                       Nummer 34

zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.                         25. entgegen § 18 Abs. 3 auf dem Schulgelände oder auf öffentlichen und allgemein
                                                                                           zugänglichen Kinderspielplätzen Alkohol mitführt oder konsumiert.
                                                                                                                                                                                 5
Pumptrack Blumberg 11. September - Oktober 2021
26. entgegen § 19 Abs. 1 Zelte oder Wohnwagen aufstellt oder als Grundstücksbesitzer                                                § 24
                                                                                                                                                                                6
    deren Aufstellung erlaubt oder duldet,                                                                                      Inkrafttreten
27. entgegen § 19 Abs. 2 auf den Wohnmobilstellplätzen Zelte, Wohnwagen oder
    andere Gefährte aufstellt.                                                            (1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
28. entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige
    Anlagenflächen betritt,                                                               (2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, zum
                                                                                                                                                                                 Nummer 34

29. entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen Zeiten sich in nicht           Schutz der öffentlichen Grünanlagen und über das Anbringen von Hausnummern
    dauernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt          (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) vom 05.06.2014 mit Änderungen vom
                                                                                                                                                                                 26. August 2021

    oder verändert oder Einfriedigungen oder Sperren überklettert,                        22.03.2016 außer Kraft.
30. entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 3 außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend
    gekennzeichneten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen treibt,
31. entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 4 Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige            Blumberg, den 22.07.2021
    Anlagenteile verändert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen
    Feuer macht,
32. entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine
    entfernt,                                                                             Markus Keller
33. entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 6 Hunde unangeleint umherlaufen lässt oder Hunde auf         Bürgermeister
    Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitnimmt,
34. entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen
    oder andere Einrichtungen beschädigt, beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder
    entfernt,
35. entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin
    fischt,
36. entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benützt sowie
    außerhalb der dafür bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten Stellen
    Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) /oder Inline-
    Skating/ betreibt, reitet, zeltet, badet oder Boot fährt,
37. entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt oder Fahrzeuge abstellt,
38. entgegen § 20 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte benutzt,
39. entgegen § 21 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten
    Hausnummern versieht,
40. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 21 Abs. 2 nicht unverzüglich
    erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 21 Abs. 2 anbringt.

(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 22 zugelassen worden ist.

(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 26 Abs. 2 Polizeigesetz und § 17 Abs. 2 des
                                                                                                                                                                                Amtsblatt der Stadt Blumberg

Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
                                                                                                                                                                                 AKTUELL
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Pumptrack Blumberg 11. September - Oktober 2021
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                                               Nummer 34
                                           26. August 2021   7
Pumptrack Blumberg 11. September - Oktober 2021
8   Nummer 34
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                                                                                                 26. August 2021      9
                      Wichtige Telefonnummern und Bereitschaftsdienste

               Telefonnummern                              Bauhof
Rathaus, Hauptstr. 97                                      Ralf Knöpfle                                                51-180
Bürgermeister Markus Keller                      51-100    Wasserwerk
Telefonzentrale                                    51-0    Markus Fricker                                              51-181
Telefax (zentral)                                51-105    Kläranlage Achdorf
E-Mail:                           info@stadt-blumberg.de   Anna Gerritsen                                          07702 9244
Internet:                        www.stadt-blumberg.de     Fax                                                         419205
Sekretariat:          Sandra Zeller              51-101    Störungsdienst
Standortmarketing:    Lena Hettich               51-107                                                       0180 1605044
                      Alexandra Bouillon         51-108    In der rund um die Uhr besetzten Netzleitstelle in Rheinfelden
Allgemeine Verwaltung
Nicole Schautzgy                                 51-120                        Öffnungszeiten
Daniela Rösch                                    51-121    Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Karin Schmelz                                    51-111
                                                           Mo. - Mi.                        08.30 - 12.00 Uhr
Brigitte Karwat                                    51-0
                                                           Dienstag                         08.30 - 12.00 Uhr
Personal
Cordula Sprengart                                51-124                                                14.00   -   16.00   Uhr
Doris Happle                                     51-125    Do.                                         08.30   -   12.00   Uhr
Irene Kehl                                       51-126                                                14.00   -   18.00   Uhr
Finanzwesen                                                Fr.                                         08.30   -   13.00   Uhr

                                                                                                                                 Bitte ausschneiden und bis zur nächsten Veröffentlichung aufbewahren
Jürgen Fischer                                   51-130    Recyclingzentrum
Jennifer Kohn                                    51-131    Mittwoch                                      14.00 - 18.00 Uhr
Victoria Dingis                                  51-139    Samstag                                       09.00 - 13.00 Uhr
Friedhelm Friker                                 51-133    In Bl.-Zollhaus am Ende der Bahnhofstraße
Silvia Rösch                                     51-137    Sprechzeiten Ortsvorsteher
Melanie Schneider                                51-138
Iris Häusle                                      51-132    Achdorf
Stadtkasse                                                 Johann-Peter Meß
Reinhart Schäfer                                 51-135    Tel. privat:                                   07702 4772317
Thomas Laube                                     51-136    Handy:                                         0152 34091120
Rathaus II, Hauptstraße 52                                 E-Mail:                                       messhp@web.de
                                                           Sprechstunden nach Vereinbarung
Touristinfo                                                Vermietung “Untere Eichberghütte“
Nadine Götz                                      51-200    Heike Witte
Telefax                                          51-222    Telefon                                        0151 54770935
E-Mail                     Touristinfo@stadt-blumberg.de   Epfenhofen
Ordnungsamt
                                                           Daniel Hallaj
Lisa Self                                        51-143
                                                           Tel.:                                          07702 6080142
Michaela Frey                                    51-141    E-Mail:                   OV.Epfenhofen@stadt-blumberg.com
Petra Gehringer                                  51-144    Sprechstunden nach Vereinbarung
EDV/IUK                                                    Informationen zu Epfenhofen unter: www.epfenhofen.de
Stefan Ettlich/Bernd Kühl                        51-140
                                                           Vermietung Steighütte
Standesamt Martina Selig                         51-142
                                                           Stefanie Leingruber
Bürgerbüro                                                 Telefon privat                                 0152 33817051
Nicolai Keller                                   51-145    Fützen
Daniela Wenosz                                   51-146
                                                           Georg Schloms
Stadtbauamt                                                Tel.:                                           07702 419343
Uwe Veit                                         51-160    Handy:                                          0175 2952404
Melanie Münzer                                   51-166    Sprechstunde:
Telefax                                          51-177    Samstags 9.00 - 10.00 Uhr (im Rathaus Fützen)
                                                           Tel. Rathaus Fützen:                              07702 5983
Tiefbau/Hochbau
                                                           Vermietung Randenhütte
Max Fritz                                        51-162
Martina Oschwald                                 51-163    Manuela Gleichauf-Balukcic                     07702 4791298
Marcus Grigull                                   51-164    Hondingen
Heiko Müller                                     51-167    Rolf Schwenk                                      07702 5469
Bauverwaltung
                                                           Mietanfragen für
Grundbucheinsichtstelle Thomas Graf              51-165    die Langentalhütte per E-Mail langentalhuette@email.de
Friedhofsverwaltung Franziska Müller             51-168    das Hondinger Gemeinschaftshaus per E-Mail:
Museumsbahn: Bahnhof Zollhaus                                                                      gh-hondingen@email.de
Christian Brinkmann                              51-303     Kommingen
Jasmin Schmerbach                                51-304     Matthias Sauter
Selina Löffler                                   51-306     Tel.:                                          07736 924092
Lorena Bausch                                    51-301     E-Mail:                 OV.Kommingen@stadt-blumberg.com
Telefax                                          51-302     Sprechstunden nach Vereinbarung
Pumptrack Blumberg 11. September - Oktober 2021
10         Nummer 34
                                                                                     26. August 2021                 Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                                                                                                                                     BLUMBERG
                                                                                                                                                                                                     AKTUELL

                                                                       NORDHALDEN                                                             Bereitschaftsdienst Kläranlage:                      Tel. 07702 9244
                                                                       Dirk Steuer                                                            Strom / Gas während der Geschäftszeiten
                                                                       Tel. privat:                                        07736 921692       Energieversorgung Südbaar (ESB)                           07702 43920
                                                                       Handy:                                             0176 21196738       außerhalb der Geschäftszeiten
                                                                       E-Mail:                    OV.Nordhalden@stadt-blumberg.com            Strom                                                   07702 439220
                                                                       Sprechstunden nach Vereinbarung.                                       Gas                                                     07702 439230
                                                                       Anfragen zur Dorferlebhnisscheune bitte per E-Mail.
                                                                                                                                              Anwaltsnotdienst                        0172 8750348
                                                                       RIEDBÖHRINGEN
                                                                       Gerhard Fricker
                                                                                                                                              Telefonseelsorge              0800 1110-111 oder -222
                                                                       Tel. privat:                                             07702 789     (beide rund um die Uhr gebührenfrei)
                                                                       Handy                                               0171 2213870       Telefonnummern Forstreviere
                                                                       E-Mail:                OV.Riedboehringen@stadt-blumberg.com
                                                                       Sprechstunde:                                                          Forstrevier Fützen / Epfenhofen
                                                                       montags, 18.00 - 19.30 Uhr, (im Rathaus Riedböhringen)                 Patrick Egle                                           0173 7403691
                                                                       Vermietung “Jeißhütte“                                                 Forstrevier Riedböhringen /                          07705 9788326
                                                                       Achim Bausch                               Tel. privat: 07702 3261
                                                                                                                                              Talgemeinden / Buchberg / Eichberg
                                                                       RIEDÖSCHINGEN
                                                                                                                                              Wolfgang Schelb                                         07702 477334
                                                                       Robert Schey                                                                                           0173 7403681 - Fax 07702 477335
                                                                       Tel. privat:                                        07702 477064
                                                                       Handy:                                              0172 7318430       Forstreviere Blbg. / Hondingen / Komm. /
                                                                       Sprechstunde nach tel. Vereinbarung                                    Nordhalden / Riedöschingen
                                                                                                                                              Stefan Riedmüller                         07708 911809
                                                                                        Bereitschaftsdienste                                                         0173 7403690 - Fax 07708 911821
                                                                                                                                              Sprechstunde Behindertenbeauftragte
Bitte ausschneiden und bis zur nächsten Veröffentlichung aufbewahren

                                                                       Notfallsprechstunde                                                     Michaela Bouillon: immer am ersten Montag im Monat nach telefonischer
                                                                       Arzt                                                  116 117           Vereinbarung im Besprechungszimmer „Touristinfo“ Rathaus II, Haupt-
                                                                       Augenarzt                                     01805 19292-410           str. 52, auch außerhalb der Sprechzeiten zu erreichen unter Tel. 07702
                                                                       Zahnarzt                                      0180 3222555-65           479717 oder per E-Mail
                                                                       DRK-Rettungsdienst                                        112          behindertenbeauftragte@stadt-blumberg.de
                                                                       Dienstplan der Apotheken                                               Mobiler Mittagstisch
                                                                       (Turnus 233 - Villingen-Schwenningen)                                  Peter Gilly                                       Tel. 07702 479424
                                                                       Kostenfreie Rufnummer 0800 0022833 oder auf www.aponet.de
                                                                                                                                                                                          oder 0172 8259764 oder
                                                                        Samstag, 28.08.2021:                                                  Dirk Kanter                                        Tel. 07702 41140
                                                                        Sidonia-Apotheke am Zentralklinikum, Villingen                                                                         oder 0172 6481609
                                                                        Albert-Schweitzer-Str. 14, Tel. 07721 995740                          Dorfhelferinnenstation                                    Tel. 51111
                                                                        Sonntag, 29.08.2021:
                                                                        Hof-Apotheke, Donaueschingen, Karlstr. 40, Tel. 0771 2304              Malteser-Pflegedienst
                                                                        Kronen-Apotheke, Tuningen, Auf dem Platz 5, Tel. 07464 96053          Beratung, Pflege + Versorgung
                                                                        Nord-Apotheke, Villingen, Karlsruher Str. 2, Tel. 07721 505050        Seniorendienste
                                                                        Samstag, 04.09.2021:                                                  Pflege und Betreuung – Hauswirtschaft
                                                                        Staufen-Apotheke, Schwenningen                                        Kostenloses Pflegeberatungszentrum
                                                                        Dauchinger Str. 20, Tel. 07720 5088                                   Begleitung und Beratung bei MDK Begutachtungen
                                                                        Sonntag, 05.09.2021:                                                  Schulungen zu Hause und Pflegekurse
                                                                        Apotheke Unterkirnach, Villinger Str. 2, Tel. 07721 53970             Übergangspflege aus dem Krankenhaus
                                                                        Rieten-Apotheke, Schwenningen, Rietenstr. 52, Tel. 07720 37118        Sterbebegleitung, Tagespflege
                                                                        Samstag, 11.09.2021:                                                  Montag – Freitag 8:00 – 17:00 Uhr
                                                                        Delta-Apotheke Villingen, Villingen, Am Riettor 4, Tel. 07721 56196   Tägl. Mittagstisch- mit der Bitte um Anmeldung bis 10:00 Uhr des Tages
                                                                        Sonnen-Apotheke am Bahnhof, Donaueschingen                            Ambulant Betreute Wohngruppe
                                                                        Bahnhofstr. 12, Tel. 0771 92030540                                    In dringenden Notfällen führen wir einen Bereitschaftsdienst nach
                                                                        Sonntag, 12.09.2021:                                                  17 Uhr                                        Telefon: 07702 6089600
                                                                        Heldmann‘s Apotheke im City-Rondell, Schwenningen
                                                                        Kronenstr. 21, Tel. 07720 32058                                       Caritas-Verband,
                                                                        Samstag, 18.09.2021:
                                                                        Schwanen-Apotheke, Schwenningen,
                                                                                                                                              Behindertenhilfe und Gemeindepsychiatrie
                                                                        In der Muslen 55, Tel. 07720 35541                                    Claudia Ilg-Schwörer               Tel. 07702 477621
                                                                        Sonntag, 19.09.2021:                                                  Do.10.00 - 11.00 Uhr Haus Eichberg
                                                                        Apotheke im Haslach, Villingen, Breslauer Str. 16, Tel. 07721 62941
                                                                        Stadt-Apotheke, Bräunlingen, Dekan-Metz-Str. 5, Tel. 0771 92270       VdK Sozialverband Ortsverband Blumberg,
                                                                        Samstag, 25.09.2021:                                                  Frau Gerlinde Hoffärber            Tel. 07702 618
                                                                        Alleen-Apotheke, Schwenningen, Alleenstr. 29, Tel. 07720 83250
                                                                        Kur-Apotheke St. Georg, Bad Dürrheim, Schwarzw.                       Kirchliche Sozialstation Blumberg e.V.
                                                                        Friedrichstr. 7A, Tel. 07726 325                                      Ob der Kehr 10
                                                                        Sonntag, 26.09.2021:                                                  www.sozialstation-blumberg.de
                                                                        Salinen-Apotheke, Bad Dürrheim, Schwarzw.                             mailto: leichenauer@sozialstation-blumberg.de
                                                                        Bahnhofstr. 4, Tel. 07726 7959                                        Telefon:                                           Tel. 07702 60890-0
                                                                        V&S Apotheke in der Klinikstraße, Villingen,                          Tagespflege                              Tel. 07702 60890-30 oder -31
                                                                        Klinikstr. 3, Tel. 07721 296770
                                                                        Samstag, 02.10.2021:
                                                                        Mozart-Apotheke, Villingen, Saarlandstr. 21, Tel. 07721 26346
                                                                       Rathaus-Apotheke, Donaueschingen
                                                                       Mühlenstr. 13 A, Tel. 0771 3113
                                                                       Sonntag, 03.10.2021:
                                                                       Sidonia-Apotheke am Zentralklinikum, Villingen
                                                                       Albert-Schweitzer-Str. 14, Tel. 07721 995740
BLUMBERG
    AKTUELL                         Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                                            Nummer 34
                                                                                                        26. August 2021   11
                          Schulen
                                                                      NACHRICHTEN AUS DER STADT
Grund- und Werkrealschule Eichberg
• Grundschule, Achdorfer Straße 30, 78176 Blumberg
  Tel. 07702 3802, Fax 07702 419217                             Wahlscheinantrag bequem per Internet
  E-Mail: brigitte.karwat@gwrs-eichberg.de                      (Briefwahl)
• Werkrealschule, Kirchstraße 40, 78176 Blumberg
  Tel. 07702 3804, Fax 07702 419215                             Zur Bundestagswahl am 26.09.2021 kann die Erteilung eines
  E-Mail: tamara.varona-alonso@gwrs-eichberg.de                 Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. im Internet oder per E-
Grundschule Fützen                                              Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindever-
                                                                waltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge
Zubergasse 10, 78176 Blumberg-Fützen                            per SMS sind nicht zulässig.
Tel. 07702 2494, Fax 07702 419224                               Die Beantragung eines Wahlscheins ist per Internet auf unse-
E-Mail: poststelle@04151105.schule.bwl.de                       rer Homepage www.stadt-blumberg.de möglich. Beim Aufruf
Kardinal-Bea-Grundschule                                        des Links auf der Titelseite „Aktuelle Meldungen“/„Briefwahl
Schulstraße 14, 78176 Blumberg-Riedböhringen                    zur Bundestagswahl 2021“ oder unter „Rathaus & Service“/
Tel. 07702 2924, Fax 07702 419496                               “Wahlen-Abgeordnete“/“Bundestagswahl-2021“ erhalten Sie
E-Mail: poststelle@04151087.schule.bwl.de                       ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf
Frobenius-Thomsin-Schule                                        Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie bitte in das Antragsfor-
                                                                mular ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause
Im Schubis 7, 78176 Blumberg-Riedöschingen
Tel. 07702 704, Fax 07702 419452                                oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
E-Mail: poststelle@04151099.schule.bwl.de                       Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter
Internet: www . thomsinschule . de                              anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
                                                                Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wäh-
Realschule Blumberg                                             lerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen
Achdorfer Straße 30, 78176 Blumberg                             Hinweis.
Tel. 07702 3803, Fax 07702 419277                               Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und
E-Mail: info @ realschule - blumberg . de                       einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rück-
Internet: www.realschule-blumberg.de                            seite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten
Weiherdammschule Blumberg                                       sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum
Weiherdammstraße 26, 78176 Blumberg                             und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Tel. 07702 3805, Fax 07702 419213                               Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine
E-Mail: info @ weiherdammschule - blumberg . de                 Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und
Internet: www.weiherdammschule-blumberg.de                      die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend
Musikschule Blumberg                                            per Post zugestellt.
                                                                Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben,
Kirchstraße 40, 78176 Blumberg
                                                                können Sie auch formlos per E-Mail an michaela.frey@stadt-
Tel. 07702 3080 o. 07707 9165, E-Mail: michael-jerg@gmx.de
                                                                blumberg.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müs-
                                                                sen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum
   Kindergärten / Tageseinrichtungen                            und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) ange-
                                                                ben.
Sophie-Scholl-Kindergarten                                      Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das
Achdorfer Straße 30a, 78176 Blumberg, Tel. 07702 3982           Wahlamt: Michaela Frey, Hauptstraße 52, 78176 Blumberg, Tel.
E-Mail: sophie - scholl - kiga @ t - online . de                07702 51141, michaela.frey@stadt-blumberg.de.
Kindertagesstätte St. Josef Blumberg
Kantstraße 8, 78176 Blumberg, Tel. 07702 2133                   Übersicht der Wahllokale für die
E-Mail: kitajosef-blumberg@t-online.de                          Bundestagswahl am 26.09.2021
Evangelische KITA BuchbergArche
                                                                Aufgrund der zu erwartend hohen Briefwahlbeteiligung und
Haldenstraße 1A, 78176 Blumberg, Tel. 07702 41242               der aktuellen Hygieneanforderungen werden auch bei der
E-Mail: Kita.buchbergarche @ ev - kirche - blumberg . de        Bundestagswahl am 26.09.2021 Wahllokale zusammengelegt.
KITA Stadtzwerge                                                Auf der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen in den letzten Tagen
Hauptstr. 69, 78176 Blumberg, Tel. 07702 51128                  per Post zugestellt wurde, ist das für Sie geltende Wahllokal auf-
E-Mail: kita.stadtzwerge@stadt-blumberg.de                      gedruckt.
Kindergarten Epfenhofen                                         Übersicht der für die Bundestagswahl geltenden
Im Grubenweg 3, 78176 Blumberg-Epfenhofen                       Wahllokale:
Tel. 07702 2800, E-Mail: kiga - epfenhofen @ online . de        Wahlbezirk 1001 Rathaus II, Hauptstraße 52, 78176 Blumberg
                                                                Wahlbezirk 1003 Stadtbibliothek, Tevesstraße 49,
Kindergarten Hondingen
                                                                                78176 Blumberg
Am Kirchberg 15, 78176 Blumberg-Hondingen                       Wahlbezirk 1006 Stadthalle, Hauptstraße 94, 78176 Blumberg
Tel. 07702 9808, E-Mail: kiga.hondingen@stadt-blumberg.de       Wahlbezirk 1107 Gemeinschaftshaus Zollhaus,
Kindergarten “ArcheNoah“                                                        Alte Randenstraße 8, 78176 Blumberg
Schulstraße16, 78176 Blumberg-Riedböhringen                     Wahlbezirk 2009 Haus des Gastes Achdorf, Lindenstraße 12,
Tel. 07702 2922                                                                 78176 Blumberg
E-Mail: kindergarten - arche - noah @ t - online . de           Wahlbezirk 4013 Mehrzweckhalle Fützen, Zubergasse 20,
Kindergarten St. Josef Riedöschingen                                            78176 Blumberg
                                                                Wahlbezirk 5014 Gemeinschaftshaus Hondingen,
Kindergartenweg 5, 78176 Blumberg
                                                                                Mühlgasse 10 a, 78176 Blumberg
Tel. 07702 2918, E-Mail: kiga - riedoeschingen @ freenet . de
                                                                Wahlbezirk 6015 Gemeinschaftshaus Kommingen, Breite 2,
                                                                                78176 Blumberg
                                                                Wahlbezirk 8017 Mehrzweckhalle Riedböhringen,
                                                                                Schulstraße 12, 78176 Blumberg
                                                                Wahlbezirk 9018 Mehrzweckhalle Riedöschingen, Im Schubis 9,
                                                                                 78176 Blumberg
12       Nummer 34
         26. August 2021             Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                                              BLUMBERG
                                                                                                              AKTUELL

Nachfolgend finden Sie die aufgelösten Wahllokale            Rissesanierung auf der Gemarkung
mit Hinweis auf das neue Wahllokal:                          Blumberg
Altes Wahllokal          Neues Wahllokal                     Im Zeitraum vom 27.08. bis 10.09.2021 werden in Bereichen der
Sparkasse                Rathaus II                          Kernstadt und den Ortsteilen Rissesanierungen durch die Firma
Scheffelschule           Stadtbibliothek                     Spagho-Tec durchgeführt.
Realschule               Stadthalle                          Wir bitten um Verständnis, dass es während den Straßenun-
                                                             terhaltsarbeiten vereinzelt zu Verkehrsbehinderungen kommen
Gemeinschaftshaus Randen Gemeinschaftshaus Zollhaus          kann. Zudem weisen wir daraufhin, dass PKW´s im genannten
Rathaus Achdorf          Haus des Gastes Achdorf             Zeitraum nicht auf den Straßen geparkt werden sollen, damit die
Bürgerhaus Epfenhofen    Mehrzweckhalle Fützen               Firma ungehindert die Rissesanierung ausführen kann.
Rathaus Fützen           Mehrzweckhalle Fützen
Rathaus Hondingen        Gemeinschaftshaus
                         Hondingen                                                 STADT BLUMBERG
Rathaus Kommingen        Gemeinschaftshaus
                         Kommingen                                                     Nachruf
Dorferlebnisscheune      Gemeinschaftshaus                      Mit tiefer Betroffenheit haben wir erfahren, dass aus dem
Nordhalden               Kommingen                              Kreise unserer Rentner und Pensionäre
Rathaus Riedböhringen    Mehrzweckhalle Riedböhringen
Rathaus Riedöschingen    Mehrzweckhalle Riedöschingen                      Herr Christian Hartmann
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.         verstorben ist.
                                                                Herr Hartmann war ab 2015 als Betreuer des Wohnmo-
Fahrbahninstandsetzung der L 214                                bilstellplatzes der Stadt Blumberg beschäftigt. Darüber hi-
zwischen Epfenhofen und Blumberg                                naus hat er sich bei der Eisbahn „Blumberg on Ice“ sehr
                                                                engagiert.
Die Fahrbahn der L 214 zwischen Epfenhofen und Blumberg
wird in der Zeit von 02.09. – 10.09. instandgesetzt.            Stets gewissenhaft und pflichtbewusst verrichtete er diese
                                                                Tätigkeiten bis er 2021 in den verdienten Ruhestand trat.
Für die Dauer der Arbeiten wird die L 214 für den gesamten      Wir werden Herrn Hartmann stets in ehrender Erinnerung
Verkehr gesperrt.                                               behalten. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seinen An-
Die Umleitung erfolgt über die B 314 Blumberg Randen.           gehörigen.
                                                                Markus Keller
                                                                Bürgermeister

                              lätze                       2022
                         gs p
                      un
        s bild
  A   u                      Die Stadt Blumberg bietet zum 01. September 2022 folgende Ausbildungsplätze an:

 •       Verwaltungsfachangestellter m/w/d
 •       Einführungspraktikum für Bachelorstudiengang „Public Management“ m/w/d
 •       Fachkraft für Abwassertechnik m/w/d
 •       Vorpraktikumsstellen für Erzieher m/w/d
 •       Anerkennungsjahr für Erzieher m/w/d
 •       PIA Praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher m/w/d
 •       Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) m/w/d

 Nähere Informationen zu den einzelnen Ausbildungsberufen bzw. FSJ
 auf unserer Homepage:www.stadt-blumberg.de / Rathaus / Ausbildung

 Haben wir dein Interesse geweckt?
 Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung bis zum 17. September 2021 an:
 Stadt Blumberg                Weitere Infos: Cordula Sprengart
 Hauptstraße 97                Tel. 07702 / 51-124
 78176 Blumberg                Cordula.Sprengart@stadt-blumberg.de

                                                                                     © VRD - Fotolia.com
BLUMBERG
  AKTUELL             Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                              Nummer 34
                                                                          26. August 2021   13

                   m b er g  sucht einen...
            d t Blu
        S ta
    Die
                        Leiter
               für die Schulkindbetreuung (m/w/d)
    In Kooperation mit den Blumberger Schulen gestalten wir gemeinsam mit allen Partnern
    einen Bildungs- und Aufenthaltsort, in dem sich Kinder, Lehrkräfte und pädagogische
    Fachkräfte in verbindlichen Kontakten und Rahmenbedingungen begegnen und
    engagieren.
    Sie sind ein Organisationstalent, kreativ, arbeiten gerne im Team und mit Kindern?
    Dann sind Sie bei uns genau richtig!

    Ihre Aufgaben
    • Organisation und konzeptionelle Weiterentwicklung des Ganztagesbereichs
    • Mitarbeiterführung und Teamentwicklung
    • Planung und Organisation der pädagogischen Arbeit
    • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrkräften und Träger
    • Elternarbeit
    Sie verfügen über
    • eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich
    • Freude an Organisations- und Führungsaufgaben
    • gute Kommunikationsfähigkeit
    • sicheres, kompetentes Auftreten
    Es erwartet Sie
    • Zusammenarbeit mit einem motivierten Mitarbeiterteam
    • Gestaltungsspielraum in einem sich weiterentwickelnden Konzept
    • die Stadt Blumberg als verlässlicher Träger und Arbeitgeber
    Wir bieten außerdem
    • eine unbefristete Vollzeitstelle mit leistungsgerechter
      Vergütung nach TVöD
    • Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
    • aktives betriebliches Gesundheitsmanagement
    Haben wir Ihr Interesse geweckt?
    Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis 17.09.2021 an:
    Stadt Blumberg
    Hauptstraße 97
    78176 Blumberg

    Weitere Informationen bei:
    Daniela Rösch | Tel.: 07702/51-121
    Mail: daniela.roesch@stadt-blumberg.de

    © Shmel_Fotolia
14   Nummer 34
     26. August 2021     Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                BLUMBERG
                                                                                AKTUELL

                    e n S ie!
 Wir           such
                       Ehrenamtliche
                  Betreuungskräfte gesucht!
 Sie haben Erfahrung im Umgang mit Kindern oder Jugendgruppen,
 sind engagiert und neugierig?
 Dann suchen wir Sie als Unterstützung für unser Team der Schulkindbe-
 treuung im Bereich der

                         Grundschule Eichberg
               Arbeitszeit: Nachmittags von 13.45 Uhr - 16.45 Uhr
                              (max. 4 Std. / Woche)

 Die Einsätze als Betreuungskraft erfolgen an Schultagen. Die Stellen
 eignen sich für volljährige Personen, gerne auch Seniorinnen/Senioren
 oder ältere Schüler/innen, die ein Engagement verlässlich für mindestens
 ein Schulhalbjahr zusagen können.

 Wir vergüten diese Tätigkeiten über eine ehrenamtliche Aufwandsent-
 schädigung in Höhe von 10 € /Std. (steuerfrei bis zu 2.400,-€ im Jahr).

 Wir freuen uns auf Ihre Kurzbewerbung an:

 Stadt Blumberg
 Hauptstr. 97
 78176 Blumberg

 Weitere Informationen erhlten Sie bei:
 Cordula Sprengart, 07702 / 51 -124
 cordula.sprengart@stadt-blumberg.de

                                                © DeeMPhotography-fotolia.com
BLUMBERG
  AKTUELL                              Amtsblatt der Stadt Blumberg
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                                                                                                                                      26. August 2021         15
              Ausbildung bei der Stadt Blumberg
                                          Du bist technikbegeistert und suchst einen
                                          abwechslungsreichen Beruf?
                                          Die Stadt Blumberg bietet zum 01. September 2022 einen
                                          Ausbildungsplatz zum Fachinformatiker für Systemintegration (m/w/d) an.
                                          Als Fachinformatiker bist du verantwortlich dafür, die Netzwerkumgebungen, Serverstrukturen und Clientarbeits-
                                          plätze zu administrieren, zu warten und zu pflegen. Auch der Kundensupport (Help-Desk) gehört dazu. Außerdem
                                          konzipierst und realisierst du komplexe Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik. Du planst
                                          IT-Projekte, führst sie durch und kontrollierst sie, präsentierst Systemlösungen und bietest Benutzerschulungen
                                          und Beratung an.

                                          Die Ausbildung dauert i.d.R. 3 Jahre. Die theoretische Ausbildung findet in der Gewerbeschule in Villingen-Schwenningen
                                          statt. Das praktische Wissen erwirbst du in unserer IuK-Abteilung der Stadtverwaltung.

                                          Voraussetzung ist die Mittlere Reife. Gute Leistungen in mathematischen Fächern und Neigung zu kundenorientierter
                                          Tätigkeit sind wünschenswert.

                                          Haben wir dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung an:

                                          Stadt Blumberg                            Weitere Infos bei:
                                          Hauptstraße 97                            IuK Stefan Ettlich               Personalabt. Cordula Sprengart
                                          78176 Blumberg                            Tel.: 07702 51-123               Tel.: 07702 51-124
                                          www.stadt-blumberg.de                     E-Mail: stefan.ettlich@          E-Mail: cordula.sprengart@
                                                                                         stadt-blumberg.de                   stadt-blumberg.de

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Das Landratsamt informiert:                                                        19.08.  Hyla Arno, Hohlgasse 2, Epfenhofen           70 Jahre
                                                                                   20.08.  Petkovic Dusan und Persa,                    Goldene
Sprechstunde zum Thema Pflege und altersgerech-
                                                                                           Espenstraße 2-3                             Hochzeit
te Wohngestaltung                                                                  23.08. Schmidt Waltraut, Am Franzenberg 5,
Termin: Dienstag, 14. September 2021                                                       Riedöschingen                                85 Jahre
           14:00 bis 16:00 Uhr                                                     24.08. Engel Margarethe, Kiefernweg 4                70 Jahre
Ort:       Rathaus II Blumberg                                                     25.08. Scheyer Rolf, Schabelhof 2, Riedöschingen     75 Jahre
           Trauzimmer                                                              01.09. Zichler Johann, Hansjakobstraße 10            80 Jahre
Die Beratungsstellen des Landratsamtes informieren kostenlos,                      03.09. Joos Friedhelm, Otto-Efferenn-Straße 49,
neutral und umfassend zu folgenden Themen:                                                  Riedöschingen                               80 Jahre
• Wie kann ich so lange wie möglich zu Hause leben?                                03.09. Suhr Ingrid, Im Winkel 27                     80 Jahre
• Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Pflege-                          03.09. Vasilev Mitko, Kardinal-Bea-Straße 13,
    grad?                                                                                   Riedböhringen                               70 Jahre
• Für was benötige ich eine Vorsorgevollmacht?                                     04.09. Miehm Heinrich, Im Dorstel 7, Hondingen       75 Jahre
• Wie kann ich meine Wohnung altersgerecht gestalten?                              Den Jubilaren übermittelt die Stadtverwaltung die herzlichsten
• Welche Hilfsmittel gibt es für den Alltag?                                       Glück- und Segenswünsche.
Die Beratungsstellen laden alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger herzlich zu dieser Sprechstunde ein, um sich persön-
lich beraten und informieren zu lassen. Das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes während des Beratungsge-
spräches ist notwendig.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.                                  Impressum                                   Verantwortlich für den amtlichen
Beratungsstelle Alter & Technik, Katja Porsch,                                                                                   Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
                                                                                     Herausgeber:
AlterundTechnik@Lrasbk.de, Tel. 07721 / 913-7074                                     Stadt Blumberg mit den Stadtteilen
                                                                                                                                 und mitteilungen:
Pflegestützpunkt Süd, Maren Doser,                                                                                               Bürgermeister Markus Keller,
                                                                                     Achdorf, Epfenhofen, Fützen, Hon-           78176 Blumberg, Hauptstraße 97,
Pflegestuetzpunkt@Lrasbk.de, Tel. 07721 / 913-5456                                   dingen, Kommingen, Nordhalden,              oder sein Vertreter im Amt.
                                                                                     Riedböhringen, Riedöschingen
                                                                                                                                 Verantwortlich für „Was sonst noch
                                                                                     Druck und Verlag: Nussbaum Medien           interessiert“ und den Anzeigenteil:
                           Altersjubilare                                            Rottweil GmbH & Co. KG,                     Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
                                                                                     78628 Rottweil, Durschstraße 70,            68789 St. Leon-Rot
                                                                                     Telefon 0741 5340-0,
09.08.          Lacic Vidosava, Goethestraße 2                   75 Jahre            www.nussbaum-medien.de
09.08.          Maier Vera, Scheffelstraße 113                   70 Jahre
11.08.          Schüle Anna, Poststraße 1, Fützen                90 Jahre            InformATIonen                               Tel.: 07033 6924-0,
12.08.          Fluck Inge und Viktor,                        Diamantene                                                         E-Mail: info@gsvertrieb.de
                Unter den Linden 3, Epfenhofen                   Hochzeit            Vertrieb (Zustellung):                      Internet: www.gsvertrieb.de
13.08.          Srdanovic Rada, Hauptstraße 102                  70 Jahre            G.S. Vertriebs GmbH,
                                                                                     Josef-Beyerle-Str. 2,                       Anzeigenverkauf:
14.08.          Brüggemann Wilhelm, Dillinger Straße 7           70 Jahre            71263 Weil der Stadt,                       rottweil@nussbaum-medien.de
18.08.          Morkas Muzaffer, Eichendorffstraße 9             75 Jahre
16   Nummer 34
     26. August 2021         Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                            BLUMBERG
                                                                                            AKTUELL

                                        f o r m at i on
                                     In
                                           zum
                                          o n a - V i r u s
                                     Cor

                  Corona-Verordnung in Baden-Württemberg
                       Regelungen seit 16. August 2021
                         Mund-Nasen-Schutz
                         Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht weiterhin.

                         Ausnahmen:
                         • im privaten Bereich
                         • im Freien, sofern der Abstand gewahrt werden kann
                         • für Kinder unter sechs Jahren
                         • aus medizinischen Gründen

                         Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete Personen

   3G
                         •   Bei Besuchen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
                         •   In der Innengastronomie und Beherbergungsbetrieben
                         •   Bei körpernahen Dienstleistungen , z.B.: Friseur, Kosmetik
                         •   Bei Veranstaltungen in Innenräumen
                         •   Bei Veranstaltungen im Freien, wenn der Abstand nicht zuverlässig
                             eingehalten werden kann

                         Testnachweise
                         Als Testnachweis gilt:
                         • maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest
                         • maximal 48 Stunden alter PCR-Test
                         • Testungen die vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden
                         • Testungen beim Arbeitgeber
                         • Schülerausweise
                         • Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis
                         Ab dem 11. Oktober werden Schnelltests kostenpflichtig, Ausnahme
                         für Personen, die nicht geimpft werden können.

Stand: Dienstag, 24.08.2021 - 10 Uhr
Zwischenzeitliche Änderungen ohne Gewähr.
BLUMBERG
  AKTUELL                  Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                               Nummer 34
                                                                                           26. August 2021   17
  Urlaub im Ausland geplant?
  Diese Einreiseregelungen sind zu beachten:
                           Digitale            Testpflicht          Quarantänepflicht       Beispielländer
                     Einreiseanmeldung                                                     Stand: 24.08.21

   Virusvarianten-
                                                
                                                Bei Einreise:
                                                                                             Länder auf:
       gebiet                              Negativer Testnachweis        14 Tage              www.rki.de
                         Kontrolle bei       (Impf-/Genesen-        (Auch für Geimpfte
                     Beförderung und bei      nachweis nicht          und Genesene)
                           Einreise            ausreichend)

   Hochinzidenz-
                                                                        10 Tage
                                                                                              • Türkei
                                                                                              • Spanien
                                                                                              • Teile von
                                               Bei Einreise:        Verkürzung ab 1. Tag        Griechenland
      gebiet
                         Kontrolle bei     Negativer Testnachweis    mit Impf-/Genesen-
                     Beförderung und bei   oder Impf-/Genesen-      nachweis oder ab 5.    Weitere Länder auf:
                           Einreise              nachweis            Tag mit negativem        www.rki.de
                                                                        Testnachweis

      Sonstige                                                          
                                                                                              • Italien
                                                                                              • Österreich
                                                                                              • Kroatien
      Gebiete                                  Bei Einreise:
                                           Negativer Testnachweis                          Weitere Länder auf:
                                           oder Impf-/Genesen-                                www.rki.de
                                                 nachweis

  Testpflicht bei jeder Einreise!
  Ausnahme für Personen mit Impf-/ Genesennachweis (gilt nicht bei Virusvariantengebiet).

  Kommunales Testzentrum
  COVID - 19 Schnelltestung
  Standort:
  Tevesstr. 2c | 78176 Blumberg

  Öffnungszeiten:
  Montag, Mittwoch, Freitag: 6.30 Uhr - 10.00 Uhr
  Samstag, Sonntag: 8.00 Uhr - 10.00 Uhr

  Anmeldung erforderlich unter:
  www.stadt-blumberg.de
  oder Tel.: 07702 51-0

  Stand: Dienstag, 24.08.2021 - 10 Uhr
  Zwischenzeitliche Änderungen ohne Gewähr.
18        Nummer 34
          26. August 2021               Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                                                     BLUMBERG
                                                                                                                     AKTUELL

                                                                     te fährt, um im Beisein der Polizei Leichen zu begutachten. In
                   Stadtbibliothek                                   diesem Buch erzählt er von den spektakulärsten Fällen in seiner
                                                                     Laufbahn - und von denen, die ihn am meisten bewegten. Ein
                    Stadtbibliothek                                  Muss für alle True Crime-Fans.
                       Blumberg                                      Guther, Claudia
                                                                     Outdoor DIY-Projekte aus Baumarkt-Material - Mö-
Tevesstr. 49, Tel.: 07702 3636, Fax: 07702 419207                    bel und Deko aus Rohren, Seilen, Holz und Paletten
bibliothek@stadt-blumberg.de                                         Frech, 128 S., 2021
Öffnungszeiten:                                                      Coole Outdoor-Projekte gibt es viele - aber noch keine aus
Dienstag und Donnerstag 14.30 bis 18 Uhr                             Baumarktmaterial! Ob Kupferrohre, Seile, Bretter oder Paletten,
Freitag und Samstag 10 bis 12 Uhr                                    hier wird jeder fündig. Eine trendige Palettenbar in Schwarz?
Mittwochnachmittag geschlossen                                       Ein Getränkekühler in Beton-Optik? Oder doch lieber eine Hän-
Achtung: Für den Besuch der Stadtbibliothek ist ab sofort ein        gematte aus Outdoorteppichen? Die Autorin der Alles-Paletti-
Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. Der Test-          Bestseller hat eine tolle Auswahl an kleinen und großen Möbeln,
nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein.                       Sichtschutz-Lösungen und Deko-Objekten für Garten, Terrasse
Für die reine Medienabholung und -rückgabe ist kein Nachweis         und Balkon zusammengestellt, mit einfachen Schritt-für-Schritt-
erforderlich.                                                        Anleitungen und Profi-Tipps.
Kinder unter sechs Jahren und Schüler und Schülerinnen benö-
tigen keinen Nachweis.
Es gelten die allgemeinen Coronaregeln: Medizinische/FFP2-                                    Schulen
Maskenpflicht, Abstandsregelung und Kontaktnachverfolgung
per Luca-App, Medienkorbausleihe oder per Kontaktformular.
Onleihe SchwAlbE
Die Stadtbibliothek Blumberg ist zusammen mit 20 anderen Bib-
liotheken Mitglied des Onleihe-Verbundes Schwalbe. Dort kön-         vhsbaar
nen knapp 53.000 digitale Medien wie z. B. eBooks und eAudios
ausgeliehen werden. Elektronische Bücher können nicht nur auf        Veranstaltungen Online / August incl. Vorschau
speziellen eBook-Readern gelesen werden, sondern auch auf            September
Computern, Tablets und Handys.                                       Dante und die deutsche Welt (und darüber hinaus)
Dieser Service ist für Inhaber eines gültigen Ausweises der Stadt-
                                                                     Eine Veranstaltung aus der Reihe vhs.wissen live
bibliothek Blumberg kostenlos. Nähere Informationen unter
                                                                     NEU !! • 211102052E • mit Dr. Marco Grimaldi
www.onleihe.de/schwalbe oder auf der Homepage der Stadt-
                                                                     Freitag, 27.08.2021 • 18:00 - 20:00 Uhr
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thek.                                                                Die großen Katastrophen der Vergangenheit und
Neuer ebook-Reader ausleihbar                                        einige Lehren für die Zukunft
Möchten Sie gerne das Lesen von eBooks ausprobieren, haben           Eine Veranstaltung aus der Reihe vhs.wissen live
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Kosten für einen Jahresausweis                                       Eine Veranstaltung aus der Reihe vhs.wissen live
Schüler, Studenten     6€                                            NEU !! • 212102051E • mit Ulrich Ladurner und Fabio Colasanti
Erwachsene            15 €                                           und Sabine Seeger-Regling
Familien              20 €                                           Donnerstag, 26.08.2021 • 18:00 - 20:00 Uhr
Personen mit einem gültigen Blumberg-Pass zahlen die Hälfte.         Zeichnen und Malen via Zoom
Dieser ist beim Sozialamt der Stadt Blumberg erhältlich. Die Vo-     für Anfänger und Erfahrene ab 16 Jahren.
raussetzungen erfahren Sie auf der Homepage der Stadt Blum-          212207212E • mit Ulla Attenberger
berg www.stadt-blumberg.de.                                          4x Mittwoch, 08.09.2021 - 29.09.2021 • 18:00 - 20:30 Uhr
Neue Bücher                                                          Hatha Flow Yoga
Mozet, Christian Benjamin                                            Onlinekurs für Teilnehmende mit Vorkenntnissen
Diagnose Schwerhörigkeit                                             212301462E • mit Julia Marquardt
Herbi Verlag, 128 S., 2021                                           15x Mittwoch, 15.09.2021 - 26.01.2022 • 18:30 - 19:30 Uhr
Schwerhörigkeit ist eine der verbreitetsten Zivilisationskrankhei-
ten und keineswegs harmlos: Wer gegen schlechtes Hören               Early Bird Yoga – mit Energie in den Tag
nichts tut, erhöht sein Demenz-Risiko um bis zu 400 Prozent!         212301503E • mit Raffaela Fabricius
Dieser Band bietet Antworten zu den häufigsten Patientenfra-         10x Mittwoch, 15.09.2021 - 24.11.2021 • 07:00 - 08:00 Uhr
gen: Wie funktioniert Hören? Brauche ich ein Hörgerät oder
eine Operation? Woher kommen Ohrgeräusche und Tinnitus?              Hatha Yoga – für alle Level
Wie teuer ist ein Implantat? Und wie wirkt sich ein Hörverlust       212301523E • mit Raffaela Fabricius
auf mein Gehirn aus? Der erfahrene HNO-Arzt Dr. Christian            10x Mittwoch, 15.09.2021 - 24.11.2021 • 17:15 - 18:30 Uhr
Mozet gibt Auskunft: kompakt, fundiert und praxisnah.                Hatha Yoga für Anfänger/innen
Buschmann, Claas T                                                   212301593E • mit Raffaela Fabricius
Wenn die Toten sprechen                                              10x Mittwoch, 15.09.2021 - 24.11.2021 • 08:30 - 09:45 Uhr
Ullstein 239 S., 2021                                                Hochsensibilität und Neurodermitis
Jeden Tag vor einer Leiche stehen? Nichts für schwache Ner-          Wenn nicht nur die Haut sensibel ist, sondern auch
ven. Für Claas Buschmann ist genau das seine tägliche Arbeit         der ganze Mensch
- früher als Rettungsassistent und heute als Rechtsmediziner.        NEU !! • 212306021E • mit Annika Schmidt
Wann ist die Person gestorben? Und woran? War es ein na-             Montag, 06.09.2021 • 19:00 - 20:30 Uhr
türlicher Tod, ein Unfall oder gar Mord? Diesen Fragen spürt er
jeden Tag nach und leistet damit einen entscheidenden Beitrag        Endlich Stressfrei
zur Ermittlungsarbeit in einem Todesfall. Zu seinem Job gehört       NEU !! • 212306061E • mit Sabine Saltenberger
auch, dass er den Sektionssaal verlassen muss und an Fundor-         5x Mittwoch, Montag, 01.09.2021 - 28.02.2022 • - Uhr
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