Bürgermeisterwahl Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Klingenberg
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mit den Ortsteilen: Beerwalde, Borlas, Colmnitz, Friedersdorf, Höckendorf, Klingenberg, Obercunnersdorf, Paulshain, Pretzschendorf, Röthenbach und Ruppendorf Ausgabe 03/2020 | erscheint am 02.03.2020 www.gemeinde-klingenberg.de Bürgermeisterwahl Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag, dem 15. März 2020, sind Sie als Wahlberechtigte unserer Gemeinde aufgerufen, den Bürgermeister für die nächste Amtsperiode zu wählen. Die Kandidaten für das Bürgermeisteramt werden in der Zeit bis zur Wahl in Veranstaltungen, durch Werbung per Post und in persönli- chen Gesprächen um Ihre Stimme werben. Ihnen allen steht das im Grundgesetz verankerte Wahlrecht zu. Machen Sie deshalb am Wahlsonntag von Ihrem Wahlrecht Ge- brauch, um mitzubestimmen, wer die nächsten sieben Jahre an der Spitze der Gemeinde stehen wird. Die Wahllokale sind in den einzelnen Ortsteilen von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Sollten Sie am Wahlsonntag verhindert sein, Ihre Stimme abzugeben, ist die Briefwahl möglich, deren schriftliche Beantragung auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu erfolgen hat. Der Antrag auf Briefwahl ist der Gemeindeverwaltung zuzuleiten. Wir schicken Ihnen dann die entsprechenden Wahlunterlagen an die von Ihnen angegebene Adresse. Auch eine direkte Abholung der Unterlagen im Bürgerbüro Höckendorf und Pretzschendorf ist zu den bekannten Öffnungszeiten möglich. Beachten Sie dabei, dass die Briefwahlunterlagen nur persönlich über- geben werden können. Wenn Sie für jemand anderen die Wahlunterlagen mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Vollmacht von der betreffenden Person. Dafür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein Vordruck, der ausgefüllt werden muss. Sie können die Briefwahl auch vor Ort in den Bürgerbüros zu den üblichen Öffnungszeiten durchführen. Am Wahlsonntag haben Sie ab ca. 21.00 Uhr die Möglichkeit, das Ergebnis der Bürgermeister- wahl in der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Verwaltungsge- bäude Höckendorf zu erfahren. Die konkrete Einladung zur Sitzung wird im Ein- gangsbereich des Verwaltungsgebäudes öffentlich bekannt gemacht. Ein Dankeschön geht bereits vorab an die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände und die Wahlhelfer, die mit ihrem Einsatz am Wahlsonntag für einen reibungslosen Ablauf der Wahl und der Ergebnisermittlung sorgen wer- den. Heike Neuber Hauptamtsleiterin
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 2 2. März 2020 GEMEINDEVERWALTUNG Ärzte KLINGENBERG Bereitschaftsdienst für Notfälle - Rufnummer 116 117 Bürgermeister/Hauptverwaltung/ Finanzverwaltung Schulweg 1, OT Höckendorf FA für Allgemeinmedizin Telefon: 035055 680-0 Fax: 035055 680-99 n Colmnitz post@gemeinde-klingenberg.de Frau Dr. med. H. Börrnert Tel.-Nr.: 035202 50800 www.gemeinde-klingenberg.de n Höckendorf Bauamt Herr Dr. med. van Treek Tel.-Nr.: 035055 61278 Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf Telefon: 035055 680-0 Urlaub bis 06. März Vertretung Dr. Balaz Fax: 035055 680-98 n Klingenberg Bürgerbüro Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf Frau Dr. med. T. Albrecht Tel.-Nr.: 035202 52069 Telefon: 035055 680-24 n Pretzschendorf Fax: 035055 680-96 Frau Behnisch, FA Tel.-Nr.: 035058 324007 Öffnungszeiten Montag 09.00 - 12.00 Uhr n Ruppendorf Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und Herr Dr. med. Balaz Tel.-Nr.: 035055 61311 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und Zahnärzte 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr n Höckendorf Frau B. Krüger Tel.-Nr.: 035055 61339 Amtsblatt: amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de n Klingenberg Frau Dr. I. Plischke Tel.-Nr.: 035202 4280 Notrufe n Pretzschendorf Herr Dipl. Stom. A. Baumgart Tel.-Nr.: 035058 41240 Notrufe (Brände, Not- und Unfälle) . . . . .112 n Zahnärztlicher Notdienst: www.zahnarzt-notdienst.de Gehörlosenfax . . . . . . .0351 8155 130 Tierärzte Anmeldung Kranken- transport . . . . . . . . . . . . . .0351 19222 n Hartmannsdorf Bereitschaftsarzt . . . . . . . . . .116117 TA-Praxis Hänel Tel.-Nr.: 037326 9186 Leitstelle allgemein . . . .0351 501210 n Höckendorf Giftnotruf Erfurt . . . . . . .0361 730730 Herr K. Wenzel Tel.-Nr.: 035055 62062 Becker Umweltdienste GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0351 64400-0 n Pretzschendorf Service-Hotline . . . . . . .0800 3304516 Frau U. Menzer Tel.-Nr.: 035058 41262 Zweckverband Abfallwirtschaft oder 0175 2323285 Oberes Elbtal . . . . . . . .0351 4040450 EnviaM . . . . . . . . . . . . .0800 2040506 Kranken- und Pflegedienste MITNETZ STROM Entstörung . . . . . .0800 2305070 BKM Colmnitz Tel.-Nr.: 035202 50558 ENSO K. Pretzsch Klingenberg Tel.-Nr.: 035202 50051 Gasstörung . . . . . . . . . 0351 50178880 Stromstörung . . . . . . . 0351 50178881 Apothekenbereitschaft Wasserversorgung – Wasserwerk Klingenberg . . . . . . . . 035202 510421 Die Notdienstapotheke in Ihrer Nähe können Sie als Service der Bundesverei- AZV „Muldental“ (nur Dienstzeit) nigung Deutscher Apothekerverbände ABDA bundesweit wie folgt erfragen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 2030090 0800 0022833 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) Kanalbetriebsführer WZF Freiberg – Havarien in Abwasserkanalisation Flora-Apotheke Klingenberg: Mo 09.03. 18:00 Uhr bis Die 10.03. 08:00 Uhr | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 7840 So 22.03. 08:00 Uhr bis Mo 23.02. 08:00 Uhr | Sa 28.03. 12:00 Uhr bis So 29.03. C M Fäkalienentsorgung . . . 034324 23319 08:00 Uhr Y K
2. März 2020 Seite 3 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Kindertagesstätten n Hort „Regenbogen“ Pretzschendorf Essenversorgung unserer Kita’s Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich, Tel. 035058-46024, Mobil 0151-18044414 und Schulen E-Mail: i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de n Kneipp®-Kindergarten Pretzschendorf n „Küche für Jedermann“ Höckendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich, Tel. 035055 179823 Tel. 035058-41283, Mobil 0151-18044417 n „Kochtopf UG“ Colmnitz E-Mail: i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de Tel. 035202 50134 n Kindergarten „Sonnenblume“ Colmnitz Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202-4382, Mobil 0151-18044415 E-Mail: info@pretzschendorfer-kitas.de n Naturkindergarten Klingenberg Gemeinderatssitzung Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202-4301, Mobil 0151-18044416, Fax 035202-52160 Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, E-Mail: info@pretzschendorfer-kitas.de dem 10. März 2020 um 19:00 Uhr im Beratungsraum der n „Storchennest“ Höckendorf Ortsfeuerwehr Pretzschendorf, Bachstraße 6a im OT Pretz- Leiterin der Einrichtungen , Frau Heinrich, schendorf statt. Hierzu wird freundlichst eingeladen. Die Ta- Tel. 035055-61237, Fax 035055-69896, Mobil 0176-14331599 gesordnung entnehmen Sie bitte unseren Bekanntma- E-Mail: post@kita-hoeckendorf.de chungstafeln. n „Villa Kunterbunt“ Ruppendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, Tel. 035055-63039, Mobil 0151-29201956 Friedensrichter/Schiedsstelle E-Mail: kinderhaus-ruppendorf@t-online.de n Hort Ruppendorf n für die Gemeinde Klingenberg und Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau Tel. 035055-694099, Mobil 0151-29201969 in der Verwaltungsgemeinschaft E-Mail: kinderhaus-ruppendorf@t-online.de Ansprechpartner: Gerold Haufe Tagesmütter Stellv. Andrea Kretschmann n OT Borlas • Susann Hallas – Hauptstraße 63, Tel. 035055 61728, Sprechzeiten: Mobil: 0152 53392566, www.käferland.com, Do: 14:30 – 16:30 Uhr in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, susiskaeferkinderland@yahoo.de Markt 2, 3. OG, Zi: 301 • Heidi Brandt – Hauptstraße 53; Tel. 035055 69062, Postanschrift: Markt 2 , 01744 Dippoldiswalde Mobil: 0152 37973462, h.brandt@rocketmail.com n OT Höckendorf • Marina Flechsig – Am Gäßchen 4, Öffnungszeiten der Büchereien: Tel. 0152 59592974, m-knoepfchen@arcor.de • Anne Hofmann – Schenkberg 3c, Tel. 035055 69592 n Bücherei OT Höckendorf | Schulweg 6 www.schenkbergwichtel.de, anne@schenkbergwichtel.de Donnerstag, 15:00 bis 17:30 Uhr • Kathrin Buhl – Am Gäßchen 5, Tel. 0151 52562229 sonnenkaefer-5@web.de n Bücherei OT Borlas | Hauptstraße 54 a • Sandra Uhlemann – Dippoldiswalder Straße 32, Tel. 035055 jeden 1. und 3. Mittwoch, 16:00 bis 18:00 Uhr 169633, Mobil: 0152 56065930, jule.uhlemann@googlemail.com n OT Pretzschendorf n Bücherei OT Beerwalde | Mühlenstraße 52 • Heike Friebel-Lange – Bachstraße 10, Tel. 035058 42177 jeden 1. und 3. Mittwoch 16:00 bis 18:00 Uhr • Brita Jordan – Erich-Weinert-Straße 54, Tel. 035058 424833, n Bücherei OT Ruppendorf | Freiberger Straße 18 maikbrita@gmx.de Dienstag, 14:00 bis 16:30 Uhr n OT Colmnitz • Marie Bormann – Untere Hauptstraße 37, Tel. 0162 3366016 n Bücherei OT Pretzschendorf | Erich-Weinert-Straße 9 www.tagesmutter-colmnitz.de; die-marienkaeferchen@web.de Mittwoch, 15:00 bis 17:30 Uhr n OT Klingenberg • Steffi Vogel – An der Schäferei 5, Tel. 035202 4174 n Bücherei OT Klingenberg | Bahnhofstraße 5 a tagesmutti.vogelnest@web.de (Oberschule) • Sylvia Albrecht – Straße des Friedens 6, Tel. 035202 50172 Donnerstag, 14:00 bis 16:00 Uhr • Claudia Albrecht – Siedlungsweg 12, Tel. 035202 559349, n Bücherei OT Friedersdorf | Zur alten Schule 2 0172 8814020, claudia.albrecht.klgb@googlemail.com jeden 1. Mittwoch, 14:15 bis 15:45 Uhr Schulen n Oberschule „Hans Poelzig“ Klingenberg: Tel. 035202 2003, Nächster Erscheinungstermin ist der Fax 035202 50782, kontakt@oberschule-klingenberg.de; schulleitung@oberschule-klingenberg.de 26. März 2020 n Grundschule Pretzschendorf: Tel. 035058 4600, Fax 035058 46025, sekretariat@grundschule-pretzschendorf.de Redaktionsschluss ist der C n Grundschule Ruppendorf: Tel. 035055 61337, 13. März 2020 M Y K Fax 035055 62280, grundschule-ruppendorf@t-online.de
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 4 2. März 2020 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 14. Januar 2020 Beschluss-Nr.: 6/2020 11.Kindertagesstätte Ruppendorf 430,20 EUR Bestellung der Ortsfeuerwehrleitung Höckendorf Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der derung der Jugendhilfe“ im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Wahl des Kameraden Roman Grimmer zum Ortswehrleiter, Nr. 4 der Abgabenordnung bestimmt. des Kameraden Bastian Schneider zum 1. Stellvertreter und 12.Hort Pretzschendorf 668,00 EUR des Kameraden Udo Hofmann zum 2. Stellvertreter des Orts- Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- wehrleiters zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestel- derung der Jugendhilfe“ im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 lung vorzunehmen. Gleichzeitig wird die kommissarische Be- Nr. 4 der Abgabenordnung bestimmt. stellung der Kameraden Rico Straßberger, Udo Hofmann und 13.Hort Ruppendorf 50,00 EUR Bastian Schneider widerrufen. Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- -einstimmig beschlossen- derung der Jugendhilfe“ im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Abgabenordnung bestimmt. Beschluss-Nr.: 7/2020 -einstimmig beschlossen- Annahme von Kleinspenden für das 2. Halbjahr 2019 in Listenform Beschluss-Nr.: 8/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt, die Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2019 für die Annahme von Kleinspenden für das 2. Halbjahr 2019 in Höhe Sachverständigenkosten im Hauptamt von 7.142,06 EUR in Listenform für: Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die 1. Ortswehr Friedersdorf 430,00 EUR Bestätigung eines überplanmäßigen Aufwandes im Haushalts- Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- jahr 2019 in Höhe von 6.030 EUR im Produktkonto 11120100. derung des Feuerschutzes“ im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 443105 für die Sachverständigenkosten im Hauptamt. 1 Nr. 12 der Abgabenordnung bestimmt. -einstimmig beschlossen- 2. Ortswehr Pretzschendorf 125,00 EUR Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- Beschluss-Nr.: 9/2020 derung des Feuerschutzes“ im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2019 für die 1 Nr. 12 der Abgabenordnung bestimmt. laufende Unterhaltung der Kindertagesstätte in Höckendorf 3. Ortswehr Klingenberg 1.520,00 EUR Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- Bestätigung eines überplanmäßigen Aufwandes im Haus- derung des Feuerschutzes“ im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz haltsjahr 2019 in Höhe von 7.500 EUR im Produktkonto 1 Nr. 12 der Abgabenordnung bestimmt. 36510104.421100 für die laufende Unterhaltung der Kinder- 4. Grundschule Pretzschendorf 1.664,89 EUR tagesstätte in Höckendorf. Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- -einstimmig beschlossen- derung der Erziehung, Volksbildung“ im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung bestimmt. Beschluss-Nr.: 10/2020 5. Grundschule Ruppendorf 841,30 EUR Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2019 für die Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- an andere Kommunen zu erstattenden Landeszuschüsse derung der Erziehung, Volksbildung“ im Sinne von § 52 in den Kindertagesstätten Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung bestimmt. Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die 6. Heimatpflege: Schwibbogen Ruppendorf 388,45 EUR Bestätigung eines überplanmäßigen Aufwandes im Haus- Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- haltsjahr 2019 in Höhe von 10.000 EUR im Produktkonto derung der Heimatpflege“ im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 36510100.431200 für die an andere Kommunen zu erstatten- Nr. 22 der Abgabenordnung bestimmt. den Landeszuschüsse in den Kindertagesstätten. 7. Kindertagesstätte Colmnitz 154,76 EUR -einstimmig beschlossen- Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- derung der Jugendhilfe“ im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Beschluss-Nr.: 11/2020 Nr. 4 der Abgabenordnung bestimmt. Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2019 für die 8. Kindertagesstätte Klingenberg 52,18 EUR Dienstleistungen Dritter bei der Mittagessenversorgung Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- Höckendorf derung der Jugendhilfe“ im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Nr. 4 der Abgabenordnung bestimmt. Bestätigung eines überplanmäßigen Aufwandes im Haus- 9. Kindertagesstätte Pretzschendorf 607,28 EUR haltsjahr 2019 in Höhe von 5.940 EUR im Produktkonto Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- 35180101.427104 für die Dienstleistungen Dritter bei der Mit- derung der Jugendhilfe“ im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 tagessenversorgung Höckendorf. Nr. 4 der Abgabenordnung bestimmt. -einstimmig beschlossen- 10.Kindertagesstätte Höckendorf 210,00 EUR Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck „För- Beschluss-Nr.: 12/2020 derung der Jugendhilfe“ im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2019 für die C M Nr. 4 der Abgabenordnung bestimmt. laufende Unterhaltung der Straßenbeleuchtung Y K
2. März 2020 Seite 5 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Schreckenbach, Höckendorf, Mittelweg 19a, 01774 Klingen- Bestätigung eines überplanmäßigen Aufwandes im Haus- berg vom 15.01.2020 zum Vorhaben „Umbau EG zu Friseur haltsjahr 2019 in Höhe von 12.000 EUR im Produktkonto und Jugendtreff, Umbau WE 1. OG, Bahnhofstr. 4 in 01774 54100500.422100 für die laufende Unterhaltung der Straßen- Klingenberg“ Los 1 - Abbruch-, Rohbau-, Putzarbeiten. Der beleuchtung. Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu -einstimmig beschlossen- erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vor- zunehmen. Beschluss-Nr.: 13/2020 -mehrstimmig beschlossen- Finanzierung der Maßnahme „Ersatzbeschaffung von Atem- schutztechnik für die Gemeindefeuerwehr Klingenberg“ Beschluss-Nr.: 17/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt, Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von dass für die Maßnahme „Ersatzbeschaffung von Atem- Bauleistungen zum Bauvorhaben Umbau EG zu Friseur schutztechnik für die Gemeindefeuerwehr Klingenberg“ (In- und Jugendtreff, Umbau WE 1. OG Mitte, Bahnhofstr. 4 in vest-Nr. 1260010020202) im Haushaltsjahr 2020 Eigenmittel 01774 Klingenberg - Los 2 – Trockenbauarbeiten in Höhe von 11.100 EUR (Erträge von 12.380 EUR unter Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die 12600100.314100 und Aufwendungen von 17.650 EUR unter Annahme des Angebotes der Firma Innenausbau & Montages- 12600100.425503 sowie Einzahlungen von 9.630 EUR unter ervice Maleck, Ruppendorf, Freiberger Str. 5, 01774 Klingen- 12600100.681190 und Auszahlungen von 15.460 EUR unter berg vom 03.01.2020 zum Vorhaben „Umbau EG zu Friseur 12600100.783200) vorgesehen werden. Die vorgenannten und Jugendtreff, Umbau WE 1. OG, Bahnhofstr. 4 in 01774 Positionen sind bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für Klingenberg“ Los 2 - Trockenbauarbeiten. Der Bürgermeister das Haushaltsjahr 2020 mit zu berücksichtigen. Mit der Um- wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und die setzung der Maßnahme kann begonnen werden. weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. -einstimmig beschlossen- -mehrstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 14/2020 Beschluss-Nr.: 18/2020 Durchführung und Finanzierung der geplanten Maßnah- Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von me "Erwerb von Containern zur teilweisen Unterbringung Bauleistungen zum Bauvorhaben Umbau EG zu Friseur des Hortes an der Grundschule Pretzschendorf" und Jugendtreff, Umbau WE 1. OG Mitte, Bahnhofstr. 4 in Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die 01774 Klingenberg - Los 3 – Fliesenlegerarbeiten Durchführung der Maßnahme "Erwerb von Containern zur Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die teilweisen Unterbringung des Hortes an der Grundschule Annahme des Angebotes der Firma Fliesen Jacob, Siedlung Pretzschendorf" und dass für die geplante Maßnahme (In- 4, 01737 Kurort Hartha vom 07.01.2020 zum Vorhaben „Um- vest-Nr. 3651011120201) im Haushaltsjahr 2020 Eigenmittel bau EG zu Friseur und Jugendtreff, Umbau WE 1. OG, Bahn- in Höhe von 430.750 EUR (Auszahlungen unter hofstr. 4 in 01774 Klingenberg“ Los 3 - Fliesenlegerarbeiten. 36510111.783200) vorgesehen werden. Die vorgenannten Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma Positionen sind bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für zu erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme das Haushaltsjahr 2020 mit zu berücksichtigen. vorzunehmen. Mit der Umsetzung der Maßnahme kann begonnen werden. -mehrstimmig beschlossen- -mehrstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 19/2020 Beschluss-Nr.: 15/2020 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Widmungen nach § 6 SächsStrG i.V.m. § 53 SächsStrG im Bauleistungen zum Bauvorhaben Umbau EG zu Friseur Ortsteil Höckendorf und Ruppendorf und Jugendtreff, Umbau WE 1. OG Mitte, Bahnhofstr. 4 in Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die 01774 Klingenberg - Los 4 – Tischlerarbeiten Eintragungsverfügungen für das Bestandsverzeichnis be- Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die schränkt-öffentlicher Wege und Plätze für „Zufahrt und Park- Annahme des Angebotes der Firma Tischlerei Steffen Bell- platz Verwaltungsgebäude Höckendorf“ und „Buswende- mann, Röthenbach Bergstraße 13, 01774 Klingenberg vom platz Ruppendorf“ sowie die Eintragungsverfügung für das 15.01.2020 zum Vorhaben „Umbau EG zu Friseur und Ju- Bestandsverzeichnis Gemeindestraßen für „Weiterführung gendtreff, Umbau WE 1. OG, Bahnhofstr. 4 in 01774 Klingen- Heideweg“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Straßenbe- berg“ Los 4 - Tischlerarbeiten. Der Bürgermeister wird beauf- standsverzeichnis der Gemeinde Klingenberg entsprechend tragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und die weiteren zu ergänzen. Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. -einstimmig beschlossen- -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 16/2020 Beschluss-Nr.: 20/2020 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleis- Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von tungen zum Bauvorhaben Umbau EG zu Friseur und Ju- Bauleistungen zum Bauvorhaben Umbau EG zu Friseur gendtreff, Umbau WE 1. OG Mitte, Bahnhofstr. 4 in 01774 und Jugendtreff, Umbau WE 1. OG Mitte, Bahnhofstr. 4 in Klingenberg - Los 1 - Abbruch-, Rohbau-, Putzarbeiten 01774 Klingenberg - Los 5 – Malerarbeiten C M Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Y K Annahme des Angebotes der Firma Baugeschäft Sven Annahme des Angebotes der Firma Malerei Grund, Pretz-
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 6 2. März 2020 Amtliche Bekanntmachungen schendorf, Dresdner Straße 6a, 01774 Klingenberg vom gendtreff, Umbau WE 1. OG, Bahnhofstr. 4 in 01774 Klingen- 15.01.2020 zum Vorhaben „Umbau EG zu Friseur und Ju- berg“ Los 8 – Elektroinstallation. Der Bürgermeister wird be- gendtreff, Umbau WE 1. OG, Bahnhofstr. 4 in 01774 Klingen- auftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und die weiteren berg“ Los 5 - Malerarbeiten. Der Bürgermeister wird beauf- Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. tragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und die weiteren -einstimmig beschlossen- Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 24/2020 Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe der Bauleistung Beschluss-Nr.: 21/2020 „Neubau Gehweg/Straßenaufweitung am Hofweg in Rup- Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von pendorf – Fachlos 1 – Pflaster und Wegebauarbeiten Bauleistungen zum Bauvorhaben Umbau EG zu Friseur Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die und Jugendtreff, Umbau WE 1. OG Mitte, Bahnhofstr. 4 in Ermächtigung des Bürgermeisters, nach Vorliegen des Wer- 01774 Klingenberg - Los 6 – Bodenlegerarbeiten tungsergebnisses den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bie- Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An- ter zur Maßnahme "Neubau Gehweg/ Straßenaufweitung am nahme des Angebotes der Firma Kästner, Böhme & Bormann Hofweg in Ruppendorf - Fachlos 1 - Pflaster- und Wegebau- GbR, Pretzschendorf, Thomas-Müntzer-Straße 8, 01774 Klin- arbeiten" zu erteilen und die weiteren Abstimmungen zur genberg vom 14.01.2020 zum Vorhaben „Umbau EG zu Friseur Maßnahme vorzunehmen. und Jugendtreff, Umbau WE 1. OG, Bahnhofstr. 4 in 01774 -einstimmig beschlossen- Klingenberg“ Los 6 - Bodenlegerarbeiten. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und die Beschluss-Nr.: 25/2020 weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe der Bauleistung -einstimmig beschlossen- „Neubau Gehweg/Straßenaufweitung am Hofweg in Rup- pendorf – Fachlos 2 - Elektrotechnik/Beleuchtung Beschluss-Nr.: 22/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleis- Ermächtigung des Bürgermeisters, nach Vorliegen des Wer- tungen zum Bauvorhaben Umbau EG zu Friseur und Ju- tungsergebnisses den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bie- gendtreff, Umbau WE 1. OG Mitte, Bahnhofstr. 4 in 01774 ter zur Maßnahme "Neubau Gehweg/ Straßenaufweitung am Klingenberg - Los 7 - Heizungs- und Sanitärinstallation Hofweg in Ruppendorf - Fachlos 2 - Elektrotechnik/Beleuch- Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die tung" zu erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maß- Annahme des Angebotes der Firma Klempnerei und Installa- nahme vorzunehmen. tion, Veit Hocke, Colmnitz, Gartenweg 2/3, 01774 Klingen- -einstimmig beschlossen- berg vom 11.12.2019 zum Vorhaben „Umbau EG zu Friseur und Jugendtreff, Umbau WE 1. OG, Bahnhofstr. 4 in 01774 Beschluss-Nr.: 26/2020 Klingenberg“ Los 7 – Heizungs- und Sanitärinstallation. Der Information zur Abrechnung der Baumaßnahme Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu „Sanierung des Mietgebäudes Am Sachsenhof 2 a-c" erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vor- Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg nimmt die Endab- zunehmen. rechnung der Baumaßnahme "Sanierung des Mietgebäudes -einstimmig beschlossen- Am Sachsenhof 2 a-c" in Höhe von 2.467.844,69 zur Kenntnis. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 23/2020 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Beschluss-Nr.: 27/2020 Bauleistungen zum Bauvorhaben Umbau EG zu Friseur Information zur Abrechnung der Baumaßnahme und Jugendtreff, Umbau WE 1. OG Mitte, Bahnhofstr. 4 in „Sanierung des Mietgebäudes Am Sachsenhof 7 a-c" 01774 Klingenberg - Los 8 – Elektroinstallation Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg nimmt die End- Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die abrechnung der Baumaßnahme “Sanierung des Mietgebäu- Annahme des Angebotes der Firma Elektro Leiteritz, Pretz- des Am Sachsenhof Haus 7 a-c“ in Höhe von 2.675.741,20 € schendorf, Erich-Weinert-Straße 30, 01774 Klingenberg vom zur Kenntnis. 09.12.2019 zum Vorhaben „Umbau EG zu Friseur und Ju- -einstimmig beschlossen- Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Ausschuss-Sitzungen n Technischer Ausschuss am 23. Januar 2020 meinde zu erteilen. - einstimmig beschlossen - Beschluss-Nr.: 1/2020 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli- Beschluss-Nr.: 2/2020 cher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB: Große Kreisstadt Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Freital, Bebauungsplan "Parkplatz Schloss Burgk" öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB: Stadt Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Rabenau, Aufstellung Bebauungsplan "Wohnbebauung schließt, dem Bebauungsplan "Parkplatz Schloss Burgk“, Oelsa Kirchstraße" C M Planungsstand September 2019, das Einvernehmen der Ge- Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Y K
2. März 2020 Seite 7 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen schließt, dem Bebauungsplan "Wohnbebauung Oelsa Kirch- de Klingenberg nach § 36 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 straße" mit Stand vom 15.11.2019, das Einvernehmen der SächsBO zu erteilen. Gemeinde zu erteilen. - einstimmig beschlossen - - einstimmig beschlossen - Beschluss-Nr.: 6/2020 Beschluss-Nr.: 3/2020 Bauantrag: Erweiterung Wohnhaus, Flurstück 350f der Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses hier: 5. Gemarkung Höckendorf, Schenkberg 18 in 01774 Klin- Verlängerung des Vorbescheides vom 10.12.2012; Haupt- genberg aktenzeichen 01478-12, Am Bach in 01774 Klingenberg, Der Technischer Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Flurstück 229/4 der Gemarkung Höckendorf schließt, dem Bauantrag nach § 68 SächsBO Erweiterung Der Technischer Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Wohnhaus, Schenkberg 18 in 01774 Klingenberg, Flurstück schließt, der Bauvoranfrage nach § 75 SächsBO Neubau ei- 350f der Gemarkung Höckendorf, das Einvernehmen der Ge- nes Einfamilienhauses hier: 5. Verlängerung des Vorbeschei- meinde Klingenberg nach § 36 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 69 des vom 10.12.2012; Hauptaktenzeichen 01478-12, Am Abs. 1 SächsBO zu erteilen. Bach in 01774 Klingenberg, Flurstück 229/4 der Gemarkung - einstimmig beschlossen - Höckendorf, das Einvernehmen der Gemeinde Klingenberg nach § 36 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO zu er- Beschluss-Nr.: 7/2020 teilen. Bauantrag: Erweiterung Einfamilienhaus, Umbau und Er- - einstimmig beschlossen - weiterung Holzlege hier: Verlängerung der Baugenehmi- gung vom 19.08.2014; Hauptaktenzeichen 01498-14, Flur- Beschluss-Nr.: 4/2020 stücke 350/8 und 350/12 der Gemarkung Höckendorf, Bauantrag: Neubau eines 2-geschossigen Wohngebäu- Heideweg 1a in 01774 Klingenberg des mit Doppelgarage, Carport und Abstellraum, Der Technischer Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Thomas-Müntzer-Straße 1b in 01774 Klingenberg, Flur- schließt, dem Bauantrag nach § 68 SächsBO Erweiterung stücke 122 und 124/2 der Gemarkung Pretzschendorf Einfamilienhaus, Umbau und Erweiterung Holzlege hier: Ver- Der Technischer Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- längerung der Baugenehmigung vom 19.08.2014; Hauptak- schließt, dem Bauantrag nach § 68 SächsBO Neubau eines tenzeichen 01498-14, das Einvernehmen der Gemeinde Klin- 2-geschossigen Wohngebäudes mit Doppelgarage, Carport genberg nach § 36 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 Sächs- und Abstellraum, Thomas-Müntzer-Straße 1b in 01774 Klin- BO zu erteilen. genberg, Flurstücke 122 und 124/2 der Gemarkung Pretz- - einstimmig beschlossen - schendorf, das Einvernehmen der Gemeinde Klingenberg nach § 36 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO zu er- Beschluss-Nr.: 8/2020 teilen. Bauantrag: Umbau Einfamilienwohnhaus mit Dachauf- - einstimmig beschlossen – bau NEU, Flurstück 99/6 der Gemarkung Klingenberg, Zum Weißeritztal 82a in 01774 Klingenberg Beschluss-Nr.: 5/2020 Der Technischer Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Bauantrag: Neubau eines Carports, Flurstück 279c der schließt, dem Bauantrag nach § 68 SächsBO Umbau Einfa- Gemarkung Borlas, Hauptstraße 37 in 01774 Klingenberg milienwohnhaus mit Dachaufbau NEU, Flurstück 99/6 der Der Technischer Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Gemarkung Klingenberg, Zum Weißeritztal 82a in 01774 schließt, dem Bauantrag nach § 68 SächsBO Neubau eines Klingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde Klingenberg nach Carports, Hauptstraße 37 in 01774 Klingenberg, Flurstück § 36 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen. 279c der Gemarkung Borlas, das Einvernehmen der Gemein- - einstimmig beschlossen - Informationen Bauamt Gemeinde Klingenberg (14 628 205) | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Widmung einer Straße und beschränkt-öffentlicher Wege und Plätze nach § 6 SächsStrG i. V. m. § 53 SächsStrG Aufgrund von § 6 i. V. m. § 53 des Straßengesetzes für den Aufgrund von § 6 i. V. m. § 53 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) in gültiger Fassung hat der Freistaat Sachsen (SächsStrG) in gültiger Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg am 04. Februar Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg am 04. Februar 2020 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. 15/2020 die 2020 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr.15/2020 den Straße vom Anschluss an den Heideweg, Flurstück 350/5 der beschränkt-öffentlichen Weg und Platz von der Grundstücks- Gemarkung Höckendorf, in Richtung Tiergarten bis zum Flur- grenze zwischen Flurstück 181/6 und 184/1 der Gemarkung stück 354a der Gemarkung Höckendorf als Ortsstraße „Wei- Höckendorf bis zum barrierefreien Eingangsbereich Verwal- C M terführung Heideweg“ gewidmet. Träger der Straßenbaulast tungsgebäude als beschränkt-öffentlichen Weg und Platz Y K ist die Gemeinde Klingenberg. „Zufahrt und Parkplatz Verwaltungsgebäude Höckendorf“
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 8 2. März 2020 Amtliche Bekanntmachungen gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Klin- Montag, Dienstag, Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr, genberg. Dienstag 13.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag 13.00 bis 16.00 Uhr Aufgrund von § 6 i. V. m. § 53 des Straßengesetzes für den Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr. Freistaat Sachsen (SächsStrG) in gültiger Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg am 04. Februar Die Verfügungen treten am Tage nach ihrer öffentlichen Be- 2020 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. 15/2020 den kanntmachung in Kraft. beschränkt-öffentlichen Weg und Platz von der Beerwalder Straße (K9013), Flurstück 1/18 der Gemarkung Ruppendorf Rechtsbehelfsbelehrung bis zur Freiberger Straße (S 190), Flurstück 918/2 der Gemar- Gegen diese Eintragungsverfügungen kann innerhalb eines kung Ruppendorf als beschränkt-öffentlichen Weg und Platz Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Widerspruch erho- „Buswendeplatz Ruppendorf“ gewidmet. Träger der Straßen- ben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder- baulast ist die Gemeinde Klingenberg. schrift bei der Gemeinde Klingenberg, Ortsteil Höckendorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg einzulegen. Die Frist ist auch Diese Verfügungen einschließlich der Pläne über Lage und gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Landkreis Ausdehnung der gewidmeten Verkehrsflächen sind in der Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt Pirna, Zeit Schlosshof 2/4, 01796 Pirna eingelegt wird. vom 09.03.2020 bis einschließlich 06.04.2020 Klingenberg, den 06.02.2020 in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Ortsteil Höcken- dorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg im Sekretariat des Bür- germeisters zu jedermanns Einsicht während der folgenden Schreckenbach Zeiten öffentlich ausgelegt: Bürgermeister Es kann los gehen… medämmung notwendig. Es erfolgt eine Putzinstandsetzung mit einem neuen Fassadenanstrich. Das Gebäude im Ortskern von Pretzschendorf prägt auf Grund seiner Lage und Größe das Ortsbild. Durch die In- standsetzung der Fassade wird das Ortsbild positiv aufge- wertet. Die derzeit eingebauten einfachverglasten Fenster sollen er- setzt werden. Die gemauerten Mittelstege werden abgebro- chen und durch 3-teilige Kunststofffenster ersetzt. Die neuen Fenster werden eine bedeutend bessere Wärme- und Schall- dämmung haben als die bisherigen. Es verringert sich die Lärmbelästigung der sich in unmittelbarer Nachbarschaft be- findenden Wohn- und Gewerbegebäude bei Veranstaltungen. Der Eingangsflur an der Ostseite des Gebäudes wird barrie- refrei gestaltet, um auch Behinderten die Nutzung der Räum- … mit der Instandsetzung der Gebäudehülle des Kultur- lichkeiten bzw. die Teilnahme an Veranstaltungen zu ermögli- hauses Pretzschendorf. chen. Gleichzeitig ist geplant, im Erdgeschoss ein Behinder- ten-WC einzubauen, welches sowohl bei Saalnutzung als Nach monatelangen Diskussionsrunden mit den Einwohnern auch bei Nutzung der Gaststätte von Rollstuhlfahrern genutzt von Pretzschendorf, der Erstellung einer Studie zu Nutzungs- werden kann. und Gebäudeperspektiven sowie vorbereiten-den Planun- Derzeit erstellt das Planungsbüro Basler&Hofmann Deutschland gen, hat die Gemeinde Klingenberg für die Instandsetzung GmbH die Detailplanung und die Ausschreibungsunterlagen. Gebäudehülle und Errichtung eines barrierefreien Zuganges Die Baumaßnahmen sollen am 1. Juli 2020 beginnen und am sowie eines behindertengerechten WC, einen Fördermittel- 30.09.2020 enden. Ab 01.10.2020 können die Räumlichkei- bescheid aus dem LEADER-Förderprogramm erhalten. Die ten im Kulturhaus wieder für private und öffentliche Veran- notwendigen finanziellen Eigenmittel stehen durch die Teil- staltungen von jedermann angemietet werden. Die Gemeinde nahme am Wettbewerb: „simul+Wettbewerb – Ideen für den hofft, durch das verbesserte Erscheinungsbild auf eine bes- ländlichen Raum“ zur Verfügung. Für die Maßnahme sind sere Auslastung und reges Interesse an der Nutzung des Kul- Baukosten in Höhe von 268.000 € veranschlagt. turhauses. Es ist geplant, die Fassade, die Fenster und Eingangstüren zu erneuern. Da das Gebäude die meiste Zeit des Jahres wenig Heide Reckin C M genutzt und entsprechend wenig beheizt wird, ist keine Wär- Sachbearbeiterin Bauamt Y K
2. März 2020 Seite 9 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Rund um den Kinderkrippenneubau Ruppendorf – Hofweg 10 Landrat Geisler übergibt Zuwendungsbescheid für Außenanlagen und multifunktionalen Dorfplatz Die Baufertigstellung der neuen Kinderkrippe am Hofweg 10 Unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes soll in Ruppendorf ist in greifbare Nähe gerückt. Momentan wer- die Freifläche mit integrierten Spielanlagen gestaltet werden. den noch kleinere Restarbeiten am und im Gebäude durch Dazu gehören z.B. ein Spielhügel mit Rutsche, ein Baummi- einzelne Gewerke durchgeführt und die einzelnen Endabnah- kado als Balancierelement, Nestschaukel und eine Krabbel- men der Leistungen erfolgen in den kommenden Wochen. strecke. Die Bauarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe begannen im April 2019. Insgesamt waren 16 Gewerke am Bau beteiligt, Angrenzend an die Außenanlagen soll ein multifunktionaler so dass während der Bauphase oft ein geschäftiges Treiben Dorfplatz für Begegnungen und kleinere Veranstaltungen ge- herrschte, da viele Arbeiten zeitgleich ausgeführt werden schaffen werden. Der Platz soll zu verschiedenen Anlässen mussten. Eine gute Koordinierung und gegenseitige Abstim- für Aktionen, Events oder als Markt nutzbar sein. In breiten mung waren hierbei unabdingbar. Finanziert wurde der Neu- Grünflächen sollen Bäume und Sträucher gepflanzt werden. bau der Kinderkrippe durch eine Anteilsfinanzierung aus dem Die mit Ökopflaster zu befestigenden Freiflächen können Förderprogramm Kita-Invest. auch als Pkw-Stellplätze, insbesondere für die Eltern der Krippenkinder, genutzt werden. Der Platz ist frei für Jeder- Nun freut sich die Gemeinde Klingenberg, dass mit den über mann zugängig und wird nicht umzäunt. die Förderprogramme LEADER und „Vitale Dorfkerne und Ortszentren“ zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel Am 19.02.2020 erfolgte durch den Landrat Geisler die offiziel- weitere Bauprojekte im Zusammenhang mit dem Neubau der le Übergabe des Zuwendungsbescheides für das Bauvorha- Kinderkrippe in Ruppendorf in die Umsetzungsphase gehen ben „Außenanlagen Kinderkrippe Ruppendorf und multifunk- können. tionaler Dorfplatz“, welches im Rahmen des Förderpro- gramms „Vitale Dorfkerne und Ortszentren“ mit 75% geför- Zum einen sollen der Neubau des Gehwegs und die Straßen- dert (Gesamtbaukosten: 393.000 EUR) wird. aufweitung des Hofwegs zur Verbesserung der Verkehrssi- tuation nach dem Neubau der Kinderkrippe und zur Sicher- heit der Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle beitragen. Damit diese Vorteile sofort nach der Eröffnung der Kinderkrippe wir- ken, ist der Baustart für den Neubau des Gehwegs bereits im März geplant. Die Umsetzung der Maßnahme Straßenaufwei- tung erfolgt ebenfalls noch bis zum Sommer 2020. Finanziert wird das Bauprojekt über das Förderprogramm LEADER mit einer Förderquote von 80%. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. 194.000 EUR. Das zweite Bauprojekt umfasst die Außenanlagen für den Neubau der Kinderkrippe Ruppendorf und den multifunktio- nalen Dorfplatz am Hofweg. Hierfür wird die derzeitige Brach- fläche im Bereich des ehemaligen Zentralhofs aufgewertet und einer Nutzung zugeführt. Die Außenanlagen der Kinder- krippe sollen direkt barrierearm an das Gebäude anschließen. Im Rahmen der feierlichen Übergabe konnten sich die Beteilig- ten auch einen ersten Eindruck der fertiggestellten Räumlich- keiten des Kinderkrippenneubaus in Ruppendorf machen. Im Zuge der Fertigstellung des Gehwegs am Hofweg (Baube- ginn März 2020), wird auch die Eröffnung der Kinderkrippe er- folgen – geplant ist der Eröffnungstermin für Anfang Mai 2020. Die weiteren Baumaßnahmen rund um die Außenanla- gen der Krippe und den multifunktionalen Dorfplatz werden dann während des laufenden Betriebs der Krippe durchge- führt. Natürlich wird hierbei auch auf die Bedürfnisse der Krippenkinder Rücksicht genommen, aber im Gegenzug gibt es mit Bagger und Co. auch immer was zum Staunen. C M Andrea Schweingel Y K (Sachbearbeiterin Bauamt)
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 10 2. März 2020 Amtliche Bekanntmachungen Sanierung ehemaliger „Gasthof Obercunnersdorf“ Die Gemeinde Klingenberg plant den ehemaligen „Gasthof samtbauzeit von ca. einem Jahr ausgegangen. In diesem Zug Obercunnersdorf“ umfangreich zu sanieren. Ziel ist es, das möchten wir darauf hinweisen, dass die noch im Objekt be- Objekt als ortsbildprägendes erstes Haus im Ort auch zu- findliche Wäschemangel nach Ostern außer Betrieb gesetzt künftig nutzen und unterhalten zu können. Der Gebäudekom- wird. Wir bitten um Ihr Verständnis und bemühen uns gemein- plex wird künftig in drei unterschiedliche Nutzungs- / Funk- sam mit dem Dorf- und Feuerwehrverein Obercunnersdorf tionsbereiche aufgeteilt sein (s. Bild). Im linken Gebäudeteil e.V. möglichst einen anderen geeigneten Stellplatz zu finden. wird ein Teil des Erdgeschosses, wie bereits bisher, durch Die Gesamtkosten des Vorhabens werden mit ca. 925,5 T€ den ortsansässigen Jugendclub (JC) genutzt. Der rechte Ge- veranschlagt. Für den Bauabschnitt FFW fallen dabei ca. 436 bäudeteil wird über beide Geschosse als Depot für die Frei- T€ an. Davon werden rund 195,5 T€ als Zuwendung vom willige Feuerwehr (FFW) umgebaut. In allen weiteren Räumen Freistaat Sachsen über die Feuerwehrförderung getragen. im Erd- und Obergeschoss entsteht ein multifunktionales Der verbleibende Anteil von ca. 240,5 T€ wird aus Eigenmit- Dorfgemeinschaftszentrum (DGZ). Es ist beabsichtigt die teln der Gemeinde gedeckt. Für das DGZ beträgt der Kosten- Nutzung und Vermarktung des DGZ an den Dorf- und Feuer- anteil ca. 489,5 T€. Hierfür konnten seitens der Gemeinde wehrverein Obercunnersdorf e.V. zu übertragen, der die umfangreiche Fördermittel nach der Richtlinie „Vitale Dorfker- Räumlichkeiten dann für eine Vielzahl von Veranstaltungen al- ne und Ortszentren im ländlichen Raum“ 2020 beantragt wer- len Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stellen kann. den. Der Zuwendungsbescheid in Höhe von ca. 364,4 T€ wurde am 19.02.2020 durch den Landrat, Herrn Geisler, feier- lich übergeben. Der verbleibende Eigenanteil von ca. 125,1 T€ wird ausschließlich durch den Verkauf des alten Kindergar- tens (Dorfstraße 9b) sowie durch generierte Spenden und Ei- genleistungen vom Dorf- und Feuerwehrverein Obercunners- dorf e.V. getragen. Die Gemeinde Klingenberg bedankt sich ausdrücklich für dieses große, ehrenamtliche Engagement, was maßgeblich mit zur positiven Bewilligung und Umset- zung des Vorhabens beiträgt. Die jetzigen fördertechnischen Rahmenbedingungen verschiedener Träger und die daraus Abbildung 1: Zukünftige Gebäudenutzung als Ansicht von bewilligten Zuwendungen ermöglichen es endlich, den seit der Dorfstraße / S190 (aus Nordost) 2012 laufenden Konzept- und Planungsprozess, ganzheitlich und ausführungsreif an den Start zu bringen. Wir wünschen Gegenwärtig werden die Ausführungsplanung und die Aus- allen Beteiligten eine erfolgreiche bauliche Umsetzung und schreibungsunterlagen durch das zuständige Planungsbüro ab nächsten Jahr wieder dauerhaftes und vielseitiges Leben Basler&Hofmann Deutschland GmbH, Dresden erarbeitet und im „ortsprägenden ersten Haus“ in Obercunnersdorf! veröffentlicht. Der Baubeginn erfolgt vorrausichtlich ab Mitte April 2020 mit den Leistungen zur Baustelleneinrichtung und R. Lange-Schatz den erforderlichen Abbrucharbeiten. Es wird von einer Ge- Sachbearbeiter Bauamt TAG DER OFFENEN TÜR Am Sachsenhof 7b in Klingenberg Samstag, den 04.04.2020 von 10:00 bis 14:00 Uhr Die Gemeinde Klingenberg hat in den Jahren 2017 und 2018 zwei gemein- deeigene Wohngebäude Am Sachsenhof in Klingenberg komplett moder- nisiert und saniert. Die Grundrisse der DDR-Plattenbauten wurden den heutigen Bedürfnissen angepasst. So entstanden u.a. größere Bäder und geräumige, teilweise offene Essküchen. Es sind 2 – 4 Raumwohnungen mit einer Wohnfläche von 48 m² bis 89 m² vorhanden. Alle Wohnungen haben einen Balkon. Die modernen Bäder haben z.B. großformatige, mattierte Fliesen, eine 1,0 m x 1,0 m Dusche, Handtuchtrockner, hoch- wertige Sanitärkeramik und einen Waschmaschinenanschluss. Die Bäder der 3- und 4-Raumwohnungen verfügen zu- sätzlich über eine Badewanne. Alle Wohnungen haben eine neue Elektroinstallation sowie Kabel-TV und Multimediaver- teiler erhalten. Zur sicherheitstechnischen Ausstattung gehören eine Videogegensprechanlage sowie Rauchmelder. Bei der Sanierung des Gebäudes wurde ein Hauptaugenmerk auf die Verbesserung der Energieeffizienz gelegt. Das Ge- bäude erhielt ein Wärmedämmverbundsystem, dreifachverglaste Fenster, neue Hauseingangstüren sowie eine moderne Heizungsanlage. Dadurch konnte der jährliche Gasverbrauch um mehr als 50 % gesenkt werden. Wir laden Sie recht herzlich ein, die Wohnungen Am Sachsenhof 7 in ihren neuen Grundrissen kennenzulernen. SCHAUEN SIE VORBEI! C M Y K
2. März 2020 Seite 11 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Brennholz preiswert abzugeben Durch die umfangreichen Baumpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet Klingenberg sind die Holzlager der Ge- meinde gut gefüllt. Daher beabsichtigt die Gemeinde Klingenberg Brennholz wie folgt zu veräußern: Holzartengruppe Preis (zzgl. USt) *1 Hartholz 2,50 EUR/Rm Weichlaubholz 7,00 EUR/Rm Nadelholz 7,00 EUR/Rm *1 Die Preise gelten frei Lagerplatz. Die aktuell verfügbaren Mengen und Lagerplätze erfra- gen Sie bitte bei Frau Zunker unter der Rufnummer 035055 680-65. Bitte beachten Sie: Das Brennholz ist noch nicht kamin- gerecht. Es handelt sich im Allgemeinen um kurze bis mittlere Stämme. Eine Nachbearbeitung ist erforderlich. Einen Termin zur Besichtigung des Brennholzes verein- baren Sie bitte ebenfalls unter der genannten Telefon- nummer. M. Zunker Sachbearbeiterin Bauamt Informationen Hauptamt Gemeinde Klingenberg | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Wahlbekanntmachung 1. Am 15.03.2020 findet die Wahl des Bürgermeisters statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Termin eines zweiten Wahlgangs für die Wahl des Bürgermeisters ist der 05.04.2020. 2. Die Gemeinde ist in folgende zehn allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: Wahl- Abgrenzung Bezeichnung Wahlraum bezirk Nr. des Wahlbezirks des Wahlraums barrierefrei 01 OT Beerwalde Alte Schule Beerwalde, Mühlenstraße 52 02 OT Borlas Jugendclub Borlas, Hauptstraße 54 a 03 OT Colmnitz Begegnungszentrum Hilda e. V., Talweg 12 b Ja 04 OT Friedersdorf FFw-Gerätehaus Friedersdorf, Zur alten Schule 2 05 OT Höckendorf Gemeindeverwaltung, Schulweg 1 Ja 06 OT Klingenberg Oberschule Klingenberg, Bahnhofstraße 5 a Ja 07 OT Obercunnersdorf ehem. Kiga Obercunnersdorf, Dorfstraße 9 b 08 OT Pretzschendorf Grundschule Pretzschendorf, Erich-Weinert-Straße 9 Ja 09 OT Röthenbach Sportvereinsgebäude Röthenbach, Weißeritzstraße 1 Ja 10 OT Ruppendorf/Paulshain Kinderhaus Ruppendorf, Freiberger Straße 18 Ja In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 23.02.2020 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Wenn der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist, befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung unter dem Wahlraum das ent- C M sprechende Symbol für Barrierefreiheit (Rollstuhlpiktogramm). Andernfalls findet sich an dieser Stelle das durchgestriche- Y K ne Symbol.
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 12 2. März 2020 Amtliche Bekanntmachungen Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume 7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Ge- Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlge- meindeverwaltung Klingenberg, Bürgerbüro, Schulweg 1, biets oder durch Briefwahl wählen. 01774 Klingenberg OT Höckendorf (barrierefrei) zur Ein- sichtnahme aus. 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie Der Briefwahlvorstand tritt zur Durchführung der Zulas- einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und sei- sungsprüfung und anschließenden Ermittlung des Brief- nen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen wahlergebnisses um 15:30 Uhr in der Gemeindeverwal- Stimmzettelumschlag), dem Wahlschein mit der unter- tung Klingenberg, Schulweg 1, 01774 Klingenberg OT schriebenen Versicherung an Eides statt so rechtzeitig der Höckendorf, 2. OG zusammen. auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. 18:00 Uhr eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden Der Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters ist von bei der Wahl nicht berücksichtigt. hellgrüner Farbe. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeinde abgegeben Der Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Bürger- werden. meisters ist von hellblauer Farbe. Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, Es wurden mehrere Wahlvorschläge zugelassen. kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse ver- Beruf oder Stand und die nach § 20 Absatz 2 KomWO be- pflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer kanntgemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen anderen Person erlangt. Wahlvorschläge in der nach § 19 Absatz 7 KomWO fest- Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis gestellten Reihenfolge. einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe 5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten StGB). Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeuti- ge Weise kennzeichnet. Sofern nur ein oder kein Wahlvor- 10.Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung schlag zugelassen worden ist, gibt der Wähler seine Stim- und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind me in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den im öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beein- Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen trächtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. oder auf eine andere eindeutige Weise oder eine andere Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in wählbare Person durch eindeutige Benennung auf der dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor freien Zeile als gewählt kennzeichnet. dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Un- 6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - terschriftensammlung verboten (§ 17 Abs. 2 KomWG). nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefra- Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalaus- gungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahl- weis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern entscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubrin- (§ 17 Abs. 3 KomWG). gen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl wegen eines etwaigen zweiten Wahlganges nicht abgegeben. Klingenberg, 14.02.2020 Beim zweiten Wahlgang soll sie abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Schreckenbach Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten. Bürgermeister Impressum: Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg • Herausgeber: Gemeindeverwaltung Klingenberg – Verantwortlich für den amtlichen Teil: Torsten Schreckenbach, Bürgermeister, Telefon: 035055 680-0, E-Mail: post@gemeinde-klingenberg.de, verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Mittei- lungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen; Leserbriefe, Vereins-, Verbands-, o. ä. inhaltliche Aussagen und Wertungen von Texten außerhalb der Verwaltung widerspiegeln nicht die Auffassung der Ämter bzw. des Gemeinderates. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Vereine überge- ben Text- und Bildbeiträge (möglichst digital) an amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. • Satz, Druck und Anzeigen: RiEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichte- nau/OT Ottendorf Tel: 037208 876100, Fax: 037208 876299, E-Mail: Info@riedel-verlag.de. 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