Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 - 1 Impression aus dem Schulgarten

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Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 - 1 Impression aus dem Schulgarten
Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen
Reader zum Schuljahr 2020/2021

Impression aus dem Schulgarten
                                 1
Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 - 1 Impression aus dem Schulgarten
2020/2021

     2 BFH                       SG                                                2 BFP
   2-jährige                Sozialwissen-                                         2-jährige
Berufsfachschule             scha�liches                                       Berufsfachschule
 Hauswirtscha�               Gymnasium                                           Gesundheit
 und Ernährung                                                                    und Pflege

                                                 LEN
                                            SCHU
 Berufsschule                    F T L ICHE    INGE
                                                    N
                               A
                          TSCH            SÄCK
                      SWIR           BAD
 Grundstufe für    HAU                                                              1 BKST
 Auszubildende                                                                    1-jähriges
 im Hotel- und                                                   it • Pfl
                                                                        ege   duales Berufskolleg
                                                             ndhe
  Gaststätten-                       • Erz
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                                                                                 Fachrichtung
                              rung
   gewerbe               Ernäh
                                                                                   Soziales

       BEJ               SBSH                                                      V
                                                                                   VAB-R
Berufseins�egs-          Sonderberufsschule                                      qualifizierungsjahr
                                                                              Vorqualifizierungsjahr
      jahr               für Fachprak�ker                                        Arbeit/Beruf-
                         Hauswirtscha� und                                        Regelform
                         Fachprak�ker
                         Küche

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Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 - 1 Impression aus dem Schulgarten
Inhaltsverzeichnis
Vorwort der Schulleitung                                                     4
Ansprechpartner                                                              5
Leitbild                                                                     6
Schul- und Hausordnung der Hauswirtschaftlichen Schulen Bad Säckingen        8
Entschuldigungsregeln aus der Schulbesuchsverordnung                         12
Hygieneregeln der Hauswirtschaftlichen Schulen Bad Säckingen ab 14.09.2020   13
Umgang mit Krankheits-und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen   15
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz                                    18
Tablets in den Klassen SG 11, 12 und 13                                      19
Richtlinien für die Benutzung von Tablets an den HWS BS                      21
Nutzung der schuleigenen Laptops                                             22
Regeln für den Gebrauch des Internets bei schulischen Arbeiten               23
Nutzungsanweisung EDV für Schüler                                            23
Schulbuchausleihe und Einbindepflicht                                        25
Bestätigung der Regeln                                                       27
Einverständniserklärung Medien                                               28
Einladung zum ersten Elternabend                                             29
Bestätigung der Kenntnisnahme 1. Elternabend                                 30
Einladung zum zweiten Elternabend                                            31
Bestätigung der Kenntnisnahme 2. Elternabend 30                              32
Beschwerdeverfahren                                                          33
SMV                                                                          34
Mediathek                                                                    35
Förderverein                                                                 36
Jugendberufshilfe                                                            38
Schulsozialarbeit                                                            39
Beratungslehrer                                                              40
Weitere Unterstützungsangebote für Schüler und Eltern                        41
Garten AG                                                                    43
Schüleraustausch mit Mumbai, Indien                                          44
Schüleraustausch mit Santiago, Chile                                         46
Ferien und Feiertage 2020/2021                                               50
Neue Lehrkräfte                                                              51

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Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 - 1 Impression aus dem Schulgarten
2020/2021

Vorwort der Schulleitung
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern
nach dem denkwürdigen Schuljahr 2019/2020, dass von der Corona-Pandemie geprägt wurde, begrüße ich Sie
zum Wiederbeginn des Unterrichts im neuen Schuljahr 2020/2021 an den Hauswirtschaftlichen Schulen Bad
Säckingen. Vor allem die neuen Schülerinnen und Schüler, die sich für einen unserer Bildungsgänge
entschieden haben, heiße ich herzlich willkommen und hoffe, dass Sie sich an unserer kleinen und
überschaubaren Schule bald zuhause fühlen werden. Allen Schülerinnen und Schülern wünsche ich viel Erfolg
in Ihren Ausbildungsgängen. Sollten Sie einmal Schwierigkeiten haben, bietet Ihnen die Schule einige
Unterstützungsangebote an. In diesem Reader und auf unserer neu gestalteten Website www.hwsbs.de finden
Sie Infos über Jugendberufshilfe, Schulsozialarbeit und den Beratungslehrer. Auch Schülern, bei denen alles
nach Plan läu� und die sich besonders engagieren wollen, machen wir Angebote. Sie können sich als
Klassensprecher, in der SMV, im Mediatheksteam, im Schulgarten oder bei vielen anderen
außerunterrichtlichen Veranstaltungen und Projekten in der Schule engagieren.
Wir alle hoffen, dass unsere Region und insbesondere unsere Schule von einem Corona-Ausbruch verschont
bleibt und die Beachtung der Hygieneregeln, die uns das Kultusministerium vorgibt, es ermöglicht, dass wir das
gesamte Schuljahr im sogenannten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ohne die Schließung
einzelner Klassen oder gar eine vollständige Schulschließung absolvieren können. Damit wir dieses Ziel
erreichen, müssen wir uns alle bewusst machen, dass die Pandemie noch nicht zu Ende ist und wir
die Hygieneregeln strikt befolgen müssen, die Sie auch in diesem Reader finden.
Die Pandemie hat zweifelsohne die Digitalisierung auch unserer Schule vorangetrieben. Wir haben weitere
Bereiche des Schullebens digitalisiert. Wir haben im vergangenen Schuljahr beispielsweise eine neue
adaptive Website für unsere Schule geschaffen, das elektronische Klassenbuch in allen Bildungsgängen
eingeführt und Ihnen auf der Website eine Möglichkeit geschaffen, uns auf elektronischem Wege die
Vorabinformation zu übermitteln, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen kann.
Wir haben unser WLAN ertüchtigt, so dass in Zukunft nach und nach alle Schülerinnen und Schüler einen
WLAN-Zugang erhalten werden. Unser pädagogisches Schulnetz wird zurzeit erneuert. Wir werden im neuen
Schuljahr, beginnend in den beiden Eingangsklassen des Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums, die
Lernplattform "Its Learning" einführen, jeder Schüler wird eine schulische E-Mail-Adresse erhalten, über den
Instant-Messenger von WebUntis können Lehrkräfte in Zukunft mit ihren Schülerinnen und Schülern
datenschutzkonform miteinander kommunizieren und Dateien austauschen. Auf diesem Wege kann auch
die Schulleitung problemloser mit der Schülerschaft und den Eltern kommunizieren. Alle Schülerinnen
und Schüler werden zukünftig einen personalisierten Stundenplan in WebUntis erhalten. Der Pandemie ist
ebenfalls geschuldet, dass wir diesen digitalen Reader statt des Schulplaners in Papierform erstellt haben.
Wir haben uns auch dazu entschieden, den Papier-Kalender abzuschaffen. Stattdessen finden Sie auf unsrer
Website einen Schulkalender, den wir in diesen unsicheren Zeiten jederzeit aktualisieren können.
Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass aufgrund der Schulschließung im vergangenen Schuljahr die
Prüfungsanforderungen bei den Abschlussprüfungen 2020 in jedem Bildungsgang und in jedem Fach an
die spezielle Situation angepasst wurden. Die Fachlehrkräfte werden die Schülerinnen und Schüler zu
gegebener Zeit darüber informieren.

Nutzen Sie , liebe Eltern, die Möglichkeit, sich bei den Elternabenden zu informieren und das Schulleben z. B.
als Elternvertreter mitzugestalten. Bitte unterstützen Sie auch nach Kräften unseren Förderverein. Eine
Beitrittserklärung finden Sie in diesem Reader.

Carsten Schnell

Schulleiter

                                                    4
Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 - 1 Impression aus dem Schulgarten
2020/2021
Ansprechpartner
                                 Carsten Schnell
                                 Studiendirektor
     Schulleiter
                                 Tel.: 07761 5609-61
                                 schnell@hwsbs.de
                                 Alexander Emmerich
     Stellvertretender
                                 Studiendirektor
     Schulleiter
                                 Tel.: 07761 5609-62
                                 emmerich@hwsbs.de
     Fachabteilungsleiter        Jochen Stegmaier
     Sozialwissenscha�liches     Studiendirektor
     Gymnasium                   Tel.: 07761 5609-63
                                 j.stegmaier@hwsbs.de
     Assistenz                   Marcel Hennecke
     Fachabteilungsleitung       Lehrer im Angestelltenverhältnis
     Sozialwissenscha�liches     Tel.: 07761 5609-60
     Gymnasium                   m.hennecke@hwsbs.de
                                 Bastian Hahn
                                 Oberstudienrat
     Beratungslehrer             Tel.: 07761 5609-60
                                 b.hahn@hwsbs.de

                                 Patrizia Müller
                                 Tel.:
                                 Tel.: 07761
                                       0 77 615609-16
                                               / 56 09 16
     Schulsozialarbeiterin       mobil:
                                 mobil: 0151
                                         0 15116236165
                                                16 23 61 65
                                 patrizia.mueller@gwa-wt.de
                                 Rachel Bächle
                                 Tel.: 07761 5609-17
                                 mobil: 0176 43889556
     Jugendberufshelferin        rachel.baechle@gwa-wt.de

                                 Gaby Christl
     Sekretariat
                                 Tel.: 07761 5609-60
                                 info@hwsbs.de

     Hausmeister                 Michael Zehe

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Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 - 1 Impression aus dem Schulgarten
2020/2021
                                     Leitbild
Die Hauswirtscha�lichen Schulen Bad
Säckingen sind eine beruflich bildende Schu-      Wir bieten unterrichtsergänzende
le in Trägerscha� des Landkreises Waldshut.       Angebote, z. B. das Nachhilfeprojekt
Wir eröffnen Schülerinnen und Schülern             „Schüler(innen) helfen Schüler(inne)n“,
ein breites Bildungsangebot im ländlichen         die Theater-AG oder Hospita�onen in
Raum mit den Schwerpunkten Erziehung,             weiterführenden Schularten.
Ernährung, Gastronomie, Gesundheit und        Schule als Erziehungsort
Pflege.
                                                 Um effizient lehren und lernen zu kön-
Wir nutzen die überschaubare Größe der            nen, gelten verbindliche Regeln.
Schule zur Gestaltung als freundlichen Le-
bensraum und Ort der Begegnung in einem          Für ver�efende pädagogische Arbeit
pädagogisch wirksamen Lern- und Arbeits-          erhalten die Klassenlehrer(innen) zu-
klima.                                            sätzliche Betreuungszeit.
Die Schülerinnen und Schüler fördern wir in
Theorie und Praxis entsprechend ihrer Fä-        Ein Jugendberufshelfer berät und be-
higkeiten, fordern aber gleichermaßen Leis-       gleitet die Jugendlichen bei betrieb-
tungsbereitscha�, Engagement und Über-            lichen Prak�ka und unterstützt den
nahme von Eigenverantwortung.                     Übergang in die Berufsausbildung.

In regelmäßigen Abständen wird das Leitbild      Wir erziehen im Unterricht zu:
überprü� und bei Bedarf fortentwickelt.
                                                    selbständigem und eigenverant-
Schule als Lernort
                                                     wortlichem Handeln,
   Wir schaffen Voraussetzungen für le-
    benslanges Lernen.                              zur Übernahme von beruflicher
                                                     und gesellscha�licher Verantwor-
   Abhängig von Inhalten und Fächern                tung,
    wenden wir zeitgemäße, vielfäl�ge Un-
    terrichtsmethoden an.                           zu gesundheitsbewusstem und
                                                     umweltgerechtem Verhalten.
   Wir engagieren uns, die Jugendlichen
    auf eine Berufsausbildung, einen beruf-
    lichen Abschluss oder den Besuch einer
    weiterführenden Schule vorzubereiten.

   Schulisches Lernen und Berufswelt ver-
    knüpfen wir, indem alle Schülerinnen
    und Schüler betreute betriebliche Prak-
    �ka absolvieren.

                                          6
Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 - 1 Impression aus dem Schulgarten
2020/2021
Schule als Lebensraum                            An unserer Schule legen wir Wert auf
                                                  Zusammenarbeit mit Ausbildungsstät-
   Die Größe der Schule ermöglicht flexi-         ten und Kammern, um schulische und
    bel auf den Einzelnen einzugehen.             betriebliche Belange der Ausbildung in
                                                  Einklang zu bringen.
   Wir pflegen einen respektvollen Um-
    gang miteinander. Kri�k äußern wir           Wir geben Einblick in unsere pädagogi-
    konstruk�v und lösen Konflikte ausge-          sche Arbeit, z. B.
    wogen.
                                                    als Mitveranstalter des Berufsin-
   Entscheidungen werden transparent                forma�onstages,
    durch rechtzei�ge umfassende und ge-
    gensei�ge Informa�on aller Beteiligten.         am Informa�onstag für Haupt-
                                                     schüler,
   Die Schulgemeinscha� setzt sich nach-
    hal�g dafür ein, dass Schulgebäude              durch Hospita�onsangebote für
    und Unterrichtsräume gut ausgesta�et             kün�ige Schüler.
    und werterhaltend behandelt werden.
                                                 Der Förderverein verstärkt die Präsenz
Schule und Öffentlichkeit                          der Schule in der Öffentlichkeit durch
   Wir arbeiten vertrauensvoll mit dem           Ak�vitäten und unterstützt die pädago-
    Landkreis als Schulträger zusammen.           gische Arbeit.
    Mit den Nachbarschulen kooperieren
    wir räumlich, fachlich und personell,
    um die verfügbaren Ressourcen op�-
    mal zu nutzen.

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Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 - 1 Impression aus dem Schulgarten
2020/2021
Schul- und Hausordnung der Hauswirtschaftli-
chen Schulen Bad Säckingen
Die Schul- und Hausordnung wird allen Schülern zu Beginn des Schuljahres von ihren Klas-
senlehrern bekannt gegeben. Sie wird jedem Schüler ausgehändigt und in jedem Klassen-
zimmer ausgehängt. Die Schüler bestä�gen durch ihre Unterschri�, dass sie Kenntnis vom
Inhalt genommen haben. Außerdem vermerken die Klassenlehrer die Bekanntgabe durch
Eintrag im Klassenbuch.

1.    Hausordnung                               1.3. Aufgaben der Schüler in-
                                                     nerhalb der Klasse
1.1. Aufenthalt im Schulgebäu-                  a.   Die Ordnung im Klassenzimmer ist
     de                                              Aufgabe aller Schüler einer Klasse.
a.   Die Schüler finden sich pünktlich zum            Für jede Woche werden zwei Klassen-
     Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer              ordner bestellt (Eintrag ins Klassen-
     oder Fachraum ein.                              buch), die die Tafel zu reinigen haben.

b.    In Zwischenstunden und nach Unter-        b.    Alle Schüler sind verpflichtet, zur Ver-
      richtsschluss ist der Aufenthalt nur im         meidung von Müll beizutragen. Nach
      Erdgeschoss zulässig.                           Unterrichtsschluss ist der Platz sau-
                                                      ber zu verlassen. Stühle sind hoch-
c.    Der Zugang zu Fachräumen ist nur in             zustellen, Fenster zu schließen und
      Anwesenheit oder mit Erlaubnis ei-              das Licht zu löschen. In den Klassen-
      nes Lehrers gesta�et.                           zimmern befinden sich Behälter, um
1.2. Pausen                                           den Müll zu trennen. Diese sind zu
a.   Während der Pausen können sich die               nutzen.
     Schüler im Klassenzimmer au�alten.         c.    Ist eine Klasse zehn Minuten nach
     Diese Regelung gilt nicht für die Fach-          dem Läuten noch ohne Lehrer, so
     räume, diese müssen weiterhin wäh-               meldet dies der Klassensprecher im
     rend der Pausen verlassen werden.                Sekretariat.
     Die Klassenlehrer haben dafür Sorge
     zu tragen, dass geeignete Schüler an       1.4. Lernmittel,        Hauseinrich-
     den Aufsichtspflichten beteiligt wer-            tung
     den und in ihre Aufgaben eingeführt        a.   Alle Lernmi�el und Einrichtungen in
     sind.                                           den Klassenzimmern und Fachräu-
b.    Alle Schüler genießen beim Schul-              men sind sorgfäl�g zu behandeln.
      besuch Versicherungsschutz im Rah-        b.    Für angerichtete Personen- und Sach-
      men der gesetzlichen Unfallversiche-            schäden ha�et der Schüler.
      rung. Dieser erstreckt sich auch auf
      den Schulweg. Verlassen Schüler in
      Pausen oder Freistunden das Schul-
      gelände, so ruht die Aufsichtspflicht
      der Schule und der Versicherungs-
      schutz erlischt. Die an den Pausenhof
      angrenzenden Straßen und Gehwege
      gehören nicht zum Schulgelände. *)

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Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 - 1 Impression aus dem Schulgarten
2020/2021
1.5. Verschiedenes                             h.    Schüler müssen Handys usw. wäh-
a.   Das Rauchen ist im Schulgebäude, auf            rend des Unterrichts ausschalten. Bei
     dem Schulgelände sowie bei Schul-               Zuwiderhandlung wird das Gerät ein-
     veranstaltungen gesetzlich verboten.            gezogen und muss nach Unterrichts-
     Ein spezieller Raucherbereich für               schluss bei der Schulleitung abgeholt
     volljährige Schüler ist von der Schul-          werden. Eingeschaltete Handys wäh-
     leitung ausgewiesen. Zigare�enreste             rend einer Klassenarbeit gelten als
     gehören in die dafür vorgesehenen               Täuschungsversuch und werden mit
     Behälter. Verstöße gegen das Rauch-             der Note sechs bzw. null Punkten be-
     verbot werden mit Ordnungsmaß-                  wertet.
     nahmen geahndet.
                                               i.    Bei Feueralarm sind Fenster und Tü-
b.    Besitz, Konsum, Kauf und Verkauf               ren zu schließen. Das Gebäude muss
      von Drogen und Alkohol werden un-              den Fluchtplänen entsprechend ver-
      verzüglich mit Ordnungsmaßnahmen               lassen werden. Die Klassen begeben
      geahndet.                                      sich auf die zugewiesenen Sammel-
                                                     plätze.
c.    Essen und Kauen von Kaugummis
      während des Unterrichts sind             2.    Schulordnung
      verboten. In den Fachräumen kann
      nach Absprache mit der Lehrkraft
      getrunken werden. Hingegen darf          2.1. Allgemeines
      auch während des Unterrichts in den      a.   In schulischen Angelegenheiten wen-
      Klassenzimmern getrunken werden.              det sich der Schüler i.d.R. zunächst an
      Der Schulträger haftet nicht für in           seinen Klassenlehrer. Für Beschwer-
      diesem Zusammenhang entstandene               den ist der Instanzenweg zu beach-
      Schäden.                                      ten.

d.    Für Mi�eilungen am Anschlagbre�          b.    Änderungen der Personalien oder
      im Erdgeschoss ist die vorherige Zu-           des Ausbildungsverhältnisses müssen
      s�mmung der Schulleitung erforder-             dem Sekretariat unverzüglich gemel-
      lich.                                          det werden.
e.    Geld oder Wertgegenstände sollten        c.    Das Sekretariat ist für Schüler von
      nicht in Schultaschen oder Kleidungs-          07:45 – 09:40 Uhr geöffnet.
      stücken auf den Fluren oder im Klas-     d.    Bei vorzei�gem Austri� aus der Schu-
      senzimmer au�ewahrt werden. Der                le muss dies der Schulleitung recht-
      Schulträger ha�et nicht für Diebstahl-         zei�g vor dem Schulaustri� durch
      schäden.                                       die Erziehungsberech�gten oder den
                                                     Ausbildungsbetrieb, bei volljährigen
f.    Fundsachen sind im Sekretariat oder            Schülern durch den Schüler selbst
      beim Hausmeister abzugeben.                    schri�lich gemeldet werden.
g.    Zweiräder werden auf dem Platz ne-
      ben dem Müllcontainer abgestellt.
      Die Eingangsbereiche müssen frei
      bleiben. Für PKW der Schüler besteht
      auf dem gesamten Schulhof Parkver-
      bot.

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Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 - 1 Impression aus dem Schulgarten
2020/2021
2.2. Anwesenheitspflicht             und        d.   Liegt am Ende des zweiten Tages der
     Verhalten im Unterricht                        Verhinderung keine Entschuldigung
a.   Die Schulbesuchspflicht erstreckt sich          vor und wurde am ersten oder zwei-
     auf den stundenplanmäßigen Unter-              ten Tag des Fehlens eine Klassen-
     richt und auf die außerunterrichtli-           arbeit oder ein angekündigter Test
     chen Veranstaltungen, z. B. Ausflüge,           geschrieben, ist dieser zwingend mit
     Besich�gungen, Sportveranstaltun-              der Note 6 bzw. 0 Punkten zu bewer-
     gen und Klassenfahrten.                        ten
                                               e.   Im Falle mündlicher, fernmündlicher
b.    Mitarbeit im Unterricht, die Erledi-          oder elektronischer Verständigung
      gung der Hausaufgaben und die Ein-            der Schule ist binnen drei Tagen eine
      haltung der Fachraumordnungen sind            schri�liche Entschuldigung nachzu-
      selbstverständlich.                           reichen. Überschreitet die Abwesen-
                                                    heitszeit die mitgeteilte voraussicht-
c.    Jeder Schüler trägt durch sein Ver-           liche Dauer, muss dies der Schule
      halten gegenüber Mitschülern und              unverzüglich mitgeteilt werden.
      Lehrern dazu bei, einen störungsfrei-    f.   Hält sich der Schüler nicht an diese
      en Unterricht zu ermöglichen, der             Regelung, so gilt das Fehlen als un-
      geprägt ist durch Höflichkeit und Auf-         entschuldigt und während der Fehl-
      merksamkeit, gegensei�ge Achtung              zeit versäumte Leistungsnachweise
      und Rücksichtnahme.                           werden mit der Note 6 bzw. 0 Punk-
                                                    ten bewertet.
2.3. Unterrichtsversäumnisse/
     Beurlaubungen/Unfälle                     g.   Über die Befreiung von einzelnen
a.   Unterricht darf nur aus zwingenden             Unterrichtsstunden entscheidet der
     Gründen versäumt werden. Jede Ab-              Fachlehrer, von sons�gen Schulver-
     wesenheit muss unter Angabe des                anstaltungen der Klassenlehrer. Für
     Grundes und der voraussichtlichen              Beurlaubungen bis zu zwei Unter-
     Dauer entschuldigt werden, bei Min-            richtstagen ist der Klassenlehrer, in
     derjährigen durch die Eltern.                  den übrigen Fällen der Schulleiter zu-
                                                    ständig. Versäumter Unterrichtsstoff
b.    Eine Abwesenheit soll möglichst am            ist zu Hause nachzuarbeiten.
      ersten Fehltag vor 08.30 Uhr dem         h.   Arztbesuche sollen grundsätzlich in
      Sekretariat gemeldet werden. Bei              der unterrichtsfreien Zeit erfolgen.
      Verhinderung der Erziehungsberech-
      �gten kann der Schüler/die Schülerin     i.   Für eine Freistellung zur theore�-
      selbst anrufen.                               schen oder prak�schen Führerschein-
                                                    prüfung ist vorher ein schri�licher
                                                    Antrag durch die Erziehungsberech-
c.    Spätestens am 2. Fehltag muss die             �gten bzw. den/die volljährige/n
      Abwesenheit der Schule mündlich,              Schüler/in zu stellen und nachträglich
      fernmündlich, elektronisch oder               eine schri�liche Bestä�gung des Prü-
      schri�lich mitgeteilt werden. Bei min-        fungszeitraumes durch die Fahrschu-
      derjährigen Schülern muss die Ent-            le bzw. die Prüfstelle nachzureichen.
      schuldigung durch die Erziehungsbe-           Beurlaubt wird nur für die Zeit der
      rech�gten erfolgen.                           Prüfung. Werden am Prüfungstag
                                                    Klassenarbeiten geschrieben, erfolgt
                                                    keine Freistellung.

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2020/2021
j.   Unbegründetes Fehlen wird als Leistungsverweigerung angesehen, bei der Noten-
     gebung entsprechend gewertet und im Zeugnis vermerkt.
k.   Wird eine Klassenarbeit aus berech�gten Gründen versäumt, so muss sich der
     Schüler selbst unverzüglich beim Fachlehrer um einen Nachtermin bemühen.
l.   Erleidet ein Schüler auf dem Schulweg oder während schulischer Veranstaltung ei-
     nen Unfall, so ist dieser sofort bei einem zuständigen Lehrer oder auf dem Sekre-
     tariat zu melden.

                                        11
2020/2021
Entschuldigungsregeln aus der Schulbesuchs-
verordnung
§ 2 Verhinderung der Teilnahme
(1) Kann ein Schüler wegen einer Erkrankung die Schule nicht besuchen, ist dies der Schule unter
Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung unverzüglich, spätestens am
zweiten Schultag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch (E-Mail) oder schri�lich
mitzuteilen. Im Falle mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Verständigung der Schule ist
die schri�liche Mi�eilung binnen drei Tagen nachzureichen.
Was ist bei der Nachreichfrist von drei Tagen zu beachten?
•      Für die Nachreichfrist (bei zunächst elektronischer oder fernmündlicher Entschuldigung) zählen
       auch Feiertage oder das Wochenende mit.
•      Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, so
       endet die Frist mit dem Ablauf des nächs�olgenden Werktags.
Wo muss man sich entschuldigen?
•      Schule = Sekretariat, nicht direkt bei Lehrkra�, denn diese könnte auch erkrankt sein, die Nach-
       richt übersehen etc
Wie entschuldigt man sich, wenn man während eines Schultages krank wird?
•      Benutzen Sie das Formular „Versäumnis einzelner Unterrichtsstunden“ (liegt vor Sekretariat
       aus). Dieses Formular gibt der Schüler beim Klassenlehrer ab.
Wie entschuldigt man sich fristgerecht?

            1. Tag                 2. Tag                        3. Tag                 4. Tag               5. Tag
    Krank und
    schriftliche
    Entschuldigung mit
    Unterschrift

    Krank                  schriftliche
                           Entschuldigung mit
                           Unterschrift

    Krank und mündliche,
    fernmündliche oder                                                          schriftliche
    elektronische                               Nachreichfrist                  Entschuldigung mit
    Entschuldigung                                                              Unterschrift

    Krank                  mündliche,
                           fernmündliche oder                                                        schriftliche
                           elektronische                           Nachreichfrist                    Entschuldigung mit
                           Entschuldigung                                                            Unterschrift

                                                                 12
Hygieneregeln der Hauswirtschaftlichen Schulen
                 Bad Säckingen ab 22.10.2020

                                        •   Außerhalb des Klassenzimmers auf dem gesamten
        Maskenpflicht!                      Schulgelände (Flure, Treppenhäuser, Sekretariat,
                                            Toiletten, Pausenhof).
                                        •   Ausnahmen: Nahrungsaufnahme (Essen und
                                            Trinken) und in Pausen außerhalb des Gebäudes,
                                            solange der Mindestabstand zwischen Personen von
                                            1,5 Metern eingehalten wird.
                                        •   Während des Unterrichts muss eine Maske
                                            getragen werden.
                                        •   Ausnahmen: fachpraktischer Sportunterricht und
                                            Musikunterricht in Gesang und mit
                                            Blasinstrumenten.

 Lehrkräfte, Mitarbeiter, Eltern
        untereinander                   •   Gilt nicht für Schüler zu Schüler und
  Mindestabstand einhalten!                 Schüler zu Lehrkraft
                                        •   Immer mindestens 1,5 Meter Abstand zu
                                            anderen Personen halten.
                                        •   Gilt auch für Personen im
                                            Raucherbereich, die keine Maske tragen.

            1,5 Meter

        Wegeführung!                    •   Auf Treppen und Gängen herrscht
                                            „Rechtsverkehr“.
                                        •   Auf- und Abgang auch über die „kleine“
                                            Treppe im hinteren Teil des Gebäudes
                                            möglich.

Hände waschen und Stoßlüftung!          • Vor Unterrichtsbeginn und in jeder Pause
                                        • Hände ca. 20-30 Sekunden waschen. Anleitungen
                                          auf den WC beachten.
                                        • Mehrmals täglich, mindestens alle 20 Minuten
                +                         für jeweils 3 bis 5 Minuten, ist eine Querlüftung
                                          bzw. Stoßlüftung bei geöffneten Fenstern, ggf.
                                          auch Türe über mehrere Minuten vorzunehmen.

 In Armbeuge husten / niesen!                 Nicht ins Gesicht fassen!

                                   13
Keine Berührungen!                     Türklinken mit Ellenbogen betätigen
                                                         benutzen!

  Nur eine Person auf Toilette!          •    Nur eine Person darf sich auf der Toilette
                                              aufhalten.
                                         •    Bitte das Schild „frei/besetzt“ verwenden.

Zu Hause bleiben bei einem der           • Schnupfen ohne weitere
    folgenden Symptome:                    Krankheitszeichen ist, genauso wie
                                           leichter oder gelegentlicher Husten bzw.
                                           Halskratzen, kein Grund zu Hause zu
• Fieber ab 38,0 Grad Celsius              bleiben.
• trockener Husten                       • Rückkehr erst nach 1 Tag fieberfrei und
• Störung des Geschmacks- oder             in gutem Allgemeinzustand
  Geruchssinnes                          • Coronaverdacht / Coronainfizierung
                                           sofort der Schule melden!

                                         • Corona-Warn-App nutzen (Empfehlung
                                              des Ministeriums für Kultus, Jugend und
                                              Sport)

• Keine zentralen Pausen / kein Gong! Der Wechsel in einen anderen Unterricht
  muss aber pünktlich zu den stundenplanmäßigen Zeiten erfolgen.
• Schüler können in den Pausen im Klassenzimmer bleiben.
• Schüler werden individuell zum Toilettengang, Rauchen, Frische-Luft-
  Schnappen nach draußen geschickt.

       Der Verstoß gegen die Hygieneregeln kann zum Ausschluss vom
                         Präsenzunterricht führen!

                                    14
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern
                                 und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen,
                                   in Kindertagespflegestellen und in Schulen
                                                                                            - Hinweise für Eltern und Personal -

                                                                            Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?
                                                                    Wenn mindestens eines der folgenden Symptome vorliegt
                                             (alle Symptome müssen dabei akut auftreten / Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant):

                       Fieber ab 38,0°C                              Trockener Husten                      Störung des Geschmacks-                   Schnupfen ohne weitere Krank-
                        Bitte auf korrekte                          (nicht durch chronische                    oder Geruchssinns                    heitszeichen ist, genauso wie leichter
                       Temperaturmessung                            Erkrankung verursacht,                 (nicht als Begleitsymptom eines         oder gelegentlicher Husten bzw. Hals-
                          achten (Eltern)                              wie z. B. Asthma)                              Schnupfens)                  kratzen, kein Ausschlussgrund

                                                                              ja

                                                                                                                                        Der Arzt / die Ärztin
                                            Benötigt Ihr Kind eine(n)
                                                                                                                   ja                  entscheidet über einen
                                                 Arzt / Ärztin?
                                   Falls ja, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit
                                                                                                                                      Test auf das Coronavirus
                                                                                                                                       Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind die
                                 Ihrem/ r Hausarzt / -ärztin bzw. Kinder- und Jugendarzt /
                                                                                                                                     Einrichtung zwischen Testabnahme und
                                                         -ärztin auf.
                                                                                                                                  Mitteilung des Ergebnisses nicht besuchen darf.

                                                                               nein
                                                                                                                        nein                                 ja

                                              Ihr Kind bleibt zu Hause                                                                  Das Testergebnis ist ...
                                                                                                                        negativ
                                                                                                                                                             positiv

                                             Ihr Kind ist mindestens                                                                  Mindestens 48 Stunden
                                              1 Tag fieberfrei und in                                                                   ohne Symptome und
                                            gutem Allgemeinzustand                                                                    frühestens 10 Tage nach
                                  Für Eltern zur Orientierung: So, wie mein Kind gestern                                                  Symptombeginn
                                 war, hätte es in die Kindertageseinrichtung, Kindertages-
                                 pflegestelle oder Schule gehen können, also darf es heute                                                 Bitte beachten Sie immer die
                                                       wieder gehen.                                                                  Vorgaben des Gesundheitsamtes.

                                  Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauf-
                                  lagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die
                                    Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder
                                             Schule uneingeschränkt besuchen.

                                                                               ja                                                                            ja

                                                Das Kind darf die jeweilige Einrichtung wieder besuchen.
                                                                                      Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Stand: 30.07.2020

                    Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer
                    Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit
                    erforderlich sein.                                                                        15
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern
                               und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen,
                                 in Kindertagespflegestellen und in Schulen
                                                                           - Hinweise für Eltern und Personal -

                    Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen.               einrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule ge-
                    Nach dem Lockdown stehen wir bei der Öffnung von Kindertages-                 bracht werden. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen
                    einrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen weiterhin im              auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich
                    Spannungsfeld zwischen der Aufgabe, alle Beteiligten möglichst gut            krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Teil-
                    zu schützen und gleichzeitig das Recht auf Bildung und staatliche             nahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung, der Kindertages-
                    Fürsorge für Kinder und Jugendliche umzusetzen.                               pflegestelle bzw. der Schule erkranken, kann die Einrichtung die
                                                                                                  Abholung veranlassen.
                    Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder,
                    die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertages-

                                                                Vorgehen bei Auftreten von Symptomen
                    Tritt bei Kindern oder Jugendlichen eines der folgenden für                   Alle Symptome müssen akut auftreten, Symptome einer bekannten
                    COVID-19 typischen Symptome auf, gilt ein Ausschluss von                      chronischen Erkrankung sind nicht relevant.
                    der Teilnahme und ein Betretungsverbot:                                       Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist aus-
                      »     Fieber (ab 38,0°C)                                                    drücklich kein Ausschlussgrund.
                            Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durch-
                            führung der Temperaturmessung je nachdem, mit welcher                 Die Eltern entscheiden je nach Befinden ihres Kindes, ob sie
                            Methode und welchem Gerät Sie die Temperatur messen.                  telefonisch Kontakt zum / zur Hausarzt / - ärztin bzw. zum / zur
                      »     Trockener Husten, d. h. ohne Schleim und nicht durch eine             Kinder- und Jugendarzt / -ärztin aufnehmen.
                            chronische Erkrankung wie z. B. Asthma verursacht.
                            Ein leichter oder gelegentlicher Husten bzw. ein
                            gelegentliches Halskratzen führt zu keinem automatischen
                            Ausschluss.
                      »     Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns
                            (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens)

                             Vorgehen bei der Wiederzulassung zur Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung,
                                                  der Kindertagespflegestelle bzw. der Schule
                    Wird kein Kontakt zu einem/r Arzt / Ärztin aufgenommen,                       Ist das Testergebnis negativ, gelten wiederum die oben ge-
                    muss das Kind oder der Jugendliche mindestens einen Tag                       nannten Voraussetzungen für die Wiederzulassung: mindestens
                    fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand sein,                         einen Tag fieberfrei und wieder in gutem Allgemein-
                    bevor es / er wieder in die Betreuung oder Schule darf. Für Eltern hat        zustand bzw. die individuellen Vorgaben der Ärztin / des Arztes.
                    sich in diesem Zusammenhang folgende Faustregel gut bewährt: „So,
                    wie mein Kind heute war, hätte es in die Kindertageseinrichtung,              Ist das Testergebnis positiv, gilt folgende Regelung: Das Kind
                    Kindertagespflegestelle oder Schule gehen können, also darf es                oder der Jugendliche muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein
                    morgen wieder gehen.“                                                         und darf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Kindertages-
                                                                                                  einrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule wieder besuchen.
                    Nehmen die Eltern ärztliche Beratung in Anspruch, entscheidet
                    die behandelnde Ärztin / der Arzt über die Durchführung eines SARS-           Generell gilt: Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung
                    CoV-2-Tests zum Coronavirus-Nachweis.                                         sind kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest
                    Wird kein Test durchgeführt, gelten die oben genannten Voraus-                notwendig. Sofern es die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege-
                    setzungen (mindestens ein Tag fieberfrei und wieder in                        stelle oder Schule im Zweifelsfall für erforderlich hält, kann sie
                    gutem Allgemeinzustand) für die Wiederzulassung bzw. die                      sich eine schriftliche Bestätigung durch die Eltern vorlegen lassen,
                    individuellen Vorgaben der Ärztin / des Arztes.                               dass nach ärztlicher Aussage die Teilnahme wieder möglich ist. Die
                                                                                                  Bestätigung der ärztlichen Aussage durch eine erziehungsberechtigte
                    Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder oder Jugendlichen              Person ist in der Regel ausreichend. Dazu kann auch das beiliegende
                    bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause.                                  Formular verwendet werden.

                                                                                 Weitere Hinweise
                    Gesunde Geschwisterkinder dürfen die Kindertageseinrich-                      Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemio-
                    tung, Kindertagespflegestelle oder Schule uneingeschränkt besuchen,           logischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen
                    sofern sie keiner Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen.            jederzeit erforderlich sein. Sie spiegeln den Stand vom 30. Juli 2020
                                                                                                  in Baden-Württemberg wider.
                    Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamtes sind
                    immer vorrangig zu beachten.
Stand: 30.07.2020

                                                                                             16
Bescheinigung zur Wiederzulassung in die
                       Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle
                                         oder Schule
                                            (Auszufüllen von den Eltern)

                                             Bei meinem Kind

                    ist nach Aussage der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes:

                                            Name der Ärztin / des Arztes

                                                      vom

                                                       Datum

                          eine Wiederzulassung in die Kindertageseinrichtung,
                                Kindertagespflegestelle bzw. Schule zum

                                                       Datum

                                             wieder möglich.

                                Datum                           Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten
Stand: 30.07.2020

                                                        17
2020/2021
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Nach dem am 01. Januar 2001 in Kra� getretenen Infek�onsschutzgesetz (IfSG) ist es Auf-
gabe der Schule, die Sorgeberech�gten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler auf
ein mögliches Schulverbot nach § 34 IfSG hinzuweisen.
Gemäß § 34 IfSG dürfen Schülerinnen und Schüler den Unterricht nicht besuchen, nicht an
anderen Veranstaltungen der Schule teilnehmen und die Gebäude der Schule nicht betre-
ten,
   wenn sie an einer der nachfolgend genannten Krankheiten erkrankt sind:

     Krankheiten, die einen Schulbesuch verhindern:
        Cholera*                                 Diphterie*
        Enteri�s durch enterohämorrhagi-         virusbedingtes hämomorrhagisches
         sche E. coli (EHEC)*                      Fieber
        Haemophilus influenza Typ b-Menin-        Impe�go contagiosa (ansteckende
         gi�s                                      Borkenflechte)
        Keuchhusten                              ansteckungsfähige Lungentuberku-
        Masern*                                   lose

        Mumps                                    Meningokokken-Infek�on

        Pest*                                    Paratyphus*

        Scabies (Krätze)                         Poliomyeli�s*

        Shigellose*                              Scharlach oder sons�ge Streptococ-
                                                   cus pyogenes-Infek�onen
        Virushepa��s A oder E*
                                                  Typhus abdominalis*
                                                  Windpocken

   wenn bei ihnen der Verdacht einer solchen Erkrankung besteht,
   wenn sie „verlaust“ sind.
Dieses Verbot gilt bei den mit * gekennzeichneten Krankheiten auch, wenn Schülerinnen
oder Schüler zwar selbst nicht erkrankt sind, sie aber in Wohngemeinscha� mit Personen
leben, die an einer solchen Krankheit leiden oder bei denen der Verdacht einer entspre-
chenden Erkrankung besteht.
Wer bes�mmte Erreger ausscheidet, darf nur unter Auflagen die Schule besuchen.
Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler werden gebeten, die Schulleitung unver-
züglich zu informieren, wenn eine entsprechende Krankheit oder der Verdacht einer sol-
chen vorliegt.

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2020/2021
Tablets in den Klassen SG 11, 12 und 13
Wir möchten unsere Schüler auf die Welt vorbereiten, in der sie leben und arbeiten - und
das ist eine durch und durch digitalisierte Welt. Zudem geht vieles mit digitalen Anwen-
dungen leichter: Schüler können gemeinsam Texte erstellen. Sie arbeiten an einem Do-
kument, ohne dass sie dazu in der Schule sein oder zur gleichen Zeit arbeiten müssten.
Das Netz macht es möglich, kollabora�ver und zugleich individueller zu arbeiten. Diese
Gründe haben uns veranlasst, unseren Unterricht durch den Einsatz von Tablets weiter
zu entwickeln.
Unser WLAN-Netz wurde verbessert und genügt nun professionellen Ansprüchen, d.h.
alle Tablets in den verschiedenen Klassenzimmern sind stabil und haben einen schnellen
Netzzugang. Wir haben eine pädagogische Konzep�on für den mediengestützen Unter-
richt mit Tablets entwickelt und setzen sie im SG um.
   Verbesserung der Unterrichtsqualität durch die Erprobung von neuen digitalgestütz-
    ten Lernmethoden zur Individualisierung des Unterrichts in den Fächern: Mathema-
    �k, Physik, Englisch, Spanisch, Deutsch, Geschichte und Pädagogik/Psychologie, d.h.
    fächerübergreifender Einsatz
   die Erweiterung des selbstgesteuerten Lernens durch die Erhöhung von handlungso-
    rien�erten Phasen im Unterricht.
   mo�vierendes und zeiteffizientes Lernen
Das Table�eam

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2020/2021
Konzep�onelle Umsetzung

Seit dem Schuljahr 2014/15 nutzen alle Schülerinnen und Schüler, die neu in die Eingangsklassen 11
eingetreten sind, ihre eigenen Tablets zum Lernen im Unterricht und zu Hause.
Tablets können in der Schule als 1:1 (jeder Schüler hat ständig sein persönliches Gerät) oder 1:n (Ge-
räte werden bei Bedarf an verschiedene Schüler ausgegeben) eingesetzt werden. Mobile Endgeräte
sind von der Konzep�on her zunächst für den 1:1-Einsatz vorgesehen. In der Schulwirklichkeit treffen
wir aber heute noch vielfach eine 1:n-Verwendung an. Wir haben uns für den 1:1 Ansatz der Geräte
entschieden, da die Verantwortung für die Programmpflege in der Regel bei den Schülerinnen und
Schülern liegt. Er lernt dadurch sein Gerät besser kennen und nutzen, da es ihm möglich ist, sein
Tablet bei Bedarf auch während der Freizeit zu Hause zu bedienen.
Folgende Punkte unterliegen der Eigenverantwortlichkeit der Schüler:
•         Funk�onsfähigkeit des Tablets
•         Datensicherung
•         Vollständigkeit und Ordnung der Dateien (nach dem vorgegebenen System in Moodle)
•         Lizensierung eigener Anwendungen

Nutzungsansatz für die Schülerinnen und Schüler: Bring on your own device
Bring Your Own Device (BYOD) ist die Bezeichnung dafür, dass private Tablets oder Laptops unabhän-
gig vom Betriebssystem einen registrierten Zugang zum WLAN-Netz der Schule erhalten. Dies hat
den Vorteil, dass privat bereits verfügbare Geräte der Lernenden auch für schulische Zwecke genutzt
werden können, und bietet eine hohe Wahlfreiheit bei der Nutzung verschiedener Betriebssysteme.
Alle mobile Endgeräte sollten jedoch nicht älter als zwei Jahre sein. Damit ist gewährleistet, dass wir
unsere aktuelle Lernpla�orm und aktuelle Apps zum Lernen nutzen können. Wir empfehlen Ipads
ab 2018, diese können mit einem S�� genutzt werden.
Ansatz für Lehrkrä�e – IPads
Die Lehrkrä�e werden in Zukun� in den Tabletklassen mit IPads an der Schule arbeiten, da dieses
System als geschlossenes System die höchste Sicherheit im Netz bietet, viele Lernapps beinhaltet
und für unsere Beamer (über Apple-TV) die höchste Benutzerfreundlichkeit und eine stabile Funk�-
onalität aufweisen.
Rolle der Lehrkrä�e
In den entsprechenden Klassen planen und gestalten die Lehrkrä�e ihren Unterricht so, dass die
Tablets in einer didak�sch und pädagogisch reflek�erten Art und in angemessenem Umfang einge-
setzt werden. Dabei soll der Einsatz der Tablets nicht zum Selbstzweck erfolgen. Vielmehr soll er im
unterrichtlichen Kontext der gymnasialen Oberstufe sta�inden.

                                               20
2020/2021
    Richtlinien für die Benutzung von Tablets
    an den HWS BS
    Um einen geregelten Arbeitsbetrieb im Unterricht si-
    cherzustellen, sind folgende Punkte zu beachten:

       Die Geräte müssen stets mit voll geladenem Akku in die Schule mitgebracht werden.
       Die Internetnutzung der Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit erfolgt
        ausschließlich auf Anweisung der Lehrkra�.
       Private Fotos, Filme, Musik und andere Medieninhalte dürfen nicht auf dem Gerät ge-
        speichert werden, wenn diese rassis�schen, pornographischen, gewaltverherrlichen-
        den oder ehrverletzenden Inhalts sind.
       Es muss sichergestellt sein, dass jederzeit genügend freier Speicherplatz für die schuli-
        sche Arbeit auf dem Gerät verfügbar ist.
       Fotos, Filme und Audiomitschni�e dürfen auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis ei-
        ner Lehrkra� und zu schulischen Zwecken aufgenommen werden.
       Auf dem Tablet ist ein Virenscanner installiert.
    Verstöße gegen diese Richtlinien werden die verantwortlichen Lehrkrä�e durch einen zeitlich befris-
    teten Ausschluss des Schülers/der Schülerin von der Tabletnutzung und gegebenenfalls durch weitere
    schulische Ordnungsmaßnahmen ahnden.

                                                                                                 
    Richtlinien für die Benutzung von Tablets an den Hauswirtscha�lichen Schulen Bad Säckingen zur
    Kenntnis genommen:

                                                                   __________________________
                                                                    Schüler/in

    ____________________________________                            ________________________________
    Vorname, Name, Klasse                                           Erziehungsberech�gte/r

                                                  21
2020/2021
Nutzung der schuleigenen Laptops
(inkl. Zubehör)
Die in der Schule vorhandenen Laptops können entweder im Unterricht eingesetzt oder
von den Schülerinnen und Schülern zum selbstständigen Arbeiten/Üben/Recherchieren
außerhalb des Unterrichts genutzt werden.

Folgende Fälle sind zu unterscheiden:
1.   SchülerInnen werden von einer Lehrerkra� beau�ragt, mit den Laptops zu arbeiten:
     In diesem Fall gibt die betreffende Lehrkra� die Laptops aus, trägt die Anzahl der
     entnommenen Laptops in die im Laptop-Schrank befindliche Liste ein und trägt nach
     Rückgabe der entliehenen Laptops diese auch wieder aus. Sowohl bei der Entnahme
     als auch bei der Rückgabe zeichnet die Lehrkra� mit ihrem Name gegen, keinesfalls
     dürfen Schülernamen eingetragen werden.

2.   SchülerInnen melden sich im Lehrerzimmer, um einen oder mehrere Laptops zu ent-
     leihen. Generell erfolgt die Ausleihe wie unter Punkt 1 beschrieben. Allerdings ist
     zusätzlich folgende Verfahrensweise zu beachten:

     a)   SchülerInnen wenden sich an die Lehrkra�, für deren Fach sie mit dem Laptop
          arbeiten wollen.

     b) Wenden sich die SchülerInnen an den jeweilige(n) Klassenlehrer(in).

     c)   Wenden sich die SchülerInnen an eine andere Lehrkra�, denen sie persönlich
          bekannt sind.
Ist keine Lehrkra� anwesend, denen die SchülerInnen bekannt sind, kann i.d.R. keine
Ausleihe erfolgen.
Die Lehrkra�, die die Laptops ausgibt, ist dafür verantwortlich, dass diese zurückgege-
ben und ordnungsgemäß im Laptop-Schrank verstaut werden.

                                             22
2020/2021
Regeln für den Gebrauch des Internets bei
schulischen Arbeiten
1.   Alle für die Arbeit verwendeten Quellen sind in der Literaturliste auszuführen, auch
     wenn sie in der Arbeit nicht zi�ert werden.
2.   Es müssen stets mehrere Quellen genutzt werden und die Schülerinnen und Schüler
     müssen in der Lage sein, ihre Quellenauswahl auf Nachfrage zu begründen. Dabei gel-
     ten nur Seiten, bei denen Herausgeber und Autor erkennbar sind, als vertrauenswür-
     dig.
3.   Internetseiten werden mit vollständiger Web-Adresse und Datum zi�ert. Die Angaben
     können aus der Kopfzeile des Adressen-Fensters kopiert werden. Beispiel: h�p://cms.
     essen-und-co.de/cms/website.php?id=/ernaehrung/index.html.7.7.08
4.   Wörtliche Übernahmen sind mit Anführungszeichen und Quellverweis als Zitat zu
     kennzeichnen. Beispiel: „Fortschri�, Schnelllebigkeit sowie Bequemlichkeit bes�mmen
     unser Zeitalter. Nirgends anders kann man dies mehr feststellen als in dem Mahlzeiten-
     verhalten der Menschen.“ (h�p://cms.essen-und-co.de/cms/website.php, 07.07.08)
5.   Werden größere Textabschni�e unbearbeitet übernommen, ist hierfür eine Begrün-
     dung erforderlich.
6.   Die Übernahme von Schülerreferaten (ganz oder teilweise) gilt als Täuschungsversuch
     und wird entsprechend benotet. Ebenfalls als Täuschungsversuch bewertet wird die
     Übernahme längerer Zitate ohne Quellangabe.
7.   Verständnis und Auseinandersetzung mit dem Thema können stets durch ein Ge-
     spräch, das in die Note eingeht, überprü� werden.
Nutzungsanweisung EDV für Schüler
1.   EDV-Räume und EDV-Unterricht
     Die Unterrichtsräume 14, 15, 202, 204, 205, 210 stehen den in EDV zu unterrichtenden
     Schülern während des EDV-Unterrichts zur Verfügung.
2.   Nutzungsberech�gung
     Nutzungsberech�gt sind alle Lehrkrä�e mit einem Unterrichtsau�rag in EDV sowie alle
     Lehrkrä�e, welche ausreichende Kenntnisse in der Benutzung der EDV-Geräte besit-
     zen. Nutzungsberech�gt sind alle in EDV zu unterrichtenden Schüler - nur unter Auf-
     sicht einer Lehrkra�.
3.   EDV–Arbeitsplatz
     Vor der erstmaligen Nutzung eines EDV-Arbeitsplatzes ist der Benutzer in den Ge-
     brauch der Geräte einzuweisen. Jeder Lehrer und Schüler ist für den ordnungsgemä-
     ßen Zustand seines EDV-Arbeitsplatzes verantwortlich.
     Bei Betriebsstörungen der Geräte und anderen Unregelmäßigkeiten und Veränderun-
     gen (z.B. in der So�ware-Konfigura�on, Verdacht auf Computer-Viren) ist die zuständi-
     ge EDV-Lehrkra� umgehend davon zu verständigen.

                                                                                              15
                                              23
2020/2021

4.  Betreuung der EDV-Räume und EDV-Arbeitsplätze
    Zuständig für die EDV-Anlagen in den Unterrichtsräumen sind Herr Henkes (RES)
    und Herr S�efvater(HWS)
5. Verwaltung der Festpla�en
    Die Festpla�enverwaltung obliegt dem für den EDV-Unterrichtsraum zuständigen
    Betreuer. Dies bezieht sich insbesondere auf die Installa�on von neuen Program-
    men oder Updates und auf die Pflege des Datenbestandes auf den Pla�en. Die
    Festpla�e C: wird bei jedem Booten bereinigt und auf ihren Ursprungszustand ge-
    bracht: dabei werden alle nicht autorisierten Programminstalla�onen und Daten-
    bestände gelöscht.
6. Netzwerkbetreuung
    Die Betreuung von Netzwerken obliegt ausschließlich den Netzwerkverwaltern
    (Herrn Henkes und Herrn S�efvater) Nur diese erteilen Zugriffsberech�gungen und
    richten Programme und Daten auf den Netzwerk-Servern ein.
7. Datensicherung der Benutzer
    Alle Benutzer sichern ihre Arbeitsdateien in ihrem Netzlaufwerk. Werden Dateien
    (Texte, Präsenta�onen, Programme, etc.) zu Hause auf Wechselmedien (USBS�ck,
    ...) angelegt und sollen diese im Unterricht verwendet werden, ist sicherzustellen,
    dass keine anderwei�gen Daten/Dateien auf diesen Medien abgespeichert sind
    bzw. abgespeichert werden. Datentransfer von außerhalb in EDV-Räume und um-
    gekehrt kann soweit urheberrechtlich zulässig bei entsprechender Kontrolle durch
    die verantwortliche EDV- Lehrkra� gesta�et werden, wenn hierdurch die Vermi�-
    lung der Lerninhalte effek�ver wird. Werden Wechselmedien verwendet, muss vor
    der Benutzung zwingend der Virenscanner Panda-cloud verwendet werden, um die
    Wechselmedien auf Viren zu überprüfen.
8. Kopieren von Programmen und Dateien
    Entsprechend dem Urheberrechtsgesetz vom 10. September 2003 ist das Kopie-
    ren von Programmen (So�ware) und fremden Datenbeständen verboten. Zuwi-
    derhandlungen können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden (Schadensersatz-,
    Unterlassungsansprüche gegen Lehrer und Schüler bzw. Vernichtungsansprüche in
    Bezug auf Raubkopien).
9. Verhalten an EDV-Arbeitsplätzen
    In EDV-Räumen ist ausnahmslos Essen und Trinken untersagt. Getränke dürfen nur
    in verschlossenen Gefäßen in die EDV-Unterrichtsräume gebracht werden.
10. Schlussbes�mmung
    Alle Schüler und Lehrkrä�e, die die schuleigenen EDV-Anlagen benutzen, bestä-
    �gen auf einem Sammelbogen für die jeweilige Klasse oder Gruppe mit ihrer Un-

                                            24
2020/2021
Schulbuchausleihe und Einbindepflicht
Wie bei allen Schulmaterialien gilt auch bei den Büchern, dass mit ihnen sorgsam umzuge-
hen ist, denn sie werden von unseren Steuergeldern bezahlt.
Wie die meisten von Euch bereits wissen: Auch Ihr zahlt übrigens schon Steuern, z.B. als
Mehrwertsteuer, wenn Ihr Euch ein Getränk oder eine Süßigkeit kau� oder als Tabaksteu-
er, wenn Ihr dem nicht so ganz gesunden „Qualmen“ fröhnt. Auch solche Steuern werden
gelegentlich erhöht, wenn dem Staat das Geld knapp wird. Eure Vernun� spart somit auch
Euch Steuern und senkt Eure Lebenshaltungskosten.
Die Schule hat immer Kosten, wenn nicht pfleglich mit Euch anvertrautem Material umge-
gangen wird. Aus diesem Grund müsst Ihr die Bücher einbinden. Durch einen unsachge-
mäßen Umgang beschädigte Bücher (z.B. Wasserschaden, stark verschmutzt, in der Form
beschädigt, mit Klebefolie eingebunden oder Tesa in der Buchinnenseite auf das Papier
geklebt), müsst Ihr diese ganz oder teilweise bezahlen, damit andere nicht dafür au�om-
men müssen.
Wie sich Bücher einbinden lassen, wird nachfolgend dargestellt:
Bi�e verwendet keine Klebefolie, denn sie zu en�ernen geht nur, wenn man dabei das Buch
beschädigt. Daher wird für die Verwendung von Klebefolie eine Gebühr verlangt.
                 Als ersten Schri� schneidet Ihr die Folie so zu, dass sie
                 an allen Seiten ca. 4 cm länger ist als das aufgeklappte
                 Buch.
                 Danach legt Ihr das Buch in die Folie hinein und schlagt
                 die Folie probeweise hinten und vorne um die Buch-
                 deckel. Dann schneidet Ihr am Buchrücken die über-
                 stehende Folie schräg ein.
                 Nun nehmt Ihr das Buch heraus,
                 klappt die Folieneinschni�e nach                                    in-
                 nen um (sie schützen durch ihre doppel-                             t e
                 Lage später den Buchrücken besonders).
Dann wird das Buch passend zu den Einschni�en auf die
Folie gelegt und die Folie um den vorderen Buchdeckel ge-
schlagen.
Wie nachfolgend gezeigt, werden an den Buchecken Dreiecke umgeklappt und der restliche
Folienüberstand nach innen geschlagen. Dabei wir die Ecke so festgeklebt, dass der Tesaf-

                                          25
2020/2021
ilm nicht ins Buch, sondern nur auf die Folie geklebt wird.
Mit den anderen Buchecken wird ebenso verfahren und darauf geachtet, dass die Folie
straff anliegt und der Buchrücken in den dafür vorgesehenen Einschni�en bleibt.
Nun wird beim hinteren Buchdeckel die Folie beim Einkleben gla� gezogen, damit sie straff

sitzt und nicht verrutscht. Das soll aber nicht übertrieben werden, denn wenn die Folie zu
sehr spannt, geht das Buch nicht mehr zu (ggf. vorher testen).

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2020/2021
Bestätigung der Regeln

 Bestätigung der Kenntnisnahme

 Vorname, Name:

 Klasse:
 Ich / Wir bestä�gen, dass ich / wir zur Kenntnis genommen haben:
 (bi�e ankreuzen)
    die Schul- und Hausordnung einschließlich des Entschuldigungsverfahrens
    die Hygieneregeln gültig ab 14.09.2020
    die Hinweise zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
    die Belehrung gemäß § 34 Abs. 5 S. 2 Infek onsschutzgesetz (IfSG)
    die Regeln für den Gebrauch des Internets bei schulischen Arbeiten
    die Nutzungsanweisung EDV für Schüler
    die Einbindepflicht von Schulbüchern und die Einbindeanleitung
    Eine Unterweisung zum Verhalten im Alarmfall hat sta�gefunden durch
     _______________________ am ___________________ .
     (Name der Lehrkra�)                   (wann erfolgt, Datum)
     (ist durch den Schüler / die Schülerin auszufüllen)

 Datum:                    Unterschri� Schüler:

 Datum:                    Unterschri� Eltern (bei minderjährigen Schülern):

Bi�e ausfüllen, unterschreiben und an den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin übergeben!

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2020/2021
Einverständniserklärung Medien
 Klasse:                                     Klassenlehrer/in

Der Schüler/ die Schülerin bzw. dessen/deren Erziehungsberech�gte/r erklärt durch die
nachstehende Unterschri� das Einverständnis für die unentgeltliche und freie Verwen-
dung, Vervielfäl�gung und Veröffentlichung von
   Bild- und Tonaufnahmen der Schülerin/ des Schülers
   und deren/dessen personenbezogenen Daten
bei öffentlichen Vorführungen oder Präsenta�onen (z.B. in der Schule), in Printmedien und
auf der Homepage der Hauswirtscha�lichen Schulen Bad Säckingen.

 Name, Vorna- Geburts- Ort, Datum                                  Eigene Un-
 me           datum                                                terschrift /
                                                                   Erziehungs-
                                                                   berechtigte

Bi�e ausfüllen, unterschreiben und an den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin übergeben!

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2020/2021
Einladung zum ersten Elternabend im Schul-
jahr 2020/2021 am 12.10.2020
Sehr geehrte Eltern,
neue Schüler/innen haben zum Schuljahresbeginn ihre Ausbildung an den Hauswirtscha�
-lichen Schulen begonnen, neue Lehrkrä� e unterrichten an der Schule. Zu den Eltern
der neuen Schüler/innen und der Schüler/innen in Aufs� egsklassen wollen Schulleitung
und Lehrerkollegium im soeben begonnenen Schuljahr rasch den Kontakt herstellen.
Deshalb sind Sie herzlich eingeladen, den ersten Elternabend am
Montag, 12.10.2020, 19:00 Uhr,
zu besuchen und an der Bildung der Klassenpflegscha�en mitzuwirken.

 Tagesordnung für die Klassen des Sozialwissenschaft-
 lichen Gymnasiums, des Berufskollegs und der 2-jähr.
 Berufsfachschulen
 19:00 – ca. 20:30 Uhr         Tagung der Klassenelternversammlungen mit den Klassen-
                                lehrern/ der Klassenlehrerinnen
                               Vorstellung der Kernfachlehrer/innen
                               Wahl der Elternvertreter/innen

 Tagesordnung für die Klassen des BEJ und VAB
 19:00 – 20:30 Uhr             Informa�onen durch die Jugendberufshelferin
                               Tagung der Klassenelternversammlungen mit den Klassen-
                                lehrern/ der Klassenlehrerinnen
                               Vorstellung der Kernfachlehrer/innen
                               Wahl der Elternvertreter/innen
Nach Beendigung der Klassenelternversammlungen wählen die Klassenelternvertreter/in-
nen um ca. 20:45 Uhr den/die Elternbeiratsvorsitzende(n) und die Vertreter der Eltern in
der Schulkonferenz. Diese Wahlen finden voraussichtlich in Raum 13 sta�.
Bi�e nutzen Sie das im Schulplaner vorhandene Formular zur Rückmeldung.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese erste Gelegenheit zum Kontakt von Elternhaus und
Schule im Interesse Ihrer Kinder wahrnehmen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schnell (Schulleiter)

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2020/2021
Bestätigung der Kenntnisnahme 1. Elternabend
im Schuljahr 2020/2021 am Montag, 12.10.2020

 Name, Vorname des/der                       Klassenlehrer/in
 Erziehungsberechtigten:
 Name, Vorname der
 Schülerin/des Schülers
 Klasse:

Ich / Wir bestä�gen, dass ich / wir zur Kenntnis genommen haben, dass der 1.
Elternabend am Montag, 12. Oktober 2020 in den Hauswirtscha�lichen Schulen Bad
Säckingen stattfindet. Der Elternabend beginnt um 19:00 Uhr.

 Ich/wir nehme/n mit _______Personen teil.

 Ich/wir nehme/n nicht teil.

 Datum                          Unterschrift

Bi�e ausfüllen, unterschreiben und an den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin übergeben!

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2020/2021
Einladung zum zweiten Elternabend im Schul-
jahr 2020/2021 am 09.02.2021
Sehr geehrte Eltern,
um Ihnen die Gelegenheit zu geben, nach Erteilung der Halbjahreszeugnisse den
Leistungs-stand Ihrer Kinder mit den Klassen- und Fachlehrkrä�en zu erörtern, laden Sie
Elternbeirat und Schulleitung der Hauswirtscha�lichen Schulen am
Dienstag, 09.02.2021, 18:00 Uhr,
zu einem weiteren Gesprächsabend mit folgender Tagesordnung ein:

 Tagesordnung für alle Klassen
 18:00 – 18:30 Uhr           Elternbeiratsversammlung für alle gewählten Elternvertre-
                              ter
 18:30 – 19:15 Uhr           Klassen-Elternversammlung
 19:15 – 21:00 Uhr           Einzelgespräche mit den Fachlehrern/Fachlehrerinnen

Im Rahmen der Klassen-Elternversammlungen können mit den jeweiligen Klassenlehrern/
Klassenlehrerinnen Fragen erörtert werden, die die Klasse in ihrer Gesamtheit betreffen.
Für die Einzelgespräche beachten Sie bi�e den Raumplan, der im Gebäude aushängt.
Bi�e verwenden Sie zur Rückmeldung, ob Sie am Elternabend teilnehmen, das nachfolgen-
de Formular.
Beachten Sie bi�e, dass der Elternabend für die gewählten Elternvertreter um 18:00
Uhr beginnt, der Klassen- und Elternabend für alle Eltern um 18:30 Uhr.
Wir freuen uns, wenn Sie im Interesse Ihrer Kinder diese Gelegenheit zum Kontakt mit den
Lehrern nutzen

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schnell
Schulleiter

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