Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 - 1 Impression aus dem Schulgarten
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Hauswirtschaftliche Schulen Bad Säckingen Reader zum Schuljahr 2020/2021 Impression aus dem Schulgarten 1
2020/2021 2 BFH SG 2 BFP 2-jährige Sozialwissen- 2-jährige Berufsfachschule scha�liches Berufsfachschule Hauswirtscha� Gymnasium Gesundheit und Ernährung und Pflege LEN SCHU Berufsschule F T L ICHE INGE N A TSCH SÄCK SWIR BAD Grundstufe für HAU 1 BKST Auszubildende 1-jähriges im Hotel- und it • Pfl ege duales Berufskolleg ndhe Gaststätten- • Erz iehun g • Gesu Fachrichtung rung gewerbe Ernäh Soziales BEJ SBSH V VAB-R Berufseins�egs- Sonderberufsschule qualifizierungsjahr Vorqualifizierungsjahr jahr für Fachprak�ker Arbeit/Beruf- Hauswirtscha� und Regelform Fachprak�ker Küche 2
Inhaltsverzeichnis Vorwort der Schulleitung 4 Ansprechpartner 5 Leitbild 6 Schul- und Hausordnung der Hauswirtschaftlichen Schulen Bad Säckingen 8 Entschuldigungsregeln aus der Schulbesuchsverordnung 12 Hygieneregeln der Hauswirtschaftlichen Schulen Bad Säckingen ab 14.09.2020 13 Umgang mit Krankheits-und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen 15 Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz 18 Tablets in den Klassen SG 11, 12 und 13 19 Richtlinien für die Benutzung von Tablets an den HWS BS 21 Nutzung der schuleigenen Laptops 22 Regeln für den Gebrauch des Internets bei schulischen Arbeiten 23 Nutzungsanweisung EDV für Schüler 23 Schulbuchausleihe und Einbindepflicht 25 Bestätigung der Regeln 27 Einverständniserklärung Medien 28 Einladung zum ersten Elternabend 29 Bestätigung der Kenntnisnahme 1. Elternabend 30 Einladung zum zweiten Elternabend 31 Bestätigung der Kenntnisnahme 2. Elternabend 30 32 Beschwerdeverfahren 33 SMV 34 Mediathek 35 Förderverein 36 Jugendberufshilfe 38 Schulsozialarbeit 39 Beratungslehrer 40 Weitere Unterstützungsangebote für Schüler und Eltern 41 Garten AG 43 Schüleraustausch mit Mumbai, Indien 44 Schüleraustausch mit Santiago, Chile 46 Ferien und Feiertage 2020/2021 50 Neue Lehrkräfte 51 3
2020/2021 Vorwort der Schulleitung Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern nach dem denkwürdigen Schuljahr 2019/2020, dass von der Corona-Pandemie geprägt wurde, begrüße ich Sie zum Wiederbeginn des Unterrichts im neuen Schuljahr 2020/2021 an den Hauswirtschaftlichen Schulen Bad Säckingen. Vor allem die neuen Schülerinnen und Schüler, die sich für einen unserer Bildungsgänge entschieden haben, heiße ich herzlich willkommen und hoffe, dass Sie sich an unserer kleinen und überschaubaren Schule bald zuhause fühlen werden. Allen Schülerinnen und Schülern wünsche ich viel Erfolg in Ihren Ausbildungsgängen. Sollten Sie einmal Schwierigkeiten haben, bietet Ihnen die Schule einige Unterstützungsangebote an. In diesem Reader und auf unserer neu gestalteten Website www.hwsbs.de finden Sie Infos über Jugendberufshilfe, Schulsozialarbeit und den Beratungslehrer. Auch Schülern, bei denen alles nach Plan läu� und die sich besonders engagieren wollen, machen wir Angebote. Sie können sich als Klassensprecher, in der SMV, im Mediatheksteam, im Schulgarten oder bei vielen anderen außerunterrichtlichen Veranstaltungen und Projekten in der Schule engagieren. Wir alle hoffen, dass unsere Region und insbesondere unsere Schule von einem Corona-Ausbruch verschont bleibt und die Beachtung der Hygieneregeln, die uns das Kultusministerium vorgibt, es ermöglicht, dass wir das gesamte Schuljahr im sogenannten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ohne die Schließung einzelner Klassen oder gar eine vollständige Schulschließung absolvieren können. Damit wir dieses Ziel erreichen, müssen wir uns alle bewusst machen, dass die Pandemie noch nicht zu Ende ist und wir die Hygieneregeln strikt befolgen müssen, die Sie auch in diesem Reader finden. Die Pandemie hat zweifelsohne die Digitalisierung auch unserer Schule vorangetrieben. Wir haben weitere Bereiche des Schullebens digitalisiert. Wir haben im vergangenen Schuljahr beispielsweise eine neue adaptive Website für unsere Schule geschaffen, das elektronische Klassenbuch in allen Bildungsgängen eingeführt und Ihnen auf der Website eine Möglichkeit geschaffen, uns auf elektronischem Wege die Vorabinformation zu übermitteln, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen kann. Wir haben unser WLAN ertüchtigt, so dass in Zukunft nach und nach alle Schülerinnen und Schüler einen WLAN-Zugang erhalten werden. Unser pädagogisches Schulnetz wird zurzeit erneuert. Wir werden im neuen Schuljahr, beginnend in den beiden Eingangsklassen des Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums, die Lernplattform "Its Learning" einführen, jeder Schüler wird eine schulische E-Mail-Adresse erhalten, über den Instant-Messenger von WebUntis können Lehrkräfte in Zukunft mit ihren Schülerinnen und Schülern datenschutzkonform miteinander kommunizieren und Dateien austauschen. Auf diesem Wege kann auch die Schulleitung problemloser mit der Schülerschaft und den Eltern kommunizieren. Alle Schülerinnen und Schüler werden zukünftig einen personalisierten Stundenplan in WebUntis erhalten. Der Pandemie ist ebenfalls geschuldet, dass wir diesen digitalen Reader statt des Schulplaners in Papierform erstellt haben. Wir haben uns auch dazu entschieden, den Papier-Kalender abzuschaffen. Stattdessen finden Sie auf unsrer Website einen Schulkalender, den wir in diesen unsicheren Zeiten jederzeit aktualisieren können. Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass aufgrund der Schulschließung im vergangenen Schuljahr die Prüfungsanforderungen bei den Abschlussprüfungen 2020 in jedem Bildungsgang und in jedem Fach an die spezielle Situation angepasst wurden. Die Fachlehrkräfte werden die Schülerinnen und Schüler zu gegebener Zeit darüber informieren. Nutzen Sie , liebe Eltern, die Möglichkeit, sich bei den Elternabenden zu informieren und das Schulleben z. B. als Elternvertreter mitzugestalten. Bitte unterstützen Sie auch nach Kräften unseren Förderverein. Eine Beitrittserklärung finden Sie in diesem Reader. Carsten Schnell Schulleiter 4
2020/2021 Ansprechpartner Carsten Schnell Studiendirektor Schulleiter Tel.: 07761 5609-61 schnell@hwsbs.de Alexander Emmerich Stellvertretender Studiendirektor Schulleiter Tel.: 07761 5609-62 emmerich@hwsbs.de Fachabteilungsleiter Jochen Stegmaier Sozialwissenscha�liches Studiendirektor Gymnasium Tel.: 07761 5609-63 j.stegmaier@hwsbs.de Assistenz Marcel Hennecke Fachabteilungsleitung Lehrer im Angestelltenverhältnis Sozialwissenscha�liches Tel.: 07761 5609-60 Gymnasium m.hennecke@hwsbs.de Bastian Hahn Oberstudienrat Beratungslehrer Tel.: 07761 5609-60 b.hahn@hwsbs.de Patrizia Müller Tel.: Tel.: 07761 0 77 615609-16 / 56 09 16 Schulsozialarbeiterin mobil: mobil: 0151 0 15116236165 16 23 61 65 patrizia.mueller@gwa-wt.de Rachel Bächle Tel.: 07761 5609-17 mobil: 0176 43889556 Jugendberufshelferin rachel.baechle@gwa-wt.de Gaby Christl Sekretariat Tel.: 07761 5609-60 info@hwsbs.de Hausmeister Michael Zehe 5
2020/2021 Leitbild Die Hauswirtscha�lichen Schulen Bad Säckingen sind eine beruflich bildende Schu- Wir bieten unterrichtsergänzende le in Trägerscha� des Landkreises Waldshut. Angebote, z. B. das Nachhilfeprojekt Wir eröffnen Schülerinnen und Schülern „Schüler(innen) helfen Schüler(inne)n“, ein breites Bildungsangebot im ländlichen die Theater-AG oder Hospita�onen in Raum mit den Schwerpunkten Erziehung, weiterführenden Schularten. Ernährung, Gastronomie, Gesundheit und Schule als Erziehungsort Pflege. Um effizient lehren und lernen zu kön- Wir nutzen die überschaubare Größe der nen, gelten verbindliche Regeln. Schule zur Gestaltung als freundlichen Le- bensraum und Ort der Begegnung in einem Für ver�efende pädagogische Arbeit pädagogisch wirksamen Lern- und Arbeits- erhalten die Klassenlehrer(innen) zu- klima. sätzliche Betreuungszeit. Die Schülerinnen und Schüler fördern wir in Theorie und Praxis entsprechend ihrer Fä- Ein Jugendberufshelfer berät und be- higkeiten, fordern aber gleichermaßen Leis- gleitet die Jugendlichen bei betrieb- tungsbereitscha�, Engagement und Über- lichen Prak�ka und unterstützt den nahme von Eigenverantwortung. Übergang in die Berufsausbildung. In regelmäßigen Abständen wird das Leitbild Wir erziehen im Unterricht zu: überprü� und bei Bedarf fortentwickelt. selbständigem und eigenverant- Schule als Lernort wortlichem Handeln, Wir schaffen Voraussetzungen für le- benslanges Lernen. zur Übernahme von beruflicher und gesellscha�licher Verantwor- Abhängig von Inhalten und Fächern tung, wenden wir zeitgemäße, vielfäl�ge Un- terrichtsmethoden an. zu gesundheitsbewusstem und umweltgerechtem Verhalten. Wir engagieren uns, die Jugendlichen auf eine Berufsausbildung, einen beruf- lichen Abschluss oder den Besuch einer weiterführenden Schule vorzubereiten. Schulisches Lernen und Berufswelt ver- knüpfen wir, indem alle Schülerinnen und Schüler betreute betriebliche Prak- �ka absolvieren. 6
2020/2021 Schule als Lebensraum An unserer Schule legen wir Wert auf Zusammenarbeit mit Ausbildungsstät- Die Größe der Schule ermöglicht flexi- ten und Kammern, um schulische und bel auf den Einzelnen einzugehen. betriebliche Belange der Ausbildung in Einklang zu bringen. Wir pflegen einen respektvollen Um- gang miteinander. Kri�k äußern wir Wir geben Einblick in unsere pädagogi- konstruk�v und lösen Konflikte ausge- sche Arbeit, z. B. wogen. als Mitveranstalter des Berufsin- Entscheidungen werden transparent forma�onstages, durch rechtzei�ge umfassende und ge- gensei�ge Informa�on aller Beteiligten. am Informa�onstag für Haupt- schüler, Die Schulgemeinscha� setzt sich nach- hal�g dafür ein, dass Schulgebäude durch Hospita�onsangebote für und Unterrichtsräume gut ausgesta�et kün�ige Schüler. und werterhaltend behandelt werden. Der Förderverein verstärkt die Präsenz Schule und Öffentlichkeit der Schule in der Öffentlichkeit durch Wir arbeiten vertrauensvoll mit dem Ak�vitäten und unterstützt die pädago- Landkreis als Schulträger zusammen. gische Arbeit. Mit den Nachbarschulen kooperieren wir räumlich, fachlich und personell, um die verfügbaren Ressourcen op�- mal zu nutzen. 7
2020/2021 Schul- und Hausordnung der Hauswirtschaftli- chen Schulen Bad Säckingen Die Schul- und Hausordnung wird allen Schülern zu Beginn des Schuljahres von ihren Klas- senlehrern bekannt gegeben. Sie wird jedem Schüler ausgehändigt und in jedem Klassen- zimmer ausgehängt. Die Schüler bestä�gen durch ihre Unterschri�, dass sie Kenntnis vom Inhalt genommen haben. Außerdem vermerken die Klassenlehrer die Bekanntgabe durch Eintrag im Klassenbuch. 1. Hausordnung 1.3. Aufgaben der Schüler in- nerhalb der Klasse 1.1. Aufenthalt im Schulgebäu- a. Die Ordnung im Klassenzimmer ist de Aufgabe aller Schüler einer Klasse. a. Die Schüler finden sich pünktlich zum Für jede Woche werden zwei Klassen- Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer ordner bestellt (Eintrag ins Klassen- oder Fachraum ein. buch), die die Tafel zu reinigen haben. b. In Zwischenstunden und nach Unter- b. Alle Schüler sind verpflichtet, zur Ver- richtsschluss ist der Aufenthalt nur im meidung von Müll beizutragen. Nach Erdgeschoss zulässig. Unterrichtsschluss ist der Platz sau- ber zu verlassen. Stühle sind hoch- c. Der Zugang zu Fachräumen ist nur in zustellen, Fenster zu schließen und Anwesenheit oder mit Erlaubnis ei- das Licht zu löschen. In den Klassen- nes Lehrers gesta�et. zimmern befinden sich Behälter, um 1.2. Pausen den Müll zu trennen. Diese sind zu a. Während der Pausen können sich die nutzen. Schüler im Klassenzimmer au�alten. c. Ist eine Klasse zehn Minuten nach Diese Regelung gilt nicht für die Fach- dem Läuten noch ohne Lehrer, so räume, diese müssen weiterhin wäh- meldet dies der Klassensprecher im rend der Pausen verlassen werden. Sekretariat. Die Klassenlehrer haben dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Schüler an 1.4. Lernmittel, Hauseinrich- den Aufsichtspflichten beteiligt wer- tung den und in ihre Aufgaben eingeführt a. Alle Lernmi�el und Einrichtungen in sind. den Klassenzimmern und Fachräu- b. Alle Schüler genießen beim Schul- men sind sorgfäl�g zu behandeln. besuch Versicherungsschutz im Rah- b. Für angerichtete Personen- und Sach- men der gesetzlichen Unfallversiche- schäden ha�et der Schüler. rung. Dieser erstreckt sich auch auf den Schulweg. Verlassen Schüler in Pausen oder Freistunden das Schul- gelände, so ruht die Aufsichtspflicht der Schule und der Versicherungs- schutz erlischt. Die an den Pausenhof angrenzenden Straßen und Gehwege gehören nicht zum Schulgelände. *) 8
2020/2021 1.5. Verschiedenes h. Schüler müssen Handys usw. wäh- a. Das Rauchen ist im Schulgebäude, auf rend des Unterrichts ausschalten. Bei dem Schulgelände sowie bei Schul- Zuwiderhandlung wird das Gerät ein- veranstaltungen gesetzlich verboten. gezogen und muss nach Unterrichts- Ein spezieller Raucherbereich für schluss bei der Schulleitung abgeholt volljährige Schüler ist von der Schul- werden. Eingeschaltete Handys wäh- leitung ausgewiesen. Zigare�enreste rend einer Klassenarbeit gelten als gehören in die dafür vorgesehenen Täuschungsversuch und werden mit Behälter. Verstöße gegen das Rauch- der Note sechs bzw. null Punkten be- verbot werden mit Ordnungsmaß- wertet. nahmen geahndet. i. Bei Feueralarm sind Fenster und Tü- b. Besitz, Konsum, Kauf und Verkauf ren zu schließen. Das Gebäude muss von Drogen und Alkohol werden un- den Fluchtplänen entsprechend ver- verzüglich mit Ordnungsmaßnahmen lassen werden. Die Klassen begeben geahndet. sich auf die zugewiesenen Sammel- plätze. c. Essen und Kauen von Kaugummis während des Unterrichts sind 2. Schulordnung verboten. In den Fachräumen kann nach Absprache mit der Lehrkraft getrunken werden. Hingegen darf 2.1. Allgemeines auch während des Unterrichts in den a. In schulischen Angelegenheiten wen- Klassenzimmern getrunken werden. det sich der Schüler i.d.R. zunächst an Der Schulträger haftet nicht für in seinen Klassenlehrer. Für Beschwer- diesem Zusammenhang entstandene den ist der Instanzenweg zu beach- Schäden. ten. d. Für Mi�eilungen am Anschlagbre� b. Änderungen der Personalien oder im Erdgeschoss ist die vorherige Zu- des Ausbildungsverhältnisses müssen s�mmung der Schulleitung erforder- dem Sekretariat unverzüglich gemel- lich. det werden. e. Geld oder Wertgegenstände sollten c. Das Sekretariat ist für Schüler von nicht in Schultaschen oder Kleidungs- 07:45 – 09:40 Uhr geöffnet. stücken auf den Fluren oder im Klas- d. Bei vorzei�gem Austri� aus der Schu- senzimmer au�ewahrt werden. Der le muss dies der Schulleitung recht- Schulträger ha�et nicht für Diebstahl- zei�g vor dem Schulaustri� durch schäden. die Erziehungsberech�gten oder den Ausbildungsbetrieb, bei volljährigen f. Fundsachen sind im Sekretariat oder Schülern durch den Schüler selbst beim Hausmeister abzugeben. schri�lich gemeldet werden. g. Zweiräder werden auf dem Platz ne- ben dem Müllcontainer abgestellt. Die Eingangsbereiche müssen frei bleiben. Für PKW der Schüler besteht auf dem gesamten Schulhof Parkver- bot. 9
2020/2021 2.2. Anwesenheitspflicht und d. Liegt am Ende des zweiten Tages der Verhalten im Unterricht Verhinderung keine Entschuldigung a. Die Schulbesuchspflicht erstreckt sich vor und wurde am ersten oder zwei- auf den stundenplanmäßigen Unter- ten Tag des Fehlens eine Klassen- richt und auf die außerunterrichtli- arbeit oder ein angekündigter Test chen Veranstaltungen, z. B. Ausflüge, geschrieben, ist dieser zwingend mit Besich�gungen, Sportveranstaltun- der Note 6 bzw. 0 Punkten zu bewer- gen und Klassenfahrten. ten e. Im Falle mündlicher, fernmündlicher b. Mitarbeit im Unterricht, die Erledi- oder elektronischer Verständigung gung der Hausaufgaben und die Ein- der Schule ist binnen drei Tagen eine haltung der Fachraumordnungen sind schri�liche Entschuldigung nachzu- selbstverständlich. reichen. Überschreitet die Abwesen- heitszeit die mitgeteilte voraussicht- c. Jeder Schüler trägt durch sein Ver- liche Dauer, muss dies der Schule halten gegenüber Mitschülern und unverzüglich mitgeteilt werden. Lehrern dazu bei, einen störungsfrei- f. Hält sich der Schüler nicht an diese en Unterricht zu ermöglichen, der Regelung, so gilt das Fehlen als un- geprägt ist durch Höflichkeit und Auf- entschuldigt und während der Fehl- merksamkeit, gegensei�ge Achtung zeit versäumte Leistungsnachweise und Rücksichtnahme. werden mit der Note 6 bzw. 0 Punk- ten bewertet. 2.3. Unterrichtsversäumnisse/ Beurlaubungen/Unfälle g. Über die Befreiung von einzelnen a. Unterricht darf nur aus zwingenden Unterrichtsstunden entscheidet der Gründen versäumt werden. Jede Ab- Fachlehrer, von sons�gen Schulver- wesenheit muss unter Angabe des anstaltungen der Klassenlehrer. Für Grundes und der voraussichtlichen Beurlaubungen bis zu zwei Unter- Dauer entschuldigt werden, bei Min- richtstagen ist der Klassenlehrer, in derjährigen durch die Eltern. den übrigen Fällen der Schulleiter zu- ständig. Versäumter Unterrichtsstoff b. Eine Abwesenheit soll möglichst am ist zu Hause nachzuarbeiten. ersten Fehltag vor 08.30 Uhr dem h. Arztbesuche sollen grundsätzlich in Sekretariat gemeldet werden. Bei der unterrichtsfreien Zeit erfolgen. Verhinderung der Erziehungsberech- �gten kann der Schüler/die Schülerin i. Für eine Freistellung zur theore�- selbst anrufen. schen oder prak�schen Führerschein- prüfung ist vorher ein schri�licher Antrag durch die Erziehungsberech- c. Spätestens am 2. Fehltag muss die �gten bzw. den/die volljährige/n Abwesenheit der Schule mündlich, Schüler/in zu stellen und nachträglich fernmündlich, elektronisch oder eine schri�liche Bestä�gung des Prü- schri�lich mitgeteilt werden. Bei min- fungszeitraumes durch die Fahrschu- derjährigen Schülern muss die Ent- le bzw. die Prüfstelle nachzureichen. schuldigung durch die Erziehungsbe- Beurlaubt wird nur für die Zeit der rech�gten erfolgen. Prüfung. Werden am Prüfungstag Klassenarbeiten geschrieben, erfolgt keine Freistellung. 10
2020/2021 j. Unbegründetes Fehlen wird als Leistungsverweigerung angesehen, bei der Noten- gebung entsprechend gewertet und im Zeugnis vermerkt. k. Wird eine Klassenarbeit aus berech�gten Gründen versäumt, so muss sich der Schüler selbst unverzüglich beim Fachlehrer um einen Nachtermin bemühen. l. Erleidet ein Schüler auf dem Schulweg oder während schulischer Veranstaltung ei- nen Unfall, so ist dieser sofort bei einem zuständigen Lehrer oder auf dem Sekre- tariat zu melden. 11
2020/2021 Entschuldigungsregeln aus der Schulbesuchs- verordnung § 2 Verhinderung der Teilnahme (1) Kann ein Schüler wegen einer Erkrankung die Schule nicht besuchen, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung unverzüglich, spätestens am zweiten Schultag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch (E-Mail) oder schri�lich mitzuteilen. Im Falle mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Verständigung der Schule ist die schri�liche Mi�eilung binnen drei Tagen nachzureichen. Was ist bei der Nachreichfrist von drei Tagen zu beachten? • Für die Nachreichfrist (bei zunächst elektronischer oder fernmündlicher Entschuldigung) zählen auch Feiertage oder das Wochenende mit. • Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächs�olgenden Werktags. Wo muss man sich entschuldigen? • Schule = Sekretariat, nicht direkt bei Lehrkra�, denn diese könnte auch erkrankt sein, die Nach- richt übersehen etc Wie entschuldigt man sich, wenn man während eines Schultages krank wird? • Benutzen Sie das Formular „Versäumnis einzelner Unterrichtsstunden“ (liegt vor Sekretariat aus). Dieses Formular gibt der Schüler beim Klassenlehrer ab. Wie entschuldigt man sich fristgerecht? 1. Tag 2. Tag 3. Tag 4. Tag 5. Tag Krank und schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift Krank schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift Krank und mündliche, fernmündliche oder schriftliche elektronische Nachreichfrist Entschuldigung mit Entschuldigung Unterschrift Krank mündliche, fernmündliche oder schriftliche elektronische Nachreichfrist Entschuldigung mit Entschuldigung Unterschrift 12
Hygieneregeln der Hauswirtschaftlichen Schulen Bad Säckingen ab 22.10.2020 • Außerhalb des Klassenzimmers auf dem gesamten Maskenpflicht! Schulgelände (Flure, Treppenhäuser, Sekretariat, Toiletten, Pausenhof). • Ausnahmen: Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken) und in Pausen außerhalb des Gebäudes, solange der Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern eingehalten wird. • Während des Unterrichts muss eine Maske getragen werden. • Ausnahmen: fachpraktischer Sportunterricht und Musikunterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten. Lehrkräfte, Mitarbeiter, Eltern untereinander • Gilt nicht für Schüler zu Schüler und Mindestabstand einhalten! Schüler zu Lehrkraft • Immer mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen halten. • Gilt auch für Personen im Raucherbereich, die keine Maske tragen. 1,5 Meter Wegeführung! • Auf Treppen und Gängen herrscht „Rechtsverkehr“. • Auf- und Abgang auch über die „kleine“ Treppe im hinteren Teil des Gebäudes möglich. Hände waschen und Stoßlüftung! • Vor Unterrichtsbeginn und in jeder Pause • Hände ca. 20-30 Sekunden waschen. Anleitungen auf den WC beachten. • Mehrmals täglich, mindestens alle 20 Minuten + für jeweils 3 bis 5 Minuten, ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei geöffneten Fenstern, ggf. auch Türe über mehrere Minuten vorzunehmen. In Armbeuge husten / niesen! Nicht ins Gesicht fassen! 13
Keine Berührungen! Türklinken mit Ellenbogen betätigen benutzen! Nur eine Person auf Toilette! • Nur eine Person darf sich auf der Toilette aufhalten. • Bitte das Schild „frei/besetzt“ verwenden. Zu Hause bleiben bei einem der • Schnupfen ohne weitere folgenden Symptome: Krankheitszeichen ist, genauso wie leichter oder gelegentlicher Husten bzw. Halskratzen, kein Grund zu Hause zu • Fieber ab 38,0 Grad Celsius bleiben. • trockener Husten • Rückkehr erst nach 1 Tag fieberfrei und • Störung des Geschmacks- oder in gutem Allgemeinzustand Geruchssinnes • Coronaverdacht / Coronainfizierung sofort der Schule melden! • Corona-Warn-App nutzen (Empfehlung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport) • Keine zentralen Pausen / kein Gong! Der Wechsel in einen anderen Unterricht muss aber pünktlich zu den stundenplanmäßigen Zeiten erfolgen. • Schüler können in den Pausen im Klassenzimmer bleiben. • Schüler werden individuell zum Toilettengang, Rauchen, Frische-Luft- Schnappen nach draußen geschickt. Der Verstoß gegen die Hygieneregeln kann zum Ausschluss vom Präsenzunterricht führen! 14
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen - Hinweise für Eltern und Personal - Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben? Wenn mindestens eines der folgenden Symptome vorliegt (alle Symptome müssen dabei akut auftreten / Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant): Fieber ab 38,0°C Trockener Husten Störung des Geschmacks- Schnupfen ohne weitere Krank- Bitte auf korrekte (nicht durch chronische oder Geruchssinns heitszeichen ist, genauso wie leichter Temperaturmessung Erkrankung verursacht, (nicht als Begleitsymptom eines oder gelegentlicher Husten bzw. Hals- achten (Eltern) wie z. B. Asthma) Schnupfens) kratzen, kein Ausschlussgrund ja Der Arzt / die Ärztin Benötigt Ihr Kind eine(n) ja entscheidet über einen Arzt / Ärztin? Falls ja, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit Test auf das Coronavirus Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind die Ihrem/ r Hausarzt / -ärztin bzw. Kinder- und Jugendarzt / Einrichtung zwischen Testabnahme und -ärztin auf. Mitteilung des Ergebnisses nicht besuchen darf. nein nein ja Ihr Kind bleibt zu Hause Das Testergebnis ist ... negativ positiv Ihr Kind ist mindestens Mindestens 48 Stunden 1 Tag fieberfrei und in ohne Symptome und gutem Allgemeinzustand frühestens 10 Tage nach Für Eltern zur Orientierung: So, wie mein Kind gestern Symptombeginn war, hätte es in die Kindertageseinrichtung, Kindertages- pflegestelle oder Schule gehen können, also darf es heute Bitte beachten Sie immer die wieder gehen. Vorgaben des Gesundheitsamtes. Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauf- lagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule uneingeschränkt besuchen. ja ja Das Kind darf die jeweilige Einrichtung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Stand: 30.07.2020 Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein. 15
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen - Hinweise für Eltern und Personal - Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen. einrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule ge- Nach dem Lockdown stehen wir bei der Öffnung von Kindertages- bracht werden. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen einrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen weiterhin im auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich Spannungsfeld zwischen der Aufgabe, alle Beteiligten möglichst gut krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Teil- zu schützen und gleichzeitig das Recht auf Bildung und staatliche nahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung, der Kindertages- Fürsorge für Kinder und Jugendliche umzusetzen. pflegestelle bzw. der Schule erkranken, kann die Einrichtung die Abholung veranlassen. Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertages- Vorgehen bei Auftreten von Symptomen Tritt bei Kindern oder Jugendlichen eines der folgenden für Alle Symptome müssen akut auftreten, Symptome einer bekannten COVID-19 typischen Symptome auf, gilt ein Ausschluss von chronischen Erkrankung sind nicht relevant. der Teilnahme und ein Betretungsverbot: Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist aus- » Fieber (ab 38,0°C) drücklich kein Ausschlussgrund. Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durch- führung der Temperaturmessung je nachdem, mit welcher Die Eltern entscheiden je nach Befinden ihres Kindes, ob sie Methode und welchem Gerät Sie die Temperatur messen. telefonisch Kontakt zum / zur Hausarzt / - ärztin bzw. zum / zur » Trockener Husten, d. h. ohne Schleim und nicht durch eine Kinder- und Jugendarzt / -ärztin aufnehmen. chronische Erkrankung wie z. B. Asthma verursacht. Ein leichter oder gelegentlicher Husten bzw. ein gelegentliches Halskratzen führt zu keinem automatischen Ausschluss. » Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens) Vorgehen bei der Wiederzulassung zur Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle bzw. der Schule Wird kein Kontakt zu einem/r Arzt / Ärztin aufgenommen, Ist das Testergebnis negativ, gelten wiederum die oben ge- muss das Kind oder der Jugendliche mindestens einen Tag nannten Voraussetzungen für die Wiederzulassung: mindestens fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand sein, einen Tag fieberfrei und wieder in gutem Allgemein- bevor es / er wieder in die Betreuung oder Schule darf. Für Eltern hat zustand bzw. die individuellen Vorgaben der Ärztin / des Arztes. sich in diesem Zusammenhang folgende Faustregel gut bewährt: „So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Kindertageseinrichtung, Ist das Testergebnis positiv, gilt folgende Regelung: Das Kind Kindertagespflegestelle oder Schule gehen können, also darf es oder der Jugendliche muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein morgen wieder gehen.“ und darf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Kindertages- einrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule wieder besuchen. Nehmen die Eltern ärztliche Beratung in Anspruch, entscheidet die behandelnde Ärztin / der Arzt über die Durchführung eines SARS- Generell gilt: Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung CoV-2-Tests zum Coronavirus-Nachweis. sind kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest Wird kein Test durchgeführt, gelten die oben genannten Voraus- notwendig. Sofern es die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege- setzungen (mindestens ein Tag fieberfrei und wieder in stelle oder Schule im Zweifelsfall für erforderlich hält, kann sie gutem Allgemeinzustand) für die Wiederzulassung bzw. die sich eine schriftliche Bestätigung durch die Eltern vorlegen lassen, individuellen Vorgaben der Ärztin / des Arztes. dass nach ärztlicher Aussage die Teilnahme wieder möglich ist. Die Bestätigung der ärztlichen Aussage durch eine erziehungsberechtigte Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder oder Jugendlichen Person ist in der Regel ausreichend. Dazu kann auch das beiliegende bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause. Formular verwendet werden. Weitere Hinweise Gesunde Geschwisterkinder dürfen die Kindertageseinrich- Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemio- tung, Kindertagespflegestelle oder Schule uneingeschränkt besuchen, logischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sofern sie keiner Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen. jederzeit erforderlich sein. Sie spiegeln den Stand vom 30. Juli 2020 in Baden-Württemberg wider. Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamtes sind immer vorrangig zu beachten. Stand: 30.07.2020 16
Bescheinigung zur Wiederzulassung in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule (Auszufüllen von den Eltern) Bei meinem Kind ist nach Aussage der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes: Name der Ärztin / des Arztes vom Datum eine Wiederzulassung in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule zum Datum wieder möglich. Datum Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten Stand: 30.07.2020 17
2020/2021 Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Nach dem am 01. Januar 2001 in Kra� getretenen Infek�onsschutzgesetz (IfSG) ist es Auf- gabe der Schule, die Sorgeberech�gten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler auf ein mögliches Schulverbot nach § 34 IfSG hinzuweisen. Gemäß § 34 IfSG dürfen Schülerinnen und Schüler den Unterricht nicht besuchen, nicht an anderen Veranstaltungen der Schule teilnehmen und die Gebäude der Schule nicht betre- ten, wenn sie an einer der nachfolgend genannten Krankheiten erkrankt sind: Krankheiten, die einen Schulbesuch verhindern: Cholera* Diphterie* Enteri�s durch enterohämorrhagi- virusbedingtes hämomorrhagisches sche E. coli (EHEC)* Fieber Haemophilus influenza Typ b-Menin- Impe�go contagiosa (ansteckende gi�s Borkenflechte) Keuchhusten ansteckungsfähige Lungentuberku- Masern* lose Mumps Meningokokken-Infek�on Pest* Paratyphus* Scabies (Krätze) Poliomyeli�s* Shigellose* Scharlach oder sons�ge Streptococ- cus pyogenes-Infek�onen Virushepa��s A oder E* Typhus abdominalis* Windpocken wenn bei ihnen der Verdacht einer solchen Erkrankung besteht, wenn sie „verlaust“ sind. Dieses Verbot gilt bei den mit * gekennzeichneten Krankheiten auch, wenn Schülerinnen oder Schüler zwar selbst nicht erkrankt sind, sie aber in Wohngemeinscha� mit Personen leben, die an einer solchen Krankheit leiden oder bei denen der Verdacht einer entspre- chenden Erkrankung besteht. Wer bes�mmte Erreger ausscheidet, darf nur unter Auflagen die Schule besuchen. Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler werden gebeten, die Schulleitung unver- züglich zu informieren, wenn eine entsprechende Krankheit oder der Verdacht einer sol- chen vorliegt. 18
2020/2021 Tablets in den Klassen SG 11, 12 und 13 Wir möchten unsere Schüler auf die Welt vorbereiten, in der sie leben und arbeiten - und das ist eine durch und durch digitalisierte Welt. Zudem geht vieles mit digitalen Anwen- dungen leichter: Schüler können gemeinsam Texte erstellen. Sie arbeiten an einem Do- kument, ohne dass sie dazu in der Schule sein oder zur gleichen Zeit arbeiten müssten. Das Netz macht es möglich, kollabora�ver und zugleich individueller zu arbeiten. Diese Gründe haben uns veranlasst, unseren Unterricht durch den Einsatz von Tablets weiter zu entwickeln. Unser WLAN-Netz wurde verbessert und genügt nun professionellen Ansprüchen, d.h. alle Tablets in den verschiedenen Klassenzimmern sind stabil und haben einen schnellen Netzzugang. Wir haben eine pädagogische Konzep�on für den mediengestützen Unter- richt mit Tablets entwickelt und setzen sie im SG um. Verbesserung der Unterrichtsqualität durch die Erprobung von neuen digitalgestütz- ten Lernmethoden zur Individualisierung des Unterrichts in den Fächern: Mathema- �k, Physik, Englisch, Spanisch, Deutsch, Geschichte und Pädagogik/Psychologie, d.h. fächerübergreifender Einsatz die Erweiterung des selbstgesteuerten Lernens durch die Erhöhung von handlungso- rien�erten Phasen im Unterricht. mo�vierendes und zeiteffizientes Lernen Das Table�eam 19
2020/2021 Konzep�onelle Umsetzung Seit dem Schuljahr 2014/15 nutzen alle Schülerinnen und Schüler, die neu in die Eingangsklassen 11 eingetreten sind, ihre eigenen Tablets zum Lernen im Unterricht und zu Hause. Tablets können in der Schule als 1:1 (jeder Schüler hat ständig sein persönliches Gerät) oder 1:n (Ge- räte werden bei Bedarf an verschiedene Schüler ausgegeben) eingesetzt werden. Mobile Endgeräte sind von der Konzep�on her zunächst für den 1:1-Einsatz vorgesehen. In der Schulwirklichkeit treffen wir aber heute noch vielfach eine 1:n-Verwendung an. Wir haben uns für den 1:1 Ansatz der Geräte entschieden, da die Verantwortung für die Programmpflege in der Regel bei den Schülerinnen und Schülern liegt. Er lernt dadurch sein Gerät besser kennen und nutzen, da es ihm möglich ist, sein Tablet bei Bedarf auch während der Freizeit zu Hause zu bedienen. Folgende Punkte unterliegen der Eigenverantwortlichkeit der Schüler: • Funk�onsfähigkeit des Tablets • Datensicherung • Vollständigkeit und Ordnung der Dateien (nach dem vorgegebenen System in Moodle) • Lizensierung eigener Anwendungen Nutzungsansatz für die Schülerinnen und Schüler: Bring on your own device Bring Your Own Device (BYOD) ist die Bezeichnung dafür, dass private Tablets oder Laptops unabhän- gig vom Betriebssystem einen registrierten Zugang zum WLAN-Netz der Schule erhalten. Dies hat den Vorteil, dass privat bereits verfügbare Geräte der Lernenden auch für schulische Zwecke genutzt werden können, und bietet eine hohe Wahlfreiheit bei der Nutzung verschiedener Betriebssysteme. Alle mobile Endgeräte sollten jedoch nicht älter als zwei Jahre sein. Damit ist gewährleistet, dass wir unsere aktuelle Lernpla�orm und aktuelle Apps zum Lernen nutzen können. Wir empfehlen Ipads ab 2018, diese können mit einem S�� genutzt werden. Ansatz für Lehrkrä�e – IPads Die Lehrkrä�e werden in Zukun� in den Tabletklassen mit IPads an der Schule arbeiten, da dieses System als geschlossenes System die höchste Sicherheit im Netz bietet, viele Lernapps beinhaltet und für unsere Beamer (über Apple-TV) die höchste Benutzerfreundlichkeit und eine stabile Funk�- onalität aufweisen. Rolle der Lehrkrä�e In den entsprechenden Klassen planen und gestalten die Lehrkrä�e ihren Unterricht so, dass die Tablets in einer didak�sch und pädagogisch reflek�erten Art und in angemessenem Umfang einge- setzt werden. Dabei soll der Einsatz der Tablets nicht zum Selbstzweck erfolgen. Vielmehr soll er im unterrichtlichen Kontext der gymnasialen Oberstufe sta�inden. 20
2020/2021 Richtlinien für die Benutzung von Tablets an den HWS BS Um einen geregelten Arbeitsbetrieb im Unterricht si- cherzustellen, sind folgende Punkte zu beachten: Die Geräte müssen stets mit voll geladenem Akku in die Schule mitgebracht werden. Die Internetnutzung der Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit erfolgt ausschließlich auf Anweisung der Lehrkra�. Private Fotos, Filme, Musik und andere Medieninhalte dürfen nicht auf dem Gerät ge- speichert werden, wenn diese rassis�schen, pornographischen, gewaltverherrlichen- den oder ehrverletzenden Inhalts sind. Es muss sichergestellt sein, dass jederzeit genügend freier Speicherplatz für die schuli- sche Arbeit auf dem Gerät verfügbar ist. Fotos, Filme und Audiomitschni�e dürfen auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis ei- ner Lehrkra� und zu schulischen Zwecken aufgenommen werden. Auf dem Tablet ist ein Virenscanner installiert. Verstöße gegen diese Richtlinien werden die verantwortlichen Lehrkrä�e durch einen zeitlich befris- teten Ausschluss des Schülers/der Schülerin von der Tabletnutzung und gegebenenfalls durch weitere schulische Ordnungsmaßnahmen ahnden. Richtlinien für die Benutzung von Tablets an den Hauswirtscha�lichen Schulen Bad Säckingen zur Kenntnis genommen: __________________________ Schüler/in ____________________________________ ________________________________ Vorname, Name, Klasse Erziehungsberech�gte/r 21
2020/2021 Nutzung der schuleigenen Laptops (inkl. Zubehör) Die in der Schule vorhandenen Laptops können entweder im Unterricht eingesetzt oder von den Schülerinnen und Schülern zum selbstständigen Arbeiten/Üben/Recherchieren außerhalb des Unterrichts genutzt werden. Folgende Fälle sind zu unterscheiden: 1. SchülerInnen werden von einer Lehrerkra� beau�ragt, mit den Laptops zu arbeiten: In diesem Fall gibt die betreffende Lehrkra� die Laptops aus, trägt die Anzahl der entnommenen Laptops in die im Laptop-Schrank befindliche Liste ein und trägt nach Rückgabe der entliehenen Laptops diese auch wieder aus. Sowohl bei der Entnahme als auch bei der Rückgabe zeichnet die Lehrkra� mit ihrem Name gegen, keinesfalls dürfen Schülernamen eingetragen werden. 2. SchülerInnen melden sich im Lehrerzimmer, um einen oder mehrere Laptops zu ent- leihen. Generell erfolgt die Ausleihe wie unter Punkt 1 beschrieben. Allerdings ist zusätzlich folgende Verfahrensweise zu beachten: a) SchülerInnen wenden sich an die Lehrkra�, für deren Fach sie mit dem Laptop arbeiten wollen. b) Wenden sich die SchülerInnen an den jeweilige(n) Klassenlehrer(in). c) Wenden sich die SchülerInnen an eine andere Lehrkra�, denen sie persönlich bekannt sind. Ist keine Lehrkra� anwesend, denen die SchülerInnen bekannt sind, kann i.d.R. keine Ausleihe erfolgen. Die Lehrkra�, die die Laptops ausgibt, ist dafür verantwortlich, dass diese zurückgege- ben und ordnungsgemäß im Laptop-Schrank verstaut werden. 22
2020/2021 Regeln für den Gebrauch des Internets bei schulischen Arbeiten 1. Alle für die Arbeit verwendeten Quellen sind in der Literaturliste auszuführen, auch wenn sie in der Arbeit nicht zi�ert werden. 2. Es müssen stets mehrere Quellen genutzt werden und die Schülerinnen und Schüler müssen in der Lage sein, ihre Quellenauswahl auf Nachfrage zu begründen. Dabei gel- ten nur Seiten, bei denen Herausgeber und Autor erkennbar sind, als vertrauenswür- dig. 3. Internetseiten werden mit vollständiger Web-Adresse und Datum zi�ert. Die Angaben können aus der Kopfzeile des Adressen-Fensters kopiert werden. Beispiel: h�p://cms. essen-und-co.de/cms/website.php?id=/ernaehrung/index.html.7.7.08 4. Wörtliche Übernahmen sind mit Anführungszeichen und Quellverweis als Zitat zu kennzeichnen. Beispiel: „Fortschri�, Schnelllebigkeit sowie Bequemlichkeit bes�mmen unser Zeitalter. Nirgends anders kann man dies mehr feststellen als in dem Mahlzeiten- verhalten der Menschen.“ (h�p://cms.essen-und-co.de/cms/website.php, 07.07.08) 5. Werden größere Textabschni�e unbearbeitet übernommen, ist hierfür eine Begrün- dung erforderlich. 6. Die Übernahme von Schülerreferaten (ganz oder teilweise) gilt als Täuschungsversuch und wird entsprechend benotet. Ebenfalls als Täuschungsversuch bewertet wird die Übernahme längerer Zitate ohne Quellangabe. 7. Verständnis und Auseinandersetzung mit dem Thema können stets durch ein Ge- spräch, das in die Note eingeht, überprü� werden. Nutzungsanweisung EDV für Schüler 1. EDV-Räume und EDV-Unterricht Die Unterrichtsräume 14, 15, 202, 204, 205, 210 stehen den in EDV zu unterrichtenden Schülern während des EDV-Unterrichts zur Verfügung. 2. Nutzungsberech�gung Nutzungsberech�gt sind alle Lehrkrä�e mit einem Unterrichtsau�rag in EDV sowie alle Lehrkrä�e, welche ausreichende Kenntnisse in der Benutzung der EDV-Geräte besit- zen. Nutzungsberech�gt sind alle in EDV zu unterrichtenden Schüler - nur unter Auf- sicht einer Lehrkra�. 3. EDV–Arbeitsplatz Vor der erstmaligen Nutzung eines EDV-Arbeitsplatzes ist der Benutzer in den Ge- brauch der Geräte einzuweisen. Jeder Lehrer und Schüler ist für den ordnungsgemä- ßen Zustand seines EDV-Arbeitsplatzes verantwortlich. Bei Betriebsstörungen der Geräte und anderen Unregelmäßigkeiten und Veränderun- gen (z.B. in der So�ware-Konfigura�on, Verdacht auf Computer-Viren) ist die zuständi- ge EDV-Lehrkra� umgehend davon zu verständigen. 15 23
2020/2021 4. Betreuung der EDV-Räume und EDV-Arbeitsplätze Zuständig für die EDV-Anlagen in den Unterrichtsräumen sind Herr Henkes (RES) und Herr S�efvater(HWS) 5. Verwaltung der Festpla�en Die Festpla�enverwaltung obliegt dem für den EDV-Unterrichtsraum zuständigen Betreuer. Dies bezieht sich insbesondere auf die Installa�on von neuen Program- men oder Updates und auf die Pflege des Datenbestandes auf den Pla�en. Die Festpla�e C: wird bei jedem Booten bereinigt und auf ihren Ursprungszustand ge- bracht: dabei werden alle nicht autorisierten Programminstalla�onen und Daten- bestände gelöscht. 6. Netzwerkbetreuung Die Betreuung von Netzwerken obliegt ausschließlich den Netzwerkverwaltern (Herrn Henkes und Herrn S�efvater) Nur diese erteilen Zugriffsberech�gungen und richten Programme und Daten auf den Netzwerk-Servern ein. 7. Datensicherung der Benutzer Alle Benutzer sichern ihre Arbeitsdateien in ihrem Netzlaufwerk. Werden Dateien (Texte, Präsenta�onen, Programme, etc.) zu Hause auf Wechselmedien (USBS�ck, ...) angelegt und sollen diese im Unterricht verwendet werden, ist sicherzustellen, dass keine anderwei�gen Daten/Dateien auf diesen Medien abgespeichert sind bzw. abgespeichert werden. Datentransfer von außerhalb in EDV-Räume und um- gekehrt kann soweit urheberrechtlich zulässig bei entsprechender Kontrolle durch die verantwortliche EDV- Lehrkra� gesta�et werden, wenn hierdurch die Vermi�- lung der Lerninhalte effek�ver wird. Werden Wechselmedien verwendet, muss vor der Benutzung zwingend der Virenscanner Panda-cloud verwendet werden, um die Wechselmedien auf Viren zu überprüfen. 8. Kopieren von Programmen und Dateien Entsprechend dem Urheberrechtsgesetz vom 10. September 2003 ist das Kopie- ren von Programmen (So�ware) und fremden Datenbeständen verboten. Zuwi- derhandlungen können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden (Schadensersatz-, Unterlassungsansprüche gegen Lehrer und Schüler bzw. Vernichtungsansprüche in Bezug auf Raubkopien). 9. Verhalten an EDV-Arbeitsplätzen In EDV-Räumen ist ausnahmslos Essen und Trinken untersagt. Getränke dürfen nur in verschlossenen Gefäßen in die EDV-Unterrichtsräume gebracht werden. 10. Schlussbes�mmung Alle Schüler und Lehrkrä�e, die die schuleigenen EDV-Anlagen benutzen, bestä- �gen auf einem Sammelbogen für die jeweilige Klasse oder Gruppe mit ihrer Un- 24
2020/2021 Schulbuchausleihe und Einbindepflicht Wie bei allen Schulmaterialien gilt auch bei den Büchern, dass mit ihnen sorgsam umzuge- hen ist, denn sie werden von unseren Steuergeldern bezahlt. Wie die meisten von Euch bereits wissen: Auch Ihr zahlt übrigens schon Steuern, z.B. als Mehrwertsteuer, wenn Ihr Euch ein Getränk oder eine Süßigkeit kau� oder als Tabaksteu- er, wenn Ihr dem nicht so ganz gesunden „Qualmen“ fröhnt. Auch solche Steuern werden gelegentlich erhöht, wenn dem Staat das Geld knapp wird. Eure Vernun� spart somit auch Euch Steuern und senkt Eure Lebenshaltungskosten. Die Schule hat immer Kosten, wenn nicht pfleglich mit Euch anvertrautem Material umge- gangen wird. Aus diesem Grund müsst Ihr die Bücher einbinden. Durch einen unsachge- mäßen Umgang beschädigte Bücher (z.B. Wasserschaden, stark verschmutzt, in der Form beschädigt, mit Klebefolie eingebunden oder Tesa in der Buchinnenseite auf das Papier geklebt), müsst Ihr diese ganz oder teilweise bezahlen, damit andere nicht dafür au�om- men müssen. Wie sich Bücher einbinden lassen, wird nachfolgend dargestellt: Bi�e verwendet keine Klebefolie, denn sie zu en�ernen geht nur, wenn man dabei das Buch beschädigt. Daher wird für die Verwendung von Klebefolie eine Gebühr verlangt. Als ersten Schri� schneidet Ihr die Folie so zu, dass sie an allen Seiten ca. 4 cm länger ist als das aufgeklappte Buch. Danach legt Ihr das Buch in die Folie hinein und schlagt die Folie probeweise hinten und vorne um die Buch- deckel. Dann schneidet Ihr am Buchrücken die über- stehende Folie schräg ein. Nun nehmt Ihr das Buch heraus, klappt die Folieneinschni�e nach in- nen um (sie schützen durch ihre doppel- t e Lage später den Buchrücken besonders). Dann wird das Buch passend zu den Einschni�en auf die Folie gelegt und die Folie um den vorderen Buchdeckel ge- schlagen. Wie nachfolgend gezeigt, werden an den Buchecken Dreiecke umgeklappt und der restliche Folienüberstand nach innen geschlagen. Dabei wir die Ecke so festgeklebt, dass der Tesaf- 25
2020/2021 ilm nicht ins Buch, sondern nur auf die Folie geklebt wird. Mit den anderen Buchecken wird ebenso verfahren und darauf geachtet, dass die Folie straff anliegt und der Buchrücken in den dafür vorgesehenen Einschni�en bleibt. Nun wird beim hinteren Buchdeckel die Folie beim Einkleben gla� gezogen, damit sie straff sitzt und nicht verrutscht. Das soll aber nicht übertrieben werden, denn wenn die Folie zu sehr spannt, geht das Buch nicht mehr zu (ggf. vorher testen). 26
2020/2021 Bestätigung der Regeln Bestätigung der Kenntnisnahme Vorname, Name: Klasse: Ich / Wir bestä�gen, dass ich / wir zur Kenntnis genommen haben: (bi�e ankreuzen) die Schul- und Hausordnung einschließlich des Entschuldigungsverfahrens die Hygieneregeln gültig ab 14.09.2020 die Hinweise zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen die Belehrung gemäß § 34 Abs. 5 S. 2 Infek onsschutzgesetz (IfSG) die Regeln für den Gebrauch des Internets bei schulischen Arbeiten die Nutzungsanweisung EDV für Schüler die Einbindepflicht von Schulbüchern und die Einbindeanleitung Eine Unterweisung zum Verhalten im Alarmfall hat sta�gefunden durch _______________________ am ___________________ . (Name der Lehrkra�) (wann erfolgt, Datum) (ist durch den Schüler / die Schülerin auszufüllen) Datum: Unterschri� Schüler: Datum: Unterschri� Eltern (bei minderjährigen Schülern): Bi�e ausfüllen, unterschreiben und an den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin übergeben! 27
2020/2021 Einverständniserklärung Medien Klasse: Klassenlehrer/in Der Schüler/ die Schülerin bzw. dessen/deren Erziehungsberech�gte/r erklärt durch die nachstehende Unterschri� das Einverständnis für die unentgeltliche und freie Verwen- dung, Vervielfäl�gung und Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen der Schülerin/ des Schülers und deren/dessen personenbezogenen Daten bei öffentlichen Vorführungen oder Präsenta�onen (z.B. in der Schule), in Printmedien und auf der Homepage der Hauswirtscha�lichen Schulen Bad Säckingen. Name, Vorna- Geburts- Ort, Datum Eigene Un- me datum terschrift / Erziehungs- berechtigte Bi�e ausfüllen, unterschreiben und an den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin übergeben! 28
2020/2021 Einladung zum ersten Elternabend im Schul- jahr 2020/2021 am 12.10.2020 Sehr geehrte Eltern, neue Schüler/innen haben zum Schuljahresbeginn ihre Ausbildung an den Hauswirtscha� -lichen Schulen begonnen, neue Lehrkrä� e unterrichten an der Schule. Zu den Eltern der neuen Schüler/innen und der Schüler/innen in Aufs� egsklassen wollen Schulleitung und Lehrerkollegium im soeben begonnenen Schuljahr rasch den Kontakt herstellen. Deshalb sind Sie herzlich eingeladen, den ersten Elternabend am Montag, 12.10.2020, 19:00 Uhr, zu besuchen und an der Bildung der Klassenpflegscha�en mitzuwirken. Tagesordnung für die Klassen des Sozialwissenschaft- lichen Gymnasiums, des Berufskollegs und der 2-jähr. Berufsfachschulen 19:00 – ca. 20:30 Uhr Tagung der Klassenelternversammlungen mit den Klassen- lehrern/ der Klassenlehrerinnen Vorstellung der Kernfachlehrer/innen Wahl der Elternvertreter/innen Tagesordnung für die Klassen des BEJ und VAB 19:00 – 20:30 Uhr Informa�onen durch die Jugendberufshelferin Tagung der Klassenelternversammlungen mit den Klassen- lehrern/ der Klassenlehrerinnen Vorstellung der Kernfachlehrer/innen Wahl der Elternvertreter/innen Nach Beendigung der Klassenelternversammlungen wählen die Klassenelternvertreter/in- nen um ca. 20:45 Uhr den/die Elternbeiratsvorsitzende(n) und die Vertreter der Eltern in der Schulkonferenz. Diese Wahlen finden voraussichtlich in Raum 13 sta�. Bi�e nutzen Sie das im Schulplaner vorhandene Formular zur Rückmeldung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese erste Gelegenheit zum Kontakt von Elternhaus und Schule im Interesse Ihrer Kinder wahrnehmen würden. Mit freundlichen Grüßen Carsten Schnell (Schulleiter) 29
2020/2021 Bestätigung der Kenntnisnahme 1. Elternabend im Schuljahr 2020/2021 am Montag, 12.10.2020 Name, Vorname des/der Klassenlehrer/in Erziehungsberechtigten: Name, Vorname der Schülerin/des Schülers Klasse: Ich / Wir bestä�gen, dass ich / wir zur Kenntnis genommen haben, dass der 1. Elternabend am Montag, 12. Oktober 2020 in den Hauswirtscha�lichen Schulen Bad Säckingen stattfindet. Der Elternabend beginnt um 19:00 Uhr. Ich/wir nehme/n mit _______Personen teil. Ich/wir nehme/n nicht teil. Datum Unterschrift Bi�e ausfüllen, unterschreiben und an den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin übergeben! 30
2020/2021 Einladung zum zweiten Elternabend im Schul- jahr 2020/2021 am 09.02.2021 Sehr geehrte Eltern, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, nach Erteilung der Halbjahreszeugnisse den Leistungs-stand Ihrer Kinder mit den Klassen- und Fachlehrkrä�en zu erörtern, laden Sie Elternbeirat und Schulleitung der Hauswirtscha�lichen Schulen am Dienstag, 09.02.2021, 18:00 Uhr, zu einem weiteren Gesprächsabend mit folgender Tagesordnung ein: Tagesordnung für alle Klassen 18:00 – 18:30 Uhr Elternbeiratsversammlung für alle gewählten Elternvertre- ter 18:30 – 19:15 Uhr Klassen-Elternversammlung 19:15 – 21:00 Uhr Einzelgespräche mit den Fachlehrern/Fachlehrerinnen Im Rahmen der Klassen-Elternversammlungen können mit den jeweiligen Klassenlehrern/ Klassenlehrerinnen Fragen erörtert werden, die die Klasse in ihrer Gesamtheit betreffen. Für die Einzelgespräche beachten Sie bi�e den Raumplan, der im Gebäude aushängt. Bi�e verwenden Sie zur Rückmeldung, ob Sie am Elternabend teilnehmen, das nachfolgen- de Formular. Beachten Sie bi�e, dass der Elternabend für die gewählten Elternvertreter um 18:00 Uhr beginnt, der Klassen- und Elternabend für alle Eltern um 18:30 Uhr. Wir freuen uns, wenn Sie im Interesse Ihrer Kinder diese Gelegenheit zum Kontakt mit den Lehrern nutzen Mit freundlichen Grüßen Carsten Schnell Schulleiter 31
Sie können auch lesen