HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn

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HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Anzeiger_07_19_Umschlag 23.06.19 18:18 Seite 1

                            HEIKENDORFER
                            ANZEIGER

                                                                     Foto: Simone Kanieß

      Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
      mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,

                                                                    07/2019
      Kitzeberg und Schrevenborn
      und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Anzeiger_07_19_Umschlag 23.06.19 18:18 Seite 2

                                 Heikendorfs neuer Seniorenbeirat
      Der neugewählte Heiken-
      dorfer Seniorenbeirat hat
      sich konstituiert. Neue
      erste Vorsitzende für die
      nächsten drei Jahre ist
      Ingrid Schlenz, die in offe-
      ner Abstimmung als ein-
      zige     Kandidatin     ein-
      stimmig gewählt wurde.
      Zweiter Vorsitzender ist
      Klaus Sydow, der nach
      seinem kommissarischen
      Jahr als Seniorenbeirats-
      Vorsitzender – er ist
      zudem weiterhin Vorsit-
      zender des Sozialverban-
      des Heikendorf - nur für
      den Stellvertreter-Posten kandidieren wollte.        mitglieder per Handschlag verpflichtet. Die Ar-
      Den Vorstand des Seniorenbeirats komplettieren       beit des Seniorenbeirats in den nächsten Jahren
      Ursula Lange (Kassenwartin), Ebba Müller             aktiv mitgestalten wollen neben den fünf Vor-
      (Schriftführerin) und Jürgen Weisbrod (Beisitzer).   standsmitgliedern auch Dieter Lütkenhorst, Joa-
      Vor den Vorstandswahlen hatte Bürgermeister          chim und Bärbel Pucknus und Monika Richter
      Tade Peetz, der sich eine „weiterhin konstruk-       sowie Gudrun Sacht, Renate Talanow, Norbert
      tive und gute Zusammenarbeit“ mit dem Senio-         Janz, Hans-Joachim Holst und Erik Volmar.
      renbeirat wünscht, alle neugewählten Gremiums-

                                 Jetzt geht der Sommer richtig los!
      Sommer, Sonne, Badespaß ist jetzt zur Haupt-         Die wichtigsten Änderungen der neuen Strand-
      saison in der Heikendorfer Seebadeanstalt und        gebührensatzung für den konzessionierten Hei-
      am Strand von Möltenort angesagt. Bis zum 11.        kendorfer      Strandabschnitt:    Kinder    und
      August ist die Badeanstalt, die mittlerweile mit     Jugendliche bis 18 Jahren haben ab diesem Jahr
      durchgehend neuem Sicht- und Windschutz              freien Strandzugang. Die Familiensaisonkarte
      auch optisch aufgewertet wurde, jetzt wieder         gibt es deshalb nicht mehr. Dafür können Tages-
      täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet - danach bis      tickets für 1 Euro in der Haupt- und 0,50 Euro in
      zum 8. September von 13 bis 18 Uhr (alle Infos       der Nebensaison sowie Saisontickets für 20 Euro
      zu Schwimmkursterminen und Eintrittspreisen          vorerst noch am Seeblick Beach Kiosk gelöst
      online www.seebadeanstalt.de). Die Saisonkarte       werden. Die Gebühren für die Strandkorbnut-
      für alle Heikendorfer und auswärtigen Mitglieder     zung wurden bei den Wochen- und Saisontarifen
      des Fördervereins (20 Euro) gilt übrigens weiter-    leicht angehoben (8 Euro Tages- und 4 Euro
      hin auch für den Möltenorter Strand.                 Halbtagesgebühr sind unverändert).
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Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                          3- 5
Tourismus                                                                                                   5- 7
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde                                                    7 - 13
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde                                                                14 - 17
Kulturelles                                                                                               17 - 19
Kindergärten                                                                                              20 - 30
Schulen                                                                                                   31 - 33
Kirchengemeinden                                                                                          33 - 36
Vereine & Verbände Berichte                                                                               41 - 55
Sitzungsprotokoll GV-Sitzung                                                                              57 - 62
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner                         63 - 74
Impressum                                                                                                      72

          Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
 Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
 ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können
 zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier
 Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter wer-
 den gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Ge-
 meindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.

                                Öffentliche Ausschusssitzungen
                         Im Monat Juli finden keine Sitzungen des Amtes statt.

                                            Amtsverordnung
                    über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen
                  in der Gemeinde Mönkeberg (Parkgebührenverordnung)
                                               vom 23.04.2019

Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenver-             auf den in § 2 dieser Verordnung näher be-zeich-
kehrsgesetzes in der Fassung der Bekannt-ma-               neten öffentlichen Verkehrsflächen während der
chung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310), zuletzt             Laufzeit der Parkscheinautomaten eine Parkge-
geändert durch Gesetz vom 24.05.2016 (BGBl. I              bühr und damit der Wert des Parkraumes für den
S. 1217) und § 1 der Landesverordnung über                 Benutzer festgesetzt.
Parkgebühren vom 12.04.1990 (GVOBl. S. 264) in                                     §2
Verbindung mit § 55 Abs. 3 des Allgemeinen Ver-                             Geltungsbereich
waltungsgesetzes für das Land Schleswig-Hol-               Diese Verordnung gilt in der Gemeinde Mönke-
stein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG -) in der            berg auf den nachfolgend aufgeführten Park-flä-
Fassung der Bekannt-machung vom 02.06.1992                 chen:
(GVOBl. S. 243, 534), zuletzt geändert durch Ge-           1. Parkplätze Strandweg (Zufahrt Ölpier)
setz vom 21.07.2016 (GVOBl. S. 659) verordnet              2. Parkplätze Ernestinenweg (ausgenommen
der Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn:                      WVM Parkplätze sowie 3 Bewohnerpark-
                       §1                                     plätze)
                    Zweck                                                          §3
Zur Überwachung der Parkzeit wird das Parken                          Zeitlicher Geltungsbereich

                                                                                                                    3
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Amt Schrevenborn
Diese Parkgebührenverordnung gilt in der Zeit       sprechend beschilderten Parkplätzen zum unent-
vom 01. April bis 31. Oktober jeden Jahres.         geltlichen Parken berechtigen, werden folgende
Die gebührenpflichtigen Tage und Zeiten ergeben     Gebühren erhoben:
sich aus der Beschilderung am Park-scheinauto-      -Anwohnerparkausweis für ein Kalenderjahr 30,00 €
maten.                                                                      §7
                       §4                                              Inkrafttreten
                     Parkzeit                       Diese Verordnung tritt am 06.06.2019 in Kraft. Sie
Die Parkgebühren werden in der Zeit von 8.00 bis    tritt mit Ablauf des 05.06.2024 außer Kraft. Die
18.00 Uhr erhoben.                                  Parkgebührenverordnung vom 05.02.2018 tritt mit
                       §5                           Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
                   Parkgebühr
Die Parkgebühr beträgt 1,00 € pro Stunde. Soweit    Diese Verordnung wurde dem Amtsausschuss
½ Stunde Parkdauer nicht überschritten wird, wird   vorgelegt.
keine Gebühr erhoben. Die Gebühr für eine Tages-
karte beträgt 6,00 €.                               Heikendorf, 23.04.2019
                                                    Amt Schrevenborn             Der Amtsdirektor
                      §6                            Der Amtsdirektor             Im Auftrag
  Gebühren für Parkberechtigungsausweise            gez. Hehenkamp               gez. Hingst
Für die Ausstellung von Ausweisen, die auf ent-     Hehenkamp                    Hingst

                Berichte aus dem Amt Schrevenborn
                     Neuauflage des Ostuferpokals für Feuerwehren

Nach langer Pause traten im Juni in Schönkir-
chen 14 Mannschaften von 8 Freiwilligen Feuer-
wehren des Kieler Ostufers zum Ostuferpokal
gegeneinander an.
12 Spiel-und-Spaß-Stationen mussten auf
einem Rundkurs, der von Schönkirchen über
Oppendorf, Flüggendorf, Gut Schädtbek und
Schönhorst führte, durchlaufen werden. Fleißig
Punkte gesammelt werden konnte beispiels-
weise beim Schlauchkegeln, Getränkekistenlauf,
Leinenbeutelwurf. Unterhalb der Schwentinebrü-
cke ging zudem das eine oder andere Team
beim Kanupaddeln baden. Und die Kübelspritze
kam natürlich auch zum Einsatz. Was eindeutig

                                                    mehr zählt beim Ostuferpokal als der Wettbe-
                                                    werbscharakter ist der gemeinsame Spaß, der
                                                    Zusammenhalt und der gegenseitige Austausch
                                                    später beim Grillen.
                                                    Der Wanderpott ging bei der Neuauflage an
                                                    das Team der Feuerwehr Laboe, die den
                                                    Ostuferpokal damit im nächsten Jahr ausrichten
                                                    wird. Die Plätze 2 und 3 belegten Mönkeberg 2
                                                    und Klausdorf 1. Bei den Jugendwehren sicherte
                                                    sich der Nachwuchs aus Mönkeberg den ersten

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Amt Schrevenborn / Tourismus
                                                           Platz vor Laboe und Dietrichsdorf.
                                                           Weitere teilnehmende Mannschaften
                                                           kamen von den Wehren aus Alt- und
                                                           Neuheikendorf sowie den Gastgebern
                                                           aus Schönkirchen und Flüggendorf.
                                                           (CK/Fotos T. Seidel)

        Die „Temposünder“ vom Amt Schrevenborn beim Kieler Business Run

Mit einer neunköpfigen Läufer-
gruppe war auch in diesem Jahr ein
Team des Amtes Schrevenborn
beim 4. Kieler Business Run vertre-
ten. Als „Temposünder“ gingen
Thorsten Wulff (stehend von links),
Dennis Pagel, Benjamin Broese-
Talleur, Charis Meyer, Veronika
Engler, Rebecca Jonsson sowie
(unten v. l.) Inga Kühn, Lea Busch
und Dorit Evers auf die 4,5 Kilome-
ter lange Strecke. „Als Team haben
wir einen guten Mittelfeldplatz be-
legt“, so Rebecca Jonsson. Die
schnellste Team-Laufzeit hatte
Thorsten Wulff mit 21:38 Minuten.
Dorit Evers und Inga Kühn durchliefen bei 28:58      gen 3579 Teilnehmer in 237 Teams an den Start.
Minuten das Ziel auf der Kiellinie. Insgesamt gin-   (CK/Foto D. Brillat)

TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion
Das Älteste, noch fahrbereite Feuerschiff FS ELBE 3 der Welt besucht Möltenort!

Am Dienstag, den 06.08.19 findet um 16 Uhr eine
Schifffahrt mit dem FS Elbe 3 von Möltenort um
den Kieler Leuchtturm statt. Überall an Bord der
„Elbe3“ gibt es Pätze, an denen man den Aufent-
halt in Ruhe genießen kann. Gäste haben die Gele-
genheit, das Schiff näher zu erkunden. Vom
Steuerhaus bis zur Hauptmaschine steht die Mann-
schaft gerne für Fragen zur Verfügung. Während
der ca. 3-stündigen Fahrt können Getränke, Kaffee
und Kuchen an Bord erworben und verzehrt wer-
den. Für weitere Informationen
und Anmeldungen:
www.feuerschiff-elbe3.de oder telefonisch: 01577-1740384

                                                                                                  5
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Tourismus
Unterwegs auf der Schwentine

SUP-Tour: Auf der Schwentine von Wellingdorf
zur Oppendorfer Mühle
ab Wellingdorf kann man sich mit dem Stand Up
Paddling (SUP) sportlich betätigen. Auf einer 2,5-
stündigen Tour über Klausdorf zur Oppendorfer
Mühle und zurück können Sie die Natur des
Schwentinetals genießen. Ein Highlight sind die
Schildkröten, die man an warmen, sonnigen Tagen
auf Baumstümpfen am Ufer sehen kann. Angeblich
vor einigen Jahren dort ausgesetzt, haben sie sich
offensichtlich prächtig an ihr neues Zuhause ange-
passt.

Open-Air-Veranstaltungen an Land & am Meer!

                                        Im Juli wird die Küstenlinie wieder zur Veranstaltungsfläche.
                                        Das vielfältige Programm startet am 29. Juni mit der Wind-
                                        jammerparade. An den Wasserkanten unserer Gemeinden
                                        kann das bunte Treiben beobachtet werden. Am Sonntag,
                                        den 7. Juli kann man mit dem Ostsee-Strandfrühstück in
                                        den Tag starten. Eine Frühstückstafel und eine Liegestuhl-
                                        lounge werden direkt an der Wasserlinie am Haupt-strand
                                        aufgebaut. Hier kann von 10 bis 13 Uhr gefrühstückt wer-
                                        den. Dazu gibt es hochwertiges, regio-nales Prosecco-
                                        Frühstück vom Buffet. Anmeldung erbeten unter 0431 – 53
                                        32 18 14. Alternativ kann Frühstück mitgebracht werden.
                                        DJ Dominic sorgt mit seinem ausgewählten Mix für das
                                        richtige Beach-Feeling.

                                        Mönkeberg setzt seinen Strand am Samstag, den 06. Juli
                                        von 18 bis 23 Uhr bei den „Saitensprüngen am Strand“
                                        musikalisch in Szene.
                                        Vom 12.-14. Juli wird am Heikendorfer Hafen wieder die
                                        Fiesta Marítima gefeiert. Das Hafenfest mit Temperament
                                        mit einem lebensfrohen, feurigen Programm trifft auf mari-
                                        times Ambiente: Showbühne, Fiesta-Steg mit DJ-Lounge,
                                        Feuershow, Kiddies-Beach und weitere Höhepunkte locken
                                        an den Heikendorfer Hafen. Das genaue Programm entneh-
                                        men Sie bitte dem Flyer in der Beilage.

                                        Die CDU Mönkeberg-Schönkirchen feiert am 06. Juli ab 19
                                        Uhr ihr traditionelles Mittsommernachtsfest. Mit Musik,
                                        Grill und Getränken kann man die laue Sommernacht ge-
                                        sellig am Schönkirchener Dorfteich genießen.

„Strandascher“ für einen sauberen Auftritt

Für einen ungetrübten Spaß beim Spielen und Sonnen am Strand sind alle
Strandbesucher dazu verpflichtet, den eigenen Müll wieder zu beseitigen.
Auch Zigarettenstummel haben im Sand nichts zu suchen! Für ihre Entsor-

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HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn/ Gemeinde Heikendorf
gung werden in der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen, beim Seeblick-Beach am Möltenorter Haupt-
strand sowie am Strand von Mönkeberg (Zantopps Fährhaus) kostenfreie Strandaschenbecher aus-
gegeben.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder
Kathleen Weiß vom Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 142, kathleen.weiss@amt-schrevenborn.de)

             Bekanntmachungen des Amtes
        Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf
 Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
 Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint.
 In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonn-
 abend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag.
 Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amts-
 verwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.

                                    Öffentliche Ausschusssitzungen
 Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung
 werden durch Aushang in der Gemeindeverwaltung mit dem Tag der Einladung zur Sitzung be-
 kannt gegeben! Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

             Tag                 Datum              Uhrzeit          Sitzung
             Montag              01.07.2019         17:00 Uhr        Bau- und Umweltausschuss
             Montag              01.07.2019         19:00 Uhr        11. Sitzung der Gemeindevertretung

 Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf. Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus
 eingesehen werden. Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich.

                                       EINLADUNG
                      zur 11. Sitzung der Gemeindevertretung Heikendorf

Am Montag, 01. Juli 2019, findet um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses Heikendorf die 11. Sitzung
der Gemeindevertretung statt, zu der ich Sie herzlich einlade.

Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesord-
     nung
2. Einwohnerfragestunde
3. Einwände gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 26.06.2019
4. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 26.06.2019 gefassten Beschlüsse
5. Anträge
6. Umbesetzung von Ausschüssen
7. Mitteilungen
8. Wirtschafts- und Verkehrsangelegenheiten
9. Bildungs- und Sozialangelegenheiten
10. Bau- und Umweltangelegenheiten

                                                                                                                        7
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Gemeinde Heikendorf
10.1 Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
     und Billigung der Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 81 "Neubau Kindergarten Krischans-
     barg
11. Haushaltsangelegenheiten
12. Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
13. Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen

gez. Tade Peetz
Bürgermeister                                                    - Änderungen bleiben vorbehalten -

      Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Nachrücken von
Gemeindevertretern /Gemeindevertreterinnen in die Gemeindevertretung Heikendorf

          - § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG – in Verbindung mit
          - §§ 65 und 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO –

Hiermit stelle ich fest und gebe gleichzeitig bekannt, dass
                                    Frau Kathrin Güldenzoph
Röbsdorfer Weg 13 b, 24226 Heikendorf,
als Listenbewerberin der CDU unter der lfd. Nr. 3 des Listenwahlvorschlages zur Gemeindewahl am
6. Mai 2018 für den zurückgetretene Kandidaten Harald Kohrt in die Gemeindevertretung Heikendorf
nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe gemäß § 33 GKWG Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Nieder-
schrift beim Gemeindewahlleiter zu erheben.

Heikendorf, 10.06. 2019
gez. Hehenkamp
Gemeindewahlleiter

                                   Bekanntmachung
               Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
    nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum folgenden Bauleitplanverfahren der
    Gemeinde Heikendorf: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 "Teilbereich Möl-
       tenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken-
dorf hat in ihrer Sitzung am 12.06.2018 be-
schlossen, den Bebauungsplan Nr. 83
"Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grund-
stücke nordöstlich des Möltenorter Weges" für
den Bereich der Grundstücke nordöstlich des
Möltenorter Weges (Teilbereich Möltenort) auf-
zustellen.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend
abgedruckten Planauszug ersichtlich

Ziel der Planung ist es die städtebauliche Ent-
wicklung des Plangebietes im Sinne von § 1 (3)
Baugesetzbuch (BauGB) durch zeitgemäße
Festsetzungsinhalte zu ordnen und zu sichern.

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HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Gemeinde Heikendorf
Der Baugebietscharakter soll in seiner Kleintei-    in der Zeit vom
ligkeit als verbindlich dokumentierter Planinhalt
aufgenommen, bewertet und entwickelt werden.        15. Juli bis einschließlich 31. August 2019
Den Darstellungen des Flächennutzungs- und
auch des Landschaftsplanes folgend, sind vor-       in der Amtsverwaltung Schrevenborn in
handene Biotope und die das Ortsbild prägende       24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 1.29
Grünflächen verbindlich festzusetzten.              während der Dienststunden
Um dem bauplanungsrechtlichen Grundsatz des              Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sparsamen Umganges mit Grund und Boden                 Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
nachzukommen, sollen Höchstmaße zur Größe,                    von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Breite und Tiefe der Baugrundstücke festgesetzt          Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
werden. Um auch den Grad der künftigen Flä-          Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
chenversiegelung zu minimieren sind unter Be-                 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
rücksichtigung der vorhandenen natur-                     Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
räumlichen Lage Festsetzungen zur überbauba-        zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird während
ren und nichtüberbaubaren Grundstücksfläche         dieser Zeit Gelegenheit gegeben, sich zur Pla-
in den Plan aufzunehmen.                            nung zu äußern. Stellungnahmen können schrift-
Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 83 soll weiter       lich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
die Neufassung der Festsetzungen zum Maß der        Es wird darauf hingewiesen, dass Kindern und
baulichen Nutzung (maximal überbaubare              Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit ge-
Grundfläche / GR, max. First- und Gebäude-          geben ist, sich über die Planungen unterrichten
höhe, max. Anzahl der Wohneinheiten) und eine       zu lassen.
durchgehend grundstücksbezogene Festset-
zung der Baufelder sein, um auch zukünftig die      Mit dem Entwurf (Planzeichnung und Begrün-
Maßstäblichkeit der Bebauung sichern zu kön-        dung) des zur Aufstellung beschlossenen Be-
nen.                                                bauungsplanes Nr. 83
                                                    "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grund-
Die übergeordneten wesentlichen städtebauli-        stücke nordöstlich des Möltenorter Weges“ der
chen Ziele der Planung sind zusammengefasst:        Gemeinde Heikendorf liegen folgende umweltre-
- die Bewahrung des städtebaulichen Ortsbil-        levante und sonstige Unterlagen öffentlich aus
    des einschließlich der Freiflächen unter Be-    und sind verfügbar:
    rücksichtigung       der      Belange     des   - Umweltbericht
    Naturschutzes,                                  - Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf
- die Erhaltung des Baugebietscharakters in
    seiner Kleinteiligkeit bei einer dem Ortscha-   Die der Planung zugrunde liegenden Vorschrif-
    rakter entsprechenden behutsamen Weiter-        ten, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen
    entwicklung der bestehenden Bebauung als        wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allge-
    reines Wohngebiet und allgemeines Wohn-         meine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vor-
    gebiet entlang des Möltenorter Weges            schriften in der jeweils geltenden Fassung),
    gemäß §§ 3 und 4 BauNVO sowie                   können ebenfalls eingesehen werden.
- die Erhaltung der durch die Lage zur Kieler
    Förde sensiblen naturräumlichen Struktur,       Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung
    insbesondere die Sicherung der Grünflächen      und die auszulegenden Unterlagen im Internet
    und rückwärtigen Gartenbereiche als klein-      unter der Adresse www.heikendorf.de Politik &
    räumige Trittsteinbiotope für Lebens- und       Verwaltung, Amtliche Bekanntmachungen einge-
    Rastbereiche der Tierwelt.                      stellt und über den Digitalen Atlas Nord des Lan-
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit    des Schleswig-Holstein zugänglich.
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-
nung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die-        Heikendorf, den 11.06.2019
ses Bauleitplanverfahren findet durch eine          Amt Schrevenborn
öffentliche Auslegung des Planentwurfes statt.      Der Amtsdirektor
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über   im Auftrag
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung        gez.: Böttcher

                                                                                                   9
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Gemeinde Heikendorf
                                Bekanntmachung
                über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86
             "Überplanung der südlichen Ortsmitte - für den Bereich
      Hindenburgstraße, Mühlenweg, Ludwigstraße, Rethdamm, Struckkoppel,
                     Mühlenwiesen und teilweise Teichtor"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken-          tierter Planinhalt aufgenommen, bewertet und
dorf hat in ihrer Sitzung am 22.05.2019 be-          entwickelt werden. Um dem bauplanungsrecht-
schlossen, den Bebauungsplan Nr. 86                  lichen Grundsatz des sparsamen Umganges mit
"Überplanung der südlichen Ortsmitte - für den       Grund und Boden nachzukommen, sollen
Bereich Hindenburgstraße, Mühlenweg, Ludwig-         Höchstmaße zur Größe, Breite und Tiefe der
straße, Rethdamm, Struckkoppel, Mühlenwiesen         Baugrundstücke festgesetzt werden. Um auch
und teilweise Teichtor" der Grundstücke              den Grad der künftigen Flächenversiegelung zu
- alle Grundstücke nördlich und südlich anlie-       minimieren sind unter Berücksichtigung der vor-
    gend zur Hindenburgstraße                        handenen Bebauungsstruktur Festsetzungen zur
- alle Grundstücke nördlich und südlich anlie-       überbaubaren und nicht überbaubaren Grund-
    gend zum Mühlenweg                               stücksfläche in den Plan aufzunehmen.
- alle Grundstücke östlich und westlich anlie-       Wesentlicher Inhalt dieser Planung sollen daher
    gend zur Ludwigstraße                            Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
- alle Grundstücke östlich und westlich anlie-       sein. Im Sinne der Bewahrung des Ortsbildes
    gend zur Straße Rethdamm                         und eines guten Einfügens von Neubauten und
- alle Grundstücke östlich und westlich anlie-       baulichen Veränderungen in das Ortsbild sollen
    gend zur Straße Struckkoppel                     im Plangebiet im Rahmen der Festsetzung von
- die Grundstücke Nr. 1 bis einschl. Nr. 7 der       örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Landesbau-
    Straße Mühlenwiesen                              ordnung Schleswig-Holstein die äußere Gestalt
- alle Grundstücke östlich anliegend der             der baulichen Anlagen, der Form und der Mate-
    Straße Teichtor beginnend von Nr. 25 bis         rial-und Farbgebung, sowie der nicht überbauten
    einschl. Nr. 49 –                                Grundstücksflächen und der Stellplatzanlagen
    nur ungerade Hausnummern                         Festsetzungen getroffen werden.
aufzustellen.                                        Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend
abgedruckten Planauszug ersichtlich.                 Heikendorf, den 23.05.2019
Planungsziel ist die Neufassung der städtebau-       Amt Schrevenborn
lichen Vorgaben für eine dem Ortscharakter ent-      Der Amtsdirektor
sprechende Entwicklung des Gebietes als              im Auftrag
Wohngebiet. Damit soll der Baugebietscharakter       gez. Böttcher
in seiner Kleinteiligkeit als verbindlich dokumen-

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Gemeinde Heikendorf
                                 Satzung
        für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Heikendorf

Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen des                                     §2
geltenden Rechts als gleichberechtigte Mitglieder                        Rechtstellung
unserer Gesellschaft anerkannt werden. Deshalb        (1) Der Kinder- und Jugendbeirat ist kein Organ
wird in Heikendorf ein Kinder- und Jugendbeirat           der Gemeinde.
eingerichtet, der allen Kindern und Jugendlichen      (2) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates
mit Hauptwohnsitz in Heikendorf offensteht.               handeln parteipolitisch ungebunden und kon-
Der Kinder- und Jugendbeirat ist eine Interessen-         fessionell neutral.
vertretung der Kinder- und Jugendlichen in Hei-       (3) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates
kendorf. Die Beteiligung der Kinder und                   sind ehrenamtlich tätig. Die Gemeinde versi-
Jugendlichen am kommunalen Geschehen soll                 chert sie bei der Unfallkasse Nord.
durch den Kinder- und Jugendbeirat gefördert          (4) Der Kinder- und Jugendbeirat berät die Ge-
werden. Der Kinder- und Jugendbeirat soll zudem           meindevertretung und ihre Fachausschüsse in
demokratische Entscheidungsprozesse nachvoll-             allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugend-
ziehbar machen und Chancen zur Neugestaltung              liche in Heikendorf betreffen. Der Kinder- und
bieten. Damit soll dem verstärkten Wunsch von             Jugendbeirat ist zu allen Sitzungen der Fach-
Kindern und Jugendlichen, an demokratischen               ausschüsse und der Gemeindevertretung ein-
Entscheidungsprozessen teilzuhaben, sowie der             zuladen.     Er     entscheidet    in    eigener
Kinderrechtskonvention der UN, der Gemeinde-              Zuständigkeit über die Notwendigkeit der Teil-
ordnung und dem Jugendförderungsgesetz des                nahme an den gemeindlichen Gremiensitzun-
Landes Schleswig-Holstein Rechnung getragen               gen. An den Sitzungen der Fachausschüsse in
werden.                                                   Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, §§ 47d,           in Heikendorf betreffen, kann ein Vorstandsmit-
47e und 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-            glied des Kinder- und Jugendbeirates teilneh-
Holstein in der Fassung der Bekanntmachung                men.     Das     Mitglied    kann     in    allen
vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 57 ff.), zu-       Angelegenheiten, welche die Belange von Kin-
letzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018                dern und Jugendliche betreffen, das Wort ver-
(GVOBl. Schl.-Holst. S. 6.), wird nach Beschluss-         langen und Anträge stellen. Das Antrags- und
fassung durch die Gemeindevertretung vom                  Rederecht ist auf den öffentlichen Teil der Sit-
22.05.2019 folgende Satzung erlassen:                     zungen beschränkt.
                                                      (5) Die Tätigkeit des Kinder- und Jugendbeirates
                     §1                                   wird von den Organen der Gemeinde ermög-
  Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates                licht und gefördert. Die Gemeinde hat den Kin-
                                                          der- und Jugendbeirat möglichst frühzeitig
(1) In Heikendorf wird ein Kinder- und Jugendbei-         über alle in seinen Aufgabenbereich fallenden
    rat eingerichtet, der die Interessen der Kinder       Angelegenheiten zu unterrichten.
    und Jugendlichen vertritt.
(2) Der Kinder- und Jugendbeirat soll                                        §3
   • zur politischen Aufklärung der Kinder und Ju-                        Aufgaben
      gendlichen in Heikendorf beitragen,
   • stets Kontakt mit den Kindern und Jugendli-      (1) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates
      chen suchen,                                        sollen im Rahmen des geltenden Rechts nach
   • die Belange aller Geschlechter berücksichti-         ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten eigenver-
      gen,                                                antwortlich handeln können.
   • ein besseres Verständnis unter Kindern und       (2) Der Kinder- und Jugendbeirat hat insbeson-
      Jugendlichen verschiedener Nationalitäten,          dere folgende Aufgaben:
      ethnischer Herkunft, Kulturen und Konfessio-       • Beratung über grundsätzliche Fragen der Ju-
      nen fördern.                                          gendarbeit und der Kinder- und Jugendpoli-
                                                            tik in Heikendorf,
                                                         • Beratung über Anträge und Empfehlungen
                                                            an die Gemeinde Heikendorf, die die Interes-

                                                                                                        11
Gemeinde Heikendorf
       sen und Wünsche der Kinder und Jugendli-                dem/der Heikendorfer Bürgermeister/in gelei-
       chen betreffen,                                         tet.
     • Funktion eines Ansprechpartners für die Kin-      (4)   Die Mitglieder des Beirates werden in allge-
       der und Jugendlichen in Heikendorf.                     meiner, unmittelbarer, freier und gleicher Wahl
                                                               gewählt. Vorschlagsberechtigt sind alle nach
(3) Zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten fin-              Absatz 2 wahlberechtigten Kinder und Ju-
    det einmal jährlich eine Versammlung der Hei-              gendlichen. Die Kandidatinnen und Kandida-
    kendorfer Kinder und Jugendlichen statt. Zu                ten erhalten auf der Wahlversammlung
    der Versammlung lädt der Vorstand des Kin-                 Gelegenheit zu einer kurzen persönlichen Vor-
    der- und Jugendbeirates ein. Auf der Ver-                  stellung. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache in
    sammlung berichtet der Vorstand über die                   öffentlicher Listenwahl. Sofern die Mehrheit
    Arbeit des Beirates. Aus der Mitte der Ver-                der Wahlberechtigten dies wünscht, erfolgt
    sammlung können Anregungen und Wünsche                     eine geheime Listenwahl.
    an den Beirat herangetragen werden. Näheres          (5)   Jede/r Wahlberechtigte hat bis zu 5 Stimmen,
    regelt die Geschäftsordnung des Kinder- und                von denen nur jeweils 1 Stimme einer Kandi-
    Jugendbeirates, welche sich der Beirat selbst              datin bzw. Kandidaten gegeben werden kann.
    gibt.                                                      Die Stimmauszählung ist öffentlich. Sie wird
(4) Der Kinder- und Jugendbeirat führt eine ei-                vom Wahlvorstand durchgeführt, der sich aus
    gene Öffentlichkeitsarbeit durch.                          5 Mitgliedern des amtierenden Kinder- und Ju-
                                                               gendbeirates zusammensetzt. Gibt es keinen
                  §4                                           amtierenden Kinder- und Jugendbeirat, wird
Zusammensetzung/Wahlberechtigung/Wähl-                         der Wahlvorstand von Vertreterinnen und Ver-
           barkeit/Wahlzeit                                    tretern der Gemeinde und der Amtsverwaltung
                                                               Schrevenborn gebildet.
(1) Der Kinder- und Jugendbeirat besteht aus             (6)   Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
    mindestens 5 jungen Menschen ab dem voll-                  Ergibt sich beim letzten zu wählenden Mitglied
    endeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten                 des Kinder- und Jugendbeirates eine Stim-
    18. Lebensjahr, wobei die gewählten Mitglie-               mengleichheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen
    der des Beirates bis zum Ende der Wahlperi-                diesen beiden Kandidatinnen bzw. Kandida-
    ode     des       jeweiligen      Kinder-     und          ten. Besteht auch nach der Stichwahl Stim-
    Jugendbeirates über das 18. Lebensjahr hi-                 mengleichheit, so entscheidet das Los, das
    naus im Beirat tätig sein können. Auf Wunsch               die oder der Vorsitzende des Wahlvorstandes
    der Kinder- und Jugendlichen kann der Beirat               zieht. Entsprechend der Stimmenzahl bilden
    die Mitgliederzahl auf maximal 13 erhöhen. Bei             die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten
    Nichterreichen der erforderlichen Mindestmit-              eine Liste nachrückender Bewerber/innen.
    gliederzahl gilt der Beirat als nicht gewählt. Die         Nach Beendigung der Auszählung stellt der
    Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates                  Wahlvorstand das Wahlergebnis fest.
    können nicht gleichzeitig Mitglieder in der Ge-      (7)   Die Wahlzeit des Kinder- und Jugendbeirates
    meindevertretung oder bürgerliche Mitglieder               beträgt 2 Jahre. Die Tätigkeit des jeweiligen
    in den Fachausschüssen der Gemeinde Hei-                   Kinder- und Jugendbeirates endet zum Zeit-
    kendorf sein.                                              punkt der Konstituierung des neu gewählten
(2) Wahlberechtigt sind alle Kinder- und Jugend-               Beirates.
    lichen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis         (8)   Spätestens 1 Monat nach der Wahl tritt der
    zum vollendeten 18. Lebensjahr, die am Wahl-               Kinder- und Jugendbeirat zu seiner konstitu-
    tag mit Hauptwohnsitz in Heikendorf gemeldet               ierenden Sitzung zusammen. Sie wird durch
    sind.                                                      die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister
(3) Die Wahl erfolgt in einer Versammlung der Hei-             einberufen. Bis zur Wahl des Vorstandes über-
    kendorfer Kinder und Jugendlichen, zu der die              nimmt der/die Bürgermeister/in die Sitzungs-
    nach Absatz 2 wahlberechtigten Personen                    leitung.
    durch die Gemeinde öffentlich eingeladen             (9)   Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Beirats-
    werden. Jede Versammlung ist unabhängig                    mitgliedes rückt der/die Kandidat/in mit der
    von der Anzahl der Teilnehmer/innen be-                    höchsten Stimmenzahl auf der Liste der nach-
    schlussfähig. Die Wahlversammlung wird von                 rückenden Bewerber/innen nach.

12
Gemeinde Heikendorf
                        §5                                  den Beirates und Neuwahlen beschließen.
                     Vorstand                           (2) Der Kinder- und Jugendbeirat kann der Ge-
                                                            meindevertretung auf Antrag mit der Zustim-
(1) Der Kinder- und Jugendbeirat wählt auf der              mung von 2/3 seiner Mitglieder seine
    konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte für           Auflösung und Neuwahlen empfehlen.
    die Dauer von zwei Jahren eine/n 1. Vorsit-
    zende/n, eine/n 2. Vorsitzende/n, sowie eine/n                            §9
    Schriftführer/in, eine/n Kassenwart/in und                            Datenschutz
    eine/ Beisitzer/in. Diese 5 Mitglieder bilden den
    Vorstand.                                           (1) Die Gemeinde ist berechtigt, für die Durchfüh-
(2) Der Vorstand leitet die Beschlüsse des Beira-           rung der Wahl Name, Vorname, Geburtsdatum
    tes zeitnah über die Amtsverwaltung Schre-              und Anschrift der Wahlberechtigten in ein
    venborn an die Gemeinde weiter. Er                      Wählerverzeichnis aufzunehmen.
    unterrichtet den Beirat über die Stellungnah-       (2) Die Kandidatinnen und Kandidaten erklären
    men und die Beratungsergebnisse der Ge-                 sich damit einverstanden, dass Name, Vor-
    meinde, soweit sie seine Angelegenheiten                name und Anschrift, auf einem Stimmzettel zu-
    betreffen.                                              sammengefasst, für die Wahl veröffentlicht
(3) Zu bestimmten Themenfeldern kann der Beirat             und in einer Beiratsmitgliederliste gespeichert
    Arbeitsgruppen bilden.                                  werden.
(4) Näheres regelt die Geschäftsordnung.                (3) Die personenbezogenen Daten werden erho-
                                                            ben durch Mitteilung bzw. Übermittlung aus
                        §6                                  dem Einwohnermeldeamt der Amtsverwaltung
                    Sitzungen                               Schrevenborn.
                                                        (4) Die erhobenen Daten dürfen von der datenver-
(1) Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirates            arbeitenden Stelle nur zum Zwecke der Bei-
    finden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal            ratswahl und der Arbeit des Beirates nach
    im Quartal, statt. Sie sind öffentlich. Die Öf-         dieser Satzung weiterverarbeitet und gespei-
    fentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwie-          chert werden. Die Daten werden nach 10 Jah-
    gende Belange des öffentlichen Wohls oder               ren, beginnend ab dem 01.01. des auf das
    berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.          Ausscheiden der Beiratsmitglieder folgenden
(2) Näheres regelt die Geschäftsordnung.                    Jahres, gelöscht.

                        §7                                                  § 10
                      Budget                                    Weitergehende Bestimmungen

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat verfügt im Rah-        Soweit diese Satzung keine Regelung enthält, gel-
    men der von der Gemeinde zur Verfügung ge-          ten die Vorschriften der Gemeindeordnung für das
    stellten Finanzmittel über ein eigenes, selbst      Land Schleswig-Holstein.
    zu verwaltendes Budget. Das Budget darf nur
    im Sinne dieser Satzung verwendet werden.                                § 11
    Der Beirat entscheidet im Rahmen des gelten-                Ausfertigung/Bekanntmachung
    den Rechts über die Verwendung der Gelder.
(2) Die Geschäftsführung für den Kinder- und Ju-        (1) Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt; sie
    gendbeirat         übernimmt          der/die           tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt-
    Bürgermeister/in der Gemeinde Heikendorf.               machung in Kraft.
                                                        (2) Notwendige Änderungen dieser Satzung wer-
                       §8                                   den von der Gemeindevertretung nach Anhö-
                    Auflösung                                rung des Kinder- und Jugendbeirates
                                                            beschlossen.
(1) Im Falle, dass der Kinder- und Jugendbeirat
    die ihm übertragenen Aufgaben nicht oder            Heikendorf, 23.05.2019
    nicht ausreichend wahrnimmt, kann die Ge-                                      gez. Tade Peetz
    meindevertretung die Auflösung des amtieren-                                   Bürgermeister

                                                                                                        13
Gemeinde Heikendorf

             Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf

     Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf
     am 12. Juli 2019, Ort: Parkplatz Schulredder,
     Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

     Die Gemeinde gratuliert

                                                      Go

                         Berichte aus der Gemeinde
Möltenorter Hafenplanung: Öffentliche Präsentation des Konzeptes am 21. August im Ratssaal

Die aktuelle Planung zur Sanierung des Yacht-        Steganlagen in Schwimmstegausführung. So
und Fischereihafens Möltenort stellte Tim Lüde-      würden beispielsweise die KFK-Brücke und die
mann, Geschäftsführer der Gemeindewerke Hei-         Tankerbrücke aus dem Hafenbild verschwinden
kendorf, in der Sitzung der Gemeindevertretung       und durch einen etwas verlängerten ebenfalls
am 22. Mai vor.                                      längs ausgerichteten neuen Schwimmsteg er-
Als erste Maßnahme steht, wie in der Mai-Aus-        setzt. Bürgermeister Tade Peetz sprach von
gabe im Heikendorfer Anzeiger zu lesen war, die      einer bedeutenden Maßnahme für Möltenort und
Erneuerung des Steges 4/Südsteg im Yachtha-          die Gemeinde. Deshalb werde es für alle Betrof-
fen an. Die Arbeiten werden im Oktober 2019 be-      fenen und Beteiligten eine Informationsveran-
ginnen. Ein erheblich größerer Sanierungsbedarf      staltung zur Hafenplanung geben mit ausführ-
besteht im benachbarten Fischereihafen. Im           licher Präsentation und anschließender Ausspra-
Kern geht es um eine laut Lüdemann „bessere          che.
Ausnutzung der Wasserfläche“ (die Zahl der Lie-      Termin: Mittwoch, 21. August, 18 Uhr, vor der
geplätze soll sich von derzeit gut 100 auf 150 er-   Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschus-
höhen) und um eine komplette Erneuerung der          ses.

14
Gemeinde Heikendorf
                Baubeginn für den Heikendorfer Kunstrasenplatz im Juli

Nach ausführlicher Planung und Beratung in den      ginn ist im Juli. Aller Voraussicht nach im Novem-
vergangenen Monaten kann das Projekt Kunst-         ber soll der neue Platz, der nicht ausschließlich
rasenplatz jetzt in die Umsetzungsphase gehen.      von den Fußballern genutzt werden soll, bespiel-
Bei einem veranschlagten Gesamtbudget von           bar sein.
780.000 Euro beläuft sich der Eigenanteil der Ge-   Der Heikendorfer Kunstrasenplatz ersetzt den in
meinde auf gedeckelten 402.000 Euro. Die an-        die Jahre gekommenen Grandplatz an gleicher
dere knappe Hälfte wird über Fördermittel von       Stelle. Von der Straße Krischansbarg wird eine
Land und Kreis sowie über eine Kostenbeteili-       neue Zuwegung zur Spielfläche erfolgen. Die
gung des Heikendorfer SV beigesteuert. Baube-       Trasse wird zunächst als Baustraße benötigt.

                    Projekt Bikesharing: Pilotphase beginnt am 1. Juli

Das Amt Schrevenborn wird sich aller
Voraussicht nach am Projekt Bikesharing
der Kiel Region beteiligen. Die Idee: Nach
dem Prinzip „Rent by App“ können mit
dem Handy konventionelle Leihfahrräder
gemietet und an eigens eingerichteten
Bike-Stationen abgeholt und später wie-
der abgegeben werden. Die Fahrräder
müssen nicht an den Ausgangspunkt zu-
rückgebracht werden. In die bis Ende
2020 laufende Pilotphase der Landes-
hauptstadt Kiel (Startschuss am 1. Juli)
wird sich neben dem Amt Schrevenborn
auch die Gemeinde Kronshagen einklin-
ken. Danach soll das Bikesharing-Sys-
tem in der Kiel Region ausgebaut werden
– auf Wunsch der Heikendorfer Gemein- Kathrin Güldenzoph, die hier von Bürgermeister verpflich-
devertretung möglichst auch mit der tet wird, ist für Harald Kohrt als CDU-Gemeindevertreterin
Probstei als direkt angrenzendes belieb- nachgerückt. © CK
tes Ausflugsziel für Radfahrer. Die Kom-
munalpolitiker verständigten sich zudem auf 2      deseite sein für eine „dem Ortscharakter entspre-
Bike-Stationen im Bereich des Möltenorter Fähr-    chende Entwicklung des Gebietes als Wohnge-
anlegers am Hafen und in der Heikendorfer Orts-    biet“, heißt es in der Beschlussformulierung.
mitte/Dorfplatz. Da es sich um ein gemeinde-       Über die einzelnen Festsetzungen wird im Bau-
übergreifendes Tourismusprojekt handelt, liegt     und Umweltausschuss beraten.
die Zuständigkeit für die Beteiligung am Bikes-    Zu Beginn der Sitzung wurde Kathrin Gülden-
haring-System beim Amt (der Amtsausschuss          zoph für die CDU-Fraktion als neue Gemeinde-
entschied über eine Beteiligung nach Redakti-      vertreterin von Bürgermeister Tade Peetz per
onsschluss dieser Ausgabe).                        Handschlag verpflichtet. Sie rückt für Harald
Heikendorf setzt sich weiter für den Erhalt klein- Kohrt nach, der sich nach sieben Jahren als Aus-
teiliger Wohnbebauung in der Gemeinde ein.         schussmitglied und Gemeindevertreter vorerst
Konkret wurde jetzt zur Überplanung der südli-     aus der Kommunalpolitik zurückzieht. Den va-
chen Heikendorfer Ortsmitte der Beschluss zur      kanten Sitz im Wirtschafts- und Verkehrsaus-
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 86 für den      schuss nimmt Tade Peetz (CDU) ein. Neue
Bereich Hindenburgstraße, Mühlenweg, Ludwig-       Vertreterin für Hans-Herbert Pohl (CDU) im Amts-
straße, Rethdamm, Struckkoppel Mühlenwiesen        ausschuss ist Kathrin Güldenzoph. Karla
und teilweise Teichtor gefasst.                    Schmerfeld (SPD) wird zudem im Wirtschafts-
Wesentliches Planungsziel werden in diesem B-      und Verkehrsausschuss als stellvertretendes
Plan die städtebaulichen Vorgaben von Gemein-      Gremiumsmitglied mitwirken.

                                                                                                   15
Gemeinde Heikendorf
                                       Die Lust am Lesen

Der Innenhof des Heikendorfer Rathauses ver-
wandelte sich einmal mehr zur vorsommerlichen
Freiluft-Vorlese-Bühne.
Kinder und Jugendliche lasen auf dem Rasen vor
der Bücherei ihre Lieblingsgeschichten vor, wäh-
rend Eltern, Verwandte, Gäste und Mitschüler bei
Kaffee und Kuchen, Limo und kleinen Snacks
lauschten. Seit 2015 gibt es den Vorlese-Nach-
mittag, eine Aktion der Heikendorfer Gemeinde-
bücherei und des Freundeskreises in Zu-
sammenarbeit mit der Grund- und Gemein-
schaftsschule und dem Heinrich-Heine-Gymna-
sium, bei der Lesefähigkeit und Selbstbe-
wusstsein der Schulkinder gefördert werden.         Freiluftbühne vor der Gemeindebücherei: Kinder
                                                    und Jugendliche lasen im Innenhof des Heiken-
                                                    dorfer Rathauses vor Publikum ihre Kurzge-
                                                    schichten vor. © CK

                                                    Erstmalig beteiligt war in diesem Jahr die Gruppe
                                                    Kreatives Schreiben unter der Leitung von Re-
                                                    gine Gebhardt und Gisela Arp. Die Mädels und
                                                    Jungs der Gruppe punkteten beim Publikum mit
                                                    ihren selbstgetexteten Geschichten. Zur Freude
                                                    von Büchereileiterin Beate Geier und aller Betei-
                                                     ligten spielte auch das Wetter mit.
                                                     Nach den vielen Texten gab es zum Ausklang
                                                      der Veranstaltung dann noch Live-Musik mit der
                                                      Schulband der Grund- und Gemeinschafts-
                                              tt.     schule.
                        vor dem großen Auftri
Letzte Vorbereitungen

                          Informationsveranstaltung zum Tourismus

Tourismus im Amt Schrevenborn:
Knapp 40 Gäste und Vermieter
wurden bei einer Veranstaltung
des Amtes Schrevenborn im Hei-
kendorfer Ratssaal über die Auf-
gaben des Amtes für den
Tourismus in Heikendorf, über die
Bedeutung von touristischer Zu-
sammenarbeit und Vermarktung
informiert.
Wo ist Tourismus bei uns zu fin-
den und warum ist er so wichtig?
Wie können Vermieter vom touris-
tischen Marketing unter einer
Dachmarke profitieren? Wer ist      Touristische Expertenrunde: Johannes Hesse (stehend) sowie
Kiel Marketing, der Partner der     Diana Neick (v.l.), Bürgermeister Tade Peetz, Petra Itrich, Thomas
drei amtsangehörigen Gemein-        Pekrun und Kathleen Weiß bei der Informationsveranstaltung im
den Heikendorf, Mönkeberg und       Heikendorfer Ratssaal. © CK

16
Gemeinde Heikendorf / Kulturelles
Schönkirchen in der Lokalen Tourismusorgani-           entwickelt hat, exemplarisch als Vorzeigeprojekt
sation (LTO) Kieler Förde? Diese und andere Fra-       genannt für die touristischen Fördermöglichkei-
gen standen im Mittelpunkt des Infoabends mit          ten, die nur eine LTO bietet. Von einer Zuhörerin
Kathleen Weiß, Tourismusfachkraft in der Amts-         und Vermieterin aus Heikendorf ging an die
verwaltung, Johannes Hesse und Petra Itrich von        Adresse von Kiel Marketing der Appell, Heiken-
Kiel Marketing, Thomas Pekrun (Vorstandsmit-           dorfer Vermieter von Ferienwohnungen, die ak-
glied Kiel Marketing, Vorsitzender Ortsmarke-          tuell ihre Unterkünfte selbst vermarkten, mit ins
tingbeirat Heikendorf) und Diana Neick (Amts-          Boot zu holen.
verwaltung /touristische Abgaben).
Dazu blickte Bürgermeister Tade Peetz voraus
auf nächste touristische Infrastrukturmaßnah-
men wie etwa die Fortsetzung der Promenaden-
erneuerung entlang des Fördewanderweges.
Mehrfach wurde der neugestaltete Promenaden-
abschnitt am Uferweg von Möltenort, der sich
schnell zu dem Hotspot am Heikendorfer Strand

       Gemeindebücherei
             Heikendorf
  • Bildung                Di, Do, Fr 9-13 Uhr
  • Information
  • Unterhaltung
                           und        15-18 Uhr
  • Kommunikation          Mi, Sa      9-13 Uhr

  www.gemeindebuecherei-heikendorf.de

            Buchobjekte und Lochkamerafotografie im Kunst-Kiosk
                  Zwei Workshops am Möltenorter Strand
Von Montag, 1. Juli, bis Sonntag, 7. Juli, bieten      Land durchführte.
zwei Künstler unterschiedliche Workshops am            Dabei werden ausran-
Möltenorter Kunst-Kiosk an. Der Kieler Künstler        gierte Bücher (also
Jörn Hagemann kommt auf Einladung des Hei-             Schund, Kaputtes,
kendorfer Künstlers Jörg Klinner und erweitert         Altes,    Überholtes
somit das Angebot der Künstlergruppe schre-            oder Ungeliebtes) in
venborner eigenArt im Kunst-Kiosk.                     einfachen    Vorge-
Jörn Hagemann bietet als bildender, experimen-         hensweisen,      bei
teller Künstler (Grafik, Objekt und Fotografie) sei-   denen niemand etwas richtig oder
nen Workshop „Object Book“ an, den er bereits          falsch machen kann, in kurzer Zeit zu surrealen
bei den Kieler Ateliertagen, der Veranstaltung         Objekten verformt – und das ist, versprochen,
„Kunststücke“ und im Rahmen des Muthesius              ein Riesenspaß für Alt und Jung!
Projekts „KUNSThochSCHULE“ an Schulen im               Wer mitmachen möchte, der bringt am besten

                                                                                                     17
Kulturelles
zwei, drei alte Bücher mit und lässt sich überra-           bei passendem
schen.                                                      Wetter in der
Der Künstler Jörg Klinner bietet den Besuchern,             Kernzeit      zwi-
die Möglichkeit mit einer präparierten Keksdose             schen 14 und 18
Lichtbilder vom Strandleben einzufangen und in              Uhr statt. Es sind
der kleinen Dunkelkammer im Kiosk zu entwi-                 keine Anmeldun-
ckeln. Der Reiz liegt in diesem entschleunigten             gen erforderlich.
fotografischen Prozess mit minutenlangen Be-                Eine Teilnehmer-
lichtungs- und Entwicklungszeiten, der sich nicht           gebühr        wird
vollkommen vorhersehbar steuern lässt.                      nicht erhoben;
Wem die schwarzweißen Negativabbildungen zu                 für eine kleine
abstrakt erscheinen, der kann die Bilder im An-             Spende sind die
schluss positiv umkopieren.                                 beiden Künstler
Die angebotenen Workshops sind für Besucher                 dankbar.
und Gäste aller Altersgruppen offen und finden

                                                             Sozialstation
                                                             der Gemeinde Heikendorf
                                                             Kostenlose und unabhängige
                                                             Informations-/ Beratungsstelle
         Wir begleiten schwerkranke,                         bei Krankheit und Pflegebedarf
          sterbende und trauernde
          Menschen ehrenamtlich.                             Anprechpartnerin               Öffnungszeiten
                                                             Marion Marx          Di. + Fr. 9.00-12.00 Uhr
                  Ansprechpartnerinnen:
                                                             0431 / 24 09 55           Do. 14.00-18.00 Uhr
      Petra Bleicken, 1. Vorsitzende, Tel. 0431-2 49 53
     Ortrun Lohsen, 2. Vorsitzende, Tel. 0431-2 48 39 21            Rathaus Heikendorf · Dorfplatz 2

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 ,ÊIMFOt.ÚOLFCFSHt5FMtJOGP!FNNFMFLUSPEFtXXXFNNFMFLUSPEF

18
Kulturelles

         19
Kindergärten
                                                    schreiten und kamen an, im Land der Schmet-
               Mitteilungen des                     terlinge. Dort wurden wir von einem wunder-
               Wald- und Naturkinder-               schönen Falter abgeholt, der uns zur nächsten
               garten Heikendorf e.V.               Blüte mitnahm, wo wir uns dann selbst mit Hilfe
                                                    von Zaubernektar in einen zarten und bunten
               www.waldkindergarten-heikendorf.de   Schmetterling verwandelten.
                                                    Und dann waren da ja noch der Schmetterling
„Ein Schmetterling ist nicht gern allein...“
So klang es in den vergangen Wochen aus un-
seren Wäldern, wenn wir Waldkinder uns auf die
Suche nach Schmetterlingsraupen und vorsom-
merlich munteren Tagfaltern wie dem Zitronen-
falter, dem Aurorafalter oder dem Tag-
pfauenauge machten.
Zu unserer großen Freude hatten sie den Winter
als Falter oder Raupe gut überstanden und
suchten nun nach einem anderen Schmetterling,
um zu tanzen und Hochzeit zu feiern, wunder-
voll!
Ein Aurorafalter hatte es damit wohl nicht so
eilig, denn er saß seelenruhig auf einer Knob-      Tjark Botterlicker, die Schnecke Snick, der Gras-
lauchrauke und ließ es sich dort gut gehen. Erst    hüpfer Snack und der Libellenexpress, die sich
nach einer ganzen Weile, als wir Waldkinder         auch auf eine „fantastische“ Reise machten:
schon eine ganze Weile um ihn herumstanden          Se wüllt hen na Bollerbüttel, en wunnerboren
und ihn bestaunten, wurde es ihm dann doch zu       Oort, wo de Welt noch so is, as se schall. Man
bunt und er flatterte davon.                        de Weg is gornich so eenfach - wat dor an liggt,
                                                    datt de dree bannig ünnerscheedliche sünd. Wat
                                                    de dree woll dor ankaamt, wo se henwüllt?(aus
                                                    „Snack, Snick un Botterlick oder „De Reis na
                                                    Bollerbüttel“/Heidrun Schlieker/Lümborg: Plag-
                                                    genhauer Verlag 20179)
                                                    Es war nicht immer ganz leicht, dieses platt-
                                                    deutsch zu verstehen und manchmal war uns
                                                    ganz „bregenklöterig“ zumute, doch es machte
                                                    uns großen Spaß, den Worten dieser für uns
                                                    recht neuen Sprache zu lauschen.
                                                    Zum guten Schluss machten wir Waldkinder uns
                                                    dann tatsächlich auf und flogen mit dem knallro-
                                                    ten Libellenexpress ins Land der Schmetterlinge.
Jeden Tag wurden wir Waldkinder vom                 Dort sahen wir an einem regnerischen Tag nicht
„Schmetterling des Tages“ begleitet, den wir uns    allzuviele Schmetterlinge flattern, denn die hän-
aus einem Schmetterlingsmemory auswählten.          gen sich ja bei Regenwetter unter ein Blatt, um
Und obwohl die Auswahl der Schmetterlingskar-       sich vor dem Regen zu schützen, doch es lohnte
ten so groß war kam es vor, dass uns ein            sich dennoch allemal an dem zauberhaften See
Schmetterling mehre Tage hintereinander beglei-     eine Weile zu stehen und nur aufs Wasser zu gu-
tete, weil er immer wieder ausgewählt wurde,        cken.
dass war schon irgendwie „fantastisch“ und,
ganz ehrlich, auch ziemlich lustig.                 Was uns dabei so in den Sinn kam, davon wollen
Mit geschlossenen Augen und in Stille schauten      wir beim nächsten Mal erzählen.
wir ganz genau hin, lauschten in die Natur, hör-
ten dem Wind zu und entdeckten tatsächlich ein      Wir lassen von uns hören und werden berichten,
Zaubertor. Es dauerte einen kurzen Moment,          Herzlich, Eure Waldkinder
doch dann trauten wir uns, die Schwelle zu über-

20
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                                                        Maler- und Tapezierarbeiten
                                                           Fassadengestaltung

PERSÖNLICH,                                                    Malermeister
UNABHÄNGIG,                                                   Thomas Berndt
BESSER!                                 TGI, der Film
                                                              Mühlenweg 11
TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
                                                             24226 Heikendorf
Unabhängige Finanzmakler
Bahnhofstraße 28                                              0431 - 66 99 999
24223 Schwentinental                                          0171 - 38 42 951
Tel.: 04307-82 49 80
info@tgi-partner.de
                                                        www.malermeister-berndt.de
www.tgi-partner.de                                      info@malermeister-berndt.de

                                                                                          21
BESTATTUNGEN
                                               • Eigene Trauerhalle
                                               • Individuelle Beratung
                                               • Bestattungsvorsorge

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                 Laboer Weg 3a - 24226 Heikendorf

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             Aluminium: Türen – Fenster –
            Wintergärten - Terrassendächer

22
Ortshandwerkerschaft Heikendorf
          Ihre Fachfirmen und Dienstleister vor Ort

Bäckerei                           Glaserei                        Metallbau/Stahlbau
Bäckerei Schlüter                  Glaserei Schulz                 ALU Bau
Laboer Weg 34 | Tel. 241379        Korügen 14 | Tel. 243020        Wasserwaage 4 | Tel. 6587738
Baustoffe Gartenmöbel               Handel mit Frischgeflügel        Optik, Uhren, Schmuck
Baumarkt Schröder                  Holst.Geflügel‐u.                Optik Hartwig
Korügen 7 | Tel. 241302            Wildspezialitäten               Dorfstrasse 9 | Tel. 241312
Bauunternehmen                     Korügen 1 | Tel. 57098080       Raumausstatter
D. Steinert Bau GmbH               Heizungsbau‐Sanitär             Raumausstattung Hoof
Hammerstiel 7 | Tel. 248760        Jurgaitis                       Blumenweg 24 | Tel. 24606
Gaissert Konzeptbau                Sanitär‐Heizung‐Bauklempnerei   Rolladen ‐ Markisen
Beseler Allee 37 | Kiel            Am Herrkamp 14D | Tel. 241195   Jan von Rohden Rolladen‐
Tel. 57096060                      Linning Heizungsbau Sanitär     Markisen
Bauunternehmen/Zimmerei            Inh. Sven Oslislo               Wasserwaage 4 | Tel. 38590091
Behrend Bauunternehmen             Hammerstiel 3 | Tel. 241693     Schornsteinfeger
Winkel 7 | Tel. 241530             Gunnar Pries                    Schornsteinfegermeister Ehrk
Bauwerkinstandhaltung              Wasserwaage 5a | Tel. 5302146   Buchenrade 16 | Tel. 2580158
Bauwerkinstandhaltung Lux          Szameitat & Kramer              Schornsteinfegermeister Willrodt
Rosengarten 12 | Mönkeberg         Korügen 5 | Tel. 2398209        Laboer Weg 62 | Tel. 242978
Tel. 232355                        Isoliertechnik                  Segelmacherei
Bodenbeläge                        Isoliertechnik Dittke           Oleu Segel Rosenau Leu GmbH
BSG Heikendorf                     Bügelsäge 2 | Tel. 243078       Winkel 16 | Tel. 243163
Sören Große                        Kfz‐Betrieb                     Tiefbau
Wasserwaage 5 | Tel. 2399721       Autodienst Heikendorf           Barra Hans Tiefbau
Dachdecker                         Winkel 3 | Tel. 243638          Korügen 11 | Tel. 241169
Busch Dachdeckerei                 ASP Automatikgetriebe           Tischlerei‐Innenausbau
Möltenorter Weg 14 | Tel. 242001   Service Point                   Tischlerei Bremert GbR
Dachdeckerei Busch GmbH            Winkel 5 | Tel. 24704880        Hammerstiel 1 | Tel. 242545
Möltenorter Weg 14 | Tel. 242001   Autohaus Heikendorf GmbH        Tischlerei Kloth
Elektro TV/ Sat‐Anlagen            Wasserwaage 7 | Tel. 243095     Wasserwaage 3 | Tel. 243100
Elektro Reinack                    Kfz‐Handwerk                    Montageteam Heikendorf GmbH
Dorfstrasse 9 | Tel. 241170        Nufa Service & Technik          Ralf Dusella
e4competence GmbH                  Wasserwaage 2 | Tel. 7993604    Möltenorter Weg 9 | Tel. 8891120
Rührsbrook 39 | Tel. 26045981      Klempnerei/Sanitär              Trink‐Wasser‐Technik
Fliesenfachgeschäft‐Verlegung      Rolf Kleinfeld GmbH             Energietechnik H. Linning
Fliesenhaus Heikendorf GmbH        Philipp­Reis­Weg 1 | Kiel       Wilhelm Ivens Weg 63
Gerhard Thoma                      Tel. 723040                     Tel. 2394519
Korügen 13 | Tel. 245297           Maler‐Fassadenarbeiten          Trockenbau
Garten‐ u. Landschaftsbau          H+K.H. Krützfeldt GmbH          Jessen Trockenbau GmbH
u. Gartencenter                    Neuheikendorfer Weg 110         Winkel 5 | Tel. 2593733
Gesches Grün                       Tel. 241720                     Versorger
Hammerstiel 2 | Tel. 243368        Maler Witt e.K.                 Gemeindewerke Heikendorf GmbH
Garten‐ u. Landschaftsbau          Bergstrasse 14 | Tel. 241352    Wasserwaage 1 | Tel. 248700
Jens Matthiesen                    Henry Köster
Langer Rehm 20f | Tel. 242510      Bügelsäge 2a | Tel. 737346
Saedler Gartenbau                  Malermeister Berndt
Wiesenkamp 26 | Tel. 242358        Mühlenweg 11 | Tel. 6699999
                                                                   www.ohw‐heikendorf.de

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