HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
HEIKENDORFER ANZEIGER Feierliche Gründungsveranstaltung der Kinderabteilung der Feuerwehr Heikendorf (06.03.2020) Feuerwehrgerätehaus Neuheikendorf Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, 05/2020 Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Leere Kirchen, verwaiste Schulen, Geschäfte und Sportboothäfen: Die vergangenen Wochen standen ganz im Zeichen von Einschränkungen, Kontaktverboten und Stillstand im Zuge der Corona-Krise. Selbstgenähte Schutzmasken: Doris Neumann aus Heikendorf an ihrer Nähmaschine. Warten vor der Ladentür: Dorfstraße in Heikendorf. Ein Regenbogen-Fensterbild in Schönkirchen (hier wohnt auch ein Kind), Schaukasten-Gottesdienst vor der Marienkirche, der Sportboothafen der WVM in Mönkeberg auch Mitte April noch ohne Boote. © CK
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3- 8 Tourismus 9 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 10 - 17 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 17 - 20 Kulturelles 21 - 22 Kindergärten 26 Schulen 29 - 30 Kirchengemeinden 33 - 39 Vereine & Verbände Berichte 40 - 58 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 59 - 70 Impressum 68 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt- machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal- tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen Im Monat Mai 2020 finden keine Sitzungen des Amtes statt. 3
Amt Schrevenborn Das Amt Schrevenborn sucht ab dem 15.09.2020 eine Leitung (m, w, d) für den in Trägerschaft der Gemeinde Heikendorf befindlichen Fördekindergarten Die Kindertagesstätte verfügt aktuell über 55 Betreuungsplätze für Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahre, die in zwei Krippengruppen, einer Familiengruppe und einer Elementargruppe betreut wer- den. Die pädagogische Arbeit orientiert sich an den Bildungsleitlinien. Es werden in erster Linie folgende Bereiche angesprochen: • Sozial- und Persönlichkeitserziehung, • Kreativer Bereich, • Kognitiver Bereich, • Motorischer Bereich, • Umwelt- und Sachkunde. Grundlagen der pädagogischen Arbeit bilden • ein teiloffenes Konzept, • die Durchführung von Naturwochen, • Feste im Zyklus des Jahres (Frühlingsfest, Sommerfest, Laternenfest), • Theateraufführungen der Kinder sowie • die regelmäßige Förderung der zukünftigen Schulkinder in Kleingruppen Die Einrichtung hat jeweils montags bis freitags in der Zeit von 7 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. In den gesetzlichen Sommerferien hat die Einrichtung für einige Zeit geschlossen, ebenso zwischen Weih- nachten und Neujahr und am Tag nach Himmelfahrt. Zu den Aufgaben der Leitung gehören insbesondere die: • pädagogische Leitung der Kindertagesstätte einschl. der Weiterentwicklung des pädago- gischen Konzeptes der Einrichtung und der Sicherstellung von dessen Umsetzung, • Mitarbeiterführung, • Zusammenarbeit mit dem Träger, mit Behörden und anderen Institutionen, • Integrationsarbeit nach den einschlägigen Bestimmungen des SGB XII und des SGB VIII, • Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und dem Elternbeirat einschl. Sicherstel- len einer strukturierten Elternkommunikation, • Zusammenarbeit mit der örtlichen Grundschule sowie bei Bedarf mit anderen Einrichtungen und Institutionen. Zusätzlich sind in den Randzeiten Betreuungsdienste am Kind zu übernehmen; ebenso bei urlaubs- und krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Mitarbeiter/innen. Wir bieten: • eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden, • eine Eingruppierung entsprechend der vorliegenden Qualifikation in Entgeltgruppe S 13 TVöD, • 30 Urlaubstage pro Jahr, • die Möglichkeit einer verlässlichen Urlaubsplanung, durch Ferienschließzeiten, • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit und be- triebliche Altersvorsorge (VBL), • ein Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag und Fitnessangeboten • das Arbeiten in einem kleinen Team, das sich gegenseitig in seiner Arbeit unterstützt, • die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte und Interessen in die pädagogische Arbeit einzu- bringen, • die Möglichkeit zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung. 4
Amt Schrevenborn Wir erwarten: • ein abgeschlossenes Studium der Bachelorstudiengänge Kindheitspädagogik oder Sozi- alpädagogik oder gleich-/höherwertige Studiengänge oder eine abgeschlossene Berufs- ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in mit Zusatzqualifikation oder einer vergleichbaren Qualifikation, • eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung einschließlich Erfahrungen bei der Betreu- ung von Kindern im Krippenalter, möglichst mit einschlägigen Erfahrungen in einer Lei- tungsfunktion, • Erfahrungen im Hinblick auf die konzeptionelle Weiterentwicklung (u. a. Partizipation) von Kindertagesstätten sowie die Fähigkeit, das Konzept der Kindertagesstätte gegenüber dem Team und Dritten positiv und inhaltlich überzeugend zu dokumentieren und zu ver- treten, • Erfahrungen im Leiten eines Kindertagesstätten-Teams, beispielsweise als stellv. Leitung, • Kenntnisse im Bereich Organisation und Verwaltungsarbeit, • Erfahrungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit sowie im Umgang mit politischen Gremien einer Kommune. Der/Die Bewerber/in sollte zudem Freude am Umgang mit Kindern im Kindergartenalter haben sowie Einfühlungsvermögen und Flexibilität besitzen sein. Ein freundlicher, höflicher und wertschätzender Umgang mit den Kindern, den Eltern sowie dem Mitarbeiterinnen-Team werden vorausgesetzt. Die Gemeinde setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein, die bei ent- sprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un- terlagen bis zum 10.05.2020 mit dem Zusatz „Kitaleitung Heikendorf“ an den Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei pdf-Dateianhängen an doerte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Leiterin des Sozialamtes der Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, unter der Telefonnummer 0431 24 09 410. Das Amt Schrevenborn sucht zum Schuljahresbeginn 2020/2021 eine/n Schulsozialarbeiter/in (m, w, d) in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden für die in gemeindlicher Trägerschaft befindliche Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf. Die Grund- und Gemeinschaftsschule hat aktuell 660 Schülerinnen und Schüler, davon 235 Grund- schüler/innen und 382 Schüler/innen im Sek-I-Bereich. Die Schule ist anerkanntes DAZ-Zentrum. Neben dem/der Stelleninhaber/in ist ein weiterer Schulsozialarbeiter an der Schule tätig. Zum Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit gehören insbesondere: Bereich Prävention: • Vermittlung von Konfliktstrategien für die Schüler/innen, • Zusammenarbeit mit Klassenlehrern/innen und Schulleitung im Hinblick auf mögliche Un- terrichtsstörungen, • Beratung der Lehrkräfte und der Schulleitung, • Vermittlung von Hilfsangeboten (auch außerhalb von Schule). Bereich Beratung/Hilfestellung in konkreten Konfliktsituationen: • Beratung der Schüler/innen in konkreten Konfliktsituationen, 5
Amt Schrevenborn • situationsbedingtes Eingreifen bei Krisensituationen (u. a. Mobbing, sexuelle Gewalt), • Unterstützung der Eltern bei Erziehungskonflikten. Wir erwarten: • eine Ausbildung als Sozialpädagoge/in als Mindestvoraussetzung oder eine gleichwertige Ausbildung, • einschlägige berufliche Erfahrungen im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Schulalter, • soziale Kompetenz, • Flexibilität, • Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit der Schulleitung, den Lehrkräften, Erziehungsberech- tigten und den Schülern/innen sowie mit Verbänden, Behörden u.a. Wir bieten: • eine unbefristete Teilzeitstelle mit 19,5 Wochenstunden. Eine spätere Aufstockung der Wochenarbeitszeit ist – bei einer entsprechenden Beschlusslage - nicht ausgeschlossen. • eine Eingruppierung entsprechend der vorliegenden Qualifikation in Entgeltgruppe S 11 TVöD, • 30 Urlaubstage pro Jahr, • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit und be- triebliche Altersvorsorge (VBL), • ein Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag und Fitnessangeboten. Das Amt Schrevenborn setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein, die bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Unter- lagen bis zum 10.05.2020 mit dem Zusatz „Schulsozialarbeit Heikendorf“ an den Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei pdf-Dateian- hängen an doerte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte zu organisatorischen Fragen erteilt die Leiterin des Sozialamtes der Amts- verwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, unter der Telefonnummer 0431 24 09 410. • für die Kita „Kleine Wunder“ der Gemeinde Schönkirchen eine/n Heilpädagoge/in (m, w, d), 19,5 Std/Woche Erzieher/in (m, w, d), Springkraft, 30 Std/Woche, Sozialpädagogische/n Assistenten/in (m, w, d), 19,25 Std/Woche, Sozialpädagogische/n Assistenten/in (m, w, d), 26 Std/Woche. Die Kita Kleine Wunder besteht aus vier Elementargruppen, zum Teil mit Einzel-integrationen, einer Integrationsgruppe sowie zwei Krippengruppen. Die Kita teilt sich in ein Haupthaus im Hasenkamp, in dem 5 Gruppen, und eine Außenstelle im Augustental, in dem 2 Gruppen untergebracht sind, auf. Die Kita hat von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Die pädagogische Arbeit findet überwiegend in den jeweiligen Gruppen statt und orientiert sich an einem strukturierten Tages- und Wochenablauf, der gemeinsam mit den Kindern gestaltet wird. • für die Kita „Die Eichhörnchen“ der Gemeinde Mönkeberg eine/n Erzieher/in (m, w, d), Springkraft, 4 Std/Woche nach Bedarf 6
Amt Schrevenborn Der Gemeindekindergarten hat drei Gruppen: eine altersgemischte Gruppe und eine Krippengruppe, sowie eine Naturgruppe. Die Kita hat von 7 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. • für den Fördekindergarten der Gemeinde Heikendorf eine/n Sozialpädagogische/n Assistenten/in (m, w, d), 39 Std/Woche Vollzeit in der Krippengruppe. Die Kindertagesstätte verfügt aktuell über 55 Betreuungsplätze in zwei Krippengruppen, einer Familiengruppe und einer Elementargruppe. Die Kita hat von 7 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. • für die Offene Ganztagsschule der Gemeinde Schönkirchen eine/n Betreuungskraft, möglichst SPA (m, w, d), 20 Std/Woche In der OGTS werden die angemeldeten Schulkinder nach dem Unterricht betreut. Die Einrichtung hat montags bis freitags von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Wir bieten in allen Einrichtungen: • die Möglichkeit zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung, • eine Eingruppierung nach TVöD, • 30 Urlaubstage pro Jahr, • die Möglichkeit einer verlässlichen Urlaubsplanung, durch Schließzeiten in den Sommerferien, zwischen Weihnachten und Neujahr und dem Tag nach Himmelfahrt, • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit und betriebliche Altersvorsorge (VBL), • ein Betriebliches Gesundheitsmanagement. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nähere Informationen finden Sie auf https://www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Stellenangebote/ Berichte aus dem Amt Schrevenborn Fünf neue Mitarbeiter/innen in der Amtsver- waltung Schrevenborn und bei der Gemeinde Heikendorf Diana Marcussen (rechts) ist eine von gleich drei Neuen im Mitarbeiterteam des Gemeindebüros in Mönkeberg. Sie wird nach erfolgter Einarbeitungsphase die Nachfolge von Büroleiter Robert Sell antreten, der im Juni in den Ruhe- stand geht. Der 1. April war der erste Arbeitstag in ihrem neuen beruflichen Umfeld. „Ich freue mich auf die vielfäl- tigen neuen Aufgaben, die mich hier im Gemeindebüro er- warten, auf die neuen Kollegen sowie die Einwohnerinnen und Einwohner Mönkebergs, die ich hoffentlich dem- nächst kennenlernen werde“, sagt Diana Marcussen. Gut 23 Jahre war sie im der Verwaltung des Amtes Lütjenburg bzw. Lütjenburg-Land tätig, zuletzt als stellvertretende Ordnungsamtsleiterin. 7
Amt Schrevenborn „Mein Aufgabengebiet um- fasst u.a. die Betreuung der Vereine und Verbände, die Vergabe von Räumlichkei- ten gemeindeeigener Ein- richtungen und die Re- daktionsarbeit für die Nachrichten aus Mönke- berg“, beschreibt Christine Storm. Sie hatte bereits im Januar ihr Büro in der Mön- keberger Dorfstraße bezo- gen und arbeitet derzeit mit Daniel Herrmann zusam- men. „Werden Hunde an- und abgemeldet und ent- sprechende Hundemarken benötigt, bin ich auch die richtige Ansprechperson.“ Außerdem organisiert sie die Aktion Saubere Gemeinde sowie den jährlichen Weihnachtsmarkt. Schwerpunkt der Arbeit von René Steinecke ist das Ordnungswesen in der Gemeinde Mönkeberg. „Dieser Bereich erstreckt sich von Astüberhang, nicht gepflegten Gehwegen und Rinnstein über ver- kehrsrechtliche Anordnungen und Sondernutzungen bis zu falsch geparkten Fahrzeugen und deren Entfernung.“ Außerdem ist er vertretungsweise für das Einwohnermeldeamt zuständig. René Stein- ecke, dessen bisheriger kommunaler Arbeitgeber die Samtgemeinde Hollenstedt war, freut sich auch darüber, „nun nicht mehr in der Lüneburger Heide sondern an der Ostseeküste zu wohnen. Kathleen Weiß (links im Bild, diese Auf- nahme entstand Anfang März vor der Co- rona-Krise ohne die vorgeschriebene Abstandswahrung), die im vergangenen Jahr für das Amt Schrevenborn im Bereich Tourismus tätig war, ist nun bei der Ge- meinde Heikendorf für den Bereich Orts- marketing und Wirtschaftsförderung zuständig. Die gelernte Hotelfachfrau, in Heikendorf aufgewachsen, ist nach berufli- chen Stationen in Bayern und Nordrhein- Westfalen nun in ihrer Heimatgemeinde im Einsatz. „Ich freue mich auf einen regelmä- ßigen Austausch mit den Heikendorfer Ver- einen und Verbänden und hoffe, dass ich mit meinem Einsatz dazu beitragen kann, dass das Ehrenamt und auch die Ortsmitte unseres schönen Heimatortes an Attraktivität gewinnen. Lassen Sie uns gemeinsam gestalten!“ Nach ihrem Masterstudium Stadt- und Regionalentwicklung und einer dreijährigen beruflichen Tä- tigkeit als Projektentwicklerin bei der Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung (GOS) in Kiel ist Nora Baltzer (rechts im Bild) jetzt beim Amt Schrevenborn eingestiegen – in der Projekt- steuerung im Amt für Hochbau, Tiefbau und Liegenschaften/Sachgebiet Hochbauprojekte. Zu ihren Aufgabenbereichen zählt u.a. die Betreuung der Städtebauförderung für die Gemeinde Heikendorf in Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger GOS, um die zukünftige Ortsentwicklung weiter vo- ranzubringen. Seit 2015 ist Heikendorf im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Orts- teilzentren“. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Begleitung und Umsetzung des Ortskernen- twicklungskonzeptes für die Gemeinde Schönkirchen sowie die Erarbeitung bzw. Aufstellung des Ortskernentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Neuheikendorf sein. (CK) 8
Tourismus TOURISMUS Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Touristische Entwicklungsziele für die Kieler Förde definiert Regionales Tourismus- Entwicklungskonzept Kieler Förde 2030 Das kürzlich fertiggestellte Tourismus-Entwicklungskonzept Kieler Förde 2030 (TEK), das Strategien und Umsetzungsempfehlungen für die touristische Arbeit in der Sailing City Kiel und den Gemeinden des Amtes Schrevenborn bündelt, kann nunmehr unter https://www.kiel-marketing.de/downloads/studien-gutachten eingesehen werden. Da die geplante öffentliche Präsentation in den Räumen der IHK Kiel leider ausfallen musste, wurde die Vorstellung des TEK auf Video aufgenommen und ebenfalls online eingestellt. Corona: Veranstaltungsabsagen Leider müssen der Weltfischbrötchentag 2020 und die 19. Euro-Musiktage in Heikendorf vor dem Hintergrund der aktuellen Situation abgesagt werden. Die Kieler Woche wird auf den 5.-13. Septem- ber verschoben. Eine Übersicht mit allen weiteren abgesagten Veranstaltungen in Heikendorf, Schön- kirchen und Mönkeberg finden Sie auf der Homepage des Amtes Schrevenborn. Corona: Tourismusabgabe wird nicht erhoben Als entlastende Maßnahme für die Abgabepflichtigen wurde per Eilentscheidung festgelegt, dass die Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf in 2020 nicht erhoben wird. Mit dem Beschluss reiht sich die Kommune in die Stützungspolitik der Wirtschaft von Bund und Land ein. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de) 9
Gemeinde Heikendorf Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung der Gemeinde Heikendorf für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ Aufgrund des § 142 Abs. 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Ge- meindeordnung für Schleswig-Holstein ebenfalls in der derzeit geltenden Fassung wird nach Be- schlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf vom 12.02.2020 folgende Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ beschlossen: §1 Teilaufhebung der Sanierungssatzung Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ vom 13.12.2017 rechtskräftig durch Bekanntmachung am 05.04.2018 wird hiermit für einen Teilbereich aufgehoben. Die Abgrenzung der Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ ergibt sich aus dem beilie- genden Lageplan (Anlage 1) und der tabellarischen Aufzählung der Flurstücke, die nicht mehr Be- standteil dieser Satzung sind (Anlage 2). Für die von der Teilaufhebung nicht betroffenen Grundstücke gilt die Satzung vom 13.12.2017. §2 Inkrafttreten Die Satzung der Gemeinde Heikendorf über die Teilaufhebung der förmlichen Festsetzung des Sa- nierungsgebietes "Ortsmitte" tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung wird damit gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Heikendorf, den 12.02.2020 Gemeinde Heikendorf Der Bürgermeister gez. Tade Peetz Hinweise Die Sanierungssatzung sowie die in §1 der Satzung genannten Anlagen können im Rathaus der Ge- meinde Heikendorf, Dorfplatz 2, Raum E.05, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. 9:00- 12:00 Uhr, Di. 9:00-12:00 Uhr/14:00-16:00 Uhr, Mi. 7:30-12:00 Uhr, Do. 9:00-12:00 Uhr/ 14:00-18:00 Uhr, Fr. 9:00-12:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB, die insbeson- dere Bestimmungen über die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen enthalten, wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB hingewiesen. 10
Gemeinde Heikendorf Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie deren Rechtsfolgen wird darauf hingewiesen, dass für Sanierungssatzungen nach dem BauGB die Planerhaltungsvorschiften der §§ 214 und 215 BauGB über die Aufstellung des Flächennutzungs- plans und der Satzungen gelten. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrensmängel und Formvorschriften und der in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Heikendorf geltend gemacht worden ist. Städtebauförderungsprogramm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren” • Gemeinde Heikendorf tabellarische Aufzählung der herauszunehmden Flurstücke Gemarkung Flur Flurstück Größe Gemarkung Flur Flurstück Größe Altheikendorf 2 48/41 5 m² Altheikendorf 2 749 5.550 m² Altheikendorf 2 65/6 2.339 m² Altheikendorf 2 750 24 m² Altheikendorf 2 752 196 m² Altheikendorf 2 50/117 812 m² Altheikendorf 2 50/98 48 m² Altheikendorf 2 48/40 521 m² Altheikendorf 2 50/100 2 m² Altheikendorf 2 48/42 724 m² Altheikendorf 2 49/16 39 m² Altheikendorf 2 51/37 430 m² Altheikendorf 5 146/9 68 m² Altheikendorf 2 51/23 402 m² Altheikendorf 5 146/10 544 m² Altheikendorf 2 51/59 402 m² Altheikendorf 5 78/4 75 m² Altheikendorf 2 51/60 402 m² Altheikendorf 2 50/94 88 m² Altheikendorf 2 50/99 1.569 m² Altheikendorf 5 76/1 36 m² Altheikendorf 2 50/101 38 m² Altheikendorf 5 79/6 12 m² Altheikendorf 2 50/77 540 m² Altheikendorf 5 78/5 846 m² Altheikendorf 2 50/79 8 m² Altheikendorf 5 78/6 656 m² Altheikendorf 2 50/103 475 m² Altheikendorf 2 50/88 433 m² Altheikendorf 2 50/97 3 m² Altheikendorf 2 50/93 78 m² Altheikendorf 2 50/76 342 m² Altheikendorf 2 49/20 922 m² Altheikendorf 2 95/20 10m² Altheikendorf 2 50/92 483 m² Altheikendorf 2 49/10 4 m² Altheikendorf 2 50/90 659 m² Altheikendorf 2 50/102 18 m² Altheikendorf 2 49/19 1.490 m² Altheikendorf 2 51/40 18 m² Altheikendorf 2 50/81 332 m² Altheikendorf 2 51/44 837 m² Altheikendorf 2 50/80 191 m² Altheikendorf 2 51/43 24 m² Altheikendorf 2 50/78 320 m² Altheikendorf 2 51/45 44 m² Altheikendorf 2 748 401 m² Altheikendorf 2 51/46 95 m² Altheikendorf 2 751 553 m² Altheikendorf 2 76/1 36 m² Altheikendorf 2 49/18 1.007 m² Altheikendorf 2 74/3 1 m² Altheikendorf 2 50/54 824 m² Altheikendorf 2 79/8 1 m² 11
Gemeinde Heikendorf Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Januar 2018 (GVOBl. S. 6) und der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 und § 10 Abs. 6 S. 1 des Kommunalabgaben- gesetztes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekannt-machung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 2018 (GVOBl. S. 69) wird im Rahmen der Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 50 Abs. 3 S. 1 GO und nach Beschluss- fassung durch die Gemeindevertretung vom xx.xx.2020 folgende Satzung erlassen: I. Die Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabensatzung in der Gemeinde Heikendorf vom 13.02.2020 wird wie folgt geändert: § 11 Verzicht auf die Erhebung der Abgabe Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus SARS-CoV-2 auf die Wirtschaft in Heikendorf wird auf die Erhebung der Tourismusabgabe für das Jahr 2020 verzichtet. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. Heikendorf, 06.04.2020 Gemeinde Heikendorf Der Bürgermeister gez. Peetz Peetz Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Ulrich Hehenkamp Hehenkamp Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 84 “Jugendtreff Krischansbarg“ der Gemeinde Heiken- dorf für das Gebiet Krischansbarg/Ecke Schulredder (östlich der Sporthallen) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der vom Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heikendorf in der Sitzung am 24.02.2020 ge- billigte und zur Auslegung beschlossene Entwurf der Planzeichnung (Teil A) und der Entwurf der textlichen Festsetzungen (Teil B) des Bebauungsplanes Nr. 84 "Jugendtreff Krischansbarg“ der Ge- meinde Heikendorf für die im Eigentum der Gemeinde stehende Grundstücksfläche Krischansbarg/Ecke Schulredder (östlich der Sporthallen) und der durch den Bau- und Umweltaus- schuss gebilligte Entwurf der Begründung dazu liegen vom 13. Mai 2020 bis einschließlich 15. Juni 2020 in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während der Dienststunden Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 12
Gemeinde Heikendorf Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Termine außerhalb dieser Zeiten können auch unter der Telefonnummer 0431/2409- 321 vereinbart werden. Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Lage hinsichtlich von Maßnahmen zur Ein- dämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Amtsverwaltung für den Publikumsverkehr ge- schlossen sein, ist die Zugänglichkeit des Verwaltungsgebäudes zum Zwecke der Einsichtnahme trotz sonstiger Zugangsbeschränkungen nach telefonischer Voranmeldung möglich. Termine können unter der Telefonnummer 0431/2409-321 vereinbart werden. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-schrevenborn.de/ Gemeinden/Heiken- dorf/Amtliche-Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich. Das Plangebiet befindet sich im östlichen Anschluss an die Ortslage, unmittelbar westlich der Straße Krischansbarg und nördlich der Straße Schulredder. Westlich grenzen ein Parkplatz und die Schul- bushaltestelle, Turnhallen sowie andere Schul- anlagen an. Nördlich des Plangebietes befindet sich Wirtschaftsgrünland. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der zur Verfügung stehenden Flächen mit einem öf- fentlichen Jugendtreff sowie für die planungs- rechtlich gesicherte Erschließung des Plangebietes.. Die Gemeinde verfolgt mit der vorliegenden Planung insbesondere die Ziel- setzung, ein angemessenes und attraktives Angebot für die Jugendlichen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 "Jugendtreff Krischansbarg“ liegt als umwelt- relevante Unterlage die Umweltprüfung mit Umweltbericht als Bestandteil der Begründung öffentlich aus. Weiterhin liegt der Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Bebauungsplan Nr. 84 "Jugendtreff Krischansbarg“ und der Entwurf der Hochbauplanung öffentlich aus. Der Umweltprüfung mit Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu entnehmen: Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose über die Entwicklung des Um- weltzustands. Bei den Auswirkungen auf Umweltbelange werden die Schutzgüter Boden und Relief, Fläche, Wasser, Klima, Tiere, Pflanzen und Biotope einschließlich Artenschutz, Flora, Biotoptypen, Fauna, Land- schaftsbild, Mensch, sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern betrachtet. Die konkreten wesentlichen Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter im Plangebiet stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: 13
Gemeinde Heikendorf o Schutzgut Boden und Relief: Es werden Aussagen getroffen zur Reliefstruktur, zur Bodenbeschaffenheit sowie zu Aufgra- bungen und Aufschüttungen im Umfeld des/der vorgesehenen Gebäude/s. o Schutzgut Fläche: Es werden Aussagen getroffen zum Flächenverbrauch und zur Bodenversiegelung. o Schutzgut Wasser: Es werden Aussagen getroffen zum Grundwasser- und Oberflächenwasserschutz sowie zur Versickerung von Niederschlagswasser. o Schutzgut Klima: Es werden Aussagen getroffen zum Lokalklima und zur Bewertung hinsichtlich menschlicher Aufenthaltsqualität. o Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biotope einschließlich Artenschutz: o Es werden Aussagen getroffen zu der Biotoptypenkartierung und Erfassung der Gehölzbe- stände, zur geringen biologischen Vielfalt und zum Lebensraum für Tierarten. o Schutzgut Flora: Es werden Aussagen getroffen zur intensiven Freizeitnutzung, zur teilweise erheblichen Ver- müllung sowie zur artenarmen Flora. Weiter sind die Biotoptypen aufgeführt. Zur Fauna wird sich hinsichtlich möglicher Vorkommen von Tierarten aufgrund der entspre- chenden Habitatstrukturen und Beobachtungen geäußert. o Schutzgut Landschaftsbild: Es werden Aussagen getroffen zum gegenwärtigen Landschaftsbild sowie zur Prognose über die Entwicklung. o Schutzgut Mensch: Es werden Aussagen getroffen zur gegenwärtigen Kombination von Freizeitnutzungen (Hun- dewiese und Skaterbahn) sowie zur angestrebten Nutzung als Jugendtreff. o Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Das Plangebiet liegt in einem archäologischen Interessensgebiet. Andere unter Denkmalschutz stehende Strukturen befinden sich nicht im näheren Umfeld des Plangebiets. o Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Die Gehölz-Biotopstrukturen bieten eine schützende Wirkung vor den vorherrschenden Winden sowie an sommerlichen Sonnentagen eine Verschattung. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor und ebenfalls aus: o Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – untere Forstbehörde- vom 25.11.2019 zu den Belangen der Forstbehörde. o NABU Schleswig-Holstein vom 05.12.2019 zu den Bäumen und zu Nisthilfen. o BUND Ortsgruppe Heikendorf/Mönkeberg vom 06.12.2019 zu den Auswirkungen auf die Natur durch Versiegelung und Nutzung der Bodenfläche, zu den Bäumen und Gehölze/Hecke sowie zum Knick. Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum die durch den Bau- und Umweltausschuss am 24.02.2020 beschlossene Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus den Beteiligungsverfahren zur bereits erfolgten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage der Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf in der Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Zimmer 2.19 eingesehen werden (extra Ordner). Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und um- 14
Gemeinde Heikendorf weltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden (ggf. nach telefonischer Terminvereinbarung) zur Niederschrift abgeben. Nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 84 "Jugendtreff Krischansbarg“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 84 "Jugendtreff Krischansbarg“ nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Heikendorf, den 02.04.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher Bekanntmachung über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67a "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel am Tobringer" für den Bereich der bereits bebauten Grundstücke Tobringer 2 und 4, Flurstücke 37/87, 37/89, 784, 773 und weitere, Flur 2, Gemarkung Altheikendorf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der vom Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heikendorf in der Sitzung am 20.01.2020 gebil- ligte und zur Auslegung beschlossene Entwurf der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzun- gen (Teil B) der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67a "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel am Tobringer" für den Bereich der bereits bebauten Grundstücke Tobrin- ger 2 und 4, Flurstücke 37/87, 37/89, 784, 773 und weitere, Flur 2, Gemarkung Altheikendorf und der durch den Bau- und Umweltausschuss gebilligte Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 13. März 2020 bis einschließlich 30. April 2020 in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Hei- kendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während der Dienststunden öffentlich aus. Aufgrund des Ausbrei- tungsgeschehens des Coronavirus wurde die Amtsverwaltung Schrevenborn ab dem 16. März 2020 bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Somit lag keine rechtmäßige Öffentlichkeits- beteiligung vor und das Beteiligungsverfahren ist zu wiederholen. Der durch den Bau- und Umweltausschuss gebilligte und zur Auslegung beschlossene Entwurf der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67a "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel am Tobringer" für den Bereich der bereits bebauten Grundstücke Tobringer 2 und 4, Flurstücke 37/87, 37/89, 784, 773 und weitere, Flur 2, Gemarkung Altheikendorf und der durch den Bau- und Umweltausschuss gebilligte Entwurf der Begründung dazu liegen vom 13. Mai 2020 bis einschließlich 15. Juni 2020 in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während der Dienststunden Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 15
Gemeinde Heikendorf Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (erneut) öffentlich aus. Termine außerhalb dieser Zeiten können auch unter der Telefonnummer 0431/2409-321 vereinbart werden. Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Lage hinsichtlich von Maßnahmen zur Ein- dämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Amtsverwaltung für den Publikumsverkehr ge- schlossen sein, ist die Zugänglichkeit des Verwaltungsgebäudes zum Zwecke der Einsichtnahme trotz sonstiger Zugangsbeschränkungen nach telefonischer Voranmeldung möglich. Termine können unter der Telefonnummer 0431/2409-321 vereinbart werden. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen- den Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heiken- dorf/Amtliche-Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum das Verträglichkeitsgutachten zur Erweiterung und Mo- dernisierung des Nahversorgungsstandortes am Tobringer vom 22.11.2019 öffentlich aus. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich. Der Plangeltungsbereich umfasst den Standort der beiden Verbrauchermärkte Edeka und Aldi samt Stellplatzanlage, einige Flächen zur Eingrünung und im Süden das Regenrückhaltebecken sowie den Einmündungsbereich zur Straße 'Tobringer'. Die Flächengröße des Plangebietes beträgt insgesamt ca. 18.115 m2 bzw. 1,81 ha. Planungsziel ist die maximale Verkaufsfläche von derzeit 1.300 m2 auf 1.500 m2 zu erhöhen. Die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungspla- nes Nr. 67a “Sondergebiet großflächi- ger Einzelhandel am Tobringer“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Hierbei kann auf die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstel- lung eines Umweltberichtes sowie auf die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öf- fentlichkeitsbeteiligung und frühzei- tige Beteiligung der Behörden) und auf die Erstellung der zusammenfas- senden Erklärung verzichtet werden. Als umweltbezogene Unterlage kann der Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf in der Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Zimmer 1.29 eingesehen werden (extra Ordner). Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und um- weltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der 16
Gemeinde Heikendorf Dienststunden (ggf. nach telefonischer Terminvereinbarung) zur Niederschrift abgeben. Nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67a unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den In- halt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Än- derung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67a nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Heikendorf, den 02.04.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Montag 04.05.2020 19:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. Die Gemeinde gratuliert Geburtstage Standesamtliche Mitteilungen Dr. Georg Martin 80 Jahre Geburten 03.05.2020 Marga Hartz 85 Jahre 13.03.2020 Lennox Bo Langer Rehm 12 Eltern: Jenny Becker und Dennis Bergholz 19.05.2020 Hanna Willrodt 85 Jahre Gartenweg 1 17
Gemeinde Heikendorf Unser geschätzter ehemaliger Gemeindevertreter Konrad Schmidt ist am 23.03.2020 im Alter von 86 Jahren verstorben. Er war von 1968 bis 1978 als Ausschuss- mitglied und Gemeindevertreter im Bau-, Haupt-, Finanz-, Jugend- und Sportausschuss sowie im Entwässerungsverband „Ostufer Kieler Förde“ aktiv tätig und hat die Belange der Gemeinde Heikendorf maßgeblich mitgestaltet. Außerdem hat sich Konrad Schmidt von 1970 bis 1978 als stellvertretender Bürgermeister engagiert. Die Gemeindevertretung Heikendorf nimmt große Anteilnahme und drückt seiner Familie ihr tie- fes Mitgefühl aus. Gemeinde Heikendorf Tade Peetz Bürgermeister Berichte aus der Gemeinde Keine Tourismusabgabe 2020 - Heikendorf entlastet Unternehmer um 60.000 Euro Die Tourismusabgabe, die die Gewerbetreiben- 60.000 Euro, die Heikendorf zur Gegenfinanzie- den im Ostseebad Heikendorf zu entrichten rung der Werbe- und Marketingkosten für den haben, ist für das Jahr 2020 als Folge der Co- Tourismus veranschlagt hat, sind für die Ge- rona-Krise vom Tisch. meinde bei einem Quasi-Tourismusverbot, nicht Aufgrund der defizitären Haushaltslage ist die darstellbar geschweige denn vermittelbar“, so Gemeinde durch das Land gezwungen, diese Bürgermeister Tade Peetz. Abgabe zu erheben. Derzeit tagt die Gemeinde- Bereits entrichtete Abgaben werden vertretung in Heikendorf Corona-bedingt zwar schnellstmöglich zurückgezahlt, bereits ein- nicht, stellt sich aber hinter die Eilentscheidung gegangene Stundungsanträge werden ge- des Bürgermeisters, die Unternehmer und Frei- löscht. Zudem wird auf den Runderlass des berufler im laufenden Jahr zu entlasten. Innenministeriums des Landes Schleswig-Hol- In zwei Wochen wären diese Beträge, die auf der stein zum Umgang mit den kommunalhaushalts- Grundlage der jeweiligen touristischen Vorteil- rechtlichen Folgen vom 30. März verwiesen. stufen und den Umsätzen der Betriebe kalkuliert Demnach fordert das Innenministerium die Kom- werden, fällig gewesen. Nun werden die entspre- munen auf, die aktuelle Politik des Bundes und chenden Änderungsbescheide erstellt und ver- der Länder zur Stabilisierung der Wirtschaft zu sandt. unterstützen. „Dies ist eine konkrete Hilfe für die Heikendorfer Wirtschaft, die für viele der Betroffenen sicherlich „Mit diesem Beschluss reihen wir uns als Kom- eher symbolischer Natur ist, für einige aber auch mune in die Stützungspolitik der Wirtschaft von eine spürbare finanzielle Entlastung in den Zeiten Bund und Land im Rahmen unserer Möglichkei- der Corona-Beschränkungen bedeutet. Die avi- ten ein“, so Peetz. sierten Kosten dieser Abgabe von insgesamt gut Himmelfahrt: Wochenmarkt muss verlegt werden Der Heikendorfer Wochenmarkt muss wegen Die Marktstände sind wie ge- des Himmelfahrtstages auf Mittwoch, 20. Mai, wohnt von 14 bis 18 Uhr geöffnet. vorverlegt werden. 18
Gemeinde Heikendorf Baumfällung in der Kitzeberger Straße: Kastanien müssen aus Sicherheitsgründen weichen Auf dem Golfplatz in Heikendorf an der Kitzeber- Sinne des allgemeinen Artenschutzes gefällt ger Straße steht hinter dem Knick eine alte Kas- wurden. Dafür ist eine entsprechende Ausnah- tanienreihe. Die kranken und akut umsturz- megenehmigung von der Amtsverwaltung erteilt gefährdeten Bäume müssen gefällt werden. worden. Die Bäume werden aus ökologischen Erst kürzlich ist eine Kastanie umgefallen und Gründen nicht vollständig gefällt, sondern nur eine weitere auseinandergebrochen. Einige der die Kronen abgenommen. Die Stämme bleiben Bäume drohen zudem in Richtung Straße zu fal- stehen und bieten so noch viele Jahre einen len. Die mangelnde Standfestigkeit und die wichtigen Lebensraum für Insekten. Im kom- Schwere der Erkrankung wurden vom Golfplatz- menden Winter werden zwischen den jetzigen betreiber leider nicht im Winter festgestellt, so Bäumen entsprechende Ersatzpflanzungen vor- dass jetzt die ersten vier Bäume (sieben weitere genommen. folgen im Herbst) während der Schutzfrist im Strandkörbe: Wann geht´s los am Möltenorter Strand? Die Strandkörbe am Möltenorter Strand konnten gestellt werden, redu- wegen der aktuellen Krisen-Situation nicht wie ziert sich die Gebühr gewohnt teilweise schon zu Ostern aufgestellt jeweils für jeden ange- werden. Es stand zu Redaktionsschluss dieser fangenen Monat, an Ausgabe auch noch nicht fest, ob die Körbe zum dem die Körbe nicht Saisonstart am 1. Mai im Sandstrand an der Kie- draußen stehen, in ler Förde stehen. Höhe der vollen Mo- Für alle, die einen Saison-Strandkorb gemietet natsgebühr. haben: Sofern die Körbe verspätet an den Strand Maibaumfest auf dem Heikendorfer Dorfplatz erst 2021 Das traditionelle Maibaumfest der Heikendorfer der Gemeinde musste aus bekannten Gründen Ortshandwerkerschaft in Zusammenarbeit mit abgesagt werden. Wirtschaft regional Einkaufsmärkte am Tobringer: Wiedereröffnung auf erweiterter Verkaufsfläche Anfang April wurde der umgebaute Aldi-Markt barte Edeka-Markt Ristow – dort läuft der Ver- am Heikendorfer Tobringer wiedereröffnet. Den kauf auch während der Arbeiten weiter – seine Kunden bietet sich jetzt auf einer erweiterten neugestalteten Verkaufsräume komplett öffnen. Verkaufsfläche ein größeres Sortiment. Gewinn- Der Markt wird nach 9-monatiger Bauzeit mit spiele und Aktionen sowie spezielle Verkaufsan- etwa 1400 Quadratmetern größer sein als Edeka gebote sollen laut Auskunft der Marktleitung zu in Mönkeberg. Die Verkehrssituation wird sich einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. nach Abschluss der Arbeiten mit getrennter Ein- Mit Ende des 3. Bauabschnittes voraussichtlich und Ausfahrt entspannen. Ende Mai/Anfang Juni wird auch der benach- 19
Gemeinde Heikendorf Bernd Steffen neuer HGV-Chef in Heikendorf Bernd Steffen ist neuer Vorsitzender des Handels- und Gewerbevereins (HGV) Heikendorf. Er tritt die Nachfolge von Thomas Pekrun an, der aus berufli- chen Gründen bei der Jahreshauptver- sammlung nicht er- neut für den Vorsitz kandidiert hatte. Bernd Steffen aus Muxall, der Fleische- reigeschäfte in Kiel, Preetz, Lütjenburg und in der Heiken- dorfer Dorfstraße be- treibt, setzt auf eine Neuer HGV-Vorsitzender Bernd Steffen in der Dorfstraße , im Hintergrund die weiterhin gute Zu- Schmiedeplatz-Passage „Mini-Sophienhof“. © CK sammenarbeit mit der Gemeinde und dem Ortsmarketingbeirat. drückt.“ An bewährten Veranstaltungen und Ak- Ganz wichtig sei für den HGV die Entwicklung tionen wie HGV-Einkaufsgutschein, Adventska- der Heikendorfer Ortsmitte im Zuge der Städte- lender-Verlosung oder etwa auch dem bauförderung, mehr Aufenthaltscharakter im Anleuchtfest werde natürlich festgehalten. „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum“ Dorf- straße wünscht er sich. Die geplante Neugestal- Gut 80 Mitgliedsbetriebe zählt der HGV Heiken- tung am Schmiedeplatz mit Erweiterung des dorf. Stellvertretende Vorsitzende ist weiterhin Vollsortiment-Marktes sei laut Steffen ein ganz Ina Spielhagen-Göser. Den Vorstand komplettie- wichtiger erster Schritt. Schwerpunkte in seiner ren Kassenwart Matthias Koczy, Schriftführer Arbeit habe er sich noch nicht gesetzt. „Ich Reinhold Blomberg sowie Susanne Eick und möchte in vielen Einzelgesprächen von dem Mit- Christian Hoof als Beisitzer. (CK) gliedern erst einmal hören, wo der Schuh Sozialstation der Gemeinde Heikendorf Kostenlose und unabhängige Informations-/ Beratungsstelle Wir begleiten schwerkranke, bei Krankheit und Pflegebedarf sterbende und trauernde Menschen ehrenamtlich. Anprechpartnerin Öffnungszeiten Marion Marx Di. + Fr. 9.00-12.00 Uhr Ansprechpartnerinnen: 0431 / 23988275 Do. 14.00-18.00 Uhr Petra Bleicken, 1. Vorsitzende, Tel. 0431-2 49 53 Ortrun Lohsen, 2. Vorsitzende, Tel. 0431-2 48 39 21 Seniorenzentrum Rehmgarten · Langer Rehm 16 20
Kulturelles Gemeindebücherei Heikendorf Di, Do, Fr9-13 Uhr und 15-18 Uhr Mi, Sa 9-13 Uhr www.gemeindebuecherei-heikendorf.de 21
Kulturelles Mai 20 © Sigrid Paulsen-McCord 22
Grams Blumen Inh. Susanne Eick sen: Nicht verges Am 10. Mai ist Muttertag Wir sind von 8 -12 Uhr für Sie da. Schulredder 14 · Heikendorf • Ihr Maler direkt vor Ort Tel. 0431 - 24 15 16 • Familienbetrieb in 4. Generation seit 1909 • Mitglied der Ortshandwerkerschaft Heikendorf • Wärmedämmverbund- system Wir planen und • Bodenbeläge realisieren Ihr • Sämtliche Maler- und persönliches Lackierarbeiten Wohlfühlbad aus einer Hand Heikendorfer Weg 9 24232 Schönkirchen Telefon 0 43 48 / 91 22 35 23
Große Auswahl an erstklassigen Gebrauchtwagen Hobelring 6 • 24226 Heikendorf b. Kiel car-office-stahmer.de • 0431-260 92 160 Partner der: HAUS. FINANZIERUNG. TGI! Eine Anfrage – alle Banken im Vergleich Öffentliche Fördermittel Individuelles Finanzierungskonzept Anschlussfinanzierung frühzeitig sichern Keine Gebühren und Kosten Was kann ich mir leisten? junge Autos günstiger kaufen. un d p ro d u k t - ig n a b h ä ng bankenu Anzeigen: PERSÖNLICH, UNABHÄNGIG, BESSER! TGI, der Film Manfred J. H. Kern TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG Rigger + Segelmachermeister Unabhängige Finanzmakler Bahnhofstraße 28 24223 Schwentinental Möltenorter Weg 47 Tel.: 04307-82 49 80 info@tgi-partner.de 24226 Heikendorf Tel. 0431 - 25 96 92 91 www.tgi-partner.de Mobil 0174 - 786 06 06 24
Ortshandwerkerschaft Heikendorf Ihre Fachfirmen und Dienstleister vor Ort Bäckerei Dorfstrasse 9 | Tel. 241312 Bäckerei Schlüter Heizungsbau‐Sanitär Laboer Weg 34 | Tel. 241379 Jurgaitis Raumausstatter Bauunternehmen Sanitär‐Heizung‐Bauklempnerei Raumausstattung Hoof D. Steinert Bau GmbH Am Herrkamp 14D | Tel. 241195 Blumenweg 24 | Tel. 24606 Hammerstiel 7 | Tel. 248760 Linning Heizungsbau Sanitär Winkelwerkstatt Gaissert Konzeptbau GmbH Inh. Sven Oslislo Winkel 1| Tel. 2593735 Kolonnenweg 17 | Tel. 57096060 Hammerstiel 3 | Tel. 241693 Rolladen ‐ Markisen Bauunternehmen/Zimmerei Gunnar Pries Jan von Rohden Rolladen‐ Behrend Bauunternehmen Wasserwaage 5a | Tel. 5302146 Markisen Winkel 7 | Tel. 241530 Szameitat & Kramer Wasserwaage 4 | Tel. 38590091 Bauwerkinstandhaltung Korügen 5 | Tel. 2398209 Schornsteinfeger Bauwerkinstandhaltung Lux Isoliertechnik Schornsteinfegermeister Ehrk Rosengarten 12 | Mönkeberg Isoliertechnik Dittke Buchenrade 16 | Tel. 2580158 Tel. 232355 Bügelsäge 2 | Tel. 243078 Schornsteinfegermeister Willrodt Bodenbeläge Kfz‐Betrieb Laboer Weg 62 | Tel. 242978 BSG Heikendorf Autodienst Heikendorf Segelmacherei Sören Große Winkel 3 | Tel. 243638 Oleu Segel Rosenau Leu GmbH Wasserwaage 5 | Tel. 2399721 ASP Automatikgetriebe Winkel 16 | Tel. 243163 Dachdecker Service Point Tiefbau Busch Dachdeckerei Winkel 5 | Tel. 24704880 Barra Hans Tiefbau Möltenorter Weg 14 | Tel. 242001 Autohaus Heikendorf GmbH Korügen 11 | Tel. 241169 Dachdeckerei Busch GmbH Wasserwaage 7 | Tel. 243095 Tischlerei‐Innenausbau Möltenorter Weg 14 | Tel. 242001 Kfz‐Handwerk Tischlerei Kloth Elektro TV/ Sat-Anlagen Nufa Service & Technik Wasserwaage 3 | Tel. 243100 Elektro Reinack Wasserwaage 2 | Tel. 7993604 Montageteam Heikendorf GmbH Dorfstrasse 9 | Tel. 241170 Klempnerei/Sanitär Ralf Dusella e4competence GmbH Rolf Kleinfeld GmbH Möltenorter Weg 9 | Tel. 8891120 Rührsbrook 39 | Tel. 26045981 PhilippReisWeg 1 | Kiel Trink‐Wasser‐Technik Fliesenfachgeschäft-Verlegung Tel. 723040 Energietechnik H. Linning Fliesenhaus Heikendorf GmbH Maler‐Fassadenarbeiten Wilhelm Ivens Weg 63 Gerhard Thoma H+K.H. Krützfeldt GmbH Tel. 2394519 Korügen 13 | Tel. 245297 Neuheikendorfer Weg 110 Trockenbau Garten‐ u. Landschaftsbau Tel. 241720 Jessen Trockenbau GmbH u. Gartencenter Maler Witt e.K. Winkel 5 | Tel. 2593733 Gesches Grün Bergstrasse 14 | Tel. 241352 Versorger Hammerstiel 2 | Tel. 243368 Henry Köster Gemeindewerke Heikendorf GmbH Garten‐ u. Landschaftsbau Bügelsäge 2a | Tel. 737346 Wasserwaage 1 | Tel. 248700 Jens Matthiesen Malermeister Berndt Langer Rehm 20f | Tel. 242510 Mühlenweg 11 | Tel. 6699999 Saedler Gartenbau Metallbau/Stahlbau Wiesenkamp 26 | Tel. 242358 ALU Bau Glaserei Wasserwaage 4 | Tel. 6587738 Glaserei Schulz Optik, Uhren, Schmuck Korügen 14 | Tel. 243020 Optik Hartwig www.ohw‐heikendorf.de 25
Sie können auch lesen