HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
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HEIKENDORFER
ANZEIGER
Feierliche Gründungsveranstaltung der Kinderabteilung der Feuerwehr Heikendorf
(06.03.2020) Feuerwehrgerätehaus Neuheikendorf
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,
05/2020
Kitzeberg und Schrevenborn
und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt SchrevenbornLeere Kirchen, verwaiste Schulen, Geschäfte und
Sportboothäfen: Die vergangenen Wochen standen ganz im
Zeichen von Einschränkungen, Kontaktverboten und Stillstand
im Zuge der Corona-Krise.
Selbstgenähte Schutzmasken: Doris Neumann
aus Heikendorf an ihrer Nähmaschine. Warten
vor der Ladentür: Dorfstraße in Heikendorf.
Ein Regenbogen-Fensterbild in Schönkirchen (hier wohnt auch ein Kind), Schaukasten-Gottesdienst vor
der Marienkirche, der Sportboothafen der WVM in Mönkeberg auch Mitte April noch ohne Boote. © CKAmt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3- 8
Tourismus 9
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 10 - 17
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 17 - 20
Kulturelles 21 - 22
Kindergärten 26
Schulen 29 - 30
Kirchengemeinden 33 - 39
Vereine & Verbände Berichte 40 - 58
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 59 - 70
Impressum 68
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen
können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder
sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt-
machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal-
tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende
Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des
Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.
Mitteilungen des Amtes Schrevenborn
Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der
öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen
Im Monat Mai 2020 finden keine Sitzungen des Amtes statt.
3Amt Schrevenborn
Das Amt Schrevenborn sucht ab dem 15.09.2020
eine Leitung (m, w, d)
für den in Trägerschaft der Gemeinde Heikendorf befindlichen Fördekindergarten
Die Kindertagesstätte verfügt aktuell über 55 Betreuungsplätze für Kinder im Alter zwischen 1 und 6
Jahre, die in zwei Krippengruppen, einer Familiengruppe und einer Elementargruppe betreut wer-
den.
Die pädagogische Arbeit orientiert sich an den Bildungsleitlinien. Es werden in erster Linie folgende
Bereiche angesprochen:
• Sozial- und Persönlichkeitserziehung,
• Kreativer Bereich,
• Kognitiver Bereich,
• Motorischer Bereich,
• Umwelt- und Sachkunde.
Grundlagen der pädagogischen Arbeit bilden
• ein teiloffenes Konzept,
• die Durchführung von Naturwochen,
• Feste im Zyklus des Jahres (Frühlingsfest, Sommerfest, Laternenfest),
• Theateraufführungen der Kinder sowie
• die regelmäßige Förderung der zukünftigen Schulkinder in Kleingruppen
Die Einrichtung hat jeweils montags bis freitags in der Zeit von 7 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. In den
gesetzlichen Sommerferien hat die Einrichtung für einige Zeit geschlossen, ebenso zwischen Weih-
nachten und Neujahr und am Tag nach Himmelfahrt.
Zu den Aufgaben der Leitung gehören insbesondere die:
• pädagogische Leitung der Kindertagesstätte einschl. der Weiterentwicklung des pädago-
gischen Konzeptes der Einrichtung und der Sicherstellung von dessen Umsetzung,
• Mitarbeiterführung,
• Zusammenarbeit mit dem Träger, mit Behörden und anderen Institutionen,
• Integrationsarbeit nach den einschlägigen Bestimmungen des SGB XII und des SGB VIII,
• Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und dem Elternbeirat einschl. Sicherstel-
len einer strukturierten Elternkommunikation,
• Zusammenarbeit mit der örtlichen Grundschule sowie bei Bedarf mit anderen Einrichtungen
und Institutionen.
Zusätzlich sind in den Randzeiten Betreuungsdienste am Kind zu übernehmen; ebenso bei urlaubs-
und krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Mitarbeiter/innen.
Wir bieten:
• eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden,
• eine Eingruppierung entsprechend der vorliegenden Qualifikation in Entgeltgruppe S 13
TVöD,
• 30 Urlaubstage pro Jahr,
• die Möglichkeit einer verlässlichen Urlaubsplanung, durch Ferienschließzeiten,
• sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit und be-
triebliche Altersvorsorge (VBL),
• ein Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag und Fitnessangeboten
• das Arbeiten in einem kleinen Team, das sich gegenseitig in seiner Arbeit unterstützt,
• die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte und Interessen in die pädagogische Arbeit einzu-
bringen,
• die Möglichkeit zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung.
4Amt Schrevenborn
Wir erwarten:
• ein abgeschlossenes Studium der Bachelorstudiengänge Kindheitspädagogik oder Sozi-
alpädagogik oder gleich-/höherwertige Studiengänge oder eine abgeschlossene Berufs-
ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in mit Zusatzqualifikation oder einer
vergleichbaren Qualifikation,
• eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung einschließlich Erfahrungen bei der Betreu-
ung von Kindern im Krippenalter, möglichst mit einschlägigen Erfahrungen in einer Lei-
tungsfunktion,
• Erfahrungen im Hinblick auf die konzeptionelle Weiterentwicklung (u. a. Partizipation) von
Kindertagesstätten sowie die Fähigkeit, das Konzept der Kindertagesstätte gegenüber
dem Team und Dritten positiv und inhaltlich überzeugend zu dokumentieren und zu ver-
treten,
• Erfahrungen im Leiten eines Kindertagesstätten-Teams, beispielsweise als stellv. Leitung,
• Kenntnisse im Bereich Organisation und Verwaltungsarbeit,
• Erfahrungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit sowie im Umgang mit politischen Gremien
einer Kommune.
Der/Die Bewerber/in sollte zudem Freude am Umgang mit Kindern im Kindergartenalter haben sowie
Einfühlungsvermögen und Flexibilität besitzen sein. Ein freundlicher, höflicher und wertschätzender
Umgang mit den Kindern, den Eltern sowie dem Mitarbeiterinnen-Team werden vorausgesetzt.
Die Gemeinde setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein, die bei ent-
sprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un-
terlagen bis zum 10.05.2020 mit dem Zusatz „Kitaleitung Heikendorf“ an den Amtsdirektor des
Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei pdf-Dateianhängen
an doerte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten.
Telefonische Auskünfte erteilt die Leiterin des Sozialamtes der Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau
Bertig, unter der Telefonnummer 0431 24 09 410.
Das Amt Schrevenborn sucht zum Schuljahresbeginn 2020/2021
eine/n Schulsozialarbeiter/in (m, w, d)
in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden
für die in gemeindlicher Trägerschaft befindliche Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf.
Die Grund- und Gemeinschaftsschule hat aktuell 660 Schülerinnen und Schüler, davon 235 Grund-
schüler/innen und 382 Schüler/innen im Sek-I-Bereich. Die Schule ist anerkanntes DAZ-Zentrum.
Neben dem/der Stelleninhaber/in ist ein weiterer Schulsozialarbeiter an der Schule tätig.
Zum Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit gehören insbesondere:
Bereich Prävention:
• Vermittlung von Konfliktstrategien für die Schüler/innen,
• Zusammenarbeit mit Klassenlehrern/innen und Schulleitung im Hinblick auf mögliche Un-
terrichtsstörungen,
• Beratung der Lehrkräfte und der Schulleitung,
• Vermittlung von Hilfsangeboten (auch außerhalb von Schule).
Bereich Beratung/Hilfestellung in konkreten Konfliktsituationen:
• Beratung der Schüler/innen in konkreten Konfliktsituationen,
5Amt Schrevenborn
• situationsbedingtes Eingreifen bei Krisensituationen (u. a. Mobbing, sexuelle Gewalt),
• Unterstützung der Eltern bei Erziehungskonflikten.
Wir erwarten:
• eine Ausbildung als Sozialpädagoge/in als Mindestvoraussetzung oder eine gleichwertige
Ausbildung,
• einschlägige berufliche Erfahrungen im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
im Schulalter,
• soziale Kompetenz,
• Flexibilität,
• Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit der Schulleitung, den Lehrkräften, Erziehungsberech-
tigten und den Schülern/innen sowie mit Verbänden, Behörden u.a.
Wir bieten:
• eine unbefristete Teilzeitstelle mit 19,5 Wochenstunden. Eine spätere Aufstockung der
Wochenarbeitszeit ist – bei einer entsprechenden Beschlusslage - nicht ausgeschlossen.
• eine Eingruppierung entsprechend der vorliegenden Qualifikation in Entgeltgruppe S 11
TVöD,
• 30 Urlaubstage pro Jahr,
• sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit und be-
triebliche Altersvorsorge (VBL),
• ein Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag und Fitnessangeboten.
Das Amt Schrevenborn setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein, die
bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Unter-
lagen bis zum 10.05.2020 mit dem Zusatz „Schulsozialarbeit Heikendorf“ an den Amtsdirektor
des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei pdf-Dateian-
hängen an doerte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten.
Telefonische Auskünfte zu organisatorischen Fragen erteilt die Leiterin des Sozialamtes der Amts-
verwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, unter der Telefonnummer 0431 24 09 410.
• für die Kita „Kleine Wunder“ der Gemeinde Schönkirchen eine/n
Heilpädagoge/in (m, w, d), 19,5 Std/Woche
Erzieher/in (m, w, d), Springkraft, 30 Std/Woche,
Sozialpädagogische/n Assistenten/in (m, w, d), 19,25 Std/Woche,
Sozialpädagogische/n Assistenten/in (m, w, d), 26 Std/Woche.
Die Kita Kleine Wunder besteht aus vier Elementargruppen, zum Teil mit Einzel-integrationen, einer
Integrationsgruppe sowie zwei Krippengruppen. Die Kita teilt sich in ein Haupthaus im Hasenkamp,
in dem 5 Gruppen, und eine Außenstelle im Augustental, in dem 2 Gruppen untergebracht sind, auf.
Die Kita hat von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Die pädagogische Arbeit findet überwiegend in
den jeweiligen Gruppen statt und orientiert sich an einem strukturierten Tages- und Wochenablauf,
der gemeinsam mit den Kindern gestaltet wird.
• für die Kita „Die Eichhörnchen“ der Gemeinde Mönkeberg eine/n
Erzieher/in (m, w, d), Springkraft, 4 Std/Woche nach Bedarf
6Amt Schrevenborn
Der Gemeindekindergarten hat drei Gruppen: eine altersgemischte Gruppe und eine
Krippengruppe, sowie eine Naturgruppe. Die Kita hat von 7 Uhr bis 16 Uhr geöffnet.
• für den Fördekindergarten der Gemeinde Heikendorf eine/n
Sozialpädagogische/n Assistenten/in (m, w, d), 39 Std/Woche Vollzeit
in der Krippengruppe. Die Kindertagesstätte verfügt aktuell über 55 Betreuungsplätze
in zwei Krippengruppen, einer Familiengruppe und einer Elementargruppe. Die Kita hat von 7 Uhr
bis 15:30 Uhr geöffnet.
• für die Offene Ganztagsschule der Gemeinde Schönkirchen eine/n
Betreuungskraft, möglichst SPA (m, w, d), 20 Std/Woche
In der OGTS werden die angemeldeten Schulkinder nach dem Unterricht betreut.
Die Einrichtung hat montags bis freitags von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.
Wir bieten in allen Einrichtungen:
• die Möglichkeit zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung,
• eine Eingruppierung nach TVöD,
• 30 Urlaubstage pro Jahr,
• die Möglichkeit einer verlässlichen Urlaubsplanung, durch Schließzeiten
in den Sommerferien, zwischen Weihnachten und Neujahr und dem Tag nach Himmelfahrt,
• sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit
und betriebliche Altersvorsorge (VBL),
• ein Betriebliches Gesundheitsmanagement.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Nähere Informationen finden Sie auf
https://www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Stellenangebote/
Berichte aus dem Amt Schrevenborn
Fünf neue Mitarbeiter/innen in der Amtsver-
waltung Schrevenborn und bei der Gemeinde
Heikendorf
Diana Marcussen (rechts) ist eine von gleich drei Neuen
im Mitarbeiterteam des Gemeindebüros in Mönkeberg. Sie
wird nach erfolgter Einarbeitungsphase die Nachfolge von
Büroleiter Robert Sell antreten, der im Juni in den Ruhe-
stand geht. Der 1. April war der erste Arbeitstag in ihrem
neuen beruflichen Umfeld. „Ich freue mich auf die vielfäl-
tigen neuen Aufgaben, die mich hier im Gemeindebüro er-
warten, auf die neuen Kollegen sowie die Einwohnerinnen
und Einwohner Mönkebergs, die ich hoffentlich dem-
nächst kennenlernen werde“, sagt Diana Marcussen. Gut
23 Jahre war sie im der Verwaltung des Amtes Lütjenburg
bzw. Lütjenburg-Land tätig, zuletzt als stellvertretende
Ordnungsamtsleiterin.
7Amt Schrevenborn
„Mein Aufgabengebiet um-
fasst u.a. die Betreuung der
Vereine und Verbände, die
Vergabe von Räumlichkei-
ten gemeindeeigener Ein-
richtungen und die Re-
daktionsarbeit für die
Nachrichten aus Mönke-
berg“, beschreibt Christine
Storm. Sie hatte bereits im
Januar ihr Büro in der Mön-
keberger Dorfstraße bezo-
gen und arbeitet derzeit mit
Daniel Herrmann zusam-
men. „Werden Hunde an-
und abgemeldet und ent-
sprechende Hundemarken benötigt, bin ich auch die richtige Ansprechperson.“ Außerdem organisiert
sie die Aktion Saubere Gemeinde sowie den jährlichen Weihnachtsmarkt.
Schwerpunkt der Arbeit von René Steinecke ist das Ordnungswesen in der Gemeinde Mönkeberg.
„Dieser Bereich erstreckt sich von Astüberhang, nicht gepflegten Gehwegen und Rinnstein über ver-
kehrsrechtliche Anordnungen und Sondernutzungen bis zu falsch geparkten Fahrzeugen und deren
Entfernung.“ Außerdem ist er vertretungsweise für das Einwohnermeldeamt zuständig. René Stein-
ecke, dessen bisheriger kommunaler Arbeitgeber die Samtgemeinde Hollenstedt war, freut sich auch
darüber, „nun nicht mehr in der Lüneburger Heide sondern an der Ostseeküste zu wohnen.
Kathleen Weiß (links im Bild, diese Auf-
nahme entstand Anfang März vor der Co-
rona-Krise ohne die vorgeschriebene
Abstandswahrung), die im vergangenen
Jahr für das Amt Schrevenborn im Bereich
Tourismus tätig war, ist nun bei der Ge-
meinde Heikendorf für den Bereich Orts-
marketing und Wirtschaftsförderung
zuständig. Die gelernte Hotelfachfrau, in
Heikendorf aufgewachsen, ist nach berufli-
chen Stationen in Bayern und Nordrhein-
Westfalen nun in ihrer Heimatgemeinde im
Einsatz. „Ich freue mich auf einen regelmä-
ßigen Austausch mit den Heikendorfer Ver-
einen und Verbänden und hoffe, dass ich
mit meinem Einsatz dazu beitragen kann,
dass das Ehrenamt und auch die Ortsmitte
unseres schönen Heimatortes an Attraktivität gewinnen. Lassen Sie uns gemeinsam gestalten!“
Nach ihrem Masterstudium Stadt- und Regionalentwicklung und einer dreijährigen beruflichen Tä-
tigkeit als Projektentwicklerin bei der Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung (GOS)
in Kiel ist Nora Baltzer (rechts im Bild) jetzt beim Amt Schrevenborn eingestiegen – in der Projekt-
steuerung im Amt für Hochbau, Tiefbau und Liegenschaften/Sachgebiet Hochbauprojekte. Zu ihren
Aufgabenbereichen zählt u.a. die Betreuung der Städtebauförderung für die Gemeinde Heikendorf
in Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger GOS, um die zukünftige Ortsentwicklung weiter vo-
ranzubringen. Seit 2015 ist Heikendorf im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Orts-
teilzentren“. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Begleitung und Umsetzung des Ortskernen-
twicklungskonzeptes für die Gemeinde Schönkirchen sowie die Erarbeitung bzw. Aufstellung des
Ortskernentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Neuheikendorf sein. (CK)
8Tourismus
TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion
Touristische Entwicklungsziele für die Kieler Förde definiert
Regionales Tourismus-
Entwicklungskonzept
Kieler Förde 2030
Das kürzlich fertiggestellte Tourismus-Entwicklungskonzept Kieler Förde 2030 (TEK), das
Strategien und Umsetzungsempfehlungen für die touristische Arbeit in der Sailing City Kiel
und den Gemeinden des Amtes Schrevenborn bündelt, kann nunmehr unter
https://www.kiel-marketing.de/downloads/studien-gutachten eingesehen werden. Da die
geplante öffentliche Präsentation in den Räumen der IHK Kiel leider ausfallen musste,
wurde die Vorstellung des TEK auf Video aufgenommen und ebenfalls online eingestellt.
Corona: Veranstaltungsabsagen
Leider müssen der Weltfischbrötchentag 2020 und die 19. Euro-Musiktage in Heikendorf vor dem
Hintergrund der aktuellen Situation abgesagt werden. Die Kieler Woche wird auf den 5.-13. Septem-
ber verschoben. Eine Übersicht mit allen weiteren abgesagten Veranstaltungen in Heikendorf, Schön-
kirchen und Mönkeberg finden Sie auf der Homepage des Amtes Schrevenborn.
Corona: Tourismusabgabe wird nicht erhoben
Als entlastende Maßnahme für die Abgabepflichtigen wurde per Eilentscheidung festgelegt, dass die
Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf in 2020 nicht erhoben wird. Mit dem Beschluss reiht
sich die Kommune in die Stützungspolitik der Wirtschaft von Bund und Land ein.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder
Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de)
9Gemeinde Heikendorf
Bekanntmachungen des Amtes
Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf
Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint.
In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein
Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie
Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der
Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.
Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung
und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.
Satzung
über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung der Gemeinde Heikendorf
für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortsmitte“
Aufgrund des § 142 Abs. 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Ge-
meindeordnung für Schleswig-Holstein ebenfalls in der derzeit geltenden Fassung wird nach Be-
schlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf vom 12.02.2020 folgende
Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ beschlossen:
§1
Teilaufhebung der Sanierungssatzung
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ vom 13.12.2017
rechtskräftig durch Bekanntmachung am 05.04.2018 wird hiermit für einen Teilbereich aufgehoben.
Die Abgrenzung der Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ ergibt sich aus dem beilie-
genden Lageplan (Anlage 1) und der tabellarischen Aufzählung der Flurstücke, die nicht mehr Be-
standteil dieser Satzung sind (Anlage 2).
Für die von der Teilaufhebung nicht betroffenen Grundstücke gilt die Satzung vom 13.12.2017.
§2
Inkrafttreten
Die Satzung der Gemeinde Heikendorf über die Teilaufhebung der förmlichen Festsetzung des Sa-
nierungsgebietes "Ortsmitte" tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung wird
damit gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Heikendorf, den 12.02.2020
Gemeinde Heikendorf
Der Bürgermeister
gez.
Tade Peetz
Hinweise
Die Sanierungssatzung sowie die in §1 der Satzung genannten Anlagen können im Rathaus der Ge-
meinde Heikendorf, Dorfplatz 2, Raum E.05, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. 9:00-
12:00 Uhr, Di. 9:00-12:00 Uhr/14:00-16:00 Uhr, Mi. 7:30-12:00 Uhr, Do. 9:00-12:00 Uhr/ 14:00-18:00
Uhr, Fr. 9:00-12:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Auf die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB, die insbeson-
dere Bestimmungen über die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen enthalten,
wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB hingewiesen.
10Gemeinde Heikendorf
Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie
deren Rechtsfolgen wird darauf hingewiesen, dass für Sanierungssatzungen nach dem BauGB die
Planerhaltungsvorschiften der §§ 214 und 215 BauGB über die Aufstellung des Flächennutzungs-
plans und der Satzungen gelten. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrensmängel und Formvorschriften und der in §
214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde
Heikendorf geltend gemacht worden ist.
Städtebauförderungsprogramm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren” • Gemeinde Heikendorf
tabellarische Aufzählung der herauszunehmden Flurstücke
Gemarkung Flur Flurstück Größe Gemarkung Flur Flurstück Größe
Altheikendorf 2 48/41 5 m² Altheikendorf 2 749 5.550 m²
Altheikendorf 2 65/6 2.339 m² Altheikendorf 2 750 24 m²
Altheikendorf 2 752 196 m² Altheikendorf 2 50/117 812 m²
Altheikendorf 2 50/98 48 m² Altheikendorf 2 48/40 521 m²
Altheikendorf 2 50/100 2 m² Altheikendorf 2 48/42 724 m²
Altheikendorf 2 49/16 39 m² Altheikendorf 2 51/37 430 m²
Altheikendorf 5 146/9 68 m² Altheikendorf 2 51/23 402 m²
Altheikendorf 5 146/10 544 m² Altheikendorf 2 51/59 402 m²
Altheikendorf 5 78/4 75 m² Altheikendorf 2 51/60 402 m²
Altheikendorf 2 50/94 88 m² Altheikendorf 2 50/99 1.569 m²
Altheikendorf 5 76/1 36 m² Altheikendorf 2 50/101 38 m²
Altheikendorf 5 79/6 12 m² Altheikendorf 2 50/77 540 m²
Altheikendorf 5 78/5 846 m² Altheikendorf 2 50/79 8 m²
Altheikendorf 5 78/6 656 m² Altheikendorf 2 50/103 475 m²
Altheikendorf 2 50/88 433 m² Altheikendorf 2 50/97 3 m²
Altheikendorf 2 50/93 78 m² Altheikendorf 2 50/76 342 m²
Altheikendorf 2 49/20 922 m² Altheikendorf 2 95/20 10m²
Altheikendorf 2 50/92 483 m² Altheikendorf 2 49/10 4 m²
Altheikendorf 2 50/90 659 m² Altheikendorf 2 50/102 18 m²
Altheikendorf 2 49/19 1.490 m² Altheikendorf 2 51/40 18 m²
Altheikendorf 2 50/81 332 m² Altheikendorf 2 51/44 837 m²
Altheikendorf 2 50/80 191 m² Altheikendorf 2 51/43 24 m²
Altheikendorf 2 50/78 320 m² Altheikendorf 2 51/45 44 m²
Altheikendorf 2 748 401 m² Altheikendorf 2 51/46 95 m²
Altheikendorf 2 751 553 m² Altheikendorf 2 76/1 36 m²
Altheikendorf 2 49/18 1.007 m² Altheikendorf 2 74/3 1 m²
Altheikendorf 2 50/54 824 m² Altheikendorf 2 79/8 1 m²
11Gemeinde Heikendorf
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer
Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf
(Tourismusabgabensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom
28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Januar 2018 (GVOBl.
S. 6) und der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 und § 10 Abs. 6 S. 1 des Kommunalabgaben-
gesetztes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekannt-machung vom 10. Januar
2005 (GVOBl. 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 2018 (GVOBl. S. 69) wird
im Rahmen der Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 50 Abs. 3 S. 1 GO und nach Beschluss-
fassung durch die Gemeindevertretung vom xx.xx.2020 folgende Satzung erlassen:
I.
Die Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabensatzung in der Gemeinde Heikendorf vom
13.02.2020 wird wie folgt geändert:
§ 11
Verzicht auf die Erhebung der Abgabe
Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus SARS-CoV-2 auf die Wirtschaft in Heikendorf wird auf
die Erhebung der Tourismusabgabe für das Jahr 2020 verzichtet.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Heikendorf, 06.04.2020
Gemeinde Heikendorf
Der Bürgermeister
gez. Peetz
Peetz
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
gez. Ulrich Hehenkamp
Hehenkamp
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplanes Nr. 84 “Jugendtreff Krischansbarg“ der Gemeinde Heiken-
dorf für das Gebiet Krischansbarg/Ecke Schulredder (östlich der Sporthallen)
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heikendorf in der Sitzung am 24.02.2020 ge-
billigte und zur Auslegung beschlossene Entwurf der Planzeichnung (Teil A) und der Entwurf der
textlichen Festsetzungen (Teil B) des Bebauungsplanes Nr. 84 "Jugendtreff Krischansbarg“ der Ge-
meinde Heikendorf für die im Eigentum der Gemeinde stehende Grundstücksfläche
Krischansbarg/Ecke Schulredder (östlich der Sporthallen) und der durch den Bau- und Umweltaus-
schuss gebilligte Entwurf der Begründung dazu liegen vom
13. Mai 2020 bis einschließlich 15. Juni 2020
in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während
der Dienststunden
Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
12Gemeinde Heikendorf
Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich aus. Termine außerhalb dieser Zeiten können auch unter der Telefonnummer 0431/2409-
321 vereinbart werden.
Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Lage hinsichtlich von Maßnahmen zur Ein-
dämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Amtsverwaltung für den Publikumsverkehr ge-
schlossen sein, ist die Zugänglichkeit des Verwaltungsgebäudes zum Zwecke der
Einsichtnahme trotz sonstiger Zugangsbeschränkungen nach telefonischer Voranmeldung
möglich. Termine können unter der Telefonnummer 0431/2409-321 vereinbart werden.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden
Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-schrevenborn.de/ Gemeinden/Heiken-
dorf/Amtliche-Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich.
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Anschluss an die Ortslage, unmittelbar westlich der Straße
Krischansbarg und nördlich der Straße Schulredder. Westlich grenzen ein Parkplatz und die Schul-
bushaltestelle, Turnhallen sowie andere Schul-
anlagen an. Nördlich des Plangebietes
befindet sich Wirtschaftsgrünland.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
84 ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Bebauung der zur
Verfügung stehenden Flächen mit einem öf-
fentlichen Jugendtreff sowie für die planungs-
rechtlich gesicherte Erschließung des
Plangebietes.. Die Gemeinde verfolgt mit der
vorliegenden Planung insbesondere die Ziel-
setzung, ein angemessenes und attraktives
Angebot für die Jugendlichen der Gemeinde
zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84
"Jugendtreff Krischansbarg“ liegt als umwelt-
relevante Unterlage die Umweltprüfung mit
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung
öffentlich aus.
Weiterhin liegt der Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum
Bebauungsplan Nr. 84 "Jugendtreff Krischansbarg“ und der Entwurf der Hochbauplanung öffentlich
aus.
Der Umweltprüfung mit Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu
entnehmen:
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose über die Entwicklung des Um-
weltzustands.
Bei den Auswirkungen auf Umweltbelange werden die Schutzgüter Boden und Relief, Fläche, Wasser,
Klima, Tiere, Pflanzen und Biotope einschließlich Artenschutz, Flora, Biotoptypen, Fauna, Land-
schaftsbild, Mensch, sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern betrachtet.
Die konkreten wesentlichen Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter im Plangebiet stellen sich
zusammengefasst wie folgt dar:
13Gemeinde Heikendorf
o Schutzgut Boden und Relief:
Es werden Aussagen getroffen zur Reliefstruktur, zur Bodenbeschaffenheit sowie zu Aufgra-
bungen und Aufschüttungen im Umfeld des/der vorgesehenen Gebäude/s.
o Schutzgut Fläche:
Es werden Aussagen getroffen zum Flächenverbrauch und zur Bodenversiegelung.
o Schutzgut Wasser:
Es werden Aussagen getroffen zum Grundwasser- und Oberflächenwasserschutz sowie zur
Versickerung von Niederschlagswasser.
o Schutzgut Klima:
Es werden Aussagen getroffen zum Lokalklima und zur Bewertung hinsichtlich menschlicher
Aufenthaltsqualität.
o Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biotope einschließlich Artenschutz:
o Es werden Aussagen getroffen zu der Biotoptypenkartierung und Erfassung der Gehölzbe-
stände, zur geringen biologischen Vielfalt und zum Lebensraum für Tierarten.
o Schutzgut Flora:
Es werden Aussagen getroffen zur intensiven Freizeitnutzung, zur teilweise erheblichen Ver-
müllung sowie zur artenarmen Flora. Weiter sind die Biotoptypen aufgeführt.
Zur Fauna wird sich hinsichtlich möglicher Vorkommen von Tierarten aufgrund der entspre-
chenden Habitatstrukturen und Beobachtungen geäußert.
o Schutzgut Landschaftsbild:
Es werden Aussagen getroffen zum gegenwärtigen Landschaftsbild sowie zur Prognose über
die Entwicklung.
o Schutzgut Mensch:
Es werden Aussagen getroffen zur gegenwärtigen Kombination von Freizeitnutzungen (Hun-
dewiese und Skaterbahn) sowie zur angestrebten Nutzung als Jugendtreff.
o Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Das Plangebiet liegt in einem archäologischen Interessensgebiet.
Andere unter Denkmalschutz stehende Strukturen befinden sich nicht im näheren Umfeld des
Plangebiets.
o Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
Die Gehölz-Biotopstrukturen bieten eine schützende Wirkung vor den vorherrschenden Winden
sowie an sommerlichen Sonnentagen eine Verschattung.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
liegen vor und ebenfalls aus:
o Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – untere Forstbehörde- vom
25.11.2019 zu den Belangen der Forstbehörde.
o NABU Schleswig-Holstein vom 05.12.2019 zu den Bäumen und zu Nisthilfen.
o BUND Ortsgruppe Heikendorf/Mönkeberg vom 06.12.2019 zu den Auswirkungen auf die Natur
durch Versiegelung und Nutzung der Bodenfläche, zu den Bäumen und Gehölze/Hecke sowie
zum Knick.
Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum die durch den Bau- und Umweltausschuss am 24.02.2020
beschlossene Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus den Beteiligungsverfahren zur bereits
erfolgten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage der Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf in der
Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Zimmer 2.19 eingesehen werden
(extra Ordner).
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird
(Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der
jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und um-
14Gemeinde Heikendorf
weltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der
Dienststunden (ggf. nach telefonischer Terminvereinbarung) zur Niederschrift abgeben. Nicht frist-
gerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
Nr. 84 "Jugendtreff Krischansbarg“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes
Nr. 84 "Jugendtreff Krischansbarg“ nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist
in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7
Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie
im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend
machen können.
Heikendorf, den 02.04.2020
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
im Auftrag
gez. Böttcher
Bekanntmachung
über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67a
"Sondergebiet großflächiger Einzelhandel am Tobringer"
für den Bereich der bereits bebauten Grundstücke Tobringer 2 und 4,
Flurstücke 37/87, 37/89, 784, 773 und weitere, Flur 2,
Gemarkung Altheikendorf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heikendorf in der Sitzung am 20.01.2020 gebil-
ligte und zur Auslegung beschlossene Entwurf der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzun-
gen (Teil B) der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67a "Sondergebiet
großflächiger Einzelhandel am Tobringer" für den Bereich der bereits bebauten Grundstücke Tobrin-
ger 2 und 4, Flurstücke 37/87, 37/89, 784, 773 und weitere, Flur 2, Gemarkung Altheikendorf und
der durch den Bau- und Umweltausschuss gebilligte Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom
13. März 2020 bis einschließlich 30. April 2020 in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Hei-
kendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während der Dienststunden öffentlich aus. Aufgrund des Ausbrei-
tungsgeschehens des Coronavirus wurde die Amtsverwaltung Schrevenborn ab dem 16. März 2020
bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Somit lag keine rechtmäßige Öffentlichkeits-
beteiligung vor und das Beteiligungsverfahren ist zu wiederholen.
Der durch den Bau- und Umweltausschuss gebilligte und zur Auslegung beschlossene Entwurf der
Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) der 1. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 67a "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel am Tobringer" für den Bereich
der bereits bebauten Grundstücke Tobringer 2 und 4, Flurstücke 37/87, 37/89, 784, 773 und weitere,
Flur 2, Gemarkung Altheikendorf und der durch den Bau- und Umweltausschuss gebilligte Entwurf
der Begründung dazu liegen vom
13. Mai 2020 bis einschließlich 15. Juni 2020
in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während
der Dienststunden
Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
15Gemeinde Heikendorf
Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(erneut) öffentlich aus. Termine außerhalb dieser Zeiten können auch unter der Telefonnummer
0431/2409-321 vereinbart werden.
Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Lage hinsichtlich von Maßnahmen zur Ein-
dämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Amtsverwaltung für den Publikumsverkehr ge-
schlossen sein, ist die Zugänglichkeit des Verwaltungsgebäudes zum Zwecke der
Einsichtnahme trotz sonstiger Zugangsbeschränkungen nach telefonischer Voranmeldung
möglich. Termine können unter der Telefonnummer 0431/2409-321 vereinbart werden.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen-
den Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heiken-
dorf/Amtliche-Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum das Verträglichkeitsgutachten zur Erweiterung und Mo-
dernisierung des Nahversorgungsstandortes am Tobringer vom 22.11.2019 öffentlich aus.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich.
Der Plangeltungsbereich umfasst den Standort der beiden Verbrauchermärkte Edeka und Aldi samt
Stellplatzanlage, einige Flächen zur Eingrünung und im Süden das Regenrückhaltebecken sowie den
Einmündungsbereich zur Straße 'Tobringer'.
Die Flächengröße des Plangebietes beträgt insgesamt ca. 18.115 m2 bzw. 1,81 ha.
Planungsziel ist die maximale Verkaufsfläche von derzeit 1.300 m2 auf 1.500 m2 zu erhöhen.
Die Aufstellung der 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes Nr. 67a “Sondergebiet großflächi-
ger Einzelhandel am Tobringer“
erfolgt im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB.
Hierbei kann auf die Durchführung
einer Umweltprüfung und die Erstel-
lung eines Umweltberichtes sowie auf
die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öf-
fentlichkeitsbeteiligung und frühzei-
tige Beteiligung der Behörden) und
auf die Erstellung der zusammenfas-
senden Erklärung verzichtet werden.
Als umweltbezogene Unterlage kann
der Landschaftsplan der Gemeinde
Heikendorf in der Amtsverwaltung
Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Zimmer 1.29 eingesehen werden (extra Ordner).
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird
(Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der
jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und um-
weltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der
16Gemeinde Heikendorf
Dienststunden (ggf. nach telefonischer Terminvereinbarung) zur Niederschrift abgeben. Nicht frist-
gerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67a unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den In-
halt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Än-
derung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67a nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist
in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7
Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie
im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend
machen können.
Heikendorf, den 02.04.2020
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
im Auftrag
gez. Böttcher
Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf
Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung
und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer
Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen
Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine
Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:
Tag Datum Uhrzeit Sitzung
Montag 04.05.2020 19:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss
Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden.
Die Gemeinde gratuliert
Geburtstage Standesamtliche Mitteilungen
Dr. Georg Martin 80 Jahre Geburten
03.05.2020 Marga Hartz 85 Jahre 13.03.2020 Lennox Bo
Langer Rehm 12 Eltern: Jenny Becker und
Dennis Bergholz
19.05.2020 Hanna Willrodt 85 Jahre
Gartenweg 1
17Gemeinde Heikendorf
Unser geschätzter ehemaliger Gemeindevertreter
Konrad Schmidt
ist am 23.03.2020 im Alter von 86 Jahren verstorben. Er war von 1968 bis 1978 als Ausschuss-
mitglied und Gemeindevertreter im Bau-, Haupt-, Finanz-, Jugend- und Sportausschuss sowie
im Entwässerungsverband „Ostufer Kieler Förde“ aktiv tätig und hat die Belange der Gemeinde
Heikendorf maßgeblich mitgestaltet. Außerdem hat sich Konrad Schmidt von 1970 bis 1978 als
stellvertretender Bürgermeister engagiert.
Die Gemeindevertretung Heikendorf nimmt große Anteilnahme und drückt seiner Familie ihr tie-
fes Mitgefühl aus.
Gemeinde Heikendorf
Tade Peetz
Bürgermeister
Berichte aus der Gemeinde
Keine Tourismusabgabe 2020 - Heikendorf entlastet Unternehmer um 60.000 Euro
Die Tourismusabgabe, die die Gewerbetreiben- 60.000 Euro, die Heikendorf zur Gegenfinanzie-
den im Ostseebad Heikendorf zu entrichten rung der Werbe- und Marketingkosten für den
haben, ist für das Jahr 2020 als Folge der Co- Tourismus veranschlagt hat, sind für die Ge-
rona-Krise vom Tisch. meinde bei einem Quasi-Tourismusverbot, nicht
Aufgrund der defizitären Haushaltslage ist die darstellbar geschweige denn vermittelbar“, so
Gemeinde durch das Land gezwungen, diese Bürgermeister Tade Peetz.
Abgabe zu erheben. Derzeit tagt die Gemeinde- Bereits entrichtete Abgaben werden
vertretung in Heikendorf Corona-bedingt zwar schnellstmöglich zurückgezahlt, bereits ein-
nicht, stellt sich aber hinter die Eilentscheidung gegangene Stundungsanträge werden ge-
des Bürgermeisters, die Unternehmer und Frei- löscht. Zudem wird auf den Runderlass des
berufler im laufenden Jahr zu entlasten. Innenministeriums des Landes Schleswig-Hol-
In zwei Wochen wären diese Beträge, die auf der stein zum Umgang mit den kommunalhaushalts-
Grundlage der jeweiligen touristischen Vorteil- rechtlichen Folgen vom 30. März verwiesen.
stufen und den Umsätzen der Betriebe kalkuliert Demnach fordert das Innenministerium die Kom-
werden, fällig gewesen. Nun werden die entspre- munen auf, die aktuelle Politik des Bundes und
chenden Änderungsbescheide erstellt und ver- der Länder zur Stabilisierung der Wirtschaft zu
sandt. unterstützen.
„Dies ist eine konkrete Hilfe für die Heikendorfer
Wirtschaft, die für viele der Betroffenen sicherlich „Mit diesem Beschluss reihen wir uns als Kom-
eher symbolischer Natur ist, für einige aber auch mune in die Stützungspolitik der Wirtschaft von
eine spürbare finanzielle Entlastung in den Zeiten Bund und Land im Rahmen unserer Möglichkei-
der Corona-Beschränkungen bedeutet. Die avi- ten ein“, so Peetz.
sierten Kosten dieser Abgabe von insgesamt gut
Himmelfahrt: Wochenmarkt muss verlegt werden
Der Heikendorfer Wochenmarkt muss wegen Die Marktstände sind wie ge-
des Himmelfahrtstages auf Mittwoch, 20. Mai, wohnt von 14 bis 18 Uhr geöffnet.
vorverlegt werden.
18Gemeinde Heikendorf
Baumfällung in der Kitzeberger Straße: Kastanien müssen
aus Sicherheitsgründen weichen
Auf dem Golfplatz in Heikendorf an der Kitzeber- Sinne des allgemeinen Artenschutzes gefällt
ger Straße steht hinter dem Knick eine alte Kas- wurden. Dafür ist eine entsprechende Ausnah-
tanienreihe. Die kranken und akut umsturz- megenehmigung von der Amtsverwaltung erteilt
gefährdeten Bäume müssen gefällt werden. worden. Die Bäume werden aus ökologischen
Erst kürzlich ist eine Kastanie umgefallen und Gründen nicht vollständig gefällt, sondern nur
eine weitere auseinandergebrochen. Einige der die Kronen abgenommen. Die Stämme bleiben
Bäume drohen zudem in Richtung Straße zu fal- stehen und bieten so noch viele Jahre einen
len. Die mangelnde Standfestigkeit und die wichtigen Lebensraum für Insekten. Im kom-
Schwere der Erkrankung wurden vom Golfplatz- menden Winter werden zwischen den jetzigen
betreiber leider nicht im Winter festgestellt, so Bäumen entsprechende Ersatzpflanzungen vor-
dass jetzt die ersten vier Bäume (sieben weitere genommen.
folgen im Herbst) während der Schutzfrist im
Strandkörbe: Wann geht´s los am Möltenorter Strand?
Die Strandkörbe am Möltenorter Strand konnten gestellt werden, redu-
wegen der aktuellen Krisen-Situation nicht wie ziert sich die Gebühr
gewohnt teilweise schon zu Ostern aufgestellt jeweils für jeden ange-
werden. Es stand zu Redaktionsschluss dieser fangenen Monat, an
Ausgabe auch noch nicht fest, ob die Körbe zum dem die Körbe nicht
Saisonstart am 1. Mai im Sandstrand an der Kie- draußen stehen, in
ler Förde stehen. Höhe der vollen Mo-
Für alle, die einen Saison-Strandkorb gemietet natsgebühr.
haben: Sofern die Körbe verspätet an den Strand
Maibaumfest auf dem Heikendorfer Dorfplatz erst 2021
Das traditionelle Maibaumfest der Heikendorfer der Gemeinde musste aus bekannten Gründen
Ortshandwerkerschaft in Zusammenarbeit mit abgesagt werden.
Wirtschaft regional
Einkaufsmärkte am Tobringer: Wiedereröffnung auf erweiterter Verkaufsfläche
Anfang April wurde der umgebaute Aldi-Markt barte Edeka-Markt Ristow – dort läuft der Ver-
am Heikendorfer Tobringer wiedereröffnet. Den kauf auch während der Arbeiten weiter – seine
Kunden bietet sich jetzt auf einer erweiterten neugestalteten Verkaufsräume komplett öffnen.
Verkaufsfläche ein größeres Sortiment. Gewinn- Der Markt wird nach 9-monatiger Bauzeit mit
spiele und Aktionen sowie spezielle Verkaufsan- etwa 1400 Quadratmetern größer sein als Edeka
gebote sollen laut Auskunft der Marktleitung zu in Mönkeberg. Die Verkehrssituation wird sich
einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. nach Abschluss der Arbeiten mit getrennter Ein-
Mit Ende des 3. Bauabschnittes voraussichtlich und Ausfahrt entspannen.
Ende Mai/Anfang Juni wird auch der benach-
19Gemeinde Heikendorf
Bernd Steffen neuer HGV-Chef in Heikendorf
Bernd Steffen ist
neuer Vorsitzender
des Handels- und
Gewerbevereins
(HGV) Heikendorf. Er
tritt die Nachfolge
von Thomas Pekrun
an, der aus berufli-
chen Gründen bei
der Jahreshauptver-
sammlung nicht er-
neut für den Vorsitz
kandidiert hatte.
Bernd Steffen aus
Muxall, der Fleische-
reigeschäfte in Kiel,
Preetz, Lütjenburg
und in der Heiken-
dorfer Dorfstraße be-
treibt, setzt auf eine Neuer HGV-Vorsitzender Bernd Steffen in der Dorfstraße , im Hintergrund die
weiterhin gute Zu- Schmiedeplatz-Passage „Mini-Sophienhof“. © CK
sammenarbeit mit
der Gemeinde und dem Ortsmarketingbeirat. drückt.“ An bewährten Veranstaltungen und Ak-
Ganz wichtig sei für den HGV die Entwicklung tionen wie HGV-Einkaufsgutschein, Adventska-
der Heikendorfer Ortsmitte im Zuge der Städte- lender-Verlosung oder etwa auch dem
bauförderung, mehr Aufenthaltscharakter im Anleuchtfest werde natürlich festgehalten.
„Einkaufs- und Dienstleistungszentrum“ Dorf-
straße wünscht er sich. Die geplante Neugestal- Gut 80 Mitgliedsbetriebe zählt der HGV Heiken-
tung am Schmiedeplatz mit Erweiterung des dorf. Stellvertretende Vorsitzende ist weiterhin
Vollsortiment-Marktes sei laut Steffen ein ganz Ina Spielhagen-Göser. Den Vorstand komplettie-
wichtiger erster Schritt. Schwerpunkte in seiner ren Kassenwart Matthias Koczy, Schriftführer
Arbeit habe er sich noch nicht gesetzt. „Ich Reinhold Blomberg sowie Susanne Eick und
möchte in vielen Einzelgesprächen von dem Mit- Christian Hoof als Beisitzer. (CK)
gliedern erst einmal hören, wo der Schuh
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