"Ich bin auch so 'n Easy Rider manchmal - Vorfreude auf den Frühling - Die FinanzConcepter
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ein Service Ihrer HIC GmbH 04 21 Das Online-Magazin für eine sichere Zukunft in-takt.online Intelligentes Smart Home „Ich bin auch so ’n Easy Rider manchmal ...“ Vorfreude auf den Frühling Und täglich grüßt Das Junior-Depot Bild: © BMW AG 13435106042021195039 die Datenpanne für den Nachwuchs
ZAHLT IHRE VERSICHERUNG NICHT? H A E L IS L EI M IC KANZ G EN ! FRA H S CHLIESSLIC US N DESWEIT A U B. ITT K AN ZLEI, DIE MER VERTR DIE H H ERU NGSNE VERSI C SIND E SS E R WIR TE B I RER SE AUF IH Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Tel.: 040/ 888 88 777 Partnerschaftsgesellschaft Fax: 040/ 888 88 737 Glockengießerwall 2 info@kanzlei-michaelis.de 20095 Hamburg www.kanzlei-michaelis.de
Liebe Leserin, lieber Leser, April 2021 und noch immer im Lockdown. Regional, na- tional oder weltweit: Beinahe im Minutentakt prasseln Meldungen und Nachrichten auf uns ein. Die Pandemie ist noch immer nicht ausgestanden. Täglich grüßt Co- rona und nicht das Murmeltier. Werden wir aber, wie im Film, durch sich täglich wiederholende Spezials, Talk- Ihr Berater shows und was uns sonst noch alles serviert wird, auch tatsächlich schlauer? Der Glaube daran fällt schwer, denn Homeoffice, Lock- Steve Ruholl down sowie der lange Winter haben ihre Spuren hinter- Kontakt lassen. Wie tief die Einschnitte wirklich sind, können Telefon: 040 . 27 87 57-0 wir momentan noch gar nicht absehen. Festzustellen E-Mail: info@die-finanzconcepter.de ist jedoch, dass man sich mangels Freizeitalternativen sehr intensiv mit dem eigenen Zuhause und der persön- lichen Lebenssituation auseinandersetzt. Einkünfte und Gespartes, aber auch Rücklagen für die Zukunft – so- fern möglich – rück(t)en in den Mittelpunkt, denn Kon- sum und Reisen werden noch für eine ganze Weile ein- HIC GmbH geschränkt sein und bleiben. Hans-Henny-Jahnn-Weg 49-51 Es sei denn, Deutschland kommt mit den Impfungen 22085 Hamburg voran und stärkt dadurch die Wirtschaft sowie das öf- fentliche Leben. Schließlich werden Impfungen in man- www.die-finanzconcepter.de chen Ländern für die Einreise zur Pflicht. Somit wird sich mittelfristig auch die Fragestellung ergeben, ob Ar- beitgeber*innen ohne gesetzliche Impflicht eine solche verlangen dürfen. Schwieriges Thema – Dr. Jan Freitag geht dem Sachverhalt nach. Freuen wir uns trotzdem auf den Frühling, die hof- fentlich wärmeren Temperaturen und suchen wir die klei- nen Freuden des Alltags. Der Spaziergang, der so beliebt wie nie zuvor ist und ein richtiges Revival erlebt, wird uns erhalten bleiben. Und noch ist nichts davon zu lesen, dass Mopedbesit- zer ihre heißen Öfen erst mal in der Garage lassen müs- sen. Die ersten Touren warten. Dann aber bitte sicher und dafür natürlich mit ganz viel Genuss. In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund. Ihre Brigitte Hicker und das in:takt-Team 04/2021 – in:takt 1
In e d ie ga b . . . . . . . . . . . . . . . . . se r Au s Editorial 1 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . 2 On the Road „Ich bin auch so ‘n Easy Rider manchmal ...“ . . 4 Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit?. . . . 9 Mein Zuhause Intelligentes Smart Home . . . . . . . . 10 2021 richten männliche Tiefs die Schäden an . . . . . . . . . . . . . 12 Meine Zukunft Passt so was für Oma und Opa? . . . . . . 16 Das Junior-Depot für den Nachwuchs . . . . 18 Gold im Portfolio?. . . . . . . . . . . . . 20 Individuell bestimmte Vorsorge . . . . . . . 22 Datenschutz Und täglich grüßt die Datenpanne . . . . . . 24 Recht Kann der Arbeitgeber eine Impfung verlangen? . . . . . . . . . . . . 28 Impressum in:takt ist ein Online-Magazin für den Verbraucher und informiert rund um die Themen Versichern, Fi- nanzieren und Vorsorgen. Die Beiträge und deren Veröffentlichung unterliegen in der Regel einer eigenen Verlag und Herausgeber: Dynamik. Deshalb übernehmen weder die Redaktion noch der Verlag eine Haftung für die Richtigkeit der experten-netzwerk GmbH Inhalte bei leicht fahrlässigem Verhalten. Artikel, Berichte und Interviews geben die Meinung des Verfassers Pelkovenstr. 81, 80992 München wieder, für deren Daten und Inhalte der Verlag nicht verantwortlich ist. Ferner wird vom Verlag keine Haftung für Telefon: +49 89 2196122-0 initiativ und somit unverlangt eingereichte Daten, Illustrationen und Fotomaterial übernommen. Alle Urheber- Telefax: +49 89 2196122-20 und Verlagsrechte, auch in Verbindung mit jeder Art der Vervielfältigung, bleiben vorbehalten. Nachdrucke, Auf- team@expertenreport.de nahmen in elektronische Archive und Datenbanken sowie jegliche Vervielfältigung auf CD-ROM oder weitere www.experten.de Datenträger bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Geschäftsführung: Brigitte Hicker Handelsregister: HRB München Nr. 180208 Redaktion: Brigitte Hicker Erscheinungsweise: Vier Ausgaben im Jahr 2021 Steuer-Nr.: 143 / 135 / 60970 Grafik & Produktion: experten-netzwerk GmbH Erscheinungstermin: April 2021 Ust-IdNr.: DE229152627 Pelkovenstr. 81, 80992 München Pressemitteilungen an: intakt@experten.de 2 in:takt – 04/2021
„Ich bin auch so ’n Easy Rider manchmal ...“ Ein langer Winter, der durch Corona besonders stark an den Nerven gezehrt hat, geht langsam, aber sicher zu Ende. Die Vorfreude auf den Frühling ist riesig ... 4 in:takt – 04/2021
Erste warme Sonnenstrahlen locken alle nach draußen. Viele Moped- fahrer können es dann kaum erwarten, die ersten Runden zu drehen. Denn Motorradfahren ist das krasse Gegenteil vom Lockdown. Die Einspurliebe steht für absolute Freiheit. Auch wenn durch die aktuelle Corona-Lage gemeinsames Fahren und Einkehren noch nicht möglich ist. Am 1. Januar 2021 waren in Deutschland rund 4,66 Millionen Krafträder zugelassen. Das ist der höchste Stand seit 2008. Übrigens berücksichtigt Statista in seiner Statistik vorübergehend angemeldete Krafträder seit dem Jahr 2008 nicht mehr. Winterschlaf ade Doch zuerst sollte das Bike fit für den Frühling und Som- mer gemacht werden. Einfach raus aus der Garage und losfahren ist keine gute Idee, wie erfahrene Biker wissen. Kaltstart, nein danke Bevor die ersten Runden gedreht werden, ist ein Funk- tionstest oberstes Gebot. Funktionieren Licht, Blinker, Auf den ersten Metern und Kilometern lassen es erfah- Hupe und Bremse einwandfrei? Passt der Ölstand noch? rene Motorradfahrer erst mal langsam angehen, entde- Besonderes Augenmerk verdienen die Reifen. Zeigt cken das Lenk- und Fahrverhalten ihres Zweirads aufs der Gummi Risse oder ist er in den kalten Wintermona- Neue. Und es gilt noch immer: Vorsicht vor glatten oder ten spröde geworden? Falls ja, sollte man sich neue Rei- auch rutschigen Stellen. Die Straßen sind häufig noch fen leisten. Auch für das Bike gilt wie bei einem Pkw die nicht ganz von Dreck oder dem Splitt des Winterdiens- Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. tes befreit. 6 in:takt – 04/2021
BMW bei Neuzulassung führend BMW verfügt bei den Neuzulassungen von Krafträdern in Deutschland über einen Marktanteil von rund 20 Prozent. Damit liegt der Autobauer deutlich vor der Konkurrenz. Besonders beliebt ist die R 1250 GS – das Modell ist auch auf der Liste der Neuzulassungen führend. 04/2021 – in:takt 7
Sicher unterwegs Kurven mit der richtigen Schräglage auskosten, Pässe be- zwingen oder auf langen Geraden kräftig am Gasquirl drehen: Besser, man fährt mit Köpfchen und schätzt Ri- siken richtig ein – nicht nur zum Start in die Saison, son- dern jederzeit. Fliegt man trotzdem aus der Kurve, sollte ein ausreichender Schutz vorhanden sein. Für Motorräder ist eine Haftpflichtversicherung vor- geschrieben. Eine Motorradversicherung kostet norma- lerweise etwa ein Viertel einer Autoversicherung. Aller- dings sollte bei der Haftpflichtdeckung nicht gespart werden und diese nicht unter 100 Millionen Euro liegen. Bikes werden gerne gestohlen, deshalb sollte auch eine Teilkasko abgeschlossen werden. Mit Vergünstigungen sparen ist für Motorradfahrer nur dann sinnvoll, wenn das Angebot zum Fahrverhalten passt. Das kann zum Beispiel für klassische Alleinfah- rer infrage kommen. Dann wird ein Mitfahrer auf dem Sozius ausgeschlossen. Das geht jedoch ins Auge, wenn ab und an ein Kumpel mitgenommen wird. Auch bei einer angebrachten Diebstahlsicherung oder einem integrierten ABS sollte man beim Versicherer nach- fragen, ob ein Nachlass gegeben wird. Günstig auswirken kann sich auch ein sogenannter Zweitfahrzeug-Tarif. Kommt zu einem schon versicher- ten Fahrzeug aus dem Haushalt mit guter Schadenfrei- heitsklasse noch ein Motorrad hinzu, kann diese Scha- denfreiheitsklasse auch für den Versicherungsvertrag des Bikes genutzt werden. Sonderkonditionen wie diese sind aber immer im Vorfeld zu erfragen. Außerdem kann sich das Drosseln der Maschine für alle mit der Führerscheinklasse A2 auf den Versicherungs- beitrag auswirken. 18-Jährige, die in Besitz der Führer- scheinklasse A2 sind, haben die Erlaubnis, ein Motorrad mit einer Leistung bis zu 35 kW zu fahren. Um diesen Grenzwert regelkonform einzuhalten, müssten stärkere Maschinen mit maximal 70 kW entsprechend gedrosselt werden. Ab dem 24. Lebensjahr und nach einer prakti- schen Prüfung darf das Motorrad dann ohne Motordros- Eine Motorradversicherung selung gefahren werden. Natürlich ist auch ein Saisonkennzeichen von März kostet normalerweise etwa ein bis Oktober günstiger. Wichtig ist in diesem Zusammen- Viertel einer Autoversicherung. hang, dass das Motorrad mindestens sechs Monate ange- meldet ist. Nur dann kann nach einem unfallfreien Jahr Allerdings sollte bei der Haft die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheits- klasse erfolgen. pflichtdeckung nicht gespart werden und diese nicht unter 100 Millionen Euro liegen. Bildmaterial in diesem Beitrag: © BMW AG 8 in:takt – 04/2021
Schrittgeschwindigkeit fahren. Wie schnell ist das eigentlich? Bild: © Paitoon – stock.adobe.com Schrittgeschwindigkeit ist laut Straßenverkehrsordnung zu orientieren. Das bedeutet, dass ein Tempo zwischen in verkehrsberuhigten Bereichen vorgeschrieben. In Spiel- vier und sieben, aber auch maximal bis zu 15 Stunden- straßen, bei haltenden Bussen mit Warnblinklicht sowie kilometer als angemessen beurteilt wurde. Zusätzlich an den Haltestellen von Straßenbahnen ist sie für alle gibt es eine Faustformel: das Auto idealerweise im ers- vorbeifahrenden Fahrzeuge vorgeschrieben. ten Gang rollen zu lassen. Doch die Straßenverkehrsordnung regelt nicht, wel- Wer eine vorgegebene Schrittgeschwindigkeit igno- ches Tempo mit Schrittgeschwindigkeit gemeint ist und riert, um schneller von A nach B zu kommen, muss mit somit verbindlich eingehalten werden muss. einem Bußgeldbescheid rechnen. Dieser kann natürlich Ein Fahrzeugführer muss in der Lage sein, rechtzeitig variieren. Von 30 Euro bis zu 80 Euro sind dafür fäl- bremsen und natürlich auch anhalten zu können, falls lig. Im letzteren Fall ist zusätzlich mit einem Fahrverbot eine Person an einer Bushaltestelle schnell um die Ecke zu rechnen. biegt und die Fahrbahn überqueren möchte. Ein weiteres Beispiel, das fast jeder kennt: spielende Kinder in einer verkehrsberuhigten Zone. Schnell wird dem Ball hinter- hergelaufen oder die Straßenseite gewechselt. Nachdem es keine konkrete Definition gibt, wann Ganz wichtig eine Schrittgeschwindigkeit endet, wurde diese Frage auch schon vor Gericht geklärt. Und es kam, wie es kom- Schrittgeschwindigkeit gilt auch men musste. Auch die Rechtsprechung fand keinen ein- für Radfahrer und Motorräder. heitlichen Tenor. Die einen sind der Auffassung, es ist korrekt, sich an der Geschwindigkeit eines Fußgängers 04/2021 – in:takt 9
Fluch und Segen zugleich Intelligentes Smart Home Die Raumtemperatur regulieren, bevor man nach Hause kommt, den Backofen vorwärmen, ohne die Küche zu betreten, das Licht im Wohn- zimmer per Sprachsteuerung dimmen, die Überwachungskameras checken, die Markise einfahren – weil ein Gewitter aufzieht. Diesen Komfort bietet Smart Home, wenn man wenige vernetzten Geräte erfolgt per Smartphone oder Sprach- oder auch Hunderte Kilometer entfernt von zu Hause ist. steuerung. Sehr smarte Technik erlaubt auch die Kom- Je vernetzter die eigenen vier Wände sind, umso höher munikation der Geräte untereinander. Zum Beispiel der sind auch damit verbundene Risiken. Hackerangriffe, Rasensprenger, der mit der Arbeit beginnt, sobald die Ausspähen persönlicher Daten oder technische Defekte smarte Wetterstation eine bestimmte Temperatur meldet. sind die Kehrseite der Medaille. Bei der Anschaffung von Smart-Home-Komponen- ten wird deshalb auch empfohlen, die Zahl der Herstel- Zuhause 2.0 ler einzuschränken. Durch einen Mix der Geräte/Her- steller kann die Programmierung komplizierter werden Laut den Angaben von Statista ist mittlerweile in 7,2 Mil- oder es können nicht alle angebotenen Funktionen ge- lionen deutschen Haushalten mindestens eine Smart- nutzt werden. Home-Anwendung im Einsatz, die von überall bedient Viele wollen schlichtweg die Wohnqualität nicht mehr werden kann. Prognosen zufolge ist die Tendenz stei- missen. Mit nur einem Klick kann man in jedem Raum gend: In vier Jahren sollen es fast doppelt so viele Haus- Musik hören oder der Wecker am Morgen startet die Kaf- halte sein. Im Smart Home wird die Haustechnik in ei- feemaschine. Oder mit der App kann überprüft werden, nem einheitlichen System vernetzt. Die Steuerung der ob elektronische Geräte wie der Herd oder das Bügeleisen 10 in:takt – 04/2021
Bild: © visivasnc – stock.adobe.com Freie Bahn für Hacker tatsächlich ausgeschaltet sind. Energie lässt sich ein- Die Internetverbindung des digitalen Zuhauses ist gleich- sparen, wenn intelligente Thermostate am Heizkörper zeitig der digitale Türöffner für Hacker. Private Daten wissen, wann es zieht, und sobald ein Fenster geöffnet können ausgespäht und mit Schadsoftware kann auf wird, auch den Heizkörper herunterfahren. Oder aber sämtliche Geräte zugegriffen werden. Ein smartes Tür- die Elektrogeräte gehen in den Energiesparmodus, weil schloss, das mit entsprechender Malware geknackt wer- gerade niemand daheim ist. den kann, bietet keinerlei Schutz. Wird das Türschloss Und ein intelligentes Heim kann auch einen Beitrag per App über das Mobiltelefon gesteuert, geht der digi- zur Sicherheit leisten, wenn sich bei einem Einbruchs- tale Schlüssel zum Haus verloren, wenn das Handy ge- versuch zum Beispiel Fernseher und Licht gleichzeitig stohlen wird oder verloren geht. All das sind Risiken, die einschalten und der abwesende Nutzer über den Ein- bei einer Anschaffung abzuwägen sind. bruchsversuch per App informiert wird. Software-Updates der Hersteller sollten deshalb regel- mäßig genutzt werden. Die voreingestellten Kennwörter Nicht zu vergessen: Die Risiken des sind direkt nach der Anschaffung der Geräte gegen si- smarten Zuhauses chere eigene Passwörter auszutauschen. Das neue Pass- wort wiederum soll keinesfalls für alle Geräte dasselbe Wehe, wenn die Technik nicht funktioniert. Basiert das sein. In der Regel befinden sich auf Smartphone, Com- smarte System auf Funk und nicht auf Kabel, kann das puter, Tablet & Co die meisten der persönlichen Daten. System störanfälliger sein. Wird die Internetverbindung Es ist sinnvoll, für diese Geräte ein anderes WLAN-Netz- unterbrochen, können Geräte nicht mehr richtig funkti- werk zu verwenden als für die Geräte im Smart Home. onieren und dadurch Probleme bei weiteren vernetzten Wird das intelligente Heim vom PC gesteuert, müssen smarten Einheiten verursachen. Auch Wetterkapriolen, auf diesem Endgerät die Schutzsoftware und der Brow- Unwetter, Blitz und Donner, können in einem mit smar- ser stets aktuell sein, damit Spionageprogramme keine ter Technik ausgestatteten Haushalt enorme Schäden an- Chance haben. Wer Apps per Handy für den Zugriff im richten. Deshalb sollten alle Nutzer mit ihrer Versicherung Einsatz hat, sollte auch dieses so gut wie möglich schüt- klären, welche Schäden tatsächlich abgesichert sind. Insbe- zen: Betriebssystem und Anwendungen aktualisieren sondere dann, wenn Bedienfehler zum Verhängnis werden. sowie Sperren und Passwörter nutzen. 04/2021 – in:takt 11
2021 richten männliche Tiefs die Schäden an Nach dem Sturm Klaus hat das Sturmtief Luis Deutschland Mitte März zu schaffen gemacht. Luis fegte mit Orkanstärke vor allem über die Mitte und den Westen hinweg. 12 in:takt – 04/2021
04/2021 – in:takt 13 Bild: © ohenze – stock.adobe.com
Schwere Sturmböen, Gewitter, Starkregen, Temperatur- stürze – auch das nächste Sturmtief wird sich von der ungemütlichen Seite zeigen. Trotz der Wetterkapriolen muss keiner Angst um sein Hab und Gut haben. Sturm- Ganz wichtig: Jeder Hauseigentümer schäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Haus- braucht eine Wohngebäudeversicherung. rat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. An der Versi- cherungsprämie zu sparen, lohnt sich in den seltensten Fällen. Doch welche Versicherungsleistung springt bei welchem Sachschaden ein? Die Gebäudeversicherung für eine Eigentumswohnung Hausratversicherung wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsprämien richtet sich nach der Neben den üblichen Standardleistungen wie zum Beispiel Region/dem Wohnort. Ziehen in den Gebieten häufiger Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden werden Stürme auf, wird der Versicherungsschutz etwas teurer. Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsge- genständen ersetzt. Auch die Folgeschäden am Hausrat Starkregen: Elementarschadenversicherung sind mitversichert, wenn das Dach durch den Sturm be- ist unverzichtbar schädigt oder abgedeckt wurde. Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern – einschließlich der Läuft nach einem Gewitter der Keller voll und man hat Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung – „nur“ an eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind über die Glasversicherung abgedeckt. ohne eine Elementarschadenversicherung gedacht, hat man schlechte Karten. In diesem Fall tritt keine der bei- den Versicherungen ein. Hier hilft nur die sogenannte zusätzliche Elementarschadenversicherung, die Schä- den, die über Sturm und Hagel hinausgehen, absichert. Achtung: Befindet sich das Gebäude noch Gezahlt werden dann Schäden durch Starkregen, im Bau, ist eine Bauleistungsversicherung Blitzschlag, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erd- notwendig. senkung oder Erdbeben. Die Gebäude werden dann bei- spielsweise trockengelegt. Keiner mag es sich vorstellen, aber muss das Haus sogar abgerissen werden, zahlt die Elementarversicherung den Bau eines gleichwertigen Ob- jekts. Wohnt man deshalb in der Instandsetzungsphase Wohngebäudeversicherung woanders, kommt die Versicherung dafür auf, inklusive der Mietverluste, die Vermietern in Situationen wie die- Die Wohngebäudeversicherung des heutigen Standards sen entstehen können. deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab und schließt Nicht zu vergessen die Probleme, die immer wieder Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit ein. Auch durch den sogenannten Rückstau verursacht werden. die Folgeschäden, wenn beispielsweise durch ein abge- Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht mehr ab- decktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und da- transportieren und Wasser sucht sich bekanntlich eigene durch Wände, Decken oder Fliesen beschädigt werden, Wege, wenn keine oder schlechte Vorkehrungen getroffen sind versichert. wurden. Unschön, wenn alles über Toiletten und Wasch- Die Versicherung übernimmt Kosten, die auf Eigentü- becken hochquillt. Deshalb sollten in einer Elementar- mer zukommen, wenn das Gebäude nach einem Sturm schadenversicherung auch die Rückstau-Schäden explizit instand gesetzt werden muss. eingeschlossen werden. 14 in:takt – 04/2021
Kaskoversicherungen Die Kaskoversicherungen decken alle unmittelbaren regulierte den Schaden sofort. Doch als der Besitzer des Sturm- und Hagelschäden an Autos, Quads oder Mo- Baumes seine Gebäudeversicherung mit der Bitte infor- torrädern ab. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch mierte, den Schaden von knapp 18.000 Euro zu überneh- umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder men, weigerte sich der Versicherer zunächst. Nachdem umgestürzte Bäume beschädigt, leistet die Teilkasko- ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass der Sturm die versicherung. eindeutige Ursache für das Umstürzen des Baumes war, Notwendige Reparaturen oder bei Bedarf der Zeit- wurde der Schaden durch die Gebäudeversicherung regu- wert des Fahrzeugs werden abzüglich einer hinterlegten liert (OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2017, Az.: 6 U 191/15). Selbstbeteiligung übernommen. Gut zu wissen: Für mittelbare Sturmschäden muss eine Vollkaskoversicherung vorhanden sein, damit Schä- den am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind, gezahlt werden. Ein Beispiel dafür: Ein unachtsamer Fahrer fährt auf einen Pkw auf, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist. Schäden durch Bäume Ein wiederkehrender Streitpunkt sind umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos be- schädigen, wie der folgende Fall zeigt. Ein Pkw wurde durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt. Die Ausbesserung der Dellen, die im Fahrzeugdach ent- Bild: © Nicola – stock.adobe.com standen waren, kostete rund 1.500 Euro. Der Autofah- rer verklagte dann die Gemeinde auf Schadenersatz. Sei- ner Ansicht nach wurde die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Die Gemeinde wäre verpflichtet gewesen, den Fällt ein Baum auch erst Tage nach 15 Meter hohen Baum nicht nur – wie geschehen – vom dem Sturm auf das Auto, muss die Boden aus, sondern mithilfe eines Hubwagens eingehend Versicherung trotzdem zahlen. auf trockene Äste zu untersuchen. Das zuständige Ge- richt teilte diese Meinung nicht (OLG Frankfurt, Az.: 1 U 30/07; ähnlich OLG Brandenburg, Az.: 2 U 58/99). Anders sieht es aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheits- zeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht wurde Schäden schnell melden (OLG Nürnberg, Az.: 4 U 1761/95). Auch wenn Bäume erst Tage später nach dem Sturm Schäden müssen der Versicherung so schnell als mög- umknicken und dabei Schäden verursachen, muss die lich gemeldet werden. Müssen Folgeschäden vermieden Versicherung zahlen. Vorausgesetzt der Sturm ist die Ur- werden, sind in der Regel notdürftige Reparaturen zwar sache für das Umknicken des Baumes. In einem konkre- erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. ten Fall war eine Buche sechs Tage nach einem Orkan Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten diese aber ab- mit über acht Windstärken auf das Nachbarhaus gefal- gestimmt werden und der Schaden vor der Notreparatur len. Die Hausratversicherung des geschädigten Nachbarn mit Fotos umfassend dokumentiert werden. 04/2021 – in:takt 15
Immobilienverrentung? Passt so was für Oma und Opa? Du wirst alt, das Haus wird alt. Das Haus hat dich, aber wen hast du? Haben Sie sich mit dieser Frage schon mal konkret auseinandergesetzt? Nein? Dann geht es Ihnen so wie vielen anderen auch. Gebaut wurde in jungen Jahren, als die Kinder noch klein barungen und kann durch die hinterlegten Regelungen waren. Mittlerweile haben die sich ihr eigenes Leben auf- für den Nießbrauch auch in den eigenen vier Wänden gebaut und deren Lebensmittelpunkt sind nicht mehr wohnen bleiben. die Eltern. Wie geht es aber weiter, wenn die eigenen vier Der Nießbrauch wird im Grundbuch im ersten Rang Wände im Alter zwar vertraute Umgebung, aber zu groß, hinterlegt und erlischt erst mit dem Tod. Ganz wichtig: eventuell reparaturbedürftig und damit leider eine Belas- Das Recht auf Nießbrauch bleibt auch im Fall eines Wei- tung geworden sind? Schwierig wird es auch, wenn man terverkaufs erhalten und ist insolvenzsicher. Es ermög- im Alter knapp bei Kasse ist, weil der Partner krank und licht somit auch eine Vermietung, falls der Umzug in ein pflegebedürftig ist. Pflegeheim unvermeidbar ist. Mit Situationen wie diesen setzen sich viele Familien viel zu selten auseinander. Und wenn, dann meist un- vorbereitet oder ungewollt. Insbesondere die Situation „Plötzlich Pflegefall“ entpuppt sich häufig zu einem fi- nanziellen Dilemma. Nießbrauch vs. Wohnrecht Das Haus behalten. Aber wie? Das Wohnrecht ermöglicht, eine Immobilie persönlich zu bewohnen. Das Nießbrauch- Während Tagesgelder oder Festgeldkonten keine Zinsen recht erlaubt darüber hinaus auch, alle mehr abwerfen, boomt der Immobilienmarkt und zeigt Nutzungen (Erträge) aus der Immobilie sich auch in der Corona-Krise sehr stabil. zu ziehen und zu beanspruchen. Insofern kann für ältere Immobilienbesitzer mit ei- ner niedrigen Altersrente der Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung auf Rentenbasis und mit einem eingeräumten Nießbrauchrecht ein praktikabler Ausweg und die Lösung des Problems sein. Immobilienverkauf auf Zeitrente Bei einer geplanten Verrentung des Wohneigentums, die für alle Immobilienformen möglich ist, wird der Wert Bei dieser Vorgehensweise legen Verkäufer und Käufer unabhängig ermittelt, bevor ein Investor das Objekt kauft. einen festen Zeitraum für die Auszahlung der vereinbar- Der Verkäufer erhält bei einer Immobilienverrentung ten Raten fest. Das Ende der Rentenzahlung wird somit die Rentenzahlung auf Basis der vertraglichen Verein- vorab vereinbart und festgeschrieben. 16 in:takt – 04/2021
Mit einer Immobilienrente lässt sich das Leben in gewohnter Umgebung genießen. Bild: © pikselstock – stock.adobe.com Immobilienverkauf auf Leibrente Darüber hinaus gibt es noch die Mindestleibrente. Hier wird dem Verkäufer eine lebenslange Rente gezahlt, Wird die Immobilie auf Leibrentenbasis verkauft, zahlt mindestens aber für einen fix definierten Zeitraum. Das der Käufer ab dem Zeitpunkt des Verkaufs eine lebens- heißt, verstirbt der Verkäufer frühzeitig, also noch bevor lange Rente und nicht nur für einen bestimmten Zeit- der Mindestzeitraum erreicht wurde, erhalten die Erben raum. Die monatlichen Rentenzahlungen dafür werden die restliche Rentenzahlung. Diese entspricht in der Regel ebenfalls verbindlich vereinbart. Leibrenten müssen da- dem Wert des kapitalisierten Mietwertes der Immobilie. bei nicht zwingend an eine bestimmte Person gebun- Konzepte wie diese sollten im Idealfall allerdings ge- den sein. Sie können auch für Ehepartner*innen gelten. meinsam im Familienverbund besprochen und überprüft Diese Form der Verrentung bietet finanzielle Planungs- werden. Immerhin können dabei Fragen rund ums Erbe sicherheit bis zum Lebensende. auftreten und so frühzeitig geklärt werden. 04/2021 – in:takt 17
Groß denken und klein anfangen Das Junior-Depot für den Nachwuchs Es gibt viele Gründe, für den Nachwuchs Geld zurückzulegen. Ausbil- dung, Führerschein, Auslandsaufenthalt, Studium – um nur ein paar wenige Gründe zu nennen. Doch welche Möglichkeiten gibt es dafür? Klassische Spar- und Festgeldkonten scheiden aufgrund der niedrigen Zinsen dafür so gut wie aus. Möchte man etwas Rendite erzielen, sind Fondssparpläne und ETFs besser geeignet. Damit das Geld von Beginn an dem Nachwuchs gehört, kann mit einem Junior-Depot begonnen werden. Eltern, Paten oder auch Großeltern sollten allerdings auf ein paar Details achten. Bild: © ramstock – stock.adobe.com 18 in:takt – 04/2021
Das vorhandene Angebot an Fonds, Aktien und ETFs muss zur persönlichen Risikoneigung der Eltern passen. Und ist somit ein absolut wichtiges Auswahlkriterium. Im Blick: Die Geldanlage ist führung und Ordergebühren sollte Bis zur Volljährigkeit und dem mittel- und langfristig man im Blick haben. Das vorhandene 18. Geburtstag behalten sie auch die Angebot an Fonds, Aktien und ETFs Verfügungsgewalt. Danach erlischt Der Geldmarkt war und ist vor Kri- muss zur persönlichen Risikoneigung das Zugriffsrecht für die Eltern und sen nicht gefeit. Der Auslöser ist je- der Eltern passen. Und ist somit ein der Nachwuchs kann selbst über das weils ein anderer. Ob Finanzkrise, absolut wichtiges Auswahlkriterium. Geld verfügen. Corona-Krise oder eine weitere, mo- Häufig wird Geld auch mithilfe mentan noch unbekannte: Größere eines Sparplans angelegt. In diesem Unnötige Stolperfallen Schwankungen an den Aktienmärk- Fall muss genau überprüft werden, vermeiden ten sorgen bei Privatanlegern regel- ob und welche Mindestvorgaben für mäßig für Verunsicherung. Doch wer Sparraten des Anbieters zu beachten Gewinne aus Kapitalvermögen müs- einen langfristigen Anlagehorizont sind. Ein häufig verwendeter Betrag sen versteuert werden, wenn sie den verfolgt – bei Kindern sollte das der sind zum Beispiel 25 Euro monatlich. Sparerpauschbetrag in Höhe von Fall sein –, sieht keine Veranlassung, 801 Euro pro Jahr überschreiten. während eines temporären Börsen- Tipps zur Eröffnung Liegt der Bank kein Freistellungsauf- tiefs die Anlagen zu verkaufen. Regel- trag vor, wird die Kapitalertragsteuer mäßiges Sparen und das Investieren Ein Junior-Depot kann ab der Ge- direkt an das Finanzamt abgeführt. in zahlreiche einzelne Werte unter- burt des Kindes eröffnet werden, al- Deshalb sollten Eltern von vorne- schiedlicher Branchen und Regio- lerdings nur durch die Eltern oder herein daran denken und unbedingt nen unterstützt zudem die Streuung einen Elternteil. Sobald ein Anbieter einen Freistellungsauftrag für das des Risikos. Deshalb kann sich eine ausgewählt ist, muss ein Antrag und Kind bei dem Kreditinstitut hinter- Geldanlage in Wertpapieren für den eine Kopie der Geburtsurkunde ein- legen, damit mögliche Erträge nicht eigenen Nachwuchs als gute Inves- gereicht werden. Bei Kindern ab dem über eine Steuererklärung zurück- tition erweisen. 16. Lebensjahr ist zusätzlich eine Ko- geholt werden müssen. pie des Personalausweises erforder- Für den Freistellungsauftrag muss Wichtig: der passende Anbieter lich. Abhängig vom Anbieter müssen die Steueridentifikationsnummer Eltern manchmal auch eine Kopie der des Kindes angegeben werden. Diese Entsprechende Wertpapier-Depots Heiratsurkunde beziehungsweise des findet man in dem letzten Steuerbe- gibt es bei vielen Filialbanken, Di- Sorgerechtsbeschlusses einreichen. scheid oder in der jährlichen Lohn- rektbanken oder auch Onlinebro- Die Dokumente stehen mit der Prü- steuerbescheinigung. Auch beim Bun- kern. Wer die komplette Onlineab- fung der Identität der Eltern in Ver- deszentralamt für Steuern (BZSt) wicklung des Depots selbst in die bindung. Zusätzlich zum Depot ist kann sie erfragt werden. Hand nehmen möchte, kann durch- auch ein sogenanntes Referenz- und Außerdem ist wichtig, dass das aus Kosten einsparen. Onlineanbie- ein Verrechnungskonto auf den Na- Ersparte dem Kind bei der Ausbil- ter bieten die Depotführung oft auch men ihres Kindes erforderlich. Es sei dungsförderung als Vermögen ange- kostenlos an. denn, der Anbieter des Junior-Depots rechnet wird. Insofern könnte eine Interessant können auch Akti- schlägt vor, dass dafür auch das Ver- Kürzung des BAföGs die Folge sein. onsangebote sein, denn nicht nur die rechnungskonto der Eltern verwen- laufenden Ausgaben für die Depot- det werden wird. 04/2021 – in:takt 19
Gold im Portfolio? Laut einer Umfrage haben derzeit drei von zehn Privatanlegern in Deutschland Gold in ihrem Portfolio. Genauso viele sind offen für eine Investition in das Edelmetall. Gold bildet, zusammen mit Silber, Platin und Palladium, die Anlageklasse der Edelmetalle. Doch mit Gold wird keine Kapitalrendite erzielt. Anle- hen vergleichbar ist. Empfohlen wird ein Anlageport- ger profitieren somit nicht von Zinsen oder Dividenden. folio, das eine gelungene Mischung der verschiedenen Goldpreise und auch der Wert des Edelmetalls sind vom Assets/Anlageklassen enthält. Damit können Anlageri- Handel damit, also folglich von Angebot und Nachfrage siken verteilt werden, die sogenannte Risiko-Diversifika- abhängig. Seit jeher genießt Gold den Ruf, einen Schutz tion. Die Höhe des Anteils der Edelmetalle im Portfolio in Krisenzeiten zu bieten, der der Inflation trotzen kann. steht immer in engem Zusammenhang mit der persön- Eine harte Währung, die nicht mit Aktien oder Anlei- lichen Risikobereitschaft des Anlegers. Die Empfehlun- 20 in:takt – 04/2021
Bild: © fotobieshutterb – stock.adobe.com gen reichen von 2,5 Prozent bis zu 15 Prozent. Generell schließfach oder einem Safe. Für beide Varianten sollte gilt: Ein solcher Invest ist immer als langfristige Anlage auch an die jeweils passende Versicherung gedacht wer- zu bewerten. Privatanleger, die in Gold investieren wol- den. Verschiedene Anbieter stellen hier eigene Angebote len, können bei Banken oder spezialisierten Händlern für die Absicherung der sogenannten Valoren zur Verfü- Münzen, Tafeln oder auch Barren kaufen. Wer sich da- gung. Wer jedoch nicht in physisches Edelmetall inves- für entscheidet, sollte sich bewusst sein: Gold muss si- tieren möchte, kann als weitere Möglichkeit auch Wert- cher aufbewahrt werden. Zum Beispiel in einem Bank- papiere nutzen, die an den Goldpreis gekoppelt sind. 04/2021 – in:takt 21
Alle Optionen im Blick Individuell bestimmte Vorsorge Die Hinterbliebenen zu entlasten, ist für viele Menschen einer der wichtigsten Schritte in der Vorsorge. Allzu oft wird hierbei jedoch die finanzielle Tragweite des Ablebens für die Hinterbliebenen unter- schätzt. Vorsorgemodelle, wie Sterbegeld- und Risikolebensversiche- rung, ermöglichen es, Angehörige zu entlasten und selbstbestimmt individuelle Sicherheiten über den Tod hinaus zu schaffen. Bild: © Halfpoint – stock.adobe.com 22 in:takt – 04/2021
Ein lieber Mensch ist verstorben. Dies emotional zu schultern, ist bereits nicht leicht. Hinzu kom- men noch die Bestattungskosten. Diese liegen in Deutschland zwischen 7.000 und 12.000 Euro. Eine zusätzliche Belastung für die Hinterbliebenen im Trauerprozess. Gleich zwei Gründe, sich der Thematik bereits im Vorfeld anzunehmen. Eine Sterbegeldversicherung entlastet in diesem Fall nicht nur die Hinterbliebenen, sondern bietet darüber hinaus die Chance, die eigene Beiset- zung ganz nach den persönlichen Wünschen zu planen. Ob Einäscherung, Baumbestattungen, wie beispielsweise Baumfrieden, oder eine Seebeisetzung, die Sterbegeldversicherung sichert die Erfüllung der letzten Wünsche zuverlässig ab. Denn zweckgebunden und pfändungssicher gehört sie hierzulande zum Schonvermögen. Das bedeutet, dass die Anlage auch im Falle einer Privatinsolvenz oder während des Bezugs von Arbeitslosengeld II unberührt bleibt. Zusätzlich machen garantierte Auszahlung und Steuerbefreiung die private Sterbegeldversicherung zu einer krisenfesten Vorsorge. Im Rahmen einer Rundumvorsorge können sich verschiedene Modelle ergänzen. Das Ster- begeld entlastet Angehörige finanziell und mit vorausschauender Planung auch emotional. Die Risikolebensversicherung schließt währenddessen die Lücke, die durch den Verlust eines Ge- halts entsteht. Ein idealer Zeitpunkt zum Vertragsabschluss ist zum Beispiel die Eheschließung. Wer gemeinsam etwas aufbaut, sollte sich zeitgleich oder mindestens rechtzeitig um die Absi- cherung des Aufgebauten Gedanken machen. In Langzeitpartnerschaften und dort, wo Kinder versorgt werden, hat die bestehende Liquidität einen besonders hohen Stellenwert. Leider hat der Tod des Ehepartners unter Umständen weitreichendere finanzielle Folgen, als sich frisch verheiratete Paare bewusst machen. Der Verlust eines Gehaltes kann die Bedienung von Kredi- ten erschweren bis unmöglich machen. Und falls der hinterbliebene Partner im Trauerfall noch eine berufliche Auszeit nehmen muss, schwinden Ersparnisse schnell dahin. Der Lebensstan- dard kann nicht gehalten werden und die Unsicherheit über die Zukunft belastet zusätzlich. Das zu Lebzeiten Aufgebaute für Hinterbliebene zu schützen, ist ein beruhigender Gedanke. Dank Vorsorgeverträgen können die großen Investitionen wie Eigenheim und Automobil weiterhin abbezahlt werden. Das gibt Planungssicherheit für den Fall der Fälle. Wer rechtzeitig informierte Entscheidungen trifft, lebt beruhigter. Turbulente Zeiten hin oder her. Aus diesem Grund und getreu seinen Wurzeln setzt der Sterbegeldversicherer Monuta auf einen frühen und offenen Austausch. In den Niederlanden sind Themen rund um das Lebens- ende nämlich alles andere als ein Tabu. Das wird nicht zuletzt auch an Monutas fast 100-jähriger Unternehmensgeschichte deutlich. Allein im vergangenen Jahr schlossen ganze 52 Prozent der 18- bis 25-jährigen Niederländer eine Sterbegeldversicherung ab. Eine Zahl, die bezeichnend für den kulturellen Unterschied zu den deutschen Nachbarn auch unabhängig von Pandemiezeiten ist. Darüber hinaus bekräftigen die Zahlen, wie lohnend der frühe Vertragsabschluss sein kann, da die Beiträge bei in jungen Jahren abgeschlossenen Verträgen sehr niedrig sind. Hierzulande gehört der Umgang mit dem Lebensende noch zu den Tabuthemen, doch zumindest in der Vor- sorge dreht sich der Wind: Eine Studie von mediaworx vermeldet in 2020 über 26.000 Google- Suchanfragen zur Sterbegeldversicherung und somit ein steigendes Interesse. Bereits seit 2017 hält sie sich in den Top 20 der meistgesuchten Versicherungen online. Die Zahlen drücken auch aus, dass Menschen sich in turbulenten Zeiten vermehrt nach pri- vaten Sicherheiten sehnen. Individuell richtige Vorsorgemodelle können genau das leisten, indem sie die Liebsten bestmöglich schützen. Wer also rechtzeitig informierte Entscheidungen trifft, lebt beruhigter. Turbulente Zeiten hin oder her. 04/2021 – in:takt 23
Und täglich grüßt die Datenpanne Man ist als Datenschützer Leid gewohnt: Man muss in Sachen Daten- pannen und IT-Sicherheit Prävention predigen und wenn hinterher nichts passiert ist, wird man belächelt und als Katastrophenprophet abgestempelt. Es gehen aber trotzdem täglich die Bearbeitungsan- fragen für datenschutzrechtliche Pannen über den Schreibtisch, also irgendjemandem passiert wohl doch irgendwo ein kapitaler Schaden. Der Trugschluss, der dahinterliegt, ist in der Statistik be- gründet: Es macht einfach keinen Sinn, vom Einzelfall auf die Masse zu schließen. Und die Statistik beschreibt kein Einzelschicksal, sondern lediglich eine Eintritts- wahrscheinlichkeit. Wenn ich also im Lotto gewonnen habe, dann ist es ganz leicht gewesen. Von den 14 Millionen möglichen Fehlversuchen redet keiner. Genau aber um mit dieser Diskrepanz zwischen individueller und mathematischer Einschätzung umzugehen, gibt es ein wunderbares ein- faches Werkzeug: das Risikomanagement. Und gerade das sollte im Versicherungsvertrieb doch eine sehr be- Bild: © Evgeni Schemberger – stock.adobe.com kannte Methode sein: Das Verhältnis zwischen Scha- denhöhe und möglicher Eintrittswahrscheinlichkeit be- stimmt meine Ressourcen, mit denen ich das Risiko in den Griff bekommen kann. Die Schadenhöhe mag jeder für sich selbst einschät- zen: Man schüttet so lange Salz in die Wunde, bis es richtig wehtut. Und ein kleinen Appetizer für die Ein- trittswahrscheinlichkeit mögen – selbstverständlich anonymisiert und etwas vereinfacht – folgende reale Datenpannen, auch außerhalb der komplexen IT-Sicherheits- technik, sein. 24 in:takt – 04/2021
Fall „Besprechungsraum“ Bild: © Pixel-Shot – stock.adobe.com Ein Unternehmer mit guter Umsatzrendite leistet sich in dem firmeneigenen Betriebsgebäude eine neue Büroaus- stattung mit stylischem Besprechungsraum. Ganz in ed- lem Milchglas gehalten mit Trennwänden für genug op- tische Diskretion. Für ein offenes Büroklima sorgt, dass die Glaswände nicht deckenhoch gezogen sind, sondern einen chicken Abstand zur Decke haben. Zusammen mit der gelebten Besucherregelung kann hier kein Besucher Einsicht in sensible Daten des Betriebes erhalten, alle Mitarbeiter sind eingewiesen. Das Chefzimmer ist gleich auf dem Flur gegenüber, dieser telefoniert gerne emotional bei offener Tür ... Natürlich kann jeder Besucher live mithören, was dem Chef auf dem Herzen liegt. Datenpannen passieren eben nicht nur durch IT-Angriffe oder verlorene Dokumente ... Lerneffekt: Es geht eben nicht ausschließlich um die komplexen technischen Hackerangriffe. Es sind oft ganz einfache, profane Dinge, die zur Datenpanne führen. Das Chefzimmer ist gleich auf dem Flur gegenüber, dieser telefo niert gerne emotional bei offener Tür ... Natürlich kann jeder Besu cher live mithören, was dem Chef auf dem Herzen liegt. Fall „Fahrradkorb“ Eine selbstständige Unternehmerin war einkaufen und ließ kurz das Fahrrad mit dem Aktenordner im Fahr- radkorb stehen. Einen Aktenordner stiehlt kein Mensch. Nach dem schnellen Einkauf war aber das ganze Fahr- rad weg. Materialschaden unerheblich. Da aber gesund- heitliche Gutachten von Patienten im Ordner enthalten waren, ist es aus Datenschutzsicht eine schwere Daten- panne, die auch behördlich meldepflichtig ist. Lerneffekt: Der Fall mag leichtsinnig erscheinen, steht aber als Synonym für alle Situationen, wo man „nur kurz mal“ zwischenzeitlich etwas anderes erledigen will. Hauptursache Nummer eins: Leichtsinn und Naivität. 04/2021 – in:takt 25
Der morgendliche Putzdienst leert den Schredder und steckt das lose Blatt Papier mit den Papierschnitzeln in den Entsorgungsbeutel ... Bild: © Africa Studio – stock.adobe.com Bild: © Demianastur – stock.adobe.com Fall „Postausgang“ Fall „Papierschredder“ Ein Unternehmer hat zwei neue Kunden akquiriert. Für Ein fleißiger Unternehmer arbeitet bis spät in die Nacht jeden wird eine hochwertige Willkommensmappe erstellt für neue Angebote. Am Ende der langen Arbeitsschicht mit allen Verträgen, Unterlagen und Beratungsdokumen- vernichtet er die Fehldrucke im Papierschredder. Dabei ten und einem ausführlichen Kundenprofil. Die Mappen fällt unbemerkt ein Blatt hinter den Schredder. Der mor- werden versandfertig verpackt und dem Sekretariat zur gendliche Putzdienst leert den Schredder und steckt das Etikettierung übergeben. Es kommt wie gedacht: Ord- lose Blatt Papier mit den Papierschnitzeln in den Entsor- ner und Adressaufkleber werden vertauscht, jeweils der gungsbeutel. Beim Entleeren des Beutels in den gemein- eine Kunde erhält im Folgenden den Ordner des anderen. samen Papiercontainer des Bürokomplexes fällt das Blatt Aus Datenschutzsicht: massive Datenpanne. Als Un- unbemerkt hinter den Container. Gefunden wird es von beteiligter mag man lächeln, passieren können hätte das einem Kollegen aus der gleichen im Bürokomplex ansäs- in jedem Büro. sigen Firma, für deren Mitarbeiter der Unternehmer in- dividuelle Angebote erstellt hat. Lerneffekt: Anpassung und Einhaltung von Standard- Prozessen (also hier beispielsweise Mappen erstellen, Lerneffekt: Die Summierung von unglücklichen Einzel- Adressaufkleber erstellen, erst dann disponieren) sind fällen führt nicht nur zu einer Datenpanne, sondern auch die Lösung. zu einem empfindlichen Reputationsschaden. 26 in:takt – 04/2021
Fall „E-Mail-Ähnlichkeit“ Ein Unternehmer führt die Erstberatung eines rentablen Geschäftskunden durch, der auch privat vom Unterneh- men betreut werden will. Dabei werden auch die Kon- taktdaten aufgenommen. Der Kunde hat einen geläufigen Vor- und einen häufigen Nachnamen, die E-Mail-Adresse privat ist bei einem bekannten Provider gehostet. Bei der Übersendung der Angebote wird dann neben der Geschäftsadresse auch die Privatadresse des Kunden im CC angegeben. Hierbei wird ein Punkt in der E-Mail- Harald Müller-Delius Adresse zu viel gesetzt, die E-Mail geht an den falschen, MBA, Dipl.-Ing. (FH) dem Kunden durch die Namensähnlichkeit mittlerweile Datenschutzbeauftragter (IHK) bekannten CC-Empfänger. Durch den Versand auch an die Geschäftsadresse fällt dies dem Kunden natürlich so- fort auf und er verlangt die Erklärung der unangeneh- men Datenpanne. Fazit? Lerneffekt: Auch hier mag man glücklich sein, nicht selbst Opfer dieser alltäglichen Datenpanne zu sein. Meist ist es für die Verursacher von Datenpannen nicht Es ist aber Beispiel dafür, wie wichtig es ist, die Sorg- ersichtlich, wie aufwendig die weitere konforme, rechts- faltspflicht bei jeder einzelnen E-Mail zu wahren. sichere und abschließende Bearbeitung ist. Da kommen schnell zig Stunden pro Fall zusammen. Auch von daher lohnt sich ein Blick auf die Prävention. Alle oben genannten – wohlgemerkt realen – Bei- Bild: © Rawf8 – stock.adobe.com spiele mögen trivial erscheinen. Aber genau deswegen sind sie in die Auswahl gelangt: Sie hätten wirklich je- dem selbst passieren können. Zufall, Leichtsinn, Fahr- lässigkeit, Unaufmerksamkeit sind Ursache Nummer eins bei Datenpannen. Da mag man sich – auch ganz im Sinne des Risiko- managements – schon fragen, warum man überhaupt den ganzen DSGVO-Aufwand im Unternehmen betrei- ben soll, wenn man mit einfachsten kostenlosen Mitteln ganz erheblich sein Datenschutz-Niveau steigern kann. Es gibt aber drei gute Antworten darauf: 1. Weil es Gesetz ist. 2. Erst wenn man seine Unternehmensabläufe kennt, kommt man darauf, wo es diese „einfachsten kos- tenlosen Mittel“ gibt. 3. Kennt man seine Prozesse, gibt es die DSGVO- Compliance dann fast gratis dazu. Und so wird man als leidenschaftlicher Vertreter seiner Zunft nicht müde, weiterhin gegen alle Windmühlen Auf- klärungsarbeit zu leisten und eine Sensibilisierung für den sorgsamen Umgang mit den Daten seiner Kunden herbeizuführen. Dann wird die Welt wieder ein Stück- chen besser. 04/2021 – in:takt 27
Kann der Arbeit- geber eine Impfung verlangen? 28 in:takt – 04/2021
Viele Arbeitgeber*innen fragen sich derzeit, wie sie im Betrieb ein zulässiges Hygiene- beziehungsweise Gefähr- dungskonzept umsetzen. Besonders virulent wurde dies, wenn Behörden unter Fristsetzung auf Betriebe zukamen und auf Ergänzung einer Gefährdungsbeurteilung, ins- besondere auf das Thema „Homeoffice“, drängen. Wie ordnen sich hier die Impfungen der Bevölkerung, also auch Ihrer Arbeitnehmer*innen, ein? Haben Sie eine Verantwortung, vielleicht sogar eine Pflicht (auch im Sinne eines Hygienekonzep- tes, einer Gefährdungsbeurteilung) in Ihrem Betrieb, nach dem Infektionsschutzgesetz selbst tätig werden zu müssen? Die Beantwortung dieser Frage muss sich naturgemäß einer, häufig in der Gesellschaft sehr emotional geführten, Diskussion über Themen wie „Vorteile für Geimpfte gegenüber Nichtgeimpften“ oder „Impfpflicht versus Impfgegner“, stellen. Eine abschließende Lösung ist noch nicht in Sicht, wohl aber ergeben sich Leitlinien für die zu erwartenden juris- tischen Debatten. 1. Staatliche Impfpflicht? Es ist nachvollziehbar, dass es von der politischen Entscheidung abhängen wird, ob es eine ge- setzliche Impfpflicht geben wird. Bisher lehnt die Mehrheit der politischen Akteure dies noch ab. Wenn es eine Impfpflicht gäbe, dürfte es juristisch unstreitig sein, dass Arbeitgeber*innen alle juristischen Mittel hätten, um ihre Arbeitnehmer*innen anzuweisen, sich impfen zu las- sen. Der Arbeitgeber könnte diese Impfpflicht vermutlich problemlos, nach einer Abmahnung, auch über eine Kündigung durchsetzen. Denn der Arbeitgeber würde in solchen Fällen schlicht ein Gesetz umsetzen. 2. Kann ein Arbeitgeber ohne gesetzliche Impfpflicht (zum Beispiel mit Abmah- nungen und Kündigungen) die Impfung seiner Arbeitnehmer*innen durchsetzen? Zunächst muss in kurzen Worten das Kündigungsschutzrecht in Deutschland wiederholt werden. Der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland hat durch Schaffung des Kündigungs- schutzgesetzes entschieden, anders als zum Beispiel in den USA, dort gilt „Hire & Fire“, einen umfassenden Kündigungsschutz für Arbeitnehmer*innen vorzusehen. Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes sind (lediglich), dass Arbeitnehmer*innen mindestens sechs Mo- nate in dem Betrieb arbeiten und dass der Betrieb (mit einer eigenen, ein wenig komplizierte- ren Zählung) mehr als zehn Arbeitnehmer*innen (ohne Geschäftsführer oder Auszubildende, Teilzeitkräfte werden nach Anzahl ihrer Wochenarbeitsstunden gezählt) beschäftigt. Wenn das Bild: © massimiliano – stock.adobe.com Kündigungsschutzgesetz gilt, darf nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Als „wichti- ger Grund“ gelten nur betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe. Es ist schlicht die Praxiserfahrung, dass Kündigungen bei diesem engen „Korridor“ für Ar- beitgeber*innen sehr schwierig sind. So entsteht die sicherlich weitläufig bekannte Praxis, dass Arbeitsverhältnisse, auch wenn sie ordentlich, also innerhalb der Kündigungsfrist, gekündigt wurden, trotzdem noch eine Art „Strafzahlung“ nach sich ziehen: die Abfindung. Man muss je- doch wissen, dass sich theoretisch jeder, für den das Kündigungsschutzgesetz gilt, vollständig gegen eine Kündigung wehren kann. Denn der Antrag in der sogenannten Kündigungsschutz- klage geht immer auf Weiterbeschäftigung, ohne eine Einigung oder bei einem gerichtlichen Urteil wäre dies das Ergebnis. 04/2021 – in:takt 29
a. Wie sieht es mit einer Kündigungsmöglichkeit für Arbeitgeber*innen aus, wenn Arbeitnehmer*innen eine Covid-19-Impfung verweigern? Es wird nachvollziehbar nicht um betriebsbedingte Gründe gehen. Hier Ein Weisungsrecht dreht es sich zum Beispiel um Schließung von Geschäftsbereichen oder gar von Arbeitgeber*innen des ganzen Betriebes. Es wird nur in nicht leicht zu konstruierenden Fällen um sogenannte per- gegenüber Arbeit- sonenbedingte Kündigungsgründe gehen. Hier geht es um Fälle, in denen Arbeitnehmer*innen zwar schuldlos am Beendigungsgrund sind, dieser aber nehmer*innen, sich trotzdem rechtlich vorliegt. Der klassische Fall ist die sogenannte krank- impfen zu lassen, ist heitsbedingte Kündigung, als Unterfall der personenbedingten Kündigung. Ein klassisches Beispiel: der Gerüstbauer mit Bandscheibenvorfall in ei- nicht abwegig. nem Betrieb, in dem ausschließlich Gerüstbauer arbeiten. Er kann zwar nichts dafür, kann aber auch nicht mehr als Gerüstbauer eingesetzt werden. So- mit wäre eine ordentliche Kündigung möglich. Sehr konstruiert könnte dies (gerade bei einer Impfpflicht) der Fall sein, wenn aus irgendwelchen medizi- nischen Gründen ein Arbeitnehmer sich nicht impfen lassen kann, er dann zwar schuldlos an seiner fehlenden Impfung ist, aber eine Abwägung vor dem Arbeitsgericht möglicherweise ergeben könnte, dass er ähnlich wie der Gerüstbauer mit Bandscheibenvorfall nicht mehr im Betrieb einsetzbar ist. Der Regelfall wird bei den „Impffällen“ eine Diskussion über verhaltens- bedingte Kündigungsgründe sein: b. Hier wird es um die entscheidende juristische Frage gehen, ob Arbeitgeber*innen ein Recht haben, die Weisung zu erteilen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, oder ob dieses Recht nicht besteht. Das Weisungsrecht von Arbeitgeber*innen gegenüber Arbeitnehmer*innen ist grundsätzlich das Wesen jedes Arbeitsverhältnisses. Im Rahmen des Ar- beitsvertrages und natürlich des Gesetzes können Weisungen gegenüber Ar- beitnehmer*innen erteilt werden. Die rechtliche Beantwortung der Frage, ob es rechtlich gültig ist, eine An- weisung zu erteilen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, und bei Nicht- befolgung abzumahnen und zu kündigen, wird sich an den folgenden recht- lichen Leitlinien entwickeln: (aa.) „§ 618 BGB: Pflicht zu Schutzmaßnahmen“ Ein Recht, Arbeitnehmer*innen anzuweisen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, könnte sich aus der Pflicht nach § 618 BGB ergeben, so wird es jeden- falls arbeitsrechtlich diskutiert. Danach ist der Dienstberechtigte (Arbeitgeber*in) verpflichtet, Dienst- leistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Ge- sundheit so weit geschützt ist, wie die Natur der Dienstleistung es gestat- tet. Arbeitgeber*innen droht sogar ein Schadenersatz, wenn in diesem Zuge 30 in:takt – 04/2021
nicht auf den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer*innen geachtet wird. An dieser Stelle könnte schon die Diskussion beginnen, ob und wie weit Ar- beitgeber*innen zum Schutz der anderen Arbeitnehmer*innen verpflichtet sind, „Impfverweigerer“ aufzufordern, sich impfen zu lassen und damit im Sinne des Gesundheitsschutzes zu den notwendigen, verpflichtenden Schutz- maßnahmen im Rahmen des Hygienekonzeptes und der Gefährdungsbeur- teilung beizutragen. Es wird jedoch in diesem Zusammenhang sicher auch diskutiert werden, ob, und gerade wenn es keine Impfpflicht gibt, nicht mildere Mittel zur Ver- fügung stehen, wie zum Beispiel Einzelbüros oder Homeoffice. Dr. Jan Freitag, (bb.) Abhängigkeit vom Beruf?! In der rechtlichen Diskussion spielt eine Fachanwalt für große Rolle, welches Schutzgut es im Betrieb gibt. Arbeitsrecht Kanzlei Michaelis Es dürfte zum Beispiel einen großen Unterschied machen, ob ein Arbeitgeber Rechtsanwälte einen Bürobetrieb mit vielen Einzelbüros betreibt, in dem auch Homeoffice üblich ist, oder ob es um Arbeit am Menschen, wie in Alten- und Pflegehei- men oder Krankenhäusern, geht. In den zuletzt genannten Berufsgruppen ist es naturgemäß viel notwendiger, nicht nur die eigene Belegschaft, son- dern auch Kund*innen oder Patient*innen vor Covid-19 zu schützen. Eine abschließende, wenigstens etablierte Lösung zu diesen rechtlichen Problemen ist derzeit nicht möglich, denn viele Fragestellungen, die sich in der Pandemie (arbeits-)rechtlich ergeben, sind juristisches Neuland. Die aktuelle Situation erlaubt lediglich eine zusammenfassende Ein- schätzung der Lage: Ein Weisungsrecht von Arbeitgeber*innen gegenüber Arbeitnehmer*in- nen, sich impfen zu lassen, gerade in Berufen, in denen nicht nur Kolleg*in- nen, sondern auch weitere Personen einer Gefährdung ausgesetzt werden können, wenn Covid-19 diagnostiziert wird, ist nicht abwegig. In diesen Fäl- len wird es unserer Einschätzung nach um Diskussionen wie mildere Mittel gehen, bevor man abmahnen und gegebenenfalls kündigen darf. Und es werden gesellschaftliche Fragen aufgeworfen. Wie gehen wir mit dem berechtigten Wunsch um, Menschen nicht zu benachteiligen, die sich (noch) nicht impfen lassen können, oder wie sieht das Ansehen der Arbeit- nehmer*innen aus, die für sich die persönliche Entscheidung getroffen haben – aus welchen Gründen auch immer –, sich nicht impfen lassen zu wollen? Weisungen, Abmahnungen oder auch Kündigungen bezüglich einer „frei- willigen“ Covid-19-Impfung halten wir nicht für abwegig, aber für rechtlich riskant. Es werden stets die konkreten Umstände im Einzelfall zu prüfen sein. Letztlich wird sich die Unklarheit, die derzeit für viele sehr unbefriedi- gend ist, nur politisch lösen lassen, indem der Gesetzgeber entscheidet, ob er es für politisch geboten hält, bei besonderen Gefahrenlagen, wie in der aktuellen Pandemie, eine gesetzliche Impfpflicht zu beschließen oder nicht. Wenigstens könnte der Gesetzgeber arbeitsrechtlich oder über das Infekti- onsschutzgesetz Betrieben für diese Fragen klare Rechtsgrundlagen an die Hand geben. 04/2021 – in:takt 31
Sie können auch lesen