Umnutzung Felix Platter-Spital, Basel Studienauftrag im selektiven Verfahren - Programm - competitionline

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Umnutzung Felix Platter-Spital, Basel Studienauftrag im selektiven Verfahren - Programm - competitionline
Umnutzung Felix Platter-Spital, Basel
Studienauftrag im selektiven Verfahren

Programm

30. August 2017
Umnutzung Felix Platter-Spital, Basel Studienauftrag im selektiven Verfahren - Programm - competitionline
Inhalt

1   Einleitung .......................................................................................................................2
    1.1      Ausgangslage ....................................................................................................... 2
    1.2      Zielsetzung ........................................................................................................... 2
    1.3      Kosten / Wirtschaftlichkeit ....................................................................................3
    1.4      Städtebauliches Verfahren zum Gesamtareal .........................................................3
    1.5      Verfahrensart ........................................................................................................4
2   Beteiligte ........................................................................................................................5
    2.1      Baugenossenschaft wohnen&mehr ........................................................................5
    2.2      Kantonale Behörden ..............................................................................................5
    2.3      Quartierakteure und weitere Beteiligte .................................................................. 6
3   Areal, Bestand ................................................................................................................ 7
    3.1      Felix Platter-Areal .................................................................................................. 7
    3.2      Spitalgebäude ....................................................................................................... 8
    3.3      Aspekte Denkmalpflege ......................................................................................11
4   Nutzungskonzept ......................................................................................................... 13
    4.1      Gesamtareal ........................................................................................................ 13
    4.2      Spitalgebäude ..................................................................................................... 13
    4.3      Erschliessung und Aussenraum ........................................................................... 17
    4.4      Nachhaltigkeit ..................................................................................................... 18
5   Aufgabenstellung ......................................................................................................... 20
    5.1      Gesamtareal ........................................................................................................ 20
    5.2      Spitalgebäude ..................................................................................................... 20
    5.3      Erschliessung und Aussenraum ........................................................................... 20
    5.4      Nachhaltigkeit ..................................................................................................... 21
6   Verfahren und allgemeine Bestimmungen ..................................................................... 22
    6.1      Auftraggeberin und Verfahrensbegleitung ...........................................................22
    6.2      Modalitäten der Durchführung ............................................................................ 22
    6.3      Teilnahmeberechtigung ......................................................................................24
    6.4      Entschädigung .................................................................................................... 25
    6.5      Ansprüche aus dem Verfahren und Weiterbearbeitung ........................................ 26
    6.6      Beurteilungsgremium ..........................................................................................28
    6.7      Termine und Fristen ............................................................................................28
7   Ablauf des Verfahrens .................................................................................................. 30
    7.1      Präqualifikation ................................................................................................... 30
    7.2      Studienauftrag .................................................................................................... 33
8   Genehmigung ...............................................................................................................38
9   Impressum ...................................................................................................................39

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Umnutzung Felix Platter-Spital, Basel Studienauftrag im selektiven Verfahren - Programm - competitionline
1       Einleitung

1.1     Ausgangslage

Die Baugenossenschaft wohnen&mehr beabsichtigt, auf dem Felix Platter-Areal ein genossen-
schaftliches Modellprojekt zu realisieren, das den Aufbruch der Genossenschaften symboli-
siert und in Bezug auf Quartierentwicklung, Städtebau, Nachhaltigkeit und Nutzungsmix bei-
spielhafte Lösungen bietet. Auf dem rund 36'000 Quadratmeter grossen Areal werden rund
500 Genossenschaftswohnungen entstehen, dazu Flächen für Quartiernutzungen, Dienstleis-
ter und Kleingewerbe.

Das bestehende Spitalgebäude bleibt erhalten und wird in ein Wohngebäude umgenutzt.
Neben den unbestrittenen Merkmalen, welche das Gebäude aus denkmalpflegerischer bzw.
baukultureller Sicht als schützenswert auszeichnen, gab es für wohnen&mehr weitere
Gründe, die für einen Erhalt des Spitalgebäudes sprachen. So trägt der Erhalt zur ökologi-
schen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit auf dem Areal bei, dies beispielsweise durch die
Weiternutzung von Bausubstanz und die Vermeidung unzähliger Lastwagenfahrten. Die Kom-
bination von Alt- und Neubauten verleiht dem Areal Flair und geschichtliche Tiefe. Als mar-
kanter, städtebaulich prägender Baukörper stiftet das Gebäude Identität und bietet aufgrund
seiner Grösse das Potenzial für ein kraftvolles «vertical village». Mit dem entstehenden
Wohnraum in den Obergeschossen und den im Erdgeschoss vorgesehenen quartierdienli-
chen Nutzungen bildet das umgenutzte Spitalgebäude künftig einen zentralen Baustein des
neu entstehenden Quartiers im Quartier.

Die Grundlage für die Entwicklung des Felix Platter-Areals wurde im März 2015 von der Bas-
ler Regierung geschaffen, als sie entschied, dass nach dem Bezug des Spital-Neubaus im
Frühling 2019 freiwerdende Areal für den genossenschaftlichen Wohnungsbau zur Verfü-
gung zu stellen. Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans erster Stufe durch den Gros-
sen Rat und mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung zwischen der Regierung Basel-
Stadt und der Baugenossenschaft wohnen&mehr Ende 2016 sind die wichtigsten Vereinba-
rungen getroffen worden, um die vorgesehene städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen.

1.2     Zielsetzung

Die wichtigsten Ziele von wohnen&mehr in Bezug auf das Gesamtareal und die Umnutzung
des Spitalgebäudes sind:
-     die Realisierung eines räumlich klar lesbaren, nachbarschaftlich-gemeinschaftsorientier-
      ten, alters- und familienfreundlichen Stadtquartiers, verwurzelt im Hegenheimerquartier
-     die Schaffung von attraktivem, preisgünstigem, genossenschaftlichem Wohnraum mit
      hoher architektonischer Qualität
-     die Belebung von Areal und Quartier durch quartierdienliche Nutzungen
-     die soziale Durchmischung auf dem Areal
-     die Nachhaltigkeit in ökologischer, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht

Für die Umnutzung gilt es, einen sensiblen, kostenbewussten Umgang mit der vorhandenen
Bausubstanz und den baukulturell wertvollen Bauteilen zu finden. Gleichzeitig soll das Ge-
bäude so umgebaut werden, dass es den Bedürfnissen der Nutzer und der Baugenossen-
schaft auf lange Sicht entspricht. Ein neuer Geist, eine neue Atmosphäre soll einziehen und

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die heutige Spitalatmosphäre ablösen. Dementsprechend gilt es, eine sensible, differenzierte
und klar lesbare Architektur für das zu transformierende Gebäude zu entwickeln.

1.3     Kosten / Wirtschaftlichkeit

Preisgünstiges Bauen ist für genossenschaftliches Wohnen eine Grundbedingung. In der in-
telligenten Konzeption liegt ein bedeutendes Potenzial der Wirtschaftlichkeit. Die Umnut-
zung soll daher von Beginn an auch unter wirtschaftlichen Aspekten geplant und erstellt wer-
den. Basierend auf den Vorstudien wurde das Kostenziel (BKP 1-8, exkl.3) für das Projekt
«Umnutzung Felix Platter-Spital» bei CHF 58 Mio. inkl. MwSt. festgelegt (GF 24’290m2). Im
Rahmen der Vorprüfung wird die Wirtschaftlichkeit der Studienergebnisse plausibilisiert. Ne-
ben den Erstellungskosten müssen auch die Aufwände für Unterhalt und Betrieb wirtschaftli-
chen Ansprüchen genügen.

1.4     Städtebauliches Verfahren zum Gesamtareal

Anfang 2017 lancierte wohnen&mehr einen städtebaulichen Studienauftrag, welcher die qua-
litätsvolle Entwicklung des Gesamtareals gemäss den im Bebauungsplan formulierten Zielen
und den Zielen von wohnen&mehr sicherstellen soll. Bis im August 2017 haben sieben aus-
gewählte Teams städtebauliche Konzepte, ein entsprechendes Regelwerk und einzelne archi-
tektonische Bausteine für das (im Konzeptplan rot umrandete) Areal entwickelt.

Konzeptplan mit den städtebaulichen Prinzipien sowie den Areal- und Gebäudebezeichnungen, so wie er den Teil-
nehmern des städtebaulichen Studienauftrags abgegeben worden war. Bezüglich der Nutzungen im Erdgeschoss
des bestehenden Spitalgebäudes wird auf das beiliegende Raumprogramm verwiesen.

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Das detaillierte städtebauliche Programm und dessen Beilagen sind in den Unterlagen für
dieses Verfahren enthalten. Die Resultate des städtebaulichen Verfahrens und das zur Wei-
terbearbeitung empfohlene Projekt von Enzmann Fischer Partner AG und Lorenz Eugster
Landschaftsarchitektur und Städtebau GmbH werden im November 2017 publiziert. Bis zur
Veröffentlichung der Resultate werden keine Zwischenergebnisse präsentiert.

Im Rahmen des städtebaulichen Studienauftrags werden die stadträumliche Integration des
bestehenden Spitalgebäudes in das neu entstehende Quartier sowie die Umgebungsgestal-
tung bearbeitet.

Für die Planung und Realisierung des Hauptgebäudes, d.h. den Umbau und die Umnutzung
des Altbaus Felix Platter-Spital, wird mit dem vorliegenden Verfahren ein Teil des interdiszip-
linären Planerteams gesucht. Die ehemaligen Personalhäuser sind nicht Bestandteil dieses
Verfahrens, zumal sie nach einer Phase der Nachnutzung abgebrochen werden sollen.

1.5    Verfahrensart

Mit dem Studienauftrag soll das qualitätsvollste, die gesetzten Ziele bestmöglich erreichende
Projekt für die Umnutzung des Felix Platter-Spitals gefunden werden. Damit wird zugleich
das geeignetste Planerteam erkoren, welches einen passenden Umgang mit dem denkmalge-
schützten, bautechnisch anspruchsvollen Gebäude verspricht und sich durch eine kostenbe-
wusste Haltung auszeichnet.

Das Verfahren sieht in einem ersten Schritt eine schweizweite Publikation vor. Wohnen&mehr
verzichtet bewusst auf ein mögliches Einladungsverfahren, um einem grösseren Teilnehmer-
kreis die Möglichkeit zu geben, sich zu bewerben. Zulassungs- bzw. Eignungskriterien für
die sich bewerbenden Teams sind Referenzprojekte der Unternehmen und der für das Pro-
jekt vorgesehenen Schlüsselpersonen. Die Teams werden auf der Basis ihrer Referenzen, ih-
rer fachlichen Qualifikation und ihrer Herangehensweise an die gestellte Aufgabe (Aufgaben-
verständnis) ausgewählt. In einem zweiten Schritt reichen die maximal 6 präqualifizierten
Teams ihre Planungsstudien zu den im Programm formulierten Themenstellungen ein. Diese
werden vor einem Beurteilungsgremium präsentiert und danach bewertet.

Das Verfahren wird in den Kapiteln 6 und 7 detailliert beschrieben.

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2      Beteiligte

2.1    Baugenossenschaft wohnen&mehr

Die Baugenossenschaft wohnen&mehr ist Arealentwicklerin und Bauträgerin auf dem Felix
Platter-Areal sowie Veranstalterin dieses Verfahrens. Die Baugenossenschaft ist hervorgegan-
gen aus der Initiative engagierter Privatpersonen und Wohngenossenschaften und wurde im
Juni 2015 in Zusammenarbeit mit dem regionalen Dachverband Wohngenossenschaften
Nordwestschweiz gegründet. Aktuell zählt die Baugenossenschaft 74 Mitglieder. Davon sind
knapp die Hälfte Wohngenossenschaften. Bei den weiteren Mitgliedern handelt es sich um
Stiftungen, Firmen und Privatpersonen.

Wohnen&mehr beabsichtigt, in der Region Basel qualitätsvollen, durchmischten und bezahl-
baren Wohnraum für verschiedene Bevölkerungs- und Altersgruppen zu schaffen. Über das
Wohnen hinaus verfolgt die Baugenossenschaft nachhaltige Ziele in den Bereichen Gesell-
schaft, Soziales, Ökologie sowie Stadt- und Quartierentwicklung. Mit der Entwicklung des
Felix Platter-Areals realisiert wohnen&mehr ein genossenschaftliches Modellprojekt, das dem
Wohnungsbau und dem Genossenschaftswesen Impulse verleihen will. Weitere Informationen
zur Organisation und zu den Partnern von wohnen&mehr finden sich unter:
www.wohnen-mehr.ch.

Die Baugenossenschaft nimmt bei der Entwicklung des Gesamtareals und der Umnutzung
des Spitalgebäudes die kantonalen Förderinstrumente für den gemeinnützigen Wohnungs-
bau in Anspruch. Sie ist nicht gewinnorientiert und verfolgt das Prinzip der Kostenmiete.
Demnach bemisst sich die Miete nach den effektiv anfallenden Kosten. Durch kostenbewuss-
tes Bauen unterstützt sie die soziale Durchmischung auf dem Areal. Innerhalb des Spitalge-
bäudes kommt zudem eine Art Umlagerungsprinzip zum Tragen, dies indem die etwas höhe-
ren Mieterträge aus den obersten Stockwerken die Wohnungen in den untersten Stockwerken
vergünstigen sollen.

2.2    Kantonale Behörden

Die Gesamtentwicklung des Felix Platter-Areals wird in sehr enger Zusammenarbeit zwischen
der Baugenossenschaft und den Behörden von Basel-Stadt durchgeführt. Baurechtsgeberin ist
die Einwohnergemeinde Basel-Stadt, vertreten durch Immobilien Basel-Stadt. Begleitender
Partner für die bau- und planungsgesetzlichen Rahmenbedingungen (gemäss Bebauungs-
plan) ist das Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt. Der gesamte Prozess des vorliegen-
den Studienauftrags für das Hauptgebäude wird zudem eng durch die Denkmalpflege Basel-
Stadt und weitere kantonale Fachstellen begleitet.

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2.3    Quartierakteure und weitere Beteiligte

Im Verfahren ‘Umnutzung Felix Platter-Spital’ ist auch das Stadtteilsekretariat Grossbasel-
West direkt beteiligt. Bei der Arealentwicklung, bei der Konzeption der Nutzungen und be-
züglich der Interaktion des Spitalgebäudes mit der Umgebung arbeitet wohnen&mehr mit
weiteren Institutionen und Vereinen aus dem Quartier zusammen, so beispielsweise mit dem
Felix Platter-Spital als künftigem Nachbarn, dem Neutralen Quartierverein Kannenfeld und
weiteren Anbietern gewerblicher und soziokultureller Nutzungen. An den Mitwirkungsveran-
staltungen sind neben Quartier- und Zielgruppenvertretern auch interessierte Wohngenos-
senschaften beteiligt.

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3        Areal, Bestand

3.1      Felix Platter-Areal

Auf dem Felix Platter-Areal ent-
steht ein Stück Stadt, durch-
mischt, lebendig, begrünt und
durchwegt. In Bezug auf die
Vorgeschichte zum Areal, die
übergeordneten stadträumli-
chen Betrachtung und die Ein-
bindung des Felix Platter-Areals
verweisen wir auf das beilie-
gende Programm zum städte-
baulichen Studienauftrag. Die-
ses beschreibt detailliert die
Verortung, das Quartierbild, die
Kennwerte des Areals, Mobili-
tätsfragen sowie diverse weitere Themen. Auch enthält das Programm einen kurzen
Beschrieb des Spital-Neubaus, welcher bis im Frühling 2019 auf dem Nordwestteil des Areals
erstellt wird und welcher alle Spitalfunktionen übernehmen wird.

Der für das städtebauliche Verfahren massgebliche Perimeter ist rot eingezeichnet, der Projektperimeter für den
vorliegenden Studienauftrag orange.

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Die beiden Personalhäuser sind nicht geschützt und werden zu einem noch zu bestimmen-
den Zeitpunkt (voraussichtlich nach einer Nachnutzungsdauer von rund fünf Jahren) abgeris-
sen. Das ehemalige Verwaltungsgebäude an der Burgfelderstrasse bleibt bestehen.

Der Bebauungsplan erster Stufe und die damit verbundene Umzonung des für das Wohnen
vorgesehenen (auf dem Plan auf Seite 7 rot umrandeten) Arealteils in die Zone 5a wurden
vom Grossen Rat im Herbst 2016 verabschiedet. Der Bebauungsplan erlaubt eine dichte, auf
das Quartier abgestimmte bauliche Ausnutzung und sichert öffentliche Freiraumverbindun-
gen. Zudem lässt er Spielräume für öffentliche und quartierdienliche Nutzungen offen. Der
Bebauungsplan zweiter Stufe wird nach Abschluss des städtebaulichen Verfahrens erarbeitet.
Er regelt weitere bauliche Details der Arealentwicklung und ist vom Regierungsrat Basel-Stadt
zu genehmigen.

3.2     Spitalgebäude

3.2.1   Einleitung

Das bestehende Spitalgebäude ist ein bedeutender baukultureller Zeuge und städtebaulicher
Markstein mit identitätsstiftender Wirkung für das gesamte Hegenheimerquartier. Entworfen
von den Architekten Fritz Rickenbacher und
Walter Baumann, wurde es zwischen 1961
und 1967 errichtet. Von denselben Architek-
ten stammen beispielsweise das Hochhaus
am Schützenmattpark, das Geschäftshaus am
Claraplatz und der Verwaltungsbau des Fi-
nanzdepartements Basel-Stadt am Fischmarkt
in Basel. Das Spitalgebäude ist im Bundesin-
ventar ISOS eingetragen und steht unter kan-
tonalem Denkmalschutz (mehr dazu im Ab-
schnitt 3.3).

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3.2.2   Gebäudebeschrieb

Die hohen Qualitäten des Felix Platter-Spitalgebäudes werden im Inventarblatt Öffentliche
Bauten der Basler Denkmalpflege von 2008 wie folgt beschrieben:

«Der 100 Meter lange und 35 Meter hohe Baukörper des Felix Platter-Spitals erhält durch
seine Rasterfassade eine eindrückliche skulpturale Qualität. Bei keinem der Basler Bauten der
Nachkriegsmoderne ist das Serielle derart vielfältig und selbstverständlich zu einer ästhe-
tisch überzeugenden Wirkung geführt. Wie ein Vorhang wirkt das feingliedrige Raster aus
vorfabrizierten Betonelementen auf der Nordostseite mit den Funktionsräumen.

Ganz dem Licht geöffnet ist die nach Südwesten gerichtete Längsseite, deren abgewinkelte
Fensterbänder teils von vertikalen Fensterachsen mit geradem Abschluss unterbrochen sind
und so die innere Struktur - Zweier- und Viererzimmer - abbilden. Die umlaufenden weissen
Stirnflächen der Decken kragen an den Schmalseiten zu wuchtigen Terrassen aus, die - ent-
sprechend den Raumtiefen im Innern - ungleiche Abschrägungen besitzen. Sie und die an
beiden Längsfassaden verwendeten Metallfenster mit ihren grün lackierten Brüstungen sind
vereinheitlichende Elemente. Im Innern sorgen Teile aus natursichtigem Holz für einen warm-
tonigen Kontrast.

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Das zehngeschossige Spital für chronisch Kranke wurde als Eisenbeton-Skelettbau errichtet
und orientiert sich teils am Vorbild des Unispitals (Klinikum 1), so in der Struktur der sieben
Bettenstationen (2.-8. OG) mit den am Korridor einander gegenüberliegenden Patientenzim-
mern und Funktionsräumen. Anderes, wie das für chronisch Kranke konzipierte Zimmer,
wurde eigens entwickelt. (So sollen die einander und der Aussicht zugewandten Betten den
Eindruck einer „guten Stube“ vermitteln.)

Im Behandlungsgeschoss, vor allem aber im Erdgeschoss ist diese Struktur erweitert: auf der
Eingangsseite um einen breitgelagerten Vorbau (Halle, Küche, Speisesaal), auf der Rückseite
um vier Pavillons (Therapien, Vortragssaal).»

3.2.3   Machbarkeitsstudie zur Umnutzung

Im Vorfeld zur Arealentwicklung und als Grundlage für die Baurechtsabgabe an die Genos-
senschaft wurde unter Federführung von Immobilien Basel-Stadt durch Adrian Streich Archi-
tekten, Zürich, und in einer zweiten Stufe durch sab architekten, Basel, jeweils unter Beizug
von Fachplanern und Bauökonomen, die technische Machbarkeit einer Umnutzung des
Hauptbaus für Wohnen sowie deren wirtschaftliche Gleichwertigkeit gegenüber einem Neu-
bau auch für den gemeinnützigen Wohnungsbau nachgewiesen. Diese Abklärungen erfolgten
ausserhalb jeglichen denkmalpflegerischen Schutzanspruches an die Bausubstanz.

Die vertieften Untersuchungen spezialisierter Büros zu Wohnungstypen, Wirtschaftlichkeit,
Zustand der Tragstruktur, Erdbebenertüchtigung, Brandschutz und Schadstoffen führten zur
Erkenntnis, dass eine Umnutzung trotz der spitaltypischen Baustruktur und der tiefen Grund-
risse möglich ist. Auch die fassadenprägenden Betonelemente wurden materialtechnisch
überprüft. Aus den Abklärungen ging hervor, dass die Betonelemente, die Armierungen und
die Anker sich in einem guten Zustand befinden und dass der Erhalt bzw. die Instandstellung
der Fassaden technisch und ökonomisch möglich, wenn auch in der detaillierten Ausarbei-

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tung sehr aufwändig, ist. Die Vorstudien, welche von Immobilien Basel-Stadt für den Nach-
weis der Machbarkeit in Auftrag gegeben worden waren, sind unter 7.1 sowie 7.2 aufgeführt
und liegen den Unterlagen der ersten und zweiten Stufe bei.

3.3     Aspekte Denkmalpflege

3.3.1   Einleitung

Das bestehende Spitalgebäude ist im Inventar der Schutzwürdigen Ortsbilder der Schweiz
(ISOS) in der höchsten Schutzstufe verzeichnet. Im Rahmen des aussergerichtlichen Ver-
gleichs, dem der Regierungsrat im Frühling 2016 zugestimmt hat, wurde das Gebäude unter
Schutz gestellt. Das bereits stark veränderte Innere des Spitalgebäudes wurde demgegen-
über für die Umnutzung freigegeben und ist grundsätzlich frei veränderbar. Die Struktur des
Gebäudes sollte dennoch – im Rahmen der Möglichkeiten um einen vernünftigen Wohnungs-
mix zu erhalten - respektiert werden.

Der Schutz impliziert auch einen (im Moment noch nicht näher definierten, sondern prozess-
haft festzulegenden) Umgebungsschutz und eine (relative) Solitärwirkung des Gebäudes. Die
Stellung des Gebäudes im stadträumlichen Kontext wird allerdings nicht im Rahmen des vor-
liegenden Verfahrens, sondern im Rahmen des parallel laufenden städtebaulichen Verfahrens
ermittelt. Das Zusammenspiel von Spitalgebäude und restlichem Areal, u.a. in Bezug auf EG-
Nutzungen und Wohnungsmix, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch wohnen&mehr für
das Gesamtareal und für das Spitalgebäude weiter präzisiert.

3.3.2   Erhaltungsstufen

Grundsätzlich werden drei Erhaltungsstufen unterschieden. Die in den nachfolgenden Dar-
stellungen rot eingefärbten Bauteile sind historisch bedeutend und entsprechend original zu
erhalten und zu unterhalten. Die im Plan orange eingefärbten Bauteile sind in ihrer Gesamt-
erscheinung zu erhalten. Es gilt kein grundsätzlicher Substanzschutz. Das Objekt darf sich in
der Fernwirkung (insbesondere hinsichtlich Farbe, Struktur, Silhouette, räumlicher Wirkung)
nur minimal verändern. Inwiefern bei gewissen Bauteilen auch die Nahwirkung zu erhalten
ist, wird im späteren Prozess zu bestimmen sein. Die im Plan gelb eingefärbten Gebäude
bzw. Bauteile schliesslich können, müssen aber nicht erhalten werden.

Die mit den drei Erhaltungsstufen verbundenen Detailimplikationen sind noch nicht bekannt
und sind für das aktuelle Verfahren nicht von Belang. Sie werden zu einem späteren Zeit-
punkt (während der Projektierung) bearbeitet werden. Die Kunst am Bau im Innern zeigt ein
breites Panorama künstlerischen Schaffens der 1960er Jahre. Der Umgang mit der Kunst wird
im Rahmen der weiteren Planung bestimmt.

Der Projektperimeter des vorliegenden Studienauftrags umfasst das Spitalgebäude in seinen
heutigen Ausmassen. Das Gebäude darf nicht aufgestockt und es darf grundsätzlich nicht
daran angebaut werden. Änderungen am äusseren Erscheinungsbild dürfen nur gemäss
oben beschriebener und unter dargestellter Vergleichsvereinbarung vorgenommen werden.
Die Personalhäuser, der Pavillon und die provisorischen eingeschossigen Bauten rund um
das Spitalgebäude sind nicht Bestandteil dieses Studienauftrages.

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4 Nutzungskonzept

4.1 Gesamtareal

Gemäss Bebauungsplan erster Stufe sind auf dem gesamten Felix Platter-Areal inklusive
Hauptgebäude zwischen 60'000 und 68'000m2 Bruttogeschossfläche und ein Wohnanteil
von mindestens 80 Prozent vorzusehen. Die Baugenossenschaft wohnen&mehr sieht eine
Bruttogeschossfläche von bis zu 65’000m2 vor, aufgeteilt auf rund 54'500m2 für das Wohnen
(entspricht rund 85 Prozent) und max. 10'500m2 für wohnergänzende Nutzungen, Quar-
tiernutzungen, Arbeitsflächen etc. (entspricht rund 15 Prozent).

Um Öffentlichkeit und Lebendigkeit zu erzeugen, ist das Parterre als «Stadtebene» mit viel-
fältigen Nutzungen konzipiert. Geplant ist ein vielfältiger Mix kleinerer und mittlerer Nutzun-
gen. Diese sind mehrheitlich quartierorientiert, haben aber zum Teil auch eine gesamtstädti-
sche Ausstrahlung bzw. Anziehungskraft. Das Spektrum reicht von Treffpunkts- und Betreu-
ungsangeboten, Gastronomie und Sozialinstitutionen über Kleinläden und Ateliers bis hin zu
Flächen für Büros, Dienstleister und Handwerker. Weitere Angaben zu den für das Gesamt-
areal vorgesehenen Nutzungen finden sich im städtebaulichen Programm in der Beilage. Die
aktualisierte Nutzungsplanung für das Gesamtareal wird den teilnehmenden Büros anlässlich
der Begehung im November kommuniziert.

4.2 Spitalgebäude

4.2.1   Allgemeines

Das umgenutzte Spitalgebäude beansprucht annähernd 20‘000m2 der gesamten auf dem
Areal zugelassenen Bruttogeschossfläche. (Da das Volumen nicht verändert werden darf,
wird die Geschossfläche vor und nach der Umnutzung in etwa dieselbe sein.) Durch die Form
des Spitalgebäudes als Breitfuss/Scheibenhochhaus sind alleine 4’500m2 im Erdgeschoss für
Nicht-Wohnen vorgesehen. Nach dem Umzug des Felix Platter-Spitals in den Neubau wird das
Spitalgebäude ab Mitte 2019 in ein Wohngebäude mit rund 130 Wohnungen unterschiedli-
cher Grösse umgenutzt. Im grossen Sockelgeschoss werden Arbeits- und Quartiernutzungen
Platz finden: von der Kinderbetreuung, Bewegungsräumen und Co-Working über Gastrono-
mie und Kleingewerbe bis zu mietbaren Quartier- und Freizeiträumen.

Zudem soll eine öffentliche Querung die Riegelwirkung des Baus mindern und als gedeckte
Piazza zum belebten Kreuzungspunkt zwischen der Rue intérieure und der Arealquerung
werden, welche vom ehemaligen Verwaltungsgebäude
an der Burgfelderstrasse über das Areal bis zum Kreisel
am Luzernerring und zur Bachgraben-Promenade führt.
Die Querung soll als (partiell oder gesamtflächig) zwei-
stöckige Halle ausgebildet werden und Funktionen wie
Infodesk, Sharing-Angebote, Ausstellungs-/Begeg-
nungs-/Aufenthaltsfläche u.ä. beherbergen. Die vielfälti-
gen Erdgeschoss-Nutzungen machen das Gebäude zu
einem stadträumlichen und funktionalen Zentrum für           Schema der öffentlichen Querung
Areal und Quartier.                                          und Blick auf die Südfassade

                                                                                            13
Mit der Umnutzung sollen die architektonischen Qualitäten erhalten, verbessert und dort, wo
sie durch Spitalfunktionen beeinträchtigt sind, neu geschaffen werden. Dies gilt insbeson-
dere für das Innere des Gebäudes, welches im Zuge von Anpassungs- und Renovationsarbei-
ten zum Teil grössere Veränderungen erfahren hat.

4.2.2   Erdgeschoss mit Quartier- und Gewerbenutzungen sowie Untergeschoss

Im Erdgeschoss des Spitalgebäudes ist keine Wohnnutzung vorgesehen. Quartier- und Frei-
zeitnutzungen, Kleingewerbe und Dienstleister werden für eine lebendige Atmosphäre sor-
gen und zum vielfältigen «Quartier der kurzen Wege» beitragen. Die Baugenossenschaft
verfolgt dabei das Ziel, durch geeignete Nutzungen bzw. Nutzungspartner ein attraktives,
stimulierendes Miteinander und für das Hegenheimerquartier eine «neue Mitte» zu schaffen.

Wohnen&mehr hat Nutzungsideen durch das Baubüro in situ vertieft studieren lassen. Die
entsprechende Vorstudie findet sich in den Unterlagen. In der Folge hat wohnen&mehr das
Nutzungsprogramm adaptiert und verfeinert. Das untenstehende Schema zeigt, welche Nut-
zungen bzw. Nutzungscluster wo verortet sind. Dabei handelt es sich um eine gefestigte Ar-
beitshypothese, die – im Sinne einer rollenden Nutzungsplanung – im Laufe der Projektie-
rung noch Anpassungen erfahren dürfte. Das Raumprogramm im Anhang enthält die De-
tailinformationen zur Erdgeschossnutzung. Zudem enthält es Angaben zur Nutzung des Un-
tergeschosses und von Teilen des 1. Obergeschosses. Die Baugenossenschaft ist offen für
alternative Ideen und Vorschläge der teilnehmenden Teams – dies im Sinn von begründeten
Varianten und/oder Verfeinerungen des vorliegenden Raumprogramms.

Die Rue intérieure dient als kommunikative Ader. Von ihr gehen alle drei bestehenden bzw.
allenfalls neu platzierten Erschliessungskerne für die Wohnungen aus. Sie ist bezüglich ihrer

                                                                                           14
Begegnungsqualität, ihrer räumlichen Qualitäten und der Lichtführung (Ein- und Ausblicke)
aufzuwerten. Da das Erschliessungskonzept von den teilnehmenden Teams noch zu entwi-
ckeln ist, wurde im obenstehenden Schema auf die Darstellung der Erschliessungskerne ver-
zichtet.

Die Baugenossenschaft sieht einen grundsätzlich schonungsvollen, gleichzeitig aber auch
differenzierten Umgang mit der Substanz und der Gebäudestruktur vor. Dort, wo das Nut-
zungsprogramm und ein sinnvoller Betrieb dies erfordern, rechtfertigt sich eine grössere Ein-
griffstiefe. Möglichst geringe Eingriffe sind insbesondere im ersten, zweiten und vierten Ge-
bäudefinger vorzusehen – dies mit dem Ziel möglichst kostengünstiger Mieten und, falls zu-
mutbar, unter Inkaufnahme einer Abweichung bei den im untenstehenden Programm ange-
gebenen Raumgrössen. In Bezug auf die Fläche der heutigen Spitalküche sind drei verschie-
dene Nutzungsvarianten mit unterschiedlichen Eingriffstiefen zu studieren (siehe Raumpro-
gramm). Zudem ist deren Machbarkeit nachzuweisen (insbesondere hinsichtlich Arbeitsplatz-
Qualitäten wie z.B. Tageslicht, interne Emissionen).

4.2.3   Obergeschosse - Wohnen

Die Obergeschosse sind – mit der im Raumprogramm beschriebenen Ausnahme im 1. Ober-
geschoss – dem Wohnen vorbehalten. Der Wohnungsmix basiert auf dem Grundsatz der
Durchmischung und orientiert sich an demographischen Entwicklungen (Kleinhaushalte),
dem Bedarf im Quartier (Familienwohnungen) sowie dem Wunsch bestimmter Zielgruppen
nach adäquaten Wohnangeboten (neue Wohnformen, Clusterwohnen u.a.). Angestrebt wird
ein Mix vom 1½-Zimmer-Studio bis zur Grosswohnung, wenn immer möglich mit einer zwei-
seitigen Orientierung und jeweils eigenem Aussenraum. Es werden voraussichtlich zwischen
100 und 140 Wohnungen entstehen. Der Wohnungsmix präsentiert sich wie folgt:

 Wohnungstyp                                                                      Anzahl

 Standardwohnungen
 1 ½-Zi-Wohnungen                                                                 0-10
 2 ½-Zi-Wohnungen                                                                 30-40
 3 ½-Zi-Wohnungen                                                                 30-45
 4 ½-Zi-Wohnungen                                                                 30-40
 5 ½-Zi-Wohnungen                                                                 4-7
 6 ½-Zi-Wohnungen                                                                 2-3
 Total ca.                                                                        100-140
 Spezialwohnungen
 WG-Wohnung mit 5-7 Zimmern und gemeinsamem Wohn-/Essbereich                      1
 «Konglomerat» von bis zu max. zehn 1 ½-Zi- (allenfalls 2 ½-Zi-) Wohnungen        1
 (inkl. Teeküche), entlang eines allgemein zugänglichen Gangs, mit Gemein-
 schafts-/Wohnraum inkl. Küche
 Jokerzimmer: separat vermietbare Zimmer, optional zuschaltbar zu Wohnung,        1-2 Zi./
 pro Stockwerk 1-2 Stück                                                          Geschoss

                                                                                           15
Übergeordnet gelten das Wohnraumfördergesetz des Kantons Basel-Stadt und die dazugehö-
rige Verordnung1. Darin werden die maximalen Wohnungsgrössen vorgegeben: 1-Zi-Whg bis
37 m2, 2-Zi-Whg bis 61 m2, 3-Zi-Whg bis 83 m2, 4-Zi-Whg bis 110 m2, 5-Zi-Whg bis 142 m2.
Auch die minimale Belegung der Wohnungen ist vorgegeben: Anzahl Personen + 1 = Anzahl
Zimmer.

Wohnen&mehr bezweckt die Schaffung von möglichst preisgünstigem und gleichzeitig quali-
tätsvollem, langfristig vermietbarem Wohnraum – in der Balance von wirtschaftlicher, ökolo-
gischer und sozialer Nachhaltigkeit. Vor diesem Hintergrund sollen die oben angegebenen
maximalen Wohnungsgrössen nicht ausgeschöpft, sondern knapper (rund 10% bis zu 15%)
gehalten werden, vorbehältlich einer sinnvollen Einpassung in die bestehende Struktur. Da-
bei hilft die Richtlinie, dass den Wohnungen möglichst erst ab einer Grösse von 5 Zimmern
zwei komplette Nasszellen zugedacht werden sollen.

Es steht den teilnehmenden Teams frei, Vorschläge zu weiteren Wohntypologien zu unter-
breiten. Im Weiteren sollen die Teams prüfen, ob, wo und wie (massvoll dimensionierte)
Raumangebote zur Begegnung der Bewohner untereinander und zur Förderung der Nachbar-
schaft geschaffen werden können. Zudem sind Nebenräume wie Wasch- und Trockenräume
etc. vorzusehen, allenfalls auch in Form eines Waschsalons.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich die Wohnungstypen und Wohnungsgrund-
risse durch die bestehende Baustruktur und das – im Rahmen des Umbaus gegenüber der
heutigen Situation allenfalls angepasste – Erschliessungskonzept herleiten werden. Gemein-
schaftliches Wohnen und innovative Wohnmodelle sind Teil des Wohnkonzepts. Auf eine ge-
wisse Flexibilität, beispielsweise mittels zumietbarem Jokerzimmer, wird Wert gelegt.

Die Wohnungen in den Obergeschossen sollen in Form von bestehenden Terrassen oder neu
geschaffenen Loggien (Südseite) mit privaten Aussenräumen ausgestattet werden. Diese sind
so zu konzipieren, dass sie gut nutzbar sind und gleichzeitig das äussere Erscheinungsbild
mit der bewegten Fassade erhalten bleibt. Im Rahmen des Studienauftrags sind entspre-
chende Aussagen zu treffen. (Die detaillierte Ausgestaltung der Bereiche ist zu einem späte-
ren Zeitpunkt in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege vorzunehmen.)

Die Dachterrasse soll zu einem kleinen Teil (halb)öffentlich nutzbar sein. Ein kleines Dachter-
rassen-Café für die Haus- und Arealbewohner, allenfalls auch für die Quartierbewohner, ist
denkbar und soll von den Teams in ihre Überlegungen mit einbezogen werden.

1
    http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/2982?locale=de
    http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/3023

                                                                                            16
4.3     Erschliessung und Aussenraum

4.3.1   Erschliessung

Die horizontale und die vertikale Erschliessung des Gebäudes sind wesentliche Bestandteile
des Nutzungs- und Baukonzepts. Die horizontale Erschliessung im Erdgeschoss ist geprägt
von der Querung durch das Spitalgebäude. Sie hat den Charakter einer «gedeckten Allmend»
und dient als Begegnungsort (Aufenthalt, Ausstellungen und Informationen, Materialaus-
leihe, Infodesk u.a.). Die Rue intérieure im Erdgeschoss dient als Haupterschliessung und als
Bindeglied zwischen den vertikalen Erschliessungen.

Generell gilt, dass die Erschliessung die Begegnung unter den Bewohnern und den Arealgäs-
ten bestmöglich fördern und das Gebäude, entsprechend der jeweiligen Parterrenutzung mal
stärker, mal etwas weniger stark, in alle Richtungen interagieren soll. Auf eine Differenzie-
rung öffentlicher und halböffentlicher (bis hin zu privater) Bereiche ist zu achten.

4.3.2   Aussenraum

Wie bereits beschrieben, ist die eigentliche städtebauliche Einbettung des Gebäudes Thema
der parallel zum vorliegenden Verfahren laufenden städtebaulichen Planung. Die Bezüge der
Innenräume des umgenutzten Spitalgebäudes zu den Aussenräumen bilden dabei eine
Schnittstelle. Ob Kinderbetreuung, Treffräume am Quartierplatz, Café oder öffentliche Que-
rung: Die Nutzung des Aussenraums leitet sich von der Innenraum-Nutzung ab (siehe Raum-
programm). Grundsätzlich wird auf eine vergleichsweise starke Begrünung des Aussenraums
Wert gelegt: Freiraum, Grünraum und Durchgrünung sind für wohnen&mehr wichtige The-
men auf dem Areal und entsprechend auch um das Spitalgebäude. Der vorgesehene Umgang
und gesuchte Stimmungsbilder der Aussenflächen sind dem städtebaulichen Programm zu
entnehmen. Zudem wird an der Begehung und an der Zwischenpräsentation jeweils der
Stand der Aussenraum-Planung kommuniziert werden.

4.3.3   Mobilität

Im städtebaulichen Programm sind die wesentlichsten Aspekte der Mobilität beschrieben. Zu-
dem sind die Erschliessungsprinzipien im Konzeptplan auf Seite 4 aufgeführt. Auch die ide-
ale Anbindung an den öffentlichen Verkehr an allen vier Arealecken ist im Konzeptplan ent-
halten.

Das Areal soll zukünftig oberirdisch möglichst autofrei sein. Zügelwagen und weitere zwin-
gend notwendige Anlieferungen werden möglich sein (zum Spitalgebäude von der Hegenhei-
merstrasse aus). Eine dem Gesamtareal dienende Autoeinstellhalle (max. 200 Parkplätze)
wird auf dem Arealteil 1 realisiert. Die Erschliessung in die neue Halle erfolgt aller Voraus-
sicht nach über die bestehende Rampe am Luzernerring durch das Untergeschoss des beste-
henden Spitalgebäudes.

Was das Spitalgebäude anbelangt, so soll das Erdgeschoss seine heute tendenziell introver-
tierte Wirkung verlieren und allseitig dazu einladen, die oben beschriebene «Stadtebene» zu
entdecken. Folglich ist das Augenmerk auf die Fussgängerbeziehungen zu richten. Auch
dem Veloverkehr auf und um das Areal sowie auf die Parkierung der grossen Anzahl an Ve-
los wird Beachtung zu schenken sein - ersteres ist Bestandteil der städtebaulichen Planung.

                                                                                            17
4.4     Nachhaltigkeit

4.4.1   Grundsätze

Die Baugenossenschaft wohnen&mehr legt Wert auf eine umfassende und phasengerechte
Betrachtung der effektiven (nicht normativen) ökologischen Aspekte von Bauen, Betrieb und
induzierter Mobilität ihrer Gebäude. Damit stellt sie die langfristige Dimension des Projekts
in den Vordergrund. Im Verlauf der Projektierung wird sie zusammen mit den Fachinstanzen
umfassende Abwägungen der unterschiedlichen ökologischen und kulturellen Schutzgüter
vornehmen, dies phasengerecht und basierend auf qualitativen und quantitativen Vorgaben,
die es noch zu erarbeiten gilt.

Es gelten die kantonalen Energievorschriften. Ergänzend dazu sind - gemäss Vorgaben im
Bebauungsplan - die Gebäude mit einem Nachhaltigkeitskonzept mit Energie-Sparniveau ähn-
lich dem Minergie-Standard zu realisieren. Die Nachhaltigkeit soll sich unter anderem im Um-
nutzungskonzept (Erhalt von Bausubtanz bzw. bestehender Strukturen), in der Wahl ressour-
censchonender Baustoffe und in Massnahmen der Energie- und CO2-Suffizienz/Effizienz aus-
drücken. Das Energie- und Umnutzungskonzept soll kostenbewusst und generell eher low-
tech-orientiert sein, aber dennoch zukunftsweisend mit sinnvollen, dauerhaften technischen
Neuentwicklungen. Tendenziell strebt wohnen&mehr kein Label an. Die Baugenossenschaft
orientiert sich an der SIA 112/1 Nachhaltiges Bauen - Hochbau.

Auch im Hinblick auf die gesamte Lebensdauer der Liegenschaft, d.h. der Betriebs- und Un-
terhaltskosten, sollen die Vorschläge kostenbewusst und nachhaltig sein.

4.4.2   Ausgangssituation

Durch den Erhalt von Teilen der Gebäudehülle und der Tragstruktur kann viel graue Energie
vermieden werden. Im Rahmen der Projektierung wird angestrebt, die graue Energie und
auch die Ökologie der Materialien quantitativ und qualitativ zu berücksichtigen. Das Felix
Platter-Areal ist heute an das öffentliche Fernwärmenetz2 angeschlossen.

2
  Die Fernwärme ist aufgrund der Nutzung von Kehrichtwärme an sich eine ökologisch und energetisch hervorra-
gende Wärmequelle. Die Kehrichtverbrennung liefert aber vornehmlich Bandlast. Zur Abdeckung von Spitzenlast
beim Wärmebedarf der angeschlossenen Kunden wird mit fossilen Energieträgern nachgeheizt. Dadurch begründen
sich der relativ schlechte Primärenergiefaktor (0.80) und der vergleichsweise schlechte Treibhausgasemissionskoef-
fizient dieser Wärmequelle (0.045 kg/MJ). Auch bei Fernwärme aus Basler Kehrichtverbrennung wird gemäss IWB
etwas mehr als 40% des Energiebedarfs mit Gas und Öl ergänzt. Gemäss IWB ist bis im Jahr 2020 geplant, rund 80%
mit erneuerbarer Energie zu decken, d.h. rund 20% der fossilen Energieträger werden dann durch Wärme aus einem
Holzheizkraftwerk ersetzt. Für die effektive Berechnung der Fernwärme kann insofern mit Primärenergiefaktoren
von 0.66 und mit Treibhausgasemissionskoeffizient von 0.38 ausgegangen werden. NB: Die angegebenen Werte
sind approximativ und wurden bei den IWB nicht validiert.

                                                                                                               18
Auf dem Dach des Spitalgebäudes ist eine Photovoltaik-Anlage installiert3. Diese ist gemäss
der Betreiberin in einem technisch guten Zustand. Die Leistung konnte noch nicht eruiert
werden, doch deckt die Anlage aktuell nur einen kleinen Teil des Stromverbrauchs des Spi-
tals.

4.4.3   Ausblick zum Abgleich von Energie, Treibhausgasen und Denkmalschutz

Bei eingetragenen Denkmälern gelten die Anforderungen des Kantonalen Energiegesetzes im
Grundsatz gleichermassen wie bei jedem anderen Gebäude in Basel-Stadt, welches dem Ener-
giegesetz unterliegt. Aufgrund des öffentlichen Interesses Denkmalschutz besteht jedoch
die Möglichkeit, Abwägungen zwischen den unterschiedlichen Schutzgütern vorzunehmen.
Dieses Abwägen hat im Grundsatz zum Ziel, möglichst viel des jeweiligen Schutzgutes zu
sichern.

3
 Es gilt zu beachten, dass in der Stadt Basel die Industriellen Werke Basel IWB allen Kundinnen und Kunden aus-
schliesslich Strom aus erneuerbaren Energien liefern. 100% der gelieferten Strommengen stammen aus erneuerba-
ren Energien, mehr als 95% davon aus Wasserkraft. Dieser Strommix ist in der Schweiz einzigartig und entspricht in
keiner Art und Weise dem Schweizer Verbrauchermix. Es ist insofern mit einem effektiven Faktor für nichterneuer-
bare Primärenergie von 0.06 und einem Treibhausgasemissionskoeffizient 0.005 kg/MJ auszugehen. Die Treibhaus-
gasemissionen aus diesem Basler Strommix sind damit rund 10mal kleiner als jene aus dem gesamtschweizerischen
Verbrauchermix. NB: Die angegebenen Werte sind approximativ.

                                                                                                               19
5 Aufgabenstellung

Die Teams sollen Lösungsvorschläge zu dem unter Ziffer 4 näher beschriebenen Nutzungs-
konzept aufzeigen.

5.1 Gesamtareal

Das Gesamtareal, die stadträumliche Integration des bestehenden Spitalgebäudes sowie die
Umgebungsgestaltung werden bereits im Rahmen der parallel laufenden städtebaulichen Pla-
nung bearbeitet. Sie sind somit kein Bestandteil der Aufgabenstellung dieses Verfahrens. Lö-
sungsvorschläge sind für die nachfolgenden Punkte 5.2 bis 5.4 aufzuzeigen.

5.2    Spitalgebäude

Für das Gesamtgebäude sollen die vorgeschlagenen Eingriffe dargelegt werden, ausgehend
von der vorhandenen Ausgangssituation, basierend auf den Zielen von wohnen&mehr und
dem Raumprogramm im Anhang. Erdgeschoss, 1.Obergeschoss, Untergeschoss, zwei Regel-
geschosse sowie das Dachgeschoss sind im Massstab 1:200 zu bearbeiten. Wo Varianten ge-
fordert werden (wie bei der Ex-Spitalküche), so ist dies im Raumprogramm entsprechend ge-
kennzeichnet. Ergänzungen bzw. weitere Optionen und Ideen zum Nutzungsprogramm sind
möglich. Bei den mittleren beiden Gebäudefingern ist zu prüfen, ob sich Einbauten bzw. das
partielle Einziehen einer weiteren Nutzebene räumlich, betrieblich und wirtschaftlich lohnt.
Dies gilt in eingeschränkter Weise auch für den Gebäudefuss.

Der Lösungsvorschlag für die Obergeschosse soll aufzeigen, welche Wohntypologien aus
Sicht des Teams sinnvoll im Gebäude umgesetzt werden können, wie die Erschliessung der
Wohnungen erfolgt und welche typologischen Varianten möglich sind.

Insgesamt sollen die gesuchte Atmosphäre, die Architektursprache sowie die vorgeschlage-
nen Lösungen klar erkennbar sein und diese hinsichtlich Tragwerksstruktur und Erdbebener-
tüchtigung überprüft und mit Plänen, Illustrationen und Referenzen vermittelt werden.

5.3    Erschliessung und Aussenraum

Es soll ein Lösungsvorschlag ausgearbeitet werden, wie sowohl die horizontale als auch die
vertikale Erschliessung des Gebäudes zum Gelingen der Aufgabe beitragen kann. Der vorge-
schlagenen neuen Querung durch das Spitalgebäude im Erdgeschoss ist dabei besonderes
Augenmerk zu schenken. Der Bezug zu den Aussenräumen ist konzeptionell zu behandeln.
Die Aufgabenstellung beschränkt sich auf die unmittelbar an das Gebäude angrenzende Um-
gebungsfläche (siehe Projektperimeter).

                                                                                         20
5.4    Nachhaltigkeit

Es ist ein konzeptioneller Lösungsansatz bezüglich der Nachhaltigkeit mit den drei Teilas-
pekten Soziales, Wirtschaftlichkeit und Ökologie auszuarbeiten. Darin ist auf konzise Weise
zu beschreiben, welche sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen (Bewohnerschaft,
Quartier, …) intendiert sind, wie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Substanz, Bau,
Finanzierung, Unterhalt und Betrieb) bestmöglich berücksichtigt werden können und welche
umweltschonenden Ansätze (Energie, Baustoffe, Haustechnik, Mobilität, …) aus Sicht der ein-
gebenden Teams relevant sind.

                                                                                        21
6       Verfahren und allgemeine Bestimmungen

6.1     Auftraggeberin und Verfahrensbegleitung

6.1.1   Auftraggeberin

Auftraggeberin und Veranstalterin des Verfahrens ist die Baugenossenschaft wohnen&mehr,
Stapfelberg 7, CH-4051 Basel. Bei der Durchführung des Verfahrens arbeitet sie mit dem
Felix Platter-Spital und den involvierten Behörden zusammen.

6.1.2   Verfahrensbegleitung

Baugenossenschaft wohnen&mehr, Claudia Bauersachs, dipl. Architektin ETH
Geschäftsleitung | Leiterin Planung und Bau

6.2     Modalitäten der Durchführung

6.2.1   Verfahrensart

Die Auftraggeberin strebt ein dialogisches Verfahren an. Aus diesem Grund wird ein einstufi-
ger Studienauftrag im selektiven Verfahren nach SIA-Ordnung 143 (Stand 2009) durchge-
führt. Abweichungen zur SIA-Ordnung sind in diesem Programm entsprechend aufgeführt.
Das Verfahren erfolgt nicht anonym (d.h. mit Namensnennung) und unterliegt nicht dem öf-
fentlichen Beschaffungswesen. Ein wesentlicher Grund für die Wahl dieses Verfahrens ist der
sich ergebende Dialog mit den Teams, beispielsweise zu der sich fortlaufend verfeinernden
Nutzungsplanung im Sockelgeschoss, den fortschreitenden Planungen auf dem Gesamtareal
(Jurierung städtebauliches Verfahren im August 2017, Weiterbearbeitung im Gang) oder
denkmalpflegerischen Aspekten, die im Dialog weiterentwickelt werden.

Im Rahmen einer Präqualifikation wird die Zahl der eingeladenen Planerteams durch das Be-
urteilungsgremium auf maximal 6 Teams beschränkt, um das Verfahren möglichst effizient
abwickeln zu können. Die Auswahl der Teams stützt sich dabei unter anderem auf Referenz-
projekte und eine Auftragsanalyse der teilnehmenden Teams. Das eigentliche Varianzverfah-
ren wird als Studienauftrag durchgeführt.

Für die selektionierten Teams findet ein Startkolloquium (mit Begehung), eine schriftliche
Fragenbeantwortung sowie eine Zwischenbesprechung und eine Schlusspräsentation statt.

Das Beurteilungsgremium kann den Studienauftrag falls notwendig mit einer optionalen Be-
reinigungsstufe ergänzen. Eine allfällige Bereinigungsstufe wird separat entschädigt.

Ziel des Studienauftrages ist die Ermittlung der qualitätsvollsten, bestgeeigneten Projektstu-
die für den Umbau des bestehenden Spitalgebäudes und damit zugleich die Wahl des inter-
disziplinären Planerteams für dessen Projektierung und Realisierung – wobei die von diesem
Team erarbeitete Projektstudie nicht zwingend in allen Teilen die Basis der weiteren Projek-
tierung ist.

                                                                                             22
Ein hervorragender Beitrag kann gemäss Art. 22. SIA 143 zur Weiterbearbeitung empfohlen
werden, auch wenn er gegen wesentliche Programmbestimmungen verstösst.

6.2.2    Verfahrenssprache

Das Verfahren inkl. Begehung und Präsentation wird in deutscher Sprache durchgeführt. Es
werden nur eingereichte Unterlagen in deutscher Sprache zum Studienauftrag zugelassen.

6.2.3    Ausschreibung

Die   Präqualifikation zum Studienauftrag wird über folgende Medien ausgeschrieben:
     www.wohnen-mehr.ch
     www.konkurado.ch
     www.espazium.ch
     tec21 (Printmedium)

6.2.4    Verbindlichkeit / Rechtsschutz

Mit der Abgabe der Bewerbung sichern die Teams ihre Teilnahme am Verfahren verbindlich
zu. Mit der Teilnahme anerkennen die Teams die Programmbestimmungen, die Verfahrens-
ordnung, die Unterlagen, die Fragenbeantwortung, die Ergebnisse aus der Zwischenpräsenta-
tion sowie den Entscheid des Beurteilungsgremiums in Ermessensfragen.

Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist
Basel-Stadt.

6.2.5    Nutzungs- und Urheberrecht

Die Teilnehmenden erklären mit der Abgabe, über die Nutzungs- und Urheberrechte an ih-
rem Projekt, inkl. der Beiträge durch fakultativ beigezogene Spezialisten, zu verfügen. Sie si-
chern zu, dass keine Rechte Dritter und insbesondere keinerlei Urheberrechte Dritter verletzt
werden.

Gemäss Artikel 26.1 der SIA 143 gehen sämtliche eingereichten Unterlagen und Pläne ins Ei-
gentum der Auftraggeberin über. Die Teilnehmer übertragen der Auftraggeberin das Recht
auf Erstveröffentlichung der Ergebnisse. Im Anschluss an die Erstveröffentlichung steht der
Auftraggeberin und den Teilnehmern entsprechend Artikel 26.2 der SIA 143 das Recht zu,
die Ergebnisse unter gegenseitiger Namensnennung zu veröffentlichen.

                                                                                            23
6.3     Teilnahmeberechtigung

6.3.1   Teilnehmerfeld

Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ihren Geschäftssitz in der
Schweiz nachweisen. Dies gilt für jedes namentlich genannte Teammitglied. Der Stichtag für
den Nachweis des Domizils ist der 01.09.2017.

Nicht lokal ansässigen Teams (Region Basel) wird empfohlen, sich spätestens für die Ausfüh-
rungsphase mit einem lokal ansässigen Büro/Bauleitung zu verstärken.

Weitere Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung sind:
-     Die Planungsbüros bestätigen, dass sie das Verfahren der digitalen Planung und Reali-
      sierung (BIM) bereits heute einsetzen oder bereit sind, dieses zukünftig anzuwenden.
-     Die Planungsbüros müssen alle Eignungskriterien und Angaben der Selbstdeklaration
      gemäss Bewerbungsformular erfüllen.

6.3.2   Befangenheit und Ausstandsgründe

Betreffend Befangenheit und Ausstandsgründe gelten für alle Teilnehmenden Art. 12.2 der
SIA-Ordnung 143 für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge (Ausgabe 2009). Nicht zuge-
lassen sind insbesondere Teilnehmer, die
-     bei der Auftraggeberin, einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder einem im Pro-
      gramm aufgeführten Expertenmitglied angestellt sind.
-     mit einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder einem im Programm aufgeführten
      Expertenmitglied nahe verwandt sind oder in einem beruflichen Abhängigkeits- oder
      Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen.

Die Abklärung von allfälligen Befangenheitsgründen zwischen Teilnehmenden und Mitglie-
dern des Beurteilungsgremiums ist Sache der Teilnehmenden.

Nicht zugelassen sind zudem Planer, die mit den unter Ziff. 1.3 erwähnten städtebaulichen
Studien auf dem Felix Platter-Areal beauftragt waren bwz. sind. Hingegen zur Teilnahme be-
rechtigt sind sämtliche Verfasserinnen und Verfasser von Vorstudien zum Spitalgebäude
(siehe 7.1 und 7.2), da ihnen aus Sicht des Beurteilungsgremiums daraus keine unzulässigen
Vorteile erwachsen sind.

6.3.3   Teambildung

Für die Zulassung zum Verfahren müssen sich Generalplanerteams bilden, bei denen fol-
gende Fachdisziplinen zwingend vertreten sind:
-     Gesamtleitung (federführend)
-     Architektur
-     Baumanagement

Die Gesamtleitung kann durch das Architekturbüro oder das Baumanagement-Büro übernom-
men werden. Die Gesamtleitung übernimmt die Federführung im Planungsteam. Sie muss
sich die Rechte von den übrigen Teammitgliedern verschaffen oder zur Übertragung dieser
Rechte ermächtigt sein.

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Eine Mehrfachbeteiligung in mehreren sich bewerbenden Planungsteams ist den Disziplinen
Gesamtleitung und Architektur (jeweils gesamte Unternehmung) in jedem Fall untersagt. Die
Beteiligung eines Baumanagement-Büros in mehreren Teams ist dann zulässig, wenn die Ge-
samtleitung durch das Architektur-Büro wahrgenommen wird. Übernimmt das Baumanage-
ment-Büro die Disziplin der Gesamtleitung, ist diesem Büro eine Mehrfachbeteiligung ebenso
untersagt.

Folgende Fachdisziplinen sind ebenfalls zwingend in das Team zu integrieren und haben ei-
nen Beitrag zu leisten:
-     Bauingenieurwesen
-     Energie und Nachhaltigkeit

Die zwingend geforderten Fachbereiche sind im Bewerbungsformular anzugeben. Bei ent-
sprechender Eignung können verschiedene Fachbereiche durch die gleiche Firma abgedeckt
werden. Die Beteiligung der Fachdisziplinen in mehreren Teams ist zulässig.

Der Beizug weiterer Fachpersonen und Spezialisten (z.B. Gebäudetechnik HLKKSE, Fassaden-
planung, Bauphysik, Brandschutzplanung oder Experten für Schadstoffsanierung) ist fakulta-
tiv und liegt im Ermessen der Teams. Diese sind auf dem Verfasserblatt namentlich aufzu-
führen. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass für die fakultativ beigezoge-
nen Fachplaner und Spezialisten kein Anspruch auf eine Beauftragung besteht.

Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Projektierung zusätzliche Fachpersonen und Spe-
zialisten beizuziehen. Für die Nutzungsplanung ist kein externer Planer vorgesehen, sie wird
von wohnen&mehr in Zusammenarbeit mit dem Generalplanerteam selbst geleistet.

6.4     Entschädigung

Die Teilnahme an der Präqualifikation wird nicht entschädigt.

Die für den Studienauftrag zugelassenen Projekte werden mit je CHF 20'000.- entschädigt
(inkl. allen Nebenkosten, exkl. Mehrwertsteuer). Voraussetzung für die Auszahlung der Ent-
schädigung ist eine vollständige und termingerechte Abgabe. Das Beurteilungsgremium be-
hält sich das Recht vor, die Entschädigungssumme zu kürzen, falls die Eingabe unverständ-
lich ist, nicht den Programmbedingungen entspricht oder die Aufgabe nicht erfüllt wurde.

Die Summe wird nach Abschluss des Verfahrens an das federführende Teammitglied ausbe-
zahlt. Für die Verteilung innerhalb eines Teams haftet die Auftraggeberin nicht.

Es werden keine zusätzlichen Preisgelder ausgerichtet. Die Arbeit des Studienauftrags gilt
mit der Auszahlung der Entschädigung als abgegolten.

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