HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn

Die Seite wird erstellt Hortensia-Antonia Peters
 
WEITER LESEN
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
HEIKENDORFER
                  ANZEIGER

                                                                Foto: Rudi Behrendt

                     Damhirschrudel auf dem Silberturm

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,

                                                              05/2021
Kitzeberg und Schrevenborn
und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Pflanzaktion auf dem neuen Festplatz am Haffkamper Weg
                             Acht Obstbäume
                             wurden am neuen
                             Festplatz in Neuhei-
                             kendorf gepflanzt.
                             In einer Gemein-
                             schaftsaktion, zu
                             der Bürgermeister
                             Tade Peetz eingela-
                             den hatte, griffen
                             Vertreter*innen von
                             Gilden,     Vereinen
                             und Verbänden zum
                             Spaten. Die ersten
                             Bäume (verschie-
                             dene Apfelsorten
sowie Kirsche, Birne und Zwetschge) einer an-
gedachten Streuobstwiese in direkter Nachbar-
schaft zum Wald- und Naturkindergarten
brachten in die Erde:
Matthias Koczy und Reinhold Blomberg (HGV),
Frank Gesche (Ortshandwerkerschaft), Jutta
Briel und Wiebke Heller (Aktionsforum für Nach-
haltigkeit), Heino Witt und Thorsten Härtel (Gilde
Altheikendorf), Horst Hinz, Jens Petereit und
Herwig Pursche (Gilde Neuheikendorf), Jochen
Kewitz und Ernst Janneck (Gilde Möltenort),
Markus Meller und Jörg Hantelmann (VEFPU)
sowie Bürgermeister Tade Peetz und Kathleen
Weiß (Gemeinde Heikendorf).
Ein besonderer Dank ging von Bürgermeister
Peetz an Harald Rutz und sein Team vom Amts-
betriebshof für die vorbereitenden Arbeiten.

                                                                                   Fotos: © C. Kuhl

           Absage des Maibaumfestes der Ortshandwerkerschaft –
                     Auch Gildefeste fallen erneut aus

Das Maibaumfest der Ortshandwerkerschaft             kendorf, die neben ihren traditionellen Gildefes-
wird auch in diesem Jahr aus bekannten Grün-         ten vorerst auch alle anderen Aktivitäten abge-
den nicht stattfinden. Gleiches gilt für die drei    sagt haben.
Gilden in Altheikendorf, Möltenort und Neuhei-
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                           3- 8
Tourismus                                                                                                    9 - 10
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde                                                   11 - 13
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde                                                                 14 - 24
Kulturelles                                                                                                28 - 31
Kindergärten                                                                                               32 - 36
Schulen                                                                                                    41 - 42
Kirchengemeinden                                                                                           44 - 45
Vereine & Verbände Berichte                                                                                46 - 63
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner                          64 - 74
Impressum                                                                                                       72

          Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
 Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
 ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen
 können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder
 sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt-
 machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal-
 tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende
 Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des
 Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                              Amtliche Bekanntmachung
                      Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung
                         des Amtes Schrevenborn (Kreis Plön)

Aufgrund des § 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 112), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 der Gemein-
deordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003
(GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07. September 2020 (GVOBl.
Schl.-H. S. 514) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 08.03.2021 und mit Genehmigung
der Landrätin des Kreises Plön folgende Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung des Amtes
Schrevenborn erlassen:

                                                    Artikel 1
Nach § 8 wird folgender § 8a neu eingefügt:
                                                 § 8a
                                 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
                         (zu beachten: § 24a AO, §§ 16c Abs. 1 Satz 4, 35a GO)

          (1)   Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren Not-
                situationen können Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse oder der Bei-
                räte als Videokonferenz durchgeführt werden.

                                                                                                                     3
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
         (2)   In Ausschusssitzungen findet eine Einwohnerfragestunde nicht statt.

                                              Artikel 2
In § 12 Abs. 4 Satz 1 lautet die Internetadresse
„www.amt-schrevenborn.de/Amt-Gemeinden/Amt-Schrevenborn/Amtliche-Bekanntmachungen“.
Der Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.

                                           Artikel 4
Die Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Schrevenborn tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Land-rätin
des Kreises Plön vom 11.03.2021 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Heikendorf, 15.03.2021                               Heikendorf, 16.03.2021

Amt Schrevenborn                                     Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor                                     Der Amtsdirektor
                                                     Im Auftrag
gez. Hehenkamp                                       gez. Hingst
Hehenkamp                                            Hingst

Der Amtsbetriebshof des Amtes Schrevenborn gibt bekannt:

Der Amtsbetriebshof gibt den Jahresabschluss 2019 bekannt:

In der Sitzung vom 24.06.2020 hat der Amtsausschuss die Jahresbilanz zum 31.12.2019 und des
Jahresabschluss 2019 mit folgenden Eckdaten einstimmig beschlossen:

    Summe der Erträge im Wirtschaftsjahr 2019                               1.737.530,25 €
    Summe der Aufwendungen im Wirtschaftsjahr 2019                          1.788.861,08 €
    Jahresfehlbetrag 2019                                                     -51.330,83 €
    Bilanzsumme zum 01.01.2019                                                627.957,22 €
    Bilanzsumme zum 31.12.2019                                                568.921,62 €

Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von -51.330,83 € wird zu Lasten der Ergebnisrücklage ausgegli-
chen.
Der Amtsausschuss folgt damit der Empfehlung des Finanz- und Werkausschusses vom 18.06.2020.
Unter Bezugnahme auf § 14 Abs. 5 des kommunalen Prüfungsgesetzes liegen zur Einsichtnahme

- die Jahresbilanz per 01.01.2019
- der Jahresabschluss per 31.12.2019 und
- der Lagebericht 2019

mit dem Tage der Bekanntmachung bis zum 30.06.2021 zu den Geschäftszeiten im Zimmer 2.24, 2.
OG, der Amtsverwaltung des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, öffentlich aus.
Für die Prüfung des Amtsbetriebshofes des Amtes Schrevenborn für das Wirtschaftsjahr 2019 ist
vom Wirtschaftsprüfer Dr. Schröder & Korth GmbH, Itzehoe, nachfolgender uneingeschränkter Be-
stätigungsvermerk erteilt worden:

„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der EigVO SH sowie der

4
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
GemHVO Doppik SH und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanz-
lage des Eigenbetriebes zum 31.12.2019 sowie der Ertragslage für das Geschäftsjahr vom
01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbe-
trie-bes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab-
schluss, ent-spricht den Vorschriften der EigVO SH sowie der GemHVO Doppik SH und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.“

Itzehoe, den 18.06.2020
gez.
Debora Ojiakor
Wirtschaftsprüferin

Ergänzende Feststellungen werden vom Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön nicht getroffen.

Hehenkamp, Werkleiter

              Mitteilungen des Amtes Schrevenborn
 Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der
 öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
 des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen

                            Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine

 Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

            Tag                Datum             Uhrzeit        Sitzung
            Donnerstag         27.05.2021        19:00 Uhr      Haupt-, Finanz- und Werkausschuss

 Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf.
 Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden.

                                  Gartenabfälle verbrennen?

Wenn man trotz der abfallwirtschaftlichen und             werden, da diese eine Belästigung der Nach-
ökologischen Nachteile sowie gesundheitlicher             barschaft darstellen.
Bedenken pflanzliche Gartenabfälle verbrennen            Die Rauchentwicklung ist gering zu halten,
möchte, sind folgende Regeln zu beachten:                 somit dürfen nur trockene und naturbelas-
 Es dürfen nur die pflanzlichen Abfälle vom ei-          sene Hölzer verbrannt werden.
   genen Grundstück verbrannt werden, sofern             Demzufolge dürfen frischer Rasen- und fri-
   diese nicht im Rahmen der gärtnerischen Be-            scher Baum- bzw. Strauchschnitt, Holzab-
   wirtschaftung entsorgt werden können, z.B.             fälle aus lackiertem, gestrichenem oder mit
   Gehölze mit Pilzbefall o.ä.                            Holzschutzmitteln behandeltem Holz, mit
 Holzfeuer dürfen nur gelegentlich abgebrannt            Teer oder Dachpappe verunreinigtes Ab-

                                                                                                                5
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
    bruchholz, Sperrholz, Spanplatten, Faser-        (BGBl. I S. 212), zuletzt durch Artikel 4 des Ge-
    platten, Möbel, usw. nicht verbrannt werden      setzes vom 4.04.2016 (BGBl. I S. 569): Dieses
    (starke Rauchentwicklung und giftige Ver-        regelt, dass die Verwertung von Abfällen gegen-
    brennungsgase).                                  über der Verbrennung grundsätzlich Vorrang hat.
   Zum Schutz der Kleinlebewesen ist das            Dies bedeutet, dass die eigenen Abfälle auf dem
    Brennmaterial erst am Tag des Verbrennens        eigenen Grundstück zu verwerten sind. Pflanzli-
    aufzusetzen, oder unmittelbar vor dem Ab-        che Abfälle wie beispielsweise starke Äste, die
    brennen umzusetzen.                              auf Grund Ihrer großen Menge oder Beschaffen-
   Zur Hilfe des Abbrennens können kleine           heit, nicht im eigenen Garten kompostiert oder
    Mengen Papier oder Pappe verwendet wer-          geschreddert werden können, sollen entspre-
    den, dagegen sind brandbeschleunigende           chend dem Verwertungsgebot in anderer Weise
    Stoffe, wie zum Beispiel Benzin, nicht zuge-     der Verwertung (beispielsweise in Kompostie-
    lassen.                                          rungsanlagen) zugeführt werden.
   Bei starkem Wind, anhaltender Trockenheit
    oder nicht ausreichenden Luftströmungen ist      Die Landesverordnung über die Entsorgung von
    kein Feuer zu entzünden.                         pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsor-
   Löschmittel sind bereit zu halten.               gungsanlagen vom 01.06.1990 (GVOBl. Schl.-H.
   Es ist genügend Abstand zwischen Gebäu-          1990 S. 412) gestattet die Verbrennung von
    den oder brandgefährdeten Materialien und        pflanzlichen Abfällen nur unter den Vorausset-
    der Feuerstelle zu halten.                       zungen, dass die Entsorgung der Abfälle im Rah-
   Bei zu starker Rauchentwicklung oder anhal-      men der gärtnerischen Bewirtschaftung nicht
    tenden Funkenflug ist das Feuer umgehend         möglich ist und die, auf einem Grundstück zu
    zu löschen.                                      verbrennenden Abfälle auch auf dem Grund-
   Bis zum Erlöschen der Glut ist das Feuer         stück angefallen sein müssen, wobei durch die
    immer zu beaufsichtigen.                         Verbrennung keine Gefahr für die Umgebung zu-
   Übergebliebene Verbrennungsreste sollen          stande kommen darf.
    nach der Verbrennung in der eigenen Rest-
    mülltonne entsorgt werden.                       Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
                                                     vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt ge-
Klimafreundliches Handeln !                          ändert durch Artikel 103 der Verordnung vom 19.
Das Verbrennen ist nicht die beste Lösung um         Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) sollen schädliche
pflanzliche Abfälle zu entsorgen. Eine Alternative   Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigun-
wäre das Kompostieren. Grünabfälle sind durch-       gen vermieden werden. Danach ist nur das Ver-
aus verwertbar, da die enthaltenen Nährstoffe        brennen von naturbelassenem und stückigem
hierdurch nämlich wieder genutzt werden kön-         Holz im lufttrockenen Zustand zulässig.
nen. Abfalldeponien werden somit nicht belastet
und, anders als beim Verbrennen, werden kaum         Nach dem Landesnaturschutzgesetz vom
klimaschädliche Gase freigesetzt.                    24.02.2010, zuletzt geändert durch Art. 7 des
                                                     Gesetzes vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S.
Erwähnenswert ist auch, dass viele Kleintiere,       425) ist es verboten „… wild lebende Tiere zu
die sich zuvor in den aufgeschichteten Grün-         beunruhigen, zu verletzen, zu töten oder die Le-
schnitthaufen sehr schnell „einnisten“, durch das    bensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenar-
Verbrennen getötet werden.                           ten zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“ Da
Eine weitere Alternative ist, den Grünschnitt dem    sich in den angehäuften pflanzlichen Abfällen
Kreis Plön zu überlassen. Hierfür steht den Bür-     oftmals Kleintiere aufhalten (z.B. Vögel, Igel), die
gerinnen und Bürgern die braune Tonne zur Ver-       durch das Verbrennen gefährdet oder getötet
fügung. Zudem können größere Mengen zu den           werden, muss auch diese gesetzliche Vorgabe
umliegenden Kompostierungsanlagen gebracht           beachtet werden.
werden, oder man ordert nach Vereinbarung mit
dem Kreis Plön eine zusätzliche Tonne.               Amt Schrevenborn
                                                     Der Amtsdirektor
Diese Vorschriften sind zu beachten!                 Ordnungswesen
Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012

6
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

                Berichte aus dem Amt Schrevenborn
Ortsbuslinie 104 Schrevenborn mit neuer Streckenführung und neuem Fahrplan

Für die Vineta Ortsbuslinie 104 Schrevenborn ist   chen, sondern jetzt über die B 502 durch das
die Streckenführung geändert worden. Der neue      neue Gewerbegebiet in Schönkirchen - mit der
Fahrplan gilt seit 1. April.                       neuen Haltestelle Pahlblöken im Bereich des dor-
Der rot-weiße Midi-Bus des Kieler Unternehmens     tigen Rewe-Marktes. Die bisherigen Haltestellen
fährt nicht mehr wie bislang über das Gut Schre-   Schrevenborn in Heikendorf und Windberg in
venborn und den Heikendorfer Weg in Schönkir-      Schönkirchen werden nicht mehr angefahren.

                                                                                                 7
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
          Öffnungszeiten des Covid-Testzentrums Heikendorf und
             der Teststationen in Mönkeberg und Schönkirchen

Das Covid-Testzentrum in der Heikendorfer         In Mönkeberg bietet Dr. Daniel Körbächer seit
Mehrzweckhalle ist montags bis freitags von 13    Anfang April in einem Zelt unterhalb seiner Ge-
bis 18 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags    meinschaftspraxis im Heikendorfer Weg 81
von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinba-   ebenfalls Schnelltests auf das Coronavirus an.
rung ist nicht notwendig. Weitere Infos zu den    Geöffnet ist die Teststation täglich von 9 bis 13
einmal wöchentlich kostenlosen Schnelltests       Uhr und 15 bis 18 Uhr.
gibt es auf der Website                           In Schönkirchen betreibt der Arbeiter Samariter
www.testzentrum-heikendorf.de                     Bund (ASB) im Gewerbegebiet (Heinrich-Wöhlk-
Die Gemeinschaftspraxis Dr. Hartmann und          Straße 13) eine Covid-Teststation. Diese ist
Schaudig in Heikendorf (Laboer Weg 20 a) bietet   dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr
zudem montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr       geöffnet. Eine Terminvergabe ist erforderlich.
Tests im Corona-Schnelltest-Mobil auf dem         Online-Terminbuchung unter www.asb-sh.de/
Parkplatz vor der Praxis an.                      der-asb-vor-ort/regionalverband-kreis-ploen

             Schottergärten: Ökologisch wertlos und unzulässig

Fast 15 Prozent der deutschen Vor-
gärten sind nach Schätzung des
Bundesverbands Garten-, Land-
schafts- und Sportplatzbau größ-
tenteils versiegelt. Schottergärten
sind zu einem Modetrend gewor-
den. Auch in den drei Gemeinden
des Amtes Schrevenborn wird diese
Art von Gärten immer häufiger an-
gelegt. Dabei sind diese nicht nur
ein ästhetisches Problem, sondern
beeinträchtigen die ökologische Ar-
tenvielfalt und sind zudem – das Von einem grünen Vorgarten weit entfernt: Beispiel eines
werden viele Gartenbesitzer ver- Schottergartens in Nordrhein-Westfalen. Quelle: NABU
mutlich gar nicht wissen - gemäß
Landesbauordnung auch in Schleswig-Holstein      nigt werden. Die Geräte sind laut, verbrauchen
unzulässig. Dort heißt es in Paragraph 8, Absatz viel Energie und schaden obendrein Kleinstlebe-
1, dass „die nicht überbauten Flächen bebauter   wesen. Nach drei bis zehn Jahren muss die
Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen      ganze Fläche abgetragen, der Kies gewaschen,
oder herzustellen und zu begrünen oder zu be-    das Vlies unter dem Kies entfernt und erneuert
pflanzen sind, soweit dem nicht die Erforder-    und der saubere Kies wieder aufgelegt werden.
nisse einer anderen zulässigen Verwendung der    Auch das ist teuer und verbraucht Strom.
Flächen entgegenstehen“. Im Klartext: Schotter-
und Kieselgärten sind nicht erlaubt und werden   Dazu kommen das Aufheizen der Vorgärten im
nur in Ausnahmefällen geduldet. Das hat das      Sommer und die zusätzlich belastete Regenwas-
Land Schleswig-Holstein in einem Erlass Ende     serkanalisation.
vergangenen Jahres ausdrücklich klargestellt.    Die private (Vor-)Gartengestaltung sollte deshalb
                                                 mit einer Bepflanzung von Zier- und Nutzpflan-
Zum Pflegeaufwand von Schottergärten schreibt    zen, Gras oder Gehölz erfolgen.
der Naturschutzbund (NABU): Kiesel setzen mit    Bei Verstößen kann vom Kreis Plön als zustän-
der Zeit Moos an, welches sie dreckig und unge-  dige untere Bauaufsichtsbehörde eine ord-
pflegt wirken lassen. Um dem zu entgehen, müs-    nungsgemäße Begrünung schriftlich angeordnet,
sen sie von Blättern befreit und regelmäßig mit  bei Nichtbefolgen auch ein Bußgeld verhängt
dem Laubbläser oder Hochdruckreiniger gerei-     werden.

8
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Tourismus

TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion
Weltfischbrötchentag 2021 – Nicht ohne mein Fischbrötchen!

                                                                            „Fischbrötchen
                                                                         schmeckt am besten
                                                                        mit Wind um die Nase,
                                                                          bei Seeluft entsteht
                                                                        Lust auf die Stimmung
                                                                               am Hafen,
                                                                           nach Sandburgen
                                                                         bauen und ausgiebi-
                                                                              gem Baden
                                                                        mit Salz auf der Haut -
                                                                        und an Weltfischbröt-
                                                                              chentagen.“

Die bekannte Slam-Poetin Mona Harry beschreibt es in ihrer „Ode an das Fischbrötchen“ sehr tref-
fend: Das Fischbrötchen gilt im Norden als Grundnahrungsmittel. Klar, dass wir der maritimen Le-
ckerei einen eigenen Feiertag widmen!
Am 1. Mai ist es wieder soweit, und auch wenn das Pandemiegeschehen keine größeren Feierlich-
kei-ten zulässt, so ist doch auf unsere Hafengastronomie Verlass: Am Weltfischbrötchentag werden
auf der RIMO 1 und auf dem Fischbratkutter Elke leckere Kreationen serviert - coronakonform zur
Abho-lung nach Vorbestellung oder am Veranstaltungstag, solange der Vorrat reicht, direkt am Steg.

Übrigens: Das Video „Ode an das Fischbrötchen“ finden Sie unter www.weltfischbroetchentag.de.

Saisonstart für „Kunst im Kiosk“
Vor nunmehr fünf Jahren schlossen sich die teilnehmenden Künstler aus den Gemeinden des Amtes
Schrevenborn unter dem Motto „unsere Unterschiede machen uns stark“ als schrevenborner eigen-
ART zusammen, um ihre Kunst aus der Region der Öffentlichkeit nahe zu bringen. 2017 hauchten

                                                                                                  9
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Tourismus
sie dann dem Kiosk am Möltenorter Freistrand neues Leben ein und be-
treiben ihn seither erfolgreich als Kunstkiosk - die wohl kleinste Galerie der
Welt - mit Strandzugang.
Auch für 2021 plant die Künstlergruppe an der Pro-menade wechselnde
Ausstellungen aus Malerei, Keramik, Skulpturen und Fotokunst sowie Mit-
machaktionen für die ganze Familie.
Los geht es bereits Mitte Mai. Details zur ersten Ausstellung gibt es zeit-
nah unter www.schrevenborner-eigenart.de.

(M)ein Gesicht für den Tourismus
In der Rubrik „(M)ein Gesicht für den Tourismus“ stellen wir Ihnen die
Menschen vor, die tagein tag-aus für unsere Gäste im Einsatz sind und der Tourismusdestination
damit erst ein Gesicht verleihen.

Heute: Klaus Asmus
13 Jahre lang lenkte er zwischen 1986 und 1999 als Vorsitzen-
der des damaligen Heikendorfer Fremdenverkehrsvereins die
touristischen Geschicke des Ostseebades, heute vermittelt er
unseren Gästen als stellvertretender Chorleiter und aktiver
Shanty-Sänger der „Brummelbuttjes“ Küstenkultur: Das Leben
von Klaus Asmus, fast 73 Jahre jung und gelernter Tischler-
meister, ist geprägt durch seine ehrenamtlichen Tätigkeiten in
der Gemeinde.
Dabei stammt er ursprünglich aus Friedrichsort, begann aber
1964 seine Tischlerlehre im elterlichen Betrieb im Heikendorfer
Kolonnenweg: „Rüber ging es immer mit der Fähre. Schon als
kleiner Junge fuhr meine Mutter mit mir über die Förde zum
Strandfest“. Erst 1973 siedelte er sich fest in Möltenort, seiner
2. Heimat wie er sagt, an. Für ihn eine Fügung des Schicksals:
„Die alten Häuser im Strandweg, der Hafen mit den vielen
Fischkuttern, die Möwen und das Wellenrauschen waren für
uns und unsere Kinder ein Traumland, und das ist auch heute noch so!“
Ideen zu entwickeln und umzusetzen war schon immer seine Passion, auch liebt er das Zusammen-
sein mit Menschen, womit er im Tourismusgeschäft gut aufgehoben war. Gerne denkt Klaus Asmus
an den Bezug der Räume am Hafen, wo die Tourist-Info noch heute untergebracht ist, gemeinsame
Busreisen mit dem Fremdenverkehrsverein und die durch ihn und weitere Mitglieder organisierten
jährlichen Strandfeste, für die er Rahmenprogramme entwarf und sogar eigenhändig Spielgeräte
baute, zurück. Schmunzelnd erinnert er sich an die Antwort eines Urlaubsgastes und Veranstaltungs-
besuchers auf die Quizfrage nach der Anzahl der Plätze auf dem Heikendorfer Campingplatz: „4.000
war dann doch ein wenig hoch gegriffen, tatsächlich gab es damals gut 170 Parzellen“.
Bei ihren Auftritten mit „De Brummelbuttjes“, zum Beispiel zur Windjammerparade der Kieler Wo-
che, verkörpern Klaus Asmus und seine Chorkameraden, allesamt gestandene Seemänner und/oder
waschechte Küstenkinder, Tradition, singen von der Liebe zum Meer und Heimatverbundenheit.
Wenn die Gäste dann mitschunkeln und mitsingen, wisse man, dass die Botschaft angekommen sei.
Für das Ostseebad Heikendorf als Teil der Tourismusdestination Kieler Förde wünscht sich der Ruhe-
ständler eine weitere Entwicklung des Fördewanderweges nach Vorbild der Hauptstrandpromenade
sowie ein Mehr an Gastronomie. „Und das ein oder andere Nachwuchstalent für unseren Chor, das
wäre schön“.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-6791030, info@kiel-sailing-city.de) oder
Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de)

10
Gemeinde Heikendorf

            Bekanntmachungen des Amtes
       Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf
 Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
 Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint.
 In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein
 Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie
 Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der
 Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.
 Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung
 und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                                          Bekanntmachung
               über die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach
  § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum folgenden Bauleitplanverfahren der
                              Gemeinde Heikendorf:
   Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Flächen zwischen Schulredder
                               und Am Herrkamp"
                für das Gebiet südlich Schulredder, westlich des
                     Friedhofes und östlich vom Wiesenkamp

Der vom Bau- und Umweltausschuss der Ge-                  Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhn-
meinde Heikendorf in der Sitzung am 22.03.2021            lichen Lage hinsichtlich von Maßnahmen zur
gebilligte und zur Auslegung beschlossene Ent-            Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die
wurf der Planzeichnung (Teil A) und der Entwurf           Amtsverwaltung für den Publikumsverkehr ge-
der textlichen Festsetzungen (Teil B) des Bebau-          schlossen sein, ist die Zugänglichkeit des Ver-
ungsplanes Nr. 61 "Flächen zwischen Schulredder           waltungsgebäudes zum Zwecke der Einsicht-
und Am Herrkamp" der Gemeinde Heikendorf für              nahme trotz sonstiger Zugangsbeschränkun-
das Gebiet südlich Schulredder, westlich des              gen nach telefonischer Voranmeldung mög-
Friedhofes und östlich vom Wiesenkamp und der             lich. Termine können unter der Telefonnummer
durch den Bau- und Umweltausschuss gebilligte             0431/2409-321 vereinbart werden.
Entwurf der Begründung dazu liegen vom                    Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntma-
14. Mai 2021 bis einschließlich 14. Juni 2021             chung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszule-
                                                          genden Unterlagen im Internet unter der
in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226               Adresse www.amt-schrevenborn.de/Amt-Ge-
Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während              meinden/Heikendorf/Amtliche-Bekannt-
der Dienststunden                                         machungen „Bauleitplanverfahren Gemeinde
      Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr                 Heikendorf“ eingestellt und über den Digitalen
  Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von            Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zu-
             14.00 Uhr bis 16.00 Uhr                      gänglich.
      Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr                Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von            Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend ab-
             14.00 Uhr bis 18.00 Uhr                      gedruckten Planauszug ersichtlich.
       Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr                Mit der Bauleitplanung soll verbindliches Baurecht
                                                          geschaffen werden, damit das Plangebiet, wel-
öffentlich aus. Termine außerhalb dieser Zeiten           ches früher überwiegend durch einen Gartenbau-
können auch unter der Telefonnummer                       betrieb genutzt wurde, planerisch über vier
0431/2409-321 vereinbart werden.                          Baufelder als allgemeines Wohngebiet der wohn-
                                                          baulichen Nachverdichtung zugeführt werden

                                                                                                               11
Gemeinde Heikendorf
kann.
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 61 "Flächen zwischen Schulredder
und Am Herrkamp" liegt die Verkehrliche
Stellungnahme zur geplanten Wohnbau-
entwicklung öffentlich aus.
Weiterhin liegen folgende umweltrele-
vante und sonstige Unterlagen öffentlich
aus und sind verfügbar:

- Entwurf des Umweltberichtes
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Biotopbestandsplan

Dem Umweltbericht sind folgende Arten
umweltbezogener Informationen zu ent-
nehmen:
Bestandsaufnahme des derzeitigen Um-
weltzustandes und Prognose über die
Entwicklung des Umweltzustands.
Bei den Auswirkungen auf Umweltbe-
lange werden die Schutzgüter Mensch,
Pflanzen und Biotope, Tiere, Boden,
Wasser, Klima, Luft, Landschafts- und
Ortsbild, Kultur- und Sachgüter sowie
Wechselwirkungen       zwischen      den
Schutzgütern betrachtet.
Die konkreten wesentlichen Auswirkun-
gen auf die jeweiligen Schutzgüter im
Plangebiet stellen sich zusammenge-
fasst wie folgt dar:
o Schutzgut Mensch:
   Es werden Aussagen dazu getroffen,
   dass im Zuge der Realisierung der Wohnge-            zu den Vorkommen von Brutvögeln, Fleder-
   bäude während der Bauphase mit einer Belas-          mäusen, Insekten, zur Störung von streng ge-
   tung des Plangebietes durch Baulärm und              schützter Arten sowie von Vogelarten und zur
   Staub zu rechnen ist, im Wesentlichen durch          Beeinträchtigung/Verlust von Fortpflanzungs-
   die An- und Abfahrt der Baustellenfahrzeuge.         und Ruhestätten geschützter Arten.
   Weiter werden Aussagen zu Schallimmissionen        o Schutzgut Boden:
   im Bestand und im überplanten Gebiet sowie           Es werden Aussagen dazu getroffen, dass
   zur Erholungseignung getroffen.                      Böden mit besonderer Bedeutung für den Na-
o Schutzgut Pflanzen und Biotope:                       turschutz nicht vorhanden sind sowie zum Ge-
   Es werden Aussagen getroffen zur Biotopkar-          länderelief, der Bodenversiegelung und dem
   tierung, zu besonders geschützten Pflanzenar-        damit verbundenen Eingriff- Ausgleichbilanzie-
   ten, zu den bestehenden Bäumen, Gehölzen             rung, zu Altlasten und zur Kampfmittelbelas-
   und Sträuchern, zur südlich der Wohnbebau-           tung.
   ung gelegenen Rasenfläche und zu der im            o Schutzgut Wasser:
   Plangeltungsbereich gelegenen Wiesen- und            Es werden Aussagen getroffen zur jährlich mitt-
   Ruderalfläche sowie einer Ackerbrache und zu         leren Niederschlagsmenge, zur Schmutz- und
   den Eingriffen.                                      Niederschlagswasserbeseitigung, zum Grund-
o Schutzgut Tiere:                                      wasser und zu dem ca. 200 m entfernten Müh-
   Es werden Aussagen getroffen zur Bedeutung           lenteich.
   des geplanten Eingriffs für das Schutzgut Tiere,   o Schutzgut Klima/Luft:

12
Gemeinde Heikendorf
  Es werden Aussagen getroffen zu den versie-
  gelten bzw. bebauten Oberflächen sowie dazu,     Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum die
  dass erhebliche Beeinträchtigungen des           durch den Bau- und Umweltausschuss am
  Schutzgutes Klima/Luft aufgrund der Planun-      22.03.2021 beschlossene Abwägung der vorge-
  gen nicht zu erwarten sind.                      brachten Anregungen aus den Beteiligungsverfah-
o Schutzgut Landschaft- und Ortsbild:              ren     zur    bereits  erfolgten     frühzeitigen
  Es werden Aussagen dazu getroffen, dass er-      Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur öf-
  hebliche Beeinträchtigungen durch Verschat-      fentlichen Einsichtnahme aus sowie eine Tabelle
  tung der angrenzenden Grundstücke aufgrund       zu den Änderungen im Entwurf des Bebauungs-
  der zulässigen Gebäudehöhen nicht zu erwar-      planes.
  ten sind. Weiterhin sind keine erheblichen Be-   Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage der
  einträchtigungen des Landschaftsbildes bzw.      Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf in der
  Ortsbildes zu erwarten.                          Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz 2,
o Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:        24226 Heikendorf, Zimmer 2.19 eingesehen wer-
  Es werden Aussagen dazu getroffen, dass er-      den (extra Ordner).
  hebliche Beeinträchtigungen von Kultur- und      Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften,
  Sachgütern sind daher nicht zu erwarten.         auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird
o Wechselwirkungen und –beziehungen zwi-           (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Ver-
  schen den Schutzgütern:                          waltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der
  Es werden Aussagen getroffen zu den sich im      jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls ein-
  Plangebiet wesentlichen Veränderungen durch      gesehen werden.
  Versiegelung von Böden und durch den Verlust     Während der Auslegungsfrist können alle an der
  von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, wel-    Planung Interessierten die Planunterlagen und
  che als gering beurteilt werden.                 umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen
                                                   sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder wäh-
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus         rend der Dienststunden (ggf. nach telefonischer
der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1           Terminvereinbarung) zur Niederschrift abgeben.
BauGB liegen vor und ebenfalls aus:                Stellungnahmen können auch per E-Mail an
o Kreis Plön, fachbehördliche Stellungnahme der    anja.boettcher@amt-schrevenborn.de gesendet
   unteren Naturschutzbehörde vom 16.11.2020       werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-
   zum sparsamen Umgang mit der endlichen          nahmen können bei der Beschlussfassung über
   Ressource Boden, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bi-   den Bebauungsplanes Nr. 61 "Flächen zwischen
   lanzierung, zum dem Knick zwischen der Alt-     Schulredder und Am Herrkamp" unberücksichtigt
   bebauung und der neu geplanten Bebauung,        bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht
   zu Schottergärten und zu Baumpflanzungen.       kannte und nicht hätte kennen müssen und deren
o Kreis Plön, fachbehördliche Stellungnahme der    Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungspla-
   unteren Wasserbehörde vom 16.11.2020 zur        nes nicht von Bedeutung ist.
   Ableitung des Schmutz- und Niederschlags-
   wassers.                                        Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz
o Kreis Plön, fachbehördliche Stellungnahme der    1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist
   unteren Bodenschutzbehörde vom 16.11.2020       in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz
   zur Funktionsfähigkeit des Bodens und zum       2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7
   Bodenmaterial.                                  Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
o Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und         mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie
   ländliche Räume, fachbehördliche Stellung-      im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht
   nahme der unteren Forstbehörde zu den Ge-       rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte gel-
   hölzen und Baumgruppen und zu dem               tend machen können.
   Friedhof.
o BUND Ortsgruppe Heikendorf/Mönkeberg vom         Heikendorf, den 08.04.2021
   07.10.2020 zum Flächenverbrauch, zur Entfer-    Amt Schrevenborn
   nung einiger Bäume, zu dem vorhandenen          Der Amtsdirektor
   Knick und zu der Pflege der neu zu pflanzen-    im Auftrag
   den Gehölzen.                                   gez. Böttcher

                                                                                                  13
Gemeinde Heikendorf
                               Bekanntmachung
     des Aufstellungsbeschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes
             Nr. 95 “Überplanung des Grundstückes Dorfstraße 12“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken-
dorf hat in ihrer Sitzung am 03.02.2021 be-
schlossen, den Bebauungsplan Nr. 95
“Überplanung des Grundstückes Dorfstraße 12“
der Gemeinde Heikendorf für den Bereich des
Grundstückes Dorfstraße 12, Flurstücke 100/3,
100/4, 98/75 und 98/76, Flur 5, Gemarkung Alt-
heikendorf aufzustellen.
Planungsziel ist die Schaffung der planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem
Grundstück.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95
“Überplanung des Grundstückes Dorfstraße 12“
erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a Baugesetzbuch (BauGB).                              abgedruckten Planauszug ersichtlich.
Hierbei kann auf die Durchführung einer Umwelt-
prüfung und die Erstellung eines Umweltberich-          Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
tes sowie auf die Verfahrensschritte nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffent-        Heikendorf, den 08.04.2021
lichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung        Amt Schrevenborn
der Behörden) und auf die Erstellung der zusam-         Der Amtsdirektor
menfassenden Erklärung verzichtet werden.               im Auftrag
Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend             gez. Böttcher

             Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf
 Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung
 und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer
 Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen

                            Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine
           Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:
           Tag               Datum        Uhrzeit       Sitzung

           Montag             17.05.2021        19:00 Uhr       Bau- und Umweltausschuss
           Dienstag           18.05.2021        19:00 Uhr       Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
           Dienstag           25.05.2021        19:00 Uhr       Bildungs- und Sozialausschuss
           Mittwoch           26.05.2021        19:00 Uhr       Finanz- und Lenkungsausschuss

           Sitzungsort: Mensa, der Offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf.
           Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet
           eingesehen werden.

14
Gemeinde Heikendorf

Unser geschätzter ehemaliger Gemeindevertreter

                           Hans-Georg Allmendinger

ist am 05.03.2021 im Alter von 86 Jahren verstorben. Er war von 1974 bis 1981 als Gemein-
devertreter im Haupt-, Prüfungs-, Finanz- und Werkausschuss sowie im Beirat für Umwelt-
fragen und im Entwässerungsverband „Ostufer Kieler Förde“ aktiv tätig und hat die Belange
der Gemeinde Heikendorf maßgeblich mitgestaltet. Außerdem war Hans-Georg Allmendinger
während der gesamten Zeit 1. Stellvertreter des Bürgervorstehers.

Die Gemeindevertretung Heikendorf nimmt große Anteilnahme und drückt seiner Familie ihr
tiefes Mitgefühl aus.

Gemeinde Heikendorf
Tade Peetz
Bürgermeister

Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf
am 28. Mai 2021, Ort: Parkplatz Schulredder,
Freitag, 15:00 Uhr – 18:00 Uhr              geänderte Uhrzeit!

                                                                                            15
Gemeinde Heikendorf

16
Ihre
Immobilien
 sind unser
 Fokus!

                                       • Ihr Maler direkt vor Ort
                                       • Familienbetrieb in
Wohnungseigentumsanlagen                 4. Generation seit 1909
Kapitalanlage-Immobilien
                                       • Mitglied der
Von Haus                                 Ortshandwerkerschaft
                                         Heikendorf
aus in
guter Hand.                            • Wärmedämmverbund-
                                         system
Professionelle Verwaltung //
Finanzierungen // Fördermittel         • Bodenbeläge
Ein einzigartiges Netzwerk –
persönlich, regional & unabhängig.
                                       • Sämtliche Maler- und
                                         Lackierarbeiten

 Nico Lilie | Immobilienverwaltung
          Immobilienverwalter IHK
    Bauernvogtredder 1 . 24235 Laboe
  T . 04343 4249037 M . 0178 4841394

           nico-lilie.de

                                                                    17
Gemeinde Heikendorf

                                 Heikendorf sucht                              e n!
                         seine schönste                                 n Gärt
                     $  (  ) ) #   89
                      : ;
Gemeinde Heikendorf

     Die Gärten müssen
                                        sein
             natur- und artenfreundlich

                         Wir haben dabei ein paar Tipps,
                    mit denen Ihr Garten preisverdächtig wird
                          Blumen, Blumen, Blumen
     5 '# ) 5"    
&)      #  ' ) 5 & 75 # 
#5         -  &)5 & 5
+  5/  -'  ) #  C - 
     ) +  5  )   )' 5
       )-   4  )   

                         Steine und Totholz anlegen
/  & #   $   )# # )   $  
+    "   ' + ' 
  5"         # $ 
   37           6#   
  

                         Keine Pestizide verwenden
       )      #     '  & 
  -  ) 6   ,) +   #   
 )  )       &  
#  "     '#  )   #  

                Insektenhotel und Teich als Tre昀punkt
+   $ ) &   ) $  ). - 54-)5
/-5+)5)  -    &)- 
# &  +      $7  &     65   )  
$ ) *)   '                  

                                                                                              19
Partner der:
                                                              Eigene Trauerfeierhalle
                                                              Abschiedsraum
                                                              Seebestattung
     HAUS.
                                                              Bestattungsvorsorge
     FINANZIERUNG.
     TGI!
           Eine Anfrage –                                                             Unsere Trauerhalle
           alle Banken im Vergleich                                                   – Der Ort für Ihre
           Öffentliche Fördermittel                                                    Abschiednahme
           Individuelles                                                              Abschied zu nehmen
           Finanzierungskonzept                                                       ist immer ein ganz
           Anschlussfinanzierung                                                       besonderer Moment.
           frühzeitig sichern
                                                                                      Ganz gleich, was
           Keine Gebühren und Kosten
                                                                                      Sie sich wünschen,
           Was kann ich mir leisten?                                                  unsere Trauerhalle
                                                                                      ist ein guter Ort
                                   un d                                               dafür.
                    p ro d u k t -             ig
                                  n a b h ä ng                                        Lassen Sie sich gern
                    bankenu                                                           von uns beraten.
                                                              Stephanie Kardel und Brigitte Bargholz

                                                             Bestattungshaus Bischoff
                                                             Neumühlen-Dietrichsdorf & Heikendorf
                                                             Telefon 0431 / 20 27 67 (Tag und Nacht)
                                                             www.bischoff-bestattungshaus.de

                                                                         Meisterbetrieb

     PERSÖNLICH,                                                         gunnar.pries
     UNABHÄNGIG,                                                                       Bad | Sanitär | Heizung

     BESSER!                                 TGI, der Film

                                                                                               Gunnar Pries
                                                                       Wasserwaage 5a, 24226 Heikendorf
     TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
     Unabhängige Finanzmakler
                                                                                      Tel. 0431. 530 21 46
     Bahnhofstraße 28
     24223 Schwentinental                                                           Mobil 0177. 86115 34,
     Tel.: 04307-82 49 80                                                              info@hallo - bad.de
     info@tgi-partner.de

     www.tgi-partner.de
                                                               www.hallo - bad.de

20
Gemeinde Heikendorf
        Start zur Fortsetzung der Promenadenerneuerung am Schröderstand
               - Vollsperrung des Gehwegabschnittes „An der Schanze“

Baubesprechung am Schröderstrand: Bürgermeister Tade Peetz (von links), Planer Dirk Barteldt (Büro
BHF), Projektleiter Harald Rutz von der Amtsverwaltung und Bauleiter Konstantin Schulz-Wulkow (Fa.
Stohn & Henningsen) © CK

Am Schröderstrand haben im April die Arbeiten       diesem Jahr abgeschlossen sein.
zur Neugestaltung des Fördewanderweges be-          Für das Jahr 2022 ist dann als Prunkstück der
gonnen. Es ist Teil zwei der Heikendorfer Prome-    Gesamtmaßnahme der Bau eines etwa 180 Qua-
nadenerneuerung.                                    dratmeter großen Holzdecks mit Stahlunterkon-
Konkret erfolgt nun zunächst der Abbruch der        struktion im Bereich des Fährhuus-Cafés geplant
alten Gehwegplatten und Mauern. Wie zuvor           (Abschnitt 2b). Das Gastronomieangebot wird mit
beim Uferweg-Projekt am Hauptstrand wird eine       diesem Einzelprojekt in exklusiver Lage unmittel-
wellenförmig verlaufende Natursteinmauer mit        bar am Strand und Möltenorter Hafen erweitert
Sitzgelegenheiten gestalterisches Kernelement       und erheblich aufgewertet. Die Promenadenpro-
sein. Dazu wird als Laufbelag erneut sandfarbe-     jekte 2a) und 2b) – wie schon beim Uferweg nach
nes Betonsteinpflaster verlegt. Und auch Sitz-      den Plänen der Landschaftsarchitekten Bend-
bänke, Fahrradständer und Lampen sind auf dem       feldt Herrmann Franke - haben ein Investitions-
rund 200 Meter langen Promenadenabschnitt           volumen von gut 1 Million Euro und werden zu 90
zwischen U-Boot-Ehrenmal und Café Fährhuus          Prozent aus EU-Fördermitteln bezuschusst.
die gleichen wie am Uferweg. Als Highlight wird
im Bereich der Statue „Gerettet“ eine platzähnli-   Da der Arbeitsbereich während der gesamten
che gepflasterte Fläche mit Aufenthaltscharakter    Abriss- und Bauzeit voll gesperrt werden muss,
entstehen sowie eine großzügige Treppe mit Na-      werden Fußgänger über eine ausgeschilderte
tursteinblockstufen (und Rampe für einen barrie-    Umleitungsstrecke über die Fritz-Lau-Straße,
refreien Zugang) anstelle der jetzigen schmalen     „Knüll“ und einen wassergebundenen kleinen
Stahltreppe zum Strand. Diese Arbeiten umfas-       Gehweg zurück zum Fördewanderweg in Höhe
sen den Promenaden-Abschnitt 2a) und sollen in      des U-Boot-Ehrenmals geführt.

                                                                                                  21
Gemeinde Heikendorf
                            Hafenverein Möltenort gegründet

Der Fischereihafen
Möltenort als belieb-
ter Anlaufpunkt für
Einheimische und
Gäste hat seinen
ganz         eigenen
Charme. Fischkutter
liegen hier neben
Motor- und Segel-
booten. Dazu sorgen
Außengastronomie
auf den Stegen, der
Verkauf von fangfri-
schem Fisch und die
Fördedampfer der
Schlepp- und Fähr-
gesellschaft     Kiel
(SFK) für eine be-
sondere        Atmo-
sphäre.       „Diese
Mischung ist einma- Vereinsvorsitzender Konrad Fischer (Bildmitte), flankiert von GWH-Chef Tim
lig an der Kieler Lüdemann (links) und Bürgermeister Tade Peetz (rechts), mit seinen Vor-
Förde“, sagt Konrad standskollegen Frank Richter (2. Vorsitzender, links) und Jochen Mohnhaus
„Konny“      Fischer, (Schriftführer) vom neuen Hafenverein Möltenort. © CK
Vorsitzender      des
neuen Hafenvereins Möltenort. Den besonderen      ideen vor. Dazu zählen etwa Kutterbesichtigun-
maritimen Charakter des Möltenorter Hafens        gen, „Werbeaktionen für das maritime Brauch-
möchte der Verein erhalten und fördern. Im Ge-    tum“ wie die Ausrichtung bzw. Unterstützung
spräch mit Bürgermeister Tade Peetz und Tim       von Hafenfesten, die positive Begleitung von
Lüdemann, Geschäftsführer der Gemeindewerke       Modernisierungen am Hafen oder etwa auch die
Heikendorf als Betreiberin des Hafens, stellten   Zusammenarbeit mit dem Förderverein Fische-
Fischer und seine Mitstreiter vom Vorstand an     reigeschichte Möltenort.
Bord des Bratfischkutters „Elke“ ihre Vereins-

                           Ein Anker für den Möltenorter Hafen

                                                             Ende Februar wurde in der katholi-
                                                             schen Kirche Stella Maris im Laboer
                                                             Weg der letzte Gottesdienst gefeiert.
                                                             Danach zog die Gemeinde in die
                                                             evangelisch-lutherische Kirche im
                                                             Neuheikendorfer Weg um und setzt
                                                             seitdem auf die schon zuvor intakte
                                                             ökumenische Zusammenarbeit in

                                                             Bürgermeister Tade Peetz, Propst
                                                             Thomas Benner, Jochen Kewitz vom
                                                             Trägerverein Erlebniszentrum Fi-
                                                             scherwelt und Küsterin Karin Rock-
                                                             stein vor dem Anker der katholischen
                                                             Kirche. © CK

22
Gemeinde Heikendorf
Heikendorf. Das sei ein schmerzlicher, aber vor     scherwelt/Fischereimuseum Möltenort wird die-
allem aufgrund der finanziellen Lage der Pfarrei    ser Anker eines Fischkutters, die 1945 aus Ost-
unumgänglicher Schritt gewesen, so Propst Dr.       preußen, Westpreußen und Pommern nach
Thomas Benner.                                      Heikendorf-Möltenort kamen, schon bald am
Einen neuen Platz wird auch der Anker vom Vor-      Möltenorter Hafen mit der Erinnerungstafel auf-
platz der katholischen Kirche finden. Auf Initia-   gestellt. Gestiftet wurde der Stockanker von der
tive von Bürgermeister Tade Peetz und Jochen        Hilfsgemeinschaft der Ostvertriebenen Heiken-
Kewitz vom Trägerverein Erlebniszentrum Fi-         dorf im Jahr 1999.

                     Neue Website zur Heikendorfer Ortsentwicklung

Im April wurde die web-Adresse www.heiken-          (GOS). Thematisch aufgeteilt ist der Internetauf-
dorf-ortsentwicklung.de freigeschaltet. Mit dem     tritt in die Haupt-Menüpunkte Ortsentwicklung-
neuen Internetauftritt möchte die Gemeinde Hei-     Ortsmitte-Wirtschaftsförderung-Ortsmarketing.
kendorf für noch mehr Transparenz und Akzep-        Das Onlineangebot bietet neben einem Sanie-
tanz     in der Bevölkerung sorgen. „Die            rungs-ABC eine interaktive Karte mit Kurzbe-
Bürger*innen sollen frühzeitig mitgenommen          schreibung und Verortung der aktiven und
werden bei den Planungen insbesondere im Sa-        geplanten Einzelprojekte. Infos zum laufenden
nierungsgebiet Heikendorfer Ortsmitte“, sagt        Ortskernentwicklungsprojekt für Neuheikendorf
Kathleen Weiß, die für Ortsmarketing und Wirt-      gibt es ebenso wie ein Leerstandsmanagement,
schaftsförderung in der Gemeinde zuständig ist      eine Ehrenamtsbörse, eine Ideenschmiede für
und die neue Website pflegen wird. Mitgestaltet     Anregungen und Kritik. Dazu sind Dateien zu den
wurde sie vom Sanierungsträger, der Gesell-         Konzepten, Gutachten und Bebauungsplänen
schaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung      abrufbar.

                       Wochenmarkt-Verlegung wegen Himmelfahrt

  Der Wochenmarkt auf dem Parkplatz am                werden.
  Schulredder muss wegen Himmelfahrt um               Die Marktstände sind wie üblich in der Zeit
  einen Tag auf Mittwoch, 12. Mai, vorverlegt         von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

                                                                                                    23
Gemeinde Heikendorf / Polizeistation
                Volle Punktzahl für Nachwuchsmusikerin Victoria Baden

Die Heikendorfer Nachwuchsmusikerin Victoria
Baden erreichte beim Regionalwettbewerb von
Jugend musiziert mit der Querflöte die höchst-
mögliche Wertung von 25 Punkten und eine Wei-
terleitung zum Landeswettbewerb. Dort gab es
dann 24 Punkte für ihren Auftritt, verbunden mit
der Teilnahme am Bundeswettbewerb.
Das Besondere: In Coronazeiten konnte „Jugend
musiziert“ diesmal nicht als Präsenzveranstal-
tung stattfinden. Um den jungen Musiker*innen
dennoch ein Podium bieten zu können, sollten
alle Teilnehmenden ab Altersgruppe III (ab Jahr-
gang 2007/2008 und älter) ihr Wertungspro-
gramm als Video aufzeichnen. Dieses Material
wurde von den Jury-Mitgliedern einzeln gesich-      Nachwuchsmusikerin Victoria Baden aus Heiken-
tet und bewertet. „Die Kreismusikschule Plön ist    dorf. Foto: Kreismusikschule Plön
besonders stolz auf Victoria Baden, dass sie sich
erfolgreich dieser Herausforderung gestellt hat     Umständen hat beirren lassen“, so die neue Mu-
und sich nicht von den äußeren, schwierigen         sikschulleiterin Sabine Schweiger.

             Neues aus der                          der folgenden Gerade war der Wagen dann
                                                    plötzlich weg. Den aufmerksamen Kollegen fiel
             Polizeistation Heikendorf              jedoch sofort ein unbeleuchtetes Fahrzeug in
                                                    einem kleinen Seitenweg (Möhlenbleek) auf. Als
Da staunten die Beamten der Polizei Heikendorf      die Funkstreife ebenfalls abbog, versuchte der
nicht schlecht. Sie parkten ihren Streifenwagen     Fahrer, weiter unbeleuchtet, zu flüchten. Als er
im Rahmen des Nachtdienstes um 00.35 Uhr ge-        erkannte, dass er in eine Sackgasse fuhr, brach
rade vor der Heikendorfer Dienststelle ein, als     er seine Flucht ab.
mit extrem hoher Geschwindigkeit aus Richtung       Bei der folgenden Kontrolle des Fahrzeuges fiel
Ortszentrum ein dunkler Wagen auf dem Neu-          den Kollegen sofort der Geruch überhitzter
heikendorfer Weg vorbeischoss.                      Bremsen und verschmorten Kunststoffes auf.
Sie wollten gerade dem Wagen folgen, als ein        Der junge Fahrer des sportlichen Fahrzeuges be-
zweites Fahrzeug in gleicher Richtung vorbeiflog.   stritt jegliche Beteiligung an einem Rennen.
Die Kollegen schätzten, dass beide Fahrzeuge        Es folgte ein sogenannter Sachvortrag beim Be-
wohl mit wenigstens 140 km/h auf dem Neuhei-        reitschaftsstaatsanwalt in Kiel per Telefon. Der
kendorfer Weg gefahren wurden. Erlaubt ist in-      ließ sich den Sachverhalt ausführlich schildern.
nerorts Tempo 50!                                   Er entschied, dass das Fahrzeug, der Führer-
Die Beamten konnten kaum zu dem ersten              schein und das Handy zu beschlagnahmen sind.
dunklen Pkw aufschließen. Mit viel zu hoher Ge-     Das Fahrzeug wurde von einem Abschlepp-
schwindigkeit wurde die Kreuzung Lehmkamp /         dienst eingeschleppt. Da der junge Mann aus
Tobringer / Neuheikendorfer Weg in Richtung         der Region Widerspruch einlegte, wurde der Vor-
Neuheikendorf durch den Fahrer des Pkw über-        gang beschleunigt bearbeitet und liegt nun
quert. Da es um diese Uhrzeit zum Glück keinen      einem Amtsrichter zur Entscheidung vor. Even-
weiteren Straßenverkehr gab, kam es hier zu kei-    tuell werden dann im weiteren Verfahren die
ner weiteren Gefährdung anderer Verkehrsteil-       elektronischen Fahrzeugdaten auf gefahrene Ge-
nehmer.                                             schwindigkeiten und das Handy auf Daten ge-
Aufgrund der langgezogenen Kurve in Neuhei-         prüft, ob „man sich zu diesem Rennen“
kendorf und da sie kaum näher herankamen,           verabredet hat.
verloren sie den Wagen kurz aus dem Blick. Auf      Ihre Polizei Heikendorf

24
s t u fe r
                            a u f d                             em O
                    t auc h
     Jetz

Bauunternehmung
 Burbarg 7a                            NEUBAU                     UMBAU                   SANIERUNG
 24226 Heikendorf
 Tel. 0431-23 990 59            Planung + Ausführung          Schöner Wohnen                Fenster
 E-Mail: bun-bau@web.de                                         Innenausbau              Dach + Fassade
 www.bun-bau.de                                               z.B. Bad + Boden

 Mobil 0173-1449548                       Meisterbetrieb aus Heikendorf

Eine fachliche Begutachtung und Beurteilung über die baulichen Möglichkeiten und Maßnahmen an Ihrer Immobilie
geben wir gerne ab, insbesondere eine Fachberatung zur Energieeinsparung. Dafür sind wir Ihr richtiger Ansprech-
partner! Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Sanierung und Modernisierung von Häusern. Vom Keller bis zum
Dach - das gesamte Leistungsspektrum wird von uns abgedeckt. Wir suchen stets Häuser... auch für den Ankauf!

                                                                                                              25
STAHL + METALL                      NEU NEU NEU
                                                                                    Terassenüberdachungen
                                                                                    aus eigener Herstellung
     Inhaber Axel Lubitz · 24226 Heikendorf · Tel 0431 - 658 77 38

            Stahl- / Edelstahlkonstruktionen
                Geländer- / Treppenbau
             Aluminium: Türen – Fenster –
            Wintergärten - Terrassendächer

                            S E I T   Ü B E R   3 0   J A H R E N   PA R T N E R   F Ü R   » I H R   A U T O «
                                                                                                                               FA HR
                                                                                                                          FT
                                                                                                                                   ZE
                                                                                                                   K RA

                            AUTOHAUS HEIKENDORF GMBH
                                                                                                                                       UG

                                                                                                                      AN
                                                                                                                    H

                                                                                                                                       K
                                                                                                                           DWER
                            Inhaber: Stephan Busack · Jens Stoltenberg                                           Mitglied der Kfz.-Innung

  Kfz-Reparaturen                                            Dekra 2x wöchentlich im Hause
  Klimaservice                                               Inspektion
  Abgasuntersuchung                                          Reifenservice, Unfallreparatur
 24226 Heikendorf · Wasserwaage 7 · Telefon 04 31 / 24 30 95
 Fahrzeuge werden auf Wunsch abgeholt und zurückgebracht!
 Geschäftszeit: Täglich 7.30 - 16.45 Uhr, Samstag: nach Terminvereinbarung

26
Ortshandwerkerschaft Heikendorf
         Ihre Fachfirmen und Dienstleister vor Ort

Bäckerei                           Korügen 14 | Tel. 243020        Optik Hartwig
Bäckerei Schlüter                  Heizungsbau­Sanitär             Dorfstrasse 9 | Tel. 241312
Laboer Weg 34 | Tel. 241379        Jurgaitis                       Raumausstatter
Bauunternehmen                     Sanitär­Heizung­Bauklempnerei   Raumausstattung Hoof
D. Steinert Bau GmbH               Am Herrkamp 14D | Tel. 241195   Blumenweg 24 | Tel. 24606
Hammerstiel 7 | Tel. 248760        Linning Heizungsbau Sanitär     Winkelwerkstatt
Gaissert Konzeptbau GmbH           Inh. Sven Oslislo               Winkel 1| Tel. 2593735
Kolonnenweg 17 | Tel. 57096060     Hammerstiel 3 | Tel. 241693     Rolladen ­ Markisen
Bauunternehmen/Zimmerei            Gunnar Pries                    Jan von Rohden Rolladen­
Behrend Bauunternehmen             Wasserwaage 5a | Tel. 5302146   Markisen
Winkel 7 | Tel. 241530             Szameitat & Kramer              Wasserwaage 4 | Tel. 38590091
Bauwerkinstandhaltung              Korügen 5 | Tel. 2398209        Schornsteinfeger
Bauwerkinstandhaltung Lux          Isoliertechnik                  Schornsteinfegermeister Ehrk
Rosengarten 12 | Mönkeberg         Isoliertechnik Dittke           Buchenrade 16 | Tel. 2580158
Tel. 232355                        Bügelsäge 2 | Tel. 243078       Schornsteinfegermeister Willrodt
Bodenbeläge                        Kfz­Betrieb                     Laboer Weg 62 | Tel. 242978
BSG Heikendorf                     Autodienst Heikendorf           Segelmacherei
Sören Große                        Winkel 3 | Tel. 243638          Oleu Segel Rosenau Leu GmbH
Wasserwaage 5 | Tel. 2399721       ASP Automatikgetriebe           Winkel 16 | Tel. 243163
Dachdecker                         Service Point                   Tiefbau
Busch Dachdeckerei                 Winkel 5 | Tel. 24704880        Barra Hans Tiefbau
Möltenorter Weg 14 | Tel. 242001   Autohaus Heikendorf GmbH        Korügen 11 | Tel. 241169
Dachdeckerei Busch GmbH            Wasserwaage 7 | Tel. 243095     Tischlerei­Innenausbau
Möltenorter Weg 14 | Tel. 242001   Kfz­Handwerk                    Tischlerei Kloth
Elektro TV/ Sat-Anlagen            Nufa Service & Technik          Wasserwaage 3 | Tel. 243100
Elektro Reinack                    Wasserwaage 2 | Tel. 7993604    Montageteam Heikendorf GmbH
Dorfstrasse 6a | Tel. 241170       Klempnerei/Sanitär              Ralf Dusella
e4competence GmbH                  Rolf Kleinfeld GmbH             Möltenorter Weg 9 | Tel. 8891120
Rührsbrook 39 | Tel. 26045981      Philipp­Reis­Weg 1 | Kiel       Trockenbau
Fliesenfachgeschäft-Verlegung      Tel. 723040                     Jessen Trockenbau GmbH
Fliesenhaus Heikendorf GmbH        Maler­Fassadenarbeiten          Winkel 5 | Tel. 2593733
Gerhard Thoma                      H+K.H. Krützfeldt GmbH          Versorger
Korügen 13 | Tel. 245297           Neuheikendorfer Weg 110         Gemeindewerke Heikendorf GmbH
Garten­ u. Landschaftsbau          Tel. 241720                     Wasserwaage 1 | Tel. 248700
u. Gartencenter                    Maler Witt e.K.
Gesches Grün                       Bergstrasse 14 | Tel. 241352
Hammerstiel 2 | Tel. 243368        Henry Köster
Garten­ u. Landschaftsbau          Bügelsäge 2a | Tel. 737346
Jens Matthiesen                    Malermeister Berndt
Langer Rehm 20f | Tel. 242510      Mühlenweg 11 | Tel. 6699999
Saedler Gartenbau                  Metallbau/Stahlbau
Wiesenkamp 26 | Tel. 242358        ALU Bau
Glaserei                           Wasserwaage 4 | Tel. 6587738
Glaserei Schulz                    Optik, Uhren, Schmuck           www.ohw­heikendorf.de

                                                                                                27
Sie können auch lesen