Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen

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Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
Neustädter
PA sämtl. HH

                          Anzeiger
                           Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
               und der Ortsteile: Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf,
                                 Oberottendorf, Polenz, Rückersdorf, Rugiswalde

                          Jahrgang 30, Freitag, den 29. November 2019, Nummer 25
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
2          Anzeigenteil                                           Neustadt in Sachsen                                                               Nr. 25/2019

                                                                                                                                                                 11764
                       Bäckerei
                                                                                                                       seit 1965 in Bischofswerda

      30 Jahre
      JUBILÄUM        Jens Beyer                                                                                      MEHNERT
                                                                                                                       Bergstraße 19a • 01877 Bischofswerda
                     Backen nach alten Familienrezepten                                                                           Tel. (0 35 94) 70 61 62
                                                                              Wir machen Ihr Leben leichter                       www.kuechen-mehnert.de

                    Wir sagen DANKE!
       Anlässlich unseres 30-jährigen Geschäftsjubiläums                            Fachgerecht • Zuverlässig • Preiswert
        möchten wir uns bei unserer treuen Kundschaft                                                                 Malermeister
          und allen Geschäftspartnern für die lieben
                 Glückwünsche und zahlreichen
                  Aufmerksamkeiten bedanken.
                                                                                                                      Renèe Pilz
                                                                                                                      Polenztalstraße 84
          Ein besonderer Dank gilt unseren derzeitigen                                                                01844 Neustadt /OT Polenz
        aber auch ehemaligen Mitarbeitern, ohne die ein                                                               Tel. 0 35 96/5 09 01 90
        reibungsloser Geschäftsbetrieb nicht möglich ist.                                                             Fax 0 35 96/9 38 96 75
                                                                                                                      Funk 01 72/7 95 66 72
        Wir freuen uns auf weitere tolle Jahre mit Ihnen!
                                                                               Maler-, Tapezier- und Fußbodenlegearbeiten, Fassadengestaltung,
                     Ihre Bäckerei Jens Beyer                                             kleinere Gerüstbau- und Trockenbauarbeiten

         Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 18 • 01844 Neustadt                         www.
                                                                                                      EXTREM GÜNSTIG                ONLINE DRUCKEN
                                                                             LW-flyerdruck.de
         Filiale Dorfstraße 30 • 01844 Langburkersdorf
                                                                              Selber online buchen oder einfach Anfragen:
                                                                              Tel.: 03535 489-166 | E-Mail: kreativ@wittich-herzberg.de

          Weihnachtszeit - Süße Zeit,
            Schokodüfte weit und breit.
       Feinste Pralinés zum Verschenken,
     röstfrischen Kaffee und Tee zum Trinken.
               Adventskalender bitte sehr,
            mit Schokolade und noch mehr.
             Whisky, Biere und Liköre
               was zum Sortiment gehöre.
             Präsente auch zum Nikolaus,
            Stiefel, Rute, Räucherhaus ...
       Mit viel Genuss und Sinnesfreuden
            woll‘n wir den Advent einläuten!

    Herzlich willkommen in Ihrer

          Wir freuen uns und beraten Sie!
     Inh. Beate Kramer • Markt 2 • 01855 Sebnitz •  03 59 71/5 71 64

     Neue Zimmerdecke in nur 1 Tag!
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                                                              Zierleisten            Leckere Äpfel und Birnen aus
                                                 Öffnungszeiten:
                                                                                               eigenem Anbau.
                                              Montag von 13 - 18 Uhr                Hofladen Obstbau Menzel
                                              Freitag von 10 - 15 Uhr
                                                                                                                                                              24253

                                                                                                Hauptstraße 55 • 01877 Rammenau
                                                                                                           Tel. (0 35 94) 71 45 85
                                   Besuchen Sie unsere Ausstellung                              Geöffnet:
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                                   oder rufen Sie an: 03529-526998                              Mo. - Mi. 9.00 - 18.00 Uhr Obst, Gemüse, Sa          ,
                                                                                                Do.       8.00 - 19.00 Uhr Spreewalderzeugnisse
Ohne ausräumen und            Wir informieren Sie gern über die Möglich-                                                                ilc hp ro du kt e
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                                                                                                                           Mühlen- & M          a.
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                                                                                                                               iapr od uk te u.
                                                                                                                          Aron
                            PLAMECO-Fachbetrieb J. Köpping
                                PLAMECO-Fachbetrieb  Köpping
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                            01809Heidenau
                                  Heidenau ·· Güterbahnhofstraße
                                              Güterbahnhofstraße 5252
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
Nr. 25/2019                                             Neustadt in Sachsen                                                          3

SPRECHZEITEN – SITZUNGEN – BEREITSCHAFT
SPRECHZEITEN                                                      STADTMUSEUM, Malzgasse 7, Tel. 505506
Di/Do      09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr                   STADTBIBLIOTHEK, Goethestraße 2, Tel. 604170
Fr         09:00 – 12:00 Uhr, außerhalb nach Vereinbarung         (Öffnungszeiten unter Rubrik Kultur)
Bürgermeistersprechstunde
donnerstags, nach telefonischer Anmeldung unter 569201            POLIZEI
                                                                  Karl-Liebknecht-Straße 7, Tel. 58070
Rathaus
Hauptamt                         Tel. 569210/Fax 569280
Amt Finanzen                     Tel. 569220                      TOURISMUS-SERVICEZENTRUM
Ordnungsamt                      Tel. 569230                      J.-Sebastian-Bach-Straße 15, Tel./Fax 501516,
Amt Stadtentwicklung/Bauwesen Tel. 569260/Fax 569290              bundeseinheitl. Rufnr. 19433, Ticket-Hotline 587555
www.neustadt-sachsen.de                                           Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 09:00 – 16:00 Uhr,
E-Mail: stadtverwaltung@neustadt-sachsen.de                       Di/Do 09:00 – 19:00 Uhr
DE-Mail: stadtverwaltung@neustadt-sachsen.de-mail.de              touristinfo@neustadthalle.de, www.neustadthalle.de
Ordnungsamt - Städtischer Bauhof
Berthelsdorfer Str. 41, Mo – Fr 07:00 – 09:00 Uhr                 HAVARIE – BEREITSCHAFT
Tel. 502247, Fax 602581                                           Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH
E-Mail: bauhof@neustadt-sachsen.de                                Bereich Abwasser
                                                                  Neustadt Tel. 03596 501434  0175 5215749
SITZUNGEN                                                         Sebnitz   Tel. 035971 56775 0175 1672878
Technischer Ausschuss               03.12.2019                    ENSO-Störungsrufnummern
Verwaltungsausschuss                05.12.2019                    Erdgas    0351 50178880                Strom 0351 50178881
Stadtratssitzung                    18.12.2019                    Wasser    0351 50178882
                                                                  ENSO - Servicenummer                   0800 6686868
Die Tagesordnungen werden durch Aushang, im Internet              service@enso.de, www.enso.de
und im Neustädter Amtsblatt bekannt gegeben.
                                                                  Wohnungsbau- u. Wärmeversorgungsgesellschaft
SOZIALES Markt 1/Bürgerbüro Markt 24                              Neustadt i. Sa. mbH/Technische Dienste Neustadt GmbH
Auskünfte Zimmer 1 D, Tel. 569231, www.neustadt-sachsen.de        Obergraben 1, Notruf 0172 6300798

FRIEDENSRICHTER                                                   WÄSCHEMANGELN
Schriftverkehr an Schiedsstelle der Stadt Neustadt in Sachsen,    Langburkersdorf/Hofmühle: Anmeldung und Wäscheannahme
Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, Anfragen unter                dienstags 10:00 – 14:00 Uhr, Anmeldung unter Tel. 502645
Tel. 03596 569211                                                 Niederottendorf: Anmeldung unter Tel. 504726

Aus dem Veranstaltungskalender
November 2019                                                     21.12.      Wintersonnenwende im Waldbad Polenz
                                                                  22.12.      Weihnachtsmarkt im Gesindehaus
1.– 24.12. Rathaus-Advents-Kalender                               31.12.      - Orgelkonzert in der St.-Jacobi-Kirche
30.11.      - Weihnachtsmarkt in der Grundschule Oberottendorf                - Auf die 12! Kabarett zu Silvester von den
            - Pyramidenanschieben in Rugiswalde                                 Mitgliedern des Ensembles der "academixer“ in
            - Olaf Schubert & Freunde Krippenspiel 2019                         der Neustadthalle
              in der Neustadthalle
                                                                  Bahne frei …!
Dezember 2019                                                     Wintersportvergnügen in Neustadt und
                                                                  Umgebung bis 12. Januar 2020
01.12.    - Festliches Adventskonzert in der St.-Jacobi-Kirche   im Stadtmuseum
          - Sterne anzünden am Schloss Langburkersdorf
          - Adventssingen im Erbgericht Polenz                   Die Winterausstellung blickt sowohl auf
03.12.     - Puppentheater „Schneewittchen“ in der                bekannte als auch auf vergessene Orte und
             Neustadthalle                                        Personen, die das Wintersportvergnügen in
           - Russisches Wintermärchenfest im ASB-Mehrge-          Neustadt und Umgebung prägten. Diente
             nerationenhaus                                       das Eislaufen, Schlittenfahren und Skilaufen
04.12.     Seniorenweihnachtsfeier in der Neustadthalle           bis zur Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert
07.12.     „Der gestiefelte Kater“ in der Neustadthalle           noch vorrangig der alternativlosen Fortbe-
10.12.     Weihnachtskonzert der Musikschule Sächsische           wegung in den verschneiten Monaten, wurden um 1900 vermehrt
           Schweiz e. V. in der Neustadthalle                     sportliche und touristische Aspekte in Betracht gezogen, die vor
11.12.     Wichtelwerkstatt für Alt und Jung im ASB-Mehr-         allem der Gebirgsverein für die Sächsische Schweiz aufgriff.
           generationenhaus                                       Neustädter Skisportler waren und sind erfolgreich auf nationaler
13.–15.12. Neustädter Adventszauber rund um´s Rathaus             wie internationaler Ebene und auch die Produktion von Winter-
14.12.     - Hutzenabend im Stadtmuseum                           sportgeräten im Krumhermsdorfer Stellmacherbetrieb Klingner ist
           - Adventsmusik im Kerzenschein in der                  ein Relikt dieser Geschichte. Neben den sichtbaren Spuren der
             St.-Jacobi-Kirche                                    Neustädter Wintersporthistorie zählen zu den Vergessenen unter
17.12.     - Jahresabschlußveranstaltung der Philatelisten        anderem die bis in die 1920er Jahre existente 600 Meter lange
           - Kindermusical „Der Weihnachtsbaum der                Holzrodelbahn am Unger und die 1964 eingeweihte Polenztal-
             Wünsche“ in der Neustadthalle                        schanze.
17.–23.12. Weihnachtsspezialaufgüsse in der Sauna der             Alle Interessierten, von Jung bis Alt, sind herzlich zu einer Erleb-
           Mariba-Freizeitwelt                                    nisreise in die Geschichte unserer Stadt im Winter mit vielen Nos-
19.12.     „Nordische Weihnachten“ mit der Elbland Philhar-       talgiemomenten und dem ein oder anderen Erkenntnisgewinn ins
           monie in der Neustadthalle                             Stadtmuseum eingeladen.
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
4                                                       Neustadt in Sachsen                                            Nr. 25/2019

                                                                    SR-19-040
                                                                    Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2018 der Woh-
                                                                    nungsbau- und Wärmeversorgungsgesellschaft
                                                                    Neustadt i. Sa. mbH
Stadtrat                                                            Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss 2018 der Wohnungs-
In der 5. Sitzung des Stadtrates am 21. November 2019 wurden        bau- und Wärmeversorgungsgesellschaft Neustadt i. Sa. mbH
folgende Beschlüsse gefasst:                                        (WWGN) auf der Grundlage des Berichtes über die Jahresab-
                                                                    schlussprüfung vom 27. Mai 2019 zur Kenntnis.
SR-19-049
Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen für den Ei-            Bilanzsumme                                27.314.692,59 EUR
genbetrieb Abwasserentsorgung                                       davon entfallen auf der Aktivseite auf
Neustadt in Sachsen                                                 - das Anlagevermögen                       25.043.662,34 EUR
Für die Herstellung des Schmutzwasseranschlusses des Flur-          - das Umlaufvermögen                        2.271.030,25 EUR
stückes 1023/56 der Gemarkung Langburkersdorf werden beim           davon entfallen auf der Passivseite auf
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Neustadt in Sachsen über-           - das Eigenkapital                         15.277.290,83 EUR
planmäßige Auszahlungen in Höhe von insgesamt 48.000 EUR            - die Rückstellungen                          179.223,76 EUR
bestätigt und damit die Beschlussfassung vom 18. September          - die Verbindlichkeiten                    11.858.178,00 EUR
2019, SR-19-030, erhöht.                                            Jahresüberschuss                              526.166,76 EUR
Deren Finanzierung ist sichergestellt durch zusätzliche Beitrags-   Summe der Erträge                           3.967.672,38 EUR
einnahmen sowie erübrigte Mittel bei der Planposition RW-Kanal      Summe der Aufwendungen                      3.441.505,62 EUR
Kirschallee.
                                                                    Seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schell & Block
SR-19-038                                                           GmbH, wurde am 27. Mai 2019 der uneingeschränkte Bestäti-
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2018 der Wasserbe-              gungsvermerk erteilt.
handlung Sächsische Schweiz GmbH
Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss 2018 der Wasserbe-           SR-19-041
handlung Sächsische Schweiz GmbH (WASS GmbH) auf der                Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2018 der Industrie-
Grundlage des Berichtes über die Jahresabschlussprüfung vom         Center Neustadt GmbH
28. März 2019 zur Kenntnis.                                         Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss 2018 der Industrie-
                                                                    Center Neustadt GmbH (ICN) auf der Grundlage des Berichtes
Bilanzsumme                                     537.512,36 EUR      über die Jahresabschlussprüfung vom 21. Mai 2019 zur Kenntnis:
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen                             42.553,00 EUR      Bilanzsumme                                 2.869.493,13 EUR
- das Umlaufvermögen                            467.401,63 EUR      davon entfallen auf der Aktivseite auf
- die Rechnungsabgrenzungsposten                 27.557,73 EUR      - das Anlagevermögen                        2.266.088,53 EUR
davon entfallen auf der Passivseite auf                             - das Umlaufvermögen                          602.214,60 EUR
- das Eigenkapital                              392.182,35 EUR      - die Rechnungsabgrenzungsposten                1.190,00 EUR
- die Rückstellungen                             50.115,80 EUR      davon entfallen auf der Passivseite auf
- die Verbindlichkeiten                          95.214,21 EUR      - das Eigenkapital                          1.059.416,23 EUR
Jahresüberschuss                                  2.478,02 EUR      - die Rückstellungen                          195.400,00 EUR
Summe der Erträge                             3.837.543,42 EUR      - die Verbindlichkeiten                     1.614.676,90 EUR
Summe der Aufwendungen                        3.835.065,40 EUR      Jahresfehlbetrag                              275.410,45 EUR
                                                                    Summe der Erträge                             147.983,77 EUR
Seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fischer Treuhand       Summe der Aufwendungen                        423.394,22 EUR
GmbH, wurde am 28. März 2019 der uneingeschränkte Bestäti-
gungsvermerk erteilt.                                               Seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schell & Block
                                                                    GmbH, wurde am 21. Mai 2019 der uneingeschränkte Bestäti-
SR-19-039                                                           gungsvermerk erteilt.
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2018 der Mariba
Freizeitwelt Neustadt GmbH                                          SR-19-042
Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss 2018 der Mariba Frei-        Abschluss einer unbefristeten Vereinbarung zum Betrieb der
zeitwelt Neustadt GmbH auf der Grundlage des Berichtes über         Kindertagesstätte „Vogelnest“
die Jahresabschlussprüfung vom 10. Mai 2019 zur Kenntnis.           Die Stadt Neustadt in Sachsen erkennt die private Trägerschaft
                                                                    der Häuslichen Alten- und Krankenpflege Kathrin Vogel für den
Bilanzsumme                                5.168.699,42 EUR         Betrieb der Kindertagesstätte „Vogelnest“ an und nimmt diese
davon entfallen auf der Aktivseite auf                              unbefristet in den Bedarfsplan Kindertagesstätten auf. Der Bür-
- das Anlagevermögen                       4.130.426,97 EUR         germeister wird bevollmächtigt, die Vereinbarung über die freie
- das Umlaufvermögen                       1.037.533,95 EUR         Trägerschaft der Kindertagesstätte „Vogelnest“ mit der Häusli-
- die Rechnungsabgrenzungsposten                 738,50 EUR         chen Alten- und Krankenpflege Kathrin Vogel abzuschließen.
davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital                         2.059.529,37 EUR         SR-19-046
- die Sonderposten für Investitionszuschüsse 782.880,00 EUR         Bestimmung des Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse
- die Rückstellungen                          41.424,00 EUR         2012 bis 2014 der Stadt Neustadt in Sachsen
- die Verbindlichkeiten                    2.284.866,05 EUR         Zur Durchführung der örtlichen Prüfung nach § 104 der SächsGe-
Jahresfehlbetrag                             309.761,28 EUR         mO für die Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 der Stadt Neustadt in
Summe der Erträge                          2.768.558,23 EUR         Sachsen wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schell & Block
Summe der Aufwendungen                     3.078.319,51 EUR         GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesell-
                                                                    schaft, Königsbrücker Straße 17, 01099 Dresden, bestimmt.
Seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH,          Die Auftragssumme für die Prüfung des Jahresabschlusses
Zweigniederlassung Dresden, wurde am 10. Mai 2019 der un-           2012 beträgt 11.305,00 EUR incl. Auslagen und Umsatzsteuer.
eingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.                         Die Beauftragung der Folgejahre erfolgt auf der Grundlage eines
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
Nr. 25/2019                                              Neustadt in Sachsen                                                       5

aktuellen Angebotes. Der Prüfungsumfang beinhaltet gemäß             Der Stadtrat beschließt:
§ 106 SächsGemO auch die Kassenprüfung der Stadt Neustadt            1. Der Bürgermeister wird im Zusammenhang mit Straßen-
in Sachsen.                                                              schlussvermessungen an öffentlich gewidmeten oder öf-
                                                                         fentlich noch zu widmenden Straßen bevollmächtigt, die
SR-19-047                                                                dabei entstehenden Teilflächen zu veräußern oder zu er-
Verwendung der Mittel auf der Grundlage des Gesetzes über                werben. Diese Teilflächen müssen im Regelfall unbebaut
die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des                    sein und im unmittelbaren Zusammenhang mit den ehema-
ländlichen Raumes im Jahr 2019                                           ligen, vorhandenen oder künftigen Verkehrsflächen stehen.
Die der Stadt Neustadt in Sachsen im Jahr 2019 gewährte                  Teilüberbauungen der v. g. Teilflächen mit Bauwerksteilen,
Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes in Höhe von                 welche vor 1990 errichtet wurden, fallen ebenfalls unter die
70.000,00 EUR wird im Haushaltsjahr 2019 wie folgt verwendet.            vorstehende Regelung.
                                                                     2. Die Höhe der Kaufpreise für Verkehrsflächen und anderen
Objekt                                   Pauschale Zuweisung
                                                                         öffentlich genutzten privaten Grundstücken wird im Ver-
Hofmühle Langburkersdorf                         9.500,00 EUR
                                                                         kehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG) bestimmt.
Schlossgebäude Langburkersdorf                 13.500,00 EUR
                                                                         Danach beträgt der Kaufpreis 20 % des Bodenwertes eines
Grundschule „Julius Mißbach“                   17.500,00 EUR
                                                                         in gleicher Lage gelegenen unbebauten Grundstückes. Hier-
Grundschule Oberottendorf                        4.000,00 EUR            bei sieht das VerkFlBerG eine Untergrenze von 0,10 EUR/
Friedrich-Schiller-Oberschule                  16.500,00 EUR             qm und eine Obergrenze von 10,00 EUR/qm bei Gemeinden
Hort Neustadt                                    4.000,00 EUR            mit mehr als 10.000 bis 100.000 Einwohnern vor. Die jeweili-
Hort Oberottendorf                               2.000,00 EUR            gen festgelegten Bodenrichtwerte sind den beschlossenen
Kindertagesstätte „Hohwaldbienen“                3.000,00 EUR            Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses des Landkrei-
Gesamt                                         70.000,00 EUR             ses Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu entnehmen.
                                                                     3. Für die Ausnahmefreiheit der Verkäufe gemäß § 90 Abs. 3
SR-19-045                                                                Nr. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen gel-
Vergabe Tanklöschfahrzeug TLF 4000 inklusive der feuer-                  ten die in der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Sachsen
wehrtechnischen Beladung für die Ortsfeuerwehr Neustadt                  festgeschriebenen Grundsätze und sind dementsprechend
in Sachsen                                                               anzuwenden.
Die Zuschlagserteilung für die Lieferleistung eines Tanklösch-       4. Auf Grund der im April 2019 beschlossenen Bodenricht-
fahrzeuges TLF 4000 inklusive feuerwehrtechnischer Beladung              werte mit Stand 31. Dezember 2018 sind die in der Anlage
für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Sachsen an die Firma           zum Beschluss dargestellten Bodenpreise (innerorts) in Ab-
Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG, Neue Straße                hängigkeit der örtlichen Lage für den Kauf und Verkauf von
1, 09241 Mühlau, wird bestätigt. Die Auftragssumme für die Lie-          Verkehrsflächen anzusetzen und entsprechende Kauf- und
ferleistung beträgt 368.655,87 EUR inkl. 19 % MwSt.                      Tauschvereinbarungen abzuschließen.
                                                                     5. Die Neufassung der An- und Verkaufspreise von Verkehrs-
SR-19-043                                                                flächen soll ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember
Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Neustadt in                    2021 für alle in diesem Zeitraum abzuschließenden Verein-
Sachsen                                                                  barungen gelten.
Der Stadtrat hat der Feuerwehrsatzung der Stadt Neustadt in Sach-    6. Bereits vor dem 1. Januar 2020 abgeschlossene Verein-
sen zugestimmt. Der Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuer-           barungen behalten für ihre Umsetzung mit den darin ver-
wehr Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2019        einbarten Bodenpreisen bis zum 31. Dezember 2020 ihre
die Feuerwehrsatzung der Stadt Neustadt in Sachsen beschlossen           Gültigkeit.
und die Verwaltung aufgefordert, die Feuerwehrsatzung dem Stadt-
rat zum Beschluss vorzulegen. Zur Erhöhung der Nachwuchsge-          Anlage zum Beschluss SR-19-043
winnung wurde die Möglichkeit einer Gründung einer Kinderfeu-
                                                                     Feuerwehrsatzung der Stadt Neustadt in Sachsen
erwehr neu in die Satzung mit aufgenommen. In einer separaten
Vereinbarung zwischen Stadtverwaltung und den Kinderfeuerwehr-       Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat am 21. Novem-
warten werden die zukünftigen Arbeiten und Verantwortlichkeiten in   ber 2019 auf der Grundlage von § 4 der Sächsischen Gemein-
den Kinderfeuerwehren abgestimmt und festgelegt. Die Änderun-        deordnung (SächsGemO), in der Fassung der Bekanntmachung
gen im sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst       vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), in der jeweils gültigen
und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 25. Juni 2019 wurden          Fassung, in Verbindung mit § 15 Absatz 4 des Sächsischen
gleichfalls beachtet und in der Feuerwehrsatzung integriert.         Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katas-
                                                                     trophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl.
SR-19-044                                                            S. 245, 647), in der jeweils gültigen Fassung, die nachfolgende
Satzung über die Aufwandsentschädigung, Ehrung und                   Satzung beschlossen:
Zuschüsse für die ehrenamtlich Angehörigen der Freiwilli-
                                                                     §1
gen Feuerwehr Neustadt in Sachsen (Feuerwehrentschädi-
gungssatzung – FeuerwEntschS)                                        Name und Gliederung der Feuerwehr
Der Stadtrat hat der Neufassung der Satzung über die Aufwands-       (1) Die Feuerwehr der Stadt Neustadt in Sachsen, in dieser Sat-
entschädigung, Ehrungen und Zuschüsse für die ehrenamtlich           zung Gemeindefeuerwehr genannt, ist eine freiwillige Feuerwehr.
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Sachsen           Sie ist eine Einrichtung der Stadt ohne eigene Rechtspersön-
(Feuerwehrentschädigungssatzung FeuerwEntschS) zugestimmt.           lichkeit.
Durch die Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Neustadt in        (2) Die Gemeindefeuerwehr führt den Namen
Sachsen ist die Anpassung der Feuerwehrentschädigungssatzung         „Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Sachsen“.
(FeuerwEntschS) notwendig. Die gesetzlichen Rahmenbedingun-          Die Ortsfeuerwehren führen den Zusatz „Ortsfeuerwehr Ortsteil“.
gen wurden beachtet und in der Neufassung integriert. Die Aus-       (3) Die Gemeindefeuerwehr gliedert sich wie folgt:
zahlungsgrenze bei Verdienstausfall wurde an den Höchstsatz der
                                                                     -   Ortsfeuerwehr Berthelsdorf
Sächsischen Feuerwehrverordnung angepasst.
                                                                     -   Ortsfeuerwehr Krumhermsdorf
SR-19-037                                                            -   Ortsfeuerwehr Langburkersdorf
Neufassung des Beschlusses über die Festsetzung des An-              -   Ortsfeuerwehr Neustadt in Sachsen
und Verkaufspreises von Verkehrsflächen                              -   Ortsfeuerwehr Polenz
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
6                                                       Neustadt in Sachsen                                             Nr. 25/2019

- Ortsfeuerwehr Rückersdorf                                         (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines stän-
- Ortsfeuerwehr Rugiswalde                                          digen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem
                                                                    Ortswehrleiter anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus
(4) Die Ortsfeuerwehren bestehen aus aktiven Abteilungen sowie
                                                                    der Feuerwehr zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag
Alters- und Ehrenabteilungen. Außerdem können Kinder- und
                                                                    durch den Gemeindewehrleiter erfolgen, wenn dem Feuerwehr-
Jugendfeuerwehren gebildet werden. Mehrere Ortsfeuerwehren
                                                                    angehörigen die Dienstausübung in der Feuerwehr auf Grund der
können eine gemeinsame Kinder- oder Jugendfeuerwehr bilden.
                                                                    Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist.
(5) Die Ortsfeuerwehren können einen Musikzug unterhalten.
                                                                    (4) Der freiwillige Austritt aus der Gemeindefeuerwehr ist dem
(6) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemein-
                                                                    Ortswehrleiter gegenüber schriftlich zu erklären.
dewehrleiter und seinen Stellvertretern, in den Ortsfeuerwehren
                                                                    (5) Ein Feuerwehrangehöriger kann wegen gröblicher Verletzung
dem Ortswehrleiter und seinen Stellvertretern. Bei mehreren
                                                                    seiner Dienstpflichten oder bei fortgesetzter Nachlässigkeit im
Stellvertretern ist die Reihenfolge der Vertretung festzulegen.
                                                                    Dienst oder aus wichtigem Grund (gemäß § 18 Absatz 6 Sächs-
§2                                                                  BRKG) aus der Gemeindefeuerwehr ausgeschlossen werden.
Aufgaben                                                            Über den Ausschluss entscheidet der Feuerwehrausschuss.
                                                                    Dem Feuerwehrangehörigen ist Gelegenheit zu geben, sich zu
(1) Die Aufgaben der Gemeindefeuerwehr ergeben sich aus § 16
                                                                    den zu der Entscheidung führenden Gründen zu äußern. Der Ge-
Absatz 1 und 2 sowie der §§ 22 und 23 SächsBRKG.
                                                                    meindewehrleiter hat dem Ausgeschlossenen den Ausschluss
(2) Die Gemeindefeuerwehr wirkt im Katastrophenschutz mit.
                                                                    schriftlich mitzuteilen.
(3) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemein-
                                                                    (6) Eine befristete Freistellung vom aktiven Dienst kann aus
defeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung von Notla-
                                                                    persönlichen oder beruflichen Gründen beantragt werden. Die
gen heranziehen.
                                                                    Entscheidung trifft bei einer Freistellung bis zu 6 Monaten der
§3                                                                  zuständige Ortswehrleiter, bis zu 24 Monaten der Gemeinde-
Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr                                   wehrleiter. Eine Freistellung über 24 Monate ist nur in begründe-
                                                                    ten Ausnahmefällen möglich, die Entscheidung darüber trifft der
(1) In die Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger An-      Feuerwehrausschuss.
träge als ehrenamtlich tätige Feuerwehrdienstleistende nur Per-     (7) Feuerwehrangehörige, die aus der Gemeindefeuerwehr aus-
sonen aufgenommen werden, die                                       scheiden, erhalten auf Antrag eine schriftliche Bescheinigung
                                                                    über die Dauer der Zugehörigkeit zur Gemeindefeuerwehr, den
1.    das 16. Lebensjahr vollendet haben;
                                                                    letzten Dienstgrad sowie die zuletzt ausgeübte Funktion (Dienst-
2.    den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdiens-
                                                                    zeugnis).
      tes gewachsen sind;
3. die charakterliche Eignung besitzen;                             §5
4. nicht ungeeignet für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr    Rechte und Pflichten der Feuerwehrdienstleistenden
      im Sinne von § 18 Absatz 4 SächsBRKG sind.
                                                                    (1) Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehren haben das
(2) Die Bewerber müssen in der Gemeinde wohnhaft sein und
                                                                    Recht, den Gemeindewehrleiter, den jeweiligen Ortswehrleiter
sollten in keiner Hilfsorganisation tätig sein. Der Gemeindewehr-
                                                                    und deren Stellvertreter sowie die Mitglieder des Feuerwehraus-
leiter kann Ausnahmen zulassen.
                                                                    schusses zu wählen.
(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an die Leiter der Ortsfeuer-
                                                                    (2) Die Feuerwehrdienstleistenden sind für die Dauer von Einsät-
wehren zu richten. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der
                                                                    zen, Einsatzübungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Erziehungsberechtigten vorliegen. Über die Aufnahme entschei-
                                                                    nach Maßgabe des § 61 SächsBRKG von der Arbeit freizustel-
det die Gemeindewehrleitung nach Anhörung des Ortswehrlei-
                                                                    len. Für den Zeitraum, der während der Arbeitszeit stattfindet,
ters.
                                                                    haben sie entsprechend § 62 SächsBRKG Anspruch auf Fort-
(4) Im Zweifel, über die Eignung oder Zulässigkeit des Bewer-
                                                                    zahlung ihres Arbeitsentgeltes.
bers, ist durch den Gemeindewehrleiter beim Ordnungsamt ein
                                                                    (3) Feuerwehrdienstleistende erhalten bei Sachschäden sowie
Führungszeugnis zum Antragsteller anzufordern. Ein Rechtsan-
                                                                    vermögenswerten Versicherungsnachteilen, die sie in der Aus-
spruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem An-
                                                                    bildung oder infolge des Feuerwehrdienstes weder durch einen
tragsteller vom Gemeindewehrleiter schriftlich mitzuteilen.
                                                                    Vorsatz noch grob fahrlässig erleiden, einen Ersatz nach Maßga-
(5) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen
                                                                    be § 63 Absatz 2 und 3 SächsBRKG. Feuerwehrdienstleistende
Dienstausweis.
                                                                    erhalten auf Antrag die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung
§4                                                                  des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus-
Beendigung des Feuerwehrdienstes                                    und Fortbildung
                                                                    entstehen.
(1) Der aktive Dienst in der Gemeindefeuerwehr endet, wenn der      (4) Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche
Feuerwehrangehörige                                                 Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwands-
                                                                    entschädigung entsprechend § 63 Absatz 1 SächsBRKG. Die
1.    das 65. Lebensjahr vollendet hat;                             Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Gemein-
2.    aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienst-     defeuerwehr sind durch Satzung zu regeln.
      pflichten dauernd ungeeignet wird;                            (5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr sind verpflichtet,
3. ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18
      Absatz 4 SächsBRKG wird oder                                  1.   am Dienst und an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im
4. seinen Austritt erklärt, bzw. entlassen oder ausgeschlossen           Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und
      wird.                                                              pünktlich teilzunehmen;
(2) Feuerwehrangehörige können auf ihren Antrag hin, über das       2.   sich bei Alarm unverzüglich zum Dienst im Gerätehaus ein-
65. Lebensjahr hinaus, aktiven Feuerwehrdienst leisten. Voraus-          zufinden;
setzung ist der jährliche Nachweis über die Arbeitsmedizinische     3.   beim Fernbleiben von Ausbildungsveranstaltungen aus be-
Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstä-              ruflichen oder persönlichen Gründen ihren Ortswehrleiter
tigkeiten (G 25) durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder            oder Zugführer zu informieren;
Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Der Antrag ist an       4.   den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen;
den Gemeindewehrleiter zu richten. Die Gemeindewehrleitung          5.   im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Ver-
entscheidet über den Antrag nach Anhörung des Ortswehrlei-               halten zu zeigen und sich den anderen Feuerwehrangehöri-
ters.                                                                    gen gegenüber kameradschaftlich zu verhalten;
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
Nr. 25/2019                                             Neustadt in Sachsen                                                        7

6.   die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvor-       §7
     schriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und              Kinderfeuerwehr
7. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte            (1) Die Kinderfeuerwehr führt den Namen „Kinderfeuerwehr Neu-
     und Einrichtungen gewissenhaft zu behandeln und zu pfle-       stadt in Sachsen“. Die Kinderfeuerwehren in den Ortsfeuerweh-
     gen, diese nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen sowie       ren führen den Zusatz „Kinderfeuerwehr – Name des Ortsteiles“.
     die empfangene persönliche Ausrüstung nach dem Aus-            (2) Die Kinderfeuerwehr kann je nach Mitgliederzahl und Alter der
     scheiden aus dem Feuerwehrdienst im sauberen und ge-           Mitglieder in mehrere Gruppen gegliedert werden.
     brauchsfähigen Zustand zurückzugeben.                          (3) In die Kinderfeuerwehr können Personen, die das 5. Lebens-
(6) Die aktiven Feuerwehrangehörigen haben, wenn sie länger         jahr vollendet haben, bis zum vollendeten 8. Lebensjahr aufge-
als zwei Wochen vom Wohnort abwesend oder durch andere              nommen werden, wenn sie dafür geeignet sind. Die Aufnahme
Umstände an der Ausübung des Feuerwehrdienstes verhindert           muss mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtig-
sind, dem Ortswehrleiter rechtzeitig Mitteilung zu machen. Füh-     ten beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Orts-
rungskräfte (ab Gruppenführer aufwärts) haben dem Ortswehr-         wehrleiter nach Anhörung des Kinderfeuerwehrwartes.
leiter Mitteilung zu machen, wenn sie länger als eine Woche vom     (4) Die Zugehörigkeit zur Kinderfeuerwehr endet, wenn das Mit-
Wohnort abwesend oder am Feuerwehrdienst gehindert sind.            glied
Die Stellvertreter des Gemeindewehrleiters und die Ortswehrlei-     1. in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wird;
ter haben bei Abwesenheit oder Dienstverhinderung von länger        2. aus der Kinderfeuerwehr austritt;
als einer Woche den Gemeindewehrleiter in Kenntnis zu setzen.       3. den Anforderungen nicht mehr gewachsen ist;
(7) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm ob-
                                                                    4. aus der Kinderfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen
liegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter nach
                                                                          wird;
Anhörung des zuständigen Ortswehrleiters – einen mündlichen
                                                                    5. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zu-
oder schriftlichen Verweis erteilen,
                                                                          rücknehmen.
- die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder                   Für die Verfahrensweise zur Beendigung der Mitgliedschaft gilt
- den Ausschluss beim Feuerwehrausschuss beantragen.                der § 4 Absatz 2 bis 4 dieser Satzung entsprechend. Die Ent-
§6                                                                  scheidungen nach § 4 Absatz 5 trifft die Ortswehrleitung.
                                                                    (5) Die Leiter der Kinderfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren (Kin-
Jugendfeuerwehr
                                                                    derfeuerwehrwarte) werden nach Prüfung der Eignung, vertrag-
(1) Die Jugendfeuerwehr führt den Namen „Jugendfeuerwehr Neu-       licher Regelung und schriftlicher Zustimmung durch das Ord-
stadt in Sachsen“. Die Jugendfeuerwehren in den Ortsfeuerweh-       nungsamt bestätigt und durch den Gemeindewehrleiter für die
ren führen den Zusatz „Jugendfeuerwehr – Name des Ortsteiles“.      Dauer von fünf Jahren bestellt. Nach gleichem Verfahren können
(2) Die Jugendfeuerwehr kann je nach Mitgliederzahl und Alter       je Kinderfeuerwehr die stellvertretenden Kinderfeuerwehrwarte
der Mitglieder in mehrere Gruppen gegliedert werden.                bestellt werden. Diensttätigkeiten ohne Anweisung des bestell-
(3) In die Jugendfeuerwehr können Personen, die das 8. Lebens-      ten Kinderfeuerwehrwartes sind nicht zulässig. Der Leiter der
jahr vollendet haben, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr aufge-     Kinderfeuerwehr muss eine pädagogische Ausbildung erfolg-
nommen werden, wenn sie dafür geeignet sind. Die Aufnahme           reich abgeschlossen haben und Mitglied der Gemeindefeuer-
muss mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtig-        wehr Neustadt in Sachsen sein.
ten beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Orts-       (6) Es sind in der Gemeindefeuerwehr Neustadt in Sachsen ma-
wehrleiter nach Anhörung des Jugendfeuerwehrwartes.                 ximal zwei Kinderfeuerwehren zulässig. Die Mitgliederzahl der
(4) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mit-      Kinderfeuerwehren entspricht dem aktuell gültigen Betreuungs-
glied                                                               schlüssel der Kita und Hortbetreuungen gemäß SächsKitaG.
1. in die Feuerwehr als aktiver Angehöriger aufgenommen             (7) Die Kinderfeuerwehr arbeitet nach einem vom Ortswehrleiter
      wird;                                                         bestätigten Dienstplan.
2. aus der Jugendfeuerwehr austritt;
                                                                    §8
3. den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist;
4. aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen            Alters- und Ehrenabteilung
      wird;                                                         (1) In die Alters- und Ehrenabteilung werden Angehörige der Ge-
5. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zu-       meindefeuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernom-
      rücknehmen.                                                   men, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und keine
Für die Verfahrensweise zur Beendigung der Mitgliedschaft gilt      gegenteilige Erklärung abgeben. Bei Verlängerung der aktiven
der § 4 Absatz 2 bis 4 dieser Satzung entsprechend. Die Ent-        Dienstzeit nach § 4 Absatz 2 erfolgt die Übernahme in die Alters-
scheidungen nach § 4 Absatz 5 trifft die Ortswehrleitung.           und Ehrenabteilung mit Beendigung des aktiven Dienstes.
(5) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr wählen den oder die Ju-      (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der
gendgruppensprecher auf die Dauer von 2 Jahren.                     aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabtei-
(6) Die Leiter der Jugendfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren (Ju-      lung gestatten, wenn der Dienst in der Feuerwehr für sie aus
gendfeuerwehrwarte) werden auf Vorschlag der Ortswehrlei-           persönlichen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen eine
tungen durch den Gemeindewehrleiter für die Dauer von fünf          besondere Härte bedeutet.
Jahren bestellt. Nach gleichem Verfahren können je Jugendfeu-       (3) Feuerwehrangehörige, die aus gesundheitlichen Gründen zur
erwehr die stellvertretenden Jugendwarte bestellt werden. Der       Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd ungeeignet geworden sind,
Ortswehrleiter kann mit Zustimmung des Gemeindewehrleiters          können auch ohne ihren Antrag auf Beschluss des Feuerwehraus-
geeignete Feuerwehrangehörige mit der vorläufigen Leitung der       schusses in die Alters- und Ehrenabteilung versetzt werden.
Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Leiter der Jugendfeuerwehr         (4) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen ihren
muss aktiver Angehöriger der Gemeindefeuerwehr sein und soll        Leiter auf die Dauer von fünf Jahren.
den Lehrgang für Jugendfeuerwehrarbeit besucht haben.               §9
(7) Sind in der Gemeindefeuerwehr mehrere Jugendfeuerwehren
                                                                    Ehrenmitglieder
gebildet, kann der Gemeindewehrleiter auf Vorschlag der Leiter
der Jugendfeuerwehren einen Gemeindejugendfeuerwehrwart             (1) Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Feuerwehraus-
und zwei stellvertretende Gemeindejugendfeuerwehrwarte auf          schusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Gemeinde-
die Dauer von fünf Jahren bestellen.                                feuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen
(8) Die Jugendfeuerwehr arbeitet nach einem vom Ortswehrleiter      oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu
bestätigten Dienstplan.                                             Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen.
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
8                                                        Neustadt in Sachsen                                               Nr. 25/2019

(2) Die Ernennung zum Ehrenmitglied ist eine besondere Aus-           (6) Über die Hauptversammlung und die Ortsfeuerwehrversamm-
zeichnung der Stadt Neustadt in Sachsen.                              lungen ist eine Niederschrift durch den Wehrleiter anzufertigen,
                                                                      die dem Bürgermeister vorzulegen ist.
§ 10
Musikzug                                                              § 13
(1) Die Mitglieder des Musikzuges sind Angehörige der Ortsfeuerwehr   Feuerwehrausschuss
und können durch den Gemeindewehrleiter vom aktiven Dienst bei        (1) Der Feuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Gemein-
Anrechnung der Dienstzeit freigestellt werden.                        dewehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Ge-
(2) Der Musikzug organisiert die Dienste nach einem vom Mu-           meinde für die Gemeindefeuerwehr, der Dienst- und Einsatzpla-
sikzugführer aufgestellten und vom Ortswehrleiter bestätigten         nung sowie Personalangelegenheiten. Er wird für die Dauer von
Dienstplan.                                                           fünf Jahren gewählt.
(3) Die Aufnahmen und Beförderungen der Mitglieder des Musik-         (2) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Gemeindewehr-
zuges (außer aktiven Kameraden) erfolgen auf der Grundlage der        leiter als Vorsitzenden, den Stellvertretern des Gemeindewehrlei-
Richtlinie über Funktionsbezeichnungen, Ausbildungsvorausset-         ters sowie den Ortswehrleitern. Die stellvertretenden Ortswehr-
zungen und Funktionsabzeichen für Feuerwehrmusiker/-innen             leiter sind im Vertretungsfall stimmberechtigt. Darüber hinaus
und Stabführer-/innen im Landesfeuerwehrverband Sachsen               werden aus den Reihen der Ortsfeuerwehren je ein Mitglied als
e. V. in der jeweils gültigen Fassung.                                Mannschaftssprecher in den Feuerwehrausschuss gewählt. Der
(4) Der Musikzug wird von einem Musikzugführer geleitet, der          Feuerwehrausschuss sollte mindestens zweimal jährlich eine Be-
über die für diese Funktion notwendigen Kenntnisse und Er-            ratung durchführen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit
fahrungen verfügt. Dieser wird auf Vorschlag der Mitglieder           Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor
des Musikzuges im Einvernehmen mit der Ortswehrleitung vom            der Sitzung einzuberufen. Der Feuerwehrausschuss muss einbe-
Gemeindewehrleiter auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Bei        rufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder
Bedarf kann zusätzlich ein musikalischer Leiter bestellt werden.      bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt.
                                                                      Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die
§ 11                                                                  Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Leiter der Alters- und
Organe der Feuerwehr                                                  Ehrenabteilungen, des Musikzuges und der Jugendfeuerwehren
Organe der Feuerwehr sind:                                            sind auf ihren Antrag sowie bei Themen, die ihren Zuständig-
                                                                      keitsbereich betreffen, zu Beratungen des Feuerwehrausschus-
- die Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung
                                                                      ses durch den Ausschussvorsitzenden einzuladen. Sie nehmen
- der Feuerwehrausschuss
                                                                      ohne Stimmrecht an der Beratung teil.
- die Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung
                                                                      (3) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Feuerwehraus-
                                                                      schusses einzuladen.
§ 12
                                                                      (4) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher
Hauptversammlung und Ortsfeuerwehrversammlungen                       Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
(1) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters ist jährlich eine       (5) Die Beratungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffent-
ordentliche Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr durch-             lich, über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen und
zuführen. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegen-         dem Bürgermeister zu übergeben.
heiten der Gemeindefeuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und
Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung         § 14
und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung              Wehrleitung
hat der Gemeindewehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der       (1) Der Gemeindewehrleiter leitet die Gemeindefeuerwehr. Orts-
Gemeindefeuerwehr für das abgelaufene Jahr abzugeben. In der          feuerwehren werden von einem Ortswehrleiter geleitet. Die Orts-
Hauptversammlung werden der Gemeindewehrleiter und seine              wehrleiter unterliegen den Weisungen des Gemeindewehrleiters.
Stellvertreter gewählt.                                               (2) Die Gemeindewehrleitung besteht aus:
(2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Gemeindewehr-            - dem Gemeindewehrleiter
leiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist       - drei Stellvertretern
innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens
einem Drittel der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr           (3) Die Ortswehrleitungen bestehen aus:
schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt         - dem Ortswehrleiter
und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Angehöri-              - bis zu zwei Stellvertretern
gen der Gemeindefeuerwehr und dem Bürgermeister mindes-               - den Zugführern bzw. bei Ortsfeuerwehren ohne Zugführer
tens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.                        den Gruppenführern
(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens          (4) Der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter werden in
die Hälfte der aktiven Feuerwehrangehörigen anwesend sind.            der Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr in geheimer
Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite       Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Gemeindewehr-
Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl            leiter darf nicht zugleich Ortswehrleiter sein.
der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Beschlüsse der          (5) Die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter werden in der Orts-
Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit ge-             feuerwehrversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von fünf
fasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.                             Jahren gewählt. Die Wahl kann auch in der Hauptversammlung
(4) Die Ortsfeuerwehren führen unter Vorsitz des Ortswehrlei-         durchgeführt werden.
ters jährlich eine ordentliche Ortsfeuerwehrversammlung durch.        (6) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv
Mehrere Ortsfeuerwehren können eine gemeinsame Ortsfeuer-             angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen per-
wehrversammlung durchführen.                                          sönlichen Voraussetzungen sowie die fachlichen Kenntnisse,
In der Ortsfeuerwehrversammlung hat der Ortswehrleiter einen          Qualifikationen und Erfahrungen entsprechend den Feuerwehr-
Bericht über die Tätigkeit der Ortsfeuerwehr für das abgelaufene      dienstvorschriften verfügt.
Jahr abzugeben. In der Ortsfeuerwehrversammlung werden der            (7) Der Gemeindewehrleiter, die Ortswehrleiter und die Stellver-
Ortswehrleiter und seine Stellvertreter sowie das jeweilige Mit-      treter werden nach der Wahl und nach Zustimmung des Stadt-
glied des Feuerwehrausschusses gewählt. Die Wahlen können             rates durch den Bürgermeister berufen.
auch in der Hauptversammlung erfolgen.                                (8) Der Gemeindewehrleiter, die Ortswehrleiter und die Stellver-
(5) Im Übrigen gelten für die Ortsfeuerwehrversammlungen die          treter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten
Absätze 1 bis 3 entsprechend.                                         oder wenn sie die im Absatz 6 geforderten Voraussetzungen
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
Nr. 25/2019                                                Neustadt in Sachsen                                                          9

nicht mehr erfüllen, nach Anhörung des Feuerwehrausschusses             Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderlichen Qualifikatio-
und Zustimmung des Stadtrates vom Bürgermeister abberufen               nen besitzen.
werden. Liegt ein begründeter Verdacht auf die Verletzung von           (2) Gruppenführer werden vom Ortswehrleiter, Zugführer auf
Dienstpflichten vor, kann der Bürgermeister den Gemeindewehr-           Vorschlag des Ortswehrleiters vom Gemeindewehrleiter bestellt.
leiter, die Ortswehrleiter und die Stellvertreter vorübergehend         Die Amtszeit endet, wenn der Gruppenführer vom Ortswehrleiter
von der Funktion beurlauben.                                            bzw. der Zugführer vom Gemeindewehrleiter abbestellt wird oder
(9) Der Gemeindewehrleiter, die Ortswehrleiter und die Stellver-        wenn er seine Bereitschaft zur Ausübung der Funktion schriftlich
treter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle          zurückzieht. Die Unterführer haben ihre Aufgaben nach Beendi-
eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung          gung der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter-
eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur             zuführen.
Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen mit der            (3) Liegt ein begründeter Verdacht auf die Verletzung von Dienst-
kommissarischen Ausübung der Funktion beauftragen. Kommt                pflichten vor, kann der Gemeindewehrleiter die Unterführer vorü-
innerhalb von zwei Monaten nach Freiwerden der Stelle keine             bergehend von der Funktion beurlauben.
Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister bis zur satzungsge-           (4) Die Unterführer führen ihre Aufgabe nach Weisung ihrer Vor-
mäßen Berufung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehöri-               gesetzten aus.
gen in die Funktion ein.                                                (5) Gerätewarte werden vom Ortswehrleiter bestellt, für sie gelten
(10) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der          die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und
Gemeindefeuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Ge-            die Einrichtungen der Gemeindefeuerwehr zu verwahren und zu
setz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat ins-           warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin zu
besondere:                                                              prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind
- auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der              sofort dem Ortswehrleiter zu melden.
    Angehörigen der Gemeindefeuerwehr entsprechend den
                                                                        § 16
    Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken;
- die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und                Wahlen
    Einsätzen zu regeln;                                                (1) Wahlberechtigt sind:
- die Aufstellung der Dienst- und Ausbildungspläne in den               - für die Wahl des Gemeindewehrleiters und dessen Stellver-
    Ortsfeuerwehren zu kontrollieren;                                       treter alle aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr;
- für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der            - für die Wahl des Feuerwehrausschusses, die aktiven Ange-
    einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen;                   hörigen der Ortsfeuerwehr für das Ausschussmitglied der je-
- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende                   weiligen Ortsfeuerwehr;
    Ausrüstung der Gemeindefeuerwehr hinzuwirken;                       - für die Wahl der Ortswehrleiter und deren Stellvertreter alle
- bei der Tätigkeit minderjähriger Feuerwehrangehöriger die                 aktiven Angehörigen der jeweiligen Ortsfeuerwehr.
    Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen;
                                                                        Feuerwehrangehörige, die nach § 4 Absatz 6 oder § 10 Absatz 1
- Beanstandungen, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinde-
                                                                        vom aktiven Dienst freigestellt sind; sind wie aktive Angehörige
    feuerwehr betreffen, dem Bürgermeister mitzuteilen.
                                                                        wahlberechtigt.
(11) Der Gemeindewehrleiter soll den Bürgermeister und den              (2) Die Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher zusammen
Stadtrat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten bera-            mit dem Wahlvorschlag den wahlberechtigten Feuerwehran-
ten. Er ist zu den Beratungen in der Stadt zu Angelegenheiten
                                                                        gehörigen bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr
der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören.
                                                                        Kandidaten enthalten, als zu wählen sind und muss vom Feuer-
(12) Die stellvertretenden Gemeindewehrleiter haben den Ge-
                                                                        wehrausschuss geprüft und bestätigt sein.
meindewehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unter-
                                                                        (3) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat
stützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten
                                                                        zur Wahl, kann im Einvernehmen mit der Haupt- bzw. Ortsfeuer-
zu vertreten.
                                                                        wehrversammlung die Wahl offen erfolgen.
(13) Der Ortswehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Ortsfeuer-
                                                                        (4) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder
wehr verantwortlich. Er hat insbesondere
                                                                        einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlver-
- auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der              sammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahl-
    Angehörigen der Ortsfeuerwehr entsprechend den Feuer-               leiter die Stimmenauszählung vornehmen.
    wehrdienstvorschriften hinzuwirken;                                 (5) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr
- die Führung der Ortsfeuerwehr bei Übungen und Einsätzen               als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend sind.
    zu regeln;                                                          (6) Scheidet der Gemeindewehrleiter, ein Ortswehrleiter oder ein
- die Dienst- und Ausbildungspläne zu erarbeiten und dem Ge-            Stellvertreter vor Ablauf der Wahlperiode aus seinem Amt aus
    meindewehrleiter zur Bestätigung vorzulegen;                        und wird diese Funktion durch Wahl neu besetzt, so beträgt
- für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der            die Wahlperiode abweichend von § 14 Absatz 4 höchstens die
    einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen;               Dauer, die der restlichen Wahlperiode des ausgeschiedenen
- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende               Amtsinhabers entspricht.
    Ausrüstung der Ortsfeuerwehr hinzuwirken;                           (7) Die Wahl des Gemeindewehrleiters, der Ortswehrleiter und
- bei der Tätigkeit minderjähriger Feuerwehrangehöriger die             der jeweiligen Stellvertreter erfolgt in getrennten Wahlgängen.
    Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzge-              Zum Gemeinde- bzw. Ortswehrleiter ist gewählt, wer mehr als
    setzes sicherzustellen;                                             die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhal-
- Beanstandungen, die die Leistungsfähigkeit der Ortsfeuer-             ten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute
    wehr betreffen, dem Gemeindewehrleiter zu melden.                   Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern
(14) Der Feuerwehrausschuss beschließt für den Gemeinde-                mit den meisten Stimmen durchzuführen. Je nach Anzahl der zu
wehrleiter, die Stellvertreter des Gemeindewehrleiters und die          wählenden Stellvertreter sind der oder die Kandidaten gewählt,
Ortswehrleiter Aufgabenpläne.                                           die die meisten Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten er-
                                                                        halten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
§ 15
                                                                        (8) Als Mitglied des Feuerwehrausschusses kann jeder aktive An-
Unterführer, Gerätewarte                                                gehörige der jeweiligen Ortsfeuerwehr gewählt werden, sofern er
(1) Als Unterführer (Gruppen- und Zugführer) dürfen nur ak-             nicht entsprechend § 13 Absatz 2 Satz 1 bereits als Mitglied des
tive Angehörige der Gemeindefeuerwehr eingesetzt werden,                Feuerwehrausschusses festgelegt und nicht nach § 4 Absatz 6
die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im            oder § 10 Absatz 1 freigestellt ist.
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
10                                                       Neustadt in Sachsen                                                Nr. 25/2019

(9) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses ist als          2.   Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
Mehrheitswahl durchzuführen. Zur Wahl stehen alle Angehörigen              nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
der jeweiligen Ortsfeuerwehr nach Absatz 8. In den Feuerwehr-              worden sind.
ausschuss sind diejenigen Angehörigen der jeweiligen Ortsfeuer-       3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-
wehren gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Schei-             GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat.
det während der Wahlperiode des Feuerwehrausschusses ein              4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten
gewähltes Mitglied des Feuerwehrausschusses aus dem aktiven                Frist
Feuerwehrdienst aus, wird vom aktiven Dienst freigestellt oder             a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-
zieht seine Bereitschaft zur Wahrnehmung der Funktion zurück,                    det hat oder
so rückt derjenige Angehörige der jeweiligen Ortsfeuerwehr in              b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-
den Ausschuss nach, der die nächst meisten Stimmen bei der                       genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-
Wahl erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.                    verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
(10) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.                     geltend gemacht worden ist.
(11) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach   Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht
der Wahl durch den Wahlleiter, dem Bürgermeister, zur Vorlage an      worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1
den Stadtrat zu übergeben. Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis       SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung gel-
nicht zu, ist innerhalb von zwei Monaten eine Neuwahl durchzu-        tend machen.
führen. Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses nach
Absatz 9 bedarf nicht der Zustimmung durch den Stadtrat.              Anlage zum Beschluss SR-19-044
(12) Kommt innerhalb von zwei Monaten die Wahl des Gemein-
dewehrleiters, des Ortswehrleiters oder eines Stellvertreters         Satzung über die Aufwandsentschädigung, Ehrungen
nicht zustande oder stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis wie-         und Zuschüsse für die ehrenamtlich Angehörigen der
derum nicht zu, ist vom Feuerwehrausschuss dem Bürgermeis-            Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Sachsen (Feuer-
ter eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die          wehrentschädigungssatzung – FeuerwEntschS)
seiner Meinung nach für eine Funktion in Frage kommen. Der
                                                                      Auf Grund von § 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 1, 3 und 4 der
Bürgermeister setzt dann nach § 14 Absatz 9 die Wehrleitung
                                                                      Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung
ein.
                                                                      der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), in
§ 17                                                                  der jeweils gültigen Fassung, des § 63 des Sächsischen Geset-
Kameradschaftskasse                                                   zes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophen-
                                                                      schutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245,
Für die Gemeindefeuerwehr und die Ortsfeuerwehren kann ein            647), in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 13 und 14 der
Sondervermögen für die Kameradschaftspflege gebildet werden.          Sächsischen Feuerwehrverordnung (SächsFwVO) vom 21. Ok-
§ 18                                                                  tober 2005 (SächsGVBl. S. 291), in der jeweils gültigen Fassung,
In-Kraft-Treten                                                       hat der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen am 21. Novem-
                                                                      ber 2019 die Feuerwehrentschädigungssatzung beschlossen:
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt
die Feuerwehrsatzung der Stadt Neustadt in Sachsen vom                §1
22. November 2012 der Stadt Neustadt in Sachsen außer Kraft.          Zahlung von Verdienstausfall
Folgende Begriffe sind gleichgestellt:                                (1) Für die Zeit des Einsatzes, der Übung oder der Aus- und Wei-
                                                                      terbildung, die während der Arbeitszeit stattfinden, haben Ange-
Bürgermeister                 Bürgermeisterin                         hörige der Freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf Weiterzahlung
Gemeindewehrleiter            Gemeindewehrleiterin                    ihres Arbeitsentgeltes.
Ortswehrleiter                Ortswehrleiterin                        (2) Dem privaten Arbeitnehmer ist auf Antrag von der Stadt Neu-
Stellvertreter                Stellvertreterin                        stadt in Sachsen das Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge
Leiter                        Leiterin                                zur Sozialversicherung zu erstatten.
Zugführer                     Zugführerin                             (3) Ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
Gruppenführer                 Gruppenführerin                         Neustadt in Sachsen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind,
Gerätewart                    Gerätewartin                            behalten, wenn die Ausübung des Dienstes einschließlich der
Jugendfeuerwehrwart           Jugendfeuerwehrwartin                   Teilnahme an der Aus- und Weiterbildung in die Dienstzeit fällt,
Jugendgruppensprecher         Jugendgruppensprecherin                 ihren Anspruch auf Leistungen ihres Dienstherren.
Feuerwehrangehöriger          Feuerwehrangehörige                     (4) Beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwil-
Kinderfeuerwehrwart           Kinderfeuerwehrwartin                   ligen Feuerwehr Neustadt in Sachsen können auf Antrag von
                                                                      der Stadt Neustadt in Sachsen Ersatz des ihnen entstande-
Neustadt in Sachsen, den 22. November 2019                            nen Verdienstausfalles infolge von Einsätzen, Einsatzübungen
                                                                      sowie Aus- und Fortbildung während der üblichen Arbeitszeit
                                                                      verlangen. Der pauschale Erstattungsbetrag für ehrenamtliche
                                                                      Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht Arbeitnehmer
                                                                      sind, beträgt 19,00 EUR/Stunde. Wird ein höherer Verdienstaus-
Mühle                                                                 fall glaubhaft nachgewiesen, wird gemäß § 14 SächsFwVO der
Bürgermeister                                                         höhere Verdienstausfall erstattet, höchstens jedoch 24,00 EUR/
                                                                      Stunde. Je Tag wird der Verdienstausfall für höchstens zehn
                                                                      Stunden erstattet. Angefangene Stunden werden als volle Stun-
Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Frei-            den angerechnet.
staat Sachsen (SächsGemO):
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter          §2
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGe-          Entschädigung von ehrenamtlichen Funktionsträgern
mO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma-             (1) Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in
chung als von Anfang an gültig zustande gekommen                      Sachsen erhalten für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monat-
Dies gilt nicht, wenn                                                 liche Aufwandsentschädigung, die nach folgenden Ortsklassen
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist.    klassifiziert sind:
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