Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Neustädter PA sämtl. HH Anzeiger Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen und der Ortsteile: Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf, Oberottendorf, Polenz, Rückersdorf, Rugiswalde Jahrgang 30, Freitag, den 29. November 2019, Nummer 25
2 Anzeigenteil Neustadt in Sachsen Nr. 25/2019 11764 Bäckerei seit 1965 in Bischofswerda 30 Jahre JUBILÄUM Jens Beyer MEHNERT Bergstraße 19a • 01877 Bischofswerda Backen nach alten Familienrezepten Tel. (0 35 94) 70 61 62 Wir machen Ihr Leben leichter www.kuechen-mehnert.de Wir sagen DANKE! Anlässlich unseres 30-jährigen Geschäftsjubiläums Fachgerecht • Zuverlässig • Preiswert möchten wir uns bei unserer treuen Kundschaft Malermeister und allen Geschäftspartnern für die lieben Glückwünsche und zahlreichen Aufmerksamkeiten bedanken. Renèe Pilz Polenztalstraße 84 Ein besonderer Dank gilt unseren derzeitigen 01844 Neustadt /OT Polenz aber auch ehemaligen Mitarbeitern, ohne die ein Tel. 0 35 96/5 09 01 90 reibungsloser Geschäftsbetrieb nicht möglich ist. Fax 0 35 96/9 38 96 75 Funk 01 72/7 95 66 72 Wir freuen uns auf weitere tolle Jahre mit Ihnen! Maler-, Tapezier- und Fußbodenlegearbeiten, Fassadengestaltung, Ihre Bäckerei Jens Beyer kleinere Gerüstbau- und Trockenbauarbeiten Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 18 • 01844 Neustadt www. EXTREM GÜNSTIG ONLINE DRUCKEN LW-flyerdruck.de Filiale Dorfstraße 30 • 01844 Langburkersdorf Selber online buchen oder einfach Anfragen: Tel.: 03535 489-166 | E-Mail: kreativ@wittich-herzberg.de Weihnachtszeit - Süße Zeit, Schokodüfte weit und breit. Feinste Pralinés zum Verschenken, röstfrischen Kaffee und Tee zum Trinken. Adventskalender bitte sehr, mit Schokolade und noch mehr. Whisky, Biere und Liköre was zum Sortiment gehöre. Präsente auch zum Nikolaus, Stiefel, Rute, Räucherhaus ... Mit viel Genuss und Sinnesfreuden woll‘n wir den Advent einläuten! Herzlich willkommen in Ihrer Wir freuen uns und beraten Sie! Inh. Beate Kramer • Markt 2 • 01855 Sebnitz • 03 59 71/5 71 64 Neue Zimmerdecke in nur 1 Tag! Zimmerdecken Beleuchtung Zierleisten Leckere Äpfel und Birnen aus Öffnungszeiten: eigenem Anbau. Montag von 13 - 18 Uhr Hofladen Obstbau Menzel Freitag von 10 - 15 Uhr 24253 Hauptstraße 55 • 01877 Rammenau Tel. (0 35 94) 71 45 85 Besuchen Sie unsere Ausstellung Geöffnet: ft, Honig, oder rufen Sie an: 03529-526998 Mo. - Mi. 9.00 - 18.00 Uhr Obst, Gemüse, Sa , Do. 8.00 - 19.00 Uhr Spreewalderzeugnisse Ohne ausräumen und Wir informieren Sie gern über die Möglich- ilc hp ro du kt e Beleuchtung nach Wunsch keiten dieses einzigartigen Deckensystems! Fr. 9.00 - 18.00 Uhr Mühlen- & M a. Sa. 9.00 - 13.00 Uhr iapr od uk te u. Aron PLAMECO-Fachbetrieb J. Köpping PLAMECO-Fachbetrieb Köpping 01809 01809Heidenau Heidenau ·· Güterbahnhofstraße Güterbahnhofstraße 5252
Nr. 25/2019 Neustadt in Sachsen 3 SPRECHZEITEN – SITZUNGEN – BEREITSCHAFT SPRECHZEITEN STADTMUSEUM, Malzgasse 7, Tel. 505506 Di/Do 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr STADTBIBLIOTHEK, Goethestraße 2, Tel. 604170 Fr 09:00 – 12:00 Uhr, außerhalb nach Vereinbarung (Öffnungszeiten unter Rubrik Kultur) Bürgermeistersprechstunde donnerstags, nach telefonischer Anmeldung unter 569201 POLIZEI Karl-Liebknecht-Straße 7, Tel. 58070 Rathaus Hauptamt Tel. 569210/Fax 569280 Amt Finanzen Tel. 569220 TOURISMUS-SERVICEZENTRUM Ordnungsamt Tel. 569230 J.-Sebastian-Bach-Straße 15, Tel./Fax 501516, Amt Stadtentwicklung/Bauwesen Tel. 569260/Fax 569290 bundeseinheitl. Rufnr. 19433, Ticket-Hotline 587555 www.neustadt-sachsen.de Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 09:00 – 16:00 Uhr, E-Mail: stadtverwaltung@neustadt-sachsen.de Di/Do 09:00 – 19:00 Uhr DE-Mail: stadtverwaltung@neustadt-sachsen.de-mail.de touristinfo@neustadthalle.de, www.neustadthalle.de Ordnungsamt - Städtischer Bauhof Berthelsdorfer Str. 41, Mo – Fr 07:00 – 09:00 Uhr HAVARIE – BEREITSCHAFT Tel. 502247, Fax 602581 Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH E-Mail: bauhof@neustadt-sachsen.de Bereich Abwasser Neustadt Tel. 03596 501434 0175 5215749 SITZUNGEN Sebnitz Tel. 035971 56775 0175 1672878 Technischer Ausschuss 03.12.2019 ENSO-Störungsrufnummern Verwaltungsausschuss 05.12.2019 Erdgas 0351 50178880 Strom 0351 50178881 Stadtratssitzung 18.12.2019 Wasser 0351 50178882 ENSO - Servicenummer 0800 6686868 Die Tagesordnungen werden durch Aushang, im Internet service@enso.de, www.enso.de und im Neustädter Amtsblatt bekannt gegeben. Wohnungsbau- u. Wärmeversorgungsgesellschaft SOZIALES Markt 1/Bürgerbüro Markt 24 Neustadt i. Sa. mbH/Technische Dienste Neustadt GmbH Auskünfte Zimmer 1 D, Tel. 569231, www.neustadt-sachsen.de Obergraben 1, Notruf 0172 6300798 FRIEDENSRICHTER WÄSCHEMANGELN Schriftverkehr an Schiedsstelle der Stadt Neustadt in Sachsen, Langburkersdorf/Hofmühle: Anmeldung und Wäscheannahme Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, Anfragen unter dienstags 10:00 – 14:00 Uhr, Anmeldung unter Tel. 502645 Tel. 03596 569211 Niederottendorf: Anmeldung unter Tel. 504726 Aus dem Veranstaltungskalender November 2019 21.12. Wintersonnenwende im Waldbad Polenz 22.12. Weihnachtsmarkt im Gesindehaus 1.– 24.12. Rathaus-Advents-Kalender 31.12. - Orgelkonzert in der St.-Jacobi-Kirche 30.11. - Weihnachtsmarkt in der Grundschule Oberottendorf - Auf die 12! Kabarett zu Silvester von den - Pyramidenanschieben in Rugiswalde Mitgliedern des Ensembles der "academixer“ in - Olaf Schubert & Freunde Krippenspiel 2019 der Neustadthalle in der Neustadthalle Bahne frei …! Dezember 2019 Wintersportvergnügen in Neustadt und Umgebung bis 12. Januar 2020 01.12. - Festliches Adventskonzert in der St.-Jacobi-Kirche im Stadtmuseum - Sterne anzünden am Schloss Langburkersdorf - Adventssingen im Erbgericht Polenz Die Winterausstellung blickt sowohl auf 03.12. - Puppentheater „Schneewittchen“ in der bekannte als auch auf vergessene Orte und Neustadthalle Personen, die das Wintersportvergnügen in - Russisches Wintermärchenfest im ASB-Mehrge- Neustadt und Umgebung prägten. Diente nerationenhaus das Eislaufen, Schlittenfahren und Skilaufen 04.12. Seniorenweihnachtsfeier in der Neustadthalle bis zur Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert 07.12. „Der gestiefelte Kater“ in der Neustadthalle noch vorrangig der alternativlosen Fortbe- 10.12. Weihnachtskonzert der Musikschule Sächsische wegung in den verschneiten Monaten, wurden um 1900 vermehrt Schweiz e. V. in der Neustadthalle sportliche und touristische Aspekte in Betracht gezogen, die vor 11.12. Wichtelwerkstatt für Alt und Jung im ASB-Mehr- allem der Gebirgsverein für die Sächsische Schweiz aufgriff. generationenhaus Neustädter Skisportler waren und sind erfolgreich auf nationaler 13.–15.12. Neustädter Adventszauber rund um´s Rathaus wie internationaler Ebene und auch die Produktion von Winter- 14.12. - Hutzenabend im Stadtmuseum sportgeräten im Krumhermsdorfer Stellmacherbetrieb Klingner ist - Adventsmusik im Kerzenschein in der ein Relikt dieser Geschichte. Neben den sichtbaren Spuren der St.-Jacobi-Kirche Neustädter Wintersporthistorie zählen zu den Vergessenen unter 17.12. - Jahresabschlußveranstaltung der Philatelisten anderem die bis in die 1920er Jahre existente 600 Meter lange - Kindermusical „Der Weihnachtsbaum der Holzrodelbahn am Unger und die 1964 eingeweihte Polenztal- Wünsche“ in der Neustadthalle schanze. 17.–23.12. Weihnachtsspezialaufgüsse in der Sauna der Alle Interessierten, von Jung bis Alt, sind herzlich zu einer Erleb- Mariba-Freizeitwelt nisreise in die Geschichte unserer Stadt im Winter mit vielen Nos- 19.12. „Nordische Weihnachten“ mit der Elbland Philhar- talgiemomenten und dem ein oder anderen Erkenntnisgewinn ins monie in der Neustadthalle Stadtmuseum eingeladen.
4 Neustadt in Sachsen Nr. 25/2019 SR-19-040 Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2018 der Woh- nungsbau- und Wärmeversorgungsgesellschaft Neustadt i. Sa. mbH Stadtrat Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss 2018 der Wohnungs- In der 5. Sitzung des Stadtrates am 21. November 2019 wurden bau- und Wärmeversorgungsgesellschaft Neustadt i. Sa. mbH folgende Beschlüsse gefasst: (WWGN) auf der Grundlage des Berichtes über die Jahresab- schlussprüfung vom 27. Mai 2019 zur Kenntnis. SR-19-049 Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen für den Ei- Bilanzsumme 27.314.692,59 EUR genbetrieb Abwasserentsorgung davon entfallen auf der Aktivseite auf Neustadt in Sachsen - das Anlagevermögen 25.043.662,34 EUR Für die Herstellung des Schmutzwasseranschlusses des Flur- - das Umlaufvermögen 2.271.030,25 EUR stückes 1023/56 der Gemarkung Langburkersdorf werden beim davon entfallen auf der Passivseite auf Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Neustadt in Sachsen über- - das Eigenkapital 15.277.290,83 EUR planmäßige Auszahlungen in Höhe von insgesamt 48.000 EUR - die Rückstellungen 179.223,76 EUR bestätigt und damit die Beschlussfassung vom 18. September - die Verbindlichkeiten 11.858.178,00 EUR 2019, SR-19-030, erhöht. Jahresüberschuss 526.166,76 EUR Deren Finanzierung ist sichergestellt durch zusätzliche Beitrags- Summe der Erträge 3.967.672,38 EUR einnahmen sowie erübrigte Mittel bei der Planposition RW-Kanal Summe der Aufwendungen 3.441.505,62 EUR Kirschallee. Seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schell & Block SR-19-038 GmbH, wurde am 27. Mai 2019 der uneingeschränkte Bestäti- Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2018 der Wasserbe- gungsvermerk erteilt. handlung Sächsische Schweiz GmbH Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss 2018 der Wasserbe- SR-19-041 handlung Sächsische Schweiz GmbH (WASS GmbH) auf der Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2018 der Industrie- Grundlage des Berichtes über die Jahresabschlussprüfung vom Center Neustadt GmbH 28. März 2019 zur Kenntnis. Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss 2018 der Industrie- Center Neustadt GmbH (ICN) auf der Grundlage des Berichtes Bilanzsumme 537.512,36 EUR über die Jahresabschlussprüfung vom 21. Mai 2019 zur Kenntnis: davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 42.553,00 EUR Bilanzsumme 2.869.493,13 EUR - das Umlaufvermögen 467.401,63 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - die Rechnungsabgrenzungsposten 27.557,73 EUR - das Anlagevermögen 2.266.088,53 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - das Umlaufvermögen 602.214,60 EUR - das Eigenkapital 392.182,35 EUR - die Rechnungsabgrenzungsposten 1.190,00 EUR - die Rückstellungen 50.115,80 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - die Verbindlichkeiten 95.214,21 EUR - das Eigenkapital 1.059.416,23 EUR Jahresüberschuss 2.478,02 EUR - die Rückstellungen 195.400,00 EUR Summe der Erträge 3.837.543,42 EUR - die Verbindlichkeiten 1.614.676,90 EUR Summe der Aufwendungen 3.835.065,40 EUR Jahresfehlbetrag 275.410,45 EUR Summe der Erträge 147.983,77 EUR Seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fischer Treuhand Summe der Aufwendungen 423.394,22 EUR GmbH, wurde am 28. März 2019 der uneingeschränkte Bestäti- gungsvermerk erteilt. Seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schell & Block GmbH, wurde am 21. Mai 2019 der uneingeschränkte Bestäti- SR-19-039 gungsvermerk erteilt. Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2018 der Mariba Freizeitwelt Neustadt GmbH SR-19-042 Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss 2018 der Mariba Frei- Abschluss einer unbefristeten Vereinbarung zum Betrieb der zeitwelt Neustadt GmbH auf der Grundlage des Berichtes über Kindertagesstätte „Vogelnest“ die Jahresabschlussprüfung vom 10. Mai 2019 zur Kenntnis. Die Stadt Neustadt in Sachsen erkennt die private Trägerschaft der Häuslichen Alten- und Krankenpflege Kathrin Vogel für den Bilanzsumme 5.168.699,42 EUR Betrieb der Kindertagesstätte „Vogelnest“ an und nimmt diese davon entfallen auf der Aktivseite auf unbefristet in den Bedarfsplan Kindertagesstätten auf. Der Bür- - das Anlagevermögen 4.130.426,97 EUR germeister wird bevollmächtigt, die Vereinbarung über die freie - das Umlaufvermögen 1.037.533,95 EUR Trägerschaft der Kindertagesstätte „Vogelnest“ mit der Häusli- - die Rechnungsabgrenzungsposten 738,50 EUR chen Alten- und Krankenpflege Kathrin Vogel abzuschließen. davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 2.059.529,37 EUR SR-19-046 - die Sonderposten für Investitionszuschüsse 782.880,00 EUR Bestimmung des Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse - die Rückstellungen 41.424,00 EUR 2012 bis 2014 der Stadt Neustadt in Sachsen - die Verbindlichkeiten 2.284.866,05 EUR Zur Durchführung der örtlichen Prüfung nach § 104 der SächsGe- Jahresfehlbetrag 309.761,28 EUR mO für die Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 der Stadt Neustadt in Summe der Erträge 2.768.558,23 EUR Sachsen wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schell & Block Summe der Aufwendungen 3.078.319,51 EUR GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesell- schaft, Königsbrücker Straße 17, 01099 Dresden, bestimmt. Seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Die Auftragssumme für die Prüfung des Jahresabschlusses Zweigniederlassung Dresden, wurde am 10. Mai 2019 der un- 2012 beträgt 11.305,00 EUR incl. Auslagen und Umsatzsteuer. eingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Beauftragung der Folgejahre erfolgt auf der Grundlage eines
Nr. 25/2019 Neustadt in Sachsen 5 aktuellen Angebotes. Der Prüfungsumfang beinhaltet gemäß Der Stadtrat beschließt: § 106 SächsGemO auch die Kassenprüfung der Stadt Neustadt 1. Der Bürgermeister wird im Zusammenhang mit Straßen- in Sachsen. schlussvermessungen an öffentlich gewidmeten oder öf- fentlich noch zu widmenden Straßen bevollmächtigt, die SR-19-047 dabei entstehenden Teilflächen zu veräußern oder zu er- Verwendung der Mittel auf der Grundlage des Gesetzes über werben. Diese Teilflächen müssen im Regelfall unbebaut die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des sein und im unmittelbaren Zusammenhang mit den ehema- ländlichen Raumes im Jahr 2019 ligen, vorhandenen oder künftigen Verkehrsflächen stehen. Die der Stadt Neustadt in Sachsen im Jahr 2019 gewährte Teilüberbauungen der v. g. Teilflächen mit Bauwerksteilen, Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes in Höhe von welche vor 1990 errichtet wurden, fallen ebenfalls unter die 70.000,00 EUR wird im Haushaltsjahr 2019 wie folgt verwendet. vorstehende Regelung. 2. Die Höhe der Kaufpreise für Verkehrsflächen und anderen Objekt Pauschale Zuweisung öffentlich genutzten privaten Grundstücken wird im Ver- Hofmühle Langburkersdorf 9.500,00 EUR kehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG) bestimmt. Schlossgebäude Langburkersdorf 13.500,00 EUR Danach beträgt der Kaufpreis 20 % des Bodenwertes eines Grundschule „Julius Mißbach“ 17.500,00 EUR in gleicher Lage gelegenen unbebauten Grundstückes. Hier- Grundschule Oberottendorf 4.000,00 EUR bei sieht das VerkFlBerG eine Untergrenze von 0,10 EUR/ Friedrich-Schiller-Oberschule 16.500,00 EUR qm und eine Obergrenze von 10,00 EUR/qm bei Gemeinden Hort Neustadt 4.000,00 EUR mit mehr als 10.000 bis 100.000 Einwohnern vor. Die jeweili- Hort Oberottendorf 2.000,00 EUR gen festgelegten Bodenrichtwerte sind den beschlossenen Kindertagesstätte „Hohwaldbienen“ 3.000,00 EUR Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses des Landkrei- Gesamt 70.000,00 EUR ses Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu entnehmen. 3. Für die Ausnahmefreiheit der Verkäufe gemäß § 90 Abs. 3 SR-19-045 Nr. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen gel- Vergabe Tanklöschfahrzeug TLF 4000 inklusive der feuer- ten die in der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Sachsen wehrtechnischen Beladung für die Ortsfeuerwehr Neustadt festgeschriebenen Grundsätze und sind dementsprechend in Sachsen anzuwenden. Die Zuschlagserteilung für die Lieferleistung eines Tanklösch- 4. Auf Grund der im April 2019 beschlossenen Bodenricht- fahrzeuges TLF 4000 inklusive feuerwehrtechnischer Beladung werte mit Stand 31. Dezember 2018 sind die in der Anlage für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Sachsen an die Firma zum Beschluss dargestellten Bodenpreise (innerorts) in Ab- Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG, Neue Straße hängigkeit der örtlichen Lage für den Kauf und Verkauf von 1, 09241 Mühlau, wird bestätigt. Die Auftragssumme für die Lie- Verkehrsflächen anzusetzen und entsprechende Kauf- und ferleistung beträgt 368.655,87 EUR inkl. 19 % MwSt. Tauschvereinbarungen abzuschließen. 5. Die Neufassung der An- und Verkaufspreise von Verkehrs- SR-19-043 flächen soll ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Neustadt in 2021 für alle in diesem Zeitraum abzuschließenden Verein- Sachsen barungen gelten. Der Stadtrat hat der Feuerwehrsatzung der Stadt Neustadt in Sach- 6. Bereits vor dem 1. Januar 2020 abgeschlossene Verein- sen zugestimmt. Der Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuer- barungen behalten für ihre Umsetzung mit den darin ver- wehr Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2019 einbarten Bodenpreisen bis zum 31. Dezember 2020 ihre die Feuerwehrsatzung der Stadt Neustadt in Sachsen beschlossen Gültigkeit. und die Verwaltung aufgefordert, die Feuerwehrsatzung dem Stadt- rat zum Beschluss vorzulegen. Zur Erhöhung der Nachwuchsge- Anlage zum Beschluss SR-19-043 winnung wurde die Möglichkeit einer Gründung einer Kinderfeu- Feuerwehrsatzung der Stadt Neustadt in Sachsen erwehr neu in die Satzung mit aufgenommen. In einer separaten Vereinbarung zwischen Stadtverwaltung und den Kinderfeuerwehr- Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat am 21. Novem- warten werden die zukünftigen Arbeiten und Verantwortlichkeiten in ber 2019 auf der Grundlage von § 4 der Sächsischen Gemein- den Kinderfeuerwehren abgestimmt und festgelegt. Die Änderun- deordnung (SächsGemO), in der Fassung der Bekanntmachung gen im sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), in der jeweils gültigen und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 25. Juni 2019 wurden Fassung, in Verbindung mit § 15 Absatz 4 des Sächsischen gleichfalls beachtet und in der Feuerwehrsatzung integriert. Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katas- trophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. SR-19-044 S. 245, 647), in der jeweils gültigen Fassung, die nachfolgende Satzung über die Aufwandsentschädigung, Ehrung und Satzung beschlossen: Zuschüsse für die ehrenamtlich Angehörigen der Freiwilli- §1 gen Feuerwehr Neustadt in Sachsen (Feuerwehrentschädi- gungssatzung – FeuerwEntschS) Name und Gliederung der Feuerwehr Der Stadtrat hat der Neufassung der Satzung über die Aufwands- (1) Die Feuerwehr der Stadt Neustadt in Sachsen, in dieser Sat- entschädigung, Ehrungen und Zuschüsse für die ehrenamtlich zung Gemeindefeuerwehr genannt, ist eine freiwillige Feuerwehr. Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Sachsen Sie ist eine Einrichtung der Stadt ohne eigene Rechtspersön- (Feuerwehrentschädigungssatzung FeuerwEntschS) zugestimmt. lichkeit. Durch die Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Neustadt in (2) Die Gemeindefeuerwehr führt den Namen Sachsen ist die Anpassung der Feuerwehrentschädigungssatzung „Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Sachsen“. (FeuerwEntschS) notwendig. Die gesetzlichen Rahmenbedingun- Die Ortsfeuerwehren führen den Zusatz „Ortsfeuerwehr Ortsteil“. gen wurden beachtet und in der Neufassung integriert. Die Aus- (3) Die Gemeindefeuerwehr gliedert sich wie folgt: zahlungsgrenze bei Verdienstausfall wurde an den Höchstsatz der - Ortsfeuerwehr Berthelsdorf Sächsischen Feuerwehrverordnung angepasst. - Ortsfeuerwehr Krumhermsdorf SR-19-037 - Ortsfeuerwehr Langburkersdorf Neufassung des Beschlusses über die Festsetzung des An- - Ortsfeuerwehr Neustadt in Sachsen und Verkaufspreises von Verkehrsflächen - Ortsfeuerwehr Polenz
6 Neustadt in Sachsen Nr. 25/2019 - Ortsfeuerwehr Rückersdorf (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines stän- - Ortsfeuerwehr Rugiswalde digen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Ortswehrleiter anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus (4) Die Ortsfeuerwehren bestehen aus aktiven Abteilungen sowie der Feuerwehr zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag Alters- und Ehrenabteilungen. Außerdem können Kinder- und durch den Gemeindewehrleiter erfolgen, wenn dem Feuerwehr- Jugendfeuerwehren gebildet werden. Mehrere Ortsfeuerwehren angehörigen die Dienstausübung in der Feuerwehr auf Grund der können eine gemeinsame Kinder- oder Jugendfeuerwehr bilden. Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist. (5) Die Ortsfeuerwehren können einen Musikzug unterhalten. (4) Der freiwillige Austritt aus der Gemeindefeuerwehr ist dem (6) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemein- Ortswehrleiter gegenüber schriftlich zu erklären. dewehrleiter und seinen Stellvertretern, in den Ortsfeuerwehren (5) Ein Feuerwehrangehöriger kann wegen gröblicher Verletzung dem Ortswehrleiter und seinen Stellvertretern. Bei mehreren seiner Dienstpflichten oder bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Stellvertretern ist die Reihenfolge der Vertretung festzulegen. Dienst oder aus wichtigem Grund (gemäß § 18 Absatz 6 Sächs- §2 BRKG) aus der Gemeindefeuerwehr ausgeschlossen werden. Aufgaben Über den Ausschluss entscheidet der Feuerwehrausschuss. Dem Feuerwehrangehörigen ist Gelegenheit zu geben, sich zu (1) Die Aufgaben der Gemeindefeuerwehr ergeben sich aus § 16 den zu der Entscheidung führenden Gründen zu äußern. Der Ge- Absatz 1 und 2 sowie der §§ 22 und 23 SächsBRKG. meindewehrleiter hat dem Ausgeschlossenen den Ausschluss (2) Die Gemeindefeuerwehr wirkt im Katastrophenschutz mit. schriftlich mitzuteilen. (3) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemein- (6) Eine befristete Freistellung vom aktiven Dienst kann aus defeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung von Notla- persönlichen oder beruflichen Gründen beantragt werden. Die gen heranziehen. Entscheidung trifft bei einer Freistellung bis zu 6 Monaten der §3 zuständige Ortswehrleiter, bis zu 24 Monaten der Gemeinde- Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr wehrleiter. Eine Freistellung über 24 Monate ist nur in begründe- ten Ausnahmefällen möglich, die Entscheidung darüber trifft der (1) In die Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger An- Feuerwehrausschuss. träge als ehrenamtlich tätige Feuerwehrdienstleistende nur Per- (7) Feuerwehrangehörige, die aus der Gemeindefeuerwehr aus- sonen aufgenommen werden, die scheiden, erhalten auf Antrag eine schriftliche Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Gemeindefeuerwehr, den 1. das 16. Lebensjahr vollendet haben; letzten Dienstgrad sowie die zuletzt ausgeübte Funktion (Dienst- 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdiens- zeugnis). tes gewachsen sind; 3. die charakterliche Eignung besitzen; §5 4. nicht ungeeignet für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Rechte und Pflichten der Feuerwehrdienstleistenden im Sinne von § 18 Absatz 4 SächsBRKG sind. (1) Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehren haben das (2) Die Bewerber müssen in der Gemeinde wohnhaft sein und Recht, den Gemeindewehrleiter, den jeweiligen Ortswehrleiter sollten in keiner Hilfsorganisation tätig sein. Der Gemeindewehr- und deren Stellvertreter sowie die Mitglieder des Feuerwehraus- leiter kann Ausnahmen zulassen. schusses zu wählen. (3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an die Leiter der Ortsfeuer- (2) Die Feuerwehrdienstleistenden sind für die Dauer von Einsät- wehren zu richten. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der zen, Einsatzübungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Erziehungsberechtigten vorliegen. Über die Aufnahme entschei- nach Maßgabe des § 61 SächsBRKG von der Arbeit freizustel- det die Gemeindewehrleitung nach Anhörung des Ortswehrlei- len. Für den Zeitraum, der während der Arbeitszeit stattfindet, ters. haben sie entsprechend § 62 SächsBRKG Anspruch auf Fort- (4) Im Zweifel, über die Eignung oder Zulässigkeit des Bewer- zahlung ihres Arbeitsentgeltes. bers, ist durch den Gemeindewehrleiter beim Ordnungsamt ein (3) Feuerwehrdienstleistende erhalten bei Sachschäden sowie Führungszeugnis zum Antragsteller anzufordern. Ein Rechtsan- vermögenswerten Versicherungsnachteilen, die sie in der Aus- spruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem An- bildung oder infolge des Feuerwehrdienstes weder durch einen tragsteller vom Gemeindewehrleiter schriftlich mitzuteilen. Vorsatz noch grob fahrlässig erleiden, einen Ersatz nach Maßga- (5) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen be § 63 Absatz 2 und 3 SächsBRKG. Feuerwehrdienstleistende Dienstausweis. erhalten auf Antrag die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung §4 des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- Beendigung des Feuerwehrdienstes und Fortbildung entstehen. (1) Der aktive Dienst in der Gemeindefeuerwehr endet, wenn der (4) Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Feuerwehrangehörige Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwands- entschädigung entsprechend § 63 Absatz 1 SächsBRKG. Die 1. das 65. Lebensjahr vollendet hat; Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Gemein- 2. aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienst- defeuerwehr sind durch Satzung zu regeln. pflichten dauernd ungeeignet wird; (5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr sind verpflichtet, 3. ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Absatz 4 SächsBRKG wird oder 1. am Dienst und an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im 4. seinen Austritt erklärt, bzw. entlassen oder ausgeschlossen Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und wird. pünktlich teilzunehmen; (2) Feuerwehrangehörige können auf ihren Antrag hin, über das 2. sich bei Alarm unverzüglich zum Dienst im Gerätehaus ein- 65. Lebensjahr hinaus, aktiven Feuerwehrdienst leisten. Voraus- zufinden; setzung ist der jährliche Nachweis über die Arbeitsmedizinische 3. beim Fernbleiben von Ausbildungsveranstaltungen aus be- Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstä- ruflichen oder persönlichen Gründen ihren Ortswehrleiter tigkeiten (G 25) durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder oder Zugführer zu informieren; Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Der Antrag ist an 4. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen; den Gemeindewehrleiter zu richten. Die Gemeindewehrleitung 5. im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Ver- entscheidet über den Antrag nach Anhörung des Ortswehrlei- halten zu zeigen und sich den anderen Feuerwehrangehöri- ters. gen gegenüber kameradschaftlich zu verhalten;
Nr. 25/2019 Neustadt in Sachsen 7 6. die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvor- §7 schriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und Kinderfeuerwehr 7. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte (1) Die Kinderfeuerwehr führt den Namen „Kinderfeuerwehr Neu- und Einrichtungen gewissenhaft zu behandeln und zu pfle- stadt in Sachsen“. Die Kinderfeuerwehren in den Ortsfeuerweh- gen, diese nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen sowie ren führen den Zusatz „Kinderfeuerwehr – Name des Ortsteiles“. die empfangene persönliche Ausrüstung nach dem Aus- (2) Die Kinderfeuerwehr kann je nach Mitgliederzahl und Alter der scheiden aus dem Feuerwehrdienst im sauberen und ge- Mitglieder in mehrere Gruppen gegliedert werden. brauchsfähigen Zustand zurückzugeben. (3) In die Kinderfeuerwehr können Personen, die das 5. Lebens- (6) Die aktiven Feuerwehrangehörigen haben, wenn sie länger jahr vollendet haben, bis zum vollendeten 8. Lebensjahr aufge- als zwei Wochen vom Wohnort abwesend oder durch andere nommen werden, wenn sie dafür geeignet sind. Die Aufnahme Umstände an der Ausübung des Feuerwehrdienstes verhindert muss mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtig- sind, dem Ortswehrleiter rechtzeitig Mitteilung zu machen. Füh- ten beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Orts- rungskräfte (ab Gruppenführer aufwärts) haben dem Ortswehr- wehrleiter nach Anhörung des Kinderfeuerwehrwartes. leiter Mitteilung zu machen, wenn sie länger als eine Woche vom (4) Die Zugehörigkeit zur Kinderfeuerwehr endet, wenn das Mit- Wohnort abwesend oder am Feuerwehrdienst gehindert sind. glied Die Stellvertreter des Gemeindewehrleiters und die Ortswehrlei- 1. in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wird; ter haben bei Abwesenheit oder Dienstverhinderung von länger 2. aus der Kinderfeuerwehr austritt; als einer Woche den Gemeindewehrleiter in Kenntnis zu setzen. 3. den Anforderungen nicht mehr gewachsen ist; (7) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm ob- 4. aus der Kinderfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen liegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter nach wird; Anhörung des zuständigen Ortswehrleiters – einen mündlichen 5. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zu- oder schriftlichen Verweis erteilen, rücknehmen. - die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder Für die Verfahrensweise zur Beendigung der Mitgliedschaft gilt - den Ausschluss beim Feuerwehrausschuss beantragen. der § 4 Absatz 2 bis 4 dieser Satzung entsprechend. Die Ent- §6 scheidungen nach § 4 Absatz 5 trifft die Ortswehrleitung. (5) Die Leiter der Kinderfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren (Kin- Jugendfeuerwehr derfeuerwehrwarte) werden nach Prüfung der Eignung, vertrag- (1) Die Jugendfeuerwehr führt den Namen „Jugendfeuerwehr Neu- licher Regelung und schriftlicher Zustimmung durch das Ord- stadt in Sachsen“. Die Jugendfeuerwehren in den Ortsfeuerweh- nungsamt bestätigt und durch den Gemeindewehrleiter für die ren führen den Zusatz „Jugendfeuerwehr – Name des Ortsteiles“. Dauer von fünf Jahren bestellt. Nach gleichem Verfahren können (2) Die Jugendfeuerwehr kann je nach Mitgliederzahl und Alter je Kinderfeuerwehr die stellvertretenden Kinderfeuerwehrwarte der Mitglieder in mehrere Gruppen gegliedert werden. bestellt werden. Diensttätigkeiten ohne Anweisung des bestell- (3) In die Jugendfeuerwehr können Personen, die das 8. Lebens- ten Kinderfeuerwehrwartes sind nicht zulässig. Der Leiter der jahr vollendet haben, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr aufge- Kinderfeuerwehr muss eine pädagogische Ausbildung erfolg- nommen werden, wenn sie dafür geeignet sind. Die Aufnahme reich abgeschlossen haben und Mitglied der Gemeindefeuer- muss mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtig- wehr Neustadt in Sachsen sein. ten beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Orts- (6) Es sind in der Gemeindefeuerwehr Neustadt in Sachsen ma- wehrleiter nach Anhörung des Jugendfeuerwehrwartes. ximal zwei Kinderfeuerwehren zulässig. Die Mitgliederzahl der (4) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mit- Kinderfeuerwehren entspricht dem aktuell gültigen Betreuungs- glied schlüssel der Kita und Hortbetreuungen gemäß SächsKitaG. 1. in die Feuerwehr als aktiver Angehöriger aufgenommen (7) Die Kinderfeuerwehr arbeitet nach einem vom Ortswehrleiter wird; bestätigten Dienstplan. 2. aus der Jugendfeuerwehr austritt; §8 3. den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist; 4. aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen Alters- und Ehrenabteilung wird; (1) In die Alters- und Ehrenabteilung werden Angehörige der Ge- 5. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zu- meindefeuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernom- rücknehmen. men, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und keine Für die Verfahrensweise zur Beendigung der Mitgliedschaft gilt gegenteilige Erklärung abgeben. Bei Verlängerung der aktiven der § 4 Absatz 2 bis 4 dieser Satzung entsprechend. Die Ent- Dienstzeit nach § 4 Absatz 2 erfolgt die Übernahme in die Alters- scheidungen nach § 4 Absatz 5 trifft die Ortswehrleitung. und Ehrenabteilung mit Beendigung des aktiven Dienstes. (5) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr wählen den oder die Ju- (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der gendgruppensprecher auf die Dauer von 2 Jahren. aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabtei- (6) Die Leiter der Jugendfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren (Ju- lung gestatten, wenn der Dienst in der Feuerwehr für sie aus gendfeuerwehrwarte) werden auf Vorschlag der Ortswehrlei- persönlichen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen eine tungen durch den Gemeindewehrleiter für die Dauer von fünf besondere Härte bedeutet. Jahren bestellt. Nach gleichem Verfahren können je Jugendfeu- (3) Feuerwehrangehörige, die aus gesundheitlichen Gründen zur erwehr die stellvertretenden Jugendwarte bestellt werden. Der Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd ungeeignet geworden sind, Ortswehrleiter kann mit Zustimmung des Gemeindewehrleiters können auch ohne ihren Antrag auf Beschluss des Feuerwehraus- geeignete Feuerwehrangehörige mit der vorläufigen Leitung der schusses in die Alters- und Ehrenabteilung versetzt werden. Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Leiter der Jugendfeuerwehr (4) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen ihren muss aktiver Angehöriger der Gemeindefeuerwehr sein und soll Leiter auf die Dauer von fünf Jahren. den Lehrgang für Jugendfeuerwehrarbeit besucht haben. §9 (7) Sind in der Gemeindefeuerwehr mehrere Jugendfeuerwehren Ehrenmitglieder gebildet, kann der Gemeindewehrleiter auf Vorschlag der Leiter der Jugendfeuerwehren einen Gemeindejugendfeuerwehrwart (1) Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Feuerwehraus- und zwei stellvertretende Gemeindejugendfeuerwehrwarte auf schusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Gemeinde- die Dauer von fünf Jahren bestellen. feuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen (8) Die Jugendfeuerwehr arbeitet nach einem vom Ortswehrleiter oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu bestätigten Dienstplan. Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen.
8 Neustadt in Sachsen Nr. 25/2019 (2) Die Ernennung zum Ehrenmitglied ist eine besondere Aus- (6) Über die Hauptversammlung und die Ortsfeuerwehrversamm- zeichnung der Stadt Neustadt in Sachsen. lungen ist eine Niederschrift durch den Wehrleiter anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist. § 10 Musikzug § 13 (1) Die Mitglieder des Musikzuges sind Angehörige der Ortsfeuerwehr Feuerwehrausschuss und können durch den Gemeindewehrleiter vom aktiven Dienst bei (1) Der Feuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Gemein- Anrechnung der Dienstzeit freigestellt werden. dewehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Ge- (2) Der Musikzug organisiert die Dienste nach einem vom Mu- meinde für die Gemeindefeuerwehr, der Dienst- und Einsatzpla- sikzugführer aufgestellten und vom Ortswehrleiter bestätigten nung sowie Personalangelegenheiten. Er wird für die Dauer von Dienstplan. fünf Jahren gewählt. (3) Die Aufnahmen und Beförderungen der Mitglieder des Musik- (2) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Gemeindewehr- zuges (außer aktiven Kameraden) erfolgen auf der Grundlage der leiter als Vorsitzenden, den Stellvertretern des Gemeindewehrlei- Richtlinie über Funktionsbezeichnungen, Ausbildungsvorausset- ters sowie den Ortswehrleitern. Die stellvertretenden Ortswehr- zungen und Funktionsabzeichen für Feuerwehrmusiker/-innen leiter sind im Vertretungsfall stimmberechtigt. Darüber hinaus und Stabführer-/innen im Landesfeuerwehrverband Sachsen werden aus den Reihen der Ortsfeuerwehren je ein Mitglied als e. V. in der jeweils gültigen Fassung. Mannschaftssprecher in den Feuerwehrausschuss gewählt. Der (4) Der Musikzug wird von einem Musikzugführer geleitet, der Feuerwehrausschuss sollte mindestens zweimal jährlich eine Be- über die für diese Funktion notwendigen Kenntnisse und Er- ratung durchführen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit fahrungen verfügt. Dieser wird auf Vorschlag der Mitglieder Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor des Musikzuges im Einvernehmen mit der Ortswehrleitung vom der Sitzung einzuberufen. Der Feuerwehrausschuss muss einbe- Gemeindewehrleiter auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Bei rufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder Bedarf kann zusätzlich ein musikalischer Leiter bestellt werden. bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die § 11 Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Leiter der Alters- und Organe der Feuerwehr Ehrenabteilungen, des Musikzuges und der Jugendfeuerwehren Organe der Feuerwehr sind: sind auf ihren Antrag sowie bei Themen, die ihren Zuständig- keitsbereich betreffen, zu Beratungen des Feuerwehrausschus- - die Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung ses durch den Ausschussvorsitzenden einzuladen. Sie nehmen - der Feuerwehrausschuss ohne Stimmrecht an der Beratung teil. - die Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung (3) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Feuerwehraus- schusses einzuladen. § 12 (4) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Hauptversammlung und Ortsfeuerwehrversammlungen Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. (1) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters ist jährlich eine (5) Die Beratungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffent- ordentliche Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr durch- lich, über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen und zuführen. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegen- dem Bürgermeister zu übergeben. heiten der Gemeindefeuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung § 14 und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung Wehrleitung hat der Gemeindewehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der (1) Der Gemeindewehrleiter leitet die Gemeindefeuerwehr. Orts- Gemeindefeuerwehr für das abgelaufene Jahr abzugeben. In der feuerwehren werden von einem Ortswehrleiter geleitet. Die Orts- Hauptversammlung werden der Gemeindewehrleiter und seine wehrleiter unterliegen den Weisungen des Gemeindewehrleiters. Stellvertreter gewählt. (2) Die Gemeindewehrleitung besteht aus: (2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Gemeindewehr- - dem Gemeindewehrleiter leiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist - drei Stellvertretern innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (3) Die Ortswehrleitungen bestehen aus: schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt - dem Ortswehrleiter und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Angehöri- - bis zu zwei Stellvertretern gen der Gemeindefeuerwehr und dem Bürgermeister mindes- - den Zugführern bzw. bei Ortsfeuerwehren ohne Zugführer tens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. den Gruppenführern (3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens (4) Der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter werden in die Hälfte der aktiven Feuerwehrangehörigen anwesend sind. der Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr in geheimer Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Gemeindewehr- Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl leiter darf nicht zugleich Ortswehrleiter sein. der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Beschlüsse der (5) Die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter werden in der Orts- Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit ge- feuerwehrversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von fünf fasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. Jahren gewählt. Die Wahl kann auch in der Hauptversammlung (4) Die Ortsfeuerwehren führen unter Vorsitz des Ortswehrlei- durchgeführt werden. ters jährlich eine ordentliche Ortsfeuerwehrversammlung durch. (6) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv Mehrere Ortsfeuerwehren können eine gemeinsame Ortsfeuer- angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen per- wehrversammlung durchführen. sönlichen Voraussetzungen sowie die fachlichen Kenntnisse, In der Ortsfeuerwehrversammlung hat der Ortswehrleiter einen Qualifikationen und Erfahrungen entsprechend den Feuerwehr- Bericht über die Tätigkeit der Ortsfeuerwehr für das abgelaufene dienstvorschriften verfügt. Jahr abzugeben. In der Ortsfeuerwehrversammlung werden der (7) Der Gemeindewehrleiter, die Ortswehrleiter und die Stellver- Ortswehrleiter und seine Stellvertreter sowie das jeweilige Mit- treter werden nach der Wahl und nach Zustimmung des Stadt- glied des Feuerwehrausschusses gewählt. Die Wahlen können rates durch den Bürgermeister berufen. auch in der Hauptversammlung erfolgen. (8) Der Gemeindewehrleiter, die Ortswehrleiter und die Stellver- (5) Im Übrigen gelten für die Ortsfeuerwehrversammlungen die treter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten Absätze 1 bis 3 entsprechend. oder wenn sie die im Absatz 6 geforderten Voraussetzungen
Nr. 25/2019 Neustadt in Sachsen 9 nicht mehr erfüllen, nach Anhörung des Feuerwehrausschusses Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderlichen Qualifikatio- und Zustimmung des Stadtrates vom Bürgermeister abberufen nen besitzen. werden. Liegt ein begründeter Verdacht auf die Verletzung von (2) Gruppenführer werden vom Ortswehrleiter, Zugführer auf Dienstpflichten vor, kann der Bürgermeister den Gemeindewehr- Vorschlag des Ortswehrleiters vom Gemeindewehrleiter bestellt. leiter, die Ortswehrleiter und die Stellvertreter vorübergehend Die Amtszeit endet, wenn der Gruppenführer vom Ortswehrleiter von der Funktion beurlauben. bzw. der Zugführer vom Gemeindewehrleiter abbestellt wird oder (9) Der Gemeindewehrleiter, die Ortswehrleiter und die Stellver- wenn er seine Bereitschaft zur Ausübung der Funktion schriftlich treter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle zurückzieht. Die Unterführer haben ihre Aufgaben nach Beendi- eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung gung der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter- eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur zuführen. Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen mit der (3) Liegt ein begründeter Verdacht auf die Verletzung von Dienst- kommissarischen Ausübung der Funktion beauftragen. Kommt pflichten vor, kann der Gemeindewehrleiter die Unterführer vorü- innerhalb von zwei Monaten nach Freiwerden der Stelle keine bergehend von der Funktion beurlauben. Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister bis zur satzungsge- (4) Die Unterführer führen ihre Aufgabe nach Weisung ihrer Vor- mäßen Berufung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehöri- gesetzten aus. gen in die Funktion ein. (5) Gerätewarte werden vom Ortswehrleiter bestellt, für sie gelten (10) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und Gemeindefeuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Ge- die Einrichtungen der Gemeindefeuerwehr zu verwahren und zu setz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat ins- warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin zu besondere: prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind - auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der sofort dem Ortswehrleiter zu melden. Angehörigen der Gemeindefeuerwehr entsprechend den § 16 Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken; - die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und Wahlen Einsätzen zu regeln; (1) Wahlberechtigt sind: - die Aufstellung der Dienst- und Ausbildungspläne in den - für die Wahl des Gemeindewehrleiters und dessen Stellver- Ortsfeuerwehren zu kontrollieren; treter alle aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr; - für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der - für die Wahl des Feuerwehrausschusses, die aktiven Ange- einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen; hörigen der Ortsfeuerwehr für das Ausschussmitglied der je- - auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende weiligen Ortsfeuerwehr; Ausrüstung der Gemeindefeuerwehr hinzuwirken; - für die Wahl der Ortswehrleiter und deren Stellvertreter alle - bei der Tätigkeit minderjähriger Feuerwehrangehöriger die aktiven Angehörigen der jeweiligen Ortsfeuerwehr. Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen; Feuerwehrangehörige, die nach § 4 Absatz 6 oder § 10 Absatz 1 - Beanstandungen, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinde- vom aktiven Dienst freigestellt sind; sind wie aktive Angehörige feuerwehr betreffen, dem Bürgermeister mitzuteilen. wahlberechtigt. (11) Der Gemeindewehrleiter soll den Bürgermeister und den (2) Die Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher zusammen Stadtrat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten bera- mit dem Wahlvorschlag den wahlberechtigten Feuerwehran- ten. Er ist zu den Beratungen in der Stadt zu Angelegenheiten gehörigen bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören. Kandidaten enthalten, als zu wählen sind und muss vom Feuer- (12) Die stellvertretenden Gemeindewehrleiter haben den Ge- wehrausschuss geprüft und bestätigt sein. meindewehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unter- (3) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat stützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zur Wahl, kann im Einvernehmen mit der Haupt- bzw. Ortsfeuer- zu vertreten. wehrversammlung die Wahl offen erfolgen. (13) Der Ortswehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Ortsfeuer- (4) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder wehr verantwortlich. Er hat insbesondere einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlver- - auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der sammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahl- Angehörigen der Ortsfeuerwehr entsprechend den Feuer- leiter die Stimmenauszählung vornehmen. wehrdienstvorschriften hinzuwirken; (5) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr - die Führung der Ortsfeuerwehr bei Übungen und Einsätzen als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend sind. zu regeln; (6) Scheidet der Gemeindewehrleiter, ein Ortswehrleiter oder ein - die Dienst- und Ausbildungspläne zu erarbeiten und dem Ge- Stellvertreter vor Ablauf der Wahlperiode aus seinem Amt aus meindewehrleiter zur Bestätigung vorzulegen; und wird diese Funktion durch Wahl neu besetzt, so beträgt - für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der die Wahlperiode abweichend von § 14 Absatz 4 höchstens die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen; Dauer, die der restlichen Wahlperiode des ausgeschiedenen - auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Amtsinhabers entspricht. Ausrüstung der Ortsfeuerwehr hinzuwirken; (7) Die Wahl des Gemeindewehrleiters, der Ortswehrleiter und - bei der Tätigkeit minderjähriger Feuerwehrangehöriger die der jeweiligen Stellvertreter erfolgt in getrennten Wahlgängen. Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzge- Zum Gemeinde- bzw. Ortswehrleiter ist gewählt, wer mehr als setzes sicherzustellen; die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhal- - Beanstandungen, die die Leistungsfähigkeit der Ortsfeuer- ten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute wehr betreffen, dem Gemeindewehrleiter zu melden. Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern (14) Der Feuerwehrausschuss beschließt für den Gemeinde- mit den meisten Stimmen durchzuführen. Je nach Anzahl der zu wehrleiter, die Stellvertreter des Gemeindewehrleiters und die wählenden Stellvertreter sind der oder die Kandidaten gewählt, Ortswehrleiter Aufgabenpläne. die die meisten Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten er- halten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. § 15 (8) Als Mitglied des Feuerwehrausschusses kann jeder aktive An- Unterführer, Gerätewarte gehörige der jeweiligen Ortsfeuerwehr gewählt werden, sofern er (1) Als Unterführer (Gruppen- und Zugführer) dürfen nur ak- nicht entsprechend § 13 Absatz 2 Satz 1 bereits als Mitglied des tive Angehörige der Gemeindefeuerwehr eingesetzt werden, Feuerwehrausschusses festgelegt und nicht nach § 4 Absatz 6 die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im oder § 10 Absatz 1 freigestellt ist.
10 Neustadt in Sachsen Nr. 25/2019 (9) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses ist als 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- Mehrheitswahl durchzuführen. Zur Wahl stehen alle Angehörigen nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt der jeweiligen Ortsfeuerwehr nach Absatz 8. In den Feuerwehr- worden sind. ausschuss sind diejenigen Angehörigen der jeweiligen Ortsfeuer- 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs- wehren gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Schei- GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat. det während der Wahlperiode des Feuerwehrausschusses ein 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten gewähltes Mitglied des Feuerwehrausschusses aus dem aktiven Frist Feuerwehrdienst aus, wird vom aktiven Dienst freigestellt oder a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- zieht seine Bereitschaft zur Wahrnehmung der Funktion zurück, det hat oder so rückt derjenige Angehörige der jeweiligen Ortsfeuerwehr in b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge- den Ausschuss nach, der die nächst meisten Stimmen bei der genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- Wahl erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich (10) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. geltend gemacht worden ist. (11) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht der Wahl durch den Wahlleiter, dem Bürgermeister, zur Vorlage an worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 den Stadtrat zu übergeben. Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung gel- nicht zu, ist innerhalb von zwei Monaten eine Neuwahl durchzu- tend machen. führen. Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses nach Absatz 9 bedarf nicht der Zustimmung durch den Stadtrat. Anlage zum Beschluss SR-19-044 (12) Kommt innerhalb von zwei Monaten die Wahl des Gemein- dewehrleiters, des Ortswehrleiters oder eines Stellvertreters Satzung über die Aufwandsentschädigung, Ehrungen nicht zustande oder stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis wie- und Zuschüsse für die ehrenamtlich Angehörigen der derum nicht zu, ist vom Feuerwehrausschuss dem Bürgermeis- Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Sachsen (Feuer- ter eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die wehrentschädigungssatzung – FeuerwEntschS) seiner Meinung nach für eine Funktion in Frage kommen. Der Auf Grund von § 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 1, 3 und 4 der Bürgermeister setzt dann nach § 14 Absatz 9 die Wehrleitung Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung ein. der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), in § 17 der jeweils gültigen Fassung, des § 63 des Sächsischen Geset- Kameradschaftskasse zes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophen- schutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, Für die Gemeindefeuerwehr und die Ortsfeuerwehren kann ein 647), in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 13 und 14 der Sondervermögen für die Kameradschaftspflege gebildet werden. Sächsischen Feuerwehrverordnung (SächsFwVO) vom 21. Ok- § 18 tober 2005 (SächsGVBl. S. 291), in der jeweils gültigen Fassung, In-Kraft-Treten hat der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen am 21. Novem- ber 2019 die Feuerwehrentschädigungssatzung beschlossen: Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung der Stadt Neustadt in Sachsen vom §1 22. November 2012 der Stadt Neustadt in Sachsen außer Kraft. Zahlung von Verdienstausfall Folgende Begriffe sind gleichgestellt: (1) Für die Zeit des Einsatzes, der Übung oder der Aus- und Wei- terbildung, die während der Arbeitszeit stattfinden, haben Ange- Bürgermeister Bürgermeisterin hörige der Freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf Weiterzahlung Gemeindewehrleiter Gemeindewehrleiterin ihres Arbeitsentgeltes. Ortswehrleiter Ortswehrleiterin (2) Dem privaten Arbeitnehmer ist auf Antrag von der Stadt Neu- Stellvertreter Stellvertreterin stadt in Sachsen das Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge Leiter Leiterin zur Sozialversicherung zu erstatten. Zugführer Zugführerin (3) Ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Gruppenführer Gruppenführerin Neustadt in Sachsen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, Gerätewart Gerätewartin behalten, wenn die Ausübung des Dienstes einschließlich der Jugendfeuerwehrwart Jugendfeuerwehrwartin Teilnahme an der Aus- und Weiterbildung in die Dienstzeit fällt, Jugendgruppensprecher Jugendgruppensprecherin ihren Anspruch auf Leistungen ihres Dienstherren. Feuerwehrangehöriger Feuerwehrangehörige (4) Beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwil- Kinderfeuerwehrwart Kinderfeuerwehrwartin ligen Feuerwehr Neustadt in Sachsen können auf Antrag von der Stadt Neustadt in Sachsen Ersatz des ihnen entstande- Neustadt in Sachsen, den 22. November 2019 nen Verdienstausfalles infolge von Einsätzen, Einsatzübungen sowie Aus- und Fortbildung während der üblichen Arbeitszeit verlangen. Der pauschale Erstattungsbetrag für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht Arbeitnehmer sind, beträgt 19,00 EUR/Stunde. Wird ein höherer Verdienstaus- Mühle fall glaubhaft nachgewiesen, wird gemäß § 14 SächsFwVO der Bürgermeister höhere Verdienstausfall erstattet, höchstens jedoch 24,00 EUR/ Stunde. Je Tag wird der Verdienstausfall für höchstens zehn Stunden erstattet. Angefangene Stunden werden als volle Stun- Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Frei- den angerechnet. staat Sachsen (SächsGemO): Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter §2 Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGe- Entschädigung von ehrenamtlichen Funktionsträgern mO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma- (1) Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in chung als von Anfang an gültig zustande gekommen Sachsen erhalten für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monat- Dies gilt nicht, wenn liche Aufwandsentschädigung, die nach folgenden Ortsklassen 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist. klassifiziert sind:
Sie können auch lesen