BÖRSENZULASSUNGSPROSPEKT - für das Sondervermögen Dow Jones STOXX EU Enlarged 15SMEX.
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INDEXCHANGE Investment AG BÖRSENZULASSUNGSPROSPEKT für das Sondervermögen SMEX Dow Jones STOXX EU Enlarged 15 . 1
Namen und Adressen. Kapitalanlagegesellschaft. INDEXCHANGE Investment AG Apianstraße 5 85774 Unterföhring bei München Tel: +49 (0) 89 92694 – 8888 Fax: +49 (0) 89 92694 – 8302 info@indexchange.com www.indexchange.com HRB München 134 527 Gesetzliche Vertreter. Götz Kirchhoff Gerhard Weisbrich Depotbank (Zahl- und Hinterlegungsstelle). Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Am Tucherpark 16 80538 München Tel: +49 (0) 89 378 – 0 Abschlussprüfer. KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niederlassung München Ganghoferstraße 29 80339 München Tel: +49 (0) 89 9282 – 00 Designated Sponsor. Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Equity Linked Index Group Arabellastr. 12 81925 München Tel: +49 (0) 89 378 – 18316 2
Prospekt für die Zulassung zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse. von bis zu 1 Milliarde Anteilen des Aktienindex-Fonds SMEX Dow Jones STOXX EU Enlarged 15 ISIN: DE 000 A0D 8Q1 5 Wertpapierkennnummer: A0D 8Q1 davon 260.000,00 Anteile ausgegeben bis zum 09.05.2005 .
Börsenzulassungs- prospekt. Dow Jones STOXX EU Enlarged 15SMEX Wertpapierkennnummer: A0D 8Q1 ISIN: DE 000 A0D 8Q1 5 Dem Vertragsverhältnis zwischen Kapitalanlagegesellschaft und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Gemäß § 23 Abs. 2 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ ist der Sitz der Kapitalanlagegesellschaft Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anle- ger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Laut § 123 InvG sind sämtliche Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. 4
26. Auslagerung. 18 Inhalt. 27. Jahres-/Halbjahresberichte/ Abschlussprüfer. 18 28. Zahlungen an die Anteilinhaber / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen. 19 29. Weitere Sondervermögen, die von der Kapitalanlagegesellschaft verwaltet werden. 19 BÖRSENZULASSUNGSPROSPEKT. 6 Belehrung über das Recht des Käufers zum Widerruf 1. Grundlagen. 6 nach § 126 InvG (Haustürgeschäfte). 20 2. Verwaltungsgesellschaft. 6 ZUSAMMENSETZUNG DES DOW JONES STOXX EU SM ENLARGED 15 (PREISINDEX). 21 3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag. 8 4. Depotbank. 9 DER AKTIENINDEX-FONDS IM ÜBERBLICK. 22 5. Auflagedatum, Laufzeit und Anlageziel des Sondervermögens. 9 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN. 23 6. Anlagegrundsätze. 9 BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DOW JONES SMEX STOXX EU ENLARGED 15 . FEHLER! TEXTMARKE 7. Anlageinstrumente im Einzelnen. 10 NICHT DEFINIERT. 8. Ausstellergrenzen und Anlagegrenzen. 10 JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2004. 32 9. Darlehensgeschäfte. 11 LAGEBERICHT. 40 10. Kreditaufnahme. 11 11. Bewertung. 11 BESTÄTIGUNGSVERMERK DER WIRTSCHAFTSPRÜFER. 44 12. Wertentwicklung. 11 GESCHÄFTSGANG UND - AUSSICHTEN DES 13. Risikohinweise. 11 LAUFENDEN GESCHÄFTSJAHRES. 45 14. Profil des typischen Anlegers. 12 ZULASSUNGSKLAUSEL. 46 15. Anteile. 12 16. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen bei der Gesellschaft. 12 17. Börsen und Märkte. 13 18. Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kosten. 13 19. Verwaltungs- und sonstige Kosten. 14 20. Besonderheiten beim Erwerb von anderen Investmentanteilen. 14 21. Anteilklassen. 14 22. Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge. 14 23. Geschäftsjahr und Ausschüttungen. 15 24. Auflösung und Übertragung des Sondervermögens. 15 25. Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften. 15 5
Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen dieses Börsenzulassungs- Sondervermögens, die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen prospekt. der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind in elektronischer Form bei der Gesellschaft erhältlich. 1.2 Vertragsbedingungen. Die Vertragsbedingungen sind in diesem Prospekt abge- druckt. Die Vertragsbedingungen können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Vertragsbedingungen, 1. Grundlagen. mit Ausnahme der Regelungen zu den Vergütungen und Dieser Prospekt ist ein Börsenzulassungsprospekt. Das Aufwendungserstattungen, bedürfen der Genehmigung Sondervermögen Dow Jones STOXX EU Enlarged 15 SMEX durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des ist ein "Richtlinienkonformes Sondervermögen" im Sinne Sondervermögens bedürfen zusätzlich der Genehmigung des Investmentgesetzes (InvG) (im Folgenden "das Son- durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. dervermögen" genannt). Es wird von der INDEXCHANGE Die vorgesehenen Änderungen werden im elektronischen Investment AG (im Folgenden "Gesellschaft" genannt) Bundesanzeiger, unter www.indexchange.com und dar- verwaltet. Der Vorstand hat am 08.03.2005 und der Auf- über hinaus in einem überregionalen Pflichtblatt der sichtsrat hat am 15.03.2005 die Zustimmung zur Auflage Frankfurter Wertpapierbörse hinreichend bekannt ge- und Zulassung des Sondervermögens am amtlichen macht. Markt der Frankfurter Wertpapierbörse erteilt. Es wurde Die Änderungen treten frühestens drei Monate nach ihrer nach der am 30.04.2005 von der Bundesanstalt für Fi- Bekanntmachung in Kraft. Die BaFin kann einen früheren nanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden "BaFin" ge- Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens bestimmen. Änderungen nannt) erteilten Genehmigung der "Allgemeinen" und von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungs- "Besonderen Vertragsbedingungen" am 03.05.2005 auf- erstattungen treten frühestens 13 Monate nach ihrer gelegt. Bekanntmachung in Kraft. Änderungen der bisherigen Gegenstand dieses Prospekts sind bis zu eine Milliarde Anlagegrundsätze des Sondervermögens treten ebenfalls Anteile des Aktienindex-Sondervermögens der Gesell- frühestens 13 Monate nach Bekanntmachung in Kraft und schaft, die zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wert- sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Kapitalan- papierbörse zugelassen worden sind. Von diesen eine lagegesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile gegen Milliarde Anteilen waren 260.000,00 Anteile bereits zum Anteile an Sondervermögen mit vergleichbaren Anlage- 09.05.2005 ausgegeben. grundsätzen kostenlos umzutauschen. Die Verwaltung des Sondervermögens besteht vor allem 1.3 Verantwortung für den Prospektinhalt. darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge- Die Gesellschaft, die Mitglieder des Vorstands der Gesell- legte Geld unter Beachtung des Grundsatzes der Risiko- schaft, Götz Kirchhoff, Thomas Meyer zu Drewer und mischung in verschiedenen Vermögensgegenständen Gerhard Weisbrich, und die Bayerische Hypo- und Ver- gesondert vom Vermögen der Gesellschaft anzulegen. einsbank AG, München, (im Folgenden: „HVB“) überneh- Das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse men die Verantwortung für die in diesem Prospekt enthal- der Kapitalanlagegesellschaft. tenen Angaben gemäß § 44 Börsengesetz. Nach dem In welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft das Wissen dieser Personen und der Gesellschaften, die Geld anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu hierauf die angemessene Sorgfalt verwandt haben, sind beachten hat, ergibt sich aus dem Investmentgesetz und die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben richtig und den Vertragsbedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi- keine für ihre Beurteilung wichtigen oder auf andere Weise schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die wesentlichen Umstände ausgelassen. Über Änderungen in Vertragsbedingungen umfassen einen allgemeinen und der Besetzung der Gesellschaft wird in den Halbjahres- einen besonderen Teil („Allgemeine“ und „Besondere und Jahresberichten der Sondervermögen informiert. Vertragsbedingungen“). Die Verwendung der Vertragsbe- dingungen für ein Sondervermögen unterliegt grundsätz- lich der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Fi- 2. Verwaltungsgesellschaft. nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine Ausnahme 2.1 Firma, Rechtsform, Sitz und Geschäfts- hiervon bildet lediglich die Vorschrift in den „Besonderen jahr. Vertragsbedingungen“, welche die Vergütungen und Das Sondervermögen wird von der am 23.10.2000 ge- Aufwendungserstattungen zum Gegenstand hat, mit gründeten INDEXCHANGE Investment AG mit Sitz in denen das Sondervermögen belastet werden kann. Für Unterföhring bei München verwaltet. das Sondervermögen ist dies § 8 der „Besonderen Ver- tragsbedingungen“ (Einzelheiten zu den Vergütungen und Die INDEXCHANGE Investment AG ist eine Kapitalanlage- Aufwendungserstattungen siehe „Ausgabe- und Rück- gesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) in nahmepreise und Kosten“ und „Verwaltungs- und sonsti- der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG). ge Kosten“). Die INDEXCHANGE Investment AG darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex-Sondervermögen ver- 1.1 Verkaufsunterlagen. walten. Nach der Anpassung an das Investmentgesetz Der ausführliche und vereinfachte Verkaufsprospekt, die darf die Gesellschaft seit dem 30. Juli 2004 Richtlinien- Vertragsbedingungen und die Satzung sowie die aktuellen konforme Wertpapierindex-Sondervermögen sowie Ge- Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich mischte Sondervermögen (Nichtrichtlinienkonforme Wert- bei der INDEXCHANGE Investment AG, Apianstr. 5, 85774 papierindex-Sondervermögen) verwalten. Unterföhring. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom Die im Prospekt genannten Unterlagen, welche die Ge- 23.10.2000 von der HVB gegründet und ist im Handelsre- sellschaft betreffen, sind bei der INDEXCHANGE Invest- ment AG, Apianstr. 5, 85774 Unterföhring einzusehen. 6
gister des Amtsgerichts München unter der Nummer Allfonds Gesellschaft für Investmentanlagen HR B 134527 eingetragen. mbH, Unterföhring), Die INDEXCHANGE Investment AG war seit ihrer Grün- – Gerhard Weisbrich, Weßling, geb. 1950, dung in keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen zuvor Generalbevollmächtigter, verantwortlich für erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der das gesamte Rechnungswesen der Gesellschaft haben können oder in den letzten zwei Ge- INDEXCHANGE Investment AG. schäftsjahren gehabt haben, involviert. Die Mitglieder des Vorstand sind unter der Geschäftsad- Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. resse der Gesellschaft, INDEXCHANGE Investment AG, Abschlussprüfer ist die KPMG Deutsche Treuhand- Apianstr. 5, 85774 Unterföhring, erreichbar. Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nieder- Die Gesellschaft beschäftigt neben den drei Vorständen lassung München, Ganghoferstr. 29, 80339 München. durchschnittlich zwanzig Mitarbeiter. Die Jahresabschlüsse 2002, 2003 und 2004 wurden ge- 2.4 Gesellschafter der INDEXCHANGE In- prüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestäti- vestment AG. gungsvermerk versehen. Die Aktien der KAG werden seit Anfang des Jahres 2005 2.2 Unternehmensgegenstand. zu 100 % von der HVB Verwa 4.4 GmbH mit Sitz in Mün- Der Gegenstand der Gesellschaft ist satzungsgemäß die chen, einer 100%igen Konzerngesellschaft der HVB Verwaltung richtlinienkonformer Investmentfonds und die gehalten. Verwaltung von Gemischten Sondervermögen nach dem Die HVB wurde im Jahre 1869 gegründet und ist im Han- Grundsatz der Risikomischung gemäß den Vorschriften delsregister des Amtsgerichts München unter HR B 42148 des Investmentgesetzes. Für Gemischte Sondervermögen eingetragen. Der Sitz der HVB befindet sich Am Tucher- dürfen keine Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen park 16, 80538 München. Risiken im Sinne des § 84 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Investment- Als gemischte Hypothekenbank betreibt die HVB das gesetz erworben werden. Geschäft einer Kreditbank und einer Hypothekenbank. Die Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, HVB-Gruppe hat eine weitgehend flächendeckende Prä- wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich senz in der Bundesrepublik. Auch ihr Hypothekenbankge- und satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte aus- schäft erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet. Sie gerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf ist in die drei Geschäftsfelder und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung – Deutschland, durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. – Österreich, Zentral- und Osteuropa und Außer den genannten Geschäften und Tätigkeiten darf die – Corporates & Markets Gesellschaft nur solche Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. unterteilt. Die HVB hat zahlreiche in- und ausländische Tochterun- 2.3 Eigenkapital, Aufsichtsrat und Vorstand. ternehmen und hält weltweit Beteiligungen an anderen Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10 Mio. Euro. Unternehmen. Dieser Betrag wurde vollständig eingezahlt. Die Zeichnung An der HVB selbst sind als Aktionäre mit Stimmrechten sämtlicher Anteile erfolgte durch die HVB. beteiligt: Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in – Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG, 10.000.000 Namens-Stückaktien ohne Nennbetrag. Die München mit 18,4 % direkt und indirekt über Übertragung der Aktien bedarf der Zustimmung der Ge- Tochtergesellschaften*; sellschaft. Die Zustimmung erteilt der Vorstand. – Streubesitz. Das haftende Eigenkapital beträgt 11 Mio. Euro. Es stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapital aus. *Der angegebene Wert basiert auf einer Meldung vom 31. März 2004 nach dem Wertpapierhandelsgesetz, welches Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern: keine regelmäßigen Aktualisierungen vorschreibt. – Jens-Peter Neumann, Vorsitzender, Weiterhin hat die HVB Kenntnis davon, dass die Bayeri- Mitglied des Bereichsvorstands Corporates & sche Landesstiftung, eine bayerische Stiftung des öffentli- Markets der Bayerische Hypo- und Vereinsbank chen Rechts, 1,94 % des Grundkapitals der HVB in Form AG, München, von Vorzugsnamensaktien hält. – Hans-Günther Bonk, stellv. Vorsitzender, Johann Berger (München) seit 01.04.2005, Dr. Stefan Managing Director im Geschäftsbereich Corpo- Jentzsch (München), Dr. Michael Kemmer (München), rates & Markets der Bayerische Hypo- und Ver- Christine Licci (Düsseldorf), Michael Mendel (München), einsbank AG, München, Dieter Rampl (München, Sprecher), Gerhard Randa – Vassilios Pappas, (Wien/Österreich) und Dr. Wolfgang Sprißler (Sauerlach) Managing Director im Geschäftsbereich Corpo- bilden den Vorstand der HVB. rates & Markets der Bayerische Hypo- und Ver- Der Aufsichtsrat der HVB hat folgende Mitglieder: einsbank AG, München. Dr. Dr. h.c. Albrecht Schmidt (Vorsitzender), Peter König Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter der Geschäfts- (stellv. Vorsitzender), Dr. Hans-Jürgen Schinzler (stellv. adresse der Gesellschaft, INDEXCHANGE Investment AG, Vorsitzender), Dr. Manfred Bischoff, Dr. Mathias Döpfner, Apianstr. 5, 85774 Unterföhring, erreichbar. Volker Doppelfeld, Klaus Grünewald, Anton Hofer, Max Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss die Dietrich Kley, Friedrich Koch, Hanns-Peter Kreuser, Dr. folgenden drei Personen als Mitglieder des Vorstands Lothar Meyer, Herbert Munker, Prof. Dr. Wilhelm Simson, ernannt: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Werner Sinn, Dr. Siegfried Sel- – Götz Kirchhoff, Poing, geb. 1953, litsch, Maria Stadler, Ursula Titze, Jens-Uwe Wächter und zuvor Geschäftsführer der Allfonds Bayerische Helmut Wunder. Kapitalanlagegesellschaft mbH, München (seit Das Grundkapital der HVB beträgt derzeit 2.252.097.420 November 1996, zunächst bei der fusionierten Euro. Darüber hinaus stehen der HVB satzungsgemäß ein 7
Genehmigtes Kapital 2001/I in Höhe von 136.768.680,00 schlusskursen auch ein Preisindex in US-Dollar sowie Euro zur Verfügung*. Ferner wurde ein Bedingtes Kapital Performanceindizes in Euro und in US-Dollar berechnet. in Höhe von 375.000.000,00 Euro geschaffen. Preisindizes messen die Kursentwicklung der zugrunde *Der auf der Hauptversammlung vom 29. April 2004 ver- liegenden Aktien. Bei den Performanceindizes werden abschiedete Beschluss zur Auflösung der verbleibenden zusätzlich sämtliche Dividendenerträge in das Indexport- 137 Mio. Euro Genehmigtes Kapital 2001/I bei gleichzeiti- folio reinvestiert. ger Neugenehmigung von 990 Mio. Euro Genehmigtes 3.2.3 Aktualisierung des zugrunde liegenden Index. Kapital wurde im Hinblick auf Einwendungen von Aktionä- Veränderungen der Indexzusammensetzung werden nach ren vom Registergericht noch nicht eingetragen und ist den Schlusskursen einmal jährlich an jedem dritten Freitag daher noch nicht wirksam. im Dezember durchgeführt und werden mit Beginn des nächsten Handelstages wirksam. 3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag. Die Indextitel werden mindestens vier Wochen vor Imple- 3.1 Lizenzgeber und Lizenzvertrag. mentierung bekanntgegeben, d.h. Mitte November. SM SM Der Dow Jones STOXX EU Enlarged 15 (im Folgenden Der Dow Jones STOXX EU Enlarged 15 wird hinsichtlich "zugrunde liegender Index" genannt) ist als Markenzei- der Zielabdeckung einmal jährlich überprüft. Es werden chen der STOXX Ltd. und Dow Jones & Company, Inc. (im hierbei die nach Marktkapitalisierung, Umsatz des Unter- Folgenden "Lizenzgeber" genannt) eingetragen und da- nehmens und Gewinn des Unternehmens größten Unter- SM durch gegen unzulässige Verwendung geschützt. nehmen des Dow Jones STOXX EU Enlarged TMI he- rangezogen. Die aktuelle Zusammensetzung des zugrun- Der Lizenzgeber vergibt Lizenzen zur Nutzung des zugrunde liegenden Index als Basiswert für Kapitalmarkt- de liegenden Index wird auf den Internetseiten des Li- zenzgebers veröffentlicht. produkte. Die Gesellschaft hat mit dem Lizenzgeber einen Lizenzvertrag abgeschlossen, durch den die Gesellschaft 3.3 Haftungsausschluss des Lizenzgebers. das Recht zur Nutzung des dem Sondervermögen Das Sondervermögen wird vom Lizenzgeber weder ge- zugrunde liegenden Index erhalten hat. Dieser Lizenzver- sponsert, gefördert, verkauft oder vermarktet. Der Lizenz- trag ist in seiner Laufzeit nicht begrenzt. geber ist mit der Gesellschaft abgesehen von der Lizen- 3.2 Der zugrunde liegende Index. zierung des zugrunde liegenden Index und der gestatteten Verwendung der Marke in Zusammenhang mit der Na- 3.2.1 Allgemeines zur Aktienindexfamilie Dow Jones mensnennung des Sondervermögens in keiner Weise SM STOXX der Stoxx Ltd.und Dow & Jones Company, Inc. verbunden. Der zugrunde liegende Index gehört zur Familie der Akti- Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit noch enindizes, welche die Entwicklung von Aktienportfolios die Vollständigkeit des zugrunde liegenden Index und der beschreiben, wobei die darin enthaltenen Wertpapiere so darin enthaltenen Daten. Er lehnt jede Haftung ab für ausgewählt sind, dass sie einen bestimmten Markt mög- Fehler, Auslassungen oder Unterbrechungen, die den lichst umfassend nachbilden. zugrunde liegenden Index betreffen. Der Lizenzgeber SM Die Aktienindexfamilie Dow Jones STOXX EU Enlarged garantiert weder direkt noch indirekt die Ergebnisse, wurde anlässlich der jüngsten Erweiterung der Europäi- welche die Gesellschaft durch Verwendung des zugrunde schen Union und der Aufnahme 10 weiterer Mitgliedsstaa- liegenden Index oder der darin enthaltenen Daten erzielt. ten zum 1. Mai 2004 gegründet. Er übernimmt keine direkte oder indirekte Garantie bzw. Die ihr angehörenden Indizes sollen umfassende Indikato- keine Haftung bezüglich der Vermarktbarkeit, Eignung ren für die Aktienmärkte dieser Staaten sein. oder Nutzung des zugrunde liegenden Index oder der SM darin enthaltenen Daten zu bestimmten Zwecken. Die Dow Jones STOXX EU Enlarged - Indexfamilie unter- teilt sich zum einen in den Dow Jones STOXX EU Enlar- Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen haftet der SM ged Total Market Index (TMI) und zum anderen in den Lizenzgeber unter keinen Umständen für etwaige Schä- SM Dow Jones STOXX EU Enlarged 15 , welcher eine Unter- den, die aufgrund des zugrunde liegenden Index oder des SM gruppe des Dow Jones STOXX EU Enlarged TMI dar- darauf beruhenden Sondervermögens oder im Zusam- SM stellt. Der Dow Jones STOXX EU Enlarged TMI besteht menhang hiermit entstehen. Dieser Haftungsausschluss aus einer variablen, nicht vorab festgelegten Anzahl an gilt auch für indirekte Verluste, außerordentliche Verluste Aktientitel der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, oder Folgeverluste (einschließlich entgangener Gewinne), die zum 1. Mai 2004 aufgenommen wurden. die sich auf den zugrunde liegenden Index oder das dar- auf beruhende Sondervermögen beziehen, selbst wenn 3.2.2 Spezifika des zugrunde liegenden Index. der Lizenzgeber über die Geltendmachung eines solchen SM Der Dow Jones STOXX EU Enlarged 15 ist ein Subindex Schadensersatzanspruches in Kenntnis gesetzt worden SM des Dow Jones STOXX EU Enlarged TMI Index und ist. bildet die Wertentwicklung der 15 Aktientitel der Mit- Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den gliedsstaaten der Europäischen Union ab, die zum 1. Mai Lizenzgebern und der Gesellschaft kommen keiner Dritt- 2004 aufgenommen wurden und in den Kriterien Marktka- partei zugute. pitalisierung, Umsatz des Unternehmens und Nettogewinn des Unternehmens die höchsten Werte aufweisen. Dabei wird die Marktkapitalisierung mit 60 Prozent sowie der Umsatz des Unternehmens und der Gewinn des Unter- nehmens mit jeweils 20 Prozent gewichtet. SM Der Index Dow Jones STOXX EU Enlarged 15 umfasst die Aktienmärkte Estlands, Lettlands, Litauens, Maltas, Polens, der Slovakei, Sloweniens, der Tschechischen Republik, Ungarns und Zyperns. Neben dem Preisindex in Euro, dessen Stand während der Börsenhandelszeiten alle 15 Sekunden von STOXX Ltd. berechnet wird, werden einmal täglich zu Börsen- 8
5.3 Erreichbarkeit des Anlageziels. 4. Depotbank. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass das 4.1 Allgemeines. Anlageziel erreicht wird. Das Investmentgesetz sieht eine Trennung der Verwaltung Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung des und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass es sich Verwahrung der Vermögensgegenstände des Sonderver- bei dem zugrunde liegenden Index um ein mathemati- mögens hat die Kapitalanlagegesellschaft ein anderes sches Konstrukt handelt, bei dessen Berechnung be- Kreditinstitut als Depotbank beauftragt. stimmte Annahmen unterstellt werden. So wird unter anderem unterstellt, dass beim Erwerb und bei der Veräu- Die Depotbank verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Sie hat insbesondere ßerung von Wertpapieren keinerlei Transaktionskosten anfallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des zu- dafür zu sorgen, dass die Ausgabe und die Rücknahme grunde liegenden Index Verwaltungskosten und teilweise von Anteilen und die Berechnung des Wertes der Anteile den Vorschriften des Investmentgesetzes und den Ver- Steuerzahlungen, die sich wertmindernd auf den Anteils- preis des Sondervermögens auswirken, gänzlich unbe- tragsbedingungen entsprechen. Weiterhin hat sie darauf rücksichtigt. zu achten, dass bei den für das Sondervermögen getätig- ten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Detaillierte Informationen über den zugrunde liegenden Fristen in ihre Verwahrung gelangt und die Erträge des Index sind bei der Gesellschaft oder bei dem Lizenzgeber Sondervermögens gemäß den Vorschriften des Invest- in schriftlicher oder elektronischer Form erhältlich. mentgesetzes und den Vertragsbedingungen verwendet werden. Sie hat darüber hinaus zu prüfen, ob die Anlage 6. Anlagegrundsätze. von Vermögensgegenständen auf Sperrkonten eines anderen Kreditinstitutes mit dem Investmentgesetz und 6.1 Allgemeines. den Vertragsbedingungen vereinbar ist. Wenn dies der Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen nur solche Fall ist, hat sie ihre Zustimmung zu der Anlage zu erteilen. Vermögensgegenstände erwerben, die darauf gerichtet Der Wert des Sondervermögens sowie der Wert der Antei- sind, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung le werden von der Depotbank unter Mitwirkung der Ge- den zugrunde liegenden Index nachzubilden. Der zugrun- sellschaft ermittelt. de liegende Index ist von der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungen anerkannt und erfüllt die im Folgenden 4.2 Firma, Rechtsform, Sitz und Haupttätig- genannten Voraussetzungen des Investmentgesetzes: keit. – Die Zusammensetzung des Index ist hinreichend Für das Sondervermögen hat die Bayerische Hypo- und diversifiziert. Vereinsbank AG mit Sitz in München, Am Tucherpark 16, – Der Index stellt eine adäquate Bezugsgrundlage das Amt der Depotbank übernommen. Die Depotbank ist dar für den Markt, auf den er sich bezieht. ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätig- keit ist das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge- – Der Index wird in angemessener Weise veröffent- schäft. licht. Die Angaben über die Zusammensetzung des zugrunde 5. Auflagedatum, Laufzeit und Anlage- liegenden Index sind ferner für den Schluss oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres im letzten bekannt ziel des Sondervermögens. gemachten Jahresbericht oder Halbjahresbericht des 5.1 Auflagedatum und Laufzeit. Sondervermögens enthalten. Aufgrund der Bindung an den zugrunde liegenden Das Sondervermögen wurde am 03.05.2005 für unbe- stimmte Dauer aufgelegt. Index und der dadurch möglichen Überschreitung bestimmter Aussteller- und Anlagegrenzen gilt der Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen des Grundsatz der Risikomischung für dieses Sonderver- Sondervermögens entsprechend der Anzahl ihrer Anteile mögen nur eingeschränkt. als Miteigentümer beteiligt. 6.2 Auswirkungen von Indexanpassungen. 5.2 Anlageziel. Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde liegen- Das Sondervermögen strebt als Anlageziel die Erzielung den Index ist es erforderlich, dass das Fondsmanagement einer Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des sämtliche Änderungen in der Zusammensetzung und zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird eine Gewichtung des zugrunde liegenden Index nachvollzieht. exakte und vollständige Nachbildung des zugrunde lie- Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu beurtei- genden Index angestrebt. len, in welchem Zeitrahmen die Sondervermögen ange- Grundlage hierfür ist der passive Managementansatz. Er passt werden und ob eine Anpassung unter Beachtung beinhaltet im Gegensatz zum aktiven Managementansatz des Anlageziels angemessen ist. das Prinzip, dass die Entscheidungen über den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögenswerten und die 6.3 Indexnachbildung und Vorrang der direk- jeweilige Gewichtung dieser Vermögenswerte im Sonder- ten Duplizierung. vermögen durch den zugrunde liegenden Index vorgege- Zur Nachbildung des zugrunde liegenden Index dürfen ben werden. Der passive Managementansatz und der ausschließlich die folgenden Vermögensgegenstände Handel der Anteile über die Börse führen zu einer Begren- erworben werden: zung der Verwaltungskosten sowie der Transaktionskos- – Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten ten, die dem Sondervermögen belastet werden. sind oder im Zuge von Indexänderungen in die- sen aufgenommen werden (Indexwertpapiere), – Wertpapiere, die auf den zugrunde liegenden In- dex begeben werden (Indexzertifikate), 9
– Wertpapiere, die auf Einzeltitel des zugrunde lie- 7.3 Terminkontrakte. genden Index begeben werden (Einzeltitelzertifi- kate), 7.3.1 Allgemeines. – Terminkontrakte auf den zugrunde liegenden In- Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens dex (Indexterminkontrakte), ausschließlich Terminkontrakte im Sinne des Punktes 6.3 – Terminkontrakte auf Einzeltitel des zugrunde lie- erwerben. Es dürfen für das Sondervermögen keine Ge- genden Index (Einzeltitelterminkontrakte) schäfte zu Absicherungszwecken getätigt werden. Die Gesellschaft wird Terminkontrakte zum Zwecke einer – sowie Investmentanteile gemäß § 8 der „Allge- effizienten Nachbildung des zugrunde liegenden Index meinen Vertragsbedingungen“. einsetzen, wenn und soweit dies vertraglich geboten ist Bei der Nachbildung des zugrunde liegenden Index hat und im Interesse der Anleger liegt. die Anlage in Indexwertpapiere im Sinne einer direkten Duplizierung des Index Vorrang gegenüber der Anlage in 7.3.2 Begrenzung des Marktrisikos. die anderen oben genannten zur Indexnachbildung dienli- Terminkontrakte unterliegen dem Marktrisiko, das sich chen Vermögensgegenstände. Eine Nachbildung des aus der ungünstigen Entwicklung von Marktpreisen für zugrunde liegenden Index durch diese Vermögensgegen- das Sondervermögen ergibt. Die Gesellschaft wendet für stände, welche den Index nur mittelbar nachbilden, ist nur die Ermittlung des Marktrisikopotentials, das durch den zum Zwecke der Einhaltung der unter Punkt 8.2 im zwei- Erwerb von Terminkontrakten hervorgerufen wird, den ten Satz beschriebenen Investitionsgrenze geboten. einfachen Ansatz im Sinne der DerivateV an. Durch den Einsatz von Terminkontrakten darf das Marktrisikopotenti- 6.4 Duplizierungsgrad. al des Sondervermögens verdoppelt werden. Um den zugrunde liegenden Index nachzubilden, darf der Anteil der im Sondervermögen befindlichen Vermögen- 7.3.3 Over-the-counter (OTC)-Geschäfte. sgegenstände im Sinne des Punkts 6.3 einen Duplizie- Die Gesellschaft darf Indexterminkontrakte sowohl über rungsgrad von 95 % nicht unterschreiten. Indextermin- die Börse, einen anderen organisierten Markt oder over- kontrakte sind mit ihrem Anrechnungsbetrag für das the-counter als so genannte OTC–Geschäfte kaufen. Marktrisiko nach dem einfachen Ansatz gemäß der nach OTC-Geschäfte darf die Gesellschaft nur mit geeigneten § 51 Abs. 1 InvG erlassenen Rechtsverordnung über das Kreditinstituten oder Finanzdienstleistungsinstituten auf Risikomanagement und Risikomessung im Sondervermö- der Basis standardisierter Rahmenverträge tätigen. Bei gen (im Folgenden „DerivateV“ genannt) auf den Duplizie- außerbörslich gekauften Indexterminkontrakten wird das rungsgrad anzurechnen. Der Duplizierungsgrad drückt Kontrahentenrisiko bezüglich eines Vertragspartners auf den Anteil der oben genannten Wertpapiere, Zertifikate, 5 % des Wertes des Sondervermögens beschränkt. Ist Terminkontrakte und Investmentanteile im Sondervermö- der Vertragspartner ein Kreditinstitut mit Sitz in der Euro- gen aus, der hinsichtlich der Gewichtung mit dem zugrun- päischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder de liegenden Index übereinstimmt. einem Drittstaat mit vergleichbarem Aufsichtsniveau, so darf das Kontrahentenrisiko bis zu 10 % des Wertes des 7. Anlageinstrumente im Einzelnen. Sondervermögens betragen. Außerbörslich gekaufte Indexterminkontrakte, die mit einer zentralen Clearingstel- 7.1 Wertpapiere. le einer Börse oder eines anderen organisierten Marktes Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens als Vertragspartner abgeschlossen werden, werden auf Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller erwerben, die Kontrahentengrenzen nicht angerechnet, wenn die Indexterminkontrakte einer täglichen Bewertung zu Markt- 1. wenn sie an einer Börse in einem Mitgliedstaat der kursen mit täglichem Marginausgleich unterliegen. Europäischen Union oder in einem anderen Ver- tragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum amtlichen Markt zugelassen 8. Ausstellergrenzen und Anlagegren- oder in einen anderen organisierten Markt in einem zen. Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den 8.1 Ausstellergrenzen. Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen sind, Die Gesellschaft hat bei der Verwaltung des Sonderver- 2. wenn sie an einer der im Anhang zu den „Besonde- mögens die im Investmentgesetz und die in den Vertrags- ren Vertragsbedingungen“ dieses Fonds aufgeführ- bedingungen festgelegten Grenzen und Beschränkungen ten Börsen zum amtlichen Markt zugelassen oder in zu beachten. einen der aufgeführten organisierten Märkte einbe- Die Gesellschaft darf bis zu 20 % des Wertes des Son- zogen sind. dervermögens in Wertpapiere eines Ausstellers (Schuld- Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erworben werden, ners) anlegen. Diese Grenze darf für Wertpapiere eines wenn nach ihren Ausgabebedingungen die Zulassung zu Schuldners auf bis zu 35 % des Wertes des Sonderver- einer der oben genannten Börsen oder organisierten mögens angehoben werden. Eine Anlage bis zu dieser Märkte beantragt werden muss, und die Zulassung oder Grenze ist nur bei einem einzigen Aussteller (Schuldner) Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach Ausgabe er- zulässig. folgt. Bei Vermögensgegenständen, die sich auf den zugrunde 7.2 Bankguthaben. liegenden Index beziehen, ist der Kurswert der Indexwert- papiere anteilig auf die jeweiligen Ausstellergrenzen anzu- Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens rechnen. Indexterminkontrakte sind entsprechend den auch Bankguthaben halten, die eine Laufzeit von höchs- §§ 18 und 20 DerivateV auf die Ausstellergrenzen anzu- tens zwölf Monaten haben. Diese Guthaben sind auf rechnen. Sperrkonten bei einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Abkom- 8.2 Anlagegrenzen. mens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu unter- Die Gesellschaft darf bis zu 5 % in Bankguthaben gemäß halten. den „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ anlegen. Das Sondervermögen muss zu mindestens 95 % in Vermö- 10
gensgegenstände im Sinne von Punkt 6.3 auf den Wert- 11.2 Besondere Bewertungsregelungen für papierindex investiert sein. Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile Bis zu 10 % des Wertes des Sondervermögens darf die und Darlehen. Gesellschaft insgesamt anlegen in Bankguthaben werden grundsätzlich zum Nennwert an- – Wertpapiere, die nicht zum amtlichen Markt an gesetzt. einer Börse zugelassen oder in einen organisier- Festgelder werden zum Renditekurs bewertet, sofern das ten Markt einbezogen sind, Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei – Wertpapiere aus Neuemissionen, deren geplante der Kündigung zum Renditekurs erfolgt. Zulassung noch nicht erfolgt ist. Investmentanteile werden zum Rücknahmepreis ange- Für das Sondervermögen darf in Investmentanteile höchs- setzt. tens 10 % des Wertes des Sondervermögens investiert Für die Rückerstattungsansprüche aus Darlehensgeschäf- werden. ten ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertrage- nen Vermögensgegenstände maßgebend. 9. Darlehensgeschäfte. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegen- Die im Sondervermögen vorhandenen Vermögensgegen- stände werden unter Zugrundelegung des Nachmittags- stände können darlehensweise gegen marktgerechtes Fixings der Reuters AG der Währung in Euro taggleich Entgelt an Dritte übertragen werden. Werden die Vermö- umgerechnet. gensgegenstände auf unbestimmte Zeit übertragen, so hat die Gesellschaft eine jederzeitige Kündigungsmöglich- 12. Wertentwicklung. keit. Es muss vertraglich vereinbart werden, dass nach Beendigung der Darlehenslaufzeit dem Sondervermögen Die Graphik zeigt die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Index unter Berücksichtigung von angefallenen Vermögensgegenstände gleicher Art, Güte und Menge Erträgen (Performanceindex) über einen Zeitraum der zurückübertragen werden. Voraussetzung für die darle- hensweise Übertragung von Vermögensgegenständen ist, letzten 2 Jahre (seit Beginn der Rückrechnung durch den Indexanbieter). Der Performanceindex wurde für die fol- dass dem Sondervermögen ausreichende Sicherheiten gende Graphik verwendet, da das Sondervermögen die gewährt werden. Hierzu können Guthaben abgetreten oder verpfändet bzw. Wertpapiere übereignet oder ver- angefallenen Dividenden ansammelt und einmal pro Jahr an die Anleger ausschüttet. pfändet werden. Die Erträge aus Sicherheiten stehen dem Sondervermögen zu. Der aktuelle Nettoinventarwert des Sondervermögens beträgt derzeit 19,24 Euro (Stand: 03.05.2005). Der Darlehensnehmer ist außerdem verpflichtet, die Zin- sen aus darlehensweise erhaltenen Wertpapieren bei Die historische Wertentwicklung des zugrunde liegen- Fälligkeit an die Depotbank für Rechnung des Sonderver- den Index ermöglicht keine Prognose für die zukünfti- mögens zu zahlen. Werden Wertpapiere befristet verlie- ge Wertentwicklung des Sondervermögens. hen, so ist dies auf 15 % des Wertes des Sondervermö- Quelle: Bloomberg/INDEXCHANGE gens beschränkt. Alle an einen Darlehensnehmer übertra- genen Wertpapiere dürfen 10 % des Wertes des Sonder- vermögens nicht übersteigen. 100% Dow Jone s STOXX EU Enlarge d Pe rf.-Inde x - 1-jährige Inde xre ndite n Gelddarlehen darf die Kapitalanlagegesellschaft Dritten für 67,4% 80% Rechnung des Sondervermögens nicht gewähren. 60% 10. Kreditaufnahme. 40% Die Aufnahme von kurzfristigen Krediten für gemeinschaft- 17,1% liche Rechnung der Anleger ist bis zu 10 % des Wertes 20% des Sondervermögens zulässig, sofern die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind und die Depotbank 0% der Kreditaufnahme zustimmt. -20% 11. Bewertung. 2003 2004 11.1 Allgemeine Regeln für die Vermögens- Perf ormanceindex bewertung. Vermögensgegenstände, die an Börsen amtlich notiert sind oder in einen anderen organisierten Markt einbezo- 13. Risikohinweise. gen sind, sowie Bezugsrechte für das Sondervermögen 13.1 Allgemeines. werden zum jeweiligen Kurswert bewertet, sofern nach- folgend unter „Besondere Bewertungsregeln“ nicht anders Die Vermögensgegenstände, in welche die Kapitalanlage- angegeben. gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens inves- tiert, enthalten neben den Chancen auf Wertsteigerung Vermögensgegenstände, die weder an Börsen notiert sind auch Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem noch in einen anderen organisierten Markt einbezogen der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, dem Einstandspreis fällt. Veräußert der Anleger Anteile werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei des Sondervermögens zu einem Zeitpunkt, in dem die sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungs- Kurse der in dem Sondervermögen befindlichen Vermö- modellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktge- gensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines An- gebenheiten angemessen ist, sofern nachfolgend unter teilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in das „Besondere Bewertungsregeln“ nicht anders angegeben. Sondervermögen investierte Geld nicht vollständig zurück. Obwohl jedes Sondervermögen stetige Wertzuwächse anstrebt, können diese nicht garantiert werden. Das Risiko 11
des Anlegers ist jedoch auf die angelegte Summe be- bräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unter- schränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger Verwahrers resultieren kann. investierte Geld hinaus besteht nicht. 13.10 Inflationsrisiko. 13.2 Verlustrisiko. Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Ver- Der Anteilinhaber unterliegt bei einer negativen Entwick- mögensgegenstände. lung des zugrunde liegenden Index mit seinem Anteil uneingeschränkt einem entsprechenden Verlustrisiko. Die 13.11 Rechtliches und steuerliches Risiko. Gesellschaft wird den Wertverlust nicht mittels Absicher- Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Fonds ungsgeschäften begrenzen (kein aktives Management). kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern. 13.3 Abweichungsrisiko. Eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit bestimmter 13.12 Änderung der Vertragsbedingungen; Wertpapiere am Markt oder andere außerordentliche Auflösung oder Verschmelzung. Umstände können zu einer Abweichung von der genauen Die Gesellschaft behält sich in den Vertragsbedingungen Index-Gewichtung führen. Dies führt dazu, dass das für das Sondervermögen das Recht vor, die Vertragsbe- Sondervermögen die Entwicklung des zugrunde liegenden dingungen zu ändern. Ferner ist es ihr gemäß den Ver- Index nicht vollständig abbilden kann. tragsbedingungen möglich, das Sondervermögen ganz aufzulösen oder es mit einem anderen, ebenfalls von ihr 13.4 Konzentrationsrisiko. verwalteten Sondervermögen zu verschmelzen. Für den Der dem Sondervermögen zugrunde liegende Index kon- Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm zentriert die Anlage der Vermögensgegenstände auf einen geplante Haltedauer nicht realisieren kann. bestimmten regionalen Markt. Dadurch ist das Sonder- vermögen ausschließlich von der Entwicklung dieses 13.13 Risiko der Rücknahmeaussetzung. regionalen Marktes und nicht des Gesamtmarktes abhän- Die Anleger können grundsätzlich von der Gesellschaft die gig. bewertungstägliche Rücknahme ihrer Anteile verlangen. Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile jedoch 13.5 Marktrisiko. bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zeitweilig Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzproduk- aussetzen und die Anteile erst später zu dem dann gülti- ten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapital- gen Preis zurücknehmen. Dieser Preis kann niedriger märkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der liegen als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beein- 14. Profil des typischen Anlegers. flusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbeson- dere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Die Anlage in das Sondervermögen ist für Anleger geeig- Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. net, die bereits gewisse Erfahrungen mit Finanzmärkten gewonnen haben. Der Anleger muß bereit und in der Lage 13.6 Adressenausfallrisiko. sein, erhebliche Wertschwankungen der Anteile und ggf. Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten einen erheblichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anla- können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das gehorizont sollte bei mindestens fünf Jahren liegen. Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonde- ren Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben 15. Anteile. den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Son- Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger dervermögens ausschließlich in Globalurkunden verbrieft. Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen Diese Globalurkunden werden bei einer Wertpapier- werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Aus- Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf stellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. Die Anteile lauten auf den Inhaber und verbriefen die Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sonder- Ansprüche der Inhaber gegenüber der Gesellschaft. vermögens geschlossen werden. 13.7 Abwicklungsrisiko. 16. Ausgabe und Rücknahme von Antei- Insbesondere beim Erwerb nicht notierter Wertpapiere len bei der Gesellschaft. oder bei der Abwicklung über eine Transferstelle besteht das Risiko, dass die Abwicklung nicht erwartungsgemäß 16.1 Ausgabe von Anteilen. durchgeführt wird, da eine Gegenpartei nicht rechtzeitig Die Anzahl der ausgegebenen Anteile ist grundsätzlich oder vereinbarungsgemäß zahlt oder liefert. nicht beschränkt. Die Anteile können bei den auf dem 13.8 Währungsrisiko. Innendeckblatt genannten Designated Sponsors erworben werden. Sie werden von der Depotbank zum Ausgabe- Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in ande- preis ausgegeben, der dem Inventarwert pro Anteil zuzüg- ren Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt lich eines Ausgabeaufschlags entspricht. Die Gesellschaft sind, erhält das Sondervermögen die Erträge, Rückzah- behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen vorübergehend lungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen oder vollständig einzustellen. Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sonder- 16.2 Rücknahme von Anteilen. vermögens. Die Anleger können grundsätzlich bewertungstäglich die 13.9 Verwahrrisiko. Rücknahme von Anteilen verlangen. Rücknahmeaufträge sind bei der Depotbank oder der Gesellschaft selbst zu Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbe- stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum sondere im Ausland ist ein Verlustrisiko verbunden, das jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Anteilwert – aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder miss- 12
ggf. abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht, 17.3 Die Risiken des Handels am amtlichen zurückzunehmen. Markt. 16.3 Abrechnung bei Anteilausgabe und – Die Verpflichtung der Designated Sponsors, Liquidität rücknahme. bereitzuhalten, ist auf bestimmte Mengen (Mindestquotie- rungsvolumen) zu maximalen Preisspannen begrenzt. Die Die Abrechnung erfolgt spätestens an dem auf den Ein- minimale Einstelldauer von Nachfrage- und Angebotsprei- gang des Rücknahmeauftrags folgenden Wertermittlungs- sen erstreckt sich in der Regel nicht über die gesamte tag. effektive Handelszeit der jeweiligen Börse. Dies kann für 16.4 Aussetzung der Anteilrücknahme. kurze Zeit zu einer Unterbrechung der Kurseinstellung führen. Dadurch kann es zu Orderausführungen kommen, Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitwei- lig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorlie- die nicht den festgelegten Qualitätskriterien der jeweiligen Börse entsprechen. gen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. 17.4 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Außergewöhnliche Umstände liegen zum Beispiel vor, über die Börse. wenn eine Börse, an der ein wesentlicher Teil der Wertpa- Zum Erwerb oder Verkauf eines Anteils des Sonderver- piere des Sondervermögens gehandelt wird, außerplan- mögens können Anleger über ihre Bank bzw. ihren Broker mäßig geschlossen ist, oder wenn die Vermögensgegens- Orders an der jeweiligen Wertpapierbörse platzieren. tände des Sondervermögens nicht bewertet werden Hierdurch entstehen dem Anleger in der Regel Kosten, auf können. welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten, die Anteile erst Die Stückelung der Anteile ist so gestaltet, dass ein Anteil dann zu dem dann gültigen Preis zurückzunehmen oder zur ersten Börsennotiz ungefähr 1/100 des Dow Jones umzutauschen, wenn sie unverzüglich, jedoch unter Wah- SM STOXX EU Enlarged 15 repräsentiert. rung der Interessen aller Anleger, Vermögensgegenstände des Sondervermögens veräußert hat. Bei Erwerb oder Verkauf von Anteilen über die Börse fallen weder ein Ausgabeaufschlag noch ein Rücknahme- Die Gesellschaft unterrichtet die Anleger durch Bekannt- abschlag an. Die üblichen Spesen und Gebühren im machung im elektronischen Bundesanzeiger, unter Rahmen des Handels am amtlichen Markt und der Depot- www.indexchange.com und darüber hinaus in einem verwahrung bleiben davon unberührt. überregionalen Pflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbör- se über die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile. 18. Ausgabe- und Rücknahmepreise und 17. Börsen und Märkte. Kosten. 17.1 Allgemeines. 18.1 Ausgabe- und Rücknahmepreis. Die Anteile des Sondervermögens sind zum (amtlichen) Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknah- Handel an folgender Börse zugelassen: mepreises für die Anteile ermittelt die Depotbank unter Mitwirkung der Gesellschaft bewertungstäglich den Wert der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensge- Frankfurter Wertpapierbörse genstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Inventarwert). Deutsche Börse AG Die Division des Inventarwertes durch die Zahl der ausge- Neue Börsenstr. 1 gebenen Anteilscheine ergibt den „Anteilwert“. 60487 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0) 69 – 2101 – 0 Bewertungstage für die Anteile des Sondervermögens sind alle Börsentage. Telefax: +49 (0) 69 – 2101 – 2005 18.2 Aussetzung der Errechnung des Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anteile Ausgabe-/Rücknahmepreises. auch an anderen Märkten gehandelt werden. Die Gesellschaft kann die Errechnung des Ausgabe- und Die Deutsche Börse AG errechnet während des Handels Rücknahmepreises zeitweilig unter denselben Vorausset- fortlaufend den indikativen Net Asset Value des Sonder- zungen wie die Anteilrücknahme aussetzen. Diese sind vermögens. Die zur Berechnung des indikativen Net Asset unter Punkt 16.4 (Aussetzung der Anteilrückgabe) näher Value notwendigen Informationen werden der Deutsche erläutert. Der aktuelle Ausgabepreis (Stand 09.05.2005) Börse AG von der Gesellschaft einmal täglich zur Verfü- betrug 19,62 Euro und der aktuelle Rücknahmepreis gung gestellt. 19,05 Euro. Der dem Handel am amtlichen Markt oder Handel in 18.3 Ausgabeaufschlag. sonstigen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird Bei Festsetzung des Ausgabepreises wird dem Anteilwert nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermö- ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der Ausgabeauf- gen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch schlag beträgt bis zu 2 % des Anteilwertes. Dieser Aus- durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann gabeaufschlag kann insbesondere bei kurzer Anlagedauer dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abwei- die Wertentwicklung reduzieren oder sogar ganz aufzeh- chen. ren. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesentlichen eine 17.2 Die Funktion der Designated Sponsors. Vergütung für den Vertrieb der Anteile des Sondervermö- gens dar. Die Gesellschaft kann den Ausgabeaufschlag Die Designated Sponsors – auch Market Maker genannt – zur Abgeltung von Vertriebsleistungen an etwaige vermit- sorgen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nach- telnde Stellen weitergeben. frageseite für ausreichende Liquidität. Ein Designated Sponsor stellt jeweils einen Kaufkurs (Geldkurs) und einen 18.4 Rücknahmeabschlag. Verkaufskurs (Briefkurs), zu dem der Anleger jederzeit Bei Festsetzung des Rücknahmepreises wird von dem Anteile erwerben bzw. veräußern kann. Anteilwert ein Rücknahmeabschlag abgezogen. Der Rücknahmeabschlag beträgt bis zu 1 % des Anteilwertes. Dieser Rücknahmeabschlag kann insbesondere bei kurzer 13
Anlagedauer die Wertentwicklung reduzieren oder sogar 19.3 Zusammensetzung der Total Expense ganz aufzehren. Der Rücknahmeabschlag wird in voller Ratio. Höhe dem Sondervermögen zugeführt. Im Jahresbericht werden die zu Lasten des Sondervermö- 18.5 Veröffentlichung der Ausgabe- und gens angefallenen Verwaltungskosten (ohne Transakti- Rücknahmepreise. onskosten) offen gelegt und als Quote des durchschnittli- Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden regelmäßig chen Fondsvolumens ausgewiesen („Total Expense Ratio“ unter www.indexchange.com veröffentlicht. – TER). Diese setzt sich zusammen aus: – Kostenpauschale, die gemäß Punkt 19.1 für die 18.6 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Verwaltung des Sondervermögens erhoben wird, Anteile. – Lieferspesen bei Indexanpassungen, Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Ge- sellschaft bzw. durch die Depotbank erfolgt zum Ausga- – banküblichen Depotgebühren, ggf. einschließlich bepreis (Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag) bzw. der banküblichen Kosten für die Verwahrung Rücknahmepreis (Anteilwert abzüglich Rücknahmeab- ausländischer Wertpapiere im Ausland sowie schlag) ohne Berechnung zusätzlicher Kosten. damit im Zusammenhang stehende Steuern, Werden Anteile über Dritte zurückgegeben, so können – Kosten, die im Zusammenhang mit der laufenden Kosten bei der Rücknahme der Anteile anfallen. Bei Ver- Kontoführung entstehen. trieb von Anteilen über Dritte können auch höhere Kosten als der Ausgabepreis berechnet werden. 20. Besonderheiten beim Erwerb von anderen Investmentanteilen. 19. Verwaltungs- und sonstige Kosten. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Sondervermö- 19.1 Kostenpauschale. gens wird eine Verwaltungsvergütung für die im Sonder- vermögen gehaltenen anderen Investmentanteile berech- Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine net. Kostenpauschale. Diese Verwaltungsvergütung kann, aber muss nicht die Diese beträgt 0,5 % p. a. des durchschnittlichen Wertes unter Punkt 19.1 genannten Kostenbestandteile umfas- des Sondervermögens. sen. Daneben sind sonstige nicht von der Verwaltungs- Mit dieser Pauschale sind folgende Vergütungen und vergütung erfasste Gebühren, Kosten, Steuern, Provisio- Aufwendungen abgedeckt: nen und sonstigen Aufwendungen von den Anlegern des – Vergütung für die Verwaltung des Sondervermö- Sondervermögens gesondert zu tragen. Neben den unter gens (Fondsmanagement, administrative Tätig- Punkt 19.1 und 19.2 genannten Aufwendungen können keiten), auch Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung – Vergütung der Depotbank, von Rechtsansprüchen und im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung entstehende – Lizenzgebühren für die Nutzung des zugrunde Steuern für die anderen Investmentanteile geltend ge- liegenden Index, macht werden. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass – Kosten für den Druck und Versand der für die ein wesentlicher Teil der geleisteten Vergütung als Be- Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresbe- standsprovision an die Vermittler der anderen Investment- richte, anteile weitergegeben wird. – Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabe- Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rück- aufschläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die nahmepreise und ggf. der Ausschüttungen, dem Sondervermögen für den Erwerb und die Rücknahme – Kosten für die Prüfung des Sondervermögens von Anteilen an anderen Sondervermögen berechnet durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die – Kosten für die Bekanntmachung der Besteue- dem Sondervermögen von einer in- oder ausländischen rungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass Kapitalanlagegesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die steuerlichen Angaben nach den Regeln des die Gesellschaft durch Beteiligung verbunden ist, als deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehal- tenen Anteile berechnet wurde. – Kosten für den Vertrieb. Das Sondervermögen ist nicht Teilfonds einer Umbrella- Die Kostenpauschale kann dem Sondervermögen jeder- Konstruktion. zeit entnommen werden. 19.2 Sonstige Aufwendungen. 21. Anteilklassen. Daneben können die folgenden Aufwendungen dem Alle ausgegebenen Anteile haben gleiche Rechte. Anteil- Sondervermögen zusätzlich belastet werden: klassen werden nicht gebildet. – im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Ver- äußerung von Vermögensgegenständen entste- 22. Regeln für die Ermittlung und Ver- hende Kosten, wendung der Erträge. – bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen ein so ausländischer Wertpapiere im Ausland sowie genanntes Ertragsausgleichsverfahren an. Das bedeutet, damit im Zusammenhang stehende Steuern, dass die während des Geschäftsjahres angefallenen anteiligen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des – Kosten, die im Zusammenhang mit der laufenden Ausgabepreises bezahlen muss und die der Verkäufer von Kontoführung entstehen. Anteilscheinen als Teil des Rücknahmepreises vergütet erhält, fortlaufend verrechnet werden. Bei der Berechnung des Ertragsausgleichs werden die angefallenen Aufwen- dungen berücksichtigt. 14
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